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Verbrauchsabrechnung_Wasser_-_Anzeige_des_Eigentuemerwechsels_ausf.pdf

Öffnungszeiten Rathaus Bankverbindungen: Montag: 8:00 bis 12:00 Uhr und 14:00 bis 16:00 Uhr VR Bank Ravensburg-Weingarten e. G. Dienstag: 8:00 bis 13:00 Uhr und 14:00 bis 18:00 Uhr IBAN: DE15 6506 2577 0065 2590 09 BIC: GENODES1RRV Mittwoch: 8:00 bis 12:00 Uhr Kreissparkasse Ravensburg Donnerstag: 8:00 bis 12:00 Uhr und 14:00 bis 16:00 Uhr IBAN: DE59 6505 0110 0079 4006 00 SWIFT-BIC: SOLADES1RVB Freitag: 7:30 bis 12:00 Uhr Raiffeisenbank Reute-Gaisbeuren e. G. IBAN: DE45 6006 9350 0017 7720 01 BIC: GENODES1RRG Anzeige des Eigentümerwechsels Objekt Straße/Hausnummer: ________________________________________________________ PLZ, Ort: ________________________________________________________ Datum der Besitzübergabe: ________________________________________________________ Wasserzählernummer: ________________________________________________________ Wasserzählerstand: __________________ m² (Ohne Nachkommastellen) Abmeldung bisheriger Eigentümer Anmeldung neuer Eigentümer Kassenzeichen: 01/0000-00____________ (Dieses finden Sie in Ihrer letzten Verbrauchsabrechung) Name, Vorname: ______________________ Name, Vorname: _______________________ Anschrift für die Endabrechnung: Straße/Nr.: ___________________________ PLZ, Ort: _____________________________ Tel-. Nr. für Rückfragen: _________________ __________________ ________________ Ort, Datum Unterschrift Jetzige Anschrift: Straße/Nr.: ___________________________ PLZ, Ort: ______________________________ Tel.-Nr. für Rückfragen: __________________ _______________ __________________ Ort, Datum Unterschrift Neue Basisdaten für die Berechnung der künftigen Vorauszahlungen (Wasservorauszahlung) soll vom Vorgänger übernommen werden soll festgesetzt werden auf ___________m³ (geben Sie hier bitte Ihren voraussichtlichen Jahresverbrauch an!) Gemeinde Baindt · Marsweilerstraße 4 · 88255 Baindt Gemeinde Baindt Marsweilerstraße 4 88255 Baindt StraßeHausnummer: PLZ Ort: Datum der Besitzübergabe: Wasserzählernummer: Wasserzählerstand: Kassenzeichen 010000-00: Name Vorname: Name Vorname_1: StraßeNr: PLZ Ort_1: Tel- Nr für Rückfragen: Ort, Datum: Unterschrift: StraßeNr_1: PLZ Ort_2: Tel-Nr für Rückfragen_1: voraussichtlicher Jahresverbrauch: soll vom Vorgänger übernommen werden: Off m³: Off Ort, Datum_1: Unterschrift_1:[mehr]

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    Zuletzt geändert: 20.09.2023
    2023-08-22_TEXT_BPä_GE_Mehlis.pdf

    ww w. sie be rc on su lt. eu G e m e in d e B a in d t 1 . Ä n d e ru n g d e r 2 . E rw e it e ru n g d e s B e b a u u n g s- p la n e s "G e w e rb e g e b ie t M e h li s" u n d d ie ö rt li ch e n B a u v o rs ch ri ft e n h ie rz u Fassung vom 22.08.2023 E nt wu rf Gemeinde Baindt 1. Änderung der 2. Erweiterung des Bebauungsplanes "Gewerbegebiet Mehlis" und die örtlichen Bauvorschriften hierzu Textteil (Entwurf) mit 32 Seiten, Fassung vom 22.08.2023 Seite 2 Inhaltsverzeichnis Seite 1 Rechtsgrundlagen 3 2 Planungsrechtliche Festsetzungen (PF) mit Zeichenerklärung 5 3 Örtliche Bauvorschriften (ÖBV) gemäß § 74 LBO mit Zeichenerklärung 14 4 Hinweise und Zeichenerklärung 15 5 Satzung 20 6 Begründung – Städtebaulicher Teil 22 7 Begründung – Abarbeitung der Umweltbelange (§ 1 Abs. 6 Nr. 7b BauGB), Konzept zur Grünordnung 25 8 Begründung – Bauordnungsrechtlicher Teil 27 9 Begründung – Sonstiges 28 10 Begründung – Auszug aus übergeordneten Planungen 30 11 Verfahrensvermerke 31 Gemeinde Baindt 1. Änderung der 2. Erweiterung des Bebauungsplanes "Gewerbegebiet Mehlis" und die örtlichen Bauvorschriften hierzu Textteil (Entwurf) mit 32 Seiten, Fassung vom 22.08.2023 Seite 3 1 Rechtsgrundlagen 1.1 Baugesetzbuch (BauGB) in der Fassung der Bekanntmachung vom 03.11.2017 (BGBl. I S. 3634), zuletzt geändert durch Gesetz vom 12.07.2023 (BGBI. 2023 I Nr. 184) 1.2 Baunutzungsverordnung (BauNVO) in der Fassung der Bekanntmachung vom 21.11.2017 (BGBl. I S. 3786), zuletzt geändert durch Gesetz vom 03.07.2023 (BGBI. 2023 I Nr. 176) 1.3 Planzeichenverordnung (PlanZV) in der Fassung vom 18.12.1990 (BGBl. I 1991 S. 58), zu- letzt geändert durch Gesetz vom 14.06.2021 (BGBl. I S. 1802); die im nachfolgenden Text zitierten Nummern beziehen sich auf den An- hang zur PlanZV 1.4 Planungssicherstellungs- gesetz (PlanSiG) in der Fassung der Bekanntmachung vom 20.05.2020 (BGBl. I S. 1041), zuletzt geändert durch Gesetz vom 22.03.2023 (BGBI. I Nr. 88) 1.5 Landesbauordnung für Baden-Württemberg (LBO) in der Fassung vom 05.03.2010 (GBl. S. 357, ber. S. 416), zuletzt geändert durch Gesetz vom 13.06.2023 (GBl. S. 170) 1.6 Gemeindeordnung für Baden-Württemberg (GemO) in der Fassung vom 24.07.2000 (GBl. BW S. 581, ber. S. 698), zuletzt geändert durch Gesetz vom 27.06.2023 (GBl. S. 229,231) 1.7 Bundesnaturschutzgesetz (BNatSchG) in der Fassung vom 29.07.2009 (BGBl. I S. 2542), zu- letzt geändert durch Gesetz vom 08.12.2022 (BGBl. I S. 2240) 1.8 Naturschutzgesetz Ba- den-Württemberg (NatSchG Baden-Württemberg) vom 23.06.2015 (GBl. 2015 S. 585), zuletzt geändert durch Gesetz vom 07.02.2023 (GBI. S. 26,44) Gemeinde Baindt 1. Änderung der 2. Erweiterung des Bebauungsplanes "Gewerbegebiet Mehlis" und die örtlichen Bauvorschriften hierzu Textteil (Entwurf) mit 32 Seiten, Fassung vom 22.08.2023 Seite 4 1.9 Bundes-Immissions- schutzgesetz (BImSchG) in der Fassung der Bekanntmachung vom 17.05.2013 (BGBl. I S. 1274), zuletzt geändert durch Gesetz vom 09.12.2020 (BGBl. I S. 2873) Gemeinde Baindt 1. Änderung der 2. Erweiterung des Bebauungsplanes "Gewerbegebiet Mehlis" und die örtlichen Bauvorschriften hierzu Textteil (Entwurf) mit 32 Seiten, Fassung vom 22.08.2023 Seite 5 2 Planungsrechtliche Festsetzungen (PF) mit Zeichen- erklärung 2.1 Gewerbegebiet Die Nutzungen nach § 8 Abs. 2 Nr. 3 BauNVO (Tankstellen) sind nicht zulässig (§ 1 Abs. 5 BauNVO). Ausnahmsweise können Elektro-Tankstellen als einzelne Ladesäulen im Sinne von Tankstel- len oder Gewerbebetrieben aller Art zugelassen werden (§ 1 Abs. 9 BauNVO). Die Nutzungen nach § 8 Abs. 3 Nr. 1 BauNVO (Wohnungen für Auf- sichts- und Bereitschaftspersonen sowie für Betriebsinhaber und Be- triebsleiter, die dem Gewerbebetrieb zugeordnet und ihm gegenüber in Grundfläche und Baumasse untergeordnet sind) sind ausnahms- weise zulässig (§ 1 Abs. 6 Nr. 1 BauNVO). Die Nutzungen nach § 8 Abs. 3 Nr. 3 BauNVO (Vergnügungsstätten) werden nicht Bestandteil der 2. Erweiterung des Bebauungsplanes "Gewerbegebiet Mehlis" (§ 1 Abs. 6 Nr. 1 BauNVO). Einzelhandelsbetriebe im Sinne des § 8 Abs. 2 Nr. 1 BauNVO sind nicht zulässig. Unabhängig hiervon ist Einzelhandel zulässig, soweit das angebotene Sortiment aus eigener Herstellung stammt, im Wege der handwerklichen Leistungen verbraucht, eingebaut oder auf andere Weise weiterverarbeitet wird und soweit die Einzelhan- delsnutzung der übrigen betrieblichen Nutzung untergeordnet bleibt. (§ 1 Abs. 5 und 9 BauNVO). Werbeanlagen, die nicht an der Stätte der Leistung errichtet werden und somit eine eigenständige gewerbliche Hauptnutzung im Sinne des § 8 Abs. 2 Nr. 1 BauNVO darstellen, sind nicht zulässig (§ 1 Abs. 9 BauNVO). (§ 9 Abs. 1 Nr. 1 BauGB; § 8 BauNVO; Nr. 1.3.1. PlanZV; siehe Ty- penschablone) 2.2 Gewerbegebiete mit eingeschränkten Emissionen; es dient vor- wiegend der Unterbringung von Gewerbebetrieben, die das Wohnen nicht wesentlich stören. Die Nutzungen nach § 8 Abs. 2 Nr. 3 BauNVO (Tankstellen) sind nicht zulässig (§ 1 Abs. 5 BauNVO). Ausnahmsweise können GE GEe Gemeinde Baindt 1. Änderung der 2. Erweiterung des Bebauungsplanes "Gewerbegebiet Mehlis" und die örtlichen Bauvorschriften hierzu Textteil (Entwurf) mit 32 Seiten, Fassung vom 22.08.2023 Seite 6 Elektro-Tankstellen als einzelne Ladesäulen im Sinne von Tankstel- len oder Gewerbebetrieben aller Art zugelassen werden (§ 1 Abs. 9 Banco). Die Nutzungen nach § 8 Abs. 3 Nr. 1 BauNVO (Wohnungen für Auf- sichts- und Bereitschaftspersonen sowie für Betriebsinhaber und Be- triebsleiter, die dem Gewerbebetrieb zugeordnet und ihm gegenüber in Grundfläche und Baumasse untergeordnet sind) sind ausnahms- weise zulässig (§ 1 Abs. 6 Nr. 1 BauNVO). Die Nutzungen nach § 8 Abs. 3 Nrn. 2-3 BauNVO (Anlagen für kirch- liche, kulturelle, soziale und gesundheitliche Zwecke sowie Vergnü- gungsstätten) werden nicht Bestandteil der 2. Erweiterung des Be- bauungsplanes "Gewerbegebiet Mehlis" sein (§ 1 Abs. 6 Nr. 1 BauNVO). Einzelhandelsbetriebe im Sinne des § 8 Abs. 2 Nr. 1 BauNVO sind nicht zulässig (§ 1 Abs. 9 BauNVO). Werbeanlagen, die nicht an der Stätte der Leistung errichtet werden und somit eine eigenständige gewerbliche Hauptnutzung im Sinne des § 8 Abs. 2 Nr. 1 BauNVO darstellen, sind nicht zulässig (§ 1 Abs. 9 BauNVO). Fernmeldetechnische Hauptanlagen nach § 8 Abs. 2 Nr. 1 BauNVO sind nicht zulässig (§ 1 Abs. 5 BauNVO i.V.m. § 1 Abs. 9 BauNVO). Die Zulässigkeit von fernmeldetechnischen Nebenanlagen im Sinne von § 14 Abs. 2 BauNVO wird dahin gehend modifiziert, dass Mo- bilfunkanlagen unzulässig sind (§ 14 Abs. 2 BauNVO, § 1 Abs. 6 i.V.m. Abs. 9 BauNVO). (§ 9 Abs. 1 Nr. 1 BauGB; § 8 BauNVO; Nr. 1.3.1. PlanZV; siehe Plan- zeichnung) 2.3 Emissionskontingente Innerhalb des Gewerbegebietes mit eingeschränkten Immissionen sind nur solche Vorhaben (Anlagen und Betriebe) zulässig, deren Geräusche folgende Emissionskontingente LEK nach DIN 45691 we- der tagsüber (6:00 bis 22:00 Uhr) noch nachts (22:00 bis 6:00 Uhr) überschreiten. Gebiet Bezugsflä- che in m² Emissionskontingente LEK in dB(A)/m2 tags (6:00 – 22:00 Uhr) nachts (22:00 – 6:00 Uhr) Gemeinde Baindt 1. Änderung der 2. Erweiterung des Bebauungsplanes "Gewerbegebiet Mehlis" und die örtlichen Bauvorschriften hierzu Textteil (Entwurf) mit 32 Seiten, Fassung vom 22.08.2023 Seite 7 Gewerbegebiet GEe 2.062 60 45 Die Prüfung zur Einhaltung der Kontingente erfolgt nach DIN 45691:2006-12, Abschnitt 5 (archivmäßig hinterlegt beim Deutschen Patentamt). (§ 1 Abs. 4 Nr. 2 BauNVO) 2.4 GRZ .... Grundflächenzahl als Höchstmaß (§ 9 Abs. 1 Nr. 1 BauGB; § 16 Abs. 2 Nr. 1 und § 19 Abs. 1 BauNVO; Nr. 2.5. PlanZV; siehe Typenschablone) 2.5 H .... m Höhe (Gesamthöhe) des Hauptgebäudes als Höchstmaß; die Höhe sämtlicher Bauteile des Hauptgebäudes sowie von Kränen und Krananlagen (mit Ausnahme von untergeordneten Bauteilen wie z.B. Antennen, Schornsteinen, Aufzugsaufbauten etc.) darf an keiner Stelle den festgesetzten Wert überschreiten. Bestimmung der Gesamthöhe: Abstand zwischen − Oberkante des natürlichen Geländes und − Oberkante des Gebäudes. (§ 9 Abs. 1 Nr. 1 BauGB; § 16 Abs. 2 Nr. 4 u. § 18 Abs. 1 BauNVO; Nr. 2.8. PlanZV; siehe Typenschablonen) 2.6 Höhe von Werbeanlagen Die Höhe von Werbeanlagen innerhalb der überbaubaren Grund- stücksfläche darf die dort festgesetzte Gesamthöhe des Hauptgebäu- des nicht überschreiten. Außerhalb der überbaubaren Grundstücks- flächen beträgt die max. Höhe von Werbeanlagen 10,00 m über dem natürlichen Gelände. (§ 9 Abs. 1 Nr. 1 BauGB; § 16 Abs. 2 Nr. 4 u. § 18 Abs. 1 BauNVO) 2.7 o Offene Bauweise (§ 9 Abs. 1 Nr. 2 BauGB; § 22 Abs. 1 BauNVO; Nr. 3.1. PlanZV; siehe Typenschablonen) Gemeinde Baindt 1. Änderung der 2. Erweiterung des Bebauungsplanes "Gewerbegebiet Mehlis" und die örtlichen Bauvorschriften hierzu Textteil (Entwurf) mit 32 Seiten, Fassung vom 22.08.2023 Seite 8 2.8 a Abweichende Bauweise; sie modifiziert die offene Bauweise wie folgt: Die Länge von Hauptgebäuden darf max. 83,00 m betragen (jegliche Richtung). (§ 9 Abs. 1 Nr. 2 BauGB; § 22 Abs. 1 BauNVO; Nr. 3.1. PlanZV; siehe Typenschablonen) 2.9 Baugrenze (§ 9 Abs. 1 Nr. 2 BauGB; § 23 Abs. 1 u. 3 BauNVO; Nr. 3.5. PlanZV; siehe Planzeichnung) 2.10 Nebenanlagen und sons- tige bauliche Anlagen In dem Baugebiet sind die gemäß § 14 BauNVO zulässigen Neben- anlagen nur innerhalb der überbaubaren Grundstücksflächen zuläs- sig. Nicht überdachte Stellplätze sind auch außerhalb der überbau- baren Grundstücksflächen zulässig. (§ 9 Abs. 1 Nr. 4 BauGB; §§ 12, 14 u. 23 BauNVO) 2.11 Unterirdische Bauweise von Niederspannungslei- tungen Niederspannungsleitungen sind ausschließlich in unterirdischer Bau- weise zulässig. (§ 9 Abs. 1 Nr. 13 BauGB) 2.12 Behandlung von Nieder- schlagswasser in dem Bau- gebiet In dem Baugebiet ist Niederschlagswasser (Regenwasser), das über die Dachflächen anfällt, über den öffentlichen Regenwasser-Kanal dem innerhalb des Plangebietes liegenden Retentionsbereich zuzu- führen. Verunreinigtes Niederschlagswasser darf nicht in die Regen- wasserkanalisation bzw. das Retentionsbecken abgeleitet werden. Im Retentionsbereich wird das Niederschlagswasser durch die be- lebte Bodenzone gefiltert (30 cm, dadurch hohe Reinigung und Ab- kühlung). Anschließend wird das Wasser über Drainagen in einen Sammelschacht und von dort in den Regenwasserkanal des beste- henden Gewerbegebietes geleitet. Das zusätzliche Abflussaufkom- men beträgt vorraussichtlich 5,7 l/s, darf jedoch max 14 l/s betra- gen. Das Regenwasser wird im Anschluss über den Regenwasserka- nal in den nördlich gelegenen Seitenarm, der in den "Bampfen" mündet, geleitet. Gemeinde Baindt 1. Änderung der 2. Erweiterung des Bebauungsplanes "Gewerbegebiet Mehlis" und die örtlichen Bauvorschriften hierzu Textteil (Entwurf) mit 32 Seiten, Fassung vom 22.08.2023 Seite 9 In keinem Fall (auch nicht bei Unfällen) ist eine Ableitung von mit Schadstoffen belastetem Wasser in den nördlich gelegenen Seiten- arm, der in den "Bampfen" als Teilfläche des FFH-Gebietes "Schus- senbecken mit Tobelwäldern südlich Blitzenreute" (Nr. 8223-311), mündet, möglich. Das über die Verkehrsflächen anfallende Nieder- schlagswasser wird in den öffentlichen Mischwasserkanal eingelei- tet, der der gemeindlichen Kläranlage zugeführt wird. Für alle baukonstruktiven Elemente, die großflächig mit Nieder- schlagswasser in Berührung kommen (z.B. Dachdeckungen, jedoch nicht Rinnen, Fallrohre, Geländer etc.) sind Oberflächen aus Zink, Titan-Zink, Kupfer oder Blei unzulässig, sofern diese Oberflächen nicht mit geeigneten anderen Materialien (z.B. Kunststoff-Beschich- tung) dauerhaft gegen Niederschlagswasser abgeschirmt werden. (§ 9 Abs. 1 Nrn. 14 u. 20 BauGB) 2.13 Maßnahmen zum Schutz, zur Pflege und zur Ent- wicklung von Natur und Landschaft Für die Außenbeleuchtung sind nur mit Lichtstrahl nach unten ge- richtete, vollständig insektendicht eingekofferte (staubdichte) LED- Lampen oder nach dem Stand der Technik vergleichbare insekten- schonende Lampentypen mit einer max. Lichtpunkthöhe von 8,00 m über der Geländeoberkante zulässig. Eine Beleuchtung von Werbe- anlagen, die sich nicht direkt an Gebäuden befindet, ist unzulässig. Die Benutzung von Skybeamern, blinkende, wechselnd farbige An- zeigen sowie die flächenhafte Beleuchtung der Fassaden sind nicht zulässig. Es sind nur Photovoltaik-Module zu verwenden, die weniger als 6 % polarisiertes Licht reflektieren (je Solarglasseite 3 %). Die öffentlichen Grünflächen sind durch zweischürige Mahd pro Jahr bei Verzicht auf Düngung extensiv zu pflegen Die Maßnahmen bzw. Vorschriften sind im gesamten Geltungsbe- reich durchzuführen bzw. zu beachten. (§ 9 Abs. 1 Nr. 20 BauGB) 2.14 Bodenbeläge in dem Bau- gebiet In dem Baugebiet (private Grundstücke) sind für − Stellplätze und − Zufahrten und andere untergeordnete Wege Gemeinde Baindt 1. Änderung der 2. Erweiterung des Bebauungsplanes "Gewerbegebiet Mehlis" und die örtlichen Bauvorschriften hierzu Textteil (Entwurf) mit 32 Seiten, Fassung vom 22.08.2023 Seite 10 ausschließlich wasserdurchlässige Beläge (z.B. in Splitt verlegtes Pflaster mit Rasenfuge, Drainfugenpflaster, Rasengittersteine, Schotterrasen, Kiesflächen) zulässig. Dies gilt nicht für Bereiche, die auf Grund eines im Sinne dieser Pla- nung zulässigen − Produktionsablaufes oder − regelmäßigen Befahrens mit Lkw oder − Verarbeitens oder Umlagerns von Grundwasser belastenden Substanzen einen entsprechenden Bodenbelag erforderlich machen. (§ 9 Abs. 1 Nr. 20 BauGB) 2.15 Pflanzungen in den öffentlichen/privaten Flä- chen Pflanzungen: − Für die Pflanzungen in den öffentlichen und privaten Flächen sind ausschließlich standortgerechte, heimische Bäume und Sträucher aus der unten genannten Pflanzliste zu verwenden. − Die öffentliche und private Grünfläche ist gemäß der Planzeich- nung mit Gehölzen zu bepflanzen. Abgehende Gehölze sind durch eine entsprechende Neupflanzung zu ersetzen. − Für die Pflanzungen sind ausschließlich standortgerechte, hei- mische Laubbäume (Hochstämme) mit einem Mindeststamm- umfang von 20-25 cm sowie Sträucher aus der u.g. Pflanzliste zu verwenden. − Unzulässig sind Gehölze, die als Zwischenwirt für die Erkran- kungen im Obst- und Ackerbau gelten, speziell die in der Ver- ordnung zur Bekämpfung der Feuerbrandkrankheit (Feuer- brandverordnung vom 20.12.1985, BGBl. I, 1985 S. 2551, zu- letzt geändert durch Artikel 3 § 5 des Gesetzes vom 13.12.2007, BGBl. I S. 2930) genannten. Für die öffentlichen Flächen festgesetzte Pflanzliste: Bäume 1. Wuchsklasse Spitz-Ahorn Acer platanoides Berg-Ahorn Acer pseudoplatanus Schwarz-Erle Alnus glutinosa Grau-Erle Alnus incana Gemeinde Baindt 1. Änderung der 2. Erweiterung des Bebauungsplanes "Gewerbegebiet Mehlis" und die örtlichen Bauvorschriften hierzu Textteil (Entwurf) mit 32 Seiten, Fassung vom 22.08.2023 Seite 11 Hänge-Birke Betula pendula Rotbuche Fagus sylvatica Zitterpappel Populus tremula Stiel-Eiche Quercus robur Silber-Weide Salix alba Sommer-Linde Tilia platyphyllos Berg-Ulme Ulmus glabra Bäume 2. Wuchsklasse Feld-Ahorn Acer campestre Hainbuche Carpinus betulus Vogel-Kirsche Prunus avium Sal-Weide Salix caprea Fahl-Weide Salix rubens Sträucher Roter Hartriegel Cornus sanguinea Gewöhnlicher Hasel Corylus avellana Gewöhnliches Pfaffenhütchen Euonymus europaeus Faulbaum Frangula alnus Gewöhnlicher Liguster Ligustrum vulgare Rote Heckenkirsche Lonicera xylosteum Gewöhnliche Traubenkirsche Prunus padus subsp. padus Schlehe Prunus spinosa Echter Kreuzdorn Rhamnus cathartica Hunds-Rose Rosa canina Grau-Weide Salix cinerea Purpur-Weide Salix purpurea Fahl-Weide Salix rubens Mandel-Weide Salix triandra Korb-Weide Salix viminalis Schwarzer Holunder Sambucus nigra Trauben-Holunder Sambucus racemosa Wolliger Schneeball Viburnum lantana Gewöhnlicher Schneeball Viburnum opulus (§ 9 Abs. 1 Nr. 25 a BauGB) 2.16 Pflanzungen in den Bau- gebieten (private Grund- stücke) Pflanzungen: − Für die Pflanzungen in den Baugebieten sind standortgerechte, heimische Bäume und Sträucher aus der unten genannten Pflanzliste zu verwenden. Gemeinde Baindt 1. Änderung der 2. Erweiterung des Bebauungsplanes "Gewerbegebiet Mehlis" und die örtlichen Bauvorschriften hierzu Textteil (Entwurf) mit 32 Seiten, Fassung vom 22.08.2023 Seite 12 − Auf max. 5 % der Grundstücksfläche sind auch Sträucher, die nicht in der u.g. Pflanzliste festgesetzt sind, zulässig (z.B. Zier- sträucher, Rosen-Züchtungen). − Pro 1.000 m² (angefangene) Grundstücksfläche sind mindes- tens 1 Laubbaum und 2 Solitärsträucher aus der u.g. Pflanzliste zu pflanzen. Abgehende Gehölze sind durch eine entsprechende Neupflanzung zu ersetzen. Es wird empfohlen, die Pflanzungen nach Norden zur offenen Landschaft hin umzusetzen. − Für die Pflanzungen sind ausschließlich standortgerechte, hei- mische Laubbäume (Hochstämme) mit einem Mindeststamm- umfang von 20-25 cm sowie Sträucher aus der u.g. Pflanzliste zu verwenden. − Im Übergangsbereich zur freien Landschaft und in Bereichen, die an öffentliche Flächen angrenzen, sind Hecken aus Nadel- gehölzen (z.B. Thuja) unzulässig. − Unzulässig sind Gehölze, die als Zwischenwirt für die Erkran- kungen im Obst- und Ackerbau gelten, speziell die in der Ver- ordnung zur Bekämpfung der Feuerbrandkrankheit (Feuer- brandverordnung vom 20.12.1985, BGBl. I, 1985 S. 2551, zu- letzt geändert durch Artikel 3 § 5 des Gesetzes vom 13.12.2007, BGBl. I S. 2930) genannten. (§ 9 Abs. 1 Nr. 25 a BauGB) 2.17 Abgrenzung ("Nutzungskordel") von unterschiedlicher Art und/oder unterschiedlichem Maß der Nutzung (§ 9 Abs. 1 BauGB und § 16 Abs. 5 BauNVO; Nr. 15.14. PlanZV; siehe Planzeichnung) 2.18 Grenze des räumlichen Geltungsbereiches der 1. Änderung der 2. Erweiterung des Bebauungsplanes "Gewerbegebiet Mehlis" Die Inhalte der 2. Erweiterung des Bebauungsplanes "Gewerbegebiet Mehlis" (Fassung vom 21.02.2019, rechtsverbindlich seit 22.03.2019) sowie alle Änderungen, Ergänzungen oder Erweiterun- gen, die sich auf diesen Bebauungsplan beziehen, werden im Be- reich der 1. Änderung der 2. Erweiterung des Bebauungsplanes "Ge- Gemeinde Baindt 1. Änderung der 2. Erweiterung des Bebauungsplanes "Gewerbegebiet Mehlis" und die örtlichen Bauvorschriften hierzu Textteil (Entwurf) mit 32 Seiten, Fassung vom 22.08.2023 Seite 13 werbegebiet Mehlis" um die abweichende Bauweise ergänzt. Nun- mehr anders lautende Inhalte der Planzeichnung im Bereich der vor- liegenden Änderung ersetzen die bisherigen und von dieser Ände- rung betroffenen Inhalte vollständig. (§ 9 Abs. 7 BauGB; siehe Planzeichnung); Gemeinde Baindt 1. Änderung der 2. Erweiterung des Bebauungsplanes "Gewerbegebiet Mehlis" und die örtlichen Bauvorschriften hierzu Textteil (Entwurf) mit 32 Seiten, Fassung vom 22.08.2023 Seite 14 3 Örtliche Bauvorschriften (ÖBV) gemäß § 74 LBO mit Zeichenerklärung 3.1 Grenze des räumlichen Geltungsbereiches der örtlichen Bauvor- schriften zur 1. Änderung der 2. Erweiterung des Bebauungsplanes "Gewerbegebiet Mehlis" der Gemeinde Baindt. (§ 9 Abs. 7 BauGB, Nr. 15.13. PlanZV; siehe Planzeichnung) 3.2 Solar- und Photovoltaik- anlagen auf Dächern Thermische Solar- und Photovoltaikanlagen sind der gewählten Dachneigung entsprechend parallel zur Dachfläche, auf der sie be- festigt werden, auszuführen. Dies gilt nicht für Flach- und Pultdä- cher. Die Aufständerung thermischer Solar- bzw. Photovoltaikanla- gen auf Flach- und Pultdächern ist nur unter folgenden Vorausset- zungen zulässig: − die maximale Höhe der Oberkante der Module gegenüber dem jeweils senkrecht darunterliegenden Punkt auf der Dachhaut beträgt 1,00 m (Aufständerung) und − der waagerechte Abstand der Oberkante der Module zur nächst- gelegenen Dachkante (Attika, Traufe, Ortgang) muss mindes- tens 1,00 m betragen. (§ 74 Abs. 1 Nr. 1 LBO; siehe Typenschablonen) 3.3 Werbeanlagen in dem Baugebiet Freistehende Werbeanlagen in dem Baugebiet dürfen in keiner An- sicht (senkrechte Projektion) eine Fläche von 25 m2 (pro einzelne Anlage) überschreiten. Die Summe der Flächen aller freistehenden Werbeanlagen darf 25 m2 (pro Grundstück) nicht überschreiten. Die Beleuchtung der Anlagen muss kontinuierlich erfolgen (kein Blinken etc.). Werbeanlagen an Gebäuden dürfen nur unterhalb der Traufe ange- bracht werden und in keiner Ansicht (senkrechte Projektion) 10 % der jeweiligen Wandfläche überschreiten. Die Summe der Flächen aller Werbeanlagen darf 25 m2 (pro Grundstück) nicht überschreiten. Die Beleuchtung der Anlagen muss kontinuierlich erfolgen (kein Blinken etc.). (§ 74 Abs. 1 Nr. 2 LBO) Gemeinde Baindt 1. Änderung der 2. Erweiterung des Bebauungsplanes "Gewerbegebiet Mehlis" und die örtlichen Bauvorschriften hierzu Textteil (Entwurf) mit 32 Seiten, Fassung vom 22.08.2023 Seite 15 4 Hinweise und Zeichenerklärung 4.1 Grenze des räumlichen Geltungsbereiches der 2. Erweiterung des Bebauungsplanes "Gewerbegebiet Mehlis" der Gemeinde Baindt (siehe Planzeichnung) 4.2 Weiterführende Grenze des räumlichen Geltungsbereiches des angrenzenden 5. Änderung und Erweiterung des Bebauungsplanes "Gewerbegebiet Mehlis" der Gemeinde Baindt (siehe Planzeichnung) 4.3 Bestehendes Gebäude zur Zeit der Planaufstellung (siehe Plan- zeichnung) 4.4 Bestehende Grundstücksgrenzen zur Zeit der Planaufstellung (siehe Planzeichnung) 4.5 Geplante Grundstücksgrenzen; die so gekennzeichneten Grenzen stellen einen Vorschlag zur Aufteilung der Grundstücke dar (siehe Planzeichnung) 4.6 Nr. ....;....m2 Nummerierung und voraussichtliche Größe der Grundstücke (Nummerierung von Nordwest nach Südost; siehe Planzeichnung) 4.7 Bestehende Flurstücksnummer (beispielhaft aus der Planzeich- nung) 4.8 Vorhandenes (natürliches) Gelände; Darstellung der Halbmeter- Höhenschichtlinien (beispielhaft aus der Planzeichnung, siehe Plan- zeichnung) 450,5 0 451,0 Gemeinde Baindt 1. Änderung der 2. Erweiterung des Bebauungsplanes "Gewerbegebiet Mehlis" und die örtlichen Bauvorschriften hierzu Textteil (Entwurf) mit 32 Seiten, Fassung vom 22.08.2023 Seite 16 4.9 Natur- und Artenschutz Die Außenbeleuchtung sollte in den Nachtstunden soweit als aus Gründen der Arbeits- bzw. Verkehrssicherheit möglich abgeschaltet oder bedarfsweise über Bewegungsmelder gesteuert werden. Zäune sollten zum Gelände hin einen Abstand von mind. 0,15 m zum Durchschlüpfen von Kleinlebewesen aufweisen. Die Errichtung von Regenwasser-Auffangbecken (Zisternen) wird empfohlen. Bei der Pflanzung von Bäumen ist das Nachbarrechtsgesetz zu be- rücksichtigen. Zur Entwicklung von Extensivwiesen sollten die öffentlichen und pri- vaten Grünflächen durch zweimalige Mahd pro Jahr (1. Mahd nicht vor dem 15.06; 2. Mahd Ende September) gepflegt werden. Das Mähgut sollte von der Fläche entfernt werden. Die Ausbringung von Dünge- oder Pflanzenschutzmitteln sollte vermieden werden. Vorhandene Gehölze sollten möglichst erhalten und während der Bauzeit durch entsprechende Baumschutzmaßnahmen vor Verlet- zungen im Kronen- und Wurzelbereich gesichert werden. Um zu ver- meiden, dass Verbotstatbestände im Sinne des § 44 Abs. 1 BNatSchG erfüllt werden, müssen vorhandene Gehölze außerhalb der Brutzeit von Vögeln (d.h. zwischen dem 01.10. und 28.02.) ge- rodet werden. 4.10 Biotopschutz Angrenzend an das geschützte Biotop "Eschengehölz westlich Schachen" (siehe Planzeichnung) muss gem. § 30 Abs. 2 BNatSchG die landwirtschaftliche Nutzung so ausgeübt werden, dass das Bio- top nicht zerstört oder erheblich oder nachhaltig beeinträchtigt wird. 4.11 Bodenschutz Um den sparsamen und schonenden Umgang mit Grund und Boden sicherzustellen wird empfohlen, ein Bodenmanagementkonzept zu erstellen und die Bauausführung bodenkundlich begleiten zu lassen. Das Bodenmanagementkonzept sollte folgende Punkte umfassen: Feststellung der physikalischen Eigenschaften des auszuhebenden Bodens; Erdmassenberechnungen (getrennt nach A-, B-, C-Hori- zont); Mengenangaben bezügl. künftiger Verwendung des Bodens; direkte Verwendung (im Baugebiet, außerhalb des Baugebietes); Trennung von Oberboden und kulturfähigem Unterboden bei Ausbau und Lagerung; Zwischenlagerung (Anlage von Mieten nach der Gemeinde Baindt 1. Änderung der 2. Erweiterung des Bebauungsplanes "Gewerbegebiet Mehlis" und die örtlichen Bauvorschriften hierzu Textteil (Entwurf) mit 32 Seiten, Fassung vom 22.08.2023 Seite 17 DIN 19731); Maßnahmen zur Vermeidung und zur Beseitigung von Bodenverdichtungen; Ausweisung von Lagerflächen sowie Auswei- sung von Tabuflächen (keine bauseitige Beanspruchung). Informa- tionen zum Bodenschutz bei Baumaßnahmen enthält der Flyer "Bo- denschutz beim Bauen", der als pdf auf der Homepage des Landrat- samtes Ravensburg verfügbar ist. Die DIN 19731 ("Bodenbeschaffenheit – Verwertung von Bodenma- terial") und DIN 18915 ("Vegetationstechnik im Landschaftsbau – Bodenarbeiten") sind bei der Bauausführung einzuhalten. Auf Grund der heterogenen Baugrundschichtung wird empfohlen, für jedes einzelne Bauvorhaben eine gesonderte Baugrunduntersuchung durchzuführen. 4.12 Brandschutz Die Installation von Überflurhydranten wird ausdrücklich empfohlen. Sie bieten bei Brandeinsätzen gegenüber den Unterflurhydranten einsatztaktisch erhebliche Vorteile, insbesondere durch die deutlich bessere Auffindbarkeit und schnellere Bedienbarkeit. Als Hydranten sollten Überflurhydranten DN 100 vorgesehen wer- den. Die Abstände der Hydranten zueinander sollten 100-200 m nicht überschreiten. Die Feuerwehr Baindt verfügt über kein eigenes Hubrettungsfahr- zeug. Auch die Stützpunktwehr Weingarten kann - aufgrund einer Fahrtzeit > 5 min - das dort vorgehaltene Hubrettungsfahrzeug nicht innerhalb der fachtechnisch erforderlichen Eintreffzeit für Men- schenrettungsmaßnahmen einsetzen. Da Schiebleitern, mit einer Nennrettungshöhe von 8m bis 12m nur bedingt für wirk-same Lösch- und Rettungsarbeiten iSd. § 15 LBO geeignet sind, bestehen für den Bereich des obigen Bebauungsplanes grundsätzliche Beden- ken gegenüber Aufenthaltsräumen, die eine Rettungshöhe > 8 m aufweisen. In solchen Fällen muss ein zweiter baulicher Rettungsweg hergestellt werden, der den Anforderungen der DIN 18065 (notwen- dige Treppen) entspricht. Für die Zufahrten gilt die "Verwaltungsvorschrift über Flächen für Rettungsgeräte der Feuerwehr auf Grundstücken" in der jeweils ak- tuellen Fassung (VwV Feuerwehrflächen), i.V.m. § 15 Landesbau- ordnung. Gemeinde Baindt 1. Änderung der 2. Erweiterung des Bebauungsplanes "Gewerbegebiet Mehlis" und die örtlichen Bauvorschriften hierzu Textteil (Entwurf) mit 32 Seiten, Fassung vom 22.08.2023 Seite 18 Für die Ermittlung der Löschwasserversorgung gilt das Regelwerk der DVGW Arbeitsblatt W 405, i.Vm. § 2 (5) Ausführungsverordnung zur Landesbauordnung sowie Ziff. 5.1 IndBauRL. Gewerbebetriebe, die auf Grund der Brandlasten die Löschwasserver- sorgung aus der öffentlichen Wasserversorgung überschreiten, soll- ten für den Objektschutz selbstständig genügend Löschwasser (z.B. Zisterne) vorhalten. 4.13 Ergänzende Hinweise Auf Grund der Beschaffenheit des Baugrundes der näheren Umge- bung kann von einer Bebaubarkeit im überplanten Bereich ausge- gangen werden. Den Bauherren wird darüber hinaus empfohlen, im Rahmen der Bauvorbereitungen eigene Erhebungen durchzuführen (z.B. Schürfgruben, Bohrungen). Gemäß § 20 des Denkmalschutzgesetzes (DSchG) ist das Auftreten von archäologischen Funden (Steinwerkzeuge, Metallteile, Keramik- reste, Knochen) und Befunden (Gräber, Mauerwerk, Brandschichten) im Zuge von Erdbauarbeiten unverzüglich der archäologischen Denk- malpflege mitzuteilen. Die Möglichkeit zur Fundbergung und Doku- mentation ist einzuräumen. Werden bei Aushubarbeiten Verunreini- gungen des Bodens festgestellt (z.B. Müllrückstände, Verfärbungen des Bodens, auffälliger Geruch o.ä.), ist das zuständige Landratsamt unverzüglich zu benachrichtigen. Für die Erschließung des Gebietes ist es notwendig, Kabelverteiler- schränke, Straßenlaternen oder ähnliche Einrichtungen in der öffent- lichen/privaten Fläche zu installieren. Die Gemeinde Baindt behält sich die Auswahl der hierfür geeigneten Standorte sowie evtl. erfor- derliche Vereinbarungen vor. Auf Flächen, deren Niederschlagswasser über die Regenwasserkana- lisation geleitet wird, darf kein Abwasser im Sinne von verunreinig- tem Wasser anfallen. Entsprechende Arbeiten wie z.B. Autowäsche, Reinigungsarbeiten, sind nicht zulässig. WHG § 55 (1). Auf Grund der angrenzenden landwirtschaftlich genutzten Flächen ist mit der Einwirkung von vorübergehenden belästigenden Geruchs- Immissionen (z.B. durch Aufbringen von Flüssigdung, Pflanzen- schutzmitteln etc.) sowie Lärm-Immissionen (z.B. Traktorengeräu- sche, Kuhglocken etc.) zu rechnen. Alle genannten Normen und Richtlinien sind beim Deutschen Patent- amt archiviert und gesichert hinterlegt. Die genannten Normen und Gemeinde Baindt 1. Änderung der 2. Erweiterung des Bebauungsplanes "Gewerbegebiet Mehlis" und die örtlichen Bauvorschriften hierzu Textteil (Entwurf) mit 32 Seiten, Fassung vom 22.08.2023 Seite 19 Richtlinien können bei der Gemeinde Baindt, Marsweilerstraße 4, eingesehen werden. 4.14 Plangenauigkeit Obwohl die Planzeichnung auf einer digitalen (CAD) Grundlage er- stellt ist (hohe Genauigkeit), können sich im Rahmen der Ausfüh- rungs-Planung und/oder der späteren Einmessung Abweichungen ergeben (z.B. unterschiedliche Ausformung der Verkehrsflächen, un- terschiedliche Grundstücksgrößen etc.). Weder die Gemeinde Baindt noch die Planungsbüros übernehmen hierfür die Gewähr. Gemeinde Baindt 1. Änderung der 2. Erweiterung des Bebauungsplanes "Gewerbegebiet Mehlis" und die örtlichen Bauvorschriften hierzu Textteil (Entwurf) mit 32 Seiten, Fassung vom 22.08.2023 Seite 20 5 Satzung Auf Grund von § 10 des Baugesetzbuches (BauGB) des Baugesetzbuches (BauGB) in der Fassung der Bekannt- machung vom 03.11.2017 (BGBl. I S. 3634), zuletzt geändert durch Gesetz vom 12.07.2023 (BGBI. 2023 I Nr. 184), § 4 der Gemeindeordnung für Baden-Württemberg (GemO) in der Fassung vom 24.07.2000 (GBl. BW S. 581, ber. S. 698), zuletzt geändert durch Gesetz vom 27.06.2023 (GBl. S. 229,231), § 74 der Landes- bauordnung für Baden-Württemberg (LBO) in der Fassung vom 05.03.2010 (GBl. S. 357, ber. S. 416), zuletzt geändert durch Gesetz vom 13.06.2023 (GBl. S. S. 170), der Baunutzungsverordnung (BauNVO) in der Fassung der Bekanntmachung vom 21.11.2017 (BGBl. I S. 3786), zuletzt geändert durch Gesetz vom 03.07.2023 (BGBl. 2023 I Nr. 176), sowie der Planzeichenverordnung (PlanZV) in der Fassung vom 18.12.1990 (BGBl. I 1991 S. 58), zuletzt geändert durch Gesetz vom 14.06.2021 (BGBl. I S. 1802) hat der Gemeinderat der Ge- meinde Baindt die 1. Änderung der 2. Erweiterung des Bebauungsplanes "Gewerbegebiet Mehlis" und die örtli- chen Bauvorschriften hierzu in öffentlicher Sitzung am ………… beschlossen. § 1 Räumlicher Geltungsbereich Der räumliche Geltungsbereich der 1. Änderung der 2. Erweiterung des Bebauungsplanes "Gewerbegebiet Mehlis" und der örtlichen Bauvorschriften hierzu ergibt sich aus deren zeichnerischem Teil vom 22.08.2023. § 2 Bestandteile der Satzung Die 1. Änderung der 2. Erweiterung des Bebauungsplanes "Gewerbegebiet Mehlis" und die örtlichen Bauvor- schriften hierzu bestehen aus der Planzeichnung und dem Textteil vom 22.08.2023. Die Inhalte der 2. Erweite- rung des Bebauungsplanes "Gewerbegebiet Mehlis" (Fassung vom 21.02.2019, rechtsverbindlich seit 22.03.2019) sowie alle Änderungen, Ergänzungen oder Erweiterungen, die sich auf diesen Bebauungsplan beziehen, werden im Bereich der 1. Änderung der 2. Erweiterung des Bebauungsplanes "Gewerbegebiet Mehlis" um die abweichende Bauweise ergänzt. Nunmehr anders lautende Inhalte der Planzeichnung im Bereich der vorliegenden Änderung ersetzen die bisherigen und von dieser Änderung betroffenen Inhalte vollständig. Der 1. Änderung der 2. Erweiterung des Bebauungsplanes "Gewerbegebiet Mehlis" und den örtlichen Bauvorschriften hierzu werden die jeweilige Begründung vom 22.08.2023 beigefügt, ohne dessen Bestandteil zu sein. § 3 Ordnungswidrigkeiten Ordnungswidrig im Sinne des § 75 LBO handelt, wer vorsätzlich oder fahrlässig den auf Grund von § 74 LBO erlassenen örtlichen Bauvorschriften zuwider handelt. Zuwiderhandeln kann mit Geldbußen bis zu 100.000,- € (Einhunderttausend Euro) belegt werden. Ordnungswidrig handelt, wer vorsätzlich oder fahrlässig die Vorschriften − zu Solar- und Photovoltaikanlagen auf Dächern − zu Werbeanlagen in dem Baugebiet Gemeinde Baindt 1. Änderung der 2. Erweiterung des Bebauungsplanes "Gewerbegebiet Mehlis" und die örtlichen Bauvorschriften hierzu Textteil (Entwurf) mit 32 Seiten, Fassung vom 22.08.2023 Seite 21 nicht einhält oder über- bzw. unterschreitet. § 4 In-Kraft-Treten Die 1. Änderung der 2. Erweiterung des Bebauungsplanes "Gewerbegebiet Mehlis" und die örtlichen Bauvor- schriften hierzu treten mit der ortsüblichen Bekanntmachung des jeweiligen Satzungsbeschlusses in Kraft (gem. § 10 Abs. 3 BauGB). Baindt, den ........................ .......................................................... (S. Rürup, Bürgermeisterin) (Dienstsiegel) Gemeinde Baindt 1. Änderung der 2. Erweiterung des Bebauungsplanes "Gewerbegebiet Mehlis" und die örtlichen Bauvorschriften hierzu Textteil (Entwurf) mit 32 Seiten, Fassung vom 22.08.2023 Seite 22 6 Begründung – Städtebaulicher Teil 6.1 Allgemeine Angaben 6.1.1 Zusammenfassung Durch die 1. Änderung der 2. Erweiterung des Bebauungsplanes "Gewerbegebiet Mehlis" soll die Vo- raussetzung für die Zulässigkeit eines größeren Bauvorhabens ermöglicht werden. Die ursprünglich festgesetzte offene Bauweise verhindert eine optimale Ausnutzung des Raumes. Durch Änderung der Bauweise in eine abweichende Bauweise soll eine moderne, der Fläche des Änderungsbereiches ent- sprechende Bebauung ermöglicht werden. 6.1.2 Abgrenzung und Beschreibung des Erweiterungsbereiches Das Plangebiet befindet sich im westlichen Bereich des Ortsteils "Schachen" östlich der "Wicken- hauser Straße". Das bestehende Gewerbegebiet "Mehlis" soll nach Norden hin erweitert werden. Momentan wird der Bereich landwirtschaftlich genutzt. Im Süden grenzt das Plangebiet unmittelbar an die Bebauung des bestehenden Gewerbegebietes "Mehlis" sowie dessen Retentionsbecken an. Nach Westen und Norden geht das Gebiet in landwirtschaftlich genutzte Fläche über. Östlich des Plangebietes befindet sich bestehende Wohnbebauung. Der Geltungsbereich verläuft im Süden entlang der Grenze zur 4. Änderung des rechtsverbindlichen Bebauungsplanes "Gewerbegebiet Mehlis". Ebenfalls südlich grenzt der Geltunsgbereich im Bereich zur Flurnummer 562/6 an die 5. Änderung und Erweiterung des Bebauungsplanes "Gewerbegebiet Mehlis". Der Änderungsgeltungsbereich wird vollständig vom Bereich der 2. Erweiterung des Be- bauungsplanes "Gewerbegebiet Mehlis" überlagert. Innerhalb des Änderungsgeltungsbereiches befinden sich die Grundstücke mit den Fl.-Nr. 1014/2 (Teilfläche) und 1014/4. 6.2 Städtebauliche und planungsrechtliche Belange 6.2.1 Bestands-Daten und allgemeine Grundstücks-Morphologie Die landschaftlichen Bezüge werden vom Östlichen Bodenseebecken bestimmt. Innerhalb des überplanten Bereiches befinden sich keine bestehenden Gebäude. Die Topografie innerhalb des überplanten Bereiches steigt in östliche Richtung leicht an. Die An- schlüsse an die bereits bebauten Grundstücke im Süden sind unproblematisch. Gemeinde Baindt 1. Änderung der 2. Erweiterung des Bebauungsplanes "Gewerbegebiet Mehlis" und die örtlichen Bauvorschriften hierzu Textteil (Entwurf) mit 32 Seiten, Fassung vom 22.08.2023 Seite 23 6.2.2 Erfordernis der Planung Die Aufstellung der Änderung des Bebauungsplanes dient der Änderung der Bauweise im Zuge der Ausweisung von gewerblichen Bauflächen zur Deckung des Bedarfs der ortsansässigen Unterneh- men. Die Änderung ist notwendig, um eine optimale Ausnutzung der gewerblichen Fläche zu er- möglichen und einer bestehenden Bauanfrage in dem Bereich nachkommen zu können. Der Ge- meinde erwächst daher ein Erfordernis, bauleitplanerisch steuernd einzugreifen. 6.2.3 Übergeordnete Planungen Die Planung steht in keinem Widerspruch zu den o.g. für diesen Bereich relevanten Zielen des Landesentwicklungsplanes 2002 (LEP 2002) sowie des Regionalplanes Bodensee-Oberschwaben. Regionale Grünzüge, Grünzäsuren, schutzbedürfte Bereiche für Naturschutz und Landschaftspflege, für Landwirtschaft, für Forstwirtschaft, für Wasserwirtschaft oder für den Abbau oberflächennaher Rohstoffe sind von dem überplanten Bereich nicht betroffen. Die Gemeinde Baindt verfügt über einen rechtsgültigen Flächennutzungsplan (rechtsgültig seit 01.04.1995, Fassung vom 08.04.2006). Die überplante Fläche wird hierin als gewerbliche Bau- fläche dargestellt. Da die in der Bebauungsplanänderung getroffenen Festsetzungen und Ge- bietseinstufungen mit den Darstellungen des gültigen Flächennutzungsplanes übereinstimmen, ist das Entwicklungsgebot des § 8 Abs. 2 Satz 1 BauGB erfüllt. Innerhalb des Geltungsbereiches der Bebauungsplanänderung befinden sich keine Denkmäler im Sinne des Denkmalschutzgesetzes Baden-Württemberg (DSchG). 6.2.4 Entwicklung, allgemeine Zielsetzung und Systematik der Planung Es wurden keine weiteren Standorte in der Gemeinde Baindt geprüft. Da es sich um eine Änderung eines bestehenden Gewerbegebietes handelt, ist der Erschließungs-Aufwand als gering zu betrach- ten. Der Änderungsbereich ist bisher nicht überplant. Für die geplante Änderung der Erweiterung des Gewerbegebietes soll erreicht werden, dass es zu der vorhandenen Siedlungs-Struktur hinzutritt, ohne als Fremdkörper zu erscheinen. Ziel der Pla- nung ist es darüber hinaus, bei möglichst effektiver Ausnutzung der Flächen, weiterhin die Voraus- setzung für eine moderne und funktionelle Arbeits- und Produktionsstätten zu schaffen, ohne dadurch die landschaftlich und städtebaulich hochwertige Situation wesentlich zu beeinträchtigen. Für die Umsetzung der Planung soll erreicht werden, dass eine zeitgemäße Bauform, die für einen Gewerbebetrieb erforderlich ist, verwirklicht werden kann. Auf diese Weise soll ein flexibles und bedarfsgerechtes Planungs-Instrument geschaffen werden. Die Systematik des Bebauungsplanes entspricht in Verbindung mit dem rechtsverbindlichen Be- bauungsplan 2. Erweiterung "Gewerbegebiet Mehlis" weiterhin den Anforderungen des § 30 Abs. 1 Gemeinde Baindt 1. Änderung der 2. Erweiterung des Bebauungsplanes "Gewerbegebiet Mehlis" und die örtlichen Bauvorschriften hierzu Textteil (Entwurf) mit 32 Seiten, Fassung vom 22.08.2023 Seite 24 BauGB ("qualifizierter Bebauungsplan"). Dadurch regelt der Bebauungsplan die Zulässigkeit von Vorhaben in dem überplanten Bereich abschließend. Der Bauherrschaft stehen bei Vorliegen der entsprechenden Voraussetzungen Vereinfachungen im Rahmen des bauaufsichtlichen Verfahrens (entsprechend den jeweils geltenden Vorschriften) zur Verfügung. Die Aufstellung der 1. Änderung der 2. Erweiterung des Bebauungsplanes "Gewerbegebiet Mehlis" erfolgt im so genannten beschleunigten Verfahren gem. § 13a Abs. 1 Nr. 1 BauGB (Bebauungs- pläne der Innenentwicklung). Dies ist aus folgenden Gründen möglich: − bei dem Vorhaben handelt sich um eine Maßnahme der Innenentwicklung. − die zulässige Grundfläche ist von der Änderung nicht betroffen und liegt folglich unter 20.000 m². − es bestehen keine Anhaltspunkte für eine Beeinträchtigung der in § 1 Abs. 6 Nr. 7 Buchstabe b BauGB genannten Schutzgüter, da sich Bereiche solcher Schutzgüter nicht in räumlicher Nähe des überplanten Bereiches befinden. Somit sind die Voraussetzungen für die Anwendung des beschleunigten Verfahrens im Sinne des § 13a Abs. 1 Nr. 1 BauGB eingehalten. Der redaktionelle Aufbau des Bebauungsplanes leitet sich aus der Systematik der Rechtsgrundlagen ab. Um zu einem lesbaren und rechtlich bestimmten Plan zu kommen, wird der Bereich vollständig von den Inhalten und den Rechtsgrundlagen des ursprünglichen Planes abgekoppelt. Der geänderte Teilbereich stellt damit ein unabhängiges und inhaltlich neu aufgestelltes Planwerk dar. 6.2.5 Planungsrechtliche Vorschriften Im Zuge der Änderung wurde aus der offenen Bauweise eine abweichende Bauweise. Die Festset- zung einer abweichenden Bauweise im Änderungsbereich der 2. Erweiterung (Flst.-Nr. 1014/2 (Teilfläche) und 1014/4) ist erforderlich, um im Sinne einer möglichst hohen Flexibilität eine über 50 m hinaus gehende Bebauung und bedarfsgerechte Gewerbeformen und -gebäude zu ermögli- chen. Durch die abweichende Bauweise sind in diesem Teilbereich Gebäude mit einer Länge bis zu 83 m zulässig, statt den vorherig festgelegten 50 m in der offenen Bauweise. Die restlichen Festsetzungen im Änderungsbereich wurden unverändert übernommen. Die entspre- chende Begründung ist dem Textteil des rechtsverbindlichen Bebauungsplanes 2. Erweiterung "Ge- werbegebiet Mehlis" zu entnehmen. Gemeinde Baindt 1. Änderung der 2. Erweiterung des Bebauungsplanes "Gewerbegebiet Mehlis" und die örtlichen Bauvorschriften hierzu Textteil (Entwurf) mit 32 Seiten, Fassung vom 22.08.2023 Seite 25 7 Begründung – Abarbeitung der Umweltbelange (§ 1 Abs. 6 Nr. 7b BauGB), Konzept zur Grünordnung 7.1 Umweltprüfung und Abarbeitung der Eingriffsregelung bei beschleunigtem Verfahren gem. § 13a BauGB 7.1.1 Umweltprüfung Die Durchführung einer Umweltprüfung gem. § 2 Abs. 4 BauGB sowie die Erstellung eines Umwelt- berichtes gem. § 2a Satz 2 Nr. 2 BauGB sowie Anlage zu § 2 Abs. 4 und § 2a BauGB ist nicht erfor- derlich, da die Aufstellung der 1. Änderung der 2. Erweiterung des Bebauungsplanes "Gewerbege- biet Mehlis" im beschleunigten Verfahren nach § 13a BauGB (Bebauungspläne der Innenentwick- lung) erfolgt (gem. § 13a Abs. 2 Nr. 1 BauGB). 7.1.2 Abarbeitung der Eingriffsregelung Eingriffe, die aufgrund der 1. Änderung der 2. Erweiterung des Bebauungsplanes "Gewerbegebiet Mehlis" zu erwarten sind, gelten als im Sinne des § 1a Abs. 3 Satz 6 BauGB vor der planerischen Entscheidung erfolgt oder zulässig (gem. § 13a Abs. 1 Satz 2 Nr. 1 BauGB i.V.m. § 13a Abs. 2 Nr. 4 BauGB). Ein Ausgleich bzw. eine Abarbeitung der Eingriffsregelung ist somit nicht erforderlich. 7.2 Abarbeitung der Umweltbelange (§ 1 Abs. 6 Nr. 7b BauGB) 7.2.1 Bestandsaufnahme Der zu überplanende Bereich liegt im westlichen Bereich des Ortsteils "Schachen" des Hauptortes Baindt, östlich der "Wickenhauser Straße". Beim Plangebiet handelt es sich größtenteils um acker- baulich und als Grünland genutzte Fläche. Es schließt im Süden an ein bestehendes Gewerbegebiet an. Der Änderungsbereich umfasst den südöstlichen Teil des Geltungsbereiches der rechtsverbindlichen 2. Erweiterung des Bebauungsplanes "Gewerbegebiet Mehlis" (Fassung vom 21.02.2019). Die Grundstücke im Geltungsbereich werden zurzeit weiterhin landwirtschaftlich genutzt und sind bisher noch nicht bebaut. Die nördlich des Geltungsbereiches der 2. Erweiterung des Bebauungsplanes "Gewerbegebiet Mehlis" angrenzenden Flächen werden ebenfalls landwirtschaftlich genutzt. Im Nordosten befindet sich ein Streuobstbestand. Nordwestlich des Plangebietes, in einem Abstand von etwa 520 m, liegen Teilflächen des FFH-Gebietes "Schussenbecken mit Tobelwäldern südlich Blitzenreute" (Nr. 8223-311). Im Rahmen der Aufstellung der 2. Erweiterung des Bebauungspla- nes "Gewerbegebiet Mehlis" wurde eine Natura 2000-Vorprüfung erstellt, um mögliche Beeinträch- tigungen des FFH-Gebietes durch die damalige Planung zu untersuchen. Laut dieser Vorprüfung Gemeinde Baindt 1. Änderung der 2. Erweiterung des Bebauungsplanes "Gewerbegebiet Mehlis" und die örtlichen Bauvorschriften hierzu Textteil (Entwurf) mit 32 Seiten, Fassung vom 22.08.2023 Seite 26 können mögliche erhebliche Beeinträchtigungen durch die 2. Erweiterung des Bebauungsplanes "Gewerbegebiet Mehlis" auf das FFH-Gebiet ausgeschlossen werden. 7.2.2 Auswirkungen der Planung Anlass für die vorliegende Änderung sind die der Gemeinde Baindt vorliegenden Bauanfragen, welche sich mit einer bisher festgesetzen offenen Bauweise nicht verträglich darstellen. Daher wird durch die vorliegende Änderung der 2. Erweiterung des Bebauungsplanes die offene Bauweise durch eine abweichende Bauweise im Südosten ersetzt. Hierdurch wird die offene Bauweise wie folgt modifiziert: Die Länge von Hauptgebäuden über 50,00 m ist zulässig (jegliche Richtung). Die Länge von Hauptgebäuden darf max. 83,00 m betragen (jegliche Richtung). Durch die Planung wird keine Fläche zusätzlich versiegelbar, da die GRZ in diesem Bereich weiterhin bei 0,80 bleibt. Auch die zulässigen Gebäudehöhen erfahren keine Änderung. Damit kann auch ein zusätzlicher Eingriff in das Landschaftsbild ausgeschlossen werden. Das Konzept zur Grünordnung (u.a. Grün- flächen als Pufferzone und Ortsrandeingrünung mit Gehölzpflanzungen, Durchgrünung durch Pflanzgebote in den Baugebieten, Festsetzung zu insektenfreundlicher Beleuchtung, Einschränkun- gen zu Werbeanlagen, Ausschluss von Oberflächen aus Zink, Titan-Zink, Kupfer oder Blei und Ver- wendung versickerungsfähiger Beläge) bleibt von den vorliegenden Änderungen ebenfalls unbe- rührt. Da im Zuge der 1. Änderung der 2. Erweiterung des Bebauungsplanes "Gewerbegebiet Mehlis" keine Anpassungen der Festsetzungen vorgenommen werden, welche Auswirkungen auf das FFH- Gebiet haben könnten, kann davon ausgegangen werden, dass es auch weiterhin zu keinen erheb- lichen Beeinträchtigungen kommen wird. 7.2.3 Fazit Durch die geplante Änderung sind, bezogen auf die Belange des Umweltschutzes, einschließlich des Naturschutzes und der Landschaftspflege gem. § 1 Abs. 6 Nr. 7 BauGB keine nachteiligen Aus- wirkungen zu erwarten. Gemeinde Baindt 1. Änderung der 2. Erweiterung des Bebauungsplanes "Gewerbegebiet Mehlis" und die örtlichen Bauvorschriften hierzu Textteil (Entwurf) mit 32 Seiten, Fassung vom 22.08.2023 Seite 27 8 Begründung – Bauordnungsrechtlicher Teil 8.1 Örtliche Bauvorschriften 8.1.1 Umfang der getroffenen Vorschriften Die örtlichen Bauvorschriften bleiben von der 1. Änderung unberührt und werden unverändert über- nommen. Die entsprechende Begründung ist dem Textteil des rechtsverbindlichen Bebauungspla- nes 2. Erweiterung "Gewerbegebiet Mehlis" zu entnehmen. Gemeinde Baindt 1. Änderung der 2. Erweiterung des Bebauungsplanes "Gewerbegebiet Mehlis" und die örtlichen Bauvorschriften hierzu Textteil (Entwurf) mit 32 Seiten, Fassung vom 22.08.2023 Seite 28 9 Begründung – Sonstiges 9.1 Umsetzung der Planung 9.1.1 Maßnahmen und Zeitplan zur Verwirklichung Eine Veränderungssperre ist nicht erforderlich. Boden ordnende Maßnahmen (Grundstücks-Tausch, Umlegung) sind nicht erforderlich und nicht geplant. Die Gemeinde beabsichtigt, die überwiegenden Flächenanteile in ihr Eigentum zu bringen und an geeignete Bauwerber weiter zu veräußern. 9.1.2 Wesentliche Auswirkungen Wesentliche Auswirkungen auf die gesamtgemeindliche Situation sind aufgrund des beschränkten Ausmaßes der zusätzlichen Bebauung nicht erkennbar. Die infrastrukturellen Einrichtungen sind geeignet, die zusätzlichen Einrichtungen zu versorgen. Für die bereits bebauten Grundstücke ist mit einer geringen Einbuße an der Erlebbarkeit der freien Landschaft sowie des städtebaulichen Umfeldes zu rechnen (z.B. Ausblick). Auf Grund der getroffe- nen Festsetzungen (Höhenbeschränkungen, überbaubare Grundstücksflächen, Ortsrandeingrü- nung) sind diese Auswirkungen als akzeptabel zu bewerten. 9.2 Erschließungsrelevante Daten 9.2.1 Kennwerte Fläche des Änderungsgeltungsbereiches: 0,31 ha 9.2.2 Erschließung Abwasserbeseitigung durch Anschluss an: Mischwasserkanal der öffentlichen Abwasserentsorgung der Gemeinde Baindt. Die Entwässerung erfolgt im modifizierten Mischsystem. Regenwasser, das über die Dachflächen anfällt, wird über den öffentlichen Regenwasser-Kanal dem innerhalb des Plangebietes liegenden Retentionsbereich zugeführt. Wasserversorgung durch Anschluss an: gemeindliche Wasserversorgung Die Löschwasserversorgung wird durch eine entsprechende Dimensionierung der Wasserleitungen in Verbindung mit einer ausreichenden Anzahl von Hydranten sichergestellt. Gemeinde Baindt 1. Änderung der 2. Erweiterung des Bebauungsplanes "Gewerbegebiet Mehlis" und die örtlichen Bauvorschriften hierzu Textteil (Entwurf) mit 32 Seiten, Fassung vom 22.08.2023 Seite 29 Stromversorgung durch Anschluss an: Netze BW Gasversorgung durch: Technische Werke Schussental (TWS), Ravensburg Müllentsorgung durch: Landkreis Ravensburg Gemeinde Baindt 1. Änderung der 2. Erweiterung des Bebauungsplanes "Gewerbegebiet Mehlis" und die örtlichen Bauvorschriften hierzu Textteil (Entwurf) mit 32 Seiten, Fassung vom 22.08.2023 Seite 30 10 Begründung – Auszug aus übergeordneten Planun- gen Ausschnitt aus dem Lan- desentwicklungsplan Ba- den-Württemberg 2002, Karte 1 "Raumkatego- rien"; Darstellung als "Randzone um einen Ver- dichtungsraum" Ausschnitt aus dem Regi- onalplan Bodensee Ober- schwaben, Karte Sied- lung, Ausweisung der Ge- meinde Baindt als "Sied- lungsbereich (Siedlungs- schwerpunkt)" Auszug aus dem rechts- gültigen Flächennut- zungsplan; Darstellung als "gewerbliche Bauflä- che in Planung" Gemeinde Baindt 1. Änderung der 2. Erweiterung des Bebauungsplanes "Gewerbegebiet Mehlis" und die örtlichen Bauvorschriften hierzu Textteil (Entwurf) mit 32 Seiten, Fassung vom 22.08.2023 Seite 31 11 Verfahrensvermerke 11.1 Aufstellungsbeschluss (gem. § 2 Abs. 1 BauGB) Der Aufstellungsbeschluss erfolgte in der Gemeinderatssitzung vom ……….... Der Beschluss wurde am ……….... ortsüblich bekannt gemacht. 11.2 Beteiligung der Öffentlichkeit (gem. § 3 BauGB) Der Öffentlichkeit wurde gemäß § 13 a BauGB Gelegenheit gegeben, sich über die allgemeinen Ziele und Zwecke sowie die wesentlichen Auswirkungen der Planung zu unterrichten und sich bis zum ……….. zur Planung zu äußern (Bekanntmachung am ………..). Die öffentliche Auslegung fand in der Zeit vom ……….... bis ……….... (Billigungsbeschluss vom ………....; Entwurfsfassung vom ………....; Bekanntmachung am ………....) statt (gem. § 3 Abs. 2 BauGB). 11.3 Beteiligung der Behörden (gem. § 4 BauGB) Von einer Unterrichtung und Aufforderung zur Äußerung der Behörden und sonstigen Träger öffent- licher Belange gemäß § 4 Abs. 1 BauGB wurde abgesehen (gem. § 13a Abs. 2 Nr. 1 BauGB). Von den Behörden und sonstigen Trägern öffentlicher Belange wurden Stellungnahmen eingeholt (gem. § 4 Abs. 2 BauGB). Sie wurden mit Schreiben vom …………. (Entwurfsfassung vom ………….; Billigungsbeschluss vom ……….) zur Abgabe einer Stellungnahme aufgefor- dert. 11.4 Satzungsbeschluss (gem. § 10 Abs. 1 BauGB) Der Satzungsbeschluss erfolgte in der Gemeinderatssitzung vom ………… über die Entwurfs- fassung vom …………. Baindt, den …………. …………………………… (S. Rürup, Bürgermeisterin) Gemeinde Baindt 1. Änderung der 2. Erweiterung des Bebauungsplanes "Gewerbegebiet Mehlis" und die örtlichen Bauvorschriften hierzu Textteil (Entwurf) mit 32 Seiten, Fassung vom 22.08.2023 Seite 32 11.5 Ausfertigung Hiermit wird bestätigt, dass die 1. Änderung der 2. Erweiterung des Bebauungsplanes "Gewerbe- gebiet Mehlis" und die örtlichen Bauvorschriften hierzu in der Fassung vom ………… dem Satzungsbeschluss des Gemeinderates vom ………… zu Grunde lagen und dem Satzungsbe- schluss entsprechen. Baindt, den …………. …………………………… (S. Rürup, Bürgermeisterin) 11.6 Bekanntmachung und In-Kraft-Treten (gem. § 10 Abs. 3 BauGB) Der Satzungsbeschluss wurde am …………. ortsüblich bekannt gemacht. Die 1. Änderung der 2. Erweiterung des Bebauungsplanes "Gewerbegebiet Mehlis" und die örtlichen Bauvorschriften hierzu sind damit in Kraft getreten. Sie werden mit Begründung für jede Person zur Einsicht bereit- gehalten. Über den Inhalt wird auf Verlangen Auskunft gegeben. Baindt, den …………. …………………………… (S. Rürup, Bürgermeisterin) Gemeinde Baindt 1. Änderung der 2. Erweiterung des Bebauungsplanes "Gewerbegebiet Mehlis" und die örtlichen Bauvorschriften hierzu Textteil (Entwurf) mit 32 Seiten, Fassung vom 22.08.2023 Seite 33 Plan aufgestellt am: 22.08.2023 Planungsteam Sieber Consult GmbH, Lindau (B)/Weingarten: Projektkoordination Rudolf Zahner Stadtplanung und Projektleitung Hannah Igel Landschaftsplanung Kira Urban Immissionsschutz Daniela Wolf …………………………… Sieber Consult GmbH, Lindau (B)/Weingarten (i.A. M.Sc. Hannah Igel) Die Planung ist nur zusammen mit Textteil und zeichnerischem Teil vollständig. Versiegelte Originalfassungen tragen die Unterschrift des Planers.[mehr]

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      ww w. sie be rc on su lt. eu G e m e in d e B a in d t 1 . Ä n d e ru n g d e r 2 . E rw e it e ru n g d e s B e b a u u n g s- p la n e s "G e w e rb e g e b ie t M e h li s" u n d d ie ö rt li ch e n B a u v o rs ch ri ft e n h ie rz u Fassung vom 22.08.2023 E nt wu rf Gemeinde Baindt 1. Änderung der 2. Erweiterung des Bebauungsplanes "Gewerbegebiet Mehlis" und die örtlichen Bauvorschriften hierzu Textteil (Entwurf) mit 32 Seiten, Fassung vom 22.08.2023 Seite 2 Inhaltsverzeichnis Seite 1 Rechtsgrundlagen 3 2 Planungsrechtliche Festsetzungen (PF) mit Zeichenerklärung 5 3 Örtliche Bauvorschriften (ÖBV) gemäß § 74 LBO mit Zeichenerklärung 14 4 Hinweise und Zeichenerklärung 15 5 Satzung 20 6 Begründung – Städtebaulicher Teil 22 7 Begründung – Abarbeitung der Umweltbelange (§ 1 Abs. 6 Nr. 7b BauGB), Konzept zur Grünordnung 25 8 Begründung – Bauordnungsrechtlicher Teil 27 9 Begründung – Sonstiges 28 10 Begründung – Auszug aus übergeordneten Planungen 30 11 Verfahrensvermerke 31 Gemeinde Baindt 1. Änderung der 2. Erweiterung des Bebauungsplanes "Gewerbegebiet Mehlis" und die örtlichen Bauvorschriften hierzu Textteil (Entwurf) mit 32 Seiten, Fassung vom 22.08.2023 Seite 3 1 Rechtsgrundlagen 1.1 Baugesetzbuch (BauGB) in der Fassung der Bekanntmachung vom 03.11.2017 (BGBl. I S. 3634), zuletzt geändert durch Gesetz vom 12.07.2023 (BGBI. 2023 I Nr. 184) 1.2 Baunutzungsverordnung (BauNVO) in der Fassung der Bekanntmachung vom 21.11.2017 (BGBl. I S. 3786), zuletzt geändert durch Gesetz vom 03.07.2023 (BGBI. 2023 I Nr. 176) 1.3 Planzeichenverordnung (PlanZV) in der Fassung vom 18.12.1990 (BGBl. I 1991 S. 58), zu- letzt geändert durch Gesetz vom 14.06.2021 (BGBl. I S. 1802); die im nachfolgenden Text zitierten Nummern beziehen sich auf den An- hang zur PlanZV 1.4 Planungssicherstellungs- gesetz (PlanSiG) in der Fassung der Bekanntmachung vom 20.05.2020 (BGBl. I S. 1041), zuletzt geändert durch Gesetz vom 22.03.2023 (BGBI. I Nr. 88) 1.5 Landesbauordnung für Baden-Württemberg (LBO) in der Fassung vom 05.03.2010 (GBl. S. 357, ber. S. 416), zuletzt geändert durch Gesetz vom 13.06.2023 (GBl. S. 170) 1.6 Gemeindeordnung für Baden-Württemberg (GemO) in der Fassung vom 24.07.2000 (GBl. BW S. 581, ber. S. 698), zuletzt geändert durch Gesetz vom 27.06.2023 (GBl. S. 229,231) 1.7 Bundesnaturschutzgesetz (BNatSchG) in der Fassung vom 29.07.2009 (BGBl. I S. 2542), zu- letzt geändert durch Gesetz vom 08.12.2022 (BGBl. I S. 2240) 1.8 Naturschutzgesetz Ba- den-Württemberg (NatSchG Baden-Württemberg) vom 23.06.2015 (GBl. 2015 S. 585), zuletzt geändert durch Gesetz vom 07.02.2023 (GBI. S. 26,44) Gemeinde Baindt 1. Änderung der 2. Erweiterung des Bebauungsplanes "Gewerbegebiet Mehlis" und die örtlichen Bauvorschriften hierzu Textteil (Entwurf) mit 32 Seiten, Fassung vom 22.08.2023 Seite 4 1.9 Bundes-Immissions- schutzgesetz (BImSchG) in der Fassung der Bekanntmachung vom 17.05.2013 (BGBl. I S. 1274), zuletzt geändert durch Gesetz vom 09.12.2020 (BGBl. I S. 2873) Gemeinde Baindt 1. Änderung der 2. Erweiterung des Bebauungsplanes "Gewerbegebiet Mehlis" und die örtlichen Bauvorschriften hierzu Textteil (Entwurf) mit 32 Seiten, Fassung vom 22.08.2023 Seite 5 2 Planungsrechtliche Festsetzungen (PF) mit Zeichen- erklärung 2.1 Gewerbegebiet Die Nutzungen nach § 8 Abs. 2 Nr. 3 BauNVO (Tankstellen) sind nicht zulässig (§ 1 Abs. 5 BauNVO). Ausnahmsweise können Elektro-Tankstellen als einzelne Ladesäulen im Sinne von Tankstel- len oder Gewerbebetrieben aller Art zugelassen werden (§ 1 Abs. 9 BauNVO). Die Nutzungen nach § 8 Abs. 3 Nr. 1 BauNVO (Wohnungen für Auf- sichts- und Bereitschaftspersonen sowie für Betriebsinhaber und Be- triebsleiter, die dem Gewerbebetrieb zugeordnet und ihm gegenüber in Grundfläche und Baumasse untergeordnet sind) sind ausnahms- weise zulässig (§ 1 Abs. 6 Nr. 1 BauNVO). Die Nutzungen nach § 8 Abs. 3 Nr. 3 BauNVO (Vergnügungsstätten) werden nicht Bestandteil der 2. Erweiterung des Bebauungsplanes "Gewerbegebiet Mehlis" (§ 1 Abs. 6 Nr. 1 BauNVO). Einzelhandelsbetriebe im Sinne des § 8 Abs. 2 Nr. 1 BauNVO sind nicht zulässig. Unabhängig hiervon ist Einzelhandel zulässig, soweit das angebotene Sortiment aus eigener Herstellung stammt, im Wege der handwerklichen Leistungen verbraucht, eingebaut oder auf andere Weise weiterverarbeitet wird und soweit die Einzelhan- delsnutzung der übrigen betrieblichen Nutzung untergeordnet bleibt. (§ 1 Abs. 5 und 9 BauNVO). Werbeanlagen, die nicht an der Stätte der Leistung errichtet werden und somit eine eigenständige gewerbliche Hauptnutzung im Sinne des § 8 Abs. 2 Nr. 1 BauNVO darstellen, sind nicht zulässig (§ 1 Abs. 9 BauNVO). (§ 9 Abs. 1 Nr. 1 BauGB; § 8 BauNVO; Nr. 1.3.1. PlanZV; siehe Ty- penschablone) 2.2 Gewerbegebiete mit eingeschränkten Emissionen; es dient vor- wiegend der Unterbringung von Gewerbebetrieben, die das Wohnen nicht wesentlich stören. Die Nutzungen nach § 8 Abs. 2 Nr. 3 BauNVO (Tankstellen) sind nicht zulässig (§ 1 Abs. 5 BauNVO). Ausnahmsweise können GE GEe Gemeinde Baindt 1. Änderung der 2. Erweiterung des Bebauungsplanes "Gewerbegebiet Mehlis" und die örtlichen Bauvorschriften hierzu Textteil (Entwurf) mit 32 Seiten, Fassung vom 22.08.2023 Seite 6 Elektro-Tankstellen als einzelne Ladesäulen im Sinne von Tankstel- len oder Gewerbebetrieben aller Art zugelassen werden (§ 1 Abs. 9 Banco). Die Nutzungen nach § 8 Abs. 3 Nr. 1 BauNVO (Wohnungen für Auf- sichts- und Bereitschaftspersonen sowie für Betriebsinhaber und Be- triebsleiter, die dem Gewerbebetrieb zugeordnet und ihm gegenüber in Grundfläche und Baumasse untergeordnet sind) sind ausnahms- weise zulässig (§ 1 Abs. 6 Nr. 1 BauNVO). Die Nutzungen nach § 8 Abs. 3 Nrn. 2-3 BauNVO (Anlagen für kirch- liche, kulturelle, soziale und gesundheitliche Zwecke sowie Vergnü- gungsstätten) werden nicht Bestandteil der 2. Erweiterung des Be- bauungsplanes "Gewerbegebiet Mehlis" sein (§ 1 Abs. 6 Nr. 1 BauNVO). Einzelhandelsbetriebe im Sinne des § 8 Abs. 2 Nr. 1 BauNVO sind nicht zulässig (§ 1 Abs. 9 BauNVO). Werbeanlagen, die nicht an der Stätte der Leistung errichtet werden und somit eine eigenständige gewerbliche Hauptnutzung im Sinne des § 8 Abs. 2 Nr. 1 BauNVO darstellen, sind nicht zulässig (§ 1 Abs. 9 BauNVO). Fernmeldetechnische Hauptanlagen nach § 8 Abs. 2 Nr. 1 BauNVO sind nicht zulässig (§ 1 Abs. 5 BauNVO i.V.m. § 1 Abs. 9 BauNVO). Die Zulässigkeit von fernmeldetechnischen Nebenanlagen im Sinne von § 14 Abs. 2 BauNVO wird dahin gehend modifiziert, dass Mo- bilfunkanlagen unzulässig sind (§ 14 Abs. 2 BauNVO, § 1 Abs. 6 i.V.m. Abs. 9 BauNVO). (§ 9 Abs. 1 Nr. 1 BauGB; § 8 BauNVO; Nr. 1.3.1. PlanZV; siehe Plan- zeichnung) 2.3 Emissionskontingente Innerhalb des Gewerbegebietes mit eingeschränkten Immissionen sind nur solche Vorhaben (Anlagen und Betriebe) zulässig, deren Geräusche folgende Emissionskontingente LEK nach DIN 45691 we- der tagsüber (6:00 bis 22:00 Uhr) noch nachts (22:00 bis 6:00 Uhr) überschreiten. Gebiet Bezugsflä- che in m² Emissionskontingente LEK in dB(A)/m2 tags (6:00 – 22:00 Uhr) nachts (22:00 – 6:00 Uhr) Gemeinde Baindt 1. Änderung der 2. Erweiterung des Bebauungsplanes "Gewerbegebiet Mehlis" und die örtlichen Bauvorschriften hierzu Textteil (Entwurf) mit 32 Seiten, Fassung vom 22.08.2023 Seite 7 Gewerbegebiet GEe 2.062 60 45 Die Prüfung zur Einhaltung der Kontingente erfolgt nach DIN 45691:2006-12, Abschnitt 5 (archivmäßig hinterlegt beim Deutschen Patentamt). (§ 1 Abs. 4 Nr. 2 BauNVO) 2.4 GRZ .... Grundflächenzahl als Höchstmaß (§ 9 Abs. 1 Nr. 1 BauGB; § 16 Abs. 2 Nr. 1 und § 19 Abs. 1 BauNVO; Nr. 2.5. PlanZV; siehe Typenschablone) 2.5 H .... m Höhe (Gesamthöhe) des Hauptgebäudes als Höchstmaß; die Höhe sämtlicher Bauteile des Hauptgebäudes sowie von Kränen und Krananlagen (mit Ausnahme von untergeordneten Bauteilen wie z.B. Antennen, Schornsteinen, Aufzugsaufbauten etc.) darf an keiner Stelle den festgesetzten Wert überschreiten. Bestimmung der Gesamthöhe: Abstand zwischen − Oberkante des natürlichen Geländes und − Oberkante des Gebäudes. (§ 9 Abs. 1 Nr. 1 BauGB; § 16 Abs. 2 Nr. 4 u. § 18 Abs. 1 BauNVO; Nr. 2.8. PlanZV; siehe Typenschablonen) 2.6 Höhe von Werbeanlagen Die Höhe von Werbeanlagen innerhalb der überbaubaren Grund- stücksfläche darf die dort festgesetzte Gesamthöhe des Hauptgebäu- des nicht überschreiten. Außerhalb der überbaubaren Grundstücks- flächen beträgt die max. Höhe von Werbeanlagen 10,00 m über dem natürlichen Gelände. (§ 9 Abs. 1 Nr. 1 BauGB; § 16 Abs. 2 Nr. 4 u. § 18 Abs. 1 BauNVO) 2.7 o Offene Bauweise (§ 9 Abs. 1 Nr. 2 BauGB; § 22 Abs. 1 BauNVO; Nr. 3.1. PlanZV; siehe Typenschablonen) Gemeinde Baindt 1. Änderung der 2. Erweiterung des Bebauungsplanes "Gewerbegebiet Mehlis" und die örtlichen Bauvorschriften hierzu Textteil (Entwurf) mit 32 Seiten, Fassung vom 22.08.2023 Seite 8 2.8 a Abweichende Bauweise; sie modifiziert die offene Bauweise wie folgt: Die Länge von Hauptgebäuden darf max. 83,00 m betragen (jegliche Richtung). (§ 9 Abs. 1 Nr. 2 BauGB; § 22 Abs. 1 BauNVO; Nr. 3.1. PlanZV; siehe Typenschablonen) 2.9 Baugrenze (§ 9 Abs. 1 Nr. 2 BauGB; § 23 Abs. 1 u. 3 BauNVO; Nr. 3.5. PlanZV; siehe Planzeichnung) 2.10 Nebenanlagen und sons- tige bauliche Anlagen In dem Baugebiet sind die gemäß § 14 BauNVO zulässigen Neben- anlagen nur innerhalb der überbaubaren Grundstücksflächen zuläs- sig. Nicht überdachte Stellplätze sind auch außerhalb der überbau- baren Grundstücksflächen zulässig. (§ 9 Abs. 1 Nr. 4 BauGB; §§ 12, 14 u. 23 BauNVO) 2.11 Unterirdische Bauweise von Niederspannungslei- tungen Niederspannungsleitungen sind ausschließlich in unterirdischer Bau- weise zulässig. (§ 9 Abs. 1 Nr. 13 BauGB) 2.12 Behandlung von Nieder- schlagswasser in dem Bau- gebiet In dem Baugebiet ist Niederschlagswasser (Regenwasser), das über die Dachflächen anfällt, über den öffentlichen Regenwasser-Kanal dem innerhalb des Plangebietes liegenden Retentionsbereich zuzu- führen. Verunreinigtes Niederschlagswasser darf nicht in die Regen- wasserkanalisation bzw. das Retentionsbecken abgeleitet werden. Im Retentionsbereich wird das Niederschlagswasser durch die be- lebte Bodenzone gefiltert (30 cm, dadurch hohe Reinigung und Ab- kühlung). Anschließend wird das Wasser über Drainagen in einen Sammelschacht und von dort in den Regenwasserkanal des beste- henden Gewerbegebietes geleitet. Das zusätzliche Abflussaufkom- men beträgt vorraussichtlich 5,7 l/s, darf jedoch max 14 l/s betra- gen. Das Regenwasser wird im Anschluss über den Regenwasserka- nal in den nördlich gelegenen Seitenarm, der in den "Bampfen" mündet, geleitet. Gemeinde Baindt 1. Änderung der 2. Erweiterung des Bebauungsplanes "Gewerbegebiet Mehlis" und die örtlichen Bauvorschriften hierzu Textteil (Entwurf) mit 32 Seiten, Fassung vom 22.08.2023 Seite 9 In keinem Fall (auch nicht bei Unfällen) ist eine Ableitung von mit Schadstoffen belastetem Wasser in den nördlich gelegenen Seiten- arm, der in den "Bampfen" als Teilfläche des FFH-Gebietes "Schus- senbecken mit Tobelwäldern südlich Blitzenreute" (Nr. 8223-311), mündet, möglich. Das über die Verkehrsflächen anfallende Nieder- schlagswasser wird in den öffentlichen Mischwasserkanal eingelei- tet, der der gemeindlichen Kläranlage zugeführt wird. Für alle baukonstruktiven Elemente, die großflächig mit Nieder- schlagswasser in Berührung kommen (z.B. Dachdeckungen, jedoch nicht Rinnen, Fallrohre, Geländer etc.) sind Oberflächen aus Zink, Titan-Zink, Kupfer oder Blei unzulässig, sofern diese Oberflächen nicht mit geeigneten anderen Materialien (z.B. Kunststoff-Beschich- tung) dauerhaft gegen Niederschlagswasser abgeschirmt werden. (§ 9 Abs. 1 Nrn. 14 u. 20 BauGB) 2.13 Maßnahmen zum Schutz, zur Pflege und zur Ent- wicklung von Natur und Landschaft Für die Außenbeleuchtung sind nur mit Lichtstrahl nach unten ge- richtete, vollständig insektendicht eingekofferte (staubdichte) LED- Lampen oder nach dem Stand der Technik vergleichbare insekten- schonende Lampentypen mit einer max. Lichtpunkthöhe von 8,00 m über der Geländeoberkante zulässig. Eine Beleuchtung von Werbe- anlagen, die sich nicht direkt an Gebäuden befindet, ist unzulässig. Die Benutzung von Skybeamern, blinkende, wechselnd farbige An- zeigen sowie die flächenhafte Beleuchtung der Fassaden sind nicht zulässig. Es sind nur Photovoltaik-Module zu verwenden, die weniger als 6 % polarisiertes Licht reflektieren (je Solarglasseite 3 %). Die öffentlichen Grünflächen sind durch zweischürige Mahd pro Jahr bei Verzicht auf Düngung extensiv zu pflegen Die Maßnahmen bzw. Vorschriften sind im gesamten Geltungsbe- reich durchzuführen bzw. zu beachten. (§ 9 Abs. 1 Nr. 20 BauGB) 2.14 Bodenbeläge in dem Bau- gebiet In dem Baugebiet (private Grundstücke) sind für − Stellplätze und − Zufahrten und andere untergeordnete Wege Gemeinde Baindt 1. Änderung der 2. Erweiterung des Bebauungsplanes "Gewerbegebiet Mehlis" und die örtlichen Bauvorschriften hierzu Textteil (Entwurf) mit 32 Seiten, Fassung vom 22.08.2023 Seite 10 ausschließlich wasserdurchlässige Beläge (z.B. in Splitt verlegtes Pflaster mit Rasenfuge, Drainfugenpflaster, Rasengittersteine, Schotterrasen, Kiesflächen) zulässig. Dies gilt nicht für Bereiche, die auf Grund eines im Sinne dieser Pla- nung zulässigen − Produktionsablaufes oder − regelmäßigen Befahrens mit Lkw oder − Verarbeitens oder Umlagerns von Grundwasser belastenden Substanzen einen entsprechenden Bodenbelag erforderlich machen. (§ 9 Abs. 1 Nr. 20 BauGB) 2.15 Pflanzungen in den öffentlichen/privaten Flä- chen Pflanzungen: − Für die Pflanzungen in den öffentlichen und privaten Flächen sind ausschließlich standortgerechte, heimische Bäume und Sträucher aus der unten genannten Pflanzliste zu verwenden. − Die öffentliche und private Grünfläche ist gemäß der Planzeich- nung mit Gehölzen zu bepflanzen. Abgehende Gehölze sind durch eine entsprechende Neupflanzung zu ersetzen. − Für die Pflanzungen sind ausschließlich standortgerechte, hei- mische Laubbäume (Hochstämme) mit einem Mindeststamm- umfang von 20-25 cm sowie Sträucher aus der u.g. Pflanzliste zu verwenden. − Unzulässig sind Gehölze, die als Zwischenwirt für die Erkran- kungen im Obst- und Ackerbau gelten, speziell die in der Ver- ordnung zur Bekämpfung der Feuerbrandkrankheit (Feuer- brandverordnung vom 20.12.1985, BGBl. I, 1985 S. 2551, zu- letzt geändert durch Artikel 3 § 5 des Gesetzes vom 13.12.2007, BGBl. I S. 2930) genannten. Für die öffentlichen Flächen festgesetzte Pflanzliste: Bäume 1. Wuchsklasse Spitz-Ahorn Acer platanoides Berg-Ahorn Acer pseudoplatanus Schwarz-Erle Alnus glutinosa Grau-Erle Alnus incana Gemeinde Baindt 1. Änderung der 2. Erweiterung des Bebauungsplanes "Gewerbegebiet Mehlis" und die örtlichen Bauvorschriften hierzu Textteil (Entwurf) mit 32 Seiten, Fassung vom 22.08.2023 Seite 11 Hänge-Birke Betula pendula Rotbuche Fagus sylvatica Zitterpappel Populus tremula Stiel-Eiche Quercus robur Silber-Weide Salix alba Sommer-Linde Tilia platyphyllos Berg-Ulme Ulmus glabra Bäume 2. Wuchsklasse Feld-Ahorn Acer campestre Hainbuche Carpinus betulus Vogel-Kirsche Prunus avium Sal-Weide Salix caprea Fahl-Weide Salix rubens Sträucher Roter Hartriegel Cornus sanguinea Gewöhnlicher Hasel Corylus avellana Gewöhnliches Pfaffenhütchen Euonymus europaeus Faulbaum Frangula alnus Gewöhnlicher Liguster Ligustrum vulgare Rote Heckenkirsche Lonicera xylosteum Gewöhnliche Traubenkirsche Prunus padus subsp. padus Schlehe Prunus spinosa Echter Kreuzdorn Rhamnus cathartica Hunds-Rose Rosa canina Grau-Weide Salix cinerea Purpur-Weide Salix purpurea Fahl-Weide Salix rubens Mandel-Weide Salix triandra Korb-Weide Salix viminalis Schwarzer Holunder Sambucus nigra Trauben-Holunder Sambucus racemosa Wolliger Schneeball Viburnum lantana Gewöhnlicher Schneeball Viburnum opulus (§ 9 Abs. 1 Nr. 25 a BauGB) 2.16 Pflanzungen in den Bau- gebieten (private Grund- stücke) Pflanzungen: − Für die Pflanzungen in den Baugebieten sind standortgerechte, heimische Bäume und Sträucher aus der unten genannten Pflanzliste zu verwenden. Gemeinde Baindt 1. Änderung der 2. Erweiterung des Bebauungsplanes "Gewerbegebiet Mehlis" und die örtlichen Bauvorschriften hierzu Textteil (Entwurf) mit 32 Seiten, Fassung vom 22.08.2023 Seite 12 − Auf max. 5 % der Grundstücksfläche sind auch Sträucher, die nicht in der u.g. Pflanzliste festgesetzt sind, zulässig (z.B. Zier- sträucher, Rosen-Züchtungen). − Pro 1.000 m² (angefangene) Grundstücksfläche sind mindes- tens 1 Laubbaum und 2 Solitärsträucher aus der u.g. Pflanzliste zu pflanzen. Abgehende Gehölze sind durch eine entsprechende Neupflanzung zu ersetzen. Es wird empfohlen, die Pflanzungen nach Norden zur offenen Landschaft hin umzusetzen. − Für die Pflanzungen sind ausschließlich standortgerechte, hei- mische Laubbäume (Hochstämme) mit einem Mindeststamm- umfang von 20-25 cm sowie Sträucher aus der u.g. Pflanzliste zu verwenden. − Im Übergangsbereich zur freien Landschaft und in Bereichen, die an öffentliche Flächen angrenzen, sind Hecken aus Nadel- gehölzen (z.B. Thuja) unzulässig. − Unzulässig sind Gehölze, die als Zwischenwirt für die Erkran- kungen im Obst- und Ackerbau gelten, speziell die in der Ver- ordnung zur Bekämpfung der Feuerbrandkrankheit (Feuer- brandverordnung vom 20.12.1985, BGBl. I, 1985 S. 2551, zu- letzt geändert durch Artikel 3 § 5 des Gesetzes vom 13.12.2007, BGBl. I S. 2930) genannten. (§ 9 Abs. 1 Nr. 25 a BauGB) 2.17 Abgrenzung ("Nutzungskordel") von unterschiedlicher Art und/oder unterschiedlichem Maß der Nutzung (§ 9 Abs. 1 BauGB und § 16 Abs. 5 BauNVO; Nr. 15.14. PlanZV; siehe Planzeichnung) 2.18 Grenze des räumlichen Geltungsbereiches der 1. Änderung der 2. Erweiterung des Bebauungsplanes "Gewerbegebiet Mehlis" Die Inhalte der 2. Erweiterung des Bebauungsplanes "Gewerbegebiet Mehlis" (Fassung vom 21.02.2019, rechtsverbindlich seit 22.03.2019) sowie alle Änderungen, Ergänzungen oder Erweiterun- gen, die sich auf diesen Bebauungsplan beziehen, werden im Be- reich der 1. Änderung der 2. Erweiterung des Bebauungsplanes "Ge- Gemeinde Baindt 1. Änderung der 2. Erweiterung des Bebauungsplanes "Gewerbegebiet Mehlis" und die örtlichen Bauvorschriften hierzu Textteil (Entwurf) mit 32 Seiten, Fassung vom 22.08.2023 Seite 13 werbegebiet Mehlis" um die abweichende Bauweise ergänzt. Nun- mehr anders lautende Inhalte der Planzeichnung im Bereich der vor- liegenden Änderung ersetzen die bisherigen und von dieser Ände- rung betroffenen Inhalte vollständig. (§ 9 Abs. 7 BauGB; siehe Planzeichnung); Gemeinde Baindt 1. Änderung der 2. Erweiterung des Bebauungsplanes "Gewerbegebiet Mehlis" und die örtlichen Bauvorschriften hierzu Textteil (Entwurf) mit 32 Seiten, Fassung vom 22.08.2023 Seite 14 3 Örtliche Bauvorschriften (ÖBV) gemäß § 74 LBO mit Zeichenerklärung 3.1 Grenze des räumlichen Geltungsbereiches der örtlichen Bauvor- schriften zur 1. Änderung der 2. Erweiterung des Bebauungsplanes "Gewerbegebiet Mehlis" der Gemeinde Baindt. (§ 9 Abs. 7 BauGB, Nr. 15.13. PlanZV; siehe Planzeichnung) 3.2 Solar- und Photovoltaik- anlagen auf Dächern Thermische Solar- und Photovoltaikanlagen sind der gewählten Dachneigung entsprechend parallel zur Dachfläche, auf der sie be- festigt werden, auszuführen. Dies gilt nicht für Flach- und Pultdä- cher. Die Aufständerung thermischer Solar- bzw. Photovoltaikanla- gen auf Flach- und Pultdächern ist nur unter folgenden Vorausset- zungen zulässig: − die maximale Höhe der Oberkante der Module gegenüber dem jeweils senkrecht darunterliegenden Punkt auf der Dachhaut beträgt 1,00 m (Aufständerung) und − der waagerechte Abstand der Oberkante der Module zur nächst- gelegenen Dachkante (Attika, Traufe, Ortgang) muss mindes- tens 1,00 m betragen. (§ 74 Abs. 1 Nr. 1 LBO; siehe Typenschablonen) 3.3 Werbeanlagen in dem Baugebiet Freistehende Werbeanlagen in dem Baugebiet dürfen in keiner An- sicht (senkrechte Projektion) eine Fläche von 25 m2 (pro einzelne Anlage) überschreiten. Die Summe der Flächen aller freistehenden Werbeanlagen darf 25 m2 (pro Grundstück) nicht überschreiten. Die Beleuchtung der Anlagen muss kontinuierlich erfolgen (kein Blinken etc.). Werbeanlagen an Gebäuden dürfen nur unterhalb der Traufe ange- bracht werden und in keiner Ansicht (senkrechte Projektion) 10 % der jeweiligen Wandfläche überschreiten. Die Summe der Flächen aller Werbeanlagen darf 25 m2 (pro Grundstück) nicht überschreiten. Die Beleuchtung der Anlagen muss kontinuierlich erfolgen (kein Blinken etc.). (§ 74 Abs. 1 Nr. 2 LBO) Gemeinde Baindt 1. Änderung der 2. Erweiterung des Bebauungsplanes "Gewerbegebiet Mehlis" und die örtlichen Bauvorschriften hierzu Textteil (Entwurf) mit 32 Seiten, Fassung vom 22.08.2023 Seite 15 4 Hinweise und Zeichenerklärung 4.1 Grenze des räumlichen Geltungsbereiches der 2. Erweiterung des Bebauungsplanes "Gewerbegebiet Mehlis" der Gemeinde Baindt (siehe Planzeichnung) 4.2 Weiterführende Grenze des räumlichen Geltungsbereiches des angrenzenden 5. Änderung und Erweiterung des Bebauungsplanes "Gewerbegebiet Mehlis" der Gemeinde Baindt (siehe Planzeichnung) 4.3 Bestehendes Gebäude zur Zeit der Planaufstellung (siehe Plan- zeichnung) 4.4 Bestehende Grundstücksgrenzen zur Zeit der Planaufstellung (siehe Planzeichnung) 4.5 Geplante Grundstücksgrenzen; die so gekennzeichneten Grenzen stellen einen Vorschlag zur Aufteilung der Grundstücke dar (siehe Planzeichnung) 4.6 Nr. ....;....m2 Nummerierung und voraussichtliche Größe der Grundstücke (Nummerierung von Nordwest nach Südost; siehe Planzeichnung) 4.7 Bestehende Flurstücksnummer (beispielhaft aus der Planzeich- nung) 4.8 Vorhandenes (natürliches) Gelände; Darstellung der Halbmeter- Höhenschichtlinien (beispielhaft aus der Planzeichnung, siehe Plan- zeichnung) 450,5 0 451,0 Gemeinde Baindt 1. Änderung der 2. Erweiterung des Bebauungsplanes "Gewerbegebiet Mehlis" und die örtlichen Bauvorschriften hierzu Textteil (Entwurf) mit 32 Seiten, Fassung vom 22.08.2023 Seite 16 4.9 Natur- und Artenschutz Die Außenbeleuchtung sollte in den Nachtstunden soweit als aus Gründen der Arbeits- bzw. Verkehrssicherheit möglich abgeschaltet oder bedarfsweise über Bewegungsmelder gesteuert werden. Zäune sollten zum Gelände hin einen Abstand von mind. 0,15 m zum Durchschlüpfen von Kleinlebewesen aufweisen. Die Errichtung von Regenwasser-Auffangbecken (Zisternen) wird empfohlen. Bei der Pflanzung von Bäumen ist das Nachbarrechtsgesetz zu be- rücksichtigen. Zur Entwicklung von Extensivwiesen sollten die öffentlichen und pri- vaten Grünflächen durch zweimalige Mahd pro Jahr (1. Mahd nicht vor dem 15.06; 2. Mahd Ende September) gepflegt werden. Das Mähgut sollte von der Fläche entfernt werden. Die Ausbringung von Dünge- oder Pflanzenschutzmitteln sollte vermieden werden. Vorhandene Gehölze sollten möglichst erhalten und während der Bauzeit durch entsprechende Baumschutzmaßnahmen vor Verlet- zungen im Kronen- und Wurzelbereich gesichert werden. Um zu ver- meiden, dass Verbotstatbestände im Sinne des § 44 Abs. 1 BNatSchG erfüllt werden, müssen vorhandene Gehölze außerhalb der Brutzeit von Vögeln (d.h. zwischen dem 01.10. und 28.02.) ge- rodet werden. 4.10 Biotopschutz Angrenzend an das geschützte Biotop "Eschengehölz westlich Schachen" (siehe Planzeichnung) muss gem. § 30 Abs. 2 BNatSchG die landwirtschaftliche Nutzung so ausgeübt werden, dass das Bio- top nicht zerstört oder erheblich oder nachhaltig beeinträchtigt wird. 4.11 Bodenschutz Um den sparsamen und schonenden Umgang mit Grund und Boden sicherzustellen wird empfohlen, ein Bodenmanagementkonzept zu erstellen und die Bauausführung bodenkundlich begleiten zu lassen. Das Bodenmanagementkonzept sollte folgende Punkte umfassen: Feststellung der physikalischen Eigenschaften des auszuhebenden Bodens; Erdmassenberechnungen (getrennt nach A-, B-, C-Hori- zont); Mengenangaben bezügl. künftiger Verwendung des Bodens; direkte Verwendung (im Baugebiet, außerhalb des Baugebietes); Trennung von Oberboden und kulturfähigem Unterboden bei Ausbau und Lagerung; Zwischenlagerung (Anlage von Mieten nach der Gemeinde Baindt 1. Änderung der 2. Erweiterung des Bebauungsplanes "Gewerbegebiet Mehlis" und die örtlichen Bauvorschriften hierzu Textteil (Entwurf) mit 32 Seiten, Fassung vom 22.08.2023 Seite 17 DIN 19731); Maßnahmen zur Vermeidung und zur Beseitigung von Bodenverdichtungen; Ausweisung von Lagerflächen sowie Auswei- sung von Tabuflächen (keine bauseitige Beanspruchung). Informa- tionen zum Bodenschutz bei Baumaßnahmen enthält der Flyer "Bo- denschutz beim Bauen", der als pdf auf der Homepage des Landrat- samtes Ravensburg verfügbar ist. Die DIN 19731 ("Bodenbeschaffenheit – Verwertung von Bodenma- terial") und DIN 18915 ("Vegetationstechnik im Landschaftsbau – Bodenarbeiten") sind bei der Bauausführung einzuhalten. Auf Grund der heterogenen Baugrundschichtung wird empfohlen, für jedes einzelne Bauvorhaben eine gesonderte Baugrunduntersuchung durchzuführen. 4.12 Brandschutz Die Installation von Überflurhydranten wird ausdrücklich empfohlen. Sie bieten bei Brandeinsätzen gegenüber den Unterflurhydranten einsatztaktisch erhebliche Vorteile, insbesondere durch die deutlich bessere Auffindbarkeit und schnellere Bedienbarkeit. Als Hydranten sollten Überflurhydranten DN 100 vorgesehen wer- den. Die Abstände der Hydranten zueinander sollten 100-200 m nicht überschreiten. Die Feuerwehr Baindt verfügt über kein eigenes Hubrettungsfahr- zeug. Auch die Stützpunktwehr Weingarten kann - aufgrund einer Fahrtzeit > 5 min - das dort vorgehaltene Hubrettungsfahrzeug nicht innerhalb der fachtechnisch erforderlichen Eintreffzeit für Men- schenrettungsmaßnahmen einsetzen. Da Schiebleitern, mit einer Nennrettungshöhe von 8m bis 12m nur bedingt für wirk-same Lösch- und Rettungsarbeiten iSd. § 15 LBO geeignet sind, bestehen für den Bereich des obigen Bebauungsplanes grundsätzliche Beden- ken gegenüber Aufenthaltsräumen, die eine Rettungshöhe > 8 m aufweisen. In solchen Fällen muss ein zweiter baulicher Rettungsweg hergestellt werden, der den Anforderungen der DIN 18065 (notwen- dige Treppen) entspricht. Für die Zufahrten gilt die "Verwaltungsvorschrift über Flächen für Rettungsgeräte der Feuerwehr auf Grundstücken" in der jeweils ak- tuellen Fassung (VwV Feuerwehrflächen), i.V.m. § 15 Landesbau- ordnung. Gemeinde Baindt 1. Änderung der 2. Erweiterung des Bebauungsplanes "Gewerbegebiet Mehlis" und die örtlichen Bauvorschriften hierzu Textteil (Entwurf) mit 32 Seiten, Fassung vom 22.08.2023 Seite 18 Für die Ermittlung der Löschwasserversorgung gilt das Regelwerk der DVGW Arbeitsblatt W 405, i.Vm. § 2 (5) Ausführungsverordnung zur Landesbauordnung sowie Ziff. 5.1 IndBauRL. Gewerbebetriebe, die auf Grund der Brandlasten die Löschwasserver- sorgung aus der öffentlichen Wasserversorgung überschreiten, soll- ten für den Objektschutz selbstständig genügend Löschwasser (z.B. Zisterne) vorhalten. 4.13 Ergänzende Hinweise Auf Grund der Beschaffenheit des Baugrundes der näheren Umge- bung kann von einer Bebaubarkeit im überplanten Bereich ausge- gangen werden. Den Bauherren wird darüber hinaus empfohlen, im Rahmen der Bauvorbereitungen eigene Erhebungen durchzuführen (z.B. Schürfgruben, Bohrungen). Gemäß § 20 des Denkmalschutzgesetzes (DSchG) ist das Auftreten von archäologischen Funden (Steinwerkzeuge, Metallteile, Keramik- reste, Knochen) und Befunden (Gräber, Mauerwerk, Brandschichten) im Zuge von Erdbauarbeiten unverzüglich der archäologischen Denk- malpflege mitzuteilen. Die Möglichkeit zur Fundbergung und Doku- mentation ist einzuräumen. Werden bei Aushubarbeiten Verunreini- gungen des Bodens festgestellt (z.B. Müllrückstände, Verfärbungen des Bodens, auffälliger Geruch o.ä.), ist das zuständige Landratsamt unverzüglich zu benachrichtigen. Für die Erschließung des Gebietes ist es notwendig, Kabelverteiler- schränke, Straßenlaternen oder ähnliche Einrichtungen in der öffent- lichen/privaten Fläche zu installieren. Die Gemeinde Baindt behält sich die Auswahl der hierfür geeigneten Standorte sowie evtl. erfor- derliche Vereinbarungen vor. Auf Flächen, deren Niederschlagswasser über die Regenwasserkana- lisation geleitet wird, darf kein Abwasser im Sinne von verunreinig- tem Wasser anfallen. Entsprechende Arbeiten wie z.B. Autowäsche, Reinigungsarbeiten, sind nicht zulässig. WHG § 55 (1). Auf Grund der angrenzenden landwirtschaftlich genutzten Flächen ist mit der Einwirkung von vorübergehenden belästigenden Geruchs- Immissionen (z.B. durch Aufbringen von Flüssigdung, Pflanzen- schutzmitteln etc.) sowie Lärm-Immissionen (z.B. Traktorengeräu- sche, Kuhglocken etc.) zu rechnen. Alle genannten Normen und Richtlinien sind beim Deutschen Patent- amt archiviert und gesichert hinterlegt. Die genannten Normen und Gemeinde Baindt 1. Änderung der 2. Erweiterung des Bebauungsplanes "Gewerbegebiet Mehlis" und die örtlichen Bauvorschriften hierzu Textteil (Entwurf) mit 32 Seiten, Fassung vom 22.08.2023 Seite 19 Richtlinien können bei der Gemeinde Baindt, Marsweilerstraße 4, eingesehen werden. 4.14 Plangenauigkeit Obwohl die Planzeichnung auf einer digitalen (CAD) Grundlage er- stellt ist (hohe Genauigkeit), können sich im Rahmen der Ausfüh- rungs-Planung und/oder der späteren Einmessung Abweichungen ergeben (z.B. unterschiedliche Ausformung der Verkehrsflächen, un- terschiedliche Grundstücksgrößen etc.). Weder die Gemeinde Baindt noch die Planungsbüros übernehmen hierfür die Gewähr. Gemeinde Baindt 1. Änderung der 2. Erweiterung des Bebauungsplanes "Gewerbegebiet Mehlis" und die örtlichen Bauvorschriften hierzu Textteil (Entwurf) mit 32 Seiten, Fassung vom 22.08.2023 Seite 20 5 Satzung Auf Grund von § 10 des Baugesetzbuches (BauGB) des Baugesetzbuches (BauGB) in der Fassung der Bekannt- machung vom 03.11.2017 (BGBl. I S. 3634), zuletzt geändert durch Gesetz vom 12.07.2023 (BGBI. 2023 I Nr. 184), § 4 der Gemeindeordnung für Baden-Württemberg (GemO) in der Fassung vom 24.07.2000 (GBl. BW S. 581, ber. S. 698), zuletzt geändert durch Gesetz vom 27.06.2023 (GBl. S. 229,231), § 74 der Landes- bauordnung für Baden-Württemberg (LBO) in der Fassung vom 05.03.2010 (GBl. S. 357, ber. S. 416), zuletzt geändert durch Gesetz vom 13.06.2023 (GBl. S. S. 170), der Baunutzungsverordnung (BauNVO) in der Fassung der Bekanntmachung vom 21.11.2017 (BGBl. I S. 3786), zuletzt geändert durch Gesetz vom 03.07.2023 (BGBl. 2023 I Nr. 176), sowie der Planzeichenverordnung (PlanZV) in der Fassung vom 18.12.1990 (BGBl. I 1991 S. 58), zuletzt geändert durch Gesetz vom 14.06.2021 (BGBl. I S. 1802) hat der Gemeinderat der Ge- meinde Baindt die 1. Änderung der 2. Erweiterung des Bebauungsplanes "Gewerbegebiet Mehlis" und die örtli- chen Bauvorschriften hierzu in öffentlicher Sitzung am ………… beschlossen. § 1 Räumlicher Geltungsbereich Der räumliche Geltungsbereich der 1. Änderung der 2. Erweiterung des Bebauungsplanes "Gewerbegebiet Mehlis" und der örtlichen Bauvorschriften hierzu ergibt sich aus deren zeichnerischem Teil vom 22.08.2023. § 2 Bestandteile der Satzung Die 1. Änderung der 2. Erweiterung des Bebauungsplanes "Gewerbegebiet Mehlis" und die örtlichen Bauvor- schriften hierzu bestehen aus der Planzeichnung und dem Textteil vom 22.08.2023. Die Inhalte der 2. Erweite- rung des Bebauungsplanes "Gewerbegebiet Mehlis" (Fassung vom 21.02.2019, rechtsverbindlich seit 22.03.2019) sowie alle Änderungen, Ergänzungen oder Erweiterungen, die sich auf diesen Bebauungsplan beziehen, werden im Bereich der 1. Änderung der 2. Erweiterung des Bebauungsplanes "Gewerbegebiet Mehlis" um die abweichende Bauweise ergänzt. Nunmehr anders lautende Inhalte der Planzeichnung im Bereich der vorliegenden Änderung ersetzen die bisherigen und von dieser Änderung betroffenen Inhalte vollständig. Der 1. Änderung der 2. Erweiterung des Bebauungsplanes "Gewerbegebiet Mehlis" und den örtlichen Bauvorschriften hierzu werden die jeweilige Begründung vom 22.08.2023 beigefügt, ohne dessen Bestandteil zu sein. § 3 Ordnungswidrigkeiten Ordnungswidrig im Sinne des § 75 LBO handelt, wer vorsätzlich oder fahrlässig den auf Grund von § 74 LBO erlassenen örtlichen Bauvorschriften zuwider handelt. Zuwiderhandeln kann mit Geldbußen bis zu 100.000,- € (Einhunderttausend Euro) belegt werden. Ordnungswidrig handelt, wer vorsätzlich oder fahrlässig die Vorschriften − zu Solar- und Photovoltaikanlagen auf Dächern − zu Werbeanlagen in dem Baugebiet Gemeinde Baindt 1. Änderung der 2. Erweiterung des Bebauungsplanes "Gewerbegebiet Mehlis" und die örtlichen Bauvorschriften hierzu Textteil (Entwurf) mit 32 Seiten, Fassung vom 22.08.2023 Seite 21 nicht einhält oder über- bzw. unterschreitet. § 4 In-Kraft-Treten Die 1. Änderung der 2. Erweiterung des Bebauungsplanes "Gewerbegebiet Mehlis" und die örtlichen Bauvor- schriften hierzu treten mit der ortsüblichen Bekanntmachung des jeweiligen Satzungsbeschlusses in Kraft (gem. § 10 Abs. 3 BauGB). Baindt, den ........................ .......................................................... (S. Rürup, Bürgermeisterin) (Dienstsiegel) Gemeinde Baindt 1. Änderung der 2. Erweiterung des Bebauungsplanes "Gewerbegebiet Mehlis" und die örtlichen Bauvorschriften hierzu Textteil (Entwurf) mit 32 Seiten, Fassung vom 22.08.2023 Seite 22 6 Begründung – Städtebaulicher Teil 6.1 Allgemeine Angaben 6.1.1 Zusammenfassung Durch die 1. Änderung der 2. Erweiterung des Bebauungsplanes "Gewerbegebiet Mehlis" soll die Vo- raussetzung für die Zulässigkeit eines größeren Bauvorhabens ermöglicht werden. Die ursprünglich festgesetzte offene Bauweise verhindert eine optimale Ausnutzung des Raumes. Durch Änderung der Bauweise in eine abweichende Bauweise soll eine moderne, der Fläche des Änderungsbereiches ent- sprechende Bebauung ermöglicht werden. 6.1.2 Abgrenzung und Beschreibung des Erweiterungsbereiches Das Plangebiet befindet sich im westlichen Bereich des Ortsteils "Schachen" östlich der "Wicken- hauser Straße". Das bestehende Gewerbegebiet "Mehlis" soll nach Norden hin erweitert werden. Momentan wird der Bereich landwirtschaftlich genutzt. Im Süden grenzt das Plangebiet unmittelbar an die Bebauung des bestehenden Gewerbegebietes "Mehlis" sowie dessen Retentionsbecken an. Nach Westen und Norden geht das Gebiet in landwirtschaftlich genutzte Fläche über. Östlich des Plangebietes befindet sich bestehende Wohnbebauung. Der Geltungsbereich verläuft im Süden entlang der Grenze zur 4. Änderung des rechtsverbindlichen Bebauungsplanes "Gewerbegebiet Mehlis". Ebenfalls südlich grenzt der Geltunsgbereich im Bereich zur Flurnummer 562/6 an die 5. Änderung und Erweiterung des Bebauungsplanes "Gewerbegebiet Mehlis". Der Änderungsgeltungsbereich wird vollständig vom Bereich der 2. Erweiterung des Be- bauungsplanes "Gewerbegebiet Mehlis" überlagert. Innerhalb des Änderungsgeltungsbereiches befinden sich die Grundstücke mit den Fl.-Nr. 1014/2 (Teilfläche) und 1014/4. 6.2 Städtebauliche und planungsrechtliche Belange 6.2.1 Bestands-Daten und allgemeine Grundstücks-Morphologie Die landschaftlichen Bezüge werden vom Östlichen Bodenseebecken bestimmt. Innerhalb des überplanten Bereiches befinden sich keine bestehenden Gebäude. Die Topografie innerhalb des überplanten Bereiches steigt in östliche Richtung leicht an. Die An- schlüsse an die bereits bebauten Grundstücke im Süden sind unproblematisch. Gemeinde Baindt 1. Änderung der 2. Erweiterung des Bebauungsplanes "Gewerbegebiet Mehlis" und die örtlichen Bauvorschriften hierzu Textteil (Entwurf) mit 32 Seiten, Fassung vom 22.08.2023 Seite 23 6.2.2 Erfordernis der Planung Die Aufstellung der Änderung des Bebauungsplanes dient der Änderung der Bauweise im Zuge der Ausweisung von gewerblichen Bauflächen zur Deckung des Bedarfs der ortsansässigen Unterneh- men. Die Änderung ist notwendig, um eine optimale Ausnutzung der gewerblichen Fläche zu er- möglichen und einer bestehenden Bauanfrage in dem Bereich nachkommen zu können. Der Ge- meinde erwächst daher ein Erfordernis, bauleitplanerisch steuernd einzugreifen. 6.2.3 Übergeordnete Planungen Die Planung steht in keinem Widerspruch zu den o.g. für diesen Bereich relevanten Zielen des Landesentwicklungsplanes 2002 (LEP 2002) sowie des Regionalplanes Bodensee-Oberschwaben. Regionale Grünzüge, Grünzäsuren, schutzbedürfte Bereiche für Naturschutz und Landschaftspflege, für Landwirtschaft, für Forstwirtschaft, für Wasserwirtschaft oder für den Abbau oberflächennaher Rohstoffe sind von dem überplanten Bereich nicht betroffen. Die Gemeinde Baindt verfügt über einen rechtsgültigen Flächennutzungsplan (rechtsgültig seit 01.04.1995, Fassung vom 08.04.2006). Die überplante Fläche wird hierin als gewerbliche Bau- fläche dargestellt. Da die in der Bebauungsplanänderung getroffenen Festsetzungen und Ge- bietseinstufungen mit den Darstellungen des gültigen Flächennutzungsplanes übereinstimmen, ist das Entwicklungsgebot des § 8 Abs. 2 Satz 1 BauGB erfüllt. Innerhalb des Geltungsbereiches der Bebauungsplanänderung befinden sich keine Denkmäler im Sinne des Denkmalschutzgesetzes Baden-Württemberg (DSchG). 6.2.4 Entwicklung, allgemeine Zielsetzung und Systematik der Planung Es wurden keine weiteren Standorte in der Gemeinde Baindt geprüft. Da es sich um eine Änderung eines bestehenden Gewerbegebietes handelt, ist der Erschließungs-Aufwand als gering zu betrach- ten. Der Änderungsbereich ist bisher nicht überplant. Für die geplante Änderung der Erweiterung des Gewerbegebietes soll erreicht werden, dass es zu der vorhandenen Siedlungs-Struktur hinzutritt, ohne als Fremdkörper zu erscheinen. Ziel der Pla- nung ist es darüber hinaus, bei möglichst effektiver Ausnutzung der Flächen, weiterhin die Voraus- setzung für eine moderne und funktionelle Arbeits- und Produktionsstätten zu schaffen, ohne dadurch die landschaftlich und städtebaulich hochwertige Situation wesentlich zu beeinträchtigen. Für die Umsetzung der Planung soll erreicht werden, dass eine zeitgemäße Bauform, die für einen Gewerbebetrieb erforderlich ist, verwirklicht werden kann. Auf diese Weise soll ein flexibles und bedarfsgerechtes Planungs-Instrument geschaffen werden. Die Systematik des Bebauungsplanes entspricht in Verbindung mit dem rechtsverbindlichen Be- bauungsplan 2. Erweiterung "Gewerbegebiet Mehlis" weiterhin den Anforderungen des § 30 Abs. 1 Gemeinde Baindt 1. Änderung der 2. Erweiterung des Bebauungsplanes "Gewerbegebiet Mehlis" und die örtlichen Bauvorschriften hierzu Textteil (Entwurf) mit 32 Seiten, Fassung vom 22.08.2023 Seite 24 BauGB ("qualifizierter Bebauungsplan"). Dadurch regelt der Bebauungsplan die Zulässigkeit von Vorhaben in dem überplanten Bereich abschließend. Der Bauherrschaft stehen bei Vorliegen der entsprechenden Voraussetzungen Vereinfachungen im Rahmen des bauaufsichtlichen Verfahrens (entsprechend den jeweils geltenden Vorschriften) zur Verfügung. Die Aufstellung der 1. Änderung der 2. Erweiterung des Bebauungsplanes "Gewerbegebiet Mehlis" erfolgt im so genannten beschleunigten Verfahren gem. § 13a Abs. 1 Nr. 1 BauGB (Bebauungs- pläne der Innenentwicklung). Dies ist aus folgenden Gründen möglich: − bei dem Vorhaben handelt sich um eine Maßnahme der Innenentwicklung. − die zulässige Grundfläche ist von der Änderung nicht betroffen und liegt folglich unter 20.000 m². − es bestehen keine Anhaltspunkte für eine Beeinträchtigung der in § 1 Abs. 6 Nr. 7 Buchstabe b BauGB genannten Schutzgüter, da sich Bereiche solcher Schutzgüter nicht in räumlicher Nähe des überplanten Bereiches befinden. Somit sind die Voraussetzungen für die Anwendung des beschleunigten Verfahrens im Sinne des § 13a Abs. 1 Nr. 1 BauGB eingehalten. Der redaktionelle Aufbau des Bebauungsplanes leitet sich aus der Systematik der Rechtsgrundlagen ab. Um zu einem lesbaren und rechtlich bestimmten Plan zu kommen, wird der Bereich vollständig von den Inhalten und den Rechtsgrundlagen des ursprünglichen Planes abgekoppelt. Der geänderte Teilbereich stellt damit ein unabhängiges und inhaltlich neu aufgestelltes Planwerk dar. 6.2.5 Planungsrechtliche Vorschriften Im Zuge der Änderung wurde aus der offenen Bauweise eine abweichende Bauweise. Die Festset- zung einer abweichenden Bauweise im Änderungsbereich der 2. Erweiterung (Flst.-Nr. 1014/2 (Teilfläche) und 1014/4) ist erforderlich, um im Sinne einer möglichst hohen Flexibilität eine über 50 m hinaus gehende Bebauung und bedarfsgerechte Gewerbeformen und -gebäude zu ermögli- chen. Durch die abweichende Bauweise sind in diesem Teilbereich Gebäude mit einer Länge bis zu 83 m zulässig, statt den vorherig festgelegten 50 m in der offenen Bauweise. Die restlichen Festsetzungen im Änderungsbereich wurden unverändert übernommen. Die entspre- chende Begründung ist dem Textteil des rechtsverbindlichen Bebauungsplanes 2. Erweiterung "Ge- werbegebiet Mehlis" zu entnehmen. Gemeinde Baindt 1. Änderung der 2. Erweiterung des Bebauungsplanes "Gewerbegebiet Mehlis" und die örtlichen Bauvorschriften hierzu Textteil (Entwurf) mit 32 Seiten, Fassung vom 22.08.2023 Seite 25 7 Begründung – Abarbeitung der Umweltbelange (§ 1 Abs. 6 Nr. 7b BauGB), Konzept zur Grünordnung 7.1 Umweltprüfung und Abarbeitung der Eingriffsregelung bei beschleunigtem Verfahren gem. § 13a BauGB 7.1.1 Umweltprüfung Die Durchführung einer Umweltprüfung gem. § 2 Abs. 4 BauGB sowie die Erstellung eines Umwelt- berichtes gem. § 2a Satz 2 Nr. 2 BauGB sowie Anlage zu § 2 Abs. 4 und § 2a BauGB ist nicht erfor- derlich, da die Aufstellung der 1. Änderung der 2. Erweiterung des Bebauungsplanes "Gewerbege- biet Mehlis" im beschleunigten Verfahren nach § 13a BauGB (Bebauungspläne der Innenentwick- lung) erfolgt (gem. § 13a Abs. 2 Nr. 1 BauGB). 7.1.2 Abarbeitung der Eingriffsregelung Eingriffe, die aufgrund der 1. Änderung der 2. Erweiterung des Bebauungsplanes "Gewerbegebiet Mehlis" zu erwarten sind, gelten als im Sinne des § 1a Abs. 3 Satz 6 BauGB vor der planerischen Entscheidung erfolgt oder zulässig (gem. § 13a Abs. 1 Satz 2 Nr. 1 BauGB i.V.m. § 13a Abs. 2 Nr. 4 BauGB). Ein Ausgleich bzw. eine Abarbeitung der Eingriffsregelung ist somit nicht erforderlich. 7.2 Abarbeitung der Umweltbelange (§ 1 Abs. 6 Nr. 7b BauGB) 7.2.1 Bestandsaufnahme Der zu überplanende Bereich liegt im westlichen Bereich des Ortsteils "Schachen" des Hauptortes Baindt, östlich der "Wickenhauser Straße". Beim Plangebiet handelt es sich größtenteils um acker- baulich und als Grünland genutzte Fläche. Es schließt im Süden an ein bestehendes Gewerbegebiet an. Der Änderungsbereich umfasst den südöstlichen Teil des Geltungsbereiches der rechtsverbindlichen 2. Erweiterung des Bebauungsplanes "Gewerbegebiet Mehlis" (Fassung vom 21.02.2019). Die Grundstücke im Geltungsbereich werden zurzeit weiterhin landwirtschaftlich genutzt und sind bisher noch nicht bebaut. Die nördlich des Geltungsbereiches der 2. Erweiterung des Bebauungsplanes "Gewerbegebiet Mehlis" angrenzenden Flächen werden ebenfalls landwirtschaftlich genutzt. Im Nordosten befindet sich ein Streuobstbestand. Nordwestlich des Plangebietes, in einem Abstand von etwa 520 m, liegen Teilflächen des FFH-Gebietes "Schussenbecken mit Tobelwäldern südlich Blitzenreute" (Nr. 8223-311). Im Rahmen der Aufstellung der 2. Erweiterung des Bebauungspla- nes "Gewerbegebiet Mehlis" wurde eine Natura 2000-Vorprüfung erstellt, um mögliche Beeinträch- tigungen des FFH-Gebietes durch die damalige Planung zu untersuchen. Laut dieser Vorprüfung Gemeinde Baindt 1. Änderung der 2. Erweiterung des Bebauungsplanes "Gewerbegebiet Mehlis" und die örtlichen Bauvorschriften hierzu Textteil (Entwurf) mit 32 Seiten, Fassung vom 22.08.2023 Seite 26 können mögliche erhebliche Beeinträchtigungen durch die 2. Erweiterung des Bebauungsplanes "Gewerbegebiet Mehlis" auf das FFH-Gebiet ausgeschlossen werden. 7.2.2 Auswirkungen der Planung Anlass für die vorliegende Änderung sind die der Gemeinde Baindt vorliegenden Bauanfragen, welche sich mit einer bisher festgesetzen offenen Bauweise nicht verträglich darstellen. Daher wird durch die vorliegende Änderung der 2. Erweiterung des Bebauungsplanes die offene Bauweise durch eine abweichende Bauweise im Südosten ersetzt. Hierdurch wird die offene Bauweise wie folgt modifiziert: Die Länge von Hauptgebäuden über 50,00 m ist zulässig (jegliche Richtung). Die Länge von Hauptgebäuden darf max. 83,00 m betragen (jegliche Richtung). Durch die Planung wird keine Fläche zusätzlich versiegelbar, da die GRZ in diesem Bereich weiterhin bei 0,80 bleibt. Auch die zulässigen Gebäudehöhen erfahren keine Änderung. Damit kann auch ein zusätzlicher Eingriff in das Landschaftsbild ausgeschlossen werden. Das Konzept zur Grünordnung (u.a. Grün- flächen als Pufferzone und Ortsrandeingrünung mit Gehölzpflanzungen, Durchgrünung durch Pflanzgebote in den Baugebieten, Festsetzung zu insektenfreundlicher Beleuchtung, Einschränkun- gen zu Werbeanlagen, Ausschluss von Oberflächen aus Zink, Titan-Zink, Kupfer oder Blei und Ver- wendung versickerungsfähiger Beläge) bleibt von den vorliegenden Änderungen ebenfalls unbe- rührt. Da im Zuge der 1. Änderung der 2. Erweiterung des Bebauungsplanes "Gewerbegebiet Mehlis" keine Anpassungen der Festsetzungen vorgenommen werden, welche Auswirkungen auf das FFH- Gebiet haben könnten, kann davon ausgegangen werden, dass es auch weiterhin zu keinen erheb- lichen Beeinträchtigungen kommen wird. 7.2.3 Fazit Durch die geplante Änderung sind, bezogen auf die Belange des Umweltschutzes, einschließlich des Naturschutzes und der Landschaftspflege gem. § 1 Abs. 6 Nr. 7 BauGB keine nachteiligen Aus- wirkungen zu erwarten. Gemeinde Baindt 1. Änderung der 2. Erweiterung des Bebauungsplanes "Gewerbegebiet Mehlis" und die örtlichen Bauvorschriften hierzu Textteil (Entwurf) mit 32 Seiten, Fassung vom 22.08.2023 Seite 27 8 Begründung – Bauordnungsrechtlicher Teil 8.1 Örtliche Bauvorschriften 8.1.1 Umfang der getroffenen Vorschriften Die örtlichen Bauvorschriften bleiben von der 1. Änderung unberührt und werden unverändert über- nommen. Die entsprechende Begründung ist dem Textteil des rechtsverbindlichen Bebauungspla- nes 2. Erweiterung "Gewerbegebiet Mehlis" zu entnehmen. Gemeinde Baindt 1. Änderung der 2. Erweiterung des Bebauungsplanes "Gewerbegebiet Mehlis" und die örtlichen Bauvorschriften hierzu Textteil (Entwurf) mit 32 Seiten, Fassung vom 22.08.2023 Seite 28 9 Begründung – Sonstiges 9.1 Umsetzung der Planung 9.1.1 Maßnahmen und Zeitplan zur Verwirklichung Eine Veränderungssperre ist nicht erforderlich. Boden ordnende Maßnahmen (Grundstücks-Tausch, Umlegung) sind nicht erforderlich und nicht geplant. Die Gemeinde beabsichtigt, die überwiegenden Flächenanteile in ihr Eigentum zu bringen und an geeignete Bauwerber weiter zu veräußern. 9.1.2 Wesentliche Auswirkungen Wesentliche Auswirkungen auf die gesamtgemeindliche Situation sind aufgrund des beschränkten Ausmaßes der zusätzlichen Bebauung nicht erkennbar. Die infrastrukturellen Einrichtungen sind geeignet, die zusätzlichen Einrichtungen zu versorgen. Für die bereits bebauten Grundstücke ist mit einer geringen Einbuße an der Erlebbarkeit der freien Landschaft sowie des städtebaulichen Umfeldes zu rechnen (z.B. Ausblick). Auf Grund der getroffe- nen Festsetzungen (Höhenbeschränkungen, überbaubare Grundstücksflächen, Ortsrandeingrü- nung) sind diese Auswirkungen als akzeptabel zu bewerten. 9.2 Erschließungsrelevante Daten 9.2.1 Kennwerte Fläche des Änderungsgeltungsbereiches: 0,31 ha 9.2.2 Erschließung Abwasserbeseitigung durch Anschluss an: Mischwasserkanal der öffentlichen Abwasserentsorgung der Gemeinde Baindt. Die Entwässerung erfolgt im modifizierten Mischsystem. Regenwasser, das über die Dachflächen anfällt, wird über den öffentlichen Regenwasser-Kanal dem innerhalb des Plangebietes liegenden Retentionsbereich zugeführt. Wasserversorgung durch Anschluss an: gemeindliche Wasserversorgung Die Löschwasserversorgung wird durch eine entsprechende Dimensionierung der Wasserleitungen in Verbindung mit einer ausreichenden Anzahl von Hydranten sichergestellt. Gemeinde Baindt 1. Änderung der 2. Erweiterung des Bebauungsplanes "Gewerbegebiet Mehlis" und die örtlichen Bauvorschriften hierzu Textteil (Entwurf) mit 32 Seiten, Fassung vom 22.08.2023 Seite 29 Stromversorgung durch Anschluss an: Netze BW Gasversorgung durch: Technische Werke Schussental (TWS), Ravensburg Müllentsorgung durch: Landkreis Ravensburg Gemeinde Baindt 1. Änderung der 2. Erweiterung des Bebauungsplanes "Gewerbegebiet Mehlis" und die örtlichen Bauvorschriften hierzu Textteil (Entwurf) mit 32 Seiten, Fassung vom 22.08.2023 Seite 30 10 Begründung – Auszug aus übergeordneten Planun- gen Ausschnitt aus dem Lan- desentwicklungsplan Ba- den-Württemberg 2002, Karte 1 "Raumkatego- rien"; Darstellung als "Randzone um einen Ver- dichtungsraum" Ausschnitt aus dem Regi- onalplan Bodensee Ober- schwaben, Karte Sied- lung, Ausweisung der Ge- meinde Baindt als "Sied- lungsbereich (Siedlungs- schwerpunkt)" Auszug aus dem rechts- gültigen Flächennut- zungsplan; Darstellung als "gewerbliche Bauflä- che in Planung" Gemeinde Baindt 1. Änderung der 2. Erweiterung des Bebauungsplanes "Gewerbegebiet Mehlis" und die örtlichen Bauvorschriften hierzu Textteil (Entwurf) mit 32 Seiten, Fassung vom 22.08.2023 Seite 31 11 Verfahrensvermerke 11.1 Aufstellungsbeschluss (gem. § 2 Abs. 1 BauGB) Der Aufstellungsbeschluss erfolgte in der Gemeinderatssitzung vom ……….... Der Beschluss wurde am ……….... ortsüblich bekannt gemacht. 11.2 Beteiligung der Öffentlichkeit (gem. § 3 BauGB) Der Öffentlichkeit wurde gemäß § 13 a BauGB Gelegenheit gegeben, sich über die allgemeinen Ziele und Zwecke sowie die wesentlichen Auswirkungen der Planung zu unterrichten und sich bis zum ……….. zur Planung zu äußern (Bekanntmachung am ………..). Die öffentliche Auslegung fand in der Zeit vom ……….... bis ……….... (Billigungsbeschluss vom ………....; Entwurfsfassung vom ………....; Bekanntmachung am ………....) statt (gem. § 3 Abs. 2 BauGB). 11.3 Beteiligung der Behörden (gem. § 4 BauGB) Von einer Unterrichtung und Aufforderung zur Äußerung der Behörden und sonstigen Träger öffent- licher Belange gemäß § 4 Abs. 1 BauGB wurde abgesehen (gem. § 13a Abs. 2 Nr. 1 BauGB). Von den Behörden und sonstigen Trägern öffentlicher Belange wurden Stellungnahmen eingeholt (gem. § 4 Abs. 2 BauGB). Sie wurden mit Schreiben vom …………. (Entwurfsfassung vom ………….; Billigungsbeschluss vom ……….) zur Abgabe einer Stellungnahme aufgefor- dert. 11.4 Satzungsbeschluss (gem. § 10 Abs. 1 BauGB) Der Satzungsbeschluss erfolgte in der Gemeinderatssitzung vom ………… über die Entwurfs- fassung vom …………. Baindt, den …………. …………………………… (S. Rürup, Bürgermeisterin) Gemeinde Baindt 1. Änderung der 2. Erweiterung des Bebauungsplanes "Gewerbegebiet Mehlis" und die örtlichen Bauvorschriften hierzu Textteil (Entwurf) mit 32 Seiten, Fassung vom 22.08.2023 Seite 32 11.5 Ausfertigung Hiermit wird bestätigt, dass die 1. Änderung der 2. Erweiterung des Bebauungsplanes "Gewerbe- gebiet Mehlis" und die örtlichen Bauvorschriften hierzu in der Fassung vom ………… dem Satzungsbeschluss des Gemeinderates vom ………… zu Grunde lagen und dem Satzungsbe- schluss entsprechen. Baindt, den …………. …………………………… (S. Rürup, Bürgermeisterin) 11.6 Bekanntmachung und In-Kraft-Treten (gem. § 10 Abs. 3 BauGB) Der Satzungsbeschluss wurde am …………. ortsüblich bekannt gemacht. Die 1. Änderung der 2. Erweiterung des Bebauungsplanes "Gewerbegebiet Mehlis" und die örtlichen Bauvorschriften hierzu sind damit in Kraft getreten. Sie werden mit Begründung für jede Person zur Einsicht bereit- gehalten. Über den Inhalt wird auf Verlangen Auskunft gegeben. Baindt, den …………. …………………………… (S. Rürup, Bürgermeisterin) Gemeinde Baindt 1. Änderung der 2. Erweiterung des Bebauungsplanes "Gewerbegebiet Mehlis" und die örtlichen Bauvorschriften hierzu Textteil (Entwurf) mit 32 Seiten, Fassung vom 22.08.2023 Seite 33 Plan aufgestellt am: 22.08.2023 Planungsteam Sieber Consult GmbH, Lindau (B)/Weingarten: Projektkoordination Rudolf Zahner Stadtplanung und Projektleitung Hannah Igel Landschaftsplanung Kira Urban Immissionsschutz Daniela Wolf …………………………… Sieber Consult GmbH, Lindau (B)/Weingarten (i.A. M.Sc. Hannah Igel) Die Planung ist nur zusammen mit Textteil und zeichnerischem Teil vollständig. Versiegelte Originalfassungen tragen die Unterschrift des Planers.[mehr]

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        ww w. sie be rc on su lt. eu G e m e in d e B a in d t 1 . Ä n d e ru n g d e r 2 . E rw e it e ru n g d e s B e b a u u n g s- p la n e s "G e w e rb e g e b ie t M e h li s" u n d d ie ö rt li ch e n B a u v o rs ch ri ft e n h ie rz u Fassung vom 22.08.2023 E nt wu rf Gemeinde Baindt 1. Änderung der 2. Erweiterung des Bebauungsplanes "Gewerbegebiet Mehlis" und die örtlichen Bauvorschriften hierzu Textteil (Entwurf) mit 32 Seiten, Fassung vom 22.08.2023 Seite 2 Inhaltsverzeichnis Seite 1 Rechtsgrundlagen 3 2 Planungsrechtliche Festsetzungen (PF) mit Zeichenerklärung 5 3 Örtliche Bauvorschriften (ÖBV) gemäß § 74 LBO mit Zeichenerklärung 14 4 Hinweise und Zeichenerklärung 15 5 Satzung 20 6 Begründung – Städtebaulicher Teil 22 7 Begründung – Abarbeitung der Umweltbelange (§ 1 Abs. 6 Nr. 7b BauGB), Konzept zur Grünordnung 25 8 Begründung – Bauordnungsrechtlicher Teil 27 9 Begründung – Sonstiges 28 10 Begründung – Auszug aus übergeordneten Planungen 30 11 Verfahrensvermerke 31 Gemeinde Baindt 1. Änderung der 2. Erweiterung des Bebauungsplanes "Gewerbegebiet Mehlis" und die örtlichen Bauvorschriften hierzu Textteil (Entwurf) mit 32 Seiten, Fassung vom 22.08.2023 Seite 3 1 Rechtsgrundlagen 1.1 Baugesetzbuch (BauGB) in der Fassung der Bekanntmachung vom 03.11.2017 (BGBl. I S. 3634), zuletzt geändert durch Gesetz vom 12.07.2023 (BGBI. 2023 I Nr. 184) 1.2 Baunutzungsverordnung (BauNVO) in der Fassung der Bekanntmachung vom 21.11.2017 (BGBl. I S. 3786), zuletzt geändert durch Gesetz vom 03.07.2023 (BGBI. 2023 I Nr. 176) 1.3 Planzeichenverordnung (PlanZV) in der Fassung vom 18.12.1990 (BGBl. I 1991 S. 58), zu- letzt geändert durch Gesetz vom 14.06.2021 (BGBl. I S. 1802); die im nachfolgenden Text zitierten Nummern beziehen sich auf den An- hang zur PlanZV 1.4 Planungssicherstellungs- gesetz (PlanSiG) in der Fassung der Bekanntmachung vom 20.05.2020 (BGBl. I S. 1041), zuletzt geändert durch Gesetz vom 22.03.2023 (BGBI. I Nr. 88) 1.5 Landesbauordnung für Baden-Württemberg (LBO) in der Fassung vom 05.03.2010 (GBl. S. 357, ber. S. 416), zuletzt geändert durch Gesetz vom 13.06.2023 (GBl. S. 170) 1.6 Gemeindeordnung für Baden-Württemberg (GemO) in der Fassung vom 24.07.2000 (GBl. BW S. 581, ber. S. 698), zuletzt geändert durch Gesetz vom 27.06.2023 (GBl. S. 229,231) 1.7 Bundesnaturschutzgesetz (BNatSchG) in der Fassung vom 29.07.2009 (BGBl. I S. 2542), zu- letzt geändert durch Gesetz vom 08.12.2022 (BGBl. I S. 2240) 1.8 Naturschutzgesetz Ba- den-Württemberg (NatSchG Baden-Württemberg) vom 23.06.2015 (GBl. 2015 S. 585), zuletzt geändert durch Gesetz vom 07.02.2023 (GBI. S. 26,44) Gemeinde Baindt 1. Änderung der 2. Erweiterung des Bebauungsplanes "Gewerbegebiet Mehlis" und die örtlichen Bauvorschriften hierzu Textteil (Entwurf) mit 32 Seiten, Fassung vom 22.08.2023 Seite 4 1.9 Bundes-Immissions- schutzgesetz (BImSchG) in der Fassung der Bekanntmachung vom 17.05.2013 (BGBl. I S. 1274), zuletzt geändert durch Gesetz vom 09.12.2020 (BGBl. I S. 2873) Gemeinde Baindt 1. Änderung der 2. Erweiterung des Bebauungsplanes "Gewerbegebiet Mehlis" und die örtlichen Bauvorschriften hierzu Textteil (Entwurf) mit 32 Seiten, Fassung vom 22.08.2023 Seite 5 2 Planungsrechtliche Festsetzungen (PF) mit Zeichen- erklärung 2.1 Gewerbegebiet Die Nutzungen nach § 8 Abs. 2 Nr. 3 BauNVO (Tankstellen) sind nicht zulässig (§ 1 Abs. 5 BauNVO). Ausnahmsweise können Elektro-Tankstellen als einzelne Ladesäulen im Sinne von Tankstel- len oder Gewerbebetrieben aller Art zugelassen werden (§ 1 Abs. 9 BauNVO). Die Nutzungen nach § 8 Abs. 3 Nr. 1 BauNVO (Wohnungen für Auf- sichts- und Bereitschaftspersonen sowie für Betriebsinhaber und Be- triebsleiter, die dem Gewerbebetrieb zugeordnet und ihm gegenüber in Grundfläche und Baumasse untergeordnet sind) sind ausnahms- weise zulässig (§ 1 Abs. 6 Nr. 1 BauNVO). Die Nutzungen nach § 8 Abs. 3 Nr. 3 BauNVO (Vergnügungsstätten) werden nicht Bestandteil der 2. Erweiterung des Bebauungsplanes "Gewerbegebiet Mehlis" (§ 1 Abs. 6 Nr. 1 BauNVO). Einzelhandelsbetriebe im Sinne des § 8 Abs. 2 Nr. 1 BauNVO sind nicht zulässig. Unabhängig hiervon ist Einzelhandel zulässig, soweit das angebotene Sortiment aus eigener Herstellung stammt, im Wege der handwerklichen Leistungen verbraucht, eingebaut oder auf andere Weise weiterverarbeitet wird und soweit die Einzelhan- delsnutzung der übrigen betrieblichen Nutzung untergeordnet bleibt. (§ 1 Abs. 5 und 9 BauNVO). Werbeanlagen, die nicht an der Stätte der Leistung errichtet werden und somit eine eigenständige gewerbliche Hauptnutzung im Sinne des § 8 Abs. 2 Nr. 1 BauNVO darstellen, sind nicht zulässig (§ 1 Abs. 9 BauNVO). (§ 9 Abs. 1 Nr. 1 BauGB; § 8 BauNVO; Nr. 1.3.1. PlanZV; siehe Ty- penschablone) 2.2 Gewerbegebiete mit eingeschränkten Emissionen; es dient vor- wiegend der Unterbringung von Gewerbebetrieben, die das Wohnen nicht wesentlich stören. Die Nutzungen nach § 8 Abs. 2 Nr. 3 BauNVO (Tankstellen) sind nicht zulässig (§ 1 Abs. 5 BauNVO). Ausnahmsweise können GE GEe Gemeinde Baindt 1. Änderung der 2. Erweiterung des Bebauungsplanes "Gewerbegebiet Mehlis" und die örtlichen Bauvorschriften hierzu Textteil (Entwurf) mit 32 Seiten, Fassung vom 22.08.2023 Seite 6 Elektro-Tankstellen als einzelne Ladesäulen im Sinne von Tankstel- len oder Gewerbebetrieben aller Art zugelassen werden (§ 1 Abs. 9 Banco). Die Nutzungen nach § 8 Abs. 3 Nr. 1 BauNVO (Wohnungen für Auf- sichts- und Bereitschaftspersonen sowie für Betriebsinhaber und Be- triebsleiter, die dem Gewerbebetrieb zugeordnet und ihm gegenüber in Grundfläche und Baumasse untergeordnet sind) sind ausnahms- weise zulässig (§ 1 Abs. 6 Nr. 1 BauNVO). Die Nutzungen nach § 8 Abs. 3 Nrn. 2-3 BauNVO (Anlagen für kirch- liche, kulturelle, soziale und gesundheitliche Zwecke sowie Vergnü- gungsstätten) werden nicht Bestandteil der 2. Erweiterung des Be- bauungsplanes "Gewerbegebiet Mehlis" sein (§ 1 Abs. 6 Nr. 1 BauNVO). Einzelhandelsbetriebe im Sinne des § 8 Abs. 2 Nr. 1 BauNVO sind nicht zulässig (§ 1 Abs. 9 BauNVO). Werbeanlagen, die nicht an der Stätte der Leistung errichtet werden und somit eine eigenständige gewerbliche Hauptnutzung im Sinne des § 8 Abs. 2 Nr. 1 BauNVO darstellen, sind nicht zulässig (§ 1 Abs. 9 BauNVO). Fernmeldetechnische Hauptanlagen nach § 8 Abs. 2 Nr. 1 BauNVO sind nicht zulässig (§ 1 Abs. 5 BauNVO i.V.m. § 1 Abs. 9 BauNVO). Die Zulässigkeit von fernmeldetechnischen Nebenanlagen im Sinne von § 14 Abs. 2 BauNVO wird dahin gehend modifiziert, dass Mo- bilfunkanlagen unzulässig sind (§ 14 Abs. 2 BauNVO, § 1 Abs. 6 i.V.m. Abs. 9 BauNVO). (§ 9 Abs. 1 Nr. 1 BauGB; § 8 BauNVO; Nr. 1.3.1. PlanZV; siehe Plan- zeichnung) 2.3 Emissionskontingente Innerhalb des Gewerbegebietes mit eingeschränkten Immissionen sind nur solche Vorhaben (Anlagen und Betriebe) zulässig, deren Geräusche folgende Emissionskontingente LEK nach DIN 45691 we- der tagsüber (6:00 bis 22:00 Uhr) noch nachts (22:00 bis 6:00 Uhr) überschreiten. Gebiet Bezugsflä- che in m² Emissionskontingente LEK in dB(A)/m2 tags (6:00 – 22:00 Uhr) nachts (22:00 – 6:00 Uhr) Gemeinde Baindt 1. Änderung der 2. Erweiterung des Bebauungsplanes "Gewerbegebiet Mehlis" und die örtlichen Bauvorschriften hierzu Textteil (Entwurf) mit 32 Seiten, Fassung vom 22.08.2023 Seite 7 Gewerbegebiet GEe 2.062 60 45 Die Prüfung zur Einhaltung der Kontingente erfolgt nach DIN 45691:2006-12, Abschnitt 5 (archivmäßig hinterlegt beim Deutschen Patentamt). (§ 1 Abs. 4 Nr. 2 BauNVO) 2.4 GRZ .... Grundflächenzahl als Höchstmaß (§ 9 Abs. 1 Nr. 1 BauGB; § 16 Abs. 2 Nr. 1 und § 19 Abs. 1 BauNVO; Nr. 2.5. PlanZV; siehe Typenschablone) 2.5 H .... m Höhe (Gesamthöhe) des Hauptgebäudes als Höchstmaß; die Höhe sämtlicher Bauteile des Hauptgebäudes sowie von Kränen und Krananlagen (mit Ausnahme von untergeordneten Bauteilen wie z.B. Antennen, Schornsteinen, Aufzugsaufbauten etc.) darf an keiner Stelle den festgesetzten Wert überschreiten. Bestimmung der Gesamthöhe: Abstand zwischen − Oberkante des natürlichen Geländes und − Oberkante des Gebäudes. (§ 9 Abs. 1 Nr. 1 BauGB; § 16 Abs. 2 Nr. 4 u. § 18 Abs. 1 BauNVO; Nr. 2.8. PlanZV; siehe Typenschablonen) 2.6 Höhe von Werbeanlagen Die Höhe von Werbeanlagen innerhalb der überbaubaren Grund- stücksfläche darf die dort festgesetzte Gesamthöhe des Hauptgebäu- des nicht überschreiten. Außerhalb der überbaubaren Grundstücks- flächen beträgt die max. Höhe von Werbeanlagen 10,00 m über dem natürlichen Gelände. (§ 9 Abs. 1 Nr. 1 BauGB; § 16 Abs. 2 Nr. 4 u. § 18 Abs. 1 BauNVO) 2.7 o Offene Bauweise (§ 9 Abs. 1 Nr. 2 BauGB; § 22 Abs. 1 BauNVO; Nr. 3.1. PlanZV; siehe Typenschablonen) Gemeinde Baindt 1. Änderung der 2. Erweiterung des Bebauungsplanes "Gewerbegebiet Mehlis" und die örtlichen Bauvorschriften hierzu Textteil (Entwurf) mit 32 Seiten, Fassung vom 22.08.2023 Seite 8 2.8 a Abweichende Bauweise; sie modifiziert die offene Bauweise wie folgt: Die Länge von Hauptgebäuden darf max. 83,00 m betragen (jegliche Richtung). (§ 9 Abs. 1 Nr. 2 BauGB; § 22 Abs. 1 BauNVO; Nr. 3.1. PlanZV; siehe Typenschablonen) 2.9 Baugrenze (§ 9 Abs. 1 Nr. 2 BauGB; § 23 Abs. 1 u. 3 BauNVO; Nr. 3.5. PlanZV; siehe Planzeichnung) 2.10 Nebenanlagen und sons- tige bauliche Anlagen In dem Baugebiet sind die gemäß § 14 BauNVO zulässigen Neben- anlagen nur innerhalb der überbaubaren Grundstücksflächen zuläs- sig. Nicht überdachte Stellplätze sind auch außerhalb der überbau- baren Grundstücksflächen zulässig. (§ 9 Abs. 1 Nr. 4 BauGB; §§ 12, 14 u. 23 BauNVO) 2.11 Unterirdische Bauweise von Niederspannungslei- tungen Niederspannungsleitungen sind ausschließlich in unterirdischer Bau- weise zulässig. (§ 9 Abs. 1 Nr. 13 BauGB) 2.12 Behandlung von Nieder- schlagswasser in dem Bau- gebiet In dem Baugebiet ist Niederschlagswasser (Regenwasser), das über die Dachflächen anfällt, über den öffentlichen Regenwasser-Kanal dem innerhalb des Plangebietes liegenden Retentionsbereich zuzu- führen. Verunreinigtes Niederschlagswasser darf nicht in die Regen- wasserkanalisation bzw. das Retentionsbecken abgeleitet werden. Im Retentionsbereich wird das Niederschlagswasser durch die be- lebte Bodenzone gefiltert (30 cm, dadurch hohe Reinigung und Ab- kühlung). Anschließend wird das Wasser über Drainagen in einen Sammelschacht und von dort in den Regenwasserkanal des beste- henden Gewerbegebietes geleitet. Das zusätzliche Abflussaufkom- men beträgt vorraussichtlich 5,7 l/s, darf jedoch max 14 l/s betra- gen. Das Regenwasser wird im Anschluss über den Regenwasserka- nal in den nördlich gelegenen Seitenarm, der in den "Bampfen" mündet, geleitet. Gemeinde Baindt 1. Änderung der 2. Erweiterung des Bebauungsplanes "Gewerbegebiet Mehlis" und die örtlichen Bauvorschriften hierzu Textteil (Entwurf) mit 32 Seiten, Fassung vom 22.08.2023 Seite 9 In keinem Fall (auch nicht bei Unfällen) ist eine Ableitung von mit Schadstoffen belastetem Wasser in den nördlich gelegenen Seiten- arm, der in den "Bampfen" als Teilfläche des FFH-Gebietes "Schus- senbecken mit Tobelwäldern südlich Blitzenreute" (Nr. 8223-311), mündet, möglich. Das über die Verkehrsflächen anfallende Nieder- schlagswasser wird in den öffentlichen Mischwasserkanal eingelei- tet, der der gemeindlichen Kläranlage zugeführt wird. Für alle baukonstruktiven Elemente, die großflächig mit Nieder- schlagswasser in Berührung kommen (z.B. Dachdeckungen, jedoch nicht Rinnen, Fallrohre, Geländer etc.) sind Oberflächen aus Zink, Titan-Zink, Kupfer oder Blei unzulässig, sofern diese Oberflächen nicht mit geeigneten anderen Materialien (z.B. Kunststoff-Beschich- tung) dauerhaft gegen Niederschlagswasser abgeschirmt werden. (§ 9 Abs. 1 Nrn. 14 u. 20 BauGB) 2.13 Maßnahmen zum Schutz, zur Pflege und zur Ent- wicklung von Natur und Landschaft Für die Außenbeleuchtung sind nur mit Lichtstrahl nach unten ge- richtete, vollständig insektendicht eingekofferte (staubdichte) LED- Lampen oder nach dem Stand der Technik vergleichbare insekten- schonende Lampentypen mit einer max. Lichtpunkthöhe von 8,00 m über der Geländeoberkante zulässig. Eine Beleuchtung von Werbe- anlagen, die sich nicht direkt an Gebäuden befindet, ist unzulässig. Die Benutzung von Skybeamern, blinkende, wechselnd farbige An- zeigen sowie die flächenhafte Beleuchtung der Fassaden sind nicht zulässig. Es sind nur Photovoltaik-Module zu verwenden, die weniger als 6 % polarisiertes Licht reflektieren (je Solarglasseite 3 %). Die öffentlichen Grünflächen sind durch zweischürige Mahd pro Jahr bei Verzicht auf Düngung extensiv zu pflegen Die Maßnahmen bzw. Vorschriften sind im gesamten Geltungsbe- reich durchzuführen bzw. zu beachten. (§ 9 Abs. 1 Nr. 20 BauGB) 2.14 Bodenbeläge in dem Bau- gebiet In dem Baugebiet (private Grundstücke) sind für − Stellplätze und − Zufahrten und andere untergeordnete Wege Gemeinde Baindt 1. Änderung der 2. Erweiterung des Bebauungsplanes "Gewerbegebiet Mehlis" und die örtlichen Bauvorschriften hierzu Textteil (Entwurf) mit 32 Seiten, Fassung vom 22.08.2023 Seite 10 ausschließlich wasserdurchlässige Beläge (z.B. in Splitt verlegtes Pflaster mit Rasenfuge, Drainfugenpflaster, Rasengittersteine, Schotterrasen, Kiesflächen) zulässig. Dies gilt nicht für Bereiche, die auf Grund eines im Sinne dieser Pla- nung zulässigen − Produktionsablaufes oder − regelmäßigen Befahrens mit Lkw oder − Verarbeitens oder Umlagerns von Grundwasser belastenden Substanzen einen entsprechenden Bodenbelag erforderlich machen. (§ 9 Abs. 1 Nr. 20 BauGB) 2.15 Pflanzungen in den öffentlichen/privaten Flä- chen Pflanzungen: − Für die Pflanzungen in den öffentlichen und privaten Flächen sind ausschließlich standortgerechte, heimische Bäume und Sträucher aus der unten genannten Pflanzliste zu verwenden. − Die öffentliche und private Grünfläche ist gemäß der Planzeich- nung mit Gehölzen zu bepflanzen. Abgehende Gehölze sind durch eine entsprechende Neupflanzung zu ersetzen. − Für die Pflanzungen sind ausschließlich standortgerechte, hei- mische Laubbäume (Hochstämme) mit einem Mindeststamm- umfang von 20-25 cm sowie Sträucher aus der u.g. Pflanzliste zu verwenden. − Unzulässig sind Gehölze, die als Zwischenwirt für die Erkran- kungen im Obst- und Ackerbau gelten, speziell die in der Ver- ordnung zur Bekämpfung der Feuerbrandkrankheit (Feuer- brandverordnung vom 20.12.1985, BGBl. I, 1985 S. 2551, zu- letzt geändert durch Artikel 3 § 5 des Gesetzes vom 13.12.2007, BGBl. I S. 2930) genannten. Für die öffentlichen Flächen festgesetzte Pflanzliste: Bäume 1. Wuchsklasse Spitz-Ahorn Acer platanoides Berg-Ahorn Acer pseudoplatanus Schwarz-Erle Alnus glutinosa Grau-Erle Alnus incana Gemeinde Baindt 1. Änderung der 2. Erweiterung des Bebauungsplanes "Gewerbegebiet Mehlis" und die örtlichen Bauvorschriften hierzu Textteil (Entwurf) mit 32 Seiten, Fassung vom 22.08.2023 Seite 11 Hänge-Birke Betula pendula Rotbuche Fagus sylvatica Zitterpappel Populus tremula Stiel-Eiche Quercus robur Silber-Weide Salix alba Sommer-Linde Tilia platyphyllos Berg-Ulme Ulmus glabra Bäume 2. Wuchsklasse Feld-Ahorn Acer campestre Hainbuche Carpinus betulus Vogel-Kirsche Prunus avium Sal-Weide Salix caprea Fahl-Weide Salix rubens Sträucher Roter Hartriegel Cornus sanguinea Gewöhnlicher Hasel Corylus avellana Gewöhnliches Pfaffenhütchen Euonymus europaeus Faulbaum Frangula alnus Gewöhnlicher Liguster Ligustrum vulgare Rote Heckenkirsche Lonicera xylosteum Gewöhnliche Traubenkirsche Prunus padus subsp. padus Schlehe Prunus spinosa Echter Kreuzdorn Rhamnus cathartica Hunds-Rose Rosa canina Grau-Weide Salix cinerea Purpur-Weide Salix purpurea Fahl-Weide Salix rubens Mandel-Weide Salix triandra Korb-Weide Salix viminalis Schwarzer Holunder Sambucus nigra Trauben-Holunder Sambucus racemosa Wolliger Schneeball Viburnum lantana Gewöhnlicher Schneeball Viburnum opulus (§ 9 Abs. 1 Nr. 25 a BauGB) 2.16 Pflanzungen in den Bau- gebieten (private Grund- stücke) Pflanzungen: − Für die Pflanzungen in den Baugebieten sind standortgerechte, heimische Bäume und Sträucher aus der unten genannten Pflanzliste zu verwenden. Gemeinde Baindt 1. Änderung der 2. Erweiterung des Bebauungsplanes "Gewerbegebiet Mehlis" und die örtlichen Bauvorschriften hierzu Textteil (Entwurf) mit 32 Seiten, Fassung vom 22.08.2023 Seite 12 − Auf max. 5 % der Grundstücksfläche sind auch Sträucher, die nicht in der u.g. Pflanzliste festgesetzt sind, zulässig (z.B. Zier- sträucher, Rosen-Züchtungen). − Pro 1.000 m² (angefangene) Grundstücksfläche sind mindes- tens 1 Laubbaum und 2 Solitärsträucher aus der u.g. Pflanzliste zu pflanzen. Abgehende Gehölze sind durch eine entsprechende Neupflanzung zu ersetzen. Es wird empfohlen, die Pflanzungen nach Norden zur offenen Landschaft hin umzusetzen. − Für die Pflanzungen sind ausschließlich standortgerechte, hei- mische Laubbäume (Hochstämme) mit einem Mindeststamm- umfang von 20-25 cm sowie Sträucher aus der u.g. Pflanzliste zu verwenden. − Im Übergangsbereich zur freien Landschaft und in Bereichen, die an öffentliche Flächen angrenzen, sind Hecken aus Nadel- gehölzen (z.B. Thuja) unzulässig. − Unzulässig sind Gehölze, die als Zwischenwirt für die Erkran- kungen im Obst- und Ackerbau gelten, speziell die in der Ver- ordnung zur Bekämpfung der Feuerbrandkrankheit (Feuer- brandverordnung vom 20.12.1985, BGBl. I, 1985 S. 2551, zu- letzt geändert durch Artikel 3 § 5 des Gesetzes vom 13.12.2007, BGBl. I S. 2930) genannten. (§ 9 Abs. 1 Nr. 25 a BauGB) 2.17 Abgrenzung ("Nutzungskordel") von unterschiedlicher Art und/oder unterschiedlichem Maß der Nutzung (§ 9 Abs. 1 BauGB und § 16 Abs. 5 BauNVO; Nr. 15.14. PlanZV; siehe Planzeichnung) 2.18 Grenze des räumlichen Geltungsbereiches der 1. Änderung der 2. Erweiterung des Bebauungsplanes "Gewerbegebiet Mehlis" Die Inhalte der 2. Erweiterung des Bebauungsplanes "Gewerbegebiet Mehlis" (Fassung vom 21.02.2019, rechtsverbindlich seit 22.03.2019) sowie alle Änderungen, Ergänzungen oder Erweiterun- gen, die sich auf diesen Bebauungsplan beziehen, werden im Be- reich der 1. Änderung der 2. Erweiterung des Bebauungsplanes "Ge- Gemeinde Baindt 1. Änderung der 2. Erweiterung des Bebauungsplanes "Gewerbegebiet Mehlis" und die örtlichen Bauvorschriften hierzu Textteil (Entwurf) mit 32 Seiten, Fassung vom 22.08.2023 Seite 13 werbegebiet Mehlis" um die abweichende Bauweise ergänzt. Nun- mehr anders lautende Inhalte der Planzeichnung im Bereich der vor- liegenden Änderung ersetzen die bisherigen und von dieser Ände- rung betroffenen Inhalte vollständig. (§ 9 Abs. 7 BauGB; siehe Planzeichnung); Gemeinde Baindt 1. Änderung der 2. Erweiterung des Bebauungsplanes "Gewerbegebiet Mehlis" und die örtlichen Bauvorschriften hierzu Textteil (Entwurf) mit 32 Seiten, Fassung vom 22.08.2023 Seite 14 3 Örtliche Bauvorschriften (ÖBV) gemäß § 74 LBO mit Zeichenerklärung 3.1 Grenze des räumlichen Geltungsbereiches der örtlichen Bauvor- schriften zur 1. Änderung der 2. Erweiterung des Bebauungsplanes "Gewerbegebiet Mehlis" der Gemeinde Baindt. (§ 9 Abs. 7 BauGB, Nr. 15.13. PlanZV; siehe Planzeichnung) 3.2 Solar- und Photovoltaik- anlagen auf Dächern Thermische Solar- und Photovoltaikanlagen sind der gewählten Dachneigung entsprechend parallel zur Dachfläche, auf der sie be- festigt werden, auszuführen. Dies gilt nicht für Flach- und Pultdä- cher. Die Aufständerung thermischer Solar- bzw. Photovoltaikanla- gen auf Flach- und Pultdächern ist nur unter folgenden Vorausset- zungen zulässig: − die maximale Höhe der Oberkante der Module gegenüber dem jeweils senkrecht darunterliegenden Punkt auf der Dachhaut beträgt 1,00 m (Aufständerung) und − der waagerechte Abstand der Oberkante der Module zur nächst- gelegenen Dachkante (Attika, Traufe, Ortgang) muss mindes- tens 1,00 m betragen. (§ 74 Abs. 1 Nr. 1 LBO; siehe Typenschablonen) 3.3 Werbeanlagen in dem Baugebiet Freistehende Werbeanlagen in dem Baugebiet dürfen in keiner An- sicht (senkrechte Projektion) eine Fläche von 25 m2 (pro einzelne Anlage) überschreiten. Die Summe der Flächen aller freistehenden Werbeanlagen darf 25 m2 (pro Grundstück) nicht überschreiten. Die Beleuchtung der Anlagen muss kontinuierlich erfolgen (kein Blinken etc.). Werbeanlagen an Gebäuden dürfen nur unterhalb der Traufe ange- bracht werden und in keiner Ansicht (senkrechte Projektion) 10 % der jeweiligen Wandfläche überschreiten. Die Summe der Flächen aller Werbeanlagen darf 25 m2 (pro Grundstück) nicht überschreiten. Die Beleuchtung der Anlagen muss kontinuierlich erfolgen (kein Blinken etc.). (§ 74 Abs. 1 Nr. 2 LBO) Gemeinde Baindt 1. Änderung der 2. Erweiterung des Bebauungsplanes "Gewerbegebiet Mehlis" und die örtlichen Bauvorschriften hierzu Textteil (Entwurf) mit 32 Seiten, Fassung vom 22.08.2023 Seite 15 4 Hinweise und Zeichenerklärung 4.1 Grenze des räumlichen Geltungsbereiches der 2. Erweiterung des Bebauungsplanes "Gewerbegebiet Mehlis" der Gemeinde Baindt (siehe Planzeichnung) 4.2 Weiterführende Grenze des räumlichen Geltungsbereiches des angrenzenden 5. Änderung und Erweiterung des Bebauungsplanes "Gewerbegebiet Mehlis" der Gemeinde Baindt (siehe Planzeichnung) 4.3 Bestehendes Gebäude zur Zeit der Planaufstellung (siehe Plan- zeichnung) 4.4 Bestehende Grundstücksgrenzen zur Zeit der Planaufstellung (siehe Planzeichnung) 4.5 Geplante Grundstücksgrenzen; die so gekennzeichneten Grenzen stellen einen Vorschlag zur Aufteilung der Grundstücke dar (siehe Planzeichnung) 4.6 Nr. ....;....m2 Nummerierung und voraussichtliche Größe der Grundstücke (Nummerierung von Nordwest nach Südost; siehe Planzeichnung) 4.7 Bestehende Flurstücksnummer (beispielhaft aus der Planzeich- nung) 4.8 Vorhandenes (natürliches) Gelände; Darstellung der Halbmeter- Höhenschichtlinien (beispielhaft aus der Planzeichnung, siehe Plan- zeichnung) 450,5 0 451,0 Gemeinde Baindt 1. Änderung der 2. Erweiterung des Bebauungsplanes "Gewerbegebiet Mehlis" und die örtlichen Bauvorschriften hierzu Textteil (Entwurf) mit 32 Seiten, Fassung vom 22.08.2023 Seite 16 4.9 Natur- und Artenschutz Die Außenbeleuchtung sollte in den Nachtstunden soweit als aus Gründen der Arbeits- bzw. Verkehrssicherheit möglich abgeschaltet oder bedarfsweise über Bewegungsmelder gesteuert werden. Zäune sollten zum Gelände hin einen Abstand von mind. 0,15 m zum Durchschlüpfen von Kleinlebewesen aufweisen. Die Errichtung von Regenwasser-Auffangbecken (Zisternen) wird empfohlen. Bei der Pflanzung von Bäumen ist das Nachbarrechtsgesetz zu be- rücksichtigen. Zur Entwicklung von Extensivwiesen sollten die öffentlichen und pri- vaten Grünflächen durch zweimalige Mahd pro Jahr (1. Mahd nicht vor dem 15.06; 2. Mahd Ende September) gepflegt werden. Das Mähgut sollte von der Fläche entfernt werden. Die Ausbringung von Dünge- oder Pflanzenschutzmitteln sollte vermieden werden. Vorhandene Gehölze sollten möglichst erhalten und während der Bauzeit durch entsprechende Baumschutzmaßnahmen vor Verlet- zungen im Kronen- und Wurzelbereich gesichert werden. Um zu ver- meiden, dass Verbotstatbestände im Sinne des § 44 Abs. 1 BNatSchG erfüllt werden, müssen vorhandene Gehölze außerhalb der Brutzeit von Vögeln (d.h. zwischen dem 01.10. und 28.02.) ge- rodet werden. 4.10 Biotopschutz Angrenzend an das geschützte Biotop "Eschengehölz westlich Schachen" (siehe Planzeichnung) muss gem. § 30 Abs. 2 BNatSchG die landwirtschaftliche Nutzung so ausgeübt werden, dass das Bio- top nicht zerstört oder erheblich oder nachhaltig beeinträchtigt wird. 4.11 Bodenschutz Um den sparsamen und schonenden Umgang mit Grund und Boden sicherzustellen wird empfohlen, ein Bodenmanagementkonzept zu erstellen und die Bauausführung bodenkundlich begleiten zu lassen. Das Bodenmanagementkonzept sollte folgende Punkte umfassen: Feststellung der physikalischen Eigenschaften des auszuhebenden Bodens; Erdmassenberechnungen (getrennt nach A-, B-, C-Hori- zont); Mengenangaben bezügl. künftiger Verwendung des Bodens; direkte Verwendung (im Baugebiet, außerhalb des Baugebietes); Trennung von Oberboden und kulturfähigem Unterboden bei Ausbau und Lagerung; Zwischenlagerung (Anlage von Mieten nach der Gemeinde Baindt 1. Änderung der 2. Erweiterung des Bebauungsplanes "Gewerbegebiet Mehlis" und die örtlichen Bauvorschriften hierzu Textteil (Entwurf) mit 32 Seiten, Fassung vom 22.08.2023 Seite 17 DIN 19731); Maßnahmen zur Vermeidung und zur Beseitigung von Bodenverdichtungen; Ausweisung von Lagerflächen sowie Auswei- sung von Tabuflächen (keine bauseitige Beanspruchung). Informa- tionen zum Bodenschutz bei Baumaßnahmen enthält der Flyer "Bo- denschutz beim Bauen", der als pdf auf der Homepage des Landrat- samtes Ravensburg verfügbar ist. Die DIN 19731 ("Bodenbeschaffenheit – Verwertung von Bodenma- terial") und DIN 18915 ("Vegetationstechnik im Landschaftsbau – Bodenarbeiten") sind bei der Bauausführung einzuhalten. Auf Grund der heterogenen Baugrundschichtung wird empfohlen, für jedes einzelne Bauvorhaben eine gesonderte Baugrunduntersuchung durchzuführen. 4.12 Brandschutz Die Installation von Überflurhydranten wird ausdrücklich empfohlen. Sie bieten bei Brandeinsätzen gegenüber den Unterflurhydranten einsatztaktisch erhebliche Vorteile, insbesondere durch die deutlich bessere Auffindbarkeit und schnellere Bedienbarkeit. Als Hydranten sollten Überflurhydranten DN 100 vorgesehen wer- den. Die Abstände der Hydranten zueinander sollten 100-200 m nicht überschreiten. Die Feuerwehr Baindt verfügt über kein eigenes Hubrettungsfahr- zeug. Auch die Stützpunktwehr Weingarten kann - aufgrund einer Fahrtzeit > 5 min - das dort vorgehaltene Hubrettungsfahrzeug nicht innerhalb der fachtechnisch erforderlichen Eintreffzeit für Men- schenrettungsmaßnahmen einsetzen. Da Schiebleitern, mit einer Nennrettungshöhe von 8m bis 12m nur bedingt für wirk-same Lösch- und Rettungsarbeiten iSd. § 15 LBO geeignet sind, bestehen für den Bereich des obigen Bebauungsplanes grundsätzliche Beden- ken gegenüber Aufenthaltsräumen, die eine Rettungshöhe > 8 m aufweisen. In solchen Fällen muss ein zweiter baulicher Rettungsweg hergestellt werden, der den Anforderungen der DIN 18065 (notwen- dige Treppen) entspricht. Für die Zufahrten gilt die "Verwaltungsvorschrift über Flächen für Rettungsgeräte der Feuerwehr auf Grundstücken" in der jeweils ak- tuellen Fassung (VwV Feuerwehrflächen), i.V.m. § 15 Landesbau- ordnung. Gemeinde Baindt 1. Änderung der 2. Erweiterung des Bebauungsplanes "Gewerbegebiet Mehlis" und die örtlichen Bauvorschriften hierzu Textteil (Entwurf) mit 32 Seiten, Fassung vom 22.08.2023 Seite 18 Für die Ermittlung der Löschwasserversorgung gilt das Regelwerk der DVGW Arbeitsblatt W 405, i.Vm. § 2 (5) Ausführungsverordnung zur Landesbauordnung sowie Ziff. 5.1 IndBauRL. Gewerbebetriebe, die auf Grund der Brandlasten die Löschwasserver- sorgung aus der öffentlichen Wasserversorgung überschreiten, soll- ten für den Objektschutz selbstständig genügend Löschwasser (z.B. Zisterne) vorhalten. 4.13 Ergänzende Hinweise Auf Grund der Beschaffenheit des Baugrundes der näheren Umge- bung kann von einer Bebaubarkeit im überplanten Bereich ausge- gangen werden. Den Bauherren wird darüber hinaus empfohlen, im Rahmen der Bauvorbereitungen eigene Erhebungen durchzuführen (z.B. Schürfgruben, Bohrungen). Gemäß § 20 des Denkmalschutzgesetzes (DSchG) ist das Auftreten von archäologischen Funden (Steinwerkzeuge, Metallteile, Keramik- reste, Knochen) und Befunden (Gräber, Mauerwerk, Brandschichten) im Zuge von Erdbauarbeiten unverzüglich der archäologischen Denk- malpflege mitzuteilen. Die Möglichkeit zur Fundbergung und Doku- mentation ist einzuräumen. Werden bei Aushubarbeiten Verunreini- gungen des Bodens festgestellt (z.B. Müllrückstände, Verfärbungen des Bodens, auffälliger Geruch o.ä.), ist das zuständige Landratsamt unverzüglich zu benachrichtigen. Für die Erschließung des Gebietes ist es notwendig, Kabelverteiler- schränke, Straßenlaternen oder ähnliche Einrichtungen in der öffent- lichen/privaten Fläche zu installieren. Die Gemeinde Baindt behält sich die Auswahl der hierfür geeigneten Standorte sowie evtl. erfor- derliche Vereinbarungen vor. Auf Flächen, deren Niederschlagswasser über die Regenwasserkana- lisation geleitet wird, darf kein Abwasser im Sinne von verunreinig- tem Wasser anfallen. Entsprechende Arbeiten wie z.B. Autowäsche, Reinigungsarbeiten, sind nicht zulässig. WHG § 55 (1). Auf Grund der angrenzenden landwirtschaftlich genutzten Flächen ist mit der Einwirkung von vorübergehenden belästigenden Geruchs- Immissionen (z.B. durch Aufbringen von Flüssigdung, Pflanzen- schutzmitteln etc.) sowie Lärm-Immissionen (z.B. Traktorengeräu- sche, Kuhglocken etc.) zu rechnen. Alle genannten Normen und Richtlinien sind beim Deutschen Patent- amt archiviert und gesichert hinterlegt. Die genannten Normen und Gemeinde Baindt 1. Änderung der 2. Erweiterung des Bebauungsplanes "Gewerbegebiet Mehlis" und die örtlichen Bauvorschriften hierzu Textteil (Entwurf) mit 32 Seiten, Fassung vom 22.08.2023 Seite 19 Richtlinien können bei der Gemeinde Baindt, Marsweilerstraße 4, eingesehen werden. 4.14 Plangenauigkeit Obwohl die Planzeichnung auf einer digitalen (CAD) Grundlage er- stellt ist (hohe Genauigkeit), können sich im Rahmen der Ausfüh- rungs-Planung und/oder der späteren Einmessung Abweichungen ergeben (z.B. unterschiedliche Ausformung der Verkehrsflächen, un- terschiedliche Grundstücksgrößen etc.). Weder die Gemeinde Baindt noch die Planungsbüros übernehmen hierfür die Gewähr. Gemeinde Baindt 1. Änderung der 2. Erweiterung des Bebauungsplanes "Gewerbegebiet Mehlis" und die örtlichen Bauvorschriften hierzu Textteil (Entwurf) mit 32 Seiten, Fassung vom 22.08.2023 Seite 20 5 Satzung Auf Grund von § 10 des Baugesetzbuches (BauGB) des Baugesetzbuches (BauGB) in der Fassung der Bekannt- machung vom 03.11.2017 (BGBl. I S. 3634), zuletzt geändert durch Gesetz vom 12.07.2023 (BGBI. 2023 I Nr. 184), § 4 der Gemeindeordnung für Baden-Württemberg (GemO) in der Fassung vom 24.07.2000 (GBl. BW S. 581, ber. S. 698), zuletzt geändert durch Gesetz vom 27.06.2023 (GBl. S. 229,231), § 74 der Landes- bauordnung für Baden-Württemberg (LBO) in der Fassung vom 05.03.2010 (GBl. S. 357, ber. S. 416), zuletzt geändert durch Gesetz vom 13.06.2023 (GBl. S. S. 170), der Baunutzungsverordnung (BauNVO) in der Fassung der Bekanntmachung vom 21.11.2017 (BGBl. I S. 3786), zuletzt geändert durch Gesetz vom 03.07.2023 (BGBl. 2023 I Nr. 176), sowie der Planzeichenverordnung (PlanZV) in der Fassung vom 18.12.1990 (BGBl. I 1991 S. 58), zuletzt geändert durch Gesetz vom 14.06.2021 (BGBl. I S. 1802) hat der Gemeinderat der Ge- meinde Baindt die 1. Änderung der 2. Erweiterung des Bebauungsplanes "Gewerbegebiet Mehlis" und die örtli- chen Bauvorschriften hierzu in öffentlicher Sitzung am ………… beschlossen. § 1 Räumlicher Geltungsbereich Der räumliche Geltungsbereich der 1. Änderung der 2. Erweiterung des Bebauungsplanes "Gewerbegebiet Mehlis" und der örtlichen Bauvorschriften hierzu ergibt sich aus deren zeichnerischem Teil vom 22.08.2023. § 2 Bestandteile der Satzung Die 1. Änderung der 2. Erweiterung des Bebauungsplanes "Gewerbegebiet Mehlis" und die örtlichen Bauvor- schriften hierzu bestehen aus der Planzeichnung und dem Textteil vom 22.08.2023. Die Inhalte der 2. Erweite- rung des Bebauungsplanes "Gewerbegebiet Mehlis" (Fassung vom 21.02.2019, rechtsverbindlich seit 22.03.2019) sowie alle Änderungen, Ergänzungen oder Erweiterungen, die sich auf diesen Bebauungsplan beziehen, werden im Bereich der 1. Änderung der 2. Erweiterung des Bebauungsplanes "Gewerbegebiet Mehlis" um die abweichende Bauweise ergänzt. Nunmehr anders lautende Inhalte der Planzeichnung im Bereich der vorliegenden Änderung ersetzen die bisherigen und von dieser Änderung betroffenen Inhalte vollständig. Der 1. Änderung der 2. Erweiterung des Bebauungsplanes "Gewerbegebiet Mehlis" und den örtlichen Bauvorschriften hierzu werden die jeweilige Begründung vom 22.08.2023 beigefügt, ohne dessen Bestandteil zu sein. § 3 Ordnungswidrigkeiten Ordnungswidrig im Sinne des § 75 LBO handelt, wer vorsätzlich oder fahrlässig den auf Grund von § 74 LBO erlassenen örtlichen Bauvorschriften zuwider handelt. Zuwiderhandeln kann mit Geldbußen bis zu 100.000,- € (Einhunderttausend Euro) belegt werden. Ordnungswidrig handelt, wer vorsätzlich oder fahrlässig die Vorschriften − zu Solar- und Photovoltaikanlagen auf Dächern − zu Werbeanlagen in dem Baugebiet Gemeinde Baindt 1. Änderung der 2. Erweiterung des Bebauungsplanes "Gewerbegebiet Mehlis" und die örtlichen Bauvorschriften hierzu Textteil (Entwurf) mit 32 Seiten, Fassung vom 22.08.2023 Seite 21 nicht einhält oder über- bzw. unterschreitet. § 4 In-Kraft-Treten Die 1. Änderung der 2. Erweiterung des Bebauungsplanes "Gewerbegebiet Mehlis" und die örtlichen Bauvor- schriften hierzu treten mit der ortsüblichen Bekanntmachung des jeweiligen Satzungsbeschlusses in Kraft (gem. § 10 Abs. 3 BauGB). Baindt, den ........................ .......................................................... (S. Rürup, Bürgermeisterin) (Dienstsiegel) Gemeinde Baindt 1. Änderung der 2. Erweiterung des Bebauungsplanes "Gewerbegebiet Mehlis" und die örtlichen Bauvorschriften hierzu Textteil (Entwurf) mit 32 Seiten, Fassung vom 22.08.2023 Seite 22 6 Begründung – Städtebaulicher Teil 6.1 Allgemeine Angaben 6.1.1 Zusammenfassung Durch die 1. Änderung der 2. Erweiterung des Bebauungsplanes "Gewerbegebiet Mehlis" soll die Vo- raussetzung für die Zulässigkeit eines größeren Bauvorhabens ermöglicht werden. Die ursprünglich festgesetzte offene Bauweise verhindert eine optimale Ausnutzung des Raumes. Durch Änderung der Bauweise in eine abweichende Bauweise soll eine moderne, der Fläche des Änderungsbereiches ent- sprechende Bebauung ermöglicht werden. 6.1.2 Abgrenzung und Beschreibung des Erweiterungsbereiches Das Plangebiet befindet sich im westlichen Bereich des Ortsteils "Schachen" östlich der "Wicken- hauser Straße". Das bestehende Gewerbegebiet "Mehlis" soll nach Norden hin erweitert werden. Momentan wird der Bereich landwirtschaftlich genutzt. Im Süden grenzt das Plangebiet unmittelbar an die Bebauung des bestehenden Gewerbegebietes "Mehlis" sowie dessen Retentionsbecken an. Nach Westen und Norden geht das Gebiet in landwirtschaftlich genutzte Fläche über. Östlich des Plangebietes befindet sich bestehende Wohnbebauung. Der Geltungsbereich verläuft im Süden entlang der Grenze zur 4. Änderung des rechtsverbindlichen Bebauungsplanes "Gewerbegebiet Mehlis". Ebenfalls südlich grenzt der Geltunsgbereich im Bereich zur Flurnummer 562/6 an die 5. Änderung und Erweiterung des Bebauungsplanes "Gewerbegebiet Mehlis". Der Änderungsgeltungsbereich wird vollständig vom Bereich der 2. Erweiterung des Be- bauungsplanes "Gewerbegebiet Mehlis" überlagert. Innerhalb des Änderungsgeltungsbereiches befinden sich die Grundstücke mit den Fl.-Nr. 1014/2 (Teilfläche) und 1014/4. 6.2 Städtebauliche und planungsrechtliche Belange 6.2.1 Bestands-Daten und allgemeine Grundstücks-Morphologie Die landschaftlichen Bezüge werden vom Östlichen Bodenseebecken bestimmt. Innerhalb des überplanten Bereiches befinden sich keine bestehenden Gebäude. Die Topografie innerhalb des überplanten Bereiches steigt in östliche Richtung leicht an. Die An- schlüsse an die bereits bebauten Grundstücke im Süden sind unproblematisch. Gemeinde Baindt 1. Änderung der 2. Erweiterung des Bebauungsplanes "Gewerbegebiet Mehlis" und die örtlichen Bauvorschriften hierzu Textteil (Entwurf) mit 32 Seiten, Fassung vom 22.08.2023 Seite 23 6.2.2 Erfordernis der Planung Die Aufstellung der Änderung des Bebauungsplanes dient der Änderung der Bauweise im Zuge der Ausweisung von gewerblichen Bauflächen zur Deckung des Bedarfs der ortsansässigen Unterneh- men. Die Änderung ist notwendig, um eine optimale Ausnutzung der gewerblichen Fläche zu er- möglichen und einer bestehenden Bauanfrage in dem Bereich nachkommen zu können. Der Ge- meinde erwächst daher ein Erfordernis, bauleitplanerisch steuernd einzugreifen. 6.2.3 Übergeordnete Planungen Die Planung steht in keinem Widerspruch zu den o.g. für diesen Bereich relevanten Zielen des Landesentwicklungsplanes 2002 (LEP 2002) sowie des Regionalplanes Bodensee-Oberschwaben. Regionale Grünzüge, Grünzäsuren, schutzbedürfte Bereiche für Naturschutz und Landschaftspflege, für Landwirtschaft, für Forstwirtschaft, für Wasserwirtschaft oder für den Abbau oberflächennaher Rohstoffe sind von dem überplanten Bereich nicht betroffen. Die Gemeinde Baindt verfügt über einen rechtsgültigen Flächennutzungsplan (rechtsgültig seit 01.04.1995, Fassung vom 08.04.2006). Die überplante Fläche wird hierin als gewerbliche Bau- fläche dargestellt. Da die in der Bebauungsplanänderung getroffenen Festsetzungen und Ge- bietseinstufungen mit den Darstellungen des gültigen Flächennutzungsplanes übereinstimmen, ist das Entwicklungsgebot des § 8 Abs. 2 Satz 1 BauGB erfüllt. Innerhalb des Geltungsbereiches der Bebauungsplanänderung befinden sich keine Denkmäler im Sinne des Denkmalschutzgesetzes Baden-Württemberg (DSchG). 6.2.4 Entwicklung, allgemeine Zielsetzung und Systematik der Planung Es wurden keine weiteren Standorte in der Gemeinde Baindt geprüft. Da es sich um eine Änderung eines bestehenden Gewerbegebietes handelt, ist der Erschließungs-Aufwand als gering zu betrach- ten. Der Änderungsbereich ist bisher nicht überplant. Für die geplante Änderung der Erweiterung des Gewerbegebietes soll erreicht werden, dass es zu der vorhandenen Siedlungs-Struktur hinzutritt, ohne als Fremdkörper zu erscheinen. Ziel der Pla- nung ist es darüber hinaus, bei möglichst effektiver Ausnutzung der Flächen, weiterhin die Voraus- setzung für eine moderne und funktionelle Arbeits- und Produktionsstätten zu schaffen, ohne dadurch die landschaftlich und städtebaulich hochwertige Situation wesentlich zu beeinträchtigen. Für die Umsetzung der Planung soll erreicht werden, dass eine zeitgemäße Bauform, die für einen Gewerbebetrieb erforderlich ist, verwirklicht werden kann. Auf diese Weise soll ein flexibles und bedarfsgerechtes Planungs-Instrument geschaffen werden. Die Systematik des Bebauungsplanes entspricht in Verbindung mit dem rechtsverbindlichen Be- bauungsplan 2. Erweiterung "Gewerbegebiet Mehlis" weiterhin den Anforderungen des § 30 Abs. 1 Gemeinde Baindt 1. Änderung der 2. Erweiterung des Bebauungsplanes "Gewerbegebiet Mehlis" und die örtlichen Bauvorschriften hierzu Textteil (Entwurf) mit 32 Seiten, Fassung vom 22.08.2023 Seite 24 BauGB ("qualifizierter Bebauungsplan"). Dadurch regelt der Bebauungsplan die Zulässigkeit von Vorhaben in dem überplanten Bereich abschließend. Der Bauherrschaft stehen bei Vorliegen der entsprechenden Voraussetzungen Vereinfachungen im Rahmen des bauaufsichtlichen Verfahrens (entsprechend den jeweils geltenden Vorschriften) zur Verfügung. Die Aufstellung der 1. Änderung der 2. Erweiterung des Bebauungsplanes "Gewerbegebiet Mehlis" erfolgt im so genannten beschleunigten Verfahren gem. § 13a Abs. 1 Nr. 1 BauGB (Bebauungs- pläne der Innenentwicklung). Dies ist aus folgenden Gründen möglich: − bei dem Vorhaben handelt sich um eine Maßnahme der Innenentwicklung. − die zulässige Grundfläche ist von der Änderung nicht betroffen und liegt folglich unter 20.000 m². − es bestehen keine Anhaltspunkte für eine Beeinträchtigung der in § 1 Abs. 6 Nr. 7 Buchstabe b BauGB genannten Schutzgüter, da sich Bereiche solcher Schutzgüter nicht in räumlicher Nähe des überplanten Bereiches befinden. Somit sind die Voraussetzungen für die Anwendung des beschleunigten Verfahrens im Sinne des § 13a Abs. 1 Nr. 1 BauGB eingehalten. Der redaktionelle Aufbau des Bebauungsplanes leitet sich aus der Systematik der Rechtsgrundlagen ab. Um zu einem lesbaren und rechtlich bestimmten Plan zu kommen, wird der Bereich vollständig von den Inhalten und den Rechtsgrundlagen des ursprünglichen Planes abgekoppelt. Der geänderte Teilbereich stellt damit ein unabhängiges und inhaltlich neu aufgestelltes Planwerk dar. 6.2.5 Planungsrechtliche Vorschriften Im Zuge der Änderung wurde aus der offenen Bauweise eine abweichende Bauweise. Die Festset- zung einer abweichenden Bauweise im Änderungsbereich der 2. Erweiterung (Flst.-Nr. 1014/2 (Teilfläche) und 1014/4) ist erforderlich, um im Sinne einer möglichst hohen Flexibilität eine über 50 m hinaus gehende Bebauung und bedarfsgerechte Gewerbeformen und -gebäude zu ermögli- chen. Durch die abweichende Bauweise sind in diesem Teilbereich Gebäude mit einer Länge bis zu 83 m zulässig, statt den vorherig festgelegten 50 m in der offenen Bauweise. Die restlichen Festsetzungen im Änderungsbereich wurden unverändert übernommen. Die entspre- chende Begründung ist dem Textteil des rechtsverbindlichen Bebauungsplanes 2. Erweiterung "Ge- werbegebiet Mehlis" zu entnehmen. Gemeinde Baindt 1. Änderung der 2. Erweiterung des Bebauungsplanes "Gewerbegebiet Mehlis" und die örtlichen Bauvorschriften hierzu Textteil (Entwurf) mit 32 Seiten, Fassung vom 22.08.2023 Seite 25 7 Begründung – Abarbeitung der Umweltbelange (§ 1 Abs. 6 Nr. 7b BauGB), Konzept zur Grünordnung 7.1 Umweltprüfung und Abarbeitung der Eingriffsregelung bei beschleunigtem Verfahren gem. § 13a BauGB 7.1.1 Umweltprüfung Die Durchführung einer Umweltprüfung gem. § 2 Abs. 4 BauGB sowie die Erstellung eines Umwelt- berichtes gem. § 2a Satz 2 Nr. 2 BauGB sowie Anlage zu § 2 Abs. 4 und § 2a BauGB ist nicht erfor- derlich, da die Aufstellung der 1. Änderung der 2. Erweiterung des Bebauungsplanes "Gewerbege- biet Mehlis" im beschleunigten Verfahren nach § 13a BauGB (Bebauungspläne der Innenentwick- lung) erfolgt (gem. § 13a Abs. 2 Nr. 1 BauGB). 7.1.2 Abarbeitung der Eingriffsregelung Eingriffe, die aufgrund der 1. Änderung der 2. Erweiterung des Bebauungsplanes "Gewerbegebiet Mehlis" zu erwarten sind, gelten als im Sinne des § 1a Abs. 3 Satz 6 BauGB vor der planerischen Entscheidung erfolgt oder zulässig (gem. § 13a Abs. 1 Satz 2 Nr. 1 BauGB i.V.m. § 13a Abs. 2 Nr. 4 BauGB). Ein Ausgleich bzw. eine Abarbeitung der Eingriffsregelung ist somit nicht erforderlich. 7.2 Abarbeitung der Umweltbelange (§ 1 Abs. 6 Nr. 7b BauGB) 7.2.1 Bestandsaufnahme Der zu überplanende Bereich liegt im westlichen Bereich des Ortsteils "Schachen" des Hauptortes Baindt, östlich der "Wickenhauser Straße". Beim Plangebiet handelt es sich größtenteils um acker- baulich und als Grünland genutzte Fläche. Es schließt im Süden an ein bestehendes Gewerbegebiet an. Der Änderungsbereich umfasst den südöstlichen Teil des Geltungsbereiches der rechtsverbindlichen 2. Erweiterung des Bebauungsplanes "Gewerbegebiet Mehlis" (Fassung vom 21.02.2019). Die Grundstücke im Geltungsbereich werden zurzeit weiterhin landwirtschaftlich genutzt und sind bisher noch nicht bebaut. Die nördlich des Geltungsbereiches der 2. Erweiterung des Bebauungsplanes "Gewerbegebiet Mehlis" angrenzenden Flächen werden ebenfalls landwirtschaftlich genutzt. Im Nordosten befindet sich ein Streuobstbestand. Nordwestlich des Plangebietes, in einem Abstand von etwa 520 m, liegen Teilflächen des FFH-Gebietes "Schussenbecken mit Tobelwäldern südlich Blitzenreute" (Nr. 8223-311). Im Rahmen der Aufstellung der 2. Erweiterung des Bebauungspla- nes "Gewerbegebiet Mehlis" wurde eine Natura 2000-Vorprüfung erstellt, um mögliche Beeinträch- tigungen des FFH-Gebietes durch die damalige Planung zu untersuchen. Laut dieser Vorprüfung Gemeinde Baindt 1. Änderung der 2. Erweiterung des Bebauungsplanes "Gewerbegebiet Mehlis" und die örtlichen Bauvorschriften hierzu Textteil (Entwurf) mit 32 Seiten, Fassung vom 22.08.2023 Seite 26 können mögliche erhebliche Beeinträchtigungen durch die 2. Erweiterung des Bebauungsplanes "Gewerbegebiet Mehlis" auf das FFH-Gebiet ausgeschlossen werden. 7.2.2 Auswirkungen der Planung Anlass für die vorliegende Änderung sind die der Gemeinde Baindt vorliegenden Bauanfragen, welche sich mit einer bisher festgesetzen offenen Bauweise nicht verträglich darstellen. Daher wird durch die vorliegende Änderung der 2. Erweiterung des Bebauungsplanes die offene Bauweise durch eine abweichende Bauweise im Südosten ersetzt. Hierdurch wird die offene Bauweise wie folgt modifiziert: Die Länge von Hauptgebäuden über 50,00 m ist zulässig (jegliche Richtung). Die Länge von Hauptgebäuden darf max. 83,00 m betragen (jegliche Richtung). Durch die Planung wird keine Fläche zusätzlich versiegelbar, da die GRZ in diesem Bereich weiterhin bei 0,80 bleibt. Auch die zulässigen Gebäudehöhen erfahren keine Änderung. Damit kann auch ein zusätzlicher Eingriff in das Landschaftsbild ausgeschlossen werden. Das Konzept zur Grünordnung (u.a. Grün- flächen als Pufferzone und Ortsrandeingrünung mit Gehölzpflanzungen, Durchgrünung durch Pflanzgebote in den Baugebieten, Festsetzung zu insektenfreundlicher Beleuchtung, Einschränkun- gen zu Werbeanlagen, Ausschluss von Oberflächen aus Zink, Titan-Zink, Kupfer oder Blei und Ver- wendung versickerungsfähiger Beläge) bleibt von den vorliegenden Änderungen ebenfalls unbe- rührt. Da im Zuge der 1. Änderung der 2. Erweiterung des Bebauungsplanes "Gewerbegebiet Mehlis" keine Anpassungen der Festsetzungen vorgenommen werden, welche Auswirkungen auf das FFH- Gebiet haben könnten, kann davon ausgegangen werden, dass es auch weiterhin zu keinen erheb- lichen Beeinträchtigungen kommen wird. 7.2.3 Fazit Durch die geplante Änderung sind, bezogen auf die Belange des Umweltschutzes, einschließlich des Naturschutzes und der Landschaftspflege gem. § 1 Abs. 6 Nr. 7 BauGB keine nachteiligen Aus- wirkungen zu erwarten. Gemeinde Baindt 1. Änderung der 2. Erweiterung des Bebauungsplanes "Gewerbegebiet Mehlis" und die örtlichen Bauvorschriften hierzu Textteil (Entwurf) mit 32 Seiten, Fassung vom 22.08.2023 Seite 27 8 Begründung – Bauordnungsrechtlicher Teil 8.1 Örtliche Bauvorschriften 8.1.1 Umfang der getroffenen Vorschriften Die örtlichen Bauvorschriften bleiben von der 1. Änderung unberührt und werden unverändert über- nommen. Die entsprechende Begründung ist dem Textteil des rechtsverbindlichen Bebauungspla- nes 2. Erweiterung "Gewerbegebiet Mehlis" zu entnehmen. Gemeinde Baindt 1. Änderung der 2. Erweiterung des Bebauungsplanes "Gewerbegebiet Mehlis" und die örtlichen Bauvorschriften hierzu Textteil (Entwurf) mit 32 Seiten, Fassung vom 22.08.2023 Seite 28 9 Begründung – Sonstiges 9.1 Umsetzung der Planung 9.1.1 Maßnahmen und Zeitplan zur Verwirklichung Eine Veränderungssperre ist nicht erforderlich. Boden ordnende Maßnahmen (Grundstücks-Tausch, Umlegung) sind nicht erforderlich und nicht geplant. Die Gemeinde beabsichtigt, die überwiegenden Flächenanteile in ihr Eigentum zu bringen und an geeignete Bauwerber weiter zu veräußern. 9.1.2 Wesentliche Auswirkungen Wesentliche Auswirkungen auf die gesamtgemeindliche Situation sind aufgrund des beschränkten Ausmaßes der zusätzlichen Bebauung nicht erkennbar. Die infrastrukturellen Einrichtungen sind geeignet, die zusätzlichen Einrichtungen zu versorgen. Für die bereits bebauten Grundstücke ist mit einer geringen Einbuße an der Erlebbarkeit der freien Landschaft sowie des städtebaulichen Umfeldes zu rechnen (z.B. Ausblick). Auf Grund der getroffe- nen Festsetzungen (Höhenbeschränkungen, überbaubare Grundstücksflächen, Ortsrandeingrü- nung) sind diese Auswirkungen als akzeptabel zu bewerten. 9.2 Erschließungsrelevante Daten 9.2.1 Kennwerte Fläche des Änderungsgeltungsbereiches: 0,31 ha 9.2.2 Erschließung Abwasserbeseitigung durch Anschluss an: Mischwasserkanal der öffentlichen Abwasserentsorgung der Gemeinde Baindt. Die Entwässerung erfolgt im modifizierten Mischsystem. Regenwasser, das über die Dachflächen anfällt, wird über den öffentlichen Regenwasser-Kanal dem innerhalb des Plangebietes liegenden Retentionsbereich zugeführt. Wasserversorgung durch Anschluss an: gemeindliche Wasserversorgung Die Löschwasserversorgung wird durch eine entsprechende Dimensionierung der Wasserleitungen in Verbindung mit einer ausreichenden Anzahl von Hydranten sichergestellt. Gemeinde Baindt 1. Änderung der 2. Erweiterung des Bebauungsplanes "Gewerbegebiet Mehlis" und die örtlichen Bauvorschriften hierzu Textteil (Entwurf) mit 32 Seiten, Fassung vom 22.08.2023 Seite 29 Stromversorgung durch Anschluss an: Netze BW Gasversorgung durch: Technische Werke Schussental (TWS), Ravensburg Müllentsorgung durch: Landkreis Ravensburg Gemeinde Baindt 1. Änderung der 2. Erweiterung des Bebauungsplanes "Gewerbegebiet Mehlis" und die örtlichen Bauvorschriften hierzu Textteil (Entwurf) mit 32 Seiten, Fassung vom 22.08.2023 Seite 30 10 Begründung – Auszug aus übergeordneten Planun- gen Ausschnitt aus dem Lan- desentwicklungsplan Ba- den-Württemberg 2002, Karte 1 "Raumkatego- rien"; Darstellung als "Randzone um einen Ver- dichtungsraum" Ausschnitt aus dem Regi- onalplan Bodensee Ober- schwaben, Karte Sied- lung, Ausweisung der Ge- meinde Baindt als "Sied- lungsbereich (Siedlungs- schwerpunkt)" Auszug aus dem rechts- gültigen Flächennut- zungsplan; Darstellung als "gewerbliche Bauflä- che in Planung" Gemeinde Baindt 1. Änderung der 2. Erweiterung des Bebauungsplanes "Gewerbegebiet Mehlis" und die örtlichen Bauvorschriften hierzu Textteil (Entwurf) mit 32 Seiten, Fassung vom 22.08.2023 Seite 31 11 Verfahrensvermerke 11.1 Aufstellungsbeschluss (gem. § 2 Abs. 1 BauGB) Der Aufstellungsbeschluss erfolgte in der Gemeinderatssitzung vom ……….... Der Beschluss wurde am ……….... ortsüblich bekannt gemacht. 11.2 Beteiligung der Öffentlichkeit (gem. § 3 BauGB) Der Öffentlichkeit wurde gemäß § 13 a BauGB Gelegenheit gegeben, sich über die allgemeinen Ziele und Zwecke sowie die wesentlichen Auswirkungen der Planung zu unterrichten und sich bis zum ……….. zur Planung zu äußern (Bekanntmachung am ………..). Die öffentliche Auslegung fand in der Zeit vom ……….... bis ……….... (Billigungsbeschluss vom ………....; Entwurfsfassung vom ………....; Bekanntmachung am ………....) statt (gem. § 3 Abs. 2 BauGB). 11.3 Beteiligung der Behörden (gem. § 4 BauGB) Von einer Unterrichtung und Aufforderung zur Äußerung der Behörden und sonstigen Träger öffent- licher Belange gemäß § 4 Abs. 1 BauGB wurde abgesehen (gem. § 13a Abs. 2 Nr. 1 BauGB). Von den Behörden und sonstigen Trägern öffentlicher Belange wurden Stellungnahmen eingeholt (gem. § 4 Abs. 2 BauGB). Sie wurden mit Schreiben vom …………. (Entwurfsfassung vom ………….; Billigungsbeschluss vom ……….) zur Abgabe einer Stellungnahme aufgefor- dert. 11.4 Satzungsbeschluss (gem. § 10 Abs. 1 BauGB) Der Satzungsbeschluss erfolgte in der Gemeinderatssitzung vom ………… über die Entwurfs- fassung vom …………. Baindt, den …………. …………………………… (S. Rürup, Bürgermeisterin) Gemeinde Baindt 1. Änderung der 2. Erweiterung des Bebauungsplanes "Gewerbegebiet Mehlis" und die örtlichen Bauvorschriften hierzu Textteil (Entwurf) mit 32 Seiten, Fassung vom 22.08.2023 Seite 32 11.5 Ausfertigung Hiermit wird bestätigt, dass die 1. Änderung der 2. Erweiterung des Bebauungsplanes "Gewerbe- gebiet Mehlis" und die örtlichen Bauvorschriften hierzu in der Fassung vom ………… dem Satzungsbeschluss des Gemeinderates vom ………… zu Grunde lagen und dem Satzungsbe- schluss entsprechen. Baindt, den …………. …………………………… (S. Rürup, Bürgermeisterin) 11.6 Bekanntmachung und In-Kraft-Treten (gem. § 10 Abs. 3 BauGB) Der Satzungsbeschluss wurde am …………. ortsüblich bekannt gemacht. Die 1. Änderung der 2. Erweiterung des Bebauungsplanes "Gewerbegebiet Mehlis" und die örtlichen Bauvorschriften hierzu sind damit in Kraft getreten. Sie werden mit Begründung für jede Person zur Einsicht bereit- gehalten. Über den Inhalt wird auf Verlangen Auskunft gegeben. Baindt, den …………. …………………………… (S. Rürup, Bürgermeisterin) Gemeinde Baindt 1. Änderung der 2. Erweiterung des Bebauungsplanes "Gewerbegebiet Mehlis" und die örtlichen Bauvorschriften hierzu Textteil (Entwurf) mit 32 Seiten, Fassung vom 22.08.2023 Seite 33 Plan aufgestellt am: 22.08.2023 Planungsteam Sieber Consult GmbH, Lindau (B)/Weingarten: Projektkoordination Rudolf Zahner Stadtplanung und Projektleitung Hannah Igel Landschaftsplanung Kira Urban Immissionsschutz Daniela Wolf …………………………… Sieber Consult GmbH, Lindau (B)/Weingarten (i.A. M.Sc. Hannah Igel) Die Planung ist nur zusammen mit Textteil und zeichnerischem Teil vollständig. Versiegelte Originalfassungen tragen die Unterschrift des Planers.[mehr]

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          2023-06-16_Vereinbarung_Gutachterausschuss_westlicher_Landkreis_Ravensburg.pdf

          Öffentliche Bekanntmachung Öffentlich-rechtliche Vereinbarung zur Bildung eines gemeinsamen "Gutachterausschusses westlicher Landkreis Ravensburg" Das Regierungspräsidium Tübingen hat mit Erlass vom 15.06.2023, Aktenzeichen 14- 5/2207.3-9 gemäß § 25 Abs. 5 i.V. mit § 28 Abs. 2 Nr. 3 des Gesetzes über kommunale Zu- sammenarbeit (GKZ) die öffentlich-rechtliche Vereinbarung vom 19./24.04. und 02.05.2023 zur Bildung eines gemeinsamen „Gutachterausschusses Westlicher Landkreis Ravensburg“ genehmigt. Die öffentlich-rechtliche Vereinbarung wird am Tag nach der letzten öffentlichen Bekanntma- chung, frühestens jedoch am 01.07.2023, rechtswirksam. Diese hat folgenden Inhalt: Präambel Mit dem Ziel, in Anbetracht gestiegener Anforderungen die Aufgaben des Gutachteraus- schusswesens im Rahmen einer interkommunalen Zusammenarbeit fachlich qualifiziert und rechtssicher sowie bürgerfreundlich zu erfüllen bilden die Städte und Gemeinden Altshausen, Aulendorf, Bad Waldsee, Baienfurt, Baindt, Berg, Bergatreute, Boms, Ebenweiler, Ebersbach- Musbach, Eichstegen, Fleischwangen, Fronreute, Guggenhausen, Horgenzell, Hoßkirch, Kö- nigseggwald, Riedhausen, Unterwaldhausen, Weingarten, Wilhelmsdorf und Wolpertswende sowie die Stadt Ravensburg den gemeinsamen Gutachterausschuss "Westlicher Landkreis Ravensburg" und regeln die Zuständigkeiten im Bereich des Gutachterausschusswesens durch die Über- tragung der Aufgaben nach §§§ 192 ff. Baugesetzbuch (BauGB) auf die Große Kreisstadt Ravensburg, die mit der Rechtswirksamkeit dieser Vereinbarung einen gemeinsamen Gut- achterausschuss einrichtet. Die Übertragung der in § 1 bezeichneten Aufgaben erfolgt auf der Grundlage des § 1 Absatz 1 der Verordnung der Landesregierung über die Gutachterausschüsse, Kaufpreissammlungen und Bodenrichtwerte nach dem Baugesetzbuch (Gutachterausschussverordnung – GuAVO) vom 11. Dezember 1989, letzte Änderung vom 21. Dezember 2021 sowie auf der Grundlage des § 25 des Gesetzes über kommunale Zusammenarbeit (GKZ) vom 16. September 1974, letzte Änderung vom 17. Juni 2020. § 1 Gegenstand der Vereinbarung (1) Die abgebenden Gemeinden übertragen mit Wirksamkeit dieser Vereinbarung die ihnen nach Bundes- und Landesrecht, insbesondere jedoch der Gutachterausschussverord- nung (GuAVO) zugewiesenen Aufgaben des Gutachterausschusses nach §§ 192 – 197 Baugesetzbuch (BauGB) in vollem Umfang auf die Stadt Ravensburg (übernehmende Ge- meinde). (2) Die Stadt Ravensburg als übernehmende Gemeinde erfüllt anstelle der abgebenden Ge- meinden die übertragenen Aufgaben des Gutachterausschusses nach §§ 192 bis 197 BauGB als zuständige Stelle (§ 1 GuAVO) bzw. als übernehmende Körperschaft im Sinne von § 25 Abs. 1 GKZ. Die abgebenden Gemeinden sind beteiligte Körperschaft im Sinne von § 25 Abs. 1 GKZ. (3) Die Stadt Ravensburg übernimmt die Aufgaben uneingeschränkt und in eigener Verant- wortung. Sämtliche mit den übertragenen Aufgaben verbundenen Rechte und Pflichten gehen mit Wirksamwerden der Vereinbarung auf die Stadt Ravensburg über. (4) Zur Erfüllung der Aufgabe wird bei der Stadt Ravensburg ein gemeinsamer Gutachteraus- schuss gebildet. Der gemeinsame Gutachterausschuss trägt den Namen "Gemeinsamer Gutachterausschuss westlicher Landkreis Ravensburg" (Kurzform: "Gutachteraus- schuss westlicher Landkreis Ravensburg", im Folgenden "Gemeinsamer Gutachteraus- schuss" genannt). (5) Die Stadt Ravensburg kann im Gebiet der Mitgliedsgemeinden alle zur Erfüllung der über- tragenen Aufgaben erforderlichen Maßnahmen treffen (§ 26 Abs. 2 GKZ). (6) Die Stadt Ravensburg und die abgebenden Gemeinden vereinbaren die in dieser Verein- barung genannten Mitwirkungsrechte und –pflichten bei der Erfüllung der Aufgaben (§ 25 Abs. 3 GKZ). (7) Die Mitgliedsgemeinden sind sich darüber einig, dass diese Form der Zusammenarbeit um andere Gemeinden erweitert werden kann, soweit die Gemeinden im selben Landkreis liegen und zu einer der unterzeichnenden Gemeinden benachbart sind (§ 1 Abs. 1 Satz 2 GuAVO). Ein Beitritt weiterer Gemeinden bedarf der Zustimmung der Stadt Ravensburg sowie aller abgebenden Gemeinden. § 2 Zusammensetzung des gemeinsamen Gutachterausschusses und Bestellung der Gutachter (1) Der bei der Stadt Ravensburg zur Erfüllung der Aufgabe einzurichtende Gemeinsame Gutachterausschuss soll aus maximal 40 ehrenamtlichen Gutachter*innen zuzüglich der ehrenamtlichen Gutachter*innen der zuständigen Finanzbehörden und deren Stellvertre- tern bestehen. (2) Für das Vorschlagsrecht der ehrenamtlichen Gutachter werden 3 Bezirke im westlichen Landkreis Ravensburg gebildet: Bezirk 1: Stadt Ravensburg, Stadt Weingarten, Gemeinde Baienfurt, Gemeinde Baindt und Ge- meinde Berg Bezirk 2: Stadt Aulendorf, Stadt Bad Waldsee, Gemeinde Bergatreute und Gemeinde Ebersbach- Musbach Bezirk 3: Gemeinde Altshausen, Gemeinde Boms, Gemeinde Ebenweiler, Gemeinde Eichstegen, Gemeinde Fleischwangen, Gemeinde Fronreute, Gemeinde Guggenhausen, Gemeinde Horgenzell, Gemeinde Hoßkirch, Gemeinde Königseggwald, Gemeinde Riedhausen, Gemeinde Unterwaldhausen, Gemeinde Wilhelmsdorf und Ge- meinde Wolpertswende. (3) Jeder dieser drei Bezirke kann in Absprache mit den Mitgliedsgemeinden der jeweiligen Bezirke Mitglieder für den Gemeinsamen Gutachterausschuss vorschlagen. Den drei Be- zirken steht dabei ein Vorschlagsrecht für maximal 37 ehrenamtliche Gutachter*innen zur Verfügung. Die Anzahl der Gutachter*innen, die vom jeweiligen Bezirk vorgeschlagen werden können, richtet sich nach der Einwohnerzahl der einzelnen Bezirke im Verhältnis zur gesamten Einwohnerzahl der Mitgliedsgemeinden des Gemeinsamen Gutachteraus- schusses. Maßgeblich sind die Einwohnerzahlen zum 30.06. des der Bestellung voraus- gegangenen Jahres im Sinne von § 143 Gemeindeordnung (GemO). Zur erstmaligen Bestellung zum Stichtag 01.07.2023 stehen den drei Bezirken folgende Vorschlagsrechte zu: Bezirk 1: 22 Gutachter*innen Bezirk 2: 8 Gutachter*innen Bezirk 3: 7 Gutachter*innen Änderungen der Einwohnerzahlen während der regulären Amtsperiode des Gutachter- ausschusses werden nicht berücksichtigt. Zusätzlich werden von der Geschäftsstelle des Gemeinsamen Gutachterausschusses 3 Gutachter*innen für die Bewertung von Spezialimmobilien (Land- und Forstwirtschaft, Ge- werbe, etc.) vorgeschlagen. (4) Die zuständigen Finanzbehörden schlagen zudem jeweils eine/n Bedienstete/n sowie eine/n Stellvertreter/in als ehrenamtliche Gutachter*innen vor. (5) Der Gemeinsame Gutachterausschuss besteht aus einem/einer Vorsitzenden, drei stell- vertretenden Vorsitzenden und den weiteren ehrenamtlichen Gutachter*innen. Das Vor- schlagsrecht für den/die Vorsitzende steht der Stadt Ravensburg als übernehmender Ge- meinde zu. Jedem Bezirk steht das Vorschlagsrecht eines/einer stellvertretenden Vorsit- zenden zu. (6) Der/die Vorsitzende, die stellvertretenden Vorsitzenden sowie die weiteren Gutachter*in- nen sollen in der Ermittlung von Grundstückswerten oder sonstige Wertermittlungen sach- kundig und erfahren sein. Sie dürfen nicht hauptamtlich mit der Verwaltung der Grundstü- cke der Gebietskörperschaften, für deren Bereich der Gutachterausschuss gebildet ist, befasst sein (§ 192 Abs. 3 BauGB). Als Gutachter*in darf nicht bestellt werden, wer nach § 21 der Verwaltungsgerichtsordnung (VwGO) vom Amt des ehrenamtlichen Richters aus- geschlossen ist. Die Bestellungsvoraussetzungen werden durch die Geschäftsstelle des Gemeinsamen Gutachterausschusses in enger Abstimmung mit den Mitgliedsgemeinden im Vorfeld der Bestellung geprüft. (7) Liegen die Bestellungsvoraussetzungen vor, schlägt die Geschäftsstelle den/die Vorsit- zende, die stellvertretenden Vorsitzenden sowie die ehrenamtlichen Gutachter*innen dem Gemeinderat der Stadt Ravensburg zur Bestellung vor. Der/die Vorsitzende, die stellver- tretenden Vorsitzenden sowie die weiteren ehrenamtlichen Gutachter*innen werden vom Gemeinderat der Stadt Ravensburg für die gesetzlich vorgeschriebene Amtsperiode nach § 2 GuAVO bestellt. (8) Die Sitzungen des Gemeinsamen Gutachterausschusses werden durch die Geschäfts- stelle des Gemeinsamen Gutachterausschusses organisiert. Sollte es erforderlich bzw. sinnvoll sein, einzelne Sitzungen in den Mitgliedsgemeinden durchzuführen, so ist von den Mitgliedsgemeinden vor Ort ein geeigneter Raum kostenfrei zur Verfügung zu stellen. (9) Da die Gemeinden mit dem Inkrafttreten dieser Vereinbarung die Aufgaben nach §§ 192 bis 197 BauGB auf die Stadt Ravensburg übertragen, entfällt die Notwendigkeit eines ei- genen Gutachterausschusses. Die Gemeinden (bzw. die Gemeindeverwaltungsverbände etc.) verpflichten sich daher, ihre derzeit bestellten Gutachter*innen mit Wirkung zum 30.06.2023 abzuberufen (§ 4 Abs. 2 Ziff. 3 GuAVO). § 3 Geschäftsstelle und Ausstattung (1) Die Geschäftsstelle des Gemeinsamen Gutachterausschusses wird bei der Stadt Ravens- burg (übernehmende Gemeinde) eingerichtet (§ 8 Abs. 1 GuAVO). Die erforderlichen Räumlichkeiten werden von der Stadt Ravensburg zur Verfügung gestellt. (2) Der Geschäftsstelle obliegt nach Weisung des/der Vorsitzenden des Gemeinsamen Gut- achterausschusses die Erledigung der laufenden Verwaltungsaufgaben. (3) Die zur sachgerechten Aufgabenerfüllung erforderliche Ausstattung der Geschäftsstelle des Gemeinsamen Gutachterausschusses mit Personal, Räumlichkeiten, Sachmitteln und technischer Ausstattung obliegt der Stadt Ravensburg. Die Stadt Ravensburg besetzt die Geschäftsstelle mit eigenem Personal und ist für die Personalentscheidungen zustän- dig. (4) Die Personalausstattung wird jährlich überprüft. Die Ergebnisse der Überprüfung werden den Mitgliedsgemeinden mit dem jährlichen Geschäftsbericht vorgelegt. Entsteht durch die Änderung der Aufgaben oder aufgrund des Arbeitsaufwands ein Mehr- oder Minder- bedarf, so ist die Personalausstattung entsprechend anzupassen. (5) Die Stadt Ravensburg verpflichtet sich, eine regelmäßige fachliche Fortbildung der Mitar- beiter der Geschäftsstelle und der Gutachter sicherzustellen. § 4 Gebührenerhebung, Gebührensatzung und Ausdehnung des Satzungsrechts (1) Die Stadt Ravensburg als übernehmende Gemeinde erhebt für Amtshandlungen im Rah- men der ihr übertragenen Aufgabengebiete Gebühren und Auslagenersatz in eigener Zu- ständigkeit. (2) Die Stadt Ravensburg kann im Rahmen der ihr übertragenen Aufgaben Satzungen erlas- sen, die für das gesamte Gebiet der Stadt Ravensburg und der abgebenden Gemeinden gelten (§ 26 Abs. 1 GKZ). Es handelt sich dabei um die Satzung über die Erhebung von Gebühren für die Tätigkeit des Gutachterausschusses und seiner Geschäftsstelle (Gut- achterausschussgebührensatzung). (3) Die Stadt Ravensburg kann im Geltungsbereich der Satzung alle zur Durchführung erfor- derlichen Maßnahmen wie im eigenen Gebiet treffen (§ 26 Abs. 2 GKZ). (4) Die abgebenden Gemeinden verpflichten sich ihre Gutachterausschussgebührensatzun- gen sowie die den Gutachterausschuss und seine Geschäftsstelle betreffenden Gebüh- rentatbestände ihrer jeweiligen Gebührenverzeichnisse der Verwaltungsgebührensatzun- gen jeweils mit Wirkung zum Ablauf des 30.06.2023 aufzuheben. Sollten die Mitgliedsge- meinden das Gutachterausschusswesen auf einen Gemeindeverwaltungsverband bzw. eine Verwaltungsgemeinschaft übertragen haben, gilt dies entsprechend für die Satzun- gen und Gebührentatbestände der Verbände/Verwaltungsgemeinschaften. § 5 Kosten und Kostenerstattung (1) Sämtliche bei der Stadt Ravensburg als übernehmende Gemeinde anfallenden Kosten, die mit der Erfüllung der Aufgabe verbunden sind werden mit den erhobenen Gebühren und sonstigen Einnahmen verrechnet. Der verbleibende Restbetrag (Abmangel) wird von allen am gemeinsamen Gutachterausschuss beteiligten Städten und Gemeinden gemäß dem in Absatz 2 festgelegten Kostenverteilungsschlüssel getragen. (2) Der Gesamtbetrag des zu verteilenden Abmangels wird in zwei Teile aufgeteilt: Teil 1 – Verteilung über die Einwohnerzahl Ein Teilbetrag von 80% wird auf die Beteiligten über das Verhältnis der Einwohnerzahl aufgeteilt. Eine Aktualisierung der zu Grunde zu legenden Einwohnerzahl erfolgt in einem 4-jährigen Turnus gemäß der nach § 143 Gemeindeordnung (GemO) ermittelten Zahlen zum Stichtag 30.06. des vorausgegangenen Jahres. Teil 2 – Verteilung über die Gemarkungsfläche Ein Teilbetrag von 20% wird auf die Beteiligten über das Verhältnis der Gemarkungsflä- chen aufgeteilt. Eine Aktualisierung der zu Grunde zu legenden Gemarkungsflächen er- folgt in einem 4-jährigen Turnus. Maßgeblich sind die vom Statistischen Landesamt ver- öffentlichten Zahlen zum 30.06. des vorausgegangenen Jahres. (3) Grundlage für die Ermittlung der Kostenbeteiligung nach Absatz 1 bilden dabei insbeson- dere: die Personal- und Sachkosten; diese werden mit Pauschalwerten angesetzt, die ge- mäß der Verwaltungsvorschrift des Finanz- und Wirtschaftsministeriums über die Be- rücksichtigung der Verwaltungskosten insbesondere bei der Festsetzung von Gebüh- ren und sonstigen Entgelten für die Inanspruchnahme der Landesverwaltung (VwV- Kostenfestlegung) in der jeweils gültigen Fassung ermittelt wurden, die zu zahlenden Entschädigungen für die ehrenamtlichen Gutachter*innen gemäß § 14 GuAVO, die Kosten für die dienstlich notwendigen Fortbildungen, die notwendigen Lizenzgebühren für spezielle EDV-Programme im Gutachteraus- schuss (Kaufpreissammlung, Wertermittlungsprogramm, digitale Veröffentlichung der Bodenrichtwertkarten, GIS-Arbeitsplatz), Kosten für öffentliche Bekanntmachungen (z.B. Bodenrichtwerte) und sonstige Öf- fentlichkeitsarbeit. (4) Die Abrechnungen werden jährlich von der Geschäftsstelle des Gemeinsamen Gutachter- ausschusses zusammen mit dem Geschäftsbericht erstellt und den Mitgliedsgemeinden bis spätestens zum 31.05. des Folgejahres übersandt. Die zu erstattenden Kosten werden den Mitgliedsgemeinden in Rechnung gestellt und einen Monat nach Anforderung fällig. (5) Die Stadt Ravensburg ist berechtigt, unterjährig zum 31.05. sowie zum 30.11. eine ange- messene Vorauszahlung auf den Kostenersatz zu erheben. Die Vorauszahlungsbeträge sind zeitgleich mit der nach Absatz 4 vorzulegenden Abrechnung festzusetzen. Eine Auf- rechnung ist möglich. (6) Zur Einarbeitung und Vorbereitung der Arbeitsaufnahme der Geschäftsstelle des Gemein- samen Gutachterausschusses ist die Tätigkeitsaufnahme einzelner Mitarbeiter*innen be- reits vor Wirksamkeit dieser Vereinbarung erforderlich. Die hierdurch entstehenden Kos- ten werden gemäß dem Kostenverteilungsschlüssel nach Absatz 2 entsprechend auf die Mitgliedsgemeinden verteilt. (7) Es ist davon auszugehen, dass die obersten Finanzbehörden des Bundes und der Länder dieses Rechtsgeschäft der Umsatzsteuer unterwerfen (betrifft insbesondere § 2 b UStG). Die vorgenannten Kostenersatzbeträge verstehen sich deshalb als Nettobeträge und die Zahlungspflicht erhöht sich gegebenenfalls um die jeweils gültige gesetzliche Umsatz- steuer. (8) Im Falle von Zahlungsrückständen sind rückständige Beträge nach den für Gebühren gel- tenden kommunalabgabenrechtlichen Vorschriften zu verzinsen bzw. Säumniszuschläge zu entrichten. §6 Mitwirkungspflichten der Mitgliedsgemeinden (1) Den Mitgliedsgemeinden obliegt die Verpflichtung zur gegenseitigen Information und sonstigen vertragsdienlichen Unterstützung. Von wesentlichen Ereignissen haben sich die Mitgliedsgemeinden jeweils unverzüglich und unaufgefordert zu unterrichten. Zu diesem Zweck senden die Mitgliedsgemeinden der Geschäftsstelle regelmäßig nach Erscheinen das Mitteilungsblatt mit den amtlichen Bekanntmachungen. Sollte ein solches nicht vor- handen sein, informieren die Gemeinden die Geschäftsstelle in geeigneter Form über öf- fentlichen Bekanntmachungen aller für den Gutachterausschuss relevanten Vorgänge (insbesondere Bauleitplanverfahren). (2) Die Mitgliedsgemeinden verpflichten sich, diese Vereinbarung mit Wohlwollen auszustat- ten und nach den Regeln von Treu und Glauben zu erfüllen. (3) Die Mitgliedsgemeinden werden, soweit rechtlich zulässig, alle notwendigen Entscheidun- gen treffen, Beschlüsse herbeiführen und sonstige Amtshandlungen vornehmen, die zur Durchführung der übertragenen Aufgaben erforderlich oder sachdienlich sind. (4) Die Mitgliedsgemeinden stellen die für die Durchführung dieser Vereinbarung und der da- mit zusammenhängenden Aufgaben erforderlichen (analogen und digitalen) Informatio- nen, Daten und Unterlagen uneingeschränkt und kostenfrei zur Verfügung. §7 Pflichten der abgebenden Gemeinden (1) Der Geschäftsstelle des Gemeinsamen Gutachterausschusses werden durch die abge- benden Gemeinden alle für das Führen der Kaufpreissammlung und für die Erstellung von Wertgutachten erforderlichen Daten, Unterlagen und Informationen kostenfrei überlassen. Dies umfasst auch die Unterlagen und Daten der bisher bei den Geschäftsstellen geführ- ten Kaufpreissammlungen und Gutachten. (2) Die abgebenden Gemeinden stellen der Geschäftsstelle des Gemeinsamen Gutachter- ausschusses ihren digitalen Geodatenbestand zur Erfüllung der Aufgabe zur Verfügung. Hierzu gehören unter anderem: Daten des amtlichen Liegenschaftskatasterinformationssystems (ALKIS) in Form von original NAS-Daten mit Eigentümerangaben vom Landesamt für Geoinformation und Landesentwicklung, Bodenrichtwertkarten (aktuell und soweit vorhanden historisch), Flächennutzungsplan, Bebauungspläne, Baulinienpläne und sonstige baurechtliche Satzungen einschließ- lich vorhandener digitaler Fachdaten (z.B. Bebauungsplan als pdf-Datei, Textliche Festsetzungen, etc.), Altlasten und Altlastenverdachtsflächen, Sanierungsgebiete, Daten zu Ver- und Entsorgungsleitungen (wie Wasser, Abwasser, Gas etc.), Höhenlinien, Luftbilder, Schutzgebiete, Daten zum Denkmalschutz, Hochwassergefahrenkarten. Sobald die digitalen Geodatenbestände bei den Gemeinden aktualisiert werden überge- ben die abgebenden Gemeinden das entsprechende Update/den aktualisierten Datenbe- stand spätestens zwei Wochen nach dem Update an die Geschäftsstelle des Gemeinsa- men Gutachterausschusses. (3) Die abgebenden Gemeinden übergeben der Geschäftsstelle des gemeinsamen Gut- achterausschusses den amtlichen Straßenschlüssel der Gemeinden in Papierform und als elektronische Datei (Excel-Format). Ergänzungen des amtlichen Straßenschlüssels werden von den abgebenden Gemeinden unaufgefordert an die Geschäftsstelle des Ge- meinsamen Gutachterausschusses übermittelt. (4) Die abgebenden Gemeinden übergeben der Geschäftsstelle des Gemeinsamen Gut- achterausschusses die bisherigen analogen und digitalen Akten der Geschäftsstelle des Gutachterausschusses bei der jeweiligen Gemeinde bzw. beim jeweiligen Zusammen- schluss. Die Übergabe erfolgt auf Anforderung durch die Geschäftsstelle des Gemeinsa- men Gutachterausschusses. (5) Sofern ein Zugriff nicht bereits durch die Überlassung des digitalen Geodatenbestandes der abgebenden Gemeinden möglich ist, ermöglichen die abgebenden Gemeinden den Mitarbeitern der Geschäftsstelle des Gemeinsamen Gutachtausschusses den kosten- freien Zugriff auf alle bei ihnen vorhandenen und zur Erfüllung der Aufgaben erforderlichen oder sachdienlichen Daten. Hierzu gehören unter anderem: Bauakten, Baulasten, Flächennutzungspläne, Bebauungspläne, Baulinienpläne, Sanierungssatzungen, Daten über den Erschließungszustand von Straßen sowie über den abgabenrechtli- chen Zustand einzelner Grundstücke, Daten zum Denkmalschutz, Daten zu Bodenordnungsmaßnahmen (freiwillige Bodenordnungsmaßnahmen, Um- legungen, Grenzregelungen, Flurbereinigungen), Daten zu Verfügungs- und Veränderungssperren, Einwohnermeldedaten (Adress- und personenbezogene Daten) auf Anforderung, Mietspiegel … (6) Die abgebenden Gemeinden benennen der Geschäftsstelle des gemeinsamen Gutachter- ausschusses einen ständigen Ansprechpartner und dessen Vertreter, der die Unterlagen bei der jeweiligen Gemeinde erhebt und der Geschäftsstelle des Gemeinsamen Gut- achterausschusses innerhalb von maximal zwei Wochen nach Anforderung übersendet. Analoge Unterlagen werden nach Gebrauch von der Geschäftsstelle des Gemeinsamen Gutachterausschusses an die jeweilige Gemeinde zurückgegeben, soweit es sich um Ori- ginale handelt. (7) Die abgebenden Gemeinden ermächtigen die Mitarbeiter der Geschäftsstelle des Ge- meinsamen Gutachterausschusses auf das elektronische Grundbuch und die Grundakten für die Grundstücke im Gebiet der jeweiligen Gemeinde zuzugreifen, soweit dies zur Er- füllung der Aufgabe erforderlich oder sachdienlich ist. (8) Die abgebenden Gemeinden ermächtigen die Mitarbeiter der Geschäftsstelle des Ge- meinsamen Gutachterausschusses Daten bei Dritten zu erheben, soweit dies zur Erfül- lung der Aufgabe erforderlich oder sachdienlich ist. § 8 Pflichten der übernehmenden Gemeinde (1) Die Stadt Ravensburg gewährleistet mit dem Tag der Aufgabenübertragung die Erfüllung der Aufgaben der Gutachterausschüsse für die Ermittlung von Grundstückswerten und für sonstige Wertermittlungen im Sinne von § 192 ff. Baugesetzbuch (BauGB) i.V.m. der Gut- achterausschussverordnung (GuAVO). (2) Die Stadt Ravensburg erfüllt die Aufgabe in ihren Amtsräumen (Ausnahme siehe § 2 Ab- satz 8 dieser Vereinbarung). (3) Die Aufgabenerfüllung ist durch eine entsprechende Öffentlichkeitsarbeit zu begleiten, beispielsweise durch Informationen für die Bürger, Notare oder Sachverständigen. Die Festlegung von Art und Umfang der Öffentlichkeitsarbeit obliegt der Stadt Ravensburg. Sie wird für das Gebiet der abgebenden Gemeinde jeweils mit dieser abgestimmt. (4) Die Stadt Ravensburg gewährleistet einen ausreichenden Versicherungsschutz für die/den Vorsitzende/n des Gemeinsamen Gutachterausschusses, die drei stellvertreten- den Vorsitzenden, die weiteren ehrenamtlichen Gutachter*innen sowie die Mitarbeiter*in- nen der Geschäftsstelle des Gemeinsamen Gutachterausschusses für Personen-, Sach- und Vermögensschäden im Zusammenhang mit deren Tätigkeiten und Handlungen zur Erfüllung der übertragenen Aufgaben. (5) Die Stadt Ravensburg ist verpflichtet, den abgebenden Gemeinden (soweit rechtlich zu- lässig) jederzeit Einsicht in die Unterlagen zu gewähren, die im Zusammenhang mit der Erfüllung der Aufgaben stehen. Die in dieser Vereinbarung niedergelegten Bestimmungen zum Datenschutz gelten für die abgebenden Gemeinden entsprechend. (6) Die Geschäftsstelle des gemeinsamen Gutachterausschusses stellt den abgebenden Ge- meinden kostenfrei eine Zusammenstellung der Bodenrichtwerte zur öffentlichen Be- kanntgabe in elektronischer Form zur Verfügung. Jede Gemeinde erhält kostenfrei die Abgrenzung der Bodenrichtwertzonen und die Bodenrichtwerte in elektronischer Form zur Übernahme in ihr Geoinformationssystem. Die Geschäftsstelle des Gemeinsamen Gut- achterausschusses übermittelt die entsprechenden Daten an das landesweite Bodenricht- wertinformationssystem (BORIS-BW). Nach Veröffentlichung des Grundstücksmarktbe- richts erhalten die abgebenden Gemeinden diesen kostenlos für eigene interne Zwecke in elektronischer Form übermittelt. Eine Weitergabe an Dritte oder die Veröffentlichung auf der gemeindeeigenen Homepage ist nicht erlaubt. (7) Auskünfte aus der Kaufpreissammlung werden nur nach den Maßgaben des § 13 GuAVO abgegeben. Mit dem Grundstücksverkehr betraute Mitarbeiter der abgebenden Gemein- den erhalten diese Auskünfte kostenfrei. (8) Dem Gemeinsamen Gutachterausschuss sowie seiner Geschäftsstelle obliegt es, die Er- ledigung der Aufgaben nach den Grundsätzen einer geordneten und rechtmäßigen Ver- waltung eigenverantwortlich zu koordinieren und zu strukturieren. Wünsche und Anregun- gen der abgebenden Gemeinden werden nach Möglichkeiten berücksichtigt; Anspruch auf Umsetzung dieser Wünsche und Anregungen besteht nicht. (9) Bei verwaltungsinternen Wertermittlungen für die Mitgliedsgemeinden beschränkt sich der Umfang der Auftragserfüllung durch die übernehmende Gemeinde auf ein im Querver- gleich angemessenes Maß. § 8 Absatz 8 dieser Vereinbarung gilt entsprechend. (10) Die Geschäftsstelle des Gemeinsamen Gutachterausschusses übermittelt die erhobenen Daten regelmäßig an datenerhebende Stellen des Landes, des Bundes und der Europäi- schen Union. (11) Die Stadt Ravensburg bzw. die Geschäftsstelle des Gemeinsamen Gutachterausschus- ses benennt den abgebenden Gemeinden einen ständigen Ansprechpartner für die Erfül- lung der Aufgabe. §9 Vertraulichkeit der Daten/Datenschutz (1) Der Geschäftsstelle des Gemeinsamen Gutachterausschusses ist es untersagt, perso- nenbezogene Daten unbefugt zu anderen als den zur Aufgabenerfüllung erforderlichen Zwecken zu erheben, zu verarbeiten, Dritten bekannt zu geben oder zugänglich zu ma- chen. (2) Die Geschäftsstelle des Gemeinsamen Gutachterausschusses behandelt die ihr im Rah- men der Aufgabenerfüllung bekanntwerdenden Informationen und Daten vertraulich. Ver- trauliche Informationen und Daten im Sinne dieser Erklärung sind solche, die der Ge- schäftsstelle übermittelt werden und sich aus Unterlagen (Kaufverträge, Grundbuchakten etc.) ergeben. (3) Bedient sich die Geschäftsstelle des Gemeinsamen Gutachterausschusses dritter Perso- nen als Erfüllungshilfen, werden diese von der Geschäftsstelle schriftlich auf das Daten- geheimnis und zur Vertraulichkeit verpflichtet. (4) Die bei den abgebenden Gemeinden nach dem 30.06.2023 eingehenden Urkunden, die für den Gemeinsamen Gutachterausschuss bestimmt sind (notarielle Kaufverträge) sowie die in § 7 Absatz 5 dieser Vereinbarung genannten Unterlagen werden von der abgeben- den Gemeinde unter Wahrung der Belange des Datenschutzes innerhalb von zwei Wo- chen kostenfrei an die Geschäftsstelle des Gemeinsamen Gutachterausschusses über- sandt. (5) Die Stadt Ravensburg stellt durch technische und/oder organisatorische Maßnahmen si- cher, dass die Belange des Datenschutzes berücksichtigt werden. Hierzu gehören unter anderem (vgl. 26. Tätigkeitsbericht des Landesbeauftragten für den Datenschutz in Ba- den-Württemberg, Landtagsdrucksache 13/4910 S. 59 ff) dass erkennbar an den Gutachterausschuss gerichtete Schreiben von der zentralen Poststelle der Stadt Ravensburg der Geschäftsstelle des Gemeinsamen Gutachter- ausschusses ungeöffnet vorgelegt werden, dass die Gutachter*innen darauf hingewiesen werden, dass sie die personenbezoge- nen Daten, die sie aufgrund ihrer Tätigkeit erlangt haben, auch nach dem Ende ihrer Tätigkeit geheim zu halten haben, dass Gutachten nicht vom Vorsitzenden/von der Vorsitzenden oder anderen Perso- nen zu Hause gefertigt werden, ohne dass geeignete Maßnahmen getroffen wurden, die eine Kenntnisnahme und Nutzung der Daten durch Mitbewohner oder Besucher ausschließt, dass beim Transport personenbezogener Unterlagen zwischen Behörde und häusli- chem Arbeitsplatz oder zwischen Behörden untereinander verschlossene Behältnisse zur Aufbewahrung verwendet werden, dass die in der Registratur der Stadt Ravensburg aufbewahrten Gutachten (Bürofer- tigungen), Urkunden und Akten nur dem Gemeinsamen Gutachterausschuss und den Mitarbeiter*innen der Geschäftsstelle des Gemeinsamen Gutachterausschusses zu- gänglich sind, dass Abschriften von Gutachten nicht bei den Gutachter*innen aufbewahrt werden, dass Auskünfte aus der Kaufpreissammlung nicht telefonisch erteilt werden und dass Auskünfte aus der Kaufpreissammlung nur in anonymisierter Form erteilt wer- den. §10 Übergangsbestimmungen und Haftung (1) Die bei den Gutachterausschüssen der Mitgliedsgemeinden bzw. den bisherigen Verwal- tungsgemeinschaften bis zum 30.04.2023 beantragten Verkehrswertgutachten werden von den jeweiligen Gutachterausschüssen abschließend bis spätestens zum 30.06.2023 bearbeitet und fertiggestellt. (2) Verkehrswertgutachten, die ab dem 01.05.2023 bei den Gutachterausschüssen der Mit- gliedsgemeinden bzw. den bisherigen Verwaltungsgemeinschaften beantragt werden, werden nach Möglichkeit von den jeweiligen Gutachterausschüssen abschließend bis zum 30.06.2023 bearbeitet. Nicht bearbeitete oder abgeschlossene Anträge gehen zum 01.07.2023 auf den gemeinsamen Gutachterausschuss über. Die Mitgliedsgemeinden ha- ben hierzu alle erforderlichen Unterlagen bei der Geschäftsstelle des gemeinsamen Gut- achterausschusses einzureichen. Die Gebühren stehen in diesem Fall der Stadt Ravens- burg zu und werden nach deren Gutachterausschussgebührensatzung abgerechnet. Die Antragsteller sind von den Mitgliedsgemeinden ab dem 01.05.2023 in geeigneter Form auf diese Regelung hinzuweisen. (3) Die Bodenrichtwerte zum Stichtag 01.01.2023 werden spätestens zum 30.06.2023 von den bisherigen Gutachterausschüssen ermittelt und veröffentlicht. Eingehende Kaufver- träge, geschlossen ab dem 01.01.2023, fallen in die Zuständigkeit und den Aufgabenbe- reich des gemeinsamen Gutachterausschusses. Die abgebenden Gemeinden verpflich- ten sich, für eingehende Kaufverträge in der Übergangsphase zwischen dem 01.01.2023 und 30.06.2023 Fragebögen zum Ausstattungsstandard an die jeweiligen Käufer und Ver- käufer zu versenden. (4) Die Mitgliedsgemeinden führen den Abschluss ihrer Kaufpreissammlungen am Tag vor der Aufgabenübertragung aus. Die Mitgliedsgemeinden sichern zu und tragen dafür Sorge, dass zum Zeitpunkt des Aufgabenübergangs die Kaufpreissammlungen den aktu- ellen Stand aufweisen und Arbeitsrückstände nicht vorhanden sind. (5) Die bisherigen Gutachterausschüsse und deren Geschäftsstellen werden zum 30.06.2023 aufgelöst. Die Dienststempel sind zu diesem Zeitpunkt zu entwerten. (6) Die Stadt Ravensburg verpflichtet sich, die ihr zur Erfüllung übertragenen Aufgaben mit der gebotenen Sorgfalt und Genauigkeit durchzuführen. Sie haftet für die von ihr einge- setzten Erfüllungsgehilfen und Beauftragten nach den gesetzlichen Bestimmungen. (7) Sofern und soweit sich Schadensersatzansprüche ergeben, die auf schuldhaft fachlich nicht korrekt ermittelte Daten der bisherigen Gutachterausschüsse zurückzuführen sind, stellen die Mitgliedsgemeinden die Stadt Ravensburg im Innenverhältnis von Schadens- ersatzansprüchen frei und übernehmen im Innenverhältnis die Haftung für diese Ansprü- che. § 11 Laufzeit und Kündigung (1) Die vorliegende Vereinbarung beginnt am 01.07.2023 und hat eine Mindestlaufzeit bis zum 30.06.2031. Danach verlängert sich diese Vereinbarung fortwährend um jeweils wei- tere 4 Jahre, sofern sie nicht innerhalb der in Absatz 3 genannten Kündigungsfrist von einer der beteiligten Kommunen gekündigt wird. (2) Wird diese Vereinbarung von einer der abgebenden Gemeinden gekündigt, so wird die Vereinbarung mit den übrigen Vertragspartnern fortgesetzt. Sollten durch die Kündigung der abgebenden Gemeinde Änderungen an dieser Vereinbarung erforderlich sein, ver- pflichten sich die übrigen Mitgliedsgemeinden, diese Änderungen herbeizuführen. Wird diese Vereinbarung von der Stadt Ravensburg gekündigt, so tritt die Vereinbarung zum Laufzeitende mit Wirkung für alle Vertragsparteien außer Kraft. (3) Jeder Vertragspartner hat das Recht, diese Vereinbarung schriftlich ordentlich zum Lauf- zeitende zu kündigen. Als Kündigungsfrist werden 12 Monate zum jeweiligen Laufzeitende vereinbart (§ 25 Absatz 4 GKZ). Die Kündigung erfolgt durch eingeschriebenen Brief. Maßgebend für das Einhalten der Kündigungsfrist ist der Eingang des Kündigungsschrei- bens bei der Stadt Ravensburg. In dem Kündigungsschreiben sollen die Gründe der Kün- digung angegeben werden. (4) Das Recht zur außerordentlichen Kündigung aus wichtigem Grund, etwa bei Änderung der gesetzlichen Grundlagen bleibt unberührt. Ebenso bleibt § 60 Absatz 1 Landesver- waltungsverfahrensgesetz (LVwVfG) unberührt. (5) Im Falle der ordentlichen Kündigung der Vereinbarung nach Absatz 3 hat die Stadt Ravensburg Anspruch auf Kostenbeteiligung für die bis zum Ende der Laufzeit der Ver- einbarung erbrachten Leistungen. § 12 Sonstige Bestimmungen (1) Änderungen oder Ergänzungen dieser Vereinbarung bedürfen zu ihrer Wirksamkeit der Schriftform; dies gilt auch für die Änderung des Schriftformerfordernisses. Sie sind von allen Beteiligten zu unterzeichnen und bei Erfordernis von der Rechtsaufsichtsbehörde zu genehmigen. (2) Die Rechte und Pflichten der Beteiligten sind ausschließlich in dieser Vereinbarung fest- gelegt. Mündliche oder schriftliche Nebenabreden zu dieser Vereinbarung zwischen den Vertragsparteien bestehen zum Zeitpunkt der Unterzeichnung der Vereinbarung nicht. (3) Erfüllungsort ist Ravensburg; Gerichtsstand ist das zuständige Verwaltungsgericht. § 13 Wirksamkeit, Inkrafttreten (1) Diese Vereinbarung bedarf nach § 25 Absatz 5 GKZ der Genehmigung der Rechtsauf- sichtsbehörde. (2) Die Vereinbarung ist gemeinsam mit der rechtsaufsichtsbehördlichen Genehmigung von sämtlichen Mitgliedsgemeinden nach den für ihre Satzungen geltenden Vorschriften öf- fentlich bekannt zu machen. Eine Änderung oder Aufhebung der Vereinbarung ist mit der Genehmigung, sofern eine erforderlich ist, von den Beteiligten öffentlich bekanntzuma- chen. Die öffentliche Bekanntmachung ist der Stadt Ravensburg unverzüglich nachzuwei- sen. Die Kosten für die Bekanntmachung behalten die Mitgliedsgemeinden auf sich. (3) Die Vereinbarung wird gemäß § 25 Absatz 6 Satz 2 GKZ am Tag nach der letzten öffent- lichen Bekanntmachung der Vereinbarung mit der Genehmigung der Rechtsaufsichtsbe- hörde rechtswirksam, frühestens jedoch am 01.07.2023. (4) Die Stadt Ravensburg teilt der Zentralen Geschäftsstelle beim Landesamt für Geoinfor- mation und Landentwicklung Baden-Württemberg die Bildung des gemeinsamen Gut- achterausschusses nach § 1 Absatz 1 Satz 2 GuAVO mit den Angaben nach § 15 Absatz 3 GuAVO unverzüglich nach Inkrafttreten dieser Vereinbarung mit. § 14 Salvatorische Klausel Sollten einzelne Bestimmungen dieser Vereinbarung unwirksam sein oder werden, so wird dadurch die Wirksamkeit der übrigen Vereinbarung nicht berührt. Die Mitgliedsgemeinden ver- pflichten sich, die unwirksamen Bestimmungen durch rechtlich zulässige Bestimmungen zu ersetzen, die der unwirksamen Bestimmung in Interessenlage und Zweck am Nächsten kom- men. Dasselbe gilt, wenn sich während der Laufzeit der Vereinbarung ergibt, dass die Verein- barung durch weitere Bestimmungen ergänzt werden muss. § 15 Ausfertigungen Von dieser Vereinbarung werden folgende Ausfertigungen erstellt: eine für die Stadt Ravensburg jeweils eine für jede abgebende Gemeinde eine für die Rechtsaufsichtsbehörde (Regierungspräsidium Tübingen) Ravensburg, 24.04.2023 gez. Oberbürgermeister Dr. Daniel Rapp für die Stadt Ravensburg gez. Bürgermeister Patrick Bauser für die Gemeinde Altshausen gez. Bürgermeister Matthias Burth für die Stadt Aulendorf gez. Oberbürgermeister Matthias Henne für die Stadt Bad Waldsee gez. Bürgermeister Günter A. Binder für die Gemeinde Baienfurt gez. Bürgermeisterin Simone Rürup für die Gemeinde Baindt gez. Bürgermeisterin Manuela Hugger für die Gemeinde Berg gez. Bürgermeister Helmfried Schäfer für die Gemeinde Bergatreute gez. Bürgermeister Peter Wetzel für die Gemeinde Boms gez. Bürgermeister Roland Haug für die Gemeinde Ebersbach-Musbach gez. Bürgermeister Oliver Spieß für die Gemeinde Fronreute gez. Bürgermeister Jochen Currle für die Gemeinde Guggenhausen gez. Bürgermeister Volker Restle für die Gemeinde Horgenzell gez. Bürgermeister Roland Haug für die Gemeinde Hoßkirch gez. Bürgermeister Roland Fuchs für die Gemeinde Königseggwald gez. Bürgermeister Jochen Currle für die Gemeinde Unterwaldhausen gez. Oberbürgermeister Clemens Moll für die Stadt Weingarten gez. Bürgermeister Daniel Steiner für die Gemeinde Wolpertswende Ebenweiler, 02.05.2023 gez. Bürgermeister Tobias Brändle für die Gemeinde Ebenweiler gez. Bürgermeisterin Yvonne Heine für die Gemeinde Riedhausen gez. Bürgermeisterin Sandra Flucht für die Gemeinde Wilhelmsdorf Altshausen, 19.04.2023 gez. Bürgermeister Artur Rauch für die Gemeinde Eichstegen gez. Bürgermeister Timo Egger für die Gemeinde Fleischwangen[mehr]

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            Zuletzt geändert: 20.06.2023
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            Aus der öffentlichen Gemeinderatssitzung vom 27. Februar 2024 wird folgend berichtet und die gefassten Beschlüsse bekannt gegeben: Bekanntgabe nichtöffentlich gefasster Beschlüsse Aus der nicht öffentlichen Gemeinderatssitzung vom 23. Januar 2024 ist nichts bekannt zu geben. Bericht der Bürgermeisterin - Wohncontainer Friesenhäusler Straße: Die Belegung ist im Februar 2024 erfolgt. 50 Männer zwischen 20 und 60 Jahren sind eingezogen. - Dorfplatz: Insgesamt 13 neue Parkplätze im Bereich der barrierefreien Bushaltestelle und entlang der Küferstraße entstehen. Dies entspricht der gleichen Anzahl an Parkplätzen, die bisher gegenüber der Kreissparkasse vorhanden sind. Geruchsgutachten Sulpach Im Gremium wurde das Gutachten vorgestellt. Das Landratsamt Ravensburg und die Gemeinde Baindt stellen mit Schaffung dieses „Geruchsmodells Sulpach“ gleichzeitig auch die Grundlage für zukünftige Genehmigungsverfahren zur Verfügung. Sobald das Geruchsgutachten vorhanden ist, wird es auf die Homepage der Gemeinde eingestellt. Sanierung der Klosterwiesenschule Es wurde der aktuelle Stand der Sanierung vorgestellt. Der Gemeinderat nimmt den geänderten Bauzeitenplan sowie die erforderlichen Nachtragsvereinbarungen zur Kenntnis. Bauantrag zur Nutzungsänderung einer Einliegerwohnung in eine Ferienwohnung auf Flst. 115/16, Lavendelstraße 17 Der Gemeinderat fasst den Beschluss: Das gemeindliche Einvernehmen nach § 36 BauGB zur Nutzungsänderung einer Einliegerwohnung in eine Ferienwohnung und die dafür erforderliche Befreiung nach § 31 Abs. 2 BauGB wird nicht erteilt. Antrag auf Befreiung von den Festsetzungen des Bebauungsplanes "Breite mit 1. Änderung" zum Neubau eines Carports mit PV-Dach auf Flst. 209/5, Birkenstraße 6 Der Gemeinderat fasst den Beschluss: 1. Dem erforderlichen Befreiungsantrag von den Festsetzungen des Bebauungsplanes „Breite mit 1.Änderung“ wird das gemeindliche Einvernehmen erteilt. 2. Es ist ein Mindestabstand von 1,00 m zur Grundstücksgrenze in Richtung Straße zu wählen (Variante 1). Bauantrag zum Umbau und Erweiterung Erdgeschoss auf Flst. 111/11, Lilienstraße 40 und den erforderlichen Befreiungen von den Festsetzungen des Bebauungsplanes "Bei der Bronnenstube 4. Änderung" Der Gemeinderat fasst den Beschluss: Für die erforderlichen Befreiungen von den Festsetzungen des Bebauungsplanes „Bei der Bronnenstube 4. Änderung“ für die Überschreitung der Geschossflächenzahl und der Baugrenze durch die Terrasse und die Verlängerung des Vordaches wird das gemeindliche Einvernehmen erteilt. Bauantrag zur Fassadensanierung eines Bürogebäudes mit Vergrößerung des Windfangs und Erstellung einer Terrasse mit Überdachung auf Flst. 562/7, Am Föhrenried 7 und die erforderliche Befreiung von den Festsetzungen des Bebauungsplanes "Gewerbegebiet Mehlis 3. Änderung" Der Gemeinderat fasst den Beschluss: Dem Bauantrag und der erforderlichen Befreiung von den Festsetzungen des Bebauungsplanes für die Überschreitung der Baugrenze wird das gemeindliche Einvernehmen erteilt. Bauantrag zum Neubau einer unterkellerten Garage auf Flst. 701, Tulpenstraße 16 mit erforderlicher Befreiung von den Festsetzungen des Bebauungsplanes "Bei der Bronnenstube 1. Änderung mit 5. Änderung" Der Gemeinderat fasst den Beschluss: Dem Bauantrag und der erforderlichen Befreiung von den Festsetzungen des Bebauungsplanes wird das gemeindliche Einvernehmen erteilt. Gehöft Schachener Straße 100 wird zur erhaltenswerten Bausubstanz erklärt Der Gemeinderat fasst den Beschluss: Das Gebäude Schachener Straße 100 ist als besonders erhaltenswerte Bausubstanz einzustufen. Städtebaulich-räumliches Leitbild mit Zielbild Räumliche Entwicklung als Grundlage für die Neuaufstellung des Flächennutzungsplans 2040 des Gemeindeverbandes Mittleres Schussental (GMS) Der Gemeinderat fasst den Beschluss: Der Gemeinderat beauftragt die Vertreter der Verbandsversammlung des GMS: Das städtebaulich-räumliche Leitbild mit dem Zielbild für die räumliche Entwicklung wird beschlossen und ist Grundlage für die weitere städtebauliche Entwicklung im Gemeindeverband mit der konkretisierenden Ausarbeitung des Vorentwurfs des Flächennutzungsplans. Das landschaftsplanerische Leitbild wird beschlossen als Grundlage für die weitere landschaftsplanerische Entwicklung im Gemeindeverband. Beratung und Beschluss über die Globalberechnung (Beitragskalkulation) der Kanal-, Klär- und Wasserversorgungsbeiträge mit Wirkung zum 01.04.2024 - Änderung der Wasserversorgungssatzung und Änderung der Abwasserbeseitigungssatzung Der Gemeinderat fasst den Beschluss: 1. Der Globalberechnung für die Abwasserbeseitigung und die Wasserversorgung wird zugestimmt. Sie hat dem Gemeinderat bei der Beschlussfassung über die Beitragssätze vorgelegen. Die Gemeinde erhebt Beiträge für ihre öffentlichen Einrichtungen Abwasserbeseitigung und Wasserversorgung. 2. Die Globalberechnung für den Kanal-, Klär- und Wasserversorgungsbeitrag wird sowohl auf der Flächenseite als auch auf der Kostenseite auf einen Zeitraum bis einschließlich des Jahres 2035 ausgerichtet. Anfragen und Verschiedenes - Bauvorhaben Marsweilerstraße 18: Beim geplanten Bauvorhaben mit zwei Mehrfamilienhäusern wird vorerst nur eines der zwei Gebäude errichtet werden. - Spielplatz Kirche: Es wurde festgestellt, dass die Fläche des neuen Sinnesgartens bei der Kirche stark versiegelt ist. Die Gemeinde wird sich die Situation anschauen.[mehr]

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              Bekanntmachung_Nachtragshaushalt_2024.pdf

              Amtliche Bekanntmachung am 12.01.2024 1. Nachtragshaushaltssatzung der Gemeinde Baindt für das Haushaltsjahr 2024 Auf Grund der §§ 79 und 82 der Gemeindeordnung für Baden-Württemberg hat der Gemeinderat am 13.12.2023 die folgende Nachtragshaushaltssatzung für das Haushaltsjahr 2024 beschlossen: § 1 Ergebnishaushalt und Finanzhaushalt Mit dem Nachtragshaushaltsplan werden die voraussichtlich anfallenden Erträge und entstehenden Aufwendungen sowie die eingehenden Einzahlungen und zu leistenden Auszahlungen wie folgt festgesetzt: Bisher fest- gesetzte (Gesamt-) Beträge EUR Änderung um (+/-) EUR Neue festge- setzte (Gesamt-) Beträge EUR 1. Ergebnishaushalt 1.1 Ordentliche Erträge 13.475.400 555.000 14.030.400 1.2 Ordentliche Aufwendungen 14.299.250 287.500 14.586.750 1.3 Veranschlagtes ordentliches Ergebnis (Saldo aus 1.1 und 1.2) -823.850 267.500 -556.350 1.4 Außerordentliche Erträge 250.000 -100.000 150.000 1.5 Außerordentliche Aufwendungen 0 0 0 1.6 Veranschlagtes Sonderergebnis (Saldo aus 1.4 und 1.5) 250.000 -100.000 150.000 1.7 Veranschlagtes Gesamtergebnis (Summe aus 1.3 und 1.6) -573.850 167.500 -406.350 Bisher fest- gesetzte (Gesamt-) Beträge EUR Änderung um (+/-) EUR Neue festge- setzte (Gesamt-) Beträge EUR 2. Finanzhaushalt 2.1 Einzahlungen aus laufender Verwaltungstätigkeit 13.100.400 555.000 13.655.400 2.2 Auszahlungen aus laufender Verwaltungstätigkeit 12.915.050 287.500 13.202.550 2.3 Zahlungsmittelüberschuss/-bedarf des Ergebnishaushalts (Saldo aus 2.1 und 2.2) 185.350 267.500 452.850 2.4 Einzahlungen aus Investitionstätigkeit 9.349.350 120.000 9.469.350 2.5 Auszahlungen aus Investitionstätigkeit 12.733.400 120.000 12.853.400 2.6 Veranschlagter Finanzierungsmittelüberschuss /-bedarf aus Investitionstätigkeit (Saldo aus 2.4 und 2.5) -3.384.050 0 -3.384.050 2.7 Veranschlagter Finanzierungsmittelüberschuss/-bedarf (Saldo aus 2.3 und 2.6) -3.198.700 267.500 -2.931.200 2.8 Einzahlungen aus Finanzierungstätigkeit 5.250.000 0 5.250.000 2.9 Auszahlungen aus Finanzierungstätigkeit 300.000 0 300.000 2.10 Veranschlagter Finanzierungsmittelüberschuss/-bedarf aus Finanzierungstätigkeit (Saldo aus 2.8 und 2.9) 4.950.000 0 4.950.000 2.11 Veranschlagte Änderung des Finanzierungsmittelbestands, Saldo des Finanzhaushalts (Saldo aus 2.7 und 2.10) 1.751.300 267.500 2.018.800 § 2 Kreditermächtigung Der Gesamtbetrag der Kredite, deren Aufnahme zur Finanzierung von Investitionen und Investitionsförderungsmaßnahmen erforderlich ist, wird gegenüber der bisherigen Festsetzung nicht verändert. § 3 Verpflichtungsermächtigungen Der Gesamtbetrag der Verpflichtungsermächtigungen zur Leistung von Auszahlungen in künftigen Jahren für Investitionen und Investitionsförderungsmaßnahmen wird nicht verändert. § 4 Kassenkredite Der bisherige Höchstbetrag der Kassenkredite wird nicht geändert. § 5 Steuersätze Die Gemeindesteuern werden nicht geändert. § 6 Inkrafttreten Der Nachtragshaushalt 2024 tritt rückwirkend zum 01. Januar 2024 in Kraft. Die Bekanntmachung erfolgt aufgrund von § 81 Abs. 3 der Gemeindeordnung von Baden- Württemberg. Der Nachtragshaushalt liegt in der Zeit von Montag, den 15. Januar 2024 bis Dienstag, den 23. Januar 2024 (je einschließlich) im Rathaus, Zimmer 3.3 während der üblichen Dienstzeiten zur Einsichtnahme öffentlich aus. Die Nachtragshaushaltssatzung sowie die Haushaltssatzung mit Haushaltsplan ist zusätzlich auch online unter https://www.baindt.de/rathaus-buergerservice/gemeindeverwaltung/finanzen-der-gemeinde einsehbar. Mit Erlass vom 28.12.2023 (AZ 902.41) hat das Landratsamt Ravensburg die Nachtragshaushaltssatzung mit Nachtragshaushaltplan vom 13.12.2023 nicht beanstandet. Hinweis: Eine etwaige Verletzung von Verfahrens- oder Formvorschriften der Gemeindeordnung Baden-Württemberg oder aufgrund der Gemeindeordnung beim Erlass dieser Satzung wird nach § 4 Abs. 4 Gemeindeordnung unbeachtlich, wenn sie nicht schriftlich oder elektronisch innerhalb eines Jahres seit Bekanntmachung der Satzung unter Bezeichnung des Sachverhalts, der die Verletzung begründen soll, schriftlich gegenüber der Gemeinde geltend gemacht worden ist. Dies gilt nicht, wenn die Vorschriften über die Öffentlichkeit der Sitzung, die Genehmigung oder die Bekanntmachung der Satzung verletzt worden sind. Baindt, den 12.01.2024 gez. Simone Rürup, Bürgermeisterin[mehr]

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                Amtsblatt Jahrgang 2022 Freitag, den 16. September 2022 Nummer 37 Herausgeber: Gemeindeverwaltung, Marsweilerstr. 4, 88255 Baindt, Tel. (07502) 9406-0, Fax (07502) 9406-18, E-Mail: info@baindt.de, Homepage: www.baindt.de. Verantwortlich für den amtlichen Inhalt einschließlich der Sitzungsberichte und anderer Veröffentlichungen der Gemeindeverwaltung ist Bürgermeisterin Simone Rürup oder ihr Stellvertreter im Amt; für die kirchlichen Nachrichten das jeweilige Pfarramt; für die Vereinsnachrichten der jeweilige Verein; für den übrigen Inhalt der Redakteur, Katharina Härtel, Druck + Verlag Wagner GmbH & Co. KG. Herstellung/Vertrieb: Druck + Verlag Wagner GmbH & Co. KG, Max-Planck-Str. 14, 70806 Kornwestheim, Telefon (07154) 82 22-0, Telefax (07154) 82 22-15. E-Mail Anzeigen: anzeigen@duv-wagner.de. Erscheint wöchentlich freitags. Aus organisatorischen Gründen muss sich die Redaktion Kürzungen vorbehalten. Beschaffung eines Notstromaggregats für die Feuerwehr Baindt Insbesondere flächendeckende und langandauernde Strom- ausfälle stellen zwischenzeitlich ein wichtiges Einsatzszena- rio für unsere Feuerwehr dar. Diesbezüglich wurden bereits vor einiger Zeit die Bürgermeisterinnen und Bürgermeister aus dem Landkreis Ravensburg sowie die Feuerwehrkom- mandanten entsprechend sensibilisiert. Zudem wurde auf Landkreisebene eine spezielle Fachberatersparte „Strom- versorgung“ eingerichtet. Die Gemeinde Baindt hat hier entsprechend reagiert und für die Kommune ein 60 kVA-Aggregat beschafft. Mit ei- nem Notstromaggregat kann im Fall einer Katastrophen- lage, bei der die allgemeine Stromversorgung längerfristig ausfällt, mobil Strom erzeugt werden. Ein solches Gerät hat einen Motor und einen Generator. Stationiert ist dieses bei der Freiwilligen Feuerwehr Baindt und dient unter anderem der Einspeisung in das Feuerwehrhaus bei entsprechenden kritischen Schadenslagen. Ein Notstromaggregat ist kein voll- ständiger Ersatz für eine funktio- nierende Netzversorgung, jedoch kann damit eine Mindestnotstrom- versorgung gewährleistet werden, damit zum Beispiel der Austausch zwischen der Katastrophenschutz- behörde und den Rettungsorgani- sationen möglich bleibt. An dieser Stelle ist zu bemerken, dass Baindt die Wasserversorgung betreffend, in der außerordentlich glücklichen Lage ist, dass aufgrund des Gefälles der Quelle zur Abnahmestelle kein Strom benötigt wird.. Ihre Gemeindeverwaltung Bürgermeisterin Simone Rürup mit Feuerwehrkommandant Roland Bucher Neues Notstromaggregat Technische Daten des Notstromaggregates: - Eisemann 60015 | 60 kvA - 160 l Dieseltankvolumen - 7,6 l/h bei 50 Prozent - 10,0 l/h bei 75 Prozent - externes Betankungsset - Umfeldbeleuchtung - IT/TN-Umschaltung für das Feuerwehrhaus Seite 2 Amtsblatt der Gemeinde Baindt Nummer 37 Sporthalle wurde am 12. September 2022 erneut verwüstet Am vergangenen Montag, wurde von umsichtigen Sportlern unserer Tischtennisab- teilung und von den Seniorensportlerinnen und Sportlern beim Training in der Sport- halle festgestellt, dass die Notausgangstür offen stand und so präpariert war, dass sie nicht ganz ins Schloss fallen konnte und somit von außen zu öffnen war. In der Halle waren Sportgeräte wild verteilt, ein Stab und ein Kegel lagen kaputt am Boden. Anzeige gegen Unbekannt wurde bei der Polizei erstattet. So wie es den Anschein hatte, wurde diese Aktion eher von jüngeren Personen durchgeführt. Sollte Ihnen etwas aufgefallen sein, dass uns einen Hinweis auf die Täterinnen oder Täter gibt, sind wir dankbar für Ihre Rückmeldung an Frau Franka Maurer (E-Mail: f.maurer@baindt.de, Tel. Nr.: 07502 9406-40). Es ist traurig, dass wenige Personen unser aller Eigentum mutwillig zerstören und einen absolut unnötigen Schaden verursachen. Ihre Gemeindeverwaltung Sommerferienbetreuung 2022 Auch dieses Jahr fand in der 1., 5. und 6. Sommerferienwoche die Ferienbetreuung in der Klosterwiesenschule statt. Ein buntes und viel- fältiges Programm wurde den Kindern geboten: es reich- te von einer Reise durch verschiedene Länder, über Sport und Spiel, Bastelan- gebote bis hin zu ver- schiedenen Ausflü- gen in die Natur und zum Abschluss gab es eine Disko. Ein schöner und aufregender Sommer geht zu Ende und wir sagen Danke an die netten Betreuerinnen und wünschen den Kindern einen guten Start in das neue Schuljahr. Stefanie Nandi und Alexandra Neubrand Nummer 37 Amtsblatt der Gemeinde Baindt Seite 3 Amtliche Bekanntmachungen Gemeindehaushalt - Doppelhaushalt 2023/2024 – Aufruf zur aktiven Bürger- beteiligung – Bürgerhaushalt Baindt Mit dem Ausbau der Bürgerbeteiligung wollen wir Ihr In- teresse an der Gestaltung Baindts und Ihr persönliches Engagement wecken und stärken. Wir bieten Ihnen erneut die Möglichkeit, zu Haushalts- themen konkrete Vorschläge zu unterbreiten, welche wir anschließend dem Gemeinderat vorlegen werden. Die im Gemeinderat bereits am 13.09.2022 ersten eingebrach- ten Investitionen 2023/2024 stehen im Internet unter der Rubrik Haushaltsplan 2023/2024 unter https://www.baindt.de/rathaus-buergerservice/ verwaltung/finanzen-der-gemeinde zur Einsicht bereit. Der Gemeindehaushalt hat Einfluss auf die Lebensqua- lität der Bürgerinnen und Bürger in Baindt. Gemeinderat und Verwaltung engagieren sich bei der Vorberatung und Verabschiedung des Haushaltes jedes Jahr, um die rich- tigen Entscheidungen für die Zukunftsfähigkeit unserer Gemeinde zu treffen. Sie werden aufgerufen Vorschläge bzw. Einsparungen dem Gemeinderat zu unterbreiten, um künftig die zur Verfügung stehenden Haushaltsmit- tel noch treffsicherer einsetzen zu können. Es ist wichtig, Einladung zum Ehrenamtsfest Liebe Bürgerinnen und Bürger, zum Ehrenamtsfest der Gemeinde Baindt am Freitag, 16. September 2022 um 20:00 Uhr in der Schenk-Konrad-Halle lade ich Sie herzlich ein. Ab 19:30 Uhr begrüßen wir Sie zu einem kleinen Sektempfang. An diesem Abend werden neben den erfolgreichen Baindter Sportlerinnen und Sportlern auf regionaler Ebene, Landes- oder Bundesebene, auch langjährige Blutspenderinnen und Blut- spender sowie Personen geehrt, die sich in besonderem Maße in unserer Gemeinde in einem Verein oder in einer sonstigen Institution ehrenamtlich engagieren und ihre freie Zeit für das Gemeinwohl einsetzen. Neben dem offiziellen Teil soll dieser Abend vor allen Dingen Gelegenheit bieten, bei Geträn- ken und Häppchen ins Gespräch zu kommen und es einfach nett miteinander zu haben. Es ist mir ein Anliegen, unseren Baindterinnen und Baindtern, die sich in besonderer Weise für unsere Mitmenschen einsetzen, Danke zu sagen. Auch oder gerade unter den zum Teil schwierigen Bedingungen in der Pandemie haben sie bewiesen, dass das größte Vermögen einer Kommune ihre Bürgerinnen und Bürger sind. Über Ihr Kommen und auf einen geselligen Abend freue ich mich! Ihre Simone Rürup Bürgermeisterin !!!Endlich wieder Basar in Baindt!!! am 24.09.2022 von 9.30 bis 12 Uhr in der Schenk-Konrad-Halle in Baindt Die Kundennummer Vergabe beginnt am 10.9.22 unter basar-baindt@gmx.de Die aktuellen Infos findet Ihr immer auf Facebook Kinderbasar Baindt. Es geht auch ohne Facebook Konto. Für das leibliche Wohl sorgt die Jugendfeuerwehr Baindt. Seite 4 Amtsblatt der Gemeinde Baindt Nummer 37 dass wir das Geld der Bürgerinnen und Bürger möglichst effizient einsetzen und im Sinne intergenerativer Gerech- tigkeit nicht mehr ausgeben als wir einnehmen. Die wirtschaftlichen und finanziellen Folgen des Ukrai- ne Krieges bedeuten aufgrund der Inflation und Liefer- engpässen einen deutlichen Anstieg der Ausgaben und gleichzeitig wegen geringerem Wachstum ein Rückgang der Steuereinnahmen auch in Baindt. Die Inflation infolge des Ukrainekriegs trifft viele Privatleu- te und viele Wirtschaftsbetriebe, aber ebenso Kommunen. Hinzu kommen Unwägbarkeiten und allgemein steigende Kosten für die öffentliche Hand. Dem Gemeinderat stehen daher im Herbst intensive Beratungen ins Haus. Die Ent- wicklung der Haushaltsjahre 2023 - 2024 ist deshalb durch steigende Aufwendungen (Inflation verbunden mit hohen Energie- Materialpreissteigerungen, Ukrainekonflikt, Rezes- sion) gekennzeichnet, denen Einnahmen gegenüberstehen, die zwar stagnieren, jedoch den coronabedingten Einbruch von 2021 weiterhin nicht kompensieren können. In der Fol- ge wird der Ergebnishaushalt im Finanzplanungszeitraum weiterhin in keinem Jahr seine Aufwendungen durch die erwirtschafteten Erträge decken können, sondern muss evtl. sogar teils erhebliche Mittelbedarfe verzeichnen. Die Ergebnisse werden allen zugänglich veröffentlicht und dienen der Politik als Entscheidungsgrundlage bei den Haushaltsberatungen 2023/2024. Ihre Vorschläge bzw. Anregungen reichen Sie bitte bis spätestens 07.10.2022 bei Kämmerer Herrn Abele, E-Mail: wolfgang.abele@baindt.de bzw. (Tel. 07502-9406-20) ein. Wir freuen uns auf Ihre Anregungen und eine sachliche Diskussion. Ihre Gemeindeverwaltung Baindt Wichtige Hinweise für die Grundsteuererklärung Liebe Bürgerinnen und Bürger, für die neue Grundsteuer muss das Finanzamt alle Grundstü- cke in Baden-Württemberg zum Stichtag 1. Januar 2022 neu bewerten. Eigentümerinnen und Eigentümer müssen dafür eine vollständige Grundsteuererklärung abgeben. Unterstüt- zung bei der Erklärungsabgabe bieten die Infoschreiben, die an alle privaten Eigentümerinnen und Eigentümer verschickt wurden. Auf unserer Homepage unter www.baindt.de/ grundsteuer finden Sie die wesentlichen Informationen und Hilfestellungen zum Thema Grundsteuerreform vor Ort. Die aktuellen Bodenrichtwerte, Grundstücksgrößen können über das Geoportal bezogen werden. Des Weiteren erhalten Sie hilfreiche Anleitungen zur Nutzung des Geoportals. Die Abgabefrist für das Grundvermögen (Grundsteuer B) endet am 31. Oktober 2022. Die Infoschreiben für land- und forstwirtschaftliche Be- triebe (Grundsteuer A) werden später versendet. In diesen Fällen kann man mit der Abgabe der Feststellungserklä- rung bis zum Erhalt des Schreibens warten. Die Grundsteuererklärung ist grundsätzlich elektronisch einzureichen. Das geht über „Mein ELSTER“. Das Pro- gramm führt Schritt für Schritt durch die Erklärung. Bei fehlerhaften Eingaben weist „Mein ELSTER“ direkt darauf hin. Hilfestellung bieten die ELSTER-Ausfüllanleitungen. Der Erklärung sind die Verhältnisse auf den Hauptfest- stellungszeitpunkt 01. Januar 2022 zu Grunde zu legen. Bei einer Veräußerung ab 2022 ist zur Erklärungsabgabe gegenüber dem Finanzamt verpflichtet, wer zum Stich- tag 01. Januar 2022 Eigentümer des Grundbesitzes war. Ihr Steueramt Baindt Nikolausmarkt Wir möchten dieses Jahr wieder einen Nikolausmarkt durchführen, vorbehaltlich der Coronaverordnung zu diesem Zeitpunkt. Wir freuen uns darauf, wieder einen schönen Tag auf dem Nikolausmarkt miteinander zu verbringen. Anmeldungen zur Teilnahme können abgegeben werden. Bitte verwenden Sie hierfür das auf Seite 5 abgebildete Anmeldeformular. Der diesjährige Nikolausmarkt soll stattfinden am Samstag, den 26. November 2022 von 11 Uhr bis 18 Uhr Ein Hinweis: Beim Nikolausmarkt darf kein Einweggeschirr verwen- det werden. Interessenten werden gebeten, sich bis spätestens 31. Ok- tober 2022 auf dem Rathaus bei Frau Heine, Telefon 07502/9406-17 oder per E-Mail: elvira.heine@baindt.de anzumelden. Notdienste Fachärztlicher Notfalldienst Tel.: 116 117 (kostenlose Rufnummer, ohne Vorwahl) Zahnärztlicher Notfalldienst Tel.: 01805 911-630 Notfallpraxis Ravensburg Oberschwabenklinik - St. Elisabethen-Klinikum Elisabethenstr. 15, 88212 Ravensburg Öffnungszeiten Sa, So und an Feiertagen 08 - 19 Uhr Notfallpraxis Ravensburg (Kinder) Der Kinderärztliche Bereitschaftsdienst im Landkreis Ravensburg bleibt in der Notfallpraxis am St. Elisa- bethen-Krankenhaus in Ravensburg. Eltern im Landkreis Ravensburg, die an den Wochenen- den und Feiertagen einen Kinderarzt benötigen, können sich weiterhin an die Kindernotfallpraxis am St- Elisa- bethen-Krankenhaus in Ravensburg wenden. Die bereits vermeldete Änderung zum 01.07.2022, wo- nach die Ärzte vorübergehend den Dienst in den eigenen Praxen anbieten, ist damit hinfällig geworden. „Wir sind froh, dass wir uns mit den Kinderärzten im Landkreis ei- nigen konnten, und die Notfallpraxis weitergeführt wer- den kann“, erläuterte der stv. Vorstandsvorsitzende der KVBW Dr. Johannes Fechner. Tierarzt Samstag, 17. September und Sonntag, 18. September Kleintiergesundheitszentrum Ravensburg Evidensia, Tel.: (0751) 36 31 40 - Telefonische Anmeldung erforderlich - (weiter auf Seite 6) Nummer 37 Amtsblatt der Gemeinde Baindt Seite 5 Anmeldeformular für den Nikolausmarkt 2022 Anmeldung bis 31.10.2022 Name: Verein: Adresse Telefonnummer: E-Mail: Wird privat verkauft oder verkaufen Sie für einen Verein? verkaufe privat verkaufe für Verein Was wird verkauft? (z. B. Gestricktes, Waffeln, Kaffee - bitte alles aufführen) Verkaufen Sie Alkohol? Bitte angeben in welcher Form, offen oder in Flaschen, z.B. Glühwein, Schnaps, Likör Einweggeschirr darf nicht verwendet werden. Ja - …………………………………………. offen in Flaschen …………………………………….. Nein Art des Verkaufsstands Standgebühr: Nikolaushütte 10 € Eigener Stand 5 € Nikolaushütte der Gemeinde Ja Nein eigener Pavillion anderer Stand - …………………………… Standgröße: ………………………………….. Benötigen Sie Strom? Ja Strom .. Starkstrom Nein Welche elektrischen Geräte werden von Ihnen verwendet? KW Zahl pro Gerät Heizlüfter nicht gestattet Hinweis: Es drüfen nur elektrische Geräte verwendet werden, die vorher von einem Elektriker geprüft und mit Prüfsiegel versehen sind. ✄ ✄ Seite 6 Amtsblatt der Gemeinde Baindt Nummer 37 (Festnetz kostenfreie Rufnummer Tel.: 0800 00 22 833, Homepage: www.aponet.de) Samstag, 17. September Achtal-Apotheke in Baienfurt, Ravensburger Straße 6, Tel.: (0751) 5 06 94 40 Sonntag, 18. September Altdorf-Apotheke in Weingarten, Zeppelinstraße 5, Tel.: (0751) 4 37 99 Organisierte Nachbarschaftshilfe Baindt Einsatzleitung: Frau Petra Maucher, Tel.: 62 10 98 Malteser Ravensburg-Weingarten Hausnotruf und Mahlzeitendienst, Tel.: (07 51) 36 61 30 Deutsches Rotes Kreuz Kreisverband Ravensburg e.V. • Hausnotruf und Mobilruf • DRK-Service Zeit (Hauswirtschaftlicher Unterstützungsdienst) • Menüservice für Senioren • Wohnberatung • Betreuungsgruppen für Menschen mit Demenz • Notruf 112 - Rettungsdienst Tel.: 0751/ 56061-0, Fax: 0751/ 56061-49 E-Mail: info@dkr-rv.de, Web: www.drk-rv.de Hospizbewegung Weingarten ∙ Baienfurt ∙ Baindt ∙ Berg e.V. Begleitung für schwerkranke und sterbende Menschen und ihre Angehörigen Hospiz Ambulant, Vogteistr. 5, Weingarten Telefon: 0751-180 56 382, Telefon: 0160- 96 20 72 77 (u.U. Anrufbeantworter, es erfolgt ein Rückruf) Ansprechpartnerin Dipl.-Päd. Dorothea Baur Persönliche Sprechzeit: Montag 16-18 Uhr, Mittwoch 11-13 Uhr Donnerstag 11-14 Uhr und nach Vereinbarung E-Mail: hospiz-weingarten@freenet.de Homepage: www.hospizbewegung-weingarten.de Spendenkonto: KSK Ravensburg IBAN: DE39 6505 0110 0086 1381 92 Störungs-Rufnummer Strom Tel. 0800 3629-477 (kostenfrei) Internet netze BW https://www.netze-bw.de/kunden/netzkunden/service/ stoerungsmeldungen/index.html Bei Störung der Gasversorgung Telefon 0800/804-2000 Wasserversorgung Tel.: (0751) 40 00-919 und nach Dienstschluss Tel.: 0160 44 94 235 Hotline Müllentsorgerfirmen Veolia/ Hofmann Bad Waldsee (bei Fragen rund um die Leerung/Abfuhr) Tel.: 0800/35 30 300 Hotline Landratsamt Ravensburg (allg. Fragen zum Thema Müll, Behältergemeinschaften etc.) Tel.: (0751) 85-23 45 Ergänzende unabhängige Teilhabeberatung (EUTB) Ravensburg-Sigmaringen Beratung und Information zu Ansprüchen bei Teilhabeein- schränkung durch chronische Erkrankung und Behinderung. Schubertstr. 1, 88214 Ravensburg - Telefon 0751 99923970 - E-Mail: info@eutb-rv-sig.de Sozialstation St. Anna - Pflegebereich Baienfurt – Baindt – Marktplatz 4, 88255 Baienfurt, Tel. (0751) 4 67 96, E-Mail: sozialstation. baienfurt@stiftung-liebenau.de Lebensräume für Jung und Alt Dorfplatz 2/1, 88255 Baindt, Tel. (07502) 92 16 50, E-Mail Baindt: lebensraum.baindt@stiftung-liebenau.de Pflege, Betreuungsgruppen, Beratung, Essen auf Rädern in den Gemeinden Baienfurt, Baindt und Berg. Tel. 0751 36360-110 Wohl-Fühl-Treff Betreuungsgruppe für dementiell erkrankte Menschen bzw. für Menschen die einfach nur Geselligkeit suchen. Jeden Dienstag von 14 bis 17 Uhr im Dietrich-Bonhoeffer-Saal. Ihre Ansprechpartnerin: Brigitte Löffler, betreuung@sozialstation-schussental.de Maybachstr.1, Weingarten Abfallwirtschaft Vorübergehende Schließung des Wert- stoffhofs aufgrund von Bauarbeiten Liebe Baindterinnen, liebe Baindter, der Wertstoffhof Baindt bleibt aufgrund von Baumaßnah- men im Zusammenhang mit dem Nahwärmenetz vom 30.09.2022 bis voraussichtlich 21.10.2022 geschlossen. Die Schließung ist notwendig, um den reibungslosen Ab- lauf von Feuerwehreinsätzen im Notfall zu gewährleisten, da die normale Zufahrt zum Wertstoffhof aufgrund der Erdarbeiten nicht befahrbar ist und die Baustelle zur Si- cherheit abgesperrt werden muss. Während der Schließung können Sie gerne die umlie- genden Wertstoffhöfe zur Entsorgung Ihrer Wertstoffe nutzen. Wir bitten um Beachtung und bedanken uns für Ihr Ver- ständnis. Ihre Gemeindeverwaltung Hinweis: Die Grüngutannahme „Hofstelle Wöhr“ ist von der Schlie- ßung nicht betroffen und kann zu den bekannten Öff- nungszeiten angefahren werden. Nummer 37 Amtsblatt der Gemeinde Baindt Seite 7 Veranstaltungskalender Ob die im Nachfolgenden aufgeführten Veranstaltun- gen stattfinden, hängt von den dann geltenden Coro- na-Vorschriften ab. September 13.09. Gemeinderatssitzung Rathaus 14.09. Seniorentreff BSS 16.09. Ehrenamtsfest SKH 23.09. Vesper Impulse BSS 24.09. Kinderbasar SKH Oktober 02.10. Landjugend Dorfkindparty SKH 10.10. Vereinssitzung SKH 11.10. Gemeinderatssitzung Sitzungssaal 16.10. Heilig-Leiber-Fest kath. Kirche 21.10. SV Baindt JHV (verschoben Vereinsheim vom 30.09.) 22.10. Wendelinusfest Sulpach 26.10. Seniorentreff BSS 29.10. Musikverein Musikanten-Bierprobe SKH Kindergartenachrichten Kindergarten St. Martin Ein neues Kindergartenjahr hat begon- nen! Die Ferienzeit ist vorbei und wir starteten am 29.August gut erholt in das Kindergar- tenjahr 2022/2023. Die „Kleinen“ freuen sich jetzt die „Mittleren“ zu sein. Die Vorschüler sind stolz auf ihre neuen Aufgaben. Gemeinsam wurden schon tolle Ideen zu Gruppenzim- mergestaltung gesammelt und umgesetzt. In jeder Gruppe wählten die Kinder ein neues Geburtstagsthe- ma aus. Das ganze Team freut sich auf die kommende Zeit mit vielen „alten“ und „neuen“ Kindern und ihren Familien. Schulnachrichten SBBZ Sehen SPORT und SPENDE - sich und anderen etwas Gutes tun! Jeden Mittwoch in Baindt: Sport im Freien - bei Wind und Wetter für einen guten Zweck! Ausgleichsgymnastik für Einsteiger und sportlich Aktive mit Barbara Lyszus. Neuer Kurs ab 21.09.! Der Erlös kommt dem Förderverein des SBBZ zu Gute! Nähere Infos unter Tel.: 07502/912366, Petra Hoyer Spendenübergabe am SBBZ Sehen Klosterwiesenschule Baindt Neues aus der Klosterwiesenschule Herzlich willkommen zum neuen Schul- jahr 2022 - 2023! Das Kollegium und die Mitarbeiter*innen haben unsere Klassen nach intensiver Vorbereitung in Empfang genommen und willkommen geheißen. Unsere Schule Auch in diesem Jahr hat unsere Schule acht Klassen, die jeweils von +/- 22 Kindern besucht werden. Lediglich die beiden dritten Klassen sind unter zwanzig Schüler*innen. Insgesamt starten wir mit 174 Schüler*innen in das neue Schuljahr. Unser Schulteam Verabschieden mussten wir uns von unserer Referendarin Frau Bianca Schultes, die ganz hervorragende Prüfungen ablegen konnte und nun ihren Dienst am SBBZ Sehen in Baindt antritt. Für ein Schuljahr müssen wir Frau Maud Siegert an die Grundschule Weststadt ausleihen. Wir sind gespannt, was sie in einem Jahr Neues mitbringt... Herzlichen Dank an die Beiden! Unsere diesjährigen Klassenlehrerinnen: 1a Frau Stuberg 1b Frau Weidlich 2a Frau Staudacher-Rall 2b Frau Schreiber 3a Frau Pechar 3b Frau Murr 4a Frau Brugger 4b Frau Rieger Unsere diesjährigen Fachlehrerinnen: Frau Cichon Frau Gall (Referendarin) Frau Heberling Frau Holweger Frau Steidle Frau Lehmann (Gemeinderefentin) Pädagogische Assistentin: Frau Petrino Schulsozialarbeiterin: Frau Nandi Hausmeister: Herr Tasyürek Von 7.45 Uhr bis 12.15 Uhr steht Ihnen unsere Schulsekre- tärin Frau Mohring mit Rat und Tat zur Seite. Das Betreuungsteam unter der Leitung von Frau Neu- brand kümmert sich liebevoll und engagiert um Ihr Kind. Auch das Aula-Team unter der Leitung von Frau Misch- kowski freut sich ebenfalls sehr. Seite 8 Amtsblatt der Gemeinde Baindt Nummer 37 Baustelle - Schulweg Vergangene Woche wurden die Baustellenzäune am Blauen Haus errichtet mit der Folge, dass der Zugang von der Maybachstraße für Fußgänger gesperrt wurde. Ich wünsche allen am Schulleben Beteiligten viel Freude! Amelie Heberling, Rektorin Zur Information Agentur für Arbeit Konstanz-Ravensburg Ausbildung meets Club Kantine Jetzt noch Ausbildungsplätze für 2022 sichern Noch immer sind rund 1.000 Ausbildungsstellen im Land- kreis Ravensburg unbesetzt. Am Dienstag, 20. September, wird deshalb ab 17:00 Uhr eine besondere Lehrstellenver- mittlung angeboten. Unter dem Motto „unsere Jugend- lichen da abholen, wo sie sind“ verwandelt sich der Club Kantine, am alten Gaswerk in Ravensburg zum Veran- staltungsort für die Last-Minute- Ausbildungsbörse. Der Ort, an dem sich Jugendliche gerne treffen, wird somit zum Ort für die erste wichtige berufliche Entscheidung. Die Jugendlichen können sich über die alle freien Lehrstellen informieren und auch direkt bei den anwesenden Firmen- vertreten aus verschiedenen Branchenbereichen bewerben. Sie haben zudem die Möglichkeit, sich von den Ausbildungs- beratern der Kammern, der Berufsberatung der Agentur für Arbeit und des Landkreises beraten zu lassen. „Es ist noch nicht zu spät. In fast allen Berufen ist der Ein- stieg auch jetzt noch möglich. Kommt vorbei und macht euch schlau!“, so Simon Weber, Teamleiter der Berufs- beratung im Landkreis Ravensburg. Die Veranstaltung dauert bis 21 Uhr. Im zweiten Teil des Abends gibt’s dann wieder dass, was in der Kantine üblicherweise stattfin- det: DJ Sounds & Live Act. Vorbeikommen lohnt allemal. Die Last-Minute-Ausbildungsbörse ist eine gemeinsame Veranstaltung der IHK Bodensee-Oberschwaben, des Landkreis Ravensburg, der Handwerkskammer Ulm so- wie der Agentur für Arbeit Konstanz-Ravensburg. Klimaschutz - einfach machen! Willkommen in unserer Rubrik „Klimaschutz - ein- fach machen“. Hier möch- ten wir in regelmäßigen Abständen Anregungen geben, wie wir uns einen klimaschonenderen Lebensstil aneignen können. Denn in der Summe haben unsere täg- lichen Entscheidungen und Verhaltensmuster enorme Auswirkungen - im negativen wie im positiven Sinne! Viele Tipps und Infos für eine klima- schonende Lebensweise sowie Gut- scheine zum Ausprobieren finden Sie auch im kostenlosen Klimasparbuch, das vom Gemeindeverband Mittleres Schussental gemeinsam mit dem Ver- ein für ökologische Kommunikation, oekom e. V., herausgegeben wird. Schauen Sie mal rein - es lohnt sich! Sie finden das Taschenbuch in vielen Ausgabestellen und in allen Rathäusern der Verbandsgemeinden des Mittleren Schussentals (Ravensburg, Weingarten, Baienfurt, Baindt, Berg). Die Ausgabestellen sowie das Klimasparbuch als kostenloses e-book finden Sie hier: https://gmschussental.de/klimasparbuch Das Klimasparbuch kann auch direkt beim Gemein- deverband Mittleres Schussental (klimasparbuch@ gmschussental.de) angefordert werden. Tipp 42: Alles nur Fassade? Wussten Sie, dass sich mit einer guten Fassa- dendämmung über 20 Prozent der Heizkosten einsparen lassen? Warme Luft steigt nach oben. Das sollte aber spätestens bei der obersten Geschossdecke oder beim Dach ein Ende finden. Auch wenn die Kellerdecke gut isoliert ist, können Sie fünf bis zehn Prozent Ihrer Heizkosten einsparen. Al- les, was Sie über die Wärmedämmung wissen müssen, finden Sie in dieser Übersicht: (https://www.co2online.de/modernisieren-und-bauen/ daemmung/einfuehrung-waermedaemmung). Hier gibt es Informationen über Maßnahmen, Material, Kosten, häufige Fragen und mehr zum Thema Hausdä- mmung. Alle Informationen sind natürlich unabhängig und nicht-kommerziell ausgerichtet. Onlinebeteiligung Klimamobilitätsplan Sie wollen die Zukunft der Mobilität in unserer Region aktiv mitgestalten? Dann machen Sie mit bei der On- linebefragung zum Klimamobilitätsplan! Gefragt sind alle Bürgerinnen und Bürger von Baienfurt, Baindt, Berg, Ravensburg und Weingarten. Es geht um Verbesserun- gen beim ÖPNV und fürs Radfahren - und um völlig neue Mobilitätslösungen. Jetzt gleich vormerken, denn Ihre Meinung ist wichtig! Befragungszeitraum: 16. September bis 3. Oktober Die Umfrage ist ab 16.09.2022 unter: greencity-experience.limequery.com /469481 abrufbar Mehr zum Klimamobilitätsplan erfahren Sie unter: https://gmschussental.de/klimamobilitaetsplan/ Wir freuen uns auf Ihre Teilnahme! Bildnachweis: Green City Experience GmbH Nummer 37 Amtsblatt der Gemeinde Baindt Seite 9 Pop-Up Aktion Klimamobilitätsplan Kommen Sie zu unserem Pop-up-Stand! An acht Stati- onen erfahren Sie Spannendes zu den Zukunftsplänen für die Mobilität in unserer Region. Genauer: Für Baindt, Baienfurt, Berg, Ravensburg und Weingarten. Denn am 16.9. beginnt die große Onlinebefragung zum Klimamo- bilitätsplan. An unseren Lastenrad-Ständen können Sie, Ihre Freunde, Familien oder Kollegeninnen und Kollegen Ihre Meinung abgeben (Stichworte Bälle, Incentives, Quiz- fragen) - und dann sind Sie bestens für die Onlinebefra- gung aufgestellt! Pop-Up-Aktion in Baindt Wo? Dorfplatz Baindt Wann? Samstag, den 17.09.2022 10:00 bis 12:00 Uhr Zu beachten? nur bei gutem Wetter! Die Termine und Standorte der Aktionen in den weiteren GMS-Kommunen, ebenfalls nur bei gutem Wetter, sind wie folgt: Berg, Brunnenplatz - Freitag, 16.09.2022 von 13:00 - 15:00 Uhr Baienfurt, Marktplatz - Freitag, 16.09.2022 von 16:00 - 18:00 Uhr Ravensburg, Marienplatz - Samstag, 17.09.2022 von 13:00 -15:00 Uhr Weingarten, Löwenplatz - Samstag, 17.09.2022 16:00 -18:00 Uhr Wir freuen uns auf Ihr Kommen! Bildnachweis: Green City Experience GmbH Forstamt Ravensburg - Fortbildung für Waldbesitzer Das Forstamt Ravensburg lädt Sie zu zwei Informations- veranstaltungen im Wald ein. • Freitag 23.09: 14:30 bis 17:00 Uhr Pflanzverfahren, Schutz der Pflanzen gegen Wildverbiss, Finanzielle Förderung der Pflanzung Treffpunkt: Bodnegg, Parkplatz an der Sporthalle • Freitag 30.09: 14:30 bis 17:00 Uhr Pflege von jungen Nadelholzbeständen Treffpunkt: Bad Wurzach, Parkplatz am Gottesberg (Karten zu den Treffpunkten siehe unter www.rv.de/ waldbesitzerinfo) Wir freuen uns auf Ihr Kommen! Gemeindeverwaltung Baindt Telefon (07502) 9406- 0 Fax (07502) 9406-18 E-Mail info@baindt.de Internet www.baindt.de Öffnungszeiten: Montag und Donnerstag 8:00 - 12:00 Uhr 14:00 - 16:00 Uhr Dienstag 8:00 - 13:00 Uhr 14:00 - 18:00 Uhr Mittwoch 8:00 - 12:00 Uhr Freitag 7:30 - 12:00 Uhr Direktdurchwahlnummern Bürgermeisterin Frau Rürup 9406-10 - Vorzimmer Frau Heine 9406-17 Fax 9406-36 Amtsblatt Frau Ziegler 9406-16/-0 Bauamt - Bauamtsleiterin Frau Jeske 94 06-51 Bauamt - Ortsbaumeister Herr Roth 94 06-53 Bauamt Frau Scheid 94 06-54 Bauamt - Klimakoordinator Hr. Florian Sascha Roth 0157 80661690 E-Mail: klima@b-gemeinden.de Bürgertheke Frau Brei/Frau Senff Passamt, An-/Abmeldung, 9406-12 Führerschein, Fischerei und 9406-13 Einwohnermeldeamt Herr Bautz 9406-14 Fundamt Frau Brei/Frau Senff 9406-12 Finanzverwaltung - Kämmerer Herr Abele 9406-20 - Kasse Herr Müller 9406-22 - Kasse Frau Weber 9406-24 - Wasser, Grundsteuer Frau Stavarache 9406-21 - Hunde-/ Gewerbesteuer Frau Winkler 9406-23 Gewerbeamt Frau Brei/Frau Senff 9406-13 Hauptamt Herr Plangg 9406-11 - Kindergarten - Ordnungsamt - Asylbetreuung Friedhofswesen Frau Heine 9406-17 Hallenbelegung SKH Frau Ziegler 9406-16/-0 Kindergartenabrechnung Frau Ziegler 9406-16/-0 Standesamt Frau Maurer 9406-40 Volkshochschule Frau Brei/Frau Senff 9406-13 Einrichtungen der Gemeinde Bauhof Herr Mohring 912130 Feuerwehrhaus 912134 Feuerwehrkommandant Herr Bucher 921690 Gemeindebücherei Frau Lins 94114-170 Schenk-Konrad-Halle Herr Forderer 0152 25613911 und 3373 Kindergärten - Sonne Mond und Sterne 94114-140 - St. Martin 2678 - Waldorfkindergarten 3882 Klosterwiesenschule - Rektorin Frau Heberling 94114-132 - Sekretariat Frau Mohring 94114-133 - Schulsozialarbeit Frau Nandi 94114 -172 - Schulhausmeister Herr Tasyürek 0178 4052591 - SBBZ Sehen Baindt 94190 Pfarrämter - Katholisches Pfarramt 1349 - Evangelisches Pfarramt (0751) 43656 - Kath. Gemeindehaus - Bischof-Sproll-Saal Anmeldung bei Fr. Moosherr (0751) 18089496 oder E-Mail: gudrun.moosherr@gmail.com Polizei - Polizeirevier Weingarten (0751) 803-6666 Notrufe - Polizei 110 - Feuerwehr, Notarzt, Rettungsdienst 112 Seite 10 Amtsblatt der Gemeinde Baindt Nummer 37 Sozialversicherung für Landwirtschaft, Forsten und Gartenbau Hinzuverdienstgrenze wird erhöht Ab 1. Oktober 2022 werden Renten wegen voller Erwerbs- minderung bei einem Hinzuverdienst bis 520 Euro in voller Höhe gewährt. Das Mindestlohnerhöhungsgesetz koppelt die Hinzuver- dienstgrenze ab 1. Oktober 2022 an die Geringfügigkeits- grenze. Das bedeutet, ein Hinzuverdienst wird einer Rente wegen voller Erwerbsminderung erst dann angerechnet, wenn mehr als monatlich 520 Euro erzielt werden. Bis Ende September gilt noch die alte Hinzuverdienstgrenze von monatlich 450 Euro. Für vorzeitige Altersrenten gilt grundsätzlich das Gleiche. Allerdings wird auf diese nach dem geltenden Infektions- schutzgesetz bis zum 31. Dezember 2022 kein Hinzuver- dienst angerechnet. Volkshochschule Weingarten Außenstelle Baindt Es sind noch Plätze frei!!! Nr. V3012-04W3 Neu Mamazeit - Energie tanken mit Yoga Marlies Schmid Ein Kurs zum Entspannen, Energie tanken, bei sich an- kommen. Sanftes Stretching und Atemübungen aus dem Yoga. Für den Beckenboden ist natürlich auch etwas da- bei. Ideal nach dem Rückbildungskurs oder später. Bitte mitbringen: Yogamatte und Kissen. Bei Bedarf: Decke und warme Socken. 8 - 10 Personen 8 Abende, 29.09.2022 - 24.11.2022 Donnerstag, 17:30 - 18:45 Uhr Dorfplatz 2/1, Dietrich-Bonhoeffer-Saal 65,30 € Nr. V3012-02W3 Vormittagskurs Mit Yoga stark durch den Winter Ganzheitliches Yoga in der indischen Tradition von Swami Sivananda Yvonne Jaudas, ausgebildete und zertifizierte Yogaleh- rerin (BYV) Tanke neue Energie mittels dynamischer Sonnengrüße, Yoga-Stellungen, Atemtechniken und Tiefenentspannung! Der Sonnengruß (Surya Namaskar) ist eine fließende Abfolge mehrerer Bewegungen und trainiert Kraft, Be- weglichkeit und Ausdauer. Die Körperstellungen (Asanas) stärken und fördern die Flexibilität des Körpers auf har- monische Weise: Mal langsam und besinnlich, mal dyna- misch und kraftvoll. Atemübungen (Pranayama) wirken stressreduzierend und harmonisieren das Atemsystem. Die abschließende Tiefenentspannung (Shavasana) bringt den Geist zur Ruhe und liefert Kraft für den Tag. Yoga entwickelt ein gesundes Körperbewusstsein, starke Muskeln, Entspannung und ein ruhiges Gemüt. Es gibt keine Voraussetzungen für die Teilnahme an die- sem Kurs. Jeder kann Yoga praktizieren, alle Übungen sind individuell anpassbar. Bitte mitbringen: Yogamatte und Kissen. Bei Bedarf: De- cke und warme Socken. 8 - 10 Personen 5 Vormittage, 13.01.2023 - 10.02.2023 Freitag, 07:45 - 09:30 Uhr Dorfplatz 2/1, Dietrich-Bonhoeffer-Saal 53,70 € Die verfügbaren Plätze einer Veranstaltung werden in der Reihenfolge des Anmeldungseingangs belegt. Bitte beachten Sie: Sie erhalten keine Anmeldungsbestäti- gung! Notieren Sie sich deshalb bitte Ihre Kurstermine. Sie erhalten nur eine Nachricht von uns, wenn alle Plätze eines Kurses bereits belegt sind, der Kurs nicht stattfindet oder sich die Kurszeit oder der Veranstaltungsort ändern. Anmeldung: - persönlich während den Öffnungszeiten - schriftlich (Formulare im Programmheft) - online über das Internet unter www.vhs-weingarten.de - telefonisch, wenn Sie bereits Kunde sind unter 07502/9406-12 Sozialversicherung für Landwirtschaft, Forsten und Gartenbau Extreme Trockenheit sorgt für gefährliche Gase im Maissilo Aufgrund der extremen Trockenheit in den vergangenen Wochen können sich vermehrt nitrose Gase in Silostöcken bilden. Die Gefahr eines lebensbedrohlichen Gasaustritts steigt daher an. Grund dafür sind die oftmals sehr hohen Nitratgehalte der Maisbestände nach anhaltender Trockenheit. Durch Wassermangel kann der aufgenommene Stickstoff in der Pflanze nicht umgesetzt und umgebaut werden und reichert sich in Form von Nitrat in der Pflanze an. Im Si- lierprozess wird das enthaltene Nitrat zu Nitrit umgebaut, es entstehen nitrose Gase. Diese haben eine gelblich bis orangeartige Farbe und sammeln sich an der Siloober- fläche bzw. in der Gärgashaube an. Für den Silierprozess sind nitrose Gase nicht schädlich, jedoch für Mensch und Tier. Werden die Gase eingeat- met, kann es zu Reizungen und Verätzungen von Augen, Nase und oberen Atemwegen kommen. In diesen Fällen ist unbedingt sofort ein Arzt aufzusuchen. Daher sollte auf keinen Fall das Gärgas abgelassen wer- den. Korrekturen von Sandsäcken und Folie sollten erst nach Absinken der Gärgashaube erfolgen. Im Laufe des normalen Gärprozesses von circa sechs bis acht Wochen wird das Gas abgebaut und das Silo kann gefahrlos geöff- net werden. Entweicht das Gas sichtbar aus dem Silo, soll- te dieser Bereich abgesperrt und nicht betreten werden. Weitere Informationen sowie ein Merkblatt finden sich auf der Internetseite www.svlfg.de (Suchbegriff: Nitrose Gase). Agentur für Arbeit Konstanz-Ravensburg Berufe nicht nur in Uniform Im Rahmen der Veranstaltungsreihe „Chancen nutzen“ fin- det am Donnerstag, den 22. September 2022 ab 13.30 Uhr, im Berufsinformationszentrum (BiZ) der Agentur für Ar- beit Ravensburg, Schützenstraße 69, unter dem Motto „Berufe nicht nur in Uniform“ ein Informationsnachmit- tag statt. Dabei geht es um Berufe bei der Bundespolizei, Bundes- wehr, Polizei sowie beim Zoll. Wer sich vorstellen kann, beruflich für die Sicherheit im Land zu sorgen, kann sich an diesem Nachmittag über Nummer 37 Amtsblatt der Gemeinde Baindt Seite 11 die Einstellungsvoraussetzungen und Eignungstests ein umfassendes Bild machen. Einstellungsberater geben Auskünfte über die jeweiligen Berufe in ihren Behörden. Der Wehrdienstberater der Bundeswehr ist ebenfalls an- wesend und informiert über Berufsausbildung, Fachhoch- schul- und Hochschulstudiengänge sowie über den Dienst als Soldat/in in allen Laufbahnen. Weitere Infos zum Veranstaltungsprogramm und den einzelnen Vorträgen sind über die Homepage der Bun- desagentur für Arbeit, www.arbeitsagentur.de, in der Ver- anstaltungsdatenbank rund um die Uhr abrufbar. Landkreis Ravensburg Flucht und Sexualisierte Gewalt Weltweit fliehen derzeit 100 Millionen Menschen vor Krieg. Seit dem 24. Februar kommen aktuell v.a. Frauen und Kinder aus der Ukraine in Deutschland an. Viele ihrer Männer und Väter sind (un)freiwillig beim Militär und in größter Gefahr. Betagte und kranke Familienangehörige sind oftmals nicht reisefähig. Auch wenn es teilweise bereits Rückreisebewegungen gibt, bleibt das Thema bei uns im Landkreis Ravensburg weiterhin aktuell. Frauen und Kinder aus der Ukraine sind bei uns angekommen und leiden häufig unter den Folgen der traumatischen Erfahrungen im Krieg und auf der Flucht, wo sie zusätzlich durch Sexualisierte Gewalt gefährdet waren und sind. „Frauen und Kinder auf der Flucht sind besonders wehr- los“, sagt Diana Henniges vom Hilfswerk „Moabit hilft“, und sind schon immer willkommen in Beratungsstellen. Sie können unterwegs überfallen, missbraucht oder ge- gen Hilfeleistung zu Geschlechtsverkehr gezwungen wer- den. Ihnen werden Unterkünfte gegen Geld, gegen Sex oder beides angeboten. Dabei kann es auch zu Sexueller Gewalt an ihren Kindern kommen: sie werden selbst zu sexuellen Handlungen gezwungen oder müssen zusehen, wie ihre Mütter missbraucht werden. Wichtig ist, derartige Übergriffe für möglich zu halten und im Kontakt (falls erforderlich mit Übersetzungshilfe) hell- hörig zu sein und fachliche Hilfe zu vermitteln. Schnelle Krisenintervention kann Gewalt stoppen und mögliche Traumafolgen wenigstens abmildern. Für Menschen in der Prostitution gibt es mobile Hilfe im Projekt MISA von Arkade e.V.: Eisenbahnstraße 30, Ravensburg, 0160 95057738. Frauen, die von Sexualisierter Gewalt betroffen sind, un- terstützt die Beratungs- und Interventionsstelle von Frauen und Kinder in Not e.V.: Römerstraße 4, 88214 Ravensburg, 0751 - 2 33 23. Zum Thema Sexualisierte Gewalt in Kindheit und Jugend bietet die Beratungsstelle Brennessel Hilfe und Unter- stützung an: Seestraße 2, 88214 Ravensburg, 0751 - 3978. Weitere Unterstützung gibt es durch Angebote des Land- ratsamtes Ravensburg: Landkreis Ravensburg, Kreishaus I, Friedenstraße 6, 88212 Ravensburg https://www.rv.de/ihr+anliegen/arbeit+und+soziales Kirchliche Nachrichten Katholische Kirchengemeinde St. Johannes Baptist Baindt Kath. Pfarramt • 88255 Baindt • Thumbstraße 55 17. September – 25. September 2022 Gedanken zur Woche Liebe und Humor Gibt es schließlich eine bessere For, mit dem Leben fertig zu werden als mit Liebe und Humor? Charles Dickens Samstag, 17. September 15.00 Uhr Baindt - Taufe von Tauriel 14.00 Uhr Baienfurt - kirchliche Trauung von Christina Geissler und Dominik Buck 17.00 Uhr Baienfurt - Taufe von Lucas 18.30 Uhr Baienfurt - Eucharistiefeier Sonntag, 18. September - 25. Sonntag im Jahres- kreis 10.00 Uhr Baindt - Eucharistiefeier (Pia und Alfons Hä- fele, Hans Elbs, Ludmilla und Rochus Illenseer, Adam Zimmermann, Julius Malsam, Apoloni und Ignaz Maslam, Magdalena und Johannes Merk, Josef Jerg, Magdalena und Klemens Braunagel, Karl Schnell, Jahrtag: Agathe Zimmermann) Dienstag, 20. September 07.50 Uhr Baindt - Schülergottesdienst Mittwoch, 21. September 09.00 Uhr Baienfurt - Eucharistiefeier 19.00 Uhr Baienfurt - Eucharistische Anbetung Donnerstag, 22. September 07.45 Uhr Baienfurt - Schülergottesdienst Freitag, 23. September 08.30 Uhr Baindt - Rosenkranz 09.00 Uhr Baindt - Eucharistiefeier Samstag, 24. September 18.30 Uhr Baindt - Wortgottesfeier mit Kommunionau- steilung († Christina und Wendelin Fetsch mit Angehörigen, Brunhilde Dreher, Adalbert Ber- ger, Franz und Eugen Schmidt, Anni und Eu- gen Maier, Josef Gresser, Anneliese Andrae, Familie Klenk mit Angehörigen, Familie Kau- tenberger mit Angehörigen, Hubert Fuchs) Caritas-Kollekte Sonntag, 25. September - 26. Sonntag im Jahrkreis 10.00 Uhr Baienfurt - Familiengottesdienst zum Ernte- dank als Wortgottesfeier mit Kommunionau- steilung Caritas-Kollekte 11.15 Uhr Baienfurt - Taufe von Felix Julian Seite 12 Amtsblatt der Gemeinde Baindt Nummer 37 Corona-Beschränkungen aufgehoben Es gelten daher in der vorderen Hälfte unserer Kirche weder Abstandsregeln noch Maskenpflicht. Im hinteren Drittel halten wir dagegen an der alten Ordnung fest mit der Bitte die markierten Plätzen zu benutzen und eine Maske zu tragen. Rosenkranzgebete im September Im September laden wir ganz herzlich ein zum Rosen- kranzgebet jeden Freitag um 8.30 Uhr vor dem Gottes- dienst. Sprechzeiten Pfarrer Bernhard Staudacher Nach telefonischer Vereinbarung (Tel. 912623) Thumbstraße 55, Baindt E-Mail-Adresse: bernhard-staudacher@gmx.de Sprechzeiten Gemeindereferentin Silvia Lehmann Nach telefonischer Vereinbarung Büro: Kirchstraße 8, Baienfurt Tel. 0751 / 5576199, (Tel. privat 943630) E-Mail-Adresse: Silvia.Lehmann@drs.de Sprechzeiten Gemeindereferentin Regina Willmes Nach telefonischer Vereinbarung Büro: Kirchstraße 8, Baienfurt Tel. 0751 / 56969624 E-Mail-Adresse: Regina.Willmes@drs.de Gemeindehaus St. Martin / Bischof-Sproll-Saal: Belegung und Reservierung Frau Gudrun Moosherr Tel. 0751-18089496 E-Mail: gudrun.moosherr@gmail.com Katholische Kirchenpflege Baindt: Frau Lucy Schellhorn (Kirchenpflegerin) Bankverbindung: KSK Ravensburg IBAN DE 4365 0501 1000 7940 0985 BIC SOLADES1RVB Kath. Pfarramt St. Johannes Baptist Thumbstr. 55, 88255 Baindt Pfarramtssekretärin Frau Christiane Lott Telefon 07502 - 1349 Telefax 07502 - 7452 Stjohannesbaptist.baindt@drs.de www.katholisch-baienfurt-baindt.de Öffnungszeiten Dienstag 09.30 Uhr - 11.30 Uhr Donnerstag 15.00 Uhr - 18.00 Uhr Freitag 09.30 Uhr - 11.30 Uhr Kath. Pfarramt Mariä Himmelfahrt Kirchstraße 8, 88255 Baienfurt Telefon 0751 - 43633 Telefax 0751 - 58812 kathpfarramt.baienfurt@drs.de Helferkreis Die Caritasflyer können im Pfarrbüro zu den Öffnungszeiten abgeholt werden. Gerechtigkeit? Strukturen verändern! Gerechtigkeit bedeutet für uns: Soziale Gerechtigkeit Manchmal ist direkte und unbürokratische Hilfe unmit- telbar vor Ort nötig. Darum bleibt die Hälfte der Spenden aus der Caritas-Sammlung in den Kirchengemeinden, sie sind ein ganz wichtiger Knoten im Hilfenetz. Sie können Ihre Spende überweisen auf das Konto der Katholischen Kirchenpflege Baienfurt oder noch einfa- cher: Sie bringen Ihre Spende im Pfarramt vorbei. Jede Spende ist willkommen. Ihr Pfarrer Bernhard Staudacher Katholische Kirchenpflege Baindt Spendenkonto IBAN: DE43 6505 01100079 400985 Kreissparkasse Ravensburg BIC: SOLADES1RVB Stichwort: Caritas-Herbstsammlung 2022 ÖKUMENE – gemeinsam als Christen Einladung zur Taizéandacht in Baindt Wir laden Sie alle recht herzlich ein zu unserer ökumenischen Taizéandacht am 26. Sep- tember 2022 um 19.00 Uhr in den Die- trich-Bonhoeffer-Saal in Baindt. Wir laden Sie herzlich ein und würden uns über Ihren Be- such sehr freuen. Nummer 37 Amtsblatt der Gemeinde Baindt Seite 13 Erwachsenenbildung der kath. und evang. Kirchengemeinde Baienfurt und Baindt impulse EINLADUNG ZUM BAINDTER VESPER Pflegestufe Null Mit ihrem neuen Programm „Die Quadratur des Greises“ Nach zwei Jahren Zwangspause wagen wir es wieder, ein Baindter Vesper zu organisieren. Wir konnten das oberschwäbische Rentnerquartett der Pflegestufe Null für den unterhaltsamen Teil des Abends gewinnen. Die Künstler selbst zu ihrem neuen Programm: „Eine Revue der Coronamonate, ein hintersinniger Ritt auf aber auch ein humorvolles Surfen zwischen den epide- mischen Wellen. Auch Menschliches, Allzumenschliches, wird zielgruppengerecht fiddlesophisch versimplifiziert ausgeleuchtet.“ Wie der Namen unserer Veranstaltung verrät, ist auch für das leibliche Wohl gesorgt. Am Freitag, 23.09.2022, um 18:00 Uhr im Bischof-Sproll-Saal in Baindt Unkostenbeitrag 12,00 € inkl. Vesper Anmeldung bis 19.09.2022 bei: Frau H. Kaminski: 07502-4103 / b.h.kaminski@gmx.de Frau A. Strehle 0160-97311633 / andreastrehle@t-online.de Evangelische Kirchengemeinde Baienfurt-Baindt Tel.: 0751/43656, Fax: 0751/ 43941; E-Mail-Adresse: pfarramt.baienfurt@elkw.de Homepage: www.evangelisch-baienfurt-baindt.de Pfarrbüro: Öschweg 32, Baienfurt, Tel.: 0751/ 43656 Pfarrer M. Schöberl Öffnungszeiten Di 7.00 - 9.00 + 13.00 - 15.00, Do 10.00 - 13.00 Uhr Wochenspruch: Lobe den HERRN, meine Seele, und ver- giss nicht, was er dir Gutes getan hat. Ps 103,2 Sonntag, 18. September 14. Sonntag nach Trinitatis 10.30 Uhr Baienfurt Kinderkirche im Ev. Gemeindehaus 10.30 Uhr Baienfurt Gottesdienst in der Ev. Kirche Montag, 19. September 20.00 Uhr Baienfurt Kirchenchorprobe im Ev. Gemein- dehaus Mittwoch, 21. September 15.30 -17.00 Uhr Baienfurt Konfi-Unterricht im Ev. Gemeindehaus Freitag, 23. September 18.00 Uhr Baindt BAINDTER VESPER, impulse, Pfle- gestufe Null, Bischof-Sproll-Saal Sonntag, 25. September 15. Sonntag nach Trinitatis 10.30 Uhr Baienfurt Vorstellungs-Gottesdienst der neu- en Kofi-8 in der Ev. Kirche 19.00 Uhr Baindt Taizéandacht im Dietrich-Bonhoef- fer-Saal Gedanken zur Woche Christus spricht: Was ihr getan habt einem von diesen meinen geringsten Geschwistern, das habt ihr mir getan. Diese Bibelstelle ist die überraschende Pointe des Gleich- nisses vom Weltgericht: Jesus identifiziert sich mit denen, die auf Beistand angewiesen sind. Die Hilfe, die diesen Menschen entgegengebracht wird, rechnet er so hoch an, als wäre ihm das höchstpersönlich geschehen. Jesus macht deutlich, dass nichts von ihm unbeachtet bleibt, wozu uns Gottes Liebe motiviert - die Hilfe kommt an, beim Mitmenschen und damit auch bei dem, der ihn und auch uns ins Leben gerufen hat. In seinen Augen ist jeder Mensch wertgeachtet und gese- hen - ein göttlicher Blick, der uns einlädt, hinzuschauen, wo wir gebraucht werden und zu helfen. Dazu segne uns Gott. - Ihr Pfarrer Martin Schöberl ------- Gottesdienst für Zuhause Unsere Gottesdienste aus der Kirche können in Echtzeit von zu Hause aus mit- gefeiert werden. Den jeweiligen Link dazu finden Sie auf unserer Homepage www. evangelisch-baienfurt-baindt.de. Der Got- tesdienst bleibt dann für 72 Stunden über unseren YouTube-Kanal abrufbar. ------- Kinderkirche Die Kinderkirche beginnt nach den Ferien wie- der am 18. September um 10.30 Uhr im Ev. Gemeindehaus in Baienfurt. Ihr seid herzlich eingeladen und wir freuen uns auf euch. ------- Suche Frieden und jage ihm nach Wir entwickeln Actionbound seit 2012 mit viel Herzblut. Ursprünglich als medienpädagogisches Projekt gestar- tet, wird Actionbound heute von vielen Menschen auf der Welt zu ganz verschiedenen Zwecken genutzt. Sicherlich ist auch für dich ein Anwendungsfall dabei - probier´s doch einfach mal aus © Actionbound Herzlich willkommen zu unserem Actionbound zum Thema Frieden. Es wartet ein Spaziergang durch Baindt/ Baienfurt mit Aufgaben, Informationen und Quizfragen auf dich. Viel Spaß! Scanne diesen Code mit der Actionbound-App, um den Bound zu starten. Seite 14 Amtsblatt der Gemeinde Baindt Nummer 37 Jubiläum Gratulationstermine Zu Jubiläen gratuliert unser Pfarrer gerne persönlich. Hierzu melden wir den Besuch bei Ihnen an. Leider fehlt uns oft der Telefoneintrag. Deshalb haben wir folgende Bitte: Wenn Sie keinen Telefoneintrag haben und einen Besuch des Pfarrers wünschen, melden Sie sich bitte bei folgen- den Anlässen: Geburtstage: 80., 90., 95., 100. Ehejubiläum: Goldene, Diamantene, Eiserne sowie Gnaden- hochzeit. Sie erreichen uns unter der Telefonnummer 0751 4 36 56 oder per E-Mail unter pfarramt.baienfurt@elkw.de Der Besuchsdienst kommt gerne bei folgenden Anlässen persönlich vorbei: 70., 75., 85., 91. - 94., 96. - 99. Geburtstag Sie erreichen den Besuchsdienst unter der Telefon- nummer 0751 5 25 01 oder per E-Mail unter p.neumann. sprink@gmx.de -------- Der Kreative Montag bietet an Anmeldungen bitte immer bis spätestens 4 Tage vor dem Termin Helga Kaminski Petra Neumann-Sprink Tel. : 07502-4103 Tel. : 0751-52501 b.h.kaminski@gmx.de p.neumann.sprink@gmx.d 19.09. Claudia Strittmatter: „Buchstaben-Collage auf Prägefolie“ 26.09. Sonja Tratzyk: „Saatbombe - blühende Explosion“ 03.10. Kein KM (Tag der deutschen Einheit) 10.10. Birgit Schwartz-Glonnegger: Aquarell „Somme- rende - Herbstbeginn“ 17.10. Peter Götze: „ Abstrakte Malerei“ 24.10. Linde Gerster: „Dies ist ein Herbsttag, wie ich kei- nen sah....“: lockeres Zeichnen mit Ölkreiden 31.10. Irmgard Schwarzat: „Individuelle Trauerkarten mit persönlichem Sinnspruch“ neue Kreationen Kreativer Montag im Die- trich-Bonhoeffer-Saal in Baindt, Dorfplatz 2/1 Wir beginnen - wenn nichts anderes angegeben ist - um 8.30 Uhr, Ende gegen 11.30 Uhr. Der Kostenbeitrag beträgt in der Regel 5,50 €; Material nach Verbrauch Christliche Brüdergemeinde Baienfurt (Baptisten) e.V. Baindter Str. 11, 88255 Baienfurt Homepage: www.baptisten-baienfurt.de E-Mail: info@baptisten-baienfurt.de Unsere Gottesdienste sind offen für Besucher und finden sonntags um 10 Uhr statt. Die regelmäßigen Veranstal- tungen als auch die Gottesdienste finden unter Einhaltung der aktuell geltenden Hygieneauflagen statt. Weitere Veranstaltungen werden auf der Homepage der Brüdergemeinde angekündigt. Vereinsnachrichten SVB sorgt in Hälfte zwei für klare Ver- hältnisse SV Baindt - SV Achberg 4:1 (0:0) Am 8. Spieltag der noch jungen Bezirksli- gasaison empfing der SV Baindt den SV Achberg an der heimischen Klosterwie- se, wobei das Team von Trainer Rädel nach nun bereits sechs Spielen ohne Niederlage den nächsten „Dreier“ einfahren wollte. Der Tabellenzwölfte aus Achberg, mit unter anderem zwei Spielen weniger, durfte allerdings nicht unterschätzt werden; so konnte sich das Team von Coach Haag in der Vorwoche beispielsweise knapp mit 2:1 gegen den SV Mochenwangen durchsetzen. Im Vergleich zum umkämpften Remis gegen den SV Bergatreute rück- ten auf Baindter Seite daher lediglich Wetzel und Tobias Szeibel neu in die Startelf. Der SVB erwischte gegen zu Beginn unaufmerksame Gäste den deutlich besseren Start und hätte nach zehn Minuten bereits mit 2:0 oder 3:0 führen können. Jedoch schob erst Dischl den Ball knapp am Tor vorbei (5.) und nur einige Augenblicke später scheiterte Boenke inner- halb von zwei Minuten zwei mal freistehend an Schupp (6.&7.). Im Anschluss fing sich die Defensive des SVA al- lerdings und es entwickelte sich ein munteres Spiel, wo- bei beide Teams mutig nach vorne spielten. Während die Gäste um Stürmer Goldbrunner vor dem Tor aber mehrmals die falsche Entscheidung trafen, war es wei- terhin die Baindter Mannschaft, die große Möglichkeiten auf den Führungstreffer ausließ. So jagte etwa Thoma das Leder aus fünf Metern an die Querlatte (31.), Marko Szeibel probierte es aus der Distanz (34.) und wenig spä- ter scheiterte nochmals Thoma, diesmal jedoch am auf- merksamen Gäste-Keeper (43.). Somit ging es mit einem 0:0 in die Halbzeitpause, in der Rädel seine Mannschaft zwar für ihren couragierten Auftritt lobte, sich aufgrund des Chancenwuchers jedoch mehr Überzeugung im Ab- schluss wünschte. Diese Worte nahm sich „Oldie“ Boenke wohl besonders zu Herzen. Nicht einmal dreißig Sekunden nach Wiederan- pfiff machte er eine stramme Hereingabe von Thoma geschickt im Strafraum fest und schloss anschließend gekonnt aus der Drehung ab. Der erste Versuch klatschte zwar noch an den Pfosten, den Abpraller verwandelte die Baindter Nummer 7 dann aber eiskalt zum 1:0 (46.). Der ersehnte erste Treffer war wie ein Dosenöffner für die ge- samte Baindter Offensivabteilung, die zehn Minuten spä- ter nachlegte. Nach einer schnellen Kombination aus der Baindter Abwehrkette heraus, wurde Boenke durch einen Diagonalball auf der rechten Seite freigespielt, welcher zu Dischl im Zentrum weiterleitete. Die Baindter Nummer 9 bedankte sich und schob mit seinem 5.Saisontreffer zum 2:0 ein. Die Weichen waren nun eigentlich auf Sieg gestellt. Doch nach einem unnötigen Foul an der eigenen Nummer 37 Amtsblatt der Gemeinde Baindt Seite 15 Strafraumgrenze, zirkelte Lau den daraus resultierenden Freistoß zum 2:1 in die Maschen und machte die Partie so nochmals spannend (59.). Diese Spannung sollte glück- licherweise aber nur fünf Minuten anhalten - nach einer einstudierten Eckballvariante von Dantona und Walser, fand letzterer mit seiner Hereingabe Marko Szeibel am zweiten Pfosten. Dessen Ablage in die Mitte musste Dischl nur noch zum 3:1 über die Linie drücken. Und auch am letzten Baindter Treffer sollte der starke Marko Szeibel nochmals beteiligt sein - nach eigener Balleroberung im Mittelfeld steckte er den Ball anschließend im richtigen Moment zu Boenke durch, welcher den Torwart umkurvte und das 4:1 markierte (75.). Kurz vor Schluss hätte der SVB sogar noch auf 5:1 erhöhen können, der eingewechselte Ünalan scheiterte nach feinem Zuspiel von Geggier aber an Schupp (83.). In einer attraktiven Bezirksliga-Partie be- trieb der SVB lange Chancenwucher, konnte sich in der zweiten Hälfte aber auf seine beiden Torjäger verlassen, die das Team von Coach Rädel mit jeweils zwei Treffern absolut verdient zum 4:1-Heimsieg schossen. Mit dem Sieg springt die Baindter Mannschaft auf Rang 3, wodurch es am kommenden Sonntag gegen den derzeitigen Tabel- lenführer aus Ailingen zu einem echten Topspiel kommt. Es spielten: Luca Wetzel - Tobias Szeibel, Michael Brugger, Marc Bolgert (77.Ferhat Ünalan), Lukas Walser (86.Flori- an Vollmer) - Jan Fischer, Mika Dantona, Marko Szeibel, Philipp Boenke (84.Marco Reinhardt), Phillip Thoma (58. Nico Geggier) - Jonathan Dischl SV Baindt II - SV Achberg II 8:0 (3:0) Nach der unglücklichen Niederlage der „Zwoiten“ in der Vorwoche schoss man sich gegen den SV Achberg II den Frust von der Seele. Bereits in der siebten Minute eröffne- te Gessler nach einer schönen Kombination der Baindter Mannschaft den Torreigen. Stürmer Schnez legte in der 21.Minute das 2:0 nach, nachdem dem Gäste-Torwart eine Flanke von Flügelflitzer Manuel Brugger durch die Hände gerutscht war. Die Gäste hatten vor allem Probleme mit dem hohen Pressing der Baindter, wobei in einer dieser Pressingsituationen Gessler den Ball eroberte und im Anschluss zum 3:0 einschob. Und auch das schnelle 4:0 nach der Pause sollte auf Gesslers Konto gehen - nach Vorlage von Robinson jagte er die Kugel mit dem linken Fuß ins Tor (48.). In der Folge schraubten Schnez (51.) (61.) und Patrick Späth (58.) das Ergebnis innerhalb von zehn Minuten auf 7:0, wobei das Team von Trainer Geggier in der letzten halben Stunde dann etwas den Fuß vom Gas- pedal nahm. Den Schlusspunkt setzte Kapitän Brugger, der nach der zweiten Torvorlage von Startelfdebütant Grabherr, das 8:0 markierte. Mit diesem deutlichen Sieg unterstreicht der SVB II seine Ambitionen in dieser Saison wieder um die Meisterschaft mitspielen zu können, darf in der kommenden Woche aber erstmal die Beine hochlegen. Für die „Zwoite“ steht ein spielf- reies Wochenende auf dem Programm, wodurch am Sams- tag bei einem gemeinsamen feucht-fröhlichen Teamevent auf den guten Saisonstart angestoßen werden kann. Es spielten: Jan Mohring - Kai Kaspar, Patrick Späth, To- bias Trautwein (71.Niklas Hugger), Lukas Grabherr (61. Marius Hahn) - Sam Robinson, Fabian Gessler (64.Moritz Gresser), Julian Keppeler, Niklas Späth (56.Marcel Mau- cher), Manuel Brugger - Johannes Schnez Vorschau: Sonntag, 18.09.2022 SV Baindt II spielfrei 15.00 Uhr: TSG Ailingen - SV Baindt Vorschau Jugendfußball Freitag, 16.09. 16:30 Uhr E2-Junioren: SV Baindt II - TSB Ravensburg II 18:00 Uhr E1-Junioren: SV Baindt I - TSB Ravensburg I Samstag, 17.09. Ab 10:00 Uhr D1-Junioren: VR-Cup in Haisterkirch Ab 10:00 Uhr D2-Junioren: VR-Cup in Haisterkirch 14:15 Uhr D-Juniorinnen: SC Blönried - SGM Baindt/ Blitzenreute 15:15 Uhr C2-Junioren: SGM Grünkraut/Waldburg II - SGM Baindt/Baienfurt II 17:00 Uhr A-Junioren: SGM Baindt/Baienfurt - TSV Tettnang (Spielort: Baienfurt) Sonntag, 18.09. 16:00 Uhr B-Juniorinnen: SV Baindt - FC Blau-Weiß Bellamont (Spielort: Staig) Dienstag, 20.09. 18:00 Uhr C-Juniorinnen: SGM Baindt/Blitzenreute - SGM Blitzenreute/Fronhofen (Spielort: Staig) 18:00 Uhr D2-Junioren: TSG Bad Wurzach I - SGM Baindt/Baienfurt II 18:00 Uhr D1-Junioren: TSB Ravensburg I - SGM Baindt/Baienf urt I Mittwoch, 21.09. 18:30 Uhr Pokal - C1-Junioren: SGM Baindt/ Baienfurt I - SGM Wolpertswende/ Mochenw. (Spielort: Baienfurt) 18:30 Uhr Pokal - C2-Junioren: SGM Haisterkirch/ Molpertshaus - SGM Baindt/Baienfurt II Bambini-Training: Mädchen und Jungs der Jahrgänge 2016 und 2017 aufgepasst! Nach der Sommerpause startet endlich wieder das Bam- bini-Training. Unsere Bambinis (2016 ûnd 2017) trainieren immer mon- tags um 17 Uhr auf dem Sportplatz bei der Tennishalle. Du hast bei uns noch nicht trainiert? Kein Problem, sehr gerne kannst du auch erst einmal zum Schnuppertrai- ning vorbeikommen. Bring einfach ein paar Sportschuhe, wetterabhängige Sportkleidung und eine Trinkflasche mit und schon kann für dich der Spaß auf dem Fußballplatz beginnen. Du hast noch Fragen? Weitere Infos erhalten du und dei- ne Eltern auf unserer Homepage www.sv-baindt-fussball. de oder beim Jugendleiter Reinhold Maucher (0157 7037 3568) Deine Trainer Thomas, Philipp und Benjamin freuen sich, dich im Training begrüßen zu dürfen. F-Jugend-Training: Mädchen und Jungs der Jahrgänge 2014 und 2015 aufgepasst! Nach der Sommerpause startet endlich wieder das F-Ju- gend-Training. Unsere F-Jugend (2014 und 2015) trainieren immer dienstags um 17 Uhr auf dem Sportplatz bei der Ten- nishalle. Du hast bei uns noch nicht trainiert? Kein Problem, sehr gerne kannst du auch erst einmal zum Schnuppertrai- ning vorbeikommen. Bring einfach ein paar Sportschuhe, wetterabhängige Sportkleidung und eine Trinkflasche mit und schon kann für dich der Spaß auf dem Fußballplatz beginnen. Seite 16 Amtsblatt der Gemeinde Baindt Nummer 37 Du hast noch Fragen? Weitere Infos erhalten du und deine Eltern auf unserer Homepage www.sv-baindt-fussball.de oder beim Jugendleiter Reinhold Maucher (0157 7037 3568) Deine Trainer Daniel und Markus freuen sich, dich im Training begrüßen zu dürfen. Für unserer F1-Jugend (Jahrgang 2014) sind wir noch auf der Suche nach Verstärkung für unser Trainerteam. Du kannst dir vorstellen, als Trainer/in bei uns aktiv zu werden, hast Spaß an der Arbeit mit Kindern und bist fußballbegeistert? Dann melde dich bei Reinhold Mau- cher (0157 7037 3568) oder Sven Zeller (0157 7588 1018). Weitere Infos bekommst du auch auf unserer Homepage. Bildungs- und Sozialwerk der Landfrauen e. V. Ortsverein Baindt e. V. Landfrauen Baindt e.V. Zum Halbtagsausflug nach Ulm am Montag, 19.09.2022 treffen wir uns um 12.45 Uhr am Bahnhof in Aulendorf. Abfahrt um 13.04 Uhr. Bitte pünktlich dort sein, da noch Fahrkarten gelöst wer- den müssen. Es sind noch Plätze frei für unsere Schifffahrt auf dem Bodensee am Sonntag, 02.10.2022. (Mitglieder 95 €, Nicht- mitglieder 110 €) Falls noch jemand Interesse hat, bit- te schnellstmöglichst anmelden bei Doris Sonntag, Tel. 07502/1035, Lucia Kränkle, Tel. 07502/7953 oder Bärbel Schad, Tel. 07502/911783. Hierzu ist die ganze Bevölke- rung recht herzlich eingeladen. Einladung zum Fachvortrag am Dienstag, 04.10.2022, 19.30 Uhr mit H. Dr. Sigg zum Thema, Mein Herz und Ich. Anschließend kurze Oberschwabenschaubesprechung. Die Vorstandschaft Basar Baindt !!!Endlich wieder Basar in Baindt!!! am 24.09.2022 von 9.30 bis 12 Uhr in der Schenk-Konrad-Halle in Baindt Die Kundennummer Vergabe beginnt am 10.9.22 unter basar-baindt@gmx.de Die aktuellen Infos findet Ihr immer auf Facebook Kin- derbasar Baindt. Es geht auch ohne Facebook Konto. Für das leibliche Wohl sorgt die Jugendfeuerwehr Baindt. !!! Achtung Mitarbeiterinnen gesucht!!! Liebe Basar Freunde, nach einer zwei jährigen Pause möchten wir wieder mit dem Basar starten und wir suchen dafür helfende Hän- de. Da die Klosterwisenschule bald renoviert wird, wird unsere Herbst-Winter Basar 2022 in der Schenk Konrad Halle in einer kleineren Form stattfinden. Freitag, 23.09.2022 15.30 Uhr Treffpunkt in der Schenk Konrad Halle Baindt und Arbeit nach Plan bis ca. 19 Uhr. Danach erfolgt der Einkauf für die Helferinnen und Helfer. Samstag, 24.09.2022 Arbeitsbeginn um 9 Uhr. Der Verkauf startet um 9.30 Uhr und endet um 12.00 Uhr. Danach wird die Ware zurück sortiert und aufgeräumt. Arbeitsende ca. 16 Uhr. Vorteile für Helferinnen: -Verpflegung an beiden Tagen -1 Verkaufsnummer vorab ohne Bearbeitungsgebühr -Vorab- Einkauf am Freitagabend Die Gutscheine vom Frühjahrsbasar 2020 können noch einmalig eingelöst werden. Mit dem Erlös des Basars unterstützen wir die örtlichen Kindergärten, Vereine, Schulen sowie karitative Einrich- tungen mit Geld- und Sachspenden. Wir würden uns sehr freuen, wenn Ihr uns dabei hilft auch in Zukunft Gutes zu tun! Für Anmeldungen und Rückfragen erreicht Ihr uns unter der E-Mail Adresse: basar-baindt@gmx.de Es grüßt euch herzlich Das Basar-Team Baindt Alpinteam Baindt Alpinteam - letzte Wanderung der Sai- son am 25.09. Die letzte Wanderung des Alpinteams geht am 25.09. (Termnin wurde wetterbe- dingt vom 18.09 verschoben) auf das Gais- horn In Tannheim. Es ist eine traumhafte Tour für Wande- rer mit guter Kondition bei ca. 5,5 Std. Gehzeit und 1000 Höhenmeter. Abfahrt ist um 6.45 Uhr an der Tennishalle in Baindt. Gefahren wird in Fahrgemeinschaften. Weitere Informationen gerne bei unserem Wanderwart Matthias Schupp unter wanderwart@alpinteambaindt.de. Fitness für Frauen Nochmal aufmerksam machen möchten wir auf unsere ganzjährig angebotene Fitness für Frauen mittwochs 20 Uhr bis 21.15 Uhr in der großen Sporthalle in Baindt. Start der neuen Saison ist am 14.09. Dabei handelt es sich um Fitness-und Konditionstraining, Elemente aus der Aerobic, Kraft,Ausdauer, Gymnastik, Streching etc. Eine Anmel- dung ist nicht erforderlich. Weitere Informationen gerne unter Tel. 07502 2801. Alpin-Powerworkout Am 27.09 startet wieder unser Alpin-Power-Workout. Mit der bewährten Kombination aus Kraft- und Ausdau- erübungen machen wir Sie fit für die kommende Win- tersaison und bringen Sie in Top-Form - egal ob für Ski, Snowboard oder Schneeschuhwandern. Geplant sind 10 Abende jeweils dienstags um 20 Uhr in der großen Sport- halle in Baindt. Für Mitglieder des SV Baindt ist die Teil- nahme kostenlos. Für alle anderen kostet es nur 25,- Euro. Alles finden Sie auch immer im Internet unter www. svbaindt.de Ihr Alpinteam Kunstkreis Ferienaktivität des Kunstkreises Baindt EV „Wir verschönern eine Bushaltestelle“ Am Montag, dem 5.9., wagten sich 17 Kin- der des Baindter Ferienprogramms an eine herausfordernde, aber schöne Aufgabe: Sie bemalten das Wartehäuschen der Bushaltestelle Baindt Abzw.Schachen! Zuvor war sie von fleißigen Helfern aus dem Kunstkreis gesäubert und farblch grundiert worden. Nummer 37 Amtsblatt der Gemeinde Baindt Seite 17 Mit viel Eifer und Freude gelang die Verschönerung der Haltestelle. Die bunten Blumenmotive leuchten schon von weitem dem Betrachter entgegen. Vielleicht könnte dadurch bei diesen kleinen Künstlern, es waren 11 Mädchen und 6 Jungen im Alter von 6 bis 12 Jahren, die Basis für ein neues Hobby gelegt werden. Das Ganze war ein voller Erfolg! Was sonst noch interessiert Stiftung Liebenau Familienzuwachs gewünscht? Suchen Sie eine neue sinnstiftende Aufgabe und wün- schen Sie sich Familienzuwachs? Dann könnte Ihnen die dauerhafte oder zeitlich begrenzte Aufnahme eines Pfle- gekindes mit Beeinträchtigung Freude machen. Wir suchen engagierte Familien, Lebensgemeinschaf- ten oder Einzelpersonen, die Kindern oder Jugendlichen ein neues Zuhause schenken. Sie erhalten fortwährende professionelle und individuelle Begleitung und Unterstüt- zung durch unseren Fachdienst sowie ein angemessenes Betreuungsentgelt. Nähere Informationen: Stiftung Liebenau, Betreutes Wohnen in Familien (BWF), Friedhofstraße 11, 88212 Ravensburg, Telefon 0751 977123-0, E-Mail: bwf-ravensburg@stiftung-liebenau.de, www.stiftung-liebenau.de/gastfamilie Diakonisches Werk Oberschwaben Allgäu Bodensee Energiegeld-Spendenaktion Das Leben ist ein Geben und Nehmen - ein Zeichen der Wärme: Keiner soll allein gelassen werden. Die Energiekosten steigen und zum Winter ruft der Bun- deswirtschaftsminister alle zum Sparen auf. Was aber, wenn trotz allen persönlichen Einschränkun- gen die Energiekosten nicht mehr gezahlt werden kön- nen? Zum täglichen Leben gehören neben den Kosten für Nahrung und Kleidung ganz wesentlich auch die Kosten für Energie. In den vielfältigen Kontakten der Wohlfahrts- verbände treten in den letzten Wochen immer stärker die Schicksale auf, die ihre Energiekosten nicht mehr alleine tragen können. Geringverdiener, Alleinerziehende und Rentner sind am meisten betroffen. Bei nicht wenigen aus dieser Gruppe übersteigen die Energiekosten mittlerweile die normalen Mietkosten. Und der Winter kommt erst noch. Aus diesem Grund legt die Bundesregierung u.a. die Ener- giepreispauschale (EPP) auf. Jede*r Erwerbstätige erhält pauschal 300 EUR ausge- zahlt, die dann noch versteuert werden. Diese Auszahlung passiert bei den meisten im September. Die Wohlfahrts- verbände aus den Landkreisen Ravensburg und Boden- seekreis haben sich zusammengeschlossen und möchten auf den Energiekosten-Notstand aufmerksam machen. Zugleich bitten sie um Solidarität in diesen Zeiten: Wer die Energiepreispauschale von 300 EUR nicht braucht, oder nur zum Teil in Anspruch nehmen möchte, der wird um eine Spende gebeten. Wählen Sie hierfür den Verband Ih- res Vertrauens. Die Betroffenen empfangen ein Zeichen der Wärme: Keiner soll allein gelassen werden. Ab September 2022 finden sich auf den Homepages der Verbände jeweils Spenden-Buttons mit dem Bild-Motiv des Energie-Geldes. So können Sie direkt die Daten fin- den und spenden. In der LIGA sind folgende Wohlfahrtsverbände im Bo- denseekreis vertreten: AWO Bodensee-Oberschwaben Caritasverband Dekanat Linzgau Caritasverband Bodensee-Oberschwaben Der Paritätische, Kreisverband Bodensee Deutsches Rotes Kreuz, Kreisverband Bodenseekreis Diakonisches Werk Überlingen Diakonisches Werk Oberschwaben-Allgäu-Bodensee Landratsamt Ravensburg - Bio-Musterregion Hofführung über den Ährenhof in Bergatreute Im Rahmen der Öko-Aktionswochen Baden-Württemberg und in Zusammenarbeit mit der LEADER-Aktionsgruppe Mittleres Oberschwaben und der Bio-Musterregion Ra- vensburg findet am 20. September eine spannende Füh- rung über den Ährenhof in Bergatreute statt. Die Besu- chenden sollen etwas über den Gemüseanbau im Freiland und im Gewächshaus für die SoLaWi erfahren. Des Wei- teren soll beim Rundgang durch den Kuhstall und über die Hofstelle erläutert werden, wie wir als ein runder Ho- forganismus versuchen Kreisläufe zu schließen und einen Hof zu bewirtschaften, der sich selber erhält und trägt. Treffpunkt: am 20. September 2022 um 17:30 Uhr beim Ährenhof, Giesenweiler 3, in Bergatreute. Bio-Bier und die ganze Welt des Hopfens erleben Im Rahmen der baden-württembergischen Öko-Akti- onswochen kann das Hopfengut No20 in Tettnang-Sig- genweiler besucht werden. Am 21. September führt Bio- hopfenbauer und Biersommelier Lukas Locher über den Betrieb durch die Hopfengärten und das Hopfenmuseum. Hier erfahren Sie alles Spannende über die faszinierende Pflanze Hopfen und ihren biologischen Anbau. Bei einer kleinen Bierverkostung können Sie anschließend die unterschiedlichen Hopfensorten in den Bierspezialitä- ten des Hopfenguts riechen und schmecken. Erleben Sie selbst, warum Hopfen die Seele des Biers genannt wird. Treffpunkt: am 21. September 2022 um 17 Uhr auf dem Hopfengut No.20 in Tettnang-Siggenweiler. Zusätzliche Infos und Veranstaltungen der Ökoaktions- wochen Baden-Württemberg finden Sie unter: www.öko-aktionwochen-bw.de Seite 18 Amtsblatt der Gemeinde Baindt Nummer 37 Stiftung KBZO 25 Jahre Interdisziplinäre Frühförderstelle – Tag der Begegnung am 17. September „Mobile“ bietet unabhängige Beratung für Eltern und er- leichterte Therapien für kleine Patienten Seit 25 Jahren berät und unterstützt die interdisziplinäre Frühförderstelle „Mobile“ Kinder mit Entwicklungsproble- men und deren Eltern aus dem Landkreis Ravensburg. Die Anmeldezahlen steigen seit Jahren, die Pandemie hat zu noch mehr Anfragen geführt. Das für Eltern und Kinder kostenlose Angebot wird von den Zieglerschen und der Stiftung KBZO gemeinsam betrieben und vom Landkreis sowie dem Land Baden-Württemberg finanziert. Das Jubiläum wird am Samstag, 17. September, von 13 bis 17 Uhr mit einem Tag der Begegnung in der Freiherr- vom-Stein-Str. 5 in Ravensburg gefeiert. Als Lea vor zwei Jahren in die Frühförderstelle kam, war ihre Entwicklung in allen Bereichen verzögert. Lea hatte aufgrund eines schweren Herzfehlers einen ganz ande- ren Start ins Leben, war viele Monate im Krankenhaus und konnte die ersten Entwicklungsschritte nur lang- sam beginnen. Die Eltern kamen mit vielen Sorgen in die Frühförderstelle. In den Beratungsgesprächen konnten sie die schwere Anfangszeit mit Lea für sich aufarbeiten und aktuelle Probleme ansprechen. Und Lea bekam alle für sie notwendigen Therapien „unter einem Dach“. Diese sogenannte „Komplexleistung“, bei der die Kinder nach Bewilligung eines Förder-und Behandlungsplans durch Eltern, Kinderarzt und Krankenkasse ein Jahr lang ohne Rezepte ergo- und physiotherapeutisch, logopädisch und heilpädagogisch behandelt werden können, ist seit 2017 eine große Erleichterung in der Behandlung der kleinen Patienten. Vieles hat sich verändert seit die Interdisziplinäre Früh- förderstelle „Mobile“ im Jahr 1997 als sehr kleine Einrich- tung, getragen von den beiden Sozialunternehmen „Die Zieglerschen“ und der „Stiftung KBZO“, mitfinanziert vom Landkreis Ravensburg und dem Land Baden-Württem- berg, gegründet wurde. Begonnen wurde mit zwei Stellen im Bereich Heilpädagogik, bald gefolgt von einer halben Stelle Ergotherapie und bis heute mit einer Außenstelle in Kißlegg. Inzwischen wird die Frühförderstelle ergänzt durch ein logopädisches und physiotherapeutisches An- gebot und eine zusätzliche – projektfinanzierte – Heilpä- dagogikstelle. Entsprechend kann gezielter und ganzheit- licher behandelt werden. Auch der Verwaltungsbereich wurde im Laufe der Zeit an die enorm gestiegenen An- forderungen angepasst. „Mobile“ entwickelte sich zu einer wichtigen Säule im Be- reich der frühkindlichen Hilfen, also für Kinder, deren Eltern sich Sorgen um die Entwicklung machen - von der Geburt bis zur Einschulung. Neben den verschiede- nen Diagnostik- und Therapieangeboten für die Kinder und die Begleitung und Unterstützung der Eltern sowie der Zusammenarbeit mit dem behandelnden Kinderarzt nimmt auch die Beratung des Kindergartenpersonals einen wichtigen Platz ein. Wichtig ist für die betroffenen Kinder, dass sie vom pädagogischen Personal in ihrer besonderen Situation gut verstanden werden. Manchmal ist für eine gute Betreuung zusätzlich eine Integrations- hilfe im Regelkindergarten nötig oder auch ein Förder- kindergarten, in dem das Kind individueller unterstützt werden kann. Die Mitarbeiterinnen der Frühförderstelle begleiten diese Prozesse und versuchen, die Perspektive des beeinträchtigten Kindes in den Vordergrund zu stel- len, einfühlsam zu beraten und die schriftlichen Entwick- lungsberichte dafür bereitzustellen. Die Interdisziplinäre Frühförderstelle „Mobile“ ist als neutrale und kostenfreie Beratungs- und Vernetzungsstelle im Landkreis Ravens- burg verankert. Eltern aus dem Landkreis erhalten zeitnah zur Anmeldung ein Beratungsgespräch, in dem sie ihre Sorgen und Anliegen schildern können und entsprechend beraten werden, welche Unterstützungsmöglichkeiten es für das Kind und die Familie auch durch andere Einrich- tungen oder Therapeuten gibt. Die Vernetzung mit den sonderpädagogischen Bildungs- und Beratungszentren (SBBZ) des Landkreises sowie anderen fachspezifischen Einrichtungen und Beratungsstellen ist daher eine weite- re Kernaufgabe von „Mobile“. Dazu gehört die Mitarbeit in verschiedenen Arbeitskreisen, bei denen es um das Wohl von Kindern von der Schwangerschaft bis zum Beginn der Schulzeit geht. Die Netzwerke konnten in den 25 Jahren erfreulicherweise immer weiter ausgebaut werden und sollen weiter wachsen. Nur durch die Ver- netzung der Angebote können die Familien umfassend unterstützt werden. Tag der Begegnung am 17. September In 25 Jahren haben die Mitarbeiterinnen von „Mobile“ viele Kinder mit ganz unterschiedlichen Schwierigkeiten und deren Eltern unterstützt, ihre Sorgen mitgetragen, Entwicklungsschritte angeregt und gefördert. „Mobile“ hat sich zu einer im gesamten Landkreis bekannten und anerkannten Einrichtung entwickelt, die mit hoher Fach- lichkeit und Engagement für die anvertrauten Familien überzeugende Arbeit leistet. Das ist ein Grund zum Feiern! Für die kommende Zeit wäre es wünschenswert, dass die Einrichtung sowohl räumlich als auch personell expan- dieren kann, da die Familien derzeit lange Wartezeiten in Kauf nehmen müssen bis sie das Frühförderangebot, insbesondere im Bereich der Ergotherapie und der Lo- gopädie, nutzen können. Die Anmeldezahlen bei „Mobi- le“ steigen seit Jahren. Die Corona-Pandemie mit ihren negativen Auswirkungen auf die Angebote für die Kinder und die entsprechende Belastung der Familien, zeigt sich auch in den vermehrten Anfragen an die Frühförderstelle. Seit geraumer Zeit ist zudem eine Zunahme von Kindern mit tiefgreifenden Entwicklungsstörungen beobachtbar, die bei der Behandlung und Begleitung viele Kapazitäten innerhalb der Frühförderstelle binden. Die Mobile gGmbH lädt am Samstag, 17. September, von 13 bis 17 Uhr zu einem Tag der Begegnung in die Hauptstelle nach Ravensburg in die Freiherr-vom- Stein-Str. 5. Die MOBILE Beratungs- und Frühförderzentrum gGm- bH übernimmt als Interdisziplinäre Frühförderstelle im Landkreis Ravensburg die Beratung von Eltern und de- ren Kindern im Vorschulalter bei Fragen zu Entwicklungs- auffälligkeiten oder Behinderung. Gesellschafter sind zu gleichen Anteilen die Stiftung KBZO und das Hör-Sprach- zentrum der Zieglerschen. Kontakt: 0751 95223300| info@mobile-rv.de Omnitah Live auf der Obstwiese beim Bärenweiler am 17. September Lokale Singer-Songwriterin gibt Open Air Konzert in Blitzenreute! Omnitah ist nicht nur eine mehrfach ausgezeichnete Sin- ger-Songwriterin (12-fache Preisträgerin des Deutschen Rock & Pop Preises) sondern hat in der coronabedingten konzertlosen Zeit Mandala-malend ihre Situation als So- lo-Selbstständige ohne Auftritte reflektiert. Nummer 37 Amtsblatt der Gemeinde Baindt Seite 19 Nun holt die in Fronreute lebende Künstlerin mit ungari- schen Wurzeln ihre Konzerte nach und feiert ihr 20-jähri- ges Jubiläum. Mit den „Best of“ Songs ihrer 10 Soloalben, ist Omnitah auf Deutschland Tour und begeistert ihr Pu- blikum mit Herz und Seele...denn wenn Musik eine Seele hat, dann kommt sie hier zum Ausdruck. Omnitah (Deut- scher Singer-Songwriter Preis 2019, Deutscher Singer Preis 2018), malt mit ihren Stücken musikalische Kostbarkeiten auf die akustische Leinwand. Ihre klare, mal rauchige Stimme duelliert sich während eines Konzertes mit ihrer ebenso ausdrucksstarken Klaviervirtuosität, verbunden mit einfühlsamen Texten aus ihrer Feder. So schlüpft die Sängerin mühelos und elegant in sämtliche Rollen derer sie sich in ihren Songs annimmt. Anfahrt: Bärenweiler Obstwiese, Im Oberdorf 7, 88273 Fronreute-Blitzenreute Einlass ist um 18:00 Uhr, Konzert- beginn um 19:00 Uhr Der Eintritt ist frei, Spenden erbeten. Bei kühler Witterung ist eine warme Decke empfeh- lenswert, bei Regen fällt die Veranstaltung aus. Park- plätze vorhanden! Tourdaten und weitere Informationen unter: www.omnitah.com Lions-Kabarett „Kuhstall-Gschichta 2022“ Endlich ist es wieder so weit. Der Lions Club Weingarten organisiert dieses Jahr die „Kuhstall-Gschichta“ wieder im gewohnten Umfang. Es wird zwei Wochenenden mit insgesamt 4 Künstler*innen / Kabarettist*innen geben. Mit den Einnahmen aus den Eintrittsgeldern und dem Konsum Vor-Ort, werden Hilfsbedürftige in der Region ohne Umwege und ohne Verwaltungskosten unterstützt. Wir unterstützen ebenfalls soziale Einrichtungen bei ihrer Arbeit für Behinderte und in der Drogenprävention sowie verschiedene Programme für Kinder und Jugendliche (Kindergarten plus, Klasse 2000, Lions Quest), die in gro- ßer Breite einen wirksamen Beitrag zur Suchtprävention durch die Förderung selbstbewussten Handels leisten. Programmübersicht September: Am 23. September 2022 erleben Sie Sissi Perlinger mit ihrem Programm “Die PERLINGERIN – worum es wirklich geht“ Am 24. September präsentiert Carmela de Feo ihr Pro- gramm „Allein unter Geiern“ Programmübersicht November: Am 18. November 2022 präsentiert Christine Eixenberger ihr Programm „Einbildungsfreiheit“ Am 19. November 2022 erleben Sie Martin Schmitt mit seinem Programm „Bässdoff“ Kartenvorverkauf: Die Veranstaltungen finden im Dorfgemeinschaftshaus in Blitzenreute statt. Die Aufführungen beginnen jeweils um 20.00 Uhr. Saalöff- nung ist ab 18.30 Uhr. Karten erhalten Sie bei der VR Bank Ravensburg Weingarten eG, Kirchstr. 6 in Wein- garten, Telefon 0751 50060 Volksbank Altshausen eG, Geschäftsstelle Blitzenreute, Telefon 07584 296115 Achtal Apotheke Baienfurt, Ravensburger Str. 6 in Baien- furt, Telefon 0751 5069440 Hubertus Apotheke, Dorfplatz 1 in Baindt, Telefon 07502 911035 per Internet unter: www.kuhstallgschichta.de. Dort sind auch die Programme der Kabarettist*innen im Detail beschrieben. Die Eintrittspreise: Eintritt je Abend: € 24,- bzw. € 28,- (Sissi Perlinger) Sie sparen kräftig beim DUO-Ticket (2 Abende für € 46,-) LEO-Ticket (3 Abende für € 67,-) und ABO-Ticket (alle 4 Abende für € 88,-) Der Erlös aus allen Veranstaltungen kommt ausschließ- lich sozialen Einrichtungen und bedürftigen Menschen aus der Region zu Gute. Landkreis Ravensburg Interkulturelle Woche startet mit buntem Programm Veranstaltungsreihe steht unter dem Motto „Zusam- men leben, zusammen wachsen“ Was haben eine Digitale Stadtrallye, ein Picknick der Kulturen und ein Religionsteppich gemeinsam? Sie alle sind Teil des Programms der diesjährigen Interkulturel- len Woche im Landkreis Ravensburg. 35 Veranstaltungen in zehn Orten gehören zu der bundesweiten Veranstal- tungsreihe, die im Landkreis Ravensburg seit 30. August bis 22. Oktober stattfindet. Veranstaltungsorte sind Alts- hausen, Argenbühl-Eisenharz, Aulendorf, Bad Waldsee, Bodnegg, Leutkirch, Ravensburg, Wangen, Weingarten und Wolfegg. „Neben der Corona-Krise verdeutlicht auch der Krieg in der Ukraine sehr eindrücklich, wie wichtig Solidarität, Zu- sammenhalt und ein gutes tolerantes Miteinander sind. Die vielfältigen Herausforderungen unserer Zeit können wir nur gemeinsam bewältigen“, so Diana E. Raedler, De- zernentin für Recht, Migration und Verbraucherschutz. Un- ter dem Motto „Zusammen leben, zusammen wachsen“ befassen sich die Veranstaltungen mit fast allen Berei- chen des menschlichen Zusammenlebens. Den Überblick liefert ein Programmheft zur Interkulturellen Woche, das unter www.rv.de/interkulturelle-woche abgerufen wer- den kann. Rückfragen dürfen gerne an die Integrationsbeauftrag- te Eva Militz, Tel. 0751/85-9863, e.militz@rv.de gerichtet werden. Bauernhausmuseum Wolfegg Vom Rind zum Käs‘! Rindertag und Käsemarkt im Bauernhaus-Museum All- gäu-Oberschwaben in Wolfegg Zum allseits beliebten Rindertag und Käsemarkt lädt das Bauernhaus-Museum Wolfegg in Kooperation mit der Rinderunion Baden-Württemberg am Sonntag 18. September 2022 von 10 – 18 Uhr ein. Zu Gast sind große und kleine Käsereien mit verschiedensten Milchproduk- ten, außerdem gibt es ein großes Begleitprogramm. Eine moderierte Schau verschiedener Rinderrassen, Schaukä- sen oder ein Kuh-Malwettbewerb bieten vielfältige Mög- lichkeiten, sich mit dem Rind und mit dem Thema „Käse“ vertraut zu machen. Rind ist nicht gleich Rind. Das und viel Wissenswertes rund um Haltung, Pflege und Leistung der Tiere können die Besucherinnen und Besucher bei einer Vorstellung unterschiedlicher Rin- derrassen auf dem Museumsgelände erfahren. Natür- lich werden die gemütlichen Wiederkäuer mit der rauen Zunge auch selbst auf dem Museumsgelände zugegen Seite 20 Amtsblatt der Gemeinde Baindt Nummer 37 sein: vom Holstein-Rind über Brown Swiss bis zum Fleck- vieh und selbstverständlich auch das Original Allgäuer Braunvieh. Die Rinderunion Baden-Württemberg stellt die verschiedenen Rinderrassen vor und informiert über deren Nutzung, Milchlieferung, Futterrationen und beson- dere Rassemerkmale. Marktstände bieten Kuhglocken und Kuhfelle an. Es gibt spannende Mitmach-Angebote, Info-Stände und Vorführungen rund um Kühe in all ihren Formen. Die Kleinen drehen Kälberstricke wie man sie früher oft verwendet hat, malen Kuhbilder oder lauschen der Vorleserin bei ihren Geschichten. Käsemarkt Ein besonderes Highlight ist der Käsemarkt: diverse Aus- steller bieten den berühmten Allgäuer Käse und wei- tere Sorten feil. Käsevielfalt sorgt für verschiedenste Geschmackserlebnisse. Im historischen Museumsdorf präsentieren Käsereien aus Baden-Württemberg, dem benachbarten Bayern und der Schweiz ihre überwiegend handwerklich hergestellten Käsespezialitäten und laden zum Gespräch, zum Verkosten und zum Einkaufen ein. Nicht nur Käse aus Kuhmilch, sondern auch zahlreiche Schafs- und Ziegenkäse sind im Angebot. Neben ver- schiedensten Käsesorten werden auch Joghurt, Quark und weitere Milchprodukte angeboten. Beim Schaukäsen erfahren die Besuchenden, wie aufwändig und behutsam die Verarbeitung von Milch sein muss, damit daraus ein wohlschmeckender Käse entstehen kann. Umfangreiches Begleit- und Bühnenprogramm Die Rötenbacher Alphornbläser und der Trachtenver- ein Waldburg mit Goiselschnalzen und Kuhglockenspiel sorgen für musikalische Untermalung auf der Museums- bühne. Ebenfalls dort stellen sich die amtierende Allgäuer Käsekönigin und die aktuelle Braunviehkönigin vor. Beim Wettmelken treten sie gegen interessierte Besucherinnen und Besucher an. Es gibt was Hübsches zu gewinnen! Malwettbewerb und Mitmachprogramm Wie immer im Museum gibt es ein großes Mitmachpro- gramm für große und kleine Besucherinnen und Besu- cher: Beim Kuh-Malwettbewerb sind der Fantasie und dem künstlerischen Ausdruck keine Grenzen gesetzt. Au- ßerdem lassen sich beim spannenden Kuh-Käse-Quiz tolle Preise gewinnen. Das Melken können Groß und Klein am Gummieuter üben. In der Holzwerkstatt dürfen die Kinder Kälberstricke herstellen. Auch wie man Butter sel- ber macht, können große und kleine Gäste selbst auspro- bieren. Um 12.00 Uhr bietet das Museum eine öffentliche Führung durch die Schwabenkinder-Ausstellung an. Um 13 Uhr werden Geschichten rund um das Thema „Kuh und Käse“ vorgelesen. Kulinarische Käse-Genüsse Alle, die nach so vielem Schauen, Hinhören, Nachfragen und Mitmachen Appetit auf eine Stärkung haben, sind an einem der zahlreichen Bewirtungsstände auf dem Muse- umsgelände richtig. Käsedinnede, Raclette sowie Saurer Käs‘ oder Kässpätzle erwarten die Hungrigen. Die Veranstaltung findet bei jedem Wetter statt! Weitere Informationen gibt es unter www.bauern- haus-museum.de Informationen Geöffnet täglich von 10-18 Uhr Eintritt: Erwachsene: 6 € I Senior/innen: 5 € I Kinder 0– 5 Jahre: frei I Kinder - Jugendliche 6–18 Jahre: 2,50 € I Ermäßigt: 2,50 € I Familien-Tageskarte: 13 € I Teil-Fami- lien-Tageskarte: 7 € Adresse: Bauernhaus-Museum Allgäu-Oberschwaben Wolfegg I Vogter Str. 4 I 88364 Wolfegg I 07527 9550-0 I info@bauernhaus-museum.de Verteidigen Sie die Menschen rechte mit einer Begünstigung von Amnesty in Ihrem Testament! Kostenloser Ratgeber zur Nachlassgestaltung unter: amnesty.de/inzukunft Amtsblatt der Gemeinde Baindt Nummer 37 Amtsblatt der Gemeinde Baindt Nummer 37 Wir suchen ab sofort oder später Pfl egefachkräfte (mit Examen 3j. + 1j.) Arzthelfer/innen/d Heilerziehungspfl eger/innen/d Pfl ege- und Betreuungskräfte Mit fl exibler Arbeitszeit, je nach Vereinbarung. Gerne auch ab 15:00 Uhr oder nur am Wochenende. Berufsanfänger und/oder Wiedereinsteiger werden ein- gearbeitet. 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EBZ Gruppe | Bleicherstr. 7 | 88212 Ravensburg Was? • Ausführliche Betriebsbesichtigung für einen Einblick in das Unternehmen • Direkter Kontakt zu Ausbildern, Azubis und der Personalabteilung • Persönliche Ausbildungsberatung und Elterninformation • Spannendes Rahmenprogramm Dann komm vorbei und erlebe verschiedene Berufe live vor Ort. Du bist auf der Suche nach einem Ausbildungsplatz oder interessierst dich für ein duales Studium? TAG DER AUSBILDUNG AM 22.09.2022 FÜR WEITERE INFORMATIONEN: EINFACH DEN QR-CODE SCANNEN ÄRZTE VERANSTALTUNGEN GESCHÄFTSANZEIGEN[mehr]

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                  Gemeinde Baindt, Landkreis Ravensburg Satzung über die öffentliche Abwasserbeseitigung (Abwassersatzung – AbwS) der Ge- meinde Baindt Aufgrund von § 46 Abs. 4 und 5 des Wassergesetzes für Baden- Württemberg (WG), §§ 4 und 11 der Gemeindeordnung für Baden- Württemberg (GemO) und §§ 2, 8 Abs. 2, 11, 13, 20 und 42 des Kommunalabgabengesetzes für Baden- Württemberg (KAG) hat der Gemeinderat der Gemeinde Baindt in seiner Sitzung 27.02.2024 die folgende Satzung zur Änderung der Satzung über die öffentliche Abwasserbeseitigung (Abwas- sersatzung – AbwS) vom 01.02.2007, zuletzt geändert am 30.11.2021, beschlossen. § 30 wird vorsorglich mit den Dörflichen Wohngebiete (MDW) und Urbane Gebiete (MU) ergänzt. § 30 Ermittlung des Nutzungsmaßes bei Grundstücken, für die ein Bebauungsplan die Höhe baulicher Anlagen festsetzt (1) Bestimmt der Bebauungsplan das Maß der baulichen Nutzung nicht durch die Zahl der Vollgeschosse oder eine Baumassenzahl, sondern setzt er die Höhe baulicher Anlagen in Ge- stalt der maximalen Gebäudehöhe (Firsthöhe) fest, so gilt als Geschosszahl das festgesetzte Höchstmaß der Höhe der baulichen Anlage geteilt durch 1. 3,0 für die im Bebauungsplan als Kleinsiedlungsgebiete (WS), reine Wohngebiete (WR), allgemeine Wohngebiete (WA), Dörfliche Wohngebiete (MDW), Ferienhausgebiete, Wo- chenendhausgebiete und besondere Wohngebiete (WB) festgesetzten Gebiete und 2. 4,0 für die im Bebauungsplan als Dorfgebiete (MD), Mischgebiete (MI), Urbane Gebiete (MU), Kerngebiete (MK), Gewerbegebiete (GE), Industriegebiete (GI) und sonstige Sonder- gebiete (SO) festgesetzten Gebiete; das Ergebnis wird auf eine volle Zahl gerundet, wobei Nachkommas- tellen ab 0,5 auf die nächstfolgende volle Zahl aufgerundet und Nachkommastellen, die kleiner als 0,5 sind, auf die vorausgehende volle Zahl abgerundet werden. (2) Bestimmt der Bebauungsplan das Maß der baulichen Nutzung nicht durch die Zahl der Vollgeschosse oder eine Baumassenzahl, sondern setzt er die Höhe baulicher Anlagen in Ge- stalt der maximalen Traufhöhe (Schnittpunkt der senkrechten, traufseitigen Außenwand mit der Dachhaut) fest, so gilt als Geschosszahl das festgesetzte Höchstmaß der Höhe der bauli- chen Anlage geteilt durch 1. 2,7 für die im Bebauungsplan als Kleinsiedlungsgebiete (WS), reine Wohngebiete (WR), allgemeine Wohngebiete (WA), Dörfliche Wohngebiete (MDW), Ferienhausgebiete, Wo- chenendhausgebiete und besondere Wohngebiete (WB) festgesetzten Gebiete und 2. 3,5 für die im Bebauungsplan als Dorfgebiete (MD), Mischgebiete (MI), Urbane Gebiete (MU), Kerngebiete (MK), Gewerbegebiete (GE), Industriegebiete (GI) und sonstige Sonderge- biete (SO) festgesetzten Gebiete; das Ergebnis wird auf eine volle Zahl gerundet, wobei Nachkommas- tellen ab 0,5 auf die nächstfolgende volle Zahl aufgerundet und Nachkommastellen, die kleiner als 0,5 sind, auf die vorausgehende volle Zahl abgerundet werden. (3) Ist im Einzelfall eine größere als die im Bebauungsplan festgesetzte Höhe baulicher Anla- gen genehmigt, so ist diese gemäß Abs. 1 oder 2 in eine Geschosszahl umzurechnen. (4) Weist der Bebauungsplan statt der Zahl der Vollgeschosse oder einer Baumassenzahl so- wohl die zulässige Firsthöhe als auch die zulässige Traufhöhe der baulichen Anlage aus, so ist die Firsthöhe gemäß Abs. 1 und 3 in eine Geschosszahl umzurechnen. § 33 Beitragssatz wird wie folgt geändert: § 33 Beitragssatz (1) Bei Grundstücken, denen die Möglichkeit eines Vollanschlusses (Schmutz- und Nieder- schlagswasser) an die öffentliche Abwasserbeseitigung geboten wird, setzt sich der Abwas- serbeitrag wie folgt zusammen: Teilbeiträge je m² Nutzungsfläche (§ 25) € 1. für den öffentlichen Abwasserkanal 6,01 € (Kanalbeitrag) 2. für den mechanischen und biolo- gischen Teil des Klärwerks 1,55 € (Klärbeitrag) (2) Bei Grundstücken, denen nur die Möglichkeit eines Schmutzwasseranschlusses an die öffentliche Abwasserbeseitigung geboten wird, setzt sich der Abwasserbeitrag wie folgt zu- sammen: Teilbeträge je m² Nutzungsfläche (§ 25) € 1. für den öffentlichen Abwasserkanal 3,76 € (Kanalbeitrag) 2. für den mechanischen und biolo- gischen Teil des Klärwerks 1,20 € (Klärbeitrag) (3) Bei Grundstücken, denen das Niederschlagswasser nur in gedrosselter Form eingeleitet wird, setzt sich der Abwasserbeitrag wie folgt zusammen: Teilbeträge je m² Nutzungsfläche (§ 25) € 1. für den öffentlichen Abwasserkanal 4,88 € (Kanalbeitrag) 2. für den mechanischen und biolo- gischen Teil des Klärwerks 1,42 € (Klärbeitrag) Teil VII. Übergangs- und Schlussbestimmungen § 51 Inkrafttreten (2) Die Satzung tritt zum 01.04.2024 in Kraft. Hinweis: Eine etwaige Verletzung von Verfahrens- oder Formvorschriften der Gemeindeordnung für Baden-Württemberg (GemO) oder von auf Grund der GemO erlassener Verfahrensvorschrif- ten beim Zustandekommen dieser Satzung wird nach § 4 Abs. 4 GemO unbeachtlich, wenn sie nicht schriftlich oder elektronisch innerhalb eines Jahres seit der Bekanntmachung dieser Satzung gegenüber der Gemeinde geltend gemacht worden ist: der Sachverhalt, der die Ver- letzung begründen soll, ist zu bezeichnen. Dies gilt nicht, wenn die Vorschriften über die Öf- fentlichkeit der Sitzung, die Genehmigung oder die Bekanntmachung der Satzung verletzt wor- den sind. Baindt, den 27.02.2024 Simone Rürup, Bürgermeisterin[mehr]

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                    Amtsblatt_2023_03_03_KW9.pdf

                    Amtsblatt Jahrgang 2023 Freitag, den 3. März 2023 Nummer 9 Herausgeber: Gemeindeverwaltung, Marsweilerstr. 4, 88255 Baindt, Tel. (07502) 9406-0, Fax (07502) 9406-18, E-Mail: info@baindt.de, Homepage: www.baindt.de. Verantwortlich für den amtlichen Inhalt einschließlich der Sitzungsberichte und anderer Veröffentlichungen der Gemeindeverwaltung ist Bürgermeisterin Simone Rürup oder ihr Stellvertreter im Amt; für die kirchlichen Nachrichten das jeweilige Pfarramt; für die Vereinsnachrichten der jeweilige Verein; für den übrigen Inhalt der Redakteur, Katharina Härtel, Druck + Verlag Wagner GmbH & Co. KG. Herstellung/Vertrieb: Druck + Verlag Wagner GmbH & Co. KG, Max-Planck-Str. 14, 70806 Kornwestheim, Telefon (07154) 82 22-0, Telefax (07154) 82 22-15. E-Mail Anzeigen: anzeigen@duv-wagner.de. Erscheint wöchentlich freitags. Aus organisatorischen Gründen muss sich die Redaktion Kürzungen vorbehalten. Blühender Landkreis für Biologische Vielfalt Die Mitmachaktion „Blühender Landkreis“ startet in die Gartensaison 2023! Die große Blühkampagne im Rahmen der Biodiversitätsstrategie des Landkreises Ravensburg bietet die Möglichkeit, den eigenen Garten zum Blühen zu bringen und damit einen Beitrag zum Erhalt der Artenvielfalt vieler Insekten zu leisten. Bürgerinnen und Bürger des Landkreises Ravensburg haben ab sofort wieder die Möglichkeit, eine Blüh- und/ oder eine Gemüsemischung kostenfrei zu bestellen. Unterstützung erhalten Sie durch Onlineveranstaltungen und detaillierte Pflanzanleitungen. Die diesjährige Auftaktveran- staltung findet online am Donnerstag, den 09.03.2023 um 19.00 Uhr statt. Bestellungen sowie weitere Informationen zur diesjährigen Blühkampagne des Landkreises sind auf der Kampagnen-Website www.bluehender-landkreis.org zu finden. Helfen Sie auch dieses Jahr wieder mit, unsere Landschaft bunter und wertvoller zu machen! Seite 2 Amtsblatt der Gemeinde Baindt Nummer 9 Fotos: Gemeindeverwaltung Baindter Fasnet 2023 Nummer 9 Amtsblatt der Gemeinde Baindt Seite 3 Raddemonstration für den Radschnellweg „Baindt-Friedrichshafen“ am 5. März 2023 Am Sonntag, den 5. März 2023, veranstaltet der ADFC zusammen mit dem BUND, dem Nabu, dem Verkehr- sclub Deutschland, dem Radfahrerverein Weingarten, der Organisation „Lebenswertes Schussental“ und Bündnis 90/Die Grünen eine Raddemo für den geplanten Radschnellweg 9 (RS 9 ). Dieser soll in einer Länge von 29 Kilometern auf möglichst direkter Strecke von Baindt über Baienfurt und Weingarten nach Ra- vensburg und von dort über Meckenbeuren nach Friedrichshafen zum Bodensee führen. Er soll den Radverkehr auf Teildistanzen und der Gesamtdistanz vor allem im Alltags- und Pendlerverkehr durch ein größeres Platzan- gebot sicherer machen, durch eine direkte Streckenführung und Ampelschaltungen be- schleunigen und durch eine durchgängige Streckenführung die Orientierung erleich- tern. Somit soll der Radschnellweg letztlich den Radverkehr fördern und ist ein Beitrag zur Mobilitätswende vor Ort, die für den Kli- maschutz notwendig ist. Dazu muss der Radschnellweg zentral durch die Ortschaf- ten verlaufen, um den schnellen Einstieg aus allen Richtungen zu ermöglichen und so die größtmögliche Benutzungsfrequenz zu er- reichen. Bei der Demonstration wird der geplante Streckenverlauf im nördlichen Teil des Rad- schnellwegs von Untereschach bis Baindt abgefahren. Während der geplante Verlauf der RS 9 in Baindt (westlich entlang der Kreisstraße 7951, südlich des Kreisels bis zur Ortseinfahrt Baienfurt) und Baienfurt (auf der Ortsdurchfahrt) unstrittig ist und in den Gemeinderäten bestätigt wurde, ist der Rad- schnellweg in seinem geplanten und sinn- vollen Verlauf vor allem in Weingarten (auf der alten B 30), aber auch in Ravensburg noch umstritten. Eine möglichstzahlenstarke Demo soll ein deutliches Zeichen setzen für den Radschnellweg von Eschach bis Baindt auf der vorgesehenen Route, die die höchste Frequenz verspricht. Start der Demonstration ist am 5. März, um 14.00 Uhr, in Untereschach, Parkplatz Pizzeria B 30 (Friedrichshafener Str. 101). Ein Zustieg zur Demo ist möglich um ca. 14.45 Uhr im Südwesten von Ravensburg , Kreuzung Jahnstra- ße/ Friedrich-Schiller-Straße. Danach bewegt sich die Demo durch Ravensburg nach Weingarten. Dort findet von 15:30 Uhr bis 16:15 Uhr im Stadtgarten eine Kundgebung statt. Nach Ende der Kundgebung wird die Radde- mo bis zum Kreisel in Baindt fortgesetzt und dort beendet. Das „Bündnis 90/Die Grünen“ aus Baindt bieten deshalb an, als Gruppe gemeinsam bis Ravensburg (Kreuzung Jahnstraße/Friedrich-Schiller –Straße) zu fahren, um sich dort der Demonstration anzuschließen und nach der Kundgebung in Weingarten mit möglichst vielen Teilnehmern auch noch bis zu uns nach Baindt zu fahren. Ge- meinsamer Treffpunkt der Baienfurter*innen und Baindter*innen ist der Parkplatz an der X-Zone/ Achtal-Apo- theke um 14.00 Uhr. Natürlich können Radfahrfreunde auch individuell nach Eschach fahren oder zur Kundgebung nach Weingarten kommen und von dort aus mitfahren. Wir hoffen auf eine – auch bei möglicherweise kalter Witterung – große Beteiligung und ein kraftvolles Zeichen für den Radverkehr im Mittleren Schussental. Ihre Gemeindeverwaltung Seite 4 Amtsblatt der Gemeinde Baindt Nummer 9 Stellenausschreibungen Pädagogische Fachkräfte (m/w/d) für unsere Kita Sonne, Mond und Sterne Mit Baindt liegen Sie richtig! Die Gemeinde Baindt zeigt sich mit derzeit ca. 5.300 Einwohnern als interessanter Wohn- und Gewer- bestandort. Stadtnähe einerseits und landschaftlich reizvolle Strukturen andererseits zeichnen die attraktive Lage für Wohnen und Arbeiten in der Gemeinde aus. Baindt entwickelt sich ständig wei- ter – und so auch unsere Kinderbetreuungslandschaft. Aktuell verantworten wir acht Gruppen mit verschiedenen Betriebsformen für Kinder von einem Jahr bis zur Einschulung in drei Kitas, räumlich zusammengeführt in unserem Bildungscampus Kindertagesstätte Sonne, Mond, Sterne und ca. 120 Schulkindbetreuungsplätzen. Wir suchen zum nächstmöglichen Zeitpunkt: • eine Einrichtungsleitung (m/w/d) • pädagogische Fachkräfte (m/w/d) nach dem Fachkräftekatalog (§7 KiTaG) • pädagogische Fachkräfte (m/w/d) als Krankheitsvertretung nach dem Fachkräftekatalog (§7 KiTaG) • Berufspraktikanten im letzten Jahr der Ausbildung zur pädagogischen Fachkraft (m/w/d) • Mitarbeiter (m/w/d) in der praxisintegrierten Ausbildung zur pädagogischen Fachkraft (m/w/d) Wir freuen uns auf Sie, wenn Sie einen liebevollen und respektvollen Umgang mit Kindern und Fami- lien für selbstverständlich halten, gerne selbstständig und strukturiert arbeiten, Freude an Teamarbeit und Kommunikation mitbringen und an der Umsetzung und Weiterentwicklung unseres pädagogi- schen Konzepts mitwirken möchten. Wir bieten Ihnen die Chance eigene Ideen in die pädagogische Arbeit einzubringen, einen interes- santen und verantwortungsvollen Aufgabenbereich mit hoher gesellschaftlicher Relevanz, kollegiale Zusammenarbeit im Team und ein Arbeitsklima orientiert an unseren Leitlinien für Führung und Zu- sammenarbeit. Selbstverständlich ist für uns, eine Vergütung nach dem TVöD–SuE, eine zukunftsorientierte Perso- nalentwicklung und ein attraktives betriebliches Gesundheitsmanagement. Haben wir Ihr Interesse geweckt? Dann freuen wir uns auf Ihre aussagekräftige, schriftliche Bewerbung an: bewerbung@baindt.de oder an die Gemeindeverwaltung Baindt, Marsweilerstraße 4 in 88255 Baindt. Für Fragen und Auskünfte steht Ihnen die Fachbereichsleitung für Bildung und Betreuung Frau Sandra Flintrop, Tel. Nr.: 075029406-41, E-Mail: s.flintrop@baindt.de zur Verfügung. Nummer 9 Amtsblatt der Gemeinde Baindt Seite 5 Neugestaltung Ortsmitte Wasserumschluss für die Erschließung Fischerstraße zwischen Ziegeleistraße 13 und Ziegeleistraße 20 (Bauhof) Die Wasserleitung für die Fischerstraße muss auf den Wasserbestand in der Ziegeleistraße umgeschlossen wer- den. Im Zuge dieser Arbeiten muss die Ziegeleistraße im Bereich Ziegeleistraße 13 und Ziegeleistraße 20 (Bauhof) von Montag, den 06.03.2023 bis Freitag, den 10.03.2023 voll gesperrt werden. Im Anschluss an diese Maßnahme wird in diesem Bereich mit einer Fahrbahneinengung und einer Gehwegsperrung bis voraussichtlich Mai 2023 weitergearbeitet. Wir bitten deshalb alle Anwohnerin- nen und Anwohner, ihr Fahrzeug während der Dauer der Maßnahmen nicht auf der Straße abzustellen. Für Rück- fragen steht Ihnen das Bauamt Baindt, Herr Roth (Tel: 07502 9406-53, E-Mail: f.roth@baindt.de) zur Verfügung. Wir bitten um Ihr Verständnis. Die Baufirma bemüht sich, diese und andere Störungen - wie etwa durch Staub und Lärm - für unsere Bürgerinnen und Bürger so gering wie möglich zu halten und bittet dennoch auftretende Unannehmlichkeiten zu entschuldi- gen. Außerdem bittet sie um äußerste Vorsicht im Bereich der Bauarbeiten. Sollten Sie Fragen oder Anregungen ha- ben, können Sie gerne das Personal vor Ort ansprechen oder die Firma unter info@franz-lohr.de anschreiben. Amtliche Bekanntmachungen Neue Kollegin Stellvertretende Leitung der Fi- nanzverwaltung und Stabsstelle zur politischen Steuerung Nicole Gerhardt Tel. 07502/9406-26 E-Mail n.gerhardt@baindt.de Ferienbetreuung in den Osterferien Liebe Eltern, wir möchten Sie daran erinnern, dass für die Osterferi- en vom 11. - 14. April 2023 eine Ferienbetreuung für alle Grundschülerinnen und Grundschüler angeboten wird. Gerne können Sie Ihre Kinder dafür über reservix.de anmelden. Die Mindestteilnehmerzahl liegt bei 5 Kin- dern. Sollten weniger als 5 Kinder einen Bedarf an Betreuung haben, so unterstützt uns hier die Gemein- de Baienfurt mit einer Betreuung in den Räumen der Achtalschule. Anmeldeschluss ist der 14. März 2023. Weitere Informationen finden Sie im Veranstaltungs- text unter reservix.de. Wechsel bei dem Austräger des Amtsblattes im Bereich des Bezirks 6 Unser Austräger Tim Raubald hat das Amtsblatt vergan- gene Woche zum letzten Mal ausgetragen. Er hat das Amtsblatt seit über zwei Jahren in seinem Bezirk 6 zur Zufriedenheit Aller ausgetragen. Dafür bedanken wir uns, auch im Namen der Abonnenten, recht herzlich. Ab dem 03. März 2023 übernimmt Julian Mutscheller den Bezirk von Tim. Wir wünschen ihm viel Freude beim Austragen. Die entsprechenden Telefonnummern entnehmen Sie bitte der Straßenliste. Einladung zur Gemeinderatssitzung am 7. März 2023 in Baindt Die nächste öffentliche Gemeinderatssitzung findet am Dienstag, den 7. März 2023 um 18:00 Uhr im Sitzungs- saal des Rathauses statt. Tagesordnung 01 Einwohnerfragestunde 02 Bekanntgabe nichtöffentlich gefasster Beschlüsse 03 Bericht der Bürgermeisterin 04 Bauantrag zum Einbau einer Ferienwohnung in das Kellergeschoss des Einfamileinwohngebäudes in der Lilienstraße 41, Flst. 113/5 05 Grundstücksveräußerung im Gewerbegebiet 2. Er- weiterung Mehlis 06 Weiterentwicklung und Finanzierung der Lebens- räume für Jung und Alt der Stiftung Liebenau am Dorfplatz 2/1 07 Schulsozialarbeit an der Klosterwiesenschule 08 Positionspapier „kein weiter so“ des Gemeindetags Baden -Württemberg - Stellungnahme der Gemeinde Baindt 09 Bebauungsplan „6. Änderung und Erweiterung - GE-Mehlis“ und die örtlichen Bauvorschriften hierzu -Satzungsbeschluss 10 Freiwilligendienste in den Kindertagesstätten und in der Klosterwiesenschule 10 Änderung der Satzung über die Erhebung von Be- nutzungsgebühren für die Kinderbetreuungseinrich- tungen der Gemeinde Baindt 12 Anfragen und Verschiedenes Seite 6 Amtsblatt der Gemeinde Baindt Nummer 9 Zu dieser Sitzung ist die Bevölkerung herzlich eingeladen. Nähere Informationen erhalten Sie auch auf unserer Homepage unter https://baindt.ris.kommune-aktiv.de/ im Bürgerinformationssystem. Die Vorsitzende des Gemeinderates Simone Rürup, Bürgermeisterin Einladung zur Hauptversammlung Zur Hauptversammlung der Freiwilligen Feuerwehr Baindt am heutigen Freitag, den 03.03.2023 um 19:30 Uhr laden wir die Einsatz-, Jugend sowie die Altersabteilung recht herzlich ins Feuerwehrhaus ein. Anzugsordnung für die Einsatzabteilung ist Ausgehuniform. Fundinfo Allgemeine Hinweise zu Fundsachen Verloren gegangene Gegenstände können im Rahmen einer Verlustanzeige dem Fundbüro der Gemeinde Baindt gemeldet werden. Das dafür notwendige Formular „Ver- lustanzeige“ steht Ihnen online unter https://www.baindt. de/rathaus-buergerservice/rathaus-online unter dem Bereich Fundbüro zur Verfügung. Sofern eine Fundsache gefunden wurde, auf die Ihre Beschreibung zutrifft, setzen wir uns umgehend mit Ihnen in Verbindung. Alle Funde ab einem Wert von zehn Euro, die Sie auf dem Gebiet der Gemeinde Baindt finden und an sich nehmen, müssen dem Fundbüro der Gemeinde Baindt gemeldet und dort abgegeben werden. Die Fundsachen werden sechs Monate aufbewahrt und regelmäßig im Amtsblatt der Gemeinde Baindt veröf- fentlicht. Nach Ablauf der sechsmonatigen Frist geht die Fundsache in das Eigentum des Finders über, sofern ein Eigentumsvorbehalt geltend gemacht wurde. Alle ande- ren Fundsachen werden nach vorheriger amtlicher Be- kanntmachung durch Aushang und örtliche Medien vom Fundbüro versteigert oder anderweitig verwertet. Folgende Fundgegenstände wurden im Rathaus ab- gegeben: Januar 2023: Kapuzenpulli grau, verschiedene Schlüssel, Wollstrickmütze grau, Wollmütze schwarz mit Aufnäher „Hexe“, Kinder-Plüsch-Tasche „Schaf“, Lesebrille rot/weiß, Kopfhörer Samsung, Herrenjacke schwarz, Lederarm- band braun, Gesundheitskarte, Pulli beige, Fleece-Jacke blau Februar 2023: Rucksack blau, Digitale Uhr/Schrittzähler, Einzelschlüssel Weitere Informationen zu den Fundsachen erhalten Sie beim Fundbüro. Sie erreichen uns unter Tel. 07502/9406-12. Notdienste Fachärztlicher Notfalldienst Tel.: 116 117 (kostenlose Rufnummer, ohne Vorwahl) Zahnärztlicher Notfalldienst Tel.: 0761/120 120 00 Notfallpraxis Ravensburg Oberschwabenklinik - St. Elisabethen-Klinikum Elisabethenstr. 15, 88212 Ravensburg Öffnungszeiten Sa, So und an Feiertagen 08 - 19 Uhr Notfallpraxis Ravensburg (Kinder) Der Kinderärztliche Bereitschaftsdienst im Landkreis Ravensburg bleibt in der Notfallpraxis am St. Elisa- bethen-Krankenhaus in Ravensburg. Eltern im Landkreis Ravensburg, die an den Wochenen- den und Feiertagen einen Kinderarzt benötigen, können sich weiterhin an die Kindernotfallpraxis am St- Elisa- bethen-Krankenhaus in Ravensburg wenden. Tierarzt Samstag, 04. März und Sonntag, 05. März Kleintierpraxis A. Kirsch, Tel.: (0751) 95 88 44 00 - Telefonische Anmeldung erforderlich - (Festnetz kostenfreie Rufnummer Tel.: 0800 00 22 833, Homepage: www.aponet.de) Samstag, 04. März Huberesch-Apotheke in Ravensburg (Weststadt), Rümelinstraße 7, Tel.: (0751) 9 77 09 10 Sonntag, 05. März Kloster-Apotheke in Weingarten, Karlstraße 13, Tel.: (0751) 56 02 60 Einsatzleitung: Frau Petra Maucher, Tel.: 62 10 98 Malteser Ravensburg-Weingarten Hausnotruf und Mahlzeitendienst, Tel.: (07 51) 36 61 30 Deutsches Rotes Kreuz Kreisverband Ravensburg e.V. • Hausnotruf und Mobilruf • DRK-Service Zeit (Hauswirtschaftlicher Unterstützungsdienst) • Menüservice für Senioren • Wohnberatung • Betreuungsgruppen für Menschen mit Demenz • Notruf 112 - Rettungsdienst Tel.: 0751/ 56061-0, Fax: 0751/ 56061-49 E-Mail: info@dkr-rv.de, Web: www.drk-rv.de Nummer 9 Amtsblatt der Gemeinde Baindt Seite 7 Hospizbewegung Weingarten ∙ Baienfurt ∙ Baindt ∙ Berg e.V. Begleitung für schwerkranke und sterbende Menschen und ihre Angehörigen Hospiz Ambulant, Vogteistr. 5, Weingarten Telefon: 0751-180 56 382, Telefon: 0160- 96 20 72 77 (u.U. Anrufbeantworter, es erfolgt ein Rückruf) Ansprechpartnerin Dipl.-Päd. Dorothea Baur Persönliche Sprechzeit: Montag 16-18 Uhr, Mittwoch 11-13 Uhr Donnerstag 11-14 Uhr und nach Vereinbarung E-Mail: hospiz-weingarten@freenet.de Homepage: www.hospizbewegung-weingarten.de Spendenkonto: KSK Ravensburg IBAN: DE39 6505 0110 0086 1381 92 Störungs-Rufnummer Strom Tel. 0800 3629-477 (kostenfrei) Internet netze BW https://www.netze-bw.de/kunden/netzkunden/service/ stoerungsmeldungen/index.html Bei Störung der Gasversorgung Telefon 0800/804-2000 Wasserversorgung Tel.: (0751) 40 00-919 und nach Dienstschluss Tel.: 0160 44 94 235 Hotline Müllentsorgerfirmen Veolia/ Hofmann Bad Waldsee (bei Fragen rund um die Leerung/Abfuhr) Tel.: 0800/35 30 300 Hotline Landratsamt Ravensburg (allg. Fragen zum Thema Müll, Behältergemeinschaften etc.) Tel.: (0751) 85-23 45 Ergänzende unabhängige Teilhabeberatung (EUTB) Ravensburg-Sigmaringen Beratung und Information zu Ansprüchen bei Teilhabeein- schränkung durch chronische Erkrankung und Behinderung. Schubertstr. 1, 88214 Ravensburg - Telefon 0751 99923970 - E-Mail: info@eutb-rv-sig.de Sozialstation St. Anna - Pflegebereich Baienfurt – Baindt – Marktplatz 4, 88255 Baienfurt, Tel. (0751) 4 67 96, E-Mail: sozialstation. baienfurt@stiftung-liebenau.de Lebensräume für Jung und Alt Dorfplatz 2/1, 88255 Baindt, Tel. (07502) 92 16 50, E-Mail Baindt: lebensraum.baindt@stiftung-liebenau.de Pflege, Betreuungsgruppen, Beratung, Essen auf Rädern in den Gemeinden Baienfurt, Baindt und Berg. Tel. 0751 36360-110 Wohl-Fühl-Treff Betreuungsgruppe für dementiell erkrankte Menschen bzw. für Menschen die einfach nur Geselligkeit suchen. Jeden Dienstag von 14 bis 17 Uhr im Dietrich-Bonhoeffer-Saal. Ihre Ansprechpartnerin: Brigitte Löffler, betreuung@sozialstation-schussental.de Maybachstr.1, Weingarten Unsere Jubilare Herzlichen Glückwunsch Frau Irena Bezjak feierte am 23. Februar 2023 ihren 80. Geburtstag. Im Namen von Frau Rürup erhielt sie ein kleines Präsent der Gemeinde. Für die Zukunft wünschen wir der Jubilarin alles Gute, persönliches Wohlergehen und eine gesegnete Zeit. Gemeindeverwaltung Zum 90. Geburtstag am 5. Februar 2023 gratuliere ich im Namen der Gemeinde und persönlich Frau Eva Zimmermann herzlichst und wünsche ihr alles Gute und noch viele Jahre bei guter Gesundheit.. Die Jubilarin erhielt die Glückwünsche und einen Geschenkkorb der Gemeinde Baindt sowie eine Ehrenurkunde des Ministerpräsidenten Winfried Kretschmann. Simone Rürup Bürgermeisterin Veranstaltungskalender Ob die im Nachfolgenden aufgeführten Veranstaltun- gen stattfinden, hängt von den dann geltenden Vor- schriften ab. März 03.03. Jahreshauptversammlung Feuerwehr Feuerwehrhaus 05.03. Jahreshauptversammlung Musikverein SKH 07.03. Gemeinderatssitzung Rathaus 11.03. Basar „Rund ums Kind“ SKH 15.03. Gottesdienst mit Krankensalbung Seniorentreff BSS 17.03. Jahreshauptversammlung TC Baindt Vereinsraum SV 18.+19.03. Skikurs Alpinteam (unter Vorbehalt) 19.03. Vorspielnachmittag Musikverein - verschoben auf Oktober 23.03. Jahreshauptversammlung Taekwondo - verschoben auf April 24.03. Jahreshauptversammlung SV Baindt Vereinsraum SV Seite 8 Amtsblatt der Gemeinde Baindt Nummer 9 25.03. Konzert Musik und Chor SKH 25.03. Osterkerzen verzieren Impulse BSS 26.03. Frühlingsmarkt FV Waldorfkindergarten 31.03. Jahreshauptversammlung Schalmeien BSS 31.03. Frauenfrühstück Impulse BSS Nachbarschaftshilfe Baindt Einladung an die Nachbarschaftshilfehelfer/innen und Interessierte aus der Gemeinde Am Donnerstag, den 09.03.2023 um 18:30 Uhr findet im Bischof-Sproll Saal ein Themenabend zur „Gesundheits- fürsorge“ statt. Frau Sigrun Kienle-Hohwy stellt uns Möglichkeiten vor: - wie wir leichter durch den Sturm der Zeit kommen - wie wir Kraft schöpfen, um mit schwierigen Situationen und Rückschlägen umzugehen Sie nimmt uns mit auf eine Reise über Resilienzen, die innere Widerstandskraft. Faszien für mehr Beweglichkeit und die Entdeckung der Leichtigkeit und des Optimismus. Lassen Sie sich mitnehmen auf einen Abend mit wertvol- len Impulsen für den Alltag. Ich würde mich freuen, Sie an diesem Abend begrüßen zu dürfen, gerne auch Frauen und Männer die nicht in der Nachbarschaftshilfe tätig sind. Um planen zu können bitte ich um eine Anmeldung. Petra Maucher 07502/621098 oder pemau96@web.de Kindergartenachrichten Kindergarten Sonne Mond und Sterne Kunterbuntes Fasnetstreiben im Kinder- garten Sonne, Mond und Sterne Wenn sich ein Polizist und ein Ninja beim UNO spielen gegenübersitzen und eine Prinzessin mit einer Hexe in der Puppenecke am Kochen ist, dann ist die Fasnet im Kindergarten Sonne, Mond und Sterne an- gekommen. Schon in den letzten Wochen haben sich die Kinder mit einem kräftigen „Raspler - Ratsch, Ratsch!“ auf die schöne Fasnetszeit eingestimmt und die Gruppenräu- me wurden mit selbstgebastelten Girlanden und bunten Luftballons geschmückt. Ganz nach Baindter Narrent- radition wurde mit den Kindern das Baindter Narrenlied einstudiert und man lernte die Bräuche und Traditionen der Fasnet kennen. Die verschiedenen Gruppen hatten sich mit den Kindern und den Erziehern besondere Fas- netsthemen überlegt und dazu verschiedene Lieder ge- sungen und Bastelprojekte angeboten, so gab es zum Beispiel in der Regenbogen-/Sternschnuppen-/ und Re- gentröpfchengruppe das Thema Zirkus und die Kinder aus der Mond- und Sternengruppe haben aus einer Ecke ihres Gruppenraums einen Zauberwald gestaltet. Die Son- nengruppe befasste sich mit dem Thema Eis und Schnee und studierte mit den Kindern das Theaterstück „Es klopft bei Wanja in der Nacht“ ein. Schminktag im Kindergarten Am Gumpigen Donnerstag wurden die vielen verkleideten Kinder mit fetziger Partymusik in ihrem Kindergarten be- grüßt und durften ausgelassen das Tanzbein schwingen. An diesem Tag hat sich nicht nur das rote Pferd umge- kehrt und die Fliege abgewehrt, da wurde sogar mit den Rasplern das Lasso rausgeholt und Cowboy und India- ner gespielt. Die Kinder sangen und tanzten den „Boogie, Woogie“ und bekamen von den Rasplern einen Guzlere- gen. Wir bedanken uns recht herzlich bei den Rasplern und den Jungschalmeien, die den Kindergarten besucht und mit den Kindern Stimmung gemacht haben. Die Raspler und Jungschalmeien machten viel Stimmung im Garten Am Rußligen Freitag schaute die Räuberbande vorbei und heizte kräftig ein. Danke an die Räuberbande die eine Zugabe nach der anderen ablieferte, mit Musik, Tanz und leckeren Bonbons war die Stimmung auf dem Höhepunkt. Nummer 9 Amtsblatt der Gemeinde Baindt Seite 9 Die Räuberbande begeisterte die Kinder mit fetziger Mu- sik Der Kindergarten bedankt sich recht herzlich bei den El- tern, die für den Gumpigen Donnerstag und den Rußligen Freitag ein Buffet bereitgestellt haben. Abgerundet wurden diese lauten und lustigen Wochen mit einem ruhigen Aschermittwoch, bei dem mit den Kindern in einem Sachgespräch die letzten Tage und Wochen reflektiert wurden und wir die Asche eines verbrannten Narrenbaumes, als Symbol für das Vergängliche, auf bun- ten Tüchern verteilt haben und somit das Fasnetstreiben beendet wurde. Zum Aschermittwoch gab es selbstgemachte Spätzle Waldorfkindergarten Närrische Tage im Waldorfkindergarten Baindt Vorbei ist sie nun wieder die närrisch bunte Fas- netszeit, aber was war sie doch wunderschön! Kaum waren die Dreikönigskostüme Ende Ja- nuar in ihren Kisten verstaut, widmeten sich die Kinder des Baindter Waldorfkindergartens voller Freude ganz anderen Liedern, Spielen und natürlich auch Verkleidun- gen. Die Fasnet hielt Einzug. Fleißig wurde das Rasplerlied geübt und voller Spannung der Rasplergeschichte gelauscht, emsig wurde gebas- telt, gemalt und geschmückt. Als dann auch noch eine Vertreterin der Narrenzunft schellenklingend in den Kin- dergarten zur Häsvorstellung kam, wurde sie von bes- tens vorbereiteten und ebenso neugierigen wie mutigen Kindern erwartet, die es sich nicht nehmen ließen, auch mal selbst unter die riesige Maske des Oberwaldschrats zu schlüpfen. Am gombigen Donnerstag war es dann endlich soweit - Schalmeien, Trommeln und jede Menge Raspler hielten am Morgen Einzug und eröffneten mit ihrem Besuch das Faschingfest. Da wurde gestaunt, getanzt, gesungen, erzählt und der Raspler selbst durfte sich auch noch über eine kleine „Wellnessbehandlung“ freuen, auf das er ohne Hexen- schuss weiter durch die Fasnet springen kann. Während Narrenzunft und Schalmeien ihren Weg dann durch die Kindergärten und Schulen fortsetzten, ver- schnauften die Kinder zunächst mal und probierten die ein oder andere Süßigkeit, die ihnen der Bonbonregen beschert hatte. Gut gestärkt ging es nun in die Gruppen- räume, wo sich die Kinder an unterschiedlichsten „Hand- werkerständen“ ausprobieren konnten. Da so viel Aufregung und schaffiges Tun natürlich ei- nen Bärenhunger macht, kam den vielen Prinzessinen, Schmetterlingen, Löwen, Drachen, Piraten und anderen zauberhaften Gestalten das bunte Frühstücksbuffet an diesem Tag gerade recht und es wurde freudig gemein- sam geschmaust und geplaudert bevor sich die bunte Schar in den Garten aufmachte, um dort zu spielen, zu toben und diesen fantastischen Tag ausklingen zu lassen. Den Rasplern und Schalmeien möchten wir noch einmal ein herzliches Dankeschön sagen - es war einfach wieder grandios mit euch! Seite 10 Amtsblatt der Gemeinde Baindt Nummer 9 Sterbefall am Wochenende Es ist nicht notwendig, einen Sterbefall bei der Gemeindever- waltung am Wochenende anzuzeigen. Bitte vereinbaren Sie mit dem Pfarramt einen Termin für die Bestattung. Sollte die Beerdigung bereits am Dienstag erfolgen, ist es ausreichend, wenn die Gemeindeverwaltung am Montagvormittag darüber informiert wird. Die meisten Bestattungsunternehmen haben einen Schlüssel für die Aussegnungshalle in Baindt. Sollten dennoch Fragen und Unklarheiten aufkommen, wen- den Sie sich bitte an folgende Personen in der aufgelisteten Reihenfolge: Frau Heine, Friedhofsverwaltung Tel. 0160 53 86 706 Simon Traudt Tel.: 91 27 58 Am Föhrenried Baienfurter Straße Birkenstraße Buchenstraße Mehlisstraße Riedsenn Sumeraugasse Schachener Straße Wickenhauser Straße Felix Haller, Tel.: 91 39 64 Badweg Blumenstraße Bronnenstubenweg Dahlienstraße Hubertusweg Klosterhof Krokusweg Lilienstraße Mühlstraße Nelkenstraße Thumbstraße Nr. 47 - 81 Tulpenstraße Veilchenstraße Markus Wöhr, Tel.: 94 32 42 Brühl Dorfplatz Eichenstraße Eschenstraße Gartenstraße Innere Breite Küferstraße Ziegeleistraße Louis Escher, Tel.: 0751/95 87 46 47 Benzstraße Dachsstraße Eichhorngasse Friesenhäusler Straße Froschstraße Fuchsstraße Hirschstraße Nr. 1 - 50 Igelstraße Iltisstraße Liebigstraße Rehstraße Siemensstraße Wieselgasse An alle Amtsblatt-Bezieher Haben Sie Ihr Amtsblatt nicht bekommen? Dann rufen Sie bitte den für Ihren Bezirk zuständigen Austräger direkt an. Vergewissern Sie sich aber bitte vorher, ob Ihre Haus- nummer gut sichtbar und der Briefkasten mit Ihrem Namen versehen ist. Franka Hermann, Tel.: 5 55 86 68 Hasenweg Hirschstraße ab Nr. 164 Kümmerazhofer Weg Marderstraße Mochenwangener Straße Reishaufen Sulpacher Straße Helena Escher, Tel.: 0751/95 87 46 47 Fliederstraße Kornblumenstraße Marsweilerstraße Rosenstraße Spielmannsweg Zeppelinstraße Julian Mutscheller, Tel.: 91 34 62 Grünenbergstraße Annabergstraße Nr. 60 (Nachbaur Eugen) Im Voken Jägerweg Lerchenstraße Sperlingweg Stöcklisstraße Storchenstraße Franziska Speidel, Tel.: 91 28 07 Amselstraße Annabergstraße Erlenstraße Kiesgrubenstraße Schönblick Sonnenstraße Thumbstraße Nr. 1 - 36 Ziegelhalde Benjamin Stiefvater, Tel.: 91 37 51 Boschstraße Daimlerstraße Dieselstraße Dornierstraße Maybachstraße Röntgenstraße ✄ ✄ Gemeindeverwaltung Baindt Telefon (07502) 9406-0 Fax (07502) 9406-18 E-Mail info@baindt.de Internet www.baindt.de Öff nungszeiten: Montag und Donnerstag 8:00 - 12:00 Uhr 14:00 - 16:00 Uhr Dienstag 8:00 - 13:00 Uhr 14:00 - 18:00 Uhr Mittwoch 8:00 - 12:00 Uhr Freitag 7:30 - 12:00 Uhr Direktdurchwahlnummern Bürgermeisterin Frau Rürup 9406-10 Vorzimmer Frau Heine 9406-17 Amtsblatt Frau Ziegler 9406-16 Bauamt - Bauamtsleiterin Frau Jeske 9406-51 Bauamt - Ortsbaumeister Herr Roth 9406-53 Bauamt Frau Scheid 9406-54 Bauamt - Klimakoordinator Herr Roth 0157 80661690 E-Mail:klima@b-gemeinden.de Bürgeramt Passamt, An-/Abmeldung, Frau Brei/Frau Senff Führerschein, Fischerei 9406-12 Einwohnermeldeamt Herr Bautz 9406-14 Rentenberatung Herr Bautz 9406-14 Fundamt Frau Brei/Frau Senff 9406-12 Finanzverwaltung Kämmerer Herr Abele 9406-20 stellvertr. Leitung Kämmerei, Stabsstelle polit. Steuerung Frau Gerhardt 9406-26 Kasse Herr Müller 9406-22 Kasse Frau Weber 9406-24 Wasser, Grundsteuer Frau Stavarache 9406-21 Hunde-/ Gewerbesteuer Frau Winkler 9406-23 Gewerbeamt Frau Brei/Frau Senff 9406-12 Hauptamt Herr Plangg 9406-11 stellvertr. Leitung Hauptamt, Standesamt Frau Maurer 9406-40 Fachbereichsleitung Bildung und Betreuung Frau Flintrop 9406-41 Friedhofswesen Frau Heine 9406-17 Hallenbelegung SKH Frau Ziegler 9406-16 Kindergartenabrechnung Frau Ziegler 9406-16 Volkshochschule Frau Brei/Frau Senff 9406-12 Einrichtungen der Gemeinde Bauhof Herr Mohring 9121-30 Feuerwehrhaus 9121-34 Feuerwehrkommandant Herr Bucher 0151 58040840 Gemeindebücherei Frau Lins 94114-170 Schenk-Konrad-Halle Herr Forderer 0152 25613911 und 3373 Kindergärten Sonne Mond und Sterne Leitung Altbau 94114-140 E-Mail: leitung.altbau@kiga.baindt.de Leitung Neubau 94114-141 E-Mail: leitung.neubau@kiga.baindt.de St. Martin 2678 Waldorfkindergarten 3882 Schulen: Klosterwiesenschule (KWS) und SBBZ Sehen Baindt Rektorin (KWS) Frau Heberling 94114-132 Sekretariat (KWS) Frau Mohring-Landsberge 94114-133 Schulsozialarbeit (KWS) Frau Nandi 94114-172 Schulhausmeister (KWS) Herr Tasyürek 0178 4052591 SBBZ Sehen 94190 Pfarrämter Katholisches Pfarramt 1349 Kath. Gemeindehaus - Bischof-Sproll-Saal - Anmeldung Frau Moosherr (0751) 18089496 E-Mail: gudrun.moosherr@gmail.com Evangelisches Pfarramt (0751) 43656 ev. Gemeindehaus Dietrich-Bonhoeff er-Saal - Anmeldung Frau Kutter (0751) 43656 E-Mail: pfarramt.baienfurt@elkw.de Polizei - Polizeirevier Weingarten (0751) 803-6666 Notrufe - Polizei 110 - Feuerwehr, Notarzt, Rettungsdienst 112 Nummer 9 Amtsblatt der Gemeinde Baindt Seite 11 Zur Information Die Pflegestützpunkte im Landkreis Ravensburg Unser Angebot richtet sich an pflegebedürftige, sowie chronisch kranke Menschen aller Altersgruppen, deren Angehörige andere Bezugspersonen und alle interessier- ten Bürgerinnen und Bürger. Sie sind Beratungsstellen vor Ort zu allen Fragen rund um die Themen der Pflege, me- dizinischer Versorgung, Sozialleistungen und Leben und Wohnen im Alter. Bei Bedarf unterstützen wir Sie dabei, wenn Sie Leistungen beantragen möchten und helfen Ihnen bei der Organisation von Angeboten und Hilfen. Wir beraten sie kostenfrei, neutral und unabhängig unter Einhaltung der Schweigepflicht telefonisch, bei Ihnen zu Hause oder in den Pflegestützpunkten. Seit dem 05.04.2022 bietet der Pflegestützpunkt im Land- kreis Ravensburg jeden ersten Dienstagnachmittag im Monat von 14.00 Uhr - 16.00 Uhr im Rathaus der Ge- meinde Baindt eine Sprechstunde an. Eine Terminver- einbarung ist nicht notwendig. Die nächste Sprechstunde findet am 07. März statt. Ihre Ansprechpartnerin beim Pflegestützpunkt Schus- sental: Frau Ruth Gätje Tel. 0751/ 85-3319 E-Mail: r.gaetje@rv.de Zuständig für die Gemeinden: Baindt, Baienfurt, Bodnegg, Grünkraut, Schlier, Waldburg und Weingarten Sprechzeiten in Ravensburg: Montag 08.00 Uhr - 10.00 Uhr Mittwoch 13.30 Uhr - 15.30 Uhr Gartenstraße 107, 88214 Ravensburg Achtalschule Baienfurt Tel.: 0751 56960-10/13 Fax: 0751 5696015 kontakt@achtalschule.de www.achtalschule.de Schulanmeldung für die Klasse 5 im Schuljahr 2023/24 Liebe Eltern, für die Schulanmeldung in LG 5 benötigen wir folgende Unterlagen: • ausgefülltes Anmeldeformular für SJ 2023/2024 sowie Datenschutzerklärung und Einwilligung Schulmanager, • Blatt 3 und 4 der Grundschulempfehlung im Original, • Nachweis über den Masernschutz. Auf der Startseite unserer Homepage www.achtalschule.de finden Sie die weiteren Unterlagen, die Sie für die Anmel- dung benötigen. Anmeldetage sind am 8. und 9. Marz 2023 von 7:30 - 16:30 Uhr bei uns im Sekretariat. Sie können uns aber auch die vollständigen Unterlagen bis spätestens 09.03.2023 auf postalischem Weg zu- senden. Für weitere Fragen stehen wir Ihnen gerne zur Verfügung. Mit freundlichen Grüßen A. Lehle, Schulleiter Deutsches Rotes Kreuz Jede Blutspende zählt: Hätte, könnte, sollte - machen! Drei Prozent der Bevölkerung spendet Blut. Dabei wird Blut täglich zur Behandlung von Patient:innen in Kran- kenhäusern benötigt. Blut wird kontinuierlich und jeden Tag benötigt. Allein in Hessen und Baden-Württemberg werden täglich mehr als 2.700 Blutkonserven benötigt, um eine lückenlose Versorgung der Krankenhäuser zu gewährleisten und Pa- tient:innen aller Altersklassen ausreichend zu versorgen. Der DRK-Blutspendedienst bietet in der Region Hessen und Baden-Württemberg täglich rund 20 mobile Blut- spendetermine an. Einer für alle und alle für einen? Nicht ganz: Etwa drei Prozent der Bevölkerung spenden Blut. Gleichzeitig ist der Bedarf an Blutspenden zur Versorgung von Patien- ten konstant hoch: „Viele Menschen kommen meist erst mit dem Thema Blutspende in Kontakt, wenn sie selbst oder ein naher Angehöriger schwer erkrankt und auf die lebensrettende Blutspende angewiesen ist“, erklärt Eber- hard Weck, Pressesprecher des DRK-Blutspendedienstes Baden-Württemberg - Hessen. Nächster Blutspendetermin: Mittwoch, dem 08.03.2023 von 14:00 Uhr bis 19:30 Uhr Festhalle , Bahnhofstr. 5/1 88214 Ravensburg - Weißenau Blutspendertermine einfach online reservieren unter www.blutspende.de/termine Schon gewusst? Die Blutspende gehört zu den einfachs- ten und schnellsten guten Taten: Benötigt wird maximal eine Stunde Zeit, davon dauert die reine Blutentnahme nur knapp 10 Minuten. Abgenommen werden 500 Milliliter Blut. Gespendet werden darf sogar mehrfach im Jahr im Abstand von 56 Tagen. Aktion: Als nachhaltiges Dankeschön erhalten Blutspen- der:innen im Zeitraum vom 27.02.2023 bis 12.03.2023 eine exklusive Jute Tasche für die gute Tat. Jede Blutspende zählt. Hätte, könnte, sollte - einfach machen! Jetzt Gutes tun. Die Teilnahme an der Blutspende ist nur mit Terminre- servierung möglich. Weitere Informationen rund um das Thema Blutspende erhalten Interessierte online unter www.blutspende.de oder telefonisch kostenfrei unter 0800 11 949 11. Das Forstamt informiert Das Forstamt Ravensburg lädt Privatwaldbesitzende zu einer Fortbildung im Wald ein: Baumartenwahl - Pflanzung - Wildschutz • 10.03.2023 Bad Wurzach / Haidgau; 14:00 bis 16:30 Uhr (Karten siehe unter www.rv.de/waldbesitzerinfo) Seite 12 Amtsblatt der Gemeinde Baindt Nummer 9 Agentur für Arbeit Konstanz-Ravensburg Zurück in den Beruf - mit uns wiedereinsteigen! Aktionstag „Let’s talk about it - Chance Job“ am 7. März 2023 Die Agentur für Arbeit Konstanz-Ravensburg veranstal- tet am Dienstag, 7. März 2023 einen Telefonaktionstag für alle, die nach Familien- oder Pflegezeit wieder in den Beruf einsteigen möchten. Zwischen 9 und 12 Uhr beantworten die Beauftragten für Chancengleichheit am Arbeitsmarkt, Rita Greis und Kat- harina Franken, unter anderem folgende Fragen: Wie gelingt der berufliche Wiedereinstieg? Kann ich mit einer Qualifizierung meine Chancen ver- bessern und ist eine Teilzeitausbildung etwas für mich? Wie kann ich aus meinem Minijob mehr machen? Und wie unterstützt mich meine Agentur für Arbeit dabei? Interessierte erreichen unter der kostenfreien Telefon- nummer 0800 4 5555 00 die Service-Center der Bundes- agentur für Arbeit. Nach Nennung des Kennworts „Chance Job“ und Angabe ihres Wohnorts werden Sie dann direkt mit Frau Greis oder Frau Franken verbunden. Warum gibt es dieses Angebot? In vielen Branchen werden gut qualifizierte und moti- vierte Arbeits- und Fachkräfte dringend gesucht. Wer die Erwerbstätigkeit wiederaufnehmen will, sollte die ei- genen Qualifikationen auf Aktualität hin prüfen und sich bei Bedarf durch die Agentur für Arbeit vor Ort beraten lassen. Rückkehrerinnen und Rückkehrer können so ihre Aussichten am Arbeitsmarkt verbessern. Der Anruf ist unverbindlich. Interessierte können sich in- formieren lassen, um dann in Ruhe zu überlegen, welche weiteren Schritte Sie angehen können und wollen. Landschaftserhaltungsverband (LEV) Ravensburg Bestellaufruf Ackerblühstreifenprojekt 2023 Auch 2023 können Landwirte/innen wieder Saatgut zur Anlage von Ackerblühstreifen beim Landschaftserhal- tungsverband (LEV) Ravensburg bestellen. Aufgrund des höheren Mehrwertes für die Biodiversität wird in diesem Jahr ausschließlich eine Mischung zur Anlage mehrjähri- ger Blühstreifen gefördert. Mehrjährige Blühstreifen sind nicht nur eine Nahrungsquelle für nektarsuchende In- sekten, sondern schaffen durch ihre Strukturvielfalt im Winterhalbjahr zusätzliche Verstecke und Überwinte- rungsmöglichkeiten für Niederwild und Insekten. Im Rah- men des Ackerblühstreifenprojektes unterstützen der LEV Ravensburg und der Bauernverband Allgäu-Ober- schwaben bei der Anlage von Ackerblühstreifen. Dank der großzügigen Spende der Kreissparkasse Ravensburg ist es möglich, dass das Saatgut von Landwirten/innen im Landkreis Ravensburg kostenlos übern den LEV be- zogen werden kann. Das Online-Bestellformular finden Sie auf der Homepage des LEV RV (www.lev-ravensburg. de) Bestellfrist ist der 5.03.2023. HINWEIS: Die angebotene mehrjährige Mischung entspricht den GLÖZ 8-Anforde- rungen und kann somit für die 4 %-Stilllegungsflächen verwendet werden (Konditionalität). Feldschild zur Kennzeichnung eines Ackerblühstreifens auf Ravensburger Gemarkung (Foto: Hannah Böhmer). Die Biodiversitätsstrategie des Landkreises Ravensburg bezieht zahlreiche regionale Akteure in ihr Handeln ein. Die Personalstellen der Strategie sind beim Landschafts- erhaltungsverband Landkreis Ravensburg e.V. ansässig. Im Rahmen der Strategie zur Stärkung der biologischen Vielfalt im Landkreis Ravensburg wird dieses Projekt mit Mitteln der Kreissparkassenstiftung Ravensburg unter- stützt. Weitere Informationen zur Biodiversitätsstrategie finden Sie unter www.naturvielfalt-rv.de Projektseite des Blühenden Landkreises: www.bluehender-landkreis.org Der Förderverein für krebskranke Kinder Tübingen e. V. Jährlich erkranken deutschlandweit 2000 Kinder an Krebs. Das sind 2000 Kinder, die sich von heute auf mor- gen in einer Ausnahmesituation wiederfinden und schon in viel zu jungen Jahren mit der Erfahrung einer lebens- bedrohlichen Krankheit konfrontiert werden. Die Eltern, Geschwister und Großeltern sind ebenso von dieser Dia- gnose betroffen und häufig mit vielen Ängsten, Zweifeln und der Ungewissheit darüber, wie es weitergeht, belastet. Genau diese Kinder und Familien brauchen unsere und Ihre Hilfe! Durch unser Elternhaus und unser Familien- haus, durch viele Hilfsangebote für die Kinder und Fami- lien und durch die Unterstützung der Tübinger Kinderkli- nik können wir den Betroffenen Mut, Hilfe und Hoffnung geben. Doch helfen können wir nur gemeinsam mit Ihnen. Denn alles, was wir für krebskranke Kinder und deren Familien tun, wird ausschließlich durch Spenden finanziert. Auch Sie können den Kindern und Familien helfen, wenn Sie uns mit einer Spende unterstützen. Gemeinsam können wir den kranken Kindern und ihren Familien helfen. Förderverein für krebskranke Kinder Tübingen e. V. Frondsbergstraße 51, 72070 Tübingen Nummer 9 Amtsblatt der Gemeinde Baindt Seite 13 Telefon: 0 70 71/94 68-11 info@krebskranke-kinder-tuebingen.de www.krebskranke-kinder-tuebingen.de Wir können nur helfen, wenn uns jemand hilft! Unser Spendenkonto: Kreissparkasse Tübingen IBAN: DE10 6415 0020 0000 1260 63 BIC: SOLADES1TUB Ansprechpartnerin: Agnes Nagel Die Zieglerschen Behindertenhilfe Ambulante Dienste Charlottenstraße 41, Ecke Mauerstraße 88212 Ravensburg Tel.: 0151-1823 6607 graf.ulrike@zieglersche.de Wir bieten Beratung und Unterstützung für Menschen mit Behinderungen und deren Angehörige im Land- kreis Ravensburg. Ambulant Betreutes Wohnen Persönliches Budget Betreutes Wohnen in Familien Familienunterstützender Dienst Freizeit und Reisen Natur- und Kulturlandschaft Altdorfer Wald e. V. Schutz des Altdorfer Waldes ist unser Zweck, sei- nes Lebensraums, der Quellen, kein Kiesabbau etc. Unterstützen Sie uns, werden Sie Mitglied! www.altdorferwald.org Kirchliche Nachrichten Katholische Kirchengemeinde St. Johannes Baptist Baindt Kath. Pfarramt • 88255 Baindt • Thumbstraße 55 04. März – 12. März 2023 Gedanken zur Woche Gott segne dich mit Gipfelerlebnissen, die deine Sicht weiten. Gott segne dich mit Lichtmomenten, die deinen Blick klären. Gott segne dich mit Begegnungen, die deine Perspektive verändern. Gott segne dich. Samstag, 04. März 17.00 Uhr Baienfurt - Taufe von Luis und Jannis 18.30 Uhr Baienfurt - Eucharistiefeier für die verstorbe- nen Mitglieder des Musikvereins Caritas - Fastenopfer Sonntag, 05. März - 2. Fastensonntag - Zählsonntag 10.00 Uhr Baindt - Eucharistiefeier Ministranten: Felix Haller, Benjamin Stiefvater, Benjamin Zentner, Ricco Haller, Mona Stief- vater, Johanna Zentner) († Anni und Eugen Maier, Josef Gresser, Paula und Rupert Gross mit Angehörigen, Anton Ort- ner, Walter Frei, Jahrtag: Bischof Dr. Joannes Baptista Sproll) Caritas - Fastenopfer 11.15 Uhr Baindt - Taufe von Lea Dienstag, 07. März 07.50 Uhr Baindt - Schülergottesdienst Mittwoch, 08. März 09.00 Uhr Baienfurt - Friedensmesse 19.00 Uhr Schachen - Eucharistiefeier († verstorbene Mitglieder und Wohltäter der Kapellengemeinschaft, Lucia Fischer, Erna und Franz Kränkle, Maria Bentele geb. Hart- mann) 20.00 Uhr Baindt - Mitgliederversammlung der Kapel- lengemeinschaft Schachen e.V. im Bischof Sproll Saal Donnerstag, 09. März 07.45 Uhr Baienfurt - Schülergottesdienst Freitag, 10. März 08.30 Uhr Baindt - Rosenkranz 09.00 Uhr Baindt - Eucharistiefeier Samstag, 11. März 18.30 Uhr Baindt - Jugendgottesdienst gestaltet von den Ministranten und dem Jugendchor Ministranten: Jannis Kaplan, Linus Kaplan, Benjamin Michelberger, Alina Michelberger, Marian Schäfer, Emilia Stotz († Anna und Eugen Halder, Theresia und Bap- tist Elbs mit Angehörigen) Sonntag, 12. März - 3. Fastensonntag 10.00 Uhr Baienfurt - 2. Gottesdienst der Erstkommu- nionkinder mit der Jugendkantorei Rosenkranzgebete im März Im März laden wir ganz herzlich ein zum Rosenkranzgebet jeden Freitag um 8.30 Uhr vor dem Gottesdienst. Sprechzeiten Pfarrer Bernhard Staudacher Nach telefonischer Vereinbarung (Tel. 912623) Thumbstraße 55, Baindt E-Mail-Adresse: bernhard-staudacher@gmx.de Sprechzeiten Gemeindereferentin Silvia Lehmann Nach telefonischer Vereinbarung Büro: Kirchstraße 8, Baienfurt Tel. 0751 / 5576199, (Tel. privat 943630) E-Mail-Adresse: Silvia.Lehmann@drs.de Sprechzeiten Gemeindereferentin Regina Willmes Nach telefonischer Vereinbarung Büro: Kirchstraße 8, Baienfurt Tel. 0751 / 56969624 E-Mail-Adresse: Regina.Willmes@drs.de Seite 14 Amtsblatt der Gemeinde Baindt Nummer 9 Gemeindehaus St. Martin / Bischof-Sproll-Saal: Belegung und Reservierung Frau Gudrun Moosherr Tel. 0751-18089496 E-Mail: gudrun.moosherr@gmail.com Katholische Kirchenpflege Baindt: Frau Lucy Schellhorn (Kirchenpflegerin) Bankverbindung: KSK Ravensburg IBAN DE 4365 0501 1000 7940 0985 BIC SOLADES1RVB Kath. Pfarramt St. Johannes Baptist Thumbstr. 55, 88255 Baindt Pfarramtssekretärin Frau Christiane Lott Telefon 07502 - 1349 Telefax 07502 - 7452 Stjohannesbaptist.baindt@drs.de www.katholisch-baienfurt-baindt.de Öffnungszeiten Dienstag 09.30 - 11.30 Uhr Donnerstag 15.00 - 18.00 Uhr Freitag 09.30 - 11.30 Uhr Kath. Pfarramt Mariä Himmelfahrt Kirchstraße 8, 88255 Baienfurt Telefon 0751 - 43633 Telefax 0751 - 58812 kathpfarramt.baienfurt@drs.de Mesner/in (m/w/d) gesucht Die Kath. Kirchengemeinde Baindt sucht zum frühest- möglichen Termin eine/n Mesner/in, gerne auch ein Team, das sich vorstellen kann, gemeinsam den Dienst in der Kirche zu über- nehmen. Die Stelle ist unbefristet. Das Aufgabengebiet umfasst neben dem liturgischen Dienst (auch an Wochenenden) u. a. die Pflege der liturgischen Geräte, die Betreuung der techn. Anlagen und die Erledigung der Kirchenwäsche. Die verschiedenen Aufgaben können auch aufgeteilt werden. Wir erwarten von Ihnen Flexibilität, Freude an der Litur- gie, Teamfähigkeit in der Zusammenarbeit mit den ver- schiedenen pastoralen Diensten. Die Zugehörigkeit zur Katholischen Kirche wird vorausgesetzt. Die Einstellung und Vergütung erfolgt nach der Arbeits- vertragsordnung der Diözese Rottenburg-Stuttgart, ver- gleichbar Tarifvertrag des öffentlichen Dienstes der Län- der (TV-L). Schwerbehinderte werden bei gleicher Eignung bevor- zugt eingestellt. Ihre schriftliche Bewerbung mit den üblichen Unterlagen richten Sie bitte an die Kath. Kirchenpflege, Thumbstraße 55, 88255 Baindt. Ansprechpartner: Pfarrer Staudacher, Tel. 07502/912623. Nebenberufliche/r Kirchenpfleger/in gesucht Die Kath. Kirchengemeinde Baindt sucht zum 1. Sept. 2023 eine/n nebenberufliche/n Kirchenpfleger/in (m/w/d) Der/Die Kirchenpfleger/in unterstützt den Pfarrer, den Kirchengemeinderat bei der Wahrnehmung der örtlichen Verwaltung. Er/Sie ist für die ordnungsgemäße Ausfüh- rung der Verwaltung des örtlichen Kirchenvermögens verantwortlich und an rechtmäßige Weisungen und Be- schlüsse des Kirchengemeinderates gebunden. Das Auf- gabengebiet umfasst insbesondere die Vorbereitung und Überwachung von Bau- und Instandhaltungsmaßnahmen an kirchlichen Gebäuden, die Unterstützung bei der Gre- mienarbeit und die Zusammenarbeit mit dem Katholi- schen Verwaltungszentrum in Kisslegg. Sie sind zuverlässig und verfügen über Organisations- und Verwaltungsgeschick. Eine Ausbildung oder Berufser- fahrung in kaufmännischen oder Verwaltungsberufen sind von Vorteil. Sie zeigen Interesse für die Aufgaben der Katholischen Kirche. Die Zugehörigkeit zur Katholischen Kirche ist zwingende Voraussetzung. Der/die Kirchenpfleger/in ist kraft Amtes Mitglied des Kirchengemeinderates mit beratender Stimme. Unter- stützung erhält der/ die Kirchenpfleger/in durch das Katholische Verwaltungszentrum . Als nebenberufliche/r Kirchenpfleger-/in erhalten sie eine adäquate Aufwandsentschädigung nach der Kirchenpfle- gerbesoldungsordnung der Diözese Rottenburg-Stutt- gart. Schwerbehinderte werden bei gleicher Eignung bevor- zugt berücksichtigt. Ihre schriftliche Bewerbung mit den üblichen Unterlagen richten Sie bitte an die Kath. Kirchenpflege, Thumbstr. 55, 88255 Baindt, Tel. 07502-912623. Wortgottesdienstleiter, - leiterinnen gesucht In unserer Seelsorgeeinheit wollen wir unser Gottes- dienstangebot breiter aufstellen, nicht mehr, dafür vielfäl- tiger. Der Wortgottesdienst bietet sich dafür an: z. B. Seg- nungsfeiern, Andachten, Abschiedsgebet, Gottesdienste mit Kindern aber eben auch mit der ganzen Gemeinde an einem Sonntag. Dafür suchen wir Wortgottesdienst- leiter, - leiterinnen. Könnten Sie sich so etwas vorstellen? Bitte sprechen Sie mich, Pfarrer Staudacher oder Frau Lehmann, an. Selbstverständlich begleiten wir sie. Zu- sätzlich gibt es Fortbildungsangebote. Bernhard Staudacher Sakrament der Versöhnung/Beichtgelegenheit in der Fastenzeit Baienfurt: Sa 18. März ab 17.30 Uhr oder nach telefo- nischer Vereinbarung. Bußfeier: Baienfurt: Sa 18. März 18.30 Uhr Baindt: So 19. März 10.00 Uhr Helferkreis Die Kleidersäcke für die „Aktion Hoffnung“ liegen ab 07. März zur Abholung im Pfarr- büro bereit. Der Sammeltag für die große Kleidersammlung „Aktion Hoffnung“ wird am Samstag, 25. März sein. Bitte denken Sie schon mal daran! Vielen Dank für Ihre Unterstützung! Die Kar- und Ostertage intensiv erleben Zur Mitfeier der Kar- und Ostertage lädt das Schön- statt-Zentrum Liebfrauenhöhe vom 6. - 9. April ein. Im Mittelpunkt der Tage steht die eindrucksreiche Kar- und Osterliturgie. Impulse, Gebetszeiten und Zeiten der Stille helfen, das Leiden und die Auferstehung des Herrn be- wusst mitzufeiern. Die Teilnehmer sind eingeladen, dem Geheimnis dieser besonderen Tage nachzuspüren. Die Teilnahme beinhaltet zwei Tage Stillschweigen. Anmeldung: Schönstatt-Zentrum Liebfrauenhö- he, Tel. 07457 72-301, wallfahrt@liebfrauenhoehe.de, www.liebfrauenhoehe.de Nummer 9 Amtsblatt der Gemeinde Baindt Seite 15 Besinnungstag für Liturgische Dienste Eingeladen sind Lektoren:innen, Kommunionhelfer:innen und Wortgottesfeierleiter:innen Leitung: Pater Michael Pfenning SAC Zeit und Ort: Freitag, 10. März 2023 von 16.00 - 20.00 Uhr, Kloster Weingarten Anmeldung bis 24.02.2023 unter dekanat.allgaeu-ober- schwaben@drs.de oder Tel. 0751-35410520 Bericht aus der KGR - Sitzung vom 23.02.2023 Der Energieausschuss befasst sich aktuell mit nachhalti- gen Konzepten des Heizens von Pfarrhaus und Kindergar- ten St. Martin/Gemeindehaus. Verschiedene Möglichkei- ten wurden dem Gremium vorgestellt und diskutiert, wie zum Beispiel eine PV-Anlage auf dem Pfarrhausdach, wo- bei hier jedoch der Denkmalschutz berücksichtigt werden muss. Für den Gebäudekomplex des Kindergartens käme eine Wärmepumpen-Lösung in Betracht. Eine Fachfirma muss für beide Gebäude die verschiedenen Optionen prüfen. Pfarrer Staudacher klärt mit dem Verwaltungs- zentrum Kißlegg die weitere Vorgehensweise in dieser Angelegenheit. Die Feier der Osternacht soll in diesem Jahr erstmalig in einer Agape auf dem Kirchplatz ausklingen. Die Gottes- dienstbesucher werden zur Begegnung einladen Ostern miteinander zu teilen. Weitere Details dazu werden in der März-Sitzung des KGR besprochen. Weiter befass- te sich der Kirchengemeinderat mit Aktuellem aus dem Kindergarten. Antisemitismus im Kreuzweg von 1931/32 in Baienfurt? Dieser Frage geht Bernhard Staudacher, derzeit kath. Pfarrer in Baienfurt, in einem Vortrag in Bildern nach. Dienstag, 21. März 2023, 19.30 Uhr im kath. Gemeinde- haus, Bergatreuter Straße 6, Baienfurt. Pfarrer Stau- dacher hat dazu eigens Skizzen und Aufzeichnungen des Künstlers Alois Schenk († 1949) in seinem Atelier gesich- tet und ausgewertet. Ziel dieses Abends ist es, eine erste Antwort auf diese bedrängende Frage zu finden, um in einem zweiten Schritt Lösungen zu suchen, wie wir heute mit diesen teilweise anstößigen Darstellungen angemes- sen umgehen können. Ausflug der Erstkommunionkinder ins Kloster Reute Am 9. Februar trafen sich die Erstkommuni- onkinder zum gemein- samen Ausflug ins Kloster nach Reute. Zu- nächst zeigten uns Schwester Tobia und Schwester Hiltrud wie wir unsere eigenen Ro- senkränze knüpfen können. Dabei entstanden viele individuelle kleine Kunst- werke! Nach einer gemeinsamen Pause mit Zopfbrot er- klärte Schwester Tobia uns auch noch näheres zur Her- stellung von Hostien in der eigenen Hostienbäckerei mithilfe eines kurzen Films. Nach kurzweiligen zweieinhalb Stunden gingen wir mit unseren eigenen Rosenkränzen und vielen schönen Ein- drücken wieder nach Hause. Vielen Dank an alle, die uns diesen Nachmittag ermög- licht haben! Erstkommunionkinder 2023 aufgepasst Klingt gut - das Gotteslob Liebe Erstkommunionkinder 2023, auch in diesem Jahr bezuschusst unser Bischof Dr. Gebhard Fürst den Kauf eines neuen Gotteslobes für die Erstkommunionkinder mit jeweils 10,00 € pro Erstkom- munionkind. Jeder, der einem Erstkommunionkind ein Gotteslob schenkt, oder jedes Erstkommunionkind, das sich ein Gotteslob kauft, bekommt bei Vorlage des Buches einen Aufkleber eingeklebt und den Zuschuss einmalig in bar. Den Aufkleber und den Zuschuss gibt es im Pfarrbüro Baindt während der Öffnungszeiten. Ihre Spende für nachhaltige Hilfe vor Ort Liebe Gemeindemitglieder, am 04./05. März bitten wir gemeinsam mit dem Caritas- verband um Spenden. Denn die Not ist groß: Nach der Corona-Pandemie kamen der Krieg gegen die Ukraine und in der Folge stark steigende Lebenshaltungskosten. Viele Menschen gerieten unverschuldet in Armut - welt- weit, aber auch bei uns. Als Christinnen und Christen kön- nen wir gemeinsam wirkungsvoll helfen, wo die Kraft des Einzelnen nicht reicht. Deshalb bitte ich Sie: Spenden Sie beim Caritas-Fas- tenopfer für den Nächsten in Not. Sie helfen vor Ort: 40 Prozent erhält unsere Kirchenge- meinde, 60 Prozent die Caritas unserer Region. Für Ihre Gabe sage ich Ihnen ein herzliches „Vergelt’s Gott!“ Caritas Fastenopfer 04./05. März 2023 „Wir sind dankbar für jede Hilfe“ Helfen Sie - hier und jetzt. Online spenden unter: www.caritas-spende.de Mitgliederversammlung Förderverein der KjG Baindt e.V. Die Mitgliederversammlung des Fördervereins der KjG Baindt e.V. findet am Donnerstag, 09.03.2023 um 19:30 Uhr im Bischoff-Sproll-Saal in Baindt statt. Folgender Tagesordnungspunkt: Auflösung der Fördervereins 1. Vorstand Sebastian Dreher Voranzeige Seniorentreff Herr Pfarrer Staudacher und wir la- den Sie herzlich ein zum Gottesdienst Seite 16 Amtsblatt der Gemeinde Baindt Nummer 9 mit Krankensalbung am Mittwoch, den 15. März 2023 um 14.00 Uhr in den Bischof-Sproll-Saal. Das Sakrament der Krankensalbung wird zur Heilung und zur Stärkung von Leib und Seele gespendet. Anschließend gemütliches Beisammensein. Wir freuen uns auf ein Wiedersehen Ihr Seniorenteam Frauenbund Baienfurt am 8.3.23 ist um 08.30 Uhr Friedensrosenkranz und 09.00 Uhr Friedensmesse. Vortrag mit dem „Lions Club“ Herrn Dr. Bernd Kaminski, Baindt am 15.3.2023 um 19.00 Uhr „WE SERVE“ (Wir dienen) ist das Motto der Lions weltweit seit über 100 Jahren. Menschen mit unterschiedlichen beruflichen und persön- lichen Hintergründen kommen regelmäßig in den Lions Clubs freundschaftlich zusammen, um regionale und an- dere Probleme anzugehen. Der Lions Club kümmert sich um Gesundheitspräventi- on, Drogen- und Gewaltprävention schon in den Grund- schulen. Sehstörungen und Blindheit sind Schwerpunkte der eh- renamtlichen Arbeit in vielen Ländern. Wir laden alle Frauen und Männer herzlich ein, bei die- sem interessanten und wichtigen Vortrag dabei zu sein. ÖKUMENE – gemeinsam als Christen Glaube bewegt Zum Weltgebetstag 2023 aus Taiwan Das ist das diesjährige Motto des Weltge- betstags der Frauen, der am Freitag, den 3. März 2023 bei uns in Baienfurt stattfindet. Wir in Baienfurt - Baindt feiern mit Menschen rund um den Globus Gottesdienst um 19:00 Uhr in der evange- lischen Kirche. Anschließend wollen wir im katholischen Gemeindehaus zusammen feiern, erstmalig wieder seit den Einschränkungen der Pandemie. Dazu laden wir Sie ganz herzlich ein. Rund 180 km trennen Taiwan vom chinesischen Festland. Doch es liegen Welten zwischen dem demokratischen Inselstaat und dem kommunistischen Regime in China. Die Führung in Peking betrachtet Taiwan als abtrünnige Provinz und will es „zurückholen“ - notfalls mit militäri- scher Gewalt. Das international isolierte Taiwan hingegen pocht auf seine Eigenständigkeit. Als Spitzenreiter in der Chip-Produktion ist das High-Tech-Land für Europa und die USA wie die gesamte Weltwirtschaft bedeutsam. Seit Russlands Angriffskrieg auf die Ukraine kocht auch der Konflikt um Taiwan wieder auf. In diesen unsicheren Zeiten haben taiwanische Christin- nen Gebete, Lieder und Texte für den Weltgebetstag 2023 verfasst. Am Freitag, den 3. März 2023, feiern Menschen in über 150 Ländern der Erde diese Gottesdienste. „Ich habe von eurem Glauben gehört“, heißt es im Bibeltext Eph 1,15-19. Wir wollen hören, wie die Taiwanerinnen von ihrem Glauben erzählen und mit ihnen für das einstehen, was uns gemeinsam wertvoll ist: Demokratie, Frieden und Menschenrechte. Die Hauptinsel des 23 Millionen Einwohner zählenden Pa- zifikstaats ist ungefähr so groß wie Baden-Württemberg. Auf kleiner Fläche wechseln sich schroffe Gebirgszüge, sanfte Ebenen und Sandstrände ab. Über 100 kleine Ko- rallen- und Vulkaninseln bieten einer reichen Flora und Fauna Lebensraum. Bis ins 16. Jahrhundert war Taiwan ausschließlich von indigenen Völkern bewohnt. Dann ging die Insel durch die Hände westlicher Staaten sowie Chinas und Japans. Heute beherbergt Taiwan eine vielfältige kulturelle und sprachliche Mischung. Nur etwa 2% der Bevölkerung gelten als Indigene. Der Konflikt zwischen der Volksrepublik China und Taiwan geht zurück auf den chinesischen Bürgerkrieg zwischen 1927 und 1949. Damals flohen die Truppen der national- chinesischen Kuomintang vor den Kommunisten nach Taiwan. Es folgte nicht nur der wirtschaftliche Aufschwung als einer der „asiatischen Tiger-Staaten“, sondern auch die Errichtung einer Diktatur. Nach langen Kämpfen en- gagierter Aktivisten z. B. aus der Frauenrechts- und Um- weltbewegung fanden im Jahr 1992 die ersten demokra- tischen Wahlen statt. Heute ist Taiwan ein fortschrittliches Land mit lebhafter Demokratie. Gerade die junge Generation ist stolz auf Errungenschaften wie digitale Teilhabe, Meinungsfreiheit und Menschenrechte. Der hektische Alltag in den High- tech-Metropolen wie der Hauptstadt Taipeh ist geprägt von Leistungsdruck, langen Arbeitstagen und steigenden Lebenshaltungskosten. Und doch spielen Spiritualität und Traditionen eine wichtige Rolle. Die meisten Taiwaner praktizieren einen Volksglauben, der daoistische und buddhistische Einflüsse vereint. Zen- trum des religiösen Lebens sind die zahlreichen bunten Tempel. Christen machen nur vier bis fünf Prozent der Bevölkerung aus. Über Länder- und Konfessionsgrenzen hinweg engagie- ren sich Frauen seit über 100 Jahren für den Weltgebets- tag. Zum Weltgebetstag rund um den 3. März 2023 laden uns Frauen aus dem kleinen Land Taiwan ein, daran zu glauben, dass wir diese Welt zum Positiven verändern können - egal wie unbedeutend wir erscheinen mögen. Denn: „Glaube bewegt“! Ökumenischer Krabbelgottesdienst am 19. März 2023 um 10.45 Uhr im Dietrich-Bonhoeffer-Saal, Dorfplatz 2/1 in Baindt Nummer 9 Amtsblatt der Gemeinde Baindt Seite 17 Das verlorene Schaf Wir laden hiermit alle Kinder mit Ihren Eltern, Geschwis- tern, Großeltern, Paten und Freunden herzlich ein! Evangelische Kirchengemeinde Baienfurt-Baindt Tel.: 0751/43656, Fax: 0751/ 43941; E-Mail-Adresse: pfarramt.baienfurt@elkw.de Homepage: www.evangelisch-baienfurt-baindt.de Pfarrbüro: Öschweg 32, Baienfurt, Tel.: 0751/ 43656 Pfarrer M. Schöberl Öffnungszeiten Di 7.00 - 9.00 + 13.00 - 15.00, Do 10.00 - 13.00 Uhr Wochenspruch: Gott aber erweist seine Liebe zu uns darin, dass Christus für uns gestorben ist, als wir noch Sünder waren. Röm 5,8 Freitag, 03. März 19.00 Uhr Baienfurt Ökumenischer Weltgebetstag Thema „Taiwan“ in der Ev. Kirche Sonntag, 05. März Reminiszere 09.30 Uhr Baindt Gottesdienst im Dietrich-Bon- hoeffer-Saal Montag, 06. März 20.00 Uhr Baienfurt Kirchenchorprobe im Ev. Gemein- dehaus Mittwoch, 08. März 15.30 Uhr Baienfurt Konfi-Unterricht im Ev. Gemein- dehaus 19.00 Uhr Baienfurt Frauenkreis Kleine Landesvor- stellung des diesjährigen Welt- gebetstagslandes Taiwan Sonntag, 12. März Okuli 10.30 Uhr Baienfurt Gottesdienst in der Ev. Kirche ------------------- Friedensgebet der ökumenischen Ge- schwister aus Georgien Allmächtiger Gott, Wir bitten dich für die Regierenden: Leite sie auf den Weg der Freiheit, Ge- rechtigkeit und Wahrheit. Um dein Erbarmen bitten wir dich: Herr, erbarme dich! Wir bitten dich für diejenigen, die im Namen eines Lan- des Waffen tragen, dass sie aufhören, mit dem Bösen gemeinsame Sache zu machen, dass sie Selbstbeherrschung und Urteilskraft, Mut und Mitgefühl haben. Um dein Erbarmen bitten wir dich: Herr, erbarme dich! Wir bitten dich für die Feinde des Friedens und für diejenigen, die den Unschuldigen Schaden zufü- gen wollen: Wende die Herzen aller der Güte und Freundschaft zu. Um dein Erbarmen bitten wir dich: Herr, erbarme dich! Wir bitten dich für die Verwundeten und Gefangenen, die Trauernden und Obdachlosen, dass sie in all ihrem Elend deine Liebe und Unterstützung erfahren. Um dein Erbarmen bitten wir dich: Herr, erbarme dich! Heiligster Gott, unser Schöpfer, erhöre unser Gebet für alle, die nach Frieden streben, und für alle, die sich für Gerechtigkeit einsetzen. Herr, steh uns bei. Herr, erbarme dich! Amen. ------------------- Gottesdienst für Zuhause/ Regelung Baindt Unsere Gottesdienste aus der Kirche können in Echtzeit von zu Hause aus mit- gefeiert werden. Am ersten Sonntag im Monat findet der Gottesdienst in Baindt statt. Dieser wird ggf. erst am Nachmittag online gestellt. Den jeweiligen Link dazu finden Sie auf unserer Home- page www.evangelisch-baienfurt-baindt.de. Der Gottes- dienst bleibt dann für 72 Stunden über unseren YouTu- be-Kanal abrufbar. ------------------- Baienfurt-/Baindter „Kirchenkino“ Die Evangelische Kirche in Baienfurt wurde von 1948 - 1952 tatsächlich als Kino genutzt, bevor sie zum Gottesdienstmittelpunkt der Evangelischen in Baienfurt und Baindt wurde. Nach coronabedingter Pause startet unser Kirchenkino im Frühjahr 2023 wieder: 31. März 2023, 20.00 Uhr, Dietrich-Bonhoeffer-Saal in Baindt (!) „Bonhoeffer - Die letzte Stufe“ Dietrich Bonhoeffer sieht den offensicht- lichen Kniefall der Mehrheit in der christ- lichen Kirche vor dem Nazi-Regime mit großer Sorge. Sein Schwager Hans von Dohnanyi überzeugt ihn, als Kurier für die Widerstandsgruppe innerhalb der deutschen Spionageabwehr zu arbeiten. Das erste misslungene Attentat auf Hit- ler führt zu einer Verhaftungswelle der Gestapo, der auch Bonhoeffer zum Opfer fällt. Im Ge- fängnis schreibt er zwischen Glauben und Zweifeln Zeilen der Hoffnung: „Wer bin ich?“ und „Von guten Mächten wunderbar geborgen“. Seite 18 Amtsblatt der Gemeinde Baindt Nummer 9 Frauenkreis am MITTWOCH, den 8. März um 19:00 Uhr im Evangelischen Gemeindehaus Öschweg Ganz herzlich laden wir zu un- serem Frauenkreistermin ins Evangelische Gemeindehaus ein. Marianne Klett wird uns im Nachgang zum diesjäh- rigen Weltgebetstag eine kleine Länderkunde Taiwans vorstellen. Ich freue mich schon auf diesen sicher ganz informativen Abend. Eure Petra Der Kreative Montag startet wieder durch März 06.03.: M. Franz: „Malen mit dem Bügeleisen: Enkaustik“ 13.03.: A. Weber: „Stein an Stein - buntes Mosaik“ 20.03.: K. Beckert: „Jetzt wird’s Zeit für Ostereier bema- len!“ 27.03.: H. Rothenbacher: „Heuherz mit Kräutern“ April 03.04.: A. Weber: „Kleine Osterhäschen - geschickt ge- strickt!“ 17.04.: P. Keller: „Liebevolle Gastgeschenke“ (Papeterie) 24.04.: W. Feil: „Einfach mal Fantasieblumen!“ - Aquarell Mai: 08.05.: P. Keller: Bald ist Muttertag: „Kleine Überraschun- gen mit Gutschein“- (Papeterie) 15.05.: H. Gärtner: „Vorbild Picasso“ 22.05.: C. Strittmatter: „Skurrile Figuren frei nach Gia- cometti“ Anmeldungen bitte immer bis spätestens 4 Tage vor dem Termin Helga Kaminski Petra Neumann-Sprink Tel. : 07502-4103 Tel. : 0751-52501 b.h.kaminski@gmx.de p.neumann.sprink@gmx.de Kreativer Montag im Dietrich-Bonhoeffer-Saal in Baindt, Dorfplatz 2/1 Wir beginnen - wenn nichts anderes angegeben ist - um 8.30 Uhr, Ende gegen 11.30 Uhr. Der Kostenbeitrag beträgt in der Regel 5,50 €; Material nach Verbrauch Kreativer Montag am Montag, 06.03.2023 Malen mit dem Bügeleisen mit Monika Franz Dietrich-Bonhoeffer-Saal Baindt Christliche Brüdergemeinde Baienfurt (Baptisten) e.V. Baindter Str. 11, 88255 Baienfurt Homepage: www.baptisten-baienfurt.de E-Mail: info@baptisten-baienfurt.de Unsere Gottesdienste sind offen für Besucher und fin- den sonntags um 10 Uhr statt. Weitere Veranstaltungen werden auf der Homepage der Brüdergemeinde ange- kündigt. Vereinsnachrichten Einladung zur Jahreshauptversammlung Freitag, 24.03.2023 um 20:00 Uhr im SVB-Vereinsraum Der Sportverein Baindt 1959 e.V. führt seine alljährliche Jahreshauptversammlung durch. Hierzu sind alle Mitglie- der, Freunde und Gönner des SV Baindt recht herzlich eingeladen. Die Veranstaltung findet statt am Freitag, den 24.03.2023 um 20:00 Uhr im SVB-Vereinsraum, Boschstr. 1/3 Tagesordnung: 1. Begrüßung und Totenehrung 2. Geschäftsbericht des Vorsitzenden 3. Bericht des Kassierers 4. Bericht der Kassenprüfer 5. Berichte der Abteilungen: • Fußball • Alpin-Team • Tischtennis • Turnen 6. Entlastung des Vorstandes 7. Wahlen • Vorsitzender • Stellvertretende/r Vorsitzende/r • Kassierer • Schriftführerin • Kassenprüfer/in 8. Abstimmung Beitragserhöhung 9. Beschlussfassung über Anträge 10. Aussprache Anträge zur Tagesordnung müssen schriftlich, spätes- tens 14 Tage vor der Mitgliederversammlung, beim stell- vertretenden Vorsitzenden Ralf Mischkowski, Dieselstr. 15, 88255 Baindt, E-Mail: celia.mischkowski@svbaindt.de eingereicht werden. Wir freuen uns auf Ihr zahlreiches Erscheinen zur Jah- reshauptversammlung des SV Baindt 1959 e.V. Ralf Mischkowski, stellvertretender Vorsitzender SV Baindt 1959 e. V. Einladung zur Jahreshauptversammlung der Abteilung Fußball Die Abteilung Fußball des SV Baindt e.V. lädt alle Mitglieder, Freunde und Gönner recht herzlich zur Jahreshauptversammlung am Freitag, den 10.03.2023 um 20.30 Uhr in das Vereinsheim ein. Tagesordnung: 1. Begrüßung 2. Berichte aus den verschiedenen Bereichen - Jugendfußball - Aktive Mannschaft - Frauenfußball - AH - Kassenbericht Nummer 9 Amtsblatt der Gemeinde Baindt Seite 19 3. Entlastung der Abteilungsleitung 4. Wahlen - Abteilungsleiter - Stellvertretender Abteilungsleiter - Leiter Aktive Damen - Leiter Aktive Herren - Stellvertretender Leiter Aktive Herren - Jugendleiter - Leiter AH - Technischer Leiter - Kassier 5. Verschiedenes Über eine zahlreiche Teilnahme an der Jahreshauptver- sammlung würde sich die Abteilungsleitung sehr freuen. Ergebnisse Vorbereitung 1. Mannschaft SV Baindt - SGM TSV Warthausen/Birkenhard 3:0 (1:0) Tore: Fink, M.Szeibel, Thoma SV Oberzell - SV Baindt 1:3 (0:2) Tore: Thoma, Fink, Knisel 2. Mannschaft SV Baindt II - FC Uhldingen 4:4 (0:1) Tore: Kaspar, Küchler, Schnez, Obani FC Wuchzenhofen - SV Baindt II 1:1 (0:1) Tore: Kneisl SV Weissenau - SV Baindt II abgesagt Vorschau: Sonntag, 05.03 15.00 Uhr: SV Kressbron - SV Baindt (Bezirksliga-Nach- holspiel) „Schiri, wechseln bitte ...“ Die GWRS St. Konrad in Ravensburg kooperierte auch in diesem Jahr im Rahmen der Projektprüfungen mit dem SV Baindt und der ortsansässigen Firma Elektro Jöchle in Baindt. Die beiden Jugendspieler und Schüler Paul Großmann und Lukas Häcker aus der Klasse 9b erforschten ge- meinsam die Funktionsweise einer modernen LED-Aus- wechseltafel. Sie haben die Auswechseltafel auseinan- dergebaut, deren Bestandteile untersucht und dadurch praxisnahe die elektrische Funktionsweise kennengelernt. Bei mehreren Treffen in der Firma Jöchle erlangten die Schüler das notwendige „Know-How“ über Auswechsel- tafeln und erstellten eine ansprechende Dokumentation ihrer Projektprüfung. Freundlicherweise wurde die LED-Auswechseltafel von Geschäftsführer Herrn Armin Jöchle für den Projektzeit- raum zur Verfügung gestellt. Im Anschluss an die erfolg- reiche Prüfungspräsentation überreichte Herr Jöchle die Auswechseltafel gemeinsam mit den Schülern an den SV Baindt. Dort wird sie im Jugend-und Aktivenbereich ab der Rückrunde 2022/23 zum Einsatz kommen. Wenn es in Zukunft am Sonntagmittag auf dem Baindter Sportplatz „Schiri, wechseln bitte!“ heißt und hell leuchten- de LED-Zahlen über den Sportplatz strahlen, dann weiß man: Es handelt sich nicht um einen „Arroganz-Anfall“ des SV Baindt, sondern um eine erfolgreiche Kooperati- on zwischen Schule, Verein und ortsansässigem Betrieb. Ein herzliches Dankeschön an alle Beteiligten, die die- ses Projekt entstanden haben lassen und allen voran ein besonderer Dank an Herrn Armin Jöchle für die Finan- zierung, tatkräftige Unterstützung und abschließende Bereitstellung der LED-Auswechseltafel für die Fußballer des SV Baindt. Auf dem Bild zu sehen (v. l. n. r.): Projektlehrer Simon und Michael Gauder, Lukas Häcker, Paul Großmann, Armin Jöchle Feneberg Sie- & Er-Turnier wieder ein voller Erfolg und vor allem ein Riesenspaß Nach zweijähriger Pause konnte am vergangenen Wo- chenende wieder das Feneberg Sie- & Er-Turnier in der Baindter Sporthalle stattfinden. Vier Jugenden (E, D, C, B), 28 Mädchen- und 28 Jungsmannschaften, mit über 550 Spielerinnen und Spielern traten am Samstag und Sonntag gegeneinander an. Den Start machten am Samstagvormittag die D-Junio- rinnen/Junioren, die uns die ersten spannenden Spiele bescherten und zeigten, wie mit zunehmender Turnier- dauer die Mannschaftsteile aus Jungen und Mädchen zusammenwuchsen und sich gegenseitig anfeuerten. Das Turnier gewann die SGM Aitrach/Aichstetten, die sich in einem knappen Endspiel gegen den TSB Ravens- burg durchsetzte. Auf den weiteren Plätzen folgten dann: 3. SGM Blönried/Ebersbach, 4. FV Bad Waldsee, 5. RW Salem I, 6. RW Salem II, 7. SV Immenried/SG Kisslegg, 8. SGM Baindt-Fronreute Am Nachmittag waren dann die B-Juniorinnen/Junioren dran. Unsere heimische Mannschaft zusammen mit den B-Junioren der SGM FFB bestritt die Vorrunde souverän, doch leider scheiterten sie knapp im Halbfinale. Am Ende gewann die SGM Blönried/Ebersbach/Aulendorf, die sich im Endspiel gegen FC BW Bellamont durchsetzte. Auf den weiteren Plätzen folgten 3. SGM Maierhöfen-Grünenbach/ Kleinhaslach, 4. SGM Fronreute-Baindt, 5. TSB Ravens- burg/FV Ravensburg, 6. SV Immenried/SG Kisslegg. Der zweite Turniertag begann Sonntagmorgen mit dem Turnier der E-Jugend, in dem es die heimischen Spiele- Seite 20 Amtsblatt der Gemeinde Baindt Nummer 9 rinnen und Spieler der SGM Baindt-Fronreute mit tollen Spielen beider Mannschaftsteile bis ins Endspiel brach- ten, sich dort dann aber der Kombi aus den Ravensbur- ger TSB-Juniorinnen und FV-Junioren geschlagen geben musste. Auf den weiteren Plätzen folgten 3. SV Deuchel- ried, 4. SV Immenried, 5. SV Deggenhausertal, 6. SC Blön- ried/Ebersbach, SpVgg Lindau. Zum Abschluss traten dann die Jungs und Mädels der C-Jugend gegeneinander an. Nach einer souveränen Vor- stellung der Gastgeber/Innen der SGM Baindt-Fronreute in der Vorrunde, folgte ein überaus kurioses Halbfinale, bei dem wir gegen den SV Maierhöfen drei Minuten vor Schluss noch mit 3:6 zurücklagen und mit Kampfeswillen und etwas Schussglück noch auf 6:6 ausgleichen konn- ten, um dann das anschließende 9-Meter-Schießen zu gewinnen. Im Finale legten die Mädchen mit herrlichem Kombinationen und konsequenter Chancennutzung vier Tore vor und die Jungs brachten gegen starke Ravens- burger mit einer sehr guten kämpferischen Leistung den Turniersieg zu Hause. Auf den Plätzen folgten 3. SV Mai- erhöfen-Grünenberg, 4. SGM Weissenau-Eschach, 5. FV Bad Waldsee, 6. SGM Aichstetten/Aitrach/Unterzeil. Am Ende eines jeden Turniers gab es natürlich für alle Mannschaften auch Preise, kleine Pokale und Medailien für die E-Jugend, Sachpreise in den D-C-B-Jugenden. An zwei Tagen hatten wir vier Turniere, die in ihrer Ein- zigartigkeit und damit dem besonderen Teamspirit durch das Zusammenspiel von Jungen und Mädchen in einer Mannschaft, nahtlos an die Turniere der Vergangenheit anknüpfen konnte und allen Beteiligten einen Riesenspaß bescherte. Danken möchten wir einer tollen Elternschaft, allen Ku- chenbäckerInnen sowie allen Helferinnen und Helfern vor Ort, die in verschiedenen Schichten über die beiden Tage die Durchführung des Turniers erst ermöglicht haben. Ferner möchten wir ganz besonders unseren Sponsoren danken, allen voran dem Hauptsponsor und Namensge- ber des FENEBERG Sie- & Er-Turniers. Ebenso den Spen- dern der vielen Sachpreise, McDonalds Ravensburg, Mc- Donalds Weingarten, Subway RV-Weingarten, Metzgerei Bendel Bergatreute, Bäckerei Schmid Baindt, Jako Shop Tobi Kutter Baindt. Vielen Dank, ohne sie alle könnten wir das Turnier nicht in diesem Maße durchführen! 2. Jugendmannschaft mit knapper Nieder- lage TSB Ravensburg - SV Baindt II 6:4 Gegen den TSB Ravensburg startete unsere 2. Jugendmannschaft mit 2 Siegen in den Doppeln optimal ins Match. Franz und Pia machten es bei ihrem 12:10 Sieg im 5. Satz besonders spannend. Doch die Ravensburger wehrten sich in den Einzeln nach Kräften, sodass lediglich Benjamin und Valentin ein Einzel gewinnen konnten. Im letzten Spiel verlor Franz leider im 5. Satz, sodass ein 5:5 Unentschieden nur einen Satzgewinn entfernt war. Alles in allem dennoch ein tolles Spiel unserer 2. Mannschaft und eine super Entwicklung in den letzten Wochen. Be- sonders erfreulich war, dass alle Spieler und Spielerinnen mindestens einen Punkt beisteuern konnten. Weiter so! Es spielten: Benjamin Michelberger (1:1), Valentin Koch (1:1), Franz Kreutle (0:2) und Pia Kreutle (0:2) TC Baindt e.V. Einladung zur Jahreshauptversammlung Der TC Baindt lädt alle Mitglieder und Freunde zu seiner ordentlichen Jahres- hauptversammlung am Fr., 17. März 2023 um 19:00 Uhr in’s Vereinsheim des SV Baindt („Loch“) ein. Tagesordnung 1. Begrüßung durch die erste Vorsitzende 2. Ressortberichte der Vorstandsmitglieder 3. Entlastung der Vorstandschaft 4. Wahlen 4.1. Zweite*r Vorsitzende*r 4.2. Schriftführer*in 4.3. Breitensportwart*in 4.4. Ein*e Organisator*in für Bewirtung 4.5. Technische*r Leiter*in 4.6. Zwei Kassenprüfer*innen 5. Verschiedenes Antrag der Vorstandschaft auf Änderung der Bei- trags- und Gebührenordnung Gemäß §11/4 der Satzung sind Anträge zur Beschlussfas- sung durch die Mitgliederversammlung sowie Anträge zur Änderung bzw. Erweiterung der Tagesordnung bis spätes- tens 13. März 2023 bei der ersten Vorsitzenden Sibylle Boenke, Boschstr. 69, 88255 Baindt, schriftlich vorzulegen. Die Vorstandschaft Musikverein Baindt Einladung zur Jahreshauptversammlung des Musikvereins Baindt e.V. Zu unserer ordentlichen Hauptver- sammlung am Sonntag, 05.03.2023 um 10.30 Uhr in der Schenk-Konrad-Halle Baindt laden wir alle Mitglieder und Interessierte herz- lich ein. Folgende Tagesordnung ist vorgesehen: 1. Begrüßung 2. Totenehrung 3. Bericht über das vergangene Jahr 4. Bericht des Jugendleiters 5. Bericht des Kassierers 6. Bericht der Kassenprüfer 7. Entlastung der Vorstandschaft 8. Ehrungen 9. Wahlen: 1. Vorsitzender, Kassierer, Jugendleiter, 3 Bei- sitzer, 2 Kassenprüfer 10. Bericht des Dirigenten 11. Vorschau 2023 12. Anträge und Verschiedenes Anträge und Anregungen bitten wir bis spätestens 26.02.2023 schriftlich beim 1. Vorsitzenden Ronald Spahlinger, Marsweilerstr. 1, 88255 Baindt einzureichen. Nummer 9 Amtsblatt der Gemeinde Baindt Seite 21 Einladung zur Jahreshauptversammlung des Förder- vereins Musikverein Baindt e.V.: Die ordentliche Jahreshauptversammlung des Förderver- eins Musikverein Baindt e.V. findet am Sonntag 05.03.2023 um 10.00 Uhr in der Schenk-Konrad-Halle Baindt statt. Folgende Tagesordnung ist vorgesehen: 1. Begrüßung 2. Bericht des Vorsitzenden 3. Bericht des Kassiers 4. Bericht des Kassenprüfers 5. Entlastung der Vorstandschaft 6. Wahlen: 1. Vorsitzender, Kassenprüfer 7. Vorschau 2023 8. Anträge und Verschiedenes Anträge und Anregungen bitten wir bis spätestens 26.02.2023 schriftlich beim 1. Vorsitzenden Thomas Wöhr, Friesenhäuslerstr. 69, 88255 Baindt einzureichen. Herzliche Einladung zum Konzert Musik&Chor am 25.03.2023 Gemeinsam mit dem Projektchor laden wir Sie herzlich zu unserem letzten Event unseres Jubiläumsjahres ein. Allen die aufmerksam mitgezählt haben, müsste auf- gefallen sein, dass wir aufgrund der Corona-Pandemie unser Motto „111 Jahre Musikverein Baindt, 11 Events und 1 Grund zum Feiern“ leider bisher nicht ganz einhalten konnten. Unser geplantes Event Musikverein trifft Chor konnten wir leider nicht wie geplant durchführen. Daher haben wir es ins Jahr 2023 verschoben. Nun freuen wir uns umso mehr, dass wir sie am 25.03.2023 zu unserem gemeinsamen Konzert in die Schenk-Konrad-Halle einla- den dürfen. Konzertbeginn ist um 20:00 Uhr. Der Eintritt ist frei. Wir haben gemeinsam mit dem Chor ein abwechs- lungsreiches Programm zusammengestellt und freuen uns darauf mit Ihnen gemeinsam unser Jubiläumsjahr, wenn auch etwas verspätet, zu beenden. Schalmeienkapelle Baindt e.V. Tolle Fasnet für die Baindter Muske- tiere Schluss, Aus, Ende, Vorbei! Das wars mit der genialen Fasnet 2023, es war der Wahnsinn. Am Ende einer erfolgreichen Fasnet ist es an der Zeit DAN- KE zu sagen. Zuerst möchten wir uns bei unseren Familien bedanken, die in den letzten Wochen doch öfter auf uns verzichten mussten. Nicht zu vergessen, geht ein großer Dank an die Narren- zunft Raspler, dem FZ Löwen Baienfurt und der Räuber- bande Baienfurt/Baindt mit denen die Fasnet einfach nur Spaß macht. Natürlich möchten wir uns noch Namentlich bei unseren Freunden und Gönnern bedanken, die uns die ganze Fas- net über unterstützt haben: • Altenzentrum Selige Irmgard • Angelika Söndgen • Bäckerei Hamma Baindt • Bayer Druck & Verlag Weingarten • B-it Barg Baienfurt • CAP-Markt Baindt • Friseur Geng Baienfurt • Gaststätte „Grüner Berg“ Baindt • Gemeindeverwaltung Baindt • Hubertusapotheke Baindt • ICS for Automotive Baindt • Juwelier Jerg Baienfurt • Kindergarten Sonne, Mond und Sterne Baindt • Kindergarten St. Martin Baindt • Kling Automaten Baindt • Konzett KFZ Werkstatt • Kreissparkasse Baienfurt • Natursteine Josef Foret Baienfurt • Schule für Blinde und Sehbehinderte Baindt • Spedition Dachser Baindt • Spedition Grieshaber Weingarten • Spedition Noerpel Baienfurt • ToMobil Baindt • Tox Pressotechnik Weingarten • Tränkle Autovermietung Weingarten • Verbindungselemente Engel • Waitkus Engineering Weingarten • Waldorfkindergarten Baindt • Weinhaus Betz Weingarten • Werner Schellhorn • Zweiradhaus Schützbach Nach dieser langen und auch anstrengenden Fasnet wer- den die Musketiere eine Pause einlegen und dann ab dem 04.04.2023 wieder in die Vorbereitung für 2024 starten. Falls Du Lust bekommen hast ein Teil unseres Teams zu werden, dann komm einfach in unsere nächste Probe am 04.04.2023 um 20 Uhr in die Schenk-Konrad-Halle nach Baindt. Neue Mitglieder sind immer willkommen! Basar Baindt Förderverein Klosterwiesenschule e.V. Frühjahr-Sommer Basar am 11.03.2023 von 9.30 bis 12 Uhr in der Schenk-Konrad-Halle in Baindt Es sind bereits alle Nummern vergeben! Die aktuellen Infos findet Ihr immer auf Facebook Kin- derbasar Baindt. Es geht auch ohne Facebook Konto. Für das leibliche Wohl sorgt die Jugendfeuerwehr Baindt und die vierten Klassen der Klosterwiesenschule. Alpinteam Baindt Alpinteam Jugendlager - es gibt noch Plätze Vom 18. - 19.03. findet unser Jugendlager am Schetteregg statt. Es gibt noch freie Plätze. Dieses Wochenende ist gedacht für Kinder und Jugend- liche bis 17 Jahre. Die Anfahrt, Übernachtung mit Essen und Liftkarten werden organisiert. Betreuer sind sowohl weibliche wie männliche dabei. Im Vordergrund stehen nochmal der Spaß am Wintersport und das Hüttenleben. Detailinfos und Anmeldung bei unserem Ausbildungswart Volker Gross unter ausbildungswart@alpinteambaindt.de Einfach melden!! Alpinteam Baindt Seite 22 Amtsblatt der Gemeinde Baindt Nummer 9 Baienfurt-Baindt 0176 - 45 90 80 40 www.drk-baienfurt-baindt.de Konto: DE20 6505 0110 0086 6677 66 Unsere Helfer-vor-Ort des DRK Baienfurt-Baindt stel- len sich vor Heute möchten wir Ihnen einen weiteren „Schutzengel“ der Helfer-vor-Ort Gruppen des DRK Baienfurt-Baindt vorstellen: Name: Simon Rude Alter: 37 Beruf: Lehrer Med. Ausbildung: Rettungssanitäter HvO seit: 19 Jahren, in Baindt seit 9 Jahren Mir gefällt im DRK... die abwechslungsreiche Tätigkeit mit wechselnden Herausforderungen, Kontakt mit ande- ren Menschen und die Freundschaft mit Gleichgesinnten Ich engagiere mich ehrenamtlich im DRK weil: ... wir da- mit in unserem persönlichen Umfeld und Nachbarschaft Leben retten können. Die meisten Notfälle passieren näm- lich genau dort. Mein längster HvO Einsatz: ging rund 3 Stunden. Wir hat- ten nach einem schweren Verkehrsunfall die Betreuung der Ersthelfer übernommen. Normalerweise bin ich aber nach rund 30 Minuten wieder zuhause. Eindrücklichstes Erlebnis: lässt sich gar nicht so einfach feststellen. Es gibt viele besondere Einsätze, die „extrems- ten“ und seltensten bleiben hängen. Mit dazu gehören Reanimationen, die für die Patienten ohne Folgeschäden ausgehen. Lieblingsausrüstung: Die HWS-Schiene; das ist ein Ge- rät zur Stabilisierung der Hals-Wirbelsäule bei Sturzer- eignissen. Kapellengemeinschaft Schachen e.V. Einladung zur Mitgliederversammlung Unsere jährliche ordentliche Mitglieder- versammlung findet statt am Mittwoch den 8. März 2023 um 20:00 Uhr im Bischof-Sproll-Saal in Baindt. Bereits um 19:00 Uhr ist Hl. Messe in der Kapelle in Scha- chen. Zur Versammlung sind alle Mitglieder und Freunde herz- lich eingeladen. Tagesordnung: 1. Begrüßung 2. Bericht des 1. Vorsitzenden 3. Bericht des Schriftführers 4. Bericht der Kassiererin 5. Bericht der Kassenprüfer 6. Entlastung der Vorstandschaft 7. Verschiedenes Anträge zur Tagesordnung können bis spätestens eine Woche vor der Versammlung schriftlich beim Vorstand eingereicht werden. Hans Peter Späth, 1. Vorsitzender Schwäbischer Albverein OG Weingarten Walking jeden Donnerstag 08.30 Uhr am Freibad in Weingarten Wer hat Lust mit uns zu walken? Wir treffen uns ganzjährig jeden Donnerstag um 08.30 Uhr am Freibad in Weingarten und walken ca. 1 1/2 Stunden. Gäste sind herzlich willkommen! Wanderung von Bad Schussenried zur Schussenquelle Wir starten am Parkplatz der Brauerei und wandern am Zellersee vorbei, durch den Schorrenwald zur Schussen- quelle und von dort zum Ausgangspunkt zurück. Wann: Sonntag 12.03.2023 um 12.30 Uhr Festplatz in Wein- garten, Rückkehr ca. 18.00 Uhr. Gehzeit: ca. 3,5 Stunden, 12 km, 150 hm, Fahrpreis 7 Euro für Mitglieder, Einkehr nach der Wanderung in der Brau- ereigaststätte vorgesehen. Bitte Trinken, Vesper, gutes Schuhwerk, ggf. Stöcke und Wechselschuhe mitnehmen. Anmeldung bei Lothar Rothenbacher, T. 07502/7820 oder E-Mail: lothar.rothenb@gmx.de. Wanderführung Margit Strobel und Irene Lemp. Gäste sind herzlich willkommen! SOZ I A L VERBAND VdK Baden-Württemberg Herzlichen Glückwunsch Unseren Mitgliedern, die im März gebo- ren sind, wünscht die Vorstandschaft des Sozialverbandes VdK Ortsverband Weingarten alles Gute und viel Gesundheit zum Geburtstag. Liebe Grüße Ihre Karin Maucher - Vorsitzende Nummer 9 Amtsblatt der Gemeinde Baindt Seite 23 Was sonst noch interessiert Musikschule Ravensburg e.V. Liebe Musikfreunde, wir freuen uns auf das diesjährige Preisträgerkonzert der MusikschuleRavensburg e.V. am Sonntag,12. März2023, 17.00Uhr, im katholischenGemeindehaus Baienfurt. Die Preisträger des Regionalwettbewerbs „Jugend musi- ziert“ tragen die Musikstücke des Wettbewerbs vor und bekommen ihre Urkunde überreicht. Zu diesem Konzert laden wir Sie recht herzlich ein. Günter A. Binder Konstantin Hummel Bürgermeister Vorsitzender Kulturbeirat Der Eintritt ist frei. Am Ende der Veranstaltung ist Kollekte für die Arbeit der Musikschule. DLRG Ortsgruppe Baienfurt Deutsches Rettungsschwimmabzei- chen, ab Montag, 17. April 2023 Ab Montag, 17. April 2023 bietet die DLRG Ortsgruppe Baienfurt einen Rettungsschwimm- kurs für das DRSA (Deutsche Rettungsschwimmabzei- chen) in Bronze oder Silber an. Dieser Kurs ist interessant für angehende Sportlehrer, Schwimmlehrer und Sportler, die für ihr Hobby ein solches Abzeichen benötigen. Die Praxis findet montags von 20:00 - 20:45 Uhr während des DLRG-Trainings im Hallenbad Baienfurt statt. Die Theorie und die anschließende schriftliche Prüfung werden am Samstag, 13. Mai von 9 - 16 Uhr im DLRG-Heim der DLRG Ortsgruppe Baienfurt stattfinden. Interessierte Teilnehmer sollten über 14 Jahre alt sein und einen Erste-Hilfe-Kurs, der nicht älter als 2 Jahre ist, vorlegen können. Dieser kann auch während des Kurses nachgereicht werden. Die Teilnahmegebühr für den Ret- tungsschwimmkurs beläuft sich auf 90,- EUR. Weitere Informationen und die Online-Anmeldung gibt es unter https://baienfurt.dlrg.de/kurse/ Ihre DLRG Ortsgruppe Baienfurt Garten- und Blumenfreunde Baienfurt e.V. Einladung zur Jahreshauptversammlung am Freitag, 24. März 2023 Die diesjährige, ordentliche Hauptversammlung (nach §12 der Satzung) wurde laut Vorstandssitzung vom 14. Dezember 2022 festgelegt auf: Freitag, 24. März 2023, um 19.00 Uhr im Gasthof Bräu- häusle in Baienfurt Tagesordnung: 1. Begrüßung und Eröffnung 2. Totenehrung 3. Grußbotschaft der Gemeinde Baienfurt 4. Rückblick Jahresbericht 5. Geschäfts- und Kassenbericht 6. Bericht der Revisoren 7. Diskussion der Berichte 8. Entlastung des Vorstandes 9. Vorstellung und Erläuterung einer neuen Satzung des Vereins * 10. Diskussion und Abstimmung über das Inkrafttreten der Vereinssatzung 11. Wahl der nach der neuen Satzung vorgesehenen wei- teren Vorstandsmitglieder 12. Anträge und Verschiedenes, geplante Aktivitäten 2023 13. Fachvortrag „Garten braucht Vielfalt“ von Tobias Hor- nung (Landschaftserhaltungsverband Ravensburg) Nach §13 Absatz 2 der Satzung können Anträge zur Hauptversammlung nur in schriftlicher Form bis Frei- tag, 17. März 2023 bei der 1. Vorsitzenden eingereicht werden. Wir bitten Sie, zahlreich zu unserer Jahreshauptversamm- lung zu erscheinen, auch Gäste oder Bekannte aus Ihrem Umfeld sind stets willkommen. Ionela Atanasof 1. Vorsitzende * Der Entwurf der neuen Satzung kann auf der Internetseite des Vereins www.gartenfreunde-baienfurt.jimdofree.com eingesehen werden. Des Weiteren liegen schriftliche Ex- emplare beim Vorstand zur Einsichtnahme aus. Förderverein Musikverein Vogt e. V. Bockbierfest in Vogt mit dem Mu- sikverein Blitzenreute am Freitag, 10.03.2023 Am Freitagabend, 10.03.2023 ist es wieder soweit: Wir veranstalten unser BOCKBIERFEST in der Sirgenste- inhalle VOGT. Hierzu möchten wir euch recht herzlich ab 20 Uhr einla- den. Der Eintritt zum Fest ist frei. Bei fetziger Blasmusik mit dem Musikverein Blitzenreu- te, deftiger Brotzeit und Getränken aller Art, vor allem einer Auswahl an verschiedenen (Bock-)Bieren, veran- stalten wir an diesem Abend auch wieder unsere Bock- bierfest-Wettkämpfe. Hierbei werden wieder Kräfte sowie Geschicklichkeit getestet und gemessen. Anmeldungen zu den Spielen können am 10.03.23 ab 20 Uhr vor Ort abgegeben werden. Los geht es mit den Wettkämpfen ab ca. 20:30 Uhr. Wir freuen uns auf euch! Bund der Steuerzahler Baden-Württemberg e.V. Voller Werbungskostenabzug für Arbeitszimmer in ge- meinsamer Mietwohnung Entscheidung des Düsseldorfer Finanzgerichts Für das von einem Partner einer nichtehelichen Lebensge- meinschaft genutzte Arbeitszimmer in einer gemeinsam angemieteten Wohnung können die darauf entfallenden Aufwendungen in voller Höhe als Werbungskosten ab- zugsfähig sein, so entschied das Finanzgericht Düsseldorf. Die Kosten sind nicht zu halbieren, nur weil sich beide die Kosten der Mietwohnung teilen. Steuerzahler, die zuhause arbeiten, können die Kosten für das häusliche Arbeitszimmer in bestimmten Fällen als Werbungskosten oder Betriebsausgaben von der Steu- er absetzen. In dem vom Finanzgericht Düsseldorf (Az.: 3 K 2483/20 E vom 9. September 2022) entschiedenen Fall, mietete ein angestellter Vertriebsleiter mit seiner nichtverheirateten Partnerin ein Einfamilienhaus mit ei- ner Wohnfläche von 150 m² zu eigenen Wohnzwecken an. Darin befanden sich u. a. zwei 15 m² große Zimmer, von Seite 24 Amtsblatt der Gemeinde Baindt Nummer 9 denen jeder ein Zimmer als Arbeitszimmer nutzte. In der Einkommensteuererklärung machte der Vertriebsleiter Aufwendungen für ein Arbeitszimmer als Werbungskos- ten geltend. Das Arbeitszimmer bildete den Mittelpunkt seiner beruflichen Tätigkeit. Das Finanzamt ließ jedoch nur die Hälfte der Werbungskosten für das Arbeitszim- mer zum Abzug zu und begründete dies damit, dass er die Kosten nur zu Hälfte getragen habe. Dagegen wandte sich der Steuerzahler und erhielt vom Finanzgericht Recht. Abzugsfähig seien die geltend ge- machten Aufwendungen in voller Höhe. Nutzt ein Mieter einen Raum zur Einkünfteerzielung alleine, dann sind die auf diesen Raum entfallenden Aufwendungen bei ihm in voller Höhe als Werbungskosten oder Betriebsausgaben abzugsfähig, sofern der Nutzende Aufwendungen in min- destens dieser Höhe getragen hat. Dieses Urteil ist in den Fällen relevant, in denen das Ar- beitszimmer den Mittelpunkt der Tätigkeit bildet und die Kosten hierfür daher voll abzugsfähig sind. In allen an- deren Fällen kommt bei einer Tätigkeit, die zuhause aus- geübt wird, die Homeoffice-Pauschale in Betracht. Hier sind ab 2023 bis zu 1260 Euro pro Person steuerlich ab- zugsfähig, erklärt der Bund der Steuerzahler Baden-Würt- temberg. Einen ausführlichen Überblick zum Thema häusliches Ar- beitszimmer und Homeoffice-Pauschale erhalten Sie in unserem BdSt Ratgeber Nr. 38. Diese und weitere Mate- rialien sind für Mitglieder online unter https://steuerzah- ler.de abrufbar oder können beim Bund der Steuerzah- ler Baden-Württemberg e.V. unter der gebührenfreien Rufnummer 08000 / 76 77 78 kostenlos bestellt werden. Kunstmuseum Ravensburg Das Kunstmuseum feiert vom 3. - 5. März 2023 sein 10-jähriges Jubiläum Zehn Jahre Kunstmuseum Ravensburg - Einladung zum kostenfreien Jubiläumswochenende Das Kunstmuseum Ravensburg feiert 10-jähriges Jubi- läum und lädt zum kostenfreien Festwochenende mit zahlreichen Highlights ein. 10 Jahre gemeinsame Erlebnisse, geteilte Erfahrungen, Kooperationen, Workshops, Führungen, Vorträge und Gespräche rund um die Kunst. 10 Jahre Ausstellungs- und Vermittlungsprogramm zur Kunst des 20. und 21. Jahr- hunderts, verschiedene Auszeichnungen wie u. a. »Deut- scher Architekturpreis 2013«, »Museum des Jahres 2015«, »Justus Bier Preis für Kuratoren 2020«. Im März 2013 wurde das Kunstmuseum inmitten der histo- rischen Altstadt eröffnet. Als Ausstellungshaus, Bildungs- institution, Ort der Begegnung - nicht zuletzt durch die hochkarätige Sammlung Selinka und seine unverwech- selbare Architektur mit Passivhausstandard ist das Kunst- museum Ravensburg fester Bestandteil der regionalen Kultur und strahlt weit darüber hinaus. Aus Anlass des Jubiläums lädt das Kunstmuseum alle Freund:innen der Kunst, Interessierten und Neugierigen zu einem kosten- freien Jubiläumswochenende mit Highlights für sämtliche Altersklassen ein. Das ausführliche Jubiläumsprogramm ist abrufbar unter: https://www.kunstmuseum-ravensburg.de/ Den Auftakt bildet der Festakt am Freitag um 19 Uhr mit Festreden zur Geschichte und Zukunft des Museums, begleitet von Musik des Gypsy Jazz Trios »Die Draht- zieher« und einer Performance der Schweizer Künstlerin Chantal Michel. Der Samstag bietet von 11 bis 23 Uhr ein facettenreiches Programm für jedes Alter. Von 11 bis 13 Uhr lädt das »Kinderatelier zur Marktzeit« Kinder ein, spielerisch kreativ zu werden. Um 14 Uhr sind Familien mit Kindern von 3 bis 8 Jahren eingeladen, das Kunst-Theaterstück »Punkt, Punkt, Kom- ma, Strich« (50 Min.) zu besuchen, bei dem auf magische Weise Bilder und Geschichten entstehen. Um 16 und 17.30 Uhr startet mit der »Super Sound Sculpture« (60 Min.) eine audiovisuelle Führung mit Kunstvermittlerin Sara Dahme und DJ Andreas Vogel aus Stuttgart, die mit fahrbarem Plattenpult jegliche Hemmschwellen einreißen. Um 19 Uhr beleuchtet der Schauspieler Gerhard Polacek mit dem So- lostück »Nipple Jesus« (60 Min.) des britischen Kultautors Nick Hornby auf vergnügliche Weise den Sinn und Unsinn des zeitgenössischen Kunstbetriebs. Um 21 Uhr findet die Deutschlandpremiere der Keyboard-Musikperformance »Hurricane Transcriptions« (30 Min.) des New Yorkers Lee Ranaldo, Mitbegründer und ehemaliges Mitglied der le- gendären Alternativrockband Sonic Youth, statt. Der Sonntag bietet von 11 bis 18 Uhr ein buntes Programm für Familien und Freund:innen. Ermöglicht durch die Freunde des Kunstmuseums. Um 11 Uhr sind Familien mit Kindern von 3 bis 8 Jahren eingeladen, das Kunst-Theaterstück »Punkt, Punkt, Kom- ma, Strich« (50 Min.) zu besuchen, bei dem auf magische Weise Bilder und Geschichten entstehen. Von 12 bis 18 Uhr bietet sich die Gelegenheit, dem »Animal Fantastique« zu begegnen und mit dem Kunstvermittlungs-Team unter dem Motto »Fantastische Welten« Kreatives zu gestalten. An verschiedenen Stationen entstehen bewegliche Tier- gestalten, verrückte Gesichtsmasken und Verkleidungen, lustige Ansteckbuttons, kunstbunte Bilderrahmen, Ge- sichtsbemalungen und einzigartige Fotos zum Mitneh- men. Um 15 Uhr findet parallel ein Ausstellungsrundgang für Erwachsene und Kinder statt, um 16 Uhr eine Führung zur Kunst und Architektur. Fairkauf-Flohmarkt Am Samstag, den 4. März 2023 findet der nächste Fair- kauf-Flohmarkt statt. In der Wangenerstr. 170 in Ravens- burg, können sie zwischen 10 und 15 Uhr nach Lust und Laune im Trödel stöbern, nach Sammlerstücken suchen und nebenbei auch einiges Skurriles entdecken. Frauenbündnis Internationaler Frauentag FRAU SEIN - Lese-Inszenierung mit Musik am Interna- tionalen Frauentag 8. März in der Zehntscheuer Am Internationalen Frauentag am 8. März lädt das Frau- enbündnis Internationaler Frauentag um 19 Uhr in die Zehntscheuer zu „Frau Sein“ ein, eine Leseinszenierung mit Musik von und mit Julia Boskovic und Katrin Schne- ckenburger. Was ist Weiblichkeit, wenn man den öffent- lichen Blick überwindet? Was macht das Frau-Sein aus? Die Liebe? Ihr Beruf? Ihre Berufung? Die Kinder? Oder einfach nur ihr Sein? Mit Texten sechs oberschwäbischer Autorinnen nehmen die beiden Ravensburger Künstle- rinnen ihre Zuhörerinnen mit in die Welt des „Frau-Seins“ - mit all ihren Facetten und dem Wunsch nach Freiheit und Selbstbestimmtheit. Erzählt werden Geschichten von gestern, vorgestern und heute, aus Texten von Thekla Mathilde Charlotte Schnei- der, Lisa Kränzler, Maria Beig, Maria Müller-Gögler, Maria Menz und Draginja Dorpat. Die stimmungsvoll inszenier- Nummer 9 Amtsblatt der Gemeinde Baindt Seite 25 ten Texte, verbunden mit von Julia Boskovic intonierten Songs lassen Geschichten entstehen, die inspirieren, amü- sieren, mitunter melancholisch sind, vor allem aber zum Nachdenken einladen. Zum Zuhören, Anregen lassen und zum Austausch lädt das Bündnis, dem 10 Institutionen und Vereine aus Ra- vensburg angehören, herzlich ein. Der Eintritt ist frei. Zum 15. Mal, seit 2009 organisiert das Frauenbündnis Internationaler Frauentag in Ravensburg eine Veran- staltung zum Internationalen Frauentag. Initiiert von der früheren Gemeindereferentin in Liebfrauen wurde ein Bündnis gegründet, dem anfangs der DGB und Ver.di, der Katholische Frauenbund, die Evangelischen Frauen in Württemberg, der Verein Frau und Gesellschaft (heute: pro familia Ravensburg), Frauen und Kinder in Not e.V. angehörten. Später kam dann die Kontaktstelle Frau und Beruf Ravensburg - Bodensee-Oberschwaben, die Gleich- stellungsbeauftragten von Stadt und Landkreis Ravens- burg hinzu. Neu im Bündnis seit diesem Jahr sind die Digi- tal Media Women Quartier Bodensee-Oberschwaben und der Tavir e.V. - Vielfalt im Schussental. Die Bündnispart- nerinnen eint das Ziel, sich mit Veranstaltungen und Ak- tionen zum Internationalen Frauentag für die tatsächli- che Verwirklichung der Gleichberechtigung einzusetzen. Hallenbad Baienfurt - seit 10 Jahren fest in ge- nossenschaftlichen Hän- den Sonntag, 5. März - Aktionstag im Hallenbad 10 Jahre schon!? Am Sonntag, 03. März 2013 wurde das Hallenbad Baienfurt nach neun- monatigen Sanierungsarbeiten wiedereröff- net und wird seitdem von einer Genossen- schaft betrieben. Die Schließung konnte 2011 erfolgreich abgewendet werden und das Hallenbad blieb im Mittel- punkt der Gemeinde erhalten. Die enge, gute Zusam- menarbeit mit der Gemeinde ist ein wichtiger Faktor für das Erfolgskonzept. Viele kleine und große Entwicklungsschritte haben auf diesem Weg stattgefunden, schwierige Zeiten stellten das Team des Hallenbades vor Herausforderungen. Entschei- dungen wurden getroffen und zurückgenommen, Flexibi- lität ist immer gefordert. Nur so können alle Zielgruppen erreicht und ein ausgelasteter Betrieb gestaltet werden. Anlässlich des 10. Geburtstages öffnet das Hallenbad Bai- enfurt am Sonntag, 5. März 2023 wie gewohnt von 7:30 - 18:00 Uhr seine Tore. Zusätzlich organisiert der Förder- verein vormittags ein Weißwurstfrühstück im Foyer. Von 11:00 - 16:00 Uhr wartet Doggy, der große, aufblasbare Hund im Becken auf alle Kinder. Für den sicheren Halt von „Doggy“ sorgen die Taucher der DLRG Altshausen. Zusätzliche Aufsichtskräfte für den großen Badespaß werden von der DLRG Baienfurt gestellt. 10 Jahre - das heißt auch, Danke zu sagen an alle, die diesen Erfolg möglich gemacht haben. Die Gemeinde steht hinter dem Bad, der Förderverein unterstützt in al- len Belangen, die Kursteilnehmer und Besucher, Schulen und Vereine. Wir freuen uns auf Ihren Besuch. Hallenbad Baienfurt e.G. Förderverein Baienfurt e.V. Zubereitung Couscous nach Packungsanleitung etwa 7 Minuten kochen. Es sollte nicht klebrig, sondern schön locker sein. Die Nusskerne (je nach Sorte eventuell grob hacken) in einer beschichteten Pfanne rösten. Couscous in eine Salatschüssel geben. Zitronen- saft, Olivenöl, Honig, Salz und Pfe er mit dem Schneebesen zu einem Dressing verschlagen. Die geputzten Erd- beeren grob würfeln. Das Fleisch aus der Avoca do lösen und ebenfalls würfeln. Zusammen mit den Erdbeeren und den Kräu tern unter den Couscous mischen. Das Salatdressing darü- bergießen und vorsichtig unterrüh- ren, Nusskerne darüber streuen. Ab- schmecken und servieren. Schmeckt sehr gut zu gebratenem Fleisch. Schorten/DEIKE Couscoussalat Arabisches Rezept Zubereitungszeit: ca. 30 Minuten Zutaten für 4 Portionen 300 g Couscous, 80 g Nusskerne (z. B. Walnuss oder Pistazie) je 2 EL frisch gehackte Minze, Zitronenmelisse und Koriander Saft von 1 Zitrone, 3–4 EL Olivenöl, 1 TL Honig, 1 Avocado 400 g Erdbeeren, Salz, Pfe er aus der Mühle einem Dressing verschlagen. Die geputzten Erd- beeren grob würfeln. Das Fleisch aus der Avoca do lösen und ebenfalls würfeln. ren, Nusskerne darüber streuen. Ab- schmecken und servieren. Schmeckt sehr Foto: © Schuler/DEIKE 752U14U3 Mit Demütigung oder mit Menschen? Fo to : K M A sa d vi a ic hT V M I T M E N S C H E N . Amtsblatt der Gemeinde Baindt Nummer 9 Das brauchst du: • 10 bis 15 Holunder- blütendolden • 1 Liter Wasser • 1 Kilogramm Zucker • 1 bis 2 Biozitronen • Trichter, Messer, Sieb, Klarsichtfolie • leere Flaschen • Glasschüssel, Topf So geht es: Gib die ausgeschüttelten Holunder- blütendolden zusammen mit den gewaschenen, in Scheiben geschnit- tenen Zitronen in die Schüssel. Koch in einem Topf den Zucker so lange in dem Wasser, bis der Zucker sich aufgelöst hat. Gieß das Zuckerwasser in die Glasschüssel mit den Holunder- blüten und Zitronen. Deck die Schüssel mit Klarsichtfolie ab und lass das Ganze einen Tag bei Zimmertemperatur ziehen. Seih den Inhalt der Schüssel durch ein feines Sieb ab. Füll den Holunderblüten- sirup mithilfe des Trichters in die mit heißem Wasser ausgespülten Flaschen. Gib etwas Sirup in ein Glas und gieß Sprudelwasser darüber – fertig ist dein erfrischender Frühlingsdrink. Illustration: © Wechdorn/DEIKE 760U10U1 Amtsblatt der Gemeinde Baindt Nummer 9 MIETANGEBOTE MIETGESUCHE Ab jetzt Beilagenwerbung auch in Weingarten möglich bei maximaler Reichweite Ihrer Werbebotschaften PLUS 50 % Ersparnis bis März. • Auflage 12.000 Exemplare • Ab 70 € je Tsd. Stück (bis 20 gr., 5 € je weitere 5 gr.) Rufen Sie uns gleich an: 07154 8222-70 Wir beraten Sie gerne! Sie im Blickpunkt! Druck + Verlag Wagner GmbH & Co. KG Max-Planck-Straße 14 | 70806 Kornwestheim • effektiv • erfolgreich • zielgruppenorientiert Tore direkt vom Hersteller Rolltore, Sektionaltore, Kipptore, Industrietore www.pfullendorfer.de Ihre Fachberaterin vor Ort Frau Miriam Soligo 88074 Meckenbeuren Tel.: 0175 2665938 m.soligo@pfullendorfer.de Familie Knam | Vorsee 81 | 88284 Wolpertswende Tel. 07502/9113178 | www.hofladen-vorsee.de Sonntag, 5. März 2023 von 10 bis 17 Uhr Freuen Sie sich auf: Kunsthandwerk, Mützen, Seifen, Bastelsachen, Selbstgenähte Kindermode, Deko-Objekte aus Beton, Rostdekoraonen, Zuckerbäcker Lassen Sie sich überraschen! Für das leiblicheWohl ist gesorgt. Liebe Kinder, auch der Osterhase kommt vorbeigehoppelt! Es geht wieder los! Einladung zum Frühlingserwachen! Öffnungszeiten im März: Donnerstag - Freitag: 9 - 17 Uhr, Samstag: 9 - 13 Uhr Verö entlichen Sie jetzt Ihre Anzeige auf unseren neuen Sonderseiten um Ihr Unternehmen werbewirksam zu präsentieren. Interesse oder Fragen? Rufen Sie uns einfach an: 07154 8222-70 Wir beraten Sie gerne! Seit mehr als 50 Jahren ein loyaler Partner der Kommunen. Max-Planck-Straße 14 · 70806 Kornwestheim · Telefon 07154 8222-70 Telefax 07154 8222-10 · anzeigen@duv-wagner.de · www.duv-wagner.de Zeigen Sie Präsenz! KW 1 0/ 11 AUTO, E-BIKE & ZWEIRAD Schlosserwerkstatt im Bodenseekreis abzugeben. Interesse? 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