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Amtsblatt_2023_09_22_KW38.pdf

Amtsblatt Jahrgang 2023 Freitag, den 22. September 2023 Nummer 38 Herausgeber: Gemeindeverwaltung, Marsweilerstr. 4, 88255 Baindt, Tel. (07502) 9406-0, Fax (07502) 9406-18, E-Mail: info@baindt.de, Homepage: www.baindt.de. Verantwortlich für den amtlichen Inhalt einschließlich der Sitzungsberichte und anderer Veröffentlichungen der Gemeindeverwaltung ist Bürgermeisterin Simone Rürup oder ihr Stellvertreter im Amt; für die kirchlichen Nachrichten das jeweilige Pfarramt; für die Vereinsnachrichten der jeweilige Verein; für den übrigen Inhalt der Redakteur, Katharina Härtel, Druck + Verlag Wagner GmbH & Co. KG. Herstellung/Vertrieb: Druck + Verlag Wagner GmbH & Co. KG, Max-Planck-Str. 14, 70806 Kornwestheim, Telefon (07154) 82 22-0. E-Mail Anzeigen: anzeigen@duv-wagner.de. Erscheint wöchentlich freitags. Aus organisatorischen Gründen muss sich die Redaktion Kürzungen vorbehalten. Förderverein Klosterwiesenschule e.V. Herbst-Winter Basar am 23.09.2023 von 10 bis 12 Uhr in der Schenk-Konrad-Halle in Baindt Schwangere mit Mutterpass dürfen schon ab 9.30 Uhr einkaufen! Es sind bereits alle Nummern vergeben! Warenannahme ist am 22.9.23 von 15.30 bis 16.30 Uhr. Warenabholung ist am 23.9.23 von 16 bis 17 Uhr. Die aktuellen Infos findet Ihr immer auf Facebook Kinderbasar Baindt (es geht auch ohne Facebook Konto) und auf Instagram. Für das leibliche Wohl sorgt die Jugendfeuerwehr Baindt. Seite 2 Amtsblatt der Gemeinde Baindt Nummer 38 Pädagogische Fachkräfte für unseren Kindergarten Sonne, Mond und Sterne (m/w/d) Mit Baindt liegen Sie richtig! Die Gemeinde Baindt zeigt sich mit derzeit ca. 5.500 Einwohnern als interessanter Wohn- und Gewerbestandort. Stadtnähe einerseits und landschaftlich reizvolle Strukturen andererseits zeichnen die attraktive Lage für Wohnen und Arbeiten in der Gemeinde aus. Baindt entwickelt sich ständig weiter – und so auch unsere Kinderbetreuungslandschaft. Aktuell verantworten wir bis zu acht Gruppen mit verschiedenen Betriebsformen für Kinder von einem Jahr bis zur Einschulung in drei KiTas, räumlich zusammengeführt in unserem Bildungscampus mit den Kindergärten Sonne, Mond und Sterne und der Klosterwiesengrundschule. Wir suchen zum nächstmöglichen Zeitpunkt für folgende Stellen: • Erzieher*in als Vertretungskraft in Teilzeit und befristet • Erzieher*in mit Zusatzqualifikation als Sprachförderkraft in Teilzeit und befristet • Freiwilliges soziales Jahr / Bundesfreiwilligendienst ab dem 01.10.2023 oder zu einem späteren Beginn • Integrationsbegleitung in Teilzeit und befristet – auch als Quereinstieg möglich Es erwarten Sie neugierige und interessierte Kinder sowie engagierte pädagogische Fachkräfte mit denen Sie gemeinsam das spannende wie anspruchsvolle Angebot der Kindertagesbetreuung zukunftsweisend weiterentwickeln. Ihr Profil Sie sind engagiert, teamfähig, arbeiten selbstständig und ergebnisorientiert und haben eine rasche Auffassungsgabe sowie Spaß daran, sich für die Zukunft der Jüngsten und der Gemeinde Baindt einzusetzen. Wir bieten Ihnen • einen interessanten und verantwortungsvollen Aufgabenbereich mit hoher gesellschaftlicher Relevanz • eine zukunftsorientierte Personalentwicklung • ein attraktives betriebliches Gesundheitsmanagement • kollegiale Zusammenarbeit im Team und ein Arbeitsklima orientiert an unseren Leitlinien für Führung und Zusammenarbeit Haben wir Ihr Interesse geweckt? Wenn wir Ihr Interesse an dieser abwechslungsreichen Tätigkeit geweckt haben und Sie in einem tollen Leitungsteam mitarbeiten möchten, dann freuen wir uns auf Ihre aussagekräftige, schriftliche Bewerbung unter bewerbung@baindt.de oder an die Gemeindeverwaltung Baindt, Marsweilerstraße 4 in 88255 Baindt. Für Fragen und Auskünfte steht Ihnen die Fachbereichsleitung für Bildung und Betreuung Frau Sandra Flintrop, Tel. Nr.: 075029406-41, E-Mail: s.flintrop@baindt.de zur Verfügung. Wir freuen uns auf Ihre Bewerbung! Nummer 38 Amtsblatt der Gemeinde Baindt Seite 3 Wir suchen eine/n Auszubildende/n zur/zum Verwaltungsfachangestellten (m/w/d) Mit Baindt liegen Sie richtig! Die Gemeinde Baindt zeigt sich mit derzeit ca. 5.500 Einwohnern als interessanter Wohn- und Gewerbestandort. Stadtnähe einerseits und landschaftlich reizvolle Strukturen andererseits zeichnen die attraktive Lage für Wohnen und Arbeiten in der Gemeinde aus. Baindt entwickelt sich ständig weiter – und so auch unsere Gemeindeverwaltung. Als Auszubildende/r bei der Gemeinde Baindt erhalten Sie eine vielseitige, theoretische und praktische Ausbildung mit abwechslungsreichen und spannenden Aufgaben. Sie erwerben eine Vielzahl von Kenntnissen und Kompetenzen, die es Ihnen ermöglichen, sich für das Gemeinwohl der Bürgerinnen und Bürger in der Gemeinde zu engagieren. Die Ausbildung dauert in der Regel drei Jahre und bei sehr guten Leistungen gibt es die Möglichkeit auf eine Ausbildungsverkürzung um ein halbes Jahr. Während der Ausbildungszeit erfolgt die praktische Ausbildung im Rathaus mit berufsbegleitendem Besuch der Berufsschule in Ravensburg (Humpis-Schule) und in der Regel findet im dritten Lehrjahr der dreimonatige Vorbereitungslehrgang an der Verwaltungsschule des Gemeindetags (Bezirksschule Ravensburg) statt. Voraussetzungen • Mittlere Reife oder ein gleichwertiger Abschluss • Freude am Umgang mit Menschen • Teamgeist und eine eigenverantwortliche sowie strukturierte Arbeitsweise Ausbildungsvergütung Das Ausbildungsverhältnis richtet sich nach dem Tarifvertrag für Auszubildenden im öffentlichen Dienst (TVAöD) und die Ausbildungsvergütung beträgt derzeit monatlich: • im ersten Ausbildungsjahr: 1.068,26 Euro • im zweiten Ausbildungsjahr: 1.118,20 Euro • im dritten Ausbildungsjahr: 1.164,02 Euro Sind Sie interessiert? Wenn wir Ihr Interesse an dieser abwechslungsreichen Ausbildung geweckt haben und Sie in einem tollen Team lernen möchten, dann freuen wir uns auf Ihre Bewerbung bis spätestens 30.09.2023 unter bewerbung@baindt.de oder an die Gemeindeverwaltung Baindt, Marsweilerstraße 4 in 88255 Baindt. Weitere Auskünfte erteilt Ihnen gerne Frau Maurer (Tel. Nr. 07502 9406-40, E-Mail: f.maurer@baindt.de). Wir freuen uns auf Ihre Bewerbung! Seite 4 Amtsblatt der Gemeinde Baindt Nummer 38 Amtliche Bekanntmachungen Rathaus geschlossen am 2. Oktober 2023 Liebe Bürgerinnen und Bürger, am Montag, den 2. Oktober 2023, bleibt das Rathaus und der Bauhof aus Anlass des bevorstehenden Tags der Deutschen Einheit geschlossen. Wir nutzen diesen Tag als Brückentag. Ab Mittwoch, den 4. Oktober, sind wir wieder zu den gewohnten Zeiten für Sie erreichbar. Vielen Dank für Ihr Verständnis! Ihre Gemeindeverwaltung Aktuelle Baustellen in der Gemeinde im Überblick Sehr geehrte Bürgerinnen und Bürger, wir informieren Sie über die aktuellen Baustellen in unse- rer Gemeinde, um Ihnen einen Überblick zu verschaffen. Baustelle Hochwasserschutz Igel- / Hirschstraße Derzeit ist die Sulpacherstraße aufgrund von Bauarbei- ten für den Hochwasserschutz vollständig gesperrt. Die Sperrung wird voraussichtlich bis Ende Oktober andauern. Wir arbeiten mit Hochdruck daran, diese wichtigen Sicher- heitsmaßnahmen so zügig wie möglich abzuschließen. Baustelle Breitbandausbau in der Thumb-, Grünen- berg- und Stöcklisstraße In der Thumb-, Grünenberg- und Stöcklisstraße werden derzeit Tiefbauarbeiten für den Glasfaserausbau durch- geführt. Ein Teil des Verkehrs wird durch eine Ampelanla- ge und halbseitige Sperrung geregelt. Im Bereich Stöcklis (Abzweigung Annabergstraße bis Bergatreuterstraße) wird die Straße voraussichtlich bis Anfang Mitte Oktober vollständig gesperrt sein. Wir danken Ihnen für Ihr Ver- ständnis während dieser Bauphase und arbeiten daran, die Beeinträchtigungen so gering wie möglich zu halten. Neugestaltung Ortsmitte Die Umleitung in der Ortsmitte bleibt weiterhin beste- hen. Der Kreisverkehr wird voraussichtlich Ende Okto- ber vorläufig freigegeben. Die Küferstraße wird voraus- sichtlich Ende des Jahres vorläufig freigegeben. Bitte beachten Sie, dass für alle Umleitungsstrecken entspre- chende lokale Umleitungsschilder aufgestellt sind. Wei- tere Informationen erhalten Sie auf unserem gemeindli- chen Instagram-Account (Gemeinde Baindt) und unserer Homepage auf der Startseite (www.baindt.de). Bei Fragen zu den aktuellen Baustellen steht Ihnen Herr Roth (Telefonnummer: 07502-9406-53; E-Mail: bauamt2@ baindt.de) gerne zur Verfügung. Es ist uns bewusst, dass die Baustellen manches Voran- kommen erschweren und Sie dadurch belastet sind. Die Gemeinde arbeitet deshalb mit großem Einsatz, so dass die Beeinträchtigungen so gering wie möglich sind. Herz- lichen Dank für Ihr Verständnis und Ihre Geduld während dieser Bauphasen. Ihre Gemeindeverwaltung Bundeswehrübung Die Bundeswehr aus Pfullendorf führt in der Zeit von 24.09.2023 - 27.09.2023 eine Abschlussübung „ILLER- SPRUNG“ PERSONNEL RECOVERY durch. An der Übung nehmen ca. 60 Soldaten, 15 Radfahrzeuge und 3 Luftfahrzeugen teil. Bei Einwendungen gegen die Übung wird um kurzfris- tige Nachricht gebeten. Ersatz von Übungsschäden ist möglichst innerhalb von 14 Tagen nach Abschluss der Übung beim Bürgermeis- teramt geltend zu machen. Übungsraum: Burgrieden - Dietenheim - Ummendorf - Erlenmoos - Berkheim - Heimertingen - Tannweiler - Haidgau - Bad Wurzach Geplante Übungsaktivitäten: Durchschlageübung; dabei Entziehung der Gefangennah- me/Verbindungsaufnahme/Verhalten bei der Aufnahme durch Luftfahrzeuge/Einsatz von Such- und Jagdkom- mando/Einsatz von Diensthunden Mitfahrplattform PENDLA in Baindt freigeschaltet Alleine mit dem Auto zur Arbeit fahren war gestern, denn das Online-Portal PENDLA ist jetzt auch für Pendlerinnen und Pendler in der Gemeinde Baindt verfügbar. Über folgenden Link gelangen Sie ganz problemlos zum On- line-Portal: https://baindt.pendla.com Dort ist eine kostenlose Registrierung zur Nutzung des Onlineportals möglich. Im Anschluss können so ganz un- kompliziert Fahrgemeinschaften mit anderen Nutzerinnen und Nutzern gebildet werden. Was bringt mir eine Nutzung? Über die Online-Plattform PENDLA werden Personen an- gezeigt, die regelmäßig mit dem PKW einen gleichen oder zumindest ähnlichen Weg zur Arbeit fahren. Dies erleichtert das Bilden von Fahrgemeinschaften, womit ein wichtiger Beitrag zur Verringerung des Verkehrs, zu mehr Umweltschutz und auch einer Entlastung des Geldbeutels der Berufspendelnden geleistet werden kann. Die Mitfahrplattform ist dabei grundsätzlich für Smart- phones, Tablets und natürlich auch den Computer geeig- net. Anzugeben sind hier lediglich Wohnort, Arbeitsstätte bzw. Zieladresse und die täglichen Abfahrtzeiten. Es wer- den dann bereits angemeldete Nutzerinnen und Nutzer angezeigt, die einen ähnlichen Arbeitsweg haben und deshalb für eine Fahrgemeinschaft in Betracht kommen. Die Kontaktaufnahme erfolgt dann individuell per Chat oder Telefon, um miteinander Fahrten, Treffpunkte und Abfahrtszeiten zu vereinbaren. Für die Benutzung der Plattform zahlen Kommunen mo- natlich einen Cent pro Einwohner plus Mehrwertsteu- er an den Plattformbetreiber. Diese Kosten werden den Kommunen durch den Landkreis Ravensburg laut Kreis- tagsbeschluss für die beiden Jahre 2023 und 2024 zu- rückerstattet. Anmeldung zum Nikolausmarkt Auf Grund der Baumaßnahmen am Dorfplatz findet der Nikolausmarkt dieses Jahr auf dem unteren Schulhof statt. Anmeldungen zur Teilnahme können ab jetzt ab- gegeben werden. Bitte verwenden Sie hierfür das neben- stehende Anmeldeformular auf Seite 5. Nummer 38 Amtsblatt der Gemeinde Baindt Seite 5 Anmeldeformular für den Nikolausmarkt 2023 Anmeldung bis 31.10.2023 Name: Verein: Adresse Telefonnummer: E-Mail: Wird privat verkauft oder verkaufen Sie für einen Verein? verkaufe privat verkaufe für Verein Was wird verkauft? (z. B. Gestricktes, Waffeln, Kaffee - bitte alles aufführen) Verkaufen Sie Alkohol? Bitte angeben in welcher Form, offen oder in Flaschen, z.B. Glühwein, Schnaps, Likör Einweggeschirr darf nicht verwendet werden. Ja - …………………………………………. offen in Flaschen …………………………………….. Nein Art des Verkaufsstands Standgebühr: Nikolaushütte 10 € Eigener Stand 5 € Nikolaushütte der Gemeinde Ja Nein eigener Pavillion anderer Stand - …………………………… Standgröße: ………………………………….. Benötigen Sie Strom? Ja Strom .. Starkstrom Nein Welche elektrischen Geräte werden von Ihnen verwendet? KW Zahl pro Gerät Heizlüfter nicht gestattet Hinweis: Es drüfen nur elektrische Geräte verwendet werden, die vorher von einem Elektriker geprüft und mit Prüfsiegel versehen sind. ✄ ✄ ✄ Seite 6 Amtsblatt der Gemeinde Baindt Nummer 38 Der diesjährige Nikolausmarkt findet statt am Samstag, den 2. Dezember 2023 von 11 Uhr bis 18 Uhr Ein Hinweis: Beim Nikolausmarkt darf kein Einweggeschirr verwen- det werden. Interessenten werden gebeten, sich bis spätestens 31. Oktober 2023 auf dem Rathaus bei Frau Heine, Tele- fon 07502/9406-17 oder per E-Mail: elvira.heine@baindt.de anzumelden. Aus der öffentlichen Gemeinderatssitzung vom 12. Sep- tember 2023 wird folgend berichtet und die gefassten Beschlüsse bekannt gegeben: Einwohnerfragestunde Es wird angefragt, wie die Verwaltung zusammen mit dem Gremium die aufkommende Tuning-Szene im Ge- werbegebiet „Mehlis“ bewertet und wie sie damit umge- hen wird . Die Verwaltung wird den Sachverhalt prüfen, grundsätzlich finden die Treffen auf Privateigentum statt. Bekanntgabe nichtöffentlich gefasster Beschlüsse Aus der nicht öffentlichen Gemeinderatssitzung vom 01. August 2023 ist nichts bekannt zu geben. Bericht der Bürgermeisterin Paragraph 13 b BauGB Das Bundesverwaltungsgericht in Leipzig hat entschie- den, dass § 13b BauGB nicht mit dem Unionsrecht ver- einbar ist. Inzwischen liegt die Begründung des Urteils vor und die Gemeinde wird informieren, sobald klar ist, wie die untere Baurechtsbehörde mit der Urteilsbegrün- dung umgeht. Vereinssitzung 2023 Die Vereinssitzung findet am 16. Oktober 2023 um 18:00 Uhr im Feuerwehrhaus statt. Konzert inmitten der vier Wasserhüterinnen am 16. Sep- tember 2023 Am Samstag findet ab 15:00 Uhr eine Veranstaltung rund um das Thema Wasser der Künstlerin Theresia K. Moos- herr inmitten der vier Wasserhüterinnen statt. Infoveranstaltung Landesturnfest 19. September 2023 Am Dienstag findet um 18:00 Uhr eine Veranstaltung zur Schulbetreuung (Übernachtungen) der Sportlerinnen und Sportler während des Landesturnfestes für alle Vereine im Gemeindeverband Mittleres Schussental statt. Sanierung Klosterwiesenschule, Hauptgebäude: Vergabe der Klempnerarbeiten Das Gewerk Klempnerarbeiten wurde europaweit ausge- schrieben. Bei der ersten Ausschreibung mit Submission am 17.04.2023 ging nur ein Angebot ein. Vom Gemeinde- rat wurde die Ausschreibung für die Klempnerarbeiten gemäß VOB/A § 17 Ziffer 2 aufgehoben und es wurde ein Verhandlungsverfahren eingeleitet. Beim Verhand- lungsverfahren hat der Bieter nicht abgegeben, so dass die Arbeiten nochmals ausgeschrieben werden mussten. Zur Submission am 04.09.2023 gingen zwei Angebote ein. Der Gemeinderat fasst den Beschluss: Die Klempnerarbeiten werden an die Firma Kohler GmbH & Co.KG aus Weingarten zum Angebotspreis von 104.238,41 € brutto vergeben werden. Information zum GMS-Klimaanpassungskonzept auf Ebene der Vorbereitenden Bauleitplanung Das Gremium wird über das fertige Klimaanpassungs- konzept und dessen vorgesehene Verwendung infor- miert. Der Beschluss des Klimaanpassungskonzepts in der GMS-Verbandsversammlung ist für den 26. Oktober geplant. Der Gemeinderat fasst den Beschluss: 1. Der Gemeinderat nimmt die Ausführungen zum Kli- maanpassungskonzept zur Kenntnis. 2. Der Gemeinderat beauftragt die Vertreter in der Ver- bandsversammlung des Gemeindeverbands Mittleres Schussental in der Sitzung vom 26.10.2023 dem Be- schluss zum Klimaanpassungskonzept zuzustimmen. Ersatzbeschaffung des Traktors New Holland für den Bauhof Der Gemeinderat fasst den Beschluss: 1. Die Verwaltung wird beauftragt, den Traktor des Her- stellers New Holland mit einem Angebotspreis von gesamt brutto 103.894,00 € bei der Firma Neyer Land- maschinentechnik Bad Wurzach zu beschaffen. 2. Das Altfahrzeug wird zu einem Preis von 23.642,00 € an die Firma Neyer Landmaschinentechnik veräußert. 3. Die Verwaltung wird beauftragt das Kugelmann Schneeräumschild Vario VS 169/74 zum Preis von 9.976,34 € von der Firma Neyer Landmaschinentech- nik zu beschaffen. 4. Die Verwaltung wird beauftragt die BeK Reisigschau- fel mit Greifarm zum Preis von 2.9010,79 € von der Firma Neyer Landmaschinentechnik zu beschaffen. Ersatzbeschaffung eines Streuautomaten für den Win- terdienst Der Gemeinderat fasst den Beschluss: Die Verwaltung wird beauftragt den Streuautomaten Stratos F 17 K18 zu einem Angebotspreis von gesamt 27.033,56 € brutto bei der Firma Knoblauch GmbH zu beschaffen. Antrag auf Befreiung von den Festsetzungen des Be- bauungsplanes Fischerstraße für die Errichtung einer DHL Packstation zum Teil außerhalb der überbaubaren Fläche auf dem Flst. 55/8, Fischerstraße 2 Der Bauherr plant vor dem Eingangsbereich zum Super- markt eine DHL-Packstation zu errichten. Der Automat soll den kontaktlosen Erwerb von Brief- und Paketmar- ken sowie das Empfangen und Versenden von Paketen / Päckchen und Briefen ermöglichen. Er soll somit als Post- versand- bzw. Verteilstation zur Versorgung des Gebiets dienen. Der Gemeinderat fasst den Beschluss: Das gemeindliche Einvernehmen nach § 36 BauGB für die Überschreitung der Baugrenze mit der Packstation wird erteilt. Erneute Beratung über den Bauantrag zum Neubau eines Mehrfamilienhauses mit 5 Wohneinheiten und 5 Garagen auf Flst. 209/3, Annabergstraße 28 mit ge- änderten Plänen Der Gemeinderat fasst den Beschluss: Das gemeindliche Einvernehmen zum Bauantrag wird nicht erteilt, da sich das geplante Gebäude hinsichtlich des Maßes der baulichen Nutzung gemäß § 34 Abs. 1 BauGB nicht in die nähere Umgebungsbebauung einfügt. Nummer 38 Amtsblatt der Gemeinde Baindt Seite 7 Bauantrag zum Einbau einer Wohnung ins Unterge- schoss des bestehenden 2-Familienhauses und Neubau eines Schuppens für Fahrräder und Mülltonnen auf Flst. 823, Marsweilerstr. 50 Der Gemeinderat fasst den Beschluss: Die erforderlichen Befreiungen zum Bauantrag für den Einbau einer Wohnung ins Untergeschoss des bestehen- den 2-Familienhauses und den Neubau eines Schuppens für Fahrräder und Mülltonnen werden erteilt. Entscheidung über das weitere Vorgehen zum Anbau und der Sanierung des Feuerwehrhauses mit Bauhof Im Jahr 2018 stellte eine Begehung durch die Unfallkas- se Mängel im Feuerwehrhaus fest, darunter die fehlende Schwarz-Weiß-Trennung in den Umkleiden und Probleme bei der Lagerung von Helmen und Gefahrstoffen. Zur Lö- sung dieser Probleme und zur Behebung von Baumän- geln am Gebäude (Feuerwehr sowie Bauhof) wurde ein Anbau am Feuerwehrhaus geplant. Obwohl die Kosten zwischenzeitlich gestiegen sind, schätzen wir das uner- müdliche Engagement der Feuerwehr und ihre wichtige Rolle in unserer Gemeinde. Im März wurde das Baugesuch eingereicht und im Juli erhielten wir die Baugenehmigung für den Anbau und Umbau des Feuerwehrhauses und Bauhofs sowie die Nutzungsänderung der Wohnung im Obergeschoss zu Räumen für die Feuerwehr. Der Gemeinderat fasst den Beschluss: 1. Das Architekturbüro Rohloff u. Wespel aus Kisslegg wird mit der Erstellung der Werkpläne und der Aus- schreibung der Baumaßnahme beauftragt. 2. Die aufgeführten Ausbesserungsarbeiten an der Fas- sade und am Dach (Kostenschätzung ca. 74.000 €) sollen ebenfalls ausgeschrieben werden. 3. Die Falttore (Kostenschätzung ca. 162.000 €) für Feu- erwehr und Bauhof sollen auch ausgeschrieben wer- den. Beitritt zum Onlineportal PENDLA Das Onlineportal PENDLA bietet Pendelnden eine ein- fache Möglichkeit, Fahrgemeinschaften zu bilden und zu koordinieren. Hierdurch kann ein wichtiger Beitrag zur Reduktion des Verkehrsaufkommens und damit des Treibhausgasausstoßes erreicht werden. Der Gemeinderat fasst den Beschluss: Der Gemeinderat stimmt dem Beitritt der Gemeinde Baindt zum Onlineportal PENDLA zu. Verkauf des LF 16/12 - Feuerwehrfahrzeug Baujahr 1992 Der Gemeinderat fasst den Beschluss: Die Gemeindeverwaltung wird beauftragt den Markt für Feuerwehrfahrzeuge auszuloten und den bestmöglichen Verkauf ohne Beladung vorzunehmen. Über das Ergebnis ist dem Gemeinderat zu berichten. Anfragen und Verschiedenes Baustelle zur Umgestaltung des Dorfplatzes und der Orts- mitte: Es wird angefragt, ob der bisherige Zeitplan eingehal- ten wird und wie lange die Umleitung mit der Ampel am Kreisverkehr geplant ist. In dieser Woche ist der fina- le Umschluss der Nahwärmeleitungen sowie der Breit- band- und Entwässerungsleitungen geplant. Bisher liegt die Baustelle gut im Zeitplan. Der Kreisverkehr wird in vier bis sechs Wochen wieder zu befahren sein und die Küferstraße aller Voraussicht nach bis zum Jahresende. Nähere Informationen werden auf der Homepage der Gemeinde veröffentlicht. Zusätzlich wird angefragt, ob an der Ersatzbushaltestelle im Fischerareal ein Buswartehäuschen für die Übergangs- zeit aufgestellt werden kann. Dies wird von der Gemein- deverwaltung geprüft. Des Weiteren prüft die Gemeindeverwaltung die Mög- lichkeit, die Parkplätze vor der Sparkasse und dem CAP-Markt zeitlich zu beschränken, damit ausreichend Parkmöglichkeiten für Kurzzeitbesucher, die in den orts- ansässigen Geschäften, der Sparkasse, der Gastronomie und den Arztpraxen einkaufen bzw. diese besuchen, zur Verfügung stehen. Die Verwaltung steht in regelmäßigem Austausch mit der Baufirma und den örtlichen Betrieben und Praxen, um eine den Bedarfen angepasste Beschilde- rung der begrenzten Parkmöglichkeiten sicherzustellen. Parkbänke Friedhof: Es wird angeregt, ob eine Parkbank vor den Urnenwän- den umgedreht werden kann, sodass eine zu den Ur- nenrasengräbern zeigt. Die Gemeindeverwaltung prüft diese Anfrage. Geländer Friedhof: Es wird darauf hingewiesen, dass das Geländer an den Treppen zum Friedhof bereits seit einiger Zeit fehlt und wieder angebracht werden muss. Parkplätze Doppelpar- ker: Es wird angefragt, wann die Parkplätze für die Dop- pelparker vom Baindter Hof gebaut werden. Die Gemein- deverwaltung wird hier noch einmal nachhaken. Bürger- und Ratsinformationssystem Über das Bürger- und Ratsinformations- system haben alle Bürgerinnen und Bür- ger die Möglichkeit, die Tagesordnung sowie die entsprechenden Sitzungsunter- lagen einzusehen. Darüber hinaus finden Sie eine Übersicht der Mitglieder des Ge- meinderates und weitere Informationen. Sie können das System über den folgenden Link oder den nebenstehen- den QR-Code aufrufen. Bei Fragen stehen wir Ihnen ger- ne in der Gemeindeverwaltung zur Verfügung. https://baindt.ris.kommune-aktiv.de/seite/de/rathaus/ 02/WB/Ratsinformationssystem.html Jugendfeuerwehr Hilfsorganisationstag Die Jugendfeuerwehr Baindt und das Jugendrotkreuz Baienfurt - Baindt veranstalten am 30.09. und 01.10. einen gemeinsamen Hilfsorganisationstag. Hier werden wir mit den Jugendlichen die 24-h-Schicht in einer Berufsfeuer- wehr bzw. auf einer Rettungswache simulieren. Dabei wird das Gelände rund um das Feuerwehrhaus für Sport, Schulungen und zum Aufenthalt benutzt. Da wir die Einsätze für die Kinder und Jugendlichen reali- tätsnah planen und abhandeln, werden die Einsatzfahrten mit Sondersignal durchgeführt. Bei der Einsatzplanung wurde darauf geachtet, dass es weder zu Verkehrsbehin- derungen noch zu Straßensperrungen kommt. Herzlichen Dank für Ihr Verständnis. Ihre Jugendfeuerwehr und Ihr Jugendrotkreuz Seite 8 Amtsblatt der Gemeinde Baindt Nummer 38 Notdienste Fachärztlicher Notfalldienst Tel.: 116 117 (kostenlose Rufnummer, ohne Vorwahl) Zahnärztlicher Notfalldienst Tel.: 0761/120 120 00 Notfallpraxis Ravensburg Oberschwabenklinik - St. Elisabethen-Klinikum Elisabethenstr. 15, 88212 Ravensburg Öffnungszeiten Sa, So und an Feiertagen 08 - 19 Uhr Kinder Notfallpraxis Ravensburg Oberschwabenklinik – St. Elisabethen-Klinikum Ravens- burg Elisabethenstr. 15 88212 Ravensburg Öffnungszeiten: Sa, So und an Feiertagen 9 – 13 Uhr und 15 – 19 Uhr Tierarzt Samstag, 23. September und Sonntag, 24. September AniCura Kleintierspezialisten Ravensburg, Tel.: 0751 - 7 91 25 70 - Telefonische Anmeldung erforderlich - (Festnetz kostenfreie Rufnummer Tel.: 0800 00 22 833, Homepage: www.aponet.de) Samstag, 23. September Apotheke Vetter, Marienplatz 81, 88212 Ravensburg, Tel.: 0751 - 3 52 44 05 Sonntag, 24. September Central-Apotheke, Marienplatz 31, 88212 Ravensburg, Tel.: 0751 - 36 33 60 Deutsches Rotes Kreuz Kreisverband Ravensburg e.V. • Hausnotruf und Mobilruf • DRK-Service Zeit (Hauswirtschaftlicher Unterstützungsdienst) • Menüservice für Senioren • Wohnberatung • Betreuungsgruppen für Menschen mit Demenz • Notruf 112 - Rettungsdienst Tel.: 0751/ 56061-0, Fax: 0751/ 56061-49 E-Mail: info@dkr-rv.de Web: www.drk-rv.de Hospizbewegung Weingarten ∙ Baienfurt ∙ Baindt ∙ Berg e.V. Begleitung für schwerkranke und sterbende Menschen und ihre Angehörigen Hospiz Ambulant, Vogteistr. 5, Weingarten Telefon: 0751-180 56 382, Telefon: 0160- 96 20 72 77 (u.U. Anrufbeantworter, es erfolgt ein Rückruf) Ansprechpartnerin Dipl.-Päd. Dorothea Baur Persönliche Sprechzeit: Montag 16-18 Uhr, Mittwoch 11-13 Uhr Donnerstag 11-14 Uhr und nach Vereinbarung E-Mail: hospiz-weingarten@freenet.de Homepage: www.hospizbewegung-weingarten.de Spendenkonto: KSK Ravensburg IBAN: DE39 6505 0110 0086 1381 92 Störungs-Rufnummer Strom Tel. 0800 3629-477 (kostenfrei) Internet netze BW https://www.netze-bw.de/kunden/netzkunden/service/ stoerungsmeldungen/index.html Bei Störung der Gasversorgung Telefon 0800/804-2000 Wasserversorgung Tel.: (0751) 40 00-919 und nach Dienstschluss Tel.: 0160 44 94 235 Hotline Müllentsorgerfirmen Veolia/ Hofmann Bad Waldsee (bei Fragen rund um die Leerung/Abfuhr) Tel.: 0800/35 30 300 Hotline Landratsamt Ravensburg (allg. Fragen zum Thema Müll, Behältergemeinschaften etc.) Tel.: (0751) 85-23 45 Ergänzende unabhängige Teilhabeberatung (EUTB) Ravensburg-Sigmaringen Beratung und Information zu Ansprüchen bei Teilhabeein- schränkung durch chronische Erkrankung und Behinderung. Schubertstr. 1, 88214 Ravensburg - Telefon 0751 99923970 - E-Mail: info@eutb-rv-sig.de Sozialstation St. Anna - Pflegebereich Baienfurt – Baindt – Marktplatz 4, 88255 Baienfurt, Tel. (0751) 4 67 96, E-Mail: sozialstation. baienfurt@stiftung-liebenau.de Lebensräume für Jung und Alt Dorfplatz 2/1, 88255 Baindt, Tel. (07502) 92 16 50, E-Mail Baindt: lebensraum.baindt@stiftung-liebenau.de Pflege, Betreuungsgruppen, Beratung, Esse n auf Rädern in den Gemeinden Baienfurt, Baindt und Berg. Tel. 0751 36360-116 E-Mail: betreuung@sozialstation-schussental.de Markdorferstr. 43 88213 Ravensburg/Bavendorf Wohl-Fühl-Treff Betreuungsgruppe für dementiell erkrankte und hochaltrige Menschen, die gerne in Gemeinschaft sind. Jeden Dienstag und Donnerstag von 14 bis 17 Uhr im Dietrich-Bonhoeffer-Saal in Baindt und im Ev. Gemeindehaus in Berg. Fahrdienst möglich. Ihre Ansprechpartnerin: Frau Löffler Nummer 38 Amtsblatt der Gemeinde Baindt Seite 9 Unsere Jubilare Wir gratulieren Herzlichen Glückwunsch Frau Inge Schmidt feierte am 13. September 2023 ihren 85. Geburtstag. Im Namen von Frau Rürup erhielt sie ein kleines Präsent der Gemeinde. Für die Zukunft wünschen wir der Jubilarin alles Gute, persönliches Wohlergehen und eine gesegnete Zeit. Gemeindeverwaltung Zum 90. Geburtstag am 17. September 2023 gratuliere ich im Namen der Gemeinde und persönlich Frau Helga Valentin herzlichst und wünsche ihr alles Gute und noch viele Jahre bei guter Gesundheit.. Frau Claßen überbrachte der Jubilarin die Glückwünsche und einen Geschenkkorb der Gemeinde Baindt sowie eine Ehrenurkunde des Ministerpräsidenten Winfried Kretschmann. Simone Rürup Bürgermeisterin Veranstaltungskalender September 23.09. Basar „Rund ums Kind“ SKH 29.09. Patroziniumsfeier Stiftung Sel. Irmgard St. Frannziskus Oktober 02.10. Dorfkindparty LJ SKH 06.10. Vesper Impulse BSS 10.10. Gemeinderatssitzung Rathaus 16.10. Vereinssitzung Feuerwehrhaus? 21.10. Sulpacher Kirbe Kapelle Sulpach 22.10. Vorspielnachmittag Musikverein BSS 25.10. Seniorentreff BSS Schulnachrichten Klosterwiesenschule Baindt Neues aus der Klosterwiesenschule Aufgeregt und mit klopfendem Herzen wurden am vergangenen Freitag 38 Erst- klässler bei uns eingeschult. Die Klasse 1a begang mit ihrer Klassenlehrerin Frau Staudacher-Rall die erste Unterrichtsstunde im Klassen- zimmer, während die Klasse 1b von Frau Schreiber und deren Eltern in der Aula von Rektorin Frau Heberling herzlich willkommen geheißen wurden. Danach wurde getauscht. Begleitet wurde jeweils die Klasse in der Aula von dem singstarken Chor mit ihrer Musiklehrerin Frau Holweger und der Referendarin Frau Jutz. Das Power- frühstücksteam von Frau Weiß versorgte die neuen Erst- klässler mit Kinderbrezeln, während den Eltern die War- tezeit mit einer Tasse Kaffee und Seelen oder Brezeln versüßt wurde. Den neuen Erstklässlern noch einmal ein herzliches Willkommen an unserer Schule! Amelie Heberling, Rektorin Seite 10 Amtsblatt der Gemeinde Baindt Nummer 38 Zur Information Ambulanter Hospizdienst Weingarten Was geschieht beim Sterben? Einen lieben Menschen im Sterben zu begleiten - das wünschen sich viele Angehörige. Eine wichtige Voraus- setzung dafür ist, zu wissen, was in dieser Zeit biologisch passiert, welche körperlichen Veränderungen stattfinden und welche Symptome auftreten können? Der Vortrag gibt einen konkreten Einblick, was beim Ster- ben eines Menschen geschieht -dieses Wissen kann Si- cherheit und Selbstvertrauen geben, um zu entscheiden, beim Sterben dabei zu bleiben. Referentin: Dorothea Baur, Leitung des Ambulanten Hospizdienstes Weingarten, Dipl. Pädagogin, Palliativ Care Zusatzqua- lifikation Termin: Donnerstag, 28.09.2023, 19 Uhr Ort: Hospiz Ambulant, Vogteistr. 5, Weingarten Landratsamt Ravensburg Verlängerung der Allgemeinverfügung: Wasserstände in den Gewässern des Landkreises Ravensburg wei- terhin kritisch Das Verbot zur Entnahme von Wasser mittels mechani- schen oder elektrischen Pumpvorrichtungen aus oberirdi- schen Gewässern wird in allen Gemeinden des Landkrei- ses Ravensburg bis vorerst 15. Oktober verlängert. Das Verbot gilt auch für die Inhaber einer wasserrechtlichen Erlaubnis zur Entnahme von Wasser aus oberirdischen Gewässern. Vom Verbot ausgenommen ist lediglich das Tränken von Vieh sowie das Schöpfen mit Handgefäßen. Zuwiderhandlungen können mit Bußgeldern in Höhe von bis zu 10.000 Euro geahndet werden. Aufgrund der vereinzelten Regenfälle in den vergange- nen Wochen hatte sich die Situation der Gewässer im Landkreis kurzfristig entspannt. Inzwischen reichen die Niederschläge aber nicht mehr aus, um die Pegelstände der Bäche und Seen nachhaltig auf ein ausreichendes Maß ansteigen zu lassen. Durch die niedrigen Wasser- stände wird die Gewässerökologie beeinträchtigt. Fische, Kleinlebewesen und Wasserpflanzen leiden zudem unter ansteigenden Gewässertemperaturen. Die Allgemeinverfügung kann unter www.rv.de/ bekanntmachungen abgerufen werden. Agentur für Arbeit Konstanz-Ravensburg Eingeschränkte Öffnungszeiten der Berufsinformati- onszentren am 26. September 2023 Wegen einer internen Veranstaltung sind die Berufsinfor- mationszentren der Agentur für Arbeit an den Standorten Konstanz und Ravensburg am Dienstag, 26. September 2023 zwischen 10:30 Uhr und 13:00 Uhr geschlossen. Von 08:00 - 10:30 und 13:00 - 16:00 Uhr sind die Berufsin- formations-zentren an diesem Tag wie gewohnt geöffnet. Energieagentur Ravensburg Novelle zum Gebäudeenergiegesetz (GEG) Mit dem Gesetz für Erneuerbares Heizen (Gebäudeener- giegesetz - GEG) leitet Deutschland die Energiewende im Gemeindeverwaltung Baindt Telefon (07502) 9406-0 Fax (07502) 9406-18 E-Mail info@baindt.de Internet www.baindt.de Öffnungszeiten: Montag und Donnerstag 8:00 - 12:00 Uhr 14:00 - 16:00 Uhr Dienstag 8:00 - 13:00 Uhr 14:00 - 18:00 Uhr Mittwoch 8:00 - 12:00 Uhr Freitag 7:30 - 12:00 Uhr Direktdurchwahlnummern Bürgermeisterin Frau Rürup 9406-10 Vorzimmer Frau Heine 9406-17 Amtsblatt Frau Heine 9406-17 Bauamt Leitung Bauamt Frau Jeske 9406-51 stellvertr. Leitung Bauamt Herr Hohenhausen 9406-52 Ortsbaumeister Herr Roth 9406-53 Sachbearbeitung Frau Scheid 9406-54 Klimakoordinator Herr Roth 0157 80661690 E-Mail: klima@b-gemeinden.de Hauptamt stellvertr. Leitung Hauptamt Frau Maurer 9406-40 Bürgeramt Passamt, An-/Abmeldung, Frau Brei/Frau Merker/ 9406-12 Führerschein, Fischerei Frau Ziegler Fundamt Einwohnermeldeamt Herr Bautz/Frau Ziegler 9406-14 Volkshochschule Frau Brei 9406-12 Gewerbeamt Frau Brei 9406-12 Rentenberatung Herr Bautz 9406-14 Standesamt Herr Bautz 9406-14 Friedhofswesen Frau Heine 9406-17 Hallenbelegung SKH Frau Gerhardt 9406-26 Fachbereichsleitung Bildung und Betreuung Frau Flintrop 9406-41 Kindergartenabrechnung Frau Liche 9406-43 Finanzverwaltung Leitung Kämmerei Herr Abele 9406-20 stellvertr. Leitung Kämmerei, Stabsstelle polit. Steuerung Frau Gerhardt 9406-26 Kasse Herr Müller 9406-22 Kasse Frau Weber 9406-24 Wasser, Grundsteuer Frau Stavarache 9406-21 Hunde-/ Gewerbesteuer Frau Winkler 9406-23 Einrichtungen der Gemeinde Bauhof Herr Mohring 9121-30 Feuerwehrhaus 9121-34 Feuerwehrkommandant Herr Bucher 0151 58040840 Gemeindebücherei Frau Lins 94114-170 Schenk-Konrad-Halle Herr Forderer 0152 25613911 und 3373 Kindergärten Sonne Mond und Sterne Leitung Altbau 94114-140 E-Mail: leitung.altbau@kiga.baindt.de Leitung Neubau 94114-141 E-Mail: leitung.neubau@kiga.baindt.de Leitung Schulgebäude 94114-142 u. -143 E-Mail: leitung.schulgebaeude@kiga.baindt.de St. Martin 2678 Waldorfkindergarten 5558664 Schulen: Klosterwiesenschule (KWS) und SBBZ Sehen Baindt Rektorin (KWS) Frau Heberling 94114-132 Sekretariat (KWS) Frau Mohring 94114-133 Schulsozialarbeit (KWS) Frau Nandi 94114-172 Schulhausmeister (KWS) Herr Tasyürek 0178 4052591 SBBZ Sehen 94190 Pfarrämter Katholisches Pfarramt 1349 Kath. Gemeindehaus Bischof-Sproll-Saal Anmeldung Frau Moosherr (0751) 18089496 E-Mail: gudrun.moosherr@gmail.com Evangelisches Pfarramt (0751) 43656 Ev. Gemeindehaus Dietrich-Bonhoeffer-Saal Anmeldung Frau Kutter (0751) 43656 E-Mail: pfarramt.baienfurt@elkw.de Polizei Polizeirevier Weingarten (0751) 803-6666 Notrufe Polizei 110 Feuerwehr, Notarzt, Rettungsdienst 112 Nummer 38 Amtsblatt der Gemeinde Baindt Seite 11 Gebäudebereich ein, um den Klimaschutz zu stärken, die Abhängigkeit vom Import fossiler Energien zu verringern und Verbraucherinnen und Verbraucher vor Preissprün- gen bei Öl und Gas zu schützen. Auf der Internetseite des Bundesministeriums für Wirt- schaft und Klimaschutz finden Sie aktuelle Informationen zur Novelle des GEG Gebäudeenergiegesetz, welches ab 1. Januar 2024 gilt. https://www.energiewechsel.de/KAENEF/Redaktion/DE/ Dossier/geg-gesetz-fuer-erneuerbares-heizen.html In den nächsten Monaten wird die Energieagentur außer- dem auf ihrer Internetseite über die Details informieren. https://www.energieagentur-ravensburg.de/ energieagentur/aktuelles.html Unfallkasse Baden-Württemberg (UKBW) Mit Prävention sicher und gesund ins neue Schuljahr starten Schülerinnen und Schüler sind bei der Unfallkasse Ba- den-Württemberg (UKBW) unfallversichert Die Sommerferien sind vorbei – für rund 1,5 Millionen Schülerinnen und Schüler in Baden-Württemberg star- tet das neue Schuljahr. Die UKBW ist seit über 50 Jahren eine kompetente Partnerin, wenn es um die Sicherheit und Gesundheit der Schülerinnen und Schüler geht. Neben baulichen Maßnahmen und altersgerechtem Sportunter- richt sorgt die UKBW mit Themen wie Verkehrssicherheit, Gewaltprävention, psychische Gesundheit und Bewegung für eine bessere Lernumgebung im Schulalltag. Es geht wieder los: Schülerinnen und Schüler packen den Schulranzen und machen sich auf den Weg in die Schu- le. Bereits mit dem Schritt vor die Haustür besteht der gesetzliche Versicherungsschutz. Dabei ist es egal, ob Kinder und Jugendliche den Schulweg zu Fuß bestreiten oder sich für Fahrrad, Bus und Bahn entscheiden. Dieser Schutz setzt sich auch während des Unterrichts, in der Sporthalle, im Pausenhof oder beim Klassenausflug fort. Die UKBW verfolgt ihren gesetzlichen Auftrag und versi- chert alle Schulkinder bei Unfällen kostenfrei. Tanja Hund, Geschäftsführerin der UKBW: „Wir wün- schen allen Schülerinnen und Schülern einen guten und unfallfreien Start ins neue Schuljahr. Die Sicherheit und Gesundheit der Kinder in Baden-Württemberg liegt uns sehr am Herzen. Prävention ist ein wichtiger Baustein zur Vermeidung von Schulunfällen. Hier unterstützen wir mit verschiedenen Angeboten. Ganz neu ist die Onlineplatt- form Schulwegtrainer.de. Hier werden Verkehrssicherheit und Verhaltensregeln zielgruppengerecht und spielerisch vermittelt!“ Gesund und sicher in der Schule - UKBW-Angebote Damit es erst gar nicht zu einem Unfall kommt, bietet die UKBW zahlreiche Präventionsangebote an: • Online-Plattform www.schulwegtrainer.de: der di- gitale Schulwegtrainer der UKBW und der Landes- verkehrswacht Baden-Württemberg. Die Online-An- wendung zeigt ziel-gruppengerecht die wichtigsten Verhaltensregeln im Straßen-verkehr auf. Videoclips und Spiele runden das Angebot ab. • Tag der Schülersicherheit: Jedes Jahr zeichnet die UKBW zehn wegweisende Projekte an Schulen aus, die sich gemeinsam mit den Schülerinnen und Schülern für mehr Sicherheit und Gesundheit in der Schule und auf dem Schulweg einsetzen. Informationen unter https:// www.ukbw.de/tag-der-schuelersicherheit/ • „Internationale Verkehrssicherheitstage“ im Ravens- burger Spieleland: Alle Schulanfänger sind am 23. bis 24. September 2023 zu den Internationalen Verkehrssi- cherheitstagen eingeladen, um gemeinsam mit der UKBW bei vielen Mitmachaktionen den Schulweg zu trainieren. • Seminare der UKBW Akademie: Für Lehrkräfte gibt es ein vielfältiges Seminarangebot. Alle Informationen unter https://akademie.ukbw.de • Vor-Ort Besuche an den Schulen: Fachexpertinnen und Fachexperten der UKBW besichtigen Schulen und beraten diese im Hinblick auf eine sichere und gesun- de Lernumgebung. Leistungen für den Fall der Fälle Und falls es doch zu einem Unfall kommen sollte, umfas- sen die Leistungen der UKBW unter anderem die Erst- versorgung im Rahmen der Ersten Hilfe, ärztliche und zahnärztliche Behandlung, Versorgung mit Medikamen- ten sowie Hilfs- und Heilmitteln, Krankengymnastik, am- bulante und stationäre Pflege sowie Verletztenrente bei bleibenden Unfallschäden. Weitere Informationen zum Thema Prävention und Ver- sicherungsschutz in Schulen gibt es unter https://www.ukbw.de/arbeits-gesundheitsschutz/schule Selbsthilfegruppe Muskelverkrampfung - Dystonie Das nächste Gruppentreffen der Dystonie-Selbsthilfe- gruppe findet am Samstag, 30. September 2023 um 11.00 Uhr, in den Lebensräumen „Am Bahnhof“ in 88074 Meckenbeuren, Zeppelinstr. 21, statt. Dystonie ist eine neurologische Bewegungsstörung. Eine Form davon ist der Schiefhals. Hier kommt es zu Fehl- haltungen oder -bewegungen, z. B. kann der Kopf nach links oder rechts drehen, nach hinten oder vorne kippen oder er kann zittern. Dies kann nicht beeinflusst werden. Weitere Formen sind u. a. Lid-, Schreib- oder Stimmband- krampf. In der Selbsthilfegruppe können Sie Patienten mit unter- schiedlichen Dystonieformen kennenlernen, sich unterei- nander über Behandlungsmethoden, Auswirkungen und Tipps zur Selbsthilfe austauschen. Eine verbindliche Anmeldung zum Treffen ist bis zum Dienstag, 26. September erforderlich. Kontakt für Informationen und Anmeldungen: Edith Merz, Tel. 07392 / 69 07 bzw. annette.daiber@rg.dystonie.de. Finanzamt Ravensburg Schnuppertag Das Finanzamt Ravensburg veranstaltet für Schülerinnen und Schüler, die ihre Mittlere Reife, die Fachhochschulrei- fe bzw. das Abitur ablegen werden und mit einer Berufs- ausbildung oder mit einem Dualen Studium beginnen wollen, am 05.10.2023 von 14:00 Uhr - 16:30 Uhr einen Schnuppernachmittag. Unter dem Motto: „Steuer: Kann ich auch!“ informiert das Finanzamt über attraktive Ausbildungs- und Stu- dienplätze bei der Steuerverwaltung des Landes Ba- den-Württemberg. Dabei gibt es Informationen zum Ablauf der Ausbildung/ des Studiums, über die Höhe der Ausbildungsvergütungen und die Berufsaussichten bzw. die abwechslungsreichen Tätigkeitsbereiche nach Abschluss der Ausbildung. Die Kontaktdaten für weitere Informationen bzw. Anmeldungen lauten: - Tel. 0751/403-450 - Ausbildungsleiter Herr Döberl Seite 12 Amtsblatt der Gemeinde Baindt Nummer 38 oder - per E-Mail über Ausbildung-77@finanzamt.bwl.de Anmeldungen bitte bis zum 02.10.2023. Wir freuen uns auf Euch! Das Ausbildungsteam des Finanzamts Ravensburg in Weingarten Tag der offenen Tür im CVUA Sigmaringen Lebensmittel im Fokus Am Samstag, den 21. Oktober 2023 lädt das Chemische und Veterinäruntersuchungsamt (CVUA) Sigmaringen alle Verbraucherinnen und Verbraucher von 10 - 17 Uhr in die Fidelis-Graf-Straße 1 ein. Sie können sich bei einem Rundgang durch die Labora- torien einen Einblick in die Aufgaben des Untersuchungs- amtes verschaffen und werden über aktuelle Themen des Verbraucherschutzes informiert. Dabei können Sie selbst aktiv werden und an Experimenten und Verkostungen teilnehmen. Auch für Kinder gibt es viel zu entdecken. Verbraucherschutz geht alle an! Am CVUA Sigmaringen sorgen rund 120 hochqualifizierte Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter dafür, dass die amtliche Lebensmittelüber- wachung sichergestellt ist. Im Dienste des Verbraucher- schutzes im Regierungsbezirk Tübingen und für das Land Baden-Württemberg nimmt das Team aus Lebensmittel- chemikern, Tierärzten, Biologen, Diplomingenieuren und technischen Labormitarbeitern jährlich ca. 9.000 Proben unter die Lupe. Die Experten des CVUA überprüfen einer- seits Grundnahrungsmittel wie Brot, Fleisch, Milch, Saft, Hülsenfrüchte und Wasser, aber auch Genussmittel wie Zigaretten, Tabakwaren und neuartige Raucherzeugnisse oder untersuchen auf bestimmte Rückstände und Konta- minanten wie Schimmelpilzgifte (Mykotoxine). Bei Ihrem Besuch erhalten Sie eine Fülle von Informa- tionen rund um das Thema Lebensmittel, über uner- wünschte Stoffe in der Nahrung und im Trinkwasser, über Gefahren neuer Raucherzeugnisse sowie Einblicke in die hochmoderne technische Ausstattung unseres Untersu- chungsamtes. Das CVUA Sigmaringen bietet eine spannende und luk- rative Ausbildung mit guten Berufsaussichten an. Derzeit werden 9 junge Menschen zu Chemielaboranten ausge- bildet. Zudem stehen 4 Plätze zur praktischen Ausbildung zu staatlich geprüften Lebensmittelchemikern zur Verfü- gung. Informieren Sie sich über die Ausbildungen gerne an unserem Infostand. Wir freuen uns auf Ihren Besuch und sorgen neben dem Fachspezifischen auch für Ihr leibliches Wohl. Weitere Infos und das aktuelle Programm: offenetuer.cvua-sigmaringen.de Landratsamt Ravensburg Ab 1. Oktober: Fahrzeug online zulassen und direkt losfahren Ab dem 1. Oktober können Bürgerinnen, Bürger und Un- ternehmen ihre Fahrzeuge online zulassen und anschlie- ßend sofort losfahren. Fahrzeughaltende müssen nicht mehr warten, bis die Fahrzeugpapiere und Plaketten per Post zugehen, sondern können direkt nach der digitalen Zulassung am Straßenverkehr teilnehmen. Die Nummern- schilder können nach der digitalen Zulassung zunächst ohne amtliche Plakette am Fahrzeug angebracht. Anstatt der amtlichen Plakette wird der am Ende des Zulassungs- vorgangs gedruckte vorläufige Zulassungsnachweis gut lesbar ins Fahrzeug gelegt. Der Zulassungsnachweis er- setzt für zehn Tage die amtliche Plakette. Die Fahrzeug- papiere/Plaketten werden innerhalb von 10 Tagen von der Zulassungsstelle per Post übermittelt. Überblick: Digitale Zulassungsvorgänge ab 1. Oktober: • Abmeldung/Außerbetriebsetzung • Umschreibung (Halter und/oder Wohnsitzwechsel) • Wiederzulassung eines Fahrzeugs • Anmeldung eines Neuwagens • Tageszulassung • Ausgewählte Sonderkennzeichen (E-Kennzeichen, Old- timerkennzeichen (außer bei erstmaliger Zuteilung), Saisonkennzeichen) Künftig können auch juristische Personen wie Autoh- äuser, Flottenbetreibende und Zulassungsdienstleister Zulassungen auf sich selbst und andere Personen direkt online abwickeln. Neu ist ebenfalls, dass sich juristische Personen mit mehr als 500 Zulassungsvorgängen pro Jahr für die Nutzung der Großkundenschnittstelle beim Kraftfahrt-Bundesamt registrieren können. Die rechtliche Grundlage wurde durch die ab 1. Septem- ber geltende neue Fahrzeug-Zulassungsverordnung des Bundesverkehrsministeriums geschaffen. Die digitalen Zulassungsvorgänge sind ab 1. Oktober im Bürgerportal des Landkreises Ravensburg verfügbar. Kontaktstelle Frau und Beruf Ravensburg - Bodensee-Oberschwaben Kontaktstelle Frau und Beruf lädt interessierte Frauen zum Unternehmens-Einblick beim ZfP Südwürttem- berg: Arbeiten in der Pflege - yes we care! Zuhören, Zeit haben, da sein - Pflege im ZfP Südwürt- temberg beschränkt sich nicht auf die rein medizinische Versorgung. Pflegekräfte begleiten, pflegen, unterstüt- zen und setzen sich täglich für die Versorgung psychisch kranker Menschen ein. Als größter psychiatrischer Klinikverbund in Baden-Würt- temberg und einer der wichtigsten Arbeitgeber in der Region ist das ZfP Südwürttemberg an mehr als 20 Standorten tätig. Entsprechend vielseitig sind die Einsatz- möglichkeiten in den Kliniken, Heimen, Tageskliniken oder Ambulanzen. Die Arbeit umfasst die Pflege und Betreuung von Kinder- und Jugendlichen, alten Menschen, Sucht- kranken, psychisch kranken Behinderten oder Menschen mit Psychosen. Diese Bandbreite ermöglicht es dem ZfP, bei der Arbeitsgestaltung die individuellen Wünsche und Bedürfnisse der Mitarbeitenden zu berücksichtigen. Als Pflegekraft im ZfP tätig zu sein bedeutet überdies, aus verschiedenen Arbeitszeitmodellen sowie Fort- und Weiterbildungsmöglichkeiten wählen zu können. Und das Unternehmen legt großen Wert auf die Vereinbarkeit von Arbeit und Privatleben. Es bietet Kinderbetreuung, enga- giert sich im Betrieblichen Gesundheitsmanagement und unterstützt pflegende Angehörige. Davon überzeugen können sich die Teilnehmerinnen vor Ort, des Weiteren gibt es Tipps zu Bewerbungsunterlagen und Vorstellungsgespräch direkt aus dem Personalbüro. Die Veranstaltung findet am Mittwoch, 27. September von 13:30 Uhr bis ca. 16:00 Uhr im ZfP in Weissenau statt. Weitere Infos und Anmeldung auf der Homepage der Kontaktstelle Frau und Beruf, c/o WiR - Wirtschafts- und Innovationsförderungsgesellschaft Landkreis Ravensburg mbH unter www.frauundberuf-rv.de oder unter Tel. 0751/35906-63 und E-Mail in-fo@frauundberuf-rv.de. Nummer 38 Amtsblatt der Gemeinde Baindt Seite 13 Klima-Spartipp des Monats September 2023: Wasser sparen, geht auch im Garten Wie bereits in der Juniausgabe angekündigt, gibt es ne- ben dem Haushalt auch im Garten zahlreiche Möglichkei- ten, den Trinkwasserverbrauch zu verringern. Auch wenn es in unserer Region dieses Jahr immer wieder längere Regenperioden gab, so gab und gibt es doch auch immer wieder längere Trockenphasen, weshalb ein verantwor- tungsvoller Umgang mit Trinkwasser ein Dauerthema ist und bleibt. Bei der Gartenarbeit ist oftmals das richtige Timing ent- scheidend, sei es beim Aussäen von Samen, beim Rück- schnitt von Bäumen und Sträuchern, aber auch beim Gießen. Es lässt sich nämlich viel Wasser über die Wahl der richti- gen Tageszeit zum Gießen sparen. Dabei gilt es zu beach- ten, dass Pflanzen nie zur Mittagszeit gegossen werden sollten. Sonst verdunstet sehr viel Wasser noch bevor es die Pflanze überhaupt erreicht hat. Zudem geht ein Teil des Wassers an der Pflanzenoberfläche verloren. Wenn hingegen am frühen Morgen oder in den späten Abendstunden gegossen wird, ist eine deutliche Reduzie- rung des Wasserverbrauchs möglich und es kann zudem verhindert werden, dass Pflanzen im wahrsten Sinne des Wortes „verbrennen“. Hierzu ein einfacher Merkspruch: Bist du clever, gießt du never - während der Mittagszeit. Weiteres Wasser kann gespart werden, wenn allgemein nicht übermäßig viel gegossen wird. Wer regelmäßig gießt, bekommt hier schnell ein gutes Gespür, wie viel Wasser die einzelnen Pflanzen benötigen. Für alle ande- ren gibt es zahlreiche Tipps und Ratgeber in Buchform oder Online. Es gilt beim Gießen generell, so viel wie nötig, aber so wenig wie möglich. Während bei Lebensmitteln gilt, oft zu gut für die Tonne, ist diese bei der Verwendung von Regenwasser zur Gar- tenbewässerung goldrichtig. Die Anschaffung einer Regentonne aus dem Baumarkt ist nämlich die preisgünstigste Variante der Gartenbewäs- serung. Sofern nicht übermäßig viel Wasser zum Gießen benötigt wird, ist es gar möglich, dass der eigene Garten das ganze Jahr über ausschließlich mit Regenwasser bewässert werden kann und damit für den Garten kein Trinkwasser gebraucht wird. Es gilt bei Regentonnen allerdings stets darauf zu achten, dass diese wirklich nur bei Regen geöffnet sind. So lassen sich Wasserverluste durch Verdunstung vermeiden und die Gefahr einer ungewollten häuslichen Stechmücken- aufzucht bannen. Wer größere Mengen Regenwasser braucht, für den kann der Einbau einer Zisterne sinnvoll sein. Oberirdische Zis- ternen sind schnell installiert und fassen bis zu 3.000 Liter Wasser. Unterirdische Zisternen mit bis zu 10.000 Litern Fassungsvermögen sind zwar aufwendiger zu installieren, haben jedoch den Vorteil, das Regenwasser permanent frisch und algenfrei zu halten. Florian S. Roth Gemeinden Baienfurt, Baindt und Berg Koordinator für eine klimaneutrale Kommunalverwal- tung - gefördert durch das Ministerium für Umwelt, Klima und Energiewirtschaft Baden-Württemberg Mobil: 0157 80661690 klima@b-gemeinden.de Kirchliche Nachrichten Katholische Kirchengemeinde St. Johannes Baptist Baindt Kath. Pfarramt • 88255 Baindt • Thumbstraße 55 23. September - 01. Oktober 2023 Gedanken zur Woche: Wahrheit Wenn du die Wahrheit suchst, dann geh in dich. Die äußeren Sinne können täuschen. Im „Inneren Menschen“ wohnt die Wahrheit. In ihrem Anblick aber, überschreite auch dich selbst. Aurelius Augustinus Samstag, 23. September 18.30 Uhr Baindt - Eucharistiefeier Ministranten: Laureen Hartmann, Simon Elbs, Jonas Elbs, Hannah Elbs, Alexandra Schnez, Daniela Schnez, Lenny Sonntag († Lucia, Paula und Max Fischer, Gerta und August Thurn, Frank Dieter Schmitt, Christina und Wendelin Fetsch und Angehörige, Anni und Eugen Maier, Josef Gresser, Josef Jerg, Kurt Städele, Hubert Fuchs, Sieglinde Kösler) Caritas Kollekte Sonntag, 24. September - 25.Sonntag im Jahrkreis 10.00 Uhr Baienfurt - Eucharistiefeier zum Erntedank mit dem Kindergarten St. Josef und der Ju- gendkantorei Caritas Kollekte 11.15 Uhr Baienfurt - Taufe von Nevio Dienstag, 26. September 07.50 Uhr Baindt - Schülergottesdienst Mittwoch, 27. September 09.00 Uhr Baienfurt - Eucharistiefeier Donnerstag, 28. September 07.45 Uhr Baienfurt - Schülergottesdienst 20.00 Uhr Baindt - KRG Sitzung im Bischof Sproll Saal Freitag, 29. September 08.30 Uhr Baindt - Rosenkranz 09.00 Uhr Baindt - Eucharistiefeier 11.00 Uhr Baindt - Gottesdienst in der Blindenschule 16.00 Uhr Baindt - Eucharistiefeier im Pflegeheim Selige Irmgard - Patrozinium Samstag, 30. September Keine Vorabendmesse Sonntag, 01. Oktober - 26. Sonntag im Jahreskreis 10.00 Uhr Baindt - Eucharistiefeier zum Erntedank Ministranten: Felix Haller, Benjamin Stiefvater, Benedikt Heilig, Ricco Haller, Leana Neb, An- ton Pink, Mona Stiefvater († Martina und Hermann Gindele, Jahrtag: Anna Schmitz) Seite 14 Amtsblatt der Gemeinde Baindt Nummer 38 10.00 Uhr Baindt - Kirche für Kinder in der Blindenschule 10.00 Uhr Baienfurt - Eucharistiefeier 11.30 Uhr Schachen - Taufe von Sophia Rosenkranzgebete im September Im September laden wir ganz herzlich ein zum Rosen- kranzgebet jeden Freitag um 8.30 Uhr vor dem Gottes- dienst. Sprechzeiten Pfarrer Bernhard Staudacher Nach telefonischer Vereinbarung (Tel. 912623) Thumbstraße 55, Baindt E-Mail-Adresse: bernhard-staudacher@gmx.de Sprechzeiten Gemeindereferentin Silvia Lehmann Nach telefonischer Vereinbarung Büro: Kirchstraße 8, Baienfurt Tel. 0751 / 5576199, (Tel. privat 943630) E-Mail-Adresse: Silvia.Lehmann@drs.de Sprechzeiten Gemeindereferentin Regina Willmes Nach telefonischer Vereinbarung Büro: Kirchstraße 8, Baienfurt Tel. 0751 / 56969624 E-Mail-Adresse: Regina.Willmes@drs.de Gemeindehaus St. Martin / Bischof-Sproll-Saal: Belegung und Reservierung Frau Gudrun Moosherr Tel. 0751-18089496 E-Mail: gudrun.moosherr@gmail.com Katholische Kirchenpflege Baindt: Frau Lucy Schellhorn (Kirchenpflegerin) Bankverbindung: KSK Ravensburg IBAN DE 4365 0501 1000 7940 0985 BIC SOLADES1RVB Kath. Pfarramt St. Johannes Baptist Thumbstr. 55, 88255 Baindt Pfarramtssekretärin Frau Christiane Lott Telefon 07502 - 1349 Telefax 07502 - 7452 Stjohannesbaptist.baindt@drs.de www.katholisch-baienfurt-baindt.de Öffnungszeiten Dienstag 09.30 - 11.30 Uhr Donnerstag 15.00 - 18.00 Uhr Freitag 09.30 - 11.30 Uhr Kath. Pfarramt Mariä Himmelfahrt Kirchstraße 8, 88255 Baienfurt Telefon 0751 - 43633 Telefax 0751 - 58812 kathpfarramt.baienfurt@drs.de Firmwochenende in Bad Schussenried Nach dem Firmauftakt verbringen die Firmbewerber-in- nen vom Freitag, 29. September bis Sonntag, 1. Okto- ber ein gemeinsames Wochenende zusammen mit dem Firmteam in Bad Schussenried. Dabei geht es zunächst darum, einander und sich selber besser kennen zu lernen. In Gruppen wird dies weiter vertieft. Darüber hinaus er- fahren die Jugendlichen auch, worum es bei der Firmung als Sakrament der Stärkung geht. Mehr wird noch nicht verraten. Pfr. Staudacher wird am Samstag mit dabei sein. Erstkommunion 2024 in Baindt Vorhinweis: Die Schüler und Schülerinnen der dritten Klas- sen sind herzlich eingeladen zur Vorbereitung und Fei- er der Heiligen Erstkommunion am Sonntag, 14. April 2024 in Baindt. Der erste Elternabend dazu findet am Dienstag, 07. November um 20.00 Uhr im Bischof-Sproll-Saal in Baindt statt. Bitte merken Sie sich schon mal diese bei- den Termine vor. Nähere Informationen und die Einladungen dazu werden Sie noch schriftlich erhalten. Ministrantenwahlen Mit den Ministrantenwahlen am letzten Freitag hat für die neuen Teamer und Oberminis das neue Ministrantenjahr begonnen. Laura Kurz hat das Amt der Oberministrantin an Lisa Schad übergeben. Somit sind Marisa Pfister, Frida Rapp und Lisa Schad unsere Oberminis. Die diesjährigen Teamer sind: Felix Haller, Benjamin Stiefvater, Simon Elbs, Pia Kronenberger, Benjamin Michelberger, Laureen Hart- mann, Jakob Spähn, Benjamin Zentner und Linus Kaplan. Zum Schluss der Sitzung gab es leckere Pizza und wir haben die Wahlen mit einem Jahresrückblick aus Bildern und Videos von Festen, Gottesdiensten, Gruppenstunden, Ausflügen und Aktionen ausklingen lassen. Wir, das Team und die Oberminis freuen uns auf ein schö- nes aktionsreiches Jahr mit motivierten Ministranten und vielen neuen Erlebnissen. Miniwahlen Pilgerfahrt nach Schönstatt Zu einer Pilgerfahrt nach Schönstatt lädt die Schön- statt-Bewegung in der Diözese Rottenburg-Stuttgart vom 17. - 19. Oktober alle Interessierten herzlich ein. Ziel ist die kleine Schönstatt-Kapelle bei Vallendar am Rhein, das sogenannte Urheiligtum. Die Pilgerfahrt ist eine gute Gelegenheit, Dank und Freude mitzubringen, Sorgen in größere Hände zu legen und neue Kraft für den Alltag zu schöpfen. Zum Programm gehören die als Pilgerfahrt gestaltete Busfahrt, gemeinsame Eucharistiefeiern sowie ein vielfältiges Alternativangebot mit Impulsen, Führun- gen und Gebetszeiten. Information und Anmeldung: Schönstatt-Zentrum Liebfrauenhöhe, Tel. 07457 72-301, wallfahrt@liebfrauenhoehe.de, www.liebfrauenhoehe.de +++++++++++++++++++++++ Nummer 38 Amtsblatt der Gemeinde Baindt Seite 15 Kurzexerzitien zur Einstimmung auf den Advent Zu Kurzexerzitien als Einstimmung auf den Advent lädt das Schönstatt-Zentrum Liebfrauenhöhe vom 27. - 29. November 2023 herzlich ein. Unter dem Thema „Wege nach innen - Gott entgegen“ sind die Tage eine Chance, sich einen Halte-Punkt zu gönnen, um innezuhalten und sich auf den Advent einzustimmen. Ein Vortrag, spirituelle Impulse, heilige Messe, gestaltete Gebetszeiten und Zeit zur persönlichen Besinnung sind Elemente der Tage. Das Exerzitienangebot beinhaltet ein- einhalb Tage Stillschweigen. Information und Anmeldung: Schönstatt-Zentrum Liebfrauenhöhe, Tel. 07457 72-301, wallfahrt@liebfrauenhoehe.de, www.liebfrauenhoehe.de +++++++++++++++++++++++ Adventswochenende für junge Frauen „(M)ein (Advents-)Weg“ ist Thema beim Besinnungs-Wo- chenende für junge Frauen, zu dem das Schönstatt-Zen- trum Liebfrauenhöhe vom 8. - 10. Dezember einlädt. Die Teilnehmerinnen (18 - 30 Jahre), haben die Chance, sich eine kleine Auszeit zu gönnen, um den persönlichen Weg durch den Advent in den Blick zu nehmen. Impulse, Aus- tausch, Stille und Beichtangebot sollen dazu beitragen, sich bewusst auf Weihnachten vorzubereiten, dass Chris- tus neu geboren wird - heute, in uns. Information und Anmeldung:Schwester M. Bianca Wörz, sr.bianca@liebfrauenhoehe.de, Whats-App: 01573 80 90 223, www.liebfrauenhoehe.de +++++++++++++++++++++++ Besinnungswochenende im Advent „Wege nach innen - Gott entgegen“ ist Thema beim Be- sinnungswochenende im Advent, zu dem das Schön- statt-Zentrum Liebfrauenhöhe vom 15. - 17. Dezember 2023 einlädt. Die Tage sind eine Chance, im Advent in- nezuhalten, mit Gott in Berührung zu kommen und sich in diesen Tagen intensiv auf das Weihnachtsfest vorzu- bereiten. Ein Vortrag zum Thema der Tage, gestaltete Gebetszeiten, eucharistische Anbetung, Zeit zur persön- lichen Besinnung, sowie die Feier der heiligen Messe sind Elemente der Besinnungstage, die helfen, innezuhalten und neue Kraft zu schöpfen. Information und Anmeldung: Schönstatt-Zentrum Liebfrauenhöhe, Tel. 07457 72-301, wallfahrt@liebfrauenhoehe.de, www.liebfrauenhoehe.de Kirchenchor macht Ausflug nach Augsburg Am Samstag, den 16.09.2023, 7 Uhr trafen sich Kirchenchorsänger mit Partnern, um bei bestem Wetter mit dem Bus nach Augs- burg zu fahren, dem diesjährigen Ziel des Ausflugs. Zunächst wurde ein Zwischenstopp in Kaufering einge- legt, wo die Ausflügler im Gasthof zur Brücke ein reich- haltiges Frühstück genießen durften. So gestärkt ging es weiter nach Augsburg. Dort warteten bereits zwei Stadt- führerinnen, die Augsburgs lange Geschichte und man- che Sehenswürdigkeit vorstellten. Beide Führungen waren kurzweilig und interessant. Nach einem gemeinsamen Mittagessen im Ratskeller freuten sich die meisten Ausflügler auf eine Führung in den berühmten Augsburger Wassertürmen, während ein paar die schöne Stadt auf eigene Faust weiter erkunden wollten. Auch für die Führungsbegeisterten gab es vor der Abfahrt des Busses noch genug Zeit, Kaffee, Kuchen und Eis in einem der vielen Cafés zu genießen. Kurz nach 19 Uhr kamen die Ausflügler nach einem wun- derschönen Tag wieder gut in Baindt an. ÖKUMENE – gemeinsam als Christen Einladung zur Taizéandacht in Baindt Wir laden Sie alle recht herzlich ein zu unse- rer ökumenischen Taizéandacht am 24. September 2023 um 19.00 Uhr in den Dietrich-Bonhoeffer-Saal in Baindt. Wir freuen uns, wenn Sie mit uns zusammen die Andacht feiern. Erwachsenenbildung der kath. und evang. Kirchengemeinden Baienfurt und Baindt impulse Einladung zum Baindter Vesper Michael Boenke liest aus seinem Krimi „Leber- wurscht letal“ Dieses Jahr bieten wir bei unse- rem Vesper etwas Neues: eine Lesung mit dem oberschwäbi- schen Autor Michael Boenke. Mi- chael Boenke ist in Sigmaringen geboren und lebt heute in Bad Saulgau. Nach Veröffentlichun- gen in anderen Bereichen, gibt er seit 2010 Krimis heraus. Darin stolpert Lehrer Daniel Bön- le in der oberschwäbischen Pro- vinz immer wieder über Mordopfer und wird in die Ermitt- lungen mit hineingezogen. Bei unserem Vesper liest Michael Boenke - passend zur Veranstaltung - aus seinem 7. Band „Leber- wurscht letal“. Seite 16 Amtsblatt der Gemeinde Baindt Nummer 38 Darin geht es um einen Mord in der regionalen Wurst- branche. Außerdem möchte er uns eine Kostprobe aus seinem neuesten Krimi „Camping mortale“ vorstellen. Wir dür- fen gespannt sein. Evangelische Kirchengemeinde Baienfurt-Baindt Tel.: 0751/43656, Fax: 0751/ 43941; E-Mail-Adresse: pfarramt.baienfurt@elkw.de Homepage: www.evangelisch-baienfurt-baindt.de Pfarrbüro: Öschweg 32, Baienfurt, Tel.: 0751/ 43656 Pfarrer M. Schöberl Öffnungszeiten Di 7.00 - 9.00 + 13.00 - 15.00, Do 10.00 - 13.00 Uhr Wochenspruch: Christus Jesus hat dem Tode die Macht genommen und das Leben und ein unvergängliches Wesen ans Licht ge- bracht durch das Evangelium. 2. Tim 1,10b Sonntag, 24. September 16. So. n. Trinitatis 10.30 Uhr Baienfurt Begrüßungs-Gottesdienst der neuen Konfi-8-Jugendlichen in der Ev. Kirche (Pfr. Schöberl) 10.30 Uhr Baienfurt Kinderkirche im Ev. Gemeindehaus 10.30 Uhr Baienfurt Gottesdienst mit Abendmahl im Pflegeheim (W. Gross) 19.00 Uhr Baindt Taizéandacht im Dietrich-Bon- hoeffer-Saal Montag, 25. September 20.00 Uhr Baienfurt Kirchenchorprobe im Ev. Gemein- dehaus Mittwoch, 27. September 15.45 Uhr Baienfurt Konfi-8-Unterricht im Ev. Gemein- dehaus 19.00 Uhr Baienfurt Kirchengemeinderatssitzung im Ev. Gemeindehaus Donnerstag, 28. September 19.00 Uhr Baienfurt Bibel im Gespräch im Ev. Gemein- dehaus mit Pfr. Schöberl Freitag, 29. September 19.30 Uhr Baienfurt Kirchenkino in der Ev. Kirche Sonntag, 01. Oktober Erntedank 09.30 Uhr Baindt Gottesdienst im Dietrich-Bonhoef- fer-Saal, anschließend Kirchenca- fé (Pfr. Schöberl) 10.30 Uhr Baienfurt Kinderkirche im Ev. Gemeinde- haus ----- Gedanken zum Wochenspruch Nicht die Angst, sondern die Liebe ist die stärkste Kraft im Universum. Und damit kein Mensch mehr daran zweifeln muss, hat sich Gott selbst seiner geliebten Erde an- genommen, ist durch Jesus weiter gegangen, als wir Menschen es uns hätten ausmalen können, damit wirklich nichts mehr uns von seiner Liebe trennen kann. Diese gute Nachricht allen Geschöpfen begreiflich zu ma- chen, ist die große Mission, aus der wir als Kirche leben. Nicht zum schnellen Erfolg, sondern zu einem nachhal- tig-ewigen Leben will uns diese gute Botschaft führen. Nehmen wir die Herausforderung an und werden wir Teil von Gottes großer Mission? Gottes Segen dazu! Euer Martin Schöberl, Pfarrer ----- Bibel im Gespräch geht weiter - Johan- nes-Evangelium Nach der ersten Staffel der Bibel-Ge- spräche vor der Sommerpause und den sehr positiven Rückmeldungen und Aha-Effekten, startet Bibel im Gespräch wieder am 21. September. Auch wer in der ersten Staffel nicht dabei war, ist herzlich eingeladen, jeweils donnerstagsabends um 19.00 Uhr im Ev. Gemeindehaus in Baienfurt am 28. September und am 5. Oktober. Die Abende können auch einzeln gewinnbringend be- sucht werden. Ich freue mich auch auf die Begegnungen und Gespräche in der nächsten Runde! M. Schöberl, Pfarrer --- Baienfurt-/Baindter „Kirchenkino“ 29. September 2023, 19.30 Uhr: „Den Himmel gibt’s Echt“ Eine „wahre Geschichte“, doku- mentiert in dem gleichnamigen Buch, das in den USA zum Best- seller avancierte: Ein Vierjähriger übersteht mit knapper Not eine komplizierte Operation. Später er- zählt er, er sei während des Ein- griffs im Himmel gewesen, einem unfassbar schönen Ort, wo er En- gel, Jesus und Verwandte getrof- fen habe. Erzählt wird diese Ge- schichte aus der Perspektive des Vaters, Todd Burpo. Der ist Pastor in einem Kaff in Neb- raska und möchte das Erlebnis seines Sohns zunächst der kindlichen Fantasie zuschreiben. Doch das Verblüffende ist, dass der Junge plötzlich Dinge weiß, die er unmöglich wissen konnte. Ein Rätsel, ein Mysterium. Ein Wunder? --- Erntedank Gaben für unseren diesjährigen Erntedankaltar können am Samstag, 07. Oktober von 13.00 - 14.00 Uhr an der Ev. Kirche in Baienfurt abgegeben werden. Ein herzliches Vergelt´s Gott an alle Spender!!! --- Vortrag zum Johannes-Evangelium Am Freitag, 29. September, um 20.00 Uhr hält Prof. Dr. Hans-Christian Kammler einen Vortrag zum Johan- Nummer 38 Amtsblatt der Gemeinde Baindt Seite 17 nes-Evangelium. Der Vortrag findet im Johannes-Ge- meindehaus, Hochgerichtstraße 8, 88213 Ravensburg (Weststadt) statt. Der Referent ist außerplanmäßiger Prof. für Neues Testament an der Uni Tübingen. Er führt in die Grundzüge des Johannes-Evangeliums ein. Interessierte sind herzlich eingeladen. --- Der Kreative Montag bietet an September: 25.09. C. Welle-Lebherz: „Leuchtender Herbst“ Oktober 02.10. E. Duelli „Herbstlandschaft- Acryl“ 09.10. I. Schwarzat „Inchies“ 16.10. B. Schwartz-Glonnegger: „Bunter Herbst“ Aqua- rell 23.10. U. Schad: „Neue Topflappen braucht das Land“ 30.10. S. Tratzyk: „Glücks-Pilze - buntes Herbstgesteck und Glücksbringer“ Anmeldungen bitte immer bis spätestens 4 Tage vor dem Termin Helga Kaminski Petra Neumann-Sprink Tel.: 07502-4103 Tel.: 0751-52501 b.h.kaminski@gmx.de p.neumann.sprink@gmx.de Kreativer Montag im Dietrich-Bonhoeffer-Saal in Baindt, Dorfplatz 2/1 Wir beginnen - wenn nichts anderes angegeben ist - um 8.30 Uhr, Ende gegen 11.30 Uhr. Der Kostenbeitrag beträgt in der Regel 5,50 €; Material nach Verbrauch Christliche Brüdergemeinde Baienfurt (Baptisten) e.V. Baindter Str. 11, 88255 Baienfurt Homepage: www.baptisten-baienfurt.de E-Mail: info@baptisten-baienfurt.de Unsere Gottesdienste sind offen für Besucher und fin- den sonntags um 10 Uhr statt. Weitere Veranstaltungen werden auf der Homepage der Brüdergemeinde ange- kündigt. Vereinsnachrichten Juniorinnenfußball B-Juniorinnen TSV Lustnau - SV Baindt 0:3 Zu unserem ersten Meisterschaftsspiel mussten wir gleich den weiten Weg zum Auf- steiger Lustnau nach Tübingen. Die erste Halbzeit war noch nicht ganz rund, da unsere neu formiert Mannschaft nach nur einem Testspiel noch nicht ganz aufeinander abgestimmt war. Doch gegen Ende der ersten Halbzeit lief es dann besser und wir konnten dann mehr Druck aufbauen. Noch einen schönen Pass von Sarah auf Nora M. zog diese aus circa 18 m ab und brachte uns zur Halb- zeit mit 1:0 in Führung. In der zweiten Halbzeit machen wir die Räume im Mittelfeld enger und erarbeiteten uns zudem deutlich mehr Torchancen. Nach einer herrlichen Ecke durch Viviane bekam Lustnau den Ball nicht geklärt, Tabea setzte nach, legte Nora M. gut auf, die daraufhin in ihrem ersten Spiel gleich eine Doppelpack schnürte. Danach kam von Lustnau kaum noch Gegenwehr und so spielte die auf links extrem quirlige Marie unserer Mit- telstürmerin Carla den Ball gut zu, die aus gut 20m Maß nahm und den Ball oben links im Netz versenkte. Kurz vor Schluss bekam Scarlett noch die Möglichkeit durch einen Fernschuss das Ergebnis zu erhöhen, doch ihr Schuss ging leider über den Kasten. Ein toller Einstieg in die neue Saison, der auf einen weite- ren guten Verlauf hoffen lässt. Es spielten: Katharina Zarbock (T), Scarlett Pogrzeba, Vi- vienne Pogrzeba, Lorena Bürck, Viviane Wertmann, Sarah Schmid, Nora Mohr, Marie Armenat, Jana Einerle, Tabea Schauffler, Carla Schmidt, Nora Lüttmann, Amelie Gessler E-Juniorinnen SGM Aitrach/Tannheim/Aichstetten/Unterzeil - SGM Baindt/Fronreute 1:5 Gleich zu Saisonbeginn stand das weiteste Auswärtsspiel der Saison für das jüngste Team unserer SG auf dem Plan. Dass letztlich nur 8 Spielerinnen von unserem 17er-Kader den Weg nach Aitrach fanden, war dann aber auch der einzige Kritikpunkt an diesem schönen Freitagabend. Die Mädels, die dabei waren, machten alle ein klasse Spiel und gewannen hoch verdient mit 5:1. Dabei konnte es sich das Trainerteam sogar leisten auf Torhüterposition zu testen. Margo Hodek, Spielführerin Mia Malsam und Mathilda Nussbaumer wechselten sich auf der Position ab. Highlight dabei eine klasse Fußabwehr von Mathilda, bei einem Angriff des Heimteams. Offensiv initiierte unser neu zusammengestelltes Team viele Angriffe, welche dann letztlich zu Treffern von Han- na Busam (2), Lena Alber (2) und Hanaa Alosh führten. Der schönste Treffer sicherlich gleich das Tor zur 1:0-Füh- rung. Lea Rimmele mit einem feinen Zuspiel auf die frei- Seite 18 Amtsblatt der Gemeinde Baindt Nummer 38 stehende Hanna, tolle Ballannahme, kurzer Blick auf die Torspielerin und ab in die Torecke zur Führung für ihr Team. Mit im Team war zudem mit ihrem ersten Einsatz unsere Emily Wenzel. Klasse erster Auftritt Mädels, weiter so „Go, Fight, Win“. D-Juniorinnen FV Bad-Waldsee - SGM Fronreute/Baindt 1:8 Im Gegensatz zur E standen Trainer J. Brinz zum Spiel in Waldsee alle Spielerinnen des 15er Kaders zur Verfü- gung. Da alle Spielerinnen in der Trainingswoche am Start waren, war es dann auch eine schwierige Entscheidung, gleich drei Spielerinnen aus dem Kader zu streichen. Unsere „Start - 7“ begann sehr nervös, fehlerhaft, wie wenn ein Knoten in ihrem Spiel wäre. Auch unsere Tor- spielerin Carla reihte sich ein und ließ einen durchaus haltbaren Treffer des Heimteams zu. So mussten unsere Mädels erst mal einen Rückstand hinterherlaufen. Mit der Einwechslung von Greta bekam das Spiel dann die erhoffte Wende. Der Knoten löste sich, als ihr gleich nach der Einwechslung, mit einem klasse Abschluss das 1:1 gelang. Das ganze Team spielte wie verwandelt, er- spielte sich dann Chance um Chance zum letztlich hoch verdienten 8:1-Sieg. Es spielten und trafen:Carla Seitner, Lena Alber (1), Hanaa Alosh (1), Philina Ziegler, Haifaa Alosh (2), Fiona Maier, Maylin Kretzer, Amelie Metzler, Greta Heilmeier (2), Lena Pfleghaar, Lea Busam (2) und Taneesha Mahler. Frauenfußball SGM Fronhofen/Blitzenreute - SV Baindt 0:5 Zum Auftakt der Saison empfingen unsere Frauen, den Fastmeister der letzten Saison SV Fronhofen. Während Fronhofen mit vollbesetzter Bank anreiste, hatten wir ver- letzungs- und urlaubsbedingt zunächst nur eine Ersatz- spielerin. In der ersten Halbzeit hielten wir hinten recht gut dagegen und konnten sogar den ein oder anderen Ge- genangriff starten. Trotzdem mussten wir u.a. durch einen cleveren Kopfball nach guter Ecke zur Halbzeit einen 0:2 Rückstand verkraften. Die beste Chance hatte Alina die von Marie geschickt wurde und erst mit einer super Grät- sche kurz vor dem Einschuss abgefangen werden konnte. In der zweiten Halbzeit machte Fronhofen mehr Druck, aber Steffi im Tor machte einen hervorragenden Job und vereitelte einige gute Torchancen. Als uns dann mit Hanna und Ramona zwei weitere Abwehrspielerinnen verletzungsbedingt auch noch ausfielen, mussten wir die Abwehr umstellen, während Fronhofen von der Bank starke Spielerinnen bringen konnten. So mussten wir in den letzten 20 Minuten drei weitere Gegentore hinneh- men. Eine Niederlage, die in der Höhe durch die Zahl der Ausfälle stark begünstigt wurde. Es spielten: Steffi Hämmerle (T), Annika Busalt, Lorena Bürck, Michelle Licht, Lara Herde, Ramona Schnell, Han- na Reiner, Nora Mohr, Marie Armenat, Rebecca Butsch, Alina Braun, Selena Schobloch, Selin Turan Nächste Woche Sonntag spielen wir um 10:30 Uhr beim Aufsteiger SV Beuren. Spielabsage und Heimniederlage SV Ochsenhausen - SV Baindt Die für den Samstag angesetzte Landesligapartie zwi- schen dem SVO und dem SVB wurde aufgrund des tödli- chen Autounfalls eines Spielers des SVO kurzfristig abge- sagt. Der SVB bekundet aufrichtiges Beileid und wünscht dem Verein und den Angehörigen viel Kraft in dieser schweren Zeit. SV Baindt II - FC LeutkirchII 1:2 (1:2) Am Sonntagmittag durfte der SVB II den noch ungeschla- genen FC Leutkirch II auf der Klosterwiese begrüßen. Geg- giers Team, durch einige Spieler der ersten Mannschaft verstärkt, musste wie auch in der letzten Partie früh einem Rückstand hinterlaufen (21.). Die „Zwoite“ konnte in einer insgesamt durchwachsenen ersten Hälfte durch einen gelungen Spielzeug, welchen Kern abschloss, zwar auf 1:1 ausgleichen (31.), jedoch gingen die Gäste postwendend wieder mit 1:2 in Führung (34.). In der zweiten Halbzeit wur- de die Baindter Mannschaft stärker, besetzte die Räume offensiv deutlich besser und drängte energisch auf den Ausgleich. Dieser blieb trotz zahlreicher Chancen inklusi- ve Pfostenschuss und einem vermeintlichen Abseitstref- fer aber aus, wodurch der SVB II mit 0 Punkten am Ende der Tabelle stecken bleibt. Dies gilt es in der kommenden Woche endlich zu ändern, wobei man mit dem Gast aus Maierhöfen und Grünenbach aufgrund des 0:6 zum Ende der vergangenen Saison noch eine Rechnung offen hat. SV Baindt II: Jan Mohring, Sebastian Brenner (65. David Krauter), Patrick Späth, Tobias Trautwein, Julian Keppeler (61. Moritz Gresser), Manuel Brugger, Daniel Kronenberger (79. Marius Hahn), Konstantin Knisel (79. Kevin Fischer), Johannes Schnez, Baba Camara, Johannes Kern - Trai- ner: Timo Geggier Tore: 0:1 Marcel Nabelberg (21.), 1:1 Johannes Kern (31.), 1:2 Marcel Nabelberg (34.) Vorschau: Sonntag, 24.09. 13.15 Uhr: SV Baindt II - SV Maierhöfen/Grünenbach II 15.00 Uhr: SV Baindt - TSV Harthausen/Scher C-Junioren bedanken sich bei Familie Franz Lohr Die C-Jugend der Spielgemeinschaft Baienfurt/Baindt war am Freitagabend zu Gast bei der Familie Franz Lohr, um feierlich den neuen Trikosatz für die kommende Sai- son in Empfang zu nehmen. Im Rahmen dieser Übergabe kam es zu einer kurzen Vorstellung der Fa. Lohr durch Herrn Brombeis und einem gemeinsamen Abendessen mit feiner Pizza. Ein besonderer Dank gilt hierbei auch den „Alber Brothers“ Christian und Michael, welche das kleine Event organisierten. In den neuen, strahlenden Trikots ließen die C-Junioren im ersten Saisonspiel nichts anbrennen und fuhren durch ein starkes Spiel einen überzeugenden 8:1-Heimsieg ein. Nummer 38 Amtsblatt der Gemeinde Baindt Seite 19 Perfekter Saisonstart für die Herren 1 in der Landesklasse SV Baindt - TTF Liebherr Ochsenhausen II 9:4 Nach dem letztjährigen Aufstieg startete unsere 1. Mannschaft Ende August in die Vorbereitung zur ersten Saison in der Landesklasse seit mehr als 25 Jahren. Die Liga ist auf dem Papier sehr aus- geglichen besetzt, es wird keine einfachen Spiele geben und jeder kann jedem gefährlich werden. Wir freuen uns besonders über Rückkehrer Wolfgang Assfalg, der uns im mittleren Paarkreuz unterstützen wird. Im ersten Saisonspiel ging es gegen die Bundesliga-Re- serve der TTF Liebherr Ochsenhausen, die in der letzten Saison einen gesicherten Mittelfeldplatz erspielen konn- ten. Philipp Schwarz konnte mit anhaltenden Rücken- beschwerden leider nicht spielen, für ihn sprang Frank Markwart ein. Wir starteten mit einem 2:1 Vorsprung nach den Eingangs- doppeln, wobei vor allem Wolfgang und Thomas Nowak voll überzeugen konnten und das Doppel 1 der Gegner mit 3:0 bezwingen konnten. In den Einzeln spielten unser Ka- pitän Marcel Brückner und unser mittleres Paarkreuz mit Tobias Nowak und Nico Scheffold sehr starkes Tischten- nis und konnten jeweils beide Partien gewinnen. Thomas steuerte einen umkämpften Sieg im hinteren Paarkreuz bei. Bei Wolfgang und Frank lief es im ersten Saison- spiel noch nicht rund, beide konnten keinen Einzelsieg beisteuern. Dennoch starteten wir mit diesem 9:4 Erfolg sehr überzeugend in die neue Saison und sind gespannt, wie wir uns in 2 Wochen beim starken Mitaufsteiger TSV Laupheim schlagen werden. Es spielten: Marcel Brückner (2:0), Wolfgang Assfalg (0:2), Tobias Nowak (2:0), Nico Scheffold (2:0), Thomas Nowak (1:0) und Frank Markwart (0:1) Musikverein Baindt Start eines neuen Vororchesters Der Musikverein Baindt hatte bis zur Pandemie ein Vororchester, das den Kindern ein erstes miteinander Spielen vermitteln sollte. Durch die Pandemie selbst und der Tatsache, dass in dieser Zeit wenige ein Musikinstrument erlernen wollten, war das Vororchester nicht mehr umsetzbar. Das soll sich nun ändern! Wir werden ab dem neuen Schuljahr ein Vororchester gründen. Hierzu sind alle eingeladen, die schon über ei- nem Jahr das Instrument erlernen und eventuell schon in einer Bläserklasse aktiv sind oder waren. Ihr Kind möchte in der Freizeit mit anderen Kindern zusammen musizie- ren? Dann wäre unser Vororchester das Optimale für Sie! Das Ziel des Vororchesters ist nicht, dass die Kinder et- liche Lieder spielen müssen/können. Es geht vielmehr darum, die ersten gemeinsamen Töne zu spielen und vor allem, dass die Kinder Spaß daran haben. Hier die wichtigsten Infos zusammengefasst: - Das Vororchester wird von Ramona Hage geleitet. - Um die Kinder nicht mit Terminen zu zubauen, findet es im 2-wöchigen Rhythmus statt. In den Ferien sind keine Proben. - Geprobt wird immer donnerstags von 18:30 - 19:45 im Probelokal in Baindt (Klosterhof 5, 1. Stock). - Angedachte Probentermine: 28.09.2023, 05.10.2023, 19.10.2023, 09.11.2023, 23.11.2023, 07.12.2023 (gerne darf Ihr Kind auch erst mit dem zweiten Termin einsteigen; die Termine für das restliche Schuljahr gibt es dann im Dezember) - Am Ende des Schuljahres wird es einen Auftritt auf dem Dorffest geben (22.06. - 24.06.2024). Wir haben das Interesse Ihres Kindes geweckt? Sie ha- ben noch Fragen oder wollen Ihr Kind zum Vororches- ter anmelden? Dann schreiben Sie uns einfach direkt (jugendleiterin@mv-baindt.de), wir werden uns dann um- gehend bei Ihnen melden! Natalie Bader, Jugendleiterin MV Baindt Der MV Baindt spielt beim Festumzug des Cannstatter Volksfests Wir sind zurück aus der Sommerpause und starten frisch erholt gleich mit der Teilnahme an einem der größten Volksfeste Deutschlands. Am 24.09.2023 dürfen wir beim Festumzug des Cannstatter Volksfests dabei sein. Wir würden uns natürlich über viele Fans vor Ort freuen. Wem der Weg aber verständlicherweise zu weit ist, der kann den Festumzug auch im Fernsehen verfolgen. Ab 11 Uhr startet die Übertragung beim SWR. Mit viel Glück können Sie bekannte Gesichter aus dem Musikverein Baindt live in Ihrem Wohnzimmer sehen. Reitergruppe Baindt Turnierergebnisse Alisa Schnez erreichte mit ihrem Sokrates beim Dressurreiterwettbewerb Kl. A auf dem Reitertag in Markdorf einen 2. Platz. Auf der internationalen Starnber- ger-See-Rundfahrt (ca. 75 km) erreichte Markus Elbs mit seinen Pferden bei den Mehrspännern einen 2. Platz. Herzlichen Glückwunsch an Alisa und Markus! Seite 20 Amtsblatt der Gemeinde Baindt Nummer 38 Alpinteam Baindt Alpinteam-Wandern am 24.09. an Gaishorn im Tannheimer Tal Abfahrt ist um 6.45 Uhr an der Tennishalle Baindt. Gefahren wird in Fahrgemeinschaften. Sehr schö- ne Tour für Wanderer mit guter Kondition. Gehzeit 5,5 Std. 1000 Höhenmeter. Natürlich kann die Tour nur bei gutem Wetter stattfinden! Jeder, der gerne wandert, ist herzlich willkommen!! Für weitere Infos bitte E-Mail an sommer-alpinteam@ svbaindt.de oder über unsere Homepage www.svbaindt.de. Wir freuen uns auf euch!! Baienfurt-Baindt 0176 - 45 90 80 40 www.drk-baienfurt-baindt.de Konto: DE20 6505 0110 0086 6677 66 Dienstabend - wir ziehen unsere Feldbetten um Am 28.09.2023 findet unser nächster Dienstabend statt, der ganz unter dem Motto „Umzug unserer Feldbetten“ steht. Wusstet ihr, dass wir im DRK Baienfurt-Baindt mehrere hundert Feldbetten für den Katastrophenschutz vorhal- ten? Da wir im vergangenen Jahr unser neues Bereit- schaftsheim bezogen haben und nun auch unsere neuen Garagen fertig gestellt sind, heißt es nun diese Feldbetten aus dem Lager unserer alten Unterkunft im Vereinsheim in der Ravensburger Str. 19 in Baienfurt an unsere neue Unterkunft umzuziehen. Nach dem Motto „viele Hände, schnelles Ende“ freu- en wir uns über tatkräftige Unterstützung - für ein an- schließendes Vesper wird gesorgt sein. Interessierte sind bei uns jederzeit willkommen, bei einem Dienstabend reinzuschnuppern. Los geht es um 19:30 Uhr in unse- rem Bereitschaftsheim in der Baindter Straße 48/1 (alte Container-Anlage). Bei Interesse erleichtert uns eine Vor- anmeldung per E-Mail unter „info@drk-baienfurt-baindt.de“ die Planung. Wir freuen uns jederzeit über neue Gesichter und Interessierte :) Familien-Frühstück im DRK Am vergangenen Wochenende haben wir uns in der Be- reitschaft Baienfurt-Baindt Zeit genommen, „DANKE“ zu sagen. Jeder ehrenamtliche Verein weiß, wie viel Stunden die Mitglieder in ihrer Freizeit, unentgeltich im Verein ein- bringen. Vor allem im Hintergrund werden viele Stunden geleistet, die die Helfer:innen wie selbstverständlich für ihren Verein aufbringen. Doch dieses Engagement sollte und darf keine Selbstverständlichkeit sein! Aus diesem Grund haben wir in unseren Bereitschaftsheim ein Frühstück für unsere Helfer:innen und deren Familien veranstaltet. Mit diesem Frühstück wollten wir allen, die ihre wertvolle Freizeit bei uns einbringen, egal ob im Ein- satzdienst, bei der Durchführung von Blutspende-Aktio- nen, in der Verwaltung, als Nikoläuse, beim Muffins-Ba- cken, oder in der Jugendarbeit, DANKE sagen. Ebenso geht ein großer Dank natürlich an die Familien unserer Helfer:innen. Gerade wenn wir im Einsatzdienst rund um die Uhr verfügbar sind, ist das nur mit der Rückendeckung und Flexibilität ihrer Familien möglich, die während der Einsatzzeiten auf unsere Helfer:innen verzichten müssen. Es hat uns sehr gefreut, dass Helfer:innen aus den ver- schiedensten Bereichen dabei waren. So konnten wir auch die Chance zum Austausch, gemütlichen Beisammensein nutzen und haben neue Kontakte geknüpft - vor allem von den Freiwilligen, die sonst „hinter den Kulissen“ ak- tiv sind. Wir sind stolz auf unsere schlagkräftige Truppe und dank- bar für das Engagement jeder/s Einzelnen. Euer Einsatz ist für uns definitiv keine Selbstverständlichkeit! Der Wasser und Bodenverband Föhrenried veranstaltet am 29.09.2023 um 15.30 Uhr in Zusam- menarbeit mit den CDU Ortsverbänden eine Informa- tions- und Diskussionsrunde zum Thema: Nummer 38 Amtsblatt der Gemeinde Baindt Seite 21 Die Zukunft der Landwirtschaft im Spannungsfeld von Schutzgebieten und EU-Regeln Als Hauptredner konnten wir den Vorsitzenden des Agra- rausschusses im EU-Parlament Norbert Lins gewinnen. Herr Lins steht unseren Landwirten, und gerne allen Per- sonen, die an regional produzierten Lebensmitteln inter- essiert sind, für Fragen zur Verfügung. Ort der Veranstaltung: Kögelhof 1 88284 Mochenwangen Es laden herzlich ein: Der Wasser- und Bodenverband Föhrenried und Ihr CDU Ortsverband Baindt Schwäbischer Albverein OG Weingarten Walking jeden Donnerstag 08.30 Uhr am Freibad in Weingarten Wer hat Lust mit uns zu walken? Wir treffen uns ganzjährig jeden Donnerstag um 08.30 Uhr am Freibad in Weingarten und walken ca. 1,5 Stunden. Gäste sind herzlich willkommen! Vom Schmeiental zum Donautal Von Unterschmeien, Oberschmeien, Harthof, Rabenfelsen zurück nach Oberschmeien. Wann: Dienstag 03.10.2023 um 9.00 Uhr auf dem Fest- platz in Weingarten. Rückkehr: ca. 18 Uhr. Gehzeit: 4,5 Stunden, 15 km, 430 hm. Fahrpreis 14 Euro für Mitglieder (Fahrgemeinschaften) Einkehr vorgesehen nach der Wanderung. Vesper, Trinken, gutes Schuhwerk, ggf. Stöcke und Wech- selschuhe mitnehmen. Anmeldung ab 29.09.2023 - T. 0151-12952100 (Anrufbe- antworter) Wanderführung: Wally Knoll, E-Mail: walburga.knoll@t-online.de Bei schlechtem Wetter wird die Wanderung abgesagt, ggf. Info im Ansagetext ab 20 Uhr am Vortag unter T. 0151-12998910. Gäste sind herzlich willkommen! Was sonst noch interessiert Bewährungs- und Gerichtshilfe Baden-Württemberg (BGBW) Ehrenamtliche Bewährungshilfe: Wir suchen Sie für das Team in Ravensburg! Resozialisierung kann nur gelingen, wenn sie innerhalb des Gemeinwesens stattfindet. Die Bewährungs- und Gerichtshilfe Baden-Württemberg (BGBW) setzt deshalb auch auf ehrenamtliche Bewährungshelfer*innen, die ihre Klient*innen dabei unterstützen, keine neuen Straftaten zu begehen. Ehrenamtliche Bewährungshelfer*innen führen persön- liche Gespräche mit den Klient*innen. Sie bedenken mit ihnen die Folgen ihrer Straftat und deren Auswirkungen auf Betroffene und achten auf die Erfüllung von Auflagen und Weisungen des Gerichts. Für eine professionelle Einarbeitung ist gesorgt, der/die Ehrenamtliche erhält kontinuierlich Fortbildungen. Die selbstständige Arbeit wird durch hauptamtliche Team- leiter*innen begleitet. Voraussetzung für dieses verantwortungsvolle Ehrenamt ist u. a., dass Sie mindestens 21 Jahre alt sind und über ein eintragungsfreies polizeiliches Führungszeugnis verfügen. Nähere Auskünfte erteilt Ihnen gerne auch Nathalie Klings und Klaus Schwarz Ansprechpartner für das Ehrenamt E-Mail: ehrenamt.ravensburg@bgbw.bwl.de Tel. 0751/189 706-10 www.bgbw.landbw.de Mit dem Theaterbus für Abonnenten ab Baienfurt direkt nach Ulm ins Theater Für das Sonntagnachmittags Abo 2 mit 7 Vorstellungen im Großen Haus bieten wir zum Abo gleich den Bus dazu mit an. Ein Theaterbesuch ohne private Autofahrt, Park- platzsuche, aber dafür ganz entspannt mit dem Bus. Im Sonntagnachmittags Abo 2 enthalten sind unter an- derem Tosca, das Neujahrskonzert, Anatevka uvm. Unter dem Link www.thater-ulm.de/abos können Sie al- les genau nachlesen. Wenn wir Ihr Interesse geweckt haben, dann freuen wir uns auf Ihre email an abobuero@ulm.de oder telefonisch unter 0731/161 4458 Bis bald im Theater Ulm! Schutz des Altdorfer Waldes ist unser Zweck, seines Lebensraums, der Quellen - kein Kiesab- bau etc. Unterstützen sie uns, werden Sie Mitglied! NATUR- UND KULTURLANDSCHAFT ALTDORFER WALD E.V. www.altdorferwald.org Die Blitzenreuter Seenplatte - die Natur mit allen Sinnen genießen! Professionelle Gästeführer zeigen Ihnen die unverwech- selbare Natur- und Kulturlandschaft mit ihren typischen Moränenhügeln. Es werden wieder Führungen angeboten, - jeden ersten Samstag im Monat (auch außerplanmäßige Führungen – beachten Sie die Hinweise im Mitteilungs- blatt oder auf unserer Internetseite) - jeden Sonntag (bis Oktober) Für Kinder bis 14 Jahren sind die Führungen kostenlos, Kinder ab 15 Jahren und Erwachsene zahlen 4,00 EUR. Sonntag, 24. September 2023 Gästeführer: Torsten Alt Mit dem Fahrrad: Vier ausgelassene Weiher + ein Bade-/Fischweiher und deren Geschichten Wer kennt sie noch, die alten Weiher und Seen in Ober- schwaben, die im Mittelalter nicht nur den Mönchen und den „Herren“ genüssliche Fastenspeisen in Form von Krebsen, Karpfen und Hechten lieferten? Über 2.300 Seen und Weiher im Raum Ravensburg waren es damals. Heu- te sind nur noch wenige übrig geblieben. Die meisten wurden trocken gelegt, sind heute Felder, Wiesen oder Wälder, andere wurden verfüllt oder stehen Häuser da- rauf. Wer aufmerksam durch unsere Landschaft geht, kann dort viele sogenannte „aufgelas- sene“ Weiher erahnen. Der Einkehrschwung im ortsansässigen Gasthaus run- det schließlich das Erleben der Seen- und Weiherland- schaft ab. Gäste mit und ohne Motorisierung sind willkommen. Seite 22 Amtsblatt der Gemeinde Baindt Nummer 38 Die sonntäglichen Führungen beginnen immer um 14:30 Uhr am Parkplatz beim Häcklerweiher. Der Parkplatz am Häcklerweiher liegt an der B 32 zwischen Blitzenreute und Vorsee. Wir würden uns freuen, Sie auf dieser Füh- rung begrüßen zu dürfen. Besuchen Sie unsere Internetseite: www.zwischenschussenundseen.de Der Biolandhof Hepp in Bad Waldsee lädt zum Feldrundgang ein Im Rahmen der Öko-Aktionswochen Baden-Württemberg öffnen vom 18. September bis 31. Oktober wieder viele Bio-Betriebe Ihre Türen und (Stall-)Tore für Verbrauche- rinnen und Verbraucher. So auch in der Bio-Musterregi- on Ravensburg. Am 30. September lädt Familie Hepp ab 14 Uhr auf Ihren Biolandhof in Bad Waldsee ein. Bei einem Feldrundgang erfahren Besucherinnen und Be- sucher mehr über den ökologischen Gemüseanbau und die Legehennenhaltung vor Ort. Besucherinnen und Besucher haben die Möglichkeit sich umzusehen, an der Führung teil- zunehmen und knackfrische Erzeugnisse direkt „Ab-Feld“ zu erwerben. Neben Gemüse und Eiern können beim Biohof Hepp auch Nudeln, Fruchtaufstriche und Geflügelfleisch von den eigenen Hähnen und Hennen erworben werden. Eine Teilnahme ist kostenfrei und ohne Anmeldung mög- lich. Die Kleidung sollte wetterangepasst sein. Treffpunkt ist am 30. September um 14 Uhr beim Biohof Hepp, Neuurbach 2, 88339 Bad Waldsee. Der Feldrund- gang findet um 14 Uhr auf dem Acker direkt gegenüber vom Hof, an der Landstraße zwischen Bad Waldsee und Volkertshaus statt. Zusätzliche Infos und Veranstaltungen der Ökoaktions- wochen Baden-Württemberg finden Sie unter: www.öko-aktionswochen-bw.de GESUNDHEIT © Müller-Dennhof/DEIKE 747R04R4 Lösung: Auf dem Tisch befindet sich ein Ei im Eierbecher und eine Tasse. © droigks/DEIKE 753U46W5 © Hermenau/DEIKE 761U43W5 Amtsblatt der Gemeinde Baindt Nummer 38 © van Hoorn/DEIKE 762R11R4 Paulas Lufträtsel Trag die Wörter rund um die Luft in das Rätselgitter ein. Die farbige Zeile verrät dir ein chemisches Element, das wir Menschen zum Leben brauchen. Lösung „Paulas Lufträtsel“: Sauerstoff – 1. Segel 2. Drachen 3. Muehle 4. Amsel 5. Windrad 6. Schwalbe 7. Luftpumpe 8. Ballon 9. Flugzeug 10. Fliege MIETANGEBOTE STELLENANGEBOTE Testen Sie unsere Beilagenverteilung bei maximaler Reichweite Ihrer Werbebotschaft an die Leser in Baienfurt. Gerne zum Kennenlernen in der Aktion mit 25% Ersparnis bis Oktober´23 Zeigen Sie Präsenz! Druck + Verlag Wagner GmbH & Co. KG Max-Planck-Straße 14 | 70806 Kornwestheim • effektiv • erfolgreich • zielgruppenorientiert • Auflage 1.400 Exemplare • Ab 98 € je Tsd. Stück Rufen Sie uns gleich an: 07154 8222-70 Wir beraten Sie gerne! Gitarenuntericht in Baindt! - Alle Altersgruppen! - Viele Stilrichtungen! Jetzt anmelden unter: Thomas Kalkreuth: Tel. 07529/634881 oder E-Mail: t.kalkreuth@t-online.de Fahrer*in auf 520-€-Basis für unsere Betreuungsgruppen in Weingarten, Ravenburg und Bavendorf gesucht! Telefonische Anfragen an Ulrike Sauter unter 0751 36360-118, per Mail an: sauter@sozialstation- schussental.de STRAßENWÄRTER/IN (w/m/d) in den Straßenmeistereien Ravensburg, Bad Waldsee, Leutkirch und Wangen Wir freuen uns auf Ihre Bewerbung online unter www.karriere.rv.de 3 Zi.Wohnung in Baindt 64m² ab 1.11. zu vermieten. Gehobene Ausstattung, Aussichtslage, großer Garten und Keller. Ideal für ökologisch orientierte Einzelperson mit Interesse an Garten- nutzung und -pflege.Die Wohnung ist neu renoviert mit neuer EBK sowie Stellplatz. Heizung Gas. KM 550,-€ zzgl. Stellplatz und EBK. Chiffre Zuschriften an den Verlag 777/1308 Haushaltshilfe befristet f. 6-8 Wo. nach Baindt gesucht. Ab sofort für 10 Std. pro Woche 0151-54919510 UNTERRICHT GESCHÄFTSANZEIGEN IMMOBILIENMARKT Amtsblatt der Gemeinde Baindt Nummer 38 Omnibus Grabherr ∙ 07529 97158-0 omnibus-grabherr.de Fahrer für Kleinbusse gesucht (w/m/d ∙ Führerscheinklasse B) Sie befördern Kinder mit Einschränkungen – holen sie von Zuhause ab, bringen sie sicher ans Ziel und wieder zurück. Sie arbeiten in Teilzeit und starten mit unserem Fahrzeug direkt von Ihrem Wohnort. Die pelletroneurope GmbH in Bodnegg plant und fertigt seit über 13 Jahren Anlagen für die Schüttgutindustrie. Mit innovativen und patentierten Lösungen zur pneu- matischen Förderung von Pulver und Granulat sowie für die Reinigung von Pellets expandiert das Unternehmen europaweit. Wir suchen Sie als motivierte und zuver- lässige Ergänzung für unser Team am Standort bei Ravensburg. Das klingt nach einem spannenden Job? Auf Sie wartet eine spannende und abwechslungsreiche Position mit Freiraum für Ihre persönliche Entwicklung. Wir freuen uns über Ihre Bewerbung unter Angabe Ihrer Gehaltsvorstellungen und Verfügbarkeit. Für Fragen stehen wir Ihnen gerne zur Verfügung. PROJEKTMANAGER (M/W/D) AUFTRAGSABWICKLUNG IM ENGINEERING TECHNISCHER ZEICHNER (M/W/D) VERTRIEBSMITARBEITER (M/W/D) FÜR DEN TECHNISCHEN BEREICH Auf der Suche nach Neuem? Unser Angebot: Arbeiten in einem kleinen und motivierten Team mit schlanker Hierarchie Abwechslungsreiche Aufgaben mit viel Gestaltungsspielraum und Eigenverantwortung 30 Tage Jahresurlaub und mobiles Arbeiten nach Absprache Ein hohes Maß an Sicherheit durch ein unbefristetes Anstellungsverhältnis Ihre Bewerbung richten Sie bitte an: pelletroneurope GmbH Ahornstraße 28 · D 88285 Bodnegg Tel. +49 (0) 7520 95662 10 Fax +49 (0) 7520 95662 E-Mail peter.siebentritt@pelletroneurope.com Alle weiteren Informationen fi nden Sie auf pelletroneurope.com ­ ­­ ­­_­_ BAUEN & WOHNENBAUEN & WOHNEN Sie möchten bei der nächsten Sonderveröffentlichung dabei sein? Rufen Sie uns an Tel. 07154/8222-70, schreiben Sie eine E-Mail an: anzeigen@duv-wagner.de oder besuchen Sie uns auf www.duv-wagner.de Amtsblatt der Gemeinde Baindt Nummer 38 Über 1000 m2 Ausstellungsfläche RAVENSBURG – Deisenfangstr. 61 · Tel. 07 51-36 63 90 Geöffnet: Mo. – Sa. www.fischinger-markisen.de seit 100 Jahren Feiern Sie mit uns! Jubiläumsfest Samstag, 07. Oktober 2023 9 - 16 Uhr 100 Jahre Jubiläums Aktionen Küchen-Teufel ist seit vier Jahrzehnten Ihr Küchenstudio für besondere Ansprüche. Niederbieger Straße 43 88255 Baienfurt T 07 51. 5 99 30 F 07 51. 4 42 00 www.kuechen-teufel.de SERVICE. ERFAHRUNG. LEIDENSCHAFT. EExxkklluussiivvee NNeeuubbaauu EEiiggeennttuummss-- wwoohhnnuunnggeenn iinn BBeerrggaattrreeuuttee 2,5 bis 3,5 Zimmer-Wohnungen mit Terrasse/Balkon, Stellplatz/Garage und Keller. Barrierefrei (Fahrstuhl) und mit Grünflächen. Moderne Ausstattung und lichtdurchflutete Räume. Nahversorgungsangebot, Kindergarten, Schule und Allgemeinarzt sind zu Fuß erreichbar. Fertigstellung für Ende 2024 geplant. Für weitere Infos: Sarah Kolb, 0173/2425053, info@memo-immo.de MeMo Immobilien GmbH CLEVER BAUEN MIT EINLIEGERWOHNUNG Zwei Fliegen mit einer Klappe: Gute Nachbarschaft und klu- ge Haus nanzierung (djd). Die Nachfrage nach Einfamilienhäusern mit einer Einlieger- wohnung hat in den vergangenen Jahren spürbar zugenommen. Dementsprechend größer wird auch die Vielfalt der Hausanbie- ter in diesem Segment. Was eine Einliegerwohnung kennzeichnet, ist rechtlich klar de niert: Entscheidend ist, dass die Wohneinheit samt Bad und Küche komplett in sich geschlossen ist. Die Bewoh- ner müssen somit alle Bedingungen vor nden, um selbstständig ih- ren Haushalt zu führen. Nicht nur nanzielle Vorteile Für den Trend zum Eigenheim mit Einliegerwohnung sprechen gleich mehrere Gründe. So ist Bauen in den vergangenen Jahren spürbar teurer geworden. Daher hilft es, eine Miete in die Finanzierung ein- zubeziehen und zusätzlich steuerlich von Abschreibungen zu pro- tieren. Auch neuere Förderungen für klimafreundliche Wohnge- bäude können für beide Wohneinheiten in Anspruch genommen werden. Der nanzielle Vorteil ist ein wichtiger, aber eben nur ein Aspekt. Vielen wünschen sich darüber hinaus, einen Teil der Familie unter dem eigenen Dach, aber in einer separaten Wohnung aufzu- nehmen. Dabei kann es sich um die Eltern oder ein Elternteil han- deln - oder auch um erwachsene Kinder. Das kompakte Haus beherbergt zusätzlich zur großen Familienwoh- nung noch eine 43 Quadratmeter große Einliegerwohnung mit se- paratem Eingang. Foto: djd/DAN-WOOD House Amtsblatt der Gemeinde Baindt Nummer 38 „Damit Sie sich sicher sind.“ Bestattungsvorsorge Sprechen Sie uns an! www.bestattungen-wohlschiess.de Tel. 0751/43425 BESTATTUNGEN WOHLSCHIESS 88255 Baienfurt Eisenbahnstr. 1 Individuelle Betreuung und Pflege zu Hause 24 Stunden Betreuung und Pflege Stundenweise Haushaltshilfe Ralf Petzold (Inhaber) - Rufen Sie uns an: 07528-9218178 - Werktags 8 bis 20 Uhr kontakt@pflegehilfe.plus www.pflegehilfe.plus www.autohaus-schmidinger.de info@autohaus-schmidinger.de 88368 Bergatreute Ravensburger Straße 54 0 75 27 - 92 12 - 0 Unfallinstandsetzung Fahrzeuglackierung Glasersatz & Reparatur Mietwagen El. Achsvermessung Lackierfreies Ausbeulen Kunststoffreparatur Telefon: 07502- 9113 178 . www.hofladen-vorsee.de Familie Knam . Vorsee 81 . 88284 Wolpertswende Besuchen Sie uns: Dienstag - Samstag: 9 - 18 Uhr Sonntag & Feiertag: 13 - 18 Uhr KFZ-MARKT AUS DER LANDWIRTSCHAFT GESCHÄFTSANZEIGEN[mehr]

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    Amtsblatt_2024_07_12_KW28.pdf

    Amtsblatt Jahrgang 2024 Freitag, den 12. Juli 2024 Nummer 28 Das Baindter Ferienprogramm geht online! Liebe Kinder, liebe Jugendliche, das Schuljahr geht zu Ende und Ihr freut Euch sicher schon sehr auf die Sommerferien! Auch wer einen großen Teil der Ferien zu Hause verbringt, darf sich dank des Engage- ments vieler Ehrenamtlicher auf eine abwechslungsreiche Zeit freuen. Werft einen Blick auf die Angebote – es ist bestimmt etwas dabei, das ihr interessant, spannend, lustig oder einfach cool findet. Probiert es einfach aus! Auch in diesem Jahr wird es keine gedruckte Broschüre für das Ferienprogramm ge- ben! Wir nutzen die Plattform "nupian", über die ihr euch ganz einfach und bequem online mit wenigen Klicks anmelden könnt. Eine Vorschau auf die diesjährigen Veran- staltungen findet ihr im Innenteil dieses Amtsblattes. Ab Dienstag, 16. Juli 2024 wird das Programm freigeschaltet und Eure Eltern kön- nen Euch anmelden. Über den QR-Code gehts zur Online-Anmeldung des Baindter Ferienprogrammes! Schöne Ferien, sonnige und sommerlich warme Wochen und ganz viel Spaß an allen Tagen wünscht Euch Eure Gemeindeverwaltung Seite 2 Amtsblatt der Gemeinde Baindt Nummer 28 N r N am e O rt D atum A lter G ebühr 1 Spiel und Spaß! Schulhof der KW S 26.07.2024 10:00 6-10 0,00€ 2 D en W ildbienen auf der Spur Schulhof/Schule 30.07.2024 09:00 6-12 2,00€ 3 Einführung in den Tennissport Tennisanlage TC Baindt 02.08.2024 09:00 ab 6 0,00€ 4 W ir basteln unsere eigenen H obby-H orses (Steckenpferde) Reitplatz/Reithalle Baindt 02.08.2024 13:30 0,00€ 5 Abenteuer auf dem Bauernhof Fam ilie Konzett, Friesenhäusler Straße 37 03.08.2024 10:00 5-12 0,00€ 6 Kanu - Tour auf der Schussen Ravensburg/Schussen 08.08.2024 12:15 11-99 20,00€ 7 Fußballcam p Klosterw iese Baindt 09.08.2024 13:30 5-13 20,00€ 8 Piraten und Indianer Schützenhaus 10.08.2024 10:00 6-12 5,00€ 9 W aldabenteuer W ald - Treffpunkt und Abholen am Parkplatz beim Baindter Bädle (G rünenbergstraße) 16.08.2024 14:00 6-12 0,00€ 10 Spiel und Spaß bei der Feuerw ehr Feuerw ehrhaus Baindt (Ziegeleistraße 20) 17.08.2024 13:00 8-15 0,00€ 11 m it Kindern kochen, in de M ühle G aststätte "zur M ühle" 28.08.2024 09:00 8-12 12,00€ 12 Ein Tag bei uns im Jugendkotkreuz D RK Bereitschaftsheim in der Baindter Straße 48/1, 88255 Baienfurt 31.08.2024 10:00 6-12 4,00€ 13 Ein Tag bei uns im Jugendrotkreuz D RK Bereitschaftsheim in der Baindter Straße 48/1, 88255 Baienfurt 31.08.2024 14:00 6-12 4,00€ 14 Spiel und Spaß am Sulzm oosbach W eg zum Bädle 02.09.2024 14:30 5-10 0,00€ 15 Kinderbibeltag Ö schw eg 30, 88255 Baienfurt (Evangelisches G em eindehaus) 03.09.2024 10:00 6-10 5,00€ 16 m it Kindern kochen, in der M ühle G aststätte "zur M ühle" 04.09.2024 09:00 8-12 12,00€ 17 Einführung ins Tischtennis Sporthalle Baindt 07.09.2024 15:00 7-17 3,00€ Nummer 28 Amtsblatt der Gemeinde Baindt Seite 3 Neugestaltung Ortsmitte Aktuelle Informationen zur Baumaßnahme in der Ortsmitte - Arbeiten in der Mühlstraße In dieser Woche beginnen die Rückbauarbeiten im Be- reich der Mühlstraße – Höhe Gaststätte zur Mühle. Diese dienen zur Vorbereitung für die anstehende Vergröße- rung des Sulzmoosbaches, um nächste Woche die Spund- wände einsetzen zu können. Entlang der Mühlstraße kann man in der nächsten Zeit nur zu Fuß gehen. Wir bitten Radfahrer/innen abzusteigen. Parallel wird vor der Apo- theke/Bäckerei weitergearbeitet. Ziel ist es, diesen Bereich so schnell wie möglich wieder zu pflastern. Weiter werden die Buswartehäuschen der barrierefreien Bushaltestellen in dieser Woche geliefert und aufgestellt. Wir halten Sie über die weiteren Entwicklungen regelmä- ßig auf dem Laufenden und bedanken uns für Ihr Ver- ständnis sowie Ihre Geduld. Für alle Fragen rund um die Baumaßnahme steht Ihnen unser Ortsbaumeister Herr Roth (Tel: 07502 9406-53, E-Mail: bauamt2@baindt.de) zur Verfügung. Ihre Gemeindeverwaltung Amtliche Bekanntmachungen Aufruf zur Meldung für das Ehrenamtsfest 2024 -Würdigung des Ehrenamts und des bürgerschaftlichen Engagements Liebe Bürgerinnen und Bürger, auch dieses Jahr werden im Rahmen des Ehrenamts- fests, das am 27. September 2024 stattfinden wird, das Ehrenamt und das bürgerschaftliche Engagement in unserer Gemeinde gewürdigt. Neben der Ehrung er- folgreicher Sportlerinnen und Sportler sowie langjäh- riger Blutspenderinnen und Blutspender möchten wir auch Personen auszeichnen, die außergewöhnliche Leistungen in verschiedenen Bereichen erbracht ha- ben. Hierfür sind wir auf Ihre Mithilfe angewiesen: Teilen Sie uns bitte bis zum 31. Juli 2024 mit, wer Ihrer Meinung nach eine Ehrung für seine Leistungen verdient hat. Für jede Nominierung ist eine Begründung erforder- lich. Bei ehrenamtlichen Tätigkeiten bitten wir um eine detaillierte Beschreibung des Engagements. Bei sport- lichen Erfolgen benötigen wir eine Auflistung der er- reichten Erfolge. Ihre Vorschläge senden Sie bitte per E-Mail an vereine@baindt.de. Die Vorschläge vom ver- gangenen Jahr werden selbstverständlich berück- sichtigt. Bei Fragen wenden Sie sich gerne an Frau Stocker (07502 9406-40, f.stocker@baindt.de). Ihre Gemeindeverwaltung Vereinszuschüsse 2025 und 2026 - Erinnerung In der Gemeinde Baindt spielt das Ehrenamt eine zentrale Rolle im gesellschaftlichen Leben. Zahlreiche Bürgerinnen und Bürger engagieren sich freiwillig in Vereinen und anderen Organisationen, wodurch sie ein vielfältiges Angebot zum Wohl der Gemeinschaft schaffen. Besonders hervorzuheben ist die ausgezeich- nete Jugendarbeit einiger Vereine, die neben den El- tern und Familien einen wesentlichen Beitrag zur sozi- alen Entwicklung der Kinder und Jugendlichen leisten. Die Gemeinde setzt sich daher aktiv für die Förderung des Ehrenamts und die Unterstützung der Vereine ein, mit besonderem Fokus auf die Jugendarbeit in gemeinnützigen Organisationen. Die grundsätzliche Verpflichtung der Gemeinde gegenüber ihren Vereinen allein genügt jedoch nicht. Die Unterstützung der Ge- meinde erfordert auch, dass die Vereine Eigeninitiative zeigen, wirtschaftlich arbeiten und sich den aktuellen gesellschaftlichen Herausforderungen stellen. Durch ihre Arbeit tragen die Vereine maßgeblich zur Erhal- tung des gemeinschaftlichen Lebens und des sozialen Zusammenhalts bei. Diese Zielsetzung bedingt ein viel- fältiges Angebot an Vereinsaktivitäten und eine enge Zusammenarbeit zwischen den Vereinen, wobei der Jugendarbeit eine besondere Bedeutung zukommt. Sommerpause Sehr geehrte Autoren, das Mitteilungsblatt macht in den Kalenderwochen 31-32 Sommerpause. Letzte Veröffentlichung: 26.07.2024 Redaktionsschluss: 23.07.2024, 21:00 Uhr Nächste Veröffentlichung: 16.08.2024 Redaktionsschluss: 13.08.2024, 21:00 Uhr Wir bitten um Beachtung und wünschen Ihnen erholsame Sommerferien. Der Verlag Seite 4 Amtsblatt der Gemeinde Baindt Nummer 28 Die Förderung der Vereine stellt eine Freiwilligkeits- leistung der Kommune dar und wird im Rahmen der Haushaltsplanung und der zur Verfügung stehenden Mittel gewährt. Die Vereinszuschüsse für die Jahre 2025 und 2026 sind bis spätestens 21. Juli 2024 per E-Mail an ver- eine@baindt.de einzureichen. Anträge für Regelzu- schüsse und Investitionszuschüsse (max. 20 % der Investitionen) sind mit Begründung inklusive Mit- gliederzahlen (aktiv und passiv) ebenfalls per E-Mail einzureichen. Die Vereine, die bisher schon eine Regelbezuschussung erhalten, werden gebeten, zu Beginn jedes Jahres un- aufgefordert die entsprechenden Kassenberichte/ Rechenschaftsberichte vorzulegen. Dies gilt, wie in der letzten Vereinsbesprechung erwähnt, auch für die Ver- eine, die einen kurzen Bericht über die Tätigkeiten im Jahr schicken sollen. Bitte senden Sie diese ebenfalls an die allgemeine Vereins-E-Mail-Adresse vereine@ baindt.de Ihre Gemeindeverwaltung Service für Hundebesitzer - Hundetoiletten Rund 180 Hunde gibt es in der Gemeinde Baindt, die eine große Menge an Hundekot zurücklassen. Hun- dekot auf Gehwegen, Grünanlagen, Wiesen usw. sind ein großes Ärgernis und können Beschwerden, sowie heftige Diskussionen auslösen. Nach den Vorschriften des Abfallgesetzes, des Landesnaturschutzgesetzes und der Polizeiverordnung muss der Hundeführer die Hinterlassenschaften seines Hundes sofort entfernen und ordnungsgemäß entsorgen. Hundekot ist nicht nur unästhetisch, sondern auch ge- sundheitsgefährdend. Er ist Nährboden für Bakterien und Würmer. Wird Hundekot nicht sofort beseitigt, be- steht die Gefahr, dass Passanten hineintreten und den infektiösen Schmutz verbreiten oder dass sich Nutztie- re, wie z.B. Kühe oder Schafe infizieren und erkranken. Um dem Hundekot-Problem Abhilfe zu schaffen, hat die Gemeinde schon vor vielen Jahren sogenannte Hundetoiletten aufgestellt, damit Hundeführer die Hin- terlassenschaften ihres Vierbeiners einfacher entsor- gen können. Dieser Service wird inzwischen von vielen Hundehaltern sehr gut angenommen. Die Hundetoiletten sind an folgenden Standorten auf- gestellt: 1. Marsweilerstraße, am Dorfplatz (aktuell wegen Baustelle abgebaut) 2. Thumbstraße, zwischen Kindergarten St. Martin und Blindenschule 3. Marsweilerstraße, am Hochbehälter 4. Annabergstraße 5. Badweg, beim Verbindungsweg zur Blumenstraße 6. Grünenbergstraße, am Waldspielplatz 7. Alte B 30, Eingangsbereich 8. Alte B 30, Kornblumenstraße 9. Boschstraße/Maybachstraße, am Sportplatz 10. Hirschstraße, Bifang 11. Hirschstraße 12. Schwarzlochweg 13. Thomas-Dachser-Straße/ Schwarzlochweg 14. Parallelweg Thomas-Dachser-Straße, zum Pumphaus 15. Baienfurter Straße, zwischen Schachen und Baien- furt 16. Gewerbegebiet Mehlis, Am Föhrenried 17. Riedsennstraße, am Parkplatz 18. Wanderparkplatz Marsweilerstraße 19. Sulpacher Straße, Einfahrt Sulpach 20. Kiesgrubenstraße 21. Schachenerstraße 22. Brücke B 30 23. Marderstraße 24. Im Voken 25. Im Ried 26. Alte B 30 ganz oben Einen Übersichtsplan der Standorte finden Sie auf der Homepage der Gemeinde Baindt unter www.Baindt.de. Die Bedienung der Hundetoiletten ist sehr einfach und hygienisch. Es handelt sich um Abfallbehälter mit Plas- tiktüten. Der Hundekot ist mit der Tüte aufzunehmen und in den unteren Behälter zu werfen. Die Behälter werden regelmäßig entleert. Alle Hundehalter werden gebeten, diesen Service der Gemeinde zu nutzen und damit einen Beitrag zu einem sauberen und hygieni- schen Ortsbild zu leisten. Vielen Dank für Ihre Unterstützung. Kontrollieren Sie Ihren Wasserzähler Die ermittelte Verbrauchsmenge über den geeichten Hauptwasserzähler ist die Grundlage für den Wasser- und Abwassergebührenbescheid. Deshalb ist es notwendig, von Zeit zu Zeit eine Wasserverbrauchskontrolle durch- zuführen. Wasserverluste im Leitungsnetz hinter dem Wasserzähler sind grundsätzlich vom Eigentümer zu be- zahlen und sollten deshalb schnellstmöglichst wie folgt festgestellt werden: 1. Schließen Sie alle Auslaufventile, die zu Ihrer Ver- brauchsanlage gehören. 2. Bei geöffneter Abdeckung des Wasserzählers ist in der Mitte ein kleines Kontrollrad sichtbar, das sich bei ge- schlossenen Auslaufventilen nicht mehr drehen darf. 3. Sollte dies dennoch der Fall sein, ist eine Undichtheit anzunehmen. Mögliche Schwachstellen sind: • Dichtringe im WC-Spülkasten • Überdruckventile an Warmwasseranlagen • Gartenleitungen Gegebenenfalls ist ein Fachmann bzw. eine Sanitärfirma zur Überprüfung der Anlage zu beauftragen. Sollte der Zählerstand trotz Wasserentnahme unverän- dert bleiben, so ist die Wasseruhr defekt. Melden Sie dies bitte bei der Gemeindeverwaltung. Herausgeber: Gemeindeverwaltung, Marsweilerstr. 4, 88255 Baindt, Tel. (07502) 9406-0, Fax (07502) 9406-18, E-Mail: info@baindt.de, Homepage: www.baindt.de. Verantwortlich für den amtlichen Inhalt einschließlich der Sitzungsberichte und anderer Veröffentlichungen der Gemeindeverwaltung ist Bürgermeisterin Simone Rürup oder ihr Stellvertreter im Amt; für die kirchlichen Nachrichten das jeweilige Pfarramt; für die Vereinsnachrichten der jeweilige Verein; für den übrigen Inhalt der Redakteur, Katharina Härtel, Druck + Verlag Wagner GmbH & Co. KG. Herstellung/Vertrieb: Druck + Verlag Wagner GmbH & Co. KG, Max-Planck-Str. 14, 70806 Kornwestheim, Telefon (07154) 82 22-0. E-Mail Anzeigen: anzeigen@duv-wagner.de. Erscheint wöchentlich freitags. Aus organisatorischen Gründen muss sich die Redaktion Kürzungen vorbehalten. Nummer 28 Amtsblatt der Gemeinde Baindt Seite 5 Gemeinderatssitzung Einladung zur Sitzung des Gemeinderates Die nächste Sitzung des Gemeinderates findet statt am Dienstag, 16. Juli 2024 um 18:00 Uhr im Sitzungssaal des Rathauses Zu dieser Sitzung ist die Bevölkerung herzlich eingeladen. Tagesordnung Öffentlicher Teil 01 Einwohnerfragestunde 02 Bekanntgabe nichtöffentlich gefasster Beschlüsse 03 Bericht der Bürgermeisterin 04 An- und Umbau Feuerwehrhaus und Bauhof: Vergabe der Naturwerksteinarbeiten, Fliesenarbeiten, Boden- belagsarbeiten, Lüftung, Heizung/ Sanitär, Elektro- technik und der Photovoltaikanlage 05 Konzeptvergabeverfahren Schachener Straße 100 - Vergabe 06 Ausschreibung Waldspielplatz - Vorratsbeschluss 07 Bauantrag zum Abbruch und Neubau eines Schup- pens auf Flst. 151, Friesenhäusler Str. 67 08 Bauantrag zum Anbau an bestehendes Wohnhaus auf Flst. 217/2, Annabergstr. 5 Baienfurt 09 Bauantrag zum Ausbau Dachgeschoss, Einbau einer Wohnung, Aufbau von zwei Dachgaupen und Anbau einer Garage auf Flst. 238/1, Storchenstraße 2/1 10 Bauantrag zum Abbruch best. Dachstuhl, Wiederer- richtung und Sanierung Wohnhaus, Neubau Carport auf Flst. 34/5, Marsweilerstr. 21 11 Bauantrag zum Neubau einer landwirtschaftlichen Biogasanlage auf Flst. 943, Friesenhäusler Str. 45 12 Bauantrag zum Neubau Deckzentrum und Abferkel- stall auf Flst. 473, Wickenhauser Str. 80 13 Bauantrag zum Neubau einer landwirtschaftlichen Mehrzweckhalle auf Flst. 1129, Mochenwanger Straße 14 Erneute Beratung über die Nutzungsänderung einer Betriebshelferwohnung in eine landwirtschaftliche Betriebsleiterwohnung mit Wohnraumerweiterung und Einbau eines Dacheinschnitts auf dem Flst. 1199, Hirschstr. 200 15 Auftragsvergabe Asphaltendausbau Lavendelstraße, Krokusweg 16 Änderung der Satzung über die Erhebung der Benut- zungsgebühren für die Kindertageseinrichtungen der Gemeinde Baindt - Änderung Mittagessen 17 Kommunal- und Europawahl 2024 - Feststellung von Hinderungsgründen nach § 29 GemO 18 Gebührenkalkulation der Wassergebühren für die Jah- re 2025 und 2026 - Wasserverbrauchsgebühren 2025 und 2026 - Änderung der Wasserversorgungssatzung 19 Hundesteuer 2025 - Änderung der Hundesteuersatzung - 20 Darlehensaufnahme der Eigenbetriebe - Gewährung von Trägerdarlehen an den Eigenbe- trieb Abwasserbeseitigung und an den Eigenbetrieb Wasserversorgung 21 Ehrung und Verabschiedung von Gemeinderäten 22 Anfragen und Verschiedenes Nähere Informationen erhalten Sie auch auf unserer Homepage unter https://baindt.ris.kommune-aktiv.de/ im Bürgerinformationssystem. Die Vorsitzende des Gemeinderates Simone Rürup, Bürgermeisterin Fundinfo Allgemeine Hinweise zu Fundsachen Verloren gegangene Gegenstände können im Rahmen einer Verlustanzeige dem Fundbüro der Gemeinde Baindt gemeldet werden. Das dafür notwendige Formular „Ver- lustanzeige“ steht Ihnen online unter https://www.baindt. de/rathaus-buergerservice/rathaus-online unter dem Bereich Fundbüro zur Verfügung. Sofern eine Fundsache gefunden wurde, auf die Ihre Beschreibung zutrifft, setzen wir uns umgehend mit Ihnen in Verbindung. Alle Funde ab einem Wert von zehn Euro, die Sie auf dem Gebiet der Gemeinde Baindt finden und an sich nehmen, müssen dem Fundbüro der Gemeinde Baindt gemeldet und dort abgegeben werden. Die Fundsachen werden sechs Monate aufbewahrt und regelmäßig im Amtsblatt der Gemeinde Baindt veröf- fentlicht. Nach Ablauf der sechsmonatigen Frist geht die Fundsache in das Eigentum des Finders über, sofern ein Eigentumsvorbehalt geltend gemacht wurde. Alle ande- ren Fundsachen werden nach vorheriger amtlicher Be- kanntmachung durch Aushang und örtliche Medien vom Fundbüro versteigert oder anderweitig verwertet. Folgende Fundgegenstände wurden im Rathaus abge- geben: März 2024: Smartwatch imoo; Kappe „perfetto“; Jacke softshell; Kapselbandmaß; Modering silber; April 2024: Schildmütze; Einzelschlüssel mit Band; Juni 2024: Armband geflochtenes Kunstleder; Trekkin- grad „Electra“ Weitere Informationen zu den Fundsachen erhalten Sie beim Fundbüro. Sie erreichen uns unter Tel. 07502/9406-12. Notdienste Fachärztlicher Notfalldienst Tel.: 116 117 (kostenlose Rufnummer, ohne Vorwahl) Zahnärztlicher Notfalldienst Tel.: 0761/120 120 00 Notfallpraxis Ravensburg Oberschwabenklinik - St. Elisabethen-Klinikum Elisabethenstr. 15, 88212 Ravensburg Öffnungszeiten Sa, So und an Feiertagen 10 - 18 Uhr Kinder Notfallpraxis Ravensburg Oberschwabenklinik – St. Elisabethen-Klinikum Ravens- burg Elisabethenstr. 15 88212 Ravensburg Öffnungszeiten: Sa, So und an Feiertagen 9 – 13 Uhr und 15 – 19 Uhr Seite 6 Amtsblatt der Gemeinde Baindt Nummer 28 Tierarzt Samstag, 13. Juli und Sonntag, 14. Juli 2024 AniCura Kleintierspezialisten Ravensburg, Tel.: 0751 - 7 91 25 70 - Telefonische Anmeldung erforderlich - Apothekennotdienst (Festnetz kostenfreie Rufnummer Tel.: 0800 00 22 833, Homepage: www.aponet.de) Samstag, 13. Juli 2024 Apotheke am Elisabethen-Krankenhaus, Elisabethen- straße 19, 88212 Ravensburg, Tel: 0751 79 10 79 10 Sonntag, 14. Juli 2024 Rosen-Apotheke Weingarten, Talstraße 2, 88250 Weingarten, Tel: 0751 4 35 13 Organisierte Nachbarschaftshilfe Baindt Einsatzleitung: Frau Petra Maucher, Tel: 07502 62 10 98 Deutsches Rotes Kreuz Kreisverband Ravensburg e.V. • Hausnotruf und Mobilruf • DRK-Service Zeit (Hauswirtschaftlicher Unterstützungsdienst) • Menüservice für Senioren • Wohnberatung • Betreuungsgruppen für Menschen mit Demenz • Notruf 112 - Rettungsdienst Tel.: 0751/ 56061-0, Fax: 0751/ 56061-49 E-Mail: info@dkr-rv.de, Web: www.drk-rv.de Hospizbewegung Weingarten ∙ Baienfurt ∙ Baindt ∙ Berg e.V. Begleitung für schwerkranke und sterbende Menschen und ihre Angehörigen Hospiz Ambulant, Vogteistr. 5, Weingarten Telefon: 0751-180 56 382, Telefon: 0160- 96 20 72 77 (u.U. Anrufbeantworter, es erfolgt ein Rückruf) Ansprechpartnerin Dipl.-Päd. Dorothea Baur Persönliche Sprechzeit: Montag 16-18 Uhr, Mittwoch 11-13 Uhr Donnerstag 11-14 Uhr und nach Vereinbarung E-Mail: hospiz-weingarten@freenet.de Homepage: www.hospizbewegung-weingarten.de Spendenkonto: KSK Ravensburg IBAN: DE39 6505 0110 0086 1381 92 Störungs-Rufnummer Strom Tel. 0800 3629-477 (kostenfrei) Internet netze BW https://www.netze-bw.de/kunden/netzkunden/service/ stoerungsmeldungen/index.html Bei Störung der Gasversorgung Telefon 0800/804-2000 Wasserversorgung Tel.: (0751) 40 00-919 und nach Dienstschluss Tel.: 0160 44 94 235 Hotline Müllentsorgerfirmen Veolia/ Hofmann Bad Waldsee (bei Fragen rund um die Leerung/Abfuhr) Tel.: 0800/35 30 300 Hotline Landratsamt Ravensburg (allg. Fragen zum Thema Müll, Behältergemeinschaften etc.) Tel.: (0751) 85-23 45 Ergänzende unabhängige Teilhabeberatung (EUTB) Ravensburg-Sigmaringen Beratung und Information zu Ansprüchen bei Teilhabeein- schränkung durch chronische Erkrankung und Behinderung. Schubertstr. 1, 88214 Ravensburg - Telefon 0751 99923970 - E-Mail: info@eutb-rv-sig.de Sozialstation St. Anna - Pflegebereich Baienfurt – Baindt – Ravensburger Straße 35, 88250 Weingarten Tel: 0751-560010, Fax: 0751- 5600123 E-Mail: elena.daubert@stiftung-liebenau.de Internet: www.stiftung-liebenau.de/pflege Lebensräume für Jung und Alt Frau Schäch, Sprechzeiten: Di + Do 15:00 – 17:30 Uhr Dorfplatz 2/1, 88255 Baindt, Tel. (07502) 92 16 50, E-Mail Baindt: lebensraum.baindt@stiftung-liebenau.de WOHLFÜHLTREFF Für Menschen mit demenzieller Veränderung Immer Dienstag von 14 bis 17 Uhr Dietrich-Bohnhoeffer-Saal, Dorfplatz 2, Baindt Fahrdienst ist möglich Info und Anmeldung: Frau Munding, 0751 36360-116 oder betreuung-stellv@sozialstation-schussental.de BETREUTER MITTAGSTISCH Für Menschen mit demenzieller Veränderung Immer Freitag von 11 bis 14 Uhr Weingarten, Maybachstraße 1 Fahrdienst ist möglich Info und Anmeldung: Frau Munding, 0751 36360-116 oder betreuung-stellv@sozialstation-schussental.de Unsere Jubilare Herzlichen Glückwunsch zum 80. Geburtstag! Am 29. Juni 2024 feierte Frau Helga Bayer ihren 80. Geburtstag im Kreise ihrer Lieben und bei bester Gesundheit. Im Namen der Gemeinde Baindt und persönlich gratuliert Bürgermeisterin Simone Rürup der Jubilarin sehr herzlich und wünscht alles erdenklich Gute, viel Glück und Gesundheit. Gemeindeverwaltung Nummer 28 Amtsblatt der Gemeinde Baindt Seite 7 Veranstaltungen Juli 12.07. Hl. Blutfest Blutreiter Bad Wurzach 16.07. Gemeinderatssitzung Rathaus 17.07. Sommerfest Seniorentreff BSS 19.07. Kameradschaftsabend Feuerwehr 24.07. Mitgliederversammlung Reitergruppe 26.-28.07. Weinfest Schalmeienkapelle unterer Schulhof August 24.+25.08. Reitturnier Reitplatz 30.08. Blutspendetermin DRK Baienfurt September 17.09. Gemeinderatssitzung Rathaus 18.09. Seniorentreff BSS 20.09. Patroziniumsfeier Stiftung St. Franziskus Sel. Irmgard 21.09. Basar „Rund ums Kind“ SKH 27.09. Ehrenamtsfest SKH Kindergärten Kindergarten Sonne Mond und Sterne Vorschulausflug in den Kleintierzoo In den letzten Wochen als Kindergarten- kinder durften unser Vorschüler der Son- nen- und Regenbogengruppe einen erlebnisreichen Vor- mittag im Kleintierzoo in Ravensburg verbringen. Bei sonnigem Wetter ging unsere Reise schon früh mor- gens mit dem Bus nach Ravensburg los. Nach unserem Fußmarsch durch das verkehrsreiche Ra- vensburg haben wir uns zunächst mit unserem mitge- brachten Vesper gestärkt, um dann im Anschluss voller Tatendrang das Gelände zu erkunden. Sehr beeindruckt waren wir bei unserem Rundgang von dem Waschbären, Gemeindeverwaltung Baindt Telefon (07502) 9406-0 Fax (07502) 9406-18 E-Mail info@baindt.de Internet www.baindt.de Öffnungszeiten: (Achtung: vorübergehende Änderung) Montag 8:00 - 12:00 Uhr 14:00 - 16:00 Uhr Dienstag 8:00 - 13:00 Uhr 14:00 - 18:00 Uhr Mittwoch bis Freitag 8:00 - 12:00 Uhr Direktdurchwahlnummern Bürgermeisterin Frau Rürup 9406-10 Vorzimmer Frau Frank 9406-17 Amtsblatt 9406-26 Bauamt Leitung Bauamt Frau Jeske 9406-51 stellvertr. Leitung Bauamt Herr Hohenhausen 9406-52 Ortsbaumeister Herr Roth 9406-53 Sachbearbeitung Frau Scheid 9406-54 Klimakoordinator Herr Roth 0157 80661690 E-Mail: klima@b-gemeinden.de Hauptamt Leitung Hauptamt Frau Stocker (geb. Maurer) 9406-40 stellvertr. Leitung Hauptamt Ordnungsamt Frau Heilig 9406-11 Bürgeramt Passamt, An-/Abmeldung, Frau Brei/Frau Nowak/ 9406-12 Führerschein, Fischerei Frau Ziegler Fundamt Einwohnermeldeamt Frau Nowak/Frau Ziegler 9406-14 Volkshochschule Frau Brei 9406-12 Gewerbeamt Frau Brei 9406-12 Rentenberatung Herr Bautz 9406-14 Standesamt Herr Bautz 9406-14 Friedhofswesen Herr Bautz 9406-14 Hallenbelegung SKH Frau Gerhardt 9406-26 Fachbereichsleitung Bildung und Betreuung Frau Flintrop 9406-41 Kindergartenabrechnung Frau Liche 9406-43 Finanzverwaltung Leitung Kämmerei Herr Abele 9406-20 stellvertr. Leitung Kämmerei, Stabsstelle polit. Steuerung Frau Gerhardt 9406-26 Kasse Herr Müller 9406-22 Kasse Frau Weber 9406-24 Wasser, Grundsteuer Frau Stavarache 9406-21 Hunde-/ Gewerbesteuer Frau Winkler 9406-23 Einrichtungen der Gemeinde Bauhof Herr Mohring 9121-30 Feuerwehrhaus 9121-34 Feuerwehrkommandant Herr Bucher 0151 58040840 Gemeindebücherei Frau Lins 94114-170 Schenk-Konrad-Halle Herr Forderer 0152 25613911 Kindergärten Sonne Mond und Sterne Leitung Altbau 94114-140 E-Mail: leitung.altbau@kiga.baindt.de Leitung Neubau 94114-141 E-Mail: leitung.neubau@kiga.baindt.de Leitung Schulgebäude 94114-142 u. -143 E-Mail: leitung.schulgebaeude@kiga.baindt.de St. Martin 2678 Waldorfkindergarten 5558664 Schulen: Klosterwiesenschule (KWS) und SBBZ Sehen Baindt Rektorin (KWS) Frau Heberling 94114-132 Sekretariat (KWS) Frau Mohring 94114-133 Schulsozialarbeit (KWS) Frau Nandi 94114-172 Schulhausmeister (KWS) Herr Tasyürek 0178 4052591 SBBZ Sehen 94190 Pfarrämter Katholisches Pfarramt 1349 Kath. Gemeindehaus Bischof-Sproll-Saal Anmeldung Frau Moosherr (0751) 18089496 E-Mail: gudrun.moosherr@gmail.com Evangelisches Pfarramt (0751) 43656 Ev. Gemeindehaus Dietrich-Bonhoeffer-Saal Anmeldung Frau Kutter (0751) 43656 E-Mail: pfarramt.baienfurt@elkw.de Polizei Polizeirevier Weingarten (0751) 803-6666 Notrufe Polizei 110 Feuerwehr, Notarzt, Rettungsdienst 112 Seite 8 Amtsblatt der Gemeinde Baindt Nummer 28 der sich aus nächster Nähe beobachten ließ, sowie die Pfauen, die zur Freude von uns allen ein Rad schlugen. Ein Magnet war auch der Hase, der inmitten einer Hüh- nerschar lebt und ein Erlebnis war es beim Füttern der Ziegen deren Zunge zu spüren. Leider verging die Zeit wie im Flug und wir mussten uns glücklich und etwas erschöpft auf den Heimweg begeben. Kindergarten St. Martin Sommerfest als große Fußballparty Unser Kindergarten feierte am 28. Juni sein Sommerfest im Zeichen der Fuß- ball-Europameisterschaft. Viele Kinder- gartenkinder, ihre Eltern und Geschwis- ter und auch das Kindergarten-Personal trafen sich mit Trikot im großen Garten. Begleitet mit Trommelschlägen und Rasseln von Krip- penkindern und einigen Kindergartenkindern zogen die “Kleinen“- Fußballfans mit ihren selbstgebastelten Fah- nen ein. Danach führten die Vorschüler allen vor, was man beim Fußballspiel beachtet, z.B. wie sieht die Fuß- ballspieler-Ausrüstung aus und welche Regeln gibt es während dem Fußballspiel. Auch ein Torschuss wurde gezeigt. Zum Schluss tanzten alle zu dem Lied „Lasst uns heute Freunde sein“. Nach dem kräftigen Applaus der Eltern ging es mit der Party richtig los. Viele Stationen im Garten und in den Räumlichkeiten des Kindergartens boten an den beste- henden Fußballfieber der EM weiter zu spüren. Zum Bei- spiel konnte jeder selbst der Fußballspieler sein und das Runde ins Eckige schießen. Oder man versuchte sein Glück beim Tischkicker. Ganz beliebt war die Schmink- und Tattoostation bei den Kindern. Zwischen dem Bewältigen einzelner Stationen konnten sich die Familien an dem reichhaltigen Buffet stärken. Um die Hitze leichter ertragen zu können, hat der Elternbeirat Getränke und Eis besorgt. Vielen Dank dafür! Es war ein sehr schöner Nachmittag! Hiermit bedanken wir uns bei allen Familien, die für das Gelingen unseres Sommerfestes beigetragen haben! Schön, dass Ihr da wart! Ponyhof als Abschiedsgeschenk In der letzten Juniwoche bekamen unsere Kinder für den unteren Garten ein neues Spielgerät. Es ist ein Holz- häuschen als Ponyhof und ist das Abschiedsgeschenk aller Vorschulkinder und ihren Familien. Finanziert wur- de es von den Vorschuleltern, durch den regelmäßigen Kuchenverkauf der Vorschüler und Unterstützung der Elternbeiratskasse. Aufgebaut wurde der Ponyhof von einigen Eltern der Vor- schüler. Den Untergrund hat die Familie Dreher gemacht. Sie schenkte auch die daraufgelegten Pflastersteine. In Nummer 28 Amtsblatt der Gemeinde Baindt Seite 9 das Innere des Häuschens wurde als Erinnerung eine Tafel mit den Handabdrücken und Namen jedes Vorschülers angebracht. An unserem Sommerfest wurde es offiziell mit einem Richtbaum und Richtspruch von den Eltern der Vorschü- ler bekanntgegeben. Im Namen aller Kinder bedanken wir uns für dieses tol- le Geschenk. Die Kinder treffen sich gerne hier mit ihren Freunden und es entstehen schöne Spielideen. Waldorfkindergarten Das Fest der schönen Kinder, der bunten Blumen, des Feuers und der roten Früchte Lange mussten die Kinder, Familien und Erzie- her des Waldorfkindergartens bangen. Würde das Wetter diesmal gnädig sein, wird das von allen so heiß geliebte Johannifest stattfinden können oder muss es noch einmal verschoben werden ... oder am Ende gar ganz ausfallen? Doch tatsächlich lichteten sich rechtzeitig die Wolken. DieSonne kam heraus und strahlte mit den Kindern um die Wette. Schön waren sie, die Johannikinder. Festlich gekleidet, mit duftenden, bunten Blumen im Haar und begleitet von Eltern, Geschwistern und Freunden kamen sie zum Tanz. Die Tänze hätten noch eine Ewigkeit wei- tergehen können, wäre es nach den Kindern gegangen, den Erwachsenen allerdings ging bei den sommerlichen Temperaturen da schon eher die Luft aus. Und außerdem lockte das Johannifeuer, welches bereits brannte und die älteren Kinder wussten genau, was sie nun erwartete. So machten sie sich innerlich stark, um den mutigen Sprung über das Feuer zu wagen. Begleitet mit den Worten:„Ich spring übers Feuer und werde ein Neuer“, trauten sich große, aber auch kleine Kinder zum Sprung anzusetzen. Erleichterung und Stolz lag in den Gesichtern, als diese Aufgabe gemeistert war. Hungrig und vor allem durstig drängten anschließend alle zum farbenprächtigen Buffet. Rote Früchte, köstliche Leckereien, erfrischende Getränke wohin man blicken konnte. Und schön hergerichtete schattige Plätzchen, an denen man sich gemütlich niederlassen konnte, gab es auch für alle reichlich. Mit dem Klang der Festglocke wurden nach dieser wohl- verdienten Stärkung die Spielstationen eröffnet. Am Schilfbrunnen war, von allen unbemerkt, der Froschkö- nig eingezogen und lockte zum Spiel mit seiner goldenen Kugel. Am Wasserstein galt es freche Fischlein zu angeln. Im Sandkasten funkelte eine riesig große Schatzburg mit den Kinderaugen um die Wette, denn schließlich waren in ihrem Inneren lauter Edelsteine verborgen und warteten nur darauf von emsigen Kinderhänden ans Tageslicht geholt zu werden. Die mit Wasser gefüllten Zinkwannen boten so manchem Kind willkommene Abkühlung wäh- rend rundherum Riesenseifenblasen durch die Sommer- luft schwebten. Auch das Johannifeuer flackerte weiter vor sich hin und röstete nun leckeres Stockbrot. Getanzt, gesprungen, gestärkt, gespielt, geplanscht, ge- plaudert und gelacht, so verging der Festnachmittag lei- der wieder viel zu schnell und mit dem Sommer im Her- zen, gingen die schönen aber auch redlich müden Kinder schließlich glücklich mit ihren Begleitern nach Hause. Zur Informationi Was die Seele erlebt in schwerer Krankheit und beim Sterben Sterben ist eine Entwicklung, die sich auf körperlicher, seelischer, geistiger und spiritueller Ebene abspielt. An diesem Abend wollen wir uns dem annähern, welche seelische Arbeit Menschen in schwerer Krankheit auf ih- rem Weg leisten. Wie können wir sie dabei gut begleiten und dabei auch auf spiritueller Ebene für sie da sein? Ort: Hospiz Ambulant, Vogteistr. 5, Weingarten Termin: Donnerstag, 18.07.2024, 19 Uhr Referentin: Dorothea Baur, Mitarbeiterin des Ambu- lanten Hospizdienstes Weingarten, Seite 10 Amtsblatt der Gemeinde Baindt Nummer 28 Dipl. Pädagogin, Palliativ Care Zusatzqualifikation Wir bitten um telefonische Anmeldung: 0751 180 56 382 Am Gymnasium des Bildungszentrums St. Konrad in Ra- vensburg haben folgende Schülerinnen und Schüler aus Baindt das Abitur mit Erfolg abgelegt: Maja Batarilo, Hannah Beihl, Sofia Geiger, Lars Hegele, Laura Kurz, Lucas Till. Wir gratulieren den Schülerinnen und Schülern zu ihrem Erfolg. Schulleitung und Kollegium Kirchliche Nachrichten Katholische Kirchengemeinde St. Johannes Baptist Baindt Kath. Pfarramt • 88255 Baindt • Thumbstraße 55 13. Juli - 21. Juli 2024 Gedanken zur Woche: Es ist Zeit, etwas Neues zu beginnen und dem Zauber des Anfangs zu vertrauen. Meister Eckhart Samstag, 13. Juli 18.30 Uhr Baindt – Wortgottesfeier mit Kommunionau- steilung Ministranten: Laureen Hartmann, Nele Gründ- ler, Lisa Schad, Marisa Pfister Sonntag, 14. Juli – 15. Sonntag im Jahreskreis 09.30 Uhr Baienfurt – Marktplatzfest ökumenischer Got- tesdienst auf dem Marktplatz, bei Regenwet- ter findet der Gottesdienst in der kath. Kirche statt Dienstag, 16. Juli 07.50 Uhr Baindt - Schülerwortgottesfeier 19.00 Uhr Baienfurt – Eucharistische Anbetung Mittwoch, 17. Juli Kein Gottesdienst Donnerstag, 18. Juli 07.45 Uhr Baienfurt - Schülerwortgottesfeier Freitag, 19. Juli Kein Gottesdienst Samstag, 20. Juli Keine Vorabendmesse Sonntag, 21. Juli – 16. Sonntag im Jahreskreis 10.00 Uhr Baienfurt – Eucharistiefeier Pfarrer Bernhard Staudacher ist bis zum 25. Juli im Urlaub Sprechzeiten Gemeindereferentin Silvia Lehmann Nach telefonischer Vereinbarung Büro: Kirchstraße 8, Baienfurt Tel. 0751 / 5576199, (Tel. privat 943630) E-Mail-Adresse: Silvia.Lehmann@drs.de Sprechzeiten Gemeindereferentin Regina Willmes Nach telefonischer Vereinbarung Büro: Kirchstraße 8, Baienfurt Tel. 0751 / 56969624 E-Mail-Adresse: Regina.Willmes@drs.de Gemeindehaus St. Martin / Bischof-Sproll-Saal: Belegung und Reservierung Frau Gudrun Moosherr Tel. 0751-18089496 E-Mail: gudrun.moosherr@gmail.com Katholische Kirchenpflege Baindt: Bankverbindung: KSK Ravensburg IBAN DE 4365 0501 1000 7940 0985 BIC SOLADES1RVB Kath. Pfarramt St. Johannes Baptist Thumbstr. 55, 88255 Baindt Pfarramtssekretärin Frau Christiane Lott Telefon 07502 – 1349 Telefax 07502 – 7452 Stjohannesbaptist.baindt@drs.de www.katholisch-baienfurt-baindt.de Öffnungszeiten Dienstag 09.30 – 11.30 Uhr Donnerstag 15.00 – 18.00 Uhr Freitag 09.30 – 11.30 Uhr Kath. Pfarramt Mariä Himmelfahrt Kirchstraße 8, 88255 Baienfurt Telefon 0751 - 43633 Telefax 0751 - 58812 kathpfarramt.baienfurt@drs.de Urlaub Pfr. Staudacher Bis Donnerstag 25. Juli ist Pfarrer Staudacher im Urlaub. In dieser Zeit finden an den Werktagen Mittwoch und Freitag um 9 Uhr keine Gottesdienste statt. Beerdigungs- dienst übernimmt unsere Gemeindereferentin Frau Silvia Lehmann. Helferkreis Die Seniorengeschenke für das zwei- te Halbjahr 2024 können im Pfarrbüro während den Öffnungszeiten abgeholt werden. Einladung Seniorentreff Wir laden Sie ein zu unserem Sommer- fest am Mittwoch, 17. Juli 2024 um 14.00 Uhr in den Bischof-Sproll-Saal. „Die Musik drückt das aus, was nicht gesagt werden kann und worüber zu schweigen unmöglich ist“! Freuen Sie sich auf einen Nachmittag mit Blasmusik und begrüßen Sie mit uns ganz herzlich eine Abordnung un- seres Musikvereins Baindt. Wir freuen uns auf ein Wiedersehen mit Ihnen und grü- ßen Sie Ihr Seniorenteam Nummer 28 Amtsblatt der Gemeinde Baindt Seite 11 Der kreative Montag bietet an Neues aus dem Kreativen Montag. Wir wollen sehr komprimiert an nur einem Montag im Monat ein krea- tives Angebot machen. Wir denken dann kann intensiv das Thema zu Hause weiterverfolgt werden. Dazu laden wir herzlich ein August: 12.8. Walter Feil: „Tupfbilder“, Acryl oder Tusche September: 9.9. Petra Keller: „Kleine Auf- merksamkeiten - selbst hergestellt“, Papierarbei- ten Oktober: 7.10. Viktoria Roth: „Leuchten- der Herbst“ - Aquarell Anmeldungen bitte immer bis spätestens 4 Tage vor dem Termin Petra Neumann-Sprink Tel. : 0751-52501 p.neumann.sprink@gmx.de Kreativer Montag im Dietrich-Bonhoeffer-Saal in Baindt, Dorfplatz 2/1 Wir beginnen – wenn nichts anderes angegeben ist – um 08.30 Uhr, Ende gegen 11.30 Uhr. Der Kostenbeitrag beträgt in der Regel € 7,50; Material nach Verbrauch Evangelische Kirchengemeinde Baienfurt-Baindt Tel.: 0751/43656, Fax: 0751/ 43941; E-Mail-Adresse: pfarramt.baienfurt@elkw.de Homepage: www.evangelisch-baienfurt-baindt.de Pfarrbüro: Öschweg 32, Baienfurt, Tel.: 0751/ 43656 Pfarrer M. Schöberl Öffnungszeiten Di 7.00 - 9.00 + 13.00 - 15.00, Do 10.00 - 13.00 Uhr Wochenspruch: So seid ihr nun nicht mehr Gäste und Fremdlinge, sondern Mitbürger der Heiligen und Gottes Hausgenossen. Eph 2,19 Sonntag, 14. Juli 7. So. n. Trinitatis 09.30 Uhr Baienfurt Ökumenischer Gottesdienst auf dem Marktplatz Keine Kinderkirche !!! Montag, 15. Juli 20.00 Uhr Baienfurt Kirchenchorprobe mit Sommer- abschluss, Ev. Gemeindehaus Donnerstag, 18. Juli 20.00 Uhr- 21.00 Uhr Baienfurt Ur-Geschichten, Ev. Gemeinde- haus Freitag, 19. Juli 15.30 Uhr Baienfurt Gottesdienst im Pflegeheim (Pfr. Schöberl) Sonntag, 21. Juli 10.30 Uhr Baienfurt Gottesdienst, Ev. Kirche (Prädi- kant J. Stratmann) 10.30 Uhr Baienfurt Kinderkirche, Ev. Gemeindehaus Gedanken zum Wochenspruch Das Leben ist kompliziert und wir Men- schen suchen nach Antworten, die wir begreifen. Kein Wunder, dass es Maß und Mitte in diesen herausfordernden Tagen schwer haben, in denen wir ein Überangebot an einfachen Antworten auf unglaublich komplexe Fragen an- geboten bekommen. Doch weil niemand die Weisheit gepachtet hat, können wir die Herausforderungen nur miteinander meistern. Denn das Miteinander, das Menschen über alle Ausgrenzung hinweg durch Gottes Liebe in Jesus Christus verbindet, gehört zur DNA von Kirche, wie sie von ihrem Erfinder gedacht ist. – Als „Mitbürger der Heiligen“ und „Gottes Hausgenossen“ zu leben, heißt, den Himmel auf der Erde erfahrbar machen. Gottes Segen dazu! – Ihr Pfarrer Martin Schöberl Ur-Geschichte(n) – 7 Wochen mit dem Anfang der Bibel Wir treffen uns das letzte Mal von 20.00-21.00 Uhr im Ev. Gemeinde- haus, Öschweg 30, in Baienfurt. – Der Abend kann auch einzeln ge- winnbringend besucht werden. Letzter Termin: 18. Juli 2024 (Genesis 11,1-10: Sprache und Verwirrung) Ich freue mich auf die gemeinsame Entdeckungsreise! – Martin Schöberl, Pfarrer Sanierungsarbeiten im Haus der Kirchli- chen Dienste Trotz Sanierungsarbeiten im Haus der Kirch- lichen Dienste in der Katharinenstraße 16 in Friedrichshafen ist die Psychosoziale Beratungsstelle (Suchtberatung) der Diakonie Oberschwaben Allgäu Bo- densee (OAB) erreichbar. Seit Jahren hat die Suchtberatungsstele der Diakonie Oberschwaben Allgäu Bodensee ihre Räumlichkeiten in der Katharinenstraße 16 in Friedrichshafen. Seit Anfang des Jahres 2024 werden Sanierungsarbeiten im Haus durchgeführt. Durch einen Deckenbruch im zweitem Stockwerk Ende April 2024 wurde deutlich, dass noch umfangreichere Arbeiten durchgeführt werden müssen, um die Sicherheit der Raumnutzer*innen und Klient*innen zu gewährleisten. Sehr kurzfristig musste daher das Team der Suchtberatungsstelle ihre Räumlichkeiten komplett verlassen. Das Beratungsangebot und die Gruppenangebote wer- den so weit wie möglich in den Außenstellen und in Über- gangsräumlichkeiten aufrechterhalten. Vor Ort sind die Berater*innen leider bis voraussichtlich Ende Juli nicht erreichbar. Zu den gewohnten Öffnungszeiten kann te- lefonisch ein Termin vereinbart werden. Aufgrund der aktuellen Situation werden momentan verstärkt Telefon- und Online-Beratungszeiten angeboten. „Wir bedauern diese Umstände sehr.“, ergänzt Janine Stark, Leiterin der Suchtberatungsstelle, „leider haben wir keinen Einfluss auf dringend notwendige Sanierungsarbeiten. Das Ziel meines Teams und mir ist es, das Beratungsangebot trotz erschwerten Bedingungnen aufrechtzuerhalten“. Mehr Informationen über unsere Homepage www.diakonie-oab.de Seite 12 Amtsblatt der Gemeinde Baindt Nummer 28 Christliche Brüdergemeinde Baienfurt (Baptisten) e.V. Baindter Str. 11, 88255 Baienfurt Homepage: www.baptisten-baienfurt.de E-Mail: info@baptisten-baienfurt.de Unsere Gottesdienste sind offen für Besucher und fin- den sonntags um 10 Uhr statt. Weitere Veranstaltungen werden auf der Homepage der Brüdergemeinde ange- kündigt. Vereinsnachrichten Vorbereitungsstart Saison 2024/25 Trotz der kurzfristigen Fußball-Tristes- se durch das Ausscheiden der deutschen Mannschaft bei der EM 2024, startete der SVB in dieser Woche mit großer Vorfreude in die Vorbereitung auf die neue Saison. Personelle Änderungen erste Mannschaft: Zugänge: Rolf Weiland (Trainer, zuletzt TSV Oberteuringen) Sandro Caltabiano (Mittelfeld und Co-Trainer, TSV Berg II) Max Dingeldey (Torwart, FC Ostrach II) Lukas Zweifel (Abwehr/Mittelfeld, TSV Berg II) Kevin Lang (Mittelfeld, TSV Berg II) David Krauter (Mittelfeld/Angriff, SV Baindt II) Max Kretzer (Angriff, SV Baindt II) Abgänge: Jens Rädel (Trainer, pausiert) Michael Gauder (Co-Trainer, TrainerSV Wolfegg) Luca Wetzel (Torwart, Karriereende/SV Baindt II) Manuel Brugger (Abwehr/Mittelfeld, SV Baindt II) Daniel Kronenberger (Abwehr/Mittelfeld, SV Baindt II) Ylber Xhafa (Mittelfeld, SV Weissenau) Daniele D‘Ercole (Mittelfeld, SV Oberzell) Jannik Küchler (Mittelfeld, SV Baindt II) Elion Kelmendi (Mittelfeld/Angriff, FC Lindenberg) Michele Carbone (Angriff, SV Oberzell) Philipp Boenke (Angriff, Karriereende) Johannes Kern (Angriff, Landau West) Vorbereitungsplan erste Mannschaft: Sonntag, 14.07 14.30 Uhr: SV Schmalegg - SV Baindt Samstag, 27.07 17.30 Uhr: SV Baindt - SV Oberzell Dienstag, 30.07 Schussenpokal Gruppenphase in Mol- pertshaus 18.00 Uhr: SV Baindt - SG Aulendorf 19.05 Uhr: SV Baindt - FV Bad Waldsee K.O.-Spiele bei Weiterkommen am Samstag und Sonntag Samstag, 10.08 1.Runde Bezirkspokal - Gegner noch offen Sonntag, 18.08 15.00 Uhr: FC Leutkirch - SV Baindt Personelle Änderungen zweite Mannschaft: Zugänge: Daniel „Schulle“ Schmidt (Co-Trainer, früher Spieler SV Baindt II) Frank Senger (Co-Trainer, früher Spieler SV Baindt II) Luca Wetzel (Torwart/Abwehr, SV Baindt) Daniel Kronenberger (Abwehr/Mittelfeld, SV Baindt) Manuel Brugger (Abwehr/Mittelfeld, SV Baindt) Jakob Schaffer (Mittelfeld, SG Scheer) Jannik Küchler (Mittelfeld, SV Baindt) Markus Baumgärtner (Angriff, zuletzt SV Weingarten) Abgänge: Erwin „Quacki“ Koscher (Co-Trainer, pausiert) Dennis Hecht (Abwehr, Karriereende) Luca Lauriola (Mittelfeld, Co-Trainer SV Wolfegg) David Krauter (Mittelfeld/Angriff, SV Baindt) Max Kretzer (Angriff, SV Baindt) Vorbereitungsplan zweite Mannschaft: Mittwoch, 17.07 19.00 Uhr: TSV Berg II - SV Baindt II Sonntag, 28.07 17.30 Uhr: SV Baindt II - SGM Mochenwangen/Blitzen- reute II Dienstag, 06.08 19.00 Uhr: SV Wolfegg II - SV Baindt II Samstag, 10.08 17.00 Uhr: SV Baindt II - TSB Ravensburg II Sonntag, 11.08 15.00 Uhr: SV Baindt II - TSV Oberteuringen Sonntag, 18.08 12.45 Uhr: FC Leutkirch II - SV Baindt II 13. Dachser-Cup - trotz heftigen Regens ein tolles Tur- nier Am vergangenen Wochenende, 06. und 07. Juli 24, fand zum 13. Mal der Dachser-Cup der Jugendfußballabteilung des SV Baindt auf dem Sportgelände “Klosterwiese“ statt. Insgesamt kämpften über 60 Mannschaften der Alters- stufen D-Juniorinnen, D-Junioren, Bambinis sowie der F1-, F2-, E1- und E2-Junioren um die begehrten Medail- len und ab der E auch um Siegerpokale. Den Zuschauern wurden interessante und spannende Spiele geboten, die in den Platzierungsspielen teilweise erst im 9m-Schießen entschieden wurden. Nummer 28 Amtsblatt der Gemeinde Baindt Seite 13 Am Samstagmorgen starteten wir bei sonnigem Fußball- wetter mit 8 Mannschaften der E2-Junioren. Nach span- nenden Vorrundenspielen setzten sich im Halbfinale der VFB Friedrichshafen gegen TSV Eschach sowie der SV Weingarten gegen die SG Baienfurt durch. Im Finale war dann der VFB Friedichshafen die bessere Mannschaft, die sich mit einem 3:1 den ersten Siegerpokal des Turnierwo- chenendes sicherte. Platzierung E2-Juniorinnen 1. VfB Friedrichshafen 2. SV Weingarten 3. SG Baienfurt 4. TSV Eschach 5. SV Baindt 6. SV Ettenkirch 7. SV Weissenau 8. SV Blitzenreute Mittags setzten dann die E1-Junioren mit 10 Mannschaf- ten den Turniersamstag fort. Nach der Vorrunde stan- den sich Baindt und Schmalegg sowie Weingarten und Ravensburg gegenüber, wo sich Schmalegg und Wein- garten jeweils mit 1:0 durchsetzen. Im kleinen Finale setz- te sich der heimische SV Baindt durch, im Finale der SV Weingarten. Platzierung E1-Junioren 1. SV Weingarten I 2. SV Schmalegg 3. SV Baindt 4. TSB Ravesburg 5. SV Haisterkirch 6. SV Bergatreute 7. TSV Berg 8. SG Baienfurt 9. SV Weingarten II 10. TSV Eschach Am Samstagnachmittag, inzwischen war das Wetter um- geschlagen und es regnete in Strömen, gab es zum Ab- schluss des ersten Tages noch zwei Turniere mit fünf D-Junioren und sechs D-Juniorinnen Mannschaften. Beide Turniere wurden parallel ausgetragen und es spielten jeweils alle Mann- schaften gegeneinander. Bei den Juniorinnen kam es dann noch zu einem Endspiel der beiden Erstplatzierten, wo sich die SGM Baindt/Fronreute gegen den SV Berga- treute mit 3:1 im Elfmeterschießen durchsetzte. Platzierung D-Junioren Platzierung D-Juniorinnen 1. TSV Berg 1. SGM Baindt/Fronreute I 2. SV Bergatreute 2. SV Bergatreute 3. SG Baienfurt I 3. FC Blau Weiß Bellamont 4. SG Baienfurt II 4. TSB Ravensburg 5. SV Baindt 5. SGM Horgenzell/WRZ 6. SGM Baindt/Fronreute II (E-Jun) Am Sonntag traten dann je 10x F1 +F2-Junioren Mann- schaften gegeneinander an, die in vielen Spielen auf vier Feldern den Ball kräftig rollen ließen. Da in der F-Jugend keine Platzierungen ausgespielt werden, gab es am Ende viele Sieger und viele glückliche Gesichter. Teilnehmer F1-Junioren Teilnehmer F2-Junioren 1. SV Baindt I 1. SV Baindt I 2. SV Haisterkirch 2. SV Haisterkirch 3. SV Bolstern 3. SV Bolstern 4. SV Weingarten 4. SV Weingarten 5. SV Horgenzell 5. SV Horgenzell 6. SV Schmalegg 6. TSV Günkraut 7. TSV Grünkraut. 7. TSB Ravensburg 8. TSB Ravensburg 8. SG Baienfurt 9. SV Bergatreute 9. SV Bergatreute 10. SV Baindt II 10. SV Baindt II Am Nachmittag des Sonntags spielten dann die Bambi- nis, die in 22 Teams aus 9 Vereinen jeweils im 3:3 antra- ten und dabei einen Riesenspaß hatten und wo letztlich wieder alle als Sieger vom Platz gingen. Es spielten mit: SV Baindt, SG Baienfurt, TSV Berg, SV Ber- gatreute, SV Bolstern, SV Deuchelried, TSB Ravensburg, SV Schmalegg, SV Weingarten, Am Ende eines jeden Turniers gab es Medaillen für jedes Kind und für die drei Erstplatzierten gab es ab der E-Ju- gend jeweils Siegerpokale. Alle Preise wurden wieder gesponsert von unserem langjährigen und treuen Part- ner, der Firma Dachser SE. Seite 14 Amtsblatt der Gemeinde Baindt Nummer 28 Deshalb gilt es an dieser Stelle herzlichen Dank zu sagen unserem Hauptsponsor, Fa. Dachser SE, ohne den ein solches Event nicht möglich wäre und der dieses Turnier seit 13 Jahren großzügig unterstützt. Die Jugendfußballabteilung bedankt sich ferner für die Unterstützung zu diesem Turnier bei der Gemeinde Baindt. Dank auch an die Schiedsrichter, die an beiden Spieltagen bei den D-Juniorinnen, D-Junioren und in den Spielen der E1+E2 etliche Spiele geleitet haben. Nach diesem Turnier gilt der besondere Dank des Or- ganisationsteams und von Jugendleiter Reinhold Mau- cher allen Helferinnen und Helfern für das vielfältige Engagement (Organisation, Aufbau, Abbau, Reinigung, Regiewagen, Kuchenspenden, Verkauf, Grillen, usw.). Ins- besondere auch die Unterstützung aus allen Teilen des Vereins, Jugend, AH, Ehrenamtliche. Sie alle haben mit- geholfen das Turnier erfolgreich zu gestalten und waren an beiden Tagen und teilweise auch schon in den Tagen zuvor und danach im Einsatz. Wir freuen uns schon auf das nächste Turnier im kom- menden Jahr. TC Baindt e.V. Auch am vergangenen Wochenende waren unsere Mannschaften wieder am Start. Für unsere U12, U18 und die Herren 70 (Doppelrunde) war es bereits der letz- te Spieltag dieser Verbandsrunde. KIDs-Cup U12: Bezirksstaffel TC Baindt – SPG Blitzenreute-Mochenwangen 5:1 Der geplante letzte Spieltag, am Mittwoch den 3.Juli 2024, musste wegen anhaltendem Regen auf den nächsten Tag verschoben werden. Cederic und Felix S. konnten ihre Spiele gegen Benett und Jule deutlich für sich entschei- den. Obwohl Josefine gute Leistungen erbrachte, musste sie der starken Gegnerin Julia zum Sieg gratulieren. In ei- nem spannenden Spiel begegneten sich Lenny und Felix T. Dies entschied Lenny, durch seine konzentrierte und fokusierte Leistung, erst in einem umkämpften Match- Tie-Break mit einem Endstand von 14:12 für sich. Die an- schließend gespielten Doppel konnten von beiden unserer Mannschaften gewonnen werden, sodass ein deutlicher Endstand von 5:1 für Baindt,erzielt werden konnte. Ge- mütliches Beisammensein und gutes Essen rundete den schönen und fairen Spieltag ab. Junioren U15: Kreisstaffel TC Baindt – TC Wolfegg 5:1 Vergangenen Freitag empfing die U15 bei ihrem letzten Heimspiel der Saison den TC Wolfegg 1. Hochmotiviert starteten die ersten Einzel bereits eine halbe Stunde frü- her, damit alle Matches bis zum Beginn des Deutsch- land-Spieles um 18 Uhr durch sind. Christiane (6:1/6:1), Rafael (6:2/6:0) und Jonathan (6:0/6:4) konnten ihre Ein- zel gewinnen. Maurice traf leider auf einen etwas stärke- ren Gegner und musste sich geschlagen geben (3:6/0:6). Die Uhr immer im Blick gab es nur eine kurze Pause. In den Doppeln traten das eingespielte Team Christiane/Rafa- el und erstmalig Maurice und Jonathan an. Beide Paare siegten! Zum Essen gab es diesmal Fingerfood, so dass jeder pünktlich zum Fußball-Schauen kam! Leider war die DFB-Elf an diesem Tag nicht so erfolgreich wie die U15. Junioren U18: Bezirksstaffel 2 TC Baindt – SG Baienfurt Tennis 1:5 Zum letzten Spiel der Saison empfingen wir am vergan- genen Samstag die SG Baienfurt. In den Einzeln von Silja Amm und Johannes Neubauer zeigte sich schnell, dass die Baienfurter Gegner überlegen waren. Beide mussten sich leider in zwei Sätzen geschlagen geben, während Marian Dorn ein sehr spannendes und ausgeglichenes Match spielte. Letztendlich musste aber auch er nach ei- nem knappen Tiebreak im 2. Satz seinem Gegner gratulie- ren. Auf Position 1 konnte Tim Pantoffelmann sein Tief im zweiten Satz überwinden und sein Match mit einem klaren 10:3 im Matchtiebreak für sich entscheiden. Nach dem 1:3 Rückstand stellten die Baienfurter ihr unteres Doppel ge- gen Johannes Neubauer und Marian Dorn stark auf und gewannen dieses deutlich. Leider konnte auch das obere Doppel mit Tim Pantoffelmann und Silja Amm nicht ganz mit den Baienfurtern mithalten. Damit endet die Saison für uns auf dem vierten Platz, als Aufsteiger des letzten Jahres sind wir mit diesem Ergebnis durchaus zufrieden. Damen 60: Staffelliga TC Baindt – TC Tettnang 4:2 Auch dieses Mal lagen wir nach den Einzeln mit 3:1 in Füh- rung. Eigentlich beruhigend, aber doch dachten wir an un- ser Spiel in Ulm, als wir auch mit 3:1 vorne lagen und nur mit einem ganz knappen Sieg nach Hause fuhren. Schnell waren wir uns über unsere Aufstellung einig. Und wieder wurde es spannend: beide Doppel verloren den 1. Satz - beide Doppel gewannen den 2. Satz – also Match-Tiebre- ak! Doppel 1 verlor mit 10:12; Doppel 2 holte mit 10:5 den 4. Punkt. Im Einsatz waren: Sibylle, Co, Andrea, Eve. Herren: Kreisklasse 2 TC Schlier-Unterankenreute – TC Baindt 5:4 Spieltag 3. Heute hieß die Herausforderung TC Schlier-Un- terankenreute. Durch schlechte Wettervorhersagen stand der Spieltag bereits auf der Kippe, doch das Wetter sollte dann ausreichend mitmachen. 8:30 Uhr war der TC Baindt in Wetzisreute bereit für das Spiel. Das Wetter war jedoch noch nicht bereit. Daher starteten die Herren an diesem Tag um 13 Uhr auf 3 Plätzen. Lars Fernsemer, Jannis Wös- le und Julian Bergs durften somit ins Einzel starten. Lars konnte nach einem wackeligen ersten Satz das Spiel je- doch für sich entscheiden (7:5 6:0). Jannis Wösle gewann sein Einzel relativ eindeutig (6:0 6:0). Julian Bergs konnte sein erstes Einzel überhaupt nicht für sich entscheiden, konnte jedoch ein paar Punkte für sich holen (1:6 3:6). Da- nach traten Moritz Lang, David Schäfer und Daniel Gert- ler auf den Platz. Die Konstante (David Schäfer) gewann souverän (6:1 6:2). Moritz Lang (1:6 6:7) und Daniel Gertler (6:2 4:6 6:10) mussten ihr Einzel leider abgeben. Nach ei- nem 3:3 nach den Einzeln mussten mindestens 2 Doppel gewonnen werden. Moritz und David (6:0 6:2) und Jannis und Lars (6:1 6:1) konnten ihre Doppel gewinnen. Julian und Daniel mussten sich (4:6 4:6) geschlagen geben. So- mit gewann Baindt 5:4 den 3. Spieltag. Herren 30: Bezirksliga TC Baindt – TA TSV Fischbach 5:4 Dieses Mal mit Musik vom DachserCup und Dauernie- selregen, aufgrund dessen wir erst ab 11:30 mit den Ein- zeln starten konnten. Anfangs sah es nicht gut aus, da nur Philipp N. seinen Gegner klar beherrschte. Durch viel Einsatz und bärenstarke Nerven konnten Christian und Stefan ihre Gegner jeweils im Match-Tiebreak bezwin- Nummer 28 Amtsblatt der Gemeinde Baindt Seite 15 gen und den 3:3 Zwischenstand herstellen. Die Doppel- strategie ging auf – Philipp B. und Ralf siegten souverän in Doppel 1, Stefan und Philipp N. setzten sich in Doppel 2 nach Anlaufschwierigkeiten am Ende auch souverän durch und Lars und Christian unterlagen nur knapp im Match-Tiebreak. Somit stand am Ende ein 5:4 Sieg fest. Vielen Dank an Marcel fürs Aushelfen und Grillen! Herren 40: Bezirksstaffel 2 TC Wangen – TC Baindt 6:0 In einem vorgezogenen Auswärtsspiel haben wir leider wieder sehr deutlich verloren. Einzig Marc war in seinem Einzel sehr gut dabei, konnte einen Satz für sich verbu- chen, um dann aber doch im MTB knapp zu scheitern. Da wir Gott sei Dank bereits um 10.00 Uhr gestartet hatten, waren wir rechtzeitig vor dem „großen Regen“ mit unseren Matches durch. – Somit konnten wir bei prasselndem Re- gen unter der überdachten Terrasse bei leckerer Pizza und dem ein oder anderen Bier den Tag gemütlich ausklingen lassen. Beim letzten Spiel in Tettnang werden wir noch einmal alles geben. Es spielten für den TC Baindt: Rafael Grabherr, Andi Bosch, Roland Bucher und Marc Egerter. Herren 50/1: Bezirksoberliga TA SV Horgenzell – TC Baindt 2:7 Nach zwei Heimspielen bestritten wir unser viertes Ver- bandsspiel auswärts beim TA SV Horgenzell. Wir be- gannen die Paarungen bei noch gutem Tenniswetter mit 1-2-4. Leider konnte uns nur Stefan einen Punkt sichern. Peter verlor knapp im MTB mit 8:10 und Wolfi leider auch mit 4:10. Danach spielten wir mit 3-5-6 weiter. Volker, Ger- hard und Sascha gewannen klar in zwei Sätzen und hol- ten uns 3 wichtige Punkte. Nach den Einzeln stand es nun 2:4. Eine gute Grundlage für die anschließenden Doppel. Die Wettervorhersage behielt jetzt leider recht. Bevor wir in die Doppel gingen regnete es mal wieder heftig. Die Plätze waren nicht bespielbar. Nach langem Warten und langen Überlegungen, bzw. Gesprächen wegen Spielver- schiebung, entschieden wir uns die Doppel doch bei noch leichtem Regen zu beginnen. Wir trotzten dem Wetter und hielten durch und hatten alle Doppel in zwei Sätzen ge- winnen können (batschnaß). Alle Beteiligten freuten sich nun über eine gewollte „warme“ Dusche. Mit unseren Gast- gebern hatten wir danach noch einen freundschaftlichen Austausch beim Grillen (unter Dach). Herzlichen Dank an Sascha Wösle, der für uns zwei Punkte erkämpfte und uns kurzfristig als Ersatz zu Verfügung stand. Der Sieg heute war ein Wichtiger, da er uns vermutlich den Klassenerhalt sicherte. Es spielten Einzel: 1. Peter Schmitt, 2. Stefan Schäfer, 3. Volker Hillebrand, 4. Wolfi von Bank, 5. Gerhard Reich, 6. Sascha Wösle. Doppel: 1. Volker/Wolfi, 2. Peter/Sascha, 3. Stefan/Ger- hard. Herren 65: Oberligastaffel TC Baindt – TA TSG Achstetten 5:1 Mit einem Sieg im zweiten und letzten Heimspiel der Sai- son konnten wir den Anschluss an die Tabellenspitze hal- ten und uns auf den 2.Tabellenplatz verbessern. Von An- fang an hatten wir das Spiel im Griff und ließen über den späteren Sieger keinen Zweifel aufkommen. Die Einzel wurden mit 3:1 gewonnen, nur Roland Puk verlor unglück- lich im Match-Tiebreak. Die abschließenden Doppel wur- den von E.Feurle/W.Graf und R.Puk/M.Reich gewonnen. Es spielten: Leo Reich, Roland Puk, Erwin Feurle, Werner Graf und Max Reich im Doppel. Herren 65: Doppelrunde TC Hohentengen – TC Baindt 0:4 In ihrem vierten Spiel in der Doppelrunde ließen die Baind- ter Herren 65 gegen einen im Schnitt älteren Gegner nichts anbrennen. In Runde 1 gewannen E.Feurle/R.Puk und W.Graf/M.Reich unangefochten. In Runde 2 siegten R.Puk/W.Graf, das Doppel E.Feurle/M.Reich führte klar, ehe der Gegner Mitte des 2.Satzes verletzungsbedingt aufgab. Einsatz: Roland Puk, Erwin Feurle, Werner Graf, Max Reich. Herren 70: Doppelrunde TC Baindt – SG Aulendorf Tennis 3:1 Auch in seinem vierten Verbandsspiel blieb der TC Baindt ungeschlagen und sicherte sich gegen durchweg leis- tungsstarke Gegner die Gruppenmeisterschaft 2024. Karl Heinz Hänssler und Gerhard Zinser erzielten mit einem letztendlich klaren 7:5 und 6:1 Sieg die 1:0 Führung. Ulli Spille und Klaus Klumpp unterlagen gegen ein LK-star- kes Doppelduo mit 6:7 und 1:6. In der zweiten Doppelrun- de erhöhten Karl Heinz Hänssler und Klaus Klumpp das Gesamtergebnis nach überlegenem Spiel mit 6:3 und 6:1 auf 2:1. Unser Spitzendoppel Willy Fischer und Ulli Spille ließen in einem hochklassigen Spiel mit 6:2 und 6:4 nichts mehr anbrennen und erhöhten zum 3:1 Endstand. An die- ser Stelle sei Lothar Braun, Willy Fischer, Georg Gössner, Karl Heinz Hänssler, Kurt Hoffmann, Günter Kessler, Hel- mut Maier, Ulli Spille, Karl Volz, Franz Wiest und Mann- schaftsführer Gerhard Zinser, die durch Mitspielen und Mitarbeiten zum großartigen Ergebnis der Verbandsrunde 2024 beigetragen haben, herzlich gedankt, ebenso den Spielerfrauen, die für das leibliche Wohl mitgesorgt haben. Vorschau Samstag, 13.7.: TC Tettnang – Herren 40 Herren 50/2 – TC Gaisbeuren Damen 40 – SPG Oberk./Unterw./Wibl. TC Bad Schussenried – Herren 50/1 Sonntag, 14.7.: TC Tettnang – Herren TC 1903 Wangen – Herren 30 Montag, 15.7.: Herren 65 – TC Ostrach (Doppelrunde) Mittwoch, 17.7.: TC Leutkirch – Herren 65 Musikverein Baindt Im Juli ist beim MV Baindt noch Eini- ges los Bevor wir uns Ende Juli in unsere wohl- verdiente Sommerpause verabschieden, stehen bei uns noch zwei ganz besondere Highlights an. Am Sonntag, den 14. Juli 2024 dürfen wir ab 14:30 Uhr beim Scheunenfest in Bavendorf spielen. Am Rutenmontag, den 22. Juli 2024 sind wir wieder beim Festumzug mit dabei. Wir freuen uns, wenn wir, sowohl in Bavendorf als auch in Ravensburg am Umzugsweg, das ein oder andere Baindter Gesicht sehen. Reitergruppe Baindt Liebe Mitglieder, am Mittwoch, 24. Juli 2024 laden wir zur außerordentlichen Mitgliederver- sammlung um 20 Uhr im Kirchenchor- raum (Klosterhof 5, Baindt) ein. Seite 16 Amtsblatt der Gemeinde Baindt Nummer 28 Wir möchten Euch über unser 49. Reitturnier sowie den aktuellen Stand des Reithallenbaus informieren. Im Anschluss an die Sitzung findet im Probelokal des Musikvereins die Ausgabe unserer Vereinskleidung statt. Der fällige Betrag für die Vereinskleidung wird per Einzug über das von Ihnen hinterlegte Konto abgezogen. Eigenanteile: Jersey-Shirt und Sportshirt: Kinder & Erwachsene: 7€ Sweatjacke + Hoodie: Kinder 20€ / Erwachsene 25€ Softshelljacke: Kinder 30€ / Erwachsene 40€ Basar Baindt Förderverein Klosterwiesenschule e.V. Herbst-Winter Basar am 21.09.2024 von 10 bis 12 Uhr in der Schenk-Konrad-Halle in Baindt Schwangere mit Mutterpass OHNE Begleitperson dür- fen schon ab 9.30 Uhr einkaufen! Die Nummernvergabe beginnt am 1.9.24 7.00 Uhr über die Basarlino App https://basarlino.de/IE41 Warenannahme ist am 20.9.24 von 15.00 bis 16.00 Uhr. Warenabholung ist am 21.9.24 von 15.30 bis 16.00 Uhr. Die aktuellen Infos findet Ihr immer auf Facebook Kin- derbasar Baindt (es geht auch ohne Facebook Konto) und auf Instagram „kinderbasarbaindt“ Mit Bewirtung von der Jugendfeuerwehr Baindt. !!! Achtung Mitarbeiterinnen gesucht!!! Liebe Basar Freunde, der Frühjahrs-Basar in der Schenk-Konrad-Halle war ein voller Erfolg. Einen herzli- chen Dank nochmal an alle, die dabei mitgewirkt haben! Der Herbst-Basar suchen wir wieder fleißige Hände. Freitag, 20.09.2024 14.30 Uhr Treffpunkt in der Schenk Konrad Halle Baindt und Arbeit nach Plan bis ca. 19 Uhr. Danach erfolgt der Einkauf für die Helferinnen und Helfer. Samstag, 21.09.2024 Arbeitsbeginn um 9:15 Uhr. Der Verkauf startet um 10 Uhr und endet um 12.00 Uhr. Schwangere mit Mutterpass dür- fen schon ab 9.30 Uhr einkaufen. Danach wird die Ware zurück sortiert und aufgeräumt. Arbeitsende ca. 15.30 Uhr. Vorteile für Helferinnen: - Verpflegung an beiden Tagen - 1 Verkaufsnummer (80 Artikel) vorab - Vorab- Einkauf am Freitagabend - statt 6 € nur 1 €(Basarlino-Gebühr) Bearbeitungsgebühr Mit dem Erlös des Basars unterstützen wir den Förder- verein der Klosterwiesenschule e.V., die örtlichen Kinder- gärten und Vereine sowie karitative Einrichtungen mit Geld- und Sachspenden. Wir würden uns sehr freuen, wenn Ihr uns dabei helft auch in Zukunft Gutes zu tun! Für Anmeldungen und Rückfragen erreicht Ihr uns unter der E-Mail Adresse: mitarbeiter-basar-baindt@gmx.de Wer uns beim Basar unterstützen möchte sollte sich schnell bei der oben angegebenen Mail Adresse mel- den, da die Helferanzahl aufgrund der Umstrukturierung der letzten Jahre reduziert wurde. Wir vergeben die Hel- feranmeldungen nach Eingang der E-Mail. Also wenn du die oben genannten Vorteile nutzen möchtest melde dich so schnell wie möglich bei uns! Schwäbischer Albverein OG Weingarten Besuch mit Führung „Landesgartenschau Wangen“ Treffpunkt: Dienstag 16.07.2024 um 8.40 Uhr Charlottenplatz in Weingarten bzw. 09.00 Uhr Bahnhof RV. Fahrpreis für Mitglieder: 23 Euro Kombikarte plus 3 Euro für die zweistündige Führung. Rückkehr/Einkehr: indivi- duell, nach Absprache. Mitnehmen: kleines Vesper, Getränk, bei Bedarf Stöcke. Sollte es am Dienstag regnen wird der Ausflug auf Don- nerstag 18.07.2024 verschoben. Info ggf. ab 20 Uhr am Vortag T. 0151-12998910 (Ansa- getext) Verbindliche Anmeldung bis 15.07.2024 - T. 0151- 12952100. (Anrufbeantworter). Bitte bei Anmeldung mit- teilen ob man ein eigenes Ticket hat. Wanderführung: Wally Knoll, E-Mail: walburga.knoll@t-online.de Gäste sind herzlich willkommen! Walking jeden Donnerstag 08.30 Uhr am Freibad in Weingarten Wer hat Lust mit uns zu walken? Wir treffen uns ganzjährig jeden Donnerstag um 08.30 Uhr am Freibad in Weingarten und walken ca. 1,5 Stunden. Gäste sind herzlich willkommen! Munich Supporters Schwaben 15. Traditionelles Elfmeterturnier Am Samstag, 22.06.2024 veranstalteten wir unser 15. traditionelle Elfmeterturnier mit befreundeten Fan-Clubs sowie mit Baind- ter Vereinen/Teams. Es nahmen beim Elfmeterturnier 26 Mannschaften teil. Folgende Platzierung wurde nach spannendem Elfme- terschießen erreicht 1. 1. FC Roseschorle 2. Die die den deutschen Adler tragen 2 3. Jakob’s Untertanen 4. Die die den deutschen Adler tragen 1 5. LJ Baindt 2 6. Ebnat Süd 1 7. 1. FC Bein-hauer 8. Bohmeier Bomber 9. Glashoch Rangers 10. Kuchen (TV) 11. Die vier bleede drei II aloi 12. Bierbuben 13. NZ Raspler 14. Reichs Clan 15. LJ Baindt 3 16. D Favorit 17. Allgäu Power Karsee 18. Ankenreuter Schlier und Stier 19. Baggerbomber 20. Arminia Bierfehlt 21. Beutelteufel 22. Waldhorn Buaba 23. Die Lümmel im Getümmel 24. Ebnat Süd 2 25. LJ Baindt 1 26. 20riemenclub Nummer 28 Amtsblatt der Gemeinde Baindt Seite 17 Nach der Siegerehrung fand auf dem Dorffest der fröh- liche Abschluss statt. Bedanken möchten wir uns für die Unterstützung beim Musikverein Baindt und beim Sport- verein Baindt, sowie bei allen Teams die am Elfmetertur- nier teilgenommen haben. Mit rot-weißen Grüßen Munich Supporters Schwaben. Aus dem Landkreis Ehrenamtliche Museumsaufsichten gesucht! Herzstück des Bauernhaus-Museums Allgäu-Oberschwa- ben Wolfegg sind seine historischen Gebäude und Ob- jekte aus dem ländlichen Oberschwaben und dem west- lichen Allgäu. Leider mussten wir in letzter Zeit immer wieder feststellen, dass nicht alle Besuchenden den historischen Gebäuden und ihren Einrichtungen die notwenige Sorgfalt entge- genbringen, sondern sie – mit oder ohne Absicht – be- schädigen oder mitunter sogar Objekte entwenden. Dem möchten wir in Zukunft an bestimmten Terminen durch eine verstärkte Präsenz von Aufsichtspersonen auf dem Museumsgelände entgegenwirken. Dafür brauchen wir Ihre Hilfe! Wer hat Lust, uns an ca. 7 Terminen während des Ferienprogramms und an Fa- miliensamstagen (jeweils 11-17 Uhr) auf ehrenamtlicher Basis beim Schutz unserer Gebäude und Objekte zu un- terstützen? Das sind Ihre Aufgaben: • Während Ihres Einsatzes spazieren Sie über das weit- läufige Gelände und durch bestimmte Museumshäu- ser oder halten sich dauerhaft im „Hof Beck“ auf. • Sie achten auf die Einhaltung der Hausordnung. • Sie weisen unsere Gäste ggf. freundlich aber bestimmt auf Fehlverhalten hin und sind auch Ansprechpartner/ in bei Fragen rund um das Museum. Ihren Einsatz können wir mit einer Pauschale von 500,- Euro vergüten. Sie erhalten ein Museums-T-Shirt, ein Na- mensschild, ein Exemplar unseres Museumsführers sowie eine Einweisung zu unserer Hausordnung. Außerdem er- halten Sie eine kostenlose Saisonkarte. Bei Interesse schreiben Sie uns einfach eine Mail an: info@ bauernhaus-museum.de, oder rufen Sie uns an unter: 07527/9550-0. Wir freuen uns auf Ihre tatkräftige Unterstützung! Naherholung zwischen Schussen und Seen Die Blitzenreuter Seenplatte – Natur mit allen Sinnen genießen! Professionelle Gästeführer zeigen Ihnen die unverwech- selbare Natur- und Kulturlandschaft zwischen Schussen und Seen mit ihren typischen Moränenhügeln. Von April bis Oktober werden Führungen angeboten, - jeden ersten Samstag im Monat (auch außerplan- mäßige Führungen – beachten Sie die Hinweise im Mitteilungsblatt oder auf unserer Internetseite) - jeden Sonntag (bis Oktober) Für Kinder bis 14 Jahren sind die Führungen kostenlos, Kinder ab 15 Jahren und Erwachsene zahlen 4,00 EUR. Die sonntäglichen Führungen beginnen immer um 14:30 Uhr am Parkplatz beim Häcklerweiher. Der Parkplatz am Häcklerweiher liegt an der B 32 zwischen Blitzenreute Sonntag, 14. Juli 2024 Torfabbau im Dornacher Ried Gästeführer: Christoph Kam- merer Treffpunkt: Parkplatz Häck- lerweiher Beginn: 14:30 Uhr Wo Moore sind, wurde auch Torf abgebaut. Christoph Kammerer beleuchtet den Torfabbau im Dornacher Ried. Wir würden uns freuen, Sie auf dieser Gästeführung be- grüßen zu dürfen. Ausblick auf die darauffolgende Gästeführung in Fron- reute-Wolpertswende: Sonntag, 21. Juli 2024 Prähistorische Siedlungen in unserer Heimat: Pfahlbau- ten auf der Schreckenseehalbinsel vor 5.000 Jahren (UNSECO-Welterbe) Gästeführer: Peter Rolser Treffpunkt: 14:30 Uhr Parkplatz Häcklerweiher Weitere Informationen folgen. Spendenaktion „gemeinsam mehr“ der Volksbank Bodensee-Oberschwaben startet am 15. Juli Die Spendenaktion „gemeinsam mehr“ der Volksbank Bodensee-Oberschwaben richtet sich an Vereine, Ein- richtungen, Kindergärten, Schulen und Institutionen, die Unterstützung bei der Realisierung von geplanten Pro- jekten benötigen. Ein besonderes Augenmerk liegt auf In- itiativen, Aktionen, Projekten und Maßnahmen, die bisher mangels finanzieller Möglichkeiten nicht realisiert werden können. „gemeinsam mehr“ versteht sich dabei als Hil- fe zur Selbsthilfe. „Wir engagieren uns sehr stark in der Region, deshalb liegen uns insbesondere Aktionen und Projekte am Herzen, die das soziale und nachhaltige En- gagement und die regionale Verbundenheit unserer Bank widerspiegeln“, so Arnold Miller, Vorstandsvorsitzender der Bank. Mitmachen können alle Vereine, Einrichtungen, Kindergärten, Schulen und Institutionen aus dem Ge- schäftsgebiet der Volksbank Bodensee-Oberschwaben, die einen gemeinnützigen, mildtätigen oder kirchlichen Zweck verfolgen. Die Bewerbungsfrist läuft dabei vom 15. Juli bis zum 30. September 2024. Auf der Website www. vb-bo.de/gemeinsam-mehr nimmt die Bank in diesem Zeitraum die Bewerbungen online an. Im Oktober finden die Prüfung und Auswahl der Bewerbungen durch eine Jury statt. Im November erfolgt die Rückmeldung, ob das Projekt unterstützt wird. Die feierliche Spendenübergabe wird voraussichtlich Anfang Dezember erfolgen. Kunstausstellung „Das Erbe“ Die Gemeinde Baienfurt lädt herzlich ein zur Ausstellungs- eröffnung und zum Besuch der Ausstellung des Förder- vereins UA Hub e.V. Vernissage: 19. Juli 2024, 19 Uhr Laudatio: Förderverein UA Hub e.V. Die Ausstellung „Das Erbe“ wird vom Förderverein UA Hub e.V. mit Unterstützung der Gemeinde Baienfurt or- ganisiert. Gezeigt werden Werke von sechs verschiedenen Künstlerinnen aus der Ukraine, die derzeit im Landkreis Seite 18 Amtsblatt der Gemeinde Baindt Nummer 28 Ravensburg leben: Baienfurt, Weingarten, Ravensburg und Aulendorf. In ihrer Ausstellung teilen die Künstlerinnen ihre Erfahrun- gen, ihr kulturelles Erbe und ihre Sicht auf die Welt. Die Besucher können sowohl traditionelle Malereien, wie den Petrykiwka-Stil, als auch moderne Gemälde bewundern. An der Ausstellung nimmt auch eine ukrainische Ausge- zeichnete Meisterin Halyna Tolstaia teil, die sich auf die Kunst des Eiermalens, die sogenannten Pysanky, spezi- alisiert hat. Sie wird 100 verschiedene Eier aus verschie- denen Regionen der Ukraine und Polens präsentieren. Die Interkulturelle Werkstatt, die Teil des UA Hub ist und seit über einem Jahr erfolgreich kreative Workshops und Ausstellungen in Ravensburg organisiert, stellt ebenfalls ihre Künstler vor. Iryna Kurtaieva, Sofiia Shevchenko, Ma- riia Shapochkina und Vladyslava Harashchenko haben bereits eine Ausstellung im Rahmen des Projekts „Freiheit freitags im November“ 2023 sowie das soziale Kunstpro- jekt „Mehr Als du Siehst“ in Zusammenarbeit mit der Orga- nisation Arche präsentiert. In der Ausstellung präsentieren sie ihre Arbeiten, die sie seit mehreren Jahren vorbereitet haben. Oleksandra Shabelnyk - Sie wird die Geheimnisse des weltberühmten Petrykivka-Gemäldes lüften. Alle Exponate werden käuflich zu erwerben sein. Alle von den Künstlern gesammelten Gelder werden an eine Spen- denaktion für medizinische Geräte gespendet, die vom Förderverein UA Hub e.V. organisiert wird. Lesen Sie hier mehr über die Sammlung: https://better- place.org/p137317 Die Ausstellung ist zu den Öffnungszeiten des Rathauses bis Ende September zu sehen. Zur Vernissage und zum Besuch der Ausstellung laden wir alle Interessierten ganz herzlich ein. Wir freuen uns auf Ihren Besuch. Dorothee Schraube-Löffler Kunstkuratorin Konstantin Hummel Kulturbeiratsvorsitzender Günter A. Binder Bürgermeister Flugkünstler der Nacht in Schloss Achberg Naturerlebnis für Familien mit Diplom-Biologin Claudia Grießer 20. Juli 2024 | 20:30 18 € pro Familie | Anmeldung erforderlich Eine Fledermaus zu sehen und zu hören ist gar nicht so einfach. Die Diplom-Biologin bestimmt die Fledermausart, die im Schloss ihre Sommerbehausung hat. Vielleicht entdecken wir die kleinen Säuger, wenn sie lang- sam erwachen und am Nachthimmel entlang huschen. Mit dem Bat-Detektor fangen wir dabei ihre Rufe ein. Dauer: 20:30 bis 22:30 Uhr Anmeldung unter www.schloss-achberg.de oder telefo- nisch 0751 8595 10 Ravensburg spielt 2024 Die größte Spielemeile Oberschwabens „Ravensburg spielt“ findet am 7. und 8. September statt: Vier Aktionsbereiche zum Mitmachen, drei Büh- nen mit spannenden Shows und viele Highlights in der ganzen Altstadt erwartet die Besucherinnen und Be- sucher. Ravensburg verwandelt sich am letzten Sommerferien- wochenende wieder zur größten Spielemeile Oberschwa- bens. Die Veranstaltung ist auch in diesem Jahr für alle Besucherinnen und Besucher kostenfrei. Das Konzept der Begegnung, Kommunikation und Interaktion durch Spiele soll Menschen zusammenbringen. Die Spielemeile ist in vier Aktionsbereiche unterteilt. Auf dem Marienplatz finden sich alle Stände rund um das Thema „klassisches Spielen“. Zahlreiche Verlage und Spielwarenhersteller bieten die Möglichkeit, neue und altbewährte Spiele zu testen. Die Besucherinnen und Besucher können sich neben den Angeboten von Ravensburger auf zahlreiche neue Spieleverlage freuen, die erstmals bei „Ravensburg spielt“ dabei sind, wie Schmidt Spiele und Jumbo. In die digitale Welt der Spiele kann man bei den Ständen von Nintendo und Edurino eintauchen. Die Kirchstraße steht unter dem Motto „Basteln, gestalten und entdecken“. Hier präsentieren sich neben bekannten Marken Vereine und kirchliche Einrichtungen mit interaktiven und kreativen Angeboten. Neu in diesem Jahr ist der Bereich Modell- bau, bei dem sich die Firmen Faller, NOCH, Herpa und die Eisenbahnfreunde Ravensburg-Weingarten e. V. zusam- mengeschlossen haben, um das Thema zu präsentieren. Auf dem südlichen Marienplatz widmen sich Ravensbur- ger Sportvereine sowie Rettungsdienste und Polizei dem Thema „Spiel und Sport“ mit tollen Darbietungen und Mit- machangeboten – für Fußball-Fans ist der Hirschgraben die erste Adresse, dort präsentiert sich erstmals der VfB Stuttgart. Neben den vier Aktionsbereichen gibt es ein buntes Programm auf drei Bühnen: Auf der Ravensbur- ger Bühne auf dem Marienplatz wird mit XXL Spielen und Animationsprogramm für Spiel und Spaß gesorgt. Auf der Bühne im Hirschgraben präsentieren sich Ravensburger Tanzschulen mit ihren Choreografien. Auf dem südlichen Marienplatz sind Vorführungen der Kunstradfahrer und Tanzshow-Einlagen zu sehen. Das Rahmenprogramm bie- tet an beiden Veranstaltungstagen zahlreiche Highlights: Ganztägig wird im Schwörsaal ein Riesen-Puzzle zusam- mengesetzt und im Kornhaussaal findet von Samstag auf Sonntag die lange Spielenacht bis 2 Uhr statt. Das gesamte Programm ist ab Ende August in der Tou- rist Information sowie online unter www.ravensburg. de/rvspielt erhältlich. Ravensburg spielt 2024 Samstag 7. und Sonntag 8. September, 11 bis 18 Uhr Innenstadt Ravensburg weitere Informationen www.ravensburg.de/rvspielt Was sonst noch interessiert BOB-Sonderfahrplan zum Seehasenfest Die Bodensee-Oberschwaben-Bahn fährt einen Son- derverkehr während des Friedrichshafener Seehasen- festes. Vom 13. bis 15. Juli bringt die Geißbockbahn mit Zusatzfahrten zwischen Aulendorf und Friedrichshafen auch spät abends Besucher sicher zum Fest und wie- der nach Hause. Die Bodensee-Oberschwaben-Bahn dehnt ihr Angebot am Abend und in der Nacht aus. So verkehren am Sonn- tag und Montag die Züge im Stundentakt bis nach Mit- Nummer 28 Amtsblatt der Gemeinde Baindt Seite 19 ternacht – die letzte Bahn fährt um 0:19 Uhr ab Fried- richshafen Stadtbahnhof. Am Seehasen-Samstag können Besucher sogar bis 1:23 Uhr nachts von Friedrichshafen Hafen nach Aulendorf fahren. Das Deutschland-Ticket gilt selbstverständlich auch in der Geißbockbahn. Günstig ist man auch mit der bodo-Grup- pen-Tageskarte unterwegs: Sie kostet für bis zu fünf Per- sonen 12 oder 21 Euro, abhängig von der Fahrstrecke. Alle Fahrscheine müssen vor Antritt der Fahrt am Fahr- karten-Automaten gelöst werden. In den Zügen selbst ist kein Fahrscheinkauf möglich. Allerdings sind Tageskar- ten auch als HandyTicket erhältlich. Wegen des erfah- rungsgemäß hohen Fahrgastaufkommens am Samstag können in den Zügen nach 20 Uhr keine Fahrräder mit- genommen werden. Die Sonderfahrpläne zum Seehasenfest gibt es unter www.bob-fn.de/seehasenfest. Fahrplan-Flyer liegen zu- dem in den Triebwagen, bei den Mobilitätszentralen in Ravensburg und im Stadtbahnhof in Friedrichshafen (Te- lefon 07541 372717) sowie in den Bahnhöfen aus. GRIESHABER Logistik setzt auf klimaschonenden Diesel-Kraftstoff HVO100 Ab sofort wird bei der GRIESHABER Logistik GmbH auch der neue Kraftstoff HVO100 getankt. Die Umstellung von herkömmlichem Diesel auf HVO100 als Teil des umfassenden Nachhaltigkeitsprojekts von GRIESHA- BER Logistik ist ein weiterer Meilenstein einer umwelt- freundlicheren Logistiklösung. Ab sofort Tanken mit HVO100 möglich Im Rahmen des Nachhaltigkeitsprojekts „Mission Nach- haltigkeit“ hat sich GRIESHABER Logistik GmbH dazu ent- schlossen, den herkömmlichen Dieselkraftstoff durch den klimaschonenden HVO100 zu ergänzen. Nach drei Mona- ten intensiver Vorbereitung konnte nun der erste Lkw an der firmeneigenen Tankstelle in Weingarten erfolgreich mit dem klimafreundlichen Treibstoff betankt werden. Einer unserer größten Kunden war sofort am klimaf- reundlichen Antrieb interessiert Die Umstellung auf HVO100 stieß bei unserem Kunden Vetter Pharma aus Ravensburg auf offene Ohren. Ge- meinsam wollen beide Unternehmen ihre Nachhaltigkeits- strategien vorantreiben. Diese Partnerschaft ermöglicht es, konkrete Maßnahmen zur Reduzierung des ökologi- schen Fußabdrucks umzusetzen. Mittels des HVO100 las- sen sich mit dem aktuellen Tourenplan ungefähr 265.000 kg CO2 pro Jahr einsparen. HVO100: Vorteile für die Umwelt und die Kosten Im Vergleich zu herkömmlichem Diesel punktet HVO100 mit einer deutlich besseren Umweltbilanz. Der klimaf- reundliche Treibstoff reduziert den CO2-Ausstoß erheblich und trägt somit aktiv zum Umweltschutz bei. Bei einer fir- meninternen Beispielrechnung wurden die CO2 Kosten um bis zu 90 Prozent reduziert. Für die Implementierung des klimafreundlichen Kraftstoffs HVO100 musste GRIESHA- BER Logistik gezielte Investitionen tätigen. Diese umfass- ten sowohl die Umrüstung der betriebseigenen Tankstelle als auch die Beschaffung des HVO100-Kraftstoffs, der mit höheren Beschaffungskosten verbunden ist. Die Einmal- kosten für die technische Umstellung trägt vollständig das Unternehmen. Die kontinuierlichen Mehrkosten des Kraft- stoffs HVO100 werden jedoch transparent auf die Kunden von GRIESHABER Logistik umgelegt, die gemeinsam mit dem Unternehmen das Ziel der Nachhaltigkeit verfolgen. Der Fokus dieser Maßnahmen liegt klar auf der Etablie- rung eines nachhaltigen Antriebssystems, das die Um- weltbilanz erheblich verbessert und einen signifikanten Beitrag zur Reduzierung des CO2-Ausstoßes leistet. Reifentransport von Michelin erfolgt seit Februar 2024 mit HVO100 Die GR Logistik GmbH, ein gemeinsames Joint Venture von GRIESHABER Logistik und der Edgar Rothermel In- ternationale Spedition GmbH, hat im Februar 2024 mit der Betankung von HVO100 begonnen. Kurz nach der Freigabe des Tankstellennetzes hat die GR Logistik ihre Vorreiterrolle wahrgenommen und mit der Betankung an der Betriebstankstelle bei Rothermel in Östringen begon- nen. Michelin hat als erster Kunde zugestimmt, den alter- nativen Kraftstoff HVO100 für seine Reifentransporte vom seinem Zentrallager in Landau für alle Direkttransporte und Nachtsprünge an die regionalen Verteilzentren (TSPs) zu nutzen. Durch die Umstellung von herkömmlichem Diesel auf den umweltfreundlichen Kraftstoff HVO100 können bis zu 90 Prozent CO2 eingespart werden. Nachhaltigkeit im Fokus: HVO100 als Schlüssel zur um- weltfreundlichen Logistik Der Einsatz von HVO100 bei Transporten von GRIESHA- BER Logistik GmbH und dem Joint Venture GR Logistik GmbH unterstreicht das Bestreben des Unternehmens, nachhaltige Lösungen zu finden. Durch die Umstellung auf den klimafreundlichen Treibstoff wird nicht nur die Umwelt geschont, sondern auch ein wichtiger Beitrag zur Erreichung der Nachhaltigkeitsziele geleistet. Ein Schritt in die Zukunft einer verantwortungsvollen und umwelt- bewussten Logistik. Katamaran befördert 7 Millionen Fahrgäste Jubiläum beim Katamaran: 7 Millionen Fahrgäste ha- ben die schnelle Verbindung zwischen Friedrichshafen und Konstanz seit dem Start 2005 genutzt. Ann-Katrin Eppinger wurde als siebenmillionster Fahrgast von Ge- schäftsführung persönlich begrüßt. Morgens, 8 Uhr Hafen Konstanz: Ann-Katrin Eppinger staunt nicht schlecht, als sie am Kat-Anleger ankommt. Die Reederei-Geschäftsführung bestehend aus Magdale- na Linnig und Christoph Witte begrüßen die Pendlerin mit einem riesigen Luftballon, einem Restaurant-Gutschein und Blumen. Ann-Katrin Eppinger ist der siebenmillionste Fahrgast seit Inbetriebnahme der Schnellverbindung. Und sie nutzt den Katamaran regelmäßig. „Seit 2011 pendle ich mit dem Katamaran zur Arbeit“, erzählt die Juristin eines großen Industrieunternehmens, „anfangs täglich sogar mit Kleinkind“. Ihre Tochter ist inzwischen 7 Jahre alt und hat damals auf dem Katamaran sogar das Laufen erlernt. „Der Katama- ran ist ein toller Partner für meinen Arbeitsweg. Ich kann die Zeit während der Überfahrt nutzen“, erzählt die Kon- stanzerin. Anfangs war es noch Spielzeit mit der Tochter, inzwischen nutzt sie die Zeit zum Arbeiten oder genießt auch mal Ruhe und das Alpenpanorama. Und sie pendelt nicht mehr täglich. Corona hat die Arbeitswelt verändert und so reist die zweifache Mutter nur noch zweimal die Woche an den Firmenstandort nach Friedrichshafen. Aber für sie ist und bleibt „die Fahrt über den See mit dem Ka- tamaran der schönste Arbeitsweg“. Für Magdalena Linnig und Christoph Witte ein gutes Bei- spiel für den Wandel bei den Fahrgästen, den auch die Reederei merkt. „Wir begrüßen inzwischen weniger täg- liche Pendler, geben dafür aber mehr KatCards aus,“ erklärt Linnig und ergänzt, „die lohnt sich für Mehrfahrer Seite 20 Amtsblatt der Gemeinde Baindt Nummer 28 bereits ab vier Hin- und Rückfahrten jährlich und spart bei jeder Überfahrt fast 50 Prozent des regulären Fahr- preises“. Seit 19 Jahren besteht die Katamaranverbindung zwi- schen Konstanz und Friedrichshafen inzwischen. Fast auf den Tag genau – am 6. Juli 2005 beförderte das Schnell- schiff die ersten Fahrgäste über den See. „Wir sind 365 Tage im Jahr im Stundentakt unterwegs. Das macht über 1000 Fahrgäste am Tag“, rechnet Witte vor. „Der Kata- maran ist ein fester Bestandteil der hiesigen ÖPNV-Land- schaft und für uns und die rund 400.000 Fahrgäste im Jahr nicht mehr wegzudenken“. Sozialversicherung für Landwirtschaft, Forsten und Gartenbau - Zusatzversorgung beantragen Wer in der Land- und Forstwirtschaft rentenversiche- rungspflichtig beschäftigt war, kann bei der Zusatz- versorgungskasse eine Ausgleichsleistung beantragen. Voraussetzung hierfür ist, dass eine Rente aus der ge- setzlichen Rentenversicherung bezogen wird und das 50. Lebensjahr am 1. Juli 2010 vollendet war. Zudem muss für die letzten 25 Jahre vor Rentenbeginn eine renten- versicherungspflichtige Beschäftigungszeit von 180 Ka- lendermonaten – also von 15 Jahren – in der Land- und Forstwirtschaft bestanden haben. Personen aus den neuen Bundesländern müssen au- ßerdem nach dem 31. Dezember 1994 mindestens sechs Monate in einem land- oder forstwirtschaftlichen Betrieb rentenversicherungspflichtig gearbeitet haben. Auch ehemalige Beschäftigte, die keinen Anspruch mehr auf die tarifvertragliche Beihilfe des Zusatzversorgungs- werkes haben, können einen Antrag stellen. Die maximale Leistung beträgt monatlich 80 Euro für Verheiratete und 48 Euro für Ledige. Anträge können bis zum 30. September 2024 gestellt werden. Dies ist aber nur dann maßgebend, wenn bereits eine gesetzliche Rente vor dem 1. Juli 2024 bezogen wird. Wird der Antrag spä- ter gestellt, gehen nur die Leistungsansprüche vor dem 1. Juli 2024 verloren. Fragen beantwortet die Zusatzversorgungskasse (Tele- fon: 0561 785179-00, Fax: 0561 7852179-49, E-Mail: info@ zla.de). Informationen gibt es online unter www.zla.de. Ferienjobs richtig gemacht! So sparen Schüler und Arbeitgeber Steuern Ende Juli beginnen in Baden-Württemberg die Sommer- ferien. Neben Erholung und Urlaub verdienen sich viele Schüler in diesen Wochen etwas dazu. Wichtig dabei ist, dass sich Arbeitgeber und Ferienjobber vor Antritt des Fe- rienjobs überlegen, wie das Arbeitsverhältnis ausgestaltet werden soll. Denn auch bei Schülern gilt: Der Arbeitslohn ist steuerpflichtig. Ob und wieviel Steuern fällig werden, hängt allerdings davon ab, um was für ein Arbeitsver- hältnis es sich handelt, erklärt der Bund der Steuerzahler Baden-Württemberg. Schüler und Arbeitgeber sollten die Varianten vorher durchrechnen. Am einfachsten ist es, wenn der Ferienjobber dem Ar- beitgeber seine Steueridentifikationsnummer und sein Geburtsdatum mitteilt. In diesem Fall können die soge- nannten ELStAM-Daten des Schülers abgerufen und der Lohnsteuerabzug wie bei einem normalen Arbeitnehmer vorgenommen werden. Bis zu einem monatlichen Brutto- lohn von rund 1.250 Euro wirken entsprechende Freibeträ- ge, so dass keine Steuer anfällt. Für Schüler, die nur in den Sommerferien arbeiten, müssen zudem keine Beiträge in die Kranken-, Pflege-, Arbeitslosen- und Rentenversiche- rung gezahlt werden. Voraussetzung ist jedoch, dass die Tätigkeit maximal drei Monate oder 70 Arbeitstage um- fasst. Aber aufgepasst: Hat der Schüler im gleichen Jahr bereits zuvor gejobbt, so wird diese Beschäftigungsdauer berücksichtigt. Werden dabei die 70 Tage bzw. drei Mona- te überschritten, so gilt keine Versicherungsfreiheit mehr. Auch Ferienjobs, die zwischen Beendigung der Schule und einer Berufsausbildung oder einem Freiwilligendienst aus- geübt werden, sind versicherungspflichtig. Alternativ kann ein sogenanntes Minijob-Arbeitsverhält- nis abgeschlossen werden, erklärt der Steuerzahlerbund Baden-Württemberg. Hier darf der Schüler maximal 538 Euro im Monat verdienen. Bei dieser Variante zahlt der Arbeitgeber allerdings Pauschalabgaben von rund 30 Prozent. Ein kostenloser Steuertipp zum Thema Ferienjob kann beim Bund der Steuerzahler Baden-Württemberg e. V. unter der gebührenfreien Rufnummer 08000 76 77 78 angefordert werden. © van Hoorn/DEIKE 753R09R1 Lösung: Paula musste 13 Brücken überqueren. Finde den schnellsten Weg zum Leuchtturm. Wie viele Brücken musste Paula überqueren? Zum Leuchtturm Amtsblatt der Gemeinde Baindt Nummer 28 1 2 3 4 5 6 7 8 9 10 11 12 1 2 3 4 5 6 7 8 9 10 11 12 Beginn der Fasten- zeit Schau- spiel- haus Fasten- monat der Muslime nörgeln engl. Fürwort: es Kaviar- fisch Brenn- stoff Süß- ware (Kw.) Rang beim Karate das ‚gewisse Etwas‘ das Uni- versum Pappelart Tonsilbe Geburts- helferin Archi- tektur- Schule Speise- fisch Frei- herr wür- digen, aus- zeichnen Stil, Weise Projektil Hunde- name Fremd- wortteil: unter- halb ugs.: Geld Verwal- tungs- gremium ind. Groß- mogul, † 1605 schlimm mittel- alterliche Steuer Verstoß gegen die Gebote kampf- unfähig (Abk.) Vorbild für ‚Leder- strumpf‘ wird oft gefastet Initialen des Sängers Haley † Gehör- organ Gras- ebene in Nord- amerika männ- liche Hanf- pflanze afrika- nische Kuh- antilope Inserat straff gefüllt die Erd- kappen betref- fend Gegen- teil von Still- stand serb. Patri- archen- kloster Impf- stoffe große Wohnan- siedlung Figur der ‚Sesam- straße‘ Initialen der Hepburn Schweiz. Presse- agentur (Abk.) Ex- Tennis- spielerin (Monica) hand- warm Abk.: General- konsul Haupt- stadt Taiwans Toilette (Abk.) Stamm- vater feier- liches Gedicht Handel, Geschäft (engl.) in hohem Grade Futter- pflanze franzö- sisches Adels- prädikat wegge- brochen (ugs.) Wende- ruf beim Segeln Kose- wort für Groß- mutter deutsche Vorsilbe unbe- stimmter Artikel bayrisch: nein Nacht- greif- vogel deutsche TV- Anstalt (Abk.) Abk.: in Insolvenz Abk.: Firma Licht- kranz englisch: bei nord- amerika- nischer Indianer Teil des Atlas- gebirges oft Ziel des Fastens Initialen der Pulver Werk- zeug, Apparat Naturheil- kundler (Sebas- tian) wird oft gefastet DEIKE 1720-0322 Ende der Fasten- zeit strengste Form des Fastens oft Ziel des Fastens Fasten- tag bei Juden (Jom) O T I S S D F E A S C H E R M I T T W O C H A L L N T E A A L O E H R E N A R T H E B A M M E B E L L O S K I E S R A T A K B A R K I P P U R C S U E N D E R B O O N E G B H O H R A L K O H O L F F E M E L N A A N N O N C E P R A L L D A G N U S E R A E P E C A T S A B I B O K A S E L E S L A U G K T R W C A H N N T A I P E H R G O D E D E G S K E I N U A T A U R E O L E A P A C H E R I F A B N E H M E N L P N U L L D I A E T G E R A E T G EN U SS M IT TE L 756R70K1 © Begsteiger/DEIKE Kreuzworträtsel Die Buchstaben in den Feldern 1 bis 12 ergeben etwas, worauf viele in der Fastenzeit verzichten. 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      Amtsblatt Jahrgang 2022 Freitag, den 24. Juni 2022 Nummer 25 Herausgeber: Gemeindeverwaltung, Marsweilerstr. 4, 88255 Baindt, Tel. (07502) 9406-0, Fax (07502) 9406-18, E-Mail: info@baindt.de, Homepage: www.baindt.de. Verantwortlich für den amtlichen Inhalt einschließlich der Sitzungsberichte und anderer Veröffentlichungen der Gemeindeverwaltung ist Bürgermeisterin Simone Rürup oder ihr Stellvertreter im Amt; für die kirchlichen Nachrichten das jeweilige Pfarramt; für die Vereinsnachrichten der jeweilige Verein; für den übrigen Inhalt der Redakteur, Katharina Härtel, Druck + Verlag Wagner GmbH & Co. KG. Herstellung/Vertrieb: Druck + Verlag Wagner GmbH & Co. KG, Max-Planck-Str. 14, 70806 Kornwestheim, Telefon (07154) 82 22-0, Telefax (07154) 82 22-15. E-Mail Anzeigen: anzeigen@duv-wagner.de. Erscheint wöchentlich freitags. Aus organisatorischen Gründen muss sich die Redaktion Kürzungen vorbehalten. Das Hochfest Fronleichnam in Baindt Nach zweijähriger Pause aufgrund der Corona Pandemie konnte in diesem Jahr die Fronleichnamsprozession in Baindt wieder in gewohntem Umfang stattfinden. So haben sich an der Prozession neben dem früheren Gemeinde- pfarrer und Dekan Heinz Leuze , den Ministrantinnen und Ministranten und der Kirchengemeinde auch die Blutrei- tergruppe, der Musikverein, eine Abordnung der Freiwilligen Feuerwehr sowie die Soldatenkameradschaft beteiligt. Auf dem Prozessionsweg waren wunderschöne Blumenteppiche vorzufinden, die den Wunsch nach Frieden in un- serer Welt zum Ausdruck brachten. Wir danken unseren Ministrantinnen und Ministranten sowie der Landjugend für das Gestalten dieser wunderschönen Blumenteppiche. Blumenteppich gestaltet durch die Landjugend Baindt Blumenteppich gestaltet von den Minis. v.l.n.r.: Frida Rapp, Lena Alber, Ricco Haller, Felix Haller, Benjamin Michel- berger, Alina Michelberger, Zita Rapp, Lisa Schad (nicht auf dem Bild: Petra Moosmann) Auch den fleißigen Blumensammlerinnen und Sammlern sowie den vielen helfenden Händen herzlichen Dank für Ihr Tun, so bleibt Glaube lebendig ! Ihre Simone Rürup Bürgermeisterin Seite 2 Amtsblatt der Gemeinde Baindt Nummer 25 Auch dieses Jahr ist es wieder soweit – die Gemeinde Baindt radelt für ein gutes Klima! Zum vierten Mal nimmt die Gemeinde Baindt nun an der Aktion „STADTRADELN“ des Landkreises teil. In der Zeit vom 25. Juni bis 15. Juli können fleißig mit dem Fahrrad zurückgelegte Kilometer gesammelt werden. Hierbei ist es egal, welche Länge die einzelnen Strecken haben. Es geht vor allem darum, den Spaß am Fahr- rad fahren zu entdecken, möglichst viele Menschen zum Umsteigen auf das Fahrrad im Alltag zu bewegen und damit auch noch etwas Gutes für das Klima zu tun. Mitmachen können alle, die in der Gemeinde Baindt und den umliegenden Ortsteilen leben, arbeiten, einem Verein angehören, oder eine Schule besuchen. Die zurückgelegten Kilometer müssen im Anschluss an jede Fahrt lediglich in den Online-Kalender, oder in die STADTRADELN-App, eingetragen werden. Zum Auftakt des diesjährigen STADTRADELN findet am 25. und 26. Juni 2022 eine Schnitzeljagd auf dem Fahrrad statt. An diesen beiden Tagen haben alle Teilnehmenden die Möglichkeit erste Kilometer zu sam- meln und bekommen gleichzeitig die Chance, einen von fünf Gutscheinen eines lokalen Fahrradgeschäfts zu gewinnen. Hierfür müssen lediglich drei der gekennzeichneten Fahrrad-Schnitzeljagd-Stationen im Landkreis nachweislich mit dem Rad aufgesucht und die Kilometer eingetragen werden. Weitere Informationen zum STADTRADELN sowie zur diesjährigen Fahrrad- Schnitzeljagd finden Sie unter http://www.stadtradeln.de/landkreis-ravensburg. Machen Sie mit, haben Sie Spaß und tun Sie Ihrer Gesundheit und der Umwelt gleichzeitig noch etwas Gutes – jeder Kilometer zählt. Am besten Sie starten am Wochenende gleich mit dem Fahrrad zum Fest des Musikvereins! Ihre Gemeindeverwaltung Nummer 25 Amtsblatt der Gemeinde Baindt Seite 3 Einladung zur Exkursion nach Tübingen und Kirchheim unter Teck am Samstag, 16. Juli 2021, Abfahrt 8:00 Uhr auf dem Parkplatz am Dorfplatz, Ankunft ca. 19:00 Uhr Wie bereits während Corona angekündigt, holen wir die Besichtigung von gelungenen Wohnquartieren, die im Konzeptvergabeverfahren entwickelt wurden, nach. Wir laden Sie daher herzlich zur Exkursion am Samstag, den 16. Juli 2022, ein. Es werden Baugebiete in Tübingen und Kirchheim unter Teck besucht, die in einer ähnlichen Vorgehensweise, wie im Fischerareal geplant und rea- lisiert wurden. Diese Exkursion ist für Interessierte am Fischerareal als künftige Bewohnerinnen und Bewohner, als Baugemeinschaft oder Einzelbauherrin oder -bauherr aber auch für Bauträger, Architektinnen und Architek- ten gedacht. Abfahrt wird um 8:00 Uhr auf dem Parkplatz am Dorfplatz sein und Rückkehr in Baindt gegen 19:00 Uhr. Der Unkostenbeitrag je Person für die Teilnahme an der Exkursion beträgt 25 Euro (inklusive Fahrt mit dem Reise- bus sowie Verpflegung). Die Teilnehmerplätze sind begrenzt und werden nach Anmeldeeingang vergeben. Der Unkostenbeitrag wird vor Fahrtbeginn beim Einsteigen bar bezahlt. Bitte melden Sie sich bis zum Montag, 11. Juli 2022, bei Frau Heine an: E-Mail: e.heine@baindt.de, Tel. Nr.: 07502 9406-17 Wir freuen uns auf eine rege Teilnahme! Ihre Gemeindeverwaltung Kennen Sie schon unsere Kontaktbörse auf unserer Homepage? Wie kann sich eine Baugemeinschaft bilden bzw. wie kann ich mich einer bestehenden Interessensgruppe anschließen und für ein Anliegerprojekt bewerben, um Eigentum im Fischerareal zu erwerben? Es gibt dafür auf unserer Homepage die Möglichkeit unter www.baindt.de/gemeinde-baindt/fischerareal/kontaktboer- se ein Inserat oder Gesuch einzustellen. Sie können hier auch bestehende Gruppen, die noch auf der Suche nach Mitgliedern sind, finden und kontaktieren oder einen Aufruf zur Gründung einer neuen Gruppe starten. Schreiben Sie hierzu eine E-Mail an Frau Maurer, f.maurer@baindt.de, mit den notwendigen Angaben, die Sie auf der Homepage finden. Weitere Informationen zum Konzeptvergabeverfahren finden Sie auch auf unserer Homepage unter www.baindt.de/fischerareal . Amtliche Bekanntmachungen Sprechstunde der Bürgermeisterin Frau Simone Rürup Am Dienstag, 12. Juli 2022 von 16:00 Uhr - 17:00 Uhr findet die nächste Sprechstunde bei Bürgermeisterin Si- mone Rürup statt. Ihre Terminvereinbarung nimmt Frau Heine, Tel.: (07502) 94 06-17 oder per E-Mail elvira.heine@baindt.de entgegen. Musikfest am 26. Juni 2022 Am Sonntag, den 26. Juni 2022 findet ab ca. 13:00 Uhr im Rahmen des Musikfestes ein Umzug von verschie- denen Kapellen durch die Gemeinde statt. Von 13:00 Uhr bis ca. 16:00 Uhr erfolgt daher keine Bus- anbindung durch die RAB vom bzw. bis zum Dorfplatz. Wir bitten Sie, dies zu beachten. Ihre Gemeindeverwaltung Rathaus und Bauhof geschlossen Liebe Bürgerinnen und Bürger, am 01.07.2022 bleibt das Rathaus und der Bauhof geschlossen. Der Kindergarten Sonne - Mond und Sterne ist nur mit einer Notgruppe geöffnet. Ihre Gemeindeverwaltung Grundsteuerreform - Steuererklärung - Vorgehen und Hilfestellungen Liebe Bürgerinnen und Bürger, ab dem 1. Juli 2022 bis zum 31. Oktober 2022 können Sie Ihre Feststellungserklärung bequem über ELSTER elektronisch abgeben. Wenn Sie noch kein Benutzerkon- to für ELSTER besitzen, können Sie dieses jetzt unter www.elster.de erstellen. Hierfür benötigen Sie Ihre Steu- er-Identifikationsnummer. Möglich ist auch, dass nahe Angehörige über deren ELSTER-Zugang die Feststel- lungserklärung für Sie übermitteln. Eine Abgabe in Pa- pierform ist nur in begründeten Fällen möglich. Die Vor- drucke hierfür werden bei den Finanzämtern ab 01. Juli 2022 zur Verfügung stehen. Ausführliche Informationen für die Abgabe der Steuerer- klärung liefern neben der Landesseite www.grundsteu- er-bw.de auch die FAQ zur Grundsteuer auf der Webseite des Finanzministeriums. Erklärvideos gibt es ebenfalls un- ter www.grundsteuer-bw.de. Fragen, auch zu Grundsteu- ermodellen anderer Bundesländer, beantwortet rund um Seite 4 Amtsblatt der Gemeinde Baindt Nummer 25 die Uhr ein Steuerchatbot unter www.steuerchatbot.de. Darüber hinaus helfen die örtlichen Finanzämter bei Fra- gen weiter - sowohl über ein Kontaktformular als auch telefonisch oder in vorher vereinbarten Sprechstunden. Die Kontaktdaten stehen unter https://kontakt.fv-bwl.de. Auf unser Homepage unter www.baindt.de/grundsteuer finden Sie die wesentlichen Informationen und Hilfestel- lungen zum Thema Grundsteuerreform vor Ort. Die aktu- ellen Bodenrichtwerte, Grundstücksgrößen können über das Geoportal bezogen werden. Des Weiteren erhalten Sie hilfreiche Anleitungen zur Nutzung des Geoportals. Ihr Steueramt Baindt Zweckverband Wasserversorgung liefert einwandfreies Wasser für heiße Tage In den vergangenen Tagen haben die Temperaturen in Deutschland bereits im Juni stellenweise tropische Werte erreicht. Auch in Baienfurt/Baindt stieg das Thermometer bereits im Juni auf 37 Grad Celsius. Der Zweckverband Wasserversorgung Baienfurt-Baindt weist darauf hin, wie wichtig es ist, bei heißen Temperaturen ausreichend zu trinken. Sinnvoll ist es, über den Tag verteilt mindestens 1,5 Liter Flüssigkeit in Form von ungesüßten und wenig gekühlten Getränken aufzunehmen und nicht erst zu trin- ken, wenn ein Durstgefühl entsteht. Hervorragend eignet sich dafür das Trinkwasser: Es ist lecker, hat eine hervor- ragende Qualität und ist stets verfügbar. Um das lebenswichtige Elixier in reinster Form zu genie- ßen, ist es nicht einmal nötig, die eigenen vier Wände zu verlassen, denn hygienisch einwandfreies, geruchloses, glasklares und geschmacksneutrales Trinkwasser kommt direkt aus dem Wasserhahn. Doch nicht nur der Gang in den Getränkemarkt bleibt den Bürgerinnen und Bürgern erspart, sondern auch der Geldbeutel wird geschont: Das Trinkwasser aus dem Hahn ist um ein Vielfaches günstiger als abgepacktes Mineral- wasser vom Discount-Supermarkt. Durch das Einsparen von Logistik und Verpackungsmaterialien wird ganz ne- benbei noch die Umwelt geschont. Die hervorragende Qualität des vom Zweckverband Was- serversorgung angebotenen Trinkwassers wird durch die Hitze nicht beeinflusst. Weil das Versorgungsnetz in der Regel ein bis zwei Meter tief im Erdboden angeordnet ist, haben die hohen Außentemperaturen nur sehr gering- fügigen Einfluss auf die Temperatur des Trinkwassers. Nichtsdestotrotz kann es sich in der Hausinstallation, zwischen Hauswasserzähler und Wasserhahn, teilweise erwärmen. Dies ist von verschiedenen Faktoren wie Ab- nahmeverhalten und der Länge der Leitung abhängig. Lässt man eine Weile das Kaltwasser ablaufen, stellt sich die am Wasserhahn vorherrschende Temperatur auf das Niveau der in den erdverlegten befindlichen Leitungen ein. Dass der Hahn an heißen Tagen wie diesen plötzlich tro- cken bleibt, brauchen Baienfurter und Baindter Bürger nicht zu befürchten: Selbst bei Versorgungsanstiegen ist eine zuverlässige Wasserversorgung rund um die Uhr stets gewährleistet. Der Zweckverband hat in den Be- hälteranlagen generell Reserven, die Verbrauchsspitzen ausgleichen. Wasser ist die Grundlage allen Lebens und ein unverzicht- bares Gut. Gerade im Hinblick auf den Klimawandel, der Ausbeutung der Natur, sich ändernder Konsummuster und dem Bevölkerungswachstum sollen die Menschen sich mehr Klarheit über die Rolle und Bedeutung des Wassers in ihrem Leben und für die Umwelt verschaf- fen. Wasser ist eine begrenzte Ressource, deren Wert es zunächst zu erkennen gilt, um es schätzen und schützen zu können. Die Wasserspeicher und -filter der Natur sind Wälder, Wiesen und Feuchtgebiete. Der Altdorfer Wald stellt nach dem Schwarzwald mit einer Fläche von etwa 82 km² das größte zusammenhängende Waldgebiet Baden-Würt- tembergs dar. Angesichts der Bedeutung, welche größere Waldgebiete für den Klimaausgleich und den Artenschutz, aber auch für die Erholung, das Landschaftsbild und den Tourismus haben, ist es unbedingt angebracht, das ganze Waldgebiet unter die Gebietsschutzkategorie des Land- schaftsschutzes zu stellen. Der Zweckverband Wasserversorgung Baienfurt-Baindt sieht erneut einen willkommenen Anlass, für das Thema Trinkwasser, dem Lebensmittel Nummer 1, zu sensibili- sieren. Der im Regionalplan geplante Kiesabbau in der Gemeinde Vogt, Ortsteil Grund berührt auch das Schutz- gebiet der Trinkwasserquelle in „Weißenbronnen“ des „Zweckverbandes Wasserversorgung Baienfurt-Baindt“. Die Quelle „Weißenbronnen“ versorgt die Gemeinden Bai- enfurt und Baindt mit Trinkwasser in höchster Qualität, Menge und Güte. Gleichzeitig stellt die Quelle zusammen mit dem gesamten Einzugsgebiet ein, aus geologischer und hydrologischer Sicht einmaliges und geradezu unbe- grenztes, Trink-Wasserreservoir für die beiden Gemein- den Baienfurt und Baindt dar und darüber hinaus bei rea- listischer Betrachtung sogar für einen ganz wesentlichen Teil des gesamten Schussentals. Es ist zwar Wasser in ab- solut ausreichender Menge vorhanden, doch wir sollten trotzdem sehr sparsam mit dem kostbaren Gut umgehen, da dies in ferner Zukunft nicht mehr selbstverständlich ist. Baienfurt/Baindt, 20.06.2022 Zweckverband Wasserversorgung Baienfurt-Baindt Sitzungsbericht aus der öffentlichen Gemeinderatssitzung vom 31.05.2022 Öffentliche Sitzung Bürgermeisterin Simone Rürup eröffnete die Sitzung und stellte die ordnungsgemäße Ladung sowie die Beschluss- fähigkeit des Gemeinderates fest. TOP 01 Einwohnerfragestunde Von den anwesenden Zuhörerinnen und Zuhörern wur- den keine Fragen an die Verwaltung gestellt. TOP 02 Bekanntgabe nichtöffentlich gefasster Be- schlüsse Bürgermeisterin Rürup berichtet: In nicht öffentlichen Sitzungen gefasste Beschlüsse sind nach Wiederherstellung der Öffentlichkeit oder wenn dies nicht möglich ist, in der nächsten öffentlichen Ge- meinderatssitzung bekannt zu geben, sofern nicht das öffentliche Wohl oder das berechtigte Interesse Einzelner Nummer 25 Amtsblatt der Gemeinde Baindt Seite 5 entgegensteht (§ 35 Abs. 1 Satz 4 der Gemeindeordnung). Aus der nicht öffentlichen Gemeinderatssitzung vom 03. Mai 2022 sind keine Beschlüsse bekannt zu geben. TOP 03 Bericht der Bürgermeisterin Bürgermeisterin Rürup teilt folgendes mit: a) Einwohnerantrag gemäß § 20 b Gemeindeordnung In der Gemeinderatssitzung am 15. März 2022 wurde der Antrag auf Umnutzung der Büro- und Lagerräume in Ge- betsräume der Ahmadyyia-Gemeinde in der Ziegeleist- raße behandelt. Es wurde unter anderem beschlossen, dass das gemeindliche Einvernehmen für die Zulassung von Anlagen für kirchliche, kulturelle und soziale Zwecke gemäß § 8 Abs. 3 Baunutzungsverordnung nicht erteilt wird. Betroffene Anlieger haben darüber hinaus einen Ein- wohnerantrag gemäß § 20 b Gemeindeordnung gestellt. Zwischenzeitlich gab es dahingehend eine Änderung, dass der Eigentümer die betreffende Fläche an einen Gewerbebetrieb vermietet hat. Der Antrag auf Umnut- zung der Büro- und Lagerräume wurde jedoch von Seiten des Eigentümers noch nicht zurückgenommen. Bis zum 16.06.2022 kann dieser Antrag noch zurückgenommen werden. Ansonsten erfolgt eine kostenpflichtige Ableh- nung durch das Landratsamt Ravensburg - das Einver- nehmen der Gemeinde wird durch das Landratsamt Ra- vensburg nicht ersetzt. Ein Einwohnerantrag nach § 20 b Gemeindeordnung ist nach § 21 Abs. 2 Nr. 6 Gemein- deordnung für Bauleitpläne und örtliche Bauvorschriften nicht möglich. Diese Sachlage wurde mit Vertretern des Einwohnerantrags ausführlich erörtert. Der beantragte Einwohnerantrag wurde daraufhin zurück gezogen. Die Verwaltung wird in dieser Angelegenheit jederzeit ein „offenes Ohr“ für die Anwohner haben und die weiteren Entwicklungen verfolgen. b) GnW-Teststation Die Teststation in der Schenk-Konrad-Halle ist nach wie vor geöffnet. c) Infoveranstaltung Fischerareal Am Montag den 30. Mai 2022 fand in der Schenk-Kon- rad-Halle eine Infoveranstaltung zu den baulichen Ent- wicklungen im Fischerareal statt. Die Bewerbungsphase für die Anliegerprojekte läuft. Bis Ende der Woche werden aktuelle Unterlagen, vor allem das Exposé hochgeladen. Eine Änderung erfolgt dahingehend, dass aktuell zwei statt fünf Anliegerprojekte in der Bewerbungsphase sind. Die Vorstellung der Ankerkonzeption erfolgt im Juli. Der genaue Termin wird noch bekannt gegeben. d) Pflanzaktion Die Pflanzanktion durch die Landjugend Baindt am DRK- Heim war ein voller Erfolg. 15 Helferinnen und Helfer ha- ben ca. 300 Pflanzen eingepflanzt. Nochmals recht herz- lichen Dank an die Landjugend. e) Dorfputzete am 7. Mai 2022 Ca. 30 Helferinnen und Helfer haben bei der Dorfputze- te mitgewirkt. Ein besonderer Dank geht an die Jugend- feuerwehr, die personell stark vertreten war. Auch dieses Jahr ist die Aktion sehr gut gelungen. TOP 04 Sanierung des Hauptgebäudes der Klosterwie- senschule - Vorstellung des Materialkonzeptes Elektro Bauamtsleiterin Jeske teilt mit: In der Sitzung des Gemeinderates am 09.02.2021 wurde beschlossen, dass die Sanierung der Klosterwiesenschule durch eine Vollsanierung und Aufstockung des Hauptge- bäudes (blaues Haus) erfolgen soll. Am 06.07.2021 wur- de das Materialkonzept bereits zur Abstimmung dem Gemeinderat vorgestellt. Die Auswahl der Materialien war nötig, damit die Bewerber bei der durchgeführten EU-Ausschreibung eine Vorgabe für den Gestaltungs- spielraum hatten. Anfang November 2021 konnten die Architektenleistun- gen an das Architekturbüro mlw aus Ravensburg ver- geben werden. Ende November erfolgte die Vergabe der Tragwerksplanung, der HLS-Planung und der Elek- trotechnikplanung. Das Baugesuch wurde Anfang März eingereicht. Bei der bautechnischen Prüfung durch die Baurechtsbehörde ergaben sich noch Änderungen, die in der weiteren Planung berücksichtigt werden müssen. So muss beispielsweise entgegen der im Vorfeld abge- sprochenen Planung, in der der Brandschutz mit konst- ruktiven Maßnahmen eingehalten werden sollte, nun eine Brandmeldeanlage mit Aufschaltung installiert werden. Die Bauleistungen müssen aufgrund der Höhe von knapp 6.000.000 € netto ebenfalls europaweit ausgeschrieben werden. Lediglich Gewerke im Umfang von 20 % aus der Bauleistungssumme dürfen national ausgeschrieben werden. Geplant ist es, die Elektroarbeiten im September europaweit auszuschreiben. Der Start der Abbrucharbeiten im blauen Gebäude wird dieses Jahr nach den Sommerferien erfolgen. Beschluss: 1. Der vorgestellten Materialauswahl für die Elektroaus- stattung bei der Sanierung des Hauptgebäudes der Klosterwiesenschule wird zugestimmt. 2. Das Ingenieurbüro E-Planwerk wird beauftragt mit der getroffenen Materialauswahl die Bauleistungen auszuschreiben. Hierzu erfolgt die Beauftragung der Leistungsphasen 6 (Vorbereitung der Vergabe) und 7 (Mitwirkung bei der Vergabe) der Honorarordnung für Architekten und Ingenieure (HOAI). TOP 05 Digitalpakt - Vorstellung Medienkonzept an der Klosterwiesenschule - Beschaffung einer Mediengrundausstattung für die Klassen Kämmerer Abele berichtet: Der Gemeinderat hat im Rahmen der Sanierung der Klos- terwiesenschule die Verwaltung beauftragt, in Vorberei- tung der umfassenden Digitalisierung und Medienaus- stattung die Datenleitungen an der Klosterwiesenschule zu modernisieren. Mit dem Digitalpakt Klosterwiesenschule 2019 bis 2024 wurden durch Bund und Land im Mai 2019 die finanzielle Grundlage für die Medienausstattung der Klosterwiesen- schule durch die Gemeinden als Schulträger geschaffen. Hierauf basierend entwickelt die Schulverwaltung derzeit eine Gesamtkonzeption zur Schul-IT-Ausstattung. Diese wird dem Gemeinderat vorgelegt. Im Vorgriff hierauf soll die Beschaffung einer Medien- grundausstattung für alle Klassenzimmer erfolgen, um diese mit der Sanierung schnell umzusetzen. Aus dem Digitalpakt Klosterwiesenschule stehen der Gemeinde Baindt zwischen 2019 und 2024 insgesamt Seite 6 Amtsblatt der Gemeinde Baindt Nummer 25 45.900 Euro für die Digitalausstattung der Klosterwie- senschule nach Anzahl der Schülerinnen und Schüler zur Verfügung. Der Abruf dieser Fördermittel setzt zwingend einen sogenannten Medienentwicklungsplan voraus, so- wie einen entsprechenden Eigenanteil der Gemeinde. Der Digitalpakt beinhaltet folgende Komponenten: Auf- bau und Verbesserung der digitalen Vernetzung, lokale schulische Server, schulisches WLAN, Anzeige- und Inter- aktionsgeräte, digitale Arbeitsgeräte sowie schulgebun- dene mobile Endgeräte. Der Anteil an Fördermitteln, der für mobile Endgeräte aufgewendet wird, darf jedoch 20 % aller Fördermittel pro Schulträger nicht überschreiten. Damit versteht sich der DigitalPakt weiterhin eindeutig als Infrastrukturpro- gramm und nicht als Förderprogram für Endgeräte. Mo- bile Endgeräte zur Nutzung durch Schülerinnen, Schüler und Lehrkräfte außerhalb des Unterrichts sind generell nicht förderfähig. Der Medienentwicklungsplan stellt ein pädagogisch-tech- nisches Konzept für die Medienbildung der Klosterwiesen- schule dar, das gemeinsam von Klosterwiesenschule und Schulträger entwickelt wird. Der Medienentwicklungsplan stellt sicher, dass die pädagogischen Voraussetzungen für den Medieneinsatz mit den finanziellen Gegebenheiten des Schulträgers in Einklang gebracht werden. Dadurch stellt der Medienentwicklungsplan nicht nur ein Ausstat- tungsprogramm für den Schulträger dar, sondern ver- pflichtet im Gegenzug die Klosterwiesenschule dazu, die pädagogischen Voraussetzung für die adäquate Nutzung der Medienausstattung zu schaffen. Ergebnis ist ein Klos- terwiesenschuleigenes Medienbildungskonzept, die dazu passende Auswahl der schulischen Medienausstattung und die erforderliche Vernetzung des Schulgebäudes. Es definiert darüber hinaus die erforderlichen Fortbildungs- maßnahmen, die Lehrkräfte benötigen, um die medien- bildnerischen Vorgaben des Bildungsplanes umzusetzen. Der Medieneinsatz im Unterricht ist einem ständigen Wandel unterworfen. Noch vor wenigen Jahren stand bei der Vermittlung von Medienkompetenz lediglich die Bedienung neuer Informationstechnologien im Vorder- grund. Mittlerweile sind digitale Medien zu einem zent- ralen Unterrichtsmedium avanciert. Die Kultusministerien der Länder berücksichtigen das in ihren Richtlinien und Lehrplänen. Zudem wachsen auch die Anforderungen an die Qualitätsentwicklung des Unterrichts und an das selbstständige Lernen. Im Primarstufenbereich und in den Sekundarstufen ist der Einsatz neuer Medien integraler Bestandteil des Un- terrichts. Die Schulen selbst definieren den Medieneinsatz in ihren Medienkonzepten. Damit kommt den Medienkon- zepten der Schulen eine große Bedeutung im Rahmen der Qualitätsentwicklung des Unterrichts zu, die auch in den Vorgaben des Landes berücksichtigt werden. Die Gemeinde als Schulträger befindet sich mit der Klos- terwiesenschule im Medienentwicklungsprozess, dieser ist aber noch nicht abgeschlossen. Aus den Gesprächen mit allen Beteiligten in diesem Prozess wurde aber be- reits jetzt der Konsens ersichtlich, dass für einen medi- enpädagogischen Unterricht generell, aber auch für die allgemeine Unterrichtsgestaltung nach der heutigen Bil- dungsplanung eine digitale Mindestausstattung der Klas- senzimmer insbesondere zur Präsentation erforderlich wird. Es handelt sich hierbei um: - Dokumentenkamera - iPad 99 Stück à 500 € - 3 iPad Koffer à 3.500 € - Beamer/Bildschirm 10 interaktive Bildschirme à 3.500 € - Whiteboardtafel Anzahl 10 à 2.000 € - Medienlehrerpult höhenverstellbarer Tischpult inkl. Steckleisten und abschließbares Fach 10 Stück à 2.000 € - Alle Verbindungen drahtlos via Miracast Es sollte jedes Klassenzimmer mit digitaler Technik (Be- amer, Dokumentenkamera, Medienlehrerpult, Tafel usw.) ausgestattet sein. Diese Ausstattung ersetzt im Wesentlichen die bisherige analoge Präsentationstechnik (insb. Tageslichtprojektor). Insgesamt sind zukünftig 8 - 10 Klassenzimmer entspre- chend auszustatten. Die Mittel des Digitalpakts sind bis spätestens Ende 2024 abzurufen und zu belegen. Finanzielle Auswirkungen Die Gesamtbeschaffungskosten betragen voraussichtlich 150.000 Euro. Die Beschaffungen sind durch Fördermit- tel aus dem Digitalpakt Schule mit 45.900 gegenfinan- ziert. Mit der Schulsanierung soll die richtige Ausstattung (Tafeln, Whiteboards, interaktive Bildschirme) beschafft werden. Im Haushaltsplan 2023/2024 sollen in beiden Jahren je- weils 50.000 Euro für den Digitalpakt eingestellt werden. Im Haushaltsplan 2021/2022 stehen noch für 2021 und 2022 jeweils 25.000 Euro als Ermächtigung zur Verfügung. Die Anschaffung könnte bereits 2022 in einer ersten grö- ßeren Beschaffung mit ca. 50 - 60.000 € vorgenommen werden. Um die Beschaffung gesichert durchführen zu können, bittet die Klosterwiesenschule deshalb um Frei- gabe dieser Mittel. Die erstmalige Anschaffung wird teilweise gefördert. Die dauerhafte Unterhaltungslast der digitalen Ausstattung obliegt der Gemeinde/Schulträger. Die erste Anschaf- fung wird im Rahmen des Förderprogrammes erworben. Bei Austausch von Klassensätzen werden wir uns über Sponsoring und/oder über einen Eigenanteil der Eltern Gedanken machen. Grundsätzlich gilt für die Medienausstattung der Schulen, auch vor dem Hintergrund des Digitalpaktes, dass die Technik der Pädagogik folgt. Die Steuergruppe MEP hat nachvollziehbar dargelegt, dass die dargelegte Medien- grundausstattung Voraussetzung für einen zunehmend digitalen Unterricht, die Erfüllung der Leitperspektive Me- dienbildung in den Bildungsplänen sowie der weiteren Ausstattungskomponenten (Schülerendgeräte, Lehre- rendgeräte) ist. Um den Schulen diese Möglichkeiten zu eröffnen, würde die Verwaltung die Beschaffung gerne so schnell wie möglich umsetzen und bittet den Gemein- derat jetzt um Zustimmung zur Beschaffung. Die Steuer- gruppe MEP empfiehlt eine Umsetzung im Rahmen der Schulsanierung. Bezüglich Betreuung der digitalen Gerätschaften sind Klosterwiesenschule als auch der Schulträger/die Ge- meinde gefordert. Bei einer digitalen Ausstattung müssen die Folgekosten beim Schulträger in den zukünftigen Fi- nanzplanungen berücksichtigt werden. Die digitale Aus- stattung sollte alle 5 - 8 Jahren ersetzt werden. Beschluss: 1. Der Gemeinderat stimmt der Beschaffung der digita- len Grundausstattung der Klassenzimmer der Klos- terwiesenschule zu. 2. Der Gemeinderat gewährt im Doppelhaushalt 2023/2024 Haushaltsmittel für die Anschaffung von mobilen Geräten und zur Schaffung der Infrastruktur Nummer 25 Amtsblatt der Gemeinde Baindt Seite 7 bis zu einer Höhe von 50.000 Euro für jedes Haushalt- jahr. 3. 2022 werden in einem ersten Schritt mobile Geräte sowie die iPad-Koffer in Höhe von max. 50.000 € be- schafft. 4. Für die Unterhaltung und Betreuung der digitalen Ausstattung werden 5.000 € in den Haushaltjahren 2023/2024 eingestellt. Mehraufwand soll im Rahmen der Haushaltsplanung beantragt werden. TOP 06 Sanierung des Hauptgebäudes der Klosterwie- senschule: Vergabe der Arbeiten - Gerüstbau, Abbruch, Aufzugsanlage Bauamtsleiterin Jeske trägt folgenden Sachverhalt vor: Das Hauptgebäude der Klosterwiesenschule soll durch eine Vollsanierung mit Aufstockung umgebaut werden. In der Märzsitzung 2022 wurde das Materialkonzept durch den Gemeinderat gebilligt. Aufgrund der Höhe der Bauleistungen von ca. 6.000.000 € netto, müssen die Bauleistungen europaweit ausgeschrie- ben werden. Lediglich Gewerke im Umfang von 20 % aus der Bauleistungssumme dürfen national ausgeschrieben werden. In der Sitzung im April wurde beschlossen, dass die Ge- werke Abbruch, Gerüstbau und Aufzugsanlage national ausgeschrieben werden sollen. Die Veröffentlichung der Ausschreibungen über das Vergabeportal des Landrat- samtes fand am 19.04.2022 statt. Zur Angebotseröffnung am 18.05.2022 gingen für das Gewerk Abbruch 3 Ange- bote, für den Gerüstbau 2 Angebote und für die Aufzugs- anlage 3 Angebote plus 1 Nebenangebot ein. In der Sitzung des Gemeinderats am 05.04.2022 wur- de das Architekturbüro mlw mit der Leistungsphase 6 (Vorbereitung der Vergabe) der Honorarordnung für Architekten und Ingenieure (HOAI) beauftragt. Für die Leistungsphasen 7 (Mitwirkung bei der Vergabe) und 8 Objektüberwachung- Bauüberwachung und Dokumen- tation muss die Beauftragung noch erfolgen. Die Arbeiten der einzelnen Gewerke sollten entsprechend der Empfehlung der Architekten von mlw vergeben wer- den. Beschluss: 1. Das Architekturbüro mlw wird mit den Leistungspha- sen 7 und 8 der HOAI beauftragt. 2a. Der Auftrag für Abbrucharbeiten wird an die Firma KS Engineering GmbH aus Achstetten mit einer An- gebotssumme von 294.123,73 Euro brutto erteilt. 2b. Der Auftrag für den Gerüstbau wird an die Firma Kaufmann Gerüstbau GmbH aus Kißlegg mit einer Angebotssumme von 65.618,31 Euro brutto erteilt. 2c. Der Auftrag für die Aufzugsanlage wird an die Firma Schmitt + Sohn Aufzüge GmbH aus Tübingen mit ei- ner Angebotssumme von 48.659,10 Euro brutto (ohne Vollwartungsvertrag) erteilt. TOP 07 Kindergartenangelegenheiten - örtliche Be- darfsplanung nach § 3 des Kindertagesbetreu- ungsgesetzes - Hauptamtsleiter Plangg berichtet: Nach § 3 Abs. 1 des Kindertagesbetreuungsgesetzes hat die Gemeinde Baindt für alle Kinder vom vollendeten dritten Lebensjahr bis zum Schuleintritt einen Kindergar- tenplatz zur Verfügung zu stellen. Darüber hinaus hat die Gemeinde gemäß § 3 Abs. 2 des Kindertagesbetreu- ungsgesetzes für Kinder ab der Vollendung des ersten Lebensjahres bis zur Vollendung des dritten Lebensjah- res für deren frühkindliche Förderung einen Platz in einer Einrichtung zur Verfügung zu stellen. Seit dem 01.08.2013 haben alle Kinder ab dem vollen- deten ersten Lebensjahr einen Rechtsanspruch auf einen Betreuungsplatz. Zur Vorgeschichte: Bund, Länder und Gemeinden haben sich bereits im Jahr 2007 darauf verständigt, bis zum 01.08.2013 für bundes- weit durchschnittlich 35 % der Kinder unter 3 Jahren ein Betreuungsangebot bereitzustellen. Für Baden-Württem- berg wurde eine bedarfsgerechte Quote von 34 % fest- gelegt, die jedoch in der Realität sehr unterschiedlich ausfallen kann. In der Gemeinde Baindt gibt es derzeit 30 Betreuungs- plätze für Kinder im Alter von 1 - 3 Jahren. (2 Kleinkind- gruppen im Kindergarten „Sonne, Mond und Sterne“, 1 Gruppe im Kindergarten „St. Martin“). Für die Gemeinde Baindt ergibt sich in den kommenden Jahren folgender Bedarf: a.) Regelkindergarten Gesamtbedarf Kindergartenjahr 2022/2023 - Anzahl der Kinder, die zwischen dem 01.09.2016 und dem 31.08.2020 geboren sind 224 Kinder Gesamtbedarf Kindergartenjahr 2023/2024 - Anzahl der Kinder, die zwischen dem 01.09.2017 und dem 31.08.2021 geboren sind 222 Kinder Gesamtbedarf Kindergartenjahr 2024/2025 - Anzahl der Kinder, die zwischen dem 01.09.2018 und dem 31.08.2022 (Stand 20.05.2022) geboren sind. 193 Kinder In der Gemeinde Baindt stehen in folgenden Einrich- tungen Kindergartenplätze zur Verfügung: Kindergarten „St. Martin“ 72 Plätze Kindergarten „Sonne, Mond und Sterne“ 116 Plätze Waldorfkindergarten 47 Plätze Insgesamt 235 Plätze Gesamtbedarfsplanung Kindergartenjahr 2022/2023 224 Kinder zur Verfügung stehende Plätze 235 Gesamtbedarfsplanung Kindergartenjahr 2023/2024 222 Kinder zur Verfügung stehende Plätze 235 Gesamtbedarfsplanung Kindergartenjahr 2024/2025 193 Kinder zur Verfügung stehende Plätze 235 Seit dem Jahr 2010 wird der Waldorfkindergarten, mit den laut Betriebserlaubnis genehmigten Plätzen (47), in die Bedarfsplanung mit aufgenommen. Nach § 8 Abs. 1 des Kindertagesbetreuungsgesetzes ist die Standortgemein- de für die Förderung des Waldorfkindergartens zustän- dig. Der Waldorfkindergarten erhält von der Standortge- meinde einen Zuschuss in Höhe von mindestens 63 % der Betriebsausgaben. Im Gegenzug rechnet die Gemeinde für auswärtige Kinder mit den Wohnsitzgemeinden im Seite 8 Amtsblatt der Gemeinde Baindt Nummer 25 Rahmen eines interkommunalen Kostenausgleichs ab. Darüber hinaus erhält die Gemeinde Baindt für die aus- wärtigen Kinder Zahlungen über das Finanzausgleichs- gesetz. (FAG-Mittel). Aus der Gemeinde Baindt besuchen derzeit 23 Kinder den Waldorfkindergarten. Wie sehen die Belegungszahlen im kommenden Kin- dergartenjahr 2022/2023 aus? Ende November 2021 wurden die Eltern angeschrieben, deren Kinder im kommenden Kindergartenjahr den Re- gelkindergarten besuchen können. Im Kindergarten „St. Martin“ sind alle Plätze belegt. 6 An- meldungen konnten nicht berücksichtigt werden. Auch die Plätze im Waldorfkindergarten sind voll belegt. Alle Baindter Kinder haben einen Platz erhalten. Im Kindergarten „Sonne, Mond und Sterne“ könnten alle Anmeldungen berücksichtigt werden, wenn die 3. noch freie Gruppe im Neubau des Kindergartens in der Boschstraße 1/6 eröffnet werden kann. Auf verschiedene Stellenanzeigen gingen jedoch keine Bewerbungen ein. Aufgrund der Unsicherheit bei der Eröffnung dieser Kin- dergartengruppe wurde 17 Eltern zwar eine Platzzusage gegeben - aber unter der Voraussetzung, dass qualifi- ziertes Fachpersonal gefunden wird. b.) Kleinkindgruppen Wie bereits dargelegt, haben seit dem 01.08.2013 auch alle Kinder im Alter von 1 - 3 Jahren einen Rechtsanspruch auf Betreuung. Für Baden-Württemberg gilt eine bedarfsge- rechte Quote von 34 %. Bei durchschnittlich 51 Geburten pro Jahr ergeben sich auf dieser Grundlage 35 Kinder, die einen Betreuungsplatz benötigen. In der Gemeinde Baindt gibt es 3 Kleinkind- gruppen mit jeweils 10 Plätzen. 1 Kleinkindgruppe befindet sich im Kindergarten „St. Mar- tin“, 2 weitere im Kindergarten „Sonne, Mond und Sterne“. Auch hier wurden die Eltern im November 2021 ange- schrieben, deren Kinder im kommenden Kindergartenjahr eine Krippengruppe besuchen können. Die Krippengrup- pe im Kindergarten „St. Martin“ ist voll belegt. In den Krip- pengruppen im Kindergarten „Sonne, Mond und Sterne“ gibt es noch 4 freie Plätze. Fazit: 1.) Die Regelkindergartengruppen im Kindergarten „St. Martin“ und im Waldorfkindergarten sind voll belegt. Im Kindergarten „Sonne, Mond und Sterne“ würde es noch 7 freie Plätze geben, wenn die 3. Gruppe eröff- net werden kann. Ansonsten würden 17 Kindergar- tenplätze fehlen. 2.) Von den insgesamt 30 Krippenplätzen sind 26 Plätze belegt. Es gibt noch 4 freie Plätze im Kindergarten „Sonne, Mond und Sterne“. Beschluss: 1.) Der örtlichen Bedarfsplanung zur Betreuung von Kin- dern ab 1 Jahr nach § 3 des Kindertagesbetreuungs- gesetzes wird zugestimmt. 2.) Im Rahmen der Anmeldung für das Kindergartenjahr 2023/2024 ist der Bedarf einer längeren Betreuungs- zeit im Krippenbereich erneut abzufragen. 3.) Mit den Trägern des Waldorfkindergartens bzw. des Kindergartens „St. Martin“ sind Gespräche über eine Erweiterung der Einrichtung bzw. Schaffung einer Naturgruppe zu führen. TOP 08 Sanierung Wasserleitung in der Grünen- berg-Stöcklistraße und Jägerweg Beauftragung des Ingenieurbüros zur Planung und Ausschreibung Ortsbaumeister Roth teilt mit: 2018 gab es in der Grünenbergstraße den ersten kleineren Wasserrohrbruch. Breits ein Jahr später folgte der nächs- te und im Winter 2022 gab es auf der gleichen Trasse erneut einen Rohrbruch. Dieser fiel deutlich größer aus, so dass sich die Kosten auf ca. 20.000 € beliefen. Grund der Häufung der Rohrbrüche ist auf das Material und das Alter der Wasserleitung zurückzuführen. Es handelt sich hierbei um eine alte Asbestfaserzementleitung (AZ) aus den 70er und 80er Jahren. Die bestehende Wasserleitung quert aktuell den Sulz- moosbach im Bereich des Klosterhofs Richtung Grünen- bergstraße. Dieser Leitungsabschnitt ist sehr unzugäng- lich und kann bei einem Leitungsbruch nicht erneuert werden. In diesem Zuge wird eine neue Querverbindung vom Jägerweg in Richtung neu zu erschließendem Bau- gebiet Lilienstraße angestrebt. Durch diese Maßnahme würde sich die Versorgungssicherheit für den Bereich Grünenberg deutlich erhöhen. Für das Jahr 2022 war die Planung mit Ausführung „Sa- nierung Rosenstraße“ angedacht. Durch die Vielzahl der Rohrbrüche im genannten Gebiet wird die Rosenstraße zurückgestellt und die Wasserleitungserneuerung Grü- nenbergstraße-Stöcklisstraße-Jägerweg vorgezogen. Feuerwehrkommandant Roland Bucher berichtete in sei- nem Jahresrückblick in der Gemeinderatssitzung am 03.05.2022 ebenfalls über Probleme bei Feuerwehrübun- gen in diesem Bereich. Beim Öffnen und Schließen der Hydranten kommt es zu Druckschlägen im Wassernetz. Diese Druckschläge können sich bei alten Asbestfaserze- mentleitung (AZ) auf das Leitungsnetz auswirken. Der Zweckverband Wasserversorgung Baindt-Baienfurt und die Feuerwehr Baindt empfehlen die Wasserleitung zeitnah zu erneuern. Laut Kostenschätzung beläuft sich die Wasserleitungserneuerung auf ca. 265.000,00 € net- to (siehe Anlage Kostenschätzung) inklusive Ingenieur- honorar. Hierfür werden die Haushaltsmittel 2022 für die Sanierung der Rosenstraße herangezogen. Der Bauaus- schuss empfiehlt, die in der Grünenberg-, Stöcklistraße und Jägerweg anfallenden Maßnahmen (Erneuerung Wasserleitung) im Gemeinderat zu beschließen. Von Seiten der Verwaltung wird vorgeschlagen, das In- genieurbüro Schranz und Co. aus Bad Saulgau, mit der Planung und Ausschreibung der Baumaßnahme zu be- auftragen. Beschluss: Das Ingenieurbüro Schranz und Co., Bad Saulgau, erhält den Auftrag zur Planung und Ausschreibung für die Was- serleitungserneuerung in der Grünenberg-, Stöcklisstraße und im Jägerweg. TOP 09 Informationen zur Grundsteuerreform Kämmerer Abele berichtet: Mit der öffentlichen Aufforderung zur Abgabe der Fest- stellungserklärung geht das Land die nächsten Schritte bei der Grundsteuerreform. Vom 1. Juli bis zum 31. Okto- ber 2022 können Eigentümer für ihre Grundstücke online die Feststellungserklärung abgeben. Nummer 25 Amtsblatt der Gemeinde Baindt Seite 9 Die Umsetzung der Grundsteuerreform wird konkreter: Ab dem 1. Juli 2022 können die Eigentümerinnen und Eigentümer für ihre Grundstücke (Grundsteuer B) sowie land- und forstwirtschaftlichen Betriebe (Grundsteuer A) eine Steuererklärung einreichen. Sie sind gesetzlich dazu verpflichtet, eine sogenannte „Feststellungserklärung“ ab- zugeben. Das Finanzministerium hat eine entsprechende öffentliche Bekanntmachung herausgegeben. Die Abga- befrist endet am 31. Oktober 2022. Die Feststellungserklärungen sind digital an das zustän- dige Finanzamt zu übermitteln. Die elektronischen Formu- lare werden ab dem 1. Juli unter anderem im Portal „Mein ELSTER“ bereitgestellt. Ein bereits für andere Steuerarten eingerichtetes Benutzerkonto kann verwendet werden. Ist ein solches noch nicht vorhanden, kann eine kostenlose Registrierung unter www.elster.de vorgenommen werden. Wir empfehlen Ihnen, sich frühzeitig zu registrieren, da der Anmeldeprozess einige Zeit andauert. In Papierform kann die Feststellungserklärung nur in begründeten Härtefällen abgegeben werden. Ein solcher Fall liegt vor, wenn sich beispielsweise jemand erst die Technik zur elektronischen Abgabe beschaffen müsste - wie einen PC oder einen In- ternetzugang - oder den Umgang damit nicht gewohnt ist. Die Erklärungsvordrucke für Härtefälle werden ab dem 1. Juli beim örtlichen Finanzamt ausgehändigt. Daneben ist es möglich, dass Angehörige die elektronische Erklärung über ihren ELSTER-Zugang übermitteln. Im Vergleich zu anderen Bundesländern müssen die Ei- gentümerinnen und Eigentümer von Grundstücken in Baden-Württemberg die wenigsten Angaben bei der Feststellungerklärung machen. Benötigte Daten für die Grundsteuer B sind: • das Aktenzeichen, unter dem die Feststellungserklärung eingereicht werden muss (Schreiben Finanzamt), • die Grundstücksfläche, • der Bodenrichtwert und • gegebenenfalls die überwiegende Nutzung zu Wohnzwecken. Nicht abgefragt werden in Baden-Württemberg die Art der Immobilie, die Wohn- und Nutzfläche oder das Bau- jahr. Das macht die Erklärung deutlich einfacher. Finanzverwaltung stellt Informationen und Hilfen bereit Um die Bürgerinnen und Bürger bei der Abgabe der Fest- stellungserklärung zu unterstützen, stellt die Finanzver- waltung zahlreiche Informationen und Hilfen bereit. So erhalten die privaten Eigentümerinnen und Eigentümer von Grundstücken im Mai/Juni ein Schreiben mit Hin- weisen zur Grundsteuerreform allgemein sowie konkret zum jeweiligen Grundstück, für das eine Feststellungser- klärung abgegeben werden muss. Damit wird es leichter, die erforderlichen Angaben zu machen. Derzeit müssen die Betroffenen noch nichts unternehmen, auch eine Kon- taktaufnahme mit dem Finanzamt ist aktuell nicht nötig. Die Informationsschreiben für land- und forstwirtschaft- liche Betriebe werden später versendet. In diesen Fällen kann mit der Abgabe der Feststellungserklärung bis zum Erhalt des Schreibens abgewartet werden. Fragen, Erklärvideos und Antworten zur neuen Grund- steuer sind auf: www.grundsteuer-bw.de und https://fm.baden-wuerttemberg.de/de/haushalt- finanzen/grundsteuer/ einsehbar. Ab Juli 2022 werden auf der Webseite der Finanzämter weitere Informationen und erforderliche Daten zu finden sein. Auf die Bodenrichtwerte der jeweiligen Kommunen kann hierüber dann ebenfalls zugegriffen werden. Da- rüber hinaus gibt es bereits jetzt auf der Webseite des Finanzministeriums ein umfassendes Frequently Asked Questions (FAQ) mit Antworten auf häufig gestellte Fra- gen rund um die Grundsteuerreform sowie ein kurzes Erklärvideo für Eigentümerinnen und Eigentümer. In Er- gänzung dazu können allgemeine Fragen dem virtuellen Assistenten der Steuerverwaltung gestellt werden. Die Reform der Grundsteuer wurde aufgrund einer Ent- scheidung des Bundesverfassungsgerichts im Jahr 2018 notwendig: Demnach ist die bisherige Einheitsbewertung nicht mehr verfassungskonform. Für die Umsetzung des neuen Landesgrundsteuergesetzes ist eine umfassende Neubewertung aller Grundstücke sowie land- und forst- wirtschaftlichen Betriebe notwendig. Ausblick Grundsteuer C: Viele Kommunen stehen vor einer großen Herausforde- rung: Einerseits benötigen sie Wohnraum. Andererseits liegen innerorts geeignete Grundstücke brach. Denn der Wert von brachliegenden Grundstücken steigt. Sie wer- den deshalb häufig Objekt von Spekulationen. Die Grund- steuer C soll ab 2025 diesem Problem entgegenwirken. Kommunen können dann für unbebautes Bauland ei- nen höheren Hebesatz festlegen. Dafür müssen jedoch städtebauliche Gründe vorliegen. Den Hebesatz muss die Kommune in einer Allgemeinverfügung bekannt geben. Dort muss sie auch die städtebaulichen Erwägungen begründen. Und sie muss das Gemeindegebiet benen- nen, auf das sich der gesonderte Hebesatz beziehen soll (inklusive der betreffenden baureifen Grundstücke). Der baden-württembergische Landtag hat das Änderungs- gesetz am 22. Dezember 2021 verabschiedet. Zur Ansicht der Verwaltung: Bei den Realsteuern (Grundsteuer und Gewerbesteuer) werden von den Finanzämtern die Besteuerungsgrundla- gen in den Messbescheiden (Grundlagenbescheide nach § 171 Abs. 10 AO) verbindlich festgestellt. Erster Ansprech- partner sind die örtlichen Finanzämter. Die Gemeinde Baindt wird auf der Homepage unter www.baindt.de/grundsteuer die wichtigsten Informati- onen bereitstellen. Die Grundsteuer C soll Anreize schaffen, Innerortsflä- chen zu bebauen und neuen Wohnraum zu schaffen. Innenentwicklung vor Außenentwicklung. Das Gremium könnte sich ab 2024 mit den Innenbereichsflächen und den städtebaulichen Erwägungen beschäftigen. Der Gemeinderat nimmt den Sachstandsbericht zur Kenntnis. TOP 10 Anfragen und Verschiedenes a) Möblierung der 3. Gruppe im Neubau Kindergarten Aufgrund der vorliegenden Anmeldungen, so Hauptamts- leiter Plangg, ist diese Gruppe nun zu möblieren. Die Kos- ten belaufen sich auf 35.627,69 € zuzüglich Mehrwert- steuer. Beschluss: 1) Die Möblierung der 3. Kindergartengruppe durch die Firma Resch im Neubau des Kindergartens Sonne, Seite 10 Amtsblatt der Gemeinde Baindt Nummer 25 Mond und Sterne i. H. v. 35.627,69 € zuzügl. MwSt. wird zugestimmt. 2) Es handelt sich um eine außerplanmäßige Ausgabe. b) Standort für einen Grill Bürgermeisterin Rürup teilt mit, dass die Firma Acker- mann der Gemeinde Baindt unentgeltlich einen Grill zur Verfügung stellt. Für den Betrieb dieses Hightech-Grills wird noch ein Hausanschluss (Strom) benötigt (ca. 2.500 € - 3.000 €). Dafür fallen monatliche Grundgebühren i. H. v. 15 € - 25 € an. Das benötigte Fundament wird durch den Bauhof erstellt. Der von der Verwaltung ins Auge gefasste Platz im Baindter Bädle neben dem bestehenden Holz- kohlegrill wurde vom Gremium nicht für optimal angese- hen. Die Verwaltung wird sich nach weiteren Standplätzen im Bereich des Baindter Bädles umschauen. c) Meisterfeier SV Baindt Bürgermeisterin Rürup beglückwünscht die Fußballer des SV Baindt recht herzlich zum Aufstieg in die Bezirksliga. Die Meisterschaftsfeier findet am 11.06.2022 nach dem Heimspiel gegen 19:00 Uhr statt. Die Gremiumsmitglieder sind dazu recht herzlich eingeladen. d) Fischerareal - Jurysitzung Die Jurysitzung zur Vergabe der Anliegerprojekte findet am 29.10.2022 in der Schenk-Konrad-Halle statt. e) Straßenbeschilderung Richtung Sulpach Die Verwaltung wurde gebeten die Einbahnstraßenre- gelung in der Friesenhäusler Straße Richtung Sulpach zu überprüfen. f) Meisterschaftsfeier SV Baindt Ein Gremiumsmitglied erkundigt sich, ob der Verwaltung Tatsachen bekannt sind, dass die Sportanlage mit einer Lautsprecheranlage nachgerüstet wird. Der Verwaltung ist davon nichts bekannt. g) Baindter Hof Baumaßnahme Auf eine entsprechende Frage teilt Bauamtsleiterin Jeske mit, dass die Baumaßnahme im Baindter Hof nach wie vor nicht abgeschlossen sind. h) Überprüfung Wohnobjekt in der Hirschstraße Bauamtsleiterin Jeske teilt mit, dass für das entsprechen- de Wohngebäude ein Nachtragsgesuch (Nutzungsände- rung) gestellt wird. In diesem Zusammenhang werden auch die Nebenanlagen auf diesem Grundstück durch das Landratsamt Ravensburg überprüft. i) Durchlass Sulzmoosbach am Mühleparkplatz Die Verwaltung wurde gebeten abzuklären, ob dieser Durchlass ausreichend dimensioniert ist. j) Zustand Sportplatz Es wurde auf den Rasenzustand des oberen Sportplatzes (Boschstraße) hingewiesen. Ferienprogramm Ferienbetreuung in den Sommerferien Liebe Eltern, in den Sommerferien, vom 01.08. - 05.08.2022 08.08.- 12.08.2022 29.08. - 02.09.2022 05.09. - 09.09.2022 bietet die Gemeinde Baindt für alle Grundschülerinnen und Grundschüler, sowie für alle „großen“ Kindergarten- kinder, die im September 2022 eingeschult werden, eine Ferienbetreuung in den Räumen der Klosterwiesenschu- le an. Die Anmeldung über reservix.de ist auch für die Herbstferien freigeschalten. Die Mindestteilnehmerzahl liegt bei 5 Kindern. Sollten weniger als 5 Kinder einen Bedarf an Betreuung haben, so unterstützt uns hier die Gemeinde Baienfurt mit einer Betreuung in den Räumen der Achtalschule. Anmeldeschluss ist am 07.07.2022. Weitere Informationen finden Sie im Veranstaltungstext auf reservix.de. Ihre Gemeindeverwaltung Notdienste Fachärztlicher Notfalldienst Tel.: 116 117 (kostenlose Rufnummer, ohne Vorwahl) Zahnärztlicher Notfalldienst Tel.: 01805 911-630 Notfallpraxis Ravensburg Oberschwabenklinik - St. Elisabethen-Klinikum Elisabethenstr. 15, 88212 Ravensburg Öffnungszeiten Sa, So und an Feiertagen 08 - 19 Uhr Notfallpraxis Ravensburg (Kinder) Oberschwabenklinik - St. Elisabethen-Klinikum Elisabethenstr. 15, 88212 Ravensburg Öffnungszeiten Sa, So und an Feiertagen 09 - 13 Uhr und 15 - 19 Uhr Tierarzt Samstag, 25. Juni und Sonntag, 26. Juni Kleintierpraxis A. Kirsch, Tel.: (0751) 95 88 44 00 - Telefonische Anmeldung erforderlich - Apothekennotdienst (Festnetz kostenfreie Rufnummer Tel.: 0800 00 22 833, Homepage: www.aponet.de) Nummer 25 Amtsblatt der Gemeinde Baindt Seite 11 Samstag, 25. Juni Rosen-Apotheke in Weingarten, Talstraße 2, Tel.: (0751) 4 35 13 Sonntag, 26. Juni Engel-Apotheke in Ravensburg, Kirchstraße 3, Tel.: (0751) 2 32 92 Einsatzleitung: Frau Petra Maucher, Tel.: 62 10 98 Malteser Ravensburg-Weingarten Hausnotruf und Mahlzeitendienst, Tel.: (07 51) 36 61 30 Deutsches Rotes Kreuz Kreisverband Ravensburg e.V. • Hausnotruf und Mobilruf • DRK-Service Zeit (Hauswirtschaftlicher Unterstützungsdienst) • Menüservice für Senioren • Wohnberatung • Betreuungsgruppen für Menschen mit Demenz • Notruf 112 - Rettungsdienst Tel.: 0751/ 56061-0, Fax: 0751/ 56061-49 E-Mail: info@dkr-rv.de, Web: www.drk-rv.de Hospizbewegung Weingarten ∙ Baienfurt ∙ Baindt ∙ Berg e.V. Begleitung für schwerkranke und sterbende Menschen und ihre Angehörigen Hospiz Ambulant, Vogteistr. 5, Weingarten Telefon: 0751-180 56 382, Telefon: 0160- 96 20 72 77 (u.U. Anrufbeantworter, es erfolgt ein Rückruf) Ansprechpartnerin Dipl.-Päd. Dorothea Baur Persönliche Sprechzeit: Montag 16-18 Uhr, Mittwoch 11-13 Uhr Donnerstag 11-14 Uhr und nach Vereinbarung E-Mail: hospiz-weingarten@freenet.de Homepage: www.hospizbewegung-weingarten.de Spendenkonto: KSK Ravensburg IBAN: DE39 6505 0110 0086 1381 92 Störungs-Rufnummer Strom Tel. 0800 3629-477 (kostenfrei) Internet netze BW https://www.netze-bw.de/kunden/netzkunden/service/ stoerungsmeldungen/index.html Bei Störung der Gasversorgung Telefon 0800/804-2000 Wasserversorgung Tel.: (0751) 40 00-919 und nach Dienstschluss Tel.: 0160 44 94 235 Hotline Müllentsorgerfirmen Veolia/ Hofmann Bad Waldsee (bei Fragen rund um die Leerung/Abfuhr) Tel.: 0800/35 30 300 Hotline Landratsamt Ravensburg (allg. Fragen zum Thema Müll, Behältergemeinschaften etc.) Tel.: (0751) 85-23 45 Ergänzende unabhängige Teilhabeberatung (EUTB) Ravensburg-Sigmaringen Beratung und Information zu Ansprüchen bei Teilhabeein- schränkung durch chronische Erkrankung und Behinderung. Schubertstr. 1, 88214 Ravensburg - Telefon 0751 99923970 - E-Mail: info@eutb-rv-sig.de Sozialstation St. Anna - Pflegebereich Baienfurt – Baindt – Marktplatz 4, 88255 Baienfurt, Tel. (0751) 4 67 96, E-Mail: sozialstation. baienfurt@stiftung-liebenau.de Lebensräume für Jung und Alt Dorfplatz 2/1, 88255 Baindt, Tel. (07502) 92 16 50, E-Mail Baindt: lebensraum.baindt@stiftung-liebenau.de Pflege, Betreuungsgruppen, Beratung, Essen auf Rädern in den Gemeinden Baienfurt, Baindt und Berg. Tel. 0751 36360-110 Wohl-Fühl-Treff Betreuungsgruppe für dementiell erkrankte Menschen bzw. für Menschen die einfach nur Geselligkeit suchen. Jeden Dienstag von 14 bis 17 Uhr im Dietrich-Bonhoeffer-Saal. Ihre Ansprechpartnerin: Brigitte Löffler, betreuung@sozialstation-schussental.de Maybachstr.1, Weingarten Unsere Jubilare Herzlichen Glückwunsch Johann Schropp feierte am 05.06.2022 seinen 85. Ge- burtstag. Im Namen von Frau Rürup erhielt er ein kleines Präsent der Gemeinde. Für die Zukunft wünschen wir dem Jubilar alles Gute, per- sönliches Wohlergehen und eine gesegnete Zeit. Gemeindeverwaltung Herzlichen Glückwunsch den Eheleuten Anna und Rolf Dorn zu ihrer Eisernen Hochzeit Im Namen der Gemeinde Baindt gratuliere ich dem Jubelpaar sehr herzlich und wünsche für den wei- teren gemeinsamen Lebensweg alles Gute. Den Jubilaren wurden Glückwünsche und ein Ge- schenkkorb der Gemeinde Baindt sowie eine Eh- renurkunde des Ministerpräsidenten Winfried Kretschmann überbracht. Ebenso wurden Glückwünsche und ein Geschenk der Katholischen Kirchengemeinde überbracht. Simone Rürup Bürgermeisterin Seite 12 Amtsblatt der Gemeinde Baindt Nummer 25 Geburten Die Gemeinde Baindt gratuliert Julia und Lucas Bergen zur Geburt ihrer Tochter Ella Anna Bergen am 03.05.2022 und begrüßt die kleine Neubürgerin sehr herzlich. Die Gemeinde Baindt gratuliert Lisa und Stefan Schnez zur Geburt ihres Sohnes Felix Schnez am 07.01.2022 und begrüßt den kleinen Neubürger sehr herzlich. Veranstaltungskalender Ob die im Nachfolgenden aufgeführten Veranstaltun- gen stattfinden, hängt von den dann geltenden Coro- na-Vorschriften ab. Juni 24. - 27.06. Musikverein Dorfmusikfest 29.06. - 02.07. Ortsmeisterschaft Schützengilde Juli 01.07. Rathaus geschlossen 01.07. - 02.07. Schützengilde Ortsmeisterschaft 05.07. Gemeinderatssitzung Rarthaus 06.07. DRK Blutspendetermin SKH 08.07. Blutreiter Hl. Blutfest Bad Wurzach 09. + 10.07. Dachser-Cup 17.07. Vernissage Kunstkreis Rathaus 20.07. Seniorentreff BSS 29. - 31.07. Schalmeienkapelle Weinfest Bücherei Liebe Leser und Besucher, am Freitag den 01.07.2022 bleibt die Bücherei geschlossen. Im Juli zieht die Bücherei in die alte, rote Turn- halle auf dem Schulgelände. Der Umzug fin- det vorraussichtlich am 14.07.22 und 15.07.22 statt. Die dafür entstehenden Schließungstage werde noch be- kannt gegeben. Gemeindeverwaltung Baindt Telefon (07502) 9406- 0 Fax (07502) 9406-18 E-Mail info@baindt.de Internet www.baindt.de Öffnungszeiten: Montag und Donnerstag 8:00 - 12:00 Uhr 14:00 - 16:00 Uhr Dienstag 8:00 - 13:00 Uhr 14:00 - 18:00 Uhr Mittwoch 8:00 - 12:00 Uhr Freitag 7:30 - 12:00 Uhr Direktdurchwahlnummern Bürgermeisterin Frau Rürup 9406-10 - Vorzimmer Frau Heine 9406-17 Fax 9406-36 Amtsblatt Frau Ziegler 9406-16/-0 Bauamt - Bauamtsleiterin Frau Jeske 94 06-51 Bauamt - Ortsbaumeister Herr Roth 94 06-53 Bauamt Frau Scheid 94 06-54 Bauamt - Klimakoordinator Hr. Florian Sascha Roth 0157 80661690 E-Mail: klima@b-gemeinden.de Bürgertheke Frau Brei/Frau Senff Passamt, An-/Abmeldung, 9406-12 Führerschein, Fischerei und 9406-13 Einwohnermeldeamt Herr Bautz 9406-14 Fundamt Frau Brei/Frau Senff 9406-12 Finanzverwaltung - Kämmerer Herr Abele 9406-20 - Kasse Herr Müller 9406-22 - Kasse Frau Weber 9406-24 - Wasser, Grundsteuer Frau Stavarache 9406-21 - Hunde-/ Gewerbesteuer Frau Winkler 9406-23 Gewerbeamt Frau Brei/Frau Senff 9406-13 Hauptamt Herr Plangg 9406-11 - Kindergarten - Ordnungsamt - Asylbetreuung Friedhofswesen Frau Heine 9406-17 Hallenbelegung SKH Frau Ziegler 9406-16/-0 Kindergartenabrechnung Frau Ziegler 9406-16/-0 Standesamt Frau Maurer 9406-40 Volkshochschule Frau Brei/Frau Senff 9406-13 Einrichtungen der Gemeinde Bauhof Herr Mohring 912130 Feuerwehrhaus 912134 Feuerwehrkommandant Herr Bucher 921690 Gemeindebücherei Frau Lins 94114-170 Schenk-Konrad-Halle Herr Forderer 0152 25613911 und 3373 Kindergärten - Sonne Mond und Sterne 94114-140 - St. Martin 2678 - Waldorfkindergarten 3882 Klosterwiesenschule - Rektorin Frau Heberling 94114-132 - Sekretariat Frau Mohring 94114-133 - Schulsozialarbeit Frau Nandi 94114 -172 - Schulhausmeister Herr Tasyürek 0178 4052591 - SBBZ Sehen Baindt 94190 Pfarrämter - Katholisches Pfarramt 1349 - Evangelisches Pfarramt (0751) 43656 - Kath. Gemeindehaus - Bischof-Sproll-Saal Anmeldung bei Fr. Moosherr (0751) 18089496 oder E-Mail: gudrun.moosherr@gmail.com Polizei - Polizeirevier Weingarten (0751) 803-6666 Notrufe - Polizei 110 - Feuerwehr, Notarzt, Rettungsdienst 112 Nummer 25 Amtsblatt der Gemeinde Baindt Seite 13 Zur Information Aktion Stadtradeln Autofreies Lauratal am 25. + 26. Juni Zum Auftakt der Aktion Stadtradeln findet am 25. + 26. Juni das zweite Aktionswochenende AUTOFREIES LAURATAL statt. Mit vielen tollen Angeboten und Aktionen laden wir ins Lauratal ein. Um unseren Forderungen nach mehr Platz und Sicherheit für Radfahrer und Fußgänger zu unterstreichen, über alternative Verkehrsmöglichkeiten zu informiern und mit Bürgern ins Gespräch zu kommen, organisiert das Aktionsbündnis an insgesamt 3 Wochen- enden im Autofreien Lauratal verschiedene Aktionen. Ein Besuch lohnt sich auf jeden Fall, findet am Samstag doch zusätzlich zum Autofreien Lauratal und Stadtra- deln-Auftakt der Supersamstag sowie die Kunst- und Museumsnacht in Weingarten statt. Und was gibt es Schöneres als einen Radausflug durchs Lauratal mit einem Besuch in Weingarten zu verbinden? Samstag, 25. Juni 2022 09:40 Uhr: ADFC Fahrradtour zum Baden an den Kar- see (55 km), Treff Bushaltestelle Löwenplatz Weingarten, 10 Uhr Rathaus Ravensburg: Guide: Martin Hulin 14:00 Uhr: Die BUND Familiengruppe bietet für Kinder, Jugendliche und Interessierte eine Gewässergüteun- tersuchung an der Scherzach an. Treff am Infostand Lauratal 14:00 Uhr: Der Radfahrerverein Weingarten bietet fol- gende Touren an (Treff am Infostand Lauratal) Rennradtour: Länge 65 km, 700 hm, Durchnitt: 23 - 25 km/h, Weingarten - Schlier - Kißlegg - Wolfegg - Küm- merazhofen - Weingarten: Guide Manfred Ströhm E-Bike-Tour: Länge ca. 60 km, 660 hm, Weingarten - Wangen -Tettnang, Meckenbeuren -Weingarten, Guide: Dieter Knörle Tourenrad: Länge ca. 45 m, Durchschnittsgeschw. 18 bis 20 km, Weingarten - Schlier - Bodnegg - Liebenau-Wein- garten, Guide: Alfred Simma Wichtig: Helmtragen unbedingt gewünscht, das Rad muss der STVZO entsprechen 19:30 - 22.00 Uhr: Der NABU Weingarten lädt Jugend- liche von 10 - 16 Jahren (und Junggebliebene) zu einer Abendführung ein. Außer über Singvögel- und Greifvö- gel erfährt man viel über Fledermäuse, die mit Hilfe von Technik sicht- und hörbar gemachten werden. Bitte Ta- schenlampe und Fernglas oder Spektiv (falls vorhanden) mitbringen. Treff am Infostand. Leitung: Jürgen Sonnen- moser und Tim Kautt, Anmeldung unter nabu-weingarten-online@web.de 21:45 Uhr: Kultur im Lauratal: Krimilesung und musika- lische Begleitung durch eine Singende Säge im Lauratal, Treff am Eingang des Lauratas. Gisela Ogrady-Pfeiffer spielt die Singende Säge, Timmo Strohm liest Krimi- und Gruselgeschichten. Eine Kulturveranstaltung für starke Nerven....Bitte Sitzgelegenheit bei Bedarf selbst mitbrin- gen ab 17.30 Uhr: Radler-Getränke Aktion: Das Kulturzen- trum Linse bietet alle „Radler“ Getränke am Samstag- abend für einen Aktionspreis von 1,50 € an. Sonntag, 26. Juni 2022 14:00 Uhr: Stadtradeln Schnitzeljagd zusammen mit Bürgermeister*innen: Wir starten am Infostand in Wein- garten, treffen uns mit den Schlierer Bürger*innen und jagen gemeinsam nach der Stadtradeln-Trophäe. Bür- germeisterin Fr. Liebmann und Bürgermeister H. Geiger sind mit dabei. Start am Infostand im Lauratal, Dorfplatz Schlier ca. 14.30 Uhr, weitere Stationen werden noch be- kannt gegeben. Guide: Martin Hulin Samstag und Sonntag, 12 - 17 Uhr: An beiden Tagen stehen das Spielmobil, eine Rollenrut- sche und Pedal-GoKarts zur Verfügung, der Infostand an der Karl-Olga-Eiche am Eingang des Lauratals lädt zum Austausch und zur Diskussion. Leih-Lastenräder des BUND und Leih-e-bike der TWS können kostenfrei aus- probiert werden. Über das Leihsystem wird informiert. Das Lauratal ist an diesem Wochenende durchgehend für den KFZ-Verkehr gesperrt. Nutzen Sie die Möglichkeit, entspannt das Lauratal für Wanderungen, Spaziergänge und Radtouren zu nutzen. Es lohnt sich! Aktionspartner: B90/Die Grünen Weingarten, ADFC, BUND Ravensburg-Weingarten, NABU, Critical Mass Klimaschutz - Einfach machen! Willkommen in unserer Rubrik „Klimaschutz - einfach machen“. Hier möchten wir in regelmäßigen Abständen Anregungen geben, wie wir uns einen klima- schonenderen Lebensstil aneignen können. Denn in der Summe haben unsere täglichen Entscheidungen und Verhaltensmuster enorme Auswirkungen - im negativen wie im positiven Sinne! Viele Tipps und Infos für eine klimaschonende Lebenswei- se sowie Gutscheine zum Ausprobieren finden Sie auch im kostenlosen Klimasparbuch, das vom Gemeindever- band Mittleres Schussental gemeinsam mit dem Verein für ökologische Kommunikation, oekom e. V., herausge- geben wird. Schauen Sie mal rein - es lohnt sich! Seite 14 Amtsblatt der Gemeinde Baindt Nummer 25 Sie finden das Taschenbuch in vielen Ausgabestellen und in allen Rathäu- sern der Verbandsgemeinden des Mittleren Schussentals (Ravensburg, Weingarten, Baienfurt, Baindt, Berg). Die Ausgabestellen sowie das Klimas- parbuch als kostenloses e-book finden Sie hier: https://gmschussental.de/ klimasparbuch. Das Klimasparbuch kann auch direkt beim Gemeindever- band Mittleres Schussental (klimasparbuch@gmschus- sental.de) angefordert werden. Tipp 32: Sonderausstellung im Museum Humpis-Quartier Im Ravensburger Museum Humpis-Quar- tier findet derzeit eine Sonderausstellung zu dem Thema „Von der Kleinen Eiszeit ins An- thropozän. Klimawandel in Ravensburg 1350 - 2050“ statt. In der Ausstellung, die bis zum 2. Oktober zu sehen ist, finden Sie heraus, wie sich das Klima in Ravensburg und Umgebung seit dem 14. Jahrhundert verändert hat und wie die Menschen diese Veränderungen wahrnahmen. In Umwelt, Klima & DU, dem interaktiven Teilbereich der Ausstellung, können vor allem jüngere Besucher*innen die Themenbereiche Klima, Nachhaltigkeit und Biodiver- sität entdecken. Deutsches Rotes Kreuz Blut ist knapp. Jede Blutspende zählt. Die Versorgung ist aktuell nicht gesichert. Das DRK bittet dringend zur Blutspende. Aufgehobene Corona-Restriktionen, die damit verbun- dene höhere Mobilität der Menschen und die Urlaubs-/ Ferienzeit wirken sich negativ auf die Zahl der Blutspen- den aus. Patienten sind unabhängig von der Ferienzeit weiterhin dringend auf Bluttransfusionen angewiesen. Mit nur einer einzigen Blutspende kann bis zu drei Schwer- kranken oder Verletzten geholfen werden. Bedingt durch die kurze Haltbarkeit (Blutplättchen sind nur bis zu 4 Tage haltbar) sind Patienten auf das kontinu- ierliche Engagement der Blutspender/innen angewiesen. Aktuell wird jede/r gebraucht! Das DRK bittet alle Spen- dewilligen sich in den nächsten Tagen einen Termin zur Blutspende einzuplanen. Nächster Blutspendetermin: Mittwoch, dem 13.07.2022 von 14:00 Uhr bis 19:30 Uhr Festhalle, Bahnhofstr. 5/1 88214 Ravensburg - Weißenau Alle verfügbaren Termine online unter: terminreservierung.blutspende.de Weitere Informationen: Alle geltenden Regeln und mög- liche Wartezeiten infolge einer Corona-Infektion finden Sie unter: www.blutspende.de/corona. Informationen rund um die Blutspende bietet der DRK-Blutspendedienst auch über die kostenfreie Ser- vice-Hotline 0800 - 11 949 11 Landratsamt Ravensburg Tag des offenen Solarparks am 29.06.2022 in Wolfegg Der Landkreis Ravensburg hat es sich mit dem Hand- lungsfeld „Agenda Erneuerbare Energien“ der aktuellen Kreisstrategie zum Ziel gemacht, den Anteil an regene- rativ erzeugter Energie und die Energieeffizienz im Land- kreis deutlich zu steigern. Bei 1.700 Sonnenstunden pro Jahr bietet die Region Bodensee-Oberschwaben optima- le Rahmenbedingungen zur Nutzung der Sonnenenergie. Daher wurden Maßnahmen in verschiedenen Handlungs- feldern entwickelt, die nach und nach umgesetzt werden und dazu führen sollen, dass das vorhandene Potenzial konsequent ausgeschöpft wird. Neben der Eigenstromerzeugung durch PV-Dachanlagen hat auch das Thema Freiflächenphotovoltaik großes Po- tenzial. „Wichtig ist, dass jeder einen Beitrag zur Nutzung der vorhandenen Potenziale im Bereich Photovoltaik leis- ten kann. Egal ob Bürgerschaft, Unternehmen, Schulen, Landwirtschaft etc. Wichtig sind vor allem die Information und Aufklärung, der Abbau von Hürden sowie die Unter- stützung und Motivation“, erklärt Landrat Harald Sievers. Daher lädt der Betreiber des Solarparks Wolfegg, die Anumar GmbH und der Landkreis Ravensburg die Bür- gerschaft sowie Vertreter der Presse zu einem Tag des offenen Solarparks am 29.06.2022 von 11-13 Uhr ein. Der Solarpark in Wolfegg, Gaishaus mit einer Leistung von 1.800 kWp ist ein Beispiel für eine Freiflächenpho- tovoltaikanlage, welche für ca. 470 Haushalte Strom er- zeugt. Durch diesen Solarpark, welcher eine Fläche von 2,8 Hektar umfasst werden jährlich ca. 1.440 Tonnen CO2 vermieden. Um 11 Uhr eröffnen der Geschäftsführer der Anumar GmbH, Landrat Harald Sievers und der Bürgermeister der Gemeinde Wolfegg, Peter Müller, den Tag des offe- nen Solarparks. Anschließend findet eine Besichtigung des Solarparks statt. Eine Anmeldung zur Veranstaltung ist nicht notwendig. Treffpunkt ist am Solarpark Wolfegg an der L316, von Gaishaus Richtung Bad Waldsee, auf der rechten Seite, gleich nach Gaishaus. Maschinenring Alb Oberschwaben e.V. Hauptstraße 17, 88356 Ostrach, Tel.: 07585/9307-0, E-Mail: info@mr-ao.de Einladung zur Mitgliederversammlung Der Maschinenring Alb-Oberschwaben e.V. freut sich, Sie zur Mitgliederversammlung einzuladen. Am: Mittwoch den, 06. Juli 2022 um 19.30 Uhr im Dorfge- meinschaftshaus in 88361 Boms Tagesordnung: 1. Geschäftsbericht 2021; 2. Kassenbe- richt 2021; 3. Kassenprüfbericht; 4. Entlastung von Vor- stand und Geschäftsleitung; 5. Wünsche, Anträge, Ver- schiedenes Vortrag von Otto Körner; Direktor der Landwirt- schaftlichen Lehranstalten Triesdorf „Landwirtschaft und Ernährung im Jahr 2050 - Trends und Entwicklungen - Reicht es für Alle?“ Die aktuelle Situation zeigt, wie empfindlich die Agrar- märkte bei Ressourcenverknappung sind. Deshalb stellt sich die Frage: Wie wirken sich der offensichtliche Klima- wandel, eine wachsende Weltbevölkerung, die Energie- frage und eine zunehmende Degeneration von Böden auf die Agrarproduktion und die Agrarmärkte der nächsten Jahrzehnte aus. In seinem Vortrag zeigt der Referent auf, wie die globalen Rahmenbedingungen den Stellenwert und die zukünftige Entwicklung unserer heimischen Betriebe beeinflussen. Wir freuen uns sehr, Sie bei unserer Mitgliederversamm- lung begrüßen zu dürfen. Zu Beginn laden wir Sie zu einem gemeinsamen Ves- per ein. Vorstand Markus Bauknecht, Geschäftsführer Hubertus Kleiner Nummer 25 Amtsblatt der Gemeinde Baindt Seite 15 Stiftung Liebenau Ravensburg Gastfamilien gesucht! Haben Sie ein Zimmer oder eine kleine Wohnung frei? Haben Sie Freude am Umgang mit Menschen, und kön- nen Sie sich vorstellen, eine erwachsene Person bei sich aufzunehmen und im Alltag zu begleiten? Wir suchen im Landkreis Ravensburg engagierte Fa- milien, Lebensgemeinschaften oder Einzelpersonen für Erwachsene, die eine Behinderung haben. Sie erhalten dauerhafte Begleitung und Unterstützung durch unseren Fachdienst sowie ein angemessenes Betreuungsentgelt. Wir freuen uns auf Ihren Anruf! Stiftung Liebenau, Betreutes Wohnen in Familien (BWF), Friedhofstraße 11, 88212 Ravensburg, Telefon: 0751 977123-0, bwf-ravensburg@stiftung-liebenau.de, www.stiftung-liebenau.de/gastfamilie Technische Hilfswerk (THW) Regionalstelle Biberach Bundesfreiwilligendienst im THW Zum 15. September 2022 sucht das Technische Hilfswerk (THW) Schulabgänger, Arbeitsuchende oder Ruheständler/innen mit einem Pkw-Führerschein, die das THW im Rahmen eines einjährigen Bundesfrei- willigendienstes kennenlernen möchten. In der Regional- stelle Biberach oder im Ortsverband Weingarten wer- den die „Bufdis“ in vielfältigen Bereichen wie Logistik, Fahrzeugtechnik oder im Verwaltungsbereich eingesetzt. Ein „Bufdi“-Jahr im THW bietet abwechslungsreiche Tä- tigkeiten (optional auch in Teilzeit), eine lehrreiche Zu- sammenarbeit mit unterschiedlichen Menschen sowie die Möglichkeit, an verschiedenen Seminaren und Schu- lungen teilzunehmen und die THW-Grundausbildung zu durchlaufen. „Bufdis“ im THW sind sozialversichert, er- halten ein monatliches Taschengeld in Höhe von derzeit 452 € (inklusive Verpflegungszuschuss) und haben einen Urlaubsanspruch von 30 Tagen. Weitere Auskünfte er- teilt die THW-Regionalstelle Biberach (poststelle.rst_ biberach@thw.de). Kirchliche Nachrichten Katholische Kirchengemeinde St. Johannes Baptist Baindt Kath. Pfarramt • 88255 Baindt • Thumbstraße 55 25. Juni - 03. Juli 2022 Gedanken zur Woche Wunder des Lebens Das Leben ist ein Wunder. Es kommt über mich, dass ich oftmals die Augen schließen muss. Paula Modersohn-Becker Samstag, 25. Juni 10.00 Uhr Köpfingen - Eucharistiefeier (Peter & Paul) 18.30 Uhr Baienfurt - Eucharistiefeier mit dem Musik- verein Baienfurt Sonntag, 26. Juni - 13. Sonntag im Jahreskreis 10.00 Uhr Baindt - Eucharistiefeier auf dem Parkplatz der Tennishalle († Maria und Donatus Kaplan, Maria Kaplan, Eugen Haug, Jutta Futterer, Silvia Snoek, Jahr- tag: Hugo Futterer) 15.00 Uhr Baindt - Taufe von Emil 19.00 Uhr Baienfurt - ökum. Friedensgebet auf dem Marktplatz Dienstag, 28. Juni 07.50 Uhr Baindt - Schülergottesdienst Mittwoch, 29. Juni 09.00 Uhr Baienfurt - Eucharistiefeier Donnerstag, 30. Juni 07.45 Uhr Baienfurt - Schülergottesdienst Freitag, 01. Juli 08.30 Uhr Baindt - Rosenkranz 09.00 Uhr Baindt - Eucharistiefeier Samstag, 02. Juli 08.30 Uhr Baindt - Treffpunkt Kirche Fußwallfahrt nach Reute 14.00 Uhr Baindt - kirchliche Trauung Giulia Schilling und Stefan Waltinger 17.00 Uhr Baindt - Taufe von Sophie und Maximilian 18.30 Uhr Baindt - Eucharistiefeier († Theresia und Wil- helm Zinser, Josefine und Friedrich Krimmer, Paula und Rupert Gross mit Angehörigen, Anton Ortner, Walter Frei, Franz und Eugen Schmidt, Emilie und Oskar Bix, Elisabeth, Josef und Thomas Schmid) Sonntag, 03. Juli - 13. Sonntag im Jahrkreis 10.00 Uhr Baienfurt - Eucharistiefeier 11.15 Uhr Baienfurt - Taufe von Amelie Corona-Beschränkungen aufgehoben Es gelten daher in der vorderen Hälfte unserer Kirche weder Abstandsregeln noch Maskenpflicht. Im hinteren Drittel halten wir dagegen an der alten Ordnung mit mar- kierten Plätzen und der Bitte eine Maske zu tragen fest. Auch die Kommunion wird in diesem Bereich weiterhin in den Bänken ausgeteilt. Rosenkranzgebete im Juni Im Juni laden wir ganz herzlich ein zum Rosenkranzgebet jeden Freitag um 8.30 Uhr vor dem Gottesdienst. Sprechzeiten Pfarrer Bernhard Staudacher Nach telefonischer Vereinbarung (Tel. 912623) Thumbstraße 55, Baindt E-Mail-Adresse: bernhard-staudacher@gmx.de Sprechzeiten Gemeindereferentin Silvia Lehmann Nach telefonischer Vereinbarung Büro: Kirchstraße 8, Baienfurt Tel. 0751 / 5576199, (Tel. privat 943630) E-Mail-Adresse: Silvia.Lehmann@drs.de Sprechzeiten Gemeindereferentin Regina Willmes Nach telefonischer Vereinbarung Büro: Kirchstraße 8, Baienfurt Tel. 0751 / 56969624 E-Mail-Adresse: Regina.Willmes@drs.de Seite 16 Amtsblatt der Gemeinde Baindt Nummer 25 Gemeindehaus St. Martin / Bischof-Sproll-Saal: Belegung und Reservierung Frau Gudrun Moosherr Tel. 0751-18089496 E-Mail: gudrun.moosherr@gmail.com Katholische Kirchenpflege Baindt: Frau Lucy Schellhorn (Kirchenpflegerin) Bankverbindung: KSK Ravensburg IBAN DE 4365 0501 1000 7940 0985 BIC SOLADES1RVB Kath. Pfarramt St. Johannes Baptist Thumbstr. 55, 88255 Baindt Pfarramtssekretärin Frau Christiane Lott Telefon 07502 - 1349 Telefax 07502 - 7452 Stjohannesbaptist.baindt@drs.de www.katholisch-baienfurt-baindt.de Öffnungszeiten Dienstag 09.30 Uhr - 11.30 Uhr Donnerstag 15.00 Uhr - 18.00 Uhr Freitag 09.30 Uhr - 11.30 Uhr Kath. Pfarramt Mariä Himmelfahrt Kirchstraße 8, 88255 Baienfurt Telefon 0751 - 43633 Telefax 0751 - 58812 kathpfarramt.baienfurt@drs.de Helferkreis Die Seniorengeschenke für das zweite Halbjahr 2022 können Ende der Woche im Pfarrbüro während den Öffnungszei- ten abgeholt werden. Kinderbibelwoche 2022 Dieses Jahr findet zum ersten Mal eine Kinderbibelwoche statt. Wann: 1. - 5. August 2022 von 7:30 - 13:00 Uhr Wo: Gemeindehaus St. Martin, Bischof-Sproll-Saal in Baindt Wer darf mitmachen: Alle Kinder von der 1. - 4. Klasse (max. 25 Kinder) Kosten: 1. Kind 70,-- Euro, 2. Kind 50,-- Euro Anmeldung: per E-Mail an: kinderbibelwoche_baindt@web.de Anmeldeschluss: 01. Juli 2022 Auf dich kommt es an! Unter diesem Motto werden wir eine biblische Geschichte erleben und ein Märchen kennenlernen. Beide Geschichten begleiten uns die Woche über beim gemeinsamen Spielen, Basteln, Singen, Tanzen, ..... Auf dich kommt es an! Wir freuen uns auf euch, euer Kinderbibelwochen-Team: Doris, Patricia, Eva, Rainer und Nadine Frauenbund Baienfurt Mittwoch 29.06.22: Fahrt nach Kaufbeuren. Abfahrt in Baienfurt am Feuerwehrhaus: 10.30 Uhr Ankunft in Kaufbeuren zur Mittagszeit. Zeit zur freien Verfügung. 14.00 Uhr Führung in Kaufbeuren, Stadtbesichtigung und Creszentia Kloster. Rückkehr ca. 20.30 Uhr. Anmeldungen bitte bei Beatrix Onischke, werktags ab 14.00 Uhr Tel. 49841. Anmeldeschluss: 25.06.22 Max. Plätze: 33 Kosten der Fahrt: 27,00 Euro (Fahrt und Führung in Kauf- beuren) Einladung: Liebe Frauenbundmitglieder, wir laden Sie herzlich ein zu unserer Hauptversammlung mit Wahlen am 6. Juli 2022 ab 19.30 Uhr im Kath. Gemeindehaus. Zuvor findet in der kath.Kirche in Baienfurt um 18.30 Uhr die Bundes- feier statt. Tagesordnung: 1. Begrüßung durch die Vorsitzende 2. Rückblick und Tätigkeitsbericht der Schriftführerin 3. Bericht der Kassiererin 4. Entlastung der Vorstandschaft 5. Ehrung langjähriger Mitglieder 6. Vorstandswahlen 7. Fragen der Mitglieder, Verschiedenes ÖKUMENE – gemeinsam als Christen Einladung zur Taizéanacht Wir laden Sie alle recht herzlich ein zu un- serer ökumenischen Taizéandacht am 26. Juni 2022 um 19.00 Uhr. Wir treffen uns im Dietrich-Bonhoeffer-Saal in Baindt. Über Ihren Besuch würden wir uns sehr freuen. Ökumenisches Friedensgebet Sonntag, 26. Juni, 19.00 Uhr auf dem Marktplatz in Baienfurt Einladung zum Gitarrenkonzert Samstag, den 02.07. 2022 um 19.00 Uhr in der ev. Kirche in Baienfurt Nummer 25 Amtsblatt der Gemeinde Baindt Seite 17 Der Baindter Gitarrenlehrer und Gitarrist Thomas Kal- kreuth spielt ein klassisches Gitarrensolokonzert. Gespielt wird Musik von der Renaissance bis in die Gegenwart. Eine musikalische Reise durch die Jahrhunderte, in der die Gitarre selbst unter-schiedlichste Formen angenom- men hat. Wir begegnen auf dieser Reise wunderbaren Gitarren- komponisten, die ihre Zeitgenossen ins Staunen versetz- ten, weil Sie mit der Gitarre feinste filigrane Kunst dar- boten! Gespielt werden ausgewählte Werke, u. a. spanische Meis- ter der Vihuela, wie Luis de Narvaez, sowie der Barockgi- tarre Gaspar Sanz. Aus dem 18. Jahrhundert werden es ausgewählte Werke von Fernando Sor, Mauro Giuliani oder Ferdinando Carulli sein, die als Virtuosen und Kom- ponisten berühmt wurden. Schließlich der große Reforma- tor Francisco Tarrega, der die Gitarre ins 20. Jahrhundert führte ... Jazzsolos werden das Konzert abrunden und die Reise schließlich beenden! Um eine angemessene Spende wird gebeten! Evangelische Kirchengemeinde Baienfurt-Baindt Tel.: 0751/43656, Fax: 0751/ 43941; E-Mail-Adresse: pfarramt.baienfurt@elkw.de Homepage: www.evangelisch-baienfurt-baindt.de Pfarrbüro: Öschweg 32, Baienfurt, Tel.: 0751/ 43656 Pfarrer M. Schöberl Öffnungszeiten Di 7.00 - 9.00 + 13.00 - 15.00, Do 10.00 - 13.00 Uhr Wochenspruch: Kommt her zu mir, alle, die ihr mühselig und beladen seid; ich will euch erquicken. Mt 11,28 Sonntag, 26. Juni 2. Sonntag nach Trinitatis 10.30 Uhr Baienfurt Kinderkirche im Ev. Gemeinde- haus 10.30 Uhr Baienfurt Gottesdienst in der Ev. Kirche 19.00 Uhr Baindt Taizéandacht im Dietrich-Bon- hoeffer-Saal 19.00 Uhr Baienfurt Ökumenisches Friedensgebet auf dem Marktplatz Montag, 27. Juni 20.00 Uhr Baienfurt Kirchenchorprobe im Ev. Gemein- dehaus Samstag, 02. Juli 19.00 Uhr Baienfurt Gitarrenkonzert mit Thomas Kal- kreuth in der Ev. Kirche Sonntag, 03. Juli 3. Sonntag nach Trinitatis 09.30 Uhr Baindt Gottesdienst im Dietrich-Bonhoef- fer-Saal 10.30 Uhr Baienfurt Kinderkirche im Ev. Gemeinde- haus 10.30 Uhr Baienfurt Gottesdienst in der Ev. Kirche Gedanken zum Wochenspruch Es ist schön, eingeladen zu werden - zumindest in den meisten Fällen. ☺ Und was uns hier mit dem herrlich aus der Mode gekom- menen Verb „erquicken“ versprochen wird, ist nicht wenig: Mal wieder so richtig zur Ruhe kommen, sich erholen, neue Kraft schöpfen. - Wer wünscht sich das nicht. Da werden wir in der Gemeinschaft mit diesem Jesus quicklebendig und entdecken, wofür das Leben ursprüng- lich gedacht ist: Liebe, Gemeinschaft, Treue, Miteinander. Jeden Sonntag läuten wir diese Einladung in die Welt hi- naus: Kommt mit allem, was euer Leben schwer macht - vor Gott braucht ihr euch nicht zu verstellen - er kennt uns durch und durch und verachtet uns trotzdem nicht. Hier darfst du sein, wie du bist und kannst erleben, dass du dich in Gottes Gegenwart trotzdem veränderst. Wir sind eingeladen. Wer diese Einladung annimmt, erlebt, was Jesus ver- spricht und wer das entdeckt hat, will, dass auch andere diese Grundhaltung kennenlernen: Du bist von Herzen willkommen! Gottes Segen! - Ihr Pfr. Martin Schöberl ---------- Unter folgender Telefonnummer können Sie eine Kurz-Andacht (60 Sekunden) von Pfarrer Martin Schöberl zum aktuellen Wochenspruch hören: 0751/20222223 ---------- Gottesdienst für Zuhause Unsere Gottesdienste aus der Kirche kön- nen in Echtzeit von zu Hause aus mitgefei- ert werden. Den jeweiligen Link dazu finden Sie auf unserer Homepage www.evange- lisch-baienfurt-baindt.de. Der Gottesdienst bleibt dann für 72 Stunden über unseren YouTube- Kanal abrufbar. ---------- Einladung zur Taizéanacht Wir laden Sie alle recht herzlich ein zu un- serer ökumenischen Taizéandacht am 26. Juni 2022 um 19.00 Uhr. Wir treffen uns im Dietrich-Bonhoeffer-Saal in Baindt. Über Ihren Besuch würden wir uns sehr freuen. ---------- Seite 18 Amtsblatt der Gemeinde Baindt Nummer 25 Kirchenchor Seit Montag, 13.06.2022 proben wir wieder regel- mäßig um 20.00 Uhr im Ev. Gemeindehaus, Ösch- weg 32 in Baienfurt. Neue Sängerinnen und Sän- ger sind herzlich willkommen. ---------- Ökumenisches Friedensgebet Sonntag, 26. Juni, 19 Uhr auf dem Marktplatz in Baienfurt Der Kreative Montag startet wieder durch Anmeldungen bitte immer bis spä- testens 4 Tage vor dem Termin Helga Kaminski Petra Neumann-Sprink Tel. : 07502-4103 Tel. : 0751-52501 b.h.kaminski@gmx.de p.neumann.sprink@gmx.de 27.06. - Annemarie Weber: „Endlich mal wieder Makra- mee: Blumen-Ampel“ 04.07. - Claudia Strittmatter: „Wie wär es mal mit Ju- gendstil?“ Ornamente auf Leinwand 11.07. - Walter Feil: „Kleine Blumen - ganz groß!“ 18.07. - Annemarie Weber: „Alte Jeans verwandeln wir in neue Taschen!“ 25.07. - Renate Volz: „Meditatives Zeichnen- Zentangle“ 01.08. - Christa Welle-Lebherz: „Sonnenblumen“ – Aqua- rell 08.08. - Birgit Schwartz-Glonegger: „Stehende Gewässer, fließendes Wasser, Schilf, Boote und Spiegelun- gen“ -Aquarell Kreativer Montag im Dietrich-Bonhoeffer-Saal in Baindt, Dorfplatz 2/1 Wir beginnen - wenn nichts anderes angegeben ist - um 8.30 Uhr, Ende gegen 11.30 Uhr. Der Kostenbeitrag beträgt in der Regel € 5,50; Material nach Verbrauch So könnte eine Blumenampel aussehen Christliche Brüdergemeinde Baienfurt (Baptisten) e.V. Baindter Str. 11, 88255 Baienfurt Homepage: www.baptisten-baienfurt.de E-Mail: info@baptisten-baienfurt.de Unsere Gottesdienste sind offen für Besucher und fin- den wieder sonntags um 10 Uhr statt. Die regelmäßigen Veranstaltungen als auch die Gottesdienste finden unter Einhaltung der aktuell geltenden Hygieneauflagen statt. Weitere Veranstaltungen werden auf der Homepage der Brüdergemeinde angekündigt. Aufgrund der derzeit limitierten Teilnehmeranzahl wird um eine Voranmeldung auf der Homepage der Brüder- gemeinde bis freitags 18 Uhr gebeten. Vereinsnachrichten Juniorinnenfußball SV Baindt (SGM Baindt-Fronreute- Bergatreute) - Blau Weiß Bellamont 0:3 Im letzten Heimspiel der Saison war der größte Gegner beider Mannschaften zu- nächst einmal die Hitze, doch mit einigen Wassereimern und 30 Wasserflaschen rund um das Spiel- feld wurden zumindest die Rahmenbedingungen erträg- lich. Insgesamt gingen beide Mannschaften das Spiel dann auch eher ‚gesundheitsschonend‘ an. Nachdem die Gegnerinnen in der ersten Hälfte u.a. mit einem etwas fraglichen Freistoß sowie einem Tor nach Doppelpass bereits mit 2:0 führten, war unser Spiel in der zweiten Hälfte gar leicht überlegen. Mit einem tollen Schuss von Julie aus 20m, den die Torfrau erst beim zweiten Nach- fassen von der Linie fischte und einem Sololauf von Jana, die erst mit einer gewagten Grätsche der Verteidigerin im Strafraum gestoppt werden konnte, zeigten wir allerdings zu wenige Torraumszenen um den Gegner ernsthaft zu gefährden. Letztlich entschied die effiziente Ausnutzung der Gegnerinnen unserer individuellen Fehler den dann doch klaren Ausgang. Es spielten: Sam Puschmann, (T), Lorena Bürck, Ron- ja Dennenmoser, Lena Durach, Julie Acker, Sina Rösch, Marta Stöhr, Hanna Steidle, Mona Eiberle, Luise Wodni- ok, Dorina Boser, Tabea Schauffler, Julia Eberlen, Jana Eiberle, Hedda Said Jugendfußball Vorschau Jugendfußball Wie immer freuen sich alle Kinder und Jugendliche über zahlreiche Zuschauer bei ihren Spielen. Freitag, 24.06. 18:00 Uhr E-Junioren: SV Baindt - SV Reute II Nummer 25 Amtsblatt der Gemeinde Baindt Seite 19 Samstag, 25.06. 12:15 Uhr D3-Junioren: SGM Grünkraut/Waldburg II - SGM Baindt/Baienfurt III 14:00 Uhr D1-Junioren: SGM Baindt/Baienfurt - FV Lan- genargen (Spielort: Baindt) 14:15 Uhr D2-Junioren: TSV Tettnang - SGM Baindt/ Baienfurt II 16:00 Uhr B-Juniorinnen: SV Alberweiler II - SV Baindt Sonntag, 26.06. 11:00 Uhr B-Junioren: SGM Heimenkirch/Westallgäu - SGM Baindt/Baienfurt Dienstag, 28.06. 18:30 Uhr C2-Junioren: SGM Wolpertswende/Mochen- wangen - SGM Baindt/Baienfurt TC Baindt e.V. Der Tennisclub feiert sein 40-jähriges Bestehen - ein gelungenes UMSONST & DRAU- ßEN-Fest bei Kaiserwetter mit vielen Mitgliedern und Gästen Wir hatten die Feier bereits für letztes Jahr eingeplant, da die Gründungsversammlung im Jahr 1981 am 28. No- vember stattgefunden hat. Doch coronabedingt musste diese auf unserer schönen Anlage auf 18. Juni 2022 ver- schoben werden. Viele Mitglieder und Gäste waren der Einladung gefolgt, darunter die Bürgermeisterin Frau Rürup sowie die Ten- nisschule Seifferer mit Seniorchef Wolfgang und seiner Frau Susi und deren Söhne Philip und Benjamin, mit Fami- lie bzw. Freundin. Die Tennisschule trainiert seit 30 Jahren TC-Mannschaften, Kinder und Jugendliche auf unserer Anlage während der Saison und teilweise ganzjährig. Die 1. Vorsitzende Sibylle Boenke ließ in ihrer Begrüßungs- rede in Kürze die Zeit der Vereinsgründung Revue passie- ren. Die meisten Anwesenden waren zu dieser Zeit noch gar nicht im Verein bzw. noch gar nicht geboren. Erfreuli- cherweise waren auch 5 Teilnehmer*innen gekommen, die der Gründungsversammlung damals beiwohnten, allen voran die „Pioniere“ Alfons Amann und Helmut Maier. Sie erwähnte den Bau der Tennisplätze 1 - 4, die 1983 einge- weiht wurden und die Erweiterung mit Platz 5 und 6 im Jahr 1986. Sie berichtete vom ersten Vereinsheim, einer ehemaligen Aufenthaltsbaracke, unentgeltlich erworben von der Fa. Kirchhoff, die, in Eigenarbeit saniert, viele Jahre ihren Zweck erfüllte bis zum notwenigen Neubau (1998), unserem jetzigen schönen Vereinsheim. Im Anschluss ergriff Frau Rürup das Wort. Sie bezeich- nete Tennis als schöne Sportart, war sie früher in ihrem damaligen Heimatsort selbst begeisterte Spielerin und in einer Tennisfamilie aufgewachsen. Danach wurden wir mit Essen von der Pizzeria da Miche- le verköstigt. Michele, selbst Vereinsmitglied, ließ es sich nicht nehmen, persönlich mit Freude und bestens organi- siert, in seinem Pizzawagen Pizzen, Burger und Wurst im Wecken für uns zuzubereiten. Einfach köstlich, frisch aus dem Ofen serviert! Bei Anbruch der Dunkelheit kam er mit seiner fahrbaren Gelateria angefahren und alle freuten sich über das leckere Eisangebot. Vielen Dank dir, Michele! Zwischendurch gab es zwei Programmpunkte: Sibylle Boenke und Max Reich, 2. Vorsitzender, ehrten 25 Mitglie- der für ihre 20 bzw. 30 Jahre Vereinsmitgliedschaft der Jahre 2020/21. Und als Novum erstmalig die Ehrung für 40 Jahre Mitgliedschaft. für 40 Jahre Vereinsmitgliedschaft geehrt Bei Einbruch der Dunkelheit ließ uns Max Reich mit ver- schiedenen Fotoshows, mit Bildern aus dem aktiven Vereinsleben sowie beider Vereinsheime, in vergangene Zeiten eintauchen. Max, dir vielen Dank für deine unter- haltsamen Präsentationen mit abgestimmter Musik! Irgendwann nach Mitternacht gingen die Letzten von die- ser rundum gelungenen Party nach Hause ... Fazit: SCHEE WAR’S! An dieser Stelle einen großen Dank an unser Vorstands- team, das durch eine sehr gute Oranisation und Vorbe- reitung dieses schöne Fest ermöglicht hat. Inge Fink-Spöri und Sibylle Boenke Spielbericht: Nach einer langen Spielpause waren am vergangenen Montag unsere Herren 70 am Start. Herren 70: Doppelrunde: TC Berg - TC Baindt 1:3 Willi Fischer und Ulli Spille erspielten sich einen souve- ränen 6:0 und 6:1 Sieg im ersten Doppel. Klaus Klumpp und Gerhard Zinser mussten sich trotz mehr gewonne- ner Spiele im Match-Tie-Break mit 9:11 geschlagen geben. Doppel 3 mit Ulli Spille und Georg Gössner holten durch ein 7:6 und 6:2 für Baindt den zweiten Punkt. Letztendlich machten Klaus Klumpp und Kurt Hoffmann bei hochsom- merlichen Temperaturen im Match-Tie-Break mit 10:7 den deutlichen Baindter Sieg perfekt. Weiter geht‘s für alle anderen Mannschaften an diesem Wochenende. Vorschau: Freitag, 24.6.: Junioren U15 - TC Feuerstein-Hürbel Samstag, 25.6.: SPG Bad Wald./Gaisb./Haist. - Junioren u18 Herren 50/1 - TC Friedrichshafen Herren 40 - TC Bergatreute Damen 50 - TC Tettnang SPG Oberkirchb/Staig/Wibl. - Damen 40 Sonntag, 26.6.: SG Aulendorf Tennis - Herren Herren 30 - TA TSV FH-Fischbach Montag, 27.6.: Herren 70 - TC Meckenbeuren-Kehlen (Doppelrunde) TC 99 Bergatreute - Herren 65 (Doppelrunde) Mittwoch, 29.6.: Herren 65 - TC Bad Saulgau Seite 20 Amtsblatt der Gemeinde Baindt Nummer 25 Freitag, 1.7.: TA SV Steinhausen/R. - Junioren U15 Wir wünschen allen Mannschaften nette Gegner*innen, viel Spaß und Erfolg! Taekwondo Baindt e.V. Landes-DAN Prüfung in Baindt Am 04.06.22 hat unser Verein eine DAN-Prüfung ausgerichtet. Insgesamt 18 Teilnehmer traten zur Prü- fung zum 1. bzw. 2. Dan an, davon stellte unser Verein 12 Prüflinge. Wir durften Gäste aus den Vereinen in Friedrichshafen, Tübingen und Gerstetten begrüßen. Das Prüfergremium setzte sich zusammen aus den Her- ren Wolfgang Brückel, Creti Cataldo und Hans Leberle. Im Vorfeld der Prüfung hatten die Teilnehmer erst an einem Vorbereitungslehrgang zur DAN- Prüfung teilnehmen müssen. Die Prüfungsinhalte waren: For- menlauf, Schritt- und Fußkämpfe, Selbstverteidigung, Waffenkampf, Freikampf, Bruchtest. Die sehr an- spruchsvolle Prüfung fand dann erst nach ca. 5 Stun- den ein Ende. In diesem familiären Rahmen konnten alle Teilnehmer ihre Leistungen erfolgreich abrufen und somit fiel das Ergebnis der zufriedenen Prüfer auch einstimmig aus: Alle bestanden. Wir freuen uns sehr über diese gelunge- ne Prüfung und danken an dieser Stelle nochmals allen Teilnehmern und unseren Prüfern herzlich. Wir gratulieren Ihnen zu ihrem neuen Gürtel und wünschen weiterhin viel Spaß beim Training. Die Prüflinge waren: Zum 1. DAN Meistergürtel Kai Wiest Rainer Hofer Lukas Bürk Andrea Bania Hannah Beihl Zum 2. DAN Meistergürtel Michael Reischmann Harald Gläss Toni Sklena Frank Bania Verena Pfau Daniela Babo 1. Vorstand Alfred Manthei Musikverein Baindt Und los geht‘s! Heute startet unser DorfMusikFest. Nach langer Vorbereitungszeit kann es nun endlich losgehen. Haben Sie un- ser großes Festzelt schon gesehen? Es steht auf dem Parkplatz unterhalb der großen Sporthalle in Baindt. Genießen Sie das Wochenende mit viel Blasmusik, kühlen Getränken und bester Stimmung im Festzelt. Der Musikverein Baindt freut sich darauf, Sie in unserem Festzelt begrüßen zu dürfen. Wir feiern mit Euch ... Brass 24.06.2022 Brassabend im Festzelt mit 2-Takt Brass, DIE BRASSERIE und JACK RUSSEL‘S HALSBÄND, Beginn ab 19 Uhr, Ein- tritt 18 € im VKK ... Dirndl & Lederhose 25.06.2022 Dirndl & Lederhose im Festzelt mit der Band BERGLUFT Beginn ab 19 Uhr mit Vorgruppe, Eintritt 12 € im VKK ... Freundschaft 26.06.2022 Festsonntag - wir feiern Freundschaften, Eintritt frei! 10:00 Uhr Gottesdienst im Festzelt 11:00 Uhr Frühschoppen mit dem MV Tennenbronn 13:30 Uhr Massenchor auf dem Dorfplatz 14:15 Uhr Festumzug mit Kapellen aus der Region 14:45 Uhr Fahneneinmarsch und Unterhaltung mit dem MV Karsee 16:30 Uhr Ausklang mit den LA PALOMA BOYS ... & Firmen 27.06.2022 Festabschluss & Feierabendhock im Festzelt, Eintritt frei! 15.30 Uhr Bläserklasse, Vororchester, Jugendkapelle 18:00 Uhr Feierabend hock mit der Band ACHTALBLECH Narrenzunft Raspler e.V. Ab heute veranstaltet der Musikverein Baindt anlässlich seines 111-jährigen Bestehens das Jubiläums-DorfMusik- Fest 2022. Dazu gratuliert die Narren- zunft Raspler recht herzlich und wünscht dem Musikverein für die Zukunft viele weitere erfolgreiche Jahre! Am Sonntag, 26.06.2022, würden wir Raspler uns um 11:00 Uhr zum Frühschoppen treffen. Am Montag, 27.06.2022, folgt dann der traditionelle Feierabendhock zu dem wir uns ab 17:00 Uhr treffen wollen. Euer Zunftrat Nummer 25 Amtsblatt der Gemeinde Baindt Seite 21 Bildungs- und Sozialwerk der Landfrauen e. V. Ortsverein Baindt e. V. Landfrauen Bildungs- und Sozialwerk der Landfrauen e.V. Ortsverein Baindt. Landfrauen Baindt e.V. Am Dienstag, 12.07.2022 findet im Bischof-Sproll-Saal in Baindt unsere diesjährige Haupt- versammlung mit Wahlen statt. Beginn 19.30 Uhr. Tagesordnung: 1. Begrüßung 2. Bericht der Schriftführerin 3. Bericht der Kassiererin 4. Bericht der Kassenprüferinnen 5. Entlastung der Vorstandschaft 6. Wahlen Vorstandschaft 7. Wahl der Kassenprüferinnen 8. Anregungen, Verschiedenes Hierzu laden wir alle Mitglieder und Interessierte recht herzlich ein. Die Vorstandschaft Anschließend werden wir mit einem Eisbecher der Eisdiele „La dolce Vita“ verwöhnt. Reitergruppe Baindt Der IPFZ Oberschwaben e.V. gratuliert Alena Bucher mit Sesar frá Hítarnesi ganz herzlich zum erneuten Titelge- winn Deutsche Meisterin 2022 Gelände- prüfung und Deutsche Vizemeisterin 2022 in der Vielseitigkeit auf der Deutschen Jugend Islandpferdemeisterschaft (DJIM) vom 16.06. - 19.06.22 in Ellringen und Julia Klenk mit Skuggi vom Seitenhof zur baden-württembergischen Meisterin 2022 im Spee- dpass auf der baden-württembergischen Meisterschaft vom 16.06. - 19.06.22 in Donzdorf Lara Vogler und Michaela Bucher Jugendwarte Blutreitergruppe Sonntag, den 03.07.2022; Hl. Blutfest in der Basilika Weingarten Am Sonntag, den 03. Juli 2022 findet um 09:30 Uhr der Festgottesdienst mit Ein- zug der Standarten zum Hl. Blutfest in der Basilika Weingarten statt. Freitag, den 08. Juli 2022 Heilig Blutfest in Bad Wurzach Am Freitag, den 08. Juli feiert die Stadt Bad Wurzach Ihr 95. Hl. Blutfest mit dem hochwürdigsten Erzabt von St. Ottilien, Herrn Wolfgang Öxler OSB, unter dem Leitwort : „Durch seine Wunden sind wir geheilt“. Unsere Blutreitergruppe wird daran teilnehmen und ist als Gruppe Nummer 62 der Zweiten Abteilung zugeordnet. Unser Quartier ist wieder bei der Familie Zweifel in Un- tergreut. Da wir der Zweiten Abteilung zugeordnet sind, ist der Abritt in Untergreut pünktlich um 7.00 Uhr geplant. Alle Blutreiter und Ministranten, die am Hl. Blutfest teil- nehmen wollen und noch nicht angemeldet sind, bitte unbedingt bis spätestens Montag, den 04.07.2022, Ihre Pferde mit Alter, Geschlecht, Farbe und Pferdebesitzer beim Geschäftsführer, Tel.: 07502-911515, anmelden. Schalmeienkapelle Baindt e.V. Weinfest 2022 - Eine Weinreise um die Welt Liebe Freunde des guten Geschmacks! Endlich ist es wieder soweit, unser geliebtes Weinfest kann wieder im vollem Umfang stattfinden. Damit ver- bunden ist natürlich auch unsere traditionelle Weinpro- be. Dieses Jahr findet die Weinprobe unter dem Motto „Eine Weinreise um die Welt“ statt. Dort werden die ver- Seite 22 Amtsblatt der Gemeinde Baindt Nummer 25 schiedensten Weine aus dem Inland und von vielen ver- schiedene Ländern aus der ganzen Welt verkostet, dazu reichen wir einen reichhaltigen Vesperteller. Beginn ist wie immer am Weinfest-Samstag, den 30.07.2022 um 18 Uhr, in gemütlichem Ambiente beim Fischer Max im Stadel. Anmeldungen sind ab sofort unter Weinprobe@ schalmeien-baindt.de möglich. Der Preis für die Wein- probe mit Vesperteller beträgt 38 € und die Teilnehmer- zahl ist begrenzt! Die Schalmeienkapelle freut sich auf Sie. Alpinteam Baindt Das Alpinteam wandert am 26.06. auf den Hochgerach Die erste Wanderung des Alpinteams geht am 26.06. auf den Hochgerach. Mit der Schnifis- Bergbahn fahren wir hoch zum Henslerhaus. Von dort starten wir eine Rundtour zum Gipfel. Die Dauer wird ca. 4 Stunden sein. Insgesamt ist es eine Tour zum Einwandern. Wir freu- en uns über alle Teilnehmer, auch die, die sonst nicht im Alpinteam sind. Für Rückfragen bitte an Matthias Schupp wenden, am besten per E-Mail unter wanderwart@alpin- teambaindt.de. Treffpunkt zur Abfahrt in Fahrgemein- schaften ist an der Tennishalle Baindt um 7:00 Uhr. Baienfurt-Baindt 0176 - 45 90 80 40 www.drk-baienfurt-baindt.de Konto: DE20 6505 0110 0086 6677 66 Spende für das Jugendrotkreuz Wir möchten uns recht herzlich bei dem Kleiderba- sar-Team Baindt für die Spende bedanken. Im Jugendrotkreuz ist es uns sehr wichtig, dass jedes Kind oder Jugendliche/r bei uns mitmachen kann - un- abhängig vom sozialen Hintergrund. Aus diesem Grund gibt es keinen Mitgliedsbeitrag. Um Übungsmaterial für unsere Gruppenstunden, Einsatzkleidung für unsere Mit- glieder oder im Sommer einfach mal ein gemeinsames Eis finanzieren zu können, verkaufen wir z. B. auf dem Ni- kolaus-Markt Selbstgebasteltes oder Zuckerwatte. Diese Einnahmen haben natürlich auch uns die letzten beiden Jahren gefehlt und wir sind um so mehr auf Spenden an- gewiesen. Es freut uns deshalb besonders, dass das Klei- derbasar Team Baindt an uns gedacht hat und uns diese Spende zukommen hat lassen. Ein herzliches Dankeschön von unseren Mitgliedern für diese Spende! Schwäbischer Albverein OG Weingarten Blümleswanderung im Hochtobel Wir wandern vom Parkplatz beim Schwimmbad ins Lauratal hinab, ein kurzes Stück das Lauratal aufwärts und durch den Hochtobel wieder zurück. Wann: Sonntag, 03.07.2022 um 9.00 Uhr, Parkplatz Schwimmbad Nessenreben Rückkehr ca. 12.00 Uhr, Gehzeit ca. 3 Stunden, 7 km, ca. 200 Hm. DieTobelwanderung kann nur bei trockenen Wegverhältnissen stattfinden. Ansonsten weichen wir auf breitere Waldwege aus. Vesper, Trinken, Stöcke, gutes Schuhwerk werden empfohlen. Eine Einkehr ist nach der Wanderung vorgesehen. Anmeldung ab 29.06.2022 - T. 0151-12952100 (Anrufbe- antworter) Wanderführung Ingrid Frank, E-Mail: ingridfrank.rv@web.de Bei schlechtem Wetter wird die Wanderung abgesagt. Info im Ansagetext T. 0151-12998910 ab 20 Uhr am Vor- tag. Gäste sind willkommen! Von Eschanz bei Stein am Rhein zur Kartaus Ittingen (CH) Wir fahren mit der Fähre von FN nach Romanshorn und weiter mit der SBB nach Eschenz. Zurück über Frauenfeld nach Romanshorn. Wann: Sonntag, 10.07.2022 um 8.00 Uhr am Bahnhof Ravensburg, Rückkehr ca. 19 Uhr. Gehzeit ca. 3 Stunden, 11 km, 350 Hm, Einkehr ist in Ittin- gen möglich. Fahrpreis 27 €, mit BahnCard 21 €. (Bodensee Ticket Ost + West) Das Bodensee Ticket kann auf der Fähre gekauft werden. Fahrt von RV nach FN mit dem 9 € Ticket. Wer kein Ticket hat nimmt bitte Rücksprache mit WF . Anmeldung ab 06.07.2022 - T. 07551-8313761. (Anrufbe- antworter) Wanderführung Franz Gaißmaier, E-Mail: franz.gaissmaier@gmail.com Vesper, Trinken, Stöcke, gutes Schuhwerk, Mund- und Nasenschutz. Bei schlechtem Wetter wird die Wanderung abgesagt, Info im Ansagetext T. 0151-12998910 ab 20 Uhr am Vor- tag. Gäste sind willkommen! Was sonst noch interessiert Ambulanter Hospizdienst Weingarten „Schon ein ganz kleines Lied kann viel Dunkel erhellen“ Mit diesem Spruch von Franz von Assisi möchten wir Sie einladen zum gemeinsamen Singen! Singen tut Leib und Seele gut, lässt uns Gemeinschaft er- fahren, bringt uns in Schwingung und andere Stimmung, stärkt und belebt. Wir singen einfache Lieder aus verschiedenen Kulturen, Kanons und leichtes Zweistimmiges. Es sind keinerlei Kenntnisse nötig! Nummer 25 Amtsblatt der Gemeinde Baindt Seite 23 Termine: Donnerstag, 30.06.22 und Dienstag, 26.07.22 jeweils 19.00 - 20.30 Uhr Ort: Hospiz Ambulant, Vogteistr. 5, Weingarten Mit Sabine Meier, Musiktherapeutin Wir freuen uns auf viele Mitsänger und -sängerinnen! Bitte melden Sie sich telefonisch an: 0751 18056382 Ein Spaziergang ... macht den Kopf frei und das tut dem Herzen gut Aus diesem Grund wollen wir uns mit Ihnen gemeinsam auf den Weg machen. Im Wald unterwegs mit kurzen Ruhe-, Atem-, und Denkpausen. Wir werden den Weg für Sie gestalten mit kleinen Impulsen, die Körper, Geist und Seele wohltun. Wir freuen uns auf Ihr Kommen! Wegbegleitung: Mitarbeiterinnen des Ambulanten Hos- pizdienstes Weingarten Mittwoch, 29. Juni 2022, 15.00 Uhr Treffpunkt: Wanderparkplatz Reutebühl, Weingarten DJO-Deutsche Jugend in Europa e.V. Gastschülerprogramm Schüler aus Lateinamerika suchen nette Gastfamilien in Deutschland! Lernen Sie einmal die Länder in Lateinamerika ganz prak- tisch durch Aufnahme eines Gastschülers kennen. Im Rahmen eines Gastschülerprogramms mit Schulen aus Guatemala, Brasilien und Peru sucht die DJO - Deutsche Jugend in Europa Familien, die offen sind, Schüler als „Kind auf Zeit“ bei sich aufzunehmen, um mit und durch den Gast den eigenen Alltag neu zu erleben. Die Familienaufenthaltsdauer für die Schüler aus: Peru/Arequipa: 21.10 - 19.11.2022 (16 - 17 Jahre alt) Guatemala/Guatemala Stadt: 20.11. - 17.12.2022 (13 - 16 Jahre alt) Brasilien Sao Paulo 14.01. - 02.03.23 (14 - 16 Jahre alt) Dabei ist die Teilnahme am Unterricht eines Gymnasiums oder einer Realschule am jeweiligen Wohnort der Gast- familie für den Gast verpflichtend. Die Schüler sprechen Deutsch als Fremdsprache. Ein Einführungsseminar vor dem Familienaufenthalt soll die Gastschüler auf das Familienleben bei Ihnen vorbe- reiten und die Basis für eine aktuelle und lebendige Be- ziehung zum deutschen Sprachraum aufbauen helfen. Der Gegenbesuch ist möglich. Bei Interesse wenden Sie sich bitte an: DJO-Deutsche Jugend in Europa e.V., Schlossstraße 92, 70176 Stuttgart. Nähere Informationen erteilen gerne Herr Liebscher unter Telefon 0711-625138 Handy 0172-6326322, Frau Wultschner und Frau Obrant unter Telefon 0711-6586533, Fax 0711-625168, E-Mail: gsp@djobw.de, www.gastschuelerprogramm.de. Skulpturenweg Bettenreute Am Samstag, 25. Juni 2022 wird eine öffentliche Füh- rung rund um das ehem. Wasserschloss Bettenreute an- geboten. Treffpunkt: Feuertobelbachbrücke an der Kreisstraße (bei Bettenreute) um 14:30 Uhr. Für Gruppen werden nach telefonischer Terminvereinba- rung auch Sonderführungen angeboten (Telefon: 07505 1252, H. Ehmann). Bauernhaus-Museum Allgäu-Oberschwaben Wolfegg Samstag, 25. Juni, 14 - 16.30 Uhr: Wildkräuter-Wissen Museumsakademie Bei diesem Kurs gibt Museumspädagogin und Kräuter- expertin Klara Metzler einen Einblick in ihr schier uner- schöpfliches Wissen über Garten- und Wildkräuter. Bei einem gemeinsamen Rundgang über das Museumsge- lände lernen Sie die verschiedenen Arten zu bestimmen und wie sie schon seit Generationen als Nutz- und Heil- pflanzen verwendet werden. Anschließend wird gemein- sam ein Kräutertee gemischt und ein Balsam angesetzt. Gebühr: 12 Euro (inkl. Eintritt) nur mit Voranmeldung. Sonntag, 26. Juni, 10- 18 Uhr: Auf ins Museum: Heuernte Einen Höhepunkt im bäuerlichen Jahr stellte stets die Heuernte dar, wenn die ganze Familie mit anpacken musste, um das wertvolle Futter zu mähen, zu wenden, zu Loreien zusammenzuziehen, zu Huizen aufzuschichten und später abzutransportieren. Für Groß und Klein gibt es viel zu sehen und mit anzupacken beim Sensen-Mähen, Huizen-Bauen oder beim Heukissen-Füllen. Mähvorfüh- rungen mit dem Pferdegespann und verschiedenen Old- timer-Traktoren runden das Programm ab. __________ Informationen Geöffnet Mai bis September täglich, von 10 - 18 Uhr, März bis April und Oktober bis November Dienstag bis Sonntag, von 10 - 17 Uhr. Mehr unter www.bauernhaus-museum.de. Eintritt: Erwachsene: 6 € I Senioren: 5 € I Kinder 0 - 5 Jahre: frei I Kinder - Jugendliche 6 - 18 Jahre: 2,50 € I Ermäßigt: 2,50 € I Familien-Tageskarte: 13 € I Teil-Fami- lien-Tageskarte: 7 € Adresse: Bauernhaus-Museum Allgäu-Oberschwaben Wolfegg I Vogter Str. 4 I 88364 Wolfegg I 07527 9550-0 I info@bauernhaus-museum.de Konto DE78 3705 0198 1994 1994 10 Unser Ziel: Kein Kind soll auf der Straße enden! Informationen unter www.strassenkinder.deFo to : M au ric e R es se l Amtsblatt der Gemeinde Baindt Nummer 25 Foto: © Clipdealer/DEIKE 752R77K1 Werkzeugecke In diesem Rätsel sind 37 Werkzeuge versteckt. Sie können vorwärts und rückwärts, waagrecht und senk- recht gelesen werden, verlaufen aber immer über Eck. Jeder Buchstabe wird nur einmal verwendet. Wenn Sie alle Wörter gefunden haben, ergeben die übrig bleibenden Buchstaben – zeilenweise von oben nach unten gelesen – ein Arbeitsinstrument. ABISOLIERZANGE – ABZIEHER – AMBOSS – BEIL – BESEN – BIT – BOHRER – BOLZENSCHEIDER – BRECHSTANGE – CUTTER – DIETRICH – DORN – DRAHTBUERSTE – FEILE – FLIESENSCHNEIDER – HOBEL – LAUBSAEGE – LOETKOLBEN – MAURERKELLE – MEISSEL – OELFILTERSCHLUESSEL – PINSEL – RATSCHE – RECHEN – ROHRZANGE – SCHAUBZWINGE – SCHAUFEL – SCHLEIFPAPIER – SCHRAUBENSCHLUESSEL – SICHEL – SPACHTEL – SPATEN – STAHLLineal – STEMMEISEN – VOR- SCHLAGHAMMER – WASSERWAAGE – WINKEL Amtsblatt der Gemeinde Baindt Nummer 25 Druck + Verlag Wagner GmbH & Co. KG | Max-Planck-Straße 14 | 70806 Kornwestheim | 07154 8222-70 | anzeigen@duv-wagner.de Anzeigenauftrag Anzeigenauftrag für das Amts- und Mitteilungsblatt der Gemeinde(n) Baindt Format 2-spaltig (90 mm breit) ca. _______mm hoch 4-spaltig (187 mm breit) (Mindesthöhe 30 mm) per Mail anzeigen@duv-wagner.de per Telefon 07154 8222-70 per Fax 07154 8222-15 per Post Druck + Verlag Wagner GmbH & Co. KG, Max-Planck-Straße 14, 70806 Kornwestheim Rechnung per Lastschrift Rechnung per Überweisung Hiermit ermächtige ich Druck + Verlag Wagner GmbH & Co. KG, 70806 Kornwestheim, zu Lasten des nachstehend angegebenen Kontos mittels Lastschrift den Rechnungsbetrag der obigen Anzeige einzuziehen. Rechnungsanschrift: Firma, Name Straße, Hausnummer PLZ, Ort Telefon für Rückfragen Fax E-Mail für Rechnungsversand Ort, Datum, Unterschrift Einwilligungserklärung: Für den Schutz Ihrer personenbezogenen Daten ha- ben wir alle technischen und organisatorischen Maßnahmen getroffen, um ein hohes Schutz- niveau zu schaffen. Wir halten uns dabei strikt an die Datenschutzgesetze und die sonstigen datenschutzrelevanten Vorschriften. Ihre Daten werden ausschließlich über sichere Kommu- nikationswege an die zuständige Stelle übergeben. Zur Bearbeitung Ihres Anliegens werden personenbezogene Daten von Ihnen erhoben wie z.B. Name, Anschrift, Kontaktdaten sowie die notwendigen Angaben zur Bearbeitung. Die Verwendung oder Weitergabe Ihrer Daten an unbeteiligte Dritte wird ausgeschlossen. In dem Fall eines gebührenpflichtigen Vorgangs über- mitteln wir zur Abwicklung der Bezahlung Ihre bezahlrelevanten Daten an den ePayment-Pro- vider. Mit Ihrer Unterschrift erklären Sie sich einverstanden. DE IBAN Meine Anzeige soll in der/den Kalenderwoche(n) erscheinen: einmalig wöchentlich 14-täglich monatlich Anzeigentext Bitte am PC oder in DRUCKSCHRIFT ausfüllen! Zusätzlich sende ich Ihnen diese Dokumente: Logo Grafik/Bild Gestaltungsvorgabe Alte Anzeige Alle Informationen zu Privatanzeigen finden Sie hier: www.duv-wagner.de Amtsblatt der Gemeinde Baindt Nummer 25 Preisbeispiele Baindt Alle Preise sind zzgl. MwSt. Druck + Verlag Wagner GmbH & Co. KG | Max-Planck-Straße 14 | 70806 Kornwestheim | 07154 8222-70 | anzeigen@duv-wagner.de 2-spaltig / 70 mm 90 x 70 mm 74,20 € 4-spaltig / 50 mm 187 x 50 mm 106,00 € 2-spaltig / 50 mm 90 x 50 mm 53,00 € 2-spaltig / 40 mm 90 x 40 mm 42,40 € 2-spaltig / 80 mm 90 x 80 mm 84,80 € 2-spaltig / 90 mm 90 x 90 mm 95,40 € Amtsblatt der Gemeinde Baindt Nummer 25 IMMOBILIENMARKT *** Sie wollen Ihr Grundstück verkaufen? *** Sie möchten ein Grundstück in Bodensee / Oberschwaben verkaufen oder kennen jemanden, der ein Grundstück verkaufen will? Ihnen fehlt nur noch der passende Käufer für Ihr Grund- stück? Dann sind Sie bei uns genau richtig. Wir kaufen Grund- stücke im Raum Bodensee / Oberschwaben und bieten Ihnen dabei einen transparenten Ablauf, Sicherheit und eine bequeme Abwicklung des Verkaufsprozesses. Ihre Angebote richten Sie bitte gerne an Herrn Sven Gerber: valvero Sachwerte GmbH NL Lindau Zwanziger Str. 24, 88131 Lindau ☎ 08382 2798290 oder 0170 7067506 E-Mail: info@valvero.de Berlin * Garmisch-Partenkirchen * Lindau (B) Edelmetalle * Immobilien * Innovative Sachwertkonzepte Öffnungszeiten:Mo - Fr 8.30 - 18.00 Uhr, Sa 8.30 - 14.00 Uhr Gartenbaumschule Müller Ulmer Straße 98, 88212 Ravensburg www.garten-mueller.de g är t en Mit allen Sinnen: sehen, riechen, schmecken Sie die große Vielfalt unseres Rosen- und Kräutersortiments Samstag, 25. Juni 2022 von 9.00 bis 17.00 Uhr RosenRot & KräuterGrün Facharzt für Allgemeinmedizin, Naturheilverfahren Akupunktur, Chirotherapie, Notfallmedizin Gröberstr. 3, 88284 Mochenwangen, Telefon 07502 2616 Homepage: www.dr-goertz.de Liebe Patienten! Die Praxis ist von Mittwoch, den 6. Juli bis einschließlich Freitag, den 8. Juli 2022 geschlossen. Vertretung übernimmt: - Praxis Dirk Molder, Mochenwangen, Tel. 94220 - Praxis A. Hartmann / Fr. Dr. Kempenich, Baindt, Tel. 4944 Vorankündigung Sommerurlaub: Vom 25. Juli bis einschließlich 12. August 2022 sind wir im Sommerurlaub. Vertretung übernimmt: - Praxis Dirk Molder, Mochenwangen, Tel. 94220 - Praxis A. Hartmann / Fr. Dr. Kempenich, Baindt, Tel. 4944 (nur 25.07. – 29.07.22) Sie haben ein Haus zu verkaufen? Wir, ein freundliches bodenständiges Paar mit einem Kind, suchen ein Haus mit großem Garten zum Kauf. Wo? Im ländlichen Raum naher Umkreis Baienfurt/Baindt/Weingar- ten/Ravensburg. Gern alleinstehendes Haus (evtl. mit Ein- liegerwohnung), ggf. auch Reihenhaus möglich. Wichtig: ru- hige Lage. Wir freuen uns über eine Kontaktaufnahme. 0176/84506005 GESCHÄFTSANZEIGEN ÄRZTE IMMOBILIEN ANKAUF MUT, HILFE, HOFFNUNG Helfen Sie krebskranken Kindern und deren Familien mit Ihrer Spende! Kreissparkasse Tübingen IBAN: DE10 6415 0020 0000 1260 63 VR Bank Tübingen eG IBAN: DE26 6406 1854 0027 9460 02 UNSERE SPENDENKONTEN Telefon 0 70 71 / 94 68 -11 www.krebskranke-kinder-tuebingen.de www.duv-wagner.de Amtsblatt der Gemeinde Baindt Nummer 25 Dorfstraße 14 www.lion-divers.de 88364 Wolfegg 0160-94 68 35 14 Tauchschule Lion Divers Laborant (m/w/d) Chemische Analytik Führen Sie an den Standorten Ravensburg oder Langenargen die Freigabeprüfungen von Ausgangsstoffen und Fertigarznei- mitteln durch. (Job-ID 34501) Produktionsmitarbeiter (m/w/d) Unterstützen Sie unsere Produktionsstätten in Ravensburg Mitte (Job-ID 32786), Ravensburg Süd (39985) sowie in Langenargen (37169) bei der Herstellung teils lebens- wichtiger Medikamente. Administrative Assistenz (m/w/d) New Business Unterstützen Sie uns in Ravensburg als administrative Assistenz und lernen Sie das New Business Development kennen. Sie koordinieren Termine, übernehmen die Korres- pondenz und erstellen Präsentationen sowie Angebote. (Job-ID 40463) Vorteile: attraktive Vergütung, modernes Umfeld Eintrittsdatum: sofort bzw. nach Vereinbarung Arbeitszeit: Vollzeit Für alle Ausschreibungen gilt: Haben Sie Fragen an uns? Wir sind jeden Mittwoch von 13 bis 16 Uhr unter Tel. 0751 3700-6322 für Sie erreichbar. Entdecken Sie Ihre Möglichkeiten bei uns und bewerben Sie sich jetzt: vetter-pharma.com/karriere Vetter – für mehr Lebensqualität. Bei uns bekommen Sie vollen Rückhalt. Egal mit welchem Background. Bei uns bekommen vollen Rückhalt. Egal mit welchem STELLENANGEBOTE AUS DER LANDWIRTSCHAFT[mehr]

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        Wasserversorgungssatzung_01.04.2024.pdf

        Gemeinde Baindt Landkreis Ravensburg Satzung über den Anschluss an die öffentliche Wasserversorgungsanlage und die Versorgung der Grundstücke mit Wasser (Wasserversorgungssatzung – WVS) der Gemeinde Baindt vom 01.02.2007. Aufgrund von §§ 4 und 11 der Gemeindeordnung für Baden-Württemberg (GemO) und §§ 2, 8 Abs. 2, 11, 13, 20 und 42 des Kommunalabgabengesetzes für Baden-Württemberg (KAG) hat der Gemein- derat der Gemeinde Baindt in seiner Sitzung am 27.02.2024 folgende Satzung beschlossen: I. Allgemeine Bestimmungen § 1 Wasserversorgung als öffentliche Einrichtung (1) Die Gemeinde Baindt betreibt die öffentliche Wasserversorgung als Eigenbetrieb unter dem Namen Eigenbetrieb Wasserversor- gung zu dem Zweck, das Gemeindegebiet mit Trinkwasser zu versorgen. Art und Umfang der Wasserversorgungsanlagen bestimmt die Gemeinde. (2) Die Gemeinde/Stadt kann die Wasserversorgung ganz oder teilweise durch Dritte vornehmen lassen. (3) Die Wasserversorgung erzielt keine Gewinne. § 2 Anschlussnehmer, Wasserabnehmer (1) Anschlussnehmer ist der Grundstückseigentümer, dem Erbbauberechtigte, Wohnungseigentümer, Wohnungserb-bauberechtigte und sonstige zur Nutzung eines Grundstücks dinglich Berechtigte gleichstehen. (2) Als Wasserabnehmer gelten der Anschlussnehmer, alle sonstigen zur Entnahme von Wasser auf dem Grundstück Berechtigten sowie jeder, der der öffentlichen Wasserversorgung tatsächlich Wasser entnimmt. § 3 Anschluss- und Benutzungsrecht (1) Jeder Eigentümer eines im Gebiet der Gemeinde liegenden Grundstücks ist berechtigt, den Anschluss seines Grundstücks an die Wasserversorgungsanlage und die Belieferung mit Trinkwasser nach Maßgabe der Satzung zu verlangen. (2) Das Anschluss– und Benutzungsrecht erstreckt sich nur auf solche Grundstücke, die durch eine Versorgungsleitung erschlossen werden. Die Grundstückseigentümer können nicht verlangen, dass eine neue Versorgungsleitung hergestellt oder eine bestehende Versorgungsleitung geändert wird. (3) Der Anschluss eines Grundstücks an eine bestehende Versorgungsleitung kann abgelehnt werden, wenn die Wasserversorgung wegen der Lage des Grundstücks oder aus sonstigen technischen oder betrieblichen Gründen der Gemeinde erhebliche Schwierig- keiten bereitet oder besondere Maßnahmen erfordert. (4) Das Anschluss- und Benutzungsrecht besteht auch in den Fällen der Absätze 2 und 3, sofern der Grundstückseigentümer sich verpflichtet, die mit dem Bau und Betrieb zusammenhängenden Mehrkosten zu übernehmen und auf Verlagen Sicherheit zu leisten. § 4 Anschlusszwang (1) Die Eigentümer von Grundstücken, auf denen Wasser verbraucht wird, sind verpflichtet, diese Grundstücke an die öffentliche Wasserversorgungsanlage anzuschließen, wenn sie an eine öffentliche Straße mit einer betriebsfertigen Versorgungsleitung gren- zen oder ihren unmittelbaren Zugang zu einer solchen Straße durch einen Privatweg haben. Befinden sich auf einem Grundstück mehrere Gebäude zum dauernden Aufenthalt von Menschen, so ist jedes Gebäude anzuschließen. Bei Neu- und Umbauten muss der Anschluss vor der Schlussabnahme des Baus ausgeführt sein. (2) Von der Verpflichtung zum Anschluss wird der Grundstückseigentümer auf Antrag befreit, wenn der Anschluss ihm aus beson- deren Gründen auch unter Berücksichtigung der Erfordernisse des Gemeinwohls nicht zugemutet werden kann. Der Antrag auf Befreiung ist unter Angabe der Gründe schriftlich bei der Gemeinde einzureichen. § 5 Benutzungszwang (1) Auf Grundstücken, die an die öffentliche Wasserversorgung angeschlossen sind, haben die Wasserabnehmer ihren gesamten Wasserbedarf aus dieser zu decken. Ausgenommen ist hiervon die Nutzung von Niederschlagswasser für Zwecke der Gartenbe- wässerung. (2) Von der Verpflichtung zur Benutzung wird der Wasserabnehmer auf Antrag befreit, wenn die Benutzung ihm aus besonderen Gründen auch unter Berücksichtigung der Erfordernisse des Gemeinwohls nicht zugemutet werden kann. (3) Die Gemeinde räumt dem Wasserabnehmer darüber hinaus im Rahmen des ihr wirtschaftlich Zumutbaren auf Antrag die Mög- lichkeit ein, den Bezug auf einen von ihm gewünschten Verbrauchszweck oder auf einen Teilbedarf zu beschränken. (4) Der Antrag auf Befreiung oder Teilbefreiung ist unter Angabe der Gründe schriftlich bei der Gemeinde einzureichen. (5) Der Wasserabnehmer hat der Gemeinde vor Errichtung einer Eigengewinnungsanlage Mitteilung zu machen. Er hat durch geeignete Maßnahmen sicherzustellen, dass von seiner Eigenanlage keine Rückwirkungen in die öffentliche Wasserversor- gungsanlage möglich sind. § 6 Art der Versorgung (1) Das Wasser muss den jeweils geltenden Rechtsvorschriften und den anerkannten Regeln der Technik für Trinkwasser entspre- chen. Die Gemeinde ist verpflichtet, das Wasser unter dem Druck zu liefern, der für eine einwandfreie Deckung des üblichen Bedarfs in dem betreffenden Versorgungsgebiet erforderlich ist. Sie ist berechtigt, die Beschaffenheit und den Druck des Wassers im Rahmen der gesetzlichen und behördlichen Bestimmungen sowie der anerkannten Regeln der Technik zu ändern, falls dies in besonderen Fällen aus wirtschaftlichen oder technischen Gründen zwingend notwendig ist; dabei sind die Belange des Wasserabnehmers mög- lichst zu berücksichtigen. (2) Stellt der Wasserabnehmer Anforderungen an Beschaffenheit und Druck des Wassers, die über die vorgenannten Verpflichtun- gen hinausgehen, so obliegt es ihm selbst, die erforderlichen Vorkehrungen zu treffen. § 7 Umfang der Versorgung, Unterrichtung bei Versorgungsunterbrechungen (1) Die Gemeinde ist verpflichtet, das Wasser jederzeit am Ende der Anschlussleitung zur Verfügung zu stellen. Dies gilt nicht 1. soweit zeitliche Beschränkungen zur Sicherstellung der öffentlichen Wasserversorgung erforderlich oder sonst nach dieser Sat- zung vorbehalten sind. 2. soweit und solange die Gemeinde an der Versorgung durch höhere Gewalt oder sonstige Umstände, deren Beseitigung ihr wirt- schaftlich nicht zugemutet werden kann, gehindert ist. (2) Die Versorgung kann unterbrochen werden, soweit dies zur Vornahme betriebsnotwendiger Arbeiten erforderlich ist. Die Gemeinde hat jede Unterbrechung oder Unregelmäßigkeit unverzüglich zu beheben. (3) Die Gemeinde hat die Wasserabnehmer bei einer nicht nur für kurze Dauer beabsichtigten Unterbrechung der Versorgung recht- zeitig in geeigneter Weise zu unterrichten. Die Pflicht zur Unterrichtung entfällt, wenn sie 1. nach den Umständen nicht rechtzeitig möglich ist und die Gemeinde dies nicht zu vertreten hat oder 2.die Beseitigung von bereits eingetretenen Unterbrechungen verzögern würde. § 8 Verwendung des Wassers (1) Das Wasser wird nur für die eigenen Zwecke des Anschlussnehmers, seiner Mieter und ähnlich berechtigter Personen zur Ver- fügung gestellt. Die Weiterleitung an sonstige Dritte ist nur mit schriftlicher Zustimmung der Gemeinde zulässig. Diese muss erteilt werden, wenn dem Interesse an der Weiterleitung nicht überwiegende versorgungswirtschaftliche Gründe entgegenstehen. (2) Das Wasser darf für alle Zwecke verwendet werden, soweit nicht in dieser Satzung oder aufgrund sonstiger gesetzlicher oder behördlicher Vorschriften Beschränkungen vorgesehen sind. Die Gemeinde kann die Verwendung für bestimmte Zwecke beschrän- ken, soweit dies zur Sicherstellung der allgemeinen Wasserversorgung erforderlich ist. (3) Der Anschluss von Anlagen zum Bezug von Bauwasser ist bei der Gemeinde vor Beginn der Bauarbeiten zu beantragen. Ent- sprechendes gilt für Anschlüsse zu sonstigen vorübergehenden Zwecken. (4) Soll Wasser aus öffentlichen Hydranten nicht zum Feuer löschen, sondern zu anderen vorübergehenden Zwecken entnommen werden, sind hierfür Hydrantenstandrohre der Gemeinde mit Wasserzählern zu benutzen. (5) Sollen auf einem Grundstück besondere Feuerlöschanschlüsse eingerichtet werden, sind über ihre Anlegung Unterhaltung und Prüfung besondere Vereinbarungen mit der Gemeinde zu treffen. (6) Mit Wasser aus der öffentlichen Wasserversorgung ist sorgsam umzugehen. Die Wasserabnehmer werden aufgefordert, was- sersparende Verfahren anzuwenden, soweit dies insbesondere wegen der benötigten Wassermenge mit Rücksicht auf den Wasser- haushalt zumutbar und aus hygienischen Gründen vertretbar ist. § 9 Unterbrechung des Wasserbezugs (1) Will ein Anschlussnehmer den Wasserbezug länger als drei Monate einstellen, so hat er dies der Gemeinde mindestens zwei Wochen vor der Einstellung schriftlich mitzuteilen. Wird der Wasserverbrauch ohne rechtzeitige schriftliche Mitteilung eingestellt, so haftet der Anschlussnehmer der Gemeinde für die Erfüllung sämtlicher sich aus der Satzung ergebenden Verpflichtungen. (2) Der Anschlussnehmer kann eine zeitweilige Absperrung seines Anschlusses verlangen, ohne damit das Benutzungsverhältnis aufzulösen. § 10 Einstellung der Versorgung (1) Die Gemeinde ist berechtigt, die Versorgung fristlos einzustellen, wenn der Wasserabnehmer den Bestimmungen dieser Satzung zuwiderhandelt und die Einstellung erforderlich ist, um 1. eine unmittelbare Gefahr für die Sicherheit von Personen oder Anlagen abzuwehren, 2. den Verbrauch von Wasser unter Umgehung, Beeinflussung oder vor Anbringung der Messeinrichtungen zu verhindern 3. oder zu gewährleisten, dass Störungen anderer Wasserabnehmer, störende Rückwirkungen auf Einrichtungen der Gemeinde oder Dritter oder Rückwirkungen auf die Güte des Trinkwassers ausgeschlossen sind. (2) Bei anderen Zuwiderhandlungen, insbesondere bei Nichtzahlung einer fälligen Abgabenschuld trotz Mahnung, ist die Gemeinde berechtigt, die Versorgung zwei Wochen nach Androhung einzustellen. Dies gilt nicht, wenn der Wasserabnehmer darlegt, dass die Folgen der Einstellung außer Verhältnis zur Schwere der Zuwiderhandlung stehen und hinreichende Aussicht besteht, dass der Wasserabnehmer seinen Verpflichtungen nachkommt. Die Gemeinde kann mit der Mahnung zugleich die Einstellung der Versorgung androhen. (3) Die Gemeinde hat die Versorgung unverzüglich wieder aufzunehmen, sobald die Gründe für ihre Einstellung entfallen sind und der Wasserabnehmer die Kosten der Einstellung und Wiederaufnahme der Versorgung ersetzt hat. § 11 Grundstücksbenutzung (1)Die Anschlussnehmer haben zur örtlichen Versorgung das Anbringen und Verlegen von Leitungen einschließlich Zube- hör zur Zu- und Fortleitung von Wasser über ihre im gleichen Versorgungsgebiet liegenden Grundstücken sowie erforder- liche Schutzmaßnahmen unentgeltlich zuzulassen. Diese Pflicht betrifft nur Grundstücke, die an die Wasserversorgung angeschlos- sen sind und die vom Anschlussnehmer in wirtschaftlichem Zusammenhang mit der Wasserversorgung genutzt werden oder für die die Möglichkeit der Wasserversorgung sonst wirtschaftlich vorteilhaft ist. Sie entfällt, wenn die Inanspruchnahme der Grundstücke den Anschlussnehmer mehr als notwendige oder unzumutbare Weise belasten würde. (2) Der Wasserabnehmer oder Anschlussnehmer ist rechtzeitig über Art und Umfang der beabsichtigten Inanspruchnahme der Grundstücke zu benachrichtigen. 3) Der Anschlussnehmer kann die Verlegung der Einrichtungen verlangen, wenn sie an der bisherigen Stelle für ihn nicht mehr zumutbar sind. Die Kosten der Verlegung hat die Gemeinde zu tragen. Dienen die Einrichtungen ausschließlich der Versorgung des Grundstücks, so hat der Anschlussnehmer die Kosten zu tragen. (4) Wird der Wasserbezug eingestellt, so hat der Grundstückseigentümer die Entfernung der Einrichtungen zu gestatten oder sie auf Verlangen der Gemeinde noch fünf Jahre unentgeltlich zu dulden, es sei denn, dass ihm dies nicht zugemutet werden kann. (5) Die Absätze 1 bis 4 gelten nicht für öffentliche Verkehrswege und Verkehrsflächen sowie für Grundstücke, die durch Planfest- stellung für den Bau von öffentlichen Verkehrswegen und Verkehrsflächen bestimmt sind. § 12 Zutrittsrecht Der Wasserabnehmer hat dem mit einem Ausweis versehenen Beauftragten der Gemeinde im Rahmen des §44 Abs. 6 Wasser- gesetz für Baden-Württemberg und des § 99 der Abgabenordnung den Zutritt zu seinen Räumen und zu den in § 24 genannten Einrichtungen zu gestatten, soweit dies für die Prüfung der technischen Einrichtung, zur Wahrnehmung sonstiger Rechte und Pflichten nach dieser Satzung, insbesondere zur Ablesung, zum Austausch der Messeinrichtungen (Wasserzähler) oder zur Ermitt- lung der Grundlagen für die Gebührenbemessung erforderlich ist. II. Hausanschlüsse, Anlage des Anschlussnehmers, Messeinrichtungen § 13 Anschlussantrag Der Anschluss an die öffentliche Wasserversorgungsanlage und jede Änderung des Hausanschlusses ist vom Anschluss- nehmer unter Benutzung eines bei der Gemeinde erhältlichen Vordrucks für jedes Grundstück zu beantragen. Dem Antrag sind insbesondere folgende Unterlagen beizufügen soweit sich die erforderlichen Angaben nicht bereits aus dem Antrag selbst ergeben: 1. Ein Lageplan nebst Beschreibung und Skizze der geplanten Anlage des Anschlussnehmers (Wasserverbrauchsanlage), 2. der Name des Installationsunternehmens, durch das die Wasserverbrauchsanlage eingerichtet oder geändert werden soll, 3. eine nähere Beschreibung besonderer Einrichtungen (z. B. von Gewerbebetrieben usw.), für die auf dem Grundstück Wasser verwendet werden soll, sowie die Angabe des geschätzten Wasserbedarfs, 4. Angaben über eine etwaige Eigengewinnungsanlage, 5. im Falle des § 3 Abs. 4 die Verpflichtungserklärung z. B. Übernahme der mit dem Bau und Betrieb zusammenhängenden Mehr- kosten. § 14 Haus- und Grundstücksanschlüsse (1) Der Hausanschluss besteht aus der Verbindung des Verteilungsnetzes mit der Anlage des Anschlussnehmers. Er beginnt an der Abzweigstelle des Verteilungsnetzes und endet mit der Hauptabsperrvorrichtung. Hausanschlüsse werden ausschließlich von der Gemeinde hergestellt, unterhalten, erneuert, geändert, abgetrennt und beseitigt. (2) Hausanschlüsse stehen vorbehaltlich abweichender Regelung im Eigentum der Gemeinde. Soweit sie in öffentliche Verkehrs- und Grünflächen verlaufen (Grundstücksanschlüsse), sind sie Teil der öffentlichen Wasserversorgungsanlagen. (3) Art, Zahl und Lage der Hausanschlüsse sowie deren Änderung werden nach Anhörung des Anschlussnehmers und unter Wah- rung seiner berechtigten Interessen von der Gemeinde bestimmt. Die Gemeinde stellt die für den erstmaligen Anschluss eines Grundstücks notwendigen Hausanschlüsse bereit. (4) Die Gemeinde kann auf Antrag des Anschlussnehmers weitere Anschlüsse sowie vorläufige oder vorübergehende Anschlüsse herstellen. Als weitere Anschlüsse gelten auch Hausanschlüsse für Grundstücke, die nach Entstehen der Beitragspflicht (§ 37) neu gebildet werden. (5) Haushaltsanschlüsse dürfen nicht überbaut werden, die Freilegung muss stets möglich sein, sie sind vor Beschädigung zu schüt- zen. Der Anschlussnehmer hat die baulichen Voraussetzungen für die sichere Errichtung des Hausanschlusses zu schaffen. Er darf keine Einwirkungen auf den Hausanschluss vornehmen oder vornehmen lassen. Jede Beschädigung des Hausanschlusses, insbe- sondere das Undichtwerden von Leitungen sowie sonstige Störungen, sind der Gemeinde unverzüglich mitzuteilen. § 15 Kostenerstattung (1) Der Anschlussnehmer hat der Gemeinde zu erstatten: 1. Die Kosten der Herstellung, Unterhaltung, Erneuerung, Veränderung und Beseitigung der notwendigen Hausanschlüsse. Dies gilt nicht für den Teil des Hausanschlusses (Grundstücksanschluss), der in öffentlichen Verkehrs- und Grünflächen verläuft (§ 14 Abs.2). 2. Die Kosten der Herstellung, Unterhaltung, Erneuerung, Veränderung und Beseitigung der weiteren, vorläufigen und vorüberge- henden Hausanschlüsse (§ 14 Abs. 4). Zu diesen Kosten gehören auch die Aufwendungen für die Wiederherstellung des alten Zustands auf den durch die Arbeiten bean- spruchten Flächen. (2) Zweigt eine Hausanschlussleitung von der Anschlusstrommel im Hydrantenschacht ab (württ. Schachthydrantensystem), so wird der Teil der Anschlussleitung, der neben der Versorgungsleitung verlegt ist, bei der Berechnung der Kosten nach Abs. 1 unbe- rücksichtigt gelassen. Die Kosten für die Herstellung, Unterhaltung, Erneuerung, Veränderung und Beseitigung dieser Teilstrecke trägt die Gemeinde. (3) Der Erstattungsanspruch entsteht mit der endgültigen Herstellung des Hausanschlusses, im Übrigen mit der Beendigung der Maßnahme. Der Erstattungsanspruch wird binnen eines Monats nach Bekanntgabe des Abgabenbescheids fällig. (4) Erhalten mehrere Grundstücke eine gemeinsame Hausanschlussleitung, so ist für die Teile der Anschlussleitung, die ausschließ- lich einem der beteiligten Grundstücke dienen, allein der Eigentümer bzw. Erbbauberechtigte des betreffenden Grundstücks ersatz- pflichtig. Soweit Teile der Hausanschlussleitung mehreren Grundstücken gemeinsam dienen, sind die Eigentümer bzw. Erbbaube- rechtigten der beteiligten Grundstücke als Gesamtschuldner ersatzpflichtig. § 16 Private Anschlussleitungen (1) Private Anschlussleitungen hat der Anschlussnehmer selbst zu unterhalten, zu ändern und zu erneuern. Die insoweit anfallenden Kosten sind vom Anschlussnehmer zu tragen. (2) Entspricht eine solche Anschlussleitung nach Beschaffenheit und Art der Verlegung den Bestimmungen der DIN 1988 und etwa- igen zusätzlichen Bestimmungen der Gemeinde, und verzichtet der Anschlussnehmer schriftlich auf seine Rechte an der Leitung, so ist die Anschlussleitung auf sein Verlangen von der Gemeinde zu übernehmen. Dies gilt nicht für Leitungen im Außenbereich (§ 35 BauGB). (3) Unterhaltungs-, Änderungs- und Erneuerungsarbeiten an privaten Grundstücksanschlüssen sind der Gemeinde vom Anschluss- nehmer mindestens 14 Tage vorher anzuzeigen. §17 Anlage des Anschlussnehmers (1) Für die ordnungsgemäße Errichtung, Erweiterung, Änderung und Unterhaltung der Anlage hinter dem Hausanschluss mit Aus- nahme der Messeinrichtungen der Gemeinde – ist der Anschlussnehmer verantwortlich. Hat er die Anlage oder Anlageteile einem Dritten vermietet oder sonst zur Benutzung überlassen, so ist er neben diesem verantwortlich. (2) Die Anlage darf nur unter Beachtung der Vorschriften dieser Satzung und anderer gesetzlicher oder behördlicher Be-stimmungen sowie nach den allgemein anerkannten Regeln der Technik errichtet, erweitert, geändert und unterhalten werden. Die Errichtung der Anlage und wesentliche Veränderungen dürfen nur durch die Gemeinde oder ein von der Gemeinde zugelassenes Installationsun- ternehmen erfolgen. Die Gemeinde ist berechtigt, die Ausführung der Arbeiten zu überwachen. (3) Anlagenteile, die sich vor den Messeinrichtungen befinden, können plombiert werden. Ebenso können Anlagenteile, die zur Anlage des Anschlussnehmers gehören, unter Plombenverschluss genommen werden, um eine einwandfreie Messung zu gewähr- leisten. Die dafür erforderliche Ausstattung der Anlage ist nach den Angaben der Gemeinde zu veranlassen. (4) Anlagen und Verbrauchseinrichtungen sind so zu betreiben, dass Störungen anderer Wasserabnehmer, störende Rück-wirkun- gen auf Einrichtungen der Gemeinde oder Dritter oder Rückwirkungen auf die Güte des Trinkwassers ausgeschlossen sind. § 18 Inbetriebsetzung der Anlage des Anschlussnehmers (1) Die Gemeinde oder deren Beauftragte schließen die Anlage des Anschlussnehmers an das Verteilungsnetz an und setzen sie in Betrieb. (2) Jede Inbetriebsetzung der Anlage ist bei der Gemeinde über die Installationsunternehmen zu beantragen. § 19 Überprüfung der Anlage des Anschlussnehmers (1) Die Gemeinde ist berechtigt, die Anlage des Anschlussnehmers vor und nach ihrer Inbetriebsetzung zu überprüfen. Sie hat den Anschlussnehmer auf erkannte Sicherheitsmängel aufmerksam zu machen und kann deren Beseitigung verlangen. (2) Werden Mängel festgestellt, die die Sicherheit gefährden oder erhebliche Störungen erwarten lassen, so ist die Gemeinde be- rechtigt, den Anschluss oder die Versorgung zu verweigern; bei Gefahr für Leib und Leben ist sie dazu verpflichtet. (3) Durch Vornahme oder Unterlassen der Überprüfung der Anlage sowie durch deren Anschluss an das Verteilungsnetz übernimmt die Gemeinde keine Haftung für die Mängelfreiheit der Anlage. Dies gilt nicht, wenn sie bei einer Überprüfung Mängel festgestellt hat, die eine Gefahr für Leib und Leben darstellen. § 20 Technische Anschlussbedingungen Die Gemeinde ist berechtigt, weitere technische Anforderungen an den Hausanschluss und andere Anlagenteile sowie an den Be- trieb der Anlage festzulegen, soweit dies aus Gründen der sicheren und störungsfreien Versorgung, insbesondere im Hinblick auf die Erfordernisse des Verteilungsnetzes, notwendig ist. Diese Anforderungen dürfen den anerkannten Regeln der Technik nicht widersprechen. Der Anschluss bestimmter Verbrauchseinrichtungen kann von der vorherigen Zustimmung der Gemeinde abhängig gemacht werden. Die Zustimmung darf nur verweigert werden, wenn der Anschluss eine sichere und störungsfreie Versorgung gefährden würde. § 21 Messung (1) Die Gemeinde stellt die verbrauchte Wassermenge durch Messeinrichtungen (Wasserzähler) fest, die den eichrechtlichen Vor- schriften entsprechen. Bei öffentlichen Verbrauchseinrichtungen kann die gelieferte Menge auch rechnerisch ermittelt oder geschätzt werden, wenn die Kosten der Messung nicht im Verhältnis zur Höhe des Verbrauchs stehen. (2) Die Gemeinde hat dafür Sorge zu tragen, dass eine einwandfreie Messung der verbrauchten Wassermenge gewährleistet ist. Sie bestimmt Art, Zahl und Größe sowie Anbringungsort der Messeinrichtungen. Ebenso ist die Lieferung, Anbringung, Überwa- chung, Unterhaltung und Entfernung der Messeinrichtungen Aufgabe der Gemeinde. Sie hat den Anschlussnehmer anzuhören und dessen berechtigte Interessen zu wahren. Sie ist verpflichtet, auf Verlangen des Anschlussnehmers die Messeinrichtungen zu ver- legen, wenn dies ohne Beeinträchtigung einer einwandfreien Messung möglich ist; der Anschlussnehmer ist verpflichtet, die Kosten zu tragen. (3) Der Anschlussnehmer haftet für das Abhandenkommen und die Beschädigung der Messeinrichtungen, soweit ihn daran ein Verschulden trifft. Er hat den Verlust, Beschädigungen und Störungen dieser Einrichtungen der Gemeinde unverzüglich mitzuteilen. Er ist verpflichtet, die Einrichtungen vor Abwasser, Schmutz- und Grundwasser sowie vor Frost zu schützen. (4) Der Einbau von Zwischenzählern in die Verbrauchsleitung ist dem Wasserabnehmer gestattet. Alle den Zwischenzähler betref- fenden Kosten gehen zu seinen Lasten. Die Gemeinde ist nicht verpflichtet, das Anzeigeergebnis eines Zwischenzählers der Was- serzinsberechnung zugrunde zu legen. § 22 Nachprüfung von Messeinrichtungen (1) Der Wasserabnehmer kann jederzeit die Nachprüfung der Messeinrichtung durch eine Eichbehörde oder eine staatlich aner- kannte Prüfstelle nach § 39 des Mess- und Eichgesetzes verlangen. Stellt der Wasserabnehmer den Antrag auf Prüfung nicht bei der Gemeinde, so hat er diese vor Antragstellung zu benachrichtigen. (2) Die Kosten der Prüfung fallen der Gemeinde zu Last, falls die Abweichung die gesetzlichen Verkehrsfehlergrenzen überschreitet, sonst dem Wasserabnehmer. § 23 Ablesung (1) Die Messeinrichtungen werden vom Beauftragten der Gemeinde oder auf Verlangen der Gemeinde vom Anschlussnehmer selbst abgelesen. Dieser hat dafür Sorge zu tragen, dass die Messeinrichtungen leicht zugänglich sind. (2) Solange der Beauftragte der Gemeinde die Räume des Anschlussnehmers nicht zum Ablesen betreten kann oder die Meldung durch den Anschlussnehmer nicht fristgerecht erfolgt, darf die Gemeinde den Verbrauch auf der Grundlage der letzten Ablesung schätzen; die tatsächlichen Verhältnisse sind angemessen zu berücksichtigen. § 24 Messeinrichtungen an der Grundstücksgrenze (1) Die Gemeinde kann verlangen, dass der Anschlussnehmer auf eigene Kosten nach seiner Wahl an der Grundstücksgrenze einen geeigneten Wasserzählerschacht oder Wasserzählerschrank anbringt, wenn 1. das Grundstück unbebaut ist oder 2. die Versorgung des Gebäudes mit Anschlussleitungen erfolgt, die unverhältnismäßig lang sind oder nur unter besonderen Er- schwernissen verlegt werden können, oder 3. kein Raum zur frostsicheren Unterbringung des Wasserzählers vorhanden ist. (2) Der Anschlussnehmer ist verpflichtet, die Einrichtungen in ordnungsgemäßem Zustand und jederzeit zugänglich zu halten. (3) Der Anschlussnehmer kann die Verlegung der Einrichtungen auf seine Kosten verlangen, wenn sie an der bisherigen Stelle für ihn nicht mehr zumutbar sind und die Verlegung ohne Beeinträchtigung einer einwandfreien Messung möglich ist. III. Wasserversorgungsbeitrag § 25 Erhebungsgrundsatz Die Gemeinde erhebt zur teilweisen Deckung ihres Aufwands für die Anschaffung, Herstellung und den Ausbau der öffentlichen Wasserversorgungsanlagen einen Wasserversorgungsbeitrag. § 26 Gegenstand der Beitragspflicht (1)Der Beitragspflicht unterliegen Grundstücke, für die eine bauliche oder gewerbliche Nutzung festgesetzt ist, wenn sie bebaut oder gewerblich genutzt werden können. Erschlossene Grundstücke, für die eine bauliche oder gewerbliche Nutzung nicht festgesetzt ist, unterliegen der Beitragspflicht, wenn sie nach der Verkehrsauffassung Bauland sind und nach der geordneten baulichen Entwicklung der Gemeinde zur Bebauung an- stehen. (2) Wird ein Grundstück an die öffentliche Wasserversorgungsanlage tatsächlich angeschlossen, so unterliegt es der Bei-tragspflicht auch dann, wenn die Voraussetzungen des Absatzes 1 nicht erfüllt sind. § 27 Beitragsschuldner (1) Beitragsschuldner ist, wer im Zeitpunkt der Zustellung des Beitrags- bzw. Vorauszahlungsbescheids Eigentümer des Grundstücks ist. (2) Ist das Grundstück mit einem Erbbaurecht belastet, so ist der Erbbauberechtigte an Stelle des Eigentümers beitragspflichtig. Mehrere Beitragsschuldner sind Gesamtschuldner; bei Wohnungs- und Teileigentum sind die einzelnen Wohnungs- und Teileigen- tümer nur entsprechend ihrem Miteigentumsanteil beitragspflichtig. (3) Steht das Grundstück, Erbbaurecht, Wohnungs- oder Teileigentum im Eigentum mehrerer Personen zur gesamten Hand, ist die Gesamthandgemeinschaft beitragspflichtig. § 28 Beitragsmaßstab Beitragsmaßstab für den Wasserversorgungsbeitrag ist die Nutzungsfläche. Diese ergibt sich durch Vervielfachung der Grundstücks- fläche (§ 29) mit dem Nutzungsfaktor (§ 30). Das Ergebnis wird auf eine volle Zahl gerundet, wobei Nachkommastellen ab 0,5 auf die nächstfolgende volle Zahl aufgerundet und Nachkommastellen, die kleiner als 0,5 sind, auf die vorausgehende volle Zahl abge- rundet werden. § 29 Grundstücksfläche (1) Als Grundstücksfläche gilt: a) bei Grundstücken im Bereich eines Bebauungsplans die Flächen, die der Ermittlung der zulässigen Nutzung zugrunde zu legen ist; b) wenn ein Bebauungsplan oder eine Satzung nach § 34 Abs. 4 S.1 BauGB nicht besteht oder die erforderliche Festsetzung nicht enthält, die tatsächliche Grundstücksfläche bis zu einer Tiefe von 40 Meter von der der Erschließungsanlage zugewandten Grundstücksgrenze. Reicht die bauliche oder gewerbliche Nutzung über diese Begrenzung hinaus oder sind Flächen tatsächlich angeschlossen, so ist die Grundstückstiefe maßgebend, die durch die hintere Grenze der Nutzung zuzüglich der baurechtlichen Abstandsflächen bestimmt wird. Grundstücksteile, die lediglich die wegemäßige Verbindung zur Erschließungsanlage herstellen, bleiben bei der Bestimmung der Grundstückstiefe unberücksichtigt. Zur Nutzung zählen auch angelegte Grünflächen oder gärt- nerisch genutzte Flächen. (2) Teilflächenabgrenzungen gemäß § 31 Abs. 1 Satz 2 KAG bleiben unberührt. § 30 Nutzungsfaktor (1) Entsprechend der Ausnutzbarkeit wird die Grundstücksfläche (§ 29) mit einem Nutzungsfaktor vervielfacht, der im Einzelnen beträgt: 1. bei eingeschossiger Bebaubarkeit 1,0 2. bei zweigeschossiger Bebaubarkeit 1,25 3. bei dreigeschossiger Bebaubarkeit 1,5 4. bei vier- und fünfgeschossiger Bebaubarkeit 1,75 5. bei sechs- und mehrgeschossiger Bebaubarkeit 2,0 (2) bei Stellplatzgrundstücken und bei Grundstücken, für die nur eine Nutzung ohne Bebauung zulässig ist oder bei denen die Be- bauung nur unter geordnete Bedeutung hat, wird ein Nutzungsfaktor von 0,5 zugrunde gelegt. Dasselbe gilt für Gemeinbedarfs- oder Grünflächengrundstücke, deren Grundstücksflächen aufgrund ihrer Zweckbestimmung nicht oder nur zu einem untergeordneten Teil mit Gebäuden überdeckt werden sollen bzw. überdeckt sind (zum Beispiel Friedhöfe, Sportplätze, Freibäder, Kleingartenanlagen). Die §§ 31-34 finden keine Anwendung. § 31 Ermittlung des Nutzungsmaßes bei Grundstücken, für die ein Bebauungsplan die Geschosszahl festsetzt Als Geschosszahl gilt die im Bebauungsplan festgesetzte höchstzulässige Zahl der Vollgeschosse. Ist im Einzelfall eine größere Geschosszahl genehmigt, so ist diese zugrunde zu legen. Als Geschosse gelten Vollgeschosse i.S. der Landesbauordnung (LBO) in der im Zeitpunkt der Beschlussfassung über den Bebauungsplan geltenden Fassung. Sind auf einem Grundstück mehrere bauli- che Anlagen mit unterschiedlicher Geschosszahl zulässig, ist die höchste Zahl der Vollgeschosse maßgebend. § 32 Ermittlung des Nutzungsmaßes bei Grundstücken, für die ein Bebauungsplan eine Baumassenzahl festsetzt (1) Weist der Bebauungsplan statt der Zahl der Vollgeschosse eine Baumassenzahl aus, so gilt als Geschosszahl die Baumassen- zahl geteilt durch [3,5]; das Ergebnis wird auf eine volle Zahl gerundet, wobei Nachkommastellen ab 0,5 auf die nächstfolgende volle Zahl aufgerundet und Nachkommastellen, die kleiner als 0,5 sind, auf die vorausgehende volle Zahl abgerundet werden. (2) Ist eine größere als die nach Abs. 1 bei Anwendung der Baumassenzahl zulässige Baumasse genehmigt, so ergibt sich die Geschosszahl aus der Teilung dieser Baumasse durch die Grundstücksfläche und nochmaliger Teilung des Ergebnisses durch [3,5]; das Ergebnis wird auf eine volle Zahl gerundet, wobei Nachkommastellen ab 0,5 auf die nächstfolgende volle Zahl aufgerundet und Nachkommastellen, die kleiner als 0,5 sind, auf die vorausgehende volle Zahl abgerundet werden. § 33 Ermittlung des Nutzungsmaßes bei Grundstücken, für die ein Bebauungsplan die Höhe baulicher Anlagen festsetzt (1) Bestimmt der Bebauungsplan das Maß der baulichen Nutzung nicht durch die Zahl der Vollgeschosse oder eine Baumassenzahl, sondern setzt er die Höhe baulicher Anlagen in Gestalt der maximalen Gebäudehöhe (Firsthöhe) fest, so gilt als Geschosszahl das festgesetzte Höchstmaß der Höhe der baulichen Anlage geteilt durch 1. 3,0 für die im Bebauungsplan als Kleinsiedlungsgebiete (WS), reine Wohngebiete (WR), allgemeine Wohngebiete (WA), Dörfliche Wohngebiete (MDW), Ferienhausgebiete, Wochenendhausgebiete und besondere Wohngebiete (WB) festgesetzten Gebiete und 2. 4,0 für die im Bebauungsplan als Dorfgebiete (MD), Mischgebiete (MI), Urbane Gebiete (MU), Kerngebiete (MK), Gewerbegebiete (GE), Industriegebiete (GI) und sonstige Sondergebiete (SO) festgesetzten Gebiete; das Ergebnis wird auf eine volle Zahl gerundet, wobei Nachkommastellen ab 0,5 auf die nächstfolgende volle Zahl aufgerundet und Nachkommastellen, die kleiner als 0,5 sind, auf die vorausgehende volle Zahl abgerundet werden. (2) Bestimmt der Bebauungsplan das Maß der baulichen Nutzung nicht durch die Zahl der Vollgeschosse oder eine Baumassenzahl, sondern setzt er die Höhe baulicher Anlagen in Gestalt der maximalen Traufhöhe (Schnittpunkt der senkrechten, traufseitigen Au- ßenwand mit der Dachhaut) fest, so gilt als Geschosszahl das festgesetzte Höchstmaß der Höhe der baulichen Anlage geteilt durch 1. 2,7 für die im Bebauungsplan als Kleinsiedlungsgebiete (WS), reine Wohngebiete (WR), allgemeine Wohngebiete (WA), Dörfliche Wohngebiete (MDW), Ferienhausgebiete, Wochenendhausgebiete und besondere Wohngebiete (WB) festgesetzten Gebiete und 2. 3,5 für die im Bebauungsplan als Dorfgebiete (MD), Mischgebiete (MI), Urbane Gebiete (MU), Kerngebiete (MK), Gewerbegebiete (GE), Industriegebiete (GI) und sonstige Sondergebiete (SO) festgesetzten Gebiete; das Ergebnis wird auf eine volle Zahl gerundet, wobei Nachkommastellen ab 0,5 auf die nächstfolgende volle Zahl aufgerundet und Nachkommastellen, die kleiner als 0,5 sind, auf die vorausgehende volle Zahl abgerundet werden. (3) Ist im Einzelfall eine größere als die im Bebauungsplan festgesetzte Höhe baulicher Anlagen genehmigt, so ist diese gemäß Abs. 1 oder 2 in eine Geschosszahl umzurechnen. (4) Weist der Bebauungsplan statt der Zahl der Vollgeschosse oder einer Baumassenzahl sowohl die zulässige Firsthöhe als auch die zulässige Traufhöhe der baulichen Anlage aus, so ist die Traufhöhe gemäß Abs. 2 und 3 in eine Geschosszahl umzurechnen. § 34 Ermittlung des Nutzungsmaßes bei Grundstücken, für die keine Planfestsetzung im Sinne der §§ 31 bis 33 bestehen (1) Bei Grundstücken in unbeplanten Gebieten bzw. in beplanten Gebieten, für die der Bebauungsplan keine Festsetzungen nach den §§ 31 bis 33 enthält, ist maßgebend: 1. bei bebauten Grundstücken die Zahl der tatsächlich vorhandenen Geschosse, 2. bei unbebauten, aber bebaubaren Grundstücken die Zahl der auf den Grundstücken der näheren Umgebung überwiegend vorhandenen Geschosse. 2) Bei Grundstücken im Außenbereich (§ 35 BauGB) ist maßgebend: 1. bei bebauten Grundstücken die Zahl der tatsächlich vorhandenen Geschosse; 2. bei unbebauten Grundstücken, für die ein Bauvorhaben genehmigt ist, die Zahl der genehmigten Geschosse. (3) Als Geschosse gelten Vollgeschosse i.S. der LBO in der im Entstehungszeitpunkt (§ 37) geltenden Fassung. Sind auf einem Grundstück mehrere bauliche Anlagen mit unterschiedlicher Geschosszahl vorhanden, ist die höchste Zahl der Vollgeschosse maß- gebend. (4) Bei Grundstücken mit Gebäuden ohne ein Vollgeschoss i.S. der LBO, gilt als Geschosszahl die Baumasse des Bauwerks geteilt durch die überbaute Grundstücksfläche und nochmals geteilt durch 3,5, mindestens jedoch die nach Abs. 1 maßgebende Geschoss- zahl; das Ergebnis wird auf eine volle Zahl gerundet, wobei Nachkommastellen ab 0,5 auf die nächstfolgende volle Zahl aufgerundet und Nachkommastellen, die kleiner als 0,5 sind, auf die vorausgehende volle Zahl abgerundet werden. § 35 Nachveranlagung, weitere Beitragspflicht (1) Von Grundstückseigentümern, für deren Grundstück eine Beitragsschuld bereits entstanden ist oder deren Grundstücke beitrags- frei angeschlossen worden sind, werden weitere Beiträge erhoben, 1. soweit die bis zum Inkrafttreten dieser Satzung zulässige Zahl bzw. genehmigte höhere Zahl der Vollgeschosse überschritten oder eine größere Zahl von Vollgeschossen allgemein zugelassen wird; 2. soweit in den Fällen des § 34 Abs. 2 Nr. 1 und 2 eine höhere Zahl der Vollgeschosse zugelassen wird; 3. wenn das Grundstück mit Grundstücksflächen vereinigt wird, für die eine Beitragsschuld bisher nicht entstanden ist; 4. soweit Grundstücke unter Einbeziehung von Teilflächen, für die eine Beitragsschuld bereits entstanden ist, neu gebildet werden. (2) Wenn bei der Veranlagung von Grundstücken Teilflächen gemäß § 29 Abs. 1 Nr. 2 dieser Satzung und § 31 Abs.1 S.2 KAG unberücksichtigt geblieben sind, entsteht eine weitere Beitragspflicht, soweit die Voraussetzungen für eine Teilflächenabgrenzung entfallen. § 36 Beitragssatz Der Wasserversorgungsbeitrag beträgt: 1. je Quadratmeter (m²) Nutzungsfläche 4,09 € (§ 28 Abs. 1) § 37 Entstehung der Beitragsschuld (1) Die Beitragsschuld entsteht: 1. In den Fällen des § 26 Abs. 1, sobald das Grundstück an die öffentliche Wasserversorgungsanlage angeschlossen werden kann. 2. In den Fällen des § 26 Abs. 2 mit dem Anschluss, frühestens jedoch mit dessen Genehmigung. 3. In den Fällen des § 35 Nr. 1 und 2 mit der Erteilung der Baugenehmigung bzw. dem Inkrafttreten des Bebauungsplans oder ei- ner Satzung i.S. von § 34 Abs. 4 Satz 1 Nr.2 und 3 BauGB. 4. In den Fällen des § 35 Nr. 3, wenn die Vergrößerung des Grundstücks im Grundbuch eingetragen ist. 5. In den Fällen des § 35 Nr. 4, wenn das neugebildete Grundstück im Grundbuch eingetragen ist a) mit Inkrafttreten eines Bebauungsplanes bzw. dem Inkrafttreten der Satzung i.S. von § 34 Abs. 4 Satz 1 BauGB b) mit dem tatsächlichen Anschluss der Teilflächen, frühestens mit der Genehmigung des Anschlusses; c) bei baulicher Nutzung ohne tatsächlichen Anschluss mit der Erteilung der Baugenehmigung; d) bei gewerblicher Nutzung mit dem Eintritt dieser Nutzung. 6. In den Fällen des § 35 Abs.2, mit dem Wegfall der Voraussetzungen für eine Teilflächenabgrenzung nach § 29 Abs. 1 Nr. 2 dieser Satzung und §31 Abs. 1 S. 2 KAG, insbesondere mit dem Inkrafttreten eines Bebauungsplanes oder einer Satzung gemäß § 34 Abs. 4 S. 1 BauGB, der Bebauung, der gewerblichen Nutzung oder des tatsächliche Anschlusses von abgegrenzten Teilflächen jedoch frühestens mit der Anzeige der Nutzungsänderung gemäß § 50 Abs.3. (2) Für Grundstücke, die schon vor dem 1.4.1964 an die öffentliche Wasserversorgung hätten angeschlossen werden können, jedoch noch nicht angeschlossen worden sind, entsteht die Beitragsschuld mit dem tatsächlichen Anschluss, frühestens mit des- sen Genehmigung. (3) Mittelbare Anschlüsse (zum Beispiel über bestehende Hausanschlüsse) stehen dem unmittelbaren Anschluss an öffentliche Wasser-versorgungsanlagen gleich. § 38 Fälligkeit Der Beitrag wird einen Monat nach Bekanntgabe des Beitragsbescheids fällig. § 39 Ablösung (1) Die Gemeinde kann, solange die Beitragsschuld noch nicht entstanden ist, mit dem Beitragsschuldner die Ablösung des Was- serversorgungsbeitrages vereinbaren. (2) Der Betrag einer Ablösung bestimmt sich nach der Höhe der voraussichtlich entstehenden Beitragsschuld; die Ermittlung erfolgt nach den Bestimmungen dieser Satzung. (3) Ein Rechtsanspruch auf Ablösung besteht nicht. IV. Benutzungsgebühren § 40 Erhebungsgrundsatz (1) Die Gemeinde/Stadt erhebt für die Benutzung der öffentlichen Wasserversorgungsanlagen Grund- und Verbrauchsgebühren. (2) Für die Bereithaltung von Wasser werden Bereitstellungsgebühren erhoben. § 41 Gebührenschuldner (1) Schuldner der Benutzungsgebühren ist der Anschlussnehmer. Beim Wechsel des Gebührenschuldners geht die Gebührenpflicht mit Beginn des auf den Übergang folgenden Kalendervierteljahres auf den neuen Gebührenschuldner über. (2) In den Fällen des § 43 Abs. 2 ist Gebührenschuldner der Wasserabnehmer. (3) Mehrere Gebührenschuldner sind Gesamtschuldner. § 42 Grundgebühren Entstehung der Gebührenschuld (1) Die Grundgebühr wird gestaffelt nach Zählergrößen erhoben (Zählergebühr). Die Grundgebühr beträgt ab 2023 je Monat und Zähler: a) Hauswasserzähler Nenngröße Nenndurchfluss EUR/ monatl. Maximaldurchfluss QN/Q3 NG 3-5 m³/h QN 2,5/ Q3= 4 5,00 NG 7-10 m³/h QN 6/ Q3=10 5,20 NG 20 m³/h QN 10/ Q3=16 10,00 NG 30 m³/h QN 15/ Q3=25 14,50 b) Großwasserzähler DN Nenndurchfluss QN EUR/ monatl. DN 50 QN 15/ Q3=25 24,50 DN 80 QN 40/ Q3=63 25,50 DN 100 QN 40/ Q3=63 32,50 Bei Verbundwasserzählern wird der Grundpreis beider Zähler zusammengerechnet. Für die Installation von Bauwasseranschlüssen und Standrohren wird eine Gebühr von 77,00 Euro erhoben. Für die Überlassung eines Standrohres wird zudem eine Leihgebühr von 8 Euro für jede angefangene Woche erhoben. Die Leihgebühr ist unabhängig von der Dauer der tatsächlichen Verwendung zu bezahlen, solange das Standrohr der Gemeinde nicht zurückgegeben wird. (2) Bei der Berechnung der Grundgebühr wird der Monat, in dem der Wasserzähler erstmals eingebaut oder endgültig ausgebaut wird, als voller Monat gerechnet. (3) Wird die Wasserlieferung wegen Wassermangels, Störungen im Betrieb, betriebsnotwendiger Arbeiten oder aus ähnlichen, nicht vom Anschlussnehmer zu vertretenden Gründen länger als einen Monat unterbrochen, so wird für die Zeit der Unterbrechung (ab- gerundet auf volle Monate) keine Grundgebühr berechnet. § 43 Verbrauchsgebühren (1) Die Verbrauchsgebühr wird nach der gemessenen Wassermenge (§ 44) berechnet. Die Verbrauchsgebühr beträgt pro Kubikmeter für das Jahr 2023 1,70 € ab dem Jahr 2024 1,80 € (2) Wird ein Bauwasserzähler oder ein sonstiger beweglicher Wasserzähler verwendet, beträgt die Verbrauchsgebühr pro Kubikme- ter für das Jahr 2023 1,70 € ab dem Jahr 2024 1,80 € § 44 Gemessene Wassermenge (1) Die nach § 21 gemessene Wassermenge gilt auch dann als Gebührenbemessungsgrundlage, wenn sie ungenutzt (etwa durch schadhafte Rohre, offenstehende Zapfstellen oder Rohrbrüche hinter dem Wasserzähler) verlorengegangen ist. (2) Ergibt sich bei einer Zählerprüfung, dass der Wasserzähler über die nach der Eichordnung zulässigen Verkehrsfehlergrenzen hinaus falsch anzeigt, oder ist der Zähler stehengeblieben, so schätzt die Gemeinde den Wasserverbrauch gemäß § 162 Abgaben- ordnung. § 45 Verbrauchsgebühr bei Bauten (1) Wird bei der Herstellung von Bauwerken das verwendete Wasser nicht durch einen Wasserzähler festgestellt, wird eine pauschale Verbrauchsgebühr erhoben. (2) Bemessungsgrundlage für die Gebühr ist folgender pauschaler Wasserverbrauch: 1. Bei Neu-, Um- oder Erweiterungsbauten von Gebäuden werden je 100 Kubikmeter umbautem Raum 5 Kubikmeter als pauschaler Wasserverbrauch zugrunde gelegt; Gebäude mit weniger als 100 Kubikmeter umbautem Raum bleiben gebührenfrei. Bei Fertigbau- weise werden der Ermittlung des umbauten Raumes nur die Keller- und Untergeschosse zugrunde gelegt. 2. Bei Beton- und Backsteinbauten, die nicht unter Nr. 1 fallen, werden je angefangene 10 Kubikmeter Beton- oder Mauerwerk 4 Kubikmeter als pauschaler Wasserverbrauch zugrunde gelegt; Bauwerke mit weniger als 10 Kubikmeter Beton- oder Mauerwerk bleiben gebührenfrei. § 46 Bereitstellungsgebühren Bei Wasserabnehmern mit eigener Wasserversorgung gilt der Anschluss an die öffentliche Wasserversorgung als Reservean- schluss, falls er zur Spitzendeckung oder zum Ersatzbezug dienen soll. Der Wasserabnehmer hat in diesem Fall neben dem Wasserzins nach dem Zählertarif eine jährliche Bereitstellungsgebühr zu ent- richten. Sie ist nach den Kosten zu bemessen, die der Gemeinde im Einzelfall durch die Vorhaltung des Wassers entstehen. § 47 Entstehung der Gebührenschuld (1) In den Fällen der §§ 42, 43 Abs. 1 und 46 entsteht die Gebührenschuld für ein Kalenderjahr mit Ablauf des Kalenderjahres (Veranlagungszeitraum). Endet ein Benutzungsverhältnis vor Ablauf des Veranlagungszeitraums, entsteht die Gebührenschuld mit Ende des Benutzungsverhältnisses. (2) In den Fällen des § 41 Abs. 1 Satz 2 entsteht die Gebührenschuld für den bisherigen Anschlussnehmer mit Beginn des auf den Übergang folgenden Kalendervierteljahres; für den neuen Anschlussnehmer mit Ablauf des Kalenderjahres. (3) In den Fällen des § 43 Abs. 2 entsteht die Gebührenschuld, mit der Beendigung der Baumaßnahme, spätestens mit Einbau einer Messeinrichtung nach § 21. (4) In den Fällen des § 45 entsteht die Gebührenschuld mit Beginn der Bauarbeiten. (5) In den Fällen des § 43 Abs. 3 entsteht die Gebührenschuld mit der Wasserentnahme. (6) Die Gebührenschuld gemäß § 42, § 43 und § 46 ruht auf dem Grundstück bzw. dem Erbbaurecht als öffentliche Last (§ 13 Abs. 3 i.V. mit §27 KAG). § 48 Vorauszahlungen (1) Solange die Gebührenschuld noch nicht entstanden ist, sind vom Gebührenschuldner Vorauszahlungen zu leisten. Die Voraus- zahlungen entstehen mit Beginn des Kalendervierteljahres. Beginnt die Gebührenpflicht während des Veranlagungszeitraumes, ent- stehen die Vorauszahlungen mit Beginn des folgenden Kalendervierteljahres. (2) Jeder Vorauszahlung wird ein Viertel des zuletzt festgesetzten Jahreswasserverbrauchs des Vorjahres und der Grundgebühr (§ 42) zugrunde gelegt. Bei erstmaligem Beginn der Gebührenpflicht werden die Vorauszahlungen auf der Grundlage der Grundgebühr, des Verbrauchsgebührensatzes und des geschätzten Jahreswasserverbrauchs des laufenden Jahres ermittelt. (3) Die für den Veranlagungszeitraum entrichteten Vorauszahlungen werden auf die Gebührenschuld für diesen Zeitraum angerech- net. (4) In den Fällen des § 43 Abs. 2 und 3 sowie § 45 und 46 entfällt die Pflicht zur Vorauszahlung. § 49 Fälligkeit (1) Die Benutzungsgebühren sind innerhalb eines Monats nach Bekanntgabe des Gebührenbescheides zur Zahlung fällig. Sind Vorauszahlungen (§ 48) geleistet worden, gilt dies nur, soweit die Gebührenschuld die geleisteten Vorauszahlungen übersteigt. Ist die Gebührenschuld kleiner als die geleisteten Vorauszahlungen, wird der Unterschiedsbetrag nach Bekanntgabe des Gebührenbe- scheides durch Aufrechnung oder Zurückzahlung ausgeglichen. (2) Die Vorauszahlungen gemäß § 48 werden jeweils zum 15.03., 15.05., 15.08. und 15.11. in Höhe eines Viertels der Jahresab- rechnung des Vorjahres zur Zahlung fällig. Fehlt eine solche Vorjahresabrechnung, so setzt der Eigenbetrieb Wasserversorgung die Höhe der Vorauszahlungen unter Schätzung des Jahresverbrauchs fest. (3) In den Fällen des § 43 Abs. 3 wird die Gebührenschuld mit der Wasserentnahme fällig. V. Anzeigepflichten, Ordnungswidrigkeiten, Haftung § 50 Anzeigepflichten (1) Binnen eines Monats sind der Gemeinde anzuzeigen 1. der Erwerb oder die Veräußerung eines an die öffentliche Wasserversorgung angeschlossenen Grundstücks; entsprechendes gilt beim Erbbaurecht sowie beim Wohnungs- und Teileigentum; 2. Erweiterungen oder Änderungen der Verbrauchsanlage sowie die Verwendung zusätzlicher Verbrauchseinrichtungen, soweit sich dadurch die Größen für die Gebührenbemessung ändern oder sich die vorzuhaltende Leistung wesentlich erhöht. (2) Anzeigepflichtig nach Abs. 1 Nr. 1 sind Veräußerer und Erwerber, nach Abs. 1 Nr. 2 der Anschlussnehmer. (3) Binnen eines Monats hat der Anschlussnehmer der Gemeinde mitzuteilen, wenn die Voraussetzungen für Teilflächenabgren- zungen gem. § 29 Abs.1 Nr.2 dieser Satzung und § 31 Abs. 1 S.2 KAG entfallen sind, insbesondere abgegrenzte Teilflächen ge- werblich oder als Hausgarten genutzt, tatsächlich an die öffentliche Wasserversorgung angeschlossen oder auf ihnen genehmi- gungsfreie bauliche Anlagen errichtet wurden. (4) Wird die rechtzeitige Anzeige schuldhaft versäumt, so haftet im Falle des Abs. 1 Nr. 1 der bisherige Gebührenschuldner für die Benutzungsgebühren, die auf den Zeitraum bis zum Eingang der Anzeige bei der Gemeinde entfallen. § 51 Ordnungswidrigkeiten (1) Ordnungswidrig im Sinne von § 142 der Gemeindeordnung für Baden- Württemberg handelt, wer vorsätzlich oder fahrlässig 1. entgegen § 4 ein Grundstück nicht an die öffentliche Wasserversorgung anschließt, 2. entgegen § 5 nicht seinen gesamten Wasserbedarf der öffentlichen Wasserversorgung entnimmt, 3. entgegen § 8 Abs. 1 Wasser an Dritte ohne schriftliche Zustimmung der Gemeinde weiterleitet, 4. entgegen § 14 Abs. 5 Beschädigungen des Hausanschlusses nicht unverzüglich der Gemeinde mitteilt, 5. entgegen § 17 Abs. 2 Anlagen unter Missachtung der Vorschriften der Satzung, anderer gesetzlicher oder behördlicher Bestim- mungen sowie nach den anerkannten Regeln der Technik errichtet, erweitert, ändert oder unterhält, 6. entgegen § 17 Abs. 4 Materialien und Geräte verwendet, die nicht entsprechend den anerkannten Regeln der Technik beschaffen sind, 7. entgegen § 17 Abs. 5 Anlagen und Verbrauchseinrichtungen so betreibt, dass Störungen anderer Anschlussnehmer, störende Rückwirkungen auf Einrichtungen der Gemeinde bzw. Dritter oder Rückwirkungen auf die Güte des Trinkwassers eintreten, (2) Ordnungswidrig i.S. von § 8 Abs. 2 Satz 1 Nr. 2 KAG handelt, wer vorsätzlich oder leichtfertig den Mitteilungspflichten nach § 21 Abs. 3 Satz 2 und § 50 Abs. 1 und 2 dieser Satzung nicht, nicht richtig oder nicht rechtzeitig nachkommt. § 52 Haftung bei Versorgungsstörungen (1) Für Schäden, die ein Wasserabnehmer durch Unterbrechung der Wasserversorgung oder durch Unregelmäßigkeiten in der Be- lieferung erleidet, haftet die Gemeinde aus dem Benutzungsverhältnis oder unerlaubter Handlung im Falle 1. der Tötung oder Verletzung des Körpers oder der Gesundheit des Wasserabnehmers, es sei denn, dass der Schaden von der Gemeinde oder einem ihrer Bediensteten oder einem Verrichtungsgehilfen weder vorsätzlich noch fahrlässig verursacht worden ist, 2. der Beschädigung eine Sache, es sei denn, dass der Schaden weder durch Vorsatz noch durch grobe Fahrlässigkeit der Ge- meinde oder eines ihrer Bediensteten oder einem Verrichtungsgehilfen verursacht worden ist. 3. eines Vermögensschadens, es sei denn, dass dieser weder durch Vorsatz noch durch grobe Fahrlässigkeit eines vertretungsbe- rechtigten Organs der Gemeinde verursacht worden ist. § 831 Abs. 1 Satz 2 des Bürgerlichen Gesetzbuches ist nur bei vorsätzlichem Handeln von Verrichtungsgehilfen anzuwenden. (2) Absatz 1 ist auch auf Ansprüche von Wasserabnehmern anzuwenden, die diese gegen ein drittes Wasserversorgungsunterneh- men aus unerlaubter Handlung geltend machen. Die Gemeinde ist verpflichtet, den Wasserabnehmern auf Verlangen über die mit der Schadensverursachung durch ein drittes Unternehmen zusammenhängenden Tatsachen insoweit Auskunft zu geben, als sie ihr bekannt sind oder von ihr in zumutbarer Weise aufgeklärt werden können und ihre Kenntnis zur Geltendmachung des Schadener- satzes erforderlich ist. (3) Die Ersatzpflicht entfällt für Schäden unter 15,00 €. (4) Ist der Anschlussnehmer berechtigt, das gelieferte Wasser an einen Dritten weiterzuleiten (§ 8 Abs. 1), und erleidet dieser durch Unterbrechung der Wasserversorgung oder durch Unregelmäßigkeiten in der Belieferung einen Schaden, so haftet die Gemeinde dem Dritten gegenüber in demselben Umfang wie dem Wasserabnehmer aus dem Benutzungsverhältnis. (5) Leitet der Anschlussnehmer das gelieferte Wasser an einen Dritten weiter, so hat er im Rahmen seiner rechtlichen Möglichkeiten sicherzustellen, dass dieser aus unerlaubter Handlung keine weitergehenden Schadenersatzansprüche erheben kann, als sie in den Absätzen 1 bis 3 vorgesehen sind. Die Gemeinde hat den Anschlussnehmer darauf bei Begründung des Benutzungsverhältnisses besonders hinzuweisen. (6) Der Wasserabnehmer hat den Schaden unverzüglich der Gemeinde oder, wenn dieses feststeht, dem ersatzpflichtigen Unter- nehmen mitzuteilen. Leitet der Anschlussnehmer das gelieferte Wasser an einen Dritten weiter, so hat er diese Verpflichtung auch dem Dritten aufzuerlegen. § 53 Haftung von Wasserabnehmern und Anschlussnehmern (1) Der Wasserabnehmer haftet für schuldhaft verursachte Schäden, die insbesondere infolge einer unsachgemäßen Benutzung oder den Bestimmungen dieser Satzung zuwiderlaufenden Benutzung oder Bedienung der Anlagen zur Wasserversorgung entste- hen. Der Anschlussnehmer haftet für Schäden, die auf den mangelhaften Zustand seiner Anlage (§ 17) zurückzuführen sind. (2) Der Haftende hat die Gemeinde von Ersatzansprüchen Dritter freizustellen, die wegen solcher Schäden geltend gemacht werden. Sind Ansprüche auf Mängel an mehreren Verbrauchsanlagen zurückzuführen, so haften die Wasserabnehmer als Gesamtschuldner. VI. Steuern, Übergangs- und Schlussbestimmungen § 54 Umsatzsteuer Soweit die Leistungen, die den in dieser Satzung festgelegten Abgaben, Kostenersätzen und sonstigen Einnahmen (Entgelten) zugrunde liegen, umsatzsteuerpflichtig sind, tritt zu den Entgelten noch die Umsatzsteuer (Mehrwertsteuer) in der im Umsatzsteuer- gesetz jeweils festgelegten Höhe. § 55 Inkrafttreten 1) Soweit Abgabeansprüche nach dem bisherigen Satzungsrecht bereits entstanden sind, gelten anstelle dieser Satzung die Sat- zungsbestimmungen, die im Zeitpunkt des Entstehens der Abgabenschuld gegolten haben. (2) Diese Satzungsänderung tritt am 01.04.2024 in Kraft. Baindt, den 27.02.2024 Simone Rürup, Bürgermeisterin Hinweis: Eine etwaige Verletzung von Verfahrens- oder Formvorschriften der Gemeindeordnung für Baden-Württemberg (GemO) oder von auf Grund der GemO erlassener Verfahrensvorschriften beim Zustandekommen dieser Satzung wird nach § 4 Abs. 4 GemO unbe- achtlich, wenn sie nicht schriftlich oder elektronisch innerhalb eines Jahres seit der Bekanntmachung dieser Satzung gegenüber der Gemeinde geltend gemacht worden ist: der Sachverhalt, der die Verletzung begründen soll, ist zu bezeichnen. Dies gilt nicht, wenn die Vorschriften über die Öffentlichkeit der Sitzung, die Genehmigung oder die Bekanntmachung der Satzung verletzt wor- den sind. Baindt, den 27.02.2024 gez. Simone Rürup, Bürgermeisterin Änderungen: Geändert am 04.11.2008, Inkrafttreten zum 01.01.2009, öffentliche Bekanntmachung vom 14.11.2008 Geändert am 21.07.2009, Inkrafttreten rückwirkend zum 01.01.2009, öffentliche Bekanntmachung vom 31.07.2011 Zuletzt geändert am 04.10.2011, Inkrafttreten zum 01.01.2012, öffentliche Bekanntmachung vom 07.10.2011 Zuletzt geändert am 05.11.2013, Inkrafttreten zum 01.01.2013, öffentliche Bekanntmachung vom 08.11.2013 Zuletzt geändert am 30.07.2014, Inkrafttreten zum 01.08.2014, öffentliche Bekanntmachung vom 08.08.2014 Zuletzt geändert am 13.10.2015, Inkrafttreten zum 01.01.2015, öffentliche Bekanntmachung vom 23.10.2015 Zuletzt geändert am 12.12.2017, Inkrafttreten zum 01.01.2017, öffentliche Bekanntmachung vom 15.12.2017 Zuletzt geändert am 10.09.2019, Inkrafttreten zum 01.01.2019, öffentliche Bekanntmachung vom 13.09.2019 Zuletzt geändert am 14.09.2021, Inkrafttreten zum 01.01.2021, öffentliche Bekanntmachung vom 17.09.2021 Zuletzt geändert am 11.10.2022, Inkrafttreten zum 01.01.2023, öffentliche Bekanntmachung vom 14.10.2022 Zuletzt geändert am 27.02.2024, Inkrafttreten zum 01.04.2024, öffentliche Bekanntmachung vom 01.03.2024[mehr]

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          Gemeinde Baindt Landkreis Ravensburg Satzung über den Anschluss an die öffentliche Wasserversorgungsanlage und die Versorgung der Grundstücke mit Wasser (Wasserversorgungssatzung – WVS) der Gemeinde Baindt vom 01.02.2007. Aufgrund von §§ 4 und 11 der Gemeindeordnung für Baden-Württemberg (GemO) und §§ 2, 8 Abs. 2, 11, 13, 20 und 42 des Kommunalabgabengesetzes für Baden-Württemberg (KAG) hat der Gemein- derat der Gemeinde Baindt in seiner Sitzung am 16.07.2024 folgende Satzung beschlossen: I. Allgemeine Bestimmungen § 1 Wasserversorgung als öffentliche Einrichtung (1) Die Gemeinde Baindt betreibt die öffentliche Wasserversorgung als Eigenbetrieb unter dem Namen Eigenbetrieb Wasserversor- gung zu dem Zweck, das Gemeindegebiet mit Trinkwasser zu versorgen. Art und Umfang der Wasserversorgungsanlagen bestimmt die Gemeinde. (2) Die Gemeinde/Stadt kann die Wasserversorgung ganz oder teilweise durch Dritte vornehmen lassen. (3) Die Wasserversorgung erzielt keine Gewinne. § 2 Anschlussnehmer, Wasserabnehmer (1) Anschlussnehmer ist der Grundstückseigentümer, dem Erbbauberechtigte, Wohnungseigentümer, Wohnungserb-bauberechtigte und sonstige zur Nutzung eines Grundstücks dinglich Berechtigte gleichstehen. (2) Als Wasserabnehmer gelten der Anschlussnehmer, alle sonstigen zur Entnahme von Wasser auf dem Grundstück Berechtigten sowie jeder, der der öffentlichen Wasserversorgung tatsächlich Wasser entnimmt. § 3 Anschluss- und Benutzungsrecht (1) Jeder Eigentümer eines im Gebiet der Gemeinde liegenden Grundstücks ist berechtigt, den Anschluss seines Grundstücks an die Wasserversorgungsanlage und die Belieferung mit Trinkwasser nach Maßgabe der Satzung zu verlangen. (2) Das Anschluss– und Benutzungsrecht erstreckt sich nur auf solche Grundstücke, die durch eine Versorgungsleitung erschlossen werden. Die Grundstückseigentümer können nicht verlangen, dass eine neue Versorgungsleitung hergestellt oder eine bestehende Versorgungsleitung geändert wird. (3) Der Anschluss eines Grundstücks an eine bestehende Versorgungsleitung kann abgelehnt werden, wenn die Wasserversorgung wegen der Lage des Grundstücks oder aus sonstigen technischen oder betrieblichen Gründen der Gemeinde erhebliche Schwierig- keiten bereitet oder besondere Maßnahmen erfordert. (4) Das Anschluss- und Benutzungsrecht besteht auch in den Fällen der Absätze 2 und 3, sofern der Grundstückseigentümer sich verpflichtet, die mit dem Bau und Betrieb zusammenhängenden Mehrkosten zu übernehmen und auf Verlagen Sicherheit zu leisten. § 4 Anschlusszwang (1) Die Eigentümer von Grundstücken, auf denen Wasser verbraucht wird, sind verpflichtet, diese Grundstücke an die öffentliche Wasserversorgungsanlage anzuschließen, wenn sie an eine öffentliche Straße mit einer betriebsfertigen Versorgungsleitung gren- zen oder ihren unmittelbaren Zugang zu einer solchen Straße durch einen Privatweg haben. Befinden sich auf einem Grundstück mehrere Gebäude zum dauernden Aufenthalt von Menschen, so ist jedes Gebäude anzuschließen. Bei Neu- und Umbauten muss der Anschluss vor der Schlussabnahme des Baus ausgeführt sein. (2) Von der Verpflichtung zum Anschluss wird der Grundstückseigentümer auf Antrag befreit, wenn der Anschluss ihm aus beson- deren Gründen auch unter Berücksichtigung der Erfordernisse des Gemeinwohls nicht zugemutet werden kann. Der Antrag auf Befreiung ist unter Angabe der Gründe schriftlich bei der Gemeinde einzureichen. § 5 Benutzungszwang (1) Auf Grundstücken, die an die öffentliche Wasserversorgung angeschlossen sind, haben die Wasserabnehmer ihren gesamten Wasserbedarf aus dieser zu decken. Ausgenommen ist hiervon die Nutzung von Niederschlagswasser für Zwecke der Gartenbe- wässerung. (2) Von der Verpflichtung zur Benutzung wird der Wasserabnehmer auf Antrag befreit, wenn die Benutzung ihm aus besonderen Gründen auch unter Berücksichtigung der Erfordernisse des Gemeinwohls nicht zugemutet werden kann. (3) Die Gemeinde räumt dem Wasserabnehmer darüber hinaus im Rahmen des ihr wirtschaftlich Zumutbaren auf Antrag die Mög- lichkeit ein, den Bezug auf einen von ihm gewünschten Verbrauchszweck oder auf einen Teilbedarf zu beschränken. (4) Der Antrag auf Befreiung oder Teilbefreiung ist unter Angabe der Gründe schriftlich bei der Gemeinde einzureichen. (5) Der Wasserabnehmer hat der Gemeinde vor Errichtung einer Eigengewinnungsanlage Mitteilung zu machen. Er hat durch geeignete Maßnahmen sicherzustellen, dass von seiner Eigenanlage keine Rückwirkungen in die öffentliche Wasserversor- gungsanlage möglich sind. § 6 Art der Versorgung (1) Das Wasser muss den jeweils geltenden Rechtsvorschriften und den anerkannten Regeln der Technik für Trinkwasser entspre- chen. Die Gemeinde ist verpflichtet, das Wasser unter dem Druck zu liefern, der für eine einwandfreie Deckung des üblichen Bedarfs in dem betreffenden Versorgungsgebiet erforderlich ist. Sie ist berechtigt, die Beschaffenheit und den Druck des Wassers im Rahmen der gesetzlichen und behördlichen Bestimmungen sowie der anerkannten Regeln der Technik zu ändern, falls dies in besonderen Fällen aus wirtschaftlichen oder technischen Gründen zwingend notwendig ist; dabei sind die Belange des Wasserabnehmers mög- lichst zu berücksichtigen. (2) Stellt der Wasserabnehmer Anforderungen an Beschaffenheit und Druck des Wassers, die über die vorgenannten Verpflichtun- gen hinausgehen, so obliegt es ihm selbst, die erforderlichen Vorkehrungen zu treffen. § 7 Umfang der Versorgung, Unterrichtung bei Versorgungsunterbrechungen (1) Die Gemeinde ist verpflichtet, das Wasser jederzeit am Ende der Anschlussleitung zur Verfügung zu stellen. Dies gilt nicht 1. soweit zeitliche Beschränkungen zur Sicherstellung der öffentlichen Wasserversorgung erforderlich oder sonst nach dieser Sat- zung vorbehalten sind. 2. soweit und solange die Gemeinde an der Versorgung durch höhere Gewalt oder sonstige Umstände, deren Beseitigung ihr wirt- schaftlich nicht zugemutet werden kann, gehindert ist. (2) Die Versorgung kann unterbrochen werden, soweit dies zur Vornahme betriebsnotwendiger Arbeiten erforderlich ist. Die Gemeinde hat jede Unterbrechung oder Unregelmäßigkeit unverzüglich zu beheben. (3) Die Gemeinde hat die Wasserabnehmer bei einer nicht nur für kurze Dauer beabsichtigten Unterbrechung der Versorgung recht- zeitig in geeigneter Weise zu unterrichten. Die Pflicht zur Unterrichtung entfällt, wenn sie 1. nach den Umständen nicht rechtzeitig möglich ist und die Gemeinde dies nicht zu vertreten hat oder 2.die Beseitigung von bereits eingetretenen Unterbrechungen verzögern würde. § 8 Verwendung des Wassers (1) Das Wasser wird nur für die eigenen Zwecke des Anschlussnehmers, seiner Mieter und ähnlich berechtigter Personen zur Ver- fügung gestellt. Die Weiterleitung an sonstige Dritte ist nur mit schriftlicher Zustimmung der Gemeinde zulässig. Diese muss erteilt werden, wenn dem Interesse an der Weiterleitung nicht überwiegende versorgungswirtschaftliche Gründe entgegenstehen. (2) Das Wasser darf für alle Zwecke verwendet werden, soweit nicht in dieser Satzung oder aufgrund sonstiger gesetzlicher oder behördlicher Vorschriften Beschränkungen vorgesehen sind. Die Gemeinde kann die Verwendung für bestimmte Zwecke beschrän- ken, soweit dies zur Sicherstellung der allgemeinen Wasserversorgung erforderlich ist. (3) Der Anschluss von Anlagen zum Bezug von Bauwasser ist bei der Gemeinde vor Beginn der Bauarbeiten zu beantragen. Ent- sprechendes gilt für Anschlüsse zu sonstigen vorübergehenden Zwecken. (4) Soll Wasser aus öffentlichen Hydranten nicht zum Feuer löschen, sondern zu anderen vorübergehenden Zwecken entnommen werden, sind hierfür Hydrantenstandrohre der Gemeinde mit Wasserzählern zu benutzen. (5) Sollen auf einem Grundstück besondere Feuerlöschanschlüsse eingerichtet werden, sind über ihre Anlegung Unterhaltung und Prüfung besondere Vereinbarungen mit der Gemeinde zu treffen. (6) Mit Wasser aus der öffentlichen Wasserversorgung ist sorgsam umzugehen. Die Wasserabnehmer werden aufgefordert, was- sersparende Verfahren anzuwenden, soweit dies insbesondere wegen der benötigten Wassermenge mit Rücksicht auf den Wasser- haushalt zumutbar und aus hygienischen Gründen vertretbar ist. § 9 Unterbrechung des Wasserbezugs (1) Will ein Anschlussnehmer den Wasserbezug länger als drei Monate einstellen, so hat er dies der Gemeinde mindestens zwei Wochen vor der Einstellung schriftlich mitzuteilen. Wird der Wasserverbrauch ohne rechtzeitige schriftliche Mitteilung eingestellt, so haftet der Anschlussnehmer der Gemeinde für die Erfüllung sämtlicher sich aus der Satzung ergebenden Verpflichtungen. (2) Der Anschlussnehmer kann eine zeitweilige Absperrung seines Anschlusses verlangen, ohne damit das Benutzungsverhältnis aufzulösen. § 10 Einstellung der Versorgung (1) Die Gemeinde ist berechtigt, die Versorgung fristlos einzustellen, wenn der Wasserabnehmer den Bestimmungen dieser Satzung zuwiderhandelt und die Einstellung erforderlich ist, um 1. eine unmittelbare Gefahr für die Sicherheit von Personen oder Anlagen abzuwehren, 2. den Verbrauch von Wasser unter Umgehung, Beeinflussung oder vor Anbringung der Messeinrichtungen zu verhindern 3. oder zu gewährleisten, dass Störungen anderer Wasserabnehmer, störende Rückwirkungen auf Einrichtungen der Gemeinde oder Dritter oder Rückwirkungen auf die Güte des Trinkwassers ausgeschlossen sind. (2) Bei anderen Zuwiderhandlungen, insbesondere bei Nichtzahlung einer fälligen Abgabenschuld trotz Mahnung, ist die Gemeinde berechtigt, die Versorgung zwei Wochen nach Androhung einzustellen. Dies gilt nicht, wenn der Wasserabnehmer darlegt, dass die Folgen der Einstellung außer Verhältnis zur Schwere der Zuwiderhandlung stehen und hinreichende Aussicht besteht, dass der Wasserabnehmer seinen Verpflichtungen nachkommt. Die Gemeinde kann mit der Mahnung zugleich die Einstellung der Versorgung androhen. (3) Die Gemeinde hat die Versorgung unverzüglich wieder aufzunehmen, sobald die Gründe für ihre Einstellung entfallen sind und der Wasserabnehmer die Kosten der Einstellung und Wiederaufnahme der Versorgung ersetzt hat. § 11 Grundstücksbenutzung (1)Die Anschlussnehmer haben zur örtlichen Versorgung das Anbringen und Verlegen von Leitungen einschließlich Zube- hör zur Zu- und Fortleitung von Wasser über ihre im gleichen Versorgungsgebiet liegenden Grundstücken sowie erforder- liche Schutzmaßnahmen unentgeltlich zuzulassen. Diese Pflicht betrifft nur Grundstücke, die an die Wasserversorgung angeschlos- sen sind und die vom Anschlussnehmer in wirtschaftlichem Zusammenhang mit der Wasserversorgung genutzt werden oder für die die Möglichkeit der Wasserversorgung sonst wirtschaftlich vorteilhaft ist. Sie entfällt, wenn die Inanspruchnahme der Grundstücke den Anschlussnehmer mehr als notwendige oder unzumutbare Weise belasten würde. (2) Der Wasserabnehmer oder Anschlussnehmer ist rechtzeitig über Art und Umfang der beabsichtigten Inanspruchnahme der Grundstücke zu benachrichtigen. 3) Der Anschlussnehmer kann die Verlegung der Einrichtungen verlangen, wenn sie an der bisherigen Stelle für ihn nicht mehr zumutbar sind. Die Kosten der Verlegung hat die Gemeinde zu tragen. Dienen die Einrichtungen ausschließlich der Versorgung des Grundstücks, so hat der Anschlussnehmer die Kosten zu tragen. (4) Wird der Wasserbezug eingestellt, so hat der Grundstückseigentümer die Entfernung der Einrichtungen zu gestatten oder sie auf Verlangen der Gemeinde noch fünf Jahre unentgeltlich zu dulden, es sei denn, dass ihm dies nicht zugemutet werden kann. (5) Die Absätze 1 bis 4 gelten nicht für öffentliche Verkehrswege und Verkehrsflächen sowie für Grundstücke, die durch Planfest- stellung für den Bau von öffentlichen Verkehrswegen und Verkehrsflächen bestimmt sind. § 12 Zutrittsrecht Der Wasserabnehmer hat dem mit einem Ausweis versehenen Beauftragten der Gemeinde im Rahmen des §44 Abs. 6 Wasser- gesetz für Baden-Württemberg und des § 99 der Abgabenordnung den Zutritt zu seinen Räumen und zu den in § 24 genannten Einrichtungen zu gestatten, soweit dies für die Prüfung der technischen Einrichtung, zur Wahrnehmung sonstiger Rechte und Pflichten nach dieser Satzung, insbesondere zur Ablesung, zum Austausch der Messeinrichtungen (Wasserzähler) oder zur Ermitt- lung der Grundlagen für die Gebührenbemessung erforderlich ist. II. Hausanschlüsse, Anlage des Anschlussnehmers, Messeinrichtungen § 13 Anschlussantrag Der Anschluss an die öffentliche Wasserversorgungsanlage und jede Änderung des Hausanschlusses ist vom Anschluss- nehmer unter Benutzung eines bei der Gemeinde erhältlichen Vordrucks für jedes Grundstück zu beantragen. Dem Antrag sind insbesondere folgende Unterlagen beizufügen soweit sich die erforderlichen Angaben nicht bereits aus dem Antrag selbst ergeben: 1. Ein Lageplan nebst Beschreibung und Skizze der geplanten Anlage des Anschlussnehmers (Wasserverbrauchsanlage), 2. der Name des Installationsunternehmens, durch das die Wasserverbrauchsanlage eingerichtet oder geändert werden soll, 3. eine nähere Beschreibung besonderer Einrichtungen (z. B. von Gewerbebetrieben usw.), für die auf dem Grundstück Wasser verwendet werden soll, sowie die Angabe des geschätzten Wasserbedarfs, 4. Angaben über eine etwaige Eigengewinnungsanlage, 5. im Falle des § 3 Abs. 4 die Verpflichtungserklärung z. B. Übernahme der mit dem Bau und Betrieb zusammenhängenden Mehr- kosten. § 14 Haus- und Grundstücksanschlüsse (1) Der Hausanschluss besteht aus der Verbindung des Verteilungsnetzes mit der Anlage des Anschlussnehmers. Er beginnt an der Abzweigstelle des Verteilungsnetzes und endet mit der Hauptabsperrvorrichtung. Hausanschlüsse werden ausschließlich von der Gemeinde hergestellt, unterhalten, erneuert, geändert, abgetrennt und beseitigt. (2) Hausanschlüsse stehen vorbehaltlich abweichender Regelung im Eigentum der Gemeinde. Soweit sie in öffentliche Verkehrs- und Grünflächen verlaufen (Grundstücksanschlüsse), sind sie Teil der öffentlichen Wasserversorgungsanlagen. (3) Art, Zahl und Lage der Hausanschlüsse sowie deren Änderung werden nach Anhörung des Anschlussnehmers und unter Wah- rung seiner berechtigten Interessen von der Gemeinde bestimmt. Die Gemeinde stellt die für den erstmaligen Anschluss eines Grundstücks notwendigen Hausanschlüsse bereit. (4) Die Gemeinde kann auf Antrag des Anschlussnehmers weitere Anschlüsse sowie vorläufige oder vorübergehende Anschlüsse herstellen. Als weitere Anschlüsse gelten auch Hausanschlüsse für Grundstücke, die nach Entstehen der Beitragspflicht (§ 37) neu gebildet werden. (5) Haushaltsanschlüsse dürfen nicht überbaut werden, die Freilegung muss stets möglich sein, sie sind vor Beschädigung zu schüt- zen. Der Anschlussnehmer hat die baulichen Voraussetzungen für die sichere Errichtung des Hausanschlusses zu schaffen. Er darf keine Einwirkungen auf den Hausanschluss vornehmen oder vornehmen lassen. Jede Beschädigung des Hausanschlusses, insbe- sondere das Undichtwerden von Leitungen sowie sonstige Störungen, sind der Gemeinde unverzüglich mitzuteilen. § 15 Kostenerstattung (1) Der Anschlussnehmer hat der Gemeinde zu erstatten: 1. Die Kosten der Herstellung, Unterhaltung, Erneuerung, Veränderung und Beseitigung der notwendigen Hausanschlüsse. Dies gilt nicht für den Teil des Hausanschlusses (Grundstücksanschluss), der in öffentlichen Verkehrs- und Grünflächen verläuft (§ 14 Abs.2). 2. Die Kosten der Herstellung, Unterhaltung, Erneuerung, Veränderung und Beseitigung der weiteren, vorläufigen und vorüberge- henden Hausanschlüsse (§ 14 Abs. 4). Zu diesen Kosten gehören auch die Aufwendungen für die Wiederherstellung des alten Zustands auf den durch die Arbeiten bean- spruchten Flächen. (2) Zweigt eine Hausanschlussleitung von der Anschlusstrommel im Hydrantenschacht ab (württ. Schachthydrantensystem), so wird der Teil der Anschlussleitung, der neben der Versorgungsleitung verlegt ist, bei der Berechnung der Kosten nach Abs. 1 unbe- rücksichtigt gelassen. Die Kosten für die Herstellung, Unterhaltung, Erneuerung, Veränderung und Beseitigung dieser Teilstrecke trägt die Gemeinde. (3) Der Erstattungsanspruch entsteht mit der endgültigen Herstellung des Hausanschlusses, im Übrigen mit der Beendigung der Maßnahme. Der Erstattungsanspruch wird binnen eines Monats nach Bekanntgabe des Abgabenbescheids fällig. (4) Erhalten mehrere Grundstücke eine gemeinsame Hausanschlussleitung, so ist für die Teile der Anschlussleitung, die ausschließ- lich einem der beteiligten Grundstücke dienen, allein der Eigentümer bzw. Erbbauberechtigte des betreffenden Grundstücks ersatz- pflichtig. Soweit Teile der Hausanschlussleitung mehreren Grundstücken gemeinsam dienen, sind die Eigentümer bzw. Erbbaube- rechtigten der beteiligten Grundstücke als Gesamtschuldner ersatzpflichtig. § 16 Private Anschlussleitungen (1) Private Anschlussleitungen hat der Anschlussnehmer selbst zu unterhalten, zu ändern und zu erneuern. Die insoweit anfallenden Kosten sind vom Anschlussnehmer zu tragen. (2) Entspricht eine solche Anschlussleitung nach Beschaffenheit und Art der Verlegung den Bestimmungen der DIN 1988 und etwa- igen zusätzlichen Bestimmungen der Gemeinde, und verzichtet der Anschlussnehmer schriftlich auf seine Rechte an der Leitung, so ist die Anschlussleitung auf sein Verlangen von der Gemeinde zu übernehmen. Dies gilt nicht für Leitungen im Außenbereich (§ 35 BauGB). (3) Unterhaltungs-, Änderungs- und Erneuerungsarbeiten an privaten Grundstücksanschlüssen sind der Gemeinde vom Anschluss- nehmer mindestens 14 Tage vorher anzuzeigen. §17 Anlage des Anschlussnehmers (1) Für die ordnungsgemäße Errichtung, Erweiterung, Änderung und Unterhaltung der Anlage hinter dem Hausanschluss mit Aus- nahme der Messeinrichtungen der Gemeinde – ist der Anschlussnehmer verantwortlich. Hat er die Anlage oder Anlageteile einem Dritten vermietet oder sonst zur Benutzung überlassen, so ist er neben diesem verantwortlich. (2) Die Anlage darf nur unter Beachtung der Vorschriften dieser Satzung und anderer gesetzlicher oder behördlicher Be-stimmungen sowie nach den allgemein anerkannten Regeln der Technik errichtet, erweitert, geändert und unterhalten werden. Die Errichtung der Anlage und wesentliche Veränderungen dürfen nur durch die Gemeinde oder ein von der Gemeinde zugelassenes Installationsun- ternehmen erfolgen. Die Gemeinde ist berechtigt, die Ausführung der Arbeiten zu überwachen. (3) Anlagenteile, die sich vor den Messeinrichtungen befinden, können plombiert werden. Ebenso können Anlagenteile, die zur Anlage des Anschlussnehmers gehören, unter Plombenverschluss genommen werden, um eine einwandfreie Messung zu gewähr- leisten. Die dafür erforderliche Ausstattung der Anlage ist nach den Angaben der Gemeinde zu veranlassen. (4) Anlagen und Verbrauchseinrichtungen sind so zu betreiben, dass Störungen anderer Wasserabnehmer, störende Rück-wirkun- gen auf Einrichtungen der Gemeinde oder Dritter oder Rückwirkungen auf die Güte des Trinkwassers ausgeschlossen sind. § 18 Inbetriebsetzung der Anlage des Anschlussnehmers (1) Die Gemeinde oder deren Beauftragte schließen die Anlage des Anschlussnehmers an das Verteilungsnetz an und setzen sie in Betrieb. (2) Jede Inbetriebsetzung der Anlage ist bei der Gemeinde über die Installationsunternehmen zu beantragen. § 19 Überprüfung der Anlage des Anschlussnehmers (1) Die Gemeinde ist berechtigt, die Anlage des Anschlussnehmers vor und nach ihrer Inbetriebsetzung zu überprüfen. Sie hat den Anschlussnehmer auf erkannte Sicherheitsmängel aufmerksam zu machen und kann deren Beseitigung verlangen. (2) Werden Mängel festgestellt, die die Sicherheit gefährden oder erhebliche Störungen erwarten lassen, so ist die Gemeinde be- rechtigt, den Anschluss oder die Versorgung zu verweigern; bei Gefahr für Leib und Leben ist sie dazu verpflichtet. (3) Durch Vornahme oder Unterlassen der Überprüfung der Anlage sowie durch deren Anschluss an das Verteilungsnetz übernimmt die Gemeinde keine Haftung für die Mängelfreiheit der Anlage. Dies gilt nicht, wenn sie bei einer Überprüfung Mängel festgestellt hat, die eine Gefahr für Leib und Leben darstellen. § 20 Technische Anschlussbedingungen Die Gemeinde ist berechtigt, weitere technische Anforderungen an den Hausanschluss und andere Anlagenteile sowie an den Be- trieb der Anlage festzulegen, soweit dies aus Gründen der sicheren und störungsfreien Versorgung, insbesondere im Hinblick auf die Erfordernisse des Verteilungsnetzes, notwendig ist. Diese Anforderungen dürfen den anerkannten Regeln der Technik nicht widersprechen. Der Anschluss bestimmter Verbrauchseinrichtungen kann von der vorherigen Zustimmung der Gemeinde abhängig gemacht werden. Die Zustimmung darf nur verweigert werden, wenn der Anschluss eine sichere und störungsfreie Versorgung gefährden würde. § 21 Messung (1) Die Gemeinde stellt die verbrauchte Wassermenge durch Messeinrichtungen (Wasserzähler) fest, die den eichrechtlichen Vor- schriften entsprechen. Bei öffentlichen Verbrauchseinrichtungen kann die gelieferte Menge auch rechnerisch ermittelt oder geschätzt werden, wenn die Kosten der Messung nicht im Verhältnis zur Höhe des Verbrauchs stehen. (2) Die Gemeinde hat dafür Sorge zu tragen, dass eine einwandfreie Messung der verbrauchten Wassermenge gewährleistet ist. Sie bestimmt Art, Zahl und Größe sowie Anbringungsort der Messeinrichtungen. Ebenso ist die Lieferung, Anbringung, Überwa- chung, Unterhaltung und Entfernung der Messeinrichtungen Aufgabe der Gemeinde. Sie hat den Anschlussnehmer anzuhören und dessen berechtigte Interessen zu wahren. Sie ist verpflichtet, auf Verlangen des Anschlussnehmers die Messeinrichtungen zu ver- legen, wenn dies ohne Beeinträchtigung einer einwandfreien Messung möglich ist; der Anschlussnehmer ist verpflichtet, die Kosten zu tragen. (3) Der Anschlussnehmer haftet für das Abhandenkommen und die Beschädigung der Messeinrichtungen, soweit ihn daran ein Verschulden trifft. Er hat den Verlust, Beschädigungen und Störungen dieser Einrichtungen der Gemeinde unverzüglich mitzuteilen. Er ist verpflichtet, die Einrichtungen vor Abwasser, Schmutz- und Grundwasser sowie vor Frost zu schützen. (4) Der Einbau von Zwischenzählern in die Verbrauchsleitung ist dem Wasserabnehmer gestattet. Alle den Zwischenzähler betref- fenden Kosten gehen zu seinen Lasten. Die Gemeinde ist nicht verpflichtet, das Anzeigeergebnis eines Zwischenzählers der Was- serzinsberechnung zugrunde zu legen. § 22 Nachprüfung von Messeinrichtungen (1) Der Wasserabnehmer kann jederzeit die Nachprüfung der Messeinrichtung durch eine Eichbehörde oder eine staatlich aner- kannte Prüfstelle nach § 39 des Mess- und Eichgesetzes verlangen. Stellt der Wasserabnehmer den Antrag auf Prüfung nicht bei der Gemeinde, so hat er diese vor Antragstellung zu benachrichtigen. (2) Die Kosten der Prüfung fallen der Gemeinde zu Last, falls die Abweichung die gesetzlichen Verkehrsfehlergrenzen überschreitet, sonst dem Wasserabnehmer. § 23 Ablesung (1) Die Messeinrichtungen werden vom Beauftragten der Gemeinde oder auf Verlangen der Gemeinde vom Anschlussnehmer selbst abgelesen. Dieser hat dafür Sorge zu tragen, dass die Messeinrichtungen leicht zugänglich sind. (2) Solange der Beauftragte der Gemeinde die Räume des Anschlussnehmers nicht zum Ablesen betreten kann oder die Meldung durch den Anschlussnehmer nicht fristgerecht erfolgt, darf die Gemeinde den Verbrauch auf der Grundlage der letzten Ablesung schätzen; die tatsächlichen Verhältnisse sind angemessen zu berücksichtigen. § 24 Messeinrichtungen an der Grundstücksgrenze (1) Die Gemeinde kann verlangen, dass der Anschlussnehmer auf eigene Kosten nach seiner Wahl an der Grundstücksgrenze einen geeigneten Wasserzählerschacht oder Wasserzählerschrank anbringt, wenn 1. das Grundstück unbebaut ist oder 2. die Versorgung des Gebäudes mit Anschlussleitungen erfolgt, die unverhältnismäßig lang sind oder nur unter besonderen Er- schwernissen verlegt werden können, oder 3. kein Raum zur frostsicheren Unterbringung des Wasserzählers vorhanden ist. (2) Der Anschlussnehmer ist verpflichtet, die Einrichtungen in ordnungsgemäßem Zustand und jederzeit zugänglich zu halten. (3) Der Anschlussnehmer kann die Verlegung der Einrichtungen auf seine Kosten verlangen, wenn sie an der bisherigen Stelle für ihn nicht mehr zumutbar sind und die Verlegung ohne Beeinträchtigung einer einwandfreien Messung möglich ist. III. Wasserversorgungsbeitrag § 25 Erhebungsgrundsatz Die Gemeinde erhebt zur teilweisen Deckung ihres Aufwands für die Anschaffung, Herstellung und den Ausbau der öffentlichen Wasserversorgungsanlagen einen Wasserversorgungsbeitrag. § 26 Gegenstand der Beitragspflicht (1)Der Beitragspflicht unterliegen Grundstücke, für die eine bauliche oder gewerbliche Nutzung festgesetzt ist, wenn sie bebaut oder gewerblich genutzt werden können. Erschlossene Grundstücke, für die eine bauliche oder gewerbliche Nutzung nicht festgesetzt ist, unterliegen der Beitragspflicht, wenn sie nach der Verkehrsauffassung Bauland sind und nach der geordneten baulichen Entwicklung der Gemeinde zur Bebauung an- stehen. (2) Wird ein Grundstück an die öffentliche Wasserversorgungsanlage tatsächlich angeschlossen, so unterliegt es der Bei-tragspflicht auch dann, wenn die Voraussetzungen des Absatzes 1 nicht erfüllt sind. § 27 Beitragsschuldner (1) Beitragsschuldner ist, wer im Zeitpunkt der Zustellung des Beitrags- bzw. Vorauszahlungsbescheids Eigentümer des Grundstücks ist. (2) Ist das Grundstück mit einem Erbbaurecht belastet, so ist der Erbbauberechtigte an Stelle des Eigentümers beitragspflichtig. Mehrere Beitragsschuldner sind Gesamtschuldner; bei Wohnungs- und Teileigentum sind die einzelnen Wohnungs- und Teileigen- tümer nur entsprechend ihrem Miteigentumsanteil beitragspflichtig. (3) Steht das Grundstück, Erbbaurecht, Wohnungs- oder Teileigentum im Eigentum mehrerer Personen zur gesamten Hand, ist die Gesamthandgemeinschaft beitragspflichtig. § 28 Beitragsmaßstab Beitragsmaßstab für den Wasserversorgungsbeitrag ist die Nutzungsfläche. Diese ergibt sich durch Vervielfachung der Grundstücks- fläche (§ 29) mit dem Nutzungsfaktor (§ 30). Das Ergebnis wird auf eine volle Zahl gerundet, wobei Nachkommastellen ab 0,5 auf die nächstfolgende volle Zahl aufgerundet und Nachkommastellen, die kleiner als 0,5 sind, auf die vorausgehende volle Zahl abge- rundet werden. § 29 Grundstücksfläche (1) Als Grundstücksfläche gilt: a) bei Grundstücken im Bereich eines Bebauungsplans die Flächen, die der Ermittlung der zulässigen Nutzung zugrunde zu legen ist; b) wenn ein Bebauungsplan oder eine Satzung nach § 34 Abs. 4 S.1 BauGB nicht besteht oder die erforderliche Festsetzung nicht enthält, die tatsächliche Grundstücksfläche bis zu einer Tiefe von 40 Meter von der der Erschließungsanlage zugewandten Grundstücksgrenze. Reicht die bauliche oder gewerbliche Nutzung über diese Begrenzung hinaus oder sind Flächen tatsächlich angeschlossen, so ist die Grundstückstiefe maßgebend, die durch die hintere Grenze der Nutzung zuzüglich der baurechtlichen Abstandsflächen bestimmt wird. Grundstücksteile, die lediglich die wegemäßige Verbindung zur Erschließungsanlage herstellen, bleiben bei der Bestimmung der Grundstückstiefe unberücksichtigt. Zur Nutzung zählen auch angelegte Grünflächen oder gärt- nerisch genutzte Flächen. (2) Teilflächenabgrenzungen gemäß § 31 Abs. 1 Satz 2 KAG bleiben unberührt. § 30 Nutzungsfaktor (1) Entsprechend der Ausnutzbarkeit wird die Grundstücksfläche (§ 29) mit einem Nutzungsfaktor vervielfacht, der im Einzelnen beträgt: 1. bei eingeschossiger Bebaubarkeit 1,0 2. bei zweigeschossiger Bebaubarkeit 1,25 3. bei dreigeschossiger Bebaubarkeit 1,5 4. bei vier- und fünfgeschossiger Bebaubarkeit 1,75 5. bei sechs- und mehrgeschossiger Bebaubarkeit 2,0 (2) bei Stellplatzgrundstücken und bei Grundstücken, für die nur eine Nutzung ohne Bebauung zulässig ist oder bei denen die Be- bauung nur unter geordnete Bedeutung hat, wird ein Nutzungsfaktor von 0,5 zugrunde gelegt. Dasselbe gilt für Gemeinbedarfs- oder Grünflächengrundstücke, deren Grundstücksflächen aufgrund ihrer Zweckbestimmung nicht oder nur zu einem untergeordneten Teil mit Gebäuden überdeckt werden sollen bzw. überdeckt sind (zum Beispiel Friedhöfe, Sportplätze, Freibäder, Kleingartenanlagen). Die §§ 31-34 finden keine Anwendung. § 31 Ermittlung des Nutzungsmaßes bei Grundstücken, für die ein Bebauungsplan die Geschosszahl festsetzt Als Geschosszahl gilt die im Bebauungsplan festgesetzte höchstzulässige Zahl der Vollgeschosse. Ist im Einzelfall eine größere Geschosszahl genehmigt, so ist diese zugrunde zu legen. Als Geschosse gelten Vollgeschosse i.S. der Landesbauordnung (LBO) in der im Zeitpunkt der Beschlussfassung über den Bebauungsplan geltenden Fassung. Sind auf einem Grundstück mehrere bauli- che Anlagen mit unterschiedlicher Geschosszahl zulässig, ist die höchste Zahl der Vollgeschosse maßgebend. § 32 Ermittlung des Nutzungsmaßes bei Grundstücken, für die ein Bebauungsplan eine Baumassenzahl festsetzt (1) Weist der Bebauungsplan statt der Zahl der Vollgeschosse eine Baumassenzahl aus, so gilt als Geschosszahl die Baumassen- zahl geteilt durch [3,5]; das Ergebnis wird auf eine volle Zahl gerundet, wobei Nachkommastellen ab 0,5 auf die nächstfolgende volle Zahl aufgerundet und Nachkommastellen, die kleiner als 0,5 sind, auf die vorausgehende volle Zahl abgerundet werden. (2) Ist eine größere als die nach Abs. 1 bei Anwendung der Baumassenzahl zulässige Baumasse genehmigt, so ergibt sich die Geschosszahl aus der Teilung dieser Baumasse durch die Grundstücksfläche und nochmaliger Teilung des Ergebnisses durch [3,5]; das Ergebnis wird auf eine volle Zahl gerundet, wobei Nachkommastellen ab 0,5 auf die nächstfolgende volle Zahl aufgerundet und Nachkommastellen, die kleiner als 0,5 sind, auf die vorausgehende volle Zahl abgerundet werden. § 33 Ermittlung des Nutzungsmaßes bei Grundstücken, für die ein Bebauungsplan die Höhe baulicher Anlagen festsetzt (1) Bestimmt der Bebauungsplan das Maß der baulichen Nutzung nicht durch die Zahl der Vollgeschosse oder eine Baumassenzahl, sondern setzt er die Höhe baulicher Anlagen in Gestalt der maximalen Gebäudehöhe (Firsthöhe) fest, so gilt als Geschosszahl das festgesetzte Höchstmaß der Höhe der baulichen Anlage geteilt durch 1. 3,0 für die im Bebauungsplan als Kleinsiedlungsgebiete (WS), reine Wohngebiete (WR), allgemeine Wohngebiete (WA), Dörfliche Wohngebiete (MDW), Ferienhausgebiete, Wochenendhausgebiete und besondere Wohngebiete (WB) festgesetzten Gebiete und 2. 4,0 für die im Bebauungsplan als Dorfgebiete (MD), Mischgebiete (MI), Urbane Gebiete (MU), Kerngebiete (MK), Gewerbegebiete (GE), Industriegebiete (GI) und sonstige Sondergebiete (SO) festgesetzten Gebiete; das Ergebnis wird auf eine volle Zahl gerundet, wobei Nachkommastellen ab 0,5 auf die nächstfolgende volle Zahl aufgerundet und Nachkommastellen, die kleiner als 0,5 sind, auf die vorausgehende volle Zahl abgerundet werden. (2) Bestimmt der Bebauungsplan das Maß der baulichen Nutzung nicht durch die Zahl der Vollgeschosse oder eine Baumassenzahl, sondern setzt er die Höhe baulicher Anlagen in Gestalt der maximalen Traufhöhe (Schnittpunkt der senkrechten, traufseitigen Au- ßenwand mit der Dachhaut) fest, so gilt als Geschosszahl das festgesetzte Höchstmaß der Höhe der baulichen Anlage geteilt durch 1. 2,7 für die im Bebauungsplan als Kleinsiedlungsgebiete (WS), reine Wohngebiete (WR), allgemeine Wohngebiete (WA), Dörfliche Wohngebiete (MDW), Ferienhausgebiete, Wochenendhausgebiete und besondere Wohngebiete (WB) festgesetzten Gebiete und 2. 3,5 für die im Bebauungsplan als Dorfgebiete (MD), Mischgebiete (MI), Urbane Gebiete (MU), Kerngebiete (MK), Gewerbegebiete (GE), Industriegebiete (GI) und sonstige Sondergebiete (SO) festgesetzten Gebiete; das Ergebnis wird auf eine volle Zahl gerundet, wobei Nachkommastellen ab 0,5 auf die nächstfolgende volle Zahl aufgerundet und Nachkommastellen, die kleiner als 0,5 sind, auf die vorausgehende volle Zahl abgerundet werden. (3) Ist im Einzelfall eine größere als die im Bebauungsplan festgesetzte Höhe baulicher Anlagen genehmigt, so ist diese gemäß Abs. 1 oder 2 in eine Geschosszahl umzurechnen. (4) Weist der Bebauungsplan statt der Zahl der Vollgeschosse oder einer Baumassenzahl sowohl die zulässige Firsthöhe als auch die zulässige Traufhöhe der baulichen Anlage aus, so ist die Traufhöhe gemäß Abs. 2 und 3 in eine Geschosszahl umzurechnen. § 34 Ermittlung des Nutzungsmaßes bei Grundstücken, für die keine Planfestsetzung im Sinne der §§ 31 bis 33 bestehen (1) Bei Grundstücken in unbeplanten Gebieten bzw. in beplanten Gebieten, für die der Bebauungsplan keine Festsetzungen nach den §§ 31 bis 33 enthält, ist maßgebend: 1. bei bebauten Grundstücken die Zahl der tatsächlich vorhandenen Geschosse, 2. bei unbebauten, aber bebaubaren Grundstücken die Zahl der auf den Grundstücken der näheren Umgebung überwiegend vorhandenen Geschosse. 2) Bei Grundstücken im Außenbereich (§ 35 BauGB) ist maßgebend: 1. bei bebauten Grundstücken die Zahl der tatsächlich vorhandenen Geschosse; 2. bei unbebauten Grundstücken, für die ein Bauvorhaben genehmigt ist, die Zahl der genehmigten Geschosse. (3) Als Geschosse gelten Vollgeschosse i.S. der LBO in der im Entstehungszeitpunkt (§ 37) geltenden Fassung. Sind auf einem Grundstück mehrere bauliche Anlagen mit unterschiedlicher Geschosszahl vorhanden, ist die höchste Zahl der Vollgeschosse maß- gebend. (4) Bei Grundstücken mit Gebäuden ohne ein Vollgeschoss i.S. der LBO, gilt als Geschosszahl die Baumasse des Bauwerks geteilt durch die überbaute Grundstücksfläche und nochmals geteilt durch 3,5, mindestens jedoch die nach Abs. 1 maßgebende Geschoss- zahl; das Ergebnis wird auf eine volle Zahl gerundet, wobei Nachkommastellen ab 0,5 auf die nächstfolgende volle Zahl aufgerundet und Nachkommastellen, die kleiner als 0,5 sind, auf die vorausgehende volle Zahl abgerundet werden. § 35 Nachveranlagung, weitere Beitragspflicht (1) Von Grundstückseigentümern, für deren Grundstück eine Beitragsschuld bereits entstanden ist oder deren Grundstücke beitrags- frei angeschlossen worden sind, werden weitere Beiträge erhoben, 1. soweit die bis zum Inkrafttreten dieser Satzung zulässige Zahl bzw. genehmigte höhere Zahl der Vollgeschosse überschritten oder eine größere Zahl von Vollgeschossen allgemein zugelassen wird; 2. soweit in den Fällen des § 34 Abs. 2 Nr. 1 und 2 eine höhere Zahl der Vollgeschosse zugelassen wird; 3. wenn das Grundstück mit Grundstücksflächen vereinigt wird, für die eine Beitragsschuld bisher nicht entstanden ist; 4. soweit Grundstücke unter Einbeziehung von Teilflächen, für die eine Beitragsschuld bereits entstanden ist, neu gebildet werden. (2) Wenn bei der Veranlagung von Grundstücken Teilflächen gemäß § 29 Abs. 1 Nr. 2 dieser Satzung und § 31 Abs.1 S.2 KAG unberücksichtigt geblieben sind, entsteht eine weitere Beitragspflicht, soweit die Voraussetzungen für eine Teilflächenabgrenzung entfallen. § 36 Beitragssatz Der Wasserversorgungsbeitrag beträgt: 1. je Quadratmeter (m²) Nutzungsfläche 4,09 € (§ 28 Abs. 1) § 37 Entstehung der Beitragsschuld (1) Die Beitragsschuld entsteht: 1. In den Fällen des § 26 Abs. 1, sobald das Grundstück an die öffentliche Wasserversorgungsanlage angeschlossen werden kann. 2. In den Fällen des § 26 Abs. 2 mit dem Anschluss, frühestens jedoch mit dessen Genehmigung. 3. In den Fällen des § 35 Nr. 1 und 2 mit der Erteilung der Baugenehmigung bzw. dem Inkrafttreten des Bebauungsplans oder ei- ner Satzung i.S. von § 34 Abs. 4 Satz 1 Nr.2 und 3 BauGB. 4. In den Fällen des § 35 Nr. 3, wenn die Vergrößerung des Grundstücks im Grundbuch eingetragen ist. 5. In den Fällen des § 35 Nr. 4, wenn das neugebildete Grundstück im Grundbuch eingetragen ist a) mit Inkrafttreten eines Bebauungsplanes bzw. dem Inkrafttreten der Satzung i.S. von § 34 Abs. 4 Satz 1 BauGB b) mit dem tatsächlichen Anschluss der Teilflächen, frühestens mit der Genehmigung des Anschlusses; c) bei baulicher Nutzung ohne tatsächlichen Anschluss mit der Erteilung der Baugenehmigung; d) bei gewerblicher Nutzung mit dem Eintritt dieser Nutzung. 6. In den Fällen des § 35 Abs.2, mit dem Wegfall der Voraussetzungen für eine Teilflächenabgrenzung nach § 29 Abs. 1 Nr. 2 dieser Satzung und §31 Abs. 1 S. 2 KAG, insbesondere mit dem Inkrafttreten eines Bebauungsplanes oder einer Satzung gemäß § 34 Abs. 4 S. 1 BauGB, der Bebauung, der gewerblichen Nutzung oder des tatsächliche Anschlusses von abgegrenzten Teilflächen jedoch frühestens mit der Anzeige der Nutzungsänderung gemäß § 50 Abs.3. (2) Für Grundstücke, die schon vor dem 1.4.1964 an die öffentliche Wasserversorgung hätten angeschlossen werden können, jedoch noch nicht angeschlossen worden sind, entsteht die Beitragsschuld mit dem tatsächlichen Anschluss, frühestens mit des- sen Genehmigung. (3) Mittelbare Anschlüsse (zum Beispiel über bestehende Hausanschlüsse) stehen dem unmittelbaren Anschluss an öffentliche Wasser-versorgungsanlagen gleich. § 38 Fälligkeit Der Beitrag wird einen Monat nach Bekanntgabe des Beitragsbescheids fällig. § 39 Ablösung (1) Die Gemeinde kann, solange die Beitragsschuld noch nicht entstanden ist, mit dem Beitragsschuldner die Ablösung des Was- serversorgungsbeitrages vereinbaren. (2) Der Betrag einer Ablösung bestimmt sich nach der Höhe der voraussichtlich entstehenden Beitragsschuld; die Ermittlung erfolgt nach den Bestimmungen dieser Satzung. (3) Ein Rechtsanspruch auf Ablösung besteht nicht. IV. Benutzungsgebühren § 40 Erhebungsgrundsatz (1) Die Gemeinde/Stadt erhebt für die Benutzung der öffentlichen Wasserversorgungsanlagen Grund- und Verbrauchsgebühren. (2) Für die Bereithaltung von Wasser werden Bereitstellungsgebühren erhoben. § 41 Gebührenschuldner (1) Schuldner der Benutzungsgebühren ist der Anschlussnehmer. Beim Wechsel des Gebührenschuldners geht die Gebührenpflicht mit Beginn des auf den Übergang folgenden Kalendervierteljahres auf den neuen Gebührenschuldner über. (2) In den Fällen des § 43 Abs. 2 ist Gebührenschuldner der Wasserabnehmer. (3) Mehrere Gebührenschuldner sind Gesamtschuldner. § 42 Grundgebühren Entstehung der Gebührenschuld (1) Die Grundgebühr wird gestaffelt nach Zählergrößen erhoben (Zählergebühr). Die Grundgebühr beträgt ab 2025 je Monat und Zähler: a) Hauswasserzähler Nenngröße Nenndurchfluss EUR/ monatl. Maximaldurchfluss QN/Q3 NG 3-5 m³/h QN 2,5/ Q3= 4 5,79 NG 7-10 m³/h QN 6/ Q3=10 6,47 NG 20 m³/h QN 10/ Q3=16 11,55 NG 30 m³/h QN 15/ Q3=25 15,21 b) Großwasserzähler DN Nenndurchfluss QN EUR/ monatl. DN 50 QN 15/ Q3=25 25,52 DN 80 QN 40/ Q3=63 25,96 DN 100 QN 40/ Q3=63 32,81 Bei Verbundwasserzählern wird der Grundpreis beider Zähler zusammengerechnet. Für die Installation von Bauwasseranschlüssen und Standrohren wird eine Gebühr von 77,00 Euro erhoben. Für die Überlassung eines Standrohres wird zudem eine Leihgebühr von 8 Euro für jede angefangene Woche erhoben. Die Leihgebühr ist unabhängig von der Dauer der tatsächlichen Verwendung zu bezahlen, solange das Standrohr der Gemeinde nicht zurückgegeben wird. (2) Bei der Berechnung der Grundgebühr wird der Monat, in dem der Wasserzähler erstmals eingebaut oder endgültig ausgebaut wird, als voller Monat gerechnet. (3) Wird die Wasserlieferung wegen Wassermangels, Störungen im Betrieb, betriebsnotwendiger Arbeiten oder aus ähnlichen, nicht vom Anschlussnehmer zu vertretenden Gründen länger als einen Monat unterbrochen, so wird für die Zeit der Unterbrechung (ab- gerundet auf volle Monate) keine Grundgebühr berechnet. § 43 Verbrauchsgebühren (1) Die Verbrauchsgebühr wird nach der gemessenen Wassermenge (§ 44) berechnet. Die Verbrauchsgebühr beträgt pro Kubikmeter ab dem Jahr 2025 1,88 € (2) Wird ein Bauwasserzähler oder ein sonstiger beweglicher Wasserzähler verwendet, beträgt die Verbrauchsgebühr pro Kubikme- ter ab dem Jahr 2025 1,88 € § 44 Gemessene Wassermenge (1) Die nach § 21 gemessene Wassermenge gilt auch dann als Gebührenbemessungsgrundlage, wenn sie ungenutzt (etwa durch schadhafte Rohre, offenstehende Zapfstellen oder Rohrbrüche hinter dem Wasserzähler) verlorengegangen ist. (2) Ergibt sich bei einer Zählerprüfung, dass der Wasserzähler über die nach der Eichordnung zulässigen Verkehrsfehlergrenzen hinaus falsch anzeigt, oder ist der Zähler stehengeblieben, so schätzt die Gemeinde den Wasserverbrauch gemäß § 162 Abgaben- ordnung. § 45 Verbrauchsgebühr bei Bauten (1) Wird bei der Herstellung von Bauwerken das verwendete Wasser nicht durch einen Wasserzähler festgestellt, wird eine pauschale Verbrauchsgebühr erhoben. (2) Bemessungsgrundlage für die Gebühr ist folgender pauschaler Wasserverbrauch: 1. Bei Neu-, Um- oder Erweiterungsbauten von Gebäuden werden je 100 Kubikmeter umbautem Raum 5 Kubikmeter als pauschaler Wasserverbrauch zugrunde gelegt; Gebäude mit weniger als 100 Kubikmeter umbautem Raum bleiben gebührenfrei. Bei Fertigbau- weise werden der Ermittlung des umbauten Raumes nur die Keller- und Untergeschosse zugrunde gelegt. 2. Bei Beton- und Backsteinbauten, die nicht unter Nr. 1 fallen, werden je angefangene 10 Kubikmeter Beton- oder Mauerwerk 4 Kubikmeter als pauschaler Wasserverbrauch zugrunde gelegt; Bauwerke mit weniger als 10 Kubikmeter Beton- oder Mauerwerk bleiben gebührenfrei. § 46 Bereitstellungsgebühren Bei Wasserabnehmern mit eigener Wasserversorgung gilt der Anschluss an die öffentliche Wasserversorgung als Reservean- schluss, falls er zur Spitzendeckung oder zum Ersatzbezug dienen soll. Der Wasserabnehmer hat in diesem Fall neben dem Wasserzins nach dem Zählertarif eine jährliche Bereitstellungsgebühr zu ent- richten. Sie ist nach den Kosten zu bemessen, die der Gemeinde im Einzelfall durch die Vorhaltung des Wassers entstehen. § 47 Entstehung der Gebührenschuld (1) In den Fällen der §§ 42, 43 Abs. 1 und 46 entsteht die Gebührenschuld für ein Kalenderjahr mit Ablauf des Kalenderjahres (Veranlagungszeitraum). Endet ein Benutzungsverhältnis vor Ablauf des Veranlagungszeitraums, entsteht die Gebührenschuld mit Ende des Benutzungsverhältnisses. (2) In den Fällen des § 41 Abs. 1 Satz 2 entsteht die Gebührenschuld für den bisherigen Anschlussnehmer mit Beginn des auf den Übergang folgenden Kalendervierteljahres; für den neuen Anschlussnehmer mit Ablauf des Kalenderjahres. (3) In den Fällen des § 43 Abs. 2 entsteht die Gebührenschuld, mit der Beendigung der Baumaßnahme, spätestens mit Einbau einer Messeinrichtung nach § 21. (4) In den Fällen des § 45 entsteht die Gebührenschuld mit Beginn der Bauarbeiten. (5) In den Fällen des § 43 Abs. 3 entsteht die Gebührenschuld mit der Wasserentnahme. (6) Die Gebührenschuld gemäß § 42, § 43 und § 46 ruht auf dem Grundstück bzw. dem Erbbaurecht als öffentliche Last (§ 13 Abs. 3 i.V. mit §27 KAG). § 48 Vorauszahlungen (1) Solange die Gebührenschuld noch nicht entstanden ist, sind vom Gebührenschuldner Vorauszahlungen zu leisten. Die Voraus- zahlungen entstehen mit Beginn des Kalendervierteljahres. Beginnt die Gebührenpflicht während des Veranlagungszeitraumes, ent- stehen die Vorauszahlungen mit Beginn des folgenden Kalendervierteljahres. (2) Jeder Vorauszahlung wird ein Viertel des zuletzt festgesetzten Jahreswasserverbrauchs des Vorjahres und der Grundgebühr (§ 42) zugrunde gelegt. Bei erstmaligem Beginn der Gebührenpflicht werden die Vorauszahlungen auf der Grundlage der Grundgebühr, des Verbrauchsgebührensatzes und des geschätzten Jahreswasserverbrauchs des laufenden Jahres ermittelt. (3) Die für den Veranlagungszeitraum entrichteten Vorauszahlungen werden auf die Gebührenschuld für diesen Zeitraum angerech- net. (4) In den Fällen des § 43 Abs. 2 und 3 sowie § 45 und 46 entfällt die Pflicht zur Vorauszahlung. § 49 Fälligkeit (1) Die Benutzungsgebühren sind innerhalb eines Monats nach Bekanntgabe des Gebührenbescheides zur Zahlung fällig. Sind Vorauszahlungen (§ 48) geleistet worden, gilt dies nur, soweit die Gebührenschuld die geleisteten Vorauszahlungen übersteigt. Ist die Gebührenschuld kleiner als die geleisteten Vorauszahlungen, wird der Unterschiedsbetrag nach Bekanntgabe des Gebührenbe- scheides durch Aufrechnung oder Zurückzahlung ausgeglichen. (2) Die Vorauszahlungen gemäß § 48 werden jeweils zum 15.03., 15.05., 15.08. und 15.11. in Höhe eines Viertels der Jahresab- rechnung des Vorjahres zur Zahlung fällig. Fehlt eine solche Vorjahresabrechnung, so setzt der Eigenbetrieb Wasserversorgung die Höhe der Vorauszahlungen unter Schätzung des Jahresverbrauchs fest. (3) In den Fällen des § 43 Abs. 3 wird die Gebührenschuld mit der Wasserentnahme fällig. V. Anzeigepflichten, Ordnungswidrigkeiten, Haftung § 50 Anzeigepflichten (1) Binnen eines Monats sind der Gemeinde anzuzeigen 1. der Erwerb oder die Veräußerung eines an die öffentliche Wasserversorgung angeschlossenen Grundstücks; entsprechendes gilt beim Erbbaurecht sowie beim Wohnungs- und Teileigentum; 2. Erweiterungen oder Änderungen der Verbrauchsanlage sowie die Verwendung zusätzlicher Verbrauchseinrichtungen, soweit sich dadurch die Größen für die Gebührenbemessung ändern oder sich die vorzuhaltende Leistung wesentlich erhöht. (2) Anzeigepflichtig nach Abs. 1 Nr. 1 sind Veräußerer und Erwerber, nach Abs. 1 Nr. 2 der Anschlussnehmer. (3) Binnen eines Monats hat der Anschlussnehmer der Gemeinde mitzuteilen, wenn die Voraussetzungen für Teilflächenabgren- zungen gem. § 29 Abs.1 Nr.2 dieser Satzung und § 31 Abs. 1 S.2 KAG entfallen sind, insbesondere abgegrenzte Teilflächen ge- werblich oder als Hausgarten genutzt, tatsächlich an die öffentliche Wasserversorgung angeschlossen oder auf ihnen genehmi- gungsfreie bauliche Anlagen errichtet wurden. (4) Wird die rechtzeitige Anzeige schuldhaft versäumt, so haftet im Falle des Abs. 1 Nr. 1 der bisherige Gebührenschuldner für die Benutzungsgebühren, die auf den Zeitraum bis zum Eingang der Anzeige bei der Gemeinde entfallen. § 51 Ordnungswidrigkeiten (1) Ordnungswidrig im Sinne von § 142 der Gemeindeordnung für Baden- Württemberg handelt, wer vorsätzlich oder fahrlässig 1. entgegen § 4 ein Grundstück nicht an die öffentliche Wasserversorgung anschließt, 2. entgegen § 5 nicht seinen gesamten Wasserbedarf der öffentlichen Wasserversorgung entnimmt, 3. entgegen § 8 Abs. 1 Wasser an Dritte ohne schriftliche Zustimmung der Gemeinde weiterleitet, 4. entgegen § 14 Abs. 5 Beschädigungen des Hausanschlusses nicht unverzüglich der Gemeinde mitteilt, 5. entgegen § 17 Abs. 2 Anlagen unter Missachtung der Vorschriften der Satzung, anderer gesetzlicher oder behördlicher Bestim- mungen sowie nach den anerkannten Regeln der Technik errichtet, erweitert, ändert oder unterhält, 6. entgegen § 17 Abs. 4 Materialien und Geräte verwendet, die nicht entsprechend den anerkannten Regeln der Technik beschaffen sind, 7. entgegen § 17 Abs. 5 Anlagen und Verbrauchseinrichtungen so betreibt, dass Störungen anderer Anschlussnehmer, störende Rückwirkungen auf Einrichtungen der Gemeinde bzw. Dritter oder Rückwirkungen auf die Güte des Trinkwassers eintreten, (2) Ordnungswidrig i.S. von § 8 Abs. 2 Satz 1 Nr. 2 KAG handelt, wer vorsätzlich oder leichtfertig den Mitteilungspflichten nach § 21 Abs. 3 Satz 2 und § 50 Abs. 1 und 2 dieser Satzung nicht, nicht richtig oder nicht rechtzeitig nachkommt. § 52 Haftung bei Versorgungsstörungen (1) Für Schäden, die ein Wasserabnehmer durch Unterbrechung der Wasserversorgung oder durch Unregelmäßigkeiten in der Be- lieferung erleidet, haftet die Gemeinde aus dem Benutzungsverhältnis oder unerlaubter Handlung im Falle 1. der Tötung oder Verletzung des Körpers oder der Gesundheit des Wasserabnehmers, es sei denn, dass der Schaden von der Gemeinde oder einem ihrer Bediensteten oder einem Verrichtungsgehilfen weder vorsätzlich noch fahrlässig verursacht worden ist, 2. der Beschädigung eine Sache, es sei denn, dass der Schaden weder durch Vorsatz noch durch grobe Fahrlässigkeit der Ge- meinde oder eines ihrer Bediensteten oder einem Verrichtungsgehilfen verursacht worden ist. 3. eines Vermögensschadens, es sei denn, dass dieser weder durch Vorsatz noch durch grobe Fahrlässigkeit eines vertretungsbe- rechtigten Organs der Gemeinde verursacht worden ist. § 831 Abs. 1 Satz 2 des Bürgerlichen Gesetzbuches ist nur bei vorsätzlichem Handeln von Verrichtungsgehilfen anzuwenden. (2) Absatz 1 ist auch auf Ansprüche von Wasserabnehmern anzuwenden, die diese gegen ein drittes Wasserversorgungsunterneh- men aus unerlaubter Handlung geltend machen. Die Gemeinde ist verpflichtet, den Wasserabnehmern auf Verlangen über die mit der Schadensverursachung durch ein drittes Unternehmen zusammenhängenden Tatsachen insoweit Auskunft zu geben, als sie ihr bekannt sind oder von ihr in zumutbarer Weise aufgeklärt werden können und ihre Kenntnis zur Geltendmachung des Schadener- satzes erforderlich ist. (3) Die Ersatzpflicht entfällt für Schäden unter 15,00 €. (4) Ist der Anschlussnehmer berechtigt, das gelieferte Wasser an einen Dritten weiterzuleiten (§ 8 Abs. 1), und erleidet dieser durch Unterbrechung der Wasserversorgung oder durch Unregelmäßigkeiten in der Belieferung einen Schaden, so haftet die Gemeinde dem Dritten gegenüber in demselben Umfang wie dem Wasserabnehmer aus dem Benutzungsverhältnis. (5) Leitet der Anschlussnehmer das gelieferte Wasser an einen Dritten weiter, so hat er im Rahmen seiner rechtlichen Möglichkeiten sicherzustellen, dass dieser aus unerlaubter Handlung keine weitergehenden Schadenersatzansprüche erheben kann, als sie in den Absätzen 1 bis 3 vorgesehen sind. Die Gemeinde hat den Anschlussnehmer darauf bei Begründung des Benutzungsverhältnisses besonders hinzuweisen. (6) Der Wasserabnehmer hat den Schaden unverzüglich der Gemeinde oder, wenn dieses feststeht, dem ersatzpflichtigen Unter- nehmen mitzuteilen. Leitet der Anschlussnehmer das gelieferte Wasser an einen Dritten weiter, so hat er diese Verpflichtung auch dem Dritten aufzuerlegen. § 53 Haftung von Wasserabnehmern und Anschlussnehmern (1) Der Wasserabnehmer haftet für schuldhaft verursachte Schäden, die insbesondere infolge einer unsachgemäßen Benutzung oder den Bestimmungen dieser Satzung zuwiderlaufenden Benutzung oder Bedienung der Anlagen zur Wasserversorgung entste- hen. Der Anschlussnehmer haftet für Schäden, die auf den mangelhaften Zustand seiner Anlage (§ 17) zurückzuführen sind. (2) Der Haftende hat die Gemeinde von Ersatzansprüchen Dritter freizustellen, die wegen solcher Schäden geltend gemacht werden. Sind Ansprüche auf Mängel an mehreren Verbrauchsanlagen zurückzuführen, so haften die Wasserabnehmer als Gesamtschuldner. VI. Steuern, Übergangs- und Schlussbestimmungen § 54 Umsatzsteuer Soweit die Leistungen, die den in dieser Satzung festgelegten Abgaben, Kostenersätzen und sonstigen Einnahmen (Entgelten) zugrunde liegen, umsatzsteuerpflichtig sind, tritt zu den Entgelten noch die Umsatzsteuer (Mehrwertsteuer) in der im Umsatzsteuer- gesetz jeweils festgelegten Höhe. § 55 Inkrafttreten 1) Soweit Abgabeansprüche nach dem bisherigen Satzungsrecht bereits entstanden sind, gelten anstelle dieser Satzung die Sat- zungsbestimmungen, die im Zeitpunkt des Entstehens der Abgabenschuld gegolten haben. (2) Diese Satzungsänderung tritt am 01.01.2025 in Kraft. Baindt, den 26.07.2024 Simone Rürup, Bürgermeisterin Hinweis: Eine etwaige Verletzung von Verfahrens- oder Formvorschriften der Gemeindeordnung für Baden-Württemberg (GemO) oder von auf Grund der GemO erlassener Verfahrensvorschriften beim Zustandekommen dieser Satzung wird nach § 4 Abs. 4 GemO unbe- achtlich, wenn sie nicht schriftlich oder elektronisch innerhalb eines Jahres seit der Bekanntmachung dieser Satzung gegenüber der Gemeinde geltend gemacht worden ist: der Sachverhalt, der die Verletzung begründen soll, ist zu bezeichnen. Dies gilt nicht, wenn die Vorschriften über die Öffentlichkeit der Sitzung, die Genehmigung oder die Bekanntmachung der Satzung verletzt wor- den sind. Baindt, den 26.07.2024 gez. Simone Rürup, Bürgermeisterin Änderungen: Geändert am 04.11.2008, Inkrafttreten zum 01.01.2009, öffentliche Bekanntmachung vom 14.11.2008 Geändert am 21.07.2009, Inkrafttreten rückwirkend zum 01.01.2009, öffentliche Bekanntmachung vom 31.07.2011 Zuletzt geändert am 04.10.2011, Inkrafttreten zum 01.01.2012, öffentliche Bekanntmachung vom 07.10.2011 Zuletzt geändert am 05.11.2013, Inkrafttreten zum 01.01.2013, öffentliche Bekanntmachung vom 08.11.2013 Zuletzt geändert am 30.07.2014, Inkrafttreten zum 01.08.2014, öffentliche Bekanntmachung vom 08.08.2014 Zuletzt geändert am 13.10.2015, Inkrafttreten zum 01.01.2015, öffentliche Bekanntmachung vom 23.10.2015 Zuletzt geändert am 12.12.2017, Inkrafttreten zum 01.01.2017, öffentliche Bekanntmachung vom 15.12.2017 Zuletzt geändert am 10.09.2019, Inkrafttreten zum 01.01.2019, öffentliche Bekanntmachung vom 13.09.2019 Zuletzt geändert am 14.09.2021, Inkrafttreten zum 01.01.2021, öffentliche Bekanntmachung vom 17.09.2021 Zuletzt geändert am 11.10.2022, Inkrafttreten zum 01.01.2023, öffentliche Bekanntmachung vom 14.10.2022 Zuletzt geändert am 27.02.2024, Inkrafttreten zum 01.04.2024, öffentliche Bekanntmachung vom 01.03.2024 Zuletzt geändert am 16.07.2024, Inkrafttreten zum 01.01.2025, öffentliche Bekanntmachung vom 26.07.2024[mehr]

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            Sitzungsbericht aus der öffentlichen Gemeinderatssitzung vom 07.12.2021 TOP 01 Einwohnerfragestunde Von den anwesenden Zuhörerinnen und Zuhörern wurden keine Fragen an die Verwaltung gestellt. TOP 02 Bekanntgabe nichtöffentlich gefasster Beschlüsse Bürgermeisterin Rürup teilt mit: In nicht öffentlichen Sitzungen gefasste Beschlüsse sind nach Wiederherstellung der Öffentlichkeit oder wenn dies nicht möglich ist, in der nächsten öffentlichen Gemeinderatssitzung bekannt zu geben, sofern nicht das öffentliche Wohl oder das berechtigte Interesse Einzelner entgegensteht (§ 35 Abs. 1 Satz 4 der Gemeindeordnung). Aus der nicht öffentlichen Gemeinderatssitzung vom 30. November 2021 ist folgender Beschluss bekannt zu geben: TOP Gemeindeverband Mittleres Schussental - Vorberatung der Verbandsversammlung am 02. Dezember 2021 Beschluss: Die Vertreter der Gemeinde Baindt werden beauftragt, in der Verbandsversammlung des Gemeindeverbands Mittleres Schussental am 02. Dezember 2021 den jeweiligen Beschlussvorschlägen zuzustimmen. TOP 03 Bericht der Bürgermeisterin Bürgermeisterin Rürup teilt folgendes mit: a) Coronainfizierte In der Gemeinde Baindt gibt es derzeit (Stand 07.12.2021) 128 infizierte Personen. b) Teststation in der Schenk-Konrad-Halle Die GnW (Gemeinsam neue Wege) eröffnete in Baindt ab dem 06.12.2021 eine Teststation in der Schenk-Konrad-Halle. Näheres auf der Homepage der Gemeinde Baindt. c) Impfaktion in der Schenk-Konrad-Halle Am 04.12., 11.12. und 18.12.2021 findet eine Impfaktion in der Schenk-Konrad- Halle statt. Am ersten Termin (04.12.2021) wurden ca. 190 Personen durch die Hausarztpraxis Dr. Hartmann geimpft, darunter auch Feuerwehrangehörige und hochbetagte Bürgerinnen und Bürger der Gemeinde. Termine sind auf der Homepage der Gemeinde online über ein Buchungssystem buchbar. d) Beschaffung eines Trinkwasserspenders Aus einem Förderprogramm hat die Gemeinde 2.630 € für die Beschaffung eines Trinkwasserspenders für den Kindergarten Sonne, Mond und Sterne erhalten. e) Sanierung Nelkenstraße Die Sanierungsmaßnahme ist zwischenzeitlich abgeschlossen. f) Radweg Sulpach Im Zusammenhang mit dem 3. Bauabschnitt des Radweges wird noch vor Weihnachten mit der Abholzung von Sträuchern und Bäumen begonnen. Nach Fertigstellung des Radweges erfolgt eine Neubepflanzung. TOP 04 Verpflichtung von Herrn Mladen Petar Renic Bürgermeisterin Rürup teilt mit: Bei der Gemeinderatswahl am 26. Mai 2019 erreichte Herr Mladen Petar Renic auf der Liste der Freien Wählervereinigung Baindt (FWV) 938 Stimmen und somit den 8. Platz. Da von der Freien Wählervereinigung Baindt 7 Mitglieder den Sprung in das Gremium des Gemeinderats der Gemeinde Baindt geschafft haben, ist Herr Renic der erste Nachrücker für den ausgeschiedenen Gemeinderat Herrn Simon Gauder. Herr Renic hat zwischenzeitlich sein Einverständnis zur Übernahme der ehrenamtlichen Tätigkeit signalisiert. Nach der Verwaltungsvorschrift der Gemeindeordnung BW zu § 32 hat Herr Renic folgende Verpflichtungsformel abzulegen: „Ich gelobe Treue der Verfassung, Gehorsam den Gesetzen und gewissenhafte Erfüllung meiner Pflichten. Insbesondere gelobe ich, die Rechte der Gemeinde gewissenhaft zu wahren und ihr Wohl und das ihrer Einwohner nach Kräften zu fördern“. Die Verpflichtung ist von der Vorsitzenden per Handschlag zu bekräftigen - entfällt in Corona-Zeiten. Nachdem Herr Renic die Verpflichtungsformel abgelegt hat, ist er offizielles Mitglied des Gemeinderats der Gemeinde Baindt. TOP 05 Wahl der Mitglieder im Bauausschuss Bürgermeisterin Rürup berichtet: In der Gemeinderatssitzung am 24.07.2019 bzw. 09.02.2021 wurde folgender Beschluss gefasst: Der Bauausschuss setzt sich aus folgenden Gemeinderäten zusammen: GR Bayer (FWV) Vertreter GR Konzett (FWV) GR Svoboda (FWV) Vertreter GR Gauder (FWV) GR Schad (FWV) Vertreter GR Kränkle (FWV) GR Müller (CDU) Vertreter GR Kreutle (CDU) GR Spiegel (Bündnis 90/Die Grünen) Vertreter GRin Graf (Bündnis 90/Die Grünen) Aufgrund des Ausscheidens von Herrn Gauder ist seine Nachfolge neu zu beschließen. Beschluss: Gemeinderat Renic wird als Stellvertreter von Gemeinderat Svoboda in den Bauausschuss gewählt. TOP 06 Wahl der Vertreter im Kindergartenausschuss Bürgermeisterin Rürup teilt mit: In der Gemeinderatssitzung am 24.07.2019 bzw. 09.02.2021 wurde folgender Beschluss gefasst: Der Kindergartenausschuss setzt sich aus folgenden Gemeinderäten zusammen: GR´in Jaudas (FWV) Vertreter: GR Svoboda (FWV) GR Gauder (FWV) Vertreter: GR Bayer (FWV) GR Kreutle (CDU) Vertreter: GR Lins (CDU) GR´in Claßen (Bündnis 90/Die Grünen) Vertreter: GR´in Graf (Bündnis 90/Die Grünen) Aufgrund des Ausscheidens von GR Gauder ist seine Nachfolge neu zu beschließen. Beschluss: Gemeinderat Renic wird in den Kindergartenausschuss gewählt. TOP 07 Bauantrag zum Neubau eines Einfamilienhauses mit Einliegerwohnung, Doppelgarage und Pool auf dem Flst. 257/4, Hirschstr. 201/1 Bauamtsleiterin Jeske berichtet: Auf einer Teilfläche des Flst. 357/4 in der Hirschstraße im Teilort Sulpach ist die Errichtung eines Einfamilienwohnhauses mit Einliegerwohnung im Untergeschoss, Doppelgarage und Pool geplant. Für den Neubau sollen 2 Fahrsilos abgebrochen werden. Das geplante Gebäude liegt im Bereich einer Überflutungsfläche bei einem 50-jährlichen Hochwasser. Eine Hochwasserkonzeption nach Wasserhaushaltsgesetz wurde dem Bauantrag beigefügt. Ein Bebauungsplan liegt nicht vor, so dass das Bauvorhaben nach § 34 Abs. 1 BauGB (Zulässigkeit von Vorhaben innerhalb der im Zusammenhang bebauter Ortsteile) beurteilt wird. Nach § 34 Abs. 1 BauGB ist ein Vorhaben zulässig, wenn es sich nach Art und Maß der baulichen Nutzung, der Bauweise und der Grundstücksfläche, die überbaut werden soll, in die Eigenart der näheren Umgebung einfügt und die Erschließung gesichert ist. Die Anforderungen an gesunde Wohn- und Arbeitsverhältnisse müssen gewahrt bleiben, das Ortsbild darf nicht beeinträchtigt werden. Aus Sicht der Verwaltung fügt sich das Bauvorhaben in die Eigenart der Umgebung ein. Sollte das Baugrundstück vom Flst. 357/4 herausgemessen werden, muss die Erschließung durch die Übernahme einer Baulast für ein Geh- und Fahrrecht gesichert werden. Ob die Anforderungen an gesunde Wohnverhältnisse im Dorfbereich Sulpach gewahrt sind, kann ohne fachliche Stellungnahme durch die Fachbehörden im Landratsamt nicht beurteilt werden. Diese Beurteilung steht noch aus. Momentan ist die Verwaltung in Abklärung mit der Baurechtsbehörde. Ein Beschlussvorschlag wird als Tischvorlage zur Sitzung vorliegen. Beschluss: Das gemeindliche Einvernehmen zum vorliegenden Bauantrag wird erteilt, vorbehaltlich der Feststellung von gesunden Wohn- und Arbeitsverhältnissen durch die Fachbehörden des Landratsamts Ravensburg. TOP 08 Photovoltaikanlagen auf Gemeindedächern - Bewertung der Dachflächen auf ihre Eignung für PV - Potenzialanalyse Kämmerer Abele berichtet: Die Gemeinde Baindt hat für die Einstiegsberatung Fördermittel aus dem Programm Klimopass erhalten. Der Förderzeitraum ist bis zum 31.03.2022 befristet. Die kommunalen Nichtwohngebäude wurden auf Eignung zur Dachbegrünung und auf eine Photovoltaikanlage mit Potenzialermittlung, Wirtschaftlichkeitsbetrachtung, CO2 - Einsparung untersucht. Der Schwerpunkt lag auf der Schenk-Konrad-Halle Bauhof- und Feuerwehrgebäude Sporthalle Klosterwiesenschule Beim Gebäude Neubau Dorfplatz wird ein Vorschlag zur Regelung der Eigenstromnutzung über ein Betreibermodell angedacht. Das Büro Kirchner Energie GmbH wird die wesentlichen Ergebnisse in einer Präsentation in der Gemeinderatssitzung aufzeigen. Das Gebäude Friesenhäusler Str. 12 wurde von der PV-Untersuchung ausgenommen, da es bezüglich der Abschreibungsdauer der Module eine baurechtlich verkürzte Genehmigungszeit hat. Hier sollte die Leitungstrasse zeitnah umgesetzt werden. Es wird eine Leitung von den BHKWs zum Objekt Friesenhäusler Str. 12 mit entsprechender Eigenstromnutzung angedacht. Aus Untersuchungen der betreuten Liegenschaften ist erkennbar, dass es potenziell geeignete Dachflächen für PV-Anlagen gibt. Diese werden nach Möglichkeit mit PV- Anlagen zur Eigenstromnutzung ausgestattet. Bei Gebäuden, bei denen eine Eigenstromnutzung nicht möglich ist, könnten die Dachflächen per Interessenbekundungsverfahren Dritten angeboten und gegen eine Dachpacht zur Verfügung gestellt werden. In diesem Falle ist eine Abnahme des Stroms durch die Gemeinde ausgeschlossen. Im Sinne der Wirtschaftlichkeit und zur Steigerung des Beitrags zum Ausbau erneuerbarer Energien, sind PV-Anlagen für den Eigenverbrauch gegenüber der Verpachtung der Dachflächen vorzuziehen. Für die Umsetzung von Eigenverbrauchsanlagen stehen im Haushaltsplan 2021/2022 im Jahr 2022 60.000 € und in der Finanzplanung 2023 40.000 € zur Verfügung. Über die Bereitstellung der weiteren Mittel ist in den Haushaltsplanberatungen zum Doppelhaushalt 2023/2024 ff. zu entscheiden. Gesetzliche Verankerung im Klimaschutzgesetz: Wer ein neues Haus bauen will, muss ab 1. Mai kommenden Jahres eine PV-Anlage auf seinem Dach installieren lassen. Zudem müssen Hausbesitzer vom 1. Januar 2023 auch bei einer grundlegenden Dachsanierung eine Photovoltaikanlage einbauen lassen. Für gewerbliche Bauten besteht die PV-Anlagenpflicht bereits für Neubauten ab dem 01.01.2022. Änderungen in § 8 a Abs. 1 und 2 des Klimaschutzgesetzes Baden-Württemberg: Bauherrinnen und Bauherren sind beim Neubau von Gebäuden dazu verpflichtet, auf der für eine Solarnutzung geeigneten Dachfläche eine Photovoltaikanlage zur Stromerzeugung zu installieren. Die Pflicht nach Satz 1 gilt, wenn 1. beim Neubau von Nichtwohngebäuden ab dem 1. Januar 2022 oder 2. beim Neubau von Wohngebäuden ab dem 1. Mai 2022 der Antrag auf Baugenehmigung bei der zuständigen unteren Baurechtsbehörde oder im Kenntnisgabeverfahren die vollständigen Bauvorlagen bei der Gemeinde eingehen. (2) Die Pflicht nach Absatz 1 Satz 1 gilt auch bei grundlegender Dachsanierung eines Gebäudes, wenn mit den Bauarbeiten ab dem 1. Januar 2023 begonnen wird. Ausblick klimaneutrale Baugebiete: Wir sollten die nächsten Baugebiete CO2/Klimaneutral vergeben. Es könnte im Nachgang von der Energieagentur oder von einem Klimabeauftragten geprüft werden, ob die geplanten Häuser die energetischen Vorgaben für Klimaneutralität erfüllen. Die CO2-Emissionen, die in jedem Haus durchs Heizen und den im Haushalt verbrauchten Strom verursacht werden, müssen über regenerativ erzeugten Strom ausgeglichen werden. Die Gebäude müssen bestimmte Dämmwerte und einen geringen Primärenergiebedarf aufweisen. Jedes Haus sollte für sich gerechnet CO2-neutral sein. Sofern von uns oder einem Dritten keine Nahwärmeversorgung vorgesehen ist, würden wir Flexibilität den Bauherren einräumen. Wer zum Beispiel ein sehr gut gedämmtes Haus erstellt, der braucht nur noch wenig Restwärme, die er über eine Luft-Wasser-Wärmepumpe erzeugen kann. In anderen Gebäuden kommen Pellet- Öfen zum Einsatz oder die oberflächennahe Erdwärme wird genutzt. Ein Gasnetz wird es aller Voraussicht in allen angedachten Gebieten nicht mehr geben. Bauherren benötigen einen Energieberater an ihrer Seite. Die Voraussetzungen für die Realisierung von PV-Anlagen unterlagen in den letzten Jahren einem Wandel: Die Einspeisevergütung ist in den letzten Jahren für Neuanlagen drastisch gesunken, im Gegenzug unterlag der Strompreis einem Aufwärtstrend. Die Herstellungskosten für PV-Anlagen sind im Vergleich zu vor 20 Jahren rückläufig. Aufgrund dieser Entwicklung liegt mittlerweile der höchste wirtschaftliche Nutzen einer PV-Anlage für die Gemeinde als auch für die Bürgerinnen und Bürger von Baindt in der Eigenstromnutzung im jeweiligen Gebäude. Durch den Eigenverbrauch des PV-Stroms direkt im jeweiligen Objekt verbessert sich die CO2-Bilanz, die Fremdstromabnahme aus dem öffentlichen Stromnetz sinkt und somit auch die Strombezugskosten. Damit wird der Ergebnishaushalt der Gemeinde Baindt unmittelbar entlastet. Je nach Investitionskosten, Anlagengröße und Eigenstromverbrauch kann bei PV-Anlagen mit einer unterschiedlichen Amortisationszeit gerechnet werden. Neben dem wirtschaftlichen Aspekt nimmt der Ausbau der Erneuerbaren Energien mittlerweile eine wichtige Rolle in der gesellschaftlichen Verantwortung der Kommunen ein. Dazu verpflichtet das neue Gebäudeenergiegesetz (GEG), sowie das Klimaschutzgesetz Baden-Württemberg (KSG BW) die Bauherren/innen und Eigentümer/innen ab 01.01.2022 bzw. 01.05.2022 auf allen Neubauten eine PV- Anlage umzusetzen. Dies wird bei unseren Planungen in der Klosterwiesenschule als auch bei dem Gebäude auf dem Dorfplatz berücksichtigt. Die neue Bundesregierung strebt an, dass bis 2030 der Anteil der Erneuerbaren Energien am Bruttostrombedarf auf 80 Prozent steigt, wobei sie auch von einem erhöhten Bedarf zwischen 680 und 750 Terawattstunden jährlich ausgehen. Entsprechend des Ziels sollen der Netzausbau geplant und die jährlichen Ausschreibungsmengen „dynamisch“ angepasst werden. Neben der Förderung über das EEG setzt die Ampelkoalition dabei auch auf einen verstärkten förderfreien Zubau, dessen Instrumente wie langfristige Stromabnahmeverträge oder der europaweite Handel mit Herkunftsnachweisen gestärkt werden sollen. Zudem soll der Strom aus ausgeförderten EEG-Anlagen stärker regional genutzt werden können. Dem Koalitionsvertrag nach soll der künftige Photovoltaik-Zubau beschleunigt werden. Es sollen zudem evtl. derzeitige Hemmnisse beseitigt werden. Beschluss: Die Verwaltung setzt künftig Photovoltaikanlagen (PV-Anlagen) auf eigenen Liegenschaften, soweit der generierte Strom für den Eigenverbrauch genutzt werden kann, grundsätzlich in Eigenregie um. Dachflächen, auf denen die Gemeinde keine Eigenverbrauchsanlagen umsetzen kann, werden per Interessen- bekundungsverfahren Dritten zur Verfügung gestellt. TOP 09 Neufassung der Satzung zur Regelung des Kostenersatzes für Leistungen der Freiwilligen Feuerwehr der Gemeinde Baindt (Feuerwehr-Kostenersatz-Satzung – FwKS) Kämmerer Abele teilt mit: Aufgrund einer Aktualisierung der Mustersatzung zur Regelung des Kostenersatzes für Leistungen der Freiwilligen Feuerwehr und im Hinblick auf die umsatzsteuerlichen Auswirkungen der Rechtsänderung des § 2b UStG auf die Gemeinde Baindt wurde die Feuerwehr-Kostenersatz-Satzung (FwKS) fortgeschrieben und aktualisiert. Das Gesetz zur Änderung des Feuerwehrgesetzes vom 17.12.2015 (GBl. 1184) wurde von Seiten des Gemeindetages zum Anlass genommen, das Satzungsmuster Feuerwehr-Kostenersatz-Satzung (FwKS) auszuarbeiten. Das Muster wurde in Besprechungen mit Vertretern des Ministeriums für Inneres, Digitalisierung und Migration Baden-Württemberg, der Gemeindeprüfanstalt Baden-Württemberg (GPA) und dem Landesfeuerwehrverband Baden-Württemberg erarbeitet. Im Hinblick auf den § 2 b UStG wurden weitere Leistungen in § 2 Abs. 2 der Feuerwehrkostenersatzsatzung der Gemeinde Baindt ergänzt. Zudem wurde in der Anlage ein Passus zur Umsatzsteuer aufgeführt. Die Beträge sind analog der letzten Anpassung vom April 2021. Lediglich der Satzungstext wurde angepasst. Die Verwaltung schlägt im Sinne der Rechtssicherheit vor, die in der Anlage beigefügte Satzung zur Regelung des Kostenersatzes für Leistungen der Freiwilligen Feuerwehr der Gemeinde Baindt neu zu beschließen. Beschluss: Der Gemeinderat stimmt der Neufassung der Satzung zur Regelung des Kostenersatzes für Leistungen der Freiwilligen Feuerwehr der Gemeinde Baindt (Feuerwehr-Kostenersatz-Satzung – FwKS) zu. TOP 10 Anfragen und Verschiedenes a) Antrag Kindergarten St. Martin, Renovierung der Waschräume Hauptamtsleiter Plangg teilt mit, dass die Waschbecken in beiden Waschräumen saniert werden müssen (Schimmelbefall). Die Kosten belaufen sich auf ca. 13.000 €. Es handelt sich dabei um eine außerplanmäßige Ausgabe im Jahr 2022. b) Standort Wertstoffhof in der Ziegeleistraße/Bauhofgelände Als Feuerwehrmitglied der Feuerwehr Baindt sieht ein Gremiumsmitglied diesen Standort, vor allem bei Einsätzen am Freitagnachmittag sehr kritisch. Es ist schon vorgekommen, dass Feuerwehrangehörige bei Einsätzen auf Grund des großen Andrangs von Besuchern des Wertstoffhofs an Freitagnachmittagen oft wertvolle Zeit verlieren. Man muss sich deshalb ernsthafte Gedanken über diesen Standort machen. Aufgrund der Einführung der gelben Tonne ab dem 01.01.2022 wird sich auch der Besucherandrang im Wertstoffhof, so Bürgermeisterin Rürup, deutlich verringern. c) Gaststätte „Zur Mühle“ Es wurde das Gerücht angesprochen, nach dem der Pächter der Gaststätte „Zur Mühle“ die Wirtschaft schließen wird. Davon ist Bürgermeisterin Rürup nichts bekannt.[mehr]

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              Amtsblatt Jahrgang 2023 Freitag, den 2. Juni 2023 Nummer 22 Herausgeber: Gemeindeverwaltung, Marsweilerstr. 4, 88255 Baindt, Tel. (07502) 9406-0, Fax (07502) 9406-18, E-Mail: info@baindt.de, Homepage: www.baindt.de. Verantwortlich für den amtlichen Inhalt einschließlich der Sitzungsberichte und anderer Veröffentlichungen der Gemeindeverwaltung ist Bürgermeisterin Simone Rürup oder ihr Stellvertreter im Amt; für die kirchlichen Nachrichten das jeweilige Pfarramt; für die Vereinsnachrichten der jeweilige Verein; für den übrigen Inhalt der Redakteur, Katharina Härtel, Druck + Verlag Wagner GmbH & Co. KG. Herstellung/Vertrieb: Druck + Verlag Wagner GmbH & Co. KG, Max-Planck-Str. 14, 70806 Kornwestheim, Telefon (07154) 82 22-0, Telefax (07154) 82 22-15. E-Mail Anzeigen: anzeigen@duv-wagner.de. Erscheint wöchentlich freitags. Aus organisatorischen Gründen muss sich die Redaktion Kürzungen vorbehalten. GEMMEEIINNDE FFEESSTT beim Gemeindehaus B ischof-Sproll-Saalbeim Gemeindehaus B ischof-Sproll-Saal 20232023 JuniJuni 0808FronleichnamFronleichnam direkt nach der Prozessiondirekt nach der Prozession 8.30 Uhr Amt in der Kirche anschließend Prozession durch die Gemeinde zu den 4 Altären 8.30 Uhr Amt in der Kirche anschließend Prozession durch die Gemeinde zu den 4 Altären Katholische Kirchengemeinde St.Johannes Baptist Baindt Katholische Kirchengemeinde St.Johannes Baptist Baindt Frühschoppen mit musikalischer Unterhaltung durch die Musikkapelle Baindt Mittagessen Kaffee und Kuchen Frühschoppen Mittagessen Kaffee und Kuchen mit musikalischer Unterhaltung durch die Musikkapelle Baindt der Erlös des Festesist für den Jugend-Chor,Ministranten und KJGbestimmt der Erlös des Festesist für den Jugend-Chor,Ministranten und KJGbestimmt Extra-Programm für Kinder gestaltet von: - Elternbeirat Kiga St.Martin - Biba-Butzemann-Team - Ministranten - KGR Extra-Programm für Kinder gestaltet von: - Elternbeirat Kiga St.Martin - Biba-Butzemann-Team - Ministranten - KGR Seite 2 Amtsblatt der Gemeinde Baindt Nummer 22 Amtliche Bekanntmachungen Zweckverband Wasserversorgung Baienfurt-Baindt: Wasserzählertausch in Baienfurt und Baindt In Baienfurt und Baindt sind derzeit Mitarbeiter des Zweckverbands unterwegs, die Wasserzähler tauschen. Es werden diejenigen Zähler getauscht, bei denen die Eichfrist abgelaufen ist. In diesem Jahr führen ausschließlich die beiden Herren Klaus Bielau und Uwe Birkenmaier diesen Wasserzäh- lertausch durch. Sie können sich über einen Dienstaus- weis ausweisen. Lassen Sie keine anderen Personen in Ihr Gebäude, die vorgeben, Arbeiten an der Wasserleitung durchführen zu müssen oder Personen, die behaupten, Kontrollen im Namen der Gemeinde durchführen zu müs- sen. Für Rückfragen können Sie sich mit den Gemeindever- waltungen / Bürgerbüros oder mit dem technischen Ver- walter des Zweckverbands, Herr Schiedel, Telefon: 0751 / 40 00-40, in Verbindung setzen. Notdienste Fachärztlicher Notfalldienst Tel.: 116 117 (kostenlose Rufnummer, ohne Vorwahl) Zahnärztlicher Notfalldienst Tel.: 0761/120 120 00 Notfallpraxis Ravensburg Oberschwabenklinik - St. Elisabethen-Klinikum Elisabethenstr. 15, 88212 Ravensburg Öffnungszeiten Sa, So und an Feiertagen 08 - 19 Uhr Kinder Notfallpraxis Ravensburg Oberschwabenklinik – St. Elisabethen-Klinikum Ravens- burg Elisabethenstr. 15 88212 Ravensburg Öffnungszeiten: Sa, So und an Feiertagen 9 – 13 Uhr und 15 – 19 Uhr Tierarzt Samstag, 03. Juni und Sonntag, 04. Juni Kleintierpraxis A. Kirsch, Tel.: (0751) 95 88 44 00 Donnerstag, 08. Juni Kleintiergesundheitszentrum Ravensburg Evidensia, Tel.: (0751) 36 31 40 - Telefonische Anmeldung erforderlich - (Festnetz kostenfreie Rufnummer Tel.: 0800 00 22 833, Homepage: www.aponet.de) Samstag, 03. Juni Apotheke am Elisabethen-Krankenhaus in Ravensburg, Elisabethenstraße 19, Tel.: (0751) 79 10 79 10 Sonntag, 04. Juni Huberesch-Apotheke in Ravensburg (Weststadt), Rümelinstraße 7, Tel.: (0751) 9 77 09 10 Donnerstag, 08. Juni Apotheke im Spital in Ravensburg, Bachstraße 51, Tel.: (0751) 3 62 15 84 Organisierte Nachbarschaftshilfe Baindt Einsatzleitung: Frau Petra Maucher, Tel.: 62 10 98 Malteser Ravensburg-Weingarten Hausnotruf und Mahlzeitendienst, Tel.: (07 51) 36 61 30 Deutsches Rotes Kreuz Kreisverband Ravensburg e.V. • Hausnotruf und Mobilruf • DRK-Service Zeit (Hauswirtschaftlicher Unterstützungsdienst) • Menüservice für Senioren • Wohnberatung • Betreuungsgruppen für Menschen mit Demenz • Notruf 112 - Rettungsdienst Tel.: 0751/ 56061-0, Fax: 0751/ 56061-49 E-Mail: info@dkr-rv.de Web: www.drk-rv.de Hospizbewegung Weingarten ∙ Baienfurt ∙ Baindt ∙ Berg e.V. Begleitung für schwerkranke und sterbende Menschen und ihre Angehörigen Hospiz Ambulant, Vogteistr. 5, Weingarten Telefon: 0751-180 56 382, Telefon: 0160- 96 20 72 77 (u.U. Anrufbeantworter, es erfolgt ein Rückruf) Ansprechpartnerin Dipl.-Päd. Dorothea Baur Persönliche Sprechzeit: Montag 16-18 Uhr, Mittwoch 11-13 Uhr Donnerstag 11-14 Uhr und nach Vereinbarung E-Mail: hospiz-weingarten@freenet.de Homepage: www.hospizbewegung-weingarten.de Spendenkonto: KSK Ravensburg IBAN: DE39 6505 0110 0086 1381 92 Störungs-Rufnummer Strom Tel. 0800 3629-477 (kostenfrei) Internet netze BW https://www.netze-bw.de/kunden/netzkunden/service/ stoerungsmeldungen/index.html Bei Störung der Gasversorgung Telefon 0800/804-2000 Wasserversorgung Tel.: (0751) 40 00-919 und nach Dienstschluss Tel.: 0160 44 94 235 Hotline Müllentsorgerfirmen Veolia/ Hofmann Bad Waldsee (bei Fragen rund um die Leerung/Abfuhr) Tel.: 0800/35 30 300 Hotline Landratsamt Ravensburg (allg. Fragen zum Thema Müll, Behältergemeinschaften etc.) Tel.: (0751) 85-23 45 Nummer 22 Amtsblatt der Gemeinde Baindt Seite 3 Ergänzende unabhängige Teilhabeberatung (EUTB) Ravensburg-Sigmaringen Beratung und Information zu Ansprüchen bei Teilhabeein- schränkung durch chronische Erkrankung und Behinderung. Schubertstr. 1, 88214 Ravensburg - Telefon 0751 99923970 - E-Mail: info@eutb-rv-sig.de Sozialstation St. Anna - Pflegebereich Baienfurt – Baindt – Marktplatz 4, 88255 Baienfurt, Tel. (0751) 4 67 96, E-Mail: sozialstation. baienfurt@stiftung-liebenau.de Lebensräume für Jung und Alt Dorfplatz 2/1, 88255 Baindt, Tel. (07502) 92 16 50, E-Mail Baindt: lebensraum.baindt@stiftung-liebenau.de Pflege, Betreuungsgruppen, Beratung, Esse n auf Rädern in den Gemeinden Baienfurt, Baindt und Berg. Tel. 0751 36360-116 E-Mail: betreuung@sozialstation-schussental.de Markdorferstr. 43 88213 Ravensburg/Bavendorf Wohl-Fühl-Treff Betreuungsgruppe für dementiell erkrankte und hochaltrige Menschen, die gerne in Gemeinschaft sind. Jeden Dienstag und Donnerstag von 14 bis 17 Uhr im Dietrich-Bonhoeffer-Saal in Baindt und im Ev. Gemeindehaus in Berg. Fahrdienst möglich. Ihre Ansprechpartnerin: Frau Löffler Unsere Jubilare Herzlichen Glückwunsch zur Goldenen Hochzeit Am 25.05.2023 feierten die Eheleute Barbara und Rudolf Damoune das Fest der goldenen Hochzeit. Im Namen der Gemeinde Baindt gratuliere ich dem Jubelpaar sehr herzlich und wünsche für den weiteren gemeinsamen Lebensweg alles Gute. Den Jubilaren wurden Glückwünsche und ein Geschenkkorb der Gemeinde Baindt sowie eine Ehrenurkunde des Ministerpräsidenten Winfried Kretschmann überbracht. Simone Rürup Bürgermeisterin Veranstaltungskalender Ob die im Nachfolgenden aufgeführten Veranstaltun- gen stattfinden, hängt von den dann geltenden Vorschriften ab. Juni 08.06. Gemeindefest Kath. Kirche und BSS 13.06. Gemeinderatssitzung Rathaus 18.06. Gemeindefest Ev. Kirchengemeinde 21.06. Seniorentreff BSS 24. - 26.06. Dorffest Musikverein 27.06. 3. Mitgliederversammlung Blutreitergruppe BSS Zur Information Landkreis Ravensburg An alle Waldbesitzenden im Bereich des Landkreises Ravensburg Hinweis nach § 68 Landeswaldgesetz zur Borkenkäferbekämpfung Das Forstamt weist darauf hin, dass nach den Bestim- mungen des Landeswaldgesetzes (§ 12 LWaldG i.V.m. § 14 Abs.1 Nrn. 4,5 LWaldG) die Waldbesitzenden verpflich- tet sind, zur Abwehr von Waldschäden, insbesondere der Ausbreitung von Fichtenborkenkäfern folgende Maß- nahmen durchzuführen: 1. Kontrolle aller gefährdeten Fichtenbestände auf Käferbefall (braunes Bohrmehl hinter Rinden- schuppen, auf Spinnweben und Brombeerblättern, Harztropfen am Stamm, Abfall grüner Nadeln) und Aufarbeitung der noch teilweise im Wald liegenden Fichten-Sturmhölzer. Besonders zu kontrollieren sind 50-jährige und ältere Bestände, sowie Orte mit Kä- ferholzanfall in den letzten Jahren. 2. Einschlag und Entseuchung aller befallener Stäm- me (Entrindung - sofern Käfer noch im weißen Sta- dium, Entfernung aus dem Wald oder Behandlung mit zugelassenem Insektizid). 3. Regelmäßige Kontrolle auf Neubefall und sofor- tige Entseuchung. In Hitzeperioden muss die Kontrolle in 2-wöchigem Turnus erfolgen. Zur Ausführung der Maßnahmen Ziff. 1 u. 2 setzt das Forstamt gem. § 68 Abs.1 LWaldG eine Frist bis zum 23.6.2023 Die Maßnahme Ziff. 3 hat während des Sommerhalbjahres bis 30.9.2023 zu erfolgen. Die privaten Waldbesitzenden können sich der Beratung der örtlich zuständigen Forstrevierleiter bedienen. Sofern Sie zur Durchführung der erforderlichen Arbeiten (Ein- schlag und Entseuchung) nicht selbst in der Lage sind, kann das Forstamt fachkundige Unternehmer vermitteln. Seite 4 Amtsblatt der Gemeinde Baindt Nummer 22 Bei Nichtbeachtung dieses Hinweises müssen Sie mit dem Erlass einer forstaufsichtlichen Anordnung gem. § 68 Abs.1 S.2 LWaldG rechnen, deren Umsetzung mit den Mitteln der Verwaltungsvollstreckung (Ersatzvornahme, Zwangsgeld) erzwungen werden kann. Ravensburg, den 30.05.2023 gez. Landrat Autofreies Lauratal am 4. Juni von 8 – 20 Uhr Mehr Platz und Sicherheit fur Radfahrer und Fußganger – unter diesem Motto wird das Lauratal zum 2. mal fur den KfZ gesperrt. Das Lauratal ist ein Naherholungsgebiet, welches auch fur Wanderer und Radfahrer sicher zu nutzen sein muss. Seit dem E-Bike Boom entdecken viele Menschen die Moglich- keit, Alltagswege mit dem E-Bike zu bewaltigen, z. B. zur Schule oder zur Arbeit durchs Lauratal nach Weingarten oder ins Schussental zu kommen. Der Umstieg aufs Rad wird durch mangelndes Sicherheitsgefuhl behindert und wir mochten uns dafur einsetzten, das subjektive und objektive Sicherheitsgefuhl, gerade auch im Lauratal, zu verbessern. Hierzu hat das Aktionsbundnis einen Maßnahmenkatalog an die zustandige Straßenbehorde im Landratsamt uber- reicht, welcher die derzeitige Situation verbessern wurde. Welche Chancen und Moglichkeiten das Naherholungs- gebiet direkt vor unserer Hausture bietet konnen Burge- rInnen am 4. Juni von 8 – 20 Uhr im autofreien Laura- tal erleben, hierzu bietet das Aktionsbundnis wieder viel Angebote an: 11 – 16 Uhr: Infostand ladt zu Diskussion und Inforamti- on rund um das Thema Verkehrswende, Radschnellweg, Radverkehrskonzept Mittleres Schussental ein. 11 – 16 Uhr: Spielmobil fur Kinder und Familien. Den Sonn- tag mit Picknick im Naherholungsgebiet direkt vor der Haustur naturnah erleben, (Bewegungs-) Spielangebote fur die ganze Familie u. v. m. 11.30 – 13.30 Uhr: Bunte Radtour zur Waldbesetzung im Altdorfer Wald. Mit 2 Zwischenstopps bei der bestehenden Kiesgrube Oberankenreute und einer Trinkwasserquelle im Altdorfer Wald radelt die Gruppe zur Waldbesetzung, hier ist um 13.30 Uhr ein Rundgang durchs Baumhausdorf moglich. Einstiegsmoglichkeiten der Radtour um 12 Uhr am Dorfplatz Schlier und um 12.30 Uhr am Gasthaus Gru- ner Baum Oberankenreute. Auch Kinder und gemugliche RadlerInnen sind eingeladen, das Tempo wird angepasst. 14 – 16 Uhr: Clean up des Nabu Weingarten: Der Nabu unter Leitung von Christine Seifried befreit die Natur im Lauratal von achtlos weggeworfenem Mull. Greifzangen und Behalter werden gestellt. Herzliche Einladung, den Sonntag in netter Runde sinnvoll zu gestalten. Ab 17.30 Uhr: Kulturzentrum Linse: Alle Radler-Biere werden am autofreien Laurtal Sonntag im Kulturzentrum Linse fur 1,50 € angeboten. Treff ist jeweils am Infostand, Wanderparkplatz Karl-Ol- ga-Eiche, Eingang Lauratal von Weingarten kommend. Wir freuen uns auf Sie! Aktionsbundnis autofreies Lauratal – mehr Platz und Sicherheit fur Radfahrer und Fußganger - Arbeitskreis Heimatpflege im Regierungsbezirk Tübingen e.V. eröffnet den 4. Wettbewerb „Vorbildliches Dorfgasthaus“ Unter der Schirmherrschaft von Regierungspräsident Klaus Tappeser schreibt der Arbeitskreis Heimatpfle- ge im Regierungspräsidium Tübingen e. V. zum vierten Mal den Wettbewerb „Vorbildliches Dorfgasthaus“ aus. Alle Betreiber von (Dorf-)Gasthäusern aus dem Regie- rungsbezirk Tübingen können sich bis zum 25. Juli 2023 für den Wettbewerb anmelden. Gasthäuser sind traditionell wichtige Orte der Begegnung und Kommunikation, vor allem in den Kommunen im Ländlichen Raum. Sie fördern den sozialen Zusammen- halt und die Verbundenheit der Bürgerinnen und Bürger mit ihren Gemeinden. Umso mehr ist zu bedauern, dass ihre Zahl in den letzten Jahren deutlich zurückgegangen ist, die Pandemie kam erschwerend hinzu. (Dorf-)Gasthäuser sind als zentrale Orte für den vielfälti- gen Austausch der Bürgerschaft ein Stück gelebte Heimat. Um den Fortbestand als Treffpunkt zu sichern, sollten sie durch attraktive Angebote und innovative Konzepte die Menschen aller Altersgruppen vor Ort ansprechen. Dies kann gelingen, indem sie sich beispielsweise durch Musik- veranstaltungen, Mundartabende, Beiträge zur Dorfge- schichte oder sonstige heimatkundliche Aktivitäten, aber auch durch besondere gastronomische Angebote einem möglichst breiten Publikum öffnen. Dem Arbeitskreis Heimatpflege im Regierungsbezirk Tü- bingen e. V. ist es ein Anliegen, diese Entwicklung zu un- terstützen. Mit dem Wettbewerb möchte der Arbeitskreis (Dorf-)Gasthäuser auszeichnen, in denen sich die Gäste – aus nah und fern – wohlfühlen und gerne einkehren. Der Wettbewerb wird in der Regel alle zwei Jahre durch- geführt. Über die Preisvergabe entscheidet eine Jury aus Mitgliedern des Arbeitskreises Heimatpflege und ande- ren mit der Heimatpflege und Heimatkunde verbunde- nen Personen, wie beispielsweise Kulturwissenschaftler oder Gastronomiefachleute. Aspekte, wie das kulturelle Programm oder die bauliche und räumliche Ausstattung, auch unter denkmalpflegerischen Gesichtspunkten, flie- ßen in die Wertung mit ein. Ausgezeichnet werden jeweils bis zu drei Preisträger. Die Verleihung findet im Rahmen eines „Feschdle“ statt. Die Gewinner erhalten eine Urkun- de, eine Plakette und eine Stele. Interessenten können sich an die Geschäftsstelle des Arbeitskreises Heimatpflege im Regierungsbezirk Tübingen e. V. beim Regierungsprä- sidium, Referat 23, Konrad-Adenauer-Straße 20, 72072 Tübingen, wenden. Die Bewerbungsfrist endet am Freitag, 25. Juli 2023. Nähere Informationen zu den Teilnahme- bedingungen gibt die Geschäftsstelle des Arbeitskreises. Der Arbeitskreis freut sich auch über Tipps und Vorschlä- ge von Gasthausbesuchern, die „ihr“ Gasthaus für den Wettbewerb empfehlen. Hintergrundinformation: Der Arbeitskreis Heimatpflege im Regierungsbezirk Tübin- gen e.V. ist der Dachverband, der in der Heimatpflege im Regierungsbezirk Tübingen tätigen Organisationen und Verbände. Seit seiner Gründung im Jahr 1985 unterstützt der Arbeitskreis Heimatpflege Vereine und Verbände, die sich mit der Heimat und der Heimatpflege beschäftigen. Nummer 22 Amtsblatt der Gemeinde Baindt Seite 5 Heimatpflege bedeutet für den vorwiegend ehrenamtli- chen Arbeitskreis, den hohen Stellenwert der Heimat in einer zusammengerückten Welt verständlich zu machen. Heimatliebe und Weltoffenheit sind in einer globalisierten Welt keine Gegensätze. Der Begriff „Heimat“ wird weit und offen gefasst, er umfasst nicht nur Erinnerungskul- tur. Heimat ist keinesfalls Reservat für wenige, sondern bietet Raum für viele. Tagesmütter und Tagesväter gesucht – Nächster Vorbereitungskurs startet im September in Wangen Das Jugendamt Ravensburg und die regionalen Vermitt- lungsstellen für Kindertagespflege der Caritas Boden- see-Oberschwaben und des Diakonischen Werk Ober- schwaben Allgäu Bodensee bieten im September 2023 erneut einen Vorbereitungskurs für Tagesmütter und Ta- gesväter in Wangen an. Der kostenfreie Kurs findet an fünf Freitagnachmittagen und drei Samstagen im Sep- tember und Oktober statt. Dabei werden die Teilnehmen- den umfassend auf ihre Tätigkeit als Kindertagespfle- geperson vorbereitet. Wichtige Voraussetzungen sind Freude am Umgang mit Kindern, Erziehungserfahrungen (durch Erziehung eigener Kinder oder im beruflichen Kon- text) und die Bereitschaft, diese durch Qualifizierung und Fortbildung weiter zu vertiefen. Den Auftakt macht die Veranstaltung „Einführung in die Kindertagespflege“ am Freitag, den 15.09.2023 von 14 bis 18 Uhr in Wangen. Die Qualifizierung wird kostenfrei angeboten. Eine Bewerbung und Anmeldung bei den Vermittlungsstellen für Kindertagespflege ist erfor- derlich; Anmeldeschluss ist der 01.09.2023. Am 20.06.2023 findet um 20:00 eine Online - Infoveranstaltung statt. Anmelden können sie sich über h.fey@rv.de oder direkt über folgenden Link daran teilnehmen: https://eu01web.zoom.us/j/69771541177?pwd=ZHhBd DI4bzYrbUVndVRWam5rT1dtZz09 Zusätzlich stehen Ihnen unsere drei regionalen Vermitt- lungsstellen für alle Fragen rund um die Kindertagespfle- ge zur Verfügung: • Region Allgäu: Sylvia Müller-Gohdes und Christiane Woelk, Telefon 07522/7075015, E-Mail ktp-allgaeu@diakonie-oab.de • Region Schussental: Anja Staib und Christina Neu- bauer, Telefon 0751/36256-36, E-Mail ktp-rv@caritas-bodensee-oberschwaben.de • Region Nordwest: Christine Leierseder und Dagmar Soherr, Telefon 07524/40116812, E-Mail ktp-bw@ caritas-bodensee-oberschwaben.de Information über die Kindertagespflege: Die Kindertagespflege, als eigenständiges Betreuungsan- gebot, ist gesetzlich der institutionellen Kinderbetreuung gleichgestellt. Sie kennzeichnet sich durch eine familiäre, flexible und individuelle Betreuung und Förderung. Kin- dertagespflegepersonen können die Kinder im Haushalt der Eltern („Kinderfrau“), im eigenen Haushalt oder in anderen geeigneten Räumlichkeiten betreuen. Zusätzlich besteht die Möglichkeit im Verbund von meh- reren Tagespflegepersonen zu betreuen („Großtagespfle- ge“). Die Qualifizierung (300 Unterrichtseinheiten) basiert auf dem kompetenzorientierten Qualifizierungskonzept Baden-Württemberg. Im Landkreis Ravensburg wird die Vermittlung, Beratung und Begleitung der Kindertagespflege wird in Koopera- tion vom Landratsamt Ravensburg, der Caritas Boden- see-Oberschwaben und dem Diakonischem Werk Ober- schwaben Allgäu Bodensee angeboten. Sommer, Sonne, Ferienzeit: Blut spenden nicht vergessen! Die Sommerzeit stellt für die Versorgung von Pati- ent*innen eine Herausforderung dar. Jetzt liegend Le- ben retten. Das DRK bittet zur Spende. Der Sommer lockt in diesen Wochen viele Spender*innen weg von der Spenderliege. Leere Liegen bei der Blut- spende können zu einem Problem werden: Unfälle und Krankheiten machen vor gutem Wetter keinen Halt. Jetzt liegend Leben retten! Nächster Termin: Mittwoch, dem 14.06.2023 von 14:00 Uhr bis 19:30 Uhr Festhalle , Bahnhofstr. 5/1 88214 Ravensburg - Weißenau Jetzt Blutspendertermin online reservieren unter www.blutspende.de/termine Kleiner Pieks, große Wirkung: Eine einzige Blut- spende hilft bis zu drei Schwerkranken oder Verlet- zten. Jeden Tag zählt jede Spende: Bedingt durch die kurze Haltbarkeit (Blutplättchen sind nur bis zu 4 Tage haltbar) sind Patient*innen auf das kontinuierliche Engagement der Blutspend- er*innen an- gewiesen. Gute Tat. Jute Tasche. Alle Lebensretter*innen erhalten bei der Blutspende einen exklusi- ven DRK-Jute-Tat-Beutel. Alle Informationen rund um das Thema Blutspende er- halten Interessierte online unter www.blutspende.de oder telefonisch kostenfrei unter 0800 11 949 11. Pressekontakt DRK-Blutspendedienst Baden-Württem- berg-Hessen gemeinnützige GmbH Eberhard Weck, Telefon: 069 / 6782-162, E-Mail: e.weck@blutspende.de Sandhofstraße 1 in 60528 Frankfurt am Main Vorgezogener Redaktionsschluss Sehr geehrte Autoren, aufgrund des kommenden Feiertages wird folgender Redaktionsschluss vorgezogen: Veröffentlichung: 09.06.2023 Redaktionsschluss: 05.06.2023, 21:00 Uhr Wir bitten um Beachtung und wünschen Ihnen schöne Feiertage. Der Verlag Seite 6 Amtsblatt der Gemeinde Baindt Nummer 22 Gemeindeverwaltung Baindt Telefon (07502) 9406-0 Fax (07502) 9406-18 E-Mail info@baindt.de Internet www.baindt.de Öffnungszeiten: Montag und Donnerstag 8:00 - 12:00 Uhr 14:00 - 16:00 Uhr Dienstag 8:00 - 13:00 Uhr 14:00 - 18:00 Uhr Mittwoch 8:00 - 12:00 Uhr Freitag 7:30 - 12:00 Uhr Direktdurchwahlnummern Bürgermeisterin Frau Rürup 9406-10 Vorzimmer Frau Heine 9406-17 Amtsblatt Frau Heine 9406-17 Bauamt Leitung Bauamt Frau Jeske 9406-51 Ortsbaumeister Herr Roth 9406-53 Sachbearbeitung Frau Scheid 9406-54 Klimakoordinator Herr Roth 0157 80661690 E-Mail: klima@b-gemeinden.de Hauptamt stellvertr. Leitung Hauptamt Frau Maurer 9406-40 Bürgeramt Passamt, An-/Abmeldung, Frau Brei/Frau Senff/ 9406-12 Führerschein, Fischerei Frau Ziegler Fundamt Einwohnermeldeamt Herr Bautz/Frau Ziegler 9406-14 Volkshochschule Frau Brei/Frau Senff 9406-12 Gewerbeamt Frau Brei/Frau Senff 9406-12 Rentenberatung Herr Bautz 9406-14 Standesamt Herr Bautz 9406-14 Friedhofswesen Frau Heine 9406-17 Hallenbelegung SKH Frau Ziegler 9406-16 Fachbereichsleitung Bildung und Betreuung Frau Flintrop 9406-41 Kindergartenabrechnung Frau Liche 9406-43 Finanzverwaltung Leitung Kämmerei Herr Abele 9406-20 stellvertr. Leitung Kämmerei, Stabsstelle polit. Steuerung Frau Gerhardt 9406-26 Kasse Herr Müller 9406-22 Kasse Frau Weber 9406-24 Wasser, Grundsteuer Frau Stavarache 9406-21 Hunde-/ Gewerbesteuer Frau Winkler 9406-23 Einrichtungen der Gemeinde Bauhof Herr Mohring 9121-30 Feuerwehrhaus 9121-34 Feuerwehrkommandant Herr Bucher 0151 58040840 Gemeindebücherei Frau Lins 94114-170 Schenk-Konrad-Halle Herr Forderer 0152 25613911 und 3373 Kindergärten Sonne Mond und Sterne Leitung Altbau 94114-140 E-Mail: leitung.altbau@kiga.baindt.de Leitung Neubau 94114-141 E-Mail: leitung.neubau@kiga.baindt.de Leitung Schulgebäude 94114-142 u. -143 E-Mail: leitung.schulgebaeude@kiga.baindt.de St. Martin 2678 Waldorfkindergarten 3882 Schulen: Klosterwiesenschule (KWS) und SBBZ Sehen Baindt Rektorin (KWS) Frau Heberling 94114-132 Sekretariat (KWS) Frau Mohring 94114-133 Schulsozialarbeit (KWS) Frau Nandi 94114-172 Schulhausmeister (KWS) Herr Tasyürek 0178 4052591 SBBZ Sehen 94190 Pfarrämter Katholisches Pfarramt 1349 Kath. Gemeindehaus Bischof-Sproll-Saal Anmeldung Frau Moosherr (0751) 18089496 E-Mail: gudrun.moosherr@gmail.com Evangelisches Pfarramt (0751) 43656 Ev. Gemeindehaus Dietrich-Bonhoeffer-Saal Anmeldung Frau Kutter (0751) 43656 E-Mail: pfarramt.baienfurt@elkw.de Polizei Polizeirevier Weingarten (0751) 803-6666 Notrufe Polizei 110 Feuerwehr, Notarzt, Rettungsdienst 112 Kirchliche Nachrichten Katholische Kirchengemeinde St. Johannes Baptist Baindt Kath. Pfarramt • 88255 Baindt • Thumbstraße 55 Gedanken zur Woche: Geborgen sein Die Barmherzigkeit Gottes Ist wie der Himmel, der stets über uns fest bleibt. Unter diesem Dach sind wir sicher, wo auch immer wir sind. Martin Luther Samstag, 03. Juni 18.30 Uhr Baindt – Eucharistiefeier Ministranten: Laureen Hartmann, Laura Kurz, Lisa Schad, Mathea Buchter, Theresa Henzler, Thomas Henzler, Leopold Koch, Noemi Oelhaf, Mateo Oelhaf († Rosa Vogel, Johannes Heik, Ignaz Malsam mit Angehörigen, Ida und Pius Wolf, Hilda und Fritz Blank, Franz Schützbach, Jahrtag: Elisa- beth und Engelbert Schützbach) Sonntag, 04. Juni – Dreifaltigkeitssonntag 10.00 Uhr Baienfurt – Eucharistiefeier 11.15 Uhr Baienfurt – Taufe von Max Dienstag, 06. Juni Kein Schülergottesdienst - Ferien Mittwoch, 07. Juni 09.00 Uhr Baienfurt – Eucharistiefeier 19.00 Uhr Schachen – Eucharistiefeier zum Patrozinium († Thea Kränkle, Erika Bickel, Hans Späth) Donnerstag, 08. Juni – Fronleichnam 08.30 Uhr Baindt - Festgottesdienst mit anschließender Fronleichnamsprozession durch die Gemeinde zu den 4 Altären mit Kirchenchor und Musik- kapelle († Anna und Josef Fässler, Jahrtag: Erwin Fässler) Ministranten: Felix Haller, Pia Kronenberger, Laura Kurz, Marisa Pfister, Frida Rapp, Ben- jamin Stiefvater, Simon Elbs, Jonas Elbs, Han- nah Elbs, Nele Gründler, Pia Kreutle, Robin Schnez, Emilia Stotz, Mona Stiefvater, Anton Strehle, Johanna Zentner Anschließend Gemeindefest beim katholi- schen Gemeindehaus 09.00 Uhr Baienfurt – Festgottesdienst mit anschließen- der Fronleichnamsprozession Anschließend Gemeindefest Freitag, 09. Juni 08.30 Uhr Baindt – Rosenkranz 09.00 Uhr Baindt – Eucharistiefeier 03. Juni - 11. Juni 2023 Nummer 22 Amtsblatt der Gemeinde Baindt Seite 7 Samstag, 10. Juni 18.30 Uhr Baienfurt – Eucharistiefeier Sonntag, 11. Juni – 10. Sonntag im Jahreskreis 10.00 Uhr Baindt – Eucharistiefeier Ministranten: Benjamin Michelberger, Benja- min Zentner, Niklas Alber, Lena Alber, Bene- dikt Heilig, Alina Michelberger, Marian Schäfer, Alexandra Schnez († Pia und Baptist Heilig) 10.00 Uhr Baindt – Kirche für Kinder 11.30 Uhr Schachen – Taufe von Pia Rosenkranzgebete im Juni Im Juni laden wir ganz herzlich ein zum Rosenkranzgebet jeden Freitag um 8.30 Uhr vor dem Gottesdienst. Sprechzeiten Pfarrer Bernhard Staudacher Nach telefonischer Vereinbarung (Tel. 912623) Thumbstraße 55, Baindt E-Mail-Adresse: bernhard-staudacher@gmx.de Sprechzeiten Gemeindereferentin Silvia Lehmann Nach telefonischer Vereinbarung Büro: Kirchstraße 8, Baienfurt Tel. 0751 / 5576199, (Tel. privat 943630) E-Mail-Adresse: Silvia.Lehmann@drs.de Sprechzeiten Gemeindereferentin Regina Willmes Nach telefonischer Vereinbarung Büro: Kirchstraße 8, Baienfurt Tel. 0751 / 56969624 E-Mail-Adresse: Regina.Willmes@drs.de Gemeindehaus St. Martin / Bischof-Sproll-Saal: Belegung und Reservierung Frau Gudrun Moosherr Tel. 0751-18089496 E-Mail: gudrun.moosherr@gmail.com Katholische Kirchenpflege Baindt: Frau Lucy Schellhorn (Kirchenpflegerin) Bankverbindung: KSK Ravensburg IBAN DE 4365 0501 1000 7940 0985 BIC SOLADES1RVB Kath. Pfarramt St. Johannes Baptist Thumbstr. 55, 88255 Baindt Pfarramtssekretärin Frau Christiane Lott Telefon 07502 – 1349 Telefax 07502 – 7452 Stjohannesbaptist.baindt@drs.de www.katholisch-baienfurt-baindt.de Das Pfarrbüro ist vom 30. Mai bis zum 13. Juni 2023 geschlossen. Kath. Pfarramt Mariä Himmelfahrt Kirchstraße 8, 88255 Baienfurt Telefon 0751 - 43633 Telefax 0751 - 58812 kathpfarramt.baienfurt@drs.de GEMEINDE FEST beim Gemeindehaus Bischof-Sproll-Saal Fronleichnam Juni 08 2023 direkt nach der Prozession Frühschoppen mit musikalischer Unterhaltung durch die Musikkapelle Baindt Mittagessen Kaffee und Kuchen Extra-Programm für Kinder 8.30 Uhr Amt in der Kirche, anschließend Prozession durch die Gemeinde zu den 4 Altären Katholische Kirchengemeinde St.Johannes Baptist Baindt Fronleichnam – Gottesdienst, Prozession und Gemeindefest am 08. Juni Unser „Fronleichnamsfest“ feiern wir wieder mit Festgot- tesdienst, Prozession und Gemeindefest am Donnerstag, 08. Juni. Bei gutem Wetter ist nach dem Festgottesdienst, welcher um 8.30 Uhr beginnt, in alter Tradition die Fron- leichnamsprozession durch die Gemeinde zu den 4 Al- tären, bei der uns die Musikkapelle begleitet und einen festlichen Rahmen gibt. Nach der Prozession findet das große Gemeindefest beim Gemeindehaus/Bischof-Spro- ll-Saal statt mit Frühschoppen, Mittagessen, Kaffee und Kuchen sowie Extra-Programm für Kinder. Ganz herzlich laden wir Sie ein. Firmung 2023 für Baienfurt und Baindt Neuer Firmtermin: Samstag, 18. Nov. 10.00 Uhr in Baindt Wegen der Englandreise einer Schule wurde der Firm- termin auf Samstag, 18. Nov. um 10 Uhr verlegt. Als Firm- spender kommt zu uns Prälat Brock. Die Einladungen zur Firmvorbereitung und Firmung sind versandt. Bitte den geänderten Firmtermin einplanen. Du bist in der 8. Klasse und hast keine persönlich Ein- ladung erhalten? – Du möchtest gefirmt werden? Dann melde dich einfach im Pfarramt. Alle Infos und Anmel- deformulare findest du auch auf unserer Homepage: www.katholisch-baienfurt-baindt.de und „Seelsorge“. Wir freuen uns auf dich. Dein Firmteam Es war einmal – Kreatives Schreiben und die Kraft der Märchen Die Kinderbuchautorin Antje Tresp-Welte bietet im Rah- men des Programms der Katholischen Erwachsenenbil- dung Kreis Ravensburg am 16. Juni von 14 bis 17 Uhr den Workshop „Es war einmal – Kreatives Schreiben und die Kraft der Märchen“ an. Die Veranstaltung findet in den Räumen in der Allmandstraße 10 in Ravensburg statt. Die Kursgebühr beträgt 20 €. Eine Anmeldung ist unter www. keb-rv.de erforderlich. Märchen behandeln Themen wie den Kampf zwischen Gut und Böse. Fantastische Figuren wie Hexen, Elfen und Zauberer sind der Stoff, aus dem gute Geschichten sind. In diesem Workshop wird diese märchenhafte Welt näher betrachtet. Anhand verschiedener Methoden des krea- tiven Schreibens entdecken die Teilnehmenden ihre eig- ne Fantasie, probieren Zugänge wie das Interview einer Märchenfigur aus und schreiben schließlich ihr eigenes Märchen. Richtig oder falsch gibt es dabei nicht – allein die eigene Intuition bildet den Maßstab für das persönli- che Schreiben. Als Leiterin für kreatives und therapeuti- sches Schreiben vermittelt die Referentin ihr Wissen mit viel Sachverstand. Die Veranstaltung findet in Kooperation mit dem Mehr- generationenhaus Weinbergstraße / Rahlentreff statt. Seite 8 Amtsblatt der Gemeinde Baindt Nummer 22 Vater-Kind-Abenteuer – Pilgerwanderung mit Übernachtung unterm Sternenzelt Martin Schupp und Dr. Michael Schindler wandern mit Vätern und Kinder am Samstag, 17. Juni im Rahmen ei- ner Veranstaltung der Katholischen Erwachsenenbildung in die Nacht hinein. Nach einer Übernachtung unterm Sternenzelt kehrt die Gruppe am Sonntag, 18.Juni wie- der zurück. Eine Anmeldung ist erforderlich. Die Kosten betragen 15 € pro Person. Gemeinsam wandern die Teilnehmenden in den Abend und erleben den Sonnenuntergang. Anschließend sam- meln sich alle um ein Feuer, spielen, singen und reden. Übernachtet wird im Freien. Deshalb findet die Wande- rung nur bei trockenem Wetter statt. Teilnehmen können Väter mit Kindern oder Großväter mit Enkeln ab acht Jahren. Die Tour wird mit öffentlichen Verkehrsmitteln geplant. Der Treffpunkt in der Region Bodensee-Ober- schwabe, die Strecke und die genaue Abfahrtszeit wer- den noch mitgeteilt. Bitte beachten: Jeder, der den Weg mitgeht, muss einzeln angemeldet werden. Der Kurspreis versteht sich pro teilnehmende Person. Kooperationspart- ner dieser Veranstaltung ist die Seelsorgeeinheit Ravens- burg Mitte. Die Veranstaltung wird bezuschusst durch das Programm STÄRKE +. Anmeldungen werden auf www.keb-rv.de entgegenge- nommen. Eine Reise durch vier Sternennächte im Buch Genesis Barbara Janz-Spaeth, Referentin für Bibelpastoral bei der Diözese Rottenburg-Stuttgart, nimmt Teilnehmende am 20.Juni um 19 Uhr in ihrem Online-Kurs mit Texten auf eine Reise durch die biblischen Sternennächte. Grundlage sind die Texte aus dem Buch Genesis. Was bringen die Himmelslichter auf unseren Wegen zum Leuchten? Worauf weisen sie uns hin? Die Referentin be- trachtet gemeinsam mit den Teilnehmenden Texte, die in der Nacht den Weg weisen oder ganz neue Horizonte eröffnen. Es sind ein Mikrofon oder eine Videokamera erforderlich. Kurz vor der Veranstaltung erhalten angemeldete Teil- nehmende einen Link zu Einwahl und eine Anleitung für das Videokonferenztool ZOOM. Bitte bei der Anmeldung E-Mail Adresse mit angeben. Der Kurs ist grundsätzlich kostenfrei. Die Veranstalter freuen sich über die Überweisung eines freiwilligen Teil- nahmebeitrags. Anmeldungen werden auf www.keb-rv.de entgegenge- nommen. Katholische Erwachsenenbildung Kreis Ravensburg e. V. Allmandstraße 10 88212 Ravensburg Telefon 0751 3616130 Fax 0751 3616150 E-Mail: info@keb-rv.de Kinderchorübernachtung im Proberaum Am 12.Mai 2023 war endlich unsere lang geplante Kinderchorübernachtung. Um 17 Uhr ging es los und alle kamen mit voll bepackten Rucksäcken, der Isomat- te und Schlafsack zum Proberaum. Die Freude war groß. Nach einem kurzen Einsingen wurde auch schon die Pizza geliefert. Es gab drei unterschiedliche Sorten, so dass für jeden etwas dabei war. Frisch gestärkt begann dann auch schon die Nachtwan- derung ans „Baindter Bädle“. Auf dem Weg wurde viel gelacht und mit den Pusteblumen gespielt. Schon waren wir am „Baindter Bädle“ angekommen. Dort haben wir mit einem Fallschirm gespielt und viel voneinander erfahren. So langsam wurde es richtig duster und wir sind zurück in Proberaum gelaufen. Jeder war aufgeregt und wollte endlich wissen, welchen Film wir anschauen. Doch zuerst mussten wir unsere Schlaflager richten. Schließlich hatte jeder den Platz, den er auch wirklich wollte und der Film konnte beginnen. Der erste Film hieß „Ab durch die Hecke“ und hat einfach jedes Kind zum Lachen gebracht. Nach dem Film war es schon recht spät und die ersten haben ihre Zähne geputzt. Jetzt war aber klar, dass es noch ein zweiter Film gibt. Wie der wohl ist? Auch der zweite Film „School of Rock“ hat sehr gefallen und jeder wünschte sich, einmal in seinem Leben auch so einen coolen Lehrer in der Schule zu haben. Langsam wurde der Raum etwas ruhiger und die Ersten waren bereits eingeschlafen. Am nächsten Morgen wurden die ersten schon früh wach, während die anderen gerne weitergeschlafen hätten. Es gab – wie jedes Jahr – ein leckeres Frühstück von Nadi- ne mit allem, was das Herz begehrt. Nach dem Frühstück halfen alle, den Tisch abzuräumen und ihre Schlaflager abzubauen. Auch wenn es noch ein bisschen frisch drau- ßen war, spielten wir dort unser letztes Spiel, bevor unsere Eltern uns auch schon wieder abholten. Es war eine wunderschöne Übernachtung mit viel Spiel und Spaß. Danke dafür an Rainer Strobel, Nadine Klotzer und natürlich auch an unsere Chorleiterin Doris Kapler. ÖKUMENE – gemeinsam als Christen Ökumenischer Krabbelgottesdienst am 18. Juni 2023 um 10.45 Uhr im Dietrich-Bonhoeffer-Saal, Dorfplatz 2/1 in Baindt Gott schuf mich wunderbar - mit allen meinen Sinnen Wir laden hiermit alle Kinder mit Ihren Eltern, Geschwistern, Großeltern, Paten und Freunden herzlich ein! Nummer 22 Amtsblatt der Gemeinde Baindt Seite 9 Evangelische Kirchengemeinde Baienfurt-Baindt Tel.: 0751/43656, Fax: 0751/ 43941; E-Mail-Adresse: pfarramt.baienfurt@elkw.de Homepage: www.evangelisch-baienfurt-baindt.de Pfarrbüro: Öschweg 32, Baienfurt, Tel.: 0751/ 43656 Pfarrer M. Schöberl Öffnungszeiten Di 7.00 - 9.00 + 13.00 - 15.00, Do 10.00 - 13.00 Uhr Wochenspruch: Die Gnade unseres Herrn Jesus Christus und die Liebe Gottes und die Gemeinschaft des Heiligen Geistes sei mit euch allen! (2. Korinther 13,13) Sonntag, 04. Juni Trinitatis 09.30 Uhr Baindt Gottesdienst im Dietrich-Bonhoef- fer-Saal Montag, 05. Juni 20.00 Uhr Baienfurt Kirchenchorprobe im Ev. Gemein- dehaus Sonntag, 11. Juni 1. So. n. Trinitatis 10.30 Uhr Baienfurt Gottesdienst in der Ev. Kirche --- Gedanken zum Wochenspruch Gott ist Gemeinschaft – diese Kern- aussage durchzieht die ganze Bibel und am Dreieinigkeitssonntag feiern wir das ganz bewusst. Gleich am Anfang der Bibel heißt es im Schöpfungslied: „Lasst uns Men- schen machen“. Später bekommt Abraham Besuch dreier Gäste, die auf einer Ikone als drei Engel porträtiert werden. In der Geschichte heißt es dann aber „der HERR sprach“ und gemeint ist Jahwe, der einzige Gott selbst. Das Geheimnis des Wesens Gottes durchzieht die gan- ze Menschheitsgeschichte. Und indem sich Gott in Jesus selbst vorstellt in seiner bedingungslosen Liebe, als un- ser großes Gegenüber, gehen uns dafür die Augen auf. Wir können diesem dreieinigen Gott mit unserem Leben antworten und erleben, was Gemeinschaft mit diesem Gott bedeutet, dessen Wesensart die Liebe ist. Viel Freude beim Staunen und Entdecken! – Ihr Martin Schöberl, Pfarrer --- Gottesdienst für Zuhause Unsere Gottesdienste aus der Kir- che können in Echtzeit von zu Hau- se aus mitgefeiert werden. Am ers- ten Sonntag im Monat findet der Gottesdienst in Baindt statt. Dieser wird ggf. erst am Nachmittag on- line gestellt. Den jeweiligen Link dazu finden Sie auf unserer Home- page www.evangelisch-baienfurt-baindt.de. Der Gottes- dienst bleibt dann für 72 Stunden über unseren YouTube- Kanal abrufbar. --- Kinderkirche In den Pfingstferien findet keine Kinderkirche statt. Am 18. Juni treffen wir uns um 10.30 Uhr zum Familiengottesdienst am Ev. Gemeinde- haus in Baienfurt wieder. Anschließend feiern wir zusammen beim Gemeindefest. --- Gemeindefest 18. Juni 2023 Am 18.06.23 feiert die evan- gelische Kirchengemeinde um 10.30 Uhr einen Famili- engottesdienst im Grünen beim Ev. Gemeindehaus in Baienfurt. Anschließend fin- det unser Gemeindefest statt. Hierfür bitten wir um Salat- und Kuchenspenden. Da die Kühlmöglichkeiten eingeschränkt sind, bitten wir um Kuchen, die keine Kühlung benötigen. Sie können Sich im Pfarrbüro (0751 43656) melden oder sich in eine der Listen nach dem Gottesdienst eintragen. Ein herzliches Vergelt’s Gott schon mal vorab an alle Spendenden. Dein Sommer in der Sonne! Teen Camp 14.08.-27.08.2023 Informationen, Anmeldung & Kosten unter www.ejw-rv.de/freizeiten/teen-camp Frauenkreis macht seinen AUSFLUG am MITTWOCH, den 14.6.2023 um 14:30 Uhr Ganz herzlich laden wir zu unserem Ausflug zum „Steine- labyrinth“ in Molpertshaus ein. Christine Blattner wird uns durchs Labyrinth führen und uns mit ihren Erläute- rungen informieren. Bei schlechtem Wetter können wir in ihrem Atelier über ihre Arbeit berichtet bekommen. Anschließend wollen wir in Baienfurt in der Eisdiele ein- kehren und über unsere Eindrücke miteinander ins Ge- spräch kommen. Ich freue mich schon auf diesen sicher ganz informativen Ausflug und hoffe auf gutes Wetter. Eure Petra Der Kreative Montag bietet an Juni: 5.6. E. Duelli: „Stillleben in Acryl“ 12.6. K. Drescher: „Bildgestaltung beim Fotografieren“ 19.6. R. Wirsing: „Blattschalen“-Keramik 26.6. O. Kramar: „Arebeiten mit Perlen: Weben von ukrain. Schmuck“ Juli: 3.7. G. Loidol: „3 D Papaierkunst“ 10.7. H. Gärtner: „Industrielandschaften“ Aquarell 17.7. Riegel-Härtel: „Pastellmalen“ 24.7. O. Kramar: „Wandbild in Makramee-Technik“ Seite 10 Amtsblatt der Gemeinde Baindt Nummer 22 30.7. A. Weber: „Herziges aus buntem Glas“ Tiffany Anmeldungen bitte immer bis spätestens 4 Tage vor dem Termin Helga Kaminski Petra Neumann-Sprink Tel. : 07502-4103 Tel. : 0751-52501 b.h.kaminski@gmx.de p.neumann.sprink@gmx.de Kreativer Montag im Dietrich-Bonhoeffer-Saal in Baindt, Dorfplatz 2/1 Wir beginnen – wenn nichts ande- res angegeben ist – um 8.30 Uhr, Ende gegen 11.30 Uhr. Der Kostenbeitrag beträgt in der Regel € 5,50; Material nach Ver- brauch Christliche Brüdergemeinde Baienfurt (Baptisten) e.V. Baindter Str. 11, 88255 Baienfurt Homepage: www.baptisten-baienfurt.de E-Mail: info@baptisten-baienfurt.de Unsere Gottesdienste sind offen für Besucher und fin- den sonntags um 10 Uhr statt. Weitere Veranstaltungen werden auf der Homepage der Brüdergemeinde ange- kündigt. Vereinsnachrichten Heimniederlage gegen Weingarten SV Baindt - SV Weingarten 1:3 (1:3) Am 32.Spieltag durfte der SV Baindt zum vorletzten Heimspiel in dieser Saison den SV Weingarten auf der Klosterwiese be- grüßen. Der Landesliga-Absteiger verpatzte die Hinrunde völlig, steigerte sich in der Rückrunde jedoch deutlich und rangierte vor der Partie auf Tabellenplatz 10 und damit einem Nicht-Abstiegsplatz. Während der SVW aber wei- ter Punkte für den Klasserhalt sammeln muss, war die Ausgangslage für den SVB klar: mit einem Sieg würde man die Meisterschaft klarmachen und in die Landesliga aufsteigen. Um dieses Ziel zu erreichen, wurde kräftig die Werbetrommel gerührt, wodurch am Pfingstmontag fast 700 Leute den Weg auf die Klosterwiese fanden. Diese bekamen in den ersten Spielminuten zwei eher abwartende Teams zu sehen, wobei den 22 Akteuren auf dem Feld die Bedeutung der Partie anzumerken war. Nach dieser ausgeglichenen Anfangsphase kamen al- lerdings die Gäste immer besser ins Spiel und vergaben durch Ekincioglu die erste aussichtsreiche Gelegenheit (11.). Folgerichtig ging der SVW auch nach einer Viertel- stunde mit 0:1 in Führung: nach einer Halbfeldflanke von der rechten Seite, verlängerte Yertürk den Ball per Kopf ins lange Eck (16.). In der Folge legte der SVB seine etwas verhaltene Einstellung aber ab und verzeichnete durch einen Weitschuss von Kapitän Thoma (17.) die erste gute Möglichkeit. Sieben Minuten später zeigte die Baindter Mannschaft dann, wie sich das kompakte Mittelfeld der Gäste an diesem Tag knacken ließe. Nach einem Vertikal- pass auf Thoma konnte dieser in der gegnerischen Hälfte aufdrehen und den in die Tiefe gestarteten Dischl auf die Reise schicken, welcher Segbers umkurvte und ins leere Tor einschob (24.). Das Momentum schien durch diesen Treffer nun auf Baindter Seite zu kippen, doch nach ei- nem Abwehrfehler in der Baindter Hintermannschaft fiel die Kugel dem Weingartener Siegel vor die Füße, welcher den Ball trocken in den Winkel jagte und die erneute Füh- rung herstellte (29.). Diese hätte vom Tabellenführer vier Minuten später allerdings nochmals gekontert werden können: nach einem starken Flugball von Marko Szeibel, marschierte Boenke alleine auf das SVW-Tor zu, schei- terte mit seinem Abschluss jedoch am aufmerksamen Segbers (33.). Auf der Gegenseite blieben die Gäste da- gegen eiskalt vor dem Tor. Yertürk brach über die linke Seite durch, bediente Kny im Rückraum und dieser ver- senkte den Ball flach im langen Eck zum 1:3-Halbzeitstand (38.). Mit etwas mehr Spielglück hätte es auch mit einem Remis in die Pause gehen können, dennoch erarbeiteten sich die Gäste durch eine starke Zweikampfführung im Mittelfeld und eine effiziente Chancenverwertung verdient die 2-Tore-Führung. Mit der taktischen Umstellung auf Dreierkette und einem offensiven Wechsel (Fink für Tobias Szeibel), versuchte der SVB den Bock in der zweiten Halbzeit nochmals um- stoßen und mehr offensive Akzente als noch im ersten Durchgang zu setzen. Der SVW zeigte jedoch eine kon- zentrierte Abwehrleistung und ließ kaum Chancen aus dem Spiel heraus zu. Erst in der Schlussphase ergaben sich auf beiden Seiten wieder Möglichkeiten auf weite- re Tore: erst scheiterte Delimar aus kurzer Distanz am glänzend reagierenden Wetzel (75.), wenig später jagte Boenke freistehend eine Hereingabe von Dantona weit über die Latte und abschließend scheiterte Fink aus kur- zer Distanz an Segbers (79.). Am Ende muss der SVB somit nach zehn ungeschlage- nen Spielen in Folge erstmals wieder drei Punkte abge- ben, welche sich der Gast aus Weingarten aufgrund ei- ner starken ersten Halbzeit verdiente. Für die Baindter Mannschaft gilt es diese enttäuschende Niederlage vor heimischen Publikum nun schnellstmöglich abzuhaken, um am kommenden Sonntag gegen den TSV Ratzenried wieder einen „Dreier“ einzufahren. Es spielten: Luca Wetzel - Philipp Kneisl, Michael Brug- ger, Marc Bolgert (73.Johannes Kern), Tobias Szeibel (46. Tobias Fink) - Marko Szeibel (73.Nico Geggier), Mika Dan- tona, Philipp Thoma - Jan Fischer, Philipp Boenke, Jo- nathan Dischl SV Baindt II - SV Oberzell II 1:0 (0:0) Zum drittletzten Saisonspiel stand dem SVB II der SV Oberzell II auf der Klosterwiese gegenüber, wobei es für beide Teams um nicht mehr viel ging. Nach der bitteren 5:2-Niederlage am vergangenen Sonntag gegen den TSV Tettnang II wollte die „Zwoite“ gegen den Tabellensiebten aber dennoch wieder eine verbesserte Leistung in der Abwehr zeigen, um dadurch dreifach zu punkten. In ei- Nummer 22 Amtsblatt der Gemeinde Baindt Seite 11 nem munteren Spiel mit Chancen auf beiden Seiten hatte das Team von Trainer Geggier im ersten Durchgang die beste Möglichkeiten auf den ersten Treffer, Außenvertei- diger Grabherr scheiterte jedoch aus kurzer Distanz an SVO-Keeper Geiss. Auf der Gegenseite blieben aber auch die Oberzeller gefährlich: Schwendemann jagte den Ball aus aussichtsreicher Position am langen Eck vorbei und Mohring musste bei einem Freistoß eingreifen. Auch im zweiten Durchgang bekamen die Zuschauer eine ausgeglichene Partie zu sehen, wobei der SVB II in der Schlussphase eiskalt zuschlug. Nach einer Hereinga- be von der rechten Seite durch Küchler, stand Schnez im Strafraum richtig und markierte mit seinem 18.Saisontor die 1:0-Führung (73.). Diese brachte die „Zwoite“ weitest- gehend souverän über die Zeit und durfte so über den 17.Sieg in dieser Saison jubeln. Es spielten: Jan Mohring - Lukas Grabherr, Tobias Traut- wein, Patrick Späth, Kai Kostka, Jannik Küchler - Manuel Brugger, Rabie Akaiber, Sam Robinson - Max Kretzer, Johannes Schnez Von der Bank aus: Robin Blattner, Johannes Heisele, Den- nis Hecht, Luca Lauriola Vorschau: Sonntag, 04.06 12.45 Uhr: TSV Ratzenried II - SV Baindt II 15.00 Uhr: TSV Ratzenried - SV Baindt TC Baindt e.V. Jugendvereinsmeisterschaften Am 13. Mai fanden bei uns im TC Baindt die Jugendvereinsmeisterschaften statt. Anders als in den letzten Jahren, wurden sie schon früh in der Saison gespielt. Die Kinder waren am Anfang der Saison heiß auf Tennis- spielen und griffen wieder voll an. Es wurden die Ver- einsmeister in den Altersklassen U12 und U15+ ausgespielt. In beiden Altersklassen gab es 5 Teilnehmer. Es wurde in 5er-Gruppen im Modus Jeder-gegen-Jeden gespielt. Bei der U12 waren die Teilnehmer Rafael Dorn, Cedric Hinner, Elias Dietz, Lenny Sonntag und Jakob Dietz. Es waren alles spannende Spiele, die mal mehr, mal weniger hart umkämpft waren. Am Ende setzte sich Cedric Hinner durch. Er wurde Vereinsmeister der U12 mit 4 gewonnenen Matches. Zweiter Sieger mit nur einem knapp verlorenen Match, war Rafael Dorn. Die Plätze 3 bis 5 waren sehr eng umkämpft, am Ende hatten alle drei Spieler jeweils ein Match gewonnen. Da auch Satzgleichheit herrschte, musste die Differenz der Spiele entscheiden. Hier hatte Jakob die Nase vor Lenny und Elias vorne. 1. Cedric Hinner 2. Rafael Dorn 3. Jakob Dietz 4. Lenny Sonntag 5. Elias Dietz Teilnehmer U12 Bei der U15+ spielten Christiane Haupter, Marian Dorn, Vinzent Neubauer, Maurice Zimmermann und Johan- nes Neubauer um die Vereinsmeisterschaft. Die 4 Jungs waren alle auf nahezu dem gleichem Niveau. Fast alle Spiele wurden erst im Match-Tie-Break entschieden. Nur Chistiane Haupter stach unter allen Teilnehmern heraus. Sie gewann alle ihre Matches ungefährdet in 2 Sätzen. Somit haben wir mit Christiane Haupter dieses Jahr eine Vereinsmeisterin in der Altersklasse U15+. 1. Christiane Haupter 2. Johannes Neubauer 3. Marian Dorn 4. Maurice Zimmermann 5. Vinzent Neubauer Wir gratulieren allen Platzierten und vor allem den beiden Vereinsmeistern herzlich. Unsere U15+ - Teilnehmer Musikverein Baindt Herzliche Einladung zum Dorffest am 24. - 26.06.2023 Wir freuen uns, auch dieses Jahr wieder gemeinsam mit Ihnen unser Dorffest vom 24.- 26.06.2023 feiern zu können. Nach unserem Jubiläumsjahr, das wir pandemiebedingt im Jahr 2022 feierten, veranstalten wir das Dorffest dieses Jahr wieder wie gewohnt im kleinen, traditionellen Am- biente. Aufgrund der Bauarbeiten im oberen Schulhof der Klos- terwiesenschule feiern wir dieses Jahr allerdings im un- teren Schulhof vor der Sporthalle in Baindt. Besuchen Sie uns gerne und genießen Sie das bewährte Dorffest-Flair in neuer Umgebung. Schützengilde Baindt Ortsmeisterschaft An alle Baindter Vereine, Stammtische & Gruppierungen Die Schützengilde Baindt veranstaltet in die- sem Jahr die traditionelle Ortsmeisterschaft im Schießen (OM) unter den ortsansässigen Vereinen, Straßengemein- schaften, Gruppierungen und sonstigen zusammenge- würfelten Freunden. Jeder Verein/jede Gruppierung kann unbegrenzt Mannschaften stellen. Eine Mannschaft be- steht aus mindestens vier und höchstens sieben Teilneh- mer. Ein Schütze kann nur für eine Mannschaft starten. Das Programm der Ortsmeisterschaft ist folgenderma- ßen: Ortsmeisterschaft (Mannschaftswertung): - Serie mit 15 Schuss (5 Scheiben á 3 Schuss, Treffer wer- den addiert) Wanderpokal (Mannschaftswertung) - Serie mit 10 Schuss (Teiler-Wertung, der beste Schuss zählt) Seite 12 Amtsblatt der Gemeinde Baindt Nummer 22 Schützenkönig (Einzelwertung) - Ein Schuss (Teiler-Wertung) Trainingszeiten sowie Schießzeiten für die Ortsmeister- schaft: KW22 Mittwoch, den 31.05.2023 und Freitag, den 02.06.2023 KW23 Mittwoch, den 07.06.2023 KW24 Mittwoch, den 14.06.2023 und Freitag, den 16.06.2023 KW25 Mittwoch, den 21.06.2023 KW26 Mittwoch, den 28.06.2023 und Freitag, den 30.06.2023 Unser Schießstand ist von 19:00-22:00 Uhr für Sie geöff- net. Weitere separate Termine für ein Mannschaftstrai- ning oder zur Ortsmeisterschaft sind nach Rücksprache mit dem Sportleiter möglich. Startgeld: Ortsmeisterschaft, Wanderpokal und Schützenkönig: ins- gesamt € 40 je Mannschaft. Erst nach Abgabe der Meldeliste beim Sportleiter können die gemeldeten Schützen im Schützenhaus die Ortsmeis- terschaft schießen. Die Siegerehrung findet am Freitag, den 07.07.2023 um 19:00 im Schützenhaus statt. Für weitere Auskünfte steht unser Sportleiter Ihnen ger- ne zu Verfügung Sportleiter Stefan Schnez 0171/9374633 Blutreitergruppe Beeindruckende Stimmung am Morgen des Blutfreitags - Teilnahme an der Fronleichnamsprozes- sion am 8.Juni 2023 Dankbar dürfen wir nun an die bei uns gut und unfallfrei verlaufenen Prozessionsritte zurückblicken. 2 Reiterinnen und 13 Reiter nahmen teil am Georgsritt in Gwigg am Sonntag, 14.Mai 2023, wo man den Segen Sankt Georgs erbittet. Ideales Reiterwetter trug zum guten Ver- lauf des Festtages in der Ortschaft Gwigg bei. Beim Proberitt an Christi Himmelfahrt in Sulpach berei- teten wir uns zusammen mit den Pferden auf das große Glaubensfest Oberschwabens, dem Blutritt in Weingarten vor. Hierzu auch ein herzlicher Dank an die Sulpacher für die Unterstützung. Am Freitagmorgen 5:30Uhr schlägt die Kirchenglocke 2 Schläge, aber heute am Blutfreitag folgen gleich 2 weite- re der großen Trommel der Musikkapelle und eine Mar- schlocke leitet das Spiel der Musiker ein. Sogleich reiten 6 Blutreiterinnen und 35 Blutreiter durch den Torbogen. Sie brechen auf mit ihren Pferden nach Weingarten um dort den Segen des heiligen Blutes Jesu Christi zu erbitten. Auch bereits viele Baindter Bürgerinnen und Bürger säu- men die Thumb- und Gartenstraße und nach Osten zu zeigt sich das Morgenrot. Viele folgen uns zu Fuß nach Weingarten. An dieser Stelle sagen wir Danke der Musik- kapelle für das gute Zusammenwirken sowie allen Anlie- gern des Weges für das Verständnis. In Weingarten angekommen durften wir dieses Jahr den Aufstellungsplatz einnehmen, wo die erste Gruppe den Segen der Heilig-Blut-Reliquie erhält. Pünktlich um 7:00 Uhr wurde die Reliquie vom Fuldaer Bischof und Festgast Dr. Michael Gerber an Blutreiter Dekan Ekkehard Schmid übergeben. Bei gutem, aber etwas frischem Wetter be- gann für uns der Prozessionsritt bereits um 7:30Uhr und endete kurz nach 10 Uhr in der Doggenriedstraße. Am Abend trafen wir uns noch zur Abschlussbesprechung im Gasthaus „Mühle“. Unser 1. Vorsitzender Werner Elbs sowie Gruppenführer Berthold Steinhauser dankten allen Beteiligten, insbesondere den 11 jugendlichen Blutreiterin- nen und Blutreiter. Teilnahme an der Fronleichnamsprozessiion am Donnerstag, 8.Juni 2023: Alle Blutreiterinnen und Blutreiter, sowohl aktive als auch ehemalige, nehmen gemeinsam in der Traditionskleidung zu Fuß an der Fronleichnamsprozession in Baindt teil. Die Fahne und die Standarten werden mitgeführt und eine Gruppe von Blutreitern ist eingeteilt, den Prozessionshim- mel zu tragen. Treffpunkt: 8:15 Uhr im Klosterhof. Weitere Termine: Dienstag, 27.06.2023: Versammlung zur Vorbereitung des Heiligblutfestes Bad Wurzach Sonntag, 02.07.2023: Heiligblutfest-Sonntag in der Basi- lika Weingarten - Teilnahme mit Standartenabordnung Freitag, 14.07.2023: Heiligblutfest und Blutritt in Bad Wurzach Schwäbischer Albverein OG Weingarten Walking jeden Donnerstag 08.30 Uhr am Freibad in Weingarten Wer hat Lust mit uns zu walken? Wir treffen uns ganzjährig jeden Donnerstag um 08.30 Uhr am Freibad in Weingarten und walken ca. 1,5 Stunden. Gäste sind herzlich willkommen! Was sonst noch interessiert „Jetzt helft mir doch!“ Podiumsdiskussion zur Neuregelung der Sterbehilfe in Deutschland Die Neufassung des §217 zur gesetzlichen Regelung der Beihilfe zur Selbsttötung steht im Sommer kurz vor dem Abschluss. Die Hospizbewegung möchte den Austausch und die Dis- kussion zu diesem Thema fördern. Wir laden zu einem Abend ein, an dem die Bundestags- abgeordneten unserer Region zu den verschiedenen vor- gelegten Gesetzentwürfen Stellung beziehen werden. In der moderierten Diskussion wird es Gelegenheit geben, selbst mitzudiskutieren. Ort: Kath. Gemeindehaus St. Maria, St. Konradstr. 28 Weingarten Termin: Freitag, 30. Juni 2023, 19 Uhr Gäste: Agnieszka Brugger, Heike Engelhardt, Axel Müller, Benjamin Strasser, Mitglieder des Bundestags Moderation: Ralf Brennecke, Geschäftsführer Diakonie, OAB Nummer 22 Amtsblatt der Gemeinde Baindt Seite 13 Anmeldung bis 16.6.2023 (Bitte mit Telefonnummer): Telefon 0751 180 56 382 E-Mail: info@hospizbewegung-weingarten.de Es erfolgt keine Anmeldebestätigung. Sollten alle Plätze belegt sein, melden wir uns. BUND Ravensburg-Weingarten BUND lädt wieder ein zu zahlreichen Altdorfer Wald Exkursionen Abwechslungsreiche Führungen geplant Ravensburg: Der Altdorfer Wald - ein besonderer Ort di- rekt vor unserer Haustüre - geheimnisvoll, faszinierend, voll unbekannter, paradiesischer Biotope. Das größte zu- sammenhängende Waldgebiet Oberschwabens ist wei- terhin durch Torf- und Kiesabbau bedroht; auch die aktu- ellen Windkraftplanungen stellen, so sie realisiert werden, einen erheblichen Einschnitt in diesen Naturraum dar. Der BUND Ravensburg-Weingarten möchte die Schätze die- ses einzigartigen Gebietes sichtbar machen und bietet – nun schon im dritten Jahr - in Kooperation mit ForstBW und dem Verein Natur- und Kulturlandschaft Altdorfer Wald ein umfangreiches Exkursionsprogramm an. Auch für Familien mit Kindern gibt es in diesem Jahr mit ins- gesamt drei Exkursionen ein ganz besonderes Angebot. Den Auftakt der insgesamt dreizehn Touren in dieses einzigartige Gebiet macht Alexander Knor vom Verein Natur-und Kulturlandschaft Altdorfer Wald. Am Sonntag, 18. Juni, führt Herr Knor mit dem Rad auf die Spuren der letzten Räuber Oberschwabens. Dem „Schwarzen Veri“ und „Drecketen Bläse“ bot der Altdorfer Wald zum Anfang des 19. Jahrhunderts ein fast undurchdringliches Versteck. Bei der rund 4,5- stündigen Fahrradtour werden anhand von amtlichen Unterlagen und Nachweisen die Diebes- züge der Räuberbanden in und um den Altdorfer Wald um das Frühjahr 1820 vorgestellt. Alexander Knor ver- mittelt auch einen abwechslungsreichen Einblick in die verschiedenen Abschnitte und Landschaftsteile des Alt- dorfer Waldes sowie besondere Bauten, Aussichtspunkte und Bildstöckle entlang des Weges. Durch die vorhande- nen Steigungen zwischen dem Schussental und den An- höhen um Wolfegg und Vogt ist die Radtour besonders auf E-Bike-Fahrer*innen ausgelegt. Natürlich sind aber auch Analogradler*innen herzlich willkommen. Treffpunkt der Exkursion ist um 10:00 Uhr die Statue „Maria an der Schanze“ in Durlesbach. Die Tour endet am Wanderpark- platz in Vogt. Die Veranstaltung gehört zu einer Reihe von sonntägli- chen Exkursionen, die von Juni bis September stattfinden und spannende Einblicke gewähren, in Fauna und Flora, geologische Zusammenhänge, historische Begebenheiten und Folgen des Klimawandels in der Region. Weitere Informationen: Weitere Informationen zum Exkursionsprogramm finden Sie im BUND-Terminkalender unter: https://www.bund-ravensburg.de Für alle Exkursionen gilt: Bitte an wetterangepasste Klei- dung sowie ggf. Vesper und ausreichend Getränk den- ken. Teilnahmegebühr für Erwachsene 5 Euro (Kinder und Jugendliche frei). Eine Anmeldung ist erforderlich unter: bund.ravensburg@bund.net bis jeweils Freitag vor der Exkursion um 12 Uhr. Verein Natur und Kulturlandschaft Altdorfer Wald e.V. Informationsveranstaltung 5.6.2023 in der Gemeinde- halle Wolfegg Täglich werden wir mit neuen „Erfolgs“-Meldungen zu den Windkraft-Vorhaben im Altdorfer Wald und in den Wäl- dern der nahen Umgebung überschüttet. Die Planungen zu neuen Windkraft-Anlagen schießen der- zeit wie Pilze aus dem Boden. Hohe Erträge, die durch die Verpachtung der Waldflächen erzielt werden, kommen der ForstBW sowie privaten Eigentümern zu Gute. Große Teile des zukünfig erzielten Gewinns erhalten allerdings Investoren aus dem Ausland. Dafür wird unser größter Klima-Garant, der Wald, zer- stört. Auch die Wasservorräte, die Natur und die hier lebenden Menschen werden leiden. Welche mikroklima- tische und gesundheitsschädliche Dimension dieses Wind- kraft-Vorhaben hat ist nicht abzuschätzen. Rund die Hälf- te der Windräder sollen in Wasservorrang- und anderen Schutzgebieten, sowie an naturnahen Quellen gebaut werden. Die Gutachten der Projektierer sollten wir sehr kritisch sehen und noch mehr hinterfragen, geben sie ihre Absichten bisher nur scheibchenweise bekannt. Es stellt sich die Frage: Verursacht der Windkraftbau im Wald nicht mehr Schäden an Natur, Klima, Wasser und Umwelt als er Nutzen für die CO2-Einsparung bringt? Aber es regt sich Widerstand. Durch die Aktivitäten ver- schiedener Naturschutzgruppen und Bürgerinitiativen werden immer mehr Menschen darauf aufmerksam, was die verantwortlichen Akteure am liebsten im Hinterzim- mer entscheiden würden. Die regelmäßigen Informationsabende des Vereins Na- tur- und Kulturlandschaft Altdorfer Wald e.V. in Wolfegg sind zwischenzeitlich ein wesentlicher Bestandteil dieser Aufklärungsarbeit. Die Bürger müssen wissen, was tat- sächlich mit einem solchen Monsterpark auf sie zukommt. Auch ist es wichtig, das Wissen von politisch und beruflich unabhängigen Fachleuten vermittelt zu bekommen. Des- halb lädt der Verein Natur- und Kulturlandschaft Altdor- fer Wald e.V. Sie herzlich zu einem öffentlichen Informa- tionsabend mit dem Buchautor und Kraftwerksingenieur Frank Hennig ein: Die langen Schatten der Windkraft - Risiken und Nebenwirkungen der Windstromproduktion und Bestandsaufnahme des aktuellen Windkraft-Hypes - am Montag 5.6.2023 um 19 Uhr in der Gemeindehalle Wolfegg (Eintritt kostenlos) Naherholung zwischen Schussen und Seen Die Blitzenreuter Seenplatte – die Natur mit allen Sin- nen genießen! Professionelle Gästeführer zeigen Ihnen die unverwech- selbare Natur- und Kulturlandschaft mit ihren typischen Moränenhügeln. Es werden wieder Führungen angeboten, • jeden ersten Samstag im Monat (auch außerplanmä- ßige Führungen – beachten Sie die Hinweise im Mittei- lungsblatt oder auf unserer Internetseite) • jeden Sonntag (bis Oktober) Für Kinder bis 14 Jahren sind die Führungen kostenlos, Kinder ab 15 Jahren und Erwachsene zahlen 4,00 EUR. Seite 14 Amtsblatt der Gemeinde Baindt Nummer 22 Samstag, 3. Juni 2023 Gästeführer: Torsten Alt Fahrradtour: Industrialisierung des Schussenbeckens als Folge der Erschließung durch die Südbahn Treffpunkt: Parkplatz katholische Kirche Mochenwan- gen Beginn: 14:30 Die Geschichte der Tallandschaft Schussentobel zwischen Durlesbach und Mochenwangen verlief äußerst turbulent. Es ist die Geschichte von Gletscher, die aus den Alpen ins Oberland vorgestoßen und wieder abgeschmolzen sind, von Seen, von Bächen und Flüssen, die eine hügelige Umgebung rasch bis in den Untergrund modelliert ha- ben. Es ist auch die Geschichte von Menschen, die doch ihre Eingriffe in die Naturlandschaft das ursprüngliche Landschaftsbild nachhaltig verändert haben. Der Bau der Eisenbahn und der ehemaligen Papierfabrik Mochenwan- gen spielten dabei eine ganz wichtige Rolle. Torsten Alt lotst Sie mir dem Fahrrad auf eine 13 km fla- che, kurze, geschichtsträchtige, abwechslungsreiche und hochinteressante Rundstrecke zum Thema Schussento- bel. Was geschah nach dem Jahr 1850? Die 2 ½ stündige Radtour bringt uns in die evangelische Kirche; zum Rolandseck. Dort werden wir von einem lang- jährigen Mitarbeiter der ehemaligen Papierfabrik durch das Geländer geführt und über die Geschichte der Fab- rik und der Fabrikantenvilla informiert. Das Gelände der ehemaligen Papierfabrik soll von einer Gewerbebranche zu einem attraktiven Standort für Wohnen, Gewerbe, Ge- meinbedarfs- und Dienstleistungseinrichtungen entwi- ckelt werden; weiter zum Felsenbädle, zur Holzschleife, über den Kanal nach Durlesbach. Eine Pause am Bahn- hof Durlesbach ist vorgesehen. Das Café ist geschlossen, deshalb können der eigene Schoppen getrunken und das mitgebrachte Vesper verzehrt werden. Natürlich darf das Absingen der „Schwäb´schen Eisen- bahne“ nicht fehlen. Weiter fahren wir zum ehemaligen Freisitz „Storchenhaus“ der „Schwarz Veri“. Zurück geht es nach Mochenwangen zum Ausgangspunkt. Wir würden uns freuen, Sie auf dieser interessanten und kurzweiligen Radtour begrüßen zu dürfen. Es gibt viel zu sehen und zu bestaunen. Sonntag, 4. Juni 2023 Gästefüh- rer: Manfred Traub Faszination Moor, reich an Orchideen und anderen botanischen Kostbarkeiten Zu den besonderen Kostbarkeiten der an Arten so einmaligen Pflanz- engemeinschaft in unseren Ried- gebieten gehören Orchideen wie Knabenkraut, Waldhyazinthe, Hän- delwurz und Sumpfständelwurz. Nicht weniger interessant sind die insektenverzehrenden pflanzlichen Bewohner wie Sonnentau, Wasserschlauch und das Echte Fettkraut. Zurzeit blühen auch Fieberklee, Trollblume, Blutwurz und die Mehlprimel. Mit ein bisschen Glück lassen sich Mooreidechsen, Ringel- nattern und farbenprächtige Libellen beobachten. Man- fred Traub führt Sie zu den schönsten Plätzen im Dor- nach- und Wengenried und zeigt Ihnen die Vielfalt dieser besonderen Flora und Fauna. Streckenlänge: ca. 7 km Ende: ca. 17:00 Uhr Die sonntäglichen Führungen beginnen immer um 14:30 Uhr am Parkplatz beim Häcklerweiher. Der Park- platz am Häcklerweiher liegt an der B 32 zwischen Blit- zenreute und Vorsee. Wir würden uns freuen, Sie auf dieser Führung begrüßen zu dürfen. Eine Einkehr in ortsansässige Gasthäuser ist anschießend möglich. Besuchen Sie unsere Internetseite: www.zwischenschussenundseen.de Unsere Gästeführer haben eines gemeinsam: die Begeis- terung für ihre Heimat und den Wunsch, ihr Wissen an alle Gäste weiterzugeben und ihr Interesse für die Regi- on zu wecken. Gästeführungen Gästeführer Erlebnisorte Seeferien Festival 06.–08. Juni 2023 Uferpromenade Uhldingen-Mühlhofen 06. Juni Open Air Kino Pippi Langstrumpf 17.30 Uhr Die Fischerin vom Bodensee 20.00 Uhr 07. Juni Open Air Konzert mit LAY OUT ab 19.30 Uhr 08. Juni Open Stage – die Newcomer-Bühne ab 11.00 Uhr Eintritt frei Essen & Trinken Leckere Köstlichkeiten an allen 3 Tagen Wir beraten Sie gerne bezüglich Gestaltung, Formaten, Preisen. Sie erreichen uns in der Anzeigenabteilung unter Druck + Verlag Wagner GmbH & Co.KG · Max-Planck-Straße 14 · 70806 Kornwestheim Telefon 07154 8222-70 Fax 07154 8222-15 Mail anzeigen@duv-wagner.de Anzeigen-Info Amtsblatt der Gemeinde Baindt Nummer 22 Veröffentlichen Sie jetzt Ihre Anzeige auf unseren neuen Sonderseiten um Ihr Unternehmen werbewirksam zu präsentieren. Interesse oder Fragen? Rufen Sie uns einfach an: 07154 8222-70 Wir beraten Sie gerne! Seit mehr als 60 Jahren ein loyaler Partner der Kommunen. Max-Planck-Straße 14 · 70806 Kornwestheim · Telefon 07154 8222-70 Telefax 07154 8222-10 · anzeigen@duv-wagner.de · www.duv-wagner.de Zeigen Sie Präsenz! KW 2 4/ 25 IMMOBILIEN GESCHÄFTSANZEIGEN GESUNDHEIT IMMOBILIENMARKT Kleiner Tipp von uns für Sie Wann „ss“ oder „ß“? Auf einen kurzen Vokal folgt nach korrekter Rechtschreibung das Doppel-s; auf einen langen Vokal oder eine Verbindung aus zwei Vokalen folgt „ß“: Aus diesem Grund wird schließen mit „ß“ geschrieben, das Schloss oder auch der Schuss – hingegen mit „ss“. www.tierheime-helfen.de Amtsblatt der Gemeinde Baindt Nummer 22 www.kuechen-teufel.de www.burnout.kitchen Unser neuer Partner für echte Outdoorküchen: Burnout.kitchen Exklusiv jetzt bei Küchen Teufel. Ihr Küchenstudio für besondere Ansprüche. SERVICE. ERFAHRUNG. LEIDENSCHAFT. „Beileidsbekundungen - wie soll ich´s sagen wie soll ich´s schreiben?“ Wir haben Formulierungshilfen www.bestattungen-wohlschiess.de Tel. 0751/43425 BESTATTUNGEN WOHLSCHIESS 88255 Baienfurt Eisenbahnstr. 1 #Möbel #Kleidung #Haushaltsartikel #Kinderkleidung #Deko #Elektrogeräte #Bücher Hausflohmarkt wegen Wohnungsauflösung am Samstag, 3. Juni 2023 von 10 – 16 Uhr Sonnenstr. 5, 88255 Baindt Findet nur bei guter Witterung statt! 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                Amtsblatt Jahrgang 2023 Freitag, den 27. Oktober 2023 Nummer 43 Herausgeber: Gemeindeverwaltung, Marsweilerstr. 4, 88255 Baindt, Tel. (07502) 9406-0, Fax (07502) 9406-18, E-Mail: info@baindt.de, Homepage: www.baindt.de. Verantwortlich für den amtlichen Inhalt einschließlich der Sitzungsberichte und anderer Veröffentlichungen der Gemeindeverwaltung ist Bürgermeisterin Simone Rürup oder ihr Stellvertreter im Amt; für die kirchlichen Nachrichten das jeweilige Pfarramt; für die Vereinsnachrichten der jeweilige Verein; für den übrigen Inhalt der Redakteur, Katharina Härtel, Druck + Verlag Wagner GmbH & Co. KG. Herstellung/Vertrieb: Druck + Verlag Wagner GmbH & Co. KG, Max-Planck-Str. 14, 70806 Kornwestheim, Telefon (07154) 82 22-0. E-Mail Anzeigen: anzeigen@duv-wagner.de. Erscheint wöchentlich freitags. Aus organisatorischen Gründen muss sich die Redaktion Kürzungen vorbehalten. Seite 2 Amtsblatt der Gemeinde Baindt Nummer 43 Amtliche Bekanntmachungen Ende der Sommerzeit In der Nacht von Samstag, 28. Ok- tober auf Sonntag, 29. Oktober wird die Uhr von 3:00 Uhr auf 2:00 Uhr zurückgestellt. Wegfall des Kinderreisepasses zum 01. Januar 2024 Liebe Bürgerinnen und Bürger, das Gesetz zur Modernisierung des Pass-, Ausweis- und ausländerrechtlichen Dokumentenwesens vom 08. Ok- tober 2023 sieht vor, dass der Kinderreisepass zum 01. Januar 2024 wegfallen wird. Nun benötigen auch Kin- der einen regulären Reisepass oder Personalausweis. Be- reits ausgestellte Kinderreisepässe bleiben grundsätzlich bis zum aufgedruckten Ablaufdatum gültig. Reisepässe für Kinder kosten künftig 37,50 Euro, Personalausweise für Kinder 22,80 Euro. Sie haben eine Gültigkeitsdauer von sechs Jahren. Bitte berücksichtigen Sie bei Ihrer Rei- seplanung eine Bearbeitungs- und Postlaufzeit von min- destens zwei Wochen. Ihre Gemeindeverwaltung Tipps zur Vermeidung von Rattenbefall Ratten treten, wie andere Tiere auch, in der Regel dort auf, wo sie ausreichend Nahrung, Unterschlupf und Nist- möglichkeiten finden. Ihr Kot und Urin führen zu Geruchs- belästigung und Gesundheitsgefährdung. Helfen Sie deshalb mit, die Anzahl der mit uns lebenden Ratten nachhaltig zu verringern, damit es gar nicht erst zu einem Rattenbefall kommt: • Halten Sie die Abfallbehälter fest verschlossen. Lassen Sie defekte Abfallbehälter reparieren oder austau- schen. • Entsorgen Sie Müll ausschließlich in die dafür vorge- sehenen Abfallbehälter – niemals daneben. • Entsorgen Sie keine Lebensmittel- und Speisereste über die Toilette oder Spülbecken und somit über die Kanalisation. Die Ratten folgen der Geruchsspur und ermöglichen es ihnen über die Abwasserleitungen in Toiletten und Wohnung einzudringen • Gekochte Speisereste und tierische Abfälle (wie Kno- chen, Fleisch) gehören nicht auf den Kompost • Verwenden Sie möglichst geschlossene Kompostier- systeme • Vermeiden Sie die Fütterung von wildlebenden Tieren, sowie Haustieren im Freien, Ratten profitieren von den nicht aufgenommenen Nahrungsresten • Wenn Sie unterwegs sind, werfen Sie Lebensmittelres- te nicht achtlos weg, sondern benutzen Sie die dafür vorgesehenen Müllbehälter Vielen Dank für Ihre Mithilfe. Ihre Gemeindeverwaltung Öffentliche Bekanntmachung Widerspruchsrechte Bundesmeldegesetz 1. Widerspruch gegen die Übermittlung von Daten an Parteien, Wählergruppen u.a. bei Wahlen und Abstim- mungen Gemäß § 50 Absatz 1 Bundesmeldegesetz (BMG) in der seit 1. November 2015 geltenden Fassung darf die Mel- debehörde Parteien, Wählergruppen und anderen Trä- gern von Wahlvorschlägen im Zusammenhang mit Wah- len und Abstimmungen auf staatlicher und kommunaler Ebene in den sechs der Wahl oder Abstimmung voran- gehenden Monaten so genannte Gruppenauskünfte aus dem Melderegister erteilen. Die Auswahl ist an das Le- bensalter der betroffenen Wahlberechtigten gebunden. Die Auskunft umfasst den Familiennamen, Vornamen, Doktorgrad und derzeitige Anschriften sowie, sofern die Person verstorben ist, diese Tatsache. Die Geburtsdaten der Wahlberechtigten dürfen dabei nicht mitgeteilt werden. Die Person oder Stelle, der die Daten übermittelt werden, darf diese nur für die Werbung bei einer Wahl oder Abstimmung verwenden und hat sie spätestens einen Monat nach der Wahl oder Abstimmung zu löschen oder zu vernichten. Die Wahlberechtigten haben das Recht, der Datenüber- mittlung zu widersprechen. 2. Widerspruch gegen die Übermittlung von Daten an das Bundesamt für das Personalmanagement der Bun- deswehr Nach § 58b des Soldatengesetzes können sich Frauen und Männer, die Deutsche im Sinne des Grundgesetzes sind, verpflichten, freiwilligen Wehrdienst zu leisten, sofern sie hierfür tauglich sind. Zum Zweck der Übersendung von Informationsmaterial übermitteln die Meldebehörden dem Bundesamt für das Personalmanagement der Bun- deswehr aufgrund § 58c Absatz 1 Satz 1 des Soldatenge- setzes jährlich bis zum 31. März folgende Daten zu Perso- nen mit deutscher Staatsangehörigkeit, die im nächsten Jahr volljährig werden: Familiennamen, Vornamen und die gegenwärtige Anschrift. Die betroffenen Personen, deren Daten übermittelt wer- den, haben das Recht, der Datenübermittlung zu wider- sprechen. 3. Widerspruch gegen die Übermittlung von Daten an eine öffentlich-rechtliche Religionsgesellschaft Die Meldebehörde übermittelt die in § 42 Bundesmel- degesetz (BMG) aufgeführten Daten der Mitglieder ei- ner öffentlich-rechtlichen Religionsgesellschaft an die betreffenden Religionsgesellschaften. Die Datenüber- mittlung umfasst auch die Familienangehörigen (Ehe- gatten, minderjährige Kinder und die Eltern von min- derjährigen Kindern), die nicht derselben oder keiner öffentlich-rechtlichen Religionsgesellschaft angehören. Die Datenübermittlung umfasst zum Beispiel Angaben zu Vor- und Familiennamen, früheren Namen, Geburtsdatum und Geburtsort, Geschlecht oder derzeitigen Anschriften. Die Familienangehörigen haben gemäß § 42 Absatz 3 Satz 2 BMG das Recht, der Datenübermittlung zu wider- sprechen. Der Widerspruch gegen die Datenübermitt- lung verhindert nicht die Übermittlung von Daten, die für Zwecke des Steuererhebungsrechts benötigt wer- den. Diese Zweckbindung wird der öffentlich-rechtlichen Gesellschaft als Datenempfänger bei der Übermittlung mitgeteilt. Nummer 43 Amtsblatt der Gemeinde Baindt Seite 3 4. Widerspruch gegen die Übermittlung von Daten aus Anlass von Alters- oder Ehejubiläen an Mandatsträger, Presse oder Rundfunk und gegen die Datenübermitt- lung an das Staatsministerium Verlangen Mandatsträger, Presse oder Rundfunk Aus- kunft aus dem Melderegister über Alters- oder Ehejubi- läen von Einwohnern, darf die Meldebehörde nach § 50 Absatz 2 Bundesmeldegesetz (BMG) Auskunft erteilen über Familiennamen, Vornamen, Doktorgrad, Anschrift sowie Datum und Art des Jubiläums. Altersjubiläen sind der 70. Geburtstag, jeder fünfte weitere Geburtstag und ab dem 100. Geburtstag jeder folgende Geburtstag; Ehe- jubiläen sind das 50. und jedes folgende Ehejubiläum. Die Meldebehörde übermittelt darüber hinaus gemäß § 12 der Meldeverordnung dem Staatsministerium zur Ehrung von Alters- und Ehejubilaren durch den Ministerpräsidenten Daten der Jubilarinnen und Jubilare aus dem Melderegis- ter. Davon umfasst sind zum Beispiel der Familienname, Vornamen, Doktorgrad, Geschlecht, die Anschrift sowie das Datum und die Art des Jubiläums. Die betroffenen Personen, deren Daten übermittelt wer- den, haben das Recht, der Datenübermittlung zu wider- sprechen. Die Widersprüche gegen die in den Ziffern 1-4 genann- ten Datenübermittlungen können bei der Gemeinde Baindt (Marsweilerstraße 4, 88255 Baindt) eingelegt werden. Bei einem Widerspruch werden die Daten nicht übermittelt. Der Widerspruch gilt bis zu seinem Wi- derruf. Fundinfo Allgemeine Hinweise zu Fundsachen Verloren gegangene Gegenstände können im Rah- men einer Verlustanzeige dem Fundbüro der Gemeinde Baindt gemeldet werden. Das dafür notwendige For- mular „Verlustanzeige“ steht Ihnen online unter https:// www.baindt.de/ rathaus-buergerservice/rathaus-on- line unter dem Bereich Fundbüro zur Verfügung. Sofern eine Fundsache gefunden wurde, auf die Ihre Beschrei- bung zutrifft, setzen wir uns umgehend mit Ihnen in Ver- bindung. Alle Funde ab einem Wert von zehn Euro, die Sie auf dem Gebiet der Gemeinde Baindt finden und an sich nehmen, müssen dem Fundbüro der Gemeinde Baindt gemeldet und dort abgegeben werden. Die Fundsachen werden sechs Monate aufbewahrt und regelmäßig im Amtsblatt der Gemeinde Baindt veröf- fentlicht. Nach Ablauf der sechsmonatigen Frist geht die Fundsache in das Eigentum des Finders über, sofern ein Eigentumsvorbehalt geltend gemacht wurde. Alle ande- ren Fundsachen werden nach vorheriger amtlicher Be- kanntmachung durch Aushang und örtliche Medien vom Fundbüro versteigert oder anderweitig verwertet. Folgende Fundgegenstände wurden im Rathaus ab- gegeben: Juni 2023: Kinderregenjacke in hell- und dunkelblau, ein- zelner Daihatsu Autoschlüssel ohne Funk, Schlüssel mit schwarzem Lederanhänger „ROIK“, Snapback Basecap Volcum blau/schwarz, Juli 2023: Schlüsselbund mit mehreren Haustürschlüsseln, kleinen Schlüsseln und einem Autoschlüssel sowie einem Einkaufschip mit einem Aufdruck von „GeloRevoice Hal- stabletten“; Lesebrille mit pinkem Rahmen und schwar- zen Bügeln, August 2023: Graubraune Shirt-Bluse von der Marke Street One; Dunkelblaue Shirt-Bluse von der Marke Street One; zwei Schlüssel an einem verbogenen Draht; Ein- zelschlüssel, Schutzengel-Anhänger; Schlüsselbund mit mehreren Anhängern und 2 Schlüsseln; Fahrrad Marke Staiger, Modell Melbourne Dunkelblauer Rahmen, Markenname auf rotem Grund; Schlüsselbund mit Autoschlüssel, hängen an einem grü- nen Karabinerhaken. Es hängen 5 weitere Schlüssel dran; Hausschlüssel, Fahrradschlüssel und Briefkastenschlüssel mit einem mittelgroßen grünem Gummibär aus Kunst- stoff; Gartenschere mit roten Griffen im Lederträger Oktober 2023: Eine schwarze Smartwatch mit blauen De- tails von der Marke XPLORA , stark zerkratztes Display Weitere Informationen zu den Fundsachen erhalten Sie beim Fundbüro. Sie erreichen uns unter Tel. 07502/ 9406-12. Notdienste Fachärztlicher Notfalldienst Tel.: 116 117 (kostenlose Rufnummer, ohne Vorwahl) Zahnärztlicher Notfalldienst Tel.: 0761/120 120 00 Änderung der Öffnungszeiten der Notfallpraxis Allgemeine Notfallpraxis Ravensburg Oberschwabenklinik – St. Elisabethen-Klinikum Ravens- burg Elisabethenstr. 15 88212 Ravensburg Öffnungszeiten Sa, So und an Feiertagen 10 – 18 Uhr Notfallpraxis Kinder Ravensburg (Kinder) Oberschwabenklinik – St. Elisabethen-Klinikum Ravensburg Elisabethenstr. 15 88212 Ravensburg Öffnungszeiten Sa, So und an Feiertagen 9 – 13 Uhr und 15 – 19 Uhr Tierarzt Samstag, 28. Oktober und Sonntag, 29. Oktober Kleintiergesundheitszentrum Ravensburg Evidensia, Tel.: 0751 - 36 31 40 Mittwoch, 01. November (Allerheiligen) Kleintierpraxis A. Kirsch, Tel.: 0751 - 95 88 44 00 - Telefonische Anmeldung erforderlich - (Festnetz kostenfreie Rufnummer Tel.: 0800 00 22 833, Homepage: www.aponet.de) Samstag, 28. Oktober Altdorf-Apotheke Weingarten, Zeppelinstr. 5 88250 Weingarten, Tel.:0751 - 4 37 99 Seite 4 Amtsblatt der Gemeinde Baindt Nummer 43 Sonntag, 29. Oktober Rathaus-Apotheke Oberhofen, Tettnanger Str. 355, 88214 Ravensburg (Oberhofen), Tel.:0751 - 6 52 75 50 Mittwoch, 01. November (Allerheiligen) Welfen-Apotheke Weingarten, Boschstr. 12, 88250 Weingarten, Tel.: 0751 - 4 80 80 Deutsches Rotes Kreuz Kreisverband Ravensburg e.V. • Hausnotruf und Mobilruf • DRK-Service Zeit (Hauswirtschaftlicher Unterstützungsdienst) • Menüservice für Senioren • Wohnberatung • Betreuungsgruppen für Menschen mit Demenz • Notruf 112 - Rettungsdienst Tel.: 0751/ 56061-0, Fax: 0751/ 56061-49 E-Mail: info@dkr-rv.de Web: www.drk-rv.de Hospizbewegung Weingarten ∙ Baienfurt ∙ Baindt ∙ Berg e.V. Begleitung für schwerkranke und sterbende Menschen und ihre Angehörigen Hospiz Ambulant, Vogteistr. 5, Weingarten Telefon: 0751-180 56 382, Telefon: 0160- 96 20 72 77 (u.U. Anrufbeantworter, es erfolgt ein Rückruf) Ansprechpartnerin Dipl.-Päd. Dorothea Baur Persönliche Sprechzeit: Montag 16-18 Uhr, Mittwoch 11-13 Uhr Donnerstag 11-14 Uhr und nach Vereinbarung E-Mail: hospiz-weingarten@freenet.de Homepage: www.hospizbewegung-weingarten.de Spendenkonto: KSK Ravensburg IBAN: DE39 6505 0110 0086 1381 92 Störungs-Rufnummer Strom Tel. 0800 3629-477 (kostenfrei) Internet netze BW https://www.netze-bw.de/kunden/netzkunden/service/ stoerungsmeldungen/index.html Bei Störung der Gasversorgung Telefon 0800/804-2000 Wasserversorgung Tel.: (0751) 40 00-919 und nach Dienstschluss Tel.: 0160 44 94 235 Hotline Müllentsorgerfirmen Veolia/ Hofmann Bad Waldsee (bei Fragen rund um die Leerung/Abfuhr) Tel.: 0800/35 30 300 Hotline Landratsamt Ravensburg (allg. Fragen zum Thema Müll, Behältergemeinschaften etc.) Tel.: (0751) 85-23 45 Ergänzende unabhängige Teilhabeberatung (EUTB) Ravensburg-Sigmaringen Beratung und Information zu Ansprüchen bei Teilhabeein- schränkung durch chronische Erkrankung und Behinderung. Schubertstr. 1, 88214 Ravensburg - Telefon 0751 99923970 - E-Mail: info@eutb-rv-sig.de Sozialstation St. Anna - Pflegebereich Baienfurt – Baindt – Marktplatz 4, 88255 Baienfurt, Tel. (0751) 4 67 96, E-Mail: sozialstation. baienfurt@stiftung-liebenau.de Lebensräume für Jung und Alt Dorfplatz 2/1, 88255 Baindt, Tel. (07502) 92 16 50, E-Mail Baindt: lebensraum.baindt@stiftung-liebenau.de Pflege, Betreuungsgruppen, Beratung, Esse n auf Rädern in den Gemeinden Baienfurt, Baindt und Berg. Tel. 0751 36360-116 E-Mail: betreuung@sozialstation-schussental.de Markdorferstr. 43 88213 Ravensburg/Bavendorf Wohl-Fühl-Treff Betreuungsgruppe für dementiell erkrankte und hochaltrige Menschen, die gerne in Gemeinschaft sind. Jeden Dienstag und Donnerstag von 14 bis 17 Uhr im Dietrich-Bonhoeffer-Saal in Baindt und im Ev. Gemeindehaus in Berg. Fahrdienst möglich. Ihre Ansprechpartnerin: Frau Löffler Abfallwirtschaft Kompostieranlage am Annaberg Aufgrund der Umstellung von Sommerzeit auf Winter- zeit ist die Kompostieranlage ab 03. November 2023 freitags nur noch von 16.30 Uhr bis 17.30 Uhr geöffnet. Somit sind die Öffnungszeiten der Kompostieranlage bis zur Schließung freitags von 16.30 Uhr bis 17.30 Uhr und samstags von 13.00 Uhr bis 16.00 Uhr. Letztmals geöffnet ist die Kompostieranlage am 25. November 2023, sofern es die Witterung zulässt. Um Beachtung wird gebeten. Ihre Gemeindeverwaltung Veranstaltungskalender November 04.11. Herbstübung Feuerwehr 07.11. Gemeinderatssitzung Rathaus 10.11. Frauenfrühstück Impulse BSS 11.11. Firmung Kath. Baindt 12.11. Firmung Kath. Baindt 17.11. Gedenkfeier Stiftung St. Franziskus Sel. Irmgard Nummer 43 Amtsblatt der Gemeinde Baindt Seite 5 Kindergartenachrichten Kindergarten St. Martin Waldtage vom Kindergarten St. Martin Im Oktober war wieder eine Woche im Wald geplant. Am Montag star- teten die drei Kindergartengruppen bei winterlichen Temperaturen von 2 Grad. Am Waldspielplatz warteten noch die restlichen Kinder, die mit dem Auto gebracht wurden. Dann ging es jeden Morgen zum bekannten Waldplatz. Im Morgenkreis wurden alle Kinder begrüßt und die wichtigsten Waldre- geln besprochen, dann folgte immer das gemeinsame Vesper. Im Wald gibt es natürlich eine Waldtoilette und eine Möglichkeit sich die Hände zu waschen. Im laufe des Morgens konnten die Kinder dann viele Dinge im Wald erkunden. Da wurde ausprobiert, wie man am besten an der Waldstation klettert, ein Blättermandala legt oder mit Ästen und Zweigen ein Tippi baut. Jedes Kind entdeckte etwas anderes. Es wurde an einem alten Baumstumpf gekratzt und gebohrt, so, dass jeden Tag das Loch etwas größer wurde. Aus sicherer Entfernung konnte man zwei umgestürzte Bäume anschauen, deren Wurzeln sehr groß waren und das Loch indem sie vorher gestanden haben, ganz schön tief. Unsere Vorschüler be- kamen im Wald sogar Besuch von der Kooperationsleh- rerin Frau Weidlich, die einmal in der Woche sie besucht! Bei winterlichen Außentemperaturen war schnell klar, dass für diese Waldwoche Winterkleidung angesagt war. Mit Handschuhen, Schneehosen und Winterstiefeln waren alle gut ausgestattet. Viel zu schnell war diese Waldwo- che wieder vorbei! Waldorfkindergarten Der Sommer zieht von hinnen, und der Herbst lässt seine Farbenpracht erstrahlen, schickt uns erste Nebelschwa- den übers Land und lädt zum jährlichen Erntedankfest ein. Dieses feierten die Kinder des Waldorf- kindergartens Baindt am vergangenen Dienstag. Groß und Klein brachten hierzu reich ge- füllte und liebevoll geschmückte Erntedankkörbchen mit, die die aus diesem Grund großzügig erweiterten Jahres- zeitentische füllten. Schon im Vorfeld hatten die Kinder wieder fleißig das Korn aus goldenen Ähren gedroschen und emsig in eine hölzerne Schale gesammelt. Schließlich galt es, genügend Weizenkörnlein zusammen zu bekommen, um für jedes Kind ein kleines Säcklein zu füllen. Voller Stolz ging es am Festtag dann daran, kleine Äh- renbrote zu backen und die kunterbunte Obst- und Ge- müsepracht so zu verarbeiten, dass schließlich viele zum Festschmaus einladende Teller die Tafel schmückten. Bei gemeinsamer Arbeit und fröhlichem Gesang verging der Vormittag wie im Fluge und ausgiebig am Festfrüh- stück gestärkt, tobten sich die Kinder dann im Garten aus. Im Abschlusskreis ließen alle das Erlebte noch einmal Revue passieren, bevor schließlich ein jedes Kind stolz sein Körnersäckchen in Empfang nahm ... mit dem fes- ten Vorsatz dieses gut über den Winter zu bringen, um im Frühjahr daraus dann das Ostergras sprießen zu lassen. Seite 6 Amtsblatt der Gemeinde Baindt Nummer 43 Bücherei Herbstferien Die Bücherei ist in den Herbstferien von Montag den 30.10.23 bis Freitag den 03.11.23 geschlossen. Zur Information Stiftung St. Franziskus Patrozinium Selige Irmgard 2023 – „Quelle des Lebens“ 2023 stand - ungewollt, unerwünscht – unter dem Thema „Wasser“. Ja „unter Wasser“ stand ein Teilbereich der Se- ligen Irmgard wie wir schon berichtet haben. Herr Pfarrer Staudacher nahm das Thema in seiner Predigt anläss- lich der 13. Patroziniumsfeier der Seligen Irmgard auf. Die Menschen in vielen Teilen der Erde kämpf(t)en 2023 mit enormer Wasserknappheit, Nachrichten von verheeren- de Bränden, Hungerkatastrohen waren und sind an der Tagesordnung. Auch in unserer Region wurde ein sehr trockenes Jahr verzeichnet. Die einen haben zu viel, die anderen zu wenig ... diese Tatsache belegt auch Exodus 17,3-7 als die Israeliten gegen Mose und gegen Gott murr- ten, da es das Volk nach Wasser dürstete. Gott sei Dank ging die Geschichte gut aus. Mose schlug mit seinem Stab auf den Felsen am Horeb und es kam Wasser heraus und das Volk konnte trinken. Herr Pfarrer Staudacher erin- nerte auch daran wie wichtig es ist mit anderen zu teilen, für andere da zu sein, Not zu lindern. Ähnlich wie in der Lesung erging es auch einigen unserer Bewohner*innen, sie mussten ausziehen, die Zimmer teilen mit anderen Bewohner*innen. Das macht auch müde. Jesus kannte das auch. Er bat eine samaritische Frau ihm Wasser aus dem Jakobsbrunnen zu geben (aus der Lesung nach Johannes 4,5-42), da er selbst kein Schöpfgefäß bei sich trug. Manche Situationen bedürfen es Hilfe anzufragen und anzunehmen über kulturelle Grenzen hinaus und die Samariterin war bereit, so wie damals die Selige Irmgard, „Wasser“ zu reichen, Barrieren zu überwinden, zu versor- gen. In diesem Sinne versorgen unsere Mitarbeiter*innen der Seligen Irmgard unsere Bewohner*innen und unsere Ehrenamtlichen Mitarbeiter*innen bereichern durch ihre vielseitigen Einsätze in den Bereichen Basteln, Cafeteria, Gesang, Malen, Musik – ein besonderes Dankeschön an den Baindter Kirchenchor unter der Leitung von Reiner Strobel – und vielen weiteren Aktivitäten. Volkher Lins, 1. Vorstand des Fördervereins der Seligen Irmgard, ebenfalls ein Vertreter und Vorbild des ehren- amtlichen Engagements, bedankte sich bei allen Betei- ligten für die vielen aktiven Beiträge in unterschiedlichs- ter Weise. Bürgermeisterin Simone Rürup ist es jedes Jahr ebenfalls ein großes Anliegen ihren Dank an Alle, die für die Selige Irmgard tätig sind, auszusprechen. Frau Rürup es freut uns sehr, dass Sie trotz sehr vieler Termine regelmäßig bei verschiedensten Anlässen der Seligen Irmgard persön- lich Vorort sind. Ihre Worte, „Nach einer anstrengenden Woche hat Ihnen der Gottesdienst geholfen, zur Ruhe zu kommen“, spiegelte sich durch „Kopfnicken“ im Publi- kum wieder und es wurde berichtet, dass Sie die Selige Irmgard auch als eine „Oase der Entschleunigung“ emp- finden. Wir möchten uns herzlich für dieses wunderbare Kompliment bedanken. Einrichtungsleiter Johannes Linse bedankte sich bei Herrn Pfarrer Bernhard Staudacher für den wohltuenden Got- tesdienst und bei Frau Simone Rürup und Herrn Volkher Lins für die wertschätzenden Grußworte. Die erste Patronziniumsfeier Selige Irmgard ohne Corona Schutzmaßnahmen, kurzes Aufatmen, gefolgt vom gro- ßen Wasserschaden, sehr gute Nachricht demnächst be- hoben, Wiederbezug steht an. Durchgestanden „nicht ver- zagen, die Mannschaft fragen“ – Johannes Linse betonte, dass dies alles Dank des überaus großen Engagements und Zusammenhaltes des gesamten Teams – interne als auch ehrenamtliche Mitarbeiter*innen - gemeistert werden konnte. Abgerundet wurde das Fest der Namensgeberin Selige Irmgard durch Sektempfang, Genuss leckerer vielseitig belegten großen Brezeln und vor allem durch gemütli- chen Beisammen sein. Altenzentrum Selige Irmgard Dagmar Beck, Verwaltung und Sozialdienst Nummer 43 Amtsblatt der Gemeinde Baindt Seite 7 Naturschutzgebiet „Annaberg“ – Information über Landschaftspflegearbeiten – Im Naturschutzgebiet „Annaberg“ werden im Herbst/Win- ter 2023 im Auftrag des Regierungspräsidiums Tübingen Landschaftspflegearbeiten durchgeführt. Ziel ist es, ver- buschende Bereiche in der Kiesgrube zurückzudrängen – und damit landesweit selten gewordene Lebensräume mit ihrer typischen, besonders vielfältigen Pflanzen- und Tiergemeinschaft wieder zu gewinnen. Besonders profi- tieren werden hiervon sog. Pionierarten, die auf offene Böden mit wenig Bewuchs angewiesen sind. Im NSG An- naberg kommen z. B. die Blauflügelige Ödlandschrecke oder die Deutsche Tamariske vor, die auf solche Stand- orte angewiesen sind. Die Gehölzpflegearbeiten werden voraussichtlich im No- vember 2023 stattfinden. Das anfallende Gehölzmaterial wird am Rande der Grube gelagert und dann beim Fun- kenfeuer verbrannt. Weitere Informationen erhalten Sie beim Regierungsprä- sidium Tübingen. Ansprechpartner ist Herr Dr. Thomas Bamann, Tel.: 07071 757 5326 E-Mail: thomas.bamann@rpt.bwl.de Herzliche Einladung zum Frühstückstreffen für Frauen Thema: „Was im Leben wirklich zählt“ Referentin: Doris Vöhringer, Berg Samstag, 11. November 2023, 09.00-11.30 Uhr Eintritt inkl. Frühstücksbuffett: 20,00 € im Kultur- u. Kongresszentrum Weingarten Abt-Hyller-Str. 37-39, 88250 Weingarten. Info & Anmeldung: FFF.rv@web.de oder 07529/2409 (Fr. Stiller) oder 0751/33434 (Fr. Egenrieder) Anmeldeschluss: 08. November 2023 Frühstücks-Treffen für Frauen sind konfessionell unab- hängige Treffen und bieten die Möglichkeit zu Lebens- und Glaubensfragen ins Gespräch zu kommen. Blutspende - die einfachste Art Leben zu retten Ein unvorhersehbarer Unfall, eine plötzliche schwere Erkrankung: Jeden Tag werden in Deutschland etwa 15.000 Blutspenden benötigt. Blut wird kontinuierlich jeden Tag zur Versorgung von Pa- tientinnen und Patienten benötigt: Zum Beispiel zur Be- handlung von Krebserkrankungen, bei Operationen oder Unfallverletzungen. Eine Blutspende ist die einfachste Art Leben zu retten. Worauf warten? Jetzt liegend Leben retten! Jeder Typ ist gefragt! Nächster Termin: Dienstag, dem 31.10.2023 von 14:30 Uhr bis 19:30 Uhr Grundschule, Sportplatzweg 3 88284 MOCHENWANGEN Jetzt Blutspendertermin online reservieren unter www.blutspende.de/termine Vorteile für Spender*innen: Blutgruppe erfahren, Ge- sundheitscheck & Snacks Nach der ersten Spende erfahren Spender*innen (1) ihre Blutgruppe. Im Notfall kann diese Information auch Seite 8 Amtsblatt der Gemeinde Baindt Nummer 43 Spender*innen das Leben retten. (2) Jede Blutspende ist zugleich ein kleiner Gesundheitscheck: Vor der Spende werden Blutdruck, Puls sowie der Eisen- bzw. Hämoglo- binWert im Blut gemessen. Das gespendete Blut wird sorgfältig auf Infektionskrankheiten untersucht. (3) Vor und nach der Blutspende gibt es Getränke: viel trinken ist am Tag der Blutspende wichtig. Nach der Blutspende gibt es einen Imbiss oder ein Verpflegungspaket zur Stärkung und als Dankeschön für den Einsatz. (4) Und natürlich: Das gute, zufriedene Gefühl der guten Tat. So einfach läuft‘s: Termin reservieren und mit einer Blut- spende in weniger als einer Stunde Zeit bis zu drei Men- schen helfen! Die reine Blutentnahme dauert dabei ca. 10 Minuten. Die restliche Zeit wird für die Anmeldung, das Ausfüllen des Spendefragebogens, das vertrauliche Arztgespräch und die Ruhepause im Anschluss an die Blutspende benötigt. Alle Termine und weitere Informationen unter www.blut- spende.de oder unter 0800 11 949 11. Bildmaterialien ste- hen unter www.blutspende.de/presse/mediathek zur Ver- fügung. Maschinenring Alb-Oberschwaben e.V. Haushalts- und Betriebshilfe 88356 Ostrach, Hauptstraße 17 Entsorgungstage Silofolien- und Altreifen Am Mittwoch, 08. November und Donnerstag, 09. No- vember 2023 Wir werden an vier Standorten im Ringgebiet Folien und Altreifen annehmen und zu einem für Sie günstigen Preis entsorgen. • Entsorgungsanlage (Deponie) 88605 Meßkirch-Ring- genbach Annahme von 8:00-12:00 und 13:00-16:30 Uhr • Firma Kleck Agrar, 88348 Bad-Saulgau Lampertsweiler Annahme von 8:00-12:00 und 13:30-17:00 Uhr • Markus Sterk, Mayerhof 1, 88287 Grünkraut Annahme von 9:00-12:00 und 14:00-16:00 Uhr • Heydt GmbH, Hasengärtlestr.54, 88326 Aulendorf Annahme von 8:30-11:30 und 13:30-16:30 Uhr Die Folie wird recycelt, damit aus gebrauchter Folie Roh- stoffe werden! Bitte beachten Sie, dass die Silofolien bei der Annahme in besenreinem Zustand sein müssen. Stark verschmutzte Folie kann nicht angenommen werden, diese kann als Restmüll an den Sammelstellen entsorgt werden. Eben- falls werden Altreifen angenommen. Bitte Sortenrein anliefern in den Fraktionen: • Reifen > Durchmesser 120cm • Reifen < Durchmesser 120cm • Reifen mit Felgen Neu: Erstmals können auch BIG BAG’s kostengünstig entsorgt werden Die Deutsche Rentenversicherung Baden-Württemberg: Kontenklärung: So prüfen Sie den Versicherungsver- lauf Ihrer Rente Die gesetzliche Rente berechnet sich nach dem Verdienst. Aber nicht nur: Rentenpunkte gibt es zum Beispiel auch für die Kindererziehung. Damit unterm Strich das heraus- kommt, was zusteht, braucht die Deutsche Rentenversi- cherung (DRV) in der Regel noch Informationen. Mit der sogenannten Kontenklärung können Lücken oder Fehler im Rentenverlauf korrigiert werden. Wen betrifft die Kontenklärung und warum ist sie so wichtig? Ein vollständiges und aktuelles Versicherungskonto ist die Grundlage für aussagekräftige Rentenauskünfte und Renteninformationen. Das Versicherungskonto enthält alle Zeiten, die für die Rente wichtig sind. Dazu gehören neben Beitragszeiten zum Beispiel auch Schul-, Arbeits- losigkeits-, Krankheits- und Kindererziehungszeiten. Nicht alle diese Zeiten liegen der gesetzlichen Rentenversiche- rung automatisch und korrekt vor. Mit der Kontenklärung können Versicherte möglichst durchgängig alle renten- relevanten Stationen nachweisen. Muss ich die Kontenklärung beantragen oder meldet sich die Rentenversicherung? Die Rentenversicherung meldet sich regelmäßig auto- matisch – das erste Mal, wenn man 43 Jahre alt ist. Ab einem Alter von 55 Jahren wird alle drei Jahre eine Ren- tenauskunft mit persönlichem Versicherungsverlauf zu- geschickt. Jeder kann aber auch selbst aktiv werden und jederzeit einen Antrag auf Kontenklärung stellen. Am ein- fachsten und schnellsten geht das über die Online-Ser- vices auf der DRV-Homepage unter www.deutsche- rentenversicherung.de/online-services. Gibt es Fristen und wie schnell muss man reagieren? Wird man von der Rentenversicherung angeschrieben, sollte man innerhalb von sechs Monaten antworten. Keine Panik allerdings: Wenn man Dinge nachreichen will, kann man das selbstverständlich auch später noch machen. Welche Zeiten sind bei der Durchsicht des Verlaufs besonders wichtig? Am besten geht man chronologisch vor. Arbeitsjahre zäh- len ab dem ersten Beitrag, Schul- und Studienzeiten ab dem 17. Lebensjahr. Anhand des zugesandten Verlaufes sollte man Zeile für Zeile prüfen, ob alle Monate und Jah- re aufgeführt wurden. Gerade von Schule und Studium liegt der DRV nichts vor. Wer keine Nachweise mehr hat, kann beim Landesschulamt oder der Ausbildungsstätte nachfragen. Wer Kinder hat, sollte im Rentenverlauf vor allem den Passus »Kindererziehungszeit« im Blick haben und diese Zeit beantragen. Denn sie bringt Punkte. Für drei Jahre nach der Geburt des Kindes bekommt ein Elternteil rund einen Rentenpunkt pro Erziehungsjahr gutgeschrieben. Für die ersten zehn Jahre nach der Geburt können außer- dem Kinderberücksichtigungszeiten angerechnet werden. Zeiten der Berufsausbildung werden bei der Rentenbe- rechnung besonders bewertet. Aus diesem Grund sollte man darauf achten, dass diese Zeiten auch im Versiche- rungsverlauf als berufliche Ausbildung gekennzeichnet sind. Wo können Lücken entstehen? Lücken können in Zeiten entstehen, in denen man sich eine private Auszeit genommen oder während einer selb- ständigen Tätigkeit keine Beiträge eingezahlt hat. Diese Zeiten werden für die Rentenberechnung nicht gewertet, da die Höhe der Rente größtenteils von den gezahlten Beiträgen abhängt. Am besten listen Versicherte aber alle Zeiten auf, um sicher zu sein, dass nichts unter den Tisch fällt. Wo bekomme ich Hilfe? Hilfe gibt es bei der kostenlosen Hotline der Rentenver- sicherung unter 0800 1000 48024. Auch Beratungen vor Ort in einem Regionalzentrum oder einer Außenstelle der DRV Baden-Württemberg sind möglich. Anträge auf Kontenklärung nehmen außerdem die Ortsbehörden der Gemeinden auf und leiten diese an die DRV weiter. Nummer 43 Amtsblatt der Gemeinde Baindt Seite 9 1. 2. 3 . 4. 5. 6. Tim Bartels (Umweltbriefe) Photovoltaik (PV) Solaranlagen stecken an Schritte zur eigenen PV-Anlage: Solarkataster. Ob Ihr Gebäude für PV geeignet ist und wieviel Strom sich dort erzeugen lässt, sagt Ihnen ein Solarkataster. Sonnenstrom vom eigenen Dach – das verspricht Unabhängigkeit von Ener- gielieferanten und schwankenden Tarifen sowie ein gutes Klima- gewissen. Und das Beste: Vieles ist in der Vergan- genheit teurer gewor- den, doch für Photo- voltaikanlagen gilt das nicht. Die Preise für die Module fallen. Beinahe alle Zeichen stünden weiter auf Wachs- tum, prophezeit der Bundes- verband für Solarwirtschaft (BSW). Deutschlands Nachfra- ge nach Solarstromanlagen erhöhe sich in diesem Jahr das siebte Jahr in Folge prozentual zweistellig, die Nachfrage nach Solarbatterien gar im fünften Jahr exponen- tiell, schwärmt der BSW. „Solarsysteme sind preiswert, die Zahl der Fachkräfte steigt, die Liefersituation hellt sich auf und Markt- barrieren werden zunehmend abgebaut“, frohlockte zum Sommerbeginn Carsten Körnig. Der BSW-Chef präsentierte da eine Umfrage, die der Branchenverband beim Marktforscher YouGov in Auftrag gegeben hatte. Demnach können sich 77 Prozent der Hausbesitzer vorstellen, eine Solaranlage zur Strom- oder Wärmeerzeugung anzuschaffen. Mehr als jeder Fünfte der Eigentümer plane sie in den kommenden zwölf Monaten. In diesem Jahr erwartet der BSW für Photo- voltaik-(PV)-Anlagen ein zusätzliches Instal- lationsvolumen von 30 Prozent gegenüber 2022 und stützt sich dabei auf seine Umfrage. Einen Stromspeicher wollen zudem 80 Prozent der Befragten. Deren Mo- tivation: 61 Prozent geht es ums Vermeiden explo- dierender Strompreise, 52 Prozent wünschen sich Unabhängigkeit von gierigen Energiever- sorgern – und immerhin auch 39 Prozent wollen das Klima schützen. Und auch im- mer mehr Mieter wollen von der Energiewende profitieren und schaffen sich Mini-Solaranlagen für den Balkon an, sogenannte Steckersolargeräte. Auch hier sei die Nachfrage im dreistelligen Prozentbereich gestiegen. 2022 wurde rund 7 700 MW PV- Leistung installiert, 2021 waren es 6 000 MW. Solarenergie begreifbar machen Wussten Sie, das Solaranlagen ansteckend sind? Das fragt der in Sachen Sonnenstrom stets bestens informierte und verlässlich be- ratende Solarenergie-Förderverein (SFV) aus Aachen auf seinen Webseiten. „Natürlich im positiven Sinne!“ Viele wissenschaftliche Stu- dien bestätigten nämlich, so der SFV, dass die Nachbarschaft großen Einfluss auf den Aus- bau der Solarenergie habe. „Wer vom eigenen Fenster aus eine Solaranlage sieht, beschließt mit größerer Wahrscheinlichkeit, auch eine auf das eigene Dach zu packen.“ Diesem ansteckenden Effekt will der SFV auf die Sprünge helfen und hat eine soge- nannte „Packsdrauf “-Initiative ins Leben gerufen. Dabei wollen die Aachener Solar- partys veranstalten, auf denen Besitzer von Solaranlagen ihre Module interessierten Gästen zeigen und zugleich von ihren Er- fahrungen berichten. Zusätzlich gesellen sich Solarbotschafter vom Förderverein dazu und bringen das Fachwissen zur Photovoltaik in die Nachbarschaft. So will man die Solar- energie „begreifbar“ machen. Das sei wichtig, heißt es beim SFV, „denn nur wenige Men- schen kennen eine Solaranlage aus der Nähe“. Viele seien dann erstaunt, wie wenig Platz sie brauche, wie leise sie sei, wie klein die Batterie und wie leicht die Bedienung im Alltag. (tb) https://packsdrauf.de/ Zum SFV geht´s unter: https://www.sfv.de/ Der Bundesverband Solarwirtschaft (BSW) informiert unter: https://www.solarwirtschaft.de/ Erstellt haben solche kostenlosen Tools z.B. Geoplex (Ba-Wü, Bremen, Thüringen u.v.w. Regionen), IP Syscon (NRW, Rh-Pf, Sach- sen, Berlin) und Tetraeder.solar (große Teile Bayerns, NRWs u.a. Städte und Landkreise). Eigenverbrauch oder Einspeisung. Es lohnt sich, einen Teil des produzierten Stroms selbst zu verbrauchen. Was nicht ge- nutzt wird, wandert ins Netz. Vorteil dieser Überschusseinspeisung: Die Produktion je- ner Kilowattstunde kostet Sie auf 20 Jahre berechnet nur zwischen 10 und 16 Cent, also sehr viel weniger als der Versorger verlangt (Stand 09/2023 knapp 30 Ct/kWh). Einspeisevergütung. Jede ins Netz flie- ßende Kilowattstunde wird 20 Jahre lang mit 8,2 Cent vergütet (bis 10 kWp). Über 10 kWp gilt ein niedrigerer Satz. Beratung. Zur Eignung des Dachs und zur Größe der PV-Anlage sollten Sie sich unbedingt beraten lassen. Zum Bei- spiel von der Verbraucherzentrale (s. unten). Das kostet Sie max. 30 Euro. Streben Sie Un- abhängigkeit vom Stromanbieter an, sollte die Leistung Ihrer Anlage mind. Ihrem Jah- resverbrauch entsprechen. Das meint: Wenn Sie 4000 kWh verbrauchen, sollte Ihre PV- Anlage mind. 4 Kilowatt-Peak (kWp) leisten. Förderprogramme. Ihre Hausbank hilft bei der Wahl des passenden Kre- dits. Förderungen bieten auch Kommunen, Kreise, Bundesländer an. Beim Bund gibt es das KfW-Förderprogramm 442: Solarstrom für Elektroautos. Es war schnell überzeich- net und die 300 Mio. Euro ausgeschöpft; 2024 sollen noch mal 200 Mio. Euro kom- men. Haken daran: Sie müssen neben der PV-Anlage (für eine 7 kWp-Anlage, die z.B. 10 500 Euro kostet, gäbe es 4 200 Euro Zu- schuss) auch zwingend einen Batteriespei- cher und ein E-Auto-Ladegerät (Wallbox) anschaffen. Dann sind bis 10200 Euro drin. Netzanschluss und Marktstammre- gister. Ihr Netzbetreiber ist verpflich- tet, sie anzuschließen (für 100 bis 150 Euro), und muss mitteilen, wie lange es dauert. Da- nach müssen Sie Ihre Anlage unter https:// www.marktstammdatenregister.de/MaStR bei der Bundesnetzagentur anmelden. https://verbraucherzentrale-energieberatung. de/beratung/zu-hause/sonnenenergie/ Weitere Infos und sehr gute Ratschläge gibt Finanztip.de unter https://kurzelinks.de/hynm Fo to : p uj an ak /W ik im ed ia C om m on s Seite 10 Amtsblatt der Gemeinde Baindt Nummer 43 Kirchliche Nachrichten Katholische Kirchengemeinde St. Johannes Baptist Baindt Kath. Pfarramt • 88255 Baindt • Thumbstraße 55 28. Oktober - 05. November 2023 Gedanken zur Woche: Im Licht Ich glaube, dass wir, wenn der Tod uns die Augen schließt, in einem Licht stehen, vor welchem unser Sonnenlicht ein Schatten ist. Arthur Schopenhauer Samstag, 28. Oktober 18.30 Uhr Baienfurt - Eucharistiefeier Sonntag, 29. Oktober – 30. Sonntag im Jahrkreis 10.00 Uhr Baindt – Eucharistiefeier Ministranten: Marisa Pfister, Frida Rapp, Nele Gründler, Kreutle Jacob, Kreutle Pia, Marian Schäfer († Ludmilla, Alexander und Nikolaus Linkov, Anna Halder, Mathilde und Hans Elbs, Pia und Alfons Häfele, Josef Heine, Jahrtag: Eugen Halder, Bischof Dr. Cal Joseph Leiprecht) 11.15 Uhr Baindt – Taufe von Jonathan Dienstag, 31. Oktober Kein Schülergottesdienst - Ferien Mittwoch, 01. November 10.00 Uhr Baindt – Eucharistiefeier zu Allerheiligen mit Gedenken für die verstorbenen Gemeindemit- glieder des vergangenen Jahres 10.00 Uhr Baienfurt – Eucharistiefeier zu Allerheiligen 14.00 Uhr Baindt - Gräberbesuch, Allerseelenandacht auf dem Friedhof 14.00 Uhr Baienfurt – Gräberbesuch auf dem Friedhof Donnerstag, 02. November 18.30 Uhr Baienfurt – Allerseelenrosenkranz 19.00 Uhr Baienfurt - Allerseelengottesdienst Freitag, 03. November 08.30 Uhr Baindt - Rosenkranz 09.00 Uhr Baindt – Eucharistiefeier - Allerseelen Samstag, 04. November 18.30 Uhr Baindt – Eucharistiefeier Ministranten: Jannis Kaplan, Linus Kaplan, Ma- thea Buchter, Silas Kaplan, Alexandra Schnez, Daniela Schnez, Lenny Sonntag († Pia und Baptist Heilig, Hilda und Fritz Blank, Rosa Vogel, Johannes Heik, Ignaz Malsam mit Angehörigen, Ida und Pius Wolf, Familie Schnell, Familie Kienhöfer, Helene und Adel- bert Steinhauser, Rosemarie Sterk, Sieglinde Kösler, Franz und Eugen Schmidt, Helene und Gemeindeverwaltung Baindt Telefon (07502) 9406-0 Fax (07502) 9406-18 E-Mail info@baindt.de Internet www.baindt.de Öffnungszeiten: Montag und Donnerstag 8:00 - 12:00 Uhr 14:00 - 16:00 Uhr Dienstag 8:00 - 13:00 Uhr 14:00 - 18:00 Uhr Mittwoch 8:00 - 12:00 Uhr Freitag 7:30 - 12:00 Uhr Direktdurchwahlnummern Bürgermeisterin Frau Rürup 9406-10 Vorzimmer Frau Heine 9406-17 Amtsblatt Frau Heine 9406-17 Bauamt Leitung Bauamt Frau Jeske 9406-51 stellvertr. Leitung Bauamt Herr Hohenhausen 9406-52 Ortsbaumeister Herr Roth 9406-53 Sachbearbeitung Frau Scheid 9406-54 Klimakoordinator Herr Roth 0157 80661690 E-Mail: klima@b-gemeinden.de Hauptamt stellvertr. Leitung Hauptamt Frau Maurer 9406-40 Bürgeramt Passamt, An-/Abmeldung, Frau Brei/Frau Merker/ 9406-12 Führerschein, Fischerei Frau Ziegler Fundamt Einwohnermeldeamt Herr Bautz/Frau Ziegler 9406-14 Volkshochschule Frau Brei 9406-12 Gewerbeamt Frau Brei 9406-12 Rentenberatung Herr Bautz 9406-14 Standesamt Herr Bautz 9406-14 Friedhofswesen Frau Heine 9406-17 Hallenbelegung SKH Frau Gerhardt 9406-26 Fachbereichsleitung Bildung und Betreuung Frau Flintrop 9406-41 Kindergartenabrechnung Frau Liche 9406-43 Finanzverwaltung Leitung Kämmerei Herr Abele 9406-20 stellvertr. Leitung Kämmerei, Stabsstelle polit. Steuerung Frau Gerhardt 9406-26 Kasse Herr Müller 9406-22 Kasse Frau Weber 9406-24 Wasser, Grundsteuer Frau Stavarache 9406-21 Hunde-/ Gewerbesteuer Frau Winkler 9406-23 Einrichtungen der Gemeinde Bauhof Herr Mohring 9121-30 Feuerwehrhaus 9121-34 Feuerwehrkommandant Herr Bucher 0151 58040840 Gemeindebücherei Frau Lins 94114-170 Schenk-Konrad-Halle Herr Forderer 0152 25613911 und 3373 Kindergärten Sonne Mond und Sterne Leitung Altbau 94114-140 E-Mail: leitung.altbau@kiga.baindt.de Leitung Neubau 94114-141 E-Mail: leitung.neubau@kiga.baindt.de Leitung Schulgebäude 94114-142 u. -143 E-Mail: leitung.schulgebaeude@kiga.baindt.de St. Martin 2678 Waldorfkindergarten 5558664 Schulen: Klosterwiesenschule (KWS) und SBBZ Sehen Baindt Rektorin (KWS) Frau Heberling 94114-132 Sekretariat (KWS) Frau Mohring 94114-133 Schulsozialarbeit (KWS) Frau Nandi 94114-172 Schulhausmeister (KWS) Herr Tasyürek 0178 4052591 SBBZ Sehen 94190 Pfarrämter Katholisches Pfarramt 1349 Kath. Gemeindehaus Bischof-Sproll-Saal Anmeldung Frau Moosherr (0751) 18089496 E-Mail: gudrun.moosherr@gmail.com Evangelisches Pfarramt (0751) 43656 Ev. Gemeindehaus Dietrich-Bonhoeffer-Saal Anmeldung Frau Kutter (0751) 43656 E-Mail: pfarramt.baienfurt@elkw.de Polizei Polizeirevier Weingarten (0751) 803-6666 Notrufe Polizei 110 Feuerwehr, Notarzt, Rettungsdienst 112 Nummer 43 Amtsblatt der Gemeinde Baindt Seite 11 August Huber, Johann Germann, Jahrtag: An- ton Amann mit Angehörigen, Karl Bohner) Sonntag, 05. November – 31. Sonntag im Jahreskreis 10.00 Uhr Baienfurt – Eucharistiefeier Rosenkranzgebete im November Im November laden wir ganz herzlich ein zum Rosen- kranzgebet jeden Freitag um 8.30 Uhr vor dem Gottes- dienst. Sprechzeiten Pfarrer Bernhard Staudacher Nach telefonischer Vereinbarung (Tel. 912623) Thumbstraße 55, Baindt E-Mail-Adresse: bernhard-staudacher@gmx.de Sprechzeiten Gemeindereferentin Silvia Lehmann Nach telefonischer Vereinbarung Büro: Kirchstraße 8, Baienfurt Tel. 0751 / 5576199, (Tel. privat 943630) E-Mail-Adresse: Silvia.Lehmann@drs.de Sprechzeiten Gemeindereferentin Regina Willmes Nach telefonischer Vereinbarung Büro: Kirchstraße 8, Baienfurt Tel. 0751 / 56969624 E-Mail-Adresse: Regina.Willmes@drs.de Gemeindehaus St. Martin / Bischof-Sproll-Saal: Belegung und Reservierung Frau Gudrun Moosherr Tel. 0751-18089496 E-Mail: gudrun.moosherr@gmail.com Katholische Kirchenpflege Baindt: Frau Lucy Schellhorn (Kirchenpflegerin) Bankverbindung: KSK Ravensburg IBAN DE 4365 0501 1000 7940 0985 BIC SOLADES1RVB Kath. Pfarramt St. Johannes Baptist Thumbstr. 55, 88255 Baindt Pfarramtssekretärin Frau Christiane Lott Telefon 07502 - 1349 Telefax 07502 - 7452 Stjohannesbaptist.baindt@drs.de www.katholisch-baienfurt-baindt.de Öffnungszeiten Dienstag 09.30 - 11.30 Uhr Donnerstag, 02. November geschlossen Freitag 9.30 – 11.30 Uhr Kath. Pfarramt Mariä Himmelfahrt Kirchstraße 8, 88255 Baienfurt Telefon 0751 - 43633 Telefax 0751 - 58812 kathpfarramt.baienfurt@drs.de Auflegung der Jahresrechnung 2021 Die Jahresrechnung 2021 liegt zur Einsichtnahme der Kirchengemeindemitglieder vom 16. bis 30. Oktober im Pfarramt in Baindt zu den Öffnungszeiten auf. Firmung in Baindt Am Samstag, 18. November, 10 Uhr spendet Weihbi- schof Thomas Maria Renz aus Rottenburg 56 Firmbe- werber-innen in einer Eucharistiefeier das Sakrament der Firmung. Die Probe für den Firmgottesdienst findet am Tag davor, Freitag 17. Nov. um 17.30Uhr in der Kirche statt. (Dauer ca. 1 Stunde). Die Anzahl der Sitzplätze in den Bänken ist begrenzt. Neben den Firmlingen und den Paten finden noch 4 wei- tere Personen pro Firmling in den Bänken Platz. In den Seitengängen werden zusätzlich noch Bankreihen für weitere Gäste aufgestellt. Hinzu kommen noch die Plätze rechts und links von der Altarinsel. Bitte planen sie für den Firmgottesdienst ca. 1,5 Stunden ein. Ich wünsche dir Leben –Segen für Frauen und Familien, die ein Kind erwarten am 11. November 2023 Das Schönstatt-Zentrum Aulendorf lädt Frauen, die ein Kind erwarten und ihre Familien am Samstag, den 11. November 2023 um 15.00 Uhr zur Segensfeier ins Schönstatt-Kapellchen ein. Der Priester spendet am Ende der Feier jeder Mutter einzeln den Segen. Leben braucht Gottes Segen. Vor allem die Zuwendung dessen, von dem alles Leben kommt. Eine Anmeldung ist bei Agnes Forderer unter der Tel. Nr. 07527/4400 oder email: Josef. Forderer@t-online.de erwünscht. Wie geht es weiter mit der Kirche? „Nach dem Reden wird es Zeit zum Handeln!“ - Vortrag und Gespräch Schwester Katharina Ganz hat sich in den Diskussionen um die Rolle der Frauen in der katholischen Kirche poin- tiert geäußert: Kirche kann nur dann wieder glaubwür- dig sein, wenn ihre Strukturen, Machtverteilung und der Umgang mit den eigenen Mitgliedern und Ressourcen dem Geist Jesu Christi entsprechen. Ausgehend von ih- rem Buch „Frauen stören. Und ohne sie hat Kirche keine Zukunft“ erzählt die Franziskanerin von Erlebnissen und Ergebnissen des Synodalen Weges und lässt nicht locker bei der Frage, warum Frauen nicht dieselben Rechte ha- ben können wie Männer. Sie tritt ein für Veränderungen, spricht Klartext und lässt sich nicht vertrösten. Eine re- flektierte und unerschrockene Stimme für all das, was den Menschen gegenwärtig innerkirchlich unter den Nägeln brennt. Im Anschluss lädt der RPI Weingarten e.V. zu ei- nem zwanglosen Austausch bei Gebäck und Getränk vor den Räumlichkeiten der Bibliothek ein. TERMIN Mittwoch, 08. November 2023, 19 Uhr ORT Großer Saal Akademie Weingarten, Kirchplatz 7, 88250 Weingarten REFERENTIN Sr. Dr. Katharina Ganz studierte in Würzburg Theologie und Sozialwesen und promovierte an der Universität Graz. Die Generaloberin der Oberzeller Franziskanerin- nen ist Beraterin der Pastoralkommission der Deutschen Bischofskonferenz. Sie nahm am Synodalen Weg der ka- tholischen Kirche in Deutschland und an der Europäischen Versammlung der Weltsynode teil. LEITUNG Andrea Bremer, Schuldekanin und Leiterin des Religions- pädagogischen Instituts Weingarten e.V. In Kooperation mit der Kath. Akademie Weingarten ANMELDUNG erbeten rpi.weingarten@drs.de oder online www.rpi-weingarten.de Seite 12 Amtsblatt der Gemeinde Baindt Nummer 43 ÖKUMENE – gemeinsam als Christen Erwachsenenbildung der kath. und evang. Kirchengemeinden Baienfurt und Baindt impulse EINLADUNG ZUM BAINDTER FRAUENFRÜHSTÜCK Das Wurzacher Ried – ein Lebensraum der Extreme Ein Vortrag von Frau Dr. Nicole Jüngling Bei unserem Frauenfrühstück möchte uns Frau Dr. Jüng- ling das Wurzacher Ried vorstellen, eines der größten Naturschutzgebiete Süddeutschlands und ganz in unse- rer Nähe. Dieses Moorgebiet bietet Lebensräume für eine Vielfalt außergewöhnlicher Pflanzen und Tiere. Unsere Gäste dürfen auf den Vortrag gespannt sein. Am Freitag, 10.11.2023, um 9 Uhr im Bischof-Sproll-Saal in Baindt Unkostenbeitrag 9,50 € inkl. Frühstücksbuffet Anmeldung bis 07.11.2023 bei: Frau H. Kaminski: 07502-4103 / b.h.kaminski@gmx.de Frau M. Brei: 07502-3845 / martinabrei@web.de Evangelische Kirchengemeinde Baienfurt-Baindt Tel.: 0751/43656, Fax: 0751/ 43941; E-Mail-Adresse: pfarramt.baienfurt@elkw.de Homepage: www.evangelisch-baienfurt-baindt.de Pfarrbüro: Öschweg 32, Baienfurt, Tel.: 0751/ 43656 Pfarrer M. Schöberl Öffnungszeiten Di 7.00 - 9.00 + 13.00 - 15.00, Do 10.00 - 13.00 Uhr Wochenspruch: Lass dich nicht vom Bösen überwinden, sondern überwinde das Böse mit Gutem. Röm 12,21 Sonntag, 29. Oktober 19. So. n. Trinitatis 10.30 Uhr Baienfurt Gottesdienst in der Ev. Kirche (Prädikant T. Stumper) Keine Kinderkirche wegen der Herbstferien !!! Montag, 30. Oktober 20.00 Uhr Baienfurt Kirchenchorprobe im Ev. Gemein- dehaus Dienstag, 31. Oktober Reformationstag 19.00 Uhr Baienfurt Abendmahlsgottesdienst in der Ev. Kirche (Pfr. M. Schöberl + Prä- dikant Dr. D. Widmann) Sonntag, 05. November 22. So. n. Trinitatis 09.30 Uhr Baindt Gottesdienst im Dietrich-Bon- hoeffer-Saal (Pfr. M. Schöberl) Reformationstag – Abendmahlsgottesdienst mit Kurz- vortrag zur Reformation im Schussental Herzliche Einladung am Dienstag, 31. Oktober, um 19.00 Uhr zu einen Abend- mahlsgottesdienst in der Ev. Kirche in Baienfurt. Dr. Dieter Widmann wird in einem Im- pulsreferat seine Entdeckun- gen zu den Anfängen der Re- formation in Oberschwaben mit uns teilen. Ich freue mich sehr darauf. Kommen Sie dazu und sagen Sie’s gern weiter! Ihr Pfarrer Martin Schöberl „Aufstehen gegen Terror, Hass und Antisemitismus – in Solidarität und Mitgefühl mit Israel“ Unter diesem Titel fand am Sonntag, 22. Oktober 2023, ab 14 Uhr eine Kundgebung vor dem Brandenbur- ger Tor in Berlin statt. Dazu hatte ein breites zivilgesell- schaftliches Bündnis eingeladen, dem u. a. alle demokra- tischen Parteien des Bundestags, der Deutsche Gewerk- schaftsbund und Arbeitgeberverband, der Zentralrat der Juden, die evangelische und katholische Kirche sowie die muslimische Organisation Alhambra angehören. „Es gibt kein Vertun: Massenmord ist Gottlosigkeit! Anti- semitismus ist Gotteslästerung! Es gibt keine Rechtferti- gung für Judenhass. Und jeder Versuch, das Massaker vom 7. Oktober zu relativieren, ist Antisemitismus. Jedes ‚Ja, aber‘ verharmlost.“ Das hat Annette Kurschus, Rats- vorsitzende der Evangelischen Kirche in Deutschland und Präses der Evangelischen Kirche von Westfalen, bei der Kundgebung am 22. Oktober am Brandenburger Tor betont. Kurschus: „Auch wenn es keine Worte gibt, wäre es falsch zu schweigen. Was ich sehe, zerreißt mir das Herz. Und es muss immer und immer wieder ausgesprochen sein: Wir sind solidarisch mit Israel. Wir sind solidarisch mit Euch, den Jüdinnen und Juden hier in Deutschland. Die evan- gelische Kirche steht an Eurer Seite.“ Antisemitismus komme, so Kurschus, aus unserer christ- lichen Geschichte, und er keime in unserer Mitte: „Antise- miten sind auch unter unseren Kirchenmitgliedern. Das ist weder schicksalhaft noch gottgegeben. Wir haben es nicht ernst genug genommen. Es lässt sich verändern. Wir werden weiter dagegen arbeiten. Unbedingt.“ Und weiter: „Gott ist ein Gott des Lebens, oder es ist nicht Gott. Das ist die Grundgewissheit des Glaubens, und zwar Nummer 43 Amtsblatt der Gemeinde Baindt Seite 13 in allen Religionen. Wer diese Wahrheit verlässt – in Hass oder Verblendung – der öffnet das Tor zur Hölle.“ Die Ratsvorsitzende schloss, an die jüdischen Geschwister gerichtet: „Ich gebe Euch mein Wort und versichere Euch: Unser Platz ist an Eurer Seite.“ https://www.ekd.de/kurschus-unser-platz-ist-an-eurer- seite--81121.htm Termin zum Vormerken Am Freitag, 24. November findet um 19.00 Uhr in der Ev. Kirche in Baienfurt ein Konzert zugunsten der Kirchenrenovierung statt. Das Gerüst ist inzwischen fast abge- baut, die Sanierungsarbeiten gehen aber weiter. Bibel im Gespräch – Johannes-Evangelium Auf in die dritte Runde. „Wer zu mir kommt, den werde ich nicht abweisen“ (Johannes 6,37) Wir starten wieder am 09. November mit Lesen, Diskutieren und Entdecken. Auch wer in den ersten beiden Staffeln nicht dabei war, ist herzlich eingeladen, jeweils donnerstagsabends um 19.00 Uhr im Ev. Gemeindehaus in Baienfurt am 09. + 16. + 23. + 30. November + 07. Dezember. Die Abende können auch einzeln gewinnbringend be- sucht werden. Ich freue mich wieder auf die Begegnungen und Gesprä- che in der nächsten Runde! M. Schöberl, Pfarrer Der Kreative Montag bietet an Oktober 30.10. S. Tratzyk: „Glücks-Pilze - buntes Herbstgesteck und Glücksbringer“ Anmeldungen bitte immer bis spätestens 4 Tage vor dem Termin Helga Kaminski Petra Neumann-Sprink Tel. : 07502-4103 Tel. : 0751-52501 b.h.kaminski@gmx.de p.neumann.sprink@gmx.de Kreativer Montag im Die- trich-Bonhoeffer-Saal in Baindt, Dorfplatz 2/1 Wir beginnen – wenn nichts anderes angegeben ist – um 8.30 Uhr, Ende gegen 11.30 Uhr. Der Kostenbeitrag beträgt in der Regel € 5,50; Materi- al nach Verbrauch Christliche Brüdergemeinde Baienfurt (Baptisten) e.V. Baindter Str. 11, 88255 Baienfurt Homepage: www.baptisten-baienfurt.de E-Mail: info@baptisten-baienfurt.de Unsere Gottesdienste sind offen für Besucher und fin- den sonntags um 10 Uhr statt. Weitere Veranstaltungen werden auf der Homepage der Brüdergemeinde ange- kündigt. Vereinsnachrichten SVB kommt in Ochsenhausen unter die Räder SV Ochsenhausen - SV Baindt 5:0 (4:0) Am Mittwochabend war der SVB zu Gast in Ochsenhausen, wobei das Nachholspiel bei Flutlicht auf dem örtlichen Kunstrasen ausgetragen wur- de. Durch Verletzungen und Krankheiten stand für den SVB zum wiederholten Male eine völlig neue Startelf auf dem Feld, welche auf dem kleinen Platz jedoch relativ ordentlich ins Spiel fand. Fischer schien den SVB nach knapp 10 Minuten sogar in Führung gebracht zu haben, der Linienrichter entschied jedoch auf Abseits. Während der SVB mehrmals versuchte über die schnellen Außen durchzubrechen, operierten die Gastgeber von Beginn punktuell immer wieder mit gefährlichen langen Ballen in die Spitze, welche der SVB zu keinem Zeitpunkt des Spiels verteidigt bekam. So sicherte sich der SVO nach einem langen Schlag den zweiten Ball, wobei die Kugel zwischen mehreren Baindter Verteidigern zu Wanner durchrutschte. Dieser behielt vor Wetzel die Ruhe und markierte das 1:0 (14.). Der SVB ließ im Anschluss in Per- son von Fink und Kelmendi gute Chancen zum Ausgleich aus; der SVO zeigte sich dagegen gnadenlos effizient und erhöhte nach einem Eckball auf 2:0 (30.). Die Baindter Mannschaft verlor in der Folge völlig den Faden, wobei der SVO leichtes Spiel hatte: ein Ballverlust von Walser auf der rechten Seite leitete das 3:0 von Kunz ein (34.), Wanner stellte kurz vor der Pause per sehenswertem Volley auf 4:0 (44.). Auch im zweiten Durchgang präsentierte sich der SVB of- fensiv zu harmlos und kam nur selten in gefährliche Räu- me; Stürmer Boenke hing komplett in der Luft und wartete erfolglos auf brauchbare Zuspiele. Wie bereits im ersten Durchgang zeigte sich die Baindter Mannschaft auch in der zweiten Halbzeit bei Standards unaufmerksam, wobei erneut Brehm völlig frei zum Kopfball hochsteigen konn- te. Kunz verwandelte den Abpraller aus kurzer Distanz souverän (65.). In einer spannungsarmen Schlussphase bekamen die Fans kaum mehr nennenswerte Highlights zu sehen und so blieb es beim verdienten 5:0. Seite 14 Amtsblatt der Gemeinde Baindt Nummer 43 Damit kassiert der SVB gegen einen abgezockten Gast- geber eine schmerzhafte 5-Tore-Packung, wobei man sich in vielen Situationen viel zu naiv und unkonzentriert prä- sentierte. Neben sich wiederholenden individuellen Feh- lern in der Defensive, fehlt seit Wochen, unter anderem durch den Abgang von Dantona, die nötige Kreativität im Offensivspiel. Diese Themen gilt es in den kommenden Wochen anzugehen. SV Baindt: Luca Wetzel, Lukas Walser (40. Johannes Kern), Philipp Kneisl, Marc Bolgert, Jan Fischer (71. Jannik Küchler), Daniel Kronenberger, Jonathan Dischl, Philipp Boenke, Tobias Fink, Baba Camara (59. Kisanthan Na- garasa), Elion Kelmendi (78. Daniele D´Ercole) Trainer: Jens Rädel Tore: 1:0 Max Wanner (14.), 2:0 Alexander Brehm (30.), 3:0 Daniel Kunz (34.), 4:0 Max Wanner (44.), 5:0 Daniel Kunz (65.) Jugendfußball E-Juniorinnen PSG Friedrichshafen - SGM Baindt-Fronreute 4:10 Das letzte Auswärtsspiel der Hinrunde führte uns am ver- gangenen Freitag nach Friedrichshafen, wo wir erstmalig in dieser Saison bei teils strömendem Regen und kühlen Temperaturen anzutreten hatten. Und irgendwie übertrug sich das schlechte Wetter auf die Leistung der Mädels in der ersten Halbzeit. Quasi alle Mannschaftsteile ließen vermissen, was sie die letz- ten Wochen noch ausgezeichnet hatte. Zwar konnten wir dreimal in Führung gehen, erhielten jedoch jedes Mal postwendend den Ausgleich. Nach der Halbzeitansprache zeigte sich dann ein anderes, positives Bild. Der Positionswechsel von Isabella von der Torspielerin zur Stürmerin brachte den erhofften Effekt. Nachdem ihr in der letzten Woche regelrecht das Pech am Fuß klebte, schoss sie uns mit 6 Toren fast allein zum Sieg. Dabei wurde sie ein ums andere Mal sehr schön von Hanaa A. , Hanna B. sowie Emilia in Szene gesetzt. Auch Melina machte abermals ein klasse Spiel und ließ in der Abwehr kaum Gefahr aufkommen, so dass wir nach dem Seitenwechsel nur noch einen Gegentreffer zuließen. Durch diese deutliche Leistungssteigerung jeder einzelnen Spielerin konnte letztlich ein auch in dieser Höhe verdien- ter Sieg eingefahren werden. Es spielten: Hanaa Alosh (2), Hanna Busam, Melina Feiten- heimer, Margo Hodek, Annika Jung, Mia Malsam, Ronja Mayer, Isabella Lang (6), Emilia Müllerleile (1), Mathilda Nussbaumer, Lea Rimmele D-Juniorinnen TSV Tettnang : SGM Baindt/Fronreute 1:6 Bei regennassem Wetter ließen unsere Mädels den Ball von Beginn an sehr gut laufen und nutzten passsicher das gesamte Feld. Ausgehend von den absichernden Greta, Amelie oder Hanaa wurde schön über die Außen Haifaa oder Lea gespielt, die den Ball wieder gefährlich vors Tor brachten, wo dann bereits in der 2. und 4. Minute Lena P. den Ball ins Tor beförderte. Nach gut 10 Minuten war es dann Lea selbst, die den Ball ins Tor schoss, bevor Lena P. nochmal erfolgreich war. Kurz vor der Pause setzte sich dann Lena-Marie gut durch, brachte den Ball schön vors Tor, wo Maya goldrichtig stand und den Ball nach toller Annahme ins Tor drosch. Nach der Pause schalteten wir einen Gang zurück, wo- runter auch das Passspiel ein wenig litt, so dass wir bei einem Gegentor nur noch ein Tor durch Lena erzielten. Insbesondere in der ersten Halbzeit haben unsere Mädels einen hervorragenden Fußball gezeigt und grüßen jetzt zurecht von der Tabellenspitze, die es nächsten Samstag gegen den Tabellenzweiten aus Langenargen zu vertei- digen gilt. Es spielten: Carla Seitner (T), Hanaa Alosh, Greta Heil- meier, Amelie Metzler, Lea Busam, Haifaa Alosh, Lena Pfleghar, Maya Hofmann, Philina Ziegler, Maylin Kretzer, Lena-Marie Alber, Taneesha Mahler. SVB zeigt Reaktion und fährt ersten Sieg ein SV Baindt - SV Hohentengen 5:2 (3:1) Nach der enttäuschenden Auswärtsklatsche im Nachhol- spiel gegen des SV Ochsenhausen, war der SV Baindt am Sonntagnachmittag gegen den SV Hohentengen gefor- dert, eine Reaktion zu zeigen. Der Mitausfsteiger startete stark in die Saison, ließ in den vergangenen Wochen je- doch etwas nach und musste in den letzten drei Partien allesamt als Verlierer den Platz verlassen. Gegen einen dementsprechend ebenfalls verunsicherten Gegner übernahm der SVB von Beginn an die Spielkon- trolle und meldete sich durch Thoma erstmals vor dem Gehäuse der Gäste an (16.). Etwa zehn Minuten später belohnte sich die Baindter Mannschaft dann für ihre Be- mühungen, wobei Dischl energisch die Kugel im Gegen- pressing eroberte, in Richtung Tor preschte, Torwart Mül- ler umkurvte und zum wichtigen 1:0 einschob (26.). Der SVB blieb auf dem Gaspedal und zeigte sich erstmals in dieser Saison nach einem Standard erfolgreich: Fischers Halbfeldflanke landete punktgenau auf dem Kopf von Kapitän Thoma, wobei Kelmendi dessen Vorlage noch entscheidend über die Linie drückte (28.). Fast im Gegen- zug meldete sich jedoch auch der SVH offensiv an und zeigte sich sofort eiskalt. Da nach einem langen Freistoß die Abstimmung in der Baindter Hintermannschaft nicht stimmte, verlängerte M.Szeibel das Spielgerät unglücklich in den Strafraum. Dort bedankte sich der eingelaufene Sommer und vollendete zum 2:1-Anschlusstreffer (29.). Die Zuschauer sollten in diesen Minuten jedoch voll auf ihre Kosten kommen und sahen nur zwei Zeigerumdre- hungen später das vierte Tor innerhalb von fünf Minu- ten. Linksaußen Fischer setzte sich stark auf seiner Seite durch, brachte die Kugel scharf in den Fünfmeterraum, wo Kelmendi Müller ins Leere rutschen ließ und den 2-To- re-Vorsprung wiederherstellte, mit dem es verdienterma- ßen auch in die Pause ging. Aus dieser kam der SVB erneut spielbestimmend zurück, verpasste es jedoch das vierte Tor nachzulegen, wobei der SVH nach und nach Morgenluft schnupperte. Im- mer wieder setzten die Gäste den 9-Tore-Mann Stützle in Szene, welcher einmal am Aluminium und zweimal am aufmerksamen Wetzel scheiterte. Durch drei verletzungs- bedingte Wechsel auf Baindter Seite, fehlte es dem SVB immer mehr an Struktur im Mittelfeldzentrum, was die Gäste schlussendlich durch einen schnörkellosen Angriff abgeschlossen von Spielertrainer Beckert zum 3:2-An- schlusstreffer nutzen konnten (74.). Wie an einem som- merlichen Tag im Freibad kam der SVB in dieser Phase or- dentlich ins Schwimmen, wurde aber durch die an diesem Tag stark aufspielende Offensivabteilung schlussendlich über Wasser gehalten. Zunächst parierte Müller zwar noch einen strammen Freistoß von Kelmendi stark (80.), wenige Augenblicke später tanzte Kelmendi allerdings elegant durch die Hohentenger Abwehr und bediente Boenke am langen Pfosten, welcher das entscheidende 4:2 markierte (81.). Für den Schlusspunkt sorgte am Ende Nummer 43 Amtsblatt der Gemeinde Baindt Seite 15 Camara, welcher durch einen öffnenden Vertikalpass von D‘Ercole und eine zielgenaue Hereingabe von Dischl mustergültig in Szene gesetzt wurde (86.). Gegen einen offensiv auffälligen, defensiv jedoch sehr anfälligen Gegner aus Hohentengen fährt der SVB ver- dientermaßen den ersten Landesliga-Sieg der Vereinsge- schichte ein. Auf diesem Erfolgserlebnis gilt es in den kom- menden Wochen aufzubauen; mit dem Tabellenführer aus Balingen wartet am Samstag allerdings eine schwierige Aufgabe auf den Aufsteiger. SV Baindt: Luca Wetzel, Michael Brugger, Tobias Szeibel (84. Lukas Walser), Philipp Kneisl, Marc Bolgert, Philipp Thoma (55. Kisanthan Nagarasa), Marko Szeibel (70. Phil- ipp Boenke), Jan Fischer (70. Daniele D´Ercole), Jonathan Dischl, Tobias Fink (58. Baba Camara), Elion Kelmendi - Trainer: Jens Rädel Schiedsrichter: Steve Henriß () Tore: 1:0 Jonathan Dischl (26.), 2:0 Elion Kelmendi (28.), 2:1 Manuel Sommer (29.), 3:1 Elion Kelmendi (31.), 3:2 Fa- bian Beckert (74.), 4:2 Philipp Boenke (81.), 5:2 Baba Ca- mara (86.) SV Baindt II - SV Kehlen II 6:0 (3:0) Am 12. Spieltag der Saison war der SVB II im Heimspiel gegen den Tabellenvorletzen aus Kehlen gefordert. Die „Zwoite“ dominierte die Partie von Beginn an nach Be- lieben, zeigte erfrischenden Kombinationsfußball und ging folgerichtig durch einen Flachschuss von Küchler früh mit 1:0 in Führung (13.). Knisel (25.), nach Ablage von Sturmtank Schnez, und Krauter (27.), per direktem Freistoß, erhöhten bis zur Pause verdient auf 3:0. Mit einer Druckphase nach der Halbzeitpause beseitigte der SVB II dann jegliche Zweifel, wobei sich Küchler (47.) und Kni- sel (52.) ein zweites Mal in die Torschützenliste eintragen durften. Zum 5:0 traf Schnez (50.). Der SVB II bestätigt seine starke Form, fährt ungefährdet den vierten Sieg in Folge ein und zeigte darüber hinaus auf dem rutschigen Platz starken Kombinationsfußball mit einigen tollen Spielzügen. Außerdem stand erstmals in dieser Saison hinten die „Null“, was Trainer Geggier sehr zufriedenstellte. Nach einem spielfreien Wochenende kommt es in zwei Wochen dann zum Derby gegen den Nachbarn aus Baienfurt. SV Baindt II: Jan Mohring, Niklas Hugger (77. Kai Kost- ka), Kai Kostka (65. Johannes Heisele), Tobias Trautwein (77. Dennis Hecht), Jannik Küchler (60. Markus Wöhr), Moritz Gresser (77. Jannik Küchler), Julian Keppeler (77. Konstantin Knisel), Dennis Hecht (60. Niklas Späth), Kon- stantin Knisel (65. Robin Blattner), Johannes Schnez (77. David Krauter), David Krauter (60. Max Kretzer) - Trainer: Timo Geggier Tore: 1:0 Jannik Küchler (13.), 2:0 Konstantin Knisel (25.), 3:0 David Krauter (27.), 4:0 Jannik Küchler (47.), 5:0 Jo- hannes Schnez (50.), 6:0 Konstantin Knisel (52.) Vorschau: Samstag, 28.10 18.30 Uhr: TSG Balingen II - SV Baindt Jugend 1 mit starkem Unentschieden gegen Tabellenführer SV Baindt I – TT Blitzenreute/Wolpertswende 5:5 Gegen die Spielgemeinschaft Blitzenreute/ Wolpertswende gelang unseren Jungs der ersten Ju- gendmannschaft ein nicht unbedingt erwartbares 5:5 Unentschieden. Das Eingangsdoppel ging leider knapp im 5. Satz verloren, dafür gelangen danach drei Einzelsie- ge von Valentin, Jona und Fabian in Folge. Ricco musste sich nach gutem Spiel knapp im 5. Satz geschlagen geben und auch Jona verlor seine 2. Partie. Somit deutete sich beim Spielstand von 3:3 schon ein spannendes Finale an. Ricco gewann sein 2. Einzel deutlich mit 3:0, während am Nebentisch Fabian mit demselben Ergebnis verlor. Nach einem weiteren Sieg von Jona war uns das Unentschie- den schon sicher und Valentin versuchte alles, um die starke Mannschaftsleitung in einen Sieg umzumünzen. Doch leider hatte auch er im 5. Satz das Nachsehen. So haben wir am Ende zwar fünf Sätze mehr gewonnen und waren dem Sieg näher als der Gegner, dennoch können wir mit dem Unentschieden zufrieden sein. Besonders erfreulich war die geschlossene Mannschaftsleistung, bei der jeder Spieler mindestens einen Punkt zum Erfolg beitragen konnte! Es spielten: Jona Klein (2:1), Fabian Striegel (1:1), Valentin Koch (1:1) und Ricco Haller (1:1) Herren 2 mit Sieg und Niederlage TSV Meckenbeuren III – SV Baindt II 9:4 SV Baindt II – SV Oberteuringen II 9:4 Vor zwei Wochen unterlag die 2. Mannschaft in Mecken- beuren mit 4:9. Tobias Sonntag und Robert Nowak waren die Punktesammler, die sowohl ihr gemeinsames Doppel gewannen als auch in den Einzeln punkten konnten. Die weiteren Spiele waren teilweise hart umkämpft, leider reichte es am Ende, trotz vieler enger Satzverläufe, zu keinem weiteren Sieg mehr. Am 21.10. sah es beim Heimspiel gegen die 2. Mannschaft aus Oberteuringen besser aus und das, obwohl der Start mit zwei Niederlagen in den Eingangsdoppeln noch etwas holprig verlief. Doch in den Einzeln drehten die Baindter auf, konnten ausgleichen und durch eine Siegesserie von 6 gewonnenen Spielen in Folge davonziehen. Tolle Mann- schaftsleistung, bei der jeder eingesetzte Spieler Punkte zum Gesamtsieg beisteuerte. In beiden Spielen kamen zum Einsatz: Thomas Rauch (2:0), Tobias Sonntag (2:2), Josef Spöri (1:1), Robert No- wak (4:0), Rüdiger Sorg (1:2), Oliver Rückert (1:2), Christine Malsam (0:1) und Tugay Kiremitci (0:1) Revanche der Herren I nach kuriosem Spielverlauf geglückt SV Baindt I – SG Aulendorf II 9:7 Nachdem man in der letzten Saison im Meisterschafts- kampf der Bezirksliga der SG Aulendorf zweimal unterle- gen war, kam es zur Neuauflage des Duells in der Landes- klasse. Da Aulendorf ohne Punktgewinn am Tabellenende steht und wir ohne Punktverlust Tabellenzweiter sind, waren wir zuversichtlich, dieses Mal gewinnen zu können. Die erste Hälfte der Partie lief für uns beinahe perfekt. Über einen 2:1 Vorsprung nach den Doppeln und einigen knappen, aber erfolgreichen Matches erspielten wir uns einen 7:2 Vorsprung. Doch dann entglitt uns die Partie nach und nach und die Aulendorfer witterten Morgen- luft, gaben sich nicht einfach so geschlagen und steiger- ten sich beinahe von Spiel zu Spiel. Wir konnten nicht an die Leistungen der ersten Einzelrunde anknüpfen und verloren viele knappe Sätze. Daher schmolz unser Vor- sprung von Partie zu Partie, bis beim Spielstand von 8:7 das Schlussdoppel entscheiden musste. Philipp Schwarz und Nico Scheffold wollten unter lauten Anfeuerungsru- fen der Mannschaftskameraden und Fans gegen Daniel Seite 16 Amtsblatt der Gemeinde Baindt Nummer 43 Jurow und Paolo Petrino in einem sehenswerten und an Spannung kaum zu überbietenden Spiel den Siegpunkt erkämpfen. Dies gelang ihnen, passend zu diesem irren Spiel, erst im entscheidenden 5. Satz, womit wir weiterhin Anschluss an die Tabellenspitze halten. Dieses Spiel war nicht nur vom Spielverlauf außerge- wöhnlich, auch an die Spieldauer von 4 Std. 40 Min. kann sich kein Beteiligter erinnern (und einige davon spielen seit mehr als 40 Jahren TT...). Man of the Match wurde Wolfgang Assfalg, der seine Durststrecke im genau rich- tigen Moment beendete und beide Einzel und sein Doppel gewinnen konnte. Für uns geht es schon am kommenden Samstag beim nächsten Heimspiel gegen den SV Rissegg weiter. Spiel- beginn ist dieses Mal erst um 18.30 Uhr. Es spielten: Marcel Brückner (1:1), Philipp Schwarz (1:1), Wolfgang Assfalg (2:0), Tobias Nowak (1:1), Nico Schef- fold (0:2) und Thomas Nowak (1:1) Neuer ZUMBA-Kurs im SV Baindt Tanze, lache und schwitze beim ultimati- ven ZUMBA-Erlebnis! Du bist auf der Suche nach einem Fitnessprogramm, das nicht nur effektiv, sondern auch Spaß macht? Dann bist du beim ZUMBA Kurs des SV Baindt genau richtig! ZUMBA ist ein ganzheitliches Workout, das nicht nur deine Ausdauer steigert, sondern auch deine Muskeln stärkt und deine Beweglichkeit verbessert. Mit einfachen Schrittfol- gen zu den Klängen lateinamerikanischer und internati- onaler Musik ist ZUMBA für jedes Fitnesslevel geeignet. Egal, ob du Anfänger oder erfahrener Tänzer bist, du wirst dich in der Gruppe wohl fühlen und dich von der positiven Energie mitreißen lassen. Sei dabei und erlebe Fitness und Spaß auf einer ganz neuen Ebene! Unsere ZUMBA-Trainerin Angela Tanner freut sich auf dich! Wo: Turnhalle der Klosterwiesenschule in Baindt Wann: Jeden Donnerstag von 17-18 Uhr (außer in den Schulferien) Kursgebühren: jeweilige Mitgliedschaft im Sportverein Baindt, 2-3 x „Schnuppern“ gerne erlaubt TC Baindt e.V. Saisonabschluss 2023 Liebe Tennismitglieder und Gäste, herzlich laden wir euch/Sie zum dies- jährigen Abschluss am Fr., 10.11.2023 um 18:30 Uhr in die Gaststätte zur Mühle ein. Mit einem leckeren Essensangebot vom Buffet lassen wir die Saison in geselliger Runde ausklingen. Im Rah- men dieses Treffens möchten wir auch Mitglieder für ihre langjährige „runde“ Mitgliedschaft ehren. Anmeldung bis Mi., 01.11.2023, bei - Sibylle Boenke, E-Mail: 1.vorsitzende@tc-baindt.de - Inge Fink-Spöri, E-Mail: schriftfuehrerin@tc-baindt.de Auf euer/Ihr Kommen freut sich das Vorstandsteam Musikverein Baindt Rückblick unseres Vorspielvormittags vom 22.10.2023 Vergangenen Sonntag war es endlich so- weit und wir konnten nach einer langen u.a. pandemiebedingten Pause endlich wieder einen Vorspielvormittag veranstalten. Alle Eltern, Geschwister und Interessierten waren schon gespannt, was unsere JungmusikerInnen wohl in der letzten Zeit ge- lernt hatten. Natürlich war die Anspannung auch bei den teilnehmenden JungmusikerInnen vorhanden, was sich allerdings nach den ersten Minuten und der entspannten Atmosphäre schnell gelegt hatte. Wir möchten uns nun nochmal bei allen MusiklehrerIn- nen für die Vorbereitung, aber auch bei allen Eltern für die Unterstützung unserer JungmusikerInnen bedanken. Selbstverständlich bedanken wir uns auch nochmal bei allen teilnehmenden JungmusikerInnen und sprechen ein ganz großes Lob aus: • Hannah Elbs, Querflöte • Noemi Oelhaf, Querflöte • Anna Pink, Querflöte • Laureen Hartmann, Querflöte • Niklas Alber, Klarinette • Emilia Schäfer, Klarinette • Alina Michelberger, Klarinette • Rocco Schmid, Saxophon • Lena Himpel, Saxophon • Maximilian Mutscheller, Saxophon • Marian Schäfer, Tenorhorn • Robin Schnez, Posaune • Theresa Henzler, Trompete • Mika Bacher, Trompete • Jonathan Boenke, Trompete • Felix Stärk, Tenorhorn • Mateo Oelhaf, Schlagzeug • Max Schützbach, Schlagzeug • Anton Pink, Schlagzeug • Franz Kreutle, Schlagzeug Reitergruppe Baindt Reithallenvereinsfest Nach langem Warten konnten wir im Sommer endlich mit dem Reithallenbau beginnen. Dank der tatkräftigen Unterstützung vieler fleißiger Helfer schreitet der Bau stetig voran. Anstatt unserer Weihnachtsfeier möchten wir mit al- len Mitgliedern und Helfern am Sonntag, 05.11.2023 ab 10.30 Uhr ein Baustellenfest feiern. Fürs leibliche Wohl wird gesorgt. Damit wir besser planen können, bitten wir um Anmel- dung bis zum 02.11.2023 bei Eva Hehl (schriftfuehrerin@ reitergruppe-baindt.de; 0151 53932974). Wir freuen uns riesig, mit Euch den Fortschritt begutach- ten und feiern zu dürfen. Eure Vorstandschaft Volleyball LJ Baindt Weitere Punkte gehen nach Baindt Am zweiten Spieltag der Saison verdien- te sich die Mannschaft der Volleyball Landjugend Baindt 1 gegen die SF Ille- rieden mit 25:16 und 25:18 weitere 3 Punk- te und hält damit den dritten Platz in der Gesamttabelle. Mit viel Halli-Galli, Remmi-Demmi und der Glücks-Ananas ging es in das Spiel gegen den letztjährigen Tabelleners- ten TV Kressbronn. Wie bereits im letzten Jahr konnten die Baindter zeitweise gut mithalten, mussten sich am Ende jedoch mit 16:25 und 17:25 geschlagen geben. Am Sonntag hatte auch die zweite Baindter Mannschaft ihr Saisondebut, mit einigen neuen SpielerInnen auf dem Feld und leider keinerlei Wechselmöglichkeiten auf der Nummer 43 Amtsblatt der Gemeinde Baindt Seite 17 Bank. Die Mittelblocker waren (Zitat Trainer) „bockstark“ und brachten ihre Mannschaft nach dem ersten Satz ge- gen die BSG Immenstaad Dornier-Freizeit Mixed (19:25) wieder zurück ins Spiel (26:24). Am Ende mussten sie sich leider trotzdem geschlagen geben (17:25). Auch gegen das VCO Team war es eine knappe Kiste (22:25; 25:16). Der Sieg wäre verdient gewesen, ging aber am Ende mit einem hauchdünnen Vorsprung nach Oberteuringen (24:26). Mit den beiden Punkten reiht sich die VLJ Baindt 2 in der Tabelle auf Platz vier ein. Da die nächsten Spieltage noch etwas auf sich warten lassen (VLJ Baindt 2 am 26.11.2023 und VLJ Baindt 1 am 02.12.2023) werden die nächsten Wochen für intensives Training und das nächste Spiel in der Pokalrunde genutzt werden. Der b(l)ockstarke Block der VLJ Baindt 2 Basar Baindt Förderverein Klosterwiesenschule e.V. Rückblick Herbst-Basar 2023 Liebe Basarfreunde, am 23. September hat der Kinderbasar in der Schenk-Kon- rad-Halle, wieder mit viel Erfolg, stattgefunden. Dafür möchten wir uns ganz herzlich bei unserer Bürgermeis- terin Frau Rürup und der Gemeinde Baindt bedanken, die uns wieder die Halle zur Verfügung gestellt haben. Einen riesengroßen Dank gilt auch unseren vielen tollen Helferinnen und Helfern. Ohne eure Hilfe wäre nicht mög- lich den Basar durchzuführen. Natürlich geht ein großes Dankeschön auch an die vielen Papas, Opas und Omas die die Kinder gehütet haben und somit einen großen Teil dazu beigetragen haben, dass wir so viele Helferinnen und Helfern zusammen bekommen haben. Wir haben zum ersten Mal mit der Basarlino App gear- beitet. Unser Ziel war damit den Ablauf für die Verkäufer, Käufer und für das Team zu vereinfachen und das haben wir auch geschafft. Wir werden deswegen weiterhin mit der App arbeiten. Nach Abzug aller anfallenden Kosten konnten wir wie- der Gutes tun und folgende Einrichtungen bzw. Vereine unterstützen: 1. Förderverein Klosterwiesenschule e.V 2. Jugendfeuerwehr Baindt 3. Jugendrotkreuz Baindt 4. Gemeindebücherei 5. DLRG 6. Jugendtischtennis Baindt 7. Schulbetreuung der Klosterwiesenschule Wir hoffen, dass wir im Frühling wieder einen großen Zulauf an Helferinnen haben und freuen uns, euch am nächsten Basarwochende am 24.02.2024 begrüßen zu dürfen. Die aktuellen Infos findet Ihr immer auf Facebook Kinder- basar Baindt (geht auch ohne Faceebook Konto) oder auf Instagram. Es grüßt herzlich das Basar Team Baindt Schwäbischer Albverein OG Weingarten Walking jeden Donnerstag 08.30 Uhr am Freibad in Weingarten Wer hat Lust mit uns zu walken? Wir treffen uns ganzjährig jeden Donners- tag um 08.30 Uhr am Freibad in Weingarten und walken ca. 1,5 Stunden. Gäste sind herzlich willkommen! Zauberhafter Biesenweiher - Weiherrunde von Klein- haslach Vom Parkplatz bei Burkwang geht es zum Baggersee direkt neben der Argen. Weiter auf einem Waldpfad an Grossholzleute vorbei zum Hengelesweiher. Die Sonnen- gesänge von Franz von Assisi begleiten uns bis Wolfbühl. Durch vielleicht bunt gefärbten Wald gelangen wir zum Biesenweiher. Anschließend geht es weiter in Richtung Kleinhaslach und zurück zum Ausgangspunkt. Treffpunkt: Sonntag 05.11.2023 um 12.00 Uhr auf dem Festplatz in Weingarten. Rückkehr ca. 18.00 Uhr. Gehzeit: ca. 3 Stunden, 11 km, 100 hm. Fahrpreis 12 Euro für Mitglieder. Einkehr: Gasthaus Adler Großholzleute. Mitbringen: Getränk, kleines Vesper, gutes Schuhwerk, Stöcke und Wechselschuhe. Anmeldung: ab 01.11.2023 -T. 0151-12952100 (Anrufbeant- worter) oder 0751/46672 Wanderführung: Bernd Gmünder, email: sav.ogwgt@gmail.com Bei schlechtem Wetter wird die Wanderung abgesagt. Ggf. Info im Ansagetext ab 20 Uhr am Vortag T. 0151-12998910. Gäste sind herzlich willkommen! Was sonst noch interessiert „Sängerabende“ Männerchor Alttann Unter dem Motto „“Uns“ Männer mag man eben“ veran- stalten wir wieder die traditionellen und beliebten Sän- gerabende. Dazu laden wir Sie, liebe Freunde des Män- nerchorgesangs, recht herzlich ein. Wir werden Chorsätze aus den vergangenen Jahren sowie neue Melodien zu Gehör bringen. Abwechslung in das Programm bringen zusätzliche Einlagen. Lassen Sie sich überraschen. Seite 18 Amtsblatt der Gemeinde Baindt Nummer 43 Leitung: Peter Schad, am Klavier: Franz Ott, Ansage neu: Josef Matheis. Aufführungen im Haus für Bürger und Gäste in Alttann am 3. und 4. November 2023 um 20 Uhr. Konzertbestuhlung mit Pausenbewirtung. Der Eintritt be- trägt 15 Euro. Kartenvorbestellungen bei Karl Motz Tel.: 07527 2388 und bei Kaufhaus Ott Tel.: 07527 6862 ab 21. Oktober, 8 Uhr, sowie Karten an der Abendkasse. Den Nikolaus in Ravensburg und Umgebung jetzt nach Hause buchen Der Nikolaus in seinem prächtigen Gewand und sein Knecht Ruprecht vom Deutschen Roten Kreuz (DRK) statten auf Wunsch Familien Besuche ab, um den arti- gen und nicht ganz so artigen Kindern aus dem goldenen Buch vorzulesen und Geschenke zu verteilen. Um rechtzeitige Anmeldung für die Tage 5. und 6. De- zember wird gebeten. Unsere Teams besuchen Sie i.d.R. zwischen 17:30 Uhr und 20:00 Uhr. Aber auch an anderen Tagen besteht die Möglichkeit des Besuchs in Familien sowie bei Vereinen, Kindertagesstätten oder Firmen. Die Nikolaus-Besuche finden auf Spendenbasis statt. Die Erlöse kommen zu 100% der ehrenamtlichen Arbeit der DRK-Ortsvereine und Bereitschaften in Oberschwaben zugute. Die Ehrenamtlichen freuen sich Teil dieser schö- nen Familienbegegnung in den wunderschönen Kostü- men sein zu dürfen. Das DRK freut sich über Anfragen, um diese schöne Tradi- tion aufrecht zu erhalten. Es machen mehrere DRK-Orts- verbände bei der diesjährigen Nikolausaktion mit ihren ehrenamtlichen Teams mit. Ansprechpartner sind: Baienfurt-Baindt: Janina v.Watzdorf nikolaus@drk-baienfurt-baindt.de Tel: 0160/97995424 Verschiebung der Sperrzeit für die Aufbringung von Stickstoff haltigen Düngemitteln im Landkreis Ravensburg auf Grünland Kreis Ravensburg – Das Landratsamt Ravensburg hat per Allgemeinverfügung die Verschiebung der Sperrzeiten für stickstoffhaltige Düngemittel auf Grünland gemäß der Düngeverordnung erlassen. Damit wird die Sperrzeit auf Grünland, Dauergrünland und auf Flächen mit mehrjähri- gem Feldfutterbau bei Aussaat bis spätestens 15.05.2023 um zwei Wochen verschoben. Sie beginnt am 15.11.2023 und endet am 14.02.2024. Sie gilt im gesamten Landkreis. Von der Sperrzeitverschiebung ausgenommen sind Flä- chen innerhalb von Problem- und Sanierungsgebieten in Wasserschutzgebieten, sowie Nitratgebiete nach Ver- ordnung der Landesregierung zu Anforderungen an die Düngung in bestimmten Gebieten zum Schutz der Ge- wässer vor Verunreinigungen (VODüVGebiete). Außer- dem ausgenommen von der Sperrzeitverschiebung sind Moorflächen (Anmoor und Niedermoor) laut Kartierung der Landesanstalt für Umwelt Baden-Württemberg, die unter dem folgenden Link abgerufen werden können http://udo.lubw.baden-wuerttemberg.de/public/q/g2u6L Die Allgemeinverfügung ist mit folgenden Auflagen ver- bunden: Die mögliche Düngemenge während der Sperrzeitver- schiebung ist auf maximal 45 kg Gesamtstickstoff je Hek- tar beschränkt. Eine Herbstdüngung mit Düngemitteln mit wesentlichem Gehalt an Stickstoff ist grundsätzlich nur im Rahmen des für das gesamte Kalenderjahr ermittelten Stickstoffdün- gebedarfs möglich. Das bedeutet, das eine mögliche Gabe nach dem letzten Schnitt bzw. der letzten Bewei- dung nur dann möglich ist, wenn dadurch im Kalenderjahr die mit der Düngebedarfsermittlung ermittelte gesamte Stickstoffdüngemenge nicht überschritten wird. Im Übrigen bleiben die gesetzlichen Regelungen über die Anwendung von Düngemitteln, insbesondere die Düngeverordnung und die wasserrechtlichen Vorschrif- ten unberührt und sind zu beachten. Des Weiteren sind die Vorgaben der SchALVO (Schutzgebiets- und Aus- gleichs-Verordnung) in der jeweiligen Fassung zu be- achten. Die Allgemeinverfügung sowie die dazu gehörende Be- gründung und weitere Hinweise können auf der Home- page des Landratsamtes Ravensburg unter der Rubrik „Öffentliche Bekanntmachungen“ eingesehen werden. Beim DRK „funkt’s“ demnächst digital LANDKREIS RAVENSBURG – Auf analoge Funktechnik hat bislang auch der DRK-Kreisverband Ravensburg ge- setzt. Dabei kann es im Hintergrund rauschen, piepsen und pfeifen, wie selbst Nichtfunker wissen. Damit ist bald Schluss, denn derzeit wird auf Digitalfunk umgestellt. Ein nicht zu unterschätzender organisatorischer und finan- zieller Aufwand, der aber einen großen Nutzen bringt. Simon Sonntag, stellvertretender Kreisbereitschaftsleiter, verantwortet das umfangreiche Projekt. Digital löst analog ab Die Vorteile der Umstellung liegen für Simon Sonntag auf der Hand. Digitalfunk biete eine von Hintergrundgeräu- schen abgeschirmte Kommunikation. Außerdem: „Wir ha- ben eine deutlich bessere Stimmübertragung, die Geräte sind endverschlüsselt und somit abhörsicher.“ Beim Ana- logfunk dagegen ist es ein Kinderspiel mitzuhören. „Nicht selten sind deshalb bei Einsätzen ungebetene Zuschauer noch vor dem Rettungsdienst vor Ort,“ veranschaulicht Simon Sonntag dies an einem Beispiel. Digitalfunk hat dazu eine deutlich höhere Reichweite. Außerdem kann bei einem Großschadensfall für die Einsatzkräfte eine Betriebsgruppe im Funkbetrieb eingerichtet werden, der Regelbetrieb kann ungestört weiterlaufen, was mit der analogen Technik nicht möglich ist. Einbau im laufenden Betrieb Hört sich alles nachvollziehbar an. Doch wie kommt der digitale Funk in die vielen Einsatzwagen des DRK-Kreis- verbandes und wie wird die neue Technik in Betrieb ge- nommen? Immerhin gilt es 27 Fahrzeuge mit einem je festverbautem Funkgerät und insgesamt 47 Handfunkge- räten auszustatten. Neben Rettungswagen, Mannschafts- und Krankentransportwagen handelt es sich auch um die Fahrzeuge der Hundestaffel oder der Kreisbereitschafts- leitung. Simon Sonntag hat recherchiert, organisiert, ge- plant und in Absprache mit der Geschäftsführung Gerä- te bestellt. Plötzlich sah sich der Projektverantwortliche für einen Betrag von knapp 130.000 Euro verantwortlich. Ohne öffentliche Fördermittel Anders als etwa Bayern, das 50 Prozent bezuschusst, un- terstützt weder das Land Baden-Württemberg noch der Bund die Umstellung auf Digitalfunk finanziell. „Das ist heftig, wenn man bedenkt, welche Kosten pro Fahrzeug Nummer 43 Amtsblatt der Gemeinde Baindt Seite 19 entstehen,“ erläutert Alfred Bosch, Verantwortlicher Ka- tastrophenschutz beim DRK-Kreisverband Ravensburg. Der Kreisverband hat sich daher bereiterklärt, die Hälf- te der Kosten zu übernehmen. Die anderen 50 Prozent muss die jeweilige Ortsgruppe selbst tragen, was nicht unerheblich auf das eigene Budget drückt. Die festen Geräte wurden bereits von einem Fachbetrieb verbaut. Da dies im laufenden Bereitschaftsbetrieb zu geschehen hatte, hieß das für Sonntag, den Einbau der Geräte genau zu takten, die dann jeweils für etwa einen Tag nicht zur Verfügung standen. Die Handfunkgeräte installiert nach und nach eine eigens zusammengestellte Arbeitsgruppe auf DRK-Kreisebene. Zu guter Letzt müssen die rund 480 ehrenamtlichen Hel- ferinnen und Helfer eine Geräteeinführung erhalten sowie in Sachen Sprachfunk fortgebildet werden. Umfangreiches Projekt gestemmt Das Projekt umfasst auch die Anschaffung sogenannter Poolgeräte, die der DRK-Kreisverband komplett finanziert. Die 15 Handfunkgeräte werden in der Zentrale in der Ul- mer Straße gelagert. Ortsgruppen, Helferinnen und Helfer haben für Großveranstaltungen wie dem Ravensburger Rutenfest, dem Weingartner Blutritt oder an Fasnet Zu- griff, um sie zu nutzen. „Es ist eins meiner großen Projekte,“ meint Sonntag nicht ohne Stolz und vergisst nicht zu erwähnen, dass er durch Rolf Schönebeck und weitere Kollegen und Kolleginnen wichtige Unterstützung erfahren hat. Die Umstellung auf Digitalfunk soll bis Ende kommenden Jahres vollzogen sein. DRKRV_Digitalfunk_Sonntag Simon Sonntag, stellvertretender Kreisbereitschaftsleiter des DRK-Kreisverbandes Ravensburg, ist für die Einfüh- rung von Digitalfunk verantwortlich: von der Bestellung der Funkgeräte bis zur Geräteschulung der Helfer und Helferinnen wie Katja Tauer. Energiesparen bleibt wichtig Situation ist aktuell stabil – Gasspeicher für den kom- menden Winter sind gefüllt – Sparsames Haushalten hilft vorbeugen RAVENSBURG. Draußen kalt – Heizung an? „Ja, aber bitte mit Maß“, sagt Robert Sommer, Bereichsleiter Markt der Technische Werke Schussental GmbH & Co. KG (TWS). Auch wenn Deutschland für die Energieversorgung im anstehenden Winter deutlich besser gerüstet ist als im vergangenen Jahr, bleibt Energiesparen wichtig. „Die Ausgangslage ist gut, unsere Gasspeicher waren bereits Ende September fast voll und die Lieferströme sind aktuell stabil“, erklärt der Bereichsleiter und ergänzt: „Dennoch ist Vorsicht geboten: Sollte es über längere Zeit sehr kalt werden, könnte es doch eng werden. Je sparsamer wir also mit Energie umgehen, umso besser sind wir vor ei- ner Gasmangellage geschützt.“ Fast vergessen sei, dass die Alarmstufe des Notfallplans Gas, die von der Bundes- regierung im Juni 2022 ausgerufen wurde, immer noch gilt. „Das ist immerhin die zweithöchste von drei Eskalati- onsstufen“, betont Robert Sommer. Er merkt an, dass es auch in diesem Winter wichtig ist, sehr verantwortungs- voll zu heizen und Strom zu sparen. Und wer weniger Energie verbraucht, hilft nicht nur die Gesamtversorgung Deutschlands zu sichern, sondern schont auch die Umwelt und den eigenen Geldbeutel. Stabile Lieferströme Im Moment liefern die Partner Deutschlands zuverlässig und pünktlich die benötigten Energiemengen in Form von Gas und Strom. Allerdings reagieren die Energiemärkte sehr sensibel. Das zeigte beispielsweise der Ausfall der kleinen Erdgas-Pipeline zwischen Finnland und Estland Anfang Oktober. Der Vorfall hat die Preise kurzzeitig in die Höhe schnellen lassen. Robert Sommer ist froh, dass sich die Preise auf einem niedrigeren Niveau als noch vor einigen Monaten etwas stabilisiert haben. „Die Be- schaffungspreise sind aber immer noch höher als vor der Energiekrise und wie sie sich entwickeln werden, ist ange- sichts der angespannten politischen Lage und der nervö- sen Märkte nicht prognostizierbar“, meint er. Außerdem würden kurzfristige Entscheidungen der Politik die Lage für Energieversorger nicht einfacher machen, ergänzt er. Noch sei zum Beispiel nicht endgültig entschieden, ob die Mehrwertsteuer auf Gas und Fernwärme bereits ab 1. Januar 2024 wieder von sieben Prozent auf den regu- lären Satz von 19 Prozent angehoben wird. Offen ist auch, ob die Preisbremsen für Strom, Gas und Fernwärme um vier Monate bis zum 30. April 2024 verlängert werden. Die Blitzenreuter Seenplatte – die Natur mit allen Sinnen genießen! Recht gut sind im abgelaufenen Jahr 2023 die Führun- gen unserer sachkundigen Gästeführer „Naherholung zwischen Schussen und Seen“ von den Gästen angenom- men worden. Viele Interessenten, längst nicht nur aus der näheren Umgebung, haben dabei die vielfältige Natur der Blitzenreuter Seenplatte und das kulturelle Erbe aus vorchristlicher Zeit kennengelernt. Zu den festgelegten Samstags- und Sonntagsführungen wurde auch mit den gewünschten Sonderexkursionen ein abwechslungsrei- ches und anspruchsvolles Programm durchgeführt. Letzte Führung in dieser Saison Sonntag, 29. Oktober 2023 Gästeführer: Detlef Stoll Tod im Moor Bei einem Spaziergang im Bereich der Blitzenreuter Seen- platte begeben wir uns auf die Spuren alter Sagen und My- then rund ums Moor. Sind es wirklich nur Schauermärchen, wenn die Alten hinter vorgehaltener Hand über Wiedergän- ger oder Aufhocker berichteten? Fast tausend Moorleichen wurden über die Jahrhunderte hinweg in Mitteleuropa ge- funden. War es Unfall, Freitod oder gar Mord? Jeder Tote erzählt seine eigene Geschichte, die es zu entschlüsseln gilt. Manchmal gelingt es die Sprache zu verstehen und so einen Einblick in das Leben der Verstorbenen und ihren Tod zu erhalten. Wissenschaft und Mythen können dabei helfen. Die Wegstrecke beträgt ca. 6 km; Dauer ca. 2,5 Std. Gutes Schuhwerk wird empfohlen. Als gemütlicher Ab- schluss ist die anschließende Einkehr in eine ortsansäs- sige Gaststätte möglich. Die sonntäglichen Führungen beginnen immer um 14:30 Uhr am Parkplatz beim Häcklerweiher. Der Parkplatz am Häck- lerweiher liegt an der B 32 zwischen Blitzenreute und Vorsee. Für Kinder bis 14 Jahren sind die Führungen kostenlos, Kinder ab 15 Jahren und Erwachsene bezahlen 4,00 EUR. Wir würden uns freuen, SIE auf dieser letzten Führung in diesem Jahr begrüßen zu dürfen. Zu den Sonderführungen können Sie sich weiterhin über die Rathäuser Fronreute und Wolpertswende bzw. über die Gästeführer anmelden. Besuchen Sie unsere Internetseite: www.zwischenschussenundseen.de Seite 20 Amtsblatt der Gemeinde Baindt Nummer 43 Zugeschnitten auf Frauen in der Landwirtschaft Die Sozialversicherung für Landwirtschaft, Forsten und Gartenbau (SVLFG) unterstützt Frauen in der Landwirt- schaft in ihrer besonderen Lebens- und Arbeitssituation mit speziellen Angeboten. Alle Informationen gibt es jetzt zusammengefasst. Frauen in der Landwirtschaft leben hinsichtlich Arbeits- belastung und -bedingungen in einer Situation, die sich von der anderer Frauen deutlich unterscheidet. Die An- forderungen sind hier oftmals beträchtlich. Betriebliche Arbeit und Familie sind häuslich nicht getrennt, häufig sind Kinder im Haus und/oder Senioren sind zu pflegen. Au- ßerdem drücken Sorgen, zum Beispiel wegen der derzeit wirtschaftlich unsicheren Situation. Mit diesen Aspekten hat sich auch die Studie des Thünen-Institutes zur Lebens- und Arbeitssituation von Frauen in der Landwirtschaft in Deutschland befasst. Auch wenn zuerst die Familien selbst gefordert sind, möchte die SVLFG der besonderen Situation der Frauen in der Grünen Branche mit ihren Leistungsangeboten und mit gezielten Informationen gerecht werden. Digitale Prä- ventionsangebote ermöglichen es, auch etwas für die Ge- sundheit zu tun, wenn man den Hof nicht verlassen kann. Betriebs- und Haushaltshilfe ermöglicht Landwirtinnen eine Schwangerschaft und Geburt ohne gesundheitliche Arbeitsrisiken. An pflegende Landwirtinnen richtet sich das Seminarangebot „Trainings- und Erholungswoche für pflegende Angehörige“. In akuten Überlastungssituatio- nen können sich Frauen täglich rund um die Uhr an die kostenlose SVLFG-Krisenhotline 0561 785-10101 wenden. Bei Überlegungen zur Altersvorsorge sollten Landwirtin- nen unbedingt bedenken, welche Folgen eine Befreiung von der Versicherung in der Alterskasse hinsichtlich eines Verzichts – sowohl auf eigene Rentenanwartschaften als auch auf die Betriebshilfe – hat. Die SVLFG bietet hierzu persönliche Beratung zu Leistungsansprüchen sowie bei Fragen zur Mitgliedschaft und zum Beitrag an. Von „Auszeit“ bis „Vorsorge“ finden Landwirtinnen alle Informationen auf einen Klick und einfach erklärt unter www.svlfg.de/infos-fuer-frauen-in-der-gruenen-branche. SVLFG 14. November: Benefizkonzert „SOUND OF UKRAINE – an die freie Welt“ im Konzerthaus in Ravensburg Mit dem Lviv National Philharmonic Symphonie Orche- stra und der Klavierspielerin Violina Petrychenko unter der musikalischen Leitung von Volodymyr Syvohyp. Am 14. November um 19 Uhr findet unter dem Titel „SOUND OF UKRAINE – an die freie Welt“ ein Benefizkonzert zu Gunsten Ukrainischer Künstler:innen im im Konzerthaus in Ravensburg statt – mit Musik, Briefen und Stimmen aus der Ukraine an die freie Welt. Unter der musikalischen Leitung von Volodymyr Sy- vohyp spielt das Lviv National Philharmonic Symphonie Orchestra, eines der ältesten und bedeutendsten Orches- ter der Ukraine Antonín Dvořáks Symphonie Nr.9 „Aus der neuen Welt“ sowie des ukrainischen Komponisten Borys Lyatoschynskyj Symphonie Ballade „Grazyna“ und Wasyl Barwynskyj‘ Konzert für Klavier und Orchester mit der deutsche - ukrainischen Violina Petrychenko als Solistin „SOUND OF UKRAINE – an die freie Welt“ ist eine Bot- schaft der Hoffnung; eine Botschaft der Liebe, damit wir uns in der universellen Sprache der Musik unterhalten können. Eintrittskarten können Sie hier erwerben: https://www. reservix.de sowie bei Vorverkaufsstelle in Ravensburg: im Tourist Information im Lederhaus, Marienplatz 35, 88212 Ravensburg Tickethotline 0751-29555777 und tickets.schwäbische.de Abonnenten von SZ kriegen ein Rabatt in Höhe 10% auf den Endpreis Der Erlös der Ticketeinnahmen kommt der Stiftung UA RENAISSANCE zu Gute, die sich im Rahmen der Initiative HELP US. SAVE UKRAINIAN CULTURE für den Schutz der ukrainischen Kultur und Kunst einsetzt und ukrainische Künstler:innen im In- und Ausland unterstützt. Weitere Informationen: www.uarenaissance.com/en Veranstalter ist die Konzertagentur OPEN MUSIC PRO- JECT. Weitere Informationen: www.openmusicproject.org Mit Dank an unser Partner: UA HUB in Ravensburg Wärme und Licht im Winter 05. November 2023 | 10 bis 18 Uhr Heute scheint es unvorstellbar, wie dunkel und kalt die Winter vor hundert Jahren auf einem oberschwäbischen Bauernhof sein konnten. Am Sonntag 5. November öff- net das Bauernhaus-Museum auch in den Abendstunden seine Tore und ermöglichst so das Eintauchen in eine Zeit ohne elektrisches Licht und ohne Zentralheizung. Erlebt werden können die Museumshäuser im Dunkeln - eine Zeitreise ins bäuerliche Leben vor 100 Jahren! Programm Das elektrotechnische Museum aus Leutkirch stellt Geräte aus unterschiedlichen Jahrzehnten aus, wie Heizdecken, Lampen und ähnliches. Gerold Heinzelmann heizt das Backhaus ein und erklärt, wie man in einem Backhaus backt. Der Ofenbauer ist da und beantwortet alle Fra- gen rund ums Heizen. Kinder können Kerzen ziehen und Getreidekissen nähen. Bei einem Feuerprojekt werden verschiedene Materialien gemeinsam angezündet. Die ganz Kleinen dürfen um 13 Uhr dem Mitmach-Märchen „Hänsel und Gretel“ lauschen, die Großen sind um 16 Uhr dran. Außerdem kann Brennholz gemacht und Kienspan hergestellt werden, sowie gestrickt und genäht werden. Der Höhepunkt ist dann um 18 Uhr eine Führung durch die Dunkelheit mit der Museumsleitung Dr. Tanja Kreutzer. Für das leibliche Wohl ist natürlich auch gesorgt, mit Pfannkuchen von den Landfrauen, Getränke, Kaffee und Kuchen sowie Grillwurst. Informationen Sonderöffnungszeit am 5. November bis 18 Uhr! Sonst Dienstag bis Sonntag von 10-17 Uhr, Mehr unter www.bauernhaus-museum.de. Eintritt: Erwachsene: 6 € I Senioren: 5 € I Kinder 0– 5 Jahre: frei I Kinder - Jugendliche 6–18 Jahre: 2,50 € I Ermäßigt: 2,50 € I Familien-Tageskarte: 13 € I Teil-Fami- lien-Tageskarte: 7 € Adresse: Bauernhaus-Museum Allgäu-Oberschwaben Wolfegg I Vogter Str. 4 I 88364 Wolfegg I 07527 9550-0 I info@bauernhaus-museum.de Gastschüler aus Brasilien suchen die Gastfamilien in Deutschland Im Rahmen eines Gastschülerprogramms mit der Schwei- zer Schule aus Sao Paulo sucht die DJO - Deutsche Ju- gend in Europa für den Zeitraum von 16.01. – 29.02.24 nette Gastfamilien. Der Gegenbesuch ist möglich. Kontakt: DJO-Deutsche Jugend in Europa e.V., Schlossstraße 92, 70176 Stuttgart. Tel. 0711-6586533, Mob. 0172-6326322, E-Mail: gsp@djobw.de, www.gastschuelerprogramm.de Amtsblatt der Gemeinde Baindt Nummer 43 Lösung: © H er m en au /D EI KE 76 2R 14 R4 Finde die acht Fehler! Das obere Bild unterscheidet sich durch acht Veränderungen von dem Bild darunter. Welche sind es? Spendenkonto Commerzbank Köln DE47 3708 0040 0240 0030 00Jetzt spenden! Nothilfe Ukraine www.help-ev.de Amtsblatt der Gemeinde Baindt Nummer 43 Werden Sie Teil unseres Teams! Ökologisch. Gesund. Fair. Nachhaltig. manufakturladen.com | prolana.com Seit 1987 fertigen wir hochwertige Matratzen und Naturbettwaren im Allgäu. Für unseren Standort Waldburg suchen wir Sie als: Kaufmännische Mitarbeiter*in (m/w/d) für Buchhaltung und Personalwesen Teilzeit 10-20 Std./Woche Werden Sie Teil unseres Teams. Schicken Sie dazu eine kurze Bewerbung an: bewerbung@prolana.com PROLANA GmbH Am Langholz 3 88289 Waldburg-Hannober Kontakt: E-Mail: bewerbung@prolana.com Telefon: 07529 / 9721-0 STELLENANGEBOTE © Stefanie Kolb/DEIKE 756R10R2 Bunter Obstsalat Finde heraus, welche Zahlen du für die Obstsorten einsetzen musst, damit die Rechnungen aufgehen. Achtung: Gleiche Obstsorten bedeuten gleiche Zahlen. Lösung: Kiwi = 2 Birne = 3 Banane = 1 Mandarine = 4 Zubereitung Mit einem Sternausstecher aus jeder Toastscheibe vier Sterne aus- stechen. Butter in einer Pfanne erhitzen, Sterne darin bräunen. Die Hälfte vom Frischkäse mit Dill, die andere Hälfte mit Paprika ver- mengen. Aus Lachs und Schinken Sterne ausstechen. Mozzarella in Scheiben schneiden, ebenfalls Sterne ausstechen. Die Hälfte der Sterne mit Dillfrischkäse, die andere mit Paprikafrischkäse einsei- tig bestreichen. Auf acht Sterne im Wechsel Lachs- und Mozzarel- lasterne türmen, mit einem Toaststern abschließen, mit Dill gar- nieren und mit einem Spieß fixieren. Mit den Schinken- und den restlichen Mozzarellasternen ebenso verfahren und mit einer Cocktailtomate garnieren. Tipp: Die Reste lassen sich gut als Pizza- belag verwerten, die Toastbrotreste als Croûtons. Schorten/DEIKE Sandwich-Stars Amerikanisches Rezept Zubereitungszeit: ca. 20 Minuten Zutaten für 4 Personen 8 große Scheiben Toastbrot 1 EL Butter, 300 g Räucherlachs 200 g gekochter Schinken 200 g Mozzarella, 150 g Frischkäse 1 TL gehackter Dill, 0,5 TL mildes Paprikapulver einige Zweige Dill, 8 Cocktailtomaten 200 g Mozzarella, 150 g Frischkäse 1 TL gehackter Dill, 0,5 TL mildes Paprikapulver Foto: © Zimmer/DEIKE 763U08U2 Hilfetelefon „Gewalt gegen Frauen“ • anonym • kostenfrei • 24/7 erreichbar • mehrsprachig • Online-Beratung: www.hilfetelefon.de 116 016 Kauf am Ort - fahr nicht fort! Amtsblatt der Gemeinde Baindt Nummer 43 Ein Unternehmen der EnBW NeckarCom Kunde? Einfach im Kundenportal upgraden! Schnelles Internet für die Region Tschüss digitale Grenzen: Mit dem Highspeed-Internet der NetCom BW genießen Sie Ihre Freizeit und bleiben auch im Homeoffice stets flexibel erreichbar. Prüfen Sie die Verfügbarkeit bei Ihnen Zuhause unter: www.netcom-bw.de. Gerne berät Sie unser Vertriebspartner zu den angebotenen Produkten. Team-Connect UG · Staig 26/1 · 88287 Grünkraut Telefon 0751 958896-80 · E-Mail info@team-connect-rv.de www.team-connect-rv.de Für unsere Niederlassung in Baienfurt / Ravensburg suchen wir: Minijob/Midijob (m/w/d) zur Unterstützung unseres Lagerteams auf 520-€-Basis. Das Aufgabengebiet umfasst die Warenkommissionierung sowie allgemeine Lagerarbeiten. Bitte senden Sie Ihre schriftlichen Bewerbungsunterlagen an: Hall Tabakwaren KG Julius Braun ▪ Borsigweg 2 ▪ 88255 Baienfurt julius.braun@halltabakwaren.de www.halltabakwaren.de Telefon: 0751/5603114 Praxis Dirk Molder Facharzt für Allgemeinmedizin Mochenwangen Liebe Patienten, wir machen Urlaub von Mo., 06.11.23 bis einschl. Fr., 17.11.23 Vertretung übernimmt: Dr. med. Görtz, Mochenwangen, Tel. 2616 Dr. med. Hartmann, Baindt, Tel. 4944 GESCHÄFTSANZEIGEN ÄRZTE Ihre Anzeige im Mitteilungsblatt treffsicher – verbrauchernah – erfolgreich – preiswert! Johanniter FamilyConnect. Zu wissen, dass es Dir gut geht Strom- und Gaskunden vom StaDtwerk am See erhalten bis zu 179 euro Preisvorteil. Als ich klein war, warst Du immer für mich da. Nun möchte ich für Dich da sein. Mehr als Hausnotruf – so sind wir stets in Verbindung. 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                  Amtsblatt_2024_06_21_KW25.pdf

                  Amtsblatt Jahrgang 2024 Freitag, den 21. Juni 2024 Nummer 25 Dorffest 22.-24.06.2024 im unteren Schulhof in Baindt Samstag: 18:30 Uhr Live-Musik mit „Four Beats Faster“ Sonntag: 11:00 Uhr Frühschoppen mit dem Musikverein Alttann 14:30 Uhr Familiennachmittag 16:30 Uhr kleine Besetzung des MV Baindt 20:00 Uhr EM-Übertragung Montag: 16:30 Uhr Feierabendhock 17:00 Uhr Projekt-Jugendkapelle 18:30 Uhr Musikverein Baienfurt Seite 2 Amtsblatt der Gemeinde Baindt Nummer 25 Stadtradeln 2024 – erste Fahrradtour Am Freitag, den 14. Juni 2024 fand die erste Fahrradtour des Radsportvereins Baindt statt. Trotz schlechtem Wet- ter wurden rund 60 Kilometer von sieben Radlern zurückgelegt. Auch der Kunstkreis Baindt hat an dieser Tour teilgenommen. Belohnt wurden die Radlerinnen und Radler im Anschluss mit einem sonnigen Wurstsalat in der Gaststätte zur Mühle in Baindt. Die nächsten Touren finden wie folgt statt: Samstag, 22. Juni 2024: Familien-Tour Start: 14:00 Uhr vor dem Rathaus Strecke: nach Durlesbach + Rückweg über Mochenwangen (24 km) Freitag, 28. Juni 2024 Start: 16:00 Uhr vor dem Rathaus Strecke: gemütliche Ausfahrt mit Rennrad oder Gravelbike auf Nebenstraßen durch das schöne Oberschwaben Dauer: 2,5 bis 3 Stunden (60-70 km) Wir freuen uns auf eine zahlreiche Teilnahme an den Touren und wünschen viel Spaß und eine gute Fahrt! Ihre Gemeindeverwaltung Nummer 25 Amtsblatt der Gemeinde Baindt Seite 3 Neugestaltung Ortsmitte Aktuelle Informationen zur Baumaßnahme in der Ortsmitte In dieser Woche haben die Abräumarbeiten sowie die Dachabdichtungsarbeiten vor der Apotheke und Bäckerei Hamma begonnen. Außerdem wurde der Sichtschutzzaun aufgestellt und die wassergebundene Decke vor der Gast- stätte zur Mühle eingebracht. Die Pflasterarbeiten werden im Bereich der barrierefreien Bushaltestellen fortgesetzt. Ab kommender Woche muss die Straße zwischen den Bäckereien Hamma und Schmidt/CAP-Markt für den Verkehr aufgrund der Verlegung einer Nahwärmeleitung für einen Hausanschluss gesperrt werden. Wir halten Sie über die weiteren Entwicklungen regelmä- ßig auf dem Laufenden und bedanken uns für Ihr Ver- ständnis sowie Ihre Geduld. Für alle Fragen rund um die Baumaßnahme steht Ihnen unser Ortsbaumeister Herr Roth (Tel: 07502 9406-53, E-Mail: bauamt2@baindt.de) zur Verfügung. Ihre Gemeindeverwaltung Amtliche Bekanntmachungen Gemeindeverwaltung geschlossen am 05. Juli 2024 Lieber Bürgerinnen und Bürger, am Freitag, den 05. Juli 2024 bleibt die Gemeindever- waltung inkl. Gemeindebücherei, Bauhof sowie Kin- dergarten „Sonne, Mond und Sterne“ aufgrund einer internen Veranstaltung geschlossen. Ab Montag, den 08. Juli 2024 sind wir gerne wieder für Sie da. Vielen Dank für Ihr Verständnis! Ihre Gemeindeverwaltung Satzung zur Änderung der Satzung über die Erhebung von Benutzungsgebühren für die Kindertageseinrichtungen der Gemeinde Baindt ab 01.09.2024 und 01.09.2025 Es werden alle öffentlichen Bekanntmachungen gem. der Satzung über die Form der öffentlichen Bekanntma- chung der Gemeinde Baindt sowie der Zweckverbände ausschließlich im Internet unter www.baindt.de unter der Rubrik Rathaus&Bürgerservice /Öffentliche Bekanntma- chungen veröffentlicht. Diese können auch im Rathaus der Gemeinde Baindt, Marsweilerstraße 4, 88255 Baindt von jedermann wäh- rend der Sprechzeiten kostenlos eingesehen werden; sie werden gegen Kostenerstattung als Ausdruck zur Ver- fügung gestellt oder unter Angabe der Bezugsadresse postalisch übermittelt. In der Gemeinderatssitzung am 14.05.2024 wurde die Satzung zur Änderung der Satzung über die Erhe- bung von Benutzungsgebühren für die Kindertages- einrichtungen der Gemeinde Baindt ab 01.09.2024 und 01.09.2025 beschlossen. Die öffentlichen Bekanntmachungen finden Sie unter: https://www.baindt.de/rathaus-buergerservice/oeffent- liche-bekanntmachungen Feststellung der Jahresrechnung 2023 der Gemeinde Baindt und der Eigenbetriebe Wasserversorgung und Abwasserbeseitigung 2023 Feststellung des Jahresabschlusses 2023 1. Feststellungsbeschluss Der Gemeinderat der Gemeinde Baindt hat in seiner Sit- zung am 18.06.2024 das Ergebnis des Jahresabschlusses 2023 der Gemeinde Baindt nach § 95 b Abs. 1 der Gemeindeordnung Baden- Württemberg wie folgt festgestellt: Die Aufgliederung des Ergebnisses der Haushaltsrech- nung für das Haushaltsjahr 2023 wird wie folgt festgestellt: Gesamtergebnisrechnung: 1.1 Summe der ordentlichen Er- träge 14.727.214,78 € 1.2 Summe der ordentlichen Auf- wendungen -12.882.646,04 € 1.3 Ordentliches Ergebnis 1.844.568,74 € 1.4 Außerordentliche Erträge 1.392.922,90 € 1.5 Außerordentliche Aufwendun- gen -1.574,00 € 1.6 Sonderergebnis 1.391.348,90 € 1.7 Gesamtergebnis 3.235.917,64 € 2. Gesamtfinanzrechnung: 2.1 Summe der Einzahlungen aus lfd. Verwaltungstätigkeit 14.527.043,14 € 2.2 Summe der Auszahlungen aus lfd. Verwaltungstätigkeit - 11.006.604,92 € 2.3 Zahlungsmittelüberschus- s/-bedarf der Ergebnisrech- nung 3.520.438,22 € 2.4 Summe der Einzahlungen aus Investitionstätigkeit 43.551.447,36 € 2.5 Summe der Auszahlungen aus Investitionstätigkeit - 49.597.604,07 € 2.6 Finanzierungsmittelüber- schuss/-bedarf aus Investi- tionstätigkeit - 6.046.156,71 € Seite 4 Amtsblatt der Gemeinde Baindt Nummer 25 2.7 Finanzierungsmittelüber- schuss/-bedarf - 2.525.718,49 € 2.8 Summe der Einzahlungen aus Finanzierungstätigkeit 3.000.000,00 € 2.9 Summe der Auszahlungen aus Finanzierungstätigkeit - 60.931,33 € 2.10 Finanzierungsmittelüber- schuss/-bedarf aus Finanzie- rungstätigkeit 2.939.068,67 € 2.11 Änderung des Finanzierungs- mittelbestands zum Ende des Haushaltsjahres 413.350,18 € 2.12 Zahlungsmittelüberschuss/ -bedarf aus haushaltsunwirks. Ein- und Auszahlungen - 38.730,28 € 2.13 Anfangsbestand an Zahlungs- mitteln 335.120,55 € 2.14 Veränderung des Bestands an Zahlungsmitteln 374.619,90 € 2.15 Endbestand an Zahlungsmit- teln am Ende des Haushalts- jahres 709.740,45 € 2. die Bilanz der Gemeinde Baindt wird auf 31.12.2023 wie folgt festgestellt: Die Bilanz zum 31.12.2023 umfasst eine Bilanzsumme von 62.687.214,26 €. Davon entfallen auf der Aktiv- seite unter 3.1 • Immaterielles Vermögen 18.132,00 € 3.2 • Sachvermögen 42.257.111,96 € 3.3 • Finanzvermögen 20.189.610,04 € 3.4 • Abgrenzungsposten 222.360,26 € 3.5 • Nettoposition (nicht gedeck- ter Fehlbetrag) 0,00 € 3.6 Gesamtbetrag der Aktivseite 62.687.214,26 € Davon entfallen auf die Passiv- seite unter 3.7 • Basiskapital 31.546.105,99 € 3.8 • Rücklagen 13.793.895,68 € 3.9 • Fehlbeträge des ordentlichen Ergebnisses 0,00 € 3.10 • Sonderposten 12.234.069,93 € 3.11 • Rückstellungen 795.000,00 € 3.12 • Verbindlichkeiten 3.706.720,56 € 3.13 • Passive Rechnungsabgren- zungsposten 611.422,10 € 3.14 Gesamtbetrag auf der Pas- sivseite 62.687.214,26 € Vorbelastungen künftiger Haushaltsjahre: • Ausfallbürgschaften 100.000,00 € • Ausfallhaftung nach § 88 GemO für Lakra-Darlehen 181.484,54 € • Eingegangene Verpflichtun- gen aus Leasingverträgen 0,00 € • In Anspruch genommene Ver- pflichtungserm. 0,00 € • Übertragene Haushaltser- mächtigung in das Folgejahr 13.437.000,00 € • Nicht in Anspruch genomme- ne Kreditermächtigungen 2.000.000,00 € 3. die Haushaltsrechnung entsprechend II Nr. 7 (Gesam- tergebnisrechnung) und Nr. 9 (Gesamtfinanzrechnung) des Jahresabschlusses 2023; 4. die Bilanz entsprechend II Nr. 10 des Jahresabschlus- ses 2023 5. die Zustimmung zu den Planabweichungen in der Er- gebnis- und Finanzrechnung entsprechend des Jahres- abschlusses 2023 (mit den überschrittenen Budgets und Deckungskreisen). Den nach dem Rechnungsergebnis geleisteten über- und außerplanmäßigen Ausgaben, wie in der Haushaltsrechnung aufgeführt und im Rechen- schaftsbericht näher erläutert, wird gemäß § 84 GemO zugestimmt; 6. der Rechenschaftsbericht für das Haushaltsjahr 2023 wird zur Kenntnis genommen; 7. die Zustimmung zu den Mittelübertragungen entspre- chend III. Nr. 15 des Jahresabschlusses 2023; 8. die Finanzrechnung der Investitionsmaßnahmen ent- sprechend V. Nr. 32 des Jahresabschlusses 2023; 9. der Beschluss über die Feststellung des Jahresab- schlusses 2023 ist dem Landratsamt Ravensburg als Rechtsaufsichtsbehörde nach § 95b Abs. 3 GemO vorzu- legen und ortsüblich bekannt zu geben. Die Gemeinde- prüfungsanstalt ist zu unterrichten. Der Jahresabschluss 2023 der Gemeinde Baindt liegt in der Zeit vom 24.06.2024 bis zum 02.07.2024 je ein- schließlich auf dem Rathaus, Zimmer 3.3 während der üblichen Sprechzeiten öffentlich aus. Gezeichnet Baindt, den 18.06.2024 Simone Rürup, Bürgermeisterin Feststellung der Jahresrechnung 2023 des EB Wasserversorgung 1. Feststellungsbeschluss Der Jahresabschluss 2023 des EB Wasserversorgung wurde vom Gemeinderat der Gemeinde Baindt am Nummer 25 Amtsblatt der Gemeinde Baindt Seite 5 18.06.2024 gemäß § 16 Abs. 3 des Eigenbetriebsgeset- zes in der Fassung vom 08.01.1992 in Verbindung mit der Eigenbetriebsverordnung vom 07.12.1992 wie folgt fest- gestellt. 1 Ergebnisrechnung 1.1 Summe Erträge 537.008,88 1.2 Summe Aufwendungen -610.479,26 1.3 Jahresüberschuss/Jahresfehl- betrag (Saldo aus 1.1 und 1.2) -73.470,38 nachrichtlich: Vorauszahlungen der Gemeinde auf die spätere Fehlbetragsab- deckung 0,00 Vorauszahlungen an die Ge- meinde auf die spätere Über- schussabführung 0,00 2 Finanzrechnung 2.1 Zahlungsmittelüberschus- s/-bedarf der Erfolgsrechnung -23.393,89 2.2 Finanzierungsmittelüberschus- s/-bedarf aus Investitionstä- tigkeit -76.162,29 2.3 Finanzierungsmittelüberschus- s/-bedarf (Saldo aus 2.1 und 2.2) -99.556,18 2.4 Finanzierungsmittelüberschus- s/-bedarf aus Finanzierungs- tätigkeit -50.850,00 2.5 Änderung des Finanzierungs- mittelbestands zum Ende des Wirtschaftsjahres (Saldo aus 2.3 und 2.4) -150.406,18 2.6 Überschuss/Bedarf aus wirt- schaftsplanunwirksamen Ein- zahlungen und Auszahlungen -15.299,72 3 Bilanzsumme 1.582.175,38 Davon entfallen auf der Aktiv- seite unter 3.1 • Immaterielles Vermögen 0,00 € 3.2 • Sachvermögen 1.260.751,53 € 3.3 • Finanzvermögen 321.423,85 € 3.4 • Abgrenzungsposten 0,00 € 3.5 • Nettoposition (nicht gedeckter Fehlbetrag 0,00 € 3.6 Gesamtbetrag auf der Aktiv- seite 1.582.175,38 € Davon entfallen auf die Passiv- seite unter 3.7 • Basiskapital 444.312,64 € 3.8 • Zweckgebundene Rücklagen 171.192,44 € 3.8 • Rücklagen aus Überschüssen des ordentlichen Ergebnisses -76.655,23 € 3.9 • Sonderposten 57.453,09 € 3.10 • Rückstellungen 12.500,00 € 3.11 • Verbindlichkeiten 962.274,44€ 3.12 • Passive Rechnungsabgren- zungsposten 11.098,00 € 3.13 Gesamtbetrag auf der Passiv- seite 1.582.175,38 4. Verwendung des Jahresgewinn Der ausgewiesene Jahresverlust nach Steuern in Höhe von 73.470,38 € ist auf neue Rechnung vorzutragen (Ver- lustvortrag -76.655,23 €). 5. die Haushaltsrechnung entsprechend Gesamtergeb- nisrechnung und Gesamtfinanzrechnung des Jahresab- schlusses 2023; 6. die Zustimmung zu den Planabweichungen in der Er- gebnis- und Finanzrechnung entsprechend des Jahres- abschlusses 2023 (mit den überschrittenen Budgets und Deckungskreisen). Den nach dem Rechnungsergebnis geleisteten über- und außerplanmäßigen Ausgaben, wie in der Haushaltsrechnung aufgeführt und im Rechen- schaftsbericht näher erläutert, wird gemäß § 84 GemO zugestimmt; 7. den Jahresabschlussbericht der RSW Steuerberatungs- kanzlei inkl. Lagebericht der Gemeinde für das Haushalts- jahr 2023 wird zur Kenntnis genommen; 8. die Finanzrechnung der Investitionsmaßnahmen ent- sprechend des Jahresabschlusses 2023; 9. der Beschluss über die Feststellung des Jahresab- schlusses 2023 ist dem Landratsamt Ravensburg als Rechtsaufsichtsbehörde nach § 95b Abs. 3 GemO vorzu- legen und ortsüblich bekannt zu geben. Die Gemeinde- prüfungsanstalt ist zu unterrichten. 10. Entlastung der Betriebsleitung Der Betriebsleitung wird hiermit gemäß § 16 Abs. 3 des Eigenbetriebsgesetzes vom 08.01.1992 Entlastung erteilt. 11. Die Wasserversorgung Baindt erstrebt gemäß der Wasserversorgungssatzung und der Betriebssatzung keinen Gewinn. Gezeichnet Baindt, den 18.06.2024 Simone Rürup, Bürgermeisterin Feststellung der Jahresrechnung 2023 des EB Abwas- serbeseitigung 1. Feststellungsbeschluss Der Jahresabschluss 2023 des EB Abwasserbeseiti- gung wurde vom Gemeinderat der Gemeinde Baindt am 18.06.2024 gemäß § 16 Abs. 3 des Eigenbetriebsge- setzes in der Fassung vom 08.01.1992 in Verbindung mit der Eigenbetriebsverordnung vom 07.12.1992 wie folgt festgestellt Seite 6 Amtsblatt der Gemeinde Baindt Nummer 25 1 Ergebnisrechnung 1.1 Summe Erträge 856.622,09 1.2 Summe Aufwendungen - 938.014,15 1.3 Jahresüberschuss/Jahresfehl- betrag (Saldo aus 1.1 und 1.2) -81.392,06 nachrichtlich: Vorauszahlungen der Gemein- de auf die spätere Fehlbetrag- sabdeckung 0,00 Vorauszahlungen an die Ge- meinde auf die spätere Über- schussabführung 0,00 2 Finanzrechnung 2.1 Zahlungsmittelüberschus- s/-bedarf der Erfolgsrech- nung 30.068,72 2.2 Finanzierungsmittelüber- schuss/-bedarf aus Investiti- onstätigkeit - 484.307,82 2.3 Finanzierungsmittelüber- schuss/-bedarf (Saldo aus 2.1 und 2.2) - 454.239,10 2.4 Finanzierungsmittelüber- schuss/-bedarf aus Finanzie- rungstätigkeit - 79.000,00 2.5 Änderung des Finanzierungs- mittelbestands zum Ende des Wirtschaftsjahres (Saldo aus 2.3 und 2.4) - 533.239,10 2.6 Überschuss/Bedarf aus wirt- schaftsplanunwirksamen Ein- zahlungen und Auszahlungen 0,00 3 Bilanzsumme 5.558.054,82 Davon entfallen auf der Aktiv- seite unter 3.1 • Immaterielles Vermögen 0,00 € 3.2 • Sachvermöge 4.930.395,57 € 3.3 • Finanzvermögen 311.090,16 € 3.4 • Abgrenzungsposten 316.569,09 € 3.5 • Nettoposition (nicht gedeckter Fehlbetrag 0,00 € 3.6 Gesamtbetrag auf der Aktiv- seite 5.558.054,82 € Davon entfallen auf die Passiv- seite unter 3.7 • Basiskapital 0,00 € 3.8 • Rücklagen 79.124,14 € 3.9 • Fehlbeträge des ordentlichen Ergebnisses 0,00 € 3.10 • Sonderposten 2.425.324,51 € 3.11 • Rückstellungen 425.886,00 € 3.12 • Verbindlichkeiten 2.627.720,17 € 3.13 • Passive Rechnungsabgren- zungsposten 0,00 € 3.14 Gesamtbetrag auf der Pas- sivseite 5.558.054,82 € 4. Verwendung des Jahresüberschuss Der ausgewiesene Jahresfehlbetrag in Höhe von 81.392,06 € ist auf neue Rechnung vorzutragen (Gebührenaus- gleichsrückstellung); 5. die Haushaltsrechnung entsprechend Gesamtergeb- nisrechnung und Gesamtfinanzrechnung des Jahresab- schlusses 2023; 6. die Zustimmung zu den Planabweichungen in der Er- gebnis- und Finanzrechnung entsprechend des Jahres- abschlusses 2023 (mit den überschrittenen Budgets und Deckungskreisen). Den nach dem Rechnungsergebnis geleisteten über- und außerplanmäßigen Ausgaben, wie in der Haushaltsrechnung aufgeführt und im Rechen- schaftsbericht näher erläutert, wird gemäß § 84 GemO zugestimmt; 7. der Lagebericht der Gemeinde für das Haushaltsjahr 2023 wird zur Kenntnis genommen; 8. die Finanzrechnung der Investitionsmaßnahmen ent- sprechend des Jahresabschlusses 2023; 9. der Beschluss über die Feststellung des Jahresab- schlusses 2023 ist dem Landratsamt Ravensburg als Rechtsaufsichtsbehörde nach § 95b Abs. 3 GemO vorzu- legen und ortsüblich bekannt zu geben. Die Gemeinde- prüfungsanstalt ist zu unterrichten. 10. Entlastung der Betriebsleitung Der Betriebsleitung wird hiermit gemäß § 16 Abs. 3 des Eigenbetriebsgesetzes vom 08.01.1992 Entlastung erteilt. 11. Die Abwasserbeseitigung erstrebt gemäß der Abwas- serbeseitigungssatzung und der Betriebssatzung keinen Gewinn. Gezeichnet Baindt, den 18.06.2024 Simone Rürup, Bürgermeisterin Für alle interessierten Bürger steht der Rechenschaftsbe- richt inklusive Anlagen auf der Homepage der Gemeinde. Sie finden diesen unter: https://www.baindt.de/rathaus-buergerservice/ge- meindeverwaltung/finanzen-der-gemeinde unter der Rubrik Jahresabschluss 2023 Nummer 25 Amtsblatt der Gemeinde Baindt Seite 7 Notdienste Fachärztlicher Notfalldienst Tel.: 116 117 (kostenlose Rufnummer, ohne Vorwahl) Zahnärztlicher Notfalldienst Tel.: 0761/120 120 00 Notfallpraxis Ravensburg Oberschwabenklinik - St. Elisabethen-Klinikum Elisabethenstr. 15, 88212 Ravensburg Öffnungszeiten Sa, So und an Feiertagen 10 - 18 Uhr Kinder Notfallpraxis Ravensburg Oberschwabenklinik – St. Elisabethen-Klinikum Ravens- burg Elisabethenstr. 15 88212 Ravensburg Öffnungszeiten: Sa, So und an Feiertagen 9 – 13 Uhr und 15 – 19 Uhr Tierarzt Samstag, 22. Juni und Sonntag, 23. Juni 2024 Kleintiergesundheitszentrum Ravensburg Evidensia, Tel.: 0751 - 36 31 40 - Telefonische Anmeldung erforderlich - Apothekennotdienst (Festnetz kostenfreie Rufnummer Tel.: 0800 00 22 833, Homepage: www.aponet.de) Samstag, 22. Juni 2024 Welfen-Apotheke Weingarten, Boschstraße 12, 88250 Weingarten, Tel: 0751 4 80 80 Sonntag, 23. Juni 2024 Zeppelin-Apotheke Ravensburg, Gartenstraße 24, 88212 Ravensburg, Tel: 0751 2 25 88 Organisierte Nachbarschaftshilfe Baindt Einsatzleitung: Frau Petra Maucher, Tel: 07502 62 10 98 Deutsches Rotes Kreuz Kreisverband Ravensburg e.V. • Hausnotruf und Mobilruf • DRK-Service Zeit (Hauswirtschaftlicher Unterstützungsdienst) • Menüservice für Senioren • Wohnberatung • Betreuungsgruppen für Menschen mit Demenz • Notruf 112 - Rettungsdienst Tel.: 0751/ 56061-0, Fax: 0751/ 56061-49 E-Mail: info@dkr-rv.de, Web: www.drk-rv.de Hospizbewegung Weingarten ∙ Baienfurt ∙ Baindt ∙ Berg e.V. Begleitung für schwerkranke und sterbende Menschen und ihre Angehörigen Hospiz Ambulant, Vogteistr. 5, Weingarten Telefon: 0751-180 56 382, Telefon: 0160- 96 20 72 77 (u.U. Anrufbeantworter, es erfolgt ein Rückruf) Ansprechpartnerin Dipl.-Päd. Dorothea Baur Persönliche Sprechzeit: Montag 16-18 Uhr, Mittwoch 11-13 Uhr Donnerstag 11-14 Uhr und nach Vereinbarung E-Mail: hospiz-weingarten@freenet.de Homepage: www.hospizbewegung-weingarten.de Spendenkonto: KSK Ravensburg IBAN: DE39 6505 0110 0086 1381 92 Störungs-Rufnummer Strom Tel. 0800 3629-477 (kostenfrei) Internet netze BW https://www.netze-bw.de/kunden/netzkunden/service/ stoerungsmeldungen/index.html Bei Störung der Gasversorgung Telefon 0800/804-2000 Wasserversorgung Tel.: (0751) 40 00-919 und nach Dienstschluss Tel.: 0160 44 94 235 Hotline Müllentsorgerfirmen Veolia/ Hofmann Bad Waldsee (bei Fragen rund um die Leerung/Abfuhr) Tel.: 0800/35 30 300 Hotline Landratsamt Ravensburg (allg. Fragen zum Thema Müll, Behältergemeinschaften etc.) Tel.: (0751) 85-23 45 Ergänzende unabhängige Teilhabeberatung (EUTB) Ravensburg-Sigmaringen Beratung und Information zu Ansprüchen bei Teilhabeein- schränkung durch chronische Erkrankung und Behinderung. Schubertstr. 1, 88214 Ravensburg - Telefon 0751 99923970 - E-Mail: info@eutb-rv-sig.de Sozialstation St. Anna - Pflegebereich Baienfurt – Baindt – Ravensburger Straße 35, 88250 Weingarten Tel: 0751-560010, Fax: 0751- 5600123 E-Mail: elena.daubert@stiftung-liebenau.de Internet: www.stiftung-liebenau.de/pflege Lebensräume für Jung und Alt Frau Schäch, Sprechzeiten: Di + Do 15:00 – 17:30 Uhr Dorfplatz 2/1, 88255 Baindt, Tel. (07502) 92 16 50, E-Mail Baindt: lebensraum.baindt@stiftung-liebenau.de WOHLFÜHLTREFF Für Menschen mit demenzieller Veränderung Immer Dienstag von 14 bis 17 Uhr Dietrich-Bohnhoeffer-Saal, Dorfplatz 2, Baindt Fahrdienst ist möglich Info und Anmeldung: Frau Munding, 0751 36360-116 oder betreuung-stellv@sozialstation-schussental.de BETREUTER MITTAGSTISCH Für Menschen mit demenzieller Veränderung Immer Freitag von 11 bis 14 Uhr Weingarten, Maybachstraße 1 Fahrdienst ist möglich Info und Anmeldung: Frau Munding, 0751 36360-116 oder betreuung-stellv@sozialstation-schussental.de Seite 8 Amtsblatt der Gemeinde Baindt Nummer 25 Sterbefall am Wochenende Es ist nicht notwendig, einen Sterbefall bei der Gemeindever- waltung am Wochenende anzuzeigen. Bitte vereinbaren Sie mit dem Pfarramt einen Termin für die Bestattung. Sollte die Beerdigung bereits am Dienstag erfolgen, ist es ausreichend, wenn die Gemeindeverwaltung am Montagvormittag darüber informiert wird. Die meisten Bestattungsunternehmen haben einen Schlüssel für die Aussegnungshalle in Baindt. An alle Amtsblatt-Bezieher Haben Sie Ihr Amtsblatt nicht bekommen? Dann rufen Sie bitte im Rathaus unter 07502 94 06 26 an. Ver- gewissern sie sich aber bitte vorher, ob Ihre Hausnummer gut sichtbar und der Briefkasten mit Ihrem Namen versehen ist. ✄ ✄ Bezirk 1 Am Föhrenried Am Umspannwerk Baienfurter Straße Birkenstraße Buchenstraße Mehlisstraße Riedsenn Sumeraugasse Schachener Straße Wickenhauser Straße Bezirk 2 Badweg Blumenstraße Bronnenstubenweg Dahlienstraße Hubertusweg Klosterhof Krokusweg Lilienstraße Mühlstraße Nelkenstraße Thumbstraße Nr. 47 - 81 Tulpenstraße Veilchenstraße Bezirk 3 Fliederstraße Kornblumenstraße Marsweilerstraße Rosenstraße Spielmannsweg Zeppelinstraße Bezirk 4 Hasenweg Hirschstraße ab Nr. 164 Kümmerazhofer Weg Marderstraße Mochenwangener Straße Reishaufen Sulpacher Straße Bezirk 5 Brühl Dorfplatz Eichenstraße Eschenstraße Gartenstraße Innere Breite Küferstraße Ziegeleistraße Bezirk 6 Grünenbergstraße Annabergstraße Nr. 60 Im Voken Jägerweg Lerchenstraße Sperlingweg Stöcklisstraße Storchenstraße Bezirk 7 Boschstraße Daimlerstraße Dieselstraße Dornierstraße Maybachstraße Röntgenstraße Bezirk 8 Benzstraße Dachsstraße Eichhorngasse Friesenhäusler Straße Froschstraße Fuchsstraße Hirschstraße Nr. 1 - 50 Igelstraße Iltisstraße Liebigstraße Rehstraße Siemensstraße Wieselgasse Bezirk 9 Amselstraße Annabergstraße Erlenstraße Kiesgrubenstraße Schönblick Sonnenstraße Thumbstraße Nr. 1 - 36 Ziegelhalde Gemeindeverwaltung Baindt Telefon (07502) 9406-0 Fax (07502) 9406-18 E-Mail info@baindt.de Internet www.baindt.de Öffnungszeiten: (Achtung: vorübergehende Änderung) Montag 8:00 - 12:00 Uhr 14:00 - 16:00 Uhr Dienstag 8:00 - 13:00 Uhr 14:00 - 18:00 Uhr Mittwoch bis Freitag 8:00 - 12:00 Uhr Direktdurchwahlnummern Bürgermeisterin Frau Rürup 9406-10 Vorzimmer 9406-17 Amtsblatt 9406-26 Bauamt Leitung Bauamt Frau Jeske 9406-51 stellvertr. Leitung Bauamt Herr Hohenhausen 9406-52 Ortsbaumeister Herr Roth 9406-53 Sachbearbeitung Frau Scheid 9406-54 Klimakoordinator Herr Roth 0157 80661690 E-Mail: klima@b-gemeinden.de Hauptamt Leitung Hauptamt Frau Stocker (geb. Maurer) 9406-40 stellvertr. Leitung Hauptamt Ordnungsamt Frau Heilig 9406-11 Bürgeramt Passamt, An-/Abmeldung, Frau Brei/Frau Nowak/ 9406-12 Führerschein, Fischerei Frau Ziegler Fundamt Einwohnermeldeamt Frau Nowak/Frau Ziegler 9406-14 Volkshochschule Frau Brei 9406-12 Gewerbeamt Frau Brei 9406-12 Rentenberatung Herr Bautz 9406-14 Standesamt Herr Bautz 9406-14 Friedhofswesen Herr Bautz 9406-14 Hallenbelegung SKH Frau Gerhardt 9406-26 Fachbereichsleitung Bildung und Betreuung Frau Flintrop 9406-41 Kindergartenabrechnung Frau Liche 9406-43 Finanzverwaltung Leitung Kämmerei Herr Abele 9406-20 stellvertr. Leitung Kämmerei, Stabsstelle polit. Steuerung Frau Gerhardt 9406-26 Kasse Herr Müller 9406-22 Kasse Frau Weber 9406-24 Wasser, Grundsteuer Frau Stavarache 9406-21 Hunde-/ Gewerbesteuer Frau Winkler 9406-23 Einrichtungen der Gemeinde Bauhof Herr Mohring 9121-30 Feuerwehrhaus 9121-34 Feuerwehrkommandant Herr Bucher 0151 58040840 Gemeindebücherei Frau Lins 94114-170 Schenk-Konrad-Halle Herr Forderer 0152 25613911 Kindergärten Sonne Mond und Sterne Leitung Altbau 94114-140 E-Mail: leitung.altbau@kiga.baindt.de Leitung Neubau 94114-141 E-Mail: leitung.neubau@kiga.baindt.de Leitung Schulgebäude 94114-142 u. -143 E-Mail: leitung.schulgebaeude@kiga.baindt.de St. Martin 2678 Waldorfkindergarten 5558664 Schulen: Klosterwiesenschule (KWS) und SBBZ Sehen Baindt Rektorin (KWS) Frau Heberling 94114-132 Sekretariat (KWS) Frau Mohring 94114-133 Schulsozialarbeit (KWS) Frau Nandi 94114-172 Schulhausmeister (KWS) Herr Tasyürek 0178 4052591 SBBZ Sehen 94190 Pfarrämter Katholisches Pfarramt 1349 Kath. Gemeindehaus Bischof-Sproll-Saal Anmeldung Frau Moosherr (0751) 18089496 E-Mail: gudrun.moosherr@gmail.com Evangelisches Pfarramt (0751) 43656 Ev. Gemeindehaus Dietrich-Bonhoeffer-Saal Anmeldung Frau Kutter (0751) 43656 E-Mail: pfarramt.baienfurt@elkw.de Polizei Polizeirevier Weingarten (0751) 803-6666 Notrufe Polizei 110 Feuerwehr, Notarzt, Rettungsdienst 112 Nummer 25 Amtsblatt der Gemeinde Baindt Seite 9 Veranstaltungen Juni 22.-24.06. Dorffest Musikverein unterer Schulhof 22.06. Mitgliederversammlung VdK Weingarten 26.06. Mitgliederversammlung Blutreitergruppe BSS Juli 03.07. Blutspendetermin DRK SKH 06.07. Dachser-Cup SV Baindt Sportplatz 12.07. Kameradschaftsabend Musikverein 12.07. Hl. Blutfest Blutreiter Bad Wurzach 16.07. Gemeinderatssitzung Rathaus 17.07. Sommerfest Seniorentreff BSS 19.07. Kameradschaftsabend Feuerwehr 24.07. Mitgliederversammlung Reitergruppe 26.-28.07. Weinfest Schalmeienkapelle unterer Schulhof August 24.+25.08 Reitturnier Reitplatz 30.08. Blutspendetermin DRK Baienfurt Bücherei Fußball EM 2024 Die Meisterschaft hat endlich begonnen. Um richtig mitreden zu können gibt es in der Bü- cherei die neuesten Bücher mit Daten, Fakten und Statistiken. Vorstellung der Mannschaften und der Top-Spieler sowie die Beschreibung der Spielstätten. Es gibt Biografien über Lewandowski, Haaland, Ronaldo und Mbappé, wie war ihr Weg in die Nationalmannschaft, ihre größten Erfolge. Komm in die Bücherei und mach dich schlau. Zur Informationi Ein Kommen und Gehen - Vortrag über die Analogien zwischen dem Anfang und dem Ende unseres Lebens Geburt und Tod bilden den Rahmen um unsere Existenz. Wir halten diese beiden Ereignisse für die größten Ge- gensätze. Doch ist das wirklich so? Die Doula Sonja Emsberger und die Sterbeamme Heike Lander, machen in ihrem Vortrag anhand zahlreicher Beispiele deutlich, dass es erstaunlich viele Ähnlichkeiten bei den Prozessen des Geborenwerdens und des Sterbens gibt – aber auch genauso viele Unterschiede in unserem Umgang damit. Sie stellen fest, wie untrennbar verwoben diese Stationen unseres Lebens miteinander sind. Und la- den Sie auf kurzweilige und bodenständige Weise zu dem ein oder anderen Perspektivwechsel ein – nicht zuletzt auch mit Blick auf das Leben, das dazwischen stattfindet. Ort: Hospiz Ambulant, Vogteistr. 5, Weingarten Termin: Donnerstag 27.06.2024, 19 Uhr Referentinnen: Heike Lander, Sterbeamme, Sonja Emsberger, Doula Wir bitten um telefonische Anmeldung: 0751 180 56 382 Klima-Spartipp des Monats Juni: Spartipp-ABC - Teil 1 Mit dieser Ausgabe feiert der Spartipp sein 25. Jubiläum. Da auf 25 bekanntlich 26 folgt, wird in Form eines ABCs auf die Tipps der Vergangenheit zurückgeschaut. Seite 10 Amtsblatt der Gemeinde Baindt Nummer 25 A wie „Aus ist das neue In“, denn wer elektronische Geräte und das Licht ausschaltet, wenn diese nicht mehr genutzt werden, spart bares Geld. B wie „Bleibt die Tür im Winter zu, hast du vor der Kälte Ruh“! Denn mit geschlossenen Türen im Winter, bleibt die Wärme im Raum. C wie Cool Man (and Woman), denn selbst coole Men- schen, sollten keinen zu kühlen Kühlschrank haben. Die optimale Kühlschrank-Temperatur liegt bei 7°C für das mittlere Kühlfach. D wie Dark Mode, denn durch ein Senken der Hellig- keit von Displays bei Smartphones mit sogenannten OLED-Displays wird weniger Energie benötigt. E wie „Ein Topf ohne Deckel, ist wie ein Fass ohne Boden“, denn nur wenn Herdplatte, Topf und Deckel größenmäßig zueinander passen, lässt sich damit über die Hälfte der Energie beim Kochen einsparen. F wie Frühjahrsputz 2.0, denn auch digital sollte nicht nur zur Kehrwoche, sondern am besten das ganze Jahr über Unrat in Form von nicht mehr benötigten Dateien und Mails gelöscht werden. G wie „Gehst du aus dem Raum hinaus, schalte stets Bild- schirm aus!“ H wie Harald Blauzahn war ein berühmter Wikingerkö- nig. Für das nach ihm benannte Bluetooth gilt wie bei vielerlei Technik, einfach abschalten, wenn dieses nicht benötigt wird. I wie indirekter Rebound-Effekt, dieser liegt vor, wenn die gesparten Energiekosten in neue elektronische Ge- räte investiert werden. J wie „Jedes Grad (weniger) zählt“, denn beim Heizen lässt sich bei einer Absenkung der Raumtemperatur von nur einem Grad Celsius, bereits sechs Prozent an Energie einsparen. K wie „Kleinvieh macht auch Mist!“ Denn auch viele klei- ne Einsparmaßnahmen haben in Summe doch eine im- mense Wirkung. L wie Lost Places, denn manches Mailpostfach quilt so über, dass man sich vorkommt wie an einem verlassen Ort. Hier hilft dann nur noch löschen. M wie „Mit Fuß vom Gas, macht Tanken Spaß“! Spaß ist zwar etwas übertrieben, aber zumindest lässt sich mit einer sparsamen und vorausschauenden Fahrweise bis zu 25 Prozent Kraftstoff sparen. Fortsetzung folgt und zwar im Juli. Florian S. Roth Gemeinden Baienfurt, Baindt und Berg Koordinator für eine klimaneutrale Kommunalverwal- tung - gefördert durch das Ministerium für Umwelt, Klima und Energiewirtschaft BW Mobil: 0157 80661690 klima@b-gemeinden.de Kirchliche Nachrichten Katholische Kirchengemeinde St. Johannes Baptist Baindt Kath. Pfarramt • 88255 Baindt • Thumbstraße 55 22. Juni - 30. Juni 2024 Gedanken zur Woche: Nicht müde werden, sondern dem Wunder leise wie einem Vogel die Hand hinhalten. Hilde Domin Samstag, 22. Juni 18.30 Uhr Baienfurt – Eucharistiefeier Sonntag, 23. Juni – 12. Sonntag im Jahreskreis 10.00 Uhr Baindt – Eucharistiefeier Ministranten: Lisa Schad, Rafael Dorn, Nele Gründler, Pia Kreutle, Marian Schäfer, Mona Stiefvater († Agathe und Adam Zimmermann, Johann Germann, Adalbert Berger, Jutta und Hugo Futterer, Silvia Snoek, Maria Kaplan, Maria und Donatus Kaplan, Josef Jerg, Franz und Eugen Schmidt, Kurt Städele, Jahrtag: Lucia Fischer, Eduard Gelzenlichter) 11.15 Uhr Baindt – Taufe von Timo Dienstag, 25. Juni 07.50 Uhr Baindt - Schülergottesdienst Mittwoch, 26. Juni 09.00 Uhr Baienfurt - Eucharistiefeier Donnerstag, 27. Juni 07.45 Uhr Baienfurt - Schülergottesdienst Freitag, 28. Juni 08.30 Uhr Baindt - Rosenkranz 09.00 Uhr Baindt – Eucharistiefeier 16.00 Uhr Baindt – Wortgottesfeier im Pflegeheim Selige Irmgard Samstag, 29. Juni – Petrus und Paulus 18.30 Uhr Baindt – Eucharistiefeier Ministraten: Laureen Hartmann, Benjamin Stiefvater, Al- exandra Schnez, Daniela Schnez, Emil Schütz- bach, Max Schützbach, Emilia Stotz († Josefine Heine, Paula und Rupert Gross mit Angehörigen, Anton Ortner, Walter Frei, Anna und Johann Bergen, Paul Lehmann, Hedwig Kuch) Sonntag, 30. Juni – 13. Sonntag im Jahreskreis 10.00 Uhr Baienfurt – Eucharistiefeier Rosenkranzgebet im Juni Im Juni laden wir ganz herzlich ein zum Rosenkranzgebet jeden Freitag um 8.30 Uhr vor dem Gottesdienst. Sprechzeiten Pfarrer Bernhard Staudacher Nach telefonischer Vereinbarung (Tel. 912623) Thumbstraße 55, Baindt E-Mail-Adresse: bernhard-staudacher@gmx.de Nummer 25 Amtsblatt der Gemeinde Baindt Seite 11 Sprechzeiten Gemeindereferentin Silvia Lehmann Nach telefonischer Vereinbarung Büro: Kirchstraße 8, Baienfurt Tel. 0751 / 5576199, (Tel. privat 943630) E-Mail-Adresse: Silvia.Lehmann@drs.de Sprechzeiten Gemeindereferentin Regina Willmes Nach telefonischer Vereinbarung Büro: Kirchstraße 8, Baienfurt Tel. 0751 / 56969624 E-Mail-Adresse: Regina.Willmes@drs.de Gemeindehaus St. Martin / Bischof-Sproll-Saal: Belegung und Reservierung Frau Gudrun Moosherr Tel. 0751-18089496 E-Mail: gudrun.moosherr@gmail.com Katholische Kirchenpflege Baindt: Bankverbindung: KSK Ravensburg IBAN DE 4365 0501 1000 7940 0985 BIC SOLADES1RVB Kath. Pfarramt St. Johannes Baptist Thumbstr. 55, 88255 Baindt Pfarramtssekretärin Frau Christiane Lott Telefon 07502 – 1349 Telefax 07502 – 7452 Stjohannesbaptist.baindt@drs.de www.katholisch-baienfurt-baindt.de Öffnungszeiten Dienstag 09.30 – 11.30 Uhr Donnerstag 15.00 – 18.00 Uhr Freitag 09.30 – 11.30 Uhr Kath. Pfarramt Mariä Himmelfahrt Kirchstraße 8, 88255 Baienfurt Telefon 0751 - 43633 Telefax 0751 - 58812 kathpfarramt.baienfurt@drs.de Urlaub Pfr. Staudacher Von Dienstag, 2. Juli bis Donnerstag 25. Juli ist Pfarrer Staudacher im Urlaub. In dieser Zeit finden an den Werk- tagen Mittwoch und Freitag um 9 Uhr keine Gottesdiens- te statt. Beerdigungsdienst hat Gemeindereferentin Frau Silvia Lehmann. Ein Herz geht auf Familiengottesdienst am Sonntag, 23.06.2024 um 10:00 Uhr in der katholischen Kirche in Baindt Frauenbund Baienfurt Spirituelles Wandern in Bezau/Vorarlberg Wochenende für Frauen - Seelenkraftor- te entdecken Eine Auszeit für Körper und Geist bietet dieses Wochenende in Bezau an. Wir be- ginnen mit einem gemeinsamen Auftakt und einem leckeren Menü aus vier Gängen. Den Tag schließen wir mit einem Abendspaziergang zur Kneippanlage und dem Blumenlabyrinth ab. Nach dem Frühstücksbuffet am Freitag wandern wir zur Arche, eine Kirche auf Stelzen, mit Impuls in den Tag und anschl. Wanderung. Am Samstag ist Bergwandern angesagt, von 650 auf 1.208 m, zur Mittelstation Sonderdach. Ziel ist die Niedere. Spirituelle Impulse auf dem Weg laden zum Kraftschöpfen ein. Auf der „Niedere“ werden wir von einer überwältigenden Aussicht und einer vielfältigen Pflan- zenvielfalt belohnt. Über den Panoramaweg kommen wir zum Höhepunkt, die Kapelle St. Theodul, ein echter Seelenkraftort. Unter dem Motto“ Kirchen, Kapellen und Känzele“ wandern wir am Sonntag spirituelle Orte ab. Wichtig: gute Kondition, Bergschuhe und Trinkflasche mitbringen! Ort: Seminar- und Gästehaus „Im Kloster Bezau“, Platz 38, A-6870 Bezau Termin: Donnerstag, 15.08., 18:00 Uhr - Sonntag, 18.08.2024, ca. 17:00 Uhr Veranstalter: Katholischer Deutscher Frauenbund (KDFB) Diözese Rot- tenburg-Stuttgart Kosten: Einzelzimmer 350 € (KDFB-Mitglieder 310,00 €), Doppel- zimmer 300 € (KDFB-Mitglieder 260 €) inkl. Halbpension und Bergbahnen Anmeldung: Bei Andrea Schorrer, Tel. 553366 Donnerstag, 27.6.2024, Einladung ab 14.30 Uhr in die Bäckerei Mayer, Niederbiegerstraße, Stammtisch für Frauen jeden Alters Treffen zum gemütlichen Beisammensein. Wir freuen uns auf ein Wiedersehen! Mittwoch, 3. Juli 2024 18.30 Uhr Messe in der kath.Kirche in Baienfurt ab 19.30 Uhr Hauptversammlung im kath. Gemeindehaus Tagesordnung: 1. Begrüßung durch die Vorsitzenden 2. Rückblick und Tätigkeitsbericht der Schriftführerin 3. Bericht der Kassiererin 4. Entlastung der Vorstandschaft 5. Ehrung langjähriger Mitglieder 6. Fragen der Mitglieder, Verschiedenes Wir laden Sie herzlich ein zu unserer Hauptversammlung. Es gibt ein Salatbüffet. Die Vorstandschaft Dienstag, 11.6.2024 Wir fuhren in Fahrgemeinschaften nach Bad Waldsee. Von der „Therme“ aus gingen wir zu Fuß in den Kräu- tergarten des Kneippvereins Bad Waldsee. Dort wurden wir von Alexia Mayer und Susanne Gretzinger erwartet. Es ist sehr erstaunlich, was in diesem relativ kleinen Fle- cken Erde alles wächst. 20 Frauen lauschten den Erklärungen, viele Tipps und Hinweise auf Heilkräuter wie z. B. Melisse, Rosmarin, Herz- gespann und vieles mehr. Es gab viele gute Hinweise, wie diese haltbar gemacht werden oder richtig als Tee ver- arbeitet werden. Da staunten selbst die „alten Hasen“ von Hausfrauen, die die Verwendung von vielen Kräutern praktizieren und doch noch viel dazu lernten. Seite 12 Amtsblatt der Gemeinde Baindt Nummer 25 Anschließend führte uns der Weg ins nahe gelegene Park- hotel und wir erfreuten uns an Kaffee und Kuchen und einer tollen Plauderstunde. Danke an Frau Mayer und Frau Gretzinger für den guten, infor- mativen Nachmittag. ÖKUMENE – gemeinsam als Christen Einladung zur Taizéandacht in Baindt Wir laden Sie alle recht herzlich ein zu unserer ökumenischen Taizéandacht am 23. Juni 2024 um 19.00 Uhr in den Die- trich-Bonhoeffer-Saal in Baindt. Wir freuen uns, wenn Sie mit uns zusammen die Andacht feiern. Evangelische Kirchengemeinde Baienfurt-Baindt Tel.: 0751/43656, Fax: 0751/ 43941; E-Mail-Adresse: pfarramt.baienfurt@elkw.de Homepage: www.evangelisch-baienfurt-baindt.de Pfarrbüro: Öschweg 32, Baienfurt, Tel.: 0751/ 43656 Pfarrer M. Schöberl Öffnungszeiten Di 7.00 - 9.00 + 13.00 - 15.00, Do 10.00 - 13.00 Uhr Wochenspruch: Einer trage des andern Last, so werdet ihr das Gesetz Christi erfüllen. Gal 6,2 Freitag, 21. Juni 14.30 Uhr Baindt Kino „Das fliegende Klas- senzimmer, Dietrich-Bon- hoeffer-Saal 16.15 Uhr Baindt Kino „Zoomania“, Die- trich-Bonhoeffer-Saal Sonntag, 23. Juni 4. So. n. Trinitatis 10.30 Uhr Baienfurt Abendmahlsgottesdienst mit Taufe, Ev. Kirche (Schöberl) 10.30 Uhr Baienfurt Gottesdienst im Pflegeheim (Prädikant W. Gross) 10.30 Uhr Baienfurt Kinderkirche, Ev. Gemein- dehaus 19.00 Uhr Baindt Taizéandacht, Dietrich-Bonhoeffer-Saal Montag, 24. Juni 20.00 Uhr Baienfurt Kirchenchorprobe, Ev. Ge- meindehaus Mittwoch, 26. Juni 19.00 Uhr Baienfurt Kirchengemeinderatssit- zung, Ev. Gemeindehaus Donnerstag, 27. Juni 20.00 – 21.00 Uhr Baienfurt Ur-Geschichte, Ev. Gemein- dehaus (Schöberl) Sonntag, 30. Juni 5. So. n. Trinitatis 10.30 Uhr Baienfurt Gottesdienst mit Taufe, Ev. Kirche (Schöberl) 10.30 Uhr Baienfurt Kinderkirche, Ev. Gemein- dehaus Gedanken zum Wochenspruch „Gemeinsam sind wir stark!“ – Eine Haltung, die uns menschheitsge- schichtlich das Überleben gesichert hat. Doch sie gerät heute immer wieder in den Hintergrund. Wenn ich nur danach frage, was es mir oder meiner Familie bringt, wenn ich mich engagiere, dann funktioniert unsere Gesellschaft nicht mehr lange. Es ist so gut, dass viele Menschen diesem Trend entgegenleben und anpacken, wo es nötig ist. Denn Nächstenliebe ist keine abstrakte Idee, es gilt sie im All- tag praktisch werden zu lassen. Gottes Segen dazu! – Ihr Pfarrer Martin Schöberl Ur-Geschichte(n) – 7 Wochen mit dem Anfang der Bibel Wir treffen uns donnerstags, 20-21 Uhr im Ev. Gemeindehaus, Öschweg 30, in Baienfurt. – Die Abende können auch einzeln gewinnbringend besucht wer- den. Nächste Termine: 27. (Genesis 6,1-4: Fleisch und Geist) & 4.7. (Genesis 6,5-8; 7,1-10; 8,20-22: Tod und Rettung) & 11.7. (Genesis 9,1-17.28: Bund und Leben) & 18. Juli 2024 (Ge- nesis 11,1-10: Sprache und Verwirrung) Ich freue mich auf die gemeinsame Entdeckungsreise! – Martin Schöberl, Pfarrer Alles, was ihr tut, soll in Liebe geschehen! – Gemeindefest mit „Kirche Kunterbunt“ Am Sonntag, den 09.06.2024, fand ab 10.30 Uhr das Ge- meindefest der evangelischen Kirchengemeinde Baien- furtBaindt in und um das evangelische Gemeindehaus im Öschweg statt. Beginnend mit einem interaktiven Gottesdienst, der dank des großen Schirms trotz des unbeständigen Wetters im Freien stattfinden konnte, gestaltete sich an diesem Tag ein buntes Fest für Jung und Alt. Im Format der „Kirche Kunterbunt“, von dem schon im letzten Jahr das Fest profitierte, konnten sich alle Gottesdienstbesucher*innen in kleinen Workshops mit einbringen und zur aktuellen Jahreslosung vielfältige Dinge erleben: Vom Herzsport- workshop, bei dem zu einer biblischen Heilungsgeschichte gearbeitet wurde, bis zum Chor, der in kurzer Zeit zwei neue passende Lieder einübte, vom Nachdenken über Nächstenliebe beim Roten Kreuz bis zur Segensdusche, bei der man sich gegenseitig freundliche Worte auf den Rücken schreiben konnte, war vieles geboten. Nachdenk- liches und Fröhliches fand seinen Platz. Nummer 25 Amtsblatt der Gemeinde Baindt Seite 13 Der Gottesdienst, von Pfarrer Martin Schöberl geleitet, wurde weiterhin durch den Kirchenchor unter Leitung von Olga Tissen sowie durch ein kleines Anspiel der Kin- derkirche im Rahmen der Schriftlesung bereichert. Im Anschluss standen das ge- mütliche Beisammensein, Gemeinschaft und Austausch im Vordergrund. Eine Tom- bola mit tollen Preisen zu- gunsten der Diakonie-Kata- strophenhilfe „Hochwasserhilfe“ erfreute sich großer Beliebtheit. Bei Leberkäse und Falafel, Salaten, später Kaffee und Kuchen unterhielten sich Jung und Alt, Familien und Seniorinnen. Es war eine sehr angenehme und entspannte Atmosphäre. Dank gilt allen Organisator*innen sowie in- ternen und externen Beitra- genden, die das Fest mit ih- ren Fähigkeiten und ihrem Einsatz ermöglicht haben. Alles, was ihr tut, soll in Liebe geschehen! – diese Losung und das Erinnern an das schöne Fest tragen wir mit uns bis ins nächste Jahr. Dr. Mirijam Steinhauser Herzliche Einladung zum Kino-Nachmittag Am: 21.6.24 Um: 14.30 Uhr Das fliegende Klassenzimmer Um: 16.15 Uhr Zoomania Wo: Dietrich-Bonhoeffer Saal Baindt 1.Treffpunkt: 14.15 Uhr 2. Treffpunkt: 16.00 Uhr vor dem Rathaus am Dorfplatz Eintritt frei Der kreative Montag bietet an Neues aus dem Kreativen Montag. Wir wollen sehr komprimiert an nur einem Montag im Monat ein kreatives Ange- bot machen. Wir denken dann kann intensiv das Thema zu Hause weiterverfolgt werden. Dazu laden wir herzlich ein Juli: 8.7. Birgit Schwartz-Glonneg- ger: „Wasser bringt Erfrischung“ Aqua- rell Seite 14 Amtsblatt der Gemeinde Baindt Nummer 25 August: 12.8. Walter Feil: „Tropfbilder“, Acryl oder Tusche September: 9.9. Petra Keller: „Kleine Aufmerksamkeiten - selbst hergestellt“, Papierarbeiten Anmeldungen bitte immer bis spätestens 4 Tage vor dem Termin Petra Neumann-Sprink Tel. : 0751-52501 p.neumann.sprink@gmx.de Kreativer Montag im Dietrich-Bonhoeffer-Saal in Baindt, Dorfplatz 2/1 Wir beginnen – wenn nichts anderes angegeben ist – um 8.30 Uhr, Ende gegen 11.30 Uhr. Der Kostenbeitrag beträgt in der Regel € 7,50; Material nach Verbrauch Christliche Brüdergemeinde Baienfurt (Baptisten) e.V. Baindter Str. 11, 88255 Baienfurt Homepage: www.baptisten-baienfurt.de E-Mail: info@baptisten-baienfurt.de Tage der Guten Nachricht vom 20. - 23. Juni Was ist die Hauptsache des Lebens? Wozu leben wir auf dieser Welt? Geht es um Gesundheit? Um Reichtum? Um Anerkennung? Um Freude? Um Sicherheit? Das sind Fragen, die sich viele Menschen stellen. Doch wo finden wir Antworten darauf? Wo erfahren wir, worum es wirk- lich geht? Mit folgender Themenreihe behandeln wir Lebensfragen, die Sie sich vielleicht auch schon gestellt haben. Hiermit laden wir Sie herzlich zu den Vorträgen ein! Donnerstag, 20.06.2024: Hauptsache gesund?! Freitag, 21.06.2024: Hauptsache sicher?! Samstag, 22.06.2024: Hauptsache tolerant?! Sonntag, 23.06.2024: Hauptsache religiös?! Unsere Gottesdienste sind offen für Besucher und fin- den sonntags um 10 Uhr statt. Weitere Veranstaltungen werden auf der Homepage der Brüdergemeinde ange- kündigt. Vereinsnachrichten Jugendfußball Jugendfußball Ergebnisse D-Junioren SV Baindt- SG Baienfurt I 1:5 Zum letzten Heimspiel der Saison erwartet unsere D-Jugend die Nachbarn aus Baienfurt zum Derby. Von Beginn an entwickelte sich ein temporeiches Spiel, wobei man gleich spürte, dass es gegen die spielstarken Gäste ein schwieriges Match werden würde. Die ersten 15 Minuten konnte man das Spiel ausgeglichen gestalten und auch selbst einige gute Chancen erarbeiten. Allerdings wurde der Druck der Gäste immer größer und so erzielten sie in der 17. Minute das 0:1. Das Pressing der Gäste hielt an und die Entlastungsangriffe wurden seltener. Letztlich konnten wir uns bei unserem Torhüter Max bedanken, der mit einigen herausragenden Paraden dafür sorgte, dass es zur Halbzeit nur 0:1 stand. Nach der Pause wollten die Jungs mehr Einsatz zeigen und die Zweikämpfe annehmen, allerdings musste man nach einem Doppelschlag in der 39. und 40. Minute das 0:2 und 0:3 hinnehmen. Nun versuchten unsere Jungs sich auch mal durchzusetzen und so kam man auch nach einem schönen Spielzug durch Mo zum 1:3 Anschlusstref- fer. Jetzt wurde nochmals alles versucht aber die Kräfte schwanden und die Gäste hatten mehr Möglichkeiten zu wechseln und so musste man in der 57. und 60. Minute noch 2 Gegentreffer hinnehmen zum Endstand von 1:5. Somit stand am Ende eine verdiente, wenn auch vielleicht etwas zu hohe Niederlage. Es spielten: Max Sch., Rafael D., Anton P., Ben D., Lucca B., Mohamad B., Leon K., Giulio A., Luis H., Anton St., Felix Sch., Michael N. Bambini Nicht nur die EM lässt Fußballherzen höherschlagen: Bambini-Spieltag in Baindt Auf den fulminanten Auftakt der Nationalmannschaft in München folgte am Samstag, den 15.6., das zweitwichtigs- te Fußballereignis des Wochenendes: der Bambini-Spiel- tag in Baindt. Kurz vor Spielbeginn um 10:00 Uhr hörte der Regen auf, sodass der Spaß beginnen konnte. Mit zwei bis drei Mann- schaften traten der SG Baienfurt, TSB Ravensburg, FV Waldburg, SV Weingarten, SV Weissenau und der SV Baindt hochmotiviert gegeneinander an. Für Baindt gin- gen Alex, Andreas, Hugo, Jonas, Lewis, Manuel, Maxi, Mert, Mika, Robin, Theo und Tim auf den Platz und spielten mit Begeisterung. Als das letzte Spiel um 12:30 Uhr vorbei war, fand der Vormittag seinen Ausklang bei einer leckeren Portion Pommes. Schon jetzt freuen wir uns auf den Dachser Cup am Sonn- tag, den 7. Juli. Bericht: Sabrina Jäck Nummer 25 Amtsblatt der Gemeinde Baindt Seite 15 TC Baindt e.V. Am vergangenen Wochenende waren nun alle Mannschaften des TC am Start. KIDs-Cup U12: Bezirksstaffel 1 SPG Horgenzell/ Schmalegg – TC Baindt 2:4 Am Mittwoch, 12.06.2024, hatte unsere Kids-Cup Mann- schaft das erste Auswärtsspiel dieser Saison gegen die SPG Horgenzell/Schmalegg. Pünktlich um 16 Uhr began- nen bei angenehmen Temperaturen und trockenem Wet- ter die Einzelbegegnungen. Sowohl Cedric (1:4, 0:4), Jakob (0:4, 0:4) als auch Jose- fine (1:4, 0:4) konnten sich deutlich gegen ihre Gegner und Gegnerinnen durchsetzen. Emilia kämpfte in ihrem ersten Kids-Cup-Spiel sehr stark, musste sich aber doch geschlagen geben (5:4, 4:2). Nach einer kurzen Stärkung mit Kuchen und Obst ging es in die beiden Doppel. In einer sehenswerten Partie mit starken Ballwechseln konn- ten Cedric und Jakob auch hier einen weiteren Punkt für Baindt holen (0:4, 0:4). Emilia und Josefine konnten sich leider trotz tollem Spiel gegen ihre starken Gegner nicht durchsetzen (4:2, 4:0). Alle Kinder haben mit viel Freunde und Einsatz für ihre Mannschaft gekämpft. Im Anschluss an das Turnier wurde der Nachmittag mit einem lecke- ren gemeinsamen Spaghetti-Essen der Kinder beendet. Junioren U15: Kreisstaffel 1 TC Baindt – TC Weingarten 2 4:2 Letzten Freitag empfing unsere U15 beim ersten Heimspiel der Saison den TC Weingarten 2. Die ersten Begegnungen im Einzel liefen auf Augenhöhe. Christiane konnte sich, wie schon in der letzten Saison, gut durchsetzen und gewann ihr Einzel. Vinzent hatte es etwas schwerer, kämpfte wie immer – musste jedoch nach dem Match-Tie-Break dem Gegner gratulieren. Maurice lieferte sich ein Kopf-an- Kopf-Duell mit seinem Gegner, holte viele Spiele, musste sich aber leider ganz knapp geschlagen geben. Rafael spielte ausdauernd und konnte seinen ersten Sieg in der U15 verbuchen. Die Doppel liefen für beide Paarungen (Vinzent/Maurice & Christiane/Rafael) erfolgreich. Somit war der erste Sieg dieser Saison perfekt! Für Baindt spielten Christiane, Maurice, Vinzent und Rafael. Junioren U18: Bezirksstaffel 2 TC Weingarten 2 – TC Baindt 6:0 Am vergangenen Samstag fand unser zweites Saisonspiel gegen die starke Mannschaft des TC Weingarten statt. Aufgrund des schlechten Wetters begannen die Einzel mit eineinhalb Stunden Verspätung. Leider gingen die Matches von Silja und Marian schnell an die Gegner, wäh- rend Vincent sich im ersten Satz in den Tiebreak kämpfte. Letztendlich ging dieses Spiel an den Gegner. Auch Tim musste sich trotz Matchbällen im 2. Satz nach über 2,5 Stunden Spielzeit der Weingärtner Nummer 1 im Match- Tie-Break geschlagen geben. Nach dem Zwischenstand von 0:4 konnten die Gegner das Doppel Tim/Silja klar für sich entscheiden. Das Doppel Marian/Vincent kämpfte bis zum Schluss, verpasste aber leider knapp den Ehrenpunkt für Baindt. Mit einer Bilanz von 1:1 Begegnungen spielen wir als Nächstes gegen Altshausen. Damen 40: Staffelliga TA TV Dettingen/Iller – TC Baindt 4:2 Der Blick morgens aus dem Fenster war nicht so motivie- rend. Regen, kalt und windig. Aber beim Start um 11 Uhr wurde es trocken und ab und zu sogar sonnig. Die Det- tinger Damen wären letztes Jahr aufgestiegen, lehnten aber ab und somit trafen wir wieder aufeinander. Marion und Evelyn holen in engen Sätzen die beiden Punkte im Einzel. Obwohl es auch bei Babsi und Steffi sehr eng war, hatten hier die Dettinger die Nase vorn. Auch im Doppel war trotz strategischer Aufstellung das Glück nicht auf unserer Seite. OK.....dann versuchen wir nächste Woche wieder unser Können unter Beweis zu stellen. Damen 60: Staffelliga TC Baindt – TC Berg/Blitzenr/Ösch 2:4 Gleich zu Beginn der Runde hatten wir es mit einem er- wartet starken Gegner zu tun, kannten wir doch die Mä- dels vom letzten Jahr. Es gelang uns, ihnen 2 Punkte abzuringen. Nach den Einzeln stand es 1:3 durch einen erkämpften Punkt von Conny. Nach einer 1:0-Satzführung konnte leider eines unserer Doppel nicht zu Ende gespielt werden, da die Gegnerinnen aufgeben mussten. Im Einsatz waren: Sibylle, Inge, Co und Conny Herren 40: Bezirksstaffel 2 TC Baindt – TC Meckenbeuren/Kehlen 3:3 Es war angerichtet ! Pünktlich bei optimalen Wetterbe- dingungen starteten wir in unsere erste Partie der neuen Saison. Nach durchweg spannenden Einzeln stand es 2:2. Sascha und Roland konnten die Ein- zel 1 und 4 für uns gewinnen, Marcel und Rafael mussten sich leider ihren Gegnern geschlagen geben. PS: Gratulation an Roland zu seinem Premieren-Sieg. Da unsere Gäste aber aufgrund eines mehr gewonnenen Satzes die Nase leicht vorn hatten, mussten wir quasi beide Doppel gewinnen. Natürlich stell- ten unsere Gegner ein spielerisch starkes Duo ins Doppel 2 gegen das sich unser Doppel Wösle/Bucher leider trotz großem Einsatz nicht erwehren konnten. Somit war der Sieg des Doppels Singler/Grabherr letztlich nicht ausrei- chend und wir mussten uns mit 3:3 Matches aber 6:7 Sät- zen knapp geschlagen geben. Im Anschluss beim bekann- ten Herren 40-Menü und einem guten Bier beschlossen wir mit unseren tollen Gästen einen harmonischen und kameradschaftlichen Tennistag Seite 16 Amtsblatt der Gemeinde Baindt Nummer 25 Es spielten für den TC Baindt: Sascha Wösle, Marcel Sing- ler, Rafael Grabherr und Roland Bucher. Herren 50/1: Bezirksoberliga TC Isny – TC Baindt 4:5 Zum ersten Auswärtsspiel ging es nach Isny. Der Wet- tergott hatte ein spätes Einsehen mit uns. Unsere Spiele begannen nach ergiebigem Regen dann doch bei sehr herbstlichen Temperaturen. Peter, Stefan, Wolfi und Ger- hard zeigten einen beherzten Einsatz und konnten ihre Einzel jeweils zu unseren Gunsten entscheiden. Volker und Josef konnten leider nicht siegen. Nach den Einzeln konn- ten wir uns aber über ein 2:4 freuen. Leider ging Doppel eins und zwei an die Heimmannschaft. Gespannt waren nun alle auf das Doppel drei, das das Match nach holpri- gem Start dann doch klar mit 2:6 und 1:6 für uns gewinnen konnte. Eine tolle geschlossene Mannschaftsleistung. Es hat jeder wirklich sein Bestes gegeben. Mit einem Sieg in Isny hatten wir nicht wirklich gerechnet. Klasse! Es spielten Einzel: Peter Schmitt, Stefan Schäfer, Volker Hillebrand, Wolfi von Bank, Gerhard Reich, Josef Spöri. Doppel: Volker/Wolfi, Peter/Josef, Stefan/Gerhard. Herren 50/2: Bezirksklasse 1 TC Schmalegg – TC Baindt 7:2 Am Samstag hatten wir unser erstes Verbandsspiel, zu dem wir beim TC Schmalegg antreten mussten. Bei gu- ten Temperaturen konnten wir gleich auf allen 6 Plätzen starten. Schmalegg erwies sich als der erwartet starke Gegner, so dass wir nach den Einzeln bereits mit 1:5 zu- rücklagen. Barny gewann sein Einzel souverän in 2 Sätzen . Thomas, Michael, Richi und Roland F. unterlagen jeweils klar in 2 Sätzen. Harry musste in den Match-Tiebreak, den er etwas unglücklich verlor. Im Doppel konnten Harry und Barny noch einen Punkt erkämpfen, so dass wir mit einer 2:7 Niederlage die Heimreise antreten mussten. Herren 65: Oberligastaffel TC Baindt – TC Kusterdingen 3:3 In ihrem ersten Spiel trafen die Aufsteiger aus Baindt auf den Absteiger aus der Württembergstaffel und ver- meintlichen Aufstiegsfavoriten aus Kusterdingen nahe Tübingen. Dabei zeigten die H65 gleich, dass man in der neuen Klasse gut mithalten kann. Eine 3:1 Führung nach den Einzeln durch L.Reich, R.Puk und E.Feurle konnte al- lerdings nicht gehalten werden. Beide Doppel durch E. Feurle/W.Graf und L.Reich/M.Reich wurden verloren. Da- bei war den Gebrüdern Reich an diesem Tag das Glück nicht hold. Die 12:14 Niederlage im Matchtiebreak nach mehreren eigenen Matchbällen war besonders bitter. So verlor man letztendlich trotz 3:3 Endstand aufgrund des schlechteren Satzverhältnisses. Es spielten: Leo Reich, Roland Puk, Erwin Feurle, Werner Graf und im Doppel Max Reich. Herren 65: Doppelrunde TC Baindt – TC Bad Saulgau 3:1 Im zweiten Spiel der diesjährigen Doppelrunde gelang auch der zweite Sieg. Dabei kamen 6 unterschiedliche Spieler zum Einsatz. In Runde 1 wurden beide Doppel im Match-Tiebreak ent- schieden: R.Puk/K.Göppert verloren, E.Feurle/C.Marsch- ner gewannen ihr Match. In der 2.Runde gewannen E.Feur- le/W.Graf und R.Puk/M.Reich jeweils in 2 Sätzen. Es waren im Einsatz: Roland Puk, Erwin Feurle, Werner Graf, Max Reich, Klaus Göppert und Charly Marschner. Herren 70: Doppelrunde TC Weingarten – TC Baindt 0:4 Karl Heinz Hänssler und Günter Kessler erzielten gegen den Tabellenzweiten Weingarten mit einem überzeugen- den 6:2 und 6:1 Sieg die 1:0 Führung. Willy Fischer trotz Handicap und Ulli Spille erhöhten in einem fast zwei- stündigen Match mit 6:3 und 6:3 auf 2:0. In der zweiten Doppelrunde besiegten Ulli Spille und Günter Kessler ihre Gegner klar mit 6:1 und 6:2. Karl Heinz Hänssler und Gerhard Zinser behielten nach über zwei Stunden mit 7:6 und 6:3 die Oberhand und erhöhten das Spielergebnis auf 4:0. Vielen Dank an alle Spieler und zahlreichen Gäs- te, die ihr „Scherflein“ zur Festigung der Tabellenführung beigetragen haben. Vorschau: Samstag, 22.6.: TA ESV Friedrichshafen – Herren 40 TC Ailingen – Herren 50/2 Damen 40 – TC Ertingen Herren 50/1 – TC Ösch-Weingarten Sonntag, 23.6.: Herren – TA SC Eberhardzell Herren 30 – TC Sonderbuch Mittwoch, 26.6.: TC Altshausen – KIDs-Cup U12 Freitag, 28.6.: Junioren U15 – SPG Blitzenreute/Mochenwangen Taekwondo Baindt e.V. Taekwondo Baindt erfolgreich in Österreich TKD Baindt hat erfolgreich am Internati- onal TKD Mustang Championship teilge- nommen, das vom befreundeten Verein Mustang im schönen Nachbarland Österreich ausge- richtet wurde. Die Veranstaltung fand in einer beeindru- ckenden Halle inmitten der malerischen Berglandschaft statt, was dem Turnier eine ganz besondere Atmosphäre verlieh. Das Turnier umfasste sowohl Poomsae- als auch Voll- kontakt-Wettbewerbe, und TKD Baindt war mit sechs Formenläufern vertreten. Unser Team konnte großarti- ge Erfolge verzeichnen, denn jeder unserer Teilnehmer kehrte mit einer Medaille nach Hause zurück. Diese her- ausragende Leistung macht uns sehr stolz und bestätigt die harte Arbeit und das Engagement unserer Sportler. Nummer 25 Amtsblatt der Gemeinde Baindt Seite 17 Ergebnisse im Detail: - Marlies Schmid: Gold, Leistungsklasse 1 - Verena Pfau und Kai Wiest: Silber im Paarlauf, Leis- tungsklasse 1 - Phäonie Rittler: Bronze, Leistungsklasse 1 - Kai Wiest: Bronze, Leistungsklasse 1 - Maren Bechu: Gold, Leistungsklasse 2 - Kristof Gundorath: Silber, Leistungsklasse 2 Herzlichen Glückwunsch an alle unsere Teilnehmer für ihre hervorragenden Leistungen! Alfred Manthei Narrenzunft Raspler e.V. Dorffest 2024 Am kommenden Wochenende veranstal- tet der Musikverein Baindt das alljährli- che Dorffest und jeden Tag haben wir die Gelegenheit gemeinsam zu feiern. Bereits am Samstag findet ab 13:30 Uhr das 15. Elfme- terturnier im Rahmen des Dorffests statt. Hier gilt es für unsere Jugend den sensationellen 13. Platz aus dem Vor- jahr zu verteidigen. Mit entsprechender Raspler-Fan-Un- terstützung, sicherlich zu erreichen oder gar zu toppen. Der Frühschoppen startet am Sonntag, musikalisch be- gleitet durch den Musikverein Alttann, um 11:00 Uhr. Auch hier wollen wir gerne zu den zahlreichen Gästen gehören. Den Abschluss bildet der traditionelle Feierabendhock am Montag, zu dem wir uns ab 16:30 Uhr treffen wollen. Bit- te meldet euch bis 18:30 Uhr für die Raspler an - es gibt wieder tolle Preise zu gewinnen. Sehr gerne darf das Raspler T-Shirt und/oder Polo zum Frühschoppen bzw. Feierabendhock getragen werden. Die Bevölkerung darf gerne sehen, wer sich in der Fasnet unter den Masken befindet. Wir wünschen unserem Musikverein ein tolles Dorffest bei bestem Wetter und unseren Herren der deutschen Fuss- ballnationalmannschaft einen weiteren EM-Sieg! Raspler - ratsch ratsch Der Zunftrat Reitergruppe Baindt Arbeitseinsatz Am Donnerstag, den 27. Juni findet um 18:30 Uhr unser nächster Arbeitseinsatz zur Pflege der Reitanlage statt. Herzlichen Glückwunsch an Anna und ihr Sisko! Das Gras rund um unsere Reitplätze sollte gemäht sowie der Hufschlag auf dem Dressurplatz und in der Reithalle reingeräumt werden. Bitte bringt Motorsensen, Rechen und weiteres Arbeitswerkzeug mit um unsere Anlage auf Vordermann zu bringen. Wir bitten vor allem die aktiven Reiterinnen und Reiter, die unsere Reitanlage regelmäßig nutzen, am Arbeits- einsatz zu helfen. Turnierergebnis Anna Tratzyk konnte mit Sisko am vergangenen Wochen- ende beim Stilspringwettbewerb 80cm in Isny-Rohrdorf den 4. Platz belegen. Schützengilde Baindt An alle Baindter Vereine, Stammtische & Gruppierungen Die Schützengilde Baindt veranstaltet in diesem Jahr die traditionelle Ortsmeis- terschaft im Schießen (OM) unter den ortsansässigen Vereinen, Straßenge- meinschaften,Gruppierungen und sonstigen zusammen- gewürfelten Freunden. Jeder Verein/jede Gruppierung kann unbegrenzt Mannschaften stellen. Eine Mannschaft besteht aus mindestens vier und höchstens sieben Teil- nehmer. Ein Schütze kann nur für eine Mannschaft starten. Das Programm der Ortsmeisterschaft ist folgender- maßen: Ortsmeisterschaft (Mannschaftswertung): - Serie mit 15 Schuss (5 Scheiben á 3 Schuss, alle Treffer werden addiert) Wanderpokal (Mannschaftswertung) - Serie mit 10 Schuss (Teiler-Wertung, der beste Schuss zählt) Bei der Mannschaftswertung kommen die vier besten Schützen in die Wertung! Schützenkönig (Einzelwertung) - Ein Schuss (Teiler-Wertung) Trainingszeiten sowie Schießzeiten für die Ortsmeis- terschaft: Das Schützenhaus ist jeden Mittwoch von 19:00-22:00 Uhr für Sie geöffnet. Es kann für 2€ eine Serie á 15 Schuss gelöst werden. Beim Training stehen erfahrene Schützen zur Seite und geben den ein oder anderen Tipp. Weitere separate Termine für ein Mannschaftstraining oder zur Ortsmeisterschaft sind nach Rücksprache mit dem Sport- leiter jederzeit möglich. Startgeld: Einmalig für Ortsmeisterschaft, Wanderpokal und Schüt- zenkönig: insgesamt € 50 je Mannschaft. Erst nach Abga- be der Meldeliste und Begleichung des Startgeldes beim Sportleiter können die gemeldeten Schützen im Schüt- zenhaus mit der Ortsmeisterschaft starten. Neuerung für 2024 Die Ortsmeisterschaft kann jeden Mittwoch ab Juli ge- schossen werden. Es darf sich jeder Schütze bzw. jede Mannschaft flexibel einteilen, wann man mit dem Wett- kampf starten möchte. Letzter offizieller Schießtermin für die Ortsmeisterschaft ist der Mittwoch, 02. Oktober 2024. Die Siegerehrung findet Mitte/Ende Oktober im Schüt- zenhaus statt. Der genaue Termin wird im Amtsblatt ver- öffentlicht und per E-Mail an die teilnehmenden Mann- Seite 18 Amtsblatt der Gemeinde Baindt Nummer 25 schaften geschickt. Für weitere Auskünfte steht unser Sportleiter Ihnen gerne zu Verfügung Sportleiter Stefan Schnez 0171/9374633 Blutreitergruppe Mitgliederversammlung zur Vorberei- tung auf das Heiligblutfest Bad Wurzach Am Mittwoch, 26. Juni 2024 um 20Uhr sind alle Mitglieder herzlich eingeladen in den Bischof-Sproll-Saal. Hauptthemen sind die Vorbereitungen auf das Heiligblutfest in Bad Wurzach am 12. Juli 2024. Wegen den Informationen und den An- meldungen zum Blutritt, ist die Anwesenheit der aktiven Blutreiterinnen und Blutreiter sehr wichtig. Alpinteam Baindt Das Alpinteam wandert wieder - 1. Wanderung am 23.06. Liebe Wanderfreunde, das Alpinteam Baindt führt auch in die- sem Sommer wieder drei Wanderungen durch. Alle, die gerne wandern, sind herzlich willkommen. Es spielt keine Rolle, ob man sonst im Alpinteam aktiv ist. Aktuelle Detailinformationen, auch wettterbedingte Änderungen, finden Sie immer auf der Homepage unter https://www.svbaindt.de/index.php/alpinteam/sommer- programm . Bei unserer ersten Wanderung jetzt am 23.06. geht es auf den Schmugglerpfad. In einer abwechslungsreichen Rundwanderung führt der Schmugglerpfad vom Bergre- staurant Schafberg Hüsli (2.130 m) über das St. Antönier Joch (2.379 m) - vorbei am Gafiersee (2.290 m) auf das Gafierjoch (2.415 m) und wieder zurück zum Bergrestau- rant. Auf der viereinhalb bis fünfstündigen Rundwande- rung durch das Grenzgebiet zwischen Österreich und der Schweiz gibt es viel zu entdecken. Mit etwas Glück kannst Du Murmeltiere, Gämsen oder sogar einen Stein- bock beobachten. Aufstieg: 600 m, Abstieg: 600 m, Dauer ca. 4,5-5,0 Std. Anspruch: mittel Abfahrt ist um 7 Uhr an der Tennishalle Baindt. Gefahren wird in Fahrgemeinschaften. Ihr Alpinteam Freie Wähler Liebe Baindterinnen und Baindter, von Herzen möchten wir uns bei Ihnen für die vielen Wäh- lerstimmen und das Vertrauen, das Sie in uns setzen, be- danken. Mit künftig acht Sitzen werden die Freien Wähler Baindt in der kommenden Legislaturperiode den Baindter Gemeinderat stark vertreten. Das Wahlergebnis motiviert uns sehr, weiterhin für Baindt und seine Bürgerinnen und Bürger einzustehen und Entscheidungen zu treffen, die im Sinne und Wohle unserer gesamten Bürgerschaft ge- troffen werden. Suchen Sie weiterhin den Kontakt zu uns und sprechen Sie uns bei Ihren Anliegen gerne an. Ihre Freien Wähler Baindt Stefan Konzett, Florian Kränkle, Yvonne Jaudas, Jürgen Schad, Mladen Renic, Bernhard Berle, Marius Maucher & Michael Alber. CDU Wir bedanken uns Liebe Baindterinnen und Baindter, für das Vertrauen, das Sie unserer Liste bei der Gemein- deratswahl entgegengebracht haben, bedanken wir uns herzlich. Sie haben uns 9863 Stimmen gegeben – das sind 31,2% aller abgegebenen Stimmen. Damit sind wir wieder mit vier Gemeinderäten im Baindter Gemeinderat vertre- ten. Wir verstehen dies als Auftrag, uns weiterhin für das Wohl der ganzen Gemeinde und aller Bürger einzusetzen. Die Kandidatinnen und Kandidaten der CDU www.cdu-baindt.de Schwäbischer Albverein OG Weingarten Walking jeden Donnerstag 08.30 Uhr am Freibad in Weingarten Wer hat Lust mit uns zu walken? Wir treffen uns ganzjährig jeden Donners- tag um 08.30 Uhr am Freibad in Weingarten und walken ca. 1,5 Stunden. Gäste sind herzlich willkommen! Zu den Hinanger Wasserfällen bei Sonthofen Wir wandern von Altstädten zu den Hinanger Wasserfäl- len und durch den Leybachtobel zurück zum Ausgangs- punkt. Treffpunkt: Dienstag 25.06.2024 um 7.30 Uhr Bushalte- stelle Charlottenplatz Weingarten oder 08.00 Uhr am Bhf. Ravensburg. Rückkehr ca. 19 Uhr. Gehzeit ca. 2,5 Stunden, 9 km, 260 hm. Fahrpreis 19 Euro für Mitglieder. Einkehr während der Wanderung in der Sonne Klause in Hochweiler. Mitnehmen: Vesper, Trinken, gutes Schuhwerk, nach Be- darf Stöcke und Wechselschuhe. Wanderführung Manuela Schulte, E-Mail: mariamanuela@gmx.de. Anmeldung ab 15.06.2024 - T. 0151-12952100 (Anrufbe- antworter). Bitte unbedingt angeben ob man ein eige- nes Ticket hat. Bei schlechtem Wetter wird die Wanderung abgesagt. Ggf. Info im Ansagetext ab 20 Uhr am Vortag unter T. 0151-12998910. Gäste sind herzlich willkommen! Aus dem Landkreis Naherholung zwischen Schussen und Seen Die Blitzenreuter Seenplatte – Natur mit allen Sinnen ge- nießen! Professionelle Gästeführer zei- gen Ihnen die unverwechsel- bare Natur- und Kulturland- schaft zwischen Schussen und Seen mit ihren typischen Moränenhügeln. Von April bis Oktober werden Führungen angeboten, - jeden ersten Samstag im Monat (auch außerplanmäßige Nummer 25 Amtsblatt der Gemeinde Baindt Seite 19 Führungen – beachten Sie die Hinweise im Mitteilungs- blatt oder auf unserer Internetseite) - jeden Sonntag (bis Oktober) Für Kinder bis 14 Jahren sind die Führungen kostenlos, Kinder ab 15 Jahren und Erwachsene zahlen 4,00 EUR. Die sonntäglichen Führungen beginnen immer um 14:30 Uhr am Parkplatz beim Häcklerweiher. Der Park- platz am Häcklerweiher liegt an der B 32 zwischen Blit- zenreute Sonntag, 23. Juni 2024 Essbare Wildpflanzen Gästeführerin: Anne Straub Treffpunkt: Parkplatz Häcklerweiher Beginn: 14:30 Uhr Die Ökologin Anne Straub gibt bei dieser Führung Einbli- cke in die Vielfalt unserer Wildpflanzen. Ob als Gemüse oder Heilkraut. Jede Pflanze hat ihre Wirkung auf un- seren Körper. Welche Pflanzen sind genießbar? Welche Wirkstoffe besitzen sie? Welche sind für uns giftig Bitte denken Sie an Zecken- und Sonnenschutz und gegebe- nenfalls regenfeste Kleidung. Wir würden uns freuen, Sie bei dieser Führung begrüßen zu dürfen. Ausblick auf die bevorstehenden Gästeführungen in Fron- reute-Wolpertswende: Samstag, 30. Juni 2024 Mit dem Fahrrad: Kapellenweg Ost (oberer Abschnitt) Gästeführer: Torsten Alt Treffpunkt: 14:30 Uhr Parkplatz Häcklerweiher Samstag, 6. Juli 2024 Wie ist die Landschaft geworden? Gästeführer: Wilfried Scheremet Treffpunkt: 14:30 Uhr Parkplatz Häcklerweiher Sonntag, 7. Juli 2024 Was kreucht und fleucht im Wald und Sumpf? Bild: Fritz Rueß Gästeführerin: Anne Straub Treffpunkt: 14:30 Uhr Parkplatz Häcklerweiher Naherholung zwischen Schussen und Seen Rückblick auf den „Tag der Artenvielfalt“ vom 15. und 16. Juni 2024 Anlässlich der landesweiten Aktionstage zur Artenvielfalt konnten sich Naturbegeisterte, Wanderer und Familien auf Entdeckungsreise der Blitzenreuter Seenplatte bege- ben und wurden von den Gästeführern der Gemeinden Fronreute-Wolpertswende mit einem bunten Programm empfangen. An einem Infostand am Parkplatz des Häck- lerweihers und fünf weiteren Stationen verteilt entlang des Wanderweges, wurde den Besucherinnen und Be- suchern Wissenswertes zur heimischen Tier- und Pflan- zenwelt sowie zur eiszeitlichen Entstehungsgeschichte der hiesigen Kulturlandschaft vermittelt. Förster, André Kap- pler, zeigte an seinem Stand am Häcklerweiher ein Sam- melsurium an Vogelnestern und Insekten-Larven, tiefer im Moor wurde über Schlangen und die Entstehung des Häcklerweihers informiert. Während an der begehbaren Sonnenuhr mit dem eigenen Schatten die Zeit gemessen werden konnte, gab es in der Fischerhütte des Buchsees für Groß und Klein die Welt der Fische und Wasservögel zu entdecken. Ein besonderes Highlight für BotanikInter- essierte war die Orchideenwiese am Vorsee, welche am Wochenende hautnah erlebt werden konnte. Die Gäs- teführer der Blitzenreuter Seenplatte bedanken sich bei allen Besuchern für ihr reges Interesse! Mit mehr als 200 Besuchern aus Nah und Fern waren die Aktionstage an der Blitzenreuter Seenplatte ein voller Erfolg! Wir würden uns freuen, wenn das ehrenamtliche Engage- ment unserer Gästeführer weiterhin auf großes Interesse stößt und wir Sie auch zu unseren regulären Gästefüh- rungen begrüßen dürfen. Diese finden jeden Sonntag um 14:30 Uhr statt, Treffpunkt ist der Parkplatz am Häckler- weiher. Auch jeden ersten Samstag im Monat findet eine Gästeführung statt, Beginn und Treffpunkt sind hier un- terschiedlich. Genauso vielfältig wie unsere Gästeführer sind auch die angebotenen Themen der Führungen. Alle Infos und Termine unserer Gästeführungen sowie unseren Newsletter finden Sie unter www.zwischenschus- senundsee.de Jetzt Blut spenden und gemeinsam die Versorgung im Sommer sichern Ausgehend von einer 5-Tage-Woche werden in Deutsch- land täglich ca. 15.000 Blutspendenbenötigt, um das Ge- sundheitssystem mit unverzichtbaren Blutpräparaten sicher versorgen zu können. Leere Liegen bei der Blut- spende können zu einem Problem werden! Aktuell zählt jede Blutspende! Das DRK ruft zur Blutspende in den kommenden Tagen auf. Nächster Termin: Mittwoch, dem 10.07.2024 von 14:00 Uhr bis 19:30 Uhr Festhalle , Bahnhofstr. 5/1 88214 Ravensburg - Weißenau Jetzt Blutspendetermin online reservieren unter www.blutspende.de/termine Bedingt durch das zunehmend sommerliche Wetter und die Feiertags- und Brückentagslage ist in den vergange- nen Wochen die Bereitschaft zur Blutspende in Deutsch- land bereits spürbar zurückgegangen. Zu erwarten ist, dass durch die Großsportereignisse im Juni und Juli sowie die anstehenden Sommerferien die Spendenbereitschaft weiter sinkt. Um auf diese enorme Herausforderung auf- merksam zu machen und neue Spenderinnen und Spen- der zu gewinnen, rufen die DRK-Blutspendedienste im Rahmen ihrer bundesweiten Kampagne #missingtype - erst wenn’s fehlt, fällt‘s auf auch mit prominenter Unte rstützung, u.a. mit Fußballnationalspieler Toni Kroos zur Blutspende auf. Besonders jetzt und in den nächsten Wochen zählt jede Blutspende, um einen Engpass in der Versorgung mit den teilweise nur wenige Tage haltbaren Blutpräparaten zu vermeiden. Auch und besonders für Menschen, die erstmals eine Blutspende leisten möchten, sind die kommenden Wochen eine gute Gelegenheit, sich solidarisch zu engagieren und eine Karriere als Lebens- retter zu starten. Seite 20 Amtsblatt der Gemeinde Baindt Nummer 25 Blut spenden? So einfach läuft‘s: 1. Wunschtermin online reservieren und am Tag der Spende reichlich (alkoholfrei) trinken 2. Anmeldung vor Ort unter Vorlage des Personalaus- weises 3. Ausfüllen des medizinischen Fragebogens 4. Kurzes, ärztliches Gespräch und kleine Laborkontrolle 5. Die Blutspende: Abnahme von ca. 500ml Blut, dauert nur 5 bis 10 Minuten 6. Ruhepause und leckere Snacks im Anschluss an die Spende Alle Termine und weitere Informationen unter www.blutspende.de oder unter 0800 11 949 11. Bildmaterialien zur Kampagne stehen unter www.missingtype.de/partner zur Verfügung. Pressekontakt DRK-Blutspendedienst Baden-Württemberg-Hessen gemeinnützige GmbH E-Mail: presse@blutspende.de Was sonst noch interessiert Grundsteuer-Musterklage vom Finanzgericht abgewiesen Verbändeallianz kündigt Gang vor den Bundesfinanz- hof an In zwei Musterklagen gegen die neue Landesgrundsteu- er hat das Finanzgericht Baden-Württemberg jetzt nach mündlicher Verhandlung entschieden. Die Klagen wur- den vom Bund der Steuerzahler Baden-Württemberg, von Haus & Grund Baden, Haus & Grund Württemberg und dem Verband Wohneigentum Baden-Württemberg unterstützt. Laut Tenor des Urteils, die ausführliche Be- gründung folgt noch, geht das Gericht nicht von der Ver- fassungswidrigkeit des Landesgrundsteuergesetztes aus. „Leider ist das Finanzgericht unseren Argumenten nicht gefolgt. Wir sind aber nach wie vor auf Grund zahlrei- cher in der Klageschrift herausgearbeiteter Punkte da- von überzeugt, dass das neue baden-württembergische Grundsteuergesetz nicht verfassungsgemäß ist“ mach- ten die Vertreter der Verbändeallianz im Anschluss an die Entscheidung deutlich und kündigten daher weitere juristische Schritte an. „Die von uns unterstützten Mus- terkläger haben bereits beantragt, dass die Revision vor dem Bundesfinanzhof zugelassen wird. Das Finanzamt hat diesem Antrag zugestimmt, die Revision wurde zu- gelassen“. Stuttgart, den 11. Juni 2024 Bund der Steuerzahler Baden-Württemberg e.V. Fortbildung „ Beschäftigungsangebote für Menschen mit Demenz“ Ravensburg: Das Netzwerk Demenz will mit Vorträgen und Veranstaltungen die Versorgung und die Lebens- umstände von Menschen mit Demenz im Landkreis Ra- vensburg verbessern. Dabei gilt es, An und Zugehörige sowie Betreuende zu stärken, Vertrauen aufzubauen und so ein würdevolles Zusammenleben zu ermöglichen. Mit dem Titel: „Jetzt tu doch was!“ oder Spielen, Beschäfti- gen, Biographie als Schlüssel“ findet am Montag, 08. Juli 2024 um 18 Uhr gemeinsam mit der Nachbarschaftshil- fe Baindt/ Baienfurt eine Fortbildung im Bischof Sproll Saal in Baindt statt. Hier wird der Frage nachgegangen, wie die Betreuung eines Menschen mit Demenz sinnvoll gestaltet werden kann, da angemessene Beschäftigung Unruhe, Unzufriedenheit und Einsamkeit vermindert. Sie stärkt das Selbstvertrauen und die Teilhabe von Men- schen mit Demenz. Das Fortbildungs-Netzwerk Demenz im ZfP Südwürttemberg am Standort Weissenau ist ein kostenfreies Angebot des Landkreises Ravensburg für An- und Zugehörige von dementiell Erkrankten sowie ehrenamtlich Tätigen. Information und Anmeldung er- folgt per E-Mail an miriam.vonderheydt@zfp-zentrum. de oder telefonisch unter 0751/7601 2564. Das aktuelle Veranstaltungsprogramm finden Sie unter: www.zfp-web. de/netzwerk-demenz Jetzt tu doch was!“ Beschäftigungsangebot für Menschen mit Demenz Fortbildung mit Melanie Hane, Pflegepädagogin (M.A.) Wo: Bischof Sproll Saal, 88255 Baindt Wann: Montag, 08. Juli 2024 um1 8:00 Uhr Information und Anmeldung: Leitung Fortbildung-Netzwerk Demenz Miriam von der Heydt Tel.: 0751/7601 2564 Mail: Miriam.vonderHeydt@zfp-zentrum.de oder Einsatzleitung Nachbarschaftshilfe Baindt/ Bainfurt Petra Maucher Tel.: 07502/621098 Mail: pemau96@web.de Aktuelle Veranstaltungspläne finden Sie unter: www.zfp-web.de/netzwerk-demenz Einladung Ausstellungseröffnung am Donnerstag, 04. Juli 2024, 14:00 Uhr Landesgartenschau Wangen im Allgäu Treffpunkt Baden-Württemberg in den Auwiesen (Nr. 55 auf dem Geländeplan) 88239 Wangen im Allgäu „Was uns bewegt!“ Regierungspräsidium Tübingen „Geodaten für morgen – Rohstoff des 21. Jahrhunderts“ Landesamt für Geoinformation und Landentwicklung Baden-Württemberg ANMELDUNG: Wir bitten um Ihre Anmeldung bis spätes- tens Dienstag, 25. Juni 2024 unter: https://rp.baden-wu- erttemberg.de/rpt/service/2024-lgs-anmeldung-ver- nissage/ oder einfach formlos an: aktuelles@rpt.bwl.de Informationen zu den Ausstellungen: Die Ausstellungen werden vom 03. bis zum 14. Juli 2024 gezeigt, Öffnungszeiten sind von 09:00 bis 19:00 Uhr. Wir weisen darauf hin, dass bei den Veranstaltungen Bild- aufnahmen gemacht werden, die im Zusammenhang mit der Berichterstattung über die Veranstaltung veröffent- licht werden. Sollten Sie nicht fotografiert werden wollen, geben Sie den Fotografen bitte einen Hinweis. Bitte beachten Sie: Die Anzahl der Plätze ist begrenzt. Es entscheidet die Reihenfolge der Anmeldungen. Nach Ihrer Anmeldung informieren wir Sie, ob Sie an der Veranstaltung teilneh- men können und senden Ihnen rechtzeitig eine Eintritts- berechtigung zu. Nummer 25 Amtsblatt der Gemeinde Baindt Seite 21 Programm Tanz-Choreografien Schülerinnen des Rupert-Neß-Gymnasiums Wangen Begrüßung Sabine Schanz-Kollmar Leiterin Treffpunkt Baden-Württemberg Grußworte Michael Lang Oberbürgermeister Stadt Wangen im Allgäu Tanz-Choreografien Schülerinnen des Rupert-Neß-Gymnasiums Wangen Eröffnung Klaus Tappeser Regierungspräsident Regierungspräsidium Tübingen Dieter Ziesel Präsident Landesamt für Geoinformation und Landentwicklung Baden-Württemberg Tanz-Choreografien Schülerinnen des Rupert-Neß-Gymnasiums Wangen Abschluss Sabine Schanz-Kollmar Im Anschluss lädt der Treffpunkt Baden-Württemberg zu einem Stehempfang und zur Besichtigung der Ausstel- lungen ein. Außerdem sind interessierte Gäste an diesem Nachmittag herzlich zu einer Führung entlang der revita- lisierten Argen eingeladen. Ist das Online-Konto gehackt, muss es schnell gehen - Pressemeldung der Verbraucherzentrale Baden-Württemberg Ob E-Mail, Social-Media oder Shopping-Portal – Hacker können alle diese Konten angreifen. „Wer dann schnell und besonnen handelt, kann den Zugriff auf das eigene Konto zurückerhalten und größeren Schaden vermei- den“, sagt Oliver Buttler von der Verbraucherzentrale Baden-Württemberg. Dafür sei es zunächst wichtig, An- zeichen für einen Missbrauch ernst zu nehmen. „Ist das Konto gesperrt, wurden Daten geändert oder teilt der Anbieter mit, dass sich jemand mit einem anderen Gerät angemeldet hat, sollten Betroffene diesen Hinweisen un- bedingt nachgehen“, so Buttler. Erste Hilfe für den Notfall Stellt sich heraus, dass ein Online-Account gehackt wurde, gibt es grundsätzlich zwei Möglichkeiten: Betroffene kön- nen selbst versuchen, die Kontrolle zurückzuerlangen. Dafür muss in den meisten Fällen ein neues Passwort eingerichtet werden. Für nahezu jedes Online-Konto lässt sich ein neues Passwort anfordern, das der Anbieter au- tomatisiert an das hinterlegte Mail-Postfach versendet. Anschließend lässt sich ein neues, sicheres Passwort im Kundenkonto hinterlegen. Sind Betroffene in der Situation überfordert, oder wurde etwa das E-Mail-Konto gesperrt, bleibt nur der Kontakt zum Anbieter, um weiteren Schaden abzuwenden. „Lei- der ist nicht bei allen Konten sofort ersichtlich, wie dieser Kontakt erfolgen kann. Hier helfen unsere Informationen sowie unsere digitale Anwendung, über die sich mit weni- gen Klicks Kontaktdaten zu verschiedenen Hilfsangebo- ten der Anbieter ermitteln lassen“, erklärt Buttler Das interaktive Tool und die ausführliche Erste-Hil- fe-Maßnahmen sind zu finden auf https://www.vz-bw. de/node/63228. Weitere Informationen Erste Hilfe bei gehackten Online-Konten www.vz-bw.de/node/63228 Online-Konten vor Hacking-Angriffen schützen www.vz-bw.de/node/93920 Starke Passwörter – so geht`s www.vz-bw.de/node/11672 Umfrage: Account gehackt – das erwarten Betroffene von den Unternehmen www.vz-bw.de/account-gehackt AOK-Kindertheater „Henrietta und die Ideenfabrik“ und Puppentheater „Jolinchens Seereise“ AOK Bodensee-Oberschwaben lädt Kinder am 18. Juni auf die Landesgartenschau nach Wangen ein Auf ihrer bundesweiten Theatertour macht Henrietta auch in Wangen im Allgäu halt. Das AOK-Kindertheaterstück „Henrietta und die Ideenfabrik“ ist am Dienstag, 18. Juni, auf der Landesgartenschau in Wangen zu sehen. Es sind zwei Veranstaltungen geplant, los geht es um 9.30 Uhr. Die zweite Veranstaltung beginnt um 11 Uhr. Das Kinderthe- ater richtet sich an Grundschülerinnen und -schüler. „Es freut mich sehr, dass das Theater bereits im Vorfeld von den Grundschulen in der Region so gut angenommen wurde. Für beide Veranstaltungen erwarten wir mehr als 600 Schülerinnen und Schüler“, so die Koordinatorin Prä- vention in Lebenswelten bei der AOK – Die Gesundheits- kasse Bodensee-Oberschwaben Birgit Sorg. Wie hängen Nachhaltigkeit und die eigene Gesundheit zusammen? Das Theaterstück „Henrietta und die Ide- enfabrik“ erklärt es kindgerecht: Für ihre Hausaufgaben muss Henrietta zum Thema Nachhaltigkeit recherchieren. Ihr fällt partout nichts ein. Doch in der Ideenfabrik lernt sie clevere Anregungen für Klima- und Umweltschutz, Recycling und Upcycling sowie die sozialen Aspekte von Nachhaltigkeit kennen. „Wir verstehen uns als Gesund- heitskasse und möchten den Menschen nicht nur zur Seite stehen, wenn sie krank werden. Wir möchten ihnen vor allem dabei helfen, gesund zu bleiben. Deshalb freue ich mich, dass Henrietta und ihre Freunde dieses Jahr in Wangen halt machen und Kinder, Lehrkräfte und Eltern für die Themen Ernährung, Bewegung, psychische Ge- sundheit und Nachhaltigkeit begeistern“, hebt AOK-Ge- schäftsführer Markus Packmohr hervor. Um 14:30 Uhr geht es am 18. Juni mit dem Puppentheater „Jolinchens Reise“ weiter. Zahlreiche Kindergärten aus der Region haben sich bereits mit mehr als 150 Kinder ange- meldet. Diese dürfen sich freuen. Es wird lustig: Wenn das Drachenkind Jolinchen auf große Fahrt geht, kommt See- fahrerstimmung auf und das junge Publikum kann auch noch viel lernen. Birgit Sorg: „Beim Puppentheaterstück geht es um die Themen Freundschaft, gesunde Ernährung und Bewegung“. In dem rund 25-minütigen Stück wollen das Drachenkind Jolinchen und seine Freundin Henriet- ta mit ihrem Schiff in See stechen. Gemeinsam mit ihren Freunden sorgen sie für den richtigen, gesunden Provi- ant, um sich frisch gestärkt auf den Weg zu Jolinchens „Fühl-mich-gut“-Insel zu machen. Das Puppentheater ist Bestandteil des AOK-Gesundheitsförderungsprogramms „JolinchenKids“. Alle drei AOK-Veranstaltungen werden jeweils am Diens- tag, 18. Juni, auf der Landesgartenschau, konkret auf der Sparkassen-Kulturbühne, aufgeführt. Alle Familien mit Kindergarten- bzw. Grundschulkindern sind herzlich ein- Seite 22 Amtsblatt der Gemeinde Baindt Nummer 25 geladen, spontan die Aufführungen zu besuchen. Einfach vorbeikommen! Der Eintritt zur Landesgarten- schau ist für Kindergarten- und Grundschulkinder kos- tenfrei. Erwachsene zahlen die normalen Eintrittspreise. Weitere Informationen gibt es online unter www.aok.de/ kindertheater oder direkt bei Birgit Sorg unter Telefon 0711 6525-17762 oder per E-Mail an birgit.sorg@bw.aok.de. Katamaran: tagsüber regulärer Fahrplan, leichte Anpassung am Abend Der hohe Wasserstand des Bodensees kein Problem für den Katamaran Bodensee. Im Abendverkehr reduziert Reederei die Geschwindigkeit aufgrund von Treibholz. Überfahrt dauert 15 Minuten länger. Der Pegel des Bodensees ist hoch, die Häfen gut gefüllt. Der Katamaran fährt weiterhin nach Fahrplan, täglich im Stundentakt. Und doch mit erhöhter Vorsicht: denn der See ist aufgrund der Witterungsbedingungen der letzten Wochen voller Treibholz. Um ganzen Baumstämmen aus- zuweichen, fahren die Schiffsführer mit erhöhter Auf- merksamkeit, unterstützt von Kollissionswarngerät und Radar. Am Abend passt die Reederei die Geschwindig- keit der Katamaran an. Dann sind die Katamarane mit 20 km/h statt der 32 km/h unterwegs. So haben Geräte und Schiffsführer genug Zeit, um auch im Dunkeln grö- ßere Hindernisse zu erkennen und auszuweichen. Die Überfahrt dauert dann 15 Minuten länger. Bis 19 Uhr fährt der Katamaran regulär: stündlich und binnen 52 Minuten über den See. Beim Abendverkehr an Freitagen und Samstagen werden die Zeiten angepasst: Ab Friedrichshafen startet der Katamaran wie gewohnt um 20 Uhr und 22:30 Uhr, benötigt dann aber bei redu- zierter Geschwindigkeit 1 Stunde und 7 Minuten und lan- det damit um 21.07 Uhr bzw. 23.37 Uhr in Konstanz. Ab Konstanz startet der Katamaran um 21.15 Uhr und um 23.45 Uhr und landet in Friedrichshafen um 22.22 Uhr bzw. 0.52 Uhr. Dies gilt vorerst für das bevorstehende Wochenende, die Reederei vermutet, dass man auch am kommenden Wochenende noch langsamer unterwegs ist. Fahrgäste sollten sich vor Fahrtantritt auf der Website der Reederei informieren. i Tickets gibt es im Online-Shop auf der-katamaran.de, an den Fahrscheinautomaten bei den Katamaran-Anle- gestellen und in den Geschäftsstellen in Friedrichshafen und Konstanz. Fortbildungsreihe: „Und wo bleibe ich?“ Wahrung der eigenen Bedürfnisse bei der Betreuung von dementiell Erkrank- ten Am Dienstag, den 25. Juni startet im Pfarrstadel in Schlier um 18 Uhr eine Fortbildungsreihe speziell für pflegende Angehörige von Menschen mit Demenz. Das Netzwerk Demenz will mit Vorträgen und Veranstal- tungen die Versorgung und die Lebensumstände von Menschen mit Demenz im Landkreis Ravensburg verbes- sern. Dabei gilt es, An- und Zugehörige sowie Betreuende zu stärken, Vertrauen aufzubauen und so ein würdevolles Zusammenleben zu ermöglichen. Wechselnde Referen- tinnen und Referenten vermitteln lebensnahes Wissen und alltagstaugliche Hilfe für den Umgang mit demen- tiell Erkrankten. Neben der Vorstellung des Krankheitsbildes werden The- men wie Kommunikation mit Menschen mit Demenz so- wie verschiedene Bewegungs- und Aktivierungsangebote vorgestellt. Der Pflegestützpunkt informiert über die Leis- tungen der Pflegeversicherungen. In der fünfteiligen Fortbildungsreihe „Und wo bleibe ich?“ werden alltagstaugliche Konzepte aufgezeigt, wie auch die Bedürfnisse der Betreuenden gewahrt werden. Die erste Veranstaltung der Reihe findet am Dienstag, den 25. Juni 2024 um 18:00 Uhr im Pfarrstadel in Schlier statt, die weiteren Termine sind wöchentlich dienstags. Die fünf Module können entweder als Serie oder auch einzeln besucht werden und sind für pflegende Angehörige und Ehrenamtliche kostenlos. Teilnahme ist nur mit Anmeldung und Platzbestätigung möglich, die Anmeldung erfolgt per E-Mail an miriam. vonderheydt@zfp-zentrum.de oder telefonisch unter 0751/7601 2564. Das Fortbildungs-Netzwerk Demenz im ZfP Südwürttemberg am Standort Weissenau ist ein An- gebot des Landkreises Ravensburg. Das aktuelle Veran- staltungsprogramm finden Sie unter www.zfp-web.de/ netzwerk-demenz. LIEBLINGSJOB? IRGENDWAS MIT KINDERN! NEUER KURS AB SEPTEMBER 2024 IN LEUTKIRCH FÜR TAGESPFLEGEPERSONEN Am 10.07.2024 findet um 19:00 Uhr eine Online - Infoveranstaltung statt. Anmelden können sie sich über h.fey@rv.de oder direkt über den QR-Code teilnehmen. INFORMATIONEN Caritas Bodensee Oberschwaben | Vermittlungsstelle für Kindertagespflege Anja Staib 0751 362 56 36 | Christina Neubauer 0751 362 56 18 ktp-rv@caritas-bodensee-ober- schwaben.de www.tagespflege-ravensburg.de Zuwendung für die Menschen in den Hochwassergebieten dringend notwendig Diakonie und Landeskirche helfen Ge- schädigten und rufen zu Spenden auf Vielen Menschen im Remstal, dem Landkreis Göppingen und in der Bodensee-Region hat das Hochwasser schwer zugesetzt. „Sie fühlen sich allein gelassen in ihrem Elend, mit ihren Verlusten und der Sorge um ihre Existenz“, sagt Oberkirchenrätin Dr. Annette Noller, Vorstandsvorsitzen- de des Diakonischen Werks Württemberg (DWW), nach ihrem Besuch in Rudersberg. Eine solche Spur der Ver- wüstung, die Hab und Gut von Menschen zerstört habe, erschüttere sie. Landesbischof Ernst-Wilhelm Gohl betont: „Wenn Menschen in Not sind, ist es Aufgabe von Kirche und Diakonie, an der Seite der Betroffenen zu stehen.“ Die Evangelische Landeskirche und die Diakonie in Würt- temberg haben 200.000 Euro Soforthilfe bereitgestellt, die Diakonie Katastrophenhilfe (DKH), Berlin, wird mit Spen- denmitteln ebenfalls unterstützen. Martin Keßler, Leiter der DKH, übergab in Rudersberg zusammen mit seinem Kollegen Markus Koth die ersten von 80 Bautrocknern. Bei den Diakonischen Bezirksstellen und Kreisdiakonie- verbänden in den betroffenen Gebieten können Betrof- fene ab sofort unbürokratisch einen Antrag auf finanzi- elle Soforthilfe stellen. „Wir wissen, dass eine Summe von 300 Euro pro Haushalt und 100 Euro zusätzlich für jedes Haushaltsmitglied wenig erscheint. Angesichts der exis- tenziellen Not, die das Hochwasser bei vielen Menschen verursacht hat, sind wir aber überzeugt davon, dass jeder Betrag hilft“, so Oberkirchenrätin Dr. Annette Noller. Noller betont den Vorteil, „dass wir als Kirche und Diako- Nummer 25 Amtsblatt der Gemeinde Baindt Seite 23 nie präsent und gut vernetzt sind. Haupt- und Ehrenamt- liche helfen schnell und unbürokratisch, packen mit an und hören zu: die Notfallseelsorge, der Kreisdiakoniever- band, die Beratungsstellen und andere mehr“. Dennoch sei unbedingt Hilfe auch vom Land Baden-Württemberg notwendig. Die Diakonie und die württembergische Landeskirche bitten weiterhin um Spenden zugunsten der Hochwasse- ropfer in Württemberg und auch in Bayern, damit auch bei Härtefällen für die betroffenen Haushalte Lösungen gefunden werden können. Spendenkonto: Diakonie Katastrophenhilfe Berlin Stichwort „Hochwasser-Hilfe Deutschland“ IBAN DE68 5206 0410 0000 5025 02 Diakonie Württemberg Ausbildungsplatzsuche zählt für die Rente Schulabgehende sollten sich bei der Agentur für Arbeit melden Die Abschlussprüfungen sind geschafft und mit der Zeug- nisübergabe gehört für viele junge Menschen die Schu- le der Vergangenheit an. Dann beginnt für die meisten Jugendlichen die Suche nach einem Ausbildungsplatz. Was viele nicht wissen: diese Ausbildungsplatzsuche kann bei der gesetzlichen Rentenversicherung angerechnet werden und spätere Rentenansprüche mitbegründen. Wie junge Menschen das geltend machen können, zeigt die Deutsche Rentenversicherung Baden-Württemberg (DRV BW) auf. Schulabgängerinnen und –abgänger im Alter zwischen 17 und 25 Jahren, die nicht sofort einen Ausbildungsplatz finden, sollten sich dafür bei der Agentur für Arbeit (www. arbeitsagentur.de) als ausbildungsplatzsuchend melden. Damit die Zeitspanne als Anrechnungszeit berücksichtigt wird, muss die Suche nach einem Ausbildungsplatz min- destens einen Kalendermonat dauern. Keine Rolle spielt dagegen, ob ein Schulabschluss vorliegt oder während der Suche Leistungen von der Agentur für Arbeit bezo- gen werden. Sinnvoll vor allem für all diejenigen, die nicht genau abschätzen können, wann sie in die Ausbildung starten können. Wer bei der Arbeitsplatzsuche älter als 25 Jahre ist, kann in bestimmten Fällen auch Anrechnungszeiten hinterle- gen. Zur Abklärung der Voraussetzungen empfiehl sich die individuelle Beratung durch die DRV BW. Information und Beratung Ausführliche Informationen gibt es online auf www.ren- tenblicker.de, dem Jugendportal der Deutschen Renten- versicherung. Mehr Informationen enthalten die kosten- freien Broschüren „Berufsstarter und Rente“, „Tipps für den Berufsstart“ und „Das Renten-ABC“ Sie können unter www.deutsche-rentenversicherung.de heruntergeladen oder bestellt werden. Das Team am kostenlosen Service- telefon hilft auch unter 0800 1000 4800 gerne weiter. Deutschen Rentenversicherung Baden-Württemberg INKLUSION IST AUCH ZUHAUSE MÖGLICH – WERDEN SIE GASTFAMILIE Menschen mit psychischen Erkrankungen benötigen für eine gute Bewältigung des Alltags häufig Anleitung und Unterstützung. Deshalb suchen wir Einzelpersonen, Le- bensgemeinschaften und Familien, die einer betroffenen Person ein neues Zuhause auf Zeit geben können. Eine ständige Präsenz ist nicht erforderlich. Sie erhalten ein monatliches, steuerfreies Entgelt von ca. € 1.300,-. Unser Arkade-Fachdienst begleitet Sie zuver- lässig in allen Fragen des Zusammenlebens. Derzeit betreuen wir in den Regionen Oberschaben und Bodensee 75 Menschen mit einer psychischen Beein- trächtigung in Gastfamilien. Die Verweildauer kann von wenigen Wochen bis zu mehreren Jahren sein. Unsere Gastfamilien erleben das Zusammenleben oft als Berei- cherung und für die Bewohner und Bewohnerinnen ist dadurch ein selbstbestimmtes und zufriedenes Leben in der Gemeinschaft möglich. Gerne informieren wir Sie unverbindlich. Wir freuen uns sehr auf Ihren Anruf! Arkade e.V. Begleitetes Wohnen in Familien (BWF) Eisenbahnstr. 30/1, 88212 Ravensburg Telefon Ravensburg: 0751.36655-80 Telefon Friedrichshafen: 07541.3746963 E-Mail: felix.willibald@arkade-ev.de Homepage: www.arkade-ev.de Generationen für den Arbeitsmarkt erhalten Präventions- und Reha-Angebote erfolgreich und hoch im Kurs Die Deutsche Rentenversicherung wird in der öffentlichen Wahrnehmung vor allem mit den Leistungen rund um das Thema Rente in Verbindung gebracht. Mit Blick auf die aktuelle politische Diskussion um die Ausgestaltung der Alterssicherungssysteme stellte Karoline Bauer, al- ternierende Vorstandsvorsitzende der Deutsche Renten- versicherung Baden-Württemberg (DRV BW), klar: „Die DRV Baden-Württemberg ist mehr und - als größter re- gionaler Rentenversicherungsträger in Deutschland - im Bereich Prävention und Rehabilitation eine starke Partne- rin für Versicherte und Unternehmen in der Region.“ Der Arbeitsmarkt der Zukunft steht und fällt mit der Dauer der Erwerbstätigkeit von Arbeitnehmenden. Vor diesem Hintergrund ging ihr Appell Richtung Landesregierung: „Es ist wichtig, dass wir am Ball bleiben und mit weiteren Investitionen auch auf die wachsenden Bedürfnisse der Menschen reagieren.“ Präventions- und RehaLÄND Baden-Württemberg Wer frühzeitig vorsorgt, ist auf dem richtigen Weg. „Das Plus von 85,7 Prozent bei der Inanspruchnahme unserer Präventionsangebote RV Fit und RV Fit KOMPAKT belegt, dass diese passgenau auf die Bedürfnisse der Berufs- tätigen abgestimmt sind“, stellt Hans-Michael Diwisch, alternierender Vorsitzender der Vertreterversammlung, fest. Beide kostenfreie Programme gehen mit Bewegung, Ernährung und Stressbewältigung erfolgreich erste ge- sundheitliche Probleme aktiv an. Auch im Reha-Bereich verzeichnet die DRV BW einen beachtlichen Zuwachs. „Reha rettet Lebensläufe, wenn komplexe gesundheitliche Probleme therapiert werden können. Gerade an den Schnittstellen zwischen Firmen und Arbeitnehmenden ist eine Unterstützung durch die Fachleute der DRV Baden-Württemberg hilfreich und kann sogar Jobs mit Perspektiven eröffnen“, so Diwisch weiter. Arbeitsmarkt der Zukunft Die DRV BW nimmt sich der gesellschaftlichen Heraus- forderung fehlender Fach- und Arbeitskräfte mit dem Firmenservice - flankiert von den Ansprechstellen für Seite 24 Amtsblatt der Gemeinde Baindt Nummer 25 Prävention und Reha – flächendeckend an. Gerade klei- ne und mittlere Unternehmen (KMU) können von den Leistungen profitieren. Das Ziel ist, die Generationen fit für den Arbeitsmarkt zu erhalten. Firmen, die Demogra- fie als Chance sehen und auf Mehrgenerationen-Beleg- schaften bauen, sind keine Seltenheit. Laut Statistischem Landesamt BW belegt THE LÄND 2023 deutschlandweit die höchste Beschäftigungsquote der älteren Generati- on, denn jeder neunte Beschäftigte ist über 60 Jahre. „Mit den Angeboten der DRV BW steht der Arbeitsmarkt der Zukunft an dieser Stelle auf einem guten Fundament“, stellte Bauer fest. Ausbildung, Duales-Studium und Mentoring-Programm Ein Erfolgsmodell ist weiterhin das attraktive Angebot der DRV BW mit zwei Ausbildungs- und drei Duale Stu- diengängen, die der Vertreterversammlung im Rahmen der neuen Kluge Köpfe für die Rente-Kampagne durch Teamleiterin Miriam Fritz vorgestellt wurden. Jedes Jahr starten hier über 100 junge Menschen bei der DRV BW. Für den Arbeitsplatz mit Zukunft braucht es jedoch viele Bausteine: Neben einer guten Ausbildung, Weiterbildungs- maßnahmen, modernen Arbeitsmitteln und flexiblen, fa- milienfreundlichen Arbeitszeitmodellen setzt die DRV BW zunehmend auf die Qualifizierung neuer Führungskräf- te aus den eigenen Reihen. Mentees wie Selina Brenner und Lilli Schilling sehen einen hohen Mehrwert in dem Mentoring-Programm für weibliche Führungskräfte. Es gehe neben klassischen Führungsthemen und Verände- rungsprozessen auch um ein klares Verständnis für die Geschlechterrollen und eine angepasste Kommunikati- on. Im gemeinsamen Austausch mit den Anwesenden wird klar: Mentoring ist eine Geschichte von Vertrauen und gemeinsamer Entwicklung. Es gibt vielfältige Fragen der Diversität durch Führungskräfte zu moderieren. Für diese spannende Herausforderung müssen Unterneh- men unterstützende Formate bereitstellen. „Wir haben damit bisher ausgezeichnete Erfahrungen gemacht und unsere Programme um Meet to lead für alle potentiellen Führungskräfte ergänzt“, betont Direktorin Gabriele Fren- zer-Wolf am Rande der Vertreterversammlung. Ehrenamtliche Mitglieder der Selbstverwaltung geehrt Für ihr 25-jähriges Engagement wurden geehrt: Herbert Gassert (Mitglied im Widerspruchsausschuss des Regio- nalzentrums Schwäbisch Hall und stv. Mitglied im Haus- haltsausschuss) und Hans Krix (ehrenamtlicher Versi- chertenberater an fünf verschiedenen Standorten bei Gemeinden und Stadtverwaltungen). Hans-Michael Diwisch (alternierender Vorsitzender der Vertreterversammlung und Vorsitzender des Haushalts- ausschusses) wurde für sein 15-jähriges Engagement geehrt. Pressestelle der Deutschen Rentenversicherung Ba- den-Württemberg Herausgeber: Gemeindeverwaltung, Marsweilerstr. 4, 88255 Baindt, Tel. (07502) 9406-0, Fax (07502) 9406-18, E-Mail: info@baindt.de, Homepage: www.baindt.de. Verantwortlich für den amtlichen Inhalt einschließlich der Sitzungsberichte und anderer Veröffentlichungen der Gemeindeverwaltung ist Bürgermeisterin Simone Rürup oder ihr Stellvertreter im Amt; für die kirchlichen Nachrichten das jeweilige Pfarramt; für die Vereinsnachrichten der jeweilige Verein; für den übrigen Inhalt der Redakteur, Katharina Härtel, Druck + Verlag Wagner GmbH & Co. KG. Herstellung/Vertrieb: Druck + Verlag Wagner GmbH & Co. KG, Max-Planck-Str. 14, 70806 Kornwestheim, Telefon (07154) 82 22-0. E-Mail Anzeigen: anzeigen@duv-wagner.de. Erscheint wöchentlich freitags. Aus organisatorischen Gründen muss sich die Redaktion Kürzungen vorbehalten. Schnelle Spende, schnelle Hilfe: www.caritas-spende.de Caritasverband der Diözese Rottenburg-Stuttgart e.V. IBAN: DE63 6012 0500 0001 7088 01 . BIC: BFSWDE33STG Stichwort: Flüchtlinge Niemand flieht ohne Not. Helfen Sie Flüchtlingen! Amtsblatt der Gemeinde Baindt Nummer 25 Das brauchst du: • zwei leere Küchenrollen • etwas Wolle • Klebstoff • dickes Klebeband • Schere So geht es: Schneide beide Küchenrollen längs auf und kürze sie auf ungefähr 15 Zentimeter. SpielfernglasSpielfernglas aus Pappe basteln aus Pappe basteln Klebe sie mithilfe des Klebebands an einem Ende so zusammen, dass dieses etwas schmaler ist als das andere. Schneide die breiten Enden so ab, dass sie gerade sind, und umwickel sie ebenfalls mit Klebeband. Befestige die beiden Rollen mit Klebstoff an den breiten Enden miteinander. Wickle nun die Wolle etwa sieben Zentimeter breit um die Mitte der beiden Rollen – so kannst du es später besser halten. Außerdem kannst du die Rollen auf diese Weise noch mal miteinander verbinden. Wenn du möchtest, kannst du dir aus der Wolle noch einen Trage riemen fl echten, an dem du dir dein Fernglas um den Hals hängen kannst. Illustration: © Thams/DEIKE 756U10U1 Amtsblatt der Gemeinde Baindt Nummer 25 KFZ-Meisterwerkstatt Reparaturen aller Marken Fehlerdiagnose / Elektrik Ersatzteile / Zubehör Reifen-Service Klimawartung-Angebot bis 30.06.2024 Klimawartung für 89,99 Euro inkl. Nachfüllung* mit Kältemittel R-134a und 139,99 Euro mit R-1234yf (*ausgenommen Leeranlagen) Aktion Öffnungszeiten Mo. - Fr.: 08.00 Uhr - 12.00 Uhr 13.00 Uhr - 17.00 Uhr Tel. 0751 6527 3270 Niederbieger Str. 35 88255 Baienfurt info@kfz-technik-keller.de www.kfz-technik-keller.de Aktion AktionAktion www.autohaus-schmidinger.de info@autohaus-schmidinger.de 88368 Bergatreute Ravensburger Straße 54 0 75 27 - 92 12 - 0 IHR SERVICESPEZIALIST für WERKSTATT KAROSSERIE LACK UNFALLINSTANDSETZUNG FAHRZEUGLACKIERUNG GLASERSATZ + REPARATUR Samstag, 22. Juni 2024 von 9.00 bis 17.00 Uhr Für Rosenfans und die, die es werden wollen. Tolle Farben und Düfte, schöne Begleitpflanzen und wertvolle Tipps zur Rosenpflege. 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Am 29.06.2024 laden wir zum Tag der offenen Tür auf unser Firmengelände in Baindt, Kiesgrubenstraße 18 ein. Hier gibt es Frühschoppen mit „STÄNDLES-BLECH“ . Bewirtung durch die Landfrauen und Narrenverein Raspler aus Baindt, eine Hüpfburg und Mitmachaktionen für Groß und Klein. Zudem können Sie einen Blick hinter die Kulissen werfen und unser Team von der Entwicklung bis hin zur Fertigung kennenlernen. Wir freuen uns auf ein gemeinsames Fest! Wir freuen uns auf Ihren Besuch! Automatisierungs- technik Sondermaschinen- bau Schaltschrankbau Service 29. JUNI I 11 - 16 UHR FEIERN SIE MIT UNS! FRÜHSCHOPPEN I FESTZELT I VERPFLEGUNG I HÜPFBURG I TOLLE AKTIONEN FÜR GROSS UND KLEIN I WERKSFÜHRUNG I VORFÜHRUNGEN JAHRE Amtsblatt der Gemeinde Baindt Nummer 25 DAUMEN DRÜCKEN und Prämie kassieren. Entscheide dich jetzt für twsÖkostrom und/oder twsÖkogas. Profitiere von 100 € Neukundenbonus pro Vertrag und einer EM-Prämie zusätzlich. 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                    Gemeinde Baindt Landkreis Ravensburg Satzung über die öffentliche Abwasserbeseitigung (Abwassersatzung – AbwS) der Gemeinde Baindt Aufgrund von § 46 Abs. 4 und 5 des Wassergesetzes für Baden- Württemberg (WG), §§ 4 und 11 der Gemeindeordnung für Baden- Württemberg (GemO) und §§ 2, 8 Abs. 2, 11, 13, 20 und 42 des Kommunalabgabengesetzes für Baden- Württemberg (KAG) hat der Gemeinderat der Gemeinde Baindt in seiner Sitzung vom 01.02.2007, zuletzt geändert am 30.11.2021 folgende Satzung beschlossen: I. Allgemeine Bestimmung § 1 Öffentliche Einrichtung (1) Die Gemeinde Baindt betreibt die Beseitigung des in ihrem Gebiet angefallenen Abwassers als Eigenbetrieb unter dem Namen „Abwasserbeseitigung Baindt“. Voraussetzung für die Beseitigung ist, dass das Abwasser über eine Grundstückentwässerungsanlage in die öffentliche Abwasseranlage gelangt oder zu einer öffentlichen Abwasserbehandlungsanlage gebracht (angeliefert) wird. (2) Der Eigenbetrieb kann die Abwasserbeseitigung ganz oder teilweise durch Dritte vornehmen lassen. (3) Ein Rechtsanspruch auf Herstellung, Erweiterung oder Änderung der öffentlichen Abwasseranlagen besteht nicht. § 2 Begriffsbestimmungen (1) Abwasser ist Wasser, das durch häuslichen, gewerblichen, landwirtschaftlichen oder sonstigen Gebrauch verunreinigt oder sonst in seinen Eigenschaften verändert ist und das bei Trockenwetter damit zusammen abfließende Wasser (Schmutzwasser) sowie das von Niederschlägen aus dem Bereich von bebauten oder befestigten Flächen gesammelt abfließende Wasser (Niederschlagswasser). Als Schmutzwasser gelten auch die aus Anlagen zum Behandeln, Lagern und Ablagern von Abfällen austretenden und gesammelten Flüssigkeiten. (2) Öffentliche Abwasseranlagen haben den Zweck, das im Gemeindegebiet angefallene Abwasser zu sammeln, den Abwasserbehandlungsanlagen zuzuleiten und zu reinigen. Öffentliche Abwasseranlagen sind insbesondere die öffentlichen Kanäle, Anlagen zur Ableitung von Grund- und Drainagewasser, durch die die öffentliche Abwasseranlagen entlastet werden, Regenrückhaltebecken, Regenüberlauf- und Regenklärbecken, Retentionsbodenfilter, Abwasserpumpwerke, Kläranlagen und Versickerungs- und Rückhalteanlagen für Niederschlagswasser (u.a Mulden- und Rigolensysteme, Sickermulden/-teiche/- schächte), soweit sie nicht Teil der Grundstücksentwässerungsanlage sind sowie offene und geschlossene Gräben, soweit sie von der Gemeinde zur öffentlichen Abwasserbeseitigung benutzt werden. Zu den öffentlichen Abwasseranlagen gehört auch für die Abwasserbeseitigung hergestellte künstliche Gewässer gemäß § 17 Abs. 1 Nr.1 KAG sowie der Teil der Hausanschlussleitung, der im Bereich der öffentlichen Verkehrs- und Grünflächen verläuft (Grundstücksanschluss). (3) Grundstücksentwässerungsanlagen sind alle Einrichtungen, die der Sammlung, Vorbehandlung, Prüfung und Ableitung des Abwassers bis zur öffentlichen Abwasseranlage dienen. Dazu gehören insbesondere Leitungen, die im Erdreich oder im Fundamentbereich verlegt sind und das Abwasser dem Grundstücksanschluss zuführen (Grundleitungen), Prüfschächte sowie die sich auf privaten Grundstücken befindlichen Pumpanlagen bei einer Abwasserdruckentwässerung und Versickerungs- und Rückhalteanlagen für Niederschlagswasser, soweit sie sich auf privaten Grundstücksflächen befinden. (4) Notüberläufe sind Entlastungsbauwerke für außerplanmäßige Ableitungen in den öffentlichen Kanal. Drosseleinrichtungen dienen der vergleichmäßigten und reduzierten (gedrosselten) Ableitung von Abwasser in den öffentlichen Kanal; sie sind so auszulegen, dass eine Einleitung nur in Ausnahmesituation (zum Beispiel Starkregen) erfolgt. II. Anschluss und Benutzung § 3 Berechtigung und Verpflichtung zum Anschluss und zur Benutzung (1) Die Eigentümer von Grundstücken, auf denen Abwasser anfällt, sind nach näherer Bestimmung dieser Satzung berechtigt und verpflichtet, ihre Grundstücke an die öffentlichen Abwasseranlagen anzuschließen, diese zu benutzen und das gesamte auf den Grundstücken anfallende Abwasser dem Eigenbetrieb im Rahmen des § 46 Abs. 1 und 2 WG zu überlassen. Der Erbbauberechtigte oder sonst dinglich zur baulichen Nutzung des Grundstücks Berechtigte tritt an die Stelle des Eigentümers. (2) Die Benutzungs- und Überlassungspflicht nach Abs. 1 trifft auch die sonst zur Nutzung eines Grundstücks oder einer Wohnung berechtigten Personen. (3)Bebaute Grundstücke sind anzuschließen, sobald die für sie bestimmten öffentlichen Abwasseranlagen betriebsfertig hergestellt sind. Wird die öffentliche Abwasseranlage erst nach Errichtung einer baulichen Anlage hergestellt, so ist das Grundstück innerhalb von 6 Monaten nach der betriebsfertigen Herstellung anzuschließen. (4) Unbebaute Grundstücke sind anzuschließen, wenn der Anschluss im Interesse der öffentlichen Gesundheitspflege, des Verkehrs oder aus anderen Gründen des öffentlichen Wohls geboten ist. § 4 Anschlussstelle, vorläufiger Anschluss (1) Wenn der Anschluss eines Grundstücks an die nächste öffentliche Abwasseranlage technisch unzweckmäßig oder die Ableitung des Abwassers über diesen Anschluss für die öffentliche Abwasseranlage nachteilig wäre, kann der Eigenbetrieb verlangen oder gestatten, dass das Grundstück an eine andere öffentliche Abwasseranlage angeschlossen wird. (2) Ist die für ein Grundstück bestimmte öffentliche Abwasseranlage noch nicht hergestellt, kann der Eigenbetrieb den vorläufigen Anschluss an eine andere öffentliche Abwasseranlage gestatten oder verlangen. § 5 Befreiungen Von der Verpflichtung zum Anschluss seines Grundstücks an die öffentliche Abwasserbeseitigung und von der Pflicht zur Benutzung deren Einrichtungen ist aufgrund § 46 Abs. 5 Satz 1 WG der nach § 3 Abs. 1 und 2 Verpflichtete auf Antrag insoweit und solange zu befreien, als ihm der Anschluss bzw. die Benutzung wegen seines die öffentlichen Belange überwiegenden privaten Interesses an der eigenen Beseitigung des Abwassers nicht zugemutet werden kann und die Befreiung wasserwirtschaftlich unbedenklich ist. § 6 Allgemeine Ausschlüsse (1) Von der öffentlichen Abwasserbeseitigung sind sämtliche Stoffe ausgeschlossen, die die Reinigungswirkung der Klärwerke, den Betrieb der Schlammbehandlungsanlagen, die Schlammbeseitigung oder die Schlammverwertung beeinträchtigen, die öffentlichen Abwasseranlagen angreifen, ihre Funktionsfähigkeit oder Unterhaltung behindern, erschweren oder gefährden können, oder die den in öffentlichen Abwasseranlagen arbeitenden Personen oder dem Vorfluter schaden können. Dies gilt auch für Flüssigkeiten, Gase und Dämpfe. (2) Insbesondere sind ausgeschlossen 1. Stoffe – auch im zerkleinerten Zustand -, die zu Ablagerungen oder Verstopfungen in den öffentlichen Abwasseranlagen führen können (z. B. Kehricht, Schutt, Asche, Zellstoffe, Mist, Schlamm, Sand, Glas, Kunststoffe, Textilien, Küchenabfälle, Schlachtabfälle, Haut- und Lederabfälle, Tierkörper, Panseninhalt, Schlempe, Trub, Trester und hefehaltige Rückstände); 2. feuergefährliche, explosive, giftige, fett- und ölhaltige Stoffe (z. B. Benzin, Heizöl, Karbid, Phenole, Öle und Fette, Öl-/ Wasseremulsionen, Säuren, Laugen, Salze, Reste und Pflanzenschutzmitteln oder vergleichbaren Chemikalien, Blut aus Schlachtungen, mit Krankheitskeimen behaftete oder radioaktive Stoffe), sowie Arzneimittel 3. Jauche, Gülle, Abgänge aus Tierhaltungen, Silosickersaft und Molke; 4. faulendes und sonst übelriechendes Abwasser (z. B. milchsaure Konzentrate, Krautwasser) 5. Abwasser, das schädliche oder belästigende Gase oder Dämpfe verbreiten kann; 6. Abwasser, das einem wasserrechtlichen Bescheid nicht entspricht. 7. Abwasser, dessen Beschaffenheit oder Inhaltsstoffe über den Richtwerten des Anhangs A. 1 des Merkblatts DWA-M 115-2 vom Februar 2013 (Herausgeber/Vertrieb: Deutsche Vereinigung für Wasserwirtschaft, Abwasser und Abfall e. V.-DWA- , Theodor- Heuss-Allee 17, 53773 Hennef ) liegen. (3) Der Eigenbetrieb kann im Einzelfall über die nach Absatz 2 einzuhaltenden Anforderungen hinausgehende Anforderungen stellen, wenn dies für den Betrieb der öffentlichen Abwasseranlagen erforderlich ist. (4) Der Eigenbetrieb kann im Einzelfall Ausnahmen von den Bestimmungen der Absätze 1 und 2 zulassen, wenn öffentliche Belange nicht entgegenstehen, die Versagung der Ausnahme im Einzelfall eine unbillige Härte bedeuten würde und der Antragsteller evtl. entstehende Mehrkosten übernimmt. § 7 Ausschlüsse im Einzelfall, Mehrkostenvereinbarung (1) Der Eigenbetrieb kann im Einzelfall Abwasser von der öffentlichen Abwasserbeseitigung ausschließen, a) dessen Sammlung, Fortleitung oder Behandlung im Hinblick auf den Anfallort oder wegen der Art oder Menge des Abwassers unverhältnismäßig hohen Aufwand verursachen würde; b) das nach den allgemein anerkannten Regeln der Abwassertechnik nicht mit häuslichen Abwässern gesammelt, fortgeleitet oder behandelt werden kann. (2) Der Eigenbetrieb kann im Falle des Absatzes 1 den Anschluss und die Benutzung gestatten, wenn der Grundstückseigentümer die für den Bau und Betrieb der öffentlichen Abwasseranlagen entstehenden Mehrkosten übernimmt und auf Verlangen angemessene Sicherheit leistet. (3) Schließt der Eigenbetrieb in Einzelfällen Abwasser von der Beseitigung aus, bedarf dies der Zustimmung der Wasserbehörde (§ 46 Abs. 4 Satz 2 WG). § 8 Einleitungsbeschränkungen (1) Der Eigenbetrieb kann im Einzelfall die Einleitung von Abwasser von einer Vorbehandlung oder Speicherung abhängig machen, wenn seine Beschaffenheit oder Menge dies insbesondere im Hinblick auf den Betrieb der öffentlichen Abwasseranlagen oder auf sonstige öffentliche Belange erfordert. (2) Fäkalienhaltiges Abwasser darf in öffentliche Abwasseranlagen, die nicht an eine öffentliche Kläranlage angeschlossen sind, nur nach ausreichender Vorbehandlung eingeleitet werden. (3) Die Einleitung von Abwasser, das der Beseitigungspflicht nicht unterliegt und von sonstigem Wasser bedarf der schriftlichen Genehmigung der Gemeinde. § 9 Eigenkontrolle (1) Der Eigenbetrieb kann verlangen, dass auf Kosten des Verpflichteten (nach § 3 Absätze 1 und 2) Vorrichtungen zur Messung und Registrierung der Abflüsse und der Beschaffenheit der Abwässer sowie zur Bestimmung der Schadstofffracht in die Grundstücksentwässerungsanlage eingebaut oder an sonst geeigneter Stelle auf dem Grundstück angebracht, betrieben und in ordnungsgemäßem Zustand gehalten werden. (2) Der Eigenbetrieb kann auch verlangen, dass eine Person bestimmt wird, die für die Bedienung der Anlage und für die Führung des Betriebstagebuchs verantwortlich ist. Das Betriebstagebuch ist mindestens drei Jahre lang, vom Datum der letzten Eintragung oder des letzten Beleges an gerechnet, aufzubewahren und dem Eigenbetrieb auf Verlangen vorzulegen. § 10 Abwasseruntersuchungen (1) Der Eigenbetrieb kann beim Verpflichteten Abwasseruntersuchungen vornehmen. Sie bestimmt, in welchen Abständen die Proben zu entnehmen sind, durch wen sie zu entnehmen sind und wer sie untersucht. Für das Zutrittsrecht gilt § 21 Abs. 2 entsprechend. (2) Wenn bei einer Untersuchung des Abwassers Mängel festgestellt werden, hat der Verpflichtete diese unverzüglich zu beseitigen. § 11 Grundstücksbenutzung Die Grundstückseigentümer können bei Vorliegen der Voraussetzungen des § 93 WHG verpflichtet werden, für Zwecke der öffentlichen Abwasserbeseitigung das Verlegen von Kanälen einschließlich Zubehör zur Ab- und Fortleitung von Abwasser über ihre Grundstücke gegen Entschädigung zu dulden. Die Grundstückseigentümer haben insbesondere den Anschluss anderer Grundstücke an die Anschlussleitung zu ihren Grundstücken zu dulden. III. Grundstücksanschlüsse, Grundstücksentwässerungsanlagen § 12 Grundstücksanschlüsse (1) Grundstücksanschlüsse (§ 2 Abs. 2) werden ausschließlich von dem Eigenbetrieb hergestellt, unterhalten, erneuert, geändert, abgetrennt und beseitigt. (2) Art, Zahl und Lage der Grundstücksanschlüsse sowie deren Änderung werden nach Anhörung des Grundstückseigentümers und unter Wahrung seiner berechtigten Interessen von dem Eigenbetrieb bestimmt. Der Eigenbetrieb stellt die für den erstmaligen Anschluss eines Grundstücks notwendigen Grundstücksanschlüsse bereit; diese Kosten sind durch den Teilbetrag für den öffentlichen Abwasserkanal (§ 32 Nr. 1) abgegolten. (3) Jedes Grundstück, das erstmalig an die öffentlichen Abwasseranlagen angeschlossen wird, erhält einen Grundstücksanschluss; werden Grundstücke im Trennverfahren entwässert, gelten die beiden Anschlüsse als ein Grundstücksanschluss. Die Gemeinde kann mehr als einen Grundstücksanschluss herstellen, soweit sie es für technisch notwendig hält. In besonders begründeten Fällen (z. B. Sammelgaragen, Reihenhäuser) kann die Gemeinde den Anschluss mehrerer Grundstücke über einen gemeinsamen Grundstücksanschluss vorschreiben oder auf Antrag zulassen. § 13 Sonstige Anschlüsse (1) Der Eigenbetrieb kann auf Antrag des Grundstückseigentümers weitere Grundstücksanschlüsse sowie vorläufige oder vorübergehende Anschlüsse herstellen. Als weitere Grundstücksanschlüsse gelten auch Anschlüsse für Grundstücke, die nach Entstehen der Beitragsschuld (§ 34) neu gebildet werden. (2) Die Kosten der Herstellung, Unterhaltung, Erneuerung, Veränderung und Beseitigung der in Abs. 1 genannten Grundstücksanschlüsse hat der Grundstückseigentümer dem Eigenbetrieb zu erstatten. (3) Der Erstattungsanspruch entsteht mit der endgültigen Herstellung des Grundstücksanschlusses, im übrigen mit der Beendigung der Maßnahme. Der Erstattungsanspruch wird binnen eines Monats nach Bekanntgabe des Abgabenbescheids fällig. § 14 Private Grundstücksanschlüsse (1) Private Grundstücksanschlüsse sind vom Grundstückseigentümer auf eigene Kosten zu unterhalten, zu ändern, zu erneuern und zu beseitigen. (2) Entspricht ein Grundstücksanschluss nach Beschaffenheit und Art der Verlegung den allgemein anerkannten Regeln der Technik und etwaigen zusätzlichen Bestimmungen des Eigenbetriebes, und verzichtet der Grundstückseigentümer schriftlich auf seine Rechte an der Leitung, so ist der Grundstücksanschluss auf sein Verlangen von dem Eigenbetrieb zu übernehmen. Dies gilt nicht für Leitungen im Außenbereich. (3) Unterhaltungs-, Änderungs-, Erneuerungs- und Beseitigungsarbeiten an privaten Grundstücksanschlüssen (Abs. 1) sind dem Eigenbetrieb vom Grundstückseigentümer mindestens 14 Tage vorher anzuzeigen. § 15 Genehmigungen (1) Der schriftlichen Genehmigung des Eigenbetriebes bedürfen a) die Herstellung der Grundstücksentwässerungsanlagen, deren Anschluss sowie deren Änderung; b) die Benutzung der öffentlichen Abwasseranlagen sowie die Änderung der Benutzung. Bei vorübergehenden oder vorläufigen Anschlüssen wird die Genehmigung widerruflich oder befristet ausgesprochen. (2) Einem unmittelbaren Anschluss steht der mittelbare Anschluss (z. B. über bestehende Grundstücksentwässerungsanlagen) gleich. (3) Aus dem Antrag müssen auch Art, Zusammensetzung und Menge der anfallenden Abwässer, die vorgesehene Behandlung der Abwässer und die Bemessung der Anlagen ersichtlich sein. Außerdem sind dem Antrag folgende Unterlagen beizufügen: - Lageplan im Maßstab 1:500 mit Einzeichnung sämtlicher auf dem Grundstück bestehender Gebäude, der Straße, der Schmutz- und Regenwasseranschlussleitungen, der vor dem Grundstück liegenden Straßenkanäle und der etwa vorhandenen weiteren Entwässerungsanlagen, Brunnen, Gruben, usw.; - Grundrisse des Untergeschosses (Kellergeschosses) der einzelnen anzuschließenden Gebäude im Maßstab 1:100, mit Einzeichnung der anzuschließenden Entwässerungsteile, der Dachableitung und aller Entwässerungsleitungen unter Angabe des Materials, der lichten Weite und der Absperrschieber oder Rückstauverschlüsse; - Systemschnitte der zu entwässernden Gebäudeteile im Maßstab 1:100 in der Richtung der Hauptleitungen (mit Angabe der Hauptleitungen und der Fallrohre, der Dimensionen und der Gefällsverhältnisse, der Höhenlage, der Entwässerungsanlage und des Straßenkanals, bezogen auf Normalnull). Die zur Anfertigung der Pläne erforderlichen Angaben (Höhenlage des Straßenkanals, Lage der Anschlussstelle und Höhenfestpunkte) sind bei der Gemeinde einzuholen. Dort sind auch Formulare für die Entwässerungsanträge erhältlich. § 16 Regeln der Technik Grundstücksentwässerungsanlagen sind nach den allgemein anerkannten Regeln der Technik herzustellen, zu unterhalten und zu betreiben. Allgemein anerkannte Regeln der Technik sind insbesondere die technischen Bestimmungen für den Bau, den Betrieb und die Unterhaltung von Abwasseranlagen und die Einleitungsstandards, die die oberste Wasserbehörde durch öffentliche Bekanntmachung einführt. Von den allgemeinen anerkannten Regeln der Technik kann abgewichen werden, wenn den Anforderungen auf andere Weise ebenso wirksam entsprochen wird. § 17 Herstellung, Änderung und Unterhaltung der Grundstücksentwässerungsanlagen (1) Die Grundstücksentwässerungsanlagen sind vom Grundstückseigentümer auf seine Kosten herzustellen, zu unterhalten, zu ändern, zu erneuern und nach Bedarf gründlich zu reinigen. (2) Der Eigenbetrieb kann, zusammen mit dem Grundstücksanschluss, einen Teil der Grundstücksentwässerungsanlage, vom Grundstücksanschluss bis einschließlich des Prüfschachts, herstellen oder erneuern. Die insoweit entstehenden Kosten hat der Grundstückseigentümer zu tragen. § 13 Abs. 3 gilt entsprechend. (3) Grundleitungen sind in der Regel mit mindestens 150 mm Nennweite auszuführen. Der letzt Schacht mit Reinigungsrohr (Prüfschacht) ist so nahe wie technisch möglich an die öffentliche Abwasseranlage zu setzen; er muss stets zugänglich und bis auf Rückstauebene (§ 20) wasserdicht ausgeführt sein. (4) Wird eine Grundstücksentwässerungsanlage – auch vorübergehend – außer Betrieb gesetzt, so kann der Eigenbetrieb den Grundstücksanschluss verschließen oder beseitigen. Die Kosten trägt der Grundstückseigentümer. § 13 Abs. 3 gilt entsprechend. Der Eigenbetrieb kann die in Satz 1 genannten Maßnahmen auf den Grundstückseigentümer übertragen. § 18 Abscheider, Hebeanlagen, Pumpen, Zerkleinerungsgeräte (1) Auf Grundstücken, auf denen Fette, Leichtflüssigkeiten wie Benzin und Benzol sowie Öle oder Ölrückstände in das Abwasser gelangen können, sind Vorrichtungen zur Abscheidung dieser Stoffe aus dem Abwasser (Abscheider mit dazugehörenden Schlammfängen) einzubauen, zu betreiben, zu unterhalten und zu erneuern. Die Abscheider mit den dazugehörenden Schlammfängen sind vom Grundstückseigentümer in regelmäßigen Zeitabstände, darüber hinaus bei besonderem Bedarf zu leeren und zu reinigen. Bei schuldhafter Säumnis ist er dem Eigenbetrieb gegenüber schadensersatzpflichtig. Für die Beseitigung/Verwertung der anfallenden Stoffe gelten die Vorschriften über die Abfallentsorgung. (2) Der Eigenbetrieb kann vom Grundstückseigentümer im Einzelfall den Einbau und den Betrieb einer Abwasserhebeanlage verlangen, wenn dies für die Ableitung des Abwassers notwendig ist; dasselbe gilt für Pumpanlagen auf Grundstücken, die an Abwasserdruckleitungen angeschlossen werden. § 16 bleibt unberührt. (3) Zerkleinerungsgeräte für Küchenabfälle, Müll, Papier und dergleichen sowie Handtuchspender mit Spülvorrichtung dürfen nicht an Grundstücksentwässerungsanlagen angeschlossen werden. § 19 Außerbetriebssetzung von Kleinkläranlagen Kleinkläranlagen, geschlossene Gruben und Sickeranlagen sind unverzüglich außer Betrieb zu setzen, sobald das Grundstück an eine öffentliche Kläranlage angeschlossen ist. Die Kosten für die Stillegung trägt der Grundstückseigentümer selbst. § 20 Sicherung gegen Rückstau Abwasseraufnahmeeinrichtungen der Grundstücksentwässerungsanlagen, insbesondere Toiletten mit Wasserspülung, Bodenabläufe, Ausgüsse, Spülen, Waschbecken, die tiefer als die Straßenoberfläche an der Anschlussstelle der Grundstücksentwässerung (Rückstauebene) liegen, müssen vom Grundstückseigentümer auf seine Kosten gegen Rückstau gesichert werden. Im übrigen hat der Grundstückseigentümer für rückstaufreien Abfluss des Abwassers zu sorgen. § 21 Abnahme und Prüfung der Grundstücksentwässerungsanlagen, Zutrittsrecht, Indirekteinleiterkataster (1) Vor der Abnahme durch den Eigenbetrieb darf die Grundstücksentwässerungsanlage nicht in Betrieb genommen werden. Die Abnahme der Grundstücksentwässerungsanlage befreit den Bauherrn, den Planverfasser, den Bauleiter und den ausführenden Unternehmer nicht von ihrer Verantwortlichkeit für die vorschriftsmäßige und fehlerfreie Ausführung der Arbeiten. (2) Der Eigenbetrieb ist berechtigt, die Grundstücksentwässerungsanlagen zu prüfen. Die Grundstückseigentümer und Besitzer (nach § 3 Absätze 1 und 2) sind verpflichtet, die Prüfungen zu dulden und dabei Hilfe zu leisten. Sie haben den zur Prüfung des Abwassers notwendigen Einblick in die Betriebsvorgänge zu gewähren und die sonst erforderlichen Auskünfte zu erteilen. Die mit der Überwachung der Anlagen beauftragen Personen dürfen Grundstücke zur Überwachung der Einhaltung der satzungsrechtlichen Vorschriften und der Erfüllung danach auferlegter Verpflichtungen betreten. (3) Werden bei der Prüfung der Grundstücksentwässerungsanlagen Mängel festgestellt, hat sie der Grundstückseigentümer unverzüglich zu beseitigen. (4) Der Eigenbetrieb ist nach § 49 Abs. 1 WG in Verbindung mit der Eigenkontrollverordnung des Landes verpflichtet, Betriebe, von deren Abwasseranfall nach Beschaffenheit und Menge ein erheblicher Einfluss auf die öffentliche Abwasserbehandlungsanlage, deren Wirksamkeit, Betrieb oder Unterhaltung oder auf das Gewässer zu erwarten ist, in einem sogenannten Indirekteinleiterkataster zu erfassen. Dieses wird bei der Gemeinde geführt und wird auf Verlangen der Wasserbehörde übermittelt. Die Verantwortlichen dieser Betriebe sind verpflichtet, der Gemeinde, auf deren Anforderung hin, die für die Erstellung des Indirekteinleiterkatasters erforderlichen Angaben zu machen. Dabei handelt es sich um folgende Angaben: Name des Betriebes und der Verantwortlichen, Produktion (Art, Umfang), eingeleitete Abwassermenge, Art der Abwasserbehandlungsanlage sowie der wesentlichen Abwasserinhaltsstoffe. Hierzu gehören insbesondere auch solche Stoffe, die in Anlage 5 und 7 der Oberflächengewässerverordnung genannt sind. Der Eigenbetrieb wird dabei die Geheimhaltungspflicht von Geschäfts- und Betriebsgeheimnissen sowie die Belange des Datenschutzes beachten. IV. Abwasserbeitrag § 22 Erhebungsgrundsatz Die Gemeinde erhebt zur teilweisen Deckung ihres Aufwands für die Anschaffung, Herstellung und den Ausbau der öffentlichen Abwasseranlagen einen Abwasserbeitrag. Der Abwasserbeitrag wird in Teilbeträgen (§ 33) erhoben. § 23 Gegenstand der Beitragspflicht (1) Der Beitragspflicht unterliegen Grundstücke, für die eine bauliche oder gewerbliche Nutzung festgesetzt ist, wenn sie bebaut oder gewerblich genutzt werden können. Erschlossene Grundstücke, für die eine bauliche oder gewerbliche Nutzung nicht festgesetzt ist, unterliegen der Beitragspflicht, wenn sie nach der Verkehrsauffassung Bauland sind und nach der geordneten baulichen Entwicklung der Gemeinde zur Bebauung anstehen. (2) Wird ein Grundstück an die öffentlichen Abwasseranlagen tatsächlich angeschlossen, so unterliegt es der Beitragspflicht auch dann, wenn die Voraussetzungen des Abs. 1 nicht erfüllt sind. § 24 Beitragsschuldner (1) Beitragsschuldner bzw. Schuldner der Vorauszahlung ist, wer im Zeitpunkt der Bekanntgabe des Beitrags- bzw. Vorauszahlungsbescheids Eigentümer des Grundstücks ist. (2) Ist das Grundstück mit einem Erbbaurecht belastet, so ist der Erbbauberechtigte an Stelle des Eigentümers beitragspflichtig. Mehrere Beitragsschuldner sind Gesamtschuldner; bei Wohnungs- und Teileigentum sind die einzelnen Wohnungs- und Teileigentümer nur entsprechend ihrem Miteigentumsanteil beitragspflichtig. (3) Steht das Grundstück, Erbbaurecht, Wohnungs- oder Teileigentum im Eigentum mehrerer Personen zur gesamten Hand, ist die Gesamthandsgemeinschaft beitragspflichtig. § 25 Beitragsmaßstab (1) Maßstab für den Abwasserbeitrag ist die Nutzungsfläche. Diese ergibt sich durch Vervielfachung der Grundstücksfläche (§ 26) mit einem Nutzungsfaktor (§ 27). Das Ergebnis wird auf eine volle Zahl gerundet, wobei Nachkommastellen, ab 0,5 auf die nächstfolgende volle Zahl aufgerundet und Nachkommastellen, die kleiner als 0,5 sind, auf die vorausgehende volle Zahl abgerundet werden. § 26 Grundstücksfläche (1) Als Grundstücksfläche gilt: 1. bei Grundstücken im Bereich eines Bebauungsplans die Fläche, die der Ermittlung der zulässigen Nutzung zugrunde zu legen ist; 2. soweit ein Bebauungsplan oder eine Satzung nach § 34 Abs.4 S.1 BauGB nicht besteht oder die erforderliche Festsetzung nicht enthält, die tatsächliche Grundstücksfläche bis zu einer Tiefe von 40 Meter von der der Erschließungsanlage zugewandten Grundstücksgrenze. Reicht die bauliche oder gewerbliche Nutzung über diese Begrenzung hinaus oder sind Flächen tatsächlich angeschlossen, so ist die Grundstückstiefe maßgebend, die durch die hintere Grenze der Nutzung, zuzüglich der baurechtlichen Abstandsflächen, bestimmt wird. Grundstücksteile, die lediglich die wegemäßige Verbindung zur Erschließungsanlage herstellen, bleiben bei der Bestimmung der Grundstückstiefe unberücksichtigt. Zur Nutzung zählen auch angelegte Grünflächen oder gärtnerisch genutzte Flächen. (2) § 31 Abs. 1 Satz 2 KAG bleibt unberührt. § 27 Nutzungsfaktor (1) Entsprechend der Ausnutzbarkeit wird die Grundstücksfläche (§ 26) mit einem Nutzungsfaktor vervielfacht, der im einzelnen beträgt: 1. bei eingeschossiger Bebaubarkeit 1,00, 2. bei zweigeschossiger Bebaubarkeit 1,25, 3. bei dreigeschossiger Bebaubarkeit 1,50, 4. bei vier- und fünfgeschossiger Bebaubarkeit 1,75, 5. bei sechs- und mehrgeschossiger Bebaubarkeit 2,00. (2) Bei Stellplatzgrundstücken und bei Grundstücken, für die nur eine Nutzung ohne Bebauung zulässig ist oder bei denen die Bebauung nur untergeordnete Bedeutung hat, wird ein Nutzungsfaktor von 0,5 zugrundegelegt. Dasselbe gilt für Gemeinbedarfs- oder Grünflächengrundstücke, deren Grundstücksflächen aufgrund ihrer Zweckbestimmung nicht oder nur zu einem untergeordneten Teil mit Gebäuden überdeckt werden sollen bzw. überdeckt sind (z. B. Friedhöfe, Sportplätze, Freibäder, Kleingartenanlagen). Die §§ 28 – 31 finden keine Anwendung. § 28 Ermittlung des Nutzungsmaßes bei Grundstücken, für die ein Bebauungsplan die Geschosszahl festsetzt Als Geschosszahl gilt die im Bebauungsplan festgesetzte höchstzulässige Zahl der Vollgeschosse. Ist im Einzelfall eine größere Geschosszahl genehmigt, so ist diese zugrunde zu legen. Als Geschosse gelten Vollgeschosse i.S. der Landesbauordnung (LBO) in der im Zeitpunkt der Beschlussfassung über den Bebauungsplan geltenden Fassung. Sind auf einem Grundstück mehrere bauliche Anlagen mit unterschiedlicher Geschosszahl zulässig, ist die höchste Zahl der Vollgeschosse maßgebend. § 29 Ermittlung des Nutzungsmaßes bei Grundstücken, für die ein Bebauungsplan eine Baumassenzahl festsetzt (1) Weist der Bebauungsplan statt der Zahl der Vollgeschosse eine Baumassenzahl aus, so gilt als Geschosszahl die Baumassenzahl geteilt durch 3,5; das Ergebnis wird auf eine volle Zahl gerundet, wobei Nachkommastellen ab 0,5 auf die nächstfolgende volle Zahl aufgerundet und Nachkommastellen, die kleiner als 0,5 sind, auf die vorausgehende volle Zahl abgerundet werden. (2) Ist eine größere als die nach Abs. 1 bei Anwendung der Baumassenzahl zulässige Baumasse genehmigt, so ergibt sich die Geschosszahl aus der Teilung dieser Baumasse durch die Grundstücksfläche und nochmaliger Teilung des Ergebnisses durch 3,5; das Ergebnis wird auf eine volle Zahl gerundet, wobei Nachkommastellen ab 0,5 auf die nächstfolgende volle Zahl aufgerundet und Nachkommastellen, die kleiner als 0,5 sind, auf die vorausgehende volle Zahl abgerundet werden. § 30 Ermittlung des Nutzungsmaßes bei Grundstücken, für die ein Bebauungsplan die Höhe baulicher Anlagen festsetzt (1) Bestimmt der Bebauungsplan das Maß der baulichen Nutzung nicht durch die Zahl der Vollgeschosse oder eine Baumassenzahl, sondern setzt er die Höhe baulicher Anlagen in Gestalt der maximalen Gebäudehöhe (Firsthöhe) fest, so gilt als Geschosszahl das festgesetzte Höchstmaß der Höhe der baulichen Anlage geteilt durch 1. 3,0 für die im Bebauungsplan als Kleinsiedlungsgebiete (WS), reine Wohngebiete (WR), allgemeine Wohngebiete (WA), Ferienhausgebiete, Wochenendhausgebiete und besondere Wohngebiete (WB) festgesetzten Gebiete und 2. 4,0 für die im Bebauungsplan als Dorfgebiete (MD), Mischgebiete (MI), Kerngebiete (MK), Gewerbegebiete (GE), Industriegebiete (GI) und sonstige Sondergebiete (SO) festgesetzten Gebiete; das Ergebnis wird auf eine volle Zahl gerundet, wobei Nachkommastellen ab 0,5 auf die nächstfolgende volle Zahl aufgerundet und Nachkommastellen, die kleiner als 0,5 sind, auf die vorausgehende volle Zahl abgerundet werden. (2) Bestimmt der Bebauungsplan das Maß der baulichen Nutzung nicht durch die Zahl der Vollgeschosse oder eine Baumassenzahl, sondern setzt er die Höhe baulicher Anlagen in Gestalt der maximalen Traufhöhe (Schnittpunkt der senkrechten, traufseitigen Außenwand mit der Dachhaut) fest, so gilt als Geschosszahl das festgesetzte Höchstmaß der Höhe der baulichen Anlage geteilt durch 1. 2,7 für die im Bebauungsplan als Kleinsiedlungsgebiete (WS), reine Wohngebiete (WR), allgemeine Wohngebiete (WA), Ferienhausgebiete, Wochenendhausgebiete und besondere Wohngebiete (WB) festgesetzten Gebiete und 2. 3,5 für die im Bebauungsplan als Dorfgebiete (MD), Mischgebiete (MI), Kerngebiete (MK), Gewerbegebiete (GE), Industriegebiete (GI) und sonstige Sondergebiete (SO) festgesetzten Gebiete; das Ergebnis wird auf eine volle Zahl gerundet, wobei Nachkommastellen ab 0,5 auf die nächstfolgende volle Zahl aufgerundet und Nachkommastellen, die kleiner als 0,5 sind, auf die vorausgehende volle Zahl abgerundet werden. (3) Ist im Einzelfall eine größere als die im Bebauungsplan festgesetzte Höhe baulicher Anlagen genehmigt, so ist diese gemäß Abs. 1 oder 2 in eine Geschosszahl umzurechnen. (4) Weist der Bebauungsplan statt der Zahl der Vollgeschosse oder einer Baumassenzahl sowohl die zulässige Firsthöhe als auch die zulässige Traufhöhe der baulichen Anlage aus, so ist die Firsthöhe gemäß Abs. 1 und 3 in eine Geschosszahl umzurechnen. § 31 Ermittlung des Nutzungsmaßes bei Grundstücken, für die keine Planfestsetzung im Sinne der §§ 28 bis 30 bestehen (1) Bei Grundstücken in unbeplanten Gebieten bzw. in beplanten Gebieten, für die der Bebauungsplan keine Festsetzungen nach den §§ 28 bis 30 enthält, ist maßgebend: 1. bei bebauten Grundstücken die Zahl der tatsächlich vorhandenen Geschosse, 2. bei unbebauten, aber bebaubaren Grundstücken die Zahl der auf den Grundstücken der näheren Umgebung überwiegend vorhandenen Geschosse. 2) Bei Grundstücken im Außenbereich (§ 35 BauGB) ist maßgebend: 1. bei bebauten Grundstücken die Zahl der tatsächlich vorhandenen Geschosse; 2. bei unbebauten Grundstücken, für die ein Bauvorhaben genehmigt ist, die Zahl der genehmigten Geschosse. (3) Als Geschosse gelten Vollgeschosse i.S. der LBO in der im Entstehungszeitpunkt (§ 34) geltenden Fassung. Sind auf einem Grundstück mehrere bauliche Anlagen mit unterschiedlicher Geschosszahl vorhanden, ist die höchste Zahl der Vollgeschosse maßgebend. (4) Bei Grundstücken mit Gebäuden ohne ein Vollgeschoss i.S. der LBO, gilt als Geschosszahl die Baumasse des Bauwerksgeteilt durch die überbaute Grundstücksfläche und nochmals geteilt durch 3,5, mindestens jedoch die nach Abs. 1 maßgebende Geschosszahl; das Ergebnis wird auf eine volle Zahl gerundet, wobei Nachkommastellen ab 0,5 auf die nächstfolgende volle Zahl aufgerundet und Nachkommastellen, die kleiner als 0,5 sind, auf die vorausgehende volle Zahl abgerundet werden. § 32 Nachveranlagung Weitere Beitragspflicht (1) Von Grundstückseigentümern, für deren Grundstück eine Beitragsschuld bereits entstanden ist oder deren Grundstücke beitragsfrei angeschlossen worden sind, werden weitere Beiträge erhoben, 1. soweit die bis zum In-Kraft-Treten dieser Satzung zulässige Zahl bzw. genehmigte höhere Zahl der Vollgeschosse überschritten oder eine größere Zahl von Vollgeschossen allgemein zugelassen wird; 2. soweit in den Fällen des § 31 Abs. 2 Nr. 1 und 2 eine höhere Zahl der Vollgeschosse zugelassen wird; 3. wenn das Grundstück mit Grundstücksflächen vereinigt wird, für die eine Beitragsschuld bisher nicht entstanden ist; 4. soweit Grundstücke unter Einbeziehung von Teilflächen, für die eine Beitragsschuld bereits entstanden ist, neu gebildet werden. (2) Wenn bei der Veranlagung von Grundstücken Teilflächen gem. § 26 Abs. 1 Nr. 2 dieser Satzung und § 31 Abs. 1 Satz 2 KAG unberücksichtigt geblieben sind, entsteht eine weitere Beitragspflicht, soweit die Voraussetzungen für eine Teilflächenabgrenzung entfallen. § 33 Beitragssatz (1) Bei Grundstücken, denen die Möglichkeit eines Vollanschlusses (Schmutz- und Niederschlagswasser) an die öffentliche Abwasserbeseitigung geboten wird, setzt sich der Abwasserbeitrag wie folgt zusammen: Teilbeiträge je m² Nutzungsfläche (§ 25) € 1. für den öffentlichen Abwasserkanal 4,28 € (Kanalbeitrag) 2. für den mechanischen und biolo- gischen Teil des Klärwerks 1,30 € (Klärbeitrag) (2) Bei Grundstücken, denen nur die Möglichkeit eines Schmutzwasseranschlusses an die öffentliche Abwasserbeseitigung geboten wird, setzt sich der Abwasserbeitrag wie folgt zusammen: Teilbeträge je m² Nutzungsfläche (§ 25) € 1. für den öffentlichen Abwasserkanal 2,57 (Kanalbeitrag) 2. für den mechanischen und biolo- gischen Teil des Klärwerks 1,17 € (Klärbeitrag) (3) Bei Grundstücken, denen das Niederschlagswasser nur in gedrosselter Form eingeleitet wird, setzt sich der Abwasserbeitrag wie folgt zusammen: Teilbeträge je m² Nutzungsfläche (§ 25) € 1. für den öffentlichen Abwasserkanal 3,42 € (Kanalbeitrag) 2. für den mechanischen und biolo- gischen Teil des Klärwerks 1,30 € (Klärbeitrag) § 34 Entstehung der Beitragsschuld (1) Die Beitragsschuld entsteht: 1. In den Fällen des § 23 Abs. 1, sobald das Grundstück an den öffentlichen Kanal angeschlossen werden kann. 2. In den Fällen des § 23 Abs. 2 mit dem Anschluss, frühestens jedoch mit dessen Genehmigung. 3. In den Fällen des § 33 Nr. 2 bis 3, sobald die Teile der Abwasseranlagen für das Grundstück genutzt werden können. 4. In den Fällen des § 32 Abs. 1 Nr. 1 und 2 mit der Erteilung der Baugenehmigung bzw. dem In-Kraft-Treten des Bebauungsplans oder einer Satzung i. S. von § 34 Abs. 4 Satz 1 Nr. 2 und 3 BauGB. 5. In den Fällen des § 32 Abs. 1 Nr. 3, wenn die Vergrößerung des Grundstücks im Grundbuch eingetragen ist. 6. In den Fällen des § 32 Abs. 1 Nr. 4, wenn das neugebildete Grundstück im Grundbuch eingetragen ist. 7. In den Fällen des § 32 Abs. 2, mit dem Wegfall der Voraussetzungen für eine Teilflächenabgrenzung nach § 26 Abs. 1 Nr. 2 dieser Satzung und § 31 Abs. 1 Satz 2 KAG, insbesondere mit dem Inkrafttreten eines Bebauungsplanes oder einer Satzung gem. § 34 Abs. 4 Satz. 1 BauGB, der Bebauung, der gewerblichen Nutzung oder des tatsächlichen Anschlusses von abgegrenzten Teilflächen jedoch frühestens mit der Anzeige einer Nutzungsänderung gem. § 46 Abs. 7. (2) Für Grundstücke, die schon vor dem 1.4.1964 an die öffentliche Abwasseranlagen hätten angeschlossen werden können, jedoch noch nicht angeschlossen worden sind, entsteht die Beitragsschuld mit dem tatsächlichen Anschluss, frühestens mit dessen Genehmigung. (3) Für mittelbare Anschlüsse gilt § 15 Abs. 2 entsprechend. § 35 Vorauszahlungen, Fälligkeit (1) Die Gemeinde erhebt Vorauszahlungen auf die Teilbeiträge nach § 33 Nr. 2 bis 3 in Höhe von 80 v. H. der voraussichtlichen Teilbeitragsschuld, sobald mit der Herstellung des Teils der öffentlichen Abwasseranlagen begonnen wird. (2) Der Abwasserbeitrag (Teilbeitrag) und die Vorauszahlungen werden jeweils einen Monat nach Zustellung des Abgabebescheids fällig. § 36 Ablösung 1) Die Gemeinde kann, solange die Beitragsschuld noch nicht entstanden ist, mit dem Beitragsschuldner die Ablösung des Abwasserbeitrags (Teilbeitrags) vereinbaren. (2) Der Betrag einer Ablösung bestimmt sich nach der Höhe der voraussichtlich entstehenden Beitragsschuld (Teilbeitragsschuld); die Ermittlung erfolgt nach den Bestimmungen dieser Satzung. (3) Ein Rechtsanspruch auf Ablösung besteht nicht. V. Abwassergebühren § 37 Erhebungsgrundsatz (1) Die Gemeinde erhebt für die Benutzung der öffentlichen Abwasseranlagen Abwassergebühren. (2) Für die Bereitstellung eines Zwischenzählers wird eine Zählergebühr nach § 42a erhoben. § 38 Gebührenmaßstab (1) Die Abwassergebühren werden getrennt für die auf den Grundstücken anfallende Schmutzwassermenge (Schmutzwassergebühr, § 40) und für die anfallende Niederschlagswassermenge (Niederschlagswassergebühr, § 40 a) erhoben. (2) Bei sonstigen Einleitungen (§ 8 Abs. 3) bemisst sich die Abwassergebühr nach der eingeleiteten Schmutzwasser- bzw. Wassermenge. (3) Wird Abwasser zu einer öffentlichen Abwasserbehandlungsanlage gebracht, bemisst sich die Abwassergebühr nach der Menge des angelieferten Abwassers. § 39 Gebührenschuldner (1) Schuldner der Abwassergebühr ist der Grundstückseigentümer. Der Erbbauberechtigte ist anstelle des Grundstückseigentümers Gebührenschuldner. Beim Wechsel des Gebührenschuldners geht die Gebührenpflicht mit Beginn des auf den Übergang folgenden Kalendermonats auf den neuen Gebührenschuldner über. (2) Gebührenschuldner für die Gebühr nach § 38 Abs. 3 ist derjenige, der das Abwasser anliefert. (3) Mehrere Gebührenschuldner sind Gesamtschuldner. § 40 Bemessung der Schmutzwassergebühr (1) Bemessungsgrundlage für die Schmutzwassergebühr im Sinne von § 38 Abs. 1 ist: 1. die dem Grundstück aus der öffentlichen Wasserversorgung zugeführte Wassermenge; 2. bei nichtöffentlicher Trink- oder Brauchwasserversorgung die dieser entnommene Wassermenge; 3. im Übrigen das auf den Grundstücken anfallende Niederschlagswasser, soweit es als Brauchwasser im Haushalt oder im Betrieb genutzt wird. Bei sonstigen Einleitungen (§ 8 Abs. 3) ist Bemessungsgrundlage die eingeleitete Wasser-/Schmutzwassermenge. (2) Auf Verlangen hat der Gebührenschuldner bei sonstigen Einleitungen (§ 8 Abs. 3) sowie bei nichtöffentlicher Wasserversorgung (Abs. 1 Nr. 2) und bei der Nutzung von Niederschlagswasser als Brauchwasser (Abs. 1 Nr. 3) geeignete Messeinrichtungen auf seine Kosten anzubringen und zu unterhalten. § 40a Bemessung der Niederschlagswassergebühr (1) Bemessungsgrundlage für die Niederschlagswassergebühr (§ 38 Abs. 1) sind die bebauten und befestigten (versiegelten) Flächen des an die öffentliche Abwasserbeseitigung angeschlossenen Grundstücks, von denen Niederschlagswasser unmittelbar oder mittelbar den öffentlichen Abwasseranlagen zugeführt wird. Maßgebend für die Flächenberechnung ist der Zustand zu Ende des Veranlagungszeitraumes; bei erstmaliger Entstehung der Gebührenpflicht, der Zustand zum Zeitpunkt des Beginns des Benutzungsverhältnisses. (2) Die versiegelten Flächen werden mit einem Faktor multipliziert, der unter Berücksichtigung des Grades der Wasserdurchlässigkeit und der Verdunstung für die einzelnen Versiegelungsarten wie folgt festgesetzt wird: a) Vollständig versiegelte Flächen, zum Beispiel Dachflächen, Asphalt, Beton, Bitumen: 0,9 b) Stark versiegelte Flächen (z.B. z.B. Pflaster, Platten, Verbundsteine, Rasenfugenpflaster:) 0,6 c) Wenig versiegelte Flächen, z.B. Kies, Schotter, Schotterrasen, Rasengittersteine, Porenpflaster, Gründächer 0,3 Für versiegelte Flächen anderer Art gilt der Faktor derjenigen Versiegelungsart nach Buchstaben a) bis c), die der vorliegenden Versiegelung in Abhängigkeit vom Wasserdurchlässigkeitsgrad am nächsten kommt. (3) Grundstücksflächen, von denen Niederschlagswasser über eine Sickermulde, ein Mulden-Rigolensystem oder eine vergleichbare Anlage mit gedrosseltem Ablauf oder mit Notüberlauf den öffentlichen Abwasseranlagen zugeführt wird, werden mit dem Faktor 0,1 berücksichtigt. (4) Flächen, die an Zisternen ohne Überlauf in die öffentlichen Abwasserbeseitigungsanlagen angeschlossen sind, bleiben im Rahmen der Gebührenbemessung unberücksichtigt. Für Flächen, die an Zisternen mit Überlauf angeschlossen sind gilt folgendes: a) bei Regenwassernutzung, ausschließlich zur Gartenbewässerung, werden die Flächen um 8 m² je m³ Fassungsvolumen reduziert; b) bei Regenwassernutzung im Haushalt oder Betrieb werden die Flächen um 15 m² je m³ Fassungsvolumen reduziert. Sätze 1 und 2 gelten nur für Zisternen, die fest installiert und mit dem Boden verbunden sind sowie ein Mindestfassungsvolumen von 2 m³ aufweisen). § 41 Absetzungen (1) Wassermengen, die nachweislich nicht in die öffentlichen Abwasseranlagen eingeleitet wurden, werden auf Antrag des Gebührenschuldners bei der Bemessung der Schmutzwassergebühr (§ 40) abgesetzt. In den Fällen des Abs. 2 erfolgt die Absetzung von Amts wegen (2) Der Nachweis der nicht eingeleiteten Frischwassermengen soll durch Messung eines besonderen Wasserzählers (Zwischenzählers) erbracht werden, der den eichrechtlichen Vorschriften entspricht und von der Gemeinde plombiert worden ist. Zwischenzähler dürfen nur durch ein fachlich geeignetes Installationsunternehmen eingebaut werden. Sie stehen im Eigentum des Grundstückseigentümers und sind von diesem auf eigene Kosten einzubauen, zu unterhalten und abzulesen. Der erstmalige Einbau sowie der Austausch eines Zwischenzählers ist der Gemeinde innerhalb von 2 Wochen unter Angabe des Zählerstandes anzuzeigen. (3) Von der Absetzung bleibt eine Wassermenge von 20 m³/Jahr ausgenommen, wenn der Nachweis über die abzusetzende Wassermenge nicht durch einen Zwischenzähler gem. Abs. 2 erbracht wird. (4) Wird bei landwirtschaftlichen Betrieben die abzusetzende Wassermenge nicht durch Messungen nach Absatz 2 festgestellt, werden die nichteingeleiteten Wassermengen pauschal ermittelt. Dabei gilt als nichteingeleitete Wassermenge im Sinne von Absatz 1: 1. je Vieheinheit bei Pferden, Rindern, Schafen, Ziegen und Schweinen 15 m³/Jahr, 2. je Vieheinheit bei Geflügel 5 m³/Jahr. Diese pauschal ermittelte nichteingeleitete Wassermenge wird um die gem. Absatz 3 von der Absetzung ausgenommene Wassermenge gekürzt und von der gesamten verbrauchten Wassermenge abgesetzt. Die dabei verbleibende Wassermenge muss für jede für das Betriebsanwesen polizeilich gemeldete Person, die sich dort während des Veranlagungszeitraums nicht nur vorübergehend aufhält, mindestens 45 m³/Jahr für die erste Person und für jede weitere Person mindestens 40 m³/Jahr betragen. Der Umrechnungsschlüssel für Tierbestände in Vieheinheiten zu § 51 des Bewertungsgesetzes ist entsprechend anzuwenden. Für den Viehbestand ist der Stichtag maßgebend, nach dem sich die Erhebung der Tierseuchenbeiträge für das laufende Jahr richtet. (5) Anträge auf Absetzung nicht eingeleiteter Wassermengen sind bis zum Ablauf eines Monats nach Bekanntgabe des Gebührenbescheids zu stellen. § 42 Höhe der Abwassergebühr (1) Die Schmutzwassergebühr (§ 40) beträgt je m³ Abwasser: ab dem 01.01.2022 1,98 € ab dem 01.01.2024 2,09 € (2) Die Niederschlagswassergebühr (§ 40a) beträgt je m² versiegelte Fläche: ab dem 01.01.2022 0,61 € ab dem 01.01.2024 0,69 € (3) Die Gebühr für sonstige Einleitungen (§ 8 Abs. 3) beträgt je m³ Abwasser oder Wasser: ab dem 01.01.2022 1,98 € ab dem 01.01.2024 2,09 € (4) Die Abwassergebühr für Abwasser, das zu einer öffentlichen Abwasserbehandlungsanlage gebracht wird (§ 38 Abs. 3), beträgt je m³ Abwasser: a) bei Abwasser aus Kleinkläranlagen ab dem 01.01.2022 1,98 € ab dem 01.01.2024 2,09 € b) bei Abwasser aus geschlossenen Gruben: ab dem 01.01.2022 1,98 € ab dem 01.01.2024 2,09 € c) soweit Abwasser keiner Anlage nach a) oder b) zuzuordnen ist: ab dem 01.01.2022 1,98 € ab dem 01.01.2024 2,09 € (5) Beginnt oder endet die gebührenpflichtige Benutzung in den Fällen des § 40 a während des Veranlagungszeitraumes, wird für jeden Kalendermonat, in dem die Gebührenpflicht besteht, ein Zwölftel der Jahresgebühr angesetzt. § 42 a Zählergebühr (1) Die Zählergebühr gemäß § 37 Abs. 2 beträgt 2,20 € / Monat. (2) Bei der Berechnung der Zählergebühr wird der Monat, in dem der Zwischenzähler erstmals eingebaut oder endgültig ausgebaut wird, je als voller Monat gerechnet. § 43 Entstehung der Gebührenschuld (1) In den Fällen des § 38 Abs. 1 und § 42 a Abs. 1 entsteht die Gebührenschuld für ein Kalenderjahr mit Ablauf des Kalenderjahres (Veranlagungszeitraum). Endet ein Benutzungsverhältnis vor Ablauf des Veranlagungszeitraumes, entsteht die Gebührenschuld mit Ende des Benutzungsverhältnisses. (2) In den Fällen des § 39 Abs. 1 Satz 3 entsteht die Gebührenschuld für den bisherigen Grundstückseigentümer mit Beginn des auf den Übergang folgenden Kalendermonats; für den neuen Grundstückseigentümer mit Ablauf des Veranlagungszeitraumes. (3) In den Fällen des § 38 Abs. 2 entsteht die Gebührenschuld bei vorübergehender Einleitung mit Beendigung der Einleitung, im Übrigen mit Ablauf des Veranlagungszeitraumes. (4) In den Fällen des § 38 Abs. 3 entsteht die Gebührenschuld mit der Anlieferung des Abwassers. (5) Die Gebührenschuld gemäß § 38 Abs.1 ruht auf dem Grundstück bzw. dem Erbbaurecht als öffentliche Last (§ 13 Abs.3 i.V. mit §27 KAG). § 44 Vorauszahlungen (1) Solange die Gebührenschuld noch nicht entstanden ist, sind vom Gebührenschuldner Vorauszahlungen zu leisten. Die Vorauszahlungen entstehen mit Beginn des Kalendervierteljahres. Die Vorauszahlungen entstehen mit Beginn des Kalendervierteljahres. Beginnt die Gebührenpflicht während des Veranlagungszeitraumes, entstehen die Vorauszahlungen mit Beginn des folgenden Kalendervierteljahres. (2) Jeder Vorauszahlung ist ein Viertel des zuletzt festgestellten Jahreswasserverbrauchs bzw. der zuletzt festgestellten versiegelten Grundstücksfläche sowie ein Viertel der Jahreszählergebühr (§42a) zugrunde zu legen. Bei erstmaligem Beginn der Gebührenpflicht werden der voraussichtliche Jahreswasserverbrauch und die Jahresniederschlagswassergebühr anteilig geschätzt (3) Die für den Veranlagungszeitraum entrichteten Vorauszahlungen werden auf die Gebührenschuld für diesen Zeitraum angerechnet. (4) In den Fällen des § 38 Abs. 2 und Abs. 3 entfällt die Pflicht zur Vorauszahlung. § 45 Fälligkeit (1) Die Benutzungsgebühren sind innerhalb eines Monats nach Bekanntgabe des Gebührenbescheides zur Zahlung fällig. Sind Vorauszahlungen (§ 44) geleistet worden, gilt dies nur, soweit die Gebührenschuld die geleisteten Vorauszahlungen übersteigt. Ist die Gebührenschuld kleiner als die geleisteten Vorauszahlungen, wird der Unterschiedsbetrag nach Bekanntgabe des Gebührenbescheides durch Aufrechnung oder Zurückzahlung ausgeglichen. (2) Die Vorauszahlungen gemäß § 44 werden jeweils zum 15.03., 15.05., 15.08. und 15.11. in Höhe eines Viertels der Jahresabrechnung des Vorjahres zur Zahlung fällig. Fehlt eine solche Vorjahresabrechnung, so setzt der Eigenbetrieb Abwasserbeseitigung die Höhe der Vorauszahlungen unter Schätzung der Jahresgesamteinleitung fest. VI. Anzeigepflicht, Haftung, Ordnungswidrigkeiten § 46 Anzeigepflicht (1) Binnen eines Monats sind der Gemeinde der Erwerb oder die Veräußerung eines an die öffentlichen (zentralen oder dezentralen) Abwasseranlagen angeschlossenen Grundstücks anzuzeigen. Entsprechendes gilt beim Erbbaurecht oder einem sonstigen dinglichen baulichen Nutzungsrecht. Anzeigepflichtig sind der Veräußerer und der Erwerber. (2) Binnen eines Monats nach Ablauf des Veranlagungszeitraumes hat der Gebührenschuldner der Gemeinde anzuzeigen: a) die Menge des Wasserverbrauchs aus einer nichtöffentlichen Wasserversorgungsanlage; b) das auf dem Grundstück gesammelte und als Brauchwasser genutzte Niederschlagswasser (§ 40 Abs. 1 Nr. 3); c) die Menge der Einleitungen aufgrund besonderer Genehmigung (§ 8 Abs. 3). (3) Binnen eines Monats nach dem tatsächlichen Anschluss des Grundstücks an die öffentliche Abwasserbeseitigung, hat der Gebührenschuldner die Lage und Größe der Grundstücksflächen, von denen Niederschlagswasser den öffentlichen Abwasseranlagen zugeführt wird (§ 40a Abs. 1) der Gemeinde in prüffähiger Form mitzuteilen. Kommt der Gebührenschuldner seinen Mitteilungspflichten nicht fristgerecht nach, werden die Berechnungsgrundlagen für die Niederschlagswassergebühr von der Gemeinde geschätzt. (4) Prüffähige Unterlagen sind Lagepläne im Maßstab 1:500 oder 1:1000 mit Eintrag der Flurstücks-Nummer. Die an die öffentlichen Abwasseranlagen angeschlossenen Grundstücksflächen sind unter Angabe der in § 40a Abs. 2 aufgeführten Versiegelungsarten und der für die Berechnung der Flächen notwendigen Maße rot zu kennzeichnen. Die Gemeinde stellt auf Anforderung einen Anzeigevordruck zur Verfügung. (5) Ändert sich die Größe oder der Versiegelungsgrad des Grundstücks ist die Änderung innerhalb eines Monats der Gemeinde anzuzeigen. (6) Unverzüglich haben der Grundstückseigentümer und die sonst zur Nutzung eines Grundstücks oder einer Wohnung berechtigten Personen der Gemeinde Baindt mitzuteilen: a) Änderungen der Beschaffenheit, der Menge und des zeitlichen Anfalls des Abwassers; b) wenn gefährliche oder schädliche Stoffe in die öffentlichen Abwasseranlagen gelangen oder damit zu rechnen ist. (7) Binnen eines Monats hat der Grundstückseigentümer der Gemeinde mitzuteilen, wenn die Voraussetzungen für Teilflächenabgrenzungen gem. § 26 Abs. 1 Nr. 2 dieser Satzung und § 31 Abs. 1 Satz 2 KAG entfallen sind, insbesondere abgegrenzte Teilflächen gewerblich oder als Hausgarten genutzt, tatsächlich an die öffentliche Abwasserbeseitigung angeschlossen oder auf ihnen genehmigungsfreie bauliche Anlagen errichtet werden. (8) Wird eine Grundstücksentwässerungsanlage, auch nur vorübergehend, außer Betrieb gesetzt, hat der Grundstückeigentümer diese Absicht so frühzeitig mitzuteilen, dass der Grundstücksanschluss rechtzeitig verschlossen oder beseitigt werden kann. (9) Wird die rechtzeitige Anzeige schuldhaft versäumt, so haftet im Falle des Absatzes 1 der bisherige Gebührenschuldner für die Benutzungsgebühren, die auf den Zeitpunkt bis zum Eingang der Anzeige bei der Gemeinde entfallen. (10) Das Festsetzen und die Erhebung von Beiträgen und Gebühren nach dieser Satzung sowie damit in Zusammenhang stehende Tätigkeiten (z. B. Ablesen und Kontrolle der Messeinrichtungen, Überprüfungen im Zusammenhang der Bemessung der Niederschlagswassergebühr) können von damit beauftragten Stellen außerhalb der Verwaltung wahrgenommen werden (beauftragtes Unternehmen). § 47 Haftung der Gemeinde (1) Werden die öffentlichen Abwasseranlagen durch Betriebsstörungen, die der Eigenbetrieb nicht zu vertreten hat, vorübergehend ganz oder teilweise außer Betrieb gesetzt oder treten Mängel oder Schäden auf, die durch Rückstau infolge von Naturereignissen wie Hochwasser, Starkregen oder Schneeschmelze oder durch Hemmungen im Abwasserablauf verursacht sind, so erwächst daraus kein Anspruch auf Schadenersatz. Ein Anspruch auf Ermäßigung oder auf Erlass von Beiträgen oder Gebühren entsteht in keinem Fall. (2) Die Verpflichtung des Grundstückseigentümers zur Sicherung gegen Rückstau (§ 20) bleibt unberührt. (3) Unbeschadet des § 2 des Haftpflichtgesetzes haftet der Eigenbetrieb nur für Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit. § 48 Haftung der Grundstückseigentümer Die Grundstückseigentümer und die Benutzer haften für schuldhaft verursachte Schäden, die infolge einer unsachgemäßen oder den Bestimmungen dieser Satzung widersprechenden Benutzung oder infolge eines mangelhaften Zustands der Grundstückentwässerungsanlagen entstehen. Sie haben den Eigenbetrieb von Ersatzansprüchen Dritter freizustellen, die wegen solcher Schäden geltend gemacht werden. § 49 Ordnungswidrigkeit (1) Ordnungswidrig im Sinne von § 142 Abs. 1 GemO handelt, wer vorsätzlich oder fahrlässig 1. entgegen § 3 Abs. 1 das Abwasser nicht der Gemeinde überlässt; 2. entgegen § 6 Absätze 1, 2 oder 3 von der Einleitung ausgeschlossene Abwässer oder Stoffe in die öffentlichen Abwasseranlagen einleitet oder die für einleitbares Abwasser vorgegebenen Richtwerte überschreitet; 3. entgegen § 8 Abs. 1 Abwasser ohne Vorbehandlung oder Speicherung in öffentliche Abwasseranlagen einleitet; 4. entgegen § 8 Abs. 2 fäkalienhaltiges Abwasser ohne ausreichende Vorbehandlung in öffentliche Abwasseranlagen einleitet, die nicht an eine öffentliche Kläranlage angeschlossen sind; 5. entgegen § 8 Abs. 3 sonstiges Wasser oder Abwasser, das der Beseitigungspflicht nicht unterliegt, ohne besondere Genehmigung der Gemeinde in öffentliche Abwasseranlagen einleitet; 6. entgegen § 12 Abs. 1 Grundstücksanschlüsse nicht ausschließlich von der Gemeinde herstellen, unterhalten, erneuern, ändern, abtrennen oder beseitigen lässt; 7. entgegen § 15 Abs. 1 ohne schriftliche Genehmigung der Gemeinde eine Grundstücksentwässerungsanlage herstellt, anschließt oder ändert oder eine öffentliche Abwasseranlage benutzt oder die Benutzung ändert; 8. die Grundstücksentwässerungsanlage nicht nach den Vorschriften des § 16 und des § 17 Abs. 1 und 3 herstellt, unterhält oder betreibt; 9. entgegen § 18 Abs. 1 die notwendige Entleerung und Reinigung der Abscheider nicht rechtzeitig vornimmt; 10. entgegen § 18 Abs. 3 Zerkleinerungsgeräte für Küchenabfälle, Müll, Papier und dergleichen oder Handtuchspender mit Spülvorrichtungen an seine Grundstücksentwässerungsanlagen anschließt; 11. entgegen § 21 Abs. 1 die Grundstücksentwässerungsanlage vor der Abnahme in Betrieb nimmt. (2) Ordnungswidrig im Sinne von § 8 Abs. 2 Satz 1 Nr. 2 KAG handelt, wer vorsätzlich oder leichtfertig den Anzeigepflichten nach § 46 Absätze 1 bis 8 nicht, nicht richtig oder nicht rechtzeitig nachkommt. § 50 Datenweitergaben Der Eigenbetrieb wird verpflichtet, an die Gemeinde die zur Erhebung der Abwassergebühren erforderlichen Daten (Name, Vorname, Adresse des Grundstückseigentümers/Erbbauberechtigten gem. § 38 sowie die im jeweiligen Veranlagungszeitraum – Kalenderjahr - verbrauchte Wassermenge), gegen Erstattung der für die Datenübermittlung anfallenden (Zusatz)Kosten, zu übermitteln. VII. Übergangs- und Schlussbestimmungen § 51 Inkrafttreten (1) Soweit Abgabenansprüche nach dem bisherigen Satzungsrecht bereits entstanden sind, gelten anstelle dieser Satzung die Satzungsbestimmungen, die im Zeitpunkt des Entstehens der Abgabeschuld gegolten haben. (2) Die Satzung tritt zum 01.01.2022 in Kraft. Baindt, den 30.11.2021 Simone Rürup, Bürgermeisterin Hinweis gemäß § 4 Abs. 4 GemO: Eine etwaige Verletzung von Verfahrens- oder Formvorschriften der Gemeindeordnung für Baden-Württemberg (GemO) oder von auf Grund der GemO erlassener Verfahrensvorschriften beim Zustandekommen dieser Satzung wird nach § 4 Abs. 4 GemO unbeachtlich, wenn sie nicht schriftlich innerhalb eines Jahres seit der Bekanntmachung dieser Satzung gegenüber der Gemeinde geltend gemacht worden ist: der Sachverhalt, der die Verletzung begründen soll, ist zu bezeichnen. Dies gilt nicht, wenn die Vorschriften über die Öffentlichkeit der Sitzung, die Genehmigung oder die Bekanntmachung der Satzung verletzt worden sind. hat. Baindt, den 30.11.2021 gez. Simone Rürup, Bürgermeisterin geändert am 04.11.2008, Inkrafttreten zum 01.01.2009, öffentliche Bekanntmachung vom 14.11.2008 geändert am 15.09.2009, Inkrafttreten zum 18.09.2009, öffentliche Bekanntmachung vom 18.09.2009 zuletzt geändert am 04.10.2011, Inkrafttreten zum 01.01.2010, öffentliche Bekanntmachung vom 07.10.2011 zuletzt geändert am 30.07.2014, Inkrafttreten zum 01.08.2014, öffentliche Bekanntmachung vom 15.08.2014 zuletzt geändert am 16.09.2014, Inkrafttreten zum 01.01.2014, öffentliche Bekanntmachung vom 19.09.2014 zuletzt geändert am 13.09.2016, Inkrafttreten zum 01.01.2017, öffentliche Bekanntmachung vom 16.09.2016 zuletzt geändert am 10.09.2019, Inkrafttreten zum 01.01.2019, öffentliche Bekanntmachung vom 13.09.2019 zuletzt geändert am 30.11.2021, Inkrafttreten zum 01.01.2022, öffentliche Bekanntmachung vom 03.12.2021[mehr]

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