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Amtsblatt_KW_48_03_12_2021-.pdf

Amtsblatt Jahrgang 2021 Freitag, den 3. Dezember 2021 Nummer 48 Herausgeber: Gemeindeverwaltung, Marsweilerstr. 4, 88255 Baindt, Tel. (07502) 9406-0, Fax (07502) 9406-18, E-Mail: info@baindt.de, Homepage: www.baindt.de. Verantwortlich für den amtlichen Inhalt einschließlich der Sitzungsberichte und anderer Veröffentlichungen der Gemeindeverwaltung ist Bürgermeisterin Simone Rürup oder ihr Stellvertreter im Amt; für die kirchlichen Nachrichten das jeweilige Pfarramt; für die Vereinsnachrichten der jeweilige Verein; für den übrigen Inhalt der Redakteur, Tobias Pearman, Druck + Verlag Wagner GmbH & Co. KG. Herstellung/Vertrieb: Druck + Verlag Wagner GmbH & Co. KG, Max-Planck-Str. 14, 70806 Kornwestheim, Telefon (07154) 82 22-0, Telefax (07154) 82 22-15. E-Mail Anzeigen: anzeigen@duv-wagner.de. Erscheint wöchentlich freitags. Aus organisatorischen Gründen muss sich die Redaktion Kürzungen vorbehalten. Der musikalische adventliche Impuls findet unter den derzeit geltenden Corona-Auflagen für Gottesdienste statt. Die benötigten Platzkarten liegen in der Kirche aus. Wir freuen uns auf Ihren Besuch. Der musikalische adventliche Impuls findet unter den derzeit geltenden Corona-Auflagen für Gottesdienste statt. Die benötigten Platzkarten liegen in der Kirche aus. Wir freuen uns auf Ihren Besuch. Der musikalische adventliche Impuls findet unter den derzeit geltenden Corona-Auflagen für Gottesdienste statt. Die benötigten Platzkarten liegen in der Kirche aus. Wir freuen uns auf Ihren Besuch. Der musikalische adventliche Impuls findet unter den derzeit geltenden Corona-Auflagen für Gottesdienste statt. Die benötigten Platzkarten liegen in der Kirche aus. Wir freuen uns auf Ihren Besuch. Seite 2 Amtsblatt der Gemeinde Baindt Nummer 48 Vorstellung der Ergebnisse aus der Bürgerwerkstatt - Einladung zur Online-Informationsveranstaltung am 15. Dezember 2021 um 19:00 Uhr - Liebe Bürgerinnen und Bürger, die Bürgerwerkstatt im Juli 2021 hatte das Ziel, Ideen für die Gestaltung und Nutzung des Dorf- platzes zu sammeln. In einem kreativen Prozess konnten Sie sich einbringen und aktiv mitdisku- tieren. Sie erhielten die Möglichkeit Ihre Anregungen in die Planung für den Dorfplatz einfließen zu lassen. Bei der Umgestaltung geht es um die Steigerung der Aufenthaltsqualität unseres Dorfplatzes und der Ortsmitte, so dass Gemeindeleben und Feste gut stattfinden können. Ein „Ort für alle“ soll entstehen. Fotos aus der Bürgerwerkstatt im Juli 2021 Über die in der Bürgerwerkstatt erarbeiteten Anregungen und Hinweise wurde im Gemeinde- rat berichtet und diskutiert. Am 15. Dezember 2021 wird nun das Büro 365° freiraum+umwelt die Ergebnisse reflektieren und der Öffentlichkeit vorstellen. Im Anschluss daran, wird der Ent- wurf in die finale Ausarbeitung gehen. Die aktuelle Situation erlaubt es uns leider nicht, Ihnen die Ergebnisse in einer Präsenzveranstaltung zu präsentieren. Deshalb laden wir Sie herzlich zu einer Online-Veranstaltung ein. Die Veranstaltung wird als Webex-Meeting stattfinden. Sie haben über Webex auch die Mög- lichkeit, Fragen zu stellen. Aufgrund der technischen Gegebenheit bitten wir Sie, sich bis zum 13. Dezember 2021 anzumelden. Bitte senden Sie hierzu eine E-Mail mit Ihren persönlichen An- gaben wie Wohnadresse, Telefonnummer und E-Mailadresse an v.koppers@baindt.de (Tel.: 07502 9406 - 15). Am 14. Dezember bieten wir zudem von 20:00 Uhr bis 20:30 Uhr einen techni- schen Probelauf an. Bitte geben Sie bei Ihrer Anmeldung an, ob Sie am Probelauf mitmachen möchten. Per E-Mail erhalten Sie vorab eine Kurzanleitung zu Webex sowie die notwendigen Zugangsdaten. Wir freuen uns auf einen informativen Abend, zwar „nur“ online, doch maximal sicher für Sie! Aktuell haben wir in Baindt, Stand 30.11.2021, 103 mit Corona infizierte Personen. Die neue Vari- ante ist noch ansteckender, Vorsicht ist geboten! Im Frühjahr werden wir eine Möglichkeit fin- den, Sie auch in Präsenz zu informieren und mitzunehmen. Ihre Simone Rürup Bürgermeisterin Nummer 48 Amtsblatt der Gemeinde Baindt Seite 3 Amtliche Bekanntmachungen Rathaus mit Terminvereinbarung geöffnet Bitte beachten Sie, dass das Rathaus aufgrund der ver- schärften Corona-Situation bis auf Weiteres nur nach vorheriger Terminabsprache für Sie geöffnet hat. Terminvereinbarungen für Termine an der Bürgertheke sind ONLINE möglich unter: https://www.terminland.eu/baindt/online/baindt oder mit folgendem QR-Code: Für Termine in den anderen Abteilungen wenden Sie sich bitte telefonisch oder per E-Mail direkt an den jeweilig zustän- digen Mitarbeitenden. ACHTUNG: In der Zeit von 6. - 9. Dezember (Montag bis Donnerstag) sind Vorgänge an der Bürgerthe- ke aufgrund einer Software-Umstellung generell nicht möglich. Bitte tragen Sie beim Betreten des Rathauses einen me- dizinischen Mund-Nasen-Schutz bzw. eine FFP2-Maske. Wir danken für Ihr Verständnis! Ihre Gemeindeverwaltung Baindt Teststation in Baindt von Montag bis Sonntag eröffnet In Kooperation mit „Gemeinsam neue Wege“ (GnW) eröffnet in Baindt ab Montag, den 06. Dezember 2021, erneut eine Corona - Teststation. Mit dieser werden an sieben Tagen in der Woche Antigen-Schnelltests für unsere Bürgerinnen und Bürger im Foyer der Schenk-Kon- rad-Halle angeboten. Alle Bürgerinnen und Bürgern haben die Möglichkeit einmal die Woche kostenlos ei- nen Corona-Schnelltest durchzuführen - unabhängig vom Impf- oder Genesenenstatus. Die Öffnungszeiten sind bis auf Weiteres: Montag bis Freitag von 07.00 Uhr bis 10.00 Uhr und von 16.00 Uhr bis 20.00Uhr. Zudem am Samstag und Sonntag von 10.00 Uhr bis 20.00 Uhr. Für die Testung ist keine vorherige Terminbuchung notwendig. Bitte bringen Sie Ihren Personalausweis oder Reisepass mit. Ihre Gemeindeverwaltung Impfangebot in Baindt startet am 04. Dezember 2021 In Zusammenarbeit mit der Baindter Hausarztpra- xis Hartmann bietet die Gemeindeverwaltung an drei Samstagen im Dezember ein Impfangebot für ihre Bür- gerinnen und Bürger an. Für den ersten Impftag am 04. Dezember 2021 steht zunächst der Impfstoff von Moderna für Personen über 30 Jahren zur Verfügung. Es wird samstags von 09:00 – 12:00 Uhr und von 13:00 – 16:00 Uhr in der Schenk-Konrad-Halle, Mühlstraße, geimpft. Angeboten werden Erst-, Zweit-, Auffrischungs- und Boosterimpfungen (nach Covid-Erkrankung). Vereinbaren Sie Ihren Termin online über https://www.terminland.eu/baindt/?m=1001120 oder Impfangebot in Baindt startet am 04. Dezember 2021 In Zusammenarbeit mit der Baindter Hausarztpraxis Hartmann bietet die Gemeindeverwaltung an drei Samstagen im Dezember ein Impfangebot für ihre Bürgerinnen und Bürger an. Für den ersten Impftag am 04. Dezember 2021 steht zunächst der Impfstoff von Moderna für Personen über 30 Jahren zur Verfügung. Es wird samstags von 09:00 – 12:00 Uhr und von 13:00 – 16:00 Uhr in der Schenk-Konrad-Halle, Mühlstraße, geimpft. Angeboten werden Erst-, Zweit-, Auffrischungs- und Boosterimpfungen (nach Covid-Erkrankung). Vereinbaren Sie Ihren Termin online über https://www.terminland.eu/baindt/?m=1001120 oder über den QR-Code. Im Ausnahmefall können Sie sich auch telefonisch unter 07502 9406-25 anmelden. Ablauf: 1. Drucken Sie die entsprechenden Aufklärung- und Einwilligungsbögen aus. Sie finden diese auf unserer Homepage unter: https://www.baindt.de/gemeinde- baindt/aktuelles-zu-corona/impfen . Im Ausnahmefall erhalten Sie die Dokumente auch vor Ort. 2. Bringen Sie die ausgefüllten Bögen, Ihren Impfpass sowie Ihre Krankenversicherungskarte zu Ihrem Termin mit. 3. Um am Impftag einen zügigen Ablauf vor Ort zu ermöglichen, wählen Sie bitte eine praktische Oberbekleidung aus, die es einfach macht, Ihren Oberarmmuskel zu impfen. 4. Nach der Impfung ist eine Nachbeobachtungszeit von mind. 15 Minuten vorgesehen. Wichtig: Bei Auffrischungsimpfungen sollte die letzte Covid-Impfung 6 Monate zurück liegen. Eine Ausnahme gilt nur für Personen, die einmal mit Johnson&Johnson immunisiert wurden. Hier ist die Auffrischung bereits 4 Wochen nach der "Erstimpfung" möglich. Zurzeit erfahren die Impfaktionen einen sehr großen Zulauf, deshalb ist eine vorherige Terminreservierung über den oben genannten Link unbedingt erfoderlich. Darüberhinaus wird es nicht möglich sein, allen interessierten Bürgerinnen und Bürgern beim ersten Termin ein Impfangebot machen zu können. Wir bitten hierfür um ihr Verständnis. Ihre Gemeindeverwaltung über den QR-Code. Im Ausnahmefall kön- nen Sie sich auch telefonisch unter 07502 9406-25 anmelden. Ablauf: 1. Drucken Sie die entsprechenden Aufklärung- und Einwilligungsbögen aus. Sie finden diese auf un- serer Homepage unter: https://www.baindt.de/ge- meinde-baindt/aktuelles-zu-corona/impfen . Im Ausnahmefall erhalten Sie die Dokumente auch vor Ort. 2. Bringen Sie die ausgefüllten Bögen, Ihren Impf- pass sowie Ihre Krankenversicherungskarte zu Ihrem Termin mit. 3. Um am Impftag einen zügigen Ablauf vor Ort zu ermöglichen, wählen Sie bitte eine praktische Ober- bekleidung aus, die es einfach macht, Ihren Ober- armmuskel zu impfen. 4. Nach der Impfung ist eine Nachbeobachtungszeit von mind. 15 Minuten vorgesehen. Wichtig: Bei Auffrischungsimpfungen sollte die letzte Covid- Impfung 6 Monate zurück liegen. Eine Ausnahme gilt nur für Personen, die einmal mit Johnson&Johnson immunisiert wurden. Hier ist die Auffrischung bereits 4 Wochen nach der „Erstimpfung“ möglich. Zurzeit erfahren die Impfaktionen einen sehr großen Zulauf, deshalb ist eine vorherige Terminreservierung über den oben genannten Link unbedingt erforderlich. Darüber hinaus wird es nicht möglich sein, allen inter- essierten Bürgerinnen und Bürgern beim ersten Termin ein Impfangebot machen zu können. Wir bitten hierfür um ihr Verständnis. Ihre Gemeindeverwaltung Bitte Abstand halten! Zu Ihrer und unserer Sicherheit! 1,50 m 1,50 m Seite 4 Amtsblatt der Gemeinde Baindt Nummer 48 Zuwachs beim Rathaus-Team Die Verwaltung begrüßt neue Auszubildende und drei Praktikantinnen. Die Gemeinde Baindt kann sich über tatkräftige Unter- stützung freuen! Drei Praktikantinnen und eine Auszubil- dende sind seit kurzem in der Gemeindeverwaltung tätig. Seit 1. September 2021 unterstützt Nicole Merker, aktuell in der Ausbildung zur Verwaltungsfachangestellten, das Team des Rathauses. Sie wird bis zum Ende ihrer Ausbil- dung die Verwaltung der Gemeinde Baindt verstärken. Außerdem absolvieren derzeit Angelina Lehmann, Vera Koppers und Nicole Gerhardt, im Rahmen des dualen Stu- diengangs „Bachelor of Arts Public Management“ - geho- bener Verwaltungsdienst, ein Praktikum bei der Gemein- deverwaltung. Wir freuen uns seit dem 1. September 2021 über die Mitarbeit von Angelina Lehmann, die im Rahmen ihres Studiums ein sechsmonatiges Einführungspraktikum in Baindt macht. Sie arbeitet hauptsächlich im Bauamt sowie in der Kämmerei mit. Vera Koppers unterstützt seit dem 25. Oktober 2021 und Nicole Gerhardt seit dem 15. November 2021 das Hauptamt in Baindt. Die beiden Praktikantinnen sind jeweils für die Dauer von drei bis vier Monaten in der Gemeinde tätig. Die Verwaltung freut sich über die Unterstützung bei den vielen anstehenden Themen, die es zu bewältigen gibt. Herzlich willkommen in Baindt! Ihre Gemeindeverwaltung Auszubildende Nicole Merker v.l.n.r. Vera Koppers, Nicole Fotos: Gemeindeverwaltung Gerhardt, Angelina Lehmann Änderung der Satzung über die öffentliche Abwasserbeseitigung (Abwassersatzung – AbwS) der Gemeinde Baindt vom 01.02.2007 und Neufassung einer Benutzungs- und Gebühren- ordnung für die Ganztagesgrundschule in offener Form der Klosterwiesenschule Baindt Es werden alle öffentliche Bekanntmachungen gem. der Satzung über die Form der öffentlichen Bekanntmachung der Gemeinde Baindt ausschließlich im Internet unter www.baindt.de unter der Rubrik Rathaus&Bürgerservice /Öffentliche Bekanntmachungen veröffentlicht. Diese können auch im Rathaus der Gemeinde Baindt, Marsweilerstraße 4, 88255 Baindt von jedermann wäh- rend der Sprechzeiten kostenlos eingesehen werden; sie werden gegen Kostenerstattung als Ausdruck zur Ver- fügung gestellt oder unter Angabe der Bezugsadresse postalisch übermittelt. In der Gemeinderatssitzung am 30.11.2021 wurde eine Änderung der Satzung über die öffentliche Abwasser- beseitigung (Abwassersatzung – AbwS) der Gemeinde Baindt vom 01.02.2007 sowie die Benutzungs- und Gebührenordnung für die Ganztagesgrundschule in offener Form der Klosterwie- senschule Baindt beschlossen. Die öffentliche Bekanntmachungen finden Sie unter: https://www.baindt.de/rathaus-buergerservice/ oeffentliche-bekanntmachungen Amtliche Bekanntmachung Wasserrechtliche Erlaubnis für die Regenwasserbe- handlungsanlagen im Bereich der Sammelkläranlage „Ettishofen“, Abwasserzweckverband „Mittleres Schus- sental“ I. Der Abwasserzweckverband Mittleres Schussental beantragt die wasserrechtliche Erlaubnis gemäß den §§ 8, 9 Abs. 1 Nr. 4, 10, 12 Abs. 2 Wasserhaus- haltsgesetz (WHG) zur Einleitung von folgenden Re- genmischwassermengen in nachstehend genannte öffentliche Gewässer: 1.1 2.770 l/s aus dem Regenüberlaufbecken (RÜB) „Schachen“ auf Flst. Nr. 1015, Gemarkung Baindt, in den „Bampfen“ (Gewässer II. Ordnung) bei Flst. Nr. 1015, Gemarkung Baindt; 1.2 790 l/s aus dem Regenüberlaufbecken Wolperts- wende (RÜB) „104“ auf Flst. Nr. 200, Gemarkung Wolpertswende, über einen Wassergraben in den „Krummensbach“ (Gewässer II. Ordnung) bei Flst. Nr. 196, Gemarkung Wolpertswende; 1.3 1.660 l/s aus dem Regenüberlaufbecken Bilgäcker (RÜB) „242“ auf Flst. Nr. 1608/2, Gemarkung Wol- pertswende, in die „Schussen“ (Gewässer II. Ord- nung) bei Flst. Nr. 1608, Gemarkung Wolpertswende; 1.4 580 l/s aus dem Regenüberlaufbecken Sulzsiedlung (RÜB) „195“ auf Flst. Nr. 1706, Gemarkung Wolperts- wende, in die „Schussen“ (Gewässer II. Ordnung) bei Flst. Nr. 2254, Gemarkung Wolpertswende; 1.5 170 l/s aus dem Regenüberlaufbecken (RÜB) „Ster- kel“ auf Flst. Nr. 1624/1, Gemarkung Wolpertswende, in die „Schussen“ (Gewässer II. Ordnung) bei Flst. Nr. 1625, Gemarkung Wolpertswende; 1.6 840 l/s aus dem Regenüberlaufbecken Staig (RÜB) „247“ auf Flst. Nr. 970, Gemarkung Blitzenreute, in den „Baienbach“ (Gewässer II. Ordnung) bei Flst. Nr. 993/2, Gemarkung Blitzenreute; 1.7 770 l/s aus dem Regenüberlaufbecken Weiler (RÜB) „129“ auf Flst. Nr. 520, Gemarkung Berg, in die „Schus- sen“ (Gewässer II. Ordnung) bei Flst. Nr. 808, Gemar- kung Berg; 1.8 400 l/s aus dem Regenüberlaufbecken (RÜB) „Auf der Kläranlage“ auf Flst. Nr. 1766, Gemarkung Berg, in die „Schussen“ (Gewässer I. Ordnung) bei Flst. Nr. 3598, Gemarkung Weingarten; 1.9 2.890 l/s aus dem Regenüberlauf Friesenhäusle (RÜ) „1“ auf Flst. Nr. 185/4, Gemarkung Baindt, in den „Sulzmoosbach“ (Gewässer II. Ordnung) bei Flst. Nr. 185/1, Gemarkung Baindt; 1.10 340 l/s aus dem Regenüberlauf Sulpach (RÜ) „2“ auf Flst. Nr. 368, Gemarkung Baindt, in den „Bampfen“ (Gewässer II. Ordnung) bei Flst. Nr. 368, Gemarkung Baindt; 1.11 360 l/s aus dem Regenüberlauf Wolpertswende (RÜ) „54“ auf Flst. Nr. 269, Gemarkung Wolperts- wende, über Flst. Nr. 1232 (offener Graben) in einen „Wassergraben“ (Gewässer II. Ordnung) bei Flst. Nr. 1250, Gemarkung Wolpertswende; 1.12 420 l/s aus dem Regenüberlauf Mochenwangen (RÜ) „980“ auf Flst. Nr. 1511, Gemarkung Wolperts- Nummer 48 Amtsblatt der Gemeinde Baindt Seite 5 wende, in die „Schussen“ (Gewässer II. Ordnung) bei Flst. Nr. 1511, Gemarkung Wolpertswende; Die angegebenen Wassermengen beziehen sich auf den Bemessungsregen r15, n = 1. Der Antrag wird hiermit bekannt gemacht. Die Antragsunterlagen sind gemäß § 3 Planungssicher- stellungsgesetzes während der Auslegungsfrist auf der Homepage des Landratsamts Ravensburg (www.rv.de) unter der Rubrik (Öffentliche Bekanntmachungen) ver- öffentlicht. Ergänzend hierzu liegen die Antragsunterlagen vom 06.12.2021 bis 10.01.2022, beim Bürgermeisteramt Baindt, Marsweilerstraße 4, Bürgertheke, jeweils während der üblichen Dienststunden zur Einsichtnahme auf. Bitte be- achten Sie, dass das Rathaus nur mit Terminvereinba- rung betreten werden kann. Einwendungen gegen das Vorhaben sind bis spätestens 2 Wochen nach dem Ende der Auslegungsfrist beim Land- ratsamt Ravensburg, Friedenstr. 6, 88212 Ravensburg oder beim Bürgermeisteramt Baindt, Marsweilerstraße 4, Zi. Nr. 4.2, schriftlich oder zur Niederschrift zu erhe- ben. Rechtzeitig erhobene Einwendungen werden in einer mündlichen Verhandlung erörtert. Es wird darauf hingewiesen, dass 1. bei Ausbleiben eines Beteiligten in dem Erörterungs- termin auch ohne ihn verhandelt werden kann; 2. Personen, die Einwendungen erhoben haben, von dem Erörterungstermin durch öffentliche Bekannt- machung benachrichtigt werden können und die Zu- stellung der Entscheidung über die Einwendungen durch öffentliche Bekanntmachung ersetzt werden kann, wenn mehr als 50 Benachrichtigungen oder Zustellungen vorzunehmen sind; 3. mit Ablauf der Einwendungsfrist alle Einwendungen ausgeschlossen sind, die nicht auf besonderen privat- rechtlichen Titeln beruhen. Baindt, den 03.12.2021 Bürgermeisteramt Baindt Datum der Veröffentlichung) gez. Simone Rürup Einladung zur Gemeinderatssitzung am 7. Dezember 2021 in Baindt Die nächste öffentliche Gemeinderatssitzung findet am Dienstag, den 7. Dezember 2021 um 18:00 Uhr in der Schenk-Konrad-Halle statt. TAGESORDNUNG 01 Einwohnerfragestunde 02 Bekanntgabe nichtöffentlich gefasster Beschlüsse 03 Bericht der Bürgermeisterin 04 Verpflichtung von Herrn Mladen Petar Renic 05 Wahl der Mitglieder im Bauausschuss 06 Wahl der Vertreter im Kindergartenausschuss 07 Bauantrag zum Neubau eines Einfamilienhauses mit Einliegerwohnung, Doppelgarage und Pool auf dem Flst. 257/4, Hirschstraße 201/1 08 Photovoltaikanlagen auf Gemeindedächern - Bewer- tung der Dachflächen auf ihre Eignung für PV - Po- tenzialanalyse 09 Neufassung der Satzung zur Regelung des Kostener- satzes für Leistungen der Freiwilligen Feuerwehr der Gemeinde Baindt (Feuerwehr-Kostenersatz-Satzung – FwKS) 10 Anfragen und Verschiedenes Zu dieser Sitzung ist die Bevölkerung herzlich eingeladen. Nähere Informationen erhalten Sie auch auf unserer Homepage unter https://baindt.ris.kommune-aktiv.de/ im Bürgerinformationssystem. Hinweis: Die Gemeinderatssitzung wird mit einem Distanzierungs- konzept abgehalten. Folgende Regelungen gelten für den Sitzungsverlauf: • Für nicht-immunisierte Besucherinnen und Besucher der Gemeinderatssitzung ist die Vorlage eines Testnachwei- ses erforderlich (In der Alarmstufe ist ihnen der Zutritt nur nach Vorlage eines Antigen- oder PCR-Testnach- weises gestattet). Alle anderen Teilnehmer müssen Ihren Impf- oder Genesenenstatus nachweisen. • Für Besucherinnen und Besucher der Gemeinderats- sitzung gilt die Pflicht zum Tragen einer medizinischen Maske. • Auch die Besucherinnen und Besucher müssen den not- wendigen Mindestabstand einhalten und sich in eine Anwesenheitsliste eintragen. • Für die Beratung in der Halle haben wir Mikrofone bzw. eine Lautsprecheranlage vorgesehen. Die Vorsitzende des Gemeinderats Simone Rürup, Bürgermeisterin Notdienste Fachärztlicher Notfalldienst Tel.: 116 117 (kostenlose Rufnummer, ohne Vorwahl) Zahnärztlicher Notfalldienst Tel.: 01805 911-630 Notfallpraxis Ravensburg Oberschwabenklinik - St. Elisabethen-Klinikum Elisabethenstr. 15, 88212 Ravensburg Öffnungszeiten Sa, So und an Feiertagen 08 - 19 Uhr Notfallpraxis Ravensburg (Kinder) Oberschwabenklinik - St. Elisabethen-Klinikum Elisabethenstr. 15, 88212 Ravensburg Öffnungszeiten Sa, So und an Feiertagen 09 - 13 Uhr und 15 - 19 Uhr Tierarzt Samstag, 04. Dezember und Sonntag, 05. Dezember Kleintierpraxis A. Kirsch, Tel.: (0751) 95 88 44 00 - Telefonische Anmeldung erforderlich - Seite 6 Amtsblatt der Gemeinde Baindt Nummer 48 (Festnetz kostenfreie Rufnummer Tel.: 0800 00 22 833, Homepage: www.aponet.de) Samstag, 04. Dezember Rosen-Apotheke in Weingarten, Talstraße 2, Tel.: (0751) 4 35 13 Sonntag, 05. Dezember Rathaus-Apotheke in Ravensburg - Oberhofen, Tettnanger Straße 355, Tel.: (0751) 6 52 75 50 Organisierte Nachbarschaftshilfe Baindt Einsatzleitung: Frau Petra Maucher, Tel.: 62 10 98 Malteser Ravensburg-Weingarten Hausnotruf und Mahlzeitendienst, Tel.: (07 51) 36 61 30 Deutsches Rotes Kreuz Kreisverband Ravensburg e.V. Hausnotruf und Menüservice „Essen auf Rädern“, Tel.: (0751) 56 06 10 Hospizbewegung Weingarten ∙ Baienfurt ∙ Baindt ∙ Berg e.V. Begleitung für schwerkranke und sterbende Menschen und ihre Angehörigen Hospiz Ambulant, Vogteistr. 5, Weingarten Telefon: 0751-180 56 382, Telefon: 0160- 96 20 72 77 (u.U. Anrufbeantworter, es erfolgt ein Rückruf) Ansprechpartnerin Dipl.-Päd. Dorothea Baur Persönliche Sprechzeit: Montag 16-18 Uhr, Mittwoch 11-13 Uhr Donnerstag 11-14 Uhr und nach Vereinbarung E-Mail: hospiz-weingarten@freenet.de Homepage: www.hospizbewegung-weingarten.de Spendenkonto: KSK Ravensburg IBAN: DE39 6505 0110 0086 1381 92 Störungs-Rufnummer Strom Tel. 0800 3629-477 (kostenfrei) Internet netze BW https://www.netze-bw.de/kunden/netzkunden/service/ stoerungsmeldungen/index.html Bei Störung der Gasversorgung Telefon 0800/804-2000 Wasserversorgung Tel.: (0751) 40 00-919 und nach Dienstschluss Tel.: 0160 44 94 235 Hotline Müllentsorgerfirmen Veolia/ Hofmann Bad Waldsee (bei Fragen rund um die Leerung/Abfuhr) Tel.: 0800/35 30 300 Hotline Landratsamt Ravensburg (allg. Fragen zum Thema Müll, Behältergemeinschaften etc.) Tel.: (0751) 85-23 45 Ergänzende unabhängige Teilhabeberatung (EUTB) Ravensburg-Sigmaringen Beratung und Information zu Ansprüchen bei Teilhabeein- schränkung durch chronische Erkrankung und Behinderung. Schubertstr. 1, 88214 Ravensburg - Telefon 0751 99923970 - E-Mail: info@eutb-rv-sig.de Sozialstation St. Anna - Pflegebereich Baienfurt – Baindt – Marktplatz 4, 88255 Baienfurt, Tel. (0751) 4 67 96, E-Mail: sozialstation. baienfurt@stiftung-liebenau.de Lebensräume für Jung und Alt Dorfplatz 2/1, 88255 Baindt, Tel. (07502) 92 16 50, E-Mail Baindt: lebensraum.baindt@stiftung-liebenau.de Pflege, Betreuungsgruppen, Beratung, Essen auf Rädern in den Gemeinden Baienfurt, Baindt und Berg. Tel. 0751 36360-110 Wohl-Fühl-Treff Betreuungsgruppe für dementiell erkrankte Menschen bzw. für Menschen die einfach nur Geselligkeit suchen. Jeden Dienstag von 14 bis 17 Uhr im Dietrich-Bonhoeffer-Saal. Ihre Ansprechpartnerin, Rebecca Herz erreichen Sie telefonisch unter 0751 36360-116 Maybachstr.1, Weingarten Abfallwirtschaft Grüngutannahmestelle Wöhr in der Friesenhäusler Straße Änderung der Öffnungszeiten ab 01.12.2021 Vom 01.12.2021 – 31.03.2022 ist die Annahmestelle nur noch freitags von 15:00 – 18:00 Uhr geöffnet. Die Annahmetage Montag und Mittwoch entfallen. Um Beachtung wird gebeten. Ihre Gemeindeverwaltung Öffnungszeiten des Wertstoffhofs über die Feiertage Der Wertstoffhof ist über die Feiertage an folgenden Terminen geöffnet: - Freitag, 17.12.2021 von 15:00 Uhr bis 18:00 Uhr - Samstag, 18.12.2021 von 09:00 Uhr bis 12:00 Uhr - Donnerstag, 23.12.2021 von 15:00 Uhr bis 18:00 Uhr In der letzten Dezemberwoche ist der Wertstoffhof geschlossen. Bitte beachten Sie: Ab Januar 2022 können im Wertstoff- hof keine RaWeg-Säcke mehr abgegeben werden. Bitte nutzen Sie zur Entsorgung die gelbe Tonne. Die Abhol- termine entnehmen Sie bitte dem Abfallkalender 2022. Alle anderen Wertstoffe können ab Januar 2022 wieder zu den üblichen Öffnungszeiten abgegeben werden. Um Beachtung wird gebeten. Ihre Gemeindeverwaltung Nummer 48 Amtsblatt der Gemeinde Baindt Seite 7 Unsere Jubilare Wir gratulieren Herzlichen Glückwunsch Frau Ursula Müller feierte am 28.11.2021 ihren 80. Geburtstag. Im Namen von Frau Rürup erhielt sie ein kleines Präsent der Gemeinde. Für die Zukunft wünschen wir der Jubilarin alles Gute, persönliches Wohlergehen und eine gesegnete Zeit. Gemeindeverwaltung Zum 90. Geburtstag am 28.11.2021 gratuliere ich im Namen der Gemeinde und persönlich Hildegard Baumeister herzlichst. Die Jubilarin erhielt die Glückwünsche und einen Geschenkkorb der Gemeinde Baindt sowie eine Ehrenurkunde des Ministerpräsidenten Winfried Kretschmann. Simone Rürup Bürgermeisterin Goldene/Diamantene Hochzeit Herzlichen Glückwunsch zur Goldenen Hochzeit Am 26.11.2021 feierten die Eheleute Ute und Michael Jerg das Fest der goldenen Hochzeit. Im Namen der Gemeinde Baindt gratuliere ich dem Jubelpaar sehr herzlich und wünsche für den weite- ren gemeinsamen Lebensweg alles Gute. Den Jubilaren wurden Glückwünsche und ein Ge- schenkkorb der Gemeinde Baindt sowie eine Eh- renurkunde des Ministerpräsidenten Winfried Kretschmann überbracht. Simone Rürup Bürgermeisterin Veranstaltungskalender Dezember 01.12. Frauenkreis Bft./Baindt ev. Gemein- dehaus Bft. 04.12. Waldweihnacht Alpinteam 05.12. Nikolausbesuche der Landjugend 05.12. + Nikolausbesuche des DRK 06.12. Baienfurt-Baindt 05.12. Adventliche Stunde Kirchenchor Kirche 06.12. Kunstkreis Jahreshauptversammlung 07.12. Gemeinderatssitzung 19.12. DRK Baienfurt/Baindt Erste-Hilfe-Kurs Schulnachrichten SBBZ Sehen Weltbeste Lego-Ausstellung mit Herz Lukas G.,6 Jah- re hat eine pri- vate Spenden- aktion für den Kindergarten Pusteblume am SBBZ, Se- hen in Baindt gestartet. Sei- ne Schwester Vera besucht seit einem Jahr diesen Kindergarten. Mitte Novem- ber hat sich Lukas im Kin- dergarten ge- meldet und gemeint, dass er eine Über- raschung für uns hätte. Wir waren sprach- los und völlig überwältigt, als Lukas uns einen Beutel mit Geld und Fotos seiner Spendenaktion überreichte. Wir haben mit Lukas ein schriftliches Interview geführt: Frau Bez-Cüppers: Lukas, wie bist du denn auf die Idee gekommen, Geld für den Kindergarten in Baindt zu sam- meln? Lukas: Weil es Vera im Kindergarten so gut gefällt und weil ich den Kindern eine große Freude machen wollte Frau Bez-Cüppers: Welche Ideen hattest du um dein Projekt umzusetzen und wofür hast du dich dann letzt- endlich entschieden? Lukas: Ich hatte nur die Lego-Ausstellungs-Idee, weil ich Lego liebe und gut bauen kann Seite 8 Amtsblatt der Gemeinde Baindt Nummer 48 Frau Bez-Cüppers: Was haben deine Freunde dazu ge- sagt? Lukas: Mein bester Freund Max war so begeistert, dass er selber eine Ausstel- lung gemacht hat. Er hat er mir sein verdientes Geld für meine Spendendo- se gegeben Frau Bez-Cüppers: Wieviel Zeit hast du in dieses Pro- jekt investiert und hattest du Unter- stützung dabei Lukas: Unterstützt wurde ich von meinem besten Freund Max, bisschen von meinem Bruder Moritz und meiner Mama. 2½ Tage Vorbereitung (Bauzeit + Schilder malen + Flyer drucken + verteilen + Leute einladen) Öffnungszeiten: seit ca. 4 Wochen (nach Vereinbarung: ab nach den Hausaufgaben bis zur Schlafenszeit. Frau Bez-Cüppers: Lukas, vielen Dank für das Interview und vor allem ganz, ganz herzlichen Dank, im Namen aller Kinder aus dem Kindergarten. Es ist ja die beträcht- liche Summe von 175,00 Euro zusammengekommen. Wir werden gemeinsam überlegen, wofür wir das Geld einsetzen können. Klosterwiesenschule Baindt Neues aus der Klosterwiesenschule Jede Menge Spaß auf dem Eis „Yippieh!“ Fröhlich bremste eine Kette Drittklässler auf dem Eis ab. „Es macht so großen Spaß!“, pflichteten ein paar Viertklässler bei. Vergangenen Montag ging die Klosterwiesenschule wie jedes Jahr auf das Eis der Eissporthalle Ravensburg. Trotz der Pandemie durften zuerst die Dritt- und Viertkläss- ler die Eissporthalle besuchen und dort gut gelaunt ihre Runden drehen. Abgelöst wurden sie dann am späteren Vormittag von den Erst- und Zweitklässlern, die ihr Kön- nen unter Beweis stellten. Vielen Dank an unseren Elternbeirat und den Förderver- ein, die diesen Eislauftag für alle Kinder möglich gemacht haben – wir hatten jede Menge Spaß auf dem Eis! Amelie Heberling, Rektorin Nummer 48 Amtsblatt der Gemeinde Baindt Seite 9 Sterbefall am Wochenende Es ist nicht notwendig, einen Sterbefall bei der Gemeindever- waltung am Wochenende anzuzeigen. Bitte vereinbaren Sie mit dem Pfarramt einen Termin für die Bestattung. Sollte die Beerdigung bereits am Dienstag erfolgen, ist es ausreichend, wenn die Gemeindeverwaltung am Montagvormittag darüber informiert wird. Die meisten Bestattungsunternehmen haben einen Schlüssel für die Aussegnungshalle in Baindt. Sollten dennoch Fragen und Unklarheiten aufkommen, wen- den Sie sich bitte an folgende Personen in der aufgelisteten Reihenfolge: Frau Heine, Friedhofsverwaltung Tel. 0160 53 86 706 Herr Plangg, Friedhofsverwaltung Tel. (07502) 91 22 28 Laura Kurz, Tel.: 91 30 30 Am Föhrenried Baienfurter Straße Birkenstraße Buchenstraße Mehlisstraße Riedsenn Sumeraugasse Schachener Straße Wickenhauser Straße Felix Haller, Tel.: 91 39 64 Badweg Blumenstraße Bronnenstubenweg Dahlienstraße Hubertusweg Klosterhof Krokusweg Lilienstraße Mühlstraße Nelkenstraße Thumbstraße Nr. 47 - 81 Tulpenstraße Veilchenstraße Markus Wöhr, Tel.: 943242 Brühl Dorfplatz Eichenstraße Eschenstraße Gartenstraße Innere Breite Küferstraße Ziegeleistraße Louis Escher, Tel.: 0751/95874647 Benzstraße Dachsstraße Eichhorngasse Friesenhäusler Straße Froschstraße Fuchsstraße Hirschstraße Nr. 1 - 50 Igelstraße Iltisstraße Liebigstraße Rehstraße Siemensstraße Wieselgasse An alle Amtsblatt-Bezieher Haben Sie Ihr Amtsblatt nicht bekommen? Dann rufen Sie bitte den für Ihren Bezirk zuständigen Austrä- ger direkt an. Vergewissern Sie sich aber bitte vorher, ob Ihre Hausnummer gut sichtbar und der Briefkasten mit Ihrem Na- men versehen ist. Svenja Hermann, Tel.: 5 55 86 68 Hasenweg Hirschstraße ab Nr. 164 Kümmerazhofer Weg Marderstraße Mochenwangener Straße Reishaufen Sulpacher Straße Julian Kurz, Tel.: 91 30 30 Fliederstraße Kornblumenstraße Marsweilerstraße Rosenstraße Spielmannsweg Zeppelinstraße Tim Raubald, Tel.: 91 10 74 Grünenbergstraße Im Voken Jägerweg Lerchenstraße Sperlingweg Stöcklisstraße Storchenstraße Franziska Speidel, Tel.: 91 28 07 Amselstraße Annabergstraße Erlenstraße Kiesgrubenstraße Schönblick Sonnenstraße Thumbstraße Nr. 1 - 36 Ziegelhalde Lea Svoboda, Tel.: 91 36 35 Boschstraße Daimlerstraße Dieselstraße Dornierstraße Maybachstraße Röntgenstraße ✄ ✄ Gemeindeverwaltung Baindt Telefon (07502) 9406- 0 Fax (07502) 9406-18 E-Mail info@baindt.de Internet www.baindt.de Öffnungszeiten: Montag und Donnerstag 8:00 - 12:00 Uhr 14:00 - 16:00 Uhr Dienstag 8:00 - 13:00 Uhr 14:00 - 18:00 Uhr Mittwoch 8:00 - 12:00 Uhr Freitag 7:30 - 12:00 Uhr Direktdurchwahlnummern Bürgermeisterin Frau Rürup 9406-10 - Handy 0151 51536083 - Vorzimmer Frau Heine 9406-0 Fax 9406-36 Amtsblatt Frau Ziegler 9406-16 Bauamt - Bauamtsleiterin Frau Jeske 94 06-51 Bauamt - Ortsbaumeister Herr Roth 94 06-53 Bauamt Frau Scheid 94 06-54 Bauamt- Klimakoordinator Herr Sascha Roth 0157 80661690 E-Mail: klima@b-gemeinden.de Bürgertheke Frau Brei/Frau Hillebrand Passamt, An-/Abmeldung, 9406-12 Führerschein, Fischerei und 9406-13 Einwohnermeldeamt Herr Bautz 9406-14 Fundamt Frau Brei/Frau Hillebrand 9406-12 Finanzverwaltung - Kämmerer Herr Abele 9406-20 - Kasse Herr Müller 9406-22 - Kasse Frau Weber 9406-24 - Wasser, Grundsteuer Frau Stavarache 9406-21 - Hunde-/ Gewerbesteuer Frau Winkler 9406-23 Gewerbeamt Frau Brei/Frau Hillebrand 9406-13 Hauptamt Herr Plangg 9406-11 - Kindergarten - Ordnungsamt - Asylbetreuung Friedhofswesen Frau Heine 9406-0 Hallenbelegung SKH Frau Ziegler 9406-16 Kindergartenabrechnung Frau Ziegler 9406-16 Standesamt Frau Maurer 9406-40 Volkshochschule Frau Brei/Frau Hillebrand 9406-13 Einrichtungen der Gemeinde Bauhof Herr Mohring 912130 Feuerwehrhaus 912134 Feuerwehrkommandant Herr Bucher 921690 Gemeindebücherei Frau Lins 94114-170 Schenk-Konrad-Halle Herr Forderer 0152 25613911 und 3373 Kindergärten - Sonne Mond und Sterne 94114-140 - St. Martin 2678 - Waldorfkindergarten 3882 Klosterwiesenschule - Rektorin Frau Heberling 94114-132 - Sekretariat Frau Mohring 94114-133, Fax -139 - Schulsozialarbeit Frau Nandi 94114 -172 - Schulhausmeister Herr Tasyürek 0178 4052591 - Schule für Blinde und Sehbehinderte 94190 Pfarrämter - Katholisches Pfarramt 1349 - Evangelisches Pfarramt (0751) 43656 - Kath. Gemeindehaus - Bischof-Sproll-Saal Anmeldung bei Fr. Moosherr (0751) 18089496 oder E-Mail: gudrun.moosherr@gmail.com Polizei - Polizeirevier Weingarten (0751) 803-6666 Notrufe - Polizei 110 - Feuerwehr, Notarzt, Rettungsdienst 112 Seite 10 Amtsblatt der Gemeinde Baindt Nummer 48 Zur Information Landratsamt Ravensburg Personal für Booster-Stationen in Wangen und Wein- garten gesucht Der Landkreis Ravensburg sucht ab sofort Personal für den Betrieb der Booster-Stationen in der Stadthalle in Wangen im Allgäu und in der Argonnenhalle in Weingar- ten. Geimpft wird an sieben Tagen die Woche im Zwei- Schicht-Betrieb. Händeringend gesucht werden sowohl Medizinische Fach- angestellte, Notfallsanitäter, Rettungsassistenten, Kran- kenpfleger/innen, Kinderkrankenpfleger/innen, Altenpfle- ger/innen, als auch Personen für Verwaltungsaufgaben in den Bereichen Besuchersteuerung, Empfang, Regist- rierung und bei der Dokumentation. Interessierte werden dringend gebeten, sich über das Kontaktformular beim Landkreis unter www.rv.de/impfen zu melden. Für den Zensus sucht der Landkreis Ravensburg noch Interviewer / Interviewerinnen Warum gibt es den Zensus? Der Zensus - auch bekannt als Volkszählung - liefert verlässliche Bevölkerungszahlen für die Gemeinden, die Bundesländer und für Deutschland insgesamt. Neben ergänzenden Daten zur Demografie, wie zum Beispiel Alter, Geschlecht oder Staatsbürgerschaft, werden auch allgemeine Angaben zur Wohn- und Wohnraumsituation in Deutschland erfasst. Bewerbung als Erhebungsbeauftragte/r Für die Durchführung des Zensus 2022 sucht das Land- ratsamt Ravensburg volljährige und zuverlässige Erhe- bungsbeauftragte, die wohnortsnah eingesetzt werden. Diese sind ehrenamtlich tätig und erhalten eine steuer- freie Entschädigung von bis zu 1000 Euro. Die Befragung der Auskunftspflichtigen erfolgt nach einer entsprechen- den Schulung in der Zeit von Mai 2022 bis Ende Juli 2022. Wer Interesse an einer Tätigkeit als Inter- viewer / Interviewerin hat, kann sich auf der Homepage des Landratsamtes Ra- vensburg unter www.rv.de / Bewerbungs- plattform anmelden oder den QR-Code mit dem Smartphone/Tablet einscannen, um direkt auf unser Bewerberportal zu gelangen. Unter www.rv.de/zensus2022 erhalten Sie weitere Infor- mationen rund um das Thema Zensus 2022. Ihre Ansprechpartner helfen Ihnen gerne bei Fragen: k.hadaller@rv.de, Telefon: 0751-859470 m.hummel@rv.de, Telefon: 0751-859471 Kassenärztliche Vereinigung Baden-Württemberg Zentrale Versorgung von Infektpatienten in der Not- fallpraxis Ravensburg Seit dem vergangenen Wochenende werden zur Optimie- rung der Patientenversorgung Infektpatienten aus den Notdienstbereichen Wangen und Ravensburg zentral in der Notfallpraxis Ravensburg versorgt. Die Ärztinnen und Ärzte reagieren damit auf die steigenden Corona- und Infekterkrankungen. Patientinnen und Patienten mit Corona-Symptomen oder Infekten, die auf einen Corona-Verdacht hindeuten, wer- den zentral am Standort der Notfallpraxis Ravensburg in der Oberschwabenklinik versorgt. Die Notfallpraxis Ra- vensburg ist Samstag, Sonntag und an Feiertagen von 8.00 bis 19.00 Uhr geöffnet. Die Steuerung der Patienten an einen Ort hat zum Ziel, den Patienten schnelle Hilfe zukommen zu lassen und – sofern es das Beschwerdebild erfordert – auch einen PCR-Abstrich vorzunehmen. Die räumlichen Vorausset- zungen in Ravensburg sind für die Behandlung der Infekt- patienten optimal geeignet. Diese Maßnahme soll auch dazu beitragen, die Kliniken vor entsprechenden Infekti- onen zu schützen. Patientinnen und Patienten, die keine Infekte oder Corona-Symptome haben und aus anderen Gründen ärztliche Hilfe benötigen, werden wie gewohnt in der Notfallpraxis Wangen und in der Notfallpraxis Ra- vensburg zu den üblichen Sprechzeiten behandelt. Wichtig: PCR-Abstriche für symptomlose Bürgerinnen und Bürger sowie für Kontaktpersonen sind in dieser Sprech- stunde nicht möglich. Kontaktpersonen sollten sich in Iso- lation begeben und am nächsten Werktag ihren Hausarzt oder eine Corona Schwerpunktpraxis kontaktieren. Eine Übersicht zu den verschiedenen Corona-Anlaufstellen ist auf der Homepage der KVBW unter http://coronakarte.kvbawue.de zu finden. Allgemeine Notfallpraxis Ravensburg An der Oberschwabenklinik – St. Elisabethen-Klinikum Ravensburg Elisabethenstr. 15, 88212 Ravensburg Öffnungszeiten: Samstag, Sonntag und an Feiertagen 8.00 bis 19.00 Uhr Allgemeine Notfallpraxis Wangen An der Oberschwabenklinik – Westallgäu-Klinikum Wan- gen Am Engelberg 29, 88239 Wangen im Allgäu Öffnungszeiten: Samstag, Sonntag und an Feiertagen 9.00 bis 19.00 Uhr Alles Gute - Kassenärztliche Vereinigung Baden-Würt- temberg Die KVBW vertritt als Körperschaft des öffentlichen Rechts über 22.000 Mitglieder (Ärzte, Psychologische Psychotherapeuten und Kinder- und Jugendlichenpsy- chotherapeuten) in Baden-Württemberg. Sie gestaltet und sichert die medizinische Versorgung für die gesetzlich Versicherten in Baden-Württemberg, schließt Verträge mit den gesetzlichen Krankenkassen, kümmert sich um die Fortbildung ihrer Mitglieder und die Abrechnung der Leistungen. Mehr unter www.kvbawue.de Sozialversicherung für Landwirtschaft, Forsten und Gartenbau Neues im Verbandskasten Seit 1. November gelten neue Normen für Verbands- kästen in Betrieben. Neue Materialien wurden aufge- nommen, vorgeschriebene Mengen verändert. Die Neuerungen gelten sowohl für die kleinen Verbands- kästen nach DIN 13157 als auch für die großen nach DIN 13169 in den Betrieben. Was ist neu? Die Anzahl der Wundschnellverbände wurde erhöht, da sie die am meisten gebrauchten Verbandsmaterialien bei der Ersten Hilfe sind. Zusätzlich aufgenommen wurden Hautreinigungstücher wie sie bereits seit einigen Jahren im KFZ-Verbandkasten enthalten sind. Ebenfalls neu sind zwei Gesichtsmasken, die neben den bereits seit Jahren etablierten Erste-Hilfe-Handschuhen den Eigenschutz des Ersthelfers erhöhen. Nummer 48 Amtsblatt der Gemeinde Baindt Seite 11 Ein großer oder zwei kleine Betriebe, die einen großen Verbandskasten vorhalten müssen, können alternativ auch auf zwei kleine zurück- greifen. Bis auf die Anleitung zur Ersten Hilfe und die Ver- bandsschere umfasst der große Verbandskasten exakt den Inhalt von zwei kleinen Kästen. Vor allem in größeren Betriebsstätten sind die Erste-Hilfe-Materialien im Notfall so schneller greifbar. Alternative für kleine Betriebe Betriebe mit bis zu zehn Beschäftigten können weiterhin alternativ einen KFZ-Verbandskasten verwenden. Ein solcher muss dann sowohl in den Betriebsfahrzeugen als auch in der Betriebsstätte vorhanden sein. Alte Kästen neu füllen Die bisher vorhandenen Verbandskästen müssen nicht sofort ersetzt werden – es sei denn, das Haltbarkeitsda- tum ist abgelaufen. Alte Kästen sollten aber sinnvoller- weise um das neue Material ergänzt werden. Klimaschutz – einfach machen! Viele Tipps und Infos für eine klimaschonende Le- bensweise sowie Gutscheine zum Ausprobieren finden Sie auch im kostenlosen Klimasparbuch, das vom Gemein- deverband Mittleres Schussental gemeinsam mit dem Verein für ökologische Kommunikation, oekom e. V., her- ausgegeben wird. Schauen Sie mal rein - es lohnt sich! Sie finden das Taschenbuch in vielen Ausgabestellen und in allen Rathäusern der Verbandsgemeinden des Mittleren Schussentals (Ravensburg, Weingarten, Baienfurt, Baindt, Berg). Die Ausgabestellen sowie das Klimasparbuch als kostenloses e-book finden Sie hier: https://gmschussental.de/klimasparbuch. Das Klimasparbuch kann auch direkt beim Gemeinde- verband Mittleres Schussental (klimasparbuch@gmschussental.de) angefordert werden. Tipp 7: Reparieren statt wegwerfen Indem wir Dinge reparieren, sparen wir Geld sowie Rohstoffe für Neuanschaffun- gen. Fachkundige Anleitung bei Kaffee oder Tee gibt’s in sogenannten Repair-Cafés. Hil- fesuchende in Ravensburg können sich per E-Mail an repaircafe-rv@web.de melden. In Weingarten unterstüt- zen Studierende der Hochschule Ravensburg-Weingarten (RWU) in der Doggenriedstraße 20 bei Reparaturen aller Art. Selbst für nicht mehr lieferbare Ersatzteile gibt es Ab- hilfe! Die »Maker-Bewegung« möchte die Produktion von Ersatzteilen und damit auch die Reparatur von Geräten wiederaufleben lassen. An der RWU treffen sich Maker im H.O.M.E, um an ihren Ideen zu feilen. Mehr erfahren Sie unter home.vs.rwu.de. Förderverein Altenzentrum Selige Irmgard e.V. Die für Sonntag, 05. Dezember ge- plante Jahreshauptversammlung des Fördervereins Altenzentrum Selige Irmgard muss aufgrund der Corona-Lage abgesagt werden. . Die Zieglerschen Behindertenhilfe Ambulante Dienste Charlottenstraße 41, Ecke Mauerstraße, 88212 Ravensburg Tel.: 0151-1823 6607 graf.ulrike@zieglersche.de Wir bieten Beratung und Unterstützung für Menschen mit Behinderungen und deren Angehörige im Land- kreis Ravensburg. Ambulant Betreutes Wohnen Persönliches Budget Betreutes Wohnen in Familien Familienunterstützender Dienst Freizeit und Reisen Natur- und Kulturlandschaft Altdorfer Wald e.V. Schutz des Altdorfer Waldes ist unser Zweck, seines Lebensraums, der Quellen, kein Kies- abbau etc. Unterstützen Sie uns, werden Sie Mitglied! www.altdorferwald.org BUND Ravensburg-Weingarten Naturforscher*innen unterwegs – runter vom Sofa und raus in den Wald! Umweltkindergruppen des BUND Ravensburg-Wein- garten bieten ein spannendes Programm Für alle Kinder, die eine Pause von Schule und Alltag brauchen, die Lust haben draußen im Wald zu sein und die Natur zu entdecken, hat der BUND Ravensburg-Wein- garten genau das richtige Angebot. In den regelmäßig stattfindenden Umweltkindergruppen des BUND, haben die Kinder die Möglichkeit mit Spielen, Forschungsaufga- ben und viel Spaß den Geheimnissen der Natur auf die Spur zu kommen. Gemeinsam mit BUND-Gruppenleiter*innen verbringen die Kinder im Alter von 6-10 Jahren ihre Zeit in der Natur. Es darf gerannt, gebastelt, und mit allen Sinnen die Natur entdeckt werden und natürlich soll der Spaß dabei nicht zu kurz kommen. Auch im praktischen Naturschutz wird mitangepackt. Die „Kindergruppe Ravensburg“ vom BUND RV-Wgt. trifft sich 14-tägig mittwochs von 15:00 Uhr bis 17:00 Uhr im Naturschutzzentrum Ravensburg-Weingarten. (Leon- hardstr. 1, Ravensburg). Das nächste Treffen findet am Mittwoch den 8.12.2021 statt. Anmeldung und weitere In- formationen manuel.schiffer@bund.net oder telefonisch unter 0751-21451. Die „Kindergruppe Rahlenwald“ ist im Aufbau und wird sich 14-tägig freitags von 15:00 Uhr bis 17:00 Uhr beim Waldkindergarten in der Weststadt von Ravensburg tref- fen. Bei Interesse nehmen wir Sie gerne in den Verteiler für die bald startende Kindergruppe Rahlenwald auf. Dank einer Förderung der Sparkasse Ravensburg, ist die Teilnahme an den Kindergruppen kostenfrei. Je nach Jahreszeit gibt es viel zu tun, wie zum Beispiel Fut- terstellen zu errichten, Nistkästen zu kontrollieren, auf einer Streuobstwiese mitzuhelfen und vieles mehr. Nach geta- ner Arbeit schmeckt das Stockbrot am Lagerfeuer dann besonders gut. Die frische Luft trägt ihr Übriges dazu bei, Hektik hinter sich zu lassen und neue Energie zu tanken. In Zeiten wie diesen, in denen vieles virtuell und digital er- lebt wird, bietet die Natur einen willkommenen Ausgleich. Die Kinder haben dort zahllose Möglichkeiten kreativ zu werden, sich neuen Herausforderungen zu stellen oder ihre Motorik zu schulen. Durch das gemeinsame Spielen in der Natur werden außerdem das Selbstbewusstsein, soziale Fertigkeiten sowie die Konfliktfähigkeit gestärkt. „Als Naturschutzverband ist es uns sehr wichtig, schon den Kleinsten, die heutzutage im städtischen Umfeld leider oft Seite 12 Amtsblatt der Gemeinde Baindt Nummer 48 einen stark eingeschränkten Spielraum vorfinden, die Na- tur näher zu bringen“, sagt Ulfried Miller, Geschäftsführer des BUND Ravensburg. Anmeldung für die Kindergruppen bei: BUND Ravensburg Leonhardstraße 1 88212 Ravensburg Telefon: 0751-21451 manuel.schiffer@bund.net www.bund-ravensburg.de Kirchliche Nachrichten Katholische Kirchengemeinde St. Johannes Baptist Baindt Kath. Pfarramt • 88255 Baindt • Thumbstraße 55 04. Dezember – 12. Dezember 2021 Gedanken zur Woche Schrittweise Wer einen hohen Berg erklimmen will, tut das nicht in Sprüngen, sondern schrittweise und langsam. Gregor der Große Samstag, 04. Dezember 17.30 Uhr Baienfurt - Beichtgelegenheit 18.30 Uhr Baienfurt - Eucharistiefeier (öffentlich, mit Eintragung am Schriftenstand) Sonntag, 05. Dezember – 2. Adventssonntag 10.00 Uhr Baindt – Eucharisiefeier (öffentlich, mit Platz- reservierungskarten) († Anton Elbs, Theresia und Baptist Elbs mit Angehörigen, Helene und Adelbert Steinhau- ser, Rosemarie Sterk, Jakob Kerner, Marta und Heinrich Adler, Anna und Johann Bergen, Karl Schnell, Jahrtag: Klara Mayer) 11.15 Uhr Baindt - Taufe von Leo 11.15 Uhr Baienfurt – Familienwortgottesfeier im Advent mit dem KiGa St. Ulrich (öffentlich, mit Eintragung am Schriftenstand) 16.00 Uhr Baindt - Musikalischer adventlicher IMPULS (öffentlich, mit Platzreservierungskarten) Dienstag, 07. Dezember 07.50 Uhr Baindt – Schülergottesdienst Mittwoch, 08. Dezember 18.30 Uhr Baienfurt - Rorategottesdienst mit Orgel und Panflöte, mitgestaltet vom katholischen Frau- enbund (öffentlich, mit Eintragung am Schrif- tenstand) Donnerstag, 09. Dezember 07.45 Uhr Baienfurt - Schülergottesdienst Freitag, 10. Dezember 08.30 Uhr Baindt - Rosenkranz 09.00 Uhr Baindt - Eucharistiefeier (öffentlich, ohne Platzreservierungskarten) Samstag, 11. Dezember Kein Gottesdienst Sonntag, 12. Dezember – 3. Adventssonntag Gaudete 10.00 Uhr Baindt - Familiengottesdienst (öffentlich, mit Platzreservierungskarten) († Georg Konzett, Irmgard, Hermann und Eu- gen Stephan, Evi Gütler, Maria Stephan, Apol- lonia, Ignatz und Julius Malsam, Magdalena und Johannes Merk, Johann Germann, Mi- chael Pfefferkorn, Paula und Rupert Gross mit Angehörigen, Anton Ortner, Walter Frey, Hugo Futterer, Silvia Snoek, Rosa Vogel, Johannes Heik, Ignaz Malsam mit Angehörigen, Agathe und Adam Zimmermann, Thea Kränkle, Lud- milla und Rochus Illenseer, Franz und Eugen Schmidt, Jahrtag: Jutta Futterer) 11.15 Uhr Baindt - Taufe von Aaron 10.00 Uhr Baienfurt - Eucharistiefeier (öffentlich, mit Eintragung am Schriftenstand) 11.15 Uhr Baienfurt - Familienwortgottesfeier im Advent mit dem Familiengottesdienstteam (öffentlich, mit Eintragung am Schriftenstand) Maskenpflicht während des Gottesdienstes Während der 3. Pandemiestufe gilt 1. Tragepflicht sind die sogenannten medizinischen OP- Masken (Einwegmasken) oder FFP2- Masken, Masken KN 95 oder N95 während des gesamten Gottesdienstes. Rosenkranzgebete im Dezember Im Dezember laden wir ganz herzlich ein zum Rosen- kranzgebet jeden Freitag um 8.30 Uhr vor dem Gottes- dienst. Gottesdienste in Baindt – Aktuelle Regelungen Die Teilnahme an den Gottesdiensten ist nach vorheriger Anmeldung möglich. Die Platzreservierungskarten liegen zum Mitnehmen in der Kirche rechtzeitig bereit. Für Gottesdienste mit geringerer Besucherzahl (z. B werk- tags) erfolgt die Teilnehmererfassung mittels ausliegen- der Liste. Die Angaben in der Teilnehmerliste oder auf den Platzreservierungskarten dienen unter Wahrung des Da- tenschutzes zur Benachrichtigung, falls bei einem Besu- cher im Nachhinein eine Infektion festgestellt werden sollte. Bitte beachten: Aktuell besteht die Tragepflicht einer Mund-Nasen-Maske! Personen mit Krankheitssympto- men dürfen nicht mitfeiern. Nummer 48 Amtsblatt der Gemeinde Baindt Seite 13 Gemeindegesang Noch dürfen wir mit Maske singen. Bitte bringen Sie des- halb Ihr eigenes Gotteslob mit. Sprechzeiten Pfarrer Bernhard Staudacher Nach telefonischer Vereinbarung (Tel. 912623) Thumbstraße 55, Baindt E-Mail-Adresse: bernhard-staudacher@gmx.de Sprechzeiten Gemeindereferentin Silvia Lehmann Nach telefonischer Vereinbarung Büro: Kirchstraße 8, Baienfurt Tel. 0751 / 5576199, (Tel. privat 943630) E-Mail-Adresse: Silvia.Lehmann@drs.de Sprechzeiten Gemeindereferentin Regina Willmes Nach telefonischer Vereinbarung Büro: Kirchstraße 8, Baienfurt Tel. 0751 / 56969624 E-Mail-Adresse: Regina.Willmes@drs.de Gemeindehaus St. Martin / Bischof-Sproll-Saal: Belegung und Reservierung Frau Gudrun Moosherr Tel. 0751-18089496 E-Mail: gudrun.moosherr@gmail.com Katholische Kirchenpflege Baindt: Frau Lucy Schellhorn (Kirchenpflegerin) Bankverbindung: KSK Ravensburg IBAN DE 4365 0501 1000 7940 0985 BIC SOLADES1RVB Kath. Pfarramt St. Johannes Baptist Thumbstr. 55, 88255 Baindt Pfarramtssekretärin Frau Christiane Lott Telefon 07502 – 1349 Telefax 07502 – 7452 Stjohannesbaptist.baindt@drs.de www.katholisch-baienfurt-baindt.de Öffnungszeiten Dienstag 09.30 Uhr – 11.30 Uhr Donnerstag 15.00 Uhr – 18.00 Uhr Freitag 09.30 Uhr – 11.30 Uhr Kath. Pfarramt Mariä Himmelfahrt Kirchstraße 8, 88255 Baienfurt Telefon 0751 - 43633 Telefax 0751 - 58812 kathpfarramt.baienfurt@drs.de Zur Vorbereitung auf Weihnachten Beichtgelegenheiten und Bußfeiern im Advent Beichtgelegenheiten immer nach telefonischer Vereinba- rung oder Samstag 04. Dezember und Samstag 18. De- zember jeweils um 17.30 Uhr in der Pfarrkirche in Baienfurt. Bußfeier in Baienfurt am Samstag, 18. Dezember 18.30 Uhr und Bußfeier in Baindt am Sonntag, 19. Dezember um 10.00 Uhr. Ökumenisches Hausgebet Die Glocken der christlichen Kirchen Baden-Württemberg laden am Montag, 06. Dezember 2021, um 19.30 Uhr, zum „Ökumenischen Hausgebet“ im Advent ein. Für viele ist das Hausgebet inzwischen zu einer guten Gewohnheit in den Tagen vor Weihnachten geworden. Das Faltblatt liegt am Schriftenstand aus. Einladung zu den Familien- Wortgottesdiensten im Advent „Das Eselchen und der kleine Engel“ Einladung zu den Familien- Wortgottesdiensten im Advent „Das Eselchen und der kleine Engel“ Seid dabei wenn das kleine Eselchen und der kleine Engel sich auf den Weg nach Betlehem machen. Jeden Sonntag wollen wir gemeinsam um 11.15 Uhr in der Kirche Mariä Himmelfahrt einen kleinen Wortgottes- dienst miteinander feiern und sehen, was die beiden auf dem Weg bis Weihnachten alles erleben und wen Sie dabei alles treffen: am 28.11.2021 Kleine Kirche am 05.12.2021 St. Ulrich am 12.12.2021 Familiengottesdienstteam am 19.12.2021 St. Josef Bitte rechtzeitig da sein (es werden keine Platzkarten benötigt), aber bringt eure Kontaktdaten schon schriftlich mit, damit alle zügig einen Platz in der Kirche zugewiesen bekommen können. Wir freuen uns mit euch auf eine schöne Adventszeit! & Familiengottesdienstteam Seid dabei wenn das kleine Eselchen und der kleine Engel sich auf den Weg nach Betlehem machen. Jeden Sonntag wollen wir gemeinsam um 11.15 Uhr in der Kirche Mariä Himmelfahrt einen kleinen Wortgottesdienst miteinander feiern und sehen, was die beiden auf dem Weg bis Weihnachten alles erleben und wen Sie dabei alles treffen: am 28.11.2021 Kleine Kirche am 05.12.2021 St. Ulrich am 12.12.2021 Familiengottesdienstteam am 19.12.2021 St. Josef Bitte rechtzeitig da sein (es werden keine Platzkarten be- nötigt), aber bringt eure Kontaktdaten schon schriftlich mit, damit alle zügig einen Platz in der Kirche zugewiesen bekommen können. Wir freuen uns mit euch auf eine schöne Adventszeit! Einladung zu den Familien- Wortgottesdiensten im Advent „Das Eselchen und der kleine Engel“ Seid dabei wenn das kleine Eselchen und der kleine Engel sich auf den Weg nach Betlehem machen. Jeden Sonntag wollen wir gemeinsam um 11.15 Uhr in der Kirche Mariä Himmelfahrt einen kleinen Wortgottes- dienst miteinander feiern und sehen, was die beiden auf dem Weg bis Weihnachten alles erleben und wen Sie dabei alles treffen: am 28.11.2021 Kleine Kirche am 05.12.2021 St. Ulrich am 12.12.2021 Familiengottesdienstteam am 19.12.2021 St. Josef Bitte rechtzeitig da sein (es werden keine Platzkarten benötigt), aber bringt eure Kontaktdaten schon schriftlich mit, damit alle zügig einen Platz in der Kirche zugewiesen bekommen können. Wir freuen uns mit euch auf eine schöne Adventszeit! & Familiengottesdienstteam & Familiengottesdienstteam Absage Seniorentreff Leider müssen wir pandemie- bedingt den nächsten Senio- rentreff am 15. Dezember 2021 absagen. Es tut uns unendlich leid, dass wir nicht mit Ihnen diesen schönen Nachmittag verbringen können. Wir wünschen Ihnen allen eine besinnliche Adventszeit, ein gesegnetes Weihnachtsfest und ein gutes neues Jahr. Bleiben Sie gesund, wir freuen uns auf ein Wiedersehen mit Ihnen. Ihr Seniorenteam Stricken für Nepal 2021 Wieder eine recht große Menge von Strickwaren wurde bei strahlender Okto- ber-Sonne ins Allgäu gebracht. Hier befin- det sich bei Altusried die Zwischenstation der Strickereien (bei Herrn Lehmann, dem Bruder von Frau Schaut). Inzwischen wurden die schönen Strickereien auf den Weg nach Nepal gebracht. Coronabedingt wurde in diesem Jahr etwas ungenauer gezählt. So ergab sich in etwa eine Menge von ca. 100 Pullovern, 100 Pullundern und 150 Paar Socken sowie 40 Mützen. Vielen herzlichen Dank an die künstlerischen Stri- ckerinnen von Baienfurt und Umgebung. Auch Wolle wurde gebracht, so dass tüchtig weiterge- strickt werden kann. Frau Schaut schickte inzwischen einen Report über die Entwicklung der Sherpa-Schule: Seite 14 Amtsblatt der Gemeinde Baindt Nummer 48 „Die Corona-Delta-Variante zwang dazu, die Schule von Mai bis August zu schließen. In dieser Zeit wurden notwen- dige Arbeiten am Projekt erledigt, wie Dach-Reparaturen. Dabei helfen immer auch die Eltern unserer Schüler mit. Endlich ist es auch gelungen, die Küche von Holz auf Gas umzustellen. Die Köchin bekam die notwendigen Maschi- nen für eine Bäckerei, z. B. Rührwerk und Nudelwalze. Sie hat geplant, unser Werkstätten-Angebot um eine Bäcke- rei zu erweitern. Einige der großen Mädchen haben sich hierfür schon angemeldet.- Bei uns im Hochland ist der Hunger im Winter auch angekommen. So hat unser Partner Ang Tsering Sherpa jedem Haus- halt in Bamti Bhandar und Umgebung einen Sack Reis (25 kg) ausgehändigt. Damit kamen die Familien über den Winter, in dem ja auch nichts angebaut werden konnte. Außerdem konn- ten wir drei Sauerstoffgeräte für die Erste-Hilfe-Station erstehen, um die wir wegen der Corona-Kranken sehr gebeten wurden. Diese Geräte können auch bei vielen anderen Leiden und bei Geburten eingesetzt werden. Haben Sie herzlichen Dank für Ihre Unterstützung, die all dieses möglich macht. Wir freuen uns, wenn Sie uns auch in dieser Zeit weiter unterstützen. Wir wünschen Ihnen besinnliche, friedvolle Adventstage! Jutta Schaut und alle Mitarbeiter/innen des Projekts“ (R. Gierer) Mittwoch, 8. Dez. 2021 18.30 Uhr Rorategottesdienst in St. Maria in Baienfurt mit Panflöte (Stefan Braunwarth) und Orgel (Maria Hum- mel) Teilnehmer bitte Mundschutz tragen. Die anschließende Adventsfeier fällt leider coronabedingt aus. Im Schaukasten sind Bilder vom 100 jährigen Jubiläum ausgestellt. Wir wünschen Ihnen einen schönen, geruhsamen Advent. Bleiben Sie gesund. ÖKUMENE – gemeinsam als Christen Bild: ACK-BW/Tosten Mühlbacher Ökumenisches Hausgebet Am Montag, 6. Dezember um 19.30 Uhr läuten die Glocken der kath. u. evang. Kirchen und laden ein, das ökumenische Hausgebet im Advent daheim zu fei- ern. Das Liturgieblatt mit dem Thema „Licht in der Fins- ternis“, liegt in den Kirchen aus oder kann im Internet heruntergeladen werden: www.ack-bw.de. Dort ist auch eine Video-Andacht zum Hausgebet abrufbar. Evangelische Kirchengemeinde Baienfurt-Baindt Tel.: 0751/43656, Fax: 0751/ 43941; E-Mail-Adresse: pfarramt.baienfurt@elkw.de Homepage: www.evangelisch-baienfurt-baindt.de Pfarrbüro: Öschweg 32, Baienfurt, Tel.: 0751/ 43656 Pfarrer M. Schöberl Öffnungszeiten Di 7.00 - 9.00 + 13.00 - 15.00, Do 10.00 - 13.00 Uhr Wochenspruch: Seht auf und erhebt eure Häupter, weil sich eure Erlösung naht. Lk 21,28b Sonntag, 05. Dezember - 2. Advent 10.00 Uhr Baienfurt Krippenspielprobe im Ev. Gemein- dehaus, Öschweg 30 10.30 Uhr Baienfurt Gottesdienst in der Ev. Kirche Mittwoch, 01. Dezember 15.00 Uhr – 16-00 Uhr Baienfurt Konfi-8 im Gemeindehaus Gruppe 1 16.00 Uhr – 17.00 Uhr Baienfurt Konfi-8 im Gemeindehaus Gruppe 2 Sonntag, 12. Dezember - 3. Advent 10.00 Uhr Baienfurt Krippenspielprobe im Ev. Gemein- dehaus, Öschweg 30 10.30 Uhr Baienfurt Gottesdienst in der Ev. Kirche _________________________ Gedanken zum Wochenspruch Evangelische Mitteilungen für Baienfurt und Baindt Pfarrer M. Schöberl, Tel.: 0751/43656, Fax: 0751/ 43941; E-Mail-Adresse: pfarramt.baienfurt@elkw.de Homepage: www.evangelisch-baienfurt-baindt.de Pfarrbüro: Öschweg 32, Baienfurt, Tel.: 0751/ 43656 Öffnungszeiten: Di 7.00 – 9.00 + 13.00 – 15.00, Do 10.00 Wochenspruch: Seht auf und erhebt eure Häupter, weil sich eure Erlösung naht. Lk 21,28b Sonntag, 05. Dezember 2. Advent 10.00 Uhr Baienfurt Krippenspielprobe im Ev. Gemeindehaus, Öschweg 30 10.30 Uhr Baienfurt Gottesdienst in der Ev. Kirche Mittwoch, 01. Dezember 15.00 – 16-00 Uhr Baienfurt Konfi-8 im Gemeindehaus Gruppe 1 16.00 – 17.00 Uhr Baienfurt Konfi-8 im Gemeindehaus Gruppe 2 Sonntag, 12. Dezember 3. Advent 10.00 Uhr Baienfurt Krippenspielprobe im Ev. Gemeindehaus, Öschweg 30 10.30 Uhr Baienfurt Gottesdienst in der Ev. Kirche Gedanken zum Wochenspruch Das Leben ist kein Zuckerschlecken, schon gar nicht, wenn jemand seiner Berufung folgen will. Jesus kündigt seinen Nachfolgern harte Zeiten an: Ausgrenzung, Katastrophe und dass Doch das ist nur das Vorletzte, denn diese W sondern der Weg zur Geburt von neuem Leben. Deshalb schließt Jesus nicht mit der Ermahnung, bis dahin den Kopf in den Sand zu stecken, sondern aufrecht den Blick auf den zu richten, von dem wir Hilfe und Veränderung erwarten. Das Neue ist gar nicht so weit weg, wie wir manchmal denken. Und indem wir schon jetzt aus diesem Versprechen leben, haben wir einen Vorgeschmack von diesem neuen Leben – schon hier und jetzt. Gottes Segen dazu! – Pfr. Martin Schöberl --- Das Leben ist kein Zuckerschlecken, schon gar nicht, wenn jemand seiner Berufung fol- gen will. Jesus kündigt seinen Nachfolgern harte Zeiten an: Ausgrenzung, Katastrophe und dass die Na- tur aus dem Lot gerät. Doch das ist nur das Vorletzte, denn diese Wehen sind kein Selbstzweck, sondern der Weg zur Geburt von neu- em Leben. Deshalb schließt Jesus nicht mit der Ermahnung, bis da- hin den Kopf in den Sand zu stecken, sondern aufrecht den Blick auf den zu richten, von dem wir Hilfe und Ver- änderung erwarten. Das Neue ist gar nicht so weit weg, wie wir manchmal denken. Und indem wir schon jetzt aus diesem Versprechen le- ben, haben wir einen Vorgeschmack von diesem neuen Leben – schon hier und jetzt. Gottes Segen dazu! – Pfr. Martin Schöberl _________________________ Evangelisches Pfarramt Baienfurt Öschweg 32 88255 Baienfurt Evangelisches Pfarramt Baienfurt-Baindt Evangelische Mitteilungen für Baienfurt und Baindt Pfarrer M. Schöberl, Tel.: 0751/43656, Fax: 0751/ 43941; E-Mail-Adresse: pfarramt.baienfurt@elkw.de Homepage: www.evangelisch-baienfurt-baindt.de Pfarrbüro: Öschweg 32, Baienfurt, Tel.: 0751/ 43656 Öffnungszeiten: Di 7.00 – 9.00 + 13.00 – 15.00, Do 10.00 Wochenspruch: Singet dem HERRN ein neues Lied, denn er tut Wunder. Sonntag, 02. Mai Kantate 10.30 Uhr Baienfurt Gottesdienst in der ev. Kirche Sonntag, 09. Mai 9.30 Uhr !!! Baienfurt Gottesdienst in der ev. Kirche (Dieser Gottesdienst findet wegen der 1. Konfirmation um 11 Uhr Stunde früher statt.) --- Unter folgender Telefonnummer können Sie eine Kurz Sekunden) von Pfarrer Martin Schöberl zum aktuellen Wochenspruch hören: 0751/20222223 --- 2. Teil: Fürchte dich nicht! Gott ist da. – Seelsorge aus der Feder von Johannes Calvin Glück gehabt! Was für ein Zufall! Redewendungen, die jede kennt und die Unter folgender Telefonnummer kön- nen Sie eine Kurz-Andacht (60 Se- kunden) von Pfarrer Martin Schöberl zum aktuellen Wochenspruch hören: 0751/20222223 _________________________ Evangelisches Pfarramt Baienfurt Öschweg 32 pfarramt.baienfurt@elkw.de 88255 Baienfurt Tel: 0751-43656 Fax: 0751-43941 Evangelisches Pfarramt Baienfurt-Baindt Evangelische Mitteilungen für Baienfurt und Baindt Pfarrer M. Schöberl, Tel.: 0751/43656, Fax: 0751/ 43941; E-Mail-Adresse: pfarramt.baienfurt@elkw.de Homepage: www.evangelisch-baienfurt-baindt.de Pfarrbüro: Öschweg 32, Baienfurt, Tel.: 0751/ 43656 Öffnungszeiten: Di 7.00 – 9.00 + 13.00 – 15.00, Do 10.00 - 13.00 Uhr Wochenspruch: Wenn das Weizenkorn nicht in die Erde fällt und erstirbt, bleibt es allein; wenn es aber erstirbt, bringt es viel Frucht. Joh 12,24 Sonntag, 14. März 10.30 Uhr Baienfurt Gottesdienst in der Ev. Kirche Mittwoch, 17. März 15.30 – 17.00 Uhr Baienfurt Konfi-Gruppe 1 + 2 gemeinsam online !!! Sonntag, 21. März 10.30 Uhr Baienfurt Gottesdienst mit Abendmahl in der Ev. Kirche Gottesdienst online Sie können die Gottesdienste zusätzlich über unsere Homepage www.evangelisch-baienfurt-baindt.de miterleben. Der aktuelle Gottesdienst wird zeitnah online gestellt und ist 72 Stunden abrufbar. Gottesdienst für Zuhause Unsere Gottesdienste aus der Kirche kön- nen in Echtzeit von zu Hause aus mitge- feiert werden. Den jeweiligen Link dazu Nummer 48 Amtsblatt der Gemeinde Baindt Seite 15 finden Sie auf unserer Homepage www.evangelisch-bai- enfurt-baindt.de. Der Gottesdienst bleibt dann für 72 Stun- den über unseren YouTube- Kanal abrufbar. _________________________ Homepage Ab 01.12.2021 ha- ben Sie die Mög- lichkeit über unse- re Homepage www. evangelisch-baien- furt-baindt.de auf einen Familienad- ventskalender zuzugreifen. Sie werden auf die Seite wei- tergeleitet. Es handelt sich dabei um ein externes Angebot. Bildquelle: Ev. Medienhaus GmbH _________________________ 26. November 2021 „Gott will im Dunkel wohnen und hat es doch erhellt. Als wollte er belohnen, so richtet er die Welt. Der sich den Erdkreis baute, der lässt den Sünder nicht. Wer hier dem Sohn vertraute, kommt dort aus dem Ge- richt. „ Liebe Gemeindeglieder, die Liedstrophe, die Jochen Klepper 1938 geschrieben hat, begleitet uns Jahr für Jahr durch die Adventszeit. Oft ha- ben wir beim Singen an Menschen gedacht, die weiter weg von uns im Dunkel leben müssen. Am Ende des zweiten Jahres der Pandemie ist das Dunkel näher gerückt: So viele Menschen krank, so viele gestorben. Zurzeit ist es so, als würde jeden Tag in Deutschland ein abgestürztes Flugzeug hunderte Menschen in den Tod reißen. Darum sind wir in unserem Land und auch in unserer Kir- che so aufgewühlt. Auch in unseren Familien und Gremien führen wir Diskussionen, wie wir verantwortlich mit der Situation umgehen. Dabei erleben wir, dass auch wir vor Gereiztheit, Dünnhäutigkeit und Ängsten nicht gefeit sind. Als Menschen, die Jesus Christus folgen wollen, fragen wir auch, was Gott uns in der Pandemie und durch diese Krise sagen will: Wo sind wir mit unserer Lebensweise in der falschen Richtung unterwegs, wo und wohin gilt es umzukehren? Die Adventszeit als eine Zeit der Buße gibt uns den Raum, uns diesen Fragen zu stellen. Für uns ist sie Zeit des War- tens auf Gottes Heilung der Welt und auf das Kommen seines Reiches. Diese Kraftquelle bringen wir in die Gesell- schaft ein - die Hoffnung, die von Gott kommt: „Die Nacht ist vorgedrungen, der Tag ist nicht mehr fern.“ Jesus lehrt uns aber nicht nur Geduld, sondern auch das Tun des Richtigen heute. In großer Achtung und dankbar denken wir an die Menschen, die kranke und sterbende Menschen betreuen und pflegen in Krankenhäusern, Pfle- geheimen und in Einrichtungen für Menschen mit Behin- derungen, an die Ärztinnen und Ärzte und die Pflegenden besonders auf den Intensivstationen. Wir können sie unterstützen - und so appellieren wir zur Solidarität mit den gefährdeten Gruppen. Wir bitten alle, die noch nicht geimpft sind, im Sinn evangelischer Ethik zwischen dem Gut der persönlichen Freiheit und der Ver- antwortung für andere abzuwägen und selbstkritisch die Folgen, gerade für die gefährdeten Gruppen, zu prüfen. Nutzen Sie Ihre evangelische Freiheit zur Fürsorge für andere! Wir bitten Gott um Kraft und Ermutigung für die, die hel- fen, wir bitten um Mut und Entschlossenheit für die, die politische Entscheidungen treffen, wir bitten um Trost für die Menschen, die leiden. Sie begleiten wir im Gebet und laden alle ein, mitzubeten: allein, in der Familie, oder, wo möglich, im Gottesdienst. Wir grüßen Sie mit dem Ruf, der Christinnen und Christen seit alters her verbindet: „Maranatha — Unser Herr, komm!“ Dr. h. c. Frank Otfried July Sabine Foth Landesbischof Präsidentin der 16. Landessynode _________________________ _________________________ ACHTUNG - KEIN KREATIVER MONTAG Hohe Infektionszahlen legen es nahe, nun in der winterlichen Zeit mit unse- rem Kreativ-Angebot bis auf Weiteres zu pausieren, weil die Temperaturen es nicht erlauben draußen zu gestal- ten. Sobald Entwarnung von Seiten der Epidemiologen kommt nehmen wir selbstverständlich unser Angebot wieder auf, aber bis dahin wollen wir lieber auf Abstand und vor allem gesund bleiben. Wir wünschen trotz der Umstände ein kreatives neues Jahr und freuen uns schon auf ein Wiedersehen sobald es wieder möglich ist. Ihr Kreatives-Montags-Team _________________________ Seite 16 Amtsblatt der Gemeinde Baindt Nummer 48 Christliche Brüdergemeinde Baienfurt (Baptisten) e.V. Baindter Str. 11, 88255 Baienfurt Homepage: www.baptisten-baienfurt.de E-Mail: info@baptisten-baienfurt.de Unsere Gottesdienste sind offen für Besucher und finden sonntags um 10 und um 15 Uhr statt. Die regelmäßigen Veranstaltungen als auch die Gottesdienste finden unter Einhaltung der aktuell geltenden Hygieneauflagen statt. Weitere Veranstaltungen werden auf der Homepage der Brüdergemeinde angekündigt. Aufgrund der derzeit limitierten Teilnehmeranzahl wird um eine Voranmeldung auf der Homepage der Brüder- gemeinde bis freitags 18 Uhr gebeten. Vereinsnachrichten Spielabsage Die Partien SV Haisterkirch II - SV Baindt II und SV Haisterkirch - SV Baindt muss- ten aufgrund der schlechten Witterungs- bedingungen abgesagt werden. Vorschau: Samstag, 04.12.21 11.45 Uhr: SV Baindt II - SV Wolpertswende II 14.00 Uhr: SV Baindt - SV Wolpertswende Da in Baden-Württemberg die „Alarmstufe II“ ausgerufen wurde, gilt bei den Heimspielen des SV Baindts ab sofort die 2G-Plus-Regel. Geimpfte und genese ZuschauerIn- nen müssen beim Einlass ihren Personalausweis, ihren 2G-Nachweis sowie einen gültigen Antigen-Schnelltest (24h gültig) oder PCR-Test (48h gültig) vorzeigen. Im Freien gilt eine Maskenpflicht, wenn der Mindestabstand von 1,5 Metern nicht zuverlässig eingehalten werden kann. TC Baindt e.V. Am Dienstag. 07.12.21 Treffpunkt: Dorfplatz um 9.30 Uhr Ziel: Niederbiegen (Lindenhof) Gehzeit: ca,. 2 Std Achtung: Corona 2G-Regel Nachweis und Mundschutz sind dabei Musikverein Baindt Absage Festkonzert 2021 Liebe Musikfreunde, aufgrund der aktuellen Corona-Si- tuation sagen wir unser Festkonzert, welches für den Samstag, 11.12.2021 geplant war, leider ab! Wir wünschen Ihnen allen eine besinnliche Advents- und Weihnachtszeit und hoffen auf ein baldiges Wiedersehen. Musikalische Grüße und bleiben Sie gesund! Ihr Musikverein Baindt e.V. Landjugend Baindt e.V. Nikolausbesuche Von drauß‘ vom Walde komm ich her, ich muss euch sagen, es weihnachtet sehr! Und überall auf den Tannenspitzen sah ich goldene Lichtlein sitzen. Auch dieses Jahr ist es wieder soweit, der Nikolaus der Landjugend Baindt möchte gern die Baindter Kinder be- suchen. Wenn Sie Interesse an einem Hausbesuch haben, melden Sie sich bitte bis spätestens 04.12.21 bei Nadine Haug un- ter nadihaug@gmx.de. Landjugend Baindt Schützengilde Baindt Jahreshauptversammlung Liebe SportkameradInnen, aufgrund der Corona Lage müssen wir leider die diesjährige Hauptversammlung nochmal verschieben. Der nächste ange- dachte Termin wird Mitte März 2022 sein. Wir bitten um Euer Verständnis. Schützengilde Baindt Volleyball LJ Baindt Erster Doppelheimspieltag 2021 Der erste Doppelheimspieltag der Saison 2021/22 endete für die beiden Baindter Mannschaften leider mit überraschend vielen Niederlagen. Und trotzdem war dieser Spieltag alles andere als eine Ent- täuschung. Los ging es mit der zweiten Mannschaft. Da die Langenargener Red Hots absagen mussten, konzen- trierte sich die Mannschaft voll und ganz auf das eine Spiel gegen SV Ennetach. Mit starker Moral und ordentlich „Bock auf’s Spiel“ startete die „Zweite“ energiegeladen in ein packendes Match. Am Ende gewann Ennetach mit 9:25 und 11:25 zwar zwei Sätze, doch die Baindter gewannen als Sieger der Herzen – vor allem an Erfahrung. Diese können sie beim nächsten Spieltag am 12.12.21 gegen das VCO Team und BSG Immenstaad Dornier-Freizeit-Mixed hoffentlich in wertvolle Punkte umwandeln. Direkt im Anschluss fand auch das Heimspiel der ersten Mannschaft gegen SV Kirchdorf statt. In zwei packenden Sätzen kämpften beide Mannschaften um jeden einzelnen Punkt. Kirchdorf schaffte es letztendlich seine Eigenfehler komplett abzustellen und gewann mit 20:25 und 21:25. Das letzte Spiel des Tages begann mit einem überragenden ersten Satz der VLJ Baindt 1 gegenüber TSV Berghülen. Die Heimmannschaft dominierte mit 25:14. Doch Ber- ghülens Kampfansage im zweiten Satz kam prompt mit 14:25. Im entscheidenden dritten Satz setzten sich nach einem hart umkämpften Spiel die Gäste mit 20:25 durch. Herzlichen Glückwunsch dazu – doch zieht euch schonmal warm an für die Rückrunde! Bis dahin vertreiben wir uns die Zeit zum Beispiel beim nächsten Spieltag am 11.12.21 in Langenargen gegen TV 02 Langenargen Psychos und TSG Leutkirch. Nummer 48 Amtsblatt der Gemeinde Baindt Seite 17 Basar Baindt Rückblick Flohmarkt „Rund ums Kind“ Am 25. September hat das Basar Team Baindt auf dem Schulhof der Klosterwiesen- schule einen Flohmarkt „Rund ums Kind“ veranstaltet. Das Wetter hat wunderbar mitgespielt und der Flohmarkt war ein voller Erfolg. Mit dem Erlös unterstützen wir dieses Mal folgende Ein- richtungen: - Kindergarten Sonne Mond und Sterne Baindt - Kindergarten St. Martin Baindt - Waldorfkindergarten Baindt - Klosterwiesenschule Baindt - Gemeindebücherei Baindt - Jugendfeuerwehr Baindt Wir wünschen Allen eine besinnliche Adventszeit! Es grüßt herzlich das Basar-Team Baindt Schwäbischer Albverein OG Weingarten Absage Jahreshauptversammlung 4.12.21 Unsere Jahreshauptversammlung am 4.12.21 muss leider aufgrund der sich zu- spitzenden Corona-Lage abgesagt wer- den. Wir hoffen, sie baldmöglichst nachholen zu können und bitten um Verständnis dafür. Die Vorstandschaft Dezemberwanderung Wir treffen uns am Dienstag 7.12.21 um 14.00 Uhr am Freibad Parkplatz in Weingarten. Vom Parkplatz geht es eine kleine Runde um den Pan- zerbuckel. Die Wegstrecke beträgt 6 km und 150 hm. Gute Wanderschuhe und Stöcke und Getränk werden empfohlen. Anmeldung beim WF Arnold Methner, email: arotka@gmx.de Die Teilnehmerzahl ist auf 20 Personen begrenzt. Es gelten die aktuellen Corona Regeln. Gäste sind herzlich willkommen. SOZ I A L VERBAND VdK Baden-Württemberg Herzlichen Glückwunsch Unseren Mitgliedern, die im Dezember geboren sind wünscht der Sozialverband VdK Ortsverband Weingarten alles Gute und viel Gesundheit, Liebe Grüße Ihre Karin Maucher - Vorsitzende VdK Weihnachts- feier am 11.12.2021 leider abgesagt ist. Was sonst noch interessiert Gemeindeverband Mittleres Schussental Die Geoscopia Rohstoffexpedition macht Schule Wie lässt sich Ressourcenverbrauch stoppen und nach- haltiger Konsum im Alltag umsetzen? Darüber diskutier- te Michael Geisler, Klimaschutzexperte vom Umweltbil- dungsteam Geoscopia, mit Schülerinnen und Schülern aus dem Landkreis Ravensburg und dem Bodenseekreis. Initiiert wurde das Umweltbildungsprojekt von der Kli- maschutzmanagerin des Gemeindeverbandes Mittleres Schussental Barbara Gruber sowie der Klimaschutzma- nagerin des Bodenseekreises Dorothea Hose-Groeneveld. Wasser, Erdöl, Holz und viele weitere natürliche Ressour- cen sind erforderlich, um zahlreiche Produkte des all- täglichen Konsums zu erstellen: von der Plastiktüte bis zum Smartphone. Obwohl das Vorkommen und auch die Erneuerbarkeit der Ressourcen begrenzt sind, steigt der Verbrauch von Jahr zu Jahr. Was bedeutet das für die Umwelt? Während der 90-minütigen interaktiven Expeditionen nahm der Klimapädagoge Michael Geisler von der Geos- copia-Umweltbildung SchülerInnen der Klassen 6-10 mit auf eine Reise durch die Welt. Anhand von aktuellen Sa- tellitenbildern unserer Erde wurden Wirkungen unseres Konsumverhaltens anschaulich dargestellt. In Deutschland werden jedes Jahr 24 Millionen neue Smartphones verkauft. Für diese Menge an Neugeräten werden 720 Kilogramm Gold, 264 Kilogramm Palladium, 7,3 Tonnen Silber, 396 Tonnen Kupfer und 1531 Tonnen Kunststoff benötigt. Tatsächlich werden für ein Smart- phone mehr als 60 verschiedene Stoffe aus aller Welt verarbeitet. Um an die Rohstoffe zu kommen, werden großflächig Regenwälder und Natur zerstört, Maschinen graben riesige Krater; Chemikalien verseuchen Böden und Flüsse, Menschen verlieren ihre Heimat. Dazu kommt, dass für die lebensgefährliche Arbeit in den Minen oft Kinder eingesetzt werden. Michael Geisler betonte, dass jedes Smartphone ein Wertgegenstand und kein Abfall ist, auch wenn es nicht mehr funktioniert. Daher bat er die Schülerinnen und Schüler eindringlich, alte oder de- fekte Geräte konsequent zu sammeln damit sie recycelt werden können. Klasse 10a des Studienkollegs St. Johann Blönried mit dem Geoscopia-Umweltpädagogen Michael Geisler und der GMS-Klimamanagerin Barbara Gruber. Anhand von Bildern sensibilisierte der Umweltpädagoge außerdem für das Thema „Plastikmüll“. Insbesondere die Folgen der Plastikmüllflut für unsere Ozeane sind fatal. Eine Plastiktüte braucht 20 Jahre, eine Plastikflasche so- Seite 18 Amtsblatt der Gemeinde Baindt Nummer 48 gar 450 Jahre, um sich aufzulösen. Das bleibt nicht ohne Konsequenzen: Vögel, Fische und Robben verletzen sich am Plastik oder verwechseln es mit Nahrung, viele veren- den daran. Im direkten Dialog mit den Schülerinnen und Schülern wurde das eigene Konsumverhalten reflektiert und Handlungsoptionen erarbeitet. Stadtwerk am See und Johanniter schließen Kooperationsvertrag „Johanniter FamilyConnect“ bietet smarten Hausnotruf Stadtwerk am See und Johanniter arbeiten gemeinsam an einer Lösung für Senioren, die möglichst lange sicher in ihren eigenen vier Wänden wohnen bleiben möchten. Den Kooperationsvertrag unterzeichneten am 25. No- vember Alexander-Florian Bürkle, Geschäftsführer des Stadtwerks am See, und Stefan Dittrich, Regionalvorstand der Johanniter Oberschwaben/Bodensee. Im Rahmen der Kooperation arbeiten die Partner an neu- en Techniken, die das Leben in den eigenen vier Wänden möglichst lange sicher und smart ermöglichen. „Wir ha- ben uns viele Gedanken gemacht, wie wir in diesem Pro- zess auch Angehörige intensiv mit einbeziehen können. Ziel war es, den Angehörigen das gute Gefühl zu geben, dass es ihren Liebsten gut geht. Darüber hinaus bietet unser smarter Hausnotruf den Senioren einen deutlichen Mehrwert durch eine technische Assistenz, die den Kon- takt zwischen zum Beispiel der hoch betagten Mutter und den Kindern mit intelligenter Technik optimal unterstützt“, erklärt Stefan Dittrich. „Mit Johanniter FamilyConnect haben wir ein System entwickelt, mit dem Angehörige jederzeit im Blick haben, ob bei ihren Liebsten alles in Ordnung ist.“ Im Unterschied zu üblichen Hausnotruf-Systeme arbeitet FamilyConnect mit dezenten Bewegungssensoren zum Beispiel an der Wohnungstür, im Flur oder auf Wunsch im Schlafzimmer. Sie erkennen kritische Situationen, etwa ein Sturz tagsüber in der Küche oder ein Schwächeanfall nachts im Bad. Über die intelligente Smartphone-App werden die Angehörigen automatisch informiert und kön- nen dann mit ihren Liebsten über die Basisstation Kontakt aufnehmen. Im Notfall stehen die Johanniter-Notrufzen- trale und eine Johanniter-Rufbereitschaft rund um die Uhr bereit. Neben einem engen Innovationsaustausch zwischen den Kooperationspartnern unterstützt das Stadtwerk am See dieses Projekt. Strom- oder Gastarifkunden erhalten einen spürbaren Preisvorteil. „Damit möchten wir Senioren beim smarten und sicheren Leben in den eigenen vier Wänden unterstützen“, begründet Alexander-Florian Bürkle, Ge- schäftsführer beim Stadtwerk am See, die Kooperation. Fragen zu Johanniter FamilyConnect? Eine persönliche Beratung erfolgt direkt über Johanniter-Unfall-Hilfe e.V. Regionalverband Bodensee/Oberschwaben: 0800 019 14 14 (gebührenfrei) oder johanniter.de/familyconnect. Sozialversicherung für Landwirtschaft, Forsten und Gartenbau Zuschuss zu Fahrsicherheitstrainings Die Wetterbedingungen im Herbst und Winter erhöhen das Unfallrisiko im Straßenverkehr. Darum bietet die Landwirtschaftliche Berufsgenossenschaft (LBG) ihren Versicherten einen Zuschuss zum Fahrsicherheitstrai- ning an, wenn dieses nach den Richtlinien des Deutschen Verkehrssicherheitsrates e. V. (DVR) durchgeführt wird. Vor allem bei landwirtschaftlichen Zugmaschinen werden Geschwindigkeit, Beschleunigungsleistung und Gespann- länge oft falsch eingeschätzt. Eine regennasse Fahrbahn und schlechte Sichtverhältnisse machen die Verkehrssi- tuation noch unüberschaubarer. Auch wenn der Anteil landwirtschaftlicher Verkehrsteilnehmer gering ist, sind insbesondere Traktor-Anhänger-Gespanne immer wie- der in schwere Unfälle mit drastischen Folgen verwickelt. Aus diesem Grund bietet die LBG Zuschüsse zu Fahrsi- cherheitstrainings an. Neben Teilnahmen mit Schleppern und LKW werden auch solche mit Transportern, Motorrä- dern, PKW und auf Anfrage auch mit Spezialmaschinen, zum Beispiel Erdbaumaschinen, gefördert. Wer Gefahren besser einschätzen kann und weiß, wie im Ernstfall zu reagieren ist, kann Unfälle leichter vermei- den. In Fahrsicherheitstrainings können die Teilnehmer bei simulierten Wetterbindungen üben, mit Eis, Schnee und Regen auf der Straße sicher umzugehen. Auch das richtige An- und Abkuppeln von Gespannen sowie das Rangieren mit den landwirtschaftlichen Maschinen kann geübt und gefestigt werden. Jeder Betrieb kann hierfür einmal jährlich einen Zuschuss beanspruchen. Dabei ist zu beachten: Die Kosten eines Trainings sind von den Betrieben komplett an den Ver- anstalter zu zahlen. Der Zuschuss wird von der LBG nur an den Mitgliedsbetrieb gezahlt. Die Trainings können je nach Fahrzeugart mit den Höchstbeträgen von 50 bis 150 Euro gefördert werden. Der Zuschuss kann unter Angabe der Teilnehmerzahl des Betriebes und dessen Mitgliedsnummer sowie der Fahrzeugart und des Programms des Anbieters formlos per Fax an 0561 785-219068 oder per E-Mail an foerde- rung_praevention@svlfg.de beantragt werden. Auf der Internetseite www.dvr.de/praevention/trainings/ anbieter-von-sicherheitstrainings sind die Trainingsplät- ze nach den DVR-Richtlinien zu finden. Unter www.svlfg. de/unfallfrei-unterwegs-mit-landwirtschaftlichen-fahr- zeugen bietet die SVLFG weitere Tipps zur Sicherheit im Straßenverkehr an. Landratsamt Ravensburg Start des Modellprojektes „Verhinderungspflege in Gasthaushalten“ im Landkreis Ravensburg Die Pflege und Betreuung eines Menschen stellt für pfle- gende Angehörige eine Herausforderung dar. Nicht sel- ten gehen pflegende Angehörige an oder auch über die Grenzen ihrer eigenen Belastbarkeit. Ein hoher Stellenwert kommt daher entsprechenden Entlastungsangeboten wie etwa der Kurzzeitpflege, Tagespflege, organisierten Nachbarschaftshilfe sowie häuslichen Betreuungsdiens- ten oder Demenzbetreuungsgruppen zu. Nicht selten kommt es hier zu Versorgungsengpässen. Welche alternativen Versorgungskonzepte gibt es? Mit unter anderem dieser Frage beschäftigten sich verschie- dene Akteure im Landkreis Ravensburg. Entstanden ist dabei das Versorgungskonzept „Verhinderungspflege in Gasthaushalten“. Mit diesem Konzept soll durch die Zu- sammenarbeit bürgerschaftlich Engagierter und profes- sioneller Dienstleister im Quartier eine mögliche Antwort auf den Mangel von Entlastungsangeboten für pflegende Angehörige im ländlichen Raum gegeben werden. Diese neue Versorgungsform wird von Vertretern der Solidarischen Gemeinde Reute-Gaisbeuren e.V., der So- zialstation Gute Beth Bad Waldsee gGmbH und des Landratsamtes Ravensburg, Stabsstelle Sozialplanung, gemeinsam erarbeitet. Dabei werden sie von der Bera- tungsfirma aku aus Bad Dürrheim begleitet. Anschließend sollen die gewonnenen Erkenntnisse zu einer gelingenden Nummer 48 Amtsblatt der Gemeinde Baindt Seite 19 Versorgung im Quartier auch auf andere Quartiere über- tragen werden können. Ziel dabei ist es, die Versorgung in der eigenen Häuslichkeit möglichst lange zu ermöglichen. Die Solidarische Gemeinde Reute-Gaisbeuren e.V. möchte in Kooperation mit der Sozialstation Gute Beth Bad Wald- see gGmbH die Versorgung pflegebedürftiger Menschen für einen begrenzten Zeitraum im Teilort Reute-Gaisbeu- ren der Gemeinde Bad Waldsee anbieten. Pflegebedürf- tige Angehörige oder Pflegepersonen können zur Ent- lastung oder bei kurzfristigem Ausfall die zu pflegende Person als Gast in einem Gasthaushalt betreuen lassen. Die Gasthaushalte werden von der Sozialstation Gute Beth fachlich begleitet und unterstützt. Das vom Sozialministerium Baden-Württemberg geför- derte, auf zwei Jahre angelegte Modellprojekt „Verhin- derungspflege in Gasthaushalten“ startete im September 2021 mit einer Konzeptionierungsphase. Träger des Pro- jektes ist die aku GmbH mit Sitz in Bad Dürrheim. Bei Fragen zum Projekt steht die Koordinationsstelle der Solidarischen Gemeinde - Herr Wallnöfer - (telefonisch: 07524 4093372 oder per E-Mail: qi@solida- rische.de) zur Verfügung. Der Förderverein für krebskranke Kinder Tübingen e.V. Jährlich erkranken deutschlandweit 2000 Kinder an Krebs. Das sind 2000 Kinder, die sich von heute auf mor- gen in einer Ausnahmesituation wiederfinden und schon in viel zu jungen Jahren mit der Erfahrung einer lebens- bedrohlichen Krankheit konfrontiert werden. Die Eltern, Geschwister und Großeltern sind ebenso von dieser Dia- gnose betroffen und häufig mit vielen Ängsten, Zweifeln und der Ungewissheit darüber, wie es weitergeht, belastet. Genau diese Kinder und Familien brauchen unsere und Ihre Hilfe! Durch unser Elternhaus und unser Familien- haus, durch viele Hilfsangebote für die Kinder und Fami- lien und durch die Unterstützung der Tübinger Kinderkli- nik können wir den Betroffenen Mut, Hilfe und Hoffnung geben. Doch helfen können wir nur gemeinsam mit Ihnen. Denn alles, was wir für krebskranke Kinder und deren Familien tun, wird ausschließlich durch Spenden finanziert. Auch Sie können den Kindern und Familien helfen, wenn Sie uns mit einer Spende unterstützen. Gemeinsam können wir den kranken Kindern und ihren Familien helfen. Förderverein für krebskranke Kinder Tübingen e.V. Frondsbergstraße 51, 72070 Tübingen Telefon: 0 70 71/94 68-11 info@krebskranke-kinder-tuebingen.de www.krebskranke-kinder-tuebingen.de Wir können nur helfen, wenn uns jemand hilft! Unser Spendenkonto: Kreissparkasse Tübingen IBAN: DE10 6415 0020 0000 1260 63 BIC: SOLADES1TUB Ansprechpartnerin: Agnes Nagel LUBW Landesanstalt für Umwelt Baden-Württemberg Heizen mit Holz: LUBW gibt Tipps für den Alltag Karlsruhe. Die Temperaturen sinken seit einigen Tagen in Baden-Württemberg unter die Nullgradgrenze. Holzfeuer sorgt nun wieder in zahlreichen Wohnungen für eine be- hagliche Atmosphäre. Beim Einsatz von Holzöfen kann durch richtiges Verhalten der Ausstoß von Schadstoffen reduziert werden. Die LUBW erinnert an drei wichtige Grundregeln für das „gemütliche Heizen mit Holz“: Richtig trocknen und lagern Im waldfrischen Zustand trägt auch der hohe Wasserge- halt von Holz zu vermehrter Rauchbildung bei. Dies führt zu Geruchsbelästigungen. Deshalb muss Holz zunächst richtig getrocknet und gelagert werden. Die Holzfeuchte darf 25 Prozent nicht überschreiten und Holzscheite soll- ten maximal Armstärke haben. Empfohlene Lagerzeit für frisch geschlagenes Holz: Fichte, Pappel, Tanne: 1 Jahr Birke, Erle, Linde: 1,5 Jahre Buche, Esche, Obstgehölze: 2 Jahre Eiche: 2,5 Jahre Kaminöfen von oben anfeuern Bei allen Kaminöfen ist es grundsätzlich möglich, von oben anzufeuern. Eine entsprechende Anfeuerhilfe wird oben im Holzstapel entzündet, der dann schrittweise von oben nach unten abbrennt – vergleichbar einer Kerze. Die Verbrennung verläuft so über den gesamten Abbrand langsamer und kontrollierter. Es entsteht weniger Rauch. Günstige Verbrennungsbedingungen ergeben sich, wenn der Ofen etwa zu einem Drittel bis zur Hälfte befüllt ist. Wichtig ist beim Nachlegen, nur die vom Hersteller des Ofens angegebene Holzmenge auf die Grundglut zu geben. Zu wenig Sauerstoff kann zur Bildung von gifti- gem Schwelgas oder Kohlenmonoxid führen. Ein solcher Schwelbrand belastet die Umwelt und ist unwirtschaft- lich, da für die gleiche Wärmemenge mehr Holz benötigt wird. Außerdem kann die Feuerungsanlage versotten. Das bedeutet, dass Wasser, Teer und Säuren die Man- telsteine des Kamins bzw. des Ofens durchdringen. Dies ist an braunen Flecken am Kamin und unangenehmen Gerüchen zu erkennen. Die Verbrennung läuft nicht op- timal ab, wenn sich im Ofen starke Teer- und Rußabla- gerungen bilden. Der längere Betrieb eines Ofens unter Luftmangel führt zu Rußablagerungen im Kamin, was im schlimmsten Fall einen gefährlichen Kaminbrand auslösen kann. Bei einer optimalen Verbrennung brennt das Holz mit langer, hell- gelber Flamme ab, eine feine, weiße Asche entsteht und die Abgasfahne über Ihrem Dach ist nicht oder kaum sichtbar. Kiefernholz sollte nur in geschlossenen Öfen verwendet werden, da sich Funkenflug bildet. Nicht alles, was brennt, darf in den Ofen Nicht alles, was brennbar erscheint, darf verheizt werden. Holz, das mit Holzschutzmitteln oder Lack behandelt wur- de, setzt hochgiftige Stoffe wie Schwermetalle, Dioxine und Furane frei. Wird PVC-haltiger Kunststoff verbrannt, entsteht auch Salzsäure, was zur Zerstörung des Ofens führen kann. Deshalb ist es verboten, belastetes Holz zu verbrennen. Der Gesetzgeber hat im Brennstoffkatalog nach der Verordnung über kleine und mittlere Feuerungs- anlagen festgelegt, was in einem Ofen verbrannt werden darf. Generell dürfen nur solche Brennstoffe eingesetzt werden, die der Hersteller der Feuerungsanlage in der Bedienungsanleitung als geeignet auflistet. Tipps für die Neuanschaffung von Holzöfen Die LUBW rät, sich vor einer Neuanschaffung im Fachhan- del oder vom Schornsteinfeger über die richtige Dimensi- onierung des Ofens beraten zu lassen. Denn nur bei voller Seite 20 Amtsblatt der Gemeinde Baindt Nummer 48 Leistung verfügt der Ofen über ein optimales Ausbrand- und Emissionsverhalten. Er muss so bemessen sein, dass das Zimmer oder die Wohnung nicht überheizt wird. Ausführliche Hinweise sind in den folgenden LUBW-Bro- schüren zu finden, die in Kooperation mit dem ba- den-württembergischen Umweltministerium und dem Landesinnungsverband des Schornsteinfegerhandwerks Baden-Württemberg entstanden sind. Sie können über die Webseite der LUBW bestellt oder als PDF-Dokument direkt heruntergeladen werden: Heizen mit Holz: Was Sie beim Kauf und Einsatz von Kamin- und Einzelöfen wissen sollten Heizen mit Holz: Was Sie beim Kauf und dem Betrieb von Kesselanlagen wissen sollten Weihnachtsgrüße und Neujahrswünsche Weihnachtsgrüße und Neujahrswünsche Anzeigen entsprechen nicht der tatsächlichen Größe Mehr Motive finden Sie auf unserer Homepage: www.duv-wagner.de/weihnachtskatalog 139,00 € Größe: 90 x 125 mm 14 128,00 € Größe: 90 x 115 mm 6 10% Rabatt auf Farbanzeigen15% Rabatt auf schwarz- weiß-Anzeigen Weihnachtsgrüße und Neujahrswünsche Weihnachtsgrüße und Neujahrswünsche Mehr Motive finden Sie auf unserer Homepage: www.duv-wagner.de/weihnachtskatalog Anzeigen entsprechen nicht der tatsächlichen Größe 56,00 € Größe: 90 x 50 mm 21 100,00 € Größe: 90 x 90 mm 8 10% Rabatt auf Farbanzeigen15% Rabatt auf schwarz- weiß-Anzeigen Weihnachten steht vor der Tür! Jetzt schon Ihre Weihnachtsanzeige buchen! Amtsblatt der Gemeinde Baindt Nummer 48 Weihnachtsgrüße und Neujahrswünsche Anzeigen entsprechen nicht der tatsächlichen Größe | Mehr Motive finden Sie auf unserer Homepage: www.duv-wagner.de 67,00 € Größe: 90 x 60 mm 12 67,00 € Größe: 90 x 60 mm 13 139,00 € Größe: 90 x 125 mm 14 67,00 € Größe: 90 x 60 mm 15 62,00 € Größe: 90 x 55 mm 16 133,00 € Größe: 187 x 60 mm 17 10% Rabatt auf Farbanzeigen15% Rabatt auf schwarz- weiß-Anzeigen Amtsblatt der Gemeinde Baindt Nummer 48 STELLENANGEBOTE WEIHNACHTSBÄUME zu verkaufen! Schöne Nordmanntannen aus eigener Kultur, kaufen Sie Ihren Baum aus der Berger Natur! Verkauf täglich, auch sonntags, bei Familien Lebherz und Binder, Straß 1 in 88276 Berg, Tel. 0 75 04 9714 71 oder 075 04 2 95 Schöne Weihnachtsbäume zu verkaufen !!! Nordmanntannen und Blaufichten aus eigener Kultur - kaufen Sie Ihren Baum aus der Berger Natur!!! 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Hartmann, Baindt, Tel. 4944 (10.01.2022) An den Feiertagen und Wochenenden wenden Sie sich bitte an den ärztlichen Notdienst: Tel. 116 117 Christbaumverkauf In Baindt Große Auswahl bei sehr guter Qualität erwartet Sie bei Familie Klaus Mohring. 88255 Baindt, Stöcklisstr. 57 (Grünenberg) Verkauf ab 06.12.21 täglich auch sonntags 9 – 12 Uhr + 13 – 18 Uhr Tel. 0160 2690875 Engagierte und zuverlässige Haushaltshilfe (m/w/d) mit viel Herz für Privathaushalt in Weingarten dringend gesucht!!! Ca. 20 h/Woche zur Unterstützung beim Reinigen, Einkaufen und Kochen. @: anna-stoll@web.de IMMOBILIEN ANKAUF GESCHÄFTSANZEIGEN ÄRZTE STELLENANGEBOTE WEIHNACHTSBÄUME zu verkaufen! Schöne Nordmanntannen aus eigener Kultur, kaufen Sie Ihren Baum aus der Berger Natur! Verkauf täglich, auch sonntags, bei Familien Lebherz und Binder, Straß 1 in 88276 Berg, Tel. 0 75 04 9714 71 oder 075 04 2 95 Schöne Weihnachtsbäume zu verkaufen !!! 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Lösung: Die gemeinsame Summe ist 30: 14 + 8 + 5 + 3 = 30; 15 + 2 + 3 + 10 = 30; 22 + 4 + 2 + 2 = 30; 10 + 5 + 11 + 4 = 30 Amtsblatt der Gemeinde Baindt Nummer 48 www.bestattungen-wohlschiess.de Eine besinnliche Adventszeit wünscht Ihnen Familie Wohlschieß Tel. 0751/43425 BESTATTUNGEN WOHLSCHIESS 88255 Baienfurt Eisenbahnstr. 1Bezirksleiter Daniel Barth Mobil 0151-64685085 daniel.barth@lbs-sw.de Metzgereifachverkäufer m/w/d (gerne auch Quereinsteiger) für EDEKA Sternagel in Grünkraut, Ravensburger Str. 22 Ihre Aufgaben • Kompetente Bedienung und Beratung unserer Kunden • Aufbau der Theken und verkaufsfördernde Warenpräsentation • Kontinuierliche Frischekontrollen • Einhaltung der lebensmittelrechtlichen Vorschriften • Sicherstellung von Ordnung und Sauberkeit in der Abteilung Ihr Profil • Freude am Verkauf und am Umgang mit Lebensmitteln • Kenntnisse in HACCP und lfsG • Eine kundenorientierte Arbeitsweise • Bereitschaft zum flexiblen Einsatz und Teamfähigkeit Unser Angebot • Anstellung in einem zukunftsorientierten Unternehmen • Anspruchsvolle und abwechslungsreiche Tätigkeiten • Flexible Arbeitszeiten zwischen 07:00 u. 19:00 Uhr sowie Samstag bis 18:00 Uhr • Teamorientiertes und Harmonisches Arbeitsklima • Leistungsgerechtes Einkommen • Fort- und Weiterbildungsmöglichkeiten Interessiert? Dann freuen wir uns darauf, Sie kennen zu lernen! Bitte lassen Sie uns Ihre aussagekräftigen Unterlagen (Anschreiben, Lebenslauf und Zeugnisse) als Online-Bewerbung oder per Mail unter edeka.sternagel-bewerbung@gmx.de zukommen. Für Auskünfte steht Ihnen Herr Sternagel gerne zur Verfügung. EDEKA Sternagel, Ravensburger Straße 22, 88287 Grünkraut Unverbindliche Illustration 4,5-Zi./Penthousewohnungen Fußbodenheizung Aufzug und Tiefgarage Kaufpreis ab e 599.000,– Rohbau erstellt Telefon: 0751/996 990 99 · www.betz-baupartner.de Beratung im Infocontainer: Fr. 15-16 Uhr, Sa.+So. 11-12 Uhr Wangenerstr. 134, Ravensburg Energieausweis in Erstellung. Fr. + Sa. + So. 15-16 Uhr Die Hausarzt- und Familienpraxis Bergatreute und Wolfegg Dr. med. Claus W. Frey Facharzt für Allgemeinmedizin, Betriebs-,Umwelt,- Sportmedizin FK Verkehrsmedizin und Rettungsdienst Psychsomatische Grundversorgung Akademische Lehrpraxis der Universität Ulm 88368 Bergatreute, Schmidstr. 4 88364 Wolfegg, Wette 7 Tel. 07527 4899 u. 6465 / info@hausarzt-frey.de Wir wachsen stetig und suchen für sofort oder später daher gerade Sie zur Verstärkung unseres Topp-Teams, wenn Sie MFA oder gleichwertig erfahren sind und Lust auf eine vielseitige, selbstständige Tätigkeit im Team haben. Möchten Sie Vollzeit arbeiten, wieder in den Beruf einsteigen, Teilzeit arbeiten oder auf Geringverdienerbasis tätig sein, dann sind Sie genau richtig bei uns. Wir bieten eine tolle Aufgabenstellung, leistungsbezogene Vergütung, ausreichend Freizeit und einen guten Teamgeist. Dafür steht unsere langjährig konstante Belegschaft. Wir freuen uns auf Sie! GESCHÄFTSANZEIGEN IMMOBILIENMARKT Amtsblatt der Gemeinde Baindt Nummer 48 Küchen-Teufel ist seit vier Jahrzehnten Ihr Küchenstudio für besondere Ansprüche. Niederbieger Straße 43 88255 Baienfurt T 07 51. 5 99 30 F 07 51. 4 42 00 www.kuechen-teufel.de SERVICE. ERFAHRUNG. LEIDENSCHAFT. Johanniter-FamilyConnect. Zu wissen, dass es Dir gut geht Strom- und Gaskunden vom STADTWERK AM SEE erhalten bis zu 179 Euro Preisvorteil. Als ich klein war, warst Du immer für mich da. Nun möchte ich für Dich da sein. Mehr als Hausnotruf – so sind wir stets in Verbindung. Mehr erfahren unter 0800 019 14 14 (gebührenfrei) www.johanniter.de/familyconnect Eine Kooperation zwischen: Ein besonderes Weihnachtsgeschenk... www.schreiner-lang.de 07527-4104 ( in Weingarten und Vogt Es ist wieder soweit. Endlich Streusalz-, Gasflaschen-, Brikett, Schneeschaufelzeit. 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    Amtsblatt Jahrgang 2021 Freitag, den 23. Juli 2021 Nummer 29 Herausgeber: Gemeindeverwaltung, Marsweilerstr. 4, 88255 Baindt, Tel. (07502) 9406-0, Fax (07502) 9406-18, E-Mail: info@baindt.de, Homepage: www.baindt.de. Verantwortlich für den amtlichen Inhalt einschließlich der Sitzungsberichte und anderer Veröffentlichungen der Gemeindeverwaltung ist Bürgermeisterin Simone Rürup oder ihr Stellvertreter im Amt; für die kirchlichen Nachrichten das jeweilige Pfarramt; für die Vereinsnachrichten der jeweilige Verein; für den übrigen Inhalt der Redakteur, Tobias Pearman, Druck + Verlag Wagner GmbH & Co. KG. Herstellung/Vertrieb: Druck + Verlag Wagner GmbH & Co. KG, Max-Planck-Str. 14, 70806 Kornwestheim, Telefon (07154) 82 22-0, Telefax (07154) 82 22-15. E-Mail Anzeigen: anzeigen@duv-wagner.de. Erscheint wöchentlich freitags. Aus organisatorischen Gründen muss sich die Redaktion Kürzungen vorbehalten. Weinfest der Schalmeienkapelle 2021 Am Samstag, den 31.07.2021 ist es endlich soweit, unser Weinfest kann wieder stattfinden. Aufgrund der Corona Verordnung leider nur in einer abgeschwächten Form aber immerhin. Um 18 Uhr geht es wie gewohnt auf dem Dorfplatz los. Für die musikalische Unterhaltung sorgt dieses Jahr der Musikverein Baindt, ansonsten gibt es wie auch schon die Jahre zuvor einige erlesene Weine, unseren Schalmeienbecher und auch sonst ist für das leibliche Wohl bestens gesorgt. Der Eintritt beläuft sich dieses Jahr auf 3 €, dieser Betrag ist sozusagen eine Corona-Pau- schale um den Mehraufwand den wir mit den Corona Auflagen haben, sowie das Risiko falls die Veranstaltung nicht stattfinden kann, abzudecken. Bei schlechtem Wetter oder falls die 7-Tage Inzidenz fünf Tage hintereinander über 10 liegt, fällt das Weinfest leider aus. In diesem Fall wird der Ticketpreis nicht zurückerstattet, um die angefallenen Kosten abzudecken. Da die Gästezahl auf 300 begrenzt ist, sind auch dementsprechend nur so viele Karten ver- fügbar. Also falls Ihr Interesse habt bei unserem diesjährigen Weinfest dabei zu sein, dann schreibt eine kurze E-Mail an vorstand@schalmeien-baindt.de. Der Zutritt ist nur für Personen die geimpft, genesen, oder getestet sind (Test nicht älter als 24 Stunden) und einen entspre- chenden Nachweis dabei haben. Am Sonntag, den 01.08.2021 fin- det dann außerdem noch wie letztes Jahr ein Kuchenver- kauf auf dem Dorfplatz statt. Von 11 bis 16 Uhr gibt es dann wieder Kuchen zu kaufen, also falls Ihr Lust auf einen leckeren, selbstgebackenen Kuchen habt kommt einfach vorbei. Bis dahin Eure Schalmeienkapelle Baindt Seite 2 Amtsblatt der Gemeinde Baindt Nummer 29 Sehr geehrte Autoren, das Mitteilungsblatt Baindt macht in den Kalenderwochen 31-32 Sommerpause. Letzte Veröffentlichung: 30.07.2021 Redaktionsschluss: 27.07.2021, 21:00 Uhr Nächste Veröffentlichung: 20.08.2021 Redaktionsschluss: 17.08.2021, 21:00 Uhr Wir bitten um Beachtung und wünschen Ihnen erholsame Sommerferien. Der Verlag Sommerpause in Baindt Amtliche Bekanntmachungen Für ein gutes Miteinander Feld- und Wiesenwege dienen Ihnen zur Erholung. Wir Landwirte haben hier unseren Arbeitsplatz und produzieren Lebensmittel für uns alle. Wir bitten Sie daher: • auf den Wegen zu bleiben und weder Äcker noch Wiesen, Weinberge oder Obstanlagen zu betreten. • weder Hundekot noch Müll zu hinterlassen. • dem landwirtschaftlichen Verkehr auf Feldwegen Vorfahrt zu geben. Für ein gutes Miteinander Landesbauernverband in Baden-Württemberg e. V. www.lbv-bw.de Feld- und Wiesenwege dienen Ihnen zur Erholung. Wir Landwirte haben hier unseren Arbeitsplatz und produzieren Lebensmittel für uns alle. Wir bitten Sie daher: • auf den Wegen zu bleiben und weder Äcker noch Wiesen, Weinberge oder Obstanlagen zu betreten. • weder Hundekot noch Müll zu hinterlassen. • dem landwirtschaftlichen Verkehr auf Feldwegen Vorfahrt zu geben. Vielen Dank! Ihre Landwirte und Winzer aus der Region. Vielen Dank! Ihre Landwirte und Winzer aus der Region. Für ein gutes Miteinander Landesbauernverband in Baden-Württemberg e. V. www.lbv-bw.de Feld- und Wiesenwege dienen Ihnen zur Erholung. Wir Landwirte haben hier unseren Arbeitsplatz und produzieren Lebensmittel für uns alle. Wir bitten Sie daher: • auf den Wegen zu bleiben und weder Äcker noch Wiesen, Weinberge oder Obstanlagen zu betreten. • weder Hundekot noch Müll zu hinterlassen. • dem landwirtschaftlichen Verkehr auf Feldwegen Vorfahrt zu geben. Vielen Dank! Ihre Landwirte und Winzer aus der Region. Bekanntmachung zur öffentlichen Auslegung zum vorhabenbezogenen Bebauungsplan „Reit- halle“ und die örtlichen Bauvorschriften hierzu Der Gemeinderat der Gemeinde Baindt hat in seiner öf- fentlichen Sitzung am 06.07.2021 den Entwurf zum vor- habenbezogenen Bebauungsplan „Reithalle“ und die ört- lichen Bauvorschriften hierzu mit Begründung jeweils in der Fassung vom 07.06.2021 unter Einarbeitung von konkreten Änderungen gebilligt. Dieser so geänderte Ent- wurf mit Begründung erhält das Fassungsdatum vom 06.07.2021 und wurde für die öffentliche Auslegung gem. § 3 Abs. 2 BauGB bestimmt. Das Plangebiet liegt west- lich der Gemeinde Baindt und umfasst das Grundstück mit der Fl.-Nr. 185/8 (Teilfläche). Im Geltungsbereich soll eine Reithalle sowie eine Terrasse und Lagerflächen um- gesetzt werden. Der räumliche Geltungsbereich ist im auf Seite 4 abgebildeten Lageplan dargestellt. Die externen Ausgleichsmaßnahmen finden im Umfeld der geplan- ten Halle sowie nordwestlich der Gemeinde Baindt statt. Die erste Maßnahme erfolgt nördlich der Reithalle auf der Fl.-Nr. 185/8 der Gemarkung Baindt an der Grenze zur Fl.-Nr. 185/2. Die zweite Maßnahme erfolgt ebenfalls auf der Fl.-Nr. 185/8, nordöstlich der geplanten Reithalle entlang des Fußweges. Die dritte Maßnahme erfolgt auf der Fl.-Nr. 188 im Norden der Pferdekoppel. Eine weitere Ausgleichsfläche liegt auf der Fl.-Nr. 376 nordwestlich der Gemeinde Baindt, südlich des Ortsteils Sulpach. Die Fläche liegt südlich der landwirtschaftlichen Gebäude zwischen der „Sulpacher Straße“ und dem Oberen Bampfen. Es wird darauf hingewiesen, dass sich der konkrete Zuschnitt der Fläche(n) im Laufe des Verfahrens noch ändern kann. Der Entwurf mit Begründung in der Fassung vom 06.07.2021 und die nach Einschätzung der Gemeinde wesentlichen, bereits vorliegenden umweltbezogenen Stellungnahmen liegen in der Zeit vom 02.08.2021 bis 03.09.2021 im Rathaus der Gemeinde Baindt (Marswei- lerstraße 4, 88255 Baindt), Zimmer 4.2 während der allge- meinen Öffnungszeiten zu jedermanns Einsicht öffentlich aus (Hinweis: Die allgemeinen Öffnungszeiten sind jeweils von Montag bis Donnerstag von 8.00 Uhr bis 12.00 Uhr, Freitag von 7.30 Uhr bis 12.00 Uhr und zusätzlich Montag und Donnerstag von 14.00 Uhr bis 16.00 Uhr und Dienstag von 14.00 Uhr bis 18.00 Uhr). Aufgrund der aktuellen Situation ist der Haupteingang des Rathauses voraussichtlich nicht über den gesamten oben genannten Zeitraum frei zugänglich. Es wird jedoch davon ausgegangen, dass der Dienstbetrieb der Gemeindever- waltung über diesen Zeitraum aufrechterhalten bleibt, so dass die Einsichtnahme in die ausgelegten Planunterlagen gemäß § 3 Abs. 2 PlanSiG nach vorheriger terminlicher Absprache mit den Mitarbeitern der Abteilung Bauverwal- tung der Gemeinde Baindt unter der Tel.Nr. 07502 940651 oder per Email p.jeske@baindt.de möglich ist. Bei Einsichtnahme im Rathaus bitten wir folgendes zu beachten: Kommen Sie nur in Begleitung von Personen ihres eigenen Haushaltes. Beim Betreten des Rathauses muss ein Mund-Nase-Schutz getragen werden. Auf das Einhalten eines Mindestabstands von 1,50 m zu anderen Personen, ist zu achten. Ergänzend zur öffentlichen Auslegung kann der Entwurf mit Begründung in der Fassung vom 06.07.2021 und den nach Einschätzung der Gemeinde wesentlichen, bereits vorliegenden umweltbezogenen Stellungnahmen unter folgender Adresse im Internet eingesehen werden: https://www.baindt.de/leben-wohnen/bauen-wohnen/ bebauungsplaene Im Rahmen des Verfahrens zur Aufstellung wird eine Umweltprüfung gem. § 2 Abs. 4 BauGB durchgeführt. Im Rahmen der Begründung zum Entwurf wird ein Umwelt- bericht gem. § 2a Nr. 2 BauGB dargelegt. Nummer 29 Amtsblatt der Gemeinde Baindt Seite 3 Eine Umweltverträglichkeits-Prüfung im Sinne des Geset- zes zur Umweltverträglichkeitsprüfung (UVPG) ist nicht erforderlich. Folgende Arten umweltbezogener Informationen sind verfügbar und werden mit ausgelegt: • Umweltbericht in der Fassung vom 06.07.2021 (Aus- führungen zu den Themen: Beschreibung der Ziele des Umweltschutzes aus anderen Planungen, die sich auf den Planbereich beziehen (Regionalplan; Flächen- nutzungsplan; Natura 2000-Gebiete; weitere Schutz- gebiete/Biotope, Biotopverbund); Beschreibung und Bewertung der Umweltauswirkungen auf der Grundla- ge der Umweltprüfung; darin die Bestandsaufnahme sowie Prognose über die Entwicklung des Umwelt- zustandes bei Nicht-Durchführung bzw. Durchfüh- rung der Planung und deren Umweltauswirkungen auf die Schutzgüter Arten und Lebensräume; Biolo- gische Vielfalt; Boden, Geologie und Fläche; Wasser; Klima/Luft, Erhaltung der bestmöglichen Luftqualität; Landschaftsbild; Mensch und Kulturgüter sowie eine Beschreibung der Wechselwirkungen zwischen den zuvor genannten Schutzgütern. Bewertung bei Durch- führung der Planung von Wasserwirtschaft; Emissio- nen von Schadstoffen, Lärm, Erschütterungen, Licht, Wärme und Strahlung sowie der Verursachung von Belästigungen; Abfälle und ihre Beseitigung und Ver- wertung; eingesetzte Techniken und Stoffe; menschli- che Gesundheit, das kulturelle Erbe oder die Umwelt; Erneuerbare Energien. Beschreibung der Maßnahmen zur Vermeidung, Verringerung und zum Ausgleich der Auswirkungen/Abarbeitung der Eingriffsregelung. Be- schreibung anderweitiger Planungsmöglichkeiten und der erheblichen nachteiligen Auswirkungen, die auf Grund der Anfälligkeit der nach dem Bebauungsplan zulässigen Vorhaben für schwere Unfälle oder Kata- strophen zu erwarten sind. Beschreibung der geplan- ten Maßnahmen zur Überwachung der erheblichen Auswirkungen auf die Umwelt bei Durchführung der Planung. • Ergebnisvermerk vom 26.04.2021, ergänzt am 07.06.2021, des Behördenunterrichtungs-Termines vom 14.04.2021 gem. § 4 Abs. 1 BauGB mit umwelt- bezogenen Stellungnahmen des Landratsamtes Ravensburg, Natur und Artenschutz (zur weiterhin vorhandenen Gültigkeit der Stellungnahme zum Zielabweichungsverfahren aus dem Jahr 2020, zur FFH-Vorprüfung und der Abhandlung der Beleuch- tungsauswirkung und der Aufstellung eines Nutzungs- konzeptes, zu den Belangen des Artenschutzes), des Landratsamtes Ravensburg, Wasserrecht (zur Lage des Vorhabens außerhalb von Überschwemmungs- gebieten), des Landratsamtes Ravensburg, Gewerbe- abwasser (zur Abwasserbehandlung, Aussagen über den Untergrund und zum Entwässerungskonzept) und des Landratsamtes Ravensburg, Kreislaufwirtschaft (zum Landeskreislaufwirtschaftsgesetz (LKreiWiG) und dessen Regelung zum Erdmassenausgleich) so- wie zum Thema Dachbegrünung der Reithalle • Schriftlich eingegangene Stellungnahmen im Rah- men der frühzeitigen Behördenbeteiligung nach § 4 Abs. 1 BauGB mit umweltbezogenen Stellungnahmen des Regierungspräsidiums Freiburg (zur Geotech- nik), des Regierungspräsidiums Tübingen (zum Regi- onalplan Bodensee-Oberschwaben (1996) und dem zugehörigen Zielabweichungsverfahren von 2020, zur Unbedenklichkeit in Bezug auf landwirtschaftli- che Belange, zur Lage des Vorhabens außerhalb von Überschwemmungsgebieten, zur FFH-Vorprüfung), des Regionalverbandes Bodensee-Oberschwaben (zum Zielabweichungsverfahren von 2020 und Zu- rücknahme des regionalen Grünzuges im Fortschrei- bungsentwurf), des Landratsamtes Ravensburg, Gewerbeabwasser (zur Erschließung, Versickerung, Einleitung in einen Vorfluter und zum Entwässerungs- konzept, zur Aufstellung eines Nutzungskonzeptes des „Reiterstübles“ und Reduzierung des Metallge- halts im Regenwasser), des Landratsamtes Ravens- burg, Kreislaufwirtschaft (zum Landeskreislaufwirt- schaftsgesetz (LKreiWiG) und dessen Regelung zum Erdmassenausgleich), des Landratsamtes Ravens- burg, Naturschutz (zum Zielabweichungsverfahren von 2020 und den naturschutzfachlichen Belangen hierzu, zur Aufstellung eines Nutzungskonzeptes, zur Abarbeitung artenschutzrechtlicher Belange, zum flä- chenschonenden und naturverträglichen Betrieb der Reithalle und des „Reiterstübles“, zu Natura 2000-Ge- bieten und Prüfung der Verträglichkeit des Vorhabens (FFH-Vorprüfung) sowie zu Photovoltaikanlagen und Beleuchtung, zur Durchführung einer Umweltprüfung und der Erstellung eines Umweltberichtes), des Land- ratsamtes Ravensburg, Oberflächengewässer (zur Lage des Vorhabens außerhalb von Überschwem- mungsgebieten, zur Beurteilung der Gefahrenlage bei HQExtrem), des Landratsamtes Ravensburg, Bo- denschutz (zu Belangen des Umweltschutzes und dem sparsamen Umgang mit Boden), Landratsamt Ravensburg, Grundwasser (zur Berücksichtigung der Belange der Wasserversorgung und zum Grundwas- ser), des Landesnaturschutzverbandes Baden-Würt- temberg e.V. (zum Zielabweichungsverfahren von 2020, Abarbeitung der FFH-Belange, des Artenschut- zes und der Eingriffs-Ausgleichsregelung), des NABU Weingarten e.V. (zur avifaunistischen Begutachtung, zum FFH-Gebiet, zu Empfehlungen zur Installation von Nisthilfen) • FFH-Vorprüfung der Sieber Consult GmbH vom 28.06.2021 (zu den Themengebieten: Feststellung der Verfahrenszuständigkeit, Darstellung der durch das Vorhaben betroffenen Lebensraumtypen bzw. Lebensräume von Arten, Überschlägige Ermittlung möglicher erheblicher Beeinträchtigungen (anlagen- bedingt, betriebsbedingt, baubedingt) durch das Vor- haben anhand vorhandener Unterlagen, Summations- wirkung und Anmerkungen) • Artenschutzrechtliches Fachgutachten der Sieber Consult GmbH vom 17.06.2021 (zu den Themenge- bieten: Anlass und Aufgabenstellung, Rechtliche Vor- aussetzungen, Methodik und Untersuchungsumfang, Ergebnisse der Brutvogelkartierung, Vermeidungs- maßnahmen und Fazit) Stellungnahmen können während der Auslegungsfrist schriftlich oder mündlich abgegeben werden. Stellung- nahmen, die nicht rechtzeitig abgegeben worden sind, können gem. § 3 Abs. 2 BauGB bzw. § 4a Abs. 6 BauGB bei der Beschlussfassung über den Bauleitplan unbe- rücksichtigt bleiben. Parallel mit der Auslegung findet die Einholung der Stel- lungnahmen der Behörden und sonstigen Träger öffent- licher Belange gem. § 4 Abs. 2 BauGB auf Grund von § 4a Abs. 2 BauGB statt. Baindt, den 23.07.2021 Simone Rürup, Bürgermeisterin Seite 4 Amtsblatt der Gemeinde Baindt Nummer 29 Vorankündigung In der Woche vom 02.08.2021 bis 05.08.2021 kommt es wegen Bauarbeiten im Zuge der Sanierung der Nel- kenstraße zu einer Vollsperrung der Marsweilerstraße im Bereich der Einmündung Nelkenstraße. Nähere Informationen zur geänderten Fahrstrecke des Linienbusses und der entsprechenden Haltestel- len werden in der nächsten Ausgabe des Amtsblattes bekannt gegeben. Einladung zur Hauptversammlung Zur Hauptversammlung der Freiwilligen Feuerwehr Baindt am Freitag, den 23.07.2021 um 20 Uhr laden wir die Ein- satz- sowie die Altersabteilung recht herzlich ein. Pande- mibedingt findet die Versammlung in der Fahrzeughalle im Feuerwehrhaus statt. Eine Essensverpflegung findet dieses Jahr nicht statt. Anzugsordnung ist Ausgehuniform. Fundinfo Folgende Fundstücke wurden im Rathaus abgegeben: Juli 2021: Kinderwagen der Fa. Gesslein, Buch „Reader‘s Digest“ Juni 2021: Mädchen-Cityroller, verschiedene Schlüssel, Sonnenbrille mit grünem Glas Mai 2021: Schlüssel, karierter Wollschal Ferienprogramm NEU - NEU - NEU - Das Baindter Ferien- programm ist seit letzter Woche freigeschaltet!! Liebe Eltern, liebe Kinder und Jugendliche, wir nutzen seit diesem Jahr die Plattform „nupian“, mit welcher die Anmeldung zum Ferienprogramm ganz un- kompliziert mit wenigen Clicks ONLINE erfolgen kann. 185/7 188 185/2 185/8 2 1 Baindter Brühl 191/2188/1 196 196/1 196/2 195 187 Geltungsbereich N maßstabslos Nummer 29 Amtsblatt der Gemeinde Baindt Seite 5 Zur nupian-Online-Anmeldung geht‘s ganz einfach über unsere Homepage www.baindt.de unter „Neuig- keiten“ oder mit diesem QR-Code: Am 27. Juli findet eine automatisch Auslosung durch die Software statt. Bis dahin sind die Plätze noch nicht fest vergeben! Geschwister und Freunde können auf Wunsch gemeinsam an der Verlosung teilnehmen! Alles Weitere, sowie genauere Informationen zu Teilnah- me- und Zahlungsbedingungen, Corona-Hygienemaß- nahmen, Versicherungs- und Datenschutz etc. sind alle auf der „nupian-Seite“ zu finden. Und hier eine Übersicht, welche Veranstaltungen in diesem Jahr stattfinden: Nr. 1 Fr 30.07. Tischtennis „Schnuppertraining“ ab 6 Jahre, 15 - 17 Uhr Nr. 2 Fr 30.07. Reitergruppe „Kutschfahrt“ ab 6 Jahre, 17 - 19 Uhr Nr. 3 Sa. 31.07. Landjugend „Abenteuer auf dem Bau- ernhof“ 5 - 12 Jahre, 10 - ca. 14 Uhr Nr. 4 Di 03.08. Kinderchor „Zu Besuch bei den India- nern“ 5 - 10 Jahre, 14.30 - 18 Uhr Nr. 5 Mi 04.08. TC Baindt „Einführung in den Tennis- sport“ ab 6 Jahre, 9 - 12 Uhr Nr. 6 Sa 07.08. Schützen und Raspler „Verwegen un- terwegs - ob als Pirat oder Indianer“ 6 - 10 Jahre, 10 - 15 Uhr Nr. 7 Mi 11.08. Taekwondo „Einblicke in die asiatische Kampfsportkunst“ Alter 7 - 16 Jahre, 17.45 - 18.45 Uhr Nr. 8 Do 12.08. Schalmeienkapelle „Kanu Tour auf der Schussen“ ab 10 Jahre, 12.30 - 18.30 Uhr Nr. 9 Sa 14.08. Lumpenkapelle „Raubzug durch Baindt“ 10 - 14 Jahre, 10 - 13 Uhr Nr. 10 Mo 16.08. Kinderbibeltag „Der Regenbogen“ 6 - 10 Jahre, 10 - 15 Uhr Nr. 11 Do 19.08. Jugendfußball „Alles rund um den Fuß- ball“ ab 5 Jahre, 9 - 13 Uhr Nr. 12 Sa 28.08. Jugendfeuerwehr „Wasser Marsch“ ab 6 Jahre, 14.30 - 17 Uhr Nr. 13 Fr 03.09. Bauunternehmen Schützbach, Igel aus Ytong, ab 7 Jahre, 14.30 - 16.30 Uhr Nr. 14 Sa 04.09. Tischtennis „Schnuppertraining“ ab 6 Jahre, 10 - 12 Uhr Nr. 15 Sa 04.09. Jugendrotkreuz „Bei uns im Jugend- rotkreuz“ 6 - 14 Jahre, 10 - 12.30 Uhr Nr. 16 Sa 04.09. Jugendrotkreuz „Bei uns im Jugend- rotkreuz“ 6 - 14 Jahre, 14 - 16.30 Uhr Nr. 17 Mo 06.09. Kunstkreis „Kunstwerke aus Ytong“ 8 - 13 Jahre, 14 - 16 Uhr Nr. 18 Fr 10.09. Kath. Kirche „Fotorallye rund um Klos- ter und Kirche“ 8 - 14 Jahre, 14 - 17.30 Uhr Das Ferienprogramm-Team wünscht allen einen schö- nen und unbeschwerten Sommer! Notdienste Fachärztlicher Notfalldienst Tel.: 116 117 (kostenlose Rufnummer, ohne Vorwahl) Zahnärztlicher Notfalldienst Tel.: 01805 911-630 Notfallpraxis Ravensburg Oberschwabenklinik - St. Elisabethen-Klinikum Elisabethenstr. 15, 88212 Ravensburg Öffnungszeiten Sa, So und an Feiertagen 08 - 19 Uhr Notfallpraxis Ravensburg (Kinder) Oberschwabenklinik - St. Elisabethen-Klinikum Elisabethenstr. 15, 88212 Ravensburg Öffnungszeiten Sa, So und an Feiertagen 09 - 13 Uhr und 15 - 19 Uhr Notdienst Tierarzt Samstag, 24. Juli / Sonntag, 25. Juli Kleintiergesundheitszentrum Ravensburg Evidensia, Tel.: (0751) 36 31 40 - Telefonische Anmeldung erforderlich - (Festnetz kostenfreie Rufnummer Tel.: 0800 00 22 833, Homepage: www.aponet.de) Samstag, 24. Juli Apotheke am Elisabethen-Krankenhaus in Ravensburg, Elisabethenstraße 19, Tel.: (0751) 79 10 79 10 Sonntag, 25. Juli Dreiländer-Apotheke in Ravensburg (Südstadt), Gott- lieb-Daimler-Straße 2, Tel.: (0751) 3 66 50 75 Organisierte Nachbarschaftshilfe Baindt Einsatzleitung: Frau Petra Maucher, Tel.: 62 10 98 Malteser Ravensburg-Weingarten Hausnotruf und Mahlzeitendienst, Tel.: (07 51) 36 61 30 Seite 6 Amtsblatt der Gemeinde Baindt Nummer 29 Deutsches Rotes Kreuz Kreisverband Ravensburg e.V. Hausnotruf und Menüservice „Essen auf Rädern“, Tel.: (0751) 56 06 10 Hospizbewegung Weingarten ∙ Baienfurt ∙ Baindt ∙ Berg e.V. Begleitung für schwerkranke und sterbende Menschen und ihre Angehörigen Hospiz Ambulant, Vogteistr. 5, Weingarten Telefon: 0751-180 56 382, Telefon: 0160- 96 20 72 77 (u.U. Anrufbeantworter, es erfolgt ein Rückruf) Ansprechpartnerin Dipl.-Päd. Dorothea Baur Persönliche Sprechzeit: Montag 16-18 Uhr, Mittwoch 11-13 Uhr Donnerstag 11-14 Uhr und nach Vereinbarung E-Mail: hospiz-weingarten@freenet.de Homepage: www.hospizbewegung-weingarten.de Spendenkonto: KSK Ravensburg IBAN: DE39 6505 0110 0086 1381 92 Störungs-Rufnummer Strom Tel. 0800 3629-477 (kostenfrei) Internet netze BW https://www.netze-bw.de/kunden/netzkunden/service/ stoerungsmeldungen/index.html Bei Störung der Gasversorgung Telefon 0800/804-2000 Wasserversorgung Tel.: (0751) 40 00-919 und nach Dienstschluss Tel.: 0160 44 94 235 Hotline Müllentsorgerfirmen Veolia/ Hofmann Bad Waldsee (bei Fragen rund um die Leerung/Abfuhr) Tel.: 0800/35 30 300 Hotline Landratsamt Ravensburg (allg. Fragen zum Thema Müll, Behältergemeinschaften etc.) Tel.: (0751) 85-23 45 Ergänzende unabhängige Teilhabeberatung (EUTB) Ravensburg-Sigmaringen Beratung und Information zu Ansprüchen bei Teilhabeein- schränkung durch chronische Erkrankung und Behinderung. Schubertstr. 1, 88214 Ravensburg - Telefon 0751 99923970 - E-Mail: info@eutb-rv-sig.de Sozialstation St. Anna - Pflegebereich Baienfurt – Baindt – Marktplatz 4, 88255 Baienfurt, Tel. (0751) 4 67 96, E-Mail: sozialstation. baienfurt@stiftung-liebenau.de Lebensräume für Jung und Alt Dorfplatz 2/1, 88255 Baindt, Tel. (07502) 92 16 50, E-Mail Baindt: lebensraum.baindt@stiftung-liebenau.de Pflege, Betreuungsgruppen, Beratung, Essen auf Rädern in den Gemeinden Baienfurt, Baindt und Berg. Tel. 0751 36360-110 Wohl-Fühl-Treff Betreuungsgruppe für dementiell erkrankte Menschen bzw. für Menschen die einfach nur Geselligkeit suchen. Jeden Dienstag von 14 bis 17 Uhr im Dietrich-Bonhoeffer-Saal. Ihre Ansprechpartnerin, Rebecca Herz erreichen Sie telefonisch unter 0751 36360-116 Maybachstr.1, Weingarten Veranstaltungskalender Juli 23.07. Feuerwehr JHV Feuerwehrhaus 24.07. Bürgerwerkstatt „Ortsmitte“ Schenk-Konrad-Halle 28.07. Landjugend JHV Schenk-Konrad-Halle 29.07. Reitergruppe Baindt JHV Schenk-Konrad-Halle August 03.08. Gemeinderatssitzung Schenk-Konrad-Halle Kindergartenachrichten Kindergarten St. Martin Offene Stelle für ein Freiwilliges Sozi- ales Jahr (FSJ) Sie möchten sich im Bereich der Kinder- betreuung einbringen und Ihre Persön- lichkeit weiterentwickeln? Dann sind Sie genau der/die Richtige für uns. Die Katholische Kirchengemeinde St. Johannes Bap- tist Baindt sucht für ihren Kindergarten St. Martin ab 01.09.2021 ein/e • FSJ-Kraft vom 01.09.2021 bis 31.08.2022 Der Kindergarten St. Martin ist eine 4-gruppige Einrich- tung mit einer Krippengruppe und einem vielfältigen Be- treuungsangebot. Folgende Voraussetzungen sollten Sie für das Freiwil- lige Soziale Jahr mitbringen: • Alter: zwischen 18 und 26 Jahren • Interesse an den Tätigkeitsbereichen des Kindergar- tens • Teamfähigkeit • Freude und Spaß an der Arbeit mit Kindern • hohes Maß an Einfühlungsvermögen und Wertschät- zung im Umgang mit Kindern • Bereitschaft zur persönlichen Weiterentwicklung Zu denAufgabenschwerpunkten der Stellen gehören insbesondere • Tätigkeiten im pädagogischen und hauswirtschaftli- chen Bereich • Mithilfe im Freispiel und bei der Durchführung von Projekten und Aktivitäten Nummer 29 Amtsblatt der Gemeinde Baindt Seite 7 Bei Interesse bewerben Sie sich bitte: Kindergarten St. Martin, Lilienstraße 2, 88255 Baindt, z.Hd. Ronja Egenter oder stmartin.baindt@kiga.drs.de Besuchen Sie auch unsere Website: www.kiga-stmar- tin-baindt.de Informationen erhalten Sie gerne vorab von der Kinder- gartenleiterin, Frau Egenter, Tel. 07502-2678. Die Polizei ist zu Besuch Die Ferien nähern sich so langsam und wir Vorschüler dürfen schon bald alleine in die Schule gehen! Dabei ist es wichtig, dass wir die Regeln auf dem Schulweg gut kennen. Genau deshalb hat uns Herr Gruber von der Ver- kehrspolizei besucht. Gemeinsam haben wir uns Verkehrs- schilder angeschaut und besprochen, was im Straßenver- kehr alles wichtig ist. Die wichtigsten drei Regeln lauteten: 1. Wir schauen immer „Links - Rechts - Links“ 2. Wir suchen den Blickkontakt zum Autofahrer 3. Wir geben ein Handzeichen und überqueren die Straße. „Das ist ja gar nicht schwer! Das kann ich mir gut mer- ken!“, freuten sich die Vorschüler. Um erst einmal ganz in Ruhe üben zu können, haben wir uns einen Zebrastrei- fen aufgebaut. Danach sind wir sogar noch eine Runde durch Baindt gelaufen, um das was wir gelernt hatten auch nochmal richtig zu testen. Zum Schluss durften wir noch das Polizeiauto bestaunen! „Wooow, was für eine tolle Vorschule!“, jubelten die Kinder. Hierbei möchten wir uns noch einmal herzlich bei Herrn Gruber für seinen Besuch bedanken! Bücherei Geänderte Öffnungszeiten in der Bücherei Die Sommerferien beginnen bald. Damit ihr nicht sechs Wochen lang die gleichen Bücher lesen müsst, bietet die Gemeinde- bücherei geänderte Öffnungszeiten an. An den Montagen ist während der Ferienzeit zwischen 15.00 Uhr und 16.00 Uhr geöffnet. Am Freitag den 30.7.2021 ist die Bücherei geschlossen. Die Gemeindebücherei ist geöffnet am Montag, 2.8.2021 Montag, 9.8.2021 Montag, 16.8.2021 Montag, 23.8.2021 Montag, 30.8.2021 Montag, 6.9.2021 Ab Montag, den 30.9.2021 gelten wieder die bekannten Öffnungszeiten. Montags 15.00 Uhr bis 16.00 Uhr Dienstags 16.00 Uhr bis 18.00 Uhr Freitags 11.00 Uhr bis 13.00 Uhr Seite 8 Amtsblatt der Gemeinde Baindt Nummer 29 Zur Information Deutsche Rentenversicherung Baden-Württemberg Versand der Bescheide zum Grundrentenzuschlag hat begonnen Der Versand der ersten Rentenbescheide mit Aussagen zum Grundrentenzuschlag hat begonnen. Versandt wer- den die Bescheide schrittweise zuerst an sogenannte Neurentnerinnen und Neurentner. Hierauf weist die Deut- sche Rentenversicherung hin. Niemand muss sich also bei der Rentenversicherung melden und einen Antrag stellen, um den Zuschlag zu erhalten. Den Grundrentenzuschlag soll künftig erhalten, wer vie- le Jahre gearbeitet und dabei unterdurchschnittlich ver- dient hat. Die Grundrente ist keine eigenständige Leistung, sondern ein Plus zur bestehenden Rente. Die Deutsche Rentenversicherung ermittelt automatisch, ob die Voraus- setzungen für die Zahlung des Zuschlags erfüllt sind. Die Beträge, auf die ab Januar 2021 ein Anspruch besteht, werden nachgezahlt. Weitere Informationen, eine Broschüre, Fallbeispiele so- wie einen Frage- und Antwortkatalog finden Interessier- te im Internet unter www.deutsche-rentenversicherung. de/grundrente. Landratsamt Ravensburg Berufliche Qualifizierung in der Hauswirtschaft - noch freie Plätze für die Online-Info-Veranstaltung am Don- nerstag, 29. Juli 2021 Die Fachschule für Landwirtschaft Ravensburg - Fachrich- tung Hauswirtschaft bietet am Standort Leutkirch auch im kommenden Schuljahr 2021/2022 einen berufsbeglei- tenden Qualifizierungskurs zum/zur staatlich geprüften Hauswirtschafter/in an. Am Donnerstag, 16. September 2021 beginnt der neue Kurs. Das Bildungsangebot richtet sich an Personen, die in der Hauswirtschaft beschäftigt sind, aber keinen hauswirtschaftlichen Berufsabschluss haben. Hauswirtschafterinnen und Hauswirtschafter sind Profis im Bereich Haushaltsmanagement, ausgewoge- ne Ernährung, Textil- und Raumpflege, Raumgestaltung sowie hauswirtschaftlicher Betreuung. Sie arbeiten in Tagungshäusern, Kitas oder Kindergärten, Schulmen- sen, Seniorenzentren, Gastronomie und Hotellerie, Pri- vathaushalten, landwirtschaftlichen Unternehmen oder sind selbstständig. Am Donnerstag, 29. Juli 2021, 19:00 Uhr findet ein On- line-Informationsabend statt. Zur Anmeldung und für weitere Auskünfte wenden Sie sich an Frau Monika Wessle unter Tel. 07561 9820-6640 oder per E-Mail m.wessle@rv.de. Die Teilnehmenden des Online-Informationsabends erhalten vorab einen Zu- gangslink per Mail zugeschickt. Weitere Informationen unter: www.ernaehrung-oberschwaben.de Deutsches Rotes Kreuz Katastrophenhilfe aus dem Landkreis Ravensburg un- terwegs nach Rheinland-Pfalz Vier Einsatzfahrzeuge des Katastrophenschutzes der Ka- tegorie Krankentransportwagen der Hilfsorganisationen Deutsches Rotes Kreuz Kreisverband Ravensburg, DRK Kreisverband Wangen und der Johanniter Unfallhilfe Bo- densee-Oberschwaben mit insgesamt 12 Einsatzkräften Gemeindeverwaltung Baindt Telefon (07502) 9406- 0 Fax (07502) 9406-18 E-Mail info@baindt.de Internet www.baindt.de Öffnungszeiten: Montag und Donnerstag 8:00 - 12:00 Uhr 14:00 - 16:00 Uhr Dienstag 8:00 - 13:00 Uhr 14:00 - 18:00 Uhr Mittwoch 8:00 - 12:00 Uhr Freitag 7:30 - 12:00 Uhr Direktdurchwahlnummern Bürgermeisterin Frau Rürup 9406-10 - Handy 0151 51536083 - Vorzimmer Frau Heine 9406-0 Fax 9406-36 Amtsblatt Frau Ziegler 9406-16 Bauamt - Bauamtsleiterin Frau Jeske 94 06-51 Bauamt - Ortsbaumeister Herr Roth 94 06-53 Bauamt Frau Scheid 94 06-54 Bürgertheke Frau Brei/Frau Hillebrand Passamt, An-/Abmeldung, 9406-12 Führerschein, Fischerei und 9406-13 Bürgerbus Frau Ziegler 9406-16 Einwohnermeldeamt Herr Bautz 9406-14 Fundamt Frau Brei/Frau Hillebrand 9406-12 Finanzverwaltung - Kämmerer Herr Abele 9406-20 - Kasse Herr Müller 9406-22 - Kasse Frau Weber 9406-24 - Wasser, Grundsteuer Frau Stavarache 9406-21 - Hunde-/ Gewerbesteuer Frau Winkler 9406-23 Gewerbeamt Frau Brei/Frau Hillebrand 9406-13 Hauptamt Herr Plangg 9406-11 - Kindergarten - Ordnungsamt - Asylbetreuung Friedhofswesen Frau Heine 9406-0 Hallenbelegung SKH Frau Ziegler 9406-16 Kindergartenabrechnung Frau Ziegler 9406-16 Standesamt Frau Maurer 9406-40 Volkshochschule Frau Brei/Frau Hillebrand 9406-13 Einrichtungen der Gemeinde Bauhof Herr Mohring 912130 Feuerwehrhaus 912134 Feuerwehrkommandant Herr Bucher 921690 Gemeindebücherei Frau Lins 94114-170 Schenk-Konrad-Halle Herr Forderer 0152 25613911 und 3373 Kindergärten - Sonne Mond und Sterne 94114-140 - St. Martin 2678 - Waldorfkindergarten 3882 Klosterwiesenschule - Rektorin Frau Heberling 94114-132 - Sekretariat Frau Mohring 94114-133, Fax -139 - Schulhausmeister Herr Tasyürek 0178 4052591 - Schule für Blinde und Sehbehinderte 94190 Pfarrämter - Katholisches Pfarramt 1349 - Evangelisches Pfarramt (0751) 43656 - Kath. Gemeindehaus - Bischof-Sproll-Saal Anmeldung bei Fr. Moosherr (0751) 18089496 oder E-Mail: gudrun.moosherr@gmail.com Polizei - Polizeirevier Weingarten (0751) 803-6666 Notrufe - Polizei 110 - Feuerwehr, Notarzt, Rettungsdienst 112 Nummer 29 Amtsblatt der Gemeinde Baindt Seite 9 sind soeben auf Marschbefehl des Innenministeriums als Dringlichkeitseinsatz zur Unterstützung bei der Unwet- terlage in Rheinland-Pfalz ausgerückt. Die Helfer stellen sich auf einen mehrtägigen Hilfeeinsatz ein. Primäres Ziel ist nun die Landesfeuerwehrschule in Bruchsal in Ba- den-Württemberg. Dort sammeln sich 100 Krankentrans- portfahrzeuge der Kategorie Typ B oder 4-Tragewagen. Das Land Baden-Württemberg entsendet von dort die Einsatzzüge in die genauen Schadensgebiete. Bereits die Anfahrt erfolgt mit Sonderrecht. Der voraussichtliche Ein- satzraum wird der Landkreis Ahrweiler in RLP sein. Die Helfer des Roten Kreuzes haben in Windeseile für sich gepackt aber auch Spielzeug für betroffene Kinder nicht vergessen. „Wir bereiten uns auf Evakuierungssituationen von Krankenhäusern und Altenheimen vor sowie weitere Betreuungslagen“ so Alfred Bosch, Katastrophenschutz- beauftragter des DRK Kreisverbandes Ravensburg. DRK-Kreisbereitschaftsleiterin Cornelia Barth hat veran- lasst, dass alle Katastrophen- und DRK-Eigenfahrzeuge für ein weiteres aufwachsen der Gefahrenlagen auch für die Region Bodensee-Oberschwaben vorbereitet sind. Im Landkreis Ravensburg gibt es 4 Einsatzeinheiten des Ka- tastrophenschutzes, davon stellt der DRK Kreisverband Ravensburg e.V. zwei Einheiten mit 17 Sonderfahrzeugen und 250 ausgebildeten Katastrophenschutzhelfern. Die Anordnung des Innenministeriums erfolgt gemäß § 21 Absatz 4 LKatSG. Mehrfach hat das DRK auf die Notwendigkeit eines sach- lich gut ausgestatteten Katastrophenschutzes hingewie- sen. Neben Flüchtlingskrise und Coronakrise zeigt nun auch diese Unwetterlage wie wichtig ein funktionierender Bevölkerungsschutz ist. Das DRK Generalsekretariat hat aus seiner eigenen Bun- desvorhaltung den betroffenen DRK Landesverbänden Ressourcen dispositiv zur Verfügung gestellt: Transportkapazität Hochwasser: 3 LKW, Allrad und watfähig, Nutzlast 7 t 1 Teleskopstapler, Allrad Notstromversorgung: 8 ESE 300 kVA 2 ESE 240 kVA Trinkwassertransport und Ausgabe: 2 Trinkwassertank, 7.000 l (20“ Container) 4 Trinkwassertank, 3.800 l (10” Container) 20 Trinkwasserausgabestellen 1.000 l Unterkunftsmaterial: 5.000 Schlafsäcke 5.000 Decken 10.000 Feldbetten/Etagenbetten 1.000 Unterkunftsausstattung, Satz (bestehend aus Woll- decke, Schlafsack, Kissen) Medizinische Ausstattung: 3 Medizinische Versorgungseinheiten (Ergänzung oder Ersatz von Arztpraxen) 3 IKTW (Allrad und watfähig) 500 Schutzbekleidung (Infektionsschutz) 50 Beatmungsgeräte (Medumat Standard / Oxylog 2000) Landratsamt Ravensburg Landkreis Ravensburg bleibt dran - Weitere Impfaktionen vor Ort geplant Impfen ohne Termin im Kreisimpfzentrum während der Öffnungszeiten Nachdem das Kreisimpfzentrum Ravensburg diese Wo- che bereits vielfältig erfolgreich im Einsatz war, unter anderem im Rahmen des Impfens ohne Termin und auf dem Welfenfest in Weingarten, erweitern wir unser An- gebot nochmals und führen folgende zusätzliche Imp- faktionen durch: • „Impfen ohne Termin“ Täglich im Kreisimpfzentrum während der Öffnungs- zeiten. Diese sind Mo, Di, Do, Fr von 7 Uhr bis 15 Uhr und Mi, Sa, So von 7 Uhr bis 20:30 Uhr, alle Impfstoffe vorhanden • „Ruten-Test- und Impfaktion-Kuppelnau“ Freitag, 23. Juli, 15 Uhr bis 22 Uhr, Samstag, 24. Juli und Sonntag, 25. Juli, 11 Uhr bis 22 Uhr, weitere Details folgen unter www.rv.de Das Interesse an den Aktionen kann derzeit noch nicht abgeschätzt werden, daher bitten wir um Verständnis, sollte es zu Wartezeiten kommen. Wer nicht so flexibel ist kann mittels eines eigenen Buchungssystems ganz unkompliziert einen Termin buchen. Dies ist auch telefo- nisch unter 0751/85-5159 möglich. Die Corona-Pandemie hat unser Leben verändert: lange Zeit haben wir uns privat und beruflich massiv einschrän- ken müssen und darauf geachtet, Leben zu schützen und das Gesundheitssystem nicht zu überlasten. Mit Start der Corona-Schutzimpfungen Anfang des Jahres haben wir einen wesentlichen Baustein zur Bekämpfung der Pande- mie an die Hand bekommen. Mittlerweile ist ausreichend Impfstoff verfügbar, so dass an alle Bürgerinnen und Bürger ab 12 Jahren ein Impfangebot gemacht werden kann. Nur mit einer hohen Impfbereitschaft und einem vollständigen Impfschutz wird es uns gelingen, die Pan- demie einzudämmen. Kirchliche Nachrichten Katholische Kirchengemeinde St. Johannes Baptist Baindt Kath. Pfarramt • 88255 Baindt • Thumbstraße 55 24. Juli - 01. August 2021 Gedanken zur Woche Humor ist der Knopf, der verhindert, dass uns der Kragen platzt. Joachim Ringelnatz Samstag, 24. Juli 16.00 Uhr Baindt - Taufe von Paul 17.00 Uhr Baienfurt - Taufe von Jakob 18.30 Uhr Baienfurt - Eucharistiefeier (öffentlich, mit Platzkarten) Sonntag, 25. Juli - 17. Sonntag im Jahrkreis 10.00 Uhr Baindt - Eucharistiefeier (öffentlich, mit Platz- reservierungskarten) († Pia und Alfons Häfele, Hans Elbs, Kurt Brugger, Margareta und Josef Veeser, Fa- milie Hugo Schmidt, Anna und Eugen Halder, Seite 10 Amtsblatt der Gemeinde Baindt Nummer 29 Adalbert Berger, Franz und Eugen Schmidt, Jahrtag: Maria Bentele geb. Hartmann) Dienstag, 27. Juli 07.50 Uhr Baindt - Schülerwortgottesdienst Donnerstag, 29. Juli Schulferienbeginn Samstag, 31. Juli 11.00 Uhr Baienfurt - evangelische Konfirmation in der Kath. Kirche 18.30 Uhr Baienfurt - Eucharistiefeier (öffentlich, mit Platzkarten) Sonntag, 01. August - 18. Sonntag im Jahrkreis 10.00 Uhr Baindt - Eucharistiefeier (öffentlich, mit Platz- reservierungskarten) († Harro Krezdorn mit Angehörigen, Paula und Rupert Gross mit Angehörigen, Anton Ortner, Walter Frey, Franz und Eugen Schmidt, Jahr- tag: Margarete Vollmer) 11.15 Uhr Baindt - Taufe von Marie Maskenpflicht während des Gottesdienstes Während der 3. Pandemiestufe gilt Tragepflicht sind die sogenannten medizinischen OP-Masken (Einwegmasken) oder FFP2- Masken, Mas- ken KN 95 oder N95 während des gesamten Gottes- dienstes. Rosenkranzgebete im Juli Im Juli laden wir ganz herzlich ein zum Rosenkranzgebet jeden Freitag um 8.30 Uhr vor dem Gottesdienst. Gottesdienste in Baindt - Aktuelle Regelungen Die Teilnahme an den Gottesdiensten ist nach vorheriger Anmeldung möglich. Die Platzreservierungskarten liegen zum Mitnehmen in der Kirche rechtzeitig bereit. Für Gottesdienste mit geringerer Besucherzahl (z. B werk- tags) erfolgt die Teilnehmererfassung mittels ausliegen- der Liste. Die Angaben in der Teilnehmerliste oder auf den Platzreservierungskarten dienen unter Wahrung des Datenschutzes zur Benachrichtigung, falls bei einem Be- sucher im Nachhinein eine Infektion festgestellt werden sollte. Bitte beachten: Aktuell besteht noch immer die Trage- pflicht einer Mund-Nasen-Maske; Personen mit Krank- heitssymptomen dürfen nicht mitfeiern. Gemeindegesang Im Gottesdienst dürfen wir jetzt wieder mit Maske singen. Bitte bringen Sie Ihr eigenes Gotteslob mit. Pfarrer Staudacher im Urlaub Von Dienstag 20. Juli bis Samstag 31. Juli ist Pfarrer Stau- dacher ist Pfarrer Staudacher im Urlaub. Den Beerdi- gungsdienst in dieser Zeit übernimmt Gemeindereferentin Silvia Lehmann. Die Eucharistiefeiern am Mittwoch und Freitag entfallen. Sprechzeiten Pfarrer Bernhard Staudacher Nach telefonischer Vereinbarung (Tel. 912623) Thumbstraße 55, Baindt E-Mail-Adresse: bernhard-staudacher@gmx.de Sprechzeiten Gemeindereferentin Silvia Lehmann Nach telefonischer Vereinbarung Büro: Kirchstraße 8, Baienfurt Tel. 0751 / 5576199, (Tel. privat 943630) E-Mail-Adresse: Silvia.Lehmann@drs.de Sprechzeiten Gemeindereferentin Regina Willmes Nach telefonischer Vereinbarung Büro: Kirchstraße 8, Baienfurt Tel. 0751 / 56969624 E-Mail-Adresse: Regina.Willmes@drs.de Gemeindehaus St. Martin / Bischof-Sproll-Saal: Belegung und Reservierung Frau Gudrun Moosherr Tel. 0751-18089496 E-Mail: gudrun.moosherr@gmail.com Katholische Kirchenpflege Baindt: Frau Lucy Schellhorn (Kirchenpflegerin) Bankverbindung: KSK Ravensburg IBAN DE 4365 0501 1000 7940 0985 BIC SOLADES1RVB Kath. Pfarramt St. Johannes Baptist Thumbstr. 55, 88255 Baindt Pfarramtssekretärin Frau Christiane Lott Telefon 07502 - 1349 Telefax 07502 - 7452 In dringenden Fällen erreichen Sie uns auch unter 01523-7116559 Stjohannesbaptist.baindt@drs.de www.katholisch-baienfurt-baindt.de Öffnungszeiten Dienstag 09.30 Uhr - 11.30 Uhr Donnerstag 15.00 Uhr - 18.00 Uhr Freitag 09.30 Uhr - 11.30 Uhr Vorabinfo: Das Pfarrbüro ist vom 02. August - 20. August 2021 geschlossen. Vom 24. August bis zum 10. September ist das Pfarr- büro Dienstags und Freitags von 9.30 - 11.30 Uhr geöffnet. Kath. Pfarramt Mariä Himmelfahrt Kirchstraße 8, 88255 Baienfurt Telefon 0751 - 43633 Telefax 0751 - 58812 kathpfarramt.baienfurt@drs.de Tag der Hochzeitsjubilare am 5. September 2021 im Kloster Reute Tag für Tag, Jahr für Jahr - das ist Aufgabe, Herausforderung, aber auch Geschenk. An Jahres- tagen und besonders an Jubiläen ist es deshalb schön, sich Zeit zu nehmen, vielleicht auch mal aus der Routine des Alltags auszu- steigen und sich eine Unterbrechung zu gönnen. Dabei kann man das, was war, in den Blick nehmen und an das denken, was die Zukunft noch bringen wird. Für alles kann Gott gedankt und um seinen Segen gebeten werden. Egal, ob Sie Baumwoll- oder sogar diamantene Hochzeit feiern, Sie sind als Paar ein großes Stück Ihres Lebens- weges miteinander gegangen. Herzlichen Glückwunsch! Nummer 29 Amtsblatt der Gemeinde Baindt Seite 11 An diesem Tag der Hochzeitsjubilare wollen wir Sie ein- laden, in einem festlichen Gottesdienst zurückzuschauen auf Ihren gemein-samen Weg und sich für den zukünfti- gen der Begleitung Gottes zu vergewissern. Nach einem Mittagessen erhalten Sie in verschieden-artigen Nachmit- tagsangeboten Impulse für Ihre Partnerschaft. Das ausführliche Programm und Infos zur Anmeldung finden Sie hier: https://www.paar-ehe.de/partnerschaft-leben/hoch- zeitsjubilare.html Evangelische Kirchengemeinde Baienfurt-Baindt Tel.: 0751/43656, Fax: 0751/ 43941; E-Mail-Adresse: pfarramt.baienfurt@elkw.de Homepage: www.evangelisch-baienfurt-baindt.de Pfarrbüro: Öschweg 32, Baienfurt, Tel.: 0751/ 43656 Pfarrer M. Schöberl Öffnungszeiten Di 7.00 - 9.00 + 13.00 - 15.00, Do 10.00 - 13.00 Uhr Wochenspruch: Wandelt als Kinder des Lichts; die Frucht des Lichts ist lauter Güte und Gerechtigkeit und Wahr- heit. Eph 5,8b.9 Freitag, 23. Juli 19.00 Uhr Baindt „Bibel im Gespräch“ im Dietrich-Bonhoeffer-Saal Sonntag, 25. Juli 10.30 Uhr Baienfurt Gottesdienst in der Ev. Kirche Donnerstag, 29. Juli 19.00 Uhr Baindt „Bibel im Gespräch“ im Dietrich-Bonhoeffer-Saal Sonntag, 01. August 10.30 Uhr Baienfurt Gottesdienst in der Ev. Kirche _________________________ Gedanken zum Wochenspruch Ihr gehört zur Familie - das kann euch nichts und nie- mand nehmen; über allem Anderen steht das fest. Ihr braucht nichts beweisen; dürft echt sein. Ihr seid zu mehr auf der Welt, als ihr im Alltag so man- ches Mal meint; aufleuchten soll Lebendigkeit durch euer Leben. Lebt, was ihr in Gottes Augen längst seid: Gutes, Freundlichkeit, Fairness, Authentizität können durch euch das Licht dieser Welt erblicken; Gottes Lebendigkeit - sein Da-Sein für euch - bringt sie ans Licht: Lebt als Kinder des Lichts; die Frucht des Lichts ist lauter Güte und Gerechtigkeit und Wahrheit. (Ephe- ser 5,8b.9) _________________________ --- Unter folgender Telefonnummer können Sie eine Kurz Sekunden) von Pfarrer Martin Schöberl zum aktuellen Wochenspruch hören: 0751/20222223 --- 2. Teil: Fürchte dich nicht! Gott ist da. – Seelsorge aus der Feder von Johannes Calvin Glück gehabt! – Was für ein Zufall! – Redewendungen, die jede kennt und die schon selbst gebraucht hat. Johannes Calvin setzt genau hier an und ich finde es faszinierend, dass sich unser Denken offensichtlich seit knapp 500 Jahren weniger verändert hat, als wir meistens denken. Er hält fest, dass Providentia Dei (Gottes Fürs als Glück oder Zufall: „Man hat zwar schon zu allen Zeiten allgemein gewähnt, und auch heutzutage herrscht fast unter allen Sterblichen die Meinung, es geschehe alles ‚zufällig‘. Unter folgender Telefonnummer kön- nen Sie eine Kurz-Andacht (60 Se- kunden) von Pfarrer Martin Schöberl zum aktuellen Wochenspruch hören: 0751/20222223 _________________________ Pfarrbüro: Öschweg 32, Baienfurt, Tel.: 0751/ 43656 Öffnungszeiten: Di 7.00 – 9.00 + 13.00 – 15.00, Do 10.00 - 13.00 Uhr Wochenspruch: Wenn das Weizenkorn nicht in die Erde fällt und erstirbt, bleibt es allein; wenn es aber erstirbt, bringt es viel Frucht. Joh 12,24 Sonntag, 14. März 10.30 Uhr Baienfurt Gottesdienst in der Ev. Kirche Mittwoch, 17. März 15.30 – 17.00 Uhr Baienfurt Konfi-Gruppe 1 + 2 gemeinsam online !!! Sonntag, 21. März 10.30 Uhr Baienfurt Gottesdienst mit Abendmahl in der Ev. Kirche Gottesdienst online Sie können die Gottesdienste zusätzlich über unsere Homepage www.evangelisch-baienfurt-baindt.de miterleben. Der aktuelle Gottesdienst wird zeitnah online gestellt und ist 72 Stunden abrufbar. Gottesdienst für Zuhause Unsere Gottesdienste aus der Kirche kön- nen in Echtzeit von zu Hause aus mitgefei- ert werden. Den jeweiligen Link dazu finden Sie auf unserer Homepage www.evange- lisch-baienfurt-baindt.de. Der Gottesdienst bleibt dann für 72 Stunden über unseren YouTube- Kanal abrufbar. _________________________ Bibel im Gespräch Mich von einem Wort überra- schen lassen, das in meine Situ- ation hinein spricht... Mit anderen gemeinsam nach Antworten auf die Fragen su- chen, die mich bewegen ... Motiviert weitergehen, weil ich nicht allein unterwegs bin ... ... - Zusammen über den aktuellen Predigttext ins Ge- spräch kommen und neue Zugänge zu bekannten und „neuen“ Bibelabschnitten entdecken. Wer darauf Lust hat, ist herzlich eingeladen zu vier Bi- belgesprächen im Sommer, jeweils um 19 Uhr im Ev. Gemeindehaus in Baienfurt bzw. im Dietrich-Bonhoef- fer-Saal in Baindt - bei gutem Wetter im Freien (nur in Baienfurt), sonst im gut belüfteten großen Gemeindesaal: - Freitag, 23.07. Dietrich-Bonhoeffer-Saal - Donnerstagabend, 29.07. Dietrich-Bonhoeffer-Saal - Mittwochabend, 04.08. Ev. Gemeindehaus - und Dienstagabend, 10.08.2021 Ev. Gemeindehaus Die Abende können auch einzeln gewinnbringend be- sucht werden. Um Voranmeldung wird gebeten: 0751/43656 oder pfarramt.baienfurt@elkw.de Ich freue mich auf die Begegnungen und Gespräche! Martin Schöberl, Pfarrer _________________________ Liebe Kreative Wir nehmen unser kreatives Schaf- fen wieder auf, aber wegen der be- sonderen Corona-Situation wollen wir uns draußen treffen auf der Ter- rasse des Evangelischen Gemeindehauses im Öschweg 30 in Baienfurt. Am 26.7.2021 um 8:30 Uhr treffen wir uns mit CHRISTA WELLE- LEBHERZ, um mit ihr „federleicht“ zu aqua- rellieren. Wir beginnen um 8.30 Uhr, Ende gegen 11.30 Uhr. Der Kostenbeitrag beträgt in der Regel € 5,50; Material nach Verbrauch Seite 12 Amtsblatt der Gemeinde Baindt Nummer 29 Anmeldungen bitte immer bis spätestens 4 Tage vor dem Termin Helga Kaminski Petra Neumann-Sprink Ursula Thoma Tel. : 07502-4103 Tel. : 0751-52501 Tel.: 0751-59316 b.h.kaminski@gmx.de p.neumann.sprink@gmx.de Achtung neuer Treffpunkt während der Pandemie im Gemeindehaus BAIENFURT im Öschweg 30 Wir beginnen - wenn nichts anderes angegeben ist - um 8.30 Uhr, Ende gegen 11.30 Uhr. Der Kostenbeitrag beträgt in der Regel € 5,50; Material nach Verbrauch Juli 2021 26.7. Welle-Lebherz: Aquarell im Freien „Federleicht“ August 2021 2.8. Linde Gerster: Kreatives Schreiben - Es geht der Sommer übers Land... Wir be-texten oder be-reimen die heiße Jahreszeit 9.8. Elli Duelli: Bodenseeimpressionen - Aquarell oder Gouache 16.8. Berti KREATIV mit Holz und Stein Schützbach: in Bertis Werkstatt in der Ziegeleistr. 1 in Baindt 23.8. Moni Franz: Neue Ideen zum Steine-Be- malen Anmeldungen bitte unbedingt bis spätestens 4 Tage vor dem Termin Helga Kaminski Petra Neumann-Sprink Ursula Thoma Tel. : 07502-4103 Tel. : 0751-52501 Tel.: 0751-59316 b.h.kaminski@gmx.de p.neumann.sprink@gmx.de Christliche Brüdergemeinde Baienfurt (Baptisten) e.V. Baindter Str. 11, 88255 Baienfurt Homepage: www.baptisten-baienfurt.de E-Mail: info@baptisten-baienfurt.de Unsere Gottesdienste sind offen für Besucher und finden sonntags um 10 Uhr statt. Die regelmäßigen Veranstal- tungen finden, sofern diese derzeit möglich sind, unter Einhaltung der aktuell geltenden Hygieneauflagen statt. Weitere Veranstaltungen werden auf der Homepage der Gemeinde angekündigt. Aufgrund der derzeit limitierten Teilnehmeranzahl wird um eine Voranmeldung auf der Homepage der Brüder- gemeinde bis freitags 18 Uhr gebeten. Vereinsnachrichten TC Baindt e.V. Spielberichte der Mannschaften Herren 70, Verbandsstaffel: TA TSV Langenau - TC Baindt 6:0 Gegen die, in Bestbesetzung angetrete- nen, Gastgeber hatte unsere ersatzge- schwächte Mannschaft keine Chance einen Punkt zu er- spielen. Lediglich im Doppel konnten Ulli Spille und Lothar Braun sowie Klaus Klumpp und Kurt Hoffmann auf dem Niveau der Langenauer mitspielen. Damit nahm die Ten- nisabteilung Langenau Revanche für die in der letzten Spielrunde gegen uns erlittene Niederlage. Für den TC Baindt spielten noch Klaus Ondera und Ger- hard Zinser. Damen 40, Staffelliga: SG Baienfurt Tennis 1976 - TC Baindt 3:3 Letzte Woche habe ich noch das gute Samstagswetter gelobt. Dieses Mal fühlte es sich eher wie Herbst an. Re- gen und Niesel waren wenig sommerlich. Das Lokalderby stand an und wir rechneten uns gegen die LK-starken Baienfurter Damen wenig Chancen aus. Babsi hatte den größten Brocken und verlor deutlich. Silvi konnte zwar im ersten Satz gut dagegenhalten, muss- te sich dann aber auch geschlagen geben. Marion und Steffi erkämpften die beiden Punkte im Einzel. Diesmal wählten wir die richtige Taktik in der Doppelaufstellung und verstärkten das Doppel 2. Es ging auf. Babsi und Silvi konnten zwar im 2. Satz im Einserdoppel super da- gegenhalten, mussten dann aber doch das Spiel an die Gastgeber abgeben. Marion und Steffi wollten es wissen und hatten vom Satz- bis zum Matchtiebreak alles dabei. Dieses Doppel ging mit 6:3, 6:7 und 10:5 an uns :-) Wieder 3:3 im Endstand. Leider hatten wir das schlechtere Satz- verhältnis und somit verloren. Aber wir sind mit diesem Ergebnis sehr zufrieden. Es spielten: Babsi Blattner, Steffi Brehm, Silvi Auer und Marion Grabherr. Herren 40, Bezirksstaffel 1: SC Friedrichshafen - TC Baindt 5:1 Nichts zu holen gab es für uns in Friedrichshafen beim Sport-Club. Lediglich Thomas Schäfer rettete mit einer guten Leistung in einem spannenden Einzel auf Position 1 einen Sieg und somit wenigstens einen Ehrenpunkt. Die weiteren Partien gingen allesamt an unsere starken Geg- ner. Trotzdem war eine gewisse Enttäuschung zu spüren, da wir uns doch mehr erhofft und vorgenommen hatten. Jetzt heißt es für kommende Woche nochmals alle Kräfte zu mobilisieren und beim bereits letzten Spieltag dieser Saison noch einen Sieg zu erringen. Es spielten: Thomas Schäfer, Rafael Grabherr, Marc Ege- ter und Andreas Lang. Damen 50, Verbandsliga: TC Dettingen/Erms - TC Baindt 1:8 Nicht erwartet aber erhofft!! Unser letztes Verbandsspiel in Dettingen bescherte uns einen schönen Abschluss. Da wir die letzten 3 Verbands- spiele hoch verloren haben, konnten wir diesmal einen Sieg mit nach Hause nehmen. 5 Einzel und 3 Doppel konn- ten wir für uns verbuchen. Ein gutes Gefühl! Nach einem leckerem Essen (es gab Holzofen-Pizza), ging es dann heimwärts. Im Tennisheim saßen wir noch in gemütlicher Runde beisammen und ließen den sport- lich anstrengenden Tag ausklingen. Es spielten: Sibylle Boenke, Inge Futterer, Heike Hirmke, Co Nehls, Konny Amann und Andrea Strehle. Herren 60, Verbandsliga: TA TSV Pfullingen - TC Baindt 4:5 Bei „Novemberwetter“ auf der Alb kam man nach 1:30 Std. Fahrzeit auf der großflächigen Tennisanlage in Pfullingen an. Die Vorfreude auf einen zügigen Spielverlauf bei ei- ner Vielzahl freier Tennisflächen wurde schnell getrübt, da der Gegner sich nicht überzeugen ließ auf mehr als 3 Plätzen zu beginnen. Nummer 29 Amtsblatt der Gemeinde Baindt Seite 13 Im Bewusstsein, dass mit mehreren angeschlagenen Spie- lern die Matchtaktik von entscheidender Rolle sein kann, ging man in die Einzel. So gelang es uns zumindest nach den Einzeln ein 3:3 durch unsere 3 fittesten Spieler auf den Positionen 1 - 3 zu erreichen. Dieses kalkulierte Zwischenergebnis bot uns für die ab- schließenden Doppel dann noch alle Möglichkeiten. Nachdem das Doppel L. Reich/W. Graf ihren Gegnern von Anfang keine Chance ließ und das Doppel G. Rupp/J. Auer sich nach gutem Spiel geschlagen geben musste, fiel die Entscheidung im letzten noch offenen Match. Dort taten sich R. Puk/E. Feurle lange Zeit schwer den Gegner zu beherrschen. Erst im Match-Tiebreak konnte sich un- ser Doppel dann mit 10:8 (nach 4:8 Rückstand) glücklich durchsetzen. Es spielten: Leo Reich, Roland Puk, Erwin Feurle, Werner Graf, Georg Rupp, Jürgen Auer. Vorschau: Fr., 23.07.21: Junioren U15/1 - TC Kisslegg Junioren U15/2 -TC Schlier-Unterankenreute Sa., 24.07.21: TC Meckenbeuren-Kehlen 2 - Herren 40 TC Ösch-Weingarten - Herren 50 Herren 60 - TC Nehren 1 TA TSG Söflingen - Damen 40 So., 25.07.21: Herren 30 - TC Bad Schussenried Mi., 28.07.21: Herren 70 - TC Rechberghausen-Birenb. Zuschauer willkommen! Wir bitten die Hygieneregeln auf der Anlage zu beachten. Narrenzunft Raspler e.V. Jahreshauptversammlung Am Freitag, den 16.07.2021, fand unsere Jahreshauptversammlung in der Schenk-Konrad-Halle statt. Zunächst begrüßte unser Zunft- meister Roland Oelhaf die Anwe- senden, darunter auch unsere Bürgermeisterin Simone Rürup. Zu Beginn starteten wir mit einer Gedenkminute für unsere verstorbenen Mitglieder. Anschließend gab Roland Oelhaf einen Rückblick auf die Aktivitäten der Narrenzunft vom Frühjahr 2020 bis zur abgelaufenen Fasnet 2021. Von den zurzeit insgesamt 350 Mitgliedern (151 aktive und 199 passive) waren 46 stimmberechtigte Mitglieder erschienen. Nachdem auch der Kassenbericht von Ann-Kathrin Haug zur finanziellen Lage der Zunft von den beiden Kassenprüferinnen Martina Brei und Martina Hecht als in Ordnung befunden wurde, standen nun nach Entlastung der bisherigen Vorstandschaft die eigentlichen Neuwahlen auf dem Programm. Unter der fachkundigen Leitung von Werner Weißenberg wurde nach bekanntem Wahlmodus die Hälfte des Zunf- trates auf zwei Jahre neu gewählt. Das Wahlergebnis stellt sich wie folgt dar. - Zunftmeister: Roland Oelhaf - Kassiererin: Ann-Kathrin Haug - Brauchtumer: Werner Späth - Zeugwart: Fabian Steinhauser - 2 Zunfträte für Veranstaltung: Elena Ilka und Melanie Kaplan - 9 Umzugsordner: Thomas Stephan, Erich Brei, Tho- mas Faiß, Oliver Eichelmann, Wolfgang Müller, Susi Ritter, Cordula Neuner, Michael Brugger und Caroline Oelhaf. In ihren Ämtern bestätigt wurden Roland Oelhaf, Ann-Ka- thrin Haug und Elena Ilka. Werner Späth tritt nach einem Jahr Pause die Nachfolge von Steffi Neuner als Brauch- tumer an. Sie war 4 Jahre in ihrem Amt als Brauchtumer. Melanie Kaplan tritt die Nachfolge von Harald Eckert an, welcher 6 Jahre lang im Zunftrat tätig war. Fabian Stein- hauser übernimmt das Amt als Zeugwart und wird von Johannes Lübcke unterstützt. Manuel Hähl scheidet nach 10 Jahren im Zunftrat als Zeugwart aus. Bei den ausge- schiedenen Zunfträten Steffi Neuner, Harald Eckert und Manuel Hähl möchtet sich die Narrenzunft Raspler für de- ren Einsatz und tatkräftiges Engagement über die vielen Jahre nochmals recht herzlich bedanken. Den neuen Zunfträten Melanie Kaplan, Werner Späth und Fabian Steinhauser gratulieren wir zu ihren neuen verantwortungsvollen Ämtern. Wir wünschen Ihnen viel Spaß und Freude. Anschließend ehrte unser Zunftmeister Roland Oelhaf unsere langjährigen Mitglieder (22 Jahre) Harald Eckert und Tobias Lang und ließ es sich nicht nehmen den An- wesenden ein kleines Präsent in Form eines Halstuches zu überreichen. Zum Schluss bedankte sich Roland Oelhaf bei den an- wesenden Mitgliedern und Werner Weißenberg für die souveräne Leitung der Wahlen. Frau Rürup hatte an- schießend auch noch ein paar passende Worte gefunden und lobte die Narrenzunft, was wir alles in diesem Jahr auf die Füße gestellt haben trotz der Corona-Situation. Ebenso sprach unser Ehrenzunftmeister Rainer Beer ein Paar Wort an die Mitglieder. Euer Zunftrat Landjugend Baindt e.V. Einladung Jahreshauptversammlung Liebe Mitglieder, wir laden euch ganz herzlich zu unserer Mitgliederversammlung der Landjugend Baindt e.V. am 28.07.2021 um 20:00 Uhr in der Schenk-Konrad Halle ein. Die Tagesordnung ist wie folgt: 1. Begrüßung durch den Vorstand 2. Bericht des Vorstandes 3. Bericht der Schriftführerin 4. Bericht des Kassierers 5. Bericht der Kassenprüfer 6. Entlastung der Vorstandschaft 7. Wahlen 8. Verschiedenes und Bekanntgaben Über Euer zahlreiches Erscheinen freuen wir uns. Viele Grüße Patrick Späth Theresa Konzett 1. Vorstand 1. Vorständin Reitergruppe Baindt Ordentliche Mitgliederversammlung Liebe Mitglieder, die diesjährige ordentliche Mitgliederver- sammlung der Reitergruppe Baindt e.V. findet am Donnerstag, 29.07.2021 um 20.00 Uhr in der Schenk-Konrad-Halle, 88255 Baindt statt. Der Einlass findet unter Beachtung der 3-G-Regelungen statt. Ein Corona-Test für Ungeimpfte ist vor Ort möglich. Bitte dementsprechend früher erscheinen. Das Tragen einer FFP2- oder medizinischen Maske ist Pflicht. Seite 14 Amtsblatt der Gemeinde Baindt Nummer 29 Wir bitten um vollzähliges Erscheinen. Bei Verhinderung wird gebeten sich beim 1. Vorsitzenden oder dessen Stell- vertreter zu entschuldigen. Folgende Tagesordnung ist angesetzt: 1. Begrüßung 2. Bericht des 1. Vorsitzenden 3. Bericht der Schriftführerin 4. Berichte der Jugendvertreter und der Übungsleiter 5. Bericht der Kassiererin 6. Bericht der Kassenprüfer 7. Entlastung des Vorstandes 8. Wahlen - 2. Vorsitzende/r für 2 Jahre - Kassierer/in für 2 Jahre - 2 Ausschussmitglieder für 2 Jahre - 2 Kassenprüfer für 1 Jahr 9. Vorschau 2021 10. Anträge und Verschiedenes 11. Aktueller Sachstand Bauvorhaben Reithalle 12. 46. Reitturnier am 28.-29.08.2021 Mit freundlichen Grüßen Markus Elbs 1. Vorsitzender Alpinteam Baindt Einladung zur Jahreshauptversamm- lung des Alpinteams am 11.09. Zu unserer Jahreshauptversammlung am Samstag, den 11.09. um 17 Uhr, la- den wir alle Mitglieder und Freunde der Skiabteilung recht herzlich in die Jugendvereinsräume des SV Baindt („Loch“) ein. Die Versammlung erfolgt gemäß den dann geltenden Corona-Regeln. Tagesordnungspunkte: - Begrüßung - Rückblick - Berichte der Ausschußmitglieder - Kassenbericht - Entlastung der Vorstandsmitglieder - Planmäßige Wahlen mit zweijähriger Amtszeit Vorsitzende/r Sportwart/in Snowboardvetreter/in Wanderwart/in Jugendvertreter - Außerordentliche Wahlen mit der Amtszeit für ein Jahr: 2. Vorsitzende/r Kassierer/in Ausbildungswart Schriftführer/in Jugendvertreterin Tourenwart/in - Vorstellung des neuen Winterprogramms - ggf. Anträge - Danksagungen - Verschiedenes Anträge sowie zusätzliche Tagesordnungspunkte sind bis zum Beginn der Versammlung schriftlich beim Ab- teilungsleiter (Daniel Schupp) unter abteilungsleiter@ alpinteambaindt.de abzugeben. Euer Alpinteam Baienfurt-Baindt 0176 - 45 90 80 40 www.drk-baienfurt-baindt.de Konto: DE20 6505 0110 0086 6677 66 Erste Hilfe im Bike-Park Wo immer man sportlich aktiv ist, passieren früher oder später auch (hoffentlich nur kleine) Unfälle. Um im Fall der Fälle gerüstet zu sein, veranstaltet das Jugendrot- kreuz Baienfurt-Baindt einen Nachmittag im Bike-Park zum Thema „richtig Erste Hilfe leisten“. Am 26.07.2021 werden unsere „Nachwuchs-Helden“ ge- meinsam mit der Leitung unseres Jugendrotkreuzes den interessierten Jugendlichen, die sich zukünftig im Bike-Park austoben wollen, Frage und Antwort stehen. Inhalt des Nachmittags sollen folgende Themen sein: Was zeichnet einen HELD aus und was bedeutet die PECH Regel? Wie setze ich einen Notruf ab - welche Informa- tionen muss ich der Leitstelle mitteilen und wer kommt dann zu meiner Hilfe? Wie können Wunden am Besten mit Verbänden versorgt werden? Ein besonderes Augenmerk soll auf Inhalte gelegt werden, die vor allem im Bike Park wichtig sein können: Worauf müssen wir achten, wenn ein Biker aus großer Höhe auf dem Boden aufkommt? Besonders wichtig im Bike Park ist natürlich auch die Absicherung der Unfallstelle und das Zusammenarbeiten im Team... Wir sind uns sicher, die Fragen und Themen gehen nicht aus und freuen uns auf einen interessanten und span- nenden Nachmittag im Bike Park. Was sonst noch interessiert Haus der Betreuung und Pflege Am Mehlsack Hohes Leistungsniveau bescheinigt Zertifikat für vorbildliche stationäre Betreuung und Pflege von Menschen mit ausgeprägten Unterstüt- zungsbedarfen IQD-Qualitätssiegel zum wiederholten Mal in Folge ver- liehen Dem Haus der Betreuung und Pflege Am Mehlsack wur- de erneut das „Qualitätssiegel für Pflegeheime“ verliehen. Das unabhängige Institut für Qualitätskennzeichnung von Nummer 29 Amtsblatt der Gemeinde Baindt Seite 15 sozialen Dienstleistungen (IQD) mit Sitz in Filderstadt wur- de beauftragt, die beratenden Audits, die Bewohner- und Angehörigenbefragung sowie die Mitarbeitendenbefra- gung durchzuführen. „Unseren Qualitätsanforderungen liegen insbesondere die Wünsche und Bedürfnisse der Bewohner zu Grunde, aber auch aktuelle Erkenntnisse in der Pflege und Betreuung. Diese sind Grundlage für die kontinuierliche Weiterent- wicklung der Qualitätskriterien“, so IQD-Geschäftsführer Gregor Vogelmann. Im Rahmen der Begehung im Haus der Betreuung und Pflege Am Mehlsack wurden unter Beachtung des hau- sinternen Hygienekonzeptes die Lebenssituation der Be- wohner in den Wohnbereichen wahrgenommen. Es ist wahrzunehmen, dass vom Personal große Anstren- gungen unternommen wurden, den Bewohnern ein Le- bensumfeld zu schaffen, damit diese sich ggf. mit ihren reduzierten Möglichkeiten wohlfühlen und selbstständig bewegen können. Positiv viel auf, dass viele Bewohner, auch die hoch Pflegebedürftigen, am Tagesgeschehen so weit als möglich teilnehmen. Vogelmann hob insbe- sondere hervor, dass durch das sehr breite Angebot im Rahmen der sozialen Betreuung den Bewohnern viel Ab- wechslung und eine gezielte Tagesstruktur geboten wird. Insbesondere der Neubau ist durch eine wohl überlegte Gesamtgestaltung auf die besonderen Bedürfnisse und Biografie geprägten Lebenswelten von Menschen mit Demenz hin ausgerichtet und vermittelte den Auditoren eine entspannte und familiäre Atmosphäre – bedingt auch durch entsprechende Gruppengröße und den sich optimal ergänzenden natürlichen und künstlichen Lichtquellen. Der IQD-Pflegesachverständige Marcus Koch beschei- nigte der Einrichtung, dass die Bewohner eine individuelle Betreuung und Pflege erhalten und diese nachweislich in der Pflegedokumentation dargestellt wird. Die einge- sehenen Pflegedokumentationen spiegelten eine hohe Systematik in der Pflege und Betreuung wider, was auf eine fundierte Fachlichkeit schließen lässt. Gregor Vogelmann wies auch auf das Ergebnis der Be- wohner- bzw. Angehörigenbefragung hin. Eine hohe Zufriedenheit liegt bei den Bewohnern im Essen. Hier sind über 95 % mit dem Essen zufrieden, was in den geprüften Einrichtungen nicht sehr oft vorkommt. Ein- drücklich bejahten alle Befragten, dass der Umgangston zwischen den Mitarbeitern und den Bewohnern freund- lich und höflich ist. Auch die entschiedensten Fragen „Ich fühle mich hier sicher.“ und „Insgesamt gesehen fühle ich mich hier wohl.“ erhielten eine Zustimmung von 100 %. „Das sind klasse Ergebnisse. Darauf können Sie mit Ihrem Team stolz sein!“ so Vogelmann wörtlich in der Schluss- besprechung nach Beendigung der Prüfung gegenüber der Hausleitung Claudia Weber, der Pflegedienstleitung Sabrina Vieweger und den Qualitätsbeauftragten Nana Omidiji, Christiane Herzog und Carmen Alvarez. Naherholung zwischen Schussen und Seen Die Blitzenreuter Seenplatte - die Natur mit allen Sin- nen genießen! Professionelle Gästeführer zeigen Ihnen die unverwech- selbare Natur- und Kulturlandschaft mit ihren typischen Moränenhügeln. Es werden wieder Führungen angeboten, - jeden ersten Samstag im Monat (auch außerplan- mäßige Führungen - beachten Sie die Hinweise im Mitteilungsblatt oder auf unserer Internetseite) - jeden Sonntag (bis Oktober) Für Kinder bis 14 Jahren sind die Führungen kostenlos, Kinder ab 15 Jahren und Erwachsene zahlen 4,00 EUR. Eine Anmeldung ist nicht erforderlich. Sonntag, 25. Juli 2021 Gästeführerin: Marianne Lörcher Achtung: Fleischfressende Pflanzen und anderes! Fleischfressende Pflanzen, sowohl im Wasser umher schwirrende Fliegen locken und fangen sie mit Hilfe von Lockstoffen und Fallen ein. Orchideen, Mädesüß und Moosbeere finden wir auf der 2,5-stündigen Wanderung. Gute Schuhe und Mücken- schutz sind von Vorteil. Die sonntäglichen Führungen beginnen immer um 14:30 Uhr am Parkplatz beim Häcklerweiher. Der Parkplatz am Häcklerweiher liegt an der B 32 zwischen Blitzenreu- te und Vorsee. Wir würden uns freuen, Sie auf dieser besonderen Füh- rung begrüßen zu dürfen. Besuchen Sie unsere Internet- seite: www.zwischenschussenundseen.de Sie brauchen bei der Führung nur dann eine Maske zu tragen, wenn der Mindestabstand von 1,5 m nicht ein- gehalten werden kann. OPEN AIR - KINO OOPPEENN AAIIRR -- KKIINNOO auf dem Marktplatz Baienfurt Freitag, 30. Juli 2021 um 21.00 Uhr (Filmstart ca. 21.30 h) Zu diesem Filmerlebnis sind alle Kinder, Jugendliche und Erwachsene aus Baienfurt und Umgebung ganz herzlich eingeladen!!! Filmbeschreibung: Ruhestand? Noch lange nicht! In „Enkel für Anfänger“ finden drei Rentner als „Leihoma“ und „Leihopa“ ihre neue Bestimmung und starten damit unverhofft in die turbulenteste und erfüllteste Zeit ihres Lebens: Auf Nordic-Walking und Senioren-Kurse an der Uni haben die Rentner Karin (Maren Kroymann), Gerhard (Heiner Lauterbach) und Philippa (Barbara Sukowa) keine Lust. Und mit Kindern und Enkeln hatten Karin und Gerhard bislang auch so gar nichts am Hut. Deshalb verhilft Philippa, die als Paten-Oma von Leonie das Leben voll auskostet, den beiden zur unverhofften Großelternschaft. Im Handumdrehen haben sie zwei lebhafte Paten-Enkel zu versorgen, eine riesige Hüpfburg im Garten stehen und Lego-Steine an den Füßen kleben. Drei nicht mehr ganz blutjunge Anfänger treffen auf Familienwahnsinn für Fortgeschrittene: hyperaktive Patchwork-Geschwister, stirnrunzelnde Helikoptereltern und alleinerziehende Mütter mit ihren Tinder-Profilen inklusive... Bei Regenwetter wird die Veranstaltung auf Freitag, 6. August 2021 verschoben! auf dem Marktplatz Baienfurt Freitag, 30. Juli 2021 um 21.00 Uhr (Filmstart ca. 21.30 Uhr) Zu diesem Filmerlebnis sind alle Kinder, Jugendliche und Erwach- sene aus Baienfurt und Umgebung ganz herzlich eingeladen!!! Filmbeschreibung: Ruhestand? Noch lange nicht! In „En- kel für Anfänger“ finden drei Rentner als „Leihoma“ und „Leihopa“ ihre neue Bestimmung und starten damit unverhofft in die turbulenteste und erfüll- teste Zeit ihres Lebens: Auf Nordic-Walking und Senio- ren-Kurse an der Uni haben die Rentner Karin (Maren Kroymann), Gerhard (Heiner Lauterbach) und Philippa (Barbara Sukowa) keine Lust. Und mit Kindern und En- keln hatten Karin und Gerhard bislang auch so gar nichts am Hut. Deshalb verhilft Philippa, die als Paten-Oma von Leonie das Leben voll auskostet, den beiden zur unver- hofften Großelternschaft. Im Handumdrehen haben sie zwei lebhafte Paten-Enkel zu versorgen, eine riesige Hüpf- burg im Garten stehen und Lego-Steine an den Füßen kleben. Drei nicht mehr ganz blutjunge Anfänger treffen auf Familienwahnsinn für Fortgeschrittene: hyperaktive Patchwork-Geschwister, stirnrunzelnde Helikoptereltern und alleinerziehende Mütter mit ihren Tinder-Profilen in- klusive... Bei Regenwetter wird die Veranstaltung auf Freitag, 6. August 2021 verschoben! Lange Nacht der Museen Lange Nacht der Museen 13. August 2021, 18-24 Uhr Einzigartiges Kulturerlebnis: Vier Museen, ein Preis: 10 € Vorverkauf ab 2. August bei Kunstmuseum Ravensburg, Foto: Wynrich Zlomke - allen vier Museen Kunstmuseum Ravensburg, Foto: Wynrich Zlomke - Tourist Information - Filialen der KSK (Waaghaus und Meersburger in Ravensburg, Weingarten, Bad Waldsee, Wangen, Leutkirch) Die vier Ravensburger Museen öffnen am 13. August 2021 ihre Türen zur Langen Nacht. Als Talking Labels vermitteln unsere Museum-Guides an ausgewählten Ob- jekten in den vier Museen spannende Anekdoten. Kunstmuseum Ravensburg Kunsterlebnis für die ganze Familie! Nutzen Sie den Abend, um mit Ihrer Familie bei entspannter Musik die Ausstellung AUS- ZEIT. VON PAUSEN UND MOMENTEN DES AUFBRUCHS zu erleben. Die Gruppenausstellung widmet sich – ausgehend von der Sammlung Selinka des Kunstmuseum Ravensburg der vielschichtigen Bedeutung des Begriffs 13. August 2021, 18 - 24 Uhr Einzigartiges Kulturerlebnis: Vier Museen, ein Preis: 10 € Vorverkauf ab 2. August bei Kunstmuseum Ravensburg, - allen vier Museen Kunstmuseum Ravensburg, - Tourist Information - Filialen der KSK (Waaghaus und Meersburger in Ravensburg, Weingarten, Bad Waldsee, Wangen, Leutkirch) Seite 16 Amtsblatt der Gemeinde Baindt Nummer 29 Die vier Ravensburger Museen öffnen am 13. August 2021 ihre Türen zur Langen Nacht. Als Talking Labels vermit- teln unsere Museum-Guides an ausgewählten Objekten in den vier Museen spannende Anekdoten. Kunstmuseum Ravensburg Kunsterlebnis für die ganze Familie! Nutzen Sie den Abend, um mit Ihrer Familie bei entspann- ter Musik die Ausstellung AUSZEIT. VON PAUSEN UND MOMENTEN DES AUFBRUCHS zu erleben. Die Gruppenausstellung widmet sich - ausgehend von der Sammlung Selinka des Kunstmuseum Ravensburg - der vielschichtigen Bedeutung des Begriffs ›Auszeit‹ und vereint Werke des 20. und 21. Jahrhunderts. Familien mit Kindern empfehlen wir unsere Sonderaus- stellung DER BLAUE VOGEL. CORNEILLE AUS KINDERAUGEN (EG). Ausgehend von den farbigen Druckgrafiken des Künstlers Corneille (1922 - 2010) wurde ein Projekt mit Kindern zu Corneilles wiederkehrenden Bildmotiven des Gartens und der Vögel umgesetzt. Kinder sind eingeladen, selbst kreativ zu werden. Die Zeit der Corona-Pandemie wird durch die zeichne- rischen Interventionen des rumänischen Künstlers Dan Perjovschi (* 1961) im Erdgeschoss und im Treppenhaus des Kunstmuseums pointiert kommentiert. Programm: - 18 - 20 Uhr Kinderatelier (Alter 6 - 12) - 20 - 22.30 Uhr Live-Set im 2. OG, Musik mit DJ Martin Gregori (Seismographic Records, Ravensburg) Tipp: - kostenfreies Kinder-Quiz durch die Ausstellungen - kostenfreier Audioguide durch die Ausstellung Auszeit - Ausstellungsposter zum Sonderpreis (A1: 1 €, A2: 2 €) Museum Humpis-Quartier Ravensburger Stadtgeschichte erleben Begeben Sie sich in sechs Häusern des mittelalterlichen Wohnquartiers auf die Spuren von ehemaligen Bewoh- ner*innen des mittelalterlichen Wohnquartiers. Unsere Guids informieren Sie im beleuchteten Innenhof über ein- zelne Aspekte der Stadtgeschichte sowie über die aktuelle Sonderausstellung. Henggi Humpis nimmt Sie mit auf eine Reise durch das abendliche Ravensburg. Es werden außerdem Stadtführungen und Straßen-The- ater stattfinden. Wirtschaftsmuseum Ravensburg Den Dingen auf den Grund gehen! Das Wirtschaftsmuseum Ravensburg erzählt anhand persönlicher Geschichten, kurzweiliger Anekdoten und originaler Objekte die vielfältige Wirtschaftsentwicklung der letzten 200 Jahre in Oberschwaben und dem Allgäu. Erfahren Sie während einer Zeitreise durch die Daueraus- stellung von den Anfängen und Aufstiegen namhafter Unternehmen der Region: Wussten Sie, dass Arist Det- hleffs - ein Peitschen- und Skistockfabrikant - das erste deutsche „Wohnauto“ aus dem Jahr 1931 nur aus Liebe zu seiner Frau gebaut hat und damit den Grundstein für seine erfolgreiche Wohnwagen-Firma gelegt hat? Im Innenhof genießen Sie bei entspannter Live-Musik von Franky und Amigos sommerliche Getränke an der mobilen Ochsen-Bar. Museum Ravensburger Gemeinsam Faszinierendes erleben. Mitten in der Stadt Ravensburg lädt das Museum Ravens- burger zu einem interaktiven Familienausflug zu memo- ry®, Malefiz® und Co. ein: Auf über 1.000 Quadratmetern entdecken die Besucher Spiele, Puzzles und Bücher aus Geschichte und Gegenwart des Verlags mit dem blauen Dreieck. Wie entsteht ein Spiel? Warum passt ein Puzz- leteil ins andere? Die Antworten dazu finden die Besu- cher auf drei Stockwerken. Mitmachen ist im Museum Ravensburger ausdrücklich erwünscht! Bei der tiptoi® Museums-Rallye führt der bekannte Stift aus dem audi- odigitalen Lernsystem Kinder und Jugendliche durch die Räume und stellt Wissensfragen. Erwachsene erkunden die Ausstellung mit dem multimedialen Audio guide, der auf einer kurzweiligen Highlight-Tour an 25 Stationen zu- sätzliche Informationen und Anekdoten liefert. Wer ge- nug Zeit einplant, kann im Anschluss in der Spiele- und Leselounge oder im „Spielehof“ die Würfel rollen lassen. Caritas Bodensee-Oberschwaben Der Fairkauf-Flohmarkt ist wieder da! Am Samstag, den 7. August findet in der Wangenerstr.107 in Ravensburg, der nächste Fairkauf Flohmarkt statt. Von 10-16 Uhr können sie zwischen alten Schallplatten, Geschirr, Möbeln, Werkzeug und vielem mehr, nach Lust und Laune stöbern. Deutsches Rotes Kreuz DRK-Blutspendedienst Zahl der Blutkonserven dramatisch gesunken. Blutspenden werden auch während der Urlaubszeit dringend benötigt. Eine ausreichende Blutversorgung ist für viele Patienten lebenswichtig. Da Blut nur begrenzt haltbar ist, werden Blutspenden kontinuierlich benötigt. Der DRK- Blutspen- dedienst ruft dazu auf, jetzt Blut zu spenden. Die Blutspen- de ist weiterhin notwendig, erlaubt und sicher. Gerade vor dem Hintergrund weiterer Lockerungen der Pandemie-Maßnahmen sowie den anstehenden Som- merferien geht die Zahl der verfügbaren Blutspenden bereits jetzt spürbar zurück. Patienten sind dringend auf Blutspenden angewiesen. Für die Behandlung von Unfal- lopfern, Patienten mit Krebs oder anderen schweren Er- krankungen bittet Sie das DRK jetzt um Ihre Blutspende: Mittwoch, dem 11.08.2021 DRK-Blutspendedienst Baden-Württemberg – Hessen gemeinnützige GmbH - Sandhofstraße 1 - 60528 Frankfurt Pressemitteilung Juli 2021 Zahl der Blutkonserven dramatisch gesunken. Blutspenden werden auch während der Urlaubszeit dringend benötigt. Eine ausreichende Blutversorgung ist für viele Patienten lebenswichtig. Da Blut nur begrenzt haltbar ist, werden Blutspenden kontinuierlich benötigt. Der DRK- Blutspendedienst ruft dazu auf, jetzt Blut zu spenden. Die Blutspende ist weiterhin notwendig, erlaubt und sicher. Gerade vor dem Hintergrund weiterer Lockerungen der Pandemie-Maßnahmen sowie den anstehenden Sommerferien geht die Zahl der verfügbaren Blutspenden bereits jetzt spürbar zurück. Patienten sind dringend auf Blutspenden angewiesen. Für die Behandlung von Unfallopfern, Patienten mit Krebs oder anderen schweren Erkrankungen bittet Sie das DRK jetzt um Ihre Blutspende: Mittwoch, dem 11.08.2021 von 14:00 Uhr bis 19:30 Uhr Festhalle , Bahnhofstr. 5/1 88214 Ravensburg - Weißenau Hier geht es zur Terminreservierung: https://terminreservierung.blutspende.de Das DRK führt die Blutspende unter Kontrolle von und in Absprache mit den Aufsichtsbehörden unter hohen Hygiene- und Sicherheitsstandards durch. Das Infektionsrisiko liegt daher weit unter dem „sonstiger“ Alltagssituationen! Um in den genutzten Räumlichkeiten den erforderlichen Abstand zwischen allen Beteiligten gewährleisten zu können und Wartezeiten zu vermeiden, findet die Blutspende ausschließlich mit vorheriger Online-Terminreservierung statt. Das DRK bittet nur zur Blutspende zu kommen, wenn sie sich gesund und fit fühlen. Nach einer Impfung mit den in Deutschland zugelassenen SARS-CoV-2-Impfstoffen ist keine Spenderrückstellung erforderlich. Bei Wohlbefinden können Spenderinnen und Spender am Folgetag der Impfung Blut spenden. Spendewillige, die sich kürzlich im Ausland aufgehalten haben, können sich unter www.blutspende.de/corona informieren, ob sie spenden dürfen. Informationen rund um die Blutspende bietet der DRK-Blutspendedienst erhalten Sie auch über die kostenfreie Service-Hotline 0800 - 11 949 11. von 14:00 Uhr bis 19:30 Uhr Festhalle , Bahnhofstr. 5/1 88214 Ravensburg - Weißenau Hier geht es zur Terminreservierung: https://terminreservierung.blutspende.de Das DRK führt die Blutspende unter Kontrolle von und in Absprache mit den Aufsichtsbehörden unter hohen Hygi- ene- und Sicherheitsstandards durch. Das Infektionsrisiko liegt daher weit unter dem „sonstiger“ Alltagssituationen! Um in den genutzten Räumlichkeiten den erforderlichen Abstand zwischen allen Beteiligten gewährleisten zu können und Wartezeiten zu vermeiden, findet die Blutspende aus- schließlich mit vorheriger Online-Terminreservierung statt. Das DRK bittet nur zur Blutspende zu kommen, wenn Sie sich gesund und fit fühlen. Nach einer Impfung mit den in Deutschland zugelassenen SARS-CoV-2-Impfstoffen ist keine Spenderrückstellung erforderlich. Bei Wohlbefinden können Spenderinnen und Spender am Folgetag der Impfung Blut spenden. Spen- dewillige, die sich kürzlich im Ausland aufgehalten haben, können sich unter www.blutspende.de/corona informie- ren, ob Sie spenden dürfen. Informationen rund um die Blutspende bietet der DRK-Blutspendedienst erhalten Sie auch über die kos- tenfreie Service-Hotline 0800 - 11 949 11. Amtsblatt der Gemeinde Baindt Nummer 29 Profitieren Sie von einem unschlagbar günstigen Kombinationsrabatt! Sprechen Sie mit uns! Wir beraten Sie gerne. Anzeigenkombi Ravensburg Sprechen Sie mit Ihrer Werbung jetzt ganz gezielt mehr als 25.000 Haushalte im Landkreis Ravensburg an! 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Findest du den Weg aus dem Labyrinth? ©Sasse/DEIKE 750R15R1 © Sasse/DEIKE Lösungen „Höhlenmalerei“: A) B) URMENSCH – Feuer, Mond, Knochen, Fisch C) Nummer 3 und Nummer 10 sind identisch. D) Nur zwei der Tiere sind identisch. Welche?Findest du den Weg aus dem Labyrinth? © Sasse/DEIKE C) Nummer 3 und Nummer 10 sind identisch. D) Nur zwei der Tiere sind identisch. Welche?Findest du den Weg aus dem Labyrinth? Lösung: B) URMENSCH - Feuer, Mond, Knochen, Fisch C) Nummer 3 und Nummer 10 sind identisch D) Amtsblatt der Gemeinde Baindt Nummer 29 VERKÄUFE Apartment für Mitarbeiterin gesucht! Wir suchen ab sofort für unsere Mitarbeiterin ein möbliertes 1-2 Zimmer-Apartment in Baindt. Angebote bitte an: Kling Automaten GmbH Sabine Gumsheimer, Tel: 07502-94 33 20 Veröffentlichen Sie jetzt Ihre Anzeige auf unseren neuen Sonderseiten um Ihr Unternehmen werbewirksam zu präsentieren. Interesse oder Fragen? Rufen Sie uns einfach an: 07154 8222-70 Wir beraten Sie gerne! 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Oneida © Glättli/DEIKE 749U46W1 VERSCHIEDENES Waldseer Str. 41 88364 Wolfegg-Alttann Tel.: 07527/4104 Fax 4844 www.schreiner-lang.de In Sachen HOLZ wissen wir wo´s LANG geht! Zur Verstärkung unseres jungen Teams suchen wir ab sofort: Zimmerergeselle (m,w,d) Bewerbung an: Fabian Wespel, Pfr.-A.-Braun-Str. 14 88353 Kißlegg/Immenried, Tel.: 07563/913766, Mobil: 0171/4197109, E-Mail: wespel@abrw.de abrw.de Die ausführliche Stellenanzeige finden Sie in unserer Stellenbörse (jobs.drs.de) www.drs.de Das Katholische Verwaltungszentrum Allgäu-Oberschwaben mit Sitz in Kißlegg in Trägerschaft der Diözese Rottenburg-Stuttgart übernimmt im Dekanat Allgäu-Ober- schwaben die fachliche Betreuung von 96 Kirchengemeinden in Angelegenheiten des Finanzwesens, der Personalverwaltung, des Bauwesens und der Einrichtungen, insbesondere Kindergärten. Für unser Team suchen wir zum nächst möglichen Zeit- punkt eine Person für die Leitung Sachgebiet Finanzen (Besoldungsgruppe A 12 LBesGBW) Die Mitgliedschaft in der katholischen Kirche und die Identifikation mit ihrem Auf- trag setzen wir voraus. Schwerbehinderte Menschen werden bei gleicher Eignung bevorzugt berücksichtigt. Bitte bewerben Sie sich bis 01.08.2021, unter Angabe der Kennziffer 21/28/878 und Ihrer Konfession, ausschließlich online über unser Stellenportal: jobs.drs.de. Ihre Ansprechpartnerin ist Frau Claudia Rebholz, Tel. 07563/91348-11 Zuverlässige Hilfe in 2 Personenhaushalt für wöchentlich 2 Stunden bei bester Bezahlung gesucht. Chiffre 777/1135 GESCHÄFTSANZEIGEN STELLENANGEBOTE[mehr]

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      Amtsblatt Jahrgang 2022 Freitag, den 19. August 2022 Nummer 33 Herausgeber: Gemeindeverwaltung, Marsweilerstr. 4, 88255 Baindt, Tel. (07502) 9406-0, Fax (07502) 9406-18, E-Mail: info@baindt.de, Homepage: www.baindt.de. Verantwortlich für den amtlichen Inhalt einschließlich der Sitzungsberichte und anderer Veröffentlichungen der Gemeindeverwaltung ist Bürgermeisterin Simone Rürup oder ihr Stellvertreter im Amt; für die kirchlichen Nachrichten das jeweilige Pfarramt; für die Vereinsnachrichten der jeweilige Verein; für den übrigen Inhalt der Redakteur, Katharina Härtel, Druck + Verlag Wagner GmbH & Co. KG. Herstellung/Vertrieb: Druck + Verlag Wagner GmbH & Co. KG, Max-Planck-Str. 14, 70806 Kornwestheim, Telefon (07154) 82 22-0, Telefax (07154) 82 22-15. E-Mail Anzeigen: anzeigen@duv-wagner.de. Erscheint wöchentlich freitags. Aus organisatorischen Gründen muss sich die Redaktion Kürzungen vorbehalten. Bestellung von Streuobstbäumen inklusive „Pflegepaket“ für die nächsten fünf Jahre ab jetzt möglich -attraktive Förderung zur Beschaffung von Pflanzgut und deren Pflegemaßnahmen- Streuobstbestände sind ein wichtiger Lebensraum für eine Vielzahl gefährdeter Arten und haben eine hohe Bedeutung für das Landschaftsbild unserer Region. Die Pflege von Streuobstbeständen ist jedoch sehr zei- tintensiv und erfordert viel Fachwissen. Durch Überal- terung der Streuobstbeständen, mangelnde Pflege und Krankheiten (wie Mistelbefall) sind bereits große Teile der Bestände in unserer Region weggefallen. Dem will die Gemeinde Baindt in Kooperation mit dem Landratsamt Ravensburg durch die Pflanzung von Jungbäumen sowie deren fachgerechte Baumpflege entgegenwirken. Bestandteil dieser Aktion ist nicht nur die Sammelbestellung und Ausgabe des Pflanzguts, sondern auch eine Anleitung zum richtigen Einpflanzen, für das richtige Befestigungsmaterial sowie den notwendigen Pflanzschnitt und den jährlichen Erziehungsschnitten (in den ersten fünf Jahren). Das Pflanzgut kann aus der beiliegenden Liste entnommen werden. Die Gesamtkosten pro Baum sind für alle Baindter Bürgerinnen und Bürger auf 25 Euro gedeckelt. Den Rest teilen sich die Gemeinde Baindt und das Landratsamt Ravensburg je zur Hälfte. Die Auslieferung der Bäume erfolgt im Herbst 2022. Für die Bestellung der Streuobstbäume inklusive „Pflegepaket“ füllen Sie bitte den Anmeldebogen aus und schicken diesen bis spätestens 12. September 2022 an die Gemeinde Baindt, Franka Maurer, Marsweilerstraße 4, 88255 Baindt. Das Anmeldeformular finden Sie auf der Homepage der Gemeinde Baindt unter: https://www.baindt.de/ umwelt-verkehr/streuobst. Ebenso liegen an der Bürgertheke im Rathaus einige gedruckte Exemplare aus. Ansprechpartnerin bei der Gemeinde Baindt ist Franka Maurer, Tel. Nr.: 07502 9406-40, E-Mail: f.maurer@baindt.de Ihre Gemeindeverwaltung Seite 2 Amtsblatt der Gemeinde Baindt Nummer 33 Erfolgsprojekt zum Erhalt der Biodiversität : 1000 schnittige Obstbäume Im Projekt „1000 schnittige Obstbäume“ werden pflegebedürftige Streuobstbestände von Fachwarten für Obst- und Gartenbau im Zeitraum November bis April fachgerecht geschnitten. Bei dieser Schnittmaßnahme handelt es sich um eine Verjüngungspflege. Die Kosten dafür teilen sich der Eigentümer/ die Eigentümerin, die Gemeinde und der Landkreis. In den bisherigen drei Schnittperioden 2018 bis 2021 haben Obstfachwarte/ Obstfachwartinnen bereits 120 Streuobstbestände mit rund 3.500 Obstbäumen fachgerecht gepflegt und da- durch für deren Erhalt gesorgt. Die Anmeldeunterlagen sind auf dem Rathaus einzureichen. Sie erhalten nach Eingang Ihrer Unterlagen eine postalische Eingangsbestätigung. Anmeldeschluss ist Ende August jeden Jahres. Die Anmeldeunterlagen zum Projekt finden Sie auf der Homepage der Biodiversitätsstrategie des Landkreises unter www.naturvielfalt-rv.de oder unter https://www.rv.de/Umwelt_+Landwirtschaft+_+Forst/Naturschutz/streuobst Wir freuen uns über Ihr Interesse und Ihre Unterstützung zum Erhalt der Streuobstbestände in der Gemeinde Baindt. Ihre Gemeindeverwaltung * In dieser Artikelserie werden Hofläden in Baindt vorgestellt, welche sich auf die Annonce der Gemeinde Baindt gemeldet haben.* Kuch Landwirtschaft mit Herz in Sulpach Wir, die Familie Kuch, verkaufen in einem kleinen Häuschen mit Selbstbedienung folgende Produkte: • Eier von unseren eigenen Hühnern aus Freilandhaltung • gelegentlich frisch geschlachtete Suppenhühner • verschiedene Nudeln, diese werden aus Eiern von unseren Hühnern im Lauratal produziert • Honig aus unserer eigenen Imkerei • Äpfel, Kartoffel und Rapsöl von regionalen Anbietern • Q-Eis im Becher aus Bad Waldsee mit wechselnden Sorten Vor dem Laden stehen zwei Bänke auf denen man das leckere Eis genießen kann! Regional einkaufen ist wichtig, da es auch Umwelt- und Tierschutz bedeutet. Bei uns konkret heißt das z.B., dass die Hühner regional eingekauft werden um ihnen lange Transporte zu ersparen, das Futter ist regional und genfrei, und die Tiere werden auf dem Hof geschlachtet. Mit einem re- gionalen Einkauf kann man als Kunde ganz gezielt Landwirte und Haltungsformen unterstützen. Ihre Familie Kuch aus Sulpach Nummer 33 Amtsblatt der Gemeinde Baindt Seite 3 Stellenausschreibungen Einrichtungsleitung für unsere Kita Sonne, Mond und Sterne (m/w/d Mit Baindt liegen Sie richtig! Wir suchen zum neuen KiGa Jahr 22/23 eine Einrichtungsleitung (m/w/d) für die verantwortliche Führung einer der drei kommunalen Kitas. Wir bieten Ihnen: • eine unbefristete Stelle nach SuE aktuell je nach Hausgröße in SuE 11 bzw. SuE 13, • in Teilzeit möglich, mindestens 75 % Beschäftigungsumfang und • einen Leitungszeitanteil von 20 % bzw. 25 % je nach Hausgröße. Die Stelle ist der Fachbereichsleitung Bildung und Betreuung im Hauptamt zugeordnet. Die vollständige Stellenausschreibung finden Sie auf unserer Homepage unter www.baindt.de/rathaus-buergerservice/stellenausschreibungen oder nutzen Sie den QR-Code. Wir freuen uns auf Ihre Bewerbung! Diese richten Sie bitte bis zum 21.08.2022 an die Gemeinde- verwaltung Baindt, Marsweilerstraße 4 in 88255 Baindt oder per E-Mail an bewerbung@baindt.de. Integrationskraft (m/w/d) Die Klosterwiesenschule Baindt sucht zum nächstmöglichen Zeitpunkt für die Betreuung eines Schülers eine Integrationskraft. Es handelt sich um einen Betreuungsumfang von 25 Stunden pro Schulwoche. Ihre Bewerbung richten Sie bitte bis zum 01. September 2022 an das Bürgermeisteramt Baindt, Marsweilerstraße 4 in 88255 Baindt. Für weitere Informationen steht Ihnen gerne Herr Plangg zur Verfügung (Tel. 07502/94 06-11). Pädagogische Fachkräfte für unsere Kita Sonne, Mond und Sterne (m/w/d) Mit Baindt liegen Sie richtig! Wir suchen zum neuen KiGa Jahr 22/23: • eine pädagogische Fachkraft (m/w/d) für die 3- bis 6-jährigen Kinder • mehrere pädagogische Fachkräfte (m/w/d) für die 1- bis 3-jährigen Kinder • eine pädagogische Fachkraft (m/w/d) als Krankheitsvertretung Die unbefristeten Stellen sind der Fachbereichsleitung Bildung und Betreuung im Hauptamt zugeordnet und in Teilzeit möglich. Wir bieten Ihnen eine Vergütung nach dem TVöD - SuE S 8a und einen interessanten und verant- wortungsvollen Aufgabenbereich mit hoher gesellschaftlicher Relevanz. Die vollständige Stellenausschreibung finden Sie auf unserer Homepage unter www.baindt.de/rathaus-buergerservice/stellenausschreibungen oder nutzen Sie den QR-Code. Wir freuen uns auf Ihre Bewerbung! Diese richten Sie bitte bis zum 31.08.2022 an die Gemeinde- verwaltung Baindt, Marsweilerstraße 4 in 88255 Baindt oder per E-Mail an bewerbung@baindt.de. Seite 4 Amtsblatt der Gemeinde Baindt Nummer 33 Amtliche Bekanntmachungen Die Bushaltestellen Gartenstraße werden zu barrierefreien Haltestellen umgebaut. Baubeginn ist am 22 August 2022 In der Kalenderwoche 34 beginnen die Arbeiten für den barrierefreien Umbau der oben genannten Bushaltestel- le. Im Zuge dieser Arbeiten muss die Gartenstraße im Bereich der Bushaltestellen halbseitig gesperrt werden. Während der ganzen Bauzeit, etwa bis Ende September, muss der Gehweg entlang der Busbuchten voll gesperrt werden. Wir bitten um Verständnis. Für Rückfragen steht Ihnen das Bauamt Baindt, Herr Roth (Tel: 07502 9406-53, E-Mail: f.roth@baindt.de) zur Verfügung. Die Baufirma bemüht sich, diese und andere Störungen - wie etwa durch Staub und Lärm - für unsere Bürgerinnen und Bürger so gering wie möglich zu halten und bittet den- noch auftretende Unannehmlichkeiten zu entschuldigen. Außerdem bittet sie um äußerste Vorsicht im Bereich der Bauarbeiten. Sollten Sie Fragen oder Anregungen haben können Sie gerne das Personal vor Ort ansprechen oder die Firma unter info@beller-kieswerk.de anschreiben. Busverkehr Zur Aufrechterhaltung des örtlichen Busverkehrs ist es erforderlich, Ersatzhaltestellen einzurichten. Um einen reibungslosen Busverkehr über diese Straßen ermögli- chen zu können, muss während der Zeit der Umleitung ein generelles Halteverbot in diesen Straßen ausgespro- chen werden. Wir bitten deshalb alle Anwohner, ihr Fahr- zeug während der Dauer der Maßnahmen nicht auf der Straße abzustellen. Agrarstrukturverbesserungsgesetz (ASVG) • Ausschreibung Nach dem Agrarstrukturverbesserungsgesetz ist über die Genehmigung zur Veräußerung nachstehenden Grund- eigentums zu entscheiden: Gemarkung: Baindt, Gewann: Zankenberg FIst.Nr.: 1158, Fläche: 12243 m2 Aufstockungsbedürftige Landwirte können ihr Interesse unter Angabe der Kaufpreisvor stellung dem Landratsamt Ravensburg, Landwirt- schaftsamt, Postfach 1940, 88189 Ravensburg bis zum 29.08.2022 schriftlich mitteilen. Bitte folgendes Aktenzeichen angeben: 4120 GV-2022-0448 Öffentliche Auslegung gemäß § 3 Abs. 1 Baugesetzbuch des Baubauungsplanentwurfs „6. Änderung und Erweiterung GE Mehlis“ - Batteriespeicher In der Gemeinderatsitzung vom 02.08.2022 hat der Ge- meinderat Baindt in der öffentlichen Sitzung den Aufstel- lungsbeschluss gemäß § 2 Abs. 1 Baugesetzbuch (BauGB) für den Bebauungsplan „6. Änderung und Erweiterung GE Mehlis“ mit einer Satzung über örtliche Bauvorschriften gemäß § 74 Landesbauordnung beschlossen. Lage und Ziel und Zweck der Bebauungsplanaufstellung Das Plangebiet liegt im Südwesten des Ortsteils Schachen innerhalb des Gewerbegebietes Mehlis. Hierfür wurden die planungsrechtlichen Grundlagen bereits 1996 durch die Aufstellung eines Bebauungsplanes gelegt, der im Laufe der Jahre mehrfach geändert und erweitert wur- de. Im Geltungsbereich der Bebauungspläne wurden ne- ben Gewerbeflächen auch Flächen für ein Umspannwerk und Regenrückhaltung gebaut. Die an das bestehende Regenrückhaltebecken angrenzende Fläche war als Re- tentionsfläche vorgesehen. Durch den Bau eines Reten- tionsbeckens im Zuge der 5. Änderung und Erweiterung des Gewerbegebiets wird die Retentionsfläche in ihrer ursprünglichen Funktion nicht mehr benötigt, so dass die Fläche anderen Nutzungen zugeführt werden kann. Es ist das Bestreben eines Planers und Errichters von Bat- teriegroßspeichern in unmittelbarer Nähe zum Umspann- werk eine Batteriespeicheranlage zu errichten, mit der überschüssige Energie gespeichert und zu Bedarfszeiten wieder an das Netz abgegeben werden kann. Mit den Festsetzungen des bestehenden Bebauungspla- nes ist die geplante Nutzung nicht möglich. Da für den wirtschaftlichen Betrieb der Anlage eine größere Fläche benötigt wird, sollen mit der vorliegenden Bebauungs- planänderung und Erweiterung die planungsrechtlichen Grundlagen geschaffen werden. Flächennutzungsplan Da der Bebauungsplan „6. Änderung und Erweiterung GE Mehlis“ eine Fläche für erneuerbare Energien (Versor- gungsflächen, einschließlich der Flächen für Anlagen und Einrichtungen zur dezentralen und zentralen Erzeugung, Verteilung, Nutzung oder Speicherung von Strom, Wärme oder Kälte aus erneuerbaren Energien oder Kraft-Wär- me-Kopplung) ausweist, kann er nicht aus dem Flächen- nutzungsplan (FNP) heraus entwickelt werden. Es erfolgt eine Teiländerung des Flächennutzungsplanes im betroffenen Bereich im Parallelverfahren gem. § 8 Abs. 3 Baugesetzbuch. Weiterhin hat der Gemeinderat am 02.08.2022 beschlossen, die frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit nach § 3 Abs. 1 BauGB und der Behörden nach § 4 Abs. 1 BauGB durchzufüh- ren und entsprechende Planentwürfe als Grundlage gebilligt. Der Planbereich ist im nachfolgend abgedruckten Lageplan durch eine unterbrochene schwarze Linie gekennzeichnet: Nummer 33 Amtsblatt der Gemeinde Baindt Seite 5 Im Einzelnen gilt der Lageplan zum Bebauungsplan vom 02.08.2022. Der Entwurf des Bebauungsplans wird mit Begründung und Umweltbericht sowie den örtlichen Bauvorschriften vom 29.08.2022 bis einschließlich 29.09.2022 im Rathaus Baindt, Zimmer 4.1, Marsweilerstraße 4, 88255 Baindt während der üblichen Dienststunden öffentlich aus- gelegt. (Hinweis: Die allgemeinen Öffnungszeiten sind je- weils von Montag bis Donnerstag von 8.00 Uhr bis 12.00 Uhr, Freitag von 7.30 Uhr bis 12.00 Uhr und zusätzlich Montag und Donnerstag von 14.00 Uhr bis 16.00 Uhr und Dienstag von 14.00 Uhr bis 18.00 Uhr) Außerdem ist dieser auf der Homepage der Gemeinde Baindt abrufbar unter https://www.baindt.de/leben-wohnen/ bauen-wohnen/bebauungsplaene Während der Auslegungsfrist können zu den geänder- ten bzw. ergänzten Teilen des Bebauungsplans Stellung- nahmen schriftliche oder mündlich zur Niederschrift bei der Gemeinde Baindt, Marsweilerstraße 4, 88255 Baindt abgegeben werden. Da das Ergebnis der Behandlung der Stellungnahmen mitgeteilt wird, ist die Abgabe der Anschrift des Verfas- sers zweckmäßig. Es wird darauf hingewiesen, dass nicht während der Aus- legungsfrist abgegebene Stellungnahmen bei der Be- schlussfassung über den Bebauungsplan und die örtli- chen Bauvorschriften unberücksichtigt bleiben können. Baindt, den 19.08.2022 Simone Rürup Bürgermeisterin Bekanntmachung zur öffentlichen Auslegung zum vorhabenbezogenen Bebauungsplan „Reithalle“ und die örtlichen Bauvorschriften hierzu Der Gemeinderat der Gemeinde Baindt hat in seiner öf- fentlichen Sitzung am 21.06.2022 den Entwurf zum vor- habenbezogenen Bebauungsplan „Reithalle“ und die örtlichen Bauvorschriften hierzu vom 07.10.2021 unter Einarbeitung von konkreten Änderungen gebilligt. Dieser so geänderte Entwurf mit Begründung erhält das Fas- sungsdatum vom 21.06.2022 und wurde für die öffentliche Auslegung gem. § 3 Abs. 2 BauGB bestimmt. Das Plange- biet liegt westlich der Gemeinde Baindt und umfasst das Grundstück mit der Flst.-Nr. 185/8 (Teilfläche). Im Geltungs- bereich soll eine Reithalle sowie eine Terrasse und Lager- flächen umgesetzt werden. Der räumliche Geltungsbereich ist im auf Seite 7 abgebildeten Lageplan dargestellt. Die externen Ausgleichsmaßnahmen finden im Umfeld der geplanten Halle sowie nordwestlich der Gemeinde Baindt statt. Die erste Maßnahme erfolgt nördlich der Reithalle auf der Fl.-Nr. 185/8 der Gemarkung Baindt an der Grenze zur Fl.-Nr. 185/2. Die zweite Maßnahme erfolgt ebenfalls auf der Fl.-Nr. 185/8, nordöstlich der geplan- ten Reithalle entlang des Fußweges. Die dritte Maßnah- me erfolgt auf der Fl.-Nr. 188 im Norden der Pferdekop- pel. Eine weitere Ausgleichsfläche liegt auf der Fl.-Nr. 376 nordwestlich der Gemeinde Baindt, südlich des Ortsteils Sulpach. Die Fläche liegt südlich der landwirtschaftlichen Gebäude zwischen der „Sulpacher Straße“ und dem Obe- ren Bampfen. Es wird darauf hingewiesen, dass sich der konkrete Zuschnitt der Flächen im Laufe des Verfahrens noch ändern kann. Der Entwurf mit Begründung in der Fassung vom 21.06.2022 und die nach Einschätzung der Gemeinde wesentlichen, bereits vorliegenden umweltbezogenen Stellungnahmen liegen in der Zeit vom 29.08.2022 bis 12.09.2022 im Rathaus der Gemeinde Baindt (Marswei- lerstraße 4, 88255 Baindt) Zimmer 4.2 während der allge- meinen Öffnungszeiten zu jedermanns Einsicht öffentlich aus (Hinweis: Die allgemeinen Öffnungszeiten sind jeweils von Montag bis Donnerstag von 8.00 Uhr bis 12.00 Uhr, Freitag von 7.30 Uhr bis 12.00 Uhr und zusätzlich Montag und Donnerstag von 14.00 Uhr bis 16.00 Uhr und Dienstag von 14.00 Uhr bis 18.00 Uhr). Ergänzend zur öffentlichen Auslegung kann der Entwurf mit Begründung in der Fassung vom 21.06.2022 und den nach Einschätzung der Gemeinde wesentlichen, bereits vorliegenden umweltbezogenen Stellungnahmen unter folgender Adresse im Internet eingesehen werden: https://www.baindt.de/leben-wohnen/bauen-wohnen/ bebauungsplaene Im Rahmen des Verfahrens zur Aufstellung wird eine Umweltprüfung gem. § 2 Abs. 4 BauGB durchgeführt. Im Rahmen der Begründung zum Entwurf wird ein Umwelt- bericht gem. § 2a Nr. 2 BauGB dargelegt. Eine Umweltverträglichkeits-Prüfung im Sinne des Geset- zes zur Umweltverträglichkeitsprüfung (UVPG) ist nicht erforderlich. Folgende Arten umweltbezogener Informationen sind verfügbar und werden mit ausgelegt: - Umweltbericht in der Fassung vom 21.06.2022 (Aus- führungen zu den Themen: Beschreibung der Ziele des Umweltschutzes aus anderen Planungen, die sich auf den Planbereich beziehen (Regionalplan; Flächen- nutzungsplan; Natura 2000-Gebiete; weitere Schutz- gebiete/Biotope, Biotopverbund); Beschreibung und Bewertung der Umweltauswirkungen auf der Grundla- ge der Umweltprüfung; darin die Bestandsaufnahme sowie Prognose über die Entwicklung des Umwelt- zustandes bei Nicht-Durchführung bzw. Durchfüh- rung der Planung und deren Umweltauswirkungen auf die Schutzgüter Arten und Lebensräume; Biolo- gische Vielfalt; Boden, Geologie und Fläche; Wasser; Klima/Luft, Erhaltung der bestmöglichen Luftqualität; Landschaftsbild; Mensch und Kulturgüter sowie eine Beschreibung der Wechselwirkungen zwischen den zuvor genannten Schutzgütern. Bewertung bei Durch- führung der Planung von Wasserwirtschaft; Emissio- nen von Schadstoffen, Lärm, Erschütterungen, Licht, Wärme und Strahlung sowie der Verursachung von Belästigungen; Abfälle und ihre Beseitigung und Ver- wertung; eingesetzte Techniken und Stoffe; menschli- che Gesundheit, das kulturelle Erbe oder die Umwelt; Erneuerbare Energien. Beschreibung der Maßnahmen zur Vermeidung, Verringerung und zum Ausgleich der Auswirkungen/Abarbeitung der Eingriffsregelung. Be- schreibung anderweitiger Planungsmöglichkeiten und der erheblichen nachteiligen Auswirkungen, die auf Grund der Anfälligkeit der nach dem Bebauungsplan zulässigen Vorhaben für schwere Unfälle oder Kata- strophen zu erwarten sind. Beschreibung der geplan- ten Maßnahmen zur Überwachung der erheblichen Auswirkungen auf die Umwelt bei Durchführung der Planung. - Ergebnisvermerk vom 26.04.2021, ergänzt am 07.06.2021, des Behördenunterrichtungs-Termines vom 14.04.2021 gem. § 4 Abs. 1 BauGB mit umwelt- Seite 6 Amtsblatt der Gemeinde Baindt Nummer 33 bezogenen Stellungnahmen des Landratsamtes Ravensburg, Natur und Artenschutz (zur weiterhin vorhandenen Gültigkeit der Stellungnahme zum Zielabweichungsverfahren aus dem Jahr 2020, zur FFH-Vorprüfung und der Abhandlung der Beleuch- tungsauswirkung und der Aufstellung eines Nutzungs- konzeptes, zu den Belangen des Artenschutzes), des Landratsamtes Ravensburg, Wasserrecht (zur Lage des Vorhabens außerhalb von Überschwemmungs- gebieten), des Landratsamtes Ravensburg, Gewerbe- abwasser (zur Abwasserbehandlung, Aussagen über den Untergrund und zum Entwässerungskonzept) und des Landratsamtes Ravensburg, Kreislaufwirtschaft (zum Landeskreislaufwirtschaftsgesetz (LKreiWiG) und dessen Regelung zum Erdmassenausgleich) so- wie zum Thema Dachbegrünung der Reithalle - Schriftlich eingegangene Stellungnahmen im Rah- men der frühzeitigen Behördenbeteiligung nach § 4 Abs. 1 BauGB mit umweltbezogenen Stellungnahmen des Regierungspräsidiums Freiburg (zur Geotech- nik), des Regierungspräsidiums Tübingen (zum Regi- onalplan Bodensee-Oberschwaben (1996) und dem zugehörigen Zielabweichungsverfahren von 2020, zur Unbedenklichkeit in Bezug auf landwirtschaftli- che Belange, zur Lage des Vorhabens außerhalb von Überschwemmungsgebieten, zur FFH-Vorprüfung), des Regionalverbandes Bodensee-Oberschwaben (zum Zielabweichungsverfahren von 2020 und Zu- rücknahme des regionalen Grünzuges im Fortschrei- bungsentwurf), des Landratsamtes Ravensburg, Gewerbeabwasser (zur Erschließung, Versickerung, Einleitung in einen Vorfluter und zum Entwässerungs- konzept, zur Aufstellung eines Nutzungskonzeptes des „Reiterstübles“ und Reduzierung des Metallgehalts im Regenwasser), des Landratsamtes Ravensburg, Kreislaufwirtschaft (zum Landeskreislaufwirtschafts- gesetz (LKreiWiG) und dessen Regelung zum Erdmas- senausgleich), des Landratsamtes Ravensburg, Na- turschutz (zum Zielabweichungsverfahren von 2020 und den naturschutzfachlichen Belangen hierzu, zur Aufstellung eines Nutzungskonzeptes, zur Abarbeitung artenschutzrechtlicher Belange, zum flächenscho- nenden und naturverträglichen Betrieb der Reithalle und des „Reiterstübles“, zu Natura 2000-Gebieten und Prüfung der Verträglichkeit des Vorhabens (FFH-Vor- prüfung) sowie zu Photovoltaikanlagen und Beleuch- tung, zur Durchführung einer Umweltprüfung und der Erstellung eines Umweltberichtes), des Landratsam- tes Ravensburg, Oberflächengewässer (zur Lage des Vorhabens außerhalb von Überschwemmungsge- bieten, zur Beurteilung der Gefahrenlage bei HQExt- rem), des Landratsamtes Ravensburg, Bodenschutz (zu Belangen des Umweltschutzes und dem sparsa- men Umgang mit Boden), Landratsamt Ravensburg, Grundwasser (zur Berücksichtigung der Belange der Wasserversorgung und zum Grundwasser), des Lan- desnaturschutzverbandes Baden-Württemberg e.V. (zum Zielabweichungsverfahren von 2020, Abarbei- tung der FFH-Belange, des Artenschutzes und der Ein- griffs-Ausgleichsregelung), des NABU Weingarten e.V. (zur avifaunistischen Begutachtung, zum FFH-Gebiet, zu Empfehlungen zur Installation von Nisthilfen) - Schriftlich eingegangene Stellungnahmen im Rahmen der förmlichen Behördenbeteiligung nach § 4 Abs. 2 BauGB mit umweltbezogenen Stellungnahmen des Regierungspräsidiums Freiburg (zur Geotechnik), des Regierungspräsidiums Tübingen (zum Regionalplan Bodensee-Oberschwaben (1996) und dem zugehöri- gen Zielabweichungsverfahren von 2020), des Regio- nalverbandes Bodensee-Oberschwaben (zum Zielab- weichungsverfahren von 2020 und zur Zurücknahme des regionalen Grünzuges im Fortschreibungsentwurf), des Landratsamtes Ravensburg, Naturschutz (zum ar- tenschutzrechtlichen Fachgutachten, zu Ergänzungen der Festsetzungen zur Beleuchtung, zur unterzeichne- ten FFH-Vorprüfung, zur im Rahmen der Änderung des Flächennutzungsplanes wesentlich größeren Ein- beziehung von Flächen und der ggf. erforderlichen Bilanzierung dieser, zur erforderlichen Beschreibung der externen Kompensationsmaßnahmen, zu mögli- chen baubedingten erheblichen Beeinträchtigungen des FFH-Gebietes, zur Beantragung einer Ökokonto- maßnahme für Teile der geplanten Ausgleichsmaß- nahmen, zur nicht möglichen Anerkennung der Puf- ferfläche entlang des Gewässers, zur Eingrünung mit Baumpflanzungen nach Westen, zur Gewährleistung der Umsetzung der vorgesehenen Ausgleichsmaßnah- men durch die Gemeinde Baindt, zur Sicherung der Ausgleichsmaßnahmen im Durchführungsvertrag mit grundbuchrechtlicher Sicherung und zu allgemeinen Artenschutzmaßnahmen für gebäudebewohnende Arten (Vögel und Fledermäuse), des Landratsamtes Ravensburg, Oberflächengewässer (zur Lage des Vor- habens außerhalb von Überschwemmungsgebieten, zur Beurteilung der Gefahrenlage bei HQextrem, zur erforderlichen näheren Beschreibung der geplanten gewässerökologischen Aufwertung als Kompensa- tionsmaßnahme auf der Fl.-Nr. 376 und zur Abstim- mung mit dem Sachgebiet Oberflächengewässer zur Beurteilung eines ggf. erforderlichen Wasserrechts- verfahrens), des Landratsamtes Ravensburg, Bo- denschutz (zur Bewertung der Eingriffsstärke in das Schutzgut Boden aufgrund des dauerhaften Verlustes der Bodenfunktionen, zu konkreten Bodenschutzmaß- nahmen bei den Maßnahmen zur Vermeidung und Minimierung, zu Eingriffen in das Schutzgut Boden im Rahmen der geplanten Kompensationsmaßnahme am Oberen Bampfen und fehlenden Unterlagen (Bi- lanzierung, Pläne, Schnitte, Flächenangaben) hierzu, zu den temporären Eingriffen im Zuge der Herstellung der Kompensationsmaßnahme am Oberen Bampfen, zur Ergänzung fehlender Begründungen für die Auf- bzw. Abwertung von Flächen mit Ökopunkten und zur nicht möglichen doppelten Verwendung einzelner Flä- chen im Rahmen der Bilanzierung) - FFH-Vorprüfung der Sieber Consult GmbH vom 28.06.2021 (zu den Themengebieten: Feststellung der Verfahrenszuständigkeit, Darstellung der durch das Vorhaben betroffenen Lebensraumtypen bzw. Lebensräume von Arten, Überschlägige Ermittlung möglicher erheblicher Beeinträchtigungen (anlagen- bedingt, betriebsbedingt, baubedingt) durch das Vor- haben anhand vorhandener Unterlagen, Summations- wirkung und Anmerkungen) - Artenschutzrechtliches Fachgutachten der Sieber Consult GmbH vom 17.06.2021 (zu den Themenge- bieten: Anlass und Aufgabenstellung, Rechtliche Vor- aussetzungen, Methodik und Untersuchungsumfang, Ergebnisse der Brutvogelkartierung, Vermeidungs- maßnahmen und Fazit) Nummer 33 Amtsblatt der Gemeinde Baindt Seite 7 Stellungnahmen können während der Auslegungsfrist schriftlich sowie mündlich abgegeben werden. Stellung- nahmen, die nicht rechtzeitig abgegeben worden sind, können gem. § 3 Abs. 2 BauGB bzw. § 4a Abs. 6 BauGB bei der Beschlussfassung über den Bauleitplan unbe- rücksichtigt bleiben. Parallel mit der Auslegung findet die Einholung der Stel- lungnahmen der Behörden und sonstigen Träger öffent- licher Belange gem. § 4 Abs. 2 BauGB auf Grund von § 4a Abs. 2 BauGB statt. Da es sich um eine erneute Auslegung des Entwurfes handelt wird gem. § 4a Abs. 3 BauGB bestimmt, dass Stellungnahmen der Öffentlichkeit nur zu den geänder- ten oder ergänzten Teilen des Planes abgegeben werden können. Diese sind im Einzelnen: - Anpassung des Vorhaben- und Erschließungsplanes (Ergänzung des Geltungsbereiches des vBP „Reithal- le“, detaillierte Darstellung des Sozialtrakts, Numme- rierung der Pläne) - Ergänzung der zulässigen Nutzungen Schulungsraum sowie Lager- und Technikraum im Bereich des Sozial- trakts, Ergänzung des „Reiterstübles“ mit kleiner Kü- chenzeile als zulässige Nutzung der „Reithalle“ unter Ziffer 2.1 - Ergänzung zur Beleuchtung bei der Festsetzung „Maß- nahmen zum Schutz, zur Pflege und zur Entwicklung von Natur und Landschaft“ unter Ziffer 2.8 - Nachrichtliche Übernahme des Überschwemmungs- bereiches eines HQextrem in Plan- und Textteil - Ergänzungen bei den Hinweisen - Änderungen bei der Begründung - redaktionelle Änderungen und Ergänzungen - Ergänzung der umweltbezogenen Informationen Baindt, den 19.08.2022 Simone Rürup, Bürgermeisterin 185/7 188 185/2 185/8 2 1 Baindter Brühl 191/2188/1 196/1 196/2 195 187 Geltungsbereich N maßstabslos Öffentliche Bekanntmachung des Landratsamtes Ravensburg gemäß § 41 Landesverwaltungsverfahrensgesetz (LVwVfG) das Landratsamt Ravensburg - untere Wasserbehörde - erlässt gemäß § 100 Abs. 1 Satz 2 Wasserhaushaltsge- setz (WHG) i.V.m. § 75 Abs. 1 Satz 2 Wassergesetz für Ba- den-Württemberg (WG), § 21 Abs. 2 Nr. 1 WG und § 35 S. 2 Landesverwaltungsverfahrensgesetz (LVwVfG) folgende A l l g e m e i n v e r f ü g u n g: 1. Der wasserrechtliche Gemeingebrauch gemäß § 25 Wasserhaushaltsgesetz (WHG) i.V.m. § 20 Wasser- gesetz für Baden-Württemberg (WG) wird wie folgt beschränkt: Die Entnahme von Wasser mittels mechanischen oder elektrischen Pumpvorrichtungen aus oberirdischen Gewässern wird in allen Gemeinden des Landkreises Ravensburg untersagt. 2. Für die Inhaber einer wasserrechtlichen Erlaubnis gilt das Wasserentnahmeverbot der Ziffer 1 ebenfalls, sofern die Erlaubnis eine Inhalts- oder Nebenbestim- mung enthält, die die Wasserentnahme in dem Zeit- raum für unzulässig erklärt, in dem der Gemein- und Anliegergebrauch durch Allgemeinverfügung unter- sagt ist. 3. Die untere Wasserbehörde kann auf Antrag eine wi- derrufliche Ausnahme erteilen, wenn überwiegende Gründe des Wohls der Allgemeinheit dies erfordern oder das Verbot im Einzelfall zu einer unbilligen Härte führt. 4. Die sofortige Vollziehung dieser Allgemeinverfügung wird angeordnet. 5. Diese Allgemeinverfügung gilt ab dem Tag nach der öffentlichen Bekanntmachung. Sie tritt außer Kraft mit Ablauf des 19.09.2022. I. R e c h t s b e h e l f s b e l e h r u n g: Gegen diese Entscheidung kann innerhalb eines Monates nach Bekanntgabe Widerspruch erhoben werden. Der Widerspruch ist beim Landratsamt Ravensburg, Frie- denstraße 6, 88212 Ravensburg zu erheben. II. H i n w e i s e: 1. Die Einhaltung des Entnahmeverbotes wird über- wacht. Auf die Bußgeldvorschriften des § 103 Abs. 1 Nr. 1 WHG und des § 126 Abs. 1 Nr. 4 WG wird hinge- wiesen. Bei Zuwiderhandlungen gegen diese Allge- meinverfügung können Bußgelder bis zu einer Höhe von 10.000 € verhängt werden. 2. Das Entnahmeverbot gilt nicht für das Tränken von Vieh und das Schöpfen mit Handgefäßen aus oberir- dischen Gewässern. 3. Die Allgemeinverfügung mit Begründung kann beim Landratsamt Ravensburg Bau- und Umweltamt, SG Oberflächengewässer, Gartenstraße 107, 88212 Ra- vensburg, Bauteil E, Zimmer-Nr. 315 während der übli- chen Dienststunden eingesehen werden (vgl. § 41 Abs. 4 S. 2 LVwVfG). Ravensburg, den 08.08.2022 Landratsamt Ravensburg - untere Wasserbehörde - gez. Iris Steger Dezernentin Kreisentwicklung, Wirtschaft und ländlicher Raum Seite 8 Amtsblatt der Gemeinde Baindt Nummer 33 Sitzungsbericht aus der öffentlichen Gemeinderatssitzung vom 02.08.2022 TOP 01 Einwohnerfragestunde Bürgermeisterin Rürup bittet die Anwesenden Zuhöre- rinnen und Zuhörer Fragen an die Verwaltung zu stellen. Es wurde angefragt, ob man im Zuge der Neugestal- tung des Dorfplatzes die Straße beim CAP-Markt bzw. die Mühlstraße nicht als Spielstraße ausweisen könnte. Die Mühlstraße, so die Vorsitzende ist bereits als Spielstra- ße deklariert, nach Fertigstellung des Dorfplatzes kann man sich gerne mit Vertretern des Verkehrsamtes des Landratsamts Ravensburg und der Polizei beraten, wie die Straße beim CAP-Markt gewidmet wird (Spielstraße, Tempo 30 oder ähnliches). TOP 02 Bekanntgabe nichtöffentlich gefasster Beschlüsse Bürgermeisterin Rürup teilt mit: In nicht öffentlichen Sitzungen gefasste Beschlüsse sind nach Wiederherstellung der Öffentlichkeit oder wenn dies nicht möglich ist, in der nächsten öffentlichen Ge- meinderatssitzung bekannt zu geben, sofern nicht das öffentliche Wohl oder das berechtigte Interesse Einzelner entgegensteht (§ 35 Abs. 1 Satz 4 der Gemeindeordnung). Aus der nicht öffentlichen Gemeinderatssitzung vom 05. Juli 2022 sind folgende Beschlüsse bekannt zu geben: TOP Vorberatung der Absichtserklärung zum Inter- kommunalen Gewerbegebiet - weiteres Vorgehen - Beschluss: Der Gemeinderat stimmt der vorgelegten „Gemeinsamen Absichtserklärung zur Schaffung eines Interkommunalen Gewerbegebietes“ zu. TOP Weiterentwicklung der Baindter Kinderbetreu- ungslandschaft und Neuordnung der Leitung und Trä- gerverantwortung Beschluss: 1. Die Stelle der Gesamtleitung des Kindergartens „Son- ne, Mond und Sterne“, bestehend aus drei Kinderta- gesstätten, in der jetzigen Form, ohne bestehende Einrichtungsleitungen, ist nicht rechtssicher gemäß § 45 SGB VIII und wird aufgehoben. 2. Mit der bisherigen Gesamtleiterin ist eine einvernehm- liche Änderung des Arbeitsverhältnisses durch einen Änderungsvertrag anzustreben. Sollte dies zu keinem Ergebnis führen, wird eine außerordentliche Ände- rungskündigung mit sozialer Auslauffrist angestrebt. 3. Es wird je Gebäude eine Einrichtungsleitung gemäß § 45 SGB VIII eingesetzt. 4. In der betrieblichen Auswirkung und zur Erfüllung des Zuverlässigkeitsprinzips wird die Stelle einer Fachbe- reichsleitung mit einem Stellenumfang von 65% ge- schaffen. Um die Tarifautomatik in SuE zu vermeiden, wird diese Stelle der Verwaltung zugeordnet. 5. Die Verwaltung wird beauftragt, die Steuerungsauf- gaben der Kita-Betreuung der Fachbereichsleitung zuzuordnen. TOP 03 Bericht der Bürgermeisterin Bürgermeisterin Rürup berichtet: a) Stadtradeln Das Stadtradeln war auch dieses Jahr wieder ein vol- ler Erfolg. b) Gaslieferungen - Energieeinsparungen Auf Grund der reduzierten Gaslieferungen aus Russ- land hat sich die Verwaltung bereits intensiv damit beschäftigt, wie und in welchem Umfang in den ge- meindlichen Gebäuden (Rathaus, Schenk-Konrad-Hal- le, Kindergarten, Schule, Sporthallen) Energie einge- spart werden kann. TOP 04 Dorfplatz - Abstimmung Entwurf - Auftrag zur Ausschreibung der Baumaßnahme Bürgermeisterin Rürup berichtet: Im April 2018 wurden die Landschaftsarchitekten vom Büro 365° aus Überlingen mit einem Entwurf zur Neuge- staltung des Dorfplatzes und der Ortsmitte beauftragt. Im weiteren Verlauf wurde dieser erste Entwurf den Ansprü- chen und Erfordernissen an den Baindter Ortskern ange- passt. Bürgerinnen und Bürger wurden in Informations- veranstaltungen über die Entwicklungen in der Ortsmitte, die sich aufgrund politischer Entscheidungen ergaben, eingebunden. Darüber hinaus konnte sich die Bevölkerung und Vertreterinnen und Vertreter der Vereine im Rahmen verschiedener Beteiligungsformate mit ihren Ideen und Anregungen für unsere Ortsmitte einbringen. Als Ergebnis wurde von den Landschaftsarchitekten ein Entwurf entwickelt, der einen breiten Zuspruch fand. Mit diesem nun vorliegenden Entwurf sollen die Bauarbei- ten für die Platzgestaltung ausgeschrieben werden. Für die Bauausschusssitzung am 01. August 2022 ist vorge- sehen drei Hauptmuster mit Granit aus europäischen Steinbrüchen vor dem Rathaus zu verlegen, so dass sich die Mitglieder des Bauausschusses ein erstes Bild ma- chen können, wie der Belag des Dorfplatzes in Zukunft aussehen soll. Im Zusammenhang mit der Neugestaltung des Orts- kerns müssen aufgrund gesetzlicher Vorgaben auch die beiden Bushaltestellen barrierefrei umgebaut werden. Dies wurde bei der Gestaltung des Dorfplatzes mitbe- rücksichtigt. Nach schwierigen Abstimmungsgesprächen mit den zuständigen Behörden wurde nun eine Lösung gefunden. Der Umbau der beiden Busbuchten wird Teil der Ausschreibung sein. Mit Schreiben vom 14. Juli 2022 wurde der Gemeinde Baindt mitgeteilt, dass sie in das Förderprogramm ÖPNV aufgenommen wurde. Der Umbau der beiden Bushalte- stellen wird gemäß der Kostenschätzung ca. 480.000 € kosten. Dieser Betrag ergibt sich auch aufgrund des um- fangreichen Eingriffs in den Straßenraum. Von Seiten des Regierungspräsidiums wurde uns eine Förderung von ca. 100.000 € signalisiert. Sofern die Aufstockung im Landessanierungsprogramm bewilligt wird, die aktuell ansteht, ist bei Gesamtkosten von ca. 3.800.000 € (inklusive Bushaltestellen) eine För- derung von ca. 1.000.000 € (inklusive Förderung für Bus- haltestellen) zu erwarten. Nummer 33 Amtsblatt der Gemeinde Baindt Seite 9 Beschluss: 1. Der Gemeinderat beauftragt die Verwaltung auf Grundlage der vorgestellten Entwurfsplanung und der zugehörigen Kostenberechnung die Umgestaltung des Dorfplatzes auszuschreiben und umzusetzen. Das Büro 365° freiraum + umwelt wird mit den Leis- tungsphasen 5 - 7 beauftragt. 2. Die Pflasterung des Dorfplatzes erfolgt gemäß Mus- terfläche 3. TOP 05 Aufstellungsbeschluss sowie Billigungs- und Aus- legungsbeschluss des Bebauungsplans „Gewer- begebiet Mehlis“ - 6. Änderung und Erweiterung und die örtlichen Bauvorschriften hierzu auf Teilflächen der Flst. 1014 + 1015 Bürgermeisterin Rürup informiert das Gremium über fol- genden Sachverhalt: Im Südwesten des Ortsteils Schachen liegt das Gewer- begebiet Mehlis. Hierfür wurden die planungsrechtlichen Grundlagen bereits 1996 durch die Aufstellung eines Be- bauungsplanes gelegt, der im Laufe der Jahre mehrfach geändert und erweitert wurde. Im Geltungsbereich der Bebauungspläne wurden neben Gewerbeflächen auch Flächen für ein Umspannwerk und Regenrückhaltung gebaut. Die an das bestehende Regenrückhaltebecken angrenzende Fläche war als Retentionsfläche vorgese- hen. Durch den Bau eines Retentionsbeckens im Zuge der 5. Änderung und Erweiterung des Gewerbegebiets wird die Retentionsfläche in ihrer ursprünglichen Funktion nicht mehr benötigt, so dass die Fläche anderen Nutzungen zugeführt werden kann. Es ist das Bestreben eines Planers und Errichters von Bat- teriegroßspeichern in unmittelbarer Nähe zum Umspann- werk eine Batteriespeicheranlage zu errichten, mit der überschüssige Energie gespeichert und zu Bedarfszeiten wieder an das Netz abgegeben werden kann. Mit den Festsetzungen des bestehenden Bebauungspla- nes ist die geplante Nutzung nicht möglich. Da für den wirtschaftlichen Betrieb der Anlage eine größere Fläche benötigt wird, sollen mit der vorliegenden Bebauungs- planänderung und Erweiterung die planungsrechtlichen Grundlagen geschaffen werden. Da der Bebauungsplan „6. Änderung und Erweiterung GE Mehlis“ eine erneuerbare Energien Fläche nach § 9 Abs.1 BauGB (Versorgungsflächen, einschließlich der Flächen für Anlagen und Einrichtungen zur dezentralen und zen- tralen Erzeugung, Verteilung, Nutzung oder Speicherung von Strom, Wärme oder Kälte aus erneuerbaren Energien oder Kraft-Wärme-Kopplung) ausweist, kann er nicht aus dem Flächennutzungsplan (FNP) heraus entwickelt wer- den. Der FNP wird daher im Parallelverfahren geändert. Nachdem die Unterlagen der Betreiberfirma vorlagen, fand ein Scoping-Termin mit Vertretern des Landrat- samtes, der Betreiberfirma, der Landschaftsplaner, der Bauleitplanerin und der Gemeinde statt, bei dem anste- hende Fragen geklärt wurden. Mit dem ausgearbeiteten Entwurf des Bebauungsplanes muss nun der Aufstel- lungsbeschluss gefasst werden, sowie gleichzeitig der Beschluss zur frühzeitigen Beteiligung der Öffentlichkeit und der Träger öffentlicher Belange. Beschluss: 1. Der Gemeinderat beschließt, gemäß § 2 Abs. 1 BauGB den Bebauungsplan „6. Änderung und Erweiterung GE Mehlis“ für den im Abgrenzungslageplan vom 12.07.2022 dargestellten Bereich sowie eine Satzung über die örtlichen Bauvorschriften gemäß § 74 LBO im Planbereich „6. Änderung und Erweiterung GE Mehlis“ aufzustellen. 2. Der Bebauungsplanvorentwurf sowie der Vorentwurf des Umweltberichts werden gebilligt. 3. Der Gemeinderat beschließt auf dieser Grundlage gem. § 3 Abs. 1 BauGB die frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit und gem. § 4 Abs. 1 BauGB die Behör- denanhörung durchzuführen. Hinweis: Es erfolgt eine Teiländerung des Flächennutzungsplanes im betroffenen Bereich im sogenannten Parallelverfahren (gem. § 8 Abs. 3 BauGB). TOP 06 Radschnellweg RS9 zwischen Baindt und Fried- richshafen- Vorstellung Entwurfsplanung Bürgermeisterin Rürup berichtet: Radschnellverbindungen sind ein wichtiges Instrument der Radverkehrsförderung und der angestrebten Ver- kehrswende, insbesondere auf der hoch belasteten Pend- lerachse im Regionalverband Bodensee-Oberschwaben. Im Oktober 2017 wurde durch den Regionalverband daher eine Machbarkeitsstudie für eine Radschnellverbindung zwischen Baindt und Friedrichshafen in Auftrag gegeben. Im Rahmen der Machbarkeitsuntersuchung wurden für insgesamt sechs Abschnitte jeweils zahlreiche Varianten möglicher Streckenverläufe untersucht, bewertet und diskutiert. Daraus wurde eine Vorzugstrasse entwickelt, die hinsichtlich der Realisierbarkeit, der Kosten und des Nutzens vertiefend betrachtet wurde. Im März 2019 wur- de der Abschlussbericht der Studie mit der Vorzugstrasse vorgelegt. Die Vorzugstrasse hat eine Länge von 29 km und erreicht auf 85 % der Gesamtstrecke die Qualitäts- standards für eine Radschnellverbindung. Mit einem Nut- zen-Kosten-Verhältnis von 2,0 wurde ihre Wirtschaftlich- keit nachgewiesen. Aufgrund der prognostizierten Nutzerzahlen übernimmt das Land Baden-Württemberg für die Abschnitte zwi- schen Weingarten und Ravensburg die Baulast der ge- planten Radschnellverbindung. Ebenso für die Ortsdurch- fahrt von Baienfurt. Zwischen Baindt und Baienfurt sowie in der Weiterführung in Richtung Friedrichshafen wurde die geplante Route als Radschnellverbindung in der Bau- last des Kreises eingestuft. Um zügig mit der Planung vor- anzukommen, hat der Regionalverband die Federführung für die Planung der gesamten Strecke übernommen und Fördermittel bei Bund und Land beantragt. Die Bewilli- gung der Fördermittel ist im Juli 2020 erfolgt. Anfang 2021 hatte der Regionalverband Bodensee-Ober- schwaben den Planungsauftrag für die Linienfindung und die Bildung sinnvoller Planungs- und Bauabschnitte für des RS 9 an die beiden Büros BERNARD Gruppe ZT GmbH und VIA eG vergeben. Ziel ist die Abstimmung und Fest- legungen der Linienführung der Radschnellverbindung, unter Beteiligung der Kommunen sowie der Bürgerschaft, sowie die anschließende Vorbereitung der weiteren Pla- nungsschritte. Die Bürgerbeteiligung wurde online im Zeitraum vom 22.07.2021 bis zum 17.09.2021 durchgeführt. Die Bürge- rinnen und Bürger hatten die Möglichkeit, bestehende Trassenvarianten zu bewerten, neue Alternativen vorzu- schlagen sowie Hinweise zu Mängeln und Maßnahmen einzubringen. Insgesamt haben über 600 Personen an Seite 10 Amtsblatt der Gemeinde Baindt Nummer 33 der Beteiligung teilgenommen, wobei circa 50 Perso- nen den Abschnitt auf der Gemarkung Baindt bewertet und kommentiert haben. Die Ergebnisse der Beteiligung werden im Rahmen der Gemeinderatssitzung durch die Gutachter vorgestellt. Zusammenfassend zeigen die Ergebnisse der Bürgerbe- teiligung überwiegend eine Bestätigung der Führung der Radschnellverbindung entlang der K 7951. Alternativ wur- de erneut eine Führung über die Wohngebiete (Baindter-/ Garten-/Küferstraße) vorgeschlagen, die bereits im Rah- men des Variantenvergleichs in der Machbarkeitsstudie untersucht und v.a. aufgrund der Umwegigkeit und der fehlenden Anbindung in Richtung Baienfurt nicht weiter- verfolgt wurde. Zur Überprüfung der Machbarkeit einer Führung des RS 9 im Zuge Marsweiler Straße sowie entlang der K 7951 wurde ein konzeptioneller Entwurf des Kreisverkehrs K 7951/Marsweiler Straße sowie die Fortführung des Rad- schnellweges über Radfahrstreifen in die Ortsmitte aus- gearbeitet und mit den Akteuren (Regionalverband, Land- kreis Ravensburg, Gemeinde Baindt) abgestimmt. Die Überlegungen zur Radschnellverbindung wurden auch im Zusammenhang mit der Umgestaltung des Dorfplatzes bzw. der Erschließung des Fischerareals betrachtet. Die konzeptionellen Entwürfe werden im Rahmen der Ge- meinderatssitzung durch das Planungsbüro vorgestellt. Die Führung des RS 9 erfolgt auf dem Abschnitt zwischen Baienfurt und dem Kreisverkehr in Baindt straßenbeglei- tend zur K 7951 im Zweirichtungsverkehr. Der bestehen- de Weg ist hierzu mindestens auf eine Breite vom 5,00 m auszubauen und der Radverkehr am Knotenpunkt mit der Schachener Straße zu sichern. Am Kreisverkehr K 7951/Marsweiler Straße wird der Radverkehr über die bestehende Mittelinsel in den Mischverkehr übergeleitet. Alternativ können Radfahrende weiterhin die bestehende Unterführung nutzen. Die weitere Führung in die Marswei- lerstraße bis zum Dorfplatz verläuft über Radfahrstreifen mit einer Breite von ca. 2,00 m bis 2,70 m. Für den Kreis- verkehr im Zuge der K 7951 sind kleinere Markierungs- arbeiten, die eine Reduzierung der Geschwindigkeiten im Kfz fördern, vorgesehen. Beschluss: Der Gemeinderat stimmt der Trassenvariante im Zuge der Marsweiler Straße sowie parallel zur K 7951 für den Radschnellweg RS 9 auf der Gemarkung Baindt zu. Die beschlossene Trassenvariante ist Grundlage für die wei- teren Planungsschritte nach den Leistungsphasen der HOAI durch die entsprechenden Baulastträger. TOP 07 Einführung elektronisches Anordnungswesen - Unterzeichnung der Rechnungen per einfacher Signatur Kämmerer Abele berichtet: In der Gemeinde Baindt werden jährlich 8.800 Anord- nungsbelege nicht mehr ausgedruckt, sondern via einfa- cher Signatur unterzeichnet. Bereits seit Mitte Juli 2022 werden an fast allen Arbeitsplätzen der Verwaltung Zah- lungsanweisungen- und einnahmen sowie interne Ver- rechnungen elektronisch unterschrieben. Der Bereich Rechnungseingang vereinfacht die Organi- sation für den gesamten Rechnungslauf. Vom Postein- gang bis zum Kassenvollzug wird der Workflow in allen Stufen transparent abgebildet und effizient unterstützt. Der Rechnungseingang als zusätzliches Modul zu CIP-Ar- chiv bietet wesentliche organisatorische Unterstützung für den täglichen Arbeitsablauf. Dem Anwender wird dabei eine komplett elektronische Rechnungsverarbeitung ermöglicht. Vom Einlesen der elektronischen Rechnung bzw. dem Einscannen der Ein- gangsrechnung bis hin zum Kassenvollzug werden alle Bearbeitungsstufen abgebildet. Es kommen immer mehr Rechnungen in digitaler Form bei der Gemeinde Baindt an. ZUGFeRD-und x-Rechnungen (elektronische Rech- nungen) können direkt übernommen werden. Der Workflow wird sehr flexibel den spezifischen und organisatorischen Gegebenheiten angepasst. In Baindt werden alle Rechnungen zentral in der Kämmerei erfasst und vorkontiert. Der einzelne Sachbearbeiter übernimmt den Prüfungsvorgang (Anzahl, Lieferung, Rechnungsbe- trag etc.) und signiert die digitale Rechnung. Gemäß dem Vieraugenprinzip wird die Rechnung vom Kämmerer bzw. der Bürgermeisterin noch angeordnet. Ein wesentlicher Vorteil liegt darin, dass ab dem Einscan- nen der Vorgang beauskunftet werden kann. Die Erfas- sung zeitkritischer Sachverhalte (z. B. Skontofristen), Plau- sibilitätsprüfungen und Kommentarmöglichkeiten (ohne Veränderung am Dokument) ebenso wie Stapelbearbei- tung und digitale Signatur, erleichtern die tägliche Arbeit. Die Belege werden dauerhaft archiviert, sodass sie bei- spielsweise im Falle einer Rechnungsprüfung der Scan und die Unterschriften direkt geprüft werden können. Es wird bei den Unterschriften auf eine einfache elektroni- schen Sig natur (über Passwort) gesetzt. Es wird mit der elektronischen Anordnung und Archivie- rung eine revisionssichere Langzeitarchivierung erreicht. Die elektronischen Anordnungen (sachlich rechnerische Feststellung und Anordnung von Zahlungen) werden nicht mehr ausgedruckt. Bei Eingang der Rechnung wird diese, sofern diese noch in Papier eingeht, gescannt und von den zuständigen Mit- arbeitern per einfacher Unterschrift (Signatur mit Pass- wort) unterzeichnet. Durch diese Umstellung können ca. 20.000 Blätter Papier eingespart werden. Bei der digitalen Umstellung spielt der Klimaschutz neben der organisatorischen Übernah- me von ZUGFeRD-und X Rechnungen eine nicht unter- geordnete Rolle. Beschluss: Der Gemeinderat nimmt die Einrichtung des elektroni- schen Anordnungswesen mit Unterzeichnung per einfa- cher Signatur zur Kenntnis. TOP 08 Anfragen und Verschiedenes Zu diesem Tagesordnungspunkt wurden keine Ausfüh- rungen gemacht. Fundinfo Allgemeine Hinweise zu Fundsachen Verloren gegangene Gegenstände können im Rahmen einer Verlustanzeige dem Fundbüro der Gemeinde Baindt gemeldet werden. Das dafür notwendige Formular „Ver- lustanzeige“ steht Ihnen online unter https://www.baindt. de/rathaus-buergerservice/rathaus-online unter dem Bereich Fundbüro zur Verfügung. Sofern eine Fundsache gefunden wurde, auf die Ihre Beschreibung zutrifft, setzen wir uns umgehend mit Ihnen in Verbindung. Nummer 33 Amtsblatt der Gemeinde Baindt Seite 11 Alle Funde ab einem Wert von zehn Euro, die Sie auf dem Gebiet der Gemeinde Baindt finden und an sich nehmen, müssen dem Fundbüro der Gemeinde Baindt gemeldet und dort abgegeben werden. Die Fundsachen werden sechs Monate aufbewahrt und regelmäßig im Amtsblatt der Gemeinde Baindt veröf- fentlicht. Nach Ablauf der sechsmonatigen Frist geht die Fundsache in das Eigentum des Finders über, sofern ein Eigentumsvorbehalt geltend gemacht wurde. Alle ande- ren Fundsachen werden nach vorheriger amtlicher Be- kanntmachung durch Aushang und örtliche Medien vom Fundbüro versteigert oder anderweitig verwertet. Folgende Fundgegenstände wurden im Rathaus ab- gegeben: Juni 2022: Sonnenbrille silber/metall, Taschenbuch „Po- siealbumverse“, Einzelschlüssel mit gelbem Anhänger, Softshell-Jacke grau, T-Shirt dunkelblau, Juli 2022: Skateboard hellblau, Einzelschlüssel, Mountain- bike schwarz/weiß, August 2022: T-Shirt blau, Stockschirm grau, Fahrrad- schloss, Damenrad silber, Kinder-Schirmmütze rosa Weitere Informationen zu den Fundsachen erhalten Sie beim Fundbüro. Sie erreichen uns unter Tel. 07502/9406-12. Notdienste Fachärztlicher Notfalldienst Tel.: 116 117 (kostenlose Rufnummer, ohne Vorwahl) Zahnärztlicher Notfalldienst Tel.: 01805 911-630 Notfallpraxis Ravensburg Oberschwabenklinik - St. Elisabethen-Klinikum Elisabethenstr. 15, 88212 Ravensburg Öffnungszeiten Sa, So und an Feiertagen 08 - 19 Uhr Notfallpraxis Ravensburg (Kinder) Der Kinderärztliche Bereitschaftsdienst im Landkreis Ravensburg bleibt in der Notfallpraxis am St. Elisa- bethen-Krankenhaus in Ravensburg. Eltern im Landkreis Ravensburg, die an den Wochenen- den und Feiertagen einen Kinderarzt benötigen, können sich weiterhin an die Kindernotfallpraxis am St- Elisa- bethen-Krankenhaus in Ravensburg wenden. Die bereits vermeldete Änderung zum 01.07.2022, wo- nach die Ärzte vorübergehend den Dienst in den eigenen Praxen anbieten, ist damit hinfällig geworden. „Wir sind froh, dass wir uns mit den Kinderärzten im Landkreis ei- nigen konnten, und die Notfallpraxis weitergeführt wer- den kann“, erläuterte der stv. Vorstandsvorsitzende der KVBW Dr. Johannes Fechner. Tierarzt Samstag, 20. August und Sonntag, 21. August Kleintierpraxis Baienfurt, Tel.: (0751) 56 04 08 08 - Telefonische Anmeldung erforderlich - Samstag, 20. August Welfen-Apotheke in Weingarten, Boschstraße 12, Tel.: (0751) 4 80 80 Sonntag, 21. August Zeppelin-Apotheke in Ravensburg, Gartenstraße 24, Tel.: (0751) 2 25 88 Organisierte Nachbarschaftshilfe Baindt Einsatzleitung: Frau Petra Maucher, Tel.: 62 10 98 Malteser Ravensburg-Weingarten Hausnotruf und Mahlzeitendienst, Tel.: (07 51) 36 61 30 Deutsches Rotes Kreuz Kreisverband Ravensburg e.V. • Hausnotruf und Mobilruf • DRK-Service Zeit (Hauswirtschaftlicher Unterstützungsdienst) • Menüservice für Senioren • Wohnberatung • Betreuungsgruppen für Menschen mit Demenz • Notruf 112 - Rettungsdienst Tel.: 0751/ 56061-0, Fax: 0751/ 56061-49 E-Mail: info@dkr-rv.de, Web: www.drk-rv.de Hospizbewegung Weingarten ∙ Baienfurt ∙ Baindt ∙ Berg e.V. Begleitung für schwerkranke und sterbende Menschen und ihre Angehörigen Hospiz Ambulant, Vogteistr. 5, Weingarten Telefon: 0751-180 56 382, Telefon: 0160- 96 20 72 77 (u.U. Anrufbeantworter, es erfolgt ein Rückruf) Ansprechpartnerin Dipl.-Päd. Dorothea Baur Persönliche Sprechzeit: Montag 16-18 Uhr, Mittwoch 11-13 Uhr Donnerstag 11-14 Uhr und nach Vereinbarung E-Mail: hospiz-weingarten@freenet.de Homepage: www.hospizbewegung-weingarten.de Spendenkonto: KSK Ravensburg IBAN: DE39 6505 0110 0086 1381 92 Störungs-Rufnummer Strom Tel. 0800 3629-477 (kostenfrei) Internet netze BW https://www.netze-bw.de/kunden/netzkunden/service/ stoerungsmeldungen/index.html Bei Störung der Gasversorgung Telefon 0800/804-2000 Wasserversorgung Tel.: (0751) 40 00-919 und nach Dienstschluss Tel.: 0160 44 94 235 Hotline Müllentsorgerfirmen Veolia/ Hofmann Bad Waldsee (bei Fragen rund um die Leerung/Abfuhr) Tel.: 0800/35 30 300 Hotline Landratsamt Ravensburg (allg. Fragen zum Thema Müll, Behältergemeinschaften etc.) Tel.: (0751) 85-23 45 Seite 12 Amtsblatt der Gemeinde Baindt Nummer 33 Ergänzende unabhängige Teilhabeberatung (EUTB) Ravensburg-Sigmaringen Beratung und Information zu Ansprüchen bei Teilhabeein- schränkung durch chronische Erkrankung und Behinderung. Schubertstr. 1, 88214 Ravensburg - Telefon 0751 99923970 - E-Mail: info@eutb-rv-sig.de Sozialstation St. Anna - Pflegebereich Baienfurt – Baindt – Marktplatz 4, 88255 Baienfurt, Tel. (0751) 4 67 96, E-Mail: sozialstation. baienfurt@stiftung-liebenau.de Lebensräume für Jung und Alt Dorfplatz 2/1, 88255 Baindt, Tel. (07502) 92 16 50, E-Mail Baindt: lebensraum.baindt@stiftung-liebenau.de Pflege, Betreuungsgruppen, Beratung, Essen auf Rädern in den Gemeinden Baienfurt, Baindt und Berg. Tel. 0751 36360-110 Wohl-Fühl-Treff Betreuungsgruppe für dementiell erkrankte Menschen bzw. für Menschen die einfach nur Geselligkeit suchen. Jeden Dienstag von 14 bis 17 Uhr im Dietrich-Bonhoeffer-Saal. Ihre Ansprechpartnerin: Brigitte Löffler, betreuung@sozialstation-schussental.de Maybachstr.1, Weingarten Unsere Jubilare Zum 90. Geburtstag am 27. Juli 2022 gratuliere ich im Namen der Gemeinde und persönlich Irmgard Moosmann herzlichst. Die Jubilarin erhielt die Glückwünsche und einen Geschenkkorb der Gemeinde Baindt sowie eine Ehrenurkunde des Ministerpräsidenten Winfried Kretschmann. Simone Rürup Bürgermeisterin Herzlichen Glückwunsch zur Goldenen Hochzeit Am 29.07.2022 feierten die Eheleute Renate und Karl Volz das Fest der Goldenen Hochzeit. Im Namen der Gemeinde Baindt gratuliere ich dem Jubelpaar sehr herzlich und wünsche für den weiteren gemeinsamen Lebensweg alles Gute. Den Jubilaren wurden Glückwünsche und ein Geschenkkorb der Gemeinde Baindt sowie eine Ehrenurkunde des Ministerpräsidenten Winfried Kretschmann überbracht. Simone Rürup Bürgermeisterin Herzlichen Glückwunsch zur Goldenen Hochzeit Am 05.08.2022 feierten die Eheleute Kornelia und Alfons Amann das Fest der goldenen Hochzeit. Im Namen der Gemeinde Baindt gratuliere ich dem Jubelpaar sehr herzlich und wünsche für den weiteren gemeinsamen Lebensweg alles Gute. Den Jubilaren wurden Glückwünsche und ein Geschenkkorb der Gemeinde Baindt sowie eine Ehrenurkunde des Ministerpräsidenten Winfried Kretschmann überbracht. Simone Rürup Bürgermeisterin Veranstaltungskalender Ob die im Nachfolgenden aufgeführten Veranstaltun- gen stattfinden, hängt von den dann geltenden Corona- Vorschriften ab. August 27.-28.08. 47. Reitturnier Reitplatz September 10.09. Open-Air-Kino MV Reitplatz 13.09. Gemeinderatssitzung Rathaus 14.09. Seniorentreff BSS 16.09. Ehrenamtsfest SKH 23.09. Vesper Impulse BSS 24.09. Kinderbasar SKH 30.09. Jahreshauptversammlung SV SKH Nummer 33 Amtsblatt der Gemeinde Baindt Seite 13 Sterbefall am Wochenende Es ist nicht notwendig, einen Sterbefall bei der Gemeindever- waltung am Wochenende anzuzeigen. Bitte vereinbaren Sie mit dem Pfarramt einen Termin für die Bestattung. Sollte die Beerdigung bereits am Dienstag erfolgen, ist es ausreichend, wenn die Gemeindeverwaltung am Montagvormittag darüber informiert wird. Die meisten Bestattungsunternehmen haben einen Schlüssel für die Aussegnungshalle in Baindt. Sollten dennoch Fragen und Unklarheiten aufkommen, wen- den Sie sich bitte an folgende Personen in der aufgelisteten Reihenfolge: Frau Heine, Friedhofsverwaltung Tel. 0160 53 86 706 Herr Plangg, Friedhofsverwaltung Tel. (07502) 91 22 28 Laura Kurz, Tel.: 91 30 30 Am Föhrenried Baienfurter Straße Birkenstraße Buchenstraße Mehlisstraße Riedsenn Sumeraugasse Schachener Straße Wickenhauser Straße Felix Haller, Tel.: 91 39 64 Badweg Blumenstraße Bronnenstubenweg Dahlienstraße Hubertusweg Klosterhof Krokusweg Lilienstraße Mühlstraße Nelkenstraße Thumbstraße Nr. 47 - 81 Tulpenstraße Veilchenstraße Markus Wöhr, Tel.: 943242 Brühl Dorfplatz Eichenstraße Eschenstraße Gartenstraße Innere Breite Küferstraße Ziegeleistraße Louis Escher, Tel.: 0751/95874647 Benzstraße Dachsstraße Eichhorngasse Friesenhäusler Straße Froschstraße Fuchsstraße Hirschstraße Nr. 1 - 50 Igelstraße Iltisstraße Liebigstraße Rehstraße Siemensstraße Wieselgasse An alle Amtsblatt-Bezieher Haben Sie Ihr Amtsblatt nicht bekommen? Dann rufen Sie bitte den für Ihren Bezirk zuständigen Austräger direkt an. Vergewissern Sie sich aber bitte vorher, ob Ihre Haus- nummer gut sichtbar und der Briefkasten mit Ihrem Namen versehen ist. Svenja Hermann, Tel.: 5 55 86 68 Hasenweg Hirschstraße ab Nr. 164 Kümmerazhofer Weg Marderstraße Mochenwangener Straße Reishaufen Sulpacher Straße Helena Escher, Tel.: 0751/95874647 Fliederstraße Kornblumenstraße Marsweilerstraße Rosenstraße Spielmannsweg Zeppelinstraße Tim Raubald, Tel.: 91 10 74 Grünenbergstraße Im Voken Jägerweg Lerchenstraße Sperlingweg Stöcklisstraße Storchenstraße Franziska Speidel, Tel.: 91 28 07 Amselstraße Annabergstraße Erlenstraße Kiesgrubenstraße Schönblick Sonnenstraße Thumbstraße Nr. 1 - 36 Ziegelhalde Lea Svoboda, Tel.: 91 36 35 Boschstraße Daimlerstraße Dieselstraße Dornierstraße Maybachstraße Röntgenstraße ✄ ✄ Gemeindeverwaltung Baindt Telefon (07502) 9406- 0 Fax (07502) 9406-18 E-Mail info@baindt.de Internet www.baindt.de Öffnungszeiten: Montag und Donnerstag 8:00 - 12:00 Uhr 14:00 - 16:00 Uhr Dienstag 8:00 - 13:00 Uhr 14:00 - 18:00 Uhr Mittwoch 8:00 - 12:00 Uhr Freitag 7:30 - 12:00 Uhr Direktdurchwahlnummern Bürgermeisterin Frau Rürup 9406-10 - Vorzimmer Frau Heine 9406-17 Fax 9406-36 Amtsblatt Frau Ziegler 9406-16/-0 Bauamt - Bauamtsleiterin Frau Jeske 94 06-51 Bauamt - Ortsbaumeister Herr Roth 94 06-53 Bauamt Frau Scheid 94 06-54 Bauamt - Klimakoordinator Hr. Florian Sascha Roth 0157 80661690 E-Mail: klima@b-gemeinden.de Bürgertheke Frau Brei/Frau Senff Passamt, An-/Abmeldung, 9406-12 Führerschein, Fischerei und 9406-13 Einwohnermeldeamt Herr Bautz 9406-14 Fundamt Frau Brei/Frau Senff 9406-12 Finanzverwaltung - Kämmerer Herr Abele 9406-20 - Kasse Herr Müller 9406-22 - Kasse Frau Weber 9406-24 - Wasser, Grundsteuer Frau Stavarache 9406-21 - Hunde-/ Gewerbesteuer Frau Winkler 9406-23 Gewerbeamt Frau Brei/Frau Senff 9406-13 Hauptamt Herr Plangg 9406-11 - Kindergarten - Ordnungsamt - Asylbetreuung Friedhofswesen Frau Heine 9406-17 Hallenbelegung SKH Frau Ziegler 9406-16/-0 Kindergartenabrechnung Frau Ziegler 9406-16/-0 Standesamt Frau Maurer 9406-40 Volkshochschule Frau Brei/Frau Senff 9406-13 Einrichtungen der Gemeinde Bauhof Herr Mohring 912130 Feuerwehrhaus 912134 Feuerwehrkommandant Herr Bucher 921690 Gemeindebücherei Frau Lins 94114-170 Schenk-Konrad-Halle Herr Forderer 0152 25613911 und 3373 Kindergärten - Sonne Mond und Sterne 94114-140 - St. Martin 2678 - Waldorfkindergarten 3882 Klosterwiesenschule - Rektorin Frau Heberling 94114-132 - Sekretariat Frau Mohring 94114-133 - Schulsozialarbeit Frau Nandi 94114 -172 - Schulhausmeister Herr Tasyürek 0178 4052591 - SBBZ Sehen Baindt 94190 Pfarrämter - Katholisches Pfarramt 1349 - Evangelisches Pfarramt (0751) 43656 - Kath. Gemeindehaus - Bischof-Sproll-Saal Anmeldung bei Fr. Moosherr (0751) 18089496 oder E-Mail: gudrun.moosherr@gmail.com Polizei - Polizeirevier Weingarten (0751) 803-6666 Notrufe - Polizei 110 - Feuerwehr, Notarzt, Rettungsdienst 112 Seite 14 Amtsblatt der Gemeinde Baindt Nummer 33 Kindergartenachrichten Kindergarten St. Martin Segnung der Vorschüler Immer am Ende des Kindergartenjah- res müssen wir leider von vielen Kin- dern Abschied nehmen, von unseren Vorschülern. Ab September gehen un- sere „Großen“ neue Wege. Sie alle freuen sich jetzt schon auf die Schule. Damit der Gott die Kinder auf ihrem Lebensweg weiter- begleitet, segnete unsere Pastoralreferentin, Frau Regina Willmes, am 26. Juli jeden einzeln und bedachte sie mit allerbesten Wünschen für den neuen Lebensabschnitt. Auch die anderen Kinder und Erziher/-innen wurden von ihr mit einem Segenswunsch bedacht. Wir wünschen allen Kindern, Eltern und Gemeindemit- gliedern eine wunderschöne und erholsame Ferienzeit! Waldorfkindergarten Ahoi ihr Piraten, setzt die Segel ....und dann auf zum letzten Abschnitt eurer Reise Richtung Schule Nachdem unsere Vorschulpiraten auf ih- rem Ausflug mit einem Floß über den Zel- ler See gesegelt waren, wartete in der Fol- gewoche das nächste große Abenteuer auf unsere kleinen Piraten. Einen Abend im Kindergarten, wenn alle anderen daheim sind...was für eine Aufregung! Schon über den Tag erfüllte knisternde Aufregung die Luft der Schneeweißchengrup- pe. Und dann war es endlich soweit. Bereits eine halbe Stunde vorher standen die ersten Kinder in der abend- lichen Sommerhitze gespannt am Kindergartentor und warteten ungeduldig, in ihr Abenteuer starten zu dürfen. Als sich das Tor endlich öffnete, wollte ein bereits herrlich geschmückter Garten erkundet werden. Hier durften die Kinder den durstigen Kängurus Wasser bringen, mit den Lamas Kirschkerne um die Wette spucken und als Enten die leckeren Würmchen vor dem hungrigen Frosch ret- ten. Was für ein Spaß! Anschließend ging es auf zum reich gedeckten Buffet, welches die Eltern für die Kinder be- reitgestellt hatten. Da wurde nach Herzenslust geschlickt und geschleckt. Und dann... krawumm...ein lauter Krach in der Gruppe. Was war das? Ein Dieb, ein Geist oder doch nur die Putz- fee? Nein, unser kleiner Hauswichtel der Fritz-Fratz-Frie- derich war wieder einmal am Werk. Unter dem Chaos, das er angerichtet hatte, versteckte sich die Einladung für eine Schatzsuche. Eine Schatzsuche für Piraten, versteht sich! Schon ging es los, zu kniffligen Aufgaben durchs Baindter Naturschutzgebiet. Und natürlich waren unsere lieben See-Räuber erfolgreich und bargen eine herrliche Schatztruhe vergraben im tiefen Sand. Am Lagerfeuer warteten nun auch schon die Eltern, um gemeinsam den Schatz zu öffnen und den Abend gemütlich ausklingen zu lassen. So ging es an diesem Tag zu später Stunde für unsere Großen mit etwas müden aber leuchtenden Augen nach Haus, mit einer Schutzengelkette um den Hals und die Taschen gefüllt mit gold glänzenden Talern. Doch wer meint das war alles, der täuscht, denn das gro- ße Finale stand, eine weitere Woche später, noch bevor. Wie hatten die Kinder diesem großen Tag entgegenge- fiebert, hatten mit viel Fleiß und unnachahmlichem En- gagement das Märchen von Dornröschen als Theater- stück einstudiert und alle begonnenen Arbeiten zu Ende gebracht, um reich bepackt mit ihren Schätzen ihre Zeit im Kindergarten hinter sich zu lassen. Und während die Kinder nach einem festlichen Frühstück noch einmal aus- giebig im Garten spielten und tobten, wurde die Gruppe in ein Theater verwandelt, Kulissen aufgebaut und Zu- schauerreihen gestellt. Am Rande schmückten voll be- ladene Tische mit den Schätzen der Kinder den Raum. Zur Mittagszeit war es dann soweit. Während die Vor- schulkinder mit ihren Kostümen gespannt im Mittelraum warteten, füllten sich die Zuschauerplätze mit Eltern, Großeltern und Geschwistern. Mit dem Erklingen der Festglocke betraten der Prinz, die weisen Frauen und Männer und natürlich das Königs- paar samt Dornrößchen singend den Raum und erzähl- ten, sangen und sprachen ihre Geschichte vor einem ebenso staunend wie andächtig lauschendem Publikum. Tosender Beifall belohnte schließlich ihre wunderbare Darbietung. Mit einem süßen Geschenk bedachten die Vorschüler nun ihre kleineren Freunde; süße selbstge- machte Erdbeermarmelade wird an den Brötchentagen des kommenden Kindergartenjahres immer wieder an die ehemaligen Großen erinnern. Nach einem rührenden Rückblick auf die Kindergartenzeit eines jeden Einzelnen, wurden dann endlich die Vorschulkinderkronen verlie- hen und voll bepackt mit ihren Sachen, traten schließlich 9 stolze angehende Schulkinder gemeinsam mit ihren Eltern durch den Rosenbogen hinaus aus ihrer ach so schönen Kindergartenzeit. Im Garten luden Kinder und Eltern anschließend zum gemeinsamen Grillen. Als Dan- keschön für den Kindergarten gab es von den Eltern eine neue Bank für den Garten, mit all den Namen der Vor- schulkinder. Mit leckerem Essen, Musik, schönen Begeg- nungen, Tränen und Lachen endete dieser Tag und eine Nummer 33 Amtsblatt der Gemeinde Baindt Seite 15 wunderschöne gemeinsame Zeit. Doch in den Herzen bleiben viele, viele Erinnerungen, Erfahrungen und Dank- barkeit, die wir alle mit in unsere Zukunft nehmen dürfen ... und zwar kleine wie auch große Leute! Bücherei Öffnungstage in den Ferien Öffnungstage in den Ferien Montag, 22.08.22 15.00 - 16.00 Uhr Montag, 29.08.22 geschlossen Montag, 05.09.22 geschlossen Ab Montag, 12.09.22 gelten die normalen Öffnungszeiten Zur Information Rentensprechtag der Deutschen Rentenversicherung Der ehrenamtliche Versichertenberater Thomas Bötticher führt Rentensprechtage in Wolfegg durch. Sie können kostenfrei Informationen zu ihrer Rentenversicherung erhalten, ihr Konto klären und Kindererziehungszeiten melden lassen, sowie Reha- und Rentenanträge stellen. Dadurch wird eine ortsnahe Verbindung zum Renten- versicherungsträger hergestellt und das Angebot der Regionalzentren sowie Auskunfts- und Beratungsstellen ergänzt. Die Sprechtage finden in der Rötenbacher Str. 24 in 88364 Wolfegg statt. Termine erhalten Sie unter www.deine-rentenberatung.de Klimaschutz - einfach machen! Willkommen in unserer Rubrik „Klimaschutz - ein- fach machen“. Hier möchten wir in regelmäßigen Ab- ständen Anregungen geben, wie wir uns einen klima- schonenderen Lebensstil aneignen können. Denn in der Summe haben unsere täglichen Entscheidungen und Verhaltensmuster enorme Auswirkungen - im negativen wie im positiven Sinne! Viele Tipps und Infos für eine klimascho- nende Lebensweise sowie Gutscheine zum Ausprobieren finden Sie auch im kostenlosen Klimasparbuch, das vom Gemeindeverband Mittleres Schussental gemeinsam mit dem Verein für ökologi- sche Kommunikation, oekom e. V., her- ausgegeben wird. Schauen Sie mal rein - es lohnt sich! Sie finden das Taschen- buch in vielen Ausgabestellen und in allen Rathäusern der Verbandsgemeinden des Mittleren Schussentals (Ra- vensburg, Weingarten, Baienfurt, Baindt, Berg). Die Aus- gabestellen sowie das Klimasparbuch als kostenloses e-book finden Sie hier: https://gmschussental.de/klimasparbuch. Das Klimas- parbuch kann auch direkt beim Gemeindeverband Mitt- leres Schussental (klimasparbuch@gmschussental.de) angefordert werden. Tipp 38: Mehrwert im Mehrwegbecher Immer mehr Menschen greifen zum Einweg- becher, um ihren Kaffee unterwegs zu trinken. Doch dieser Trend hat negative Folgen für die Umwelt. Neben dem Ressourcenverbrauch verschmutzen viele der weggeworfenen Einwegbecher Straßen, öffent- liche Plätze und die Natur. Für die Herstellung der jährlich in Deutschland verbrauch- ten Coffee-to-go-Becher entstehen außerdem rund 48.000 Tonnen CO2-Emissionen. Einwegbecher werden nur wenige Minuten benutzt und sind schwer recycelbar. Darum: Machen Sie einen wiederverwendbaren Coffee- to-go-Becher zu Ihrem ständigen Begleiter. Daraus schmeckt der Fairtrade-Kaffee dann gleich noch- mal so gut. Seite 16 Amtsblatt der Gemeinde Baindt Nummer 33 1. 2. 3. 4. 5. 6. Tim Bartels (Umweltbriefe) Nachwachsende Rohstoffe Bauwende zum Holzhaus So nutzen Sie Holz umweltgerecht: Holz hat Einfluss auf Gesundheit und Stimmung. Eine Inneneinrichtung mit Holz senkt Blutdruck und Herzfrequenz und Würde man künftig beim Neubau statt Stahlbeton natürliche Rohstoffe wie Holz oder Bambus nutzen, ließen sich enorme Mengen klimaschäd- licher Emissionen vermei- den. Überdies würde eine dauerhafte „CO2- Senke“ entstehen. So die Botschaft des internationalen Projekts „Bauhaus der Erde“. Initiator dieser For- mel „Holz statt Be- ton“ ist Hans Joachim Schellnhuber, der Grün- der des Potsdam Instituts für Klimafolgenforschung (PIK) und persönliche Ex-Berater von Angela Merkel. Verstanden hatte die Physikerin als Kanzle- rin alles, was Schellnhuber riet, doch durch- setzen konnte sie nichts davon. Nun will der ehemalige Klimamodellierer nicht mehr nur warnen, was passieren könnte, wenn wir so weitermachen, sondern vielmehr darin über- zeugen, was jetzt zu tun ist: „gezielt auf Holz, Bambus, Hanf, Lehm und andere Materi- alien ohne schweren CO2-Rucksack setzen“. Denn anders als der Bestandteil von Beton – Zement bzw. Kalk, der bei hohen Tempe- raturen gebrannt wird und viel CO2 freisetzt, genauso wie Stahl im Hochofen – bin- det das Holz das Treibhausgas. Doch je interessanter Holz für die Bauindustrie wird, desto größer der Druck auf den Wald. Forciert das nicht die Rodung der Wälder? „Nein, auf keinen Fall“, sagt Schellnhuber: „Wir müssen weltweit ins- besondere degradierte Flächen aufforsten, um darüber CO2 neu zu bin- den.“ Wälder nehmen fast ein Drittel der vom Menschen ausgestoßenen CO2-Mengen auf. Es müsse Schluss damit sein, Stahl und Beton zu verbauen, der nicht vernünftig wiederver- wertet werden könne, so der Klimaforscher. Dagegen würde unsere Nordhalbkugel bei guter Waldwirtschaft genügend Biomasse anbieten, um Neubauten mit Holz zu be- dienen. Schellnhubers Idee sieht eine orga- nische Architektur vor, deren nachwachsen- de Rohstoffe im dynamischen Gleichgewicht entnommen werden. Das setze einen Nach- fragemarkt für den Waldbestand voraus, der sich trotz Nutzung positiv entwickele, so die Vision Schellnhubers. „Die geerntete Biomasse wird in langlebigen Produkten wie Brettsperrholz oder chemiefreien Möbeln gespeichert.“ Damit entziehe man der Atmo- sphäre wieder einen Teil des CO2, das durch fossile Energiewirtschaft ausgestoßen wurde. Tatsächlich werden Holzhäuser ja auch im- mer beliebter. Das bislang höchste mit 34 m steht in Heilbronn und hat zehn Stockwerke (s. Bild): Es sollen darin 480 Fichtenstämme, die je 25 m hoch waren und 40 cm durch- maßen, verbaut worden sein, insgesamt 1 500 m3 Holz. Getoppt werden soll das 2023 durch einen 65 m hohen Holzbau in der Hambur- ger Hafen-City: Dafür werden 5 500 m3 Bau- holz benötigt. Und eines fernen Tages Mitte der 2030er Jahre soll auf dem Gelände des ehemaligen Flughafens Tegel in Berlin ein überwiegend aus Holz bestehendes Quartier mit 5 000 Wohnungen entstehen. Ginge es nach Schellnhuber, sollen das keine Leucht- turmprojekte und Unikate bleiben, sondern Vorbilder für massenhaften Holzbau. (tb) https://bauhauserde.org/resources Datengrundlage zur Verfügbarkeit von Holz als Baustoff: https://www.umweltbundesamt.de/ publikationen/potenziale-von-bauen-holz damit den Stresspegel, während Konzentra- tion, Aufmerksamkeit und Kreativität zu- nehmen. Ob es nun die im Holz enthaltenen ätherischen Öle, die freundlichere Lichtat- mosphäre oder die geringere elektrostatische Aufladung sind, die diese Effekte bewirken – wir sollten diese nutzen, um unser Leben zu bereichern und das Klima zu schützen. Besser ein Siegel als kein Siegel. FSC (Forest Stewardship Council) oder PEFC (Pan-European Forest Certification) kennzeichnen Produkte, die aus nachhal- tiger Holzwirtschaft stammen. Im Vergleich fallen die PEFC-Kriterien hinter denen des FSC zurück. Bei PEFC würden auf Basis ei- ner Selbstauskunft teilweise Waldregionen pauschal bewertet, bemängelt das Umwelt- bundesamt. Im Jahr 2021 wurden 79,2 Pro- zent der deutschen Waldfläche nach PEFC und 12,9 Prozent nach FSC bewirtschaftet. Auf Tropenholz verzichten. Auch Re- genwald kann nachhaltig bewirtschaftet werden. Wird damit vor Ort Geld verdient, kann es vielleicht illegale Abholzungen ver- ringern. Doch sollte man besser auf Produkte aus heimischen Hölzern zurückgreifen: z.B. Buche, Robinie, Lärche oder Fichte. Tropen- hölzer erkennen Sie an ihren exotischen Na- men wie Akazie, Mahagoni, Meranti, Teak und Wenge. Auch Bezeichnungen wie Edel- holz, Hartholz, Echtholz und Plantagenholz deuten auf tropische Herkunft hin. Vom Baum zum Möbelstück. Set- zen Sie statt billiger Massenproduktion auf das traditionelle Tischlerhandwerk und auf Möbel aus nachhaltiger Forstwirtschaft. Ökologische Möbel sind teurer in der An- schaffung, werden aber viele Generationen glücklich machen: der Schreibtisch aus Mas- sivholz, der Küchenstuhl, der aus der Reihe tanzt, oder die geräumige Truhe im Eingang. Beim Grillen möglichst heimische Holzkohle verwenden und auf Sie- gel achten. In jeder dritten Grillkohle steckt Tropenholz, stellte Stiftung Warentest fest. Nutzen Sie Holzprodukte, um pla- stikfreier zu leben. Zum Beispiel mit Kochlöffeln aus Holz, hält oft länger und gibt keine ungesunden Stoffe ab. Auch Zahnbür- sten gibt es aus Holz oder Bambus – mit Bor- sten aus nachwachsenden Rohstoffen. Weitere Tipps unter https://utopia.de/tag/holz/ Fo to : E be rh ar d / A do be S to ck Nachwachsende Rohstoffe - Bauwende zum Holzhaus Nummer 33 Amtsblatt der Gemeinde Baindt Seite 17 (Klima-) Spartipp des Monats August: (Bildschirm) Ganz aus, ist das Neue voll IN Ob daheim oder im Büro, wenn wir für längere Zeit den Raum verlassen ist es wichtig, immer den Bildschirm und Rechner in den Energiesparmodus zu versetzen, beziehungsweise komplett auszuschalten und herunterzufahren. Das Herunterfahren des Rechners lohnt sich stromver- brauchstechnisch und damit auch aus Klimasicht bereits ab 15 Minuten, also beispielsweise bei den 30 bis 45 Minu- ten einer üblichen Mittagspause oder aber, wenn daheim mal etwas Längeres dazwischenkommt. Zudem sorgt ein regelmäßiger Neustart des Rechners dafür, dass dieser wieder schneller und zuverlässiger laufen kann. Natürlich kann es immer mal vorkommen, dass verges- sen wird den Bildschirm auszuschalten oder den Com- puter herunterzufahren. Hier kann daher ein einfacher Merksatz helfen: Gehst du für länger aus dem Raum hinaus, schalt´ auch Rechner und Bildschirm aus! Wir wäre es daher mit dem einprägsamen Motto: Einfach mal abschalten. Aber auch die Verwendung des Energiesparmodus bringt schon sehr viel, denn eigene Stromverbrauchmessungen haben ergeben, dass Rechner im Betrieb 20 W in der Stunde verbrauchen, aber im Energiesparmodus ledig- lich 0,5 Watt. Beim Aktivieren dieses Modus gibt es also erhebliche Energieeinsparpotenziale. Wer als eine Art private Wattsparchallenge durchführen möchte, dem ist das Beherzigen dieser Tipps dringend zu empfehlen. Natürlich ist es neben Rechner und Bildschirm auch genauso wichtig, andere elektronische Geräte wie Drucker, Fernseher, Mikrowellen und viele weitere eben- falls auszuschalten, wenn diese nicht verwendet werden. Florian S. Roth Gemeinden Baienfurt, Baindt und Berg Koordinator für eine klimaneutrale Kommunalverwaltung - gefördert durch das Ministerium für Umwelt, Klima und Energiewirtschaft Baden-Württemberg Telefon: 0157-80661690 E-Mail: klima@b-gemeinden.de Stiftung Liebenau Ravensburg Gastfamilien gesucht! Haben Sie ein Zimmer oder eine kleine Wohnung frei? Haben Sie Freude am Umgang mit Menschen, und kön- nen Sie sich vorstellen, eine erwachsene Person bei sich aufzunehmen und im Alltag zu begleiten? Wir suchen im Landkreis Ravensburg engagierte Fa- milien, Lebensgemeinschaften oder Einzelpersonen für Erwachsene, die eine Behinderung haben. Sie erhalten dauerhafte Begleitung und Unterstützung durch unseren Fachdienst sowie ein angemessenes Betreuungsentgelt. Wir freuen uns auf Ihren Anruf! Stiftung Liebenau, Betreutes Wohnen in Familien (BWF), Friedhofstraße 11, 88212 Ravensburg, Telefon: 0751 977123-0, bwf-ravensburg@stiftung-liebenau.de, www.stiftung-liebenau.de/gastfamilie Natur- und Kulturlandschaft Altdorfer Wald e.V. Schutz des Altdorfer Waldes ist unser Zweck, seines Lebensraums, der Quellen, kein Kiesabbau etc. Unterstützen Sie uns, werden Sie Mitglied! www.altdorferwald.org Bundesverband Deutscher Milchviehhalter Ist unser Gentechnikzuschlag in Gefahr? auf dem Podium: Bärbel Endraß, Bäuerin, Aktionsbündnis gentechnikfreie Landwirtschaft Baden-Württemberg Maria Heubuch, Bäuerin, ehemalige Abgeordnete des Europäischen Parlamentes Herzliche Einladung zum Milchbauernabend Freitag, 26. August 2022 um 20 Uhr Festzelt in Baindt Die Europäische Union möchte die Gesetze zur Agrogen- technik aufweichen. Bestimmte Gentechniken sollen aus dem Gentechnikgesetz herausgelöst werden. Dadurch würden wichtige Zulassungsvoraussetzungen wie die Ri- sikobewertung, Kennzeichnungs- und Haftungsregeln wegfallen. Doch was würde das für unsere Höfe und un- sere alltägliche Arbeit bedeuten? Kann die Koexistenz und der Wettbewerbsvorteil der gentechnikfreien Produktion erhalten werden? Und was wären die wirtschaftlichen Folgen für unsere Betriebe? Über weitere Probleme für die Praxis und Hintergründe einer solchen Gesetzesderegulierung möchten wir mit allen Interessierten diskutieren. Landratsamt Ravensburg Affenpocken – Gesundheitsamt bietet Beratung an Das Gesundheitsamt des Landkreises bietet Personen, die Fragen zum Thema Affenpocken haben, eine Beratung an. Die aktuellen Kontaktdaten und Sprechzeiten sind unter www.rv.de/ge-beratung abrufbar. Anträge auf ESF-Förderung bis zum 15. September 2022 möglich Der Landkreis Ravensburg erhält für das Jahr 2023 einen Betrag in Höhe von 208.580 Euro aus dem Europäischen Sozialfonds (ESF) zur Verbesserung der Beschäftigungslage. In der Förderperiode 2021 - 2027 ist es das Ziel, auf re- gionaler Ebene die aktive Inklusion mit Blick auf die Ver- besserung der Chancengleichheit, Nichtdiskriminierung und aktive Teilhabe zu fördern sowie die Beschäftigungs- fähigkeit insbesondere von benachteiligten Gruppen zu erhöhen. Hierbei soll der Fokus auf der Zielgruppe der er- ziehenden Frauen und ihrer minderjährigen Kinder liegen. Die Förderung benachteiligter Schülerinnen und Schüler soll ein weiterer Schwerpunkt sein. Freie Träger/innen, die entsprechende Projekte um- setzen möchten, können ihre Anträge bis zum 15. Sep- tember 2022 bei der Landeskreditbank Baden-Würt- temberg, Bereich Finanzhilfen, Schlossplatz 10, 76113 Karlsruhe einreichen. Die Antragsformulare können unter https://zuma.l-bank.de/zuma heruntergeladen werden. Es können nur Anträge bewilligt werden, bei denen die planmäßige Zahl der Teilnehmenden mindestens 10 Per- sonen beträgt. Weitere Informationen gibt es unter www.rv.de/esf . An- sprechpartner beim Landkreis Ravensburg ist Christian Oberem, Tel.: 0751 85- 8135, E-Mail: c.oberem@rv.de. Agrarreform ab 2023 - Infoabend des Landwirtschaft- samtes am Donnerstag, 25. August um 20 Uhr Das Landwirtschaftsamt des Landkreises Ravensburg informiert am Donnerstag, 25. August über die Vorgaben der Agrarreform (GAP) ab 2023. Die Veranstaltung findet online statt, Beginn ist um 20.00 Uhr. Eine Anmeldung ist nicht erforderlich. Seite 18 Amtsblatt der Gemeinde Baindt Nummer 33 Die Teilnahme erfolgt über folgenden Link: www.rv.de/aktuelle-veranstaltungen-la Die Reform der Gemeinsamen Europäischen Agrarpolitik 2023 bringt einige Änderungen mit sich. Derzeit herrscht noch keine Rechtsverbindlichkeit, die wesentlichen Punkte sind aber geklärt. Im Rahmen des Infoabends werden Mit- arbeitende des Landwirtschaftsamtes über die Standards für einen guten landwirtschaftlichen und ökologischen Zustand (GLÖZ) als Voraussetzung für den Erhalt der Betriebsprämien informieren und alles Wichtige zu den neuen freiwilligen Ökoregelungen und den Änderungen bei den FAKT-Maßnahmen erläutern. Das Landwirtschaftsamt Ravensburg freut sich über rege Teilnahme. Wasserarmut in den Gewässern des Landkreises Ravensburg Durch die anhaltende Trockenheit führen viele Bäche und Flüsse im Landkreis Ravensburg derzeit nur noch wenig Wasser. Durch die niedrigen Wasserstände wird die Ge- wässerökologie beeinträchtigt, Fische, Kleinlebewesen und Wasserpflanzen leiden zudem unter ansteigenden Gewässertemperaturen. Um eine weitere Verschärfung der Situation zu verhindern, hat das Landratsamt Ravens- burg das Verbot zur Entnahme von Wasser aus Seen und Flüssen vorerst bis zum 19. September verlängert. Aufgrund der hochsommerlichen Wetterlange sanken die Pegelstände über mehrere Wochen kontinuierlich und erreichten dabei bei vielen Gewässern ein kritisches Ausmaß. Betroffen sind nicht nur die größeren Gewäs- ser, sondern vor allem auch die kleineren Bäche. Durch den geringen Zufluss aus Flüssen und Bächen kommt es gerade in Weihern und Seen zudem zu extremen Er- wärmungen. Trocknen Wasserläufe aus, wären enorme ökologische Schäden die Folge. Das Landratsamt Ravensburg verlängert deshalb per Verfügung ab sofort den so genannten wasserrechtlichen Gemeingebrauch. Das bedeutet, dass es ab sofort ver- boten ist, Wasser zu eigenen Zwecken aus einem Bach oder See zu entnehmen, schreibt dazu das Landratsamt in seiner Pressemitteilung. Ausgenommen seien lediglich das Tränken von Vieh sowie das Schöpfen mit Handge- fäßen. Betroffen davon sind auch diejenigen Personen und Firmen, die eine behördliche Erlaubnis haben, Was- ser aus einem oberirdischen Gewässer zu entnehmen um beispielsweise Felder zu bewässern. Das Landratsamt Ravensburg legt Wert darauf, dass dieses Verbot auch dann gilt, wenn an den jeweiligen Entnahmestellen noch vermeintlich ausreichend Wasser vorhanden ist. Die Allgemeinverfügung untersagt Entnahmen zunächst bis zum 19.09.2022. Bleibt es darüber hinaus weiterhin so trocken, wird die Verfügung verlängert, so das Landratsamt, das zugleich darauf hinweist, dass Zuwiderhandlungen mit Bußgeldern bis zu 10.000 € geahndet werden. Zu lesen ist die Allgemeinverfügung auf der Homepage des Landratsamtes (www.rv.de) unter der Rubrik öffent- liche Bekanntmachungen. Maschinenring Alb-Oberschwaben e.V. Familien- und Betriebshilfe In neun Monaten zum Berufsabschluss Die Akademie der Maschinenringe bietet in einem Lehr- gang die Ausbildung zur Hauswirtschafterin an. Start ist am 29. August 2022 Wer sich selbst oder seine Mitarbeiter als Hauswirtschaf- ter/in ausbilden lassen will, ist bei der Akademie der Ma- schinenringe genau richtig aufgehoben. Am 29. August 2022 startet der Lehrgang „Vorbereitung auf die Exter- nenprüfung zum/zur Hauswirtschafter/in in Teilzeit nach § 45.2 BBIG“. Die Teilnehmer können sich aus dem ge- samten Bundesgebiet anmelden und erwerben binnen neun Monaten Blockunterrichts einen anerkannten Be- rufsabschluss. Innerhalb dieses Zeitraums nehmen die Schüler/innen an zehn einwöchigen Online- Seminaren und drei Praxis- Blöcken teil. „Ich fange noch einmal von vorne an“ Kirsten Apelt vom Maschinenring Böblingen-Calw hat die Ausbildung bereits 2021 in Angriff genommen und die Teil- nahme nicht bereut. „Für mich war es ein großer Schritt zu sagen: Ich fange noch einmal von vorne an, sortiere mein Leben neu. Und da gehört auch eine Ausbildung dazu“, berichtet sie. Ausgebildete Hauswirtschafter/innen kennen sich mit ge- sunder Ernährung und der Speisenzubereitung aus, mit Hygiene, Reinigung und Umweltschutz. Sie übernehmen die hauswirtschaftliche Versorgung und Betreuung von Personen in privaten Haushalten, sozialen Einrichtungen oder Unternehmen. Die Qualifizierung „Vorbereitung auf die externe Prüfung zum/zur Hauswirtschafter/in“ bietet den Teilnehmern die Möglichkeit, einen schulischen Ab- schluss zu erwerben, ohne den Bildungsgang an einer Schule besucht zu haben. Chancen auch für Maschinenringe Denn die Voraussetzungen für die Zulassung zur Exter- nenprüfung und die Anforderungen in der Prüfung selbst entsprechen denen der regulären Bildungsgänge. Mit dem Abschluss finden Hauswirtschafter/innen Beschäftigun- gen in landwirtschaftlichen Betrieben, aber eben auch bei den Maschinenringen. Joachim Hilt, Geschäftsführer im Maschinenring Ulm- Heidenheim, sieht in der Qualifi- zierung eine große Chance, die drohenden Lücken beim hauswirtschaftlichen Nachwuchs zu schließen. 40 Prozent seiner aktuellen Fachkräfte gehen in den kommenden Jahren in den Ruhestand - und beim Nachwuchs sieht es mau aus. „Wir würden gerne mehr Quereinsteigerinnen beschäftigen“, sagt Joachim Hilt, aber ohne passenden Abschluss sei das kaum möglich, weil die Sozialversiche- rungsträger für ungelernte Kräfte unwirtschaftlich nied- rige Stundensätze zahlten. Die Qualifizierung ermögliche es den Bewerberinnen dagegen, als Fachkraft beim Ma- schinenring einzusteigen. Der Lehrgang findet zum größ- ten Teil in einem virtuellen Klassenraum statt. So können die Teilnehmer/innen ortsunabhängig am Unterreicht teilnehmen. „Die erste Woche Online- Schulung war eine enorme Herausforderung“, gibt Kerstin Apelt unumwun- den zu. „Aber in der zweiten Woche habe ich mich schon richtig wohl gefühlt“, fügt sie sofort hinzu. Der Lehrgang dauert in der Regel 40 Wochen und findet in ganztätigen Blöcken statt. Dazu gehören auch zwölf Praxistage, an de- nen die Teilnehmer/innen das Gelernte direkt anwenden. Staatliche Förderung möglich Um an dem Online-Lehrgang teilnehmen zu können, müssen die Interessenten mindestens viereinhalb Jah- re hauswirtschaftliche Tätigkeit im eigenen oder ei- nem Fremdhaushalt nachweisen können und über gute Deutschkenntnisse in Wort und Schrift verfügen. Die Kos- ten für die Ausbildung übernimmt der Maschinenring, wenn ein Arbeitsvertrag geschlossen wird. Nummer 33 Amtsblatt der Gemeinde Baindt Seite 19 Wer sich für das Angebot der Akademie der Maschi- nenringe interessiert, findet weitere Informationen zur Anmeldung und zu Fördermöglichkeiten im Netz unter https://akademie.maschinenring.de/seminar/hauswirt- schaft/. Hier können auch individuelle Beratungstermine vereinbart werden. Weitere Informationen zur Ausbildung und Arbeit von Haus- wirtschafter/innen finden sich im Video „Unscheinbare Hel- dinnen“ im Youtube-Kanal der Maschinenringe Deutschland unter https://www.youtube.com/watch?v=Go8VZBah-50 Familien- und Betriebshilfe 88356 Ostrach, Hauptstraße 17 Wir übernehmen die täglichen Aufgaben im Haushalt und landwirtschaftlichen Betrieb bei Krankheit, Krankenhaus- und Kuraufenthalt, Schwangerschaft und Entbindung, Betreuung von pflegenden Angehörigen. Kontakt: Ulrike Reiter, Telefon 07585/9307-11 und 0171/2043920 oder E-Mail u.reiter@mr-ao.de Deutsche Rentenversicherung Betrugsversuche nehmen wieder zu Die Deutsche Rentenversicherung (DRV) Baden-Würt- temberg hatte bereits im Mai darüber informiert, dass Trickbetrüger mit einer neuen Masche versuchen, an das Geld von Bürgerinnen und Bürgern zu gelangen. Durch die Medienberichterstattung kam es für kurze Zeit zu keinen neuen Fällen. In den letzten Tagen meldeten sich jedoch wieder besorgte Versicherte beim gesetzlichen Rentenversicherungsträger und schilderten erneut den Betrugsversuch: Die Angerufenen wurden allesamt über ihre private Mobilfunknummer kontaktiert. Mit einer Ban- dansage einer angeblichen Strafverfolgungsbehörde wird dann suggeriert, dass die Sperrung der Sozialversiche- rungsnummer drohe. Um dies zu verhindern, müsse man sich per Menüwahl zu einem persönlichen Ansprechpart- ner bei der DRV weiterverbinden lassen. Die DRV Baden-Württemberg warnt nochmals ein- dringlich vor solchen Anrufen. Eine Sperrung von So- zialversicherungsnummern oder -daten wird niemals vorgenommen. Ebenso kontaktiert der gesetzliche Ren- tenversicherungsträger seine Kundinnen und Kunden in dieser Form nicht. Besondere Vorsicht ist auch ge- boten, wenn am Telefon die sofortige Überweisung von Geldbeträgen gefordert wird. In solchen Fällen sollte man auf jeden Fall sofort die Polizei informieren (www.polizei-bw.de/internetwache). Zur Sicherheit bietet die DRV Baden-Württemberg unter seiner kostenlosen Servicenummer 0800 1000 480 24 die Möglichkeit, Unsicherheiten zu klären. Weitere Methoden der Betrüger sowie Verhaltenstipps bietet der kostenlose Flyer »Vorsicht Trickbetrüger«. Dieser kann heruntergeladen oder als Papierversion bestellt werden (Telefon: 0721 825-23888 oder E-Mail: presse@drv-bw.de). Weitere Informationen können Sie auf unserer Internetsei- te unter http://www.deutsche-rentenversicherung-bw.de abrufen. Sozialversicherung für Landwirtschaft, Forsten und Gartenbau Zusatzversorgung für Arbeitnehmer in der Land- und Forstwirtschaft Anträge bis 30. September 2022 stellen Arbeitnehmer, die rentenversicherungspflichtig in der Land- und Forstwirtschaft tätig waren, können eine Aus- gleichsleistung beantragen, darauf macht die Zusatzver- sorgungskasse für Arbeitnehmer in der Land- und Forst- wirtschaft (ZLA) aufmerksam. Anspruch hierauf hat, wer eine Rente aus der gesetzli- chen Rentenversicherung bezieht und am 1. Juli 2010 das 50. Lebensjahr vollendet hat. Außerdem ist für die letzten 25 Jahre vor Rentenbeginn eine rentenversicherungs- pflichtige Beschäftigungszeit von 180 Kalendermonaten (15 Jahren) in der Land- und Forstwirtschaft nachzuweisen. Antragsteller aus den neuen Bundesländern müssen au- ßerdem nach dem 31. Dezember 1994 noch mindestens sechs Monate in einem land- oder forstwirtschaftlichen Betrieb rentenversicherungspflichtig gearbeitet haben. Auch ehemalige Arbeitnehmer, die keinen Anspruch mehr auf die tarifvertragliche Beihilfe des Zusatzversorgungs- werkes haben, können einen Antrag auf Ausgleichsleis- tung stellen. Die maximale Geldleistung beträgt zurzeit monatlich 80 Euro für Verheiratete und 48 Euro für Ledige. Anträge sind bis zum 30. September 2022 zu stellen. Dies ist aber nur dann maßgebend, wenn der Antragsteller bereits eine gesetzliche Rente vor dem 1. Juli 2022 bezogen hat. Wird der Antrag später gestellt, gehen nur die Leistungs- ansprüche vor dem 1. Juli 2022 verloren. Fragen beantwortet die Zusatzversorgungskasse für Ar- beitnehmer in der Land- und Forstwirtschaft, Druselt- alstraße 51, 34131 Kassel (Tel.: 0561 785179-00, Fax: 0561 7852179-49, E-Mail: info@zla.de). Weitere Informationen finden sich im Internet unter www.zla.de. ZLA Kirchliche Nachrichten Katholische Kirchengemeinde St. Johannes Baptist Baindt Kath. Pfarramt • 88255 Baindt • Thumbstraße 55 20. August - 28. August 2022 Gedanken zur Woche Nahe sein Man muss den Blumen, Gräsern und Schmetterlingen Auch noch so nah sein wie ein Kind, das nicht viel über sie hinweg reicht. Friedrich Nietzsche Samstag, 20. August 17.00 Uhr Baienfurt - Taufe von Hery 18.30 Uhr Baienfurt - Eucharistiefeier Sonntag, 21. August- 21. Sonntag im Jahreskreis 10.00 Uhr Baindt - Eucharistiefeier († Eduard Gelzenlich- ter, Adalbert Berger, Maria Bentele geb. Hart- mann, Anni und Eugen Maier, Josef Gresser, Jahrtag: Pfarrer Emil Kunz) 11.15 Uhr Baindt - Taufe von Felix Seite 20 Amtsblatt der Gemeinde Baindt Nummer 33 Dienstag, 23. August Schulferien - kein Schülergottesdienst Mittwoch, 24. August 09.00 Uhr Baienfurt - Eucharistiefeier Donnerstag, 25. August Schulferien - kein Schülergottesdienst Freitag, 26. August 08.30 Uhr Baindt - Rosenkranz 09.00 Uhr Baindt - Eucharistiefeier Samstag, 27. August Kein Gottesdienst Sonntag, 28. August - 22. Sonntag im Jahrkreis 09.30 Uhr Baindt - Eucharistiefeier auf dem Reitplatz (†Christina und Wendelin Fetsch, Ludmilla und Rochus Illenseer, Christina und Wendelin Hatzenbüller, Kurt Brug- ger, Ludmilla, Alexander und Nikolaus Linkov, Pia und Baptist Heilig, Thea Kränkle, Familie Feyrer, Helene und Adelbert Steinhauser, Rosemarie Sterk, Franz Jung, Jahr- tag. Klementine Gelzenlichter) 10.00 Uhr Baienfurt - Eucharistiefeier Corona-Beschränkungen aufgehoben Es gelten daher in der vorderen Hälfte unserer Kirche weder Abstandsregeln noch Maskenpflicht. Im hinteren Drittel halten wir dagegen an der alten Ordnung mit mar- kierten Plätzen und der Bitte eine Maske zu tragen fest. Rosenkranzgebete im August Im August laden wir ganz herzlich ein zum Rosenkranz- gebet jeden Freitag um 8.30 Uhr vor dem Gottesdienst. Sprechzeiten Pfarrer Bernhard Staudacher Nach telefonischer Vereinbarung (Tel. 912623) Thumbstraße 55, Baindt E-Mail-Adresse: bernhard-staudacher@gmx.de Sprechzeiten Gemeindereferentin Silvia Lehmann Nach telefonischer Vereinbarung Büro: Kirchstraße 8, Baienfurt Tel. 0751 / 5576199, (Tel. privat 943630) E-Mail-Adresse: Silvia.Lehmann@drs.de Sprechzeiten Gemeindereferentin Regina Willmes Nach telefonischer Vereinbarung Büro: Kirchstraße 8, Baienfurt Tel. 0751 / 56969624 E-Mail-Adresse: Regina.Willmes@drs.de Gemeindehaus St. Martin / Bischof-Sproll-Saal: Belegung und Reservierung Frau Gudrun Moosherr Tel. 0751-18089496 E-Mail: gudrun.moosherr@gmail.com Katholische Kirchenpflege Baindt: Frau Lucy Schellhorn (Kirchenpflegerin) Bankverbindung: KSK Ravensburg IBAN DE 4365 0501 1000 7940 0985 BIC SOLADES1RVB Kath. Pfarramt St. Johannes Baptist Thumbstr. 55, 88255 Baindt Pfarramtssekretärin Frau Christiane Lott Telefon 07502 - 1349 Telefax 07502 - 7452 Stjohannesbaptist.baindt@drs.de www.katholisch-baienfurt-baindt.de Öffnungszeiten Dienstag 09.30 Uhr - 11.30 Uhr Freitag 09.30 Uhr - 11.30 Uhr BITTE BEACHTEN! In der Zeit vom 23. August bis zum 09. September 2022 ist das Pfarrbüro nur am Dienstag und am Freitag von 9.30 - 11.30 Uhr geöffnet. Kath. Pfarramt Mariä Himmelfahrt Kirchstraße 8, 88255 Baienfurt Telefon 0751 - 43633 Telefax 0751 - 58812 kathpfarramt.baienfurt@drs.de Frauenbund Baienfurt 10.9.22: Oberschwäbischer Pilgerweg 2022 Von Hittelkofen nach Bad Waldsee Nachdem wir uns im vergangenen Jahr nicht auf den Weg machen konnten, möchten wir in diesem Jahr wie- der gemeinsam eine Etappe auf dem Oberschwäbischen Pilgerweg gehen. Wir starten in Hittelkofen, wo unsere letzte Etappe endete und pilgern nach Bad Waldsee. Auf dem abwechslungsreichen Weg durch Wald und Feld entdecken wir wieder ein neues Stück Oberschwabens. Zwischendurch legen wir immer wieder eine Pause ein. Hannelore Illchmann wird uns wieder mit spirituellen Im- pulsen begleiten. Jede sorgt selbst für ihr Rucksackvesper. Leider konnten wir auf der Strecke kaum Bänke, bzw.Sitz- gelegenheiten finden, deshalb ist es sehr sinnvoll, wenn entsprechende Sitzunterlagen mitgeführt werden. Bitte auch an Insektenabwehr denken!!! Der Rückweg muss organisiert werden, deswegen bitte rechtzeitig anmelden. Samstag, 10. September 2022 Start: 9.30 Uhr, Hittelkofen (Nähe Haisterkirch), Park- platz gegenüber Gasthof Rose Ziel: Bad Waldsee, Strecke: ca. 10 km Gehzeit etwa 3 Stunden Zum Abschluss gemütliche Einkehr im Landgasthof Rose Anmeldeschluss: Freitag, 2. September 2022 bei Elisabeth Muschel, Tel. 0751 52720. Donnerstag, 25.8.2022 Einladung ab 14.30 Uhr in die Bäckerei Mayer, Niederbiegerstraße, Stammtisch für Frauen jeden Al- ters Treffen zum gemütlichen Beisammensein. Wir freuen uns auf ein Wiedersehen! Die Vorstandschaft Nummer 33 Amtsblatt der Gemeinde Baindt Seite 21 Evangelische Kirchengemeinde Baienfurt-Baindt Tel.: 0751/43656, Fax: 0751/ 43941; E-Mail-Adresse: pfarramt.baienfurt@elkw.de Homepage: www.evangelisch-baienfurt-baindt.de Pfarrbüro: Öschweg 32, Baienfurt, Tel.: 0751/ 43656 Pfarrer M. Schöberl Öffnungszeiten Di 7.00 - 9.00 + 13.00 - 15.00, Do 10.00 - 13.00 Uhr Wochenspruch: Wohl dem Volk, dessen Gott der HERR ist, dem Volk, das er zum Erbe erwählt hat! Ps 33,12 Sonntag, 21. August 10. Sonntag nach Trinitatis 10.30 Uhr Baienfurt Gottesdienst in der Ev. Kirche Sonntag, 28. August 11. Sonntag nach Trinitatis 10.30 Uhr Baienfurt Gottesdienst in der Ev. Kirche 18.00 Uhr Weingarten Bibeltreff in der Ev. Stadtkirche ---------- Gedanken zur Woche Kernaussage: „Höre, Israel, der Herr ist unser Gott“: So be- ginnt das Schema Israel, das Grundbekenntnis des Volkes Israel. Am 10. Sonntag nach Trinitatis, dem Israelsonntag, geht es um das Verhältnis und die bleibende Verbindung zwischen Christentum und Judentum. Gottes erwähltes Volk Israel - ein von Konflikten gebeuteltes Land. Eine grauen- volle Geschichte, die Deutschland und Israel trennt und verbindet. Israel - Ursprung des Christentums, verach- tet und idealisiert, bewundert und verfolgt. All diese Fa- cetten spielen am „Israelsonntag“ eine Rolle. Er erinnert seit dem 16. Jahrhundert an den Gedenktag der Zerstö- rungen des Jerusalemer Tempels. Doch während in der Vergangenheit die Überlegenheit des Christentums de- monstriert wurde, stehen heute die Trauer über das Un- recht, das den Juden angetan wurde, sowie die heutigen guten Beziehungen zwischen Juden- und Christentum im Vordergrund. So kann der Israelsonntag auf zwei ver- schiedene Weisen begangen werden: Als Bußtag (Farbe: violett) als Gedenktag der der Zerstörung Jerusalems oder als Tag der Besinnung auf die Verbundenheit zwi- schen der Kirche und Israel (Farbe grün). Denn vieles von dem, was Jesus gelehrt hat, ist nur aus dem Judentum zu verstehen: So die Frage nach dem höchsten Gebot oder die Bedeutung des Gesetzes. Das Volk Israel spielt eine herausragende Rolle in der Geschichte Gottes mit den Menschen. Und auch wenn wir nicht wissen, was Gottes Plan mit den beiden Religionen ist, so bleibt Israel doch Gottes auserwähltes Volk. (Text von der Internetseite: Kirchenjahr-evangelisch.de) ---------- Gottesdienst für Zuhause Unsere Gottesdienste aus der Kirche kön- nen in Echtzeit von zu Hause aus mitgefei- ert werden. Den jeweiligen Link dazu finden Sie auf unserer Homepage www.evange- lisch-baienfurt-baindt.de. Der Gottesdienst bleibt dann für 72 Stunden über unseren YouTube-Kanal abrufbar. In den Ferien findet keine Kinderkirche statt!!! ---------- Offener Bibeltreff Am Sonntag, 28. Au- gust um 18.00 Uhr, findet in der evang. Kirche in Weingar- ten wieder ein offener Bibeltreff statt. In der Reihe zum Lukas-Evangelium spricht Prädikant Ulrich Warth zum Gleichnis vom „barmherzigen Samariter“ (Lukas 10, 25-37) Die evang. (landeskirchliche) Gemeinschaft „Die Apis“ lädt Interessierte herzlich ein. ---------- Der Kreative Montag bietet an Anmeldungen bitte immer bis spä- testens 4 Tage vor dem Termin Helga Kaminski Petra Neumann-Sprink Tel. : 07502-4103 Tel. : 0751-52501 b.h.kaminski@gmx.de p.neumann.sprink@gmx.de 22.08. Hubert Gärtner: „Menschen in der Stadt“ - Aquarell 29.08. Christa Welle-Lebherz: „Herbstliches Stillleben mit Obst“ 05.09. Monika Franz: „Große Kunst auf kleinen Steinen“ 12.09. Irmgard Schwarzat: „Kräuterkränze im Teller“ frische Kräuter immer parat 19.09. Claudia Strittmatter: „Buchstaben-Collage auf Prägefolie“ 26.09. Sonja Tratzyk: „Salatbombe - blühende Explosion“ Kreativer Montag im Dietrich-Bonhoeffer-Saal in Baindt, Dorfplatz 2/1 Wir beginnen - wenn nichts anderes angegeben ist - um 8.30 Uhr, Ende gegen 11.30 Uhr. Der Kostenbeitrag beträgt in der Regel 5,50 €; Material nach Verbrauch Seite 22 Amtsblatt der Gemeinde Baindt Nummer 33 Christliche Brüdergemeinde Baienfurt (Baptisten) e.V. Baindter Str. 11, 88255 Baienfurt Homepage: www.baptisten-baienfurt.de E-Mail: info@baptisten-baienfurt.de Unsere Gottesdienste sind offen für Besucher und fin- den wieder sonntags um 10 Uhr statt. Die regelmäßigen Veranstaltungen als auch die Gottesdienste finden unter Einhaltung der aktuell geltenden Hygieneauflagen statt. Weitere Veranstaltungen werden auf der Homepage der Brüdergemeinde angekündigt. Aufgrund der derzeit limitierten Teilnehmeranzahl wird um eine Voranmeldung auf der Homepage der Brüder- gemeinde bis freitags 18 Uhr gebeten. Vereinsnachrichten Unglückliche Niederlage zum Auftakt SV Baindt - SV Kressbron 1:3 (1:1) Nur sieben Wochen nach dem letzten Pflichtspiel in der Kreisliga A, stand für den SV Baindt am Sonntagnachmittag bereits das Auftaktspiel in der Bezirksliga an, in welche man in der Vorsaison souverän aufgestiegen war. Mit dem SV Kressbron empfing man den Drittplatzieren aus der vorangegangen Bezirksliga-Saison an der Klos- terwiese. Jedoch musste auf beiden Seiten urlaubsbe- dingt auf wichtiges Personal verzichtet werden und so fehlte beim SVB unter anderem Kapitän Phillip Thoma und Neu-Trainer Jens Rädel, der vom neuen Co-Trainer Michael Gauder an der Seitenlinie vertreten wurde. Mit der Rückkehr in die Bezirksliga war dem Aufsteiger aus Baindt die Nervosität in den Anfangsminuten aller- dings deutlich anzumerken, was die Gäste bereits nach vier Minuten zu bestrafen wussten. Nach einem Ballver- lust im Mittelfeld, schaltete der SVK schnell um und Kü- cükler vollendete einen schnörkellosen Spielzug zum 0:1. Der frühe Gegentreffer schien jedoch wie ein Weckruf für die Baindter Mannschaft zu sein, die das Spielgeschehen im Anschluss mehr und mehr an sich riss. So hatte Philipp Kneisl nach einer guten Viertelstunde die erste aussichts- reiche Gelegenheit, die vom Keeper der Gäste entschärft werden konnte. In der 20.Minute belohnte sich der SVB dann aber für seine Bemühungen. Erneut war es Kneisl, der aus halblinker Position an Ball kam und diesen mit viel Effet auf den zweiten Pfosten flankte. Dort verpasste Konstantin Knisel es zwar die Kugel über die Linie zu drü- cken, jedoch prallte der Ball mithilfe des Pfostens Jonat- han Dischl vor die Füße, der das Spielgerät aus wenigen Metern unter die Latte drosch. Angetrieben vom verdien- ten Ausgleichstreffer, kombinierte sich der SV Baindt in der Folge immer wieder ansehnlich durchs Mittelfeld und hatte in Person von Dischl zweimal sogar die Möglichkeit in Führung zu gehen. Sein erster Abschluss ging knapp über das Tor, wenig später schloss der Baindter Stürmer etwas zu überhastet mit der Pike ab. Somit ging es mit einem umkämpften 1:1 in die Halbzeit- pause, aus welcher der SVK deutlich verbessert zurück- kam. Die Baindter Mannschaft hingegen verschlief den Start in den zweiten Durchgang und musste, wie bereits in der ersten Halbzeit, erneut ein schnelles Gegentor hin- nehmen. Nach einem langen Pass hinter die Baindter Vie- rerkette, versenkte Schmid den zuvor clever abgelegten Ball eiskalt im rechten Kreuzeck (51.). Im Gegensatz zur Baindter Reaktion auf den frühen Gegentreffer in der ersten Halbzeit, schien die Moral zunächst etwas gebro- chen, wodurch sich immer wieder kleinere Ungenauigkei- ten und Abspielfehler in das Baindter Spiel einschlichen. Der SVK verteidigte die Führung hingegen sehr clever und hätte nach dem ein oder anderen Kontern die Ent- scheidung herbeiführen können. Da es dem SVB in der zweiten Halbzeit kaum noch gelang sich gefährlich vor das Tor der Gäste zu kombinieren, versuchte man in der Schlussviertelstunde mit vier Wechseln nochmal alles nach vorne zu werfen und hatte durch Dischl auch die erste gute Chance im zweiten Durchgang - sein Schuss ging jedoch nur ans Außennetz. Nachdem der aufgerück- te Innenverteidiger Michael Brugger kurz vor Schluss die letzte Möglichkeit für die Baindter knapp vergab, sorgte der SVK in der Nachspielzeit schlussendlich mit dem 1:3 für die Entscheidung (90+3.). In einer engen und umkämpften Partie präsentierte sich der SV Kressbron abgeklärter und reifer als der Aufstei- ger aus Baindt und zeigte sich vor allem vor dem Tor unheimlich effizient. Für den SVB gilt es in den kommen- den Wochen an die gute Leistung aus der ersten Halbzeit anzuknüpfen, in der man sehr spielfreudig und engagiert auftrat und mit etwas mehr Zielstrebigkeit sogar die Wei- chen auf Sieg hätte stellen können. Es spielten: Benjamin Walser - Jan Fischer, Michael Brug- ger, Tobias Szeibel, Lukas Walser (69.Marc Bolgert) - Ylber Xhafa (69.Nico Geggier), Mika Dantona, Marko Szeibel, Konstantin Knisel (62.Max Schmidt) - Jonathan Dischl, Philipp Kneisl (81.Ferhat Ünalan) SV Baindt II - SV Blitzenreute 3:2 (2:0) Torschützen: Keppeler, Capelli (2x) SVB verpasst ersten Sieg denkbar knapp VfL Brochenzell - SV Baindt 1:1 (1:1) Im zweiten Spiel nach der Rückkehr in die Bezirksliga gas- tierte der SV Baindt beim VfL aus Brochenzell. Wie der SVB verlor auch der Gastgeber sein Auftaktspiel, gegen den SV Mochenwangen, ziemlich unglücklich, wodurch beide Teams nun den ersten „Dreier“ der Saison einfahren wollten. Aufgrund von Urlauben und Verletzungen muss- te der wieder aus dem Urlaub zurückgekehrte Baindter Trainer Jens Rädel etwas improvisieren und so begann etwa Stürmer Kneisl als Linksverteidiger. Zudem rück- ten Luca Wetzel, Marc Bolgert, Phillip Thoma und Philipp Boenke neu in die Startelf. Trotz der Umstellungen, startete der SVB selbstbewusst in die Partie und hatte nach fünf Minuten in Person von Jonathan Dischl die erste aussichtsreiche Abschlusschan- ce. Während der VfL vor allem mit langen Bällen auf Mit- telfeldmann Hirscher agierte, versuchte der SVB nach Ballgewinn immer wieder schnell umzuschalten. Dieses Vorhaben sollte in der 20.Minute erfolgsbringend sein. Nummer 33 Amtsblatt der Gemeinde Baindt Seite 23 Nach einer Balleroberung im Zentrum spielte Mika Dan- tona Boenke mit einem schönen Ball hinter die Viererkette frei. Der Routinier trieb den Ball in den Strafraum, ließ den heranstürmenden Verteidiger mit einem cleveren Haken aussteigen und vollendete zur verdienten Führung der Baindter. Und auch in der Folge war es weiterhin nur die Baindter Mannschaft, die sich Chancen herausspielen konnte. Erst legte sich Dischl, nach einer feinen Direkt- kombination über Boenke und Jan Fischer, den Ball im 1 gegen 1 mit dem Torwart einen Tick zu weit nach vor- ne und wenig später scheiterte nach einem langen Ball von Ylber Xhafa Boenke aus halbrechter Position am glänzend reagierenden Torhüter der Gäste. Doch so gut die ersten 43 Minuten der Partie aus Baindter Sicht auch waren, so unglücklich verliefen die letzten Minuten der ersten Halbzeit. Während Keeper Luca Wetzel die erste wirkliche Chance der Brochenzeller noch stark parieren konnte (43.), verschlief Sekunden später die Baindter Ab- wehr einen Einwurf auf der linken Abwehrseite und Pfister konnte nach einer Flanke unbedrängt aus kurzer Distanz zum Ausgleich einköpfen (44.). Nur wenige Augenblicke später verhinderte Wetzel dann sogar den Doppelschlag (45+1). Zu allem Übel verletzte sich in dieser Aktion Innen- verteidiger Tobias Szeibel vermutlich auch noch schwerer, wodurch dieser im zweiten Durchgang durch „Trainigs- weltmeister“ Denis Schimanowski ersetzt werden musste. Mit Beginn der zweiten Halbzeit gelang es dem SVB aber wieder dem Spiel seinen Stempel aufzudrücken, wobei sich mehr und mehr ein Privatduell zwischen VfL-Keeper Beck und der Baindter Angriffsreihe entwickelte. Mit star- ken Paraden gegen Dischl und Boenke verzweifelte der SVB zunehmend am starken Rückhalt der Gastgeber und spätestens nachdem dieser auch noch einen abge- fälschten Abschluss von Thoma mit dem Kopf über die Lanke lenkte, fragte sich der Baindter Anhang wie man hier überhaupt nochmal ein Tor erzielen sollte. Eventuell wäre dieses Vorhaben vom Elfmeterpunkt etwas leichter gefallen, doch sowohl bei einer klaren Schere gegen Stür- mer Dischl als auch bei einem Handspiel im Strafraum des VfL blieb der Pfiff aus. Jedoch hatte auf der Gegenseite auch der SVB etwas Glück, dass der Unparteiische nach einem harten Zweikampf von Youngster Bolgert nicht auf den Punkt zeigte. Während Wetzel in der zweiten Halb- zeit nur noch einmal wirklich eingreifen musste, schwang sich Beck auf der Gegenseite schlussendlich zum Mann des Spiels auf. Denn auch die letzten wütenden Versuche der Baindter, ein direkter Freistoß von Dantona und eini- ge Minuten später ein platzierter Abschluss von Boenke, kratzte die Brochenzeller Nummer 23 aus dem Eck und besiegelte somit das Remis. Somit fährt der SVB den ersten Punktgewinn in dieser noch jungen Bezirksliga-Saison ein, jedoch durfte man sich nach Spielende aufgrund der Vielzahl an Chancen durchaus darüber ärgern, nicht den ersten Sieg eingefah- ren zu haben. Dennoch präsentierte man eine spielerisch ansehnliche Leistung und auch die, in dieser Form noch nie zusammen aufgestellte, Viererkette wusste bis auf eine kleine Schwächephase vor der Pause zu überzeugen. Ziel wird es sein, in der kommenden Trainingswoche die richtigen Lehren aus der Partie zu ziehen, um am kom- menden Sonntag im Heimspiel gegen den SV Beuren den ersten Heimsieg einfahren zu können. Es spielten: Luca Wetzel - Philipp Kneisl, Tobias Szeibel (46. Denis Schimanowski), Marc Bolgert, Lukas Walser - Ylber Xhafa, Mika Dantona, Phillip Thoma, Jan Fischer (65. Konstantin Knisel) - Philipp Boenke, Jonathan Dischl Sieg in der Nachspielzeit SV Baindt - SV Beuren 3:2 (2:2) Nach einem Remis und einer Niederlage in den ersten beiden Spielen, wollte der SV Baindt im dritten Spiel nach dem Aufstieg endlich den ersten Sieg einfahren. Die Vor- zeichen waren allerdings keine Leichten; mit Dischl, Dan- tona, Marko Szeibel (Urlaub) und Knisel, Kneisl, Tobias Szeibel, Vollmer und Reinhardt (verletzt) musste Trainer Jens Rädel auf insgesamt acht Spieler verzichten. Zudem erwischte die Baindter Mannschaft keinen ein- fachen Start in die Partie gegen die Gäste aus Beuren, die mit einem Sieg und einer Niederlage in die laufende Bezirksliga-Saison gestartet waren, jedoch auch mit Per- sonalsorgen zu kämpfen hatten. Denn bereits nach fünf Minuten brachte Rechtsverteidiger Lukas Walser seinen Gegenspieler im Kampf um einen hohen Ball im Straf- raum aus der Balance, welcher den Kontakt dankbar an- nahm. Den fälligen Foulelfmeter verwandelte Ott sicher im rechten Eck (6.). Im Anschluss kämpfte sich die neu formierte Baindter Elf aber in die Partie und wurde durch Nico Geggier das erste Mal vor dem Tor der Gäste vor- stellig. Wenig später folgte dann der verdiente Ausgleich - nach einer Balleroberung im Mittelfeld durch Marc Bol- gert kam Kapitän Phillip Thoma im Zentrum an die Kugel und bediente mit einem feinen Steckpass den schnellen Rechtsaußen Jan Fischer. Dieser war seinem Verteidiger im Rücken enteilt und schob in der 23.Minute überlegt zum 1:1 ein. Der SV Baindt gewann nun an Sicherheit und fuhr zehn Minuten später einen mustergültigen Konter. Nach schnellem Abwurf von Torwart Luca Wetzel trieb Walser den Ball über den halben Platz und fand im Zentrum Max Schmidt, welcher diesmal auf Rechtsaußen Ylber Xhafa abgab. Xhafa, der sich vor dem Spiel aufgrund des erst- maligen Sportplatz-Besuchs seiner Freundin hochmoti- viert zeigte, zog aus knapp 20 Metern ab und überwand den Gäste-Keeper im langen Eck. Mit der Führung im Rü- cken hatte der SV Baindt in der Folge alles im Griff, bis in der 42.Minute aufgrund eines Kommunikationsfehlers in der Baindter Hintermannschaft ein eigentlich ungefährli- cher hoher Pass doch durchrutschte. Zwar konnte Wetzel den ersten Abschluss stark parieren, beim anschließenden Abpraller war er dann allerdings machtlos. So ging es aus Baindter Sicht mit einem unglücklichen 2:2 in die Pause. Im Gegensatz zum spektakulären ersten Durchgang wurde den 110 Zuschauern in der zweiten Halbzeit kein sehr attraktives Fußballspiel mehr geboten. Möglicher- weise aufgrund der heißen Temperaturen schlichen sich auf beiden Seiten immer wieder unnötige Ballverluste und Abspielfehler ein. Zwar wusste der SV Baindt ab der 60.Minute wieder etwas besser zu gefallen, vergab aber durch Philipp Boenke und Xhafa die Doppelchance auf die erneute Führung (61.). Fünf Minuten später setz- te, wie im ersten Durchgang, wieder Thoma Fischer in Szene, diesmal zeigt das russische Sprintwunder aber Nerven und schob die Kugel nur ans Außensetz. In der Schlussviertelstunde versuchte der SV Beuren mit meh- reren Wechseln den Punkt über die Zeit zu bringen, hatte durch einen Freistoß aus 17 Metern (88.) und einen ab- gefälschten Schuss (90.) aber sogar noch Chancen auf den Siegtreffer. Doch ganz nach der Fußballweisheit der kürzlich verstorbenen Legende Uwe Seeler „Erst wenn der Schiedsrichter abpfeift, ist das Spiel zu Ende“ witterte der SV Baindt in der Nachspielzeit noch die Chance auf den ersten „Dreier“. Mit einer Flanke aus dem Halbfeld fand Bolgert am langen Pfosten seinen kongenialen Partner Ferhat Ünalan. Dessen abgefälschter Pass in die Mitte fiel Seite 24 Amtsblatt der Gemeinde Baindt Nummer 33 Boenke vor die Füße, welcher mit seiner ganzen Erfahrung zum umjubelten 3:2-Siegtreffer traf (90+4.). Mit diesem Last-Minute-Treffer fährt der SV Baindt in ei- ner umkämpften Partie den ersten (dreckigen) Sieg der Saison ein und startet mit vier Punkten aus den ersten drei Spielen ordentlich in die neue Saison. Vor allem in Sa- chen Effizienz vor dem Tor ließen sich im Vergleich zum Remis in der Vorwoche deutliche Fortschritte erkennen, woran es in der kommenden Auswärtspartie beim TSV Meckenbeuren wieder anzuknüpfen gilt. Dann hoffentlich auch wieder mit einer entspannteren Personalsituation. Es spielten: Luca Wetzel - Marc Bolgert, Denis Schimanow- ski (75.Michael Gauder), Michael Brugger, Lukas Walser - Phillip Thoma, Nico Geggier, Max Schmidt (83.Ferhat Ünalan) - Ylber Xhafa, Philipp Boenke, Jan Fischer SV Baindt II - SV Beuren II 3:2 (1:1) Im ersten Spiel der neuen Kreisliga B1-Saison bekam es der SV Baindt II direkt mit einer schwierigen Aufgabe zu tun - mit dem SV Beuren II empfing man den Meister der letztjährigen Saison. Trotz einer turbulenten Vorbereitung mit wenig verfügbaren Leute konnte Trainer Timo Geg- gier am Sonntagmittag auf eine schlagkräftige Truppe zurückgreifen. Diese startete mit mutigem Offensivfuß- ball in die Partie und ging durch Johannes Schnez bereits nach fünf Minuten verdient mit 1:0 in Führung. In der Folge hätte der SV Baindt II dann schon für klare Verhältnisse sorgen können, jedoch ließen Albert Fischer, Pascal Reich und Schnez hundertprozentige Chancen ungenutzt. Die Gäste zeigten sich auf der Gegenseite hingegen sehr ef- fizient und glichen mit einem tollen Distanzschuss zum 1:1 aus (21.). Trainer Geggier machte an der Seitenlinie auf- grund eines vorangegangen Ballverlusts schnell einen Schuldigen aus: „100 Prozent Albert-Bock!“ Trotz weiterer guter Chancen auf Baindter Seite ging es mit einem Re- mis in die zweite Halbzeit. Dort fälschte in der 61.Minute Tobias Trautwein eine Flanke unglücklich ab, die zum 1:2 der Gäste durch Schorer führte. Die Mannschaft von Timo Geggier zeigte sich trotz des Rückschlags aber weiter- hin offensiv präsent und glich durch einen Kopfball von Rabie Akaiber verdient aus (80.). Nachdem Julian Kep- peler vor dem Spiel noch ankündigte am Freitagabend eigentlich „genug Zielwasser für einen Treffer gezogen zu haben“, ließ er seinen Worten am Ende Taten folgen und schlenzte den Ball in der 90.Minute herrlich aus dem Stand in den Winkel - 3:2. Damit gelingt beiden Baindter Teams in der Nachspielzeit noch ein 3:2-Sieg, wobei der Sieg des SV Baindt II über die gesamte Spieldauer hochverdient war. In der kommenden Woche gegen den TSV Meckenbeuren II wird es dann das Ziel sein, mit einer besseren Chancenverwertung bereits etwas früher für klare Verhältnisse zu sorgen. Es spielten: Benjamin Walser - Kai Kaspar, Tobias Traut- wein, Thorsten Renz (30.Christoph Capelli), Jannik Küch- ler (75.Kai Kostka) - Sam Robinson (65.Rabie Akaiber), Albert Fischer (60.Marius Hahn), Julian Keppeler, Dennis Hecht - Johannes Schnez, Pascal Reich Vorschau: Sonntag, 21.08.2022 12.45 Uhr: TSV Meckenbeuren II - SV Baindt II 15.00 Uhr: TSV Meckenbeuren - SV Baindt Schnuppertraining beim Kinderferien- programm Am ersten Freitagnachmittag der Som- merferien trafen sich 9 Kinder und Ju- gendliche im Alter von 6 - 14 Jahren in der Baindter Sporthalle, um den Tischtennis- sport kennenzulernen. Nach einem kurzen Aufwärmprogramm mit Seilspringen und Koordinationsleiter durften die Teilnehmer*innen ihr Geschick mit Schläger und Ball unter Beweis stellen. An sechs Stationen mussten unterschiedliche Aufgaben be- wältigt werden. Das Highlight war sicherlich der Ballrobo- ter, der unentwegt einen Ball nach dem anderen ausspuck- te und so für einige Schweißperlen auf der Stirn sorgte. Während der Pause zeigten die Trainer in einem Schau- kampf verschiedene Techniken und den Kindern und Ju- gendlichen wurde klar, warum Tischtennis gerne als die schnellste Rückschlagsportart der Welt bezeichnet wird. Danach durften alle Teilnehmer*innen versuchen, die kniff- lig angeschnittenen Aufschläge der Trainer auf die Platte zurückzuspielen. Wer es selbst noch nicht ausprobiert hat wird nicht glauben, wie schwierig das ist! (Wer’s nicht glaubt kann nach den Ferien gerne zu unseren Trainingszeiten in die Halle kommen und sich überraschen lassen ;-).) Beim 7-Punkte-Ablösespiel durften dann alle Kinder und Jugendlichen gegeneinander spielen und Siegeskarten sammeln, bevor das Schnuppertraining mit dem allseits bekannten „Rundlauf“ endete. Die zwei Stunden Trainingszeit sind wie im Flug vergangen und wir hoffen, dass alle viel Spaß hatten. Vielleicht sehen wir das ein oder andere Gesicht nach den Ferien beim Jugendtraining (immer montags von 18:30 - 19:30 Uhr) wieder. Natürlich sind auch andere Neueinsteiger*innen immer herzlich willkommen. Wir freuen uns auf euch! Musikverein Baindt Der MV Baindt zu Gast im Kaunertal und in Langenargen Ein ereignisreiches Wochenende liegt hinter uns. Wir besuchten vom 12. - 14. August 2022 unsere befreundete Mu- sikkapelle bei Ihrem Bezirksmusikfest im Kaunertal. Umgeben von schöns- tem Bergpanorama verbrachten wir ein wunderschönes Wochenende mit viel Musik, guter Laune und strahlen- dem Sonnenschein. Nummer 33 Amtsblatt der Gemeinde Baindt Seite 25 Wenn auch Sie unsere Musik mal wieder in einer wun- derschönen Umgebung hören möchten, dann besuchen Sie uns doch am 1. September 2022 ab 19:00 Uhr am Bodenseeufer in Langenargen bei unserem Promena- denkonzert. Reitergruppe Baindt 47. Reitturnier am 27. und 28. August 2022 in Baindt „Das Reitsportevent in der Region!“ In diesem Jahr findet das 47. Reitturnier vom 27. bis 28. August 2022 in Baindt statt. Wir haben für unsere Teilnehmer und Zuschauer wieder ein sportlich anspruchsvolles aber auch unterhaltsames Turnierprogramm zusammengestellt. Neben Dressur- und Springprüfungen bis zur Leistungs- klasse „M“ richten wir mehrere Kinder- und Jugendprü- fungen zur Förderung unseres Sportes, welche sich dau- erhaft großer Popularität erfreuen, aus. Zudem beinhaltet unser Turnierprogramm erneut ein „Hindernisfahren für Ein- und Zweispänner“, bei welchem die Gespannfahrer auf Zeit einen Parcours mit festen und beweglichen Hindernissen bewältigen müssen sowie der Vierkampf in drei Varianten. Der Vierkampf ist eine Kom- bination aus Reitsport und Leichtathletik. Hierbei stellen die Reiter nicht nur im Springparcours und im Dressurvier- eck ihr Können unter Beweis, sondern müssen sich auch gleichzeitig beim Schwimmen und Geländelauf beweisen. Am Sonntagmorgen um 9.30 Uhr wird die Reitergruppe Baindt e.V. einen Feldgottesdienst mit Herrn Dekan a.D. Heinz Leuze feiern. Hierzu laden wir alle Reiterinnen und Reiter, unsere Gäste und die ganze Gemeinde herzlich ein. Bei schlechter Witterung findet dieser nicht statt. Der Reitbetrieb wird in dieser Zeit unterbrochen. An beiden Tagen können die neuen Modelle der Marke Nissan vom Autohaus Ebner GmbH aus Baienfurt auf unserem Turniergelände besichtigt werden. Ebenso stellen die Firmen Graf & Riss GbR Maschinen für Bau und Landwirtschaft aus. Die genaue Zeiteinteilung der Prüfungen folgt in der nächsten Ausgabe des Amtsblattes. Wir freuen uns über viele Turnierbesucher! Ihre Reitergruppe Baindt e.V. Infos für alle Mitglieder: Nachfolgend die anstehenden Arbeitseinsätze auf unse- rem Reitgelände: Donnerstag, 25.08.2022 um 17.00 Uhr Einrichtung der Verkaufswagen, Container putzen und aufräumen Freitag, 26.08.2022 um 13.30 Uhr Aufbau Parcours und Dressurplatz, Absperrung Park- platz usw. Samstag, 27.08. und Sonntag, 28.08.2022 Mitwirkung am Reitturnier gemäß Einteilung !!Bitte Kuchenspenden fürs Reitturnier nicht vergessen!! Montag, 29.08.2022 um 08.30 Uhr Zeltabbau und aufräumen (Wir bitten um zahlreiches Erscheinen, insbesondere auch der Jugendlichen welche Schulferien haben) Grüße die Vorstandschaft Turnierergebnisse Reitturnier in Pfullendorf Dressurprüfung Kl. L* 9. Platz Luisa Walser mit First Dinamica Reitabzeichenprüfung Hannah Elbs legte die Prüfung zum Pferdeführerschein sowie das Voltigierabzeichen VA7 ab. Herzlichen Glückwunsch an Luisa und Hannah. Basar Baindt !!!Endlich wieder Basar in Baindt!!! am 24.09.2022 von 9.30 bis 12 Uhr in der Schenk-Konrad-Halle in Baindt Die Kundennummer Vergabe beginnt am 10.9.22 unter basar-baindt@gmx.de Die aktuellen Infos findet Ihr immer auf Facebook Kin- derbasar Baindt. Es geht auch ohne Facebook Konto. Für das leibliche Wohl sorgt die Jugendfeuerwehr Baindt. !!!Achtung Mitarbeiterinnen gesucht!!! Liebe Basar Freunde, nach einer zweijährigen Pause möchten wir wieder mit dem Basar starten und wir suchen dafür helfende Hän- de. Da die Klosterwisenschule bald renoviert wird, wird unsere Herbst-Winter Basar 2022 in der Schenk Konrad Halle in einer kleineren Form stattfinden. Freitag, 23.09.2022 15.30 Uhr Treffpunkt in der Schenk Konrad Halle Baindt und Arbeit nach Plan bis ca. 19 Uhr. Danach erfolgt der Einkauf für die Helferinnen und Helfer. Samstag, 24.09.2022 Arbeitsbeginn um 9 Uhr. Der Verkauf startet um 9.30 Uhr und endet um 12.00 Uhr. Danach wird die Ware zurück sortiert und aufgeräumt. Arbeitsende ca. 16 Uhr. Vorteile für Helferinnen: -Verpflegung an beiden Tagen -1 Verkaufsnummer vorab ohne Bearbeitungsgebühr -Vorab- Einkauf am Freitagabend Die Gutscheine vom Frühjahrsbasar 2020 können noch einmalig eingelöst werden. Mit dem Erlös des Basars unterstützen wir die örtlichen Kindergärten, Vereine, Schulen sowie karitative Einrich- tungen mit Geld- und Sachspenden. Wir würden uns sehr freuen, wenn Ihr uns dabei hilft auch in Zukunft Gutes zu tun! Für Anmeldungen und Rückfragen erreicht Ihr uns unter der E-Mail Adresse: basar-baindt@gmx.de Es grüßt euch herzlich Das Basar-Team Baindt Seite 26 Amtsblatt der Gemeinde Baindt Nummer 33 SOZ I A L VERBAND VdK Baden-Württemberg Herzlichen Glückwunsch unseren Mitgliedern, die im August geboren sind wünscht die Vor- standsschaft vom Sozialverband VdK Ortsverband Wein- garten alles Gute und viel Gesundheit zum Geburtstag. Liebe Grüße Ihre Karin Maucher - Vorsitzende Einladung zum VdK-Frühschoppen Ort: Gasthof Rössle, Friedhofstr.3-5, Weingarten Am Sonntag, den 21. August 2022 ab 11:00 Uhr Sehr geehrtes Mitglied, zu unserem traditionellen Frühschoppen vom VdK OV Weingarten laden wir Sie ganz herzlich ein und freuen uns auf zahlreiches Erscheinen. Bitte bringen Sie Ihren Mitgliederausweis und das Schlüs- selbändchen mit. Es gibt wieder tolle Musik und gutes Essen und einen Verzehrgutschein. Ihre Karin Maucher und die gesamte Vorstandsschaft Was sonst noch interessiert BUND Ravensburg-Weingarten Wald - Wandel, Waldentwicklung, Klimawandel im Alt- dorfer Wald BUND Ravensburg-Weingarten veranstaltet in Koope- ration mit ForstBW und dem Verein Natur- und Kultur- landschaft Altdorfer Wald e.V. Exkursionsprogramm im Altdorfer Wald Ravensburg: Der Altdorfer Wald im Laufe der Geschichte und die Zukunft des Waldes in Zeiten des Klimawandels stehen am Sonntag, den 28.08.2022 im Fokus einer Exkursion mit dem Forstbezirksleiter Bernhard Ding- ler (ForstBW). Die etwa dreistündige Exkursion startet um 14:00 Uhr am Parkplatz des Waldspielplatz (Nähe Friedhof) bei Vogt in den Vogter Obertannenwald. Herr Dingler gewährt vielfältige Einblicke in den Wald auf bis- her unbekannten Wegen und teilt seinen langjährigen Erfahrungs- und Wissensschatz auf spannende und anschauliche Weise. Eine unvergessliche Exkursion ist garantiert. Bitte an geeignete Schuhe und genügend Ge- tränke denken. Eine Anmeldung ist erforderlich bis Freitagmittag 12:00 Uhr unter bund.ravensburg@bund.net. Teilnahmegebühr 5 Euro. Weitere Informationen unter: https://www.bund-ravensburg.de Garten- und Blumenfreunde Baienfurt e.V. Herzliche Einladung zum Sommerfest Liebe Gartenfreundinnen und -freunde, liebe Mitbürge- rinnen und Mitbürger, wir würden gerne mit Ihnen am Samstag, 3. September 2022 ab 14.00 Uhr - nach langer Pause - in der Dauergar- tenanlage in der Schussentalstraße, deren Bestehen sich in diesem Jahr zum 50. Mal jährt, gemeinsam Kaffee trinken und in diesem Zuge auch die längst überfälligen Ehrungen nachholen. Wir können Ihnen dann auch den neu gestalteten Kinder- spielplatz zeigen und gerne dürfen Sie auch einen Blick in die Gärten unserer Anlage werfen. Im vorderen Bereich können Sie unter Anleitung klei- ne Blumengestecke oder kleine Kräuter-Kränze basteln. Hierfür dürfen Sie auch gerne eigenes Material (Töpfe, Pflanzen, etc.) mitbringen und verwenden. Und weil so ein Fest einiges an Organisation bedeutet, bitten wir Sie gleichzeitig um Mitteilung, wer uns an die- sem Tage unterstützen kann, sei es durch Mitarbeit oder auch gerne durch eine Kuchenspende. Bitte melden Sie sich per E-Mail unter: gartenfreunde.baienfurt@web.de oder per Telefon 0751/44875 bei Gertrud Rittler. Vielen Dank dafür schon im Voraus. Nun freuen wir uns auf einen schönen Nachmittag bei gutem Wetter und genießen Sie die Sommerzeit bis da- hin in Ihrem Garten. Freundlich grüßen die Garten- und Blumenfreunde Bai- enfurt e.V. Landratsamt Ravensburg Vorbereitungskurs auf die Prüfung zum/r Hauswirt- schafter/in in Leutkirch - noch freie Plätze Die Fach- schule für Hauswirtschaft bietet am Standort Leutkirch auch im kommenden Schuljahr 2022/2023 einen berufs- begleitenden Vorbereitungskurs zum/r staatlich geprüf- ten Hauswirtschafter/in an. Der Kurs bietet die Chance, einen staatlich anerkannten Berufsabschluss nach zu holen. Das Bildungsangebot richtet sich an Personen, die in der Hauswirtschaft beschäftigt sind, aber keinen haus- wirtschaftlichen Berufsabschluss haben. Hauswirtschafter/innen sind Profis im Bereich Haus- haltsmanagement, ausgewogene Ernährung, Textil- und Raumpflege, Raumgestaltung sowie hauswirtschaftliche Nummer 33 Amtsblatt der Gemeinde Baindt Seite 27 Betreuung. Sie sorgen für die Lebensqualität in Einrich- tungen für Kinder und Jugendliche, in der Familienpfle- ge, Seniorenzentren, Tagungshäusern, Gastronomie oder auch in privaten Haushalten. Am 15. September 2022 beginnt der neue Kurs mit einem Schnuppertag. Der Unterricht findet immer donnerstags von 9 bis 17 Uhr statt. Unter bestimmten Voraussetzun- gen kann im Juli 2023 die Berufsabschlussprüfung zum/r staatlich geprüften Hauswirtschafter/in abgelegt werden. Anmeldungen sind noch möglich. Weitere Auskünfte er- teilt gerne Monika Wessle vom Landwirtschaftsamt (Te- lefon 07561/ 9820-6640 oder E-Mail: m.wessle@rv.de). Weiterführende Informationen und einen Film zum The- ma finden Sie unter: www.ernaehrung-oberschwaben.de oder www.fachschule-ravensburg.de DRK - Betreuungsgruppe Ehrenamtliche unterstützen mit großer Freude Trotz großer Hitze und Verzicht auf den begehrten Spa- ziergang lassen sich weder die Betreuten noch die Be- treuenden die Laune verderben: In der regelmäßig statt- findenden Betreuungsgruppe des DRK-Kreisverbandes Ravensburg am Montag wird gelacht, gespielt, geplaudert – in der angenehmen Kühle des Souterrains. Das Betreu- ungsangebot richtet sich an Menschen mit beginnender und mittelschwerer Demenz. Gefragtes Angebot Das Angebot ist für Menschen mit beginnender und mit- telschwerer Demenz aus dem Einzugsgebiet Ravens- burg und Weingarten sowie Umgebung, die zu Hause leben. Brigitte Restle, Expertin in Sachen Demenz, und vier weitere Fachkräfte aus sozialen, pflegerischen oder therapeutischen Berufen und mit langjährigen Erfahrun- gen leiten die Gruppen des niederschwelligen Angebo- tes. Ehrenamtliche Mitarbeiterinnen unterstützen sie. Das Betreuungsangebot wird vom DRK seit 1996 angeboten. Derzeit finden die DRK-Betreuungsgruppen montags, dienstags und donnerstags von 14 bis 17 Uhr statt. Ab September startet mittwochs außerdem eine 14-tägige Gruppe. Derzeit müssen sich die Teilnehmenden für einen Nachmittag entscheiden, damit die Gruppen sich aus In- fektionsschutzgründen nicht vermischen. Pflegende Angehörige bekommen kurze Pause Für die Angehörigen bedeuten die drei Stunden eine wich- tige Auszeit vom oft kräftezehrenden Pflegealltag. Im Rahmen des Pflegeversicherungsgesetzes können solche zusätzlichen Betreuungsleistungen erstattet werden, ge- regelt in § 45b SGB XI und der Verhinderungspflege nach § 39 SGB XI. Die Warteliste für demenziell erkrankte Men- schen könnte kürzer werden, wenn sich weitere Ehren- amtliche engagieren würden. Interessierte sind nach vor- heriger Anmeldung auch zum Schnuppern willkommen. BU DRKRV-Betreuungsgruppe (6): Die DRK-Betreuungsgruppen sind für die Gäste eine will- kommene Abwechslung vom Alltag in wertschätzender Atmosphäre. Den Betreuenden bedeutet die Unterstüt- zung der Menschen mit beginnender oder mittelschwerer Demenz große Freude. Kontakt: DRK-Kreisverband Ravensburg, Cornelia Pichler und Lisa Herberth, Telefon 0751 56061-0 oder lisa.herber- th(at)rotkreuz-ravensburg.de Lions Club Der Lions-Club Weingarten präsentiert die „Kuhstall G´schichta 2022“ Zu einem „Abend mit Kleinkunst auf höchstem Niveau“ lädt der Lions-Club Weingarten zu den Kuhstall G´schich- ta 2022 ein. An vier Abenden, am 23. und 24. September sowie am 18. und 19. November 2022 wird mit bekann- ten Künstlern aus der Kleinkunstszene ein kurzweiliges Programm im Dorfgemeinschaftshaus in Blitzenreute geboten.´ Heute stellen wir Ihnen die Kabarettistinnen vom 23. Und 24.09.2022 vor: Sissi Perlinger „DIE PERLINGERIN - worum es wirklich geht“ Sissi Perlinger kitzelt die Glücks-Synapsen und gibt in ih- rer neuesten Bühnenshow „Die Perlingerin - Worum es wirklich geht“ tiefgründig- hochphilosophisch, urkomisch und höchst politische Anregungen, sich über den wahren Sinn des Lebens Gedanken zu machen. Sie schmeißt mit Weis- und Wahrheiten derart rasant um sich, dass man vor lauter Lachen ganz vergisst, dass es sich um eben solche handelt. Sissi, die Kaiserin der Vielseitigkeit ist Comedienne und politische Kabarettistin, Schauspielerin, „Enten-Traine- rin“, Bühnenschamanin und Sängerin mit 3 Oktaven in einem und sie begleitet ihre bezaubernden Texte qua- si als „Ein- Frau-Orchester“ extrem groovig, indem sie mit den Händen Gitarre und mit den Füßen gleichzeitig Schlagzeug spielt. Ein Mensch gewordenes Gesamtkunstwerk wie viele Fans sie nennen! Sie gibt Einblicke wie man sich weiter entwi- ckeln und die Themen der heutigen Zeit meistern kann. Was sich auf diesem Planeten gerade abspielt klingt im- mer wieder an und wird von der Perlingerin schonungslos auf den Punkt gebracht. Der Zuschauer wird amüsiert, inspiriert aber auch auf bleibende Weise tief berührt. Carmela DE Feo „Allein unter Geiern“ Seit Jahren ist La Signora in Sachen Unterhaltung auf den morschen Brettern, die die Welt bedeuten, unterwegs. Ob auf einem toten Esel zum Erfolg oder mit einem lah- men Gaul durchs Leben, La Signora ist für jede Situation mit ihrem Friedhofsmodenchic perfekt gekleidet. Klein, Hummeltaille und Haarnetz! Tödliche Gags pflastern ih- ren Weg, die Leute geiern sich einen ab, aber nach der Show kräht kein Aas mehr nach ihr. Wie allein kann man sein, wenn selbst die Geier nicht mehr über einem krei- sen? Die Rabattmarke des deutschen Kabarett zeigt in ihrem neuen Programm: Allein unter Geiern, dass Schick- sal durchaus Spaß machen kann. Wenn das Leben in ruhigen Bahnen verläuft, ist La Signo- ra zur Stelle und stellt die Weichen auf Chaos. Atheisten werden gläubig und Heilige fallen der Wollust anheim. La Signora ist eine anbetungswürdige Verführerin, aber auch eine verführte Angeberin. Wo andere sich bemühen abzunehmen, legt La Signora noch einen drauf. La Signora - Nie eingeladen, aber überall dabei. Kartenvorverkauf: Die Veranstaltungen finden im Dorfgemeinschaftshaus in Blitzenreute statt. Die Aufführungen beginnen jeweils um 20.00 Uhr. Saalöffnung ist ab 18.30 Uhr. Der Kartenvorverkauf läuft in der VR Bank Ravensburg Weingarten eG, Kirchstr. 6 in Weingarten, Tel. 0751 5006 0 Volksbank Altshausen eG, Geschäftsstelle Blitzenreute, Tel. 07584 296 115 Seite 28 Amtsblatt der Gemeinde Baindt Nummer 33 Achtal Apotheke Baienfurt, Ravensburger Str. 6 in Baien- furt, Tel.: 0751/506 9440 Hubertus Apotheke, Dorfplatz 1 in Baindt, Tel.: 07502 911 035 per Internet unter: www.kuhstallgschichta.de. Dort sind auch die Programme der Kabarettisten im Detail be- schrieben. Die Eintrittspreise: Eintritt je Abend: 24,- € bzw. 28,- € (Sissi Perlinger) Sie sparen kräftig beim DUO-Ticket (2 Abende für 46,- €) LEO-Ticket (3 Abende für 67,- €) und ABO-Ticket (alle 4 Abende für 88,- €) Der Erlös aus allen Veranstaltungen kommt ausschließ- lich sozialen Einrichtungen und bedürftigen Menschen aus der Region zu Gute. Die Blitzenreuter Seenplatte - die Natur mit allen Sinnen genießen! Professionelle Gästeführer zeigen Ihnen die unverwech- selbare Natur- und Kulturlandschaft mit ihren typischen Moränenhügeln. Es werden wieder Führungen angeboten, • jeden ersten Samstag im Monat (auch außerplan- mäßige Führungen – beachten Sie die Hinweise im Mitteilungsblatt oder auf unserer Internetseite) • jeden Sonntag (bis Oktober) Für Kinder bis 14 Jahren sind die Führungen kostenlos, Kinder ab 15 Jahren und Erwachsene zahlen 4,00 EUR. Sonntag, 21. August 2022 Gästeführer: Gerhard Tempel und Manfred Traub Die Steinzeitkids vom Schreckensee; Alltag, Jagd und Spiele mit Familienduell im Bogenschießen! Ein span- nender Familiennachmittag! Ganz leise nähern wir uns den Steinzeitkids vom un- heimlichen Schreckensee! Spannend der Bannwald mit mächtigen Wurzelstöcken, Giftpflanzen, Zunderschwamm und Biberspuren. Toller Blick auf den See mit See - und Teichrosen und auf die geheimnisvolle, sagenumwobene Halbinsel. Dort lebten einst bereits vor mehr als 5600 Jah- ren Siedler der Jungsteinzeit! Auf unserem „Steinzeitpfad“ erfahren wir, was uns diese Menschen der Jungsteinzeit für Spuren hinterlassen haben, wie sie gelebt haben. Hat- ten ihre „Kids“ wohl Zeit zum Spielen? Der sumpfige Moorboden auf der Halbinsel hat Häuser- reste, Werkzeuge und Waffen bis heute gut konserviert. Dazu seht ihr Infomaterial mit vielen Objekten und Fotos. Machen wir wie damals Glut mit Feuerstein und Zunder. Hantieren mit Faustkeil, Pfeil- und Speerspitzen, scharfen Messern aus Feuerstein. Wer das Familienduell im Bogen- schießen wohl gewinnt? Neugierig auf Natur, Bannwald und Leben auf dieser sa- genumwobenen Welterbestätte? Dann macht mit, bringt Freunde und eure ganze Familie mit! Zielgruppen: Freunde von Natur und Geschichte, heute ganz besonders Familien mit Kindern ab ca. acht Jahren! Die sonntäglichen Führungen beginnen immer um 14:30 Uhr am Parkplatz beim Häcklerweiher. Ende circa 17:30 Uhr. Der Parkplatz am Häcklerweiher liegt an der B 32 zwi- schen Blitzenreute und Vorsee. Bitte denken Sie an gutes Schuhwerk und Mückenschutz. Anschließend ist Einkehr in heimischen Gasthäusern mög- lich. Wir würden uns freuen, Sie auf dieser Führung begrüßen zu dürfen. Besuchen Sie unsere Internetseite: www.zwischenschussenundseen.de Bauernhaus-Museum Allgäu-Oberschwaben Wetter-, Einmach- oder Streuobsttag beim Ferienpro- gramm Spannende Mitmach-Programme für Kinder im Bau- ernhaus-Museum Allgäu-Oberschwaben Das Sommerferienprogramm im Bauernhaus-Museum geht in die zweite Runde! Immer dienstags und donners- tags von 11 - 17 Uhr veranstaltet das Bauernhaus-Muse- um ein großes und buntes Mitmach-Programm mit vielen Stationen für die ganze Familie. Da ist wirklich für jeden Geschmack und jedes Interesse etwas dabei! Auf die Kinder warten die Museumshäuser, die Museum- stiere und nicht zuletzt viele verschiedene, spannende Menschen, die ein abwechslungsreiches Programm für alle vorbereitet haben. Handwerker/innen und Muse- umsvermittler/innen zeigen Wissen und Techniken aus der Zeit, als die Großeltern noch Kinder waren: Auf dem Schneidesel werden Holzschindeln geschnitzt, die Ge- treideernte steht an, es gibt Versucherle vom Holzherd, und, und, und. Ein kleiner Kostenbeitrag für Verbrauchs- material zzgl. Eintritt ist direkt vor Ort zu entrichten, eine Anmeldung ist nicht erforderlich. Das Programm im Einzelnen: 23. August Natur-Kunst: Kaligrafie, Collagen aus Natur- materialien legen, Kohle machen, Wolle färben, Pinsel herstellen, Stockbrot grillen. 25. August „Wenn der Hahn kräht auf dem Mist“ – Wet- tertag: Schutzamulett aus Speckstein schnitzen, Wetter- kerze ziehen, Regenmacher basteln, Bratapfel grillen, Geschichten vorlesen (13 Uhr). 30. August Tiere auf dem Bauernhof: Tier-Führung mit Fütterung (12.30 Uhr), Kuh mit Kalb im Stall, Butter ma- chen und melken üben, Fische flechten, Stall-Schlappen aus Holz basteln, Wolle nass filzen, Führung mit dem Mu- seumsfischer (14.30 Uhr) 01. September Handarbeitstag: Stricknadeln schnitzen, Knöpfe annähen, Wolle spinnen, Holzknöpfe schnitzen, Stockbrot grillen, Märchen erzählen (13 Uhr). 06. September Leben auf der Streuobstwiese: Obstkiste bauen, Bienenführung mit dem Museumsimker (13 Uhr), Honig aromatisieren, Äpfel mosten, Mus kochen, Insek- tenschutz fürs Glas basteln, Nisthilfe bauen. 08. September Heilsames aus der Natur: Kräuterkissen füllen, Hustensirup mischen, Birken-Haarwasser anset- zen, Kartoffelcreme für wunde Hände machen, Schön- heits-Station, Dinkelschrot-Brei gegen Bauchschmerzen kochen. Sommer in der Flasche Kräuter im Garten und keine Idee, was man damit alles ma- chen kann? Unter der fachkundigen Anleitung von Ernes- tina Frick können am Samstag, 27. August, von 09- 13 Uhr Kräuterlimonaden und Kräuterweine selber hergestellt werden. Die Teilnehmenden lernen, welche natürlichen Zu- taten und Materialien sich zum Ansetzen von erfrischen- den Kräuterweinen und -limonaden eignen. Gemeinsam wird dann ein Gewürzwein nach antikem Rezept und eine Rosenlimonade zubereitet. Geschichten rund um das Thema und Profitipps der Kursleiterin geben dem Kurs eine zusätzliche Würze (Anmeldung erforderlich. Gebühr: 30 Euro, zuzüglich 5 Euro Materialkosten vor Ort). Familiensamstage zum halben Preis Samstags in den Sommerferien können Familien zum halben Preis das Freilichtmuseum besuchen! Dazu findet jeweils um 14 Uhr ein kostenloses Mitmach-Programm speziell für Kinder statt. Die Programme wechseln von Nummer 33 Amtsblatt der Gemeinde Baindt Seite 29 Samstag zu Samstag. Egal ob beim Mitmach-Programm, zusammen oder auf eigene Faust mit der Museums-App - an den Samstagen im Sommer wird das Bauernhaus-Mu- seum der Ort für einen angenehmen Tag mit der Fami- lie. Für Jeden ist etwas dabei, egal ob Groß oder Klein. Die genauen Programme unter bauernhausmuseum- wolfegg.de, Anmeldung erforderlich. Text: Bauernhaus-Museum Allgäu-Oberschwaben Wolf egg Informationen Geöffnet täglich, von 10 - 18 Uhr Mehr unter www.bauernhaus-museum.de. Eintritt: Erwachsene: 6 € I Senioren: 5 € I Kinder 0 - 5 Jahre: frei I Kinder - Jugendliche 6 - 18 Jahre: 2,50 € I Ermäßigt: 2,50 € I Familien-Tageskarte: 13 € I Teil-Familien-Tageskarte: 7 € Adresse: Bauernhaus-Museum Allgäu-Oberschwaben Wolfegg I Vogter Str. 4 I 88364 Wolfegg I 07527 9550-0 I info@bauernhaus-museum.de Verein ehemaliger Landwirtschaftsschüler Wangen Sommertreffen des VLF Wangen Der Verein ehemaliger Landwirtschaftsschüler Wangen lädt am Sonntag, 28.08.2022 wieder zu seinem traditi- onellen Sommertreffen nach Argenbühl Kögelegg ein. Das Treffen, das Corona bedingt die letzten zwei Jahre ausfallen musste, beginnt um 10 Uhr mit einer Bergmesse auf der Anhöhe Kögelegg. Anschließend spielt die Ehemaligenkapelle auf dem Hof von Familie Gletter, Ratzenried, Sechshöfe, zum Frühschoppen. Mitglieder und Gäste sind herzlich eingeladen. Druck + Verlag Wagner GmbH & Co.KG Max-Planck-Straße 14 · 70806 Kornwestheim Anzeigen-Info: Profitieren Sie von einem unschlagbar günstigen Kombinationsrabatt! Seit mehr als 60 Jahren ein loyaler Partner der Kommunen. Anzeigenkombi Ravensburg Sprechen Sie mit Ihrer Werbung jetzt ganz gezielt mehr als 25.000 Haushalte im Landkreis Ravensburg an! Telefon 07154 8222-70 Fax 07154 8222-15 Mail anzeigen@duv-wagner.de Nothilfe für Menschen aus der Ukraine Einscannen und einfach über PayPal spenden. Ihre Spende als CARE-Paket. IBAN: DE 93 3705 0198 0000 0440 40 oder www.care.de Amtsblatt der Gemeinde Baindt Nummer 33 Druck + Verlag Wagner GmbH & Co. KG | Max-Planck-Straße 14 | 70806 Kornwestheim | 07154 8222-70 | anzeigen@duv-wagner.de Anzeigenauftrag Anzeigenauftrag für das Amts- und Mitteilungsblatt der Gemeinde(n) Baindt Format 2-spaltig (90 mm breit) ca. _______mm hoch 4-spaltig (187 mm breit) (Mindesthöhe 30 mm) per Mail anzeigen@duv-wagner.de per Telefon 07154 8222-70 per Fax 07154 8222-15 per Post Druck + Verlag Wagner GmbH & Co. KG, Max-Planck-Straße 14, 70806 Kornwestheim Rechnung per Lastschrift Rechnung per Überweisung Hiermit ermächtige ich Druck + Verlag Wagner GmbH & Co. KG, 70806 Kornwestheim, zu Lasten des nachstehend angegebenen Kontos mittels Lastschrift den Rechnungsbetrag der obigen Anzeige einzuziehen. Rechnungsanschrift: Firma, Name Straße, Hausnummer PLZ, Ort Telefon für Rückfragen Fax E-Mail für Rechnungsversand Ort, Datum, Unterschrift Einwilligungserklärung: Für den Schutz Ihrer personenbezogenen Daten ha- ben wir alle technischen und organisatorischen Maßnahmen getroffen, um ein hohes Schutz- niveau zu schaffen. Wir halten uns dabei strikt an die Datenschutzgesetze und die sonstigen datenschutzrelevanten Vorschriften. Ihre Daten werden ausschließlich über sichere Kommu- nikationswege an die zuständige Stelle übergeben. Zur Bearbeitung Ihres Anliegens werden personenbezogene Daten von Ihnen erhoben wie z.B. Name, Anschrift, Kontaktdaten sowie die notwendigen Angaben zur Bearbeitung. Die Verwendung oder Weitergabe Ihrer Daten an unbeteiligte Dritte wird ausgeschlossen. In dem Fall eines gebührenpflichtigen Vorgangs über- mitteln wir zur Abwicklung der Bezahlung Ihre bezahlrelevanten Daten an den ePayment-Pro- vider. Mit Ihrer Unterschrift erklären Sie sich einverstanden. DE IBAN Meine Anzeige soll in der/den Kalenderwoche(n) erscheinen: einmalig wöchentlich 14-täglich monatlich Anzeigentext Bitte am PC oder in DRUCKSCHRIFT ausfüllen! Zusätzlich sende ich Ihnen diese Dokumente: Logo Grafik/Bild Gestaltungsvorgabe Alte Anzeige Alle Informationen zu Privatanzeigen finden Sie hier: www.duv-wagner.de Amtsblatt der Gemeinde Baindt Nummer 33 Preisbeispiele Baindt Alle Preise sind zzgl. MwSt. Druck + Verlag Wagner GmbH & Co. KG | Max-Planck-Straße 14 | 70806 Kornwestheim | 07154 8222-70 | anzeigen@duv-wagner.de 2-spaltig / 70 mm 90 x 70 mm 74,20 € 4-spaltig / 50 mm 187 x 50 mm 106,00 € 2-spaltig / 50 mm 90 x 50 mm 53,00 € 2-spaltig / 40 mm 90 x 40 mm 42,40 € 2-spaltig / 80 mm 90 x 80 mm 84,80 € 2-spaltig / 90 mm 90 x 90 mm 95,40 € Amtsblatt der Gemeinde Baindt Nummer 33 MIETGESUCHE Wir suchen zum baldmöglichsten Zeitpunkt einen zuverlässigen Elektrotechniker m/w/d Ihr Profil: - Abgeschlossene Berufsausbildung & Berufserfahrung - Erfahrung in Daten- & Kommunikationsverkabelung vorteilhaft - Selbstständiges und ordentliches Arbeiten - Teamfähigkeit Wir bieten Ihnen: - Unbefristete Vollzeitstelle - Leistungsgerechte Bezahlung - Abwechslungsreiche & verantwortungsvolle Tätigkeit - gutes Betriebsklima - Fortbildungsmöglichkeiten Ihre Aufgaben: - eigenverantwortliche Baustellenabwicklung - Daten- & Kommunikationsverkablung - Industrie- & Baustelleninstallationen - Kundenberatung Bei Interesse senden Sie bitte Ihre Bewerbung an: Elektrotechnik Miller GmbH Millerhof 4, 88821 Schlier, E-Mail: info@miller-elektro.de Wer bietet mir einen stabilen Alltag im eigenen Zuhause, mit individueller Unterstützung? Ich bin eine junge Frau, 32 Jahre alt, leide unter Einsamkeit und suche eine Einzelperson oder ein Paar, die Zeit und Raum für mich haben. Wir werden durch den Fachdienst der Arkade e.V. (Betreutes Wohnen in Familien) begleitet. Sie, als Gastfamilie, erhalten eine finanzielle und steuer- freie Entlohnung. Interesse geweckt, Zimmer frei? Rufen Sie uns an! Arkade e.V., Betreutes Wohnen in Familien, Tel. 0751/36655-80, Email: katrin.matt@arkade-ev.de. Stellplatz für kleinen Wohnwagen in der Nähe um Staig gesucht. Fam. Strobl TEL. 07502 6798050 Examinierte Altenpflegerin sucht Einbettzimmer! Ich heiße Rebeka Petrova und bin 21 J. alt. Ich werde ab 1. Sept. als Altenpflegerin beschäftigt. Ich bin an einem EZ interessiert. NR, KHT, bis WM 600€. Ich bräuchte gute Anbindung an Bushaltestellen. Ich würde mich freuen mit Ihnen in Kontakt zu treten und hoffentlich eine Besichtigung zu unternehmen. 0151-47308129 oder rebeka-petrova@hotmail.com VERSCHIEDENES STELLENANGEBOTE GESCHÄFTSANZEIGEN Lassen Sie Ihre Haus- tiere bei den heißen Temperaturen nicht im Auto zurück! Denken Sie an Ihre Tiere![mehr]

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        Zuletzt geändert: 19.08.2022
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        1 Gemeinde Baindt Satzung zur Änderung der Friedhofsatzung (Friedhofsordnung und Bestattungsgebührensatzung) Der Gemeinderat der Gemeinde Baindt hat am 06.10.2020 aufgrund der §§ 4 und 11 der Gemeindeordnung für Baden-Württemberg (GemO) sowie den §§ 2,11 und 13 des Kommunalabgabengesetzes für Baden-Württemberg (KAG) folgende Satzung zur Änderung der Friedhofsatzung (Friedhofsordnung und Bestattungsgebührensatzung) beschlossen: Die Friedhofsordnung wird wie folgt geändert. 1. Die Friedhofsordnung enthält folgende Fassung §§ 1 – 9 unverändert § 10 Abs. 1, 3, 4, 5 unverändert § 10 Abs. 2 enthält die Fassung / wird ergänzt um 1. Reihengräber 2. Wahlgräber 3. Urnenschmuckgräber 4. Urnennischen 5. Urnen-Rasengräber 6. Halb-/anonyme Urnengräber §§ 11, 12 unverändert § 13 Urnenwahlgräber (1) Urnenwahlgräber sind Aschengrabstätten als Urnenstätten in Grabfeldern (Urnenschmuckgräber) oder Nischen unterschiedlicher Größe in Mauern, Terrassen und Hallen (Urnennischen), die ausschließlich der Beisetzung von Aschen Verstorbener dienen. (2) Die Anzahl der Urnen, die beigesetzt werden können, richtet sich nach der Größe der Aschengrabstätte; zulässig sind max. 4 Urnen. In Urnennischen sind max. 2 Urnen zulässig. (3) Soweit sich aus der Friedhofssatzung nichts anderes ergibt, gelten die Vorschriften für Wahlgräber entsprechend für Urnenstätten. §§ 13 a, 13 b werden neu hinzugefügt § 13 a Urnen-Rasengräber 2 (1) Urnen-Rasengräber sind Aschengräberstätten in Grabfeldern, die ausschließlich der Beisetzung von Aschen Verstorbener dienen. (2) Im Grabfeld für Urnen-Rasengräber werden einheitliche, liegende Grabplatten nach Vorgabe der Gemeinde angebracht. (3) Bei einer Beisetzung in einem Grabfeld für Urnen-Rasengräber besteht für die Angehörigen keine Pflicht und auch kein Rechtsanspruch auf Grabpflege. Die Pflege der Rasenfläche obliegt der Gemeinde. (4) Das Ablegen von Blumen und Aufstellen von Grablichtern und Gegenständen wie z.B. Blumenschalen oder Vasen auf der Rasenfläche und den Urnengräbern sowie die Bepflanzung der Beisetzungsflächen ist nicht gestattet. (5) Soweit sich aus der Satzung nichts Weiteres ergibt, gelten die Vorschriften für Reihengräber entsprechend. § 13 b Halb/-anonyme Urnengräber im Staudenbeet (1) Das halb/-anonyme Grabfeld enthält Grabstätten für Aschenbeisetzungen, die in der Reihe nach belegt und erst im Todesfalle nur für die Dauer der Ruhezeit der Asche abgegeben werden. (2) Im halb/-anonymen Grabfeld können auf den Stelen Schriftzüge mit Namen und Datum angebracht werden. Die Schriftzüge sind entsprechend den Bestimmungen der Gemeinde herzustellen und anzubringen. (3) Eine Bepflanzung bzw. Einfassung der Grabstätte und das Aufstellen eines Grabmales ist nicht zulässig. (4) Bei einer Beisetzung in einem halb-/anonymen Grabfeld besteht für die Angehörigen keine Pflicht und auch kein Rechtsanspruch auf Grabpflege. (5) Das Ablegen von Blumen und Aufstellen von Grablichtern und Gegenständen wie z.B. Blumenschalen oder Vasen in bzw. vor dem Staudenbeet und den Urnengräbern sowie die Bepflanzung der Beisetzungsflächen ist nicht gestattet. (6) Soweit sich aus der Satzung nichts Weiteres ergibt, gelten die Vorschriften für Reihengräber entsprechend. § 14 unverändert § 15 Gestaltungsvorschriften (1) Für Grabmale dürfen nur Natursteine, Holz, Schmiedeeisen oder Bronze verwendet werden. (2) Bei der Gestaltung und Bearbeitung sind folgende Vorschriften einzuhalten: Firmenbezeichnungen dürfen nur unauffällig und nicht auf der Vorderseite des Grabmals angebracht werden. (3) Auf Grabstätten für Erdbestattungen sind Grabmale bis zu folgenden Größen zulässig: 1. auf einstelligen Grabstätten bis zu 0,60 qm Ansichtsfläche, Höhe max. 1,40 m 2. auf 2- und mehrstelligen Grabstätten bis zu 1 qm Ansichtsfläche, Höhe max. 1,40 m (4) Auf Urnenwahlgräbern sind Grabmale bis zu folgenden Größen zulässig: Nur liegende Grabmale bis zu 1 qm Ansichtsfläche bzw. stehende Grabmale bis 0,50 qm. Liegende Grabmale dürfen nur flach oder flachgeneigt auf die Grabstätte gelegt werden; sie sind nicht in Verbindung mit stehenden Grabmalen zulässig. 3 (5) Auf Urnen-Rasengräbern sind liegende Grabplatten nach Vorgabe der Gemeinde anzubringen. (6) Grabeinfassungen jeder Art sind - im alten Teil des Friedhofs bei Einzel- und Familiengräbern sowie im neuen Teil des Friedhofs bei Kinder- und Einzelgräbern bis zu 10 cm breit - im neuen Teil des Friedhofs bei Familiengräbern sind auf Erdgräbern bis zu 20 cm breit, auf Urnenschmuckgräbern bis zu 10 cm breit zulässig. Die Grabzwischenwege / Platten sind bei Senkungen durch den Nutzungsberechtigten aufzufüttern. (7) An Kolumbarien bzw. Urnennischen dürfen Grabschmuck, wie Blumenschmuck, Kerzen und ähnliches nicht angebracht bzw. abgelegt werden (außer bei Bestattungen). Es ist eine aufgesetzte Schrift in Bronze zu verwenden. Neben religiösen und neutralen Zeichen werden auf Antrag auch weltliche Zeichen zugelassen. Das Anbringen eines Bildes bzw. der Berufsbezeichnung des/der Verstorbenen ist möglich. Die Vergabe der Urnennischen erfolgt nicht fortlaufend, sondern kann ausgesucht werden. Die Reservierung einer Urnenkammer ist möglich. (8) Die Gemeinde kann unter Berücksichtigung der Gesamtgestaltung des Friedhofs und im Rahmen von Absatz 1 Ausnahmen von den Vorschriften der Absätze 2 - 7 und auch sonstige Grabausstattungen zulassen. §§ 16 – 20 unverändert V. HERRICHTEN UND PFLEGE DER GRABSTÄTTE §§ 21, 22 unverändert VI. BENUTZUNG DER LEICHENHALLE § 23 unverändert VII. HAFTUNG, ORDNUNGSWIDRIGKEITEN §§ 24, 25 unverändert VIII. BESTATTUNGSGEBÜHREN §§ 26 – 29 unverändert IX. ÜBERGANGS- UND SCHLUSSVORSCHRIFTEN § 30 unverändert § 31 Inkrafttreten (1) Diese Satzung tritt am 01. März 2021 in Kraft. 4 Die Bestattungsgebührensatzung wird wie folgt geändert. 2. Das Gebührenverzeichnis zur Friedhofsatzung erhält folgende Fassung: Ziffer I Verwaltungsgebühren Genehmigung zur Aufstellung und Veränderung eines Grabmals 51,00 Zulassung von gewerbsmäßigen Grabmalaufstellern a) Einzelfall 30,00 b) unbefristete Zulassung 51,00 Zustimmung zur Ausgrabung von Leichen und Gebeinen 51,00 Ziffer II Benutzungsgebühren Ziffer II 1., 2. unverändert Ziffer II 3. Verleihung von besonderen Grabnutzungsrechten a) Wahlgrab, doppelbreit, einfachtief 4.500,00 b) Wahlgrab, doppelbreit, doppeltief 5.650,00 c) Urnenschmuckgrab 1.825,00 d) Urnen-Rasengrab 1.642,50 e) Halb-/anonymes Urnengrab 1.642,50 f) Urnennische (Urnenwand) 1.380,00 g) erneuter Erwerb eines Nutzungsrechts - für die Dauer einer Nutzungsperiode wie a) bis f) - für eine davon abweichende Nutzungsdauer anteilig nach dem Verhältnis der Nutzungsperiode zur erneuten Nutzungsdauer, Angefangene Jahre werden voll gerechnet. Ziffer II 4. Benutzung der Aussegnungshalle 140,00 Reinigung pauschal 50,00 Ziffer II 5. Benutzung der Kühlzelle 80,00 Ziffer II 6. sonstige Verrichtungen des Friedhofspersonals je angefangene Stunde zum jeweiligen Kostensatz 51,00 5 Ziffer II 7. Erschwerniszulage zu Ziff. 6 a) für das Ausgraben, Umbetten oder Tieferlegen von Verstorbenen b) für das Ausgraben, Umbetten von Aschen Ziffer II 8. Unverändert 3. Diese Satzung tritt am 01. März 2021 in Kraft. Hinweis: Eine etwaige Verletzung von Verfahrens – und Formvorschriften der Gemeindeordnung für Baden-Württemberg (GemO) oder aufgrund der GemO beim Zustandekommen dieser Änderungssatzung wird nach § 4 Abs. 4 GemO unbeachtlich, wenn sie nicht schriftlich innerhalb eines Jahres seit der Bekanntmachung dieser Änderungssatzung gegenüber der Gemeinde geltend gemacht worden ist; der Sachverhalt, der die Verletzung begründen soll, ist zu bezeichnen. Dies gilt nicht, wenn die Vorschriften über die Öffentlichkeit der Sitzung, die Genehmigung oder die Bekanntmachung der Änderungssatzung verletzt worden sind. Baindt, den 06.10.2020 Simone Rürup Bürgermeisterin[mehr]

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          Zuletzt geändert: 07.10.2020
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          Amtsblatt Jahrgang 2021 Freitag, den 20. August 2021 Nummer 33 Herausgeber: Gemeindeverwaltung, Marsweilerstr. 4, 88255 Baindt, Tel. (07502) 9406-0, Fax (07502) 9406-18, E-Mail: info@baindt.de, Homepage: www.baindt.de. Verantwortlich für den amtlichen Inhalt einschließlich der Sitzungsberichte und anderer Veröffentlichungen der Gemeindeverwaltung ist Bürgermeisterin Simone Rürup oder ihr Stellvertreter im Amt; für die kirchlichen Nachrichten das jeweilige Pfarramt; für die Vereinsnachrichten der jeweilige Verein; für den übrigen Inhalt der Redakteur, Tobias Pearman, Druck + Verlag Wagner GmbH & Co. KG. Herstellung/Vertrieb: Druck + Verlag Wagner GmbH & Co. KG, Max-Planck-Str. 14, 70806 Kornwestheim, Telefon (07154) 82 22-0, Telefax (07154) 82 22-15. E-Mail Anzeigen: anzeigen@duv-wagner.de. Erscheint wöchentlich freitags. Aus organisatorischen Gründen muss sich die Redaktion Kürzungen vorbehalten. Der digitale Weg ins Rathaus Wissen Sie, was schon alles möglich ist? Die Gemeinde Baindt bietet neben der Gemein- de App das Rathaus-Service-Portal an. Anwen- dungen aus verschiedenen Bereichen werden bereitgestellt, sodass ein breites Spektrum an behördlichen Formalitäten „rund um die Uhr“ über das Internet abgewickelt werden kann. Die App der Gemeinde Baindt kann kostenlos unter dem Suchbegriff „Baindt“ über den App Store von Apple oder Google Play herunterge- laden werden. Einen innovativen Bürgerservice bietet die App durch aktuelle Push-Nachrichten (z.B. Warn- meldungen oder Informationen zur Corona- situation), Informationen aus dem Rathaus, Verwaltung und Wirtschaft sowie ärztliche Ver- sorgungsmöglichkeiten mit Kartendarstellun- gen, Wegbeschreibungen und anderen wichti- gen Informationen. Des Weiteren besteht die Möglichkeit über die App auf das Rathaus-Service-Portal zuzugreifen. Hierdurch können online verschiedenen Vorgänge wie die Beantragung der Briefwahl, Melde- auskunft, Beantragung eines Führungszeugnisses, Gewerbezentralregisterauskunft usw. erledigt werden. Der Behördengang kann damit verkürzt oder sogar vollständig eingespart werden. Das Rathaus-Service-Portal ist neben der App auch über unsere Homepage www.Baindt.de erreichbar. Wir laden Sie ein, insbesondere in den Zeiten der Corona-Pandemie, den digitalen Weg über die App oder das Rathaus-Service-Portal zu nutzen. Bei Fragen und Problemen steht Ihnen Herr Müller unter der Telefonnummer 07502/9406-22 oder per E-Mail robert.mueller@baindt.de sehr gerne zur Verfügung. Des Weiteren empfehlen wir den Download der NINA-App (Notfall-Informations- und Nachrich- ten-App des Bundes). Sie enthält wichtige Wetterwarnungen des Deutschen Wetterdienstes, Hoch- wasserinformationen für Ihren Standort sowie aktuelle Informationen zu den Corona-Regelungen. Selbstverständlich sind wir neben den genannten digitalen Möglichkeiten weiterhin auch sehr gerne persönlich für Sie da! Ihre Gemeindeverwaltung Seite 2 Amtsblatt der Gemeinde Baindt Nummer 33 Zählerstand online durchgeben und das Porto wird zur Spende Netze BW zahlt Prämie für jede ungenutzte Zählerkarte, wenn Information stattdes- sen elektronisch übermittelt wird - Betrag kommt dem SV Baindt 1959 e. V. zugute So einfach kann es sein, Gutes zu tun. Die Netze BW ruft seit einiger Zeit dazu auf, ihr den Stand des Stromzählers nicht mehr per Post, sondern mittels elektronischer Medien mitzuteilen. Als Anreiz ver- spricht der Netzbetreiber, dass dadurch eingesparte Porto einer gemeinnützigen Einrichtung vor Ort zu spenden. So kamen im vergangenen Jahr in Baindt 1.008,00 Euro zusammen. Der Betrag kommt dem Sportverein Baindt zugute. Nahezu alle Organisationen und Vereine, die in der Regel ohnehin nicht über große finanzielle Mittel verfügen, sind von der Corona-Pandemie arg ge- beutelt. Da komme der unerwartete Geldsegen gerade zum rechten Zeitpunkt, wie Wolfgang Schnei- der vom SV Baindt anmerkt: „Uns tut jetzt jeder Euro gut, der uns und unsere Arbeit unterstützt. Und über eine Spende, die so unverhofft kommt wie diese, freut man sich doppelt.“ „Die Netze BW hat da eine hervorragende Aktion gestartet - gut gemacht!“, findet Bürgermeisterin Simone Rürup lobende Worte für dieses Engagement und ergänzt: „Mein herzlicher Dank richtet sich auch an alle Haushalte in unserer Gemeinde, welche die Spende mit ihrer Teilnahme überhaupt erst möglich gemacht haben.“ Die Portospenden-Aktion kommt nicht nur gut an, sie trägt auch Früchte, berichtet Alexander Schuch, Kommunalberater der Netze BW bei der Scheckübergabe. „Heute übermitteln uns bereits mehr als 60 Prozent unserer Netzkunden ihre Zählerstände elektronisch.“ Weitere Informationen unter: https://www.netze-bw.de/portoaktion Foto von der Scheckübergabe vor dem Rathaus Nummer 33 Amtsblatt der Gemeinde Baindt Seite 3 Stellenausschreibungen Abwasserzweckverband Mittleres Schussental (AMS) haben sich die Gemeinden Baindt, Berg, Fronreute und Wolpertswende st auf 25.000 Einwohnerwerte ausgelegt. Abwasserzweckverband Mittleres Schussental sucht für das Klärwerk in Berg bei Ravensburg eine engagierte Betriebsleitung (m/w/d). Die Stelle ist zum nächstmöglichen Zeitpunkt unbefristet zu besetzen und hat einen Beschäftigungsumfang von 100 %. Die Eingruppierung erfolgt in der Entgeltgruppe 9b nach dem Tarifvertrag für den öffentlichen Dienst und Wochenenddienste werden mit Zuschlägen vergütet. Umsichtige und engagierte Führung und Organisation der Kläranlage Personalverantwortung für derzeit vier Beschäftigte Überwachung und Steuerung der Mess- und Regeltechnik Weiterentwicklung der Anlagentechnik Optimierung des wirtschaftlichen Betriebs Dokumentation der Betriebsdaten Durchführung von Instandsetzungsmaßnahmen und Reparaturen Qualifikation Abwassermeister/in oder Fachkraft für Abwassertechnik mit Berufserfahrung und Bereitschaft zur Meisterausbildung verantwortungsbewusst, können Sie selbständig, flexibel und eigenverantwortlich arbeiten und haben das nötige Gespür für Lösungen, sowie einen Führerschein Klasse B? Dann sind Sie bei uns genau richtig! Unsere Verpflichtung einen krisensicheren Arbeitsplatz mit betrieblicher Altersvorsorge. Auf dieser schönen Schussental eingebetteten Kläranlage haben Sie alle In unserem Abwasserzweckverband Mittleres Schus- sental (AMS) haben sich die Gemeinden Baindt, Berg, Fronreute und Wolpertswende zusammen- geschlossen. Die Kläranlage in Kanzach ist auf 25.000 Einwoh- nerwerte ausgelegt. Der Abwasserzweckverband Mittleres Schussental sucht für das Klärwerk in Berg bei Ravensburg eine engagierte Betriebsleitung (m/w/d). Die Stelle ist zum nächstmöglichen Zeitpunkt unbefristet zu besetzen und hat einen Beschäftigungs- umfang von 100 %. Die Eingruppierung erfolgt in der Entgeltgruppe 9b nach dem Tarifvertrag für den öffentlichen Dienst (TVöD), Bereitschafts- und Wochenenddienste werden mit Zuschlägen vergütet. Tätigkeiten • Umsichtige und engagierte Führung und Organisation der Kläranlage • Personalverantwortung für derzeit vier Beschäftigte • Überwachung und Steuerung der Mess- und Regeltechnik • Weiterentwicklung der Anlagentechnik • Optimierung des wirtschaftlichen Betriebs • Dokumentation der Betriebsdaten • Durchführung von Instandsetzungsmaßnahmen und Reparaturen Ausbildung und Qualifikation • Abwassermeister/in oder • Fachkraft für Abwassertechnik mit Berufserfahrung und Bereitschaft zur Meisterausbildung Sind Sie belastbar und verantwortungsbewusst, können Sie selbständig, flexibel und eigenverant- wortlich arbeiten und haben das nötige Gespür für Lösungen, sowie einen Führerschein Klasse B? Dann sind Sie bei uns genau richtig! Unser Versprechen – Unsere Verpflichtung Wir bieten Ihnen einen krisensicheren Arbeitsplatz mit betrieblicher Altersvorsorge. Auf dieser Lei- tungsposition in der im schönen Schussental eingebetteten Kläranlage haben Sie alle Möglichkeiten: Beruflich erwartet Sie die Chance, eigene Ideen einzubringen, Visionen umzusetzen und sich vielfältig weiterzuentwickeln. Privat liegen mit der attraktiven Region nahe des Bodensees und des Voralpen- landes alle Freizeitaktivitäten praktisch vor der Haustüre. Haben wir Ihr Interesse geweckt? Dann bewerben Sie sich bis 05.09.2021 und werden schon bald Teil eines großartigen Teams! (Abwasserzweckverband Mittleres Schussental, Bergstr. 35, 88276 Berg oder per Mail: m.hugger@berg-schussental.de) Für Fragen steht Ihnen die technische Verwalterin, Frau Manuela Hugger, unter der Rufnummer 0751/56084-13 gerne zur Verfügung. Seite 4 Amtsblatt der Gemeinde Baindt Nummer 33 Amtliche Bekanntmachungen Anlage 5 (zu § 20 Abs. 1 BWO) Bekanntmachung der Gemeindebehörde über das Recht auf Einsicht in das Wählerverzeichnis und die Erteilung von Wahlscheinen für die Wahl zum 20. Deutschen Bundestag am 26. September 2021 1. Das Wählerverzeichnis zur Bundestagswahl für die Gemeinde x die Wahlbezirke der Gemeinde Baindt wird in der Zeit vom 6. September 2021 bis 10. September 2021 während der allgemeinen Öffnungszeiten im Rathaus der Gemeinde Baindt, Zimmer 0.1, Marsweilerstraße 4 in 88255 Baindt ( barrierefrei ) für Wahlberechtigte zur Einsichtnahme bereitgehalten. Jeder Wahlberechtigte kann die Richtigkeit oder Vollständigkeit der zu seiner Person im Wählerverzeichnis eingetragenen Daten überprüfen. Sofern ein Wahl- berechtigter die Richtigkeit und Vollständigkeit der Daten von anderen im Wählerverzeichnis eingetragenen Personen überprüfen will, hat er Tatsachen glaubhaft zu machen, aus denen sich eine Unrichtigkeit oder Un- vollständigkeit des Wählerverzeichnisses ergeben kann. Das Recht auf Überprüfung besteht nicht hinsichtlich der Daten von Wahlberechtigten, für die im Melderegister ein Sperrvermerk gemäß § 51 Absatz 1 des Bundes- meldegesetzes eingetragen ist. Das Wählerverzeichnis wird im automatisierten Verfahren geführt. Die Einsichtnahme ist durch ein Datensicht- gerät möglich. Wählen kann nur, wer in das Wählerverzeichnis eingetragen ist oder einen Wahlschein hat. 2. Wer das Wählerverzeichnis für unrichtig oder unvollständig hält, kann in der Zeit vom 6. September 2021 bis zum 10. September 2021, spätestens am 10. September 2021 bis 12:00 Uhr, bei der Gemeindebehörde Baindt, Marsweilerstraße 4 in 88255 Baindt Einspruch einlegen. Der Einspruch kann schriftlich oder durch Erklärung zur Niederschrift eingelegt werden. 3. Wahlberechtigte, die in das Wählerverzeichnis eingetragen sind, erhalten bis spätestens zum 5. September 2021 eine Wahlbenachrichtigung. Wer keine Wahlbenachrichtigung erhalten hat, aber glaubt, wahlberechtigt zu sein, muss Einspruch gegen das Wählerverzeichnis einlegen, wenn er nicht Gefahr laufen will, dass er sein Wahlrecht nicht ausüben kann. Wahlberechtigte, die nur auf Antrag in das Wählerverzeichnis eingetragen werden und die bereits einen Wahl- schein und Briefwahlunterlagen beantragt haben, erhalten keine Wahlbenachrichtigung. 4. Wer einen Wahlschein hat, kann an der Wahl im Wahlkreis 294 Ravensburg • durch Stimmabgabe in einem beliebigen Wahlraum (Wahlbezirk) dieses Wahlkreises • oder • durch Briefwahl teilnehmen. 5. Einen Wahlschein erhält auf Antrag 5.1 ein in das Wählerverzeichnis eingetragener Wahlberechtigter, 5.2 ein nicht in das Wählerverzeichnis eingetragener Wahlberechtigter, a) wenn er nachweist, dass er ohne sein Verschulden die Antragsfrist auf Aufnahme in das Wählerverzeichnis nach § 18 Abs. 1 der Bundeswahlordnung (bis zum 5. September 2021) oder die Einspruchsfrist gegen das Wählerverzeichnis nach § 22 Abs. 1 der Bundeswahlordnung (bis zum 10. September 2021) versäumt hat, b) wenn sein Recht auf Teilnahme an der Wahl erst nach Ablauf der Antragsfrist nach § 18 Abs. 1 der Bun- deswahlordnung oder der Einspruchsfrist nach § 22 Abs. 1 der Bundeswahlordnung entstanden ist, c) wenn sein Wahlrecht im Einspruchsverfahren festgestellt worden und die Feststellung erst nach Abschluss des Wählerverzeichnisses zur Kenntnis der Gemeindebehörde gelangt ist. Nummer 33 Amtsblatt der Gemeinde Baindt Seite 5 Wahlscheine können von in das Wählerverzeichnis eingetragenen Wahlberechtigten bis zum 24. September 2021, 18.00 Uhr, bei der Gemeindebehörde mündlich, schriftlich oder elektronisch beantragt werden. Im Falle nachweislich plötzlicher Erkrankung, die ein Aufsuchen des Wahlraumes nicht oder nur unter nicht zumutbaren Schwierigkeiten möglich macht, kann der Antrag noch bis zum Wahltage, 15.00 Uhr, gestellt werden. Versichert ein Wahlberechtigter glaubhaft, dass ihm der beantragte Wahlschein nicht zugegangen ist, kann ihm bis zum Tage vor der Wahl, 12.00 Uhr, ein neuer Wahlschein erteilt werden. Nicht in das Wählerverzeichnis eingetragene Wahlberechtigte können aus den unter 5.2 Buchstabe a bis c angegebenen Gründen den Antrag auf Erteilung eines Wahlscheines noch bis zum Wahltage, 15.00 Uhr, stellen. Wer den Antrag für einen anderen stellt, muss durch Vorlage einer schriftlichen Vollmacht nachweisen, dass er dazu berechtigt ist. Ein Wahlberechtigter mit Behinderung kann sich bei der Antragstellung der Hilfe einer anderen Person bedienen. 6. Mit dem Wahlschein erhält der Wahlberechtigte • einen amtlichen Stimmzettel des Wahlkreises, • einen amtlichen blauen Stimmzettelumschlag, • einen amtlichen, mit der Anschrift, an die der Wahlbrief zurückzusenden ist, versehenen hellroten Wahl- briefumschlag und • ein Merkblatt für die Briefwahl. Die Abholung von Wahlschein und Briefwahlunterlagen für einen anderen ist nur möglich, wenn die Berechti- gung zur Empfangnahme der Unterlagen durch Vorlage einer schriftlichen Vollmacht nachgewiesen wird und die bevollmächtigte Person nicht mehr als vier Wahlberechtigte vertritt; dies hat sie der Gemeindebehörde vor Empfangnahme der Unterlagen schriftlich zu versichern. Auf Verlangen hat sich die bevollmächtigte Person auszuweisen. Ein Wahlberechtigter, der des Lesens unkundig oder wegen einer Behinderung an der Abgabe seiner Stimme gehindert ist, kann sich zur Stimmabgabe der Hilfe einer anderen Person bedienen. Die Hilfsperson muss das 16. Lebensjahr vollendet haben. Die Hilfeleistung ist auf technische Hilfe bei der Kundgabe einer vom Wahl- berechtigten selbst getroffenen und geäußerten Wahlentscheidung beschränkt. Unzulässig ist eine Hilfeleis- tung, die unter missbräuchlicher Einflussnahme erfolgt, die selbstbestimmte Willensbildung oder Entschei- dung des Wahlberechtigten ersetzt oder verändert oder wenn ein Interessenkonflikt der Hilfsperson besteht. Die Hilfsperson ist zur Geheimhaltung der Kenntnisse verpflichtet, die sie bei der Hilfeleistung von der Wahl einer anderen Person erlangt hat. Bei der Briefwahl muss der Wähler den Wahlbrief mit dem Stimmzettel und dem Wahlschein so rechtzeitig an die angegebene Stelle absenden, dass der Wahlbrief dort spätestens am Wahltage bis 18.00 Uhr eingeht. Der Wahlbrief wird innerhalb der Bundesrepublik Deutschland ohne besondere Versendungsform ausschließ- lich von der Deutschen Post AG unentgeltlich befördert. Er kann auch bei der auf dem Wahlbrief angegebe- nen Stelle abgegeben werden. Ort, Datum Baindt, den 20. August 2021 Die Gemeindebehörde Simone Rürup, Bürgermeisterin 1) Seite 6 Amtsblatt der Gemeinde Baindt Nummer 33 Qualifizierter Mietspiegel für Ravensburg, Weingarten, Baienfurt, Baindt und Berg – Versand der Anschreiben an Mieter – In Rahmen eines Kooperationsprojekts lassen die Städte und Gemeinden Ravensburg, Weingarten, Baienfurt, Baindt und Berg einen qualifizierten Mietspiegel erstellen. Mit dem Versand der Anschreiben beginnt nun die Erhebungsphase. Mitte August 2021 startet der Versand der Anschreiben an ca. 21.500 Mieterhaushalte. Die Mieter können durch Eingabe ihres persönlichen Zugangsschlüssels unter https://www.alp- institut.de/rv an der Online-Befragung teilnehmen. Alternativ ist eine schriftliche Teilnahme möglich. Dafür ist der mitgesandte Papierfragebogen vorgesehen. Ergänzend zur Mieterbefragung werden Wohnungsdaten bei den größten institutionellen Vermietern erhoben. Alle Städte und Gemeinden weisen darauf hin, dass die Mitwirkungsbereitschaft zum Ausfüllen der Fragebögen ganz entscheidend für die spätere Qualität des Mietspiegels – und damit für die Darstellung der ortsüblichen Vergleichsmiete – in den Gemeinden sein wird. Ein qualifizierter Mietspiegel sorgt für Transparenz auf dem Wohnungsmarkt und schafft Rechtssicherheit. Er dokumentiert die ortsübliche Vergleichsmiete für verschiedene Wohnungstypen und ist daher von großer praktischer Bedeutung für den Ausgleich zwischen Mietern und Vermietern. Der Schutz der persönlichen Daten wird gewährleistet. Die Datenschutzstellen der Gemeinden sind in sämtliche Verfahrensschritte der Mietspiegelerstellung eingebunden und überwachen den rechtskonformen Ablauf. Das beauftragte Mietspiegelinstitut wurde zur Einhaltung aller datenschutzrechtlichen Bestimmungen verpflichtet. Informationen zur Verarbeitung Ihrer personenbezogenen Daten gemäß Art. 13 DSGVO können Sie sich über folgenden Link herunterladen: https://www.alp-institut.de/rv-datenschutz Der Mietspiegel soll zum 1. Januar 2022 in Kraft treten. Die Ergebnisse werden auf den Webseiten der Gemeinden veröffentlicht. Informationsmöglichkeiten Unter https://www.alp-institut.de/rv finden Sie weitere Informationen zur aktuellen Erhebung. Außerdem stehen Ihnen die Ansprechpartner des mit der Erhebung beauftragten ALP Instituts für Wohnen und Stadtentwicklung GmbH werktags von 9 bis 17 Uhr unter der Qualifizierter Mietspiegel für Ravensburg, Weingarten, Baienfurt, Baindt und Berg - Versand der Anschreiben an Mieter - In Rahmen eines Kooperationsprojekts lassen die Städte und Gemeinden Ravensburg, Weingarten, Baienfurt, Baindt und Berg einen qualifizierten Mietspiegel erstellen. Mit dem Versand der Anschreiben beginnt nun die Erhebungsphase. Mitte August 2021 startet der Versand der Anschreiben an ca. 21.500 Mieterhaushalte. Die Mieter können durch Eingabe ihres persönlichen Zugangsschlüssels unter htt- ps://www.alp-institut.de/rv an der Online-Befragung teil- nehmen. Alternativ ist eine schriftliche Teilnahme möglich. Dafür ist der mitgesandte Papierfragebogen vorgesehen. Ergänzend zur Mieterbefragung werden Wohnungsda- ten bei den größten institutionellen Vermietern erhoben. Alle Städte und Gemeinden weisen darauf hin, dass die Mitwirkungsbereitschaft zum Ausfüllen der Fragebögen ganz entscheidend für die spätere Qualität des Mietspie- gels - und damit für die Darstellung der ortsüblichen Ver- gleichsmiete - in den Gemeinden sein wird. Ein qualifizierter Mietspiegel sorgt für Transparenz auf dem Wohnungsmarkt und schafft Rechtssicherheit. Er dokumen- tiert die ortsübliche Vergleichsmiete für verschiedene Woh- nungstypen und ist daher von großer praktischer Bedeu- tung für den Ausgleich zwischen Mietern und Vermietern. Der Schutz der persönlichen Daten wird gewährleistet. Die Datenschutzstellen der Gemeinden sind in sämtliche Verfahrensschritte der Mietspiegelerstellung eingebun- den und überwachen den rechtskonformen Ablauf. Das beauftragte Mietspiegelinstitut wurde zur Einhaltung al- ler datenschutzrechtlichen Bestimmungen verpflichtet. Informationen zur Verarbeitung Ihrer personenbezoge- nen Daten gemäß Art. 13 DSGVO können Sie sich über folgenden Link herunterladen: https://www.alp-institut.de/rv-datenschutz Der Mietspiegel soll zum 1. Januar 2022 in Kraft treten. Die Ergebnisse werden auf den Webseiten der Gemein- den veröffentlicht. Informationsmöglichkeiten Unter https://www.alp-institut.de/rv finden Sie weitere Informationen zur aktuellen Erhebung. Außerdem stehen Ihnen die Ansprechpartner des mit der Erhebung beauf- tragten ALP Instituts für Wohnen und Stadtentwicklung GmbH werktags von 9 bis 17 Uhr unter der Telefonnum- mer 040 3346476-54 und der E-Mail-Adresse mieten@alp-institut.de gern zur Verfügung. Ansprechpartnerin, für spezielle inhaltliche Fragen, im Namen aller Gemeinden ist Frau Eisele von der Stadt Ravensburg. Sie erreichen Frau Eisele unter der Telefon- nummer 0751 82-328 oder per E-Mail unter nadine.eisele@ravensburg.de. Beschwerden über Hundekot Obwohl die im Gemeindegebiet aufgestellten Hundetoi- letten von den Hundehaltern insgesamt sehr gut genutzt werden, gehen immer wieder Beschwerden bei der Ge- meindeverwaltung ein, dass sich manche Hundebesitzer nicht um die Hinterlassenschaften ihres Vierbeiners küm- mern (z. B. in der Nelkenstraße). Hundekot stellt einen Infektionsherd dar, der auf Spiel- plätzen, Futterwiesen und fremden Privatgärten nichts zu suchen hat. Wir möchten Sie deshalb darauf hinweisen, dass es zur Anzeige kommen kann, wenn das Liegenlassen der Hin- terlassenschaften Ihres Vierbeiners von anderen Perso- nen gemeldet wird. In solchen Fällen handelt es sich um Ordnungswidrigkeiten, die mit entsprechenden Bußgel- dern geahndet werden können. An dieser Stelle möchten wir uns auch ganz herzlich bei den zahlreichen rücksichtsvollen Hundebesitzer bedan- ken, die sich bereits an alle Regeln halten. Landkreis Ravensburg setzt Zeichen gegen Lebensmittelverschwendung - Gelbe Bänder an Obstbäumen und Sträuchern laden zum Bedienen ein Der Landkreis Ravensburg setzt ein Zeichen gegen Le- bensmittelverschwendung. Alle Eigentümerinnen und Eigentümer von Obstbäumen und Sträuchern, die mit der Ernte nicht hinterherkom- men, werden eingeladen, diese mit einem gelben Band am Stamm zu markieren. Damit wird zum Ausdruck gebracht, dass das Obst kos- tenlos und ohne Rücksprache geerntet werden darf. Wer bei dem Ernteprojekt „Gelbes Band“ teilnehmen möchte und Papierbänder benötigt, darf sich bei seiner Stadt oder Gemeinde melden und erhält dort kostenlos gelbe Bänder, die vom Landkreis zur Verfügung gestellt werden. Das Abernten auf dem fremden Grundstück erfolgt auf eigene Gefahr. Der Baum oder Strauch darf dabei we- der Schaden nehmen, noch das Grundstück verschmutzt werden. Das gelbe Band kann an der Bürgertheke in Baindt abgeholt werden. Start Bürgerinformation und Beteiligung Projekt: Streckenbestimmung und Abschnittsbildung für die Radschnellverbindung RS 9 zwischen Friedrichs- hafen und Baindt In einem Gemeinschaftsprojekt planen die Städte Fried- richshafen, Ravensburg und Weingarten, die Gemeinden Meckenbeuren, Baienfurt und Baindt, der Bodenseekreis und der Landkreis Ravensburg die Umsetzung der Rad- schnellverbindung RS 9 von Friedrichshafen nach Baindt. Koordiniert wird das gemeinsame Vorhaben durch den Regionalverband Bodensee-Oberschwaben. Der Bund Nummer 33 Amtsblatt der Gemeinde Baindt Seite 7 und das Land Baden-Württemberg unterstützen die Pla- nung und die spätere Umsetzung der Radschnellverbin- dung finanziell. Wohnen und Arbeiten rücken immer weiter auseinan- der, dabei entstehen längere Wege und insgesamt mehr Verkehr. Durch komfortable und sichere Radschnellver- bindungen soll der Umstieg vom Auto auf das Fahrrad erleichtert werden. Somit leisten sie einen wichtigen Beitrag zum Klimaschutz. Und wer öfter das Rad nutzt, hält sich fit! Die im März 2019 abgeschlossene Machbarkeitsstudie für die RS 9 bescheinigte neben der theoretischen Um- setzbarkeit und dem hohen Potenzial auch einen wirt- schaftlichen Nutzen des Vorhabens. Nun möchten wir gemeinsam mit Ihnen die nächste Phase der Planung, die Linienbestimmung voranbringen und laden Sie herzlich zu einer Online-Beteiligung zur RS 9 ein. Unter Berücksichtigung der Ergebnisse der Beteiligung sollen der Trassenverlauf und ein Maßnahmenkonzept festgelegt werden, damit anschließend die Ausschreibung für die konkrete Umsetzungsplanung beginnen kann. Auf der Homepage https://www.rs9.info finden Sie Informationen zur geplanten Radschnellverbindung und können über die Seite „Online-Beteiligung“ Ihre Vor-Ort-Kenntnisse, Ideen und Anmerkungen bis zum 26. August 2021 einbringen. Wir freuen uns auf Ihr Feedback und Ihre Beteiligung! Ihre Gemeindeverwaltung Aufstellungsbeschluss zum Bebauungsplan „Spielmann, Kornblumen-/ Fliederstraße” Der Gemeinderat der Gemeinde Baindt beschließt die Auf- stellung des Bebauungsplanes „Spielmann, Kornblumen-/ Fliederstraße” und die örtlichen Bauvorschriften hierzu (Aufstellungsbeschluss gem. § 2 Abs. 1 Baugesetzbuch (BauGB)). Gemäß § 13a BauGB wird der Bebauungsplan „Spielmann, Kornblumen-/Fliederstraße” und die örtlichen Bauvorschriften hierzu im sog. beschleunigten Verfahren aufgestellt. Der räumliche Geltungsbereich des Bebau- ungsplanes ist aus dem auf Seite 8 abgedrucktem La- geplan ersichtlich. Das Planungsgebiet befindet sich im Norden der Gemeinde Baindt und umfasst Bereiche der bestehenden Baugebiete „Spielmann 1” und „Im Spiel- mann”. Zum Planungsgebiet gehören die bestehenden und überwiegend bebauten Grundstücke in der Kornblu- menstraße sowie in Teilen der Rosen-, Veilchen- und Flie- derstraße. Der an die Kornblumenstraße anschließende Abschnitt der ehemaligen Trasse der B 30 wird ebenfalls in das Planungsgebiet einbezogen. Erfordernis und Ziele der Planung: - Überprüfung und Anpassung des derzeit geltenden Planungsrechts vor dem Hintergrund der tatsächlich umgesetzten Bebauung und einer sinnvollen Fortent- wicklung der Grundstücke - Bauliche Nachverdichtung im Bereich noch unbebauter Flächen in der Kornblumenstraße im Übergang zur ehe- maligen Trasse der B 30 im Sinne der Innenentwicklung und damit bessere Ausnutzung der dort bereits vorhan- denen Erschließung - Arrondierung des bestehenden Baugebietes und Gestal- tung eines dauerhaften Ortsrandes entlang der ehema- ligen Trasse der B 30 - Gestaltung der ehemaligen Trasse der B 30 als dauer- hafte und ökologisch hochwertige Grünfläche und damit Fortenwicklung als Grünzug von gesamtgemeindlicher Bedeutung Gemäß § 13a Abs. 2 Nr. 1 BauGB wird von einer Umwelt- prüfung gem. § 2 Abs. 4 BauGB und einem Umweltbe- richt gem. § 2a Nr. 2 BauGB sowie der Angabe nach § 3 Abs. 2 Satz 2 BauGB, welche Arten umweltbezogener Informationen verfügbar sind, sowie von einer zusam- menfassenden Erklärung nach § 10a Abs. 1 BauGB abge- sehen. Eine Umweltverträglichkeitsprüfung im Sinne des Gesetzes zur Umweltverträglichkeitsprüfung (UVPG) ist nicht erforderlich. Im Rathaus der Gemeinde Baindt (Marsweilerstraße 4, 88255 Baindt), Zimmer 4.2 wird der Öffentlichkeit wäh- rend der allgemeinen Öffnungszeiten Gelegenheit ge- geben, sich gem. § 13a Abs. 3 Nr. 2 BauGB über die all- gemeinen Ziele und Zwecke sowie die wesentlichen Auswirkungen der Planung zu unterrichten (Hinweis: Die allgemeinen Öffnungszeiten sind jeweils von Montag bis Donnerstag von 8.00 Uhr bis 12.00 Uhr, Freitag von 7.30 Uhr bis 12.00 Uhr und zusätzlich Montag und Donnerstag von 14.00 Uhr bis 16.00 Uhr und Dienstag von 14.00 Uhr bis 18.00 Uhr). Es besteht bis zum 06.09.2021 die Gelegenheit zur frühzeitigen Äußerung. Aufgrund der aktuellen Situation ist der Haupteingang des Rathauses voraussichtlich nicht über den gesamten oben genannten Zeitraum frei zugänglich. Es wird jedoch davon ausgegangen, dass der Dienstbetrieb der Gemeindever- waltung über diesen Zeitraum aufrechterhalten bleibt, so dass der Einlass ins Rathaus nach vorheriger terminlicher Absprache mit den Mitarbeitern der Abteilung Bauverwal- tung der Gemeinde Baindt unter der Tel.Nr.07502940651 oder per E-Mail p.jeske@baindt.de möglich ist. Bei Unterrichtung im Rathaus bitten wir folgendes zu beachten: Kommen Sie nur in Begleitung von Personen ihres eigenen Haushaltes. Beim Betreten des Rathauses muss ein Mund-Nase-Schutz getragen werden. Auf das Einhalten eines Mindestabstands von 1,50 m zu anderen Personen, ist zu achten. Weitere Informationen können von den Bürgern durch das Beiwohnen an den öffentlichen Gemeinderats-Sit- zungen eingeholt werden. Im Rahmen der noch durchzu- führenden öffentlichen Auslegung gem. § 3 Abs. 2 BauGB können Stellungnahmen zur Planung innerhalb der vor- geschriebenen Fristen abgegeben werden. Hierzu erfolgt jeweils noch eine gesonderte ortsübliche öffentliche Be- kanntmachung. Hinweise: Der Aufstellungsbeschluss hat keine direkte Auswirkung auf die Bebaubarkeit oder Nutzbarkeit von Grundstücken. Der räumliche Geltungsbereich kann sich im Verlauf des Aufstellungsverfahrens ändern. Baindt, 20.08.2021 .......... Simone Rürup, Bürgermeisterin Aufstellungsbeschluss zum Bebauungsplan „Fischerareal“ (Zusammenlegung der Bebauungspläne „Wohnen Fi- scherareal“ sowie „Mischgebiet Fischerareal“) mit 12. Änderung des Bebauungsplanes „Innere Breite“ und die örtlichen Bauvorschriften hierzu Der Gemeinderat der Gemeinde Baindt beschließt die Aufstellung des Bebauungsplanes „Fischerareal“ (Zusam- menlegung der Bebauungspläne „Wohnen Fischerareal“ sowie „Mischgebiet Fischerareal“) mit 12. Änderung des Bebauungsplanes „Innere Breite“ und die örtlichen Bau- vorschriften hierzu (Aufstellungsbeschluss gem. § 2 Abs. 1 Baugesetzbuch (BauGB)). Gemäß § 13a BauGB wird der Bebauungsplan „Fischerareal“ (Zusammenlegung der Seite 8 Amtsblatt der Gemeinde Baindt Nummer 33 Sp ie lm an n B ru nn en st ub e U nt er er E sc h Whs Gar W hs Gar G ar W hs G ar W hs G ar G arG ar Gar Whs W hs W hs W hs W hs W hs W hs Us t Gar Gar W hs G ar G ar G arG ar W hs G ar W hs G ar G ar G ar Whs G ar W hs G ar G ar W hs G ar W hs W hs W hs W hs W hs G ar G ar W hs W hs W hs W hs W hs G ar G ar W hs G ar Whs W hs Whs W hs G ar G ar W hs W hs Whs G ar G ar Whs W hs G ar Whs Gar Whs G ar G ar W hs Gar G ar W hs G ar G ar Whs G ar G ar G ar W hs W hs G ar W hs W hs Sc hu W hs W hs G ar Whs W hs G ar Whs G ar Us t W hs G ar W hs G ar W hs G ar Whs Schu G ar Whs G ar G ar W hs W hs Sc hu G ar G ar W hs W hs W hs G ar W hs Bt rg W hs G ar G ar G ar W hs W hs G ar G ar W hs W hs W hs G ar Whs G th s G ar W hs W hs W hs Gar Whs Gar W hs W hs W hs G ar W hs G ar Gar W hs W hs Gar Whs W hs G ar W hs W hs G ar W hs Whs Gar Gar Whs Whs Gar Gar Gar Sc hu W hs 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4/ 9 454/22 82 7 45 4/ 32 45 4/ 19 45 4/ 3 129/15 13 3/ 18 12 9/ 14 13 3/ 17 12 9/ 13 13 3/ 16 12 9/ 5 13 3/ 21 129/16 13 3/ 19 13 6/ 14 135/9 13 2/ 12 13 2/ 24 13 2/ 18 13 1/ 20 12 3 12 0 12 9/ 2012 9/ 12 13 3/ 15 13 3/ 14 12 9/ 10 12 9/ 21 13 5/ 7 135/8 13 2/ 14 13 2/ 13 13 2/ 25 13 2/ 30 13 3/ 13 13 4/ 6 98 13 2/ 31 81 12 7 12 6/ 1 11 9 12 9/ 19 12 9/ 8 11 8 12 9/ 18 12 9/ 7 12 8 12 9/ 17 12 9/ 6 12 6 12 5 12 4 12 73 4 13 7/ 29 13 7/ 31 13 2/ 8 13 2/ 29 13 2/ 22 42 /4 2/ 142/ 23 66 8 13 0 13 0/ 1 13 1/ 1 71 7 12 9/ 11 1/ 1 12 9/ 22 13 1/ 22 14 7/ 1 15 83 4/ 3 12 9/ 1 28 83 4 13 7/ 43 13 0/ 3 13 2/ 32 132/1 45 4/ 26 30 44 9/ 5 11 3/ 7 11 4/ 3 12 8/ 1 44 6/ 2 14 4/ 5 45 4/ 25 11 3/ 1 11 5/ 2 69 7 82 9 44 6 69 9 69 8 71 5 71 4 44 2/ 4 44 2/ 3 44 6/ 3 70 7 /24 44 8/ 21 11 4/ 17 11 4/ 14 11 4/ 22 11 4/ 20 11 4/ 18 454/65 72 5 72 4 70 1 70 0 /33 448/36 448/30 70 2 11 1/ 6 11 1/ 20 44 8/ 12 /1 1 /1 0 /9 11 3/ 4 11 1/ 24 /3 9 454/53 44 8/ 7 /35 44 9/ 7 /8 44 8/ 20 /34 /32/31 44 9/ 8 /2 9 44 8/ 16 /2 8 44 8/ 15 /1 4 /1 3 448/25 14 4/ 11 44 9/ 11 44 8/ 37 44 9/ 10 44 8/ 4 44 8/ 3 44 9/ 14 44 8 44 9/ 15 449/13 44 9/ 12 /3 8 14 4/ 12 14 4/ 10 /6 3 /50 /6 2 45 4/ 49 45 4/ 69 45 4/ 37 14 4/ 9 14 4/ 8 11 1/ 17 11 1/ 7 11 4/ 12 11 3/ 8 11 1/ 15 111/26 11 1/ 25 111/23 11 1/ 22 11 1/ 29 11 1/ 28 11 1/ 11 11 1/ 3 11 3/ 3 11 3/ 2 11 1/ 10 11 3/ 6 11 3/ 9 11 3/ 5 /4 4 45 4/ 56 /4 3 /6 1 83 3 83 2 45 4/ 2 83 5 /5 7 /52 /51 /3 8 45 4/ 4 /6 0 45 4/ 55 45 4/ 47 45 4/ 42 /5 9 /4 6 454/54 /4 1 /5 8 /4 5/4 0 12 2 11 1/ 21 11 1/ 9 11 1/ 19 11 1/ 18 11 1/ 27 11 1/ 30 11 4/ 16 11 4/ 15 11 4/ 23 45 4/ 64 44 8/ 6 44 8/ 5 70 8 71 0 70 6 14 5 111/13 70 6/ 1 9 11 1/ 16 11 1/ 4 19 13 0/ 4 763 72 0 11 4/ 19 11 4/ 9 71 6 71 3 726 71 2 71 1 70 9 44 2/ 1 11 5/ 1 11 5/ 13 11 5/ 12 11 5/ 11 11 5/ 15 11 5/ 14 11 5/ 8 11 5/ 7 11 5/ 10 11 5/ 9 11 5/ 4 11 5/ 6 11 5/ 511 5/ 3 11 5/ 21 11 5/ 20 11 5/ 23 11 5/ 22 11 5/ 17 11 5/ 16 11 5/ 19 11 5/ 18 28 /2 28 /1 73 3 11 1/ 5 Nummer 33 Amtsblatt der Gemeinde Baindt Seite 9 Bebauungspläne „Wohnen Fischerareal“ sowie „Misch- gebiet Fischerareal“) mit 12. Änderung des Bebauungs- planes „Innere Breite“ und die örtlichen Bauvorschriften hierzu im sog. beschleunigten Verfahren aufgestellt. Der räumliche Geltungsbereich des Bebauungsplanes wird aus dem auf Seite 9 abgedrucktem Lageplan (maßst- abslos) ersichtlich. Folgende Grundstücke befinden sich innerhalb des räumlichen Geltungsbereiches: Fl.-Nrn. 19, 52, 53, 53/1 (Teilfläche), 55, 55/2, 55/7, 55/8, 55/9, 56/3, 56/4 (Teilfläche), 58/4 (Teilfläche), 87 (Teilfläche), 206/4 (Teilfläche) und 575/2 (Teilfläche). Erfordernis und Ziele der Planung: - Änderung des Festsetzungskonzeptes und der örtli- chen Bauvorschriften, um die Umsetzung des städte- baulichen Konzeptes der Architekten Hrn. Gütschow und Hrn. Gauggel aus Tübingen realisieren zu können und damit die Schaffung ausreichenden Wohnraumes für die ortsansässige Bevölkerung auch langfristig si- cherzustellen - Berücksichtigung bestehender Strukturen und angren- zender Nutzungen im Rahmen der planerischen Fein- steuerungen - Vermeidung oder Minimierung von Nutzungskonflikten Gemäß § 13a Abs. 2 Nr. 1 BauGB wird von einer Umwelt- prüfung gem. § 2 Abs. 4 BauGB und einem Umweltbericht gem. § 2a Nr. 2 BauGB sowie der Angabe nach § 3 Abs. 2 Satz 2 BauGB, welche Arten umweltbezogener Informatio- nen verfügbar sind, sowie von einer zusammenfassenden Erklärung nach § 10a Abs. 1 BauGB abgesehen. Eine Umweltverträglichkeitsprüfung im Sinne des Geset- zes zur Umweltverträglichkeitsprüfung (UVPG) ist nicht erforderlich. Im Rathaus der Gemeinde Baindt (Marsweilerstraße 4, 88255 Baindt), Zimmer 4.2 wird der Öffentlichkeit wäh- rend der allgemeinen Öffnungszeiten Gelegenheit ge- geben, sich gem. § 13a Abs. 3 Nr. 2 BauGB über die all- gemeinen Ziele und Zwecke sowie die wesentlichen Auswirkungen der Planung zu unterrichten (Hinweis: Die allgemeinen Öffnungszeiten sind jeweils von Montag bis Donnerstag von 8.00 Uhr bis 12.00 Uhr, Freitag von 7.30 Uhr bis 12.00 Uhr und zusätzlich Montag und Donnerstag von 14.00 Uhr bis 16.00 Uhr und Dienstag von 14.00 Uhr bis 18.00 Uhr). Es besteht bis zum 27.08.2021 die Gelegenheit zur frühzeitigen Äußerung. Aufgrund der aktuellen Situation ist der Haupteingang des Rathauses voraussichtlich nicht über den gesamten oben 48/4 53/1 48 55 /9 55 55/8 55/7 192/2 575 575/2 55/3 186/3 186/1 192/5 842 7 14 3 8 6 3 15 20 11 /1 1/1 2 29 1 2 11 4 27 13 18 1 6 3 5 WGhs Tgar Whs Gar Whs Gar Gar Ghs Whs Gar Whs WGhs Whs Wh s Lagg Gths WBtr g Gar WGhs Whs Gar Sch u Tgar WGhs Gar WBtrg Wkst Gths Gar Whs Rathaus Schu Gar Wh s Ga r Gar Whs Gths Sch u Schu Gar Whs Gar Gar Whs Gar Btr g UstWBtrg Sulzmoosbach Dorfplatz Dorfplatz Zieg elei stra ße Küferstraße 840 7/2 575/3 47 58 /1 1 58 67/1 52 58/8 58/9 58/10 62/2 62/3 62 /4 206/4 53 20 6/120 6/2 206/3 55/4 56/4 56/5 57/1 57/3 51 56/2 55/5 58/4 58/6 58/7 206/58 207 807 808 811 55/2 48/1 51/1 62/5 56/3 58/5 19 Ma rsw eile rstr aß e 834 87 Geltungsbereich N maßstabslos Seite 10 Amtsblatt der Gemeinde Baindt Nummer 33 genannten Zeitraum frei zugänglich. Es wird jedoch davon ausgegangen, dass der Dienstbetrieb der Gemeindever- waltung über diesen Zeitraum aufrechterhalten bleibt, so dass der Einlass ins Rathaus nach vorheriger terminlicher Absprache mit den Mitarbeitern der Abteilung Bauverwal- tung der Gemeinde Baindt unter der Tel.Nr.-07502 940651 oder per E-Mail p.jeske@baindt.de möglich ist. Bei Unterrichtung im Rathaus bitten wir folgendes zu beachten: Kommen Sie nur in Begleitung von Personen ihres eigenen Haushaltes. Beim Betreten des Rathauses muss ein Mund-Nase-Schutz getragen werden. Auf das Einhalten eines Mindestabstands von 1,50 m zu anderen Personen, ist zu achten. Weitere Informationen können von den Bürgern durch das Beiwohnen an den öffentlichen Gemeinderats-Sitzungen eingeholt werden. Im Rahmen der noch durchzuführen- den öffentlichen Auslegung gem. § 3 Abs. 2 BauGB können Stellungnahmen zur Planung innerhalb der vorgeschriebe- nen Fristen abgegeben werden. Hierzu erfolgt jeweils noch eine gesonderte ortsübliche öffentliche Bekanntmachung. Hinweise: Der Aufstellungsbeschluss hat keine direkte Auswirkung auf die Bebaubarkeit oder Nutzbarkeit von Grundstücken. Der räumliche Geltungsbereich kann sich im Verlauf des Aufstellungsverfahrens ändern. Baindt, den 20.08.2021 .......... Simone Rürup (Bürgermeisterin) Bekanntmachung zur öffentlichen Auslegung zum Be- bauungsplan „Fischerareal“ (Zusammenlegung der Bebauungspläne „Wohnen Fischerareal“ sowie „Mi- schgebiet Fischerareal“) mit 12. Änderung des Bebau- ungsplanes „Innere Breite“ und die örtlichen Bauvor- schriften hierzu Der Gemeinderat der Gemeinde Baindt hat in seiner öf- fentlichen Sitzung am 03.08.2021 den Entwurf zum Be- bauungsplan „Fischerareal“ (Zusammenlegung der Be- bauungspläne „Wohnen Fischerareal“ sowie „Mischgebiet Fischerareal“) mit 12. Änderung des Bebauungsplanes „Innere Breite“ und die örtlichen Bauvorschriften hierzu mit Begründung jeweils in der Fassung vom 15.07.2021 gebilligt und für die öffentliche Auslegung gem. § 3 Abs. 2 BauGB bestimmt. Gemäß § 13a BauGB wird der Bebau- ungsplan „Fischerareal“ (Zusammenlegung der Bebau- ungspläne „Wohnen Fischerareal“ sowie „Mischgebiet Fischerareal“) mit 12. Änderung des Bebauungsplanes „Innere Breite“ und die örtlichen Bauvorschriften hierzu im sog. beschleunigten Verfahren aufgestellt. Das Plangebiet liegt im zentralen Bereich der Gemeinde Baindt und um- fasst folgende Grundstücke mit den Fl.-Nrn. 19, 52, 53, 53/1 (Teilfläche), 55, 55/2, 55/7, 55/8, 55/9, 56/3, 56/4 (Teilflä- che), 58/4 (Teilfläche), 87 (Teilfläche), 206/4 (Teilfläche) und 575/2 (Teilfläche). Der räumliche Geltungsbereich ist im auf Seite 9 abgebildeten Lageplan dargestellt. Der Entwurf mit Begründung in der Fassung vom 15.07.2021 liegt in der Zeit vom 30.08.2021 bis 01.10.2021 im Rathaus der Gemeinde Baindt (Marsweilerstraße 4, 88255 Baindt), Zimmer 4.2 während der allgemeinen Öffnungszeiten zu jedermanns Einsicht öffentlich aus (Hinweis: Die allgemeinen Öffnungszeiten sind jeweils von Montag bis Donnerstag von 8.00 Uhr bis 12.00 Uhr, Freitag von 7.30 Uhr bis 12.00 Uhr und zusätzlich Montag und Donnerstag von 14.00 Uhr bis 16.00 Uhr und Dienstag von 14.00 Uhr bis 18.00 Uhr). Beachten Sie bitte, dass das Rathaus während gesetzlicher Feiertage geschlossen ist.) Aufgrund der aktuellen Situation ist der Haupteingang des Rathauses voraussichtlich nicht über den gesam- ten oben genannten Zeitraum frei zugänglich. Es wird jedoch davon ausgegangen, dass der Dienstbetrieb der Gemeindeverwaltung über diesen Zeitraum aufrecht- erhalten bleibt, so dass der Einlass ins Rathaus nach vorheriger terminlicher Absprache mit den Mitarbeitern der Abteilung Bauverwaltung der Gemeinde Baindt un- ter der Tel.Nr.-07502 940651 oder per E-Mail p.jeske@ baindt.de möglich ist. Bei Unterrichtung im Rathaus bitten wir folgendes zu beachten: Kommen Sie nur in Begleitung von Personen ihres eigenen Haushaltes. Beim Betreten des Rathauses muss ein Mund-Nase-Schutz getragen werden. Auf das Einhalten eines Mindestabstands von 1,50 m zu anderen Personen, ist zu achten. Ergänzend zur öffentlichen Auslegung kann der Entwurf mit Begründung in der Fassung vom 15.07.2021 unter fol- gender Adresse im Internet eingesehen werden: https://www.baindt.de/leben-wohnen/bauen-wohnen/ bebauungsplaene Gemäß § 13a Abs. 2 Nr. 1 BauGB wird von einer Umwelt- prüfung gem. § 2 Abs. 4 BauGB und einem Umweltbericht gem. § 2a Nr. 2 BauGB sowie der Angabe nach § 3 Abs. 2 Satz 2 BauGB, welche Arten umweltbezogener Informatio- nen verfügbar sind, sowie von einer zusammenfassenden Erklärung nach § 10a Abs. 1 BauGB abgesehen. Eine Umweltverträglichkeits-Prüfung im Sinne des Geset- zes zur Umweltverträglichkeitsprüfung (UVPG) ist nicht erforderlich. Die einschlägigen DIN-Normen, auf denen in den Festset- zungen verwiesen wird, stehen bei der Gemeinde Baindt (Marsweilerstraße 4, 88255 Baindt) im Rahmen der förm- lichen Bürgerbeteiligung nach § 3 Abs. 2 BauGB zur Ein- sicht zur Verfügung. Stellungnahmen können während der Auslegungsfrist schriftlich oder mündlich abgegeben werden. Stellung- nahmen, die nicht rechtzeitig abgegeben worden sind, können gem. § 3 Abs. 2 BauGB bzw. § 4a Abs. 6 BauGB bei der Beschlussfassung über den Bauleitplan unbe- rücksichtigt bleiben. Parallel mit der Auslegung findet die Einholung der Stel- lungnahmen der Behörden und sonstigen Träger öffentli- cher Belange gem. § 4 Abs. 2 BauGB auf Grund von § 4a Abs. 2 BauGB statt. Baindt, den 20.08.2021 .......... Simone Rürup (Bürgermeisterin) Land würdigt Engagement von Baindt für Artenvielfalt Projekt „Natur nah dran“ zieht Erfolgsbilanz bei Ab- schlussfeier in Kornwestheim • 61 Kommunen gestalte- ten 200.000 Quadratmeter Grünfläche mit NABU-Hilfe naturnah um Baindt/Kornwestheim - Baindt schafft Lebensräume für Wildbienen, Schmetterlinge und Wildpflanzen mit- ten im Siedlungsraum. Dafür erhielt die Gemeinde nun eine Urkunde für das Engagement zum Erhalt der Bio- logischen Vielfalt von Umweltministerin Thekla Walker MdL und NABU-Landesgeschäftsführer Uwe Prietzel, bei der Abschlussfeier der ersten Projektrunde des Kooperationsprojekts „Natur nah dran“ von NABU und Land in Kornwestheim am 29. Juli 2021. Insgesamt hat- ten 61 Städte und Gemeinden zwischen 2016 und 2020 mit „Natur nah dran“ einen Teil ihrer Grünflächen in artenreiche Wildblumenwiesen und wertvolle Biotope umgewandelt. Nummer 33 Amtsblatt der Gemeinde Baindt Seite 11 Kommunen und Umweltministerin besichtigen Wildblu- menwiese in Kornwestheim Kornwestheim hatte vor zwei Jahren angefangen, fünf Grünflächen im Rahmen von „Natur nah dran“ von NABU und Land mit heimischen Wildblumen und -stauden in- sekten- und vogelfreundlich umzugestalten. Inzwischen ist ein artenreiches Kleinbiotop direkt neben dem Kultur- und Kongresszentrum entstanden, an dem es bunt blüht und laut summt und brummt. Davon überzeugten sich Umweltministerin Thekla Walker und Bauhofmitarbeiter Hans-Martin Schmidt und weiteren Projektkommunen. 75 weitere Städte und Gemeinden werden bis 2027 ge- fördert Walker freute sich, dass ab Mitte September 2021 bis 2027 75 weitere Kommunen zum Zuge kommen, wenn das Projekt in die zweite Runde geht: „Hier blühen Purpur-Leinkraut, Step- pen-Salbei, Rapunzel-Glockenblume und viele weitere Wild- pflanzenarten. Die Fläche in Kornwestheim zeigt beispielhaft, dass die Städte und Gemeinden einen wesentlichen Beitrag zum Erhalt der biologischen Vielfalt leisten können und wol- len. Fast jede vierte Kommune im Land hat sich seit 2015 für eine naturnahe Umgestaltung von Grünflächen im Rahmen des Projekts beworben, das Interesse ist groß. Deshalb un- terstützen wir bis 2027 jährlich 15 weitere Kommunen.“ Praxisnahe Schulungen sind Schlüssel zum Erfolg NABU-Landesgeschäftsführer Uwe Prietzel betonte, dass im Projekt „Natur nah dran“ die praxisnahen Schulungen der Schlüssel zum Erfolg sind: „Die teilnehmenden Kom- munen haben über das Projekt hinaus auf eigene Initiative hin weitere 100.000 Quadratmeter nach den ‚Natur nah dran‘-Methoden umgestaltet. Sie waren also überzeugt, dass diese Methoden funktionieren - und haben das nöti- ge Wissen erworben, um selbstständig weiterzumachen. Auch die Stadt Kornwestheim gestaltet im Oktober zwei weitere Flächen um.“ Bei den Projekt-Schulungen kamen die Mitarbeitenden der kommunalen Bauhöfe an mehre- ren Terminen zusammen, um gemeinsam und beispielhaft Flächen naturnah anzulegen und zu pflegen. Dabei gab es Tipps und Beratung von Naturgartenplanerinnen und -planern sowie dem NABU-Team. Dieses Wissen haben die Teilnehmenden dann direkt auf den Flächen ihrer je- weiligen Heimatkommune umgesetzt. „Natur nah dran“ - Flächen in Baindt Die Umgestaltung der Flächen im Rahmen des Projekts „Natur nah dran“ ist eine neue Erfahrung und ein Gewinn für Verwaltung, Bauhof und Bürger. „Natur nah dran“ ist definitiv ein Projekt zur Förderung der biologischen Viel- falt in der Gemeinde Baindt. Bunte Blumen, tanzende Schmetterlinge und summende Wildbienen möchten wir zukünftig vor der eigenen Haustür erleben. Schmetterlinge trinken Nektar aus bunten Blumen- kelchen, Vögel begrüßen die aufgehende Sonne, Wildbie- nen sammeln Pollen für ihren Nachwuchs. Es braucht nicht viel dafür, eine vielfältige Natur zu erleben. Mit dem Projekt möchten wir einen ersten Step setzen und eine Anregung für alle BürgerInnen starten. Die Umgestaltung der 5 „Natur nah dran“-Flächen (in der Marsweilerstraße, der Boschstraße, der Zeppelinstraße, der Klosterwiesenschule und des Kreis- verkehrs am Ortseingang Schachen) wurden im Amtsblatt sowie auch auf der Homepage der Gemeinde veröffentlicht. Momentan ist die Umgestaltung weiterer Flächen in Pla- nung und soll die naturnahe Bepflanzung in Baindt er- weitern. Auch startet im Zuge eines Projektes mit der PH Weingarten eine Studentengruppe einen Fotowettbewerb „Baindt blüht auf! - Ein Wettbewerb für naturnahes Gärt- nern in Baindt“ (www.baindtbluehtauf.de). Kommunen bereiten sich auf Klimawandel vor Wie können Städte und Gemeinden mit Wildpflanzen dem Klimawandel trotzen? Dazu tauschten sich die „Natur nah dran“-Kommunen am Vormittag der Abschlussfeier aus. Naturgartenplaner Dr. Reinhard Witt verdeutlichte dabei in einem Vortrag: Verkehrsinseln mit Wildstauden, Wildblumenwiesen im Park oder heimische Sträucher am Straßenrand blühen auch in Zukunft bunt. Denn Wild- pflanzen haben über die Jahrhunderte gelernt, mit Hitze, Trockenheit und kurzzeitiger Staunässe zurechtzukom- men. Deutlich pflegeintensiver werden mit den trockener und heißer werdenden Sommern hingegen die noch weit verbreiteten Blumenbeete mit exotischen Zuchtpflanzen sowie kurz gemähte Rasenflächen. „Es wird immer teu- rer, diese zu bewässern. Auch deshalb lohnt es sich für Kommunen, ihre Flächen umzuwandeln“, erklärte Witt. „Natur nah dran“ auf einen Blick Von 2016 bis 2021 wurden 61 „Natur nah dran“-Kommunen mit Rat und Tat dabei unterstützt, die biologische Vielfalt im Siedlungsbereich zu fördern. Sie haben bereits mehr als 200.000 Quadratmeter naturnah umgestaltet - die Hälfte davon zusätzlich zu den geförderten Flächen auf eigene Initiative hin. In der zweiten Projektrunde werden von 2022 bis 2027 jährlich 15 weitere Städte und Ge- meinden gefördert. Die Städte und Gemeinden erhalten außerdem eine Zuwendung in Höhe von 50 Prozent der zuwendungsfähigen Ausgaben (maximal 15.000 Euro) und fachliche Unterstützung bei der Planung. „Natur nah dran“ wird durch das Ministerium für Umwelt, Klima und Ener- giewirtschaft Baden-Württemberg gefördert sowie im Rahmen der Nachhaltigkeitsstrategie. Die Kommunen der ersten beiden Jahrgänge wurden bereits 2018 im Rahmen eines Vernetzungstreffens mit Urkunden ausgezeichnet. „Natur nah dran“ in Zahlen - 61 Kommunen wurden schon gefördert (2016-2020), 75 weitere Kommunen kommen noch dazu (2022-2027). - 200.000 Quadratmeter wurden naturnah umgestaltet - davon 100.000 Quadratmeter auf eigene Initiative der Kommunen. - Rund 700 Teilnehmende der Kommunen kamen von 2016 bis 2020 zu einer Schulung. Weitere Informationen finden Sie unter www.naturnahdran.de. Urkundenverleihung bei der Abschlussfeier des Pro- jekts „Natur nah dran” am 29.07.2021 in Kornwestheim (NABU-Landesgeschäftsführer Uwe Prietzel, Bauhofmit- arbeiter Hans-Martin Schmidt und Umweltministerin The- kla Walker) Seite 12 Amtsblatt der Gemeinde Baindt Nummer 33 Hochschule Furtwangen Wie hat die Digitalisierung unseren Alltag im vergan- genen Jahr verändert? Forschungsteam der Hochschule Furtwangen lädt zur Beteiligung an erneuter Online-Umfrage ein Im Rahmen des Forschungsprojekts „Digitaldialog 21“ er- fasst ein Team der Hochschule Furtwangen unter Leitung von Prof. Dr. Stefan Selke die Meinungen und Gestaltungs- ideen von Bürgerinnen und Bürgern zum Thema Digitaler Wandel mit Fokus auf den ländlichen Raum. In Bürgerdia- logen, die seit dem vergangenen Jahr in 13 Kooperations- gemeinden Baden-Württembergs stattfinden - so auch in der Gemeinde Baindt-, tauschen sich die Teilnehmenden zu Chancen und Risiken, sowie über Ideen zur gemeinsamen Gestaltung der Digitalisierung in ihren Kommunen aus. Pandemiebedingt wurde ein Teil der Veranstaltungen di- gital abgehalten. Auch eine landesweite Bürgerbefragung führten Prof. Dr. Selke und sein Team im vergangenen Jahr durch - und laden nun zu einer zweiten Online-Runde ein. Durch die Corona-Pandemie liegt eine besondere gesell- schaftliche Situation vor, sodass digitale Technologien unabdingbar geworden sind. Der Fokus der zweiten Be- fragung liegt auf den möglichen Veränderungen seit der ersten Befragung. In dem Online-Fragebogen kann jeder und jede am The- ma Interessierte die eigenen Einschätzungen, Erfahrun- gen und Erwartungen angeben. Bürgerinnen und Bürger aus Baden-Württemberg können - unabhängig von einer Teilnahme an der ersten Befragung 2020 - noch bis zum 30. September teilnehmen. Das Forschungsprojekt „Digitaldialog 21“ wird vom Ministe- rium für Wissenschaft, Forschung und Kunst Baden-Würt- temberg (MWK) aus Mitteln der Landesdigitalisierungs- strategie „digital@bw“ bis 2022 gefördert. Zusammen mit der Hochschule für Medien in Stuttgart, der Pädago- gischen Hochschule Ludwigsburg und zivilgesellschaftli- chen Kooperationspartnern erforscht ein interdisziplinäres Team der Hochschule Chancen, Herausforderungen und Gestaltungsmöglichkeiten des digitalen Wandels. Ziel des Projekts ist es, Handlungsempfehlungen für die Gestaltung des digitalen Wandels an die politischen Ent- scheidungsträger zu formulieren. Teilnahmelink Bürgerbefragung: https://www.soscisurvey.de/bbdd22/ Anmeldelink Bürgerforum: https://www.soscisurvey.de/bbdd21/ Weitere Informationen, auch zu den Ergebnissen der ers- ten Befragung, gibt es auf der Projektwebseite https://digitaldialog21.de. Sitzungsbericht aus der öffentlichen Bauausschusssitzung vom 02.08.2021 Bürgermeisterin Simone Rürup eröffnete die Sitzung und stellte die ordnungsgemäße Ladung sowie die Beschluss- fähigkeit des Bauausschusses fest. TOP 01 Sachstand verbleibende FTTB-Breitbandaus- bautrassen in Baindt Kämmerer Ablee berichtet: Wie bereits am 03. November 2020 berichtet, hat die Gemeinde Baindt einen Bewilligungsbescheid der Breit- band-Förderung des Bundes in Höhe von 3.281 Mio. Euro (50 % des Antragsvolumen) über den Zweckverband Breitbandversorgung erhalten. Das Bundesministerium für Verkehr und digitale Infrastruktur unterstützt den Breit- bandausbau im Landkreis Ravensburg weiterhin kräftig. Mit einer Bundesförderung in Höhe von 50 Prozent und einem Landeszuschuss Baden-Württembergs von 40 Pro- zent können die Kommunen mit einem Eigenanteil von nur 10 Prozent der Kosten ihre Gemeinde mit Glasfaser fit für die Zukunft machen und sich an das Gigabit-Netz- werk anschließen lassen. Ein geförderter kommunaler Breitbandausbau wird dort gefördert, wo Marktversagen vorherrscht, dies trifft ein sobald die Aufgreifschwelle von 30 Mbit/s entsprechend den Rückmeldungen im Markterkundungsverfahren nicht gewährleistet ist und diesen Gebieten bzw. Standorten die erforderliche erhöhte Versorgung nicht garantiert werden kann. Im Nachgang musste der Zweckverband Breitbandversorgung von der ermittelten Datengrund- lage der externen Firma Corwese bei genauerer Über- prüfung Abstand nehmen. Es wurden im ersten Schritt auch Anschlusspunkte (Stromverteiler, Nebengebäude (Schuppen, Ställe), Garagen) erfasst, welche keinen Tele- fonanschluss hatten. Der Zweckverband wird hierzu noch in der Gemeinde-ratssitzung Stellung beziehen. Die rest- lichen Trassen bzw. Gebiete sind mit über 30 Mbits über NetCom BW, Teledata, Vodafone oder Telekom versorgt. Im Übersichtsplan sind die möglichen förderfähig zu bau- enden Trassen rot gekennzeichnet. Die Bestandstras- sen sind gelb markiert. Der vom Bauamt ausgewählte POP-Standort ist ebenfall aufgeführt. Dieser soll laut dem Übersichtsplan dort bei der Boschstraße aufgestellt wer- den. Er wird vermutlich aufgrund Ausfahrtswinkel und be- stehender Wasserleitung noch etwas nach Norden und nach Westen geschoben werden. Neben der Förderung des Bundes in Höhe von 50 % der zuwendungsfähigen Ausgaben gewährt das Land Ba- den-Württemberg zusätzlich eine Förderung nach der VwV Breitbandmitfinanzierung in Höhe von 40 % der vom Bund festgestellten zuwendungsfähigen Ausgaben. Den Kofinan- zierungs-Antrag hat der Zweckverband Breitbandversor- gung am 30.11.2020 beim Innenministerium eingereicht. Mit einer schnellen Bewilligung ist jedoch nicht zu rechnen, da nach momentaner Aussage des Innenministeriums erst mit einer Bewilligung zu Baubeginn gerechnet werden kann. Der Zweckverband Breitbandversorgung sollte die abge- speckten Trassen auf den Weg bringen. Die lange Trasse für die Versorgung der weißen Flecken von Grünenberg und Stöcklis sowie die Trasse zum Stützpunkt des Forstes (ca.1.500 m) ist fraglich. Der Zweckverband Breitbandver- sorgung weist uns darauf hin, dass eine weiße Flecken- förderung anschließend nicht mehr möglich ist. Beschluss: Der Bauausschuss empfiehlt dem Gemeinderat folgen- den Beschluss zu fassen: 1. Der Gemeinderat stimmt dem Ausbauvorschlag zu. Die Trasse zum Forst bzw. von Stöcklis Richtung Hof Schellhorn solle ebenfalls gebaut werden. 2. Der Gemeinderat stimmt dem aufgeführten POP-Standort zu. TOP 02 Entscheidung über die Art der erneuerbaren Energie zur Ergänzung des Nahwärmenetzes Bauamtsleiterin Jeske berichtet: Ausgangssituation: • Erdgasbetriebene, wärmegeführte Blockheizkraftwer- ke mit Eigenstromnutzung im Schulgebäude Nummer 33 Amtsblatt der Gemeinde Baindt Seite 13 • Einbau von neuen und größeren Gaskesseln zur Spit- zenlastabdeckung • Versorgung der kommunalen Liegenschaften - Schule, Sporthalle, Kindergarten Sonne, Mond und Sterne - Schenk-Konrad-Halle - Rathaus - Asyl- und Obdachlosenunterkunft Boschstraße 1/7 • Versorgung von privaten Liegenschaften: Hausmeis- terwohnung, Dorfplatz 1 und 2/1, Wohnen am Schaf- brunnen. Ab 2021 Lebensmittelmarkt Feneberg. Technische Daten BHKW 1 Technische Daten BHKW 2 Hersteller KW Energie Hersteller KW Energie Baujahr 2014 Baujahr 2016 el. Leistung 33 kW el. Leistung 33 kW th. Leistung 71,6 kW th. Leistung 71,6 kW Gesamtwärmeleistung 790 kW, Pufferspeicher Was- serinhalt 16 m³ Technische Daten Leitungsnetz: Baujahr 2014 Leitungslänge (Trasse) 609 m angeschlossene Leistung 1131 kW Schule 385 kW, Hausmeisterwohnung 15 kW, Rathaus 60 kW, Schenk-Konrad-Halle 290 kW, Dorfplatz 2/1 106 kW, Dorf- platz Gewerbe 71 kW Dorfplatz Privat 49 kW, Schafsbrunnen 130 kW, Varia Home 25 kW Energetische Bewertung: Das Schulareal (Schule, Sporthalle, Kindergarten, Asyl- komplex) ist mit rund 620 MWh größter Einzelverbraucher der Fernwärmeversorgung und hatte insgesamt einen Strombedarf von rund 191 MWh. Ende 2024 ist das erste Gasblockheizkraftwerk (Inbetrieb- nahmedatum 01.09.2014 - AfA 10 Jahre) abgeschrieben. Das zweite BHKW ist Ende 2026 abgeschrieben (Inbe- triebnahmedatum 01.07.2016). Im Fischerareal wird ein modernes, energetisch effizientes Wohnquartier entstehen. Die errichteten Gebäude werden aller Wahrscheinlichkeit nach aufgrund hoher Fördermit- tel durch die KFW im KFW Effizienzhausstandard errichtet werden. Um diesen Standard erreichen zu können ist es notwendig, dass die Wärmeversorgung größtenteils re- generativ erfolgt. Durch den aktuellen Energiemix kann ein Effizienzhaus Niveau kaum realisiert werden. Um für die Nahwärmenetzerweiterung Fördergelder be- antragen zu können, ist es ebenfalls notwendig einen größeren Anteil an regenerativer Wärme bereitstellen zu können. Eine reine Energieversorgung aus erdgasbetrie- benen Blockheizkraftwerken mit Gasspitzenlastkesseln reicht hierfür nicht aus. Bei der Schulsanierung sind ebenfalls erhöhte Förder- gelder durch die KFW zu erhalten, wenn erneuerbare Energien für Heizwärme und Strom eingesetzt werden. Der Gemeinderat hat bereits in der Aprilsitzung entschie- den, dass das bestehende Wärmenetz durch einen rege- nerativen Energieträger ergänzt werden soll. Für eine Einbindung von regenerativen Energien in die bestehende Energieversorgung gibt es folgende mög- liche Varianten: • Wärmeversorgung mittels eines Hackschnitzelkessels an einem neuen Standort o Eigenes Gebäude mit Anlagentechnik wäre nötig o Anbindung an das bestehende Leitungsnetz möglich o Andienung des Hackgutes möglich o Kosten Gebäude mit Anlagentechnik: ca. 1,2 - 1,5 mio € (Technikausführung) o Voraussichtlicher Zuschuss für die Anlagentechnik 20 - 25 % • Wärmeversorgung mittels eines Holzpelletskessels - Standort „Rotes Gebäude“ Technik im Untergeschoss und unterirdisch eingebaute Pellet-Bunker o Vorhandener Abstellraum kann als Technikraum genutzt werden o Bestehende Anlagentechnik kann sehr gut erweitert werden o Anbindung an das bestehende Leitungsnetz gut o Andienung der Pellets gut möglich o Kosten im Gebäude mit Aussenlager ca. 600 - 700 T € o Voraussichtlicher Zuschuss für die Anlagentechnik 20 - 25 % Eine regenerative Heizung mit Pellets in das rote Gebäu- de erscheint am Sinnvollsten. Die Investitionsmehrkosten in die Hackschnitzelanlage sowie die bedeutend höheren Betriebsaufwendungen gegenüber Pellets werden durch den günstigeren Bezugspreis nicht kompensiert. Im Rahmen der Erweiterung wird die Möglichkeit geschaf- fen, zukünftig eventuell zur Verfügung stehende Abwär- me / regenerative Wärme von benachbarten Landwirten als Ergänzung in das Netz einspeisen zu können. Für die Ausführung der Arbeiten sollten die Sommerferien 2022 gewählt werden, da anschließend der Umbau des blauen Gebäudes der Klosterwiesenschule geplant ist. Beschluss: Der Bauausschuss empfiehlt dem Gemeinderat folgen- den Beschluss zu fassen: Das Ingenieurbüro Kirchner Energie GmbH wird mit der Planung und der Ausschreibung der Variante Pellethei- zung inkl. Solarthermeanlage auf dem „Roten Gebäude“ beauftragt. TOP 03 Sachstand Geh- und Radweg 3. Bauabschnitt Sulpach Richtung- Mochenwangen Kämmerer Abele berichtet: Es sind folgende Abschnitte vorgesehen: • Abschnitt Hasenweg - Bampfen • Abschnitt Bampfen - Hirschstraße • Abschnitt Hirschstraße - Kümmerazhofer Weg (För- derung nur als Gehweg) • Abschnitt Kümmerazhofer Weg - Brücke B 30 • Abschnitt unter Brücke B 30 • Abschnitt Brücke B 30 - Anschluss Hof Germann Die Gemeinde beabsichtigt entlang der Sulpacher Stra- ße die Fortführung des Geh- und Radweges zwischen der Abzweigung Hasenweg und Einmündung Hirschstraße zu realisieren. Auf Grund der engen Platzverhältnisse und feh- lendem Grunderwerb soll von der Hischstraße bis zum Küm- merazhofer Weg der Neubau eines Gehweges mit einem Benutzungsrecht für Radfahrer (Zeichen 1022-10) erfolgen. In den Jahren 2014 bis 2016 hat die Gemeinde Baindt bereits die Bauabschnittet 1a und 1b sowie den Bauab- schnitt 2 von Baindt bis nach Sulpach bis zur Abzweigung Hasenweg realisiert. Es wurden von der Programmaufnahme bis zur Antrags- stellung die Punkte • Altlasten westlich der Radwegbrücke, • Naturschutz: FFH Vorprüfung und Eingriffs- / Aus- gleichsbilanzierung, • Bodenverwertungskonzept, Seite 14 Amtsblatt der Gemeinde Baindt Nummer 33 • die Tragwerksplanung begonnen und • das Sicherheitsaudit abgeklärt. Es sollte mit der Aufarbeitung des Sicherheitsaudits alle Punkte aus dem Weg geräumt werden. Herr Fugel vom Straßenbauamt des Landkreises Ravensburg hat die Ge- meinde in der Planung und im Dialog mit Straßenver- kehrsbehörde, Polizei und Regierungspräsidium Tübingen tatkräftig unterstützt. Im Haushaltsplan sind auf S. 308 bzw. S. 310 400.000 € Zuschuss und 1,1 Mio. € Ausgaben (500.000 € und 600.000 €) vorgesehen. Bisher wurden 100.000 € Ausgleichsstock sowie 387.500 € über das Landesgemeindeverkehrs-fi- nanzierungsgesetz in der Programmaufnahme in Aus- sicht gestellt. Die Gemeindeverwaltung hofft auf diesen möglichen LG- VFG-Zuschuss sowie auf einen weiteren Zuschuss aus dem Programm Stadt & Land um die Ausgaben der aktuellen Kostenschätzung mit 1,4 Mio. € ausgleichen zu können. Die Gemeinde Baindt hat die Zielsetzung die Gemeinde fußgänger- und fahrradfreundlicher zu machen. Der Rad- verkehr soll im Rahmen einer nachhaltigen Verkehrspo- litik, nicht nur in der Freizeit, sondern auch als Verkehrs- mittel im Alltag aufgewertet werden. Das bestehende lückenhafte Radwegenetz soll attraktiver und sicherer gemacht und vor allem flächendeckend ausgebaut wer- den. Die Maßnahme ist im Rad- bzw. Fußverkehrskonzept „RadNETZ Baden-Württemberg“ sowie im Radverkehrs- bzw. Fußverkehrskonzept des Landkreises Ravensburg als verkehrswichtig dargestellt worden. Mit dem Bau des 3. Bauabschnittes soll nun der teilweise Lückenschluss im Radwegenetz vom benachbarten Ortsteil Mochenwangen in Richtung Baindt/Baienfurt geschaffen werden. Darüber hinaus wird auch eine wichtige Radwe- geverbindung für den überörtlichen Freizeitverkehr herge- stellt. Mit dem Bau des Geh- und Radweges wird zudem eine Verknüpfung von Rad und ÖPNV geschaffen und aus- gehend von der Einmündung Kümmerazhofer Weg, eine Verbindung vom Schussental in Richtung Bad Waldsee. Bei der Sulpacher Straße handelt es sich um eine Gemein- deverbindungsstraße, die als ehemalige Kreisstraße (K 7951) von Baindt in nord-, nordwestlicher Richtung durch die Teilorte Friesenhäusle und Sulpach bis zur Mochen- wanger Straße (L 284) verläuft. Ein Großteil der Strecke liegt innerhalb des Ortsteiles Sulpach und ist auf 60 km/h beschränkt. Im Bereich der B30-Unterführung soll die Strecke auf 70 km/h beschränkt werden. Innerhalb der B30-Unterführung wird die Planung um eine zusätzliche passive Schutzeinrichtung (durchgehen- de Schutzblanke) zwischen Radweg und Fahrbahn, sowie auch auf der gegenüberliegenden Seite, ergänzt. Beschluss: Der Bauausschuss empfiehlt dem Gemeinderat folgen- den Beschluss zu fassen: 1. Der Gemeinderat nimmt den Planungsstand des Geh- und Radweges BA III zur Kenntnis. 2. Nach Eingang der Bewilligungsbescheide nach dem Landesgemeinde-verkehrsfinanzierungsgesetz und Stadt & Land wird die Verwaltung beauftragt die Bau- maßnahme auszuschreiben. TOP 04 Bauantrag für eine Überdachung des Sitzbe- reichs auf dem Flst. 13, Klosterhof Bauamtsleiterin Jeske trägt folgenden Sachverhalt vor: Die Stiftung St. Franziskus beabsichtigt im Klosterhofgar- ten einen bestehenden Sitzplatz neu zu gestalten und zu überdachen. Ein Holzschuppen mit einer Fläche von ca. 8,5 m² soll in die Gesamtdachfläche von 41,4 m² integriert werden. Es ist geplant, dass das Gebäude ein flach ge- neigtes Pultdach mit einer Dachneigung von 3 % erhält. An der höchsten Stelle misst die Überdachung 2,92m. Das Vorhaben wird nach § 34 BauGB beurteilt. Hierbei handelt es sich um Vorhaben, die innerhalb der im Zu- sammenhang bebauten Ortsteile erstellt werden sollen. Innerhalb der im Zusammenhang bebauten Ortsteile, ist ein Vorhaben zulässig, wenn es sich nach Art und Maß der baulichen Nutzung, der Bauweise und der Grund- stücksfläche, die überbaut werden soll, in die Eigenart der näheren Umgebung einfügt und die Erschließung gesichert ist. Die Anforderungen an gesunde Wohn- und Arbeitsverhältnisse müssen gewahrt werden. Das Ortsbild darf nicht beeinträchtigt werden. Die Voraussetzungen nach § 34 BauGB sind erfüllt. Beschluss: Der Bauausschuss empfiehlt dem Gremium das gemeind- liche Einvernehmen zum Bauantrag zu erteilen. TOP 05 Bauantrag für den Umbau eines bestehenden Schuppens zum Bürogebäude mit Aufenthalts- und Sozialräumen auf dem Flst. 1199, Hirschstr. 200 Bauamtsleiterin Jeske berichtet: Der Bauherr beantragt den Umbau eines alten Schuppens und plant im Obergeschoss Büro- und Verwaltungsräu- me für die verschiedenen landwirtschaftlichen Betriebe und im Erdgeschoss Sozialräume für die Angestellten. Das bestehende Gebäude ist eingeschossig du soll ein zusätzliches Obergeschoss erhalten. Es ist geplant das Satteldach mit Abschleppung durch ein Pultdach mit ei- ner Dachneigung von 10° zu ersetzen. Bei dem geplanten Bauvorhaben handelt es sich um ein nach § 35 Abs. 1 BauGB privilegiertes Bauvorhaben. Nach § 35 Abs.1 BauGB ist ein Bauvorhaben im Außenbe- reich zulässig, wenn öffentliche Belange nicht entgegen- stehen, die ausreichende Erschließung gesichert ist und wenn es einem land- oder forstwirtschaftlichen Betrieb dient und nur einen untergeordneten Teil der Betriebs- fläche einnimmt. Nach § 35 Abs. 3 BauGB liegt eine Beeinträchtigung öf- fentlicher Belange vor, wenn das Vor haben 1. den Darstellungen des Flächennutzungsplans wider- spricht, 2. den Darstellungen eines Landschaftsplans oder sons- tigen Plans, insbeson dere des Wasser-, Abfall- oder Immissionsschutzrechts, widerspricht, 3. schädliche Umwelteinwirkungen hervorrufen kann oder ihnen ausgesetzt wird, 4. unwirtschaftliche Aufwendungen für Straßen oder andere Verkehrseinricht ungen, für Anlagen der Ver- sorgung oder Entsorgung, für die Sicherheit oder Ge- sundheit oder für sonstige Aufgaben erfordert, 5. Belange des Naturschutzes und der Landschaftspfle- ge, des Bodenschutzes, des Denkmalschutzes oder die natürliche Eigenart der Landschaft und ihren Er- holungswert beeinträchtigt oder das Orts- und Land- schaftsbild verunstaltet, 6. Maßnahmen zur Verbesserung der Agrarstruktur be- einträchtigt, die Wasser wirt schaft oder den Hochwas- serschutz gefährdet, 7. die Entstehung, Verfestigung oder Erweiterung einer Splittersiedlung befürch ten lässt oder 8. die Funktionsfähigkeit von Funkstellen und Radaran- lagen stört. Nummer 33 Amtsblatt der Gemeinde Baindt Seite 15 Aus Sicht der Verwaltung sind die Vorgaben des § 35 Abs. 1 BauGB erfüllt und § 35 Abs. 3 BauGB nicht beeinträchtigt. Beschluss: Der Bauausschuss empfiehlt dem Gremium vorbehaltlich der Erfüllung des § 35 Abs. 1 sowie des § 15 Bundesimmis- sionsschutzgesetz das gemeindliche Einvernehmen zum Bauantrag zu erteilen. TOP 06 Antrag auf Befreiung von den Festsetzungen des Bebauungsplanes 1. Änderung „Kiesgrubenstra- ße“ für die Überschreitung der Baugrenze beim Neubau eines Mehrfamilienhauses auf Flst. 211/6, Kiesgrubenstraße 8 Bauamtsleiterin Jeske berichtet: Auf dem Flst. 211/6 in der Kiesgrubenstraße soll ein Ge- bäude mit 8 Wohneinheiten, 8 Garagen und 8 Stellplät- zen entstehen. Das Grundstück liegt im Bereich der 1. Änderung des Be- bauungsplanes „Kiesgrubenstraße“ und das geplante Gebäude ist nach § 30 BauGB zu beurteilen. Das Wohn- gebäude ragt mit der nord-östlichen Hausecke 0,13m² über die Baugrenze hinaus. Die Garagen und Stellplätze dürfen auch außerhalb des Baufeldes errichtet werden. Die Grundflächenzahl von 0,4 wird mit dem geplanten Bauvorhaben nicht überschritten. Für die geringfügige Überschreitung der Baugrenze mit dem Wohngebäude ist eine Befreiung von den Festset- zungen der 1. Änderung des Bebauungsplanes Kiesgru- benstraße erforderlich. Nach § 31 Abs. 2 BauGB kann ein Vorhaben von den Fest- setzungen des Bebauungsplanes befreit werden, wenn die Grundzüge der Planung nicht berührt werden und 1. Gründe des Wohls der Allgemeinheit die Befreiung erfordern oder 2. die Abweichung städtebaulich vertretbar ist oder 3. die Durchführung des Bebauungsplans zu einer of- fenbar nicht beabsichtigten Härte führen würde und wenn die Abweichung auch unter Würdigung der nachbarlichen Interessen mit den öffentlichen Belangen vereinbar ist. Eine Befreiung nach § 31 Abs.2 BauGB kann aus Sicht der Verwaltung erteilt werden, da im Geltungsbereich des Be- bauungsplanes keine weiteren Gebäude liegen und die Befreiung somit keine Auswirkungen auf andere Bauvor- haben hat. Durch die geringfügige Überschreitung sind die Grundzüge der Planung nicht berührt. Die Abweichung ist städtebaulich vertretbar. Beschluss: Der Bauausschuss empfiehlt dem Gremium, das ge- meindliche Einvernehmen nach § 36 BauGB zu der erfor- derlichen Befreiung wegen Überschreitung der Baugrenze beim Bauantrag zum Neubau eines Mehrfamilienwohn- hauses zu erteilen. TOP 07 Anfragen und Verschiedenes Zu diesem Tagesordnungspunkt wurden keine Ausfüh- rungen gemacht. Sitzungsbericht aus der öffentlichen Gemeinde- ratssitzung vom 03.08.2021 Bürgermeisterin Simone Rürup eröffnete die Sitzung und stellte die ordnungsgemäße Ladung sowie die Beschluss- fähigkeit des Gemeinderates fest. TOP 01 Einwohnerfragestunde Bürgermeisterin Rürup bittet die anwesenden Zuhöre- rinnen und Zuhörer Fragen an die Verwaltung zu stellen. Ein Vertreter der Narrenzunft Raspler erkundigt sich, ob ein entsprechendes Schallgutachten für den Dorfplatz im Hinblick auf das neue Gebäude (Ärztehaus) bereits in Auftrag gegeben wurde bzw. wie das Ergebnis aussieht. Bürgermeisterin Rürup bemerkt, dass der Verwaltung das Ergebnis dieses Gutachtens vorliegt und dem Gremium in der anschließenden nicht öffentlichen Gemeinderats- sitzung vorgestellt wird. Der Gutachter kommt zu dem Ergebnis, dass der geplante Neubau zu keinem KO-Kri- terium für die Schenk-Konrad-Halle führt. TOP 02 Bekanntgabe nichtöffentlich gefasster Beschlüsse Bürgermeisterin Rürup teilt mit: In nicht öffentlichen Sitzungen gefasste Beschlüsse sind nach Wiederherstellung der Öffentlichkeit oder wenn dies nicht möglich ist, in der nächsten öffentlichen Ge- meinderatssitzung bekannt zu geben, sofern nicht das öffentliche Wohl oder das berechtigte Interesse Einzelner entgegensteht (§ 35 Abs. 1 Satz 4 der Gemeindeordnung). Aus der nicht öffentlichen Gemeinderatssitzung vom 06. Juli 2021 sind keine Beschlüsse bekannt zu geben. TOP 03 Bericht der Bürgermeisterin Bürgermeisterin Rürup gibt folgendes bekannt. a) Corona Direkt vor den Sommerferien wurde 1 Schüler der Klosterwiesenschule positiv auf das Virus getestet. Die Inzidenz im Landkreis Ravensburg beträgt 9,1 (Stand 02.08.2021), die Inzidenz in Baden-Württem- berg beträgt 14,5 (Stand 02.08.2021) und die Inzidenz im Bundesgebiet beträgt 17,9 (Stand 03.08.2021). b) Förderprogramm Klimapass Die Gemeinde Baindt wurde in dieses Förderpro- gramm aufgenommen. In diesem Programm wer- den kommunale Nicht-Wohngebäude auf Eignung zur Dachbegrünung mit Potenzialermittlung, Wirtschaft- lichkeitsbetrachtung, CO2-Einsparung beleuchtet. Des Weiteren plant die Gemeinde eine kommunale Info- veranstaltung zum Thema „Grüne und klimaneutrale Entwicklungsplanung“ am Beispiel von Gewerbege- bieten sowie Entwicklung von Kriterien für klimaneu- trale Neubaugebiete (privatrechtliche Verträge beim Grundstücksverkauf). Die Kosten werden bis zu 80 % von der Förderung mit max. 3.840 € abgedeckt. Es handelt sich dabei um eine Erstberatung. Die Untersu- chung der Gebäude soll lt. Angebot der Energieagen- tur bis Ende Oktober 2021 bzw. bei der kommunalen Infoveranstaltung Ende Januar 2022 abgeschlossen sein. c) CO2-Messgeräte Die Gemeinde Baindt hat 20 CO2-Messgeräte be- schafft. Vom Kauf von mobilen Luftfiltern wird ab- gesehen. Klassenzimmer und Gruppenräume im Kindergarten können alle gelüftet werden, bei der Schulsanierung wird diese Problematik berücksichtigt. Seite 16 Amtsblatt der Gemeinde Baindt Nummer 33 TOP 04 Zustimmung zur Wahl des Feuerwehrkomman- danten und des stellvertretenden Feuerwehr- kommandanten Bürgermeisterin Rürup teilt mit: In der Hauptversammlung der Feuerwehr am 23. Juli 2021 wählten die aktiven Angehörigen der Gemeindefeuerwehr den ehrenamtlich tätigen Feuerwehrkommandanten und seinen Stellvertreter in geheimer Wahl. Nach der Feuerwehrsatzung wird der Feuerwehrkom- mandant und sein Stellvertreter auf die Dauer von 5 Jah- ren gewählt (§ 10 Abs. 2 Feuerwehrsatzung). Zum Feuerwehrkommandant wurde Herr Roland Bu- cher gewählt. Zum stellvertretenden Feuerwehrkommandant wurde Herr Markus Striegel gewählt. Nach § 10 Abs. 5 der Feuerwehrsatzung werden der Feu- erwehrkommandant und sein Stellvertreter nach der Wahl und nach Zustimmung durch den Gemeinderat von der Bürgermeisterin bestellt. Beschluss: Der Wahl von Herrn Roland Bucher zum Feuerwehr- kommandanten und der Wahl von Herrn Markus Striegel zum stellvertretenden Feuerwehrkommandanten wird zugestimmt. TOP 05 Bebauungsplan „Fischerareal“ Aufstellungsbe- schluss sowie Billigungs- und Auslegungsbe- schluss Bauamtsleiterin Jeske teilt mit: In der Sitzung vom 12.01.2021 wurde vom Gemeinderat der Aufstellungsbeschluss zur Änderung der beiden Bebau- ungspläne Fischerareal Wohnen und Fischerareal Misch- gebiet gefasst. Der Geltungsbereich der Bebauungspläne umfasst die Flst. 19, 52, 53 , 53/1, 55, 55/8, 55/2, 55/7, 56/3, 87 (Teilfläche) und 575/2 (Teilfläche), sowie die Flst. 51, 51/1, 58/4 (Teilfläche). Die Überplanung der Bebauungspläne ist nötig, da für das städtebauliche Konzept der Architekten Gauggel und Gütschow aus Tübingen Änderungen am Festsetzungs- konzept und den örtlichen Bauvorschriften umgesetzt werden müssen, um damit die Schaffung ausreichenden Wohnraumes für die ortsansässige Bevölkerung auch langfristig sicherzustellen. Bei der frühzeitigen Behördenbeteiligung wurde abge- klärt, dass beide Bebauungspläne zusammengelegt wer- den können und somit nur noch ein Bebauungsplan „Fi- scherareal“ weiter bearbeitet werden muss. Es ist deshalb erforderlich, dass ein Aufstellungsbeschluss für den Be- bauungsplan „Fischerareal“ gefasst wird. Der Geltungsbereich des Bebauungsplanes „Fischerareal“ wurde durch die Herausnahme des Flst. 51/1 geändert. In Abstimmung mit allen Fachplanern hat das Planungs- büro Sieber Consult den städtebaulichen Entwurf in einen Bebauungsplanentwurf umgesetzt. Bis zum 27.08.2021 wird der Öffentlichkeit Gelegenheit ge- geben, sich über die allgemeinen Ziele und Zwecke sowie die wesentlichen Auswirkungen der Planung zu unterrichten. Anschließend soll mit dem vorliegenden Entwurf die öf- fentliche Auslegung, sowie die Anhörung der Behörden und der Träger öffentlicher Belange erfolgen. Beschluss: 1. Aufstellungsbeschluss zum Bebauungsplan „Fische- rareal“ (Zusammenlegung der Bebauungspläne „Wohnen Fischerareal“ sowie „Mischgebiet Fische- rareal“) mit 12. Änderung des Bebauungsplanes „Innere Breite“ und die örtlichen Bauvorschriften hierzu Der Gemeinderat der Gemeinde Baindt beschließt die Aufstellung des Bebauungsplanes „Fischerareal“ (Zusam- menlegung der Bebauungspläne „Wohnen Fischerareal“ sowie „Mischgebiet Fischerareal“) mit 12. Änderung des Bebauungsplanes „Innere Breite“ und die örtlichen Bau- vorschriften hierzu (Aufstellungsbeschluss gem. § 2 Abs. 1 Baugesetzbuch (BauGB)). Gemäß § 13a BauGB wird der Bebauungsplan „Fischerareal“ (Zusammenlegung der Be- bauungspläne „Wohnen Fischerareal“ sowie „Mischgebiet Fischerareal“) mit 12. Änderung des Bebauungsplanes „In- nere Breite“ und die örtlichen Bauvorschriften hierzu im sog. beschleunigten Verfahren aufgestellt. Der räumliche Geltungsbereich des Bebauungsplanes wird aus dem bei- liegenden Lageplan (maßstabslos) ersichtlich. Folgende Grundstücke befinden sich innerhalb des räumlichen Gel- tungsbereiches: Fl.-Nrn. 19, 52, 53, 53/1 (Teilfläche), 55, 55/2, 55/7, 55/8, 55/9, 56/3, 56/4 (Teilfläche), 58/4 (Teilfläche), 87 (Teilfläche), 206/4 (Teilfläche) und 575/2 (Teilfläche). Erfordernis und Ziele der Planung: - Änderung des Festsetzungskonzeptes und der örtli- chen Bauvorschriften, um die Umsetzung des städte- baulichen Konzeptes der Architekten Hrn. Gütschow und Hrn. Gauggel aus Tübingen realisieren zu können und damit die Schaffung ausreichenden Wohnraumes für die ortsansässige Bevölkerung auch langfristig si- cherzustellen - Berücksichtigung bestehender Strukturen und an- grenzender Nutzungen im Rahmen der planerischen Feinsteuerungen - Vermeidung oder Minimierung von Nutzungskonflikten Gemäß § 13a Abs. 2 Nr. 1 BauGB wird von einer Umwelt- prüfung gem. § 2 Abs. 4 BauGB und einem Umweltbericht gem. § 2a Nr. 2 BauGB sowie der Angabe nach § 3 Abs. 2 Satz 2 BauGB, welche Arten umweltbezogener Informatio- nen verfügbar sind, sowie von einer zusammenfassenden Erklärung nach § 10a Abs. 1 BauGB abgesehen. Eine Umweltverträglichkeitsprüfung im Sinne des Geset- zes zur Umweltverträglichkeitsprüfung (UVPG) ist nicht erforderlich. Im Rathaus der Gemeinde Baindt (Marsweilerstraße 4, 88255 Baindt), Zimmer 4.2 wird der Öffentlichkeit während der allgemeinen Öffnungszeiten Gelegenheit gegeben, sich gem. § 13a Abs. 3 Nr. 2 BauGB über die allgemeinen Ziele und Zwecke sowie die wesentlichen Auswirkungen der Pla- nung zu unterrichten (Hinweis: Die allgemeinen Öffnungs- zeiten sind jeweils von Montag bis Donnerstag von 8.00 Uhr bis 12.00 Uhr, Freitag von 7.30 Uhr bis 12.00 Uhr und zusätzlich Montag und Donnerstag von 14.00 Uhr bis 16.00 Uhr und Dienstag von 14.00 Uhr bis 18.00 Uhr). Es besteht bis zum 27.08.2021 die Gelegenheit zur frühzeitigen Äußerung. Aufgrund der aktuellen Situation ist der Haupteingang des Rathauses voraussichtlich nicht über den gesamten oben genannten Zeitraum frei zugänglich. Es wird jedoch davon ausgegangen, dass der Dienstbetrieb der Gemeindever- waltung über diesen Zeitraum aufrechterhalten bleibt, so dass der Einlass ins Rathaus nach vorheriger terminlicher Absprache mit den Mitarbeitern der Abteilung Bauverwal- tung der Gemeinde Baindt unter der Tel.Nr.07502940651 oder per E-Mail p.jeske@baindt.de möglich ist. Bei Unterrichtung im Rathaus bitten wir folgendes zu beachten: Kommen Sie nur in Begleitung von Personen ihres eigenen Haushaltes. Beim Betreten des Rathauses muss ein Mund-Nase-Schutz getragen werden. Auf das Einhalten eines Mindestabstands von 1,50 m zu anderen Personen, ist zu achten. Nummer 33 Amtsblatt der Gemeinde Baindt Seite 17 Weitere Informationen können von den Bürgern durch das Beiwohnen an den öffentlichen Gemeinderats-Sitzungen eingeholt werden. Im Rahmen der noch durchzuführen- den öffentlichen Auslegung gem. § 3 Abs. 2 BauGB können Stellungnahmen zur Planung innerhalb der vorgeschriebe- nen Fristen abgegeben werden. Hierzu erfolgt jeweils noch eine gesonderte ortsübliche öffentliche Bekanntmachung. Hinweise: Der Aufstellungsbeschluss hat keine direkte Auswirkung auf die Bebaubarkeit oder Nutzbarkeit von Grundstücken. Der räumliche Geltungsbereich kann sich im Verlauf des Aufstellungsverfahrens ändern. 2. Billigungs- und Auslegungsbeschluss Bebauungsplan „Fischerareal“ (Zusammenlegung der Bebauungs- pläne „Wohnen Fischerareal“ sowie „Mischgebiet Fischerareal“) mit 1 Änderung des Bebauungsplanes „Innere Breite“ und die örtlichen Bauvorschriften hierzu Der Gemeinderat der Gemeinde Baindt billigt den Ent- wurf zum Bebauungsplan „Fischerareal“ (Zusammenle- gung der Bebauungspläne „Wohnen Fischerareal“ sowie „Mischgebiet Fischerareal“) mit 12. Änderung des Bebau- ungsplanes „Innere Breite“ und die örtlichen Bauvorschrif- ten hierzu in der Fassung vom 15.07.2021. Mit diesem Entwurf ist die öffentliche Auslegung gem. § 3 Abs. 2 BauGB und die Beteiligung der Behörden und sons- tigen Träger öffentlicher Belange gem. § 4 Abs. 2 BauGB durchzuführen. TOP 06 Bericht aus der Bürgerwerkstatt „Gestaltung des Dorfplatzes und der Ortsmitte“ am Samstag 24.07.2021 - mündlicher Bericht Die Architekten Gauggel und Gütschow sowie der Stadt- planer Herr Buff und der Landschaftsarchitekt Herr Seng stellen ausführlich das Ergebnis aus der Bürgerwerkstatt am 24.07.2021 vor. TOP 07 Parken in der Ortsmitte - Ergebnis der Umfrage zur Parksituation am Dorfplatz Bürgermeisterin Rürup berichtet: Vergangenheit: Zum Zeitpunkt der Genehmigung der Schenk-Kon- rad-Halle (1985) und des Gebäudes „Am Dorfplatz 1“ (1989) war der Kreisverkehr und der Dorfplatz in seiner jetzigen Gestalt noch nicht angelegt. Für die Schenk- Konrad-Halle, inclusive der Gaststätte „Zur Mühle“, wurden von Seiten der Baurechtsbehörde 78 Stellplätze gefordert, davon drei bis vier Behinder- tenparkplätze. Auflage war 45 Parkplätze im Klosterhof anzulegen und 33 Parkplätze im Rahmen der Ortskernsa- nierung nachzuweisen und funktionstüchtig anzulegen. Für das Gebäude am Dorfplatz 1 wurden 4 Stellplätze (für Wohnungen) bei der Gemeinde abgelöst. Alle anderen Stellplätze sind entweder in der Tiefgarage, hinter dem Gebäude oder an der Straße „Am Dorfplatz“ vorhanden. Die Tiefgaragenstellplätze mussten laut Baugenehmi- gung jederzeit für den Besucherverkehr ungehindert an- fahrbar sein und durften nicht abgesperrt werden. Hie- rauf wurde Einspruch erhoben mit dem Ergebnis, dass die Tiefgarage nun von 1.00 Uhr bis 6.30 Uhr geschlossen werden darf. Für das Gebäude „Am Dorfplatz 2/1“ hat das Landratsamt eine Befreiung von der Stellplatzpflicht für acht Stellplätze erteilt. Öffentliche Stellplätze wurden nicht ausgewiesen. Die Ist-Situation der vorhandenen Parkplätze stellt sich, wie folgt, dar: Klosterhof: 45 Stellplätze Dorfplatz: 55 Stellplätze Mühle: 4 Stellplätze 74 Stellplätze im Bereich Dorfplatz „Am Dorfplatz“: 15 Stellplätze Erhebung der parkenden Fahrzeuge 2020: Im Dezember 2020 wurde von der Gemeindeverwaltung eine Erhebung der parkenden Autos auf dem Dorfplatz vorgenommen. Erfasst wurden die Fahrzeuge im Be- reich des Dorfplatzes sowie auf dem Parkplatz zwischen dem großen Parkplatz und dem CAP-Markt ebenso die Fahrzeuge auf den Parkplätzen vor der Gaststätte „Zur Mühle“. Im Schnitt wurden hier 53 parkende Autos am Tag erfasst. Morgens im Durchschnitt 23 PKW´s, mittags 35 PKW´s so- wie abends 25 PKWs. Im Schnitt wurden 9 Dauerparker (morgens, mittags und abends erfasst) am Tag gezählt. Zusätzlich 12 Langzeitparker (zweimal am Tag erfasst) und 34 Kurzeitparker (einmal erfasst). Befragung der Parkenden 2021: Über einen Zeitraum von ca. 4 Wochen (von Mitte Feb- ruar bis Mitte April wetterbedingt mit Unterbrechungen) wurde von der Gemeindeverwaltung der Fragebogen (siehe Anlage) werktags zu unterschiedlichen Uhrzeiten an die parkenden Autos auf dem Parkplatz in der Orts- mitte verteilt. Insgesamt wurde der Fragebogen an circa. 180 Autos bzw. Personen verteilt. Wir haben insgesamt 55 ausgefüllte Fragebögen zurückbekommen, d.h. einen Rücklauf von circa. 30 %. Ergebnis der Befragung: Allgemeine Anmerkungen aus dem Fragebogen: • alternative Parkplätze o Schulparkplatz geht für manche aufgrund der Hö- henbegrenzung nicht o Klosterhof geht für manche nicht, da dieser zu klein sei o Alternativen seien für manche zu weit weg (am Zie- lort der Fahrt sollte idealerweise geparkt werden können) o für Arzttermine sind kurze Strecken notwendig o ungern, wenn man Pakete oder Einkäufe dabei hat • Anmerkung zur Begrenzung: mindestens 2 Stunden bzw. eher 3 Stunden sind für einen Friseurbesuch not- wendig Frage Nr.1: Die Befragten parken überwiegend werktags auf dem Parkplatz. Jedoch könnte dies durch die Corona-Pande- mie und die Zeiten der Verteilung der Fragebögen (werk- tags) beeinflusst sein. Die höchste Auslastung ergibt sich am Montag und Mittwoch. Seite 18 Amtsblatt der Gemeinde Baindt Nummer 33 Frage Nr. 2: Bei dieser Frage wurden teilweise mehrere Antwortmög- lichkeiten ausgewählt. Insgesamt parken aber über 50 % (32 Personen) tagsüber auf dem Parkplatz. Jedoch parken mehrere Personen nur bis zu 30 Minuten bzw. 2 Stunden auf dem Parkplatz. Frage Nr. 3: Über 50 % der Personen fahren den Parkplatz einmal am Tag an, über 20 % fahren mehrmals am Tag auf den Parkplatz. Frage Nr. 4: Knapp 55 % der Teilnehmenden kommen aus Baindt. Frage Nr. 5: Bei dieser Frage war eine Mehrfachauswahl möglich. Die meisten Personen parken auf dem Parkplatz, um zu arbeiten und einkaufen zu gehen sowie um Arztbesuche zu erledigen und ins Rathaus zu gehen. Unter Sonstiges wurde oftmals die Physiotherapie genannt. Frage Nr. 6: Von den 55 Teilnehmenden haben 33 Personen die Fra- ge 6 beantwortet, d.h. 60 % können sich grundsätzlich vorstellen auf einem alternativen Parkplatz zu parken. Von diesen 33 Personen kann sich die Hälfte vorstellen im Klosterhof zu parken. Unter den Sonstigen wurden hauptsächlich der Parkplatz hinter dem Rathaus genannt. Frage Nr. 7: Lediglich 4 Personen bzw. 8 % nutzen von den 55 teilneh- men Personen den Parkplatz in der Ortsmitte als einen „Park and Ride“-Platz. Frage Nr. 8: 47 Personen haben diese Frage beantwortet. Von diesen würden 60 % den Parkplatz auch bei einer Begrenzung weiterhin nutzen. Nur 40 % würden den Parkplatz nicht mehr nutzen. Mehrmals war die Rückmeldung bei dieser Frage, dass sich die Bürgerinnen und Bürger eine Begren- zung von 3 Stunden wünschen würden, 2 Stunden sei vor allem bei einem Friseurbesuch zu knapp. Fazit: Insgesamt ist festzuhalten, dass ein häufiger Wechsel der Parker auf den Parkplätzen vor dem CAP-Markt statt- findet und dort vor allem geparkt wird, um einzukaufen. Nummer 33 Amtsblatt der Gemeinde Baindt Seite 19 Im Bereich des großen Parkplatzes wird häufig geparkt, um zum Physiotherapeuten zu gehen, den Arzt zu be- suchen oder um zum Arbeiten zu gehen, in diesem Fall wird das Fahrzeug den ganzen Tag am Dorfplatz ge- parkt. Mindestens 10 Personen parken den ganzen Tag am Dorfplatz. Darüber hinaus parken fast die Hälfte der Befragten weniger als eine halbe Stunde am Dorfplatz. Wenn auch gerne auf dem großen Parkplatz in der Orts- mitte geparkt wird, können sich die dort Parkenden gut vor- stellen, ihr Fahrzeug künftig auf einem anderen Parkplatz in der Nähe abzustellen, sei es bspw. im Klosterhof oder im Bereich der Sporthalle. Weitere alternative Parkplätze rund um die Ortsmitte Baindt sind in der Anlage 1 dargestellt. Beschlussvorschlag: Das Gremium nimmt den Sachstandsbericht zur Kenntnis. Es ergeht folgender einstimmiger Beschluss: Das Gremium nimmt den Sachstandsbericht zur Kenntnis. TOP 08 Aufstellungsbeschluss zum Bebauungsplan „Spielmann, Kornblumen- ,Fliederstraße“ und die örtlichen Bauvorschriften hierzu Bauamtsleiterin Jeske teilt mit: Am 23.05.1972 wurde der Bebauungsplan „Marsweiler Spielmann I“ genehmigt. Bei der anschließenden Bebau- ung mit Wohngebäuden wurde den festgesetzten Baufel- dern sehr wenig Beachtung geschenkt. Dies hat zur Folge, dass bei Erweiterungen oder auch neuer Bebauung nicht auf den Bebauungsplan zurückgegriffen werden kann. Durch die Umverlegung der alten B30 ist im Bereich der früheren Lärmschutzwälle eine zusätzliche Bebauung mit wenigen Häusern möglich. Dieser Weg der Nachver- dichtung sollte von der Gemeinde eingeschlagen werden. Das Büro KrischPartner wurde mit der Änderung und Erweiterung des alten Bebauungsplanes „Marsweiler Spielmann I“ beauftragt und würde nach dem gefassten Aufstellungsbeschluss bereits im August mit einer Orts- begehung und Erfassung der Bestandgebäude beginnen. Beschluss: Aufstellungsbeschluss zum Bebauungsplan „Spiel- mann, Kornblumen-/ Fliederstraße” Der Gemeinderat der Gemeinde Baindt beschließt die Auf- stellung des Bebauungsplanes „Spielmann, Kornblumen-/ Fliederstraße” und die örtlichen Bauvorschriften hierzu (Aufstellungsbeschluss gem. § 2 Abs. 1 Baugesetzbuch (BauGB)). Gemäß § 13a BauGB wird der Bebauungsplan „Spielmann, Kornblumen-/ Fliederstraße” und die örtlichen Bauvorschriften hierzu im sog. beschleunigten Verfahren aufgestellt. Der räumliche Geltungsbereich des Bebau- ungsplanes ist aus dem beiliegenden Lageplan ersichtlich. Das Planungsgebiet befindet sich im Norden der Gemeinde Baindt und umfasst Bereiche der bestehenden Baugebiete „Spielmann I” und „Im Spielmann”. Zum Planungsgebiet ge- hören die bestehenden und überwiegend bebauten Grund- stücke in der Kornblumenstraße sowie in Teilen der Rosen-, Veilchen- und Fliederstraße. Der an die Kornblumenstraße anschließende Abschnitt der ehemaligen Trasse der B 30 wird ebenfalls in das Planungsgebiet einbezogen. Erfordernis und Ziele der Planung: - Überprüfung und Anpassung des derzeit geltenden Planungsrechts vor dem Hintergrund der tatsächlich umgesetzten Bebauung und einer sinnvollen Fortent- wicklung der Grundstücke - Bauliche Nachverdichtung im Bereich noch unbebauter Flächen in der Kornblumenstraße im Übergang zur ehe- maligen Trasse der B 30 im Sinne der Innenentwicklung und damit bessere Ausnutzung der dort bereits vorhan- denen Erschließung - Arrondierung des bestehenden Baugebietes und Gestal- tung eines dauerhaften Ortsrandes entlang der ehema- ligen Trasse der B 30 - Gestaltung der ehemaligen Trasse der B 30 als dauer- hafte und ökologisch hochwertige Grünfläche und damit Fortentwicklung als Grünzug von gesamtgemeindlicher Bedeutung Gemäß § 13a Abs. 2 Nr. 1 BauGB wird von einer Umwelt- prüfung gem. § 2 Abs. 4 BauGB und einem Umweltbericht gem. § 2a Nr. 2 BauGB sowie der Angabe nach § 3 Abs. 2 Satz 2 BauGB, welche Arten umweltbezogener Informatio- nen verfügbar sind, sowie von einer zusammenfassenden Erklärung nach § 10a Abs. 1 BauGB abgesehen. Eine Um- weltverträglichkeitsprüfung im Sinne des Gesetzes zur Um- weltverträglichkeitsprüfung (UVPG) ist nicht erforderlich. Im Rathaus der Gemeinde Baindt (Marsweilerstraße 4, 88255 Baindt), Zimmer 4.2 wird der Öffentlichkeit wäh- rend der allgemeinen Öffnungszeiten Gelegenheit ge- geben, sich gem. § 13a Abs. 3 Nr. 2 BauGB über die all- gemeinen Ziele und Zwecke sowie die wesentlichen Auswirkungen der Planung zu unterrichten (Hinweis: Die allgemeinen Öffnungszeiten sind jeweils von Montag bis Donnerstag von 8.00 Uhr bis 12.00 Uhr, Freitag von 7.30 Uhr bis 12.00 Uhr und zusätzlich Montag und Donnerstag von 14.00 Uhr bis 16.00 Uhr und Dienstag von 14.00 Uhr bis 18.00 Uhr). Es besteht bis zum 20.08.2021 die Gelegenheit zur frühzeitigen Äußerung. Aufgrund der aktuellen Situation ist der Haupteingang des Rathauses voraussichtlich nicht über den gesamten oben genannten Zeitraum frei zugänglich. Es wird jedoch davon ausgegangen, dass der Dienstbetrieb der Gemeindever- waltung über diesen Zeitraum aufrechterhalten bleibt, so dass der Einlass ins Rathaus nach vorheriger terminlicher Absprache mit den Mitarbeitern der Abteilung Bauverwal- tung der Gemeinde Baindt unter der Tel.Nr. 07502940651 oder per E-Mail p.jeske@baindt.de möglich ist. Bei Unterrichtung im Rathaus bitten wir folgendes zu beachten: Kommen Sie nur in Begleitung von Personen ihres eigenen Haushaltes. Beim Betreten des Rathauses muss ein Mund-Nase-Schutz getragen werden. Auf das Einhalten eines Mindestabstands von 1,50 m zu anderen Personen, ist zu achten. Weitere Informationen können von den Bürgern durch das Beiwohnen an den öffentlichen Gemeinderats-Sitzungen eingeholt werden. Im Rahmen der noch durchzuführen- den öffentlichen Auslegung gem. § 3 Abs. 2 BauGB können Stellungnahmen zur Planung innerhalb der vorgeschriebe- nen Fristen abgegeben werden. Hierzu erfolgt jeweils noch eine gesonderte ortsübliche öffentliche Bekanntmachung. Hinweise: Der Aufstellungsbeschluss hat keine direkte Auswirkung auf die Bebaubarkeit oder Nutzbarkeit von Grundstücken. Der räumliche Geltungsbereich kann sich im Verlauf des Aufstellungsverfahrens ändern. TOP 09 Sachstand verbleibende FTTB-Breitbandaus- bautrassen in Baindt Kämmerer Abele teilt mit: Wie bereits am 03. November 2020 berichtet, hat die Gemeinde Baindt einen Bewilligungsbescheid der Breit- band-Förderung des Bundes in Höhe von 3.281 Mio. Euro (50 % des Antragsvolumen) über den Zweckverband Breit- Seite 20 Amtsblatt der Gemeinde Baindt Nummer 33 bandversorgung erhalten. Das Bundesministerium für Verkehr und digitale Infrastruktur unterstützt den Breit- bandausbau im Landkreis Ravensburg weiterhin kräftig. Mit einer Bundesförderung in Höhe von 50 Prozent und einem Landeszuschuss Baden-Württembergs von 40 Pro- zent können die Kommunen mit einem Eigenanteil von nur 10 Prozent der Kosten ihre Gemeinde mit Glasfaser fit für die Zukunft machen und sich an das Gigabit-Netz- werk anschließen lassen. Ein geförderter kommunaler Breitbandausbau wird dort gefördert, wo Marktversagen vorherrscht, dies trifft ein sobald die Aufgreifschwelle von 30 Mbit/s entsprechend den Rückmeldungen im Markterkundungsverfahren nicht gewährleistet ist und diesen Gebieten bzw. Standorten die erforderliche erhöhte Versorgung nicht garantiert werden kann. Im Nachgang musste der Zweckverband Breitbandver- sorgung von der ermittelten Datengrundlage der exter- nen Firma Corwese bei genauerer Überprüfung Abstand nehmen. Es wurden im ersten Schritt auch Anschlusspunk- te (Stromverteiler, Nebengebäude (Schuppen, Ställe), Garagen) erfasst, welche keinen Telefonanschluss hat- ten. Der Zweckverband wird hierzu noch in der Gemein- de-ratssitzung Stellung beziehen. Die restlichen Trassen bzw. Gebiete sind mit über 30 Mbits über NetCom BW, Teledata, Vodafone oder Telekom versorgt. Im Übersichtsplan sind die möglichen förderfähig zu bau- enden Trassen rot gekennzeichnet. Die Bestandstras- sen sind gelb markiert. Der vom Bauamt ausgewählte POP-Standort ist ebenfalls aufgeführt. Dieser soll laut dem Übersichtsplan dort bei der Boschstraße aufgestellt werden. Er wird vermutlich aufgrund Ausfahrtswinkel und bestehender Wasserleitung noch etwas nach Norden und nach Westen geschoben werden. Neben der Förderung des Bundes in Höhe von 50 % der zuwendungsfähigen Ausgaben gewährt das Land Ba- den-Württemberg zusätzlich eine Förderung nach der VwV Breitbandmitfinanzierung in Höhe von 40 % der vom Bund festgestellten zuwendungsfähigen Ausgaben. Den Kofinanzierungs-Antrag hat der Zweckverband Breit- bandversorgung am 30.11.2020 beim Innenministerium eingereicht. Mit einer schnellen Bewilligung ist jedoch nicht zu rechnen, da nach momentaner Aussage des In- nenministeriums erst mit einer Bewilligung zu Baubeginn gerechnet werden kann. Der Zweckverband Breitbandversorgung sollte die abge- speckten Trassen auf den Weg bringen. Die lange Trasse für die Versorgung der weißen Flecken von Grünenberg und Stöcklis sowie die Trasse zum Stützpunkt des Forstes (ca.1.500 m) ist fraglich. Der Zweckverband Breitbandver- sorgung weist uns darauf hin, dass eine weiße Flecken- förderung anschließend nicht mehr möglich ist. Beschluss: 1. Der Gemeinderat stimmt dem Ausbauvorschlag zu. Die Trassen zum Forst bzw. von Stöcklis Richtung Hof Schellhorn sollen ebenfalls gebaut werden. 2. Der Gemeinderat stimmt dem aufgeführten POP-Standort zu. TOP 10 Entscheidung über die Art der erneuerbaren Energie zur Ergänzung des Nahwärmenetzes Bauamtsleiterin Jeske berichtet: Ausgangssituation: • Erdgasbetriebene, wärmegeführte Blockheizkraftwer- ke mit Eigenstromnutzung im Schulgebäude • Einbau von neuen und größeren Gaskesseln zur Spit- zenlastabdeckung • Versorgung der kommunalen Liegenschaften - Schule, Sporthalle, Kindergarten Sonne, Mond und Sterne - Schenk-Konrad-Halle - Rathaus - Asyl- und Obdachlosenunterkunft Boschstraße 1/7 • Versorgung von privaten Liegenschaften: Hausmeis- terwohnung, Dorfplatz 1 und 2/1, Wohnen am Schaf- brunnen. Ab 2021 Lebensmittelmarkt Feneberg. Technische Daten BHKW 1 Technische Daten BHKW 2 Hersteller KW Energie Hersteller KW Energie Baujahr 2014 Baujahr 2016 el. Leistung 33 kW el. Leistung 33 kW th. Leistung 71,6 kW th. Leistung 71,6 kW Gesamtwärmeleistung 790 kW, Pufferspeicher Was- serinhalt 16 m³ Technische Daten Leitungsnetz: Baujahr 2014 Leitungslänge (Trasse) 609 m angeschlossene Leistung 1131 kW Schule 385 kW, Hausmeisterwohnung 15 kW, Rathaus 60 kW Schenk-Konrad-Halle 290 kW, Dorfplatz 2/1 106 kW, Dorf- platz Gewerbe 71 kW Dorfplatz Privat 49 kW, Schafsbrunnen 130 kW, Varia Home 25 kW Energetische Bewertung: Das Schulareal (Schule, Sporthalle, Kindergarten, Asyl- komplex) ist mit rund 620 MWh größter Einzelverbraucher der Fernwärmeversorgung und hatte insgesamt einen Strombedarf von rund 191 MWh. Ende 2024 ist das erste Gasblockheizkraftwerk (Inbetrieb- nahmedatum 01.09.2014 - AfA 10 Jahre) abgeschrieben. Das zweite BHKW ist Ende 2026 abgeschrieben (Inbe- triebnahmedatum 01.07.2016). Im Fischerareal wird ein modernes, energetisch effizientes Wohnquartier entstehen. Die errichteten Gebäude werden aller Wahrscheinlichkeit nach aufgrund hoher Fördermit- tel durch die KFW im KFW Effizienzhausstandard errichtet werden. Um diesen Standard erreichen zu können ist es notwendig, dass die Wärmeversorgung größtenteils re- generativ erfolgt. Durch den aktuellen Energiemix kann ein Effizienzhaus Niveau kaum realisiert werden. Um für die Nahwärmenetzerweiterung Fördergelder be- antragen zu können, ist es ebenfalls notwendig einen größeren Anteil an regenerativer Wärme bereitstellen zu können. Eine reine Energieversorgung aus erdgasbetrie- benen Blockheizkraftwerken mit Gasspitzenlastkesseln reicht hierfür nicht aus. Bei der Schulsanierung sind ebenfalls erhöhte Förder- gelder durch die KFW zu erhalten, wenn erneuerbare Energien für Heizwärme und Strom eingesetzt werden. Der Gemeinderat hat bereits in der Aprilsitzung entschie- den, dass das bestehende Wärmenetz durch einen rege- nerativen Energieträger ergänzt werden soll. Für eine Einbindung von regenerativen Energien in die bestehende Energieversorgung gibt es folgende mög- liche Varianten: • Wärmeversorgung mittels eines Hackschnitzelkessels an einem neuen Standort o Eigenes Gebäude mit Anlagentechnik wäre nötig o Anbindung an das bestehende Leitungsnetz möglich Nummer 33 Amtsblatt der Gemeinde Baindt Seite 21 o Andienung des Hackgutes möglich o Kosten Gebäude mit Anlagentechnik: ca. 1,2 - 1,5 mio € (Technikausführung) o Voraussichtlicher Zuschuss für die Anlagentechnik 20 - 25 % • Wärmeversorgung mittels eines Holzpelletskessels - Standort „Rotes Gebäude“ Technik im Untergeschoss und unterirdisch eingebaute Pellet-Bunker o Vorhandener Abstellraum kann als Technikraum genutzt werden o Bestehende Anlagentechnik kann sehr gut erweitert werden o Anbindung an das bestehende Leitungsnetz gut o Andienung der Pellets gut möglich o Kosten im Gebäude mit Aussenlager ca. 600 - 700 T € o Voraussichtlicher Zuschuss für die Anlagentechnik 20 - 25 % Eine regenerative Heizung mit Pellets in das rote Gebäu- de erscheint am Sinnvollsten. Die Investitionsmehrkosten in die Hackschnitzelanlage sowie die bedeutend höheren Betriebsaufwendungen gegenüber Pellets werden durch den günstigeren Bezugspreis nicht kompensiert. Im Rahmen der Erweiterung wird die Möglichkeit geschaf- fen, zukünftig eventuell zur Verfügung stehende Abwär- me / regenerative Wärme von benachbarten Landwirten als Ergänzung in das Netz einspeisen zu können. Für die Ausführung der Arbeiten sollten die Sommerferien 2022 gewählt werden, da anschließend der Umbau des blauen Gebäudes der Klosterwiesenschule geplant ist. Beschluss: Das Ingenieurbüro Kirchner Energie GmbH wird mit der Planung und der Ausschreibung der Variante Pellethei- zung inklusiv Solarthermieanlage auf dem Roten Gebäu- de beauftragt. TOP 11 Sachstand Geh- und Radweg 3. Bauabschnitt Sulpach Richtung Mochenwangen Kämmerer Abele teilt mit: Es sind folgende Abschnitte vorgesehen: • Abschnitt Hasenweg - Bampfen • Abschnitt Bampfen - Hirschstraße • Abschnitt Hirschstraße - Kümmerazhofer Weg (För- derung nur als Gehweg) • Abschnitt Kümmerazhofer Weg - Brücke B 30 • Abschnitt unter Brücke B 30 • Abschnitt Brücke B 30 - Anschluss Hof Germann Die Gemeinde beabsichtigt entlang der Sulpacher Straße die Fortführung des Geh- und Radweges zwischen der Abzweigung Hasenweg und Einmündung Hirschstraße zu realisieren. Auf Grund der engen Platzverhältnisse und fehlendem Grunderwerb soll von der Hischstraße bis zum Kümmerazhofer Weg der Neubau eines Gehweges mit einem Benutzungsrecht für Radfahrer (Zeichen 1022-10) erfolgen. In den Jahren 2014 bis 2016 hat die Gemeinde Baindt be- reits die Bauabschnitte 1a und 1b sowie den Bauabschnitt 2 von Baindt bis nach Sulpach bis zur Abzweigung Ha- senweg realisiert. Es wurden von der Programmaufnahme bis zur Antrags- stellung die Punkte • Altlasten westlich der Radwegbrücke, • Naturschutz: FFH Vorprüfung und Eingriffs- / Aus- gleichsbilanzierung, • Bodenverwertungskonzept, • die Tragwerksplanung begonnen und • das Sicherheitsaudit abgeklärt. Es sollten mit der Aufarbeitung des Sicherheitsaudits alle Punkte aus dem Weg geräumt werden. Herr Fugel vom Straßenbauamt des Landkreises Ravensburg hat die Gemeinde in der Planung und im Dialog mit Straßenver- kehrsbehörde, Polizei und Regierungspräsidium Tübingen tatkräftig unterstützt. Im Haushaltsplan sind auf S. 308 bzw. S. 310 400.000 € Zuschuss und 1,1 Mio. € Ausgaben (500.000 € und 600.000 €) vorgesehen. Bisher wurden 100.000 € Ausgleichsstock sowie 387.500 € über das Landesgemeindeverkehrsfi- nanzierungsgesetz in der Programmaufnahme in Aus- sicht gestellt. Die Gemeindeverwaltung hofft auf diesen möglichen LGVFG-Zuschuss sowie auf einen weiteren Zuschuss aus dem Programm Stadt & Land, um die Ausgaben der ak- tuellen Kostenschätzung mit 1,4 Mio. € ausgleichen zu können. Die Gemeinde Baindt hat die Zielsetzung die Gemeinde fußgänger- und fahrradfreundlicher zu machen. Der Rad- verkehr soll im Rahmen einer nachhaltigen Verkehrspo- litik, nicht nur in der Freizeit, sondern auch als Verkehrs- mittel im Alltag aufgewertet werden. Das bestehende lückenhafte Radwegenetz soll attraktiver und sicherer gemacht und vor allem flächendeckend ausgebaut wer- den. Die Maßnahme ist im Rad- bzw. Fußverkehrskonzept „RadNETZ Baden-Württemberg“ sowie im Radverkehrs- bzw. Fußverkehrskonzept des Landkreises Ravensburg als verkehrswichtig dargestellt worden. Mit dem Bau des 3. Bauabschnittes soll nun der teilwei- se Lückenschluss im Radwegenetz vom benachbarten Ortsteil Mochenwangen in Richtung Baindt/Baienfurt ge- schaffen werden. Darüber hinaus wird auch eine wichtige Radwegeverbindung für den überörtlichen Freizeitverkehr hergestellt. Mit dem Bau des Geh- und Radweges wird zudem eine Verknüpfung von Rad und ÖPNV geschaf- fen und ausgehend von der Einmündung Kümmerazho- fer Weg, eine Verbindung vom Schussental in Richtung Bad Waldsee. Bei der Sulpacher Straße handelt es sich um eine Gemein- deverbindungsstraße, die als ehemalige Kreisstraße (K 7951) von Baindt in nord-, nordwestlicher Richtung durch die Teilorte Friesenhäusle und Sulpach bis zur Mochen- wanger Straße (L 284) verläuft. Ein Großteil der Strecke liegt innerhalb des Ortsteiles Sulpach und ist auf 60 km/h beschränkt. Im Bereich der B30-Unterführung soll die Strecke auf 70 km/h beschränkt werden. Innerhalb der B30-Unterführung wird die Planung um eine zusätzliche passive Schutzeinrichtung (durchgehen- de Schutzblanke) zwischen Radweg und Fahrbahn, sowie auch auf der gegenüberliegenden Seite, ergänzt. Beschluss: 1. Der Gemeinderat nimmt den Planungsstand des Geh- und Radweges BA III zur Kenntnis. 2 Nach Eingang der Bewilligungsbescheide nach dem Landesgemeindeverkehrsfinanzierungsgesetz und Stadt & Land wird die Verwaltung beauftragt die Bau- maßnahme auszuschreiben. TOP 12 Bauantrag für eine Überdachung des Sitzbe- reichs auf dem Flst. 13, Klosterhof Bauamtsleiterin Jeske berichtet: Die Stiftung St. Franziskus beabsichtigt im Klosterhofgar- ten einen bestehenden Sitzplatz neu zu gestalten und zu Seite 22 Amtsblatt der Gemeinde Baindt Nummer 33 überdachen. Ein Holzschuppen mit einer Fläche von ca. 8,5 m² soll in die Gesamtdachfläche von 41,4 m² integriert werden. Es ist geplant, dass das Gebäude ein flach ge- neigtes Pultdach mit einer Dachneigung von 3 % erhält. An der höchsten Stelle misst die Überdachung 2,92 m. Das Vorhaben wird nach § 34 BauGB beurteilt. Hierbei handelt es sich um Vorhaben, die innerhalb der im Zu- sammenhang bebauten Ortsteile erstellt werden sollen. Innerhalb der im Zusammenhang bebauten Ortsteile, ist ein Vorhaben zulässig, wenn es sich nach Art und Maß der baulichen Nutzung, der Bauweise und der Grund- stücksfläche, die überbaut werden soll, in die Eigenart der näheren Umgebung einfügt und die Erschließung gesichert ist. Die Anforderungen an gesunde Wohn- und Arbeitsverhältnisse müssen gewahrt werden. Das Ortsbild darf nicht beeinträchtigt werden. Beschluss: Das gemeindliche Einvernehmen zum Bauantrag wird erteilt. TOP 13 Bauantrag für den Umbau eines bestehenden Schuppens zum Bürogebäude mit Aufenthalts- und Sozialräumen auf dem Flst. 1199, Hirschstr. 200 Bauamtsleiterin Jeske teilt mit: Der Bauherr beantragt den Umbau eines alten Schuppens und plant im Obergeschoss Büro- und Verwaltungsräu- me für die verschiedenen landwirtschaftlichen Betriebe und im Erdgeschoss Sozialräume für die Angestellten. Das bestehende Gebäude ist eingeschossig du soll ein zusätzliches Obergeschoss erhalten. Es ist geplant das Satteldach mit Abschleppung durch ein Pultdach mit ei- ner Dachneigung von 10° zu ersetzen. Bei dem geplanten Bauvorhaben handelt es sich um ein nach § 35 Abs. 1 BauGB privilegiertes Bauvorhaben. Nach § 35 Abs.1 BauGB ist ein Bauvorhaben im Außenbe- reich zulässig, wenn öffentliche Belange nicht entgegen- stehen, die ausreichende Erschließung gesichert ist und wenn es einem land- oder forstwirtschaftlichen Betrieb dient und nur einen untergeordneten Teil der Betriebs- fläche einnimmt. Nach § 35 Abs. 3 BauGB liegt eine Beeinträchtigung öf- fentlicher Belange vor, wenn das Vor haben 1. den Darstellungen des Flächennutzungsplans wider- spricht, 2. den Darstellungen eines Landschaftsplans oder sons- tigen Plans, insbesondere des Wasser-, Abfall- oder Immissionsschutzrechts, widerspricht, 3. schädliche Umwelteinwirkungen hervorrufen kann oder ihnen ausgesetzt wird, 4. unwirtschaftliche Aufwendungen für Straßen oder andere Verkehrseinrichtungen, für Anlagen der Ver- sorgung oder Entsorgung, für die Sicherheit oder Ge- sundheit oder für sonstige Aufgaben erfordert, 5. Belange des Naturschutzes und der Landschaftspfle- ge, des Bodenschutzes, des Denkmalschutzes oder die natürliche Eigenart der Landschaft und ihren Er- holungswert beeinträchtigt oder das Orts- und Land- schaftsbild verunstaltet, 6. Maßnahmen zur Verbesserung der Agrarstruktur be- einträchtigt, die Wasserwirtschaft oder den Hochwas- serschutz gefährdet, 7. die Entstehung, Verfestigung oder Erweiterung einer Splittersiedlung befürchten lässt oder 8. die Funktionsfähigkeit von Funkstellen und Radaran- lagen stört. Aus Sicht der Verwaltung sind die Vorgaben des § 35 Abs. 1 BauGB erfüllt und § 35 Abs. 3 BauGB nicht beeinträchtigt. Beschluss: Das gemeindliche Einvernehmen zum Bauantrag wird vorbehaltlich der Erfüllung des § 35 Abs. 1 BauGB sowie § 15 Bundesimmissionsschutzgesetz erteilt. TOP 14 Antrag auf Befreiung von den Festsetzungen des Bebauungsplanes 1. Änderung „Kiesgrubenstraße“ für die Überschreitung der Baugrenze beim Neubau eines Mehrfamilienhauses auf Flst. 211/6, Kiesgrubenstraße 8 Bauamtsleiterin Jeske trägt folgenden Sachverhalt vor: Auf dem Flst. 211/6 in der Kiesgrubenstraße soll ein Ge- bäude mit 8 Wohneinheiten, 8 Garagen und 8 Stellplät- zen entstehen. Das Grundstück liegt im Bereich der 1. Änderung des Be- bauungsplanes „Kiesgrubenstraße“ und das geplante Gebäude ist nach § 30 BauGB zu beurteilen. Das Wohn- gebäude ragt mit der nord-östlichen Hausecke 0,13 m² über die Baugrenze hinaus. Die Garagen und Stellplätze dürfen auch außerhalb des Baufeldes errichtet werden. Die Grundflächenzahl von 0,4 wird mit dem geplanten Bauvorhaben nicht überschritten. Für die geringfügige Überschreitung der Baugrenze mit dem Wohngebäude ist eine Befreiung von den Festset- zungen der 1. Änderung des Bebauungsplanes Kiesgru- benstraße erforderlich. Nach § 31 Abs. 2 BauGB kann ein Vorhaben von den Fest- setzungen des Bebauungsplanes befreit werden, wenn die Grundzüge der Planung nicht berührt werden und 1. Gründe des Wohls der Allgemeinheit die Befreiung erfordern oder 2. die Abweichung städtebaulich vertretbar ist oder 3. die Durchführung des Bebauungsplans zu einer of- fenbar nicht beabsichtigten Härte führen würde und wenn die Abweichung auch unter Würdigung der nachbarlichen Interessen mit den öffentlichen Belangen vereinbar ist. Eine Befreiung nach § 31 Abs.2 BauGB kann aus Sicht der Verwaltung erteilt werden, da im Geltungsbereich des Be- bauungsplanes keine weiteren Gebäude liegen und die Befreiung somit keine Auswirkungen auf andere Bauvor- haben hat. Durch die geringfügige Überschreitung sind die Grundzüge der Planung nicht berührt. Die Abweichung ist städtebaulich vertretbar. Beschluss: Das gemeindliche Einvernehmen nach § 36 BauGB zu der erforderlichen Befreiung wegen Überschreitung der Baugrenze beim Bauantrag zum Neubau eines Mehrfa- milienwohnhauses wird erteilt. TOP 15 Anfragen und Verschiedenes a) Aktueller Sachstand Schüler-/Bürgerbus Auf eine entsprechende Frage teilt Bürgermeiste- rin Rürup mit, dass der Schüler- und Bürgerbus am 03.08.2021 abgemeldet wurde und zeitnah verkauft wird. Darüberhinaus erkundigt sich ein Gremiumsmit- glied, ob der Schulweg von Schachen nach Baindt evtl. besser beleuchtet werden könnte. Eine solche Maß- nahme würde sehr viel Geld kosten. Die Verwaltung könnte es sich eher vorstellen, dass betroffene Eltern aus Schachen sogenannte „Lauftaxis“ einrichten. Nummer 33 Amtsblatt der Gemeinde Baindt Seite 23 b) Baumaßnahme Baindter Hof Es wurde die Frage gestellt, ob die Doppelparker auf dem Gelände des Baindter Hofes hergestellt wurden. Bauamtsleiterin Jeske teilt mit, dass die Baumaßnah- me noch nicht abgeschlossen ist. Sie geht davon aus, dass die Doppelparker noch hergestellt werden. c) Flutlichtanlage Sportplatz Ein Gemeinderatsmitglied erkundigt sich, ob bzw. wann der defekte Flutlichtmast ersetzt wird. Orts- baumeister Roth wird sich nach seinem Urlaub bei Gemeinderat Lins melden und entsprechende Infos geben. Fundinfo Folgende Fundstücke wurden im Rathaus abgegeben: Juli 2021: Kinderwagen der Fa. Gesslein, Buch „Reader‘s Digest“, Push-Pop-Silicon-Spielzeug „Erdbeere“ Juni 2021: Mädchen-Cityroller, verschiedene Schlüssel, Sonnenbrille mit grünem Glas Ferienprogramm FÜR FOLGENDE VERANSTALTUNGEN SIND NOCH PLÄTZE FREI!!! Sa 04.09. Tischtennis „Schnuppertraining“ ab 6 Jahre, 10 - 12 Uhr Nr. 18 Fr 10.09. Kath. Kirche „Fotorallye rund um Klos- ter und Kirche“ 8 - 14 Jahre, 14 - 17.30 Uhr Zur nupian-Online-Anmeldung geht‘s ganz einfach über unsere Homepage www.baindt.de unter „Neuig- keiten“ oder mit diesem QR-Code: Alles Weitere, sowie genauere Informatio- nen zu Teilnahme- und Zahlungsbedingun- gen, Corona-Hygienemaßnahmen, Versi- cherungs- und Datenschutz etc. sind alle auf der „nupian-Seite“ zu finden. Das Ferienprogramm-Team wünscht allen einen schö- nen und unbeschwerten Sommer! Notdienste Fachärztlicher Notfalldienst Tel.: 116 117 (kostenlose Rufnummer, ohne Vorwahl) Zahnärztlicher Notfalldienst Tel.: 01805 911-630 Notfallpraxis Ravensburg Oberschwabenklinik - St. Elisabethen-Klinikum Elisabethenstr. 15, 88212 Ravensburg Öffnungszeiten Sa, So und an Feiertagen 08 - 19 Uhr Notfallpraxis Ravensburg (Kinder) Oberschwabenklinik - St. Elisabethen-Klinikum Elisabethenstr. 15, 88212 Ravensburg Öffnungszeiten Sa, So und an Feiertagen 09 - 13 Uhr und 15 - 19 Uhr Notdienst Tierarzt Samstag, 21.08.2021/Sonntag, 22.08.2021 Kleintierpraxis Baienfurt, Tel.: (0751) 56 04 08 08 - Telefonische Anmeldung erforderlich - (Festnetz kostenfreie Rufnummer Tel.: 0800 00 22 833, Homepage: www.aponet.de) Samstag, 21.08.2021 Apotheke am Frauentor in Ravensburg, Schussenstraße 3, Tel.: (0751) 2 21 21 Sonntag, 22.08.2021 Huberesch-Apotheke in Ravensburg (Weststadt), Rümelinstraße 7, Tel.: (0751) 9 77 09 10 Organisierte Nachbarschaftshilfe Baindt Einsatzleitung: Frau Petra Maucher, Tel.: 62 10 98 Malteser Ravensburg-Weingarten Hausnotruf und Mahlzeitendienst, Tel.: (07 51) 36 61 30 Deutsches Rotes Kreuz Kreisverband Ravensburg e.V. Hausnotruf und Menüservice „Essen auf Rädern“, Tel.: (0751) 56 06 10 Hospizbewegung Weingarten ∙ Baienfurt ∙ Baindt ∙ Berg e.V. Begleitung für schwerkranke und sterbende Menschen und ihre Angehörigen Hospiz Ambulant, Vogteistr. 5, Weingarten Telefon: 0751-180 56 382, Telefon: 0160- 96 20 72 77 (u.U. Anrufbeantworter, es erfolgt ein Rückruf) Ansprechpartnerin Dipl.-Päd. Dorothea Baur Persönliche Sprechzeit: Montag 16-18 Uhr, Mittwoch 11-13 Uhr Donnerstag 11-14 Uhr und nach Vereinbarung E-Mail: hospiz-weingarten@freenet.de Homepage: www.hospizbewegung-weingarten.de Spendenkonto: KSK Ravensburg IBAN: DE39 6505 0110 0086 1381 92 Störungs-Rufnummer Strom Tel. 0800 3629-477 (kostenfrei) Internet netze BW https://www.netze-bw.de/kunden/netzkunden/service/ stoerungsmeldungen/index.html Bei Störung der Gasversorgung Telefon 0800/804-2000 Wasserversorgung Tel.: (0751) 40 00-919 und nach Dienstschluss Tel.: 0160 44 94 235 Seite 24 Amtsblatt der Gemeinde Baindt Nummer 33 Hotline Müllentsorgerfirmen Veolia/ Hofmann Bad Waldsee (bei Fragen rund um die Leerung/Abfuhr) Tel.: 0800/35 30 300 Hotline Landratsamt Ravensburg (allg. Fragen zum Thema Müll, Behältergemeinschaften etc.) Tel.: (0751) 85-23 45 Ergänzende unabhängige Teilhabeberatung (EUTB) Ravensburg-Sigmaringen Beratung und Information zu Ansprüchen bei Teilhabeein- schränkung durch chronische Erkrankung und Behinderung. Schubertstr. 1, 88214 Ravensburg - Telefon 0751 99923970 - E-Mail: info@eutb-rv-sig.de Sozialstation St. Anna - Pflegebereich Baienfurt – Baindt – Marktplatz 4, 88255 Baienfurt, Tel. (0751) 4 67 96, E-Mail: sozialstation. baienfurt@stiftung-liebenau.de Lebensräume für Jung und Alt Dorfplatz 2/1, 88255 Baindt, Tel. (07502) 92 16 50, E-Mail Baindt: lebensraum.baindt@stiftung-liebenau.de Pflege, Betreuungsgruppen, Beratung, Essen auf Rädern in den Gemeinden Baienfurt, Baindt und Berg. Tel. 0751 36360-110 Wohl-Fühl-Treff Betreuungsgruppe für dementiell erkrankte Menschen bzw. für Menschen die einfach nur Geselligkeit suchen. Jeden Dienstag von 14 bis 17 Uhr im Dietrich-Bonhoeffer-Saal. Ihre Ansprechpartnerin, Rebecca Herz erreichen Sie telefonisch unter 0751 36360-116 Maybachstr.1, Weingarten Unsere Jubilare Wir gratulieren Herzlichen Glückwunsch Herr Franz Neubrand feierte am 4. August 2021 seinen 85. Geburtstag. Im Namen von Frau Rürup erhielt er ein kleines Prä- sent der Gemeinde. Für die Zukunft wünschen wir dem Jubilar alles Gute, persönliches Wohlergehen und eine gesegnete Zeit. Gemeindeverwaltung Gemeindeverwaltung Baindt Telefon (07502) 9406- 0 Fax (07502) 9406-18 E-Mail info@baindt.de Internet www.baindt.de Öffnungszeiten: Montag und Donnerstag 8:00 - 12:00 Uhr 14:00 - 16:00 Uhr Dienstag 8:00 - 13:00 Uhr 14:00 - 18:00 Uhr Mittwoch 8:00 - 12:00 Uhr Freitag 7:30 - 12:00 Uhr Direktdurchwahlnummern Bürgermeisterin Frau Rürup 9406-10 - Handy 0151 51536083 - Vorzimmer Frau Heine 9406-0 Fax 9406-36 Amtsblatt Frau Ziegler 9406-16 Bauamt - Bauamtsleiterin Frau Jeske 94 06-51 Bauamt - Ortsbaumeister Herr Roth 94 06-53 Bauamt Frau Scheid 94 06-54 Bürgertheke Frau Brei/Frau Hillebrand Passamt, An-/Abmeldung, 9406-12 Führerschein, Fischerei und 9406-13 Bürgerbus Frau Ziegler 9406-16 Einwohnermeldeamt Herr Bautz 9406-14 Fundamt Frau Brei/Frau Hillebrand 9406-12 Finanzverwaltung - Kämmerer Herr Abele 9406-20 - Kasse Herr Müller 9406-22 - Kasse Frau Weber 9406-24 - Wasser, Grundsteuer Frau Stavarache 9406-21 - Hunde-/ Gewerbesteuer Frau Winkler 9406-23 Gewerbeamt Frau Brei/Frau Hillebrand 9406-13 Hauptamt Herr Plangg 9406-11 - Kindergarten - Ordnungsamt - Asylbetreuung Friedhofswesen Frau Heine 9406-0 Hallenbelegung SKH Frau Ziegler 9406-16 Kindergartenabrechnung Frau Ziegler 9406-16 Standesamt Frau Maurer 9406-40 Volkshochschule Frau Brei/Frau Hillebrand 9406-13 Einrichtungen der Gemeinde Bauhof Herr Mohring 912130 Feuerwehrhaus 912134 Feuerwehrkommandant Herr Bucher 921690 Gemeindebücherei Frau Lins 94114-170 Schenk-Konrad-Halle Herr Forderer 0152 25613911 und 3373 Kindergärten - Sonne Mond und Sterne 94114-140 - St. Martin 2678 - Waldorfkindergarten 3882 Klosterwiesenschule - Rektorin Frau Heberling 94114-132 - Sekretariat Frau Mohring 94114-133, Fax -139 - Schulhausmeister Herr Tasyürek 0178 4052591 - Schule für Blinde und Sehbehinderte 94190 Pfarrämter - Katholisches Pfarramt 1349 - Evangelisches Pfarramt (0751) 43656 - Kath. Gemeindehaus - Bischof-Sproll-Saal Anmeldung bei Fr. Moosherr (0751) 18089496 oder E-Mail: gudrun.moosherr@gmail.com Polizei - Polizeirevier Weingarten (0751) 803-6666 Notrufe - Polizei 110 - Feuerwehr, Notarzt, Rettungsdienst 112 Nummer 33 Amtsblatt der Gemeinde Baindt Seite 25 Veranstaltungskalender August 28.- 47. Reitturnier Reitplatz 29.08. September 02.09. Blutspendetermin Baienfurt 14.09. Gemeinderatssitzung Schenk-Konrad-Halle 26.09. Bundestagswahl Kindergartenachrichten Kindergarten Sonne Mond und Sterne Abschied von der Sonnengruppe Nach einem von Coronaverordungen ge- zeichnetem letzten Kindergartenjahr für die Sonnenkinder haben wir die Gelegen- heit genutzt, nach den ersten Lockerungen den Kindern noch ein paar schöne Erlebnisse mit auf den Weg zu geben. Am 02. Juli haben wir uns mit dem Bus auf den Weg zum Kleintierzoo nach Ravensburg gemacht. Nach neidischen Blicken der Schwäne auf unsere Vesperbrote haben wir im Anschluss bei einem Rundgang auch die Tiere mutig mit Tierfutter versorgt. Sehr beeindruckt waren wir vor al- lem von den Pfauen, die uns in voller Pracht ihr Federkleid präsentierten. Nach dem Toben auf dem Spielplatz und einem Eis mussten wir uns mit vielen schönen Eindrücken schon wieder auf den Heimweg machen. Als in der Woche darauf der Regen einen Pausentag einlegte und die Sonne alles gab führten wir, wie die an- deren Gruppen auch, unseren traditionellen Wellnesstag mit Wasserspielen, Massagen, Pommes und Eis durch. Nach einer Schnitzeljagd zum Abschluss unserer Nach- mittags – Elefantengruppe (NEG) stand unser letzter Programmpunkt an. Am 28.07.21 trafen wir uns nach ausgiebigem Regen abends bei bestem Wetter zu unserem Abschlussfest. Bevor es los ging wurden wir Erzieherinnen mit einer wun- derschönen neuen Gartenbank, die von den Kindern und Eltern gestaltet wurde überrascht. Herzlichen Dank dafür! Im Anschluss stand eine Rundfahrt in der Kutsche oder dem Feuerwehrauto durch Baindt an. Gestärkt mit Gegrilltem machten wir uns anschließend auf den Weg zu einer Nachtwanderung, nach der uns das Sandmännchen im Kindi empfing und uns nach einer Gute Nacht Geschichte um 22 Uhr nach Hause ins Bett schickte. Fast ausgeschlafen erwartete uns am letzten Tag als Kindergartenkind ein leckeres Frühstück. Wir hoffen ihr vergesst uns nicht und wünschen Euch al- len schöne, sonnige Ferien und einen schönen Schulstart. Das Team der Sonnengruppe Seite 26 Amtsblatt der Gemeinde Baindt Nummer 33 Kindergarten St. Martin WIR sagen DANKE! Zum Abschluss diesen Kindergarten- jahres 2021 möchten wir recht herzlich Danke sagen! Danke... ... an unsere Trägerschaft, die uns trotz der widrigen Um- stände, ein guter Ansprechpartner waren ... an unseren Elternbeirat, für die Unterstützung, das ge- genseitige Vetrauen und den Zusammenhalt ... an alle Familien, für den offenen und ehrlichen Umgang miteinander ... an alle Kinder, die uns jeden Tag ein Lächeln ins Ge- sicht zaubern ... und an das gesamte Kindergartenteam, die das Haus St. Martin zu etwas ganz Besonderem machen. Wir wünschen Allen einen schönen und erholsamen Som- mer und freuen uns Sie nach den Ferien gesund und mun- ter begrüßen zu dürfen! Ihr Kindergartenteam St. Martin Waldorfkindergarten Knistern beim Schulkinderabschied Es knisterte im Gruppenraum Schneeweiß- chen des Waldorfkindergartens Baindt. In al- len Ecken knisterte es. Es knisterte – vor Span- nung. Da waren die Eltern ebenso gespannt, wie die Vorschulkinder, die verabschiedet wur- den. Auch die anderen Kinder der Schnee- weißchen-Gruppe und die Geschwisterkinder schauten erwartungsvoll in den schön dekorierten Raum. Und da ging sie endlich auf, die Tür und die Vorschulkinder kamen herein. Gebannt verfolgten alle Anwesenden – ob groß oder klein – das wunderschöne Theaterspiel zu Dornrö- schen. Alle lauschten den fein aufgesagten Sprüchen, den verzaubernden Liedern. Die böse Fee ließ alle schlafen. Ob es wohl gelingen würde, das schöne Dornröschen, König und Königin und den ganzen Hofstaat wieder zu erwe- cken? Ja, da kam der Prinz angeritten und durchbrach die Wand aus Rosen. Alle atmeten erleichtert auf. Stolz waren die Kinderherzen über ihren Auftritt. Stolz waren die Eltern und Erzieherinnen über ihre nun so schnell groß gewordenen Kindergartenkinder. Es knisterte immer noch im Raum, diesmal vor Freude. Bevor anschließend die Schulkinderkronen ihren Platz auf stolz erhobenen Kinderköpfen fanden, wurde zu je- dem Kind eine kleine Geschichte, eine Begebenheit, Ei- genschaften und Charakteristika erzählt und ließ so ein jedes in seiner Eigenart und Besonderheit erstrahlen. Viel Schmunzeln, Nicken, Lachen. Zu guter Letzt trat dann ein jedes Kind, voll beladen mit all den Schätzen, die es in den letzten Wochen und Mona- ten gebastelt, genäht, gehobelt und gemalt hat, gemein- sam mit seiner Familie, durch den Rosenbogen. Die Eltern staunten über eine große Mappe voll vieler Kunstwerke, über ein Holzschiff – selbst geschlungen die Reling, über ein selbstgenähtes Kissen und ein sorgfältig gearbeite- tes Holzschwert. Und es knisterte es schon wieder – diesmal draußen im Garten. Das war nun aber der Grill! Gemeinsam ließen Vorschulkinder, Erzieherinnen, Eltern und Geschwister diesen wunderschönen Mittag bei einem Grillfest aus- klingen. Die Vorschulkinder genossen die letzten Stun- den in dieser Gemeinsamkeit, die Erwachsenen ebenso. Und immer wieder ein Kopfschütteln, wie schnell aus den damals kleinen Kindern nun baldige Schulkinder geworden sind. Ein letztes Mal knisterte es nun noch an diesem Tag: Dank- barkeit auf Seiten der Erzieherinnen für das Vertrauen und die gute Zusammenarbeit, für diese besondere Zeit mit den Kindern und die Chance beim Aufwachsen be- gleiten haben zu dürfen. Dankbarkeit auf Seiten der El- tern, ebenfalls für die gute Zusammenarbeit und ganz besonders für die feinfühlige, nahe, liebevolle und so en- gagierte Begleitung. Dankbarkeit auf Seiten der Kinder für die leckere Grillwurst aber auch das Gefühl und die Erinnerungen, die sie aus diesem Kindergarten mit in die Welt nehmen werden. Nummer 33 Amtsblatt der Gemeinde Baindt Seite 27 Schulnachrichten Klosterwiesenschule Baindt Nachruf Wir trauern um unsere ehemalige Kollegin Gertrud Saile Von 1976 bis zu ihrem Eintritt in den Ruhestand wirk- te sie als Lehrerin an unserer damaligen Grund- und Hauptschule in Baindt. Ihre Herzlichkeit und ihr großes Engagement für die Belange der Schülerschaft, aber auch die gute Zu- sammenarbeit mit dem Kollegium zeichneten Frau Saile im besonderen Maße aus. Sie hat unser Schul- leben entscheidend mitgeprägt. Unser Mitgefühl gilt ihrem Mann und ihrer Familie. Für das Kollegium der Klosterwiesenschule Andrea Cichon, Konrektorin Zur Information Natur- und Kulturlandschaft Altdorfer Wald e.V. Schutz des Altdorfer Waldes ist unser Zweck, seines Lebensraums, der Quellen, kein Kiesabbau etc. Unterstützen Sie uns, werden Sie Mitglied! www.altdorferwald.org Hospizbewegung Weingarten Bewährte Zusammenarbeit neu bekräftigt Seit nahezu 20 Jahren arbeiten die Altenhil- feeinrichtungen der Stiftung Liebenau und die Hospizbewegung Weingarten • Baienfurt • Baindt • Berg e.V. gut und vertrauensvoll zusammen. Diese Zusammenarbeit fördert das Angebot der hospizli- chen Begleitung in allen Einrichtungen der Stiftung sowie bei Menschen, die Zuhause leben. Die gute Kooperation wurde nun von den Kooperationspartnern schriftlich be- stätigt und wird noch bewusster weitergeführt. Damit sind die Standards, die beide Einrichtungen an ihre Qualität anlegen, z.B. Abläufe der Zusammenarbeit, Ver- einbarungen zum regelmäßigen Austausch und Fortbil- dungsangebote offiziell beschrieben und gefasst. Von der engen Zusammenarbeit profitieren in erster Linie schwerkranke und sterbende Menschen mit ihren Angehörigen. Sie bekommen in einer meist anstrengen- den Zeit Unterstützung von Hospizbegleiter*innen, die durch ihr Dasein und ihre Zuwendung den letzten Weg mitgehen. Doch auch Pflegekräfte in den Pflegeheimen fühlen sich durch die Unterstützung entlastet. Gemeinsame Bespre- chungen oder Fortbildungsangebote sind wichtige Bau- steine dieser guten Kooperation. Erster Vorsitzender Prof. Dr. Michael Wissert (im Bild Zweiter von rechts) unterzeichnet. Für die Einrichtun- gen der Stiftung Liebenau unterzeichneten Thomas Sto- cker/Adolf- Gröber Haus, Weingarten (Erster von rechts), Sieglinde Heisel /Haus St. Barbara, Baienfurt (vorne links), Claudia Schnell/Sozialstation St. Anna (fehlt auf dem Bild) und Volker Fritz/ Haus Judith, Weingarten (ganz links). Ebenfalls im Bild ist die Leitung des ambulanten Hospiz- dienstes Weingarten, Dorothea Baur (Mitte). BUND Ravensburg-Weingarten Wald – Wandel, Waldentwicklung, Klimawandel im Alt- dorfer Wald BUND Ravensburg-Weingarten veranstaltet in Koope- ration mit ForstBW und dem Verein Natur- und Kultur- landschaft Altdorfer Wald e.V. Exkursionsprogramm im Altdorfer Wald Der Altdorfer Wald im Laufe der Geschichte und die Zu- kunft des Waldes in Zeiten des Klimawandels stehen am Sonntag, den 29.08.2021 im Focus der fünften Exkursion im Rahmen der Veranstaltungsreihe des BUND Ravens- burg-Weingarten rund um den Altdorfer Wald. Unter der Leitung von Robert Dingler von ForstBW startet die Exkursion um 14:00 Uhr am Waldspielplatz (Nähe Fried- hof) bei Vogt in den Vogter Obertannenwald. Bitte an geeignete Schuhe und genügend Getränke denken. Eine Anmeldung ist erforderlich bis Freitagmittag 12:00 Uhr unter bund.ravensburg@bund.net. Ummeldung von FAKT-Herbstbegrünungen und ÖVF-Zwischenfrüchten Nachdem die Wintergerste weitgehend geerntet ist, wer- den bereits die ersten FAKT-Herbstbegrünungen und ÖVF-Zwischenfrüchte ausgesät. Geschieht dies auf an- deren als den ursprünglich im Gemeinsamen Antrag an- gemeldeten Flächen, ist eine entsprechende Ummeldung erforderlich. Diese ist bei der E1.1 Begrünung bis zum 15. September möglich, bei der E 1.2 Begrünung ist die Aus- schlussfrist der 31. August. Die umgemeldete Fläche kann zwar größer sein als die ursprünglich beantragte Fläche, wird aber höchstens im ursprünglich gemeldeten Um- fang gefördert. Bei der Ummeldung ganzer Schläge ist eine schriftliche Meldung ausreichend. Hierfür kann die in FIONA zur Ver- fügung stehende Auswertung 5 „Schlagflächen“ verwen- det werden. Seite 28 Amtsblatt der Gemeinde Baindt Nummer 33 Werden bei der Ummeldung jedoch Schlaggeometrien geändert, so sind diese neben der schriftlichen Meldung zusätzlich im FIONA-GIS als Vorlagen mit Vorlagentyp „FAKT“ zu erfassen. Die Änderungen können in FIONA im Lesezugriff durchgeführt werden, d. h. einfaches Anmel- den in FIONA ist ausreichend. Bis zum 1. Oktober ist eine Änderung der ÖVF-Anmel- dung möglich. Dabei ist identisch zu verfahren wie bei den FAKT-Herbstbegrünungen. Für Um-/Abmeldungen ganzer Schläge ist eine schriftliche Meldung ausreichend. Änderungen der Schlaggeometrien sind zusätzlich als Vorlagentyp „ÖVF“ zu erfassen. Bei Fragen können Sie sich an die zuständigen Sachbe- arbeiter im Gemeinsamen Antrag oder Herrn Bühler (Tel.: 0751/ 85 6150, E-Mail: f.buehler@rv.de) wenden. Landschaftspflegevertrag – Anzeige nicht gepflegter Flächen Vertragsnehmer, die Flächen aufgrund höherer Gewalt, zum Beispiel witterungsbedingt (Nichtbefahrbarkeit der Flächen) nicht pflegen können, müssen dies der Unteren Landwirtschaftsbehörde anzeigen. Das Anzeigeformular ist in FIONA unter Drucken / LPR zu finden. Es kann entweder der gesamte Vertrag ge- kennzeichnet oder nur einzelne Flächen aufgelistet wer- den, auf denen die vereinbarten Leistungen nicht einge- halten werden konnten. Das Formular soll auch genutzt werden, wenn nur einzelne vertragliche Verpflichtungen nicht durchgeführt werden konnten. Die unterschriebene Erklärung ist unverzüglich, spätes- tens jedoch bis Mitte November, der Unteren Landwirt- schaftsbehörde zuzusenden. Sollten zu einem späte- ren Zeitpunkt die Maßnahmen doch noch durchgeführt werden können, ist dies ebenfalls zu melden, damit eine Nachzahlung veranlasst werden kann. Projekt des Landratsamtes Ravensburg namens In.K.A. Ihre Meinung ist uns wichtig! Aufruf an die Bürgerinnen und Bürger des Landkreises Ravensburg zur Teilnahme an der Umfrage zum Thema Krisendienst. Liebe Bürgerinnen und Bürger, jeder Mensch kann seelische Krisen erleben – unabhän- gig von Geschlecht, Alter, Bildung, Beruf, Herkunft oder sozialem Status. Dabei sind die Ursachen für seelische Krisen äußerst vielfältig: Manche Menschen geraten in eine Krise, weil sie eine schwere Erkrankung haben oder die Pflege eines Familienmitgliedes als sehr belastend empfinden. Der Tod eines lieben Menschen, Trennung oder Suchtprobleme können weitere Gründe für seelische Krisen sein. Auch Überlastungen durch schwierige Situati- onen in der Familie oder bei der Arbeit können seelische Krisen auslösen. Eine seelische Krise liegt vor, wenn Menschen schwieri- ge Erlebnisse oder Veränderungen in ihrem Leben nicht bewältigen können. Sie fühlen sich z. B. verzweifelt, über- fordert, niedergeschlagen, traurig oder allein. Oft haben sie das Gefühl, keinen Ausweg aus der Situation zu haben oder denken, dass keiner ihnen helfen kann. Im Landkreis Ravensburg gibt es viele Beratungsstellen und eine gute Versorgungsstruktur. Bei dieser Vielfalt kann es aber manchmal schwierig sein, schnell und früh- zeitig die richtigen Hilfen zu erhalten oder die passenden Ansprechpersonen zu finden. Dort setzt das neue Projekt des Landratsamtes Ravensburg namens In.K.A. (Integ- rierter Klärungsdienst auf Augenhöhe) an, bei dem wir Ihre Unterstützung benötigen. Das Landratsamt Ravensburg ermittelt mit dieser Um- frage, ob ein Krisendienst eingerichtet werden soll und wie dieser arbeiten könnte. Die Ergebnisse der Befra- gung werden in die Entwicklung des Krisendienstes ein- fließen. Die Teilnahme an der Umfrage ist bis Ende Au- gust möglich. Die Beantwortung der Fragen dauert ca. 10 Minuten. Mit Ihren anonym übermittelten Daten gehen wir höchst vertraulich um! Bei Fragen können Sie sich gern an Frau Wangenheim, Psychiatriekoordinatorin des Landkreises Ravensburg, wenden (s.wangenheim@rv.de – 0751 85 3123). Ihre Meinung ist uns wichtig – vielen Dank für Ihre Beteiligung! Hier geht’s zur Umfrage: Link: https://survey.lamapoll.de/Krisendienst QR-Code: Die Zieglerschen Behindertenhilfe Ambulante Dienste Charlottenstraße 41, Ecke Mauerstraße, 88212 Ravensburg Tel.: 0151-1823 6607, graf.ulrike@zieglersche.de Wir bieten Beratung und Unterstützung für Menschen mit Behinderungen und deren Angehörige im Land- kreis Ravensburg. Ambulant Betreutes Wohnen Persönliches Budget Betreutes Wohnen in Familien Familienunterstützender Dienst Freizeit und Reisen Außenstelle Baindt Das neue Programmheft der Volkshochschule Wein- garten Herbst/Winter 2021 ist da! Ab in den Herbst ... Die VHS Weingarten hat trotz Corona für den Herbst- und Winter wieder ein sehr attraktives und abwechslungsreiches Programm auf die Beine gestellt. Die Homepage der VHS Weingarten (www.vhs-weingar- ten.de) informiert umfassend über alle Angebote und bietet die Möglichkeit, sich von zu Hause aus online rund um die Uhr anzumelden. Darüber hinaus liegt das Programmheft der Volkshoch- schule Weingarten an der Bürgertheke im Rathaus Baindt, in der Hubertus-Apotheke, in der Kreissparkasse, im CAP- Markt und im Feneberg für Sie bereit. Das Herbst-, Wintersemester beginnt am 20. Septem- ber 2021. Anmeldungen zu den vielfältigen Angeboten sind ab so- fort möglich. Sobald Sie angemeldet sind, werden Sie bei Kursänderungen beispielsweise im Zusammenhang mit Corona automatisch kontaktiert und informiert. Sichern Sie sich also schnell Ihren Platz! Hier finden Sie das Programm der Außenstelle Baindt: Nummer 33 Amtsblatt der Gemeinde Baindt Seite 29 Seite 30 Amtsblatt der Gemeinde Baindt Nummer 33 Realschule St. Konrad An der Realschule des Bildungszentrums St. Konrad in Ravensburg haben folgende Schüler *innen die Ab- schlussprüfung der „Mittleren Reife“ mit Erfolg abgelegt: Daniel Kronenberger, Tobias Schnez, Selina Thomas Wir gratulieren den Schüler*innen zu ihrem Erfolg. Schulleitung und Kollegium Zusatzversorgung für Arbeitnehmer in der Land- und Forstwirtschaft Anträge bis 30. September 2021 stellen Arbeitnehmer, die rentenversicherungspflichtig in der Land- und Forstwirtschaft tätig waren, können eine Aus- gleichsleistung beantragen, darauf macht die Zusatzver- sorgungskasse für Arbeitnehmer in der Land- und Forst- wirtschaft (ZLA) aufmerksam. Einen Anspruch hierauf haben Personen, die eine Ren- te aus der gesetzlichen Rentenversicherung beziehen und am 1. Juli 2010 das 50. Lebensjahr vollendet haben. Außerdem ist für die letzten 25 Jahre vor Rentenbeginn eine rentenversicherungspflichtige Beschäftigungszeit von 180 Kalendermonaten (15 Jahren) in der Land- und Forstwirtschaft nachzuweisen. Antragsteller aus den neuen Bundesländern müssen au- ßerdem nach dem 31. Dezember 1994 noch mindestens sechs Monate in einem land- oder forstwirtschaftlichen Be- trieb rentenversicherungspflichtig gearbeitet haben. Auch ehemalige Arbeitnehmer, die keinen Anspruch mehr auf die tarifvertragliche Beihilfe des Zusatzversorgungswerkes haben, können einen Antrag auf Ausgleichsleistung stellen. Die monatliche Geldleistung beläuft sich zurzeit auf maxi- mal 80,00 Euro für Verheiratete und 48,00 Euro für Ledige. Anträge sind bis zum 30. September 2021 zu stellen. Dies ist jedoch nur maßgebend, wenn der Antragsteller bereits eine gesetzliche Rente vor dem 1. Juli 2021 bezogen hat. Wird der Antrag später gestellt, gehen nur die Leistungs- ansprüche vor dem 1. Juli 2021 verloren. Fragen beantwortet die Zusatzversorgungskasse für Ar- beitnehmer in der Land- und Forstwirtschaft, Druselt- alstraße 51, 34131 Kassel (Tel.: 0561 785179-00, Fax: 0561 7852179-49, Mail: info@zla.de). Weitere Informationen finden sich im Internet unter www.zla.de. ZLA Kirchliche Nachrichten Katholische Kirchengemeinde St. Johannes Baptist Baindt Kath. Pfarramt • 88255 Baindt • Thumbstraße 55 21. August – 29. August 2021 Gedanken zur Woche Ruhe Wenn man Ruhe nicht in sich selbst findet, ist es umsonst, sie anderswo zu suchen. Francois de La Rochefoucauld Samstag, 21. August 18.30 Uhr Baienfurt - Eucharistiefeier (öffentlich, mit Eintragung am Schriftenstand) Sonntag, 22. August – 21. Sonntag im Jahrkreis 10.00 Uhr Baindt – Eucharistiefeier (öffentlich, mit Platz- reservierungskarten) († Margarete Vollmer, Pia und Alfons Häfele, Hans Elbs, Eduard Gelzenlichter, Christina und Wendelin Hatzenbüller mit Angehörigen, Lud- milla, Alexander und Nikolaus Linkov, Adalbert Berger, Bernd Forderer, Familie Leiprecht, Fa- milie Forderer, Jahrtag: Pfarrer Emil Kunz) Mittwoch, 25. August 09.00 Uhr Baienfurt – Eucharistiefeier (öffentlich, mit Eintragung am Schriftenstand) Freitag, 27. August 08.30 Uhr Baindt - Rosenkranz 09.00 Uhr Baindt – Eucharistiefeier (öffentlich, ohne Platzreservierungskarten) Samstag, 28. August 12.00 Uhr Baindt - kirchliche Trauung von Sabrina Schneider und Stefan Merk 14.30 Uhr Baindt – kirchliche Trauung von Stefanie Späth und Marius Broßmann 14.30 Uhr Baienfurt – kirchliche Trauung von Sarah und Benjamin Leiser mit Taufe von Mayla 18.30 Uhr Baindt – Eucharistiefeier (öffentlich, mit Platz- reservierungskarten) († Kurt Brugger, Familie Dobler, Familie He- gel, Klementine Gelzenlichter, Paula und Franz Wucherer, Christina und Wendelin Fetsch mit Angehörigen, Jahrtag: Elisabeth Schmid) Sonntag, 29. August – 22. Sonntag im Jahreskreis 09.30 Uhr Baindt – Eucharistiefeier auf dem Reitplatz (Reittunier) mit Dekan a. D. Heinz Leuze († Pia und Baptist Heilig) 10.00 Uhr Baienfurt – Eucharistiefeier (öffentlich, mit Eintragung am Schriftenstand) Maskenpflicht während des Gottesdienstes Während der 3. Pandemiestufe gilt Tragepflicht sind die sogenannten medizinischen OP- Masken (Einwegmasken) oder FFP2-Masken, Masken KN 95 oder N95 während des gesamten Gottesdienstes. Rosenkranzgebete im August Im August laden wir ganz herzlich ein zum Rosenkranz- gebet jeden Freitag um 8.30 Uhr vor dem Gottesdienst. Gottesdienste in Baindt – Aktuelle Regelungen Die Teilnahme an den Gottesdiensten ist nach vorheriger Anmeldung möglich. Die Platzreservierungskarten liegen zum Mitnehmen in der Kirche rechtzeitig bereit. Für Gottesdienste mit geringerer Besucherzahl (z. B werk- tags) erfolgt die Teilnehmererfassung mittels ausliegen- der Liste. Die Angaben in der Teilnehmerliste oder auf den Platzreservierungskarten dienen unter Wahrung des Datenschutzes zur Benachrichtigung, falls bei einem Be- sucher im Nachhinein eine Infektion festgestellt werden sollte. Bitte beachten: Aktuell besteht noch immer die Trage- pflicht einer Mund-Nasen-Maske; Personen mit Krank- heitssymptomen dürfen nicht mitfeiern. Gemeindegesang Im Gottesdienst dürfen wir jetzt wieder mit Maske singen. Bitte bringen Sie Ihr eigenes Gotteslob mit. Nummer 33 Amtsblatt der Gemeinde Baindt Seite 31 Sprechzeiten Pfarrer Bernhard Staudacher Nach telefonischer Vereinbarung (Tel. 912623) Thumbstraße 55, Baindt E-Mail-Adresse: bernhard-staudacher@gmx.de Sprechzeiten Gemeindereferentin Silvia Lehmann Nach telefonischer Vereinbarung Büro: Kirchstraße 8, Baienfurt Tel. 0751 / 5576199, (Tel. privat 943630) E-Mail-Adresse: Silvia.Lehmann@drs.de Sprechzeiten Gemeindereferentin Regina Willmes Nach telefonischer Vereinbarung Büro: Kirchstraße 8, Baienfurt Tel. 0751 / 56969624 E-Mail-Adresse: Regina.Willmes@drs.de Gemeindehaus St. Martin / Bischof-Sproll-Saal: Belegung und Reservierung Frau Gudrun Moosherr Tel. 0751-18089496 E-Mail: gudrun.moosherr@gmail.com Katholische Kirchenpflege Baindt: Frau Lucy Schellhorn (Kirchenpflegerin) Bankverbindung: KSK Ravensburg IBAN DE 4365 0501 1000 7940 0985 BIC SOLADES1RVB Kath. Pfarramt St. Johannes Baptist Thumbstr. 55, 88255 Baindt Pfarramtssekretärin Frau Christiane Lott Telefon 07502 - 1349 Telefax 07502 – 7452 In dringenden Fällen erreichen Sie uns auch unter 01523-7116559 Stjohannesbaptist.baindt@drs.de www.katholisch-baienfurt-baindt.de Öffnungszeiten während der Sommerferien Dienstag 9.30 Uhr – 11.30 Uhr Freitag 9.30 Uhr – 11.30 Uhr Kath. Pfarramt Mariä Himmelfahrt Kirchstraße 8, 88255 Baienfurt Telefon 0751 - 43633 Telefax 0751 - 58812 kathpfarramt.baienfurt@drs.de Helferkreis Die Caritasflyer können ab dem 24. Au- gust im Pfarrbüro zu den Öffnungszeiten abgeholt werden. Einladung Donnerstag, 29.08.2021 ab 14.30 Uhr in die Bäckerei Mayer, Niederbiegerstra- ße, Stammtisch für Frauen jeden Alters Treffen zum gemütlichen Beisammensein. Diese Einladung gilt auch für Nichtmit- glieder. Evangelische Kirchengemeinde Baienfurt-Baindt Tel.: 0751/43656, Fax: 0751/ 43941; E-Mail-Adresse: pfarramt.baienfurt@elkw.de Homepage: www.evangelisch-baienfurt-baindt.de Pfarrbüro: Öschweg 32, Baienfurt, Tel.: 0751/ 43656 Pfarrer M. Schöberl Öffnungszeiten Di 7.00 - 9.00 + 13.00 - 15.00, Do 10.00 - 13.00 Uhr Wochenspruch: Das geknickte Rohr wird er nicht zer- brechen, und den glimmenden Docht wird er nicht aus- löschen. Jes 42,3 Sonntag, 22. August 10.30 Uhr Baienfurt Gottesdienst in der Ev. Kirche Sonntag, 29. August 10.30 Uhr Baienfurt Gottesdienst in der Ev. Kirche _________________________ Gedanken zum Wochenspruch Wir neigen als Menschen in der Regel dazu, von dem fasziniert zu sein, was spektakulär ist. Schwächen wollen wir uns dagegen oft genug nicht eingestehen – und an- deren schon gar nicht, sonst werden die am Ende doch nur ausgenutzt. Wer es kann, legt sich ein dickes Fell zu – einen Schutz- panzer gegen vergiftete Bemerkungen, die manchmal sogar als konstruktive Kritik daherkommen. Es tut gut, dass das bei Gott anders ist. Er ergreift schon immer Partei für die Schwachen, für diejenigen ohne Lobby. Ihm müssen wir nichts beweisen. Er verspricht mir, dass seine Kraft sogar in meiner Schwachheit mächtig am Wirken ist. Er verachtet mich nicht, nimmt in seine Hände, was in mei- nem Leben geknickt und verletzt ist, was zu verlöschen droht – und er heilt es. Gott kann und er will, dass ich geheilt, versorgt und auf- gerichtet werde. Und er will auch durch mich liebevolle Aufmerksamkeit, Zuwendung und Präsenz erlebbar machen. Diese Hoffnung ist und bleibt lebendig, weil sie auf Got- tes Zusage fußt. Gottes Segen! – Pfr. Martin Schöberl _________________________ Neues aus dem Pfarrbüro Vom 23. – 29. August ist das Pfarrbüro geschlossen. Wir bitten um Beachtung. _________________________ Unter folgender Telefonnummer kön- nen Sie eine Kurz-Andacht (60 Sekun- den) von Pfarrer Martin Schöberl zum aktuellen Wochenspruch hören: 0751/20222223 _________________________ Gottesdienst für Zuhause Unsere Gottesdienste aus der Kirche kön- nen in Echtzeit von zu Hause aus mitgefei- ert werden. Den jeweiligen Link dazu finden Sie auf unserer Homepage www.evange- Seite 32 Amtsblatt der Gemeinde Baindt Nummer 33 lisch-baienfurt-baindt.de. Der Gottesdienst bleibt dann für 72 Stunden über unseren YouTube-Kanal abrufbar. _________________________ Achtung: Wir treffen uns während der Pandemie im Öschweg in Bai- enfurt auf der Terrasse im Garten Wir beginnen – wenn nichts ande- res angegeben ist – um 8.30 Uhr, Ende gegen 11.30 Uhr. Der Kostenbeitrag beträgt in der Regel € 5,50; Material nach Verbrauch August 2021 9.8. Elli Duelli: Bodenseeimpressionen - Aquarell oder Gouache 16.8. Berti Schützbach: Kreativ mit Holz und Stein 23.8. Monika Franz: Neue Ideen zum Steinebemalen 30.8. Sommerferien September 2021 6.9. Sommerferien 13.9. Walter Feil: Fantasieblumen - Aquarell und Filzstift 20.9. Kurt Drescher: Foto-Tipps - Farbe oder Schwarz-Weiß? 27.9. Peter Götze: Schrankenloser Umgang mit Wasser und Farbe! Aquarell Anmeldungen bitte unbedingt bis spätestens 4 Tage vor dem Termin Helga Kaminski Petra Neumann-Sprink Ursula Thoma Tel.: 07502-4103 Tel.: 0751-52501 Tel.: 0751-59316 b.h.kaminski@gmx.de p.neumann.sprink@gmx.de _________________________ Christliche Brüdergemeinde Baienfurt (Baptisten) e.V. Baindter Str. 11, 88255 Baienfurt Homepage: www.baptisten-baienfurt.de E-Mail: info@baptisten-baienfurt.de Unsere Gottesdienste sind offen für Besucher und finden sonntags um 10 Uhr statt. Die regelmäßigen Veranstal- tungen finden, sofern diese derzeit möglich sind, unter Einhaltung der aktuell geltenden Hygieneauflagen statt. Weitere Veranstaltungen werden auf der Homepage der Gemeinde angekündigt. Aufgrund der derzeit limitierten Teilnehmeranzahl wird um eine Voranmeldung auf der Homepage der Brüder- gemeinde bis freitags 18 Uhr gebeten. Vereinsnachrichten Vorbereitung und Bezirkspokal SV Baindt Ergebnisse der Vorbereitung SV Baindt SV Baindt - SG Argental 3:2 SV Hohentengen - SV Baindt 2:1 SV Baindt - SGM Fischbach/Schnetzenhausen 4:0 (Abbruch zur Halbzeit wegen Gewitter) TSV Meckenbeuren - SV Baindt 3:1 Ergebnisse der Vorbereitung SV Baindt II SV Baindt II - SG Baienfurt II 2:2 FC Überlingen II - SV Baindt II 3:2 SV Baindt II - SV Schmalegg 9:0 SV Baindt II - FC Rot-Weiß Salem II 4:0 1. Runde Bezirkspokal FC Kosova Weingarten - SV Baindt 0:5 Der SV Baindt war nach 10-monatiger Pflichtspielpause in der ersten Runde des Bezirkspokals zu Gast beim FC Kosova Weingarten. Die Saisonvorbereitung lief nicht im- mer ideal für das Team von Trainer Bernd Filzinger; man konnte sich aufgrund mehrerer Verletzter, Urlauber und Studenten in der Prüfungsphase kaum einspielen. Die Mo- tivation für das erste Pokalspiel war dennoch groß, denn in der letzten Saison war der SVB bis ins Viertelfinale des Bezirkspokals vorgedrungen ehe die Saison aufgrund der Corona-Pandemie abgebrochen werden musste. An die- sen „Pokal-Run“ wollte man dementsprechend in dieser Saison anknüpfen. Gegen einen überforderten Gegner aus Weingarten, der im gesamten Spiel ohne wirklichen Torschuss blieb, zeig- te sich die individuelle Überlegenheit der Gäste sofort. Jonathan Dischl wurde in der ersten Minute des Spiels im Strafraum zu Fall gebracht und verwandelte den an- schließenden Elftmeter souverän. Nach weiteren großen Chancen, schraubten Kapitän Phillip Thoma und Dischl das Ergebnis nach 30 Minuten auf 0:3 und Thorsten Renz stellte mit einem Freistoßtreffer den 0:4-Halbzeitstand her. In der zweiten Hälfte schaltete der SVB nochmal einen Gang zurück und das Spiel erinnerte eher an ei- nen Freizeitkick im Freibad als an ein hitziges Pokalspiel. Eine schöne Kombination zwischen Yannick Spohn und Mika Dantona vollendete Stürmer Dischl sehenswert per Lupfer zum 0:5. Die Gäste hätten das Ergebnis am Ende noch deutlicher gestalten können, ließen Ball und Geg- ner laufen und zogen am Ende ungefährdet mit 5:0 in die 2.Pokalrunde ein. Am ersten Spieltag der anstehenden Kreisligasaison wartet mit dem SV Haisterkirch dann ein wirklicher Gradmesser. Hier wird sich zeigen wird, in wel- cher Form sich das Team befindet. SV Baindt II - SGM Waldburg/Grünkraut 1:4 Die zweite Mannschaft des SV Baindts traf in der ersten Bezirkspokalrunde auf den A-Ligisten aus Waldburg und Bitte Abstand halten! Zu Ihrer und unserer Sicherheit! 1,50 m 1,50 m Nummer 33 Amtsblatt der Gemeinde Baindt Seite 33 Grünkraut, gegen welchen die ersten Mannschaft des SV Baindts in dieser Saison ran muss. Die „Zweite“ hielt zu Beginn gut mit, musste dann jedoch innerhalb von drei Minuten drei Gegentreffer hinnehmen. Von diesem Rückstand konnte man sich im Anschluss nicht mehr er- holen, auch wenn Pascal Reich in der 52. Minute nochmal auf 1:3 verkürzen konnte. Kurz vor Schluss stellte Miller den 1:4-Endstand her. Auch für den SVB II wird also erst die kommende Partie gegen den SV Haisterkich II zeigen, auf welchem Leistungsstand man sich befindet. Überzeugender Auftaktsieg SV Baindt - SV Haisterkirch 2:0 (1:0) Am 1. Spieltag der Kreisligasaison begrüßte der SV Baindt mit dem SV Haisterkirch einen der Mitfavoriten um den Aufstieg in die Bezirksliga, welcher in den letzten Jahren zu einem „Angstgegner“ der Baindter wurde. Seit 2016 konnte man gegen den SVH nicht mehr gewinnen und auch die letzten beiden Spiele in der Kreisliga A verlor der SVB unglücklich. Die Baindter waren dementsprechend heiß sich für diese Niederlagen zu revanchieren und er- folgreich in die neue Saison zu starten. Trainer Bernd Filzinger konnte im Auftaktspiel wieder auf den Großteil seiner Mannschaft zurückgreifen, je- doch zeigte sich in der Anfangsphase der Partie, dass die Baindter erstmal wieder in den Wettkampfmodus schal- ten mussten. Mit zunehmender Spieldauer übernahm der SVB allerdings das Kommando und ließ die Haisterkicher kaum zur Entfaltung kommen. Die Gäste standen tief in der eigenen Hälfte und versuchten mit langen Bällen ihre beiden Topstürmer Geillinger und Schuschkewitz in Szene zu setzen. Doch auch die Baindter haben mittlerweile mit Jonathan Dischl einen der Topstürmer dieser Liga und so musste sich die Baindter Nummer 9 in den ersten Minu- ten mit einer eigens auf ihn angesetzten Manndeckung herumschlagen. In der 20.Minute war es dann aber eben- jener Dischl, der nach einem hohen Zuspiel von Yannick Spohn, plötzlich alleine vor dem herauseilenden Torwar- te auftauchte und diesen mit einem schönen Heber zur Führung überlupfte. Dieser Treffer gab den Gastgebern sichtbar Auftrieb. Im Anschluss rutschte der Ball zweimal nach Eckstößen knapp am Tor vorbei und kurz vor der Halbzeit scheiterte Spohn mit einem sehenswerten Dis- tanzschuss am Torwart und der Latte. Auch zu Beginn der zweiten Hälfte drückte der SVB wei- terhin auf das 2:0. Dischl rutschte knapp an einer flachen Hereingabe vorbei, Jan Fischer scheiterte nach schö- nem Dribbling am Torwart und in der Verteidigung ließen vor allem Michael Brugger und Sebastian Saile mit star- ken Leistungen der gefährlichen Gästeoffensive keinerlei Raum zur Entfaltung. In der 65. Minute folgte dann der Aufreger des Tages. Bei einem Zweikampf vor der Baind- ter Bank wurde von Außen angezeigt, dass der Ball im Aus sei - der Schiedsrichter ließ allerdings weiterspielen. Der SVB eroberte im Anschluss den Ball und Außenspie- ler Konstantin Knisel wurde mit einem langen Ball auf die Reise geschickt. Knisel legte den Ball mustergültig in die Mitte quer und Dischl drückte den Ball über die Linie - 2:0. Die Beschwerden der Haisterkicher waren im Anschluss groß und den Baindtern wurde mangelndes Fairplay vorgeworfen, das 2:0 hatte aber Bestand. Eine Viertel- stunde vor Schluss parierte Torhüter Luca Wetzel die ein- zige Torchance der Gäste sehenswert mit dem Fuß, die Schlussoffensive der Haisterkircher bleib allerdings aus. Dischl hatte in den letzten Minuten der Partie noch gute Möglichkeiten seinen dritten Treffer zu erzielen, scheiter- te jedoch zweimal knapp am gut reagierenden Torwart. Trotz des umstrittenen zweiten Treffers, war es am Ende ein absolut verdienter Sieg für den SVB, der sogar noch hö- her hätte ausfallen können. Der Sieg gegen einen direkten Konkurrenten sollte dem Team für die nächsten Wochen Auftrieb geben und es gilt an diese disziplinierte Leistung anzuknüpfen. Am besten schon am Mittwoch, wo man in der 2. Runde des Bezirkspokals erneut auf den SVH trifft. SV Baindt II - SV Haisterkirch II 8:1 (3:0) Auch die zweite Mannschaft des SV Baindt ist erfolgreich in die neue Saison gestartet. Über 90 Minuten war man den Gästen in allen Belangen überlegen und zeigte eine sehr konzentrierte und engagierte Teamleistung. Nach einem tollen Solo von Kai Kaspar schob Samuel Fischer nach 20 Minuten zur 1:0-Führung ein. Pascal Reich und Jannik Küchler per Foulelfmeter schraubten das Ergebnis zur Halbzeit auf 3:0. Auch im zweiten Durchgang setzte sich die Baindter Überlegenheit weiter fort. Pascal Reich und ein Doppelpack von Sam Robinson sorgten bis zur 75.Minute für klare Verhältnisse. Nach dem Ehrentreffer der Haisterkircher kurz vor Schluss, erzielten sowohl Reich als auch Robinson ihren jeweils dritten Tagestreffer und führten die Zweite zu einem wichtigen Auftaktsieg, der auch in der Höhe absolut verdient war. Bereits am Sams- tagabend gastiert der SVB II dann im Lindenhofstadion beim SV Weingarten II, wobei ein deutlich engeres Spiel erwartet werden kann. Vorschau: Samstag, 21.08.21 18 Uhr SV Weingarten II - SV Baindt II Sonntag, 22.08.21 12.45 Uhr TSV Eschach II - SV Baindt TC Baindt e.V. Glückwunsch zum Aufstieg Junioren U15/1, Bezirksstaffel 1: TC 1903 Wangen – TC Baindt 0:6 Die Voraussetzungen für den letzten Spieltag standen für uns bereits bei Ab- fahrt günstig. Unser Aufstieg in der nächsten Saison war uns nicht mehr zu nehmen. Diese starke Position unter- strichen wir in Wangen mit einem glatten 6:0. In den Ein- zeln ließen wir nichts anbrennen und konnten alle mit 2:0 Sätzen gewinnnen. Bei den Doppeln wurde es lediglich im Doppel 2 im zweiten Satz enger, dennoch endeten auch beide Doppel 2:0. Unsere Gegner waren trotzdem guter Laune und gingen jederzeit fair mit uns um. Danach ging es – natürlich bestens gelaunt - nach Hause. In der Saison spielten: Laurin Wösle, Lukas Zöschinger, Tim Pantoffelmann, Silja Amm, Lukas Haupter, Bennet Raubald und Christiane Haupter. Mit Beginn der Sommerferien ging die diesjährige Ver- bandsrunde für die Mannschaften des TC zu Ende. Ledig- lich die Damen 40 müssen am 18.09.21 nochmals antreten und nach Merklingen reisen. Musikverein Baindt Nachbericht zur Jahreshauptver- sammlung Am Sonntag, 18.07.2021 fand die Haupt- versammlung des Musikvereins Baindt in der Schenk-Konrad-Halle statt. Auf- grund der aktuellen Corona-Situation konnte die Ver- sammlung nicht wie gewohnt abgehalten werden sondern nur unter Einhaltung der Abstands- und Hygienevor- schriften. Seite 34 Amtsblatt der Gemeinde Baindt Nummer 33 Der erste Vorsitzende Ronald Spahlinger gab nach der Begrüßung einen Einblick in das vergangene Jahr, wel- ches so in der Vereinsgeschichte wohl noch nie vorgekom- men ist. Nach einer ausgelassenen Fasnet 2020 vielen alle geplanten Auftritte und Ausflüge leider der Corona-Pan- demie zum Opfer und mussten verschoben oder abge- sagt werden. Auch der Probenbetrieb musste vorüberge- hend ausgesetzt werden und konnte nur Mitte des Jahres für ein paar Wochen unter Einhaltung der Abstands- und Hygieneregeln in der Schenk-Konrad-Halle wieder auf- genommen werden. Es war ein außergewöhnliches Jahr und machte den Mu- sikanten deutlich, wie bedeutend und wertvoll doch die Musik, der Verein und die Geselligkeit sind! Anschließend informierte Selina Steinhauser die Zuhörer über die Herausforderungen, denen sich die Juka und das Vororchesters im vergangenen Jahr stellen mussten. In dieser besonderen Zeit legte auch die Juka-Dirigentin An- nika Strobel ihr Amt aus beruflichen Gründen nieder. Bis ein Nachfolger gefunden ist übernimmt nun Julius Otto vorübergehend das Dirigat. Eine kleine Besetzung des Musikvereins sorgte zwischen- durch für musikalische Unterhaltung. Nach dem Bericht von Kassiererin Laura von Pfister be- scheinigten die beiden Kassenprüfer Josef Schützbach und Werner Elbs eine vorbildliche Kassenführung. Unter der Wahlleitung der Bürgermeisterin Frau Simone Rürup wurde die Vorstandschaft entlastet sowie verschie- dene Ämter gewählt. Ronald Spahlinger wurde in seinem Amt als 1. Vorsitzender wiedergewählt. Laura von Pfister gab ihr Amt als Kassier nach vielen Jahren auf. Als Nachfolgerin konnte Selina Steinhauser gewonnen werden, die von der Versammlung einstimmig gewählt wurde. Selina Steinhauser war zuvor als Beisit- zerin im Ausschuss tätig. Auf diesen frei gewordenen Posten folgt nun Luise Newerla. Die Musikantin Natalie Hage übernimmt ab sofort das Amt des Jugendleiters und Philipp Futterer wurde in seiner Funktion als Beisit- zer wiedergewählt. Die beiden Kassenprüfer Josef Schützbach und Werner Elbs wurden für ein weiteres Jahr bestätigt. Abschließend gab der Vorstand einen kleinen Ausblick auf die im Jahr 2021 und 2022 anstehenden Auftritte, welche hoffentlich stattfinden können. Schützengilde Baindt e.V. und NZ Raspler Baindt e.V. Verwegen unterwegs, ob als Pirat oder Indianer Unter diesem Motto starteten wir am Samstag, 07.08.2021 unser diesjähriges Ferienprogramm. Los ging es um 10.00 Uhr mit einem Kennenlernspiel. An verschiedenen Stati- onen, ob als Pirat oder Indianer, bastelten wir Traumfän- ger, Pfeil und Bogen, Indiaka und eine Piratenausrüstung. In der Mittagspause stärkten wir uns mit Saitenwürstle. Frisch gestärkt kreierten wir verschiedene Formen für XXL-Seifenblasen und spielten mit unseren Basteleien. Anschließend machten wir uns in verschiedenen Gruppen auf den Weg zu einer ausgiebigen Schatzsuche auf dem Schulgelände. Nach der Verlosung der Preise wurden die Kinder um 15:00 Uhr von ihren Eltern abgeholt, genau rechtzeitig bevor es anfing zu regnen. Wir möchten uns bei allen Helfern der beiden Vereine unseren Jugendver- tretern sowie bei der Gemeinde Baindt für die Unterstüt- zung recht herzlich bedanken. Die Schützen und Raspler Landjugend Baindt e.V. Jahreshauptversammlung Am Mittwoch, 28.Juli 2021 lud die Landjugend Baindt zu ihrer alljährli- chen Jahreshautversammlung ein, bei der Vorstand Patrick Späth zu Beginn einen umfassenden Jahresbericht ab- gab. Im vergangenen Jahr konnten aufgrund von Corona leider nicht viele Veranstaltungen stattfinden. Die letzte große Aktivität war die Veranstaltung des Funkens 2020. Unter dem Jahr gab es kleinere Veranstaltungen wie das Ferienprogramm und zahlreiche Projekte in der Kiesgrube. Im nächsten Teil der Jahreshauptversammlung gab die Kassiererin Selina Steinhauser einen ausführlichen Bericht zum aktuellen Stand der Kasse. Nachdem die Kasse in einem ordnungsgemäßen Zustand war, konnte die Vor- standschaft entlastet werden. Danach standen die Wahlen der gesamten Vorstand- schaft an. Der bisherige 1. Vorstand Patrick Späth und der 2. Vorstand Ricco Wöhr stellten sich wieder zur Verfügung und wurden einstimmig von den Mitgliedern wiederge- wählt. Auch die bisherige 1. Vorständin Theresa Konzett wurde einstimmig wiedergewählt. Da sich die bisherige 2. Vorständin Eva-Maria Müller nicht mehr zur Wiederwahl stellte musste diese Position neu belegt werden. Diese Aufgabe übernimmt nun Nadine Haug. Für die Aufgabe des Programmteams stellte sich Lukas Grabherr wieder zur Verfügung. Unterstützt wird er in diesem Jahr von Stefanie Schad. In bewährter Weise wurden Tobias Kränk- le und Christian Haug erneut als externe Mitglieder ge- wählt. Als Gerätewart wurde in diesem Jahr Simon Lang gewählt. Neu ins Team der Kassierer kam in diesem Jahr Melina Stephan, die Markus Baumgärtner bei den Auf- gaben unterstützt. Die Aufgabe des Schriftführers wurde von Lisa Svoboda an Niklas Späth abgegeben. Für die bisher geleistete Arbeit, Verantwortung und das En- gagement im Ausschuss der Landjugend Baindt möchten wir uns an dieser Stelle bedanken bei Eva-Maria Müller (7 Jahre), Selina Steinhauser (6 Jahre), Tobias Lang (2 Jahre), Kai Kostka (1 Jahr) und Lisa Svoboda (5 Jahre). Für die Wahlleitung dürfen wir uns bei Florian Kränkle bedanken. Wir hoffen, dass wir auch im kommenden Jahr viele ge- meinsame Dinge erleben und lange Abende verbringen dürfen. Ferienprogramm Landjugend Baindt e.V. Am Samstag, den 31.07.2021 veranstaltete die Landjugend ihr alljährliches Ferienprogramm auf dem Hof der Familie Konzett. Aufgrund der Anzahl der Kinder von ca. 40 teilten Nummer 33 Amtsblatt der Gemeinde Baindt Seite 35 wir diese in zwei Gruppen ein. Mit einem Kennenlernspiel starteten wir unser Programm. Danach begab sich eine Gruppe auf eine spannende Bauernhofführung bei der sie den Stall, die Tiere und wie die Kühe gemolken werden, se- hen konnten. Im Anschluss durften die Kinder auf Pferden und Ponys reiten, sowie die frisch gemolkene Milch probie- ren. Währenddessen startete die andere Gruppe mit dem Bemalen von Blumentöpfen und Steckenpferden sowie dem Basteln von Holzbooten. Da so viel Programm natürlich an- strengend ist, gab es mittags für jeden eine kleine Stärkung. Nach der Mittagspause wurden die Gruppen dann getauscht. Den Abschluss machte eine Traktorfahrt auf dem Hänger. Es war für alle ein schöner Tag, an dem die Kinder viele neue Eindrücke und Erfahrungen sammeln konnten. Es hat uns sehr gefreut, dass so viele Kinder an unserem Tag auf dem Bauernhof teilgenommen haben. Ein großer Dank gilt der Familie Konzett. Reitergruppe Baindt 46. Reitturnier am 28. und 29. August 2021 in Baindt „Das Reitsportevent in der Region!“ Nach der letztjährigen Pause können wir in diesem Jahr das 46. Reitturnier vom 28. bis 29. August 2021 in Baindt wieder stattfinden lassen. Dieses Jahr haben wir für unsere Teilnehmer und Zu- schauer ein sportlich anspruchsvolles aber auch unter- haltsames Turnierprogramm zusammengestellt. Neben Dressur- und Springprüfungen bis zur Leistungs- klasse „M“ richten wir wieder mehrere Kinder- und Ju- gendprüfungen zur Förderung unseres Sportes, welche sich dauerhaft großer Popularität erfreuen, aus. Zudem beinhaltet unser Turnierprogramm erneut ein „Hin- dernisfahren für Ein- und Zweispänner“, bei welchem die Gespannfahrer auf Zeit einen Parcours mit festen und be- weglichen Hindernissen bewältigen müssen. Erstmals findet in diesem Jahr eine Dressurreiterprüfung der Klasse M* auf Trense statt. Ebenfalls neu im Programm ist dieses Jahr der Vierkampf in drei Varianten. Der Vierkampf ist eine Kombi- nation aus Reitsport und Leichtathletik. Hierbei stellen die Reiter nicht nur im Springparcours und im Dressurviereck ihr Können unter Beweis, sondern müssen sich auch gleich- zeitig beim Schwimmen und Geländelauf beweisen. Am Sonntagmorgen um 9.30 Uhr wird die Reitergruppe Baindt e.V. einen Feldgottesdienst mit Herrn Dekan a.D. Heinz Leuze feiern. Dieser findet nur bei guter Witterung statt. Der Reitbetrieb wird in dieser Zeit unterbrochen. An beiden Tagen können die neuen Modelle der Marke Nissan vom Autohaus Ebner GmbH aus Baienfurt auf unserem Turniergelände besichtigt werden. Ebenso stellen die Firmen Graf & Riss GbR Maschinen für Bau und Landwirtschaft sowie die Firma Bentele Forst- und Gartengeräte neue Modelle für den Forst- und Gar- tenbereich aus. Aufgrund der derzeitigen Lage wird dieses Jahr kein Fest- zelt gestellt. Der Verkauf von Getränken und Speisen er- folgt daher aus Verkaufswagen. Zum Schutz der Umwelt bitten wir um Mitnahme eigener Tassen für Getränke wie Kaffee oder Tee. Die genaue Zeiteinteilung der Prüfungen folgt in der nächsten Ausgabe des Amtsblattes. Während des Reitturniers gilt die aktuelle Corona Ver- ordnung des Landes Baden-Württemberg. Ihre Reitergruppe Baindt e.V. Infos für alle Mitglieder: Nachfolgend die anstehenden Arbeitseinsätze auf unse- rem Reitgelände: Donnerstag, 26.08.2021 um 17.30 Uhr Einrichtung der Verkaufswagen, Container putzen und aufräumen Freitag, 27.08.2021 um 13.30 Uhr Aufbau Parcours und Dressurplatz, Absperrung Park- platz usw. Samstag, 28.08. und Sonntag 29.08.2021 Mitwirkung am Reitturnier gemäß Einteilung !! Bitte Kuchenspenden fürs Reitturnier nicht vergessen!! Montag, 30.08.2021 um 08.30 Uhr Zeltabbau und aufräumen (Wir bitten um zahlreiches Erscheinen, insbesondere auch der Jugendlichen welche Schulferien haben) Grüße die Vorstandschaft Baienfurt-Baindt 0176 - 45 90 80 40 www.drk-baienfurt-baindt.de Konto: DE20 6505 0110 0086 6677 66 Ehrungen für langjährige Mitgliedschaft im DRK Baienfurt-Baindt Am 31.07.2021 haben wir uns sehr gefreut, die Ehrungen unserer langjähriger Mitglieder in Präsenz durchführen zu können. Die Ehrungen wurden von unserer Kreisbereit- schaftsleiterin Cornelia Barth und unserem Präsidenten Dieter Meschenmoser überreicht. Für ihren unermüdlichen Einsatz „im Zeichen der Mensch- lichkeit“ danken wir: für 5 Jahre Mitgliedschaft: - Mandy Galloway - Jannik Heinzler - Selina Schmid für 15 Jahre Mitgliedschaft: - Sandra Santarossa für 20 Jahre Mitgliedschaft: - Christian Heine für 40 Jahre Mitgliedschaft: - Claudia Riedmiller Mandy Galloway unterstützt unsere Bereitschaft vor allem im Bereich Verwaltung und Organisation unserer Blutspendetermine, Jannik Heinzler engagiert sich vor Seite 36 Amtsblatt der Gemeinde Baindt Nummer 33 allem als Helfer vor Ort und unterstützt bei der Instand- haltung unserer Fahrzeuge. Selina Schmid ist über ihre Mitgliedschaft des Jugendrotkreuzes zu uns gestoßen und mittlerweile in der Leitung des Jugendrotkreuzes aktiv. Sandra Santarossa ist als ehemaliges Mitglied unserer Bereitschaftsleitung und als unserer Kassier nicht mehr aus unserer Bereitschaft wegzudenken. Auch Christian Heine unterstützt tatkräftig bei vielen Sanitäts- diensten und hat vor allem beim Umbau unseres Be- reitschaftsheimes durch Arbeiten an der Elektrik einen Löwenanteil geleistet. Für unglaubliche 40 Jahre aktive Mitgliedschaft wurde unsere Claudia Riedmiller geehrt, die durch ihre aktive Mitarbeit bei den Blutspende-Ter- minen nicht mehr wegzudenken ist! Vielen herzlichen Dank für euren tatkräftigen Einsatz in den verschiede- nen Bereichen unserer Bereitschaft. Wir hoffen, euch in den nächsten Jahren noch viele weiteren Ehrungen überreichen zu dürfen. Was sonst noch interessiert Landratsamt Ravensburg Fortbildung-Netzwerk Demenz: Kostenfreie Sonder- veranstaltung zum Thema Malen mit Demenz für An- gehörige und ehrenamtlich Betreuende von Menschen mit Demenz in Weissenau „Mach meine Welt wieder bunt!!“ oder reinste Farbenfreu- de – Malen mit Demenz: Am Montag, 20. September 2021 findet von 14 bis 17 Uhr für pflegende Angehörige und ehrenamtliche Betreuen- de diese Sonderveranstaltung im großen Aufenthalts- raum Wirtschaftsgebäude des ZfP-Südwürttemberg am Standort Weissenau (Weingartshofer Str. 2, 88214 Ra- vensburg) statt. An diesem Nachmittag erhalten und erleben die Teilneh- merinnen und Teilnehmer erprobte Techniken, damit das Malen mit Demenzkranken, sogar mit schwer Betroffe- nen, gelingen und Freude schenken kann. Farben und Malen wecken Gefühle und Erinnerungen. Malen lässt die Demenzkranken Selbstwirksamkeit erleben und gibt das gute Gefühl, etwas zu können. Das Fortbildung-Netzwerk Demenz im ZfP Südwürttem- berg am Standort Weissenau ist ein Angebot des Land- kreises Ravensburg. Die Teilnahme ist nur mit Anmeldung und Platzbestätigung möglich. Anmeldeschluss ist Mon- tag, 6. September 2021. Fortbildung-Netzwerk Demenz: Kostenfreie Fortbil- dung für pflegende Angehörige und ehrenamtlich Be- treuende von Menschen mit Demenz in Altshausen und in Leutkirch Eine neunteilige kostenfreie Fortbildungsreihe für pflegen- de Angehörige und ehrenamtlich Betreuende zum Thema „Demenz“ bietet das Fortbildung-Netzwerk Demenz ab Mitte September an zwei Standorten im Landkreis an. Ab Dienstag, 14.09.2021 finden die Seminare in Altshausen im katholischen Gemeindehaus St. Michael (Ebersbacher Nummer 33 Amtsblatt der Gemeinde Baindt Seite 37 Str. 6) immer dienstags von 14 – 17 Uhr statt, ab Mittwoch, 15.09.2021, beginnen die Seminare in Leutkirch im Allgäu im Bocksaal (Gänsbühl 7) immer mittwochs von 14 – 17 Uhr. Ziel der Veranstaltungsreihe ist es, die Versorgung und die Lebensumstände für Menschen mit Demenz zu verbessern, Fragen zu klären, Angehörige und Betreuen- de zu stärken und so ein würdevolles Zusammenleben zu ermöglichen. Verschiedene Fachreferenten vermitteln Wissen und all- tagstaugliche Hilfe für den Umgang mit Demenz. Schwer- punktmäßig werden die folgenden Themen behandelt: das Krankheitsbild Demenz, wertschätzender Umgang und Kommunikation mit demenzkranken Menschen, In- formationen zu Hilfen und Angeboten im Landkreis/der Pflegeversicherung und verschiedene Bewegungs- und Aktivierungsangebote. Themenvertiefungen wie Humor und Demenz, Musik und Demenz, Aromapflege bei De- menz, Kinästhetik sowie Ernährung bei Demenz zeigen weitere wertvolle Zugänge zur Welt der/des Demenz- kranken auf. Das Fortbildung-Netzwerk Demenz im ZfP Südwürttem- berg am Standort Weissenau ist ein Angebot des Land- kreises Ravensburg. Die Teilnahme ist nur mit Anmeldung und Platzbestätigung möglich. Anmeldeschluss ist Diens- tag, 7. September 2021. Informationen und Anmeldung: Fortbildung-Netzwerk Demenz Frau Marion Müller Tel.: 0751/7601-2040 E-Mail: marion.mueller@zfp-zentrum.de Fortbildungsplan: https://www.zfp-web.de/unternehmen/ netzwerk-demenz/fortbildungsangebote-und-vortraege/ B 32, Fahrbahndeckenerneuerung in der Ortsdurchfahrt Ravensburg Beginn des zweiten Bauabschnitts am Donnerstag, 19. August 2021 Seit Ende Juli 2021 lässt das Regierungspräsidium Tü- bingen die Fahrbahn der B 32 in der Ortsdurchfahrt Ra- vensburg – Ulmer Straße, Schussenstraße, Wilhelmstra- ße, Leonhardstraße – auf einer Länge von rund einem Kilometer erneuern. Der Baustellenabschnitt beginnt in der Ulmer Straße bei der Einmündung der Möttelinstra- ße, das Bauende befindet sich in der Leonhardstraße an der Zufahrt zum Gänsbühlcenter. Günstige Witterungs- verhältnisse vorausgesetzt, sind die Arbeiten bis Samstag, 11. September 2021 abgeschlossen. Die Bauarbeiten kommen gut voran, sodass am Don- nerstag, 19. August 2021 in der Ulmer Straße und in der Schussenstraße mit der zweiten Bauphase begonnen werden kann. In der Wilhelmstraße wechselt die Baustel- le voraussichtlich am Dienstag, 24. August 2021 auf die andere Fahrbahnseite. Verkehrsführung in der Bauphase 2 Zur Durchführung der Arbeiten bleibt die B 32 weiterhin halbseitig gesperrt. Ulmer Straße von der Möttelinstraße bis zum Ärztehaus (Sommereck) Die Straße bleibt im Einbahnverkehr in Richtung Weingar- ten befahrbar. Der Verkehr wird auf der fertiggestellten Fahrbahn geführt. Der Verkehr aus Weingarten und Berg in Richtung Wan- gen wird weiterhin über die Georgstraße, Eisenbahnstraße und Karlstraße umgeleitet. Schussenstraße vom Ärztehaus (Sommereck) bis zum Frauentorplatz Die Straße bleibt im Einbahnverkehr in Richtung Wangen befahrbar. Der Verkehr von Wangen wird ab dem Frau- entorplatz in Richtung Weingarten umgeleitet. Die Zufahrt zur Unterstadt von der Schussenstraße ist wieder möglich. Die Einbahnstraßenregelungen in der Berger Straße und in der Kuppelnaustraße werden aufgehoben. Wilhelmstraße/Leonhardstraße vom Frauentorplatz bis zur Zufahrt zum Gänsbühlcenter Die Wilhelmstraße ist vom Frauentorplatz bis zur Frau- enstraße in beiden Fahrtrichtungen befahrbar. Ab der Frauenstraße wird ein Einbahnverkehr in Richtung Wan- gen eingerichtet. Der Verkehr stadteinwärts wird über die Hinzistobler Straße nach Hinzistobel und über die Schlie- rer Straße umgeleitet. Das Gänsbühlcenter und die Marktstraße sind wie ge- wohnt erreichbar. Die nördliche Frauenstraße und die Zufahrt zur Wilhelm- straße ist wieder offen. Die südliche Frauenstraße von der Wilhelmstraße bis zur Herrenstraße wird voll gesperrt. Die Zufahrt zur Oberstadt ist über den nördlichen Mari- enplatz möglich. Die Einbahnstraßenregelungen in der Kirch- und Her- renstraße werden aufgehoben. Die Zufahrt zum Parkdeck Rauenegg und zur östlichen Vorstadt über die Wilhelmstraße ist wieder möglich. alleRichtungen U alleRichtungen U Fußgängerampel in Betrieb Fußgängerampel in Betrieb Fußgängerampel in Betrieb B 3 2 B 32 B 32 B 32 UU llmm ee rr SS ttrr aa ßß ee B 3 2 v o n B 3 0 A S R a ve n sb u rg -N o rd B 3 2 n a ch W a n g e n L 3 2 5 n a ch S ch lie r LLeeoonnhhaarrddssttrraaßßee Ravensburg GG aarr ttee nn sstt rraa ßß ee MMöötttteelliinnssttrraaßßee KK aa rrll ss ttrr aa ßß ee GG eeoo rrgg sstt rraa ßßee FFrr aauu eenn sstt rraa ßßee RR aa uu ee nn ee gg gg ss ttrraa ßß ee SS cc hh lliiee rree rr SS ttrraa ßß ee Baustelle Verkehr Legende: Querungsmöglichkeit Übersichtsplan Bauphase 2 Seite 38 Amtsblatt der Gemeinde Baindt Nummer 33 Überörtliche Umleitungen Der überörtliche Verkehr der B 32 wird während der Bau- zeit großräumig umgeleitet. Für den Verkehr in Fahrtrichtung Wangen bleibt die Um- leitung über die B 30, Anschlussstelle Ravensburg-Nord, nach Untereschach und weiter über Oberhofen und Kemmerlang zur B 32 bei Staig bestehen. Der Verkehr in Fahrtrichtung Reutlingen/Ulm wird weiterhin über Ko- feld, Waldburg und Unterankenreute nach Weingarten umgeleitet. Linienbusverkehr Die Haltestelle an der Liebfrauenkirche entfällt. Änderun- gen für den Linienbusverkehr werden an den betroffenen Haltestellen angekündigt. Signalisierte Fußgängerüberwege Zur gefahrlosen Querung der B 32 sind mehrere signa- lisierte Fußgängerüberwege vorhanden. Während der Baumaßnahme können die Fußgängerüberwege in Ver- längerung der Kapuzinerstraße, in der Schussenstraße, im Bereich Zeughaus-/Schützenstraße, vom Grünen Turm zum Frauentorkino, beim Konzerthaus und der Frau- enstraße sowie in Verlängerung der Herrenstraße nicht genutzt werden. Alle anderen Fußgängerüberwege sind weiter in Betrieb, zusätzlich ist an der Bushaltestelle bei der Schuler-Mühle eine mobile Fußgängerampel eingerichtet. Kulturbetrieb Landkreis Ravensburg #kulturdiefehlt – Gemeinschaftsprojekt möchte Kultur im Landkreis neu beflügeln Kreis Ravensburg – Zahlreiche Kunst- und Kulturschaf- fende haben gemeinsam mit den Kulturverwaltungen in Aulendorf, Leutkirch im Allgäu, Isny im Allgäu, Ravens- burg und Weingarten #kulturdiefehlt-Stationen auf die Beine gestellt. In Aulendorf findet im Rahmen von #kulturdiefehlt im In- nenhof des Aulendorfer Schlosses ein buntes Bühnenpro- gramm statt (10. – 26. September). Gemeinsam mit dem Kleinkunstverein und den Dorfgemeinschaftshäusern aus Tannhausen und Zollenreute organisiert das Kapuziner Kreativzentrum drei Wochenenden mit Theater, Kaba- rett und Musik. In Isny im Allgäu kann Kultur auf einer Picknickdecke im Isnyer Kurpark genossen werden. Die Veranstaltungs- reihe „Kultur auf der Decke“ gibt Kindern und Erwachse- nen Gelegenheit Clownerie, Theater, Musik und Comedy endlich wieder live und gemeinsam zu erleben. Geplant sind vier Kinderkulturpicknicke sowie zwei Abendveran- staltungen für Erwachsene (22. August – 12. September). Die Aktion „Pop up ! Kunst im Stadtraum“ in Ravensburg ist bereits gestartet. Der Neue Ravensburger Kunstverein (NRVK) eröffnete im Rahmen des Projektes eine Public Poster Gallery auf der Kultur unter freiem Himmel vor der Stadtmauer bietet die #kulturdiefehlt-Station „Hirschgra- ben Open-Air“ (8. – 12. September). Kulturakteur/innen aus Ravensburg haben sich zusammengeschlossen und ein abwechslungsreiches Veranstaltungsprogramm auf die Beine gestellt. Das Programm bietet Lesungen, Mit- mach-Aktionen für Familien, Konzerte und vieles mehr. Der Verein U&D Weingarten und das Kapuziner Kreativ- zentrum Ravensburg führen im Rahmen von #kulturdie- fehlt gemeinsam eine OpenAir-Veranstaltungsreihe auf dem Hofgut Nessenreben in Weingarten durch (3. – 11. September). Das vielfältige Programm bietet Lesungen, DJs, Blasmusik, Theater und natürlich Live-Konzerte re- gionaler Musiker/innen. Koordiniert und getragen wird das Projekt vom Landkreis Ravensburg. Das Projekt #kulturdiefehlt – Kultur OpenAir im Landkreis Ravensburg wird im Programm Kultursom- mer 2021 durch die Beauftrage der Bundesregierung für Kultur und Medien (BKM) mit Mitteln aus NEUSTART KULTUR gefördert. Die im ganzen Landkreis verteilten Stationen laden Bürgerinnen und Bürger dazu ein, über die eigenen Stadtmauern hinweg Kulturveranstaltungen zu entdecken. So soll das reiche Kulturleben der Region nach einer Zeit des Stillstands neu beflügelt werden. Weitere Informationen zu den einzelnen Projekten gibt es auf den Websiten der Projektbeteiligten und auf rv.de. Kontakt: Kulturbetrieb Landkreis Ravensburg, Tel.: 0751 / 85 9523, E-Mail: ku@rv.de. Die Blitzenreuter Seenplatte – die Natur mit allen Sinnen genießen! Professionelle Gästeführer zeigen Ihnen die unverwech- selbare Natur- und Kulturlandschaft mit ihren typischen Moränenhügeln. Es werden wieder Führungen angeboten, • jeden ersten Samstag im Monat (auch außerplan- mäßige Führungen – beachten Sie die Hinweise im Mitteilungsblatt oder auf unserer Internetseite) • jeden Sonntag (bis Oktober) Für Kinder bis 14 Jahren sind die Führungen kostenlos, Kinder ab 15 Jahren und Erwachsene zahlen 4,00 EUR. Eine Anmeldung ist nicht erforderlich. Sonntag, 22. August 2021 Gästeführer: André Kappler Alles was fliegt, schwimmt und brummt Ob blütenreiche Gärten und Wiesen oder Wald. Überall ist ein Brummen und Flattern von Insekten, Käfern und Vögeln zu vernehmen. Im Wasser plätschert es immer wieder oder Tiere sind nahe an der Wasseroberfläche zu erkennen. Am Boden krabbeln Käfer und Ameisen und gehen ge- schäftig ihrer Arbeit nach. Lassen Sie sich in die Welt der Tiere entführen. Wo sind sie zu finden und welche fantastischen Fähigkei- ten ermöglichen ihr spannendes Leben. Die Führung dauert 2 Stunden und es ist eine Strecke von ca. 3 km zu bewältigen. Diese Führung ist besonders für Familien und Kinder gedacht. Die sonntäglichen Führungen beginnen immer um 14:30 Uhr am Parkplatz beim Häcklerweiher. Der Parkplatz am Häcklerweiher liegt an der B 32 zwischen Blitzenreu- te und Vorsee. Wir würden uns freuen, Sie auf dieser besonderen Füh- rung begrüßen zu dürfen. Besuchen Sie unsere Internetseite: www.zwischenschus- senundseen.de Sie brauchen bei der Führung nur dann eine Maske zu tragen, wenn der Mindestabstand von 1,5 m nicht ein- gehalten werden kann. Ferien im Bauernhaus-Museum! Buntes Programm im Bauernhaus-Museum in Wolfegg Die Urlaubs- und Ferienzeit steht vor der Tür. Gerade jetzt lohnt sich ein Abstecher nach Wolfegg, nicht nur weil der Bodensee so nah ist. Das Bauernhaus-Museum Allgäu-Oberschwaben Wolfegg fährt in der Urlaubszeit ein buntes Programm auf. Da ist für Jeden was dabei! Nummer 33 Amtsblatt der Gemeinde Baindt Seite 39 Sommerferienprogramm Dienstag und Donnerstag – Sommerferienprogramm mit spannenden Thementagen: Die ganzen Sommerferien über können große und kleine Kinder am abwechslungs- reichen Programm teilnehmen. Am 03. August startet wie- der das beliebte Ferienprogramm speziell für die kleinen Museumsentdeckerinnen und Museumsentdecker. In den Sommerferien wird das Bauernhaus-Museum immer dienstags und donnerstags mit dem Ferienpro- gramm zum lebendigen Lern- und Erlebnisort! Auf die Kleinen warten unsere Museumshäuser, unsere Museumstiere und nicht zuletzt viele verschiedene Men- schen, die ein spannendes und abwechslungsreiches Programm vorbereitet haben. Handwerker/innen und Museumsvermittler/innen zeigen Wissen und Techniken aus der Zeit, als die Großeltern noch Kinder waren: Auf dem Schneidesel werden Holzschindeln geschnitzt, die Getreideernte steht an, es gibt Versucherle vom Holz- herd, und vieles mehr. Jeder Tag hat sein eigenes The- ma. Außerdem gibt es am 26. August, passend zur neuen Dauerausstellung über „Gastarbeiterinnen“ und „Gastar- beiter“ einen „Interkulturellen Tag“ mit Schattentheater, Kalligrafie-Workshop und einer interaktiven Kinderfüh- rung zum Thema. Verlängert: „Familiensamstage“ bis 11. September Außerdem gibt es auch im August nochmals das erfolg- reiche Angebot der „Familiensamstage“. Noch bis zum 11. September lädt das Museum Familien dazu ein, zum halben Eintrittspreis einen erlebnisreichen Tag im Muse- um zu verbringen. Und an jedem der Samstage findet ein kostenloses Mitmach-Angebot statt. „Mit den Familiensamstagen im Juli wollten wir ein Zei- chen setzen und in Corona-Zeiten gerade den Familien ein besonderes Angebot machen“, sagt Museumsleiterin Tanja Kreutzer. „Denn mit geschlossenen Schulen und Kindergärten haben die Familien mit Kindern in den letz- ten Monaten am meisten unter den Belastungen gelitten. Und unsere Familiensamstage wurden gut angenommen. Das hat uns sehr gefreut. Deswegen verlängern wir die Aktion für Familien bis 11. September.“ Wer also im Juli an den Samstagen keine Zeit hatte, das besondere Angebot wahrzunehmen, der kann das jetzt noch die ganze Ferienzeit tun. „Schwäbische Kunkelstube“, Bürstenmacher und mehr Es gibt viel zu sehen, lernen und staunen! Außerdem sind am 29. August die Handarbeiterinnen der „Schwä- bischen Kunkelstube“ im Museum und führen dort Spin- nen, Häkeln, Stricken und einiges mehr vor. Eine gute Gelegenheit, den Damen bei ihren Tätigkeiten über die Schulter zu Schauen. Oder sich Tipps von den Expertin- nen für eigene Arbeiten zu holen. Unsere Museums-App und der Kinderführer mit Mitmach- heft laden Groß und Klein dazu ein, ganz individuell mit viel Freude das Museum zu entdecken- an jedem Tag! Stärken können sich die Museumsbesucherinnen und -besucher von Dienstag bis Sonntag in der Gaststätte im Fischerhaus. Den süßen Hunger kann man im Mu- seumsladen und von Montag bis Donnerstag sowie am Wochenende im „Lädele“ stillen. Auf diese Weise wird Wolfegg im Sommer zum spannen- den Lern- und Erlebnisort. Oder dem Ort, an dem man verweilen und spazieren, entspannen und den Alltag für einige Stunden vergessen kann. Die Termine in der Ferienzeit im Bauernhaus-Museum im Überblick: Sa. 28. August Familiensamstag Halber Preis für Familien- und Teilfa- milientickets! 14.00 Uhr: Waschtag (kostenloses öffentliches Mitmach-Angebot für Familien, mit Voranmeldung, Teil- nehmerzahl 10 Kinder + Eltern) So. 29. August Öffentliche Führung: Allgemeine Museumsführung 14.00 und 15.00 Uhr: (kostenlos, Dauer ca. 45 min, Voranmeldung, Teilneh- merzahl auf 20 Personen begrenzt). Die Landfrauen bieten saisonale Ver- sucherle an. Di. 31. August Sommerferienprogramm: „Es war einmal...“ Märchentag u.a. verschiedene Märchen, Spinnen, Pfefferkuchen backen 11.00-17.00 Uhr, ohne Voranmeldung, teilweise kostenpflichtig Do. 02. September Sommerferienprogramm: Kirchweih und Jahrmarkt u.a. Haarwasser mischen, Magenbrot backen, Theater 11.00-17.00 Uhr, ohne Voranmeldung, teilweise kostenpflichtig Sa. 04. September Familiensamstag Halber Preis für Familien- und Teilfa- milientickets! 14.00 Uhr: Kinder in der Fremde (kos- tenlose öffentliche Kinderführung, mit Voranmeldung, Teilnehmerzahl 10 Kinder + Eltern) So. 05. September Öffentliche Führung mit Schwer- punkt Lehenswesen 14.00 und 15.00 Uhr: (kostenlos, Dauer ca. 45 min, Voranmeldung, Teilneh- merzahl auf 20 Personen begrenzt). Die Landfrauen bieten saisonale Ver- sucherle an. Di. 07. September Sommerferienprogramm: Schule vor 100 Jahren u.a. Tafel bauen, Alte Pausenspiele, Vesperbrot machen 11.00-17.00 Uhr, ohne Voranmeldung, teilweise kostenpflichtig Do. 09. September Sommerferienprogramm: Auf der Walz u.a. Stenz schnitzen, Fachwerkhaus bauen, Baustellen-Führung im Hof Beck 11.00-17.00 Uhr, ohne Voranmeldung, teilweise kostenpflichtig Sa., 11. September Familiensamstag Halber Preis für Familien- und Teilfa- milientickets! 14.00 Uhr: Mosten (kostenloses öf- fentliches Mitmach-Angebot für Fa- milien, mit Voranmeldung, Teilneh- merzahl 10 Kinder + Eltern) Weitere Informationen unter www.bauernhaus-museum.de Seite 40 Amtsblatt der Gemeinde Baindt Nummer 33 Verbraucherzentrale Baden-Württemberg Illegales und potenziell gesundheitsschädliches Bam- busgeschirr im Umlauf Verbraucherzentralen warnen vor Produkten mit Bam- bus-, Reis- oder Weizenfasern • Verkauf von Kunststoffgeschirr mit Bambus-, Reis- oder Weizenfasern unzulässig. • Verbraucher:innen sollten die Produkte nicht mehr be- nutzen, der Handel die Produkte zurücknehmen und den Kaufpreis erstatten. • Verbraucherzentralen fordern: Überwachungsbehör- den müssen Produkte umfassend und bundesweit zurückrufen. Der Verbraucherzentrale Bundesverband (vzbv) und die Verbraucherzentralen warnen vor poten- ziell gesundheitsschädlichem Kunststoffgeschirr und To-Go-Artikeln mit Bambus-, Reis- oder Weizenfasern. Diese Produkte sind nicht für den Kontakt mit Lebens- mitteln zugelassen, werden aber trotzdem seit Jahren verkauft. Der vzbv und die Verbraucherzentralen for- dern Behörden und Bundesregierung auf, Verbrau- cher:innen bundesweit zu informieren und die Produkte zurückzurufen. „Es ist ein Skandal, dass der Handel Verbraucherinnen und Verbrauchern weiterhin illegales und potenziell krebser- regendes Plastik-Geschirr mit Bambus-, Reis- oder Wei- zenfasern anbietet. Der Bundesregierung und den Bun- desländern ist spätestens seit Juni 2020 bekannt, dass der Verkauf illegal ist. Es gibt bisher weder einen bun- desweiten Rückruf der betroffenen Produkte noch klare öffentliche Informationen dazu. Das ist ein Versäumnis, das die Gesundheit der Verbraucherinnen und Verbrau- cher gefährdet. Das Bundesamt für Verbraucherschutz und Lebensmittelsicherheit sollte schnellstens koordinie- rend tätig werden,“ sagt Cornelia Tausch, Vorständin der Verbraucherzentrale Baden-Württemberg. Verkauf von Kunststoff-Bambus-Bechern ist illegal Vermeintlich nachhaltiges Geschirr besteht häufig ne- ben Bambus und anderen Naturmaterialien auch aus Kunststoffen. Ob es sich um reine Naturmaterialien oder Kunststoffgemische handelt, können Verbraucher:innen oft nicht erkennen. Von Kunststoffprodukten, denen Bambusfasern zuge- setzt sind, ist bekannt, dass sie beim Kontakt mit heißen Getränken und Speisen potenziell krebserregendes For- maldehyd abgeben können. Die Verbraucherzentralen fordern deshalb seit Jahren ein Verbot der gesamten Produktgruppe. umfassendere und schnellere Rückrufe Die Verbraucherzentralen und der vzbv raten Verbrau- cher:innen, diese Produkte nicht zu kaufen oder zu verwenden. Finden Verbraucher:innen entsprechende Produkte im Handel, können sie den Produktnamen, Hersteller und Verkaufsort der Verbraucherzentrale Ba- den-Württemberg per Mail an ernaehrung@vz-bw.de und der für ihren Landkreis zuständigen Behörde melden. „Behörden und Bundesregierung müssen einen umfas- senden Rückruf veranlassen und die Öffentlichkeit offen- siv und bundesweit darüber informieren, Plastikgeschirr mit Naturfasern nicht mehr zu verkaufen und zu benutzen. Der Handel sollte nicht zugelassene Produkte zurückneh- men und den Kaufpreis erstatten. Es handelt sich rechtlich gesehen um mangelhafte Produkte“, so Tausch. Von einem Rückruf betroffene Unternehmen sollten künf- tig verpflichtet werden, alle ihnen zur Verfügung stehen- den Kanäle zu nutzen, um Verbraucher:innen zu warnen. Stille Rückrufe sollten der der Vergangenheit angehören. Der Handel muss verpflichtet werden, Rückrufinformati- onen gut sichtbar auszuhängen. Die nächste Bundesregierung hat die Vorgaben im Le- bensmittel- und Futtermittelgesetzbuch zu präzisieren und Ermessenspielräume sowie Rechtsunsicherheiten bei den Behörden zu verkleinern. Die Behörden benötigen klare Handlungsvorgaben für die Anordnung und Durch- führung von Rückrufen und für die Bereitstellung von öf- fentlichen Informationen im Sinne des Vorsorgeprinzips. Nur dann können sie schnell und umfassend tätig werden. Weiterführende Informationen zu Bambusgeschirr fin- den Sie auf der Seite der Verbraucherzentrale unter www.vz-bw.de/node/20573 © Pietrzak/DEIKE Lösung: KW 4421 Lösung: © Pietrzak/DEIKE 754R14R1 Finde die zehn Fehler! Das obere Bild unterscheidet sich jeweils durch zehn Veränderungen von dem Bild darunter. Welche sind es? Bei Anzeigen, die unter Chiffre erscheinen, können wir über die Auftraggeber keine Auskunft geben. Die Geheimhaltung des Auftraggebers ist jeweils verpflichtender Bestandteil des Anzeigen-Auftrages bei Chiffre-Anzeigen. Druck + Verlag Wagner GmbH & Co.KG · Max-Planck-Straße 14 · 70806 Kornwestheim Chiffre-Info Amtsblatt der Gemeinde Baindt Nummer 33 ZUBEREITUNGSZEIT: ca. 90 MINUTEN Zutaten für 4 Personen: 1 kg grüner Spargel 24 extra große Garnelen 4 EL Olivenöl 1 Knoblauchzehe 40 g Butter Salz, Pfeffer 1 EL Mehl 200 ml Milch 100 ml Sahne 100 g Taleggio 1 TL Gemüsebrühe 200 g Tiefkühlerbsen 1 Bund Bärlauch (ca. 800 g) 1 Pck. geriebener Mozzarella, Lasagneplatten © Schorten/DEIKE 744U14U4 © T an ja P oh l/D EI KE Zubereitung: Spargel in Stücke schneiden. Garnelen abspülen, trocken tupfen. 3 EL Öl in einer Pfanne erhitzen, den Knoblauch in Scheiben schneiden und mit den Garnelen ins Öl geben. Anbraten, salzen, pfeffern, aus der Pfanne nehmen und beiseitestellen. 1 EL Öl und die Butter im Bratfett erhitzen. Den Spargel anbraten, würzen. Mit Mehl bestäuben, anschwitzen. 100 ml Wasser, Sahne und Milch zugeben, den Taleggio darin schmelzen. Erbsen und Ge- müsebrühe zugeben, köcheln lassen. Den gehackten Bärlauch unterheben. In einer Form zunächst ca. ein Drittel Spargelgemüse, 8 Garnelen, ein Drittel Mozzarella und 4 Lasagneplatten schichten. Wiederholen und mit Mozza- rella abschließen. Etwa 20–30 Minuten bei 180 Grad backen. ItalIenIsches Rezept Lasagne Primavera © DEIKE PRESS 752R35R2 Lösung: Der fruehe Vogel faengt den Wurm. Feder Vorhaengeschloss Elefanten Nadel Murmeln Tausendschöne Momente. Endlich sind sie da. Spenden und Infos unterwww.rotenasen.de Amtsblatt der Gemeinde Baindt Nummer 33 © DEIKE 701R68K Erfrischung purErfrischung pur Die vorgegebenen Wörter sind in die Rätselgrafik einzutragen. Dazu muss zuvor die richtige Position ermittelt werden. ABBA - ADLIGER - AE - AFFE - AFFEKT - AG - AM - AN - APFELSCHORLE - ARME - AROSA - ASE - ASER - ATOM - AUGE - BEENDEN - BYTE - CT - DAY - EAR - EIER - EILEN - EISKAFFEE - EISTEE - ELCH - ELS - ENDUNG - ENTE - ERBE - ERL - ERN - ES - ESRA - ETA - ETUEDE - EVA - FARBIG - FURIE - GAS - GE - GELA - GEORG - GNOM - ILTIS - IMAGE - IS - IT - KEFIR - KELCH - KM - KOPPA - KRIM - LASSI - LAUB - LC - LF - LG - LIED - LIMONADE - MA - MALTA - MILCHSHAKE - MILD - MINERALWASSER - NEFUD - NERVA - OBERER - OEKO - ORANGENSAFT - PAS - RUH - SAATGUT - SEIL - SENIL - SERIR - SIDON - SKALE - SOS - SPAET - STORE - SUFI - SUREN - SZ - TAI - TALG - TEAMS - TEIL - TIBETER - UO - WO - ZA - ZUG und sozialversicherungsrechtlichen Fragen · Erstellung und Bearbeitung der Personalmeldungen für Auslandseinsätze Wir bieten eine umfassende Einarbeitung, leistungsgerechte Bezahlung, Plattenhardt + Wirth GmbH Nelkenstraße 11 · 88074 Meckenbeuren-Reute Tel. (07542) 9429-0 · Fax 9429-36 · bewerbung@plawi.de · www.plawi.de Plattenhardt + Wirth GmbH, Nelkenstraße 11 · 88074 Meckenbeuren-Reute Tel. (07542) 9429-0 · Fax 9429-36 · bewerbung@plawi.de · www.plawi.de Nachruf Wir nehmen Abschied von unserem Gründungsmitglied und langjährigen Vize Anton Elbs Anton war immer ein zuvorkommender, treuer Freund und Wegbegleiter. Für die gemeinsame Zeit die wir mit Dir verbringen durften sind wir dankbar. Done, wir werden Dich nie vergessen. Deine Bachrancher Alfons, Georg, Franz, Georg, Adelbert, Hugo, Wolfgang, Hermann, Erich, Roland, Gerhard, Manfred, Wendelin, Albin. WILLKOMMEN IM SCHMIEDER-TEAM. INTERE SSA NTE TÄTIGK EITEN FÜR W ERK STUDENTEN (M/ W/D) Die Schmieder Kunden-Kontakt-Management GmbH stellt für Unternehmen und Behörden eine reibungs- lose Kommunikation sicher und bietet dem Team ein außergewöhnliches Arbeitsumfeld. Zur Erweiterung unseres Teams am Standort Staig bieten wir Wir unterstützen namenhafte Unternehmen der Region im Bereich Online-Handel. Wir bieten flexible Arbeitstzeitmodelle (auch abends und am Wochendende) sowie eine gute Bezahlzung. Ihre Voraussetzungen sind sehr gute PC- und Deutsch- kentnisse. Social-Media-Kentnisse von Vorteil. Bitte senden Sie Ihre Bewerbungsunterlagen an: schmieder@schmiedergmbh.de Ansprechpartnerin: Frau Anne Schmieder Geschäftsführerin der Schmieder KKM GmbH & Co. KG KUNDEN-KONTAKT-MANAGEMENT www.schmieder-kkm.de Servicetechniker, Elektriker m/w/d für die Bereiche Pumpen, Elektromotoren und Kompressoren zum schnellstmöglichen Eintritt gesucht. Geboten werden ein attraktives Gehalt, selbstständiges Arbeiten in einem angenehmen Umfeld. Anlagenbau- Autoamtisierungstecknik GmbH Albert-Maier-Str. 4, 88045 Friedrichshafen Tel. 07541/6035-0, Fax -29 mw@webatec-fn.de STELLENANGEBOTE NACHRUFE Amtsblatt der Gemeinde Baindt Nummer 33 Plattenhardt + Wirth GmbH Kühlraumbau/Industriebau Wir sind ein modernes, mittelständisches Unternehmen im Bereich Industrie- und Kühlhausbau. Seit über 50 Jahren sind wir in unseren Kernbereichen mit führend in Europa. Zur Verstärkung unserer Lohnbuchhaltung suchen wir eine/n leistungs- bewusst denkenden sowie teamfähigen Lohnbuchhalter (m/w/d) in Teilzeit (ca. 20-30 Wochenstunden) zum nächstmöglichen Termin. Zu ihren Aufgaben gehört: · Erstellung der monatlichen Lohnabrechnung · Prüfung und Erfassung der Reisekosten- und Montageabrechnung · Pflege der Personalstamm- und Bewegungsdaten · Zusammenstellung von Zeiterfassungsdaten · Durchführung des Bescheinigungs- und Meldewesens · Korrespondenz mit Krankenkassen und Behörden · Betreuung der Mitarbeiter (m/w/d) in allen abrechnungsrelevanten steuer- und sozialversicherungsrechtlichen Fragen · Erstellung und Bearbeitung der Personalmeldungen für Auslandseinsätze Wir bieten eine umfassende Einarbeitung, leistungsgerechte Bezahlung, Kühlraumbau/Industriebau Wir sind ein modernes, mittelständisches Unternehmen im Bereich Industrie- und Kühlhausbau. Seit über 50 Jahren sind wir in unseren Kernbereichen mit führend in Europa. Zur Verstärkung unserer Lohnbuchhaltung suchen wir eine/n leistungs- bewusst denkenden sowie teamfähigen Lohnbuchhalter (m/w/d) in Teilzeit (ca. 20-30 Wochenstunden) zum nächstmöglichen Termin. Zu ihren Aufgaben gehört: · Erstellung der monatlichen Lohnabrechnung · Prüfung und Erfassung der Reisekosten- und Montageabrechnung · Pflege der Personalstamm- und Bewegungsdaten · Zusammenstellung von Zeiterfassungsdaten · Durchführung des Bescheinigungs- und Meldewesens · Korrespondenz mit Krankenkassen und Behörden · Betreuung der Mitarbeiter (m/w/d) in allen abrechnungsrelevanten steuer- und sozialversicherungsrechtlichen Fragen · Erstellung und Bearbeitung der Personalmeldungen für Auslandseinsätze Wir bieten eine umfassende Einarbeitung, leistungsgerechte Bezahlung, kontinuierliche Weiterbildungsmöglichkeiten und ein gutes Betriebsklima. Ihre schriftliche Bewerbung richten Sie bitte an: Plattenhardt + Wirth GmbH Nelkenstraße 11 · 88074 Meckenbeuren-Reute Tel. (07542) 9429-0 · Fax 9429-36 · bewerbung@plawi.de · www.plawi.de Wir sind ein modernes, mittelständisches Unternehmen im Bereich Industrie- und Kühlraumbau. Seit über 55 Jahren sind wir in unseren Kernbereichen mit führend in Europa. Zur Verstärkung unserer Planungsabteilung suchen wir eine/n leistungs- bewusst denkenden/n, sowie teamfähige/n Projektleiter, Bau (m/w/d) in Vollzeit Zeitpunkt nach Vereinbarung Zu Ihren Aufgaben gehört unter anderem: • Leitung und Abwicklung von Bauprojekten • Kalkulation, Planung sowie Abrechnung von Bauprojekten • Baustellenüberwachung und Materialbestellung Wir bieten eine umfassende Einarbeitung, leistungsgerechte Bezahlung, kontinuierliche Weiterbildungsmöglichkeiten und ein gutes Betriebsklima. Weitergehende Informationen zur Stellenausschreibung finden Sie auf unserer Internetseite. Ihre schriftliche Bewerbung richten Sie bitte an: Plattenhardt + Wirth GmbH, Nelkenstraße 11 · 88074 Meckenbeuren-Reute Tel. (07542) 9429-0 · Fax 9429-36 · bewerbung@plawi.de · www.plawi.de Nachruf Wir nehmen Abschied von unserem Gründungsmitglied und langjährigen Vize Anton Elbs Anton war immer ein zuvorkommender, treuer Freund und Wegbegleiter. Für die gemeinsame Zeit die wir mit Dir verbringen durften sind wir dankbar. Done, wir werden Dich nie vergessen. Deine Bachrancher Alfons, Georg, Franz, Georg, Adelbert, Hugo, Wolfgang, Hermann, Erich, Roland, Gerhard, Manfred, Wendelin, Albin. WILLKOMMEN IM SCHMIEDER-TEAM. INTERE SSA NTE TÄTIGK EITEN FÜR W ERK STUDENTEN (M/ W/D) Die Schmieder Kunden-Kontakt-Management GmbH stellt für Unternehmen und Behörden eine reibungs- lose Kommunikation sicher und bietet dem Team ein außergewöhnliches Arbeitsumfeld. Zur Erweiterung unseres Teams am Standort Staig bieten wir Wir unterstützen namenhafte Unternehmen der Region im Bereich Online-Handel. Wir bieten flexible Arbeitstzeitmodelle (auch abends und am Wochendende) sowie eine gute Bezahlzung. Ihre Voraussetzungen sind sehr gute PC- und Deutsch- kentnisse. Social-Media-Kentnisse von Vorteil. Bitte senden Sie Ihre Bewerbungsunterlagen an: schmieder@schmiedergmbh.de Ansprechpartnerin: Frau Anne Schmieder Geschäftsführerin der Schmieder KKM GmbH & Co. KG KUNDEN-KONTAKT-MANAGEMENT www.schmieder-kkm.de Servicetechniker, Elektriker m/w/d für die Bereiche Pumpen, Elektromotoren und Kompressoren zum schnellstmöglichen Eintritt gesucht. Geboten werden ein attraktives Gehalt, selbstständiges Arbeiten in einem angenehmen Umfeld. Anlagenbau- Autoamtisierungstecknik GmbH Albert-Maier-Str. 4, 88045 Friedrichshafen Tel. 07541/6035-0, Fax -29 mw@webatec-fn.de STELLENANGEBOTE NACHRUFE Amtsblatt der Gemeinde Baindt Nummer 33 Plattenhardt + Wirth GmbH Kühlraumbau/Industriebau Wir sind ein modernes, mittelständisches Unternehmen im Bereich Industrie- und Kühlhausbau. Seit über 50 Jahren sind wir in unseren Kernbereichen mit führend in Europa. Zur Verstärkung unserer Lohnbuchhaltung suchen wir eine/n leistungs- bewusst denkenden sowie teamfähigen Lohnbuchhalter (m/w/d) in Teilzeit (ca. 20-30 Wochenstunden) zum nächstmöglichen Termin. Zu ihren Aufgaben gehört: · Erstellung der monatlichen Lohnabrechnung · Prüfung und Erfassung der Reisekosten- und Montageabrechnung · Pflege der Personalstamm- und Bewegungsdaten · Zusammenstellung von Zeiterfassungsdaten · Durchführung des Bescheinigungs- und Meldewesens · Korrespondenz mit Krankenkassen und Behörden · Betreuung der Mitarbeiter (m/w/d) in allen abrechnungsrelevanten steuer- und sozialversicherungsrechtlichen Fragen · Erstellung und Bearbeitung der Personalmeldungen für Auslandseinsätze Wir bieten eine umfassende Einarbeitung, leistungsgerechte Bezahlung, Kühlraumbau/Industriebau Wir sind ein modernes, mittelständisches Unternehmen im Bereich Industrie- und Kühlhausbau. Seit über 50 Jahren sind wir in unseren Kernbereichen mit führend in Europa. 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(07542) 9429-0 · Fax 9429-36 · bewerbung@plawi.de · www.plawi.de Wir sind ein modernes, mittelständisches Unternehmen im Bereich Industrie- und Kühlraumbau. Seit über 55 Jahren sind wir in unseren Kernbereichen mit führend in Europa. Zur Verstärkung unserer Planungsabteilung suchen wir eine/n leistungs- bewusst denkenden/n, sowie teamfähige/n Projektleiter, Bau (m/w/d) in Vollzeit Zeitpunkt nach Vereinbarung Zu Ihren Aufgaben gehört unter anderem: • Leitung und Abwicklung von Bauprojekten • Kalkulation, Planung sowie Abrechnung von Bauprojekten • Baustellenüberwachung und Materialbestellung Wir bieten eine umfassende Einarbeitung, leistungsgerechte Bezahlung, kontinuierliche Weiterbildungsmöglichkeiten und ein gutes Betriebsklima. Weitergehende Informationen zur Stellenausschreibung finden Sie auf unserer Internetseite. Ihre schriftliche Bewerbung richten Sie bitte an: Plattenhardt + Wirth GmbH, Nelkenstraße 11 · 88074 Meckenbeuren-Reute Tel. 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Ihre Voraussetzungen sind sehr gute PC- und Deutsch- kentnisse. Social-Media-Kentnisse von Vorteil. Bitte senden Sie Ihre Bewerbungsunterlagen an: schmieder@schmiedergmbh.de Ansprechpartnerin: Frau Anne Schmieder Geschäftsführerin der Schmieder KKM GmbH & Co. KG KUNDEN-KONTAKT-MANAGEMENT www.schmieder-kkm.de Servicetechniker, Elektriker m/w/d für die Bereiche Pumpen, Elektromotoren und Kompressoren zum schnellstmöglichen Eintritt gesucht. Geboten werden ein attraktives Gehalt, selbstständiges Arbeiten in einem angenehmen Umfeld. Anlagenbau- Autoamtisierungstecknik GmbH Albert-Maier-Str. 4, 88045 Friedrichshafen Tel. 07541/6035-0, Fax -29 mw@webatec-fn.de STELLENANGEBOTE NACHRUFE Amtsblatt der Gemeinde Baindt Nummer 33 Putzfee gesucht wir suchen für unseren 2- Personenhaushalt eine Frau, die Spaß an der Pflege unseres gepflegten Hauses hat. Einmal pro Woche 3 Stunden vormittags, bei Bedarf auch zweimal. Termine nach Absprache. Bitte melden unter 0151/68816015. Aus Elektro Mack wird Mack Automation Wir sind seit über 40 Jahren ein Inhabergeführtes, mittelständisches Unternehmen der Elektrobranche, bekannt für Innovation, Spitzenqualität und Termintreue mit Sitz in Baindt. Im vergangenen Jahr haben wir neben der Expertise für den Bereich der Elektrobranche auch Kompetenzen im Sondermaschinenbau und in der Automatisierungstechnik aufgebaut, dies soll sich nun auch in unserem neuen Firmennamen widerspiegeln. Aus der Elektro Mack wird Mack Automation. Mit dem Ausbau unseres Dienstleistungs- und Produktportfolios haben wir uns zukunftsorientiert aufgestellt und finden im dynamischen Marktumfeld immer die passende Lösung für unsere Kunden. Zur Unterstützung unseres Teams sind wir stets auf der Suche nach Fachkräften. Die aktuellen Stellen finden Sie auf unserer Homepage www.mack-automation.de/de/karriere Verö entlichen Sie jetzt Ihre Anzeige auf unseren neuen Sonderseiten um Ihr Unternehmen werbewirksam zu präsentieren. Interesse oder Fragen? Rufen Sie uns einfach an: 07154 8222-70 Wir beraten Sie gerne! Seit mehr als 50 Jahren ein loyaler Partner der Kommunen. Max-Planck-Straße 14 · 70806 Kornwestheim · Telefon 07154 8222-70 Telefax 07154 8222-10 · anzeigen@duv-wagner.de · www.duv-wagner.de Zeigen Sie Präsenz! KW 3 6 Slnfn STARTE IN DEINE ZUKUNFT MIT UNS! Bei uns hast Du einen krisensicheren Job, eine anspruchsvolle Tätigkeit, flexible Arbeitszeiten sowie gute Aufstiegs- und Karrierechancen. WWW.SCHNEKENBURGER-STB.DE Ausbildungsplätze zur/zum Steuerfachangestellten m|w|d Duales Studium zur/zum Bachelor of Arts (B.A.) - Steuern m|w|d JETZT BEWERBEN KLEINE TEAMS – GROSSE KANZLEI AUSBILDUNG BEI UNS IN RAVENSBURG! GESCHÄFTSANZEIGEN[mehr]

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            Bekanntmachung am 18.12.2020 Neukalkulation der Wasserverbrauchsgebühr und der Grundgebühren Derzeit werden die Wasserverbrauchsgebühren und die Grundgebühren für das Jahr 2021 kalkuliert. Die entsprechenden Satzungsänderungen werden im Jahr 2021 vom Gemeinderat beschlossen. Wir möchten darauf hinweisen, dass sich im Zusammenhang mit der Neukalkulation auch rückwirkend ab dem 01.01.2021 eine Gebührenerhöhung ergeben kann. Der Beschluss über die Änderung der Wasserversorgungssatzung mit Anpassung der Gebühren ist im ersten Halbjahr 2021, rückwirkend zum 01.01.2021, vorgesehen. Hiermit möchten wir Sie vorab über eine evtl. anstehende Gebührenerhöhung informieren. Baindt, den 18.12.2020 gez. Rürup, Bürgermeisterin[mehr]

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              Zuletzt geändert: 16.12.2020
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              Amtsblatt Jahrgang 2021 Freitag, den 19. März 2021 Nummer 11 Herausgeber: Gemeindeverwaltung, Marsweilerstr. 4, 88255 Baindt, Tel. (07502) 9406-0, Fax (07502) 9406-18, E-Mail: info@baindt.de, Homepage: www.baindt.de. Verantwortlich für den amtlichen Inhalt einschließlich der Sitzungsberichte und anderer Veröffentlichungen der Gemeindeverwaltung ist Bürgermeisterin Simone Rürup oder ihr Stellvertreter im Amt; für die kirchlichen Nachrichten das jeweilige Pfarramt; für die Vereinsnachrichten der jeweilige Verein; für den übrigen Inhalt der Redakteur, Tobias Pearman, Druck + Verlag Wagner GmbH & Co. KG. Herstellung/Vertrieb: Druck + Verlag Wagner GmbH & Co. KG, Max-Planck-Str. 14, 70806 Kornwestheim, Telefon (07154) 82 22-0, Telefax (07154) 82 22-15. E-Mail Anzeigen: anzeigen@duv-wagner.de. Erscheint wöchentlich freitags. Aus organisatorischen Gründen muss sich die Redaktion Kürzungen vorbehalten. Ergebnis Landtagswahl 2021 in Baindt Baden‐Württemberg hat am 14. März 2021 einen neuen Landtag für die nächsten fünf Jahre gewählt. Wie die Wählerinnen und Wähler in Baindt gewählt haben, zeigt unsere nachfolgende Grafik. In Baindt waren 3837 Menschen zur Landtagswahl 2021 aufgerufen. Hiervon haben 2450 Wählerinnen und Wähler ihre Stimme abgegeben. Die Wahlbeteiligung 2021 liegt bei 63,85 % und somit unter der Wahlbeteiligung 2016 von 71,2 %. Weitere Informationen zum Wahlergebnis, auch zu den einzelnen Wahlbezirken in Baindt, erhalten Sie auf der Homepage der Gemeinde (www.baindt.de). 31,73% 23,46% 12,02% 6,87% 10,78% 15,41% 28,80% 31,00% 16,10% 8,60% 9,50% 6,00% Grüne CDU AfD SPD FDP Sonstige 2021 2016 2021 2016 2021 2016 2021 2016 2021 2016 2021 2016 Seite 2 Amtsblatt der Gemeinde Baindt Nummer 11 Tag des Wassers am 22.03.2021 Der internationale „Tag des Wassers“ findet jedes Jahr am 22. März statt. Dieser Tag erinnert daran, dass saube- res Wasser eine Grundvoraussetzung für die Gesundheit und Entwicklung der Menschen ist. Trinkwasser ist das Lebensmittel Nr.1 und kann durch kein anderes ersetzt werden. Wasser ist auch der wichtigste Grundstoff zur Erzeugung von Nahrungsmitteln und unerlässlich für die Produktion in Gewerbe und Industrie. Ziel muss es daher sein, durch geeignete Maßnahmen den schonenden und erhaltenden Umgang mit diesem wertvollen Naturgut zur Sicherung unserer und der Lebensgrundlage unserer Kinder sicherzustellen. Der Weltwasserstag 2021 steht unter dem Motto: Wert des Wassers Mit diesem Motto wollen die Vereinten Nationen die Men- schen dazu aufrufen, sich Gedanken über die lebenswich- tige Bedeutung von Wasser und seinen Wert zu machen. Dies geht weit über den finanziellen Gesichtspunkt hinaus und umfasst auch den ökologischen, sozialen sowie kul- turellen Wert von Wasser. Wasser ist die Grundlage allen Lebens und ein unverzicht- bares Gut. Gerade im Hinblick auf den Klimawandel, der Ausbeutung der Natur, sich ändernder Konsummuster und dem Bevölkerungswachstum sollen die Menschen sich mehr Klarheit über die Rolle und Bedeutung des Wassers in ihrem Leben und für die Umwelt verschaf- fen. Wasser ist eine begrenzte Ressource, deren Wert es zunächst zu erkennen gilt, um es schätzen und schützen zu können. Die Wasserspeicher und -filter der Natur sind Wälder, Wiesen und Feuchtgebiete. Der Altdorfer Wald stellt nach dem Schwarzwald mit einer Fläche von etwa 82 km² das größte zusammenhängende Waldgebiet Baden-Würt- tembergs dar. Angesichts der Bedeutung, welche größere Waldgebiete für den Klimaausgleich und den Artenschutz, aber auch für die Erholung, das Landschaftsbild und den Tourismus haben, ist es unbedingt angebracht, das ganze Waldgebiet unter die Gebietsschutzkategorie des Land- schaftsschutzes zu stellen. Der Zweckverband Wasserversorgung Baienfurt-Baindt sieht im Tag des Wassers einen willkommener Anlass, für das Thema Trinkwasser, dem Lebensmittel Num- mer 1, zu sensibilisieren. Der im Regionalplan geplante Kiesabbau in der Gemeinde Vogt, Ortsteil Grund berührt auch das Schutzgebiet der Trinkwasserquelle in „Wei- ßenbronnen“ des „Zweckverbandes Wasserversorgung Baienfurt-Baindt“. Von der äußeren Grenze des Wasserschutzgebietes bis zur in Betracht gezogenen Kiesabbaufläche in Grund sind es nur wenige Meter. Nach Auffassung des Geologen sollte auch das Wasserschutzgebiet in seiner Dimension entsprechend angepasst werden. Denkbar ist ein Was- serschutzgebiet in einem Umfang von mindestens 5,5 km². Vom Zweckverbandes Wasserversorgung Baien- furt-Baindt wurde bereits vor langem beim Landratsamt Ravensburg, Untere Wasserbehörde ein Antrag auf Er- weiterung des Wasserschutzgebietes gestellt und erneut Einwendungen gegen den Regionalplanentwurf Boden- see-Oberschwaben (Kiesabbau in Grund als Vorrang- gebiet für den Abbau oberflächennaher mineralischer Rohstoffe) im Sinne des Grundwasserschutzes und des Landschaftsschutzgebietes Altdorfer Wald eingebracht. Die Quelle „Weißenbronnen“ versorgt die Gemeinden Bai- enfurt und Baindt mit Trinkwasser in höchster Qualität, Menge und Güte. Gleichzeitig stellt die Quelle zusammen mit dem gesamten Einzugsgebiet ein aus geologischer und hydrologischer Sicht einmaliges und geradezu unbe- grenztes Trink-Wasserreservoir für die beiden Gemeinden Baienfurt und Baindt dar und darüber hinaus bei realis- tischer Betrachtung sogar für einen ganz wesentlichen Teil des gesamten Schussentals. Selbstverständlich können Versorgungsunternehmen und Behörden alleine den Gewässer- und Trinkwasserschutz nicht erreichen. Es ist jedermanns Aufgabe, unsere wert- volle Ressource Wasser zu schützen und jeder ist aufgeru- fen, sein tägliches Handeln (z. B. Abwasser- und Abfallbe- seitigung, Pflanzenschutzmittelgebrauch) zu überdenken. Die Versorgung der Gemeinden Baienfurt und Baindt, welche aus der Quelle aus dem Gebiet von Weißenbron- nen kommt, wurde durch den Bau einer Querverbindung zusätzlich gesichert. Kaum ein Lebensmittel wird in Deutschland so regelmäßig und häufig kontrolliert wie Trinkwasser. Wasser aus der öffentlichen Wasserversorgung ist hierzulande einwand- frei und als Durstlöscher bestens geeignet, das stellt auch die Deutsche Gesellschaft für Ernährung e.V. (DGE) her- aus. Diese hohe Qualität ist nicht selbstverständlich: Rund 1,2 Milliarden Menschen in vielen Teilen der Welt haben keinerlei Zugang zu sauberem Wasser. Der Internationale Tag des Wassers am 22. März soll auf den besonderen Wert sauberen Trinkwassers aufmerksam machen. Die regelmäßigen Wasseranalysen im Versorgungsgebiet Baienfurt-Baindt bestätigen die sehr gute Wasserqua- lität unseres Trinkwassers, welches der Zweckverband Wasserversorgung seinen Bürgern zur Verfügung stellt. Die Kinder der Achtalschule Baienfurt sowie der Klos- terwiesenschule Baindt erhalten zum Mittagessen unser Trinkwasser, das mittels einer Aufbereitungsanlage mit Kohlensäure versetzt werden kann. Das sehr gute Trink- wasser kann in drei verschiedenen Stufen mit Kohlen- säure sprudelnd versetzt werden. Das Gerät kühlt das Wasser, so dass es immer frisch schmeckt. Es gibt keine gesündere Art, den Durst zu stillen! Baienfurt/Baindt, 19.03.2021 Zweckverband Wasserversorgung Baienfurt-Baindt Vorgezogener Redaktionsschluss Sehr geehrte Autoren, aufgrund des kommenden Feiertages wird folgender Redaktionsschluss vorgezogen: Veröffentlichung: 01.04.2021 Redaktionsschluss: 29.03.2021, 21:00 Uhr Wir bitten um Beachtung und wünschen Ihnen schöne Feiertage. Der Verlag Nummer 11 Amtsblatt der Gemeinde Baindt Seite 3 Amtliche Bekanntmachungen Entwicklungen im Fischerareal und in der Ortsmitte Infolge der wieder steigenden Corona-Fallzahlen und um die Veranstaltung in Präsenz abhalten zu können, ergibt sich folgende Terminveränderung: • Informationsveranstaltung „Bauen in Baugemein- schaften“ neuer Termin am 19.04.2021, 18:30 Uhr (verschoben vom 29.03.2021) Markterkundung der Gemeinde Baindt für den Bau eines Gesundheitszentrums am Dorfplatz Die Gemeinde Baindt (Landkreis Ravensburg) plant, auf einer Parkplatzfläche direkt am Dorfplatz ein Gebäude als Gesundheitszentrum mit einer Apotheke und zwei Arztpraxen zu errichten. Für die Nutzungen sind konkrete Mietinteressenten vorhanden. Das Grundstück befindet sich im Eigentum der Gemeinde Baindt. Die Gemeinde Baindt prüft zwei Realisierungsvarianten. Sie wird das Gesundheitszentrum entweder durch einen Totalunternehmer (Generalübernehmer) errichten lassen und in ihrem Eigentum behalten. Oder sie wird die Auf- gabe auf Grundlage eines Erbbaurechts einem Investor übertragen, der das Eigentum am Gebäude erwirbt und es an die vorgesehenen Nutzer vermietet. In beiden Fällen wird die Gemeinde zur Bestimmung des Vertragspartners ein Ausschreibungsverfahren durchführen. Als Grundlage für das geplante Ausschreibungsverfahren führt die Gemeinde Baindt ein Markterkundungsverfah- ren durch. Das Verfahren dient einer Einschätzung, ob die angedachten Rahmenbedingungen für Bauunter- nehmen und Investoren attraktiv sind. Nähere Informa- tion zu dem Vorhaben sind in einer Teilnehmerbroschüre zusammengefasst, die auf der Homepage der Gemeinde Baindt unter https://www.baindt.de/umwelt-verkehr/baumassnah- men/dorfplatz abgerufen werden kann. Alle Unternehmen, die an der Realisierung des Gebäudes am Dorfplatz als Totalunternehmer (Generalübernehmer) oder Investor interessiert sind, werden hiermit gebeten, bis zum 14.04.2021, 12.00 Uhr, Interessenbekundungen in schriftlicher oder elektronischer Form per Mail einzurei- chen an: Gemeinde Baindt Bauamtsleiterin Petra Jeske Marsweilerstraße 4, 88255 Baindt Petra.Jeske@baindt.de Die Interessenten werden zudem gebeten, die in der Teil- nehmerbroschüre unter 3. formulierten Fragen zu beant- worten und mit der Interessenbekundung einzureichen. Simone Rürup Bürgermeisterin Corona-Testung für Baindter Lehrerinnen und Lehrer sowie Erzieherinnen und Erzieher Zweimal in der Woche, montags und mittwochs, können sich Lehrerinnen und Lehrer sowie Erzieherinnen und Er- zieher der Gemeinde Baindt auf das Coronavirus testen lassen. Die schnelle und unkomplizierte Umsetzung der Testung ist Dr. Jens Scheibner, Apotheker und Inhaber der Hu- bertus-Apotheke in Baindt und der Achtal-Apotheke in Baienfurt, zusammen mit seinem engagierten Team zu verdanken. Die Testung wird in Baienfurt in der X-Zone, Ravensburger Straße 10, für die Baindter und Baienfur- ter durchgeführt. In den nächsten Wochen soll das Tes- tangebot bei Bedarf systematisch ausgebaut werden. Aktuelle Informationen gibt es auf der Internetseite der Achtal-Apotheke (www.achtalapotheke.de), weitere Fra- gen können per E-Mail gestellt werden: testzentraum@achtalapotheke.de. Mobiles Corona-Impfangebot bei uns in Baindt Am Montag, 29. März 2021 startet der Landkreis Ravens- burg und die Gemeinde Baindt ein Impfangebot für über 85-jährige Baindter Bürgerinnen und Bürger, denen es nicht möglich ist in das Kreis- oder Landesimpfzentrum zu kommen. Die zunächst 12 Impfungen pro Woche fin- den in der Schenk-Konrad-Halle statt. Im weiteren Ver- lauf wird das Angebot auf 12 Erst- und 12 Zweitimpfungen ausgeweitet. Das Impfangebot richtet sich ausschließlich an Bürgerinnen und Bürger der Gemeinde Baindt. Die Vor-Ort-Impfungen in Baindt sind zunächst immer mon- tags vorgesehen. In einer ersten Phase sind nur Anmeldungen für Menschen ab dem 85. Lebensjahr möglich, die alle bis zum 16. März 2021 persönlich angeschrieben wurden. Das Angebot ist ausdrücklich kein Ersatz für die Impfangebote in den Impfzentren und wird nur für Menschen mit Einschrän- kungen in der Mobilität angeboten. Ohne schriftliche Ein- ladung und Terminbestätigung kann der Termin nicht wahrgenommen werden. Seit dieser Woche sind Anmel- dungen per Telefon unter der Nummer 07502/9406-25, per Mail unter helfen@baindt.de und auf dem Postweg: Gemeinde Baindt Marsweilerstr. 4, 88255 Baindt möglich. Im Rahmen der Anmeldung werden unter anderem Kon- taktdaten, das Alter, der Pflegegrad – sofern vorhanden – und der Grund, warum ein Impfzentrum nicht erreicht werden kann, abgefragt. Wer sich angemeldet hat, wird dann direkt von der Gemeindeverwaltung über den wei- teren Ablauf Gemeindeverwaltung informiert. Rathaus mit Terminvereinbarung geöffnet Bitte beachten Sie, dass das Rathaus aufgrund der Co- rona-Situation bis auf Weiteres nur nach vorheriger Terminabsprache für Sie geöffnet hat. Selbstverständlich sind wir auch telefonisch oder per E-Mail für Sie erreichbar. Bitte tragen Sie beim Betre- ten des Rathauses einen medizinischen Mund-Nasen- Schutz, bzw. eine FFP2-Maske. Wir danken für Ihr Verständnis! Ihre Gemeindeverwaltung Baindt Seite 4 Amtsblatt der Gemeinde Baindt Nummer 11 Die App der Gemeinde Baindt Kennen Sie schon die App der Gemeinde Baindt? Mit dieser App sind Sie stets auf dem Laufenden. Sie wissen, was in unserer Gemeinde gerade wichtig und aktuell ist. Mit einer Kombination aus mobilem eGovernment und Informationen bietet die Gemeinde-App zukunftsorien- tierten Service für Bürgerinnen und Bürger: aktuelle und überall verfügbare Informationen aus dem Rathaus, der Verwaltung und Wirtschaft, ärztlicher Versorgung usw. mit Kartendarstellung und Wegbeschreibung. Ebenso sind Online-Behördengänge über das Handy möglich. Hier können Sie über das Rathaus-Service-Portal verschiedene Vorgänge (Beantragung Führungszeugnis, Meldeauskunft, Standesamtsurkunden, Ablesung Wasser- zähler, Mängelmelder usw.) online erledigen. Sie finden unsere App kostenlos im Google Play-Store und im App-Store. Die App der Gemeinde Baindt - immer einen Klick voraus! Wichtige Hinweise für Hundehalter Hundesteuer Die aktuellen Hundemarken (türkisgrün) wurden 2018 ausgegeben und behalten weiterhin Ihre Gültigkeit. Jeder Hund muss diese Marke am Halsband tragen. Die Steu- erschuld entsteht jährlich für jeden im Gemeindegebiet gehaltenen über 3 Monate alten Hund. Die Steuer beträgt im Rechnungsjahr 2021 96 € für den ersten Hund. Für je- den weiteren Hund werden 192 € jährlich fällig. Endet die Hundehaltung, so ist die Steuermarke mit der Abmeldung zurückzugeben. Bei Verlust oder versäumter Rückgabe der Marke wird eine Gebühr in Höhe von 5,00 € fällig. Wird ein Hund veräußert, so sind in der Anzeige Name und Anschrift des Erwerbers anzugeben. Ordnungswidrig handelt, wer vorsätzlich oder leichtfertig einer seiner oben genannten Pflichten nicht nachkommt. Diese Ordnungswidrigkeit wird von uns je nach Lage des Einzelfalls mit einer Geldbuße von bis zu 1.000 € geahn- det. Hinweise auf nicht angemeldete Hunde o.ä. werden bei uns streng vertraulich behandelt. (Steueramt, 07502/9406-23). Hundekot Aufgrund immer wiederkehrender Beschwerden seitens Bürgern und Landwirten möchten wir alle Hundehalter auffordern, sich an folgende Regeln zu halten: Hundekot entlang von Privatgeländen und landwirt- schaftlichen Wiesen- und Ackergrundstücken, aber auch in öffentlichen Anlagen müssten nicht sein, wenn sich jeder um die Hinterlassenschaften seines Vierbeiners kümmern würde und diese über die Hundekotbeutel in den entsprechenden Sammelgefäßen entsorgen würde. Hundekot stellt einen Infektionsherd dar, der auf Spiel- plätzen, Futterwiesen und fremden Privatgärten nichts zu suchen hat. In unserem Gemeindegebiet sind Hundetoiletten aufge- stellt, die sowohl über Tütenspender als auch Entsorgungs- eimer verfügen. Hundebesitzer erhalten auch an der Bür- gertheke einen Vorrat an Hundekotbeutel für unterwegs. Wir möchten Sie ebenfalls darüber informieren, dass es auch zur Anzeige kommen kann, wenn das Liegenlassen der Hinterlassenschaften Ihres Vierbeiners von anderen Personen gemeldet wird. In solchen Fällen handelt es sich um Ordnungswidrigkeiten, die mit entsprechenden Buß- geldern geahndet werden können. Herzlichen Dank an all die zahlreichen rücksichtsvollen Hundebesitzer, die sich bereits an die Regeln halten. Ihre Gemeindeverwaltung Bekanntmachung zur frühzeitigen Unterrichtung der Öffentlichkeit zum vorhabenbezogenen Bebauungsplan „Reit- halle“ und die örtlichen Bauvorschriften hierzu Im Rahmen des Aufstellungsverfahrens zum vorhaben- bezogener Bebauungsplan „Reithalle“ und die örtlichen Bauvorschriften hierzu wird die Öffentlichkeit (Bürger) gem. § 3 Abs. 1 Baugesetzbuch (BauGB) frühzeitig betei- ligt. Der räumliche Geltungsbereich ist im abgebildeten Lageplan dargestellt. 185/7 188 185/2 185/8 2 BRÜHL 1 Gar Whs Hütte Hütte Btrg Wirtg Hü tte Baindter Brühl 191/2 192/1 188/1 197/2 197/3 196 196/1 196/2 195 187 190 maßstabslos N voraussichtlicher Geltungsbereich Im Rathaus der Gemeinde Baindt, Zimmer 4.2 wird der Öffentlichkeit in der Zeit vom 22.03.2021 bis 23.04.2021 während der allgemeinen Öffnungszeiten Gelegenheit gegeben, sich über die allgemeinen Ziele und Zwecke der Planungen, sich wesentlich unterscheidende Lösungen, die für die Neugestaltung oder Entwicklung des Gebiets in Betracht kommen und die voraussichtlichen Auswir- kungen der Planungen zu unterrichten (Hinweis: Die all- gemeinen Öffnungszeiten sind jeweils von Montag bis Donnerstag von 8.00 Uhr bis 12.00 Uhr, Freitag von 7.30 Uhr bis 12.00 Uhr und zusätzlich Montag und Donners- tag von 14.00 Uhr bis 16.00 Uhr und Dienstag von 14.00 Uhr bis 18.00 Uhr). Es besteht Gelegenheit zur Äußerung und Erörterung. Nummer 11 Amtsblatt der Gemeinde Baindt Seite 5 Aufgrund der aktuellen Pandemie-Situation ist das Rat- haus über den oben genannten Zeitraum voraussichtlich nicht frei zugänglich. Der Dienstbetrieb der Gemeinde- verwaltung bleibt aber aufrechterhalten, so dass die Ein- sichtnahme in die ausgelegten Planunterlagen nach vor- heriger terminlicher Absprache mit den Mitarbeitern des Bauamtes der Gemeinde Baindt unter der Tel.-Nr.: 07502- 940651oder per E-Mail: p.jeske@baindt.de möglich ist. Hinweis: Weitere Informationen können von den Bürgern durch das Beiwohnen an den öffentlichen Gemeinde- rats-Sitzungen eingeholt werden. Im Rahmen der noch durchzuführenden öffentlichen Auslegung gem. § 3 Abs. 2 BauGB können Stellungnahmen innerhalb der vorge- schriebenen Fristen abgegeben werden. Hierzu erfolgt jeweils noch eine gesonderte ortsübliche öffentliche Be- kanntmachung. Baindt, den 19.03.2021 Simone Rürup, Bürgermeisterin NABU-Vortrag zu „Majas wilden Schwestern“ So leben Wildbienen in Baden-Württemberg – Baindt hilft mit Wildpflanzen Ohne Wildbienen müssen wir uns Sorgen um Apfelsaft, Erdbeer-Marmelade oder Birnenkuchen machen. Sie be- stäuben unser Obst und sind für die biologische Vielfalt unersetzlich. NABU-Artenschutzreferent Martin Klatt er- klärt bei einem Online-Vortrag am Donnerstag, 15. April 2021 von 19 bis 21 Uhr, wie unsere heimischen Wildbienen leben und warum sie gefährdet sind. Er zeigt auch, wie „Natur nah dran“-Kommunen wie Baindt ihnen mit na- turnahen Blühflächen helfen – und was jede und jeder im eigenen Garten tun kann. Anmeldungen sind bis 13. April möglich unter www.NABU-BW.de/anmelden, solange noch Plätze frei sind. Teilnehmen können Interessierte mit dem kostenlosen Programm Zoom per Computer, Laptop oder Telefon. Im Chat können die Zuschauenden Fragen stellen. Martin Klatt verdeutlicht im Vortrag „Majas wilde Schwes- tern“, wie vielfältig die rund 460 Wildbienen-Arten sind, die in Baden-Württemberg leben: Manche sind Feinschme- cker und auf die Blüten ganz bestimmter Pflanzenarten spezialisiert, andere sind weniger wählerisch und besu- chen viele verschiedene Wildblumen. Sie bauen ihr Nest meist im Boden, aber auch in alten Pflanzenstängeln oder toten Holzstämmen. Eines haben sie jedoch alle ge- meinsam: Anders als die bekannte Honigbiene bilden sie keine großen Staaten und machen keinen Honig. Um zu überleben, brauchen sie eine vielfältige Landschaft mit Wildpflanzen, an denen sie Pollen und Nektar sammeln. Deshalb pflanzte Baindt im Jahr 2020 im Rahmen des NABU-Projekts „Natur nah dran“ Wildblumen und -stau- den, an deren Blüten sich Sand-, Mauer- oder Wollbienen tummeln. „Dadurch entstehen auch in dicht besiedelten Gebieten wichtige Inseln für Wildbienen. Wer einen natur- nahen Garten anlegt, kann die Brummer dort ebenfalls beobachten“, freut sich Projektleiter Klatt. Hintergrund: Das Land Baden-Württemberg hat 2013 seine Natur- schutzstrategie verabschiedet. Darin ist unter anderem das Ziel festgeschrieben, die biologische Vielfalt in Kom- munen zu fördern. In diesem Zusammenhang hat das Ministerium für Umwelt, Klima und Energiewirtschaft ge- meinsam mit dem NABU-Landesverband im Jahr 2015 das Projekt „Natur nah dran“ gestartet. Gefördert wird das Projekt außerdem im Rahmen der Nachhaltigkeitsstrate- gie des Landes. Baindt wurde zusammen mit 60 weiteren Kommunen ausgewählt, mit Unterstützung des NABU bis zu fünf Flächen naturnah umzugestalten. Weitere Informationen und kurze Filmclips zum Projekt gibt es unter www.Naturnahdran.de. Sitzungsbericht aus der öffentlichen Gemeinderatssitzung vom 09.03.2021 Öffentliche Sitzung Bürgermeisterin Simone Rürup eröffnete die Sitzung und stellte die ordnungsgemäße Ladung sowie die Beschluss- fähigkeit des Gemeinderates fest. TOP 01 Einwohnerfragestunde Von den anwesenden Zurhörerinnen und Zuhörer wurden keine Fragen an die Verwaltung gestellt. TOP 02 Bekanntgabe von Beschlüssen, die in nichtöffentlicher Sitzung gefasst wurden Bürgermeisterin Rürup teilt mit In nichtöffentlichen Sitzungen gefasste Beschlüsse sind nach Wiederherstellung der Öffentlichkeit oder wenn dies nicht möglich ist, in der nächsten öffentlichen Ge- meinderatssitzung bekannt zu geben, sofern nicht das öffentliche Wohl oder das berechtigte Interesse Einzelner entgegensteht. (§ 35 Abs. 1 Satz 4 der Gemeindeordnung) Aus der nichtöffentlichen Gemeinderatssitzung vom 09. Februar 2021 sind keine Beschlüsse bekannt zu geben. TOP 03 Bericht der Bürgermeisterin Bürgermeisterin Rürup gibt folgendes bekannt: a) Corana-Pandemie Aktuelle Coronafälle in der Gemeinde Baindt vom Stand 08.02.2021 - Anzahl 16 Die Inzidenz im Landkreis liegt bei 49,8 Ab dem 29.03.2021 gibt es auch Impftage in der Ge- meinde Baindt für Bürgerinnen und Bürger, die älter sind als 85 Jahre und körperlich nicht mehr in der Ver- fassung sind, nach Ravensburg zum Impfzentrum zu kommen. Seite 6 Amtsblatt der Gemeinde Baindt Nummer 11 b) Online-Bürgerinfo am 04.03.2021 zu den Entwick- lungen im Fischerareal und auf dem Dorfplatz. Diese Infoveranstaltung war ein voller Erfolg. Über Youtube hatte man über 100 Teilnehmer*Innen, per Webex ca. 70. Zwischenzeitlich haben sich ca. 600 weitere Personen die Aufzeichnung angeschaut. Die- se Aufzeichnung steht dauerhaft zur Verfügung und kann über einen Link auf der Homepage der Gemeinde Baindt abgerufen werden. c) Umfrage Parken auf dem Dorfplatz Ab der nächsten Woche findet eine Umfrage zum Parken auf dem Parkplatz in der Ortsmitte statt- d) GMS-Sitzung Die GMS-Sitzung vom 11.03.2021 wird auf den 25.03.2021 verschoben. Die Stellungnahme des GMS zur Fort- schreibung des Regionalplanes auf TO (schließt sich der Stellungnahme des Zweckverbandes und der Ge- meinden zum Kiesabbau und Grundwasserschutz an) und Änderung Flächennutzungsplan im Gebiet Reit- anlage Oberer Brühl. Änderungs- und Aufstellungs- beschluss (steht im Zusammenhang mit dem Bau der Reithalle). TOP 04 Fischerareal- Festlegung der Vermarktungskriterien / Entwicklungsziele im Konzeptvergabeverfahren Bürgermeisterin Rürup berichtet Das „Fischerareal“ ist als ein qualitätvolles, lebendiges Wohngebiet in Baindt unmittelbar in der Ortsmitte kon- zipiert: Es sollen verschiedenste Wohnangebote für un- terschiedliche Menschen entstehen. Die Grundstücke werden zum Festpreis nach Bebauungs- und Nutzungskonzept vergeben. Die Grundstücksgrößen richten sich nach dem Bedarf der einzelnen Projekte. Die Auswahl erfolgt nach den übergeordneten Kriterien „Welchen Nutzen hat das Projekt für das Fischerareal?“ und „Welchen Nutzen hat das Projekt für die Gemeinde Baindt?“ Beschluss: 1. Der Gemeinderat stimmt den aufgezeigten Entwick- lungszielen für das Fischerareal, sowie den Kriterien für die Vergabe des Ankerprojektes und der Anlieger- projekte zu. 2. Die Verwaltung wird beauftragt die Gesamtunterlagen (Exposé) zu erstellen. Bei den Zielen der Entwicklung ist der Punkt „klimaneutrales Wohnen“ mit aufzuneh- men. 3. Der Bewertungsausschuss setzt sich aus dem Gesamt- gemeinderat zusammen. TOP 05 Haus am Dorfplatz – Durchführung einer Markterkun- dung Bürgermeisterin Rürup teilt mit: Angrenzend an den Dorfplatz soll ein Gebäude mit ei- ner Nutzung als Gesundheitszentrum realisiert werden. Es gibt konkrete Mietinteressenten für eine Apotheke im Erdgeschoss und zwei Arztpraxen in den Obergeschossen. Das Grundstück befindet sich im Eigentum der Gemeinde, die Bebauung kann nach dem § 34 BauGB erfolgen. Mit der Markterkundung wird ein prinzipielles Interesse von potentiellen Bauunternehmen und Investoren an zwei möglichen Umsetzungsvarianten abgefragt: Umsetzungsvariante 1: Bau des Gebäudes durch die Gemeinde im Rahmen einer Totalunternehmervergabe. Umsetzungsvariante 2: Bau des Gebäudes durch einen Investor nach Einräumung eines Erbbaurechtes am Grundstück. Die Durchführung der Markterkundung soll im elektroni- schen Bundesanzeiger und auf der Homepage der Ge- meinde veröffentlicht werden. Parallel können in Frage kommende Firmen auch direkt angeschrieben und zur Teilnahme aufgefordert werden. Die Teilnahme ist freiwil- lig und unverbindlich. Die Informationen, die im Rahmen der Markterkundung eingehen, dienen der Verfahrens- vorbereitung. Die Ergebnisse können zur Gemeinderats- sitzung am 20.04.2021 vorliegen. Beschluss: Die Markterkundung wird in der vorgeschlagenen Form durchgeführt. TOP 06 Aufstellungsbeschluss zum vorhabenbezogenen Bebauungsplan „Reithalle“ und die örtlichen Bauvor- schriften hierzu Bürgermeisterin Rürup trägt folgenden Sachverhalt vor: 2017 kam die Reitergruppe Baindt e.V. auf die Gemeinde zu mit der Bitte, den Verein beim Bau einer Reithalle auf dem Reitgelände zu unterstützen. Die Verwaltung hat daraufhin die baurechtlichen Voraus- setzungen zum Bau einer Reithalle im Regionalen Grün- zug geprüft. Nur mit einem positiv beschiedenen Zielab- weichungsverfahren ist es möglich, vor Inkrafttreten des geänderten Regionalplanes ein Bauleitplanverfahren in die Wege zu leiten. In der Sitzung des Gemeinderats am 26.07.2017 wurde grundsätzlich dem Bau einer Reithalle auf dem Gelände der bisherigen Reitanlage beim Pumpwerk Brühl zuge- stimmt. Ebenfalls wurde die Übernahme der Planungs- und Verwaltungskosten zur Baufreimachung des Bau- platzes beschlossen. In der Sitzung vom 10.10.2017 wurde die Verwaltung vom Gemeinderat beauftragt, mit Hilfe des Büros Sieber das Zielabweichungsverfahren beim Regierungspräsidium Tübingen zum Bau der Reithalle zu beantragen. Zahl- reiche Besprechungen und zähe Verhandlungen, sowie hartnäckiges Nachhaken waren erforderlich, um dann am 03.12.2020 den Bescheid zu bekommen, dass das Regierungspräsidium Tübingen eine Abweichung von den Zielen der Raumordnung für die Bauleitplanung der Reithalle zugelassen hat. Um die Reithalle bauen zu können, muss nun ein vor- habenbezogener Bebauungsplan aufgestellt und der Flächennutzungsplan im betroffenen Bereich geändert werden. Im Entwurf des Durchführungsvertrages wurden die Be- schlüsse vom 26.07.2017 eingearbeitet. Er muss aber noch durch verschiedene Ergänzungen, die sich erst im Zuge des Bauleitverfahrens ergeben, vor Satzungsbeschluss final abgeändert werden. Beschluss: Aufstellungsbeschluss zum vorhabenbezogenen Bebauungsplan „Reithalle“ Der Gemeinderat der Gemeinde Baindt beschließt die Aufstellung des vorhabenbezogenen Bebauungsplanes „Reitverein“ (Aufstellungsbeschluss gem. § 2 Abs. 1 Bauge- Nummer 11 Amtsblatt der Gemeinde Baindt Seite 7 setzbuch (BauGB)). Das Plangebiet befindet sich ca. 300 m westlich des Ortskernes der Gemeinde Baindt sowie der Kreisstraße K 7951. Der räumliche Geltungsbereich des Bebauungsplanes wird aus dem beiliegenden Lageplan (maßstabslos) ersichtlich. Folgende Grundstücke befinden sich innerhalb des räumlichen Geltungsbereiches: Fl.-Nr. 185/8 (Teilfläche). Erfordernis und Ziele der Planung: - Ausweisung eines Sondergebietes zur Realisierung ei- ner Reithalle mit benötigten Nebenanlagen des orts- ansässigen Reitvereines (Reitergruppe Baindt e.V.) - Stärkung des Standortes durch die Erweiterungen des Angebotes für diesen Freizeitsport - Berücksichtigung bestehender Strukturen und an- grenzender Nutzungen im Rahmen der planerischen Feinsteuerungen - Prüfung sowie Auseinandersetzung mit den Folgen der Planung für Naturraum und Umgebung zur Kon- fliktvermeidung bzw. Konfliktminimierung Im Rahmen des Verfahrens zur Aufstellung wird eine Umweltprüfung gem. § 2 Abs. 4 BauGB durchgeführt. Im Rahmen der Begründung zum Entwurf wird ein Umwelt- bericht gem. § 2a Nr. 2 BauGB dargelegt. Eine Umweltverträglichkeitsprüfung im Sinne des Geset- zes zur Umweltverträglichkeitsprüfung (UVPG) ist nicht erforderlich. Hinweise: Der Aufstellungsbeschluss hat keine direkte Auswirkung auf die Bebaubarkeit oder Nutzbarkeit von Grundstücken. Der räumliche Geltungsbereich kann sich im Verlauf des Aufstellungsverfahrens ändern. Es erfolgt eine Teiländerung des Flächennutzungsplanes im betrof- fenen Bereich im so genannten Parallelverfahren (gem. § 8 Abs. 3 BauGB).“ TOP 07 Bauantrag auf Wohnraumerweiterung und Anbau eines Balkons und Beantragung der erforderlichen Befrei- ungen von den Festsetzungen des Bebauungsplanes „Boschstraße“ für die Überschreitung der Grundflä- chenzahl auf Flst. 49/3, Boschstr. 12/3 Bauamtsleiterin Jeske berichtet: Auf dem Flst. 49/3 Boschstraße 12/3 soll ein bestehendes Wohngebäude erweitert werden. Die Terrasse im Erdge- schoss, die sich in einer Nische auf dem vorhandenen Untergeschoss befindet, soll zum Wohnraum umgebaut werden. Ebenfalls ist im Obergeschoss eine Wohnraumer- weiterung vorgesehen. Der im OG geplante Balkon soll mit der Hauskante abschließen und ragt somit 81,5 cm über den bestehenden Keller hinaus. Dies ergibt eine neu überbaute Fläche von 3 m². Das geplante Bauvorhaben liegt innerhalb der überbaubaren Fläche. Das Grundstück liegt im Bereich des Bebauungsplanes „Boschstraße“ und der geplante Anbau ist nach § 30 BauGB zu beurteilen. Als die Häuserzeile, zu der auch das Gebäude Boschstr. 12/3 gehört, 2004 genehmigt wurde, wurden die Bau- vorhaben nach dem damals gültigen Bebauungsplan „Bifang I Erweiterung“ beurteilt. Im Bereich des jetzigen Baugrundstücks war ein Mischgebiet mit einer Grundflä- chenzahl (GRZ) von 0,4 festgesetzt. Die Fläche der gan- zen Häuserzeile wurde zur Berechnung der überbauten Fläche herangezogen. Durch die Vermessung und Auftei- lung in einzelne Flurstücke und die abgetrennte Zufahrt im Norden der Gebäude haben sich sehr kleine Grund- stücksflächen ergeben. Da im Bereich des Mischgebiets immer mehr Wohnhäu- ser entstanden sind, wurde beschlossen, dass der Be- bauungsplan geändert wird. 2005 wurde dann der heute gültige Bebauungsplan „Boschstraße“ rechtskräftig. Hier wurde die GRZ mit 0,3 festgesetzt. Bereits bei der Auf- stellung des neuen Bebauungsplanes lag die GRZ bei der Häuserzeile Boschstraße 12 über der neuen Festsetzung. Mit dem Balkonanbau im OG werden nun weitere 3 m² Fläche überbaut, weshalb eine Befreiung von den Festset- zungen des Bebauungsplanes „Boschstraße“ erforderlich ist, um das Vorhaben realisieren zu können. Nach § 31 Abs. 2 BauGB kann ein Vorhaben von den Fest- setzungen des Bebauungsplanes befreit werden, wenn die Grundzüge der Planung nicht berührt werden und 1. Gründe des Wohls der Allgemeinheit die Befreiung erfordern oder 2. die Abweichung städtebaulich vertretbar ist oder 3. die Durchführung des Bebauungsplans zu einer offen- bar nicht beabsichtigten Härte führen würde und wenn die Abweichung auch unter Würdigung der nachbar- lichen Interessen mit den öffentlichen Belangen ver- einbar ist. Eine Befreiung nach § 31 Abs.2 BauGB kann aus Sicht der Verwaltung erteilt werden, da die Überschreitung der GRZ bereits bei Aufstellung des Bebauungsplanes erheblich überschritten war und die jetzt beantragt zusätzliche Überschreitung von 3m² minimal ist. Mit der beantragten Überschreitung der GRZ sind die Grundzüge der Planung nicht berührt. Die Abweichung ist städtebaulich vertret- bar und die Durchführung des Bebauungsplanes führt zu einer offenbar nicht beabsichtigten Härte. Beschluss: Das gemeindliche Einvernehmen nach § 36 Abs.1 BauGB zum Bauantrag wird erteilt, der erforderlichen Befreiung von den Festsetzungen des Bebauungsplanes wird zugestimmt. TOP 08 Bauantrag zum Einbau einer Gaupe und zur Erweite- rung des Balkons im Dachgeschoss des bestehenden Wohnhauses auf Flst. 129/6, Kornblumenstr. 3/1 Bauamtsleiterin Jeske teilt mit: Die Bauherrin beantragt den Einbau einer Gaupe sowie den Anbau eines Balkons in das Dachgeschoss des be- stehenden 1 Familien-Wohnhauses. Für eine bessere Aus- nutzung der Fläche und Belichtung ist eine zusätzliche Gaupe, im gleichen Stil wie die 1995 errichtete Gaupe ge- plant. Die zusätzliche Gaupe auf der Südseite soll 2,50m breit werden und ein Satteldach mit einer Dachneigung von 30° haben. Das Bauvorhaben liegt im Bereich des rechtsgültigen Be- bauungsplans „Marsweiler Spielmann I“ und wird nach § 30 Abs. 1 BauGB beurteilt. Laut Bebauungsplan sind Dach- aufbauten nicht zulässig, weshalb eine Befreiung von den Festsetzungen des Bebauungsplanes erforderlich ist, um das Bauvorhaben verwirklichen zu können. Nach § 31 Abs. 2 BauGB kann ein Vorhaben von den Fest- setzungen des Bebauungsplanes befreit werden, wenn die Grundzüge der Planung nicht berührt werden und 1. Gründe des Wohls der Allgemeinheit die Befreiung erfordert oder 2. die Abweichung städtebaulich vertretbar ist oder 3. die Durchführung des Bebauungsplans zu einer offen- bar nicht beabsichtigten Härte führen würde und wenn die Abweichung auch unter Würdigung nachbarlicher Interessen mit den öffentlichen Belangen vereinbar ist. Seite 8 Amtsblatt der Gemeinde Baindt Nummer 11 Für die Bestandgaupe wurde bereits 1995 eine Befrei- ung von den Festsetzungen des Bebauungsplanes erteilt. Nach Ansicht der Gemeinde sind die Grundzüge der Pla- nung nicht berührt und die Abweichung ist städtebaulich vertretbar. Beschluss: Das gemeindliche Einvernehmen nach § 36 Abs.1 BauGB zu der erforderlichen Befreiung zum Bauantrag wird er- teilt. TOP 09 Neubau eines Einfamilienwohnhauses mit Garage auf Flst. 34/3 und 34/8, Marsweiler Str. 17 Bauamtsleiterin Jeske informiert das Gremium über fol- genden Sachverhalt: Auf dem Flst. 34/3 und auf Teilen von 34/8 in der Mars- weiler Straße ist der Neubau eines Einfamilienwohnhau- ses mit Garage und 1 Stellplatz geplant. Die bestehenden Grenzen sollen aufgehoben und neu vermessen werden. Ein Bebauungsplan liegt nicht vor, so dass das Bauvorha- ben nach § 34 Abs. 1 BauGB (Zulässigkeit von Vorhaben innerhalb der im Zusammenhang bebauter Ortsteile) beurteilt wird. Nach § 34 Abs. 1 BauGB ist ein Vorhaben zulässig, wenn es sich nach Art und Maß der baulichen Nutzung, der Bauweise und der Grundstücksfläche, die überbaut werden soll, in die Eigenart der näheren Um- gebung einfügt und die Erschließung gesichert ist. Die Anforderungen an gesunde Wohn- und Arbeitsverhält- nisse müssen gewahrt bleiben, das Ortsbild darf nicht beeinträchtigt werden. Aus Sicht der Verwaltung fügt sich das Bauvorhaben in die Eigenart der Umgebung ein, die Anforderungen an gesunde Wohnverhältnisse sind gewahrt und die Erschlie- ßung ist durch die Übernahme einer Baulast für ein Geh- und Fahrrecht gesichert. Beschluss: Das gemeindliche Einvernehmen zum Bauantrag Neu- bau eines Einfamilienwohnhauses auf dem Flst. 225/1 wird erteilt. TOP 10 Neubau eines Mehrfamilienwohnhauses mit 6 Wohnein- heiten, 7 Garagenstellplätzen und 9 offenen PKW Stell- plätzen auf dem Flst. 209/3, Annabergstr. 28 Bauamtsleiterin Jeske berichtet: Auf dem Flst. 209/3 in der Annabergstraße wurde ein Wohngebäude, ein Holzschopf und eine Garage abge- brochen. Dies war ein verfahrensfreies Vorhaben, für das keine Genehmigung beantragt werden musste. Auf dem Grundstück wird nun der Neubau eines Mehrfamilien- wohnhauses mit 6 Wohneinheiten, 5 Garagenstellplätzen und 9 Stellplätzen im Freien beantragt. Die Garagen und Stellplätze werden von der Ziegelhalde aus angefahren. Hierfür wird es notwendig sein, eine Stra- ßenleuchte und eventuell einen Hydranten umzusetzen. Vor Erteilung der Baugenehmigung muss die Übernahme der Kosten durch den Bauherrn in einer Vereinbarung gesichert sein. Eine schriftliche Zusage liegt bereits vor. Ein Bebauungsplan liegt nicht vor, so dass das Bauvorha- ben nach § 34 Abs. 1 BauGB (Zulässigkeit von Vorhaben innerhalb der im Zusammenhang bebauter Ortsteile) beurteilt wird. Nach § 34 Abs. 1 BauGB ist ein Vorhaben zulässig, wenn es sich nach Art und Maß der baulichen Nutzung, der Bauweise und der Grundstücksfläche, die überbaut werden soll, in die Eigenart der näheren Um- gebung einfügt und die Erschließung gesichert ist. Die Anforderungen an gesunde Wohn- und Arbeitsverhält- nisse müssen gewahrt bleiben; das Ortsbild darf nicht beeinträchtigt werden. Rechtsprechungen stellen fest, dass bei der Betrachtung der Eigenart der Umgebung nicht nur die direkte Nach- bargebäude einbezogen werden dürfen. In der direkten Nachbarschaft sind die Gebäude aus den Jahren 1967- 1968 zwar klein und teils niedrig gebaut, allerdings gibt es auch in der Umgebung größere Bauten. Fraktionsübergreifend wude der massive Baukörper be- mängelt, der sich nicht in die Umgebungsbebauung einfügt. Beschluss: Das gemeindliche Einvernehmen nach § 36 Abs.1 BauGB zum Bauantrag Neubau eines Mehrfamilienwohnhauses mit Garagen und Stellplätzen wird nicht erteilt. TOP 11 Vertagt: Sanierung Klosterwiesenschule - Beauftra- gung von Fachplanern Beschluss Aufgrund der noch unklaren Rechtslage bezüglich eu- ropaweiter Ausschreibung wird der TOP abgesetzt und auf eine der nächsten Gemeinderatssitzungen vertagt. TOP 12 Bekanntgabe der Prüfungsfeststellungen der Gemein- deprüfungsanstalt im Prüfungszeitraum 2016-2019 - Stellungnahme der Finanzverwaltung zum Prüfungs- bericht der Gemeindeprüfungsanstalt (GPA) Baden- Württemberg über die Prüfung der Haushalts-, Kassen- und Rechnungsführung in den Haushaltsjahren 2016- 2019 sowie der Wirtschaftsführung und des Rechnungs- wesens der Eigenbetriebe Kämmer Abele berichtet: Die Gemeindeprüfungsanstalt Baden-Württemberg (GPA) hat die Haushalts-, Kassen- und Rechnungsführung der Gemeinde Baindt sowie die Wirtschaftsführung und das Rechnungswesen der Eigenbetriebe Wasserversorgung und Abwasserbeseitigung gemäß § 114 Gemeindeordnung für Baden-Württemberg (GemO) von 2016-2019 geprüft. Neben den Abschlüssen der Kameralistik (2016-2018) wurde die Eröffnungsbilanz zum 01.01.2019 und der erste doppische Jahresabschluss 2019 geprüft. Der komplette Prüfungsbericht wurde den Mitgliedern des Gemeinderats als Anlage übermittelt. Über den wesentli- chen Inhalt des Prüfungsberichts ist der Gemeinderat zu unterrichten (§ 43 Abs. 5). Die Gemeinde hat nach § 114 Abs. 5 GemO zu den Fest- stellungen des Prüfungsberichtes gegenüber dem Land- ratsamt und gegenüber der Gemeindeprüfungsanstalt innerhalb einer bestimmten Frist Stellung zu nehmen. Im Bericht sind die Ziffern der wesentlichen Anstände, zu denen eine Stellungnahme erforderlich ist, mit einem „A“ gekennzeichnet. Diese Prüfungsbemerkungen sind in der Anlage mit den dazugehörenden Stellungnahmen zusammengefasst. Die weiteren Bemerkungen sind An- regungen an die Verwaltung, um Verwaltungsvorgänge noch rechtsicherer abzuwickeln. Die Verwaltung muss innerhalb von 6 Monaten schrift- lich gegenüber der GPA und der Rechtsaufsichtsbehörde Landratsamt Ravensburg Stellung nehmen und die Be- anstandungen ausräumen. Nummer 11 Amtsblatt der Gemeinde Baindt Seite 9 Auszug aus 2.2 Wesentliche Feststellungen der Prüfung. Die auf einzelne ausgewählte Schwerpunkte (insbesonde- re Eröffnungsbilanz und Jahresabschluss 2019, Kassen- und Rechnungsführung, Städtebauliche Erneuerungs- maßnahmen, Grundstücksverkehr und die Eigenbetriebe Abwasserbeseitigung und Wasserversorgung) und im Übrigen auf Stichproben beschränkte überörtliche Prü- fung (§ 15 GemPrO) hat gezeigt, dass die Verwaltung in den geprüften Bereichen ordnungsgemäß und sachge- recht gearbeitet hat. Die Einzelfeststellungen und Hinwei- se im Prüfungsbericht schmälern den wiederholt guten Gesamteindruck nicht. Beschluss: Der Gemeinderat nimmt den Prüfungsbericht der Ge- meindeprüfungsanstalt Baden-Württemberg (GPA) vom 29.01.2021 zur Kenntnis und beauftragt die Verwaltung zum Bericht gegenüber der GPA und der Rechtsaufsichts- behörde Stellung zu nehmen. TOP 13 Kindergartenangelegenheiten Antrag der katholischen Kirchenpflege und des Waldorfkindergartens auf Übernahme der Kosten für eine FSJ-Stelle (freiwilliges soziales Jahr) für das Kin- dergartenjahr 2021/2022 Hauptamtsleiter Plangg trägt folgenden Sachverhalt vor: Aufgrund der positiven Erfahrungen, die der Kindergarten „St. Martin“ sowie der Waldorfkindergarten mit FSJ-Kräf- ten gemacht hat, wurden Anträge auf Genehmigung ei- ner FSJ-Stelle für das kommende Kindergartenjahr ein- gereicht. Mangels Bewerber konnten diese Stellen im Kindergar- tenjahr 2020/2021 in beiden Einrichtungen jedoch nicht besetzt werden. Zur Vorgeschichte: GR-Sitzung am 05.06.2018 Beschluss: a.) Die katholische Kirchengemeinde Baindt kann im Kin- dergarten „St. Martin“ auch im kommenden Kindergar- tenjahr 2018/2019 eine FSJ-Stelle besetzen. b.) Die anfallenden Kosten können analog dem beste- henden Kindergartenvertrag abgerechnet werden. c.) Für das Kindergartenjahr 2019/2020 ist die Besetzung einer FSJ-Stelle erneut zu beantragen. d.) Für den Kindergarten „Sonne, Mond und Sterne“ so- wie für den Waldorfkindergarten wird ebenfalls eine je eine FSJ-Stelle geschaffen. GR-Sitzung am 06.11.2018 Beschluss: a.) Es bleibt beim Beschluss vom 05.06.2018 b.) Anträge auf Übernahme der Kosten für FSJ-Stellen sind jährlich zu stellen. GR-Sitzung am 05.02.2019 Beschluss: a.) Die katholische Kirchenpflege Baindt (Kindergarten St. Martin), der Waldorfkindergarten sowie der Kin- dergarten „Sonne, Mond und Sterne“ können auch im kommenden Kindergartenjahr 2019/2020 je eine FSJ-Stelle besetzen. b.) Die anfallenden Kosten können analog dem Kinder- gartenvertrag abgerechnet werden. c.) Für das Kindergartenjahr 2020/2021 ist die Besetzung einer FSJ-Stelle erneut zu beantragen. GR-Sitzung am 02.04.2019 Beschluss: Da ein Beschäftigungsverhältnis auf 450 € Basis im Kin- dergarten „Sonne, Mond und Sterne“ in ein sozialversi- cherungspflichtiges Beschäftigungsverhältnis mit einem Beschäftigungsumfang von 30% umgewandelt wurde wird die bereits genehmigte FSJ-Stelle im Kindergarten „Sonne, Mond und Sterne“ nicht besetzt. GR-Sitzung am 05.11.2019 Beschluss: a.) Die katholische Kirchenpflege Baindt, der Waldorf- kindergarten sowie der Kindergarten „Sonne, Mond und Sterne“ können im kommenden Kindergartenjahr 2020/2021 je eine FSJ-Stelle besetzen. b.) Die anfallenden Kosten können für den Kindergarten St. Martin sowie für den Waldorfkindergarten analog dem Kindergartenvertrag abgerechnet werden. c.) Für das Kindergartenjahr 2021/2022 ist die Besetzung einer FSJ-Stelle erneut zu beantragen. FSJ-Kräfte werden zur Unterstützung der Fachkräfte, hauptsächlich auch zur Betreuung von Kindern mit be- sonderen Bedürfnissen sowie bei der Umsetzung von individuellen Fördermaßnahmen eingesetzt. Auch zur Krankheitsvertretung bzw. bei block – und tageweiser Abwesenheit bei Fort – und Weiterbildungsmaßnahmen der Fachkräfte sind FSJ-Kräfte eine große Hilfe. Nichtsdestotrotz handelt es sich bei diesen FSJ-Stellen um eine freiwillige Leistung der Gemeinde. Auch aus die- sem Grund hat sich der Gemeinderat im Jahr 2018 dafür ausgesprochen, dass diese FSJ-Stellen jedes Jahr neu zu beantragen sind. Die Kosten für eine FSJ-Stelle belaufen sich auf ca. 8.500 € jährlich. Da die bewilligten Stellen für dieses Kindergartenjahr nicht besetzt werden konnten, würden es die verschiede- nen Träger begrüßen, wenn der Gemeinderat für das Be- setzen dieser FSJ-Stellen trotz der angespannten Haus- haltslage „Grünes Licht“ geben würden. Beschluss: a.) Die katholische Kirchenpflege Baindt, der Waldorfkin- dergarten sowie der Kindergarten „Sonne, Mond und Sterne“ können auch im kommenden Kindergartenjahr 2021/2022 je eine FSJ-Stelle besetzen. b.) Die anfallenden Kosten können für den Kindergarten St. Martin sowie für den Waldorfkindergarten analog dem Kindergartenvertrag abgerechnet werden. c.) Für das Kindergartenjahr 2022/2023 ist die Besetzung einer FSJ-Stelle erneut zu beantragen. TOP 14 Anfragen und Verschiedenes a) Neue Kollegin im Rathaus Bürgermeisterin Rürup stellt dem Gremium die neue Kollegin Frau Franka Maurer vor, die seit dem 1. März 2021 als Beamtin des gehobenen Dienstes im Rathaus tätig ist. Ihre Tätigkeitsschwerpunkte ist die Sachbear- beitung im Standesamt sowie Planung und Steuerung von kommunalen Projekten. b) Beleuchtung Sportplatz Ortsbaumeister Roth teilt mit, dass beim beanstande- ten Flutlichtmasten der Beleuchtungskopf abmontiert wurde. Von den ursprünglichen 6 Masten werden 2 Masten abmontiert. Die Sanierung der Beleuchtungs- körper ist in Planung. Seite 10 Amtsblatt der Gemeinde Baindt Nummer 11 c) Schotterweg Igelstraße/Rehstraße Es wurde angefragt, ob der Weg von der Igelstraße in Richtung Rehstraße nicht durchgängig als Schotterweg ausgeführt werden kann.Bürgermeisterin Rürup wird sich dies vor Ort mit Ortsbaumeister Roth anschauen. d) Straßensanierungsmaßnahmen Ortsbaumeister Roth teilt mit, dass Straßensanierungs- maßnahmen die ursprünglich im Jahr 2020 durch- geführt werden sollten in den April 2021 verschoben wurden. In diesem Zusammenhang könnten weitere Sanierungsmaßnahmen (Kleinbaustellen) in der Bosch- und Benzstraße durchgeführt werden. Die zusätzlichen Kosten belaufen sich auf max. 20.000 €. Da es sich dabei um einen kleineren Betrag handelt, macht eine Ausschreibung dieser zusätzlichen Arbeiten wenig Sinn. Das Gremium stimmte einstimmig diesen zusätzlichen Straßensanierungsmaßnahmen zu. e) Zirkus Sperlich Auf eine entsprechende Frage teilt Bürgermeisterin Rürup mit, dass der Zirkus keine Standgebühr bezah- len muss. Sonstige Kosten (Wasser, Abwasser, Strom) werden jedoch abgerechnet. f) Insektenhotel Das Insektenhotel auf der Fläche der B 30 alt ist zwi- schenzeitlich fertiggestellt. Eine entsprechende Be- schilderung wird noch vorgenommen. Notdienste Fachärztlicher Notfalldienst Tel.: 116 117 (kostenlose Rufnummer, ohne Vorwahl) Zahnärztlicher Notfalldienst Tel.: 01805 911-630 Notfallpraxis Ravensburg Oberschwabenklinik - St. Elisabethen-Klinikum Elisabethenstr. 15, 88212 Ravensburg Öffnungszeiten Sa, So und an Feiertagen 08 - 19 Uhr Notfallpraxis Ravensburg (Kinder) Oberschwabenklinik - St. Elisabethen-Klinikum Elisabethenstr. 15, 88212 Ravensburg Öffnungszeiten Sa, So und an Feiertagen 09 - 13 Uhr und 15 - 19 Uhr Notdienst Tierarzt Samstag, 20. März/Sonntag, 21. März Tierklinik Dr. Ganal und Dr. Ewert, Tel.: (0751) 4 44 30 - Telefonische Anmeldung erforderlich - (Festnetz kostenfreie Rufnummer Tel.: 0800 00 22 833, Homepage: www.aponet.de) Samstag, 20. März Apotheke Vetter in Ravensburg, Marienplatz 81, Tel.: (0751) 3 52 44 05 Sonntag, 21. März Central-Apotheke in Ravensburg, Marienplatz 31, Tel.: (0751) 36 33 60 Organisierte Nachbarschaftshilfe Baindt Einsatzleitung: Frau Petra Maucher, Tel.: 62 10 98 Malteser Ravensburg-Weingarten Hausnotruf und Mahlzeitendienst, Tel.: (07 51) 36 61 30 Deutsches Rotes Kreuz Kreisverband Ravensburg e.V. Hausnotruf und Menüservice „Essen auf Rädern“, Tel.: (0751) 56 06 10 Hospizbewegung Weingarten ∙ Baienfurt ∙ Baindt ∙ Berg e.V. Begleitung für schwerkranke und sterbende Menschen und ihre Angehörigen Hospiz Ambulant, Vogteistr. 5, Weingarten Telefon: 0751-180 56 382, Telefon: 0160- 96 20 72 77 (u.U. Anrufbeantworter, es erfolgt ein Rückruf) Ansprechpartnerin Dipl.-Päd. Dorothea Baur Persönliche Sprechzeit: Montag 16-18 Uhr, Mittwoch 11-13 Uhr Donnerstag 11-14 Uhr und nach Vereinbarung E-Mail: hospiz-weingarten@freenet.de Homepage: www.hospizbewegung-weingarten.de Spendenkonto: KSK Ravensburg IBAN: DE39 6505 0110 0086 1381 92 Störungs-Rufnummer Strom Tel. 0800 3629-477 (kostenfrei) Internet netze BW https://www.netze-bw.de/kunden/netzkunden/service/ stoerungsmeldungen/index.html Bei Störung der Gasversorgung Telefon 0800/804-2000 Wasserversorgung Tel.: (0751) 40 00-919 und nach Dienstschluss Tel.: 0160 44 94 235 Hotline Müllentsorgerfirmen Veolia/ Hofmann Bad Waldsee (bei Fragen rund um die Leerung/Abfuhr) Tel.: 0800/35 30 300 Hotline Landratsamt Ravensburg (allg. Fragen zum Thema Müll, Behältergemeinschaften etc.) Tel.: (0751) 85-23 45 Ergänzende unabhängige Teilhabeberatung (EUTB) Ravensburg-Sigmaringen Beratung und Information zu Ansprüchen bei Teilhabeein- schränkung durch chronische Erkrankung und Behinderung. Schubertstr. 1, 88214 Ravensburg - Telefon 0751 99923970 - E-Mail: info@eutb-rv-sig.de Sozialstation St. Anna - Pflegebereich Baienfurt – Baindt – Marktplatz 4, 88255 Baienfurt, Tel. (0751) 4 67 96, E-Mail: sozialstation. baienfurt@stiftung-liebenau.de Lebensräume für Jung und Alt Dorfplatz 2/1, 88255 Baindt, Tel. (07502) 92 16 50, E-Mail Baindt: lebensraum.baindt@stiftung-liebenau.de Nummer 11 Amtsblatt der Gemeinde Baindt Seite 11 Kirchliche Sozial- station Ravensburg Pflege, Betreuungsgruppen, Beratung, Essen auf Rädern in den Gemeinden Baien- furt, Baindt und Berg. Tel. 0751 36360-110 Maybachstr. 1, Weingarten Wohl-Fühl-Treff Betreuungsgruppe für dementiell erkrankte Menschen bzw. für Menschen die einfach nur Geselligkeit suchen. Jeden Dienstag von 14 bis 17 Uhr im Dietrich-Bonhoeffer-Saal. Ihre Ansprechpartnerin, Rebecca Herz erreichen Sie telefonisch unter 0751 36360-116 Abfallwirtschaft Kompostieranlage am Annaberg Die Kompostieranlage am Annaberg öffnet erstmals, so- fern es die Witterung zulässt, am Samstag 20. März 2021 von 13.00 bis 16.00 Uhr. Die weiteren Öffnungstermine sind Samstag 27. März und Samstag 3. April, jeweils von 13.00 bis 16.00 Uhr. Erstmals am Freitag ist die Kompostieranlage am 9. April 2021 geöffnet und danach jeden Freitag von 16.30 Uhr bis 18.30 Uhr Samstag von 13.00 Uhr bis 16.00 Uhr. Hinweise zur Abgabe von Grüngut auf der Kompostie- ranlage Annaberg Um die Kompostieranlage offen zu halten und das An- steckungsrisiko auf ein Minimum zu reduzieren, beachten Sie bitte folgende Hinweise bei der Abgabe von Grüngut • Tragen Sie bitte eine medizinische Maske (Masken- pflicht!) • Folgen Sie den Hinweisen des Annahmepersonals • Es können immer nur wenige Personen gleichzeitig abladen. Rechnen Sie dadurch mit verlängerten War- tezeiten! • Vermeiden Sie Gespräche mit anderen Personen beim Entladen. • Es ist immer ein Sicherheitsabstand von 1,5 Metern von Person zu Person einzuhalten. Das Annahmepersonal kann Ihnen beim Entladen nicht helfen. • Halten Sie die öffentlichen Straßen und Verkehrswege frei. Nicht abgabeberechtigt sind Personen, die aus Haus- halten mit positiv getesteten oder unter Quarantäne gestellten Personen kommen. Vielen Dank für Ihr Verständnis. Ihre Gemeindeverwaltung Grüngutannahmestelle Wöhr in der Friesenhäusler Straße Änderung der Öffnungszeiten ab 01.04.2021 Vom 01.04.2021 – 30.11.2021 gelten für die Grüngutannah- mestelle Wöhr folgende Öffnungzeiten: Montag und Mittwoch 16.00 - 19:00 Uhr und Freitag 15:00 - 18:00 Uhr Ihre Gemeindeverwaltung Öffnungszeiten des Wertstoffhofs Baindt in der Karwoche Der Wertstoffhof Baindt ist in der Karwoche am Karsams- tag, den 03.04.2021, von 09:00 Uhr bis 12:00 Uhr geöffnet. Um Beachtung wird gebeten. Ihre Gemeindeverwaltung Problemstoff-Sammlung 2021 Am Donnerstag, 25. März 2021 von 13.30 – 15.30 Uhr wird das Schadstoffmobil in Baindt stehen. Sammelstelle: Wertstoffhof/Bauhof, Ziegeleistr. 20. Weitere Orte und Termine entnehmen Sie bitte der Home- page des Landratsamtes unter www.rv.de Die Abgabe ist nicht zwingend auf die Wohngemeinde beschränkt. Es besteht für jedermann die Möglichkeit, den für ihn günstigsten Sammeltermin und -ort auszuwählen. Wichtig: Abgabe von Problemstoffen nur mit medizini- scher Maske und einem Mindestabstand von 1,5 m zu anderen Personen. Was wird angenommen? • Altöl (bis zu 5 Liter) • Haushaltsbatterien, Autobatterien, • Leuchtstoffröhren (max. 20 Stück) • Chemikalien (max. Einzelgebinde mit 20 Liter) • Farben, Lacke, Lösungsmittel, Klebstoffe • Holzschutz- u. Pflanzenschutzmittel • Reinigungsmittel, Säuren, Laugen • Spraydosen mit Restinhalt Das Abfall-ABC der Problemstoffe ist auf der Homepage des Landkreises unter www.rv.de (Rubrik Abfallwirtschaft) abrufbar. Kostenlose Annahme • für Haushalte und Kleingewerbebetriebe bei Mengen unter 15 kg Kostenpflichtige Annahme • für Apotheken und Gewerbetreibende, Anmeldung mit Formular unbedingt erforderlich bei: Firma Remondis - Niederlassung Loßburg Frau Wetzel (Telefon 0151-17413155 / Marlene.Wetzel@ remondis.de) Formular abrufbar unter www.rv.de Sonstige Entsorgungsmöglichkeiten für Problemstoffe: • Altmedikamente: Restmüll-Behälter • Altöl: Abgabe bei allen Ölverkaufsstellen gegen Vorlage des Kassenbons (gesetzliche Rücknahmepflicht) • Batterien: Rücknahme im Handel (gesetzliche Rück- nahmepflicht) • Eingetrocknete Dispersionsfarbe: Restmüll-Behälter • Feuerlöscher: Rückgabe beim Vertreiber der Geräte • Glühbirnen: Restmüll-Behälter • Leere Kunststoff-Eimer von Dispersionsfarben: Ra- WEG-Sack • Waschmittel: Restmüll-Behälter Regelungen für eine sichere Abgabe: Gehen Sie vorsichtig und aufmerksam mit den gefährli- chen Abfällen um! • Abgabe der Problemstoffe, wenn möglich, in den Ori- ginalbehältern mit Hinweisen auf Inhalt und Herkunft (grundsätzlich in geschlossenen Gebinden). • Die Schadstoffe dürfen nicht miteinander vermischt werden. • Das Landratsamt rät ab, Problemstoffe an Dritte weiter- zugeben. Die Problemstoffe müssen beim Fachpersonal des Schadstoffmobil abgegeben werden. • Das Abstellen von Problemstoffen an den Sammelplät- zen kann zu Umweltschäden führen und ist verboten. • Der Erzeuger der Abfälle ist bis zur Entsorgung haftbar Seite 12 Amtsblatt der Gemeinde Baindt Nummer 11 Veranstaltungskalender Veranstaltungskalender März 21.03. RK Erste-Hilfe-Kurs DRK Baienfurt 28.03. Beginn Sommerzeit April 19.04. Informationsveranstaltung „Bauträger“ und „Bauen mit Baugemeinschaften“ Schenk-Konrad-Halle 20.04. Gemeinderatssitzung Schenk-Konrad-Halle 29.04. Fachseminar „Bauen mit Baugemeinschaften“ Schenk-Konrad-Halle Kindergartenachrichten Kindergarten St. Martin Palmverkauf an Palmsonntag Liebe Gemeindemitglieder, auch in diesem Jahr können Sie unsere Pal- men für 4,50€ käuflich erwerben. Unser El- ternbeirat bastelt in diesem Jahr auf Vorbestellung die Palmen. Nutzen Sie die Gelegenheit und bestellen Sie Ihren Palme bei Anja Steinhauser Tel. 07502/9124220 oder bei Melanie Sonntag Tel. 07502/9124478. Der Erlös kommt den Kindergartenkindern zugute. Die Palmen können entweder am Freitag, 26.03. zwischen 15.00 Uhr - 17.00 Uhr bei Familie Sonntag in Wickenhaus oder am Montag, 29.03.zwischen 13.00 Uhr - 15.30 Uhr im Garten vom Kindergarten St. Martin beim blauen Häus- chen (Eingang beim Hof der Villa Kunterbunt) abgeholt werden. Herzlichen Dank! Zur Information Vollsperrung der Kreisstraße 7948 zwischen Weingarten und Schlier (Lauratal) vom 22. März bis 1. April Die Kreisstraße 7948 zwischen Weingarten und Schlier wird von Montag, 23. März bis Donnerstag, 1. April voll gesperrt. Wie das Landratsamt mitteilt, werden drei Hangrutschun- gen saniert, die sich im Zuge der Starkniederschläge und Schneeschmelze Anfang Februar ereignet haben. Die Umleitungsstrecke führt von Weingarten kommend über die L 317 – Unterankenreute – L 326 - Kreisverkehr Kalksteige – L 325 nach Schlier und umgekehrt. Für Behinderungen, welche durch die Arbeiten entstehen, bittet das Landratsamt die betroffenen Verkehrsteilneh- mer und Anwohner um Verständnis. Rückenschule LKK übernimmt Kosten für ausgewählte Kurse Zum Tag der Rückengesundheit am 15. März weist die Sozialversicherung für Landwirtschaft, Forsten und Gartenbau (SVLFG) darauf hin, dass sie als Landwirt- schaftliche Krankenkasse (LKK) unter anderem auch die Kosten für Rückenschulkurse übernimmt. Die LKK möchte die Bewegung ihrer Versicherten allge- mein fördern und gewährt ihnen daher Maßnahmen zur Reduzierung von Bewegungsmangel und zur Verringe- rung gesundheitlicher Risiken durch gesundheitsorien- tierte Bewegungsprogramme. Die angebotenen Gesundheitskurse sind auf der Inter- netseite der SVLFG unter www.svlfg.de/gesundheitskur- se-finden zu finden. Auch der Bundesverband deutscher Rückenschulen (BdR) rät dazu, die Rückengesundheit zu fördern und gibt in diesem Zusammenhang folgende Tipps: • Vermeiden Sie Stress, denn er erhöht die Muskelspan- nung. • Trainieren Sie Ihre Muskeln und Faszien regelmäßig. • Wechseln Sie möglichst oft Ihre Körperhaltung. • Heben und Tragen Sie rückenfreundlich. • Halten Sie Balance zwischen Belastung und Erholung. Dauerbelastung verspannt die Muskeln. • Bleiben Sie bei Rückenbeschwerden locker. • Gestalten Sie Ihr Umfeld ergonomisch. • Treiben Sie regelmäßig Gesundheitssport. • Bleiben Sie achtsam und entspannt. Der diesjährige Tag der Rückengesundheit steht unter dem Motto „Kein Bock auf Rücken? Entdecke Rücken- schule 2.0!“. Informationen hierzu finden sich auf seiner Internetseite des BdR unter www.bdr-ev.de. Onlinevortrag zum Thema „Bauen in der Landwirtschaft“ Das Landratsamt Ravensburg veranstaltet am Don- nerstag, 25. März ab 14:00 Uhr einen Onlinevortrag zum Thema Bauen in der Landwirtschaft. Die Teilnahme ist kostenfrei. Eine Anmeldung ist bis Montag, 22.03. unter 0751/85-6010 oder unter LA@rv.de erforderlich. Bitte gebe Sie Ihre Mailadresse an. Alle Interessenten erhalten dann einige Tage vor der Veranstaltung den Zugangslink. Kirchliche Nachrichten Katholische Kirchengemeinde St. Johannes Baptist Baindt Kath. Pfarramt • 88255 Baindt • Thumbstraße 55 20. März 2021 – 28. März 2021 Gedanken zur Woche Wer segnet, der vertraut. Segen ist die Sprache des Frie- dens; er heilt Missgunst und Hass Nummer 11 Amtsblatt der Gemeinde Baindt Seite 13 Samstag, 20. März 18.30 Uhr Baienfurt – Eucharistiefeier mit Bußfeier (öffentlich, mit Platzkarten) Sonntag, 21. März – 5. Fastensonntag 10.00 Uhr Baindt – Eucharistiefeier mit Bußfeier (öffent- lich, mit Platzreservierungskarten) († Christina und Wendelin Hatzenbüller mit Angehörigen, Ludmilla, Alexander und Niko- laus Linkov, Christina und Wendelin Fetsch mit Angehörigen, Jahrtag: Hermann Stephan) Misereor-Fastenkollekte Dienstag, 23. März 07.50 Uhr Baindt - Schülergottesdienst Mittwoch 24. März 09.00 Uhr Baienfurt – Eucharistiefeier mit Trauerfeier für Zita Staudacher (öffentlich, mit Eintragung am Schriftenstand) 14.30 Uhr Baienfurt – Besinnliche Stunde der Senio- ren (öffentlich, mit Eintragung am Schrif- tenstand) Donnerstag 25. März 07.45 Uhr Baienfurt - Schülergottesdienst Freitag, 26. März 08.30 Uhr Baindt – Rosenkranz 09.00 Uhr Baindt – Eucharistiefeier (öffentlich, ohne Platzreservierungskartenkarten) († Monika Kronenberger, Karl Kuch) 18.00 Uhr Baienfurt – Kreuzwegandacht in der Kir- che (öffentlich, mit Eintragung am Schrif- tenstand) Samstag, 27. März 15.00 Uhr Baienfurt – Auftakt Erstkommunion 2021 (nicht öffentlich) 17.00 Uhr Baindt – Auftakt Erstkommunion 2021 (nicht öffentlich) 18.30 Uhr Baienfurt – Eucharistiefeier (öffentlich mit Platzkarten) Sonntag, 28. März – Palmsonntag – Beginn der Som- merzeit 10.00 Uhr Baindt – Eucharistiefeier mit Palmenweihe (öffentlich, mit Platzreservierungskarten) († Marta und Heinrich Adler, Klara Merk, Fami- lie Schimanowski, Maria und Donatus Kaplan, Maria Kaplan Jahrtag: Johannes Merk) 09.30 Uhr Baienfurt – Eucharistiefeier mit Palmenweihe (öffentlich mit Platzkarten) 11.15 Uhr Baienfurt – kleine Kirche – „Wir feiern Palm- sonntag“ (öffentlich, ohne Platzkarten) 17.00 Uhr Baindt – ökumenischer Jugendgottesdienst Maskenpflicht während des Gottesdienstes Während der 3. Pandemiestufe gilt 1. Tragepflicht sind die sogenannten medizinischen OP- Masken (Einwegmasken) oder FFP2- Masken, Masken KN 95 oder N95 während des gesamten Gottesdiens- tes. 2. Kein Gemeindegesang in jeglicher Form, also auch nicht kurze Antwortgesänge (Gesang durch einen kleinen Chor bleibt unter Einbehaltung der bestehenden Rege- lungen erlaubt) Ostergarten 2021 in Baindt mit ökumenischem Jugend- gottesdienst Von Montag 22. März bis 4. April lädt das Evangelische Jugendwerk Groß und Klein ein, den Ostergarten verteilt auf den ganzen Ort Baindt mit allen Sinnen zu genießen. Eine Station befindet sich direkt vor unserer Kirche. Nä- heres siehe unter „Evangelische Kirchengemeinde“. Dazu findet an Palmsonntag um 17.00 Uhr ein ökumenischer Jugendgottesdienst in der Kirche in Baindt statt. Rosenkranzgebete im März Im März laden wir ganz herzlich ein zum Rosenkranzgebet jeden Freitag um 8.30 Uhr vor dem Gottesdienst. Bußgottesdienste in der Seelsorgeeinheit Baienfurt Baindt Samstag, 20. März 2021 18.30 Uhr Bußfeier mit Eucharistiefeier in Baienfurt Sonntag, 21. März 2021 10.00 Uhr Bußfeier mit Eucharistiefeier in Baindt Gottesdienste in Baindt – Aktuelle Regelungen im Lock- down Bedingt durch den Lockdown in Baden-Württemberg und die erforderliche Reduzierung der Kontakte ist für die Teilnahme an den Gottesdiensten vorerst wieder eine vorherige Anmeldung erforderlich. Wir werden daher nach Weihnachten zu den gut besuchten Gottesdiens- ten Platzreservierungskarten ausgeben, die in der Kirche rechtzeitig vor den Gottesdiensten zum Mitnehmen aus- liegen. Nur mit einer solchen ausgefüllten Platzreservie- rungskarte ist die Teilnahme am jeweiligen Gottesdienst möglich. Für Gottesdienste mit geringerer Besucherzahl (z. B werktags) erfolgt wie bisher die Teilnehmererfassung mittels ausliegender Liste. Die Angaben in der Teilnehmer- liste oder auf den Platzreservierungskarten dienen unter Wahrung des Datenschutzes zur Benachrichtigung, falls bei einem Besucher im Nachhinein eine Infektion festge- stellt werden sollte. Bitte beachten Sie: Bei Gottesdiensten ohne Platzreservie- rungskarte erfolgt der Einlass nur so lange es freie Plätze gibt (keine Einlassgarantie) und die Teilnahmekarten gel- ten nicht bei Gottesdiensten mit Platzreservierungskar- ten. Ferner besteht aktuell Tragepflicht einer Mund-Na- sen-Maske; Personen mit Krankheitssymptomen dürfen nicht mitfeiern. Sprechzeiten Pfarrer Bernhard Staudacher Nach telefonischer Vereinbarung (Tel. 912623) Thumbstraße 55, Baindt E-Mail-Adresse: bernhard-staudacher@gmx.de Sprechzeiten Gemeindereferentin Silvia Lehmann Nach telefonischer Vereinbarung Büro: Kirchstraße 8, Baienfurt Tel. 0751 / 5576199, (Tel. privat 943630) E-Mail-Adresse: Silvia.Lehmann@drs.de Sprechzeiten Gemeindereferentin Regina Willmes Nach telefonischer Vereinbarung Büro: Kirchstraße 8, Baienfurt Tel. 0751 / 56969624 E-Mail-Adresse: Regina.Willmes@drs.de Gemeindehaus St. Martin / Bischof-Sproll-Saal: Belegung und Reservierung Frau Gudrun Moosherr Tel. 0751-18089496 E-Mail: gudrun.moosherr@gmail.com Katholische Kirchenpflege Baindt: Frau Lucy Schellhorn (Kirchenpflegerin) Bankverbindung: KSK Ravensburg IBAN DE 4365 0501 1000 7940 0985 BIC SOLADES1RVB Seite 14 Amtsblatt der Gemeinde Baindt Nummer 11 Kath. Pfarramt St. Johannes Baptist Thumbstr. 55, 88255 Baindt Pfarramtssekretärin Frau Christiane Lott Telefon 07502 - 1349 Telefax 07502 – 7452 In dringenden Fällen erreichen Sie uns auch unter 01523-7116559 Stjohannesbaptist.baindt@drs.de www.katholisch-baienfurt-baindt.de Wir bitten Sie eine geeignete Mund-Nasen-Bede- ckung zu tragen (Vorschrift). Öffnungszeiten Dienstag 09.30 Uhr – 11.30 Uhr Donnerstag 15.00 Uhr – 18.00 Uhr Freitag 09.30 Uhr – 11.30 Uhr Kath. Pfarramt Mariä Himmelfahrt Kirchstraße 8, 88255 Baienfurt Telefon 0751 - 43633 Telefax 0751 - 58812 kathpfarramt.baienfurt@drs.de Herzliche Einladung zu Teil 4 der virtuellen Kreuzwegan- dacht mit den Kreuzwegstationen 10 bis 12. Die Aufzeich- nungen hierzu erfolgten in unserer Pfarrkirche Mariä Him- melfahrt. Nach einem Impuls durch Pfarrer Bernhard Staudacher führt die Jugendkantorei Baienfurt mit Bibelstellen, Medit- ationen und Musikteilen durch die Kreuzwegandacht an- gelehnt an Gotteslob Nr. 683. Die Aufzeichnungen werden über unsere Homepage - http://www.katholisch-baienfurt-baindt.de – unter Start- seite / YouTube Videos oder direkt über den YouTube Kanal der Seelsorgeeinheit ab Freitag, 19. März abrufbar sein. (Zu finden über die YouTube Suchfunktion unter „Seelsor- geeinheit Baienfurt Baindt“). Um keine der Aufzeichnungen zu verpassen empfiehlt es sich den YouTube Kanal zu abonnieren. SOVIEL DU BRAUCHST – Klimafasten 2021 Vegetarische Ernährung Können wir mit unserer Ernährungsweise tatsächlich un- ser Klima positiv beeinflussen? Wie viel Fleisch braucht unser Speiseplan? Wo kaufen wir ein? Wer produziert unsere Lebensmittel? Im Vernetzten Unterricht gingen die Berufsschulstufenschüler des SBBZ Sehen diesen Fragen nach. Richtig spannend, was es rund um unsere Ernährung so alles zu entdecken und zu bedenken gibt! Zum Kochen gehört das Einkaufen. Wo und was wir einkaufen, unterstützt wiederum andere Menschen wie z.B. regionale Produzenten oder Fair Trade Initiativen, die sich für gerechte Bezahlung, gute Lebensbedingun- gen sowie eine ökologische und nachhaltige Produktion einsetzen. Ebenso sichert unser Einkaufsverhalten Ar- beitsplätze von Menschen mit Handicap und den Erhalt handwerklicher Betriebe wie Bäcker und Metzger vor Ort. Wie kann ein abwechslungsreicher vegetarischer Spei- seplan für eine Woche aussehen? Gesammelt wurden fleischfreie Lieblingsrezepte – wahre Küchenschätze aus den heimischen Küchen der Schüler und Lehrerinnen! Wünschen Sie sich Ideen und Anregungen zur vege- tarischen Ernährung? Dazu gibt es in der Kirche wie- der Interessantes zu entdecken und zum Mitnehmen. Lassen Sie sich überraschen! Jahresrechnung 2019 Die Jahresrechnung 2019 der Kirchengemeinde liegt zur Einsichtnahme im Pfarrbüro auf vom 08. März – 22. März 2021 jeweils zu den Bürozeiten. Wer betet mit? Herzliche Einladung Liebe Freunde der christlichen Erneuerung, Wir laden ein, 2021 zu einem Jahr des Gebetes zu machen. Die Pandemie steht im Moment im Vordergrund unseres Denkens. Daneben gibt es eine ganze Reihe von anderen Herausforderungen: die kommenden Wahlen, Angriffe auf unsere Demokratie, die wirtschaftliche Situation, der Klimawandel, die Flüchtlingspolitik und vieles mehr. Wenn wir ehrlich sind, haben wir Menschen keine pragmatischen und weisen Lösungen für all diese komplexen Probleme. Wir brauchen Gott! Beginnend mit dem 1. März wollen wir jeden Monat, eine Novene für jeweils eins dieser Anliegen beten. Die Novene kann allein oder mit einem oder mehreren Gebetspart- nern gebetet werden, ganz egal zu welcher Tageszeit. Die Texte findet ihr in der Anlage und auf unserer Webseite erneuerung.de. Zum Start dieses Gebets-Projekts laden wir zusätzlich ein im ersten Monat – also beginnend am Montag, den 1. März – die Novene in einer großen Gruppe online zu be- ten, jeweils abends um 20:30 Uhr auf Zoom. Zoom-Link: https://us04web.zoom.us/j/74789491554?pw- d=R3RRRFROR1N3ZGZuZ254T1JncVhXZz09#success Meeting ID: 747 8949 1554 Kenncode: Novene Herzliche Grüße Karl Fischer, Geschäftsführer CE Deutschland EINLADUNG Palmsonntag Palmsonntag, 28.03.2021 11:15 Uhr Katholische Kirche Mariä Himmelfahrt Baienfurt Alle Kinder ab 0 Jahren, Eltern, Großeltern, Onkel, Tanten, Paten und alle anderen sind recht herzlich eingeladen. Bitte beachten Sie die allgemeinen Hygiene- und Abstandvorschriften der Kirchengemeinde. Alle Personen ab 6 Jahren müssen den gesamten Gottesdienst über eine Mund-Nasen-Bedeckung tragen. Bitte rechtzeitig da sein und die Kontaktdaten bereits schriftlich mitbringen, damit alle zügig einen Platz in der Kirche zugewiesen bekommen können. Platzkarten sind ab 23.03. in der Kirche beim Schriftenstand erhältlich. Nummer 11 Amtsblatt der Gemeinde Baindt Seite 15 EINLADUNG Halleluja, es ist Ostern! Sonntag, 04.04.2021 11:15 Uhr Katholische Kirche Mariä Himmelfahrt Baienfurt Alle Kinder ab 0 Jahren, Eltern, Großeltern, Onkel, Tanten, Paten und alle anderen sind recht herzlich eingeladen. Bitte beachten Sie die allgemeinen Hygiene- und Abstandvorschriften der Kirchengemeinde. Alle Personen ab 6 Jahren müssen den gesamten Gottesdienst über eine Mund-Nasen-Bedeckung tragen. Bitte rechtzeitig da sein und die Kontaktdaten bereits schriftlich mitbringen, damit alle zügig einen Platz in der Kirche zugewiesen bekommen können. Platzkarten sind ab 28.03. in der Kirche beim Schriftenstand erhältlich. ÖKUMENE – gemeinsam als Christen Der ejw-Ostergarten findet 2021 OUTDOOR statt Der ejw-Ostergarten 2021: unter freiem Himmel, frei zugänglich, ohne Anmeldung, kontaktlos, rollstuhlgerecht, allein oder mit der ganzen Familie begehbar! Acht liebevoll und detailreich dekorierte Stationen laden auf einer Strecke von ca. 2,5 km dazu ein, die Geschichte der letzten Tage Jesu in Jerusalem wie in einer Zeitreise nachzuerleben. Lass dich darauf ein, das historische Ereignis rund um Jesus neu zu entdecken! Wie funktioniert der Ostergarten Outdoor? 1. „Actionbound“ – App aufs Smartphone herunterladen 2. Abgedruckten QR- Code scannen über „Actionbound“ 3. Audiodateien herunterladen 4. Zum Startpunkt gehen, die jeweils passende Station auswählen und mit Hilfe des Audioguides in die Jesus- Geschichte eintauchen Wenn du das Ganze ohne dein Smartphone erleben möchtest, kannst du auch die an den Stationen aushängenden Texte lesen. Eintritt frei! Wir freuen uns aber über eine Spende via Paypal (oea@ejw-rv.de) oder per Überweisung (Evangelisches Jugendwerk Ravensburg: IBAN: DE74 6505 0110 0101 1155 26), wenn dir der Ostergarten Outdoor gefallen hat. Vielen Dank! Wann? 22.03. – 04.03.2021 Der ejw-Ostergarten findet 2021 OUTDOOR statt Der ejw-Ostergarten 2021: Seite 16 Amtsblatt der Gemeinde Baindt Nummer 11 unter freiem Himmel, frei zugänglich, ohne Anmeldung, kontaktlos, rollstuhlgerecht, allein oder mit der ganzen Familie begehbar! Acht liebevoll und detailreich dekorierte Stationen laden auf einer Strecke von ca. 2,5 km dazu ein, die Geschichte der letzten Tage Jesu in Jerusalem wie in einer Zeitreise nachzuerleben. Lass dich darauf ein, das historische Ereignis rund um Jesus neu zu entdecken! Wie funktioniert der Ostergarten Outdoor? 1. „Actionbound“ – App aufs Smartphone herunterladen 2. Abgedruckten QR-Code scannen über „Actionbound“ 3. Audiodateien herunterladen 4. Zum Startpunkt gehen, die jeweils passende Station auswählen und mit Hilfe des Audioguides in die Jesus-Ge- schichte eintauchen Wenn du das Ganze ohne dein Smartphone erleben möchtest, kannst du auch die an den Stationen aushän- genden Texte lesen. Eintritt frei! Wir freuen uns aber über eine Spende via Paypal (oea@ ejw-rv.de) oder per Überweisung (Evangelisches Jugend- werk Ravensburg: IBAN: DE74 6505 0110 0101 1155 26), wenn dir der Ostergarten Outdoor gefallen hat. Vielen Dank! Wann? 22.03. – 04.04.2021 Täglich: 08:00 – 20:00 Uhr Wo? Startpunkt: Boschstr. 1, 88255 Baindt Parkmöglichkeiten: Baindt: An der Klosterwiesenschule Boschstraße 1 88255 Baindt Am Dorfplatz Dorfpl. 88255 Baindt Täglich: 08:00 – 20:00 Uhr Wo? Startpunkt: Boschstr. 1, 88255 Baindt Parkmöglichkeiten: Baindt: An der Klosterwiesenschule Boschstraße 1 88255 Baindt Am Dorfplatz Dorfpl. 88255 Baindt Täglich: 08:00 – 20:00 Uhr Wo? Startpunkt: Boschstr. 1, 88255 Baindt Parkmöglichkeiten: Baindt: An der Klosterwiesenschule Boschstraße 1 88255 Baindt Am Dorfplatz Dorfpl. 88255 Baindt Alle weiteren wichtigen Infos sind unter https://www.ejw-rv.de/ostergarten/ zu finden. Evangelische Kirchengemeinde Baienfurt-Baindt Tel.: 0751/43656, Fax: 0751/ 43941; E-Mail-Adresse: pfarramt.baienfurt@elkw.de Homepage: www.evangelisch-baienfurt-baindt.de Pfarrbüro: Öschweg 32, Baienfurt, Tel.: 0751/ 43656 Pfarrer M. Schöberl Öffnungszeiten Di 7.00 - 9.00 + 13.00 - 15.00, Do 10.00 - 13.00 Uhr Wochenspruch: Der Menschensohn ist nicht gekommen, dass er sich die- nen lasse, sondern dass er diene und gebe sein Leben als Lösegeld für viele. Mt 20,28 Gedanken zum Wochenspruch Ganz anders Wenn wir erleben wie Menschen, die in einer verantwort- lichen Position stehen, ihre Macht missbrauchen, ist Ver- trauen zerstört. Ob in der Politik, der Kirche oder im täglichen Miteinander. Gibt es einen Ausweg aus dieser Vertrauenskrise? Ich bin davon überzeugt, aber dieser Ausweg ist nicht billig zu haben – er ist radikal! Gott hat uns diesen Weg selbst gezeigt: Er wird Mensch – auf Augenhöhe. Er dient, anstatt auf seine Macht zu bestehen. Er erlöst uns von unserem Drehen um uns selbst. Er schenkt uns, was unendlich kostbar ist: Gemeinschaft, die aus Zuwendung, Aufmerksamkeit und Freiheit lebt. Sonntag, 21. März 10.30 Uhr Baienfurt Gottesdienst mit Abendmahl in der Ev. Kirche Montag, 22. März – 04. April Ostergarten in Baindt (näheres siehe Ökumenische Mel- dungen + Homepage + Schaukästen Baien- furt und Baindt) Mittwoch, 24. März 15.30 Uhr -17.00 Uhr Baienfurt Konfi-Gruppe 1 + 2 ge- meinsam online !!! Sonntag, 28. März Palmsonntag 10.30 Uhr Baienfurt Gottesdienst in der Ev. Kirche 17.00 Uhr Baindt Jugendgottesdienst in der kath. Kirche mit Anmeldung!!! (Anmeldung per Mail oder telefonisch beim Pfarramt in Baienfurt) _________________________ Unter folgender Telefonnummer können Sie ab sofort eine Kurz Andacht (60 Sekunden) von Pfarrer Martin Schöberl zum aktuellen Wochenspruch hören: 0751/20222223 Gottesdienst online Sie können die Gottesdienste www.evangelisch-baienfurt Gottesdienst wird zeitnah online gestellt und abrufbar. Unter folgender Telefonnummer können Sie ab sofort eine Kurz-Andacht (60 Sekunden) von Pfarrer Martin Schöberl zum aktuellen Wochenspruch hören: 0751/20222223 _________________________ Evangelisches Pfarramt Baienfurt Öschweg 32 pfarramt.baienfurt@elkw.de 88255 Baienfurt Tel: 0751-43656 Fax: 0751-43941 Evangelisches Pfarramt Baienfurt-Baindt Evangelische Mitteilungen für Baienfurt und Baindt Pfarrer M. Schöberl, Tel.: 0751/43656, Fax: 0751/ 43941; E-Mail-Adresse: pfarramt.baienfurt@elkw.de Homepage: www.evangelisch-baienfurt-baindt.de Pfarrbüro: Öschweg 32, Baienfurt, Tel.: 0751/ 43656 Öffnungszeiten: Di 7.00 – 9.00 + 13.00 – 15.00, Do 10.00 - 13.00 Uhr Wochenspruch: Wenn das Weizenkorn nicht in die Erde fällt und erstirbt, bleibt es allein; wenn es aber erstirbt, bringt es viel Frucht. Joh 12,24 Sonntag, 14. März 10.30 Uhr Baienfurt Gottesdienst in der Ev. Kirche Mittwoch, 17. März 15.30 – 17.00 Uhr Baienfurt Konfi-Gruppe 1 + 2 gemeinsam online !!! Sonntag, 21. März 10.30 Uhr Baienfurt Gottesdienst mit Abendmahl in der Ev. Kirche Gottesdienst online Sie können die Gottesdienste zusätzlich über unsere Homepage www.evangelisch-baienfurt-baindt.de miterleben. Der aktuelle Gottesdienst wird zeitnah online gestellt und ist 72 Stunden abrufbar. Gottesdienst online Sie können die Gottesdienste zusätzlich über unsere Homepage www.evangelisch-baien- furt-baindt.de miterleben. Der aktuelle Got- tesdienst wird zeitnah online gestellt und ist 72 Stunden abrufbar. _________________________ Nummer 11 Amtsblatt der Gemeinde Baindt Seite 17 _________________________ Vier Abende voller Hoffnung – online Gott und den Menschen begegnen 1. – 4. April Hoffnung ist das, was unseren Blick nach vorne wendet. In Zeiten, in denen ein Lockdown den anderen ablöst, fragen wir, was das sein kann – Hoffnung. Und wo sich Hoffnung erfüllt, erleben wir nicht selten Gott am Werk. Wir möchten Menschen diese Hoffnung vermitteln. Dar- um veranstalten die Missionarischen Dienste gemeinsam mit proChrist ein „hoffnungsfest em Ländle“ – digital als Stream. An vier Abenden von Gründonnerstag (1. April) bis Ostersonntag (4. April) können Sie dabei zuschauen und mitmachen und online Gott und anderen Menschen begegnen. Im Stream begegnen wir Menschen an verschiedenen Orten. Im Café Fräulein Margot in Esslingen zum Beispiel. Es steht für Stil und Etikette, im Stil der 50-er Jahre lädt es zu einer Tasse Kaffee und köstlichen Torten ein. Hier treffen wir gemeinsam mit Moderatorin Juliane Eva Eber- wein Gesprächspartner aus Stuttgart und darüber hinaus. Dann nehmen uns die Verkündiger Damaris Binder und Johannes Kuhn mit auf eine Reise zu Landmarken und Orten rund um Stuttgart. Gemeinsam denken wir über Hoffnung, Neuanfang und Vergänglichkeit nach. Dazu gibt es Musik und weitere Impulse zum Thema des Abends. Und jede/ jeder kann an jedem Abend ihre/ sei- ne eigenen Erfahrungen machen. Es gibt die Möglichkeit zur Interaktion über Chat, digitale Begegnungstools mit einem Team am Telefon. 1. April (Gründonnerstag): Neu anfangen ist immer möglich Der Monte Scherbelino, wie der Birkenkopf liebevoll von den Stuttgartern genannt wird, steht wie kaum ein ande- rer Ort für den Neuanfang nach dem Krieg. Damaris Bin- der nimmt uns mit auf den Berg der Stuttgarter. Und Mi- chael Stahl erzählt von seinem persönlichen Neuanfang. 2. April (Karfreitag): Sterben und trotzdem leben Den Stuttgarter Waldfriedhof erkundet Johannes Kuhn. Er geht dieser eigenartigen gleichzeitigen Ausstrahlung von Vergänglichkeit und Leben nach, die ihn hier faszi- niert. – Und Isabelle Dressler lässt uns daran teilhaben, wie nah sich Tod und Leben im Leben ihres Sohnes ge- kommen sind. 3. April (Karsamstag): Gesund sein und heil werden Wir warten aufeinander. Wir warten auf den Zug. Wir war- ten auf den Impfstoff und wir warten aufs Gesundwer- den. Heute warten wir auf Ostersonntag. Johannes Kuhn sucht einen typischen Warteort auf. Über Zwischenzeiten im eigenen Leben erzählt Christoph Zehendner. 4. April (Ostersonntag): Sinn ist, wenn eine Suche ihr Ziel findet Wer von Stuttgart nach Westen wandert, landet irgend- wann im Schönbuch, einem ausgedehnten Waldgebiet. An Dörfern, Mühlen und Bächen entlang erkundet die Schwäbin Damaris Binder hier ihr Ländle bis hin zu ihrem Ziel. Im Café lernen wir die Musikerin Beate Ling von ihrer persönlichen Seite kennen. Rednerin Damaris Binder „Ich wünsche mir, dass dieses Jahr an Ostern bei vielen Menschen in unserem Ländle eine Welle der Hoffnung losge- treten wird.“ Damaris Binder nimmt uns mit auf den Monte Scherbelino und in den Schön- buch. Sie denkt über Neuanfänge nach und über Lebens- sinn. Damaris ist 36 Jahre alt und lebt mit ihrem Mann und ihren beiden Kindern in Schönaich. Sie arbeitet als Referentin beim Evangelischen Jugendwerk. Redner Johannes Kuhn „Ich sehne mich danach, dass Menschen Zuversicht und Hoffnung für ihr Leben finden.“ Johannes Kuhn geht mit uns auf den Waldfriedhof und beschäftigt sich mit Fragen nach Gesundheit und dem Le- ben. Johannes ist 41 Jahre alt, wohnt mit seiner Familie in Walddorfhäslach und ist als Referent für Medienarbeit im Evangelischen Gemeinschaftsverband Württemberg (Die Apis) unterwegs. So können Sie dabei sein: Rufen Sie an den Veranstaltungstagen ab 19:00 Uhr am Computer oder am SmartTV die Internetadresse www.hoffnungsfest.online auf. Während des Streams und im Anschluss daran gibt es die Möglichkeit zur Interaktion über Chat, Telefon oder über die Begegnung in digitalen Erfahrungsräumen. _________________________ Seite 18 Amtsblatt der Gemeinde Baindt Nummer 11 _________________________ Liebe Kreative KLockdown-Zeit ist kreative Zeit, das zeigt uns hier Ursula Plonka mit einer besonderen Papierar- beit. Mit diesem bunten Blumen- strauß zaubert sie uns im Nu ein fröhliches Lächeln ins Gesicht. Danke dafür und für die Idee einer dreidimensi- onalen Karte. Das probiere ich gleich zum nächsten Ge- burtstagsgruß. Übrigens, wie kreativ verbringt ihr eure Zeit? Sendet mir gern eure Ergebnisse an: p.neumann.sprink@gmx.de Für euer KM-Team Petra Neumann-Sprink ___________________ Christliche Brüdergemeinde Baienfurt (Baptisten) e.V. Baindter Str. 11, 88255 Baienfurt Homepage: www.baptisten-baienfurt.de E-Mail: info@baptisten-baienfurt.de Unsere Gottesdienste sind offen für Besucher und finden sonntags um 10 Uhr statt. Die regelmäßigen Veranstal- tungen finden, sofern diese derzeit möglich sind, unter Einhaltung der aktuell geltenden Hygieneauflagen statt. Weitere Veranstaltungen werden auf der Homepage der Gemeinde angekündigt. Aufgrund der derzeit limitierten Teilnehmeranzahl wird um eine Voranmeldung auf der Homepage der Brüder- gemeinde bis freitags 18 Uhr gebeten. Vereinsnachrichten TC Baindt e.V. Liebe Mitglieder, es gibt Neuigkeiten! Unser technischer Leiter Oskar hat den Termin für das Richten der Plätze vorver- legt. Neuer Termin: Freitag, 26.3. ab 14.00 Samstag, 27.3. ab 9.30 Wie viele fleißige Helfer/innen gleichzeitig auf der An- lage sein dürfen, hängt von den zu diesem Zeitpunkt geltenden Corona-Regeln ab. An denen müssen wir uns nach Absprache mit dem zuständigen Ordnungsamt der Gemeinde orientieren. Da es derzeit in diesem Bereich laufend Änderungen gibt, sind eventuell kurzfristige Ent- scheidungen notwendig. Unsere letztjährigen Hygieneregeln gelten natürlich auch noch in diesem Jahr. Da sind wir ja „alte Hasen“ ! Wir freuen uns auf viele fleißige Helfer/innen. Die Vorstandschaft Was sonst noch interessiert Garten-und Blumenfreunde Baienfurt e.V. Liebe Gartenfreunde, ich möchte Sie noch daran erinnern, dass die Kampagne Blühender Landkreis untenstehenden Vortrag anbietet. Bestimmt sehr interessant für uns, vielleicht ein neuer Ansatz zum gärtnern. Donnerstag, 18.3. um 19 Uhr steht die nächste Online-Ver- anstaltung für Sie auf dem Programm unserer Kampagne Blühender Landkreis Ravensburg 2021. In Nordeutschland hat der Fotograf Lennart Bendixen ein außergewöhnliches Projekt gestartet: Er kaufte sich 2011 ein Grundstück, das er seitdem „kontrolliert“ verwildern lässt. Seine Idee: Die fotografische Dokumention aller Tier- und Pflanzenarten, die sich auf dem Gelände ansie- deln. Rund 3.000 Arten sind es bereits - von der 0,15 mm großen Milbenlarve bis zum kapitalen Dammhirsch. Span- nende Geschichten und eindrucksvolle Fotos erwarten Sie. Nummer 11 Amtsblatt der Gemeinde Baindt Seite 19 Wollen Sie mit dabei sein? Auf unserer Homepage kön- nen Sie sich anmelden www.bluehender-landkreis.org. Wir freuen uns auf eine anregende Stunde und auf Sie. Ihr Orga-Team Weiterhin großes Vertrauen in die gute Arbeit der Achtalschule Baienfurt In den letzten Wochen waren die Schulanmeldungen der kommenden Erst- und Fünftklässler für das Schuljahr 2021/22. Für die beiden ersten Klassen haben sich 48 Schülerinnen und Schüler angemeldet und für die beiden kommenden fünften Klassen haben sich 41 Schülerinnen und Schüler angemeldet. Die Achtalschule ist somit in allen Klassen- stufen von 1-10 zweizügig. Wir freuen uns sehr über das entgegengebrachte Ver- trauen in unsere gute schulische Arbeit und unser sehr gutes Bildungsangebot, welches mit Sozialprojekten, der Kooperation mit der Musikschule Ravensburg, verschie- denen Fremdsprachen, einem Sport-Profil und einem naturwissenschaftlich-technischen Profil, einer umfas- senden Berufs- und Schulwegeplanung und vielem mehr, sehr umfassend ist. Da die Achtalschule als Gemeinschaftsschule von Klasse 5 bis 10 auf drei Niveaustufen arbeitet, können wir mit un- seren Lehrkräften aus dem Gymnasium, der Realschule und der Hauptschule auch verschiedene Schulabschlüs- se wie den Realschulabschluss nach Klasse 10 oder den Hauptschulabschluss nach Klasse 9 oder 10 anbieten. Besonders erwähnen möchte ich hier die Kooperation der Achtalschule mit der Edith-Stein-Schule in Ravens- burg ( www.ess-rv.de ), welche verschiedene berufliche Gymnasialwege, aber auch viele andere weiterführende Schulwege nach Klasse 9 und 10 anbietet. Weitere Informationen zu unserer Schule und unserer Arbeit erhalten Sie, indem Sie persönlich mit uns Kontakt aufnehmen oder auf unserer Homepage www.achtal- schule.de 15. März 2021, A. Lehle - Schulleiter - Repaircafé Ravensburg startet wieder - Wegwerfen war gestern Nach längerer Zwangspause startet das Repaircafé Ravensburg wieder sein Angebot und bietet ab sofort wieder seinen ehrenamtlichen Reparaturdienst an. Das Repaircafé Ravensburg im Kapuziner Kreativzen- trum möchte nicht länger untätig sein. Aus bekannten Gründen ist den ehrenamtlichen Tüftlerinnen und Tüftlern schon viele Monate ihr Wirken versagt. Beim Repaircafé werden defekte Alltagsgegenstände gegen eine Spende repariert: Spielzeug, Möbel, elektronische und elektrische Haushaltsgeräte, Textilien und andere Dinge. Auch bei schwierigen Gebrauchsanleitungen oder ähnlichen Pro- blemen gibt es Unterstützung. Damit das Angebot end- lich wieder starten kann, hat sich das Team etwas neues einfallen lassen. Ab sofort können sich Hilfesuchende per E-Mail melden und dem Repaircafé ihr Problem mit ihrem funktionsunfähigen Gerät schildern. Bei Repara- turzusage können sie ihr Gerät jeweils montags im Ka- puziner Kreativzentrum abgeben. 14 Tage später können die reparierten Geräte anschließend gegen eine Spende im Kreativzentrum abgeholt werden. Ab dem 12. April ist im 14 tägigen Rhythmus abgeben und abholen möglich. Es werden nur Geräte angenommen, die bis zu 1 Tag vor- her per email angemeldet worden sind. Der 1. Abgabe - Termin: Montag, 29. März von 16 bis 18 Uhr Abholungstermin: 12. April, 16 bis 18 Uhr Abgabe- und Abholort: Kapuziner Kreativzentrum Kapuzinerstr. 27a, 88212 Ravensburg email: repaircafe-rv@web.de www.repaircafe-rv.de Oster-Drive-In in Leutkirch An Ostern trotz Corona einen großen Gottesdienst feiern, mit der Familie, mit Freunden und Bekannten im eigenen Auto dabei sein können und feiern. Das alles ist beim Os- ter-Drive-In möglich. Konkret bedeutet das: eine große Bühne wird am Oster- wochenende auf dem Schulparkplatz des Hans Multscher Gymnasiums in Leutkirch aufgebaut. Der Samstagabend startet mit einer „Nacht der Lichter“, Sonntagmorgen gibt es eine Familienfeier mit Osternestsegnung und beendet wird der Tag mit einem Jugendgottesdienst in Konzert- form. Eine vorherige Anmeldung bis Donnerstag, 01. April, 12 Uhr, per E-Mail an jugendreferat-rv@bdkj-bja.drs.de wird empfohlen. Diese sollte Namen und Adressen aller Perso- nen, die im Auto sitzen, sowie das Autokennzeichen bein- halten. Pro Auto sind nur Insassen aus zwei verschiedenen Haushalten erlaubt. Veranstaltet wird der Oster-Drive-In durch die Katho- lischen Jugendreferate Allgäu-Oberschwaben und die Mutmacher Jugendarbeit/St. Martin Leutkirch. Entgelt für Darlehens kontoauszug rechtswidrig Verbraucherzentrale klagt am LG Konstanz erfolgreich gegen Sparkasse Hegau-Bodensee • In ihren Immobiliendarlehensverträgen hat die Spar- kasse Hegau-Bodensee 20 Euro für einen Darlehens- jahreskontoauszug verlangt • Aus Sicht der Verbraucherzentrale wälzt die Sparkasse damit rechtswidrig Kosten auf Verbraucher:innen ab, die sie selbst tragen muss • Ähnliche Klauseln werden nach Beobachtung der Ver- braucherzentrale in zahlreichen Verträgen verwendet Die Sparkasse Hegau Bodensee darf für einen Darlehens jahreskontoauszug kein Entgelt berechnen. Das hat das Landgericht Konstanz nach einer Klage der Verbraucherzentrale Baden-Württemberg ent- schieden (LG Konstanz vom 22.01.2021, Az. T 5 O 68/20, nicht rechtskräftig). Die Verbraucherzentrale hatte eine entsprechende Preisklausel in Immobiliendarle- hensverträgen beanstandet. Das Landgericht schloß sich der Auffassung der Verbraucherzentrale an, wo- nach das Kreditinstitut mit der Entgeltkausel Aufwand für Tätigkeiten auf seine Kund:innen abwälzt, die es aus eigenem Interesse erbringt. 20 Euro pro Jahr für einen Jahreskontoauszug des Dar- lehenskontos. So viel verlangte die Sparkasse Hegau-Bo- densee in ihren Darlehensverträgen zur Immobilienfinan- zierung. „Verbraucher:innen sollen für diesen Kontoauszug bezahlen, auch wenn sie ihn nicht bestellt haben und dafür keinerlei Verwendung haben. Die Sparkasse wälzt damit den Aufwand für die Abrechnung, den sie in eigenem In- teresse erbringt, auf Kunden ab und kassiert zusätzlich zum Zinssatz ein extra Entgelt,“ sagt Niels Nauhauser von der Verbraucherzentrale Baden-Württemberg. Die Verbraucherzentrale mahnte die Sparkasse nach einer Verbraucherbeschwerde ab. Da diese keine Unter- Seite 20 Amtsblatt der Gemeinde Baindt Nummer 11 lassungserklärung abgeben wollte, ging der Fall vor das Landgericht Konstanz. Dieses untersagte der Bank, die Klausel weiter zu nutzen, weil die Kunden dadurch un- angemessen benachteiligt würden. Die Klausel sei damit unwirksam. Rechtsstreit von grundlegender Bedeutung Es handelt sich um eine Klausel, die in Muster-Vertrags- formularen von Sparkassen bundesweit enthalten ist. Die Verbraucherzentrale Baden-Württemberg strebt eine höchstrichterliche Klärung an. Das OLG Frankfurt am Main (Az. 3 U 72/13) hatte die Klausel „Kosten für Darle- hensauszug von zur Zeit EUR 15,34 jährlich“ nach Klage des Verbraucherzentrale Bundesverbands für unwirksam befunden, zu einem Urteil des Bundesgerichtshofes kam es aber nicht, weil die in diesem Verfahren verklagte Spar- kasse die Revision zurückgenommen hatte. „Wir begrüßen das aktuelle Urteil des Landgerichts Kon- stanz und unterstützen Verbraucher:innen mit Rechts- beratung und Musterbrief, um ihnen zu Ihrem Recht zu verhelfen und die zu Unrecht kassierten Gebühren zurück- zuerhalten“, so Nauhauser. Betroffene können mit Bezug auf die Urteile des LG Konstanz (Az. T 5 O 68/20) und OLG Frankfurt (Az. 3 U 72/13) ihre Sparkasse mit einem Muster- brief auffordern, die bereits bezahlten Entgelte zu erstat- ten. Nach Beobachtung der Verbraucherzentrale wird die beanstandete Klausel in zahlreichen Darlehensverträgen der Sparkassen verwendet. Den Musterbrief können daher auch Verbraucher:innen verwenden, die aufgrund einer vergleichbaren Klausel für den jährlichen Darlehenskon- toauszug bei anderen Sparkassen bereits gezahlt haben. Links zum Thema Musterbrief: www.vz-bw.de/node/58208 Zum Urteil: www.vz-bw.de/node/58052 Bund der Steuerzahler Baden-Württemberg e.V. Antrag auf Grundsteuererlass Bund der Steuerzahler erinnert: Bei Leerstand den Erlass bis 31. März beantragen Der Bund der Steuerzahler Baden-Württemberg erin- nert Hauseigentümer daran, dass sie bei unverschulde- tem Leerstand ihrer Mietimmobilie Geld zurückbekom- men können. Wer es trotz erheblichen Bemühungen nicht schafft, seine Immobilien zu vermieten oder Mietausfälle z.B. wegen der Corona-Pandemie hat, kann mit einem teilweisen Erlass der Grundsteuer B rechnen. Im Einzelfall können dies einige hundert Euro sein. Ein Antrag auf Er- lass der Grundsteuer für das Jahr 2020 muss spätestens bis zum 31. März 2021 bei den Städten und Gemeinden eingegangen sein. Deshalb rät der Bund der Steuerzahler Baden-Württemberg betroffenen Hauseigentümern, sich mit dem Antrag jetzt zu sputen. Voraussetzung für den Grundsteuererlass ist eine we- sentliche Ertragsminderung, die der Steuerzahler nicht zu verantworten hat. Beträgt die Ertragsminderung im letz- ten Jahr mehr als 50 Prozent, so werden 25 Prozent der gezahlten Grundsteuer erlassen. Fällt der Ertrag komplett aus, ist ein Grundsteuererlass von 50 Prozent vorgesehen. Der Hauseigentümer muss nachweisen, dass er keine Schuld am Mietausfall hat. Dies kann er durch ernsthafte und nachhaltige Vermietungsbemühungen belegen, wie zum Beispiel der Schaltung von Vermietungsanzeigen. Ebenfalls nicht zu vertreten hat der Vermieter Mietaus- fälle wegen beispielsweise der Zahlungsunfähigkeit des Mieters. Auch dies sollte sorgfältig dokumentiert werden, rät der Bund der Steuerzahler Baden-Württemberg. Gründung einer neuen Selbsthilfegruppe für Frauen mit Gewalterfahrung Die Kontaktstelle für Selbsthilfe des Landkreises Ravens- burg sucht zur Gründung einer neuen Selbsthilfegruppe Frauen, die Gewalt erfahren oder erfahren haben. Die Pandemie verlangt derzeit einen verstärkten Rückzug ins familiäre Umfeld, wodurch die häusliche Gewalt deut- lich zugenommen hat. Gewalt kann sich in körperlicher, verbaler, emotionaler, psychischer oder sogar strukturel- ler Form äußern. Häufig kommen mehrere Formen der Gewalt zusammen. Die Betroffenen kommen aus allen sozialen Schichten mit unterschiedlichen Bildungsgraden und kulturellen Hintergründen. Die Kontaktstelle für Selbsthilfe des Landkreises Ravens- burg möchte gerade in der derzeitigen Situation eine Hil- festellung bieten. Die neue Selbsthilfegruppe für Frauen mit Gewalterfahrung soll dabei helfen, Abhängigkeiten und Isolation zu beenden. Die Selbsthilfegruppe ersetzt keine psychotherapeutische Begleitung. Vielmehr soll sie eine Möglichkeit des Austauschs schaffen und der Unter- stützung im Alltag dienen. Betroffene können sich an die Kontaktstelle für Selbsthilfe beim Landratsamt Ravensburg wenden: Tel.: 0751/85-3119, E-Mail: kontaktstelle-selbsthilfe@rv.de Online-Streaming-Konzert der Alten Kirche Mochenwangen mit Brigitte Thaler & Hansjörg Bitterwolf Das musikalische Leben sucht sich trotz Corona-Modus ei- nen Weg. Veranstaltungen sind momentan nicht möglich, aber Musikerinnen und Musiker wollen spielen, das Pub- likum dürstet nach Kultur. Deswegen laden Brigitte Tha- ler und Hansjörg Bitterwolf ganz herzlich in den digitalen Konzertsaal „Alte Kirche Mochenwangen” ein. Das Konzert findet am Freitag, 26. März um 19.30 Uhr live auf Facebook und Youtube statt. Die Konzertlinks sind wie folgt: Nummer 11 Amtsblatt der Gemeinde Baindt Seite 21 Youtube: https://youtu.be/Lu2ct8aSVNY Facebook: https://fb.me/e/3Ul6owxYp Die Links können auch über www.brigitte-thaler.de abge- rufen werden. Das Konzert ist kostenlos, über eine Spende freuen sich die Musiker sehr. Mit freundlicher Unterstüt- zung: au-tv – Familie Schnürer für die Videoübertragung Über das Jazz-Duo Brigitte Thaler & Hansjörg Bitterwolf: Die beiden verbindet die Neugier auf spannende Rhyth- men und die musikalische Balance zwischen Gesang und Gitarre. Sie erkunden die Weite von Bossa Nova, Jazz und anspruchsvollem Pop und kombinieren ausgereiftes, in- niges Gitarrenspiel mit einfühlsamen, beseeltem Gesang. Ernährungszentrum Bodensee-Oberschwaben Online-Vortrag „Bärenstarke Kinderkost – Ernährung nach dem 1. Lebensjahr” Viele Fragen rund um die Ernährung von Kleinkindern nach dem ersten Lebensjahr beantwortet Referentin Andrea Geißler in ihrem Online-Vortrag Außerdem gibt die Fachfrau für bewusste Kinderernäh- rung praktische Tipps für die Umstellung von Babykost auf eine kindgerechte Ernährung und berät, welche Le- bensmittel überhaupt für Kleinkinder geeignet sind. Der Vortrag findet am Mittwoch, 31. März um 18.30 Uhr statt. Die Teilnahme ist kostenfrei. Anmeldung und weitere Informationen unter www.er- naehrung-oberschwaben.de oder Tel. 07534-9748-6410. Nach erfolgter Anmeldung bekommen die Teilneh-mer den Link für die Teilnahme am Vortrag kurz vorher per Mail zugeschickt. Online-Kochworkshop „Ostermenü – einfach genial“ am Dienstag, 30. März Sie möchten zum Osterfest Ihre Liebsten mit einem Os- termenü überraschen? Wie das Drei-Gänge-Menü mit regionalen und saisonalen Zutaten und einfachen Zubereitungsmethoden gelingt, zeigt Ihnen die Referentin Manuela Schmied bei diesem Mitkoch-Workshop. Der Online-Workshop findet am Dienstag, den 30. März um 17.30 Uhr statt. Die Teilnahme ist kostenfrei. Anmel- dung und weitere Informationen unter www.ernaehrung-oberschwaben.de oder Telefon 07524/ 9748-6410. Vor dem Online-Workshop bekommen die Teilnehmer den Link für den Web-Seminarraum, sowie die Rezepte per Mail zugeschickt. Entdecken Sie unser Kleinanzeigenportal Druck + Verlag Wagner GmbH & Co.KG · Max-Planck-Straße 14 · 70806 Kornwestheim In diesen Zeiten sind kleine Aufmerksamkeiten besonders wertvoll. Überraschen Sie doch Ihre Lieben mit einer liebevoll gestalteten Grußanzeige in Ihrem Mitteilungsblatt. Wir beraten Sie gerne! De e K De e K De e K De e K De e K De e K De e K De e K De e K De e K De e K De e K De e K De e K De e K De e K De e K De e K De e K De e K De e K De e K De e K De e K De e K De e K De e K De e K De e K De e K De e K De e K De e K De e K De e K De e K De e K De e K De e K De e K De e K De e K De e K De e K De e K De e K De e K De e K De e K De e K De e K De e K De e K De e K De e K De e K De e K De e K De e K De e K De e K De e K De e K De e K De e K De e K De e K De e K De e K De e K De e K De e K De e K De e K De e K De e K De e K De e K De e K De e K De e K De e K De e K De e K De e K De e K De e K De e K De e K De e K De e K De e K De e K Happy Birthday! Happy Birthday! Happy Birthday! Happy Birthday! Happy Birthday! Happy Birthday! Happy Birthday! Happy Birthday! Happy Birthday! Happy Birthday! Happy Birthday! Happy Birthday! Happy Birthday! Happy Birthday! Happy Birthday! Happy Birthday! Happy Birthday! Happy Birthday! Happy Birthday! Happy Birthday! Happy Birthday! 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Happy Birthday! Happy Birthday! Happy Birthday! Happy Birthday! Happy Birthday! Happy Birthday! Happy Birthday! Lieber Hans, Lieber Hans, Lieber Hans, Lieber Hans, zu deinem Geburtstag zu deinem Geburtstag zu deinem Geburtstag zu deinem Geburtstag zu deinem Geburtstag zu deinem Geburtstag zu deinem Geburtstag zu deinem Geburtstag zu deinem Geburtstag zu deinem Geburtstag zu deinem Geburtstag zu deinem Geburtstag w ünschen w ir dir von w ünschen w ir dir von w ünschen w ir dir von w ünschen w ir dir von w ünschen w ir dir von w ünschen w ir dir von w ünschen w ir dir von w ünschen w ir dir von w ünschen w ir dir von w ünschen w ir dir von Herzen alles Liebe Herzen alles Liebe und Gute! Lass es krachen. Wir sagen ja! Daniela Hahn Maximilian Heinz Am 01.01.2001 um 11.00 Uhr in der St. Martin Kirche. Zum anschließenden Sektempfang laden wir herzlich ein. Maximilian Heinz Am 01.01.2001 um 11.00 Uhr in der St. Martin Kirche. Wir sagen ja! Wir sagen ja! Daniela Hahn Daniela Hahn Maximilian Heinz Maximilian Heinz Am 01.01.2001 um 11.00 Uhr in der St. Martin Kirche. Zum anschließenden Sektempfang laden wir herzlich ein. Wir sagen ja! Wir sagen ja! Daniela Hahn Daniela Hahn Maximilian Heinz Maximilian Heinz Am 01.01.2001 um 11.00 Uhr in der St. Martin Kirche. Zum anschließenden Sektempfang laden wir herzlich ein. Maximilian Heinz Am 01.01.2001 um 11.00 Uhr in der St. Martin Kirche. Zum anschließenden Sektempfang laden wir herzlich ein. Zum anschließenden Sektempfang laden wir herzlich ein. Am 01.01.2001 um 11.00 Uhr in der St. Martin Kirche. Liebe M a, Maximilian HeinzLiebe M a, Maximilian HeinzLiebe M a, Maximilian HeinzLiebe M a, Maximilian HeinzLiebe M a, Zum anschließenden Sektempfang laden wir herzlich ein. Liebe M a, Zum anschließenden Sektempfang laden wir herzlich ein. Liebe M a, Liebe M a, Am 01.01.2001 um 11.00 Uhr in der St. Martin Kirche. Liebe M a, Am 01.01.2001 um 11.00 Uhr in der St. Martin Kirche. Zum anschließenden Sektempfang laden wir herzlich ein. Liebe M a, Zum anschließenden Sektempfang laden wir herzlich ein. Liebe M a, Zum anschließenden Sektempfang laden wir herzlich ein. Liebe M a, Zum anschließenden Sektempfang laden wir herzlich ein. Liebe M a, Liebe M a, Liebe M a, Am 01.01.2001 um 11.00 Uhr in der St. Martin Kirche. Liebe M a, Am 01.01.2001 um 11.00 Uhr in der St. Martin Kirche. Zum anschließenden Sektempfang laden wir herzlich ein. Liebe M a, Zum anschließenden Sektempfang laden wir herzlich ein. Liebe M a, Zum anschließenden Sektempfang laden wir herzlich ein. Liebe M a, Zum anschließenden Sektempfang laden wir herzlich ein. Zum anschließenden Sektempfang laden wir herzlich ein. Liebe M a, Zum anschließenden Sektempfang laden wir herzlich ein. Liebe M a, Liebe M a, Am 01.01.2001 um 11.00 Uhr in der St. Martin Kirche. Liebe M a, Am 01.01.2001 um 11.00 Uhr in der St. Martin Kirche. Zum anschließenden Sektempfang laden wir herzlich ein. Liebe M a, Zum anschließenden Sektempfang laden wir herzlich ein. Liebe M a, Liebe M a, Am 01.01.2001 um 11.00 Uhr in der St. Martin Kirche. Liebe M a, Am 01.01.2001 um 11.00 Uhr in der St. Martin Kirche. Zum anschließenden Sektempfang laden wir herzlich ein. Liebe M a, Zum anschließenden Sektempfang laden wir herzlich ein. Liebe M a, Zum anschließenden Sektempfang laden wir herzlich ein. Liebe M a, Zum anschließenden Sektempfang laden wir herzlich ein. Liebe M a, Zum anschließenden Sektempfang laden wir herzlich ein. Liebe M a, Zum anschließenden Sektempfang laden wir herzlich ein. Zum anschließenden Sektempfang laden wir herzlich ein. Liebe M a, Zum anschließenden Sektempfang laden wir herzlich ein. Liebe M a, Liebe M a, Zum anschließenden Sektempfang laden wir herzlich ein. Liebe M a, Zum anschließenden Sektempfang laden wir herzlich ein. Liebe M a, Liebe M a, Zum anschließenden Sektempfang laden wir herzlich ein. Liebe M a, Zum anschließenden Sektempfang laden wir herzlich ein. 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Liebe M a, Liebe M a, Liebe M a, Liebe M a, Am 01.01.2001 um 11.00 Uhr in der St. Martin Kirche. Liebe M a, Am 01.01.2001 um 11.00 Uhr in der St. Martin Kirche. Liebe M a, Liebe M a, Liebe M a, Liebe M a, Liebe M a, Liebe M a, Liebe M a, Liebe M a, Liebe M a, Liebe M a, Liebe M a, Liebe M a, Liebe M a, Liebe M a, Liebe M a, Liebe M a, Liebe M a, Liebe M a, Liebe M a, Liebe M a, Liebe M a, Liebe M a, Liebe M a, Liebe M a, Liebe M a, Liebe M a, Liebe M a, Liebe M a, Liebe M a, Liebe M a, Liebe M a, Liebe M a, Liebe M a, Liebe M a, Liebe M a, Liebe M a, Liebe M a, Liebe M a, Liebe M a, Liebe M a, Liebe M a, Liebe M a, Liebe M a, Liebe M a, Liebe M a, Liebe M a, Liebe M a, Liebe M a, Liebe M a, Liebe M a, Liebe M a, Liebe M a, Liebe M a, Liebe M a, Liebe M a, Liebe M a, Liebe M a, Liebe M a, Liebe M a, Liebe M a, Liebe M a, Liebe M a, Liebe M a, Liebe M a, Liebe M a, Liebe M a, Liebe M a, Liebe M a, Liebe M a, Liebe M a, Liebe M a, Liebe M a, Liebe M a, Liebe M a, Liebe M a, Liebe M a, Liebe M a, Liebe M a, Liebe M a, Liebe M a, Liebe M a, Liebe M a, Liebe M a, Liebe M a, Liebe M a, Liebe M a, Liebe M a, Liebe M a, Liebe M a, Liebe M a, Liebe M a, Liebe M a, Liebe M a, Liebe M a, Liebe M a, Liebe M a, Liebe M a, Liebe M a, Liebe M a, Liebe M a, Liebe M a, Liebe M a, Liebe M a, Liebe M a, Liebe M a, Liebe M a, Liebe M a, Am 01.01.2001 um 11.00 Uhr in der St. Martin Kirche. Liebe M a, Am 01.01.2001 um 11.00 Uhr in der St. Martin Kirche. Liebe M a, Liebe M a, Liebe M a, Liebe M a, Liebe M a, Liebe M a, Liebe M a, Liebe M a, Liebe M a, Liebe M a, Liebe M a, Liebe M a, Liebe M a, Liebe M a, Liebe M a, Liebe M a, Liebe M a, Liebe M a, Liebe M a, Liebe M a, Liebe M a, Liebe M a, Liebe M a, Liebe M a, Liebe M a, Liebe M a, Liebe M a, Liebe M a, Liebe M a, Liebe M a, Liebe M a, Liebe M a, Liebe M a, Liebe M a, Liebe M a, Liebe M a, Liebe M a, Zum anschließenden Sektempfang laden wir herzlich ein. Liebe M a, Zum anschließenden Sektempfang laden wir herzlich ein. Liebe M a, Liebe M a, Liebe M a, Liebe M a, Zum anschließenden Sektempfang laden wir herzlich ein. Liebe M a, Zum anschließenden Sektempfang laden wir herzlich ein. Liebe M a, Liebe M a, Liebe M a, Zum anschließenden Sektempfang laden wir herzlich ein. Liebe M a, Zum anschließenden Sektempfang laden wir herzlich ein. Liebe M a, Liebe M a, Am 01.01.2001 um 11.00 Uhr in der St. Martin Kirche. Liebe M a, Am 01.01.2001 um 11.00 Uhr in der St. Martin Kirche. Zum anschließenden Sektempfang laden wir herzlich ein. Liebe M a, Zum anschließenden Sektempfang laden wir herzlich ein. Liebe M a, Am 01.01.2001 um 11.00 Uhr in der St. Martin Kirche. Liebe M a, Am 01.01.2001 um 11.00 Uhr in der St. Martin Kirche. Zum anschließenden Sektempfang laden wir herzlich ein. Liebe M a, Zum anschließenden Sektempfang laden wir herzlich ein. Liebe M a, Liebe M a, Liebe M a, Am 01.01.2001 um 11.00 Uhr in der St. Martin Kirche. Liebe M a, Am 01.01.2001 um 11.00 Uhr in der St. Martin Kirche. Zum anschließenden Sektempfang laden wir herzlich ein. Liebe M a, Zum anschließenden Sektempfang laden wir herzlich ein. 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Liebe M a, Am 01.01.2001 um 11.00 Uhr in der St. Martin Kirche. Liebe M a, Liebe M a, Liebe M a, Liebe M a, Liebe M a, Liebe M a, Liebe M a, Liebe M a, Liebe M a, Liebe M a, Liebe M a, Liebe M a, Liebe M a, Liebe M a, Liebe M a, Liebe M a, Liebe M a, Liebe M a, Liebe M a, Liebe M a, Liebe M a, Liebe M a, Liebe M a, Liebe M a, Liebe M a, Liebe M a, Liebe M a, Liebe M a, Liebe M a, Liebe M a, Liebe M a, Liebe M a, Liebe M a, Liebe M a, Liebe M a, Liebe M a, Liebe M a, Liebe M a, Liebe M a, Liebe M a, Liebe M a, Liebe M a, Liebe M a, Liebe M a, Liebe M a, Liebe M a, Liebe M a, Liebe M a, Liebe M a, Liebe M a, Liebe M a, Liebe M a, Liebe M a, Liebe M a, Liebe M a, Liebe M a, Liebe M a, Liebe M a, Maximilian HeinzLiebe M a, Maximilian HeinzLiebe M a, Liebe M a, Liebe M a, Liebe M a, Liebe M a, Liebe M a, Liebe M a, Liebe M a, Liebe M a, Liebe M a, Liebe M a, Liebe M a, Liebe M a, Liebe M a, Liebe M a, Liebe M a, Liebe M a, Liebe M a, Liebe M a, Liebe M a, Liebe M a, du bist die Beste! du bist die Beste! du bist die Beste! du bist die Beste! du bist die Beste! du bist die Beste! du bist die Beste! du bist die Beste! du bist die Beste! du bist die Beste! du bist die Beste! du bist die Beste! du bist die Beste! du bist die Beste! du bist die Beste! du bist die Beste! du bist die Beste! du bist die Beste! du bist die Beste! du bist die Beste! du bist die Beste! du bist die Beste! du bist die Beste! 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Müll gehört nicht auf die Straße! Halte unseren Ort sauber! Amtsblatt der Gemeinde Baindt Nummer 11 Wie schwebt ein Heißluftballon? In einem Heißluftballon über die Landschaft zu schweben, muss ein tol- les Gefühl sein. Doch wie halten sich die bunten Flugobjekte eigentlich am Himmel? Am Korb sind Gasbrenner befestigt, die die Luft in der Bal- lonhülle erhitzen. Die Luft besteht aus Gasmolekülen. Werden sie warm, bewegen sie sich schneller, was dazu führt, dass sich die Luft ausdehnt und leichter wird. Sie besitzt eine geringere Dichte, heißt es in der Fachsprache. Daraufhin füllt sich der Ballon und steigt nach oben. Um an Höhe zu gewinnen, muss der Pilot die Gasbrenner regel- mäßig betätigen. Hört er damit auf, kühlt die Luft ab, und der Ballon sinkt. Glawion/DEIKE HALLO KINDER! 75 0 /1 0 © D EI K E P R E SS KINDER- GITTERRÄTsel Trage die Wörter anhand der Zahlen in die Kästchen ein! Achtung: Zu manchen Zahlen gehören zwei Bilder – je eines für waagrecht und senkrecht. Lösungen Irmi: Kindergitterrätsel: 1. Tarzan/Turm, 2. Rucksack, 3. Ast, 4. Nuesse, 5. Trichter, 6. Sessel, 7. Silke, 8. Lanze, 9. Galaxie/Grau, 10. leg, 11. Lehne, 12. Hammer, 13. Bangkok, 14. Eimer, 15. Rad, 16. Herd Irmi: für waagrecht und senkrecht. 75 0R 22 R1 Amtsblatt der Gemeinde Baindt Nummer 11 MIETGESUCHE Kaufgesuche im Raum Baindt • Einfamilienhaus mit ELW oder Zweifamilienhaus für Familie (4 Pers.) mit Großeltern, Einzug mögl. im Herbst • ETW (2 bis 3,5 Zimmer) Kunde möchte sich verkleinern Rufen Sie uns unverbindlich an ! IMMOBILIENHAUS für Baden-Württemberg seit 1977 Hauptstraße 89 88515 Langenenslingen www.biv.de Tel. 07376 960-0 RENOVIERUNGSWOCHEN Altes Tor raus – Neues Sektionaltor rein! 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                Amtsblatt Jahrgang 2022 Freitag, den 15. Juli 2022 Nummer 28 Herausgeber: Gemeindeverwaltung, Marsweilerstr. 4, 88255 Baindt, Tel. (07502) 9406-0, Fax (07502) 9406-18, E-Mail: info@baindt.de, Homepage: www.baindt.de. Verantwortlich für den amtlichen Inhalt einschließlich der Sitzungsberichte und anderer Veröffentlichungen der Gemeindeverwaltung ist Bürgermeisterin Simone Rürup oder ihr Stellvertreter im Amt; für die kirchlichen Nachrichten das jeweilige Pfarramt; für die Vereinsnachrichten der jeweilige Verein; für den übrigen Inhalt der Redakteur, Katharina Härtel, Druck + Verlag Wagner GmbH & Co. KG. Herstellung/Vertrieb: Druck + Verlag Wagner GmbH & Co. KG, Max-Planck-Str. 14, 70806 Kornwestheim, Telefon (07154) 82 22-0, Telefax (07154) 82 22-15. E-Mail Anzeigen: anzeigen@duv-wagner.de. Erscheint wöchentlich freitags. Aus organisatorischen Gründen muss sich die Redaktion Kürzungen vorbehalten. Verkaufen Sie lokale und regionale (Lebensmittel-)Produkte in Baindt? Regionale Landwirtschaftsbetriebe und Unternehmen leisten einen sehr wichtigen Beitrag, um die Versorgung vor Ort aufrecht zu halten. Auch im Hinblick auf den Schutz der Umwelt ist der Konsum von regionalen Produkten gut und sinnvoll. Daher bekommen in der Gesellschaft das Kaufen und Verkaufen von regionalen sowie lokalen Produkten (glücklicherweise) wieder mehr Aufmerksamkeit. Auch Baindter Bürgerinnen und Bürger haben die Möglichkeit vor Ort hofeigene Produkte direkt vom Landwirt, ohne Zwischenstation, zu beziehen. Weitere regionale Produkte unterschiedlichster Art er- gänzen das Angebot und sorgen für ein vielseitiges Sortiment. Die Gemeinde Baindt möchte den Ver- kaufsstellen mit Hilfe einer Artikelserie im Amtsblatt eine Plattform bieten und darauf aufmerksam machen. In dieser Serie sollen die Hofläden und Verkaufsstellen in Baindt, welche sowohl lokale als auch regionale Lebensmittel- und Getränkeerzeugnisse verkaufen, porträtiert und vorgestellt werden. Sie verkaufen lokale oder regionale Lebensmittel bei sich am Haus oder Hof und haben Interesse an einer Veröffentlichung? Untenstehend finden Sie einen Entwurf, wie Ihre Selbstvorstellung ausse- hen könnte. Die mit Stern (*) markierten Passagen sind fixierte Felder, welche nicht geändert werden können. Die Fragen dienen lediglich der Orientierung und können - müssen aber nicht - beantwortet werden. Alle Angaben sind selbstverständlich freiwillig. Bitte senden Sie Ihre Vorstellung (Beantwortung der Fragen) an Frau Maurer f.maurer@baindt.de. Die Fotos senden Sie bitte extra als E-Mail-Anhang. Bei Fragen dürfen Sie sich gerne auch an Frau Maurer (07502 9406-40 oder an die oben genannte E-Mailadresse) wenden. Wir freuen uns auf Ihre Rückmeldungen! Ihre Gemeindeverwaltung So könnte Ihre Vorstellung aussehen (Bitte maximal eine halbe Seite): * In dieser Artikelserie werden alle Hofläden in Baindt vorgestellt, welche sich auf die Annonce der Gemeinde Baindt gemeldet haben.* „Name Ihres Hofladens“ Wer sind Sie? Wo genau verkaufen Sie? Was wird verkauft und woher kommen die Produkte? Wie lange gibt es den Verkauf schon? Wie kamen Sie auf die Idee einen solchen Verkauf anzubieten? Warum finden Sie es wichtig regional/lokal zu kaufen und zu verkaufen? Wollen Sie den Bürgern sonst noch etwas zu Ihrem Hofladen mitteilen? Ein bis zwei Bilder Ihres Hofladens Beispielfoto Seite 2 Amtsblatt der Gemeinde Baindt Nummer 28 - Abholung der bestellten Sandsäcke - am Donnerstag, den 21. Juli 2022 vor dem Feuerwehrhaus in Baindt In einer gemeinsamen Aktion mit den Feuerwehren Baienfurt und Wolpertswende befüllte die Freiwillige Feuerwehr Baindt am Donnerstag, den 07.07.2022 insgesamt eintausend Sandsäcke. Circa 13 Tonnen Sand wurden dabei innerhalb einer Stunde abgefüllt. Für den Ernstfall wird ein Teil der Säcke im Bauhof eingelagert. Um künftig noch besser vor Starkregen gerüstet zu sein, bestellten Baindter Bürge- rinnen und Bürger zum Schutz der eigenen Häuser und Grundstücke einen Großteil der produzierten Säcke. Die bestellten Sandsäcke können am Donnerstag, den 21.07.2022 von 18:00 Uhr bis 19:30 Uhr vor dem Feuerwehrhaus in Baindt (Ziegeleistraße 20, 88255 Baindt) ab- geholt werden. Die Jugendfeuerwehr Baindt wird die Säcke entsprechend den Bestel- lungen ausgeben. Vielen Dank an dieser Stelle der Freiwilligen Feuerwehr für diese tolle Aktion! Ihre Gemeindeverwaltung NEU - NEU - NEU Das Baindter Ferienprogramm geht ONLINE!!! Liebe Kinder, liebe Jugendliche, das Schuljahr geht zu Ende und Ihr freut Euch sicher sehr auf die Sommerferien! Auch wer einen großen Teil der Ferien zu Hause verbringt, darf sich dank des Engagements vieler Ehrenamtlicher auf eine abwechslungsreiche Zeit freuen. Schaut Euch die Angebote an, es ist sicher etwas dabei, dass Ihr schön, spannend, lustig oder cool finden werdet. Probiert`s einfach aus! NEU - NEU - NEU: Für das Ferienprogramm wird es auch dieses Jahr keine gedruckte Broschüre geben! Wir nut- zen seit letztem Jahr die Plattform "nupian", mit welcher eine Anmeldung ganz unkompliziert mit wenigen Clicks ONLINE erfolgen kann. Eine Vorschau der diesjährigen Veranstaltungen findet Ihr im Innenteil dieses Amtsblattes. Ab Dienstag, 19. Juli 2022 wird das Programm freigeschaltet und Eure Eltern können Euch anmelden. Mit diesem QR-Code geht´s zur Online-Anmeldung des Baindter Ferienprogrammes! Schöne Ferien, sonnige und sommerlich warme Wochen und ganz viel Spaß an allen Tagen wünscht Euch Eure Gemeindeverwaltung Nummer 28 Amtsblatt der Gemeinde Baindt Seite 3 Stellenausschreibungen Fachbereichsleitung Bildung und Betreuung Mit Baindt liegen Sie richtig! Die Gemeinde Baindt zeigt sich mit derzeit ca. 5.300 Ein- wohnern als interessanter Wohn- und Gewerbestandort. Stadtnähe einerseits und landschaftlich reizvolle Struktu- ren andererseits zeichnen die attraktive Lage für Wohnen und Arbeiten in der Gemeinde aus. Baindt entwickelt sich ständig weiter - und so auch unsere Gemeindeverwaltung. Unser Angebot an Kindertagesbetreuung wird derzeit durch 3 Träger mit zusammen 5 Kindertageseinrichtun- gen und die Schulkindbetreuung gestaltet. Wir suchen ab sofort eine Fachbereichsleitung Bildung und Betreuung (m/w/d) zur Neuordnung/zum Aufbau dieses Aufgabenbereichs mit der Gewährleistungsver- antwortung für die Gemeinde und die Trägerverantwor- tung für die drei kommunalen KiTas und die Schulkind- betreuung. Es erwartet Sie ein äußerst interessantes und abwechslungsreiches Arbeitsfeld mit vielen Gestaltungs- möglichkeiten in einer dienstleistungsorientierten Ver- waltung. Zu Ihrem Aufgabengebiet gehören insbesondere • den rechtssicheren Betrieb unserer drei Kindertages- einrichtungen und der Schulkindbetreuung in Koope- ration mit den Hausleitungen vor Ort zu verantworten • die Weiterentwicklung vergleichbarer pädagogischer und betrieblicher Qualitätsstandards auf unserem Kin- der-Bildungs-Campus in Kooperation mit den päd. Fachkräften unter Beachtung der Umsetzung des Ori- entierungsplans und aller gesetzlicher Vorgaben • Fortschreibung der Rahmenkonzeption, Pflege des Qualitätsmanagements und die Gestaltung von Fach- tagen, Inhouse-Fortbildungen und anderen geeigneten Formaten • Dienst- und Fachaufsicht über die leitenden Mitarbei- tenden im Bereich Bildung und Betreuung und die Ge- samtverantwortung über die Mitarbeitenden in diesem Fachbereich • Verantwortung der Personalgewinnung und Personal- entwicklung • Kooperation mit allen angrenzenden Sachgebieten der Gemeinde Baindt, die in den Betrieb der Kinder- tagesbetreuung involviert sind • Rechtssichere Ausführung aller Aufgaben in der Ge- währleisterrolle der Gemeinde Baindt • Erstellung der jährlichen örtlichen Bedarfsplanung mit Einbezug verschiedener Erhebungsinstrumente u. a. einer onlinebasierten Anmeldeplattform • Einführung dieser Anmeldeplattform • Kooperation mit den freien Trägern; Pflege der Be- triebskostenvereinbarung • Sie beraten die Gemeinde Baindt und ihre Gremien in rechtlichen, konzeptionellen und betrieblichen Aspek- ten und führen die Geschäfte des Kinderausschusses; Sie vertreten den Träger in einschlägigen Fachgremien auf Landkreisebene und bei Kooperationspartnern wie Fachschulen, Frühförderung u. Ä. • Sie sind zentraler Ansprechpartner für die Eltern und verantworten das Qualitätsmanagement • Sie verantworten gemeinsam mit der Bürgermeisterin die Öffentlichkeitsarbeit des Fachbereichs • Mit der Umsetzung des Rechtsanspruchs auf einen Schulkindbetreuungsplatz erweitern Sie in naher Zu- kunft Ihren Verantwortungsbereich um die Schulkind- betreuung (mit einer Erweiterung Ihres Tätigkeitsum- fangs) Ihr Profil - Abschluss als Bachelor of Arts - Frühkindliche Bildung oder Abschluss eines vergleichbaren Studiengangs oder Erzieher*in mit Zusatzqualifikation Fachwirtin Or- ganisation u. Führung bzw. vergleichbare Qualifikation - Führungserfahrung im Feld Kindertagesbetreuung, idealerweise mit dezentralen Einheiten Umfassende fachliche Kenntnisse für den rechtlichen und konzeptionellen Betrieb von Kindertageseinrich- tungen - Erfahrung in Konzeptentwicklung und Drittmittelak- quise - Verwaltungserfahrung mit sicherer Anwendung der gängigen Programme - Kommunikationsfähigkeit, sicheres Auftreten aber auch das entsprechende Einfühlungsvermögen im Umgang mit den päd. Teams und Leitungen der Ge- meinde Baindt sowie den verwaltungsinternen und externen Kooperationspartner*innen - Sie sind engagiert, teamfähig, arbeiten selbstständig und ergebnisorientiert und haben eine rasche Auffas- sungsgabe sowie Spaß daran, sich für die Zukunft der Jüngsten und der Gemeinde Baindt einzusetzen. Wir bieten Ihnen - Eine unbefristete Teilzeitstelle in EG 11 TVöD vorab mit 65 % Beschäftigungsumfang (Aufstockung mit Umset- zung Rechtsanspruch Schulkindbetreuung möglich) - Einen interessanten und verantwortungsvollen Aufga- benbereich mit gesellschaftlicher Relevanz - Flexible Arbeitszeitmodelle und die individuelle Balance von Beruf und Privatleben - Eine zukunftsorientierte Personalentwicklung - Ein attraktives betriebliches Gesundheitsmanagement - Kollegiale Zusammenarbeit im Team und ein Arbeits- klima orientiert an unseren Leitlinien für Führung und Zusammenarbeit Sind Sie interessiert? Wenn wir Ihr Interesse an dieser abwechslungsreichen Tätigkeit geweckt haben und Sie in einem tollen Team mitarbeiten möchten, dann freuen wir uns auf Ihre aussa- gekräftige, schriftliche Bewerbung bis spätestens Sams- tag, den 30.07.2022 unter bewerbung@baindt.de oder an die Gemeindeverwaltung Baindt, Marsweilerstraße 4 in 88255 Baindt. Weitere Auskünfte erteilt Ihnen gerne Bürgermeisterin Simone Rürup (Tel. Nr. 07502 9406-0). Wir freuen uns auf Ihre Bewerbung! Seite 4 Amtsblatt der Gemeinde Baindt Nummer 28 Amtliche Bekanntmachungen Sprechstunde der Bürgermeisterin Frau Simone Rürup Am Dienstag, 19. Juli 2022 von 16:00 Uhr - 18:00 Uhr findet die nächste Sprechstunde bei Bürgermeisterin Si- mone Rürup statt. Ihre Terminvereinbarung nimmt Frau Heine, Tel.: (07502) 94 06-17 oder per E-Mail elvira.heine@baindt.de entgegen. Bekanntmachung zur öffentlichen Auslegung zum vorhabenbezogenen Bebauungsplan „Reithalle“ und die örtlichen Bauvorschriften hierzu Der Gemeinderat der Gemeinde Baindt hat in seiner öf- fentlichen Sitzung am 21.06.2022 den Entwurf zum vor- habenbezogenen Bebauungsplan „Reithalle“ und die örtlichen Bauvorschriften hierzu vom 07.10.2021 unter Einarbeitung von konkreten Änderungen gebilligt. Dieser so geänderte Entwurf mit Begründung erhält das Fas- sungsdatum vom 21.06.2022 und wurde für die öffent- liche Auslegung gem. § 3 Abs. 2 BauGB bestimmt. Das Plangebiet liegt westlich der Gemeinde Baindt und um- fasst das Grundstück mit der Flst.-Nr. 185/8 (Teilfläche). Im Geltungsbereich soll eine Reithalle sowie eine Terras- se und Lagerflächen umgesetzt werden. Der räumliche Geltungsbereich ist im abgebildeten Lageplan dargestellt. 185/7 188 185/2 185/8 2 1 Baindter Brühl 191/2188/1 196/1 196/2 195 187 Geltungsbereich N maßstabslos Die externen Ausgleichsmaßnahmen finden im Umfeld der geplanten Halle sowie nordwestlich der Gemeinde Baindt statt. Die erste Maßnahme erfolgt nördlich der Reithalle auf der Fl.-Nr. 185/8 der Gemarkung Baindt an der Grenze zur Fl.-Nr. 185/2. Die zweite Maßnahme erfolgt ebenfalls auf der Fl.-Nr. 185/8, nordöstlich der geplanten Reithalle entlang des Fußweges. Die dritte Maßnahme erfolgt auf der Fl.-Nr. 188 im Norden der Pferdekoppel. Eine weitere Ausgleichsfläche liegt auf der Fl.-Nr. 376 nordwestlich der Gemeinde Baindt, südlich des Ortsteils Sulpach. Die Fläche liegt südlich der landwirtschaftlichen Gebäude zwischen der „Sulpacher Straße“ und dem Obe- ren Bampfen. Es wird darauf hingewiesen, dass sich der konkrete Zuschnitt der Flächen im Laufe des Verfahrens noch ändern kann. Der Entwurf mit Begründung in der Fassung vom 21.06.2022 und die nach Einschätzung der Gemeinde wesentlichen, bereits vorliegenden umweltbezogenen Stellungnahmen liegen in der Zeit vom 25.07.2022 bis 08.08.2022 im Rathaus der Gemeinde Baindt (Marswei- lerstraße 4, 88255 Baindt) Zimmer 4.2 während der allge- meinen Öffnungszeiten zu jedermanns Einsicht öffentlich aus (Hinweis: Die allgemeinen Öffnungszeiten sind jeweils von Montag bis Donnerstag von 8.00 Uhr bis 12.00 Uhr, Freitag von 7.30 Uhr bis 12.00 Uhr und zusätzlich Montag und Donnerstag von 14.00 Uhr bis 16.00 Uhr und Dienstag von 14.00 Uhr bis 18.00 Uhr). Ergänzend zur öffentlichen Auslegung kann der Entwurf mit Begründung in der Fassung vom 21.06.2022 und den nach Einschätzung der Gemeinde wesentlichen, bereits vorliegenden umweltbezogenen Stellungnahmen unter folgender Adresse im Internet eingesehen werden: https://www.baindt.de/leben-wohnen/bauen-wohnen/ bebauungsplaene Im Rahmen des Verfahrens zur Aufstellung wird eine Umweltprüfung gem. § 2 Abs. 4 BauGB durchgeführt. Im Rahmen der Begründung zum Entwurf wird ein Umwelt- bericht gem. § 2a Nr. 2 BauGB dargelegt. Eine Umweltverträglichkeits-Prüfung im Sinne des Geset- zes zur Umweltverträglichkeitsprüfung (UVPG) ist nicht erforderlich. Folgende Arten umweltbezogener Informationen sind verfügbar und werden mit ausgelegt: • Umweltbericht in der Fassung vom 21.06.2022 (Aus- führungen zu den Themen: Beschreibung der Ziele des Umweltschutzes aus anderen Planungen, die sich auf den Planbereich beziehen (Regionalplan; Flächennut- zungsplan; Natura 2000-Gebiete; weitere Schutzgebie- te/Biotope, Biotopverbund); Beschreibung und Bewer- tung der Umweltauswirkungen auf der Grundlage der Umweltprüfung; darin die Bestandsaufnahme sowie Prognose über die Entwicklung des Umweltzustandes bei Nicht-Durchführung bzw. Durchführung der Planung und deren Umweltauswirkungen auf die Schutzgüter Arten und Lebensräume; Biologische Vielfalt; Boden, Geologie und Fläche; Wasser; Klima/Luft, Erhaltung der bestmöglichen Luftqualität; Landschaftsbild; Mensch und Kulturgüter sowie eine Beschreibung der Wech- selwirkungen zwischen den zuvor genannten Schutz- gütern. Bewertung bei Durchführung der Planung von Wasserwirtschaft; Emissionen von Schadstoffen, Lärm, Erschütterungen, Licht, Wärme und Strahlung sowie der Verursachung von Belästigungen; Abfälle und ihre Beseitigung und Verwertung; eingesetzte Techniken und Stoffe; menschliche Gesundheit, das kulturelle Erbe oder die Umwelt; Erneuerbare Energien. Beschreibung der Maßnahmen zur Vermeidung, Verringerung und zum Ausgleich der Auswirkungen/Abarbeitung der Ein- griffsregelung. Beschreibung anderweitiger Planungs- möglichkeiten und der erheblichen nachteiligen Auswir- kungen, die auf Grund der Anfälligkeit der nach dem Bebauungsplan zulässigen Vorhaben für schwere Un- fälle oder Katastrophen zu erwarten sind. Beschreibung der geplanten Maßnahmen zur Überwachung der er- heblichen Auswirkungen auf die Umwelt bei Durchfüh- rung der Planung. • Ergebnisvermerk vom 26.04.2021, ergänzt am 07.06.2021, des Behördenunterrichtungs-Termines vom 14.04.2021 Nummer 28 Amtsblatt der Gemeinde Baindt Seite 5 gem. § 4 Abs. 1 BauGB mit umweltbezogenen Stel- lungnahmen des Landratsamtes Ravensburg, Natur und Artenschutz (zur weiterhin vorhandenen Gültig- keit der Stellungnahme zum Zielabweichungsverfah- ren aus dem Jahr 2020, zur FFH-Vorprüfung und der Abhandlung der Beleuchtungsauswirkung und der Auf- stellung eines Nutzungskonzeptes, zu den Belangen des Artenschutzes), des Landratsamtes Ravensburg, Wasserrecht (zur Lage des Vorhabens außerhalb von Überschwemmungsgebieten), des Landratsamtes Ra- vensburg, Gewerbeabwasser (zur Abwasserbehand- lung, Aussagen über den Untergrund und zum Entwäs- serungskonzept) und des Landratsamtes Ravensburg, Kreislaufwirtschaft (zum Landeskreislaufwirtschafts- gesetz (LKreiWiG) und dessen Regelung zum Erdmas- senausgleich) sowie zum Thema Dachbegrünung der Reithalle • Schriftlich eingegangene Stellungnahmen im Rahmen der frühzeitigen Behördenbeteiligung nach § 4 Abs. 1 BauGB mit umweltbezogenen Stellungnahmen des Regierungspräsidiums Freiburg (zur Geotechnik), des Regierungspräsidiums Tübingen (zum Regionalplan Bodensee-Oberschwaben (1996) und dem zugehörigen Zielabweichungsverfahren von 2020, zur Unbedenklich- keit in Bezug auf landwirtschaftliche Belange, zur Lage des Vorhabens außerhalb von Überschwemmungsge- bieten, zur FFH-Vorprüfung), des Regionalverbandes Bodensee-Oberschwaben (zum Zielabweichungsver- fahren von 2020 und Zurücknahme des regionalen Grünzuges im Fortschreibungsentwurf), des Landrat- samtes Ravensburg, Gewerbeabwasser (zur Erschlie- ßung, Versickerung, Einleitung in einen Vorfluter und zum Entwässerungskonzept, zur Aufstellung eines Nut- zungskonzeptes des „Reiterstübles“ und Reduzierung des Metallgehalts im Regenwasser), des Landratsam- tes Ravensburg, Kreislaufwirtschaft (zum Landeskreis- laufwirtschaftsgesetz (LKreiWiG) und dessen Regelung zum Erdmassenausgleich), des Landratsamtes Ravens- burg, Naturschutz (zum Zielabweichungsverfahren von 2020 und den naturschutzfachlichen Belangen hierzu, zur Aufstellung eines Nutzungskonzeptes, zur Abarbei- tung artenschutzrechtlicher Belange, zum flächenscho- nenden und naturverträglichen Betrieb der Reithalle und des „Reiterstübles“, zu Natura 2000-Gebieten und Prüfung der Verträglichkeit des Vorhabens (FFH-Vor- prüfung) sowie zu Photovoltaikanlagen und Beleuch- tung, zur Durchführung einer Umweltprüfung und der Erstellung eines Umweltberichtes), des Landratsamtes Ravensburg, Oberflächengewässer (zur Lage des Vor- habens außerhalb von Überschwemmungsgebieten, zur Beurteilung der Gefahrenlage bei HQExtrem), des Landratsamtes Ravensburg, Bodenschutz (zu Belangen des Umweltschutzes und dem sparsamen Umgang mit Boden), Landratsamt Ravensburg, Grundwasser (zur Berücksichtigung der Belange der Wasserversorgung und zum Grundwasser), des Landesnaturschutzverban- des Baden-Württemberg e.V. (zum Zielabweichungs- verfahren von 2020, Abarbeitung der FFH-Belange, des Artenschutzes und der Eingriffs-Ausgleichsrege- lung), des NABU Weingarten e.V. (zur avifaunistischen Begutachtung, zum FFH-Gebiet, zu Empfehlungen zur Installation von Nisthilfen) • Schriftlich eingegangene Stellungnahmen im Rahmen der förmlichen Behördenbeteiligung nach § 4 Abs. 2 BauGB mit umweltbezogenen Stellungnahmen des Re- gierungspräsidiums Freiburg (zur Geotechnik), des Re- gierungspräsidiums Tübingen (zum Regionalplan Bo- densee-Oberschwaben (1996) und dem zugehörigen Zielabweichungsverfahren von 2020), des Regional- verbandes Bodensee-Oberschwaben (zum Zielabwei- chungsverfahren von 2020 und zur Zurücknahme des regionalen Grünzuges im Fortschreibungsentwurf), des Landratsamtes Ravensburg, Naturschutz (zum arten- schutzrechtlichen Fachgutachten, zu Ergänzungen der Festsetzungen zur Beleuchtung, zur unterzeichneten FFH-Vorprüfung, zur im Rahmen der Änderung des Flä- chennutzungsplanes wesentlich größeren Einbeziehung von Flächen und der ggf. erforderlichen Bilanzierung dieser, zur erforderlichen Beschreibung der externen Kompensationsmaßnahmen, zu möglichen baubeding- ten erheblichen Beeinträchtigungen des FFH-Gebietes, zur Beantragung einer Ökokontomaßnahme für Teile der geplanten Ausgleichsmaßnahmen, zur nicht mög- lichen Anerkennung der Pufferfläche entlang des Ge- wässers, zur Eingrünung mit Baumpflanzungen nach Westen, zur Gewährleistung der Umsetzung der vorge- sehenen Ausgleichsmaßnahmen durch die Gemeinde Baindt, zur Sicherung der Ausgleichsmaßnahmen im Durchführungsvertrag mit grundbuchrechtlicher Siche- rung und zu allgemeinen Artenschutzmaßnahmen für gebäudebewohnende Arten (Vögel und Fledermäuse), des Landratsamtes Ravensburg, Oberflächengewässer (zur Lage des Vorhabens außerhalb von Überschwem- mungsgebieten, zur Beurteilung der Gefahrenlage bei HQextrem, zur erforderlichen näheren Beschreibung der geplanten gewässerökologischen Aufwertung als Kompensationsmaßnahme auf der Fl.-Nr. 376 und zur Abstimmung mit dem Sachgebiet Oberflächengewäs- ser zur Beurteilung eines ggf. erforderlichen Wasser- rechtsverfahrens), des Landratsamtes Ravensburg, Bodenschutz (zur Bewertung der Eingriffsstärke in das Schutzgut Boden aufgrund des dauerhaften Verlustes der Bodenfunktionen, zu konkreten Bodenschutzmaß- nahmen bei den Maßnahmen zur Vermeidung und Minimierung, zu Eingriffen in das Schutzgut Boden im Rahmen der geplanten Kompensationsmaßnahme am Oberen Bampfen und fehlenden Unterlagen (Bilanzie- rung, Pläne, Schnitte, Flächenangaben) hierzu, zu den temporären Eingriffen im Zuge der Herstellung der Kompensationsmaßnahme am Oberen Bampfen, zur Ergänzung fehlender Begründungen für die Auf- bzw. Abwertung von Flächen mit Ökopunkten und zur nicht möglichen doppelten Verwendung einzelner Flächen im Rahmen der Bilanzierung) • FFH-Vorprüfung der Sieber Consult GmbH vom 28.06.2021 (zu den Themengebieten: Feststellung der Verfahrenszuständigkeit, Darstellung der durch das Vorhaben betroffenen Lebensraumtypen bzw. Lebens- räume von Arten, Überschlägige Ermittlung möglicher erheblicher Beeinträchtigungen (anlagenbedingt, be- triebsbedingt, baubedingt) durch das Vorhaben an- hand vorhandener Unterlagen, Summationswirkung und Anmerkungen) • Artenschutzrechtliches Fachgutachten der Sieber Consult GmbH vom 17.06.2021 (zu den Themenge- bieten: Anlass und Aufgabenstellung, Rechtliche Vor- aussetzungen, Methodik und Untersuchungsumfang, Ergebnisse der Brutvogelkartierung, Vermeidungs- maßnahmen und Fazit) Stellungnahmen können während der Auslegungsfrist schriftlich sowie mündlich abgegeben werden. Stellung- nahmen, die nicht rechtzeitig abgegeben worden sind, Seite 6 Amtsblatt der Gemeinde Baindt Nummer 28 können gem. § 3 Abs. 2 BauGB bzw. § 4a Abs. 6 BauGB bei der Beschlussfassung über den Bauleitplan unbe- rücksichtigt bleiben. Parallel mit der Auslegung findet die Einholung der Stel- lungnahmen der Behörden und sonstigen Träger öffent- licher Belange gem. § 4 Abs. 2 BauGB auf Grund von § 4a Abs. 2 BauGB statt. Da es sich um eine erneute Auslegung des Entwurfes handelt wird gem. § 4a Abs. 3 BauGB bestimmt, dass Stellungnahmen der Öffentlichkeit nur zu den geänder- ten oder ergänzten Teilen des Planes abgegeben werden können. Diese sind im Einzelnen: • Anpassung des Vorhaben- und Erschließungsplanes (Ergänzung des Geltungsbereiches des vBP „Reithal- le“, detaillierte Darstellung des Sozialtrakts, Numme- rierung der Pläne) • Ergänzung der zulässigen Nutzungen Schulungsraum sowie Lager- und Technikraum im Bereich des Sozial- trakts, Ergänzung des „Reiterstübles“ mit kleiner Kü- chenzeile als zulässige Nutzung der „Reithalle“ unter Ziffer 2.1 • Ergänzung zur Beleuchtung bei der Festsetzung „Maß- nahmen zum Schutz, zur Pflege und zur Entwicklung von Natur und Landschaft“ unter Ziffer 2.8 • Nachrichtliche Übernahme des Überschwemmungsbe- reiches eines HQextrem in Plan- und Textteil • Ergänzungen bei den Hinweisen • Änderungen bei der Begründung • redaktionelle Änderungen und Ergänzungen • Ergänzung der umweltbezogenen Informationen Baindt, den 15.07.2022 Simone Rürup, Bürgermeisterin Hinweis auf Anleitungen bezüglich der Grundsteuerreform Auf Grund der neuen rechtlichen Grundlage wurden die Grundsteuerwerte bereits zum Stichtag 1. Januar 2022 neu festgestellt. Alle Grundstückseigentümerinnen und Grundstückseigentümer werden daher in diesem Jahr erstmals vom Finanzamt dazu aufgefordert, eine soge- nannte „Feststellungserklärung“ an das entsprechende Lagefinanzamt abzugeben. Um Ihnen diesen Vorgang zu erleichtern, bietet die Ge- meinde Baindt hierfür Anleitungen und weitere Informa- tionen. Diese finden Sie auf der Homepage unter dem Reiter „Rathaus & Bürgerservice“ > „Reform der Grund- steuer“, oder über den folgenden Link https://www.baindt. de/rathaus-buergerservice/reform-der-grundsteuer. Da derzeit oftmals Fragen zur Erklärungsabgabe über das ELSTER-Portal kommen, möchten wir auch an die- ser Stelle auf die Elster-Anleitung verweisen, welche auf der Homepage hinterlegt ist. Sie finden diese auch unter dem folgenden Link: https://www.baindt.de/fileadmin/Dateien/Website/ Dateien/Rathaus-Service/Reform_der_Grundsteu- er/Anleitung_zur_Erkl%C3%A4rungsabgabe_der_ Grundsteuererkl%C3%A4rung.pdf Ihr Steueramt Kontrollieren Sie Ihren Wasserzähler Die ermittelte Verbrauchsmenge über den geeichten Hauptwasserzähler ist die Grundlage für den Wasser- und Abwassergebührenbescheid. Deshalb ist es notwendig, von Zeit zu Zeit eine Wasserverbrauchskontrolle durch- zuführen. Wasserverluste im Leitungsnetz hinter dem Wasserzähler sind grundsätzlich vom Eigentümer zu be- zahlen und sollten deshalb schnellstmöglichst wie folgt festgestellt werden: 1. Schließen Sie alle Auslaufventile, die zu Ihrer Ver- brauchsanlage gehören. 2. Bei geöffneter Abdeckung des Wasserzählers ist in der Mitte ein kleines Kontrollrad sichtbar, das sich bei ge- schlossenen Auslaufventilen nicht mehr drehen darf. 3. Sollte dies dennoch der Fall sein, ist eine Undichtheit anzunehmen. Mögliche Schwachstellen sind: - Dichtringe im WC-Spülkasten - Überdruckventile an Warmwasseranlagen - Gartenleitungen Gegebenenfalls ist ein Fachmann bzw. eine Sanitärfirma zur Überprüfung der Anlage zu beauftragen. Sollte der Zählerstand trotz Wasserentnahme unverän- dert bleiben, so ist die Wasseruhr defekt. Melden Sie dies bitte bei der Gemeindeverwaltung. Landkreis Ravensburg Wasserarmut in den Gewässern des Landkreises Ravensburg Durch die anhaltende Trockenheit führen viele Bäche und Flüsse im Landkreis Ravensburg derzeit nur noch wenig Wasser. Durch die niedrigen Wasserstände wird die Ge- wässerökologie beeinträchtigt. Fische, Kleinlebewesen und Wasserpflanzen leiden zudem unter ansteigenden Gewässertemperaturen. Um eine weitere Verschärfung der Situation zu verhindern, hat das Landratsamt Ra- vensburg nun vorerst bis 8. August die Entnahme von Wasser aus Seen und Flüssen verboten. Schon seit mehreren Wochen sinken die Pegelstände aufgrund der hochsommerlichen Wetterlage. In vielen Gewässern hat der Wasserpegel mittlerweile kritische Ausmaße erreicht. Betroffen sind nicht nur die größeren Gewässer, sondern vor allem auch die kleineren Bäche. Durch den geringen Zufluss aus Flüssen und Bächen kommt es gerade in Weihern und Seen zudem zu extre- men Erwärmungen. Trocknen Wasserläufe aus, wären enorme ökologische Schäden die Folge. Das Landratsamt Ravensburg beschränkt deshalb per Verfügung ab sofort den so genannten wasserrechtlichen Gemeingebrauch. Das bedeutet, dass es ab sofort ver- boten ist, Wasser zu eigenen Zwecken aus einem Bach oder See zu entnehmen. Ausgenommen sind lediglich das Tränken von Vieh sowie das Schöpfen mit Handge- fäßen. Betroffen davon sind auch diejenigen Personen und Firmen, die eine behördliche Erlaubnis haben, Was- ser aus einem oberirdischen Gewässer zu entnehmen, um beispielsweise Felder zu bewässern. Wichtig ist, dass dieses Verbot auch dann gilt, wenn an den jeweiligen Entnahmestellen noch vermeintlich ausreichend Wasser vorhanden ist. Zuwiderhandlungen werden mit Bußgel- dern bis zu 10.000 € geahndet. Die Allgemeinverfügung untersagt Entnahmen zunächst für zwei Wochen bis zum 08.08.2022. Bleibt es darüber hinaus weiterhin so trocken, wird die Verfügung verlän- gert. Die Allgemeinverfügung ist auf der Homepage des Landratsamtes unter amtliche Bekanntmachungen des Bau- und Umweltamtes veröffentlicht. Nummer 28 Amtsblatt der Gemeinde Baindt Seite 7 Ferienprogramm NEU - NEU - NEU - Das Ferienprogramm geht online! Liebe Kinder, liebe Jugendliche, bald ist es soweit und die Sommerferien stehen vor der Tür. Als Gemeinde liegt es uns sehr am Herzen, Euch mit dem Baindter Ferienprogramm ein paar schöne und un- beschwerte Stunden zu ermöglichen. Von der Kanutour über einen Raubzug durch Baindt bis zu zahlreichen sport- lichen Aktivitäten wartet ein buntes Angebot auf Euch! Auch dieses Jahr wird es keine gedruckte Broschüre ge- ben! Wir nutzen die Plattform „nupian“, mit welcher eine Anmeldung ganz unkompliziert mit wenigen Clicks online erfolgen kann. Dies vereinfacht nicht nur die Arbeit in der Verwaltung, sondern bietet auch Euren Eltern große Vor- teile und es gibt keine langen Warteschlangen mehr am Anmeldetag. Eine ausgedruckte Vorschau vom diesjähri- gen Programm wurde bereits in der Klosterwiesenschule und in den Kindergärten an alle Kinder ab 5 Jahren verteilt. Ab Dienstag, 19. Juli 2022 wird das Programm freige- schaltet und Eure Eltern können Euch anmelden! Zur nu- pian-Online-Anmeldung geht’s ganz einfach über unsere Homepage www.baindt.de unter „Neuigkeiten“ oder mit diesem QR-Code: Es ist ganz einfach: Eure Eltern registrieren sich und mel- den Euch für die gewünschten Programmpunkte an (Hin- weis an die Eltern: die Zugänge vom Vorjahr wurden ge- löscht, bitte legen Sie einen neuen Benutzer an). Zunächst können nur in Baindt wohnhafte Kinder und Jugendliche angemeldet werden. Sollten mehr Kinder / Jugendliche für eine Veranstaltung angemeldet sein, als es Plätze gibt, findet am 26. Juli eine automatische Auslosung durch die Software statt. Bis dahin sind die Plätze noch nicht fest vergeben! Geschwister und Freunde können auf Wunsch gemeinsam an der Verlosung teilnehmen! Am Tag nach der Verlosung erhalten die Eltern der Kin- der, die einen Platz bekommen haben, eine E-Mail. Alle anderen Kinder bleiben auf der Warteliste und werden kontaktiert, wenn ein Platz frei wird. Bei mehreren Teil- nehmern auf der Warteliste wird unter diesen wieder verlost. Ab dem 27. Juli werden dann auch auswärtige Anmeldungen angenommen. Genauere Informationen zu Teilnahme- und Zahlungsbedin- gungen, Corona-Hygienemaßnahmen, Versicherungs- und Datenschutz etc. sind alle auf der „nupian-Seite“ zu finden. Viel Vorfreude auf die vor Euch liegenden Wochen wünscht Eure Gemeindeverwaltung Nr Name Ort Datum Alter 1 Tischtennis - „Schnuppertraining“ Baindt - Sporthalle 29.07.2022 14:00 6-16 2 „Abenteuer auf dem Bauernhof“ Baindt - Konzett Bauernhof 30.07.2022 10:00 5-12 3 Kinderbibeltag - „Wunderbar! Lachen und feiern erlaubt!“ Baienfurt - Evangelisches Gemeindehaus 01.08.2022 10:00 6-10 4 Einführung in den Tennissport Baindt - Tennisanlage 03.08.2022 09:00 ab 6 5 Abenteuertour (Kanutour) auf der Schussen Oberzell - Treffpunkt Baindt 04.08.2022 12:15 ab 11 6 Mit allen Sinnen den Wald wahrnehmen Baindt - Waldspielplatz 04.08.2022 14:30 5-8 7 Schnitzeljagd Baindt - Reitgelände 06.08.2022 14:00 ab 6 8 Taekwondo „Schnuppertraining“ Baindt - Rote Halle 10.08.2022 17:00 7-16 9 Jugendfußball - „Das Runde muss ins Eckige“ Baindt - Sportplatz bei der Tennishalle 18.08.2022 09:00 5-12 10 Human-Table-Soc- cer spielen wie die Großen Baindt - Villa Kunterbunt 18.08.2022 16:00 6-16 11 Raubzug durch Baindt Baindt - Alte Schu- le, Klosterhof 19.08.2022 15:00 9-13 12 Spiel und Spaß bei der Feuerwehr Baindt - Feuerwehrhaus 20.08.2022 14:00 ab 9 13 Wir bauen ein Hotel für Bienen und Insekten Baindt - Schütz- bach GmbH Bau- unternehmung 26.08.2022 14:30 6-10 14 Bei uns im Jugend- rotkreuz Baienfurt - Bereitschaftsheim 03.09.2022 10:00 6-12 15 Zirkus Baindt - Schützenhaus 03.09.2022 10:00 6-10 16 Bei uns im Jugend- rotkreuz Baienfurt - Bereitschaftsheim 03.09.2022 14:00 6-12 17 Wir verschönern eine Bushaltestelle Baindt-Baienfurt - Bushaltestelle 05.09.2022 14:30 6-12 Notdienste Fachärztlicher Notfalldienst Tel.: 116 117 (kostenlose Rufnummer, ohne Vorwahl) Zahnärztlicher Notfalldienst Tel.: 01805 911-630 Notfallpraxis Ravensburg Oberschwabenklinik - St. Elisabethen-Klinikum Elisabethenstr. 15, 88212 Ravensburg Öffnungszeiten Sa, So und an Feiertagen 08 - 19 Uhr Seite 8 Amtsblatt der Gemeinde Baindt Nummer 28 Notfallpraxis Ravensburg (Kinder) Der Kinderärztliche Bereitschaftsdienst im Landkreis Ravensburg bleibt in der Notfallpraxis am St. Elisa- bethen-Krankenhaus in Ravensburg. Eltern im Landkreis Ravensburg, die an den Wochenen- den und Feiertagen einen Kinderarzt benötigen, können sich weiterhin an die Kindernotfallpraxis am St- Elisa- bethen-Krankenhaus in Ravensburg wenden. Die bereits vermeldete Änderung zum 01.07.2022, wo- nach die Ärzte vorübergehend den Dienst in den eigenen Praxen anbieten, ist damit hinfällig geworden. „Wir sind froh, dass wir uns mit den Kinderärzten im Landkreis ei- nigen konnten, und die Notfallpraxis weitergeführt wer- den kann“, erläuterte der stv. Vorstandsvorsitzende der KVBW Dr. Johannes Fechner. Tierarzt Samstag, 16. Juli und Sonntag, 17. Juli Kleintierpraxis Baienfurt, Tel.: (0751) 56 04 08 08 - Telefonische Anmeldung erforderlich - (Festnetz kostenfreie Rufnummer Tel.: 0800 00 22 833, Homepage: www.aponet.de) Samstag, 16. Juli Apotheke am Frauentor in Ravensburg, Schussenstraße 3, Tel.: (0751) 2 21 21 Sonntag, 17. Juli Huberesch-Apotheke in Ravensburg (Weststadt), Rümelinstraße 7, Tel.: (0751) 9 77 09 10 Organisierte Nachbarschaftshilfe Baindt Einsatzleitung: Frau Petra Maucher, Tel.: 62 10 98 Malteser Ravensburg-Weingarten Hausnotruf und Mahlzeitendienst, Tel.: (07 51) 36 61 30 Deutsches Rotes Kreuz Kreisverband Ravensburg e.V. • Hausnotruf und Mobilruf • DRK-Service Zeit (Hauswirtschaftlicher Unterstützungsdienst) • Menüservice für Senioren • Wohnberatung • Betreuungsgruppen für Menschen mit Demenz • Notruf 112 - Rettungsdienst Tel.: 0751/ 56061-0, Fax: 0751/ 56061-49 E-Mail: info@dkr-rv.de, Web: www.drk-rv.de Hospizbewegung Weingarten ∙ Baienfurt ∙ Baindt ∙ Berg e.V. Begleitung für schwerkranke und sterbende Menschen und ihre Angehörigen Hospiz Ambulant, Vogteistr. 5, Weingarten Telefon: 0751-180 56 382, Telefon: 0160- 96 20 72 77 (u.U. Anrufbeantworter, es erfolgt ein Rückruf) Ansprechpartnerin Dipl.-Päd. Dorothea Baur Persönliche Sprechzeit: Montag 16-18 Uhr, Mittwoch 11-13 Uhr Donnerstag 11-14 Uhr und nach Vereinbarung E-Mail: hospiz-weingarten@freenet.de Homepage: www.hospizbewegung-weingarten.de Spendenkonto: KSK Ravensburg IBAN: DE39 6505 0110 0086 1381 92 Störungs-Rufnummer Strom Tel. 0800 3629-477 (kostenfrei) Internet netze BW https://www.netze-bw.de/kunden/netzkunden/service/ stoerungsmeldungen/index.html Bei Störung der Gasversorgung Telefon 0800/804-2000 Wasserversorgung Tel.: (0751) 40 00-919 und nach Dienstschluss Tel.: 0160 44 94 235 Hotline Müllentsorgerfirmen Veolia/ Hofmann Bad Waldsee (bei Fragen rund um die Leerung/Abfuhr) Tel.: 0800/35 30 300 Hotline Landratsamt Ravensburg (allg. Fragen zum Thema Müll, Behältergemeinschaften etc.) Tel.: (0751) 85-23 45 Ergänzende unabhängige Teilhabeberatung (EUTB) Ravensburg-Sigmaringen Beratung und Information zu Ansprüchen bei Teilhabeein- schränkung durch chronische Erkrankung und Behinderung. Schubertstr. 1, 88214 Ravensburg - Telefon 0751 99923970 - E-Mail: info@eutb-rv-sig.de Sozialstation St. Anna - Pflegebereich Baienfurt – Baindt – Marktplatz 4, 88255 Baienfurt, Tel. (0751) 4 67 96, E-Mail: sozialstation. baienfurt@stiftung-liebenau.de Lebensräume für Jung und Alt Dorfplatz 2/1, 88255 Baindt, Tel. (07502) 92 16 50, E-Mail Baindt: lebensraum.baindt@stiftung-liebenau.de Pflege, Betreuungsgruppen, Beratung, Essen auf Rädern in den Gemeinden Baienfurt, Baindt und Berg. Tel. 0751 36360-110 Wohl-Fühl-Treff Betreuungsgruppe für dementiell erkrankte Menschen bzw. für Menschen die einfach nur Geselligkeit suchen. Jeden Dienstag von 14 bis 17 Uhr im Dietrich-Bonhoeffer-Saal. Ihre Ansprechpartnerin: Brigitte Löffler, betreuung@sozialstation-schussental.de Maybachstr.1, Weingarten Nummer 28 Amtsblatt der Gemeinde Baindt Seite 9 Unsere Jubilare Herzlichen Glückwunsch Herr Mehmet Akgün feierte am 01.07.2022 seinen 80. Geburtstag. Im Namen von Frau Rürup erhielt er ein kleines Präsent der Gemeinde. Für die Zukunft wünschen wir dem Jubilar alles Gute, persönliches Wohlergehen und eine geseg- nete Zeit. Gemeindeverwaltung Veranstaltungskalender Ob die im Nachfolgenden aufgeführten Veranstaltun- gen stattfinden, hängt von den dann geltenden Coro- na-Vorschriften ab. Juli 17.07. Vernissage Kunstkreis Rathaus 20.07. Seniorentreff Sommerfest BSS 29. - 31.07. Schalmeienkapelle Weinfest August 02.08. Gemeinderatssitzung Rathaus Kindergartenachrichten Kindergarten St. Martin Indoor-Sommerfest „Unser Kindi feiert heute, kleine und auch große Leute sind gekommen, um zu lachen, einen schönen Tag zu machen.“ (von Reinhard Horn) Riesige Freude und viele glückliche Gesichter wurden am 1.Juli bei den Kindern, Eltern und Erzieher/innen unseres Kindergartens gesehen, denn es durfte nach zwei Pandemiejahren endlich wieder gefei- ert werden. Auch die schlechte Wetterprognose für diesen Tag war kein Hindernis für unser Sommerfest. Aus dem anfänglich geplanten Fest im Garten führten wir als Alternative ein Indoor-Sommerfest durch. In jedem Raum gab es für je- des Kind (allein oder mit seinen Eltern) etwas zu erleben: ein Mandala- und Basteltisch, ein „Tempo, kleine Schne- cke!“-Spiel, bei dem die Spieler selbst die Schnecken sein durften, um ans Ziel zu kommen. Zu den festgelegten Zeiten wurden drei verschiedene Geschichten vorgelesen. Im unteren Bereich des Kindergartens luden die bunten Discokugel-Lichter und die flotte Musik zum Tanzen ein. Auch die Bobby-Cars standen nicht still. Es wurde ein Par- cours im Nebenraum aufgebaut, wo jeder einen „echten“ Bobby-Car-Führerschein absolvieren konnte. Um diesen Nachmittag noch mehr zu versüßen, gab es für Groß und Klein etwas zum Schlecken. Unser Eltern- beirat bot einen Eisverkauf an. Vielen lieben Dank dafür! Auch den anderen Eltern sagen wir herzlich Dankeschön, die uns mit ihren Biertischgarnituren für das gemütliche Beisammensitzen versorgt haben. Es war sehr schön mit Euch Allen!!! Seite 10 Amtsblatt der Gemeinde Baindt Nummer 28 Zur Information Die Deutsche Rentenversicherung Baden-Württemberg Höherer Freibetrag für Witwen und Witwer Zum 1. Juli 2022 haben sich die Freibetragsgrenzen bei Hinterbliebenenrenten geändert. Neben ihrer Hinterblie- benenrente können Witwen und Witwer sowie Bezieher von Erziehungsrenten nun mehr Einkommen erzielen. Dies teilt die Deutsche Rentenversicherung Baden-Württem- berg jetzt mit. Für die alten Bundesländer beträgt der Freibetrag für Einkünfte für Witwen und Witwer 950,93 Euro. Pro wai- senrentenberechtigtem Kind erhöht er sich zusätzlich um 201,71 Euro. Anzurechnen sind beispielsweise Arbeitsent- gelt, Arbeitseinkommen aus selbständiger Tätigkeit, die eigene Rente und weitere Sozialleistungen. Vom Brutto- einkommen werden gesetzlich festgelegte Pauschalbe- träge abgezogen. Daraus ergibt sich ein fiktiver Nettobe- trag. Ist dieser höher als der Freibetrag, wird die Differenz zu 40 Prozent auf die Hinterbliebenenrente angerechnet. Die Deutsche Rentenversicherung Baden-Württemberg weist darauf hin, dass jede Beschäftigungsaufnahme oder Änderung in den Einkünften umgehend mitgeteilt werden muss. Mehr Informationen zu dem Thema enthält auch die kos- tenlose Broschüre »Hinterbliebener: So viel können Sie hinzuverdienen«. Im Internet unter www.deutsche-ren- tenversicherung-bw.de steht sie als PDF-Download zur Verfügung oder kann unter der Telefonnummer 0721 825-23888 beziehungsweise per E-Mail an presse@drv- bw.de bestellt werden. Klimaschutz - einfach machen! Willkommen in unserer Rubrik „Klimaschutz - ein- fach machen“. Hier möchten wir in regelmäßigen Ab- ständen Anregungen geben, wie wir uns einen klima- schonenderen Lebensstil aneignen können. Denn in der Summe haben unsere täglichen Entscheidungen und Verhaltensmuster enorme Auswirkungen - im negativen wie im positiven Sinne! Viele Tipps und Infos für eine klimascho- nende Lebensweise sowie Gutscheine zum Ausprobieren finden Sie auch im kostenlosen Klimasparbuch, das vom Gemeindeverband Mittleres Schussental gemeinsam mit dem Verein für ökologi- sche Kommunikation, oekom e. V., her- ausgegeben wird. Schauen Sie mal rein - es lohnt sich! Sie finden das Taschen- buch in vielen Ausgabestellen und in allen Rathäusern der Verbandsgemeinden des Mittleren Schussentals (Ra- vensburg, Weingarten, Baienfurt, Baindt, Berg). Die Aus- gabestellen sowie das Klimasparbuch als kostenloses e-book finden Sie hier: https://gmschussental.de/klimasparbuch. Das Klimas- parbuch kann auch direkt beim Gemeindeverband Mitt- leres Schussental (klimasparbuch@gmschussental.de) angefordert werden. Tipp 35: Politisch für mehr Klimaschutz enga- gieren Trotz des Bewusstseins für die Dringlichkeit ak- tueller Fragen des Klimaschutzes scheint sich nur ein kleiner Teil der Bevölkerung tatsächlich für den Klimaschutz einzusetzen. Viele Formen des Engagements erfordern dabei weder großen Zeitaufwand noch um- fangreiche politische Vorkenntnisse. Auch im Alltag gibt es die Chance, sich politisch einzubringen. Hierfür stehen verschiedene Möglichkeiten offen: • bei politischen Veranstaltungen, an Wahlkampfstän- den oder per Brief oder E-Mail den PolitikerInnen Ihre Forderung für mehr Klimaschutz mitteilen • die Teilnahme an Demonstrationen und Streiks ist eine weitere Möglichkeit, sich politisch stark zu machen • Ehrenamtliche Mitarbeit in Initiativen, Lobbyverbänden, Verbände, Umweltorganisationen. Beispiele für poli- tisch aktive Organisationen wären Germanwatch, Food- watch, BUND, NABU oder die Deutsche Umwelthilfe (Klima-) Spartipp des Monats Juli: Jedes Grad (weniger) zählt Sie wundern sich sicher, weshalb mitten im Hochsommer Tipps zum Heizen im Herbst und Winter erscheinen. Dies ist allerdings der momentanen Situation auf dem Energie- markt mit der Ausrufung der Alarmstufe des Notfallplans Gas geschuldet. Vor allem im Hinblick darauf, dass etwa die Hälfte aller Privathaushalte in Deutschland mit Erdgas heizt, sind Energiesparmaßnahmen im Heizungsbereich nochmals wichtiger, als sie dies in der Vergangenheit so- wieso schon waren. Neben der Sicherstellung der Wärmeversorgung im kom- menden Winter, ist Energie sparen auch bezüglich der alles andere als rosigen Aussichten zu erwartender wei- terer extremer Preissteigerungen für Erdgas, das Gebot der Stunde. Vermutlich werden auch Heizöl und selbst Erneuerbare Energieträger wie Holzpellets in absehba- rer Zeit preislich weiter ansteigen und sind dies in den vergangenen Monaten und Jahren ja auch schon in er- heblichem Maße. Es gibt allerdings einige Möglichkeiten ganz unabhängig vom verwendeten Energieträger, die Preissteigerung der Heizkosten zumindest etwas abzumildern. Ganz neben- bei kann so auch Energie eingespart werden, was nicht unerheblich im Klimaschutz ist. Nummer 28 Amtsblatt der Gemeinde Baindt Seite 11 Die richtige Einstellung der Heizung sollte bereits in ab- sehbarer Zeit erfolgen und nicht erst dann, wenn sich das Außenthermometer bereits der Nullgradgrenze annähert. Denn allein über die richtige Einstellung der Heizung lassen sich bis zu 15 Prozent Heizkosten sparen. Deshalb ist es wichtig, dass Hausbesitzer und Vermie- ter bereits vor dem Beginn der kommenden Heizperio- de ihre Heizung richtig einstellen lassen. Schon einfache Maßnahmen können die Heizkosten spürbar senken. Ne- ben dem regelmäßigen Entlüften der Heizkörper, lohnt sich dabei vor allem ein hydraulischer Abgleich sowie die Optimierung der Heizkennlinie. Besonders einfach funktioniert dies zum Beispiel im Rahmen der jährlichen Heizungswartung. Befindet sich Luft in den Heizflächen, kann das Heizungs- wasser nicht mehr richtig zirkulieren und die Wärme des Kessels kommt nicht im Raum an, weshalb der Energie- verbrauch hier unnötig hoch ist. Eine regelmäßige Ent- lüftung der Heizkörper verhindert dies und kann mit geringem Aufwand selbst durchgeführt werden. Dazu stellen Sie die Heizungspumpe ab und drehen die Thermostate aller Heizkörper voll auf. Anschließend öff- nen Sie die Entlüftungsventile so lange, bis keine Luft mehr austritt. Ein Eimer oder eine Schüssel verhindert dabei, dass austretendes Wasser auf den Boden tropft. Sind die Arbeiten abgeschlossen, können Sie die Pumpe wieder starten und alle Thermostate auf den passenden Wert einstellen. Im Herbst und Winter gibt es zudem zahlreiche weitere Optionen, mit denen sich mit verhältnismäßig geringem Aufwand Heizenergie und damit Heizkosten einsparen lassen. Denn weniger Heizen schont den Geldbeutel und ist gut für das Klima! Die optimale Raumtemperatur im Wohn- und Arbeits- bereich liegt laut Umweltbundesamt bei nicht mehr als 20 Grad Celsius. Für Räume wie Küchen (18 °C) und Schlafzimmer (17 °C) sind die empfohlenen Temperatu- ren nochmals etwas niedriger. Entscheidend ist aber die individuelle Behaglichkeitstemperatur, welche hauptsäch- lich von der raumseitigen Oberflächentemperatur der Wände und Fenster abhängig ist. Wenn Sie nachts oder tagsüber einige Stunden lang nicht da sind, kann die Raumtemperatur im Wohnbereich von 20 Grad Celsius auf etwa 18 Grad Celsius abgesenkt wer- den. Bei einer Abwesenheit von mehreren Tagen, kann die Temperatur sogar nochmals niedriger eingestellt werden. Außerdem ist während der Nachtstunden eine Absenkung der Raumtemperatur in Wohn- und Arbeitsräumen um fünf Grad Celsius möglich. Bei modernen Heizungsanla- gen lässt sich eine solche Absenkung der Raumtempe- ratur zentral steuern. Mittels eines Thermometers in den einzelnen Räumen ist es zudem ganz einfach zu überprü- fen, ob die realen Temperaturen auch den gewünschten Raumtemperaturen entsprechen. Bereits mit einer Absenkung der Raumtemperatur von nur einem Grad Celsius, lassen sich um die 6 Prozent an Energie einsparen. Je mehr die Zimmertemperatur ab- gesenkt wird, umso mehr Energie kann eingespart wer- den. So sind immense Energieeinsparungen erzielbar und speziell bei fossilen Energieträgern wie Heizöl und Erdgas, auch Treibhausgaseinsparungen enormen Ausmaßes. Es gilt hier also das Motto: Jedes Grad (weniger) zählt! Im Herbst und Winter die Heizung zu radikal herunter- zufahren (Raumtemperaturen von unter 15 Grad Celsi- us) oder sogar ganz auf das Heizen zu verzichten, ist allerdings auch keine empfehlenswerte Option, da sonst die Gefahr von Schimmelbildung in erheblichem Maße ansteigt. Neben der Regulierung der Temperatur helfen weitere Maßnahmen den Verbrauch an Heizungsenergie zu ver- ringern. So gilt es beim Lüften, stets nur kurz Stoßlüf- ten (fünf bis maximal zehn Minuten) und für diese Zeit den Heizregler auf Aus zu stellen, da sonst die Wärme im wahrsten Sinne des Wortes zum Fenster hinausge- blasen wird. Wenn das Fenster nur gekippt wird, gilt Selbiges, da sonst nur unnötig Wärme verbraucht wird, ohne dass der Raum dadurch spürbar wärmer wird. Während der Heizperiode ist allerdings generell zu empfehlen, nur kurz Stoßzulüften, statt das Fenster für längere Zeit zu kippen. Florian S. Roth Gemeinden Baienfurt, Baindt und Berg Koordinator für eine klimaneutrale Kommunalverwal- tung - gefördert durch das Ministerium für Umwelt, Klima und Energiewirtschaft Baden-Württemberg Telefon: 0157-80661690 E-Mail: klima@b-gemeinden.de Stiftung Liebenau Familienzuwachs gewünscht? Suchen Sie eine neue sinnstiftende Aufgabe und wün- schen Sie sich Familienzuwachs? Dann könnte Ihnen die dauerhafte oder zeitlich begrenzte Aufnahme eines Pfle- gekindes mit Beeinträchtigung Freude machen. Wir suchen engagierte Familien, Lebensgemeinschaf- ten oder Einzelpersonen, die Kindern oder Jugendlichen ein neues Zuhause schenken. Sie erhalten fortwährende professionelle und individuelle Begleitung und Unterstüt- zung durch unseren Fachdienst sowie ein angemessenes Betreuungsentgelt. Nähere Informationen: Stiftung Liebenau, Betreutes Wohnen in Familien (BWF), Friedhofstraße 11, 88212 Ravensburg, Telefon 0751 977123- 0, E-Mail: bwf-ravensburg@stiftung-liebenau.de, www. stiftung-liebenau.de/gastfamilie Bund der Steuerzahler Baden-Württemberg e.V. Ferienjobs richtig gemacht! So sparen Schüler und Arbeitgeber Steuern Ende Juli beginnen in Baden-Württemberg die Sommer- ferien. Neben Erholung und Urlaub verdienen sich viele Schüler in diesen Wochen etwas dazu. Wichtig dabei ist, dass sich Arbeitgeber und Ferienjobber vor Antritt des Fe- rienjobs überlegen, wie das Arbeitsverhältnis ausgestaltet werden soll. Denn auch bei Schülern gilt: Der Arbeitslohn ist steuerpflichtig. Ob und wieviel Steuern fällig werden, hängt allerdings davon ab, um was für ein Arbeitsver- hältnis es sich handelt, erklärt der Bund der Steuerzahler Baden-Württemberg. Schüler und Arbeitgeber sollten die Varianten vorher durchrechnen. Am einfachsten ist es, wenn der Ferienjobber dem Ar- beitgeber seine Steueridentifikationsnummer und sein Geburtsdatum mitteilt. In diesem Fall können die soge- nannten ELStAM-Daten des Schülers abgerufen und der Lohnsteuerabzug wie bei einem normalen Arbeitnehmer vorgenommen werden. Bis zu einem monatlichen Brutto- lohn von rund 1.100 Euro wirken entsprechende Freibeträ- ge, so dass keine Steuer anfällt. Für Schüler, die nur in den Seite 12 Amtsblatt der Gemeinde Baindt Nummer 28 Sommerferien arbeiten, müssen zudem keine Beiträge in die Kranken-, Pflege-, Arbeitslosen- und Rentenversiche- rung gezahlt werden. Voraussetzung ist jedoch, dass die Tätigkeit maximal drei Monate oder 70 Arbeitstage um- fasst. Aber aufgepasst: Hat der Schüler im gleichen Jahr bereits zuvor gejobbt, so wird diese Beschäftigungsdauer berücksichtigt. Werden dabei die 70 Tage bzw. drei Mona- te überschritten, so gilt keine Versicherungsfreiheit mehr. Auch Ferienjobs, die zwischen Beendigung der Schule und einer Berufsausbildung oder einem Freiwilligendienst aus- geübt werden, sind versicherungspflichtig. Alternativ kann ein sogenanntes Minijob-Arbeitsverhält- nis abgeschlossen werden, erklärt der Steuerzahlerbund Baden-Württemberg. Hier darf der Schüler maximal 450 Euro im Monat verdienen. Bei dieser Variante zahlt der Arbeitgeber allerdings Pauschalabgaben von rund 30 Prozent. Ein kostenloser Steuertipp zum Thema Ferienjob kann beim Bund der Steuerzahler Baden-Württemberg e.V. unter der gebührenfreien Rufnummer 08000 / 76 77 78 angefordert werden. Kirchliche Nachrichten Katholische Kirchengemeinde St. Johannes Baptist Baindt Kath. Pfarramt • 88255 Baindt • Thumbstraße 55 16. Juli - 24. Juli 2022 Gedanken zur Woche Für die Freude Der Mensch Ist für die Freude geschaffen, und die Freude ist für den Menschen. Franz von Sales Samstag, 16. Juli 18.30 Uhr Baindt - Wortgottesfeier mit Kommunionau- steilung († Familie Amann mit Angehörigen, Familie Gaissmaier mit Angehörigen, Johann Germann, Brunhilde Dreher, Angela und Hy- gienius Thomalla, Theresia und Alois Brei mit Angehörigen, Else und Johann Neth, Jahrtag: Josefine Heine) Sonntag, 17. Juli - 16. Sonntag im Jahreskreis 9.30 Uhr Baienfurt - Ökumenischer Gottesdienst auf dem Marktplatz, bei schlechtem Wetter in der katholischen Kirche Baienfurt Dienstag, 19. Juli 07.50 Uhr Baindt - Schülerwortgottesdienst Mittwoch, 20. Juli 19.00 Uhr Baienfurt - Eucharistische Anbetung Donnerstag, 21. Juli 07.45 Uhr Baienfurt - Schülerwortgottesdienst Freitag, 22. Juli 08.30 Uhr Baindt - Rosenkranz Samstag, 23. Juli 18.30 Uhr Baienfurt - Wortgottesfeier mit Kommunio- nausteilung Sonntag, 24. Juli - 17. Sonntag im Jahrkreis 10.00 Uhr Baindt - Eucharistiefeier mit Pfarrer Leuze († Kurt Brugger, Ludmilla und Rochus Illen- seer, Josef Jerg, Jahrtag: Maria Bentele geb. Hartmann) 11.15 Uhr Baindt - Taufe von Lea 19.00 Uhr Baienfurt - Friedensgebet auf dem Marktplatz Corona-Beschränkungen aufgehoben Es gelten daher in der vorderen Hälfte unserer Kirche weder Abstandsregeln noch Maskenpflicht. Im hinteren Drittel halten wir dagegen an der alten Ordnung mit mar- kierten Plätzen und der Bitte eine Maske zu tragen fest. Rosenkranzgebete im Juli Im Juli laden wir ganz herzlich ein zum Rosenkranzgebet jeden Freitag um 8.30 Uhr. Der Gottesdienst anschließend entfällt im Monat Juli wegen Urlaub von Pfarrer Staudacher. Keine Sprechzeiten Pfarrer Bernhard Staudacher im Juli (Urlaub) Sprechzeiten Gemeindereferentin Silvia Lehmann Nach telefonischer Vereinbarung Büro: Kirchstraße 8, Baienfurt Tel. 0751 / 5576199, (Tel. privat 943630) E-Mail-Adresse: Silvia.Lehmann@drs.de Sprechzeiten Gemeindereferentin Regina Willmes Nach telefonischer Vereinbarung Büro: Kirchstraße 8, Baienfurt Tel. 0751 / 56969624 E-Mail-Adresse: Regina.Willmes@drs.de Gemeindehaus St. Martin / Bischof-Sproll-Saal: Belegung und Reservierung Frau Gudrun Moosherr Tel. 0751-18089496 E-Mail: gudrun.moosherr@gmail.com Katholische Kirchenpflege Baindt: Frau Lucy Schellhorn (Kirchenpflegerin) Bankverbindung: KSK Ravensburg IBAN DE 4365 0501 1000 7940 0985 BIC SOLADES1RVB Kath. Pfarramt St. Johannes Baptist Thumbstr. 55, 88255 Baindt Pfarramtssekretärin Frau Christiane Lott Telefon 07502 - 1349 Telefax 07502 - 7452 Stjohannesbaptist.baindt@drs.de www.katholisch-baienfurt-baindt.de BITTE BEACHTEN! Das Pfarrbüro ist in der Woche vom 18. Juli bis zum 22. Juli 2022 wegen Renovierungsarbeiten nur tele- fonisch erreichbar. Kath. Pfarramt Mariä Himmelfahrt Kirchstraße 8, 88255 Baienfurt Telefon 0751 - 43633 Telefax 0751 - 58812 kathpfarramt.baienfurt@drs.de Nummer 28 Amtsblatt der Gemeinde Baindt Seite 13 Pfarrer Staudacher im Urlaub! Von Samstag, 9. Juli bis Freitag, 29. Juli ist Pfarrer Stau- dacher im Urlaub. Die Werktaggottesdienste am Mitt- woch in Baienfurt und am Freitag in Baindt entfallen. Den Beerdigungsdienst übernimmt Gemeindereferentin Silvia Lehmann. In dringenden Seelsorgefällen helfen die Pfarrbüros weiter. Bitte beachten: Wegen Renovierungs- arbeiten ist das Pfarrbüro in Baindt in der Woche Mo 18. bis Fr 22. Juli nur telefonisch zu erreichen. Helferkreis Die Seniorengeschenke für das zweite Halbjahr 2022 können im Pfarrbüro während den Öffnungszeiten ab- geholt werden. Kirchenchor macht Ausflug nach Kempten Da die letzten beide Jahre kein Ausflug stattfinden konnte, freuten sich viele Kir- chenchorsänger mit Partnern sehr, dass sie am Samstag, 09.07.2022, um 7:30 Uhr bei herrlichem Wetter in den Bus Richtung Kempten einsteigen konnten. Auf dem Weg gab es einen Zwischenstopp in Schmidsfelden. Dort wurde an der fri- schen Luft ein leckeres Frühstück eingenommen, für das der Vorstand des Kirchenchors gesorgt hatte. In Kempten teilten sich die 35 Ausflügler in zwei Gruppen, um jeweils an einer interessanten Stadtführung durch Kempten teilzunehmen. Nach gut zwei Stunden freuten sich alle über das Mittagessen im Biergarten der Gast- stätte Zum Stift. Nach dieser Pause nahm die Hälfte der Gruppe an einer kurzweiligen Führung im Archäologi- schen Park Cambodunum teil, während die zweite Hälfte Kempten auf eigene Faust erkundete. Kurz nach 19 Uhr kamen die Ausflügler - vom wunder- schönen Tag erfüllt - wieder gut in Baindt an. Einladung Seniorentreff Sommerfest am Mittwoch, 20. Juli 2022 um 14.00 Uhr im Bischof-Sproll-Saal Herzliche Einladung zu einem musikalischen Nachmittag. Begrüßen Sie mit uns eine kleine Abordnung von unserer Musikkapelle Baindt. Wir freuen uns sehr über Ihr Kommen und den Besuch unserer Baindter Musiker. Ihr Seniorenteam Evangelische Kirchengemeinde Baienfurt-Baindt Tel.: 0751/43656, Fax: 0751/ 43941; E-Mail-Adresse: pfarramt.baienfurt@elkw.de Homepage: www.evangelisch-baienfurt-baindt.de Pfarrbüro: Öschweg 32, Baienfurt, Tel.: 0751/ 43656 Pfarrer M. Schöberl Öffnungszeiten Di 7.00 - 9.00 + 13.00 - 15.00, Do 10.00 - 13.00 Uhr Wochenspruch: Aus Gnade seid ihr gerettet durch Glauben, und das nicht aus euch: Gottes Gabe ist es. Eph 2,8 Sonntag, 17. Juli 5. Sonntag nach Trinitatis 09.30 Uhr Baienfurt Ökumenischer Gottesdienst auf dem Marktplatz Es findet in Baienfurt keine Kinderkirche statt. Montag, 18. Juli 20.00 Uhr Baienfurt Kirchenchorprobe im Ev. Gemein- dehaus Donnerstag, 21. Juli 19.30 Uhr Baienfurt Konfi-3-Anmeldeabend in der Ev. Kirche Sonntag, 24. Juli 6. Sonntag nach Trinitatis 10.30 Uhr Baienfurt Kinderkirche im Ev. Gemeinde- haus 10.30 Uhr Baienfurt Gottesdienst in der Ev. Kirche 19.00 Uhr Baienfurt Ökumenisches Friedensgebet auf dem Marktplatz ---------- Gedanken zum Wochenspruch Was nix kostet, ist auch nix wert. Wie sich dieses Sprichwort bewahr- heitet, können wir beobachten, wenn Menschen achtlos mit vermeintlich kostenlo- sen Gütern umgehen. Es ist deshalb wichtig, dass wir uns immer wieder dran erinnern lassen, wie kostbar die Grundvoraussetzungen sind, von denen wir als Menschen leben: Wasser, saube- re Luft, die Früchte des Erdbodens, um nur mal ein paar davon zu nennen. Auch die Gnade, Gottes Liebe zu uns ohne Vorbedingung, ist kostbar. Sie ist teuer erkauft und dabei hat Gott nichts zurückbehalten, als es darum ging, uns durch Jesus ein neues Leben in einem geheiltem Miteinander zu schenken. Was für ein Grund, dankbar zu leben und selbst großzü- gig zu geben. Gottes Segen dazu! - Ihr Pfr. Martin Schöberl ---------- Jubiläen sind Gratulationstermine Zu Jubiläen gratuliert unser Pfarrer gerne persönlich. Hierzu wollen wir den Besuch bei Ihnen gerne anmel- den. Leider fehlt uns oft der Telefoneintrag. Seite 14 Amtsblatt der Gemeinde Baindt Nummer 28 Deshalb haben wir folgende Bitte: Wenn Sie keinen Telefoneintrag haben und einen Besuch des Pfarrers wünschen, melden Sie sich gerne bei folgen- den Anlässen: Geburtstage: 80., 90., 95., 100 ff. Ehejubiläum: Goldene, Diamantene, Eiserne sowie Gna- denhochzeit. Sie erreichen uns unter der Telefonnummer 0751 4 36 56 oder per E-Mail unter pfarramt.baienfurt@elkw.de Der Besuchsdienst kommt gerne bei folgenden Anlässen persönlich vorbei: 70., 75., 85., 91. - 94., 96. - 99. Geburtstag Sie erreichen den Besuchsdienst unter der Telefon- nummer 0751 5 25 01 oder per E-Mail unter p.neumann. sprink@gmx.de ---------- SAMSTAG, 16. Juli von 9:00-12:00 Uhr - Seminar „Kopf oder Bauch?“ Von der Kunst schwierige Entscheidungen zu treffen Entscheidungen zu treffen, bedeutet ein klares „Ja“ oder „Nein“ im Leben. Es bedeutet Position zu beziehen und damit sichtbar zu werden für andereMenschen. Immer mehr Menschen tun sich aber genau damit schwer. Was denken andere über mich, wenn ich mich so entscheide? Was, wenn die Entscheidung fälsch ist und ich ein Leben lang darunter leide? Entscheidungen zu treffen und darin auch dazu zu stehen, braucht Mut. Einen Zettel vom Himmel bekomme ich dabei nicht im- mer. Aber Entscheidungen zu treffen mit Gottes Hilfe kann ich lernen. Veranstaltungsort: Zeppetinstr: 9, 88212 Ravensburg Ansprechpartner: Dirk Arolld, 0751-24004, dirk.arold@Ikg-rv. de SAMSTAG, 16. Juli um 19:30 Uhr Frauenabend-Gottesdienst „Du solIst frei sein“ Ist Christsein kompliziert oder langweilig oder beides? Glaube der Denken und Handeln verändert. Aus Leis- tungsdenken wird stille Gelassenheit, aus Angst und Sorgen wird Ruhe und Frieden. Und warum gerade Kri- senzeiten oft der beste Moment sind, Vertrauen in einen Gott zu trainieren, der bereits für ALLES vorgesorgt hat. Bei gutem Wetter auf dem Meisterhof in Weingar- ten, Meisterhofstraße 2. Auf der Homepage wird der Veranstaltungsort bei schlechtem Wetter aktualisiert. Ansprechpartner: Tami Stall 0751-552000 Karin Arold 0751-3526891 Frauenabende@lkg-rv.de ---------- Ökumenisches Friedensgebet Sonntag, 24. Juli, 19 Uhr auf dem Marktplatz in Baienfurt ---------- Der Kreative Montag startet wieder durch Anmeldungen bitte immer bis spätestens 4 Tage vor dem Ter- min Helga Kaminski Petra Neumann-Sprink Tel. : 07502-4103 Tel. : 0751-52501 b.h.kaminski@gmx.de p.neumann.sprink@gmx.de 18.07. Annemarie Weber: „Alte Jeans verwandeln wir in neue Taschen!“ 25.07. Renate Volz: „Meditatives Zeichnen- Zentangle“ 01.08. Christa Welle-Lebherz: „Sonnenblumen“ - Aqua- rell 08.08. Birgit Schwartz-Glonegger: „Stehende Gewässer, fließendes Wasser, Schilf, Boote und Spiegelun- gen“ -Aquarell 15.08. Annemarie Weber: „Blumenampel“ - Macramee So könnten die neuen Jeans-Taschen aussehen. Da geht ordentlich was rein. Super Kreativer Montag im Dietrich-Bonhoeffer-Saal in Baindt, Dorfplatz 2/1 Wir beginnen - wenn nichts anderes angegeben ist - um 8.30 Uhr, Ende gegen 11.30 Uhr. Der Kostenbeitrag beträgt in der Regel 5,50 €; Material nach Verbrauch Christliche Brüdergemeinde Baienfurt (Baptisten) e.V. Baindter Str. 11, 88255 Baienfurt Homepage: www.baptisten-baienfurt.de E-Mail: info@baptisten-baienfurt.de Unsere Gottesdienste sind offen für Besucher und fin- den wieder sonntags um 10 Uhr statt. Die regelmäßigen Veranstaltungen als auch die Gottesdienste finden unter Einhaltung der aktuell geltenden Hygieneauflagen statt. Weitere Veranstaltungen werden auf der Homepage der Brüdergemeinde angekündigt. Aufgrund der derzeit limitierten Teilnehmeranzahl wird um eine Voranmeldung auf der Homepage der Brüder- gemeinde bis freitags 18 Uhr gebeten. Nummer 28 Amtsblatt der Gemeinde Baindt Seite 15 Vereinsnachrichten Souveräner Sieg unserer D-Juniorinnen beim Dachser-Cup Am vergangenen Wochenende traten unsere D-Juniorinnen mit zwei Mannschaften beim legendären Dachser-Cup in Baindt an. Im Bewusstsein einer souverän gespielten Meisterschafts- runde mit der knapp verpassten Meisterschaft, traten die D1 entsprechend selbstbewusst auf. Im Eröffnungsspiel ging es dann zunächst gegen den für uns unbekannten SV Jungingen. Doch nach einigen vergebenen Chancen in den ersten Minuten, trafen die Gegnerinnen nach ei- ner Unkonzentriertheit gleich mit dem ersten Gegenan- griff. Von nun an waren alle hellwach und unsere Mädels drehten in den verbleibenden sieben Minuten das Spiel zum 3:1. Danach folgten in der Gruppenphase noch Siege gegen die SGM Aichstetten/Aitrach/Unterzeil/Tannheim mit 1:0, Friedrichshafen 1:0 und den FV Bad Waldsee mit 3:0 sowie im Halbfinale gegen den TSB Ravensburg, den man mit 2:0 besiegte. Im Finale gegen RW Salem boten die Mädels nochmals alles auf und holten souverän mit 4:0 den Dachser-Cup 22 der D-Juniorinnen. Es spielten: Sara Jukic (T), Hedda Said, Vivienne Pogrzeba, Jana Eiberle, Lena Füssel, Sophie Heilmeier, Sarah Leib- farth, Malena Kaletta, Victoria Wertmann, Emma Reissner. Unsere Jüngeren D-Spielerinnen (teilw. noch E) traten parallel in Gruppe 2 an. Sie spielten sehr clever, hatten gegen die älteren und größeren Gegnerinnen jedoch noch körperliche Nachteile, so dass sie am Ende leider meist knapp Unterlagen. Insbesondere das Spiel gegen TSV Tettnang, wo sie nach hartem Kampf erst in der vorletzten Minute das 0:1 hinnehmen mussten, zeigte das Potenzial dieser jungen Mannschaft. Letztlich kämpften drei Mannschaften nochmals um die Plätze 7 - 9, wo sich unsere D 2 dann auch gegen den FV Bad Waldsee ihren ersten Punkt ergatterte, was in der Endabrechnung aber nicht mehr reichte, weiter nach vorne zu kommen. Es spielten: Carla Seitner (T), Franziska Bayer, Franziska Brugger, Lena Pfleghar, Greta Heilmeier, Hannaa Alosh, Lea Busam, Lena-Marie Alber, Fiona Maier. Bambinis beim Dachser Cup Ausgestattet wie die Profis - mit den neuen Trikots gingen unsere Bambinies am vergangenen Sonntag zum Dach- ser-Cup an den Start. Rund 80 Nachwuchskicker tummelten bei schönstem Wetter auf dem Fußballplatz. Der Einladung des SV Baindt waren 16 Teams gefolgt: SG Baienfurt, SV Haisterkirch, SV Weingarten TSV Eschach, SV Schmalegg und TSB Ravensburg. Der SV Baindt als Gastgeber trat mit drei Teams an. Mit vollem Einsatz, viel Spaß und natürlich auch vielen Toren waren die 45 Spiele a 9 Minuten versehen. Es ist immer wieder erstaunlich zu erleben, wie die jungen Spieler*innen solche Turniermomente erleben, über sich hinaus- und als Mannschaft zusammenwachsen. Die jungen Kicker im Altern von vier bis sieben Jahren spielten auf drei Kleinfeldern: Drei gegen Drei - diese Spielform dient zur Förderung der Wahrnehmung und Kreativität, aber vor allem sorgt sie dafür, dass die Tore wie am Fließband fallen. Ein erlebnisreicher Spieltag endete für jeden mit einer Medaille sowie einen Dachser-LKW gefüllt mit Gummi- bärchen und Luftballons. Die fleißigen Eltern versorgten alle mit Kuchen und die Kinder wurden zu Burger/Pommes vom SV Baindt ein- geladen. Wir bedanken uns bei allen Mitwirkenden und Helfern. Es spielten für den SV Baindt: Pauline, Erik, Tim, Emil, Finja, Elias, Khan, Noah, Paul, Leon, Enrico, Kaan, Julian, Theo, Matteo, Andrea Seite 16 Amtsblatt der Gemeinde Baindt Nummer 28 11. Dachser-Cup - nach zwei Jahren Pause ein großes Fußballfest Nach zweijähriger Pause fand am vergangenen Wochen- ende, 09. und 10. Juli 22, der inzwischen 11. Dachser-Cup der Jugendfußballabteilung des SV Baindt auf dem Sport- gelände „Klosterwiese“ statt. Bei idealem Fußballwetter fanden sich ca. 60 Mannschaften der Altersstufen D-Ju- niorinnen, Bambinis sowie der F1-, F2-, E1- und E2-Junio- ren ein und spielten um die begehrten Siegerpokale. Den Zuschauern wurden interessante und spannende Spiele geboten, die in den Platzierungsspielen teilweise erst im 9m-Schießen entschieden wurden. Den Beginn am Samstag machten die D-Juniorinnen mit 9 Mannschaften. Nach spannenden Vorrundenspielen er- reichten das Halbfinale neben unserer SGM Baindt-Fron- reute der TSB Ravensburg, PSG Friedrichshafen und RW Salem. Nach einem durchweg souveränen Auftritt und einem Finalsieg von 4:0 gegen RW Salem sicherte sich die heimischen SGM Baindt-Fronreute gleich den Pokal. Platzierung D-Juniorinnen 1. SGM Baindt-Fronreute I 2. RW Salem 3. TSB Ravensburg 4. PSG Friedrichshafen 5. SV Jungingen 6. TSV Tettnang 7. SGM Aichstetten-Aitrach-Tannheim-Unterzeil 8. FV Bad Waldsee 9. SGM Baindt-Fronreute II Mittags starteten dann die 12x E1- und 9x E2-Junioren ihr Turnier. Nach der Vorrunde hatten sich in der E1 der FC Wangen, TSV Berg, SV Vogt und TSB Ravensburg ins Halbfinale gekämpft, bei den E2 die SG Baienfurt I, FC Wangen, TSV Berg, SV Haisterkirch. Im Finale setzten sich bei der E2 die SG Baienfurt und bei der E1 der TSV Berg durch und holten sich den Pokal. Platzierung E1-Junioren Platzierung E2-Junioren 1. TSV Berg 1. SG Baienfurt II 2. TSB Ravensburg 2. TSV Berg 3. FC Wangen 3. FC Wangen 4. SV Vogt 4. SV Haisterkirch 5. SV Weingarten I 5. SV Baindt 6. SG Baienfurt 6. SV Weingarten 7. SGM Gebratshofen 7. SGM Gebratshofen 8.SV Weingarten II 8. SV Vogt 9. SG Haisterkirch-Molpertshaus 9. SG Baienfurt I 10. SV Reute 11. SV Arnach 12. SV Baindt Am Sonntag traten dann je 14x F1-+F2 Junioren Mann- schaften gegeneinander an. Ins Halbfinale schafften es bei der F2 die SG Baienfurt, SGM Fischbach-Schnetzenhau- sen, TSB Ravensburg I+II und in der F1 der TSV Tettnang, SV Weingarten, SV Bergatreute und TSV Grünkraut. Im Fi- nale der F2 setzten sich dann die SGM Fischbach-Schnet- zenhausen gegen TSB Ravensburg II mit 3:2 sowie der TSV Tettnang gegen den SV Weingarten mit 2:0 durch. Platzierung F1-Junioren Platzierung F2-Junioren 1. TSV Tettnang 1. SGM Fischbach-Schnet- zenhausen 2. SV Weingarten 2. TSB Ravensburg II 3. SV Bergatreute 3. TSB Ravensburg I 4. TSV Grünkraut 4. SG Baienfurt 5. SV Haisterkirch 5. SG Aulendorf 6. TSV Berg 6. TSV Tettnang 7. SV Schmalegg 7. TSV Grünkraut 8. SG Aulendorf 8. SV Baindt 9. TSB Ravensburg 9. SV Vogt 10. SV Baindt 10. SV Schmalegg 11. SV Arnach 11. SV Blitzenreute 12. SG Baienfurt 12. SV Haisterkirch 13. TSG Bad Wurzach 13. SV Bergatreute 14. SGM Aufheim-Holzschwang* 14. SGM Aufheim Holz- schwang* *nicht angetreten Das Abschlussturnier bildeten dann die Bambinis, die in 16 Teams aus 7 Vereinen jeweils im 3:3 antraten und da- bei einen Riesenspaß hatten und letztlich alle als Sieger vom Platz gingen. Es spielten mit: SV Baindt, SG Baienfurt, SV Haister- kirch, SV Weingarten, TSV Eschach, TSB Ravensburg, SV Schmalegg Am Ende eines jeden Turniers gab es Medaillen für jedes Kind und für die drei Erstplatzierten gab es jeweils Sie- gerpokale. Ferner gab es für alle Kinder (und teilweise Geschwister) einen kleinen Dachser Laster mit Gummi- bärchen und Luftballons. Alle Preise wurden wieder ge- sponsort von unserem langjährigen und treuen Partner, der Firma Dachser SE. An dieser Stelle herzlichen Dank unserem Hauptsponsor, Fa. Dachser SE, ohne den ein solches Event nicht mög- lich wäre und der dieses Turnier seit 11 Jahren großzügig unterstützt. Frau Harting von der Firma Dachser, die das Turnier an beiden Tagen besuchte und auch tatkräftig mithalf, konnte sich von der guten Organisation und der Freude der Kinder überzeugen. Die Jugendfußballabteilung bedankt sich ferner für die Unterstützung zu diesem Turnier bei weiteren Unterstüt- zern, der Gaststätte Grüner Berg, bei Helmut Boenke und der Gemeinde Baindt. Dank auch an die Schiedsrichter, die am ersten Spieltag bei den D-Juniorinnen und in den Spielen der E1 + E2 über 70 Spiele geleitet haben. Nach diesem Turnier gilt der besondere Dank des Or- ganisationsteams und von Jugendleiter Reinhold Mau- cher allen Helferinnen und Helfern für das vielfältige Engagement (Organisation, Aufbau, Abbau, Reinigung, Regiewagen, Kuchenspenden, Verkauf, Grillen, usw.). Ins- besondere auch die Unterstützung aus allen Teilen des Vereins, Jugend, AH, Frauen, Aktive, Ehrenamtliche. Sie alle haben mitgeholfen das Turnier erfolgreich zu gestal- ten und waren an beiden Tagen und teilweise auch schon in den Tagen zuvor und danach im Einsatz. Wir freuen uns schon auf das nächste Turnier im kom- menden Jahr. Nummer 28 Amtsblatt der Gemeinde Baindt Seite 17 Medaillen Dachser Regiewagen TC Baindt e.V. Auch am vergangenen Wochenende wa- ren alle unsere Mannschaften wieder am Start: Junioren U15: Bezirksstaffel 2 TC Baindt - TC Ochsenhausen 0:6 Bei bestem Tenniswetter konnten wir unsere Gegner vom TC Ochsenhausen in Empfang nehmen. Große Spannung und Vorfreude lag in der Luft - hatten doch gleich drei unserer Spieler heute ihr allererstes Verbandsspiel. Einer der Newcomer war Jonathan Boenke, der sogar in beiden Sätzen ein Spiel für sich verbuchen konnte. Er hat prima ins Spiel gefunden und Spaß gehabt, auch wenn er seinem Gegner schlussendlich zum Sieg gratulieren musste (1:6/1:6). Auch Rafael Dorn zeigte hohe Laufbe- reitschaft sowie schöne und teils lange Ballwechsel gegen seine spielstarke aber faire ochsenhausener Gegnerin (0:6/0:6). Ebenso selbstbewusst spielte Carla Seitner ihr erstes Verbandsspiel. In einem insgesamt kräftezehren- den Spiel lag sie im zweiten Satz kurzzeitig sogar in Füh- rung (0:6/3:6). Marian Dorn kam nach seinem Sieg letzte Woche nur schwer ins Spiel. Lieferte sich aber erneut hart umkämpfte Ballwechsel, doch gingen seine Bälle leider öfter ins Aus als beim Gegner (1:6/0:6). In den Doppelspielen kam es bei Marian und Jonathan (3:6/2:6) sowie bei Carla und Rafael (1:6/1:6) zu spannen- den Spielen. Sie haben es den Ochsenhausenern keines- falls leicht gemacht, kamen immer besser ins Spiel und konnten jeweils in beiden Sätzen den Gegnern Punkte abgewinnen - was auch freudig umjubelt wurde! Junioren U18: Bezirksstaffel 2 TC Baindt - TC Berg 6:0 Am vergangenen Samstag empfing unsere U18-Mann- schaft in Top-Aufstellung den TC Berg zum letzten Sai- sonspiel. Besonders schnell verliefen die Matches von Tim Pantoffelmann und Tim Raubald, die beide deutlich in zwei Sätzen gewinnen konnten. Auch Lukas Zöschin- ger kam gut ins Spiel und holte den dritten Punkt für Baindt. Bei Enrico Lang, der nach erfolgreichem ersten Satz Schwierigkeiten im zweiten Satz hatte, ging es ins Match-Tie-Break, welches er dann aber souverän ge- winnen konnte. Richtig spannend wurde es dann in den Doppelspielen - die Gegner gaben nochmal alles. Tim R. und Enrico gelang es aber, in zwei starken Sätzen zu ge- winnen. Die Startschwierigkeiten vom Doppel Tim P.und Lukas dauerten etwas länger an, sodass der erste Satz an die Gegner ging. Schließlich konnten die beiden den zweiten Satz schnell gewinnen und machten mit einem sehr deutlichen Match-Tie-Break den Sieg perfekt. Ein gelungener Saisonabschluss! Herren: Kreisstaffel 2 TC Baindt - TC Bingen 5:1 Am Sonntag konnten wir endlich unsere ersten Gäste in dieser Saison empfangen. Pünktlich um 9.00 starteten wir mit den Einzeln, nachdem wir endlich ausgemacht hatten, welche spielbegeisterten Jungs an den Start ge- hen durften! Moritz Lang an 1 fühlte sich auf dem Center Court nicht allzu wohl und musste erst einmal ankommen. Dennoch konnte er sein Einzel für sich entscheiden. David Schäfer auf Platz 2 brachte sein Spiel sehr gekonnt ins Ziel. Auf Platz 3 brachte Tim Raubald nach einem klaren ersten Satz auch sein Einzel nach hart umkämpften 2. Satz zum Sieg. Auf Platz 4 brachte Daniel Gertler auch sein nächstes Spiel gut über die Bühne und fuhr den 4. Sieg in den Einzeln ein. Vor den Doppeln wurde gewech- selt, Schäfer für Schäfer. Max übernahm den Platz seines Cousins David an der Seite von Moritz im Doppel Nummer 1. Routiniert wurde dieses gewonnen und man konnte sich dem Krimi im Doppel Nummer 2 widmen. Hier verloren Daniel und Tim leider den ersten Satz, konnten sich aber in Satz 2 wieder herankämpfen und somit in den MTB gehen, in dem sie sich leider der Erfahrung der Gegner geschlagen geben. Somit verloren wir am Sonntag lei- der unser erstes Match, konnten aber dennoch unseren ersten Heimsieg einfahren und altbekannte Speisen im Anschluss vernaschen. Herren 30: Bezirksliga TC Langenargen - TC Baindt 1:8 Am Sonntag waren die Herren 30 zu ihrer Begegnung beim TC Langenargen zu Gast. Stefan Boenke auf Posi- tion 2, Ralf Raubald auf Position 4 und unser Ersatzmann Josef Spöri von den Herren 65 auf Position 6 starteten mit ihren Begegnungen. Alle drei gewannen ihre Einzel souverän in zwei Sätzen. Stefan siegte 6:4 6:2, Ralf 7:5 6:1 und Josef 6:2 6:0. Es folgte die zweite Spielrunde mit Philipp Boenke an Position 1; Philipp Neubauer an Posi- tion 3 und Marcel Singler an Position 5. Philipp B. lieferte sich ein äußerst attraktives Spiel und sicherte sich den Sieg mit 6:2 6:2. Auch Philipp N. ließ seinem Gegenüber nur wenig Chancen und setzte sich mit 6:3 6:4 durch. Ein- zig Marcel musste über 3 Sätze gehen, machte dann den Sieg aber auch im Match-Tie-Break perfekt; 6:4 0:6 10:7. Der Gesamtsieg war unserer Mannschaft damit bereits nach den Einzeln nicht mehr zu nehmen. Die Doppel stellten wir klug auf, wodurch das Ergebnis noch weiter nach oben geschraubt wurde. Stefan/Phil- Seite 18 Amtsblatt der Gemeinde Baindt Nummer 28 ipp N. gewannen das Einser-Doppel 6:3 6:3 und Philipp B. siegte mit Josef im zweiten Doppel 6:2 6:4. Einzig Ralf/ Marcel mussten sich im Doppel 3 ihren Gegnern in drei Sätzen geschlagen geben; 6:4 3:6 7:10. Damit sind wir weiter im Titelrennen mit dabei. Nächste Woche geht es zum Spitzenspiel gegen das punktgleiche Team vom TC Kressbronn. Mit einem Sieg können wir ei- nen großen Schritt in Richtung Meisterschaft machen. Es bleibt spannend in dieser Saison! Ein großer Dank geht an Josef Spöri, der als Ersatzmann eingesprungen ist. Es hat uns (und auch ihn) riesig gefreut, dass er im Einzel und Doppel siegreich war! Herren 40: Bezirksstaffel 1 TC Baindt - TA SV Blitzenreute 2:4 An diesem Spieltag kam es zum Lokalderby gegen Blit- zenreute. Nach solidem Sieg von Karlheinz Blank 6:3 u. 6:3 und einem überragenden 6:0 und 6:0 von Sascha Wösle, stand es nach den Einzeln noch erwartungsgemäß 2:2. Dass wir aber letztendlich beide Doppel Blank/Grabherr mit 6:7 und 3:6 als auch Lang/Wösle knapp mit 4:6 und 4:6 an unsere Gäste abgeben mussten, war nicht im Plan. Somit stand eine bittere 2:4 Heimniederlage gegen einen Gegner fest, bei dem wir uns doch deutlich mehr ausge- rechnet hatten. Jetzt müssen wir dringend schauen im nächsten Lokalderby in Baienfurt endlich zu punkten. Bei unseren Gästen möchten wir uns trotzdem für einen fairen und kameradschaftlichen Tennisnachmittag bedanken, den wir gemeinsam bei gutem Essen und Ramazzotti ausklingen ließen. Es spielten: Rafael Grabherr, Andreas Lang, Sascha Wösle und Karlheinz Blank. Herren 50/1: Verbandsliga TC Baindt - TC Bad Saulgau 3:6 Gegen die Gäste aus Bad Saulgau erhofften wir uns eine kleine Chance. Letztendlich konnten wir diese leider nicht nutzen. Nach den Einzel stand es schon 1:5. Unglücklich, denn unsere Einzel fünf und sechs hatten jeweils den ers- ten Satz für sich entschieden, den Zweiten leider abgege- ben und den anschließenden Match-Tie-Break verloren. Nur Stefan konnte sein Einzel für sich klar entscheiden. Nachdem es nach den Einzeln schon klar war, dass wir diese Begegnung verloren geben mussten, hatten wir trotzdem noch den Anspruch, wenigstens die Doppel für uns zu entscheiden. Hätten wir fast geschafft! Doppel 2 und 3 ging jeweils in zwei Sätzen an uns. Doppel 1 kämpfte hart, musste dies aber in zwei Sätzen knapp mit 4:6 und 6:7 den Gegnern überlassen. Wieder mussten wir feststellen, wie wichtig ein Match-Tie-Break sein kann. Einzelaufstellung: Peter Schmitt, Stefan Schäfer, Wolf- gang von Bank, Gerhard Reich, Sigi Hirmke, Roman Schmucker Doppelaufstellung: Schmitt P./von Bank W., Schäfer S./ Reich G. und Hirmke S./Schmucker R. Herren 50/2: Bezirksklasse 2 SC Tennis Friedrichshafen - TC Baindt 3:6 Am Samstag traten wir beim SC Friedrichshafen an. Wir konnten gleich auf allen 5 Plätzen starten. Thomas Schä- fer, Klaus Göppert, Frank Preussner und Richard Schäfer konnten Ihre Einzel alle souverän gewinnen. Matze Klim- mer und Roland Maier mussten Ihre Einzel dem Gegner überlassen. Somit führten wir 4:2. Also mussten wir noch ein Doppel gewinnen. Doppel 1 mit Richard und Thomas gewann nach hartem Kampf im Match-Tie-Break. Doppel 2 mit Roland und Matze gewann ebenfalls in 2 Sätzen. Klaus und Frank verloren in 2 Sätzen. Somit konnten wir unse- ren 2. Sieg einfahren. Das war eine geschlossene Mann- schaftsleistung. Herren 65: Verbandsstaffel TC Mochenwangen - TC Baindt 1:5 In ihrem letzten Verbandsspiel 2022 waren die Herren 65 beim Nachbarn aus Mochenwangen zu Gast. Nach 3:1 in den Einzeln war bereits eine Vorentscheidung zu unse- ren Gunsten gefallen. In den Doppeln kamen zwei weitere Punkte zum Endstand hinzu. Allerdings konnte nur noch das Doppel 1 gespielt werden (Sieg für L.Reich/E.Feurle) ,da der Gegner verletzungsbedingt zum Doppel 2 nicht mehr antrat. Es spielten: Leo Reich, Roland Puk, Erwin Feurle, Werner Graf. Damen 40: Staffelliga TA TV Dettingen/Iller - TC Baindt 3:3 Ein spannender Spieltag bei netten Gegnern! Wir waren zu Gast in Dettingen und starteten gut gelaunt in den 3. Spieltag. Die Einzel erwiesen sich dann aber als eher knifflig. Doch mit viel Geduld schafften wir es mit drei gewonnenen Match-Tie-Breaks zum 3:1. Leider mussten wir danach beide Doppel klar abgeben. So verloren wir mit 3:3 und 6:8 Sätzen. Doch nach einem guten Essen in geselliger Runde fuhren wir trotzdem zufrieden wieder nach Baindt zurück. Es spielten Barbara, Marion, Evelyn, Silvia Damen 50: Bezirksoberliga SPG TA SSV Ulm 1846/TK Ulm - TC Baindt 8:1 The same procedure as last week! Leider mussten wir mit dem gleichen Ergebnis die Heimreise antreten wie ver- gangene Woche in Ehingen. Nachdem uns allerdings be- reits im Hinspiel kein Sieg gegen die starken Ulmerinnen gelungen war, kam diese Niederlage nicht überraschend. Der einzige Lichtblick an diesem Samstag war unsere Co mit einem hart erkämpften Sieg im Match-Tie-Break. Im Einsatz waren: Sibylle, Inge, Co, Conny, Eve und Chris- tine. Herren 70: Doppelrunde TC Baindt - TC Berg 4:0 Im Doppel 1 sorgten Karl Heinz Hänssler und Gerhard Zin- ser mit einem klaren 6:2 und 6:2 für die 1:0 Führung. Ulli Spille und Günter Kessler dominierten gegen ihre Gegner mit 6:0 und 6:1 und erhöhten den Punktestand auf 2:0. Im Doppel 4 zeigten Ulli Spille und Lothar Braun durch ein 6:4 und 6:2 ihre überlegene Spielweise und erhöh- ten das Ergebnis auf 3:0. Nach einem umkämpften 6:4 und 5:7 holten Karl Heinz Hänssler und Helmut Maier im Match-Tie-Break mit 10:3 einen weiteren Punkt zum 4:0 Gesamtsieg. Damit haben die Herren 70 des TC Baindt in der Doppelrunde ihre Tabellenführung klar behauptet. Herren 65: Doppelrunde TC Bad Buchau - TC Baindt 0:4 5 Spiele , 5 Siege, so lautet die aktuelle Bilanz der Baindter Herren in der aktuellen Doppelrunde H65. Die Ergebnisse: Runde 1: R.Puk/E.Feurle 2:0 Sätze und W.Graf/J.Spöri 2:0 Sätze Runde 2: E.Feurle/W.Graf 2:0 Sätze und R.Puk/J.Spöri 2:0 Sätze Mit dabei waren: Roland Puk, Erwin Feurle, Werner Graf, Josef Spöri Vorschau: Samstag, 16.7.: TC Tettnang - Damen 50 SG Baienfurt Tennis - Herren 40 Damen 40 - TA TV Merklingen Nummer 28 Amtsblatt der Gemeinde Baindt Seite 19 Herren 50/2 - TC Kluftern Sonntag, 17.7.: Herren - TC Ostrach TC Kressbronn - Herren 30 Montag, 18.7.: TC Meckenbeuren-Kehlen - Herren 70 (Doppelrunde) Herren 65 - SG Aulendorf Tennis (Doppelrunde) Musikverein Baindt Infoabend über die musikalische Ausbil- dung und das Musizieren beim Musik- verein Baindt Hat Ihr Kind Lust ein Instrument zu erler- nen? Oder spielt Ihr Kind bereits in einer Bläserklasse? Dann laden wir Sie, liebe Eltern, am Dienstag, 19.07.2022 um 18.00 Uhr herzlichst zum Infoabend in unser Probe- lokal (Alte Schule), Klosterhof 5 ein. An diesem Abend möchten wir Sie über die musikalische Ausbildung und das Musizieren im Musikverein Baindt informieren. Der Start der musikalischen Ausbildung ist ab Oktober möglich. Wir freuen uns auf Ihr Kommen. Falls Sie am Infoabend nicht persönlich teilnehmen kön- nen, aber trotzdem Interesse am Musizieren im Musik- verein Baindt haben, können Sie auch gerne unter der Mailadresse: jugendleiter@mv-baindt.de Kontakt zu uns aufnehmen. Wir werden uns dann bei Ihnen melden. Ihr Musikverein Baindt Narrenzunft Raspler e.V. Rasplerausflug 2022 Am Samstag, den 02.07.2022 fuhr ein ganzer Bus voller Raspler bei schönstem Wetter und bester Stim- mung um 7:00 Uhr Richtung Frei- burg los. Unser erster Halt war beim Narrenmuseum Narrenschopf in Bad Dürrheim. Vor der närrischen Füh- rung stärkten wir uns erst mal mit einem schwäbischen Vesper. Im Museum erfuhren wir historische Hintergründe und Zusammenhänge von unserer Fasnet. Voller Vorfreu- de ging die Fahrt weiter nach Freiburg. Dort angekom- men und nach einer kurzen Pause bei hochsommerlichen Temperaturen sammelten wir uns zur Stadtführung. Uns wurde Geschichtliches und Wissenswertes über Freiburg und insbesondere über das Münster erzählt. Danach be- zogen wir unsere Zimmer im Hotel, dass sich direkt im Zentrum befand. Der Abend wurde mit einem gemeinsa- men Abendessen um 19:00 Uhr in einer Gaststätte etwas außerhalb vom Zentrum begonnen. Auf dem Rückmarsch ins Zentrum sahen wir neidisch einige Menschen die sich in der „Dreisam“ erfrischten. Auf dem Münsterplatz an- gekommen, verteilten wir uns auf dem Weinfest an den einzelnen Ständen um das Münster herum. Später fanden unsere jungen Erwachsenen in Freiburg auch noch eine Alternative zum Weinfest. Auf dem Weg zum Hotelzim- mer wurde von vielen an der Hotelbar noch ein kleiner Zwischenstopp eingelegt. Bei strahlendem Sonnenschein konnte das Frühstück frühmorgens mit Blick auf das städtische Treiben im Frei- en vor dem Hotel eingenommen werden. Pünktlich um 10:00 Uhr fuhren wir weiter zur Winzergenossenschaft Ihringen am Kaiserstuhl. In einem der größten Holzfass- keller Deutschlands kühlten wir uns von den hohen Tem- peraturen ab, während wir an einer besonderen Führung mit Weinprobe teil nahmen. Gestärkt durch ein italieni- sches Buffet traten wir danach die Heimreise an. Der Abschluss unseres Ausflugs fand bei einem Abendessen in der Wilhelmshöhe statt. Schee wars! Gesellig und ka- meradschaftlich, einfach klasse. Euer Zunftrat Reitergruppe Baindt Außerordentliche Mitgliederversamm- lung anlässlich des 47. Reitturniers Liebe Mitglieder, anlässlich unseres Reitturnieres am 27.- 28.08.2022 veranstalten wir am Mitt- woch, 27.07.2022 ab 20 Uhr eine Mitgliederversamm- lung im Kirchenchorraum in Baindt. Wir bitten um vollzähliges Erscheinen aller Mitglieder. Die Vorstandschaft Kinder- und Jugendzeltlager Von Donnerstag, den 28. Juli bis Samstag, den 30. Juli 2022 veranstaltet die Reitergruppe Baindt wieder ein Zelt- lager für Kinder und Jugendliche des Vereins. Unser Motto lautet: „Länder, Menschen, Abenteuer“ Spannende Wettkämpfe und knifflige Aufgaben sind ga- rantiert. Auch werden wir wieder unser Wissen im Gespannfahren erweitern und Übungen im Voltigieren machen. Veranstaltungsort: Sterkshof, Sterkhof 2, in Baienfurt Wer mitmachen möchte bitte bis Samstag, 23. Juli bei Birgit Heilig, Tel. 0151/28899849 anmelden. Turnierergebnis Wir dürfen Luisa Wal- ser zu ihrem ersten Sieg mit First Dinamica in der Dressurprüfung Kl. A** be- glückwünschen. Luisa und First Dinamica sind erst seit kurzem zu- sammen auf Turnieren unterwegs und konnten bereits tolle Erfolge feiern. Herzlichen Glückwunsch! Seite 20 Amtsblatt der Gemeinde Baindt Nummer 28 Alpinteam Baindt Wanderung des Alpinteams am 17.07. auf den Golmer Höhenweg Für unsere Wanderung am 17.07.2022 ist der „Golmer Höhenweg“ geplant. Eine wunderschöne Wanderung mit atemberaubenden Panorama Gehzeit: ca. 5 - 5,5 Std. Aufstieg: 560 Meter Abstieg: 1.450 Meter Höchster Punkt: 2334 Meter Von Latschau (Stausee) geht es mit der Bahn zum Ber- ghof. Von dort startet die Tour über des Golmerjoch auf die Geißspitze. Nach dem Abstieg gelangen wir zur Lin- dauer Hütte die zu einer kleinen Einkehr einlädt. Von der Lindauer Hütte geht es dann zurück nach Latschau zum Ausgangspunkt. Wenn es zeitlich reicht, können die mutigen von uns noch mit dem „Alpin-Coaster“ nach Vandans runter fahren. Die Tour kann nur bei gutem Wetter gemacht werden ! Treffpunkt ist um 7 Uhr an der Teniishalle Baindt. Gefahren wird in Fahrgemeinschaften. Jeder, der gerne wandert, ist herzlich willkommen!! Für weitere Infos bitte E-Mail an wanderwart@alpinteam- baindt.de oder über unsere Homepage www.svbaindt.de. Wir freuen uns auf euch!! Schalmeienkapelle Baindt e.V. Weinfest 2022 - das Warten hat ein Ende Nach zwei Jahren Corona-Pause sind wir endlich wieder in vollem Umfang da. Drei Tage Weinfest auf dem Dorfplatz, drei Tage Party und drei Tage beste Unterhaltung. Am Freitag den29. Juli 2022 sorgt ab 19:00 Uhr Marco Mzee für gute Stimmung auf dem Dorfplatz. Der österreichische DJ und Entertainer tritt seit mittlerwei- le über 20 Jahren erfolgreich in Discotheken, bei Zelt- und Oktoberfesten sowie auf zahlreichen Open Air Bühnen in ganz Europa auf. Er begeistert dabei das Publikum mit Topmusik aus unterschiedlichsten Genres, beeindruckt mit Live-Gesangseinlagen und sorgt für die perfekte Par- tystimmung. Einlass ist um 18:30 Uhr und der Eintritt be- trägt 5 €. Am Samstag den30. Juli 2022 sorgen ab 19 Uhr Green River für beste Unterhaltung auf dem Baindter Dorfplatz. „Green River“, eine Coverband aus dem Herzen Süd- deutschlands, spielen Rock, Oldies, Blues, Country und Unterhaltungsmusik. Handgemacht, ehrlich und ohne Playback. Einlass ist bereits um 18:30 Uhr und der Ein- tritt ist frei. Der Sonntag31. Juli 2022 beginnt um 9.30 Uhr mit einem Festgottesdienst auf dem Dorfplatz. Im Anschluss wird ab 10.30 Uhr mit der Böllergruppe Baindt der Frühschoppen mit dem Musikverein Gög- gingen eingeleitet. Ab 11.00 Uhr Beginn des Kinderprogramms mit basteln und schminken, sowie weiteren Attraktionen. Für die Kleinsten ist bestens gesorgt. Um 11.30 Uhr beginnt die Große Oldtimershow mit zahl- reichen Autos, Motorrädern und Traktoren. Nach dem Mittag startet der imposante Fahrzeugkorso mit anschlie- ßender Ausfahrt durchs Ländle. Fürs leibliche Wohl bieten die Schalmeien Baindt wieder einen reichhaltigen Mittagstisch sowie Kaffee und Ku- chen an. Gegen 15.45 Uhr findet das letzte Highlight mit der Haupt- preisverlosung der Tombola statt. Festende ist auf 17:00 Uhr angesetzt. Für das leibliche Wohl ist stets ausreichend gesorgt. Bei schlechtem Wetter finden die Veranstaltungen in der Schenk-Konrad-Halle statt. Auf Ihr Kommen freut sich die Schalmeienkapelle Baindt. Weinfest 2022 - Eine Weinreise um die Welt Liebe Freunde des guten Geschmacks! Endlich ist es wieder soweit, unser geliebtes Weinfest kann wieder im vollen Umfang stattfinden. Damit verbunden ist natürlich auch unsere traditionelle Weinprobe. Dieses Jahr findet die Weinprobe unter dem Motto „Eine Wein- reise um die Welt“ statt. Dort werden die verschiedens- ten Weine aus dem Inland und von vielen verschiedenen Ländern aus der ganzen Welt verkostet, dazu reichen wir einen reichhaltigen Vesperteller. Beginn ist wie im- mer am Weinfest-Samstag, den 30.07.2022 um 18 Uhr, in gemütlichem Ambiente beim Fischer Max im Stadel. Anmeldungen sind ab sofort unter Weinprobe@schal- meien-baindt.de möglich. Der Preis für die Weinprobe mit Vesperteller beträgt 38 € und die Teilnehmerzahl ist begrenzt! Die Schalmeienkapelle freut sich auf Sie. Nummer 28 Amtsblatt der Gemeinde Baindt Seite 21 Schwäbischer Albverein OG Weingarten Wanderung Rund um den Steegersee Wir wandern vom Naturbadesee Stee- gersee in großem Bogen in Richting Tann- hausen und über den Booser Hof zurück zum Ausgangspunkt. Wann: Dienstag 19.07.2022 um 13.00 Uhr auf dem Fest- platz in Weingarten, Rückkehr ca. 18.00 Uhr, Gehzeit ca. 3 Stunden, 12 km, Fahr- preis 6,50 € für Mitglieder. Einkehr ist vorgesehen. Feste Schuhe erforderlich, Trinken, ggf. kleines Vesper, Stöcke und Wechselschuhe mitneh- men, Wir gehen viel auf Wiesenwegen und empfehlen wegen der Stechmücken etc. eine lange Hose. Anmeldung ab 15.07.2022 bei WF Jürgen Frank, Tel. 0751/43287 Gäste sind herzlich willkommen! Wanderung zu den fünf Weihern im Altdorfer Wald Vom Parkplatz Bolanden wandern wir an der Wolfegger Ach zum Hagenbachweiher, weiter durch den Wald an den anderen Weihern vorbei, und zurück zum Parkplatz. Wann: Sonntag 24.07.2022 um 13.00 Uhr auf dem Fest- platz in Weingarten, Rückkehr ca. 18.00 Uhr, Gehzeit ca. 2,5 Stunden, 10 - 12 km, 70 hm, Fahrpreis 3,00 € für Mitglieder., Einkehr nach der Wanderung vorgesehen. Kleines Vesper, Trinken, Stöcke gutes Schuhwerk und Wechselschuhe werden empfohlen, Anmeldung ab 21.07.2022 bei WF Frowin Riedmayer, Tel. 0751/560 220 oder 07529/1419 Gäste sind herzlich willkommen! SOZ I A L VERBAND VdK Baden-Württemberg 3. Kaffeetreff Liebe Mitglieder vom VdK OV Wein- garten, der 3. Kaffeetreff findet am 20.07.2022 um 14:30 Uhr wie gewohnt im Best Western Parkhotel - Bistro, Abt-Hyller- Str. 37 - 39 in Weingarten statt. Referentin: Kriminalhauptkommissarin Evelyn Lang vom Polizeipräsidium Ravenburg Thema: Seniorenspezifische Kriminalprävention Durchschaut - Vorsicht Abzoche - an der Haustür - am Telefon - im Internet - am Bankau- tomat - unterwegs - sowie Informationen zum Einbruchsschutz und Opfer- schutz Es ist ein interessantes Thema, das uns alle angeht und ich hoffe auf viele Mitglieder. Es grüßt Euch Ihre Karin Maucher und die ganze Vorstandsschaft. Was sonst noch interessiert Liederkranz Baienfurt Besuch des Partnerschaftchores aus Pirna und Graupa Aus Anlass des 30-jährigen Partnerschaftsjubiläums Pirna / Graupa und Baienfurt kommt der Richard-Wagner Chor. Das Programm sieht folgende Begegnungen vor: Freitag, 15.Juli 2022, 19.00 Uhr Bei der öffentlichen Ehrung verdienter Sportler und Blut- spender treten der Chor aus Pirna, die Chorifeen mit einer Tanzgruppe des Turnvereins auf. Samstag, 16. Juli 2022 17.00 Uhr Bei der offiziellen Begrüßung der Gäste aus den Partner- schaftsstädten singen ebenfalls die Chöre aus Graupa und die Chorifeen. Im Anschluss singt der Männerchor des Liederkranzes vor dem Rathaus, wenn alle Chöre sich zum gemütlichen Beisammensein treffen. Sonntag, 17. Juli 2022 10.45 Uhr Der Festakt zum 30-jährigen Jubiläum der Partnerschaft wird von Richard-Wagner-Chor und der Bläsergruppe des Musikvereins Baienfurt umrahmt. Sommerfest der Chöre des Liederkranzes Montag, 18. Juli 2022, 19.30 Uhr Die Chormitglieder und ihre Partner treffen sich zum Ab- schlusshock um 19.30 Uhr im Vereinsheim. Für das leibli- che Wohl ist gesorgt. Hospizdienst „Schon ein ganz kleines Lied kann viel Dun- kel erhellen“ Mit diesem Spruch von Franz von Assisi möch- ten wir Sie einladen zum gemeinsamen Singen! Singen tut Leib und Seele gut, lässt uns Gemeinschaft er- fahren, bringt uns in Schwingung und andere Stimmung, stärkt und belebt. Wir singen einfache Lieder aus verschiedenen Kulturen, Kanons und leichtes Zweistimmiges. Es sind keinerlei Kenntnisse nötig! Termin: Dienstag, 26.07.22 19.00 - 20.30 Uhr Ort: Hospiz Ambulant, Vogteistr. 5, Weingarten Mit Sabine Meier, Musiktherapeutin Wir freuen uns auf viele Mitsänger und -sängerinnen! Bitte melden Sie sich telefonisch an. „Und ich sag´ kein Sterbenswörtchen!“ - oder: Wenn Demenzkranke sterben Alle Menschen sterben irgendwann - auch Demenzkranke. Sie sterben entweder an Komplikationen der Demenz, an anderen Krankheiten oder einfach aus Altersgründen. Die Krankheit Demenz stellt uns vor besondere Heraus- forderungen, wie begleite ich also Demenzkranke wür- devoll bis zum Schluss? An diesem Abend gehen wir dieser Frage nach und er- halten wertvolle Einblicke und Hinweise für diese außer- gewöhnliche Situation. Referentin: Marion Müller, Leitung Netzwerk Demenz Landkreis RV am zfp-Südwürttemberg, Weissenau Ort: Hofsaal des evangelischen Gemeindehau- ses, Abt-Hyllerstraße 17 Weingarten Seite 22 Amtsblatt der Gemeinde Baindt Nummer 28 Termin: Donnerstag, 21.07.2022, 19 Uhr Wir bitten um telefonische Anmeldung: 0751 180 56 382 Hospizarbeit und Humor - passt das zusammen? Dass diese auf den ersten Blick unvereinbaren Gegen- sätze durchaus in Verbindung gebracht werden können, das wurde bei der Jubiläumsfeier der ambulanten Hos- pizbewegung Weingarten - Baienfurt - Baindt - Berg e.V. deutlich. Beim Eintreffen erwartete die ca. 100 Gäste, darunter Mitarbeitende aus Pflegeheimen und Pflegediensten, be- freundete Hospizgruppen, Mitglieder und Vertreter aus Kirchengemeinden und den Kommunen in der Baienfur- ter Gemeindehalle beschwingte Musik der Bläsergruppe des MV Baienfurt. Auch der Besuch der Ravensburger Clowns machte deutlich, dass der Verein mit der Feier seines inzwischen 21-jährigen Bestehens leichte Töne anklingen ließ. „Heute ist ein Tag zum Feiern“ begann der 1.Vorsitzende, Kurt Brust, seine Begrüßungsansprache und betonte die Bedeutung des Abschiednehmens für die, die weiterleben mit einem Zitat von C. Saunders, der Initiatorin der Hospiz- bewegung: Was immer in den letzten Stunden geschieht, kann viele Wunden heilen, aber auch in unerträglicher Erinnerung verbleiben. Dank und Anerkennung brachten die Grußworte von Hr. Birnbaum als Gastgeber und Vertreter des Bürgermeis- ters, Sozialdezernent des Landkreises Hr. Friedel und das von D. Baur verlesene Grußwort der Beisitzerin des ba- den-württembergischen Hospiz- und Palliativverbands, Fr. Häfele, zum Ausdruck. Humor in Krisen, Leid und Trauer, so hatte Fr. Martina Kern vom Zentrum für Palliativmedizin am Helios Klini- kum Bonn/Rhein-Sieg ihren Festvortrag betitelt. Ihren kurzweiligen, aber durchaus tiefgründigen Vortrag hat sie mit allerlei Cartoons und Geschichten angereichert, die sie fast alle von Patienten erhalten hatte. Sie wurde nicht müde zu betonen, wie wichtig Humor auch und gerade für Menschen sein kann, die Abschied nehmen müssen, wenn Humor bereits in ihrem Leben eine wichtige Kraftquelle für sie gewesen war. „Die Menschen wünschen sich Le- bendiges und Normales im Umgang, keine salbungsvollen Worte und verschreckte Gesichter.“ Doch ebenso mahnte sie, dass ein Scherz auch zynisch und verletzend wirken kann, wenn nicht dasselbe Humorverständnis vorhanden ist. Dies vorsichtig auszuloten sei immer auch ein Risiko, und erfordere Mut, wenn es jedoch gelingt, „trägt Humor die Seele über Abgründe hinweg.“ Manchmal gebe es auch in der Umgebung Unverständnis, wenn in der hos- pizlichen Begleitung gelacht wird, jedoch zeigte Fr. Kern authentisch und wissenschaftlich unterlegt die wichtigen kommunikativen und psychologischen Funktionen von Humor auf. Humor als „Trotzmacht des Geistes“ und als wichtiges Reaktionsmuster in der Krise, als „lachendes Dennoch“ in einer Grenzsituation, die auch zum Weinen zwingen könnte. Gemeinschaft und Verbindung könne Humor schaffen und Sprachlosigkeit durchbrechen, ent- krampfen und „Kurzferien vom sich Betreffen lassen“ ermöglichen. Diese gesunde Psychohygiene benötigen die Ehrenamtli- chen und Hauptamtlichen, die im Verlauf des Abends mit einem blühenden bunten Kräutertopf vom Vorstand ge- ehrt wurden. Kurt Brust bezeichnete sie als „den warmen Kern des Vereins“, weil sie es sind, die sich immer wieder neu auf die unterschiedlichsten Menschen und unbekann- te Situationen einlassen und ihre Zeit, ein selten geworde- nes Gut in einer sich beschleunigenden Zeit, mitbringen. Ein leichter, ein humorvoller Sommerabend klang mit an- geregten Gesprächen aus, doch sicherlich haben manche Patientenzitate wie „Lieber totlachen als sterben“ noch länger nachgewirkt. Vorstand und Festgäste von links: R. Birnbaum, H. Renz, R. Friedel, D. Baur, M. Kern, K. Brust, S. Götz, C. Reiter, C. Zweifel. Vorne kniend: RV Clowns. Auf dem Bild fehlt: B. Kleinböck Herzliche Einladungzum OPENAIR-KINO in Baienfurt Freitag, 29. Juli 2022 um 21.00 Uhr (Filmstart ca. 21.30 Uhr) Marktplatz Baienfurt (bei schlechter Witterung in der Gemeindehalle Bai- enfurt) mit der deutschen Komödie von Marcus Rosenmüller „BECKENRAND SHERIFF“ Filmbeschreibung: Zu alt, zu teuer und nicht mehr tragbar! Das Freibad in Grubberg muss geschlossen werden, findet die Bürger- meisterin. Die Chance für Bauherr Albert Dengler: Die freie Fläche bietet jede Menge Platz für neue Wohnungen. Da- für würde er das alte Bad kostenlos abreißen. Doch die beiden haben die Rechnung ohne Karl gemacht. Denn er ist hier nicht nur der Bademeister, er ist der Schwimm- meister, der Beckenrandsheriff! Um das Freibad zu ret- ten, müsste ein Bürgerbegehren her. Doch woher soll Karl die benötigten 600 Unterschriften kriegen? Nicht mal die wenigen verbliebenen Badegäste sind gut auf ihn zu sprechen. Der nigerianische Bademeister-Azubi Sali muss entscheiden, ob er Karl helfen soll. Zu diesem Filmerlebnis sind alle Kinder, Jugendliche und Erwachsene aus Baienfurt und Umgebung ganz herzlich eingeladen!!! Nummer 28 Amtsblatt der Gemeinde Baindt Seite 23 BUND Ravensburg-Weingarten ++ Weihergeschichten im Altdorfer Wald ++ 25 Weiher existieren heute noch im Altdorfer Wald - über 80 gab es hier im Laufe der Jahrhunderte. Wasserkraft, Fischerei, Bewässerung, Flachsrösten - die Weiher wurden aus unterschiedlichen wirtschaftlichen Überlegungen he- raus angelegt. Heute erfreuen wir uns an ihrem Anblick, ihrer Artenvielfalt und Bedeutung als Rückhaltebecken. Der Schanzwiesweiher und Bunkhofer Weiher sind be- deutende Schutzgebiete und bieten zahlreichen Tier- und Pflanzenarten Lebensraum. Einen Einblick in die Geschich- ten, die diese Weiher zu erzählen haben und ihre heutige Nutzun , geben der Diplom- Agrarbiologe und BUND-Ge- schäftsführer Ulfried Miller und der Fischwirt Anton Jung am Sonntag, den 17. Juli 2022. Die zweieinhalbstündige Erkundung startet um 14:00 Uhr am Parkplatz westlich vom BaindterEgelsee. Der Treff- punkt ist auch bestens mit dem Fahrrad erreichbar - dank des guten Radwegenetzes im Altdorfer Wald. Bitte an feste Schuhe, lange Hosen und Zeckenschutz denken. Eine Anmeldung ist erforderlich bis Freitagmittag 12:00 Uhr unter bund.ravensburg@bund.net. Mehr Informationen Informationen zum Exkursionsprogramm finden Sie im Terminkalender des BUND unter www.bund-ravensburg.de Botanische Exkursion im Wald bei Grund BUND Ravensburg-Weingarten veranstaltet in Koope- ration mit ForstBW und dem Verein Natur- und Kultur- landschaft Altdorfer Wald e.V. Exkursionsprogramm im Altdorfer Wald Am Sonntag, den 24.07.2022 veranstaltet der BUND Ra- vensburg-Weingarten in Kooperation mit ForstBW und dem Verein Natur- und Kulturlandschaft Altdorfer Wald eine botanische Exkursion im Wald bei Grund. Unter der Leitung von Diplom-Biologin Ulrike Plewa gilt es dieses ökologisch besonders wertvolle Gebiet entlang von Wei- hern und Riedwiesen zu erkunden. Die Wanderung dauert ca. 2 - 3 Stunden, Start ist um 14:00 Uhr an der Einmün- dung zum Klimacamp (L317, Abzweigung L 323 Richtung Grund). Bitte an Wanderschuhe, lange Hosen und Zecken- schutz denken. Eine Anmeldung ist erforderlich bis Frei- tagmittag 12:00 Uhr unter bund.ravensburg@bund.net. Der Altdorfer Wald - ein besonderer Ort direkt vor unserer Haustüre - geheimnisvoll und faszinierend. Er ist das größ- te zusammenhängende Waldgebiet Oberschwabens, ein paradiesisches Naturidyll. Kiesabbau, Torfabbau, Wasser und Holznutzung und nun auch Windkraft - es ist reichlich, was der Altdorfer Wald so alles verkraften muss. Über- fordern wird diese Perle in der oberschwäbischen Mitte? Auch in diesem Jahr bietet der BUND Ravensburg-Wein- garten ein abwechslungsreiches Exkursionsprogramm in den Altdorfer Wald an. Die Veranstaltung gehört zu einer Reihe von siebzehn sonntäglichen Exkursionen, die bis Anfang Oktober statt- finden und spannende Einblicke gewähren, in Fauna und Flora, geologische Zusammenhänge, historische Bege- benheiten, Folgen des Klimawandels in der Region. Auch für Familien und Kinder gibt es ein Mitmachprogramm des Waldpädagogik-Teams von ForstBW. Für jedes The- ma konnte der BUND Experten und Expertinnen gewin- nen. Spannende und informative Führungen sind garan- tiert. Weitere Informationen unter: https://www.bund-ravens- burg.de Regierungspräsidium Tübingen „Wer liest, gewinnt.“ - Sommer-Lese-Aktion HEISS AUF LESEN© startet am 11. Juli 2022 Ab Montag, 11. Juli bis einschließlich Samstag, 24. Septem- ber 2022 wird die erfolgreiche Leseclubaktion HEISS AUF LESEN© bereits zum achten Mal im Regierungsbezirk Tü- bingen angeboten. Kinder und Jugendliche können sich in ihrer Bibliothek aus zahlreichen Büchern spannende, lustige, gruselige, romantische oder auch abenteuerliche Geschichten ausleihen. Besonders beliebt sind auch die Leseclub-Treffen in den Bibliotheken für den Austausch über das Gelesene oder einfach zum Abhängen beim ge- meinsamen „Lese-Chillen“. Zum Abschluss der Leseclu- baktion haben alle Kinder und Jugendliche die Chance, tolle Preise zu gewinnen. „Ziel der Aktion in den Sommerferien ist, dass Kinder und Jugendliche mit Freude lesen und darüber erzählen und dass so ihre Lese- und Sprachfähigkeit spielerisch gefördert wird,“ so Regierungspräsident und Schirmherr von HEISS AUF LESEN© im Regierungsbezirk Tübingen Klaus Tappeser. Kinder und Jugendliche können sich kostenlos in teilneh- menden Bibliotheken als Clubmitglieder anmelden. Die Anmeldekarten für HEISS AUF LESEN© gibt es vor den Sommerferien in Schulen und in den Bibliotheken. Nach der Anmeldung bekommen jede Teilnehmerin und jeder Teilnehmer ein Logbuch. Dieses begleitet die Kinder und Jugendlichen durch die Aktion. 37 Stadt- und Gemeindebibliotheken beteiligen sich in diesem Sommer im Regierungsbezirk Tübingen an HEISS AUF LESEN©. Die Leseaktion wird von der Fachstelle für das öffentliche Bibliothekswesen beim Regierungsprä- sidium Tübingen koordiniert. Die Bilanz im vergangenen Jahr steigerte sich trotz Corona auf über 2.700 begeis- terte junge Leserinnen und Leser, mit über 17.000 gele- senen und bewerteten Büchern. Dazu konnten fast 2.000 Urkunden an die lesebegeisterten Kinder und Jugendli- chen verliehen werden. HEISS AUF LESEN© 2022 findet in den Stadt- und Gemein- debibliotheken der folgenden Kommunen statt: Albstadt, Bad Waldsee, Balingen, Berghülen, Biberach, Blaustein, Bodelshausen, Bodnegg, Dettingen a. d. Erms, Dußlingen, Eningen/Achalm, Friedrichshafen, Gomarin- gen, Hechingen, Kirchentellinsfurt, Langenau, Laupheim, Lichtenstein, Mössingen, Pfullendorf, Pfullingen, Ravens- burg, Reutlingen, Riederich, Rottenburg, Salem, Schel- klingen, Tettnang, Trochtelfingen, Tübingen, Überlingen, Uhldingen-Mühlhofen, Ulm, Uttenweiler, Wangen, Wann- weil, Westerheim. Weitere Informationen gibt es auf der Seite https://rp.baden-wuerttemberg.de/rpt/Abt2/Ref23/ Bibliothek/Literatur/Seiten/HAL.aspx. Lassen Sie Ihre Haus- tiere bei den heißen Temperaturen nicht im Auto zurück! Denken Sie an Ihre Tiere! Amtsblatt der Gemeinde Baindt Nummer 28 Welche Eisspezialität verbirgt sich hinter diesem Bilderrätsel? REBUSREBUS RÄTSELSPASS FÜR Wann wurde das „Eis am Stiel“ zum Patent angemeldet? A. 1867 B. 1905 C. 1932 D. 1947 Die Felder 1 bis 8 nennen eine Eisspezialität. EIS-FANSEIS-FANS QUIZQUIZ Lösung Quiz: B. 1905 Lösung Rebus: Amarenabecher 697R102R1 Amtsblatt der Gemeinde Baindt Nummer 28 Nachruf In stiller Trauer und liebevoller Erinnerung haben wir in Dankbarkeit Abschied genommen von meinem Mann, Vater und Opa. Franz Kurbatfinski * 03.10.1927 † 25.06.2022 Die Beisetzung fand am 07.07.2022 im engsten Familienkreis in Hamburg statt. NACHRUFE © Poblotzki/DEIKE 709R23R1 Schlangenwort Die Buchstaben des Rätselgitters ergeben eine natürliche Licht- quelle. Sie sind schlangenförmig zu lesen, das heißt, der nächste Buchstabe kann waagrecht, aber auch senkrecht folgen. Den Anfang müssen Sie selbst finden. © DEIKE PRESS 744R33R3 Lösung: Fruehlingssonne R Ä T S E L K R I M I Tückisches Verwirrspiel Kommissarin Liz Blum rennt mit Polizeireporter Luca Voß durch den strömenden Regen zum Haus, aus dem der Notruf gekom- men war. Ein Mann mit einem Feuermal auf der Schläfe ö net die Tür. Traurig meint er: „Es ist diesen Sommer so kalt und nass. Das gruselige Wetter war Gift für meinen Bruder. Er ist dadurch noch depressiver geworden.“ Er seufzt und geht voran ins Esszimmer. Blum und Voß stutzen, als sie erkennen, dass das Ebenbild des Mannes, der sie gerade ins Zimmer geführt hat, er- schossen am gedeckten Tisch sitzt. „Ich habe für meinen Zwil- lingsbruder gekocht. Plötzlich habe ich den Schuss gehört“, er- klärt er den beiden. Die Brüder gleichen sich wie ein Ei dem anderen, bis auf das Feuermal. Die Wa e baumelt in der rechten Hand des Toten. Liz Blum schaut auf das Tischgedeck. Gabel rechts, Messer links. „Da deckt wohl jemand nicht so oft“, denkt sie und fragt: „Ihr Bruder war also depressiv und hat sich umge- bracht. Woher hatte er die Wa e?“ Der Bruder schaut verwirrt. „Er ist … äh, war Großwildjäger. Ich war ja schon immer gegen Wa en.“ In diesem Moment zieht Voß sie zu einer Wand, an der mehrere gerahm- te Fotos hängen. Auf einem steht ein Mann mit einem Gewehr neben einem getöteten Hirsch. „Oh“, meint Blum, als sie das Feuermal im Gesicht des Jägers sieht. „Ich habe auch etwas entdeckt!“ Sie zeigt auf das Besteck des Opfers. Die Kommissarin dreht sich zum Zwillingsbru- der um. „Sie haben zwei Fehler gemacht, als Sie Ihren Bruder umgebracht haben!“ Was hat ihn verraten? Wagemann/DEIKE Lösung: Die Lage des Bestecks zeigt, dass das Opfer Linkshänder war. Doch der Täter hat seinem toten Bruder die Wa e in die rechte Hand gelegt. Außerdem behauptet er, dass er Wa en hasst. Aber das Foto zeigt ihn als Großwildjäger auf dem Foto, nicht den erschossenen Bruder. Das Feuermal verrät ihn. Illustration © Hermenau/DEIKE 757R58R2 Informationen aus erster Hand Ihr Mitteilungsblatt Amtsblatt der Gemeinde Baindt Nummer 28 Fliegen- und Schnakengitter liefert und montiert: Friedbert Blersch e.K. Carl-Benz-Str. 15 • 88471 Laupheim-Obersulmetingen Telefon (07392) 9660-0 • Fax (07392) 966029 www.blersch-insektenschutz.de E-Mail: Info@blersch-insektenschutz.de gut und günstig • aktuelle Tagespreise • anonyme Tafelgeschäfte und individuelle Alternativen • keine Zusatzgebühren • ideale Ersatzwährung und Vermögensschutz • steuerbegünstigtes Silber • sofort verfügbar • Edelmetalle steueroptimiert verschenken u. vererben. Heute schon an morgen denken! 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                  ww w. sie be rc on su lt. eu G e m e in d e B a in d t 1 . Ä n d e ru n g d e r 2 . E rw e it e ru n g d e s B e b a u u n g s- p la n e s "G e w e rb e g e b ie t M e h li s" u n d d ie ö rt li ch e n B a u v o rs ch ri ft e n h ie rz u Fassung vom 22.08.2023 E nt wu rf Gemeinde Baindt 1. Änderung der 2. Erweiterung des Bebauungsplanes "Gewerbegebiet Mehlis" und die örtlichen Bauvorschriften hierzu Textteil (Entwurf) mit 32 Seiten, Fassung vom 22.08.2023 Seite 2 Inhaltsverzeichnis Seite 1 Rechtsgrundlagen 3 2 Planungsrechtliche Festsetzungen (PF) mit Zeichenerklärung 5 3 Örtliche Bauvorschriften (ÖBV) gemäß § 74 LBO mit Zeichenerklärung 14 4 Hinweise und Zeichenerklärung 15 5 Satzung 20 6 Begründung – Städtebaulicher Teil 22 7 Begründung – Abarbeitung der Umweltbelange (§ 1 Abs. 6 Nr. 7b BauGB), Konzept zur Grünordnung 25 8 Begründung – Bauordnungsrechtlicher Teil 27 9 Begründung – Sonstiges 28 10 Begründung – Auszug aus übergeordneten Planungen 30 11 Verfahrensvermerke 31 Gemeinde Baindt 1. Änderung der 2. Erweiterung des Bebauungsplanes "Gewerbegebiet Mehlis" und die örtlichen Bauvorschriften hierzu Textteil (Entwurf) mit 32 Seiten, Fassung vom 22.08.2023 Seite 3 1 Rechtsgrundlagen 1.1 Baugesetzbuch (BauGB) in der Fassung der Bekanntmachung vom 03.11.2017 (BGBl. I S. 3634), zuletzt geändert durch Gesetz vom 12.07.2023 (BGBI. 2023 I Nr. 184) 1.2 Baunutzungsverordnung (BauNVO) in der Fassung der Bekanntmachung vom 21.11.2017 (BGBl. I S. 3786), zuletzt geändert durch Gesetz vom 03.07.2023 (BGBI. 2023 I Nr. 176) 1.3 Planzeichenverordnung (PlanZV) in der Fassung vom 18.12.1990 (BGBl. I 1991 S. 58), zu- letzt geändert durch Gesetz vom 14.06.2021 (BGBl. I S. 1802); die im nachfolgenden Text zitierten Nummern beziehen sich auf den An- hang zur PlanZV 1.4 Planungssicherstellungs- gesetz (PlanSiG) in der Fassung der Bekanntmachung vom 20.05.2020 (BGBl. I S. 1041), zuletzt geändert durch Gesetz vom 22.03.2023 (BGBI. I Nr. 88) 1.5 Landesbauordnung für Baden-Württemberg (LBO) in der Fassung vom 05.03.2010 (GBl. S. 357, ber. S. 416), zuletzt geändert durch Gesetz vom 13.06.2023 (GBl. S. 170) 1.6 Gemeindeordnung für Baden-Württemberg (GemO) in der Fassung vom 24.07.2000 (GBl. BW S. 581, ber. S. 698), zuletzt geändert durch Gesetz vom 27.06.2023 (GBl. S. 229,231) 1.7 Bundesnaturschutzgesetz (BNatSchG) in der Fassung vom 29.07.2009 (BGBl. I S. 2542), zu- letzt geändert durch Gesetz vom 08.12.2022 (BGBl. I S. 2240) 1.8 Naturschutzgesetz Ba- den-Württemberg (NatSchG Baden-Württemberg) vom 23.06.2015 (GBl. 2015 S. 585), zuletzt geändert durch Gesetz vom 07.02.2023 (GBI. S. 26,44) Gemeinde Baindt 1. Änderung der 2. Erweiterung des Bebauungsplanes "Gewerbegebiet Mehlis" und die örtlichen Bauvorschriften hierzu Textteil (Entwurf) mit 32 Seiten, Fassung vom 22.08.2023 Seite 4 1.9 Bundes-Immissions- schutzgesetz (BImSchG) in der Fassung der Bekanntmachung vom 17.05.2013 (BGBl. I S. 1274), zuletzt geändert durch Gesetz vom 09.12.2020 (BGBl. I S. 2873) Gemeinde Baindt 1. Änderung der 2. Erweiterung des Bebauungsplanes "Gewerbegebiet Mehlis" und die örtlichen Bauvorschriften hierzu Textteil (Entwurf) mit 32 Seiten, Fassung vom 22.08.2023 Seite 5 2 Planungsrechtliche Festsetzungen (PF) mit Zeichen- erklärung 2.1 Gewerbegebiet Die Nutzungen nach § 8 Abs. 2 Nr. 3 BauNVO (Tankstellen) sind nicht zulässig (§ 1 Abs. 5 BauNVO). Ausnahmsweise können Elektro-Tankstellen als einzelne Ladesäulen im Sinne von Tankstel- len oder Gewerbebetrieben aller Art zugelassen werden (§ 1 Abs. 9 BauNVO). Die Nutzungen nach § 8 Abs. 3 Nr. 1 BauNVO (Wohnungen für Auf- sichts- und Bereitschaftspersonen sowie für Betriebsinhaber und Be- triebsleiter, die dem Gewerbebetrieb zugeordnet und ihm gegenüber in Grundfläche und Baumasse untergeordnet sind) sind ausnahms- weise zulässig (§ 1 Abs. 6 Nr. 1 BauNVO). Die Nutzungen nach § 8 Abs. 3 Nr. 3 BauNVO (Vergnügungsstätten) werden nicht Bestandteil der 2. Erweiterung des Bebauungsplanes "Gewerbegebiet Mehlis" (§ 1 Abs. 6 Nr. 1 BauNVO). Einzelhandelsbetriebe im Sinne des § 8 Abs. 2 Nr. 1 BauNVO sind nicht zulässig. Unabhängig hiervon ist Einzelhandel zulässig, soweit das angebotene Sortiment aus eigener Herstellung stammt, im Wege der handwerklichen Leistungen verbraucht, eingebaut oder auf andere Weise weiterverarbeitet wird und soweit die Einzelhan- delsnutzung der übrigen betrieblichen Nutzung untergeordnet bleibt. (§ 1 Abs. 5 und 9 BauNVO). Werbeanlagen, die nicht an der Stätte der Leistung errichtet werden und somit eine eigenständige gewerbliche Hauptnutzung im Sinne des § 8 Abs. 2 Nr. 1 BauNVO darstellen, sind nicht zulässig (§ 1 Abs. 9 BauNVO). (§ 9 Abs. 1 Nr. 1 BauGB; § 8 BauNVO; Nr. 1.3.1. PlanZV; siehe Ty- penschablone) 2.2 Gewerbegebiete mit eingeschränkten Emissionen; es dient vor- wiegend der Unterbringung von Gewerbebetrieben, die das Wohnen nicht wesentlich stören. Die Nutzungen nach § 8 Abs. 2 Nr. 3 BauNVO (Tankstellen) sind nicht zulässig (§ 1 Abs. 5 BauNVO). Ausnahmsweise können GE GEe Gemeinde Baindt 1. Änderung der 2. Erweiterung des Bebauungsplanes "Gewerbegebiet Mehlis" und die örtlichen Bauvorschriften hierzu Textteil (Entwurf) mit 32 Seiten, Fassung vom 22.08.2023 Seite 6 Elektro-Tankstellen als einzelne Ladesäulen im Sinne von Tankstel- len oder Gewerbebetrieben aller Art zugelassen werden (§ 1 Abs. 9 Banco). Die Nutzungen nach § 8 Abs. 3 Nr. 1 BauNVO (Wohnungen für Auf- sichts- und Bereitschaftspersonen sowie für Betriebsinhaber und Be- triebsleiter, die dem Gewerbebetrieb zugeordnet und ihm gegenüber in Grundfläche und Baumasse untergeordnet sind) sind ausnahms- weise zulässig (§ 1 Abs. 6 Nr. 1 BauNVO). Die Nutzungen nach § 8 Abs. 3 Nrn. 2-3 BauNVO (Anlagen für kirch- liche, kulturelle, soziale und gesundheitliche Zwecke sowie Vergnü- gungsstätten) werden nicht Bestandteil der 2. Erweiterung des Be- bauungsplanes "Gewerbegebiet Mehlis" sein (§ 1 Abs. 6 Nr. 1 BauNVO). Einzelhandelsbetriebe im Sinne des § 8 Abs. 2 Nr. 1 BauNVO sind nicht zulässig (§ 1 Abs. 9 BauNVO). Werbeanlagen, die nicht an der Stätte der Leistung errichtet werden und somit eine eigenständige gewerbliche Hauptnutzung im Sinne des § 8 Abs. 2 Nr. 1 BauNVO darstellen, sind nicht zulässig (§ 1 Abs. 9 BauNVO). Fernmeldetechnische Hauptanlagen nach § 8 Abs. 2 Nr. 1 BauNVO sind nicht zulässig (§ 1 Abs. 5 BauNVO i.V.m. § 1 Abs. 9 BauNVO). Die Zulässigkeit von fernmeldetechnischen Nebenanlagen im Sinne von § 14 Abs. 2 BauNVO wird dahin gehend modifiziert, dass Mo- bilfunkanlagen unzulässig sind (§ 14 Abs. 2 BauNVO, § 1 Abs. 6 i.V.m. Abs. 9 BauNVO). (§ 9 Abs. 1 Nr. 1 BauGB; § 8 BauNVO; Nr. 1.3.1. PlanZV; siehe Plan- zeichnung) 2.3 Emissionskontingente Innerhalb des Gewerbegebietes mit eingeschränkten Immissionen sind nur solche Vorhaben (Anlagen und Betriebe) zulässig, deren Geräusche folgende Emissionskontingente LEK nach DIN 45691 we- der tagsüber (6:00 bis 22:00 Uhr) noch nachts (22:00 bis 6:00 Uhr) überschreiten. Gebiet Bezugsflä- che in m² Emissionskontingente LEK in dB(A)/m2 tags (6:00 – 22:00 Uhr) nachts (22:00 – 6:00 Uhr) Gemeinde Baindt 1. Änderung der 2. Erweiterung des Bebauungsplanes "Gewerbegebiet Mehlis" und die örtlichen Bauvorschriften hierzu Textteil (Entwurf) mit 32 Seiten, Fassung vom 22.08.2023 Seite 7 Gewerbegebiet GEe 2.062 60 45 Die Prüfung zur Einhaltung der Kontingente erfolgt nach DIN 45691:2006-12, Abschnitt 5 (archivmäßig hinterlegt beim Deutschen Patentamt). (§ 1 Abs. 4 Nr. 2 BauNVO) 2.4 GRZ .... Grundflächenzahl als Höchstmaß (§ 9 Abs. 1 Nr. 1 BauGB; § 16 Abs. 2 Nr. 1 und § 19 Abs. 1 BauNVO; Nr. 2.5. PlanZV; siehe Typenschablone) 2.5 H .... m Höhe (Gesamthöhe) des Hauptgebäudes als Höchstmaß; die Höhe sämtlicher Bauteile des Hauptgebäudes sowie von Kränen und Krananlagen (mit Ausnahme von untergeordneten Bauteilen wie z.B. Antennen, Schornsteinen, Aufzugsaufbauten etc.) darf an keiner Stelle den festgesetzten Wert überschreiten. Bestimmung der Gesamthöhe: Abstand zwischen − Oberkante des natürlichen Geländes und − Oberkante des Gebäudes. (§ 9 Abs. 1 Nr. 1 BauGB; § 16 Abs. 2 Nr. 4 u. § 18 Abs. 1 BauNVO; Nr. 2.8. PlanZV; siehe Typenschablonen) 2.6 Höhe von Werbeanlagen Die Höhe von Werbeanlagen innerhalb der überbaubaren Grund- stücksfläche darf die dort festgesetzte Gesamthöhe des Hauptgebäu- des nicht überschreiten. Außerhalb der überbaubaren Grundstücks- flächen beträgt die max. Höhe von Werbeanlagen 10,00 m über dem natürlichen Gelände. (§ 9 Abs. 1 Nr. 1 BauGB; § 16 Abs. 2 Nr. 4 u. § 18 Abs. 1 BauNVO) 2.7 o Offene Bauweise (§ 9 Abs. 1 Nr. 2 BauGB; § 22 Abs. 1 BauNVO; Nr. 3.1. PlanZV; siehe Typenschablonen) Gemeinde Baindt 1. Änderung der 2. Erweiterung des Bebauungsplanes "Gewerbegebiet Mehlis" und die örtlichen Bauvorschriften hierzu Textteil (Entwurf) mit 32 Seiten, Fassung vom 22.08.2023 Seite 8 2.8 a Abweichende Bauweise; sie modifiziert die offene Bauweise wie folgt: Die Länge von Hauptgebäuden darf max. 83,00 m betragen (jegliche Richtung). (§ 9 Abs. 1 Nr. 2 BauGB; § 22 Abs. 1 BauNVO; Nr. 3.1. PlanZV; siehe Typenschablonen) 2.9 Baugrenze (§ 9 Abs. 1 Nr. 2 BauGB; § 23 Abs. 1 u. 3 BauNVO; Nr. 3.5. PlanZV; siehe Planzeichnung) 2.10 Nebenanlagen und sons- tige bauliche Anlagen In dem Baugebiet sind die gemäß § 14 BauNVO zulässigen Neben- anlagen nur innerhalb der überbaubaren Grundstücksflächen zuläs- sig. Nicht überdachte Stellplätze sind auch außerhalb der überbau- baren Grundstücksflächen zulässig. (§ 9 Abs. 1 Nr. 4 BauGB; §§ 12, 14 u. 23 BauNVO) 2.11 Unterirdische Bauweise von Niederspannungslei- tungen Niederspannungsleitungen sind ausschließlich in unterirdischer Bau- weise zulässig. (§ 9 Abs. 1 Nr. 13 BauGB) 2.12 Behandlung von Nieder- schlagswasser in dem Bau- gebiet In dem Baugebiet ist Niederschlagswasser (Regenwasser), das über die Dachflächen anfällt, über den öffentlichen Regenwasser-Kanal dem innerhalb des Plangebietes liegenden Retentionsbereich zuzu- führen. Verunreinigtes Niederschlagswasser darf nicht in die Regen- wasserkanalisation bzw. das Retentionsbecken abgeleitet werden. Im Retentionsbereich wird das Niederschlagswasser durch die be- lebte Bodenzone gefiltert (30 cm, dadurch hohe Reinigung und Ab- kühlung). Anschließend wird das Wasser über Drainagen in einen Sammelschacht und von dort in den Regenwasserkanal des beste- henden Gewerbegebietes geleitet. Das zusätzliche Abflussaufkom- men beträgt vorraussichtlich 5,7 l/s, darf jedoch max 14 l/s betra- gen. Das Regenwasser wird im Anschluss über den Regenwasserka- nal in den nördlich gelegenen Seitenarm, der in den "Bampfen" mündet, geleitet. Gemeinde Baindt 1. Änderung der 2. Erweiterung des Bebauungsplanes "Gewerbegebiet Mehlis" und die örtlichen Bauvorschriften hierzu Textteil (Entwurf) mit 32 Seiten, Fassung vom 22.08.2023 Seite 9 In keinem Fall (auch nicht bei Unfällen) ist eine Ableitung von mit Schadstoffen belastetem Wasser in den nördlich gelegenen Seiten- arm, der in den "Bampfen" als Teilfläche des FFH-Gebietes "Schus- senbecken mit Tobelwäldern südlich Blitzenreute" (Nr. 8223-311), mündet, möglich. Das über die Verkehrsflächen anfallende Nieder- schlagswasser wird in den öffentlichen Mischwasserkanal eingelei- tet, der der gemeindlichen Kläranlage zugeführt wird. Für alle baukonstruktiven Elemente, die großflächig mit Nieder- schlagswasser in Berührung kommen (z.B. Dachdeckungen, jedoch nicht Rinnen, Fallrohre, Geländer etc.) sind Oberflächen aus Zink, Titan-Zink, Kupfer oder Blei unzulässig, sofern diese Oberflächen nicht mit geeigneten anderen Materialien (z.B. Kunststoff-Beschich- tung) dauerhaft gegen Niederschlagswasser abgeschirmt werden. (§ 9 Abs. 1 Nrn. 14 u. 20 BauGB) 2.13 Maßnahmen zum Schutz, zur Pflege und zur Ent- wicklung von Natur und Landschaft Für die Außenbeleuchtung sind nur mit Lichtstrahl nach unten ge- richtete, vollständig insektendicht eingekofferte (staubdichte) LED- Lampen oder nach dem Stand der Technik vergleichbare insekten- schonende Lampentypen mit einer max. Lichtpunkthöhe von 8,00 m über der Geländeoberkante zulässig. Eine Beleuchtung von Werbe- anlagen, die sich nicht direkt an Gebäuden befindet, ist unzulässig. Die Benutzung von Skybeamern, blinkende, wechselnd farbige An- zeigen sowie die flächenhafte Beleuchtung der Fassaden sind nicht zulässig. Es sind nur Photovoltaik-Module zu verwenden, die weniger als 6 % polarisiertes Licht reflektieren (je Solarglasseite 3 %). Die öffentlichen Grünflächen sind durch zweischürige Mahd pro Jahr bei Verzicht auf Düngung extensiv zu pflegen Die Maßnahmen bzw. Vorschriften sind im gesamten Geltungsbe- reich durchzuführen bzw. zu beachten. (§ 9 Abs. 1 Nr. 20 BauGB) 2.14 Bodenbeläge in dem Bau- gebiet In dem Baugebiet (private Grundstücke) sind für − Stellplätze und − Zufahrten und andere untergeordnete Wege Gemeinde Baindt 1. Änderung der 2. Erweiterung des Bebauungsplanes "Gewerbegebiet Mehlis" und die örtlichen Bauvorschriften hierzu Textteil (Entwurf) mit 32 Seiten, Fassung vom 22.08.2023 Seite 10 ausschließlich wasserdurchlässige Beläge (z.B. in Splitt verlegtes Pflaster mit Rasenfuge, Drainfugenpflaster, Rasengittersteine, Schotterrasen, Kiesflächen) zulässig. Dies gilt nicht für Bereiche, die auf Grund eines im Sinne dieser Pla- nung zulässigen − Produktionsablaufes oder − regelmäßigen Befahrens mit Lkw oder − Verarbeitens oder Umlagerns von Grundwasser belastenden Substanzen einen entsprechenden Bodenbelag erforderlich machen. (§ 9 Abs. 1 Nr. 20 BauGB) 2.15 Pflanzungen in den öffentlichen/privaten Flä- chen Pflanzungen: − Für die Pflanzungen in den öffentlichen und privaten Flächen sind ausschließlich standortgerechte, heimische Bäume und Sträucher aus der unten genannten Pflanzliste zu verwenden. − Die öffentliche und private Grünfläche ist gemäß der Planzeich- nung mit Gehölzen zu bepflanzen. Abgehende Gehölze sind durch eine entsprechende Neupflanzung zu ersetzen. − Für die Pflanzungen sind ausschließlich standortgerechte, hei- mische Laubbäume (Hochstämme) mit einem Mindeststamm- umfang von 20-25 cm sowie Sträucher aus der u.g. Pflanzliste zu verwenden. − Unzulässig sind Gehölze, die als Zwischenwirt für die Erkran- kungen im Obst- und Ackerbau gelten, speziell die in der Ver- ordnung zur Bekämpfung der Feuerbrandkrankheit (Feuer- brandverordnung vom 20.12.1985, BGBl. I, 1985 S. 2551, zu- letzt geändert durch Artikel 3 § 5 des Gesetzes vom 13.12.2007, BGBl. I S. 2930) genannten. Für die öffentlichen Flächen festgesetzte Pflanzliste: Bäume 1. Wuchsklasse Spitz-Ahorn Acer platanoides Berg-Ahorn Acer pseudoplatanus Schwarz-Erle Alnus glutinosa Grau-Erle Alnus incana Gemeinde Baindt 1. Änderung der 2. Erweiterung des Bebauungsplanes "Gewerbegebiet Mehlis" und die örtlichen Bauvorschriften hierzu Textteil (Entwurf) mit 32 Seiten, Fassung vom 22.08.2023 Seite 11 Hänge-Birke Betula pendula Rotbuche Fagus sylvatica Zitterpappel Populus tremula Stiel-Eiche Quercus robur Silber-Weide Salix alba Sommer-Linde Tilia platyphyllos Berg-Ulme Ulmus glabra Bäume 2. Wuchsklasse Feld-Ahorn Acer campestre Hainbuche Carpinus betulus Vogel-Kirsche Prunus avium Sal-Weide Salix caprea Fahl-Weide Salix rubens Sträucher Roter Hartriegel Cornus sanguinea Gewöhnlicher Hasel Corylus avellana Gewöhnliches Pfaffenhütchen Euonymus europaeus Faulbaum Frangula alnus Gewöhnlicher Liguster Ligustrum vulgare Rote Heckenkirsche Lonicera xylosteum Gewöhnliche Traubenkirsche Prunus padus subsp. padus Schlehe Prunus spinosa Echter Kreuzdorn Rhamnus cathartica Hunds-Rose Rosa canina Grau-Weide Salix cinerea Purpur-Weide Salix purpurea Fahl-Weide Salix rubens Mandel-Weide Salix triandra Korb-Weide Salix viminalis Schwarzer Holunder Sambucus nigra Trauben-Holunder Sambucus racemosa Wolliger Schneeball Viburnum lantana Gewöhnlicher Schneeball Viburnum opulus (§ 9 Abs. 1 Nr. 25 a BauGB) 2.16 Pflanzungen in den Bau- gebieten (private Grund- stücke) Pflanzungen: − Für die Pflanzungen in den Baugebieten sind standortgerechte, heimische Bäume und Sträucher aus der unten genannten Pflanzliste zu verwenden. Gemeinde Baindt 1. Änderung der 2. Erweiterung des Bebauungsplanes "Gewerbegebiet Mehlis" und die örtlichen Bauvorschriften hierzu Textteil (Entwurf) mit 32 Seiten, Fassung vom 22.08.2023 Seite 12 − Auf max. 5 % der Grundstücksfläche sind auch Sträucher, die nicht in der u.g. Pflanzliste festgesetzt sind, zulässig (z.B. Zier- sträucher, Rosen-Züchtungen). − Pro 1.000 m² (angefangene) Grundstücksfläche sind mindes- tens 1 Laubbaum und 2 Solitärsträucher aus der u.g. Pflanzliste zu pflanzen. Abgehende Gehölze sind durch eine entsprechende Neupflanzung zu ersetzen. Es wird empfohlen, die Pflanzungen nach Norden zur offenen Landschaft hin umzusetzen. − Für die Pflanzungen sind ausschließlich standortgerechte, hei- mische Laubbäume (Hochstämme) mit einem Mindeststamm- umfang von 20-25 cm sowie Sträucher aus der u.g. Pflanzliste zu verwenden. − Im Übergangsbereich zur freien Landschaft und in Bereichen, die an öffentliche Flächen angrenzen, sind Hecken aus Nadel- gehölzen (z.B. Thuja) unzulässig. − Unzulässig sind Gehölze, die als Zwischenwirt für die Erkran- kungen im Obst- und Ackerbau gelten, speziell die in der Ver- ordnung zur Bekämpfung der Feuerbrandkrankheit (Feuer- brandverordnung vom 20.12.1985, BGBl. I, 1985 S. 2551, zu- letzt geändert durch Artikel 3 § 5 des Gesetzes vom 13.12.2007, BGBl. I S. 2930) genannten. (§ 9 Abs. 1 Nr. 25 a BauGB) 2.17 Abgrenzung ("Nutzungskordel") von unterschiedlicher Art und/oder unterschiedlichem Maß der Nutzung (§ 9 Abs. 1 BauGB und § 16 Abs. 5 BauNVO; Nr. 15.14. PlanZV; siehe Planzeichnung) 2.18 Grenze des räumlichen Geltungsbereiches der 1. Änderung der 2. Erweiterung des Bebauungsplanes "Gewerbegebiet Mehlis" Die Inhalte der 2. Erweiterung des Bebauungsplanes "Gewerbegebiet Mehlis" (Fassung vom 21.02.2019, rechtsverbindlich seit 22.03.2019) sowie alle Änderungen, Ergänzungen oder Erweiterun- gen, die sich auf diesen Bebauungsplan beziehen, werden im Be- reich der 1. Änderung der 2. Erweiterung des Bebauungsplanes "Ge- Gemeinde Baindt 1. Änderung der 2. Erweiterung des Bebauungsplanes "Gewerbegebiet Mehlis" und die örtlichen Bauvorschriften hierzu Textteil (Entwurf) mit 32 Seiten, Fassung vom 22.08.2023 Seite 13 werbegebiet Mehlis" um die abweichende Bauweise ergänzt. Nun- mehr anders lautende Inhalte der Planzeichnung im Bereich der vor- liegenden Änderung ersetzen die bisherigen und von dieser Ände- rung betroffenen Inhalte vollständig. (§ 9 Abs. 7 BauGB; siehe Planzeichnung); Gemeinde Baindt 1. Änderung der 2. Erweiterung des Bebauungsplanes "Gewerbegebiet Mehlis" und die örtlichen Bauvorschriften hierzu Textteil (Entwurf) mit 32 Seiten, Fassung vom 22.08.2023 Seite 14 3 Örtliche Bauvorschriften (ÖBV) gemäß § 74 LBO mit Zeichenerklärung 3.1 Grenze des räumlichen Geltungsbereiches der örtlichen Bauvor- schriften zur 1. Änderung der 2. Erweiterung des Bebauungsplanes "Gewerbegebiet Mehlis" der Gemeinde Baindt. (§ 9 Abs. 7 BauGB, Nr. 15.13. PlanZV; siehe Planzeichnung) 3.2 Solar- und Photovoltaik- anlagen auf Dächern Thermische Solar- und Photovoltaikanlagen sind der gewählten Dachneigung entsprechend parallel zur Dachfläche, auf der sie be- festigt werden, auszuführen. Dies gilt nicht für Flach- und Pultdä- cher. Die Aufständerung thermischer Solar- bzw. Photovoltaikanla- gen auf Flach- und Pultdächern ist nur unter folgenden Vorausset- zungen zulässig: − die maximale Höhe der Oberkante der Module gegenüber dem jeweils senkrecht darunterliegenden Punkt auf der Dachhaut beträgt 1,00 m (Aufständerung) und − der waagerechte Abstand der Oberkante der Module zur nächst- gelegenen Dachkante (Attika, Traufe, Ortgang) muss mindes- tens 1,00 m betragen. (§ 74 Abs. 1 Nr. 1 LBO; siehe Typenschablonen) 3.3 Werbeanlagen in dem Baugebiet Freistehende Werbeanlagen in dem Baugebiet dürfen in keiner An- sicht (senkrechte Projektion) eine Fläche von 25 m2 (pro einzelne Anlage) überschreiten. Die Summe der Flächen aller freistehenden Werbeanlagen darf 25 m2 (pro Grundstück) nicht überschreiten. Die Beleuchtung der Anlagen muss kontinuierlich erfolgen (kein Blinken etc.). Werbeanlagen an Gebäuden dürfen nur unterhalb der Traufe ange- bracht werden und in keiner Ansicht (senkrechte Projektion) 10 % der jeweiligen Wandfläche überschreiten. Die Summe der Flächen aller Werbeanlagen darf 25 m2 (pro Grundstück) nicht überschreiten. Die Beleuchtung der Anlagen muss kontinuierlich erfolgen (kein Blinken etc.). (§ 74 Abs. 1 Nr. 2 LBO) Gemeinde Baindt 1. Änderung der 2. Erweiterung des Bebauungsplanes "Gewerbegebiet Mehlis" und die örtlichen Bauvorschriften hierzu Textteil (Entwurf) mit 32 Seiten, Fassung vom 22.08.2023 Seite 15 4 Hinweise und Zeichenerklärung 4.1 Grenze des räumlichen Geltungsbereiches der 2. Erweiterung des Bebauungsplanes "Gewerbegebiet Mehlis" der Gemeinde Baindt (siehe Planzeichnung) 4.2 Weiterführende Grenze des räumlichen Geltungsbereiches des angrenzenden 5. Änderung und Erweiterung des Bebauungsplanes "Gewerbegebiet Mehlis" der Gemeinde Baindt (siehe Planzeichnung) 4.3 Bestehendes Gebäude zur Zeit der Planaufstellung (siehe Plan- zeichnung) 4.4 Bestehende Grundstücksgrenzen zur Zeit der Planaufstellung (siehe Planzeichnung) 4.5 Geplante Grundstücksgrenzen; die so gekennzeichneten Grenzen stellen einen Vorschlag zur Aufteilung der Grundstücke dar (siehe Planzeichnung) 4.6 Nr. ....;....m2 Nummerierung und voraussichtliche Größe der Grundstücke (Nummerierung von Nordwest nach Südost; siehe Planzeichnung) 4.7 Bestehende Flurstücksnummer (beispielhaft aus der Planzeich- nung) 4.8 Vorhandenes (natürliches) Gelände; Darstellung der Halbmeter- Höhenschichtlinien (beispielhaft aus der Planzeichnung, siehe Plan- zeichnung) 450,5 0 451,0 Gemeinde Baindt 1. Änderung der 2. Erweiterung des Bebauungsplanes "Gewerbegebiet Mehlis" und die örtlichen Bauvorschriften hierzu Textteil (Entwurf) mit 32 Seiten, Fassung vom 22.08.2023 Seite 16 4.9 Natur- und Artenschutz Die Außenbeleuchtung sollte in den Nachtstunden soweit als aus Gründen der Arbeits- bzw. Verkehrssicherheit möglich abgeschaltet oder bedarfsweise über Bewegungsmelder gesteuert werden. Zäune sollten zum Gelände hin einen Abstand von mind. 0,15 m zum Durchschlüpfen von Kleinlebewesen aufweisen. Die Errichtung von Regenwasser-Auffangbecken (Zisternen) wird empfohlen. Bei der Pflanzung von Bäumen ist das Nachbarrechtsgesetz zu be- rücksichtigen. Zur Entwicklung von Extensivwiesen sollten die öffentlichen und pri- vaten Grünflächen durch zweimalige Mahd pro Jahr (1. Mahd nicht vor dem 15.06; 2. Mahd Ende September) gepflegt werden. Das Mähgut sollte von der Fläche entfernt werden. Die Ausbringung von Dünge- oder Pflanzenschutzmitteln sollte vermieden werden. Vorhandene Gehölze sollten möglichst erhalten und während der Bauzeit durch entsprechende Baumschutzmaßnahmen vor Verlet- zungen im Kronen- und Wurzelbereich gesichert werden. Um zu ver- meiden, dass Verbotstatbestände im Sinne des § 44 Abs. 1 BNatSchG erfüllt werden, müssen vorhandene Gehölze außerhalb der Brutzeit von Vögeln (d.h. zwischen dem 01.10. und 28.02.) ge- rodet werden. 4.10 Biotopschutz Angrenzend an das geschützte Biotop "Eschengehölz westlich Schachen" (siehe Planzeichnung) muss gem. § 30 Abs. 2 BNatSchG die landwirtschaftliche Nutzung so ausgeübt werden, dass das Bio- top nicht zerstört oder erheblich oder nachhaltig beeinträchtigt wird. 4.11 Bodenschutz Um den sparsamen und schonenden Umgang mit Grund und Boden sicherzustellen wird empfohlen, ein Bodenmanagementkonzept zu erstellen und die Bauausführung bodenkundlich begleiten zu lassen. Das Bodenmanagementkonzept sollte folgende Punkte umfassen: Feststellung der physikalischen Eigenschaften des auszuhebenden Bodens; Erdmassenberechnungen (getrennt nach A-, B-, C-Hori- zont); Mengenangaben bezügl. künftiger Verwendung des Bodens; direkte Verwendung (im Baugebiet, außerhalb des Baugebietes); Trennung von Oberboden und kulturfähigem Unterboden bei Ausbau und Lagerung; Zwischenlagerung (Anlage von Mieten nach der Gemeinde Baindt 1. Änderung der 2. Erweiterung des Bebauungsplanes "Gewerbegebiet Mehlis" und die örtlichen Bauvorschriften hierzu Textteil (Entwurf) mit 32 Seiten, Fassung vom 22.08.2023 Seite 17 DIN 19731); Maßnahmen zur Vermeidung und zur Beseitigung von Bodenverdichtungen; Ausweisung von Lagerflächen sowie Auswei- sung von Tabuflächen (keine bauseitige Beanspruchung). Informa- tionen zum Bodenschutz bei Baumaßnahmen enthält der Flyer "Bo- denschutz beim Bauen", der als pdf auf der Homepage des Landrat- samtes Ravensburg verfügbar ist. Die DIN 19731 ("Bodenbeschaffenheit – Verwertung von Bodenma- terial") und DIN 18915 ("Vegetationstechnik im Landschaftsbau – Bodenarbeiten") sind bei der Bauausführung einzuhalten. Auf Grund der heterogenen Baugrundschichtung wird empfohlen, für jedes einzelne Bauvorhaben eine gesonderte Baugrunduntersuchung durchzuführen. 4.12 Brandschutz Die Installation von Überflurhydranten wird ausdrücklich empfohlen. Sie bieten bei Brandeinsätzen gegenüber den Unterflurhydranten einsatztaktisch erhebliche Vorteile, insbesondere durch die deutlich bessere Auffindbarkeit und schnellere Bedienbarkeit. Als Hydranten sollten Überflurhydranten DN 100 vorgesehen wer- den. Die Abstände der Hydranten zueinander sollten 100-200 m nicht überschreiten. Die Feuerwehr Baindt verfügt über kein eigenes Hubrettungsfahr- zeug. Auch die Stützpunktwehr Weingarten kann - aufgrund einer Fahrtzeit > 5 min - das dort vorgehaltene Hubrettungsfahrzeug nicht innerhalb der fachtechnisch erforderlichen Eintreffzeit für Men- schenrettungsmaßnahmen einsetzen. Da Schiebleitern, mit einer Nennrettungshöhe von 8m bis 12m nur bedingt für wirk-same Lösch- und Rettungsarbeiten iSd. § 15 LBO geeignet sind, bestehen für den Bereich des obigen Bebauungsplanes grundsätzliche Beden- ken gegenüber Aufenthaltsräumen, die eine Rettungshöhe > 8 m aufweisen. In solchen Fällen muss ein zweiter baulicher Rettungsweg hergestellt werden, der den Anforderungen der DIN 18065 (notwen- dige Treppen) entspricht. Für die Zufahrten gilt die "Verwaltungsvorschrift über Flächen für Rettungsgeräte der Feuerwehr auf Grundstücken" in der jeweils ak- tuellen Fassung (VwV Feuerwehrflächen), i.V.m. § 15 Landesbau- ordnung. Gemeinde Baindt 1. Änderung der 2. Erweiterung des Bebauungsplanes "Gewerbegebiet Mehlis" und die örtlichen Bauvorschriften hierzu Textteil (Entwurf) mit 32 Seiten, Fassung vom 22.08.2023 Seite 18 Für die Ermittlung der Löschwasserversorgung gilt das Regelwerk der DVGW Arbeitsblatt W 405, i.Vm. § 2 (5) Ausführungsverordnung zur Landesbauordnung sowie Ziff. 5.1 IndBauRL. Gewerbebetriebe, die auf Grund der Brandlasten die Löschwasserver- sorgung aus der öffentlichen Wasserversorgung überschreiten, soll- ten für den Objektschutz selbstständig genügend Löschwasser (z.B. Zisterne) vorhalten. 4.13 Ergänzende Hinweise Auf Grund der Beschaffenheit des Baugrundes der näheren Umge- bung kann von einer Bebaubarkeit im überplanten Bereich ausge- gangen werden. Den Bauherren wird darüber hinaus empfohlen, im Rahmen der Bauvorbereitungen eigene Erhebungen durchzuführen (z.B. Schürfgruben, Bohrungen). Gemäß § 20 des Denkmalschutzgesetzes (DSchG) ist das Auftreten von archäologischen Funden (Steinwerkzeuge, Metallteile, Keramik- reste, Knochen) und Befunden (Gräber, Mauerwerk, Brandschichten) im Zuge von Erdbauarbeiten unverzüglich der archäologischen Denk- malpflege mitzuteilen. Die Möglichkeit zur Fundbergung und Doku- mentation ist einzuräumen. Werden bei Aushubarbeiten Verunreini- gungen des Bodens festgestellt (z.B. Müllrückstände, Verfärbungen des Bodens, auffälliger Geruch o.ä.), ist das zuständige Landratsamt unverzüglich zu benachrichtigen. Für die Erschließung des Gebietes ist es notwendig, Kabelverteiler- schränke, Straßenlaternen oder ähnliche Einrichtungen in der öffent- lichen/privaten Fläche zu installieren. Die Gemeinde Baindt behält sich die Auswahl der hierfür geeigneten Standorte sowie evtl. erfor- derliche Vereinbarungen vor. Auf Flächen, deren Niederschlagswasser über die Regenwasserkana- lisation geleitet wird, darf kein Abwasser im Sinne von verunreinig- tem Wasser anfallen. Entsprechende Arbeiten wie z.B. Autowäsche, Reinigungsarbeiten, sind nicht zulässig. WHG § 55 (1). Auf Grund der angrenzenden landwirtschaftlich genutzten Flächen ist mit der Einwirkung von vorübergehenden belästigenden Geruchs- Immissionen (z.B. durch Aufbringen von Flüssigdung, Pflanzen- schutzmitteln etc.) sowie Lärm-Immissionen (z.B. Traktorengeräu- sche, Kuhglocken etc.) zu rechnen. Alle genannten Normen und Richtlinien sind beim Deutschen Patent- amt archiviert und gesichert hinterlegt. Die genannten Normen und Gemeinde Baindt 1. Änderung der 2. Erweiterung des Bebauungsplanes "Gewerbegebiet Mehlis" und die örtlichen Bauvorschriften hierzu Textteil (Entwurf) mit 32 Seiten, Fassung vom 22.08.2023 Seite 19 Richtlinien können bei der Gemeinde Baindt, Marsweilerstraße 4, eingesehen werden. 4.14 Plangenauigkeit Obwohl die Planzeichnung auf einer digitalen (CAD) Grundlage er- stellt ist (hohe Genauigkeit), können sich im Rahmen der Ausfüh- rungs-Planung und/oder der späteren Einmessung Abweichungen ergeben (z.B. unterschiedliche Ausformung der Verkehrsflächen, un- terschiedliche Grundstücksgrößen etc.). Weder die Gemeinde Baindt noch die Planungsbüros übernehmen hierfür die Gewähr. Gemeinde Baindt 1. Änderung der 2. Erweiterung des Bebauungsplanes "Gewerbegebiet Mehlis" und die örtlichen Bauvorschriften hierzu Textteil (Entwurf) mit 32 Seiten, Fassung vom 22.08.2023 Seite 20 5 Satzung Auf Grund von § 10 des Baugesetzbuches (BauGB) des Baugesetzbuches (BauGB) in der Fassung der Bekannt- machung vom 03.11.2017 (BGBl. I S. 3634), zuletzt geändert durch Gesetz vom 12.07.2023 (BGBI. 2023 I Nr. 184), § 4 der Gemeindeordnung für Baden-Württemberg (GemO) in der Fassung vom 24.07.2000 (GBl. BW S. 581, ber. S. 698), zuletzt geändert durch Gesetz vom 27.06.2023 (GBl. S. 229,231), § 74 der Landes- bauordnung für Baden-Württemberg (LBO) in der Fassung vom 05.03.2010 (GBl. S. 357, ber. S. 416), zuletzt geändert durch Gesetz vom 13.06.2023 (GBl. S. S. 170), der Baunutzungsverordnung (BauNVO) in der Fassung der Bekanntmachung vom 21.11.2017 (BGBl. I S. 3786), zuletzt geändert durch Gesetz vom 03.07.2023 (BGBl. 2023 I Nr. 176), sowie der Planzeichenverordnung (PlanZV) in der Fassung vom 18.12.1990 (BGBl. I 1991 S. 58), zuletzt geändert durch Gesetz vom 14.06.2021 (BGBl. I S. 1802) hat der Gemeinderat der Ge- meinde Baindt die 1. Änderung der 2. Erweiterung des Bebauungsplanes "Gewerbegebiet Mehlis" und die örtli- chen Bauvorschriften hierzu in öffentlicher Sitzung am ………… beschlossen. § 1 Räumlicher Geltungsbereich Der räumliche Geltungsbereich der 1. Änderung der 2. Erweiterung des Bebauungsplanes "Gewerbegebiet Mehlis" und der örtlichen Bauvorschriften hierzu ergibt sich aus deren zeichnerischem Teil vom 22.08.2023. § 2 Bestandteile der Satzung Die 1. Änderung der 2. Erweiterung des Bebauungsplanes "Gewerbegebiet Mehlis" und die örtlichen Bauvor- schriften hierzu bestehen aus der Planzeichnung und dem Textteil vom 22.08.2023. Die Inhalte der 2. Erweite- rung des Bebauungsplanes "Gewerbegebiet Mehlis" (Fassung vom 21.02.2019, rechtsverbindlich seit 22.03.2019) sowie alle Änderungen, Ergänzungen oder Erweiterungen, die sich auf diesen Bebauungsplan beziehen, werden im Bereich der 1. Änderung der 2. Erweiterung des Bebauungsplanes "Gewerbegebiet Mehlis" um die abweichende Bauweise ergänzt. Nunmehr anders lautende Inhalte der Planzeichnung im Bereich der vorliegenden Änderung ersetzen die bisherigen und von dieser Änderung betroffenen Inhalte vollständig. Der 1. Änderung der 2. Erweiterung des Bebauungsplanes "Gewerbegebiet Mehlis" und den örtlichen Bauvorschriften hierzu werden die jeweilige Begründung vom 22.08.2023 beigefügt, ohne dessen Bestandteil zu sein. § 3 Ordnungswidrigkeiten Ordnungswidrig im Sinne des § 75 LBO handelt, wer vorsätzlich oder fahrlässig den auf Grund von § 74 LBO erlassenen örtlichen Bauvorschriften zuwider handelt. Zuwiderhandeln kann mit Geldbußen bis zu 100.000,- € (Einhunderttausend Euro) belegt werden. Ordnungswidrig handelt, wer vorsätzlich oder fahrlässig die Vorschriften − zu Solar- und Photovoltaikanlagen auf Dächern − zu Werbeanlagen in dem Baugebiet Gemeinde Baindt 1. Änderung der 2. Erweiterung des Bebauungsplanes "Gewerbegebiet Mehlis" und die örtlichen Bauvorschriften hierzu Textteil (Entwurf) mit 32 Seiten, Fassung vom 22.08.2023 Seite 21 nicht einhält oder über- bzw. unterschreitet. § 4 In-Kraft-Treten Die 1. Änderung der 2. Erweiterung des Bebauungsplanes "Gewerbegebiet Mehlis" und die örtlichen Bauvor- schriften hierzu treten mit der ortsüblichen Bekanntmachung des jeweiligen Satzungsbeschlusses in Kraft (gem. § 10 Abs. 3 BauGB). Baindt, den ........................ .......................................................... (S. Rürup, Bürgermeisterin) (Dienstsiegel) Gemeinde Baindt 1. Änderung der 2. Erweiterung des Bebauungsplanes "Gewerbegebiet Mehlis" und die örtlichen Bauvorschriften hierzu Textteil (Entwurf) mit 32 Seiten, Fassung vom 22.08.2023 Seite 22 6 Begründung – Städtebaulicher Teil 6.1 Allgemeine Angaben 6.1.1 Zusammenfassung Durch die 1. Änderung der 2. Erweiterung des Bebauungsplanes "Gewerbegebiet Mehlis" soll die Vo- raussetzung für die Zulässigkeit eines größeren Bauvorhabens ermöglicht werden. Die ursprünglich festgesetzte offene Bauweise verhindert eine optimale Ausnutzung des Raumes. Durch Änderung der Bauweise in eine abweichende Bauweise soll eine moderne, der Fläche des Änderungsbereiches ent- sprechende Bebauung ermöglicht werden. 6.1.2 Abgrenzung und Beschreibung des Erweiterungsbereiches Das Plangebiet befindet sich im westlichen Bereich des Ortsteils "Schachen" östlich der "Wicken- hauser Straße". Das bestehende Gewerbegebiet "Mehlis" soll nach Norden hin erweitert werden. Momentan wird der Bereich landwirtschaftlich genutzt. Im Süden grenzt das Plangebiet unmittelbar an die Bebauung des bestehenden Gewerbegebietes "Mehlis" sowie dessen Retentionsbecken an. Nach Westen und Norden geht das Gebiet in landwirtschaftlich genutzte Fläche über. Östlich des Plangebietes befindet sich bestehende Wohnbebauung. Der Geltungsbereich verläuft im Süden entlang der Grenze zur 4. Änderung des rechtsverbindlichen Bebauungsplanes "Gewerbegebiet Mehlis". Ebenfalls südlich grenzt der Geltunsgbereich im Bereich zur Flurnummer 562/6 an die 5. Änderung und Erweiterung des Bebauungsplanes "Gewerbegebiet Mehlis". Der Änderungsgeltungsbereich wird vollständig vom Bereich der 2. Erweiterung des Be- bauungsplanes "Gewerbegebiet Mehlis" überlagert. Innerhalb des Änderungsgeltungsbereiches befinden sich die Grundstücke mit den Fl.-Nr. 1014/2 (Teilfläche) und 1014/4. 6.2 Städtebauliche und planungsrechtliche Belange 6.2.1 Bestands-Daten und allgemeine Grundstücks-Morphologie Die landschaftlichen Bezüge werden vom Östlichen Bodenseebecken bestimmt. Innerhalb des überplanten Bereiches befinden sich keine bestehenden Gebäude. Die Topografie innerhalb des überplanten Bereiches steigt in östliche Richtung leicht an. Die An- schlüsse an die bereits bebauten Grundstücke im Süden sind unproblematisch. Gemeinde Baindt 1. Änderung der 2. Erweiterung des Bebauungsplanes "Gewerbegebiet Mehlis" und die örtlichen Bauvorschriften hierzu Textteil (Entwurf) mit 32 Seiten, Fassung vom 22.08.2023 Seite 23 6.2.2 Erfordernis der Planung Die Aufstellung der Änderung des Bebauungsplanes dient der Änderung der Bauweise im Zuge der Ausweisung von gewerblichen Bauflächen zur Deckung des Bedarfs der ortsansässigen Unterneh- men. Die Änderung ist notwendig, um eine optimale Ausnutzung der gewerblichen Fläche zu er- möglichen und einer bestehenden Bauanfrage in dem Bereich nachkommen zu können. Der Ge- meinde erwächst daher ein Erfordernis, bauleitplanerisch steuernd einzugreifen. 6.2.3 Übergeordnete Planungen Die Planung steht in keinem Widerspruch zu den o.g. für diesen Bereich relevanten Zielen des Landesentwicklungsplanes 2002 (LEP 2002) sowie des Regionalplanes Bodensee-Oberschwaben. Regionale Grünzüge, Grünzäsuren, schutzbedürfte Bereiche für Naturschutz und Landschaftspflege, für Landwirtschaft, für Forstwirtschaft, für Wasserwirtschaft oder für den Abbau oberflächennaher Rohstoffe sind von dem überplanten Bereich nicht betroffen. Die Gemeinde Baindt verfügt über einen rechtsgültigen Flächennutzungsplan (rechtsgültig seit 01.04.1995, Fassung vom 08.04.2006). Die überplante Fläche wird hierin als gewerbliche Bau- fläche dargestellt. Da die in der Bebauungsplanänderung getroffenen Festsetzungen und Ge- bietseinstufungen mit den Darstellungen des gültigen Flächennutzungsplanes übereinstimmen, ist das Entwicklungsgebot des § 8 Abs. 2 Satz 1 BauGB erfüllt. Innerhalb des Geltungsbereiches der Bebauungsplanänderung befinden sich keine Denkmäler im Sinne des Denkmalschutzgesetzes Baden-Württemberg (DSchG). 6.2.4 Entwicklung, allgemeine Zielsetzung und Systematik der Planung Es wurden keine weiteren Standorte in der Gemeinde Baindt geprüft. Da es sich um eine Änderung eines bestehenden Gewerbegebietes handelt, ist der Erschließungs-Aufwand als gering zu betrach- ten. Der Änderungsbereich ist bisher nicht überplant. Für die geplante Änderung der Erweiterung des Gewerbegebietes soll erreicht werden, dass es zu der vorhandenen Siedlungs-Struktur hinzutritt, ohne als Fremdkörper zu erscheinen. Ziel der Pla- nung ist es darüber hinaus, bei möglichst effektiver Ausnutzung der Flächen, weiterhin die Voraus- setzung für eine moderne und funktionelle Arbeits- und Produktionsstätten zu schaffen, ohne dadurch die landschaftlich und städtebaulich hochwertige Situation wesentlich zu beeinträchtigen. Für die Umsetzung der Planung soll erreicht werden, dass eine zeitgemäße Bauform, die für einen Gewerbebetrieb erforderlich ist, verwirklicht werden kann. Auf diese Weise soll ein flexibles und bedarfsgerechtes Planungs-Instrument geschaffen werden. Die Systematik des Bebauungsplanes entspricht in Verbindung mit dem rechtsverbindlichen Be- bauungsplan 2. Erweiterung "Gewerbegebiet Mehlis" weiterhin den Anforderungen des § 30 Abs. 1 Gemeinde Baindt 1. Änderung der 2. Erweiterung des Bebauungsplanes "Gewerbegebiet Mehlis" und die örtlichen Bauvorschriften hierzu Textteil (Entwurf) mit 32 Seiten, Fassung vom 22.08.2023 Seite 24 BauGB ("qualifizierter Bebauungsplan"). Dadurch regelt der Bebauungsplan die Zulässigkeit von Vorhaben in dem überplanten Bereich abschließend. Der Bauherrschaft stehen bei Vorliegen der entsprechenden Voraussetzungen Vereinfachungen im Rahmen des bauaufsichtlichen Verfahrens (entsprechend den jeweils geltenden Vorschriften) zur Verfügung. Die Aufstellung der 1. Änderung der 2. Erweiterung des Bebauungsplanes "Gewerbegebiet Mehlis" erfolgt im so genannten beschleunigten Verfahren gem. § 13a Abs. 1 Nr. 1 BauGB (Bebauungs- pläne der Innenentwicklung). Dies ist aus folgenden Gründen möglich: − bei dem Vorhaben handelt sich um eine Maßnahme der Innenentwicklung. − die zulässige Grundfläche ist von der Änderung nicht betroffen und liegt folglich unter 20.000 m². − es bestehen keine Anhaltspunkte für eine Beeinträchtigung der in § 1 Abs. 6 Nr. 7 Buchstabe b BauGB genannten Schutzgüter, da sich Bereiche solcher Schutzgüter nicht in räumlicher Nähe des überplanten Bereiches befinden. Somit sind die Voraussetzungen für die Anwendung des beschleunigten Verfahrens im Sinne des § 13a Abs. 1 Nr. 1 BauGB eingehalten. Der redaktionelle Aufbau des Bebauungsplanes leitet sich aus der Systematik der Rechtsgrundlagen ab. Um zu einem lesbaren und rechtlich bestimmten Plan zu kommen, wird der Bereich vollständig von den Inhalten und den Rechtsgrundlagen des ursprünglichen Planes abgekoppelt. Der geänderte Teilbereich stellt damit ein unabhängiges und inhaltlich neu aufgestelltes Planwerk dar. 6.2.5 Planungsrechtliche Vorschriften Im Zuge der Änderung wurde aus der offenen Bauweise eine abweichende Bauweise. Die Festset- zung einer abweichenden Bauweise im Änderungsbereich der 2. Erweiterung (Flst.-Nr. 1014/2 (Teilfläche) und 1014/4) ist erforderlich, um im Sinne einer möglichst hohen Flexibilität eine über 50 m hinaus gehende Bebauung und bedarfsgerechte Gewerbeformen und -gebäude zu ermögli- chen. Durch die abweichende Bauweise sind in diesem Teilbereich Gebäude mit einer Länge bis zu 83 m zulässig, statt den vorherig festgelegten 50 m in der offenen Bauweise. Die restlichen Festsetzungen im Änderungsbereich wurden unverändert übernommen. Die entspre- chende Begründung ist dem Textteil des rechtsverbindlichen Bebauungsplanes 2. Erweiterung "Ge- werbegebiet Mehlis" zu entnehmen. Gemeinde Baindt 1. Änderung der 2. Erweiterung des Bebauungsplanes "Gewerbegebiet Mehlis" und die örtlichen Bauvorschriften hierzu Textteil (Entwurf) mit 32 Seiten, Fassung vom 22.08.2023 Seite 25 7 Begründung – Abarbeitung der Umweltbelange (§ 1 Abs. 6 Nr. 7b BauGB), Konzept zur Grünordnung 7.1 Umweltprüfung und Abarbeitung der Eingriffsregelung bei beschleunigtem Verfahren gem. § 13a BauGB 7.1.1 Umweltprüfung Die Durchführung einer Umweltprüfung gem. § 2 Abs. 4 BauGB sowie die Erstellung eines Umwelt- berichtes gem. § 2a Satz 2 Nr. 2 BauGB sowie Anlage zu § 2 Abs. 4 und § 2a BauGB ist nicht erfor- derlich, da die Aufstellung der 1. Änderung der 2. Erweiterung des Bebauungsplanes "Gewerbege- biet Mehlis" im beschleunigten Verfahren nach § 13a BauGB (Bebauungspläne der Innenentwick- lung) erfolgt (gem. § 13a Abs. 2 Nr. 1 BauGB). 7.1.2 Abarbeitung der Eingriffsregelung Eingriffe, die aufgrund der 1. Änderung der 2. Erweiterung des Bebauungsplanes "Gewerbegebiet Mehlis" zu erwarten sind, gelten als im Sinne des § 1a Abs. 3 Satz 6 BauGB vor der planerischen Entscheidung erfolgt oder zulässig (gem. § 13a Abs. 1 Satz 2 Nr. 1 BauGB i.V.m. § 13a Abs. 2 Nr. 4 BauGB). Ein Ausgleich bzw. eine Abarbeitung der Eingriffsregelung ist somit nicht erforderlich. 7.2 Abarbeitung der Umweltbelange (§ 1 Abs. 6 Nr. 7b BauGB) 7.2.1 Bestandsaufnahme Der zu überplanende Bereich liegt im westlichen Bereich des Ortsteils "Schachen" des Hauptortes Baindt, östlich der "Wickenhauser Straße". Beim Plangebiet handelt es sich größtenteils um acker- baulich und als Grünland genutzte Fläche. Es schließt im Süden an ein bestehendes Gewerbegebiet an. Der Änderungsbereich umfasst den südöstlichen Teil des Geltungsbereiches der rechtsverbindlichen 2. Erweiterung des Bebauungsplanes "Gewerbegebiet Mehlis" (Fassung vom 21.02.2019). Die Grundstücke im Geltungsbereich werden zurzeit weiterhin landwirtschaftlich genutzt und sind bisher noch nicht bebaut. Die nördlich des Geltungsbereiches der 2. Erweiterung des Bebauungsplanes "Gewerbegebiet Mehlis" angrenzenden Flächen werden ebenfalls landwirtschaftlich genutzt. Im Nordosten befindet sich ein Streuobstbestand. Nordwestlich des Plangebietes, in einem Abstand von etwa 520 m, liegen Teilflächen des FFH-Gebietes "Schussenbecken mit Tobelwäldern südlich Blitzenreute" (Nr. 8223-311). Im Rahmen der Aufstellung der 2. Erweiterung des Bebauungspla- nes "Gewerbegebiet Mehlis" wurde eine Natura 2000-Vorprüfung erstellt, um mögliche Beeinträch- tigungen des FFH-Gebietes durch die damalige Planung zu untersuchen. Laut dieser Vorprüfung Gemeinde Baindt 1. Änderung der 2. Erweiterung des Bebauungsplanes "Gewerbegebiet Mehlis" und die örtlichen Bauvorschriften hierzu Textteil (Entwurf) mit 32 Seiten, Fassung vom 22.08.2023 Seite 26 können mögliche erhebliche Beeinträchtigungen durch die 2. Erweiterung des Bebauungsplanes "Gewerbegebiet Mehlis" auf das FFH-Gebiet ausgeschlossen werden. 7.2.2 Auswirkungen der Planung Anlass für die vorliegende Änderung sind die der Gemeinde Baindt vorliegenden Bauanfragen, welche sich mit einer bisher festgesetzen offenen Bauweise nicht verträglich darstellen. Daher wird durch die vorliegende Änderung der 2. Erweiterung des Bebauungsplanes die offene Bauweise durch eine abweichende Bauweise im Südosten ersetzt. Hierdurch wird die offene Bauweise wie folgt modifiziert: Die Länge von Hauptgebäuden über 50,00 m ist zulässig (jegliche Richtung). Die Länge von Hauptgebäuden darf max. 83,00 m betragen (jegliche Richtung). Durch die Planung wird keine Fläche zusätzlich versiegelbar, da die GRZ in diesem Bereich weiterhin bei 0,80 bleibt. Auch die zulässigen Gebäudehöhen erfahren keine Änderung. Damit kann auch ein zusätzlicher Eingriff in das Landschaftsbild ausgeschlossen werden. Das Konzept zur Grünordnung (u.a. Grün- flächen als Pufferzone und Ortsrandeingrünung mit Gehölzpflanzungen, Durchgrünung durch Pflanzgebote in den Baugebieten, Festsetzung zu insektenfreundlicher Beleuchtung, Einschränkun- gen zu Werbeanlagen, Ausschluss von Oberflächen aus Zink, Titan-Zink, Kupfer oder Blei und Ver- wendung versickerungsfähiger Beläge) bleibt von den vorliegenden Änderungen ebenfalls unbe- rührt. Da im Zuge der 1. Änderung der 2. Erweiterung des Bebauungsplanes "Gewerbegebiet Mehlis" keine Anpassungen der Festsetzungen vorgenommen werden, welche Auswirkungen auf das FFH- Gebiet haben könnten, kann davon ausgegangen werden, dass es auch weiterhin zu keinen erheb- lichen Beeinträchtigungen kommen wird. 7.2.3 Fazit Durch die geplante Änderung sind, bezogen auf die Belange des Umweltschutzes, einschließlich des Naturschutzes und der Landschaftspflege gem. § 1 Abs. 6 Nr. 7 BauGB keine nachteiligen Aus- wirkungen zu erwarten. Gemeinde Baindt 1. Änderung der 2. Erweiterung des Bebauungsplanes "Gewerbegebiet Mehlis" und die örtlichen Bauvorschriften hierzu Textteil (Entwurf) mit 32 Seiten, Fassung vom 22.08.2023 Seite 27 8 Begründung – Bauordnungsrechtlicher Teil 8.1 Örtliche Bauvorschriften 8.1.1 Umfang der getroffenen Vorschriften Die örtlichen Bauvorschriften bleiben von der 1. Änderung unberührt und werden unverändert über- nommen. Die entsprechende Begründung ist dem Textteil des rechtsverbindlichen Bebauungspla- nes 2. Erweiterung "Gewerbegebiet Mehlis" zu entnehmen. Gemeinde Baindt 1. Änderung der 2. Erweiterung des Bebauungsplanes "Gewerbegebiet Mehlis" und die örtlichen Bauvorschriften hierzu Textteil (Entwurf) mit 32 Seiten, Fassung vom 22.08.2023 Seite 28 9 Begründung – Sonstiges 9.1 Umsetzung der Planung 9.1.1 Maßnahmen und Zeitplan zur Verwirklichung Eine Veränderungssperre ist nicht erforderlich. Boden ordnende Maßnahmen (Grundstücks-Tausch, Umlegung) sind nicht erforderlich und nicht geplant. Die Gemeinde beabsichtigt, die überwiegenden Flächenanteile in ihr Eigentum zu bringen und an geeignete Bauwerber weiter zu veräußern. 9.1.2 Wesentliche Auswirkungen Wesentliche Auswirkungen auf die gesamtgemeindliche Situation sind aufgrund des beschränkten Ausmaßes der zusätzlichen Bebauung nicht erkennbar. Die infrastrukturellen Einrichtungen sind geeignet, die zusätzlichen Einrichtungen zu versorgen. Für die bereits bebauten Grundstücke ist mit einer geringen Einbuße an der Erlebbarkeit der freien Landschaft sowie des städtebaulichen Umfeldes zu rechnen (z.B. Ausblick). Auf Grund der getroffe- nen Festsetzungen (Höhenbeschränkungen, überbaubare Grundstücksflächen, Ortsrandeingrü- nung) sind diese Auswirkungen als akzeptabel zu bewerten. 9.2 Erschließungsrelevante Daten 9.2.1 Kennwerte Fläche des Änderungsgeltungsbereiches: 0,31 ha 9.2.2 Erschließung Abwasserbeseitigung durch Anschluss an: Mischwasserkanal der öffentlichen Abwasserentsorgung der Gemeinde Baindt. Die Entwässerung erfolgt im modifizierten Mischsystem. Regenwasser, das über die Dachflächen anfällt, wird über den öffentlichen Regenwasser-Kanal dem innerhalb des Plangebietes liegenden Retentionsbereich zugeführt. Wasserversorgung durch Anschluss an: gemeindliche Wasserversorgung Die Löschwasserversorgung wird durch eine entsprechende Dimensionierung der Wasserleitungen in Verbindung mit einer ausreichenden Anzahl von Hydranten sichergestellt. Gemeinde Baindt 1. Änderung der 2. Erweiterung des Bebauungsplanes "Gewerbegebiet Mehlis" und die örtlichen Bauvorschriften hierzu Textteil (Entwurf) mit 32 Seiten, Fassung vom 22.08.2023 Seite 29 Stromversorgung durch Anschluss an: Netze BW Gasversorgung durch: Technische Werke Schussental (TWS), Ravensburg Müllentsorgung durch: Landkreis Ravensburg Gemeinde Baindt 1. Änderung der 2. Erweiterung des Bebauungsplanes "Gewerbegebiet Mehlis" und die örtlichen Bauvorschriften hierzu Textteil (Entwurf) mit 32 Seiten, Fassung vom 22.08.2023 Seite 30 10 Begründung – Auszug aus übergeordneten Planun- gen Ausschnitt aus dem Lan- desentwicklungsplan Ba- den-Württemberg 2002, Karte 1 "Raumkatego- rien"; Darstellung als "Randzone um einen Ver- dichtungsraum" Ausschnitt aus dem Regi- onalplan Bodensee Ober- schwaben, Karte Sied- lung, Ausweisung der Ge- meinde Baindt als "Sied- lungsbereich (Siedlungs- schwerpunkt)" Auszug aus dem rechts- gültigen Flächennut- zungsplan; Darstellung als "gewerbliche Bauflä- che in Planung" Gemeinde Baindt 1. Änderung der 2. Erweiterung des Bebauungsplanes "Gewerbegebiet Mehlis" und die örtlichen Bauvorschriften hierzu Textteil (Entwurf) mit 32 Seiten, Fassung vom 22.08.2023 Seite 31 11 Verfahrensvermerke 11.1 Aufstellungsbeschluss (gem. § 2 Abs. 1 BauGB) Der Aufstellungsbeschluss erfolgte in der Gemeinderatssitzung vom ……….... Der Beschluss wurde am ……….... ortsüblich bekannt gemacht. 11.2 Beteiligung der Öffentlichkeit (gem. § 3 BauGB) Der Öffentlichkeit wurde gemäß § 13 a BauGB Gelegenheit gegeben, sich über die allgemeinen Ziele und Zwecke sowie die wesentlichen Auswirkungen der Planung zu unterrichten und sich bis zum ……….. zur Planung zu äußern (Bekanntmachung am ………..). Die öffentliche Auslegung fand in der Zeit vom ……….... bis ……….... (Billigungsbeschluss vom ………....; Entwurfsfassung vom ………....; Bekanntmachung am ………....) statt (gem. § 3 Abs. 2 BauGB). 11.3 Beteiligung der Behörden (gem. § 4 BauGB) Von einer Unterrichtung und Aufforderung zur Äußerung der Behörden und sonstigen Träger öffent- licher Belange gemäß § 4 Abs. 1 BauGB wurde abgesehen (gem. § 13a Abs. 2 Nr. 1 BauGB). Von den Behörden und sonstigen Trägern öffentlicher Belange wurden Stellungnahmen eingeholt (gem. § 4 Abs. 2 BauGB). Sie wurden mit Schreiben vom …………. (Entwurfsfassung vom ………….; Billigungsbeschluss vom ……….) zur Abgabe einer Stellungnahme aufgefor- dert. 11.4 Satzungsbeschluss (gem. § 10 Abs. 1 BauGB) Der Satzungsbeschluss erfolgte in der Gemeinderatssitzung vom ………… über die Entwurfs- fassung vom …………. Baindt, den …………. …………………………… (S. Rürup, Bürgermeisterin) Gemeinde Baindt 1. Änderung der 2. Erweiterung des Bebauungsplanes "Gewerbegebiet Mehlis" und die örtlichen Bauvorschriften hierzu Textteil (Entwurf) mit 32 Seiten, Fassung vom 22.08.2023 Seite 32 11.5 Ausfertigung Hiermit wird bestätigt, dass die 1. Änderung der 2. Erweiterung des Bebauungsplanes "Gewerbe- gebiet Mehlis" und die örtlichen Bauvorschriften hierzu in der Fassung vom ………… dem Satzungsbeschluss des Gemeinderates vom ………… zu Grunde lagen und dem Satzungsbe- schluss entsprechen. Baindt, den …………. …………………………… (S. Rürup, Bürgermeisterin) 11.6 Bekanntmachung und In-Kraft-Treten (gem. § 10 Abs. 3 BauGB) Der Satzungsbeschluss wurde am …………. ortsüblich bekannt gemacht. Die 1. Änderung der 2. Erweiterung des Bebauungsplanes "Gewerbegebiet Mehlis" und die örtlichen Bauvorschriften hierzu sind damit in Kraft getreten. Sie werden mit Begründung für jede Person zur Einsicht bereit- gehalten. Über den Inhalt wird auf Verlangen Auskunft gegeben. Baindt, den …………. …………………………… (S. Rürup, Bürgermeisterin) Gemeinde Baindt 1. Änderung der 2. Erweiterung des Bebauungsplanes "Gewerbegebiet Mehlis" und die örtlichen Bauvorschriften hierzu Textteil (Entwurf) mit 32 Seiten, Fassung vom 22.08.2023 Seite 33 Plan aufgestellt am: 22.08.2023 Planungsteam Sieber Consult GmbH, Lindau (B)/Weingarten: Projektkoordination Rudolf Zahner Stadtplanung und Projektleitung Hannah Igel Landschaftsplanung Kira Urban Immissionsschutz Daniela Wolf …………………………… Sieber Consult GmbH, Lindau (B)/Weingarten (i.A. M.Sc. Hannah Igel) Die Planung ist nur zusammen mit Textteil und zeichnerischem Teil vollständig. Versiegelte Originalfassungen tragen die Unterschrift des Planers.[mehr]

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                    ww w. sie be rc on su lt. eu G e m e in d e B a in d t 1 . Ä n d e ru n g d e r 2 . E rw e it e ru n g d e s B e b a u u n g s- p la n e s "G e w e rb e g e b ie t M e h li s" u n d d ie ö rt li ch e n B a u v o rs ch ri ft e n h ie rz u Fassung vom 22.08.2023 E nt wu rf Gemeinde Baindt 1. Änderung der 2. Erweiterung des Bebauungsplanes "Gewerbegebiet Mehlis" und die örtlichen Bauvorschriften hierzu Textteil (Entwurf) mit 32 Seiten, Fassung vom 22.08.2023 Seite 2 Inhaltsverzeichnis Seite 1 Rechtsgrundlagen 3 2 Planungsrechtliche Festsetzungen (PF) mit Zeichenerklärung 5 3 Örtliche Bauvorschriften (ÖBV) gemäß § 74 LBO mit Zeichenerklärung 14 4 Hinweise und Zeichenerklärung 15 5 Satzung 20 6 Begründung – Städtebaulicher Teil 22 7 Begründung – Abarbeitung der Umweltbelange (§ 1 Abs. 6 Nr. 7b BauGB), Konzept zur Grünordnung 25 8 Begründung – Bauordnungsrechtlicher Teil 27 9 Begründung – Sonstiges 28 10 Begründung – Auszug aus übergeordneten Planungen 30 11 Verfahrensvermerke 31 Gemeinde Baindt 1. Änderung der 2. Erweiterung des Bebauungsplanes "Gewerbegebiet Mehlis" und die örtlichen Bauvorschriften hierzu Textteil (Entwurf) mit 32 Seiten, Fassung vom 22.08.2023 Seite 3 1 Rechtsgrundlagen 1.1 Baugesetzbuch (BauGB) in der Fassung der Bekanntmachung vom 03.11.2017 (BGBl. I S. 3634), zuletzt geändert durch Gesetz vom 12.07.2023 (BGBI. 2023 I Nr. 184) 1.2 Baunutzungsverordnung (BauNVO) in der Fassung der Bekanntmachung vom 21.11.2017 (BGBl. I S. 3786), zuletzt geändert durch Gesetz vom 03.07.2023 (BGBI. 2023 I Nr. 176) 1.3 Planzeichenverordnung (PlanZV) in der Fassung vom 18.12.1990 (BGBl. I 1991 S. 58), zu- letzt geändert durch Gesetz vom 14.06.2021 (BGBl. I S. 1802); die im nachfolgenden Text zitierten Nummern beziehen sich auf den An- hang zur PlanZV 1.4 Planungssicherstellungs- gesetz (PlanSiG) in der Fassung der Bekanntmachung vom 20.05.2020 (BGBl. I S. 1041), zuletzt geändert durch Gesetz vom 22.03.2023 (BGBI. I Nr. 88) 1.5 Landesbauordnung für Baden-Württemberg (LBO) in der Fassung vom 05.03.2010 (GBl. S. 357, ber. S. 416), zuletzt geändert durch Gesetz vom 13.06.2023 (GBl. S. 170) 1.6 Gemeindeordnung für Baden-Württemberg (GemO) in der Fassung vom 24.07.2000 (GBl. BW S. 581, ber. S. 698), zuletzt geändert durch Gesetz vom 27.06.2023 (GBl. S. 229,231) 1.7 Bundesnaturschutzgesetz (BNatSchG) in der Fassung vom 29.07.2009 (BGBl. I S. 2542), zu- letzt geändert durch Gesetz vom 08.12.2022 (BGBl. I S. 2240) 1.8 Naturschutzgesetz Ba- den-Württemberg (NatSchG Baden-Württemberg) vom 23.06.2015 (GBl. 2015 S. 585), zuletzt geändert durch Gesetz vom 07.02.2023 (GBI. S. 26,44) Gemeinde Baindt 1. Änderung der 2. Erweiterung des Bebauungsplanes "Gewerbegebiet Mehlis" und die örtlichen Bauvorschriften hierzu Textteil (Entwurf) mit 32 Seiten, Fassung vom 22.08.2023 Seite 4 1.9 Bundes-Immissions- schutzgesetz (BImSchG) in der Fassung der Bekanntmachung vom 17.05.2013 (BGBl. I S. 1274), zuletzt geändert durch Gesetz vom 09.12.2020 (BGBl. I S. 2873) Gemeinde Baindt 1. Änderung der 2. Erweiterung des Bebauungsplanes "Gewerbegebiet Mehlis" und die örtlichen Bauvorschriften hierzu Textteil (Entwurf) mit 32 Seiten, Fassung vom 22.08.2023 Seite 5 2 Planungsrechtliche Festsetzungen (PF) mit Zeichen- erklärung 2.1 Gewerbegebiet Die Nutzungen nach § 8 Abs. 2 Nr. 3 BauNVO (Tankstellen) sind nicht zulässig (§ 1 Abs. 5 BauNVO). Ausnahmsweise können Elektro-Tankstellen als einzelne Ladesäulen im Sinne von Tankstel- len oder Gewerbebetrieben aller Art zugelassen werden (§ 1 Abs. 9 BauNVO). Die Nutzungen nach § 8 Abs. 3 Nr. 1 BauNVO (Wohnungen für Auf- sichts- und Bereitschaftspersonen sowie für Betriebsinhaber und Be- triebsleiter, die dem Gewerbebetrieb zugeordnet und ihm gegenüber in Grundfläche und Baumasse untergeordnet sind) sind ausnahms- weise zulässig (§ 1 Abs. 6 Nr. 1 BauNVO). Die Nutzungen nach § 8 Abs. 3 Nr. 3 BauNVO (Vergnügungsstätten) werden nicht Bestandteil der 2. Erweiterung des Bebauungsplanes "Gewerbegebiet Mehlis" (§ 1 Abs. 6 Nr. 1 BauNVO). Einzelhandelsbetriebe im Sinne des § 8 Abs. 2 Nr. 1 BauNVO sind nicht zulässig. Unabhängig hiervon ist Einzelhandel zulässig, soweit das angebotene Sortiment aus eigener Herstellung stammt, im Wege der handwerklichen Leistungen verbraucht, eingebaut oder auf andere Weise weiterverarbeitet wird und soweit die Einzelhan- delsnutzung der übrigen betrieblichen Nutzung untergeordnet bleibt. (§ 1 Abs. 5 und 9 BauNVO). Werbeanlagen, die nicht an der Stätte der Leistung errichtet werden und somit eine eigenständige gewerbliche Hauptnutzung im Sinne des § 8 Abs. 2 Nr. 1 BauNVO darstellen, sind nicht zulässig (§ 1 Abs. 9 BauNVO). (§ 9 Abs. 1 Nr. 1 BauGB; § 8 BauNVO; Nr. 1.3.1. PlanZV; siehe Ty- penschablone) 2.2 Gewerbegebiete mit eingeschränkten Emissionen; es dient vor- wiegend der Unterbringung von Gewerbebetrieben, die das Wohnen nicht wesentlich stören. Die Nutzungen nach § 8 Abs. 2 Nr. 3 BauNVO (Tankstellen) sind nicht zulässig (§ 1 Abs. 5 BauNVO). Ausnahmsweise können GE GEe Gemeinde Baindt 1. Änderung der 2. Erweiterung des Bebauungsplanes "Gewerbegebiet Mehlis" und die örtlichen Bauvorschriften hierzu Textteil (Entwurf) mit 32 Seiten, Fassung vom 22.08.2023 Seite 6 Elektro-Tankstellen als einzelne Ladesäulen im Sinne von Tankstel- len oder Gewerbebetrieben aller Art zugelassen werden (§ 1 Abs. 9 Banco). Die Nutzungen nach § 8 Abs. 3 Nr. 1 BauNVO (Wohnungen für Auf- sichts- und Bereitschaftspersonen sowie für Betriebsinhaber und Be- triebsleiter, die dem Gewerbebetrieb zugeordnet und ihm gegenüber in Grundfläche und Baumasse untergeordnet sind) sind ausnahms- weise zulässig (§ 1 Abs. 6 Nr. 1 BauNVO). Die Nutzungen nach § 8 Abs. 3 Nrn. 2-3 BauNVO (Anlagen für kirch- liche, kulturelle, soziale und gesundheitliche Zwecke sowie Vergnü- gungsstätten) werden nicht Bestandteil der 2. Erweiterung des Be- bauungsplanes "Gewerbegebiet Mehlis" sein (§ 1 Abs. 6 Nr. 1 BauNVO). Einzelhandelsbetriebe im Sinne des § 8 Abs. 2 Nr. 1 BauNVO sind nicht zulässig (§ 1 Abs. 9 BauNVO). Werbeanlagen, die nicht an der Stätte der Leistung errichtet werden und somit eine eigenständige gewerbliche Hauptnutzung im Sinne des § 8 Abs. 2 Nr. 1 BauNVO darstellen, sind nicht zulässig (§ 1 Abs. 9 BauNVO). Fernmeldetechnische Hauptanlagen nach § 8 Abs. 2 Nr. 1 BauNVO sind nicht zulässig (§ 1 Abs. 5 BauNVO i.V.m. § 1 Abs. 9 BauNVO). Die Zulässigkeit von fernmeldetechnischen Nebenanlagen im Sinne von § 14 Abs. 2 BauNVO wird dahin gehend modifiziert, dass Mo- bilfunkanlagen unzulässig sind (§ 14 Abs. 2 BauNVO, § 1 Abs. 6 i.V.m. Abs. 9 BauNVO). (§ 9 Abs. 1 Nr. 1 BauGB; § 8 BauNVO; Nr. 1.3.1. PlanZV; siehe Plan- zeichnung) 2.3 Emissionskontingente Innerhalb des Gewerbegebietes mit eingeschränkten Immissionen sind nur solche Vorhaben (Anlagen und Betriebe) zulässig, deren Geräusche folgende Emissionskontingente LEK nach DIN 45691 we- der tagsüber (6:00 bis 22:00 Uhr) noch nachts (22:00 bis 6:00 Uhr) überschreiten. Gebiet Bezugsflä- che in m² Emissionskontingente LEK in dB(A)/m2 tags (6:00 – 22:00 Uhr) nachts (22:00 – 6:00 Uhr) Gemeinde Baindt 1. Änderung der 2. Erweiterung des Bebauungsplanes "Gewerbegebiet Mehlis" und die örtlichen Bauvorschriften hierzu Textteil (Entwurf) mit 32 Seiten, Fassung vom 22.08.2023 Seite 7 Gewerbegebiet GEe 2.062 60 45 Die Prüfung zur Einhaltung der Kontingente erfolgt nach DIN 45691:2006-12, Abschnitt 5 (archivmäßig hinterlegt beim Deutschen Patentamt). (§ 1 Abs. 4 Nr. 2 BauNVO) 2.4 GRZ .... Grundflächenzahl als Höchstmaß (§ 9 Abs. 1 Nr. 1 BauGB; § 16 Abs. 2 Nr. 1 und § 19 Abs. 1 BauNVO; Nr. 2.5. PlanZV; siehe Typenschablone) 2.5 H .... m Höhe (Gesamthöhe) des Hauptgebäudes als Höchstmaß; die Höhe sämtlicher Bauteile des Hauptgebäudes sowie von Kränen und Krananlagen (mit Ausnahme von untergeordneten Bauteilen wie z.B. Antennen, Schornsteinen, Aufzugsaufbauten etc.) darf an keiner Stelle den festgesetzten Wert überschreiten. Bestimmung der Gesamthöhe: Abstand zwischen − Oberkante des natürlichen Geländes und − Oberkante des Gebäudes. (§ 9 Abs. 1 Nr. 1 BauGB; § 16 Abs. 2 Nr. 4 u. § 18 Abs. 1 BauNVO; Nr. 2.8. PlanZV; siehe Typenschablonen) 2.6 Höhe von Werbeanlagen Die Höhe von Werbeanlagen innerhalb der überbaubaren Grund- stücksfläche darf die dort festgesetzte Gesamthöhe des Hauptgebäu- des nicht überschreiten. Außerhalb der überbaubaren Grundstücks- flächen beträgt die max. Höhe von Werbeanlagen 10,00 m über dem natürlichen Gelände. (§ 9 Abs. 1 Nr. 1 BauGB; § 16 Abs. 2 Nr. 4 u. § 18 Abs. 1 BauNVO) 2.7 o Offene Bauweise (§ 9 Abs. 1 Nr. 2 BauGB; § 22 Abs. 1 BauNVO; Nr. 3.1. PlanZV; siehe Typenschablonen) Gemeinde Baindt 1. Änderung der 2. Erweiterung des Bebauungsplanes "Gewerbegebiet Mehlis" und die örtlichen Bauvorschriften hierzu Textteil (Entwurf) mit 32 Seiten, Fassung vom 22.08.2023 Seite 8 2.8 a Abweichende Bauweise; sie modifiziert die offene Bauweise wie folgt: Die Länge von Hauptgebäuden darf max. 83,00 m betragen (jegliche Richtung). (§ 9 Abs. 1 Nr. 2 BauGB; § 22 Abs. 1 BauNVO; Nr. 3.1. PlanZV; siehe Typenschablonen) 2.9 Baugrenze (§ 9 Abs. 1 Nr. 2 BauGB; § 23 Abs. 1 u. 3 BauNVO; Nr. 3.5. PlanZV; siehe Planzeichnung) 2.10 Nebenanlagen und sons- tige bauliche Anlagen In dem Baugebiet sind die gemäß § 14 BauNVO zulässigen Neben- anlagen nur innerhalb der überbaubaren Grundstücksflächen zuläs- sig. Nicht überdachte Stellplätze sind auch außerhalb der überbau- baren Grundstücksflächen zulässig. (§ 9 Abs. 1 Nr. 4 BauGB; §§ 12, 14 u. 23 BauNVO) 2.11 Unterirdische Bauweise von Niederspannungslei- tungen Niederspannungsleitungen sind ausschließlich in unterirdischer Bau- weise zulässig. (§ 9 Abs. 1 Nr. 13 BauGB) 2.12 Behandlung von Nieder- schlagswasser in dem Bau- gebiet In dem Baugebiet ist Niederschlagswasser (Regenwasser), das über die Dachflächen anfällt, über den öffentlichen Regenwasser-Kanal dem innerhalb des Plangebietes liegenden Retentionsbereich zuzu- führen. Verunreinigtes Niederschlagswasser darf nicht in die Regen- wasserkanalisation bzw. das Retentionsbecken abgeleitet werden. Im Retentionsbereich wird das Niederschlagswasser durch die be- lebte Bodenzone gefiltert (30 cm, dadurch hohe Reinigung und Ab- kühlung). Anschließend wird das Wasser über Drainagen in einen Sammelschacht und von dort in den Regenwasserkanal des beste- henden Gewerbegebietes geleitet. Das zusätzliche Abflussaufkom- men beträgt vorraussichtlich 5,7 l/s, darf jedoch max 14 l/s betra- gen. Das Regenwasser wird im Anschluss über den Regenwasserka- nal in den nördlich gelegenen Seitenarm, der in den "Bampfen" mündet, geleitet. Gemeinde Baindt 1. Änderung der 2. Erweiterung des Bebauungsplanes "Gewerbegebiet Mehlis" und die örtlichen Bauvorschriften hierzu Textteil (Entwurf) mit 32 Seiten, Fassung vom 22.08.2023 Seite 9 In keinem Fall (auch nicht bei Unfällen) ist eine Ableitung von mit Schadstoffen belastetem Wasser in den nördlich gelegenen Seiten- arm, der in den "Bampfen" als Teilfläche des FFH-Gebietes "Schus- senbecken mit Tobelwäldern südlich Blitzenreute" (Nr. 8223-311), mündet, möglich. Das über die Verkehrsflächen anfallende Nieder- schlagswasser wird in den öffentlichen Mischwasserkanal eingelei- tet, der der gemeindlichen Kläranlage zugeführt wird. Für alle baukonstruktiven Elemente, die großflächig mit Nieder- schlagswasser in Berührung kommen (z.B. Dachdeckungen, jedoch nicht Rinnen, Fallrohre, Geländer etc.) sind Oberflächen aus Zink, Titan-Zink, Kupfer oder Blei unzulässig, sofern diese Oberflächen nicht mit geeigneten anderen Materialien (z.B. Kunststoff-Beschich- tung) dauerhaft gegen Niederschlagswasser abgeschirmt werden. (§ 9 Abs. 1 Nrn. 14 u. 20 BauGB) 2.13 Maßnahmen zum Schutz, zur Pflege und zur Ent- wicklung von Natur und Landschaft Für die Außenbeleuchtung sind nur mit Lichtstrahl nach unten ge- richtete, vollständig insektendicht eingekofferte (staubdichte) LED- Lampen oder nach dem Stand der Technik vergleichbare insekten- schonende Lampentypen mit einer max. Lichtpunkthöhe von 8,00 m über der Geländeoberkante zulässig. Eine Beleuchtung von Werbe- anlagen, die sich nicht direkt an Gebäuden befindet, ist unzulässig. Die Benutzung von Skybeamern, blinkende, wechselnd farbige An- zeigen sowie die flächenhafte Beleuchtung der Fassaden sind nicht zulässig. Es sind nur Photovoltaik-Module zu verwenden, die weniger als 6 % polarisiertes Licht reflektieren (je Solarglasseite 3 %). Die öffentlichen Grünflächen sind durch zweischürige Mahd pro Jahr bei Verzicht auf Düngung extensiv zu pflegen Die Maßnahmen bzw. Vorschriften sind im gesamten Geltungsbe- reich durchzuführen bzw. zu beachten. (§ 9 Abs. 1 Nr. 20 BauGB) 2.14 Bodenbeläge in dem Bau- gebiet In dem Baugebiet (private Grundstücke) sind für − Stellplätze und − Zufahrten und andere untergeordnete Wege Gemeinde Baindt 1. Änderung der 2. Erweiterung des Bebauungsplanes "Gewerbegebiet Mehlis" und die örtlichen Bauvorschriften hierzu Textteil (Entwurf) mit 32 Seiten, Fassung vom 22.08.2023 Seite 10 ausschließlich wasserdurchlässige Beläge (z.B. in Splitt verlegtes Pflaster mit Rasenfuge, Drainfugenpflaster, Rasengittersteine, Schotterrasen, Kiesflächen) zulässig. Dies gilt nicht für Bereiche, die auf Grund eines im Sinne dieser Pla- nung zulässigen − Produktionsablaufes oder − regelmäßigen Befahrens mit Lkw oder − Verarbeitens oder Umlagerns von Grundwasser belastenden Substanzen einen entsprechenden Bodenbelag erforderlich machen. (§ 9 Abs. 1 Nr. 20 BauGB) 2.15 Pflanzungen in den öffentlichen/privaten Flä- chen Pflanzungen: − Für die Pflanzungen in den öffentlichen und privaten Flächen sind ausschließlich standortgerechte, heimische Bäume und Sträucher aus der unten genannten Pflanzliste zu verwenden. − Die öffentliche und private Grünfläche ist gemäß der Planzeich- nung mit Gehölzen zu bepflanzen. Abgehende Gehölze sind durch eine entsprechende Neupflanzung zu ersetzen. − Für die Pflanzungen sind ausschließlich standortgerechte, hei- mische Laubbäume (Hochstämme) mit einem Mindeststamm- umfang von 20-25 cm sowie Sträucher aus der u.g. Pflanzliste zu verwenden. − Unzulässig sind Gehölze, die als Zwischenwirt für die Erkran- kungen im Obst- und Ackerbau gelten, speziell die in der Ver- ordnung zur Bekämpfung der Feuerbrandkrankheit (Feuer- brandverordnung vom 20.12.1985, BGBl. I, 1985 S. 2551, zu- letzt geändert durch Artikel 3 § 5 des Gesetzes vom 13.12.2007, BGBl. I S. 2930) genannten. Für die öffentlichen Flächen festgesetzte Pflanzliste: Bäume 1. Wuchsklasse Spitz-Ahorn Acer platanoides Berg-Ahorn Acer pseudoplatanus Schwarz-Erle Alnus glutinosa Grau-Erle Alnus incana Gemeinde Baindt 1. Änderung der 2. Erweiterung des Bebauungsplanes "Gewerbegebiet Mehlis" und die örtlichen Bauvorschriften hierzu Textteil (Entwurf) mit 32 Seiten, Fassung vom 22.08.2023 Seite 11 Hänge-Birke Betula pendula Rotbuche Fagus sylvatica Zitterpappel Populus tremula Stiel-Eiche Quercus robur Silber-Weide Salix alba Sommer-Linde Tilia platyphyllos Berg-Ulme Ulmus glabra Bäume 2. Wuchsklasse Feld-Ahorn Acer campestre Hainbuche Carpinus betulus Vogel-Kirsche Prunus avium Sal-Weide Salix caprea Fahl-Weide Salix rubens Sträucher Roter Hartriegel Cornus sanguinea Gewöhnlicher Hasel Corylus avellana Gewöhnliches Pfaffenhütchen Euonymus europaeus Faulbaum Frangula alnus Gewöhnlicher Liguster Ligustrum vulgare Rote Heckenkirsche Lonicera xylosteum Gewöhnliche Traubenkirsche Prunus padus subsp. padus Schlehe Prunus spinosa Echter Kreuzdorn Rhamnus cathartica Hunds-Rose Rosa canina Grau-Weide Salix cinerea Purpur-Weide Salix purpurea Fahl-Weide Salix rubens Mandel-Weide Salix triandra Korb-Weide Salix viminalis Schwarzer Holunder Sambucus nigra Trauben-Holunder Sambucus racemosa Wolliger Schneeball Viburnum lantana Gewöhnlicher Schneeball Viburnum opulus (§ 9 Abs. 1 Nr. 25 a BauGB) 2.16 Pflanzungen in den Bau- gebieten (private Grund- stücke) Pflanzungen: − Für die Pflanzungen in den Baugebieten sind standortgerechte, heimische Bäume und Sträucher aus der unten genannten Pflanzliste zu verwenden. Gemeinde Baindt 1. Änderung der 2. Erweiterung des Bebauungsplanes "Gewerbegebiet Mehlis" und die örtlichen Bauvorschriften hierzu Textteil (Entwurf) mit 32 Seiten, Fassung vom 22.08.2023 Seite 12 − Auf max. 5 % der Grundstücksfläche sind auch Sträucher, die nicht in der u.g. Pflanzliste festgesetzt sind, zulässig (z.B. Zier- sträucher, Rosen-Züchtungen). − Pro 1.000 m² (angefangene) Grundstücksfläche sind mindes- tens 1 Laubbaum und 2 Solitärsträucher aus der u.g. Pflanzliste zu pflanzen. Abgehende Gehölze sind durch eine entsprechende Neupflanzung zu ersetzen. Es wird empfohlen, die Pflanzungen nach Norden zur offenen Landschaft hin umzusetzen. − Für die Pflanzungen sind ausschließlich standortgerechte, hei- mische Laubbäume (Hochstämme) mit einem Mindeststamm- umfang von 20-25 cm sowie Sträucher aus der u.g. Pflanzliste zu verwenden. − Im Übergangsbereich zur freien Landschaft und in Bereichen, die an öffentliche Flächen angrenzen, sind Hecken aus Nadel- gehölzen (z.B. Thuja) unzulässig. − Unzulässig sind Gehölze, die als Zwischenwirt für die Erkran- kungen im Obst- und Ackerbau gelten, speziell die in der Ver- ordnung zur Bekämpfung der Feuerbrandkrankheit (Feuer- brandverordnung vom 20.12.1985, BGBl. I, 1985 S. 2551, zu- letzt geändert durch Artikel 3 § 5 des Gesetzes vom 13.12.2007, BGBl. I S. 2930) genannten. (§ 9 Abs. 1 Nr. 25 a BauGB) 2.17 Abgrenzung ("Nutzungskordel") von unterschiedlicher Art und/oder unterschiedlichem Maß der Nutzung (§ 9 Abs. 1 BauGB und § 16 Abs. 5 BauNVO; Nr. 15.14. PlanZV; siehe Planzeichnung) 2.18 Grenze des räumlichen Geltungsbereiches der 1. Änderung der 2. Erweiterung des Bebauungsplanes "Gewerbegebiet Mehlis" Die Inhalte der 2. Erweiterung des Bebauungsplanes "Gewerbegebiet Mehlis" (Fassung vom 21.02.2019, rechtsverbindlich seit 22.03.2019) sowie alle Änderungen, Ergänzungen oder Erweiterun- gen, die sich auf diesen Bebauungsplan beziehen, werden im Be- reich der 1. Änderung der 2. Erweiterung des Bebauungsplanes "Ge- Gemeinde Baindt 1. Änderung der 2. Erweiterung des Bebauungsplanes "Gewerbegebiet Mehlis" und die örtlichen Bauvorschriften hierzu Textteil (Entwurf) mit 32 Seiten, Fassung vom 22.08.2023 Seite 13 werbegebiet Mehlis" um die abweichende Bauweise ergänzt. Nun- mehr anders lautende Inhalte der Planzeichnung im Bereich der vor- liegenden Änderung ersetzen die bisherigen und von dieser Ände- rung betroffenen Inhalte vollständig. (§ 9 Abs. 7 BauGB; siehe Planzeichnung); Gemeinde Baindt 1. Änderung der 2. Erweiterung des Bebauungsplanes "Gewerbegebiet Mehlis" und die örtlichen Bauvorschriften hierzu Textteil (Entwurf) mit 32 Seiten, Fassung vom 22.08.2023 Seite 14 3 Örtliche Bauvorschriften (ÖBV) gemäß § 74 LBO mit Zeichenerklärung 3.1 Grenze des räumlichen Geltungsbereiches der örtlichen Bauvor- schriften zur 1. Änderung der 2. Erweiterung des Bebauungsplanes "Gewerbegebiet Mehlis" der Gemeinde Baindt. (§ 9 Abs. 7 BauGB, Nr. 15.13. PlanZV; siehe Planzeichnung) 3.2 Solar- und Photovoltaik- anlagen auf Dächern Thermische Solar- und Photovoltaikanlagen sind der gewählten Dachneigung entsprechend parallel zur Dachfläche, auf der sie be- festigt werden, auszuführen. Dies gilt nicht für Flach- und Pultdä- cher. Die Aufständerung thermischer Solar- bzw. Photovoltaikanla- gen auf Flach- und Pultdächern ist nur unter folgenden Vorausset- zungen zulässig: − die maximale Höhe der Oberkante der Module gegenüber dem jeweils senkrecht darunterliegenden Punkt auf der Dachhaut beträgt 1,00 m (Aufständerung) und − der waagerechte Abstand der Oberkante der Module zur nächst- gelegenen Dachkante (Attika, Traufe, Ortgang) muss mindes- tens 1,00 m betragen. (§ 74 Abs. 1 Nr. 1 LBO; siehe Typenschablonen) 3.3 Werbeanlagen in dem Baugebiet Freistehende Werbeanlagen in dem Baugebiet dürfen in keiner An- sicht (senkrechte Projektion) eine Fläche von 25 m2 (pro einzelne Anlage) überschreiten. Die Summe der Flächen aller freistehenden Werbeanlagen darf 25 m2 (pro Grundstück) nicht überschreiten. Die Beleuchtung der Anlagen muss kontinuierlich erfolgen (kein Blinken etc.). Werbeanlagen an Gebäuden dürfen nur unterhalb der Traufe ange- bracht werden und in keiner Ansicht (senkrechte Projektion) 10 % der jeweiligen Wandfläche überschreiten. Die Summe der Flächen aller Werbeanlagen darf 25 m2 (pro Grundstück) nicht überschreiten. Die Beleuchtung der Anlagen muss kontinuierlich erfolgen (kein Blinken etc.). (§ 74 Abs. 1 Nr. 2 LBO) Gemeinde Baindt 1. Änderung der 2. Erweiterung des Bebauungsplanes "Gewerbegebiet Mehlis" und die örtlichen Bauvorschriften hierzu Textteil (Entwurf) mit 32 Seiten, Fassung vom 22.08.2023 Seite 15 4 Hinweise und Zeichenerklärung 4.1 Grenze des räumlichen Geltungsbereiches der 2. Erweiterung des Bebauungsplanes "Gewerbegebiet Mehlis" der Gemeinde Baindt (siehe Planzeichnung) 4.2 Weiterführende Grenze des räumlichen Geltungsbereiches des angrenzenden 5. Änderung und Erweiterung des Bebauungsplanes "Gewerbegebiet Mehlis" der Gemeinde Baindt (siehe Planzeichnung) 4.3 Bestehendes Gebäude zur Zeit der Planaufstellung (siehe Plan- zeichnung) 4.4 Bestehende Grundstücksgrenzen zur Zeit der Planaufstellung (siehe Planzeichnung) 4.5 Geplante Grundstücksgrenzen; die so gekennzeichneten Grenzen stellen einen Vorschlag zur Aufteilung der Grundstücke dar (siehe Planzeichnung) 4.6 Nr. ....;....m2 Nummerierung und voraussichtliche Größe der Grundstücke (Nummerierung von Nordwest nach Südost; siehe Planzeichnung) 4.7 Bestehende Flurstücksnummer (beispielhaft aus der Planzeich- nung) 4.8 Vorhandenes (natürliches) Gelände; Darstellung der Halbmeter- Höhenschichtlinien (beispielhaft aus der Planzeichnung, siehe Plan- zeichnung) 450,5 0 451,0 Gemeinde Baindt 1. Änderung der 2. Erweiterung des Bebauungsplanes "Gewerbegebiet Mehlis" und die örtlichen Bauvorschriften hierzu Textteil (Entwurf) mit 32 Seiten, Fassung vom 22.08.2023 Seite 16 4.9 Natur- und Artenschutz Die Außenbeleuchtung sollte in den Nachtstunden soweit als aus Gründen der Arbeits- bzw. Verkehrssicherheit möglich abgeschaltet oder bedarfsweise über Bewegungsmelder gesteuert werden. Zäune sollten zum Gelände hin einen Abstand von mind. 0,15 m zum Durchschlüpfen von Kleinlebewesen aufweisen. Die Errichtung von Regenwasser-Auffangbecken (Zisternen) wird empfohlen. Bei der Pflanzung von Bäumen ist das Nachbarrechtsgesetz zu be- rücksichtigen. Zur Entwicklung von Extensivwiesen sollten die öffentlichen und pri- vaten Grünflächen durch zweimalige Mahd pro Jahr (1. Mahd nicht vor dem 15.06; 2. Mahd Ende September) gepflegt werden. Das Mähgut sollte von der Fläche entfernt werden. Die Ausbringung von Dünge- oder Pflanzenschutzmitteln sollte vermieden werden. Vorhandene Gehölze sollten möglichst erhalten und während der Bauzeit durch entsprechende Baumschutzmaßnahmen vor Verlet- zungen im Kronen- und Wurzelbereich gesichert werden. Um zu ver- meiden, dass Verbotstatbestände im Sinne des § 44 Abs. 1 BNatSchG erfüllt werden, müssen vorhandene Gehölze außerhalb der Brutzeit von Vögeln (d.h. zwischen dem 01.10. und 28.02.) ge- rodet werden. 4.10 Biotopschutz Angrenzend an das geschützte Biotop "Eschengehölz westlich Schachen" (siehe Planzeichnung) muss gem. § 30 Abs. 2 BNatSchG die landwirtschaftliche Nutzung so ausgeübt werden, dass das Bio- top nicht zerstört oder erheblich oder nachhaltig beeinträchtigt wird. 4.11 Bodenschutz Um den sparsamen und schonenden Umgang mit Grund und Boden sicherzustellen wird empfohlen, ein Bodenmanagementkonzept zu erstellen und die Bauausführung bodenkundlich begleiten zu lassen. Das Bodenmanagementkonzept sollte folgende Punkte umfassen: Feststellung der physikalischen Eigenschaften des auszuhebenden Bodens; Erdmassenberechnungen (getrennt nach A-, B-, C-Hori- zont); Mengenangaben bezügl. künftiger Verwendung des Bodens; direkte Verwendung (im Baugebiet, außerhalb des Baugebietes); Trennung von Oberboden und kulturfähigem Unterboden bei Ausbau und Lagerung; Zwischenlagerung (Anlage von Mieten nach der Gemeinde Baindt 1. Änderung der 2. Erweiterung des Bebauungsplanes "Gewerbegebiet Mehlis" und die örtlichen Bauvorschriften hierzu Textteil (Entwurf) mit 32 Seiten, Fassung vom 22.08.2023 Seite 17 DIN 19731); Maßnahmen zur Vermeidung und zur Beseitigung von Bodenverdichtungen; Ausweisung von Lagerflächen sowie Auswei- sung von Tabuflächen (keine bauseitige Beanspruchung). Informa- tionen zum Bodenschutz bei Baumaßnahmen enthält der Flyer "Bo- denschutz beim Bauen", der als pdf auf der Homepage des Landrat- samtes Ravensburg verfügbar ist. Die DIN 19731 ("Bodenbeschaffenheit – Verwertung von Bodenma- terial") und DIN 18915 ("Vegetationstechnik im Landschaftsbau – Bodenarbeiten") sind bei der Bauausführung einzuhalten. Auf Grund der heterogenen Baugrundschichtung wird empfohlen, für jedes einzelne Bauvorhaben eine gesonderte Baugrunduntersuchung durchzuführen. 4.12 Brandschutz Die Installation von Überflurhydranten wird ausdrücklich empfohlen. Sie bieten bei Brandeinsätzen gegenüber den Unterflurhydranten einsatztaktisch erhebliche Vorteile, insbesondere durch die deutlich bessere Auffindbarkeit und schnellere Bedienbarkeit. Als Hydranten sollten Überflurhydranten DN 100 vorgesehen wer- den. Die Abstände der Hydranten zueinander sollten 100-200 m nicht überschreiten. Die Feuerwehr Baindt verfügt über kein eigenes Hubrettungsfahr- zeug. Auch die Stützpunktwehr Weingarten kann - aufgrund einer Fahrtzeit > 5 min - das dort vorgehaltene Hubrettungsfahrzeug nicht innerhalb der fachtechnisch erforderlichen Eintreffzeit für Men- schenrettungsmaßnahmen einsetzen. Da Schiebleitern, mit einer Nennrettungshöhe von 8m bis 12m nur bedingt für wirk-same Lösch- und Rettungsarbeiten iSd. § 15 LBO geeignet sind, bestehen für den Bereich des obigen Bebauungsplanes grundsätzliche Beden- ken gegenüber Aufenthaltsräumen, die eine Rettungshöhe > 8 m aufweisen. In solchen Fällen muss ein zweiter baulicher Rettungsweg hergestellt werden, der den Anforderungen der DIN 18065 (notwen- dige Treppen) entspricht. Für die Zufahrten gilt die "Verwaltungsvorschrift über Flächen für Rettungsgeräte der Feuerwehr auf Grundstücken" in der jeweils ak- tuellen Fassung (VwV Feuerwehrflächen), i.V.m. § 15 Landesbau- ordnung. Gemeinde Baindt 1. Änderung der 2. Erweiterung des Bebauungsplanes "Gewerbegebiet Mehlis" und die örtlichen Bauvorschriften hierzu Textteil (Entwurf) mit 32 Seiten, Fassung vom 22.08.2023 Seite 18 Für die Ermittlung der Löschwasserversorgung gilt das Regelwerk der DVGW Arbeitsblatt W 405, i.Vm. § 2 (5) Ausführungsverordnung zur Landesbauordnung sowie Ziff. 5.1 IndBauRL. Gewerbebetriebe, die auf Grund der Brandlasten die Löschwasserver- sorgung aus der öffentlichen Wasserversorgung überschreiten, soll- ten für den Objektschutz selbstständig genügend Löschwasser (z.B. Zisterne) vorhalten. 4.13 Ergänzende Hinweise Auf Grund der Beschaffenheit des Baugrundes der näheren Umge- bung kann von einer Bebaubarkeit im überplanten Bereich ausge- gangen werden. Den Bauherren wird darüber hinaus empfohlen, im Rahmen der Bauvorbereitungen eigene Erhebungen durchzuführen (z.B. Schürfgruben, Bohrungen). Gemäß § 20 des Denkmalschutzgesetzes (DSchG) ist das Auftreten von archäologischen Funden (Steinwerkzeuge, Metallteile, Keramik- reste, Knochen) und Befunden (Gräber, Mauerwerk, Brandschichten) im Zuge von Erdbauarbeiten unverzüglich der archäologischen Denk- malpflege mitzuteilen. Die Möglichkeit zur Fundbergung und Doku- mentation ist einzuräumen. Werden bei Aushubarbeiten Verunreini- gungen des Bodens festgestellt (z.B. Müllrückstände, Verfärbungen des Bodens, auffälliger Geruch o.ä.), ist das zuständige Landratsamt unverzüglich zu benachrichtigen. Für die Erschließung des Gebietes ist es notwendig, Kabelverteiler- schränke, Straßenlaternen oder ähnliche Einrichtungen in der öffent- lichen/privaten Fläche zu installieren. Die Gemeinde Baindt behält sich die Auswahl der hierfür geeigneten Standorte sowie evtl. erfor- derliche Vereinbarungen vor. Auf Flächen, deren Niederschlagswasser über die Regenwasserkana- lisation geleitet wird, darf kein Abwasser im Sinne von verunreinig- tem Wasser anfallen. Entsprechende Arbeiten wie z.B. Autowäsche, Reinigungsarbeiten, sind nicht zulässig. WHG § 55 (1). Auf Grund der angrenzenden landwirtschaftlich genutzten Flächen ist mit der Einwirkung von vorübergehenden belästigenden Geruchs- Immissionen (z.B. durch Aufbringen von Flüssigdung, Pflanzen- schutzmitteln etc.) sowie Lärm-Immissionen (z.B. Traktorengeräu- sche, Kuhglocken etc.) zu rechnen. Alle genannten Normen und Richtlinien sind beim Deutschen Patent- amt archiviert und gesichert hinterlegt. Die genannten Normen und Gemeinde Baindt 1. Änderung der 2. Erweiterung des Bebauungsplanes "Gewerbegebiet Mehlis" und die örtlichen Bauvorschriften hierzu Textteil (Entwurf) mit 32 Seiten, Fassung vom 22.08.2023 Seite 19 Richtlinien können bei der Gemeinde Baindt, Marsweilerstraße 4, eingesehen werden. 4.14 Plangenauigkeit Obwohl die Planzeichnung auf einer digitalen (CAD) Grundlage er- stellt ist (hohe Genauigkeit), können sich im Rahmen der Ausfüh- rungs-Planung und/oder der späteren Einmessung Abweichungen ergeben (z.B. unterschiedliche Ausformung der Verkehrsflächen, un- terschiedliche Grundstücksgrößen etc.). Weder die Gemeinde Baindt noch die Planungsbüros übernehmen hierfür die Gewähr. Gemeinde Baindt 1. Änderung der 2. Erweiterung des Bebauungsplanes "Gewerbegebiet Mehlis" und die örtlichen Bauvorschriften hierzu Textteil (Entwurf) mit 32 Seiten, Fassung vom 22.08.2023 Seite 20 5 Satzung Auf Grund von § 10 des Baugesetzbuches (BauGB) des Baugesetzbuches (BauGB) in der Fassung der Bekannt- machung vom 03.11.2017 (BGBl. I S. 3634), zuletzt geändert durch Gesetz vom 12.07.2023 (BGBI. 2023 I Nr. 184), § 4 der Gemeindeordnung für Baden-Württemberg (GemO) in der Fassung vom 24.07.2000 (GBl. BW S. 581, ber. S. 698), zuletzt geändert durch Gesetz vom 27.06.2023 (GBl. S. 229,231), § 74 der Landes- bauordnung für Baden-Württemberg (LBO) in der Fassung vom 05.03.2010 (GBl. S. 357, ber. S. 416), zuletzt geändert durch Gesetz vom 13.06.2023 (GBl. S. S. 170), der Baunutzungsverordnung (BauNVO) in der Fassung der Bekanntmachung vom 21.11.2017 (BGBl. I S. 3786), zuletzt geändert durch Gesetz vom 03.07.2023 (BGBl. 2023 I Nr. 176), sowie der Planzeichenverordnung (PlanZV) in der Fassung vom 18.12.1990 (BGBl. I 1991 S. 58), zuletzt geändert durch Gesetz vom 14.06.2021 (BGBl. I S. 1802) hat der Gemeinderat der Ge- meinde Baindt die 1. Änderung der 2. Erweiterung des Bebauungsplanes "Gewerbegebiet Mehlis" und die örtli- chen Bauvorschriften hierzu in öffentlicher Sitzung am ………… beschlossen. § 1 Räumlicher Geltungsbereich Der räumliche Geltungsbereich der 1. Änderung der 2. Erweiterung des Bebauungsplanes "Gewerbegebiet Mehlis" und der örtlichen Bauvorschriften hierzu ergibt sich aus deren zeichnerischem Teil vom 22.08.2023. § 2 Bestandteile der Satzung Die 1. Änderung der 2. Erweiterung des Bebauungsplanes "Gewerbegebiet Mehlis" und die örtlichen Bauvor- schriften hierzu bestehen aus der Planzeichnung und dem Textteil vom 22.08.2023. Die Inhalte der 2. Erweite- rung des Bebauungsplanes "Gewerbegebiet Mehlis" (Fassung vom 21.02.2019, rechtsverbindlich seit 22.03.2019) sowie alle Änderungen, Ergänzungen oder Erweiterungen, die sich auf diesen Bebauungsplan beziehen, werden im Bereich der 1. Änderung der 2. Erweiterung des Bebauungsplanes "Gewerbegebiet Mehlis" um die abweichende Bauweise ergänzt. Nunmehr anders lautende Inhalte der Planzeichnung im Bereich der vorliegenden Änderung ersetzen die bisherigen und von dieser Änderung betroffenen Inhalte vollständig. Der 1. Änderung der 2. Erweiterung des Bebauungsplanes "Gewerbegebiet Mehlis" und den örtlichen Bauvorschriften hierzu werden die jeweilige Begründung vom 22.08.2023 beigefügt, ohne dessen Bestandteil zu sein. § 3 Ordnungswidrigkeiten Ordnungswidrig im Sinne des § 75 LBO handelt, wer vorsätzlich oder fahrlässig den auf Grund von § 74 LBO erlassenen örtlichen Bauvorschriften zuwider handelt. Zuwiderhandeln kann mit Geldbußen bis zu 100.000,- € (Einhunderttausend Euro) belegt werden. Ordnungswidrig handelt, wer vorsätzlich oder fahrlässig die Vorschriften − zu Solar- und Photovoltaikanlagen auf Dächern − zu Werbeanlagen in dem Baugebiet Gemeinde Baindt 1. Änderung der 2. Erweiterung des Bebauungsplanes "Gewerbegebiet Mehlis" und die örtlichen Bauvorschriften hierzu Textteil (Entwurf) mit 32 Seiten, Fassung vom 22.08.2023 Seite 21 nicht einhält oder über- bzw. unterschreitet. § 4 In-Kraft-Treten Die 1. Änderung der 2. Erweiterung des Bebauungsplanes "Gewerbegebiet Mehlis" und die örtlichen Bauvor- schriften hierzu treten mit der ortsüblichen Bekanntmachung des jeweiligen Satzungsbeschlusses in Kraft (gem. § 10 Abs. 3 BauGB). Baindt, den ........................ .......................................................... (S. Rürup, Bürgermeisterin) (Dienstsiegel) Gemeinde Baindt 1. Änderung der 2. Erweiterung des Bebauungsplanes "Gewerbegebiet Mehlis" und die örtlichen Bauvorschriften hierzu Textteil (Entwurf) mit 32 Seiten, Fassung vom 22.08.2023 Seite 22 6 Begründung – Städtebaulicher Teil 6.1 Allgemeine Angaben 6.1.1 Zusammenfassung Durch die 1. Änderung der 2. Erweiterung des Bebauungsplanes "Gewerbegebiet Mehlis" soll die Vo- raussetzung für die Zulässigkeit eines größeren Bauvorhabens ermöglicht werden. Die ursprünglich festgesetzte offene Bauweise verhindert eine optimale Ausnutzung des Raumes. Durch Änderung der Bauweise in eine abweichende Bauweise soll eine moderne, der Fläche des Änderungsbereiches ent- sprechende Bebauung ermöglicht werden. 6.1.2 Abgrenzung und Beschreibung des Erweiterungsbereiches Das Plangebiet befindet sich im westlichen Bereich des Ortsteils "Schachen" östlich der "Wicken- hauser Straße". Das bestehende Gewerbegebiet "Mehlis" soll nach Norden hin erweitert werden. Momentan wird der Bereich landwirtschaftlich genutzt. Im Süden grenzt das Plangebiet unmittelbar an die Bebauung des bestehenden Gewerbegebietes "Mehlis" sowie dessen Retentionsbecken an. Nach Westen und Norden geht das Gebiet in landwirtschaftlich genutzte Fläche über. Östlich des Plangebietes befindet sich bestehende Wohnbebauung. Der Geltungsbereich verläuft im Süden entlang der Grenze zur 4. Änderung des rechtsverbindlichen Bebauungsplanes "Gewerbegebiet Mehlis". Ebenfalls südlich grenzt der Geltunsgbereich im Bereich zur Flurnummer 562/6 an die 5. Änderung und Erweiterung des Bebauungsplanes "Gewerbegebiet Mehlis". Der Änderungsgeltungsbereich wird vollständig vom Bereich der 2. Erweiterung des Be- bauungsplanes "Gewerbegebiet Mehlis" überlagert. Innerhalb des Änderungsgeltungsbereiches befinden sich die Grundstücke mit den Fl.-Nr. 1014/2 (Teilfläche) und 1014/4. 6.2 Städtebauliche und planungsrechtliche Belange 6.2.1 Bestands-Daten und allgemeine Grundstücks-Morphologie Die landschaftlichen Bezüge werden vom Östlichen Bodenseebecken bestimmt. Innerhalb des überplanten Bereiches befinden sich keine bestehenden Gebäude. Die Topografie innerhalb des überplanten Bereiches steigt in östliche Richtung leicht an. Die An- schlüsse an die bereits bebauten Grundstücke im Süden sind unproblematisch. Gemeinde Baindt 1. Änderung der 2. Erweiterung des Bebauungsplanes "Gewerbegebiet Mehlis" und die örtlichen Bauvorschriften hierzu Textteil (Entwurf) mit 32 Seiten, Fassung vom 22.08.2023 Seite 23 6.2.2 Erfordernis der Planung Die Aufstellung der Änderung des Bebauungsplanes dient der Änderung der Bauweise im Zuge der Ausweisung von gewerblichen Bauflächen zur Deckung des Bedarfs der ortsansässigen Unterneh- men. Die Änderung ist notwendig, um eine optimale Ausnutzung der gewerblichen Fläche zu er- möglichen und einer bestehenden Bauanfrage in dem Bereich nachkommen zu können. Der Ge- meinde erwächst daher ein Erfordernis, bauleitplanerisch steuernd einzugreifen. 6.2.3 Übergeordnete Planungen Die Planung steht in keinem Widerspruch zu den o.g. für diesen Bereich relevanten Zielen des Landesentwicklungsplanes 2002 (LEP 2002) sowie des Regionalplanes Bodensee-Oberschwaben. Regionale Grünzüge, Grünzäsuren, schutzbedürfte Bereiche für Naturschutz und Landschaftspflege, für Landwirtschaft, für Forstwirtschaft, für Wasserwirtschaft oder für den Abbau oberflächennaher Rohstoffe sind von dem überplanten Bereich nicht betroffen. Die Gemeinde Baindt verfügt über einen rechtsgültigen Flächennutzungsplan (rechtsgültig seit 01.04.1995, Fassung vom 08.04.2006). Die überplante Fläche wird hierin als gewerbliche Bau- fläche dargestellt. Da die in der Bebauungsplanänderung getroffenen Festsetzungen und Ge- bietseinstufungen mit den Darstellungen des gültigen Flächennutzungsplanes übereinstimmen, ist das Entwicklungsgebot des § 8 Abs. 2 Satz 1 BauGB erfüllt. Innerhalb des Geltungsbereiches der Bebauungsplanänderung befinden sich keine Denkmäler im Sinne des Denkmalschutzgesetzes Baden-Württemberg (DSchG). 6.2.4 Entwicklung, allgemeine Zielsetzung und Systematik der Planung Es wurden keine weiteren Standorte in der Gemeinde Baindt geprüft. Da es sich um eine Änderung eines bestehenden Gewerbegebietes handelt, ist der Erschließungs-Aufwand als gering zu betrach- ten. Der Änderungsbereich ist bisher nicht überplant. Für die geplante Änderung der Erweiterung des Gewerbegebietes soll erreicht werden, dass es zu der vorhandenen Siedlungs-Struktur hinzutritt, ohne als Fremdkörper zu erscheinen. Ziel der Pla- nung ist es darüber hinaus, bei möglichst effektiver Ausnutzung der Flächen, weiterhin die Voraus- setzung für eine moderne und funktionelle Arbeits- und Produktionsstätten zu schaffen, ohne dadurch die landschaftlich und städtebaulich hochwertige Situation wesentlich zu beeinträchtigen. Für die Umsetzung der Planung soll erreicht werden, dass eine zeitgemäße Bauform, die für einen Gewerbebetrieb erforderlich ist, verwirklicht werden kann. Auf diese Weise soll ein flexibles und bedarfsgerechtes Planungs-Instrument geschaffen werden. Die Systematik des Bebauungsplanes entspricht in Verbindung mit dem rechtsverbindlichen Be- bauungsplan 2. Erweiterung "Gewerbegebiet Mehlis" weiterhin den Anforderungen des § 30 Abs. 1 Gemeinde Baindt 1. Änderung der 2. Erweiterung des Bebauungsplanes "Gewerbegebiet Mehlis" und die örtlichen Bauvorschriften hierzu Textteil (Entwurf) mit 32 Seiten, Fassung vom 22.08.2023 Seite 24 BauGB ("qualifizierter Bebauungsplan"). Dadurch regelt der Bebauungsplan die Zulässigkeit von Vorhaben in dem überplanten Bereich abschließend. Der Bauherrschaft stehen bei Vorliegen der entsprechenden Voraussetzungen Vereinfachungen im Rahmen des bauaufsichtlichen Verfahrens (entsprechend den jeweils geltenden Vorschriften) zur Verfügung. Die Aufstellung der 1. Änderung der 2. Erweiterung des Bebauungsplanes "Gewerbegebiet Mehlis" erfolgt im so genannten beschleunigten Verfahren gem. § 13a Abs. 1 Nr. 1 BauGB (Bebauungs- pläne der Innenentwicklung). Dies ist aus folgenden Gründen möglich: − bei dem Vorhaben handelt sich um eine Maßnahme der Innenentwicklung. − die zulässige Grundfläche ist von der Änderung nicht betroffen und liegt folglich unter 20.000 m². − es bestehen keine Anhaltspunkte für eine Beeinträchtigung der in § 1 Abs. 6 Nr. 7 Buchstabe b BauGB genannten Schutzgüter, da sich Bereiche solcher Schutzgüter nicht in räumlicher Nähe des überplanten Bereiches befinden. Somit sind die Voraussetzungen für die Anwendung des beschleunigten Verfahrens im Sinne des § 13a Abs. 1 Nr. 1 BauGB eingehalten. Der redaktionelle Aufbau des Bebauungsplanes leitet sich aus der Systematik der Rechtsgrundlagen ab. Um zu einem lesbaren und rechtlich bestimmten Plan zu kommen, wird der Bereich vollständig von den Inhalten und den Rechtsgrundlagen des ursprünglichen Planes abgekoppelt. Der geänderte Teilbereich stellt damit ein unabhängiges und inhaltlich neu aufgestelltes Planwerk dar. 6.2.5 Planungsrechtliche Vorschriften Im Zuge der Änderung wurde aus der offenen Bauweise eine abweichende Bauweise. Die Festset- zung einer abweichenden Bauweise im Änderungsbereich der 2. Erweiterung (Flst.-Nr. 1014/2 (Teilfläche) und 1014/4) ist erforderlich, um im Sinne einer möglichst hohen Flexibilität eine über 50 m hinaus gehende Bebauung und bedarfsgerechte Gewerbeformen und -gebäude zu ermögli- chen. Durch die abweichende Bauweise sind in diesem Teilbereich Gebäude mit einer Länge bis zu 83 m zulässig, statt den vorherig festgelegten 50 m in der offenen Bauweise. Die restlichen Festsetzungen im Änderungsbereich wurden unverändert übernommen. Die entspre- chende Begründung ist dem Textteil des rechtsverbindlichen Bebauungsplanes 2. Erweiterung "Ge- werbegebiet Mehlis" zu entnehmen. Gemeinde Baindt 1. Änderung der 2. Erweiterung des Bebauungsplanes "Gewerbegebiet Mehlis" und die örtlichen Bauvorschriften hierzu Textteil (Entwurf) mit 32 Seiten, Fassung vom 22.08.2023 Seite 25 7 Begründung – Abarbeitung der Umweltbelange (§ 1 Abs. 6 Nr. 7b BauGB), Konzept zur Grünordnung 7.1 Umweltprüfung und Abarbeitung der Eingriffsregelung bei beschleunigtem Verfahren gem. § 13a BauGB 7.1.1 Umweltprüfung Die Durchführung einer Umweltprüfung gem. § 2 Abs. 4 BauGB sowie die Erstellung eines Umwelt- berichtes gem. § 2a Satz 2 Nr. 2 BauGB sowie Anlage zu § 2 Abs. 4 und § 2a BauGB ist nicht erfor- derlich, da die Aufstellung der 1. Änderung der 2. Erweiterung des Bebauungsplanes "Gewerbege- biet Mehlis" im beschleunigten Verfahren nach § 13a BauGB (Bebauungspläne der Innenentwick- lung) erfolgt (gem. § 13a Abs. 2 Nr. 1 BauGB). 7.1.2 Abarbeitung der Eingriffsregelung Eingriffe, die aufgrund der 1. Änderung der 2. Erweiterung des Bebauungsplanes "Gewerbegebiet Mehlis" zu erwarten sind, gelten als im Sinne des § 1a Abs. 3 Satz 6 BauGB vor der planerischen Entscheidung erfolgt oder zulässig (gem. § 13a Abs. 1 Satz 2 Nr. 1 BauGB i.V.m. § 13a Abs. 2 Nr. 4 BauGB). Ein Ausgleich bzw. eine Abarbeitung der Eingriffsregelung ist somit nicht erforderlich. 7.2 Abarbeitung der Umweltbelange (§ 1 Abs. 6 Nr. 7b BauGB) 7.2.1 Bestandsaufnahme Der zu überplanende Bereich liegt im westlichen Bereich des Ortsteils "Schachen" des Hauptortes Baindt, östlich der "Wickenhauser Straße". Beim Plangebiet handelt es sich größtenteils um acker- baulich und als Grünland genutzte Fläche. Es schließt im Süden an ein bestehendes Gewerbegebiet an. Der Änderungsbereich umfasst den südöstlichen Teil des Geltungsbereiches der rechtsverbindlichen 2. Erweiterung des Bebauungsplanes "Gewerbegebiet Mehlis" (Fassung vom 21.02.2019). Die Grundstücke im Geltungsbereich werden zurzeit weiterhin landwirtschaftlich genutzt und sind bisher noch nicht bebaut. Die nördlich des Geltungsbereiches der 2. Erweiterung des Bebauungsplanes "Gewerbegebiet Mehlis" angrenzenden Flächen werden ebenfalls landwirtschaftlich genutzt. Im Nordosten befindet sich ein Streuobstbestand. Nordwestlich des Plangebietes, in einem Abstand von etwa 520 m, liegen Teilflächen des FFH-Gebietes "Schussenbecken mit Tobelwäldern südlich Blitzenreute" (Nr. 8223-311). Im Rahmen der Aufstellung der 2. Erweiterung des Bebauungspla- nes "Gewerbegebiet Mehlis" wurde eine Natura 2000-Vorprüfung erstellt, um mögliche Beeinträch- tigungen des FFH-Gebietes durch die damalige Planung zu untersuchen. Laut dieser Vorprüfung Gemeinde Baindt 1. Änderung der 2. Erweiterung des Bebauungsplanes "Gewerbegebiet Mehlis" und die örtlichen Bauvorschriften hierzu Textteil (Entwurf) mit 32 Seiten, Fassung vom 22.08.2023 Seite 26 können mögliche erhebliche Beeinträchtigungen durch die 2. Erweiterung des Bebauungsplanes "Gewerbegebiet Mehlis" auf das FFH-Gebiet ausgeschlossen werden. 7.2.2 Auswirkungen der Planung Anlass für die vorliegende Änderung sind die der Gemeinde Baindt vorliegenden Bauanfragen, welche sich mit einer bisher festgesetzen offenen Bauweise nicht verträglich darstellen. Daher wird durch die vorliegende Änderung der 2. Erweiterung des Bebauungsplanes die offene Bauweise durch eine abweichende Bauweise im Südosten ersetzt. Hierdurch wird die offene Bauweise wie folgt modifiziert: Die Länge von Hauptgebäuden über 50,00 m ist zulässig (jegliche Richtung). Die Länge von Hauptgebäuden darf max. 83,00 m betragen (jegliche Richtung). Durch die Planung wird keine Fläche zusätzlich versiegelbar, da die GRZ in diesem Bereich weiterhin bei 0,80 bleibt. Auch die zulässigen Gebäudehöhen erfahren keine Änderung. Damit kann auch ein zusätzlicher Eingriff in das Landschaftsbild ausgeschlossen werden. Das Konzept zur Grünordnung (u.a. Grün- flächen als Pufferzone und Ortsrandeingrünung mit Gehölzpflanzungen, Durchgrünung durch Pflanzgebote in den Baugebieten, Festsetzung zu insektenfreundlicher Beleuchtung, Einschränkun- gen zu Werbeanlagen, Ausschluss von Oberflächen aus Zink, Titan-Zink, Kupfer oder Blei und Ver- wendung versickerungsfähiger Beläge) bleibt von den vorliegenden Änderungen ebenfalls unbe- rührt. Da im Zuge der 1. Änderung der 2. Erweiterung des Bebauungsplanes "Gewerbegebiet Mehlis" keine Anpassungen der Festsetzungen vorgenommen werden, welche Auswirkungen auf das FFH- Gebiet haben könnten, kann davon ausgegangen werden, dass es auch weiterhin zu keinen erheb- lichen Beeinträchtigungen kommen wird. 7.2.3 Fazit Durch die geplante Änderung sind, bezogen auf die Belange des Umweltschutzes, einschließlich des Naturschutzes und der Landschaftspflege gem. § 1 Abs. 6 Nr. 7 BauGB keine nachteiligen Aus- wirkungen zu erwarten. Gemeinde Baindt 1. Änderung der 2. Erweiterung des Bebauungsplanes "Gewerbegebiet Mehlis" und die örtlichen Bauvorschriften hierzu Textteil (Entwurf) mit 32 Seiten, Fassung vom 22.08.2023 Seite 27 8 Begründung – Bauordnungsrechtlicher Teil 8.1 Örtliche Bauvorschriften 8.1.1 Umfang der getroffenen Vorschriften Die örtlichen Bauvorschriften bleiben von der 1. Änderung unberührt und werden unverändert über- nommen. Die entsprechende Begründung ist dem Textteil des rechtsverbindlichen Bebauungspla- nes 2. Erweiterung "Gewerbegebiet Mehlis" zu entnehmen. Gemeinde Baindt 1. Änderung der 2. Erweiterung des Bebauungsplanes "Gewerbegebiet Mehlis" und die örtlichen Bauvorschriften hierzu Textteil (Entwurf) mit 32 Seiten, Fassung vom 22.08.2023 Seite 28 9 Begründung – Sonstiges 9.1 Umsetzung der Planung 9.1.1 Maßnahmen und Zeitplan zur Verwirklichung Eine Veränderungssperre ist nicht erforderlich. Boden ordnende Maßnahmen (Grundstücks-Tausch, Umlegung) sind nicht erforderlich und nicht geplant. Die Gemeinde beabsichtigt, die überwiegenden Flächenanteile in ihr Eigentum zu bringen und an geeignete Bauwerber weiter zu veräußern. 9.1.2 Wesentliche Auswirkungen Wesentliche Auswirkungen auf die gesamtgemeindliche Situation sind aufgrund des beschränkten Ausmaßes der zusätzlichen Bebauung nicht erkennbar. Die infrastrukturellen Einrichtungen sind geeignet, die zusätzlichen Einrichtungen zu versorgen. Für die bereits bebauten Grundstücke ist mit einer geringen Einbuße an der Erlebbarkeit der freien Landschaft sowie des städtebaulichen Umfeldes zu rechnen (z.B. Ausblick). Auf Grund der getroffe- nen Festsetzungen (Höhenbeschränkungen, überbaubare Grundstücksflächen, Ortsrandeingrü- nung) sind diese Auswirkungen als akzeptabel zu bewerten. 9.2 Erschließungsrelevante Daten 9.2.1 Kennwerte Fläche des Änderungsgeltungsbereiches: 0,31 ha 9.2.2 Erschließung Abwasserbeseitigung durch Anschluss an: Mischwasserkanal der öffentlichen Abwasserentsorgung der Gemeinde Baindt. Die Entwässerung erfolgt im modifizierten Mischsystem. Regenwasser, das über die Dachflächen anfällt, wird über den öffentlichen Regenwasser-Kanal dem innerhalb des Plangebietes liegenden Retentionsbereich zugeführt. Wasserversorgung durch Anschluss an: gemeindliche Wasserversorgung Die Löschwasserversorgung wird durch eine entsprechende Dimensionierung der Wasserleitungen in Verbindung mit einer ausreichenden Anzahl von Hydranten sichergestellt. Gemeinde Baindt 1. Änderung der 2. Erweiterung des Bebauungsplanes "Gewerbegebiet Mehlis" und die örtlichen Bauvorschriften hierzu Textteil (Entwurf) mit 32 Seiten, Fassung vom 22.08.2023 Seite 29 Stromversorgung durch Anschluss an: Netze BW Gasversorgung durch: Technische Werke Schussental (TWS), Ravensburg Müllentsorgung durch: Landkreis Ravensburg Gemeinde Baindt 1. Änderung der 2. Erweiterung des Bebauungsplanes "Gewerbegebiet Mehlis" und die örtlichen Bauvorschriften hierzu Textteil (Entwurf) mit 32 Seiten, Fassung vom 22.08.2023 Seite 30 10 Begründung – Auszug aus übergeordneten Planun- gen Ausschnitt aus dem Lan- desentwicklungsplan Ba- den-Württemberg 2002, Karte 1 "Raumkatego- rien"; Darstellung als "Randzone um einen Ver- dichtungsraum" Ausschnitt aus dem Regi- onalplan Bodensee Ober- schwaben, Karte Sied- lung, Ausweisung der Ge- meinde Baindt als "Sied- lungsbereich (Siedlungs- schwerpunkt)" Auszug aus dem rechts- gültigen Flächennut- zungsplan; Darstellung als "gewerbliche Bauflä- che in Planung" Gemeinde Baindt 1. Änderung der 2. Erweiterung des Bebauungsplanes "Gewerbegebiet Mehlis" und die örtlichen Bauvorschriften hierzu Textteil (Entwurf) mit 32 Seiten, Fassung vom 22.08.2023 Seite 31 11 Verfahrensvermerke 11.1 Aufstellungsbeschluss (gem. § 2 Abs. 1 BauGB) Der Aufstellungsbeschluss erfolgte in der Gemeinderatssitzung vom ……….... Der Beschluss wurde am ……….... ortsüblich bekannt gemacht. 11.2 Beteiligung der Öffentlichkeit (gem. § 3 BauGB) Der Öffentlichkeit wurde gemäß § 13 a BauGB Gelegenheit gegeben, sich über die allgemeinen Ziele und Zwecke sowie die wesentlichen Auswirkungen der Planung zu unterrichten und sich bis zum ……….. zur Planung zu äußern (Bekanntmachung am ………..). Die öffentliche Auslegung fand in der Zeit vom ……….... bis ……….... (Billigungsbeschluss vom ………....; Entwurfsfassung vom ………....; Bekanntmachung am ………....) statt (gem. § 3 Abs. 2 BauGB). 11.3 Beteiligung der Behörden (gem. § 4 BauGB) Von einer Unterrichtung und Aufforderung zur Äußerung der Behörden und sonstigen Träger öffent- licher Belange gemäß § 4 Abs. 1 BauGB wurde abgesehen (gem. § 13a Abs. 2 Nr. 1 BauGB). Von den Behörden und sonstigen Trägern öffentlicher Belange wurden Stellungnahmen eingeholt (gem. § 4 Abs. 2 BauGB). Sie wurden mit Schreiben vom …………. (Entwurfsfassung vom ………….; Billigungsbeschluss vom ……….) zur Abgabe einer Stellungnahme aufgefor- dert. 11.4 Satzungsbeschluss (gem. § 10 Abs. 1 BauGB) Der Satzungsbeschluss erfolgte in der Gemeinderatssitzung vom ………… über die Entwurfs- fassung vom …………. Baindt, den …………. …………………………… (S. Rürup, Bürgermeisterin) Gemeinde Baindt 1. Änderung der 2. Erweiterung des Bebauungsplanes "Gewerbegebiet Mehlis" und die örtlichen Bauvorschriften hierzu Textteil (Entwurf) mit 32 Seiten, Fassung vom 22.08.2023 Seite 32 11.5 Ausfertigung Hiermit wird bestätigt, dass die 1. Änderung der 2. Erweiterung des Bebauungsplanes "Gewerbe- gebiet Mehlis" und die örtlichen Bauvorschriften hierzu in der Fassung vom ………… dem Satzungsbeschluss des Gemeinderates vom ………… zu Grunde lagen und dem Satzungsbe- schluss entsprechen. Baindt, den …………. …………………………… (S. Rürup, Bürgermeisterin) 11.6 Bekanntmachung und In-Kraft-Treten (gem. § 10 Abs. 3 BauGB) Der Satzungsbeschluss wurde am …………. ortsüblich bekannt gemacht. Die 1. Änderung der 2. Erweiterung des Bebauungsplanes "Gewerbegebiet Mehlis" und die örtlichen Bauvorschriften hierzu sind damit in Kraft getreten. Sie werden mit Begründung für jede Person zur Einsicht bereit- gehalten. Über den Inhalt wird auf Verlangen Auskunft gegeben. Baindt, den …………. …………………………… (S. Rürup, Bürgermeisterin) Gemeinde Baindt 1. Änderung der 2. Erweiterung des Bebauungsplanes "Gewerbegebiet Mehlis" und die örtlichen Bauvorschriften hierzu Textteil (Entwurf) mit 32 Seiten, Fassung vom 22.08.2023 Seite 33 Plan aufgestellt am: 22.08.2023 Planungsteam Sieber Consult GmbH, Lindau (B)/Weingarten: Projektkoordination Rudolf Zahner Stadtplanung und Projektleitung Hannah Igel Landschaftsplanung Kira Urban Immissionsschutz Daniela Wolf …………………………… Sieber Consult GmbH, Lindau (B)/Weingarten (i.A. M.Sc. Hannah Igel) Die Planung ist nur zusammen mit Textteil und zeichnerischem Teil vollständig. Versiegelte Originalfassungen tragen die Unterschrift des Planers.[mehr]

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                      Zuletzt geändert: 28.02.2024

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