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2022_01_11_Bericht.pdf

Sitzungsbericht aus der öffentlichen Gemeinderatssitzumg vom 11.01.2022 TOP 01 Einwohnerfragestunde Von den anwesenden Zuhörerinnen und Zuhörern wurden keine Fragen an die Verwaltung gestellt. TOP 02 Bekanntgabe nichtöffentlich gefasster Beschlüsse Bürgermeisterin Rürup teilt mit: In nicht öffentlichen Sitzungen gefasste Beschlüsse sind nach Wiederherstellung der Öffentlichkeit oder wenn dies nicht möglich ist, in der nächsten öffentlichen Gemeinderatssitzung bekannt zu geben, sofern nicht das öffentliche Wohl oder das berechtigte Interesse Einzelner entgegensteht (§ 35 Abs. 1 Satz 4 der Gemeindeordnung). Aus der nicht öffentlichen Gemeinderatssitzung vom 07. Dezember 2021 sind keine Beschlüsse bekannt zu geben. TOP 03 Bericht der Bürgermeisterin Bürgermeisterin Rürup teilt folgendes mit: a) Coronainfektionen In der Gemeinde sind derzeit (Stand 11.01.2022) knapp über 200 Personen mit dem Coronavirus infiziert. b) Montage von Nistkästen Die Bauhofmitarbeiter montieren im Laufe der Woche Nistkästen an den öffentlichen Gebäuden. Am Klosterhof 4, Klosterhof 5, am Rathaus, an der großen Sporthalle, am Friedhof sowie im Schulareal in die bestehenden Bäume. c) Baum- und Sträucherrückschnitte im Bereich der B 30 alt In den kommenden Wochen (bis Ende Februar) werden abschnittsweise Baum- und Sträucherrückschnitte (Pflegerückschnitte) an der alten B 30 durchgeführt. Diese Arbeiten werden mit Bedacht und nur in Teilbereichen durchgeführt. TOP 04 Vorausschau auf das Jahr 2022 Bürgermeisterin Rürup gibt folgendes bekannt: Nachträglich ein paar interessante Zahlen zum Jahr 2021: • Einwohner mit Hauptwohnsitz Aktuellste Zahlen des Einwohnermeldeamtes zum 31.12.2021 5348 Nebenwohnsitze Stand 31.12.2021 73 • Geburten Stand 31.12.2021: 52 davon in Baindt 1 • Sterbefälle Stand 31.12.2021: 58 davon in Baindt 28 • Eheschließungen in Baindt Stand 31.12.2021: 13 • Baugesuche: 50 / Kenntnisgabeverfahren: 6 / Befreiungen: 5 / Bauvoran- fragen: 3 Neben den laufenden Arbeiten werden im Jahr 2022 - aus heutiger Sicht - im Wesentlichen die folgenden Themen/Projekte von Bedeutung sein: Kinder, Jugend und Familie – Allgemeine Verwaltung • Kindergartenwesen In der Gemeinde Baindt gibt es ein breitgefächertes Betreuungsangebot in den verschiedenen Kindergärten. Neben dem Kindergarten unter kommunaler Trägerschaft (Kindergarten „Sonne, Mond und Sterne“) gibt es auch noch einen Kindergarten unter kirchlicher Trägerschaft (Kindergarten „St. Martin“) sowie den Waldorfkindergarten unter freier Trägerschaft. Es sind alle Betreuungsplätze im laufenden Kindergartenjahr 2021/2022 belegt. Ein großes Problem gestaltet sich in der Besetzung von freien Stellen im Kindergarten. Derzeit können 2 Vollzeitstellen schon seit geraumer Zeit nicht besetzt werden. Nur durch das große Engagement von Erzieherinnen die in Teilzeit beschäftigt sind, können diese „Löcher gestopft“ werden. Im November des vergangenen Jahres wurden erste Gespräche mit einer Sozialpädagogin geführt mit dem Ziel die Strukturen und Abläufe im Kindergarten „Sonne, Mond und Sterne“ zu optimieren. Voraussichtlich Anfang Januar finden weitere Gespräche statt. Die Anmeldebögen für einen Kindergartenplatz für das Kindergartenjahr 2022/2023 wurden zwischenzeitlich verschickt. Rückgabetermin war der 07.01.2022. Aufgrund der dann eingegangenen Anmeldungen, die noch auszuwerten sind, wird man sehen, ob die jetzigen Betreuungsplätze ausreichen oder ob man auf die noch freie Gruppe im neugebauten Kindergarten zurückgreifen muss. Auf vielfachem Wunsch der Eltern wurde abgefragt, ob im Kindergarten „Sonne, Mond und Sterne“ in einer Krippengruppe die Betreuungszeit (derzeit von 07:00 Uhr – 13:00 Uhr ) verlängert wird. Im Kindergarten St. Martin bleibt es in der Krippe bei der Betreuungszeit von 07:00 Uhr – 13:00 Uhr. Das Ergebnis der Umfrage wird Ihnen in der Sitzung bekannt gegeben. Aufgrund der Corona-Pandemie haben sich die Planungen für einen Neubau des Waldorfkindergartens verzögert. Einen Termin des Vorstands des Waldorfkindergartens zur Vorstellung der Planungen gibt es aktuell nicht. • Klosterwiesenschule – Grundschule als offene Ganztagesschule Die Klosterwiesenschule konzentriert sich auf ein hervorragendes Grundschul- angebot. Aktuell besuchen 167 Kinder die Grundschule Baindt. Derzeit gibt es 2 Grundschul-Kooperationsklassen der Schule für Blinde und Sehbehinderte. Die Kinder nehmen an einzelnen Unterrichtsstunden verschiedener Grund-schulklassen teil. Der Leiter des sonderpädagogischen Bildungs- und Bera-tungszentrums Herr Dr. Adrian, Bürgermeisterin Frau Rürup und die Rektorin der Klosterwiesenschule Frau Heberling betonen das gute Miteinander zwischen dem Sonderpädagogischen Bildungs- und Beratungszentrum und der Klosterwiesenschule. Beide Seiten profitieren von dieser Kooperation. Darüber hinaus zeichnet sich unsere Klosterwiesenschule durch ein überdurchschnittliches Betreuungsangebot aus. Aus diesem Grund hat der Gemeinderat auch beschlossen, eine hauptberufliche Betreuungskraft mit einem Beschäftigungsumfang von 50% einzustellen. Die Stelle wurde zum 01.09.2020 mit einem Beschäftigungsumfang von 40% besetzt. Im Bereich der Schulsozialarbeit hat sich eine personelle Veränderung ergeben. Frau Stefanie Nandi ist die Nachfolgerin von Frau Verena Osswald, die sich beruflich verändert hat. • Sanierung und Erweiterung Feuerwehrhaus Bereits im Sommer 2018 fand eine Begehung des Feuerwehrhauses statt, bei dem vorhandene Mängel aufgezeigt wurden. Teilweise wurden diese bereits behoben. Einer notwendigen Erweiterung der Räumlichkeiten hat der Gemein-derat im Jahr 2021 bereits zugestimmt. Das Architekturbüro Rohloff und Wespel aus Kisslegg wurde mit der Erweiterungsplanung beauftragt. Es fanden verschiedene Abstimmungs- gespräche mit den Fachbehörden und der Feuerwehr statt, so dass 2022 die Baugenehmigung eingeholt werden kann, die Aus-schreibungen gemacht werden können und sollte alles glatt laufen, auch mit dem Anbau begonnen werden kann. Im Zuge des Anbaus an das Feuerwehrhaus, soll der Bauhof ebenfalls durch einen Umkleideraum erweitert werden. • Ersatzbeschaffung Feuerwehrfahrzeug Ende 2021 wurde für die Feuerwehr zusätzlich ein Notstromaggregat beschafft. Der Gemeinderat hat der Vergabe des Feuerwehrfahrzeugs LF 20 für das be-stehenden LF 16/12 (Baujahr 1992) im Jahr 2022 zugestimmt. 2022 wird das Fahrgestell und die Beladung von den Bietern angegangen. Die Auslieferung ist voraussichtlich 2023. • Digitalisierung Eine der größten Herausforderungen unserer Zeit ist die Digitalisierung. Bürger-rinnen und Bürger, die heute online rund um die Uhr alles bestellen können und am nächsten Tag die Bestellung geliefert bekommen, erwarten diesen Ser-vice auch von einer modernen Verwaltung. Es gilt der Digitalisierung vor Ort weiteren Anschub zu verleihen und gleichzeitig die Menschen mitzunehmen. Der Gemeinderat hat die Digitalisierungsstrategie mit dem grundsätzlichen Ziel einer weitgehenden Realisierung der technischen und konzeptionellen Grundlagen einer möglichst vollständigen Umsetzung bis zum Jahr 2025 am 30.11.2021 beschlossen. • Sanierung Klosterwiesenschule – Digitalpakt Der Medienentwicklungsplan stellt ein pädagogisch-technisches Konzept für die Medienbildung der Klosterwiesen dar, das gemeinsam von Klosterwiesenschule und Schulträger entwickelt wird. Zu Beginn 2022 soll die zukünftige digitale Ausstattung der Klosterwiesenschule beschlossen werden. • Betreuung, Unterstützung und Integration von Geflüchteten In der Gemeinde sind derzeit 94 geflüchtete Menschen (Ist-Quote) untergebracht. Das Aufnahmesoll bis zum 30.09.2022 beträgt 84 Personen. Der Quotenerfüllungsstand liegt bei 112 %. Mit der Förderung des Integrationsmanagements in den Kommunen des Landes wird ein Kernelement des Paktes zur Integration zwischen dem Land Baden-Württemberg und den Kommunen umgesetzt. Es wird dadurch eine flächendeckende soziale Beratung und Begleitung von Geflüchteten in der Anschlussunterbringung ermöglicht. In der Gemeinderatssitzung am 28.11.2017 wurde beschlossen, die Johanniter Unfallhilfe mit der Ausführung des Integrationsmanagements für die in der Anschlussunterbringung untergebrachten Geflüchteten in der Gemeinde Baindt für die Jahre 2018 bis 2020 zu beauftragen. Diese Förderung wurde zwischenzeitlich um 2 weitere Jahre verlängert. (Förderzeitraum bis zum 14.01.2023) Im Herbst 2020 wurde die entsprechende Vereinbarung zwischen der Gemeinde Baindt und den Johannitern bis zum 14.01.2023 verlängert. Unser ganz besonderer Dank gilt den Bürgerinnen und Bürgern, die sich bereit erklärt haben, im Helferkreise für die geflüchteten Menschen mitzuwirken. In erster Linie ist es Aufgabe der Gemeinde, diese Menschen in unsere Gesellschaft zu integrieren. Doch ohne das ehrenamtliche Engagement unseres zwar kleinen aber sehr feinen Helferkreises wäre dies weit schwieriger oder fast unmöglich. Unsere Ehrenamtlichen helfen bei der Jobsuche, beim Umziehen, bei der Erledigung von Hausaufgaben und bei der Suche nach Ärzten und begleiten auch zu diesen. Ich würde mich sehr freuen, wenn weitere Menschen in unserer Gemeinde ganz niederschwellig Interesse hätten, sich ebenfalls einzubringen. Im Laufe des Jahres werden wir - wie alle Kreisgemeinden - aufgrund der stark ansteigenden Flüchtlingszahlen wieder vermehrt Asylsuchende aufnehmen müssen. Landratsamt und Gemeinden stehen dabei in einem intensiven Austausch. • Unterbringung von Obdachlosen und Asylbewerbern Die Unterbringung der geflüchteten Menschen stellt für jede Kommune eine große Herausforderung dar. Neben der Containeranlage in der Friesenhäusler Straße hat die Gemeinde Baindt auch Wohnungen angemietet. Aufgrund der Wohnungsknappheit im Schussental wird die Gemeinde mittelfristig über Standorte und die zukünftige Ausrichtung diskutieren, denn neben der Unterbringung von geflüchteten Menschen ist die Gemeinde Baindt auch bei der Unterbringung von Obdachlosen gefordert. Derzeit sind fünf Einzelpersonen zur Vermeidung der Obdachlosigkeit in Räumlichkeiten der Gemeinde untergebracht. Falls eine Familie mit Kindern obdachlos wird, kann diese derzeit noch in die Dachgeschosswohnung im Klosterhof eingewiesen werden. Bauwesen, Infrastruktur • Sanierung Klosterwiesenschule Die Klosterwiesenschule wurde als Grund- und Hauptschule gebaut, ist nun aber seit 2014/2015 eine genehmigte Ganztagesschule in Wahlform mit Betreuungs- und Bildungsangeboten. Die vielfältigen Angebote wie Mittagessen und Betreuung außerhalb der Unterrichtszeiten erfordern eine andere Aufteilung der Klassenräume, darüber hinaus stammen die Schulgebäude aus den 70er Jahren. 2021 hat der Gemeinderat beschlossen, dass die Sanierung der Klosterwiesenschule durch eine Vollsanierung und Aufstockung des Hauses Blau erfolgen soll. Die geschätzten Baukosten für die Maßnahmen an Haus Blau betragen ca. 8,7 Mio. €. Auf Grund des hohen Wertes des Planungsauftrages musste die Leistung nach europaweit ausgeschrieben werden. Ende 2021 konnten die Planungsleistungen an die Ingenieurbüros vergeben werden. Gleich zu Anfang des Jahres 2022 soll das Baugesuch eingereicht werden. Im Anschluss werden die Bauarbeiten ausgeschrieben, so dass nach den Sommerferien mit dem Umbau des blauen Gebäudes begonnen werden kann. • Dorfplatz Zwar steht die Entwicklung des Fischerareals vorrangig auf der Agenda, doch hängen Dorfplatz und Fischerareal in Sachen Wegebeziehungen, Entwicklung der Randbereiche und Aufenthaltsqualität eng zusammen und können somit nur gemeinsam gedacht werden. Der Dorfplatz in Baindt ist bisher nicht als Ortsmitte erlebbar. Er wird stark von den angrenzenden Parkplätzen dominiert und hat nach Westen keine Einfassung, das macht ihn nicht sehr heimelig. In der Planung wird der bestehende Dorfplatz um ein neues Gebäude ergänzt. Das Gebäude bildet eine Raumkante Richtung Westen und gibt dem neuen Dorfplatz einen Rahmen. Eine höhere Aufenthaltsqualität wird darüber hinaus geschaffen, da der Platz vom Verkehr abgeschirmt wird. Am 21. November 2020 fand eine Klausurtagung des Gemeinderats statt. Die Veranstaltung hat unter anderem ergeben, dass das Konzept zur Umgestaltung des Dorfplatzes, welches bereits in der Klausurtagung im November 2019 in Tübingen vorgestellt wurde, nach wie vor Gültigkeit hat (Entwurf Büro 365° - Freiraum und Umwelt). Außerdem soll mit dem Neubau auf dem Dorfplatz eine langfristige Entwicklungsoption in Baindt aufgezeigt werden, insbesondere eine Abwanderung soll vermieden werden. Diskutiert wurden, neben dem Neubau des Gebäudes am Dorfplatz, Themen wie die Möglichkeit differenzierter Aufenthaltsbereiche, Spielpunkte, der Erhalt der bestehenden Tiefgaragenzufahrt und das Thema 38 PKW- Stellplätze im Platzbereich. Bisher ist der Dorfplatz in Baindt kein Ort mit hoher Aufenthaltsqualität. Insbesondere fehlt in Richtung Westen ein Gebäude. Dies würde dem Platz mitten im Ort einen Rahmen geben, den Dorfplatz ergänzen und eine wirkliche Ortsmitte entstehen lassen. Der Platz wäre so besser vom Verkehr abgeschirmt, sodass ein Ort mit deutlich mehr Aufenthaltsqualität entsteht. Mit dem Neubau des Gebäudes am Dorfplatz soll ein Gesundheitszentrum errichtet werden. Ein solches Zentrum sichert die ärztliche Versorgung der Bevölkerung in Baindt nachhaltig. Der Neubau der Praxen und Räumlichkeiten für ergänzende medizinische Leistungen sowie die Zentralisierung in einem Gesundheitszentrum in der Ortsmitte bietet unserer Bevölkerung eine hervorragende zukunftsfähige Versorgung und Ärzten einen modernen und ansprechenden Wirkungskreis. Des Weiteren liegen alle wichtigen Einrichtungen in der Ge-meinde in unmittelbarer Umgebung und sind fußläufig in wenigen Minuten erreichbar. Arztbesuch und Einkauf lassen sich so problemlos verbinden. Dadurch erfährt die Ortsmitte eine deutliche Aufwertung. Insbesondere bietet der Standort angrenzend an den Dorfplatz ausreichend Fläche für die Errichtung des Gebäudes einschließlich der notwendigen Stellplätze für die Patientinnen und Patienten sowie die Besucherinnen und Besucher. Am 04. März 2021 fand erstmals eine digitale Online-Bürgerinformationsveranstaltung statt. Thema war die Entwicklung des Fischerareals, sowie die Gestaltung der Ortsmitte. An der Online-Bürgerinfoveranstaltung haben sich durchgehend ca. 70 Personen per Webex beteiligt. Zusätzlich gab es während der Sendung rund 140 Aufrufe auf YouTube. Inzwischen wurde das Video auf YouTube über 800 mal aufgerufen. Während der Veranstaltung wurden Live-Fragen beatwortet und Kommentare der Interessierten diskutiert. Im Mittelpunkt standen unter anderem Themen wie die Aufenthaltsqualität, die Nutzbarkeit für Veranstaltungen, Begrünung, die Flexibilität der Nutzung sowie die Parksituation. Die Resonanz, bezogen auf die digitale Form der Bürgerinformation, war sehr positiv. Um die Gestaltung der Ortsmitte aus möglichst vielen verschiedenen Blickwinkeln betrachten zu können, fand am 24. Juli 2021 eine Bürgerwerkstatt mit Ortsbegehung statt. Den Teilnehmenden wurde ein Input gegeben, wie die Gestaltung der Ortsmitte aussehen könnte, woraufhin im Rahmen einer Dialogphase über zwei Entwurfsvarianten sowie die Anbindung, Vernetzung und Mobilität diskutiert wurde. Das Stimmungsbild war durchweg positiv und die Veranstal-tung wurde als gelungen empfunden. Der Gemeinderat hat in einer Sitzung im Herbst 2021 dem Entwurf mit den eingearbeiteten Ergebnisse aus der Bürgerwerkstatt zugestimmt. Im Frühjahr 2022 soll die überarbeitete Planung bei einer Bürgerinformationsveranstaltung der Bevölkerung vorgestellt werden. ……………………………… • Sanierungsgebiet „Ortskern II“, insbesondere Fischerareal Die vorrangige Zielsetzung des Sanierungsgebiets „Ortskern II“ in Baindt umfasst die städtebauliche Entwicklung des „Fischerareals“ sowie des Ortseingangsbereiches. Das „Fischerareal“ und der Ortseingangsbereich bilden ge-meinsam eine ca. 1,7 ha große, innerörtliche zusammenhängende Fläche, die bisher nur wenig genutzt wird. Nach dem neuen Kreisverkehr am Ortseingang, der deutlich mehr Verkehrssicherheit bietet, konnte als erstes Neubauprojekt im Fischerareal der Lebensmittelmarkt Feneberg im Sommer 2021 eröffnet werden. Mit einer offenen Konzeptvergabe schlägt die Gemeinde einen anderen Weg der Vermarktung der Wohnbau-Grundstücke ein. Die Grundstücksvergabe soll mit der Zielsetzung erfolgen, langfristig ein lebendiges und stabiles Quartier für möglichst alle Bevölkerungsschichten zu schaffen. Hierfür werden die Grundstücke nicht an den Meistbietenden vergeben, sondern es findet ein „Wettbewerb der Ideen“ statt, an dem sich verschiedene Akteure, wie Bauträger und In-vestoren, Baugemeinschaften und Privatpersonen beteiligen können. Die besten und passendsten Projektkonzepte sollen dann realisiert werden. 2021 erfolgten Informationsveranstaltungen für Bürgerinnen und Bürger sowie für regionale Bauträger und örtliche Banken. In einem ersten Schritt werden 2 Ankerprojekte vergeben, die für den Bau der Tiefgarage auf dem östlichen Bauabschnitt und für den Bau der Zufahrt und der Parkspange entlang des Lebensmittelmarktes verantwortlich sind. Das Vergabegremium wird Ende Januar für beide Projekte die für die Gemeinde Baindt passendsten Bewerber auswählen. Bauinteressenten für die Anliegerprojekte im ersten Bauabschnitt können sich noch bis Ende Mai bewerben. Die Vergabe der Bauquartiere hierfür wird Ende 2022 erfolgen. • Radweg Sulpach - Mochenwangen 3. Bauabschnitt Mit dem Bau des Radweges wird der Lückenschluss im Radwegenetz vom benachbarten Ortsteil Mochenwangen in Richtung Baindt/Baienfurt geschaffen. Nach eingehenden Verhandlungen mit dem Zuschussgeber sowie der Verkehrsbehörde wird der Abschnitt Hirschstraße – Kümmerazhofer Weg als Geh-weg (Radfahrer frei) gefördert, der Rest als Geh- und Radweg. Somit wird 2022 eine wichtige Rad- und Gehwegeverbindung für unsere Schülerinnen und Schüler, sowie für den überörtlichen Freizeitverkehr hergestellt. Die Gesamtkosten beziffern sich auf 1,5 Mio. €. Es stehen jedoch über 970.000 € Fördermittel im Raum. Die Fertigstellung ist für Ende August 2022 vorgesehen. Im Zuge des Neubaus des Geh- und Radweges erfolgt eine umfangreiche Sanierung der Wasserleitung und der Fahrbahnsanierung Sulpacher Straße so-wie der Ausbau der Breitbandversorgung. • Bebauung Stöcklis- / Grünenbergstraße Der Bebauungsplan wurde mit Veröffentlichung im Amtsblatt im November 2018 rechtskräftig. Im Frühjahr 2020 erfolgte die Erschließung des Baugebiets. Die Vergabe der Bauplätze ist auf Mitte 2022 geplant. • Mögliche weitere Wohngebiete 2021 wurde der Bebauungsplan „Lilienstraße“ mit Veröffentlichung im Amtsblatt rechtskräftig. 2022 wird das Wasserrechtsverfahren für die Erweiterung des bestehenden Retentionsbeckens durchgeführt. Die Planung der Erschließungsstraße sowie die Ausschreibung der Baumaßnahmen soll ebenfalls in diesem Jahr erfolgen, so dass 2023 mit den Bauarbeiten begonnen werden kann. Der Bebauungsplan „Bühl“ konnte aufgrund der Vielschichtigkeit der Einflussfaktoren, die beim Projekt zu berücksichtigen sind, nicht wie geplant im letzten Jahr abgeschlossen werden. Die Stellunganhmen der Fachbehörden und der Anwohner sowie die vorgetragenen Anregungen bei einer Informationsveran-staltung über Starkregenrisikomanagement auch in Verbindung mit der Aufstellung des Bebauungsplanes „Bühl“ in der Schenk-Konrad-Halle im Herbst 2021 werden in den Plan aufgenommen. Anfang des Jahres erfolgt eine neue Auslegung, so dass im Laufe des Jahres 2022 der Bebauungsplan rechtskräftig gemacht werden kann. Der Aufstellungsbeschluss zum Bebauungsplan „Spielmann, Kornblumen-, Fliederstraße“ wurde 2021 in die Wege geleitet. Im Herbst fand eine Informationsveranstaltung mit den Planern aus Tübingen in der Schenk- Konrad-Halle statt. Ziel der Planung ist unter anderem die Überprüfung und Anpassung des derzeit geltenden Planungsrechts vor dem Hintergrund der tatsächlich umgesetzten Bebauung und einer sinnvollen Fortentwicklung der Grundstücke. Außerdem soll eine bauliche Nachverdichtung im Bereich noch unbebauter Flächen in der Kornblumenstraße im Übergang zur ehemaligen Trasse der B30 im Sinne der Innenentwicklung und damit bessere Ausnutzung der dort bereits vorhandenen Erschließung erreicht werden. 2022 wird der Gemeinderat sich noch eingehend mit dem Bebauungsplan befassen. Bei verschiedenen Gele-genheiten wird der Bevölkerung die Möglichkeit gegeben, sich in die Planung einzubringen. • Nahwärmeversorgung Im Fischerareal wird ein modernes, energetisch effizientes Wohnquartier entstehen. Die errichteten Gebäude werden aufgrund hoher Fördermittel durch die KFW im KFW Effizienzhausstandard errichtet werden. Um diesen Standard erreichen zu können, ist es notwendig, dass die Wärmeversorgung regenerativ erfolgt. Durch den aktuellen Energiemix kann ein Effizienzhaus Niveau nicht realisiert werden. Die Gemeinde als Wärmeversorger wird für alle bisher an das Nahwärmenetz angeschlossenen Einheiten einen höheren Anteil an regenerativer Wärmeversorgung bereitstellen. Eine regenerative Heizung mit Pellets inklusiv Solarthermieanlage wird 2022 in das rote Gebäude geplant und ausge-schrieben. Die Nahwärmeleitungen in der Fischerstraße werden ebenfalls 2022 mit der Erschließung ausgeschrieben und verlegt. • Sanierungsmaßnahmen an Gemeindestraßen Der Erhalt des Straßennetzes umfasst vor allem Maßnahmen zur Erneuerung der Fahrbahndecken sowie Erhaltungsmaßnahmen an den Bauwerken insbesondere an Brücken und Stützwänden. Darüber hinaus werden bspw. auch Entwässerungseinrichtungen, Hangrutschungen sowie Geh- und Radwege saniert. Im Ergebnishaushalt 2022 sind 100.000 Euro für die Sanierung von Gemeindestraßen vorgesehen. Der größte Teil des Budgets 2022 wird für die Fahrbahnsanierung Sulpacherstraße im Zuge des Geh und Radwegebaus verwendet. Nach der Wintersaison werden die Gemeindestraßen auf Schäden begutachtet, dokumentiert und nach Priorität behoben. 2022 stehen wieder Straßen zur Risssanierung an. Verkehrsbelastung in Verbindung mit Frost-/Tauwechsel haben die Entstehung von Schlaglöchern und Abplatzungen im Randbereich zur Folge. Mit der Anwendung der Fugen- und Risssanierung wird der Erhalt des Gebrauchswertes der Straße gesichert. • Ausbau der Breitbandversorgung Die Digitalisierung schreitet rasant voran und eröffnet uns neue Möglichkeiten und Perspektiven. Doch alles steht und fällt mit der Infrastruktur. Nur Glasfaserkabel bieten heute noch zukunftsfähige Übertragungsraten an. Bis Ende 2024 soll in Baindt ein Vollausbau in den unterversorgten Bereichen (weißen Flecken) realisiert werden. Ein geförderter kommunaler Breitbandausbau ist dort erlaubt, wo die Aufgreifschwelle von 30 Mbit/s entsprechend den Rückmeldungen im Markterkundungsverfahren faktisch gewährleistet ist, jedoch aufgrund der besonderen Berechnung der Aufgreifschwelle für diese Gebiete oder Standorte die erforderliche erhöhte Versorgung nicht garantiert werden kann. Die weißen Flecken sollen in der zweiten Jahreshälfte 2022 ausgeschrieben werden. Nach der Umsetzung der weißen Flecken 2022-2023 soll ein Antrag für einen Vollausbau der Gebiete bis 100 Mbits/s (graue Fleckenförderung) gestellt werden. • Bushaltestellen – Aufwertung / barrierefreier Zugang Die Bushaltestellen an der Marsweilerstraße/Blindenschule wurden 2019 barrierefrei umgebaut und mit neuen Buswartehäusern versehen. 2022 werden die Bushaltestellen in der Gartenstraße barrierefrei umgestaltet. Für die Bushaltestellen in der Ortsmitte soll 2022 eine Programmaufnahme erreicht werden und eine Umsetzung ist für 2023 angestrebt. • Bau einer Reithalle Die Reitergruppe Baindt e.V. beabsichtigt mit Unterstützung der Gemeinde Baindt beim Reitgelände eine Reithalle zu bauen. Anfang 2021 erfolgte der Beschluss zur Aufstellung eines vorhabenbezogenen Bebauungsplanes. Es konnten bereits verschiedene Vorgaben, die bei der Aufstellung eines Bebauungsplanes abzuarbeiten sind erledigt werden, so dass Mitte des Jahres der Satzungsbeschluss erfolgen kann, um die Reithalle möglichst rasch bauen zu können. • Wasserversorgung – Masterplanung Sicherung der Wasserversorgung Quelle Weißenbronnen Die Quellableitung beginnt am Quellsammelschacht und endet im Hochbehälter Briach. Durch die Neuerstellung einer Querverbindung zwischen der Quellableitung beim Waldbad und dem Hochbehälter Marsweiler in Baindt kann das Versorgungsgebiet nun von zwei Seiten versorgt werden. Tritt jedoch auf dem verbliebenen Teilstück zwischen dem Waldbad und dem Quellsammel-schacht ein Schaden auf, erfolgt die Versorgung des Netzes für die Dauer der Reparatur über die Hochbehälter und falls dies nicht ausreicht über die beste-henden Notverbünde mit Weingarten und Schlier. Die Quellableitung ist fast 60 Jahre alt (Baujahr 1964) und am Ende ihrer Nutzungsdauer. Eine Mitverlegung einer neuen Quellableitung mit dem geplanten Geh- und Radweg zumindest bis Bolanden macht durchaus Sinn. Ein weiterer Faktor stellt die Förderung durch das Land dar. Hier muss schon jetzt geprüft werden, ob und in welcher Höhe eine Förderung möglich ist und wie hoch der Fördersatz wäre. Alle diese Rahmenbedingungen müssen in der Planung berücksichtigt und wie bereits erwähnt, eine Investitionsplanung erstellt werden. • Neuanlage Waldspielplatz 2022 möchte die Gemeinde Baindt einen Waldspielplatz auf der Wiesenfläche des Forsts Gewann Erlen (nähe Grünenbergstraße) realisieren. Aktuell gibt es zehn Spielplätze in der Gemeinde Baindt. Nicht miteinberechnet sind hierbei die schul- bzw. kindergartenzugehörigen Spielplätze. Der Großteil der Spielplätze ist zumindest in Teilen für kleine Kinder geeignet. Etwa 50-60 % bieten Kindern mittleren Alters eine Möglichkeit zur Freizeitbeschäftigung. Hin-gegen sind nur ca. 20-30% der Spielplätze auch für ältere Kinder geeignet. Ein Waldspielplatz bietet insbesondere Familien die Möglichkeit nach einem ausgiebigen Spaziergang am Wochenende die frische Luft und das Wetter auf dem Spielplatz mit ihren Kindern zu genießen. Des Weiteren sollte in Betracht gezogen werden Fahrradstellplätze zu errichten, welche den Spielplatzbesuchern auch die Möglichkeit geben, ihre Fahrräder sicher abschließen zu können. So wird auch ein Anreiz gesetzt den Wald sowie den Waldspielplatz mit dem Fahrrad, anstatt mit dem Auto, aufzusuchen. Das Büro 365° ist beauftragt ein Ideenkonzept für den Waldspielplatz zu entwerfen. Dieser sollte möglichst naturnah gestaltet werden um vor allem Familien und ältere Kinder anzusprechen und dazu anregen, mehr Zeit an der frischen Luft und in der Natur zu verbringen. Darüber hinaus stellt der ForstBW eine Unterstützung durch seine Auszubildenden in Aussicht, die beim Aufbauen der Geräte behilflich sein werden. Klima- und Artenschutz • Klimopass Der Klimopass ist ein Förderprogramm des Landes Baden-Württemberg mit den Förderschwerpunkten Nachhaltigkeit, Biodiversität und Klimaschutz. Die Biodiversität und Klimafaktoren bei der Bauleitplanung spielen eine große Rolle und die Biodiversität bei vorhandenen Gemeindeflächen. Es ist angedacht das nächste Baugebiet bei der Versorgung CO2/Klimaneutral zu vergeben. Es könnte im Nachgang von der Energieagentur oder von einem Klimabeauftragten geprüft werden, ob die geplanten Häuser die energetischen Vorgaben für Klimaneutralität erfüllen. Die CO2- Emissionen, die in jedem Haus durchs Heizen und den im Haushalt verbrauchten Strom verursacht werden, müssen über regenerativ erzeugten Strom ausgeglichen werden. Die Gebäude müssen bestimmte Dämmwerte und einen geringen Primärenergiebedarf aufweisen. Jedes Haus sollte für sich gerechnet CO2-neutral sein. Sofern von uns oder einem Dritten keine Nahwärmeversorgung vorgesehen ist, würden wir Flexibilität den Bauherren einräumen. • Projekt Klimaschutz Plus Mit dem Projekt wurde 2020 begonnen. Inhalt ist die Einführung und Begleitung des Betriebs eines kommunalen Energiemanagements nach Programmpunkt für die ca. 18 kommunalen Gebäude der Gemeinde Baindt mit u. a. - Unterstützung bei der Einführung eines kommunalen Energiemanagements, - Einbau von Messtechnik und - Energiemanagement-Software. Die Installation des kommunale Energiemanagementsystems wird voraussichtlich im Sommer 2022 abgeschlossen sein. Damit kann eine digitale Bewertung in Richtung Energieverbräuche erstellt werden. • Insektenfreundliche Blumenwiesen Ziel ist es unter anderem zu prüfen, an welchen Stellen wir im nächsten Jahr weitere Blühwiesen anlegen können und welche Flächen sich hierfür eignen. Seit einiger Zeit verfolgt die Gemeinde Baindt das Ziel, die Artenvielfalt auch in geeigneten Kleinflächen ohne intensive Pflege zu erhöhen. • Renaturierungsmaßnahmen an Gewässern Bereits 2011 hat die Gemeinde im Rahmen des Projektes „Renaturierung von Fließgewässern“ am Sulzmoosbach Störelemente eingebaut, mit deren Hilfe die Eigendynamik des Baches angeregt wurde. 2021 wurden noch zusätzliche Büsche gepflanzt. 2021 konnte die Hochwasserschutzmaßnahme (Bachoffenlegung Sulzmoosbach) im Ortskern abgeschlossen werden. Direkt an der Uferböschung des Bampfen Richting Sulpach, kann die Gemeinde ein Grundstück kaufen und hier Ökomaßnahmen umsetzen. Sogenannten Wiesenseigen (Rinnen, in denen das Wasser ablaufen kann), die Lebensraum für Vögel, Insekten sowie zahlreiche andere Tier- und Pflanzenarten bieten, sollen angelegt werden. • Errichtung Gewässer II. Ordnung sowie weiterer Hochwasserschutz Durch die Hanglage des östlich an die Bebauung der Hirsch- und Siemensstraße angrenzenden Außengebietes kommt es bei Starkregenereignissen immer wieder zu einem starken Oberflächenabfluss, der im Bereich der Siemensstraße und Hirschstraße zu Überflutungen der Verkehrsflächen und zu Schäden auf den angrenzenden Grundstücken führt. Die Planungen zum Hochwasserschutz sehen zum einen die Herstellung weite-rer Auffanggräben an der östlichen Grenze der bestehenden Bebauung der Siemens- und Hirschstraße vor und zum anderen einen leistungfähigen Graben (Gewässer II. Ordnung) entlang des Neubaugebiets Geigensack Erweiterung Richtung Oberer Bampfen. Das Wasserrechtsverfahren ist bereits eingeleitet. Ein Zuwendungsantrag gem. Förderrichtlinie Wasserwirtschaft wurde gestellt. Die Ausschreibung soll nach Eingang des Zuwendungsbescheides erfolgen. Im Haushaltsplan 2022 sind 430.000 € vorgesehen. • European Energy Award (eea), Klimaschutzkonzept, Photovoltaikanlagen, E-Mobilität Bei der eea-Zertifizierung 2016 wurde ein Zielerreichungsgrad von 61,8 % erreicht. Bei der Bewertung im Rahmen des internen Audits 2020 stieg der Zielerreichungsgrad unter Berücksichtigung der in den letzten Jahren umgesetzten Maßnahmen um 8,6% auf nun 70,4 % (229,2 Punkte von 325,6 möglichen erreichbaren Punkten). Da die Kommunen ihre Bemühungen nachhaltig unter Beweisstellen sollen, wird das externe Audit alle vier Jahre wiederholt. Somit steht die nächste externe Zertifizierung Ende 2023 an. Dabei sind die wichtigsten Handlungsfelder im Bereich der Energieeffizienz berücksichtigt: • Entwicklungsplanung und Raumordnung • Kommunale Gebäude und Anlagen • Ver- und Entsorgung • Mobilität • Interne Organisation • Kommunikation und Kooperation Es wird 2022 geprüft, ob auf öffentlichen Gebäuden PV-Anlagen wirtschaftlich sinnvoll sind. Dadurch könnte der Eigenstrom genutzt und E-Fahrzeuge direkt vor Ort mit erneuerbarem Strom betankt werden. 2018 wurde ein Förderantrag zur Teilumstellung des kommunalen Fuhrparks der Gemeinde Baindt auf elektrisch betriebene Nutzfahrzeuge und Ladeinfrastruktur mit Zuschüssen von bis zu 50 % bewilligt. Im Bauhof und im Rathaus wurden 2019 und 2020 zwei Fahrzeuge durch E-Fahrzeuge ersetzt. Ein weiteres E-Fahrzeug wurde 2021 für den Bauhof bestellt. Die Auslieferung erfolgt im Januar 2022. Finanzen • Haushaltscontrolling Doppelhaushalt 2021/2022 Der Haushalt der Gemeinde Baindt ist geprägt von der Coronakrise. Sorgen bereiten Einbußen bei den Erträgen und gleichzeitig steigende Aufwendungen aufgrund Preissteigerungen. In Zeiten ausreichender Liquidität und unter Berücksichtigung von Verwahrentgelten, sollten die notwendigen Unterhaltungsmaßnahmen bzw. Investitionen in die Infrastruktur vorgenommen werden. Die Gemeinde stand wie jedes Jahr vor der Herausforderung, die Themen zu sortieren und letztlich auch zu priorisieren, da nicht nur unsere finanziellen Ressourcen in der Krise, sondern auch das Personal in unserer Verwaltung mit der Umsetzung der vielen Maßnahmen an ihre Grenzen kommen. Das ordentliche Ergebnis betrug in der Planung des Doppelhaushaltes 2021/2022 - 688.100 €. Es gelang in der Planung 2022 nicht, die ordentlichen Aufwendungen mit den ordentlichen Erträgen (= Ergebnishaushalt) auszugleichen. Die Finanzverwaltung geht aufgrund des Haushaltserlasses 2022 davon aus, dass der Ergebnishaushalt ein etwas besseres Ergebnis, als im kommunalen Finanzausgleich geplant, erwirtschaftet. Die Eröffnungsbilanz der Gemeinde Baindt zum Stichtag 01.01.2019 und die Rechnungsjahre 2016-2019 bereits von der Gemeindeprüfungsanstalt (GPA) geprüft. • Abfallbeseitigung/Quo Vadis Wertstoffhof Seit 01.01.2016 ist der Landkreis Ravensburg für die Abfallwirtschaft und die Wertstofferfassung zuständig. Seit 01.01.2020 laufen Änderungen sowie Neuanmeldungen nur noch über das Landratsamt Ravensburg. An den örtlichen Einrichtungen Grüngutannahmestelle in der Friesenhäusler Straße sowie der Kompostieranlage am Annaberg wird derzeit festgehalten. Zum 01.01.2022 wurde die gelbe Tonne für Leichtverpackungen eingeführt. Mit dem Holsystem wird der zukünftige Standort des Wertstoffhofs vom Landkreis Ravensburg 2023 mit den derzeitigen Öffnungszeiten in Frage gestellt. Hierüber wird sich das Gremium 2022 beschäftigen müssen. • Gebührenkalkulation Wasser- und Abwassergebühren Die gebührenrechtlichen Ergebnisse bei den kostenrechnenden Einrichtungen Wasser- und Abwasser werden laufend ermittelt und einer Gebührenkalkulation unterzogen. • Geldvermögen Über die Anlage kurzfristiger Geldanlagen aus liquiden Mitteln und aus Kontobeständen entscheidet der Kämmerer. Über die Verwendung von Rücklagen für vermögenswirksame Anlagen entscheidet der Gemeinderat. Die Gemeinde parkt ihr Geld mit Verwahrentgelt sicher bei den örtlichen Banken. Einlagen werden mit -0,5% Verwahrentgelt belastet. Aufgrund von Inflation reduziert sich das Vermögen auf Raten. • § 2 b Umsatzsteuergesetz Die Umsatzbesteuerung der öffentlichen Hand wird mit Wirkung ab dem 01.01. 2023 völlig neu geregelt. Der neue § 2b UStG hat unter anderem zur Folge, dass zahlreiche und wesentliche Besteuerungsprivilegien der öffentlichen Hand aufgehoben werden sollen. Jede Tätigkeit von juristischen Personen des öffentlichen Rechts auf privatrechtlicher Grundlage soll nunmehr als unternehmerisch eingestuft werden. Die Zusammenarbeit von juristischen Personen des öffentlichen Rechts werden abschließend überprüft. Die Finanzverwaltung wird 2022 alle weiteren umsatzsteuerpflichtigen Bereiche definieren. • Grundsteuerreform 2025 Der Gesetzgeber hat eine Neuregelung getroffen. Mit der Neuregelung dürfen bis zum 31. Dezember 2024 weiterhin die bisherigen Grundsteuermessbeträge angewandt werden. Der neue Hauptveranlagungszeitpunkt für die neue Grundsteuer ist der 01.01.2025. Hierzu werden die Bodenrichtwerte zum 01.01.2022 von der Gutachterausschussstelle ermittelt. Das Finanzamt Ravensburg wird alle Grundstückseigentümer im Laufe des Jahres zur Mitteilung ihres Bodenrichtwertes schriftlich informieren. TOP 05 Bauantrag zum Neubau eines Wohnhauses mit 2 Wohnungen und Carport und den erforderlichen Befreiungen von den Festsetzungen des Bebauungsplans "Mehlisstraße" für die Überschreitung der Wandhöhe auf dem Flst. 597/18, Mehlisstraße 25 Bauamtsleiterin Jeske teilt mit: Bereits im Juli 2020 wurde dem Bauherrn die Genehmigung für den Neubau eines Wohngebäudes mit 2 Wohneinheiten und einem Doppelcarport erteilt. Bei der Ausführungsplanung wurde festgestellt, dass aus konstruktionstechnischen Gründen die Wandhöhe auf 6,415 m erhöht werden sollte. Da laut Bebauungsplan die Wandhöhe mit 6,30 m festgelegt wurde, beantragt der Bauherr nun eine Befreiung von den Festsetzungen des Bebauungsplanes wegen der Überschreitung der Wandhöhe von 11,5 cm. Die Firsthöhe sowie alle anderen Festsetzungen des Bebauungsplanes werden eingehalten. Nach § 31 Abs. 2 BauGB kann ein Vorhaben von den Festsetzungen des Bebauungsplanes befreit werden, wenn die Grundzüge der Planung nicht berührt werden und 1. Gründe des Wohls der Allgemeinheit die Befreiung erfordern oder 2. die Abweichung städtebaulich vertretbar ist oder 3. die Durchführung des Bebauungsplans zu einer offenbar nicht beabsichtigten Härte führen würde und wenn die Abweichung auch unter Würdigung der nachbarlichen Interessen mit den öffentlichen Belangen vereinbar ist. Eine wesentlich größere Befreiung der Wandhöhe wurde im Bereich des Bebauungsplanes für ein Wohngebäude bereits erteilt, so dass dieser geringfügigen Befreiung nach § 31 Abs. 2 BauGB aus Sicht der Verwaltung zugestimmt werden kann. Die Abweichung ist städtebaulich vertretbar und unter Würdigung der nachbarlichen Interessen mit den öffentlichen Belangen vereinbar. Beschluss: Das gemeindliche Einvernehmen zum Bauantrag Neubau eines Zweifamilienwohnhauses mit Carport wird erteilt und der erforderlichen Befreiung von den Festsetzugen des Bebauungsplanes „Mehlisstraße“ wegen Überschreitung der Wandhöhe von 11,5 cm wird zugestimmt. TOP 06 Bauantrag zur Aufstockung des bestehenden Mehrfamilienwohnhauses durch ein Dachterrassengeschoss mit 3 Wohneinheiten und Anbau eines Aufzuges und den erforderlichen Befreiungen vom Bebauungsplan "Marsweiler Spielmann Süd" auf Flst. 40/6, Spielmannsweg 9 Bauamtsleiterin Jeske berichtet: Der Bauherr hat im April 1972 die Genehmigung für den Neubau eines Mehrfamilienhauses mit 14 Wohneinheiten und 10 unterirdischen Stellplätzen erhalten. Beurteilt wurde das Baugesuch nach einem Bebauungsplan „Marsweiler Spielmann“, der im Mai 1972 rechtskräftig wurde. Das Gebäude lag im Bereich eines Mischgebietes. Es war ein Flachdach vorgeschrieben, III Vollgeschosse und eine geschlossene Bauweise. Der Bebauungsplan wurde 2006 geändert und heißt nun „Marsweiler-Spielmann-Süd“. Die Festsetzungen für das Gebäude haben sich mit der Aufstellung des neuen Bebauungsplanes ebenfalls geändert. Die Grundflächenzahl (GRZ) beträgt nun 0,4, es sind nach wie vor III Vollgeschosse erlaubt. Jedoch wurde die Wandhöhe auf max. 8,40 m und die Gesamthöhe des Gebäudes von der Erdgeschossfußbodenhöhe bis zur Oberkante der Attika auf max. 9,40 m festgelegt. Im ganzen Geltungsbereich des Bebauungsplanes ist die maximale Anzahl der Wohnungen auf 2 pro Wohngebäude festgelegt. Da die Planung nicht den Festsetzungen im rechtskräftigen Bebauungsplan „Marsweiler-Spielmann-Süd“ entsprechen, sind verschiedene Befreiungen nach § 31 Abs. 2 BauGB erforderlich. • Überschreitung der Baugrenze mit dem Anbau für den Aufzug • Überschreitung der Gesamthöhe um 2,10 m bzw. um 2,85 m mit dem Treppenhaus • Überschreitung der max. zulässigen Wohneinheiten Nach § 31 Abs. 2 BauGB kann ein Vorhaben von den Festsetzungen des Bebauungsplanes befreit werden, wenn die Grundzüge der Planung nicht berührt werden, die Abweichung städtebaulich vertretbar ist, die Durchführung des Bebauungsplans zu einer offenbar nicht beabsichtigten Härte führen würde und die Abweichung auch unter Würdigung der nachbarlichen Interessen mit den öffentlichen Belangen vereinbar ist. Da das Gebäude mit 14 Wohneinheiten bereits vor Änderung des Bebauungsplanes genehmigt wurde genießt es, was die Anzahl der Wohnungen angeht, Bestandschutz. Mit der Aufstockung des Gebäudes um ein Terrassengeschoss hätte das Gebäude dieselbe Höhe wie die Gebäude Marsweilerstraße1. Ob diese Höhe an der Zeppelinstraße städtebaulich vertretbar ist, scheint fraglich zu sein. Beschluss: Das gemeindliche Einvernehmen nach § 36 Abs.1 BauGB zu den erforderlichen Befreiungen • Überschreitung der Baugrenze mit dem Anbau für den Aufzug • Überschreitung der Gesamthöhe um 2,10 m bzw. um 2,85 m mit dem Treppenhaus wird nicht erteilt. TOP 07 Auftragsvergabe Neubau Geh- und Radweg, 3. Bauabschnitt Hasenweg in Richtung Mochenwangen Ortsbaumeister Roth trägt folgenden Sachverhalt vor: Die Ausschreibung wurde am 12.11.2021 im Staatsanzeiger BW und auf der Vergabeplattform des Landkreis Ravensburg veröffentlicht. Die Ausschreibungsunterlagen wurden von neun Firmen angefordert. Die Angebotseröffnung erfolgte am 15.12.2021. Die Ausschreibung beinhaltet folgende Arbeiten: • Neubau Geh- und Radweg, 3. Bauabschnitt vom Hasenweg in Richtung Mochenwangen, • Radwegbrücke über den Bampfen, • Fahrbahndeckensanierung Sulpacher Straße, • Breitbandversorgung, • Straßenbeleuchtung, • Neubau Wasserleitung vom Hasenweg bis zur Unterführung der B 30, • Erneuerung Wasserleitung Hasenweg Zur Submission gingen fünf Angebote ein. Die Auswertung der Angebote ist in der Bieterliste Hauptangebote dargestellt. Die Angebotspreisspanne der Hauptangebote liegt zwischen 1.507.604,32 Euro brutto (100 %, günstigstes Angebot) bis 1.656.943,41 Euro brutto (109,9%, teuerstes Angebot). Das günstigste Angebot nach VOB/A § 16 (6) Nr. 3 wurde von der Firma J. Friedrich Storz Verkehrswegebau GmbH und Co.KG abgeben mit einer Angebotssumme von 1.507.604,32 Euro brutto. Nach VOB/A 2012, § 16 Nr. 6 soll der Zuschlag auf das Angebot erteilt werden, das unter Berücksichtigung aller technischen und wirtschaftlichen, ggf. auch gestalterischen und funktionsbedingten Gesichtspunkten als das wirtschaftlichste erscheint. Das Angebot der Firma J. Friedrich Storz Verkehrswegebau GmbH und Co.KG mit einer Angebotssumme von 1.507.604,32 Euro brutto ist das wirtschaftlich günstigste Angebot. Zusätzlich gaben drei Firmen Nebenangebote ab. Das Nebenangebot eins und zwei bezieht sich auf die Boden- und Untergrundverbesserung im Bereich der Graben- und Bauwerksverfüllung sowie der Böschungshinterfüllung durch Kalken. Kalk verbessert die Einbaufähigkeit und Verdichtbarkeit von nassen, bindigen Böden. Durch dieses Verfahren kann Kies eingespart werden. Ein weiterer Vorteil ist, dass das angefallene Aushubmaterial dadurch nicht entsorgt werden muss. Nebenangebot eins und zwei kann aus Sicht der Verwaltung gewertet und als gleichwertige Lösung betrachtet werden Nebenangebot drei bezieht sich auf die Trockenmauer (Stützwand) entlang der Böschung zwischen Kümmerazhofer Weg und B 30 Unterführung. Ausgeschrieben wurden Granitquader mit den Maßen (Länge 60-120 cm x Breite 70-80 cm x Höhe 50 cm). Im Nebenangebot drei wurden nun Wasserbausteine angeboten. Wie sich die Bauausführung und das Verhältnis der Steingrößen zusammensetzt, geht aus dem Nebenangebot nicht hervor. Um das Nebenangebot drei vollumfänglich bewerten zu können, müssen Gespräche mit der Firma Storz geführt werden. An der Rangfolge des Erstplatzierten wird sich durch die unterschiedliche Wertung der Nebenangebote nichts ändern. Beschluss: 1. Die Arbeiten zur Herstellung des Geh- und Radweges, 3. Bauabschnitt vom Hasenweg in Richtung Mochenwangen wird wie im Hauptangebot beschrieben an die Firma J. Friedrich Storz Verkehrswegebau GmbH und Co.KG, Tuttlingen mit einer Angebotssumme von 1.507.604,32 € brutto vergeben. 2. Nebenangebot eins und zwei wird mit einer Ersparnis von 108.210,76 € brutto angenommen. 3. Die Verwaltung wird beauftragt weitere Gespräche über das Nebenangebot drei zu führen. TOP 08 Konzeption "Solidarische Gemeinden im Landkreis Ravensburg" Bürgermeisterin Rürup berichtet: Ausgangssituation: Viele Menschen im Landkreis Ravensburg wünschen sich, auch im fortgeschrittenen Alter möglichst lange selbstbestimmt zuhause leben zu können. Hilfebedürftige alte Menschen und ihre Angehörige darin zu beraten und zu unterstützen, war seit 1999 Ziel und Auftrag der ZUHAUSE LEBEN-Stellen der Caritas Bodensee-Oberschwaben. Nach dem notwendigen Rückzug der ZUHAUSE LEBEN-Stellen wird dieser Auftrag seit dem 01.01.2021 vom Pflegestützpunkt des Landkreises übernommen. Der fortschreitende demografische Wandel und der bereits auch im Landkreis Ravensburg feststellbare Pflegenotstand machen deutlich, dass in den nächsten Jahren zusätzliche Anstrengungen notwendig sind, um den wachsenden Herausforderungen im Bereich der Sorge für die größer werdende Zahl von alten Menschen auch in Zukunft gerecht werden zu können. Das seniorenpolitische Konzept des Landkreises Ravensburg aus dem Jahr 2017 hat vorrangige Bedarfe und mögliche strategische Handlungsansätze zu dieser Thematik für den Landkreis Ravensburg markiert. Nach dem Ausstieg aus den ZUHAUSE LEBEN-Stellen möchten die Caritas Bodensee- Oberschwaben und das Dekanat Allgäu-Oberschwaben den Landkreis und Kommunen im Landkreis bei der Umsetzung des seniorenpolitischen Konzepts unterstützen. Mit dem Konzept „Solidarische Gemeinden im Landkreis Ravensburg“ soll ein Impuls gesetzt werden für eine seniorengerechte Gemeindeentwicklung im Landkreis. Im Kern geht es darum, die präventiven Kräfte des Gemeinwesens zu stärken. Prävention ist dabei zu verstehen als ein breit gefächerter Handlungsansatz. In enger Kooperation mit interessierten Kommunen sollen in den nächsten fünf Jahren sechs bis zehn „Solidarische Gemeinden“ aufgebaut werden, die sich für eine solidarische und seniorengerechte Gemeindeentwicklung engagieren. In Anlehnung an entsprechende Ideen der Bürgergemeinschaft Eichstetten e. V. im Kaiserstuhl und der Solidarischen Gemeinde Reute-Gaisbeuren e. V. basiert auch das vorliegende Konzept auf der Vision, dass beteiligte Gemeinden (bzw. Dörfer) sich als Solidargemeinschaften verstehen und Verantwortung übernehmen, um passende lokale Lösungen für die Bewältigung der Herausforderungen zu finden, die sich aus dem demografischen Wandel ergeben. Es geht um die Entwicklung einer generationsübergreifenden Sorgekultur, um Entwicklung von solidarischen, lebendigen Gemeinwesen, um „Caring Communitys“, in denen Bürgerinnen und Bürger, Akteure aus Vereinen, Kirchengemeinden und sonstigen Initiativen sich gemeinsam mit politisch Verantwortlichen, professionellen Diensten und Einrichtungen und wenn möglich auch mit Akteuren der lokalen Wirtschaft für gute Lebensbedingungen, für einen guten Zusammenhalt und ein gutes solidarisches Miteinander der Generationen in ihrer Gemeinde engagieren. Vorrangig sollen ländliche Kommunen in den Blick genommen werden. Der strategische Handlungsansatz liegt darin, mit der Kommune eine gute Beteiligungsstruktur zu schaffen, relevante Akteure zusammenzubringen, zu motivieren, zu unterstützen und zu befähigen aktiv an der Gestaltung einer solidarischen Gemeinde – im Sinne eines solidaritätsstiftenden Gemeinwesens mitzuwirken. So soll die bürgerschaftliche Eigenverantwortung gestärkt, neuer Gemeinschaftssinn geweckt, neue kreative Formen von bürgerschaftlichem Engagement initiiert und somit neue solidarische Potentiale aktiviert werden, die es alten Menschen ermöglichen können, selbstbestimmt, mit guter Lebensqualität und guter gesellschaftlicher Teilhabe in ihrem vertrauten Wohn- und Lebensumfeld zu leben. Das Konzept zielt auf die nachhaltige Implementierung von Strukturen ab, die auch für hinzukommende Akteure jederzeit anschlussfähig sind, und in dem die Angebote laufend bedarfsorientiert weiterentwickelt werden. Die Eigenverantwortung steht als Grundprinzip an erster Stelle. Die demografische Herausforderung im Landkreis Ravensburg Die demografische Entwicklung ist und bleibt eine der größten zukünftigen Herausforderungen für unsere Gesellschaft insgesamt – insbesondere jedoch auch für die Städte und Gemeinden mit ihren Stadtteilen, Dörfern und Quartieren, in denen die Menschen vor Ort leben. Hinter einer stark wachsenden Zahl von älteren Mitbürger-/innen finden sich sehr unterschiedliche Familienkonstellationen und Lebenslagen, die durch soziale Ungleichheiten bezüglich finanzieller Ressourcen, Bildung, Wohnbedingungen, sozialen Netzen und Gesundheit geprägt sind. Im Landkreis Ravensburg leben derzeit rund 29.900 Menschen, die über 75 Jahre, 19.300, die über 80 Jahre und rund 2.700, die über 90 Jahre alt sind. Nach der Bevölkerungsvorausberechnung des statistischen Landesamts wird sich die Zahl der über 75-Jährigen von 2020 bis zum Jahr 2035 um 29,2 %, die der hochbetagten über 90-Jährigen um 71% erhöhen. Laut den Zahlen aus dem seniorenpolitischen Konzept des Landkreises Ravensburg waren im Jahr 2015 29,52 % der über 90-jährigen Frauen und 15,99 % der über 90- jährigen Männer im Landkreis Ravensburg in stationären Langzeitpflegeeinrichtungen untergebracht. Unterstellt man, dass diese Pflegequoten in den nächsten 15 Jahren gleichbleiben, würde sich allein bei den über 90-Jährigen im Landkreis Ravensburg ein zusätzlicher Bedarf an mindestens 400 zusätzlichen stationären Pflegeplätzen ergeben. Schon vor fünf Jahren wurden Expertisen veröffentlicht, nach denen bereits bis zum Jahr 2030 ein Drittel mehr Pflegekräfte benötigt würden, um bei gleichbleibenden Pflegequoten den Bedarf zu decken. Die demografische Entwicklung in der Gemeinde Baindt Die Bevölkerung in Baden-Württemberg wird immer älter. Während der Anteil der Jüngeren (unter 20 Jahre) noch im Jahr 1980 annährend doppelt so hoch wie die der Älteren (65 Jahre und mehr) lag, waren 2017 die Älteren zahlenmäßig bereits etwas stärker vertreten. Das Durchschnittsalter in Baindt im Jahr 2021 lag bei 42,9 Jahre (Vergleich 2011: 41,3 Jahre, Vergleich 1980: 28,9 Jahre). Im Jahr 2021 waren 20,9% der Bevölkerung 65 Jahre und älter. Im Jahr 2035 wird der Anteil auf deutlich über 30 % ansteigen. Empfehlungen von Expertenkommissionen Viele Expertenkommissionen sind sich einig, dass – ganz abgesehen davon, dass auch die personellen und finanziellen Ressourcen dafür fehlen - die zukünftigen Herausforderungen nicht allein durch einen weiteren linearen Ausbau der bestehenden professionellen Pflege- und Unterstützungsstrukturen gelöst werden können. In vielen fachlichen Studien und Berichten wird zum einen seit langem darauf verwiesen, dass den Städten und Gemeinden im Rahmen ihrer kommunalen Daseinsvorsorge zukünftig auch viel mehr Verantwortung für eine aktive Gestaltung einer im umfassenden Sinne seniorengerechten Kommunalpolitik zukommen wird. Finanzierung: Für die Umsetzung des Projektes ist eine 30%-Stelle (siehe Konzeption, mind. 30% Stellenanteil, TVöD SuE 11b) erforderlich. Die Kosten in Höhe von rund 30.000 €/Jahr (Personalkosten anteilig ca. 20.100 €, zzgl. Verwaltungs-, Regie- und Projektkosten) müssten, sollte sich die Gemeinde hierfür entscheiden, im Haushaltsplan 2023 / 2024 berücksichtigt werden. Gegebenenfalls könnte für den Einstieg ein geringerer Stellenumfang ausreichen. Von Seiten der Verwaltung wird der Projektansatz der Caritas Bodensee- Oberschwaben als sehr interessant bewertet. Darüber hinaus wird immer klarer, dass es durchaus sinnvoll und notwendig ist, dass die Kommune ein Netzwerk aufbaut, um unsere älter werdende Bevölkerung zu unterstützen und niederschwellig Hilfe zu vermitteln. Mit diesem Projekt würde die Kommune die notwendige fachliche Begleitung erhalten. Frau Honikel von der Caritas Bodensee-Oberschwaben wird das Projekt in der Sitzung vorstellen und auch Möglichkeiten der Kooperation bzw. Personalüberlassung erläutern. Beschluss: Der Gemeinderat nimmt die Ausführungen zur Konzeption der Solidarischen Gemeinden im Landkreis Ravensburg zur Kenntnis und wird bis Mitte des Jahres 2022 entscheiden, ob die Teilnahme am Projekt beantragt wird. Die hierfür erforderlichen Haushaltsmittel würden dann bei der Haushaltsplanung Beachtung finden. TOP 09 Antrag der Evangelischen Kirchengemeinde Baienfurt - Baindt auf Bezuschussung der Renovierungskosten der evangelischen Kirche in Baienfurt Hauptamtsleiter Plangg teilt mit: Mit Schreiben vom 13.12.2021 beantragt die evangelische Kirchengemeinde Baienfurt – Baindt einen Zuschuss zu den Kosten der Außenrenovierung der evangelischen Kirche in Baienfurt. Die anfallenden Kosten belaufen sich auf 246.700 €. Beantragt wird ein Zuschuss in Höhe von 8% dieser Kosten - 19.736 €. Ein gleichlautender Antrag wurde auch bei der Gemeindeverwaltung Baienfurt gestellt. In der GR-Sitzung am 14.12.2021 wurde beschlossen, dass die Gemeinde Baienfurt dieses Bauvorhaben mit einem Betrag in Höhe von 20.000 € bezuschusst. Bei diesem möglichen Zuschuss handelt es sich um eine freiwillige (außerplanmäßige) Leistung der Gemeinde Baindt. Es dürfte außer Frage stehen, dass sich die Gemeinde mit einem bestimmten Betrag beteiligt. Der Standort der Kirche (Baienfurt) sollte keinen Einfluss auf die Höhe des Zuschusses haben, ebenso wenig wie die Anzahl der evangelischen Mitbürgerinnen und Mitbürger. In der Gemeinde Baindt haben 2863 Bürgerinnen und Bürger die katholische Konfession, 919 die evangelische und 1593 sind konfessionslos. Zum Vergleich in der Gemeinde Baienfurt sind 3581 Bürgerinnen und Bürger katholisch, 1030 evangelisch und 2688 sind konfessionslos. In diesem Zusammenhang sei erwähnt, dass die Kirchengemeinde St. Johannes Baptist zur Beschaffung ihrer Orgel einen Zuschuss in Höhe von 30.000 € erhalten hat. Beschluss: 1. Der evangelischen Kirchengemeinde Baienfurt – Baindt wird für die Sanierung des Kirchengebäudes ein Zuschuss in Höhe von 20.000 € gewährt. 2. Es handelt sich um eine außerplanmäßige Ausgabe. TOP 10 Kindergartenangelegenheiten - Antrag der katholischen Kirchenpflege und des Waldorfkindergartens auf Übernahme der Kosten für eine FSJ- Stelle (freiwilliges soziales Jahr) für das Kindergartenjahr 2022/2023 Hauptamtsleiter Plangg berichtet: Aufgrund der positiven Erfahrungen, die der Kindergarten „St. Martin“ sowie der Waldorfkindergarten mit FSJ-Kräften gemacht hat, wurden Anträge auf Genehmigung einer FSJ-Stelle für das kommende Kindergartenjahr eingereicht. Im Waldorfkindergarten wurde diese FSJ-Stelle im laufenden Kindergartenjahr besetzt, im Kindergarten „St. Martin“ und im Kindergarten „Sonne, Mond und Sterne“ wurden keine geeigneten BewerberInnen gefunden. In der GR-Sitzung am 09. März 2021 wurde folgender Beschluss gefasst: 1. Die katholische Kirchenpflege Baindt, der Waldorfkindergarten sowie der Kindergarten „Sonne, Mond und Sterne“ können auch im kommenden Kindergartenjahr 2021/2022 je eine FSJ-Stelle besetzen. 2. Die anfallenden Kosten können für den Kindergarten „St. Martin“ sowie für den Waldorfkindergarten analog dem Kindergartenvertrag abgerechnet werden. 3. Für das Kindergartenjahr 2022/2023 ist die Besetzung einer FSJ-Stelle erneut zu beantragen. FSJ-Kräfte werden zur Unterstützung der Fachkräfte, hauptsächlich auch zur Betreuung von Kindern mit besonderen Bedürfnissen, sowie bei der Umsetzung von individuellen Fördermaßnahmen eingesetzt. Auch zur Krankheitsvertretung bzw. bei block – und tageweiser Abwesenheit bei Fort – und Weiterbildungsmaßnahmen der Fachkräfte sind FSJ-Kräfte eine große Hilfe. Nichtsdestotrotz handelt es sich bei diesen FSJ-Stellen um eine freiwillige Leistung der Gemeinde Baindt. Auch aus diesem Grund hat der Gemeinderat in seiner Sitzung am 06.11.2018 beschlossen, dass diese FSJ-Stellen jedes Jahr neu zu beantragen sind. Die Kosten für eine FSJ-Stelle belaufen sich auf ca. 8.500 € jährlich. Beschluss: 1. Die katholische Kirchenpflege Baindt, der Waldorfkindergarten sowie der Kindergarten „Sonne, Mond und Sterne“ können auch im kommenden Kindergartenjahr 2022/2023 je eine FSJ-Stelle besetzen. 2. Die anfallenden Kosten können für den Kindergarten „St. Martin“ und den Waldorfkindergarten analog dem Kindergartenvertrag abgerechnet werden. 3. Für das Kindergartenjahr 2023/2024 ist die Besetzung einer FSJ-Stelle erneut zu beantragen. TOP 11 Kooperationsvereinbarung (öffentlich-rechtlicher Vertrag) über die gemeinsame Ausrichtung zu klimaneutralen Kommunalverwaltungen der Gemeinden Baienfurt, Baindt und Berg Kämmerer Abele teilt mit: Die Gemeinden Baienfurt, Baindt und Berg beschäftigen seit 01.11.2021 einen Koordinator für eine klimaneutrale Kommunalverwaltung. Die Kosten werden zu 33 1/3 aufgeteilt. Der Klimakoordinator ist in allen drei Belegenheitsgemeinden präsent. Die Anstellung erfolgt über die Gemeinde Baienfurt. Die Gemeinden werden, um die Umsatzsteuerpflicht (Verrechnung zu Ungunsten von Baindt und Berg) zu vermeiden, noch strategische Überlegungen anstellen. Die Gemeinden erhoffen sich im Nachgang noch ein Schreiben des Bundesfinanzministeriums, welches eine Zusammenarbeit im Bereich von Klima-, Asylpolitik oder sonstigen hoheitlichen Bereichen bei der Personalgestellung zwischen Kommunen untereinander von der Umsatzsteuer befreit. Die Kostenregelung wird über den öffentlich-rechtlichen Vertrag geregelt. Auf die zusätzliche Umsatzsteuer soll bei der Verrechnung nach Möglichkeit verzichtet werden. Beschluss: Der Gemeinderat stimmt der Kooperationsvereinbarung (öffentlich-rechtlicher Vertrag) über die gemeinsame Ausrichtung zu klimaneutralen Kommunalverwaltungen der Gemeinden Baienfurt, Baindt und Berg zu. TOP 12 Änderung der Satzung über die Erhebung von Gebühren für öffentliche Leistungen (Verwaltungsgebührensatzung) Kämmerer Abele teilt mit: Die Verwaltungsgebühren wurden zuletzt am 10.09.2019 kalkuliert und geändert. Aufgrund weiterer Konkretisierungen der Tatbestände wurden vereinzelte Gebührensätze neu bewertet und kalkuliert und im Hinblick auf die umsatzsteuerlichen Auswirkungen der Rechtsänderung des § 2b UStG auf die Gemeinde Baindt wurde ein Zusatz in die Verwaltungsgebührensatzung aufgenommen. Beim Bürgerbüro gibt es zusätzlich eine Menge von Leistungen, für die Gebühren noch nach Landes- oder Bundesrecht erhoben werden (Pässe, Ausweise, Standesamt usw.). Diese Gebühren sind nicht beeinflussbar. Bei den erlassenen Gebührenbescheiden handelt es sich in der Regel um Gebührenfestsetzungen im Rahmen des pflichtgemäßen Ermessens innerhalb eines Gebührenrahmens. § 11 Abs. 2 KAG ist zu beachten, wonach bei der Gebührenbemessung die wirtschaftliche oder sonstige Bedeutung der öffentlichen Leistung für den Gebührenschuldner zum Zeitpunkt ihrer Beendigung zu berücksichtigen ist. Am 30.12.2015 ist das Landesinformationsfreiheitsgesetz für Baden-Württemberg in Kraft getreten. Dieses Gesetz regelt ein umfassendes Recht auf Zugang zu amtlichen Informationen. Nach dem Gesetz haben Antragsberechtigte gegenüber den informationspflichtigen Stellen im Anwendungsbereich einen Anspruch auf Zugang zu amtlichen Informationen. Einfache Anfragen sind gem. Landesinformations- freiheitsgesetz in der Regel kostenlos. Erfordern Anfragen eine außergewöhnlich hohe Bearbeitungszeit, können auch höhere Gebühren verlangt werden. Im Sinne der Bürgerfreundlichkeit sind Verwaltungsmitarbeiterinnen und Verwaltungsmitarbeiter der Gemeinde angewiesen, vorab auf die Kosten hinzuweisen. Die Gemeinde übersendet der antragstellenden Person zunächst eine Information über die maximalen Kosten, falls diese 200 € voraussichtlich übersteigen werden. Der Antrag kann daraufhin aufrechterhalten oder kostenlos zurückgenommen werden. Kalkulation von Verwaltungsgebühren Allgemeine Verwaltungsgebühren Die Gebührensätze können entweder auf der Grundlage der tatsächlich entstehenden Kosten oder nach pauschalierten Durchschnittswerten ermittelt werden. Bei der Gebührenkalkulation wurden Durchschnittswerte der Verwaltungsvorschrift (VwV) - Kostenfestlegung und Kommunale Gemeinschaftsstelle für Verwaltungsmanagement (KGSt) angewandt. Da die KGSt Durchschnittswerte in Entgeltgruppe 6 auf die kalkulierten Gebühren eher anwendbar sind, wurden diese berücksichtigt. Das Thema Umsatzsteuer wird durch die Änderungen in § 2b UStG immer wichtiger. Wir müssen prüfen, ob wir für unsere Leistungen Umsatzsteuer abführen müssen. Sofern hoheitliche Tatbestände in einer Satzung verankert sind, steht die Umsatzsteuerpflicht außer Frage. Bei der Gebührenbemessung wird die wirtschaftliche oder sonstigen Bedeutung der öffentlichen Leistung für den Leistungsempfänger berücksichtigt. Einzelne Gebührensätze wurden neu bewertet und kalkuliert. Beschluss: a) Der Gebührenkalkulation wird zugestimmt. b) Der Neufassung des Gebührenverzeichnisses der Satzung über die Erhebung von Gebühren für öffentliche Leistungen (Verwaltungsgebührensatzung) wird zugestimmt. c) Die Neufassung des Gebührenverzeichnisses der Satzung über die Erhebung von Gebühren für öffentliche Leistungen (Verwaltungsgebührensatzung) tritt zum 15.01.2022 in Kraft. TOP 13 Annahme von Spenden durch die Gemeinde Kämmerer Abele teilt mit: Nach 78 Abs. 4 Gemeindeordnung entscheidet über die Annahme von Spenden, die der Gemeinde zur Erfüllung ihrer Aufgaben zugewendet werden, der Gemeinderat. Über die Annahme von Spenden ist in öffentlicher Gemeinderatssitzung zu entscheiden, hierbei ist sowohl die Spendengeberin oder der Spendengeber als auch der Spendenzweck anzugeben. Alle Spenden wurden unter dem Vorbehalt des Gemeinderatsbeschlusses angenommen. Die Gemeinde erstellt jährlich einen Bericht, in welchem die Geber, die Zuwendungen und die Zuwendungszwecke anzugeben sind und übersendet ihn dann nach Beschluss des Gemeinderats der Rechtsaufsichtsbehörde. Die Gemeinde konnte 2021 ein paar Spenden für die Förderung sozialer und gemeinnütziger Zwecke verzeichnen. Die Gemeinde Baindt bedankt sich bei allen Spenderinnen und Spendern recht herzlich für die Unterstützung. Spenden sind weiterhin jederzeit willkommen. Die Gemeinde ist an die rechtlichen Regelungen des § 78 Abs. 4 Gemeindeordnung gebunden. Einen möglichen Vorwurf der Vorteilsnahme gilt es zu entkräften bzw. erst gar nicht entstehen zu lassen. Es wurden nur Spenden der Gemeindekonten aufgeführt. Spenden an Privatkonten (Förderverein Klosterwiesenschule, Elternbeirat etc.) sind hierbei nicht erfasst. Beschluss: Die Zustimmung zur Annahme von Spenden wird erteilt. TOP 14 Anfragen und Verschiedenes a) Fehlender Zugriff auf die Homepage der Gemeinde Es wurde mitgeteilt, dass es derzeit nicht möglich ist auf der Homepage der Gemeinde Baindt auf die Seite des Standesamts zu gelangen. b) Beschilderung Baindter Hof Die Verwaltung wurde darauf hingewiesen, die Beschilderung zum Baindter Hof zu entfernen. c) Sporthalle Hallenbelag Da der Hallenboden der Sporthalle recht schmutzig ist, wird sich die Verwaltung mit der Reinigungsfirma in Verbindung setzen. d) Sporthalle Duschennutzung Auf eine entsprechende Anfrage teilt Bauamtsleiterin Jeske mit, dass es nicht vorgesehen ist für das Ablegen von Seifen usw. im Duschbereich Halterungen anzubringen. e) Minispielfeld Es wurde mitgeteilt, dass der Belag des DFB-Minispielfeldes teilweise defekt ist. Ortsbaumeister Roth bemerkt, dass dies der Verwaltung bekannt ist. Die Firma Politan wird den Schaden zeitnah reparieren. f) Sportplatzbeleuchtung Ortsbaumeister Roth teilt mit, dass am 30.11.2021 die Submission für die Beleuchtungsarbeiten stattgefunden hat. Die Arbeiten beginnen im März 2022. g) Friedhofsglocke defekt Ortsbaumeister Roth berichtet, dass die Friedhofsglocke auf der Friedhofskapelle defekt ist. Die Verwaltung hat bereits ein Angebot zum Einbau einer neuen Glocke eingeholt. Die Kosten belaufen sich auf 3.988,88 €. Den Kauf dieser neuen Friedhofsglocke wurde zugestimmt.[mehr]

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    Zuletzt geändert: 04.03.2022
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    Kommunalpolitik Denken wir noch einmal an das zurückliegende Jahr, so wurden aus kommunalpolitischer Sicht im November und Dezember richtungsweisende Entscheidungen getroffen. Unter strengen Hygieneauflagen haben alle Gemeinde- rats-sitzungen seit Beginn der Pandemie stattgefunden, so auch die Klausurtagung im November. Fischerareal Städtebaulicher Entwurf des Fischerareals Zeitlich nicht aufschiebbar war diese Tagung, da über den städtebaulichen Entwurf und die Rahmenbedingun- gen für das Konzeptvergabeverfahren im Fischerareal zu beraten war. Das Fischerareal und die Ortsmitte liegen im Sanierungsgebiet, das bis 2024 abgeschlossen sein muss. Ausgiebig diskutiert hat das Gremium darüber wie das Fischerareal einmal aussehen soll. „Wie gelingt es, ein buntes, vielfältiges Quartier zu schaffen und dabei bezahl- baren Wohnraum mit Qualität zu erhalten?“ „Wie bekom- men wir es hin, dass unsere Bürgerinnen und Bürger auch im Alter gut in Baindt leben können?“, diese Fragen hat sich das Gremium unter Begleitung des Architekturbüros Gauggel und Gütschow aus Tübingen gestellt. Letztendlich war man sich einig und hat in der Sitzung im Dezember die entsprechenden Beschlüsse gefasst. Gebäude auf dem Dorfplatz Auch darüber wurde im Gremium gesprochen. Im Zusam- menhang mit der ärztlichen Versorgung und den künftig drei Hausärzten in Baindt, wird das Gremium in nächster Zeit entscheiden, ob es ein Gebäude mit entsprechender Nutzung in der Ortsmitte geben wird. Dieses Thema ist wohl für das gesamte Schussental spannend, so dass es Baindt zu einer Karikatur von Rainer Weishaupt in der Ausgabe der Schwä- bischen Zeitung vom 05. Dezember 2020 geschafft hat. „Über ein Ärztehaus auf dem Baindter Dorfplatz wollte Bürgermeisterin Simone Rürup nicht reden - es soll mehr „ein Haus für gesundheitliche Dienstleistungen“ sein. Das ist ein Universitätsklinikum ja auch. Somit wird Baindt zum Pilgerort für alle Kranken der Region, wird nebenbei zum Kurort erhoben, und obendrein ist ein Problem definitiv gelöst: die Belebung des Dorfplatzes.“ So der Untertitel unter der Karikatur in der Schwäbischen Zeitung. Amtsblatt Jahrgang 2021 Freitag, den 8. Januar 2021 Nummer 1 Herausgeber: Gemeindeverwaltung, Marsweilerstr. 4, 88255 Baindt, Tel. (07502) 9406-0, Fax (07502) 9406-18, E-Mail: info@baindt.de, Homepage: www.baindt.de. Verantwortlich für den amtlichen Inhalt einschließlich der Sitzungsberichte und anderer Veröffentlichungen der Gemeindeverwaltung ist Bürgermeisterin Simone Rürup oder ihr Stellvertreter im Amt; für die kirchlichen Nachrichten das jeweilige Pfarramt; für die Vereinsnachrichten der jeweilige Verein; für den übrigen Inhalt der Redakteur, Tobias Pearman, Druck + Verlag Wagner GmbH & Co. KG. Herstellung/Vertrieb: Druck + Verlag Wagner GmbH & Co. KG, Max-Planck-Str. 14, 70806 Kornwestheim, Telefon (07154) 82 22-0, Telefax (07154) 82 22-15. E-Mail Anzeigen: info@duv-wagner.de. Erscheint wöchentlich freitags. Aus organisatorischen Grün- den muss sich die Redaktion Kürzungen vorbehalten. Jahresrückblick 2020 Ein außergewöhnliches Jahr ging durch Baindt… Seite 2 Amtsblatt der Gemeinde Baindt Nummer 1 Gremienarbeit Trotz Corona hat der Gemeinderat ein straffes Arbeits- programm abgearbeitet. In 14 Gemeinderatssitzungen und vier Bauausschusssitzungen wurde konstruktiv und oft lange diskutiert, um dann zu guten Entscheidungen zu kommen. Herzlich danke ich den Damen und Herren des Gemeinderates für die gute Zusammenarbeit und ihr Engagement für unsere Gemeinde. 2020, da war vor allen Dingen Corona, wenn man das Jahr Revue passieren lässt. Auch unser Gemeindeleben wurde davon stark beeinflusst und ein stückweit überschattet. Bereits im Frühjahr mussten Kin- dergärten, Schulen, öffentliche Einrichtungen, Gastrono- mie und vieles mehr vorübergehend geschlossen werden und am Ende des Jahres wieder. Doch zeigte sich in dieser Zeit auch, was wir für tolle Men- schen in der Gemeinde haben und wie stark der Zusam- menhalt ist. In kurzer Zeit wurden über 1000 Mund-Na- sen-Bedeckungen von unseren Bürgerinnen und Bürgern genäht und im Rathaus abgegeben, damit diese von un- seren Mitbürgerinnen und Mitbürgern abgeholt werden konnten. Bereits nach einmaligem Aufruf im Amtsblatt haben sich unter dem Motto „Baindter halten zusammen“ Privatpersonen und Vereine gemeldet, die sich bereit er- klärt haben anderen zu helfen. Sehr stolz hat mich das auf unsere Gemeinde gemacht.! Bei so viel Pandemie gerät fast in Vergessenheit, dass sich in Baindt trotz Corona einiges getan hat. So bleiben uns auch viele schöne und gewinnbringende Erlebnisse und Entwicklungen in Erinnerung. Öffentlichkeitsarbeit Neues Logo und neu gestalteter Internetauftritt Seit Januar 2020 zeigt sich die Gemeinde Baindt mit ei- nem neuen Logo sowie einer neu gestalteten Internet- seite. Übersichtlich und immer aktuell erfährt man hier das Neueste über unsere Gemeinde, selbstverständlich barrierefrei und benutzerfreundlich! Fotowettbewerb Während des 1. Baindter Fotowettbewerbs sind viele schö- ne Bilder entstanden, die unsere Gemeinde aus unter- schiedlichen Perspektiven zeigen. Die Gewinnerin des Fotowettbewerbs freute sich über einen Rundflug über Baindt und das Schussental. Besuch des Ministers Manne Lucha „Wie wollen wir im Alter leben?“ dieses Thema beschäf- tigte Minister Manne Lucha, die Stiftungsvorstände der Stiftung Sankt Franziskus Stefan Guhl und Dr. Thorsten Hinz sowie Nicole Bauknecht und mich bei einem Treffen in Baindt. Die Rahmenbedingungen, wie bspw. Pflegekos- ten und Fachkräftemangel machen es den Verantwortli- chen nicht einfach, in Pflegeheime, so wie wir sie kennen, zu investieren. Vereine Fasnet Unsere Raspler konnten im Februar die 5. Jahreszeit noch unbeschwert genießen. Nachdem die Kinder aus den Kin- dergärten und der Schule befreit wurden, übernahmen die Narren beim Rathaussturm am Gumpigen Donners- tag die Macht. Jahreshauptversammlungen Aufgrund der Pandemie konnten die Jahreshauptver- sammlungen unserer Vereine gar nicht oder nur un- ter erschwerten Bedingungen durchgeführt werden. Nummer 1 Amtsblatt der Gemeinde Baindt Seite 3 Die Narrenzunft Raspler, der SV Baindt und der Mu- sikverein hielten ihre Hauptversammlungen deshalb mit Abstandsregeln und einem Hygienekonzept in der Schenk-Konrad-Halle ab. Manche Versammlung wurde verschoben oder wurde, wie bspw. von den Schalmeien, online durchgeführt. Trotz der widrigen Umstände, haben unsere Vereine zusammengehalten und versucht ihre ak- tiven und passiven Mitglieder und uns Baindter nicht aus den Augen zu verlieren. Sei es mit einem Kuchenverkauf auf dem Dorfplatz, über die sozialen Netzwerke oder mit einem Verkauf von Most und Gebäck als Last Minute Weihnachtsgeschenk. Danke für das Engagement unserer Vereine, haltet bitte weiterhin zusammen und lasst nicht nach, Corona geht vorbei! DRK Baienfurt-Baindt Trotz der vielen Arbeit, haben sie immer etwas zu lachen, die Ehrenamtlichen des DRK Baienfurt-Baindt beim Um- bau des neuen Bereitschaftsheims. Das Gebäude an der Grenze zwischen Baienfurt und Baindt erstrahlt bereits in neuem Glanz und so dürfen wir auf die Einweihung im Jahr 2021 gespannt sein. (Foto aus dem Jahr 2019) Volkstrauertag Eine kleine Abordnung der Soldatenkameradschaft, der Freiwilligen Feuerwehr und des Musikvereins, legte am Volkstrauertag coronakonform gemeinsam mit Bürger- meisterin Simone Rürup einen Kranz am Denkmal für die gefallenen Soldaten nieder. Reitergruppe Nach langem Ringen hat das Regierungspräsidium Tü- bingen Anfang Dezember 2020 offiziell mitgeteilt, dass die Errichtung einer Reithalle unter raumordnerischen Ge- sichtspunkten vertretbar ist und somit eine Abweichung vom Ziel der Raumordnung „regionaler Grünzug“ zugelas- sen werden kann. Die Gemeinde hatte mit dem Zielabwei- chungsverfahren Erfolg und die Reitergruppe Baindt kann nun am Standort des Reitplatzes ihre Reithalle bauen. Gu- tes Gelingen für unsere Reiterinnen und Reiter! Bildung Kindergärten Auch für unsere Kleinsten gab es schöne Neuigkeiten. Im Sommer konnte der Neubau des Kindergartens „Sonne, Mond & Sterne“ eingeweiht werden. Im kommunalen Kinder- garten werden derzeit in sieben Gruppen Kinder ab dem Alter von einem Jahr betreut. Für unsere jungen Familien werden hier sowie im Kindergarten Sankt Martin und im Waldorf- kindergarten prima Betreuungsangebote für ihre Jüngsten angeboten. Wir dürfen gespannt sein, wie sich die Kinder- zahlen auch im Hinblick auf die neugeschaffenen Wohnge- biete entwickeln und welche Bedarfe sich in Zukunft stellen. Klosterwiesenschule Wir haben ein schönes, weiträumiges Schulgelände mit mehreren Gebäuden in denen derzeit knapp 160 Kinder in einer Ganztagesgrundschule in Wahlform unterrichtet Seite 4 Amtsblatt der Gemeinde Baindt Nummer 1 und betreut werden. Die Gebäude sind zum Teil über 50 Jahre alt und weitreichende Entscheidungen für eine Sa- nierung stehen an, die auch den Haushalt der Gemeinde für die nächsten Jahre stark beeinflussen werden. Unum- stritten ist, dass wir handeln müssen, zukunftsorientiert und nachhaltig auch für die kommenden Generationen. Nachdem die Sanierung der Toiletten im grünen Gebäu- de Ende des Jahres 2020 beschlossen wurde und in den Sommerferien 2021 umgesetzt wird, wird der Gemeinderat zu Beginn des Jahres 2021 die Richtung für eine weitere Sanierung vorgeben. Wir sind auf einem guten Weg und werden unsere Klosterwiesenschule auch für die Zukunft stark machen! Infrastruktur Bushaltestellen Im öffentlichen Personennahver- kehr ist verstärkt auf die Bedürfnis- se von Menschen mit Einschränkun- gen zu achten. So wurden die Bushal- testellen „Marswei- ler Hochbehälter“ und „Blindenschu- le“ umgebaut, da- mit ein Ein- und Aussteigen für alle Menschen einfa- cher möglich ist. Außerdem ist ein niedriger Ein- und Ausstieg auch mit Kinderwagen, Rollator oder schwerem Gepäck eine Er- leichterung. In diesem Jahr werden die beiden Bushal- testellen in der Gartenstraße in Angriff genommen und barrierefrei umgebaut. Friedhof Unser Friedhof verändert sich, so wurden Wege saniert, der Eingang barrierefrei gestaltet und in diesem Zusam- menhang auch die Bepflanzung aufgewertet. Die Stauden haben in jeder Jahreszeit ihren Reiz und leisten einen nicht zu unterschätzenden Beitrag zur Artenvielfalt. In diesem Jahr wird der Bereich von Seite der Ausseg- nungshalle kommend neu bepflanzt und damit einher- gehend die Möglichkeit für anonyme und halbanonyme Bestattungsformen geschaffen. Bauhof Angrenzend an das Fischerareal wurde auf dem Gelän- de des Bauhofs eine neue Halle errichtet, so dass unsere Bauhofmitarbeiter, die die unterschiedlichsten Arbeiten zu erledigen haben, von der Pflege der 12 Retentionsbecken, der Spielplätze und Grünflächen bis hin zu Winterdienst und Sanierungsarbeiten an den Gemeindestraßen, gut ausgestattet sind! Fischerareal Wie bereits berichtet, tut sich etwas im Fischerareal und so wurden die Ortsbild prägenden landwirtschaftlichen Gebäude der Familie Fischer im Frühjahr letzten Jahres abgerissen, damit neuer Wohnraum und der Feneberg Lebensmittelmarkt entstehen können. Wohnen in der Gemeinde Baugebiet Geigensack Erweiterung 31 Bauplätze hat die Gemeinde geschaffen, die derzeit be- baut werden. Vor allen Dingen Familien erfüllen sich ihren Wohn- und Lebenstraum und bauen ihr Eigenheim. Baindt ist ein attraktiver Wohnort für Menschen jeden Alters! So wurden auch im Baugebiet Marsweiler Ost insgesamt 19 Bauplätze im vergangenen Jahr im Einheimischenmodell und nach Höchstgebot veräußert. Ortsansässige sowie Zugezogene werden hier in den nächsten Jahren ihr zu Hause finden. Nummer 1 Amtsblatt der Gemeinde Baindt Seite 5 Gewerbegebiet Mehlis 2. Erweiterung Attraktive Bauplätze für die Gewerbeansiedlung sind im Gewerbegebiet Mehlis 2. Erweiterung entstanden. Ziel der Gemeinde ist es, vor allen Dingen den örtlichen Gewerbe- treibenden die Möglichkeit zu bieten, sich in der Gemeinde weiter zu entwickeln und damit ihre Zukunft zu sichern. Darüber hinaus ist es natürlich auch im Interesse einer Kommune, weitere mittelständische Handwerksbetriebe und Gewerbetreibende für die Gemeinde Baindt zu ge- winnen. Dadurch sollen Arbeitsplätze in der Gemeinde geschaffen und die Gewerbesteuereinnahmen auf sichere Beine gestellt werden. Baugebiet Grünenberg/Stöcklisstraße Ein weiteres Wohngebiet wurde im vergangenen Jahr am Grünenberg / Stöcklisstraße erschlossen. Die Erschlie- ßungsstraße wurde gebaut und Anschlüsse und Leitungen verlegt. Mit einem Verkauf der neun Bauplätze ist Ende des Jahres 2021 zu rechnen. Klimaveränderung Vortrag von Roland Roth Gefühlt die letzte „normale“ Veranstaltung vor Corona in der sehr gut besuchten Schenk-Konrad-Halle, war der Vortrag von Roland Roth, dem Wetterexperten der Wet- terwarte Süd. Sehr nachdenklich stimmten seine Aus- führungen und uns allen sollte spätestens nach diesem wiederum viel zu trockenen Jahr klar sein, dass wir ein Handeln nicht mehr „schieben“ können, sondern genau jetzt tätig werden müssen. Wetterstation Zumindest ein kleiner Beitrag, um die Wetterentwicklun- gen aufzeigen zu können, ist in diesem Zusammenhang die Wetterstation auf dem Gelände der Klosterwiesen- schule. Die hier gemessenen Daten werden an die Wet- terwarte Süd mit Sitz in Bad Schussenried übermittelt und ausgewertet. Eine Veränderung unseres Wetters zeigt sich darin, dass das Wetter schon nach wenigen Kilometern ein völlig anderes ist. Starkregen So hat das Starkregenereignis im August mit knapp 30 überfluteten Kellern verteilt im gesamten Gemeindege- biet und überschwemmten Straßen unsere Bürgerinnen und Bürger schockiert. Abwasserkanäle und Bäche sind für solche Wassermassen in so kurzer Zeit nicht ausge- richtet und aufnahmefähig. Die Freiwillige Feuerwehr und der Bauhof waren unermüdlich im Einsatz und haben un- terstützt, wo immer es notwendig war. Unseren Einsatz- kräften an dieser Stelle ein ganz herzliches Dankeschön! Damit wir für die Zukunft gerüstet sind betreibt die Ge- meinde in diesem Zusammenhang ein Starkregenrisiko- management. Eine Bürgerinformationsveranstaltung hat hierzu im November stattgefunden. Leider war es nur online möglich, unsere Bürgerinnen und Bürger zu infor- mieren, dass jeder Einzelne gefordert ist, sei es bspw. mit technischen Vorkehrungen oder mit einer Bepflanzung anstelle einer Versiegelung, auf dem eigenen Grundstück, Möglichkeiten zu schaffen, dass das Wasser umgeleitet wird oder versickert. Allerdings darf dies niemals dazu führen, dass der Nachbar dann mehr beeinträchtigt wird. Artenvielfalt – eine gesamtgesellschaftliche Aufgabe Bei diesem Thema sind wir alle gefordert, egal ob private Haushalte, Landwirte, Gewerbetreibende und Kommune. Wir benötigen mehr wertvolle Grünflächen! Zwar wohnen wir mitten im Grünen, doch ist uns gar nicht bewusst, wie wenig wertvoll viele Grünflächen sind. In Zusammenarbeit mit dem Landschaftserhaltungsverband hat unser Bau- hof Grünflächen und temporäre Brachflächen eingesät und in mehreren Bereichen das Straßenbegleitgrün neu angelegt. Die Schaffung dieser „Naturnah dran“-Flächen ist ein Projekt des NABU, der die Artenvielfalt der Pflanzen Seite 6 Amtsblatt der Gemeinde Baindt Nummer 1 und Insekten durch die Schaffung neuer Lebensräume erhalten will. Wir dürfen uns auf ein blühendes Frühjahr freuen! Danke auch unseren Landwirten, die mit den mehrjähri- gen Ackerblühstreifen einen Beitrag zum Erhalt der biolo- gischen Vielfalt leisten. Vielleicht nehmen in diesem Jahr noch mehr Landwirte an dieser Aktion teil, das wäre schön und wichtig! Doch, wie gesagt das ist unser aller Thema und wir alle müssen handeln! Mobilität Die Zeichen stehen auf Klimaneutralität und Reduzierung des CO2 -Ausstoßes. Neben der Förderung der Elektro- mobilität durch die Anschaffung eines E-Autos für den Bauhof und eines Dienstwagens für die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der Verwaltung, wirbt die Gemeinde auch dafür, verstärkt auf das Fahrrad umzusteigen. Bereits zum 2. Mal beteiligte sich Baindt beim „Stadtradeln“. So waren mehrere Teams für 3 Wochen so gut es ging mit dem Fahrrad unterwegs. Es wäre schön, wenn in diesem Jahr noch mehr Menschen Lust darauf hätten, ihrer eige- nen Gesundheit und unserer Umwelt etwas Gutes zu tun. Noch viele Themen könnte man an dieser Stelle nennen, die uns beschäftigt haben und die uns im neuen Jahr beschäftigen werden. Baindt entwickelt sich und ist eine attraktive Gemeinde mit tollen Menschen! Danke den Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern der Gemein- deverwaltung, egal ob diese in der Klosterwiesenschule, im Kindergarten, beim Bauhof oder im Rathaus tätig sind. Im zurückliegenden Jahr war oft pragmatisches Handeln gefordert und alle mussten mit anpacken. Ich bin dankbar, dieses Team an meiner Seite zu wissen. In der Verwaltung im Rathaus sind wir „schlank“ aufgestellt und allein beim Blick darauf, was sich im Bereich der Wohn- und Ortsent- wicklung oder bei den Investitionen in unsere Schule tut, ist festzustellen, dass hervorragende Arbeit geleistet wird. Doch was wären wir ohne unsere ehrenamtlich Tätigen! Sie sind für unser Gemeindeleben unverzichtbar und unglaub- lich wertvoll. Vielen Dank den aktiven in der Feuerwehr, im Roten Kreuz, in unseren Vereinen, im Helferkreis, in den örtlichen Institutionen und in unseren Kirchen. Sie machen Baindt liebenswert und durch Sie ist Baindt Heimat! Dann waren unsere pflegenden Angehörigen in diesem Jahr besonders stark gefordert. Ist Pflege schon an sich eine fordernde Aufgabe, so hat es Corona noch fordern- der gemacht. Sie waren noch mehr als sonst auf sich allein gestellt, viele Kontakte fehlten und fehlen. Danke für ihr Tun im Stillen, ihre Arbeit ist unbezahlbar und un- glaublich wertvoll. Stellvertretend für alle in den Kirchengemeinden Wirken- den und Tätigen, bedanke ich mich bei Pfarrer Bernhard Staudacher und Pfarrer Martin Schöberl für das ausge- sprochen angenehme Miteinander. Danke all jenen, die unsere Gesellschaft tragen, seien es die Handel- und Gewerbetreibenden, die Selbständigen, die Arbeiter und Angestellten, nicht zu vergessen, die Landwirte, sie alle sorgen dafür, dass es uns gut geht und dass wir uns wohlfühlen. Nun beginnt mein drittes Jahr in Baindt und ich danke Ihnen für das mir entgegengebrachte Vertrauen. Lassen Sie uns weiter zusammenhalten und mit Zuversicht in die- ses neue Jahr mit hoffentlich wieder mehr Begegnung blicken. Ich wünsche Ihnen für das Jahr 2021 Gesundheit, Zufriedenheit und Gottes Segen. Ihre Simone Rürup Bürgermeisterin Amtliche Bekanntmachungen Festsetzung der Gebühr für das Amtsblatt Die jährliche Bezugsgebühr für das Jahr 2021 in Höhe von 24,00 € wird am 15.02.2021 zur Zahlung fällig. Der Betrag wird zum 15.02.2021 per SEPA-Lastschriftver- fahren automatisch abgebucht, sofern eine Einzugser- mächtigung erteilt wurde. Bei Zahlung ohne Einzugsermächtigung bitten wir um rechtzeitige Überweisung auf das Konto der VR Bank Ravensburg-Weingarten e.G. IBAN: DE15 6506 2577 0065 2590 09 BIC: GENODES1RRV oder das Konto der Kreissparkasse Ravensburg, IBAN: DE59 6505 0110 0079 4006 00 SWIFT-BIC: SOLADES1RVB. Gebührenbescheide erhalten lediglich Abonnenten bei der Erstveranlagung, da hier auch der Preis eventuell von der Jahresgebühr abweichen kann. Da wir ansonsten keine Gebührenbescheide mehr zustel- len, werden die Abonnenten des Mitteilungsblattes durch Veröffentlichung auf die Festsetzung hingewiesen. Gemeindeverwaltung Erinnerung: Ablesung der Wasseruhren Die Frist zur Mitteilung des Wasserzählerstands lief am 02.01.2021 aus. Wir bitten daher alle Bürgerinnen und Bürger der Gemein- de Baindt, die die Ablesung noch nicht vorgenommen haben, den Wasserzählerstand zeitnah der Gemeinde mitzuteilen. Sollten Sie kein Ableseformular erhalten haben, können Sie den Zählerstand auch über das Rathaus Servicepor- tal abgeben. Den Link hierzu finden Sie auf der Startseite der Homepage der Gemeinde Baindt. Nummer 1 Amtsblatt der Gemeinde Baindt Seite 7 https://serviceportal.komuna.net/wzko/client/ser- vice/323830/baindt.do Bei Bürgern, von denen kein Wasserzählerstand vorliegt, wird der voraussichtliche Zählerstand aufgrund dem vo- rausgegangenen Vorjahresverbrauch geschätzt. Bei Fragen wenden Sie sich bitte an Ihre Gemeindeverwal- tung, Frau Stavarache, Tel. 07502/9406-21, E-Mail f.sta- varache@baindt.de Wechsel beim Austräger des Amtsblattes im Bezirk 6 Unsere Austrägerin Sofia Ziegler hat bis letzter Woche das Amtsblatt zum letzten Mal ausgetragen. Sie hat das Amtsblatt über zwei Jahre in ihrem Bezirk 6 zur Zufrie- denheit Aller ausgetragen. Dafür bedanken wir uns, auch im Namen der Abonnenten, recht herzlich. Ab dem 8. Januar 2021 übernimmt Tim Raubald den Be- zirk von Frau Ziegler. Wir wünschen ihm viel Freude beim Austragen. Die entsprechende Telefonnummer von Herrn Raubald wird mit der Straßenliste veröffentlicht. Information zur Grundsteuer In den nächsten Tagen erhalten Sie die Grundsteuerbe- scheide für das Jahr 2021. Diese werden noch auf den bisherigen gesetzlichen Grundlagen erlassen. Das im November 2020 verabschiedete Landesgrund- steuergesetz gilt erst ab dem 1. Januar 2025 als Grundlage für die neu zu berechnende Grundsteuer. Die Grundsteu- erreform wird sich somit erstmals in den Grundsteuerbe- scheiden ab dem Jahr 2025 auswirken. Ab dem Jahr 2025 wird die Grundsteuer B (letztlich für alle bebauten und unbebauten Grundstücke, sofern nicht der Grundsteuer A für Land- und Forstwirtschaft zuzurech- nen) nach dem so genannten „modifizierten Bodenwert- modell“ ermittelt. Dieses basiert im Wesentlichen auf zwei Werten, der Grundstücksfläche und dem Bodenrichtwert. Für die Berechnung werden beide Werte multipliziert. Dies ergibt den Grundsteuerwert. Dieser Grundsteuerwert ist mit einer Steuermesszahl (1,3 Promille) zu multiplizieren. Daraus ergibt sich der Steuermessbetrag, der Bemes- sungsgrundlage der Grund steuer ist. Für überwiegend zu Wohnzwecken genutzte Grundstücke wird die Steu- ermesszahl um einen Abschlag in Höhe von 30 Prozent gemindert, beträgt als 0,91 Promille. Der Steuermessbetrag wird, wie auch bisher, durch das Finanzamt im Grundsteuermessbescheid festgesetzt. Der Grundsteuermessbetrag wird, wie bisher, mit dem jeweili- gen Hebesatz der Gemeinde Baindt multipliziert, woraus sich die tatsächlich zu leistende Grundsteuer ergibt. Derzeit sind noch keine belastbaren Aussagen dazu mög- lich, wie hoch die Grundsteuer ab dem Jahr 2025 für die einzelnen Grundstücke ausfallen und welche Belastungs- veränderungen es geben wird! Dazu müssen erst die Bodenrichtwerte zum Stichtag 1. Januar 2022 ermittelt werden; diese werden voraussicht- lich im Sommer 2022 vorliegen. Im Laufe des Jahres 2022 werden die Grundstücks eigentümer*innen von der Finanz- verwaltung zur Abgabe einer elektronischen Steuererklä- rung aufgefordert. Anschließend erlässt das Finanzamt die Grundsteuermessbescheide. Entscheidend für die Höhe der Grundsteuer ab dem Jahr 2025 ist neben den bodenwertgeprägten neuen Grund- steuermessbeträgen der künftige im Jahr 2025 anzuwen- dende Hebesatz. Diesen kann die Gemeinde Baindt erst ermitteln, wenn sie aus den Messbescheiden des Finanz- amts die Summe der neuen Messbeträge kennt. Diese Datenbasis wird der Gemeinde Baindt voraussichtlich erst im Laufe des Jahres 2024 vollständig vorliegen. Vorher lässt sich nicht absehen, ob und inwieweit der Hebesatz gegenüber dem bisherigen Hebesatz erhöht oder ermä- ßigt werden muss, um das für 2025 angestrebte Grund- steueraufkommen zu erreichen. Ich lebe mein Leben in wachsenden Ringen, die sich über die Dinge ziehn. Ich werde den letzten vielleicht nicht vollbringen, aber versuchen will ich ihn. Rainer Maria Rilke In Trauer nimmt die Gemeinde Baindt Abschied von Norbert Herz Herr Norbert Herz war seit der letzten Kommunalwahl 2019 Mitglied des Gemeinderates der Gemeinde Baindt. Darüber hinaus vertrat er die Gemeinde im Zweckverband Wasserversorgung Baienfurt-Baindt. Die Mitbürgerin- nen und Mitbürger haben ihm bei der Kommunalwahl durch eine hohe Stimmenzahl ihr Vertrauen ausgesprochen. Herr Norbert Herz übte das ihm durch die Bürgerschaft übertragene Ehrenamt kompetent und vorbildlich aus. Wir danken Norbert Herz für sein ehrenamtliches Engagement zum Wohle unserer Gemeinde, behalten ihn als sehr geschätzten Gemeinderatskollegen in Erinnerung und werden ihm stets ein ehrendes Andenken bewahren. Unsere aufrichtige Anteilnahme gilt seiner Familie und vor allen Dingen seinen beiden Töchtern. Für die Gemeinde Baindt und die Damen und Herren des Gemeinderates Simone Rürup Bürgermeisterin Seite 8 Amtsblatt der Gemeinde Baindt Nummer 1 Anders ausgedrückt: Je nach der Veränderung der neuen Messbeträge gegenüber den bisherigen Messbeträgen kann bereits mit einem deutlich niedrigeren Hebesatz das angestrebte Aufkommen erzielt werden. Andererseits kann auch ein deutlich höherer Hebesatz nötig sein, um das Aufkommen in bisheriger Höhe zu erreichen. Daher können auch Beispielsberechnungen mit dem bisherigen Hebesatz nicht zu belastbaren Aussagen im Hinblick auf die Höhe der künftigen Grundsteuer führen. Auch bei insgesamt angestrebter Aufkommensneutralität wird es allerdings zwischen Grundstücken, Grundstücksar- ten und Lagen zu Belastungsverschiebungen kommen. D.h. es wird Grundstücke geben, für die ab dem Jahr 2025 mehr Grundsteuer als bisher zu bezahlen ist und Grundstücke, für die weniger als bisher zu bezahlen ist. Dies ist nach der Entscheidung des Bundesverfassungs- gerichts, in der die bisherige Bewertung und damit auch die Verteilung der Grundsteuerlast auf die Grundstücke als verfassungswidrig erachtet und dem Gesetzgeber eine Neuregelung aufgegeben wurde, die zwangs läufige Folge der Reform. Nähere Informationen zum Landesgrundsteuergesetz finden Sie auf der Internetseite des Ministeriums für Fi- nanzen Baden-Württemberg unter https://fm.baden-wuerttemberg.de/de/haushalt-finan- zen/grundsteuer/. Regierungspräsidium Tübingen Managementplan für das FFH-Gebiet 8124-341 »Altdorfer Wald« - Bekanntgabe der Fertigstellung - Die Bearbeitung des Natura 2000-Managementplans für das FFH-Gebiet 8124-341 »Altdorfer Wald« ist abge- schlossen. Der Managementplan stellt die Vorkommen der Lebensraumtypen und Arten der FFH-Richtlinie par- zellenscharf dar. Er benennt die Ziele und Maßnahmen, die der Erhaltung dieser Lebensräume und Arten, ggf. der Verbesserung ihres Zustands sowie ihrer Entwick- lung dienen sollen. Der Planentwurf mit den Ziel- und Maßnahmenvorschlä- gen wurde mit einem örtlichen Beirat diskutiert und be- raten, der die gesamte Planerstellung begleitet hat. Im Beirat waren die von der Planung berührten Gemeinden, Berufs- und Interessengruppen vertreten (Naturschutz, Landwirtschaft, Forstwirtschaft, Jagd, Klettern, Industrie- verband Steine und Erden). In der nun vorliegenden Endfassung des Plans sind ver- schiedene Stellungnahmen zum Planentwurf aus der öffentlichen Auslegung des Entwurfs vom 14. September bis zum 9. Oktober berücksichtigt. Die Endfassung des Plans für das FFH-Gebiet 8124-341 »Altdorfer Wald« kann ab 21.12.2020 an folgenden Stellen zu den allgemeinen Öffnungszeiten eingesehen werden: • Regierungspräsidium Tübingen, Referat Naturschutz und Landschaftspflege, Konrad-Adenauer-Straße 20, 72072 Tübingen Terminvereinbarung: Tel. 07071/757-5310 • Landratsamt Ravensburg, Bau- und Umweltamt, Kreishaus II, Gartenstr. 107, 88212 Ravensburg Terminvereinbarung: Tel. 0751/85-4210, E-Mail BU@rv.de Zusätzlich kann der Managementplan ab 18.12.2020 im Internet abgerufen werden: https://www.lubw.baden-wuerttemberg.de/na- tur-und-landschaft/map-endfassungen oder: www.lubw.de > Themen > Natur und Landschaft > Europäische Natur- schutzrichtlinien > Management und Sicherung > MaP Endfassungen > Regierungsbezirk Tübingen Weitere Informationen zum Thema finden Sie unter: https://rp.baden-wuerttemberg.de > Unsere Themen > Umwelt: Natur- und Artenschutz > Natura 2000: Was ist Natura 2000? (https://rp.baden-wuerttemberg.de/Themen/Natur/Sei- ten/Natura2000-Karte.aspx) www.lubw.de > Themen > Natur und Landschaft > Europäische Natur- schutzrichtlinien (https://www.lubw.baden-wuerttemberg.de/na- tur-und-landschaft/europaeische-naturschutzrichtlinien) Für Fragen zum Managementplan wenden Sie sich an René Szymkowiak: Regierungspräsidium Tübingen, Referat Naturschutz und Landschaftspflege Konrad-Adenauer-Straße 20, 72072 Tübingen E-Mail: rene.szymkowiak@rpt.bwl.de; Telefon: 0 70 71 / 757 - 52 07 Einwohnerstatistik Zeitraum 01.01.2020 bis 16.12.2020 Bewegungsart Einwohner Einwohner Einwohner Deutsche Deutsche Deutsche Ausländer Ausländer Ausländer gesamt männlich weiblich gesamt männlich weiblich gesamt männlich weiblich Anfangsbestand 5321 2624 2697 4716 2300 2416 605 324 281 Geburten 31 11 20 28 10 18 3 1 2 Sterbefälle 37 22 15 36 21 15 1 1 0 Zuzüge 366 173 193 249 109 140 117 64 53 Umzüge 107 51 56 98 46 52 9 5 4 Wegzüge 363 181 182 260 121 139 103 60 43 Endbestand 5318 2605 2713 4697 2277 2420 621 328 293 Saldo Geburten / Sterbefälle -6 -11 5 -8 -11 3 2 0 2 Saldo Wanderungen 3 -8 11 -11 -12 1 14 4 10 Saldo -3 -19 16 -19 -23 4 16 4 12 Nummer 1 Amtsblatt der Gemeinde Baindt Seite 9 Der Doppelhaushalt 2021/2022 der Gemeinde Baindt Wissenswertes rund um die gemeindlichen Finanzen Der Gemeinderat wird am 12.01.2021 voraussichtlich die Haushaltssatzung beschließen. Der Haushalt soll die not- wendigen Informationen für die Steuerung der Verwal- tung liefern und die finanzielle Grundlage von Baindt darstellen. Die strategischen Überlegungen und Ziele finden sich hier wieder. Der Haushalt wurde bereits 2019 von einer bisher zahlungsorientierten auf eine ressour- cenorientierte Darstellung (vom Geldverbrauchs- zum Ressourcenverbrauchskonzept) umgestellt. Die Kommunale Doppik (NKHR) soll dazu beitragen, für eine gerechtere Lastenverteilung zwischen den Genera- tionen zu sorgen. Der Ressourcenverbrauch einer Ge- neration soll durch diese Generation selbst zeitnah und verursachungsgerecht erwirtschaftet werden. Dieses Prin- zip der intergenerativen Gerechtigkeit dient dem Schutz gegenwärtiger und künftiger Steuerzahler. Der Haushaltsplan basiert auf einem in sich geschlosse- nen Drei‐Komponenten‐Rechnungsmodell. Im Ergebnishaushalt werden Erträge (Wertzuwachs) und Aufwendungen (Wertverzehr) geplant und in der Ergebnisrechnung dokumentiert. Es wird der Ressour- cenverbrauch dargestellt. Der Ergebnishaushalt enthält die laufenden Einnahmen und Ausgaben, wie z. B. Steuern und Gebühren, Personalausgaben, Bewirtschaftungs- und Unterhaltungskosten von Schule, Kindergärten, Straßen und Brücken, Spielplätzen und Sportstätten. Im Finanzhaushalt werden Einzahlungen und Auszah- lungen geplant, die in der Finanzrechnung dokumentiert werden. Es wird der Geldverbrauch dargestellt. Die Bewertung des gesamten Vermögens und aller Ver- bindlichkeiten der Gemeinde zum Stichtag am 01.01. ei- nes Jahres erfolgt in der kommunalen Bilanz. Ziel ist die Darstellung sämtlichen Vermögens und aller Ver- bindlichkeiten. Der Haushaltsausgleich erfolgt im Gesamtergebnishaus- halt. Die Ausgleichspflicht bezieht sich auf die ordentlichen Erträge und die ordentlichen Aufwendungen. Ein ausge- glichener Ergebnishaushalt bedeutet im Sinne der inter- generativen Gerechtigkeit, dass alle entstandenen Ver- mögensverbräuche im Geld- und Sachvermögen durch entsprechende Ressourcenzuwächse wieder ausgegli- chen werden. Auf diese Weise wird gewährleistet, dass die durch die Gemeinde gebildete Vermögensmasse im Zeitablauf in Summe erhalten bleibt oder sogar gemehrt wird. Leitbild ist dabei die Idee, dass jede Generation die Ressourcen, die sie verbraucht auch wieder erwirtschaf- ten soll. Das Ressourcenaufkommen wird dabei als Ertrag ausgedrückt, der Ressourcenverbrauch als Aufwand. Der Saldo dieser beiden Größen, das so genannte ordentliche Ergebnis, ist daher eine zentrale Kennzahl zur Beurteilung der kommunalen Leistungsfähigkeit. In Jahren, in denen die Erträge die Aufwendungen übersteigen, werden die Überschüsse in eine Rücklage eingestellt, aus der die Gemeinde in Jahren, in denen die Aufwendungen die Er- träge übersteigen, wieder Teilbeträge entnehmen kann. Für den Ergebnishaushalt sind 2021 Erträge in Höhe von 10.282.950 € und Aufwendungen in Höhe von 12.119.850 € geplant. 2022 sind Erträge in Höhe von 11.103.700 € und Aufwendungen in Höhe von 11.791.800 € veranschlagt. Die ordentlichen Ergebnisse betragen -1.836.900 € bzw. -688.100 €. Eine bisherige Rechnungs- und Vergleichsgröße des ka- meralen Haushalts war die Zuführung des Verwaltungs- haushalts an den Vermögenshaushalt. Im doppischen Haushalt gibt es den Begriff Zuführungsrate so nicht mehr. Vergleichbar mit der Zuführungsrate ist jedoch im Finanzhaushalt der Zahlungsmittelüberschuss oder -bedarf aus der laufenden Verwaltungstätigkeit. Über- geleitet an den Finanzhaushalt werden alle zahlungswirk- samen Erträge und alle zahlungswirksamen Aufwendungen des Ergebnishaushalts. Ein daraus ermit- telter positiver Saldo wird zur Finanzierung von Investiti- onstätigkeiten genutzt. Zahlungsunwirksame Vorgänge wie Abschreibungen, Auflösungen und Rückstellungen bleiben unberücksichtigt. Im Haushaltsjahr 2021 und 2022 ergibt sich ein plane- rischer Zahlungsmittelüberschuss/-bedarf in Höhe von -1.011.600,00 € bzw. 92.050,00 €. Nur wenn die Einzah- lungen aus laufender Verwaltungstätigkeit im Gesamt- finanzhaushalt höher als die entsprechenden Auszah- lungen sind, ist die Gemeinde über das Haushaltsjahr gesehen in der Lage ihren laufenden Zahlungsverpflich- tungen nachzukommen. Investitionen werden im NKHR nur im Finanzhaushalt ab- gebildet. Der Ressourcenverzehr findet durch die Abnut- zung erst in den Folgejahren statt und wird dann in Form von Abschreibungen im Ergebnishaushalt aufwandswirk- sam. Der Finanzhaushalt sieht allein für 2021 und 2022 Auszahlungen aus Investitionstätigkeiten in Höhe von 6,91 Mio. € bzw. 14,68 Mio. € vor. Einzahlungen aus In- vestitionstätigkeiten (Grundstückserlöse, Zuschüssen, Beiträgen) stehen im Haushaltsplan 2021 und 2022 in Höhe von 3,35 Mio. € bzw. 9,64 Mio. € den Ausgaben gegenüber. Die wichtigsten Projekte im Hochbau: • Sanierung der Klosterwiesenschule 9 Mio. € (2021: 2 Mio. €, 2022: 4 Mio. €, 2023: 1 Mio. €, 2024 1 Mio. €, 2025 1 Mio. €). Die Kostenschätzung mit 12,2 Mio. € wurde noch nicht komplett im Haushaltsplan 2021/2022 ab- gebildet. • Zuschuss Waldorfkindergarten: 2021 Planungskos- ten 40.000 €, 2022 Planungskosten • Anbau und Sanierung Feuerwehrhaus 270.000 € (2021 Planungsrate 20.000 €, 2022 Ausführung 250.000 €) • Zuschuss Waldorfkindergarten: 2021 Planungskosten 40.000 €, 2022 Planungskosten 40.000 €, 2023 evtl. Zuschuss der Gemeinde 500.000 €. Die wichtigsten Maßnahmen bei Tiefbau und Grün- flächen: • Sanierung Dorfplatz: 2021: 100.000 €, 2022: 500.000 €, 2023: 1.400.000 € • Entwicklung Fischerareal: Erschließung Fischerstraße Straßenbau, Straßenbeleuchtung, Sanierungsgebiet Ortskern II: 2021 100.000 €, 2022: 230.000 € • Erweiterung Nahwärmenetz Fischerstraße – 2021: 100.000 €, 2022: 150.000 € Seite 10 Amtsblatt der Gemeinde Baindt Nummer 1 • Erweiterung 3. BHKW – 2022: 150.000 € • Breitbandversorgung - Umsetzung Bundesförder- programm Glasfaseranschlüsse für nicht versorgte Bereiche - 2021: 500.000 €, 2022: 3.000.000 €, 2023: 3.500.000 € • Geh- und Radweg Sulpach-Mochenwangen BA III, Ansatz 2021: 500.000 €, 2022: 600.000 € • Sanierung Nelkenstraße - Fahrbahnsanierung mit Aufbau - 275.000 € • Investitionszuschuss Schenkenwaldbrücke: 40.000 € (2021) und 40.000 € (2022) • Feinbeläge - Restarbeiten BG Geigensack, Marsweiler Ost II, GE Mehlis 1. Erw.: 2021: jeweils 20.000 €, 2022: Feinbelag GE Mehlis 2. Erw. 20.000 € • Erschließung Baugebiet Lilienstraße: 2021: 45.000 €, 2022: 330.000 € • Bushaltestelle Gartenstraße Barrierefrei: 2022: 130.000 €, 2023: 20.000 € • Bushaltestelle Küferstraße Barrierefrei im Zuge Umgestaltung Dorfplatz 150.000 € • Gewässerschutz/ Öffentliche Gewässer/ Wasser- bauliche Anlagen: • Hochwasserschutzmaßnahme Öffnung Sulzmoos- bach: 2021: 250.000 € • Errichtung Gewässer II. Ordnung sowie weiterer Hochwasserschutz: 2022: 430.000 € • Gestaltung Friedhof: 2022: 100.000 € (Abrechnung und Planungsrate), 2023: 300.000 € Die wichtigsten Erwerbe von beweglichen Sachen des Anlagevermögens: • Bauhof Kauf Radladler 95.000 € - 2021 • Feuerwehr - Ersatzbeschaffung LF 20 - 2022 - 500.000 € • Neuanlage Waldspielplatz 2021 und 2022 jeweils 25.000 €, Sonstige Spielgeräte anderer Spielplätze jeweils 15.000 € Die Liquidität verringert sich laut der Planung 2021 und 2022 um 3,57 Mio. € bzw. 1,05 Mio. €. Der Kernhaushalt sieht hier noch Kreditaufnahmen in Höhe von 1,0 Mio. € bzw. 4,0 Mio. € vor. Die Haushaltsplanung sieht bei Um- setzung der Investitionen für Ende 2022 einen Liquiditäts- stand von 0,92 Mio. € vor. Die Einnahmen jeder Kommune setzen sich aus eigenen Einnahmen und Zuweisungen aus dem Steueraufkom- men von Bund und Land zusammen. Diese Aufteilung entspricht der grundsätzlichen Aufgabenstellung, denn jede Kommune hat neben den Dienstleistungen, die sie für die Bürgerinnen und Bürger der Kommune erbringt, auch Aufgaben für die übergeordneten staatlichen Ebe- nen, also die Gesellschaft insgesamt, zu erledigen. Die wichtigste Einnahmequelle für den Ergebnishaus- halt der Gemeinde Baindt sind die Finanzzuweisungen des Landes aus dem Steueraufkommen von Bund und Land. Dazu gehören der Anteil an der Lohn- und Einkom- mensteuer und die sogenannten Schlüsselzuweisungen, die allen Städten und Gemeinden eine gewisse Grundfi- nanzausstattung sichern und einen Ausgleich zwischen finanzstarken und finanzschwachen Kommunen schaffen sollen. Außerdem erhält die Gemeinde einen Anteil an der Umsatzsteuer und weitere, zum Teil zweckgebundene, Zuweisungen. Darüber hinaus verfügt die Gemeinde über eigene Steue- reinnahmen, nämlich die Grundsteuer, die Gewerbesteuer und die Hundesteuer. Den größten Teil deckt dabei die Gewerbesteuer ab. Jedoch muss die Gemeinde bei der Gewerbesteuer eine Gewerbesteuerumlage an Land und Bund abführen. Außer über den Haushalt des aktuellen Jahres beschließt der Gemeinderat jährlich auch über die Wirtschaftspläne der Eigenbetriebe Wasserversorgung und Abwasserbe- seitigung. Mitreden-Mitgestalten-Mitmachen Wir möchten Sie einladen, Ihre Ideen und Meinungen in den Baindter Haushalt 2021 und 2022 einzubringen. Der komplette Haushaltsplan inkl. eines umfangreichen Vorberichtes ist für Sie im Internet unter: https://www.baindt.de/rathaus-buergerservice/ verwaltung/finanzen-der-gemeinde einsehbar. Kämmerer Herr Abele nimmt Ihre Anregungen jederzeit gerne entgegen. Tel. 07502-9406-20; E-Mail: wolfgang. abele@baindt.de Bürgerhaushalt Baindt für eine zukunftsfähige Ge- meinde: Der Gemeindehaushalt hat Einfluss auf die Lebensqua- lität der Bürgerinnen und Bürger in Baindt. Gemeinderat und Verwaltung engagieren sich bei der Vorberatung und Verabschiedung des Haushaltes jedes Jahr, um die rich- tigen Entscheidungen für die Zukunftsfähigkeit unserer Gemeinde zu treffen. Wir wollen die Bürgerinnen und Bürger insbesondere im Jahr der Kommunalwahlen noch stärker in das Beratungsverfahren mit einbezie- hen, um künftig die zur Verfügung stehenden Haus- haltsmittel noch treffsicherer einsetzen zu können. Es ist daher umso wichtiger, dass wir das Geld unserer Bür- gerinnen und Bürger möglichst effizient einsetzen und nicht mehr ausgeben als wir einnehmen. Wenn unsere Generation mehr ausgibt als sie einnimmt, belastet sie damit künftige Generationen. Die Steuer- und Gebührensätze betragen für 2021: Hebesatz Grundsteuer A 350 v. H. Hebesatz Grundsteuer B 400 v. H. Hebesatz Gewerbesteuer 350 v. H. Wassergebühren: 1,45 € netto pro m³ Abwassergebühren: Schmutzwassergebühr 2,17 €/m³ Niederschlagswassergebühr 0,50 €/m² Hundesteuer: Ersthund 96 € pro Jahr Zweithund 192 € pro Jahr Zwinger 192 € pro Jahr Amtsblatt 24,00 € pro Jahr pro Haushalt Auf den folgenden Tabellen ist der Ergebnis- und Finanz- haushalt 2021und 2022 graphisch dargestellt. Nummer 1 Amtsblatt der Gemeinde Baindt Seite 11 Einladung zur Gemeinderatssitzung am 12. Januar 2021 in Baindt Die nächste öffentliche Gemeinderatssitzung findet am Dienstag, den 12. Januar 2021 um 18:00 Uhr in der Schenk-Konrad-Halle statt. Tagesordnung 01 Einwohnerfragestunde 02 Bekanntgabe nichtöffentlich gefasster Beschlüsse 03 Vorausschau auf das Jahr 2021 04 Gebäude angrenzend an den Dorfplatz - Nutzung des Gebäudes - Eigentumsverhältnisse - weiteres Vorgehen 05 Vergabe der ausgeschriebenen Bauarbeiten für die Bachoffenlegung Sulzmoosbach entlang der Mars- weilerstraße Amtsblatt 24,00 € pro Jahr pro Haushalt Auf den folgenden Tabellen ist der Ergebnis- und Finanzhaushalt 2021und 2022 graphisch dargestellt. Ordentlichen Erträge Plan 2021 % Plan 2022 % Steuern und ähnliche Abgaben 5.984.200 € 58,20% 6.459.500 € 58,17% Zuweisungen und Zuwendungen, Umlagen 2.611.400 € 25,40% 2.933.400 € 26,42% Aufgelöste Investitionszuwendungen und -beiträge 366.700 € 3,57% 366.850 € 3,30% Entgelte für öffentliche Leistungen und Einrichtungen 253.950 € 2,47% 255.950 € 2,31% Sonstige privatrechtliche Leistungsentgelte 613.250 € 5,96% 642.250 € 5,78% Kostenerstattungen und Kostenumlagen 250.200 € 2,43% 245.200 € 2,21% Zinsen und ähnliche Erträge 73.150 € 0,71% 70.450 € 0,63% Sonstige ordentliche Erträge 130.100 € 1,27% 130.100 € 1,17% Ordentlichen Erträge (Summe) 10.282.950 € 100,00% 11.103.700 € 100,00% Ordentliche Aufwendungen Plan 2021 % Plan 2022 % Personalaufwendungen 3.172.600 € 26,18% 3.234.750 € 27,43% Aufwendungen für Sach- und Dienstleistungen 1.708.400 € 14,10% 1.550.000 € 13,14% Abschreibungen 1.192.000 € 9,84% 1.147.000 € 9,73% Zinsen und ähnliche Aufwendungen 11.000 € 0,09% 7.000 € 0,06% Transferaufwendungen 5.241.700 € 43,25% 5.202.200 € 44,12% Sonstige ordentliche Aufwendungen 794.150 € 6,55% 650.850 € 5,52% Ordentliche Aufwendungen (Summe) 12.119.850 € 100,00% 11.791.800 € 100,00% Veranschlagtes ordentliches Ergebnis -1.836.900 € -688.100 € Ressourcenbedarf u. a. im Bereich Betrag (in Tsd. Euro) 2021 2022 Kinder, Jugend und Familie 1.471,90 € 1.487,90 € Schulen 737,80 € 738,75 € Räumliche Planung, Bauen 809,70 € 644,20 € Verkehr 773,60 € 760,25 € Sicherheit und Ordnung 547,05 € 555,45 € Grünflächen, Friedhöfe, Umwelt 424,90 € 407,05 € Sport 401,55 € 292,75 € Kulturelle Einrichtungen 222,25 € 225,15 € Wirtschaftsförderung, Tourismus 196,80 € 180,15 € Soziale Hilfen 137,30 € 135,15 € Innere Verwaltung 110,40 € 106,40 € Kirchengemeinden und sonstigen Religionsgemeinschaften 16,05 € 16,25 € Gesundheitsdienste 4,20 € 4,20 € Ver- und Entsorgung 21,80 € 16,25 € Seite 12 Amtsblatt der Gemeinde Baindt Nummer 1 06 Billigungs- und Auslegungsbeschluss zum Bebau- ungsplan Lilienstraße und den örtlichen Bauvorschrif- ten hierzu 07 Aufstellungsbeschluss zur 1. Änderung des Bebau- ungsplanes „Wohnen Fischerareal“ sowie 12. Ände- rung des Bebauungsplanes „Innere Breite“ und die örtlichen Bauvorschriften hierzu 08 Aufstellungsbeschluss zur 1. Änderung des Bebau- ungsplanes „Mischgebiet Fischerareal“ sowie 11. Än- derung des Bebauungsplanes „Innere Breite“ und die örtlichen Bauvorschriften hierzu 09 Doppelhaushalt 2021 und 2022 Haushaltssatzung mit Haushaltsplan der Gemeinde Baindt Wirtschaftspläne der Sonderrechnungen Eigenbe- triebe Wasserversorgung und Abwasserbeseitigung 2021 und 2022 10 Annahme von Spenden durch die Gemeinde 11 Anfragen und Verschiedenes Zu dieser Sitzung ist die Bevölkerung recht herzlich ein- geladen. Hinweis: Die Gemeinderatssitzung wird mit einem Distanzierungs- konzept abgehalten. Folgende Regelungen gelten für den Sitzungsverlauf: • Beim Hereinkommen und Verlassen der Halle ist eine Mund-Nasen-Bedeckung zu tragen. • Auch die Besucher müssen den notwendigen Min- destabstand einhalten und sich in eine Anwesen- heitsliste eintragen. • Für die Beratung in der Halle haben wir Mikrofone bzw. eine Lautsprecheranlage vorgesehen. Die Anwesenheitsliste für die Zuhörerinnen und Zuhörer sind für die mögliche Ermittlung von Kontaktpersonen im Nachhinein bei einer mit Corona infizierten Person not- wendig. Die Vorsitzende des Gemeinderats Simone Rürup, Bürgermeisterin Notdienste Fachärztlicher Notfalldienst Tel.: 116 117 (kostenlose Rufnummer, ohne Vorwahl) Zahnärztlicher Notfalldienst Tel.: 01805 911-630 Notfallpraxis Ravensburg Oberschwabenklinik - St. Elisabethen-Klinikum Elisabethenstr. 15, 88212 Ravensburg Öffnungszeiten Sa, So und an Feiertagen 08 - 19 Uhr Notfallpraxis Ravensburg (Kinder) Oberschwabenklinik - St. Elisabethen-Klinikum Elisabethenstr. 15, 88212 Ravensburg Öffnungszeiten Sa, So und an Feiertagen 09 - 13 Uhr und 15 - 19 Uhr Notdienst Tierarzt Samstag, 09. Januar/Sonntag, 10. Januar AniCura Kleintierspezialisten Ravensburg, Tel.: (0751) 7 91 25 70 - Telefonische Anmeldung erforderlich - Apothekennotdienst (Festnetz kostenfreie Rufnummer Tel.: 0800 00 22 833, Homepage: www.aponet.de) Samstag, 09. Januar Kloster- Apotheke in Weingarten, Karlstraße 13, Tel.: (0751) 56 02 60 Sonntag, 10. Januar Kloster- Apotheke in Weingarten, Karlstraße 13, Tel.: (0751) 56 02 60 Organisierte Nachbarschaftshilfe Baindt Einsatzleitung: Frau Petra Maucher, Tel.: 62 10 98 Malteser Ravensburg-Weingarten Hausnotruf und Mahlzeitendienst, Tel.: (07 51) 36 61 30 Deutsches Rotes Kreuz Kreisverband Ravensburg e.V. Hausnotruf und Menüservice „Essen auf Rädern“, Tel.: (0751) 56 06 10 Hospizbewegung Weingarten ∙ Baienfurt ∙ Baindt ∙ Berg e.V. Begleitung für schwerkranke und sterbende Menschen und ihre Angehörigen Hospiz Ambulant, Vogteistr. 5, Weingarten Telefon: 0751-180 56 382, Telefon: 0160- 96 20 72 77 (u.U. Anrufbeantworter, es erfolgt ein Rückruf) Ansprechpartnerin Dipl.-Päd. Dorothea Baur Persönliche Sprechzeit: Montag 16-18 Uhr, Mittwoch 11-13 Uhr Donnerstag 11-14 Uhr und nach Vereinbarung E-Mail: hospiz-weingarten@freenet.de Homepage: www.hospizbewegung-weingarten.de Spendenkonto: KSK Ravensburg IBAN: DE39 6505 0110 0086 1381 92 Störungs-Rufnummer Strom Tel. 0800 3629-477 (kostenfrei) Internet netze BW https://www.netze-bw.de/kunden/netzkunden/service/ stoerungsmeldungen/index.html Bei Störung der Gasversorgung Telefon 0800/804-2000 Wasserversorgung Tel.: (0751) 40 00-919 und nach Dienstschluss Tel.: 0160 44 94 235 Hotline Müllentsorgerfirmen Veolia/ Hofmann Bad Waldsee (bei Fragen rund um die Leerung/Abfuhr) Tel.: 0800/35 30 300 Hotline Landratsamt Ravensburg (allg. Fragen zum Thema Müll, Behältergemeinschaften etc.) Tel.: (0751) 85-23 45 Nummer 1 Amtsblatt der Gemeinde Baindt Seite 13 Sozialstation St. Anna - Pflegebereich Baienfurt – Baindt – Marktplatz 4, 88255 Baienfurt, Tel. (0751) 4 67 96, E-Mail: sozialstation. baienfurt@stiftung-liebenau.de Lebensräume für Jung und Alt Dorfplatz 2/1, 88255 Baindt, Tel. (07502) 92 16 50, E-Mail Baindt: lebensraum.baindt@stiftung-liebenau.de Ergänzende unabhängige Teilhabeberatung (EUTB) Ravensburg-Sigmaringen Beratung und Information zu Ansprüchen bei Teilhabeein- schränkung durch chronische Erkrankung und Behinderung. Schubertstr. 1, 88214 Ravensburg - Telefon 0751 99923970 - E-Mail: info@eutb-rv-sig.de Kirchliche Sozial- station Ravensburg Pflege, Betreuungsgruppen, Beratung, Essen auf Rädern in den Gemeinden Baien- furt, Baindt und Berg. Tel. 0751 36360-110 Maybachstr. 1, Weingarten Wohl-Fühl-Treff Betreuungsgruppe für dementiell erkrankte Menschen bzw. für Menschen die einfach nur Geselligkeit suchen. Jeden Dienstag von 14 bis 17 Uhr im Dietrich-Bonhoeffer-Saal. Ihre Ansprechpartnerin, Rebecca Herz erreichen Sie telefonisch unter 0751 36360-116 Abfallwirtschaft Wohin mit dem ausgedienten Weihnachtsbaum? Ihren ausgedienten Weihnachtsbaum können Sie bei der Grüngutannahmestelle „Hofstelle Wöhr“ in der Friesen- häusler Straße zu den üblichen Öffnungszeiten kostenlos abgeben. Bitte beachten Sie: Der Baum muss vollständig abdeko- riert und frei von jeglichem Baumschmuck sein. Die „Hofstelle Wöhr“ ist freitags von 15.00 - 18.00 Uhr ge- öffnet! Ihre Gemeindeverwaltung Veranstaltungskalender Veranstaltungskalender Januar 12.01. Gemeinderatssitzung Schenk-Konrad-Halle 30.01. Narrenbaumstellen Dorfplatz Februar 09.02. Gemeinderatssitzung Schenk-Konrad-Halle Unsere Jubilare Herzlichen Glückwunsch Herr Karl Stephan feierte am 17.12.2020 seinen 80. Geburtstag, Herr Oskar Fregin am 30.12.2020 seinen 80. Geburtstag und Frau Lieselotte Veeser am 01.01.2021 ihren 95. Geburtstag. Bürgermeisterin Simone Rürup überbrachte den Jubilaren Glückwünsche und ein Geschenk der Gemeinde. Für die Zukunft wünschen wir den Jubilaren alles Gute, persönliches Wohlergehen und eine gesegnete Zeit. Gemeindeverwaltung Kindergartenachrichten Kindergarten St. Martin Wir sagen danke! Das Jahr neigt sich dem Ende zu und wir wollen zurückblicken, auf eine Zeit voller Erlebnisse. Wir haben unsere Gedanken rückblickend auf das Jahr 2020 schweifen lassen und trotz der aktuellen Gegeben- heiten, ein Lächeln auf unseren Lippen festgestellt. Hand in Hand war es uns möglich Ihren Kindern die best- möglichste Begleitung, Unterstützung und Behütung zu ermöglichen. Daher möchten wir uns ganz herzlich bei unseren Fami- lien bedanken. Denn ohne Sie wäre all dies nicht möglich gewesen. Normalerweise stellte unsere alljährliche Weihnachtsfeier in gemütlicher Runde einen krönenden Abschluss dar. Dies war leider nicht wie gewohnt möglich und so kamen wir ins Umdenken. Wie könnte sie nur stattfinden? Online? Mit allen Familien? Die Gedanken des Teams drehten sich und doch war uns klar, dass online zwar viel möglich ist, jedoch der Geist der Weihnacht, das gemütliche Beisam- mensein und die schönen Gespräche nicht über ein sol- ches Portal transportiert werden könnten. So kam uns die Lösung. Eine „Weihnachtsfeier to go Ta- sche“ musste her. Ein feiner Tee, leuchtender Kerzenschein, ein kleiner Gau- menschmaus, eine bezaubernde Weihnachtsgeschichte und Adventslieder wurden von uns, für jede Familie, zu- sammengestellt. Seite 14 Amtsblatt der Gemeinde Baindt Nummer 1 Wir wünschen Ihnen einen tollen Start ins Jahr 2021. Auf eine weiterhin tolle Zusammenarbeit freuen wir uns sehr. Ihr Team des Kindergarten St. Martin Zur Information Regierungspräsidium Tübingen Gemeinsam die Pandemie bewältigen! Freiwillige Helferinnen und Helfer für Impfzentren im Regierungsbezirk Tübingen gesucht Voraussichtlich Anfang Januar soll in Baden-Württem- berg ein erster Impfstoff gegen SARS-CoV-2 zur Verfü- gung stehen. Entsprechend bereitet sich auch der Re- gierungsbezirk Tübingen mit Hochdruck auf die Impfung der Bevölkerung vor. Ab 15. Dezember 2020 werden zwei Zentrale Impfzentren in Ulm (Messe) und Tübingen (Paul- Horn-Arena) sowie ab 15. Januar 2021 jeweils ein Krei- simpfzentrum pro Landkreis an folgenden Orten einge- richtet: • Alb-Donau-Kreis: Ehingen, Alb-Donau-Center • Landkreis Biberach: Ummendorf, Gemeindehalle • Landkreis Bodenseekreis: Friedrichshafen, Messe • Landkreis Ravensburg: Ravensburg, Oberschwaben- halle • Landkreis Reutlingen: Reutlingen, Kreuzeiche-Stadion, Tribünengebäude • Landkreis Sigmaringen: Hohentengen, ehemalige Ka- serne Sporthalle • Landkreis Tübingen: Tübingen, Paul-Horn-Arena • Zollernalbkreis: Meßstetten, ehemalige Zollern-Alb-Ka- serne Zusätzlich wird es Mobile Impfteams geben, die Angehö- rigen vulnerabler Gruppen einen Zugang zum Impfstoff ermöglichen. „Mit den neuen Impfstoffen sehe ich eine realistische Chance, dass wir im kommenden Jahr die Coronapan- demie ein gutes Stück hinter uns lassen können. Damit verbunden sind aber weiteres Durchhaltevermögen und ein zusätzlicher Kraftakt. Wir brauchen für den Betrieb der Impfzentren einmal mehr in dieser Pandemie viel ehren- und hauptamtliches Engagement, bitte unterstützen Sie uns“, so Regierungspräsident Klaus Tappeser. Das Regierungspräsidium Tübingen hat ein E-Mail-Post- fach impfhilfebw@rpt.bwl.de eingerichtet, unter dem sich freiwillige Helferinnen und Helfer für die Unterstüt- zung der Impfzentren im Regierungsbezirk Tübingen mel- den können. Dazu werden Name / Vorname / Geburts- datum / Anschrift / Erreichbarkeit (Telefon, E-Mail) / Ausbildung / gewünschter Einsatzort / zeitliche Verfüg- barkeit (mögliche Tageszeiten und mögliche Gesamt- dauer) von den Interessierten benötigt. Zusätzlich ist eine Einverständniserklärung zur Datenweitergabe erforder- lich. Diese und weitere Informationen gibt es im Internet des Regierungspräsidiums Tübingen auf der Startseite unter „Aktuelles“ > > „CORONA: Freiwillig Helfende für die Unterstützung in den Impfzentren gesucht“. Direkt zum Formular gelangt man über https://rp.baden-wuerttemberg.de/rpt/Documents/ Einwilligungserklaerung_fuer_Freiwillige_Helfer_in_ den%20Impfzentren_des_Landes_einschliesslich_DSE. pdf Entlang ihres jeweiligen Bedarfs werden die Impfzentren dann direkt mit infrage kommenden Helferinnen und Hel- fern Kontakt aufnehmen. Gesucht werden insbesondere: • Medizinisches Fachpersonal wie Pflegekräfte, Medi- zinisch-Technische Assistenten, Apotheker/Pharmazeu- tisch-Technische Assistenten, Rettungssanitäter, Notfall- sanitäter, Medizinstudierende ab dem 7. Semester oder im Praktischen Jahr • Personen für Verwaltungsaufgaben, Begleitung zum Impfbereich, Unterstützung der Abläufe an der Anmel- dung und bei der Dokumentation Ärztinnen und Ärzte wenden sich bitte nicht an das Re- gierungspräsidium, sondern an das E-Mail-Postfach der Landesärztekammerabfrage@laek-bw.de. Weitere In- formationen für Ärztinnen und Ärzte gibt es auch unter https://www.kvbawue.de/kvbw/aktuelles/news-artikel/ news/aufruf-zur-mitwirkung-als-arzt-oder-medizinper- sonal-in-den-corona-impfzentren-des-landes/ Mobile Geschwindigkeitsmessungen im Oktober 2020 - Ergebnisse - Straße Anzahl der ge- messenen Fahr- zeuge Anzahl der Über- schreitungen Tempolimit km/h Höchstgeschwindig- keit km/h Thomas-Dachser-Straße 500 19 70 86 Wickenhauserstraße 305 60 50 81 Thumbstraße 41 8 7 28 Schachenerstraße 41 4 30 45 Gartenstraße 142 3 50 64 Nummer 1 Amtsblatt der Gemeinde Baindt Seite 15 „Ich bin sehr beeindruckt und dankbar für all das, was in unserem Bezirk gerade im Gesundheitswesen aber auch im ehren- und hauptamtlichen Bereich, in den Schulen, in den Unternehmen, in der Verwaltung und von jedem einzelnen geleistet wird. Die Bewältigung der Pandemie kann nur gemeinsam gelingen, wir sind weiter alle ge- fragt“, betonte Tappeser. Hintergrundinformationen: Das Regierungspräsidium Tübingen ist übergeordnete Katastrophenschutz-, Gesundheits- und Schulbehörde. Es ist seit Beginn der Coronapandemie als Bindeglied zwischen der Landesregierung und den Kommunen und Schulen vor allem in einer koordinierenden Rolle aktiv. Dazu kommen Aufgaben wie die Auszahlung von Ent- schädigungen nach dem Infektionsschutzgesetz an Be- triebe und Beschäftigte, Soforthilfen für gemeinnützige Vereine und andere Einrichtungen, die Aufrechterhaltung der Flüchtlingsunterbringung in den Erstaufnahmeeinrich- tungen, die Prüfung von Medizinprodukten und persönli- cher Schutzausrüstung wie etwa Masken und Desinfek- tionsmittel sowie die Rückabwicklung von Stornokosten für ausgefallene Schulreisen. Zur Bewältigung all dieser Aufgaben waren seit März 2020 bislang 164 zusätzliche Vollzeitäquivalente notwendig, die weitgehend aus dem eigenen Personalstamm des Regierungspräsidiums er- bracht wurden und werden. Sozialversicherung für Landwirtschaft, Forsten und Gartenbau Größere Nachfrage nach Grippeschutzimpfung Infolge der Corona-Pandemie wollen sich deutlich mehr Menschen gegen die Virusgrippe (Influenza) impfen las- sen als sonst. Dies verknappt den Impfstoff, so dass es gilt, ihn gerecht und sinnvoll zu verteilen. Die Corona-Pandemie ändert weder etwas an den Imp- fempfehlungen der Ständigen Impfkommission (STIKO) noch an den Reglungen zur Übernahme der Impfkosten durch die Landwirtschaftliche Krankenkasse (LKK). Es kann aber zu Engpässen in der Versorgung kommen, wenn sich nun weitaus mehr Menschen - auch aus dem nicht zu einer Risikogruppe gehörigen Personenkreis - impfen lassen wollen. Alle Krankenkassen, Ärzte sowie die Kassenärztliche Vereinigung sind daher darauf be- dacht, dass insbesondere diejenigen gegen die Grip- pe geimpft werden, die ein besonders hohes Risiko für schwere Krankheitsverläufe haben. Impfempfehlungen und Kostenübernahme bleiben un- verändert Die STIKO empfiehlt die Impfung für bestimmte Risiko- gruppen. Daran hält sie auch trotz der Corona-Pande- mie weiterhin fest und begründet dies damit, dass zum Schutz der Menschen und zur Entlastung des Gesund- heitssystems der größte Effekt mit den verfügbaren Grip- peimpfstoffen erzielt werden kann, wenn die Impfquoten entsprechend der STIKO-Empfehlungen vor allem bei Risikogruppen erheblich gesteigert werden können. Dies bedeutet jedoch nicht, dass die STIKO von einer Influen- za-Impfung anderer Personen abrät. Auch viele Arbeit- geber bieten ihren Angestellten die Influenzaimpfung an, um Grippeerkrankungen und dem damit verbundenen Arbeitsausfall vorzubeugen. Die LKK richtet sich entspre- chend nach den Empfehlungen der STIKO und übernimmt wie gehabt die Kosten der Grippeschutzimpfung für • Personen ab dem 60. Lebensjahr, • Schwangere, • Personen mit chronischen Erkrankungen, • Bewohner von Alters- oder Pflegeheimen, • medizinisches Personal, • Personen mit umfangreichem Publikumsverkehr, • Personen mit direktem Kontakt zu Geflügel und Wild- vögeln sowie • Personen, die als mögliche Infektionsquelle im selben Haushalt lebende oder von ihnen betreute Risikoperso- nen gefährden können. Deutsche Rentenversicherung Baden-Württemberg Zum Jahreswechsel ändern sich etliche Werte der ge- setzlichen Rentenversicherung. Die Beitragsbemessungsgrenze steigt auf 7.100 Euro (bis- her 6.900 Euro) monatlich beziehungsweise auf 85.200 Euro (bisher 82.800 Euro) im Jahr. Nur bis zu dieser Ver- dienstgrenze müssen Rentenbeiträge bezahlt werden. Wer darüber hinaus verdient, zahlt nur bis zu dieser Gren- ze Rentenbeiträge. Der Beitragssatz der Rentenversicherung bleibt auch 2021 stabil bei 18,6 Prozent. Wer freiwillig in die gesetzliche Rentenversicherung ein- zahlt, kann 2021 jeden Betrag zwischen dem Mindestbei- trag von monatlich 83,70 Euro und dem Höchstbeitrag von 1320,60 Euro wählen. Für versicherungspflichtige Selbst- ständige beträgt der Regelbeitrag ab 2021 monatlich 611,94 Euro. Selbstständige Existenzgründer können den halben Regelbeitrag in Höhe von 305,97 Euro entrichten. Der allgemeine Beitragssatz zur gesetzlichen Krankenver- sicherung verbleibt 2021 bei 14,6 Prozent. Allerdings steigt zum 1. Januar der durchschnittliche Zusatzbeitrag für die gesetzliche Krankenversicherung von 1,1 auf 1,3 Prozent an. Das bedeutet, dass Rentnerinnen und Rentner mit ei- nem geringfügig niedrigeren Rentenzahlbetrag rechnen müssen, da die Krankenversicherung der Rentner direkt von der Rente einbehalten wird. Agentur für Arbeit Konstanz-Ravensburg Kurzarbeit muss nach Unterbrechung erneut ange- zeigt werden Betriebe die mindestens drei Monaten voll gearbeitet haben und in dieser Zeit kein Kurzarbeitergeld bezogen haben, müssen Kurzarbeit erneut anzeigen, um im Be- darfsfall wieder Kurzarbeitergeld beantragen zu können. Durch die aktuellen Einschränkungen zur Eindämmung der Corona-Pandemie, kann eine erneute Beantragung von Kurzarbeitergeld erforderlich werden. Unternehmen die in den vergangenen drei Monaten durchgehend kein Kurzarbeitergeld benötigt bzw. beantragt haben müssen den Arbeitsausfall (Kurzarbeit) erneut anzeigen. Das Verfahren ist identisch zur ersten Anzeige von Kurz- arbeit. Eine erneute Anzeige ist nach dreimonatiger Un- terbrechung des Bezuges von Kurzarbeitergeld zwingend erforderlich, auch dann, wenn der ursprüngliche Bewilli- gungsbescheid noch bis in die Zukunft reicht. Neue App erleichtert das Anzeige- und Antragsver- fahren Seit Mai kann die Anzeige von Kurzarbeit sowie der Antrag auf Kurzarbeitergeld noch einfacher mit einer neuen App der Bundesagentur für Arbeit eingereicht werden. Unter dem Namen „Kurzarbeit App“ steht sie in den App-Sto- res von Apple und Google zur Verfügung. Mit der App können ohne vorherige Anmeldung die Unterlagen zu KuG-Anzeigen und -Anträgen per Smartphone-Kamera einscannt, hochgeladen und per E-Mail an die Agentur für Arbeit versendet werden. Seite 16 Amtsblatt der Gemeinde Baindt Nummer 1 Gemeindeverwaltung Baindt Telefon (07502) 9406- 0 FAX (07502) 9406-18 E-Mail info@baindt.de Internet www.baindt.de Öffnungszeiten: Montag und Donnerstag 8:00 - 12:00 Uhr 14:00 - 16:00 Uhr Dienstag 8:00 - 13:00 Uhr 14:00 - 18:00 Uhr Mittwoch 8:00 - 12:00 Uhr Freitag 7:30 - 12:00 Uhr Direktdurchwahlnummern Bürgermeisterin Frau Rürup 9406-10 - Handy 0151 51536083 - Vorzimmer Frau Heine 9406-0 Fax 9406-36 Amtsblatt Frau Ziegler 9406-16 Bauamt - Bauamtsleiterin Frau Jeske 94 06-51 Bauamt - Ortsbaumeister Herr Roth 94 06-53 Bauamt Frau Scheid 94 06-54 Bürgertheke Frau Brei/Frau Hillebrand 9406-12 und 9406-13 Bürgerbus Frau Ziegler 9406-16 Einwohnermeldeamt Herr Bautz 9406-14 Fundamt Frau Brei/Frau Hillebrand 9406-12 Finanzverwaltung - Kämmerer Herr Abele 9406-20 - Kasse Herr Müller 9406-22 - Kasse Frau Michelberger 9406-24 - Wasser, Grundsteuer Frau Stavarache 9406-21 - Hunde-/ Gewerbesteuer Frau Winkler 9406-23 Gewerbeamt Frau Brei/Frau Hillebrand 9406-13 Hauptamt Herr Plangg 9406-11 - Kindergarten - Ordnungsamt - Asylbetreuung Friedhofswesen Frau Heine 9406-0 Hallenbelegung SKH Frau Ziegler 9406-16 Kindergartenabrechnung Frau Ziegler 9406-16 Standesamt Frau Grella 9406-15 Volkshochschule Frau Brei/Frau Hillebrand 9406-13 Einrichtungen der Gemeinde Bauhof Herr Mohring 912130 Feuerwehrhaus 912134 Feuerwehrkommandant Herr Bucher 921690 Gemeindebücherei Frau Lins 94114-170 Schenk-Konrad-Halle Herr Forderer 0152 25613911 und 3373 Kindergärten - Sonne Mond und Sterne 94114-140 - St. Martin 2678 - Waldorfkindergarten 3882 Klosterwiesenschule - Rektorin Frau Heberling 94114-132 - Sekretariat Fr. Mohring 94114-133, Fax -139 - Schulsozialarbeiterin Fr. Oßwald 94114-172 - Schulhausmeister Herr Tasyürek 0178 4052591 - Schule für Blinde und Sehbehinderte 94190 Pfarrämter - Katholisches Pfarramt 1349 - Evangelisches Pfarramt (0751) 43656 - Kath. Gemeindehaus - Bischof-Sproll-Saal Anmeldung bei Fr. Moosherr (0751) 18089496 oder E-Mail: gudrun.moosherr@gmail.com Polizei - Polizeirevier Weingarten (0751) 803-6666 Notrufe - Polizei 110 - Feuerwehr, Notarzt, Rettungsdienst 112 Sterbefall am Wochenende Es ist nicht notwendig, einen Sterbefall bei der Gemeindever- waltung am Wochenende anzuzeigen. Bitte vereinbaren Sie mit dem Pfarramt einen Termin für die Bestattung. Sollte die Beerdigung bereits am Dienstag erfolgen, ist es ausreichend, wenn die Gemeindeverwaltung am Montagvormittag darüber informiert wird. Die meisten Bestattungsunternehmen haben einen Schlüssel für die Aussegnungshalle in Baindt. Sollten dennoch Fragen und Unklarheiten aufkommen, wen- den Sie sich bitte an folgende Personen in der aufgelisteten Reihenfolge: Frau Heine, Friedhofsverwaltung Tel. 0160 53 86 706 Herr Plangg, Friedhofsverwaltung Tel. (07502) 91 22 28 Laura Kurz, Tel.: 91 30 30 Am Föhrenried Baienfurter Straße Birkenstraße Buchenstraße Mehlisstraße Riedsenn Sumeraugasse Schachener Straße Wickenhauser Straße Marcel Striegel, Tel.: 91 14 33 Badweg Blumenstraße Bronnenstubenweg Dahlienstraße Hubertusweg Klosterhof Krokusweg Lilienstraße Mühlstraße Nelkenstraße Thumbstraße Nr. 47 - 81 Tulpenstraße Veilchenstraße Markus Wöhr, Tel.: 943242 Brühl Dorfplatz Eichenstraße Eschenstraße Gartenstraße Innere Breite Küferstraße Ziegeleistraße Louis Escher, Tel.: 0751/95874647 Benzstraße Dachsstraße Eichhorngasse Friesenhäusler Straße Froschstraße Fuchsstraße Hirschstraße Nr. 1 - 50 Igelstraße Iltisstraße Liebigstraße Rehstraße Siemensstraße Wieselgasse An alle Amtsblatt-Bezieher Haben Sie Ihr Amtsblatt nicht bekommen? Dann rufen Sie bitte den für Ihren Bezirk zuständigen Austrä- ger direkt an. Vergewissern Sie sich aber bitte vorher, ob Ihre Hausnummer gut sichtbar und der Briefkasten mit Ihrem Na- men versehen ist. Svenja Hermann, Tel.: 5 55 86 68 Hasenweg Hirschstraße ab Nr. 164 Kümmerazhofer Weg Marderstraße Mochenwangener Straße Reishaufen Sulpacher Straße Julian Kurz, Tel.: 91 30 30 Fliederstraße Kornblumenstraße Marsweilerstraße Rosenstraße Spielmannsweg Zeppelinstraße Tim Raubald, Tel.: 91 10 74 Grünenbergstraße Annabergstraße Nr. 60 (Nachbaur Eugen) Im Voken Jägerweg Lerchenstraße Sperlingweg Stöcklisstraße Storchenstraße Daniel Kronenberger, Tel.: 92 11 18 Amselstraße Annabergstraße Erlenstraße Kiesgrubenstraße Schönblick Sonnenstraße Thumbstraße Nr. 1 - 36 Ziegelhalde Lea Svoboda, Tel.: 91 36 35 Boschstraße Daimlerstraße Dieselstraße Dornierstraße Maybachstraße Röntgenstraße ✄ ✄ Nummer 1 Amtsblatt der Gemeinde Baindt Seite 17 Bei Fragen können sich Arbeitgeber an den Arbeitge- ber-Service der Agentur für Arbeit Konstanz-Ravensburg wenden. Hotline: 0800 4 5555 20 (gebührenfrei) Weitere Informationen sind im Internet unter https://www.arbeitsagentur.de/m/corona-kurzarbeit/ zu finden. Sozialversicherung für Landwirtschaft, Forsten und Gartenbau Vorzeitige Altersrenten bleiben ungekürzt Die Landwirtschaftliche Alterskasse (LAK) wird vorzeiti- ge Altersrenten aus der Alterssicherung der Landwirte (AdL) weiterhin nicht kürzen. Auf vorzeitige Altersrenten wird ein eventueller Hinzuver- dienst auch im Jahr 2021 nicht angerechnet. Diese Re- gelung, die zunächst bis Ende 2020 gelten sollte, wurde nun vom Gesetzgeber bis zum 31. Dezember 2021 ver- längert. Grund hierfür ist die aktuelle Entwicklung der Corona-Pandemie. Bezieher von vorzeitigen Altersrenten sollen durch eine Beschäftigung weiterhin keine Einkom- menseinbußen haben. Die LAK wird daher auch im Jahr 2021 vorzeitige Altersrenten nicht kürzen müssen und ihre Abfragen zu einem eventuellen Hinzuverdienst einstellen. Auch für Altersrenten aus der allgemeinen gesetzlichen Rentenversicherung wurden die Lockerungen der Hinzu- verdienstgrenzen verlängert. Anhörungsverfahren zu den Bewirtschaftungs- plänen der EU-Wasserrahmenrichtlinie gestartet Umweltminister Franz Untersteller: „Eine gute Wasserqualität ist die Lebensgrundlage für Menschen, Tiere und Pflanzen.“ Das Umweltministerium hat heute (22.12.) die Entwürfe der aktualisierten Bewirtschaftungspläne und der dazu gehörenden Maßnahmenprogramme zur Umsetzung der EU-Wasserrahmenrichtlinie für den Zeitraum von 2022 bis 2027 veröffentlicht. Damit beginnt das offizielle Anhö- rungsverfahren. Bürgerinnen und Bürger, Verbände und sonstige interessierte Stellen haben nun sechs Monate bis zum 30.06.2021 die Gelegenheit, zu den Entwürfen Stellung zu nehmen. „Die Wasserrahmenrichtlinie der EU setzt uns ein am- bitioniertes Ziel: den guten Zustand der europäischen Gewässer. Das bedeutet, wir müssen mit der Ressource ‚Wasser‘ verantwortungsvoll umgehen und Gewässer nachhaltig bewirtschaften. Mit den Bewirtschaftungsplä- nen und Maßnahmenprogrammen zeigen wir den Weg auf, wie wir dieses Ziel erreichen“, sagte Minister Unter- steller in Stuttgart. Dabei werde in Baden-Württemberg die Teilnahme der Öffentlichkeit großgeschrieben. Neben den formal vorgeschriebenen Beteiligungen haben sich die Bürgerinnen und Bürger schon bei der Erstellung der Entwürfe einbringen können. Etwa 1000 Hinweise aus der Bevölkerung und von Verbänden zeigen das große Interesse im Vorfeld. Folgen des Klimawandels als neue Handlungsfelder Die ersten Bewirtschaftungspläne und Maßnahmenpro- gramme zur Umsetzung der Wasserrahmenrichtlinie wur- den im Jahre 2009 erstellt. Alle sechs Jahre werden die- se aktualisiert. Seit Beginn verfolgt Baden-Württemberg mit entsprechenden Maßnahmen die Verbesserung im Bereich der Hydromorphologie, bei der Herstellung der Durchgängigkeit an Hindernissen und des damit ver- bundenen Abflussverhaltens sowie die Reduzierung der Nähr- und Schadstoffeinträge aus Punktquellen wie zum Beispiel Kläranlagen und aus diffusen Quellen wie der Landwirtschaft. Im Zusammenhang mit dem Klimawan- del sind neue Themenfelder die Reduzierung der Tem- peratureinträge in Flüsse und Bäche sowie in geringem Umfang auch die Frage der mengenmäßigen Belastung des Grundwassers. Seit 2009 konnte ein großer Anteil der Maßnahmen er- folgreich umgesetzt werden. Dabei zeigt sich, dass im Bereich der Hydromorphologie etwa die Hälfte der ge- planten Maßnahmen abgeschlossen wurden. Beim Maß- nahmenprogramm Punktquellen liegt der Umsetzungs- stand bei ungefähr 85 Prozent und bei den Maßnahmen zur Abwasserbeseitigung bei rund 64 Prozent. Der Maß- nahmenplanung in den aktuellen Entwürfen liegen lan- desweite Studien im Bereich der Abwasserbehandlung und der Gewässerstruktur zugrunde. Aufgrund der ver- tieften Erkenntnisse aus diesen Studien wurde ein deut- lich erhöhter Maßnahmenbedarf identifiziert, der für die Zielerreichung erforderlich ist. Ein zunehmend großer Unsicherheits- und Einflussfaktor ist bereits jetzt der Kli- mawandel. Initiative „Blaues Gut – wir machen Gewässer besser“ „Um die Anstrengung zur Umsetzung der Wasserrahmen- richtlinie als Marke darzustellen, haben wir im September 2020 die landesweite Initiative ‚Blaues Gut – wir machen Gewässer besser!‘ gestartet. Die zahlreichen umgesetzten und geplanten Maßnahmen und Aktivitäten werden durch das einheitliche Logo erkennbarer“, ergänzte der Minister. Bürgerinnen und Bürger erhalten durch diese Initiative vor Ort und über die Webseite „Blaues Gut“ zusätzliche Informationen zu den bereits ergriffenen Maßnahmen. Weitere Informationen zur Öffentlichkeitsbeteiligung der Wasserrahmenrichtlinie in Baden-Württemberg finden sich auf der Internetseite des Umweltministeriums und auf der Internetseite www.blaues-gut.de. Kirchliche Nachrichten Katholische Kirchengemeinde St. Johannes Baptist Baindt Kath. Pfarramt • 88255 Baindt • Thumbstraße 55 Gedanken zur Woche Unser Leben ist ein stetes Neubeginnen. Entscheidend ist, dass man den Mut nicht verliert Robert de Langeac Samstag, 09. Januar 18.30 Uhr Baienfurt - Eucharistiefeier (öffentlich, ohne Platzkarten) Sonntag, 10. Januar – Taufe des Herrn 10.00 Uhr Baindt – Eucharistiefeier (öffentlich, mit Platz- reservierungskarten) († Emilie und Oskar Bix, Josefine und Eugen 09. Januar – 17. Januar 2021 Seite 18 Amtsblatt der Gemeinde Baindt Nummer 1 Knoll, Georg Locher, Elisabeth Fugunt, Josef Kampka, Apollonia und Ignaz Malsam, Juli- us Malsam, Magdalena und Johannes Merk, Johannes Heik, Rosa Vogel, Ignaz Malsam mit Angehörigen, Familie Dobler. Elena Hegel, Jahrtag. Pfarrer i. R. Fritz Felder) Dienstag, 12. Januar 07.50 Uhr Baindt – Schülergottesdienst (für den Fall, dass wieder normaler Unterricht stattfin- det) Mittwoch 13. Januar 09.00 Uhr Baienfurt – Eucharistiefeier (öffentlich, mit Eintragung am Schriftenstand) Donnerstag, 14. Januar 07.45 Uhr Baienfurt – Schülergottesdienst (für den Fall, dass wieder normaler Unterricht stattfin- det) Freitag, 15. Januar 08.30 Uhr Baindt – Rosenkranz 9.00 Uhr Baindt – Eucharistiefeier (öffentlich, ohne Platzreservierungskartenkarten) († Karl Kuch, Monika Kronenberger, Irmgard Schnez) Samstag, 16. Januar 18.30 Uhr Baindt– Eucharistiefeier (öffentlich, mit Platzreservierungskarten) Sonntag, 17. Januar – 2. Sonntag im Jahrkreis 10.00 Uhr Baienfurt – Eucharistiefeier (öffentlich, ohne Platzkarte) Maskenpflicht während des Gottesdienstes Während der 3. Pandemiestufe gilt 1. Tragepflicht für die Mund-Nase-Bedeckung wäh- rend des gesamten Gottesdienstes. 2. Kein Gemeindegesang in jeglicher Form, also auch nicht kurze Antwortgesänge (Gesang durch einen kleinen Chor bleibt unter Einbehaltung der bestehenden Rege- lungen erlaubt) Rosenkranzgebete im Januar Im Januar laden wir ganz herzlich ein zum Rosenkranz- gebet jeden Freitag um 8.30 Uhr vor dem Gottesdienst. Gottesdienste in Baindt – Aktuelle Regelungen im Lockdown Bedingt durch den Lockdown in Baden-Württemberg und die erforderliche Reduzierung der Kontakte ist für die Teilnahme an den Gottesdiensten vorerst wieder eine vorherige Anmeldung erforderlich. Wir werden daher nach Weihnachten zu den gut besuchten Gottesdiens- ten Platzreservierungskarten ausgeben, die in der Kirche rechtzeitig vor den Gottesdiensten zum Mitnehmen aus- liegen. Nur mit einer solchen ausgefüllten Platzreservie- rungskarte ist die Teilnahme am jeweiligen Gottesdienst möglich. Für Gottesdienste mit geringerer Besucherzahl (z. B werktags) erfolgt wie bisher die Teilnehmererfassung mittels ausliegender Liste. Die Angaben in der Teilnehmer- liste oder auf den Platzreservierungskarten dienen unter Wahrung des Datenschutzes zur Benachrichtigung, falls bei einem Besucher im Nachhinein eine Infektion festge- stellt werden sollte. Bitte beachten Sie: Bei Gottesdiensten ohne Platzreservie- rungskarte erfolgt der Einlass nur so lange es freie Plätze gibt (keine Einlassgarantie) und die Teilnahmekarten gel- ten nicht bei Gottesdiensten mit Platzreservierungskar- ten. Ferner besteht aktuell Tragepflicht einer Mund-Na- sen-Maske; Personen mit Krankheitssymptomen dürfen nicht mitfeiern. Sprechzeiten Pfarrer Bernhard Staudacher Nach telefonischer Vereinbarung (Tel. 912623) Thumbstraße 55, Baindt E-Mail-Adresse: bernhard-staudacher@gmx.de Sprechzeiten Gemeindereferentin Silvia Lehmann Nach telefonischer Vereinbarung Büro: Kirchstraße 8, Baienfurt Tel. 0751 / 5576199, (Tel. privat 943630) E-Mail-Adresse: Silvia.Lehmann@drs.de Sprechzeiten Gemeindereferentin Regina Willmes Nach telefonischer Vereinbarung Büro: Kirchstraße 8, Baienfurt Tel. 0751 / 56969624 E-Mail-Adresse: Regina.Willmes@drs.de Gemeindehaus St. Martin / Bischof-Sproll-Saal: Belegung und Reservierung Frau Gudrun Moosherr Tel. 0751-18089496 E-Mail: gudrun.moosherr@gmail.com Katholische Kirchenpflege Baindt: Frau Lucy Schellhorn (Kirchenpflegerin) Bankverbindung: KSK Ravensburg IBAN DE 4365 0501 1000 7940 0985 BIC SOLADES1RVB BITTE EINRAHMEN!!!!! Kath. Pfarramt St. Johannes Baptist Thumbstr. 55, 88255 Baindt Pfarramtssekretärin Frau Christiane Lott Telefon 07502 - 1349 Telefax 07502 - 7452 Stjohannesbaptist.baindt@drs.de www.katholisch-baienfurt-baindt.de Telefonisch sind wir zu den Bürozeiten erreichbar und sonst nur nach vorheriger Terminabsprache. Wir bitten Sie eine geeignete Mund-Nasen-Bedeckung zu tragen (Vorschrift). Wir bitten Sie eine geeignete Mund-Nasen-Bedeckung zu tragen (Vorschrift). Öffnungszeiten Dienstag 09.30 Uhr – 11.30 Uhr Donnerstag 15.00 Uhr – 18.00 Uhr Freitag 09.30 Uhr – 11.30 Uhr Kath. Pfarramt Mariä Himmelfahrt Kirchstraße 8, 88255 Baienfurt Telefon 0751 - 43633 Telefax 0751 - 58812 kathpfarramt.baienfurt@drs.de Nummer 1 Amtsblatt der Gemeinde Baindt Seite 19 Evangelische Kirchengemeinde Baienfurt-Baindt Tel.: 0751/43656, Fax: 0751/ 43941; E-Mail-Adresse: pfarramt.baienfurt@elkw.de Homepage: www.evangelisch-baienfurt-baindt.de Pfarrbüro: Öschweg 32, Baienfurt, Tel.: 0751/ 43656 Pfarrer M. Schöberl Öffnungszeiten Di 7.00 – 9.00 + 13.00 – 15.00, Do 10.00-13.00 Uhr Wochenspruch: Welche der Geist Gottes treibt, die sind Gottes Kinder. Röm 8,14 Sonntag, 10. Januar 10.30 Uhr Baienfurt Gottesdienst ohne Anmel- dung Mittwoch, 13. Januar 15.30 – 16.30 Uhr Baienfurt Konfi-Gruppe 1, Ev. Gemeindehaus 16.30 – 17.30 Uhr Baienfurt Konfi-Gruppe 2, Ev. Gemeindehaus Sonntag, 17. Januar 09.30 Uhr Baindt Gottesdienst im Dietrich-Bonhoef- fer-Saal Um Anmeldung im Pfarramt per E-Mail (pfarramt.bai- enfurt@elkw.de) oder telefonisch (0751 4 36 56) wird ge- beten!!! 10.30 Uhr Baienfurt Gottesdienst in der ev. Kirche ohne Anmeldung ---------- Gottesdienst online Sie können die Gottesdienste zusätzlich über unsere Homepage www.evange- lisch-baienfurt-baindt.de miterleben. Der aktuelle Gottesdienst wird zeitnah online gestellt und ist 72 Stunden ab- rufbar. ---------- Der Jahresabschluss wird an folgenden Tagen vom 11.01. bis 24.01.2021 zur Einsichtnahme durch die Gemeindeglie- der im Pfarramtsbüro öffentlich aufgelegt. ---------- Allianzgebetswoche 2021 Gemeinsam beten. Mit anderen Christen. An Deinem Ort Evangelische Allianz Ravensburg/Weingarten Sonntag, 10.1. - 9 Uhr (ohne KiGo) + 11 Uhr (mit KiGo) Eröffnungsgottesdienst mit Sokol Hoxha (Jugend mit einer Mission) Freie Christengemeinde, Meersburger Str. 150, Ravensburg Dienstag, 12.1. - 19.30 Uhr Gebetsabend mit Regina Herzer (Gemeinschaft Zion) Ev. Stadtkirche Ravensburg, Marienplatz 3, Ravensburg Mittwoch, 13.1. - 19.30 Uhr Jugendgebetsabend, Freie Christengemeinde, Meersburger Str. 150, RV Donnerstag, 14.1. - 19.30 Uhr Gebetsabend mit Dekan Dr. Friedrich Langsam (Ev. Kirche) Ev. Stadtkirche Ravensburg, Marienplatz 3, Ravensburg Sonntag, 17.1. - 18 Uhr Abschlussgottesdienst mit Dirk Arnold (LKG Ravensburg) Gemeinschaft Immanuel, Schubertstr. 28, Ravensburg Alle Veranstaltungen finden unter den geltenden Corona-Vorschriften statt! Frauenkreis am MITT- WOCH, den 13. Januar 2021 fällt aus! Leider kann unser nächs- tes Frauenkreistreffen nicht wie geplant am 13. Janu- ar stattfinden. Aber aufge- schoben ist nicht aufgehoben. Wir wollen unsere neue Jahreslosung für 2021 auf jeden Fall noch gemeinsam besprechen. Sie ist ja für das gesamte Jahr ausgewählt. Zunächst aber machen wir uns jeder eigene Gedanken zu (Lukas 6, 36) „Jesus Christus spricht: Seid barmherzig, wie auch euer Vater barmherzig ist!“ bevor wir die Gedanken miteinander austauschen. Ich wünsche allen einen guten und vor allem gesunden Start und Gottes Segen in 2021. PNS Jesus Christus spricht: Seid barmherzig, wie auch euer Vater barmherzig ist! Lukas 6, 36 Hohe Infektionszahlen legen es nahe, nun in der winterlichen Zeit mit unserem Kreativ-Angebot bis auf Weiteres zu pausieren, weil die Temperaturen es nicht erlauben Seite 20 Amtsblatt der Gemeinde Baindt Nummer 1 draußen zu gestalten. Sobald Entwarnung von Seiten der Epidemiologen kommt nehmen wir selbstverständlich unser Angebot wieder auf, aber bis dahin wollen wir lieber auf Abstand und vor allem gesund bleiben. Wir wünschen trotz der Umstände ein kreatives neues Jahr und freuen uns schon auf ein Wiedersehen sobald es wieder möglich ist. Ihr Kreatives-Montags-Team Christliche Brüdergemeinde Baienfurt (Baptisten) e.V. Baindter Str. 11, 88255 Baienfurt E-Mail: info@christliche-gemeinde-baienfurt.de Regelmäßige Veranstaltungen unserer Gemeinde Freitag Kinderchor 18.00 - 19.00 Uhr (7 - 12 Jahre) Kindergruppen 19.00 - 20.30 Uhr (6 - 12 Jahre) Teenie 19.00 - 20.30 Uhr (12 - 16 Jahre) Bibelarbeit 19.00 - 20.30 Uhr Samstag Jugend 19.00 - 20.30 Uhr (Ab 16 Jahre) Sonntag: Gottesdienst 10.00 - 12.00 Uhr (Sonntagsschule 11.00 - 12.00 Uhr) Selig sind, die das Wort Gottes hören und bewahren. Webseite: www.christliche-gemeinde-baienfurt.de Hinweis: Aufgrund der aktuellen Situation werden die Veranstaltungen online durchgeführt. Weitere Informationen finden Sie auf www.christliche-gemeinde-baienfurt.de Vereinsnachrichten Neujahrswünsche Liebe Tischtennisler, was für ein Jahr doch hinter uns liegt! Die Saison 2019/2020 musste vorzeitig beendet werden. Die neue Saison 2020/2021 hat un- ter höchsten Hygienemaßnahmen zwar be- gonnen aber wurde leider ebenfalls wieder unterbrochen. Wann und wie es weiter geht weiß keiner. Jeder hofft auf ein baldiges Ende der Corona-Pandemie und die schnelle Rückkehr zur Normalität. Wir alle möchten wieder unserem Hobby dem Tischtennis-Sport nachgehen und endlich wie- der ein tolles Vereinsleben erleben. Nach einer ruhigen Weih- nachtszeit im Kreise Eurer Lieben, wünschen wir Euch und Euren Familien alles Gute fürs neue Jahr, bleibt vor allem gesund und macht immer das Beste aus der Situation. Wir hoffen, dass wir uns ganz bald in der Sporthalle wiedersehen und den Schläger schwingen dürfen. Eure Vorstandschaft Was sonst noch interessiert Fake-Shops auf dem Vormarsch Alarmierender Anstieg von Beschwerden über Fake-Shops im Jahr 2020 Meiste Abzocke bei Bekleidung und Elektroartikeln Die Anzahl an Beschwerden, die im Jahr 2020 bei der Verbraucherzentrale Baden-Württemberg über Fa- ke-Shops im Internet eingingen, ist alarmierend: Rund viermal so viele Verbraucherinnen und Verbraucher haben sich über Fake-Shops beschwert als im Jahr zuvor, beispielsweise weil sie ihre bestellten Produkte nie bekommen haben. Das Phänomen der Fake-Shops beschäftigt die Verbrau- cherzentralen schon lange – leider werden sie jedoch immer besser gemacht und sind auf den ersten Blick kaum als solche zu erkennen. Oft sind sie Kopien von echten Shops, wirken seriös und lassen mit gut kopierten Produktbildern, Informationen und Erscheinungsbild keine Zweifel an ihrer Echtheit aufkommen. Mit guten Preisen locken sie so jedes Jahr viele Menschen in die Falle: Nach geleisteter Voraus- zahlung wird das bestellte Produkt häufig gar nicht geliefert. Um die Leute bei der Stange zu halten, täuschen Händler dann Lieferschwierigkeiten vor und vertrösten Betroffene, damit sie keine weiteren Schritte einleiten. In anderen Fällen wird zwar geliefert, es handelt sich dabei aber nicht selten um minderwertige Ware zu überhöhtem Preis. Die meisten fakes bei Bekleidung und Elektroartikeln Auch im Jahr 2020 haben sich viele Verbraucherinnen und Verbraucher an die Verbraucherzentrale gewandt, um sich über Abzocke zu beschweren. Im Gegensatz zum Jahr 2019 hat sich die Zahl der eingegangenen Beschwerden und An- fragen zum Thema Fake-Shops dieses Jahr etwa vervier- facht. In den Bereichen Bekleidung und Elektroartikel kam es hierbei zu besonders vielen Fällen der Online-Abzocke. Oli- ver Buttler, Abteilungsleiter Telekommunikation, Internet und Verbraucherrecht bei der Verbraucherzentrale Baden-Würt- temberg, ist sich sicher: „Vorkasse macht diesen Betrug erst möglich. Mit einer Abschaffung der Vorkasse wäre das Pro- blem Fake-Shop schnell gelöst. Besonders in den Bereichen Bekleidung und Elektroartikel wurden Verbraucherinnen und Verbraucher dieses Jahr massiv abgezockt.“ Da nach den Shopping-Marathon-Wochen rund um den sogenannten „Black Friday“ oder den verkaufsfördernden „Cyber-Wochen“ nun Weihnachten vor der Türe steht und viele stationäre Händler wegen des Corona-Lockdowns geschlossen sind, warnt die Verbraucherzentrale vor On- line-Abzocken in Fake-Shops beim Geschenkekauf. „Die Shops sind für Verbraucher immer schwerer zu erkennen. Unser Tipp: Vermeiden Sie Vorkasse!“, rät Oliver Buttler. Wie sich Verbraucherinnen und Verbraucher besser im Netz vor Fake-Shops und Abzocke im Internet schützen können, sowie viele weitere Informationen rund ums Thema „Sicher online shoppen“ haben wir in zahlreichen Artikel auf unserer Seite zusammengestellt. Eine kleine Auswahl finden Sie hier: - Abzocke online: Wie erkenne ich Fake-Shops im Inter- net? https://www.vz-bw.de/node/13166 - Was muss ich beim Onlineshopping im Ausland beach- ten? https://www.vz-bw.de/node/6781 - Trusted Shops, TÜV & Co.: Welche Gütesiegel bei On- lineshops sind seriös? https://www.vz-bw.de/node/6740 - Was tun, wenn meine Online-Bestellung nach dem Ver- sand nicht ankommt? https://www.vz-bw.de/node/28083[mehr]

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      Amtsblatt Jahrgang 2022 Freitag, den 15. Juli 2022 Nummer 28 Herausgeber: Gemeindeverwaltung, Marsweilerstr. 4, 88255 Baindt, Tel. (07502) 9406-0, Fax (07502) 9406-18, E-Mail: info@baindt.de, Homepage: www.baindt.de. Verantwortlich für den amtlichen Inhalt einschließlich der Sitzungsberichte und anderer Veröffentlichungen der Gemeindeverwaltung ist Bürgermeisterin Simone Rürup oder ihr Stellvertreter im Amt; für die kirchlichen Nachrichten das jeweilige Pfarramt; für die Vereinsnachrichten der jeweilige Verein; für den übrigen Inhalt der Redakteur, Katharina Härtel, Druck + Verlag Wagner GmbH & Co. KG. Herstellung/Vertrieb: Druck + Verlag Wagner GmbH & Co. KG, Max-Planck-Str. 14, 70806 Kornwestheim, Telefon (07154) 82 22-0, Telefax (07154) 82 22-15. E-Mail Anzeigen: anzeigen@duv-wagner.de. Erscheint wöchentlich freitags. Aus organisatorischen Gründen muss sich die Redaktion Kürzungen vorbehalten. Verkaufen Sie lokale und regionale (Lebensmittel-)Produkte in Baindt? Regionale Landwirtschaftsbetriebe und Unternehmen leisten einen sehr wichtigen Beitrag, um die Versorgung vor Ort aufrecht zu halten. Auch im Hinblick auf den Schutz der Umwelt ist der Konsum von regionalen Produkten gut und sinnvoll. Daher bekommen in der Gesellschaft das Kaufen und Verkaufen von regionalen sowie lokalen Produkten (glücklicherweise) wieder mehr Aufmerksamkeit. Auch Baindter Bürgerinnen und Bürger haben die Möglichkeit vor Ort hofeigene Produkte direkt vom Landwirt, ohne Zwischenstation, zu beziehen. Weitere regionale Produkte unterschiedlichster Art er- gänzen das Angebot und sorgen für ein vielseitiges Sortiment. Die Gemeinde Baindt möchte den Ver- kaufsstellen mit Hilfe einer Artikelserie im Amtsblatt eine Plattform bieten und darauf aufmerksam machen. In dieser Serie sollen die Hofläden und Verkaufsstellen in Baindt, welche sowohl lokale als auch regionale Lebensmittel- und Getränkeerzeugnisse verkaufen, porträtiert und vorgestellt werden. Sie verkaufen lokale oder regionale Lebensmittel bei sich am Haus oder Hof und haben Interesse an einer Veröffentlichung? Untenstehend finden Sie einen Entwurf, wie Ihre Selbstvorstellung ausse- hen könnte. Die mit Stern (*) markierten Passagen sind fixierte Felder, welche nicht geändert werden können. Die Fragen dienen lediglich der Orientierung und können - müssen aber nicht - beantwortet werden. Alle Angaben sind selbstverständlich freiwillig. Bitte senden Sie Ihre Vorstellung (Beantwortung der Fragen) an Frau Maurer f.maurer@baindt.de. Die Fotos senden Sie bitte extra als E-Mail-Anhang. Bei Fragen dürfen Sie sich gerne auch an Frau Maurer (07502 9406-40 oder an die oben genannte E-Mailadresse) wenden. Wir freuen uns auf Ihre Rückmeldungen! Ihre Gemeindeverwaltung So könnte Ihre Vorstellung aussehen (Bitte maximal eine halbe Seite): * In dieser Artikelserie werden alle Hofläden in Baindt vorgestellt, welche sich auf die Annonce der Gemeinde Baindt gemeldet haben.* „Name Ihres Hofladens“ Wer sind Sie? Wo genau verkaufen Sie? Was wird verkauft und woher kommen die Produkte? Wie lange gibt es den Verkauf schon? Wie kamen Sie auf die Idee einen solchen Verkauf anzubieten? Warum finden Sie es wichtig regional/lokal zu kaufen und zu verkaufen? Wollen Sie den Bürgern sonst noch etwas zu Ihrem Hofladen mitteilen? Ein bis zwei Bilder Ihres Hofladens Beispielfoto Seite 2 Amtsblatt der Gemeinde Baindt Nummer 28 - Abholung der bestellten Sandsäcke - am Donnerstag, den 21. Juli 2022 vor dem Feuerwehrhaus in Baindt In einer gemeinsamen Aktion mit den Feuerwehren Baienfurt und Wolpertswende befüllte die Freiwillige Feuerwehr Baindt am Donnerstag, den 07.07.2022 insgesamt eintausend Sandsäcke. Circa 13 Tonnen Sand wurden dabei innerhalb einer Stunde abgefüllt. Für den Ernstfall wird ein Teil der Säcke im Bauhof eingelagert. Um künftig noch besser vor Starkregen gerüstet zu sein, bestellten Baindter Bürge- rinnen und Bürger zum Schutz der eigenen Häuser und Grundstücke einen Großteil der produzierten Säcke. Die bestellten Sandsäcke können am Donnerstag, den 21.07.2022 von 18:00 Uhr bis 19:30 Uhr vor dem Feuerwehrhaus in Baindt (Ziegeleistraße 20, 88255 Baindt) ab- geholt werden. Die Jugendfeuerwehr Baindt wird die Säcke entsprechend den Bestel- lungen ausgeben. Vielen Dank an dieser Stelle der Freiwilligen Feuerwehr für diese tolle Aktion! Ihre Gemeindeverwaltung NEU - NEU - NEU Das Baindter Ferienprogramm geht ONLINE!!! Liebe Kinder, liebe Jugendliche, das Schuljahr geht zu Ende und Ihr freut Euch sicher sehr auf die Sommerferien! Auch wer einen großen Teil der Ferien zu Hause verbringt, darf sich dank des Engagements vieler Ehrenamtlicher auf eine abwechslungsreiche Zeit freuen. Schaut Euch die Angebote an, es ist sicher etwas dabei, dass Ihr schön, spannend, lustig oder cool finden werdet. Probiert`s einfach aus! NEU - NEU - NEU: Für das Ferienprogramm wird es auch dieses Jahr keine gedruckte Broschüre geben! Wir nut- zen seit letztem Jahr die Plattform "nupian", mit welcher eine Anmeldung ganz unkompliziert mit wenigen Clicks ONLINE erfolgen kann. Eine Vorschau der diesjährigen Veranstaltungen findet Ihr im Innenteil dieses Amtsblattes. Ab Dienstag, 19. Juli 2022 wird das Programm freigeschaltet und Eure Eltern können Euch anmelden. Mit diesem QR-Code geht´s zur Online-Anmeldung des Baindter Ferienprogrammes! Schöne Ferien, sonnige und sommerlich warme Wochen und ganz viel Spaß an allen Tagen wünscht Euch Eure Gemeindeverwaltung Nummer 28 Amtsblatt der Gemeinde Baindt Seite 3 Stellenausschreibungen Fachbereichsleitung Bildung und Betreuung Mit Baindt liegen Sie richtig! Die Gemeinde Baindt zeigt sich mit derzeit ca. 5.300 Ein- wohnern als interessanter Wohn- und Gewerbestandort. Stadtnähe einerseits und landschaftlich reizvolle Struktu- ren andererseits zeichnen die attraktive Lage für Wohnen und Arbeiten in der Gemeinde aus. Baindt entwickelt sich ständig weiter - und so auch unsere Gemeindeverwaltung. Unser Angebot an Kindertagesbetreuung wird derzeit durch 3 Träger mit zusammen 5 Kindertageseinrichtun- gen und die Schulkindbetreuung gestaltet. Wir suchen ab sofort eine Fachbereichsleitung Bildung und Betreuung (m/w/d) zur Neuordnung/zum Aufbau dieses Aufgabenbereichs mit der Gewährleistungsver- antwortung für die Gemeinde und die Trägerverantwor- tung für die drei kommunalen KiTas und die Schulkind- betreuung. Es erwartet Sie ein äußerst interessantes und abwechslungsreiches Arbeitsfeld mit vielen Gestaltungs- möglichkeiten in einer dienstleistungsorientierten Ver- waltung. Zu Ihrem Aufgabengebiet gehören insbesondere • den rechtssicheren Betrieb unserer drei Kindertages- einrichtungen und der Schulkindbetreuung in Koope- ration mit den Hausleitungen vor Ort zu verantworten • die Weiterentwicklung vergleichbarer pädagogischer und betrieblicher Qualitätsstandards auf unserem Kin- der-Bildungs-Campus in Kooperation mit den päd. Fachkräften unter Beachtung der Umsetzung des Ori- entierungsplans und aller gesetzlicher Vorgaben • Fortschreibung der Rahmenkonzeption, Pflege des Qualitätsmanagements und die Gestaltung von Fach- tagen, Inhouse-Fortbildungen und anderen geeigneten Formaten • Dienst- und Fachaufsicht über die leitenden Mitarbei- tenden im Bereich Bildung und Betreuung und die Ge- samtverantwortung über die Mitarbeitenden in diesem Fachbereich • Verantwortung der Personalgewinnung und Personal- entwicklung • Kooperation mit allen angrenzenden Sachgebieten der Gemeinde Baindt, die in den Betrieb der Kinder- tagesbetreuung involviert sind • Rechtssichere Ausführung aller Aufgaben in der Ge- währleisterrolle der Gemeinde Baindt • Erstellung der jährlichen örtlichen Bedarfsplanung mit Einbezug verschiedener Erhebungsinstrumente u. a. einer onlinebasierten Anmeldeplattform • Einführung dieser Anmeldeplattform • Kooperation mit den freien Trägern; Pflege der Be- triebskostenvereinbarung • Sie beraten die Gemeinde Baindt und ihre Gremien in rechtlichen, konzeptionellen und betrieblichen Aspek- ten und führen die Geschäfte des Kinderausschusses; Sie vertreten den Träger in einschlägigen Fachgremien auf Landkreisebene und bei Kooperationspartnern wie Fachschulen, Frühförderung u. Ä. • Sie sind zentraler Ansprechpartner für die Eltern und verantworten das Qualitätsmanagement • Sie verantworten gemeinsam mit der Bürgermeisterin die Öffentlichkeitsarbeit des Fachbereichs • Mit der Umsetzung des Rechtsanspruchs auf einen Schulkindbetreuungsplatz erweitern Sie in naher Zu- kunft Ihren Verantwortungsbereich um die Schulkind- betreuung (mit einer Erweiterung Ihres Tätigkeitsum- fangs) Ihr Profil - Abschluss als Bachelor of Arts - Frühkindliche Bildung oder Abschluss eines vergleichbaren Studiengangs oder Erzieher*in mit Zusatzqualifikation Fachwirtin Or- ganisation u. Führung bzw. vergleichbare Qualifikation - Führungserfahrung im Feld Kindertagesbetreuung, idealerweise mit dezentralen Einheiten Umfassende fachliche Kenntnisse für den rechtlichen und konzeptionellen Betrieb von Kindertageseinrich- tungen - Erfahrung in Konzeptentwicklung und Drittmittelak- quise - Verwaltungserfahrung mit sicherer Anwendung der gängigen Programme - Kommunikationsfähigkeit, sicheres Auftreten aber auch das entsprechende Einfühlungsvermögen im Umgang mit den päd. Teams und Leitungen der Ge- meinde Baindt sowie den verwaltungsinternen und externen Kooperationspartner*innen - Sie sind engagiert, teamfähig, arbeiten selbstständig und ergebnisorientiert und haben eine rasche Auffas- sungsgabe sowie Spaß daran, sich für die Zukunft der Jüngsten und der Gemeinde Baindt einzusetzen. Wir bieten Ihnen - Eine unbefristete Teilzeitstelle in EG 11 TVöD vorab mit 65 % Beschäftigungsumfang (Aufstockung mit Umset- zung Rechtsanspruch Schulkindbetreuung möglich) - Einen interessanten und verantwortungsvollen Aufga- benbereich mit gesellschaftlicher Relevanz - Flexible Arbeitszeitmodelle und die individuelle Balance von Beruf und Privatleben - Eine zukunftsorientierte Personalentwicklung - Ein attraktives betriebliches Gesundheitsmanagement - Kollegiale Zusammenarbeit im Team und ein Arbeits- klima orientiert an unseren Leitlinien für Führung und Zusammenarbeit Sind Sie interessiert? Wenn wir Ihr Interesse an dieser abwechslungsreichen Tätigkeit geweckt haben und Sie in einem tollen Team mitarbeiten möchten, dann freuen wir uns auf Ihre aussa- gekräftige, schriftliche Bewerbung bis spätestens Sams- tag, den 30.07.2022 unter bewerbung@baindt.de oder an die Gemeindeverwaltung Baindt, Marsweilerstraße 4 in 88255 Baindt. Weitere Auskünfte erteilt Ihnen gerne Bürgermeisterin Simone Rürup (Tel. Nr. 07502 9406-0). Wir freuen uns auf Ihre Bewerbung! Seite 4 Amtsblatt der Gemeinde Baindt Nummer 28 Amtliche Bekanntmachungen Sprechstunde der Bürgermeisterin Frau Simone Rürup Am Dienstag, 19. Juli 2022 von 16:00 Uhr - 18:00 Uhr findet die nächste Sprechstunde bei Bürgermeisterin Si- mone Rürup statt. Ihre Terminvereinbarung nimmt Frau Heine, Tel.: (07502) 94 06-17 oder per E-Mail elvira.heine@baindt.de entgegen. Bekanntmachung zur öffentlichen Auslegung zum vorhabenbezogenen Bebauungsplan „Reithalle“ und die örtlichen Bauvorschriften hierzu Der Gemeinderat der Gemeinde Baindt hat in seiner öf- fentlichen Sitzung am 21.06.2022 den Entwurf zum vor- habenbezogenen Bebauungsplan „Reithalle“ und die örtlichen Bauvorschriften hierzu vom 07.10.2021 unter Einarbeitung von konkreten Änderungen gebilligt. Dieser so geänderte Entwurf mit Begründung erhält das Fas- sungsdatum vom 21.06.2022 und wurde für die öffent- liche Auslegung gem. § 3 Abs. 2 BauGB bestimmt. Das Plangebiet liegt westlich der Gemeinde Baindt und um- fasst das Grundstück mit der Flst.-Nr. 185/8 (Teilfläche). Im Geltungsbereich soll eine Reithalle sowie eine Terras- se und Lagerflächen umgesetzt werden. Der räumliche Geltungsbereich ist im abgebildeten Lageplan dargestellt. 185/7 188 185/2 185/8 2 1 Baindter Brühl 191/2188/1 196/1 196/2 195 187 Geltungsbereich N maßstabslos Die externen Ausgleichsmaßnahmen finden im Umfeld der geplanten Halle sowie nordwestlich der Gemeinde Baindt statt. Die erste Maßnahme erfolgt nördlich der Reithalle auf der Fl.-Nr. 185/8 der Gemarkung Baindt an der Grenze zur Fl.-Nr. 185/2. Die zweite Maßnahme erfolgt ebenfalls auf der Fl.-Nr. 185/8, nordöstlich der geplanten Reithalle entlang des Fußweges. Die dritte Maßnahme erfolgt auf der Fl.-Nr. 188 im Norden der Pferdekoppel. Eine weitere Ausgleichsfläche liegt auf der Fl.-Nr. 376 nordwestlich der Gemeinde Baindt, südlich des Ortsteils Sulpach. Die Fläche liegt südlich der landwirtschaftlichen Gebäude zwischen der „Sulpacher Straße“ und dem Obe- ren Bampfen. Es wird darauf hingewiesen, dass sich der konkrete Zuschnitt der Flächen im Laufe des Verfahrens noch ändern kann. Der Entwurf mit Begründung in der Fassung vom 21.06.2022 und die nach Einschätzung der Gemeinde wesentlichen, bereits vorliegenden umweltbezogenen Stellungnahmen liegen in der Zeit vom 25.07.2022 bis 08.08.2022 im Rathaus der Gemeinde Baindt (Marswei- lerstraße 4, 88255 Baindt) Zimmer 4.2 während der allge- meinen Öffnungszeiten zu jedermanns Einsicht öffentlich aus (Hinweis: Die allgemeinen Öffnungszeiten sind jeweils von Montag bis Donnerstag von 8.00 Uhr bis 12.00 Uhr, Freitag von 7.30 Uhr bis 12.00 Uhr und zusätzlich Montag und Donnerstag von 14.00 Uhr bis 16.00 Uhr und Dienstag von 14.00 Uhr bis 18.00 Uhr). Ergänzend zur öffentlichen Auslegung kann der Entwurf mit Begründung in der Fassung vom 21.06.2022 und den nach Einschätzung der Gemeinde wesentlichen, bereits vorliegenden umweltbezogenen Stellungnahmen unter folgender Adresse im Internet eingesehen werden: https://www.baindt.de/leben-wohnen/bauen-wohnen/ bebauungsplaene Im Rahmen des Verfahrens zur Aufstellung wird eine Umweltprüfung gem. § 2 Abs. 4 BauGB durchgeführt. Im Rahmen der Begründung zum Entwurf wird ein Umwelt- bericht gem. § 2a Nr. 2 BauGB dargelegt. Eine Umweltverträglichkeits-Prüfung im Sinne des Geset- zes zur Umweltverträglichkeitsprüfung (UVPG) ist nicht erforderlich. Folgende Arten umweltbezogener Informationen sind verfügbar und werden mit ausgelegt: • Umweltbericht in der Fassung vom 21.06.2022 (Aus- führungen zu den Themen: Beschreibung der Ziele des Umweltschutzes aus anderen Planungen, die sich auf den Planbereich beziehen (Regionalplan; Flächennut- zungsplan; Natura 2000-Gebiete; weitere Schutzgebie- te/Biotope, Biotopverbund); Beschreibung und Bewer- tung der Umweltauswirkungen auf der Grundlage der Umweltprüfung; darin die Bestandsaufnahme sowie Prognose über die Entwicklung des Umweltzustandes bei Nicht-Durchführung bzw. Durchführung der Planung und deren Umweltauswirkungen auf die Schutzgüter Arten und Lebensräume; Biologische Vielfalt; Boden, Geologie und Fläche; Wasser; Klima/Luft, Erhaltung der bestmöglichen Luftqualität; Landschaftsbild; Mensch und Kulturgüter sowie eine Beschreibung der Wech- selwirkungen zwischen den zuvor genannten Schutz- gütern. Bewertung bei Durchführung der Planung von Wasserwirtschaft; Emissionen von Schadstoffen, Lärm, Erschütterungen, Licht, Wärme und Strahlung sowie der Verursachung von Belästigungen; Abfälle und ihre Beseitigung und Verwertung; eingesetzte Techniken und Stoffe; menschliche Gesundheit, das kulturelle Erbe oder die Umwelt; Erneuerbare Energien. Beschreibung der Maßnahmen zur Vermeidung, Verringerung und zum Ausgleich der Auswirkungen/Abarbeitung der Ein- griffsregelung. Beschreibung anderweitiger Planungs- möglichkeiten und der erheblichen nachteiligen Auswir- kungen, die auf Grund der Anfälligkeit der nach dem Bebauungsplan zulässigen Vorhaben für schwere Un- fälle oder Katastrophen zu erwarten sind. Beschreibung der geplanten Maßnahmen zur Überwachung der er- heblichen Auswirkungen auf die Umwelt bei Durchfüh- rung der Planung. • Ergebnisvermerk vom 26.04.2021, ergänzt am 07.06.2021, des Behördenunterrichtungs-Termines vom 14.04.2021 Nummer 28 Amtsblatt der Gemeinde Baindt Seite 5 gem. § 4 Abs. 1 BauGB mit umweltbezogenen Stel- lungnahmen des Landratsamtes Ravensburg, Natur und Artenschutz (zur weiterhin vorhandenen Gültig- keit der Stellungnahme zum Zielabweichungsverfah- ren aus dem Jahr 2020, zur FFH-Vorprüfung und der Abhandlung der Beleuchtungsauswirkung und der Auf- stellung eines Nutzungskonzeptes, zu den Belangen des Artenschutzes), des Landratsamtes Ravensburg, Wasserrecht (zur Lage des Vorhabens außerhalb von Überschwemmungsgebieten), des Landratsamtes Ra- vensburg, Gewerbeabwasser (zur Abwasserbehand- lung, Aussagen über den Untergrund und zum Entwäs- serungskonzept) und des Landratsamtes Ravensburg, Kreislaufwirtschaft (zum Landeskreislaufwirtschafts- gesetz (LKreiWiG) und dessen Regelung zum Erdmas- senausgleich) sowie zum Thema Dachbegrünung der Reithalle • Schriftlich eingegangene Stellungnahmen im Rahmen der frühzeitigen Behördenbeteiligung nach § 4 Abs. 1 BauGB mit umweltbezogenen Stellungnahmen des Regierungspräsidiums Freiburg (zur Geotechnik), des Regierungspräsidiums Tübingen (zum Regionalplan Bodensee-Oberschwaben (1996) und dem zugehörigen Zielabweichungsverfahren von 2020, zur Unbedenklich- keit in Bezug auf landwirtschaftliche Belange, zur Lage des Vorhabens außerhalb von Überschwemmungsge- bieten, zur FFH-Vorprüfung), des Regionalverbandes Bodensee-Oberschwaben (zum Zielabweichungsver- fahren von 2020 und Zurücknahme des regionalen Grünzuges im Fortschreibungsentwurf), des Landrat- samtes Ravensburg, Gewerbeabwasser (zur Erschlie- ßung, Versickerung, Einleitung in einen Vorfluter und zum Entwässerungskonzept, zur Aufstellung eines Nut- zungskonzeptes des „Reiterstübles“ und Reduzierung des Metallgehalts im Regenwasser), des Landratsam- tes Ravensburg, Kreislaufwirtschaft (zum Landeskreis- laufwirtschaftsgesetz (LKreiWiG) und dessen Regelung zum Erdmassenausgleich), des Landratsamtes Ravens- burg, Naturschutz (zum Zielabweichungsverfahren von 2020 und den naturschutzfachlichen Belangen hierzu, zur Aufstellung eines Nutzungskonzeptes, zur Abarbei- tung artenschutzrechtlicher Belange, zum flächenscho- nenden und naturverträglichen Betrieb der Reithalle und des „Reiterstübles“, zu Natura 2000-Gebieten und Prüfung der Verträglichkeit des Vorhabens (FFH-Vor- prüfung) sowie zu Photovoltaikanlagen und Beleuch- tung, zur Durchführung einer Umweltprüfung und der Erstellung eines Umweltberichtes), des Landratsamtes Ravensburg, Oberflächengewässer (zur Lage des Vor- habens außerhalb von Überschwemmungsgebieten, zur Beurteilung der Gefahrenlage bei HQExtrem), des Landratsamtes Ravensburg, Bodenschutz (zu Belangen des Umweltschutzes und dem sparsamen Umgang mit Boden), Landratsamt Ravensburg, Grundwasser (zur Berücksichtigung der Belange der Wasserversorgung und zum Grundwasser), des Landesnaturschutzverban- des Baden-Württemberg e.V. (zum Zielabweichungs- verfahren von 2020, Abarbeitung der FFH-Belange, des Artenschutzes und der Eingriffs-Ausgleichsrege- lung), des NABU Weingarten e.V. (zur avifaunistischen Begutachtung, zum FFH-Gebiet, zu Empfehlungen zur Installation von Nisthilfen) • Schriftlich eingegangene Stellungnahmen im Rahmen der förmlichen Behördenbeteiligung nach § 4 Abs. 2 BauGB mit umweltbezogenen Stellungnahmen des Re- gierungspräsidiums Freiburg (zur Geotechnik), des Re- gierungspräsidiums Tübingen (zum Regionalplan Bo- densee-Oberschwaben (1996) und dem zugehörigen Zielabweichungsverfahren von 2020), des Regional- verbandes Bodensee-Oberschwaben (zum Zielabwei- chungsverfahren von 2020 und zur Zurücknahme des regionalen Grünzuges im Fortschreibungsentwurf), des Landratsamtes Ravensburg, Naturschutz (zum arten- schutzrechtlichen Fachgutachten, zu Ergänzungen der Festsetzungen zur Beleuchtung, zur unterzeichneten FFH-Vorprüfung, zur im Rahmen der Änderung des Flä- chennutzungsplanes wesentlich größeren Einbeziehung von Flächen und der ggf. erforderlichen Bilanzierung dieser, zur erforderlichen Beschreibung der externen Kompensationsmaßnahmen, zu möglichen baubeding- ten erheblichen Beeinträchtigungen des FFH-Gebietes, zur Beantragung einer Ökokontomaßnahme für Teile der geplanten Ausgleichsmaßnahmen, zur nicht mög- lichen Anerkennung der Pufferfläche entlang des Ge- wässers, zur Eingrünung mit Baumpflanzungen nach Westen, zur Gewährleistung der Umsetzung der vorge- sehenen Ausgleichsmaßnahmen durch die Gemeinde Baindt, zur Sicherung der Ausgleichsmaßnahmen im Durchführungsvertrag mit grundbuchrechtlicher Siche- rung und zu allgemeinen Artenschutzmaßnahmen für gebäudebewohnende Arten (Vögel und Fledermäuse), des Landratsamtes Ravensburg, Oberflächengewässer (zur Lage des Vorhabens außerhalb von Überschwem- mungsgebieten, zur Beurteilung der Gefahrenlage bei HQextrem, zur erforderlichen näheren Beschreibung der geplanten gewässerökologischen Aufwertung als Kompensationsmaßnahme auf der Fl.-Nr. 376 und zur Abstimmung mit dem Sachgebiet Oberflächengewäs- ser zur Beurteilung eines ggf. erforderlichen Wasser- rechtsverfahrens), des Landratsamtes Ravensburg, Bodenschutz (zur Bewertung der Eingriffsstärke in das Schutzgut Boden aufgrund des dauerhaften Verlustes der Bodenfunktionen, zu konkreten Bodenschutzmaß- nahmen bei den Maßnahmen zur Vermeidung und Minimierung, zu Eingriffen in das Schutzgut Boden im Rahmen der geplanten Kompensationsmaßnahme am Oberen Bampfen und fehlenden Unterlagen (Bilanzie- rung, Pläne, Schnitte, Flächenangaben) hierzu, zu den temporären Eingriffen im Zuge der Herstellung der Kompensationsmaßnahme am Oberen Bampfen, zur Ergänzung fehlender Begründungen für die Auf- bzw. Abwertung von Flächen mit Ökopunkten und zur nicht möglichen doppelten Verwendung einzelner Flächen im Rahmen der Bilanzierung) • FFH-Vorprüfung der Sieber Consult GmbH vom 28.06.2021 (zu den Themengebieten: Feststellung der Verfahrenszuständigkeit, Darstellung der durch das Vorhaben betroffenen Lebensraumtypen bzw. Lebens- räume von Arten, Überschlägige Ermittlung möglicher erheblicher Beeinträchtigungen (anlagenbedingt, be- triebsbedingt, baubedingt) durch das Vorhaben an- hand vorhandener Unterlagen, Summationswirkung und Anmerkungen) • Artenschutzrechtliches Fachgutachten der Sieber Consult GmbH vom 17.06.2021 (zu den Themenge- bieten: Anlass und Aufgabenstellung, Rechtliche Vor- aussetzungen, Methodik und Untersuchungsumfang, Ergebnisse der Brutvogelkartierung, Vermeidungs- maßnahmen und Fazit) Stellungnahmen können während der Auslegungsfrist schriftlich sowie mündlich abgegeben werden. Stellung- nahmen, die nicht rechtzeitig abgegeben worden sind, Seite 6 Amtsblatt der Gemeinde Baindt Nummer 28 können gem. § 3 Abs. 2 BauGB bzw. § 4a Abs. 6 BauGB bei der Beschlussfassung über den Bauleitplan unbe- rücksichtigt bleiben. Parallel mit der Auslegung findet die Einholung der Stel- lungnahmen der Behörden und sonstigen Träger öffent- licher Belange gem. § 4 Abs. 2 BauGB auf Grund von § 4a Abs. 2 BauGB statt. Da es sich um eine erneute Auslegung des Entwurfes handelt wird gem. § 4a Abs. 3 BauGB bestimmt, dass Stellungnahmen der Öffentlichkeit nur zu den geänder- ten oder ergänzten Teilen des Planes abgegeben werden können. Diese sind im Einzelnen: • Anpassung des Vorhaben- und Erschließungsplanes (Ergänzung des Geltungsbereiches des vBP „Reithal- le“, detaillierte Darstellung des Sozialtrakts, Numme- rierung der Pläne) • Ergänzung der zulässigen Nutzungen Schulungsraum sowie Lager- und Technikraum im Bereich des Sozial- trakts, Ergänzung des „Reiterstübles“ mit kleiner Kü- chenzeile als zulässige Nutzung der „Reithalle“ unter Ziffer 2.1 • Ergänzung zur Beleuchtung bei der Festsetzung „Maß- nahmen zum Schutz, zur Pflege und zur Entwicklung von Natur und Landschaft“ unter Ziffer 2.8 • Nachrichtliche Übernahme des Überschwemmungsbe- reiches eines HQextrem in Plan- und Textteil • Ergänzungen bei den Hinweisen • Änderungen bei der Begründung • redaktionelle Änderungen und Ergänzungen • Ergänzung der umweltbezogenen Informationen Baindt, den 15.07.2022 Simone Rürup, Bürgermeisterin Hinweis auf Anleitungen bezüglich der Grundsteuerreform Auf Grund der neuen rechtlichen Grundlage wurden die Grundsteuerwerte bereits zum Stichtag 1. Januar 2022 neu festgestellt. Alle Grundstückseigentümerinnen und Grundstückseigentümer werden daher in diesem Jahr erstmals vom Finanzamt dazu aufgefordert, eine soge- nannte „Feststellungserklärung“ an das entsprechende Lagefinanzamt abzugeben. Um Ihnen diesen Vorgang zu erleichtern, bietet die Ge- meinde Baindt hierfür Anleitungen und weitere Informa- tionen. Diese finden Sie auf der Homepage unter dem Reiter „Rathaus & Bürgerservice“ > „Reform der Grund- steuer“, oder über den folgenden Link https://www.baindt. de/rathaus-buergerservice/reform-der-grundsteuer. Da derzeit oftmals Fragen zur Erklärungsabgabe über das ELSTER-Portal kommen, möchten wir auch an die- ser Stelle auf die Elster-Anleitung verweisen, welche auf der Homepage hinterlegt ist. Sie finden diese auch unter dem folgenden Link: https://www.baindt.de/fileadmin/Dateien/Website/ Dateien/Rathaus-Service/Reform_der_Grundsteu- er/Anleitung_zur_Erkl%C3%A4rungsabgabe_der_ Grundsteuererkl%C3%A4rung.pdf Ihr Steueramt Kontrollieren Sie Ihren Wasserzähler Die ermittelte Verbrauchsmenge über den geeichten Hauptwasserzähler ist die Grundlage für den Wasser- und Abwassergebührenbescheid. Deshalb ist es notwendig, von Zeit zu Zeit eine Wasserverbrauchskontrolle durch- zuführen. Wasserverluste im Leitungsnetz hinter dem Wasserzähler sind grundsätzlich vom Eigentümer zu be- zahlen und sollten deshalb schnellstmöglichst wie folgt festgestellt werden: 1. Schließen Sie alle Auslaufventile, die zu Ihrer Ver- brauchsanlage gehören. 2. Bei geöffneter Abdeckung des Wasserzählers ist in der Mitte ein kleines Kontrollrad sichtbar, das sich bei ge- schlossenen Auslaufventilen nicht mehr drehen darf. 3. Sollte dies dennoch der Fall sein, ist eine Undichtheit anzunehmen. Mögliche Schwachstellen sind: - Dichtringe im WC-Spülkasten - Überdruckventile an Warmwasseranlagen - Gartenleitungen Gegebenenfalls ist ein Fachmann bzw. eine Sanitärfirma zur Überprüfung der Anlage zu beauftragen. Sollte der Zählerstand trotz Wasserentnahme unverän- dert bleiben, so ist die Wasseruhr defekt. Melden Sie dies bitte bei der Gemeindeverwaltung. Landkreis Ravensburg Wasserarmut in den Gewässern des Landkreises Ravensburg Durch die anhaltende Trockenheit führen viele Bäche und Flüsse im Landkreis Ravensburg derzeit nur noch wenig Wasser. Durch die niedrigen Wasserstände wird die Ge- wässerökologie beeinträchtigt. Fische, Kleinlebewesen und Wasserpflanzen leiden zudem unter ansteigenden Gewässertemperaturen. Um eine weitere Verschärfung der Situation zu verhindern, hat das Landratsamt Ra- vensburg nun vorerst bis 8. August die Entnahme von Wasser aus Seen und Flüssen verboten. Schon seit mehreren Wochen sinken die Pegelstände aufgrund der hochsommerlichen Wetterlage. In vielen Gewässern hat der Wasserpegel mittlerweile kritische Ausmaße erreicht. Betroffen sind nicht nur die größeren Gewässer, sondern vor allem auch die kleineren Bäche. Durch den geringen Zufluss aus Flüssen und Bächen kommt es gerade in Weihern und Seen zudem zu extre- men Erwärmungen. Trocknen Wasserläufe aus, wären enorme ökologische Schäden die Folge. Das Landratsamt Ravensburg beschränkt deshalb per Verfügung ab sofort den so genannten wasserrechtlichen Gemeingebrauch. Das bedeutet, dass es ab sofort ver- boten ist, Wasser zu eigenen Zwecken aus einem Bach oder See zu entnehmen. Ausgenommen sind lediglich das Tränken von Vieh sowie das Schöpfen mit Handge- fäßen. Betroffen davon sind auch diejenigen Personen und Firmen, die eine behördliche Erlaubnis haben, Was- ser aus einem oberirdischen Gewässer zu entnehmen, um beispielsweise Felder zu bewässern. Wichtig ist, dass dieses Verbot auch dann gilt, wenn an den jeweiligen Entnahmestellen noch vermeintlich ausreichend Wasser vorhanden ist. Zuwiderhandlungen werden mit Bußgel- dern bis zu 10.000 € geahndet. Die Allgemeinverfügung untersagt Entnahmen zunächst für zwei Wochen bis zum 08.08.2022. Bleibt es darüber hinaus weiterhin so trocken, wird die Verfügung verlän- gert. Die Allgemeinverfügung ist auf der Homepage des Landratsamtes unter amtliche Bekanntmachungen des Bau- und Umweltamtes veröffentlicht. Nummer 28 Amtsblatt der Gemeinde Baindt Seite 7 Ferienprogramm NEU - NEU - NEU - Das Ferienprogramm geht online! Liebe Kinder, liebe Jugendliche, bald ist es soweit und die Sommerferien stehen vor der Tür. Als Gemeinde liegt es uns sehr am Herzen, Euch mit dem Baindter Ferienprogramm ein paar schöne und un- beschwerte Stunden zu ermöglichen. Von der Kanutour über einen Raubzug durch Baindt bis zu zahlreichen sport- lichen Aktivitäten wartet ein buntes Angebot auf Euch! Auch dieses Jahr wird es keine gedruckte Broschüre ge- ben! Wir nutzen die Plattform „nupian“, mit welcher eine Anmeldung ganz unkompliziert mit wenigen Clicks online erfolgen kann. Dies vereinfacht nicht nur die Arbeit in der Verwaltung, sondern bietet auch Euren Eltern große Vor- teile und es gibt keine langen Warteschlangen mehr am Anmeldetag. Eine ausgedruckte Vorschau vom diesjähri- gen Programm wurde bereits in der Klosterwiesenschule und in den Kindergärten an alle Kinder ab 5 Jahren verteilt. Ab Dienstag, 19. Juli 2022 wird das Programm freige- schaltet und Eure Eltern können Euch anmelden! Zur nu- pian-Online-Anmeldung geht’s ganz einfach über unsere Homepage www.baindt.de unter „Neuigkeiten“ oder mit diesem QR-Code: Es ist ganz einfach: Eure Eltern registrieren sich und mel- den Euch für die gewünschten Programmpunkte an (Hin- weis an die Eltern: die Zugänge vom Vorjahr wurden ge- löscht, bitte legen Sie einen neuen Benutzer an). Zunächst können nur in Baindt wohnhafte Kinder und Jugendliche angemeldet werden. Sollten mehr Kinder / Jugendliche für eine Veranstaltung angemeldet sein, als es Plätze gibt, findet am 26. Juli eine automatische Auslosung durch die Software statt. Bis dahin sind die Plätze noch nicht fest vergeben! Geschwister und Freunde können auf Wunsch gemeinsam an der Verlosung teilnehmen! Am Tag nach der Verlosung erhalten die Eltern der Kin- der, die einen Platz bekommen haben, eine E-Mail. Alle anderen Kinder bleiben auf der Warteliste und werden kontaktiert, wenn ein Platz frei wird. Bei mehreren Teil- nehmern auf der Warteliste wird unter diesen wieder verlost. Ab dem 27. Juli werden dann auch auswärtige Anmeldungen angenommen. Genauere Informationen zu Teilnahme- und Zahlungsbedin- gungen, Corona-Hygienemaßnahmen, Versicherungs- und Datenschutz etc. sind alle auf der „nupian-Seite“ zu finden. Viel Vorfreude auf die vor Euch liegenden Wochen wünscht Eure Gemeindeverwaltung Nr Name Ort Datum Alter 1 Tischtennis - „Schnuppertraining“ Baindt - Sporthalle 29.07.2022 14:00 6-16 2 „Abenteuer auf dem Bauernhof“ Baindt - Konzett Bauernhof 30.07.2022 10:00 5-12 3 Kinderbibeltag - „Wunderbar! Lachen und feiern erlaubt!“ Baienfurt - Evangelisches Gemeindehaus 01.08.2022 10:00 6-10 4 Einführung in den Tennissport Baindt - Tennisanlage 03.08.2022 09:00 ab 6 5 Abenteuertour (Kanutour) auf der Schussen Oberzell - Treffpunkt Baindt 04.08.2022 12:15 ab 11 6 Mit allen Sinnen den Wald wahrnehmen Baindt - Waldspielplatz 04.08.2022 14:30 5-8 7 Schnitzeljagd Baindt - Reitgelände 06.08.2022 14:00 ab 6 8 Taekwondo „Schnuppertraining“ Baindt - Rote Halle 10.08.2022 17:00 7-16 9 Jugendfußball - „Das Runde muss ins Eckige“ Baindt - Sportplatz bei der Tennishalle 18.08.2022 09:00 5-12 10 Human-Table-Soc- cer spielen wie die Großen Baindt - Villa Kunterbunt 18.08.2022 16:00 6-16 11 Raubzug durch Baindt Baindt - Alte Schu- le, Klosterhof 19.08.2022 15:00 9-13 12 Spiel und Spaß bei der Feuerwehr Baindt - Feuerwehrhaus 20.08.2022 14:00 ab 9 13 Wir bauen ein Hotel für Bienen und Insekten Baindt - Schütz- bach GmbH Bau- unternehmung 26.08.2022 14:30 6-10 14 Bei uns im Jugend- rotkreuz Baienfurt - Bereitschaftsheim 03.09.2022 10:00 6-12 15 Zirkus Baindt - Schützenhaus 03.09.2022 10:00 6-10 16 Bei uns im Jugend- rotkreuz Baienfurt - Bereitschaftsheim 03.09.2022 14:00 6-12 17 Wir verschönern eine Bushaltestelle Baindt-Baienfurt - Bushaltestelle 05.09.2022 14:30 6-12 Notdienste Fachärztlicher Notfalldienst Tel.: 116 117 (kostenlose Rufnummer, ohne Vorwahl) Zahnärztlicher Notfalldienst Tel.: 01805 911-630 Notfallpraxis Ravensburg Oberschwabenklinik - St. Elisabethen-Klinikum Elisabethenstr. 15, 88212 Ravensburg Öffnungszeiten Sa, So und an Feiertagen 08 - 19 Uhr Seite 8 Amtsblatt der Gemeinde Baindt Nummer 28 Notfallpraxis Ravensburg (Kinder) Der Kinderärztliche Bereitschaftsdienst im Landkreis Ravensburg bleibt in der Notfallpraxis am St. Elisa- bethen-Krankenhaus in Ravensburg. Eltern im Landkreis Ravensburg, die an den Wochenen- den und Feiertagen einen Kinderarzt benötigen, können sich weiterhin an die Kindernotfallpraxis am St- Elisa- bethen-Krankenhaus in Ravensburg wenden. Die bereits vermeldete Änderung zum 01.07.2022, wo- nach die Ärzte vorübergehend den Dienst in den eigenen Praxen anbieten, ist damit hinfällig geworden. „Wir sind froh, dass wir uns mit den Kinderärzten im Landkreis ei- nigen konnten, und die Notfallpraxis weitergeführt wer- den kann“, erläuterte der stv. Vorstandsvorsitzende der KVBW Dr. Johannes Fechner. Tierarzt Samstag, 16. Juli und Sonntag, 17. Juli Kleintierpraxis Baienfurt, Tel.: (0751) 56 04 08 08 - Telefonische Anmeldung erforderlich - (Festnetz kostenfreie Rufnummer Tel.: 0800 00 22 833, Homepage: www.aponet.de) Samstag, 16. Juli Apotheke am Frauentor in Ravensburg, Schussenstraße 3, Tel.: (0751) 2 21 21 Sonntag, 17. Juli Huberesch-Apotheke in Ravensburg (Weststadt), Rümelinstraße 7, Tel.: (0751) 9 77 09 10 Organisierte Nachbarschaftshilfe Baindt Einsatzleitung: Frau Petra Maucher, Tel.: 62 10 98 Malteser Ravensburg-Weingarten Hausnotruf und Mahlzeitendienst, Tel.: (07 51) 36 61 30 Deutsches Rotes Kreuz Kreisverband Ravensburg e.V. • Hausnotruf und Mobilruf • DRK-Service Zeit (Hauswirtschaftlicher Unterstützungsdienst) • Menüservice für Senioren • Wohnberatung • Betreuungsgruppen für Menschen mit Demenz • Notruf 112 - Rettungsdienst Tel.: 0751/ 56061-0, Fax: 0751/ 56061-49 E-Mail: info@dkr-rv.de, Web: www.drk-rv.de Hospizbewegung Weingarten ∙ Baienfurt ∙ Baindt ∙ Berg e.V. Begleitung für schwerkranke und sterbende Menschen und ihre Angehörigen Hospiz Ambulant, Vogteistr. 5, Weingarten Telefon: 0751-180 56 382, Telefon: 0160- 96 20 72 77 (u.U. Anrufbeantworter, es erfolgt ein Rückruf) Ansprechpartnerin Dipl.-Päd. Dorothea Baur Persönliche Sprechzeit: Montag 16-18 Uhr, Mittwoch 11-13 Uhr Donnerstag 11-14 Uhr und nach Vereinbarung E-Mail: hospiz-weingarten@freenet.de Homepage: www.hospizbewegung-weingarten.de Spendenkonto: KSK Ravensburg IBAN: DE39 6505 0110 0086 1381 92 Störungs-Rufnummer Strom Tel. 0800 3629-477 (kostenfrei) Internet netze BW https://www.netze-bw.de/kunden/netzkunden/service/ stoerungsmeldungen/index.html Bei Störung der Gasversorgung Telefon 0800/804-2000 Wasserversorgung Tel.: (0751) 40 00-919 und nach Dienstschluss Tel.: 0160 44 94 235 Hotline Müllentsorgerfirmen Veolia/ Hofmann Bad Waldsee (bei Fragen rund um die Leerung/Abfuhr) Tel.: 0800/35 30 300 Hotline Landratsamt Ravensburg (allg. Fragen zum Thema Müll, Behältergemeinschaften etc.) Tel.: (0751) 85-23 45 Ergänzende unabhängige Teilhabeberatung (EUTB) Ravensburg-Sigmaringen Beratung und Information zu Ansprüchen bei Teilhabeein- schränkung durch chronische Erkrankung und Behinderung. Schubertstr. 1, 88214 Ravensburg - Telefon 0751 99923970 - E-Mail: info@eutb-rv-sig.de Sozialstation St. Anna - Pflegebereich Baienfurt – Baindt – Marktplatz 4, 88255 Baienfurt, Tel. (0751) 4 67 96, E-Mail: sozialstation. baienfurt@stiftung-liebenau.de Lebensräume für Jung und Alt Dorfplatz 2/1, 88255 Baindt, Tel. (07502) 92 16 50, E-Mail Baindt: lebensraum.baindt@stiftung-liebenau.de Pflege, Betreuungsgruppen, Beratung, Essen auf Rädern in den Gemeinden Baienfurt, Baindt und Berg. Tel. 0751 36360-110 Wohl-Fühl-Treff Betreuungsgruppe für dementiell erkrankte Menschen bzw. für Menschen die einfach nur Geselligkeit suchen. Jeden Dienstag von 14 bis 17 Uhr im Dietrich-Bonhoeffer-Saal. Ihre Ansprechpartnerin: Brigitte Löffler, betreuung@sozialstation-schussental.de Maybachstr.1, Weingarten Nummer 28 Amtsblatt der Gemeinde Baindt Seite 9 Unsere Jubilare Herzlichen Glückwunsch Herr Mehmet Akgün feierte am 01.07.2022 seinen 80. Geburtstag. Im Namen von Frau Rürup erhielt er ein kleines Präsent der Gemeinde. Für die Zukunft wünschen wir dem Jubilar alles Gute, persönliches Wohlergehen und eine geseg- nete Zeit. Gemeindeverwaltung Veranstaltungskalender Ob die im Nachfolgenden aufgeführten Veranstaltun- gen stattfinden, hängt von den dann geltenden Coro- na-Vorschriften ab. Juli 17.07. Vernissage Kunstkreis Rathaus 20.07. Seniorentreff Sommerfest BSS 29. - 31.07. Schalmeienkapelle Weinfest August 02.08. Gemeinderatssitzung Rathaus Kindergartenachrichten Kindergarten St. Martin Indoor-Sommerfest „Unser Kindi feiert heute, kleine und auch große Leute sind gekommen, um zu lachen, einen schönen Tag zu machen.“ (von Reinhard Horn) Riesige Freude und viele glückliche Gesichter wurden am 1.Juli bei den Kindern, Eltern und Erzieher/innen unseres Kindergartens gesehen, denn es durfte nach zwei Pandemiejahren endlich wieder gefei- ert werden. Auch die schlechte Wetterprognose für diesen Tag war kein Hindernis für unser Sommerfest. Aus dem anfänglich geplanten Fest im Garten führten wir als Alternative ein Indoor-Sommerfest durch. In jedem Raum gab es für je- des Kind (allein oder mit seinen Eltern) etwas zu erleben: ein Mandala- und Basteltisch, ein „Tempo, kleine Schne- cke!“-Spiel, bei dem die Spieler selbst die Schnecken sein durften, um ans Ziel zu kommen. Zu den festgelegten Zeiten wurden drei verschiedene Geschichten vorgelesen. Im unteren Bereich des Kindergartens luden die bunten Discokugel-Lichter und die flotte Musik zum Tanzen ein. Auch die Bobby-Cars standen nicht still. Es wurde ein Par- cours im Nebenraum aufgebaut, wo jeder einen „echten“ Bobby-Car-Führerschein absolvieren konnte. Um diesen Nachmittag noch mehr zu versüßen, gab es für Groß und Klein etwas zum Schlecken. Unser Eltern- beirat bot einen Eisverkauf an. Vielen lieben Dank dafür! Auch den anderen Eltern sagen wir herzlich Dankeschön, die uns mit ihren Biertischgarnituren für das gemütliche Beisammensitzen versorgt haben. Es war sehr schön mit Euch Allen!!! Seite 10 Amtsblatt der Gemeinde Baindt Nummer 28 Zur Information Die Deutsche Rentenversicherung Baden-Württemberg Höherer Freibetrag für Witwen und Witwer Zum 1. Juli 2022 haben sich die Freibetragsgrenzen bei Hinterbliebenenrenten geändert. Neben ihrer Hinterblie- benenrente können Witwen und Witwer sowie Bezieher von Erziehungsrenten nun mehr Einkommen erzielen. Dies teilt die Deutsche Rentenversicherung Baden-Württem- berg jetzt mit. Für die alten Bundesländer beträgt der Freibetrag für Einkünfte für Witwen und Witwer 950,93 Euro. Pro wai- senrentenberechtigtem Kind erhöht er sich zusätzlich um 201,71 Euro. Anzurechnen sind beispielsweise Arbeitsent- gelt, Arbeitseinkommen aus selbständiger Tätigkeit, die eigene Rente und weitere Sozialleistungen. Vom Brutto- einkommen werden gesetzlich festgelegte Pauschalbe- träge abgezogen. Daraus ergibt sich ein fiktiver Nettobe- trag. Ist dieser höher als der Freibetrag, wird die Differenz zu 40 Prozent auf die Hinterbliebenenrente angerechnet. Die Deutsche Rentenversicherung Baden-Württemberg weist darauf hin, dass jede Beschäftigungsaufnahme oder Änderung in den Einkünften umgehend mitgeteilt werden muss. Mehr Informationen zu dem Thema enthält auch die kos- tenlose Broschüre »Hinterbliebener: So viel können Sie hinzuverdienen«. Im Internet unter www.deutsche-ren- tenversicherung-bw.de steht sie als PDF-Download zur Verfügung oder kann unter der Telefonnummer 0721 825-23888 beziehungsweise per E-Mail an presse@drv- bw.de bestellt werden. Klimaschutz - einfach machen! Willkommen in unserer Rubrik „Klimaschutz - ein- fach machen“. Hier möchten wir in regelmäßigen Ab- ständen Anregungen geben, wie wir uns einen klima- schonenderen Lebensstil aneignen können. Denn in der Summe haben unsere täglichen Entscheidungen und Verhaltensmuster enorme Auswirkungen - im negativen wie im positiven Sinne! Viele Tipps und Infos für eine klimascho- nende Lebensweise sowie Gutscheine zum Ausprobieren finden Sie auch im kostenlosen Klimasparbuch, das vom Gemeindeverband Mittleres Schussental gemeinsam mit dem Verein für ökologi- sche Kommunikation, oekom e. V., her- ausgegeben wird. Schauen Sie mal rein - es lohnt sich! Sie finden das Taschen- buch in vielen Ausgabestellen und in allen Rathäusern der Verbandsgemeinden des Mittleren Schussentals (Ra- vensburg, Weingarten, Baienfurt, Baindt, Berg). Die Aus- gabestellen sowie das Klimasparbuch als kostenloses e-book finden Sie hier: https://gmschussental.de/klimasparbuch. Das Klimas- parbuch kann auch direkt beim Gemeindeverband Mitt- leres Schussental (klimasparbuch@gmschussental.de) angefordert werden. Tipp 35: Politisch für mehr Klimaschutz enga- gieren Trotz des Bewusstseins für die Dringlichkeit ak- tueller Fragen des Klimaschutzes scheint sich nur ein kleiner Teil der Bevölkerung tatsächlich für den Klimaschutz einzusetzen. Viele Formen des Engagements erfordern dabei weder großen Zeitaufwand noch um- fangreiche politische Vorkenntnisse. Auch im Alltag gibt es die Chance, sich politisch einzubringen. Hierfür stehen verschiedene Möglichkeiten offen: • bei politischen Veranstaltungen, an Wahlkampfstän- den oder per Brief oder E-Mail den PolitikerInnen Ihre Forderung für mehr Klimaschutz mitteilen • die Teilnahme an Demonstrationen und Streiks ist eine weitere Möglichkeit, sich politisch stark zu machen • Ehrenamtliche Mitarbeit in Initiativen, Lobbyverbänden, Verbände, Umweltorganisationen. Beispiele für poli- tisch aktive Organisationen wären Germanwatch, Food- watch, BUND, NABU oder die Deutsche Umwelthilfe (Klima-) Spartipp des Monats Juli: Jedes Grad (weniger) zählt Sie wundern sich sicher, weshalb mitten im Hochsommer Tipps zum Heizen im Herbst und Winter erscheinen. Dies ist allerdings der momentanen Situation auf dem Energie- markt mit der Ausrufung der Alarmstufe des Notfallplans Gas geschuldet. Vor allem im Hinblick darauf, dass etwa die Hälfte aller Privathaushalte in Deutschland mit Erdgas heizt, sind Energiesparmaßnahmen im Heizungsbereich nochmals wichtiger, als sie dies in der Vergangenheit so- wieso schon waren. Neben der Sicherstellung der Wärmeversorgung im kom- menden Winter, ist Energie sparen auch bezüglich der alles andere als rosigen Aussichten zu erwartender wei- terer extremer Preissteigerungen für Erdgas, das Gebot der Stunde. Vermutlich werden auch Heizöl und selbst Erneuerbare Energieträger wie Holzpellets in absehba- rer Zeit preislich weiter ansteigen und sind dies in den vergangenen Monaten und Jahren ja auch schon in er- heblichem Maße. Es gibt allerdings einige Möglichkeiten ganz unabhängig vom verwendeten Energieträger, die Preissteigerung der Heizkosten zumindest etwas abzumildern. Ganz neben- bei kann so auch Energie eingespart werden, was nicht unerheblich im Klimaschutz ist. Nummer 28 Amtsblatt der Gemeinde Baindt Seite 11 Die richtige Einstellung der Heizung sollte bereits in ab- sehbarer Zeit erfolgen und nicht erst dann, wenn sich das Außenthermometer bereits der Nullgradgrenze annähert. Denn allein über die richtige Einstellung der Heizung lassen sich bis zu 15 Prozent Heizkosten sparen. Deshalb ist es wichtig, dass Hausbesitzer und Vermie- ter bereits vor dem Beginn der kommenden Heizperio- de ihre Heizung richtig einstellen lassen. Schon einfache Maßnahmen können die Heizkosten spürbar senken. Ne- ben dem regelmäßigen Entlüften der Heizkörper, lohnt sich dabei vor allem ein hydraulischer Abgleich sowie die Optimierung der Heizkennlinie. Besonders einfach funktioniert dies zum Beispiel im Rahmen der jährlichen Heizungswartung. Befindet sich Luft in den Heizflächen, kann das Heizungs- wasser nicht mehr richtig zirkulieren und die Wärme des Kessels kommt nicht im Raum an, weshalb der Energie- verbrauch hier unnötig hoch ist. Eine regelmäßige Ent- lüftung der Heizkörper verhindert dies und kann mit geringem Aufwand selbst durchgeführt werden. Dazu stellen Sie die Heizungspumpe ab und drehen die Thermostate aller Heizkörper voll auf. Anschließend öff- nen Sie die Entlüftungsventile so lange, bis keine Luft mehr austritt. Ein Eimer oder eine Schüssel verhindert dabei, dass austretendes Wasser auf den Boden tropft. Sind die Arbeiten abgeschlossen, können Sie die Pumpe wieder starten und alle Thermostate auf den passenden Wert einstellen. Im Herbst und Winter gibt es zudem zahlreiche weitere Optionen, mit denen sich mit verhältnismäßig geringem Aufwand Heizenergie und damit Heizkosten einsparen lassen. Denn weniger Heizen schont den Geldbeutel und ist gut für das Klima! Die optimale Raumtemperatur im Wohn- und Arbeits- bereich liegt laut Umweltbundesamt bei nicht mehr als 20 Grad Celsius. Für Räume wie Küchen (18 °C) und Schlafzimmer (17 °C) sind die empfohlenen Temperatu- ren nochmals etwas niedriger. Entscheidend ist aber die individuelle Behaglichkeitstemperatur, welche hauptsäch- lich von der raumseitigen Oberflächentemperatur der Wände und Fenster abhängig ist. Wenn Sie nachts oder tagsüber einige Stunden lang nicht da sind, kann die Raumtemperatur im Wohnbereich von 20 Grad Celsius auf etwa 18 Grad Celsius abgesenkt wer- den. Bei einer Abwesenheit von mehreren Tagen, kann die Temperatur sogar nochmals niedriger eingestellt werden. Außerdem ist während der Nachtstunden eine Absenkung der Raumtemperatur in Wohn- und Arbeitsräumen um fünf Grad Celsius möglich. Bei modernen Heizungsanla- gen lässt sich eine solche Absenkung der Raumtempe- ratur zentral steuern. Mittels eines Thermometers in den einzelnen Räumen ist es zudem ganz einfach zu überprü- fen, ob die realen Temperaturen auch den gewünschten Raumtemperaturen entsprechen. Bereits mit einer Absenkung der Raumtemperatur von nur einem Grad Celsius, lassen sich um die 6 Prozent an Energie einsparen. Je mehr die Zimmertemperatur ab- gesenkt wird, umso mehr Energie kann eingespart wer- den. So sind immense Energieeinsparungen erzielbar und speziell bei fossilen Energieträgern wie Heizöl und Erdgas, auch Treibhausgaseinsparungen enormen Ausmaßes. Es gilt hier also das Motto: Jedes Grad (weniger) zählt! Im Herbst und Winter die Heizung zu radikal herunter- zufahren (Raumtemperaturen von unter 15 Grad Celsi- us) oder sogar ganz auf das Heizen zu verzichten, ist allerdings auch keine empfehlenswerte Option, da sonst die Gefahr von Schimmelbildung in erheblichem Maße ansteigt. Neben der Regulierung der Temperatur helfen weitere Maßnahmen den Verbrauch an Heizungsenergie zu ver- ringern. So gilt es beim Lüften, stets nur kurz Stoßlüf- ten (fünf bis maximal zehn Minuten) und für diese Zeit den Heizregler auf Aus zu stellen, da sonst die Wärme im wahrsten Sinne des Wortes zum Fenster hinausge- blasen wird. Wenn das Fenster nur gekippt wird, gilt Selbiges, da sonst nur unnötig Wärme verbraucht wird, ohne dass der Raum dadurch spürbar wärmer wird. Während der Heizperiode ist allerdings generell zu empfehlen, nur kurz Stoßzulüften, statt das Fenster für längere Zeit zu kippen. Florian S. Roth Gemeinden Baienfurt, Baindt und Berg Koordinator für eine klimaneutrale Kommunalverwal- tung - gefördert durch das Ministerium für Umwelt, Klima und Energiewirtschaft Baden-Württemberg Telefon: 0157-80661690 E-Mail: klima@b-gemeinden.de Stiftung Liebenau Familienzuwachs gewünscht? Suchen Sie eine neue sinnstiftende Aufgabe und wün- schen Sie sich Familienzuwachs? Dann könnte Ihnen die dauerhafte oder zeitlich begrenzte Aufnahme eines Pfle- gekindes mit Beeinträchtigung Freude machen. Wir suchen engagierte Familien, Lebensgemeinschaf- ten oder Einzelpersonen, die Kindern oder Jugendlichen ein neues Zuhause schenken. Sie erhalten fortwährende professionelle und individuelle Begleitung und Unterstüt- zung durch unseren Fachdienst sowie ein angemessenes Betreuungsentgelt. Nähere Informationen: Stiftung Liebenau, Betreutes Wohnen in Familien (BWF), Friedhofstraße 11, 88212 Ravensburg, Telefon 0751 977123- 0, E-Mail: bwf-ravensburg@stiftung-liebenau.de, www. stiftung-liebenau.de/gastfamilie Bund der Steuerzahler Baden-Württemberg e.V. Ferienjobs richtig gemacht! So sparen Schüler und Arbeitgeber Steuern Ende Juli beginnen in Baden-Württemberg die Sommer- ferien. Neben Erholung und Urlaub verdienen sich viele Schüler in diesen Wochen etwas dazu. Wichtig dabei ist, dass sich Arbeitgeber und Ferienjobber vor Antritt des Fe- rienjobs überlegen, wie das Arbeitsverhältnis ausgestaltet werden soll. Denn auch bei Schülern gilt: Der Arbeitslohn ist steuerpflichtig. Ob und wieviel Steuern fällig werden, hängt allerdings davon ab, um was für ein Arbeitsver- hältnis es sich handelt, erklärt der Bund der Steuerzahler Baden-Württemberg. Schüler und Arbeitgeber sollten die Varianten vorher durchrechnen. Am einfachsten ist es, wenn der Ferienjobber dem Ar- beitgeber seine Steueridentifikationsnummer und sein Geburtsdatum mitteilt. In diesem Fall können die soge- nannten ELStAM-Daten des Schülers abgerufen und der Lohnsteuerabzug wie bei einem normalen Arbeitnehmer vorgenommen werden. Bis zu einem monatlichen Brutto- lohn von rund 1.100 Euro wirken entsprechende Freibeträ- ge, so dass keine Steuer anfällt. Für Schüler, die nur in den Seite 12 Amtsblatt der Gemeinde Baindt Nummer 28 Sommerferien arbeiten, müssen zudem keine Beiträge in die Kranken-, Pflege-, Arbeitslosen- und Rentenversiche- rung gezahlt werden. Voraussetzung ist jedoch, dass die Tätigkeit maximal drei Monate oder 70 Arbeitstage um- fasst. Aber aufgepasst: Hat der Schüler im gleichen Jahr bereits zuvor gejobbt, so wird diese Beschäftigungsdauer berücksichtigt. Werden dabei die 70 Tage bzw. drei Mona- te überschritten, so gilt keine Versicherungsfreiheit mehr. Auch Ferienjobs, die zwischen Beendigung der Schule und einer Berufsausbildung oder einem Freiwilligendienst aus- geübt werden, sind versicherungspflichtig. Alternativ kann ein sogenanntes Minijob-Arbeitsverhält- nis abgeschlossen werden, erklärt der Steuerzahlerbund Baden-Württemberg. Hier darf der Schüler maximal 450 Euro im Monat verdienen. Bei dieser Variante zahlt der Arbeitgeber allerdings Pauschalabgaben von rund 30 Prozent. Ein kostenloser Steuertipp zum Thema Ferienjob kann beim Bund der Steuerzahler Baden-Württemberg e.V. unter der gebührenfreien Rufnummer 08000 / 76 77 78 angefordert werden. Kirchliche Nachrichten Katholische Kirchengemeinde St. Johannes Baptist Baindt Kath. Pfarramt • 88255 Baindt • Thumbstraße 55 16. Juli - 24. Juli 2022 Gedanken zur Woche Für die Freude Der Mensch Ist für die Freude geschaffen, und die Freude ist für den Menschen. Franz von Sales Samstag, 16. Juli 18.30 Uhr Baindt - Wortgottesfeier mit Kommunionau- steilung († Familie Amann mit Angehörigen, Familie Gaissmaier mit Angehörigen, Johann Germann, Brunhilde Dreher, Angela und Hy- gienius Thomalla, Theresia und Alois Brei mit Angehörigen, Else und Johann Neth, Jahrtag: Josefine Heine) Sonntag, 17. Juli - 16. Sonntag im Jahreskreis 9.30 Uhr Baienfurt - Ökumenischer Gottesdienst auf dem Marktplatz, bei schlechtem Wetter in der katholischen Kirche Baienfurt Dienstag, 19. Juli 07.50 Uhr Baindt - Schülerwortgottesdienst Mittwoch, 20. Juli 19.00 Uhr Baienfurt - Eucharistische Anbetung Donnerstag, 21. Juli 07.45 Uhr Baienfurt - Schülerwortgottesdienst Freitag, 22. Juli 08.30 Uhr Baindt - Rosenkranz Samstag, 23. Juli 18.30 Uhr Baienfurt - Wortgottesfeier mit Kommunio- nausteilung Sonntag, 24. Juli - 17. Sonntag im Jahrkreis 10.00 Uhr Baindt - Eucharistiefeier mit Pfarrer Leuze († Kurt Brugger, Ludmilla und Rochus Illen- seer, Josef Jerg, Jahrtag: Maria Bentele geb. Hartmann) 11.15 Uhr Baindt - Taufe von Lea 19.00 Uhr Baienfurt - Friedensgebet auf dem Marktplatz Corona-Beschränkungen aufgehoben Es gelten daher in der vorderen Hälfte unserer Kirche weder Abstandsregeln noch Maskenpflicht. Im hinteren Drittel halten wir dagegen an der alten Ordnung mit mar- kierten Plätzen und der Bitte eine Maske zu tragen fest. Rosenkranzgebete im Juli Im Juli laden wir ganz herzlich ein zum Rosenkranzgebet jeden Freitag um 8.30 Uhr. Der Gottesdienst anschließend entfällt im Monat Juli wegen Urlaub von Pfarrer Staudacher. Keine Sprechzeiten Pfarrer Bernhard Staudacher im Juli (Urlaub) Sprechzeiten Gemeindereferentin Silvia Lehmann Nach telefonischer Vereinbarung Büro: Kirchstraße 8, Baienfurt Tel. 0751 / 5576199, (Tel. privat 943630) E-Mail-Adresse: Silvia.Lehmann@drs.de Sprechzeiten Gemeindereferentin Regina Willmes Nach telefonischer Vereinbarung Büro: Kirchstraße 8, Baienfurt Tel. 0751 / 56969624 E-Mail-Adresse: Regina.Willmes@drs.de Gemeindehaus St. Martin / Bischof-Sproll-Saal: Belegung und Reservierung Frau Gudrun Moosherr Tel. 0751-18089496 E-Mail: gudrun.moosherr@gmail.com Katholische Kirchenpflege Baindt: Frau Lucy Schellhorn (Kirchenpflegerin) Bankverbindung: KSK Ravensburg IBAN DE 4365 0501 1000 7940 0985 BIC SOLADES1RVB Kath. Pfarramt St. Johannes Baptist Thumbstr. 55, 88255 Baindt Pfarramtssekretärin Frau Christiane Lott Telefon 07502 - 1349 Telefax 07502 - 7452 Stjohannesbaptist.baindt@drs.de www.katholisch-baienfurt-baindt.de BITTE BEACHTEN! Das Pfarrbüro ist in der Woche vom 18. Juli bis zum 22. Juli 2022 wegen Renovierungsarbeiten nur tele- fonisch erreichbar. Kath. Pfarramt Mariä Himmelfahrt Kirchstraße 8, 88255 Baienfurt Telefon 0751 - 43633 Telefax 0751 - 58812 kathpfarramt.baienfurt@drs.de Nummer 28 Amtsblatt der Gemeinde Baindt Seite 13 Pfarrer Staudacher im Urlaub! Von Samstag, 9. Juli bis Freitag, 29. Juli ist Pfarrer Stau- dacher im Urlaub. Die Werktaggottesdienste am Mitt- woch in Baienfurt und am Freitag in Baindt entfallen. Den Beerdigungsdienst übernimmt Gemeindereferentin Silvia Lehmann. In dringenden Seelsorgefällen helfen die Pfarrbüros weiter. Bitte beachten: Wegen Renovierungs- arbeiten ist das Pfarrbüro in Baindt in der Woche Mo 18. bis Fr 22. Juli nur telefonisch zu erreichen. Helferkreis Die Seniorengeschenke für das zweite Halbjahr 2022 können im Pfarrbüro während den Öffnungszeiten ab- geholt werden. Kirchenchor macht Ausflug nach Kempten Da die letzten beide Jahre kein Ausflug stattfinden konnte, freuten sich viele Kir- chenchorsänger mit Partnern sehr, dass sie am Samstag, 09.07.2022, um 7:30 Uhr bei herrlichem Wetter in den Bus Richtung Kempten einsteigen konnten. Auf dem Weg gab es einen Zwischenstopp in Schmidsfelden. Dort wurde an der fri- schen Luft ein leckeres Frühstück eingenommen, für das der Vorstand des Kirchenchors gesorgt hatte. In Kempten teilten sich die 35 Ausflügler in zwei Gruppen, um jeweils an einer interessanten Stadtführung durch Kempten teilzunehmen. Nach gut zwei Stunden freuten sich alle über das Mittagessen im Biergarten der Gast- stätte Zum Stift. Nach dieser Pause nahm die Hälfte der Gruppe an einer kurzweiligen Führung im Archäologi- schen Park Cambodunum teil, während die zweite Hälfte Kempten auf eigene Faust erkundete. Kurz nach 19 Uhr kamen die Ausflügler - vom wunder- schönen Tag erfüllt - wieder gut in Baindt an. Einladung Seniorentreff Sommerfest am Mittwoch, 20. Juli 2022 um 14.00 Uhr im Bischof-Sproll-Saal Herzliche Einladung zu einem musikalischen Nachmittag. Begrüßen Sie mit uns eine kleine Abordnung von unserer Musikkapelle Baindt. Wir freuen uns sehr über Ihr Kommen und den Besuch unserer Baindter Musiker. Ihr Seniorenteam Evangelische Kirchengemeinde Baienfurt-Baindt Tel.: 0751/43656, Fax: 0751/ 43941; E-Mail-Adresse: pfarramt.baienfurt@elkw.de Homepage: www.evangelisch-baienfurt-baindt.de Pfarrbüro: Öschweg 32, Baienfurt, Tel.: 0751/ 43656 Pfarrer M. Schöberl Öffnungszeiten Di 7.00 - 9.00 + 13.00 - 15.00, Do 10.00 - 13.00 Uhr Wochenspruch: Aus Gnade seid ihr gerettet durch Glauben, und das nicht aus euch: Gottes Gabe ist es. Eph 2,8 Sonntag, 17. Juli 5. Sonntag nach Trinitatis 09.30 Uhr Baienfurt Ökumenischer Gottesdienst auf dem Marktplatz Es findet in Baienfurt keine Kinderkirche statt. Montag, 18. Juli 20.00 Uhr Baienfurt Kirchenchorprobe im Ev. Gemein- dehaus Donnerstag, 21. Juli 19.30 Uhr Baienfurt Konfi-3-Anmeldeabend in der Ev. Kirche Sonntag, 24. Juli 6. Sonntag nach Trinitatis 10.30 Uhr Baienfurt Kinderkirche im Ev. Gemeinde- haus 10.30 Uhr Baienfurt Gottesdienst in der Ev. Kirche 19.00 Uhr Baienfurt Ökumenisches Friedensgebet auf dem Marktplatz ---------- Gedanken zum Wochenspruch Was nix kostet, ist auch nix wert. Wie sich dieses Sprichwort bewahr- heitet, können wir beobachten, wenn Menschen achtlos mit vermeintlich kostenlo- sen Gütern umgehen. Es ist deshalb wichtig, dass wir uns immer wieder dran erinnern lassen, wie kostbar die Grundvoraussetzungen sind, von denen wir als Menschen leben: Wasser, saube- re Luft, die Früchte des Erdbodens, um nur mal ein paar davon zu nennen. Auch die Gnade, Gottes Liebe zu uns ohne Vorbedingung, ist kostbar. Sie ist teuer erkauft und dabei hat Gott nichts zurückbehalten, als es darum ging, uns durch Jesus ein neues Leben in einem geheiltem Miteinander zu schenken. Was für ein Grund, dankbar zu leben und selbst großzü- gig zu geben. Gottes Segen dazu! - Ihr Pfr. Martin Schöberl ---------- Jubiläen sind Gratulationstermine Zu Jubiläen gratuliert unser Pfarrer gerne persönlich. Hierzu wollen wir den Besuch bei Ihnen gerne anmel- den. Leider fehlt uns oft der Telefoneintrag. Seite 14 Amtsblatt der Gemeinde Baindt Nummer 28 Deshalb haben wir folgende Bitte: Wenn Sie keinen Telefoneintrag haben und einen Besuch des Pfarrers wünschen, melden Sie sich gerne bei folgen- den Anlässen: Geburtstage: 80., 90., 95., 100 ff. Ehejubiläum: Goldene, Diamantene, Eiserne sowie Gna- denhochzeit. Sie erreichen uns unter der Telefonnummer 0751 4 36 56 oder per E-Mail unter pfarramt.baienfurt@elkw.de Der Besuchsdienst kommt gerne bei folgenden Anlässen persönlich vorbei: 70., 75., 85., 91. - 94., 96. - 99. Geburtstag Sie erreichen den Besuchsdienst unter der Telefon- nummer 0751 5 25 01 oder per E-Mail unter p.neumann. sprink@gmx.de ---------- SAMSTAG, 16. Juli von 9:00-12:00 Uhr - Seminar „Kopf oder Bauch?“ Von der Kunst schwierige Entscheidungen zu treffen Entscheidungen zu treffen, bedeutet ein klares „Ja“ oder „Nein“ im Leben. Es bedeutet Position zu beziehen und damit sichtbar zu werden für andereMenschen. Immer mehr Menschen tun sich aber genau damit schwer. Was denken andere über mich, wenn ich mich so entscheide? Was, wenn die Entscheidung fälsch ist und ich ein Leben lang darunter leide? Entscheidungen zu treffen und darin auch dazu zu stehen, braucht Mut. Einen Zettel vom Himmel bekomme ich dabei nicht im- mer. Aber Entscheidungen zu treffen mit Gottes Hilfe kann ich lernen. Veranstaltungsort: Zeppetinstr: 9, 88212 Ravensburg Ansprechpartner: Dirk Arolld, 0751-24004, dirk.arold@Ikg-rv. de SAMSTAG, 16. Juli um 19:30 Uhr Frauenabend-Gottesdienst „Du solIst frei sein“ Ist Christsein kompliziert oder langweilig oder beides? Glaube der Denken und Handeln verändert. Aus Leis- tungsdenken wird stille Gelassenheit, aus Angst und Sorgen wird Ruhe und Frieden. Und warum gerade Kri- senzeiten oft der beste Moment sind, Vertrauen in einen Gott zu trainieren, der bereits für ALLES vorgesorgt hat. Bei gutem Wetter auf dem Meisterhof in Weingar- ten, Meisterhofstraße 2. Auf der Homepage wird der Veranstaltungsort bei schlechtem Wetter aktualisiert. Ansprechpartner: Tami Stall 0751-552000 Karin Arold 0751-3526891 Frauenabende@lkg-rv.de ---------- Ökumenisches Friedensgebet Sonntag, 24. Juli, 19 Uhr auf dem Marktplatz in Baienfurt ---------- Der Kreative Montag startet wieder durch Anmeldungen bitte immer bis spätestens 4 Tage vor dem Ter- min Helga Kaminski Petra Neumann-Sprink Tel. : 07502-4103 Tel. : 0751-52501 b.h.kaminski@gmx.de p.neumann.sprink@gmx.de 18.07. Annemarie Weber: „Alte Jeans verwandeln wir in neue Taschen!“ 25.07. Renate Volz: „Meditatives Zeichnen- Zentangle“ 01.08. Christa Welle-Lebherz: „Sonnenblumen“ - Aqua- rell 08.08. Birgit Schwartz-Glonegger: „Stehende Gewässer, fließendes Wasser, Schilf, Boote und Spiegelun- gen“ -Aquarell 15.08. Annemarie Weber: „Blumenampel“ - Macramee So könnten die neuen Jeans-Taschen aussehen. Da geht ordentlich was rein. Super Kreativer Montag im Dietrich-Bonhoeffer-Saal in Baindt, Dorfplatz 2/1 Wir beginnen - wenn nichts anderes angegeben ist - um 8.30 Uhr, Ende gegen 11.30 Uhr. Der Kostenbeitrag beträgt in der Regel 5,50 €; Material nach Verbrauch Christliche Brüdergemeinde Baienfurt (Baptisten) e.V. Baindter Str. 11, 88255 Baienfurt Homepage: www.baptisten-baienfurt.de E-Mail: info@baptisten-baienfurt.de Unsere Gottesdienste sind offen für Besucher und fin- den wieder sonntags um 10 Uhr statt. Die regelmäßigen Veranstaltungen als auch die Gottesdienste finden unter Einhaltung der aktuell geltenden Hygieneauflagen statt. Weitere Veranstaltungen werden auf der Homepage der Brüdergemeinde angekündigt. Aufgrund der derzeit limitierten Teilnehmeranzahl wird um eine Voranmeldung auf der Homepage der Brüder- gemeinde bis freitags 18 Uhr gebeten. Nummer 28 Amtsblatt der Gemeinde Baindt Seite 15 Vereinsnachrichten Souveräner Sieg unserer D-Juniorinnen beim Dachser-Cup Am vergangenen Wochenende traten unsere D-Juniorinnen mit zwei Mannschaften beim legendären Dachser-Cup in Baindt an. Im Bewusstsein einer souverän gespielten Meisterschafts- runde mit der knapp verpassten Meisterschaft, traten die D1 entsprechend selbstbewusst auf. Im Eröffnungsspiel ging es dann zunächst gegen den für uns unbekannten SV Jungingen. Doch nach einigen vergebenen Chancen in den ersten Minuten, trafen die Gegnerinnen nach ei- ner Unkonzentriertheit gleich mit dem ersten Gegenan- griff. Von nun an waren alle hellwach und unsere Mädels drehten in den verbleibenden sieben Minuten das Spiel zum 3:1. Danach folgten in der Gruppenphase noch Siege gegen die SGM Aichstetten/Aitrach/Unterzeil/Tannheim mit 1:0, Friedrichshafen 1:0 und den FV Bad Waldsee mit 3:0 sowie im Halbfinale gegen den TSB Ravensburg, den man mit 2:0 besiegte. Im Finale gegen RW Salem boten die Mädels nochmals alles auf und holten souverän mit 4:0 den Dachser-Cup 22 der D-Juniorinnen. Es spielten: Sara Jukic (T), Hedda Said, Vivienne Pogrzeba, Jana Eiberle, Lena Füssel, Sophie Heilmeier, Sarah Leib- farth, Malena Kaletta, Victoria Wertmann, Emma Reissner. Unsere Jüngeren D-Spielerinnen (teilw. noch E) traten parallel in Gruppe 2 an. Sie spielten sehr clever, hatten gegen die älteren und größeren Gegnerinnen jedoch noch körperliche Nachteile, so dass sie am Ende leider meist knapp Unterlagen. Insbesondere das Spiel gegen TSV Tettnang, wo sie nach hartem Kampf erst in der vorletzten Minute das 0:1 hinnehmen mussten, zeigte das Potenzial dieser jungen Mannschaft. Letztlich kämpften drei Mannschaften nochmals um die Plätze 7 - 9, wo sich unsere D 2 dann auch gegen den FV Bad Waldsee ihren ersten Punkt ergatterte, was in der Endabrechnung aber nicht mehr reichte, weiter nach vorne zu kommen. Es spielten: Carla Seitner (T), Franziska Bayer, Franziska Brugger, Lena Pfleghar, Greta Heilmeier, Hannaa Alosh, Lea Busam, Lena-Marie Alber, Fiona Maier. Bambinis beim Dachser Cup Ausgestattet wie die Profis - mit den neuen Trikots gingen unsere Bambinies am vergangenen Sonntag zum Dach- ser-Cup an den Start. Rund 80 Nachwuchskicker tummelten bei schönstem Wetter auf dem Fußballplatz. Der Einladung des SV Baindt waren 16 Teams gefolgt: SG Baienfurt, SV Haisterkirch, SV Weingarten TSV Eschach, SV Schmalegg und TSB Ravensburg. Der SV Baindt als Gastgeber trat mit drei Teams an. Mit vollem Einsatz, viel Spaß und natürlich auch vielen Toren waren die 45 Spiele a 9 Minuten versehen. Es ist immer wieder erstaunlich zu erleben, wie die jungen Spieler*innen solche Turniermomente erleben, über sich hinaus- und als Mannschaft zusammenwachsen. Die jungen Kicker im Altern von vier bis sieben Jahren spielten auf drei Kleinfeldern: Drei gegen Drei - diese Spielform dient zur Förderung der Wahrnehmung und Kreativität, aber vor allem sorgt sie dafür, dass die Tore wie am Fließband fallen. Ein erlebnisreicher Spieltag endete für jeden mit einer Medaille sowie einen Dachser-LKW gefüllt mit Gummi- bärchen und Luftballons. Die fleißigen Eltern versorgten alle mit Kuchen und die Kinder wurden zu Burger/Pommes vom SV Baindt ein- geladen. Wir bedanken uns bei allen Mitwirkenden und Helfern. Es spielten für den SV Baindt: Pauline, Erik, Tim, Emil, Finja, Elias, Khan, Noah, Paul, Leon, Enrico, Kaan, Julian, Theo, Matteo, Andrea Seite 16 Amtsblatt der Gemeinde Baindt Nummer 28 11. Dachser-Cup - nach zwei Jahren Pause ein großes Fußballfest Nach zweijähriger Pause fand am vergangenen Wochen- ende, 09. und 10. Juli 22, der inzwischen 11. Dachser-Cup der Jugendfußballabteilung des SV Baindt auf dem Sport- gelände „Klosterwiese“ statt. Bei idealem Fußballwetter fanden sich ca. 60 Mannschaften der Altersstufen D-Ju- niorinnen, Bambinis sowie der F1-, F2-, E1- und E2-Junio- ren ein und spielten um die begehrten Siegerpokale. Den Zuschauern wurden interessante und spannende Spiele geboten, die in den Platzierungsspielen teilweise erst im 9m-Schießen entschieden wurden. Den Beginn am Samstag machten die D-Juniorinnen mit 9 Mannschaften. Nach spannenden Vorrundenspielen er- reichten das Halbfinale neben unserer SGM Baindt-Fron- reute der TSB Ravensburg, PSG Friedrichshafen und RW Salem. Nach einem durchweg souveränen Auftritt und einem Finalsieg von 4:0 gegen RW Salem sicherte sich die heimischen SGM Baindt-Fronreute gleich den Pokal. Platzierung D-Juniorinnen 1. SGM Baindt-Fronreute I 2. RW Salem 3. TSB Ravensburg 4. PSG Friedrichshafen 5. SV Jungingen 6. TSV Tettnang 7. SGM Aichstetten-Aitrach-Tannheim-Unterzeil 8. FV Bad Waldsee 9. SGM Baindt-Fronreute II Mittags starteten dann die 12x E1- und 9x E2-Junioren ihr Turnier. Nach der Vorrunde hatten sich in der E1 der FC Wangen, TSV Berg, SV Vogt und TSB Ravensburg ins Halbfinale gekämpft, bei den E2 die SG Baienfurt I, FC Wangen, TSV Berg, SV Haisterkirch. Im Finale setzten sich bei der E2 die SG Baienfurt und bei der E1 der TSV Berg durch und holten sich den Pokal. Platzierung E1-Junioren Platzierung E2-Junioren 1. TSV Berg 1. SG Baienfurt II 2. TSB Ravensburg 2. TSV Berg 3. FC Wangen 3. FC Wangen 4. SV Vogt 4. SV Haisterkirch 5. SV Weingarten I 5. SV Baindt 6. SG Baienfurt 6. SV Weingarten 7. SGM Gebratshofen 7. SGM Gebratshofen 8.SV Weingarten II 8. SV Vogt 9. SG Haisterkirch-Molpertshaus 9. SG Baienfurt I 10. SV Reute 11. SV Arnach 12. SV Baindt Am Sonntag traten dann je 14x F1-+F2 Junioren Mann- schaften gegeneinander an. Ins Halbfinale schafften es bei der F2 die SG Baienfurt, SGM Fischbach-Schnetzenhau- sen, TSB Ravensburg I+II und in der F1 der TSV Tettnang, SV Weingarten, SV Bergatreute und TSV Grünkraut. Im Fi- nale der F2 setzten sich dann die SGM Fischbach-Schnet- zenhausen gegen TSB Ravensburg II mit 3:2 sowie der TSV Tettnang gegen den SV Weingarten mit 2:0 durch. Platzierung F1-Junioren Platzierung F2-Junioren 1. TSV Tettnang 1. SGM Fischbach-Schnet- zenhausen 2. SV Weingarten 2. TSB Ravensburg II 3. SV Bergatreute 3. TSB Ravensburg I 4. TSV Grünkraut 4. SG Baienfurt 5. SV Haisterkirch 5. SG Aulendorf 6. TSV Berg 6. TSV Tettnang 7. SV Schmalegg 7. TSV Grünkraut 8. SG Aulendorf 8. SV Baindt 9. TSB Ravensburg 9. SV Vogt 10. SV Baindt 10. SV Schmalegg 11. SV Arnach 11. SV Blitzenreute 12. SG Baienfurt 12. SV Haisterkirch 13. TSG Bad Wurzach 13. SV Bergatreute 14. SGM Aufheim-Holzschwang* 14. SGM Aufheim Holz- schwang* *nicht angetreten Das Abschlussturnier bildeten dann die Bambinis, die in 16 Teams aus 7 Vereinen jeweils im 3:3 antraten und da- bei einen Riesenspaß hatten und letztlich alle als Sieger vom Platz gingen. Es spielten mit: SV Baindt, SG Baienfurt, SV Haister- kirch, SV Weingarten, TSV Eschach, TSB Ravensburg, SV Schmalegg Am Ende eines jeden Turniers gab es Medaillen für jedes Kind und für die drei Erstplatzierten gab es jeweils Sie- gerpokale. Ferner gab es für alle Kinder (und teilweise Geschwister) einen kleinen Dachser Laster mit Gummi- bärchen und Luftballons. Alle Preise wurden wieder ge- sponsort von unserem langjährigen und treuen Partner, der Firma Dachser SE. An dieser Stelle herzlichen Dank unserem Hauptsponsor, Fa. Dachser SE, ohne den ein solches Event nicht mög- lich wäre und der dieses Turnier seit 11 Jahren großzügig unterstützt. Frau Harting von der Firma Dachser, die das Turnier an beiden Tagen besuchte und auch tatkräftig mithalf, konnte sich von der guten Organisation und der Freude der Kinder überzeugen. Die Jugendfußballabteilung bedankt sich ferner für die Unterstützung zu diesem Turnier bei weiteren Unterstüt- zern, der Gaststätte Grüner Berg, bei Helmut Boenke und der Gemeinde Baindt. Dank auch an die Schiedsrichter, die am ersten Spieltag bei den D-Juniorinnen und in den Spielen der E1 + E2 über 70 Spiele geleitet haben. Nach diesem Turnier gilt der besondere Dank des Or- ganisationsteams und von Jugendleiter Reinhold Mau- cher allen Helferinnen und Helfern für das vielfältige Engagement (Organisation, Aufbau, Abbau, Reinigung, Regiewagen, Kuchenspenden, Verkauf, Grillen, usw.). Ins- besondere auch die Unterstützung aus allen Teilen des Vereins, Jugend, AH, Frauen, Aktive, Ehrenamtliche. Sie alle haben mitgeholfen das Turnier erfolgreich zu gestal- ten und waren an beiden Tagen und teilweise auch schon in den Tagen zuvor und danach im Einsatz. Wir freuen uns schon auf das nächste Turnier im kom- menden Jahr. Nummer 28 Amtsblatt der Gemeinde Baindt Seite 17 Medaillen Dachser Regiewagen TC Baindt e.V. Auch am vergangenen Wochenende wa- ren alle unsere Mannschaften wieder am Start: Junioren U15: Bezirksstaffel 2 TC Baindt - TC Ochsenhausen 0:6 Bei bestem Tenniswetter konnten wir unsere Gegner vom TC Ochsenhausen in Empfang nehmen. Große Spannung und Vorfreude lag in der Luft - hatten doch gleich drei unserer Spieler heute ihr allererstes Verbandsspiel. Einer der Newcomer war Jonathan Boenke, der sogar in beiden Sätzen ein Spiel für sich verbuchen konnte. Er hat prima ins Spiel gefunden und Spaß gehabt, auch wenn er seinem Gegner schlussendlich zum Sieg gratulieren musste (1:6/1:6). Auch Rafael Dorn zeigte hohe Laufbe- reitschaft sowie schöne und teils lange Ballwechsel gegen seine spielstarke aber faire ochsenhausener Gegnerin (0:6/0:6). Ebenso selbstbewusst spielte Carla Seitner ihr erstes Verbandsspiel. In einem insgesamt kräftezehren- den Spiel lag sie im zweiten Satz kurzzeitig sogar in Füh- rung (0:6/3:6). Marian Dorn kam nach seinem Sieg letzte Woche nur schwer ins Spiel. Lieferte sich aber erneut hart umkämpfte Ballwechsel, doch gingen seine Bälle leider öfter ins Aus als beim Gegner (1:6/0:6). In den Doppelspielen kam es bei Marian und Jonathan (3:6/2:6) sowie bei Carla und Rafael (1:6/1:6) zu spannen- den Spielen. Sie haben es den Ochsenhausenern keines- falls leicht gemacht, kamen immer besser ins Spiel und konnten jeweils in beiden Sätzen den Gegnern Punkte abgewinnen - was auch freudig umjubelt wurde! Junioren U18: Bezirksstaffel 2 TC Baindt - TC Berg 6:0 Am vergangenen Samstag empfing unsere U18-Mann- schaft in Top-Aufstellung den TC Berg zum letzten Sai- sonspiel. Besonders schnell verliefen die Matches von Tim Pantoffelmann und Tim Raubald, die beide deutlich in zwei Sätzen gewinnen konnten. Auch Lukas Zöschin- ger kam gut ins Spiel und holte den dritten Punkt für Baindt. Bei Enrico Lang, der nach erfolgreichem ersten Satz Schwierigkeiten im zweiten Satz hatte, ging es ins Match-Tie-Break, welches er dann aber souverän ge- winnen konnte. Richtig spannend wurde es dann in den Doppelspielen - die Gegner gaben nochmal alles. Tim R. und Enrico gelang es aber, in zwei starken Sätzen zu ge- winnen. Die Startschwierigkeiten vom Doppel Tim P.und Lukas dauerten etwas länger an, sodass der erste Satz an die Gegner ging. Schließlich konnten die beiden den zweiten Satz schnell gewinnen und machten mit einem sehr deutlichen Match-Tie-Break den Sieg perfekt. Ein gelungener Saisonabschluss! Herren: Kreisstaffel 2 TC Baindt - TC Bingen 5:1 Am Sonntag konnten wir endlich unsere ersten Gäste in dieser Saison empfangen. Pünktlich um 9.00 starteten wir mit den Einzeln, nachdem wir endlich ausgemacht hatten, welche spielbegeisterten Jungs an den Start ge- hen durften! Moritz Lang an 1 fühlte sich auf dem Center Court nicht allzu wohl und musste erst einmal ankommen. Dennoch konnte er sein Einzel für sich entscheiden. David Schäfer auf Platz 2 brachte sein Spiel sehr gekonnt ins Ziel. Auf Platz 3 brachte Tim Raubald nach einem klaren ersten Satz auch sein Einzel nach hart umkämpften 2. Satz zum Sieg. Auf Platz 4 brachte Daniel Gertler auch sein nächstes Spiel gut über die Bühne und fuhr den 4. Sieg in den Einzeln ein. Vor den Doppeln wurde gewech- selt, Schäfer für Schäfer. Max übernahm den Platz seines Cousins David an der Seite von Moritz im Doppel Nummer 1. Routiniert wurde dieses gewonnen und man konnte sich dem Krimi im Doppel Nummer 2 widmen. Hier verloren Daniel und Tim leider den ersten Satz, konnten sich aber in Satz 2 wieder herankämpfen und somit in den MTB gehen, in dem sie sich leider der Erfahrung der Gegner geschlagen geben. Somit verloren wir am Sonntag lei- der unser erstes Match, konnten aber dennoch unseren ersten Heimsieg einfahren und altbekannte Speisen im Anschluss vernaschen. Herren 30: Bezirksliga TC Langenargen - TC Baindt 1:8 Am Sonntag waren die Herren 30 zu ihrer Begegnung beim TC Langenargen zu Gast. Stefan Boenke auf Posi- tion 2, Ralf Raubald auf Position 4 und unser Ersatzmann Josef Spöri von den Herren 65 auf Position 6 starteten mit ihren Begegnungen. Alle drei gewannen ihre Einzel souverän in zwei Sätzen. Stefan siegte 6:4 6:2, Ralf 7:5 6:1 und Josef 6:2 6:0. Es folgte die zweite Spielrunde mit Philipp Boenke an Position 1; Philipp Neubauer an Posi- tion 3 und Marcel Singler an Position 5. Philipp B. lieferte sich ein äußerst attraktives Spiel und sicherte sich den Sieg mit 6:2 6:2. Auch Philipp N. ließ seinem Gegenüber nur wenig Chancen und setzte sich mit 6:3 6:4 durch. Ein- zig Marcel musste über 3 Sätze gehen, machte dann den Sieg aber auch im Match-Tie-Break perfekt; 6:4 0:6 10:7. Der Gesamtsieg war unserer Mannschaft damit bereits nach den Einzeln nicht mehr zu nehmen. Die Doppel stellten wir klug auf, wodurch das Ergebnis noch weiter nach oben geschraubt wurde. Stefan/Phil- Seite 18 Amtsblatt der Gemeinde Baindt Nummer 28 ipp N. gewannen das Einser-Doppel 6:3 6:3 und Philipp B. siegte mit Josef im zweiten Doppel 6:2 6:4. Einzig Ralf/ Marcel mussten sich im Doppel 3 ihren Gegnern in drei Sätzen geschlagen geben; 6:4 3:6 7:10. Damit sind wir weiter im Titelrennen mit dabei. Nächste Woche geht es zum Spitzenspiel gegen das punktgleiche Team vom TC Kressbronn. Mit einem Sieg können wir ei- nen großen Schritt in Richtung Meisterschaft machen. Es bleibt spannend in dieser Saison! Ein großer Dank geht an Josef Spöri, der als Ersatzmann eingesprungen ist. Es hat uns (und auch ihn) riesig gefreut, dass er im Einzel und Doppel siegreich war! Herren 40: Bezirksstaffel 1 TC Baindt - TA SV Blitzenreute 2:4 An diesem Spieltag kam es zum Lokalderby gegen Blit- zenreute. Nach solidem Sieg von Karlheinz Blank 6:3 u. 6:3 und einem überragenden 6:0 und 6:0 von Sascha Wösle, stand es nach den Einzeln noch erwartungsgemäß 2:2. Dass wir aber letztendlich beide Doppel Blank/Grabherr mit 6:7 und 3:6 als auch Lang/Wösle knapp mit 4:6 und 4:6 an unsere Gäste abgeben mussten, war nicht im Plan. Somit stand eine bittere 2:4 Heimniederlage gegen einen Gegner fest, bei dem wir uns doch deutlich mehr ausge- rechnet hatten. Jetzt müssen wir dringend schauen im nächsten Lokalderby in Baienfurt endlich zu punkten. Bei unseren Gästen möchten wir uns trotzdem für einen fairen und kameradschaftlichen Tennisnachmittag bedanken, den wir gemeinsam bei gutem Essen und Ramazzotti ausklingen ließen. Es spielten: Rafael Grabherr, Andreas Lang, Sascha Wösle und Karlheinz Blank. Herren 50/1: Verbandsliga TC Baindt - TC Bad Saulgau 3:6 Gegen die Gäste aus Bad Saulgau erhofften wir uns eine kleine Chance. Letztendlich konnten wir diese leider nicht nutzen. Nach den Einzel stand es schon 1:5. Unglücklich, denn unsere Einzel fünf und sechs hatten jeweils den ers- ten Satz für sich entschieden, den Zweiten leider abgege- ben und den anschließenden Match-Tie-Break verloren. Nur Stefan konnte sein Einzel für sich klar entscheiden. Nachdem es nach den Einzeln schon klar war, dass wir diese Begegnung verloren geben mussten, hatten wir trotzdem noch den Anspruch, wenigstens die Doppel für uns zu entscheiden. Hätten wir fast geschafft! Doppel 2 und 3 ging jeweils in zwei Sätzen an uns. Doppel 1 kämpfte hart, musste dies aber in zwei Sätzen knapp mit 4:6 und 6:7 den Gegnern überlassen. Wieder mussten wir feststellen, wie wichtig ein Match-Tie-Break sein kann. Einzelaufstellung: Peter Schmitt, Stefan Schäfer, Wolf- gang von Bank, Gerhard Reich, Sigi Hirmke, Roman Schmucker Doppelaufstellung: Schmitt P./von Bank W., Schäfer S./ Reich G. und Hirmke S./Schmucker R. Herren 50/2: Bezirksklasse 2 SC Tennis Friedrichshafen - TC Baindt 3:6 Am Samstag traten wir beim SC Friedrichshafen an. Wir konnten gleich auf allen 5 Plätzen starten. Thomas Schä- fer, Klaus Göppert, Frank Preussner und Richard Schäfer konnten Ihre Einzel alle souverän gewinnen. Matze Klim- mer und Roland Maier mussten Ihre Einzel dem Gegner überlassen. Somit führten wir 4:2. Also mussten wir noch ein Doppel gewinnen. Doppel 1 mit Richard und Thomas gewann nach hartem Kampf im Match-Tie-Break. Doppel 2 mit Roland und Matze gewann ebenfalls in 2 Sätzen. Klaus und Frank verloren in 2 Sätzen. Somit konnten wir unse- ren 2. Sieg einfahren. Das war eine geschlossene Mann- schaftsleistung. Herren 65: Verbandsstaffel TC Mochenwangen - TC Baindt 1:5 In ihrem letzten Verbandsspiel 2022 waren die Herren 65 beim Nachbarn aus Mochenwangen zu Gast. Nach 3:1 in den Einzeln war bereits eine Vorentscheidung zu unse- ren Gunsten gefallen. In den Doppeln kamen zwei weitere Punkte zum Endstand hinzu. Allerdings konnte nur noch das Doppel 1 gespielt werden (Sieg für L.Reich/E.Feurle) ,da der Gegner verletzungsbedingt zum Doppel 2 nicht mehr antrat. Es spielten: Leo Reich, Roland Puk, Erwin Feurle, Werner Graf. Damen 40: Staffelliga TA TV Dettingen/Iller - TC Baindt 3:3 Ein spannender Spieltag bei netten Gegnern! Wir waren zu Gast in Dettingen und starteten gut gelaunt in den 3. Spieltag. Die Einzel erwiesen sich dann aber als eher knifflig. Doch mit viel Geduld schafften wir es mit drei gewonnenen Match-Tie-Breaks zum 3:1. Leider mussten wir danach beide Doppel klar abgeben. So verloren wir mit 3:3 und 6:8 Sätzen. Doch nach einem guten Essen in geselliger Runde fuhren wir trotzdem zufrieden wieder nach Baindt zurück. Es spielten Barbara, Marion, Evelyn, Silvia Damen 50: Bezirksoberliga SPG TA SSV Ulm 1846/TK Ulm - TC Baindt 8:1 The same procedure as last week! Leider mussten wir mit dem gleichen Ergebnis die Heimreise antreten wie ver- gangene Woche in Ehingen. Nachdem uns allerdings be- reits im Hinspiel kein Sieg gegen die starken Ulmerinnen gelungen war, kam diese Niederlage nicht überraschend. Der einzige Lichtblick an diesem Samstag war unsere Co mit einem hart erkämpften Sieg im Match-Tie-Break. Im Einsatz waren: Sibylle, Inge, Co, Conny, Eve und Chris- tine. Herren 70: Doppelrunde TC Baindt - TC Berg 4:0 Im Doppel 1 sorgten Karl Heinz Hänssler und Gerhard Zin- ser mit einem klaren 6:2 und 6:2 für die 1:0 Führung. Ulli Spille und Günter Kessler dominierten gegen ihre Gegner mit 6:0 und 6:1 und erhöhten den Punktestand auf 2:0. Im Doppel 4 zeigten Ulli Spille und Lothar Braun durch ein 6:4 und 6:2 ihre überlegene Spielweise und erhöh- ten das Ergebnis auf 3:0. Nach einem umkämpften 6:4 und 5:7 holten Karl Heinz Hänssler und Helmut Maier im Match-Tie-Break mit 10:3 einen weiteren Punkt zum 4:0 Gesamtsieg. Damit haben die Herren 70 des TC Baindt in der Doppelrunde ihre Tabellenführung klar behauptet. Herren 65: Doppelrunde TC Bad Buchau - TC Baindt 0:4 5 Spiele , 5 Siege, so lautet die aktuelle Bilanz der Baindter Herren in der aktuellen Doppelrunde H65. Die Ergebnisse: Runde 1: R.Puk/E.Feurle 2:0 Sätze und W.Graf/J.Spöri 2:0 Sätze Runde 2: E.Feurle/W.Graf 2:0 Sätze und R.Puk/J.Spöri 2:0 Sätze Mit dabei waren: Roland Puk, Erwin Feurle, Werner Graf, Josef Spöri Vorschau: Samstag, 16.7.: TC Tettnang - Damen 50 SG Baienfurt Tennis - Herren 40 Damen 40 - TA TV Merklingen Nummer 28 Amtsblatt der Gemeinde Baindt Seite 19 Herren 50/2 - TC Kluftern Sonntag, 17.7.: Herren - TC Ostrach TC Kressbronn - Herren 30 Montag, 18.7.: TC Meckenbeuren-Kehlen - Herren 70 (Doppelrunde) Herren 65 - SG Aulendorf Tennis (Doppelrunde) Musikverein Baindt Infoabend über die musikalische Ausbil- dung und das Musizieren beim Musik- verein Baindt Hat Ihr Kind Lust ein Instrument zu erler- nen? Oder spielt Ihr Kind bereits in einer Bläserklasse? Dann laden wir Sie, liebe Eltern, am Dienstag, 19.07.2022 um 18.00 Uhr herzlichst zum Infoabend in unser Probe- lokal (Alte Schule), Klosterhof 5 ein. An diesem Abend möchten wir Sie über die musikalische Ausbildung und das Musizieren im Musikverein Baindt informieren. Der Start der musikalischen Ausbildung ist ab Oktober möglich. Wir freuen uns auf Ihr Kommen. Falls Sie am Infoabend nicht persönlich teilnehmen kön- nen, aber trotzdem Interesse am Musizieren im Musik- verein Baindt haben, können Sie auch gerne unter der Mailadresse: jugendleiter@mv-baindt.de Kontakt zu uns aufnehmen. Wir werden uns dann bei Ihnen melden. Ihr Musikverein Baindt Narrenzunft Raspler e.V. Rasplerausflug 2022 Am Samstag, den 02.07.2022 fuhr ein ganzer Bus voller Raspler bei schönstem Wetter und bester Stim- mung um 7:00 Uhr Richtung Frei- burg los. Unser erster Halt war beim Narrenmuseum Narrenschopf in Bad Dürrheim. Vor der närrischen Füh- rung stärkten wir uns erst mal mit einem schwäbischen Vesper. Im Museum erfuhren wir historische Hintergründe und Zusammenhänge von unserer Fasnet. Voller Vorfreu- de ging die Fahrt weiter nach Freiburg. Dort angekom- men und nach einer kurzen Pause bei hochsommerlichen Temperaturen sammelten wir uns zur Stadtführung. Uns wurde Geschichtliches und Wissenswertes über Freiburg und insbesondere über das Münster erzählt. Danach be- zogen wir unsere Zimmer im Hotel, dass sich direkt im Zentrum befand. Der Abend wurde mit einem gemeinsa- men Abendessen um 19:00 Uhr in einer Gaststätte etwas außerhalb vom Zentrum begonnen. Auf dem Rückmarsch ins Zentrum sahen wir neidisch einige Menschen die sich in der „Dreisam“ erfrischten. Auf dem Münsterplatz an- gekommen, verteilten wir uns auf dem Weinfest an den einzelnen Ständen um das Münster herum. Später fanden unsere jungen Erwachsenen in Freiburg auch noch eine Alternative zum Weinfest. Auf dem Weg zum Hotelzim- mer wurde von vielen an der Hotelbar noch ein kleiner Zwischenstopp eingelegt. Bei strahlendem Sonnenschein konnte das Frühstück frühmorgens mit Blick auf das städtische Treiben im Frei- en vor dem Hotel eingenommen werden. Pünktlich um 10:00 Uhr fuhren wir weiter zur Winzergenossenschaft Ihringen am Kaiserstuhl. In einem der größten Holzfass- keller Deutschlands kühlten wir uns von den hohen Tem- peraturen ab, während wir an einer besonderen Führung mit Weinprobe teil nahmen. Gestärkt durch ein italieni- sches Buffet traten wir danach die Heimreise an. Der Abschluss unseres Ausflugs fand bei einem Abendessen in der Wilhelmshöhe statt. Schee wars! Gesellig und ka- meradschaftlich, einfach klasse. Euer Zunftrat Reitergruppe Baindt Außerordentliche Mitgliederversamm- lung anlässlich des 47. Reitturniers Liebe Mitglieder, anlässlich unseres Reitturnieres am 27.- 28.08.2022 veranstalten wir am Mitt- woch, 27.07.2022 ab 20 Uhr eine Mitgliederversamm- lung im Kirchenchorraum in Baindt. Wir bitten um vollzähliges Erscheinen aller Mitglieder. Die Vorstandschaft Kinder- und Jugendzeltlager Von Donnerstag, den 28. Juli bis Samstag, den 30. Juli 2022 veranstaltet die Reitergruppe Baindt wieder ein Zelt- lager für Kinder und Jugendliche des Vereins. Unser Motto lautet: „Länder, Menschen, Abenteuer“ Spannende Wettkämpfe und knifflige Aufgaben sind ga- rantiert. Auch werden wir wieder unser Wissen im Gespannfahren erweitern und Übungen im Voltigieren machen. Veranstaltungsort: Sterkshof, Sterkhof 2, in Baienfurt Wer mitmachen möchte bitte bis Samstag, 23. Juli bei Birgit Heilig, Tel. 0151/28899849 anmelden. Turnierergebnis Wir dürfen Luisa Wal- ser zu ihrem ersten Sieg mit First Dinamica in der Dressurprüfung Kl. A** be- glückwünschen. Luisa und First Dinamica sind erst seit kurzem zu- sammen auf Turnieren unterwegs und konnten bereits tolle Erfolge feiern. Herzlichen Glückwunsch! Seite 20 Amtsblatt der Gemeinde Baindt Nummer 28 Alpinteam Baindt Wanderung des Alpinteams am 17.07. auf den Golmer Höhenweg Für unsere Wanderung am 17.07.2022 ist der „Golmer Höhenweg“ geplant. Eine wunderschöne Wanderung mit atemberaubenden Panorama Gehzeit: ca. 5 - 5,5 Std. Aufstieg: 560 Meter Abstieg: 1.450 Meter Höchster Punkt: 2334 Meter Von Latschau (Stausee) geht es mit der Bahn zum Ber- ghof. Von dort startet die Tour über des Golmerjoch auf die Geißspitze. Nach dem Abstieg gelangen wir zur Lin- dauer Hütte die zu einer kleinen Einkehr einlädt. Von der Lindauer Hütte geht es dann zurück nach Latschau zum Ausgangspunkt. Wenn es zeitlich reicht, können die mutigen von uns noch mit dem „Alpin-Coaster“ nach Vandans runter fahren. Die Tour kann nur bei gutem Wetter gemacht werden ! Treffpunkt ist um 7 Uhr an der Teniishalle Baindt. Gefahren wird in Fahrgemeinschaften. Jeder, der gerne wandert, ist herzlich willkommen!! Für weitere Infos bitte E-Mail an wanderwart@alpinteam- baindt.de oder über unsere Homepage www.svbaindt.de. Wir freuen uns auf euch!! Schalmeienkapelle Baindt e.V. Weinfest 2022 - das Warten hat ein Ende Nach zwei Jahren Corona-Pause sind wir endlich wieder in vollem Umfang da. Drei Tage Weinfest auf dem Dorfplatz, drei Tage Party und drei Tage beste Unterhaltung. Am Freitag den29. Juli 2022 sorgt ab 19:00 Uhr Marco Mzee für gute Stimmung auf dem Dorfplatz. Der österreichische DJ und Entertainer tritt seit mittlerwei- le über 20 Jahren erfolgreich in Discotheken, bei Zelt- und Oktoberfesten sowie auf zahlreichen Open Air Bühnen in ganz Europa auf. Er begeistert dabei das Publikum mit Topmusik aus unterschiedlichsten Genres, beeindruckt mit Live-Gesangseinlagen und sorgt für die perfekte Par- tystimmung. Einlass ist um 18:30 Uhr und der Eintritt be- trägt 5 €. Am Samstag den30. Juli 2022 sorgen ab 19 Uhr Green River für beste Unterhaltung auf dem Baindter Dorfplatz. „Green River“, eine Coverband aus dem Herzen Süd- deutschlands, spielen Rock, Oldies, Blues, Country und Unterhaltungsmusik. Handgemacht, ehrlich und ohne Playback. Einlass ist bereits um 18:30 Uhr und der Ein- tritt ist frei. Der Sonntag31. Juli 2022 beginnt um 9.30 Uhr mit einem Festgottesdienst auf dem Dorfplatz. Im Anschluss wird ab 10.30 Uhr mit der Böllergruppe Baindt der Frühschoppen mit dem Musikverein Gög- gingen eingeleitet. Ab 11.00 Uhr Beginn des Kinderprogramms mit basteln und schminken, sowie weiteren Attraktionen. Für die Kleinsten ist bestens gesorgt. Um 11.30 Uhr beginnt die Große Oldtimershow mit zahl- reichen Autos, Motorrädern und Traktoren. Nach dem Mittag startet der imposante Fahrzeugkorso mit anschlie- ßender Ausfahrt durchs Ländle. Fürs leibliche Wohl bieten die Schalmeien Baindt wieder einen reichhaltigen Mittagstisch sowie Kaffee und Ku- chen an. Gegen 15.45 Uhr findet das letzte Highlight mit der Haupt- preisverlosung der Tombola statt. Festende ist auf 17:00 Uhr angesetzt. Für das leibliche Wohl ist stets ausreichend gesorgt. Bei schlechtem Wetter finden die Veranstaltungen in der Schenk-Konrad-Halle statt. Auf Ihr Kommen freut sich die Schalmeienkapelle Baindt. Weinfest 2022 - Eine Weinreise um die Welt Liebe Freunde des guten Geschmacks! Endlich ist es wieder soweit, unser geliebtes Weinfest kann wieder im vollen Umfang stattfinden. Damit verbunden ist natürlich auch unsere traditionelle Weinprobe. Dieses Jahr findet die Weinprobe unter dem Motto „Eine Wein- reise um die Welt“ statt. Dort werden die verschiedens- ten Weine aus dem Inland und von vielen verschiedenen Ländern aus der ganzen Welt verkostet, dazu reichen wir einen reichhaltigen Vesperteller. Beginn ist wie im- mer am Weinfest-Samstag, den 30.07.2022 um 18 Uhr, in gemütlichem Ambiente beim Fischer Max im Stadel. Anmeldungen sind ab sofort unter Weinprobe@schal- meien-baindt.de möglich. Der Preis für die Weinprobe mit Vesperteller beträgt 38 € und die Teilnehmerzahl ist begrenzt! Die Schalmeienkapelle freut sich auf Sie. Nummer 28 Amtsblatt der Gemeinde Baindt Seite 21 Schwäbischer Albverein OG Weingarten Wanderung Rund um den Steegersee Wir wandern vom Naturbadesee Stee- gersee in großem Bogen in Richting Tann- hausen und über den Booser Hof zurück zum Ausgangspunkt. Wann: Dienstag 19.07.2022 um 13.00 Uhr auf dem Fest- platz in Weingarten, Rückkehr ca. 18.00 Uhr, Gehzeit ca. 3 Stunden, 12 km, Fahr- preis 6,50 € für Mitglieder. Einkehr ist vorgesehen. Feste Schuhe erforderlich, Trinken, ggf. kleines Vesper, Stöcke und Wechselschuhe mitneh- men, Wir gehen viel auf Wiesenwegen und empfehlen wegen der Stechmücken etc. eine lange Hose. Anmeldung ab 15.07.2022 bei WF Jürgen Frank, Tel. 0751/43287 Gäste sind herzlich willkommen! Wanderung zu den fünf Weihern im Altdorfer Wald Vom Parkplatz Bolanden wandern wir an der Wolfegger Ach zum Hagenbachweiher, weiter durch den Wald an den anderen Weihern vorbei, und zurück zum Parkplatz. Wann: Sonntag 24.07.2022 um 13.00 Uhr auf dem Fest- platz in Weingarten, Rückkehr ca. 18.00 Uhr, Gehzeit ca. 2,5 Stunden, 10 - 12 km, 70 hm, Fahrpreis 3,00 € für Mitglieder., Einkehr nach der Wanderung vorgesehen. Kleines Vesper, Trinken, Stöcke gutes Schuhwerk und Wechselschuhe werden empfohlen, Anmeldung ab 21.07.2022 bei WF Frowin Riedmayer, Tel. 0751/560 220 oder 07529/1419 Gäste sind herzlich willkommen! SOZ I A L VERBAND VdK Baden-Württemberg 3. Kaffeetreff Liebe Mitglieder vom VdK OV Wein- garten, der 3. Kaffeetreff findet am 20.07.2022 um 14:30 Uhr wie gewohnt im Best Western Parkhotel - Bistro, Abt-Hyller- Str. 37 - 39 in Weingarten statt. Referentin: Kriminalhauptkommissarin Evelyn Lang vom Polizeipräsidium Ravenburg Thema: Seniorenspezifische Kriminalprävention Durchschaut - Vorsicht Abzoche - an der Haustür - am Telefon - im Internet - am Bankau- tomat - unterwegs - sowie Informationen zum Einbruchsschutz und Opfer- schutz Es ist ein interessantes Thema, das uns alle angeht und ich hoffe auf viele Mitglieder. Es grüßt Euch Ihre Karin Maucher und die ganze Vorstandsschaft. Was sonst noch interessiert Liederkranz Baienfurt Besuch des Partnerschaftchores aus Pirna und Graupa Aus Anlass des 30-jährigen Partnerschaftsjubiläums Pirna / Graupa und Baienfurt kommt der Richard-Wagner Chor. Das Programm sieht folgende Begegnungen vor: Freitag, 15.Juli 2022, 19.00 Uhr Bei der öffentlichen Ehrung verdienter Sportler und Blut- spender treten der Chor aus Pirna, die Chorifeen mit einer Tanzgruppe des Turnvereins auf. Samstag, 16. Juli 2022 17.00 Uhr Bei der offiziellen Begrüßung der Gäste aus den Partner- schaftsstädten singen ebenfalls die Chöre aus Graupa und die Chorifeen. Im Anschluss singt der Männerchor des Liederkranzes vor dem Rathaus, wenn alle Chöre sich zum gemütlichen Beisammensein treffen. Sonntag, 17. Juli 2022 10.45 Uhr Der Festakt zum 30-jährigen Jubiläum der Partnerschaft wird von Richard-Wagner-Chor und der Bläsergruppe des Musikvereins Baienfurt umrahmt. Sommerfest der Chöre des Liederkranzes Montag, 18. Juli 2022, 19.30 Uhr Die Chormitglieder und ihre Partner treffen sich zum Ab- schlusshock um 19.30 Uhr im Vereinsheim. Für das leibli- che Wohl ist gesorgt. Hospizdienst „Schon ein ganz kleines Lied kann viel Dun- kel erhellen“ Mit diesem Spruch von Franz von Assisi möch- ten wir Sie einladen zum gemeinsamen Singen! Singen tut Leib und Seele gut, lässt uns Gemeinschaft er- fahren, bringt uns in Schwingung und andere Stimmung, stärkt und belebt. Wir singen einfache Lieder aus verschiedenen Kulturen, Kanons und leichtes Zweistimmiges. Es sind keinerlei Kenntnisse nötig! Termin: Dienstag, 26.07.22 19.00 - 20.30 Uhr Ort: Hospiz Ambulant, Vogteistr. 5, Weingarten Mit Sabine Meier, Musiktherapeutin Wir freuen uns auf viele Mitsänger und -sängerinnen! Bitte melden Sie sich telefonisch an. „Und ich sag´ kein Sterbenswörtchen!“ - oder: Wenn Demenzkranke sterben Alle Menschen sterben irgendwann - auch Demenzkranke. Sie sterben entweder an Komplikationen der Demenz, an anderen Krankheiten oder einfach aus Altersgründen. Die Krankheit Demenz stellt uns vor besondere Heraus- forderungen, wie begleite ich also Demenzkranke wür- devoll bis zum Schluss? An diesem Abend gehen wir dieser Frage nach und er- halten wertvolle Einblicke und Hinweise für diese außer- gewöhnliche Situation. Referentin: Marion Müller, Leitung Netzwerk Demenz Landkreis RV am zfp-Südwürttemberg, Weissenau Ort: Hofsaal des evangelischen Gemeindehau- ses, Abt-Hyllerstraße 17 Weingarten Seite 22 Amtsblatt der Gemeinde Baindt Nummer 28 Termin: Donnerstag, 21.07.2022, 19 Uhr Wir bitten um telefonische Anmeldung: 0751 180 56 382 Hospizarbeit und Humor - passt das zusammen? Dass diese auf den ersten Blick unvereinbaren Gegen- sätze durchaus in Verbindung gebracht werden können, das wurde bei der Jubiläumsfeier der ambulanten Hos- pizbewegung Weingarten - Baienfurt - Baindt - Berg e.V. deutlich. Beim Eintreffen erwartete die ca. 100 Gäste, darunter Mitarbeitende aus Pflegeheimen und Pflegediensten, be- freundete Hospizgruppen, Mitglieder und Vertreter aus Kirchengemeinden und den Kommunen in der Baienfur- ter Gemeindehalle beschwingte Musik der Bläsergruppe des MV Baienfurt. Auch der Besuch der Ravensburger Clowns machte deutlich, dass der Verein mit der Feier seines inzwischen 21-jährigen Bestehens leichte Töne anklingen ließ. „Heute ist ein Tag zum Feiern“ begann der 1.Vorsitzende, Kurt Brust, seine Begrüßungsansprache und betonte die Bedeutung des Abschiednehmens für die, die weiterleben mit einem Zitat von C. Saunders, der Initiatorin der Hospiz- bewegung: Was immer in den letzten Stunden geschieht, kann viele Wunden heilen, aber auch in unerträglicher Erinnerung verbleiben. Dank und Anerkennung brachten die Grußworte von Hr. Birnbaum als Gastgeber und Vertreter des Bürgermeis- ters, Sozialdezernent des Landkreises Hr. Friedel und das von D. Baur verlesene Grußwort der Beisitzerin des ba- den-württembergischen Hospiz- und Palliativverbands, Fr. Häfele, zum Ausdruck. Humor in Krisen, Leid und Trauer, so hatte Fr. Martina Kern vom Zentrum für Palliativmedizin am Helios Klini- kum Bonn/Rhein-Sieg ihren Festvortrag betitelt. Ihren kurzweiligen, aber durchaus tiefgründigen Vortrag hat sie mit allerlei Cartoons und Geschichten angereichert, die sie fast alle von Patienten erhalten hatte. Sie wurde nicht müde zu betonen, wie wichtig Humor auch und gerade für Menschen sein kann, die Abschied nehmen müssen, wenn Humor bereits in ihrem Leben eine wichtige Kraftquelle für sie gewesen war. „Die Menschen wünschen sich Le- bendiges und Normales im Umgang, keine salbungsvollen Worte und verschreckte Gesichter.“ Doch ebenso mahnte sie, dass ein Scherz auch zynisch und verletzend wirken kann, wenn nicht dasselbe Humorverständnis vorhanden ist. Dies vorsichtig auszuloten sei immer auch ein Risiko, und erfordere Mut, wenn es jedoch gelingt, „trägt Humor die Seele über Abgründe hinweg.“ Manchmal gebe es auch in der Umgebung Unverständnis, wenn in der hos- pizlichen Begleitung gelacht wird, jedoch zeigte Fr. Kern authentisch und wissenschaftlich unterlegt die wichtigen kommunikativen und psychologischen Funktionen von Humor auf. Humor als „Trotzmacht des Geistes“ und als wichtiges Reaktionsmuster in der Krise, als „lachendes Dennoch“ in einer Grenzsituation, die auch zum Weinen zwingen könnte. Gemeinschaft und Verbindung könne Humor schaffen und Sprachlosigkeit durchbrechen, ent- krampfen und „Kurzferien vom sich Betreffen lassen“ ermöglichen. Diese gesunde Psychohygiene benötigen die Ehrenamtli- chen und Hauptamtlichen, die im Verlauf des Abends mit einem blühenden bunten Kräutertopf vom Vorstand ge- ehrt wurden. Kurt Brust bezeichnete sie als „den warmen Kern des Vereins“, weil sie es sind, die sich immer wieder neu auf die unterschiedlichsten Menschen und unbekann- te Situationen einlassen und ihre Zeit, ein selten geworde- nes Gut in einer sich beschleunigenden Zeit, mitbringen. Ein leichter, ein humorvoller Sommerabend klang mit an- geregten Gesprächen aus, doch sicherlich haben manche Patientenzitate wie „Lieber totlachen als sterben“ noch länger nachgewirkt. Vorstand und Festgäste von links: R. Birnbaum, H. Renz, R. Friedel, D. Baur, M. Kern, K. Brust, S. Götz, C. Reiter, C. Zweifel. Vorne kniend: RV Clowns. Auf dem Bild fehlt: B. Kleinböck Herzliche Einladungzum OPENAIR-KINO in Baienfurt Freitag, 29. Juli 2022 um 21.00 Uhr (Filmstart ca. 21.30 Uhr) Marktplatz Baienfurt (bei schlechter Witterung in der Gemeindehalle Bai- enfurt) mit der deutschen Komödie von Marcus Rosenmüller „BECKENRAND SHERIFF“ Filmbeschreibung: Zu alt, zu teuer und nicht mehr tragbar! Das Freibad in Grubberg muss geschlossen werden, findet die Bürger- meisterin. Die Chance für Bauherr Albert Dengler: Die freie Fläche bietet jede Menge Platz für neue Wohnungen. Da- für würde er das alte Bad kostenlos abreißen. Doch die beiden haben die Rechnung ohne Karl gemacht. Denn er ist hier nicht nur der Bademeister, er ist der Schwimm- meister, der Beckenrandsheriff! Um das Freibad zu ret- ten, müsste ein Bürgerbegehren her. Doch woher soll Karl die benötigten 600 Unterschriften kriegen? Nicht mal die wenigen verbliebenen Badegäste sind gut auf ihn zu sprechen. Der nigerianische Bademeister-Azubi Sali muss entscheiden, ob er Karl helfen soll. Zu diesem Filmerlebnis sind alle Kinder, Jugendliche und Erwachsene aus Baienfurt und Umgebung ganz herzlich eingeladen!!! Nummer 28 Amtsblatt der Gemeinde Baindt Seite 23 BUND Ravensburg-Weingarten ++ Weihergeschichten im Altdorfer Wald ++ 25 Weiher existieren heute noch im Altdorfer Wald - über 80 gab es hier im Laufe der Jahrhunderte. Wasserkraft, Fischerei, Bewässerung, Flachsrösten - die Weiher wurden aus unterschiedlichen wirtschaftlichen Überlegungen he- raus angelegt. Heute erfreuen wir uns an ihrem Anblick, ihrer Artenvielfalt und Bedeutung als Rückhaltebecken. Der Schanzwiesweiher und Bunkhofer Weiher sind be- deutende Schutzgebiete und bieten zahlreichen Tier- und Pflanzenarten Lebensraum. Einen Einblick in die Geschich- ten, die diese Weiher zu erzählen haben und ihre heutige Nutzun , geben der Diplom- Agrarbiologe und BUND-Ge- schäftsführer Ulfried Miller und der Fischwirt Anton Jung am Sonntag, den 17. Juli 2022. Die zweieinhalbstündige Erkundung startet um 14:00 Uhr am Parkplatz westlich vom BaindterEgelsee. Der Treff- punkt ist auch bestens mit dem Fahrrad erreichbar - dank des guten Radwegenetzes im Altdorfer Wald. Bitte an feste Schuhe, lange Hosen und Zeckenschutz denken. Eine Anmeldung ist erforderlich bis Freitagmittag 12:00 Uhr unter bund.ravensburg@bund.net. Mehr Informationen Informationen zum Exkursionsprogramm finden Sie im Terminkalender des BUND unter www.bund-ravensburg.de Botanische Exkursion im Wald bei Grund BUND Ravensburg-Weingarten veranstaltet in Koope- ration mit ForstBW und dem Verein Natur- und Kultur- landschaft Altdorfer Wald e.V. Exkursionsprogramm im Altdorfer Wald Am Sonntag, den 24.07.2022 veranstaltet der BUND Ra- vensburg-Weingarten in Kooperation mit ForstBW und dem Verein Natur- und Kulturlandschaft Altdorfer Wald eine botanische Exkursion im Wald bei Grund. Unter der Leitung von Diplom-Biologin Ulrike Plewa gilt es dieses ökologisch besonders wertvolle Gebiet entlang von Wei- hern und Riedwiesen zu erkunden. Die Wanderung dauert ca. 2 - 3 Stunden, Start ist um 14:00 Uhr an der Einmün- dung zum Klimacamp (L317, Abzweigung L 323 Richtung Grund). Bitte an Wanderschuhe, lange Hosen und Zecken- schutz denken. Eine Anmeldung ist erforderlich bis Frei- tagmittag 12:00 Uhr unter bund.ravensburg@bund.net. Der Altdorfer Wald - ein besonderer Ort direkt vor unserer Haustüre - geheimnisvoll und faszinierend. Er ist das größ- te zusammenhängende Waldgebiet Oberschwabens, ein paradiesisches Naturidyll. Kiesabbau, Torfabbau, Wasser und Holznutzung und nun auch Windkraft - es ist reichlich, was der Altdorfer Wald so alles verkraften muss. Über- fordern wird diese Perle in der oberschwäbischen Mitte? Auch in diesem Jahr bietet der BUND Ravensburg-Wein- garten ein abwechslungsreiches Exkursionsprogramm in den Altdorfer Wald an. Die Veranstaltung gehört zu einer Reihe von siebzehn sonntäglichen Exkursionen, die bis Anfang Oktober statt- finden und spannende Einblicke gewähren, in Fauna und Flora, geologische Zusammenhänge, historische Bege- benheiten, Folgen des Klimawandels in der Region. Auch für Familien und Kinder gibt es ein Mitmachprogramm des Waldpädagogik-Teams von ForstBW. Für jedes The- ma konnte der BUND Experten und Expertinnen gewin- nen. Spannende und informative Führungen sind garan- tiert. Weitere Informationen unter: https://www.bund-ravens- burg.de Regierungspräsidium Tübingen „Wer liest, gewinnt.“ - Sommer-Lese-Aktion HEISS AUF LESEN© startet am 11. Juli 2022 Ab Montag, 11. Juli bis einschließlich Samstag, 24. Septem- ber 2022 wird die erfolgreiche Leseclubaktion HEISS AUF LESEN© bereits zum achten Mal im Regierungsbezirk Tü- bingen angeboten. Kinder und Jugendliche können sich in ihrer Bibliothek aus zahlreichen Büchern spannende, lustige, gruselige, romantische oder auch abenteuerliche Geschichten ausleihen. Besonders beliebt sind auch die Leseclub-Treffen in den Bibliotheken für den Austausch über das Gelesene oder einfach zum Abhängen beim ge- meinsamen „Lese-Chillen“. Zum Abschluss der Leseclu- baktion haben alle Kinder und Jugendliche die Chance, tolle Preise zu gewinnen. „Ziel der Aktion in den Sommerferien ist, dass Kinder und Jugendliche mit Freude lesen und darüber erzählen und dass so ihre Lese- und Sprachfähigkeit spielerisch gefördert wird,“ so Regierungspräsident und Schirmherr von HEISS AUF LESEN© im Regierungsbezirk Tübingen Klaus Tappeser. Kinder und Jugendliche können sich kostenlos in teilneh- menden Bibliotheken als Clubmitglieder anmelden. Die Anmeldekarten für HEISS AUF LESEN© gibt es vor den Sommerferien in Schulen und in den Bibliotheken. Nach der Anmeldung bekommen jede Teilnehmerin und jeder Teilnehmer ein Logbuch. Dieses begleitet die Kinder und Jugendlichen durch die Aktion. 37 Stadt- und Gemeindebibliotheken beteiligen sich in diesem Sommer im Regierungsbezirk Tübingen an HEISS AUF LESEN©. Die Leseaktion wird von der Fachstelle für das öffentliche Bibliothekswesen beim Regierungsprä- sidium Tübingen koordiniert. Die Bilanz im vergangenen Jahr steigerte sich trotz Corona auf über 2.700 begeis- terte junge Leserinnen und Leser, mit über 17.000 gele- senen und bewerteten Büchern. Dazu konnten fast 2.000 Urkunden an die lesebegeisterten Kinder und Jugendli- chen verliehen werden. HEISS AUF LESEN© 2022 findet in den Stadt- und Gemein- debibliotheken der folgenden Kommunen statt: Albstadt, Bad Waldsee, Balingen, Berghülen, Biberach, Blaustein, Bodelshausen, Bodnegg, Dettingen a. d. Erms, Dußlingen, Eningen/Achalm, Friedrichshafen, Gomarin- gen, Hechingen, Kirchentellinsfurt, Langenau, Laupheim, Lichtenstein, Mössingen, Pfullendorf, Pfullingen, Ravens- burg, Reutlingen, Riederich, Rottenburg, Salem, Schel- klingen, Tettnang, Trochtelfingen, Tübingen, Überlingen, Uhldingen-Mühlhofen, Ulm, Uttenweiler, Wangen, Wann- weil, Westerheim. Weitere Informationen gibt es auf der Seite https://rp.baden-wuerttemberg.de/rpt/Abt2/Ref23/ Bibliothek/Literatur/Seiten/HAL.aspx. Lassen Sie Ihre Haus- tiere bei den heißen Temperaturen nicht im Auto zurück! Denken Sie an Ihre Tiere! Amtsblatt der Gemeinde Baindt Nummer 28 Welche Eisspezialität verbirgt sich hinter diesem Bilderrätsel? REBUSREBUS RÄTSELSPASS FÜR Wann wurde das „Eis am Stiel“ zum Patent angemeldet? A. 1867 B. 1905 C. 1932 D. 1947 Die Felder 1 bis 8 nennen eine Eisspezialität. EIS-FANSEIS-FANS QUIZQUIZ Lösung Quiz: B. 1905 Lösung Rebus: Amarenabecher 697R102R1 Amtsblatt der Gemeinde Baindt Nummer 28 Nachruf In stiller Trauer und liebevoller Erinnerung haben wir in Dankbarkeit Abschied genommen von meinem Mann, Vater und Opa. Franz Kurbatfinski * 03.10.1927 † 25.06.2022 Die Beisetzung fand am 07.07.2022 im engsten Familienkreis in Hamburg statt. NACHRUFE © Poblotzki/DEIKE 709R23R1 Schlangenwort Die Buchstaben des Rätselgitters ergeben eine natürliche Licht- quelle. Sie sind schlangenförmig zu lesen, das heißt, der nächste Buchstabe kann waagrecht, aber auch senkrecht folgen. Den Anfang müssen Sie selbst finden. © DEIKE PRESS 744R33R3 Lösung: Fruehlingssonne R Ä T S E L K R I M I Tückisches Verwirrspiel Kommissarin Liz Blum rennt mit Polizeireporter Luca Voß durch den strömenden Regen zum Haus, aus dem der Notruf gekom- men war. Ein Mann mit einem Feuermal auf der Schläfe ö net die Tür. Traurig meint er: „Es ist diesen Sommer so kalt und nass. Das gruselige Wetter war Gift für meinen Bruder. Er ist dadurch noch depressiver geworden.“ Er seufzt und geht voran ins Esszimmer. Blum und Voß stutzen, als sie erkennen, dass das Ebenbild des Mannes, der sie gerade ins Zimmer geführt hat, er- schossen am gedeckten Tisch sitzt. „Ich habe für meinen Zwil- lingsbruder gekocht. Plötzlich habe ich den Schuss gehört“, er- klärt er den beiden. Die Brüder gleichen sich wie ein Ei dem anderen, bis auf das Feuermal. Die Wa e baumelt in der rechten Hand des Toten. Liz Blum schaut auf das Tischgedeck. Gabel rechts, Messer links. „Da deckt wohl jemand nicht so oft“, denkt sie und fragt: „Ihr Bruder war also depressiv und hat sich umge- bracht. Woher hatte er die Wa e?“ Der Bruder schaut verwirrt. „Er ist … äh, war Großwildjäger. Ich war ja schon immer gegen Wa en.“ In diesem Moment zieht Voß sie zu einer Wand, an der mehrere gerahm- te Fotos hängen. Auf einem steht ein Mann mit einem Gewehr neben einem getöteten Hirsch. „Oh“, meint Blum, als sie das Feuermal im Gesicht des Jägers sieht. „Ich habe auch etwas entdeckt!“ Sie zeigt auf das Besteck des Opfers. Die Kommissarin dreht sich zum Zwillingsbru- der um. „Sie haben zwei Fehler gemacht, als Sie Ihren Bruder umgebracht haben!“ Was hat ihn verraten? Wagemann/DEIKE Lösung: Die Lage des Bestecks zeigt, dass das Opfer Linkshänder war. Doch der Täter hat seinem toten Bruder die Wa e in die rechte Hand gelegt. Außerdem behauptet er, dass er Wa en hasst. Aber das Foto zeigt ihn als Großwildjäger auf dem Foto, nicht den erschossenen Bruder. Das Feuermal verrät ihn. Illustration © Hermenau/DEIKE 757R58R2 Informationen aus erster Hand Ihr Mitteilungsblatt Amtsblatt der Gemeinde Baindt Nummer 28 Fliegen- und Schnakengitter liefert und montiert: Friedbert Blersch e.K. Carl-Benz-Str. 15 • 88471 Laupheim-Obersulmetingen Telefon (07392) 9660-0 • Fax (07392) 966029 www.blersch-insektenschutz.de E-Mail: Info@blersch-insektenschutz.de gut und günstig • aktuelle Tagespreise • anonyme Tafelgeschäfte und individuelle Alternativen • keine Zusatzgebühren • ideale Ersatzwährung und Vermögensschutz • steuerbegünstigtes Silber • sofort verfügbar • Edelmetalle steueroptimiert verschenken u. vererben. Heute schon an morgen denken! 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        Amtsblatt Jahrgang 2022 Freitag, den 1. Juli 2022 Nummer 26 Herausgeber: Gemeindeverwaltung, Marsweilerstr. 4, 88255 Baindt, Tel. (07502) 9406-0, Fax (07502) 9406-18, E-Mail: info@baindt.de, Homepage: www.baindt.de. Verantwortlich für den amtlichen Inhalt einschließlich der Sitzungsberichte und anderer Veröffentlichungen der Gemeindeverwaltung ist Bürgermeisterin Simone Rürup oder ihr Stellvertreter im Amt; für die kirchlichen Nachrichten das jeweilige Pfarramt; für die Vereinsnachrichten der jeweilige Verein; für den übrigen Inhalt der Redakteur, Katharina Härtel, Druck + Verlag Wagner GmbH & Co. KG. Herstellung/Vertrieb: Druck + Verlag Wagner GmbH & Co. KG, Max-Planck-Str. 14, 70806 Kornwestheim, Telefon (07154) 82 22-0, Telefax (07154) 82 22-15. E-Mail Anzeigen: anzeigen@duv-wagner.de. Erscheint wöchentlich freitags. Aus organisatorischen Gründen muss sich die Redaktion Kürzungen vorbehalten. Seite 2 Amtsblatt der Gemeinde Baindt Nummer 26 Vielen Dank an alle Musikerinnen und Musiker, Helferinnen und Helfer, sowie allen Gästen für dieses tolle Musikfest unseres Musikvereins Massenchor in Baindt – Gänsehaut bei 33 Grad Munich Supporters Schwaben 13. Traditionelles Elfmeterturnier Am Samstag, 25.06.2022 veranstalteten wir nach 2 Jahren Corona bedingter Pause das 13. tra- ditionelle Elfmeterturnier mit befreundeten Fan-Clubs sowie mit Baindter Vereinen/Teams. Die ersten Platzierungen haben folgende Mannschaften erzielt: 1. Chicken Musiala 2. Offenes Fenster 3. Ferien in Afrika 4. Lümmel im Getümmel 5. Halbe Hosen 6. Blitze 3 7. Spezibande 8. Blitze 4 9. AH-Baindt 10. Die Bonkers 11. Theken Proleten 12. LJ Baindt 1. 13. LJ Baindt 2. 14. Waldhorn Buba Nach der Siegerehrung fand auf dem Dorfmusikfest der fröhliche Abschluss statt. Bedanken möchten wir uns für die Unterstützung beim Musikverein Baindt, Sportverein Baindt, Reddy Küchen Weingarten und bei Herrn Tasyürek, sowie bei allen Teams, die am Elfmeterturnier teilgenommen haben. Mit rot-weißen Grüßen Munich Supporters Schwaben. Nummer 26 Amtsblatt der Gemeinde Baindt Seite 3 Amtliche Bekanntmachungen Geschlossen Liebe Bürgerinnen und Bürger, am 01.07.2022 bleibt das Rathaus, die Gemeindebücherei und der Bauhof geschlossen. Der Kindergarten Sonne - Mond und Sterne ist nur mit einer Notgruppe geöffnet. Ihre Gemeindeverwaltung Grundsteuerreform Baden-Württemberg Die Grundsteuer basiert bislang auf Einheitswerten von 1964. Das Bundesverfassungsgericht erklärte diese Re- gelung mit Urteil vom 10.04.2018 für verfassungswidrig. Die Grundsteuer muss daher neu ermittelt werden und ab 2025 auf Basis der neu ermittelten Grundsteuerwerte erhoben werden. Am bisherigen Verfahren ändert sich nichts, außer in Zu- kunft Grundsteuerwert statt Einheitswert: Grundsteuerwert (Finanzamt) x Steuermesszahl (Finanz- amt) x Hebesatz (Kommune) = Grundsteuerbetrag Alle Grundstückseigentümer erhalten ein Infoschreiben vom Finanzamt. Sie sind verpflichtet, zwischen dem 1. Juli und 31. Oktober 2022 eine Grundsteuerwerterklärung elektronisch über das ELSTER-Portal einzureichen. Wer noch keinen ELSTER-Zugang hat, sollte diesen zeitnah be- antragen (www.elster.de/eportal/registrierung-auswahl). In begründeten Härtefällen darf die Feststellungserklä- rung in Papierform abgegeben werden. Ein sogenannter Härtefallantrag ist ab Juli 2022 bei den Finanzämtern möglich. Die Städte und Gemeinden erhalten die Papierformu- lare NICHT. Folgende Angaben benötigen Sie voraussichtlich für die Feststellungserklärung: Das Aktenzeichen (auf dem letzten Einheitswertbe- scheid oder dem Infoschreiben vom Finanzamt) Die Grundstücksfläche Den Bodenrichtwert mit Stichtag 01.01.2022 ggf. Angaben, ob das Grundstück überwiegend zu Wohnzwecken genutzt wird Auf unser Homepage unter www.baindt.de/grundsteuer finden Sie die wesentlichen Informationen und Hilfestel- lungen zum Thema Grundsteuerreform vor Ort. Die aktu- ellen Bodenrichtwerte, Grundstücksgrößen können über das Geoportal bezogen werden. Des Weiteren erhalten Sie hilfreiche Anleitungen zur Nutzung des Geoportals. Weitere Informationen erhalten Sie beim zuständigen Finanzamt vor Ort oder auf der Internetseite oder unter www.grundsteuer-bw.de. Zone Richtwertgebiet WGFZ Nutzung Richtwert 01.01.2022 1000 Zentrum Geschosswohnungsbau 0,8 M 420 1001 GB Kirche Klosterhof - GB 70 1010 Zentrum Einfamilienhäuser 0,4 W 310 1130 Stöcklisstraße, Jägerweg 0,4 W 320 1210 Annabergstraße 0,5 W 280 1220 Erlenstraße 0,4 W 280 1230 Ziegeleistraße 0,6 W 310 1235 Sonnenstraße 0,4 W 350 1240 Schönblick 0,6 W 425 1245 Voken-Sperlingstraße 0,5 W 390 1330 Eichenstraße 0,5 W 280 1335 Buchenstraße/Birkenstraße 0,5 W 345 1340 Gartenstraße 0,7 W 335 1430 Dachsstraße 0,4 W 325 1435 Rehstraße 0,6 W 360 1440 Daimlerstraße 0,4 W 300 1441 GB Nachtweiden - GB 105 1445 Siemensstraße 0,3 W 265 1510 Marsweilerstraße Geschosswohnungsbau 0,7 M 395 1511 Marsweilerstraße Einzelhäuser 0,4 W 320 1530 Flieder-/Rosenstraße/Spielmannsweg 0,5 W 345 1540 Blumenstraße 0,4 W 385 2010 Sulpach 0,3 M 205 2110 Friesenhäusle 0,4 M 200 2210 Am Föhrenried 0,5 G 190 2215 Schachen 0,5 M 225 2220* Wickenhauser Straße Süd 0,5 W 225 2380 Schwarzes Loch 0,4 G 110 2800 Bauflächen im Außenbereich - stadt- und siedlungsnah - M 240 2810 Bauflächen im Außenbereich - Weiler und weilernahe Lagen - M 125 5000 Reines Agrarland - Acker - A 6,30 5010 Reines Agrarland - Grünland - GR 3,75 5020 Wald ohne Aufwuchs - F 1,75 Bodenrichtwerte Baindt zum 01.01.2022 Der Bodenrichtwert für stadt-und siedlungsnahe Lagen gilt für Grundstücke, die maximal 1 km Luftlinie entfernt zur nächsten Siedlung (zur nächsten Baulandrichtwertzone) innerhalb des Gemeindeverbandes Mittleres Schussental liegen. Legende M = Mischbauflächen; W = Wohnbauflächen; G = gewerbliche Bauflächen A = Ackerland; GR = Grünland; GB = Baufläche für Gemeindebedarf Stichtag der ersten Hauptfeststellung Beginn der Abgabefrist für die Grundsteuer- erklärung Finanzamt ermittelt Grundsteuer- werte und Steuermess- beträge Die neu berechnete Grundsteuer muss bezahlt werden Versand der Infoschreiben an die Grundstücks- eigentümer Voraussichtlich letzter Tag der Abgabrfrist Kommunen erstellen und versenden die neuen Grundsteuer- bescheide 01.01.2022 seit April 2022 01.07.2022 31.10.2022 Ende 2022 bis 2023 bis Ende 2024 ab 01.01.2025 Seite 4 Amtsblatt der Gemeinde Baindt Nummer 26 Einladung zur Exkursion nach Tübingen und Kirchheim unter Teck am Samstag, 16. Juli 2021, Abfahrt 8:00 Uhr auf dem Parkplatz am Dorfplatz, Ankunft ca. 19:00 Uhr Wie bereits während Corona angekündigt, holen wir die Besichtigung von gelungenen Wohnquartieren, die im Konzeptvergabeverfahren entwickelt wurden, nach. Wir laden Sie daher herzlich zur Exkursion am Sams- tag, den 16. Juli 2022, ein. Es werden Baugebiete in Tü- bingen und Kirchheim unter Teck besucht, die in einer ähnlichen Vorgehensweise, wie im Fischerareal geplant und realisiert wurden. Diese Exkursion ist für Interes- sierte am Fischerareal als künftige Bewohnerinnen und Bewohner, als Baugemeinschaft oder Einzelbauherrin oder -bauherr aber auch für Bauträger, Architektinnen und Architekten gedacht. Abfahrt wird um 8:00 Uhr auf dem Parkplatz am Dorf- platz sein und Rückkehr in Baindt gegen 19:00 Uhr. Der Unkostenbeitrag je Person für die Teilnahme an der Exkursion beträgt 25 Euro (inklusive Fahrt mit dem Rei- sebus sowie Verpflegung). Die Teilnehmerplätze sind begrenzt und werden nach Anmeldeeingang verge- ben. Der Unkostenbeitrag wird vor Fahrtbeginn beim Einsteigen bar bezahlt. Bitte melden Sie sich bis zum Montag, 11. Juli 2022, bei Frau Heine an: (E-Mail: e.heine@baindt.de, Tel. Nr.: 07502 9406-17) Wir freuen uns auf eine rege Teilnahme! Ihre Gemeindeverwaltung Kennen Sie schon unsere Kontaktbörse auf unserer Homepage? Wie kann sich eine Baugemeinschaft bilden bzw. wie kann ich mich einer bestehenden Interessensgruppe anschließen und für ein Anliegerprojekt bewerben, um Eigentum im Fischerareal zu erwerben? Es gibt dafür auf unserer Homepage die Möglichkeit unter www.baindt.de/gemeinde-baindt/fischerareal/kon- taktboerse ein Inserat oder Gesuch einzustellen. Sie können hier auch bestehende Gruppen, die noch auf der Suche nach Mitgliedern sind, finden und kontak- tieren oder einen Aufruf zur Gründung einer neuen Gruppe starten. Schreiben Sie hierzu eine E-Mail an Frau Maurer, f.maurer@baindt.de, mit den notwen- digen Angaben, die Sie auf der Homepage finden. Weitere Informationen zum Konzeptvergabeverfah- ren finden Sie auch auf unserer Homepage unter www.baindt.de/fischerareal. Wichtige Steuer- und Gebührentermine 2022 01.07.2022 Jahreszahler Grundsteuer 15.08.2022 3. Rate der Grundsteuer 15.08.2022 3. Vorauszahlung Gewerbesteuer 15.08.2022 3. Abschlag Wasser- und Abwassergebühren 15.11.2022 4. Rate der Grundsteuer 15.11.2022 4. Vorauszahlung Gewerbesteuer 15.11.2022 4. Abschlag Wasser- und Abwassergebühren Die Steuerpflichtigen, die keine Abbuchungsermächtigung erteilt haben, werden gebeten, die Beträge rechtzeitig unter Angabe des Kassenzeichens an die Gemeindekasse zu bezahlen. Zukünftig werden durch die Gemeindekasse keine Zah- lungserinnerungen mehr verschickt. Bei Zahlungsverzug müssen sie mit einer kostenpflichtigen Mahnung (4,00 € Mahngebühren + Säumniszuschlag) rechnen. Die Gemeinde Baindt bietet Ihnen die Möglichkeit, Ihre fälligen Beträge über das Lastschrifteinzugsverfahren abbuchen zu lassen. Die Vorteile dieses Verfahrens sind: • Zum Fälligkeitstermin wird automatisch der richtige Betrag von Ihrem Konto abgebucht • Sie versäumen keinen Zahlungstermin und ersparen sich dadurch zusätzliche Mahngebühren und Säum- niszuschläge • Sie brauchen keine Überweisung mehr auszufüllen und sparen sich den Weg zur Bank/Post • Der papierlose Zahlungsverkehr ist nicht nur bequem und zeitgemäß, sondern auch umweltschonend Die Einzugsermächtigung kann jederzeit widerrufen wer- den. Einladung zur Gemeinderatssitzung am 5. Juli 2022 in Baindt Die nächste öffentliche Gemeinderatssitzung findet am Dienstag, den 5. Juli 2022 um 18:00 Uhr im Sitzungssaal des Rathauses statt. TAGESORDNUNG 01 Einwohnerfragestunde 02 Bekanntgabe nichtöffentlich gefasster Beschlüsse 03 Bericht der Bürgermeisterin 04 Abwägung über die eingegangenen Stellungnah- men und Bedenken der Behörden und sonstiger Trä- ger öffentlicher Belange und Beschluss zur erneuten Auslegung und Anhörung zum vorhabenbezogenen Bebauungsplan „Reithalle“ und die örtlichen Bauvor- schriften hierzu 05 Auftragsvergabe Nahwärmeleitung - Bauabschnitt 3 im Bereich Ziegeleistraße 06 Bauantrag zum Einbau einer Gaupe in das Dachge- schoss eines Wohngebäudes, Flst. 841, Thumbstr. 15 07 Antrag auf Befreiung von den Festsetzungen des Bebauungsplanes Bifang beim Neubau einer Dop- pelgarage auf dem Flst. 134/2, Daimlerstr. 25 08 Kindergartenangelegenheiten - Festsetzung der El- ternbeiträge für das Kindergartenjahr 2022/2023 09 Satzung zur Änderung der Satzung über die Erhe- bung von Benutzungsgebühren für die Kinderbe- treuungseinrichtungen der Gemeinde Baindt ab dem 01.09.2022 10 Feststellung des Jahresabschlusses der Gemeinde 2021 Feststellung des Jahresabschlusses 2021 des Eigen- betriebes Wasserversorgung Feststellung des Jahresabschlusses 2021 des Eigen- betriebes Abwasserbeseitigung 11 Haushaltsvollzug 2022 - Ergebnisse der Maisteuer- schätzung - Finanzielle Lage - Ausblick Investitionen und Refinanzierung der Gemeinde 12 Standesamtsangelegenheiten - Bestellung eines Eheschließungsstandesbeamten 13 Änderungen der AGB´s zum Abonnement des Amts- blattes der Gemeinde Baindt zum 01.01.2023 Nummer 26 Amtsblatt der Gemeinde Baindt Seite 5 - Neuregelung der Umsatzbesteuerung der öffentli- chen Hand gemäß § 2b Umsatzsteuergesetz (UStG) 14 Anfragen und Verschiedenes Zu dieser Sitzung ist die Bevölkerung herzlich eingeladen. Nähere Informationen erhalten Sie auch auf unserer Homepage unter https://baindt.ris.kommune-aktiv.de/ im Bürgerinformationssystem. Die Vorsitzende des Gemeinderates Simone Rürup, Bürgermeisterin Fundinfo Allgemeine Hinweise zu Fundsachen Verloren gegangene Gegenstände können im Rahmen einer Verlustanzeige dem Fundbüro der Gemeinde Baindt gemeldet werden. Das dafür notwendige Formular „Ver- lustanzeige“ steht Ihnen online unter https://www.baindt. de/rathaus-buergerservice/rathaus-online unter dem Bereich Fundbüro zur Verfügung. Sofern eine Fundsache gefunden wurde, auf die Ihre Beschreibung zutrifft, setzen wir uns umgehend mit Ihnen in Verbindung. Alle Funde ab einem Wert von zehn Euro, die Sie auf dem Gebiet der Gemeinde Baindt finden und an sich nehmen, müssen dem Fundbüro der Gemeinde Baindt gemeldet und dort abgegeben werden. Die Fundsachen werden sechs Monate aufbewahrt und regelmäßig im Amtsblatt der Gemeinde Baindt veröf- fentlicht. Nach Ablauf der sechsmonatigen Frist geht die Fundsache in das Eigentum des Finders über, sofern ein Eigentumsvorbehalt geltend gemacht wurde. Alle ande- ren Fundsachen werden nach vorheriger amtlicher Be- kanntmachung durch Aushang und örtliche Medien vom Fundbüro versteigert oder anderweitig verwertet. Folgende Fundgegenstände wurden im Rathaus ab- gegeben: Juni 2022: Sonnenbrille silber/metall, Taschenbuch „Po- siealbumverse“, Einzelschlüssel mit gelbem Anhänger Mai 2022: Einzelschlüssel, Jugendmountainbike grün/ schwarz, Radkappe schwarz/silber, Smartwatch (Kinder) schwarz, Ohrring (kleine Kreole) gold/silber April 2022: Halskette silber mit Kreuz, Armkette gold mit Anängerin in Form von „Hand von Fatima“, Schirmmütze schwarz, Auto-Kindersitzerhöhung Weitere Informationen zu den Fundsachen erhalten Sie beim Fundbüro. Sie erreichen uns unter Tel. 07502/9406-12. Ferienprogramm Ferienbetreuung in den Sommerferien Liebe Eltern, in den Sommerferien, vom 01.08.-05.08.2022 08.08.-12.08.2022 29.08.-02.09.2022 05.09.-09.09.2022 bietet die Gemeinde Baindt für alle Grundschülerinnen und Grundschüler, sowie für alle „großen“ Kindergarten- kinder, die im September 2022 eingeschult werden, eine Ferienbetreuung in den Räumen der Klosterwiesenschu- le an. Die Anmeldung über reservix.de ist freigeschalten, auch für die Herbstferien können die Anmeldungen schon gebucht werden. Die Mindestteilnehmerzahl liegt bei 5 Kindern. Sollten weniger als 5 Kinder einen Bedarf an Betreuung haben, so unterstützt uns hier die Gemeinde Baienfurt mit einer Betreuung in den Räumen der Achtalschule. Anmeldeschluss ist am 07.07.2022. Weitere Informationen finden Sie im Veranstaltungstext auf reservix.de. Ihre Gemeindeverwaltung Notdienste Fachärztlicher Notfalldienst Tel.: 116 117 (kostenlose Rufnummer, ohne Vorwahl) Zahnärztlicher Notfalldienst Tel.: 01805 911-630 Notfallpraxis Ravensburg Oberschwabenklinik - St. Elisabethen-Klinikum Elisabethenstr. 15, 88212 Ravensburg Öffnungszeiten Sa, So und an Feiertagen 08 - 19 Uhr Notfallpraxis Ravensburg (Kinder) Der Kinderärztliche Notfalldienst im Landkreis Ravens- burg wird wochenends vorübergehend nicht mehr in der Notfallpraxis am St. Elisabethen Klinikum in Ravensburg, sondern in den Praxen der Kinderärztinnen und Kinder- ärzte in im Landkreis Ravensburg angeboten. Diese Regelung gilt ab 01.07.2022. Konkret bedeutet dies, dass an den Wochenenden ab- wechselnd eine Kinderarztpraxis Bereitschaft hat. Welche Praxis Dienst hat, können Eltern über die 116117 erfragen. Werktäglich wenden sich die Eltern wie gewohnt an ihren Kinderarzt/ihre Kinderärztin. Tierarzt Samstag, 02. Juli und Sonntag, 03. Juli AniCura Kleintierspezialisten Ravensburg, Tel.: (0751) 7 91 25 70 - Telefonische Anmeldung erforderlich - (Festnetz kostenfreie Rufnummer Tel.: 0800 00 22 833, Homepage: www.aponet.de) Samstag, 02. Juli Altdorf-Apotheke in Weingarten, Zeppelinstraße 5, Tel.: (0751) 4 37 99 Sonntag, 03. Juli Apotheke 14 Nothelfer in Weingarten, Ravensburger Straße 35, Tel.: (0751) 5 61 11 10 Seite 6 Amtsblatt der Gemeinde Baindt Nummer 26 Organisierte Nachbarschaftshilfe Baindt Einsatzleitung: Frau Petra Maucher, Tel.: 62 10 98 Malteser Ravensburg-Weingarten Hausnotruf und Mahlzeitendienst, Tel.: (07 51) 36 61 30 Deutsches Rotes Kreuz Kreisverband Ravensburg e.V. • Hausnotruf und Mobilruf • DRK-Service Zeit (Hauswirtschaftlicher Unterstützungsdienst) • Menüservice für Senioren • Wohnberatung • Betreuungsgruppen für Menschen mit Demenz • Notruf 112 - Rettungsdienst Tel.: 0751/ 56061-0, Fax: 0751/ 56061-49 E-Mail: info@dkr-rv.de, Web: www.drk-rv.de Hospizbewegung Weingarten ∙ Baienfurt ∙ Baindt ∙ Berg e.V. Begleitung für schwerkranke und sterbende Menschen und ihre Angehörigen Hospiz Ambulant, Vogteistr. 5, Weingarten Telefon: 0751-180 56 382, Telefon: 0160- 96 20 72 77 (u.U. Anrufbeantworter, es erfolgt ein Rückruf) Ansprechpartnerin Dipl.-Päd. Dorothea Baur Persönliche Sprechzeit: Montag 16-18 Uhr, Mittwoch 11-13 Uhr Donnerstag 11-14 Uhr und nach Vereinbarung E-Mail: hospiz-weingarten@freenet.de Homepage: www.hospizbewegung-weingarten.de Spendenkonto: KSK Ravensburg IBAN: DE39 6505 0110 0086 1381 92 Störungs-Rufnummer Strom Tel. 0800 3629-477 (kostenfrei) Internet netze BW https://www.netze-bw.de/kunden/netzkunden/service/ stoerungsmeldungen/index.html Bei Störung der Gasversorgung Telefon 0800/804-2000 Wasserversorgung Tel.: (0751) 40 00-919 und nach Dienstschluss Tel.: 0160 44 94 235 Hotline Müllentsorgerfirmen Veolia/ Hofmann Bad Waldsee (bei Fragen rund um die Leerung/Abfuhr) Tel.: 0800/35 30 300 Hotline Landratsamt Ravensburg (allg. Fragen zum Thema Müll, Behältergemeinschaften etc.) Tel.: (0751) 85-23 45 Ergänzende unabhängige Teilhabeberatung (EUTB) Ravensburg-Sigmaringen Beratung und Information zu Ansprüchen bei Teilhabeein- schränkung durch chronische Erkrankung und Behinderung. Schubertstr. 1, 88214 Ravensburg - Telefon 0751 99923970 - E-Mail: info@eutb-rv-sig.de Sozialstation St. Anna - Pflegebereich Baienfurt – Baindt – Marktplatz 4, 88255 Baienfurt, Tel. (0751) 4 67 96, E-Mail: sozialstation. baienfurt@stiftung-liebenau.de Lebensräume für Jung und Alt Dorfplatz 2/1, 88255 Baindt, Tel. (07502) 92 16 50, E-Mail Baindt: lebensraum.baindt@stiftung-liebenau.de Pflege, Betreuungsgruppen, Beratung, Essen auf Rädern in den Gemeinden Baienfurt, Baindt und Berg. Tel. 0751 36360-110 Wohl-Fühl-Treff Betreuungsgruppe für dementiell erkrankte Menschen bzw. für Menschen die einfach nur Geselligkeit suchen. Jeden Dienstag von 14 bis 17 Uhr im Dietrich-Bonhoeffer-Saal. Ihre Ansprechpartnerin: Brigitte Löffler, betreuung@sozialstation-schussental.de Maybachstr.1, Weingarten Veranstaltungskalender Ob die im Nachfolgenden aufgeführten Veranstaltungen stattfinden, hängt von den dann geltenden Corona- Vorschriften ab. Juni 29.06. - Ortsmeisterschaft Schützengilde 02.07. Juli 01.07. Rathaus geschlossen 01.07. - Schützengilde Ortsmeisterschaft 02.07. 03.07. Sommerfest des SBBZ Sehen findet NICHT statt 05.07. Gemeinderatssitzung Rarthaus 06.07. DRK Blutspendetermin SKH 08.07. Blutreiter Hl. Blutfest Bad Wurzach 09. + Dachser-Cup 10.07. 17.07. Vernissage Kunstkreis Rathaus 20.07. Seniorentreff BSS 29. - Schalmeienkapelle Weinfest 31.07. Zur Information Das Forstamt informiert Das Forstamt Ravensburg lädt Privatwaldbesitzende zu vier Informationsveranstaltungen zum Thema: „Borkenkäfer erkennen und bekämpfen“ ein. Die Borkenkäfer an Fichte (Buchdrucker und Kupferste- cher) werden auch durch den Klimawandel für die Fichte zu einer gravierenden Gefahr. Erkennen und Bekämpfen des Befalls ist eine wichtige Aufgabe für die Waldbesit- zenden. Wir treffen uns an folgenden Orten: Freitag 8. Juli 2022; 13 bis 16 Uhr; Ravensburg, Schmalegg am Sportplatz Freitag 15. Juli 2022; 13 bis 16 Uhr; Wangen, Pflanzschulhütte an der Praßbergstraße Freitag 22. Juli 2022; 13 bis 16 Uhr, Leutkirch, Parkplatz am ehemaligen Krankenhaus in der Ottmanns- hoferstraße Nummer 26 Amtsblatt der Gemeinde Baindt Seite 7 Freitag 29. Juli 2022: 13 bis 16 Uhr, Bad Wurzach, Park- platz Gottesberg (Karten siehe unter www.rv.de/waldbesitzerinfo) Forstamt Ravensburg Klimaschutz - einfach machen! Willkommen in unse- rer Rubrik „Klimaschutz – einfach machen“. Hier möchten wir in regelmäßigen Abständen Anregungen geben, wie wir uns einen klima- schonenderen Lebensstil aneignen können. Denn in der Summe haben unsere täglichen Entscheidungen und Verhaltensmuster enorme Auswirkungen – im negativen wie im positiven Sinne! Viele Tipps und Infos für eine klimascho- nende Lebensweise sowie Gutscheine zum Ausprobieren finden Sie auch im kostenlo- sen Klimasparbuch, das vom Gemeinde- verband Mittleres Schussental gemeinsam mit dem Verein für ökologische Kommuni- kation, oekom e. V., herausgegeben wird. Schauen Sie mal rein - es lohnt sich! Sie finden das Ta- schenbuch in vielen Ausgabestellen und in allen Rathäu- sern der Verbandsgemeinden des Mittleren Schussentals (Ravensburg, Weingarten, Baienfurt, Baindt, Berg). Die Ausgabestellen sowie das Klimasparbuch als kostenloses e-book finden Sie hier: https://gmschussental.de/klimasparbuch. Das Klimas- parbuch kann auch direkt beim Gemeindeverband Mitt- leres Schussental (klimasparbuch@gmschussental.de) angefordert werden. Tipp 33: Die Gewittersaison hat begonnen Der Klimawandel verschiebt die Nieder- schlagsverteilung im Jahr. So fällt künftig im Winter mehr, im Sommer teils weniger Regen. Zudem treten extreme Wetterereig- nisse wie Starkregen häufiger auf. Die lokal und zeitlich begrenzt auftretenden Regenereignisse mit hohen Nie- derschlagsmengen können schnell zu Überflutungen von Straßen und Kellern führen. Die Kanalisation ist für solche Extremereignisse nicht ausgelegt. An den Fließgewässern verstärkt sich laut Prognosen das Hochwasserrisiko. Die Starkregenereignisse der letzten Jahre haben demons- triert, dass individuelle grundstücks- und gebäudebezo- gene Vorsorgemaßnahmen durch HauseigentümerInnen das Risiko von eindringendem Regenwasser deutlich ver- ringern können. Was können Sie tun? Vor Rückstau aus der Kanalisation schützen Es empfiehlt sich der dauerhafte Schutz eines Gebäudes vor einem Rückstau aus der Kanalisation, beispielsweise durch eine Abwasserhebeanlage oder einen Rückstau- verschluss. Gebäudeöffnungen anpassen Der Schutz aller Gebäudeöffnungen wie Lichtschächten, Kellerfenster und -treppen und Eingängen verhindert das Eindringen von Oberflächenwasser in das Gebäude. Wasser wegleiten Fällt die Geländeneigung von einem Gebäude aus ab, wird oberflächlich abfließendes Wasser vom Gebäude ferngehalten. Naturnahe Regenwasserbewirtschaftung Maßnahmen, die Regenwasser (länger) auf dem Grund- stück halten, so dass es versickern oder verdunsten kann. Finanzamt Ravensburg Bankverbindung des Finanzamts Ravensburg Ab dem 01.07.2022 sind Banküberweisungen (auch Dauer- aufträge) an das Finanzamt Ravensburg nur noch über das folgende Konto bei der Deutschen Bundesbank möglich. Bank Deutsche Bank Filiale Ulm IBAN DE10 6300 0000 0065 0015 00 BIC MARKDEF1630 Kontoinhaber Finanzamt Ravensburg Sollte diese Bankverbindung bereits genutzt werden, ist nichts weiter zu veranlassen. Die Pflegestützpunkte im Landkreis Ravensburg Unser Angebot richtet sich an pflegebedürftige, sowie chronisch kranke Menschen aller Altersgruppen, deren Angehörige andere Bezugspersonen und alle interessier- ten Bürgerinnen und Bürger. Sie sind Beratungsstellen vor Ort zu allen Fragen rund um die Themen der Pflege, me- dizinischer Versorgung, Sozialleistungen und Leben und Wohnen im Alter. Bei Bedarf unterstützen wir Sie dabei, wenn Sie Leistungen beantragen möchten und helfen Ihnen bei der Organisation von Angeboten und Hilfen. Wir beraten sie kostenfrei, neutral und unabhängig unter Einhaltung der Schweigepflicht telefonisch, bei Ihnen zu Hause oder in den Pflegestützpunkten. Seit dem 05.04.2022 bietet der Pflegestützpunkt im Landkreis Ravensburg jeden ersten Dienstagnachmit- tag im Monat von 14.00 Uhr - 16.00 Uhr im Rathaus der Gemeinde Baindt eine Sprechstunde an. Eine Termin- vereinbarung ist nicht notwendig. Ihre Ansprechpartnerin beim Pflegestützpunkt Schus- sental: Frau Ruth Gätje, Tel. 0751/ 85-3319, E-Mail: r.gaetje@rv.de Zuständig für die Gemeinden: Baindt, Baienfurt, Bodnegg, Grünkraut, Schlier, Waldburg und Weingarten Sprechzeiten in Ravensburg: Montag 8.00 Uhr – 10.00 Uhr Mittwoch 13.30 Uhr - 15.30 Uhr Gartenstraße 107, 88214 Ravensburg TWS Netz GmbH Notfallplan Gas: Alarmstufe tritt in Kraft Energie sparen ist für Alle angesagt Am Donnerstag, 23. Juni 2022 hat das Bundeswirtschafts- ministerium die Alarmstufe des Notfallplans Gas aus- gerufen. Anlass ist der drohende Versorgungsengpass im kommenden Winter nach weiteren Kürzungen der russischen Gaslieferungen. „Jetzt treten erste Restrikti- onen in Kraft, die der Gesetzgeber vorgibt. Als Teil des deutschen Energiesystems werden wir sie umsetzen, das geschieht allerdings nahezu ohne Auswirkungen auf die Verbraucher“, sagt Katharina Schneider. Sie ist Leiterin des Krisenstabs der TWS Netz GmbH. Dieses Gremium des örtlichen Gasnetzbetreibers hat sich bereits Ende Fe- bruar formiert und wichtige Vorkehrungen auf den Weg gebracht. Das Unternehmen betreibt rund 650 Kilometer Gasnetz in der Region: Die Rohre führen durch Ravens- burg und Weingarten bis in 14 weitere Kommunen im Umland, rund 15.400 Gebäude sind dort angeschlossen. Appell an alle Betriebe und Verbraucher Die Alarmstufe ist der zweite Eskalationsschritt bei einer Gasmangellage von insgesamt dreien. Sie nimmt nun alle Verbraucher - ob Unternehmen oder Privatpersonen - Seite 8 Amtsblatt der Gemeinde Baindt Nummer 26 verstärkt in die Pflicht Energie zu sparen und auch auf Alternativbrennstoffe zu Gas auszuweichen. Gasmarktex- perten beobachten bereits jetzt, dass die Preise an den Beschaffungsmärkten weiter stark steigen. Die Tatsache, dass aktuell kaum Gas zum Heizen benötigt werde, helfe immens die Gasspeicher weiter zu füllen. Zusätzlich gibt es Gasabnehmer, die ihre Aggregate auf andere Ener- gieträger umstellen können und dafür auch bestimmte Regelungen in ihren Verträgen haben. Eine weitere Maß- nahme tritt nun mit der Alarmstufe in Kraft: „Wir melden jetzt stetig Daten wie Gasfluss und Netzkapazitäten an die Bundesnetzagentur“, erläutert Katharina Schneider. Dieser Aufwand müsse geleistet werden, damit die Bundesnetz- agentur die Versorgungslage zuverlässig beurteilen kann. Denn ein Abregeln des Gasflusses bei Betrieben sei ein schwerwiegender Eingriff, darüber seien sich alle Beteilig- ten im Klaren. Die TWS Netz hat die ihr vom Gesetzgeber auferlegten Aufgaben bereits vor Wochen gewissenhaft erledigt: Die Einsparpotentiale der großen Energiever- braucher liegen schwarz auf weiß vor. Dabei spielt es kei- ne Rolle, bei welchem Energielieferanten eingekauft wird – denn der Notfallplan Gas verpflichtet in dieser Situation ausschließlich die Betreiber der örtlichen Infrastruktur. Schutz für private Verbraucher in der Notfallstufe Die Grundlage für das Handeln hat der Gesetzgeber fest verankert, die tragende Rolle spielt das Energiesiche- rungsgesetz. Darauf baut der Notfallplan Gas auf, der das Vorgehen von der Bundesebene über die Fernleitungs- und Speicherbetreiber bis hin zur lokalen Ebene regelt. Erst in Stufe 3, der Notfallstufe, kann es zu Abschaltun- gen für Industrie- und Gewerbekunden kommen. Tobias Ederer, Experte Gasversorgung der TWS Netz GmbH, er- läutert: „Das Signal erfolgt dann hoheitlich durch die Bun- desnetzagentur. Als Betreiber des Gasnetzes vor Ort über- nehmen wir die Kommunikation mit den Unternehmen, die dann ihre Abläufe zügig ändern und so die Gasabnahme drosseln oder ganz einstellen.“ Heißt: Innerhalb eines be- reits vereinbarten Zeitraums müssen Anlagen auf alterna- tive Energieträger umgestellt oder aus der Produktions- kette genommen sein. Dabei spielt es keine Rolle, was der Betrieb leistet – der Begriff der Systemrelevanz aus der Corona-Pandemie existiert in der Gasmangellage nicht. Hinweis: Tritt die Notfallstufe in Kraft, kann die Bundesnetzagentur die Abregelung von Verbrauchern anweisen. Die Gasnetz- betreiber vor Ort müssen das ermittelte Einsparpotential dann heben. Kriterien für die Reihenfolge sind unter anderem die Wirk- samkeit und die Reaktionszeit der Abschaltungen sowie die Möglichkeit des Brennstoffwechsels des jeweiligen Betriebes. Auch die Frage der Auswirkung auf das öf- fentliche Leben und auf die Gesundheit können eine Rolle spielen, ebenso der Aspekt wirtschaftlicher Schäden. Wel- ches Kriterium schwerer wiegt als das andere – das kann sich im Zuge veränderter Rahmenbedingungen ändern. Sozialversicherung für Landwirtschaft, Forsten und Gartenbau Deutlich höhere Renten in der Grünen Branche Die Renten aus der Alterssicherung der Landwirte (AdL) und aus der landwirtschaftlichen Unfallversiche- rung steigen zum 1. Juli 2022 in Westdeutschland um 5,35 Prozent sowie in Ostdeutschland um 6,12 Prozent. Wie in der gesetzlichen Rentenversicherung wird es auch in der Grünen Branche eine der höchsten Rentenanpas- sungen seit Einführung der sozialen Sicherungssysteme geben. Der allgemeine Rentenwert in der AdL sowie der Anpassungsfaktor für die vom Jahresarbeitsverdienst ab- hängigen Renten der Unfallversicherung verändern sich entsprechend dem Prozentsatz, um den sich die Renten der Deutschen Rentenversicherung erhöhen. In der AdL steigt der allgemeine Rentenwert von 15,79 auf 16,63 Euro (West) bzw. von 15,43 auf 16,37 Euro (Ost). Die Renten in Ostdeutschland werden zum 1. Juli 2024 vollständig an das Niveau in Westdeutschland ange- passt sein. Ab 1. Juli 2022 beträgt der Unterschied noch 1,4 Prozent. Alle Rentenbezieher werden bzw. wurden bereits durch die Sozialversicherung für Landwirtschaft, Forsten und Gartenbau schriftlich über die jeweilige Höhe ihrer Ren- tenanpassung informiert. Förderverein Altenzentrum Selige Irmgard e.V. Cafeteria im Altenzentrum Selige Irmgard öffnet wieder! Mittwoch 06. Juli von 14 – 17 Uhr Nach langer coronabedingter Zwangspause öffnet die Cafeteria im Altenzentrum wieder. Leider lassen die Vorschriften eine Bewirtung im Innen- bereich noch nicht zu, sodass wir nurim Außenbereich bei trockenem Wetter zusammensitzen können. (Auf dem Weg zur Toilette muss eine Maske getragen werden). Wie sich die Situation weiterentwickelt ist noch nicht absehbar. Wir lassen uns aber nicht entmutigen und freuen und auf ein weiterhin gemütliches Beisammensein bei Kaffee und Kuchen mit bekannten und hoffentlich vielen neuen Gesichtern. Geöffnet ist das Cafe wöchentlich mittwochs, (nicht wie bisher dienstags) von 14 – 17 Uhr. Förderverein Vereine erhalten weiterhin doppelte Förderung durch Bürgerkarte Firma Ravensburger stockt den Bürgerkarten-Sonder- fonds auf Durch die Bürgerkarte kommen Vereine und Bürger- projekte aus der Region zu finanziellen Mitteln, in- dem ihre Mitglieder und Unterstützer*innen vor Ort bei teilnehmenden Geschäften einkaufen. Die Firma Ravensburger unterstützt das Bürgerkarten-Konzept, indem sie den Bürgerkarten-Sonderfonds mit 1.500 € aufstockt und somit die Förderbeiträge für die Verei- ne verdoppelt. Wer die Bürgerkarte beim Einkaufen bei teilnehmenden Geschäften vorzeigt, unterstützt damit einen Verein oder ein Bürgerprojekt seiner Wahl. Denn als Dankeschön für den Einkauf spendet der Händler 1,8% des Einkaufsbe- trags an das vom Kunden ausgewählte Förderprojekt. Eine Win-Win-Situation, denn die lokalen Geschäfte freuen sich über den Umsatz und der Verein kommt zu finan- ziellen Einnahmen. Beide Seiten stehen – auch verstärkt durch die Corona-Pandemie – vor großen Herausforde- rungen: der Onlinehandel macht dem lokalen Einzelhan- del zu schaffen und das Vereinsleben hat durch die Be- schränkungen gelitten. Daher hat die Bürgerstiftung Kreis Ravensburg den Bürgerkarten-Sonderfonds zu Beginn der Pandemie aufgelegt. Dieser verdoppelt seither die Förderguthaben der Vereine, ohne dass es dadurch zu Nummer 26 Amtsblatt der Gemeinde Baindt Seite 9 Mehrkosten für die Kunden oder Geschäfte kommt. Nach- dem die Stadt Ravensburg den Sonderfonds aufgestockt hat, beteiligt sich nun auch die Firma Ravensburger und bringt somit ihr regionales Engagement zum Ausdruck. Mitmachen können bei der Bürgerkarte alle Vereine und Bürgerprojekte, die dem Gemeinwohl dienen. Auch Schulen und Kindergärten können sich einfach online als Förderprojekt anmelden. Alle Bürgerinnen und Bürger können die Bürgerkarte digital oder ausgedruckt beim Einkaufen vorzeigen – kostenlos, anonym und ohne An- meldung. Eine Übersicht über die mehr als 90 angemel- deten Förderprojekte sowie deren digitale Bürgerkarten gibt es online unter: www.buergerkarte-bodensee-ober- schwaben.de. Teilnehmende Geschäfte in Ravensburg sind z. B.: der Bioladen Kräutle, der Fachmarkt Baunetz Naturstoffe, das vegane Bistro Mandala, das faire und nachhaltige Modegeschäft firle & franz, der Unverpacktladen Wohl- gefühl, Christine Coelho mit Ganzheitlichen Beratungen, der Blumenladen Grün am Turm, die Tofu-Manufaktur So- maTofu und die Buchhandlung Anna Rahm. Aktuell kann die Bürgerkarte auch beim Kauf eines Ravensburger Ge- schenk-Gutscheins vorgezeigt werden. Bei dieser zeitlich begrenzten Aktion erhalten die Förderprojekte sogar die fünffache Förderung: 10 % des Gutscheinwertes gehen an Vereine und Bürgerprojekte ohne, dass dabei Mehrkosten für die Kunden entstehen. Erhältlich sind die Gutscheine dieser Aktion bei der Tourist Information. Edith-Stein-Schule Einrichtung der praxisintegrierten Ausbildung an der Berufsfachschule für sozialpädagogische Assistenz an der Edith-Stein-Schule Ravensburg im Schuljahr 2022/23 Die Edith-Stein-Schule, Berufliches Kompetenzzentrum Gesundheit und Soziales, richtet zum kommenden Schul- jahr am Standort Ravensburg die praxisintegrierte und vergütete Ausbildung zur sozialpädagogischen Assistenz ein. Die klassische zweijährige Kinderpflegeausbildung mit anschließendem Anerkennungsjahr bleibt daneben in ihrer bisherigen Grundstruktur bestehen. Die neue praxisintegrierte und vergütete Ausbildung er- streckt sich über drei Jahre und gliedert sich in eine the- oretische Ausbildung an der Berufsfachschule und eine praktische Ausbildung in der Kindertageseinrichtung. Die theoretische Ausbildung entspricht in der Regel drei Un- terrichtstagen pro Woche, die praktische Ausbildung um- fasst an den anderen beiden Tagen über die gesamte Ausbildungsdauer mindestens 1.500 Stunden. Während der gesamten Ausbildungsdauer werden die Schülerinnen und Schüler durch eine Lehrkraft der Berufsfachschule für sozialpädagogische Assistenz betreut. Für die Aufnahme in die Ausbildung für sozialpädagogi- sche Assistenz (praxisintegriert) ist der Abschluss eines Ausbildungsvertrages mit dem Träger einer Kinderta- geseinrichtung Voraussetzung. Weitere Informationen zur praxisintegrierten Ausbildung unter info@ess-rv.de. Deutsche Rentenversicherung Baden-Württemberg Höhere Rente ab 1. Juli Zum 1. Juli 2022 steigen die Renten um 5,35 Prozent in den alten Bundesländern und um 6,12 Prozent in den neu- en Bundesländern. Dadurch erhalten bundesweit rund 21 Millionen Menschen mehr Rente. Wann das Plus auf dem Konto ankommt, hängt grund- sätzlich vom Zeitpunkt des Rentenbeginns ab: Wer bis März 2004 Rentnerin oder Rentner wurde, erhält den höheren Betrag bereits Ende Juni. Begann die erste Ren- tenzahlung ab April 2004, wird die Rente erst Ende Juli mit dem höheren Zahlbetrag angewiesen. Der Renten Service der Deutschen Post AG versendet rechtzeitig zur jeweiligen Auszahlung des neuen Zahlbe- trags an alle Rentnerinnen und Rentner ein Schreiben, in dem über die Höhe der Rentenanpassung informiert wird. Agentur für Arbeit Konstanz-Ravensburg „Lehramt studieren“ Experten-Chat am 6. Juli 2022 auf abi.de Nie wieder Schule? Diese Aussicht ist für viele junge Menschen offenbar wenig verlockend. Sie entschei- den sich für eine berufliche Laufbahn als Lehrerin be- ziehungsweise Lehrer und kehren mit dem entspre- chenden Hochschulabschluss in der Tasche zurück ins Klassenzimmer. Doch wie gestaltet sich eigentlich das Lehramtsstudium? Was muss man dafür mitbringen? Und wie läuft die Bewerbung ab? Diese und viele wei- tere Fragen klärt der nächste abi» Chat am 6. Juli. Von 16 bis 17.30 Uhr lautet das Thema dann „Lehramt stu- dieren“. Zur Teilnahme: https://abi.de/interaktiv/chat 265.600 Studierende, die ein Lehramt anstrebten, wa- ren laut Statistischem Bundesamt (Destatis) im Winter- semester 2020/21 an einer Hochschule in Deutschland eingeschrieben. Ein Jahr zuvor waren es noch knapp 12.000 weniger. Dies zeigt: Das Lehramtsstudium erfreut sich großer Beliebtheit. Wie gut die Arbeitsmarktchancen nach dem Studium sind, hängt laut Bundesagentur für Arbeit (BA) vom Bundesland, von der Schulform sowie den unterrichteten Schulfächern ab. In vielen Bereichen sei aktuell ein Lehrkräftemangel festzustellen. Orientierung und Wissensvermittlung Unabhängig davon, an welcher Schule man schließlich vor der Klasse steht: Der Beruf steckt voller Herausfor- derungen. Längst fungieren Lehrerinnen und Lehrer nicht mehr nur als reine Wissensvermittler. Vielmehr geben sie jungen Menschen Orientierung beim Erwachsenwerden sowie beim Übergang in Studium und Beruf – eine for- dernde und verantwortungsvolle Funktion. Wer mit dem Gedanken spielt, nach der Hochschulrei- fe Lehramt zu studieren, sollte daher wissen, was auf ihn oder sie zukommt. Klarheit schafft der nächste abi» Chat am 6. Juli. Von 16 bis 17.30 Uhr nehmen sich die Ex- pertinnen und Experten Zeit für die Fragen der Teilneh- menden. Sie informieren über Zugangsvoraussetzungen, den Aufbau des Studiums sowie erforderliche Soft Skills. Außerdem beleuchten sie die verschiedenen Studien- abschlüsse und was diese für die spätere Tätigkeit als Lehrkraft bedeuten. Alle Fragen und Antworten im Chatprotokoll Interessierte loggen sich ab 16 Uhr ein und stellen ihre Fragen direkt im Chat unter https://abi.de/interaktiv/ chat. Die Teilnahme ist kostenfrei. Wer zum angegebe- nen Termin keine Zeit hat, kann die Antworten im Chat- protokoll nachlesen, das nach dem Chat im abi» Portal veröffentlicht wird. Landkreis Ravensburg Busfahrer/in werden: Verkehrsunternehmen informie- ren - Aktionstag am 9. Juli in Bad Waldsee-Gaisbeuren Vier Busunternehmen aus dem bodo-Verkehrsverbund Seite 10 Amtsblatt der Gemeinde Baindt Nummer 26 präsentieren am Samstag, 9. Juli, in Bad Waldsee-Gais- beuren den Beruf „Busfahrer/Busfahrerin“ auf ungewöhn- liche Weise. Interessierte können sogar selbst Probe fah- ren. Elke Müller aus Bad Waldsee-Gaisbeuren, Bernd Grabherr aus Waldburg und Mario Sohler aus Wangen sind Inha- berin beziehungsweise Inhaber von Busunternehmen, die im Linienverkehr des bodo-Verkehrsverbunds tagtäglich viele Menschen zur Schule, zum Arbeitsplatz und wieder nach Hause bringen. Und sie sind auf der Suche nach Verstärkung. Denn mit der Verkehrswende soll auch der Busverkehr weiter ausgebaut werden. Aus diesem Grund laden sie am Samstag, 9. Juli, von 10.00 bis 13.00 Uhr auf das Betriebsgelände von Omnibus Müller in Bad Wald- see-Gaisbeuren (Industriestraße 1) ein, um allen Interes- sierten den Beruf des Busfahrers beziehungsweise der Busfahrerin zu präsentieren. Ebenfalls beteiligt ist das Busunternehmen Ehrmann aus Bad Wurzach. Und auch das Jobcenter ist mit einem Infostand vertreten. Beson- deres Highlight: Die Fahrschule Allgäuakademie Wild aus Bad Wurzach ermöglicht Probefahrten. „Wir laden ein zum Reinsitzen, Schwätzen und Anfassen, um den Beruf kennenzulernen“, fasst Bernd Grabherr zusammen. „Wer hat schon einen Dienstwagen mit 300 PS und ei- nen zukunftssicheren Arbeitsplatz?“, so Grabherr weiter. „Unsere Busfahrerinnen und Busfahrer bringen die um- weltfreundliche Mobilität voran, sind Teil der Mobilitäts- wende“, nennt Elke Müller als einen weiteren Aspekt. Sie sitzt selbst regelmäßig ins Bus-Cockpit und möchte ihre Begeisterung an andere Frauen weitergeben: „Man soll- te sich nicht von Bedenken entmutigen lassen, sondern es einfach ausprobieren und schauen, ob’s passt.“ Dank persönlicher Arbeitszeitmodelle lasse sich der anspruchs- volle Beruf in Teilzeit gut mit der Familienarbeit verein- baren. Auch für Quereinsteiger/innen sei der Einstieg in den Linien- oder Reisebus eine gute Gelegenheit für eine berufliche Veränderung. „Wohnortnahe Arbeitseinsätze“ sieht Mario Sohler als weiteren Vorteil der privaten Bu- sunternehmen. Eine langjährige Reinigungskraft habe sich erst kürzlich aus diesem Grund umschulen lassen, berichtet der Wangener Busunternehmer. „Ob Bodnegg, Wangen, Wilhelmsdorf oder Bad Waldsee – in vielen kleineren Orten sind Busunternehmen ange- siedelt, die im bodo-Verkehrsverbund im Linienverkehr unterwegs sind und darüber hinaus Ausflugsfahrten in die nähere oder weitere Umgebung anbieten“, sagt Bernd Grabherr. Kurze Wege zur Arbeit seien vor allem bei Teil- zeitkräften gefragt. „Unsere Mitarbeiter und Mitarbeiterin- nen schätzen außerdem das familiäre Umfeld in unseren Betrieben“, spricht Elke Müller auch für ihre Kollegen, die allesamt Familienunternehmen führen. „Einen bequemen und trockenen Arbeitsplatz in schöner Landschaft“, nen- nen die Organisatoren des Bewerbertags als weiteren Vorteil. Was man – oder Frau – für den Beruf mitbringen muss? „Freude am Umgang mit Menschen“, sind sie sich einig. „Die Arbeit am Steuer ist etwas für Menschen, die lieber mit Fahrgästen im Austausch sind als mit dem Chef im Büro nebenan“, fügt Grabherr mit einem Augenzwin- kern hinzu. Kraftfahrer/in, wie der Beruf offiziell heißt, sei mittlerweile die falsche Bezeichnung, findet Mario Soh- ler. „Schließlich bewegen unsere Fahrerinnen und Fahrer ein vollautomatisiertes 300.000-Euro-Fahrzeug mit über 300 PS und haben einen klimatisierten Arbeitsplatz mit bester Aussicht.“ Gemeindeverwaltung Baindt Telefon (07502) 9406- 0 Fax (07502) 9406-18 E-Mail info@baindt.de Internet www.baindt.de Öffnungszeiten: Montag und Donnerstag 8:00 - 12:00 Uhr 14:00 - 16:00 Uhr Dienstag 8:00 - 13:00 Uhr 14:00 - 18:00 Uhr Mittwoch 8:00 - 12:00 Uhr Freitag 7:30 - 12:00 Uhr Direktdurchwahlnummern Bürgermeisterin Frau Rürup 9406-10 - Vorzimmer Frau Heine 9406-17 Fax 9406-36 Amtsblatt Frau Ziegler 9406-16/-0 Bauamt - Bauamtsleiterin Frau Jeske 94 06-51 Bauamt - Ortsbaumeister Herr Roth 94 06-53 Bauamt Frau Scheid 94 06-54 Bauamt - Klimakoordinator Hr. Florian Sascha Roth 0157 80661690 E-Mail: klima@b-gemeinden.de Bürgertheke Frau Brei/Frau Senff Passamt, An-/Abmeldung, 9406-12 Führerschein, Fischerei und 9406-13 Einwohnermeldeamt Herr Bautz 9406-14 Fundamt Frau Brei/Frau Senff 9406-12 Finanzverwaltung - Kämmerer Herr Abele 9406-20 - Kasse Herr Müller 9406-22 - Kasse Frau Weber 9406-24 - Wasser, Grundsteuer Frau Stavarache 9406-21 - Hunde-/ Gewerbesteuer Frau Winkler 9406-23 Gewerbeamt Frau Brei/Frau Senff 9406-13 Hauptamt Herr Plangg 9406-11 - Kindergarten - Ordnungsamt - Asylbetreuung Friedhofswesen Frau Heine 9406-17 Hallenbelegung SKH Frau Ziegler 9406-16/-0 Kindergartenabrechnung Frau Ziegler 9406-16/-0 Standesamt Frau Maurer 9406-40 Volkshochschule Frau Brei/Frau Senff 9406-13 Einrichtungen der Gemeinde Bauhof Herr Mohring 912130 Feuerwehrhaus 912134 Feuerwehrkommandant Herr Bucher 921690 Gemeindebücherei Frau Lins 94114-170 Schenk-Konrad-Halle Herr Forderer 0152 25613911 und 3373 Kindergärten - Sonne Mond und Sterne 94114-140 - St. Martin 2678 - Waldorfkindergarten 3882 Klosterwiesenschule - Rektorin Frau Heberling 94114-132 - Sekretariat Frau Mohring 94114-133 - Schulsozialarbeit Frau Nandi 94114 -172 - Schulhausmeister Herr Tasyürek 0178 4052591 - SBBZ Sehen Baindt 94190 Pfarrämter - Katholisches Pfarramt 1349 - Evangelisches Pfarramt (0751) 43656 - Kath. Gemeindehaus - Bischof-Sproll-Saal Anmeldung bei Fr. Moosherr (0751) 18089496 oder E-Mail: gudrun.moosherr@gmail.com Polizei - Polizeirevier Weingarten (0751) 803-6666 Notrufe - Polizei 110 - Feuerwehr, Notarzt, Rettungsdienst 112 Nummer 26 Amtsblatt der Gemeinde Baindt Seite 11 Kirchliche Nachrichten Katholische Kirchengemeinde St. Johannes Baptist Baindt Kath. Pfarramt • 88255 Baindt • Thumbstraße 55 02. Juli - 10. Juli 2022 Gedanken zur Woche Herzensstille Die Stille gibt uns für alles eine neue Sicht. Wir brauchen die Stille, um die Herzen anzurühren. Mutter Teresa Samstag, 02. Juli 08.30 Uhr Baindt – Treffpunkt Kirche Fußwallfahrt nach Reute 14.00 Uhr Baindt – kirchliche Trauung Giulia Schilling und Stefan Waltinger 17.00 Uhr Baindt – Taufe von Sophie und Maximilian 18.30 Uhr Baindt – Eucharistiefeier († Theresia und Wil- helm Zinser, Josefine und Friedrich Krimmer, Paula und Rupert Gross mit Angehörigen, Anton Ortner, Walter Frei, Franz und Eugen Schmidt, Emilie und Oskar Bix, Elisabeth, Josef und Thomas Schmid) Sonntag, 03. Juli – 14. Sonntag im Jahreskreis 10.00 Uhr Baienfurt – Eucharistiefeier 11.15 Uhr Baienfurt – Taufe von Amelie Dienstag, 05. Juli 07.50 Uhr Baindt - Schülergottesdienst Mittwoch, 06. Juli 18.30 Uhr Baienfurt – Eucharistiefeier zum Bundesfest des Kath. Frauenbunds Donnerstag, 07. Juli 07.45 Uhr Baienfurt – Schülergottesdienst Freitag, 08. Juli 08.30 Uhr Baindt - Rosenkranz 09.00 Uhr Baindt – Eucharistiefeier Samstag, 09. Juli 18.30 Uhr Baienfurt – Eucharistiefeier Sonntag, 10. Juli – 15. Sonntag im Jahrkreis 10.00 Uhr Baindt – Eucharistiefeier († Rosa Vogel, Jo- hannes Heik, Ignaz Malsam mit Angehörigen, Magdalena und Klemens Braunagel mit An- gehörigen, Leokadia und Josef Malsam mit Angehörigen, Anna und Johann Bergen, Aga- the und Adam Zimmermann, Marta und Josef Haug, Jahrtag: Kurt Elbs) 11.15 Uhr Baienfurt – Kleine Kirche, musikalisch beglei- tet von der Jugendkantorei Corona-Beschränkungen aufgehoben Es gelten daher in der vorderen Hälfte unserer Kirche weder Abstandsregeln noch Maskenpflicht. Im hinteren Drittel halten wir dagegen an der alten Ordnung mit mar- kierten Plätzen und der Bitte eine Maske zu tragen fest. Auch die Kommunion wird in diesem Bereich weiterhin in den Bänken ausgeteilt. Rosenkranzgebete im Juli Im Juli laden wir ganz herzlich ein zum Rosenkranzgebet jeden Freitag um 8.30 Uhr vor dem Gottesdienst. Sprechzeiten Pfarrer Bernhard Staudacher Nach telefonischer Vereinbarung (Tel. 912623) Thumbstraße 55, Baindt E-Mail-Adresse: bernhard-staudacher@gmx.de Sprechzeiten Gemeindereferentin Silvia Lehmann Nach telefonischer Vereinbarung Büro: Kirchstraße 8, Baienfurt Tel. 0751 / 5576199, (Tel. privat 943630) E-Mail-Adresse: Silvia.Lehmann@drs.de Sprechzeiten Gemeindereferentin Regina Willmes Nach telefonischer Vereinbarung Büro: Kirchstraße 8, Baienfurt Tel. 0751 / 56969624 E-Mail-Adresse: Regina.Willmes@drs.de Gemeindehaus St. Martin / Bischof-Sproll-Saal: Belegung und Reservierung Frau Gudrun Moosherr Tel. 0751-18089496 E-Mail: gudrun.moosherr@gmail.com Katholische Kirchenpflege Baindt: Frau Lucy Schellhorn (Kirchenpflegerin) Bankverbindung: KSK Ravensburg IBAN DE 4365 0501 1000 7940 0985 BIC SOLADES1RVB Kath. Pfarramt St. Johannes Baptist Thumbstr. 55, 88255 Baindt Pfarramtssekretärin Frau Christiane Lott Telefon 07502 - 1349 Telefax 07502 - 7452 Stjohannesbaptist.baindt@drs.de www.katholisch-baienfurt-baindt.de Öffnungszeiten Dienstag 09.30 Uhr - 11.30 Uhr Donnerstag 15.00 Uhr - 18.00 Uhr Freitag 09.30 Uhr - 11.30 Uhr Kath. Pfarramt Mariä Himmelfahrt Kirchstraße 8, 88255 Baienfurt Telefon 0751 - 43633 Telefax 0751 - 58812 kathpfarramt.baienfurt@drs.de Helferkreis Die Seniorengeschenke für das zwei- te Halbjahr 2022 können im Pfarrbüro während den Öffnungszeiten abgeholt werden. Seite 12 Amtsblatt der Gemeinde Baindt Nummer 26 ÖKUMENE – gemeinsam als Christen Einladung zum Gitarrenkonzert Samstag, den 02.07. 2022 um 19.00 Uhr in der ev. Kirche in Baienfurt Der Baindter Gitarrenlehrer und Gitarrist Thomas Kal- kreuth spielt ein klassisches Gitarrensolokonzert. Gespielt wird Musik von der Renaissance bis in die Gegenwart. Eine musikalische Reise durch die Jahrhunderte, in der die Gitarre selbst unter-schiedlichste Formen angenom- men hat. Wir begegnen auf dieser Reise wunderbaren Gitarren- komponisten, die ihre Zeitgenossen ins Staunen versetz- ten, weil Sie mit der Gitarre feinste filigrane Kunst dar- boten! Gespielt werden ausgewählte Werke, u.a. spanische Meis- ter der Vihuela, wie Luis de Narvaez, sowie der Barockgi- tarre Gaspar Sanz. Aus dem 18. Jahrhundert werden es ausgewählte Werke von Fernando Sor, Mauro Giuliani oder Ferdinando Carulli sein, die als Virtuosen und Kom- ponisten berühmt wurden. Schließlich der große Reforma- tor Francisco Tarrega, der die Gitarre ins 20. Jahrhundert führte... Jazzsolos werden das Konzert abrunden und die Reise schließlich beenden! Um eine angemessene Spende wird gebeten! Evangelische Kirchengemeinde Baienfurt-Baindt Tel.: 0751/43656, Fax: 0751/ 43941; E-Mail-Adresse: pfarramt.baienfurt@elkw.de Homepage: www.evangelisch-baienfurt-baindt.de Pfarrbüro: Öschweg 32, Baienfurt, Tel.: 0751/ 43656 Pfarrer M. Schöberl Öffnungszeiten Di 7.00 - 9.00 + 13.00 - 15.00, Do 10.00 - 13.00 Uhr Wochenspruch: Der Menschensohn ist gekommen, zu suchen und selig zu machen, was verloren ist. Lk 19,10 Samstag, 02. Juli 19.00 Uhr Baienfurt Gitarrenkonzert mit Thomas Kal- kreuth in der Ev. Kirche Sonntag, 03. Juni 3. Sonntag nach Trinitatis 09.30 Uhr Baindt Gottesdienst im Dietrich-Bonhoef- fer-Saal 10.30 Uhr Baienfurt Kinderkirche im Ev. Gemeindehaus 10.30 Uhr Baienfurt Gottesdienst in der Ev. Kirche Montag, 04. Juli 20.00 Uhr Baienfurt Kirchenchorprobe im Ev. Gemein- dehaus Sonntag, 10. Juli 4. Sonntag nach Trinitatis 10.30 Uhr Baienfurt Kinderkirche im Ev. Gemeindehaus 10.30 Uhr Baienfurt Gottesdienst mit Taufen in der Ev. Kirche Gedanken zum Wochenspruch Verloren – gesucht – gerettet Was haben sich nicht für Wünsche und Er- wartungen mit diesem angekündigten „Men- schensohn“ verbunden – einem Menschen, kaum von anderen zu unter- scheiden und doch direkt von Gott bevollmäch- tigt, um endlich Gerech- tigkeit zu schaffen. Von allen Seiten versuchten Menschen deshalb die- sen Jesus für ihre Zwecke einzuspannen – sei es, um die römischen Besatzer endlich zu vertreiben oder um das ganze Volk auf den Weg der Gebote zu führen. Jesus lässt sich nicht vereinnahmen, sondern wendet sich ganz ziel- strebig denen zu, die von anderen längst abgeschrieben waren, wie Zachäus, bei dem er sich einlädt, um ihm und seiner ganzen Familie zu zeigen, dass auch sie dazuge- hören – das verändert alles. An solchen „aussichtslosen Fällen“ hat Jesus immer wie- der gezeigt, dass Gott wirklich keinen aufgibt, dass er dranbleibt, zu suchen und zu retten, weil niemand verlo- ren gehen soll. Søren Kierkegaard hat diese Erfahrung einmal so zusam- mengefasst: „Wir sind verlorener, als wir zugeben wollen; wir sind tiefer erlöst, als wir zu hoffen wagen.“ Gott sei Dank dafür! – Ihr Martin Schöberl, Pfarrer ---------- Unter folgender Telefonnummer können Sie eine Kurz-Andacht (60 Sekunden) von Pfarrer Martin Schöberl zum aktuellen Wochenspruch hören: 0751/20222223 ---------- Gottesdienst für Zuhause Unsere Gottesdienste aus der Kirche kön- nen in Echtzeit von zu Hause aus mitgefei- ert werden. Den jeweiligen Link dazu finden Sie auf unserer Homepage www.evange- lisch-baienfurt-baindt.de. Der Gottesdienst bleibt dann für 72 Stunden über unseren YouTube- Kanal abrufbar. ---------- Nummer 26 Amtsblatt der Gemeinde Baindt Seite 13 Dank und Entpflichtung Im Rahmen eines musikal ischen Gottesdienstes mit Choralkanta- te bedankte sich Pfarrer Martin Schöberl bei Tors- ten Thoma für sein großes En- gagement wäh- rend seiner 21 Jahre als Kir- chengemeinde- rat. „Durch deine praktische Art und deinen flot- ten Protokollstil hast du unsere Sitzungen immer bereichert, hast dich ganz selbstverständlich bei der Innenrenovierung der Kirche oder beim Umbau des Gemeindehauses ein- gebracht, bei der IT im Pfarrbüro, dem Schutz der Was- serleitungen unter der Kirche oder wann immer Sachver- stand gefragt war; hast uns im Kinder- und Jugendausschuss der Kommune vertreten oder hinter dem Grill mit besten Köstlichkeiten versorgt. Kurz: Du bist ein Mensch, den wir in der Kirchengemeinde nicht missen möchten und das müssen wir Gott sei Dank auch nicht, denn du bleibst uns erhalten. Nur von deinem Amt als Kirchengemeinderat müssen wir dich leider entpflichten und dir damit etwas mehr Freiraum schaffen, für deine eigene Regeneration in den intensiven Herausforderun- gen, in denen du beruflich, privat und in deinen Ehrenäm- tern stehst. Danke, dass du uns auch weiterhin so enga- giert verbunden bleibst.“ Weil man im Gremium seine Liebe für die Grillkultur ken- ne, habe man sich ganz bewusst für einen Gutschein für ein entsprechendes Grillfachgeschäft als „Dankeschön“ entschieden. Direkt im Anschluss an den Gottesdienst lud die Kirchen- gemeinde zu einem Kirch-Kaffee ein, das von vielen Got- tesdienstbesuchern sehr gerne angenommen wurde. ---------- Kirchenchor Seit Montag, 13.06.2022 proben wir wieder re- gelmäßig um 20.00 Uhr im Ev. Gemeindehaus, Öschweg 32 in Baienfurt. Neue Sängerinnen und Sänger sind herzlich willkommen. ---------- Offener Bibeltreff Am Sonntag, 03. Juli, um 18.00 Uhr findet in der evang. Stadt- kirche in Weingarten ein Offener Bibeltreff statt. Hermann Baur, Gemeinschaftspastor (Memmin- gen) spricht zum Thema „Zweifel und Staunen“ (Lukas 9, 37-43). Gäste sind herzlich willkommen. Christliche Brüdergemeinde Baienfurt (Baptisten) e.V. Baindter Str. 11, 88255 Baienfurt Homepage: www.baptisten-baienfurt.de E-Mail: info@baptisten-baienfurt.de Unsere Gottesdienste sind offen für Besucher und fin- den wieder sonntags um 10 Uhr statt. Die regelmäßigen Veranstaltungen als auch die Gottesdienste finden unter Einhaltung der aktuell geltenden Hygieneauflagen statt. Weitere Veranstaltungen werden auf der Homepage der Brüdergemeinde angekündigt. Aufgrund der derzeit limitierten Teilnehmeranzahl wird um eine Voranmeldung auf der Homepage der Brüder- gemeinde bis freitags 18 Uhr gebeten. Vereinsnachrichten Juniorinnenfußball D-Juniorinnen: Spiel v. Donnerstag, 23.Juni 2022 SGM SV Eglofs/Heimenkirch/Wohmbrechts - SGM SV Baindt/Fronreute 1:3 Um im Meisterschaftsrennen weiter am TSV Tettnang dran zu bleiben, war ein Sieg auf dem Sportgelände des TSV Wohmbrechts Pflicht. Die Aufgabe wurde entspre- chend schwerer, nachdem mit Sophie und Jana zwei Leistungsträgerinnen nicht dabei sein konnten. Trainer David hatte den Mädels mit der Umsetzung eines neuen Spielsystems, zudem noch eine zusätzliche Aufga- be mit ins Spiel gegeben. In den ersten 15 Spielminuten kamen unsere Spielerinnen mit ihren Aufgaben überhaupt nicht klar und folglich das Heimteam durch ihre Spielfüh- rerin zu einem sehr guten Abschluss, welcher nur knapp das Ziel verfehlte. Erst mit Heddas Führungstreffer, nach Zuspiel von Vivi- enne, wurde unser Team spielbestimmender. Der zweite Treffer, durch eine feine Einzelleistung von Hedda, folgte gleich nach dem Seitenwechsel. Allerdings gelang dem Heimteam durch eine abgefälschte Hereingabe gleich danach der Anschlusstreffer. Von einem zu weit geratenen Abschlag unserer Torspiele- rin Sara, war Mitte der zweiten Halbzeit, die gegnerische Torspielerin etwas überrascht und ließ den Ball durch, was letztlich die Entscheidung bedeutete. Nun gilt es im letzten Saisonspiel, am Samstag 2.Juli, den nächsten Sieg einzufahren und auf einen Ausrutscher von Tettnang gegen Bergatreute zu hoffen, um am Ende doch noch ganz oben in der Tabelle zu stehen. Diese Woche klappte es damit noch nicht. Tettnang gewann mit 8:2 gegen die Mädels aus FN. Es spielten: Sara Jukic, Lena Füssel, Victoria Wertmann, Hedda Said, Emma Reissner, Malena Kaletta, Vivienne Pogrzeba, Sarah Leibfarth, Luisa Weber Seite 14 Amtsblatt der Gemeinde Baindt Nummer 26 B-Juniorinnen SV Alberweiler II : SV Baindt (SGM Baindt-Fronreute-Bergatreute) 4:0 Zum Ende der Saison ging es zum Tabellenzweiten nach Alberweiler. Nachdem seit dem letzten Wochenende fest- stand, dass wir die Klasse halten können, konnten wir deutlich befreiter aufspielen, was man der Mannschaft angemerkt hat. Insgesamt haben wir uns gut verkauft, selbst einige Torchancen erspielt, aber am Ende war der Vizemeister in der Nutzung seiner Torchancen deutlich effizienter. Es spielten: Tabea Lins (T), Angelina Bühler, Viviane Wert- mann, Scarlett Pogrzeba, Lorena Buerck, Julie Acker, Marie Strobel, Hanna Steidle, Martha Stöhr, Mona Eiberle, Laura Bauhofer, Tabea Schauffler, Nora Lüttmann, Julia Eberlen, Alina Braun Dachser Cup 2022 Am Wochenende 9./10. Juli findet nach zweijähriger Pause wieder der Dachser Cup auf dem Sportgelände Kloster- wiese statt. Ein Fußballhöhepunkt unserer Jugendfuß- ballabteilung. Weitere Informationen finden Sie auf der Titelseite dieses Mitteilungsblattes. TC Baindt e.V. Am vergangenen Wochenende waren zum ersten Mal in dieser Saison nahezu alle Mannschaften am Start. Junioren U15: Bezirksstaffel 2 TC Baindt – TC Feuerstein-Hürbel 4:2 Der erste Saisonsieg ist geschafft! Nach zwei Niederlagen zum Beginn der Saison im Mai ist gleich im ersten Spiel nach der Pfingstferienpause ein Sieg geglückt. Am letz- ten Freitag waren die U15 Junioren aus Hürbel zu Gast bei uns auf der Anlage in Baindt. Mit einer Wettervorhersage, die nichts Gutes ahnen ließ, ging es überpünktlich schon vor 15 Uhr los mit den Einzeln. An Nummer 1 spielte Maurice Zimmermann. Sein Gegner war bärenstark, so dass das Spiel leider schnell entschie- den war, es stand 1:0 für Hürbel. Dann kam der Regen und hörte nicht mehr auf. Auch für die nächsten Stunden war keine Wetterbesserung in Sicht. Es wurde entschie- den, dass wir in die Tennishalle wechseln. Die beiden wei- teren Einzel liefen viel besser für den TC Baindt. Vinzent Neubauer gewann, wie schon im letzten Verbandsspiel, knapp im Match-Tie-Break, sein Match. Christiane Haup- ter gewann ihr Match klar in zwei Sätzen. Bei ihr war die Freude besonders groß, sie hatte endlich ihren ersten Sieg in einem Verbandsspiel erreicht. Da Hürbel nur mit 3 Spielern angereist war, wurde das vierte Einzel für den TC Baindt gewertet. Der Zwischenstand nach den Einzeln war somit eine komfortable 3:1 Führung für Baindt. Wegen fehlendem vierten Mann konnte auch von den zwei Doppeln nur eins gespielt werden. Mit dem Rücken- wind der beiden gewonnenen Einzeln starteten Christia- ne und Vinzent voller Ehrgeiz in das Doppel. Beide liefer- ten ein klasse Match, am Ende verloren sie aber in zwei knappen Sätzen. Die Stärke der Nummer 1 auf der Seite Hürbels setzte sich am Ende auch im Doppel durch. Das zweite Doppel wurde für Baindt gewertet. Am Ende stand damit ein 4:2 Sieg auf dem Papier. An kommenden Freitag geht es in das nächste Spiel, die U15 ist zu Gast bei der Tennisabteilung des SV Steinhausen-Rottum. Junioren U18: Bezirksstaffel 2 SPG Bad Waldsee/Gaisbeuren/Haisterkirch – TC Baindt 3:3 Am vergangenen Samstag wurde unsere U18-Mannschaft in Bad Waldsee zum 3. Saisonspiel empfangen. Bei den Einzelspielen von Marian Dorn und Johannes Neubauer mussten wir jeweils nach zwei Sätzen leider den Geg- nern gratulieren. Lukas Zöschinger dagegen gewann sein Match in zwei klaren Sätzen. Tim Pantoffelmann gelang es nach knapp verlorenem 1. Satz, den 2. Satz deutlich für sich zu entscheiden. Leider musste sein Gegner dann ver- letzungsbedingt aufgeben. Das Doppel von Tim Pantoffel- mann und Lukas Zöschinger verlief zunächst spannend, endete aber in einem eindeutigen Sieg für die Baindter. Marian Dorn und Johannes Neubauer konnten ihr Doppel leider nicht für sich entscheiden, was in einem Endstand von 3:3 Matches resultierte. Das Satzverhältnis von 7:6 brachte den Gegnern schließlich ihren 3. Sieg in der Saison ein. Kommenden Samstag wird unsere Mannschaft zum bereits vorletzten Saisonspiel in Weingarten empfangen. Herren 65: Verbandsstaffel TC Biberach – TC Baindt 4:2 Bei Ihrem ersten Start als 4er Mannschaft in der neuen Altersklasse Herren 65 musste das bisherige Herren 60 Team beim absoluten Meisterschaftsfavoriten TC Biber- ach antreten. Gegen eine Mannschaft, die nur mit ehema- ligen Regionalligaspielern antrat, zog sich das Baindter Team gut aus der Affäre. Absolut top besetzt waren die Gastgeber auf Position1, traten sie dort mit der aktuellen Nummer 1 /WTB und Nummer 15 der deutschen Senio- renrangliste Herren 65 an. Unter diesen ungünstigen Voraussetzungen gelangen immerhin 2 Punkte durch Erwin Feurle im 3.Einzel und durch Leo und Max Reich im Doppel 2. Es spielten: Leo Reich, Roland Puk, Erwin Feurle, Werner Graf und im Doppel Max Reich für Roland Puk. Herren: Kreisstaffel 2 SG Aulendorf – TC Baindt 0:6 Angenehmer Auftakt auf Aulendorfer Anlage! Am Sonntag durften die Herren zu grandiosen Gastge- bern nach Aulendorf aufbrechen. Debütant Daniel Gertler brachte sein erstes Einzel in offizieller Runde bravourös über die Bühne und holte den ersten Sieg des Tages. Kurz darauf folgte Moritz Lang und brachte auch sein Spiel nach schwerem erstem Satz ins Ziel. Nun durften Max und David Schäfer mit ihren Einzeln beginnen. Unsere Num- mer 1 hatte nach einem zügigen Sieg auch die Chance ein hart umkämpftes Einzel von David mitzuverfolgen, der die Einzel dann abrunden konnte. Mit der 4:0 Führung konn- te beruhigt in die Doppel gestartet werden. Nach diesen war klar, der erste 6 Punkte Sonntag für die Saison war perfekt. Noch besser machten diesen die Gastgeber aus Aulendorf, bei welchen wir uns herzlich für die hervorra- gende Bewirtung bedanken. Herren 30: Bezirksliga TC Baindt – TA TSV FH-Fischbach 5:4 Im zweiten Saisonspiel traten wir gleich mit zwei Newco- mern an. Trotz geistlicher und musikalischer Unterstüt- zung aus dem Festzelt des Dorffestes konnten wir in den Einzeln mit Siegen von Stefan Boenke, Philipp Neubauer und Lars Hinner leider nur 3 Punkte für uns verbuchen. Ralf Raubald musste sich nach einem intensiven Spiel erst im Match-Tie-Break geschlagen geben. Folglich stand es nach den Einzeln 3:3, so dass die Doppel dieses Mal ohne Experimente aufgestellt werden mussten. Die ausgetüftel- te Doppelaufstellung war dann aber erfolgreich: Doppel Nummer 26 Amtsblatt der Gemeinde Baindt Seite 15 1 (Stefan und Philipp) und 3 (Ralf B. und Lars) gewannen jeweils deutlich und sicherten den 5:4 Sieg! Vielen Dank an dieser Stelle auch noch an unseren zweiten Newcomer Florian Fränkel für seinen Einsatz! Herren 40: Bezirksstaffel 1 TC Baindt – TC Bergatreute 1:5 Bei herrlichem Sonnenschein traten wir zu unserem ers- ten Heimspiel dieser Saison an. Auf Pos. 1 gegen einen übermächtigen Gegner war für T. Schäfer kein Blumen- topf zu gewinnen. Auf Pos. 2 wäre deutlich mehr möglich gewesen, jedoch enttäuschte Rafael Grabherr mit einer insgesamt schwachen Leistung. Etwas Pech war im Ein- zel 4 bei vier vergebenen Matchbällen und einer letzt- lich knappen Niederlage von S. Wösle, letztlich dann im Match-Tie-Break, doch auch dabei. Somit konnte lediglich unser Einzel 3 mit Andreas Lang einen souveränen Sieg verbuchen. Gratulation Andi ! Da der Top Spieler von Ber- gatreute auch im Doppel 1 unschlagbar war und unser Doppel 2 ebenfalls keinen Sieg erzwingen konnte, gingen die Punkte am Ende doch relativ deutlich mit 1:5 an unse- re Gäste aus Bergatreute. Die anschliessende Bewirtung, erstmals von der Mannschaft eigenständig organisiert und durchgeführt klappte, hervorragend. Großes Lob an alle für ihren Einsatz. Es spielten: Thomas Schäfer, Rafael Grabherr, Andreas Lang und Sascha Wösle. Herren 50/1: Verbandsliga TC Baindt – TC Friedrichshafen 1:8 Spät in dieser Saison hatten wir am vergangenen Sams- tag unser erstes Verbandsspiel zuhause. Nachdem wir uns letztes Jahr den Aufstieg in die Verbandsliga hart erkämpft hatten, waren wir natürlich auf die Spielstärke unserer Gegner gespannt. In voller Mannstärke sind wir nun angetreten. Leider gingen alle Einzel relativ klar ver- loren. Nur Peter konnte noch einen Satz erkämpfen, verlor dann aber auch im Match-Tie-Break. Da nach den Einzel schon klar war, dass wir unser erstes Spiel in der neuen Liga verlieren werden, konnten wir die Doppel nun ohne Druck, aber mit dem Hintergrund der Ergebnisverbes- serung, aufstellen. Durch Aufgabe (verletzungsbedingt) mussten wir unser 2er-Doppel abgeben. Doppel 3 ging leider klar verloren. Einen Punkt konnten wir uns dennoch sichern, denn unser Doppel 1 gewann nach Match-Tie- Break. Fazit: Da wir mit Friedrichshafen eine der stärksten Mannschaften in unserer Gruppe hatten, müssen wir die Punkte in den darauffolgenden Spielen holen. Einzelaufstellung: Peter Schmitt, Volker Hillebrand, Ste- fan Schäfer, Wolfgang von Bank, Gerhard Reich und Sigi Hirmke Doppelaufstellung: Schmitt P./Schäfer S., Hillebrand V./ von Bank W. und Reich G./Hirmke S. Damen 40: Staffelliga SPG Oberkirchberg/Staig/Wiblingen 1– TC Baindt 2 4:2 Gleich zum ersten Spieltag dieser Sommerrunde erwarte- ten uns - Babsi Blattner, Marion Grabherr, Evelyn Amann und Silvia Auer – die Spielerinnen der Spielgemeinschaft aus Oberkirchberg/Staig & Wiblingen auf ihrer Anla- ge. Bei strahlendem Sonnenschein und bis zu heißen 26 Grad ging es dann auf die roten Ascheplätze ...Trotz viel Schweiß und tollen Ballwechseln mussten wir uns in den Einzeln mit 0:3 geschlagen geben. Lediglich Evelyn konnte ihrer Gegnerin einen Siegpunkt abnehmen. Die Doppel waren dann nochmals eine Herausforderung. Während Babsi und Marion nach knapp 2 Stunden den Punkt an die Gegnerinnen geben mussten, kämpften Evelyn und Silvi fast drei Stunden gegen Hitze, Schweiß, Krämpfe und sehr siegeswillige Gegnerinnen um den letz- ten Punkt dieser Partie. Ihre harte Arbeit wurde am Ende mit 6:7, 7:6 und 10:6 belohnt!! Damen 50: Bezirksoberliga TC Baindt – TC Tettnang 7:2 Ein toller Sieg! Bei hochsommerlichen Temperaturen er- kämpften wir uns durch Siege von Sibylle, Inge, Heike, Co und Conny eine uneinholbare 5:1-Führung nach den Ein- zeln.Trotzdem gaben wir in den Doppeln nochmals alles: Doppel 1 mit Sibylle und Heike verlor nach langem Kampf im Match-Tie-Break 8:10. Die beiden anderen Doppel, Inge mit Christine und Co mit Conny, steuerten dann noch 2 Punkte zum deutlichen Sieg bei. Mit unseren fairen Gegnerinnen aus Tettnang ließen wir uns dann das verdiente leckere Essen schmecken und stießen mit einem Gläschen auf unseren Sieg an. Herren 65: Doppelrunde TC Bergatreute – TC Baindt 0:4 Mit einem überzeugenden Sieg gegen die bisher ebenfalls noch ungeschlagene Bergatreuter Mannschaft kehrte unser 65er Doppel–Team von der zweiten Auswärtsfahrt zurück. Ergebnisse: Runde 1: L.Reich/R.Puk 2:0 Sätze und E.Feurle/J.Spöri 2:1 Sätze Runde 2: R.Puk/E.Feurle 2:0 Sätze und L.Reich/J.Spöri 2:0 Sätze Nach diesem klaren Erfolg gegen einen guten Gegner können wir bei der Mannschaftsaufstellung weiter vari- ieren und den noch folgenden Spielen mit Gelassenheit entgegensehen. Dieses Mal waren im Einsatz: Leo Reich, Roland Puk, Erwin Feurle, Josef Spöri Herren 70: Doppelrunde TC Baindt – TC Meckenbeuren-Kehlen 3:1 Ulli Spille und Gerhard Zinser erspielten sich mit einem souveränen 6:0 und 6:2 Sieg den ersten Punkt im ersten Doppel. Klaus Klumpp und Lothar Braun erkämpften sich mit 6:3 und 6:3 die 2:0 Führung. Doppel 3 mit Ulli Spille und Georg Gössner siegte in einem dominierenden Spiel mit 6:0 und 6:1. Im letzen Doppel mussten sich Klaus Klumpp und Kurt Hoffmann bei schwülwarmer Witterung den Tenniskameraden aus Meckenbeuren-Kehlen mit 4:6 und 4:6 geschlagen geben. Vorschau: Fr., 1.7.22.: TA SV Steinhausen – Junioren U15 Sa., 2.7.22: TC Weingarten 2 – Junioren U18 TA TSV Eschach –Herren 50/1 TA TSV Hochdorf – Herren 40 Damen 40 – TC Meckenbeuren /Kehlen TC Ehingen – Damen 50 Herren 50/2 – TA SV Aichstetten So,, 3.7.22: Herren 30 – TC Warthausen TC Berg – Herren Mo., 4.7.22: TC Kressbronn – Herren 70 Herren 65 – TC Bad Saulgau Mi., 6.7.22: TC Mochenwangen – Herren 65 Fr., 8.7.22: Junioren U15 – TC Ochsenhausen Impressionen von der Jubiläumsfeier auf unserer Vereins-Webseite gibt es eine kleine Fotozusammenstellung samt Bericht von unserem 40er-Ju- biläum. Liebe Mitglieder und Gäste, schaut doch mal auf der Homepage vorbei! www.tc-baindt.de Seite 16 Amtsblatt der Gemeinde Baindt Nummer 26 Reitergruppe Baindt Reiterausflug - letzte Info Hallo zusammen, am kommenden Samstag findet nun der Reiterausflug statt. Abfahrt ist um 9 Uhr am Bahnhof Nie- derbiegen. Wir fahren bis nach Friedrichshafen, wo wir auf das Schiff umsteigen. Dort gibt es Vesper. Gegen 16 Uhr fährt das Schiff uns wieder zurück nach Friedrichshafen. Anschließend lassen wir den Tag beim gemeinsamen Abendessen ausklingen. Zurück geht es mit dem Bus. Wir freuen uns auf einen schönen Tag mit Euch. Jugendstammtisch Liebe Reiterjugend, bald steht unser Reitturnier an - da unsere Meldestelle etwas verschmutzt ist würden wir hier gerne eine kleine Putzaktion starten und im Anschluss den Abend beim gemeinsamen Grillen ausklingen lassen. Wann: Samstag, 16. Juli Uhrzeit: ab 18:30 Uhr Damit wir planen können, bitten wir um Anmeldung bis 10. Juli bei Lilly (015730973094) - für Grillgut wird gesorgt! Wir freuen uns wenn der ein oder andere noch einen Salat mit- bringen kann(bitte um kurze Info bei der Anmeldung)☺ Euer Jugendteam Tobias, Lilly, Madlen und Alisa Reitturnier Bad Waldsee Dressurreiterprüfung Klasse A* Platz 8 Alexander Henzler mit Bonne Diamond Dressurprüfung Klasse A** Platz 2 Alexander Henzler mit Bonne Diamond Platz 6 Luisa Walser mit First Dinamica Herzlichen Glückwunsch an Alexander und Luisa. Alexander mit Bonne Diamond Luisa mit First Dinamica Blutreitergruppe Sonntag, den 03.07.2022; Hl. Blutfest in der Basilika Weingarten Am Sonntag, den 03. Juli 2022 findet um 09:30 Uhr der Festgottesdienst mit Einzug der Standarten zum Hl. Blutfest in der Basilika Weingarten statt. Freitag, den 08. Juli 2022 Heilig Blutfest in Bad Wurzach Am Freitag, den 08. Juli feiert die Stadt Bad Wurzach Ihr 95. Hl. Blutfest mit dem hochwürdigsten Erzabt von St. Ottilien, Herrn Wolfgang Öxler OSB, unter dem Leit- wort: „Durch seine Wunden sind wir geheilt“. Unsere Blutreitergruppe wird daran teilnehmen und ist als Gruppe Nummer 62 der Zweiten Abteilung zugeordnet. Unser Quartier ist wieder bei der Familie Zweifel in Un- tergreut. Da wir der Zweiten Abteilung zugeordnet sind, ist der Abritt in Untergreut pünktlich um 7.00 Uhr geplant. Alle Blutreiter und Ministranten, die am Hl. Blutfest teil- nehmen wollen und noch nicht angemeldet sind, bitte unbedingt bis spätestens Montag, den 04.07.2022, ihre Pferde mit Alter, Geschlecht, Farbe und Pferdebesitzer beim Geschäftsführer, Tel.: 07502-911515, anmelden. Mittwoch, den 13.07.2022, um 20.00 Uhr, Bischof-Sproll-Saal. Alle Blutreiter*innen, ehemalige Blutreiter und Gönner der Blutreitergruppe sind herzlich eingeladen zur Vorbe- reitung der Vereinsgründung „Blutreitergruppe Baindt 1906 e.V.. Wir wollen die Satzung und die Vorstandswah- len besprechen. Schalmeienkapelle Baindt e.V. Weinfest 2022 - Eine Weinreise um die Welt Liebe Freunde des guten Ge- schmacks! Endlich ist es wieder soweit, unser geliebtes Weinfest kann wieder im vollen Umfang stattfinden. Damit ver- Nummer 26 Amtsblatt der Gemeinde Baindt Seite 17 bunden ist natürlich auch unsere traditionelle Weinpro- be. Dieses Jahr findet die Weinprobe unter dem Mot- to „Eine Weinreise um die Welt“ statt. Dort werden die verschiedensten Weine aus dem Inland und von vielen verschiedenen Ländern aus der ganzen Welt verkostet, dazu reichen wir einen reichhaltigen Vesperteller. Beginn ist wie immer am Weinfest-Samstag, den 30.07.2022 um 18 Uhr, in gemütlichem Ambiente beim Fischer Max im Stadel. Anmeldungen sind ab sofort unter Weinprobe@ schalmeien-baindt.de möglich. Der Preis für die Wein- probe mit Vesperteller beträgt 38€ und die Teilnehmer- zahl ist begrenzt! Die Schalmeienkapelle freut sich auf Sie. Kapellengemeinschaft Schachen e.V. Die 200-Jahr-Feier der Schachener Dreifaltigkeitskapelle und gleich- zeitig das 20. Schachener Dorffest am 12. Juni 2022, zugunsten unserer Kapelle, war wieder ein großer Erfolg. Bei herrlichem Wetter konnte der Gottesdienst vor der Ka- pelle stattfinden. Herr Weihbischof Dr. Johannes Kreidler, zusammen mit Herrn Dekan a. D. Heinz Leuze und Herrn Pfarrer Bernhard Staudacher, hielt einen eindrucksvollen Festgottesdienst als Pontifikalamt zur heiligsten Dreifal- tigkeit. Herzlicher Dank gebührt den 3 Zelebranten, den Minis- tranten, Lektoren, den Mesnern und der Bläsergruppe vom Musikverein Baindt für die Gestaltung des Amtes. Herr Hans Peter Späth begrüßte die Gäste und lud ein zum Schachener Dorffest, das wir wieder mit vielen Gäs- ten aus Baienfurt, Baindt und Umgebung feiern konnten. In bewährter Weise spielte der Musikverein Baindt zur Unterhaltung auf. Für das gute Gelingen des Schachener Dorffestes dan- ken wir Familie Angelika und Paul Sonntag, Doris Sonntag und dem Festausschuss, Monika Bentele für die Gestal- tung des Blumenschmucks, Familie Hermann Späth für die Vorbereitungen rund um die Kapelle, Herrn Michael Geng für die Bereitstellung des Altars, dem Musikverein für die gute Unterhaltung, den Kuchen- und Sachspen- dern und natürlich allen freiwilligen Helferinnen und Hel- fern und den vielen Gästen, ohne die dieses Fest nicht möglich gewesen wäre. Besonderer Dank gilt den Unternehmen, die uns mit Geld- und Sachspenden unterstützten: Bayer Druck & Verlag, Gemeinde Baindt, Kuchentheken-Verleih Willi Bentele, Landmetzgerei Bendel, Pommes-Import Harald Lübcke, Schreinerei Elbs, Lohnunternehmen Paul Sonntag, TOMOBIL Christian Sonntag. Die Vorstandschaft Schwäbischer Albverein OG Weingarten Vollmondwanderung Bei Sonnenunter- und Mondaufgang durch Wälder und Felder um Fuchsen- loch. Unsere einzige Lichtquelle ist der Vollmond. Wann: Dienstag, 12.07.2022 um 20.30 Uhr auf dem Fest- platz in Weingarten, Rückkehr ca. 23.00 Uhr, Gehzeit ca. 2,5 Stunden, Fahrpreis 2 Euro für Mitglieder. Trinken, gutes Schuhwerk ggf. Stöcke und Wechselschuhe mitnehmen. Keine Einkehr vorgesehen. Anmeldung ab 08.07.2022 - T. 0151-12952100 (Anrufbe- antworter) Wanderführung::Arnold Methner, E-Mail: arnometh97@ gmail.com Bei bewölktem Himmel wird die Wanderung abgesagt. Info im Ansagetext T. 0151-12998910 ab 20.00 Uhr am Vortag. Gäste sind herzlich willkommen! SOZ I A L VERBAND VdK Baden-Württemberg Ehrung langjähriger Mitglieder Vom August bis einschließlich Ok- tober 2022 konnten 14 Mitglieder vom VdK OV Weingarten geehrt werden: Für 40 Jahre Mitgliedschaft (Urkunde und goldenes Treueabzeichen und Präsent 3 Mitglieder Für 25 Jahre Mitgliedschaft (Urkunde und goldenes Treueabzeichen und Präsent) 5 Mitglieder, für 10 Jahre Mitgliedschaft (Urkunde und silbernes Treue- abzeichen) 6 Mitglieder. Die Urkunden wurden in dankbarer Anerkennung und Würdigung für so vie- le Jahre treuer Mitglied- schaft im Sozialverband VdK Baden-Württemberg, vom Landesverbandsvor- sitzenden Herr Hotz und Stellvertretern unter- schrieben und über den VdK OV Weingarten we- gen der Corona-Pandemie an die Jubilare per Post zu- geschickt. Herzlichen Glückwunsch unseren Jubilaren. Bleiben Sie gesund. Ihre Karin Maucher Vorsitzende OV Weingarten Herzlichen Glückwunsch unseren Mitgliedern, die im Juli ge- boren, sind wünscht die Vorstands- schaft vom Sozialverband VdK Orts- verband Weingarten alles Gute und viel Gesundheit zum Geburtstag. Was sonst noch interessiert Herzliche Einladung zur Gemeinschaftsausstellung 14. Juli 2022 - 12.08.2022 im Rathaus Baienfurt Hans Peter Götze: Entdeckungen (Fotografie) Peter Hecht: Fundsachen (Holzarbeiten) Die Ausstellung wird am Donnerstag, 14. Juli 2022, 19 Uhr im Foyer des Rathauses Baienfurt eröffnet. Seite 18 Amtsblatt der Gemeinde Baindt Nummer 26 Laudatorin ist Marianne Jocham, Kuratorin der Ausstel- lungen im Seenema, Bad Waldsee. Die musikalische Umrahmung gestaltet Andrea Kunze- mann, die Tochter von Herrn Götze, am Piano. Hans Peter Götze studierte bei Prof. R. Förch grafisches Zeichnen und bei Prof. F. Lautenschlager Fotografie in Stuttgart. Schon seit der Jugend gehört Fotografie zu seiner Vita. Seine Intension ist, etwas zu entdecken, was ihn fasziniert und eine Emotion auslöst, etwas Skurriles, Vergängliches, Strukturen, Spiegelungen etc. Durch Wahl des Bildaus- schnittes und der Komposition entsteht das eigentliche Bild, das im Idealfall auch beim Betrachter Emotionen auslöst. Bei Peter Hecht aus Wolpertswende entstand Kunst als Ausgleich zu seinem Berufsleben als selbständiger KFZ-Meister. Als Schüler des bekannten Christusschnit- zers von Oberammergau, Alfons Musch, konnte er mutig an neue Werke herangehen. Die Natur ist oft Vorbild für seine Schnitzarbeiten, sollen nicht nur schön sein, sondern zum Nachdenken anregen und Achtung von der Schön- heit der Schöpfung erzeugen. Zur Vernissage und zum Besuch der Ausstellung laden wir alle Interessierten ganz herzlich ein. Wir freuen uns auf Ihren Besuch während der Öffnungs- zeiten des Rathauses oder nach Vereinbarung. Dorothee Schraube-Löffler Konstantin Hummel Günter A. Binder Kunstkuratorin Kulturbeiratsvorsitzender Bürgermeister Die Kunst und die Sterblichkeit Ein Abbild der eigenen Ideen zum Tod zu er- stellen, ist eine der tröstlichen wie auch heraus- fordernden Tätigkeiten von Menschen zu allen Zeiten und in allen Kulturen. Der Leistungskurs 11 der Oberstufe des Gymnasiums Weingarten hat sich zusammen mit der Kunstlehrerin Anne Bösenberg intensiv mit eigenen Zugängen zum Thema Sterben und Erinnerung, aber auch mit den Ideen anderer Künstler zu diesen Themen beschäftigt. Die Klasse stellte ihre Werke während der Kunst- und Mu- seumsnacht im Hospiz Ambulant, Vogteistr. 5 aus. Über den Sommer können die Werke dort weiterhin be- sichtigt werden. Manche hängen oder stehen in den Fens- tern, manche sind als Skulptur im Raum zu sehen. Öffnungszeiten: Montag 16 - 18 Uhr, Mittwoch, 11 - 13 Uhr, Donnerstag, 11 - 14 Uhr Hospiz Ambulant, Vogteistraße 5, Weingarten Neuauflage KinderSommer noch umfangreicher! Der Familien- und Freizeit- begleiter KinderSommer! Der neue Regio-Bestsel- ler KinderSommer für Allgäu-Bodensee-Ober- schwaben Über 600 Ausflugsziele für die ganze Familie in einem Taschenbuch mit 354 Sei- ten: Dieser Freizeitbegleiter ist ein umfassendes Nach- schlagewerk, mit dem Ur- lauber und Einheimische viel Neues in der Region entde- cken können. Die neue Auflage wurde komplett überarbeitet und ist dieses Jahr noch um- fangreicher geworden. Mit rund 350 Farbbildern wird hier die ganze Freizeitregion präsentiert, mit Altersempfehlungen, Wegbeschreibun- gen, Öffnungszeiten, Eintrittspreisen. Wildparks, Höhlen und Schluchten, Museen zum Anfas- sen, Ritterburgen, Reptilienzoos, Freizeitparks, und vieles mehr: Sie werden staunen, was die Region alles zu bie- ten hat! In diesem Buch finden Sie über 500 attraktive Ausflugsziele in der Region, nicht nur für Familien mit Kindern. Viele mit freiem Eintritt, die meisten pädago- gisch wertvoll. Das Buch bietet schöne Beschreibungen, Altersempfehlungen, Anfahrtsbeschreibungen und Infor- mationen zu Eintrittspreisen, Öffnungszeiten, Telefon und Internetadressen. Die Autoren und Redakteure Ein Werk wie KinderSommer wird am Besten, wenn die Autoren Ihre eigenen, persönlichen und langjährigen Er- fahrungen zusammenbringen. Und das ist hier garantiert: Die Autoren und Redakteure dieses Buches leben alle vor Ort in der Region, sie sind hier aufgewachsen und ken- nen sich bestens aus. Sie haben selbst Kinder und wissen genau, worauf es ankommt. Die besten Informationen - direkt aus erster Hand! Nummer 26 Amtsblatt der Gemeinde Baindt Seite 19 Zitat: „Die umfangreichste Neuauflage des KinderSommers seit über zehn Jahren ist erschienen. Der beliebte Regio-Best- seller kann als das umfassendste Werk dieser Art in un- serer Region gesehen werden. Bereits die letztjährigen Ausgaben waren absolute Verkaufsrenner! Die Vielzahl und Vollständigkeit geben dem Buch einen Nutzwert, der für die ganze Familie praktisch einmalig ist!“ Erhältlich ist das Taschenbuch in allen Buchgeschäften oder direkt beim Verlag: www.kindersommer-online.de Ferienlager Ringer Baienfurt Ringer-Camp 2022 „Es sind noch Plätze frei“ Mit Beginn der Sommerferien veranstalten die Baienfur- ter Ringer ihr jährliches Zeltlager vom 30. Juli bis zum 5. August 2022 auf dem Campingplatz Schloss-Kirch- berg in Hagnau! Es sind noch Plätze frei... also schnell Anmeldeformula- re anfordern und direkt anmelden J! Teilnahmeberech- tigt sind Mädchen und Jungen vom 7. bis 14. Lebensjahr, gute Schwimmkenntnisse sind Voraussetzung!Die Kosten betragen für Mitglieder der KG Baienfurt 130,- EUR, für Nicht-Mitglieder 170,- EUR. Die Anmeldeformulare bekommt ihr entweder per E-Mail von marcel.bolduan.mb@googlemail.com oder alexander. haerdtner@gmail.com, alternativ per Whatsapp über 01515 - 167 51 79 (Marcel) oder 01577 - 251 00 83 (Alex). Auf Eure Teilnahme freut sich die Lagerleitung der Fairkauf Center Am Samstag, den 2. Juli 2022 findet der nächste Fair- kauf-Flohmarkt statt. In der Wangener Str. 170 in Ra- vensburg, können sie zwischen 10 und 15 Uhr nach Lust und Laune im Trödel stöbern, nach Sammlerstücken su- chen und nebenbei auch einiges Skurriles entdecken. Der Flohmarkt am 7. Augustfällt, wegen eines Triathlons in der Wangener Straße, leider aus. Landkreis Ravensburg Schulden- und Insolvenzberatung informiert - Hilfe bei finanzieller Notlage und Energieschulden Die Schulden- und Insolvenzberatung des Landkreises Ravensburg richtet sich an alle Personen, die im Landkreis Ravensburg wohnen. Unser Ziel ist es, gemein- sam mit Ihnen Lösungen für eine aktuelle finanzielle Not- situation zu erarbeiten und verschiedene Wege für einen wirtschaftlichen Neuanfang aufzuzeigen. Dazu informieren wir Sie zum Beispiel über Ihre Rechte, mögliche ergänzende Leistungsansprüche, über Pfän- dungsschutz und die Rechtmäßigkeit von Forderungen. Wir unterstützen Sie bei der Budgetplanung und, falls erforderlich, bei einer Schuldenregulierung. Schulden zu machen, gehört mittlerweile zum Alltag (Di- spokredit, Kreditkarte, Ratenzahlungen, Leasinggeschäfte und so weiter). Problematisch wird es jedoch, wenn Sie Ihren laufenden Verpflichtungen nicht mehr nachkom- men können, wenn eine Energiesperre droht, das Konto gesperrt ist, Ihr Lebensunterhalt nicht mehr sichergestellt ist oder Ihre selbständige Tätigkeit bedroht ist. Die Gründe hierfür sind vielfältig, wie zum Beispiel eine Erhöhung der Lebenshaltungskosten oder Nebenkos- ten, Arbeitslosigkeit, Einkommensverlust, Krankheit und Scheidung. Ohne professionelle Hilfe ist ein Ausweg aus der finanziellen Schieflage oft schwierig. Wenden Sie sich mit Ihrem Anliegen jederzeit an die Schul- den- und Insolvenzberatung des Landkreises Ravensburg. Die Beratung ist kostenfrei und erfolgt selbstverständlich vertraulich und unter Einhaltung des Datenschutzes. Gerne vereinbaren wir einen persönlichen Termin mit Ihnen. Beratung in Ravensburg: Landratsamt Ravensburg, Kreishaus II Gartenstraße 107 88212 Ravensburg Telefon: 0751/85-3179, 85-3181 oder 85-3182 E-Mail: schuldenberatung@rv.de Homepage: www.rv.de/schuldenberatung Bauernhausmuseum Wolfegg Wenn Lanz und Porsche sich versammeln Oldtimer-Traktor-Treff im Bauernhaus-Museum in Wolfegg am Sonntag 3. Juli Unzählige alte Traktoren und Landmaschinen sind am 3. Juli von 10 bis 18 Uhr im Bauernhaus-Museum All- gäu-Oberschwaben in Wolfegg zu bestaunen. Jeder ein- zelne Schlepper wird während einer moderierten Prä- sentation ausführlich vorgestellt. Außerdem ist in der einmaligen Atmosphäre des Museums alte Landtechnik in Betrieb. Ein musikalisches Rahmenprogramm, Bewirtung mit schwäbischen Spezialitäten und Mitmachangebote für Familien runden diesen Tag ab. Lanz, Porsche, Fendt & Co - technische Schätze prä- sentieren sich! Oldtimer-Begeisterte bekommen am 3. Juli im Bauern- haus-Museum Allgäu-Oberschwaben in Wolfegg zahlrei- che Oldtimer-Traktoren zu Gesicht: Die „Vorallgäuer Oldti- mer Veteranen Wolfegg e.V.“ präsentieren alte Schlepper von Lanz, Porsche und Fendt, die sie in unzähligen Stun- den restauriert haben. Einblicke in die Geschichte jedes einzelnen Schleppers erhalten Besucher während der moderierten Präsentationen mit Christian Schupp. Die bis zu 70 Jahre alten Technik-Veteranen sind bei zahlreichen Vorführungen auch im Einsatz auf den Museumswiesen zu erleben. Tipp: Wer mit seinem eigenen Oldtimer-Schlepper (mind. BJ 1968) bis 12 Uhr in das Museum kommt und diesen dort ausstellt, erhält samt Beifahrer freien Ein- tritt. Weitere Informationen gibt es unter Tel. 07527/95500 oder auf der Internetseite des Museums unter www.bauernhaus-museum.de Text und Bildmaterial: Bauernhaus-Museum Allgäu-Ober- schwaben Wolfegg Seite 20 Amtsblatt der Gemeinde Baindt Nummer 26 Informationen Geöffnet Mai bis September täglich, von 10 - 18 Uhr, März bis April und Oktober bis November Dienstag bis Sonntag, von 10 - 17 Uhr. Mehr unter www.bauernhaus-museum.de. Eintritt: Erwachsene: 6 € I Senioren: 5 € I Kinder 0 - 5 Jahre: frei I Kinder - Jugendliche 6 - 18 Jahre: 2,50 € I Ermäßigt: 2,50 € I Familien-Tageskarte: 13 € I Teil-Fami- lien-Tageskarte: 7 € Adresse: Bauernhaus-Museum Allgäu-Oberschwaben Wolfegg I Vogter Str. 4 I 88364 Wolfegg I 07527 9550-0 I info@bauernhaus-museum.de Förderverein „Aktiv für Senioren e.V.“ Haus der Betreuung und Pflege Am Mehlsack Sommer Sonne Hippie - Som- merfest im Haus Am Mehlsack Zu einem bunten Sommerfest laden der Förderverein „Aktiv für Senioren e.V.“ und das Haus der Betreuung und Pflege Am Mehlsack unter dem Motto Som- mer Sonne Hippie ein. Die Ver- anstaltung findet am Sonntag, den 03.07.2022 ab 14.30 Uhr in der Seestraße 26 - 28 statt. Ein kunterbuntes Rahmenprogramm sorgt für viel Abwechs- lung. Von einem musikalischen Rahmenprogramm, Tan- zeinlagen bis hin zur Cocktailbar ist alles dabei. Allerlei Leckereien runden den Nachmittag ab. Der Eintritt ist kostenfrei. Gäste sind herzlich willkommen. Seniorenzentrum Weststadt Ich darf das ich bin Pflägekraft! Comedy aus dem Altersheim Es geht wieder rund in der Pfläge! Sybille Bullatschek ist mit Ihrem mittlerweile 4. Programm auf Tour. Auch dies- mal gibt es wieder jede Menge Drama im Haus Sonnen- untergang. In Ravensburg gastiert sie am Donnerstag, den 30. Juni 2022 um 20.00 Uhr in der Turnhalle des Klösterle Real- schule in der Olgastraße 13. Einlass und Abendkasse ab 19.00 Uhr, Kartenpreis an der Abendkasse 20 €, ermä- ßigt 16€. Die goldene Bettpfanne steht auf dem Spiel. Die Aus- zeichnung, die das Heim acht Mal in Folge gewonnen hat, soll aberkannt werden. Im Fußboden im Wohnbereich „Nordcorega“ wurde Asbest gefunden. Einzige Möglich- keit: Der Boden muss raus, ebenso wie die Senioren, die kurzerhand umquartiert werden. Doch die Zimmervertei- lung löst nicht bei allen Begeisterungsstürme aus. Frau Baumann und Frau Häfele liefern sich einen erbitterten Kampf bis auf die Schnabeltasse. Und das ist nicht die einzige Herausforderung, die Sybille meistern muss. Getreu dem Motto „Ich darf das, ich bin Pflägekraft!“ lotst sie gegen den Willen der nachfolgenden Autofahrer ihren 94jährigen Schützling Herrn Kämmerer durch den Mc Drive, boxt Erzfeindin Sandra Seifert beim Brautstrauß-Fangen weg und legt sich bei einer Polizei- kontrolle mit den Ordnungshütern an. Auch sportlich wird es diesmal im Haus Sonnenuntergang. Aufgrund des hohen Krankenstandes hat Heim-Chef Rü- diger Otterle Gymnastik angeordnet. Ein kostenloses Pro- beabo im Fitness- Studio „Fit or die“ erweist sich jedoch als Flop, so dass Sybille die Pflägegymnastik selbst in die Hand nimmt. Sie übt unter Beobachtung des Publikums „die Pflägegrätsche“, den „doppelten Bettlupfer“ und den „Teeth-Searcher“. Ob das ganze am Ende jedoch genauso grazil aussieht, wie gedacht, bleibt abzuwarten. Freuen Sie sich auf einen gewohnt wilden, lustigen aber auch nachdenklichen Abend mit der Pflägekraft der Her- zen und ihren Geschichten rund ums Haus Sonnenunter- gang, dem verrücktesten Seniorenheim Deutschlands. Karten gibt es unter www.reservix.de oder unter 0751/79 06 28 oder komm.pr.weststadt@betreuung-und-pflege.de Seniorenzentrum Weststadt Albert-Schweitzer-Straße 8-18 88213 Ravensburg komm.pr.weststadt@betreuung-und-pflege.de 0751/7906-28 Naherholung zwischen Schussen und Seen Die Blitzenreuter Seenplatte - die Natur mit allen Sinnen genießen! Professionelle Gästeführer zeigen Ihnen die unverwech- selbare Natur- und Kulturlandschaft mit ihren typischen Moränenhügeln. Es werden wieder Führungen angeboten, - jeden ersten Samstag im Monat (auch außerplan- mäßige Führungen - beachten Sie die Hinweise im Mitteilungsblatt oder auf unserer Internetseite) - jeden Sonntag (bis Oktober) Samstag, 2. Juli 2022 Gästeführer: Manfred Traub Springkrautbekämpfung in den Rieden der Blitzenreu- ter Seenplatte Zum zweiten Mal wird diese eher ungewöhnliche Führung innerhalb unseres Themenkalenders angeboten. Es wäre vermessen zu behaupten, dem Indischen Springkraut an diesem Vormittag den Garaus machen zu können. Wer mit offenen Augen durchs Land wandert oder fährt, wird feststellen, dieser Einwanderer aus asiatischen Gefilden ist da und wohl nicht mehr zu vertreiben. Unseren Gästeführern geht es hauptsächlich darum, die- se schnellwüchsigen Pflanzen von den Streuwiesen und dem Hochmoor fernzuhalten und bei Bedarf zu beseiti- gen, um die typischen, oft sehr sensiblen einheimischen Moorpflanzen nicht zu gefährden. Gästeführer Manfred Traub wird bei dieser Tour diese an sich schöne Pflanze vorstellen und bei zwei Rieddurch- querungen auf die Problematik eines massenhaften Auf- tretens eingehen. Nummer 26 Amtsblatt der Gemeinde Baindt Seite 21 Diese Führung ist für Sie kostenfrei, da Sie beim Entfer- nen der Pflanzen mitanpacken dürfen und so einen Bei- trag zur Erhaltung der einmaligen Riedvegetation leisten. Empfehlenswert sind unempfindliche Kleidung, Mücken- schutz, Handschuhe, festes Schuhwerk oder Gummistiefel. Streckenlänge: ca. 5 km Zwei Treffpunkte: 1. Wanderparkplatz Göris zwischen Vorsee und Wol- pertswende 2. Parkplatz am Häcklerweiher jeweils Beginn: 09:30 Uhr, Ende: ca. 12:00 Uhr Wir würden uns freuen, Sie auf dieser Führung begrüßen zu dürfen. Besuchen Sie unsere Internetseite: www.zwischenschusssenundseen.de Die Blitzenreuter Seenplatte - die Natur mit allen Sin- nen genießen! Professionelle Gästeführer zeigen Ihnen die unverwech- selbare Natur- und Kulturlandschaft mit ihren typischen Moränenhügeln. Es werden wieder Führungen angeboten, - jeden ersten Samstag im Monat (auch außerplan- mäßige Führungen - beachten Sie die Hinweise im Mitteilungsblatt oder auf unserer Internetseite) - jeden Sonntag (bis Oktober) Für Kinder bis 14 Jahren sind die Führungen kostenlos, Kinder ab 15 Jahren und Erwachsene zahlen 4,00 EUR. Eine Anmeldung ist nicht erforderlich. Sonntag, 3. Juli 2022 Gästeführer: Josef Fürst Sommerspaziergang mit einem Eingeborenen - G’schichten und Anekdoten Die Besonderheiten der Heimat will Josef Fürst unterhalt- sam aufzeigen. Die Seenplatte ist geprägt vom Hoch- und Niedermoor, Seen und der noch einzige Weiher. Moränen- hügel rahmen dieses Idyll ein. Über diesen Facettenreich- tun gibt’s viel zu erzählen. Die sonntäglichen Führungen beginnen immer um 14:30 Uhr am Parkplatz beim Häcklerweiher. Der Park- platz am Häcklerweiher liegt an der B 32 zwischen Blit- zenreute und Vorsee. Wir würden uns freuen, Sie auf dieser Führung begrüßen zu dürfen. Besuchen Sie unsere Internetseite: www.zwischenschussenundseen.de Hallenbad Baienfurt Generalversammlung der Genossenschaft Hallenbad Baienfurt am Freitag, 24.06.2022 Am Freitag, 24. 06.2022 fand die alljährliche General- versammlung der Genossenschaft Hallenbad Baienfurt statt. Es standen keine Neuwahlen an, das seit nun schon 10 Jahren bewährte Hallenbad-Team bleibt in der be- währten Zusammensetzung bestehen. Nach der Begrüßung der Anwesenden durch Rainer Mül- ler, dem Vorsitzenden des Aufsichtrates, übernahm Art- hur Pfau, Vorstandsvorsitzender der Genossenschaft, das Wort. Deutlich wurde beim Vorstellen der Geschäftszahlen für das Jahr 2021, dass auch das Hallenbad offensichtlich unter Corona und den Folgen zu leiden hat. Durch staat- liche Zuschüsse konnte der zeitweise nicht vorhandene Umsatz aufgefangen werden, doch erhöhte Ausgaben, z. B. durch die Einlasskontrollen während der 3G-Phase, entstanden höhere Personalkosten. Die Besucherzahlen konnten nicht durch eine Statistik dargestellt werden, da das Hallenbad über lange Phasen entweder geschlossen hatte oder nur im reduzierten Betrieb lief. Jetzt läuft das Hallenbad wieder im Normalbetrieb, man kann ein wenig optimistischer in die Zukunft blicken. Agnes Müller, Vorstandsmitglied und zuständig für das Marketing, ließ die Entwicklung der vergangenen 10 Jahre des Hallenbades in einer Präsentation Revue passieren. Seit der Übernahme des Bades durch die Genossen- schaft hat sich in vielen Bereichen einiges getan. Die drei tragenden Säulen des Hallenbades: Gemeinde – Förder- verein - Genossenschaft haben es bewiesen: aus einem „Herzblutprojekt“ ist ein „Vorzeige- und Erfolgsprojekt“ gestaltet worden. Für jede Zielgruppe wird im Hallenbad etwas angeboten, Kurse für jede Altersklasse sind im Programm zu fin- den. Hierfür wurden neue Kursangebote entwickelt, Be- legungspläne immer wieder optimiert und Material vom Förderverein angeschafft. So konnten die Besucherzahlen (in Vor-Coronajahren) deutlich gesteigert werden. Mithil- fe eines 10-Jahresplanes kann die Gemeinde notwendige finanzielle Mittel für Sanierungen gut einplanen und das Hallenbad wird so technisch auf dem Laufenden gehalten. Die Medienpräsenz wurde deutlich ausgebaut und der On- lineshop erleichtert seit Anfang 2019 die Kursbuchungen. Das starke Miteinander von Gemeinde, Förderverein und Genossenschaft macht das Hallenbad zu einem attrakti- ven Treffpunkt in der Gemeinde, zu einem Hallenbad von „Bürgern für Bürger“. GESCHÄFTSANZEIGEN Lassen Sie Ihre Haustiere bei den heißen Temperaturen nicht im Auto zurück! Denken Sie an Ihre Tiere! Amtsblatt der Gemeinde Baindt Nummer 26 • aktuelle Tagespreise • anonyme Tafelgeschäfte und individuelle Alternativen • keine Zusatzgebühren • ideale Ersatzwährung und Vermögensschutz • steuerbegünstigtes Silber • sofort verfügbar • Edelmetalle steueroptimiert verschenken u. vererben. Heute schon an morgen denken! Wir beraten Sie gerne. auf der Insel beim Milchpilz · Zwanzigerstr. 24 · 88131 Lindau (B) Tel. 08382 2798290 · www.edelmetallshop-lindau.de Veröffentlichen Sie jetzt Ihre Anzeige auf unseren neuen Sonderseiten um Ihr Unternehmen werbewirksam zu präsentieren. Interesse oder Fragen? Rufen Sie uns einfach an: 07154 8222-70 Wir beraten Sie gerne! Seit mehr als 50 Jahren ein loyaler Partner der Kommunen. Max-Planck-Straße 14 · 70806 Kornwestheim · Telefon 07154 8222-70 Telefax 07154 8222-10 · anzeigen@duv-wagner.de · www.duv-wagner.de Zeigen Sie Präsenz! KW 2 8/ 29 Urlaubszeit KFZ-MARKT *** Wohnimmobilien für vorgemerkte Kapitalanleger gesucht *** Unsere bundesweiten Sachanlage-Kunden suchen ständig gepflegte Eigentumswohnungen sowie Ein- und Mehrfamilienhäuser, vorrangig im Raum Bodensee/ Oberschwaben, ideal zur Vermietung. Vielleicht ist Ihre Immobilie genau das richtige für unsere Kunden? 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BayWa AG, Baustoffe Stephan Müller Mooswiesen 14 88214 Ravensburg stephan.mueller@baywa.de Tel. 0751 36324-31 Mach Deinen Weg! Starte bei der BayWa Die Hospizbewegung Weingarten • Baienfurt • Baindt • Berg e.V. begleitet und berät seit 2002 schwerkranke und sterbende Menschen und deren Angehörige zu Hause, in Einrichtungen der stationären Pflege und in Kliniken. Wir suchen baldmöglichst zur Verstärkung unseres ambulanten Hospizdienstes und für die Weiterentwicklung unserer hospizlichen Aktivitäten eine Koordinator:in (m/w/d) Fachkraft in der ambulanten Hospizarbeit (50 % Stelle, unbefristet) Detaillierte Informationen zum Stellenangebot finden Sie auf unserer Internetseite www.hospizbewegung-weingarten.de Bitte senden Sie Ihre aussagekräftige Bewerbung per Post oder E-Mail bis zum 15. Juli 2022 an Hospizbewegung Weingarten • Baienfurt • Baindt • Berg e.V. Vogteistraße 5, 88250 Weingarten, E-Mail: info@hospizbewegung-weingarten.de STELLENANGEBOTE IMMOBILIENMARKT Amtsblatt der Gemeinde Baindt Nummer 26 „Alternative Bestattungsformen“ Der Erinnerungsdiamant. www.bestattungen-wohlschiess.de Tel. 0751/43425 BESTATTUNGEN WOHLSCHIESS 88255 Baienfurt Eisenbahnstr. 1 www.kuechen-teufel.de www.burnout.kitchen Unser neuer Partner für echte Outdoorküchen: Burnout.kitchen Exklusiv jetzt bei Küchen Teufel. Ihr Küchenstudio für besondere Ansprüche. SERVICE. ERFAHRUNG. LEIDENSCHAFT. Haushaltshilfe gesucht nach Baindt für ca. 3 Stunden wöchentlich Mail: post@sugg-baustoffe.de Telefon 07502 / 92 18 77 Die Stiftung Liebenau sucht für ihre gemeinnützige Tochtergesellschaft Liebenau Teilhabe Alltagsbegleitung (m/w/d) ab sofort in Ravensburg (Ambulant Betreutes Wohnen), Teilzeit mit 20 Std./Woche, unbefristet, Web-ID 2022-0161 Kontakt: Andreas Liehner, Tel. +49 751 36633914 In unserer Mitte – Der Mensch www.stiftung-liebenau.de/jobs Mit allen! Mit wem ich am liebsten arbeite? Individuelle Betreuung und Pflege zu Hause 24 Stunden Betreuung und Pflege Stundenweise Haushaltshilfe Ralf Petzold (Inhaber) - Rufen Sie uns an: 07528-9218178 - Werktags 8 bis 20 Uhr kontakt@pflegehilfe.plus www.pflegehilfe.plus 1 – 2 Physiotherapeuten/-innen dringend gesucht nach 88281 Schlier, sehr gute Bezahlung, Vollzeit, Teilzeit, Neueinsteiger, Wiedereinsteiger. Infos unter www.physio-schlier.de, Telefon 07529/3990 oder 0152 28743875 GESCHÄFTSANZEIGEN[mehr]

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          Zuletzt geändert: 30.06.2022
          PM_Einsprüche_Grundsteuer.pdf

          OBERFINANZDIREKTION KARLSRUHE PRESSEMITTEILUNG 27. April 2023 Einsprüche gegen Bescheide im Rahmen der Grundsteuerreform Finanzämter versenden keine Eingangsbestätigung Nachdem in Baden-Württemberg der Großteil der insgesamt rund 5,6 Millionen zu erwartenden Grundsteuererklärungen eingetroffen ist und jeweils über 2 Mio. Grundsteuerwert- und Grundsteuermessbescheide versandt wurden, gehen auch Einsprüche gegen die Bescheide in den Finanzämtern ein. Eine schriftliche oder telefonische Eingangsbestätigung bei in Papierform übermittelten Einsprüchen erfolgt nicht. Die Finanzämter bitten daher von solchen Anforderungen abzusehen. Wer jedoch den Einspruch über das ELSTER-Portal – hier unter „Alle Formulare“/„Anträge, Einspruch und Mitteilungen“: https://www.elster.de/eportal/formulare-leistungen/alleformulare/einspruch abgibt, erhält, ebenso wie bei der Übermittlung einer Steuererklärung, automatisch eine Versandbestätigung. – 2 – Moltkestraße 50 • 76133 Karlsruhe • Telefon 0721 926-2587 • Fax 0721 926-2725 poststelle@ofdka.bwl.de • www.oberfinanzdirektion-karlsruhe.de Hinweis zum Ruhen der Einspruchsverfahren Wird mit dem Einspruch ausschließlich die Verfassungsmäßigkeit des neuen Rechts angezweifelt und das Ruhen des Verfahrens beantragt, gewähren die Finanzämter dies grundsätzlich stillschweigend (sog. Zweckmäßigkeitsruhe). Auch ohne ausdrücklichen Antrag gehen die Finanzämter aus verwaltungsökonomischen Gründen davon aus, dass Bürgerinnen und Bürger, die sich mit ihrem Einspruch ausschließlich auf die Verfassungsmäßigkeit des neuen Rechts beziehen, einer Verfahrensruhe aus Zweckmäßigkeitsgründen zustimmen. Sofern Grundstückseigentümer deutlich machen, dass sie ein eigenes Gerichtsverfahren führen möchten, sind die Finanzämter angehalten, diesem Begehren nachzukommen und über den Einspruch durch Einspruchs- entscheidung zu entscheiden.[mehr]

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            Zuletzt geändert: 28.04.2023
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            Gemeinde Baindt Landkreis Ravensburg Satzung zur Änderung der Hauptsatzung Der Gemeinderat der Gemeinde Baindt hat in seiner Sitzung am 01. August 2023 aufgrund von § 4 der Gemeindeordnung für Baden - Württemberg (GemO) folgende Satzung zur Änderung der Hauptsatzung beschlossen: 1. § 10 Zuständigkeiten wird wie folgt geändert: Abs. 2 Nr. 2.3 NEU: die Ernennung, Einstellung, Entlassung und sonstige personalrechtliche Entscheidungen von Beamten bis A 8, die Einstellung von Beschäftigen bis TVöD EG 9 bzw. bis TvöD-SuE 8a BISHER: die Ernennung, Einstellung, Entlassung und sonstige personalrechtliche Entscheidungen von Beamten bis A 8, die Einstellung von Beschäftigen bis TVöD EG 6 bzw. bis TvöD-SuE 8a 2. Inkrafttreten Die Satzung zur Änderung der Hauptsatzung der Gemeinde Baindt tritt am Tag nach ihrer öffentlichen Bekanntmachung in Kraft. Hinweis: Eine etwaige Verletzung von Verfahrens- und Formvorschriften der Gemeindeordnung für Baden-Württemberg ( GemO ) oder aufgrund der GemO beim Zustandekommen dieser Änderungssatzung wird nach § 4 Abs. 4 GemO unbeachtlich, wenn sie nicht schriftlich innerhalb eines Jahres seit der Bekanntmachung dieser Änderungssatzung gegenüber der Gemeinde geltend gemacht worden ist; der Sachverhalt, der die Verletzung begründen soll, ist zu bezeichnen. Dies gilt nicht, wenn die Vorschriften über die Öffentlichkeit der Sitzung, die Genehmigung oder die Bekanntmachung der Änderungssatzung verletzt worden sind. Baindt, den 01. August 2023 gez. Simone Rürup Bürgermeisterin[mehr]

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              G em ei n d e B a in d t B eb a u u n g sp la n " B ü h l" u n d d ie ö rt lic h en B a u vo rs ch ri ft en h ie rz u Fassung 26.10.2022 Sieber Consult GmbH www.sieberconsult.eu Gemeinde Baindt Bebauungsplan "Bühl" und die örtlichen Bauvorschriften hierzu Textteil mit 76 Seiten, Fassung vom 26.10.2022 Seite 2 Inhaltsverzeichnis Seite 1 Rechtsgrundlagen 3 2 Planungsrechtliche Festsetzungen (PF) mit Zeichenerklärung 4 3 Örtliche Bauvorschriften (ÖBV) gemäß § 74 LBO mit Zeichenerklärung 16 4 Nachrichtliche Übernahme von nach anderen gesetzlichen Vorschriften getroffenen Festsetzungen gem. § 9 Abs. 6 BauGB mit Zeichenerklärung 21 5 Hinweise und Zeichenerklärung 22 6 Satzung 34 7 Begründung – Städtebaulicher Teil 36 8 Begründung – Abarbeitung der Umweltbelange (§ 1 Abs. 6 Nr. 7 BauGB), Konzept zur Grünordnung 56 9 Begründung – Bauordnungsrechtlicher Teil 63 10 Begründung – Sonstiges 66 11 Begründung – Auszug aus übergeordneten Planungen 70 12 Begründung – Bilddokumentation 71 13 Begründung – Städtebauliche Entwurfsalternativen 73 14 Verfahrensvermerke 74 Gemeinde Baindt Bebauungsplan "Bühl" und die örtlichen Bauvorschriften hierzu Textteil mit 76 Seiten, Fassung vom 26.10.2022 Seite 3 1 Rechtsgrundlagen 1.1 Baugesetzbuch (BauGB) in der Fassung der Bekanntmachung vom 03.11.2017 (BGBl. I S. 3634), zuletzt geändert durch Gesetz vom 10.09.2021 (BGBI. I S. 4147) 1.2 Baunutzungsverordnung (BauNVO) in der Fassung der Bekanntmachung vom 21.11.2017 (BGBl. I S. 3786), zuletzt geändert durch Gesetz vom 14.06.2021 (BGBl. I S. 1802) 1.3 Planzeichenverordnung (PlanZV) in der Fassung vom 18.12.1990 (BGBl. I 1991 S. 58), zu- letzt geändert durch Gesetz vom 14.06.2021 (BGBl. I S. 1802); die im nachfolgenden Text zitierten Nummern beziehen sich auf den Anhang zur PlanZV 1.4 Planungssicherstellungs- gesetz (PlanSiG) in der Fassung der Bekanntmachung vom 20.05.2020 (BGBl. I S. 1041) 1.5 Landesbauordnung für Baden-Württemberg (LBO) in der Fassung vom 05.03.2010 (GBl. S. 357, ber. S. 416), zuletzt geändert durch Gesetz vom 18.07.2019 (GBl. S. 313) 1.6 Gemeindeordnung für Baden-Württemberg (GemO) in der Fassung vom 24.07.2000 (GBl. BW S. 581, ber. S. 698), zuletzt geändert durch Gesetz vom 02.12.2020 (GBl. S. 1095,1098) 1.7 Bundesnaturschutzgesetz (BNatSchG) in der Fassung vom 29.07.2009 (BGBl. I S. 2542), zu- letzt geändert durch Gesetz vom 18.08.2021 (BGBl. I S. 3908) 1.8 Naturschutzgesetz Ba- den-Württemberg (NatSchG Baden-Württemberg) vom 23.06.2015 (GBl. 2015 S. 585), zuletzt geändert durch Gesetz vom 17.12.2020 (GBI. S. 1233, 1250) Gemeinde Baindt Bebauungsplan "Bühl" und die örtlichen Bauvorschriften hierzu Textteil mit 76 Seiten, Fassung vom 26.10.2022 Seite 4 2 Planungsrechtliche Festsetzungen (PF) mit Zeichen- erklärung 2.1 Allgemeines Wohngebiet (zulässige Art der baulichen Nutzung) Zulässig sind: − Wohngebäude − die der Versorgung des Gebiets dienende Läden, Schank- und Speisewirtschaften sowie nicht störende Handwerksbetriebe Folgende Nutzungen, die gem. § 4 Abs. 2 BauNVO allgemein zuläs- sig wären, sind nur ausnahmsweise zulässig (§ 1 Abs. 5 BauNVO): − Anlagen für kirchliche, kulturelle, soziale, gesundheitliche und sportliche Zwecke Folgende Nutzungen, die gem. § 4 Abs. 3 BauNVO ausnahmsweise zugelassen werden könnten, werden nicht Bestandteil des Bebau- ungsplanes (§ 1 Abs. 6 BauNVO): − Betriebe des Beherbergungsgewerbes − sonstige nicht störende Gewerbebetriebe − Anlagen für Verwaltungen − Gartenbaubetriebe − Tankstellen Ausnahmsweise können Elektrotankstellen als einzelne Ladesäulen im Sinne von Tankstellen oder nicht störenden Gewerbebetrieben zugelassen werden (§ 1 Abs. 9 BauNVO). (§ 9 Abs. 1 Nr. 1 BauGB; § 4 BauNVO; Nr. 1.1.3. PlanZV; siehe Plan- zeichnung) 2.2 GRZ .... Maximal zulässige Grundflächenzahl (§ 9 Abs. 1 Nr. 1 BauGB; § 16 Abs. 2 Nr. 1 und § 19 Abs. 1 BauNVO; Nr. 2.5. PlanZV; siehe Typenschablonen) 2.3 Überschreitung der maxi- mal zulässigen Grundflä- che Die maximal zulässige Grundfläche darf neben der in § 19 Abs. 4 Satz 2 BauNVO getroffenen Vorschrift zur Überschreitung (50 %) um WA Gemeinde Baindt Bebauungsplan "Bühl" und die örtlichen Bauvorschriften hierzu Textteil mit 76 Seiten, Fassung vom 26.10.2022 Seite 5 weitere 50 % überschritten werden, sofern es sich bei der zuletzt ge- nannten Überschreitung ausschließlich um folgende Anlagen han- delt: − nicht vollflächig versiegelte Stellplätze und nicht vollflächig ver- siegelte Zufahrten − Nebenanlagen, die keine Gebäude oder Gebäudeteile sind im Sinne des § 14 BauNVO − bauliche Anlagen unterhalb der Geländeoberfläche, durch die das Baugrundstück lediglich unterbaut wird (§ 9 Abs. 1 Nr. 1 BauGB; § 19 Abs. 4 BauNVO) 2.4 Z .... Maximal zulässige Zahl der Vollgeschosse (§ 9 Abs. 1 Nr. 1 BauGB; § 16 Abs. 2 Nr. 3 u. § 20 Abs. 1 BauNVO; Nr. 2.7. PlanZV; siehe Typenschablonen) 2.5 GH .... m ü. NHN Maximal zulässige Gesamt-Gebäudehöhe über NHN (§ 9 Abs. 1 Nr. 1 BauGB; § 16 Abs. 2 Nr. 4 u. § 18 Abs. 1 BauNVO; siehe Planzeichnung) 2.6 WH .... m ü. NHN Maximal zulässige Wandhöhe über NHN (§ 9 Abs. 1 Nr. 1 BauGB; § 16 Abs. 2 Nr. 4 u. § 18 Abs. 1 BauNVO; siehe Planzeichnung) 2.7 Maßgaben zur Ermitt- lung der Gebäudehöhe (GH ü. NHN und WH ü. NHN) Die Festsetzungen zu den Gebäudehöhen gelten für Gebäudeteile des Hauptgebäudes, die für die Abwehr gegen Wettereinflüsse erfor- derlich sind (z.B. Dach einschließlich Dachüberstände). Ausgenom- men sind Anlagen zur Gewinnung von Sonnenergie (Wärme, Elekt- rizität) sowie untergeordnete anderweitige Bauteile (z.B. Schorn- steine, Antennen etc.). Die GH ü. NHN wird an der höchsten Stelle der Dachkonstruktion gemessen (bei Pultdächern einschließlich Dachüberstand, bei Flach- dächern einschließlich Attika oder sonstigen konstruktiven Elemen- ten). Gemeinde Baindt Bebauungsplan "Bühl" und die örtlichen Bauvorschriften hierzu Textteil mit 76 Seiten, Fassung vom 26.10.2022 Seite 6 Bei Gebäuden mit Pultdach bzw. Flachdach muss die die GH ü. NHN um 1,25 m unterschritten werden. Sofern bei Gebäuden mit Flachdach die Dachhaut des obersten Ge- schosses die festgesetzte WH ü. NHN überschreitet ist dieses Ge- schoss gegenüber dem darunterliegenden Geschoss bezüglich der Geschossfläche, um mind. 33 % kleiner auszuführen. Nicht vollstän- dig geschlossene Gebäudeteile (z.B. Terrassenüberdachung, Dach- vorsprünge etc.) bzw. nur temporär geschlossene Gebäude bzw. Ge- bäudeteile, die nicht für den dauernden Aufenthalt auch im Winter geeignet sind (z.B. Pergola, Zelt) bleiben hiervon unberücksichtigt. Die WH ü. NHN wird am Schnittpunkt der Außenwand (außen) mit der Dachhaut (außen) gemessen. Sofern sich in diesem Bereich Brüstungen oder Geländer befinden ist an deren Oberkanten zu mes- sen, sofern sie nicht überwiegend transparent ausgeführt sind (z.B. dünne Gitterstäbe, transparentes Glas). Bei deutlich untergeordneten Abschnitten von Außenwänden bleibt eine Überschreitung der WH ü. NHN unberücksichtigt, sofern diese Abschnitte zum Gebäude hin zurückspringen. Untergeordnet sind diese Abschnitte dann, wenn sie nicht mehr als 25% der Hausbreite, gemessen jeweils an den Außenkanten der sich gegenüberliegenden Hauswände, einnehmen. Überschreitungen der WH ü. NHN durch Bauteile wie Zwerchgiebel oder Widerkehre bleiben unberücksich- tigt, sofern die getroffenen Vorschriften zu den genannten Bauteilen eingehalten bleiben. Bei Gebäuden, die im Bereich von zwei verschiedenen der jeweiligen Festsetzungen zur Gebäudehöhe liegen (durch Nutzungskette ge- trennt) ist entsprechend der Lage des Gebäudes zu interpolieren. Die Einhaltung einer evtl. vorgeschriebenen Zahl von Vollgeschossen bleibt von den o.g. Vorschriften unabhängig. (§ 9 Abs. 1 Nr. 1 BauGB; § 16 Abs. 2 Nr. 4 u. § 18 Abs. 1 BauNVO) 2.8 o Offene Bauweise (§ 9 Abs. 1 Nr. 2 BauGB; § 22 Abs. 1 BauNVO; Nr. 3.1. PlanZV; siehe Typenschablonen) 2.9 a Abweichende Bauweise; sie modifiziert die offene Bauweise wie folgt: Die Länge von Hauptgebäuden darf max. 67,00 m betragen. Gemeinde Baindt Bebauungsplan "Bühl" und die örtlichen Bauvorschriften hierzu Textteil mit 76 Seiten, Fassung vom 26.10.2022 Seite 7 Untergeordnete Verbindungselemente sowie Grenzgaragen bei der Bauform "Kettenhaus" fließen in die Betrachtung ein. Neben den Bauformen Einzelhaus, Doppelhaus und Hausgruppe ist eine Bauform "Kettenhaus" zulässig. Bei der Bauform Kettenhaus werden die Gebäude mit einem seitlichen Grenzabstand nur auf eine Seite hin errichtet. Für die Gebäude westlich der Erschließungsstraße muss die Seite ohne Grenzabstand jeweils an derjenigen Seite des Grundstückes liegen, das von der Erschließungsstraße aus betrachtet rechts (nördliche Grundstücksgrenze) liegt. (§ 9 Abs. 1 Nr. 2 BauGB; § 22 Abs. 4 BauNVO; siehe Typenschablo- nen) 2.10 Nur Einzelhäuser zulässig (§ 9 Abs. 1 Nr. 2 BauGB; § 22 Abs. 2 BauNVO; Nr. 3.1.1. PlanZV; siehe Typenschablonen) 2.11 Nur Einzel- und/oder Doppelhäuser zulässig (§ 9 Abs. 1 Nr. 2 BauGB; § 22 Abs. 2 BauNVO; Nr. 3.1.4. PlanZV; siehe Typenschablonen) 2.12 Baugrenze (überbaubare Grundstücksfläche für Hauptgebäude) (§ 9 Abs. 1 Nr. 2 BauGB; § 23 Abs. 1 u. 3 BauNVO; Nr. 3.5. PlanZV; siehe Planzeichnung) 2.13 Nebenanlagen und sons- tige bauliche Anlagen in den privaten Grundstü- cken In dem Baugebiet sind die gemäß § 14 BauNVO zulässigen Neben- anlagen, Garagen (gilt auch für Tiefgaragen und Carports) sowie nicht überdachte Stellplätze auch außerhalb der überbaubaren Grundstücksflächen zulässig. Für oben genannte Nebenanlagen und Garagen wird die Zulässig- keit im Besonderen bestimmt: − außerhalb der überbaubaren Grundstücksfläche (Baugrenze) wird die Gesamthöhe von Gebäuden oder Gebäudeteilen gegen- über dem endgültigen Gelände auf 3,50 m beschränkt; E ED Gemeinde Baindt Bebauungsplan "Bühl" und die örtlichen Bauvorschriften hierzu Textteil mit 76 Seiten, Fassung vom 26.10.2022 Seite 8 − in einem Bereich von 0,50 m (gemessen ab Fahrbahnrand, Hin- terkante Randstein) zwischen der überbaubaren Grundstück- grenze und der Verkehrsfläche (Grundstücksgrenze) sind nur Anlagen und Einrichtungen zulässig, die mit der endgültigen Geländeoberkante abschließen (z.B. Zufahrten) (u.a. bedeutet dies den Ausschluss von Zäunen in diesem Bereich) − freistehende thermische Solar- und Photovoltaikanlagen: max. Summe der nutzbaren Fläche (senkrechte Projektion auf die je- weilige Kollektorfläche) 3 % der jeweiligen Grundstücksfläche (im Sinne des § 19 Abs. 3 BauNVO); zulässig nur in einem Be- reich mit mindestens 2,50 m Abstand zur Grundstücksgrenze; die Anlagen sind auch in Verbindung mit einem Nebengebäude zulässig; − fernmeldetechnische Nebenanlagen (Mobilfunk) sowie Neben- anlagen zur Erzeugung von Energie durch Windkraft im Sinne des § 14 Abs. 2 BauNVO sind unzulässig. (§ 9 Abs. 1 Nr. 4 BauGB; §§ 12, 14 u. 23 BauNVO) 2.14 E.../D.../H... Wo Höchstzulässige Zahl der Wohnungen in Wohngebäuden; die Differenzierung nach Bauweise bzw. Zuordnung ist wie folgt be- stimmt: − E... als max. Wohnungsanzahl pro Einzelhaus (als Wohnge- bäude) − D... als max. Wohnungsanzahl pro Doppelhaushälfte (als Wohngebäude) − H... als max. Wohnungsanzahl pro Wohngebäude (z.B. pro Reihen- bzw. Kettenhauselement) (§ 9 Abs. 1 Nr. 6 BauGB; siehe Typenschablonen) 2.15 Umgrenzung der Flächen, die von der Bebauung freizuhal- ten sind; innerhalb der Flächen sind keine baulichen Anlagen zu- lässig. (§ 9 Abs. 1 Nr. 10 BauGB; Nr. 15.8. PlanZV; siehe Planzeichnung) 2.16 Verkehrsflächen keine baulichen Anlagen Gemeinde Baindt Bebauungsplan "Bühl" und die örtlichen Bauvorschriften hierzu Textteil mit 76 Seiten, Fassung vom 26.10.2022 Seite 9 (§ 9 Abs. 1 Nr. 11 BauGB; Nr. 6.1. PlanZV; siehe Planzeichnung) 2.17 Verkehrsflächen als Begleitfläche; für Straßenbegleitgrün, Stellplätze, Randflächen (z.B. Schotterrasen, Rasenpflaster etc.) (§ 9 Abs. 1 Nr. 11 BauGB; siehe Planzeichnung) 2.18 Einzelner Stellplatz in der öffentlichen Verkehrsfläche (§ 9 Abs. 1 Nr. 11 BauGB; siehe Planzeichnung) 2.19 Straßenbegrenzungslinie mit Bemaßung für das Regelprofil; äu- ßere Umgrenzung aller Verkehrsflächen (Bemaßung beispielhaft aus der Planzeichnung) (§ 9 Abs. 1 Nr. 11 BauGB; Nr. 6.2. PlanZV; siehe Planzeichnung) 2.20 Straßenbegrenzungslinie; mit Ausrundungsradius (§ 9 Abs. 1 Nr. 11 BauGB; Nr. 6.2. PlanZV; siehe Planzeichnung) 2.21 Bereiche ohne Ein- und Ausfahrt (§ 9 Abs. 1 Nr. 11 BauGB; Nr. 6.4. PlanZV; siehe Planzeichnung) 2.22 Flächen für Versorgungsanlagen; hier E-Tankstelle (§ 9 Abs. 1 Nr. 12 BauGB; Nr. 7. PlanZV; siehe Planzeichnung) 2.23 Installation von Photovol- taikanlagen Auf den privaten Grundstücken sind auf mindestens 30% der Dach- fläche (Orthogonalprojektion) von Hauptgebäuden Photovoltaikan- lagen zu errichten. Die Vorschrift wird auch erfüllt, wenn die Ge- samterrichtungsfläche im Sinne der Festsetzung durch Errichtung von Photovoltaikanlagen auf Nebengebäuden oder sonstigen bau- lichen Anlagen auf demselben Grundstück sowie an der Außenfas- sade des Hauptgebäudes nachgewiesen wird. (§ 9 Abs. 1 Nr. 23b BauGB) 5,70 R=11,00 Gemeinde Baindt Bebauungsplan "Bühl" und die örtlichen Bauvorschriften hierzu Textteil mit 76 Seiten, Fassung vom 26.10.2022 Seite 10 2.24 Unterirdische Bauweise von Niederspannungslei- tungen Niederspannungsleitungen sind ausschließlich in unterirdischer Bauweise zulässig. (§ 9 Abs. 1 Nr. 13 BauGB) 2.25 Ableitung von Nieder- schlagswasser in den pri- vaten Grundstücken, Ma- terialbeschaffenheit ge- genüber Niederschlags- wasser Niederschlagswasser von versiegelten Flächen (Dach- und Hofflä- chen) ist im Trennsystem abzuleiten. Es ist über die öffentlichen Regenwasserkanäle dem außerhalb des Geltungsbereiches liegen- den Retentionsbereich zuzuführen. Hier ist es zu speichern, vorzu- reinigen und gedrosselt dem Vorfluter zuzuleiten. Der Retentions- bereich befindet sind westlich der Sulpacher Straße auf dem ge- meindeeigenen Flurstück. Die gedrosselte Ableitung aus dem Re- tentionsbereich erfolgt über das bestehende bzw. im Zuge der ge- planten Gewässerbaumaßnahme herzustellende Fließgewässer Richtung "Oberer Bampfen". Auch bei Einbau einer Zisterne oder anderer Wasserhaltung ist der Überlauf an den öffentlichen Regen- wasserkanal zu gewährleisten. Sickerschächte sowie schädliche Verunreinigungen des abzuleitenden Niederschlagswasser oder eine Vermischung mit Schmutzwasser sind unzulässig. Für alle baukonstruktiven Elemente, die großflächig mit Nieder- schlagswasser in Berührung kommen (z.B. Dachdeckungen, jedoch nicht Rinnen, Fallrohre, Geländer etc.) sind Oberflächen aus Zink, Titan-Zink, Kupfer oder Blei unzulässig, sofern diese Oberflächen nicht mit geeigneten anderen Materialien (z.B. pulverbeschichtete und bleifreie Flaschnerprodukte) dauerhaft gegen Niederschlags- wasser abgeschirmt werden. (§ 9 Abs. 1 Nrn. 14 u. 20 BauGB) 2.26 Öffentliche Grünfläche als Bach begleitende Zone ("Gewässer- randstreifen") (§ 9 Abs. 1 Nr. 15 BauGB; Nr. 9. PlanZV; siehe Planzeichnung) 2.27 Öffentliche Grünfläche zur Durchgrünung mit Begegnungs- und Erholungsflächen für die Bevölkerung und als Spielflä- che (§ 9 Abs. 1 Nr. 15 BauGB; Nr. 9. PlanZV; siehe Planzeichnung) Öffentliche Grünfläche Öffentliche Grünfläche Gemeinde Baindt Bebauungsplan "Bühl" und die örtlichen Bauvorschriften hierzu Textteil mit 76 Seiten, Fassung vom 26.10.2022 Seite 11 2.28 Öffentliche Grünfläche zur Durchgrünung mit Begegnungs- und Erholungsflächen für die Bevölkerung (§ 9 Abs. 1 Nr. 15 BauGB; Nr. 9. PlanZV; siehe Planzeichnung) 2.29 Flächen für Aufschüttungen; In dem gekennzeichneten Bereich ist ein Wall als Starkregenschutzmaßnahme auszuführen. (§ 9 Abs. 1 Nr. 17 in Verbindung mit Nr. 24 BauGB; Nr. 11.1 PlanZV; siehe Planzeichnung) 2.30 Förderung der Biodiversität auf Grünflächen Die öffentlichen Grünflächen zur Durchgrünung mit Begegnungs- und Erholungsflächen für die Bevölkerung und als Spielfläche sowie zur Durchgrünung mit Begegnungs- und Erholungsflächen für die Bevölkerung sind als extensive Fettwiese zu entwickeln. (§ 9 Abs. 1 Nr. 20 BauGB) 2.31 Insektenfreundliche Beleuchtung/Photovolta- ikanlagen Für die Außenbeleuchtung sind nur mit Lichtstrahl nach unten ge- richtete, vollständig insektendicht eingekofferte LED-Lampen oder nach dem Stand der Technik vergleichbar insektenschonende Lam- pentypen mit geringem Anteil an blauem und ultraviolettem Licht und einer Farbtemperatur von maximal 3000 Kelvin zulässig. Die maximale Lichtpunkthöhe beträgt 4,50 m über der Oberkante des endgültigen Geländes. Es sind nur Photovoltaikmodule zulässig, die weniger als 6 % po- larisiertes Licht reflektieren (d.h. je Solarglasseite 3 %). (§ 9 Abs. 1 Nr. 20 BauGB) 2.32 Bodenbeläge in den pri- vaten Grundstücken/Was- serdurchlässige Beläge Für Stellplätze und untergeordnete Wege sind ausschließlich was- serdurchlässige Beläge (z.B. in Splitt verlegtes Pflaster mit Rasen- fuge, Drainfugenpflaster, Rasengittersteine, Schotterrasen, Kiesflä- chen) zulässig. (§ 9 Abs. 1 Nr. 20 BauGB) Öffentliche Grünfläche Gemeinde Baindt Bebauungsplan "Bühl" und die örtlichen Bauvorschriften hierzu Textteil mit 76 Seiten, Fassung vom 26.10.2022 Seite 12 2.33 Zu pflanzender Baum 1. Wuchsklasse als Baum über 15 m Höhe, variabler Standort innerhalb der jeweiligen öffentlichen Grünfläche; es sind ausschließlich Gehölze aus der Pflanzliste zu "Pflanzungen in den öffentlichen Flächen"– Pflanzliste 1 zu ver- wenden. Der Baum ist bei Abgang durch eine entsprechende Neupflanzung zu ersetzen. (§ 9 Abs. 1 Nr. 25 a BauGB; Nr. 13.2. PlanZV; siehe Planzeichnung) 2.34 Zu pflanzender Baum 2. Wuchsklasse als Baum bis 15 m Höhe, variabler Standort innerhalb der jeweiligen öffentlichen Grünfläche; es sind ausschließlich Gehölze aus der Pflanzliste zu "Pflanzungen in den öffentlichen Flächen" – Pflanzliste 1 zu verwenden. Der Baum ist bei Abgang durch eine entsprechende Neupflanzung zu ersetzen. (§ 9 Abs. 1 Nr. 25 a BauGB; Nr. 13.2. PlanZV; siehe Planzeichnung) 2.35 Zu pflanzende Sträucher, variabler Standort innerhalb der jewei- ligen öffentlichen Grünfläche; es sind ausschließlich Gehölze aus der Pflanzliste zu "Pflanzungen in den öffentlichen Flächen" – Pflanzliste 1 zu verwenden. Die Sträucher sind bei Abgang durch entsprechende Neupflanzungen zu ersetzen. (§ 9 Abs. 1 Nr. 25 a BauGB; Nr. 13.2. PlanZV; siehe Planzeichnung) 2.36 Pflanzungen in den öffentlichen Flächen Pflanzungen: − Für die Pflanzungen in den öffentlichen Flächen sind aus- schließlich standortgerechte, heimische Bäume und Sträucher aus der unten genannten Pflanzliste zu verwenden. − Die öffentlichen Grünflächen sind mit Gehölzen zu bepflanzen. Abgehende Gehölze sind durch eine entsprechende Neupflan- zung zu ersetzen. − Unzulässig sind Gehölze, die als Zwischenwirt für die Erkran- kungen im Obst- und Ackerbau gelten, speziell die in der Ver- ordnung zur Bekämpfung der Feuerbrandkrankheit (Feuer- brandverordnung vom 20.12.1985, BGBl. I, 1985 S. 2551, zu- letzt geändert durch Artikel 10 der Verordnung vom 10.02.2012, BGBl. I S. 2113) genannten. Gemeinde Baindt Bebauungsplan "Bühl" und die örtlichen Bauvorschriften hierzu Textteil mit 76 Seiten, Fassung vom 26.10.2022 Seite 13 Für die öffentlichen Flächen festgesetzte Pflanzliste: Pflanzliste 1 Bäume 1. Wuchsklasse Spitz-Ahorn Acer platanoides Berg-Ahorn Acer pseudoplatanus Schwarz-Erle Alnus glutinosa Grau-Erle Alnus incana Hänge-Birke Betula pendula Rotbuche Fagus sylvatica Zitterpappel Populus tremula Stiel-Eiche Quercus robur Silber-Weide Salix alba Sommer-Linde Tilia platyphyllos Berg-Ulme Ulmus glabra Bäume 2. Wuchsklasse Obsthochstämme Feld-Ahorn Acer campestre Hainbuche Carpinus betulus Vogel-Kirsche Prunus avium Sal-Weide Salix caprea Fahl-Weide Salix rubens Vogelbeere Sorbus aucuparia Sträucher Roter Hartriegel Cornus sanguinea Gewöhnliche Hasel Corylus avellana Eingriffliger Weißdorn Crataegus monogyna Gewöhnliches Pfaffenhütchen Euonymus europaeus Faulbaum Frangula alnus Gewöhnlicher Liguster Ligustrum vulgare Rote Heckenkirsche Lonicera xylosteum Gewöhnliche Traubenkirsche Prunus padus subsp. padus Schlehe Prunus spinosa Echter Kreuzdorn Rhamnus cathartica Hunds-Rose Rosa canina Grau-Weide Salix cinerea Purpur-Weide Salix purpurea Fahl-Weide Salix rubens Mandel-Weide Salix triandra Korb-Weide Salix viminalis Schwarzer Holunder Sambucus nigra Trauben-Holunder Sambucus racemosa Wolliger Schneeball Viburnum lantana Gemeinde Baindt Bebauungsplan "Bühl" und die örtlichen Bauvorschriften hierzu Textteil mit 76 Seiten, Fassung vom 26.10.2022 Seite 14 Gewöhnlicher Schneeball Viburnum opulus Pflanzliste 2 (Bach begleitende Grünfläche) Bäume 1. Wuchsklasse Schwarz-Erle Alnus glutinosa Grau-Erle Alnus incana Hänge-Birke Populus alba Silber-Weide Salix alba Bäume 2. Wuchsklasse Sal-Weide Salix caprea Bruch-Weide Salix fragilis Sträucher Grün-Erle Alnus viridis Echter Faulbaum Rhamnus frangula Ohr-Weide Salix aurita Grau-Weide Salix cinerea Schwarz-Weide Salix x nigricans Purpur-Weide Salix purpurea Mandel-Weide Salix triandra Korb-Weide Salix viminalis (§ 9 Abs. 1 Nr. 25 a BauGB) 2.37 Pflanzungen in den Bau- gebieten (private Grund- stücke) Pflanzungen: − Für die Pflanzungen in den Baugebieten sind standortgerechte, heimische Bäume und Sträucher aus der oben genannten Pflanzliste 1 zu verwenden. − Auf max. 5 % der Grundstücksfläche sind auch Sträucher, die nicht in der o.g. Pflanzliste 1 festgesetzt sind, zulässig (z.B. Ziersträucher, Rosenzüchtungen). − Pro 600 m² (angefangene) Grundstücksfläche ist mindestens 1 Laubbaum und 2 Sträucher aus der o.g. Pflanzliste zu " Pflan- zungen in den öffentlichen Flächen" zu pflanzen. − Im Übergangsbereich zur freien Landschaft und in Bereichen, die an öffentliche Flächen angrenzen, sind ausschließlich Laub- gehölze zulässig. − Unzulässig sind Gehölze, die als Zwischenwirt für die Erkran- kungen im Obst- und Ackerbau gelten, speziell die in der Ver- Gemeinde Baindt Bebauungsplan "Bühl" und die örtlichen Bauvorschriften hierzu Textteil mit 76 Seiten, Fassung vom 26.10.2022 Seite 15 ordnung zur Bekämpfung der Feuerbrandkrankheit (Feuer- brandverordnung vom 20.12.1985, BGBl. I, 1985 S. 2551, zuletzt geändert durch Artikel 10 der Verordnung vom 10.02.2012, BGBl. I S. 2113) genannten. (§ 9 Abs. 1 Nr. 25 a BauGB) 2.38 Dachbegrünung Die Flach- und Pultdächer (Dachneigung 0-35°) im Geltungsbe- reich sind auf einer Fläche von mindestens 70 % pro Dachfläche mit einer extensiven Dachbegrünung zu versehen und dauerhaft zu erhalten. Dies gilt nicht für technische Einrichtungen und Aufbauten bzw. Dachfenster zur Belichtung sowie für Dachflächen, die zum Aufenthalt für Personen dienen (z.B. Dachterrassen). Die Dachflä- chen sind mit einer heimischen, standortgerechten Gräser-/Kräu- termischung anzusäen oder mit heimischen, standortgerechten Stauden und Sedumsprossen zu bepflanzen. Die Mächtigkeit der Substratschicht beträgt mindestens 10 cm. (§ 9 Abs. 1 Nr. 25 a BauGB) 2.39 Abgrenzung ("Nutzungskordel") von unterschiedlicher Art und/oder unterschiedlichem Maß der Nutzung und unterschiedli- cher Art der Grünflächen (§ 9 Abs. 1 BauGB und § 16 Abs. 5 BauNVO; Nr. 15.14. PlanZV; siehe Planzeichnung) 2.40 Grenze des räumlichen Geltungsbereiches des Bebauungspla- nes "Bühl" der Gemeinde Baindt (§ 9 Abs. 7 BauGB; Nr. 15.13. PlanZV; siehe Planzeichnung) Gemeinde Baindt Bebauungsplan "Bühl" und die örtlichen Bauvorschriften hierzu Textteil mit 76 Seiten, Fassung vom 26.10.2022 Seite 16 3 Örtliche Bauvorschriften (ÖBV) gemäß § 74 LBO mit Zeichenerklärung 3.1 Grenze des räumlichen Geltungsbereiches der örtlichen Bauvor- schriften zum Bebauungsplan "Bühl" der Gemeinde Baindt (§ 9 Abs. 7 BauGB, Nr. 15.13. PlanZV; siehe Planzeichnung) 3.2 Dachformen Alle vorgeschriebenen Dachformen gelten nur für Dächer von Hauptgebäuden. Für untergeordnete Bauteile dieser Dächer (z.B. Eingangsüberdachungen, Gaupen, Zwerchgiebel) sind andere Dachformen zulässig. Untergeordnet sind diese Bauteile dann, wenn sie nicht mehr als 50 % der Hausbreite, gemessen jeweils an den Außenkanten der sich gegenüberliegenden Hauswände, ein- nehmen. (§ 74 Abs. 1 Nr. 1 LBO) 3.3 SD/WD/PD/FD Dachformen für Hauptgebäude (alternativ); entsprechend der in der Typenschablone vorgeschriebenen Liste kann unter Ein- haltung der nachfolgenden Maßgaben gewählt werden (aus- schließlich): − SD: Satteldach; zwei im Winkel von 180 ° zu einer senkrech- ten Achse verdrehte geneigte Dachflächen mit einheitlicher Dachneigung, die sich in einer gemeinsamen Schnittlinie tref- fen (First), ein geringfügiger, parallel seitlicher Versatz der bei- den Dachflächen ist zulässig, sofern die gemeinsame Firstlinie dabei für die Gesamterscheinung als Satteldach dominant bleibt; so genannte Krüppelwalme sind nicht zulässig; − WD: Walmdach; auch Zeltdach und Krüppelwalm; vier im Winkel von jeweils 90 ° zu einer senkrechten Achse verdrehte geneigte Dachflächen mit einheitlicher Dachneigung, von de- nen sich genau zwei gegenüberliegende Flächen in einer ge- meinsamen Schnittlinie treffen (First), oder alle vier in einem gemeinsamen Punkt (Zeltdach); − PD: Pultdach; eine zu mindestens 75 % nicht versetzte, zu- sammenhängende Dachfläche mit einheitlicher Dachneigung und Ausrichtung; Gemeinde Baindt Bebauungsplan "Bühl" und die örtlichen Bauvorschriften hierzu Textteil mit 76 Seiten, Fassung vom 26.10.2022 Seite 17 − FD: Flachdach; eine zusammenhängende (nicht versetzte) Dachfläche mit einheitlicher Dachneigung und Ausrichtung; Zur Einhaltung der jeweiligen Dachform müssen mind. 50 % der gesamten Grundfläche des Baukörpers des jeweiligen Hauptge- bäudes von dieser Dachform überdeckt sein. Die Flächen von Dach- überständen werden dabei gewertet. Nicht gewertet werden jedoch die Flächen von − untergeordneten Verbindungs- bzw. Anbauten, − Dachaufbauten und Dachaussparungen, − nicht vollständig geschlossenen Gebäudeteilen (z.B. Terrassen- überdachung), − nur temporär geschlossenen Gebäuden bzw. Gebäudeteilen, die nicht für den dauernden Aufenthalt auch im Winter geeig- net sind (z.B. Pergola, Zelt). Für die Unterscheidung der Dachformen Satteldach und Pultdach gilt: Bei der Dachform Pultdach müssen mindestens 75 % aller Dachebenen des jeweiligen Hauptgebäudes zueinander parallel sein. Die Fläche einer Dachebene wird in der senkrechten Projek- tion auf die Fläche gemessen. Die o. g. Vorschriften zu den Dachformen gelten nicht für unterge- ordnete Bauteile der Dächer (z.B. Gauben, Zwerchgiebel) bzw. sonstige Nebenanlagen (z.B. Geräteschuppen) sowie für Garagen. Diese sind frei gestaltbar. (§ 74 Abs. 1 Nr. 1 LBO; siehe Typenschablonen) 3.4 Dachneigungen für Haupt- gebäude In Abhängigkeit von der vorgeschriebenen Dachform sind folgende Dachneigungen einzuhalten: SD: 22-45 ° WD: 12-35 ° PD: 7-35 ° FD: 0 - 3 ° Die Dachneigung ist jeweils gegenüber der Horizontalen zu messen. Gemeinde Baindt Bebauungsplan "Bühl" und die örtlichen Bauvorschriften hierzu Textteil mit 76 Seiten, Fassung vom 26.10.2022 Seite 18 (§ 74 Abs. 1 Nr. 1 LBO) 3.5 Anlagen zur Gewinnung von Sonnenenergie Anlagen zur Gewinnung von Sonnenenergie (Sonnenkollektoren, Photovoltaikanlagen) sind parallel zur jeweiligen Dachfläche zu montieren. Dabei ist ein Abstand bis max. 0,40 m zur Dachhaut zulässig. Anlagen auf Flachdächern (0-3 ° Dachneigung) müssen nicht pa- rallel montiert werden, wenn sie gegenüber der Dachkante (Attika) so weit abgerückt sind, dass sie bei einem Betrachtungswinkel von 45 ° von unten nicht sichtbar bleiben. (§ 74 Abs. 1 Nr. 1 LBO) 3.6 Widerkehre und Zwerch- giebel Widerkehre (gegenüber der Außenwand vorspringende Bauteile mit Firstrichtung quer zur Haupt-Firstrichtung) und Zwerchgiebel (ge- genüber der Außenwand nicht vorspringende Bauteile mit Firstrich- tung quer zur Haupt-Firstrichtung, welche die Traufe unterbrechen) sind unter folgenden Voraussetzungen zulässig: − max. Breite (Außenkante Außenwand): 7,00 m − Mindestabstand (Außenkanten) untereinander bzw. zu evtl. Dachaufbauten: 1,25 m − Mindestabstand (Außenkanten) zur Gebäudekante im 1. Dach- geschoss der jeweiligen Giebelseite: 0,75 m (frei stehende Bau- teile wie Stützen etc. unter 0,50 m Breite sowie Dachüberstände bleiben unberücksichtigt) − Mindestabstand (senkrecht gemessen) zum nächstgelegenen First des Hauptdaches: 0,25 m (§ 74 Abs. 1 Nr. 1 LBO) 3.7 Materialien für die Dach- deckung Dächer von Hauptgebäuden, Garagen und überdachten Stellplätzen (Carports) mit einer Dachneigung bis einschließlich 20° sind zu be- grünen. Dies gilt nicht für Dachflächen, die zum Aufenthalt für Per- sonen dienen (z.B. Dachterrassen). Als Dachdeckung von Hauptgebäuden, Garagen und überdachten Stellplätzen (Carports) für Dächer mit einer Dachneigung ab 21° sind sowohl Dachplatten (kleinteilige Schuppendeckung wie z.B. Gemeinde Baindt Bebauungsplan "Bühl" und die örtlichen Bauvorschriften hierzu Textteil mit 76 Seiten, Fassung vom 26.10.2022 Seite 19 Dachziegel, Dachpfannen, Betondachsteine etc.) als auch eine voll- ständige Begrünung zulässig. Für diejenigen Bereiche dieser Dächer, die der Gewinnung von Son- nenenergie dienen, sind darüber hinaus Materialien zulässig, die für diese Anlagen (Sonnenkollektoren, Photovoltaikanlagen) zum Zeit- punkt der Errichtung üblich bzw. erforderlich waren. Für untergeordnete Bauteile (Verbindungsteile, Abdichtungsele- mente etc.) sind in jedem Fall andere Materialien zulässig. (§ 74 Abs. 1 Nr. 1 LBO) 3.8 Farben Als Farbe für Dächer sind nur rote bis rotbraune sowie betongraue bis anthrazitgraue Töne zulässig, dies gilt nicht für begrünte Dächer sowie für Dachflächen, die zum Aufenthalt für Personen dienen (z.B. Dachterrassen). Für Dachflächen, die der Gewinnung von Sonnenenergie dienen, sind die Farben zulässig, die für entsprechende Anlagen (Sonnen- kollektoren, Photovoltaikanlagen) üblich bzw. erforderlich sind. Für untergeordnete Bauteile (Verbindungsteile, Abdichtungsele- mente etc.) sind darüber hinaus andere Farben zulässig. (§ 74 Abs. 1 Nr. 1 LBO) 3.9 Geländeveränderungen in den privaten Grund- stücken Veränderungen des natürlichen Geländes (Aufschüttungen und Ab- grabungen) in den privaten Grundstücken sind nur unter den fol- genden Voraussetzungen zulässig: − Anpassung an den natürlichen Geländeverlauf und − Berücksichtigung der Geländeverhältnisse der Nachbargrundstü- cke und der Erschließungssituation und − Beschränkung des Geländeabtrages an der Talseite des Haupt- gebäudes so, dass die talseitige Gesamt-Ansichtshöhe des Ge- bäudes im Bereich des Typ 1, 2 und 3 mit max. 9,50m sowie im Bereich des Typ 4 mit max. 10,20m über dem endgültigen Gelände in Erscheinung tritt. Die erforderlichen Geländeveränderungen zur Unterbringung der Retentionsanlagen für Niederschlagswasser und zum Schutz vor Überflutung bei starken Regenereignissen durch kurzfristig anstei- gende Wasserspiegel in den Retentionsbereichen sind zulässig. Gemeinde Baindt Bebauungsplan "Bühl" und die örtlichen Bauvorschriften hierzu Textteil mit 76 Seiten, Fassung vom 26.10.2022 Seite 20 (§ 74 Abs. 1 Nr. 3 LBO) 3.10 Stützkonstruktionen in dem Baugebiet Stützkonstruktionen im Bereich der Freiflächen des Baugebietes sind nur zulässig, sofern sie für die Anpassung des Geländes (z.B. gegenüber der Verkehrsfläche und der öffentlichen Grünflächen) auf Grund der vorhandenen Topografie erforderlich sind. Sie dürfen: − eine Höhe von 0,50 m nicht überschreiten. Bei Stützkonstrukti- onen mit Abstufungen ist die Höhe der einzelnen Stufen maß- geblich, wenn der Abstand der einzelnen Stufen zueinander mindestens 1,50 m beträgt. Sollte der Abstand der einzelnen Stufen zueinander diesen Wert unterschreiten, ist die Summe aller Höhen der einzelnen Stufen (Gesamthöhe aller Stufen) maßgeblich. Sie sind: − gegenüber der Grundstücksgrenze um mind. 0,50 m zurück zu setzen und − optisch zu gliedern und − in einer Bauweise auszuführen, die für Wasser und Kleinlebewe- sen durchlässig ist (z.B. Trockenmauern aus Natursteinen, Gabionen etc.) und − dauerhaft zu begrünen (durch direkte Bepflanzung der Zwi- schenräume bzw. z.B. selbstklimmende und rankende Pflanzen wie Efeu) (§ 74 Abs. 1 Nr. 3 LBO) 3.11 Anzahl der Stellplätze in den privaten Grundstü- cken Die Anzahl der nachzuweisenden Stellplätze pro Wohnung für pri- vate Grundstücke beträgt zwei. Für andere Nutzungen als Wohnen bleiben die gesetzlichen Vorschriften unbenommen. (§ 74 Abs. 2 Nr. 2 LBO) Gemeinde Baindt Bebauungsplan "Bühl" und die örtlichen Bauvorschriften hierzu Textteil mit 76 Seiten, Fassung vom 26.10.2022 Seite 21 4 Nachrichtliche Übernahme von nach anderen ge- setzlichen Vorschriften getroffenen Festsetzungen gem. § 9 Abs. 6 BauGB mit Zeichenerklärung 4.1 Gewässerrandstreifen gem. § 29 WG geschützter Bereich entlang von Gewässern mit einer Breite von 5 m (Innenbereich) Gemeinde Baindt Bebauungsplan "Bühl" und die örtlichen Bauvorschriften hierzu Textteil mit 76 Seiten, Fassung vom 26.10.2022 Seite 22 5 Hinweise und Zeichenerklärung 5.1 Bestehendes Gebäude zur Zeit der Planaufstellung (siehe Plan- zeichnung) 5.2 Bestehende Grundstücksgrenzen zur Zeit der Planaufstellung (siehe Planzeichnung) 5.3 Geplante Grundstücksgrenzen; die so gekennzeichneten Grenzen stellen einen Vorschlag zur Aufteilung der Grundstücke dar (siehe Planzeichnung) 5.4 Nr. ....;....m2 Nummerierung und voraussichtliche Größe der Grundstücke (Nummerierung von Nordwest nach Südost; siehe Planzeichnung) 5.5 Bestehende Flurstücksnummer (beispielhaft aus der Planzeich- nung) 5.6 Vorhandenes (natürliches) Gelände; Darstellung der Höhen- schichtlinien (beispielhaft aus der Planzeichnung, siehe Planzeich- nung) 5.7 Vorhandene Aufschüttung/Abgrabung/Böschung (siehe Plan- zeichnung) 5.8 Geplanter Bachverlauf, offener Graben (siehe Planzeichnung) 5.9 Deckenbuch; Darstellung der geplanten Straßenhöhe (beispielhaft aus der Planzeichnung, siehe Planzeichnung) 476 475 480.60 Gemeinde Baindt Bebauungsplan "Bühl" und die örtlichen Bauvorschriften hierzu Textteil mit 76 Seiten, Fassung vom 26.10.2022 Seite 23 5.10 Begrünung privater Grundstücke Gem. § 9 Abs. 1 LBO müssen die nichtüberbauten Flächen der be- bauten Grundstücke Grünflächen sein, soweit diese Flächen nicht für eine andere zulässige Verwendung benötigt werden. Ist eine Begrü- nung oder Bepflanzung der Grundstücke nicht oder nur sehr einge- schränkt möglich, so sind die baulichen Anlagen zu begrünen, so- weit ihre Beschaffenheit, Konstruktion und Gestaltung es zulassen und die Maßnahme wirtschaftlich zumutbar ist. 5.11 Förderung der Artenvielfalt Privatgärten sollten möglichst naturnah und strukturreich gestaltet werden (z.B. Bereiche mit insektenfreundlichen, blütenreichen Wie- senmischungen, naturnah gestalteter Gartenteich, Trockenmauer oder Steinhäufen, Bäume, Sträucher, verwilderte Ecken, Vogel- und/oder Fledermauskästen, Insektenhotels). 5.12 Energieoptimierte Bauweise Den Bauherren wird empfohlen, bei der Gebäudeplanung auf eine energieoptimierte Bauweise zu achten. Der Energieverbrauch kann zum Beispiel durch ein mögliches günstiges Verhältnis von abstrah- lender Außenhülle des Gebäudes zu beheiztem Gebäudevolumen (A/Ve-Verhältnis, siehe nebenstehende Darstellung) verringert wer- den. Zu einem günstiges A/Ve-Verhältnis trägt unter anderem eine kompakte Bauweise und der Verzicht auf Gaube, Zwerchgiebel, Wi- derkehren oder andere die Außenhülle vergrößernde Anbauten bei. Je nach Lage des Baugrundstücks können nach Süden ausgerichtete Fensterflächen oder Dachflächen zur natürlichen Zufuhr von Wärme beitragen. In jedem Fall ist eine individuelle Beratung durch den Architekten, die Energieagentur Ravensburgs oder ein anderes ge- eignetes Beratungsangebot sinnvoll. Für Bauten, deren Energieffi- zienz über den gesetzlichen Mindeststandards liegt, stehen den Bauherren Kredite und Zuschüsse der Kreditanstalt für Wiederaufbau (KfW) zu Verfügung. 5.13 Klimaschutz Die Nutzung geeigneter erneuerbarer Energiequellen wie insbeson- dere Solarthermie, Photovoltaik, Windenergie und Geothermie wer- den empfohlen. Gemeinde Baindt Bebauungsplan "Bühl" und die örtlichen Bauvorschriften hierzu Textteil mit 76 Seiten, Fassung vom 26.10.2022 Seite 24 5.14 Nachhaltige Ressourcen- nutzung Es wird empfohlen, Regenwasser möglichst an Ort und Stelle versi- ckern zu lassen und zur Bewässerung von Garten und Balkonpflan- zen Regenwasser zu nutzen. Hierzu eignen sich Regenwasser-Auf- fangbecken (Zisternen). Auch Gartenteiche können mit Regenwasser gefüllt werden. Die Nutzung von Regenwasser zur Toilettenspülung sowie zum Wäschewaschen ist ebenfalls möglich, hierzu ist die "DIN 1989 Regenwassernutzungsanlagen" zu berücksichtigen. Zur Nutzung von Bioabfällen wird die Errichtung eines Komposts empfohlen. 5.15 Vogelschutz Zur Förderung der Artenvielfalt der Vögel wird empfohlen, bei Ge- hölzpflanzungen auf die Funktion als Nähr- oder Schutzgehölz zu achten. Um die Brutmöglichkeiten für zweigbrütende Vogelarten zu fördern, ist die Anlage von Gehölzstrukturen wie Hecken oder Ein- zelgehölzen erstrebenswert. Geeignete Gehölze wären hierbei bspw.: Brombeere, Schlehe, Weißdorn, Heckenrose, Ahorn, Erle, Hainbu- che, Eiche, Pappel, Heckenkirsche, Traubenkirsche, Holunder. Fas- sadenbegrünung ist eine zusätzliche Möglichkeit günstige Struktu- ren zu schaffen (z.B. mit Wildem Wein, Geißblatt, Waldrebe). 5.16 Natur- und Artenschutz Um die Schaffung insekten- und kräuterreicher Blühflächen zu för- dern wird empfohlen eine gebietsheimische Saatgutmischung an- zusäen und die Fläche durch zweischürige Mahd mit Abtransport des Mahdguts zu pflegen. Auf die Ausbringung von Dünger und/oder Pflanzenschutzmitteln soll verzichten werden. Es wird empfohlen die Flächen für Aufschüttungen zusätzlich mit Sträuchern aus der Pflanzliste 1 der Festsetzung "Pflanzungen in den öffentlichen Flächen" zu bepflanzen. Die Außenbeleuchtung sollte in den Nachtstunden soweit als aus Gründen der Verkehrssicherheit möglich abgeschaltet oder bedarfs- weise über Bewegungsmelder gesteuert werden. Zäune sollten zum Gelände hin einen Abstand von mind. 0,15 m zum Durchschlüpfen von Kleinlebewesen aufweisen. Die Errichtung von Regenwasserauffangbecken (Zisternen) sowie ei- nes Komposts wird empfohlen. Gemeinde Baindt Bebauungsplan "Bühl" und die örtlichen Bauvorschriften hierzu Textteil mit 76 Seiten, Fassung vom 26.10.2022 Seite 25 Bei der Pflanzung von Bäumen ist das Nachbarrechtsgesetz zu be- rücksichtigen. Vorhandene Gehölze sollten möglichst erhalten und während der Bauzeit durch entsprechende Baumschutzmaßnahmen vor Verlet- zungen im Kronen- und Wurzelbereich gesichert werden. Um zu ver- meiden, dass Verbotstatbestände im Sinne des § 39 Abs. 5 BNatSchG und § 44 Abs. 1 BNatSchG erfüllt werden, müssen vorhandene Gehölze außerhalb der Brutzeit von Vögeln (d.h. zwischen dem 01.10. und 28.02.) gerodet werden. 5.17 Artenschutz Da aktuell innerhalb des Plangebietes kaum naturschutzfachlich hochwertige Strukturen bestehen, ist es empfehlenswert im Rahmen des Bebauungsplanes Gestaltungsmöglichkeiten darzustellen, wel- che die Artenvielfalt und damit den naturschutzfachlichen Wert be- günstigen können. Für eine naturnahe Gestaltung des Plangebietes können durch geeignete Maßnahmen relevante Strukturen für ein- zelne Artengruppen geschaffen werden. − Um die Nahrungsverfügbarkeit für Insekten, Vögel und Fleder- mäuse zu fördern ist die Anlage von Blühstreifen empfehlens- wert. Blühstreifen können auch in Form von kleinen Strukturen anlegt werden wie z.B. Einsaat von Blumenwiesen in Balkon- kästen oder Blumenbeeten. − Der Graben kann hinsichtlich potenzieller Libellenarten gestaltet werden. Um Ruhe- und Schutzstreifen für Libellen zu schaffen, ist die Anlage von Hochstauden- und Krautsäumen (z.B. Mäde- süß, Weidenröschen, Pestwurz, Blutweiderich) empfehlenswert. − Um das Vorkommen von Reptilien wie der Zauneidechse zu un- terstützen, können geeignete Strukturen geschaffen werden wie die Anlage von besonnten Totholz- und Steinhaufen. Besonders die Schaffung von Trockenmauern kann innerhalb von Wohnbe- reichen realisiert werden. − Für (halb-)höhlenbrütende Vogelarten können Nistkästen zur Unterstützung der Brutmöglichkeiten dienen. Diese können an vorhandenen Gehölzen oder Gebäuden angebracht werden. Für gebäudebewohnende Fledermäuse können Ersatzquartiere an Gebäuden angebracht werden oder direkt in die Fassade der Neubauten integriert werden. Gemeinde Baindt Bebauungsplan "Bühl" und die örtlichen Bauvorschriften hierzu Textteil mit 76 Seiten, Fassung vom 26.10.2022 Seite 26 − Zur Unterstützung der Insektenvorkommen können Insektenho- tels im Plangebiet angebracht werden. − Grundsätzlich ist auf eine naturnahe Gestaltung zu achten. Bspw. Totholz stehen lassen, Anlage eines Komposthaufens, An- lage von Kleingewässern wie einem Teich, kein Einsatz von Pes- tiziden. 5.18 Naturerlebnisräume Zur Förderung der Entwicklung spielender Kinder und zum Schutz von Insekten und Arthropoden sollten Naturerlebnisräume mit aus- triebsfesten Haselnussbüschen und Erdhügeln und Sandhäufen ent- stehen. Dies bietet Kindern die Möglichkeit die Natur und ihre Um- welt mittels Experimentieren, Schnitten und Buddeln zu erleben. So können die anderen Grünflächen für Insekten und Arthropoden bes- ser entwickelt werden, wenn die Aufenthaltsqualität und Spielqua- lität der Quartier-Bewohner auf Teilflächen erhöht wird (§ 9 Abs. 1 Nr. 15 Baugesetzbuch, Ausweisung von Naturerfahrungsräumen für Kinder und Jugendliche). 5.19 Sichtflächen für den fließenden Verkehr (außerhalb des Gel- tungsbereiches); innerhalb der Fläche ist eine uneingeschränkte Sicht jeweils 0,80 m über Fahrbahnoberkante zu gewährleisten (siehe Planzeichnung). 5.20 Standorte für die Straßen- beleuchtung Es wird darauf hingewiesen, dass ggf. im Rahmen der Erschließung Standorte für die Straßenbeleuchtung mit entsprechender Ver- kabelung in den privaten Grundstücken auf einer Breite von bis zu 0,50 m entlang der öffentlichen Verkehrsflächen erforderlich sind. Die Gemeinde Baindt behält sich die Auswahl der hierfür geeigneten Standorte sowie evtl. erforderliche Vereinbarungen vor. 5.21 Haupt-Versorgungsleitungen oberirdisch, hier 20-kV-Freileitung der Netze BW GmbH, außer- und innerhalb des Geltungsbereiches die Leitung kann in ihrer Lage erhalten bleiben (siehe Planzeich- nung) Freileitung Gemeinde Baindt Bebauungsplan "Bühl" und die örtlichen Bauvorschriften hierzu Textteil mit 76 Seiten, Fassung vom 26.10.2022 Seite 27 5.22 Bodenschutz Um den sparsamen und schonenden Umgang mit Grund und Boden sicherzustellen, wird empfohlen, ein Bodenschutz- und Bodenver- wertungskonzept zu erstellen, und die Bauausführung vorsorgeori- entiert bodenkundlich begleiten zu lassen. Das Bodenschutz- und Bodenverwertungskonzept sollte folgende Punkte umfassen: Fest- stellung der physikalischen Eigenschaften des auszuhebenden Bo- dens; Erdmassenberechnungen (getrennt nach A-, B-, C-Horizont); Mengenangaben bzgl. künftiger Verwendung des Bodens; direkte Verwendung (im Baugebiet, außerhalb des Baugebietes); Trennung von Oberboden und kulturfähigem Unterboden bei Ausbau und La- gerung; Zwischenlagerung (Anlage von Mieten nach der DIN 19731); Maßnahmen zur Vermeidung und zur Beseitigung von Bodenverdichtungen; Ausweisung von Lagerflächen sowie Auswei- sung von Tabuflächen (keine bauseitige Beanspruchung). Bei der Bauausführung ist auf einen fachgerechten und schonenden Umgang mit dem Boden zu achten, entsprechend der Darstellung in der Broschüre "Bodenschutz beim Bauen" (siehe rv.de). Die DIN 19731 ("Bodenbeschaffenheit - Verwertung von Bodenma- terial") und DIN 18915 ("Vegetationstechnik im Landschaftsbau - Bodenarbeiten") und DIN 19639 "Bodenschutz bei Planung und Durchführung von Bauarbeiten" sind bei der Bauausführung einzu- halten. Durch planerische Maßnahmen ist der Bodenaushub zu reduzieren. Bei Abtrag, Lagerung und Transport des Oberbodens ist auf einen sorgsamen und schonenden Umgang zu achten, um Verdichtungen oder Vermischungen mit anderen Bodenhorizonten zu vermeiden. Zu Beginn der Baumaßnahmen ist der anstehende Oberboden ab- zuschieben und bis zur Wiederverwertung in profilierten Mieten ohne Verdichtungen zu lagern. Die i.d.R. darunter folgenden Boden- horizonte kulturfähiger Unterboden und unverwittertes Untergrund- material sind jeweils ebenfalls beim Ausbau sauber voneinander zu trennen und getrennt zu lagern. Die Bodenmieten sind mit tiefwur- zelnden Gründüngungspflanzenarten zu begrünen. Bei einer Wie- derverwertung des Bodenmaterials vor Ort sind die Böden möglichst entsprechend ihrer ursprünglichen Schichtung, bei der Wiederher- stellung von Grünflächen verdichtungsfrei wieder einzubauen. Ggf. verunreinigtes Bodenmaterial ist zu separieren und entspre- chend den gesetzlichen Regelungen zu verwerten oder zu entsorgen. Gemeinde Baindt Bebauungsplan "Bühl" und die örtlichen Bauvorschriften hierzu Textteil mit 76 Seiten, Fassung vom 26.10.2022 Seite 28 Überschüssiger Boden sollte einer sinnvollen möglichst hochwerti- gen Verwertung zugeführt werden z.B. Auftrag auf landwirtschaftli- chen Flächen, Gartenbau. Einer Vor-Ort-Verwertung des Erdaushubs ist grundsätzlich Vorrang einzuräumen (dies ist frühzeitig in Pla- nung zu berücksichtigen). Böden auf nicht überbauten Flächen sind möglichst vor Beeinträch- tigungen (Verdichtung, Vernässung, Vermischung, Verunreinigung) zu schützen, ggf. eingetretene Beeinträchtigungen zu beseitigen. Ggf. eingetretene Verdichtungen des Bodens sind nach Ende der Bauarbeiten zu beheben, z.B. durch Tiefenlockerung und Ersteinsaat mit tiefwurzelnden Pflanzen. Künftige Grün- und Retentionsflächen sind während des Baubetriebs vor Bodenbeeinträchtigungen wie Verdichtungen durch Überfahren oder Missbrauch als Lagerfläche durch Ausweisung und Abtrennung als Tabuflächen zu schützen. Baustoffe, Bauabfälle und Betriebsstoffe sind so zu lagern, dass Stoffeinträge bzw. -vermischung mit Bodenmaterial ausgeschlossen werden. 5.23 Gewässerschutz Im Bereich des Gewässerrandstreifens sind gem. § 38 Wasserhaus- haltsgesetz und § 29 Wassergesetz für Baden-Württemberg verbo- ten: − Einsatz und Lagerung von Dünge- und Pflanzenschutzmitteln − Umgang mit wassergefährdenden Stoffen − die nicht nur zeitweise Ablagerung von Gegenständen, die den Wasserabfluss behindern können oder die fortgeschwemmt wer- den können − Anpflanzung von nicht standortgerechten Bäumen und Sträu- chern − Entnahme von standortgerechten Bäumen und Sträuchern − die Errichtung von baulichen und sonstigen Anlagen wie z.B. Zäune, Kompostanlagen, Lagerplätze, Hütten, Volieren, Grillstel- len etc. die Nutzung als Ackerland wie z.B. die Anlage von Gemüsebeeten, Staudengarten etc. Gemeinde Baindt Bebauungsplan "Bühl" und die örtlichen Bauvorschriften hierzu Textteil mit 76 Seiten, Fassung vom 26.10.2022 Seite 29 5.24 Grundwasserschutz Grundwasserbenutzungen bedürfen in der Regel einer wasserrecht- lichen Erlaubnis gem. §§ 8, 9, 10 Wasserhaushaltsgesetz (WHG). Darunter fallen auch jegliche Ableitung, Umleitung oder Aufstauung von Grundwasser, auch wenn diese Maßnahmen nur temporär vor- gesehen sind. Diese ist bei der Unteren Wasserbehörde beim Landratsamt Ravens- burg zu beantragen. Die für das Erlaubnisverfahren notwendigen Antragsunterlagen müssen nach § 86 Absatz 2 WG von einem hierzu befähigten Sachverständigen gefertigt und unterzeichnet werden. Ein Formblatt über die notwendigen Unterlagen ist bei der Unteren Wasserbehörde erhältlich. Eine Erlaubnis für das Zutagefördern und Zutageleiten von Grundwasser zur Trockenhaltung einer Baugrube kann grundsätzlich nur vorübergehend erteilt werden. Die unvorhergesehene Erschließung von Grundwasser hat der Unter- nehmer gem. § 49 Absatz 2 WHG bei der Unteren Wasserbehörde des Landratsamtes unverzüglich anzuzeigen. Die Untere Wasserbe- hörde trifft die erforderlichen Anordnungen. 5.25 Schicht- und Grundwasser und Drainagen Das Ableiten von Schicht- und Grundwasser durch Drainagen über die Schmutz- oder Mischwasserkanalisation ist nicht erlaubt. Die Ableitung von Schichtenwasser ist der Gemeinde anzuzeigen, die Ableitung von Schichtenwasser darf nur über die Regenwasserkanalisation erfolgen. Sickerschächte sind unzulässig. 5.26 Kellerentwässerung und Rückstausicherung Gegebenenfalls können Untergeschosse wegen der Höhenlage des Schmutzwasserkanals nicht im Freispiegel entwässert werden. Ent- wässerungspunkte unterhalb der Rückstauebene sind regelmäßig über eine normgerechte Rückstausicherung an den öffentlichen Schmutz- bzw. Regenwasserkanal anzuschließen 5.27 Überflutungsschutz (Hangwasser) Aufgrund der Hanglage kann es bei Starkregenereignissen zu wild abfließendem Oberflächenwasser (Hangwasser) kommen. Um Überflutungen von Gebäuden zu vermeiden sind entsprechende (Schutz-) Vorkehrungen zu treffen. Insbesondere ist auf die Höhen- lage der Lichtschächte, -höfe und des Einstieges der Kellertreppen Gemeinde Baindt Bebauungsplan "Bühl" und die örtlichen Bauvorschriften hierzu Textteil mit 76 Seiten, Fassung vom 26.10.2022 Seite 30 o.ä. zu achten. Sie sollten möglichst hoch liegen, um vor abfließen- den Wässern bei Starkregen zu schützen. Die Erdgeschossfußboden- höhe sollte im Rahmen der Vorgaben nach Gesichtspunkten des Überflutungsschutzes angemessen hoch gewählt werden. Maßnah- men zur Verbesserung des Überflutungsschutzes sind auch in der Gartengestaltung integrierbar. Das geplante Hochwasserschutzkonzept der Gemeinde Baindt, die hier geplanten Flächen für Aufschüttungen und Erschließungsmaß- nahmen nach Stand der Technik dienen zudem dem Schutz vor Hochwasser bzw. dessen nachteiligen Auswirkungen. 5.28 Grundwasserdichte Untergeschosse Auf Grund der umzusetzenden Versickerungssysteme in Verbindung mit der Bodenbeschaffenheit in bestimmten Teilbereichen ist inner- halb des Baugebietes mit einem Vernässen des Arbeitsraumes zu rechnen. Die Gebäude sollten daher mit einem grundwasserdichten Untergeschoss ausgeführt werden. Unterkellerungen an Gebäuden sollten in Gewässernähe als wasserdichte und auftriebsichere Wan- nen ausgeführt werden. Versickerungsmulden sollten im Abstand von mind. 6,00 m zu unterkellerten Gebäuden angelegt werden. 5.29 Hydrologie (Schichtwasser) Im Allgemeinen ist mit Quellaustritten (lokales Schichtwasser) so- wie mit vermehrt auftretendem Schichtwasser zu rechen. Erdbe- rührte Bauteile sind im Hinblick auf die im Untergrund anstehenden nur sehr schwach durchlässigen Sedimenten gemäß der DIN 18533 nach der Klasse W2-E (Abdichtung gegen drückendes Wasser) ab- zudichten oder nach dem Prinzip einer "Weiße Wanne" nach WU- Richtlinie auszuführen. 5.30 Energieeinsparung Die Nutzung von regenerativen Energien wird durch das Gebäu- deenergiegesetz (GEG - Gesetz zur Einsparung von Energie und zur Nutzung erneuerbarer Energien zur Wärme- und Kälteerzeugung in Gebäuden) beim Neubau vorgegeben. Über die gesetzlichen Anfor- derungen hinausgehende Energiesparmaßnahmen werden von der Gemeinde Baindt ausdrücklich empfohlen. Gemeinde Baindt Bebauungsplan "Bühl" und die örtlichen Bauvorschriften hierzu Textteil mit 76 Seiten, Fassung vom 26.10.2022 Seite 31 5.31 Barrierefreies Bauen Im Zuge der Planung und Umsetzung von Bauvorhaben sollte durch den Bauherrn die Möglichkeit der Umsetzung barrierefreier Woh- nungen in den Erdgeschossen der geplanten Gebäude geprüft und in Betracht gezogen werden. 5.32 Spielplatz Gemäß § 9 Abs. 2 Landesbauordnung (LBO) ist bei der Errichtung von Gebäuden mit mehr als drei Wohnungen, die jeweils mindestens zwei Aufenthaltsräume haben, auf dem Baugrundstück oder in un- mittelbarer Nähe auf einem anderen geeigneten Grundstück, dessen dauerhafte Nutzung für diesen Zweck öffentlich-rechtlich gesichert sein muss, ein ausreichend großer Spielplatz für Kleinkinder anzule- gen. Die Art, Größe und Ausstattung der Kinderspielplätze bestimmt sich nach der Zahl und Größe der Wohnungen auf dem Grundstück. 5.33 Brandschutz Für die Zufahrten gilt die "Verwaltungsvorschrift über Flächen für Rettungsgeräte der Feuerwehr auf Grundstücken" in der jeweils ak- tuellen Fassung (VwV Feuerwehrflächen) i.V.m. § 15 Landesbau- ordnung (LBO). Für die Ermittlung der Löschwasserversorgung gilt das Regelwerk der DVGW Arbeitsblatt W 405 i.V.m. § 2 Abs. 5 Ausführungsverord- nung zur Landesbauordnung (LBOAVO) sowie Ziff. 5.1 IndBauRL. Die Installation von Überflurhydranten wird ausdrücklich empfoh- len. Sie bieten bei Brandeinsätzen gegenüber den Unterflurhydran- ten einsatztaktisch erhebliche Vorteile, insbesondere durch die deut- lich bessere Auffindbarkeit und schnellere Bedienbarkeit. Die Ab- stände der Hydranten zueinander sollten 100-200 m nicht über- schreiten. Die Feuerwehr Baindt verfügt über kein eigenes Hubrettungsfahr- zeug. Auch die zuständige Stützpunktfeuerwehr der Großen Kreis- stadt Weingarten kann - aufgrund einer Fahrtzeit > 5 min - das dort vorgehaltenen Hubrettungsfahrzeug nicht innerhalb der fach- technisch erforderlichen Eintreffzeit für Menschenrettungsmaßnah- men einsetzen. Da Schiebleitern, mit einer Nennrettungshöhe von 8 m bis 12 m nur bedingt für wirksame Lösch- und Rettungsarbeiten i.S.d. § 15 LBO geeignet sind, bestehen für den Bereich des obigen Bebauungsplanes grundsätzliche Bedenken gegenüber Aufenthalts- räumen, die eine Rettungshöhe > 8 m aufweisen. In solchen Fällen Gemeinde Baindt Bebauungsplan "Bühl" und die örtlichen Bauvorschriften hierzu Textteil mit 76 Seiten, Fassung vom 26.10.2022 Seite 32 muss ein zweiter baulicher Rettungsweg hergestellt werden, der den Anforderungen der DIN 18065 (notwendige Treppen) entspricht. 5.34 Ergänzende Hinweise Datengrundlage: Auszug aus dem Liegenschaftskataster des Lan- desamtes für Geoinformation und Landentwicklung Baden-Würt- temberg, Stand: Mai 2021. Die Höhenangaben über NHN beziehen sich auf das Bezugshöhen- system DHHN 12. Auf Grund der Beschaffenheit des Baugrundes der näheren Umge- bung kann von einer Bebaubarkeit im überplanten Bereich ausge- gangen werden. Den Bauherren wird darüber hinaus empfohlen, im Rahmen der Bauvorbereitungen eigene Erhebungen durchzuführen (z.B. Schürfgruben, Bohrungen). Das Plangebiet befindet sich auf Grundlage der am LGRB vorhande- nen Geodaten im Verbreitungsbereich von Sedimenten der Hasen- weiler-Formation und Holozänen Abschwemmmassen. Mit einem oberflächennahen saisonalen Schwinden (bei Austrocknung) und Quellen (bei Wiederbefeuchtung) des tonigen/tonig-schluffigen Verwitterungsbodens im Bereich der Holozänen Abschwemmmassen ist zu rechnen. Es sollten ingenieurgeologische Übersichtsbegutach- tung durch ein privates Ingenieurbüro durchgeführt werden. Darin sollten die generellen Baugrundverhältnisse untersucht sowie allge- meine Empfehlungen zur Erschließung und Bebauung abgegeben werden. Ferner sollten darin die Notwendigkeit und der Umfang ob- jektbezogener Baugrundgutachten gemäß DIN EN 1997-2 bzw. DIN 4020 beschrieben werden. Sollten bei Erdarbeiten Funde (beispielsweise Scherben, Metallteile, Knochen) und Befunde (z.B. Mauern, Gräber, Gruben, Brandschich- ten) entdeckt werden, ist das Landesamt für Denkmalpflege beim Regierungspräsidium Stuttgart (Abt. 8) unverzüglich zu benachrich- tigen. Fund und Fundstelle sind bis zur sachgerechten Begutach- tung, mindestens bis zum Ablauf des 4. Werktags nach Anzeige, un- verändert im Boden zu belassen. Die Möglichkeit zur fachgerechten Dokumentation und Fundbergung ist einzuräumen (gem. § 20 des Denkmalschutzgesetzes (DSchG)). Werden bei Aushubarbeiten Ver- unreinigungen des Bodens festgestellt (z.B. Müllrückstände, Verfär- bungen des Bodens, auffälliger Geruch o.ä.), ist das zuständige Landratsamt unverzüglich zu benachrichtigen. Gemeinde Baindt Bebauungsplan "Bühl" und die örtlichen Bauvorschriften hierzu Textteil mit 76 Seiten, Fassung vom 26.10.2022 Seite 33 In den verkehrsberuhigten Bereichen bzw. in den Bereichen von Stich- und Einbahnstraßen behält sich die Gemeinde Baindt vor, die Entleerung der Müllbehälter gesammelt an einem Standort durch- führen zu lassen. Für die Erschließung des Gebietes ist es notwendig, Kabelverteiler- schränke, Straßenlaternen oder ähnliche Einrichtungen in der öf- fentlichen/privaten Fläche zu installieren. Die Gemeinde Baindt be- hält sich die Auswahl der hierfür geeigneten Standorte sowie evtl. erforderliche Vereinbarungen vor. Den Bauherren wird empfohlen, ein Leerrohr von der Erschließungs- straße zum Gebäude zur Aufnahme der Telekommunikationskabel vorzusehen. Auf die Lage der erforderlichen Hauskontrollschächte ist unabhängig von der festgesetzten Baugrenze bzw. den ggf. festgesetzten Flä- chen für Garagen, Nebenanlagen oder Stellplätze zu achten. Die Schächte sind von Bebauung bzw. Versiegelung jeglicher Art freizu- halten. Auf Grund der angrenzenden landwirtschaftlich genutzten Flächen ist mit der Einwirkung von vorübergehenden belästigenden Ge- ruchsimmissionen (z.B. durch Aufbringen von Flüssigdung, Pflan- zenschutzmitteln etc.) sowie Lärmimmissionen (z.B. Traktorenge- räusche, Kuhglocken etc.) zu rechnen. Bei Doppelhäusern sollte ein profilgleicher Anbau der einzelnen Haushälften angestrebt werden (d.h. gleiche Dachneigung, kein seitlicher und höhenmäßiger Versatz). 5.35 Plangenauigkeit Obwohl die Planzeichnung auf einer digitalen (CAD) Grundlage er- stellt ist (hohe Genauigkeit), können sich im Rahmen der Ausfüh- rungsplanung und/oder der späteren Einmessung Abweichungen er- geben (z.B. unterschiedliche Ausformung der Verkehrsflächen, un- terschiedliche Grundstücksgrößen etc.). Weder die Gemeinde Baindt noch die Planungsbüros übernehmen hierfür die Gewähr. 5.36 Lesbarkeit der Planzeich- nung Zur Lesbarkeit der Planzeichnung werden übereinander liegende Li- nien nebeneinander dargestellt (z.B. Nutzungskordel und vorge- schlagene Grundstücksgrenze). Gemeinde Baindt Bebauungsplan "Bühl" und die örtlichen Bauvorschriften hierzu Textteil mit 76 Seiten, Fassung vom 26.10.2022 Seite 34 6 Satzung Auf Grund von § 10 des Baugesetzbuches (BauGB) in der Fassung der Bekanntmachung vom 03.11.2017 (BGBl. I S. 3634), zuletzt geändert durch Gesetz vom 10.09.2021 (BGBI. I S. 4147), § 4 der Gemeindeord- nung für Baden-Württemberg (GemO) in der Fassung vom 24.07.2000 (GBl. BW S. 581, ber. S. 698), zuletzt geändert durch Gesetz vom 02.12.2020 (GBl. S. 1095, 1098), § 74 der Landesbauordnung für Baden-Würt- temberg (LBO) in der Fassung vom 05.03.2010 (GBl. S. 357, ber. S. 416), zuletzt geändert durch Gesetz vom 18.07.2019 (GBl. S. 313), der Baunutzungsverordnung (BauNVO) in der Fassung der Bekanntmachung vom 21.11.2017 (BGBl. I S. 3786), zuletzt geändert durch Gesetz vom 14.06.2021 (BGBl. I S. 1802) sowie der Planzeichenverordnung (PlanZV) in der Fassung vom 18.12.1990 (BGBl. I 1991 S. 58), zuletzt geändert durch Gesetz vom 14.06.2021 (BGBl. I S. 1802) hat der Gemeinderat der Gemeinde Baindt den Bebauungsplan "Bühl" und die örtlichen Bauvorschriften hierzu in öffentlicher Sitzung am 08.11.2022 beschlossen. § 1 Räumlicher Geltungsbereich Der räumliche Geltungsbereich des Bebauungsplanes "Bühl" und die örtlichen Bauvorschriften hierzu ergibt sich aus deren zeichnerischem Teil vom 26.10.2022. § 2 Bestandteile der Satzung Der Bebauungsplan "Bühl" und die örtlichen Bauvorschriften hierzu bestehen aus der Planzeichnung und dem Textteil vom 26.10.2022. Dem Bebauungsplan "Bühl" und die örtlichen Bauvorschriften hierzu wird die je- weilige Begründung vom 26.10.2022 beigefügt, ohne deren Bestandteil zu sein. § 3 Ordnungswidrigkeiten Ordnungswidrig im Sinne des § 75 LBO handelt, wer vorsätzlich oder fahrlässig den auf Grund von § 74 LBO erlassenen örtlichen Bauvorschriften zuwider handelt. Zuwiderhandeln kann mit Geldbußen bis zu 100.000,- € (Einhunderttausend Euro) belegt werden. Ordnungswidrig handelt, wer vorsätzlich oder fahrlässig die Vorschriften zu − Dachformen − Dachneigungen für Hauptgebäude − Anlagen zur Gewinnung von Sonnenenergie − Widerkehre und Zwerchgiebel − Materialien für die Dachdeckung − Farben − Geländeveränderungen in den privaten Baugrundstücken Gemeinde Baindt Bebauungsplan "Bühl" und die örtlichen Bauvorschriften hierzu Textteil mit 76 Seiten, Fassung vom 26.10.2022 Seite 35 − Stützkonstruktionen in dem Baugebiet − Anzahl der Stellplätze in den privaten Grundstücken nicht einhält oder über- bzw. unterschreitet. § 4 Inkrafttreten Der Bebauungsplan "Bühl" der Gemeinde Baindt und die örtlichen Bauvorschriften hierzu treten mit der orts- üblichen Bekanntmachung des jeweiligen Satzungsbeschlusses in Kraft (gem. § 10 Abs. 3 BauGB). § 5 Berichtigung des Flächennutzungsplanes Der Flächennutzungsplan wird gemäß §13b BauGB i.V.m. § 13a Abs. 2 Nr. 2 BauGB für den Bereich des Be- bauungsplanes "Bühl" im Wege der Berichtigung angepasst. Baindt, den ........................ .......................................................... (S. Rürup, Bürgermeisterin) (Dienstsiegel) Gemeinde Baindt Bebauungsplan "Bühl" und die örtlichen Bauvorschriften hierzu Textteil mit 76 Seiten, Fassung vom 26.10.2022 Seite 36 7 Begründung – Städtebaulicher Teil 7.1 Allgemeine Angaben 7.1.1 Zusammenfassung Durch den Bebauungsplan "Bühl" wird die Umsetzung neuer Wohnbebauung am nördlichen Orts- rand des Hauptortes der Gemeinde Baindt ermöglicht. Im Westen und Süden grenzt die Fläche an bereits bestehende Wohnbebauung an. Durch die Entwicklung der Fläche wird der Siedlungskörper für diesen Bereich abschließend arrondiert. Das Plangebiet wird durch die "Zeppelinstraße" und "Boschstraße" im Süden, die "Benzstraße" im Westen sowie über die Einmündung in die "Hirsch- straße" im Nordwesten erschlossen. Der zu überplanende Bereich wird derzeit überwiegend land- wirtschaftlich genutzt. Die Aufstellung des Bebauungsplanes dient der Ausweisung von Wohnbauflächen zur Deckung des Wohnbedarfs der ortsansässigen Bevölkerung. Der Gemeinde ist es derzeit nicht möglich, der Nach- frage an Wohnbebauung gerecht zu werden. Sie muss daher bauleitplanerisch steuernd eingreifen. Die Durchführung einer Umweltprüfung gem. § 2 Abs. 4 BauGB sowie die Erstellung eines Umwelt- berichtes gem. § 2a Satz 2 Nr. 2 BauGB sowie Anlage zu § 2 Abs. 4 und § 2a BauGB ist nicht erfor- derlich, da die Aufstellung des Bebauungsplanes "Bühl" im beschleunigten Verfahren erfolgt (gem. § 13b BauGB i.V.m. § 13a Abs. 2 Nr. 1 BauGB). Ein Ausgleich bzw. eine Abarbeitung der Eingriffsregelung ist nicht erforderlich. Eingriffe, die auf Grund des Bebauungsplanes "Bühl" zu erwarten sind, gelten als im Sinne des § 1a Abs. 3 Satz 5 BauGB vor der planerischen Entscheidung erfolgt oder zulässig (gem. § 13b BauGB i.V.m. § 13a Abs. 2 Nr. 4 BauGB). 7.1.2 Abgrenzung und Beschreibung des Plangebietes Der zu überplanende Bereich befindet sich am nördlichen Ortsrand des Hauptortes der Gemeinde Baindt. Westlich und südlich grenzt das Plangebiet an bestehende Wohnbebauung an und arron- diert den Siedlungskörper für diesen Bereich abschließend. Im Norden geht das Plangebiet in die freie Landschaft über. Im Osten trennen landwirtschaftliche Nutzflächen sowie die "Kornblumen- straße" den zu überplanenden Bereich von der weiteren Bestandsbebauung des Ortsrands der Ge- meinde Baindt. Das Plangebiet wird durch die "Zeppelinstraße" und "Boschstraße" im Süden, die "Benzstraße" im Westen sowie über die Einmündung in die "Hirschstraße" im Nordwesten erschlos- sen. Der zu überplanende Bereich wird derzeit landwirtschaftlich genutzt. Im nördlichen Bereich befindet sich ein Wassergraben, zu welchem ein 5 m Gewässerrandstreifen einzuhalten ist. Innerhalb des Geltungsbereiches befinden sich die Grundstücke mit den Flst.-Nrn. 42 (Teilfläche), 130/1 (Teilfläche), 131/1 (Teilfläche), 137/1, 453 (Teilfläche), 455/2 und 455/9. Gemeinde Baindt Bebauungsplan "Bühl" und die örtlichen Bauvorschriften hierzu Textteil mit 76 Seiten, Fassung vom 26.10.2022 Seite 37 7.2 Städtebauliche und planungsrechtliche Belange 7.2.1 Bestandsdaten und allgemeine Grundstücksmorphologie Der zu überplanende Bereich befindet sich im nördlichen Schussental. Die landschaftlichen Bezüge werden von der Randlage im Bodenseebecken geprägt. Innerhalb des überplanten Bereiches befinden sich keine bestehenden Gebäude. Darüber hinaus sind keine naturräumlichen Einzelelemente vorhanden. Die überwiegenden Teile des Geländes sind von Südwesten in Richtung Nordosten hin stark stei- gend. Ausgehend vom südwestlich an die Bestandsbebauung angrenzenden und geplanten Ge- schosswohnungsbau sowie der Zufahrt ins Plangebiet durch die "Benzstraße" steigt die Topografie in Richtung Nordosten hin deutlich an. Der tiefste Punkt des Plangebietes liegt somit im Bereich der Einmündung in die "Benzstraße" auf einer Höhe von ca. 474,00 m ü NHN am westlichen Rand des Plangebietes. Von dort aus steigt das Gelände zum höchsten Punkt, welcher am nordöstlichen Rand des Plangebietes liegt, auf eine Höhe von ca. 491,00 m ü NHN an. Die Anschlüsse an die bereits bebauten Grundstücke im Süden und Westen sind unproblematisch. 7.2.2 Erfordernis der Planung Die Aufstellung des Bebauungsplanes dient der Ausweisung von Wohnbauflächen zur Deckung des Wohnbedarfs der ortsansässigen Bevölkerung. Für die in letzter Zeit entwickelten Baugebiete gibt es weit mehr Bewerbungen als Grundstücke zur Verfügung stehen. Ohne die Aufstellung eines Be- bauungsplanes ist es der Gemeinde nicht möglich, dieser Nachfrage gerecht zu werden. Dass die Fläche im Flächennutzungsplan bereits teilweise als Wohnbaufläche (W) ausgewiesen ist, zeigt das Entwicklungspotenzial an dieser Stelle und spiegelt den Entwicklungsgedanken der Gemeinde Baindt für den Hauptort wider. In der Gemeinde gibt es darüber hinaus nicht ausreichend Baulü- cken, Gebäudeleerstände oder sonstige Nachverdichtungspotenziale, die die kurz- bis mittelfristige Nachfrage nach Wohngrundstücken decken könnten. Der Gemeinde erwächst daher ein Erfordernis, bauleitplanerisch steuernd einzugreifen. 7.2.3 Übergeordnete Planungen, andere rechtliche Vorgaben Für den überplanten Bereich sind u.a. folgende Ziele des Landesentwicklungsplanes 2002 Baden- Württemberg (LEP 2002) des Wirtschaftsministeriums Baden-Württemberg maßgeblich: − − 2.3.1.1 Die Siedlungsentwicklung soll sich an den Entwicklungsachsen orientieren und in Siedlungsbereichen und Siedlungsschwerpunkten mit guter Anbindung an den öffentlichen Nahverkehr und leistungsfähigem Anschluss an das überört- liche Straßennetz konzentriert werden. Gemeinde Baindt Bebauungsplan "Bühl" und die örtlichen Bauvorschriften hierzu Textteil mit 76 Seiten, Fassung vom 26.10.2022 Seite 38 − − 2.3.1.2 Bei der Ausweisung von Neubauflächen ist auf eine umweltschonende, flä- chen- und energiesparende Bebauung und eine verkehrsgünstige und woh- nortnahe Zuordnung von Versorgungseinrichtungen, Wohnbau- und Gewerbe- flächen hinzuwirken. − − 2.6.2/Anhang "Landesentwick- lungsachsen" Landesentwicklungsachse Friedrichshafen/Ravensburg/Weingarten-Bad Waldsee (-Biberach a. d. Riß) − − 2.6.4 Zur Sicherung einer ausgewogenen Raumstruktur und zur Vermeidung einer flächenhaften Ausbreitung der Verdichtung soll die Siedlungsentwicklung in den Zentralen Orten und den Siedlungsbereichen der Entwicklungsachsen kon- zentriert werden. Zwischen den Entwicklungsachsen sollen ausreichende Frei- räume erhalten werden. − − 2.6.4.1 In den Verdichtungsräumen und den Randzonen um die Verdichtungsräume soll die Siedlungsentwicklung so konzentriert und geordnet werden, dass in den Entwicklungsachsen kleinräumig abgestimmte Zuordnungen von Wohn- und Arbeitsstätten, Verkehrs- und Versorgungsinfrastrukturen und wohnortna- hen Freiflächen erreicht sowie Überlastungserscheinungen abgebaut werden. Bandartige Siedlungsentwicklungen sollen durch eine gegliederte Folge von Siedlungen und Freiräumen vermieden werden. − − 3.1.2 Die Siedlungstätigkeit ist vorrangig auf Siedlungsbereiche sowie Schwer- punkte des Wohnungsbaus und Schwerpunkte für Industrie, Gewerbe und Dienstleistungseinrichtungen zu konzentrieren. − − 3.1.6 Die Siedlungsentwicklung ist durch kleinräumige Zuordnungen von Raumnut- zungen, insbesondere der Funktionen Wohnen und Arbeiten, so zu gestalten, dass verkehrsbedingte Belastungen zurückgehen und zusätzlicher motorisier- ter Verkehr möglichst vermieden wird. […] − − 3.1.9 Die Siedlungsentwicklung ist vorrangig am Bestand auszurichten. Dazu sind Möglichkeiten der Verdichtung und Arrondierung zu nutzen, Baulücken und Baulandreserven zu berücksichtigen sowie Brach-, Konversions- und Altlas- tenflächen neuen Nutzungen zuzuführen. Die Inanspruchnahme von Böden mit besonderer Bedeutung für den Naturhaushalt und die Landwirtschaft ist auf das Unvermeidbare zu beschränken. − − 4.2.2 Zur langfristigen Sicherung der Energieversorgung ist auf einen sparsamen Verbrauch fossiler Energieträger, eine verstärkte Nutzung regenerativer Ener- gien sowie auf den Einsatz moderner Anlagen und Technologien mit hohem Wirkungsgrad hinzuwirken. Eine umweltverträgliche Energiegewinnung, eine Gemeinde Baindt Bebauungsplan "Bühl" und die örtlichen Bauvorschriften hierzu Textteil mit 76 Seiten, Fassung vom 26.10.2022 Seite 39 preisgünstige und umweltgerechte Versorgung der Bevölkerung und die ener- giewirtschaftlichen Voraussetzungen für die Wettbewerbsfähigkeit der heimi- schen Wirtschaft sind sicherzustellen. − − 5.1.1 Zum Schutz der ökologischen Ressourcen, für Zwecke der Erholung und für land- und forstwirtschaftliche Nutzungen sind ausreichend Freiräume zu si- chern. − − Karte zu 2.1.1 "Raumkatego- rien" Darstellung als Randzone um einen Verdichtungsraum. Für den überplanten Bereich sind u.a. folgende Ziele des Regionalplanes Bodensee-Oberschwaben nach der Verbindlichkeitserklärung vom 04.04.1996 des Regionalverbandes Bodensee-Ober- schwaben maßgeblich: − − 2.2.1 Die Siedlungsentwicklung, der Ausbau der Infrastruktur und die Schaffung von Arbeitsplätzen ist vorrangig auf die Siedlungsbereiche im Zuge der Entwick- lungsachsen und der regional bedeutsamen Verkehrsverbindungen zu kon- zentrieren. − − 2.2.3 (1) 2.2.3 (2) /Strukturkarte Regionale Entwicklungsachse Meßkirch-Pfullendorf-Wilhelmsdorf-Ravensburg-Wangen i.A.-Isny i.A.- (Kempten) und Wangen i.A.-(Lindenberg) mit den Siedlungsbereichen Meß- kirch, Pfullendorf, Wilhelmsdorf, Ravensburg/Weingarten, Wangen i.A.-Isny i.A. im Zuge der Landes-Straßen L 195; L 212, L 201, L 201b, L 288, B 32, B 12. − − 2.3.2/Karte "Siedlung" Ausweisung der Gemeinde Baindt als Siedlungsbereich. Die Siedlungsentwick- lung ist vorrangig in den Siedlungsbereichen […] zu konzentrieren. In diesen Siedlungsbereichen sind qualifizierte Arbeitsplätze für die Bevölkerung im Ein- zugsgebiet sowie ausreichend Wohnungen für den Eigenbedarf und zur Auf- nahme von Wanderungsgewinnen anzustreben. Für den überplanten Bereich sind u.a. folgende in Aufstellung befindlichen Ziele der Raumordnung (Fortschreibung des Regionalplans Bodensee-Oberschwaben – Stand: Entwurf zur 2. Anhörung gem. Beschluss der Verbandsversammlung vom 23. Oktober 2020) als Ziele und Grundsätze im Rahmen der Abwägung zu berücksichtigen: Gemeinde Baindt Bebauungsplan "Bühl" und die örtlichen Bauvorschriften hierzu Textteil mit 76 Seiten, Fassung vom 26.10.2022 Seite 40 − 2.4.0 (Z) 2 Die Flächeninanspruchnahme ist durch die Aktivierung innerörtlicher Potenzi- ale (Baulücken / Nachverdichtung, Brach- / Konversionsflächen, Flächenre- cycling) sowie durch eine flächeneffiziente Nutzung und angemessen verdich- tete Bauweise zu verringern. − 2.4.0 (G) 4 Die Gemeinden sollen durch eine aktive Baulandpolitik auf die Mobilisierung und tatsächliche Verfügbarkeit der Bauflächenpotenziale im Siedlungsbestand und der bauplanungsrechtlich gesicherten Flächen hinwirken. Die Bauflächen- ausweisung soll so bemessen und gelenkt werden, dass Überlastungen und ein ungegliedert bandartiges und flächenhaft ausgreifendes Siedlungswachs- tum vermieden werden. − 2.4.0 (G) 5 Bei der Erschließung neuer Bauflächen sind Maßnahmen zum Klimaschutz und zur Klimaanpassung zu berücksichtigen. Eine energieeffiziente Bauweise und der Einsatz erneuerbarer Energien soll gefördert werden. Darüber hinaus sollen die Belange des Denkmalschutzes sowie des Natur- und Landschaftsschutzes berücksichtigt werden. − 2.4.1 (G) 1 Der ermittelte Wohnbauflächenbedarf in Höhe von 1.000 ha für die Region Bodensee-Oberschwaben bis zum Jahr 2035 dient als Orientierungswert, so- wohl für die Dimensionierung der regionalbedeutsamen Schwerpunkte des Wohnungsbaus (siehe PS 2.5), als auch für ergänzende kommunalen Wohn- bauflächen − 2.4.1 (Z) 3 Der Bedarf an ergänzenden kommunalen Wohnbauflächen ist im Rahmen der vorbereitenden Bauleitplanung nachvollziehbar zu begründen und darzustel- len. − 2.4.1 (Z) 6 Zur Reduzierung der Flächeninanspruchnahme durch neue Wohnbauflächen sind bei allen Neubebauungen außerhalb von regionalbedeutsamen Woh- nungsbauschwerpunkten folgende Werte der Mindest-Bruttowohndichte ein- zuhalten: (…) Ländlicher Raum i.e.S. (…) Sonstige: 50 EW/ha − 2.5.0 (G) 1 Für die Region soll ein quantitativ und qualitativ ausreichendes Wohnungsan- gebot sichergestellt werden. Eine soziale Mischung ist anzustreben. − 2.5.0 (Z) 3 Die regionalbedeutsamen Schwerpunkte des Wohnungsbaus sowie baupla- nungsrechtlich gesicherte, aber noch nicht bebaute Wohnbauflächen und ak- Gemeinde Baindt Bebauungsplan "Bühl" und die örtlichen Bauvorschriften hierzu Textteil mit 76 Seiten, Fassung vom 26.10.2022 Seite 41 tivierbare Flächenpotenziale im unbeplanten Innenbereich (Baulücken, Kon- versionsflächen) sind im Rahmen der kommunalen Bauleitplanung vor der In- anspruchnahme zusätzlicher unverbauter Flächen im Außenbereich zu nutzen. − 3.1.1 (Z) 1 Regionale Grünzüge: Gem. den in PS 3.1.0 genannten allgemeinen Grunds- ätzen und Zielen sind im Regionalplan Regionale Grünzüge als Vorranggebiete festgelegt und in der Raumnutzungskarte dargestellt. − 3.2.1 (Z) 1 Vorranggebiete für Naturschutz und Landschaftspflege (Biotopverbund) Gem. den in PS 3.2.0 genannten allgemeinen Grundsätzen und Zielen, insbesondere zur Sicherung und Entwicklung eines regionalen Biotopverbundsystems, sind im Regionalplan Vorranggebiete für Naturschutz und Landschaftspflege fest- gelegt und in der Raumnutzungskarte dargestellt. − 3.4.0 (G) 7 Zur Sicherung eines schadlosen Abflusses von Niederschlagswasser soll bei Raum beanspruchenden Maßnahmen darauf geachtet werden, die Auswirkun- gen auf das natürliche Wasserversickerungs- und Wasserrückhaltevermögen des Bodens möglichst gering zu halten. Dabei sollte der Vermeidung neuer Versiegelung Vorzug gegeben werden vor technischen Maßnahmen zur Versi- ckerung und Retention. Möglichkeiten der Entsiegelung sollen genutzt werden Die Planung steht in keinem Widerspruch zu den o.g. für diesen Bereich relevanten Zielen des Landesentwicklungsplanes 2002 (LEP 2002) sowie des Regionalplanes Bodensee-Oberschwaben. Regionale Grünzüge, Vorbehaltsgebiete oder andere Schutzgebiete sind von dem überplanten Be- reich nicht betroffen. Der Forderung Innenentwicklung vor Außenentwicklung muss in den Bauleitplänen Rechnung ge- tragen werden. Dies steht auch im Einklang mit dem Ziel 3.1.9 des Landesentwicklungsplans 2002. Die Wiedernutzbarmachung von Flächen, die Nachverdichtung oder andere Maßnahmen der Innenentwicklung sind zu betrachten. Möglichkeiten der Innenentwicklung werden von der Ge- meindeverwaltung der Gemeinde Baindt laufend geprüft. Geeignete Nachverdichtungsmöglichkeiten sind in der Gemeinde Baindt derzeit nicht vorhanden. Es sind Baulücken vorhanden, die aus Sicht der Gemeinde jedoch für eine Bebauung in absehbarer Zeit nicht zur Verfügung stehen oder zur Nachverdichtung nicht geeignet sind. Zur Deckung des Wohnraumbedarfs verbleibt somit nur die Ausweisung neuer Bauflächen im Au- ßenbereich. Auf den Erhalt der Funktions- und Leistungsfähigkeit des Naturhaushalts wurde bei der Planung besonderen Wert gelegt. Das Plangebiet selbst befindet sich außerhalb des in der Raumnutzungskarte dargestellten Regionalen Grünzugs der Fortschreibung des Regionalplans Bo- densee-Oberschwaben. Gemeinde Baindt Bebauungsplan "Bühl" und die örtlichen Bauvorschriften hierzu Textteil mit 76 Seiten, Fassung vom 26.10.2022 Seite 42 Gemäß dem Fortschreibungsentwurf des Regionalplans hat die Gemeinde Baindt zukünftig bei der Ausweisung von Wohngebieten als "sonstige" Gemeinde in einem ländlichen Raum i.e.S. eine Min- dest-Bruttowohndichte von 50 Einwohnern pro Hektar einzuhalten. Da momentan noch keine ver- bindlichen Berechnungsgrundlagen vorliegen, kann die Richtigkeit der berechneten Werte nicht sichergestellt werden. Gemäß dem städtebaulichen Entwurfskonzept sind 13 Grundstücke für Ein- zelhäuser (1-3 Wohneinheiten), 8 Grundstücke für Einzel- oder Doppelhäuser (1-3 oder 2-4 Wohneinheiten), 4 Kettenhäuser (1-2 Wohneinheiten) sowie insgesamt 14 Mehrfamilienhäuser (6-8 Wohneinheiten). Die Gemeinde regelt die Realisierung der insgesamt 14 Mehrfamilienhäuser innerhalb des zu überplanenden Bereichs dabei über Grundstücksverkäufe. Die Berechnung der Bruttowohndichte errechnet sich wie folgt: die minimal oder maximal mögliche Realisierung der Wohneinheiten wird mit der Belegungsdichte, die für die jeweilige Gemeinde vom Statistischen Landesamt errechnet wurde, multipliziert. Hieraus ergibt sich die minimale oder ma- ximale Gesamtzahl der möglichen Einwohner für das gesamte Baugebiet. Um die Bruttowohndichte pro ha zu erhalten, muss dieser Wert durch die Größe des Plangebietes dividiert werden. Bei einer Realisierung der maximalen Anzahl an Wohneinheiten (191 Wohneinheiten) und bei einer Belegungsdichte von 2,3 EW/Whg. (vgl. Statistisches Landesamt Baden-Württemberg, 2019; Belegungsdichte für Baindt) ergibt sich eine Bruttowohndichte von 93,1 Einwohner je Hektar. Da- mit wären die gestellten Anforderungen gemäß dem Regionalplan Bodensee-Oberschwaben deut- lich übertroffen. Sollte die maximale Anzahl an Wohneinheiten auf manchen Grundstücken nicht erreicht werden, ergibt sich dennoch für diesen Bereich eine zukunftsfähige und verträgliche Brut- towohndichte am nordöstlichen Ortsrand der Gemeinde Baindt. Selbst bei einer nicht zu erwarten- den Realisierung der minimalen Anzahl an Wohneinheiten (109) ist durch eine Bruttowohndichte von 53,0 Einwohner je Hektar der vorgegebene Wert des Regionalplans Bodensee-Oberschwaben eingehalten. Das Plangebiet befindet sich im Randbereich der regionalen Entwicklungsachse Meßkirch-Pfullen- dorf-Wilhelmsdorf-Ravensburg-Wangen i.A.-Isny i.A.-(Kempten) des Regionalplanes Bodensee- Oberschwaben. Die Gemeinde Baindt ist im Regionalplan als Siedlungsbereich (Siedlungsschwer- punkt) mit angemessener Siedlungsentwicklung ausgewiesen. Darüber hinaus befindet sie sich im Verdichtungsbereich innerhalb der Region. Die Ziele des Regionalplanes fordern ausdrücklich die Sicherung eines quantitativ und qualitativ ausreichenden Wohnungsangebotes in diesem Bereich. Die Planung stimmt mit diesen Zielen des Regionalplanes überein. Die Planung steht somit in keinem Widerspruch zu den o.g. für diesen Bereich relevanten Zielen des Regionalplanes Boden- see-Oberschwaben. Die Gemeinde Baindt verfügt über einen rechtsgültigen Flächennutzungsplan. Die überplanten Flä- chen werden hierin überwiegend als "Wohnbaufläche in Planung" (W) und "Fläche für die Land- wirtschaft" sowie auch als "Wohnbaufläche im Bestand" (W) und "Grünfläche" dargestellt. Darüber hinaus befinden sich in diesem Bereich Darstellungen einer "Ortsrandeingrünung" zur offenen Gemeinde Baindt Bebauungsplan "Bühl" und die örtlichen Bauvorschriften hierzu Textteil mit 76 Seiten, Fassung vom 26.10.2022 Seite 43 Landschaft hin sowie die einer "20-KV-Freileitung". Da die im Bebauungsplan getroffenen Festset- zungen und Gebietseinstufungen mit den Darstellungen des gültigen Flächennutzungsplanes nur teilweise übereinstimmen, werden die entgegenstehenden Darstellungen des Flächennutzungspla- nes im Rahmen einer Berichtigung gem. § 13b i.V.m. § 13a Abs. 2 Nr. 2 BauGB angepasst. Innerhalb des Geltungsbereiches des Bebauungsplanes befinden sich keine Denkmäler im Sinne des Denkmalschutzgesetzes Baden-Württemberg (DSchG). Inhalte von anderen übergeordneten Planungen oder andere rechtliche Vorgaben werden durch diese Planung nicht tangiert. 7.2.4 Standortwahl, Entwicklung, allgemeine Zielsetzung und Systematik der Planung Zu einer sehr frühen Phase der Entwicklung der Planung wurden unterschiedliche Alternativ-Stand- orte für die Ausweisung eines allgemeinen Wohngebiets innerhalb des Gemeindegebietes diskutiert und abgewogen. Ziel der Planung ist es, den Hauptort Baindt bewusst zu stärken und damit auch eine Zersiedelung der Landschaft in den Randbereichen der umliegenden Ortsteile zu vermeiden. Als Wohnbaufläche erscheint der überplante Bereich aufgrund seiner Nähe zum Ortskern, seiner bereits vorgegebenen Siedlungsstruktur und der problemlosen Anbindung an die vorhandenen Er- schließungsanlagen sehr gut geeignet. Die problemlose Erschließung des Plangebietes ist über die "Zeppelinstraße" und "Boschstraße" im Süden, die "Benzstraße" im Westen sowie über die Ein- mündung in die "Hirschstraße" im Nordwesten möglich. Der Bereich ist weder exponiert, noch greift er unnatürlich in die Landschaft ein. Nutzungskonflikte sind nicht gegeben oder lassen sich voll- ständig ausräumen. Ein Anschluss an die gemeindliche Ver- und Entsorgungsinfrastruktur ist ge- geben, weshalb der Erschließungsaufwand als insgesamt moderat zu bewerten ist. Zudem befindet sich der Bereich in unmittelbarem Anschluss an freie Flächen im Nordosten des Hauptortes Baindt und weist dementsprechend eine hohe attraktive landschaftliche Lage auf. Die Flächen werden darüber hinaus bereits teilweise im rechtsverbindlichen Flächennutzungsplan als "Wohnbaufläche in Planung" (W) dargestellt und spiegeln das Entwicklungspotenzial der Gemeinde Baindt in die- sem Bereich wider. Gemäß einer schriftlichen Behördenbeteiligung im Sinne des § 4 Abs. 1 BauGB gilt es im Weiteren Verfahren im Besonderen die Planungsvoraussetzungen eines Bauleitplanverfahrens nach § 13 b BauGB zu prüfen. Es gilt im Zuge dessen zu prüfen, ob für die Gemeinde Baindt die Notwendigkeit der Schaffung neuen Wohnraums erforderlich ist. In der Begründung ist gem. § 1a Abs. 2 BauGB abzuarbeiten, inwiefern keine anderen Potentiale der Nachverdichtung vorhanden sind. Darüber hinaus gilt es zu begründen, warum die bisher hochwertige landwirtschaftlich genützte Fläche zu- künftig umgewidmet werden soll. Des Weiteren kann dem Bebauungsplan nicht vor Abschluss eines wasserrechtlichen Verfahrens aus Seiten des Landratsamtes Ravensburg (Fachbereich "Oberflä- chengewässer") zugestimmt werden. Zum nördlich des voraussichtlichen Geltungsbereiches verlau- fenden Bach muss die Einhaltung eines Gewässerrandstreifens beachtet werden. Um das Vorkom- Gemeinde Baindt Bebauungsplan "Bühl" und die örtlichen Bauvorschriften hierzu Textteil mit 76 Seiten, Fassung vom 26.10.2022 Seite 44 men artenschutzrechtlich relevanter Arten besser abschätzen zu können, ist eine artenschutzrecht- liche Relevanzbegehung durchzuführen. Auf Grund des Reliefs im Plangebiet und der im Rahmen des Vorhabens verursachten Versiegelung, ist bei Starkregenereignissen mit verstärkten Zuflüssen zu rechnen. Diese Problematik ist in der Abarbeitung der Umweltbelange ausreichend zu berück- sichtigen. Zur Aufrechterhaltung der Verkehrssicherheit sind abschließend entsprechende Sichtdrei- ecke bei der Erschließung neuer Zufahrten in die bevorrechtigte Straße im Zuge der Planung mit- aufzunehmen. Der Öffentlichkeit wurde Gelegenheit gegeben, sich gem. § 13b i.V.m. § 13a Abs. 3 Nr. 2 BauGB über die allgemeinen Ziele und Zwecke sowie die wesentlichen Auswirkungen der Planung zu un- terrichten. Es wurden keine Stellungnahmen abgegeben. Für das geplante Wohnbauquartier soll erreicht werden, dass es zu der vorhandenen Siedlungs- struktur hinzutritt, ohne als Fremdkörper zu erscheinen. Ziel der Planung ist es darüber hinaus, bei möglichst effektiver Ausnutzung der Flächen, preisgünstigen Wohnraum für die ortsansässige Be- völkerung zu schaffen, ohne dadurch die landschaftlich hochwertige Situation wesentlich zu beein- trächtigen. Für die Umsetzung der Planung soll erreicht werden, dass unterschiedliche zeitgemäße Bauformen (freistehendes Einfamilienhaus, Doppelhaus, Reihen- oder Kettenhaus, Mehrfamilienhaus) ver- wirklicht werden können. Auf diese Weise soll ein flexibles und bedarfsgerechtes Planungsinstru- ment geschaffen werden, welches die Wohnbedürfnisse der Bevölkerung, insbesondere auch von Familien mit mehreren Kindern, berücksichtigt. Dabei wird auch der Schaffung und Erhaltung sozial stabiler Bewohnerstrukturen, der Eigentumsbildung weiter Kreise der Bevölkerung und den Anfor- derungen kostensparenden Bauens Rechnung betragen (gem. § 1 Abs. 6 Nr. 2 BauGB). Die Umwandlung landwirtschaftlich genutzter Fläche ist deshalb notwendig, weil die Möglichkeiten der Innenentwicklung in der Gemeinde ausgeschöpft sind bzw. die Verfügbarkeit entsprechender Flächen mittel- bis langfristig nicht gegeben ist. Die Systematik des Bebauungsplanes entspricht den Anforderungen des § 30 Abs. 1 BauGB ("qua- lifizierter Bebauungsplan"). Dadurch regelt der Bebauungsplan die Zulässigkeit von Vorhaben in dem überplanten Bereich abschließend. Der Bauherrschaft stehen bei Vorliegen der entsprechenden Voraussetzungen Vereinfachungen im Rahmen des bauaufsichtlichen Verfahrens (entsprechend den jeweils geltenden Vorschriften) zur Verfügung (zur Zeit der Planaufstellung Kenntnisgabeverfahren gem. § 51 LBO). Die Aufstellung des Bebauungsplanes "Bühl" erfolgt im so genannten beschleunigten Verfahren gem. §13b BauGB i.V.m. § 13a Abs. 1 Nr. 1 BauGB. Dies ist aus folgenden Gründen möglich: − die zulässige Grundfläche liegt bei 9.354 m² und damit unter 10.000 m². − bei dem Vorhaben handelt sich um die Schaffung von Baurecht für die Zulässigkeit von Wohn- nutzung. Es ist ein allgemeines Wohngebiet (WA) festgesetzt. Gemeinde Baindt Bebauungsplan "Bühl" und die örtlichen Bauvorschriften hierzu Textteil mit 76 Seiten, Fassung vom 26.10.2022 Seite 45 − die Flächen schließen an im Zusammenhang bebaute Ortsteile an. − es bestehen keine Anhaltspunkte für eine Beeinträchtigung der in § 1 Abs. 6 Nr. 7 Buchstabe b BauGB genannten Schutzgüter, da sich Bereiche solcher Schutzgüter nicht in räumlicher Nähe des überplanten Bereiches befinden. Somit sind die Voraussetzungen für die Anwendung des beschleunigten Verfahrens im Sinne des § 13b BauGB i.V.m. § 13a Abs. 1 Nr. 1 BauGB eingehalten. Der redaktionelle Aufbau des Bebauungsplanes leitet sich aus der Systematik der Rechtsgrundlagen ab. 7.2.5 Städtebauliche Entwurfsalternativen Für die Ausarbeitung des städtebaulichen Entwurfs für das Plangebiet "Bühl" wurden dessen Ge- gebenheiten und Besonderheiten sowie die der Umgebung erhoben und analysiert und ein Entwurf in drei Alternativen entwickelt, der die verschiedenen Belange (bspw. Wohnbedürfnisse, Ortsbild, Wegebeziehungen) berücksichtigt. Der Schwerpunkt wurde dabei auf eine sinnvolle städtebauliche Anbindung an die angrenzende Wohnbebauung, eine Vielfalt an Grundstücksgrößen und die Schaf- fung von hochwertigen Freiraumstrukturen gelegt. Die Alternative 1 (Fassungsdatum vom 22.03.2021), welche nach Abstimmung mit der Gemeinde umgesetzt werden soll, wird durch die Weiterführung der bestehenden Erschließungsstraßen "Zep- pelinstraße" und "Boschstraße" im Süden, "Benzstraße" im Westen sowie der "Hirschstraße" im Nordwesten optimal an das örtliche Verkehrsnetz angebunden. Durch die Vielzahl an verkehrlichen Anschlüssen ist eine hohe Zugänglichkeit des neuen Wohngebietes für die Bevölkerung des Hauptortes der Gemeinde Baindt gewährleistet. Die im zentralen Bereich verorteten Mehrfamilien- häuser sollen der erhöhten Nachfrage an Wohnraum innerhalb der Gemeinde Baindt dabei Rech- nung tragen. Aufgrund der topografischen Situation vor Ort und hinsichtlich eines schonenden Übergangs zur freien Landschaft sowie der sensiblen Lage am Ortsrand der Gemeinde Baindt wurde sich für eine zentralgelegene Position entschieden. Die in Richtung Ortsrand geplanten Einzel- und Doppelhaustypen schaffen einen verträglicheren Übergang zur freien Landschaft. Artenreiche Grün- flächen mit Begegnungszonen sowie ein im nordwestlichen Bereich des Plangebietes verorteter Spielplatz schaffen darüber hinaus ausreichend qualitative Freiraum- und Erholungsflächen. Durch die Schaffung landschaftlicher Bezüge und Blickbeziehungen wird die städtebauliche Entwurfsal- ternative der landschaftlich hochwertigen Situation vor Ort somit vollumfänglich gerecht, ohne da- bei die Notwendigkeit einer städtebaulich verträglichen Dichte zu untergraben. In der Alternative 1 sind insgesamt 13 Einfamilienhäuser, 7 Einfamilien- oder Doppelhäuser, 5 Kettenhäuser und 14 Mehrfamilienhäuser vorgesehen. Die Alternative 2 (Fassungsdatum vom 22.03.2021) nimmt das städtebauliche Grundkonzept der Alternative 1 auf und passt dieses lediglich im südwestlichen Bereich an. In diesem Bereich wurden die in Alternative 1 noch vorgesehenen Mehrfamilienhäuser durch Reihenhäuser ersetzt. Aufgrund Gemeinde Baindt Bebauungsplan "Bühl" und die örtlichen Bauvorschriften hierzu Textteil mit 76 Seiten, Fassung vom 26.10.2022 Seite 46 der hohen Nachfrage an Wohnraum in der Gemeinde Baindt sowie der heterogenen Abfolge an Gebäudetypologien und damit dem Verlust der städtebaulichen Ensemblewirkung wurde von dieser Alternative Abstand genommen. Die Alternative 3 (Fassungsdatum vom 22.03.2021) nimmt ebenfalls das städtebauliche Grund- konzept der Alternative 1 auf und ersetzt im südwestlichen Bereich nun insgesamt 4 Mehrfamili- enhäuser durch sieben Einfamilienhäuser. Von dieser Alternative wurde aus dem oben genannten Gründen wie in Alternative 2 Abstand genommen. 7.2.6 Räumlich-strukturelles Konzept Das räumlich-strukturelle Konzept zielt darauf ab, die vorhandene Bebauung durch Weiterführung der Strukturen zu ergänzen und abzurunden. Dabei werden an den maßgeblichen Stellen Öffnun- gen und Verknüpfungen zur Landschaft hin vorgesehen, um der landschaftlich sensiblen Lage ge- recht zu werden. Um ein attraktives Wohnquartier für junge Familien zu schaffen, soll zudem im nordöstlichen Bereich des Plangebietes ein Spielplatz umgesetzt werden. Gemäß der Nachfrage im Plangebiet wird hierfür eine Fläche bereitgestellt, um entsprechende Spielgeräte verorten zu kön- nen. Trotz der Herausarbeitung der Räume und Bezüge innerhalb des Bauquartiers ist die Anordnung der einzelnen Baukörper so weit wie möglich an dem natürlichen Geländeverlauf orientiert. Die Anordnung der Gebäude folgt dem Höhenverlauf, so dass die Firstrichtungen weitestgehend parallel zu den Höhenlinien stehen. Die meisten Gebäude sind so angeordnet, dass ihre Firstrichtung mit dem Verlauf der Höhenlinien an dieser Stelle annähernd parallel ist oder senkrecht zu diesen steht. Durch das gewählte Entwurfsprinzip kann das vorhandene Gelände weitestgehend belassen wer- den. Die Festsetzung von Firstrichtungen erfolgt jedoch nicht, um die zukünftige Bauherrschaft bei der Gestaltung ihrer Wohngebäude nicht zu stark einzuschränken. Die Anzahl der einzelnen Rich- tungen (Wegeführung, Grundstücksgrenzen und Gebäuderichtungen) wird geringgehalten, um den formalen und städtebaulichen Zusammenhalt des Gebietes zu betonen. Auf diese Weise entsteht eine ruhige und geordnete Gesamtstruktur. Auf die Umsetzbarkeit von alternativen Formen der Energiegewinnung soll geachtet werden. Eine exakte bzw. verbindliche Ausrichtung aller Gebäude in Ost-West-Richtung ist aus städtebaulichen Gründen dennoch nicht sinnvoll. Durch die erhöhte Wärmedämmfähigkeit der Bauteile (insbeson- dere von Glas) zeichnet sich ab, dass sich der Schwerpunkt der Energie-Einsparung bzw. Wärme- gewinnung zu Heizzwecken auf die Fassade der Gebäude verlagern wird (z.B. so genanntes "Pas- sivhaus"). Die Effizienz von Sonnenkollektoren für die Brauchwassergewinnung ist von einer stren- gen Ausrichtung des Gebäudes unabhängig. Sie lässt sich zudem durch eine Einbeziehung von Nebengebäuden oder Gebäudeanbauten (z.B. Widerkehr) mit entsprechend steiler Dachneigung optimieren. Gemeinde Baindt Bebauungsplan "Bühl" und die örtlichen Bauvorschriften hierzu Textteil mit 76 Seiten, Fassung vom 26.10.2022 Seite 47 7.2.7 Planungsrechtliche Vorschriften Für den Bereich ist ein allgemeines Wohngebiet (WA) festgesetzt. Als Festsetzungsalternative zum allgemeinen Wohngebiet (WA) wäre auch ein reines Wohngebiet (WR) möglich. Es ist jedoch aus städtebaulichen Gründen sinnvoll, eine verträgliche Nutzungsmischung, wie sie die Baunutzungs- verordnung für das allgemeine Wohngebiet (WA) zulässt, anzustreben. Auf der Grundlage des § 1 der BauNVO werden innerhalb des gesamten Gebietes Veränderungen wie folgt vorgenommen: − Im allgemeinen Wohngebiet soll die Einschränkung der Nutzungen nach § 4 Abs. 2 Nr. 3 (An- lagen für kirchliche, kulturelle, soziale, gesundheitliche und sportliche Zwecke) auf eine aus- nahmsweise Zulässigkeit Fehlentwicklungen vermeiden. Der Bereich ist auf Grund seiner Er- schließungssituation, Topografie und Grundstücksbemessung nur bedingt geeignet, solche Be- triebe aufzunehmen. Darüber hinaus strebt die Gemeinde Baindt an, diese Nutzungen im Orts- kern bereitzustellen. Zudem sind die damit u.U. verbundenen Nutzungskonflikte aufgrund der Kleinräumigkeit des geplanten Wohngebietes teilweise nur schwer lösbar. − Grundsätzlichen Ausschluss erfahren die in § 4 Abs. 3 Nrn. 1-5 BauNVO angeführten Nutzungen: Betriebe des Beherbergungsgewerbes, sonstige nicht störende Gewerbebetriebe, Anlagen für Verwaltungen, Gartenbaubetriebe sowie Tankstellen. Die genannten Nutzungen sind nicht ge- eignet, innerhalb der überplanten Flächen aufgenommen zu werden. Unlösbare Nutzungskon- flikte sowie die Unmöglichkeit der Integration in die kleinräumige städtebauliche Gesamtsitu- ation sind die Gründe hierfür. − Gemäß § 1 Abs. 9 BauNVO sind Elektrotankstellen als einzelne Ladesäulen im Sinne von Tank- stellen oder nicht störenden Gewerbebetrieben ausnahmsweise zulässig. Durch die einzelnen Ladesäulen ohne Verkaufsstelle wird der Schwerpunkt der Wohnnutzung nicht unterlaufen. Von einer von den einzelnen Ladesäulen ohne Verkaufsstelle ausgehenden Störung ist nicht auszu- gehen. Die Ladesäulen fügen sich durch Größe und Aussehen in die Umgebung ein und dienen lediglich dem Aufladen eines Elektrofahrzeugs. Dadurch, dass keine Verkaufsstelle zulässig ist sowie durch die entsprechend dem jeweiligen Fahrzeug benötigte Ladedauer, ist nicht von ei- nem starken Zu- und Abgangsverkehr auszugehen. Die Festsetzungen über das Maß der baulichen Nutzung konzentrieren sich auf das in der Baunut- zungsverordnung (§ 16 Abs. 3 u. 4 BauNVO) angegebene Erfordernis zur Erlangung der Eigenschaf- ten eines Bebauungsplanes im Sinne des § 30 Abs. 1 BauGB ("qualifizierter Bebauungsplan"). Da- bei erhalten diejenigen Größen den Vorzug, die bezüglich ihrer Lesbarkeit unmissverständlich sind. − Die Festsetzung von Grundflächenzahlen für die Typen 1-4 ergibt einen möglichst großen Spiel- raum bei der Aufteilung der Grundstücke und der Verwirklichung von unterschiedlichen Gebäu- detypen bzw. -anordnungen. Die festgesetzten Werte von 0,30 für den Typ 1 und 2 sowie 0,40 für den Typ 3 und 4 befinden sich jeweils im Rahmen der im § 17 der Baunutzungsverordnung Gemeinde Baindt Bebauungsplan "Bühl" und die örtlichen Bauvorschriften hierzu Textteil mit 76 Seiten, Fassung vom 26.10.2022 Seite 48 (BauNVO) definierten Orientierungswerte für Wohngebiete. Die Werte orientieren sich an den Vorgaben der nach Norden und Westen anschließenden Bebauung und sind auf die zulässigen Gebäudetypen samt Berücksichtigung der gewünschten Versiegelung hin abgestimmt. − Die, in der Baunutzungsverordnung (§ 19 Abs. 4) vorgesehene Überschreitungsmöglichkeit von 50 % ist für ein Baugebiet der vorliegenden Art nicht ausreichend. Allein durch die erforderli- chen und zulässigen Garagen und/oder Stellplätze ist in der Regel das Überschreitungspotenzial ausgeschöpft. Zu berücksichtigen bleiben alle anderen Nebenanlagen im Sinne des § 14 BauNVO (Wege, Terrassen, Schuppen, Gewächshäuschen, Spielgeräte, Schwimmbecken etc.) sowie unter Umständen unterirdische Anlagen. Durch die Möglichkeit, die zulässige Grundfläche für nicht vollflächig versiegelte Stellplätze und nicht vollflächig versiegelte Zufahrten, Neben- anlagen, die keine Gebäude oder Gebäudeteile sind im Sinne des § 14 BauNVO und bauliche Anlagen unterhalb der Geländeoberfläche, durch die das Baugrundstück lediglich unterbaut wird, um weitere 50 % zu überschreiten, wird eine sinnvolle Voraussetzung getroffen, um den ruhenden Verkehr aus den öffentlichen Bereichen fernzuhalten. Darüber hinaus soll insgesamt die Ausnutzbarkeit des Grundstückes optimiert werden. Die Kappungsgrenze von 0,80 wird durch die getroffenen Überschreitungsmöglichkeiten nicht tangiert. − Die Festsetzung der Zahl der Vollgeschosse in Kombination mit den Gebäudehöhen ist sinnvoll, um eine homogene Art der Bebauung und Ausnutzung der Baukörper vorzugeben. − Die Festsetzung von Gesamt-Gebäude- und Wandhöhen über NHN schafft einen verbindlichen Rahmen zur Umsetzung eines breiten Spektrums an Gebäudeprofilen. Die Festsetzung der Ge- samt-Gebäude- und Wandhöhen über NHN wird gewählt, da somit einerseits in allen Bereichen die Gesamt-Gebäude- und Wandhöhen abschließend geregelt sind, da ein eindeutig definierter Bezugspunkt zu Grunde gelegt wird und andererseits in der Einteilung der Grundstücke die nötige Flexibilität gewährleistet werden kann. Wenn z.B. ein Grundstück sich jeweils zur Hälfte innerhalb zwei verschiedener Höhen-Festsetzungen befindet, so wird die maximal zulässige Gesamt-Gebäude- und Wandhöhe über NHN durch lineare Interpolation der beiden zulässigen Gesamt-Gebäude- und Wandhöhen ermittelt. Die gewählte Systematik schließt Fehlentwick- lungen aus. Sie ist auch für den Außenstehenden (z.B. Anlieger) nachvollziehbar und damit kontrollierbar. Gebäude mit einer tiefen Grundrissgestaltung und relativ steiler Dachneigung werden durch die festgesetzte Gesamt-Gebäudehöhe in ihrer Höhe fixiert. Schmale Gebäude mit flacher Dachneigung werden durch die festgesetzte Wandhöhe auf ein geeignetes Erscheinungs- bild begrenzt. Die erzielbaren Rauminhalte der Gebäude werden auf ein städtebaulich vertret- bares Maß beschränkt. Durch die Festsetzung, dass, sofern zulässige Dachaufbauten oder Dach- einschnitte im Bereich des Schnittpunktes der Außenwand mit der Dachhaut liegen, für die Berechnung der maximalen Wandhöhe die Verbindungslinie zwischen den nächstgelegenen entsprechenden Schnittpunkten außerhalb solcher Bauteile maßgeblich ist, wird eindeutig ge- regelt, dass die Höhe von Dachaufbauten oder Dacheinschnitten nicht als maßgebliche Wand- höhe herangezogen wird. Ebenfalls werden Festsetzungen getroffen, die auf Grund der zulässi- Gemeinde Baindt Bebauungsplan "Bühl" und die örtlichen Bauvorschriften hierzu Textteil mit 76 Seiten, Fassung vom 26.10.2022 Seite 49 gen Dachformen im Plangebiet Fehlentwicklungen vermeiden und die Möglichkeiten der Um- setzung dieser Dachformen hinsichtlich einzuhaltender Wand- und Gesamt-Gebäudehöhen ein- deutig bestimmen. Dies trifft insbesondere auf das Pultdach zu. − Bei den festgesetzten Wand- und Gesamt-Gebäudehöhen wird unterschieden zwischen Haupt- gebäuden mit Terrassengeschoss, Hauptgebäuden mit Sattel- oder Walmdach, Hauptgebäuden mit Pultdach und Hauptgebäuden mit Flachdach. Bei Hauptgebäuden mit Sattel- bzw. Walm- dach und Hauptgebäuden mit Flachdach geht die Bestimmung der höchstzulässigen Punkte eindeutig aus den textlichen Festsetzungen hervor. Bei Hauptgebäuden mit Terrassengeschoss (A) bzw. Hauptgebäuden mit Pultdach (B) ist die Bestimmung der höchstzulässigen Punkte auf Grund festgesetzter Einschränkungen schwieriger. Für diese beiden Arten ist hier daher ein Schema dargestellt. Die festgesetzte offene Bauweise kann als Einzelhaus (Typ 1), Einzel- oder Doppelhaus (Typ 2 und Typ 3) bzw. als Einzel-, Doppelhaus oder Hausgruppe (Typ 4) umgesetzt werden. Die Festsetzung einer offenen Bauweise beschränkt die Längenentwicklung von Baukörpern auf max. 50 m. Im Bereich des Wohngebietes stellt diese Vorgabe eine sinnvolle Richtschnur zur Erlangung einer in Bezug auf die allgemeine städtebauliche Struktur verträglichen Baukörpergröße dar. Die beim Typ 4 festgesetzte abweichende Bauweise ist erforderlich, um im Sinne einer möglichst hohen Flexibilität für das betreffende Grundstück sowohl eine geschlossene Bebauung bis 75 m zu ermöglichen als auch alternativ dazu eine beliebig zu gestaltende offene Bauweise. Ausgehend von der offenen Bauweise erlaubt sie zusätzlich die Errichtung von so genannten "Kettenhäusern" als zeitgemäße und flächensparende Mischform zwischen Einfamilienhaus und Reihenhaus. Die zuläs- sigen Geschosse müssen bei der Umsetzung in "Kettenbauweise" an die nördliche Grundstücks- grenze anschließen, sofern nicht von der Möglichkeit der Umsetzung eines Flachdaches, wie unter Pkt. 2.7 und Pkt. 7.2.7.3. aufgeführt (sogenanntes "Terrassengeschoss") Gebrauch gemacht wird. Die Fassade des obersten Geschosses bei der Umsetzung eines Terrassengeschosses muss dann nicht zwingend an der nördlichen Grundstücksgrenze errichtet werden. Daher ist wiederum die Um- setzung von Dachterrassen anschließend an die nördliche Grundstücksgrenze zulässig. Auf eine einheitliche Umsetzung der Lage des obersten Geschosses sollte jedoch aus gestalterischen nach Möglichkeit geachtet werden. Terrassengeschoss = maximal 66% überdachte Fläche bzw. mindestens 33% Fläche ohne Überdachung Firsthöhe Terrassengeschoss = Maximal festgesetzte Firsthöhe ü. NHN – 1,25 m Festsetzung Wandhöhe ü. NHN Festsetzung Firsthöhe ü. NHN Festsetzung Firsthöhe ü. NHN Firsthöhe Pultdach = Maximal festgesetzte Firsthöhe ü. NHN – 1,25 m Festsetzung Wandhöhe ü. NHN Gemeinde Baindt Bebauungsplan "Bühl" und die örtlichen Bauvorschriften hierzu Textteil mit 76 Seiten, Fassung vom 26.10.2022 Seite 50 Die überbaubaren Grundstücksflächen (Baugrenzen) sind so festgesetzt, dass sie über die mögliche Größe der Gebäude auf Grund der Nutzungsziffern (Grundflächenzahl) hinausgehen. Dadurch ent- steht für die Bauherrschaft zusätzliche Gestaltungsfreiheit für die Anordnung der Gebäude im Grundstück. Die Baugrenzen reichen über die durch die einzelnen Bauvorhaben bedingten Grund- stücksgrenzen hinweg. Dadurch wird die Möglichkeit geschaffen, im Rahmen der Vergabe der Grundstücke flexible Aufteilungen durchzuführen. Auf Grund der großzügigen und flexiblen Gestal- tung der Baugrenzen, stellen diese einen Grundzug der Planung dar, von welchem nicht befreit werden kann. Nebengebäude (z.B. Garagen) sind auch außerhalb der überbaubaren Grundstücks- flächen (Baugrenzen) zulässig. Dadurch entsteht innerhalb der jeweiligen Grundstücke eine mög- lichst hohe Flexibilität in Bezug auf die Situierung der Garagen. Durch die überbaubaren Grund- stücksflächen wird der Abstand zu den o.g. qualifizierten Straßen verbindlich geregelt, so dass mögliche Gefahrenpotenziale durch Hauptgebäude ausgeschlossen bleiben. Für die privaten Gärten wird die Zulässigkeit von baulichen Anlagen außerhalb der überbaubaren Grundstücksflächen verbindlich geregelt. Auf der Grundlage der §§ 12, 14 und 23 BauNVO werden Vorgaben für die Zulässigkeit von ortstypischen Anlagen getroffen. Dies trägt dazu bei, Unklarhei- ten im Umgang mit Rechtsvorschriften bei der Bauherrschaft auszuräumen (Zulässigkeit und Ge- nehmigungs- bzw. Verfahrensfreiheit). Die Ausweisung einer speziellen Fläche für Garagen ist nicht erforderlich, da Garagen ebenso außerhalb der Baugrenzen errichtet werden können. Im Sinne der Nutzung von Sonnenenergie wird die Möglichkeit eingeräumt, Sonnenkollektoren oder entspre- chende Anlagen der alternativen Energiegewinnung außerhalb der überbaubaren Grundstücksflä- chen zu errichten. Auf Grund der getroffenen Einschränkungen werden Fehlentwicklungen ausge- schlossen. Grundsätzlich ausgeschlossen werden Mobilfunkanlagen (fernmeldetechnische Nebenanlagen gem. § 14 Abs. 2 BauNVO). Der Ausschluss dieser Anlagen ist erforderlich, um dem Vorsorgege- danken Rechnung zu tragen. Genaue Auswirkungen auf die Gesundheit des Menschen sind zum Zeitpunkt der Planaufstellung noch nicht bekannt bzw. abgesichert. Gleichzeitig soll vermieden werden, dass durch das Erscheinungsbild der Anlagen eine negative optische Wirkung auf das Wohngebiet entstehen könnte. Die Bewohner könnten durch die Anlagen nachhaltig in ihrem Wohl- befinden beeinträchtigt werden, auch dann, wenn keine unmittelbare strahlentechnische Beein- trächtigung gegeben wäre. Ferner werden Nebenanlagen zur Erzeugung von Energie durch Windkraft gem. § 14 Abs. 1 Satz 1 BauNVO bzw. § 14 Abs. 2 BauNVO ausgeschlossen, um Beeinträchtigungen des Orts- und Land- schaftsbildes sowie Konflikte mit dem Naturraum in diesem Übergangsbereich zur freien Landschaft zu vermeiden. Die Festsetzung der maximal zulässigen Anzahl der Wohnungen in Wohngebäuden erfolgt aus städtebaulichen Gründen. Auf Grund der Kleinräumigkeit des Baugebietes, dessen starken Bezuges zu den naturnahen Räumen sowie seiner stark peripheren Lage am Ortsrand der Gemeinde Baindt wäre bei einer zu starken Bewohnerdichte mit einer Fehlentwicklung zu rechnen. Die Grundstücke Gemeinde Baindt Bebauungsplan "Bühl" und die örtlichen Bauvorschriften hierzu Textteil mit 76 Seiten, Fassung vom 26.10.2022 Seite 51 am Ortsrand sind auf Grund der o.g. Gesamtkonzeption nicht dafür vorgesehen, mit Gebäuden, die eine hohe Wohnungsanzahl aufweisen, bebaut zu werden. Gleiches gilt für die Erschließungssitu- ation. Die vorgenommenen Einschränkungen der Anzahl der Wohnungen sollen darüber hinaus verhindern, dass es zu einer zu starken Versiegelung der Freiflächen in dem gesamten Bereich kommt (Terrassen, Stellplätze, Zufahrten). Die Festsetzung der maximalen Zahl der Wohnungen verhindert das Entstehen von überwiegend freizeitgenutzten Zweitwohnungen (Ferienwohnungen). Die vorgenommene Abstufung erfolgt auf Grund der erfahrungsgemäß unterschiedlichen Dichten, die durch die Umsetzung der unterschiedlichen Gebäudeformen entstehen. Ziel der Abstufung ist es, diese Dichten über die Zahl der zulässigen Wohnungen je Wohngebäude zu entzerren. Auf den privaten Grundstücken sollen Photovoltaikanlagen auf den Dachflächen der Gebäude oder auf anderen geeigneten Flächen baulicher Anlagen errichtet werden. Durch die getroffene Festset- zung zur Errichtung einer verbindlichen Mindestfläche von Photovoltaikanlagen (30 % der Dach- fläche in Orthogonalprojektion) soll eine verständliche und nachvollziehbare Maßeinheit für die zukünftigen Bauherren geschaffen werden. Durch die Festsetzung soll die Nutzung regenerativer Energien in dem Baugebiet planungsrechtlich und verbindlich gesichert werden. Die Gemeinde sieht es als ihre städtebauliche Aufgabe an, durch ihre Bauleitplanung eine nachhaltige Ortsentwicklung voranzutreiben und den Klimaschutz zur Bewahrung gesunder Wohn-, Lebens- und Arbeitsverhält- nisse auch für zukünftige Generationen voranzutreiben. Dem Klimaschutz kommt darüber hinaus unter Berücksichtigung der Planungsleitlinie des § 1 Abs. 6 Nr. 7f BauGB eine besondere Gewich- tung bei der Aufstellung von Bauleitplänen zu. Der Ausschluss von oberirdischen Niederspannungsfreileitungen erfolgt aus städtebaulichen Grün- den. Neben den Anforderungen für die einzelnen Baugrundstücke und Gebäude werden dadurch für die Erschließungsträger Vorgaben zur Ausführung von (in der Regel neu zu errichtenden) Anla- gen getroffen, die dazu führen, dass das landschaftliche Umfeld geschützt wird. Auf die Festsetzung von maximalen Erdgeschoss-Fußbodenhöhen wird verzichtet. Dadurch entsteht ausreichend Flexibilität zur Einstellung der Gebäude im Gelände. Zusätzlich ist damit der Anreiz verbunden, zur Optimierung des innergebäudlichen Profils eine moderate Höhenlage des Erdge- schoss-Fußbodens zu wählen. Durch die o.g. Fixierung auf Wand- und Gesamt-Gebäudehöhen blei- ben Fehlentwicklungen ausgeschlossen. 7.2.8 Infrastruktur Die Ausführungen hinsichtlich der Berücksichtigung der Lage der Hauskontrollschächte ist hinweis- lich zu sehen, da deren genaue Lage zum Zeitpunkt der Planaufstellung noch nicht bekannt ist. Die Hauskontrollschächte sind nicht überbaubar. Die konkrete Umsetzung erfolgt im Rahmen der Er- schließungsmaßnahmen. Die Bauherrschaft wird daher im Rahmen der Festsetzung zu den über- baubaren Grundstücksflächen (Baugrenzen) vorsorglich darauf hingewiesen, dass in den Bereichen Gemeinde Baindt Bebauungsplan "Bühl" und die örtlichen Bauvorschriften hierzu Textteil mit 76 Seiten, Fassung vom 26.10.2022 Seite 52 der Hauskontrollschächte keine Bebauung möglich sein wird, um architektonische Umplanungen bzw. Missverständnisse hinsichtlich der Überbaubarkeit der Grundstücke zu vermeiden. Im Rahmen der Erschließung wird eine Trafostation zu errichten sein. Auf die Festsetzung einer entsprechenden Fläche für diese Trafostation wird bewusst verzichtet, da sich deren exakte Lage erst mit der Einteilung der Baugrundstücke ergeben wird. Auf Grund des § 14 Abs. 2 der Baunut- zungsverordnung (BauNVO) kann eine solche Nebenanlage in der Ausnahme zugelassen werden, auch falls im Bebauungsplan keine besondere Fläche hierfür festgesetzt ist. Eine Wertstoffinsel innerhalb des überplanten Bereiches ist nicht erforderlich. Für den Ortsteil sind bereits ausreichend Wertstoffinseln an geeigneten Stellen vorhanden. Neben den o.g. Einrichtungen zur unmittelbaren Wohnumfeldverbesserung sind in räumlicher Nähe die wichtigen Infrastruktureinrichtungen des Hauptortes Baindt zu Fuß erreichbar (Schule, Kinder- garten, Rathaus). Zur Förderung klimafreundlicher Fortbewegungsmittel ist im südöstlichen Bereich eine E-Tank- stelle, d.h. eine Ladestation für Elektromobile festgesetzt. Die Notwendigkeit zur Darstellung von zusätzlichen Infrastruktur- bzw. Gemeinbedarfseinrichtun- gen besteht nicht. Die bestehenden Einrichtungen decken den mittelfristigen Bedarf ab. 7.2.9 Verkehrsanbindung und Verkehrsflächen Das auszuweisende Baugebiet ist über die "Zeppelinstraße" und "Boschstraße" im Süden, die "Benzstraße" im Westen sowie über die Einmündung in die "Hirschstraße" im Nordwesten ausrei- chend an das gemeindliche Verkehrsnetz angebunden. Über die "Boschstraße" besteht die Mög- lichkeit zur Anbindung an die Kreisstraße K 7951 "Thomas-Dachser Straße". Über die Kreisstraße K 7951 "Thomas-Dachser Straße" ist eine überregionale Anbindung durch die Bundesstraße B 32 "Schwäbische Dichterstraße" gegeben. Die Anbindung an den öffentlichen Personennahverkehr (ÖPNV) ist durch die Bushaltestellen "Rat- haus", "Schreinerei Dreher" und "Marsweiler" innerhalb des Gemeindegebietes mit den Linien 1 und 30 ausreichend gegeben. Mit dem Stadtbus (Linie 1) kann die Stadt Ravensburg und somit auch der überregionale Zugbahnhof unmittelbar erreicht werden. Im Einmündungsbereich in die "Hirschstraße" ist die Verkehrssicherheit durch die hinweisliche Auf- nahme von Sichtflächen und Ausrundungen gewährleistet. Durch den vorhandenen Ausrundungs- radius der "Hirschstraße" sind ausschließlich bereits bestehende Verkehrsflächen von den Sichtflä- chen betroffen. Sichtbehinderungen durch bauliche Anlagen sind demnach ausgeschlossen. Die innere Erschließung des Baugebietes erfolgt über ein Wegenetz, das die vorhandene topogra- fische Situation berücksichtigt. Es sind gestalterische Maßnahmen zur Verkehrsberuhigung vorge- sehen. Die zentrale Verbindung von Süden nach Nordwesten wurde aufgrund des Zuschnitts des Gemeinde Baindt Bebauungsplan "Bühl" und die örtlichen Bauvorschriften hierzu Textteil mit 76 Seiten, Fassung vom 26.10.2022 Seite 53 Plangebietes und des Geländeverlaufes gewählt. Die nordöstliche Gabelung ist durch eine Stich- straße inklusive Wendehammer sowie der Einmündung, in die südlich gelegene "Zeppelinstraße" optimal erschlossen. Die straßenbegleitenden Flächen dienen mit ihren wasserdurchlässigen Belä- gen der Wohnumfeldgestaltung. Gleichzeitig können sie als Stauraum für den Winterdienst sowie Parkplätze vorgesehen werden. Eine Ausweisung als verkehrsberuhigte Zone ist nicht vorgesehen. Die Festsetzung von Höhenpunkten im Bereich der geplanten Erschließungsstraßen ist nicht erfor- derlich. Die exakte Planung der Höhenlage der Erschließungsanlage wird durch das beauftragte Ingenieurbüro vorgenommen. 7.2.10 Nutzungskonfliktlösung, Immissionsschutz Nutzungskonflikte auf Grund von Verkehrslärm und/oder gewerblichen Lärms bzw. anderen Immis- sionen sind nicht erkennbar. Ein Vorkommen von Altlasten ist auf der überplanten Flächen und den unmittelbar angrenzenden Flächen nicht bekannt. Im nördlichen Bereich befindet sich eine 20-kV-Freileitung. Diese wird im Rahmen der Ausführung des Baugebietes unverändert erhalten bleiben. Beeinträchtigungen auf Grund von elektromagne- tischen Wellen sind nicht erkennbar. Auf mögliche temporäre Konflikte auf Grund von Immissionen der angrenzenden Landwirtschaft ist hingewiesen. 7.2.11 Wasserwirtschaft Die Gemeinde verfügt über ein Trennsystem zur Entsorgung der Abwässer. Das anfallende Schmutzwasser wird der gemeindlichen Kläranlage zugeführt. Die Anlage ist aus- reichend dimensioniert. In Folge der eingeschränkten Durchlässigkeit der Böden für Niederschlagswasser, ist das auf den versiegelten Flächen anfallende Niederschlagswasser über Regenwasserkanäle abzuleiten. Im Sinne einer nachhaltigen Regenwasserbewirtschaftung wird im Bebauungsplan auf die möglichen Optionen für den Umgang mit Niederschlagswasser als Brauchwasser für die Gartenbewässerung oder anspruchsvoller als Grauwassernutzung im Gebäude, die Verbesserung der Verdunstung über Gründächer und ggf. Feuchtflächen oder die Einleitung in Baumquartiere hingewiesen. Auf diese Weise nicht ableitbare Niederschlagsmengen sollen einer Retention zugeführt und gedrosselt in den Vorfluter eingeleitet werden. Gemeinde Baindt Bebauungsplan "Bühl" und die örtlichen Bauvorschriften hierzu Textteil mit 76 Seiten, Fassung vom 26.10.2022 Seite 54 Das Baugebiet wird an die gemeindlichen Frischwasserleitungen angeschlossen. Dadurch ist eine einwandfreie Trinkwasserversorgung gewährleistet. Für das Baugebiet besteht ausreichend Poten- zial zur Wassergewinnung. Auf Grund der Aufschlüsse und Erfahrungen aus der unmittelbaren Umgebung des überplanten Bereiches im Rahmen von Bauvorhaben aus der jüngeren Zeit kann davon ausgegangen werden, dass keine ungewöhnlichen Grundwasserverhältnisse vorliegen. Die Gemeinde Baindt hat ein Starkregenrisikomanagement für das Gemeindegebiet erstellt. Der Planbereich ist im Starkregenrisikomanagement enthalten. Im Starkregenrisikomanagement sind für den Planbereich Maßnahmen und Handlungsempfehlungen vorgesehen, die mit der geplanten Maßnahme zum Gewässerausbau umgesetzt werden. 7.2.12 Geologie Die Flächen sind aus geologischer Sicht für eine Bebauung geeignet. Mit landschaftstypischen und ortsüblichen Erschwernissen bei der Ausführung der Baumaßnahmen muss jedoch gerechnet wer- den. Durch die Art der Festsetzung der Gebäudehöhen und der Höhenbezüge in Verbindung mit der zu entwickelnden Erschließungsplanung wird die Masse des anfallenden Erdaushubes minimiert. 7.2.13 Gebäudetypen Durch die verschiedenen Gebäudetypen wird eine Anpassung bezüglich der einzelnen Kenngrößen (z.B. Grundfläche und Höhe) an die jeweilige städtebauliche Situation wie folgt erreicht: − Typ 1 ist vor allem im Randbereich des Plangebietes zur freien Landschaft hin vorgesehen. Er kann ausschließlich als Einzelhaus genutzt werden. Durch die begrenzte zulässige Grundflä- chenzahl von 0,30 wird darauf geachtet, dass in Verbindung mit den jeweiligen Grundstücks- größen keine überdimensionierten Gebäude am Ortsrand entstehen. Er stellt eine reduzierte Übergangsform zu den Freiflächen dar. Die dem Typ 1 zugeordneten Grundstücke besitzen eine überdurchschnittlich hohe Wohnqualität. − Typ 2 und Typ 3 sind überwiegend im zentralen Bereich des Plangebietes vorgesehen. Sie kön- nen als Einzelhaus mit bis zu drei Wohneinheiten oder als Doppelhaus mit je zwei Wohnein- heiten genutzt werden. Die Eignung als Doppelhaus sollte in jedem Fall individuell geprüft werden. Dies betrifft insbesondere die Kenngrößen Grundstücksgröße, Grundflächenzahl und Gebäudehöhe sowie die Lage der Zufahrt. − Typ 4 kann entweder als Einzelhaus, Doppelhaus, Reihen- oder Kettenhaus und aufgrund der erhöhten Anzahl an maximal zulässigen Wohneinheiten auch als Mehrfamilienhaus umgesetzt Gemeinde Baindt Bebauungsplan "Bühl" und die örtlichen Bauvorschriften hierzu Textteil mit 76 Seiten, Fassung vom 26.10.2022 Seite 55 werden. Aufgrund der Höhenentwicklung eines potenziellen Mehrfamilienhauses wurde von ei- ner Lage am Ortsrand abgesehen und der Fokus auf den zentralen beziehungsweise südwestli- chen Bereich, an die bestehende Wohnbebauung angrenzend, gelegt. Durch den Typ 4 kann der hohen Nachfrage an Wohnraum in der Gemeinde Baindt Rechnung getragen werden. Gemeinde Baindt Bebauungsplan "Bühl" und die örtlichen Bauvorschriften hierzu Textteil mit 76 Seiten, Fassung vom 26.10.2022 Seite 56 8 Begründung – Abarbeitung der Umweltbelange (§ 1 Abs. 6 Nr. 7 BauGB), Konzept zur Grünordnung 8.1 Umweltprüfung und Abarbeitung der Eingriffsregelung bei beschleunigtem Verfahren gem. § 13a BauGB 8.1.1 Umweltprüfung Die Durchführung einer Umweltprüfung gem. § 2 Abs. 4 BauGB sowie die Erstellung eines Um- weltberichtes gem. § 2a Satz 2 Nr. 2 BauGB sowie Anlage zu § 2 Abs. 4 und § 2a BauGB ist nicht erforderlich, da die Aufstellung des Bebauungsplanes "Bühl" im beschleunigten Verfahren erfolgt (gem. § 13b BauGB i.V.m. § 13a Abs. 2 Nr. 1 BauGB). 8.1.2 Abarbeitung der Eingriffsregelung Ein Ausgleich bzw. eine Abarbeitung der Eingriffsregelung ist nicht erforderlich. Eingriffe, die auf- grund des Bebauungsplanes "Bühl" zu erwarten sind, gelten als im Sinne des § 1a Abs. 3 Satz 5 BauGB vor der planerischen Entscheidung erfolgt oder zulässig (gem. § 13b BauGB i.V.m. § 13a Abs. 2 Nr. 4 BauGB). 8.2 Abarbeitung der Umweltbelange (§ 1 Abs. 6 Nr. 7 BauGB) 8.2.1 Bestandsaufnahme Das Plangebiet liegt am nördlichen Siedlungsrand der Gemeinde Baindt im Bereich östlich der "Hirschstraße" und nördlich der "Benzstraße". Es grenzt im Süden, im Westen und im Nordwesten an bestehende Wohnbebauung an. Im Norden wird das Gebiet durch einen Bach begrenzt. Nördlich darüber hinaus sowie im Osten des Plangebiets schließen landwirtschaftlich genutzte Flächen an. Die Planfläche selbst wird ebenfalls landwirtschaftlich genutzt (Grünland/Acker). Schutzgut Arten und Lebensräume und Biologische Vielfalt; Biotopverbund (Tiere und Pflanzen; § 1 Abs. 6 Nr. 7 Buchst. a BauGB): Bei der überplanten Fläche handelt es sich derzeit um artenarme Grünland- und Ackerflächen und in Ortsrandlage. Im Westen kommen einzelne, kleinere Gehölze vor. Um zu prüfen, ob im überplanten Bereich artenschutzrechtlich relevante Arten vorkommen, wurde das Gebiet am 30.03.2020 durch einen Biologen begangen (siehe artenschutzrechtlicher Kurzbericht des Büros Sieber vom 02.07.2020, ergänzt am 21.05.2021). Dabei wurden innerhalb des Plangebietes keine relevanten Arten oder Strukturen, welche geeignete Lebensraumbedingun- gen bieten würden, nachgewiesen. Auch am Bachlauf konnten keine Hinweise auf Vorkommen von Amphibien festgestellt werden. Es befinden sich keine Biotopverbunde im Wirkbereich der Planung. Gemeinde Baindt Bebauungsplan "Bühl" und die örtlichen Bauvorschriften hierzu Textteil mit 76 Seiten, Fassung vom 26.10.2022 Seite 57 Schutzgebiete/Biotope (insb. § 1 Abs. 6 Nr. 7 Buchst. b BauGB): Das nächste gem. § 30 BNatSchG kartierte Biotop ("Tobel bei Bühl, nördlich Baindt" (Nr. 1-8123-436-7010) liegt etwa 290 m nörd- lich des Plangebietes. Das nächste FFH-Gebiet "Schussenbecken mit Tobelwäldern südlich Blitzen- reute" (Nr. 8223-311) liegt etwa 600 m südwestlich sowie 660 m westlich des voraussichtlichen Geltungsbereiches. Weitere Schutzgebiete oder Biotope liegen nicht in räumlicher Nähe. Schutzgut Boden, Geologie und Fläche (§ 1 Abs. 6 Nr. 7 Buchst. a BauGB): Aus geologischer Sicht ist der Untergrund des Plangebietes durch holozäne Abschwemmmassen, mit Schluffen, wechselnd tonig-sandig, mehr oder weniger humos, lokal schwach kalkhaltig, graubraun bis gelbbraun (Ma- terial umgelagerter Kulturböden), lokal mit grusigen/kiesigen Einschaltungen, geprägt. Daraus ha- ben sich Gley-Kolluvien mit hoher bis sehr hoher Fruchtbarkeit (3,5) entwickelt. Gemäß der Bo- denkarte im Maßstab 1:50.000 des Landesamtes für Geologie, Rohstoffe und Bergbau, sind die Bodenfunktionen als Ausgleichskörper im Wasserkreislauf und als Filter und Puffer für Schadstoffe als hoch zu bewerten. Die Böden des etwa 4,71 ha großen Plangebietes sind vollständig unversiegelt, aber deutlich anth- ropogen überprägt (großflächig in geringem Umfang Verdichtung durch Befahrung mit Mähfahr- zeugen; zudem Eintrag von Dünger und evtl. Pflanzenschutzmitteln; vermutlich auch Bodenum- bruch und Grünlandeinsaat). Aufgrund der derzeitigen Nutzung können die vorkommenden Böden ihre Funktion als Ausgleichskörper im Wasserhaushalt sowie als Filter und Puffer für Schadstoffe noch weitestgehend unbeeinträchtigt erfüllen. Über die Durchlässigkeit der vorkommenden Böden für Niederschlagswasser liegen noch keine genauen Informationen vor. Schutzgut Wasser/Wasserwirtschaft (§ 1 Abs. 6 Nr. 7 Buchst. a BauGB): Im Norden verläuft ein na- menloses Gewässer II. Ordnung. Aufgrund der Hanglage sind Überflutungsprobleme z.B. durch Hangwasser nicht auszuschließen. Abwässer fallen derzeit im Plangebiet nicht an. Das Nieder- schlagswasser versickert breitflächig über die belebte Bodenzone. Über den genauen Grundwasserstand ist nichts bekannt. Aufgrund der Erfahrungen im Rahmen von räumlich nahen gelegenen Bauvorhaben in jüngerer Zeit ist nicht mit oberflächennah anste- hendem Grundwasser zu rechnen. Schutzgut Klima/Luft, Erhaltung der bestmöglichen Luftqualität (§ 1 Abs. 6 Nr. 7 Buchst. a und h BauGB): Bei dem überplanten Bereich handelt es sich um eine Freifläche am Ortsrand, auf der sich Kaltluft bilden kann. Gehölze kommen auf der Fläche nur vereinzelt in sehr geringem Umfang vor. Auch wenn die umliegende Bebauung eher kleinteilig ist (Ein- und Zweifamilienwohnhäuser mit Gärten), kommt der Fläche in Bezug auf die Kaltluftversorgung der angrenzenden Siedlungsberei- che eine gewisse kleinklimatische Bedeutung zu. Gemeinde Baindt Bebauungsplan "Bühl" und die örtlichen Bauvorschriften hierzu Textteil mit 76 Seiten, Fassung vom 26.10.2022 Seite 58 Größere Gewerbegebiete oder Verkehrswege, die zu einer relevanten Schadstoffanreicherung in der Luft führen könnten, liegen nicht in räumlicher Nähe zum Plangebiet. Insgesamt ist wegen der Lage im ländlichen Raum von einer nur gering vorbelasteten Luftqualität auszugehen. Schutzgut Landschaftsbild (Landschaft; § 1 Abs. 6 Nr. 7 Buchst. a BauGB): Das Plangebiet gehört zum voralpinen Hügel- und Moorland. Beim Vorhabengebiet handelt es sich um eine Freifläche an nördlichen Ortsrand der Gemeinde Baindt, welche im Westen und Süden, sowie im weiteren Um- land auch im Osten von bestehender Wohnbebauung umgeben ist. Die Fläche weist ein leichtes Gefälle Richtung Osten sowie Richtung Süden auf und ist aufgrund der intensiven Nutzung struk- turarm. Im Norden verläuft ein Fußweg. Weitere Wanderwege führen am Gebiet nicht vorbei, so- dass der Fläche keine besondere Bedeutung für die Erholung zukommt. Im Norden schließt der überplante Bereich an die freie Landschaft an und ist von hier gut einsehbar und auf Grund der Ortsrandlage für das Ortsbild von gewisser Bedeutung. 8.2.2 Auswirkungen der Planung Schutzgut Arten und Lebensräume und Biologische Vielfalt; Biotopverbund (Tiere und Pflanzen; § 1 Abs. 6 Nr. 7 Buchst. a BauGB): Durch die Errichtung der Baukörper und Verkehrsflächen und die damit einhergehende Versiegelung geht der Lebensraum der im Bereich des Ackers/Grünlandes vorkommenden Tiere und Pflanzen verloren. Da das Plangebiet am Ortsrand liegt und von Wohn- bebauung mit deutlichen Störeinflüssen umgeben ist, ist nicht mit der Zerschneidung von Lebens- räumen zu rechnen. Unter Berücksichtigung der umfangreichen Vermeidungs- und Minimierungs- maßnahmen wie Baumpflanzungen, insektenfreundlicher Beleuchtung und Förderung der Arten- vielfalt durch extensive Blühwiesen, ist der Eingriff für das Schutzgut als gering einzustufen. Schutzgebiete/Biotope (insb. § 1 Abs. 6 Nr. 7 Buchst. b BauGB): Im Rahmen der Umweltprüfung wurde gem. § 34 Abs. 1 BNatSchG eine Vorprüfung zur Verträglichkeit des Vorhabens mit dem FFH- Gebiet "Schussenbecken mit Tobelwäldern südlich Blitzenreute" durchgeführt. Bei Berücksichtigung der im Bebauungsplan festgesetzten Minimierungsmaßnahmen (insektenschonende Außenbe- leuchtung und Photovoltaikanlagen sowie Niederschlagswasserbewirtschaftung nach dem Stand der Technik und den großflächigen Grünflächen) sind erhebliche Beeinträchtigungen der Schutz- und Erhaltungsziele des genannten FFH-Gebietes nicht zu erwarten (siehe FFH-Vorprüfung der Sie- ber Consult GmbH vom 26.05.2021). Die im Abstand von mehreren hundert Metern zum Plange- biet liegenden Biotope sind von der Planung nicht betroffen. Schutzgut Boden, Geologie und Fläche (§ 1 Abs. 6 Nr. 7 Buchst. a BauGB): Durch die mit der Pla- nung ermöglichte Bebauung und die damit einhergehende Versiegelung werden die Funktionen der betroffenen Böden beeinträchtigt bzw. gehen ganz verloren. Im Bereich der neuen Baukörper bzw. Zufahrtsflächen kommt es zu einer Abtragung der oberen Bodenschichten. Insbesondere im Bereich der Flächen für Aufschüttungen ist mit teils erheblichen Geländeaufschüttungen zu rechnen. Die versiegelten Flächen können nicht mehr als Standort für Nutzpflanzen oder die natürliche Ve- Gemeinde Baindt Bebauungsplan "Bühl" und die örtlichen Bauvorschriften hierzu Textteil mit 76 Seiten, Fassung vom 26.10.2022 Seite 59 getation dienen und bieten Bodenorganismen keinen Lebensraum mehr. Zudem wird das eintref- fende Niederschlagswasser in diesen Bereichen nicht mehr gefiltert und gepuffert. Landwirtschaft- liche Ertragsflächen gehen verloren. Nach der "Wirtschaftsfunktionenkarte Baden-Württemberg - Vorrangfluren I und II" entfallen jedoch etwa 784 ha Fläche der Gemeindefläche auf die Vorrang- flurstufe II (97 %). Durch die vorliegende Planung wird somit nur ein geringer Teil der landwirt- schaftlichen Fläche beansprucht. Zudem sind zum einen auch bei der Umsetzung der Planung wei- terhin hochwertige Böden vorhanden und zum anderen liegen keine weniger hochwertigen land- wirtschaftlichen Flächen im Gemeindegebiet vor, sodass im Falle der Überplanung landwirtschaft- licher Flächen auch an einem anderen Standort hochwertige Flächen betroffen wären Auch unter Berücksichtigung der Vermeidungs- und Minimierungsmaßnahmen wie wasserdurchlässige Belege im Bereich der Stellplätze und untergeordneten Wegen sowie der festgesetzten Grünflächen, welche ihren Bodenfunktion weiterhin eingeschränkt nachgehen können, ist der Eingriff ins Schutzgut als mittel bis hoch zu bewerten. Schutzgut Wasser/Wasserwirtschaft (§ 1 Abs. 6 Nr. 7 Buchst. a BauGB): Durch die mit der Bebau- ung verbundene Versiegelung wird die Durchlässigkeit der anstehenden Böden für Niederschlags- wasser eingeschränkt. In Folge der eingeschränkten Durchlässigkeit der Böden für Niederschlags- wasser, ist das auf den versiegelten Flächen anfallende Niederschlagswasser über Regenwasserka- näle abzuleiten und es verringert sich unter Umständen die Grundwasserneubildungsrate. Der feh- lende Wasserrückhalt hat auch Auswirkungen auf die Regulierung des Grundwassers, wodurch es zu einer geringfügigen Beeinträchtigung des lokalen Wasserkreislaufes kommen kann. Die Auswir- kungen der Versiegelung werden durch die Festsetzungen großer Grünflächen und zu wasserdurch- lässigen Belegen und zur Niederschlagswasserbehandlung minimiert. Das anfallende Schmutzwasser wird getrennt gesammelt und über das bestehende Schmutzwas- serkanalnetz der gemeindlichen Kläranlage zugeführt. Das auf versiegelten Flächen (Dach- und Hofflächen) anfallende Niederschlagswasser ist im Trenn- system abzuleiten. Es ist über die öffentlichen Regenwasserkanäle dem außerhalb des Geltungs- bereiches liegenden Retentionsbereich zuzuführen. Hier ist es zu speichern, vorzureinigen und ge- drosselt dem Vorfluter des Gewässersystems des Bampfens zuzuleiten. Das bei Starkregen von den nördlich und östlich liegenden Hängen abfließende Wasser wird durch eine Aufschüttung bzw. Hangkantenprofilierung im Bereich der öffentlichen Grünfläche im Nordos- ten aufgefangen, so dass es nicht zu Überflutungsproblemen auf den Grundstücken am Hangfuß kommen kann. Die Gemeinde Baindt hat darüber hinaus ein Starkregenrisikomanagement für das Gemeindegebiet er- stellt. Der Planbereich ist im Starkregenrisikomanagement enthalten. Im Starkregenrisikomanagement sind für den Planbereich Maßnahmen und Handlungsempfehlungen vorgesehen, die mit der geplanten Maßnahme zum Gewässerausbau umgesetzt werden. Schutzgut Klima/Luft, Erhaltung der bestmöglichen Luftqualität (§ 1 Abs. 6 Nr. 7 Buchst. a und h BauGB): Durch die Rodung der wenigen im östlichen Plangebiet bestehenden Gehölze entfällt die Gemeinde Baindt Bebauungsplan "Bühl" und die örtlichen Bauvorschriften hierzu Textteil mit 76 Seiten, Fassung vom 26.10.2022 Seite 60 Luft filternde und Temperatur regulierende Wirkung der Bäume. Durch die Bebauung der Freifläche wird die Kaltluftbildung im Plangebiet unterbunden und auf die angrenzenden Offenflächen be- schränkt. Aufgrund der Baum- und Strauchpflanzungen sowie der öffentlichen Grünflächen zur Durchgrünung ist von einer Aufwertung in Bezug auf die Frischluftbild auszugehen. Bezüglicher der Kaltluftversorgung ist für die angrenzenden Siedlungsbereiche jedoch eine geringe Einbuße zu er- warten. Schutzgut Landschaftsbild (Landschaft; § 1 Abs. 6 Nr. 7 Buchst. a BauGB): Durch die in Ortsrand- lage geplanten Baukörper erfährt die Erlebbarkeit des landschaftlichen Umfeldes eine geringfügige Beeinträchtigung. Die Bebauung findet in einem von Norden gut einsehbaren Bereich statt, liegt jedoch zwischen bestehender Bebauung und verlagert damit den nördlichen Ortsrand nicht weiter in die freie Landschaft hinaus. Für die angrenzenden, bereits bebauten Grundstücke ist mit einer geringen Einbuße an der Erlebbarkeit des dörflichen Umfeldes zu rechnen (Ausblick auf die Frei- fläche). Die getroffenen Festsetzungen und bauordnungsrechtlichen Vorschriften stellen jedoch si- cher, dass die Auswirkungen auf die benachbarten Anlieger begrenzt bleiben und sich die neu hinzukommende Bebauung gut in die gewachsene dörfliche Struktur einfügt. Die im Norden und Osten des Plangebietes geplanten öffentlichen Grünflächen zur Durchgrünung mit Begegnungs- und Erholungsflächen für die Bevölkerung und als bachbegleitende Zone dienen der Eingrünung und können als Treffpunkt und zentrumsnahes Naherholungs- oder Spielgebiet von den Bewohnern genutzt werden. 8.2.3 Konzept zur Grünordnung Das Konzept zur Grünordnung berücksichtigt den Bestand und die Auswirkungen der Planung wie folgt: Im nördlichen Plangebiet wird eine öffentliche Grünfläche als Bach begleitende Zone festgesetzt, die der Einhaltung des Gewässerrandstreifens dient. Im Norden sowie im südlichen Bereich werden öffentliche Grünflächen zur Durchgrünung mit Be- gegnungs- und Erholungsflächen für die Bevölkerung und als Spielfläche festgesetzt, welche eine Eingrünung des Gebietes und eine auflockernde Grünzone zwischen der geplanten Bebauung schaf- fen. Auf den privaten Baugrundstücken ist eine Mindestzahl von Gehölzen zu pflanzen. Dadurch wird eine angemessene Ein- und Durchgrünung der Bebauung gewährleistet. Zudem verbessert sich hierdurch der Lebensraumwert der Flächen für siedlungstypische Tierarten. Durch die Festsetzung von Pflanzlisten wird die Verwendung standortgerechter, heimischer Gehölze gesichert. Bei der Auswahl der festgesetzten Gehölzarten wurde auf eine Verwendung standortge- rechter, heimischer Bäume und Sträucher geachtet. Einheimische Bäume und Sträucher bilden die Gemeinde Baindt Bebauungsplan "Bühl" und die örtlichen Bauvorschriften hierzu Textteil mit 76 Seiten, Fassung vom 26.10.2022 Seite 61 Grundlage vieler Nahrungsketten und dienen der Erhaltung des Lebensraumes für Kleinlebewesen. Sie sollten deshalb gegenüber neophytischen Ziergehölzen vorgezogen werden. Gehölze, die als Zwischenwirt für die Erkrankungen im Obst- und Ackerbau gelten, speziell die in der Verordnung zur Bekämpfung der Feuerbrandkrankheit genannten, werden durch die Planung ausgeschlossen. Hierdurch sollen Gefährdungen der im Umkreis bestehenden sowie der zu pflan- zenden Gehölze vermieden werden. Damit die privaten Zier- und Nutzgärten möglichst naturnah gestaltet werden sowie aus gestalte- rischen Gründen werden Gehölze aus Nadelgehölzen im Übergangsbereich zur freien Landschaft sowie in Bereichen, die an öffentliche Flächen angrenzen, ausgeschlossen. Die Pflanzung von Sträuchern, die nicht in der Pflanzliste festgesetzt sind (z. B Ziersträucher), wird auf max. 5 % der Grundstücksfläche zugelassen. Auf diese Weise soll zu einem gewissen Grad auch eine Bepflanzung mit nicht heimischen Gehölzen ermöglicht werden, ohne dass Fehlentwicklungen hinsichtlich naturschutzfachlicher oder landschaftsästhetischer Belange zu erwarten sind. Für Flach- und Pultdächer mit einer Neigung von 0° bis zu 35° ist eine extensive Dachbegrünung festgesetzt. Diese dient zum einen dem Regenwasserrückhalt und minimiert Niederschlagsabfluss- spitzen. Zum anderen verbessert sich das Kleinklima durch die Evaporations- und Transpirations- leistungen der Pflanzen; Staub und Luftschadstoffe werden gefiltert und gebunden. Darüber hinaus bietet ein begrüntes Dach auch Lebensraum für Pflanzen und Tiere und kann daher neben dem Beitrag zum Klimaschutz auch als Ersatzbiotop für im Zuge der Planung verloren gehendes Grün dienen. Die Verwendung versickerungsfähiger Beläge für Stellplätze, Zufahrten u.a. untergeordnete Wege auf den privaten Baugrundstücken wird festgesetzt, um die Wasseraufnahmefähigkeit des Bodens weitestgehend zu erhalten und damit die Abnahme der Versickerungsleistung des Bodens durch die Versiegelung zu minimieren. Oberflächen aus Zink, Titan-Zink, Kupfer oder Blei werden für baukonstruktive Elemente, die groß- flächig mit Niederschlagswasser in Berührung kommen, zum Schutz des Bodens und des Grund- wassers ausgeschlossen. Zum Schutz nachtaktiver Insekten wird festgesetzt, dass als Außenbeleuchtung nur Leuchtentypen mit geringem Anteil an blauem und ultraviolettem Licht (z.B. Natriumdampf- oder LED-Lampen) mit einer maximalen Lichtpunkthöhe von 4,50 m verwendet werden dürfen. Um fehlgeleitete Eiablagen von wassergebundenen Insekten zu vermeiden, sind nur solche Photo- voltaikmodule zulässig, die weniger als 6 % Licht reflektieren (je Solarglasseite 3 %). Dies wird von Elementen erfüllt, die entspiegelt und monokristallin sind sowie deutliche Kreuzmuster aufwei- sen. Elemente aus Strukturglas besitzen im Vergleich zu Floatglas deutliche Vorteile. Gemeinde Baindt Bebauungsplan "Bühl" und die örtlichen Bauvorschriften hierzu Textteil mit 76 Seiten, Fassung vom 26.10.2022 Seite 62 Eine landschaftsgerechte und naturnahe Gestaltung von Gärten fördert eine stärkere Begrünung der Freiflächen und ist sowohl aus Gründen des Natur- und Artenschutzes als auch für das innerörtliche Kleinklima vorteilhaft. Die Durchlässigkeit des Gebietes für Kleinlebewesen kann erhalten werden, wenn Zäune einen Min- destabstand zum natürlichen Gelände einhalten und auf Sockelmauern verzichtet wird. Um den vorhandenen Gehölzbestand als Lebensraum v.a. für Kleinlebewesen und Vögel zu sichern und gleichzeitig eine Eingrünung des Baugebietes zu gewährleisten, wird empfohlen die bestehen- den Gehölze möglichst zu erhalten. Gemeinde Baindt Bebauungsplan "Bühl" und die örtlichen Bauvorschriften hierzu Textteil mit 76 Seiten, Fassung vom 26.10.2022 Seite 63 9 Begründung – Bauordnungsrechtlicher Teil 9.1 Örtliche Bauvorschriften 9.1.1 Regelungen über die Gestaltung der Gebäude Die Dachformen für den Hauptbaukörper ermöglichen die Errichtung eines Satteldaches, Pultda- ches, Flachdaches oder Walmdaches. Diese Dachformen entsprechen den Vorstellungen moderner Baukörper und sind bereits an anderer Stelle im Gemeindegebiet umgesetzt. Gleichzeitig sind Vor- schriften zur Dachform getroffen, die eine auf den Einzelfall angepasste Bauform ermöglichen. Dies betrifft in erster Linie die untergeordneten Bauteile wie Dachgaupen, Garagen und Nebengebäude. Regelungen für grundstücksübergreifende Gebäude mit einheitlicher Dachform und gleicher First- richtung (z.B. Doppel- oder Reihenhaus) bezüglich einer einheitlichen Dachneigung oder eines pro- filgleichen Anbaus werden nicht getroffen, da solche Regelungen erfahrungsgemäß Probleme im bauaufsichtlichen Verfahren nach sich ziehen. Die Einengung auf eine einzelne Gradzahl stellt hier- für ebenfalls keine sinnvolle Alternative dar. Die Regelungen für Dachaufbauten entbinden nicht von der Beachtung anderer bauordnungsrechtlicher Vorschriften, speziell den Vorschriften zu den Abstandsflächen und den Vorschriften zum Brandschutz. Die ausführliche Definition des Pultdaches kann im Baugenehmigungsverfahren die Entscheidung erleichtern, ob es sich bei dem Dach eines Vorhabens um ein Pultdach handelt und ob demnach die sonstigen Festsetzungen zum Pultdach greifen (Firsthöhe und Dachneigung). Um ein Pultdach handelt es sich, wenn mindestens 75% aller Dachebenen des jeweiligen Hauptgebäudes zueinan- der parallel sind. Die Fläche einer Dachebene wird in der senkrechten Projektion auf die Fläche gemessen Das Spektrum für Dachneigungen ist im Sinne der Bauherrschaft breit gefasst. Es entspricht den ortsüblichen und landschaftstypischen Vorgaben und berücksichtigt zeitgemäße Bauformen. Durch die Festsetzung von Wand- und Gesamt-Gebäudehöhen ist die Möglichkeit ausgeschlossen, dass Gebäude eine nicht vertretbare Gesamthöhe erreichen könnten. Die Regelung der Dachneigung bezieht sich auch auf Terrassengeschosse, da diese ebenfalls andere Dachformen, wie z.B. ein Pult- dach haben können. Durch die Vorschriften zur parallelen Montage von Solar- und Photovoltaikanlagen auf geneigten Dächern soll eine zu dominante Wirkung der Anlagen auf den Außenbetrachter vermieden werden. Die getroffene Regelung schließt eine effiziente Nutzung der Anlagen nicht aus. Der angeführte Gemeinde Baindt Bebauungsplan "Bühl" und die örtlichen Bauvorschriften hierzu Textteil mit 76 Seiten, Fassung vom 26.10.2022 Seite 64 Abstand bis max. 0,40 m ist zwischen Oberkante Dachhaut und Oberkante Solar- bzw. Photovol- taikanlage zu messen. Gleichzeitig soll eine zu dominante Wirkung der Anlagen bei Flachdächern auf den Außenbetrachter vermieden werden. Die getroffenen Regelungen führen daher in erster Linie zu einer Begrenzung des Aufständerungswinkels der Solarmodule im äußeren Dachbereich dieser Dachform. Das Regelungskonzept für Gebäudeanbauten (Widerkehre und Zwerchgiebel) beschränkt sich auf Vorgaben zu den Ausmaßen und Abständen dieser Bauteile. Eine Koppelung mit der Gebäudelänge wird dabei vermieden, da die Gebäudelänge unter Umständen nicht eindeutig definierbar und da- mit bestimmbar ist. Auf eine Regelung für Dachaufbauten wird verzichtet. Die Festsetzung einer max. Kniestockhöhe ist nicht erforderlich. Für die Gebäudehöhe sind Vorgaben zur Wand- und Gesamt-Gebäudehöhe ausreichend. Die Vorschriften über Materialien und Farben orientieren sich einerseits an den umliegenden, land- schaftsgebundenen Bauformen. Andererseits lassen sie der Bauherrschaft jedoch ausreichend ge- stalterischen Spielraum. Die Beschränkung auf die Dachfarben Rot bis Rotbraun sowie Betongrau bis Anthrazitgrau führt zu einem homogenen und ruhigen Gesamtbild des Ortes. Die Farben fügen sich erfahrungsgemäß besonders gut in die landschaftliche Situation ein. Um dem Gedanken der Nachhaltigkeit und dem Klimaschutz gerecht zu werden, ist außerdem eine vollständige Dachbe- grünung für alle Dächer bis zu einer Dachneigung von 20° (außer für Dachflächen für den Aufent- halt von Personen) zwingend vorgeschrieben. Dies gilt nicht für Nebenanlagen. Diese sind meist untergeordnet und es gilt die Flexibilität der Bauherren in diesem Bereich weiter zu gewährleisten. Auf die Festsetzung eines Längen- und Breitenverhältnisses für die Baukörper wird verzichtet. Aus den o.g. Gründen wäre auch hier der Vollzug auf Grund der u.U. nicht eindeutig bestimmbaren Bezugsgrößen in Frage gestellt. 9.1.2 Regelungen über die Gestaltung der Freiflächen in den Baugebieten (Baugrundstücke) Die Einschränkung von Geländeveränderungen dient dazu, eine homogene und zusammenhängend gestaltete Situation entstehen zu lassen. Der Charakter des ursprünglichen Geländes soll dabei ablesbar bleiben. Dabei ist jedoch zu berücksichtigen, dass geringe Geländeveränderungen erfor- derlich sein werden, um ein Einfügen der Gebäude in die teilweise schwierige Geländesituation und die Lage der Erschließungsflächen vor Ort zu ermöglichen. Zudem wird verhindert, dass durch Ab- trag zu hohe Gebäudeansichten talseitig entstehen. Die Angabe in Meter erfolgt aufgrund dessen, dass Vollgeschosse in ihrer Höhe nicht begrenzt sind. Das Absetzen der Stützkonstruktion um 50 cm dient dazu, ein geordnetes Ortsbild zu sichern, da eine gewisse Entzerrung von Verkehrsflächen und Baugrundstücken erfolgt sowie zur Vermeidung nachbarschaftlicher Konflikte. Der Abstand der Stützkonstruktion wirkt als gestalterische Element auf das Ortsbild ein. Gerade nah zur Straße stehende "tote Stützmauern" können eine erdrücken- de Wirkung haben und dadurch die städtebauliche Entwicklung negativ beeinflussen. Außerdem Gemeinde Baindt Bebauungsplan "Bühl" und die örtlichen Bauvorschriften hierzu Textteil mit 76 Seiten, Fassung vom 26.10.2022 Seite 65 dient der einzuhaltende Abstand zur Verkehrsfläche der Vermeidung einer Beeinträchtigung der Durchführung des Winterdienstes sowie in gewissem Maße auch der Verkehrssicherheit. Mit Begrünung der Stützkonstruktionen ist entweder eine Bepflanzung der Zwischenräume (z.B. der Trockensteinmauern= Mauerwerk aus Bruch- bzw. Natursteinen, das ohne Zuhilfenahme von Mörtel errichtet wird) bzw. eine Bepflanzung vor oder oberhalb der Stützkonstruktion (z.B. Rank- pflanzen, die das Drahtgeflecht der Gabionen als Rankhilfe nutzen) mit dafür geeigneten Pflanzen gemeint. Diese ist dauerhaft zu erhalten. 9.2 Sonstige Regelungen 9.2.1 Stellplätze und Garagen Der erhöhte Bedarf an nachzuweisenden Stellplätzen je Wohnung wird mit der ländlich geprägten Umgebung, dem entsprechend geringen Angebot des öffentlichen Nahverkehrs und den eng be- messenen Verkehrsflächen begründet. Die beiden ersten Faktoren führen dazu, dass Haushalte in der Regel mit mehr als einem Kraftfahrzeug ausgestattet sein müssen, um die für die tägliche Lebensführung notwendige Mobilität aufbringen zu können. Gleichzeitig sind die Verkehrsflächen so bemessen, dass den konkreten Erfordernissen des fließenden Verkehrs ausreichend Rechnung getragen ist. Die Belange des ruhenden Verkehrs sind insoweit berücksichtigt, als dass für den Besucherverkehr ausreichend Flächen zur Verfügung stehen. Es wurde hoher Wert auf eine wirt- schaftlich bemessene Erschließung und eine geringe Versiegelung durch Verkehrsflächen gelegt. Die für die dort wohnende Bevölkerung erforderlichen Stellplätze können vom öffentlichen Ver- kehrsraum nicht aufgenommen werden, weshalb auf den privaten Flächen ausreichende Stellplätze nachgewiesen werden müssen. Somit erfolgt die Regelung, um städtebauliche Fehlentwicklungen durch einen Mangel an Stellplätzen auszuschließen. Gemeinde Baindt Bebauungsplan "Bühl" und die örtlichen Bauvorschriften hierzu Textteil mit 76 Seiten, Fassung vom 26.10.2022 Seite 66 10 Begründung – Sonstiges 10.1 Umsetzung der Planung 10.1.1 Maßnahmen und Zeitplan zur Verwirklichung Eine Veränderungssperre ist nicht erforderlich. Boden ordnende Maßnahmen (Grundstückstausch, Umlegung) sind nicht erforderlich und nicht ge- plant. Die Gemeinde beabsichtigt, die überwiegenden Flächenanteile in ihr Eigentum zu bringen und an geeignete Bauwerber weiter zu veräußern. 10.1.2 Wesentliche Auswirkungen Wesentliche Auswirkungen auf die gesamtgemeindliche Situation sind aufgrund des beschränkten Ausmaßes der zusätzlichen Bebauung im gemeindlichen Gesamtkontext nicht erkennbar. Die inf- rastrukturellen Einrichtungen sind geeignet, die zusätzlichen Einwohner bzw. Einrichtungen zu ver- sorgen. Für die südlich und westlich gelegenen, bereits bebauten Grundstücke ist mit einer Einbuße an der Erlebbarkeit der freien Landschaft sowie des städtebaulichen Umfeldes zu rechnen (z.B. Ausblick). Auf Grund der getroffenen Festsetzungen (Höhenbeschränkungen, überbaubare Grundstücksflä- chen) sind diese Auswirkungen als akzeptabel zu bewerten. 10.2 Erschließungsrelevante Daten 10.2.1 Kennwerte Fläche des Geltungsbereiches: 4,49 ha Flächenanteile: Nutzung der Fläche Fläche in ha Anteil an der Gesamtfläche Bauflächen als WA 2,59 57,7 % Öffentliche Grünflächen 1,16 25,8 % Öffentliche Verkehrsfläche 0,57 12,7 % Sonstige öffentliche Verkehrsflächen 0,17 3,8 % Gemeinde Baindt Bebauungsplan "Bühl" und die örtlichen Bauvorschriften hierzu Textteil mit 76 Seiten, Fassung vom 26.10.2022 Seite 67 Verhältnis von Erschließungsfläche zur Nettobaufläche (innerhalb des Baugebietes): 21 % Voraussichtliche Mindestanzahl der Wohnungen im Wohngebiet: 109 Voraussichtliche Maximalanzahl der Wohnungen im Wohngebiet: 189 Voraussichtliche Nettowohnungsdichte pro ha: 57,1 Voraussichtliche Anzahl der unterzubringenden Einwohner im Wohngebiet (mittlere Haushalts- größe 2,3): 343 10.2.2 Erschließung Abwasserbeseitigung durch Anschluss an das Trenn-System der öffentlichen Abwasserentsorgung der Gemeinde Baindt. Wasserversorgung durch Anschluss an die gemeindliche Wasserversorgung. Die Löschwasserversorgung ist durch eine entsprechende Dimensionierung der Wasserleitungen in Verbindung mit einer ausreichenden Anzahl von Hydranten sichergestellt. Stromversorgung durch Anschluss an das Netz der NetzeBW AG, Biberach. Gasversorgung durch Anschluss an das Leitungsnetz der Technischen Werke Schussental, Ravens- burg. Müllentsorgung durch die Müllabfuhr des Landkreises Ravensburg. Die Kostenschätzung für die gesamte Erschließung im Geltungsbereich (incl. Umsatzsteuer) wird nachgereicht. Die Gemeinde beabsichtigt, die anfallenden Kosten zur Herstellung der Erschließungsanlage nach BauGB (Straßen, Straßenentwässerung, Straßenbeleuchtung) im Rahmen der Grundstücksveräu- ßerung in Rechnung zu stellen (so genannte Ablöseverträge). 10.3 Zusätzliche Informationen 10.3.1 Planänderungen Bei der Planänderung vom 20.10.2021 fanden die Überlegungen und Abwägungen aus der öf- fentlichen Gemeinderatssitzung vom 09.11.2021 wie folgt Berücksichtigung. Für die in der Sitzung des Gemeinderates "Baindt" beschlossenen Inhalte wurde bereits vor der Sitzung eine vollständige Entwurfsfassung (Fassung vom 20.10.2021) zur Verdeutlichung der Gemeinde Baindt Bebauungsplan "Bühl" und die örtlichen Bauvorschriften hierzu Textteil mit 76 Seiten, Fassung vom 26.10.2022 Seite 68 möglichen Änderungen ausgearbeitet. Die in der Gemeinderatssitzung vorgenommenen Ände- rungsbeschlüsse im Rahmen der nun vorgenommenen Abwägungen sind mit den Inhalten dieser Entwurfsfassung identisch. Die Änderungen umfassen folgende Punkte (ausführliche Abwägungen sind im Sitzungsprotokoll der Sitzung des Gemeinderates bzw. der Sitzungsvorlage der öffentlichen Sitzung des Gemeinderates vom 09.11.2021 enthalten): − Reduzierung des Geltungsbereiches durch teilweise Herausnahme des Baches und des Gewäs- serrandstreifens um 0,23 ha auf 4,49 ha − Rücknahme der Baugrenzen auf den Grundstücken Nr. 1-7 sowie Nr. 26-29 − Anpassung der Festsetzung Nr. 2.4 "Maximal zulässige Zahl der Vollgeschosse" − Anpassung der Festsetzung Nr. 2.9 "Abweichende Bauweise" − Anpassung der Festsetzung Nr. 2.13 "Nebenanlagen und sonstige bauliche Anlagen in den privaten Grundstücken" − Ergänzung der Festsetzung Nr. 2.15 " Umgrenzung der Flächen, die von der Bebauung freizu- halten sind" − Ergänzung der Festsetzung Nr. 2.17 "Flächen für Aufschüttungen" − Ergänzung der Festsetzung Nr. 2.20 "Bereiche ohne Ein- und Ausfahrt" − Anpassung der Festsetzung Nr. 2.21 "Installation von Photovoltaikanlagen" − Anpassung der Festsetzung Nr. 2.23 "Ableitung von Niederschlagswasser in den privaten Grundstücken, Materialbeschaffenheit gegenüber Niederschlagswasser" − Anpassung der Festsetzung Nr. 2.28 "Förderung der Biodiversität auf Grünflächen" − Streichung der Festsetzung der öffentlichen Grünfläche als Bach begleitende Zone (Retentions- bereich) − Anpassung der Zweckbestimmung der öffentlichen Grünflächen zur Durchgrünung mit Begeg- nungs- und Erholungsflächen für die Bevölkerung und zur Durchgrünung mit Begegnungs- und Erholungsflächen für die Bevölkerung und als Spielfläche (Festsetzungen Nr. 2.25 und 2.25) − Ergänzungen bei den Hinweisen − Überarbeitung der Verweise auf die Rechtsgrundlagen − Änderungen und Ergänzungen bei der Begründung − redaktionelle Änderungen und Ergänzungen Bei der Planänderung vom 26.10.2022 fanden die Überlegungen und Abwägungen aus der öf- fentlichen Gemeinderatssitzung vom 08.11.2022 wie folgt Berücksichtigung. Für die in der Sitzung des Gemeinderates "Baindt" beschlossenen Inhalte wurde bereits vor der Sitzung eine vollständige Entwurfsfassung (Fassung vom 26.10.2022) zur Verdeutlichung der Gemeinde Baindt Bebauungsplan "Bühl" und die örtlichen Bauvorschriften hierzu Textteil mit 76 Seiten, Fassung vom 26.10.2022 Seite 69 möglichen Änderungen ausgearbeitet. Die in der Gemeinderatssitzung vorgenommenen Ände- rungsbeschlüsse im Rahmen der nun vorgenommenen Abwägungen sind mit den Inhalten dieser Entwurfsfassung identisch. Die Änderungen umfassen folgende Punkte (ausführliche Abwägungen sind im Sitzungsprotokoll der Sitzung des Gemeinderates bzw. der Sitzungsvorlage der öffentlichen Sitzung des Gemeinderates vom 08.11.2022 enthalten): − Redaktionelle Anpassung der Festsetzung unter Ziffer 2.25 − Ergänzung der Hinweise − Änderungen und Ergänzungen bei der Begründung − redaktionelle Änderungen und Ergänzungen Gemeinde Baindt Bebauungsplan "Bühl" und die örtlichen Bauvorschriften hierzu Textteil mit 76 Seiten, Fassung vom 26.10.2022 Seite 70 11 Begründung – Auszug aus übergeordneten Planun- gen Darstellung aus dem Landesent- wicklungsplan Baden-Württem- berg 2002, Karte zu 2.1.1 "Raumkategorien"; Darstellung als "Randzone um einen Verdich- tungsraum" Ausschnitt aus dem Regionalplan Bodensee-Oberschwaben, Dar- stellung als "Siedlungsbereich" Auszug aus dem rechtsgültigen Flächennutzungsplan; Darstel- lung überwiegend als "Wohnbau- fläche in Planung" (W) und "Flä- che für die Landwirtschaft" sowie Darstellung als "Wohnbaufläche im Bestand" (W) und "Grünflä- che" im geringen Maße; darüber hinaus befinden sich innerhalb des Plangebietes Darstellungen einer "Ortsrandeingrünung" sowie einer "20-KV-Freileitung" Gemeinde Baindt Bebauungsplan "Bühl" und die örtlichen Bauvorschriften hierzu Textteil mit 76 Seiten, Fassung vom 26.10.2022 Seite 71 12 Begründung – Bilddokumentation Blick von Osten auf den südlich gelegenen Einmündungsbereich des Plangebietes in das örtliche Verkehrsnetz ("Zeppelinstraße") und die Bestandsbebauung am Ortsrand des Hauptortes der Ge- meinde Baindt. Blick von Osten auf das westlich gelegene Plangebiet. Die Fläche wird derzeit landwirtschaftlich genutzt. Im Hintergrund ist die Bestandsbebauung des Ortsrands des Hauptortes der Gemeinde Baindt zu erkennen. Blick von Osten auf die westlich und südlich des Plangebietes an- grenzende Bestandsbebauung des Ortsrands des Hauptortes der Gemeinde Baindt. Gemeinde Baindt Bebauungsplan "Bühl" und die örtlichen Bauvorschriften hierzu Textteil mit 76 Seiten, Fassung vom 26.10.2022 Seite 72 Blick auf den zukünftigen westli- chen Einmündungsbereich des Plangebietes von der "Zeppelin- straße" in die "Hirschstraße". Blick von Nordwesten auf das südlich gelegene Plangebiet und die derzeit landwirtschaftlich ge- nutzte Fläche. Blick von Nordwesten auf das südöstlich gelegene Plangebiet und die derzeit landwirtschaftlich genutzte Fläche. Gemeinde Baindt Bebauungsplan "Bühl" und die örtlichen Bauvorschriften hierzu Textteil mit 76 Seiten, Fassung vom 26.10.2022 Seite 73 13 Begründung – Städtebauliche Entwurfsalternativen Die städtebauliche Entwurfsalter- native 1, welche nach Abstim- mung mit der Gemeinde umge- setzt werden soll, mit Fassungs- datum vom 22.03.2021 Die städtebauliche Entwurfsalter- native 2 mit Fassungsdatum vom 22.03.2021 Die städtebauliche Entwurfsalter- native 3 mit Fassungsdatum vom 22.03.2021 Gemeinde Baindt Bebauungsplan "Bühl" und die örtlichen Bauvorschriften hierzu Textteil mit 76 Seiten, Fassung vom 26.10.2022 Seite 74 14 Verfahrensvermerke 14.1 Aufstellungsbeschluss (gem. § 2 Abs. 1 BauGB) Der Aufstellungsbeschluss erfolgte in der Gemeinderatssitzung vom 03.12.2019. Der Beschluss wurde am 06.12.2019 ortsüblich bekannt gemacht. 14.2 Beteiligung der Öffentlichkeit (gem. § 3 BauGB) Der Öffentlichkeit wurde gemäß § 13b BauGB i.V.m. § 13a Abs. 2 Nr. 1 BauGB Gelegenheit gege- ben, sich über die allgemeinen Ziele und Zwecke sowie die wesentlichen Auswirkungen der Planung zu unterrichten und sich bis zum 20.12.2019 zur Planung zu äußern (Bekanntmachung am 06.12.2019). Die öffentliche Auslegung fand in der Zeit vom 12.07.2021 bis 13.08.2021 (Billigungsbeschluss vom 08.06.2021; Entwurfsfassung vom 08.06.2021; Bekanntmachung am 02.07.2021) sowie in der Zeit vom 24.01.2022 bis 25.02.2022 (Billigungsbeschluss vom 09.11.2021; Entwurfsfas- sung vom 20.10.2021; Bekanntmachung am 14.01.2022) statt (gem. § 3 Abs. 2 BauGB). 14.3 Beteiligung der Behörden (gem. § 4 BauGB) Die Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange wurden im Rahmen einer schriftlichen frühzeitigen Behördenbeteiligung mit Schreiben vom 07.07.2020 unterrichtet und zur Äußerung aufgefordert (gem. § 4 Abs. 1 BauGB). Von den Behörden und sonstigen Trägern öffentlicher Belange wurden Stellungnahmen eingeholt (gem. § 4 Abs. 2 BauGB). Sie wurden mit Schreiben vom 06.07.2021 (Entwurfsfassung vom 08.06.2021; Billigungsbeschluss vom 08.06.2021) sowie mit Schreiben vom 10.01.2022 (Ent- wurfsfassung vom 20.10.2021; Billigungsbeschluss vom 09.11.2021) zur Abgabe einer Stellung- nahme aufgefordert. 14.4 Satzungsbeschluss (gem. § 10 Abs. 1 BauGB) Der Satzungsbeschluss erfolgte in der Gemeinderatssitzung vom 08.11.2022 über die Entwurfs- fassung vom 26.10.2022. Baindt, den …………. …………………………… (S. Rürup, Bürgermeisterin) Gemeinde Baindt Bebauungsplan "Bühl" und die örtlichen Bauvorschriften hierzu Textteil mit 76 Seiten, Fassung vom 26.10.2022 Seite 75 14.5 Ausfertigung Hiermit wird bestätigt, dass der Bebauungsplan "Bühl" und die örtlichen Bauvorschriften hierzu in der Fassung vom 26.10.2022 dem Satzungsbeschluss des Gemeinderates vom 08.11.2022 zu Grunde lagen und dem Satzungsbeschluss entsprechen. Baindt, den …………. …………………………… (S. Rürup, Bürgermeisterin) 14.6 Bekanntmachung und Inkrafttreten (gem. § 10 Abs. 3 BauGB) Der Satzungsbeschluss wurde am …………. ortsüblich bekannt gemacht. Der Bebauungsplan "Bühl" und die örtlichen Bauvorschriften hierzu sind damit in Kraft getreten. Sie werden mit Be- gründung für jede Person zur Einsicht bereitgehalten. Über den Inhalt wird auf Verlangen Auskunft gegeben. Baindt, den …………. …………………………… (S. Rürup, Bürgermeisterin) 14.7 Berichtigung des Flächennutzungsplanes Der Flächennutzungsplan der Gemeinde Baindt wurde gemäß § 13b BauGB i.V.m. § 13a Abs. 2 Nr. 2 BauGB für den Bereich des Bebauungsplanes "Bühl" im Wege der Berichtigung angepasst. Die Berichtigung des Flächennutzungsplanes wurde am…………. ortsüblich bekannt ge- macht. Baindt, den …………. …………………………… (S. Rürup, Bürgermeisterin) Gemeinde Baindt Bebauungsplan "Bühl" und die örtlichen Bauvorschriften hierzu Textteil mit 76 Seiten, Fassung vom 26.10.2022 Seite 76 Plan aufgestellt am: 21.05.2021 Plan geändert am: 20.10.2021 Plan geändert am: 26.10.2022 Planungsteam Sieber Consult GmbH, Lindau (B)/Weingarten: Projektkoordination Rudolf Zahner Stadtplanung und Projektleitung Hannah Igel Landschaftsplanung Kira Urban Artenschutz Franziska Steinhauser Verfasser: …………………………… Sieber Consult GmbH, Lindau (B)/Weingarten (i.A. Hannah Igel) Die Planung ist nur zusammen mit Textteil und zeichnerischem Teil vollständig. Versiegelte Originalfassungen tragen die Unterschrift des Planers.[mehr]

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                Amtsblatt Jahrgang 2021 Freitag, den 17. Dezember 2021 Nummer 50 Herausgeber: Gemeindeverwaltung, Marsweilerstr. 4, 88255 Baindt, Tel. (07502) 9406-0, Fax (07502) 9406-18, E-Mail: info@baindt.de, Homepage: www.baindt.de. Verantwortlich für den amtlichen Inhalt einschließlich der Sitzungsberichte und anderer Veröffentlichungen der Gemeindeverwaltung ist Bürgermeisterin Simone Rürup oder ihr Stellvertreter im Amt; für die kirchlichen Nachrichten das jeweilige Pfarramt; für die Vereinsnachrichten der jeweilige Verein; für den übrigen Inhalt der Redakteur, Tobias Pearman, Druck + Verlag Wagner GmbH & Co. KG. Herstellung/Vertrieb: Druck + Verlag Wagner GmbH & Co. KG, Max-Planck-Str. 14, 70806 Kornwestheim, Telefon (07154) 82 22-0, Telefax (07154) 82 22-15. E-Mail Anzeigen: anzeigen@duv-wagner.de. Erscheint wöchentlich freitags. Aus organisatorischen Gründen muss sich die Redaktion Kürzungen vorbehalten. Impfangebot in Baindt stößt auf positive Resonanz In Zusammenarbeit mit der Baindter Hausarzt- praxis Hartmann bietet die Gemeinde drei Impf- termine, jeweils samstags in der Schenk-Kon- rad-Halle an. Ziel ist es, den Baindter Bürgerinnen und Bürgern schnell und unkompliziert zu einem Impftermin zu verhelfen. Bei den ersten beiden Terminen standen vor allem unsere älteren Baindter Bürgerinnen und Bürger im Fokus, die von Seiten der Gemeinde- verwaltung ein Angebot für einen Impftermin erhielten. Möglich sind dabei Erst-, Zweit- und Boosterimpfungen mit den Impfstoffen von Mo- derna und Biontech. An den ersten beiden Terminen am 04. und 11. Dezember 2021 wurden insgesamt 486 Perso- nen mit einer Corona-Impfung versorgt. Dabei handelte es sich um 27 Erstimpfungen, neun Zweitimpfungen und 450 Boosterimpfungen. Die gesamte Impfaktion verlief sehr gut und diszipliniert. Die Stimmung bei den Menschen war an den ersten beiden Impftagen durchweg positiv und die Helferinnen und Helfer wurden für den schnellen sowie unkomplizierten Ablauf gelobt. Termine konnten vorab online gebucht werden. Das Impfangebot zum Schutz gegen das Coronavirus wurde überwiegend von Bürgerinnen und Bürgern aus Baindt in Anspruch genommen, Interessierte aus Nach- barkommunen wurden jedoch nicht abgewiesen. Ich bedanke mich an dieser Stelle herzlich bei Herrn Hartmann und Frau Dr. Kempenich, sowie bei Herrn Dr. Kaminski und Herrn Dr. Wösle und dem gesamten Hel- ferteam. Ebernso bei den Mitarbeitenden der Gemein- deverwaltung für diese gelungene Aktion. Ihre Simone Rürup Bürgermeisterin Seite 2 Amtsblatt der Gemeinde Baindt Nummer 50 Das Projekt Ackerblühstreifen war auch 2021 ein Erfolg Es grünt und blüht wieder in Oberschwaben Wir danken unseren Landwirten für Ihre Teilnahme und hoffen, dass im nächsten Jahr noch mehr Land- wirte mitmachen werden! Auch dieses Jahr war das „Projekt Ackerblühstreifen“ ein voller Erfolg. Das Gemeinschaftsprojekt des Landschaftserhaltungsverbandes Ravensburg (LEV) und dem Bauernverband Allgäu-Oberschwaben e.V. konnte auch dieses Jahr auf ein Neues viele Insekten und Vögel erfreuen. Im 4. Jahr des Projektes haben sich wieder ca. 110 landwirtschaftliche Betriebe beteiligt und Teile ihres Ackers mit Blühstreifen versehen. Dieses Jahr kam auch neu die Fahrgassenmischung für den Obstbau hinzu. Wir danken der Kreissparkasse Ravensburg die finanzielle Unterstützung, durch die die Kosten des Saatgutes gedeckt werden können. Kräuterreiche Blühstreifen leisten einen Beitrag, die Biodiversität in der Landschaft zu erhöhen und das Land- schaftsbild aufzuwerten. Blumen, wie Klee, Malve, Mohn, Kornblume und Lein liefern Pollen und Nektar für zahl- reiche Insekten sowie Sämereien für Vögel. Die bunten Blühstreifen vernetzen Lebensräume und erfreuen auch Spaziergänger. Liegen sie idealerweise zwischen zwei Ackerschlägen, bieten sie Brutmöglichkeiten und Nahrung für bodenbrütende Vogelarten, wie die Feldlerche. Inzwischen gibt es auch viele Nachahmer, die auf eigene Initiative Ackerblühsteifen-Projekte gestartet haben. Das ist eine sehr gute Entwicklung. „Die Nachfrage an Saatgut war auch in diesem Jahr wieder sehr hoch. Insbesondere die neu angebotene Mi- schung zur Anlage von Blühstreifen in Fahrgassen zur Erhöhung der ökologischen Vielfalt in Obstanlagen war schnell vergriffen. Gefreut haben wir uns, dass der Anteil an mehrjährigen Blühstreifen zugenommen hat. Mehr- jährige Blühstreifen sind nicht nur eine Nahrungsquelle für nektarsuchende Insekten, sondern schaffen durch ihre Strukturvielfalt im Winterhalbjahr zusätzlich Verstecke und Überwinterungsmöglichkeiten für Niederwild und Insekten. Für das kommende Projektjahr haben wir eine Optimierung des Bestellvorgangs sowie einen Fokus auf mehrjährige Blühstreifen geplant.“, berichtet Hannah Böhmer vom LEV. Interessierte Landwirte konnten sich direkt beim LEV melden und dort Saatgut bestellen. Die Saatgutmischun- gen, welche speziell für das Projekt entwickelt wurden, wurden direkt an den Hof geliefert. Das Projekt wird im Rahmen der Biodiversitätsstrategie des Landkreises Ravensburg umgesetzt. Die Teilnahme am Projekt ist freiwillig und die Landwirte bekommen für den Ertragsverlust keine Entschädigung. Die Projektpartner versuchen jedoch, den zusätzlichen Aufwand für die Betriebe möglichst gering zu halten. Rosi Geyer-Fäßler vom Bauernverband, deren Betrieb selbst daran teilnimmt, meint darauf hin, dass die Landwirte durch ein positives Image profitieren. „Auch wir freuen uns, dass so viele Landwirte bereit sind ihre Fläche aus der Produktion zu nehmen, um einen Beitrag zu mehr Artenvielfalt zu leisten. Der Bauernverband sponsert für alle Teilnehmer ein Feldschild, um die Bevölkerung auf das Projekt aufmerksam zu machen.“ Inzwischen wird immer mehr mehrjähriges Saatgut verwendet. Hier bieten sich für die Insekten weitere Lebens- räume zu überwintern. Nur der Betrachter von außen muss sich vielleicht noch an den Anblick gewöhnen. Einen Eindruck über das Ackerblühstreifenprojekt können Sie anhand des in diesem Jahr fertiggestellten Image-Films (https://www.lev-ravensburg.de/aktuelles/) gewinnen. Das Ackerblühstreifenprojekt wird 2022 fortgesetzt. Bis zum Ende des Jahres wird das Bestellformular auf der Homepage des Landschaftserhaltungsverbandes Ravensburg (https://www.lev-ravensburg.de/projekte/ackerbl%C3%BChstreifenprojekt/) erscheinen. Für Rückfragen: • LEV Ravensburg, 0751 859626, Frau Böhmer • Bauernverband Allgäu-Oberschwaben Fr. Geyer-Fäßler, rosi_geyer@web.de Sehr geehrte Autoren, in den Kalenderwochen 52/2021 und 01/2022 wird kein Mitteilungsblatt erscheinen. Letzte Veröffentlichung: 23.12.2021 Redaktionsschluss: 20.12.2021, 21:00 Uhr Nächste Veröffentlichung: 14.01.2022 Redaktionsschluss: 11.01.2022, 21:00 Uhr Wir bitten um Beachtung und wünschen Ihnen schöne Feiertage. Der Verlag Winterpause in Baindt Nummer 50 Amtsblatt der Gemeinde Baindt Seite 3 Die Mobilen Impfteams des Landkreises sind wie folgt unterwegs: Freitag 17.12.2021 Bad Waldsee Stadthalle, Steinachstr. 7 09.00 - 15.00 Uhr Freitag 17.12.2021 Ravensburg Heilig-Geist-Spital, Spitalhalle, Bachstraße 57 15.00 - 21.00 Uhr Samstag 18.12.2021 Ravensburg Heilig-Geist-Spital, Spitalhalle, Bachstraße 57 09.00 - 14.00 Uhr Samstag 18.12.2021 Bad Waldsee Stadthalle, Steinachstr. 7 12.00 - 18.00 Uhr Montag 20.12.2021 Wangen Stadtbücherei, Kornhaus, Postplatz 1 09.00 - 15.00 Uhr Mittwoch 22.12.2021 Ravensburg Heilig-Geist-Spital, Spitalhalle, Bachstraße 57 09.00 - 15.00 Uhr Mittwoch 22.12.2021 Altshausen Turnhalle, Ebersbacher Str. 20 12.00 - 18.00 Uhr Donnerstag 23.12.2021 Ravensburg Heilig-Geist-Spital, Spitalhalle, Bachstraße 57 12.00 - 18.00 Uhr Donnerstag 23.12.2021 Altshausen Turnhalle, Ebersbacher Str. 20 12.00 - 18.00 Uhr Freitag 24.12.2021 Bad Waldsee Stadthalle, Steinachstr. 7 09.00 - 12.00 Uhr Kostenloses Impfangebot der Oberschwabenklinik gegen Covid-19 mRNA-Impfstoffe BioNTech / Moderna, Vek- tor-Impfstoff Johnson & Johnson. Bewohner des Kreises Ravensburg werden gebeten, zu ihrer 3. Impfung das Booster-Angebot des Landkreises von Montag bis Sonntag in der Stadthalle Wangen und in der Stadthalle Weingarten wahrzunehmen. Verwaltungsfachangestellte/r (m/w/d) Stellenausschreibung Erzieher ( m,w,d) für unseren kommunalen Kindergarten „Sonne, Mond und Sterne“ gesucht! Die Gemeinde Baindt sucht für Ihren 7-gruppigen Kindergarten „Sonne, Mond und Sterne“ zum baldmöglichsten Eintritt vier Erzieher (m/w/d) mit einem Beschäftigungsumfang von 39%, 80%, 85% und 90%. Es handelt sich um unbefristete Stellen in altersgemischten Gruppen (Kinder im Alter zwischen 2,5 und 5 Jahren). Wir arbeiten in altersgemischten und altershomogenen Gruppen. Die Arbeit der Einrichtung ist situations – und kindorientiert. Lernen geschieht individuell. Wir nehmen jedes Kind in der aktuellen Entwicklungsphase wahr und bieten ihnen Unterstützung, Förderung und Herausforderungen an. Zu Ihren Aufgaben gehören: - Vorbereiten und Führen von Elterngesprächen - Dokumentation von Beobachtungsordnern - Portfolio Wir bieten Ihnen einen interessanten, vielseitigen und verantwortungsvollen Arbeitsplatz in einem motivierten Team. Die Vergütung erfolgt nach dem TVöD-SuE S 8a. Des Weiteren suchen wir für das Kindergartenjahr 2022/2023 eine Anerkennungspraktikantin (Erzieher, m,w,d) eine Berufspraktikantin (1.+2. Semester der Erzieherinnenausbildung) sowie einen Erzieher (m,w,d) als Krankheitsvertretung auf 450€ Basis und eine Integrationsfachkraft (m,w,d) für die Betreuung eines sehbehinderten Kindes für 15 Std./Woche. Nähere Informationen auch zu unserem pädagogischen Konzept finden Sie unter www.kiga-sms.de. Mit Baindt liegen Sie richtig! Die Gemeinde Baindt zeigt sich mit derzeit ca. 5.300 Einwohnern als interessanter Wohn- und Gewerbeort. Stadt- nähe einerseits und landschaftlich reizvolle Strukturen andererseits zeichnen die attraktive Lage für Wohnen und Arbeiten in der Gemeinde aus. Baindt entwickelt sich ständig weiter – und so auch unsere Gemeindeverwaltung. Wir suchen zum nächstmöglichen Zeitpunkt zur Unterstützung des Bürgeramts eine/n Verwaltungsfachangstellte/n (m/w/d). Das Aufgabengebiet umfasst insbesondere folgende Bereiche: - Pass- und Meldewesen - Gewerbeamtstätigkeiten - Beantragung von Führungszeugnissen, Personalausweisen und Reisepässen - Koordination der Kursangebote als Außenstelle der Volkshochschule Ravensburg-Weingarten - Mitarbeit bei der Organisation und Durchführung von Wahlen Weitere Aufgaben nach Weisung runden das vielfältige Aufgabengebiet ab. Ihr Profil - Sie haben eine Ausbildung zur/m Verwaltungsfachangstellten abgeschlossen oder sind gerade dabei diese ab- zuschließen. - Sie sind engagiert, teamfähig, arbeiten selbstständig und ergebnisorientiert und haben Spaß daran, sich für die Zukunft der Gemeinde Baindt einzusetzen. Wir bieten Ihnen: - eine unbefristete Vollzeitstelle mit einer Vergütung entsprechend Ihrer Ausbildung und Qualifikation nach dem TVöD - Aufstiegsmöglichkeiten aufgrund anstehender personeller Veränderungen - vielfältige Möglichkeiten zur persönlichen Weiterentwicklung durch interne und externe Fortbildungsmöglichkeiten - familienfreundliche Gleitzeitregelung - ein kollegiales Umfeld und gelebte Teamarbeit Für weitere Informationen steht Ihnen der Hauptamtsleiter Walter Plangg, Tel. 07502/9406-11 sehr gerne zur Verfügung. Wir freuen uns auf Ihre Bewerbung! Diese richten Sie bitte bis zum 15.01.2022 an die Gemeindeverwaltung Baindt, Marsweilerstraße 4 in 88255 Baindt oder per E-Mail an bewerbung@baindt.de Stellenausschreibungen Seite 4 Amtsblatt der Gemeinde Baindt Nummer 50 Amtliche Bekanntmachungen Rathaus zwischen Weihnachten und Neujahr geschlossen, ansonsten mit Terminvereinbarung geöffnet! Das Rathaus ist vom 27. Dezember bis einschließlich 30. Dezember 2021 geschlossen. Es findet in dieser Zeit keine Terminvergabe statt und die Ämter sind telefo- nisch nicht erreichbar. Alle Bürgerinnen und Bürger werden gebeten, sich auf diese Regelung einzustellen und ihre Anliegen im Rathaus bis Donnerstag, 23. De- zember 2021 zu erledigen. Bitte an vorherige Termin- vereinbarung denken! Für dringende, unaufschiebbare Fälle erreichen Sie an den Schließtagen (27.12. – 30.12.21) von 10:00 bis 12:00 Uhr über folgende Nummern die Rufbereitschaft für: • Corona – Angelegenheit: 07502 9406 - 14 • Friedhof / Sterbefälle: 0160 5386706 • Sterbefälle (Standesamt): 07502 9406 - 40 Außerhalb dieser Schließtage hat das Rathaus bis auf Weiteres nur nach vorheriger Terminabsprache für Sie geöffnet. Terminvereinbarungen für Termine an der Bürgertheke sind ONLINE möglich unter: https://www.terminland.eu/baindt/online/baindt oder mit folgendem QR-Code: Für Termine in den anderen Abteilun- gen wenden Sie sich bitte telefonisch oder per E-Mail direkt an den jeweilig zuständigen Mitarbeitenden. Bitte tragen Sie beim Betreten des Rathauses einen medizinischen Mund-Nasen-Schutz bzw. eine FFP2-Maske. Wir danken für Ihr Verständnis! Ihre Gemeindeverwaltung Baindt Teststation in Baindt ist von Montag bis Sonntag geöffnet In Kooperation mit „Gemeinsam neue Wege“ (GnW) hat in Baindt seit Montag, den 06. Dezember 2021, erneut eine Corona – Teststation er- öffnet. Mit dieser werden an sieben Tagen in der Wo- che Antigen-Schnelltests im Foyer der Schenk-Kon- rad-Halle angeboten. Alle Bürgerinnen und Bürgern haben die Möglichkeit einmal die Woche kostenlos ei- nen Corona-Schnelltest durchzuführen - unabhängig vom Impf- oder Genesenenstatus. Die Öffnungszeiten sind bis auf weiteres: Montag bis Freitag von 07.00 Uhr bis 10.00 Uhr und von 16.00 Uhr bis 20.00Uhr. Zudem am Samstag und Sonntag von 10.00 Uhr bis 20.00 Uhr. Sie können sich ohne Termin zu den Öffnungszeiten testen lassen. Lediglich eine einmalige Online-An- meldung unter www.coronatest-rv.de mit Buchungs- code wird davor benötigt. Bitte bringen Sie Ihren Personalausweis oder Reisepass und Buchungscode zum Test mit. Ihre Gemeindeverwaltung Winterzeit: Räum- und Streupflicht Vor allem Kinder freuen sich über Eis und Schnee. Für Hauseigentümer und Mieter bringt diese Jahreszeit aller- dings Pflichten wie Schneeräumen und Streuen mit sich. Immer wieder gehen bei der Gemeindeverwaltung Anfra- gen ein, wie diese Pflichten aussehen. Also möchten wir Ih- nen auf diesem Wege die häufigsten Fragen beantworten: Räumpflicht der Gemeinde Baindt Die Gemeinde Baindt ist rechtlich nur verpflichtet, gefähr- liche Stellen verkehrswichtiger Straßen zu räumen und zu streuen. Verkehrswichtig in diesem Zusammenhang sind in erster Linie verkehrsreiche Durchgangsstraßen, Orts- durchfahrten sowie vielbefahrene, innerörtliche Haupt- verkehrsstraßen und Buslinien. Ab einer Schneehöhe von 5 cm kann der Winterdienst Straßen mit untergeordne- ter Priorität in Angriff nehmen - und dazu zählen zum Beispiel Straßen in Wohngebieten. Bitte haben Sie dafür Verständnis, dass der Räum- und Streudienst nicht über- all gleichzeitig sein kann. Und wie nun jüngst Bauhoflei- ter Herr Mohring wieder bestätigt hat: Durch parkende Autos werden die Räumarbeiten in aller Regel erheblich erschwert. Wenn ein Durchfahren mit dem Räumfahrzeug auf Grund abgestellter Fahrzeuge am Fahrbahnrand nicht möglich ist, wird die Straße nicht geräumt. Wir bitten also darum, nicht auf der Straße zu parken. Was ist, wenn meine Grundstückseinfahrt vom Winter- dienst zugeschoben wird? Auch diese Beschwerde erreicht uns an schneereichen Ta- gen häufig. Bei der Durchführung des Winterdienstes hat die Befahrbarkeit der Straßen absoluten Vorrang. Hierbei ist das Augenmerk vor allem auf die Erreichbarkeit der Grundstücke für die Feuerwehr, den Rettungsdienst oder die Müllentsorgung gerichtet. Es ist nicht möglich, bei der Räumung der Fahrbahnen auf Gehwege und Grundstück- seinfahrten besondere Rücksicht zu nehmen. Das Anhe- ben des Schneeschildes vor einer Grundstückseinfahrt ist nicht erlaubt. Auch die Ablagerung von Schnee in der Fahrbahnmitte ist verkehrsgefährdend und unzulässig. Die Fahrer der Räumfahrzeuge sind gesetzlich verpflich- tet, den Schnee an den Fahrbahnrand zu schieben. Den Anliegern kann eine eventuelle Mehrarbeit aber leider nicht erspart bleiben, die laut herrschender Rechtspre- chung auch zumutbar ist. Wer muss die Gehwege räumen? Alle Jahre wieder erlauben wir uns den immerselben Hinweis: Die Anlieger müssen den an das Grundstück angren- zenden Gehweg im Winter von Schnee befreien. Ist kein befestigter Gehweg vorhanden, gilt es, einen etwa einen Meter breiten Streifen am Straßenrand zu räumen bzw. zu streuen. Wir weisen hier jedoch ausdrücklich auf die Satzung über die Verpflichtung der Straßenanlieger zum Reinigen, Schneeräumen und Bestreuen der Gehwege (Streupflichtsatzung) hin. Über die Homepage der Ge- meinde Baindt https://www.baindt.de/fileadmin/Da- teien/Website/Dateien/Rathaus-Service/Satzungen/ streupflichtsatzung.pdf ist die Satzung abrufbar. Wann muss geräumt werden? Die Gehwege müssen werktags bis 7.00 Uhr, sonn- und feiertags bis 8.00 Uhr geräumt und gestreut sein. Wenn nach diesem Zeitpunkt Schnee fällt oder Schnee- oder Eisglätte auftritt, muss geräumt und gestreut werden. Bei Bedarf auch wiederholt. Diese Pflicht endet um 20.00 Uhr. Nummer 50 Amtsblatt der Gemeinde Baindt Seite 5 Abwesenheit entbindet nicht von der Räum- und Streu- pflicht. Sprich: Wenn Sie tagsüber außer Haus sind, dann müssen Sie jemanden organisieren, der das Räumen für Sie übernimmt. Wohin mit dem Schnee? Bitte schieben Sie den Schnee an den Rand der Gehwe- ge und Fahrbahnen, jedoch nicht in Ein- und Ausfahrten sowie auf Straßeneinläufe und Hydranten. Ebenso ge- hört der Schnee von privaten Grundstücken nicht auf die bereits geräumte Fahrbahn. Bitte achten Sie darauf, dass der Schnee so gelagert wird, dass weder Fußgän- ger noch Autos behindert werden. Grundsätzlich kann der Schnee auch auf Beeten oder im eigenen Vorgarten entsorgt werden. Mit Streusalz belasteter Schnee kann jedoch zu Pflanzenschäden führen. Schnee und Eis dür- fen nicht auf die Straßen geschoben werden. Bei starken und anhaltenden Schneefällen ist irgendwann überall die Lagerkapazität erschöpft. Hier hilft nur gegenseitige Rücksichtnahme und Verständnis. Welche Streumittel darf ich verwenden? Zum Streuen ist abstumpfendes Material wie Sand, Splitt oder Asche am idealsten. Die Verwendung von auftauen- den Streumitteln ist verboten. Ausnahmen sind zulässig an Treppen und starken Gefällstrecken, wenn in beson- deren Fällen (z. B. Glatteis) die Sicherheit der Fußgänger nicht gewährleistet werden kann. Wer muss Streumittel später beseitigen? Die Anlieger selbst müssen Streureste umgehend besei- tigen, wenn kein Schnee mehr liegt. Von der Gemeinde Baindt wird alljährlich im Frühjahr ein Unternehmen be- auftragt, die öffentlichen Straßen vom Wintersplitt zu säubern. Die Anlieger haben dann die Möglichkeit, den Wintersplitt von den Gehwegen an die Straßenränder zu kehren. Der Termin für das Abkehren der Straßen wird rechtzeitig im Mitteilungsblatt veröffentlicht. Was passiert, wenn ich der Winterdienstpflicht nicht nachkomme? Hierbei handelt es sich um eine Ordnungswidrigkeit. die von der Gemeinde mit einem Bußgeld geahndet werden kann. Falls es durch nachlässigen Winterdienst zu Perso- nenschäden kommt, können von der geschädigten Per- son zivilrechtliche Forderungen wie Behandlungskosten oder Schadensersatz gegen die oder den Winterdienst- pflichtige/n geltend gemacht werden. Zum Schluss... Die Gemeinde Baindt ist bemüht, den Winterdienst im öffentlichen Bereich auch in dieser Wintersaison zur Zu- friedenheit und zur Sicherheit der Baindter Bürgerinnen und Bürger durchzuführen. Bei starken Schneefällen und entsprechender Witterung sind unsere Fahrer ab 4.30 Uhr für Sie im Dauereinsatz. Sollten Sie Fragen oder Anregun- gen haben, dann setzten Sie sich gerne mit Herrn Roth, Telefon 9406-53 in Verbindung. Ihre Gemeindeverwaltung Ablesung der Wasseruhren Für die Erstellung der Verbrauchsabrechnung 2021 be- nötigen wir wieder die aktuellen Zählerstände der Was- seruhren. Abrechnungsstichtag ist der 31. Dezember 2021. Die Ablesekarten werden den Hauseigentümern oder stellvertretend den Hausverwaltungen zugesandt. So gehen Sie bei Ihrer Zählerablesung vor: • Überprüfen Sie bitte die Übereinstimmung der von uns bereits vorgedruckten Zählernummer mit der Angabe auf Ihrem Wasserzähler. • Tragen Sie Ihren Zählerstand ohne eine Kommastelle ein. Die Hauptzähler der Gemeinde haben keine Kommastellen. Die Angaben der Zeiger sind für die Ablesung ohne Be- deutung. • Tragen Sie das Ablesedatum und Ihre Telefonnummer für eventuelle Rückfragen ein. • Unterschreiben Sie die Ablesekarte. Senden Sie uns bitte die Ablesekarte bis spätestens 2. Ja- nuar 2022 zurück. Bitte haben Sie Verständnis dafür, dass wir Ihren Ver- brauch schätzen werden, wenn uns Ihre Zählerstände nicht rechtzeitig vorliegen. Sollte Ihre Wasseruhr in diesem Jahr gewechselt worden sein, reicht es aus, wenn Sie uns den Stand Ihres neu- en Zählers mitteilen. Die Zählerstände der ausgebauten Wasserzähler wurden uns direkt vom Installateur mit- geteilt. Sie möchten uns Ihren Zählerstand online mitteilen? Auf der Homepage der Gemeinde Baindt unter https:// serviceportal.komuna.net/wzko/client/service/323830/ baindt.do oder in der Gemeinde Baindt App finden Sie die Wasserzählerkarte online, hier können Sie den Zäh- lerstand abgeben. Mit dieser Anwendung können Sie uns Ihre Zählerstände, bis zum 02.01.2022 online und ohne zurücksenden der Wasserablesekarte, mitteilen. Zur Online-Eingabe benötigen Sie die Daten auf Ihrer Wasserablesekarte, die Sie ab dem 06.12.2021 erhalten. Bitte halten Sie diese zur online Eingabe bereit. Sie können die Zählernummer nur einmal pro Abrech- nungsperiode eingeben, sonst erscheint ein Hinweis, dass der Zählerstand bereits erfasst wurde. Bei Abschluss der Zählerstandseingabe kann über den Button „Download“ eine Bestätigung der eingegebenen Daten gedruckt werden. Nachdem der Button „Beenden“ gedrückt wurde, kann kein Ausdruck einer Zählerstandseingabebestätigung mehr gedruckt werden. Bei Fragen wenden Sie sich bitte an Ihre Gemeindever- waltung, Frau Stavarache, Tel. 07502/9406-21, E-Mail f.stavarache@baindt.de Notdienste Fachärztlicher Notfalldienst Tel.: 116 117 (kostenlose Rufnummer, ohne Vorwahl) Zahnärztlicher Notfalldienst Tel.: 01805 911-630 Notfallpraxis Ravensburg Oberschwabenklinik - St. Elisabethen-Klinikum Elisabethenstr. 15, 88212 Ravensburg Öffnungszeiten Sa, So und an Feiertagen 08 - 19 Uhr Seite 6 Amtsblatt der Gemeinde Baindt Nummer 50 Notfallpraxis Ravensburg (Kinder) Oberschwabenklinik - St. Elisabethen-Klinikum Elisabethenstr. 15, 88212 Ravensburg Öffnungszeiten Sa, So und an Feiertagen 09 - 13 Uhr und 15 - 19 Uhr Tierarzt Samstag, 18. Dezember und Sonntag, den 19. Dezember Kleintierpraxis Baienfurt, Tel.: (0751) 56 04 08 08 - Telefonische Anmeldung erforderlich - (Festnetz kostenfreie Rufnummer Tel.: 0800 00 22 833, Homepage: www.aponet.de) Samstag, 18. Dezember Müller´s Apotheke in Weingarten, Karlstraße 21, Tel.: (0751) 76 46 36 41 Sonntag, 19. Dezember Apotheke in Ravensburg (Oberzell), Josef-Strobel-Straße 13, Tel.: (0751) 6 78 96 Organisierte Nachbarschaftshilfe Baindt Einsatzleitung: Frau Petra Maucher, Tel.: 62 10 98 Malteser Ravensburg-Weingarten Hausnotruf und Mahlzeitendienst, Tel.: (07 51) 36 61 30 Deutsches Rotes Kreuz Kreisverband Ravensburg e.V. Hausnotruf und Menüservice „Essen auf Rädern“, Tel.: (0751) 56 06 10 Hospizbewegung Weingarten ∙ Baienfurt ∙ Baindt ∙ Berg e.V. Begleitung für schwerkranke und sterbende Menschen und ihre Angehörigen Hospiz Ambulant, Vogteistr. 5, Weingarten Telefon: 0751-180 56 382, Telefon: 0160- 96 20 72 77 (u.U. Anrufbeantworter, es erfolgt ein Rückruf) Ansprechpartnerin Dipl.-Päd. Dorothea Baur Persönliche Sprechzeit: Montag 16-18 Uhr, Mittwoch 11-13 Uhr Donnerstag 11-14 Uhr und nach Vereinbarung E-Mail: hospiz-weingarten@freenet.de Homepage: www.hospizbewegung-weingarten.de Spendenkonto: KSK Ravensburg IBAN: DE39 6505 0110 0086 1381 92 Störungs-Rufnummer Strom Tel. 0800 3629-477 (kostenfrei) Internet netze BW https://www.netze-bw.de/kunden/netzkunden/service/ stoerungsmeldungen/index.html Bei Störung der Gasversorgung Telefon 0800/804-2000 Wasserversorgung Tel.: (0751) 40 00-919 und nach Dienstschluss Tel.: 0160 44 94 235 Hotline Müllentsorgerfirmen Veolia/ Hofmann Bad Waldsee (bei Fragen rund um die Leerung/Abfuhr) Tel.: 0800/35 30 300 Hotline Landratsamt Ravensburg (allg. Fragen zum Thema Müll, Behältergemeinschaften etc.) Tel.: (0751) 85-23 45 Ergänzende unabhängige Teilhabeberatung (EUTB) Ravensburg-Sigmaringen Beratung und Information zu Ansprüchen bei Teilhabeein- schränkung durch chronische Erkrankung und Behinderung. Schubertstr. 1, 88214 Ravensburg - Telefon 0751 99923970 - E-Mail: info@eutb-rv-sig.de Sozialstation St. Anna - Pflegebereich Baienfurt – Baindt – Marktplatz 4, 88255 Baienfurt, Tel. (0751) 4 67 96, E-Mail: sozialstation. baienfurt@stiftung-liebenau.de Lebensräume für Jung und Alt Dorfplatz 2/1, 88255 Baindt, Tel. (07502) 92 16 50, E-Mail Baindt: lebensraum.baindt@stiftung-liebenau.de Pflege, Betreuungsgruppen, Beratung, Essen auf Rädern in den Gemeinden Baienfurt, Baindt und Berg. Tel. 0751 36360-110 Wohl-Fühl-Treff Betreuungsgruppe für dementiell erkrankte Menschen bzw. für Menschen die einfach nur Geselligkeit suchen. Jeden Dienstag von 14 bis 17 Uhr im Dietrich-Bonhoeffer-Saal. Ihre Ansprechpartnerin, Rebecca Herz erreichen Sie telefonisch unter 0751 36360-116 Maybachstr.1, Weingarten Veranstaltungskalender Alle Veranstaltungen finden vorbehaltlich der dann geltenden Corona-Vorschriften statt Dezember 19.12. DRK Baienfurt/Baindt Erste-Hilfe-Kurs Januar 05.01. Blutspendetermin DRK SKH 08.+09.01. Skikurs Alpinteam 11.01. Gemeinderatssitzung SKH 13.01. Abteilungsversammlung Tischtennis SKH 15.+16.01. Skikurs Alpinteam 22.+23.01. Skikurs Alpinteam 29.+30.01. Ausstellung Kreativer Montag Bitte Abstand halten! Zu Ihrer und unserer Sicherheit! 1,50 m 1,50 m Nummer 50 Amtsblatt der Gemeinde Baindt Seite 7 Kindergartenachrichten Kindergarten Sonne Mond und Sterne BESUCH VOM BISCHOF NIKOLAUS MIT DER KUTSCHE Der Nikolaus besuchte am Montag, 06.12.2021 die sieben Gruppen des Kinder- gartens Sonne, Mond & Sterne einzeln an verschiedenen, vereinbarten Plätzen, rund um den Kindergarten herum. Und so fuhr, bei tanzenden Schneeflocken eine hölzerne Kutsche vor, die von zwei Pferden gezogen wurde. Das rote prunkvolle Gewand fiel in der winterlichen Kulisse den Kindern schon aus der Ferne auf, es war ganz zauberhaft. Nun war auch bei den Kleinsten kein Halten mehr und die Stimmung zog alle in ihren Bann. Die Kinder riefen ganz laut seinen Namen und endlich war er da, der Bischof Nikolaus! Schöner hätte der Beginn der Nikolausfeier für die Kinder nicht sein können. Der Nikolaus stieg mit seinem Beglei- ter Knecht Ruprecht aus und begrüßte die Kinder ganz persönlich und sehr herzlich. Der Nikolaus stellte den Kindern verschiedene Fragen zu seiner Person und zu den vielen Geschichten über ihn. Die ErzieherInnen erarbeiteten schon einige Wochen zuvor intensiv mit den Kindern, in verschiedensten Angeboten, die Inhalte und Schwerpunkte des Heiligen Nikolaus. „St. Nikolaus war ein guter Mann und das alles haben wir bis heute nicht vergessen. Darum denken wir jedes Jahr Anfang Dezember an seinem Namenstag besonders an sein Wirken und Tun“, erzählt der heilige Mann mit seinem weißen Bart und der roten Mitra auf dem Kopf. Einige Kinder waren sehr redselig und mitteilungsbedürf- tig, andere wiederum schauten mit großen glitzernden Augen dem Geschehen zu, neugierig was denn gerade passiert. Aber alle der 100 Kinder waren sichtlich glück- lich, das sah man ihnen deutlich an. Als Dank erhielt der Nikolaus von den einzelnen Gruppen zahlreiche schöne Nikolauslieder und Gedichte: ,,Ich bin wirklich erstaunt, dass ihr schon so konzentriert lange Lieder und Gedichte einüben könnt“. Als der Nikolaus Lob und Tadel aus seinem goldenen Buch, in dem er die Geschehnisse des vergangenen Jah- res aufgeschrieben hatte vorlas, herrschte gespannte Stille. Er lobte und tadelte ihr gutes Verhalten, das ihm wohl die ErzieherInnen ,,geflüstert“ hatten. So lobte er besonders das engagierte Verhalten einiger Kinder, die anderen Hilfe anboten, wenn sie mal nicht wei- ter wussten. Die Kinder hörten dem Nikolaus gut zu und gelobten überzeugende Besserung bei den Unartigkeiten. Am Schluss erhielt jedes Kind vom Bischof Nikolaus ein gefülltes Säckchen, welche sie freudestrahlend in Emp- fang nahmen. Dann musste er sich schon wieder verab- schieden, denn es warteten noch viele Kinder bzw. Grup- pen, an weiteren Plätzen auf ihn. Seite 8 Amtsblatt der Gemeinde Baindt Nummer 50 „Seid weiterhin schön artig“- Die Kinder winkten noch lange der Kutsche nach, bis man den hohen Gast nicht mehr sehen konnte,.. Danke an alle die dieses Fest möglich gemacht haben. Danke an den Nikolaus und seinen Gehilfen Knecht Ru- precht (Manne & Irene Lang) und den Kutscher (Markus Elbs) mit seiner Frau. Vielen Herzlichen Dank! Es war für die KInder und uns ein unvergessliches Erlebnis! Das Team vom Kindergarten Sonne, Mond und Sterne Kindergarten St. Martin Ganz schön was los im Kindergarten St. Martin! Der Nikolaus hat uns besucht! Am 6. Dezember war es endlich soweit! Der Nikolaus hat uns im Kindergarten be- sucht! Hierfür hatten wir uns alle schon lange vorbereitet und konnten es kaum mehr erwarten, als wir ihm dann endlich gegenüber standen und unsere Lieder und Fin- gerspiele zeigen konnten. Gemeinsam haben wir darüber gesprochen, was schon ganz besonders gut klappt und dass das hoffentlich auch weiterhin so bleibt! Wir haben uns viel Gesundheit und Glück gewünscht und dass wir noch lange zusammen spielen können! Für all eure lieben Wünsche und Gedanken hat uns der Nikolaus dann noch ein tolles Körbchen mit lauter Leckereien da gelassen! Mit strahlenden Gesichtern haben wir diese im Stuhlkreis miteinander geteilt. So lange, bis es anfing zu schneien: „Der beste Abschluss für so ein toller Tag!“, habt ihr alle freudig gerufen! Die Vorschüler haben die Gemeindebücherei entdeckt! Am vergangenen Dienstag gab es mal eine ganz an- dere Art von „Vorschule“. Gemeinsam und voller Freude machten wir uns auf den Weg in die Gemeindebüche- rei in Baindt. Frau Lins, die die Bücherei an der Schule unten seit vielen Jahren leitet, ermöglichte uns diesen Ausflug in die Welt der Bücher und Geschichten. Schon beim Betreten des Raumes staunten wir nicht schlecht über die Vielzahl von Bücherregalen, die mit vielen bun- ten Büchern gefüllt waren! Voller Neugierde und Freude habt ihr die unterschiedlichsten Bücher durchgeblättert, Geschichten wurden vorgelesen und Frau Lins hatte den ein oder anderen Büchertipp. Am liebsten hätten die Kin- der gleich einen großen Stapel an Büchern eingepackt! Die Kinder und wir haben uns sehr über diesen schönen Mittag gefreut! Hier noch einmal ein herzliches Danke- schön an Frau Lins! Nummer 50 Amtsblatt der Gemeinde Baindt Seite 9 Großzügige Spende Ein ganz herzliches Dankeschön an das Basarteam Baindt für die großzügige Spende! Schulnachrichten Klosterwiesenschule Baindt Neues aus der Klosterwiesenschule Endlich UNICEF- Tag! Nachdem der traditionelle UNICEF-Tag im vergangenen Dezember pandemie- bedingt komplett entfallen musste, war die Freude riesig, dass nun in diesem Schuljahr ein Tag, an dem wir gemeinsam zum einen von UNICEF bereitge- stellte Sachen im Unterricht anschauen durften und zum anderen ein Frühstück auf dem Schulhof möglich war. Das Thema „Wasser“ war ein großes Thema, welches be- sonders durch den Kürbis, die „Kalebasse“, verdeutlicht wurde. Insbesondere die Mädchen müssen diesen oft ki- lometerweit tragen, damit die Familie über etwas Wasser zum Trinken, Kochen oder zur Reinigung verfügt. Kurzfil- me von UNICEF und auch z.B. das Reinigen des Wassers durch Reinigungstabletten ergänzten das Thema. Mit großem Appetit warteten die Schülerinnen und Schü- ler auf die große Pause: Das Powerfrühstücksteam und/ oder freiwillige Mütter hatten belegte Brötchenhälften und Punsch vorbereitet. An zwei Ständen – einen für Klasse 1 und 2 und einen für Klasse 3 und 4 – konnte für kleines Geld das Frühstück gekauft und direkt verspeist werden. Die Kosten für das Frühstück tragen das Kollegium der Klosterwiesenschule und das Powerfrühstücksteam, so- dass schon allein 272,00€ durch unsere Schülerinnen und Schüler „gesammelt“ wurden. Und wer weiß, was sich alles in den Klassen-UNICEF-Käs- schen versteckt? Wir werden es auf alle Fälle bald erfahren. Vielen Dank an unsere Schülerinnen und Schüler und das Powerfrühstücksteam! Amelie Heberling, Rektorin Bücherei Gemeindebücherei hat Ferien Auch die Gemeindebücherei Baindt ist zum Ende des Jahres in Weihnachtsstimmung und hat passend dazu ihr Angebot erwei- tert: es warten neue spannende, roman- tische und abenteuerreiche Bücher auf euch. In den Ferien ist die Bücherei geschlossen, wir sind im neuen Jahr ab dem 10.01.22 wieder zu den gewohnten Öffnungszeiten da. Wer sich also vor den Ferien noch mit Weihnachts-, Kinderbüchern oder dem neuesten Roman eindecken möchte, der ist herzlich willkommen und kann diese noch bis zum 21.12.21 ausleihen. Wir wünschen eine besinnliche Weihnachtszeit und einen guten Rutsch ins neue Jahr – und natürlich ganz viel Zeit zum Lesen! Seite 10 Amtsblatt der Gemeinde Baindt Nummer 50 Gemeindeverwaltung Baindt Telefon (07502) 9406- 0 Fax (07502) 9406-18 E-Mail info@baindt.de Internet www.baindt.de Öffnungszeiten: Montag und Donnerstag 8:00 - 12:00 Uhr 14:00 - 16:00 Uhr Dienstag 8:00 - 13:00 Uhr 14:00 - 18:00 Uhr Mittwoch 8:00 - 12:00 Uhr Freitag 7:30 - 12:00 Uhr Direktdurchwahlnummern Bürgermeisterin Frau Rürup 9406-10 - Handy 0151 51536083 - Vorzimmer Frau Heine 9406-0 Fax 9406-36 Amtsblatt Frau Ziegler 9406-16 Bauamt - Bauamtsleiterin Frau Jeske 94 06-51 Bauamt - Ortsbaumeister Herr Roth 94 06-53 Bauamt Frau Scheid 94 06-54 Bauamt- Klimakoordinator Herr Sascha Roth 0157 80661690 E-Mail: klima@b-gemeinden.de Bürgertheke Frau Brei/Frau Hillebrand Passamt, An-/Abmeldung, 9406-12 Führerschein, Fischerei und 9406-13 Einwohnermeldeamt Herr Bautz 9406-14 Fundamt Frau Brei/Frau Hillebrand 9406-12 Finanzverwaltung - Kämmerer Herr Abele 9406-20 - Kasse Herr Müller 9406-22 - Kasse Frau Weber 9406-24 - Wasser, Grundsteuer Frau Stavarache 9406-21 - Hunde-/ Gewerbesteuer Frau Winkler 9406-23 Gewerbeamt Frau Brei/Frau Hillebrand 9406-13 Hauptamt Herr Plangg 9406-11 - Kindergarten - Ordnungsamt - Asylbetreuung Friedhofswesen Frau Heine 9406-0 Hallenbelegung SKH Frau Ziegler 9406-16 Kindergartenabrechnung Frau Ziegler 9406-16 Standesamt Frau Maurer 9406-40 Volkshochschule Frau Brei/Frau Hillebrand 9406-13 Einrichtungen der Gemeinde Bauhof Herr Mohring 912130 Feuerwehrhaus 912134 Feuerwehrkommandant Herr Bucher 921690 Gemeindebücherei Frau Lins 94114-170 Schenk-Konrad-Halle Herr Forderer 0152 25613911 und 3373 Kindergärten - Sonne Mond und Sterne 94114-140 - St. Martin 2678 - Waldorfkindergarten 3882 Klosterwiesenschule - Rektorin Frau Heberling 94114-132 - Sekretariat Frau Mohring 94114-133, Fax -139 - Schulsozialarbeit Frau Nandi 94114 -172 - Schulhausmeister Herr Tasyürek 0178 4052591 - Schule für Blinde und Sehbehinderte 94190 Pfarrämter - Katholisches Pfarramt 1349 - Evangelisches Pfarramt (0751) 43656 - Kath. Gemeindehaus - Bischof-Sproll-Saal Anmeldung bei Fr. Moosherr (0751) 18089496 oder E-Mail: gudrun.moosherr@gmail.com Polizei - Polizeirevier Weingarten (0751) 803-6666 Notrufe - Polizei 110 - Feuerwehr, Notarzt, Rettungsdienst 112 Zur Information Abwasserzweckverband Mittleres Schussental Wir begrüßen unseren neuen Betriebsleiter „Was lange währt... - wird endlich gut“ sagt ein altes Sprichwort. Und uns ist, als träfe diese Feststellung wirk- lich genau auf unsere schier unendliche Suche nach dem perfekten Leiter/der passenden Leiterin für das Klärwerk in Berg-Kanzach zu. Wir freuen uns umso mehr, nun Alexander Paschke be- grüßen zu können, der am 01. Dezember 2021 gelassen, souverän und aufgeschlossen die Kläranlage übernom- men hat. Nach knapp drei Wochen in der neuen Team-Konstella- tion lasse sich immerhin schon so viel sagen, dass er als neuer Boss sehr herzlich aufgenommen worden sei und gleich gemerkt habe, dass er mit dem Team vier fähige und langjährige Mitarbeitende übernommen habe. „Pri- ma“, freut sich Paschke. Der 44-jährige, staatlich geprüf- te Abwassermeister seinerseits bringt auch jede Menge fachliche Expertise mit. Weshalb er sich für einen Umzug von Thüringen ins Schwäbische entschieden hat? Weil seine Frau Lydia vor Jahren schon einmal im Süden ge- lebt habe und seitdem in den höchsten Tönen von der Gegend schwärme, so Paschke. Insofern kam der Ruf aus Berg-Kanzach also genau richtig. Wir wünschen Alexander Paschke ganz viel Glück bei der Wohnungssuche (Fremdenzimmer sind einfach kein Zuhause...) und einen guten Einstand im Team des Klär- werkes. Schön, dass Sie da sind. Die Kläranlage hat einen neuen Boss: Verbandsvorsit- zender Daniel Steiner (ganz li.) und die Technische Ver- walterin Manuela Hugger (rechts außen) begrüßten den neuen Klärwerksleiter Alexander Paschke (2. v. li.), der von seinem Team August Reichle, Karin Marquart-König, Ralf Stocker und Mohammed Bah schon herzlich aufge- nommen worden ist. (Foto: B. Sohler) Klimaschutz – einfach machen! Viele Tipps und Infos für eine klimaschonende Le- bensweise sowie Gutscheine zum Ausprobieren finden Sie auch im kostenlosen Klimasparbuch, das vom Gemein- deverband Mittleres Schussental gemeinsam mit dem Nummer 50 Amtsblatt der Gemeinde Baindt Seite 11 Verein für ökologische Kommunikation, oekom e. V., her- ausgegeben wird. Schauen Sie mal rein - es lohnt sich! Sie finden das Taschenbuch in vielen Ausgabestellen und in allen Rathäusern der Verbandsgemeinden des Mittleren Schussentals (Ravensburg, Weingarten, Baienfurt, Baindt, Berg). Die Ausgabestellen sowie das Klimasparbuch als kostenloses e-book finden Sie hier: https://gmschussental.de/klimasparbuch. Das Klimasparbuch kann auch direkt beim Gemeindever- band Mittleres Schussental (klimasparbuch@gmschus- sental.de) angefordert werden. Tipp 9: Grüne Energie aus der Steckdose Der effektivste Weg, Ihre persönliche Klima- bilanz gleich tonnenweise aufzubessern, ist einfach: Steigen Sie auf Ökostrom um. Strom aus regenerativen Quellen verursacht nahe- zu keine CO2-Emissionen. Die Preise für Ökostrom sind mitunter sogar günstiger als die herkömmlichen Stromta- rife. Achten Sie darauf, dass der Ökostrom zertifiziert ist – idealerweise mit dem Grüner-Strom-Label, mit dem ok-power-Label oder von TÜV Süd/Nord. Ein Anbieter für zertifizierten Ökostrom in der Region sind die TWS, die ausschließlich Strom aus regenerativen Quellen liefern, Näheres unter tws.de. Ministerium für Wissenschaft, Forschung und Kunst Baden-Württemberg Landespreis für Heimatforschung Baden-Württemberg THEMEN · Orts-, Regional- und Landesgeschichte auch im Hinblick auf ein zusammenwachsendes Europa · Neue Heimat in Baden-Württemberg · Heimatmuseen, Heimatforschung · Natur und Naturschutz, Landschaftsschutz, Umweltschutz · Entwicklung und Geschichte von Technik und Industrie · Denkmalschutz, Dorferneuerung, Stadterneuerung · Kunst und Architektur · Dialektforschung, Literatur, Brauchtum · Volksmusik, Volkstanz, Tracht · Bevölkerung und Minderheiten · Bürgerengagement, Bürgerbeteiligung PREISE Das Preis besteht aus · einem 1. Preis zu 5.000 Euro, · zwei 2. Preisen zu je 2.500 Euro, · einem Jugendförderpreis zu 2.500 Euro (kann ggf. geteilt werden), · einem Schülerpreis zu 2.500 Euro (kann ggf. geteilt werden) und · einem Preis „Heimatforschung digital“ zu 2.500 Euro. Zusätzlich können Anerkennungsurkunden erteilt werden. EINSENDESCHLUSS Einsendeschluss ist der 30. April 2022 (Schülerpreis: 31. Mai 2022) STIFTER Land Baden-Württemberg in Zusammenarbeit mit dem Landesausschuss Heimatpflege Baden-Württemberg ORGANISATION Ministerium für Wissenschaft, Forschung und Kunst Baden-Württemberg Referat 55 Königstraße 46 70173 Stuttgart DOKUMENTATION Haus der Geschichte Baden-Württemberg Die Präsentation der Preisträgerinnen und Preisträger erfolgt mit freundlicher Unterstützung von Ausschreibung 2022 www.landespreis-fuer-heimatforschung.de Seit 1982 lobt das Land Baden-Württemberg in Zusam- menarbeit mit dem Landesausschuss Heimatpflege den Landespreis für Heimatforschung aus. Der Landespreis zeichnet Werke von Personen aus, die sich ehrenamtlich mit der Heimatforschung und ihren vielfälti- gen Facetten befassen und hierbei in der Vergangenheit bemerkenswerte Leistungen vorgelegt haben. Die Heimat- forschung erstreckt sich auf ein breites Themenspektrum, das sich von der Orts-, Siedlungs- und Naturgeschichte über Themen zur Migration bis hin zu lokalen Traditionen und Lebensläufen herausragender Persönlichkeiten er- streckt. Die Forscherinnen und Forscher aus der Zivilge- sellschaft leisten einen wichtigen Beitrag zur Aufarbeitung unserer Lokal- und Regionalgeschichte. Sie halten damit unsere Geschichte für kommende Generationen lebendig. Dieser Preis ist mit insgesamt 17.500 Euro dotiert. Die Preisgelder wurden ab 2020 kräftig erhöht und eine neue Preiskategorie „Heimatforschung digital“ eingeführt. Zusätzlich werden weitere Werke mit Anerkennungsur- kunden ausgezeichnet; diese Werke werden danach dem Haus der Geschichte Baden-Württemberg zur Dokumen- tation übergeben. Sozialversicherung für Landwirtschaft, Forsten und Gartenbau Ab 1. Februar 2022: SVLFG bezuschusst wieder Präventionsprodukte Im Jahr 2022 fördert die Sozialversicherung für Land- wirtschaft, Forsten und Gartenbau (SVLFG) wieder den Kauf ausgewählter Präventionsprodukte. Dafür stellt sie insgesamt 800.000 Euro bereit. Einen Zuschuss zum Kauf eines Produktes erhalten Un- ternehmen, die in der Landwirtschaftlichen Berufs- genossenschaft versichert sind und 2021 keinen Zuschuss bekommen haben. Je Betrieb ist ein Zuschuss pro Aktion möglich. Die Vergabe erfolgt in der Reihenfol ge der An- tragseingänge. Beginn und Ende Die Aktion startet am 1. Februar 2022 um 12 Uhr. Neu ist eine weitere Zuschussaktion ausschließlich für Sonnen- schutz- und Hitzeschutz produkte. Diese Aktion startet am 15. März 2022 um 12 Uhr. Beide Aktionen enden, sobald die Fördersummen aufgebraucht sind, spätestens am 31. Oktober 2022. Antrag richtig stellen Die SVLFG berücksichtigt nur Anträge, die ab Beginn der jeweiligen Aktion eingehen. Das Produkt ist erst zu kau- fen, nachdem die SVLFG die Förderzu sage erteilt hat. Die Rechnung ist per Mail an praeventionszuschuesse@svlfg. de oder per Fax an 0561 785-219127 zu senden. Anschaf- fungen vor Erhalt der Förderzusage werden nicht bezu- schusst. Die Antragsformulare stehen ab den genannten Start-Terminen im Internet zum Download bereit unter www.svlfg.de/arbeitssicherheit-verbessern. Förderbeginn am 1. Februar 2022 um 12 Uhr Produkt Förderung Radwechselwagen 30 %, max. 300 Euro Fang- oder Behandlungsstand für Rinder 30 %, max. 600 Euro Großballenraufe mit Sicherheitsfangfressgitter für Rinder 30 %, max. 500 Euro Halsfangrahmen mit Schwenkgitter für Rinder 30 %, max. 300 Euro Podestleiter / leichte Plattformleiter 30 %, max. 300 Euro Seite 12 Amtsblatt der Gemeinde Baindt Nummer 50 Ausrüstung für Königsbronner Anschlagtechnik (KAT) oder Totholzkralle mit Teleskopstange 30 %, max. 200 Euro Kommunikations- und Notrufgerät (KUNO) im Forst (Set mit 2 Geräten) 30 %, max. 400 Euro Akkuscheren für den Wein- und Obstbau (nur für Betriebe, die der LBG mit Wein- oder Obstbau gemeldet sind) 30 %, max. 200 Euro Förderbeginn am 15. März 2022 um 12 Uhr Produkte (mehrere Teile möglich) Förderung Kühlkleidung (Weste, Kopfbedeckung, Shirt), UV-Schutzzelt, Sonnenschutzkappe mit Nackenschutz 50 %, max. 400 Euro SVLFG Kirchliche Nachrichten Katholische Kirchengemeinde St. Johannes Baptist Baindt Kath. Pfarramt • 88255 Baindt • Thumbstraße 55 18. Dezember – 26. Dezember 2021 Gedanken zur Woche Hoffnung Licht bedeutet nicht, dass es keine Nacht mehr gibt, sondern dass die Nacht erhellt und überwunden werden kann. Heinrich Fries Samstag, 18. Dezember 17.30 Uhr Baienfurt - Beichtgelegenheit 18.30 Uhr Baienfurt – Eucharistiefeier mit Bußfeier (öf- fentlich, mit Eintragung am Schriftenstand) Sonntag, 19. Dezember – 4. Adventssonntag 10.00 Uhr Baindt – Eucharistiefeier mit Bußfeier (öffent- lich, mit Platzreservierungskarten) († Albert Konzett, Else und Johann Neth, Eu- gen Haug, Maria und Donatus Kaplan, Maria Kaplan, Christina und Wendelin Hatzenbüller mit Angehörigen, Ludmilla, Alexander und Ni- kolaus Linkov, Klementine und Eduard Gelzen- lichter mit Angehörigen, Kurt Brugger, Klara und Johannes Merk, Sieglinde Kösler, Jahrtag: Josef Veeser mit Familie) 11.15 Uhr Baienfurt – Familienwortgottesfeier im Advent mit dem Kindergarten St. Josef mit Kindersegnung (öffentlich, mit Eintragung am Schriftenstand) 16.00 Uhr Baindt - adventliche Einstimmung auf Weih- nachten mit dem Team „Kirche für Kinder“ (öffentlich, mit Platzreservierungskarten) Dienstag, 21. Dezember 07.50 Uhr Baindt – Schülergottesdienst Mittwoch, 22. Dezember 19.00 Uhr Baienfurt – Rorategottesdienst mit Blockflö- te und Orgel (öffentlich, mit Eintragung am Schriftenstand) Donnerstag, 23. Dezember Schulferien Freitag, 24. Dezember - Heiligabend 16.00 Uhr Baindt – Krippenspiel (öffentlich, mit Platzre- servierungskarten) 16.00 Uhr Baienfurt – Krippenspiel (öffentlich, mit Platz- karten) 18.00 Uhr Baindt – Christmette (öffentlich, mit Platzre- servierungskarten) 22.00 Uhr Baienfurt – Christmette mitgestaltet von ei- ner Gruppe der Jugendkantorei (öffentlich, mit Platzkarten) Samstag, 25. Dezember - Weihnachten 10.00 Uhr Baindt – Festgottesdienst (öffentlich, mit Platzreservierungskarten) 10.00 Uhr Baienfurt – Festgottesdienst (öffentlich, mit Platzkarten) Sonntag, 26. Dezember – Fest der Heiligen Familie – Hl. Stephanus 10.00 Uhr Baindt – Festgottesdienst (öffentlich, mit Platzreservierungskarten) mit Segnung des Johanneswein 10.00 Uhr Baienfurt – Festgottesdienst (öffentlich, mit Platzkarten) mit Segnung des Johanneswein Maskenpflicht während des Gottesdienstes Während der 3. Pandemiestufe gilt • Tragepflicht sind die sogenannten medizinischen OP- Masken (Einwegmasken) oder FFP2- Masken, Masken KN 95 oder N95 während des gesamten Gottesdienstes. Rosenkranzgebete im Dezember Im Dezember laden wir ganz herzlich ein zum Rosenkranz- gebet jeden Freitag um 8.30 Uhr vor dem Gottesdienst. Gottesdienste in Baindt – Aktuelle Regelungen Die Teilnahme an den Gottesdiensten ist nach vorheriger Anmeldung möglich. Die Platzreservierungskarten liegen zum Mitnehmen in der Kirche rechtzeitig bereit. Für Gottesdienste mit geringerer Besucherzahl (z. B werk- tags) erfolgt die Teilnehmererfassung mittels ausliegen- der Liste. Die Angaben in der Teilnehmerliste oder auf den Platzreservierungskarten dienen unter Wahrung des Datenschutzes zur Benachrichtigung, falls bei einem Be- sucher im Nachhinein eine Infektion festgestellt werden sollte. Bitte beachten: Aktuell besteht die Tragepflicht einer Mund-Nasen-Maske! Personen mit Krankheitssympto- men dürfen nicht mitfeiern. Gemeindegesang Noch dürfen wir mit Maske singen. Bitte bringen Sie des- halb Ihr eigenes Gotteslob mit. Sprechzeiten Pfarrer Bernhard Staudacher Nach telefonischer Vereinbarung (Tel. 912623) Thumbstraße 55, Baindt E-Mail-Adresse: bernhard-staudacher@gmx.de Nummer 50 Amtsblatt der Gemeinde Baindt Seite 13 Sprechzeiten Gemeindereferentin Silvia Lehmann Nach telefonischer Vereinbarung Büro: Kirchstraße 8, Baienfurt Tel. 0751 / 5576199, (Tel. privat 943630) E-Mail-Adresse: Silvia.Lehmann@drs.de Sprechzeiten Gemeindereferentin Regina Willmes Nach telefonischer Vereinbarung Büro: Kirchstraße 8, Baienfurt Tel. 0751 / 56969624 E-Mail-Adresse: Regina.Willmes@drs.de Gemeindehaus St. Martin / Bischof-Sproll-Saal: Belegung und Reservierung Frau Gudrun Moosherr Tel. 0751-18089496 E-Mail: gudrun.moosherr@gmail.com Katholische Kirchenpflege Baindt: Frau Lucy Schellhorn (Kirchenpflegerin) Bankverbindung: KSK Ravensburg IBAN DE 4365 0501 1000 7940 0985 BIC SOLADES1RVB Kath. Pfarramt St. Johannes Baptist Thumbstr. 55, 88255 Baindt Pfarramtssekretärin Frau Christiane Lott Telefon 07502 – 1349 Telefax 07502 – 7452 Stjohannesbaptist.baindt@drs.de www.katholisch-baienfurt-baindt.de Öffnungszeiten Dienstag 09.30 Uhr – 11.30 Uhr Donnerstag, 23. Dezember Geschlossen Freitag, 24. Dezember Geschlossen Das Pfarrbüro bleibt vom 23. Dezember bis ein- schließlich 07. Januar geschlossen. Wir sind wieder ab Dienstag, 11. Januar 2022 von 9.30 Uhr – 11.30 Uhr zu erreichen. Kath. Pfarramt Mariä Himmelfahrt Kirchstraße 8, 88255 Baienfurt Telefon 0751 - 43633 Telefax 0751 - 58812 kathpfarramt.baienfurt@drs.de Platzkarten für die Gottesdienste an Weihnachten in Baindt Die Platzkarten für das Krippenspiel (16.00 Uhr), den Got- tesdienst an Heilig Abend (18.00 Uhr) und die Gottesdiens- te Weihnachten (10.00 Uhr) und zweiter Weihnachtsfei- ertag (10.00 Uhr) liegen ab Samstag, 4. Advent (18. Dez.) am Schriftenstand auf. Damit wollen wir möglichst Vielen die Möglichkeit geben, an einem Weihnachtsgottesdienst teilzunehmen. Livestream – Weihnachtsgottesdienste mit Pfr. Stau- dacher • Baienfurt: Christmette (Hl. Abend) 22:00 Uhr • Baienfurt: Festgottesdienst am 2. Weihnachtsfeiertag 10:00 Uhr Die Livestreams sind über unsere Homepage - http:// www.katholisch-baienfurt-baindt.de – auf der Startsei- te unter „Youtube Videos“ oder direkt über den YouTube Kanal der Seelsorgeeinheit abrufbar sein. (Zu finden über die YouTube Suchfunktion unter Seelsor- geeinheit Baienfurt-Baindt oder durch Einscannen des unten gezeigten QR Codes). Textvorschlag für die Gestaltung einer Feier zu Hause an Heilig Abend oder Weihnachten Vielleicht können oder wollen Sie nicht an allen Gemein- degottesdiensten zu Weihnachten teilnehmen. Es gibt jedoch die Möglichkeit zuhause ein Hausgebet zu ge- stalten. Auf unserer Homepage gibt es diese Hausge- bete zum Herunterladen unter der Rubrik „Aktuelles“ in beiden Gemeinden. Falls Sie selber keinen Zugang haben, dürfen Sie gerne jemanden bitten diese Hausgebete für Sie auszudrucken. Wir wünschen Ihnen auch für Zuhause den Segen des göttlichen Kindes. Helferkreis Die Seniorengeschenke für das ers- te Halbjahr 2022 können im Pfarrbüro während den Öffnungszeiten abgeholt werden. Krippenspiel in Baindt zum Miterleben An Heilig Abend gibt es dieses Jahr eine Krippenfeier für Familien um 16 Uhr. Euch erwartet ein Krippenspiel zum Schauen, Hören und Miterleben. Dazu dürfen alle Kinder als Soldaten, Hirten oder Engel verkleidet in die Kirche kommen. Von euren Plätzen aus könnt ihr aktiv am Krippenspiel teilnehmen. Es gibt nur Familienkarten (Platzreservierungskarten), d. h. eine Karte gilt für eine ganze Bank mit 6 – 8 Sitzplätzen. Diese kann mit einer Familie und allen zu diesem Haushalt angehörigen Per- sonen besetzt werden. Die Reservierungskarten liegen ab dem 4. Advent in der Kirche aus. Einladung zu den Familien- Wortgottesdiensten im Advent „Das Eselchen und der kleine Engel“ Einladung zu den Familien- Wortgottesdiensten im Advent „Das Eselchen und der kleine Engel“ Seid dabei wenn das kleine Eselchen und der kleine Engel sich auf den Weg nach Betlehem machen. Jeden Sonntag wollen wir gemeinsam Seid dabei wenn das kleine Eselchen und der kleine Engel sich auf den Weg nach Betlehem machen. Seite 14 Amtsblatt der Gemeinde Baindt Nummer 50 Jeden Sonntag wollen wir gemeinsam um 11.15 Uhr in der Kirche Mariä Himmelfahrt einen kleinen Wortgottesdienst miteinander feiern und sehen, was die beiden auf dem Weg bis Weihnachten alles erleben und wen Sie dabei alles treffen: am 19.12.2021 St. Josef Bitte rechtzeitig da sein (es werden keine Platzkarten be- nötigt), aber bringt eure Kontaktdaten schon schriftlich mit, damit alle zügig einen Platz in der Kirche zugewiesen bekommen können. Wir freuen uns mit euch auf eine schöne Adventszeit! dienst miteinander feiern und sehen, was die beiden auf dem Weg bis Weihnachten alles erleben und wen Sie dabei alles treffen: am 28.11.2021 Kleine Kirche am 05.12.2021 St. Ulrich am 12.12.2021 Familiengottesdienstteam am 19.12.2021 St. Josef Bitte rechtzeitig da sein (es werden keine Platzkarten benötigt), aber bringt eure Kontaktdaten schon schriftlich mit, damit alle zügig einen Platz in der Kirche zugewiesen bekommen können. Wir freuen uns mit euch auf eine schöne Adventszeit! & Familiengottesdienstteam & Familiengottesdienstteam Aufruf der deutschen Bischöfe zur Adveniatsaktion 2021 Die deutschen Bischöfe rufen am dritten Adventssonntag, dem 12. Dezember 2021, zur Unterstützung der bundes- weiten Adveniat-Weihnachtsaktion auf. Unter dem Motto „ÜberLeben in der Stadt“ rückt das Lateinamerika-Hilfs- werk die Sorgen und Nöte der armen Stadtbevölkerung in den Blick. Infolge der Corona-Pandemie ist Lateinamerika auf die Weltkarte des Hungers zurückgekehrt. Insbeson- dere in den Städten ist die Zahl der Menschen, die in Ar- mut leben, extrem gestiegen. Die Bischöfe bitten deshalb in ihrem Aufruf, der in allen Gottesdiensten verlesen wird, um eine großzügige Spende bei der Weihnachtskollekte am 24. und 25. Dezember für das Lateinamerika-Hilfs- werk Adveniat. Wenn aufgrund der Corona Situation die Gottesdienste an Weihnachten nicht wie gewohnt in der Kirche in Präsenzform stattfinden können, ist eine Betei- ligung an der Kollekte auch jederzeit möglich. Liebe Schwestern und Brüder, Lateinamerika ist die am härtesten von der Corona-Pan- demie betroffene Weltregion. Die Corona-Krise und ihre Folgen bestimmen das Leben der Menschen in durch- greifender Weise. Vor allem die Situation der Armen hat sich verschlechtert, viele erleiden große Not. Doch es gibt auch Zeichen der Hoffnung: Zahlreiche Pfarr- gemeinden, Ordensgemeinschaften und kirchliche Grup- pen in ganz Lateinamerika und der Karibik stellen sich dem wachsenden Elend entgegen. Sie nehmen sich der Men- schen an und helfen, wo immer dies möglich ist. Sie lindern akute Not, schenken Kranken und Trauernden Beistand, schaffen Existenzgrundlagen und kümmern sich um die Schwächsten: Kinder, Jugendliche, Frauen und Familien. Adveniat hat seine diesjährige Weihnachtsaktion unter das Thema „ÜberLeben in der Stadt“ gestellt. Die Aktion präsentiert Beispiele der vielfältigen Hilfe, die vor Ort ge- leistet wird. Seit mehr als 60 Jahren steht Adveniat an der Seite der Ärmsten. Die Weihnachtskollekte in den Gottes- diensten und die Spenden sind das Fundament der Arbeit. Wir bitten Sie um eine großzügige Spende bei der Adve- niat-Weihnachtskollekte. Ihre Gabe ist ein Hoffnungszei- chen für viele Menschen in Lateinamerika und der Karibik. Bleiben Sie den Menschen in Not und Armut verbunden, nicht zuletzt im Gebet! Sternsingen – aber sicher! So lautet auch in diesem Jahr die große Überschrift über der kommen- denSternsingeraktion2022. In diesen besonderen Zeiten ist es uns nach wie vor ein Anliegen, den Segen fürs neue Jahr in die Häuser unserer Gemeinde zu bringen und Spenden für bedürftige Kinder zu sammeln. Die Pandemie hat uns immer noch fest im Griff und der Schutz aller Beteiligten steht überAllem, was wir planen. Um Niemanden unnötig zu gefährden, haben wir uns entschlossen, bei der Sternsingeraktion 2022 die gleichen Wege wie im letztenJahr zu beschreiten. Die Sternsinger-Kinder können Ihnen leider nach wir vor keinen persönlichen Besuchabstatten, sondern werden den Segen in Form von Segenspaketen an alle Haushal- te verteilen. Auch wird die hölzerne Sternsinger-Gruppe wieder in der Kirche aufgestellt sein. Hier werden wir Informationen zur Aktion, Segensaufkle- ber, Kreide und Opfertüten bereitlegen. Ihre Spende können Sie in der Opfertüten aus dem Segen- spaket abgeben, per Überweisung oder als Online-Spen- de tätigen. Ausführlichere Informationen erhalten Sie im nächsten Gemeindeblatt. Nummer 50 Amtsblatt der Gemeinde Baindt Seite 15 Wir hoffen trotz der Pandemie wieder auf eine erfolgrei- che Sternsingeraktion und freuen uns, wenn die Sternsin- ger hoffentlich 2023 wieder persönlich den Segen in die Häuserbringen können. Das Orga-Team der Sternsinger in Baindt Stephanie Koch, Carolin Oelhaf, Karin Pink und Claudia Zanutta Evangelische Kirchengemeinde Baienfurt-Baindt Tel.: 0751/43656, Fax: 0751/ 43941; E-Mail-Adresse: pfarramt.baienfurt@elkw.de Homepage: www.evangelisch-baienfurt-baindt.de Pfarrbüro: Öschweg 32, Baienfurt, Tel.: 0751/ 43656 Pfarrer M. Schöberl Öffnungszeiten Di 7.00 - 9.00 + 13.00 - 15.00, Do 10.00 - 13.00 Uhr Wochenspruch: Freuet euch in dem Herrn allewege, und abermals sage ich: Freuet euch! Der Herr ist nahe! Phil 4,4.5b Sonntag, 19. Dezember 4. Advent 10.00 !!! Uhr Baienfurt Gottesdienst mit Krippenspiel in der kath. Kirche !!! Voranmeldung ist notwendig! Bitte im Pfarramt anmelden Mittwoch, 22. Dezember 15.00 Uhr– 16-00 Uhr Baienfurt Konfi-8 im Gemeindehaus Gruppe 1 16.00 Uhr – 17.00 Uhr Baienfurt Konfi-8 im Gemeindehaus Gruppe 2 Weihnachtsgottesdienste Bitte melden Sie sich für die Weihnachtsgottesdienste im Pfarrbüro an unter Tel.: 0751 43656 oder per Mail: pfar- ramt.baienfurt@elkw.de.Eine Anmeldung ist unbedingt notwendig!!! Freitag, 24. Dezember Heilig Abend 16.00 Uhr Baienfurt Familiengottesdienst im Freien beim Ev. Gemeindehaus 17.00 Uhr Baienfurt Gottesdienst in der Ev. Kirche (wird live gestreamt und ist über unse- re Homepage abrufbar à www. evangelisch-baienfurt-baindt.de) 17.30 Uhr Baienfurt Gottesdienst in der Ev. Kirche Samstag, 25. Dezember Christfest I 10.30 Uhr Baienfurt Festgottesdienst mit Abendmahl in der Ev. Kirche Sonntag, 26. Dezember Christfest II 10.30 Uhr Baienfurt Gottesdienst in der Ev. Kirche Gedanken zum Wochenspruch Freut euch immerzu, weil ihr zum Herrn gehört. Ich sage es noch einmal: Freut euch! Alle Menschen sollen mer- ken, wie gütig ihr seid. Der Herr ist nahe! (Philipper 4,4 f.) Weihnachten steht vor der Tür – da sollte Vorfreude doch vorprogrammiert sein, oder? Den meisten geht’s doch wohl eher so, dass die Sorge wegen der aktuellen Situation jeder Vorfreude aufs Fest die Luft aus den Segeln genommen hat. Wir sollten doch in diesem Winter eigentlich schon viel weiter sein und jetzt werden auch in diesem Jahr überall kleinere Brötchen gebacken als geplant ... Nicht umsonst wiederholt Paulus sein „Freut euch!“, da- mit wir’s auch ja nicht überhören, denn der Grund dafür ist krisenfest: „Der Herr ist nahe!“ Keine Pandemie, kein Tief, keine Krise kann uns diese Grundlage nehmen, auf der unser Glauben und Leben steht. Wir werden auch in diesem Jahr Weihnachten fei- ern – kleiner als sonst, sicher ist manches anders, aber eins wird dabei nicht fehlen: Die frohe Botschaft über Gottes Zuwendung in Jesus. Sie inspiriert mich auch in diesem Jahr zu meiner ganz persönlichen Antwort: Alle Menschen sollen merken, wie gütig ihr seid. Der Herr ist nahe! Macht euch keine Sorgen. Im Gegenteil: Wendet euch in jeder Lage an Gott. Tragt ihm eure Anliegen vor in Gebeten und Fürbitten und voller Dankbarkeit. Und der Friede Gottes, der alles Verstehen übersteigt, soll eure Herzen und Gedanken behüten. Er soll sie bewahren in der Gemeinschaft mit Jesus Christus. Gottes Segen dazu! – Euer Pfr. Martin Schöberl _________________________ Pfarrbüro Das Pfarrbüro ist vom 27.12.2021 – 03.01.2022 geschlos- sen. In dringenden Fällen (Sterbefall), wenden Sie sich bitte vom 26. - 31.12 an das ev. Pfarramt Mochenwan- gen, Pfarrerin Bredau (Tel.: 07502 91066) und vom 01.01. - 09.01.22 an das Pfarramt Bavendorf, Pfarrerin Mack (Tel.: 07504 251) _________________________ Evangelisches Pfarramt Baienfurt Öschweg 32 88255 Baienfurt Evangelisches Pfarramt Baienfurt-Baindt Evangelische Mitteilungen für Baienfurt und Baindt Pfarrer M. Schöberl, Tel.: 0751/43656, Fax: 0751/ 43941; E-Mail-Adresse: pfarramt.baienfurt@elkw.de Homepage: www.evangelisch-baienfurt-baindt.de Pfarrbüro: Öschweg 32, Baienfurt, Tel.: 0751/ 43656 Öffnungszeiten: Di 7.00 – 9.00 + 13.00 – 15.00, Do 10.00 Wochenspruch: Singet dem HERRN ein neues Lied, denn er tut Wunder. Sonntag, 02. Mai Kantate 10.30 Uhr Baienfurt Gottesdienst in der ev. Kirche Sonntag, 09. Mai 9.30 Uhr !!! Baienfurt Gottesdienst in der ev. Kirche (Dieser Gottesdienst findet wegen der 1. Konfirmation um 11 Uhr Stunde früher statt.) --- Unter folgender Telefonnummer können Sie eine Kurz Sekunden) von Pfarrer Martin Schöberl zum aktuellen Wochenspruch hören: 0751/20222223 --- 2. Teil: Fürchte dich nicht! Gott ist da. – Seelsorge aus der Feder von Johannes Calvin Glück gehabt! – Was für ein Zufall! – Redewendungen, die jede kennt und die schon selbst gebraucht hat. Johannes Calvin setzt genau hier an und ich finde es faszinierend, dass sich unser Denken offensichtlich seit knapp 500 Jahren weniger verändert hat, als wir meistens denken. Er hält fest, dass Providentia Dei (Gottes Fürs als Glück oder Zufall: „Man hat zwar schon zu allen Zeiten allgemein gewähnt, und auch heutzutage herrscht fast unter allen Sterblichen die Meinung, es geschehe alles ‚zufällig‘. Unter folgender Telefonnummer kön- nen Sie eine Kurz-Andacht (60 Sekun- den) von Pfarrer Martin Schöberl zum aktuellen Wochenspruch hören: 0751/20222223 _________________________ Evangelisches Pfarramt Baienfurt Öschweg 32 pfarramt.baienfurt@elkw.de 88255 Baienfurt Tel: 0751-43656 Fax: 0751-43941 Evangelisches Pfarramt Baienfurt-Baindt Evangelische Mitteilungen für Baienfurt und Baindt Pfarrer M. Schöberl, Tel.: 0751/43656, Fax: 0751/ 43941; E-Mail-Adresse: pfarramt.baienfurt@elkw.de Homepage: www.evangelisch-baienfurt-baindt.de Pfarrbüro: Öschweg 32, Baienfurt, Tel.: 0751/ 43656 Öffnungszeiten: Di 7.00 – 9.00 + 13.00 – 15.00, Do 10.00 - 13.00 Uhr Wochenspruch: Wenn das Weizenkorn nicht in die Erde fällt und erstirbt, bleibt es allein; wenn es aber erstirbt, bringt es viel Frucht. Joh 12,24 Sonntag, 14. März 10.30 Uhr Baienfurt Gottesdienst in der Ev. Kirche Mittwoch, 17. März 15.30 – 17.00 Uhr Baienfurt Konfi-Gruppe 1 + 2 gemeinsam online !!! Sonntag, 21. März 10.30 Uhr Baienfurt Gottesdienst mit Abendmahl in der Ev. Kirche Gottesdienst online Sie können die Gottesdienste zusätzlich über unsere Homepage www.evangelisch-baienfurt-baindt.de miterleben. Der aktuelle Gottesdienst wird zeitnah online gestellt und ist 72 Stunden abrufbar. Gottesdienst für Zuhause Gottesdienst für Zuhause Unsere Gottesdienste aus der Kirche kön- nen in Echtzeit von zu Hause aus mitgefei- ert werden. Den jeweiligen Link dazu finden Sie auf unserer Homepage www.evange- lisch-baienfurt-baindt.de. Der Gottesdienst bleibt dann für 72 Stunden über unseren YouTube- Kanal abrufbar. _________________________ Bildquelle: Ev. Medienhaus GmbH Homepage Seit 01.12.2021 ha- ben Sie die Mög- lichkeit über unsere Homepage www. evangelisch-baien- furt-baindt.de auf einen Familienad- ventskalender zuzu- greifen. Sie werden auf die Seite weiter- geleitet. Es handelt sich dabei um ein externes Angebot _________________________ Seite 16 Amtsblatt der Gemeinde Baindt Nummer 50 ACHTUNG - KEIN KREATIVER MONTAG Hohe Infektionszahlen legen es nahe, nun in der winterlichen Zeit mit unse- rem Kreativ-Angebot bis auf Weiteres zu pausieren, weil die Temperaturen es nicht erlauben draußen zu gestal- ten. Sobald Entwarnung von Seiten der Epidemiologen kommt nehmen wir selbstverständlich unser Angebot wieder auf, aber bis dahin wollen wir lieber auf Abstand und vor allem gesund bleiben. Ihr wünscht Ihnen ein frohes Weihnachtsfest und freut sich schon darauf Sie im neuen Jahr wieder begrüßen zu dürfen. Ihr Kreatives-Montags-Team Christliche Brüdergemeinde Baienfurt (Baptisten) e.V. Baindter Str. 11, 88255 Baienfurt Homepage: www.baptisten-baienfurt.de E-Mail: info@baptisten-baienfurt.de Unsere Gottesdienste sind offen für Besucher und finden sonntags um 10 Uhr und um 15 Uhr statt. Die regelmäßi- gen Veranstaltungen als auch die Gottesdienste finden un- ter Einhaltung der aktuell geltenden Hygieneauflagen statt. Weitere Veranstaltungen werden auf der Homepage der Brüdergemeinde angekündigt. Aufgrund der derzeit limitierten Teilnehmeranzahl wird um eine Voranmeldung auf der Homepage der Brüder- gemeinde bis freitags 18 Uhr gebeten. Vereinsnachrichten Volleyball LJ Baindt Letzter Spieltag im Jahr 2021 Vom Gefühl her hatte die aktuelle Volley- ballrunde gerade erst begonnen. Doch am vergangenen Wochenende fanden bereits die letzten Spieltage des Jahres 2021 statt. Am Samstag, 11.12.21 spielte die erste Mannschaft in Langenargen. Nach unzähligen Aufschlagfehlern gelang es den Baindtern trotz allem den ersten Satz gegen TSG Leutkirch mit 25:23 zu gewinnen. Die Aufschlagfehler wurden weniger, doch leider auch die Punkte und so brachte sich Leutkirch mit 23:25 wieder zurück ins Spiel und gewann letztendlich auch den dritten und entschei- denden Satz. Im Spiel gegen die Gastgeber aus Langen- argen tat sich die VLJ 1 zunächst schwer und vergab den ersten Satz mit 17:25. Trotz lautstarker Kampfansage schafften es die Baindter nach einer spannenden Auf- holjagd mit 25:27 nicht ganz zum eigentlich durchaus verdienten Sieg. Am Sonntag, 12.12.21 hatte auch VLJ 2 ihren letzten Spiel- tag in diesem Jahr. Gegen das VCO Team hatten die Baindter lange deutlich geführt. Am Ende reichte es nur sehr knapp nicht zum Sieg (22:25; 7:25). Und auch gegen BSG Immenstaad Dornier-Freizeit-Mixed startete die neu zusammengesetzte Mannschaft stark mit 20:25, musste sich aber im zweiten Satz mit 10:25 geschlagen geben. Auch für das kommende Jahr haben wir bereits einige gute Vorsätze: Training, Selbstvertrauen und Kontinuität. Wir wünschen allen Spielern, ihren Familien und all unseren Unterstützern gesegnete Feiertage und einen sportlichen Start ins neue Jahr 2022! Wieder ein Jahr vergangen und „Alle Jahre wieder“? Liebe Mitglieder, verehrte Bürgerinnen und Bürger, ein ereignisreiches Jahr liegt hinter un- serem Ortsverein. Keine monatlichen Treffen und Verschiebung der Mitglie- derversammlung mit Wahlen auf Au- gust. Bundestagswahlkampf mit Ab- stand und Einschränkungen. Trotzdem erfolgreich für unseren Wahlkreis. Heike Engelhardt ist für die SPD und für unseren Wahlkreis in den Deutschen Bun- destag als Abgeordnete eingezogen! Endlich wieder eine Abgeordnete für unseren Wahlkreis nach 16 Jahren! Und jetzt haben uns die Inzidenzen wieder einmal fest im Griff. Kein Nikolausmarkt in Baindt, keine Adventsabende in Baienfurt und kein Weihnachtskonzert. Und somit auch keine Jahresabschlussfeier unseres Ortsvereins. Gleichwohl möchten wir allen Bürgerinnen und Bürgern ein frohes Weihnachtsfest wünschen. Bleibt die Hoffnung, dass wir bald wieder uneingeschränkt am Leben, und da- mit auch am kulturellen Leben, teilhaben können. Wie im letzten Jahr wünschen wir Ihnen diesen Optimismus für ein endlich wieder „normales“ Jahr. Bleiben Sie gesund! Als Sozialdemokraten in den Gemeinden Baienfurt und Baindt werden wir uns auch im Jahr 2022 für Ihre Probleme und Anliegen im Rahmen unserer Möglichkeiten einsetzen. Für den Vorstand Brigitta Wölk, Vorsitzende, www.spd-baienfurt-baindt.de Schwäbischer Albverein OG Weingarten Advents-/Weihnachtsgrüße Im Advent 2021 Liebe Wanderkameradinnen, liebe Wan- derkameraden, das Jahr neigt sich schon wieder dem Ende zu. Leider konnten wir pandemiebedingt weder die Jahres- hauptversammlung, noch unsere Adventsfeier durchfüh- ren. Auch haben viele von Euch verständlicherweise davon Abstand genommen an den Wanderungen teilzunehmen. Damit Ihr Euch aber nicht ganz vergessen fühlt, möchten wir vom Vorstand Euch jetzt herzliche Grüße schicken. Nummer 50 Amtsblatt der Gemeinde Baindt Seite 17 Wir wünschen Euch ein besinnliches Weihnachtsfest und alles Gute für 2022 mit viel Hoffnung und Zuversicht. Mit den Worten von Andrea Schwarz: „Weihnachten heißt nicht, dass alles so bleibt, wie es ist, sondern das heißt, dass alles so wird, wie es werden soll. Das ist Aufbruch, Anfang, Anders. Das ist Losgehen, Loslas- sen, Lösen. Das ist die Zumutung, die uns herausfordert.“ In diesem Sinne freuen wir uns auf ein Wiedersehen im neuen Jahr. Die Vorstandschaft SOZ I A L VERBAND VdK Baden-Württemberg Frohes Weihnachtsfest Die Vorstandsschaft vom Sozi- alverband VdK OV Weingarten wünscht allein ein frohes Weihnachtsfest und ein gesun- des neues Jahr. Bleiben Sie bitte gesund, bis wir uns wiedersehen. Ihre Karin Maucher – Vorsitzende Hubert Gärtner - Beisitzer Was sonst noch interessiert Liederkranz Baienfurt Unser Heilignacht-Singen 2021 Schweren Herzens haben wir uns dazu entschieden un- ser traditionelles Heilignacht-Singen, das schon seit Jahrzehnten mit dem Männerchor des Liederkranzes auf dem Friedhof in Baienfurt stattfindet, abzusagen. Die verschärften Corona-Verordnungen machen uns die Planung für weitere Auftritte schwer. Wir wünschen trotz aller Einschränkungen, schöne Fest- tage und ein gesundes, glückliches Jahr 2022 Ihr Liederkranz Baienfurt Agentur für Arbeit Konstanz-Ravensburg Meldepflicht: Arbeitgeber mit mindestens 20 Mitarbei- tern müssen schwerbehinderte Menschen beschäftigen Unternehmen müssen bis zum 31. März 2022 ihre Daten an die Arbeitsagentur melden Arbeitgeber mit durchschnittlich mindestens 20 Arbeits- plätzen sind gesetzlich verpflichtet, auf mindestens fünf Prozent der Arbeitsplätze schwerbehinderte Menschen zu beschäftigen. Diese Arbeitgeber haben der Agentur für Arbeit bis spätestens 31. März 2022 ihre Beschäftigungs- daten anzuzeigen. Diese Frist kann nicht verlängert wer- den. Am schnellsten geht es elektronisch. Die Beschäftigungs- und Anzeigepflicht gilt auch für Un- ternehmen, die im laufenden Jahr von Kurzarbeit be- troffen waren. Kostenlose Software Um die Anzeige zu erstellen, können Unternehmen und Arbeitgeber die kostenfreie Software IW-Elan nutzen. Diese steht auf der Homepage www.iw-elan.de unter der Rubrik „Download“ zur Verfügung oder kann als CD-ROM unter der Rubrik „Service“ bestellt werden. Ab dem Anzei- gejahr 2021 ist die elektronische Anzeige mit IW-Elan noch einfacher: Es ist keine Unterschrift und keine postalische Versendung der „Erklärung zur Vorlage bei der Agentur für Arbeit“ mehr erforderlich. Kommen Arbeitgeber der Beschäftigungspflicht nicht nach, ist eine sogenannte Ausgleichsabgabe zu zahlen. Diese Abgabe wird auf Grundlage der jahresdurchschnitt- lichen Beschäftigungsquote ermittelt. Falls eine Ausgleich- sabgabe gezahlt werden muss, kann dies ebenso über die Software berechnet werden. Fragen zum Anzeigeverfahren werden von Montag bis Freitag zwischen 09:30 Uhr und 11:30 Uhr unter der Te- lefonnummer 07161 9770 – 333 für Arbeitgeber aus dem Bezirk der Arbeitsagentur Konstanz-Ravensburg beant- wortet. Sozialversicherung für Landwirtschaft, Forsten und Gartenbau Anwenderschutz im Pflanzenschutz Neue Filme auf dem YouTube-Kanal der SVLFG Wie Anwender sicher und gesund mit Pflanzenschutz- mitteln (PSM) arbeiten, stellt die Sozialversicherung für Landwirtschaft, Forsten und Gartenbau (SVLFG) in sechs neuen animierten Filmen vor. Zu finden sind sie auf dem YouTube-Kanal der SVLFG un- ter www.svlfg.de/youtube-digital in der Playlist „Sicherer Umgang mit Pflanzenschutzmitteln“. In einem Hauptfilm und fünf Detailfilmen werden folgen- de Themen aufgegriffen: • Sicherer Anwenderschutz beim Umgang mit PSM (Hauptfilm) • Zum Umgang mit konzentrierten PSM • Zum Umgang mit anwendungsfertigen PSM • Zur Anwendungssicherheit im Pflanzenschutz • Reparatur und Störungsbeseitigung beim Ausbringen von PSM • Persönliche Schutzausrüstung für den Umgang mit PSM Sowohl Arbeitgeber als auch Beschäftigte profitieren von den vorgestellten Maßnahmen. Die Filme rund um den „Anwenderschutz im Pflanzenschutz“ können auch als ergänzendes Element bei Qualifizierungsmaßnahmen genutzt werden, zum Beispiel bei Unterweisungen. Wis- senswertes, worauf Anwender bei Pflanzenschutzarbeiten achten sollten, stellt die SVLFG zudem unter www.svlfg. de/pflanzenschutzarbeiten zur Verfügung. ARKADE HELFEN SIE UNS, ANDEREN ZU HELFEN Wir suchen Familien, Lebensgemeinschaften und Allein- lebende - sogenannte Gastfamilien, die einer besonderen Person ein Zuhause geben möchten. Seite 18 Amtsblatt der Gemeinde Baindt Nummer 50 Eine ständige Präsenz ist nicht erforderlich. Sie erhalten ein monatliches, steuerfreies Entgelt und zuverlässige Begleitung durch unseren Fachdienst. Derzeit leben in den Regionen Oberschwaben und Bo- densee 80 psychisch kranke Menschen in einem famili- ären Umfeld. Unsere Gastfamilien empfinden das Zusammenleben als bereichernd und für die Bewohner*innen ist so ein selbst- bestimmtes und zufriedenes Leben in der Gemeinschaft möglich. Gerne informieren wir Sie unverbindlich. Wir freuen uns sehr auf Ihren Anruf! Arkade e.V. Betreutes Wohnen in Familien (BWF) Eisenbahnstraße 30/1, 88212 Ravensburg Telefon Ravensburg 0751.3665580 Telefon Friedrichshafen 07541.3746963 E-Mail: dieter.weisser@arkade-ev.de Homepage: www.arkade-ev.de DJO - Deutsche Jugend in Europa Gastschüler aus Peru und Mexiko suchen nette Gastfamilien Im Rahmen eines Gastschülerprogramms mit Schulen aus Lateinamerika sucht die DJO - Deutsche Jugend in Europa nette Gastfamilien. Die Familienaufenthaltsdau- er: Peru/Arequipa vom 29.01 – 06.03.2022 und Mexiko / Guadalajara ist vom 06.02.– 22.03.22. Der Gegenbesuch ist möglich. Kontakt: DJO-Deutsche Jugend in Europa e.V., Schloss- straße 92, 70176 Stuttgart. Tel. 0711-6586533, Mob. 0172-6326322, E-Mail: gsp@djobw.de, www.gastschuelerprogramm.de. © Bruchnalski/DEIKE Lösung: KERZENLICHT (Geschenk, Vogel, Orange, Kerze, Stern, Weihnachtsmann, Kugel, Weihnachtsbaum, Schnee, Ruprecht, Laterne) KW 5220 Lösung: Kerzenlicht (Geschenk, Vogel, Orange, Kerze, Stern, Weihnachtsmann, Kugel, Weihnachtsbaum, Schnee, Ruprecht, Laterne) © Bruchnalski/DEIKE 751R03R4 Helfen Sie jetzt Familien mit unheilbar kranken Kindern! Unser Spendenkonto Bank für Sozialwirtschaft IBAN: DE34 1002 0500 0001 1456 00 BIC: BFSWDE33BER Stichwort: IchHelfe Erfahren Sie mehr unter: www.bjoern-schulz-stiftung.de MUT HILFE HOFFNUNGKreissparkasse Tübingen IBAN: DE10 6415 0020 0000 1260 63 VR Bank Tübingen eG IBAN: DE26 6406 1854 0027 9460 02 Tel.: 0 70 71 / 94 68 -11, www.krebskranke-kinder-tuebingen.de UNSERE SPENDENKONTEN Helfen Sie krebskranken Kindern und deren Familien mit Ihrer Spende! Amtsblatt der Gemeinde Baindt Nummer 50 Ob in der Weihnachtsgeschichte, in Buchklassikern oder Liedern – kennen Sie die Personen rund um Heiligabend? Testen Sie Ihr Wissen mit unserer bunten Fragemi- schung! Personen rund um Weihnachten Lösungen 1A – Laut Lukasevangelium ver- kündete ein Engel den Hirten: „Und das soll euch als Zeichen dienen: Ihr werdet ein Kind finden, das, in Windeln gewickelt, in einer Krippe liegt.“ 2B – Durch sein 1957 erschienenes Kinderbuch „Wie der Grinch Weih- nachten gestohlen hat“ übte der US-amerikanische Kinderbuchau- tor Dr. Seuss mit der grünen Kreatur Kritik an der Kommerzialisierung des Weihnachtsfests. 3D – Der deutsche Schriftsteller Theodor Storm schrieb das Ge- dicht „Knecht Ruprecht“, in dem es heißt: „‘Knecht Ruprecht‘, rief es, ‚alter Gesell, hebe die Beine und spute dich schnell!‘“ 4C – Das Kirchenjahr kennt einige sogenannte Marienfeste, darunter das Hochfest der Gottesmutter am 1. Januar, Mariä Himmelfahrt am 15. August und Mariä Empfängnis am 8. Dezember. 5C – Heute sind sie bekannt als die Heiligen Drei Könige oder die Wei- sen aus dem Morgenland – Mat- thäus berichtete von „Sterndeutern aus dem Osten“. 6B – „Eine Weihnachtsgeschichte“ erzählt von dem geizigen Geldver- leiher Ebenezer Scrooge, der durch den Besuch von Geistern zu einem besseren Menschen wird. 7C – Der US-amerikanische Coun- trysänger und Schauspieler Gene Autry feierte 1949 mit dem Lied über Rudolf, das Rentier mit der roten Nase einen weltweiten Erfolg. 8A – Der Heilige Nikolaus von Myra wurde im 3. Jahrhundert geboren. Der Bischof lebte in Lykien, einer Region Kleinasiens, die heute zur Türkei gehört. 9A – Das Markusevangelium 1,9 berichtet: „Und es geschah in je- nen Tagen, da kam Jesus aus Na- zaret in Galiläa und ließ sich von Johannes im Jordan taufen.“ 10A – Josef von Nazaret wird meist mit einem Wanderstab als Attribut abgebildet. Weitere Symbole sind Werkzeuge wie ein Winkelmaß oder eine weiße Lilie. 11A – Der römische Kaiser Gaius Octavius wurde im Jahr 44 vor Christus von seinem Ziehvater Gaius Iulius Caesar adoptiert. 27 vor Christus bekam er den Ehren- namen Augustus („der Erhabene“) verliehen. 12B – Laut Matthäusevangelium soll der judäische König Herodes der Große die Tötung aller männ- lichen Kinder befohlen haben. 13D – Zwar war der Weihnachts- mann schon vor dem 20. Jahrhun- dert bekannt, die heute übliche Darstellung mit langem weißen Bart und rotem Mantel geht aller- dings auf eine Werbekampagne in den 1930er-Jahren zurück. 14B – Erzengel Gabriel ist nicht nur Schutzpatron der Postboten, sondern auch der Müllmänner, Di- plomaten und Radiosprecher. Sein Gedenktag ist am 29. September. 15D – Bis zum 16. Jahrhundert er- hielten die Kinder ihre Geschenke oft am Nikolaustag . Da Martin Luther diese Heiligenverehrung ab- lehnte, soll er den Nikolaus durch das Christkind ersetzt haben. 1 Was soll den Hirten u.a. als Zeichen dienen, den Messias zu erkennen? A Windeln B Gold C Heiligenschein D Schafsherde 2 Welche Farbe hat der weihnachtshassende Grinch? A Orange B Grün C Blau D Rot 3 Von wem handelt das Gedicht, das mit den Worten „Von drauß‘, vom Walde komm ich her …“ beginnt? A Christkind B Weihnachtsmann C Nikolaus D Knecht Ruprecht 4 An welchem Tag feiert das Kirchenjahr kein Marienfest? A 1. Januar B 15. August C 18. November D 8. Dezember 5 Als was werden die Heiligen Drei Könige im Matthäusevangelium bezeichnet? A Priester B Handelsreisende C Sterndeuter D Wunderheiler 6 Von welchem Geizkragen handelt „Eine Weih- nachtsgeschichte“ von Charles Dickens? A Tiny Tim B Ebenezer Scrooge C Bob Cratchit D Jacob Marley 7 Wer feierte 1949 mit der Single „Rudolph, the Red-Nosed Reindeer“ einen Erfolg? A Johnny Cash B Jimmie Rodgers C Gene Autry D George Strait 8 Woher stammte der Heilige Nikolaus von Myra? A Kleinasien B Bretagne C Mauretanien D Andalusien 9 An welchem Fluss soll Jesus getauft worden sein? A Jordan B Tigris C Litani D Euphrat 10 Mit welchem Attribut wird Josef von Nazaret oft dargestellt? A Wanderstab B Muschel C Blumenkorb D Leiter 11 Wessen Adoptivsohn war der römische Kaiser Augustus? A Caesar B Nero C Caligula D Titus 12 Welchen Beinamen hatte Herodes, König von Judäa? A der Weise B der Große C der Gütige D der Grausame 13 Durch was wurde die Darstellung des Weih- nachtsmanns mit rotem Mantel und weißem Bart populär? A Malbuch B Zeitungsillustration C Parteiplakat D Werbekampagne 14 Als Schutzpatron welcher Berufsgruppe gilt Erzengel Gabriel? A Richter B Postboten C Imker D Blumenhändler 15 Auf welchen Reformator soll die Figur des Christkinds zurückgehen? A Philipp Melanchthon B Johannes Calvin C Jan Hus D Martin Luther © Begsteiger/imagebroker/Bahnmüller/DEIKE 751R18R1 Amtsblatt der Gemeinde Baindt Nummer 50 Bezirksleiter Daniel Barth Mobil 0151-64685085 daniel.barth@lbs-sw.de IMMOBILIENMARKT IMMOBILIEN ANKAUF Bezirksleiter Daniel Barth Mobil 0151-64685085 daniel.barth@lbs-sw.de IMMOBILIENMARKT IMMOBILIEN ANKAUF Druck + Verlag Wagner GmbH & Co.KG Max-Planck-Straße 14 · 70806 Kornwestheim Anzeigen-Info: Profitieren Sie von einem unschlagbar günstigen Kombinationsrabatt! Seit mehr als 60 Jahren ein loyaler Partner der Kommunen. Anzeigenkombi Ravensburg Sprechen Sie mit Ihrer Werbung jetzt ganz gezielt mehr als 25.000 Haushalte im Landkreis Ravensburg an! Telefon 07154 8222-70 Fax 07154 8222-15 Mail anzeigen@duv-wagner.de SAUBERES WASSER HAT ITATAKUS LEBEN VERÄNDERT. Machen.Wirkt! SPENDEN? ÄNDERT DOCH NICHTS! 40 Jahre Hilfe zur Selbstentwicklung Menschen brauchen Perspektiven, besonders in schwierigen Zeiten. 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Dr. Rainer Assfalg Zahnarztpraxis Dr. Assfalg & Kollegen, Marsweilerstr. 39, 88255 Baindt Tierklinik Dr. Ganal/Dr. Ewert sucht ab Februar für junges Akademikerpaar DHH/EFH/EG-Wohnung im Mittleren Schussental. Kontakt über: ganal@tierklinik-ganal-ewert.de oder Telefon 0751/44430 MIETGESUCHE ÄRZTE GESCHÄFTSANZEIGEN Amtsblatt der Gemeinde Baindt Nummer 50 Zuverlässigen Fahrer (m/w/d) / 450-€-Job Gerne Rentner/-in für leichte Tätigkeit (Ausfahren von Mittagessen) ab 2022 gesucht. AZ: Mo. – Fr. 10:30 – ca, 12:30 Uhr Auto ist vorhanden. Infos unter: 07502 / 9129830 oder Mobil 0170 3156700 Laborant (m/w/d) Chemische Analytik Führen Sie am Standort Ravensburg Freigabeprüfungen von Ausgangsstoffen und Fertigarzneimitteln mithilfe von chemi- schen und physikalischen Arzneibuchmethoden sowie unter Einhaltung aller regulatorischen Vorgaben durch. 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Gebhard Sonntag, Baindt Tel. 07502 1035 oder 07502 9124478 GESCHÄFTSANZEIGEN VERANSTALTUNGEN Ihre Anzeige im Mitteilungsblatt treffsicher – verbrauchernah – erfolgreich – preiswert! AUS DER LANDWIRTSCHAFT Amtsblatt der Gemeinde Baindt Nummer 50 www.bestattungen-wohlschiess.de Ein gesegnetes Weihnachtsfest wünscht Ihnen Familie Wohlschieß Tel. 0751/43425 BESTATTUNGEN WOHLSCHIESS 88255 Baienfurt Eisenbahnstr. 1 VR Bank Ravensburg-Weingarten eG persönlich & stark in der Region! Liebe Mitglieder, liebe Kundinnen und Kunden, auch in diesem Jahr möchten wir die Gelegenheit nutzen, uns für Ihr Vertrauen und die gute Zusammenarbeit zu bedanken. Wir wünschen Ihnen und Ihren Familien schöne, erholsame Feiertage und alles Gute fürs neue Jahr 2022. Ihre VR Bank Ravensburg-Weingarten eG Wir wünschen frohe Weihnachten und einen guten Rutsch ins neue Jahr! Gut gepolstert! 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                  Amtsblatt Jahrgang 2021 Freitag, den 22. Januar 2021 Nummer 3 Herausgeber: Gemeindeverwaltung, Marsweilerstr. 4, 88255 Baindt, Tel. (07502) 9406-0, Fax (07502) 9406-18, E-Mail: info@baindt.de, Homepage: www.baindt.de. Verantwortlich für den amtlichen Inhalt einschließlich der Sitzungsberichte und anderer Veröffentlichungen der Gemeindeverwaltung ist Bürgermeisterin Simone Rürup oder ihr Stellvertreter im Amt; für die kirchlichen Nachrichten das jeweilige Pfarramt; für die Vereinsnachrichten der jeweilige Verein; für den übrigen Inhalt der Redakteur, Tobias Pearman, Druck + Verlag Wagner GmbH & Co. KG. Herstellung/Vertrieb: Druck + Verlag Wagner GmbH & Co. KG, Max-Planck-Str. 14, 70806 Kornwestheim, Telefon (07154) 82 22-0, Telefax (07154) 82 22-15. E-Mail Anzeigen: info@duv-wagner.de. Erscheint wöchentlich freitags. Aus organisatorischen Grün- den muss sich die Redaktion Kürzungen vorbehalten. So schön kann Winter sein! In der zurückliegenden Woche zeigte sich der Winter von seiner schönsten Seite, zumindest für die Menschen, die nicht mit dem Auto unterwegs sein mussten. So konnte man in Baindt am vergangenen Wochenende herrliche Winterwanderungen machen, wunderbar rodeln und am Sonntagfrüh sogar mit dem Schlitten zum Bäcker fahren. Unsere Ortsmitte und die Land- schaft rund um Baindt sahen einfach herrlich aus. Doch für unsere Männer vom Bauhof hat dieses Wetter viel Arbeit bedeutet. Sie waren zum Teil von 3.30 Uhr in der Früh bis um 20.30 Uhr am Abend im Einsatz, um Baindt vom Schnee zu befreien und verkehrssicher zu machen. Von Donnerstag bis Sonntag sind ca. 60 cm bis 70 cm Schnee gefallen. Ihre Gemeindeverwaltung Die Ortsmitte in Baindt am frühen Freitagmorgen fotografiert von Stefan Müller. Seite 2 Amtsblatt der Gemeinde Baindt Nummer 3 Der nächste Frühling kommt bestimmt! Sammelbestellung von Nistkästen für Vögel und Fledermäuse Sicherlich würde es Fledermäusen am besten gefallen, im Wald in einer naturbelassenen Höhle zu brüten. Durch die intensive Bewirtschaftung unserer Wälder, stehen den Tieren jedoch immer weniger Naturhöh- len zur Verfügung. Auch die Vögel, die sich ihre Nester eigentlich selbst bauen, finden in den Ziergärten und auf den versiegelten Wegen immer weniger Baumaterial. Somit sind die Tiere zwangsläufig auf von Menschen geschaffene Brutplätze angewiesen. Die Gemeinde Baindt wird in Zusammenarbeit mit dem Landschaftserhaltungsverband an ihren eigenen, dafür geeigneten Liegenschaften in Kürze Nistkästen für Vögel und Fledermäuse anbringen. Wollen auch Sie unseren heimischen Vögeln helfen? Gerne bieten wir unseren Bürgerinnen und Bürgern an, sich an einer Sammelbestellung zu beteiligen und über uns Nistkästen für die bei uns am Häufigsten vorkommenden Vogel- und Fledermausarten zu er- werben. Sie tragen dadurch nicht nur zum Erhalt der Artenvielfalt bei, sondern haben natürliche Schädlingsbe- kämpfer direkt vor Ort, da sich Vögel und Fledermäuse von Insekten und insbesondere von Mücken er- nähren. Es dauert zwar seine Zeit, bis die Tiere die Nistkästen annehmen, doch wer weiß, vielleicht brütet schon bald ein neuer Mitbewohner an Ihrem Haus oder in Ihrem Garten. Auf der Internetseite des NABU finden Sie Anleitungen für das Anbringen und die Instandhaltung von Fledermaus- und Vogelnistkästen. Sollten Sie sich an der Sammelbestellung beteiligen wollen, finden Sie auf unserer Homepage unter www. baindt.de eine Liste mit den angebotenen Nistkästen. Kreuzen Sie an, welche Sie bestellen möchten, un- terschreiben Sie das Dokument und senden Sie uns Ihren Bestellwunsch per E-Mail an florian.roth@baindt. de oder per Post an die Gemeindeverwaltung. Auch an der Bürgertheke legen wir Bestellscheine bereit. Vereinbaren Sie bitte einen Termin zur Einsicht, da das Rathaus coronabedingt geschlossen ist. Wir nehmen Ihre Bestellung gerne bis zum 5. Februar 2021 entgegen. Die Lieferung erfolgt voraussichtlich bis zum 26. Februar 2021 und kann im Rathaus nach Terminvereinbarung abgeholt werden. Sollten sich die Lieferzeiten verzögern, würden wir Sie darüber in Kenntnis setzen. Bei Fragen wenden Sie sich gerne an Herrn Roth, Tel. 07502 / 9406-53. Wir freuen uns über Ihre Unterstützung und auf viel Vogelgezwitscher in unserer Gemeinde! Ihre Gemeindeverwaltung Nummer 3 Amtsblatt der Gemeinde Baindt Seite 3 Verlängerung des Lockdowns bis zum 14.02.2021 Bund und Länder haben sich im Grundsatz auf folgen- de Punkte geeinigt: • Die aktuellen Maßnahmen werden bis zum 14. Februar 2021 verlängert. Die derzeit geschlossenen Einrichtun- gen bleiben geschlossen. • Aufgrund der gestiegenen Gefahren durch die mutmaß- lich ansteckenderen Virusmutanten, müssen beim Ein- kaufen und im öffentlichen Personennahverkehr me- dizinische Masken getragen werden. Also sogenannte OP-Masken oder auch FFP2-Masken (respektive Mas- ken mit N95 oder KN95-Zertifzierung). • Das Bundesministerium für Arbeit und Soziales wird eine Verordnung erlassen, die Arbeitgeberinnen und Arbeit- geber verpflichtet, den Beschäftigen überall dort wo es möglich ist das Arbeiten im Homeoffice ermöglichen müssen. Dadurch werden Kontakte am Arbeitsort und auf dem Weg zur Arbeit deutlich reduziert. • Dort, wo Präsenz am Arbeitsplatz erforderlich ist, gel- ten weiter die COVID-19-Arbeitsschutzstandards von Bund und Ländern. Für Arbeitsbereiche auf engen Raum muss die Belegung reduziert werden, wenn das nicht möglich ist, muss eine medizinische Maske getragen werden, die der Arbeitgeber zu stellen hat. • Die Arbeitgeberinnen und Arbeitgeber sind darüber hi- naus dazu aufgefordert, für die im Betrieb präsenten Beschäftigten flexible Arbeitszeiten anzubieten, um das Fahrgastaufkommen zu Arbeitsbeginn und Arbeits- ende zu entzerren. • Die Bundesregierung wird die Überbrückungshilfe III nachmals verbessern. Für den besonders betroffe- nen Einzelhandel werden die handelsrechtlichen Ab- schreibungen auf nicht verkäufliche Saisonware bei den Fixkosten berücksichtigt. Der Bund wird außerdem die Zugangsvoraussetzungen insgesamt vereinfachen und die monatlichen Förderhöchstbeträge für Unternehmen und Soloselbständige deutlich anheben. Perspektive für Grundschulen und Kitas Bund und Länder haben sich darauf verständigt, dass die Schulen grundsätzlich geschlossen bleiben bzw. die Präsenzpflicht ausgesetzt bleibt. „Die Kleinsten leiden aber am meisten darunter, wenn sie nicht mit anderen Kindern in Kontakt kommen. Für sie ist der Präsenzun- terricht in der Schule am wichtigsten. Daher strebe ich für Baden-Württemberg bei Aussetzung der Präsenzpflicht weiter an, ab dem 1. Februar Kitas und Grundschulen vor- sichtig und Schritt für Schritt wieder zu öffnen – wenn die Infektionslage dies zulässt“, sagte Kretschmann Er habe die Kultusministerin gebeten, dafür Konzepte zu entwickeln, um die Ansteckungsgefahr in den Schulen zu minimieren. Er machte aber auch klar, dass eine Öffnung nur möglich sei, wenn dies die Infektionslage zulasse. Die Ent- scheidung darüber solle in der kommenden Woche fallen. Die Beschlüsse von Bund und Ländern sind Grundsatzbe- schlüsse, die nun im Detail in den Ländern ausgearbeitet werden. Am Donnerstag wird Ministerpräsident Kretsch- mann die Ergebnisse der Beratungen im Landtag vorstel- len und für deren Umsetzung werben. Danach wird die angepasste Corona-Verordnung zeitnah auf Baden-Würt- temberg.de veröffentlicht. Parallel wird die Bundesregie- rung die in ihrer Verantwortung liegenden Maßnahmen wie die Homeoffice-Pflicht auf den Weg bringen. Weitere Informationen zum Coronavirus unter: www.baindt.de www.baden-wuerttemberg.de Amtliche Bekanntmachungen Rathaus Baindt mit Terminvereinbarung geöffnet Bitte beachten Sie, dass das Rathaus aufgrund der Corona-Situation bis auf Weiteres nur nach vorheri- ger Terminabsprache für Sie geöffnet hat. Selbstver- ständlich sind wir auch telefonisch oder per E-Mail für Sie erreichbar. Im Rathaus gilt die Maskenpflicht. Danke für Ihr Verständnis! Ihre Gemeindeverwaltung Schneebruch auf dem Friedhof – Beschädigung von Grabmalen möglich Den vielen Schnee konnte die Eiche im Grabfeld H bei den Urnenerdgräbern leider nicht halten und ist in die Grabfelder H (Urnenerdgräber), I und K gestürzt. Der Baum und die Äste wurden inzwischen weggeräumt. Allerdings können die Schäden, welche an den Gräbern und Grabmalen entstanden sind, derzeit noch nicht aufgenommen werden, da der Schnee noch sehr hoch liegt und eventuelle Schäden verdeckt. Sowie der Schnee geschmolzen ist, können Schäden der Friedhofsverwaltung; Frau Heine, gemeldet wer- den. Telefonisch unter 07502/9406-0 oder per E-Mail unter e.heine@baindt.de. Gerne auch mit Fotos der entstandenen Schäden. Die Friedhofsverwaltung Aufstellungsbeschluss zur 1. Änderung des Bebauungsplanes „Mischgebiet Fischerareal“ sowie die 11. Änderung des Bebauungsplanes „Innere Breite“ und die örtlichen Bauvorschriften hierzu Der Gemeinderat der Gemeinde Baindt hat in der Sitzung am 12.01.2021 die 1. Änderung des Bebauungsplanes „Mi- schgebiet Fischerareal“ sowie die 11. Änderung des Be- bauungsplanes „Innere Breite“ und die örtlichen Bauvor- schriften hierzu beschlossen (Aufstellungsbeschluss gem. § 2 Abs. 1 Baugesetzbuch (BauGB)). Gemäß § 13a BauGB wird die 1. Änderung des Bebauungsplanes „Mischgebiet Fischerareal“ sowie 11. Änderung des Bebauungsplanes „Innere Breite“ und die örtlichen Bauvorschriften hierzu im sog. beschleunigten Verfahren aufgestellt. Der räumliche Geltungsbereich der Änderung der Bebauungspläne wird aus dem beiliegenden Lageplan (maßstabslos) ersicht- lich. Folgende Grundstücke befinden sich innerhalb des räumlichen Geltungsbereiches: Fl. Nrn. 19, 52, 53 (Teilflä- che), 53/1 (Teilfläche), 55 (Teilfläche), 55/8, 55/2, 55/7, 56/3, 87 (Teilfläche) und 575/2 (Teilfläche). Erfordernis und Ziele der Planung: • Änderung des Festsetzungskonzeptes und der örtlichen Bauvorschriften, um die Umsetzung des städtebaulichen Konzeptes des Architekturbüros Gauggel / Gütschow, Tübingen realisieren zu können und damit die Schaffung ausreichenden Wohnraumes für die ortsansässige Be- völkerung auch langfristig sicherzustellen; • Berücksichtigung bestehender Strukturen und angren- zender Nutzungen im Rahmen der planerischen Fein- steuerungen; Seite 4 Amtsblatt der Gemeinde Baindt Nummer 3 • Vermeidung oder Minimierung von Nutzungskonflikten; Gemäß § 13a Abs. 2 Nr. 1 BauGB wird von einer Umwelt- prüfung gem. § 2 Abs. 4 BauGB und einem Umweltbericht gem. § 2a Nr. 2 BauGB sowie der Angabe nach § 3 Abs. 2 Satz 2 BauGB, welche Arten umweltbezogener Informatio- nen verfügbar sind, sowie von einer zusammenfassenden Erklärung nach § 10a Abs. 1 BauGB abgesehen. Eine Umweltverträglichkeitsprüfung im Sinne des Gesetzes zur Umweltverträglichkeitsprüfung (UVPG) ist nicht erforderlich. Im Rathaus der Gemeinde Baindt (Marsweilerstraße 4, 88255 Baindt), Bürgertheke wird der Öffentlichkeit wäh- rend der allgemeinen Öffnungszeiten Gelegenheit ge- geben, sich gem. § 13a Abs. 3 Nr. 2 BauGB über die all- gemeinen Ziele und Zwecke sowie die wesentlichen Auswirkungen der Planung zu informieren (Hinweis: Die allgemeinen Öffnungszeiten sind jeweils von Montag bis Donnerstag von 8.00 Uhr bis 12.00 Uhr, Freitag von 7.30 Uhr bis 12.00 Uhr und zusätzlich Montag und Donnerstag von 14.00 Uhr bis 16.00 Uhr und Dienstag von 14.00 Uhr bis 18.00 Uhr). Es besteht bis zum 12. Februar 2021 die Gelegenheit zur frühzeitigen Äußerung. Aufgrund der aktuellen Pandemie-Situation ist das Rat- haus über den oben genannten Zeitraum voraussichtlich nicht frei zugänglich. Der Dienstbetrieb der Gemeinde- verwaltung bleibt aber aufrechterhalten, so dass die Ein- sichtnahme in die ausgelegten Planunterlagen nach vor- heriger terminlicher Absprache mit den Mitarbeitern des Bauamtes der Gemeinde Baindt unter der Tel.-Nr.: 07502 940651oder per E-Mail: p.jeske@baindt.de möglich ist. Weitere Informationen können von den Bürgerinnen und Bürgern durch das Beiwohnen an den öffentlichen Ge- meinderatssitzungen eingeholt werden. Im Rahmen der noch durchzuführenden öffentlichen Auslegung gem. § 3 Abs. 2 BauGB können Stellungnahmen zur Planung in- nerhalb der vorgeschriebenen Fristen abgegeben werden. Hierzu erfolgt jeweils noch eine gesonderte ortsübliche öffentliche Bekanntmachung. Hinweise: Der Aufstellungsbeschluss zur Änderung hat keine direkte Auswirkung auf die Bebaubarkeit oder Nutz- barkeit von Grundstücken. Der räumliche Geltungsbereich der Änderung kann sich im Verlauf des Aufstellungsver- fahrens ändern. Baindt, den 22.01.2021 Simone Rürup, Bürgermeisterin Aufstellungsbeschluss zur 1. Änderung des Bebauungsplanes „Wohnen Fischerareal“ sowie die 12. Änderung des Bebauungsplanes „Innere Breite“ und die örtlichen Bauvorschriften hierzu Der Gemeinderat der Gemeinde Baindt hat in der Sit- zung am 12.01.2021 die 1. Änderung des Bebauungsplanes „Wohnen Fischerareal“ sowie die 12. Änderung des Be- bauungsplanes „Innere Breite“ und die örtlichen Bauvor- schriften hierzu beschlossen (Aufstellungsbeschluss gem. § 2 Abs. 1 Baugesetzbuch (BauGB)). Gemäß § 13a BauGB wird die 1. Änderung des Bebauungsplanes „Wohnen Fi- scherareal“ sowie 12. Änderung des Bebauungsplanes „Innere Breite“ und die örtlichen Bauvorschriften hierzu im sog. beschleunigten Verfahren aufgestellt. Der räumliche Geltungsbereich der Änderung der Bebauungspläne wird aus dem beiliegenden Lageplan (maßstabslos) ersichtlich. Folgende Grundstücke befinden sich innerhalb des räum- lichen Geltungsbereiches: Fl. Nrn. 51, 51/1, 53 (Teilfläche), 53/1, 55 (Teilfläche), 58/4 (Teilfläche) und 87 (Teilfläche). Erfordernis und Ziele der Planung: • Änderung des Festsetzungskonzeptes und der örtlichen Bauvorschriften, um die Umsetzung des städtebaulichen Konzeptes des Architekturbüros Gauggel und Gütschow, Tübingen realisieren zu können und damit die Schaffung ausreichenden Wohnraumes für die ortsansässige Be- völkerung auch langfristig sicherzustellen; • Berücksichtigung bestehender Strukturen und angren- zender Nutzungen im Rahmen der planerischen Fein- steuerungen; Nummer 3 Amtsblatt der Gemeinde Baindt Seite 5 • Vermeidung oder Minimierung von Nutzungskonflikten; Gemäß § 13a Abs. 2 Nr. 1 BauGB wird von einer Umwelt- prüfung gem. § 2 Abs. 4 BauGB und einem Umweltbericht gem. § 2a Nr. 2 BauGB sowie der Angabe nach § 3 Abs. 2 Satz 2 BauGB, welche Arten umweltbezogener Informatio- nen verfügbar sind, sowie von einer zusammenfassenden Erklärung nach § 10a Abs. 1 BauGB abgesehen. Eine Umweltverträglichkeitsprüfung im Sinne des Gesetzes zur Umweltverträglichkeitsprüfung (UVPG) ist nicht erforderlich. Im Rathaus der Gemeinde Baindt (Marsweilerstraße 4, 88255 Baindt), Bürgertheke wird der Öffentlichkeit wäh- rend der allgemeinen Öffnungszeiten Gelegenheit ge- geben, sich gem. § 13a Abs. 3 Nr. 2 BauGB über die all- gemeinen Ziele und Zwecke sowie die wesentlichen Auswirkungen der Planung zu informieren (Hinweis: Die allgemeinen Öffnungszeiten sind jeweils von Montag bis Donnerstag von 8.00 Uhr bis 12.00 Uhr, Freitag von 7.30 Uhr bis 12.00 Uhr und zusätzlich Montag und Donnerstag von 14.00 Uhr bis 16.00 Uhr und Dienstag von 14.00 Uhr bis 18.00 Uhr). Es besteht bis zum 12. Februar 2021 die Gelegenheit zur frühzeitigen Äußerung. Aufgrund der aktuellen Pandemie-Situation ist das Rat- haus über den oben genannten Zeitraum voraussichtlich nicht frei zugänglich. Der Dienstbetrieb der Gemeinde- verwaltung bleibt aber aufrechterhalten, so dass die Ein- sichtnahme in die ausgelegten Planunterlagen nach vor- heriger terminlicher Absprache mit den Mitarbeitern des Bauamtes der Gemeinde Baindt unter der Tel.-Nr.: 07502 940651oder per E-Mail: p.jeske@baindt.de möglich ist. Weitere Informationen können von den Bürgerinnen und Bürgern durch das Beiwohnen an den öffentlichen Ge- meinderatssitzungen eingeholt werden. Im Rahmen der noch durchzuführenden öffentlichen Auslegung gem. § 3 Abs. 2 BauGB können Stellungnahmen zur Planung inner- halb der vorgeschriebenen Fristen abgegeben werden. Hierzu erfolgt jeweils noch eine gesonderte ortsübliche öffentliche Bekanntmachung. Hinweise: Der Aufstellungsbeschluss zur Änderung hat keine direkte Auswirkung auf die Bebaubarkeit oder Nutz- barkeit von Grundstücken. Der räumliche Geltungsbereich der Änderung kann sich im Verlauf des Aufstellungsver- fahrens ändern. Baindt, den 22.01.2021 Simone Rürup, Bürgermeisterin 6 8 Küferstraße Zieg elei stra ße 48/4 51 51/1 52 53 53/1 55 55/1 55/2 55/7 56/2 56/3 56/456/5 57/1 57/3 58 58/4 58/5 58/6 58/7 58/8 58/9 58/10 58 /1 1 58/12 62/2 62/3 67/1 20 6/120 6/2 575/1 19 811 812 840 Marsweiler Straße 87 Whs Whs Whs Whs Whs Whs Whs Whs Whs Lagg Lagg WGhs WGhs Tgar Gar Gar Gar Gar Ga r Gar Gar Gar GarSchu 14 27 6 3 11 /1 11 5 18 3 3 2 voraussichtlicher Geltungsbereich N maßstabslos Bekanntmachung zur öffentlichen Auslegung zum Bebauungsplan „Lilienstraße“ und die örtlichen Bauvorschriften hierzu Der Gemeinderat der Gemeinde Baindt hat in seiner öf- fentlichen Sitzung am 12.01.2021 den Entwurf zum Bebau- ungsplan „Lilienstraße“ und die örtlichen Bauvorschrif- ten hierzu mit Begründung jeweils in der Fassung vom 01.12.2020 unter Einarbeitung von konkreten Änderungen gebilligt. Dieser so geänderte Entwurf mit Begründung er- hält das Fassungsdatum vom 12.01.2021 und wurde für die öffentliche Auslegung gem. § 3 Abs. 2 BauGB bestimmt. Gemäß § 13b i.V.m. § 13a Abs. 1 Satz 2 BauGB wird der Be- bauungsplan „Lilienstraße“ und die örtlichen Bauvorschrif- ten hierzu im sog. beschleunigten Verfahren aufgestellt. Das Plangebiet befindet sich am nord-östlichen Ortsrand der Gemeinde Baindt und umfasst folgende Grundstücke Fl.-Nrn. 12 (Teilfläche), 111/3 (Teilfläche), 114/2 (Teilfläche), 114/3 und 114/6. Der räumliche Geltungsbereich ist im ab- gebildeten Lageplan dargestellt. Der Entwurf mit Begründung in der Fassung vom 12.01.2021 liegt in der Zeit vom 01.02.2021 bis 05.03.2021 im Rathaus der Gemeinde Baindt (Marsweilerstraße 4, 88255 Baindt), Zimmer 4.2 während der allgemeinen Öffnungs- zeiten zu jedermanns Einsicht öffentlich aus (Hinweis: Die allgemeinen Öffnungszeiten sind jeweils von Montag bis Donnerstag von 8.00 Uhr bis 12.00 Uhr, Freitag von 7.30 Uhr bis 12.00 Uhr und zusätzlich Montag und Donnerstag von 14.00 Uhr bis 16.00 Uhr und Dienstag von 14.00 Uhr bis 18.00 Uhr). Beachten Sie bitte, dass das Rathaus während gesetzlicher Feiertage geschlossen ist.) Seite 6 Amtsblatt der Gemeinde Baindt Nummer 3 Aufgrund der aktuellen Pandemie-Situation ist das Rat- haus über den oben genannten Zeitraum voraussichtlich nicht frei zugänglich. Der Dienstbetrieb der Gemeinde- verwaltung bleibt aber aufrechterhalten, so dass die Ein- sichtnahme in die ausgelegten Planunterlagen nach vor- heriger terminlicher Absprache mit den Mitarbeitern des Bauamtes der Gemeinde Baindt unter der Tel.-Nr.: 07502 940651oder per E-Mail: p.jeske@baindt.de möglich ist. Ergänzend zur öffentlichen Auslegung kann der Entwurf mit Begründung in der Fassung vom 01.12.2020 unter fol- gender Adresse im Internet eingesehen werden: https://www.baindt.de/leben-wohnen/bauen-wohnen/ bebauungsplaene Gemäß § 13b i.V.m. § 13a Abs. 2 Nr. 1 BauGB wird von ei- ner Umweltprüfung gem. § 2 Abs. 4 BauGB und einem Umweltbericht gem. § 2a Nr. 2 BauGB sowie der Angabe nach § 3 Abs. 2 Satz 2 BauGB, welche Arten umweltbe- zogener Informationen verfügbar sind, sowie von einer zusammenfassenden Erklärung nach § 10a Abs. 1 BauGB abgesehen. Eine Umweltverträglichkeits-Prüfung im Sinne des Geset- zes zur Umweltverträglichkeitsprüfung (UVPG) ist nicht erforderlich. Stellungnahmen können während der Auslegungsfrist schriftlich oder mündlich abgegeben werden. Stellung- nahmen, die nicht rechtzeitig abgegeben worden sind, können gem. § 3 Abs. 2 BauGB bzw. § 4a Abs. 6 BauGB bei der Beschlussfassung über den Bauleitplan unbe- rücksichtigt bleiben. Parallel mit der Auslegung findet die Einholung der Stel- lungnahmen der Behörden und sonstigen Träger öffent- licher Belange gem. § 4 Abs. 2 BauGB auf Grund von § 4a Abs. 2 BauGB statt. Baindt, den 22.01.2021 Simone Rürup, Bürgermeisterin Sitzungsbericht aus der öffentlichen Gemeinderatssitzung vom 12.01.2021 TOP 01 Einwohnerfragestunde Von den anwesenden Zuhörerinnen und Zuhörern wur- den keine Fragen an die Verwaltung gestellt. TOP 02 Bekanntgabe nichtöffentlich gefasster Beschlüsse Bürgermeisterin Rürup berichtet: In nichtöffentlichen Sitzungen gefasste Beschlüsse sind nach Wiederherstellung der Öffentlichkeit oder wenn dies nicht möglich ist, in der nächsten öffentlichen Ge- meinderatssitzung bekannt zu geben, sofern nicht das öffentliche Wohl oder das berechtigte Interesse Einzelner entgegensteht (§ 35 Abs. 1 Satz 4 der Gemeindeordnung). Aus der nichtöffentlichen Gemeinderatssitzung vom 08. Dezember 2020 sind keine Beschlüsse bekannt- zugeben. TOP 03 Vorausschau auf das Jahr 2021 Bürgermeisterin Rürup teilt mit: Nachträglich ein paar interessante Zahlen zum Jahr 2020: • Einwohner mit Hauptwohnsitz Aktuellste Zahlen des Einwohnermeldeamtes zum 31.12.2020 5324 Nebenwohnsitze Stand 31.12.2020 73 • Geburten im Jahr 2020 36 • Sterbefälle im Jahr 2020 37 • Eheschließungen im Jahr 2020 13 • Baugesuche: 22 / Kenntnisgabeverfahren: 9 / Befreiungen: 1 / Bauvoranfragen: 3 Nummer 3 Amtsblatt der Gemeinde Baindt Seite 7 Neben den laufenden Arbeiten werden im Jahr 2021 - aus heutiger Sicht - im Wesentlichen die folgenden The- men/Projekte von Bedeutung sein (mit Beiträgen von Frau Jeske, Herrn Plangg, Herr Abele und Herrn Roth): Kinder, Jugend und Familie – Allgemeine Verwaltung • Kindergartenwesen In der Gemeinde Baindt gibt es ein breitgefächertes Betreuungsangebot in den verschiedenen Kindergär- ten. Neben dem Kindergarten unter kommunaler Trä- gerschaft (Kindergarten „Sonne, Mond und Sterne“) gibt es auch noch einen Kindergarten unter kirchlicher Trägerschaft (Kindergarten „St. Martin“) sowie den Waldorfkindergarten unter freier Trägerschaft. Es sind alle Betreuungsplätze im laufenden Kindergartenjahr 2020/2021 belegt. Die Anmeldebögen für einen Kindergartenplatz für das Kindergartenjahr 2021/2022 wurden zwischen- zeitlich verschickt. Rückgabetermin war der 18.12.2020. Aufgrund der dann eingegangenen Anmeldungen, die noch auszuwerten sind, wird man sehen, ob die jet- zigen Betreuungsplätze ausreichen oder ob man auf die noch freie Gruppe im neugebauten Kindergarten zurückgreifen muss. Aufgrund der Corona-Pandemie haben sich die Pla- nungen für einen Neubau des Waldorfkindergartens verzögert. Spätestens bis zum Sommer 2021 wird der Vorstand des Waldorfkindergartens seine Planungen und Vorstellungen im Gremium präsentieren. Die Gemeinde wächst und es werden in den nächsten Jahren weitere Betreuungsplätze benötigt. Im Herbst letzten Jahres haben zwei pädagogische Fachkräfte bei der Verwaltung nachgefragt, ob sich die Gemein- de einen Naturkindergarten vorstellen kann. Hierbei handelt es sich um ein interessantes und kostengüns- tiges Projekt. Erste Gespräche - auch in Bezug auf die Trägerschaft - wurden bereits geführt. Eine verbind- liche Zusage an die Interessierten für das Jahr 2022 erscheint der Verwaltung jedoch verfrüht. Bedarfe, Örtlichkeit und Trägerschaft sind näher zu erörtern und dem Gremium zu gegebener Zeit vorzustellen. • Klosterwiesenschule – Grundschule als offene Ganz- tagesschule Die Klosterwiesenschule konzentriert sich auf ein her- vorragendes Grundschulangebot. Aktuell besuchen 154 Kinder die Grundschule Baindt. Derzeit gibt es 2 Grundschul-Kooperationsklassen der Schule für Blinde und Sehbehinderte. Die Kinder nehmen an einzelnen Unterrichtsstunden verschiedener Grundschulklassen teil. Der Leiter des sonderpädagogischen Bildungs- und Beratungszentrums Herr Dr. Adrian, Bürgermeis- terin Frau Rürup und die Rektorin der Klosterwiesen- schule Frau Heberling betonen das gute Miteinander zwischen dem Sonderpädagogischen Bildungs- und Beratungszentrum und der Klosterwiesenschule. Bei- de Seiten profitieren von dieser Kooperation. Darü- ber hinaus zeichnet sich unsere Klosterwiesenschule durch ein überdurchschnittliches Betreuungsangebot aus. Aus diesem Grund hat der Gemeinderat auch be- schlossen, eine hauptberufliche Betreuungskraft mit einem Beschäftigungsumfang von 50% einzustellen. Die Besetzung dieser Stelle gestaltet sich jedoch als äußerst schwierig. Die Stelle wurde zum 01.09.2020 mit einem Beschäftigungsumfang von 40% besetzt. • Sanierung und Erweiterung Feuerwehrhaus Bereits im Sommer 2018 fand eine Begehung des Feu- erwehrhauses statt. Es wurden bestehende Mängel aufgezeigt und eine Erweiterung der Räumlichkeiten besprochen, die die Abläufe sowohl bei Übungen als auch im Ernstfall erleichtern könnten. Diese Planung soll im Jahr 2021 in Angriff genommen werden. Die meisten Mängel, wie zum Beispiel die fehlende Außen- beleuchtung und die fehlenden Bewegungsmelder wurden vom Gemeindeelektriker bereits erledigt und auch die neue Absauganlage konnte 2020 installiert werden. • Ersatzbeschaffung Feuerwehrfahrzeug Die Gemeinde Baindt sollte den Austausch des be- stehenden LF 16/12 (Baujahr 1992) im Jahr 2022 vor- nehmen. Wir haben deshalb bereits 2021 den Zuwen- dungsantrag nach Z-Feu Festbetragsfinanzierung gestellt. Im Zeitplan würde die Gemeinde Baindt im Sommer mit der Ausschreibung beginnen. Die Ver- gabe der Ausschreibung wäre im 2. Halbjahr und die Auslieferung und Einweihung des LF 20 wäre für 2022 vorgesehen. • Außenanlage Bereitschaftsheim des DRK Baien- furt-Baindt Durch den gemeinschaftlichen Erwerb der ehemaligen Flüchtlingsunterkunft in der Baindter Straße, haben die Gemeinden Baienfurt und Baindt einen idealen Standort für das DRK gefunden. Die Anlage wurde vom Landkreis für die Unterbringung von geflüchteten Menschen gebaut, so dass einige Umbaumaßnahmen und Anpassungen notwendig waren. Die Räume für die DRK-Bereitschaft Baienfurt-Baindt sind zwischen- zeitlich nahezu fertig und leuchten innen so hell wie außen. Während die Räume kurz vor ihrer Fertigstel- lung stehen und Mitte des Jahres eingeweiht werden können, werden im Außenbereich dieses Jahr noch Parkplätze und Garagen gebaut. • Digitalisierung Eine der größten Herausforderungen unserer Zeit ist die Digitalisierung. Bürgerrinnen und Bürger, die heu- te online rund um die Uhr alles bestellen können und am nächsten Tag die Bestellung geliefert bekommen, erwarten diesen Service auch von einer modernen Verwaltung. Es gilt der Digitalisierung vor Ort weiteren Anschub zu verleihen und gleichzeitig die Menschen mitzunehmen. Bereits 2019 hat die Gemeindeverwal- tung das Rathausserviceportal sowie eine App der Gemeinde Baindt installiert, darüber hinaus wurde ein kostenloses WLAN im Rathaus und in der Schenk-Kon- rad-Halle eingerichtet. Im Frühjahr 2020 gingen neue Homepages für die Gemeinde, Klosterwiesenschule und den kommunalen Kindergarten in Betrieb. Im Herbst 2020 wurde ein Rats- und Bürgerinformati- onssystem eingerichtet. 2021 soll Rathaus intern ein digitaler Rechnungsworkflow installiert werden. • Betreuung, Unterstützung und Integration von Ge- flüchteten In der Gemeinde sind derzeit 100 geflüchtete Men- schen (Ist-Quote) untergebracht. Das Aufnahmesoll beträgt 82 Personen. Der Quotenerfüllungsstand liegt bei 122 %. Mit der Förderung des Integrationsmanagements in den Kommunen des Landes wird ein Kernelement Seite 8 Amtsblatt der Gemeinde Baindt Nummer 3 des Paktes zur Integration zwischen dem Land Ba- den-Württemberg und den Kommunen umgesetzt. Es wird dadurch eine flächendeckende soziale Beratung und Begleitung von Geflüchteten in der Anschlussun- terbringung ermöglicht. In der Gemeinderatssitzung am 28.11.2017 wurde beschlossen, die Johanniter Un- fallhilfe mit der Ausführung des Integrationsmanage- ments für die in der Anschlussunterbringung unter- gebrachten Geflüchteten in der Gemeinde Baindt für die Jahre 2018 bis 2020 zu beauftragen. Diese För- derung wurde zwischenzeitlich um 2 weitere Jahre verlängert. (Förderzeitraum bis zum 14.01.2023) Im Herbst 2020 wurde die entsprechende Vereinbarung zwischen der Gemeinde Baindt und den Johannitern bis zum 14.01.2023 verlängert. Die Stelle der Integra- tionsbeauftragten (Beschäftigungsumfang von 50%) wurde nicht mehr verlängert und ist zum 31.12.2020 ausgelaufen. Da die Stelle der Integrationsbeauftragten seit dem 01.01.2021 wegfällt, wurde in einer Besprechung mit der Verwaltung, ehrenamtlich Tätigen des Arbeitskreises „Asyl“ und den Johannitern die zukünftige Aufgaben- verteilung festgelegt. Hierbei kommen zusätzliche Aufgaben auf die Verwaltung und den Bauhof bzw. Hausmeister der Klosterwiesenschule zu. Unser ganz besonderer Dank gilt den Bürgerinnen und Bürgern, die sich bereit erklärt haben, im Helferkreise für die geflüchteten Menschen mitzuwirken. In erster Linie ist es Aufgabe der Gemeinde, diese Menschen in unsere Gesellschaft zu integrieren. Doch ohne das ehrenamtliche Engagement unseres zwar kleinen aber sehr feinen Helferkreises wäre dies weit schwieriger oder fast unmöglich. Unsere Ehrenamtlichen helfen bei der Jobsuche, beim Umziehen, bei der Erledigung von Hausaufgaben und bei der Suche nach Ärzten und begleiten auch zu diesen. Ich würde mich sehr freuen, wenn weitere Menschen in unserer Gemeinde ganz niederschwellig Interesse hätten, sich ebenfalls einzubringen. • Unterbringung von Obdachlosen und Asylbewer- bern Die Unterbringung der geflüchteten Menschen stellt für jede Kommune eine große Herausforderung dar. Neben der Containeranlage in der Friesenhäusler Straße 12 hat die Gemeinde Baindt auch Wohnun- gen angemietet. Aufgrund der Wohnungsknappheit im Schussental wird die Gemeinde mittelfristig über Standorte und die zukünftige Ausrichtung diskutie- ren, denn neben der Unterbringung von geflüchteten Menschen ist die Gemeinde Baindt auch bei der Un- terbringung von Obdachlosen gefordert. Derzeit sind vier Einzelpersonen zur Vermeidung der Obdachlosigkeit in den Wohncontainern in der Bosch- straße 1/5 bzw. in der Friesenhäusler Straße 12 (!) un- tergebracht. Falls eine Familie mit Kindern obdachlos wird, kann diese derzeit noch in die Dachgeschoss- wohnung im Klosterhof 4 eingewiesen werden. Bauwesen, Infrastruktur • Sanierung Klosterwiesenschule und Planung Digi- talpakt Die Klosterwiesenschule wurde als Grund- und Haupt- schule gebaut, ist nun aber seit 2014/2015 eine geneh- migte Ganztagesschule in Wahlform mit Betreuungs- und Bildungsangeboten. Die vielfältigen Angebote wie Mittagessen und Betreuung außerhalb der Un- terrichtszeiten erfordern eine andere Aufteilung der Klassenräume, darüber hinaus stammen die Schul- gebäude aus den 70er Jahren. 2019 wurde das Ar- chitekturbüro mlw aus Ravensburg mit der Sanierung der Klosterwiesenschule beauftragt. Der Start für die Planungen erfolgte Anfang 2020. Es wurde die Bau- substanz aller Gebäude der Schule untersucht. Im De- zember 2020 wurde die Sanierung der Toilettenanla- ge im grünen Gebäude der Schule vom Gemeinderat beschlossen. In den kommenden Sommerferien soll diese Baumaßnahme durchgeführt werden. Anfang 2021 muss vom Gemeinderat entschieden werden, wie die Sanierung und Modernisierung der Klosterwiesen- schule weiter erfolgen soll, da im Frühjahr dann weitere Förderanträge gestellt werden müssen, damit Anfang 2022 der angedachte erste große Schritt mit der Voll- sanierung des blauen Gebäudes erfolgen kann. Insgesamt erhält die Gemeinde zum jetzigen Stand eine Förderung von 574.000 €. Im Gemeinderat war man sich einig, dass eine grundlegende Sanierung erfolgen soll, um die Klosterwiesenschule für die Zu- kunft gut und nachhaltig zu rüsten. Dadurch haben sich die geschätzten Kosten auf ca. 12 Millionen erhöht, weshalb zusätzliche Fördermittel beantragt werden. • Dorfplatz Zwar steht die Entwicklung des Fischerareals vor- rangig auf der Agenda, doch hängen Dorfplatz und Fischerareal in Sachen Wegebeziehungen, Entwick- lung der Randbereiche und Aufenthaltsqualität eng zusammen und können somit nur gemeinsam ge- dacht werden. Der Dorfplatz in Baindt ist bisher nicht als Ortsmitte erlebbar. Er wird stark von den angren- zenden Parkplätzen dominiert und hat nach Westen keine Einfassung, das macht ihn nicht sehr heimelig. In der Planung wird der bestehende Dorfplatz um ein neues Gebäude ergänzt. Das Gebäude bildet eine Raumkante Richtung Westen und gibt dem neuen Dorfplatz einen Rahmen. Eine höhere Aufenthalts- qualität wird darüber hinaus geschaffen, da der Platz vom Verkehr abgeschirmt wird. • Sanierungsgebiet „Ortskern II“, insbesondere Fi- scherareal Die vorrangige Zielsetzung des Sanierungsgebiets „Ortskern II“ in Baindt umfasst die städtebauliche Entwicklung des „Fischerareals“ sowie des Ortsein- gangsbereiches. Das „Fischerareal“ und der Ortsein- gangsbereich bilden gemeinsam eine ca. 1,7 ha große, innerörtliche zusammenhängende Fläche, die bisher nur wenig genutzt wird. Seit 2019 ist der Kreisverkehr am Ortseingang in Be- trieb. Er trägt zu deutlich mehr Verkehrssicherheit bei und wertet den Ortseingangsbereich in die Gemeinde auf. 2020 wurden die Bauhofhalle fertiggestellt und die ehemalige Hofstelle auf dem Fischerareal abge- brochen. Die Gemeinde schlägt mit einer offenen Konzept- vergabe einen anderen Weg der Vermarktung der Grundstücke ein. Die Grundstücksvergabe soll mit der Zielsetzung erfolgen, langfristig ein lebendiges und stabiles Quartier für möglichst alle Bevölkerungs- Nummer 3 Amtsblatt der Gemeinde Baindt Seite 9 schichten zu schaffen. Hierfür werden die Grundstücke nicht an den Meistbietenden vergeben, sondern es findet ein „Wettbewerb der Ideen“ statt, an dem sich verschiedene Akteure, wie Bauträger und Investoren, Baugemeinschaften und Privatpersonen, beteiligen können und bei dem die besten und passendsten Projektkonzepte realisiert werden sollen. Bereits in der Gemeinderatssitzung im Februar berät das Gremium über die Kriterien der Veräußerung, die der Gemeinde am Herzen liegen. Im Frühjahr 2021 werden öffentliche Veranstaltungen für Bürgerinnen und Bürger und potentielle Bauträger stattfinden, in denen zum Städtebau, zum Verfahren sowie zum angedachten Terminplan informiert wird. Durch die intensive Planungsphase wird eine Verga- be der Bauplätze erst 2022 und der Baubeginn der einzelnen Gebäude erst 2023 erfolgen. Der Lebensmittelmarkt am Ortseingang der Gemein- de ist fertig gestellt, so dass nun bis zur geplanten Eröffnung im Juni 2021 der Innenausbau durch die Firma Feneberg selbst vorgenommen werden kann. Um die Gestaltung der Grünfläche entlang des Ge- bäudes wertig und nachhaltig zu gestalten, wird in Zusammenarbeit mit der Bodenseestiftung, der Firma Gaschler, der Firma Feneberg und der Gemeinde im Frühjahr eine Pflanzaktion mit Bäumen und Büschen durchgeführt • Radweg Sulpach - Mochenwangen 3. Bauabschnitt Mit dem Bau des Radweges sollte der Lückenschluss im Radwegenetz vom benachbarten Ortsteil Mochen- wangen in Richtung Baindt/Baienfurt geschaffen wer- den. Es wird nach eingehenden Verhandlungen mit dem Zuschussgeber sowie der Verkehrsbehörde ein Geh- und Radweg vom Abschnitt Hasenweg bis zur Hirschstraße und anschließend lediglich ein Gehweg mit evtl. Radfahrer frei bis zur Ausleitung nach der Hofstelle gefördert. Es würde eine wichtige Rad- und Gehwegeverbindung für unsere Schülerinnen und Schüler sowie für den überörtlichen Freizeitverkehr hergestellt werden. Die Gesamtkosten beziffern sich auf 1,1 Mio. €. • Bebauung „Marsweiler Ost II“ Die Kaufverträge für die 13 Bauplätze im sogenannten Einheimischenmodell wurden 2020 alle abgeschlos- sen. Einige Bauanträge sind bereits eingereicht, so dass in diesem Jahr sicher die meisten Gebäude ge- baut und bezogen werden. Die Kaufverträge für die Bauplätze im Bieterverfahren werden Anfang des Jahres abgeschlossen, so dass auch hier einem Bau- beginn nichts mehr im Wege steht. • Bebauung Stöcklis- / Grünenbergstraße Der Bebauungsplan wurde mit Veröffentlichung im Amtsblatt im November 2018 rechtskräftig. Im Früh- jahr 2020 erfolgte die Erschließung des Baugebiets. Die Vergabe der Bauplätze ist auf Ende 2021 geplant. • 2. Erweiterung des Gewerbegebietes Mehlis Mit der 2. Erweiterung des Gewerbegebiets Mehlis sind 8 Bauplätze entstanden, von denen bereits 5 Grund- stücke an Gewerbetreibende verkauft wurden. Die verbleibenden 3 Bauplätze könnten in diesem Jahr vergeben werden. • Mögliche weitere Wohngebiete – Bühl, Lilienstraße, Voken Erweiterung Der Gemeinderat hat 2019 für 3 Baugebiete Aufstel- lungsbeschlüsse im beschleunigten Verfahren gefasst. Im Jahr 2020 wurde der Bebauungsplan Lilienstraße vorangetrieben, so dass in der Januarsitzung 2021 der Entwurf im Gemeinderat vorgestellt werden kann. Die Gemeinde ist somit auf einem guten Weg, den Be- bauungsplan im Jahr 2021 rechtkräftig aufzustellen. Ebenfalls muss der Bebauungsplan Bühl im Laufe des Jahres entwickelt und abgeschlossen werden. • Nahwärmeversorgung Anlässlich einer anstehenden Heizungserneuerung in der Schenk-Konrad-Halle wurde ein Nahwärmekonzept entwickelt mit der Zielvorgabe eine umweltfreundliche und energieeffiziente Wärmeversorgung in Baindt zu etablieren. Es erfolgte 2014 die Errichtung eines erdgas- betriebenen, wärmegeführten Blockheizkraftwerkes mit Eigenstromnutzung im Schulgebäude. Damit werden sowohl öffentliche als auch private Gebäude im Rah- men des Nahwärmenetzes versorgt. 2020 wurden bei- de Gasbrenner in der Heizzentrale im Schulareal durch neue klimaschonendere und effizientere Geräte ersetzt. Somit kann bereits jetzt die Versorgung des Lebens- mittelmarktes mit Wärme gesichert werden. Geplant ist, dass sämtliche Gebäude im Fischerareal an das Nahwärmenetz angeschlossen werden sollen. Hierfür ist es nötig, die Wärmeerzeuger auszubauen. Es wird angestrebt in regenative Energien zu investieren, eine Entscheidung des Gremiums diesbezüglich steht an. • Sanierungsmaßnahmen an Gemeindestraßen Im Ergebnishaushalt 2021 sind 150.000 Euro für die Sanierung von Gemeinde-straßen vorgesehen. Nach dem Winter werden die erforderlichen Schäden fest- gestellt und behoben. Darüber hinaus steht im Jahr 2021 die umfangreiche Sanierung der Nelkenstraße an. Die bestehende Was- serleitung ist eine der ältesten Leitungen in Baindt. Aufgrund der Häufung von Wasserrohrbrüchen wurde die Nelkenstraße priorisiert. Im Zuge der Sanierung wird eine Leerrohrstruktur für Breitband aufgebaut und die Straßenbeleuchtung erneuert. • Ausbau der Breitbandversorgung Die Digitalisierung schreitet rasant voran und eröff- net uns neue Möglichkeiten und Perspektiven. Doch alles steht und fällt natürlich mit der Infrastruktur. Nur Glasfaserkabel bieten heute noch zukunftsfähige Übertragungsraten an. Bis Ende 2024 soll in Baindt ein Vollausbau in den un- terversorgten Bereichen realisiert werden. Ein geför- derter kommunaler Breitbandausbau ist dort erlaubt, wo die Aufgreifschwelle von 30 Mbit/s entsprechend den Rückmeldungen im Markterkundungsverfahren faktisch gewährleistet ist, jedoch aufgrund der be- sonderen Berechnung der Aufgreifschwelle für die- se Gebiete oder Standorte die erforderliche erhöhte Versorgung nicht garantiert werden kann. • Bushaltestellen – Aufwertung / barrierefreier Zu- gang Die Bushaltestellen an der Marsweilerstraße/Blinden- schule und beim Hochbehälter wurden 2020 barri- Seite 10 Amtsblatt der Gemeinde Baindt Nummer 3 erefrei umgebaut und mit neuen Buswartehäusern versehen. 2021 sollen die Baumaßnahmen für die Bushaltestellen in der Gartenstraße ausgeschrieben und umgesetzt werden. Entsprechende Förderanträge wurden bereits gestellt. • Bau einer Reithalle Die Reitergruppe Baindt e.V. beabsichtigt mit Un- terstützung der Gemeinde Baindt beim Reitgelände eine Reithalle zu bauen. Der geplante Standort für die Reithalle der Reitergruppe Baindt e.V. befindet sich im Regionalen Grünzug. Die Gemeinde Baindt hat ei- nen Antrag auf Durchführung eines Zielabweichungs- verfahrens beim Regierungspräsidium in Tübingen gestellt, der im Dezember 2020 positiv beschieden wurde. 2021 muss nun ein Bebauungsplan aufgestellt werden, so dass die Reithalle möglichst rasch gebaut werden kann. • Wasserversorgung – Querverbindung Zur weiteren Sicherung der Wasserversorgung wurde der Bau einer Querverbindungsleitung von der Haupt- leitung Weißenbronnen / Baienfurt nach Baindt um- gesetzt. Die Fertigstellung der Rohrleitungen ist bereits 2019 erfolgt. Nach Fertigstellung der Verbindungslei- tung musste 2020 zunächst der Druckminderschacht erstellt werden, um eine Notversorgung der Hochzone in Baindt zu gewährleisten. Der Umbau der Hydraulik und Elektro- und Verfahrenstechnik im Hochbehälter Marsweiler verzögerte sich etwas. Es sollen diese Leis- tungen bis frühestens Ende März 2021 umgesetzt und abgerechnet werden. • Neuanlage Waldspielplatz Im Haushaltsplan 2021 und 2022 sind jeweils 25.000 € eingeplant, um gegenüber des jetzigen Waldspielplat- zes, der sich im Eigentum des Forstes befindet, evtl. einen ergänzenden Waldspielplatz anzulegen. Da wir derzeit in unserer Gemeinde jedoch viele Jugendliche Biker- und Scooterfahrer haben, ist im Gremium da- rüber zu diskutieren, ob in einem ersten Schritt evtl. bei der Aufwertung bzw. in die Anlage von entspre- chenden befahrbaren Flächen investiert wird. Klima- und Artenschutz • Antrag Klimopass Das ist ein Förderprogramm des Landes Baden-Würt- temberg mit drei Förderschwerpunkten und zwar der Nachhaltigkeit, der Biodiversität und des Klimaschut- zes. Es soll Kommunen durch Beratung und Infor- mationsveranstaltungen ein strukturierter Einstieg in das Thema ermöglicht werden. Inhalte sind u.a. Pra- xisbeispiele anderer Kommunen, Vorschläge aus der erarbeiteten Klimastrategie aus den Workshops und Vor-Ort-Besichtigungen mit Anleitung zur Unterstüt- zung der Biodiversität. 2020 standen vom Land keine Mittel zur Verfügung. Der Antrag der Gemeinde wurde in das Jahr 2021 übertragen. Des Weiteren soll das Thema Anpassung an den Kli- mawandel in die kommunalen Planungen integriert werden. Dazu werden Klimaanalysen, aber auch die Er- arbeitung von Planungsinstrumenten gefördert. Eben- so die Umsetzung erster Anpassungsmaßnahmen wie die Begrünung kommunaler Schulen und Kindergärten oder die Überprüfung kommunaler Nichtwohngebäu- de auf Eignung zur Dachbegrünung und Photovol- taiknutzung. Die Biodiversität und Klimafaktoren bei der Bauleitplanung spielen eine große Rolle und die Biodiversität bei vorhandenen Gemeindeflächen. • Projekt Klimaschutz Plus Mit dem Projekt wurde 2020 begonnen. Inhalt ist die Einführung und Begleitung des Betriebs eines kom- munalen Energiemanagements nach Programmpunkt für die ca. 18 kommunalen Gebäude der Gemeinde Baindt mit u. a. - Unterstützung bei der Einführung eines kommuna- len Energiemanagements - Einbau von Messtechnik - Energiemanagement-Software. Die Zählerstandserfassung ist derzeit am Laufen, da- mit daraus bspw. eine Bewertung in Richtung Ener- gieverbräuche erstellt werden kann. • Insektenfreundliche Blumenwiesen – im Rahmen von „Natur nah dran“ Ziel ist es unter anderem zu prüfen, an welchen Stel- len wir im nächsten Jahr weitere Blühwiesen anlegen können und welche Flächen sich hierfür eignen. Seit einiger Zeit verfolgt die Gemeinde Baindt das Ziel, die Artenvielfalt auch in geeigneten Kleinflächen ohne intensive Pflege zu erhöhen. So wurden 2020 bereits ein Streifen entlang der Marsweilerstraße, die Wiesen- fläche gegenüber der Schule, ein Seitenstreifen und eine Seiteninsel in der Boschstraße sowie der Kreis- verkehr Mehlis umgestaltet. Darüber hinaus betreut der Bauhof jährlich weitere 10-12 Blumenwiesen in der Gemeinde. In diesem Zusammenhang muss das Ziel der Gemeinde sein auch unserer Bürgerinnen und Bürger mit ins Boot zu nehmen. Eine Entwicklung in die richtige Richtung schaffen wir nur gemeinsam! • Renaturierungsmaßnahmen an Gewässern Bereits 2011 hat die Gemeinde im Rahmen des Projektes „Renaturierung von Fließgewässern“ am Sulzmoosbach Störelemente eingebaut, mit deren Hilfe die Eigendyna- mik des Baches angeregt wurde. Auf einer Strecke von etwa 700 m wurden 17 Buhnen (vom Ufer zur Fluss- mitte hin errichteter Damm) und zahlreiche Störsteine eingebaut sowie 210 Bäume und Sträucher gepflanzt. Betrachtet man heute den Bachlauf, sieht man deutlich, wo eine Aufwertung erfolgt ist. Darüber hinaus, ist fest- zustellen, dass Boden und Land durch die Veränderung im Bachlauf nicht nennenswert abgetragen wurden. Da weiterer Grunderwerb schwierig ist, wurde ver- einbart die Grundstücksgrenzen aufzunehmen und eine Bepflanzung im weiteren Verlauf des Sulzmoos- baches vorzunehmen, so dass mögliche Ausspülun- gen auf der östlichen Seite zum Tragen kommen. Auf dieser Seite ist die Gemeinde bereits im Besitz eines Gewässerrandstreifen. So könnte der Bach deutlich aufgewertet und widerstandsfähiger gemacht wer- den. Da die Schussen im vergangenen Sommer zum Teil um die 22° hatte, ist es elementar wichtig, dass die Zuflüsse nicht bereits zu warmes Wasser führen und deren Resilienz gesteigert wird. • Hochwasserschutzmaßnahme Öffnung Sulzmoos- bach Die Gemeinde Baindt hat für die Hochwasserschutz- maßnahme im Ortskern Zuschüsse bekommen. Die Nummer 3 Amtsblatt der Gemeinde Baindt Seite 11 Herstellung eines Bypasses und der Bau des Reten- tionsbeckens am neuen Kreisverkehr sind bereits er- folgt. Nun schließt sich die Gewässeroffenlegung und der Ausbau des Sulzmoosbaches in Kombination mit einer Hochwasserschutzmaßnahme an. Zum einen wird der Sulzmoosbach aufgewertet und die Durch- gängigkeit und Gewässerstruktur werden verbessert und zum anderen wird das Bachbett aufgeweitet. • Errichtung Gewässer II. Ordnung sowie weiterer Hochwasserschutz Die Problembereiche in der Hirsch-, Siemens- und Benzstraße sowie in der Ortsmitte werden aufgearbei- tet und sollen mit der Errichtung und Ableitung in Form eines weiteren Gewässers 2. Ordnung gelöst werden. Hierzu muss ein Wasserrechtsverfahren durchgeführt werden. Anschließend kann die Gemeinde einen Zu- wendungsantrag gem. Förderrichtlinie Wasserwirt- schaft stellen. Im Haushaltsplan 2022 sind 430.000 € vorgesehen. • European Energy Award (eea), Klimaschutzkonzept, Photovoltaikanlagen, E-Mobilität Im Jahr 2017 wurde die Gemeinde mit einem Ergebnis von 62 Prozent rezertifiziert und hat sich zum Ziel ge- setzt, den begonnenen eea-Weg konsequent weiter zu gehen. Im November 2020 hätte eine weitere Rezer- tifizierung stattfinden sollen. Diese wurde Corona be- dingt abgesagt und auf Frühjahr 2021 verschoben. Für das Zertifizierungsverfahren müssen im Vorfeld vom eea-Team (bestehend aus Verwaltung, Firma Kirch- ner und der Energieagentur Ravensburg) sämtliche Energie- und Klimaschutzaktivitäten der Kommune erfasst, bewertet, geplant, gesteuert und überprüft werden. Dabei sind die wichtigsten Handlungsfelder im Bereich der Energieeffizienz berücksichtigt: • Entwicklungsplanung und Raumordnung • Kommunale Gebäude und Anlagen • Ver- und Entsorgung • Mobilität • Interne Organisation • Kommunikation und Kooperation Es wird geprüft, ob auf öffentlichen Gebäuden PV-An- lagen wirtschaftlich sinnvoll wären. Dadurch könnte der Eigenstrom genutzt werden und E-Fahrzeuge di- rekt vor Ort mit erneuerbarem Strom betankt werden. Ein Förderantrag für 2 E-Fahrzeuge wurde mit Zu- schüssen von bis zu 50 % bewilligt. Im Bauhof und im Rathaus wurden in Folge zwei Fahrzeuge durch E-Fahrzeuge ersetzt. Finanzen • Haushaltsplanung Doppelhaushalt 2021/2022 Der Haushalt der Gemeinde Baindt ist auch geprägt von der Coronakrise. Sorgen bereiten Einbußen bei den Erträgen und gleichzeitig steigende Aufwendun- gen. Die Hebesätze der Grundsteuer und Gewerbe- steuer mussten 2021 minimal angehoben werden. In Zeiten ausreichender Liquidität und unter Berücksich- tigung von Verwahrentgelten, sollten die notwendigen Unterhaltungsmaßnahmen bzw. Investitionen in die Infrastruktur vorgenommen werden. Die Gemeinde steht wie jedes Jahr vor der Herausforderung, die The- men zu sortieren und letztlich auch zu priorisieren, da nicht nur unsere finanziellen Ressourcen in der Krise, sondern auch das Personal in unserer Verwaltung mit der Umsetzung der vielen Maßnahmen an ihre Gren- zen kommen Die Eröffnungsbilanz der Gemeinde Baindt zum Stich- tag 01.01.2019 wurde im Frühjahr 2020 beschlossen und die Rechnungsjahre 2016-2019 bereits von der Gemeindeprüfungsanstalt (GPA) geprüft. • Abfallbeseitigung/Quo Vadis Wertstoffhof Seit 01.01.2016 ist der Landkreis Ravensburg für die Ab- fallwirtschaft und die Wertstofferfassung zuständig. Seit 01.01.2020 laufen Änderungen sowie Neuanmel- dungen nur noch über das Landratsamt Ravensburg. An den örtlichen Einrichtungen, Grüngutannahmestel- le in der Friesenhäusler Straße sowie bei der Kompos- tieranlage am Annaberg, wird festgehalten. Solange ein Bringsystem im Landkreis Ravensburg besteht, wird an dem derzeitigen Standort des Wertstoffhofes festgehalten. • Gebührenkalkulation Wasser- und Abwassergebüh- ren Die gebührenrechtlichen Ergebnisse bei den kosten- rechnenden Einrichtungen Wasser- und Abwasser werden laufend ermittelt und einer Gebührenkalku- lation unterzogen. • Geldvermögen Über die Anlage kurzfristiger Geldanlagen aus liqui- den Mitteln und aus Kontobeständen entscheidet der Kämmerer. Über die Verwendung von Rücklagen für vermögenswirksame Anlagen entscheidet der Ge- meinderat. Die Gemeinde parkt ihr Geld mit Verwah- rentgelt in Höhe von -0,5% belastet. Aufgrund von Inflation reduziert sich das Vermögen auf Raten. • Stand Ökopunktekonto Für die 2. Erweiterung des Gewerbegebiets Mehlis und für das Mischgebiet Fischerareal wurden 2019 Ökopunkte verbraucht, so dass die Gemeinde nach Ökokontoverordnung weiterhin ein Guthaben in Höhe von derzeit 173.134 Ökopunkten hat. • § 2 b Umsatzsteuergesetz Die Umsatzbesteuerung der öffentlichen Hand wird mit Wirkung ab dem 01.01. 2023 völlig neu geregelt. Der neue § 2b UStG hat unter anderem zur Folge, dass zahlreiche und wesentliche Besteuerungspri- vilegien der öffentlichen Hand aufgehoben werden sollen. Jede Tätigkeit von juristischen Personen des öffentlichen Rechts auf privatrechtlicher Grundlage soll nunmehr als unternehmerisch eingestuft werden. Die Zusammenarbeit von juristischen Personen des öffentlichen Rechts sollten ebenfalls überprüft wer- den. Die Finanzverwaltung wird auch 2021 hier ent- sprechende Vorarbeiten vornehmen. • Grundsteuerreform 2025 Der Gesetzgeber hat eine Neuregelung getroffen. Mit der Neuregelung dürfen bis zum 31. Dezember 2024 weiterhin die bisherigen Grundsteuermessbeträge angewandt werden. Der neue Hauptveranlagungs- zeitpunkt für die neue Grundsteuer ist der 01.01.2025. Hierzu werden die Bodenrichtwerte der Gutachteraus- schüsse zum 01.01.2022 von der Gutachterausschuss- stelle ermittelt. Seite 12 Amtsblatt der Gemeinde Baindt Nummer 3 TOP 04 Gebäude angrenzend an den Dorfplatz - Nutzung des Gebäudes - Eigentumsverhältnisse - weiteres Vorgehen Bürgermeisterin Rürup trägt folgenden Sachverhalt vor: Der Dorfplatz in Baindt ist bisher kein besonders hei- meliger Ort mit Aufenthaltsqualität. Angrenzend an den Dorfplatz befindet sich ein großer Parkplatz. Ursprünglich war angedacht, auf diesem Parkplatz ein Rathaus zu er- richten. Nachdem für die Unterbringung der Verwaltung in den 80er Jahren im jetzigen Rathaus eine andere Lö- sung gefunden wurde, blieb diese große Parkfläche in der bisherigen Form erhalten. Die Fläche ist schwer fassbar. In Richtung Westen fehlt ein Gebäude, dies würde dem Platz mitten im Ort einen Rahmen geben, den Dorfplatz ergänzen und eine wirkliche Ortsmitte entstehen lassen. Da der Platz dann auch besser vom Verkehr abgeschirmt wird, entstünde ein Ort mit deutlich mehr Aufenthaltsqua- lität für unsere Bürgerinnen und Bürger. Örtlichkeiten mit unterschiedlichen, sich ergänzenden An- geboten, sind ein wichtiger Beitrag für eine zukunftsfähi- ge Gestaltung von Gemeinden. Eine Nutzungsmischung, kurze Wege und Aufenthaltsqualität sind Garanten für lebendige Plätze, die von den Menschen angenommen werden. Hier begegnet man sich, tauscht sich aus und fühlt sich daheim. Gleichzeitig sind diese Räume uner- lässlich, wenn es um die Gestaltung eines altersgerech- ten Lebensumfeldes geht. Denn räumlich konzentrierte Einrichtungen, eine zentrale Lage und gute Erreichbarkeit sind gerade für ältere Menschen von großer Bedeutung. So können die vorhandenen Angebote, wie zum Beispiel Ärzte, Apotheke und die weitere örtliche Infrastruktur gut genutzt werden. Nutzungen im Gesundheitsbereich könnten in dem neuen Gebäude unter einem Dach vereint und darüber hinaus Parkplätze in einer Tiefgarage unter dem Gebäude ge- schaffen werden. Gesundheitszentrum Baindt Ein solches Zentrum sichert die ärztliche Versorgung der Bevölkerung in Baindt nachhaltig. Der Neubau der Pra- xen und Räumlichkeiten für ergänzende medizinische Leistungen sowie die Zentralisierung in einem Gesund- heitszentrum in der Ortsmitte bietet unserer Bevölkerung eine hervorragende zukunftsfähige Versorgung und Ärz- ten einen modernen und ansprechenden Wirkungskreis. Verschiedene Fachärzte unter einem Dach bzw. in örtli- cher Nähe sind für Patienten wie für Mediziner attraktiv. Ärzte haben an Einzelpraxen immer weniger Interesse. Darüber hinaus liegen alle wichtigen Einrichtungen in der Gemeinde in unmittelbarer Umgebung und sind fußläufig in wenigen Minuten erreichbar. Arztbesuch und Einkauf lassen sich problemlos verbinden. Die Ortsmitte erfährt eine deutliche Aufwertung. Der Standort angrenzend an den Dorfplatz bietet ausrei- chend Fläche für die Errichtung des Gebäudes einschließ- lich der notwendigen Stellplätze für die Patientinnen und Patienten und auch für die Besucherinnen und Besucher. Eine Tiefgaragenzufahrt könnte vom Parkplatz aus er- folgen. Gemäß dem vorliegenden Entwurf ist es möglich, bis zu 10 private Tiefgaragenstellplätze zu schaffen. Das Erdgeschoss bietet 175 m² Verkaufs- und Nebenflächen und auf weiteren 2,75 Geschossen werden 480 m² Praxis- und Wohnfläche angeboten. Eine Kommune hat wenig direkte Einflussmöglichkeiten auf die Niederlassung eines Arztes in der Gemeinde. Es ist zum einen die Entscheidung des Arztes, die sicherlich auch von der Prognose abhängig ist, ob sich eine Praxis trägt und wie attraktiv die Lage der Praxis ist und zum anderen ist es die Entscheidung der kassenärztlichen Vereinigung. Diese macht klare Vorgaben, ob sich ein Arzt in einer Gemeinde ansiedeln und welche Fachrich- tung dieser haben darf. Fahrten in Nachbarkommunen gelten als zumutbar. Im Krankheitsfall brauchen unsere Bürgerinnen und Bürger jedoch die Gewissheit, dass sie dort, wo sie wohnen auch gut versorgt sind. Viele länd- liche Kommunen haben ernsthafte Probleme, Ärzte zu gewinnen. Deshalb müssen wir Anreize schaffen. Baurecht: Der genannte Bereich liegt im Innenbereich. Ein Bebau- ungsplan ist nicht vorhanden. § 34 BauGB legt fest, dass ein Vorhaben im unbeplanten Innenbereich dann zulässig ist, wenn es sich nach Art und Maß der baulichen Nutzung, der Bauweise und der Grundstücksfläche, die überbaut werden soll, in die nähere Umgebung einfügt und die Er- schließung gesichert ist. Nach Auskunft des Bauamtes ist kein Bebauungsplan erforderlich. Von den ausgeübten Nutzungen innerhalb des Gebäudes sind keine Geräu- schemissionen zu erwarten, die mit der im Umfeld vor- handenen Wohnnutzung unvereinbar sind. Wesentliche Geräuschquelle für die Schallemissionen des Ärztehauses ist der Verkehr durch die Patientinnen und Patienten so- wie die Besucherinnen und Besucher. Die Gestaltung des Gebäudes wird sich an der Umgebungsbebauung (Sat- teldach) orientieren. Eine verbindliche Auskunft wird von der unteren Baurechtsbehörde eingeholt. Des Weiteren werden die Leitungsverläufe auf dem Dorfplatz (Nahwär- me, Breitband...) überprüft. Zweckbindungen im Grundstücksverkehr a) Die Gemeinde ist Bauherrin. Da es der Gemeinde im Falle einer Veräußerung des Baugrundes, der im Sanie- rungsgebiet liegt, definitiv nicht und die Gewinnerzielung geht und die Fläche in der Ortsmitte von großer öffent- licher Bedeutung ist, könnte die Gemeinde als Bauher- rin auftreten. Bei der Vermietung hätte die Gemeinde langfristig alle Fäden in der Hand. Als Vermieterin der Räumlichkeiten würde sie eine schwarze Null anstreben. Allerdings muss sich die Gemeinde beim Bau an das Ver- gaberecht halten. Öffentliche Gelder, also Steuermittel, zur Sicherung der ärztlichen Versorgung sollten nicht für den laufenden Unterhalt eingesetzt werden müssen, darüber hinaus sollte sich die Investition amortisieren. Es ist von ca. 3,0 Mio. Investitionskosten auszugehen, welche bisher nicht in der Haushaltsplanung 2021/2022 veran- kert sind und über einen Nachtragshaushalt dargestellt werden müssten. b) Die Gemeinde verkauft das Grundstück an einen Investor. Bei einem regulären Verkauf ist eine minimale Steuerung der Nutzungsmöglichkeiten über einen Be- bauungsplan möglich. Ein Verkauf mit Nutzungs- und Verfügungsbeschrän- kungen wäre ebenfalls denkbar: Steuerung über Zweckbindung im Kaufvertrag • Angemessene Vertragsgestaltung; • Gebunden an Subventionen; • Notwendigkeit und Angemessenheit von Bindun- gen; Nummer 3 Amtsblatt der Gemeinde Baindt Seite 13 • Bei verbilligtem Verkauf zwingend Nutzungs- und Verfügungs-beschränkungen; • Verkauf unter Wert nur bei zweckentsprechender Mittelverwendung zulässig; • Steuerung über Zweckbindung im Kaufvertrag; Mögliche Vertragsklauseln: Kaufpreisnachzahlungsklau- sel, Wertabschöpfungs-klausel, Wiederkaufsrechte bei zweckwidriger Verwendung; Bindungsdauer: Jede Subvention gilt früher oder später als aufgebraucht • Bis zu 15 Jahre unbedenklich; • Bis zu 30 Jahre nur bei hohem Preisnachlass durch- setzbar; • Bis zu 20 Jahre mit einer Kaufpreisverbilligung von ca. 20 %; c) Die Gemeinde verkauft das Grundstück an einen In- vestor im Erbbaurecht. • Zweckbindung für Nutzung bei Ausgabe des Grund- stücks; • Dauerhafte Zweckbindung (auch an Rechtsnach- folger); • Umfasst die gesamte Laufzeit; d) Die Gemeinde verkauft das Grundstück an einen Investor mit Wiederkaufsrecht. • Bedarf einer angemessenen Begründung • 30 Jahre Höchstgrenze bei Rechtsausübung be- züglich Nutzungsbindung. Länger Fristen gelten als unangemessen und sind in keiner Form zulässig • Darf generell nicht gegen die „guten Sitten“ versto- ßen e) Die Gemeinde verkauft das Grundstück an einen Investor mit einem erbbaurechtsähnlichen Wieder- kaufsrecht. • Erstmaliges Rückkaufrecht nach 90 bzw. 99 Jah- ren unabhängig vom Verhalten des Käufers mit begrenztem Zeitfenster; • Späterer Wiederkaufswert muss angeglichen wer- den und die darauf errichteten Gebäude für min- destens zwei Drittel des Verkehrswertes erworben werden; • Kein Sanktionscharakter; Der Gemeinderat sollte der Verwaltung in der Januar- sitzung eine Tendenz mit auf den Weg geben. Sofern die Gemeinde nicht selbst Bauherrin sein soll, könnte das Rechtsanwaltsbüro W2K in der Februarsitzung ausführ- licher über mögliche Veräußerungsoptionen informieren. Nicht zu handeln könnte mittel- bis langfristig eine ärztli- che Unterversorgung für die Bevölkerung bedeuten. Wir wollen die medizinische Versorgung in der Gemeinde je- doch dauerhaft sicherstellen. Die Sicherung einer wohnortnahen, bedarfsgerechten und qualitativ hochwertigen medizinischen Versorgung ist für die Bürgerinnen und Bürger ein wichtiger Wohlfühlfaktor und ein zentraler Beitrag für die Attraktivität von Baindt. Wir sehen uns an dieser Stelle in der Pflicht, diese Prozes- se zu begleiten und voranzutreiben und darüber hinaus aktive Daseinsvorsorge zu leisten. Das Ärztehaus ist ein erster Schritt in eine qualitätvolle Entwicklung der Ortsmitte. Es ist als Beitrag zu sehen, die im Quartier bestehenden Angebote zu stärken und zu sichern. Beschluss: a) Der Gemeinderat stimmt dem Bau eines Gebäudes angrenzend an den Dorfplatz zu. b) Es soll ein Gesundheitszentrum angrenzend an den Dorfplatz errichtet werden. c) Die Gemeinde tritt selbst als Bauherrin auf. TOP 05 Vergabe der ausgeschriebenen Bauarbeiten für die Bachoffenlegung Sulzmoosbach entlang der Marsweilerstraße Ortsbaumeister Roth berichtet: In der Gemeinderatssitzung vom 07. Juli 2020 wurde das Ingenieurbüro Fassnacht aus Bad Wurzach beauftragt, die Arbeiten öffentlich auszuschreiben. Die Ausschreibung wurde am 30. Oktober 2020 im Staatsanzeiger sowie auf der Homepage der Gemeinde Baindt veröffentlicht. Die Ausschreibungsunterlagen wurden von 28 Firmen an- gefordert. Die Angebotseröffnung erfolgte am 24. No- vember 2020. Die Ausschreibung beinhaltet folgende Bauarbeiten: - Rückbau der bestehenden Betonverdolung - Erdbau, Gewässerausbau - Landschaftsbauarbeiten Zur Submission gingen 13 Angebote ein. Drei Angebote mussten ausgeschlossen werden, da es Zweifel an der Eignung gab und Unterlagen fehlten. Die Angebotspreis- spanne der Hauptangebote liegt zwischen 151.825,42 Euro brutto (= 100%, günstigstes Angebot) und 250.200,00 Euro brutto (=164,8%, teuerstes Angebot). Das günstigste Angebot nach VOB/A § 16 wurde von der Fa. Köhle GmbH, Garten- und Landschaftsbau, Bad Schussenried mit einer Angebotssumme von 151.825,42 Euro brutto abgeben. Nach VOB/A § 16 soll der Zuschlag auf das Angebot er- teilt werden, das unter Berücksichtigung aller technischen und wirtschaftlichen, ggf. auch gestalterischen und funk- tionsbedingten Gesichtspunkten als das wirtschaftlichste erscheint. Das Angebot der Fa. Köhle GmbH, Garten- und Landschaftsbau, Bad Schussenried mit einer Angebots- summe von 151.825,42 Euro brutto ist das wirtschaftlich günstigste Angebot. Beschluss: Der Zuschlag für die Arbeiten für die Bachoffenlegung des Sulzmoosbaches entlang der Marsweilerstraße wird an die Fa. Köhle GmbH, Garten- und Landschaftsbau, Bad Schussenried mit einer Angebotssumme von 151.825,42 € brutto erteilt. TOP 06 Billigungs- und Auslegungsbeschluss zum Bebau- ungsplan Lilienstraße und den örtlichen Bauvor- schriften hierzu Bauamtsleiterin Frau Jeske teilt mit: Für die Gemeinde bestand die Möglichkeit im Bereich südlich der Lilienstraße Grundstücke zu kaufen, um einen Bebauungsplan nach § 13 b BauGB für ein allge- meines Wohngebiet zu entwickeln. In der Sitzung vom 17. September 2019 wurde dem Ge- meinderat der städtebauliche Vorentwurf des Bebau- ungsplanes „Lilienstraße“ von Herrn Sieber vom Büro für Stadtplanung aus Lindau vorgestellt. Das Büro Sieber wurde daraufhin mit der Erstellung des Bebauungspla- nes beauftragt. Seite 14 Amtsblatt der Gemeinde Baindt Nummer 3 Der Gemeinderat der Gemeinde Baindt beschloss in der Sitzung vom 03. Dezember 2019 die Aufstellung des Be- bauungsplanes „Lilienstraße“ und die örtlichen Bauvor- schriften hierzu. Zwischenzeitlich fand eine frühzeitige Behördenunterrichtung statt, in der die Eckpunkte und die erforderlichen Untersuchungen für die Aufstellung des Bebauungsplanes benannt wurden. Durch die geplante Bebauung wird in den Streuobstbe- stand und die als Biotop kartierte Hecke an der südli- chen Grenze des Baugebiets eingegriffen. Der Eingriff musste berücksichtigt und fachlich bewertet werden. Zur Abschätzung der Erheblichkeit der Auswirkungen durch die Planung auf die Fauna, wurde ein artenschutzrecht- liches Fachgutachten beauftragt und vom Büro Sieber, Lindau im Jahr 2020 durchgeführt. Ebenfalls wurde eine detaillierte Eingriffs- / Ausgleichsbilanzierung sowie eine Ergänzung zur FFH-Vorprüfung der Änderung des Be- bauungsplanes Marsweiler Ost erstellt. Der Öffentlichkeit wurde vom 06. Dezember 2019 bis 20. Dezember 2019 die Gelegenheit gegeben, sich über die allgemeinen Ziele und Zwecke sowie wesentliche Aus- wirkungen der Planung zu informieren. Das Büro Sieber wurde beauftragt, den Entwurf unter Berücksichtigung der Stellungnahmen auszuarbeiten. Es wurden 2 Vari- anten mit unterschiedlich großen Grundstücken erstellt. Mit dem vom Gemeinderat favorisierten Entwurf soll die öffentliche Auslegung sowie die Anhörung der Behörden und der Träger öffentlicher Belange erfolgen. Beschluss: Der Gemeinderat der Gemeinde Baindt billigt den Entwurf Alternative 2 zum Bebauungsplan „Lilienstraße“ und den örtlichen Bauvorschriften hierzu in der Fassung vom 01. Dezember 2020 mit folgenden Änderungen: • Die Höhe von Stützmauern ist auf max. 0,5 m zu begrenzen. • Pro Grundstück sind 2 Wohnungen möglich. • Bei 4.12 ist das Wort „Windenergie“ zu streichen. Dieser so geänderte Entwurf erhält das Fassungsdatum 12. Januar 2021. Mit diesem Entwurf sind die öffentliche Auslegung gem. § 3 Abs. 2 BauGB und die Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange gem. § 4 Abs. 2 BauGB durchzuführen. TOP 07 Aufstellungsbeschluss zur 1. Änderung des Be- bauungsplanes „Wohnen Fischerareal“ sowie 12. Änderung des Bebauungsplanes „Innere Breite“ und die örtlichen Bauvorschriften hierzu Bauamtsleitering Frau Jeske infomiert das Gremium über folgenden Sachverhalt. Der Bebauungsplan „Mischgebiet Fischerareal“ sowie 10. Änderung des Bebauungsplanes „Innere Breite“ und der Bebauungsplan „Wohnen Fischerareal“ sowie 9. Änderung des Bebauungsplanes „Innere Breite“ wurden mit der Ver- öffentlichung im Amtsblatt am 24. April 2020 rechtskräf- tig. Somit wurde die planerische Grundlage für den Bau des Lebensmittelmarktes am Ortseingang geschaffen. Am 21. November 2020 fand eine Klausurtagung des Ge- meinderates statt, bei dem die Architekten Gauggel und Gütschow aus Tübingen einen Entwurf zur Bebauung des Fischerareals vorstellten, der vom Gemeinderat gebilligt wurde. Zur Umsetzung des vorliegenden städtebaulichen Entwurfes sind Änderungen beider Bebauungspläne er- forderlich. Beschluss: Der Gemeinderat der Gemeinde Baindt beschließt die 1. Änderung des Bebauungsplanes „Wohnen Fischerareal“ sowie die 12. Änderung des Bebauungsplanes „Innere Breite“ und die örtlichen Bauvorschriften hierzu (Aufstel- lungsbeschluss gem. § 2 Abs. 1 Baugesetzbuch (BauGB)). Gemäß § 13a BauGB wird die 1. Änderung des Bebau- ungsplanes „Wohnen Fischerareal“ sowie 12. Änderung des Bebauungsplanes „Innere Breite“ und die örtlichen Bauvorschriften hierzu im sog. beschleunigten Verfahren aufgestellt. Der räumliche Geltungsbereich der Änderung der Bebauungspläne wird aus dem beiliegenden Lage- plan (maßstabslos) ersichtlich. Folgende Grundstücke be- finden sich innerhalb des räumlichen Geltungsbereiches: Fl. Nrn. 51, 51/1, 53 (Teilfläche), 53/1, 55 (Teilfläche), 58/4 (Teilfläche) und 87 (Teilfläche). Erfordernis und Ziele der Planung: - Änderung des Festsetzungskonzeptes und der örtli- chen Bauvorschriften, um die Umsetzung des städ- tebaulichen Konzeptes des Architekturbüros Gauggel und Gütschow, Tübingen realisieren zu können und damit die Schaffung ausreichenden Wohnraumes für die ortsansässige Bevölkerung auch langfristig sicher- zustellen; - Berücksichtigung bestehender Strukturen und an- grenzender Nutzungen im Rahmen der planerischen Feinsteuerungen; - Vermeidung oder Minimierung von Nutzungskonflik- ten; Gemäß § 13a Abs. 2 Nr. 1 BauGB wird von einer Umwelt- prüfung gem. § 2 Abs. 4 BauGB und einem Umweltbericht gem. § 2a Nr. 2 BauGB sowie der Angabe nach § 3 Abs. 2 Satz 2 BauGB, welche Arten umweltbezogener Infor- mationen verfügbar sind, sowie von einer zusammenfas- senden Erklärung nach § 10a Abs. 1 BauGB abgesehen. Eine Umweltverträglichkeitsprüfung im Sinne des Geset- zes zur Umweltverträglichkeitsprüfung (UVPG) ist nicht erforderlich. Im Rathaus der Gemeinde Baindt (Marsweilerstraße 4, 88255 Baindt), Bürgertheke wird der Öffentlichkeit während der allgemeinen Öffnungszeiten Gelegenheit gegeben, sich gem. § 13a Abs. 3 Nr. 2 BauGB über die allgemeinen Ziele und Zwecke sowie die wesentlichen Auswirkungen der Planung zu informieren (Hinweis: Die allgemeinen Öffnungszeiten sind jeweils von Montag bis Donnerstag von 8.00 Uhr bis 12.00 Uhr, Freitag von 7.30 Uhr bis 12.00 Uhr und zusätzlich Montag und Donners- tag von 14.00 Uhr bis 16.00 Uhr und Dienstag von 14.00 Uhr bis 18.00 Uhr). Es besteht bis zum 12. Februar 2021 die Gelegenheit zur frühzeitigen Äußerung. Weitere In- formationen können von den Bürgerinnen und Bürgern durch das Beiwohnen an den öffentlichen Gemeinde- ratssitzungen eingeholt werden. Im Rahmen der noch durchzuführenden öffentlichen Auslegung gem. § 3 Abs. 2 BauGB können Stellungnahmen zur Planung innerhalb der vorgeschriebenen Fristen abgegeben werden. Hierzu erfolgt jeweils noch eine gesonderte ortsübliche öffentli- che Bekanntmachung. Hinweise: Der Aufstellungsbeschluss zur Änderung hat keine direkte Auswirkung auf die Bebaubarkeit oder Nutz- barkeit von Grundstücken. Der räumliche Geltungsbereich der Änderung kann sich im Verlauf des Aufstellungsver- fahrens ändern. Nummer 3 Amtsblatt der Gemeinde Baindt Seite 15 TOP 08 Aufstellungsbeschluss zur 1. Änderung des Bebau- ungsplanes „Mischgebiet Fischerareal“ sowie 11. Änderung des Bebauungsplanes „Innere Breite“ und die örtlichen Bauvorschriften hierzu Bauamtsleiterin Frau Jeske berichtet: Der Bebauungsplan „Mischgebiet Fischerareal“ sowie 10. Änderung des Bebauungsplanes „Innere Breite“ und der Bebauungsplan „Wohnen Fischerareal“ sowie 9. Änderung des Bebauungsplanes „Innere Breite“ wurden mit der Ver- öffentlichung im Amtsblatt am 24. April 2020 rechtskräf- tig. Somit hat man die planerische Grundlage für den Bau des Lebensmittelmarktes am Ortseingang geschaffen. Am 21. November 2020 fand eine Klausurtagung des Ge- meinderats statt, bei dem die Architekten Gauggel und Gütschow aus Tübingen einen Entwurf zur Bebauung des Fischerareals vorstellten, der vom Gemeinderat gebilligt wurde. Zur Umsetzung des vorliegenden städtebaulichen Entwurfes sind Änderungen beider Bebauungspläne er- forderlich. Beschluss: Der Gemeinderat der Gemeinde Baindt beschließt die 1. Änderung des Bebauungsplanes „Mischgebiet Fische- rareal“ sowie die 11. Änderung des Bebauungsplanes „Innere Breite“ und die örtlichen Bauvorschriften hierzu (Aufstellungsbeschluss gem. § 2 Abs. 1 Baugesetzbuch (BauGB)). Gemäß § 13a BauGB wird die 1. Änderung des Bebauungsplanes „Mischgebiet Fischerareal“ sowie 11. Änderung des Bebauungsplanes „Innere Breite“ und die örtlichen Bauvorschriften hierzu im sog. beschleunigten Verfahren aufgestellt. Der räumliche Geltungsbereich der Änderung der Bebauungspläne wird aus dem beiliegen- den Lageplan (maßstabslos) ersichtlich. Folgende Grund- stücke befinden sich innerhalb des räumlichen Geltungs- bereiches: Fl. Nrn. 19, 52, 53 (Teilfläche), 53/1 (Teilfläche), 55 (Teilfläche), 55/8, 55/2, 55/7, 56/3, 87 (Teilfläche) und 575/2 (Teilfläche). Erfordernis und Ziele der Planung: - Änderung des Festsetzungskonzeptes und der örtli- chen Bauvorschriften, um die Umsetzung des städte- baulichen Konzeptes des Architekturbüros Gauggel / Gütschow, Tübingen realisieren zu können und damit die Schaffung ausreichenden Wohnraumes für die ortsansässige Bevölkerung auch langfristig sicher- zustellen; - Berücksichtigung bestehender Strukturen und an- grenzender Nutzungen im Rahmen der planerischen Feinsteuerungen; - Vermeidung oder Minimierung von Nutzungskonflik- ten; Gemäß § 13a Abs. 2 Nr. 1 BauGB wird von einer Umwelt- prüfung gem. § 2 Abs. 4 BauGB und einem Umweltbericht gem. § 2a Nr. 2 BauGB sowie der Angabe nach § 3 Abs. 2 Satz 2 BauGB, welche Arten umweltbezogener Infor- mationen verfügbar sind, sowie von einer zusammenfas- senden Erklärung nach § 10a Abs. 1 BauGB abgesehen. Eine Umweltverträglichkeitsprüfung im Sinne des Geset- zes zur Umweltverträglichkeitsprüfung (UVPG) ist nicht erforderlich. Im Rathaus der Gemeinde Baindt (Marsweilerstraße 4, 88255 Baindt), Bürgertheke wird der Öffentlichkeit wäh- rend der allgemeinen Öffnungszeiten Gelegenheit ge- geben, sich gem. § 13a Abs. 3 Nr. 2 BauGB über die all- gemeinen Ziele und Zwecke sowie die wesentlichen Auswirkungen der Planung zu unterrichten (Hinweis: Die allgemeinen Öffnungszeiten sind jeweils von Montag bis Donnerstag von 8.00 Uhr bis 12.00 Uhr, Freitag von 7.30 Uhr bis 12.00 Uhr und zusätzlich Mon-tag und Donners- tag von 14.00 Uhr bis 16.00 Uhr und Dienstag von 14.00 Uhr bis 18.00 Uhr). Es besteht bis zum 12. Februar 2021 die Gelegenheit zur frühzeitigen Äußerung. Weitere In- formationen können von den Bürgerinnen und Bürgern durch das Beiwohnen an den öffentlichen Gemeinde- ratssitzungen eingeholt werden. Im Rahmen der noch durchzuführenden öffentlichen Auslegung gem. § 3 Abs. 2 BauGB können Stellungnahmen zur Planung innerhalb der vorgeschriebenen Fristen abgegeben werden. Hierzu erfolgt jeweils noch eine gesonderte ortsübliche öffentli- che Bekanntmachung. Hinweise: Der Aufstellungsbeschluss zur Änderung hat keine direkte Auswirkung auf die Bebaubarkeit oder Nutz- barkeit von Grundstücken. Der räumliche Geltungsbereich der Änderung kann sich im Verlauf des Aufstellungsver- fahrens ändern. TOP 09 Doppelhaushalt 2021 und 2022 Haushaltssatzung mit Haushaltsplan der Gemein- de Baindt Wirtschaftspläne der Sonderrechnungen Eigen- betriebe Wasserversorgung und Abwasserbeseitigung 2021 und 2022 Kämmerer Abele teilt mit: Dem Gemeinderat wird als einer der ersten Kommunen im Landkreis Ravensburg der Haushaltsplan 2021/2022 zur Beschlussfassung vorgelegt. Ebenso sind die Wirt- schaftspläne der Eigenbetriebe Wasserversorgung und Abwasserbeseitigung nach den Grundlagen des NKHR aufgestellt. Die Eckdaten der Haushaltsplanung zur Einnahmenbe- schaffung wurden bereits mit der Festlegung der Hebe- sätze beraten. Der Gemeinderat musste aufgrund ge- ringerer Erträge, die Hebesätze der Grundsteuer und Gewerbesteuer anpassen. Zudem wurde für die Investi- tionen und Unterhaltungsmaßnahmen mit dem Investi- tionsprogramm 2021/ 2022 inkl. der Finanzplanungsan- sätze am 03.11.2020 ein Orientierungsbeschluss gefasst. Die dargestellten Investitionen wurden bis auf minimale Änderungen in den Finanzhaushalt sowie in den Finanz- plan übernommen. Alle Aufwendungen und Erträge werden im Ergebnis- haushalt geplant und in der Ergebnisrechnung dokumen- tiert. Hier erfolgt somit die Darstellung des kompletten Ressourcenverbrauchs der Gemeinde. Für die einzelnen Teilhaushalte sind jeweils Teilergebnispläne zu erstel- len. Der Gesamtergebnishaushalt (als Summierung der Teilhaushalte) und die Gesamtergebnisrechnung sind vergleichbar mit der kaufmännischen Gewinn- und Ver- lustrechnung. Die ordentlichen Ergebnisse betragen 2021- 1.836.900 € bzw. 2022 -688.100 € Es gelingt in der Planung 2021 und 2022 aufgrund der Coronapandemie nicht, die ordentlichen Aufwendungen mit den ordentlichen Erträgen (= Ergebnishaushalt) aus- zugleichen. Die Besonderheiten in 2021 gegenüber 2020 auf der Er- tragsseite: - Wir haben Mindererträge im Vergleich zu 2020 von 231.200 €. Im Finanzplanungszeitraum rechnen wir mit einer Er- holung auf der Ertragsseite. Seite 16 Amtsblatt der Gemeinde Baindt Nummer 3 - Es wurden bei der Grundsteuer als auch bei der Ge- werbesteuer moderate Anpassungen der Hebesätze beschlossen. - Weitere Gebührenanpassungen sind geplant. Die Besonderheiten in 2021 gegenüber 2020 auf der Auf- wandsseite: - Die Gesamt-Aufwendungen steigen um 915.000 €. - Die Personalaufwendungen steigen um 341.100 € auf- grund von Tarifsteigerungen und neuen Stellen. - Die Aufwendungen für Sach- und Dienstleistungen steigen um 249.400 €. - Die sonstigen ordentlichen Aufwendungen (u.a. Bau- leitplanungskosten) steigen um 224.200 €. Im Finanzhaushalt und der Finanzrechnung werden die geplanten bzw. die tatsächlich anfallenden Ein- und Auszahlungen festgehalten. Vergleichbar mit einer Ka- pitalflussrechnung wird hier die Liquiditätsplanung bzw. Liquiditätsentwicklung sichtbar. Der Finanzhaushalt zeigt zuerst die Ein- und Auszahlungen aus dem Ergebnishaus- halt als sog. Zahlungsmittelüberschuss /-bedarf aus lau- fender Verwaltungstätigkeit auf. In einem zweiten Block folgt sodann die Investitionstätigkeit. In einem dritten Block die Finanzierungstätigkeit, also die Kredittilgung sowie evtl. Kreditaufnahmen. Im ersten Abschnitt werden die zahlungswirksamen Vor- gänge aus dem Ergebnishaushalt dargestellt. Der Saldo wird als Zahlungsmittelüberschuss bzw. –bedarf aus lau- fender Verwaltungstätigkeit ausgewiesen und entspricht dem Cashflow der kaufmännischen Kapitalflussrechnung. Er stellt somit die erwirtschafteten eigenen Zahlungs- mittel dar. Im Haushaltsjahr 2021 und 2022 ergibt sich ein planerischer Zahlungsmittelüberschuss in Höhe von -1.011.600 € bzw. +92.050 €. Der zweite Abschnitt zeigt die Ein- und Auszahlungen aus der Investitionstätigkeit, also das Investitionsvolumen. Als Finanzierungsmittelüberschuss bzw. -fehlbetrag wird so- mit der Saldo aus dem o. g. Cashflow und dem Saldo aus der Investitionstätigkeit verstanden. Der Baindter Bedarf liegt 2021 bei -6.910.000 € bzw. 2022 bei -14.680.600 €. Der dritte Abschnitt zeigt die Finanzierungstätigkeit (Kre- dite) ob und wie die Gemeinde ihre Investitionen zusätzlich über Kredite finanzieren muss. Die letzte Zahl des Finanz- haushalts beantwortet somit die Frage, ob die Gemein- de genügend Liquidität ausweisen kann. Die Gemeinde Baindt hat Darlehensaufnahmen von 1 Mio. € und 4 Mio. € vorgesehen. Kredittilgungen werden ab 2022 jährlich in Höhe von 100.000 € geleistet. Das Ergebnis aus der Fi- nanzierungstätigkeit beträgt jeweils 1 Mio. bzw. 3,9 Mio. €. Die Änderung des Finanzmittelbestandes beträgt 2021- 3.570.200 € bzw. 2022 -1.047.150 €, die aus den vor- handenen, liquiden Mitteln der Gemeinde entnommen werden. Die Verwaltung wird 2021 und 2022 die Zuschussmög- lichkeiten von neuen Investitionsförderungsprogrammen weiter genau verfolgen und dem Gemeinderat ggf. Inves- titionsvorschläge unterbreiten. Wesentliche Änderungen auf der Einnahme- und Ausgabeseite gegenüber dem Vorjahr sind im Vorbericht detailliert erläutert. Den Bür- gerinnen und Bürgern wurde über den Bürgerhaushalt erneut die Möglichkeit gegeben, zu Haushaltsthemen konkrete Vorschläge zu unterbreiten. Die Verwaltung empfiehlt dem Gemeinderat die Haus- haltssatzung 2021/2022 zu beschließen. Die Gemeinde Baindt ist noch gut aufgestellt. Vergleichsweise günstige Steuer- und Gebührensätze und geringe externe Verbind- lichkeiten sind Zeichen für solides Wirtschaften. Mit dazu beigetragen haben gute Beratungen, Entscheidungen und Beschlüsse. Verwaltung und Gemeinderat stehen wie jedes Jahr vor der Herausforderung, die Themen zu sortieren und letztlich auch zu priorisieren, da nicht nur die finanziellen Ressourcen in der Krise, sondern auch das Personal in unserer Verwaltung mit der Umsetzung der vielen Maß- nahmen an ihre Grenzen kommen. Im Ergebnishaushalt 2021 und 2022 steht ein deutliches Defizit im Raum. Sparen und dennoch wichtige Investi- tionen realisieren, dies wird uns in 2021, noch mehr als ohnehin üblich, gemeinsam herausfordern und das muss uns gelingen. Trotzdem legen wir Ihnen umfangreiche Maßnahmen für das Investitionsprogramm der Jahre 2021 bis 2025 vor. Wir dürfen nicht nachlassen, unsere Gemeinde weiterzuentwickeln, attraktiv zu gestalten und die Infrastruktur auszubauen. Wir möchten mit der mit- telfristigen Finanzplanung ein deutliches Signal für einen klaren Zukunftskurs geben. Die im Investitionsprogramm enthaltenen Maßnahmen stellen die wesentliche Weiter- entwicklung der kommunalen Infrastruktur sicher. Dabei wollen wir auch nicht verschweigen, dass es keine Gestal- tungsspielräume für zusätzliche investive Maßnahmen gibt, bzw. diese sind mit Kreditaufnahmen verbunden. In den Jahren 2021 und 2022 sollen zahlreiche Investiti- onsmaßnahmen angepackt werden. Wann, wenn nicht in Zeiten guter Steuereinnahmen und eines niedrigen Zins- niveaus, können die notwendigen Unterhaltungsmaßnah- men bzw. Investitionen in die Infrastruktur vorgenommen werden. Spannend ist immer die Frage, wofür das zusätz- lich vorhandene Geld ausgegeben wird. Der Gemeindetag gibt hierzu eine klare Antwort. „Nur gezielte Investitionen in die Infrastruktur sind der Grundstein für den volkswirt- schaftlichen Erfolg der Zukunft“. 2021 und 2022 gilt es die entsprechenden Grundstück- serlöse zu erzielen. Im Gemeindehaushalt sind 2,0 bzw. 4,0 Mio.€ durch die Veräußerung von Grundstücken vor- gesehen. Beschluss: 1.) Der Gemeinderat stimmt den Haushaltssatzungen 2021 und 2022 gem. § 79 Gemeindeordnung Ba- den-Württemberg sowie den Wirtschaftsplänen 2021 und 2022 des Eigenbetriebs Wasserversorgung und des Eigenbetriebs Abwasserbeseitigung zu. 2.) Der Gemeinderat stimmt der Finanzplanung sowie dem Investitionsprogramm für den Zeitraum 2020 – 2025 gemäß § 85 Gemeindeordnung Baden-Würt- temberg in Verbindung mit der Verwaltungsvorschrift zur Gemeindeordnung zu. 3.) Der Gemeinderat nimmt den im Haushaltsplan enthal- tenen Beteiligungsbericht gem. § 105 Gemeindeord- nung Baden-Württemberg zur Kenntnis. 4.) Der Gemeinderat stimmt der Budget- und Deckungs- fähigkeit zu. TOP 10 Annahme von Spenden durch die Gemeinde Kämmerer Abele teilt mit: Nach 78 Abs. 4 Gemeindeordnung entscheidet über die Annahme von Spenden, die der Gemeinde zur Erfüllung Nummer 3 Amtsblatt der Gemeinde Baindt Seite 17 ihrer Aufgaben zugewendet werden, der Gemeinderat. Über die Annahme von Spenden ist in öffentlicher Ge- meinderatssitzung zu entscheiden, hierbei ist sowohl der Spendengeber als auch der Spendenzweck anzugeben. Alle Spenden wurden unter dem Vorbehalt des Gemein- deratsbeschlusses angenommen. Die Gemeinde erstellt jährlich einen Bericht, in welchem die Geber, die Zuwendungen und die Zuwendungszwecke anzugeben sind, und übersendet ihn dann nach Beschluss des Gemeinderats der Rechtsaufsichtsbehörde. Die Gemeinde konnte 2020 Spenden für die Förderung sozialer und gemeinnütziger Zwecke verzeichnen. Die Ge- meinde Baindt bedankt sich bei allen Spenderinnen und Spendern recht herzlich für die Unterstützung. Spenden sind weiterhin jederzeit willkommen. Die Gemeinde ist an die rechtlichen Regelungen des § 78 Abs. 4 Gemeindeordnung gebunden. Einen möglichen Vorwurf der Vorteilsnahme gilt es zu entkräften bzw. erst gar nicht entstehen zu lassen. Es wurden nur Spenden der Gemeindekonten aufgeführt. Spenden an Privatkonten (Förderverein Klosterwiesenschule, Elternbeirat etc.) sind hierbei nicht erfasst. Beschluss: Die Zustimmung zur Annahme von Spenden wird erteilt. TOP 11 Anfragen und Verschiedenes a) Baumfällaktion Die Vorsitzende teilt mit, dass entlang des Badweges 50 bis 60 Eschen gefällt werden müssen. b) Anlieferung von Wertstoffen Am Freitag den 8. Januar 2021 herrschten teilweise chaotische Zustände bei der Abgabe von Wertstoffen im Wertstoffhof. Neben relativ langen Wartezeiten parkten die Anlieferer auch außerhalb der markierten Parkflächen – auch direkt vor dem Feuerwehrgeräte- haus, wo ein absolutes Parkverbot gilt. Grundsätzlich, so Bürgermeisterin Rürup, kann man seine Wertstof- fe in allen Wertstoffannahmestellen des Landkreises abgeben – allerdings in haushaltsüblichen Mengen. Es ist grundsätzlich zu überlegen, dass zukünftig Ge- werbetreibende ihre Wertstoffe und Kartonagen auf dem Wertstoffhof nicht mehr abgeben dürfen. Prob- lematisch an diesem Nachmittag war, dass die Feu- erwehr Baindt einen Einsatz hatte. Innerhalb kürzester Zeit kommen dann mindestens 20 Feuerwehrkamera- den mit ihren PKWs zum Feuerwehrhaus – zusätzlich zu den vielen Anlieferern von Wertstoffen. Entspre- chende Aufrufe im Amtsblatt sind zwar löblich, brin- gen aber nicht viel. Der Standort des Wertstoffhofs in der Ziegeleistraße ist zu hinterfragen. c) Neubau Geh- und Radweg Sulpach Die Kostenschätzung beläuft sich auf ca. 1,1 Mio. Euro, wobei ca. 250.000 € an Fördermitteln zufließen. Verteilung von Schutzausrüs- tung im Landkreis Die Feuerwehr Baindt hat sich an der Verteilung von Schutzaus- rüstung beteiligt. Mit dem MTW wurde das Material von der Verteilstation an soziale Einrichtungen in Weingarten, Baindt und Bad Waldsee ausgefahren. An der Aktion wa- ren weitere Feuerwehren und Hilfsorganisationen betei- ligt. Die Ausrüstung stammt vom Land und die Verteilung wird durch den Landkreis organisiert. Fundinfo Folgende Fundstücke wurden im Rathaus abgegeben: Dezember 2020: grünes Mountainbike, schwarzes Da- menfahrrad mit Korb, Schlüsselring mit 4 Schlüsseln, Kin- dergeldbeutel, Schlüsselbund, Bargeld November 2020: Kindergeldbeutel, Bargeld (einzelner Schein, Fundtag 23.11), braunes Schlüsselmäppchen mit drei Schlüsseln, Schlüsselring mit zwei Schlüsseln und kleinem Karabiner, einzelner Sicherheitsschlüssel, Uhr mit dunkelbraunem Lederband, Schlüssel mit Fotoanhänger Notdienste Fachärztlicher Notfalldienst Tel.: 116 117 (kostenlose Rufnummer, ohne Vorwahl) Zahnärztlicher Notfalldienst Tel.: 01805 911-630 Notfallpraxis Ravensburg Oberschwabenklinik - St. Elisabethen-Klinikum Seite 18 Amtsblatt der Gemeinde Baindt Nummer 3 Elisabethenstr. 15, 88212 Ravensburg Öffnungszeiten Sa, So und an Feiertagen 08 - 19 Uhr Notfallpraxis Ravensburg (Kinder) Oberschwabenklinik - St. Elisabethen-Klinikum Elisabethenstr. 15, 88212 Ravensburg Öffnungszeiten Sa, So und an Feiertagen 09 - 13 Uhr und 15 - 19 Uhr Tierarzt Samstag, 23. Januar/Sonntag, 24. Januar Kleintierpraxis Dr. Grieshaber, Tel.: (0751) 6 64 64 - Telefonische Anmeldung erforderlich - (Festnetz kostenfreie Rufnummer Tel.: 0800 00 22 833, Homepage: www.aponet.de) Samstag, 23. Januar Apotheke am Goetheplatz in Ravensburg (Südstadt), Goetheplatz 1, Tel.: (0751) 2 38 60 Sonntag, 24. Januar Apotheke im Kaufland in Ravensburg (Südstadt), Weißenauer Straße 15, Tel.: (0751) 3 55 08 24 Organisierte Nachbarschaftshilfe Baindt Einsatzleitung: Frau Petra Maucher, Tel.: 62 10 98 Malteser Ravensburg-Weingarten Hausnotruf und Mahlzeitendienst, Tel.: (07 51) 36 61 30 Deutsches Rotes Kreuz Kreisverband Ravensburg e.V. Hausnotruf und Menüservice „Essen auf Rädern“, Tel.: (0751) 56 06 10 Hospizbewegung Weingarten ∙ Baienfurt ∙ Baindt ∙ Berg e.V. Begleitung für schwerkranke und sterbende Menschen und ihre Angehörigen Hospiz Ambulant, Vogteistr. 5, Weingarten Telefon: 0751-180 56 382, Telefon: 0160- 96 20 72 77 (u.U. Anrufbeantworter, es erfolgt ein Rückruf) Ansprechpartnerin Dipl.-Päd. Dorothea Baur Persönliche Sprechzeit: Montag 16-18 Uhr, Mittwoch 11-13 Uhr Donnerstag 11-14 Uhr und nach Vereinbarung E-Mail: hospiz-weingarten@freenet.de Homepage: www.hospizbewegung-weingarten.de Spendenkonto: KSK Ravensburg IBAN: DE39 6505 0110 0086 1381 92 Störungs-Rufnummer Strom Tel. 0800 3629-477 (kostenfrei) Internet netze BW https://www.netze-bw.de/kunden/netzkunden/service/ stoerungsmeldungen/index.html Bei Störung der Gasversorgung Telefon 0800/804-2000 Wasserversorgung Tel.: (0751) 40 00-919 und nach Dienstschluss Tel.: 0160 44 94 235 Hotline Müllentsorgerfirmen Veolia/ Hofmann Bad Waldsee (bei Fragen rund um die Leerung/Abfuhr) Tel.: 0800/35 30 300 Hotline Landratsamt Ravensburg (allg. Fragen zum Thema Müll, Behältergemeinschaften etc.) Tel.: (0751) 85-23 45 Sozialstation St. Anna - Pflegebereich Baienfurt – Baindt – Marktplatz 4, 88255 Baienfurt, Tel. (0751) 4 67 96, E-Mail: sozialstation. baienfurt@stiftung-liebenau.de Lebensräume für Jung und Alt Dorfplatz 2/1, 88255 Baindt, Tel. (07502) 92 16 50, E-Mail Baindt: lebensraum.baindt@stiftung-liebenau.de Ergänzende unabhängige Teilhabeberatung (EUTB) Ravensburg-Sigmaringen Beratung und Information zu Ansprüchen bei Teilhabeein- schränkung durch chronische Erkrankung und Behinderung. Schubertstr. 1, 88214 Ravensburg - Telefon 0751 99923970 - E-Mail: info@eutb-rv-sig.de Kirchliche Sozial- station Ravensburg Pflege, Betreuungsgruppen, Beratung, Essen auf Rädern in den Gemeinden Baien- furt, Baindt und Berg. Tel. 0751 36360-110 Maybachstr. 1, Weingarten Wohl-Fühl-Treff Betreuungsgruppe für dementiell erkrankte Menschen bzw. für Menschen die einfach nur Geselligkeit suchen. Jeden Dienstag von 14 bis 17 Uhr im Dietrich-Bonhoeffer-Saal. Ihre Ansprechpartnerin, Rebecca Herz erreichen Sie telefonisch unter 0751 36360-116 Abfallwirtschaft Wegfall Windelsack Vorhandene Windelsäcke werden noch bis Ende Juni 2021 abgeholt. Geburten Die Gemeinde Baindt gratuliert Viola und Timo Sonnier zur Geburt ihrer Tochter Elea Maria Sonnier am 28.10.2020 und begrüßt die kleine Neubürgerin sehr herzlich. Nummer 3 Amtsblatt der Gemeinde Baindt Seite 19 Unsere Jubilare Wir gratulieren Herzlichen Glückwunsch Frau Maria Kromphorn feierte am 15.01.2021 ihren 80. Geburtstag und Frau Gertraud Olberts am 19.01.2021 ebenfalls ihren 80. Geburtstag. Zwar können Jubiläumsbesuche durch Bürgermeisterin Simone Rürup derzeit leider nicht persönlich wahrgenommen werden, doch erhalten unsere Jubilare Glückwünsche und ein Geschenk der Gemeinde. Für die Zukunft wünschen wir den Jubilarinnen alles Gute, persönliches Wohlergehen und eine ge- segnete Zeit. Gemeindeverwaltung Flüchtlingsarbeit Ein Rückblick auf das vergangene Jahr Mit viel Energie und verschiedenen Plänen starteten wir ins Jahr 2020: • Ein Nachmittag im Kino mit den Kindern aus dem Frie- senhäusle • Unterstützung im Erlernen der deutschen Sprache bei Kindern und Erwachsenen • Hilfe bei Behördengängen und Arztbesuchen • Hausaufgabenbetreuung • Spiel- und Bastelangebote für Kinder • Regelmäßiger Austausch mit Regina Schnell, Integra- tionsmanagerin, und Andreea Marian, Flüchtlingsbe- auftragte • Kochabend mit arabischen Frauen im März in der Schulküche der Klosterwiesenschule Baindt • Helferkreistreffen im März mit Bürgermeisterin Frau Rürup Doch dann war Schluss! Die Corona-Pandemie und die damit verbundenen Hygienemaßnahmen und Kontakt- beschränkungen machten weitere Aktivitäten leider na- hezu unmöglich. • Einen lieben Weihnachtsgruß gab es dann noch im Dezember: für alle Kinder aus geflüchteten Familien packten und verteilten wir kleine Geschenke mit Le- sestoff, Bastelmaterial, Autos oder Legosteinen für die kleineren Kinder sowie Dusch-, oder Haargel und Parfüm für die Älteren. Etwas zum Naschen durfte na- türlich nicht fehlen. Bei einem letzten Helferkreistreffen im Dezember muss- ten wir die Flüchtlingsbeauftragte Frau Marian verab- schieden. Ihre Stelle wurde von den Gemeinden Baienfurt und Baindt nicht mehr verlängert. Als Dankeschön gab es vom Helferkreis Baindt Ravensburger Geschenkgut- scheine und einen Blumengruß. Durch ihr Ausscheiden entsteht eine große Lücke und ihre vielfältigen Aufgaben müssen neu verteilt werden. Weihnachtsgruß für die Kinder Verabschiedung Frau Marian Seite 20 Amtsblatt der Gemeinde Baindt Nummer 3 Ausblick auf das Jahr 2021 In Baindt leben derzeit ca 105 geflüchtete Menschen. Da- runter sind zahlreiche Familien verschiedenster Nationa- lität, aber auch Einzelpersonen. Zu ihnen gehören auch afghanische Männer aus der ehemaligen Unterkunft in der Baindter Straße, die sich bereits sehr gut integriert haben. Sie beherrschen die deutsche Sprache recht or- dentlich und haben teilweise unbefristete Arbeitsverträge bei Firmen wie Dachser und Glas Sprinz. Der einst riesengroße Helferkreis besteht derzeit noch aus etwa 10 Personen, die bereit sind, die geflüchteten Menschen zu betreuen und zu unterstützen. Wir hoffen und wünschen uns, dass es in diesem Jahr ir- gendwann wieder leichter sein wird, mit diesen Menschen Kontakt zu haben und sie zu unterstützen. Wir freuen uns über jegliche Hilfe aus der Bevölkerung, sei sie spora- disch oder auch regelmäßig. Für den Helferkreis Asyl Sibylle Boenke Veranstaltungskalender Februar 09.02. Gemeinderatssitzung Schenk-Konrad-Halle 14.02. Narrenmesse Katholische Kirche 24.02. Schulanmeldung Klosterwiesenschlule Erstklässler 26.02. Reitergruppe Jahreshauptversammlung Kindergartenachrichten Kindergarten Sonne Mond und Sterne Neue Aktion am Sternenbaum Da die Wunschbaumaktion so posi- tiven Anklang fand, war das Team des Kindergartens bestrebt, gleich zu Beginn des neuen Jahres und der Lockdown Verlängerung, eine fortfüh- rende Aktion für die Kinder und Eltern anzubieten. Dem Kindergarten war es wichtig, die Kinder zu Wort kommen zu lassen. Aus unserer Erfahrung ist es für die Kinder nach den Weihnachtsferien immer ein großes Bedürfnis, sich über ihre Geschenke auszutauschen, davon zu schwär- men und zu erzählen. Deshalb wurden um den Wunschbaum von den Er- zieherInnen große geschmückte Geschenke aufge- stellt. Die Kinder hatten die Aufgabe, ihre Geschenke zu malen und mit diesen gemalten Bildern die großen Geschenke zu füllen, indem das Bild auf ein Geschenk aufgeklebt wurde. So konnten die Kinder sich mitteilen und untereinander erfahren, was ihnen das Christkind gebracht hat. Des Weiteren warteten am Zaun und am Eingang des Neubaus weitere Überraschungen für die Familien. Entlang des Zauns wurde das Bilderbuch: ,,Das ist für Dich“ von Günther Jakobs dargestellt: Was passiert mit den rosa Geschenk, wenn es auf die Reise geht? Fuchs, Bär, Eichhörnchen und viele andere Tiere überreichen sich nacheinander das Päckchen. Welches Tier darf sich als nächstes freuen und wird beschenkt? Ein lustiges Bil- derbuch, zum mitraten und wundern, weil jedes Tier in seinem Geschenk etwas Anderes entdeckt. Passend zum Bilderbuch wurde ein Rätsel ausgearbeitet - das einlud, zur intensiven Auseinandersetzung mit dem Nummer 3 Amtsblatt der Gemeinde Baindt Seite 21 Inhalt. Außerdem gab es noch ein Mandala, ein Ausmal- bild und die ausgedruckte Geschichte zum Mitnehmen. Ein Tierspurenlaufpfad rundete die zweite Aktion ab. Das Team vom Kindergarten Sonne, Mond und Sterne Kindergarten St. Martin Abenteuerwanderung rund um den Egelsee Liebe Familien, wir wünschen Ihnen zunächst noch einmal einen guten Start ins neue Jahr 2021! Vorerst können wir uns leider noch nicht sehen. Dennoch denken wir alle ganz fest an Sie und hoffen, dass Sie gesund und wohlauf sind. Um der Langeweile entgegen zu wirken, haben wir für Sie eine kleine Bilder- und Rätselwanderung erstellt! Am Egelsee kann man aktuell zahlreiche Kunstwerke von Bibern entdecken. Außerdem gibt es noch weitere klei- ne Rätsel, die auf Sie warten. Hierzu scannen Sie einfach den QR-Code mit ihrer Handykamera. Es erscheint ein Link den Sie öffnen und der Sie dann mit allen weiteren Infromatio- nen versorgt. Der QR-Code ist eben- falls am Beginn des Rundwegs aus- gehangen. Wir wünschen Ihnen bei diesem traumhaften Wetter viel Spaß! Ihr Kindergartenteam St. Martin Bücherei Die Bücherei geht online Die Büchereien bleiben im Coro- na-Lockdown grundsätzlich geschlos- sen. Aber ein Abholservice isterlaubt. Deshalb wird bereits ab Freitag die Bü- cherei zu den normalen Öffnungszeiten die Möglichkeit bieten, vorher bestellte Bücher abzuho- len und entliehene Bücher zurückzugeben. Zur Vorbestellung der Bücher stehen verschiedene Mög- lichkeiten zur Verfügung, eine wäre eine kostenlose App zum Runterladen oder über eine externe Webseite. Mit diesem Link kommen Sie auf die Website der Bücher zur Vorbestellung der Bücher. https://www.eopac.net/baindt/ Zur Information Einladung zum virtuellen Informations- abend der Edith-Stein-Schule Ravensburg & Aulendorf am 29. Januar 2021 Biotechnologie • Ernährung • Gesundheit • Hauswirtschaft • Soziales Am Freitag, den 29. Januar 2021 lädt Sie das Kollegium der Edith-Stein-Schule in der Zeit von 17:30 bis 19:00 Uhr zu einem virtuellen Informationsabend ein. Dort haben Sie u. a. die Möglichkeit, sich in Videokonferenzen mit den Abteilungsleiterinnen und in persönlichen Gesprächen mit Fachlehrer*innen und Mitarbeiterinnen telefonisch über unsere Schularten zu informieren und sich individuell be- raten zu lassen. Bereits vorher stehen Ihnen auf unserer Homepage umfassende Informationen in digitaler Form als Videoclips, Audiosequenzen und Präsentationen zur Verfügung. Der Zugang erfolgt direkt über unsere Home- page www.ess-rv.de . Dort finden Sie auch die jeweiligen Zugangscodes, Rufnummern und Anleitungen. Informationsnachmittage an der Realschule Weingarten Wir laden alle Schülerinnen und Schüler der 4. Klassen sowie einen Elternteil, zu einer Informationsveranstal- tung über die Realschule Weingarten am Dienstag, 09. und Mittwoch, 10. Februar 2021 ein. Die Schulvorstel- lung findet in Kleingruppen nach vorgegebenen Hygie- nevorkehrungen um 15:00 Uhr, 16:00 Uhr und 17:00 Uhr statt. Es besteht die Möglichkeit um 16:45 Uhr und 17:45 Uhr zur individuellen Beratung und zum verpflichtenden Beratungsgespräch für den bilingualen Zug (telefoni- sche Anmeldung erforderlich). Den Info-Film über unsere Schule finden Sie auf unserer Homepage www.realschu- le-weingarten.de Persönliche Anmeldungen zur Aufnahme in Klasse5: ab Montag 22. Februar 2021 (8:00 – 12:00 Uhr) und an den Tagen Mittwoch, 10. März 2020, 07:30 – 18:00 Uhr Donnerstag, 11. März 2020, 07:30 – 18:00 Uhr Eine vorherige telefonische Anmeldung unter 0751- 56192110 ist zwingend erforderlich! Wir benötigen zur Seite 22 Amtsblatt der Gemeinde Baindt Nummer 3 Anmeldung die Grundschulempfehlung Blatt 3 und 4 im Original, eine Kopie der Halbjahresinformation und den Masernschutznachweis. 2021 haben Sie ausnahmsweise die Möglichkeit die Anmeldung per Post zu tätigen. Eigenanteile in der Schülerbeförderung erhöhen sich 2021 leicht Die monatlichen Eigenanteile in der Schülerbeförderung im Landkreis Ravensburg haben sich zum 1. Januar 2021 um einen Betrag zwischen 10 und 60 Cent erhöht. Grund dafür ist die Tariferhöhung des Bodensee-Oberschwaben Ver- kehrsverbundes (bodo), da die Eigenanteile an den Preis einer Schülermonatskarte des bodo-Tarifs gekoppelt sind. Für Schüler bis zur vierten Klasse sowie für Schüler von Sonderpädagogischen Bildungs- und Beratungszentren, Grundschulförderklassen und Schulkindergärten beträgt der Eigenanteil ab Januar 19,10 Euro (bisher 19,00 Euro). Für Schüler der Klassen fünf bis zehn und für Schüler des Berufsgrundbildungsjahres, des Berufsvorbereitungs- jahres sowie der Berufsfachschulen beträgt er künftig 30,60 Euro (bisher 30,50 Euro). Für alle anderen Schüler, insbesondere der Berufsschulen, der Berufskollegs und Schüler ab der elften Klasse beträgt der Eigenanteil ab dem neuen Jahr 38,20 Euro (bisher 37,60 Euro). Wird nicht die nächstgelegene Schule besucht, ist regelmäßig der höchste Eigenanteil zu entrichten. Das Verkehrsamt des Landratsamts weist darauf hin, dass der Eigenanteil für höchstens zwei Kinder einer Familie zu entrichten ist. Die entsprechenden Befreiungsanträge können bei den Schulen und den Schulträgern jeweils für ein Schuljahr gestellt werden. Bedürftigen Familien werden die Eigenanteile an den Schülerbeförderungskosten nach den sozialgesetzlichen Regelungen erstattet. Auskünfte hierzu erteilt das Jobcenter des Landratsamts unter Telefon 0751/85-8000. Deutsche Rentenversicherung Baden-Württemberg Hilfe bei der Steuererklärung Auch Rentnerinnen und Rentner müssen Steuern zahlen, wenn das zu versteuernde Einkommen den jährlichen Grundfreibetrag überschreitet. 2020 lag der Grundfrei- betrag für Alleinstehende bei 9.408 Euro und für Verhei- ratete bei 18.816 Euro. Wer eine Steuererklärung machen muss, nutzt dafür gern die »Mitteilung zur Vorlage beim Finanzamt«. Mit dieser Mitteilung bescheinigt die Deutsche Rentenversicherung (DRV) den Ruheständlern kostenlos die Rentenhöhe für das abgelaufene Jahr. Wer die Bescheinigung schon ein- mal angefragt hat, bekommt sie ab Mitte Januar wieder automatisch von der DRV zugesandt. Wer sie erstmals benötigt, kann sie kostenlos unter www.deutsche-renten- versicherung.de/steuerbescheinigung anfordern. Weitere Informationen enthält die Broschüre »Versicherte und Rentner: Informationen zum Steuerrecht«. Sie kann kostenlos unter der Telefonnummer 0721 825-23888 oder per E-Mail (presse@drv-bw.de) bestellt werden. Im In- ternet unter www.deutsche-rentenversicherung.de steht die Broschüre ebenfalls als PDF zum Herunterladen zur Verfügung. Einladung virtueller Bürger*innen-Dialog mit Manne Lucha MdL Der Ravensburger Landtagsabgeordnete Manne Lucha MdL lädt die Bürgerinnen und Bürger von Baienfurt und Baindt am Samstag, 23. Januar von 11:00 bis 12:30 Uhr zu einem virtuellen Bürger*innen-Dialog ein. Manne Lucha schreibt dazu: „Als Ihr direkt gewählter Landtagsabge- ordneter möchte ich auch und gerade in PandemieZeiten mit Ihnen im Gespräch bleiben. Welche Wünsche haben Sie an die Politik, welche konkreten Forderungen? Wo drückt der Schuh? Welche Ideen haben die Menschen im Land, um Baden-Württemberg voranzubringen? Politik lebt vom Gespräch und vom Austausch!“ Interessierte können an diesen Dialog telefonisch oder online im In- ternet teilnehmen. Eine Anmeldung ist nicht erforderlich. Die Telefonnummer und der Teilnahme-Link werden auf www.gruene-rv.de veröffentlicht. Bürger*innen Dialog Baindt Baienfurt Sa., 23. Jan. 2021 11:00 - 12:00 (CET) Nehmen Sie an meinem Meeting per Computer, Tablet oder Smartphone teil. https://global.gotomeeting.com/join/378467269 Sie können sich auch über ein Telefon einwählen. (Bei Geräten, die diese Funktion unterstützen, ist die sofortige Teilnahme über eine der unten aufgeführten Direktwahl- nummern möglich.) Deutschland: +49 721 6059 6510 - Direktwahl: tel:+4972160596510,,378467269# Zugangscode: 378-467-269 Kirchliche Nachrichten Katholische Kirchengemeinde St. Johannes Baptist Baindt Kath. Pfarramt • 88255 Baindt • Thumbstraße 55 23. Januar 2021 – 31. Januar 2021 Gedanken zur Woche Lebensfreude Leicht zu leben ohne Leichtsinn, heiter zu sein ohne Ausgelassenheit, Mut zu haben ohne Übermut- das ist die Kunst des Lebens. Theodor Fontane Samstag, 23. Januar 18.30 Uhr Baienfurt - Eucharistiefeier (öffentlich, mit Platzkarten) Sonntag, 24. Januar – 3. Sonntag im Jahreskreis 10.00 Uhr Baindt – Eucharistiefeier (öffentlich, mit Platz- reservierungskarten) († Adalbert Berger) Mittwoch 27. Januar 09.00 Uhr Baienfurt – Eucharistiefeier (öffentlich, mit Eintragung am Schriftenstand) Freitag, 29. Januar 08.30 Uhr Baindt – Rosenkranz 09.00 Uhr Baindt – Eucharistiefeier (öffentlich, ohne Platzreservierungskartenkarten) Nummer 3 Amtsblatt der Gemeinde Baindt Seite 23 Samstag, 30. Januar 18.30 Uhr Baindt– Eucharistiefeier (öffentlich, mit Platzreservierungskarten) († Franz Schmidt, Christina und Wendelin Hat- zenbüller mit Angehörigen, Ludmilla, Alexan- der und Nikolaus Linkov) Sonntag, 31. Januar – 4. Sonntag im Jahreskreis 10.00 Uhr Baienfurt – Eucharistiefeier (öffentlich, mit Platzkarten) Maskenpflicht während des Gottesdienstes Während der 3. Pandemiestufe gilt 1. Tragepflicht für die Mund-Nase-Bedeckung während des gesamten Gottesdienstes. 2. Kein Gemeindegesang in jeglicher Form, also auch nicht kurze Antwortgesänge (Gesang durch einen klei- nen Chor bleibt unter Einbehaltung der bestehenden Regelungen erlaubt) Rosenkranzgebete im Januar Im Januar laden wir ganz herzlich ein zum Rosenkranz- gebet jeden Freitag um 8.30 Uhr vor dem Gottesdienst. Gottesdienste in Baindt – Aktuelle Regelungen im Lock- down Bedingt durch den Lockdown in Baden-Württemberg und die erforderliche Reduzierung der Kontakte ist für die Teil- nahme an den Gottesdiensten vorerst wieder eine vor- herige Anmeldung erforderlich. Wir werden daher nach Weihnachten zu den gut besuchten Gottesdiensten Platz- reservierungskarten ausgeben, die in der Kirche rechtzei- tig vor den Gottesdiensten zum Mitnehmen ausliegen. Nur mit einer solchen ausgefüllten Platzreservierungskarte ist die Teilnahme am jeweiligen Gottesdienst möglich. Für Gottesdienste mit geringerer Besucherzahl (z. B werk- tags) erfolgt wie bisher die Teilnehmererfassung mittels ausliegender Liste. Die Angaben in der Teilnehmerlis- te oder auf den Platzreservierungskarten dienen unter Wahrung des Datenschutzes zur Benachrichtigung, falls bei einem Besucher im Nachhinein eine Infektion festge- stellt werden sollte. Bitte beachten Sie: Bei Gottesdiensten ohne Platzreser- vierungskarte erfolgt der Einlass nur so lange es freie Plätze gibt (keine Einlassgarantie) und die Teilnahme- karten gelten nicht bei Gottesdiensten mit Platzreser- vierungskarten. Ferner besteht aktuell Tragepflicht einer Mund-Na- sen-Maske; Personen mit Krankheitssymptomen dürfen nicht mitfeiern. Sprechzeiten Pfarrer Bernhard Staudacher Nach telefonischer Vereinbarung (Tel. 912623) Thumbstraße 55, Baindt E-Mail-Adresse: bernhard-staudacher@gmx.de Sprechzeiten Gemeindereferentin Silvia Lehmann Nach telefonischer Vereinbarung Büro: Kirchstraße 8, Baienfurt Tel. 0751 / 5576199, (Tel. privat 943630) E-Mail-Adresse: Silvia.Lehmann@drs.de Sprechzeiten Gemeindereferentin Regina Willmes Nach telefonischer Vereinbarung Büro: Kirchstraße 8, Baienfurt Tel. 0751 / 56969624 E-Mail-Adresse: Regina.Willmes@drs.de Gemeindehaus St. Martin / Bischof-Sproll-Saal: Belegung und Reservierung Frau Gudrun Moosherr Tel. 0751-18089496 E-Mail: gudrun.moosherr@gmail.com Katholische Kirchenpflege Baindt: Frau Lucy Schellhorn (Kirchenpflegerin) Bankverbindung: KSK Ravensburg IBAN DE 4365 0501 1000 7940 0985 BIC SOLADES1RVB Kath. Pfarramt St. Johannes Baptist Thumbstr. 55, 88255 Baindt Pfarramtssekretärin Frau Christiane Lott Telefon 07502 - 1349 Telefax 07502 - 7452 Stjohannesbaptist.baindt@drs.de www.katholisch-baienfurt-baindt.de Telefonisch sind wir zu den Bürozeiten erreichbar und sonst nur nach vorheriger Terminabsprache. Wir bitten Sie eine geeignete Mund-Nasen-Bedeckung zu tragen (Vorschrift). Öffnungszeiten Dienstag 09.30 Uhr – 11.30 Uhr Donnerstag 15.00 Uhr – 18.00 Uhr Freitag 09.30 Uhr – 11.30 Uhr Kath. Pfarramt Mariä Himmelfahrt Kirchstraße 8, 88255 Baienfurt Telefon 0751 - 43633 Telefax 0751 - 58812 kathpfarramt.baienfurt@drs.de Evangelische Kirchengemeinde Baienfurt-Baindt Tel.: 0751/43656, Fax: 0751/ 43941; E-Mail-Adresse: pfarramt.baienfurt@elkw.de Homepage: www.evangelisch-baienfurt-baindt.de Pfarrbüro: Öschweg 32, Baienfurt, Tel.: 0751/ 43656 Pfarrer M. Schöberl Öffnungszeiten Di 7.00 – 9.00 + 13.00 – 15.00, Do 10.00-13.00 Uhr Wochenspruch: Und es werden kommen von Osten und von Westen, von Norden und von Süden, die zu Tisch sit- zen werden im Reich Gottes. Lk 13,29 Sonntag, 24. Januar 10.30 Uhr Baienfurt Gottesdienst in der ev. Kirche ohne Anmeldung Mittwoch, 27. Januar 15.30 – 16.30 Uhr Baienfurt Konfi-Gruppe 1 online !!! 16.30 – 17.30 Uhr Baienfurt Konfi-Gruppe 2, online !!! Donnerstag, 28. Januar 19.00 Uhr online!!! Innovationswerkstatt Kir- che und Familie nur mit Zu- gangslink - siehe nachfol- genden Bericht Sonntag, 31. Januar 10.30 Uhr Baienfurt Gottesdienst in der ev. Kirche ohne Anmeldung _________________________ Seite 24 Amtsblatt der Gemeinde Baindt Nummer 3 Gottesdienst online Sie können die Gottesdienste zusätzlich über unsere Homepage www.evange- lisch-baienfurt-baindt.de miterleben. Der aktuelle Gottesdienst wird zeitnah online gestellt und ist 72 Stunden ab- rufbar. _________________________ Wir sind dankbar, dass das Krippenspiel, das die Kinder der Kinderkirche und Konfi-3-Kinder seit Anfang November eingeübt haben, im Rahmen des Gottesdienstes am 4. Advent aufgeführt werden konnte. Noch nie war es so ein Bangen, ob Proben und Aufführung möglich sein würden. Aber mit einer guten Mischung aus Gottvertrauen, Vorsicht und Kreativität haben es unsere großartigen Mitarbeiterinnen super hingekriegt, ohne dass jemand gesundheitlich in Gefahr gebracht wurde. – Gott sei Dank! Und vielen Dank auch allen Familien, die das Ganze möglich gemacht haben! Pfr. Martin Schöberl --- Innovationswerkstatt: Kirche und Familie Unser Treffen zur Innovationswerkstatt findet am Donnerstag 28. Januar 2021 um 19.00 Uhr in digitalem Format statt. Unsere Referenten haben dieses Format bereits erprobt und freuen sich schon auf die Begegnung mit uns und das gemeinsame Suchen nach einem guten Weg für unsere Kirchengemeinde. Bitte melden Sie sich im Pfarrbüro an. Sie erhalten dann per Mail einen Zugangs-Link. ---- Ehejubiläum Sie feiern 2021 ein Ehejubiläum und freuen sich über einen Besuch von Pfarrer Schöberl oder wollen das Jubiläum mit einem Gottesdienst feiern? Dann melden Sie sich bitte im Pfarrbüro. Da wir nicht alle Daten von allen Trauungen vorliegen haben, sind wir auf Ihre Hilfe und Rückmeldung angewiesen. Vielen Dank. --- Allianzgebetswoche 2021 Gemeinsam beten. Mit anderen Christen. An Deinem Ort Sonntag, 17. Januar um 18.00 Uhr Abschlussgottesdienst mit Dirk Arold (LKG Ravensburg) Gemeinschaft Immanuel, Schubertstr. 28, Ravensburg Innovationswerkstatt: Kirche und Familie Unser Treffen zur Innovationswerkstatt findet am Donnerstag 28. Januar 2021 um 19.00 Uhr in digitalem Format statt. Unsere Referenten haben dieses Format bereits erprobt und freuen sich schon auf die Begegnung mit uns und das gemeinsame Suchen nach einem guten Weg für unsere Kirchengemeinde. Bitte melden Sie sich im Pfarrbüro an. Sie erhalten dann per Mail einen Zugangs-Link. _________________________ und Kreativität haben es unsere großartigen Mitarbeiterinnen super hingekriegt, ohne dass jemand gesundheitlich in Gefahr gebracht wurde. – Gott sei Dank! Und vielen Dank auch allen Familien, die das Ganze möglich gemacht haben! Pfr. Martin Schöberl --- Innovationswerkstatt: Kirche und Familie Unser Treffen zur Innovationswerkstatt findet am Donnerstag 28. Januar 2021 um 19.00 Uhr in digitalem Format statt. Unsere Referenten haben dieses Format bereits erprobt und freuen sich schon auf die Begegnung mit uns und das gemeinsame Suchen nach einem guten Weg für unsere Kirchengemeinde. Bitte melden Sie sich im Pfarrbüro an. Sie erhalten dann per Mail einen Zugangs-Link. ---- Ehejubiläum Sie feiern 2021 ein Ehejubiläum und freuen sich über einen Besuch von Pfarrer Schöberl oder wollen das Jubiläum mit einem Gottesdienst feiern? Dann melden Sie sich bitte im Pfarrbüro. Da wir nicht alle Daten von allen Trauungen vorliegen haben, sind wir auf Ihre Hilfe und Rückmeldung angewiesen. Vielen Dank. --- Allianzgebetswoche 2021 Gemeinsam beten. Mit anderen Christen. An Deinem Ort Sonntag, 17. Januar um 18.00 Uhr Abschlussgottesdienst mit Dirk Arold (LKG Ravensburg) Gemeinschaft Immanuel, Schubertstr. 28, Ravensburg Ehejubiläum Sie feiern 2021 ein Ehejubiläum und freuen sich über einen Be- such von Pfarrer Schöberl oder wollen das Jubiläum mit einem Gottesdienst feiern? Dann mel- den Sie sich bitte im Pfarrbüro. Da wir nicht alle Daten von allen Trauungen vorliegen haben, sind wir auf Ihre Hilfe und Rückmeldung ange- wiesen. Vielen Dank. _________________________ Liebe Kreative Wir hoffen, dass Ihr alle gut und vor allem gesund ins neue Jahr gekom- men seid. Um eurer Kreativität auf die Sprünge zu helfen, hier ein ein ganz aktuelles Werk aus Baindt-Sulpach. Ein Sonnenuntergang zum Träumen, wie es ihn nur in Sulpach gibt. Ist das nicht Anregung genug um sich auf einen Maltag im Freien zu freuen, sobald es die Temperaturen zulassen? Danke an Hubert Gärtner. Euer KM-Team Abendstimmung in Sulpach _________________________ Christliche Brüdergemeinde Baienfurt (Baptisten) e.V. Baindter Str. 11, 88255 Baienfurt E-Mail: info@christliche-gemeinde-baienfurt.de Regelmäßige Veranstaltungen unserer Gemeinde Freitag Kinderchor 18.00 - 19.00 Uhr (7 - 12 Jahre) Kindergruppen 19.00 - 20.30 Uhr (6 - 12 Jahre) Teenie 19.00 - 20.30 Uhr (12 - 16 Jahre) Bibelarbeit 19.00 - 20.30 Uhr Samstag Jugend 19.00 - 20.30 Uhr (Ab 16 Jahre) Sonntag: Gottesdienst 10.00 - 12.00 Uhr (Sonntagsschule 11.00 - 12.00 Uhr) Selig sind, die das Wort Gottes hören und bewahren. Webseite: www.christliche-gemeinde-baienfurt.de Hinweis: Aufgrund der aktuellen Situation werden die Veranstaltungen online durchgeführt. Weitere Informationen finden Sie auf www.christliche-gemeinde-baienfurt.de Vereinsnachrichten Musikverein Baindt Adventsaktion 2020 – ein voller Erfolg! Wir möchten uns bei Ihnen für Ihre großartige Spendenbereitschaft an- lässlich unserer Adventsaktion 2020 bedanken, es war ein voller Erfolg! Vielen herzlichen DANK hierfür! Für die tolle Unterstützung bedanken wir uns auch bei der Bäckerei Schmidt und der Mosterei Keßler, die uns mit leckerem Weihnachtsgebäck und winterlichen Ge- tränken beliefert haben. Wir wünschen Ihnen allen ein gutes & gesundes neues Jahr 2021 und hoffen, dass wir Sie bald wieder musika- lisch unterhalten dürfen. Bleiben Sie uns weiterhin treu! Ihr Musikverein Baindt e.V. Narrenzunft Raspler e.V. 1. Baindter Malwettbewerb der NZ Raspler Baindt e.V. Bist Du fasnetsbegeistert zwi- schen 2 und 11 Jahren und malst gerne? Dann mach bei unserem Malwett- bewerb zum Thema „Fasnet in Baindt“ mit! Male dafür ein Bild mit dem Thema „Fasnet in Baindt“ bis zum 07. Februar 2021 auf ein DIN A4 Blatt mit Stiften deiner Wahl. Alle Kinder, die mitmachen, bekommen einen Preis und die ersten Plätze bekommen einen Hauptpreis. • Schreibe auf die Rückseite deines Bildes deinen Namen, Alter und Adresse. • Bitte werfe dein Bild in den Briefkasten der Gemeinde Nummer 3 Amtsblatt der Gemeinde Baindt Seite 25 Baindt oder sende es per Post an die Gemeinde Baindt, Stichwort „Malwettbewerb Raspler.“ • Die Bilder werden von Mitgliedern des Zunftrats be- wertet. • Die Gewinner werden im Amtsblatt bekannt gegeben. • Die Bilder werden im Fenster vom Raspler Stüble am Dorfplatz ausgestellt. Gewinner bekommen einen Gutschein für das Spielwa- rengeschäft Schneider in Bft. Der Zunftrat Baienfurt-Baindt 0176 - 45 90 80 40 www.drk-baienfurt-baindt.de Konto: DE20 6505 0110 0086 6677 66 Blutspende-Aktion in Baindt Wir ziehen nach unserem letzten Blutspende-Termin in der Schenk-Konrad-Halle in Baindt Bilanz und sagen DANKE an 219 Blutspender, davon 23 Erstspender, die ihren Weg zu uns gefunden haben. Aufgrund der aktuellen Hygieneregeln können wir unse- ren Blutspendern leider nach wie vor keinen Imbiss anbie- ten. Stattdessen dürfen sich die Spender über reichhaltige Lunchpakete freuen. In diesem Zusammenhang ebenfalls ein riesengroßes Dankeschön an den CAP-Markt Baindt für die großzügige Obstspende, dem REWE-Markt Rai- ner Hahn für die Schokoladen-Spende und dem „Baind- ter Beck“, der uns die Tüten sowie ein Vesper für unsere Helfer gespendet hat. Gerne können Sie sich schon den nächsten Blutspen- de-Termin vormerken: am 8. April 2021 in der Achtalschule in Baienfurt. Alles Wichtige zur Blutspende finden Sie auch auf unse- rer Homepage www.drk-baienfurt-baindt.de unter der Rubrik „Blutspende“. Landjugend Baindt e.V. Funken 2021 abgesagt! Liebe Bürgerinnen und Bürger, wie Sie sich bestimmt schon gedacht haben, ist es für uns, die Landjugend Baindt, dieses Jahr leider nicht möglich einen Funken zu veranstalten. Durch die immer strenger werdenden Corona-Verordnungen sind uns leider die Hände gebunden. Wir wären Ihnen sehr dankbar, wenn sie deshalb kein Reisig o.ä. auf den Funkenplatz bringen. Auch die evtl. noch vorhandenen Christbäume werden wir dieses Jahr nicht einsammeln. Wir danken Ihnen für Ihr Verständnis. Bleiben Sie gesund und kommen Sie gut durch die Zeit. Ihre Landjugend Baindt SOZ I A L VERBAND VdK Baden-Württemberg Der Sozialverband VdK infor- miert: Info-Telefon zum Thema „Coro- na-Virus-Pandemie“ Landratsamt Ravensburg - Telefon 0751 85 50 50 Landesgesundheitsamt Baden-Württemberg - Telefon 0711 909-39 555 Bei Verdacht auf Corona-Infektion: Hausarzt telefonisch kontaktieren! Nicht erreichbar ? Dann rufen Sie an: - 116 117, Bereitschaftsdienst der Kas- senärztlichen Vereinigung BW Notruf 112 - Rettung, Feuerwehr - Polizei: 110 ---------- Aktuelles vom VdK Kreisverband Ravensburg: Aufgrund der aktuellen Coronaverordnungen bleibt un- ser Büro vorübergehend geschlossen. Die Erreichbarkeit bleibt erhalten ohne zeitliche Eingrenzung Per E-Mail: kr-ravensburg@vdk.de oder hanneloressie- ling@t-online.de, oder telefonisch tagsüber privat: Tel. 07562-3108. Sie können sich auch gerne über die Homepage des Kreis- verbandes www.vdk.kreisverband-ravensburg über die Aktualitä- tetn informieren. Diese Änderung betrifft nicht den Sozialrechtsschutz gGmbH! Sie kann zu den üblichen Sprechzeiten zur Beratung oder Terminvergabe erreicht werden unter 0751-76 96 20. Aktuelles vom VdK Ortsverband Weingarten können Sie auf unserer Homepage www.vdk.de/ov-weingar- ten ersehen. Unser VdK-Treff am 03.02.2021 fällt leider wegen Corona aus. Bleiben Sie gesund Ihre Karin Maucher Vorsitzende Seite 26 Amtsblatt der Gemeinde Baindt Nummer 3 Was sonst noch interessiert Kontaktstelle Frau und Beruf - Online- oder telefonische Beratung und digitale Impulse für Frauen Die Corona-Krise stellt Frauen erneut – nicht nur fami- liär – vor große Herausforderungen. Die Kontaktstelle Frau und Beruf Ravensburg – Bodensee-Oberschwaben will sowohl mit ihrer persönlichen Beratung als auch mit verschiedenen digitalen Formaten Mut machen und erste Schritte in mögliche neue Richtungen weisen. Seit vielen Monaten wird unser aller Leben durch die Co- rona-Krise vollkommen auf den Kopf gestellt. Viele Frau- en befinden sich im Home-Office oder in der Kurzarbeit, andere wiederum befinden sich im Dauereinsatz um die Grundversorgung zu gewährleisten. Aktuell stellt insbe- sondere die erneute Schließung von Schulen und Kitas für viele Frauen wieder eine große Herausforderung dar. In diesem dynamischen Umfeld beschäftigen sich Frauen mit vielen Fragen. Woher nehme ich die Kraft mich dem Ganzen zu stellen? Was passiert, wenn ich entlassen wer- de? Wie kann meine berufliche Zukunft aussehen? Die Kontaktstelle Frau und Beruf Ravensburg – Boden- see-Oberschwaben ist auch in dieser beruflichen Um- bruchsituation für Frauen eine Ansprechpartnerin. „Auch in der aktuellen Krisenzeit unterstützen wir Frauen bei beruflichen Fragen. Mit einem objektiven Blick von außen schauen wir auf die persönliche Situation und beleuchten die verschiedenen Möglichkeiten des weiteren Berufswe- ges. Gerade jetzt ist es mehr denn je wichtig, den Blick nach vorne zu richten und ein Ziel vor Augen zu haben“, so Martina Schmidt, Leiterin der Kontaktstelle Frau und Beruf Ravensburg – Bodensee-Oberschwaben. Durch ein so tiefgreifendes Ereignis wie die Corona-Krise entstehen viele Fragen und gerade Frauen sind häufig zu einer be- ruflichen Veränderung gezwungen. Das Beratungsportfolio der Kontaktstelle Frau und Beruf gibt Hilfestellung und deckt vielschichtige Themen wie die berufliche Neuorientierung, den Stellenwechsel, den beruflichen Wiedereinstieg, die Existenzgründung oder auch Beratungen zur beruflichen Weiterentwicklung oder Karriereplanung ab. Die individuellen Beratungen finden zurzeit per Telefon, Mail oder online statt. Für eine individuelle Beratung ist eine Terminvereinba- rung notwendig. Zur Terminvereinbarung ist das Team der Kontaktstelle telefonisch und per Mail erreichbar un- ter 0751/35906-63 oder info@frauundberuf-rv.de. Darüber hinaus wollen die Mitarbeiterinnen der Kon- taktstelle Frau und Beruf anderen Frauen mit diversen Online-Impulsen zu aktuellen Themen Mut machen und Hilfestellung geben. Die nächste kostenlose Live-On- line-Veranstaltung mit dem Titel „Frauen, Corona und der alltägliche Wahnsinn“ findet am Samstag, 23. Ja- nuar von 10 bis 11:30 statt. Voraussetzung ist lediglich ein Smart-Phone, Tablet oder Computer und ein Inter- net-Zugang. Nähere Infos und Anmeldung unter www. frauundberuf-rv.de . Vesperkirche Leutkirch wird verschoben in den Sommer Auf Wunsch der evangelischen Kirchengemeinde Leutkirch wird die Vesperkirche auf Frühsommer Vesperkirche Leutkirch wird verschoben in den Sommer Auf Wunsch der evange- lischen Kirchengemeinde Leutkirch wird die Vesperkirche auf Frühsommer ver- schoben. Aufgrund der aktuellen Lage in Leutkirch soll das Risiko minimiert werden. „Außerdem,“ erklärt Pfarrer Volker Gerlach die kurzfristige Entscheidung, „hoffen wir auf ein persönliches Zusammenkommen im Sommer. Dann könnte ein gemeinsames Mittagessen in der Ves- perkirche wieder möglich sein.“ Gerade für das erstmalige Durchführen der Vesperkirche im Allgäu wäre das eine wünschenswerte Möglichkeiten. An den beiden Standorten Ravensburg und Wilhelmsdorf wird die „Vesperkirche unterwegs“ wie vorgesehen mit Plan C stattfinden: Die Eröffnung wird am 31. Januar im Gemeindegottesdienst gefeiert. Vom 01. bis 13. Februar werden jeweils kostenlose Vesperpakete, Brief- und Te- lefonkontakte angeboten. In Wilhelmsdorf findet die Ves- perkirche am Brüdergemeindehaus statt. In Ravensburg wird die Vesperkirche am Haus der Diakonie in der Eisen- bahnstraße 49 ihre Vesperpakete verteilen. Ursprünglich war das Johannesgemeindehaus vorgesehen. Nun wird ein zentraler Ort in Ravensburg für die veränderte Situ- ation gewählt, der einfach zu erreichen ist. Die „Vesperkirche unterwegs“ ist ein rein spendenfinan- ziertes Projekt und wird gemeinsam von der Diakonie Oberschwaben Allgäu Bodensee und der Johannes-Zieg- ler-Stiftung, der Stiftung der Zieglerschen, veranstaltet. Gastfamilien gesucht Auch in Corona-Zeiten brauchen Menschen mit Behin- derungen Gastfamilien, in denen sie gut begleitet leben können. Gesucht werden daher Familien oder Einzelper- sonen, die ein Zimmer oder eine kleine Wohnung frei haben. Fachkenntnisse sind nicht erforderlich. Die Gast- familie sollte Freude am Umgang mit Menschen mit Be- hinderungen haben und sich vorstellen können, ein Kind, einen Jugendlichen oder eine erwachsene Person bei sich aufzunehmen und im Alltag zu begleiten. Fachkräf- te der Stiftung Liebenau sorgen für eine dauerhafte Be- gleitung durch den Fachdienst sowie ein angemessenes Betreuungsentgelt. Informationen unter: Stiftung Liebenau, Betreutes Wohnen in Familien (BWF), Friedhofstraße 11, 88212 Ravensburg, Tel. 0751 977123-0, www.stiftung-liebenau.de/gastfamilie. Bund der Steuerzahler Baden-Württemberg Kaufpreisaufteilung zwischen Grundstück und Gebäude: Rechenmethode des Finanzamtes nicht immer zutref- fend Immobilienkäufer können Einspruch einlegen Um die Anschaffungskosten für eine vermietete Woh- nung bei der Steuer absetzen zu können, wird im Grundsatz eine im Kaufvertrag festgelegte Aufteilung des Kaufpreises auf den Grund und Boden und das Ge- bäude der Wohnung herangezogen. Fehlt diese oder ist sie nicht plausibel, rechnet das Finanzamt oft zum Nachteil des Eigentümers nach einer eigenen Methode. Der Bundesfinanzhof hat diese Finanzamt-Methode nun verworfen und Betroffene können sich wehren! Anleger, die eine Immobilie kaufen und dann vermie- ten, sollten am besten bereits im Notarvertrag festle- gen, welcher Preisanteil auf die Wohnung und welcher Preisanteil auf den Boden entfällt. Das ist wichtig für die Abschreibung der Immobilie: Denn bei der Steuer dürfen nur die Anschaffungskosten für das Haus oder die Woh- nung, nicht aber des Grundstücks abgeschrieben werden. Aber Achtung: Ist die Kaufpreisaufteilung nicht plausibel, Nummer 3 Amtsblatt der Gemeinde Baindt Seite 27 darf das Finanzamt nachrechnen. Und auch dann, wenn erst gar keine eigene Kaufpreisaufteilung vorgenommen wurde. Für die Berechnung des Gebäudewertes zieht das Finanzamt i. d. R. eine Arbeitshilfe des Bundesfinanzmi- nisteriums heran. Die Aufteilung nach dieser Methode fiel dabei häufig zu Ungunsten des Eigentümers aus, stellt der Bund der Steuerzahler Baden-Württemberg fest. Denn oft ist der von der Finanzverwaltung ermittelte Gebäudewert überraschend niedrig, sodass die Steuerabschreibung für das Gebäude oder die Wohnung ebenfalls gering ist. Ob das Ergebnis, das mit der Arbeitshilfe von der Finanz- verwaltung ermittelt wird, akzeptiert werden muss, hat nun der Bundesfinanzhof überprüft. Dabei hat er einer Klägerin Recht gegeben, die gegen die vom Finanzamt vorgenommene Kaufpreisermittlung geklagt hatte. Betroffene sollten Einspruch einlegen Wenn das Finanzamt mit der Arbeitshilfe des Ministeriums rechnet und das zu Ungunsten des Steuerzahlers ausgeht, sollte Einspruch gegen den Steuerbescheid eingelegt wer- den! Dazu sollte das Aktenzeichen genannt werden, rät der Bund der Steuerzahler Baden-Württemberg. Weitere Informationen zum Thema Vermietung einer Immobilie enthält der Ratgeber Nr. 64 „Steuern rund ums Haus“, der kostenfrei beim Bund der Steuerzahler Baden-Württemberg unter der gebührenfreien Ruf- nummer 0800 0 76 77 78 angefordert werden kann. Finde die acht Fehler! Das obere Bild unterscheidet sich jeweils durch acht Veränderungen von dem Bild darunter. Welche sind es? © Pietrzak/DEIKE 751R45R4 Amtsblatt der Stadt Markdorf vom 17. April 2020 Nummer 16 2 m Zusammenhalten - ABER Abstand halten Kleiner Tipp von uns für Sie Apostroph ja oder nein? Bei Artikelverschmelzungen mit Präposition wird in der Regel kein Apostroph gesetzt: - auf + das –> aufs - durch + das –> durchs - für + das –> fürs - in + das –> ins - um + das –> ums - hinter + dem –> hinterm - vor + dem –> vorm - hinter + den –> hintern - über + den –> übern - unter + den –> untern Eine Ausnahme bilden nur umgangssprachliche Formen wie auf’m, nach’m oder in’n. Wir beraten Sie gerne! Telefon: 07154 8222-74 E-Mail: anzeigen@duv-wagner.de Hier könnte Ihre Anzeige stehen! 07154 8222-74 Amtsblatt der Gemeinde Baindt Nummer 3 VERSCHIEDENES MIETANGEBOTE Franz Lohr GmbH | Steinbeisstraße 10 | 88214 Ravensburg Bewerbung an: personal@franz-lohr.de Haben Sie Fragen? T +49 751 881-161 | www.franz-lohr.de Die Franz Lohr GmbH ist ein innovatives Unternehmen mit über 300 Mitarbeitern im Bereich der Gebäude-, Umwelt-, Ver- und Entsorgungstechnik. Zur Verstärkung unserer Teams suchen wir: » Anlagenmechaniker SHK m | w | d » Meister SHK m | w | d » Elektroniker | Elektriker m | w | d » Schlosser m | w | d » Kundendienstmonteur m | w | d » Mechatroniker Kältetechnik m | w | d Wir freuen uns darauf Sie kennenzulernen! Wir suchen im Raum Weingarten • gepflegtes Haus / DHH oder Eigentumswohnung zum Kauf für Eigenbezug (Paar 55 + hat Wohnortwechsel) • Einfamilienhaus, bevorzugt mit ELW mit großer Garage / Carport (2 Autos + Fahrräder) für Dipl-Ing. & seine Familie Wir sind für Sie da: seröse Beratung, schnelle Abwicklung. Rufen Sie uns unverbindlich an ! IMMOBILIENHAUS für Baden-Württemberg seit 1977 Hauptstraße 89 88515 Langenenslingen www.biv.de Tel. 07376 960-0 Heizkosten sparen mit einem wärmegedämmten Garagentor Ihr Fachberater vor Ort Herr Stephan Zimmerer Telefon 0176 10215709www.pfullendorfer.de Kipptorstraße 1-3 88630 Pfullendorf Tel. 07552/2602-0 info@pfullendorfer.de Helle, 112m² neu renovierte 3 Zi.-EG-Whg in ruhiger Wohnlage Nähe Ortskern mit Keller u. Stellpl. ab 01.04 in Baindt zu vermieten. 1200,-€ Warmmiete. 0163 / 844 96 85 Sammlerin sucht Porzellan, Bilder, Zinn, Uhren aller Art Münzen, Schmuck. Über Ihren Anruf freut sich Frau Barbara. 07502-9439862, 0162-7445629 STELLENANGEBOTE GESCHÄFTSANZEIGEN IMMOBILIEN ANKAUF Bitte beachten Sie die wichtigsten Punkte bei der Erstellung Ihrer Anzeige: Dateiformate Senden Sie uns Ihre Anzeige bitte als PDF- oder EPS-Datei (mit eingebundenen Schriften). Bilder im JPG- oder TIF-Format mit mindestens 300 dpi Auflösung. Für eine reibungslose Abwicklung bitten wir Sie, uns keine offenen Dateien, wie z.B. Word-, Excel- oder PowerPoint-Dateien, bei Grafikprogrammen keine CDR- oder QXD-Dateien zu senden. Auftragserteilung Zur Dateiübertragung senden Sie uns bitte ein Telefax oder per Mail die genauen Angaben, in welchem Mitteilungsblatt Ihre Anzeige erscheinen soll. Desweiteren benötigen wir den Erscheinungstermin, Ihre Rechnungsanschrift, Bankdaten und eine Telefonnummer für eventuelle Rückfragen. Wichtiger Hinweis zur Anzeigenschaltung Druck + Verlag Wagner GmbH & Co.KG · Max-Planck-Straße 14 · 70806 Kornwestheim Telefon Fax Mail 07154 8222-74 07154 8222-15 anzeigen@duv-wagner.de[mehr]

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                    Amtsblatt Jahrgang 2021 Freitag, den 21. Mai 2021 Nummer 20 Herausgeber: Gemeindeverwaltung, Marsweilerstr. 4, 88255 Baindt, Tel. (07502) 9406-0, Fax (07502) 9406-18, E-Mail: info@baindt.de, Homepage: www.baindt.de. Verantwortlich für den amtlichen Inhalt einschließlich der Sitzungsberichte und anderer Veröffentlichungen der Gemeindeverwaltung ist Bürgermeisterin Simone Rürup oder ihr Stellvertreter im Amt; für die kirchlichen Nachrichten das jeweilige Pfarramt; für die Vereinsnachrichten der jeweilige Verein; für den übrigen Inhalt der Redakteur, Tobias Pearman, Druck + Verlag Wagner GmbH & Co. KG. Herstellung/Vertrieb: Druck + Verlag Wagner GmbH & Co. KG, Max-Planck-Str. 14, 70806 Kornwestheim, Telefon (07154) 82 22-0, Telefax (07154) 82 22-15. E-Mail Anzeigen: anzeigen@duv-wagner.de. Erscheint wöchentlich freitags. Aus organisatorischen Gründen muss sich die Redaktion Kürzungen vorbehalten. Baindt nimmt wieder am „Stadtradeln“ teil! - Anmeldungen sind ab sofort möglich - Bereits zum dritten Mal schließt sich die Ge- meinde Baindt der Aktion „Stadtradeln“ des Landkreises Ravensburg an. In der Zeit vom 12. Juni 2021 bis 02. Juli 2021 radelt Baindt kräf- tig mit. Dabei geht es zum einen um den Spaß beim Fahrradfahren und zum anderen darum, möglichst viele Menschen für das Umsteigen auf das Fahrrad im Alltag zu gewinnen. Alle, die in der Gemeinde Baindt und den Ortstei- len leben, arbeiten, einem Verein angehören oder eine Schule besuchen, können bei der Aktion mitmachen und möglichst viele Radki- lometer sammeln. Gemeinsam wird in den 21 Tagen für mehr Rad-förderung, Klimaschutz und eine lebenswerte Kommune in die Pedale getreten. Setzen auch Sie ein Zeichen für mehr Klimaschutz sowie Radverkehrsförderung und machen Sie mit beim „Stadtradeln“. Anmelden können sich Sie sich schon jetzt unter www.stadtradeln.de/baindt. Registrie- ren Sie sich hierfür in einem offenen Team oder gründen Sie Ihr eigenes Team. Weitere Informationen erhalten Sie zukünftig auch auf der Homepage der Gemeinde Baindt unter https://www.baindt.de/umwelt-verkehr/stadt- radeln. Ihre Gemeindeverwaltung Die Gemeindeverwaltung ist am Start! Seite 2 Amtsblatt der Gemeinde Baindt Nummer 20 Inzidenz über 100 „Bundesnotbremse“ Es gelten die Regelungen der Bundesnotbremse des Infektionsschutzgesetzes mit den Ergänzungen des Landes in der aktuellen Version der Corona-Verordnung. Grundsätzliche Regelungen » Medizinische Maskenpflicht ab 6 Jahre bleibt wie bisher bestehen* » Bei den Kontaktbeschränkungen zählen vollständig geimpfte und genesene Personen nicht zur Gesamtpersonenanzahl. » Geimpfte und Genesene sind von der Pflicht eines negativen Coronatests befreit, wenn sie einen entsprechenden Nachweis vorlegen. Einrichtungen können von dieser Regelung abweichen und einen negativen Coronatest einfordern. Diese Ausnahmeregelungen gelten nur dann, wenn diese Personen keine akuten Symptome einer Corona-Infektion zeigen. » Home Oce, sofern möglich » Gesundheitliche Fürsorge durch an den Betrieb angepasste Hygienekonzepte » Geschäfte mit Produkten für den täglichen Bedarf bleiben inzidenzunabhängig geönet » Medizinische Maskenpflicht » Bei den nicht zur Gesamtpersonenanzahl. » Geimpfte und Genesene sind von der Pflicht eines negativen Coronatests befreit, wenn sie einen entsprechenden Nachweis vorlegen. Einrichtungen können von dieser Regelung Maßnahmen zur Pandemiebekämpfung ab 14. Mai 2021 In aller Kürze die Regelungen für die wichtigsten Lebensbereiche: *Ausnahme: Kinder unter 6 Jahre und Personen, die aus gesundheitlichen Gründen keine Maske tragen können (ärztliche Bescheinigung notwendig). » Home Oce » Gesundheitliche Fürsorge durch an den Betrieb angepasste » Schnell- und Selbsttests, die für bestimmte Dienstleistungen und Angebote erforderlich sind, müssen tagesaktuell sein (max. 24 Stunden alt). Die kosten- freie Bürgertests in den Testzentren können hierfür genutzt werden. Des Weiteren können zusätzlich folgende Stellen ein negatives Testergebnis bestätigen: - Arbeitgeber*innen - Anbieter*innen von Dienstleistungen - Schulen für deren Schüler*innen sowie Personal » Zu testende Personen dürfen einen für Laien zugelassenen Schnelltest an sich selbst unter Aufsicht durchführen und bescheinigen lassen. » Kinder, bis einschließlich fünf Jahre, die asymptomatisch sind, werden als getestete Personen angesehen. Sie müssen also nicht getestet werden. » Schnell- und Selbsttests erforderlich sind, müssen tagesaktuell sein (max. 24 Stunden alt). Die kosten- freie Abstand halten Hygiene praktizieren Medizinische Maske tragen Corona-App nutzen Regelmäßig lüften » Eigenverantwortliches Einhalten der AHA-Regeln immer dann, wenn Personen aufeinander treen. Home Oce » » Geschäfte mit Geschäfte mit inzidenzunabhängig geönet Gründen keine Maske tragen können (ärztliche Bescheinigung notwendig). Home Oce Geimpfte und genesene Personen Es gelten die Regelungen der mit den Ergänzungen des Landes in der aktuellen Version der Corona-Verordnung. ! Kontaktbeschränkung Haushalt plus eine Person. Kinder der beiden Haushalte bis einschließlich 13 Jahre werden nicht mitgezählt. Ausgangsbeschränkung 22 bis 5 Uhr Alle Details sowie Fragen und Antworten finden Sie auf Baden-Württemberg.de Körpernahe Dienst- leistungen müssen schließen. Medizinisch notwendige Behandlungen sind weiterhin erlaubt. Friseurbetriebe dürfen geöffnet bleiben. Kultur- und Freizeiteinrichtungen sind geschlossen. Schulen bei Inzidenz über 100 im Wechselunterricht. Bei Inzidenz über 165 sind Schulen im Fernunterricht. Kitas schließen. Notbetreuung möglich. Diese beiden Regelungen gelten auch für außer- schulische Bildungseinrichtungen. Stand: 14. Mai 2021 Inzidenz unter 100 Önungsschritt 1Önungsschritt ! Inzidenz 5 Werktage unter 100* *Tritt am Tag nach der Bekanntmachung durch die örtlichen Behörden in Kraft. Zusätzliche Önung folgender Einrichtungen mit Test- und Hygienekonzept (bedeutet tagesaktueller Coronatest, Hygienemaßnahmen vor Ort sowie Kontaktdokumentation): » Einzelhandel (Click&Meet) 1 Kund*in pro 40 m² Ladenfläche ohne Testkonzept. 2 Kund*innen pro 40 m² ohne Voranmeld- ung mit Testkonzept. ung mit Testkonzept. » Einzelhandel 40 m 2 Kund*innen pro 40 m » Kulturveranstaltungen (in Theater, Opern, Kulturhäusern, Kino und ähnlichen) außen bis 100 Personen » Zoologische und botanische Gärten (1 Person pro 20 m²) » Galerien, Gedenkstätten und Museen (1 Person pro 20 m²) » Freizeiteinrichtungen außen (wie Minigolf- anlagen, Hochseilgärten, Bootsverleih und ähnliche) bis 20 Personen » Außenbereiche von Schwimmbädern aller Art sowie Badeseen mit kontrolliertem Zugang (1 Person pro 20 m²) » Lehrveranstaltungen im Freien an Hoch- schulen und Akademien bis 100 Personen, Nutzung von Lernplätzen mit Voranmeldung » Kurse an Volkshochschulen und ähnlichen Einrichtungen innen bis 10 Personen, außen bis 20 Personen (Tanz- und Sport- kurse nicht erlaubt) » Mensen, Cafeterien und Betriebskantinen (1,5 m Abstand muss eingehalten werden) » Nachhilfeunterricht bis 10 Schüler*innen » Musik-, Kunst-, Jugendkunstschulen bis 10 Schüler*innen (kein Gesangs-, Tanz- oder Blasmusikunterricht) » Archive, Büchereien und Bibliotheken (1 Person pro 20 m²) » Kontaktarmer Freizeit- und Amateur- sport bis 20 Personen in Sportanlagen und -stätten außen » Veranstaltungen des Spitzen- und Profi- sports bis 100 Zuschauer*innen außen » Gastronomie (6 bis 21 Uhr) innen 1 Gast pro 2,5 m², Tische mit 1,5 m Abstand und außen unter Einhaltung der AHA-Regeln » Touristische Übernachtung in Beherberg- ungsbetrieben (wie Hotels, Pensionen, Ferienwohnungen, Campingplätze und ähnliche) Achtung: Gäste ohne Genesenen- oder Impfnachweis müssen alle 3 Tage negativen Coronatest vorlegen. » Touristischer Verkehr wie Reisebusse, Seil- bahnen, Ausflugsschie, Museumsbahnen und ähnliche (Start- und Zielort muss sich mindestens in Önungsstufe 1 befinden, maximal die Hälfte der vollen Besetzung) maximal die Hälfte der vollen Besetzung) » Einrichtungen der Tierpflege wie Tiersalons oder Tierfriseurbetriebe (1 Person pro 20 m²) » Kitas im Regelbetrieb unter Pandemiebedingungen » Grundschulen im Präsenzbetrieb ohne Abstand » Alle anderen Klassenstufen aller Schulen Präsenzunterricht im Wechselmodell » Sonderregelung für Abschlussklassen möglich » Voraussetzung für die Teilnahme am Präsenzunterricht ist die verpflichtende Durchführung von 2 Corona-Tests pro Woche für alle Schüler*innen und Lehrpersonal an allgemeinbildenden Schulen sowie Berufsschulen. » Ballett- und Tanzschulen schließen für den Publikumsverkehr. Kontaktarmes Training mit maximal 5 Personen aus zwei Haus- halten. Kinder der beiden Haushalte bis einschließlich 13 Jahre werden nicht mitgezählt. » Theoretische und praktische Ausbildung und Prüfung (gilt für Auto, Flugzeug und Boot) sind unter Hygieneauflagen und mit medizinischer Maske möglich. » Treen im öentlichen oder privaten Raum: 2 Haushalte, maximal 5 Personen. Kinder der beiden Haushalte bis einschließlich 13 Jahre sowie genesene und geimpfte Personen werden nicht mitgezählt. Paare, die nicht zusammenleben, zählen als ein Haushalt. Dies gilt auch für private Feiern wie Hochzeiten. » Treen 5 Personen. Kinder der beiden Haushalte bis einschließlich 13 Jahre sowie genesene und geimpfte Personen werden nicht » Kitas » Grundschulen » Alle anderen Klassenstufen aller Schulen Dies gilt auch für private Feiern wie Hochzeiten. Unabhängig von den Önungsschritten gilt: » Veranstaltungen zur Religionsausübung ohne Anmeldung sports » Veranstaltungen zur ohne Anmeldung medizinischer Maske möglich. » Körpernahe Dienstleistungen sind unter folgenden Bedingungen erlaubt: - Während des gesamten Aufenthalts in der Einrichtung und der Dauer der Dienstleistung müssen alle Beteiligte medizinische Masken tragen. Ist dies nicht möglich (z.B. bei einer Rasur) wird ein tagesaktueller Schnell- oder Selbsttest der Kund*innen benötigt. - Nur mit vorheriger Terminbuchung - Weiterhin geschlossen ist das Prostitutionsgewerbe Stand: 14. Mai 2021 » Liefer- und Abholdienste in der Gastronomie generell erlaubt Öffnungsschritt wird jeweils zurückgenommen, wenn Inzidenz an 14 aufeinanderfolgenden Tagen steigt. Stufenplan für sichere Öffnungsschritte ab 14. Mai 2021 Nummer 20 Amtsblatt der Gemeinde Baindt Seite 3 Amtliche Bekanntmachungen Aktuelle Möglichkeiten zur Testung in der Gemeinde Baindt Bürgerinnen und Bürger der Gemeinde haben folgende Möglichkeiten sich auf das Coronavirus zu testen. Dienstag: 14.30 bis 16.00 Uhr Testungen in der X-Zo- ne Ravensburger Str. 10 in Baienfurt durch Dr. Jens Scheibner zusammen mit seinem Team ohne vorherige Anmeldung. Infor- mationen bekommen Sie im Web Shop der Achtal-Apotheke (www.achtalapotheke.de). Mittwoch: 18.00 bis 19.00 Uhr in der Schenk-Kon- rad-Halle unter Anleitung des DRK Be- reitschaftsdienstes Baienfurt-Baindt. Bitte melden Sie sich über die Homepage der Gemeinde Baindt https://www.baindt.de/ gemeinde- baindt/aktuelles-zu-corona/ teststrategie an. In Ausnahmefällen stehen wir Ihnen telefonisch unter 07502/9406-12 zur Verfügung. Donnerstag: 08.30 bis 10.30 Uhr und 16.00 bis 17.30 Uhr in der X-Zone Ravensburger Str. 10 in Bai- enfurt durch Dr. Jens Scheibner zusammen mit seinem Team ohne vorherige Anmel- dung. Informationen bekommen Sie im Web Shop der Achtal-Apotheke (www.achtalapotheke.de). Freitag: 17.00 bis 19.00 Uhr durch den CDU Orts- verband unter Anleitung ihrer medizinisch geschulten Mitglieder Schnelltests in der Schenk-Konrad-Halle. Unter folgendem Link können online Termine vereinbart wer- den: https://www.cdu-baindt.de. Darüber hinaus bietet die Hausarztpraxis Hartmann ab 01.06.2021 Bürgertests zu den üblichen Öffnungszeiten ohne vorherige Anmeldung an. Vorgezogener RedaktionsschlussRedaktionsschlussRedaktionsschluss Sehr geehrte Autoren, aufgrund des kommenden Feiertages wird folgender Redaktionsschluss vorgezogen: 04.06.2021 KW 22 – Fronleichnam Veröffentlichung Redaktionsschluss 31.05.2021, 21:00 Uhr Wir bitten um Beachtung und wünschen schöne Feiertage, Der Verlag Önungsschritt 2Önungsschritt ! Inzidenz sinkt 14 Tage nach Önungs- schritt 1 weiter* Zusätzliche Önung folgender Einrichtungen mit Test- und Hygienekonzept (bedeutet tagesaktueller Coronatest und Hygienemaßnahmen vor Ort sowie Kontaktdokumentation): Önungsschritt 3Önungsschritt ! Inzidenz sinkt 14 Tage nach Önungs- schritt 2 weiter* Zusätzliche Önung folgender Einrichtungen mit Test- und Hygienekonzept (bedeutet tagesaktueller Coronatest und Hygienemaßnahmen vor Ort sowie Kontaktdokumentation): *Tritt am Tag nach der Bekanntmachung durch die örtlichen Behörden in Kraft. » Lehrveranstaltungen an Hochschulen und Akademien bis 100 Personen in geschlossenen Räumen » Musik-, Kunst-, Jugendkunst-, Tanz- und Ballett- schulen und vergleichbare Einrichtungen bis 20 Schüler*innen Hygienemaßnahmen vor Ort sowie Kontaktdokumentation): » Lehrveranstaltungen an bis 100 Personen in geschlossenen Räumen » Musik-, Kunst-, Jugendkunst-, Tanz- und Ballett- schulen » Messen, Ausstellungen und Kogresse (1 Person pro 20 m²) 20 m » Kulturveranstaltungen (in Theater, Opern, Kultur- häusern, Kinos und ähnliche) innen bis 100 Personen und außen 250 Personen » Wellnessbereiche, Saunen und Schwimmbäder innen und außen in Beherbergungsbetrieben für Übernacht- ungsgäste geönet (1 Person pro 20 m²) » Wellnessbereiche und Saunen innen und außen für Gruppen bis 10 Personen » Schwimmbäder innen und außen (1 Person pro 20 m²)» Schwimmbäder » Kontaktarmer Freizeit- und Amateursport in Sport- anlagen, -stätten und -studios (1 Person pro 20 m²) innen und außen » Veranstaltungen des Spitzen- und Profisports mit maximal 250 Zuschauer*innen innen und außen Inzidenz unter 100 » Messen, Ausstellungen und Kongresse (1 Person pro 10 m²) pro 10 m » Kulturveranstaltungen (in Theater, Opern, Kultur- häusern, Kino und ähnlichen) innen bis 250 Personen und außen bis 500 Personen » Freizeitparks und sonstige Freizeitein- richtungen (1 Person pro 10 m²) » Wellnessbereiche, Saunen und Schwimmbäder innen und außen (1 Person pro 10 m²) Lockerungen bei Inzidenz unter 50 » Lehrveranstaltungen an Hochschulen und Akademien bis 250 Personen » Lehrveranstaltungen an bis 250 Personen ! Weitere Lockerungen: Inzidenz 5 Tage unter 50* *Tritt am Tag nach der Bekanntmachung durch die örtlichen Behörden in Kraft. » Treen im privaten oder öentlichen Raum mit 10 Person aus bis zu 3 Haushalten. Kinder der Haushalte bis einschließlich 13 Jahre werden nicht mitgezählt. » Önung von Einzelhandel mit folgenden Auflagen: werden nicht mitgezählt. » Önung von Auflagen: » Archive, Büchereien und Bibliotheken ohne Auflagenohne Auflagen » Zoologische und botanische Gärten ohne Auflagen » Galerien, Gedenkstätten und Museen ohne Auflagen *Tritt am Tag nach der Bekanntmachung durch die örtlichen Behörden in Kraft. Lockerungen werden zurückgenommen, wenn Inzidenz an 3 aufeinanderfolgenden Tagen über 50 liegt. Stand: 14. Mai 2021 » Bei Veranstaltungen zur Religionsausübung Gemeindegesang zulässig - Geschäfte mit weniger als 10 m² Verkaufsfläche: maximal ein*e Kund*in - Geschäfte mit bis zu 800 m²: ein*e Kund*in pro 10 m² Verkaufsfläche - Für die darüber hinausgehende Fläche gilt: ein*e Kund*in pro 20 m² (gilt nicht für den Lebensmitteleinzelhandel) - Maskenpflicht vor den Geschäften und auf den Parkplätzen - Gesteuerter Zutritt - Warteschlangen vermeiden. - Besondere Verkaufsaktionen sind nicht erlaubt maximal 250 Zuschauer*innen innen und außen » Bei Veranstaltungen zur Gemeindegesang zulässig Öffnungsschritt wird jeweils zurückgenommen, wenn Inzidenz an 14 aufeinanderfolgenden Tagen steigt. Stufenplan für sichere Öffnungsschritte ab 14. Mai 2021 20 Schüler*innen » Gastronomie (6 bis 22 Uhr) innen 1 Gast pro 2,5 m², Tische mit 1,5 m Abstand und außen unter Einhaltung der AHA-Regeln Seite 4 Amtsblatt der Gemeinde Baindt Nummer 20 Sprechstunde der Bürgermeisterin Frau Simone Rürup Am Dienstag, 25.05.2021 von 16:00 Uhr - 18:00 Uhr findet die nächste Sprechstunde bei Bürgermeisterin Simone Rürup statt. Ihre Terminvereinbarung nimmt Frau Heine, Tel.: (07502) 94 06-0 oder per E-Mail elvira.heine@baindt. de entgegen. Würdigung des Ehrenamts und des bürgerschaftlichen Engagements Nachdem letztes Jahr das Ehrenamtsfest wegen der Corona-Pandemie auf das Jahr 2021 verschoben wurde, findet das Fest voraussichtlich am Freitag, den 22. Ok- tober 2021 wieder statt. Neben einer Sportler- und Blutspenderehrung werden auch solche Personen gewürdigt, die außergewöhnliche Leistungen in Bereichen jeglicher Art erbracht haben. Wir sind deshalb auf Ihre Mithilfe angewiesen. Teilen Sie uns bitte bis zum 31. Juli 2021 Personen mit, die es Ihrer Mei- nung nach verdient haben, für ihre Leistungen gewürdigt zu werden. Ansprechpartner Herr Plangg, Tel.: (07502) 94 06-11, E-Mail: walter.plangg@baindt.de . Rathaus mit Terminvereinbarung geöffnet Bitte beachten Sie, dass das Rathaus aufgrund der Co- rona-Situation bis auf Weiteres nur nach vorheriger Terminabsprache für Sie geöffnet hat. AB SOFORT IST EINE TERMINVEREINBARUNG für Ter- mine an der Bürgertheke ONLINE MÖGLICH unter: https://www.baindt.de/rathaus-buergerservice/ rathaus-online oder mit folgendem QR-Code: Für alle anderen Anliegen wenden Sie sich bitte telefo- nisch oder per Mail an den jeweils zuständigen Mitar- beiter (siehe Telefonliste in diesem Amtsblatt). Bitte tragen Sie beim Betreten des Rathauses einen me- dizinischen Mund-Nasen-Schutz bzw. eine FFP2-Maske. Wir danken für Ihr Verständnis! Ihre Gemeindeverwaltung Baindt Verschiebung der Hauptversammlung Liebe Kameradinnen und Ka- meraden, aufgrund der aktuellen Co- rona-Bestimmungen wird die für Mai angesetzte Hauptversammlung erneut verscho- ben. Neuer geplanter Termin ist Freitag, 16.07.2021. De- tails zur Örtlichkeit werden rechtzeitig mitgeteilt. Bleibt bis dahin gesund. Ferienprogramm Wir starten die Planung für das Ferienprogramm im Sommer Auch in diesem Sommer möchten wir den Kindern und Ju- gendlichen aus Baindt ein paar schöne und unbeschwerte Wochen ermöglichen. Wir bitten daher alle Vereine, Kirchen, Betriebe, sonsti- ge Institutionen, aber auch Privatpersonen um kreative Ideen und tatkräftigen Einsatz, damit ein abwechslungs- reiches Ferienprogramm auf die Beine gestellt werden kann. In welcher Form und Gruppengröße die jeweiligen Pro- gramme letztendlich angeboten werden können, wird von der in den Sommerferien geltenden Corona-Verordnung abhängig sein. Aber wir sind sehr zuversichtlich, dass trotz der erschwerten Bedingungen ein spannendes Programm zusammengestellt werden kann. Die verschiedenen Angebote können während der ge- samten Ferienzeit vom 29. Juli bis zum 12. September liegen. Alle beteiligten Veranstalter, die in den vergange- nen Jahren mit von der Partie waren, wurden bereits per E-Mail angeschrieben. Wir freuen uns sehr über Ihre Rückmeldung bis 8. Juni unter der Telefonnummer 9406-12, oder per E-Mail unter info@baindt.de. Herzlichen Dank für Ihr Mitwirken Ihre Gemeindeverwaltung Notdienste Fachärztlicher Notfalldienst Tel.: 116 117 (kostenlose Rufnummer, ohne Vorwahl) Zahnärztlicher Notfalldienst Tel.: 01805 911-630 Notfallpraxis Ravensburg Oberschwabenklinik - St. Elisabethen-Klinikum Elisabethenstr. 15, 88212 Ravensburg Öffnungszeiten Sa, So und an Feiertagen 08 - 19 Uhr Notfallpraxis Ravensburg (Kinder) Oberschwabenklinik - St. Elisabethen-Klinikum Elisabethenstr. 15, 88212 Ravensburg Öffnungszeiten Sa, So und an Feiertagen 09 - 13 Uhr und 15 - 19 Uhr Notdienst Tierarzt Samstag, 22. Mai/Sonntag, 23. Mai Tierklinik Dr. Ganal und Dr. Ewert, Tel.: (0751) 4 44 30 Montag, 24. Mai Kleintierpraxis A. Kirsch, Tel.: (0751) 95 88 44 00 - Telefonische Anmeldung erforderlich - Nummer 20 Amtsblatt der Gemeinde Baindt Seite 5 (Festnetz kostenfreie Rufnummer Tel.: 0800 00 22 833, Homepage: www.aponet.de) Samstag, 22. Mai Zeppelin-Apotheke in Ravensburg, Gartenstraße 24, Tel.: (0751) 2 25 88 Sonntag, 23. Mai Achtal-Apotheke in Baienfurt, Ravensburger Straße 6, Tel.: (0751) 5 06 94 40 Montag, 24. Mai Altdorf-Apotheke in Weingarten, Zeppelinstraße 5, Tel.: (0751) 4 37 99 Organisierte Nachbarschaftshilfe Baindt Einsatzleitung: Frau Petra Maucher, Tel.: 62 10 98 Malteser Ravensburg-Weingarten Hausnotruf und Mahlzeitendienst, Tel.: (07 51) 36 61 30 Deutsches Rotes Kreuz Kreisverband Ravensburg e.V. Hausnotruf und Menüservice „Essen auf Rädern“, Tel.: (0751) 56 06 10 Hospizbewegung Weingarten ∙ Baienfurt ∙ Baindt ∙ Berg e.V. Begleitung für schwerkranke und sterbende Menschen und ihre Angehörigen Hospiz Ambulant, Vogteistr. 5, Weingarten Telefon: 0751-180 56 382, Telefon: 0160- 96 20 72 77 (u.U. Anrufbeantworter, es erfolgt ein Rückruf) Ansprechpartnerin Dipl.-Päd. Dorothea Baur Persönliche Sprechzeit: Montag 16-18 Uhr, Mittwoch 11-13 Uhr Donnerstag 11-14 Uhr und nach Vereinbarung E-Mail: hospiz-weingarten@freenet.de Homepage: www.hospizbewegung-weingarten.de Spendenkonto: KSK Ravensburg IBAN: DE39 6505 0110 0086 1381 92 Störungs-Rufnummer Strom Tel. 0800 3629-477 (kostenfrei) Internet netze BW https://www.netze-bw.de/kunden/netzkunden/service/ stoerungsmeldungen/index.html Bei Störung der Gasversorgung Telefon 0800/804-2000 Wasserversorgung Tel.: (0751) 40 00-919 und nach Dienstschluss Tel.: 0160 44 94 235 Hotline Müllentsorgerfirmen Veolia/ Hofmann Bad Waldsee (bei Fragen rund um die Leerung/Abfuhr) Tel.: 0800/35 30 300 Hotline Landratsamt Ravensburg (allg. Fragen zum Thema Müll, Behältergemeinschaften etc.) Tel.: (0751) 85-23 45 Ergänzende unabhängige Teilhabeberatung (EUTB) Ravensburg-Sigmaringen Beratung und Information zu Ansprüchen bei Teilhabeein- schränkung durch chronische Erkrankung und Behinderung. Schubertstr. 1, 88214 Ravensburg - Telefon 0751 99923970 - E-Mail: info@eutb-rv-sig.de Sozialstation St. Anna - Pflegebereich Baienfurt – Baindt – Marktplatz 4, 88255 Baienfurt, Tel. (0751) 4 67 96, E-Mail: sozialstation. baienfurt@stiftung-liebenau.de Lebensräume für Jung und Alt Dorfplatz 2/1, 88255 Baindt, Tel. (07502) 92 16 50, E-Mail Baindt: lebensraum.baindt@stiftung-liebenau.de Kirchliche Sozial- station Ravensburg Pflege, Betreuungsgruppen, Beratung, Essen auf Rädern in den Gemeinden Baien- furt, Baindt und Berg. Tel. 0751 36360-110 Maybachstr. 1, Weingarten Wohl-Fühl-Treff Betreuungsgruppe für dementiell erkrankte Menschen bzw. für Menschen die einfach nur Geselligkeit suchen. Jeden Dienstag von 14 bis 17 Uhr im Dietrich-Bonhoeffer-Saal. Ihre Ansprechpartnerin, Rebecca Herz erreichen Sie telefonisch unter 0751 36360-116 Unsere Jubilare Herzlichen Glückwunsch Herr Hans Welz feierte am 12.05.2021 seinen 95. Geburtstag und Herr Jürgen Mischkowski feierte am 16.05.2021 seinen 85. Geburtstag. Zwar können Jubiläumsbesuche durch Bürgermeiste- rin Simone Rürup derzeit leider nicht persönlich wahr- genommen werden, doch erhalten unsere Jubilare Glückwünsche und ein Geschenk der Gemeinde. Für die Zukunft wünschen wir den Jubilaren alles Gute, persönliches Wohlergehen und eine gesegnete Zeit. Gemeindeverwaltung Seite 6 Amtsblatt der Gemeinde Baindt Nummer 20 Veranstaltungskalender Mai 26.05. Corona-Testung Schenk-Konrad-Halle 28.05. Corona-Testung Schenk-Konrad-Halle Juni 02.06. Corona-Testung Schenk-Konrad-Halle 04.06. Corona-Testung Schenk-Konrad-Halle 08.06. Gemeinderatssitzung Schenk-Konrad-Halle 09.06. Corona Testung Schenk-Konrad-Halle 11.06. Corona Testung Schenk-Konrad-Halle 16.06. Corona Testung Schenk-Konrad-Halle 17.06. Vermarktungsauftakt 18.06. Corona Testung Schenk-Konrad-Halle 23.06. Corona-Testung Schenk-Konrad-Halle 25.06. Corona Testung Schenk-Konrad-Halle 29.06. Rückfragenkolloquium 30.06. Corona Testung Schenk-Konrad-Halle Kindergartenachrichten Kindergarten Sonne Mond und Sterne Frühlingserwachen im Kindergarten Sonne, Mond und Sterne Pünktlich zum Frühlingsbeginn haben wir mit den Kindern in allen Gruppen den Frühling begrüßt und fleißig angefangen zu pflanzen. Wir beschäftigen uns nämlich aktuell mit dem Thema „Vom Samen bis zur Pflanze“. Ob Karotte, Gurke, Tomate, Ra- dieschen oder Kopfsalat, alles wurde bunt gemischt aus- gesät und eingepflanzt. Die Kinder kommen jeden Tag aufs Neue voller Spannung und bestaunen, gießen und pflegen unsere kleinen Pflänzchen. Wir freuen uns schon jetzt auf die erste Ernte! Im Garten haben die Kinder mit viel Kraft und Einsatz ein Blumenbeet ausgegraben und neu angelegt. Den Mai haben wir traditionell mit einem kleinen Maibaum stellen willkommen geheißen. Die Krippenkinder haben den Baum festlich geschmückt und jede Gruppe hat sein Gruppensymbol für den Baum gestaltet. Wir hoffen uns auf viele schöne, sonnige Tage, die wir in unserem tollen Garten verbringen können! Das Team vom Kindergarten Sonne, Mond und Sterne Nummer 20 Amtsblatt der Gemeinde Baindt Seite 7 Kindergarten St. Martin Ende der Zettelwirtschaft im Kinder- garten Die Eltern des Kindergarten St. Martin erhalten Nachrichten und Termine ab sofort per Smartphone-App Ab sofort informieren wir die Eltern mit der Kita-Info-App. Nachrichten und Termine erhalten die Eltern kostenlos und ohne lästige Werbung direkt auf ihr Smartphone. Das von der Stay Informed GmbH (www.kita-info-app. de) mit Sitz in 79249 Merzhausen bei Freiburg entwickelte Kommunikationssystem ist bereits in mehr als 3.000 Kin- dertageseinrichtungen im Einsatz - somit werden aktuell über 200.000 Eltern mit Hilfe der Kita-Info-App informiert. Dadurch sparen wir Papier, Druckerkosten und vor allem Zeit. Damit profitieren vor allem auch die Kinder, wenn weniger Bürokratie anfällt und so mehr Zeit für pädago- gische Arbeit bleibt. Das Team im Kindergarten St. Martin freut sich gemein- sam mit der Kirchengemeinde über diese deutlichen Ar- beitserleichterungen. Selbstverständlich ersetzt die App in keiner Weise das persönliche Gespräch zwischen Eltern und Erzieher/-innen, das natürlich einen höheren Stellen- wert hat. Jedoch hilft die App den Eltern besser und di- rekter informiert zu sein. Gerade zu der aktuellen Zeit ist der Austausch und die schnelle Informationsweitergabe von größter Bedeutung. Im Vergleich zu anderen Messenger-Diensten ist die Ki- ta-Info-App dagegen datenschutzrechtlich absolut sicher und DSGVO- bzw. KDG-konform. Die Daten werden nicht kommerziell von Dritten genutzt und es werden keine per- sönlichen Handynummern o.ä. preisgegeben. Dieser Service ist für alle Eltern kostenlos und steht ab sofort zur Verfügung. Näheres erfahren die Eltern im Kin- dergarten. Für die Eltern gibt es auch ein „Erklärvideo“. Eltern, die ausdrücklich keine App wünschen, können sich ohne Mehraufwand alle Informationen und Termine auch per E-Mail zusenden lassen. Ihr Team vom Kindergarten St. Martin Zur Information Landratsamt Ravensburg Landkreis Ravensburg zeigt „Flagge für Demokratie“ am Tag des Grundgesetzes Im vergangenen Jahr haben die vier Partnerschaften für Demokratie im Landkreis gemeinsam das Projekt „Flag- ge zeigen für Demokratie“ ins Leben gerufen. In einer Ravensburger Berufsschulklasse entstanden mehrere Entwürfe - von denen ein ausgewählter nun mehrmals jährlich an den Rathäusern im Landkreis und am Sitz des Landratsamtes in Ravensburg gehisst wird. Aktueller Anlass ist der 23. Mai, Tag des Grundgesetzes. Die sogenannten „Mütter und Väter des Grundgesetzes“ - der Parlamentarische Rat - hatten den Text ausgefertigt und vor 72 Jahren verkündet. Mit dem Inkrafttreten des Grund- gesetzes wurde die Bundesrepublik Deutschland gegründet. Mit dem Hissen der „Demokratie leben!“ Fahne erinnern die Kommunen daran, dass Demokratie keine Selbstver- ständlichkeit ist. Sie muss jeden Tag neu mit Leben gefüllt werden. Es braucht Menschen, die demokratische Kultur leben, sie erhalten und gestalten. Die Zieglerschen Behindertenhilfe Ambulante Dienste Charlottenstraße 41, Ecke Mauerstraße 88212 Ravensburg Tel.: 0151-1823 6607 graf.ulrike@zieglersche.de Wir bieten Beratung und Unterstützung für Menschen mit Behinderungen und deren Angehörige im Land- kreis Ravensburg. Ambulant Betreutes Wohnen Persönliches Budget Betreutes Wohnen in Familien Familienunterstützender Dienst Freizeit und Reisen Gewerbliche Schule Ravensburg Technisches Gymnasium Ravensburg der 6-jährigen Aufbauform Anmeldungen bis zum 07. Juni 2021 für das Schuljahr 2021/2022 Der innovative Weg zum Abitur für Schülerinnen und Schüler fast aller Schularten, die Lust auf etwas Neu- es haben und für die das Fach „Technik“ eine besonde- re Bedeutung hat. Der Unterricht erfolgt praxisnah in modernen Werkstätten und Fachräumen. Zur Wahl der zweiten Fremdsprache werden Spanisch und Französisch angeboten. Ab Klasse 11 erfolgt eine Vertiefung in einem unserer vier Profile: Mechatronik, Informationstechnik, Gestaltungs- und Medientechnik oder Technik und Ma- nagement. Mit erfolgreichem Abschluss der Klasse 13 wird die Allgemeine Hochschulreife erzielt. Interesse? Der Einstieg/Schulwechsel zu dieser innovati- ven Schulart erfolgt ab Klasse 8. Informationen erhalten Sie über unsere Homepage oder direkt bei Herrn Bütten- dorf, Tel. 0751/368-140; buettendorf@gsravensburg.de Gewerbliche Schule Ravensburg, Gartenstraße 128, Tel.: 0751/368-100, www.gsravensburg.de Kolping-Bildungszentrum Ravensburg Sozialwissenschaftliches Gymnasium ab Klasse 8: Noch freie Schulplätze Das seit über zehn Jahren bestehende Sozialwissen- schaftliche Gymnasium im Kolping-Bildungszentrum wird seit drei Jahren bereits auch ab der achten Klasse ange- boten. Dieses Gymnasium, das nach sechs Jahren zum Abitur führt, hat noch freie Plätze. Das Profilfach am sechsjährigen SG bietet eine beson- ders vielseitige Verknüpfung der Bereiche „Ernährung, Soziales und Gesundheit“ und trägt damit zu wertvollen lebenspraktischen Einsichten bei. Besonderen Wert legt man bei dieser Schulform auf eine aktive Lernförderung in kleinen Klassen mit wahlweiser Hausaufgabenbe-treu- ung und auf die Entwicklung von sozialen und methodi- schen Kompetenzen. Ein weiteres Extra stellt das Projekt „Bewegung und Na- tur“ dar, das ein verstärktes Naturerleben ermöglicht. Hier sollen die im Unterricht theoretischen Inhalte prak- tisch umgesetzt und erfahren werden, zudem sollen die Schülerinnen und Schüler durch erlebnispädagogische Aktionen Erfahrungen in der Natur sammeln, um ihre sozialen und persönlichen Kompetenzen zu entwickeln. Anmeldeschluss: 07.06.2021 Kontakt: Kolping-Bildungszentrum, Gartenstraße 16, 88212 Ravensburg, Tel. 0751 560159-20 Seite 8 Amtsblatt der Gemeinde Baindt Nummer 20 LUBW Landesanstalt für Umwelt Baden-Württemberg Schutz vor Radon in Baden-Württemberg LUBW informiert online Die Radon-Beratungsstelle der LUBW informiert in den kommenden Wochen Bürgerinnen und Bürger in Ba- den-Württemberg zum Thema Radon. Aufgrund der gel- tenden Kontaktbeschränkungen durch die Corona-Pan- demie werden die Veranstaltungen online angeboten. Radon zweithäufigste Ursache für Lungenkrebs Radon ist ein nicht wahrnehmbares Gas, das überall im Boden vorkommen kann. Sammelt es sich in Innenräu- men an, kann es gefährlich für die Gesundheit werden. Nach Rauchen ist Radon die zweithäufigste Ursache für Lungenkrebs. Ein Schutz vor Radon ist jedoch möglich, beispielsweise durch Lüften. Auch technische Lösungen helfen, die Radonmenge in Innenräumen zu senken. Dazu gehören beispielsweise der Einbau einer Lüftungsanlage oder zusätzliche Abdichtungen am oder im Gebäude. Vier öffentliche Informationsveranstaltungen der LUBW An den folgenden Terminen bietet die Landesanstalt öf- fentliche Informationsveranstaltung zum Thema „Schutz vor Radon“ an: - Mittwoch, 09. Juni, Beginn 18 Uhr - Donnerstag, 10. Juni, Beginn 19 Uhr - Montag, 14. Juni, Beginn 18 Uhr - Dienstag, 15. Juni, Beginn 19 Uhr Die Teilnahme ist kostenlos und eine Voranmeldung nicht erforderlich. Eine Teilnahme erfolgt über die Webseite: Radon in Baden-Württemberg/Online-Veranstaltungen. Hier finden sich auch entsprechende technische Hinweise für eine erfolgreiche digitale Teilnahme. Bei der Veranstaltung wird über folgende Aspekte in- formiert: - Radon als Innenraumschadstoff - Wo kommt es her? Wie gelangt es ins Haus? - Wie kann ich einfach und kostengünstig Radon in mei- nem Heim messen? - Wie kann ich mich vor Radon schützen? - Was bedeuten die neuen Radonvorsorgegebiete für mich? - Wo erhalte ich weiterführende Informationen und Un- terstützung? Im Anschluss ist ausreichend Zeit für Fragen an den Vor- tragenden und Diskussionen. Weitere Informationen zum Thema Radon erhalten Sie bei der Radonberatungsstelle der LUBW Landesanstalt für Umwelt Baden-Württemberg unter www.radon-lubw.de. Kirchliche Nachrichten Katholische Kirchengemeinde St. Johannes Baptist Baindt Kath. Pfarramt • 88255 Baindt • Thumbstraße 55 22.Mai - 30. Mai 2021 Gedanken zur Woche Garten des Lebens Wir sind nicht auf der Erde, um ein Museum zu hüten, son- dern um einen blühenden Garten voller Leben zu pflegen. Johannes XXIII Samstag, 22. Mai 18.30 Uhr Baindt - Eucharistiefeier zu Pfingsten (öffent- lich, mit Platzreservierungskarten) († Kurt Brugger, Leokadia und Josef Malsam mit Angehörigen, Adalbert Berger, Jahrtag: Pfarrer Josef Schuster, Maria Kohler) Rennovabiskollekte Sonntag, 23. Mai - Pfingsten 10.00 Uhr Baienfurt - Eucharistiefeier (öffentlich, mit Platzkarten) Rennovabiskollekte Montag, 24. Mai - Pfingsmontag 10.00 Uhr Baindt - Eucharistiefeier mit Dekan i. R. Heinz Leuze (öffentlich, mit Platzreservierungskarten) († Theresia und Eugen Elbs, Margarete Voll- mer, Jahrtag: Baptist Elbs) Rennovabiskollekte 10.00 Uhr Baienfurt - Eucharistiefeier (öffentlich, mit Platzkarten) Rennovabiskollekte Dienstag, 25. Mai 14.30 Uhr Baienfurt - Maiandacht mit dem Katholi- schen Frauenbund musikalisch gestaltet vom Chorquartett des Kirchenchors (Teilnahme mit Eintragung am Eingang) Mittwoch, 26. Mai 09.00 Uhr Baienfurt - Eucharistiefeier (öffentlich, mit Eintragung am Schriftenstand) 14.30 Uhr Baindt - Helferkreis Maiandacht in der Kirche, bitte Gotteslob mitbringen! (öffentlich, ohne Platzreservierungskarten) Freitag, 28. Mai 08.30 Uhr Baindt - Rosenkranz 09.00 Uhr Baindt - Eucharistiefeier (öffentlich, ohne Platzreservierungskarten) († Hubert Fuchs) Samstag, 29. Mai 18.30 Uhr Baienfurt - Eucharistiefeier (öffentlich, mit Platzkarten) Sonntag, 30. Mai - Dreifaltigkeitssonntag 10.00 Uhr Baindt - Eucharistiefeier (200-Jahrfeier Ka- „Die Welt lebt von Menschen, die mehr tun als ihre Pflicht!“ Schauspieler Ewald Balser Setzen Sie auf Solidarität! Nummer 20 Amtsblatt der Gemeinde Baindt Seite 9 pelle Schachen, öffentlich, mit Platzreservie- rungskarten) († Marta und Heinrich Adler) 10.00 Uhr Baienfurt - Eucharistiefeier (öffentlich, mit Platzkarten) 19.00 Uhr Maiandacht musikalisch gestaltet vom Chor- quartett des Kirchenchors (Teilnahme mit Eintragung am Eingang) Maskenpflicht während des Gottesdienstes Während der 3. Pandemiestufe gilt 1. Tragepflicht sind die sogenannten medizinischen OP- Masken (Einwegmasken) oder FFP2- Masken, Masken KN 95 oder N95 während des gesamten Gottesdienstes. 2. Kein Gemeindegesang in jeglicher Form, also auch nicht kurze Antwortgesänge (Gesang durch einen kleinen Chor bleibt unter Einbehaltung der bestehenden Rege- lungen erlaubt) Herzlichen Glückwunsch! Am vergangenen Sonntag durften Sr. Carola und Sr. Jo- hanella ihr 60-jähriges Professjubiläum im Kreis ihrer Mit- schwestern in Heiligenbronn begehen. Zu diesem diaman- tenen Ordensjubiläum gratulieren wir ganz herzlich und freuen uns mit ihnen. In diese Freude mischt sich natürlich auch die Trauer über den bevorstehenden Abschied aus Baindt am 27. Juni. In der hauseigenen Zeitschrift der Stiftung St. Franzis- kus ist dazu ein bewegender Artikel erschienen unter der Überschrift „Das Hiersein war ein Geschenk“. Dieser Selbsteinschätzung der Schwestern können auch wir voll und ganz zustimmen. Anlässlich der Verabschiedung im Juni hält Archivar Ewald Graf aus Heiligenbronn einen Vortrag über die Geschichte des Kinderheims in Baindt und der Heiligen- bronner Schwestern in Baindt. Samstag, 20. Juni 2021, 19.30 Uhr in der Schenk-Kon- rad-Halle Anmeldung für die begrenzte Anzahl an Plätzen nimmt die Gemeindeverwaltung Baindt ab sofort entgegen: t. ziegler@baindt.de oder Telefon 07502 / 9406-16 Rosenkranzgebete im Mai Im Mai laden wir ganz herzlich ein zum Rosenkranzgebet jeden Freitag um 8.30 Uhr vor dem Gottesdienst. Gottesdienste in Baindt - Aktuelle Regelungen im Lockdown Bedingt durch den Lockdown und die erforderliche Re- duzierung der Kontakte ist die Teilnahme an den Got- tesdiensten nach vorheriger Anmeldung möglich. Die Platzreservierungskarten liegen zum Mitnehmen in der Kirche rechtzeitig bereit. Für Gottesdienste mit geringerer Besucherzahl (z. B werk- tags) erfolgt die Teilnehmererfassung mittels ausliegen- der Liste. Die Angaben in der Teilnehmerliste oder auf den Platzreservierungskarten dienen unter Wahrung des Da- tenschutzes zur Benachrichtigung, falls bei einem Besu- cher im Nachhinein eine Infektion festgestellt werden sollte. Bitte beachten: Personen mit Krankheitssymptomen dür- fen nicht mitfeiern. Sprechzeiten Pfarrer Bernhard Staudacher Nach telefonischer Vereinbarung (Tel. 912623) Thumbstraße 55, Baindt E-Mail-Adresse: bernhard-staudacher@gmx.de Sprechzeiten Gemeindereferentin Silvia Lehmann Nach telefonischer Vereinbarung Büro: Kirchstraße 8, Baienfurt Tel. 0751 / 5576199, (Tel. privat 943630) E-Mail-Adresse: Silvia.Lehmann@drs.de Sprechzeiten Gemeindereferentin Regina Willmes Nach telefonischer Vereinbarung Büro: Kirchstraße 8, Baienfurt Tel. 0751 / 56969624 E-Mail-Adresse: Regina.Willmes@drs.de Gemeindehaus St. Martin / Bischof-Sproll-Saal: Belegung und Reservierung Frau Gudrun Moosherr Tel. 0751-18089496 E-Mail: gudrun.moosherr@gmail.com Katholische Kirchenpflege Baindt: Frau Lucy Schellhorn (Kirchenpflegerin) Bankverbindung: KSK Ravensburg IBAN DE 4365 0501 1000 7940 0985 BIC SOLADES1RVB Kath. Pfarramt St. Johannes Baptist Thumbstr. 55, 88255 Baindt Pfarramtssekretärin Frau Christiane Lott Telefon 07502 - 1349 Telefax 07502 - 7452 In dringenden Fällen erreichen Sie uns auch unter 01523-7116559 Stjohannesbaptist.baindt@drs.de www.katholisch-baienfurt-baindt.de Das Pfarrbüro ist vom 25. Mai bis einschließlich 04. Juni geschlossen. Sie erreichen uns wieder am 08. Juni 2021. Kath. Pfarramt Mariä Himmelfahrt Kirchstraße 8, 88255 Baienfurt Telefon 0751 - 43633 Telefax 0751 - 58812 kathpfarramt.baienfurt@drs.de Helferkreis Am 26. Mai um 14.30 Uhr findet unse- re jährliche Maiandacht in der Kirche in Baindt statt. Bitte eigenes Gotteslob mitbringen! Hinweise auf Prüfungssegen: Es liegt in der Luft: das Jugendwort 2020 „lost“. „Verlorene Generation“, so bezeichnen sich viele Jugend- liche, als wäre das Leben „vergeigt“, weil sie im Jahr 2020 oder 2021 Schulabschluss gemacht haben. Diesem Grundgefühl möchte der Prüfungssegen ein an- deres Narrativ dagegensetzen. „Lost and found“: Gefun- den und gesehen werden, von Gott gefunden, gesehen, gehalten. Unter diesem Thema finden an folgenden Terminen Prü- fungssegen statt: Ravensburg Sonntag, 06. Juni, 16:30 Uhr Jugendkirche Joel, St. Jodok Bad Waldsee Sonntag, 06. Juni, 18:00 Uhr St. Petrus Herzliche sind die Schülerinnen und Schüler dazu einge- laden mal durchzuschnaufen und sich segnen zu lassen. Seite 10 Amtsblatt der Gemeinde Baindt Nummer 20 Evangelische Kirchengemeinde Baienfurt-Baindt Tel.: 0751/43656, Fax: 0751/ 43941; E-Mail-Adresse: pfarramt.baienfurt@elkw.de Homepage: www.evangelisch-baienfurt-baindt.de Pfarrbüro: Öschweg 32, Baienfurt, Tel.: 0751/ 43656 Pfarrer M. Schöberl Öffnungszeiten Di 7.00 - 9.00 + 13.00 - 15.00, Do 10.00 - 13.00 Uhr Wochenspruch: Es soll nicht durch Heer oder Kraft, son- dern durch meinen Geist geschehen, spricht der HERR Zebaoth. Sach 4,6b Sonntag, 23. Mai Pfingstsonntag 10.30 Uhr Baienfurt Festgottesdienst in der Ev. Kir- che mit Abendmahl mit ANMEL- DUNG BIS SPÄTESTENS 22. Mai, 20.00 Uhr im Pfarramt Montag, 24. Mai Pfingstmontag 10.30 Uhr Baienfurt Gottesdienst in der Ev. Kirche ohne Anmeldung Sonntag, 30. Mai 10.30 Uhr Baienfurt Gottesdienst in der Ev. Kirche ohne Anmeldung _________________________ 5. Teil: Fürchte dich nicht! - Gott ist da. - Wie groß darf ich von Gott denken? Wie weit reicht mein Gebet? - Nach der Auffassung un- zähliger Menschen, deren Erfahrungen wir in der Bibel nachlesen können, sicher nicht nur bis zur Zimmerdecke. Heute wird dem Gebet häufig nur der Aspekt zugeschrie- ben, dass es die Beterin ruhig macht und ihr hilft, sich auf das Wesentliche zu konzentrieren. Und das ist ja auch eine sehr wichtige Facette, denn Gott braucht unsere gu- ten Ratschläge, wie er das mit der Welt besser machen könnte, tatsächlich nicht. Sein Horizont übersteigt unsere Vorstellung um ein Vielfaches. Aber warum soll ich denn dann noch beten? - Sicher nicht, um wie in einen Automaten oben die Gebetsmünze ein- zuwerfen und unten das heraus zu bekommen, was ich mir wünsche. Gott ist nicht manipulierbar, aber er ist ansprechbar. Er ist eben mehr als ein Prinzip, mehr als die erste Ursa- che für alles, was in der Welt so geschieht. Calvin hält deshalb fest, dass Gott „alles Lebendige ver- sorgt und nährt; es ist, wie ich schon sagte, kindisch, wenn man das auf einzelne Akte einschränken will.“ Er verweist auf das Jesus-Zitat, dass noch nicht einmal das Leben eines kleinen Spatzen in Gottes Augen bedeu- tungslos ist. Wir ahnen also, wenn Gottes Interesse an seiner Schöp- fung so allumfassend ist, wie könnten dann wir Menschen mit anderen Kreaturen gleichgültig umgehen, wie könnte uns ihr Ergehen kalt lassen? Wenn Gottes Aufmerksamkeit, nach der biblischen Über- lieferung, gerade dem Unscheinbaren, dem Kleinen gilt, wie sollten wir uns dann nicht auch immer und immer wieder für die Geschöpfe einsetzen, die sonst gern über- gangen werden? Gottes besondere Fürsorge für alles Lebendige ist damit unser Vorbild, an dem wir uns als seine Ebenbilder orien- tieren können. Kraft und Perspektive dafür schöpfen wir in der Begegnung mit Gott. Deshalb ist die wichtigste Bedeutung des Gebets eben nicht der Informationsaustausch - als ob Gott nicht schon wüsste, was mein Herz bewegt - sondern die Beziehung, die Gemeinschaft mit ihm und mit den anderen Geschöp- fen, die zusammen mit uns auf ihn ausgerichtet sind. Nicht von ungefähr beginnt das berühmteste Gebet von Jesus mit einem „geheiligt werde dein Name, dein Reich komme, dein Wille geschehe“. Und auch sein Gebet im Garten Gethsemane endet mit einem „dein Wille gesche- he“. Gebet ist damit ein „Reden des Herzens mit Gott“ und ge- nauso ein Hören auf das, was er mir zu sagen hat. Gebet ist ein sich Ausrichten auf das große „Du“, auf mein Gegenüber, dessen Fürsorge alle Bereiche des Lebens umfasst und in dessen Augen mein kleines, persönliches Leben doch wertvoll ist und mit einer Würde versehen wird, die mir nichts und niemand mehr nehmen kann. Wie groß darf ich also von Gott denken? - Offenbar kann ich ohnehin nicht groß genug von ihm denken. Doch ich entdecke in der Bibel eben auch das, womit Cal- vin den fünften Abschnitt beschließt: „Wer ist wie der HERR, unser Gott, im Himmel und auf Erden? Der (...) den Geringen aufrichtet aus dem Staube und erhöht den Armen aus dem Schmutz, dass er ihn set- ze neben die Fürsten, neben die Fürsten seines Volkes“ (Psalm 113,5-8) Mein Gebet reicht deshalb immer genau so weit, bis es das Herz Gottes erreicht. Und ich kann erleben, wie Gott aufrichten, erhöhen, ver- sorgen und ernähren kann und will und wie er mich in den Anbruch seiner erlebbaren Gegenwart mitten in der Welt hineinnimmt. - Fortsetzung folgt - Wer Rückmeldungen - Fragen oder Interesse am Aus- tausch über diesen Schatz für die Seelsorge in Calvins Institutio hat, melde sich einfach kurz unter martin.scho- eberl@elkw.de oder 0751/43656. Gottes Segen und seine Bewahrung! Euer Pfarrer Martin Schöberl _________________________ Aktuelles aus dem Pfarrbüro Aufgrund der aktuellen gesundheitspolitischen Vorgaben ist bis auf weiteres kein Publikumsverkehr im Pfarrbüro möglich. Individuelle Termine können Sie natürlich gern weiterhin vereinbaren. Wir sind selbstverständlich wei- terhin telefonisch zu erreichen unter: 0751/43656 oder per E-Mail über pfarramt.baienfurt@elkw.de bzw. martin. schoeberl@elkw.de. _________________________ Herzliche Einladung zum An- meldeabend für den Kon- fi-Jahrgang 2021/2022 am Dienstag, 22. Juni 2021 um 19.00 Uhr in der Evangelischen Kirche Achstraße 2, Baienfurt Natürlich sind neben den Eltern auch die neuen Konfis herzlich eingeladen. Bitte bringen Sie zur Anmeldung das Taufdatum Ihres Sohnes/Ihrer Tochter mit (z. B. aus dem Familien-Stammbuch). Jugendliche, die noch nicht getauft sind, können sich entweder während der Konfizeit oder an der Konfirmation taufen lassen. Nummer 20 Amtsblatt der Gemeinde Baindt Seite 11 Der Konfirmandenunterricht findet ab dem 15. Septem- ber 2021 immer mittwochs von 14.30 - 16.00 Uhr im Ev. Gemeindehaus in Baienfurt statt. Im baden-württem- bergischen Schulgesetzt heißt es: ‚Für den Konfirman- denunterricht halten die Schulen in der Klassenstufe 8 den ganzen Mittwochnachmittag unterrichtsfrei‘, daher müsste die Zeit bei allen möglich sein. Im Konfi-Jahr soll es vor allem darum gehen, zu erleben, wie Christsein heute aussehen kann, Fragen an Gott und das Leben gemeinsam zu bewegen und seinen eigenen Platz in Kirche und Gemeinde zu entdecken. Wenn Ihr Kind im Schuljahr 2021/2022 noch nicht die 8. Klasse besucht und erst im nächsten Jahrgang dabei sein will, geben Sie uns einfach kurz Bescheid. Herzlichen Gruß Herzliche Einladung zum Anmeldeabend für den Konfi-Jahrgang 2021/2022 am Dienstag, 22. Juni 2021 um 19.00 Uhr in der Evangelischen Kirche Achstraße 2, Baienfurt Natürlich sind neben den Eltern auch die neuen Konfis herzlich eingeladen. Bitte bringen Sie zur Anmeldung das Taufdatum Ihres Sohnes/Ihrer Tochter mit (z. B. aus dem Familien-Stammbuch). Jugendliche, die noch nicht getauft sind, können sich entweder während der Konfizeit oder an der Konfirmation taufen lassen. Der Konfirmandenunterricht findet ab dem 15. September 2021 immer mittwochs von 14.30 - 16.00 Uhr im Ev. Gemeindehaus in Baienfurt statt. Im baden- württembergischen Schulgesetzt heißt es: ‚Für den Konfirmandenunterricht halten die Schulen in der Klassenstufe 8 den ganzen Mittwochnachmittag unterrichtsfrei‘, daher müsste die Zeit bei allen möglich sein. Im Konfi-Jahr soll es vor allem darum gehen, zu erleben, wie Christsein heute aussehen kann, Fragen an Gott und das Leben gemeinsam zu bewegen und seinen eigenen Platz in Kirche und Gemeinde zu entdecken. Wenn Ihr Kind im Schuljahr 2021/2022 noch nicht die 8. Klasse besucht und erst im nächsten Jahrgang dabei sein will, geben Sie uns einfach kurz Bescheid. Herzlichen Gruß Martin Schöberl, Pfarrer der Evangelischen Kirchengemeinde Baienfurt-Baindt Bibelandacht Am Pfingstmontag, 24. Mai findet um 18 Uhr in der evang. Kirche in Weingarten eine Bibelandacht statt. Referent ist Gemeinschaftspastor Martin Rudolf. Das Thema lautet: „Die Taufe Jesu und sein Lebensauftrag“ (Luk. 3, 21ff). Martin Schöberl, Pfarrer der Evangelischen Kirchenge- meinde Baienfurt-Baindt _________________________ Bibelandacht Am Pfingstmontag, 24. Mai findet um 18 Uhr in der evang. Kirche in Weingarten eine Bibelandacht statt. Referent ist Ge- meinschaftspastor Martin Rudolf. Das Thema lautet: „Die Taufe Jesu und sein Lebensauftrag“ (Luk. 3, 21ff). _________________________ Liebe Kreative Heute möchte ich euch eine texti- le Arbeit vorstellen. Hier hat Frau Irmgard Schwarzat aus Baienfurt mit Wolle und Nadel und Faden an „textiler Kunst“ gear- beitet. Heraus kommt ein alltagstaugliches, individuelles, vielleicht einmaliges Stuhlkissen. Wie siehts aus, vielleicht ein Thema bei den hoffentlich bald wieder stattfindenden kreativen Montagen. Die Zeichen stehen gut, die Inziden- zen sinken - wir alle freuen uns schon auf ein Wiederse- hen. Und wie Ihr seht, es mangelt nicht an kreativen Ide- en. Hoffentlich bis bald, Euer Kreatives Montags-Team, übrigens, über weitere kreative Ideen freuen wir uns sehr. Sendet sie bitte an: p.neumann.sprink@gmx.de Christliche Brüdergemeinde Baienfurt (Baptisten) e.V. Baindter Str. 11, 88255 Baienfurt Homepage: www.baptisten-baienfurt.de E-Mail: info@baptisten-baienfurt.de Unsere Gottesdienste sind offen für Besucher und finden sonntags um 10 Uhr statt. Die regelmäßigen Veranstal- tungen finden, sofern diese derzeit möglich sind, unter Einhaltung der aktuell geltenden Hygieneauflagen statt. Weitere Veranstaltungen werden auf der Homepage der Gemeinde angekündigt. Aufgrund der derzeit limitierten Teilnehmeranzahl wird um eine Voranmeldung auf der Homepage der Brüder- gemeinde bis freitags 18 Uhr gebeten. Vereinsnachrichten Musikverein Baindt Jungmusikanten-Ralley Weißt du noch den Weg zum Probe- lokal? Und wie dein Registerkollege in der JuKa heißt? Wir sind uns da auch nicht mehr ganz so sicher! Darum ha- ben wir ein kleines Spiel für euch vorbereitet, zu dem wir alle Jungmusikanten ganz herzlich einladen möchten! Am 22. Mai geht’s los, da finden alle unsere Jungmusikanten die „Spielanleitung“ inklusive einer kleinen Überraschung vor ihrer Haustüre. Bis zum 31. Mai habt ihr Zeit, alle Auf- gaben zu lösen und bei Natalie Hage abzugeben! Geht natürlich auch (coronakonform) mit einem Freund oder euren Geschwistern/eurer Familie. Bitte beachtet die ak- tuell geltenden Regeln. Natürlich machen wir das nicht nur zum Spaß: am 02. Juni wollen wir uns alle virtuell wieder sehen und einen kleinen Jungmusikanten-Hock veranstalten. Neben netter Gesellschaft gibt es dann eine kleine Siegerehrung. Gerne dürfen auch die „großen“ Musiker teilnehmen, von der Wertung seid ihr aber leider ausgeschlossen. Wir freuen uns auf euch, euer Jugend-Team des Musikvereins! SOZ I A L VERBAND VdK Baden-Württemberg Der Sozialverband VdK informiert - Aktuelles 60 Euro für Pflegehilfsmittel Pauschale bis zum Jahresende erhöht Die Bundesregierung hat beschlossen, dass die Pflege- hilfsmittel-Pauschale für pflegende Angehörige bis zum Ende des Jahres auf 60 Euro angehoben wird. Hiermit kommt die Regierung den Forderungen des Sozialver- bands VdK nach. Durch die Corona-Pandemie sind die Kosten für Hygi- eneartikel für Pflegebedürftige mit einem anerkannten Pflegegrad und deren Angehörige stark gestiegen. Um FFP2-Masken, Einmalhandschuhe und Schutzkleidung fi- nanzieren zu können, wurde zu Beginn der Pandemie die Pauschale von 40 auf 60 Euro angehoben. Dieser Beitrag sollte nun wieder auf den ursprünglichen Betrag gesenkt werden. Dies wurde jedoch vom VdK scharf kritisiert. Die erhöhten Kosten für Hygieneartikel bestehe weiterhin, da Seite 12 Amtsblatt der Gemeinde Baindt Nummer 20 die Pandemie noch nicht beendet sei. Nun hat die Bun- desregierung eingelenkt und die Pauschale von 60 Euro bis Ende des Jahres bestätigt. Dennoch werden wir weiter dafür kämpfen, dass die Pau- schale unbefristet auf 60 Euro angehoben wird. Hierdurch soll die häusliche Pflege gestärkt werden. Der VdK in Ihrer Nähe: Ortsverband Weingarten, Telefon 0751-47760 Homepage: www.vdk.de/ov-weingarten Kreisverband Ravensburg: Telefon: 0751-76 96 210 VdK SRgGmbH Servicestelle Ravensburg: Telefon: 0751-76 96 20 Was sonst noch interessiert Natur- und Kulturlandschaft Altdorfer Wald e.V. Schutz des Altdorfer Waldes ist unser Zweck, seines Le- bensraums, der Quellen, kein Kiesabbau etc. Unterstützen Sie uns, werden Sie Mitglied! www.altdorferwald.org Stiftung Liebenau Ravensburg Gastfamilien gesucht Auch in Corona-Zeiten brauchen Menschen mit Behin- derungen Gastfamilien, in denen sie gut begleitet leben können. Gesucht werden daher Familien oder Einzelper- sonen, die ein Zimmer oder eine kleine Wohnung frei haben. Fachkenntnisse sind nicht erforderlich. Die Gast- familie sollte Freude am Umgang mit Menschen mit Be- hinderungen haben und sich vorstellen können, ein Kind, einen Jugendlichen oder eine erwachsene Person bei sich aufzunehmen und im Alltag zu begleiten. Fachkräf- te der Stiftung Liebenau sorgen für eine dauerhafte Be- gleitung durch den Fachdienst sowie ein angemessenes Betreuungsentgelt. Informationen unter: Stiftung Liebenau, Betreutes Wohnen in Familien (BWF), Friedhofstraße 11, 88212 Ravensburg, Telefon 0751 977123- 0, www.stiftung-liebenau.de/gastfamilie. Der Förderverein für krebskranke Kinder Tübingen e V. Jährlich erkranken deutschlandweit 2000 Kinder an Krebs. Das sind 2000 Kinder, die sich von heute auf mor- gen in einer Ausnahmesituation wiederfinden und schon in viel zu jungen Jahren mit der Erfahrung einer lebens- bedrohlichen Krankheit konfrontiert werden. Die Eltern, Geschwister und Großeltern sind ebenso von dieser Dia- gnose betroffen und häufig mit vielen Ängsten, Zweifeln und der Ungewissheit darüber, wie es weitergeht, belastet. Genau diese Kinder und Familien brauchen unsere und Ihre Hilfe! Durch unser Elternhaus und unser Familien- haus, durch viele Hilfsangebote für die Kinder und Fami- lien und durch die Unterstützung der Tübinger Kinderkli- nik können wir den Betroffenen Mut, Hilfe und Hoffnung geben. Doch helfen können wir nur gemeinsam mit Ihnen. Denn alles, was wir für krebskranke Kinder und deren Familien tun, wird ausschließlich durch Spenden finanziert. Auch Sie können den Kindern und Familien helfen, wenn Sie uns mit einer Spende unterstützen. Gemeinsam können wir den kranken Kindern und ihren Familien helfen. Förderverein für krebskranke Kinder Tübingen e.V. Frondsbergstraße 51, 72070 Tübingen Telefon: 0 70 71/94 68-11 info@krebskranke-kinder-tuebingen.de www.krebskranke-kinder-tuebingen.de Wir können nur helfen, wenn uns jemand hilft! Unser Spendenkonto: Kreissparkasse Tübingen IBAN: DE10 6415 0020 0000 1260 63 BIC: SOLADES1TUB Ansprechpartnerin: Agnes Nagel Hospiz Ambulant Weingarten Wir haben ein Offenes Ohr für Sie Sie sind in Trauer? Vielleicht haben Sie einen Verlust erlebt, der besonders schmerzt, weil Sie sich nicht verabschieden konnten? Oder Sie sind gerade in der Situation mit einem sterbenden Angehörigen und erleben Isolation? Die Trauerfeier und die Beerdigung mit nur sehr wenigen Personen hat nur wenig Trost bringen können, weil Sie nicht gemeinsam mit anderen trauern konnten? Vielleicht fühlen Sie sich durch die Kontakteinschränkun- gen alleingelassen mit Ihrer Trauer? Sie suchen nach Möglichkeiten, über all das Erlebte zu sprechen? Wir haben ein offenes Ohr für Sie! Weil wir wissen, dass es ausgesprochen erleichternd sein kann, die Erinnerungen, die belastenden Momente, die traurigen Gefühle, vielleicht auch Wut und Zorn sich von der Seele reden zu können, bieten wir unsere offenen Ohren an. Die Trauer verschwindet dadurch nicht, sie lässt sich aber gemeinsam leichter tragen. Wir bieten zum einen individuelle Gesprächstermine an. Bitte rufen Sie uns zur Terminvereinbarung an. Auch te- lefonische Unterstützung ist möglich. Außerdem bieten wir mehrere Termine in einer kleinen Gruppe an. Es wird jeweils zu Beginn einen Impuls geben und danach Zeit für Gespräche und Zuhören. Hierfür melden Sie sich bitte bei uns an, damit die Gruppe nicht zu groß wird. Wir achten (in „Corona-Zeiten“) auf die nötigen Abstände. Telefon: 0751 - 180 56 382 oder 0160 - 96 20 72 77 Hierfür melden Sie sich bitte bei uns an, damit die Gruppe nicht zu groß wird. Wir achten (in „Corona-Zeiten“) auf die nötigen Abstände. Termine: 25.05., 15.06., 06.07., 27.07 2021, jeweils von 17.00 - 18.30 Uhr Ort: Hospiz Ambulant, Vogteistr. 5, Weingarten Begleitung durch: Dorothea Baur Landratsamt Ravensburg Bio-Musterregion veröffentlicht BioGenuss-Radtouren Die Pfingstferien stehen vor der Tür! Die neuen BioGe- nuss-Radtouren der Bio-Musterregion Ravensburg bieten jetzt eine willkommene Abwechslung. Auf drei Routen in- nerhalb des Landkreises kann eine Radtour zum Genus- serlebnis werden. Unter dem Motto „BioGenuss-Radtou- ren – Radelnd unsere Bio-Heimat erFAHREN“ führen die Touren an verschiedenen Bio-Höfen oder Bio-Verarbei- tern vorbei und bieten die Möglichkeit Bio-Köstlichkeiten direkt am Ort der Erzeugung zu erwerben und ganz ne- benbei noch etwas über die unterschiedlichen Betriebe Nummer 20 Amtsblatt der Gemeinde Baindt Seite 13 und deren Besonderheiten zu lernen. „So wollen wir die Verbraucherinnen und Verbraucher in Kontakt mit un- seren Bio-Landwirt/innen bringen und die Vor-Ort-Ver- marktung bewerben“, sagt Katharina Eckel, Regionalma- nagerin der Bio-Musterregion Ravensburg und Initiatorin des Projektes. Drei Rundtouren stehen momentan zur Verfügung. Die- se befinden sich um Leutkirch im Allgäu, Bad Waldsee, Wolfegg, Amtzell, Bodnegg und Waldburg. Genaue Infor- mationen gibt es unter www.biomusterregionen-bw.de/ biogenuss-radtouren. Für alle Mairadler wird auf jeder Tour ein Bio-Gschenkle im Wert von 25 Euro verlost. Senden Sie uns dazu ein Bild von sich mit einem der Hofschilder der Bio-Musterregi- on auf Ihrer Tour und berichten Sie von Ihren Bio-ErFah- rungen. Mit Zusendung eines Fotos stimmen Sie dessen Veröffentlichung zu. Einsendungen bitte an k.eckel@rv. de. Wir freuen uns von Ihren erFAHRUNGEN zu lesen und zu sehen und wünschen nun viel Spaß beim Radeln und Entdecken! Teilnahmeschluss ist der 7. Juni 2021. Teilnahme erst ab 18 Jahren, Projektbeteiligte und deren Angehörige sind von der Teilnahme ausgeschlossen. Tierheim Berg-Kernen / Tierschutzvereins Ravensburg-Weingarten u. Umgebung e.V. „Hilfe! Ich bekomme keine Luft mehr!“ Tierheim Berg-Kernen und Tierschutzverein warnen vor der Gefahr eines Hitzetods: Hunde oder Katzen können in überhitzten Autos sterben Berg/Ravensburg - Wenn die Sonne scheint und die Tem- peraturen steigen, droht in abgestellten Autos für Hunde und Katzen Lebensgefahr. „Selbst bei nur 10 Grad Celsi- us Außentemperatur kann sich der Innenraum eines Au- tos, wenn es in der Sonne steht, erheblich erhitzten. Bei sommerlichen Temperaturen steigt die Temperatur oft in wenigen Minuten so drastisch an, dass es für einen In- sassen, ob Kind oder Tier, lebensgefährlich wird“, warnt Martina Schweitzer, Vorsitzende des Tierschutzvereins Ravensburg-Weingarten und Umgebung e. V. Selbst wenn das Auto im Schatten stehe, könne es bei hohen Außen- temperaturen schnell zu heiß werden und auch der sich ändernde Sonnenstand sollte berücksichtigt werden. Ein Hund besitze nur wenige Schweißdrüsen - an den Pfoten und am Nasenspiegel - und könne sich daher nur über Hecheln Abkühlung verschaffen. Er sei der Gefahr eines Hitzetods hilflos ausgeliefert, gibt Martina Schweitzer zu bedenken und erklärt: „Wenn der Hund zu hecheln be- ginnt, verliert er sehr viel Flüssigkeit und wird unruhig. Zeichen dafür sind ein langgestreckter Hals und eine weit heraushängende Zunge. Bei dem Versuch, mehr Sauerstoff in die brennenden Lun- gen zu bekommen, beschleunigt sich die Atmung. Der Puls rast. Die Mundschleimhaut verfärbt sich dunkelrot und es kann zu Erbrechen und Durchfall, Kreislaufbeschwerden und Krämpfen - bis hin zu Bewusstlosigkeit und Nieren- versagen - kommen.“ Innerhalb kurzer Zeit steige die Kör- pertemperatur des Hundes von 38,5 Grad Celsius auf 41 Grad, ab 42 Grad bestehe akute Lebensgefahr. „Der Hund stirbt oft schon nach wenigen Minuten den Schocktod.“ Welche Angst und Panik das Tier im überhitzten Auto durchlebe, sei unvorstellbar. Enge Transportkisten, hohe Luftfeuchtigkeit, Übergewicht sowie rassebedingt verkürzte Schnauzen, wie beispiels- weise beim Mops oder der Bulldogge, beziehungsweise die Wärmeempfindlichkeit von in kälteren Regionen be- heimateten Rassen wie zum Beispiel den Huskys verstärk- ten das Leiden zusätzlich, so die Tierschutzverein-Vorsit- zende weiter. Auch das Alter und der Gesundheitszustand der Tiere spielten eine Rolle. Selbst wenn ein Hund in letzter Minute vor dem Hitzetod gerettet werde, könne er noch Tage danach an den Folgen dieser Tortur sterben beziehungsweise lebenslange Hirn- und Organschäden davontragen. „Ersparen Sie Ihrem Hund eine solche Tor- tur!“, appelliert Martina Schweitzer an alle Tierfreunde und warnt: Auch das Anbinden vor einem Geschäft in der Sonne könne schon ausreichen, dass ein Hund einen Sonnenstich oder Hitzeschlag erleide - selbst bei mode- raten Temperaturen. Freiheitsstrafe bis zu drei Jahren möglich Nach dem Tierschutzgesetzt ist es strafbar, einen Hund im überhitzten Auto zurückzulassen. Hier ist sogar eine Freiheitsstrafe bis zu drei Jahren möglich. Wer bemerke, dass ein Hund allein in einem sich aufheizenden gepark- ten Auto sitze, sollte versuchen, den Besitzer ausfindig zu machen, rät Martina Schweitzer. Sei dies nicht möglich, sollten Polizei oder Feuerwehr informiert werden. „Dauert auch dies zu lange und der Hund befindet sich in akuter Lebensgefahr, dann dürfen Sie den Hund selbst befreien. Dokumentieren Sie den Vorfall, suchen Sie Zeugen, die den Hergang bestätigen können. Erstatten Sie Strafana- zeige wegen Tierquälerei.“ Und noch etwas ist der Tierschutzverein-Vorsitzenden wichtig: „Wenn der Hund befreit ist, sollte er in den Schat- ten gebracht werden. Übergießen Sie ihn mit kühlem, aber nicht eiskaltem Wasser. Wickeln Sie ihn nicht in ein feuchtes Handtuch, da dies den Wärmeaustausch ver- hindert. Fächeln Sie ihm Luft zu. Ist er bewusstlos, flößen Sie ihm keine Flüssigkeiten ein. Ein Tierarztbesuch ist un- umgänglich.“ Videos zum Thema und weitere Informationen: https://www.tasso.net/Tierschutz/Aufklaerungsprojekte/ Hund-im-Backofen; https://www.tierrecht-anwalt.de/hunderecht-tv/hitze- tod-hund/hund-im-heissen-auto-hunderechtsanwalt.html Kreisjugendring Ravensburg Fachtag „Kinder beteiligen - Zukunft gestalten“ Dieser Fachtag findet am Dienstag, den 20. Juli 21 um 10:00 Uhr digital als Zoom-Meeting statt. Das Thema Kin- der- und Jugendbeteiligung ist aktueller denn je. Das gro- ße Engagement junger Menschen im Rahmen der Fridays for Future-Bewegung machte das Thema in den Medien und in der breiten Gesellschaft präsent. Es zeigte sich deutlich, dass junge Menschen eine hohe Motivation ha- ben sich an verschiedenen Themen zu beteiligen und ihr Recht auf Beteiligung wahrnehmen möchten. Auch Kin- der zeigen sich bei vielfältigen Beteiligungsprozessen als Expert*innen ihres Lebensumfelds und können wichtige Impulse zur Kommunalentwicklung beitragen. Wie das gelingt, was es dazu braucht an Unterstützung und Rah- menbedingungen, das ist ein Fokus dieser Fachtagung. In den unterschiedlichsten Bereichen müssen Räume und Möglichkeiten geschaffen werden, damit junge Menschen ihre Ideen und Meinungen einbringen, sich engagieren und Gegenwart und Zukunft mitgestalten können. Beteiligung beginnt in den Köpfen der Erwachsenen und so braucht es Erwachsene, die Partizipation als Grundhaltung verstehen und sich für eine Vielfalt an Be- teiligungsmöglichkeiten in den unterschiedlichsten Be- reichen (Kindergarten, Schule, Kinder- und Jugendhilfe, Kommune, Kinder- und Jugendarbeit u.v.m.) einsetzen. Seite 14 Amtsblatt der Gemeinde Baindt Nummer 20 Der Fachtag richtet sich an alle Interessierten, die im Be- reich Kinder- und Jugendbeteiligung tätig sind oder tätig sein möchten. Neben den wichtigsten Grundlagen bie- tet der Fachtag eine große Fülle an Informationen zum Thema und Impulse zur Umsetzung von Beteiligungs- möglichkeiten junger Menschen. Anmeldungen bis spätestens 13. Juli 21 online unter www. jukinet.de. Weitere Infos gibt es beim Kreisjugendring Ravensburg e.V., Kuppelnaustraße 36, 88212 Ravens- burg, Tel.: 0751/ 21081, Fax: 21013, E-Mail: info@kreisju- gendring-rv.de SCHWEIZER FRÜHLINGSSALAT Zutaten für 4 Personen: 1 kleiner Friséesalat 50 g Rucola 50 g Haselnusskerne 50 g Walnusskerne 1 kg Rhabarber 100 ml Guavensaft 100 g frische Erdbeeren 200 g Feta 3 bis 4 EL Rotweinessig Salz, Pfeffer, 1 Prise Zucker 4 EL Walnussöl © Schorten/DEIKE 744U14U2 © C la ud ia Z im m er /D EI KE Zubereitung: Salate waschen, putzen und in Stücke rupfen. Den geschälten Rhabarber in mundgerechte Stücke schneiden. Backofen auf 200 Grad Umluft vorheizen. Die Nüsse grob hacken. Guavensaft und Öl verrühren, mit dem Rhabarber und den Nüssen vermengen, auf ein Emailleblech legen und im Ofen ca. 8 Minuten backen. Her- ausnehmen und abkühlen lassen. Die gewaschenen Erdbeeren würfeln, den Feta zerbröseln. Salate, Rhabarber und Nüsse, Feta und Erdbeeren vorsichtig vermengen. Den Rhabarbersud vom Backblech in eine Schüssel geben, mit Essig, Salz, Pfeffer und Zucker verschlagen. Vor dem Anrichten mit den restlichen Zutaten vermischen. Tipp: Eine herzhafte Note bekommt dieser Salat, wenn man 4 Scheiben Bündnerfleisch als Topping über den Salat streut. SchweizeriScheS rezept Zubereitungszeit: ca. 40 Minuten © van Hoorn/DEIKE 752R10R4 Lösung: Der Marienkäfer und die Gießkanne haben als Einzige keine weißen Punkte. Punktesammlung Paula sammelt gepunktete Gegenstände. Welche zwei Dinge haben zwar Punkte, unterscheiden sich aber von den anderen? Amtsblatt der Gemeinde Baindt Nummer 20 Tragt die Wörter anhand der Zahlen in die Kästchen ein. BILDER- KREUZWORT- Rätsel 72 0/ 1 © D EI K E PR ES S Aufl ösung: 1. KLEE, 2. BONBON, 3. DATUM, 4. WAL / WESPE, 5. OSTERHASE, 6. TAUBE, 7. RASSEL, 8. SAM, 9. TASSE, 10. BAUMSTUMPF, 11. ARA, 12.KORB, 13. NAEGEL, 14. GAUL, 15. LUPE, 16. ALU, 17. LEER Warum sollte man nicht unbedingt Apfelkerne essen? Normalerweise entfernt man das Kerngehäuse der Äpfel. Beißt man auf einen Apfelkern, entsteht ein bitterer Geschmack im Mund. Dieser kommt von der Substanz Amygdalin, die von unserem Körper in Blausäure umge- wandelt wird. In größeren Mengen ist Blausäure giftig. Über ein paar ver- schluckte Apfelkerne müssen wir uns aber dennoch keine Gedanken ma- chen, denn das ist zu wenig, um Schaden anzurichten. Völlig ungefährlich ist die Säure, wenn wir die Kerne gar nicht zerkauen, sondern im Ganzen herunterschlucken. Dann scheidet sie unser Körper un- verdaut wieder aus. Auch die Kerne von einigen anderen Früchten enthalten Amyg dalin. Brückner/DEIKE HALLO KINDER! 72 0R 20 R1 Amtsblatt der Gemeinde Baindt Nummer 20 MIETGESUCHE Lagerraum / Kellerraum ab sofort gesucht zur Einlagerung von Möbeln, abschließbar und trocken, ca. 15 – 20 m² Mobil: 0151 40904545 Garage/n, Halle oder trockene Scheune zur Unterbringung von Fahrzeugen ab sofort o. spät. November 2021 zu mieten, ggf. kaufen gesucht. 07502/3146, 0151/1221 7979 GESCHÄFTSANZEIGEN MIETGESUCHE Lagerraum / Kellerraum ab sofort gesucht zur Einlagerung von Möbeln, abschließbar und trocken, ca. 15 – 20 m² Mobil: 0151 40904545 Garage/n, Halle oder trockene Scheune zur Unterbringung von Fahrzeugen ab sofort o. spät. November 2021 zu mieten, ggf. kaufen gesucht. 07502/3146, 0151/1221 7979 GESCHÄFTSANZEIGEN Druck + Verlag Wagner GmbH & Co.KG Max-Planck-Straße 14 · 70806 Kornwestheim Anzeigen-Info: Profitieren Sie von einem unschlagbar günstigen Kombinationsrabatt! Seit mehr als 60 Jahren ein loyaler Partner der Kommunen. 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Foto: djd/www.BGETEM. de/Getty Images/ljubaphoto (djd). Permanenter Leistungs- und Termindruck, ein hohes Arbeitspens- um, ständig Ärger mit dem Chef oder den Kollegen: Das sind Belas- tungen am Arbeitsplatz, die auf Dauer psychisch krank machen kön- nen. Die Corona-Zeit mit ihren Ein- schränkungen und dem Arbeiten im provisorischen Homeof ce stellt zu- sätzliche Herausforderungen dar. Arbeitgeber sind in der P icht, mög- liche Problemfelder zu erkennen und für Abhilfe zu sorgen. Unterstützung dabei gibt etwa das Programm „Ge- meinsam zu gesunden Arbeitsbedingungen“ der Berufsgenossenschaft Energie Textil Elektro Medienerzeugnisse (BG ETEM). Das Online-Befra- gungstool ermöglicht es, mögliche Gefährdungen zu erkennen und daraus Maßnahmen abzuleiten. Das Programm unter www.bgetem.de wurde jetzt um Zusatzbausteine zu Corona und Homeof ce erweitert. &AUSBILDUNGBERUF Unser Thema „Ausbildung & Beruf“ erscheint das nächste mal in KW 39. Sie möchten dabei sein? Ihre Ansprechpartner erreichen Sie unter Tel. 07154 8222-70 oder anzeigen@duv-wagner.de Amtsblatt der Gemeinde Baindt Nummer 20 LKW-FAHRER, LAGERIST, BAUSTOFF-KAUFMANN? JA! m/w/d. Standort Vogt/Weingarten. Bewerbe Dich jetzt. www.mayer-baustoffe.de E-Mail: elektro.riedinger@t-online.de Elektro Riedinger Dorfstr. 20 88281 Hintermoos - Schlier Tel: +49 (0) 7529-912796 Fax: +49 (0) 7529-912797 Elektroniker (m/w/d) für Energie- und Gebäudetechnik - abgeschlossene Ausbildung, - Berufserfahrung, - technisches Verständnis, - Leistungsbereitschaft, - Teamfähigkeit, - Zuverlässigkeit, - Verantwortungsbewusstsein, - Führerschein Klasse B UNSER TEAM BRAUCHT VERSTÄRKUNG! Wir bilden aus und suchen Auszubildende Elektroniker (m/w/d) für Energie- und Gebäudetechnik LKW-FAHRER, LAGERIST, BAUSTOFF-KAUFMANN? JA! m/w/d. Standort Vogt/Weingarten. 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