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Amtsblatt_KW_51_23_12_2021-.pdf

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Dateityp: PDF-Dokument
Dateigröße: 32,4 MB
Verlinkt bei:
    Zuletzt geändert: 23.12.2021
    Amtsblatt_KW_01_14_01_2022.pdf

    Jahresrückblick 2021 Kaum hat ein neues Jahr begonnen, verblassen die Erinnerungen an das alte. Die Zeit können wir nicht zurückdrehen, wohl aber einige Ereignisse und Themen in Wort und Bild festhalten. Es hat sich einiges getan in unserer Gemeinde und von Seiten des Gremiums sowie der Verwaltung wurde sehr viel geleistet. Amtsblatt Jahrgang 2022 Freitag, den 14. Januar 2022 Nummer 1/2 Herausgeber: Gemeindeverwaltung, Marsweilerstr. 4, 88255 Baindt, Tel. (07502) 9406-0, Fax (07502) 9406-18, E-Mail: info@baindt.de, Homepage: www.baindt.de. Ver- antwortlich für den amtlichen Inhalt einschließlich der Sitzungsberichte und anderer Veröffentlichungen der Gemeindeverwaltung ist Bürgermeisterin Simone Rürup oder ihr Stellvertreter im Amt; für die kirchlichen Nachrichten das jeweilige Pfarramt; für die Vereinsnachrichten der jeweilige Verein; für den übrigen Inhalt der Re- dakteur, Tobias Pearman, Katharina Härtel, Druck + Verlag Wagner GmbH & Co. KG. Herstellung/Vertrieb: Druck + Verlag Wagner GmbH & Co. KG, Max-Planck-Str. 14, 70806 Kornwestheim, Telefon (07154) 82 22-0, Telefax (07154) 82 22-15. E-Mail Anzeigen: anzeigen@duv-wagner.de. Erscheint wöchentlich freitags. Aus organisa- torischen Gründen muss sich die Redaktion Kürzungen vorbehalten. Gremienarbeit In 17 Gemeinderats- und Bauausschusssitzungen mit 218 Tagesordnungspunkten wurde konstruktiv diskutiert und um das beste Ergebnis für die Gemeinde gerungen. Dabei gab es auch personelle Veränderungen. So ist, nachdem bereits zu Beginn des Jahres Doris Graf für die Grünen Mitglied des Gemeinderats wurde, am Ende des Jahres Simon Gauder ausgeschieden und Mladen Petar Renic als neues Gemeinderatsmitglied in der Fraktion der Freien Wähler nachgerückt. Simon Gauder und Bürgermeisterin Rürup (v.l.n.r.) Wir bedanken uns bei Herrn Gauder und wünschen Frau Graf und Herrn Renic alles Gute für ihre Arbeit im Ge- meinderat! Mladen Petar Renic und Bürgermeisterin Rürup (v.l.n.r.) Sanierungsgebiet „Ortskern II“ Die städtebauliche Entwicklung des „Fischerareals“ so- wie des Ortseingangsbereiches und der Ortsmitte ist si- cherlich eine unserer wichtigsten Aufgaben, wenn nicht die wichtigste Aufgabe. Wir sind in der glücklichen Lage, Baindt zukunftsfähig aufstellen zu dürfen. Mit Maß und Ziel gilt es hierbei alle Bereiche mitzudenken. Ortsmitte und Fischerareal sowie Ortseingang hängen in Sachen Wegebeziehungen, Entwicklung der Randbereiche und Aufenthaltsqualität eng zusammen und können somit nur gemeinsam gedacht werden. Fischerareal Im Fischerareal soll ein Wohnquartier entstehen, in dem Menschen in den unterschiedlichsten Lebensphasen gut und qualitätvoll zusammenleben können. Die Abgabe- frist für zwei Ankerprojekte endete im November 2021. Beratungen zu den eingegangenen Bewerbungen folgen bereits im Januar 2022. Im Juni 2021 wurde nach ca. einem Jahr Bauzeit der Le- bensmittelmarkt Feneberg mit ca. 800 m² Verkaufsfläche eröffnet. Eine Photovoltaikanlage, verbunden mit einer Dachbegrünung, wurde auf dem Gebäude bedacht und umgesetzt. Seite 2 Amtsblatt der Gemeinde Baindt Nummer 1/2 Dorfplatz Die Planungen zur Gestaltung unseres Dorfplatzes und der Ortsmitte schreiten voran, wenn Corona auch man- ches zäh macht und wir immer wieder Termine verschie- ben oder auf digitale Formate zurückgreifen müssen. So wie im März 2021. Online-Bürgerinformationsveranstaltung Hier fand im Digitalen Zukunftszentrum in Leutkirch die erste digitale Bürgerinformationsveranstaltung der Ge- meinde Baindt statt. Die Entwicklung des Fischerareals sowie die Gestaltung der Ortsmitte standen im Fokus. Die Aufzeichnung kann über einen Link auf der Homepage der Gemeinde weiterhin jederzeit aufgerufen werden. Deutlich kam zum Ausdruck, dass sich unsere Bürgerinnen und Bürgern eine lebendige Ortsmitte mit Aufenthalts- qualität wünschen. Unseren Vereinen soll es möglich sein, ihre Feste und Veranstaltungen durchzuführen, darüber hinaus muss unsere Ortsmitte alltagstauglich sein und barrierefreie Wegeverbindungen bereithalten. Um hier interessierte Bürgerinnen und Bürger und die handelnden Akteure mit ins Boot zu nehmen, fand im weiteren Verlauf eine Bürgerwerkstatt zur „Gestaltung des Dorfplatzes und der Ortsmitte“ statt. Unsere Bürgerinnen und Bürger hatten die Mög- lichkeit ihre Anregungen und Ideen zu einer qualitätvol- len und funktionierenden Ortsmitte einzubringen. Nach einem Spaziergang durch die Ortsmitte, bei dem über wesentliche Aspekte für die angestrebte Verbesserung der Aufenthaltsqualität in der Ortsmitte diskutiert wurde, haben die Teilnehmenden in Arbeitsgruppen die einzelnen Themen bearbeitet. Die Ergebnisse wurden aufgegriffen und sind in die wei- teren Planungen eingeflossen. Dem Gemeinderat wurden diese bereits vorgestellt. In einem weiteren Schritt werden wir die Öffentlichkeit im Frühjahr 2022 informieren. Die- se Veranstaltung war für den Herbst 2021 geplant und musste, wie bereits erwähnt, coronabedingt ins kommen- de Frühjahr 2022 geschoben werden. Offenlegung des Sulzmoosbaches Die Bachoffenlegung des Sulzmoosbaches im Fischera- real im Mai 2021 dient dem Hochwasserschutz und hat darüber hinaus zur Aufwertung des Baches beigetragen. Im Moment gleicht der Bach noch einem „frisch operierten Patienten“, so die Worte unseres Planers. Doch wir wer- den bereits im Frühjahr 2022 sehen können, wie schön sich diese Örtlichkeit entwickelt. Unser Gemeinwesen Verabschiedung der Heiligenbronner Schwestern Schwester Johannella und Schwester Carola mit Bürger- meisterin Simone Rürup bei einer Kutschfahrt durch die Gemeinde Baindt (v.l.n.r.) Im Juni 2021 wurden die letzten beiden Heiligenbronner Ordensschwestern, Schwester Carola und Schwester Jo- hannella aus Baindt verabschiedet. Die Verabschiedung erfolgte im Rahmen des Kirchenpatroziniums in der Ka- tholischen Kirche St. Johannes Baptist. In den Grußwor- ten und zahlreichen großen und kleinen Gesten kam die Verbundenheit der Baindterinnen und Baindter zu „ihren“ Schwestern zum Ausdruck. Liebe Schwester Carola, liebe Schwester Johannella, wir sagen danke! Nummer 1/2 Amtsblatt der Gemeinde Baindt Seite 3 Bikepark am „Baindter Bädle“ Foto: R. Raubald Der Bikepark ist das beste Beispiel dafür, was geschaf- fen werden kann, wenn Jugendliche und ihre Eltern mit Begeisterung ans Werk gehen. Seit September 2021 kön- nen unsere sportbegeisterten Bikerinnen und Biker den Bikepark am „Baindter Bädle“ nutzen. Herzlichen Dank den ehrenamtlichen Helferinnen und Helfern sowie der Initiative Bikepark-Baindt für das tolle Engagement! Scooter – und Skateplatz an der Klosterwiesenschule Ein weiteres Beispiel für Eigeninitiative ist der Brief, in dem sich im vergangenen Jahr ca. 20 Jungs ein neues Spiel- gerät auf dem Scooter- und Skateplatz an der Schule gewünscht haben. Der Gemeinderat hat diesem Wunsch zugestimmt und so war auch für die Scooterfahrer trotz Corona ein wenig Freizeitgestaltung möglich. Spende eines E-Rollstuhlfahrrads für das SBBZ Sehen in Baindt Herr Dorn (Spender), Frau Rürup, Radfahrer Herr Stein- hauser, Schüler: Justin, Herr Dr. Adrian (Direktor) Der Extremsportler Daniel Steinhauser nahm im Juni 2021 beim Radrennen RATA (race across the alps) teil und be- legte den 7. Platz. Dieses gilt als das härteste Eintages- rennen der Welt. Ziel der Teilnahme an diesem Rennen ist es, für einen wohltätigen Zweck zu radeln. Der Sport- ler Daniel Steinhauser sammelte damit unter anderem Spenden für das SBBZ Sehen in Baindt und ermöglichte so die Anschaffung eines E-Rollstuhlfahrrads. Wir bedanken uns bei Herrn Steinhauser für seinen tat- kräftigen Einsatz und sein Engagement! Spende eines Fahrzeuges der VR Bank Ravensburg – Weingarten für das SBBZ Sehen in Baindt Frau Rürup, Herr Arnold Miller (Vorstandsvorsitzender der VR Bank), Schülerin: Marie, Schülerin: Lilly, Herr Dr. Marcus Adrian (Direktor) Als schönes Weihnachtsgeschenk erhielt das SBBZ Sehen von der VR Bank Ravensburg-Weingarten ein gespon- sertes Auto. Vereine Ein herbes Jahr für unsere Vereine! Viel Flexibilität war gefordert. Immer wieder wurde aufs Neue geplant und oftmals blieb am Ende nichts anderes übrig, als die Ver- anstaltung doch wieder abzusagen. Narrenzunft Raspler Der einsame Raspler auf dem Fahrrad ist beispielhaft hierfür. Seite 4 Amtsblatt der Gemeinde Baindt Nummer 1/2 Doch ließ es sich unsere Narrenzunft nicht nehmen und machte mit einigen Aktionen rund um das Brauchtum das Leben in der „Baindter Fasnet dahoim“ etwas erträglicher. Und, einen Narrenbaum gab es auch. Musikverein Auch unser Musikverein stellte seine Agilität unter Beweis und hat das geplante Jubiläum zum 110-jährigen Beste- hen im Jahr 2021 kurzer Hand auf dieses Jahr verscho- ben und zwar unter dem Motto: Wir hoffen sehr, dass das klappt und wir in diesem Jahr wieder die Möglichkeit haben zu feiern und zusammen zu kommen! Reitergruppe Das 46. Reitturnier konnte im August 2021 in etwas ver- änderter Form stattfinden. Neu in das Programm auf- genommen wurde der Vierkampf, eine Kombination aus Reitsport und Leichtathletik. So war nicht nur im Spring- parcours und im Dressurviereck, sondern auch beim Schwimmen und Geländelauf das Können der Reiterin- nen und Reiter gefragt. Foto: © Martin Stellberger Dem Bau der Reithalle am Reitgelände ist die Reitergrup- pe Baindt e.V. im vergangenen Jahr ein großes Stück nä- hergekommen. Der Beschluss zur Aufstellung eines vor- habenbezogenen Bebauungsplanes wurde gefasst und das Baugesuch kann jetzt eingereicht werden. Schalmeienkapelle Bild aus dem Jahr 2019 Der Schalmeienkapelle ist es gelungen, im Juli ihr Wein- fest etwas „abgespeckt“ durchzuführen und so war auch hier ein wenig Normalität und gemütliches Beisammen- sein möglich. Nummer 1/2 Amtsblatt der Gemeinde Baindt Seite 5 Unser Dorfplatz aus der Luft, vorbereitet für das Fest der Schalmeien Im Rahmen der Umgestaltung des Dorfplatzes und dem Bau des neuen Gebäudes wird ein Platz entstehen, der unseren Vereinen eine bessere Infrastruktur bietet, hei- melig ist und zum Feiern einlädt. Und auch mit dem neu- en Gebäude gibt es ausreichend Fläche für ein Festzelt. Klimaschutz Dieses Thema spielt in all unseren Lebensbereichen eine große Rolle und wird uns nicht mehr loslassen. Immer gilt es, unser Handeln im Hinblick auf die Auswirkungen auf die Umwelt zu hinterfragen. European Energy Award Bürgermeisterin Simone Rürup und Umweltministerin Thekla Walker (v.l.n.r.) Seit 2009 nimmt die Gemeinde Baindt am European Ener- gy Award teil. Der European Energy Award ist ein Zer- tifizierungsverfahren und Managementsystem für den kommunalen Klimaschutz. Durch das erdgasbetriebe- ne, wärmegeführte Blockheizkraftwerk mit einer Eigen- stromnutzung im Schulgebäude und durch den Bezug von 100 Prozent zertifiziertem Ökostrom trägt die Ge- meinde Baindt aktiv zur Energie- und Klimawende bei. Auf dem kommunalen Klimakongress im Mai 2021 wurde der Gemeinde Baindt in Ulm, von Umweltministerin The- kla Walker, der European Energy Award verliehen. Unter anderem fielen die gemeindeeigenen E-Fahrzeuge und der Ausbau der örtlichen Radwege positiv ins Gewicht. Schritt für Schritt wird der Fuhrpark der Gemeinde Baindt auf E-Mobilität umgestellt. Darüber hinaus sind eine zu- kunftsorientierte Siedlungsentwicklung und eine effiziente Flächennutzung für eine lebenswerte Zukunft essenziell! Klimasparbuch Jeder Mensch sollte sich die Frage stellen: Wie viele Res- sourcen nutze ich durch meinen Lebensstil? Um seinen ökologischen Fußabdruck zu reduzieren, bietet das Kli- masparbuch des 1971 gegründeten Gemeindeverband Mittleres Schussental viele praktische Tipps für mehr Nachhaltigkeit an und enthält 30 Gutscheine für Rabatte, Gratisgetränke sowie Workshops von klima- und umwelt- freundlichen Unternehmen, Vereinen und Einrichtungen. Bürgerinformationsveranstaltung Starkregenrisiko- management/ Bebauungsplan „Bühl“ Unserem sich verändernden Wetter müssen wir eben- falls Beachtung schenken und uns den Veränderungen stellen und dafür wappnen. Bei einer Informationsveran- staltung im Oktober wurden die Bürgerinnen und Bürger der Gemeinde Baindt von Fachleuten des Ingenieurbüros Fassnacht aus Bad Wurzach über die Maßnahmen zur Vermeidung von Überflutungen infolge von Starkregene- reignissen informiert. Der Schwerpunkt der Veranstaltung lag bei der Betrachtung des Baugebiets „Bühl“, für das gerade ein Bebauungsplan aufgestellt wird. Unwetterarti- ge Niederschläge führen zu dramatischen Überschwem- mungen und auch die Gemeinde Baindt wurde in den letzten Jahren von Hochwasser heimgesucht. Deshalb ist es wichtig, bei der Aufstellung und Erschließung von Baugebieten den Leitfaden des Starkregenrisikomanage- ments zu berücksichtigen. Naturschutzaktion der Landjugend Baindt Auch in diesem Jahr hat unsere Landjugend unter fach- kundiger Anleitung des ehrenamtlich tätigen Natur- Seite 6 Amtsblatt der Gemeinde Baindt Nummer 1/2 schutzwartes Walter Hohnheiser die nachwachsenden kleinen Bäume entfernt. In der ehemaligen Kiesgrube am Annaberg müssen die nachwachsenden Bäume entfernt werden, um die heimischen Tiere und Pflanzen vor dem Aussterben zu bewahren. Die mühselige Arbeit ist für die Erhaltung des Biotops sehr wichtig, damit die gefährde- ten und geschützten Tier- und Pflanzenarten bestehen bleiben. Bau eines Insektenhotels Damit beginnt bereits der Naturschutz, denn Insekten sind unentbehrlich für unser Ökosystem und unsere Zukunft! Für Kleinstlebewesen dient daher ein Insektenhotel als idealer Rückzugsort und ist ein hervorragender Unter- schlupf in der kühlen Winterzeit. Auch im eigenen Gar- ten können Insektenhotels aufgebaut werden. Daran er- freuen sich unter anderem Wildbienen, Marienkäfer und Schmetterlinge. 2020 wurde an der Trasse der alten B 30 mit dem Bau eines Insektenhotels begonnen und 2021 nach einer kur- zen Unterbrechung fertiggestellt. Mobilität… …klimafreundlich gestalten! Auch ohne Alternativen wie das Auto kann man mobil sein. Emissionsarme Alternativen wie das Fahrradfahren, zu Fuß gehen oder die Nutzung der öffentlichen Verkehrs- mittel tragen zur Entlastung der Luftqualität sowie der Verringerung der Lärmemission bei. Förderung des Geh- und Radweges von Sulpach in Richtung Mochenwangen Für den Bau des dritten Bauabschnittes des Radweges von Sulpach in Richtung Mochenwangen erhält die Ge- meinde eine Förderung von über 900.000 Euro. Damit werden ca. 80 % der Kosten gedeckt. Bundestagsab- geordneter des Landkreises Axel Müller kam kurz vor Weihnachten nach Baindt, um der Bürgermeisterin dieses „Weihnachtsgeschenk“ zu überbringen. Axel Müller (MdB) und Simone Rürup vor Ort am künfti- gen Radweg Stadtradeln Der Klimawandel muss gestoppt werden! Auch 2021 ra- delte die Gemeinde Baindt für mehr Klimaschutz, Rad- förderung und eine lebenswerte Kommune. Zum dritten Mal nahm Baindt am „Stadtradeln“ des Landkreises Ra- vensburg teil. Ziel der Aktion ist es, in 21 Tagen den Alltag umweltfreundlicher zu gestalten und das Thema Mobilität ins Bewusstsein zu rücken. Wir freuen uns auf eine zahlreiche Teilnahme im Jahr 2022! Elektro-Lastenfahrrad Baindt fährt grün! Ein Wochenendausflug, der Weg zur Arbeit oder der Lebensmitteleinkauf kann ohne Stau und Stress problemlos mit dem Elektro-Lastenfahrrad bewäl- tigt werden. Nummer 1/2 Amtsblatt der Gemeinde Baindt Seite 7 Seit Oktober 2021 kann das Elektro-Lastenfahrrad im Rathaus der Gemeinde Baindt gegen eine Kaution von 50 Euro ausgeliehen werden. Finanziert wurde das Las- tenfahrrad von regionalen und örtlichen Unternehmen sowie Gewerbetreibenden. Vielen Dank für die Unterstützung und die Förderung des regionalen Umweltschutzes! Öffentlichkeitsarbeit Fotowettbewerb – „Baindt blüht auf!“ Das „Baindt blüht auf“ – Team! Foto: © baindtbluehtauf.de Der Wettbewerb „Baindt blüht auf!“ wurde von Studieren- den der PH Weingarten mit dem Studiengang Umwelt- bildung ins Leben gerufen. Anreize für ein naturnahes Gärtnern zum Erhalt der Artenvielfalt sollen geschaffen werden. Das Bewusstsein dafür soll gesteigert werden, sodass in jedem Garten, egal wie groß, etwas für die Biodiversität getan werden kann. Ehrung der Blutspenderinnen und Blutspender Die geehrten Blutspenderinnen und Blutspender mit Bür- germeisterin Rürup Obwohl das Ehrenamtsfest aufgrund der im Herbst stark steigenden Coronazahlen ausfallen musste, wurden im Oktober die Blutspenderinnen und Blutspender im kleinen Rahmen in der Schenk-Konrad-Halle geehrt. Für die Solidarität und ihren Dienst am Nächsten dan- ken wir den Blutspenderinnen und Blutspendern herzlich! Besuch Regierungspräsident Klaus Tappeser Im November 2021 besuchten Regierungspräsident Klaus Tappeser gemeinsam mit Martin Weng, Leiter des Refera- tes „Stadtsanierung, Wirtschaftsförderung, Gewerberecht, Privatrecht“ des Regierungspräsidiums Tübingen sowie der Erste Landesbeamte Dr. Andreas Honikel-Günther die Gemeinde. Ziel des Termins war es, über die Fortschritte im Rahmen der Ortskernsanierung und über die geplan- ten weiteren Maßnahmen in diesem Zusammenhang zu berichten. Auch die weiteren Herausforderungen für die Gemeinde, bspw. im Zusammenhang mit der umfang- reichen Sanierung der Klosterwiesenschule, wurden an- gesprochen. Bürgermeisterin Simone Rürup im Gespräch mit Regie- rungspräsident Klaus Tappeser und Erster Landesbeam- ter Dr. Andreas Honikel-Günther Bei einer Runde durch die Gemeinde berichtete Bürger- meisterin Simone Rürup auch über das Gebäude für Ärz- te und Apotheke, das in der Ortsmitte errichtet wird. Mit diesem Gebäude stärkt die Gemeinde die Infrastruktur und richtet sich zukunftsfähig aus. Unsere Bevölkerung, die darüber hinaus immer älter wird, ist damit bestens versorgt, denn alle lebensnotwendigen Dinge stehen zur Verfügung und sind fußläufig erreichbar. Corona, hält auch Baindt in Atem … Teststation in der Schenk-Konrad-Halle Die Teams aus Ehrenamtlichen der DRK-Bereitschaft Bai- enfurt-Baindt und dem CDU-Ortsverband Baindt haben schon Anfang des Jahres Corona-Testmöglichkeiten an- geboten. Ihre hervorragende Arbeit haben sie schließlich am 16. Juni 2021 an eine Fachfirma übergeben. Eine Corona-Teststation wurde dann in Zusammen- arbeit mit der „Gemeinsam neue Wege GmbH“ in der Schenk-Konrad-Halle eingerichtet. Dies ermöglicht es den Bürgerinnen und Bürgern sich an sieben Tagen in der Woche kostenlos testen zu lassen. Impfangebot der Gemeinde Baindt In Zusammenarbeit mit der Baindter Hausarztpraxis Hart- mann, hat die Gemeindeverwaltung an drei Samstagen im Dezember ein Impfangebot für die Bürgerinnen und Bürger der Gemeinde Baindt angeboten. Diese tolle Akti- on, die dann auch mit Unterstützung der Ärzte Dr. Kamins- ki und Dr. Wösle, sowie vielen weiteren Helferinnen und helfern stattgefunden hat, stellte den Zusammenhalt in unserer Gemeinde unter Beweis. Danke an alle Beteiligten! Seite 8 Amtsblatt der Gemeinde Baindt Nummer 1/2 Bildung Sanierung Klosterwiesenschule Der Gemeinderat hat 2021 die Sanierung der Klosterwie- senschule durch eine Vollsanierung und Aufstockung des Hauses Blau beschlossen. Damit unsere Kinder gut lernen können und für die Zukunft gerüstet sind, müssen wir die Voraussetzungen schaffen. Nachdem die Schulgebäude aus den 60er Jahren stammen, ist diese vollumfängliche Sanierung erforderlich. Die voraussichtlichen Baukosten für die Maßnahmen an Haus Blau liegen bei ca. 8,7 Mio Euro. Nach einer europaweiten Ausschreibung des Pla- nungsauftrages konnten Ende 2021 die Planungsleis- tungen an die Ingenieurbüros vergeben werden. Anfang 2022 soll das Baugesuch eingereicht werden, damit im Anschluss die Bauarbeiten ausgeschrieben werden kön- nen. So soll nach den Sommerferien 2022 mit dem Umbau des blauen Gebäudes begonnen werden können. Das ist ein „großer Brocken“, den die Gemeinde zu bewältigen hat, doch absolut notwendig. Infrastruktur Sanierung Nelkenstraße Aufgrund der Vielzahl von Wasserrohrbrüchen und der Tatsache, dass die bestehende Wasserleitung eine der ältesten Leitungen in Baindt ist, wurde die Sanierung der Nelkenstraße beschlossen. Im Zuge der Sanierung wurde eine Leerrohrstruktur für Breitband aufgebaut, die Straße und der Gehweg sowie die Straßenbeleuch- tung erneuert. Neuanschaffungen für den Bauhof Im Juni 2021 hat die Gemeinde Baindt einen Balkenmä- her für den Bauhof beschafft. Aufgrund der größeren Arbeitsbreite, der höheren Geschwindigkeit und dem Zu- behör eines Bandrechens können ca. 1/3 der aktuellen Stunden in der Grünflächenpflege eingespart werden. Der Balkenmäher wird hauptsächlich für Grünflächen, Regenrückhaltebecken, Ausgleichsflächen und Biodiver- sitätsflächen eingesetzt. Darüberhinaus wurde der Radlader aus dem Jahr 2004 Ende des Jahres 2021 ersetzt. Das Fahrzeug ist seither täglich im Einsatz. Im Winterdienst, bei der Wege- und Spielplatzunterhaltung, bei der Pflege der Grünanlagen sowie beim Be- und Entladen von Material im Bauhof und auf Baustellen. Wir haben einen gut funktionierenden Bauhof, der ein immer größer werdendes Aufgabenfeld zu bewältigen hat, auch im Hinblick auf ein sich verän- derndes Klima. Da ist ein gute Ausstattung unabdingbar! Breitbandausbau Übergabe Zuwendungsbescheid, MdL Schuler, Innenmi- nister Strobl, Gemeindekämmerer Abele, Ortsbaumeister Roth, MdB Müller (v.l.n.r.) Nummer 1/2 Amtsblatt der Gemeinde Baindt Seite 9 Bis Ende 2024 soll ein Vollausbau in den unterversorgten Bereichen in Baindt realisiert werden. Durch den Zweck- verband Breitbandversorgung im Landkreis Ravensburg hat die Gemeinde Baindt einen Zuschuss des Bundes in Höhe von 3.281 Mio. Euro erhalten. Durch den folgenden Landeszuschuss in Höhe von 2.626 Mio. Euro, kann die Deckung von fast 90% der Kosten gewährleistet werden. Dies ermöglicht die Erschließung der weißen Flecken in der Gemeinde Baindt. Mit einem Eigenanteil von nur 10% der Kosten kann sich die Gemeinde mit Glasfasern an das Gigabit-Netzwerk anschließen lassen. Ziel des kommunalen Breitbandausbaus ist die Schaf- fung einer flächendeckenden Versorgung mit schnellen Internetanschlüssen im ganzen Land. In einem ersten Schritt wird die Gemeinde Baindt die wei- ßen Flecken im Außenbereich mit unter 30 Mbit/s aus- bauen. Anschließend soll die grauen Fleckenförderung, welche die Internetversorgung von weniger als 100 Mbit/s beinhaltet, realisiert werden. Wohnen in der Gemeinde Baindt entwickelt sich weiter! Auch im vergangenen Jahr wurden eine Vielzahl von Sanierungen, Erschließung von Baugebieten und weiteren Planungen von neuen Projek- ten in der Gemeinde in Angriff genommen. So wurden die Bebauungspläne „Lilienstraße“ und „Fi- scherareal“ rechtskräftig. Zudem schreitet die Planung des Baugebietes „Bühl“ weiter voran. Die Anregungen bei einer Informationsveranstaltung über Starkregenrisiko- management in Verbindung mit der Aufstellung des Be- bauungsplanes „Bühl“ im Herbst 2021 werden in den Plan aufgenommen. Anfang 2022 wird eine neue Auslegung erfolgen, sodass im Lauf des Jahres der Bebauungsplan rechtskräftig gemacht werden kann. Auch der Aufstel- lungsbeschluss zum Bebauungsplan „Spielmann, Korn- blumen-, Fliederstraße“ wurde 2021 in die Wege geleitet. Im Herbst fand eine Informationsveranstaltung mit dem Planungsbüro statt. Mit der Änderung und Erweiterung des alten Bebauungsplanes „Marsweiler Spielmann I“ wird eine Überprüfung und Anpassung des derzeit geltenden Planungsrechts vor dem Hintergrund der tatsächlich um- gesetzten Bebauung und einer sinnvollen Fortentwicklung der Grundstücke sichergestellt. Gewerbeansiedlung in der Gemeinde Mit der Erweiterung des Gewerbegebietes „Mehlis“ in Schachen, gelang es der Gemeinde acht Gewerbebau- plätze zu schaffen. Ein erster Handwerksbetrieb, der sich innerhalb der Gemeinde räumlich verändern konnte, hat seinen Bau bereits fertiggestellt. Weitere Gewerbetrei- bende sind aktuell am Bauen, und so konnte mit dieser Erschließung die Zukunft manches Gewerbetreibenden und auch der Gemeinde, da unsere Gewerbesteuerein- nahmen sehr wichtig sind, gesichert werden. Ein herzliches Dankeschön! Sicher könnte ich diesen Rückblick noch um viele Themen und schöne Ereignisse verlängern, doch sollten dies nur Impressionen sein und durchaus die Erkenntnis, dass eine kleine Verwaltung auch in Zeiten einer Pandemie einiges geleistet hat. Ich danke den Kolleginnen und Kollegen, den Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern der Gemeindeverwal- tung. Darüber hinaus den Damen und Herren des Gemeinderates. Auch für sie war das vergangene Jahr schwierig, die Entscheidungen, die es zu treffen gilt sind komplex und fordernd und manches wohltuende Gespräch nach einer Sitzung musste ausfallen. Corona und der daraus resultierende Abstand, den es einzuhalten galt, hat die Zusammen- arbeit auf Sachthemen beschränkt. Doch bei allen Herausforderungen bin ich dankbar für die tolle Bürgerschaft in Baindt. So ist die Zusammenarbeit mit unserer Feuerwehr und unserem Kommandanten angenehm und zielorientiert. Unsere Vereine haben immer wieder neue Ideen, um Corona zu trotzen, sind kompetent und konstruktiv, beispielsweise beim Austausch zur Ent- wicklung der Ortsmitte. Der Sportverein schaffte es trotz der schwierigen Umstände durch die Pandemie, vielfältige Freizeitangebote für alle Altersgruppen anzubieten. Der Helferkreis Asyl ist nach wie vor für unsere Geflüchteten da und gibt sein Bestes. Auch bedanke ich mich bei den Kirchengemeinden sowie dem DRK Baienfurt-Baindt für ihr Engagement. Viele helfende Hände sowie unser vielfältiges Ehrenamt in Baindt haben gerade in der Pandemie gezeigt, was gelebte Nachbarschaft und Gemeinschaft bedeutet. Ihnen allen danke ich von Herzen und wünsche Ih- nen für das kommende Jahr alles Gute, Glück und Gottes Segen! Und uns allen bei Veranstaltungen und Festen die Möglichkeit, dass wir zusammenkommen und gemeinsam leben können. Von den Themen, die uns in diesem neuen Jahr 2022 beschäftigen werden, wird in einem der nächsten Amtsblätter im Zusammenhang mit dem Sitzungsbericht zu lesen sein. Nun wünsche ich Ihnen alles erdenklich Gute und verbleibe mit herzlichen Grüßen Ihre Simone Rürup Bürgermeisterin Seite 10 Amtsblatt der Gemeinde Baindt Nummer 1/2 Amtliche Bekanntmachungen Rathaus mit Terminvereinbarung geöffnet Das Rathaus ist bis auf Weiteres nur nach vorheriger Terminabsprache für Sie geöffnet hat. Eine Terminvereinbarung für Termine an der Bür- gertheke ist ONLINE möglich unter: https://www.ter- minland.eu/baindt/online/baindt oder mit folgendem QR-Code: Für Termine in den anderen Abteilungen wenden Sie sich bitte telefonisch oder per E-Mail direkt an den jeweilig zustän- digen Mitarbeitenden. Ab Montag, den 03. Januar 2022 gilt bei Terminen im Rathaus die Pflicht zur Vorlage eines 3G-Nachweises. Hierzu reicht der digitale Impf- und Genesenennach- weis oder ein aktuelles Zertifikat eines Antigenschnell- tests. Bitte zeigen Sie Ihren Nachweis unaufgefordert bei Betreten des Rathauses vor. Bitte tragen Sie beim Betreten des Rathauses eine FFP2-Maske. Wir danken für Ihr Verständnis! Ihre Gemeindeverwaltung Baindt Festsetzung der Grundsteuer 2022 Gemäß § 27 Abs. 3 des Grundsteuergesetztes (GrStG) wird die Grundsteuer für die Steuerschuldner, die für das Kalenderjahr 2022 die gleiche Grundsteuer wie für das Kalenderjahr 2021 an die Gemeinde Baindt zu entrichten haben, hiermit festgesetzt. Die Grundsteuer 2022 wird wie in den zuletzt erteilten Grundsteuerbescheiden festgesetzt und in Vierteljahres- beträgen jeweils am 15. Februar, 15. Mai, 15. August und 15. November fällig. Für Steuerpflichtige, die abweichend davon die Grundsteuer auf Antrag in einem Jahresbetrag entrichten (§ 28 Abs. 3 des Grundsteuergesetzes), wird die Grundsteuer 2022 in einem Betrag am 1. Juli 2022 fällig. Änderungen im Steuerbetrag oder bei Eigentumswechsel werden den Steuerpflichtigen jeweils durch entsprechen- de Grundsteueränderungsbescheide mitgeteilt. Die Hebesätze für die Grundsteuer 2022 betragen wie im Vorjahr • 350 v.H. für die Betriebe der Land und Forstwirtschaft (Grundsteuer A) • 400 v.H. für die Grundstücke (Grundsteuer B) Mit dem Tag der öffentlichen Bekanntmachung dieser Steuerfestsetzung treten für die Steuerpflichtigen die gleichen Rechtswirkungen ein, wie wenn ihnen an diesem Tag ein schriftlicher Steuerbescheid zugegangen wäre. Gegen die Steuerfestsetzung kann innerhalb einer Frist von einem Monat, die mit dem Tag der Bekanntmachung zu laufen beginnt, Widerspruch bei der Gemeinde Baindt, Marsweilerstraße 4 in 88255 Baindt, schriftlich oder zur Niederschrift eingelegt werden. Durch die Einlegung ei- nes Widerspruchs wird die Verpflichtung zur Zahlung der Grundsteuer nicht aufgehoben. Bürgermeisteramt Baindt, 14. Januar 2022 gez. Simone Rürup Bürgermeisterin Festsetzung der Gebühr für das Amtsblatt Die jährliche Bezugsgebühr für das Jahr 2022 in Höhe von 24,00 € wird am 15.02.2022 zur Zahlung fällig. Der Betrag wird zum 15.02.2022 per SEPA-Lastschriftver- fahren automatisch abgebucht, sofern eine Einzugser- mächtigung erteilt wurde. Bei Zahlung ohne Einzugsermächtigung bitten wir um rechtzeitige Überweisung auf das Konto der VR Bank Ravensburg-Weingarten e.G. IBAN: DE15 6506 2577 0065 2590 09 BIC: GENODES1RRV oder das Konto der Kreissparkasse Ravensburg, IBAN: DE59 6505 0110 0079 4006 00 SWIFT-BIC: SOLADES1RVB. Gebührenbescheide erhalten lediglich Abonnenten bei der Erstveranlagung, da hier auch der Preis eventuell von der Jahresgebühr abweichen kann. Da wir ansonsten keine Gebührenbescheide mehr zustel- len, werden die Abonnenten des Mitteilungsblattes durch Veröffentlichung auf die Festsetzung hingewiesen. Gemeindeverwaltung Erinnerung: Ablesung der Wasseruhren Die Frist zur Mitteilung des Wasserzählerstands lief am 02.01.2022 aus. Wir bitten daher alle Bürgerinnen und Bürger der Gemein- de Baindt, die die Ablesung noch nicht vorgenommen haben, den Wasserzählerstand zeitnah der Gemeinde mitzuteilen. Sollten Sie kein Ableseformular erhalten haben, können Sie den Zählerstand auch über das Rathaus Servicepor- tal abgeben. Den Link hierzu finden Sie auf der Startseite der Homepage der Gemeinde Baindt. https://serviceportal.komuna.net/wzko/client/ service/323830/baindt.do Bei Bürgern, von denen kein Wasserzählerstand vor- liegt, wird der voraussichtliche Zählerstand aufgrund dem vorausgegangenen Vorjahresverbrauch geschätzt. Bei Fragen wenden Sie sich bitte an Ihre Gemeindever- waltung, Frau Stavarache, Tel. 07502/9406-21, E-Mail f.stavarache@baindt.de Bekanntmachung zur öffentlichen Auslegung zum Bebauungsplan „Bühl“ und die örtlichen Bauvorschriften hierzu Der Gemeinderat der Gemeinde Baindt hat in seiner öf- fentlichen Sitzung am 09.11.2021 den Entwurf zum Bebau- ungsplan „Bühl“ und die örtlichen Bauvorschriften hierzu mit Begründung jeweils in der Fassung vom 20.10.2021 gebilligt und für die öffentliche Auslegung gem. § 4a Abs. 3 S. 1 BauGB i.V.m. § 3 Abs. 2 BauGB bestimmt. Gemäß § 13b i.V.m. § 13a Abs. 1 Satz 2 BauGB wird der Bebauungs- plan „Bühl“ und die örtlichen Bauvorschriften hierzu im sog. beschleunigten Verfahren aufgestellt. Das Plange- biet liegt im nördlichen Bereich der Gemeinde Baindt und umfasst folgende Grundstücke mit den Fl.-Nrn. 42 (Teilflä- che), 130/1 (Teilfläche), 131/1 (Teilfläche), 137/1 (Teilfläche), 455/2 und 455/9. Der räumliche Geltungsbereich ist im abgebildeten Lageplan dargestellt. Der Entwurf mit Begründung in der Fassung vom 20.10.2021 liegt in der Zeit vom 24.01.2022 bis 25.02.2022 Nummer 1/2 Amtsblatt der Gemeinde Baindt Seite 11 im Rathaus der Gemeinde Baindt (Marsweilerstraße 4, 88255 Baindt), Zimmer 4.2 während der allgemeinen Öffnungszeiten zu jedermanns Einsicht öffentlich aus (Hinweis: Die allgemeinen Öffnungszeiten sind jeweils von Montag bis Donnerstag von 8.00 Uhr bis 12.00 Uhr, Freitag von 7.30 Uhr bis 12.00 Uhr und zusätzlich Montag und Donnerstag von 14.00 Uhr bis 16.00 Uhr und Dienstag von 14.00 Uhr bis 18.00 Uhr).Beachten Sie bitte, dass das Rathaus während gesetzlicher Feiertage geschlossen ist.) Aufgrund der aktuellen Situation ist der Haupteingang des Rathauses voraussichtlich nicht über den gesamten oben genannten Zeitraum frei zugänglich. Es wird jedoch davon ausgegangen, dass der Dienstbetrieb der Gemeindever- waltung über diesen Zeitraum aufrechterhalten bleibt, so dass die Einsichtnahme in die ausgelegten Planunterlagen gemäß § 3 Abs. 2 PlanSiG nach vorheriger terminlicher Absprache mit den Mitarbeitern der Abteilung Bauverwal- tung der Gemeinde Baindt unter der Tel.Nr.-07502 940651 oder per Email p.jeske@baindt.de möglich ist. Bei Einsichtnahme im Rathaus bitten wir folgendes zu beachten: Kommen Sie nur in Begleitung von Personen ihres eigenen Haushaltes. Beim Betreten des Rathauses muss ein Mund-Nase-Schutz getragen werden. Auf das Einhalten eines Mindestabstands von 1,50 m zu anderen Personen, ist zu achten. Ergänzend zur öffentlichen Auslegung kann der Entwurf mit Begründung in der Fassung vom 20.10.2021 unter fol- gender Adresse im Internet eingesehen werden: https://www.baindt.de/leben-wohnen/bauen-wohnen/ bebauungsplaene Gemäß § 13b i.V.m. § 13a Abs. 2 Nr. 1 BauGB wird von ei- ner Umweltprüfung gem. § 2 Abs. 4 BauGB und einem Umweltbericht gem. § 2a Nr. 2 BauGB sowie der Angabe nach § 3 Abs. 2 Satz 2 BauGB, welche Arten umweltbe- zogener Informationen verfügbar sind, sowie von einer zusammenfassenden Erklärung nach § 10a Abs. 1 BauGB abgesehen. Eine Umweltverträglichkeits-Prüfung im Sinne des Ge- setzes zur Umweltverträglichkeits-Prüfung (UVPG) ist nicht erforderlich. Stellungnahmen können während der Auslegungsfrist schriftlich oder mündlich abgegeben werden. Stellung- nahmen, die nicht rechtzeitig abgegeben worden sind, können gem. § 3 Abs. 2 BauGB bzw. § 4a Abs. 6 BauGB bei der Beschlussfassung über den Bauleitplan unbe- rücksichtigt bleiben. Parallel mit der Auslegung findet die Einholung der Stel- lungnahmen der Behörden und sonstigen Träger öffent- licher Belange gem. § 4 Abs. 2 BauGB auf Grund von § 4a Abs. 2 BauGB statt. Baindt, den 14.01.2022 .......... Simone Rürup Bürgermeisterin 132/29 /32 /33 /29 132/22 137/42 137/35 137/36 137/37 137/38 137/39 137/40 137/41 167/2 169/6 131/22 130/3 130/4 131/1 834 137/1 138/5 132/1 137/43 /30 /31 131/20 137/34 1217 1211 1212 1216 1213 1214 1215 1229 1221 1222 1228 1223 42 1204 1207 1205 1206 1208 1209 1210 1230 12201219 1231 1218 1227 1226 1224 1225 Geigensack Fuchsstraße Ko rnb lum en str aß e Boschstraße Dachsstraße Bosch stra ße Igelstraße Zeppelinstraße Lieb igstr aße Zeppelinstraße Röntgenstraße Spielmann Unterer Esch Rehstraße Wieselgasse Hirschstraße Ko rnb lum ens tra ße Siemensstraße Bühl Benzstraße Froschstraße Hirschstraße Ko rnb lum en str aß e 138/6 138/7 138/20 138/8 138/9 138/22 138/10 139/1 138/11 139/2 139/7 138/3 139/13 141/12 138/12 139/3 138/13 139/4 138/14 139/5 138/15 139/6 138/16 141/1 141/14 141/2 141/3 141/17 141/4 141/18 455/3 455/4 455/6 455/7 141/27 141/10 141/28 139/8 139/9 139/10 141/5 141/19 141/6 141/22 141/7 141/8 141/26 139/11 139/12 141/35 141/47 141/49 141/50 141/36 141/52 141/37 141/53 141/42 141/43 141/45 141/29 141/30 141/33 141/34 1/3 1/4 2/23 2/9 2/11 2/12 2/13 2/8 2/15 2/16 2/17 2/19 2/20 137/14 137/15 137/16 137/8 137/9 137/12 138/4 138/18 455/2 42 /5 167/4 167/5 167/12 167/13 167/14 167/6 167/7 167/8 167/9 167/11 167/3 129/7 129/18 129/8 129/21 129/10 131/13 131/14 131/15 131/4 131/16 131/5131/6 129/12 129/13 129/14 12 9/ 15 12 9/ 16 129/1 131/17 131/7 131/19 131/8 132/9 131/9 131/10 131/12 130/1 132/2 132/3 132/4 132/12 132/25 132/13 132/14 132/16 133/11133/7 132/31 400 705 755 757 750 750/2 750/3 751 754 752 753 766/6 766/7 766/8 766/10 766/11 766/1 766/2 766/4 766/5 779/3 783 784 779/5 785 782 777 779 779/1 779/2 794/1 801/3 802/1 803/1 804 786/1 786/2 786/4 786/5 787/1 781/1 804/1 798/1 798/2 805 798/3 798/4 799/1 800/1 801/1 789 790 792/1793/1 133/6 141/13 141/16 138/19 138/21 141/11 455/5 2/14 2/18 2/22 2/10 455/8 141/25 141/9 141/51 141/44 141/46 141/48 141/32 137/7 137/13 137/20 137/11 138/17 452/18 452/19 455/9 453 452/15 452/16 452/17 452/3 452/4 452/5 42/4 167/10 169/7 779/4 131/21 131/11 132/5 132/11 132/27 129/9 130 131/18 38 9/ 1 756 766 766/3 766/9 786 780/1 778 795 798 806 791 Boschstraße Hir sch str aß e 42/1 Geltungsbereich N maßstabslos Seite 12 Amtsblatt der Gemeinde Baindt Nummer 1/2 Nummer 1/2 Amtsblatt der Gemeinde Baindt Seite 13 Seite 14 Amtsblatt der Gemeinde Baindt Nummer 1/2 Änderung der Satzung über die Erhebung von Gebühren für öffentliche Leistungen (Verwaltungsgebührensatzung) der Gemeinde Baindt vom 08.02.2011 Es werden alle öffentliche Bekanntmachungen gem. der Satzung über die Form der öffentlichen Bekanntmachung der Gemeinde Baindt ausschließlich im Internet unter www.baindt.de unter der Rubrik Rathaus&Bürgerservice /Öffentliche Bekanntmachungen veröffentlicht. Diese können auch im Rathaus der Gemeinde Baindt, Marsweilerstraße 4, 88255 Baindt von jedermann wäh- rend der Sprechzeiten kostenlos eingesehen werden; sie werden gegen Kostenerstattung als Ausdruck zur Ver- fügung gestellt oder unter Angabe der Bezugsadresse postalisch übermittelt. In der Gemeinderatssitzung am 11.01.22 wurde eine Än- derung der Satzung über die Erhebung von Gebühren für öffentliche Leistungen (Verwaltungsgebührensat- zung) der Gemeinde Baindt vom 08.02.2011 beschlos- sen. Die öffentliche Bekanntmachungen finden Sie unter: https://www.baindt.de/rathaus-buergerservice/oeffentliche- bekanntmachungen Hinweise zur Grundsteuerreform Liebe Bürgerinnen und Bürger, für die zum Stichtag 1. Januar 2022 durchzuführende Hauptfeststellung der Grundsteuerwerte sind Sie als Grundstückseigentümerin / Grundstückseigentümer bzw. Erbbauberechtigte / Erbbauberechtigter verpflichtet, be- reits im Laufe dieses Jahres (2022) eine Steuererklärung an das zuständige Finanzamt abzugeben. Nähere Informationen zum Landesgrundsteuergesetz – insbesondere zu den im Jahr 2022 notwendigen Schrit- ten – finden Sie unter www.Grundsteuer-BW.de, auf der Internetseite des Ministeriums für Finanzen Baden- Württemberg unter www.fm.baden-wuerttemberg.de/de/ haushalt-finanzen/grundsteuer/ sowie auf der Internet- seite der Gemeinde Baindt unter https://www.baindt.de/ rathaus-buergerservice/verwaltung/steuern-abgaben- gebuehren Bereich Grundsteuer. Vom Gemeindeverband Mittleres Schussental muss vor Ihrem Tätigwerden der Bodenrichtwert auf den 01.01.2022 ermittelt werden. Das Finanzamt Ravensburg wird Sie im Laufe des Jahres auffordern. Wir werden Sie zusätzlich über das Amtsblatt, Homepage und App informieren. Ihr Steueramt Baindt Notdienste Fachärztlicher Notfalldienst Tel.: 116 117 (kostenlose Rufnummer, ohne Vorwahl) Zahnärztlicher Notfalldienst Tel.: 01805 911-630 Notfallpraxis Ravensburg Oberschwabenklinik - St. Elisabethen-Klinikum Elisabethenstr. 15, 88212 Ravensburg Öffnungszeiten Sa, So und an Feiertagen 08 - 19 Uhr Notfallpraxis Ravensburg (Kinder) Oberschwabenklinik - St. Elisabethen-Klinikum Elisabethenstr. 15, 88212 Ravensburg Öffnungszeiten Sa, So und an Feiertagen 09 - 13 Uhr und 15 - 19 Uhr Tierarzt Samstag, 15.01.2022/Sonntag, 16.01.2022 Kleintierpraxis Dr. Grieshaber, Tel.: (0751) 6 64 64 - Telefonische Anmeldung erforderlich - (Festnetz kostenfreie Rufnummer Tel.: 0800 00 22 833, Homepage: www.aponet.de) Samstag, 15.01.2022 Apotheke am Frauentor in Ravensburg Schussenstr. 3, Tel.: 0751 - 2 21 21 Sonntag, 16.01.2022 Huberesch-Apotheke in Ravensburg Rümelinstr. 7, Tel.: 0751 - 9 77 09 10 Dienstag, 18.01.2022 Hubertus-Apotheke Baindt in Baindt Dorfplatz 1, Tel.: 07502 - 91 10 35 Organisierte Nachbarschaftshilfe Baindt Einsatzleitung: Frau Petra Maucher, Tel.: 62 10 98 Malteser Ravensburg-Weingarten Hausnotruf und Mahlzeitendienst, Tel.: (07 51) 36 61 30 Deutsches Rotes Kreuz Kreisverband Ravensburg e.V. Hausnotruf und Menüservice „Essen auf Rädern“, Tel.: (0751) 56 06 10 Hospizbewegung Weingarten ∙ Baienfurt ∙ Baindt ∙ Berg e.V. Begleitung für schwerkranke und sterbende Menschen und ihre Angehörigen Hospiz Ambulant, Vogteistr. 5, Weingarten Telefon: 0751-180 56 382, Telefon: 0160- 96 20 72 77 (u.U. Anrufbeantworter, es erfolgt ein Rückruf) Ansprechpartnerin Dipl.-Päd. Dorothea Baur Persönliche Sprechzeit: Montag 16-18 Uhr, Mittwoch 11-13 Uhr Donnerstag 11-14 Uhr und nach Vereinbarung E-Mail: hospiz-weingarten@freenet.de Homepage: www.hospizbewegung-weingarten.de Spendenkonto: KSK Ravensburg IBAN: DE39 6505 0110 0086 1381 92 Störungs-Rufnummer Strom Tel. 0800 3629-477 (kostenfrei) Internet netze BW https://www.netze-bw.de/kunden/netzkunden/service/ stoerungsmeldungen/index.html Bei Störung der Gasversorgung Telefon 0800/804-2000 Wasserversorgung Tel.: (0751) 40 00-919 und nach Dienstschluss Tel.: 0160 44 94 235 Nummer 1/2 Amtsblatt der Gemeinde Baindt Seite 15 Hotline Müllentsorgerfirmen Veolia/ Hofmann Bad Waldsee (bei Fragen rund um die Leerung/Abfuhr) Tel.: 0800/35 30 300 Hotline Landratsamt Ravensburg (allg. Fragen zum Thema Müll, Behältergemeinschaften etc.) Tel.: (0751) 85-23 45 Ergänzende unabhängige Teilhabeberatung (EUTB) Ravensburg-Sigmaringen Beratung und Information zu Ansprüchen bei Teilhabeein- schränkung durch chronische Erkrankung und Behinderung. Schubertstr. 1, 88214 Ravensburg - Telefon 0751 99923970 - E-Mail: info@eutb-rv-sig.de Sozialstation St. Anna - Pflegebereich Baienfurt – Baindt – Marktplatz 4, 88255 Baienfurt, Tel. (0751) 4 67 96, E-Mail: sozialstation. baienfurt@stiftung-liebenau.de Lebensräume für Jung und Alt Dorfplatz 2/1, 88255 Baindt, Tel. (07502) 92 16 50, E-Mail Baindt: lebensraum.baindt@stiftung-liebenau.de Pflege, Betreuungsgruppen, Beratung, Essen auf Rädern in den Gemeinden Baienfurt, Baindt und Berg. Tel. 0751 36360-110 Wohl-Fühl-Treff Betreuungsgruppe für dementiell erkrankte Menschen bzw. für Menschen die einfach nur Geselligkeit suchen. Jeden Dienstag von 14 bis 17 Uhr im Dietrich-Bonhoeffer-Saal. Ihre Ansprechpartnerin, Rebecca Herz erreichen Sie telefonisch unter 0751 36360-116 Maybachstr.1, Weingarten Abfallwirtschaft Leichtverpackungen werden ab 1. Januar 2022 zu Hause abgeholt Ab dem 1. Januar 2022 werden Leichtverpackungen im Landkreis Ravensburg im 14-täglichen Rhythmus bei den Bürgerinnen und Bürgern zu Hause per Gelber Tonne und in wenigen Städten per Gelbem Sack abgeholt. Die Abfuhrtermine 2022 stehen in der kostenlosen Abfall App RV sowie im Abfallkalender des Landkreises unter www.rv.de/abfallkalender zum Download zur Verfügung. Bis Jahresende werden die bisherigen Gelben Säcke noch auf den kommunalen und gewerblichen Wertstoffhöfen und an den mobilen Sammelstellen angenommen. Ab Januar 2022 erfolgt dort keine Annahme von Gelben Säcken und Dosen mehr und die Dosen-Sammelcont- ainer werden abgebaut. Grund dafür ist, dass die Dosen nun in die Gelbe Tonne bzw. in den Gelben Sack gegeben werden dürfen. Neben der 14-täglichen Abholung gibt es im neuen Jahr weiterhin die Möglichkeit, Leichtverpackungen in den kreiseigenen Entsorgungszentren Ravensburg-Guten- furt und Wangen-Obermooweiler abzugeben. Sie werden dort lose und in durchsichtigen Säcken angenommen. Ein Wahlrecht zwischen Gelber Tonne oder Gelbem Sack gibt es für die Bürgerinnen und Bürger nicht. Wer eine Gel- be Tonne erhält, bekommt keine zusätzlichen Gelben Sä- cke. Seit Oktober wurden die Standard-Behälter mit 240 Litern im gesamten Landkreis verteilt. Ausnahmen bilden die Innenstadtbereiche von Bad Waldsee, Ravensburg und Isny im Allgäu. Dort erhielten die Haushalte Rollen mit Gelben Säcken. Zudem wurden in Leutkirch im Allgäu und Weingarten jeweils im Innenstadtbereich die kleine- ren 120-Liter-Tonnen aufgestellt. Größere Wohneinheiten wurden mit 4-Rad-Behältern mit 1.100 Litern ausgestattet. Da jede Tonne einen Chip hat, der dem jeweiligen Haus- halt bzw. Mehrparteienhaus zugeordnet ist, sind keine eigenständigen Behältertausche möglich. In die Gelbe Tonne bzw. den Gelben Sack dürfen aus- schließlich gebrauchte und restentleerte Leichtverpackun- gen, die nicht aus Papier, Pappe, Karton oder Glas sind. Metalldosen dürfen in die Gelbe Tonne bzw. den Gelben Sack. Sogenannte stoffgleiche Nichtverpackungen wie Plastikspielzeug, Kugelschreiber, Wäschekörbe, Zahn- bürsten, Klarsichthüllen usw. dürfen nicht in der Gelben Tonne bzw. dem Gelben Sack bereitgestellt werden. Tipps zur richtigen Trennung und weitere Informationen gibt es unter www.muelltrennung-wirkt.de. Ist die Gelbe Tonne bzw. der Gelbe Sack bei der Leerung mit unzulässigen Gegenständen befüllt, erfolgt keine Lee- rung der Tonne bzw. Mitnahme des Sackes. Die Müllwerker bringen in diesem Fall einen Zettel mit der Aufforderung zur Nachsortierung an. Verantwortlich für die Leerung und Verteilung der Gel- ben Tonnen und Gelben Säcke ist die Firma Knetten- brech + Gurdulic aus Türkheim. Der Landkreis nimmt daher keine Reklamationen entgegen. Anfragen kön- nen an folgende Adresse gerichtet werden: Formular www.knettenbrech-gurdulic.de > Kontakt > Gelbe Tonne/Gelber Sack E-Mail lk.ravensburg@knettenbrech-gurdulic.de Telefon 08245 966570 Weitere wichtige Informationen stehen auf der Home- page des Landkreises unter Gelbe Tonne | Landkreis Ra- vensburg | Landkreis Ravensburg (rv.de). Unsere Jubilare Herzlichen Glückwunsch Katharina Karl feierte am 01.01.2022 ihren 95. Geburtstag, Maria Kraft feierte am 03.01.2022 ihren 80. Geburtstag, Ingmar Ferbasz feierte am 03.01.2022 i hren 85. Geburtstag und Wolfgang Kreutle feierte am 05.01.2022 seinen 80. Geburtstag. Im Namen von Frau Rürup erhielten sie ein kleines Prä- sent der Gemeinde. Für die Zukunft wünschen wir den Jubilarinnen alles Gute, persönliches Wohlergehen und eine gesegnete Zeit. Gemeindeverwaltung Seite 16 Amtsblatt der Gemeinde Baindt Nummer 1/2 Zum 100. Geburtstag am 22. Dezember 2021 gratuliere ich im Namen der Gemeinde und persönlich Frau Elfriede Oelhaf herzlichst. Die Jubilarin erhielt die Glückwünsche und einen Geschenkkorb der Gemeinde Baindt sowie eine Ehrenurkunde des Ministerpräsidenten Winfried Kretschmann. Simone Rürup Bürgermeisterin Geburten Geburten Die Gemeinde Baindt gratuliert Vanessa und Salvatore Marsala zur Geburt ihrem Sohn Emilio Marsala am 16.07.2021 und begrüßt den kleinen Neubürger sehr herz- lich. Flüchtlingsarbeit Ein Rückblick auf das vergangene Jahr Mit viel Energie und verschiedenen Plänen starteten wir ins Jahr 2021. Ganz schnell mussten wir aber erkennen, dass auch dieses Mal wieder unser Einsatz für die geflüch- teten Menschen der Pandemie zum Opfer fiel. Auch unsere regelmäßigen Helferkreistreffen konnten aufgrund der Kontaktbeschränkungen nicht stattfinden. Trotz allem gab es immer etwas zu tun: • Verteilung von gespendeten Dingen, wie Kleidung und Möbel, aus der Bevölkerung • Unterstützung bei Online-Terminen • Bearbeitung von Anträgen z.B. für Familiennachzug, Beschäftigungsduldung, Visa • Termine für Arztbesuche; Organisation von Coro- na-Impfterminen • Ganz kurzfristige Organisation von Einkäufen, als die ge- samte Unterkunft im Friesenhäusle in Quarantäne war Im Mai trafen wir uns dann zu einem Austausch mit Frau Rürup. Hier stand das Thema „Internetanschluss“ für die geflüchteten Menschen im Vordergrund. Während der Pan- demie zeigt sich immer mehr, wie wichtig dieser Punkt ist. Ohne einen guten Internetzugang können Homescooling der Kinder, Deutschkurse der Erwachsenen, Besorgung von Online-Terminen bei Behörden etc nicht stattfinden. Inzwischen wurde dieses Problem auch im Gemeinderat behandelt und mit in die Planung aufgenommen. Als dann der Sommer kam und sich die Situation, auch durchs Impfen, etwas entspannte, konnten wir mit unse- ren Treffen im Helferkreis wieder starten. Kleinere Akti- vitäten fanden wieder statt: • Begegnungstreff am Friesenhäusle im Juli • Eis essen mit den Kindern zum Ferienbeginn • Unterstützung beim Deutsch lernen und Hausaufgaben • Lese- und Bastelstunden mit den Kindern Doch es ging nicht lange und wir wurden wieder ausge- bremst! Unsere Nikolausaktion im Dezember ließen wir zu unser aller Sicherheit ausfallen. Aber entmutigt waren wir trotzdem nicht. Es gab Nikolaussäckchen für die Kinder im Friesenhäusle. Zu Weihnachten richteten wir für alle Kinder und Jugendlichen aus geflüchteten Familien in Baindt Päck- chen mit Handtüchern, Duschgels, Büchern, Legos, Malbü- chern, Autos..., die wir kurz vor den Feiertagen verteilten. Ausblick auf das Jahr 2022 In Baindt leben derzeit ca 105 geflüchtete Menschen. Da- runter sind zahlreiche Familien verschiedenster Nationa- lität, aber auch Einzelpersonen. Zu ihnen gehören auch afghanische Männer aus der ehemaligen Unterkunft in der Baindter Straße, die sich bereits sehr gut integriert haben. Sie beherrschen die deutsche Sprache recht ordentlich und haben teilweise unbefristete Arbeitsverträge bei Firmen wie Dachser und Glas Sprinz. Außerdem haben einige auch bereits eine Lehre im Maler- und Gipserbereich erfolgreich absolviert. Hier ein Dankeschön an die Betriebe! Der einst riesengroße Helferkreis besteht derzeit noch aus etwa 10 Personen, die bereit sind, die geflüchteten Menschen zu betreuen und zu unterstützen. Wir hoffen und wünschen uns, dass wir in diesem Jahr nicht ständig von der Pandemie in unseren Aktivitäten mit diesen Menschen eingeschränkt werden. Wir freu- en uns über jegliche Hilfe aus der Bevölkerung, sei sie sporadisch oder auch regelmäßig. Bei allem, was wir tun, steht immer die Sicherheit aller Beteiligten im Vordergrund. Für den Helferkreis Asyl Sibylle Boenke Nikolaussäckchen für die Kinder im Friesenhäusle Weihnachtspäckchen für alle Kinder aus geflüchteten Familien inBaindt Nummer 1/2 Amtsblatt der Gemeinde Baindt Seite 17 Schulnachrichten Klosterwiesenschule Baindt Neues aus der Klosterwiesenschule Eine riesige Überraschung Warm eingepackt fanden sich alle Schüle- rinnen und Schüler der Klosterwiesenschu- le unter den Arkaden ein - gespannt, was sich das Team aus Frau Pechar, Frau Schreiber und Frau Holweger für den letzten Schultag vor den Weihnachtsferien hat ein- fallen lassen. Wundervolle Klänge der Bläserklasse 4 ertönten, die Weihnachtslieder, die die Kinder im Musikunterricht schon sangen und eine Weihnachtsgeschichte, vorgetragen von Frau Pechar und Frau Schreiber, die in Reimen aufgebaut war und fast zum Mitsprechen einlud... und dann folgte eine riesige Überraschung: Unter der Ansage von Frau Heberling und Frau Cichon durfte Frau Vogler-Rieger von Unicef Ravensburg ge- spannt die Zahl, die sich in einzelnen Ziffern nach und nach offenbarte, verfolgen: 1782,40 Euro! Diese großartige Summe spendeten alle Kinder und ihre Eltern für die Kinder, die von Unicef lebensnotwendige Hilfe in Form von z.B. Wasser, warme Kleidung und Me- dikamenten, erhalten. Sichtlich gerührt nahm Frau Vog- ler-Rieger den Betrag entgegen und bedankte sich herz- lich bei allen Schülerinnen und Schülern. Abschließend gab Gemeindereferentin Frau Lehmann den Kindern und Lehrerinnen Gottes Segen und unter den Klängen der Bläserklasse gingen sie beschwingt in das Klassenzimmer zurück. Ein herzliches Dankeschön an alle, die für eine halbe Stunde trotz der Umstände eine Einstimmung auf das Weihnachtsfest möglich machten. Amelie Heberling, Rektorin Gemeindeverwaltung Baindt Telefon (07502) 9406- 0 Fax (07502) 9406-18 E-Mail info@baindt.de Internet www.baindt.de Öffnungszeiten: Montag und Donnerstag 8:00 - 12:00 Uhr 14:00 - 16:00 Uhr Dienstag 8:00 - 13:00 Uhr 14:00 - 18:00 Uhr Mittwoch 8:00 - 12:00 Uhr Freitag 7:30 - 12:00 Uhr Direktdurchwahlnummern Bürgermeisterin Frau Rürup 9406-10 - Handy 0151 51536083 - Vorzimmer Frau Heine 9406-0 Fax 9406-36 Amtsblatt Frau Ziegler 9406-16 Bauamt - Bauamtsleiterin Frau Jeske 94 06-51 Bauamt - Ortsbaumeister Herr Roth 94 06-53 Bauamt Frau Scheid 94 06-54 Bauamt- Klimakoordinator Herr Sascha Roth 0157 80661690 E-Mail: klima@b-gemeinden.de Bürgertheke Frau Brei/Frau Hillebrand Passamt, An-/Abmeldung, 9406-12 Führerschein, Fischerei und 9406-13 Einwohnermeldeamt Herr Bautz 9406-14 Fundamt Frau Brei/Frau Hillebrand 9406-12 Finanzverwaltung - Kämmerer Herr Abele 9406-20 - Kasse Herr Müller 9406-22 - Kasse Frau Weber 9406-24 - Wasser, Grundsteuer Frau Stavarache 9406-21 - Hunde-/ Gewerbesteuer Frau Winkler 9406-23 Gewerbeamt Frau Brei/Frau Hillebrand 9406-13 Hauptamt Herr Plangg 9406-11 - Kindergarten - Ordnungsamt - Asylbetreuung Friedhofswesen Frau Heine 9406-0 Hallenbelegung SKH Frau Ziegler 9406-16 Kindergartenabrechnung Frau Ziegler 9406-16 Standesamt Frau Maurer 9406-40 Volkshochschule Frau Brei/Frau Hillebrand 9406-13 Einrichtungen der Gemeinde Bauhof Herr Mohring 912130 Feuerwehrhaus 912134 Feuerwehrkommandant Herr Bucher 921690 Gemeindebücherei Frau Lins 94114-170 Schenk-Konrad-Halle Herr Forderer 0152 25613911 und 3373 Kindergärten - Sonne Mond und Sterne 94114-140 - St. Martin 2678 - Waldorfkindergarten 3882 Klosterwiesenschule - Rektorin Frau Heberling 94114-132 - Sekretariat Frau Mohring 94114-133, Fax -139 - Schulsozialarbeit Frau Nandi 94114 -172 - Schulhausmeister Herr Tasyürek 0178 4052591 - Schule für Blinde und Sehbehinderte 94190 Pfarrämter - Katholisches Pfarramt 1349 - Evangelisches Pfarramt (0751) 43656 - Kath. Gemeindehaus - Bischof-Sproll-Saal Anmeldung bei Fr. Moosherr (0751) 18089496 oder E-Mail: gudrun.moosherr@gmail.com Polizei - Polizeirevier Weingarten (0751) 803-6666 Notrufe - Polizei 110 - Feuerwehr, Notarzt, Rettungsdienst 112 Seite 18 Amtsblatt der Gemeinde Baindt Nummer 1/2 Zur Information Schulvorstellung Realschule Weingarten Liebe Eltern der Viertklässler, aus Pandemiegründen kann der Tag der Offenen Tür, der Info-Tag, nicht wie geplant stattfinden. Alternativ bieten wir Ihnen die Möglichkeit, unsere Schule bei ei- ner Hausführung in Präsenz persönlich kennenzulernen. Lehrkräfte der Realschule Weingarten zeigen Ihnen die Schule, informieren Sie und stehen Ihnen für Ihre Fragen zur Verfügung. Termine: Donnerstag, 20.01.2022; 16.00 Uhr, Donnerstag, 20.01.2022; 17.00 Uhr, Freitag, 21.01.2022; 16.00 Uhr, Freitag, 21.01.2022; 17.00 Uhr Wenn Sie erwägen, Ihr Kind für die Bili-Klasse anzumel- den, haben Sie im Anschluss an die Schulvorstellung die Möglichkeit zum verpflichtenden Beratungsgespräch. Gerne laden wir Sie ein, sich auf der Homepage www. realschule-weingarten.de die Videobeiträge anzusehen. Bitte beachten Sie die 2G-Regel. Die Teilnahme ist nur für ein Elternteil und Ihr Kind möglich. Eine vorherige Anmeldung ist zwingend erforderlich (bis spätestens 19.01.2022): poststelle@rs-weingarten.schule. bwl.de, 0751 561921-10. Wir freuen uns auf Sie - Die Schulleitung Online-Veranstaltung und digitale Vorstellung des Wirtschaftsgymnasiums, des Berufskollegs und der Wirtschaftsschule der Humpis-Schule Ravensburg Die kaufmännischen Vollzeitschulen der Humpis-Schule Ravensburg stellen sich digital auf der Webseite unter www.humpis-schule.de vor. Dort finden Sie in kurzen Clips und Präsentationen alle wichtigen Informationen rund um die verschiedenen Schularten. Zusätzlich finden an folgenden Tagen Online-Veranstaltungen mit einer Vor- stellung der jeweiligen Schularten und der Möglichkeit für Fragen statt. • Wirtschaftsgymnasium: Dienstag, 18. Januar 2022, 18:00 Uhr • Berufskolleg: Mittwoch, 19. Januar 2022, 19:00 Uhr • Wirtschaftsschule / zweijährige Berufsfachschule: Donnerstag, 20. Januar 2022, 19:00 Uhr r stellen Dort finden Sie in kurzen Clips und Präsentationen alle wichtigen Informationen rund um die einer für Fragen statt. Den jeweiligen Zugangslink finden Sie am Tag der Veranstaltung auf der Schul- Webseite. Zugangsvoraussetzungen: In das Wirtschaftsgymnasium können Bewerber aus allgemeinbildenden Gymnasien mit einem Versetzungs- zeugnis nach Klasse 10 oder in die Jahrgangsstufe 11, Be- werber aus Gemeinschaftsschulen (E-Niveau) mit einem Versetzungszeugnis in die gymnasiale Oberstufe sowie Bewerber mit Mittlerer Reife aus Real-, Werkreal-, Be- rufsfach- oder Gemeinschaftsschulen mit einem Noten- durchschnitt von 3,0 in Deutsch, Englisch und Mathematik und mindestens der Note „ausreichend“ in jedem dieser drei Fächer aufgenommen werden. Das Wirtschaftsgym- nasium vermittelt in drei Jahren die allgemeine Hoch- schulreife. Voraussetzung für die Aufnahme in das kaufmännische Berufskolleg ist grundsätzlich ein mittlerer Bildungs- abschluss (Fachschulreife, Realschulabschluss, Verset- zungszeugnis in die Klasse oder Jahrgangsstufe 11 ei- nes Gymnasiums oder in die gymnasiale Oberstufe der Gemeinschaftsschule, Versetzungszeugnis in die Klasse 10 eines Gymnasiums des achtjährigen Bildungsganges, gleichwertiger Bildungsstand). Bei einzelnen BKs gelten noch Zusatzbestimmungen. In die Wirtschaftsschule können Hauptschüler, Werkre- alschüler, Gemeinschaftsschüler, Realschüler oder Gym- nasiasten nach der 8. oder 9. Klasse oder 10. Klasse sowie Schüler nach Abschluss des VAB aufgenommen werden. Die Schüler erwerben an der Wirtschaftsschule nach zwei Jahren die Mittlere Reife verbunden mit einer beruflichen Grundbildung. Diese Schulart bietet eine gute Basis für kaufmännische Berufe aber auch für weiterführende, be- rufliche Schulen. Dass die Wirtschaft diese Art der beson- deren Mittleren Reife schätzt, zeigt die große Übernahme der Absolventen in anspruchsvolle Ausbildungsberufe. Anmeldeschluss für alle Schularten ist der 1. März 2022. Bitte beachten Sie, dass die Anmeldung für das Wirt- schaftsgymnasium und die Berufskollegs (außer BKFH) über das zentrale Online-Bewerberverfahren unter www. schule-in-bw.de/bewo erfolgt. Die Anmeldung für die Wirtschaftsschule läuft direkt über die Schule. Landratsamt Ravensburg Kostenfreie Fortbildung für pflegende Angehörige und ehrenamtlich Betreuende von Menschen mit Demenz Eine neunteilige kostenfreie Veranstaltungsreihe für An- gehörige und ehrenamtlich Betreuende von Menschen mit Demenz bietet das Fortbildung-Netzwerk Demenz ab Februar 2022 an zwei Standorten im Landkreis an. Ab Dienstag, 08.02.20222 finden die Seminare immer diens- tags von 14:00 bis 16:30 Uhr im Dorfgemeinschaftshaus Deuchelried, Kirchplatz 2 in Wangen-Deuchelried und ab Mittwoch, 09.02.2022 immer mittwochs von 14:00 bis 16:30 Uhr in der Alten Schwimmhalle im ZfP am Stand- ort Weissenau, Weingartshoferstr. 2 in Ravensburg statt. Ziel der Veranstaltungsreihe ist es, die Versorgung und die Lebensumstände für Menschen mit Demenz zu ver- bessern, Fragen zu klären, Angehörige/ Zugehörige sowie Betreuende zu stärken und so ein würdevolles Zusam- menleben zu ermöglichen. Verschiedene Fachreferenten vermitteln Wissen und all- tagstaugliche Hilfe für den Umgang mit Demenz. Die Schwerpunkte liegen auf folgenden Themen: Das Krank- heitsbild Demenz, Wertschätzender Umgang und Kom- munikation mit demenzkranken Menschen, Informationen zu Hilfen und Angeboten im Landkreis/ der Pflegeversi- cherung sowie verschiedene Bewegungs- und Aktivie- rungsangebote. Nummer 1/2 Amtsblatt der Gemeinde Baindt Seite 19 Das Fortbildung-Netzwerk Demenz im ZfP Südwürt- temberg am Standort Weissenau ist ein Angebot des Landkreises Ravensburg. Die Teilnahme an der Veran- staltungsreihe ist nur mit vorheriger Anmeldung und Platzbestätigung möglich, Anmeldeschluss ist Mittwoch, 2. Februar 2022. Aufgrund der Corona-Pandemie finden die Veranstaltungen auf Vorbehalt und unter Einhaltung der 2G-Regel statt. Informationen und Anmeldung: Fortbildung-Netzwerk Demenz Frau Marion Müller Tel.: 0751/7601-2040 E-Mail: marion.mueller@zfp-zentrum.de Fortbildungsplan: www.zfp-web.de/forschung-und-bil- dung/netzwerk-demenz/ VHS-Außenstelle Baindt Es sind noch Plätze frei! Nr. T3012-02W3 Mit Yoga stark durch den Winter Ganzheitliches Yoga in der indischen Tradition von Swa- mi Sivananda Yvonne Jaudas, ausgebildete und zertifizierte Yogaleh- rerin (BYV) 7 - 15 Personen 5 Vormittage, 14.01.2022 - 11.02.2022 Freitag, 07:45 - 09:30 Uhr Klosterwiesenschule, Boschstr. 1, Rote Halle 38,50 € Stiftung St. Franziskus Ein 100. Geburtstag ist und bleibt etwas Besonderes So ließ sich das Team vom Altenzentrum Se- lige Irmgard trotz der verschärften Coro- na-Pandemie etwas einfallen, um diesen Tag Ende De- zember gebührend zu feiern! Die Jubilarin, Frau Elfriede Oelhaf hatte kaum Zeit sich auszuruhen. Bereits um kurz nach 10 Uhr kamen die Töch- ter von ihr in die Einrichtung um ihrer Mutter zum Ge- burtstag zu gratulieren. Eine besondere Überraschung für sie war der Besuch von Pfarrer Bernhard Staudacher, der Frau Oelhaf zum 100. Geburtstag gratulierte. Schon kurz darauf, gegen 11.30 Uhr ließ es sich die Bürgermeis- terin von Baindt, Frau Simone Rürup nicht nehmen, un- ter Einhaltung der Corona Bestimmungen der Jubilarin persönlich zu gratulieren. Sowohl die Einrichtungsleitung des Hauses, Herr Johannes Linse und die Pflegedienst- leitung, Frau Andrea Schwarz schlossen sich den Glück- wünschen an und überreichten Frau Oelhaf ein kleines Präsent zum Ehrentag. Nach einer kurzen Pause zum Durchschnaufen kamen am Nachmittag noch weitere Angehörige ihrer großen Familie zu Besuch zum Gratulieren. Frau Oelhaf war sicht- lich gerührt und freute sich über alle Maße, ihre Familie bei sich zu haben. Ihren 99. Geburtstag musste die Seniorin im vergangen Jahr in Quarantäne verbringen aber hatte während der Zeit den Mut nie verloren und gab sich wie immer opti- mistisch und kämpferisch. Nicht untypisch für Frau Oelhaf. Ein Schlaganfall änderte das Leben der unternehmungs- und reiselustigen von heute auf morgen. Weiter macht sie trotzdem – nur eben anders. Wo sie sich früher noch selbst hinter das Steuer setzte, vertraut die Seniorin heu- te auf ihren Rollstuhl und die Hilfe der Pflegekräfte. Wo sie früher als Betriebsrätin für die Rechte ihrer Kollegen einstand, kümmert sie sich nun als Heimbeirätin um das Wohlergehen ihrer Mitbewohner. Wo sie einst selbst auf Skiern stand, verfolgt sie mit Leidenschaft Sportevents nunmehr über den Fernseher. Auch Musik zählt zu ihren Leidenschaften. Um weiterhin guten Kontakt nach außen halten zu können, hat sie sich nicht gescheut mit fast 100 Jahren zu lernen, wie man ein Smartphone bedient. El- friede Oelhafs Motto: „Unterstützung annehmen, wo sie gebraucht wird, Hilfe leisten, wo man kann und rührig sein, um aktiv zu bleiben.“ Eine beeindruckende Jubilarin, mit einem beeindrucken- den Charakter und Leben. Vom gesamten Team der Seligen Irmgard wünschen wir Frau Oelhaf für das kommende Lebensjahr alles Gute, Gesundheit, Momente zum Lachen, zum Freuen und zum Genießen! Johannes Linse Einrichtungsleitung Selige Irmgard Frau Oelhaf mit Tochter Frau Oelhaf mit Bürgermeisterin Fr.Rürup Seite 20 Amtsblatt der Gemeinde Baindt Nummer 1/2 Stiftung Liebenau Familienzuwachs gewünscht? Suchen Sie eine neue sinnstiftende Aufgabe und wün- schen Sie sich Familienzuwachs? Dann könnte Ihnen die dauerhafte oder zeitlich begrenzte Aufnahme eines Pfle- gekindes mit Beeinträchtigung Freude machen. Wir suchen engagierte Familien, Lebensgemeinschaf- ten oder Einzelpersonen, die Kindern oder Jugendlichen ein neues Zuhause schenken. Sie erhalten fortwährende professionelle und individuelle Begleitung und Unterstüt- zung durch unseren Fachdienst sowie ein angemessenes Betreuungsentgelt. Nähere Informationen: Stiftung Liebenau, Betreutes Wohnen in Familien (BWF), Friedhofstraße 11, 88212 Ravensburg, Tel. 0751 977123-0, E-Mail: bwf-ravensburg@stiftung-liebenau.de, w ww.stiftung-liebenau.de/gastfamilie Natur- und Kulturlandschaft Altdorfer Wald e. V. Schutz des Altdorfer Waldes ist unser Zweck, seines Lebensraums, der Quellen, kein Kies- abbau etc. Unterstützen Sie uns, werden Sie Mitglied! www.altdorferwald.org Die Zieglerschen Behindertenhilfe Ambulante Dienste Charlottenstraße 41, Ecke Mauerstraße 88212 Ravensburg Tel.: 0151-1823 6607 graf.ulrike@zieglersche.de Wir bieten Beratung und Unterstützung für Menschen mit Behinderungen und deren Angehörige im Land- kreis Ravensburg. Ambulant Betreutes Wohnen Persönliches Budget Betreutes Wohnen in Familien Familienunterstützender Dienst Freizeit und Reisen Statistisches Landesamt Baden-Württemberg Mikrozensus startet am 10. Januar 2022 Rund 55 000 Haushalte in der Befragung Am 10. Januar startet bundesweit der Mikrozensus 2022. Das Statistische Landesamt Baden-Württemberg bittet hierfür alle ausgewählten Haushalte um Unterstützung bei der Durchführung der größten jährlichen Haushalts- erhebung in Deutschland. Über das ganze Jahr 2022 hin- weg werden in mehr als 900 Gemeinden rund 55 000 in einer Stichprobe ausgewählte Haushalte in Baden-Würt- temberg zu ihren Lebensverhältnissen befragt. Dies sind rund ein Prozent der insgesamt rund 5,2 Millionen (Mill.) Haushalte im Südwesten. Was ist der Mikrozensus? Neben dem Grundprogramm zur wirtschaftlichen und sozialen Lage der Bevölkerung sowie den seit 1968 er- hobenen Fragen der EU-weit durchgeführten Erhebung zur Arbeitsmarktbeteiligung werden seit 2020 zusätzlich Fragen der ebenfalls EU-weit durchgeführten Befragung zu Einkommen und Lebensbedingungen (SILC, »Statistics on Income and Living Conditions«) gestellt. Seit dem Jahr 2021 wird das Frageprogramm des Mikrozensus um die ebenfalls EU-weit durchgeführte Erhebung zur Internetnutzung in privaten Haushalten (IKT) ergänzt. Die Ergebnisse des Mikrozensus sind eine wichtige Infor- mationsquelle zu den Lebens- und Arbeitsbedingungen der Menschen. Dabei geht es beispielsweise um Frage- stellungen in welchen Familienkonstellationen Menschen leben, welche Bildungsabschlüsse von der Bevölkerung erworben wurden oder in welcher Erwerbssituation sie sind. 2022 wird die Erhebung um Fragen zur Wohnsitu- ation der Menschen ergänzt. Der Mikrozensus liefert so- mit auch Ergebnisse zu Fragen der Barrierefreiheit der Wohnsitze in Baden-Württemberg. Gerade in Zeiten der Corona-Pandemie, die wirtschaft- liche und soziale Veränderungen auslöst, ist der Mikro- zensus von Bedeutung. Die Auskünfte der auskunftspflich- tigen Haushalte helfen, die aktuelle Lage der Bevölkerung in Baden-Württemberg abzubilden. Für den Mikrozensus sind dabei die Auskünfte von Menschen im Rentenal- ter, von Studierenden sowie von Erwerbslosen genauso wichtig wie die Angaben von Angestellten oder Selbst- ständigen. Wer wird für die Erhebung ausgewählt? In einem mathematischen Zufallsverfahren werden zu- nächst Gebäude bzw. Gebäudeteile gezogen. Für die Er- mittlung der Namen der Haushalte in den Gebäuden setzt das Statistische Landesamt vor Ort auch Erhebungsbe- auftragte ein. Die Erhebungsbeauftragten können sich bei der Namensermittlung mittels eines Ausweises als Beauftragte des Statistischen Landesamtes Baden-Würt- temberg ausweisen. Für die zufällig ausgewählten Haus- halte besteht Auskunftspflicht. Sie werden innerhalb von maximal fünf aufeinander folgenden Jahren bis zu vier- mal im Rahmen des Mikrozensus befragt. Wie läuft die Befragung ab? Ausgewählte Haushalte finden im Briefkasten ein An- schreiben des Statistischen Landesamtes Baden-Würt- tembergs vor. Darin sind die Zugangsdaten für die Mel- dung über das Internet enthalten. Alternativ besteht die Möglichkeit, der Auskunftspflicht durch ein Telefoninter- view mit den Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern des Sta- tistischen Landesamts nachzukommen, oder einen Pa- pierbogen auszufüllen. Eine volljährige Person kann die Auskünfte für alle Haushaltsmitglieder erteilen. Alle erhobenen Einzelangaben unterliegen der Geheim- haltung und dem Datenschutz und werden weder an Dritte weitergegeben noch veröffentlicht. Nach Eingang und Prüfung der Daten im Statistischen Landesamt wer- den diese anonymisiert und zu aggregierten Landes- und Regionalergebnissen weiterverarbeitet. Ist Ihre Hausnummer gut erkennbar? Im Notfall kann das entscheidend für rasche HILFE durch den ARZT oder den Rettungsdienst sein! Nummer 1/2 Amtsblatt der Gemeinde Baindt Seite 21 Kirchliche Nachrichten Katholische Kirchengemeinde St. Johannes Baptist Baindt Kath. Pfarramt • 88255 Baindt • Thumbstraße 55 15. Januar – 23. Januar 2022 Gedanken zur Woche Der Mensch ist nicht nach dem zu beurteilen, was er ist, sondern nach dem, was er liebt. Nur die Liebe macht ihn zu dem, der er ist. Aurelius Augustinus Samstag, 15. Januar 18.30 Uhr Baienfurt – Eucharistiefeier (öffentlich, mit Eintragung am Schriftenstand) Sonntag, 16. Januar – 2. Sonntag im Jahrkreis 10.00 Uhr Baindt - Eucharistiefeier (öffentlich, mit Platz- reservierungskarten) († Adalbert Berger, Ludmilla und Rochus Illen- seer, verstorbene Mitglieder und Wohltäter der Kapellengemeinschaft Schachen) Dienstag, 18. Januar 07.50 Uhr Baindt – Schülergottesdienst Mittwoch, 19. Januar 09.00 Uhr Baienfurt – Eucharistiefeier (öffentlich, mit Eintragung am Schriftenstand) Donnerstag, 20. Januar 07.45 Uhr Baienfurt - Schülergottesdienst Freitag, 21. Januar 08.30 Uhr Baindt - Rosenkranz 09.00 Uhr Baindt – Eucharistiefeier (öffentlich, ohne Platzreservierungskarten) († Josef Kibler) Samstag, 22. Januar 18.30 Uhr Baindt – Eucharistiefeier (öffentlich, mit Platz- reservierungskarten) († Helene und August Huber, Agathe und Adam Zimmermann mit Angehörigen) Sonntag, 23. Januar – 3 Sonntag im Jahrkreis 10.00 Uhr Baienfurt – Eucharistiefeier (Erstkommunion 2022 – Vorstellungsgottesdienst, öffentlich mit Erfassung der Teilnehmer) 11.30 Uhr Baienfurt – Taufe von Taleja Maskenpflicht während des Gottesdienstes Während der 3. Pandemiestufe gilt - Tragepflicht sind die sogenannten medizinischen OP- Masken (Einwegmasken) oder FFP2-Masken, Masken KN 95 oder N95 - während des gesamten Gottesdienstes. Dankbar für gelungene Weihnachtstage Wir sind dankbar, dass wir auch dieses Jahr wieder Weih- nachten miteinander feiern konnten. In den verschiedenen Gottesdiensten zauberten die Sänger und Sängerinnen zusammen mit den Musikern und die vielen Ministranten und Aktiven wieder ein Leuchten in die Kirche, das uns etwas von dem Glanz erahnen ließ, der von der Krippe ausging. Die Krippenfeier war ein weiterer Höhepunkt. Aber auch die Menschen, die zu Hause Weihnachten fei- ern mussten, haben wir nicht übersehen, sei es mit den Segenspäckchen der Sternsinger oder dem Gottesdienst live, dieses Jahr aus Baienfurt. Im Namen der ganzen Ge- meinde danke ich allen Aktiven, klein und groß, für dieses wunderbare Geschenk! Was wären wir ohne Euch? Pfarrer Staudacher Rosenkranzgebete im Januar Im Januar laden wir ganz herzlich ein zum Rosenkranz- gebet jeden Freitag um 8.30 Uhr vor dem Gottesdienst. Gottesdienste in Baindt – Aktuelle Regelungen Die Teilnahme an den Gottesdiensten ist nach vorheriger Anmeldung möglich. Die Platzreservierungskarten liegen zum Mitnehmen in der Kirche rechtzeitig bereit. Für Gottesdienste mit geringerer Besucherzahl (z. B werk- tags) erfolgt die Teilnehmererfassung mittels ausliegen- der Liste. Die Angaben in der Teilnehmerliste oder auf den Platzreservierungskarten dienen unter Wahrung des Datenschutzes zur Benachrichtigung, falls bei einem Be- sucher im Nachhinein eine Infektion festgestellt werden sollte. Bitte beachten: Aktuell besteht die Tragepflicht einer Mund-Nasen-Maske! Personen mit Krankheitssympto- men dürfen nicht mitfeiern. Gemeindegesang Noch dürfen wir mit Maske singen. Bitte bringen Sie des- halb Ihr eigenes Gotteslob mit. Sprechzeiten Pfarrer Bernhard Staudacher Nach telefonischer Vereinbarung (Tel. 912623) Thumbstraße 55, Baindt E-Mail-Adresse: bernhard-staudacher@gmx.de Sprechzeiten Gemeindereferentin Silvia Lehmann Nach telefonischer Vereinbarung Büro: Kirchstraße 8, Baienfurt Tel. 0751 / 5576199, (Tel. privat 943630) E-Mail-Adresse: Silvia.Lehmann@drs.de Sprechzeiten Gemeindereferentin Regina Willmes Nach telefonischer Vereinbarung Büro: Kirchstraße 8, Baienfurt Tel. 0751 / 56969624 E-Mail-Adresse: Regina.Willmes@drs.de Gemeindehaus St. Martin / Bischof-Sproll-Saal: Belegung und Reservierung Frau Gudrun Moosherr Tel. 0751-18089496 E-Mail: gudrun.moosherr@gmail.com Katholische Kirchenpflege Baindt: Frau Lucy Schellhorn (Kirchenpflegerin) Bankverbindung: KSK Ravensburg IBAN DE 4365 0501 1000 7940 0985 BIC SOLADES1RVB Seite 22 Amtsblatt der Gemeinde Baindt Nummer 1/2 Kath. Pfarramt St. Johannes Baptist Thumbstr. 55, 88255 Baindt Pfarramtssekretärin Frau Christiane Lott Telefon 07502 – 1349 Telefax 07502 – 7452 Stjohannesbaptist.baindt@drs.de www.katholisch-baienfurt-baindt.de Öffnungszeiten Dienstag 09.30 Uhr – 11.30 Uhr Donnerstag 15.00 Uhr – 18.00 Uhr Freitag 09.30 Uhr – 11.30 Uhr Kath. Pfarramt Mariä Himmelfahrt Kirchstraße 8, 88255 Baienfurt Telefon 0751 - 43633 Telefax 0751 - 58812 kathpfarramt.baienfurt@drs.de Helferkreis Die Seniorengeschenke für das ers- te Halbjahr 2022 können im Pfarrbüro während den Öffnungszeiten abgeholt werden. Evangelische Kirchengemeinde Baienfurt-Baindt Tel.: 0751/43656, Fax: 0751/ 43941; E-Mail-Adresse: pfarramt.baienfurt@elkw.de Homepage: www.evangelisch-baienfurt-baindt.de Pfarrbüro: Öschweg 32, Baienfurt, Tel.: 0751/ 43656 Pfarrer M. Schöberl Öffnungszeiten Di 7.00 - 9.00 + 13.00 - 15.00, Do 10.00 - 13.00 Uhr Wochenspruch: Von seiner Fülle haben wir alle genommen Gnade um Gnade. Joh 1,16 Sonntag, 16. Januar 10.30 Uhr Baienfurt Gottesdienst zur Jahreslosung 2022 - „Wer zu mir kommt, den werde ich nicht abweisen“ (Johannes 6,37) mit Abendmahl in der Ev. Kirche. In allen Gottesdiensten müssen Besucher ab 18 Jahren grundsätzlich eine FFP2-Maske tragen. Mittwoch, 19. Januar 15.00 - Baienfurt Konfi-8 im Gemeindehaus 16-00 Uhr Gruppe 1 16.00 - Baienfurt Konfi-8 im Gemeindehaus 17.00 Uhr Gruppe 2 Sonntag, 23. Januar 10.30 Uhr Baienfurt Gottesdienst in der Ev. Kirche In allen Gottesdiensten müssen Besucher ab 18 Jahren grundsätzlich eine FFP2-Maske tragen. Gedanken zum Wochenspruch Und von seiner Fülle haben wir alle genommen Gnade um Gnade. (Johannes 1,16) Da überschlägt sich einer noch immer, wenn er an das Geschenk denkt, das sein Leben verändert hat. Es hat mit Weihnachten zu tun - doch die Freude darü- ber hält unendlich länger an als bei Geschenken unterm Christbaum. Dieses Geschenk ist Person und erfüllt unzählige Men- schen seither mit Lebendigkeit. Ärmlich ins Leben gestartet, lässt dieser Jesus Menschen spüren, wie reich Gottes Zuwendung, sein Da-Sein und seine Freundlichkeit das Leben machen. Es brauchte nie viel, dass Menschen durch diesen Jesus spüren: So ist Gott - nicht nur annähernd, sondern genau so - in ihm ist Gott gegenwärtig - in seiner ganzen Fülle. Jeder spürt: Das ist ein unverdientes Geschenk, dass sich Gott gerade mir zuwendet - Gnade um Gnade - nicht nur für einen besonderen Abend im Jahr, sondern für jeden Tag. Die Freude darüber klingt noch immer nach, bis auch mein Leben Teil dieser Symphonie Gottes wird. Ein wohlklingendes, erfülltes neues Jahr 2022! - Ihr Pfar- rer Martin Schöberl _________________________ Homepage: www.evangelisch-baienfurt-baindt.de Pfarrbüro: Öschweg 32, Baienfurt, Tel.: 0751/ 43656 Öffnungszeiten: Di 7.00 – 9.00 + 13.00 – 15.00, Do 10.00 Wochenspruch: Singet dem HERRN ein neues Lied, denn er tut Wunder. Sonntag, 02. Mai Kantate 10.30 Uhr Baienfurt Gottesdienst in der ev. Kirche Sonntag, 09. Mai 9.30 Uhr !!! Baienfurt Gottesdienst in der ev. Kirche (Dieser Gottesdienst findet wegen der 1. Konfirmation um 11 Uhr Stunde früher statt.) --- Unter folgender Telefonnummer können Sie eine Kurz Sekunden) von Pfarrer Martin Schöberl zum aktuellen Wochenspruch hören: 0751/20222223 --- 2. Teil: Fürchte dich nicht! Gott ist da. – Seelsorge aus der Feder von Johannes Calvin Glück gehabt! – Was für ein Zufall! – Redewendungen, die jede kennt und die schon selbst gebraucht hat. Johannes Calvin setzt genau hier an und ich finde es faszinierend, dass sich unser Denken offensichtlich seit knapp 500 Jahren weniger verändert hat, als wir meistens denken. Er hält fest, dass Providentia Dei (Gottes Fürs als Glück oder Zufall: „Man hat zwar schon zu allen Zeiten allgemein gewähnt, und auch heutzutage herrscht fast unter allen Sterblichen die Meinung, es geschehe alles ‚zufällig‘. Unter folgender Telefonnummer kön- nen Sie eine Kurz-Andacht (60 Sekun- den) von Pfarrer Martin Schöberl zum aktuellen Wochenspruch hören: 0751/20222223 _________________________ Evangelisches Pfarramt Baienfurt Öschweg 32 pfarramt.baienfurt@elkw.de 88255 Baienfurt Tel: 0751-43656 Fax: 0751-43941 Evangelisches Pfarramt Baienfurt-Baindt Evangelische Mitteilungen für Baienfurt und Baindt Pfarrer M. Schöberl, Tel.: 0751/43656, Fax: 0751/ 43941; E-Mail-Adresse: pfarramt.baienfurt@elkw.de Homepage: www.evangelisch-baienfurt-baindt.de Pfarrbüro: Öschweg 32, Baienfurt, Tel.: 0751/ 43656 Öffnungszeiten: Di 7.00 – 9.00 + 13.00 – 15.00, Do 10.00 - 13.00 Uhr Wochenspruch: Wenn das Weizenkorn nicht in die Erde fällt und erstirbt, bleibt es allein; wenn es aber erstirbt, bringt es viel Frucht. Joh 12,24 Sonntag, 14. März 10.30 Uhr Baienfurt Gottesdienst in der Ev. Kirche Mittwoch, 17. März 15.30 – 17.00 Uhr Baienfurt Konfi-Gruppe 1 + 2 gemeinsam online !!! Sonntag, 21. März 10.30 Uhr Baienfurt Gottesdienst mit Abendmahl in der Ev. Kirche Gottesdienst online Sie können die Gottesdienste zusätzlich über unsere Homepage www.evangelisch-baienfurt-baindt.de miterleben. Der aktuelle Gottesdienst wird zeitnah online gestellt und ist 72 Stunden abrufbar. Gottesdienst für Zuhause Gottesdienst für Zuhause Unsere Gottesdienste aus der Kirche kön- nen in Echtzeit von zu Hause aus mitgefei- ert werden. Den jeweiligen Link dazu finden Sie auf unserer Homepage www.evange- lisch-baienfurt-baindt.de. Der Gottesdienst bleibt dann für 72 Stunden über unseren YouTube- Kanal abrufbar. _________________________ So ist Gott – nicht nur annähernd, sondern genau so – in ihm ist Gott gegenwärtig in seiner ganzen Fülle. Jeder spürt: Das ist ein unverdientes Geschenk, dass sich Gott gerade mir zuwendet – Gnade um Gnade – nicht nur für einen besonderen Abend im Jahr, sondern für jeden Tag. Die Freude darüber klingt noch immer nach, bis auch mein Leben Teil diese Symphonie Gottes wird. Ein wohlklingendes, erfülltes neues Jahr 2022! – Ihr Pfarrer Martin Schöberl --- Unter folgender Telefonnummer können Sie eine Kurz Sekunden) von Pfarrer Martin Schöberl zum aktuellen Wochenspruch hören: 0751/20222223 --- Gottesdienst für Zuhause Unsere Gottesdienste aus der Kirche können in Echtzeit Hause aus mitgefeiert werden. Den jeweiligen Link dazu finden Sie auf unserer Homepage www.evangelisch-baienfurt Gottesdienst bleibt dann für 72 Stunden über unseren YouTube Kanal abrufbar. --- Ehejubiläum Sie feiern 2022 ein Ehejubiläum und freuen sich über einen Besuch von Pfarrer Schöberl oder wollen das Jubiläum mit einem Gottesdienst feiern? Dann melden Sie sich bitte im Pfarrbüro. Da wir nicht alle Daten von allen Trauungen vorliegen haben, sind wir auf Ihre Hilfe und Rückmeldung angewiesen. Vielen Dank. --- Brot für die Welt sagt Danke! Die vergangene Advents- und Weihnachtszeit hat alle Kirchengemeinden vor große Herausforderungen gestellt. Die frohe Weihnachtsbotschaft konnte den Menschen diesmal nicht in gut gefüllten Kirchen verkündet werden. Es war kaum möglich, die Liedverse von „Oh Du fröhliche...“ in der Gemeinschaft mitzusingen. Und das nicht nur, weil gemeinsames Singen derzeit nicht erlaubt ist. Dieses Weihnachtsfest war von den Folgen der Corona-Pandemie überschattet. In vielen Familien war und ist noch die Sorge um Erkrankte oder Trauer um Verstorbene zu Hause. Ehejubiläum Sie feiern 2022 ein Ehejubiläum und freuen sich über einen Besuch von Pfarrer Schöberl oder wollen das Ju- biläum mit einem Gottesdienst feiern? Dann melden Sie sich bitte im Pfarr- büro. Da wir nicht alle Daten von allen Trauungen vor- liegen haben, sind wir auf Ihre Hilfe und Rückmeldung angewiesen. Vielen Dank. _________________________ So ist Gott – nicht nur annähernd, sondern genau so – in ihm ist Gott gegenwärtig in seiner ganzen Fülle. Jeder spürt: Das ist ein unverdientes Geschenk, dass sich Gott gerade mir zuwendet – Gnade um Gnade – nicht nur für einen besonderen Abend im Jahr, sondern für jeden Tag. Die Freude darüber klingt noch immer nach, bis auch mein Leben Teil diese Symphonie Gottes wird. Ein wohlklingendes, erfülltes neues Jahr 2022! – Ihr Pfarrer Martin Schöberl --- Unter folgender Telefonnummer können Sie eine Kurz- Sekunden) von Pfarrer Martin Schöberl zum aktuellen Wochenspruch hören: 0751/20222223 --- Gottesdienst für Zuhause Unsere Gottesdienste aus der Kirche können in Echtzeit Hause aus mitgefeiert werden. Den jeweiligen Link dazu finden Sie auf unserer Homepage www.evangelisch-baienfurt Gottesdienst bleibt dann für 72 Stunden über unseren YouTube Kanal abrufbar. --- Ehejubiläum Sie feiern 2022 ein Ehejubiläum und freuen sich über einen Besuch von Pfarrer Schöberl oder wollen das Jubiläum mit einem Gottesdienst feiern? Dann melden Sie sich bitte im Pfarrbüro. Da wir nicht alle Daten von allen Trauungen vorliegen haben, sind wir auf Ihre Hilfe und Rückmeldung angewiesen. Vielen Dank. --- Brot für die Welt sagt Danke! Die vergangene Advents- und Weihnachtszeit hat alle Kirchengemeinden vor große Herausforderungen gestellt. Die frohe Weihnachtsbotschaft konnte den Menschen diesmal nicht in gut gefüllten Kirchen verkündet werden. Es war kaum möglich, die Liedverse von „Oh Du fröhliche...“ in der Gemeinschaft mitzusingen. Und das nicht nur, weil gemeinsames Singen derzeit nicht erlaubt ist. Dieses Weihnachtsfest war von den Folgen der Corona-Pandemie überschattet. In vielen Familien war und ist noch die Sorge um Erkrankte oder Trauer um Verstorbene zu Hause. Brot für die Welt sagt Danke! Die vergangene Advents- und Weih- nachtszeit hat alle Kirchengemein- den vor große Herausforderungen gestellt. Die frohe Weihnachtsbot- schaft konnte den Menschen diesmal nicht in gut gefüll- ten Kirchen verkündet werden. Es war kaum möglich, die Liedverse von „Oh Du fröhliche...“ in der Gemeinschaft mitzusingen. Und das nicht nur, weil gemeinsames Singen derzeit nicht erlaubt ist. Dieses Weihnachtsfest war von den Folgen der Corona-Pandemie überschattet. In vielen Familien war und ist noch die Sorge um Erkrankte oder Trauer um Verstorbene zu Hause. Nummer 1/2 Amtsblatt der Gemeinde Baindt Seite 23 Im Advent und an Weihnachten bittet Brot für die Welt traditionell um die Kollekte der Gottesdienstbesucherin- nen und -besucher. Eine wichtige Gabe, um weltweit vie- le Projekte der Aktion zu ermöglichen. Ein Wegfall oder deutlicher Rückgang der Kollekten hat erhebliche Auswir- kungen - für die Menschen im globalen Süden, die jetzt schon ihr Leben unter oft schwierigsten Bedingungen meistern müssen. Die Kollekte verbindet uns weltweit mit ihnen, ist ein Zeichen gelebter Nächstenliebe. Umso bestärkender war es zu hören und in Zeitungsbe- richten, im Internet zu lesen, mit wie viel Kreativität und überwältigendem Engagement Ehren- und Hauptamtli- che in den Gemeinden daran gegangen sind, diesen dro- henden Rückgang der so wichtigen Mittel auszugleichen. Dafür ein ganz herzliches Dankeschön! Die Corona-Pandemie ist nicht vorüber - sie ist leider mehr als ein kurzer Spuk und wird uns noch länger be- gleiten. Wir können froh und dankbar über ein weitgehend gut funktionierendes Gesundheitssystem sein, brauchen nicht um die Versorgung mit Lebensmitteln zu bangen. Das sieht in vielen Teilen der Welt anders aus: Corona verschärft auf vielfache Weise den täglichen Kampf um das Überleben. Hand in Hand mit seinen Partnerorganisationen arbei- tet Brot für die Welt an Projekten und Hilfen, die diese Situation verbessern. Das ist nur möglich, weil so viele Menschen und Kirchengemeinden in Deutschland sehr engagiert und großzügig waren und sind. Und das nicht nur zur Weihnachtszeit! Nochmals, herzlichen Dank dafür und bleiben Sie Brot für die Welt verbunden! Helfen Sie helfen. Brot für die Welt IBAN: DE10 1006 1006 0500 5005 00 Bank für Kirche und Diakonie www.brot-fuer-die-welt.de/spenden Im Advent und an Weihnachten bittet Brot für die Welt traditionell um die Kollekte der Gottesdienstbesucherinnen und –besucher. Eine wichtige Gabe, um weltweit viele Projekte der Aktion zu ermöglichen. Ein Wegfall oder deutlicher Rückgang der Kollekten hat erhebliche Auswirkungen – für die Menschen im globalen Süden, die jetzt schon ihr Leben unter oft schwierigsten Bedingungen meistern müssen. Die Kollekte verbindet uns weltweit mit ihnen, ist ein Zeichen gelebter Nächstenliebe. Umso bestärkender war es zu hören und in Zeitungsberichten, im Internet zu lesen, mit wie viel Kreativität und überwältigendem Engagement Ehren- und Hauptamtliche in den Gemeinden daran gegangen sind, diesen drohenden Rückgang der so wichtigen Mittel auszugleichen. Dafür ein ganz herzliches Dankeschön! Die Corona-Pandemie ist nicht vorüber – sie ist leider mehr als ein kurzer Spuk und wird uns noch länger begleiten. Wir können froh und dankbar über ein weitgehend gut funktionierendes Gesundheitssystem sein, brauchen nicht um die Versorgung mit Lebensmitteln zu bangen. Das sieht in vielen Teilen der Welt anders aus: Corona verschärft auf vielfache Weise den täglichen Kampf um das Überleben. Hand in Hand mit seinen Partnerorganisationen arbeitet Brot für die Welt an Projekten und Hilfen, die diese Situation verbessern. Das ist nur möglich, weil so viele Menschen und Kirchengemeinden in Deutschland sehr engagiert und großzügig waren und sind. Und das nicht nur zur Weihnachtszeit! Nochmals, herzlichen Dank dafür und bleiben Sie Brot für die Welt verbunden! Helfen Sie helfen. Brot für die Welt IBAN: DE10100610060500500500 Bank für Kirche und Diakonie www.brot-fuer-die-welt.de/spenden In Sierra Leone muss jedes zweite Kind zum Lebensunterhalt der Familien beitragen. Die Organisation SIGA in Sierra Leone ermöglicht Kindern und Jugendlichen, in die Schule zu gehen und unterstützt die Familien dabei, ihr Einkommen zu erhöhen. Wegen der Corona-Pandemie findet der Unterricht draußen statt, unterstützt durch ein staatliches Radio-Lehrprogramm. Fotonachweis: SIGA/Brot für die Welt In Sierra Leone muss jedes zweite Kind zum Lebensun- terhalt der Familien beitragen. Die Organisation SIGA in Sierra Leone ermöglicht Kindern und Jugendlichen, in die Schule zu gehen und unterstützt die Familien dabei, ihr Einkommen zu erhöhen. Wegen der Corona-Pandemie findet der Unterricht draußen statt, unterstützt durch ein staatliches Radio-Lehrprogramm. Fotonachweis: SIGA/Brot für die Welt _________________________ Online-Vortrag über Chancen und Probleme der Pan- demie „Was wir mitnehmen aus der Zeit der Pandemie“ - unter diesem Thema steht eine Online-Veranstaltung mit der Theologin Cornelia Coenen-Marx, zu der das Evangeli- sche Bildungswerk Oberschwaben (EBO) in der Reihe „Lesung und Gespräch“ am Dienstag, 25. Januar 2022, 19.30 Uhr, einlädt. --- Online-Vortrag über Chancen und Probleme der Pandemie „Was wir mitnehmen aus der Zeit der Pandemie“ – unter diesem Thema steht eine Online-Veranstaltung mit der Theologin Cornelia Coenen-Marx, zu der das Evangelische Bildungswerk Oberschwaben (EBO) in der Reihe „Lesung und Gespräch“ am Dienstag, 25. Januar 2022, 19.30 Uhr Von der Referentin und ehemaligen EKD-Oberkirchenrätin ist aktuell das Buch „Die Neuentdeckung der Gemeinschaft“ erschienen, das auf die Erfahrungen der Pandemie Bezug nimmt. Diese hat nach Meinung der Autorin nicht nur gesellschaftliche Brüche provoziert, sondern auch eine zunehmende Vereinsamung und Sehnsucht nach Gemeinschaft offengelegt. Kirche und Diakonie sind nach Meinung Coenen deshalb gefordert, ihre Positionen und Aktivitäten in der Zivilgesellschaft neu zu definieren. Der Zugang zu der Veranstaltung wird über die EBO-Homepage www.ebo-rv.de freigeschaltet. Das EBO bittet um eine Anmeldung über die Website oder per Email info@ebo oab.de. Die Teilnahme ist kostenfrei, um eine Spende wird gebeten. Diese ist auch über das Website-Spendenportal möglich. Von der Referentin und ehemaligen EKD-Oberkirchenrätin ist aktuell das Buch „Die Neuentdeckung der Gemein- schaft“ erschienen, das auf die Erfah- rungen der Pandemie Bezug nimmt. Diese hat nach Meinung der Autorin nicht nur gesellschaftliche Brüche pro- voziert, sondern auch eine zunehmen- de Vereinsamung und Sehnsucht nach Gemeinschaft offengelegt. Kirche und Diakonie sind nach Meinung Coenen-Marx deshalb gefordert, ihre Positionen und Aktivitäten in der Zivilgesellschaft neu zu definieren. Der Zugang zu der Veranstaltung wird über die EBO-Homepage www.ebo-rv.de freigeschaltet. Das EBO bittet um eine Anmeldung über die Website oder per Email info@ebo-oab.de. Die Teilnahme ist kostenfrei, um eine Spende wird gebeten. Diese ist auch über das Website-Spendenportal möglich. Endlich wieder Kinderkirche Hallo Kinder, nach unserem erfolgreichen Kinderkrippenspiel freuen wir uns euch wie- derzusehen. Jeden Sonntag von 10.30 bis 11.30 Uhr treffen wir uns zur Kinderkirche im Gemeindehaus Baienfurt (Öschweg 30). Kommt einfach vorbei!! _________________________ ACHTUNG - KEIN KREATIVER MONTAG Hohe Infektionszahlen legen es nahe, nun in der winterlichen Zeit mit unse- rem Kreativ-Angebot bis auf Weiteres zu pausieren, weil die Temperaturen es nicht erlauben draußen zu gestal- ten. Sobald Entwarnung von Seiten der Epidemiologen kommt nehmen wir selbstverständlich unser Angebot wieder auf, aber bis dahin wollen wir lieber auf Abstand und vor allem gesund bleiben. Wir wünschen trotz der Umstände ein kreatives neues Jahr und freuen uns schon auf ein Wiedersehen sobald es wieder möglich ist. Ihr Kreatives-Montags-Team _________________________ Frauenkreis am MITTWOCH, den 12. Januar 2022 fällt aus! Leider kann ein Treffen auch in diesem Jahr nicht statt- finden, so dass wir uns Gedanken zur Jahreslosung allein machen sollten. Wir können uns vielleicht zu einem ande- ren Termin dazu austauschen. „Alle, die zu mir kommen, werde ich nicht abweisen.“ finden wir im Johannesevan- gelium, Kapitel 6, Vers 37. Seite 24 Amtsblatt der Gemeinde Baindt Nummer 1/2 Christliche Brüdergemeinde Baienfurt (Baptisten) e.V. Baindter Str. 11, 88255 Baienfurt Homepage: www.baptisten-baienfurt.de E-Mail: info@baptisten-baienfurt.de Unsere Gottesdienste sind offen für Besucher und finden sonntags um 10 Uhr und um 15 Uhr statt. Die regelmä- ßigen Veranstaltungen als auch die Gottesdienste finden unter Einhaltung der aktuell geltenden Hygieneauflagen statt. Weitere Veranstaltungen werden auf der Homepage der Brüdergemeinde angekündigt. Aufgrund der derzeit limitierten Teilnehmeranzahl wird um eine Voranmeldung auf der Homepage der Brüder- gemeinde bis freitags 18 Uhr gebeten. Vereinsnachrichten Schwäbischer Albverein OG Weingarten Rundwanderung von Fronhofen über Ru- prechtsbruck nach Möllenbronn Wir treffen uns am Dienstag, 18. Jan. 2022 um 13.00 Uhr auf dem Festplatz in Wein- garten zu unserer 1. Wanderung im Neuen Jahr. Wir starten in der Dorfmitte Fronhofen, vorbei an der Reutener Kapelle nach Ruprechtsbruck, entlang dem Baggersee nach Möllenbronn und zurück über Bollenberg und Balmbühl. Gehzeit ca. 3,0 Std., 10 - 12 km, 140 hm Fahrpreis 3,00 € f. Mitglieder Eine Einkehr ist nach der Wanderung vorgesehen. Bitte aktuelle Pandemie Regeln beachten, sonst dürfen wir Sie ggf. trotz Anmeldung nicht mitnehmen. Aktuell gilt 3G. Vesper, Trinken, Stöcke, gutes Schuhwerk (evtl. Wechsel- schuhe) werden empfohlen Anmeldung ab 11.01.22 bei WF J. Frank, Tel. 0751/43287 oder E-Mail juergen.frank45@gmail.com Gäste sind willkommen! SOZ I A L VERBAND VdK Baden-Württemberg Herzlichen Glückwunsch unseren Mitgliedern, die im Januar ge- boren sind wünscht der Sozialver- band VdK Ortsverband Weingarten alles Gute und viel Gesundheit und noch ein gutes neues Jahr Liebe Grüße Ihre Karin Maucher - Vorsitzende Hubert Gärtner Beisitzer Was sonst noch interessiert DLRG Ortsgruppe Baienfurt Trainingspause Die Lage durch Corona hat sich zwar seit Anfang De- zember verbessert, entwickelt sich jedoch aktuell wieder zum Schlechteren hin. Deshalb werden wir das regulä- re Schwimmtraining vorerst nicht durchführen, sondern warten auf die Entwicklung der Fallzahlen und politischen Entscheidungen in den ersten Schulwochen.Lediglich den Anfängerschwimmkurs werden wir im Baienfurter Hallen- bad weiterführen, da wir mit den wenigen Teilnehmern hier noch die Hygienebedingungen erfüllen können. Wir wünschen dennoch einen guten Start ins neue Jahr. Die DLRG Ortsgruppe Baienfurt Vereinsmeisterschaften 2021 Am Montag, 8. November fanden unsere Vereinsmeister- schaften im Hallenbad Baienfurt statt. Nachdem die Wett- kämpfe 2020 ausgefallen waren, freuten sich viele, dass es endlich wieder einen Schwimmwettkampf gibt. Dieses Jahr nahmen in Baienfurt 46 Teilnehmer teil. In der glei- chen Woche fanden an unserem Stützpunkt Bad Wald- see die gleichen Wettkämpfe mit 34 Teilnehmern statt. Die Altersklassen 2015 - 2012 legten 1x 25 m Freistil und 1x 25 m Brustschwimmen ab, die Altersklassen 2011 und älter mussten 1x 50 m Freistil und 1x 50 m Brustschwim- men absolvieren. Ortsgruppe Baienfurt - Platzierungen Jahrgang Platz Bürner Maximilian 14 m 1 Märten Nikolas 14 m 2 Kaplan Silas 14 m 3 Dörrer Timo 14 m 4 Tag Moritz 13 m 1 Müller Max 13 m 2 Staudacher Jan 13 m 3 Tratzyk Martin 13 m 4 Polka Lio 13 m 5 Elbs Hanna 13 w 1 Hummel Leonie 13 w 2 Herrmann Ronja 13 w 3 Kanke Mathias 12 m 1 Wöhrle Mattis 12 m 2 Weimann Roman 12 m 3 Geray Belinda 12 w 1 Steinbach Emily 12 w 2 Ruf Lorena 12 w 3 Zahiri Yaron 11 m 1 Rieger Jonathan 11 m 2 Janzen Leo 11 m 3 Müller Anna 11 w 1 Bentele Lina 11 w 2 Tratzyk Anna 11 w 3 Dörrer Leon 10 m 1 Tag Julian 10 m 2 Erol Burakcan 09 m 1 Stör Abiel 09 m 2 Entner Natalie 09 w 1 Tratzyk Laura 09 w 2 Kempter Phil 08 m 1 Staab Nico 08 m 2 Stucke Noah 08 m 3 Nummer 1/2 Amtsblatt der Gemeinde Baindt Seite 25 Bürner Tomas 07 m 1 Kaufmann Jusa 06 m 1 Kaplan Jannis 06 m 2 Schad Lisa 06 w 1 Staab Melina 06 w 2 Mehrle Ida 04 w 1 Staudinger Lea 04 w 2 Rieger Jakob 03 m 1 Gebhart Patrick 02 m 1 Leonhard Julia 00 w 1 Rundel Christian 94 m 1 Müller Rainer 74 m 1 Wir gratulieren all unseren Wettkampfteilnehmern zu den tollen Plätzen. Die jüngste Teilnehmerin in Baienfurt war 2021 Annabell Hummel. Die schnellste Schwimmerin und somit Vereinsmeisterin 2021 der DLRG Ortsgruppe Baienfurt ist Ida Mehrle. Der schnellste Schwimmer und unser Vereinsmeister 2021 ist Jakob Rieger. Siegerehrung Regulär hätte die Siegerehrung für diesen Wettkampf im Rahmen der Jahresabschlussfeier am Samstag, 4. Dezember stattfinden sollen, bei dem auch Schwimm- abzeichen ausgegeben und Mitglieder geehrt werden. Aus aktuellen Gründen wurde diese große Veranstaltung aber abgesagt. Auch das Training pausiert seit Montag, 6. Dezember. Da wir trotzdem allen Wettkampfteilnehmern die Urkunden und Medaillen aushändigen wollten, gingen wir dieses Mal ganz neue Wege. Weihnachtspost In kürzester Zeit wurden Urkunden gedruckt, Medaillen bestellt, Süßigkeiten gekauft und am Montag, 21. Dezem- ber fast 100 dicke Briefumschläge gepackt. Für jeden Wettkampfteilnehmer, der in Baienfurt oder unserem Stützpunkt Bad Waldsee mitgeschwommen war oder ein Schwimmabzeichen bestanden hatte, wurde „Weihnachts- post“ vorbereitet. Denn unsere Trainer in Baienfurt und dem Stützpunkt Bad Waldsee hatten sich bereit erklärt „ihren“ Kindern die Post noch vor Weihnachten persön- lich mit dem eigenen Schlitten zu Hause vorbeizubringen. Mit einem großen Dank an die Vorstandschaft und un- sere motivierten Trainer. Agnes Müller, Leitung Ausbildung DLRG Ortsgruppe Baienfurt Kreisjugendring Ravensburg e. V. Online-Workshop: Von der Idee zum fertigen Projekt Vereine, Initiativen und Gruppen im Landkreis Ravensburg sind auch im Jahr 2022 wieder aufgerufen, Projekte zur Förderung der Demokratie, zur Eindämmung von Extre- mismus und Gewalt gegen Minderheiten, zur Förderung des interkulturellen Austauschs und zum Ausbau von Be- teiligungs- und Mitwirkungsmöglichkeiten für Kinder und Jugendliche zu planen und umzusetzen. Wie das konkret aussehen kann, welche Partner*innen und Unterstützer*innen notwendig sind und was bei der Antragsstellung zu beachten ist, darum geht es in dem Online-Workshop „Von der Idee zum fertigen Projekt“. Dieser findet am 14.01.2022 von 16 - 18 Uhr statt. Online-Workshop: Flipcharts gestalten Der Kreisjugendring Ravensburg e.V. bietet am Dienstag, den 25.01.2022, von 18 - 20 Uhr, einen Online-Workshop: Flipcharts gestalten an. Die gute Nachricht: Jeder Mensch kann kreative und überzeugende Flipcharts gestalten. Attraktive Schrift und kreative Visualisierung sind keine Zauberei und in kürzes- ter Zeit erlernbar. Die im Workshop erlernten Techniken lassen sich in unterschiedlichsten Settings wie Präsentati- onen, Meetings, Unterricht und Beratung nutzen. Nach An- meldung erhalten die Teilnehmenden ein Materialpaket. Um Anmeldung bis spätestens 17.01.2022 wird gebe- ten. Mehr Infos und Anmeldung über: www.jukinet.de, Kreisjugendring Ravensburg, Tel: 0751-21081, E-Mail: t.beck@kreisjugendring-rv.de. Technischen Werken Schussental TWS Heizkosten: Mehr Transparenz für Mieter Gesetzesnovelle in Kraft getreten - TWS bietet Service für Hausverwaltungen und Vermieter bei Umsetzung - Hebel für Energieeffizienz Mehr Informationen für Mieter und keine Besuche mehr zur Verbrauchsablesung der Wärmemessgeräte - das sind die wichtigsten Neuerungen der Heizkostenverord- nung, die seit 1. Dezember bundesweit in Kraft ist. „Das ist ein wichtiger Schritt für mehr Effizienz beim Heizen, bedeutet aber auch zusätzlichen Aufwand für Vermieter. Fernauslesbare Messgeräte werden Pflicht“, informiert Jürgen Kienzle, Experte bei den Technischen Werken Schussental (TWS). Die Novelle der Heizkostenverord- nung war einer der letzten Anstöße für Energieeffizienz, die die alte Bundesregierung gegeben hat. So dürfen in- zwischen nur noch Wärmemessgeräte eingebaut werden, die aus der Ferne abgelesen werden können. Für den Be- stand gilt eine Übergangsfrist bis Ende 2026 oder zum nächsten Regeltausch der Wärme- und Wasserzähler. Politisches Ziel der Regelung ist es, eine höhere Transpa- renz für Mieter herzustellen: Sie sollen künftig monatlich einen Zwischenstand über die verbrauchte Heizenergie erhalten, um die Auswirkungen des eigenen Heizverhal- tens auch in der Abrechnung zu sehen. Und das gilt bereits ab Januar 2022 für alle Gebäude, die per Funk ausge- lesen werden. „Hier unterstützen wir Hausverwaltungen und Vermieter nicht nur mit der passenden Messtechnik. Unser Service reicht bis zur kompletten Nebenkostenab- rechnung“, beschreibt Steve Wiesemann, TWS-Geschäfts- kundenbetreuer. Dieses Angebot hat die TWS in den ver- gangenen Jahren entwickelt, es gilt überall dort, wo das Unternehmen Versorgungsnetze betreibt. Die neue Heizkostenverordnung legt fest, dass durch das zeitnahe Monitoring Potenziale für Energieeffizienz und CO2-Einsparung früher erkannt und gehoben wer- den können. Zusätzlich ermöglicht die Digitalisierung an der Gebäudeschnittstelle auch die Einbindung weiterer nützlicher Services: Dazu gehören unter anderem die Füllstandsmessungen von Öltanks, die Überwachung von Waschräumen auf Feuchtigkeit und die Funktions- prüfung von Rauchwarnmeldern. Möglich machen diese Leistungen Sensoren, die über ein spezielles lokales Funk- netz (LoRaWAN für Long Range Wide Area Network) auf spezielle Anforderung hin kommunizieren. Regierungspräsidium Tübingen bietet 2022 landesweit Meisterprüfungen im Beruf Hauswirtschaft an - Information über Anmeldeschluss und Zulassungsvoraussetzungen Wie in den Vorjahren bietet das Regierungspräsidium Tübingen auch im Jahr 2022 Meisterprüfungen im Be- ruf Hauswirtschaft an. Anmeldungen nimmt das Regie- rungspräsidium Tübingen ab sofort entgegen. Zur Meisterprüfung zugelassen wird, wer eine Abschluss- prüfung im Ausbildungsberuf Hauswirtschafter/-in Amtsblatt der Gemeinde Baindt Nummer 1/2Amtsblatt der Gemeinde Baindt Nummer 2 MIETGESUCHE Allen Kunden und Geschäftsfreunden wünschen wir ein gutes und gesundes neues Jahr 2022. Auch in diesem Jahr sind wir mit unserer ganzen Leistungsbereitschaft für Sie da und freuen uns darauf, für Sie tätig werden zu dürfen. Jöchle Elektrotechnik GmbH | www.joechle.de Am Umspannwerk 10 · 88255 Baindt · Fon: 07502 - 6798500 Wir suchen ein neues ZUHAUSE! Möchten Sie Ihr Haus/Wohnung verkaufen/vermieten? Oder kennen Sie jemanden der uns weiterhelfen kann? Dann rufen Sie uns bitte unter 0170-8377409 an. DANKE GESCHÄFTSANZEIGEN IMMOBILIEN ANKAUF gemacht und danach mindestens zwei Jahre im Beruf gearbeitet hat. Ferner können an der Meisterprüfung Personen teilnehmen, die eine mindestens fünfjährige Berufspraxis mit wesentlichen Bezügen zu den Aufgaben einer Meisterin oder eines Meisters nachweisen. Darüber hinaus werden auch solche Interessenten zugelassen, die durch Vorlage von Zeugnissen oder auf andere Weise belegen, dass sie die erforderlichen Kenntnisse und Fer- tigkeiten erworben haben. In der Regel bereiten sich die angehenden Meisterinnen und Meister durch einen berufsbegleitenden Vorberei- tungslehrgang auf die Prüfung vor. Unterschiedlichen Träger der beruflichen Fortbildungsmaßnahmen wie bei- spielsweise die Fachschulen, Berufsschulen oder Ver- bände bieten die Vorbereitungskurse an verschiedenen Standorten in Baden-Württemberg an. Die Teilnahme an einem solchen Kurs ist nicht Zulassungsvoraussetzung, wird aber dringend empfohlen. Das Anmeldeformular für die Prüfung und weitere Infor- mationen sind auf der Internetpräsenz des Regierungs- präsidiums Tübingen unter Anmeldung zur Meisterprü- fung für den Beruf Hauswirtschafter/Hauswirtschafterin (baden-wuerttemberg.de) abrufbar. Anmeldungen für die Prüfungsstandorte Fachschule für Landwirtschaft - Fach- richtung Hauswirtschaft Bad Waldsee und für die Aka- demie für Landbau und Hauswirtschaft Kupferzell, beide im Zuständigkeitsbereich des Ministeriums für Ernährung, Ländlichen Raum und Verbraucherschutz Baden-Würt- temberg, müssen bis spätestens Montag, 21. März 2022 eingegangen sein. Anmeldeschluss für die Prüfungsstandorte Justus-von-Liebig-Schule Göppingen, Christian-Grünin- ger-Straße 12, 73035 Göppingen und Berufsschulzent- rum Radolfzell, Alemannenstraße 15, 78315 Radolfzell im Zuständigkeitsbereich des Ministeriums für Soziales, Gesundheit und Integration Baden-Württemberg ist Mon- tag der 14. Juni 2022. Die Anmeldungen müssen an das Referat 31 des Regie- rungspräsidiums Tübingen, Konrad-Adenauer-Straße 20, 72072 Tübingen gerichtet werden. Im Anschluss teilt das Regierungspräsidium Tübingen die Prüfungstermine mit. Bitte Abstand halten! Zu Ihrer und unserer Sicherheit! 1,50 m 1,50 m Amtsblatt der Gemeinde Baindt Nummer 1/2Amtsblatt der Gemeinde Baindt Nummer 2 ZU VERSCHENKEN STELLENANGEBOTE Am Umspannwerk 10 88255 Baindt F 07502/67985-00 www.joechle.de Elektriker/Elektroniker „Deine Vorteile bei uns“: Unbefristete Festanstellung, vielseitige und abwechslungsreiche Projekte, erfolgreiches und engagiertes Team, kollegiales Miteinander, neues Firmengebäude, gezielte Weiterbildungsmöglichkeiten und eigenes Firmenfahrzeug. „Dein Profil“: Abgeschlossene Ausbildung, selbständige Arbeits- weise, Kunden- und serviceorientiertes Handeln, Flexibilität, Leistungsbereitschaft, Teamgeist und soziale Kompetenz Schicke uns deine vollständige Bewerbung an: Wir suchen dich ! Wir freuen uns auf Ihre Bewerbung bis zum 23. 01. 2022. Mehr Informationen: www.weltpartner.de/karriere WeltPartner eG, Ravensburg-Erlen JOBSWir stellen ein: Marketing Manager (m/w/d) Vollzeit (38,5 Std./Woche), auch Teilzeit möglich unbefristet - frühestmöglich Vertriebsinnendienst (m/w/d) Teilzeit (20 Std./Woche) unbefristet - frühestmöglich Bilanzbuchhalter (m/w/d) Teilzeit (30 Std./Woche), unbefristet - ab 01.03.2022 Lager & Logistik (m/w/d) Vollzeit (38,5./Woche), auch Teilzeit möglich unbefristet - frühestmöglich Haben Sie Lust, mit Ihrer Tätigkeit den Fairen Handel zu fördern und so die Welt positiver zu gestalten? Dann kommen Sie in unsere Fair Trade Genossenschaft! SACHBEARBEITER FÜR DIE TECHNISCHE DOKUMENTATION (m/w/d) in Teil-/Vollzeit fpt Robotik GmbH & Co. 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Lehrkräfte der Realschule Weingarten zeigen Ihnen die Schule, informieren Sie und stehen Ihnen für Ihre Fragen zur Ver- fügung. Termine: Donnerstag, 20.01.2022; 16.00 Uhr Donnerstag, 20.01.2022; 17.00 Uhr Freitag, 21.01.2022; 16.00 Uhr Freitag, 21.01.2022; 17.00 Uhr Wenn Sie erwägen, Ihr Kind für die Bili-Klasse anzumelden, haben Sie im Anschluss an die Schulvorstellung die Möglichkeit zum verpflich- tenden Beratungsgespräch. Gerne laden wir Sie ein, sich auf der Homepage www.realschule-weingarten.de die Videobeiträge anzusehen. Bitte beachten Sie die 2G-Regel. Die Teilnahme ist nur für ein Eltern- teil und Ihr Kind möglich. Eine vorherige Anmeldung ist zwingend erforderlich (bis spätestens 19.01.2022). poststelle@rs-weingarten.schule.bwl.de 0751 / 56 19 21-10 Wir freuen uns auf Sie! Die Schulleitung Informationsnachmittage an der Realschule Weingarten Wir laden alle Schülerinnen und Schüler der 4. Klassen sowie einen Elternteil, zu einer Informationsveranstaltung über die Realschule Weingarten am Dienstag, 09. und Mittwoch, 10. Februar 2021 ein. Die Schulvorstellung findet in Kleingruppen nach vorgegebenen Hygienevorkehrungen um 15:00 Uhr, 16:00 Uhr und 17:00 Uhr statt. Es besteht die Möglichkeit um 16:45 Uhr und 17:45 Uhr zur individuellen Beratung und zum verpflichtenden Beratungsgespräch für den bilingualen Zug (telefonische Anmeldung erforderlich). Den Info-Film über unsere Schule finden Sie auf unserer Homepage www.realschule-weingarten.de Persönliche Anmeldungen zur Aufnahme in Klasse 5: ab Montag 22. Februar 2021 (8:00 – 12:00 Uhr) und an den Tagen Mittwoch, 10. März 2020, 07:30 – 18:00 Uhr Donnerstag, 11. März 2020, 07:30 – 18:00 Uhr Eine vorherige telefonische Anmeldung unter 0751-56192110 ist zwingend erforderlich! Wir benötigen zur Anmeldung die Grundschulempfehlung Blatt 3 und 4 im Original, eine Kopie der Halbjahresinformation und den Masernschutznachweis. 2021 haben Sie ausnahmsweise die Möglichkeit die Anmeldung per Post zu tätigen. Angebote in Euro, inkl. gesetzlicher MwSt., gültig bis 31.01.2022, solange Vorrat reicht, nur gültig für BayWa AG Baustoffe in Ravensburg. Geprüfte Qualität, natürlich von BayWa BayWa BauGesund baywa-baugesund.de Immer ein gutes Baugefühl BayWa AG Baustoffe Mooswiesen 14 88214 Ravensburg Tel. 0751/36324-79 ravensburg@baywa-baustoffe.de Eiche Schiffsbodenparkett 3-Stab, gebürstet - Oberfläche matt lackiert - Format: 200 x 2.390 x 11 mm - Nutzschicht: ≥ 2,5 mm - 3-Schichtparkett, imprägniert - „ClickItEasy“ Verbindung - Fußbodenheizung geeignet! Art. 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      Amtsblatt Jahrgang 2021 Freitag, den 17. Dezember 2021 Nummer 50 Herausgeber: Gemeindeverwaltung, Marsweilerstr. 4, 88255 Baindt, Tel. (07502) 9406-0, Fax (07502) 9406-18, E-Mail: info@baindt.de, Homepage: www.baindt.de. Verantwortlich für den amtlichen Inhalt einschließlich der Sitzungsberichte und anderer Veröffentlichungen der Gemeindeverwaltung ist Bürgermeisterin Simone Rürup oder ihr Stellvertreter im Amt; für die kirchlichen Nachrichten das jeweilige Pfarramt; für die Vereinsnachrichten der jeweilige Verein; für den übrigen Inhalt der Redakteur, Tobias Pearman, Druck + Verlag Wagner GmbH & Co. KG. Herstellung/Vertrieb: Druck + Verlag Wagner GmbH & Co. KG, Max-Planck-Str. 14, 70806 Kornwestheim, Telefon (07154) 82 22-0, Telefax (07154) 82 22-15. E-Mail Anzeigen: anzeigen@duv-wagner.de. Erscheint wöchentlich freitags. Aus organisatorischen Gründen muss sich die Redaktion Kürzungen vorbehalten. Impfangebot in Baindt stößt auf positive Resonanz In Zusammenarbeit mit der Baindter Hausarzt- praxis Hartmann bietet die Gemeinde drei Impf- termine, jeweils samstags in der Schenk-Kon- rad-Halle an. Ziel ist es, den Baindter Bürgerinnen und Bürgern schnell und unkompliziert zu einem Impftermin zu verhelfen. Bei den ersten beiden Terminen standen vor allem unsere älteren Baindter Bürgerinnen und Bürger im Fokus, die von Seiten der Gemeinde- verwaltung ein Angebot für einen Impftermin erhielten. Möglich sind dabei Erst-, Zweit- und Boosterimpfungen mit den Impfstoffen von Mo- derna und Biontech. An den ersten beiden Terminen am 04. und 11. Dezember 2021 wurden insgesamt 486 Perso- nen mit einer Corona-Impfung versorgt. Dabei handelte es sich um 27 Erstimpfungen, neun Zweitimpfungen und 450 Boosterimpfungen. Die gesamte Impfaktion verlief sehr gut und diszipliniert. Die Stimmung bei den Menschen war an den ersten beiden Impftagen durchweg positiv und die Helferinnen und Helfer wurden für den schnellen sowie unkomplizierten Ablauf gelobt. Termine konnten vorab online gebucht werden. Das Impfangebot zum Schutz gegen das Coronavirus wurde überwiegend von Bürgerinnen und Bürgern aus Baindt in Anspruch genommen, Interessierte aus Nach- barkommunen wurden jedoch nicht abgewiesen. Ich bedanke mich an dieser Stelle herzlich bei Herrn Hartmann und Frau Dr. Kempenich, sowie bei Herrn Dr. Kaminski und Herrn Dr. Wösle und dem gesamten Hel- ferteam. Ebernso bei den Mitarbeitenden der Gemein- deverwaltung für diese gelungene Aktion. Ihre Simone Rürup Bürgermeisterin Seite 2 Amtsblatt der Gemeinde Baindt Nummer 50 Das Projekt Ackerblühstreifen war auch 2021 ein Erfolg Es grünt und blüht wieder in Oberschwaben Wir danken unseren Landwirten für Ihre Teilnahme und hoffen, dass im nächsten Jahr noch mehr Land- wirte mitmachen werden! Auch dieses Jahr war das „Projekt Ackerblühstreifen“ ein voller Erfolg. Das Gemeinschaftsprojekt des Landschaftserhaltungsverbandes Ravensburg (LEV) und dem Bauernverband Allgäu-Oberschwaben e.V. konnte auch dieses Jahr auf ein Neues viele Insekten und Vögel erfreuen. Im 4. Jahr des Projektes haben sich wieder ca. 110 landwirtschaftliche Betriebe beteiligt und Teile ihres Ackers mit Blühstreifen versehen. Dieses Jahr kam auch neu die Fahrgassenmischung für den Obstbau hinzu. Wir danken der Kreissparkasse Ravensburg die finanzielle Unterstützung, durch die die Kosten des Saatgutes gedeckt werden können. Kräuterreiche Blühstreifen leisten einen Beitrag, die Biodiversität in der Landschaft zu erhöhen und das Land- schaftsbild aufzuwerten. Blumen, wie Klee, Malve, Mohn, Kornblume und Lein liefern Pollen und Nektar für zahl- reiche Insekten sowie Sämereien für Vögel. Die bunten Blühstreifen vernetzen Lebensräume und erfreuen auch Spaziergänger. Liegen sie idealerweise zwischen zwei Ackerschlägen, bieten sie Brutmöglichkeiten und Nahrung für bodenbrütende Vogelarten, wie die Feldlerche. Inzwischen gibt es auch viele Nachahmer, die auf eigene Initiative Ackerblühsteifen-Projekte gestartet haben. Das ist eine sehr gute Entwicklung. „Die Nachfrage an Saatgut war auch in diesem Jahr wieder sehr hoch. Insbesondere die neu angebotene Mi- schung zur Anlage von Blühstreifen in Fahrgassen zur Erhöhung der ökologischen Vielfalt in Obstanlagen war schnell vergriffen. Gefreut haben wir uns, dass der Anteil an mehrjährigen Blühstreifen zugenommen hat. Mehr- jährige Blühstreifen sind nicht nur eine Nahrungsquelle für nektarsuchende Insekten, sondern schaffen durch ihre Strukturvielfalt im Winterhalbjahr zusätzlich Verstecke und Überwinterungsmöglichkeiten für Niederwild und Insekten. Für das kommende Projektjahr haben wir eine Optimierung des Bestellvorgangs sowie einen Fokus auf mehrjährige Blühstreifen geplant.“, berichtet Hannah Böhmer vom LEV. Interessierte Landwirte konnten sich direkt beim LEV melden und dort Saatgut bestellen. Die Saatgutmischun- gen, welche speziell für das Projekt entwickelt wurden, wurden direkt an den Hof geliefert. Das Projekt wird im Rahmen der Biodiversitätsstrategie des Landkreises Ravensburg umgesetzt. Die Teilnahme am Projekt ist freiwillig und die Landwirte bekommen für den Ertragsverlust keine Entschädigung. Die Projektpartner versuchen jedoch, den zusätzlichen Aufwand für die Betriebe möglichst gering zu halten. Rosi Geyer-Fäßler vom Bauernverband, deren Betrieb selbst daran teilnimmt, meint darauf hin, dass die Landwirte durch ein positives Image profitieren. „Auch wir freuen uns, dass so viele Landwirte bereit sind ihre Fläche aus der Produktion zu nehmen, um einen Beitrag zu mehr Artenvielfalt zu leisten. Der Bauernverband sponsert für alle Teilnehmer ein Feldschild, um die Bevölkerung auf das Projekt aufmerksam zu machen.“ Inzwischen wird immer mehr mehrjähriges Saatgut verwendet. Hier bieten sich für die Insekten weitere Lebens- räume zu überwintern. Nur der Betrachter von außen muss sich vielleicht noch an den Anblick gewöhnen. Einen Eindruck über das Ackerblühstreifenprojekt können Sie anhand des in diesem Jahr fertiggestellten Image-Films (https://www.lev-ravensburg.de/aktuelles/) gewinnen. Das Ackerblühstreifenprojekt wird 2022 fortgesetzt. Bis zum Ende des Jahres wird das Bestellformular auf der Homepage des Landschaftserhaltungsverbandes Ravensburg (https://www.lev-ravensburg.de/projekte/ackerbl%C3%BChstreifenprojekt/) erscheinen. Für Rückfragen: • LEV Ravensburg, 0751 859626, Frau Böhmer • Bauernverband Allgäu-Oberschwaben Fr. Geyer-Fäßler, rosi_geyer@web.de Sehr geehrte Autoren, in den Kalenderwochen 52/2021 und 01/2022 wird kein Mitteilungsblatt erscheinen. Letzte Veröffentlichung: 23.12.2021 Redaktionsschluss: 20.12.2021, 21:00 Uhr Nächste Veröffentlichung: 14.01.2022 Redaktionsschluss: 11.01.2022, 21:00 Uhr Wir bitten um Beachtung und wünschen Ihnen schöne Feiertage. Der Verlag Winterpause in Baindt Nummer 50 Amtsblatt der Gemeinde Baindt Seite 3 Die Mobilen Impfteams des Landkreises sind wie folgt unterwegs: Freitag 17.12.2021 Bad Waldsee Stadthalle, Steinachstr. 7 09.00 - 15.00 Uhr Freitag 17.12.2021 Ravensburg Heilig-Geist-Spital, Spitalhalle, Bachstraße 57 15.00 - 21.00 Uhr Samstag 18.12.2021 Ravensburg Heilig-Geist-Spital, Spitalhalle, Bachstraße 57 09.00 - 14.00 Uhr Samstag 18.12.2021 Bad Waldsee Stadthalle, Steinachstr. 7 12.00 - 18.00 Uhr Montag 20.12.2021 Wangen Stadtbücherei, Kornhaus, Postplatz 1 09.00 - 15.00 Uhr Mittwoch 22.12.2021 Ravensburg Heilig-Geist-Spital, Spitalhalle, Bachstraße 57 09.00 - 15.00 Uhr Mittwoch 22.12.2021 Altshausen Turnhalle, Ebersbacher Str. 20 12.00 - 18.00 Uhr Donnerstag 23.12.2021 Ravensburg Heilig-Geist-Spital, Spitalhalle, Bachstraße 57 12.00 - 18.00 Uhr Donnerstag 23.12.2021 Altshausen Turnhalle, Ebersbacher Str. 20 12.00 - 18.00 Uhr Freitag 24.12.2021 Bad Waldsee Stadthalle, Steinachstr. 7 09.00 - 12.00 Uhr Kostenloses Impfangebot der Oberschwabenklinik gegen Covid-19 mRNA-Impfstoffe BioNTech / Moderna, Vek- tor-Impfstoff Johnson & Johnson. Bewohner des Kreises Ravensburg werden gebeten, zu ihrer 3. Impfung das Booster-Angebot des Landkreises von Montag bis Sonntag in der Stadthalle Wangen und in der Stadthalle Weingarten wahrzunehmen. Verwaltungsfachangestellte/r (m/w/d) Stellenausschreibung Erzieher ( m,w,d) für unseren kommunalen Kindergarten „Sonne, Mond und Sterne“ gesucht! Die Gemeinde Baindt sucht für Ihren 7-gruppigen Kindergarten „Sonne, Mond und Sterne“ zum baldmöglichsten Eintritt vier Erzieher (m/w/d) mit einem Beschäftigungsumfang von 39%, 80%, 85% und 90%. Es handelt sich um unbefristete Stellen in altersgemischten Gruppen (Kinder im Alter zwischen 2,5 und 5 Jahren). Wir arbeiten in altersgemischten und altershomogenen Gruppen. Die Arbeit der Einrichtung ist situations – und kindorientiert. Lernen geschieht individuell. Wir nehmen jedes Kind in der aktuellen Entwicklungsphase wahr und bieten ihnen Unterstützung, Förderung und Herausforderungen an. Zu Ihren Aufgaben gehören: - Vorbereiten und Führen von Elterngesprächen - Dokumentation von Beobachtungsordnern - Portfolio Wir bieten Ihnen einen interessanten, vielseitigen und verantwortungsvollen Arbeitsplatz in einem motivierten Team. Die Vergütung erfolgt nach dem TVöD-SuE S 8a. Des Weiteren suchen wir für das Kindergartenjahr 2022/2023 eine Anerkennungspraktikantin (Erzieher, m,w,d) eine Berufspraktikantin (1.+2. Semester der Erzieherinnenausbildung) sowie einen Erzieher (m,w,d) als Krankheitsvertretung auf 450€ Basis und eine Integrationsfachkraft (m,w,d) für die Betreuung eines sehbehinderten Kindes für 15 Std./Woche. Nähere Informationen auch zu unserem pädagogischen Konzept finden Sie unter www.kiga-sms.de. Mit Baindt liegen Sie richtig! Die Gemeinde Baindt zeigt sich mit derzeit ca. 5.300 Einwohnern als interessanter Wohn- und Gewerbeort. Stadt- nähe einerseits und landschaftlich reizvolle Strukturen andererseits zeichnen die attraktive Lage für Wohnen und Arbeiten in der Gemeinde aus. Baindt entwickelt sich ständig weiter – und so auch unsere Gemeindeverwaltung. Wir suchen zum nächstmöglichen Zeitpunkt zur Unterstützung des Bürgeramts eine/n Verwaltungsfachangstellte/n (m/w/d). Das Aufgabengebiet umfasst insbesondere folgende Bereiche: - Pass- und Meldewesen - Gewerbeamtstätigkeiten - Beantragung von Führungszeugnissen, Personalausweisen und Reisepässen - Koordination der Kursangebote als Außenstelle der Volkshochschule Ravensburg-Weingarten - Mitarbeit bei der Organisation und Durchführung von Wahlen Weitere Aufgaben nach Weisung runden das vielfältige Aufgabengebiet ab. Ihr Profil - Sie haben eine Ausbildung zur/m Verwaltungsfachangstellten abgeschlossen oder sind gerade dabei diese ab- zuschließen. - Sie sind engagiert, teamfähig, arbeiten selbstständig und ergebnisorientiert und haben Spaß daran, sich für die Zukunft der Gemeinde Baindt einzusetzen. Wir bieten Ihnen: - eine unbefristete Vollzeitstelle mit einer Vergütung entsprechend Ihrer Ausbildung und Qualifikation nach dem TVöD - Aufstiegsmöglichkeiten aufgrund anstehender personeller Veränderungen - vielfältige Möglichkeiten zur persönlichen Weiterentwicklung durch interne und externe Fortbildungsmöglichkeiten - familienfreundliche Gleitzeitregelung - ein kollegiales Umfeld und gelebte Teamarbeit Für weitere Informationen steht Ihnen der Hauptamtsleiter Walter Plangg, Tel. 07502/9406-11 sehr gerne zur Verfügung. Wir freuen uns auf Ihre Bewerbung! Diese richten Sie bitte bis zum 15.01.2022 an die Gemeindeverwaltung Baindt, Marsweilerstraße 4 in 88255 Baindt oder per E-Mail an bewerbung@baindt.de Stellenausschreibungen Seite 4 Amtsblatt der Gemeinde Baindt Nummer 50 Amtliche Bekanntmachungen Rathaus zwischen Weihnachten und Neujahr geschlossen, ansonsten mit Terminvereinbarung geöffnet! Das Rathaus ist vom 27. Dezember bis einschließlich 30. Dezember 2021 geschlossen. Es findet in dieser Zeit keine Terminvergabe statt und die Ämter sind telefo- nisch nicht erreichbar. Alle Bürgerinnen und Bürger werden gebeten, sich auf diese Regelung einzustellen und ihre Anliegen im Rathaus bis Donnerstag, 23. De- zember 2021 zu erledigen. Bitte an vorherige Termin- vereinbarung denken! Für dringende, unaufschiebbare Fälle erreichen Sie an den Schließtagen (27.12. – 30.12.21) von 10:00 bis 12:00 Uhr über folgende Nummern die Rufbereitschaft für: • Corona – Angelegenheit: 07502 9406 - 14 • Friedhof / Sterbefälle: 0160 5386706 • Sterbefälle (Standesamt): 07502 9406 - 40 Außerhalb dieser Schließtage hat das Rathaus bis auf Weiteres nur nach vorheriger Terminabsprache für Sie geöffnet. Terminvereinbarungen für Termine an der Bürgertheke sind ONLINE möglich unter: https://www.terminland.eu/baindt/online/baindt oder mit folgendem QR-Code: Für Termine in den anderen Abteilun- gen wenden Sie sich bitte telefonisch oder per E-Mail direkt an den jeweilig zuständigen Mitarbeitenden. Bitte tragen Sie beim Betreten des Rathauses einen medizinischen Mund-Nasen-Schutz bzw. eine FFP2-Maske. Wir danken für Ihr Verständnis! Ihre Gemeindeverwaltung Baindt Teststation in Baindt ist von Montag bis Sonntag geöffnet In Kooperation mit „Gemeinsam neue Wege“ (GnW) hat in Baindt seit Montag, den 06. Dezember 2021, erneut eine Corona – Teststation er- öffnet. Mit dieser werden an sieben Tagen in der Wo- che Antigen-Schnelltests im Foyer der Schenk-Kon- rad-Halle angeboten. Alle Bürgerinnen und Bürgern haben die Möglichkeit einmal die Woche kostenlos ei- nen Corona-Schnelltest durchzuführen - unabhängig vom Impf- oder Genesenenstatus. Die Öffnungszeiten sind bis auf weiteres: Montag bis Freitag von 07.00 Uhr bis 10.00 Uhr und von 16.00 Uhr bis 20.00Uhr. Zudem am Samstag und Sonntag von 10.00 Uhr bis 20.00 Uhr. Sie können sich ohne Termin zu den Öffnungszeiten testen lassen. Lediglich eine einmalige Online-An- meldung unter www.coronatest-rv.de mit Buchungs- code wird davor benötigt. Bitte bringen Sie Ihren Personalausweis oder Reisepass und Buchungscode zum Test mit. Ihre Gemeindeverwaltung Winterzeit: Räum- und Streupflicht Vor allem Kinder freuen sich über Eis und Schnee. Für Hauseigentümer und Mieter bringt diese Jahreszeit aller- dings Pflichten wie Schneeräumen und Streuen mit sich. Immer wieder gehen bei der Gemeindeverwaltung Anfra- gen ein, wie diese Pflichten aussehen. Also möchten wir Ih- nen auf diesem Wege die häufigsten Fragen beantworten: Räumpflicht der Gemeinde Baindt Die Gemeinde Baindt ist rechtlich nur verpflichtet, gefähr- liche Stellen verkehrswichtiger Straßen zu räumen und zu streuen. Verkehrswichtig in diesem Zusammenhang sind in erster Linie verkehrsreiche Durchgangsstraßen, Orts- durchfahrten sowie vielbefahrene, innerörtliche Haupt- verkehrsstraßen und Buslinien. Ab einer Schneehöhe von 5 cm kann der Winterdienst Straßen mit untergeordne- ter Priorität in Angriff nehmen - und dazu zählen zum Beispiel Straßen in Wohngebieten. Bitte haben Sie dafür Verständnis, dass der Räum- und Streudienst nicht über- all gleichzeitig sein kann. Und wie nun jüngst Bauhoflei- ter Herr Mohring wieder bestätigt hat: Durch parkende Autos werden die Räumarbeiten in aller Regel erheblich erschwert. Wenn ein Durchfahren mit dem Räumfahrzeug auf Grund abgestellter Fahrzeuge am Fahrbahnrand nicht möglich ist, wird die Straße nicht geräumt. Wir bitten also darum, nicht auf der Straße zu parken. Was ist, wenn meine Grundstückseinfahrt vom Winter- dienst zugeschoben wird? Auch diese Beschwerde erreicht uns an schneereichen Ta- gen häufig. Bei der Durchführung des Winterdienstes hat die Befahrbarkeit der Straßen absoluten Vorrang. Hierbei ist das Augenmerk vor allem auf die Erreichbarkeit der Grundstücke für die Feuerwehr, den Rettungsdienst oder die Müllentsorgung gerichtet. Es ist nicht möglich, bei der Räumung der Fahrbahnen auf Gehwege und Grundstück- seinfahrten besondere Rücksicht zu nehmen. Das Anhe- ben des Schneeschildes vor einer Grundstückseinfahrt ist nicht erlaubt. Auch die Ablagerung von Schnee in der Fahrbahnmitte ist verkehrsgefährdend und unzulässig. Die Fahrer der Räumfahrzeuge sind gesetzlich verpflich- tet, den Schnee an den Fahrbahnrand zu schieben. Den Anliegern kann eine eventuelle Mehrarbeit aber leider nicht erspart bleiben, die laut herrschender Rechtspre- chung auch zumutbar ist. Wer muss die Gehwege räumen? Alle Jahre wieder erlauben wir uns den immerselben Hinweis: Die Anlieger müssen den an das Grundstück angren- zenden Gehweg im Winter von Schnee befreien. Ist kein befestigter Gehweg vorhanden, gilt es, einen etwa einen Meter breiten Streifen am Straßenrand zu räumen bzw. zu streuen. Wir weisen hier jedoch ausdrücklich auf die Satzung über die Verpflichtung der Straßenanlieger zum Reinigen, Schneeräumen und Bestreuen der Gehwege (Streupflichtsatzung) hin. Über die Homepage der Ge- meinde Baindt https://www.baindt.de/fileadmin/Da- teien/Website/Dateien/Rathaus-Service/Satzungen/ streupflichtsatzung.pdf ist die Satzung abrufbar. Wann muss geräumt werden? Die Gehwege müssen werktags bis 7.00 Uhr, sonn- und feiertags bis 8.00 Uhr geräumt und gestreut sein. Wenn nach diesem Zeitpunkt Schnee fällt oder Schnee- oder Eisglätte auftritt, muss geräumt und gestreut werden. Bei Bedarf auch wiederholt. Diese Pflicht endet um 20.00 Uhr. Nummer 50 Amtsblatt der Gemeinde Baindt Seite 5 Abwesenheit entbindet nicht von der Räum- und Streu- pflicht. Sprich: Wenn Sie tagsüber außer Haus sind, dann müssen Sie jemanden organisieren, der das Räumen für Sie übernimmt. Wohin mit dem Schnee? Bitte schieben Sie den Schnee an den Rand der Gehwe- ge und Fahrbahnen, jedoch nicht in Ein- und Ausfahrten sowie auf Straßeneinläufe und Hydranten. Ebenso ge- hört der Schnee von privaten Grundstücken nicht auf die bereits geräumte Fahrbahn. Bitte achten Sie darauf, dass der Schnee so gelagert wird, dass weder Fußgän- ger noch Autos behindert werden. Grundsätzlich kann der Schnee auch auf Beeten oder im eigenen Vorgarten entsorgt werden. Mit Streusalz belasteter Schnee kann jedoch zu Pflanzenschäden führen. Schnee und Eis dür- fen nicht auf die Straßen geschoben werden. Bei starken und anhaltenden Schneefällen ist irgendwann überall die Lagerkapazität erschöpft. Hier hilft nur gegenseitige Rücksichtnahme und Verständnis. Welche Streumittel darf ich verwenden? Zum Streuen ist abstumpfendes Material wie Sand, Splitt oder Asche am idealsten. Die Verwendung von auftauen- den Streumitteln ist verboten. Ausnahmen sind zulässig an Treppen und starken Gefällstrecken, wenn in beson- deren Fällen (z. B. Glatteis) die Sicherheit der Fußgänger nicht gewährleistet werden kann. Wer muss Streumittel später beseitigen? Die Anlieger selbst müssen Streureste umgehend besei- tigen, wenn kein Schnee mehr liegt. Von der Gemeinde Baindt wird alljährlich im Frühjahr ein Unternehmen be- auftragt, die öffentlichen Straßen vom Wintersplitt zu säubern. Die Anlieger haben dann die Möglichkeit, den Wintersplitt von den Gehwegen an die Straßenränder zu kehren. Der Termin für das Abkehren der Straßen wird rechtzeitig im Mitteilungsblatt veröffentlicht. Was passiert, wenn ich der Winterdienstpflicht nicht nachkomme? Hierbei handelt es sich um eine Ordnungswidrigkeit. die von der Gemeinde mit einem Bußgeld geahndet werden kann. Falls es durch nachlässigen Winterdienst zu Perso- nenschäden kommt, können von der geschädigten Per- son zivilrechtliche Forderungen wie Behandlungskosten oder Schadensersatz gegen die oder den Winterdienst- pflichtige/n geltend gemacht werden. Zum Schluss... Die Gemeinde Baindt ist bemüht, den Winterdienst im öffentlichen Bereich auch in dieser Wintersaison zur Zu- friedenheit und zur Sicherheit der Baindter Bürgerinnen und Bürger durchzuführen. Bei starken Schneefällen und entsprechender Witterung sind unsere Fahrer ab 4.30 Uhr für Sie im Dauereinsatz. Sollten Sie Fragen oder Anregun- gen haben, dann setzten Sie sich gerne mit Herrn Roth, Telefon 9406-53 in Verbindung. Ihre Gemeindeverwaltung Ablesung der Wasseruhren Für die Erstellung der Verbrauchsabrechnung 2021 be- nötigen wir wieder die aktuellen Zählerstände der Was- seruhren. Abrechnungsstichtag ist der 31. Dezember 2021. Die Ablesekarten werden den Hauseigentümern oder stellvertretend den Hausverwaltungen zugesandt. So gehen Sie bei Ihrer Zählerablesung vor: • Überprüfen Sie bitte die Übereinstimmung der von uns bereits vorgedruckten Zählernummer mit der Angabe auf Ihrem Wasserzähler. • Tragen Sie Ihren Zählerstand ohne eine Kommastelle ein. Die Hauptzähler der Gemeinde haben keine Kommastellen. Die Angaben der Zeiger sind für die Ablesung ohne Be- deutung. • Tragen Sie das Ablesedatum und Ihre Telefonnummer für eventuelle Rückfragen ein. • Unterschreiben Sie die Ablesekarte. Senden Sie uns bitte die Ablesekarte bis spätestens 2. Ja- nuar 2022 zurück. Bitte haben Sie Verständnis dafür, dass wir Ihren Ver- brauch schätzen werden, wenn uns Ihre Zählerstände nicht rechtzeitig vorliegen. Sollte Ihre Wasseruhr in diesem Jahr gewechselt worden sein, reicht es aus, wenn Sie uns den Stand Ihres neu- en Zählers mitteilen. Die Zählerstände der ausgebauten Wasserzähler wurden uns direkt vom Installateur mit- geteilt. Sie möchten uns Ihren Zählerstand online mitteilen? Auf der Homepage der Gemeinde Baindt unter https:// serviceportal.komuna.net/wzko/client/service/323830/ baindt.do oder in der Gemeinde Baindt App finden Sie die Wasserzählerkarte online, hier können Sie den Zäh- lerstand abgeben. Mit dieser Anwendung können Sie uns Ihre Zählerstände, bis zum 02.01.2022 online und ohne zurücksenden der Wasserablesekarte, mitteilen. Zur Online-Eingabe benötigen Sie die Daten auf Ihrer Wasserablesekarte, die Sie ab dem 06.12.2021 erhalten. Bitte halten Sie diese zur online Eingabe bereit. Sie können die Zählernummer nur einmal pro Abrech- nungsperiode eingeben, sonst erscheint ein Hinweis, dass der Zählerstand bereits erfasst wurde. Bei Abschluss der Zählerstandseingabe kann über den Button „Download“ eine Bestätigung der eingegebenen Daten gedruckt werden. Nachdem der Button „Beenden“ gedrückt wurde, kann kein Ausdruck einer Zählerstandseingabebestätigung mehr gedruckt werden. Bei Fragen wenden Sie sich bitte an Ihre Gemeindever- waltung, Frau Stavarache, Tel. 07502/9406-21, E-Mail f.stavarache@baindt.de Notdienste Fachärztlicher Notfalldienst Tel.: 116 117 (kostenlose Rufnummer, ohne Vorwahl) Zahnärztlicher Notfalldienst Tel.: 01805 911-630 Notfallpraxis Ravensburg Oberschwabenklinik - St. Elisabethen-Klinikum Elisabethenstr. 15, 88212 Ravensburg Öffnungszeiten Sa, So und an Feiertagen 08 - 19 Uhr Seite 6 Amtsblatt der Gemeinde Baindt Nummer 50 Notfallpraxis Ravensburg (Kinder) Oberschwabenklinik - St. Elisabethen-Klinikum Elisabethenstr. 15, 88212 Ravensburg Öffnungszeiten Sa, So und an Feiertagen 09 - 13 Uhr und 15 - 19 Uhr Tierarzt Samstag, 18. Dezember und Sonntag, den 19. Dezember Kleintierpraxis Baienfurt, Tel.: (0751) 56 04 08 08 - Telefonische Anmeldung erforderlich - (Festnetz kostenfreie Rufnummer Tel.: 0800 00 22 833, Homepage: www.aponet.de) Samstag, 18. Dezember Müller´s Apotheke in Weingarten, Karlstraße 21, Tel.: (0751) 76 46 36 41 Sonntag, 19. Dezember Apotheke in Ravensburg (Oberzell), Josef-Strobel-Straße 13, Tel.: (0751) 6 78 96 Organisierte Nachbarschaftshilfe Baindt Einsatzleitung: Frau Petra Maucher, Tel.: 62 10 98 Malteser Ravensburg-Weingarten Hausnotruf und Mahlzeitendienst, Tel.: (07 51) 36 61 30 Deutsches Rotes Kreuz Kreisverband Ravensburg e.V. Hausnotruf und Menüservice „Essen auf Rädern“, Tel.: (0751) 56 06 10 Hospizbewegung Weingarten ∙ Baienfurt ∙ Baindt ∙ Berg e.V. Begleitung für schwerkranke und sterbende Menschen und ihre Angehörigen Hospiz Ambulant, Vogteistr. 5, Weingarten Telefon: 0751-180 56 382, Telefon: 0160- 96 20 72 77 (u.U. Anrufbeantworter, es erfolgt ein Rückruf) Ansprechpartnerin Dipl.-Päd. Dorothea Baur Persönliche Sprechzeit: Montag 16-18 Uhr, Mittwoch 11-13 Uhr Donnerstag 11-14 Uhr und nach Vereinbarung E-Mail: hospiz-weingarten@freenet.de Homepage: www.hospizbewegung-weingarten.de Spendenkonto: KSK Ravensburg IBAN: DE39 6505 0110 0086 1381 92 Störungs-Rufnummer Strom Tel. 0800 3629-477 (kostenfrei) Internet netze BW https://www.netze-bw.de/kunden/netzkunden/service/ stoerungsmeldungen/index.html Bei Störung der Gasversorgung Telefon 0800/804-2000 Wasserversorgung Tel.: (0751) 40 00-919 und nach Dienstschluss Tel.: 0160 44 94 235 Hotline Müllentsorgerfirmen Veolia/ Hofmann Bad Waldsee (bei Fragen rund um die Leerung/Abfuhr) Tel.: 0800/35 30 300 Hotline Landratsamt Ravensburg (allg. Fragen zum Thema Müll, Behältergemeinschaften etc.) Tel.: (0751) 85-23 45 Ergänzende unabhängige Teilhabeberatung (EUTB) Ravensburg-Sigmaringen Beratung und Information zu Ansprüchen bei Teilhabeein- schränkung durch chronische Erkrankung und Behinderung. Schubertstr. 1, 88214 Ravensburg - Telefon 0751 99923970 - E-Mail: info@eutb-rv-sig.de Sozialstation St. Anna - Pflegebereich Baienfurt – Baindt – Marktplatz 4, 88255 Baienfurt, Tel. (0751) 4 67 96, E-Mail: sozialstation. baienfurt@stiftung-liebenau.de Lebensräume für Jung und Alt Dorfplatz 2/1, 88255 Baindt, Tel. (07502) 92 16 50, E-Mail Baindt: lebensraum.baindt@stiftung-liebenau.de Pflege, Betreuungsgruppen, Beratung, Essen auf Rädern in den Gemeinden Baienfurt, Baindt und Berg. Tel. 0751 36360-110 Wohl-Fühl-Treff Betreuungsgruppe für dementiell erkrankte Menschen bzw. für Menschen die einfach nur Geselligkeit suchen. Jeden Dienstag von 14 bis 17 Uhr im Dietrich-Bonhoeffer-Saal. Ihre Ansprechpartnerin, Rebecca Herz erreichen Sie telefonisch unter 0751 36360-116 Maybachstr.1, Weingarten Veranstaltungskalender Alle Veranstaltungen finden vorbehaltlich der dann geltenden Corona-Vorschriften statt Dezember 19.12. DRK Baienfurt/Baindt Erste-Hilfe-Kurs Januar 05.01. Blutspendetermin DRK SKH 08.+09.01. Skikurs Alpinteam 11.01. Gemeinderatssitzung SKH 13.01. Abteilungsversammlung Tischtennis SKH 15.+16.01. Skikurs Alpinteam 22.+23.01. Skikurs Alpinteam 29.+30.01. Ausstellung Kreativer Montag Bitte Abstand halten! Zu Ihrer und unserer Sicherheit! 1,50 m 1,50 m Nummer 50 Amtsblatt der Gemeinde Baindt Seite 7 Kindergartenachrichten Kindergarten Sonne Mond und Sterne BESUCH VOM BISCHOF NIKOLAUS MIT DER KUTSCHE Der Nikolaus besuchte am Montag, 06.12.2021 die sieben Gruppen des Kinder- gartens Sonne, Mond & Sterne einzeln an verschiedenen, vereinbarten Plätzen, rund um den Kindergarten herum. Und so fuhr, bei tanzenden Schneeflocken eine hölzerne Kutsche vor, die von zwei Pferden gezogen wurde. Das rote prunkvolle Gewand fiel in der winterlichen Kulisse den Kindern schon aus der Ferne auf, es war ganz zauberhaft. Nun war auch bei den Kleinsten kein Halten mehr und die Stimmung zog alle in ihren Bann. Die Kinder riefen ganz laut seinen Namen und endlich war er da, der Bischof Nikolaus! Schöner hätte der Beginn der Nikolausfeier für die Kinder nicht sein können. Der Nikolaus stieg mit seinem Beglei- ter Knecht Ruprecht aus und begrüßte die Kinder ganz persönlich und sehr herzlich. Der Nikolaus stellte den Kindern verschiedene Fragen zu seiner Person und zu den vielen Geschichten über ihn. Die ErzieherInnen erarbeiteten schon einige Wochen zuvor intensiv mit den Kindern, in verschiedensten Angeboten, die Inhalte und Schwerpunkte des Heiligen Nikolaus. „St. Nikolaus war ein guter Mann und das alles haben wir bis heute nicht vergessen. Darum denken wir jedes Jahr Anfang Dezember an seinem Namenstag besonders an sein Wirken und Tun“, erzählt der heilige Mann mit seinem weißen Bart und der roten Mitra auf dem Kopf. Einige Kinder waren sehr redselig und mitteilungsbedürf- tig, andere wiederum schauten mit großen glitzernden Augen dem Geschehen zu, neugierig was denn gerade passiert. Aber alle der 100 Kinder waren sichtlich glück- lich, das sah man ihnen deutlich an. Als Dank erhielt der Nikolaus von den einzelnen Gruppen zahlreiche schöne Nikolauslieder und Gedichte: ,,Ich bin wirklich erstaunt, dass ihr schon so konzentriert lange Lieder und Gedichte einüben könnt“. Als der Nikolaus Lob und Tadel aus seinem goldenen Buch, in dem er die Geschehnisse des vergangenen Jah- res aufgeschrieben hatte vorlas, herrschte gespannte Stille. Er lobte und tadelte ihr gutes Verhalten, das ihm wohl die ErzieherInnen ,,geflüstert“ hatten. So lobte er besonders das engagierte Verhalten einiger Kinder, die anderen Hilfe anboten, wenn sie mal nicht wei- ter wussten. Die Kinder hörten dem Nikolaus gut zu und gelobten überzeugende Besserung bei den Unartigkeiten. Am Schluss erhielt jedes Kind vom Bischof Nikolaus ein gefülltes Säckchen, welche sie freudestrahlend in Emp- fang nahmen. Dann musste er sich schon wieder verab- schieden, denn es warteten noch viele Kinder bzw. Grup- pen, an weiteren Plätzen auf ihn. Seite 8 Amtsblatt der Gemeinde Baindt Nummer 50 „Seid weiterhin schön artig“- Die Kinder winkten noch lange der Kutsche nach, bis man den hohen Gast nicht mehr sehen konnte,.. Danke an alle die dieses Fest möglich gemacht haben. Danke an den Nikolaus und seinen Gehilfen Knecht Ru- precht (Manne & Irene Lang) und den Kutscher (Markus Elbs) mit seiner Frau. Vielen Herzlichen Dank! Es war für die KInder und uns ein unvergessliches Erlebnis! Das Team vom Kindergarten Sonne, Mond und Sterne Kindergarten St. Martin Ganz schön was los im Kindergarten St. Martin! Der Nikolaus hat uns besucht! Am 6. Dezember war es endlich soweit! Der Nikolaus hat uns im Kindergarten be- sucht! Hierfür hatten wir uns alle schon lange vorbereitet und konnten es kaum mehr erwarten, als wir ihm dann endlich gegenüber standen und unsere Lieder und Fin- gerspiele zeigen konnten. Gemeinsam haben wir darüber gesprochen, was schon ganz besonders gut klappt und dass das hoffentlich auch weiterhin so bleibt! Wir haben uns viel Gesundheit und Glück gewünscht und dass wir noch lange zusammen spielen können! Für all eure lieben Wünsche und Gedanken hat uns der Nikolaus dann noch ein tolles Körbchen mit lauter Leckereien da gelassen! Mit strahlenden Gesichtern haben wir diese im Stuhlkreis miteinander geteilt. So lange, bis es anfing zu schneien: „Der beste Abschluss für so ein toller Tag!“, habt ihr alle freudig gerufen! Die Vorschüler haben die Gemeindebücherei entdeckt! Am vergangenen Dienstag gab es mal eine ganz an- dere Art von „Vorschule“. Gemeinsam und voller Freude machten wir uns auf den Weg in die Gemeindebüche- rei in Baindt. Frau Lins, die die Bücherei an der Schule unten seit vielen Jahren leitet, ermöglichte uns diesen Ausflug in die Welt der Bücher und Geschichten. Schon beim Betreten des Raumes staunten wir nicht schlecht über die Vielzahl von Bücherregalen, die mit vielen bun- ten Büchern gefüllt waren! Voller Neugierde und Freude habt ihr die unterschiedlichsten Bücher durchgeblättert, Geschichten wurden vorgelesen und Frau Lins hatte den ein oder anderen Büchertipp. Am liebsten hätten die Kin- der gleich einen großen Stapel an Büchern eingepackt! Die Kinder und wir haben uns sehr über diesen schönen Mittag gefreut! Hier noch einmal ein herzliches Danke- schön an Frau Lins! Nummer 50 Amtsblatt der Gemeinde Baindt Seite 9 Großzügige Spende Ein ganz herzliches Dankeschön an das Basarteam Baindt für die großzügige Spende! Schulnachrichten Klosterwiesenschule Baindt Neues aus der Klosterwiesenschule Endlich UNICEF- Tag! Nachdem der traditionelle UNICEF-Tag im vergangenen Dezember pandemie- bedingt komplett entfallen musste, war die Freude riesig, dass nun in diesem Schuljahr ein Tag, an dem wir gemeinsam zum einen von UNICEF bereitge- stellte Sachen im Unterricht anschauen durften und zum anderen ein Frühstück auf dem Schulhof möglich war. Das Thema „Wasser“ war ein großes Thema, welches be- sonders durch den Kürbis, die „Kalebasse“, verdeutlicht wurde. Insbesondere die Mädchen müssen diesen oft ki- lometerweit tragen, damit die Familie über etwas Wasser zum Trinken, Kochen oder zur Reinigung verfügt. Kurzfil- me von UNICEF und auch z.B. das Reinigen des Wassers durch Reinigungstabletten ergänzten das Thema. Mit großem Appetit warteten die Schülerinnen und Schü- ler auf die große Pause: Das Powerfrühstücksteam und/ oder freiwillige Mütter hatten belegte Brötchenhälften und Punsch vorbereitet. An zwei Ständen – einen für Klasse 1 und 2 und einen für Klasse 3 und 4 – konnte für kleines Geld das Frühstück gekauft und direkt verspeist werden. Die Kosten für das Frühstück tragen das Kollegium der Klosterwiesenschule und das Powerfrühstücksteam, so- dass schon allein 272,00€ durch unsere Schülerinnen und Schüler „gesammelt“ wurden. Und wer weiß, was sich alles in den Klassen-UNICEF-Käs- schen versteckt? Wir werden es auf alle Fälle bald erfahren. Vielen Dank an unsere Schülerinnen und Schüler und das Powerfrühstücksteam! Amelie Heberling, Rektorin Bücherei Gemeindebücherei hat Ferien Auch die Gemeindebücherei Baindt ist zum Ende des Jahres in Weihnachtsstimmung und hat passend dazu ihr Angebot erwei- tert: es warten neue spannende, roman- tische und abenteuerreiche Bücher auf euch. In den Ferien ist die Bücherei geschlossen, wir sind im neuen Jahr ab dem 10.01.22 wieder zu den gewohnten Öffnungszeiten da. Wer sich also vor den Ferien noch mit Weihnachts-, Kinderbüchern oder dem neuesten Roman eindecken möchte, der ist herzlich willkommen und kann diese noch bis zum 21.12.21 ausleihen. Wir wünschen eine besinnliche Weihnachtszeit und einen guten Rutsch ins neue Jahr – und natürlich ganz viel Zeit zum Lesen! Seite 10 Amtsblatt der Gemeinde Baindt Nummer 50 Gemeindeverwaltung Baindt Telefon (07502) 9406- 0 Fax (07502) 9406-18 E-Mail info@baindt.de Internet www.baindt.de Öffnungszeiten: Montag und Donnerstag 8:00 - 12:00 Uhr 14:00 - 16:00 Uhr Dienstag 8:00 - 13:00 Uhr 14:00 - 18:00 Uhr Mittwoch 8:00 - 12:00 Uhr Freitag 7:30 - 12:00 Uhr Direktdurchwahlnummern Bürgermeisterin Frau Rürup 9406-10 - Handy 0151 51536083 - Vorzimmer Frau Heine 9406-0 Fax 9406-36 Amtsblatt Frau Ziegler 9406-16 Bauamt - Bauamtsleiterin Frau Jeske 94 06-51 Bauamt - Ortsbaumeister Herr Roth 94 06-53 Bauamt Frau Scheid 94 06-54 Bauamt- Klimakoordinator Herr Sascha Roth 0157 80661690 E-Mail: klima@b-gemeinden.de Bürgertheke Frau Brei/Frau Hillebrand Passamt, An-/Abmeldung, 9406-12 Führerschein, Fischerei und 9406-13 Einwohnermeldeamt Herr Bautz 9406-14 Fundamt Frau Brei/Frau Hillebrand 9406-12 Finanzverwaltung - Kämmerer Herr Abele 9406-20 - Kasse Herr Müller 9406-22 - Kasse Frau Weber 9406-24 - Wasser, Grundsteuer Frau Stavarache 9406-21 - Hunde-/ Gewerbesteuer Frau Winkler 9406-23 Gewerbeamt Frau Brei/Frau Hillebrand 9406-13 Hauptamt Herr Plangg 9406-11 - Kindergarten - Ordnungsamt - Asylbetreuung Friedhofswesen Frau Heine 9406-0 Hallenbelegung SKH Frau Ziegler 9406-16 Kindergartenabrechnung Frau Ziegler 9406-16 Standesamt Frau Maurer 9406-40 Volkshochschule Frau Brei/Frau Hillebrand 9406-13 Einrichtungen der Gemeinde Bauhof Herr Mohring 912130 Feuerwehrhaus 912134 Feuerwehrkommandant Herr Bucher 921690 Gemeindebücherei Frau Lins 94114-170 Schenk-Konrad-Halle Herr Forderer 0152 25613911 und 3373 Kindergärten - Sonne Mond und Sterne 94114-140 - St. Martin 2678 - Waldorfkindergarten 3882 Klosterwiesenschule - Rektorin Frau Heberling 94114-132 - Sekretariat Frau Mohring 94114-133, Fax -139 - Schulsozialarbeit Frau Nandi 94114 -172 - Schulhausmeister Herr Tasyürek 0178 4052591 - Schule für Blinde und Sehbehinderte 94190 Pfarrämter - Katholisches Pfarramt 1349 - Evangelisches Pfarramt (0751) 43656 - Kath. Gemeindehaus - Bischof-Sproll-Saal Anmeldung bei Fr. Moosherr (0751) 18089496 oder E-Mail: gudrun.moosherr@gmail.com Polizei - Polizeirevier Weingarten (0751) 803-6666 Notrufe - Polizei 110 - Feuerwehr, Notarzt, Rettungsdienst 112 Zur Information Abwasserzweckverband Mittleres Schussental Wir begrüßen unseren neuen Betriebsleiter „Was lange währt... - wird endlich gut“ sagt ein altes Sprichwort. Und uns ist, als träfe diese Feststellung wirk- lich genau auf unsere schier unendliche Suche nach dem perfekten Leiter/der passenden Leiterin für das Klärwerk in Berg-Kanzach zu. Wir freuen uns umso mehr, nun Alexander Paschke be- grüßen zu können, der am 01. Dezember 2021 gelassen, souverän und aufgeschlossen die Kläranlage übernom- men hat. Nach knapp drei Wochen in der neuen Team-Konstella- tion lasse sich immerhin schon so viel sagen, dass er als neuer Boss sehr herzlich aufgenommen worden sei und gleich gemerkt habe, dass er mit dem Team vier fähige und langjährige Mitarbeitende übernommen habe. „Pri- ma“, freut sich Paschke. Der 44-jährige, staatlich geprüf- te Abwassermeister seinerseits bringt auch jede Menge fachliche Expertise mit. Weshalb er sich für einen Umzug von Thüringen ins Schwäbische entschieden hat? Weil seine Frau Lydia vor Jahren schon einmal im Süden ge- lebt habe und seitdem in den höchsten Tönen von der Gegend schwärme, so Paschke. Insofern kam der Ruf aus Berg-Kanzach also genau richtig. Wir wünschen Alexander Paschke ganz viel Glück bei der Wohnungssuche (Fremdenzimmer sind einfach kein Zuhause...) und einen guten Einstand im Team des Klär- werkes. Schön, dass Sie da sind. Die Kläranlage hat einen neuen Boss: Verbandsvorsit- zender Daniel Steiner (ganz li.) und die Technische Ver- walterin Manuela Hugger (rechts außen) begrüßten den neuen Klärwerksleiter Alexander Paschke (2. v. li.), der von seinem Team August Reichle, Karin Marquart-König, Ralf Stocker und Mohammed Bah schon herzlich aufge- nommen worden ist. (Foto: B. Sohler) Klimaschutz – einfach machen! Viele Tipps und Infos für eine klimaschonende Le- bensweise sowie Gutscheine zum Ausprobieren finden Sie auch im kostenlosen Klimasparbuch, das vom Gemein- deverband Mittleres Schussental gemeinsam mit dem Nummer 50 Amtsblatt der Gemeinde Baindt Seite 11 Verein für ökologische Kommunikation, oekom e. V., her- ausgegeben wird. Schauen Sie mal rein - es lohnt sich! Sie finden das Taschenbuch in vielen Ausgabestellen und in allen Rathäusern der Verbandsgemeinden des Mittleren Schussentals (Ravensburg, Weingarten, Baienfurt, Baindt, Berg). Die Ausgabestellen sowie das Klimasparbuch als kostenloses e-book finden Sie hier: https://gmschussental.de/klimasparbuch. Das Klimasparbuch kann auch direkt beim Gemeindever- band Mittleres Schussental (klimasparbuch@gmschus- sental.de) angefordert werden. Tipp 9: Grüne Energie aus der Steckdose Der effektivste Weg, Ihre persönliche Klima- bilanz gleich tonnenweise aufzubessern, ist einfach: Steigen Sie auf Ökostrom um. Strom aus regenerativen Quellen verursacht nahe- zu keine CO2-Emissionen. Die Preise für Ökostrom sind mitunter sogar günstiger als die herkömmlichen Stromta- rife. Achten Sie darauf, dass der Ökostrom zertifiziert ist – idealerweise mit dem Grüner-Strom-Label, mit dem ok-power-Label oder von TÜV Süd/Nord. Ein Anbieter für zertifizierten Ökostrom in der Region sind die TWS, die ausschließlich Strom aus regenerativen Quellen liefern, Näheres unter tws.de. Ministerium für Wissenschaft, Forschung und Kunst Baden-Württemberg Landespreis für Heimatforschung Baden-Württemberg THEMEN · Orts-, Regional- und Landesgeschichte auch im Hinblick auf ein zusammenwachsendes Europa · Neue Heimat in Baden-Württemberg · Heimatmuseen, Heimatforschung · Natur und Naturschutz, Landschaftsschutz, Umweltschutz · Entwicklung und Geschichte von Technik und Industrie · Denkmalschutz, Dorferneuerung, Stadterneuerung · Kunst und Architektur · Dialektforschung, Literatur, Brauchtum · Volksmusik, Volkstanz, Tracht · Bevölkerung und Minderheiten · Bürgerengagement, Bürgerbeteiligung PREISE Das Preis besteht aus · einem 1. Preis zu 5.000 Euro, · zwei 2. Preisen zu je 2.500 Euro, · einem Jugendförderpreis zu 2.500 Euro (kann ggf. geteilt werden), · einem Schülerpreis zu 2.500 Euro (kann ggf. geteilt werden) und · einem Preis „Heimatforschung digital“ zu 2.500 Euro. Zusätzlich können Anerkennungsurkunden erteilt werden. EINSENDESCHLUSS Einsendeschluss ist der 30. April 2022 (Schülerpreis: 31. Mai 2022) STIFTER Land Baden-Württemberg in Zusammenarbeit mit dem Landesausschuss Heimatpflege Baden-Württemberg ORGANISATION Ministerium für Wissenschaft, Forschung und Kunst Baden-Württemberg Referat 55 Königstraße 46 70173 Stuttgart DOKUMENTATION Haus der Geschichte Baden-Württemberg Die Präsentation der Preisträgerinnen und Preisträger erfolgt mit freundlicher Unterstützung von Ausschreibung 2022 www.landespreis-fuer-heimatforschung.de Seit 1982 lobt das Land Baden-Württemberg in Zusam- menarbeit mit dem Landesausschuss Heimatpflege den Landespreis für Heimatforschung aus. Der Landespreis zeichnet Werke von Personen aus, die sich ehrenamtlich mit der Heimatforschung und ihren vielfälti- gen Facetten befassen und hierbei in der Vergangenheit bemerkenswerte Leistungen vorgelegt haben. Die Heimat- forschung erstreckt sich auf ein breites Themenspektrum, das sich von der Orts-, Siedlungs- und Naturgeschichte über Themen zur Migration bis hin zu lokalen Traditionen und Lebensläufen herausragender Persönlichkeiten er- streckt. Die Forscherinnen und Forscher aus der Zivilge- sellschaft leisten einen wichtigen Beitrag zur Aufarbeitung unserer Lokal- und Regionalgeschichte. Sie halten damit unsere Geschichte für kommende Generationen lebendig. Dieser Preis ist mit insgesamt 17.500 Euro dotiert. Die Preisgelder wurden ab 2020 kräftig erhöht und eine neue Preiskategorie „Heimatforschung digital“ eingeführt. Zusätzlich werden weitere Werke mit Anerkennungsur- kunden ausgezeichnet; diese Werke werden danach dem Haus der Geschichte Baden-Württemberg zur Dokumen- tation übergeben. Sozialversicherung für Landwirtschaft, Forsten und Gartenbau Ab 1. Februar 2022: SVLFG bezuschusst wieder Präventionsprodukte Im Jahr 2022 fördert die Sozialversicherung für Land- wirtschaft, Forsten und Gartenbau (SVLFG) wieder den Kauf ausgewählter Präventionsprodukte. Dafür stellt sie insgesamt 800.000 Euro bereit. Einen Zuschuss zum Kauf eines Produktes erhalten Un- ternehmen, die in der Landwirtschaftlichen Berufs- genossenschaft versichert sind und 2021 keinen Zuschuss bekommen haben. Je Betrieb ist ein Zuschuss pro Aktion möglich. Die Vergabe erfolgt in der Reihenfol ge der An- tragseingänge. Beginn und Ende Die Aktion startet am 1. Februar 2022 um 12 Uhr. Neu ist eine weitere Zuschussaktion ausschließlich für Sonnen- schutz- und Hitzeschutz produkte. Diese Aktion startet am 15. März 2022 um 12 Uhr. Beide Aktionen enden, sobald die Fördersummen aufgebraucht sind, spätestens am 31. Oktober 2022. Antrag richtig stellen Die SVLFG berücksichtigt nur Anträge, die ab Beginn der jeweiligen Aktion eingehen. Das Produkt ist erst zu kau- fen, nachdem die SVLFG die Förderzu sage erteilt hat. Die Rechnung ist per Mail an praeventionszuschuesse@svlfg. de oder per Fax an 0561 785-219127 zu senden. Anschaf- fungen vor Erhalt der Förderzusage werden nicht bezu- schusst. Die Antragsformulare stehen ab den genannten Start-Terminen im Internet zum Download bereit unter www.svlfg.de/arbeitssicherheit-verbessern. Förderbeginn am 1. Februar 2022 um 12 Uhr Produkt Förderung Radwechselwagen 30 %, max. 300 Euro Fang- oder Behandlungsstand für Rinder 30 %, max. 600 Euro Großballenraufe mit Sicherheitsfangfressgitter für Rinder 30 %, max. 500 Euro Halsfangrahmen mit Schwenkgitter für Rinder 30 %, max. 300 Euro Podestleiter / leichte Plattformleiter 30 %, max. 300 Euro Seite 12 Amtsblatt der Gemeinde Baindt Nummer 50 Ausrüstung für Königsbronner Anschlagtechnik (KAT) oder Totholzkralle mit Teleskopstange 30 %, max. 200 Euro Kommunikations- und Notrufgerät (KUNO) im Forst (Set mit 2 Geräten) 30 %, max. 400 Euro Akkuscheren für den Wein- und Obstbau (nur für Betriebe, die der LBG mit Wein- oder Obstbau gemeldet sind) 30 %, max. 200 Euro Förderbeginn am 15. März 2022 um 12 Uhr Produkte (mehrere Teile möglich) Förderung Kühlkleidung (Weste, Kopfbedeckung, Shirt), UV-Schutzzelt, Sonnenschutzkappe mit Nackenschutz 50 %, max. 400 Euro SVLFG Kirchliche Nachrichten Katholische Kirchengemeinde St. Johannes Baptist Baindt Kath. Pfarramt • 88255 Baindt • Thumbstraße 55 18. Dezember – 26. Dezember 2021 Gedanken zur Woche Hoffnung Licht bedeutet nicht, dass es keine Nacht mehr gibt, sondern dass die Nacht erhellt und überwunden werden kann. Heinrich Fries Samstag, 18. Dezember 17.30 Uhr Baienfurt - Beichtgelegenheit 18.30 Uhr Baienfurt – Eucharistiefeier mit Bußfeier (öf- fentlich, mit Eintragung am Schriftenstand) Sonntag, 19. Dezember – 4. Adventssonntag 10.00 Uhr Baindt – Eucharistiefeier mit Bußfeier (öffent- lich, mit Platzreservierungskarten) († Albert Konzett, Else und Johann Neth, Eu- gen Haug, Maria und Donatus Kaplan, Maria Kaplan, Christina und Wendelin Hatzenbüller mit Angehörigen, Ludmilla, Alexander und Ni- kolaus Linkov, Klementine und Eduard Gelzen- lichter mit Angehörigen, Kurt Brugger, Klara und Johannes Merk, Sieglinde Kösler, Jahrtag: Josef Veeser mit Familie) 11.15 Uhr Baienfurt – Familienwortgottesfeier im Advent mit dem Kindergarten St. Josef mit Kindersegnung (öffentlich, mit Eintragung am Schriftenstand) 16.00 Uhr Baindt - adventliche Einstimmung auf Weih- nachten mit dem Team „Kirche für Kinder“ (öffentlich, mit Platzreservierungskarten) Dienstag, 21. Dezember 07.50 Uhr Baindt – Schülergottesdienst Mittwoch, 22. Dezember 19.00 Uhr Baienfurt – Rorategottesdienst mit Blockflö- te und Orgel (öffentlich, mit Eintragung am Schriftenstand) Donnerstag, 23. Dezember Schulferien Freitag, 24. Dezember - Heiligabend 16.00 Uhr Baindt – Krippenspiel (öffentlich, mit Platzre- servierungskarten) 16.00 Uhr Baienfurt – Krippenspiel (öffentlich, mit Platz- karten) 18.00 Uhr Baindt – Christmette (öffentlich, mit Platzre- servierungskarten) 22.00 Uhr Baienfurt – Christmette mitgestaltet von ei- ner Gruppe der Jugendkantorei (öffentlich, mit Platzkarten) Samstag, 25. Dezember - Weihnachten 10.00 Uhr Baindt – Festgottesdienst (öffentlich, mit Platzreservierungskarten) 10.00 Uhr Baienfurt – Festgottesdienst (öffentlich, mit Platzkarten) Sonntag, 26. Dezember – Fest der Heiligen Familie – Hl. Stephanus 10.00 Uhr Baindt – Festgottesdienst (öffentlich, mit Platzreservierungskarten) mit Segnung des Johanneswein 10.00 Uhr Baienfurt – Festgottesdienst (öffentlich, mit Platzkarten) mit Segnung des Johanneswein Maskenpflicht während des Gottesdienstes Während der 3. Pandemiestufe gilt • Tragepflicht sind die sogenannten medizinischen OP- Masken (Einwegmasken) oder FFP2- Masken, Masken KN 95 oder N95 während des gesamten Gottesdienstes. Rosenkranzgebete im Dezember Im Dezember laden wir ganz herzlich ein zum Rosenkranz- gebet jeden Freitag um 8.30 Uhr vor dem Gottesdienst. Gottesdienste in Baindt – Aktuelle Regelungen Die Teilnahme an den Gottesdiensten ist nach vorheriger Anmeldung möglich. Die Platzreservierungskarten liegen zum Mitnehmen in der Kirche rechtzeitig bereit. Für Gottesdienste mit geringerer Besucherzahl (z. B werk- tags) erfolgt die Teilnehmererfassung mittels ausliegen- der Liste. Die Angaben in der Teilnehmerliste oder auf den Platzreservierungskarten dienen unter Wahrung des Datenschutzes zur Benachrichtigung, falls bei einem Be- sucher im Nachhinein eine Infektion festgestellt werden sollte. Bitte beachten: Aktuell besteht die Tragepflicht einer Mund-Nasen-Maske! Personen mit Krankheitssympto- men dürfen nicht mitfeiern. Gemeindegesang Noch dürfen wir mit Maske singen. Bitte bringen Sie des- halb Ihr eigenes Gotteslob mit. Sprechzeiten Pfarrer Bernhard Staudacher Nach telefonischer Vereinbarung (Tel. 912623) Thumbstraße 55, Baindt E-Mail-Adresse: bernhard-staudacher@gmx.de Nummer 50 Amtsblatt der Gemeinde Baindt Seite 13 Sprechzeiten Gemeindereferentin Silvia Lehmann Nach telefonischer Vereinbarung Büro: Kirchstraße 8, Baienfurt Tel. 0751 / 5576199, (Tel. privat 943630) E-Mail-Adresse: Silvia.Lehmann@drs.de Sprechzeiten Gemeindereferentin Regina Willmes Nach telefonischer Vereinbarung Büro: Kirchstraße 8, Baienfurt Tel. 0751 / 56969624 E-Mail-Adresse: Regina.Willmes@drs.de Gemeindehaus St. Martin / Bischof-Sproll-Saal: Belegung und Reservierung Frau Gudrun Moosherr Tel. 0751-18089496 E-Mail: gudrun.moosherr@gmail.com Katholische Kirchenpflege Baindt: Frau Lucy Schellhorn (Kirchenpflegerin) Bankverbindung: KSK Ravensburg IBAN DE 4365 0501 1000 7940 0985 BIC SOLADES1RVB Kath. Pfarramt St. Johannes Baptist Thumbstr. 55, 88255 Baindt Pfarramtssekretärin Frau Christiane Lott Telefon 07502 – 1349 Telefax 07502 – 7452 Stjohannesbaptist.baindt@drs.de www.katholisch-baienfurt-baindt.de Öffnungszeiten Dienstag 09.30 Uhr – 11.30 Uhr Donnerstag, 23. Dezember Geschlossen Freitag, 24. Dezember Geschlossen Das Pfarrbüro bleibt vom 23. Dezember bis ein- schließlich 07. Januar geschlossen. Wir sind wieder ab Dienstag, 11. Januar 2022 von 9.30 Uhr – 11.30 Uhr zu erreichen. Kath. Pfarramt Mariä Himmelfahrt Kirchstraße 8, 88255 Baienfurt Telefon 0751 - 43633 Telefax 0751 - 58812 kathpfarramt.baienfurt@drs.de Platzkarten für die Gottesdienste an Weihnachten in Baindt Die Platzkarten für das Krippenspiel (16.00 Uhr), den Got- tesdienst an Heilig Abend (18.00 Uhr) und die Gottesdiens- te Weihnachten (10.00 Uhr) und zweiter Weihnachtsfei- ertag (10.00 Uhr) liegen ab Samstag, 4. Advent (18. Dez.) am Schriftenstand auf. Damit wollen wir möglichst Vielen die Möglichkeit geben, an einem Weihnachtsgottesdienst teilzunehmen. Livestream – Weihnachtsgottesdienste mit Pfr. Stau- dacher • Baienfurt: Christmette (Hl. Abend) 22:00 Uhr • Baienfurt: Festgottesdienst am 2. Weihnachtsfeiertag 10:00 Uhr Die Livestreams sind über unsere Homepage - http:// www.katholisch-baienfurt-baindt.de – auf der Startsei- te unter „Youtube Videos“ oder direkt über den YouTube Kanal der Seelsorgeeinheit abrufbar sein. (Zu finden über die YouTube Suchfunktion unter Seelsor- geeinheit Baienfurt-Baindt oder durch Einscannen des unten gezeigten QR Codes). Textvorschlag für die Gestaltung einer Feier zu Hause an Heilig Abend oder Weihnachten Vielleicht können oder wollen Sie nicht an allen Gemein- degottesdiensten zu Weihnachten teilnehmen. Es gibt jedoch die Möglichkeit zuhause ein Hausgebet zu ge- stalten. Auf unserer Homepage gibt es diese Hausge- bete zum Herunterladen unter der Rubrik „Aktuelles“ in beiden Gemeinden. Falls Sie selber keinen Zugang haben, dürfen Sie gerne jemanden bitten diese Hausgebete für Sie auszudrucken. Wir wünschen Ihnen auch für Zuhause den Segen des göttlichen Kindes. Helferkreis Die Seniorengeschenke für das ers- te Halbjahr 2022 können im Pfarrbüro während den Öffnungszeiten abgeholt werden. Krippenspiel in Baindt zum Miterleben An Heilig Abend gibt es dieses Jahr eine Krippenfeier für Familien um 16 Uhr. Euch erwartet ein Krippenspiel zum Schauen, Hören und Miterleben. Dazu dürfen alle Kinder als Soldaten, Hirten oder Engel verkleidet in die Kirche kommen. Von euren Plätzen aus könnt ihr aktiv am Krippenspiel teilnehmen. Es gibt nur Familienkarten (Platzreservierungskarten), d. h. eine Karte gilt für eine ganze Bank mit 6 – 8 Sitzplätzen. Diese kann mit einer Familie und allen zu diesem Haushalt angehörigen Per- sonen besetzt werden. Die Reservierungskarten liegen ab dem 4. Advent in der Kirche aus. Einladung zu den Familien- Wortgottesdiensten im Advent „Das Eselchen und der kleine Engel“ Einladung zu den Familien- Wortgottesdiensten im Advent „Das Eselchen und der kleine Engel“ Seid dabei wenn das kleine Eselchen und der kleine Engel sich auf den Weg nach Betlehem machen. Jeden Sonntag wollen wir gemeinsam Seid dabei wenn das kleine Eselchen und der kleine Engel sich auf den Weg nach Betlehem machen. Seite 14 Amtsblatt der Gemeinde Baindt Nummer 50 Jeden Sonntag wollen wir gemeinsam um 11.15 Uhr in der Kirche Mariä Himmelfahrt einen kleinen Wortgottesdienst miteinander feiern und sehen, was die beiden auf dem Weg bis Weihnachten alles erleben und wen Sie dabei alles treffen: am 19.12.2021 St. Josef Bitte rechtzeitig da sein (es werden keine Platzkarten be- nötigt), aber bringt eure Kontaktdaten schon schriftlich mit, damit alle zügig einen Platz in der Kirche zugewiesen bekommen können. Wir freuen uns mit euch auf eine schöne Adventszeit! dienst miteinander feiern und sehen, was die beiden auf dem Weg bis Weihnachten alles erleben und wen Sie dabei alles treffen: am 28.11.2021 Kleine Kirche am 05.12.2021 St. Ulrich am 12.12.2021 Familiengottesdienstteam am 19.12.2021 St. Josef Bitte rechtzeitig da sein (es werden keine Platzkarten benötigt), aber bringt eure Kontaktdaten schon schriftlich mit, damit alle zügig einen Platz in der Kirche zugewiesen bekommen können. Wir freuen uns mit euch auf eine schöne Adventszeit! & Familiengottesdienstteam & Familiengottesdienstteam Aufruf der deutschen Bischöfe zur Adveniatsaktion 2021 Die deutschen Bischöfe rufen am dritten Adventssonntag, dem 12. Dezember 2021, zur Unterstützung der bundes- weiten Adveniat-Weihnachtsaktion auf. Unter dem Motto „ÜberLeben in der Stadt“ rückt das Lateinamerika-Hilfs- werk die Sorgen und Nöte der armen Stadtbevölkerung in den Blick. Infolge der Corona-Pandemie ist Lateinamerika auf die Weltkarte des Hungers zurückgekehrt. Insbeson- dere in den Städten ist die Zahl der Menschen, die in Ar- mut leben, extrem gestiegen. Die Bischöfe bitten deshalb in ihrem Aufruf, der in allen Gottesdiensten verlesen wird, um eine großzügige Spende bei der Weihnachtskollekte am 24. und 25. Dezember für das Lateinamerika-Hilfs- werk Adveniat. Wenn aufgrund der Corona Situation die Gottesdienste an Weihnachten nicht wie gewohnt in der Kirche in Präsenzform stattfinden können, ist eine Betei- ligung an der Kollekte auch jederzeit möglich. Liebe Schwestern und Brüder, Lateinamerika ist die am härtesten von der Corona-Pan- demie betroffene Weltregion. Die Corona-Krise und ihre Folgen bestimmen das Leben der Menschen in durch- greifender Weise. Vor allem die Situation der Armen hat sich verschlechtert, viele erleiden große Not. Doch es gibt auch Zeichen der Hoffnung: Zahlreiche Pfarr- gemeinden, Ordensgemeinschaften und kirchliche Grup- pen in ganz Lateinamerika und der Karibik stellen sich dem wachsenden Elend entgegen. Sie nehmen sich der Men- schen an und helfen, wo immer dies möglich ist. Sie lindern akute Not, schenken Kranken und Trauernden Beistand, schaffen Existenzgrundlagen und kümmern sich um die Schwächsten: Kinder, Jugendliche, Frauen und Familien. Adveniat hat seine diesjährige Weihnachtsaktion unter das Thema „ÜberLeben in der Stadt“ gestellt. Die Aktion präsentiert Beispiele der vielfältigen Hilfe, die vor Ort ge- leistet wird. Seit mehr als 60 Jahren steht Adveniat an der Seite der Ärmsten. Die Weihnachtskollekte in den Gottes- diensten und die Spenden sind das Fundament der Arbeit. Wir bitten Sie um eine großzügige Spende bei der Adve- niat-Weihnachtskollekte. Ihre Gabe ist ein Hoffnungszei- chen für viele Menschen in Lateinamerika und der Karibik. Bleiben Sie den Menschen in Not und Armut verbunden, nicht zuletzt im Gebet! Sternsingen – aber sicher! So lautet auch in diesem Jahr die große Überschrift über der kommen- denSternsingeraktion2022. In diesen besonderen Zeiten ist es uns nach wie vor ein Anliegen, den Segen fürs neue Jahr in die Häuser unserer Gemeinde zu bringen und Spenden für bedürftige Kinder zu sammeln. Die Pandemie hat uns immer noch fest im Griff und der Schutz aller Beteiligten steht überAllem, was wir planen. Um Niemanden unnötig zu gefährden, haben wir uns entschlossen, bei der Sternsingeraktion 2022 die gleichen Wege wie im letztenJahr zu beschreiten. Die Sternsinger-Kinder können Ihnen leider nach wir vor keinen persönlichen Besuchabstatten, sondern werden den Segen in Form von Segenspaketen an alle Haushal- te verteilen. Auch wird die hölzerne Sternsinger-Gruppe wieder in der Kirche aufgestellt sein. Hier werden wir Informationen zur Aktion, Segensaufkle- ber, Kreide und Opfertüten bereitlegen. Ihre Spende können Sie in der Opfertüten aus dem Segen- spaket abgeben, per Überweisung oder als Online-Spen- de tätigen. Ausführlichere Informationen erhalten Sie im nächsten Gemeindeblatt. Nummer 50 Amtsblatt der Gemeinde Baindt Seite 15 Wir hoffen trotz der Pandemie wieder auf eine erfolgrei- che Sternsingeraktion und freuen uns, wenn die Sternsin- ger hoffentlich 2023 wieder persönlich den Segen in die Häuserbringen können. Das Orga-Team der Sternsinger in Baindt Stephanie Koch, Carolin Oelhaf, Karin Pink und Claudia Zanutta Evangelische Kirchengemeinde Baienfurt-Baindt Tel.: 0751/43656, Fax: 0751/ 43941; E-Mail-Adresse: pfarramt.baienfurt@elkw.de Homepage: www.evangelisch-baienfurt-baindt.de Pfarrbüro: Öschweg 32, Baienfurt, Tel.: 0751/ 43656 Pfarrer M. Schöberl Öffnungszeiten Di 7.00 - 9.00 + 13.00 - 15.00, Do 10.00 - 13.00 Uhr Wochenspruch: Freuet euch in dem Herrn allewege, und abermals sage ich: Freuet euch! Der Herr ist nahe! Phil 4,4.5b Sonntag, 19. Dezember 4. Advent 10.00 !!! Uhr Baienfurt Gottesdienst mit Krippenspiel in der kath. Kirche !!! Voranmeldung ist notwendig! Bitte im Pfarramt anmelden Mittwoch, 22. Dezember 15.00 Uhr– 16-00 Uhr Baienfurt Konfi-8 im Gemeindehaus Gruppe 1 16.00 Uhr – 17.00 Uhr Baienfurt Konfi-8 im Gemeindehaus Gruppe 2 Weihnachtsgottesdienste Bitte melden Sie sich für die Weihnachtsgottesdienste im Pfarrbüro an unter Tel.: 0751 43656 oder per Mail: pfar- ramt.baienfurt@elkw.de.Eine Anmeldung ist unbedingt notwendig!!! Freitag, 24. Dezember Heilig Abend 16.00 Uhr Baienfurt Familiengottesdienst im Freien beim Ev. Gemeindehaus 17.00 Uhr Baienfurt Gottesdienst in der Ev. Kirche (wird live gestreamt und ist über unse- re Homepage abrufbar à www. evangelisch-baienfurt-baindt.de) 17.30 Uhr Baienfurt Gottesdienst in der Ev. Kirche Samstag, 25. Dezember Christfest I 10.30 Uhr Baienfurt Festgottesdienst mit Abendmahl in der Ev. Kirche Sonntag, 26. Dezember Christfest II 10.30 Uhr Baienfurt Gottesdienst in der Ev. Kirche Gedanken zum Wochenspruch Freut euch immerzu, weil ihr zum Herrn gehört. Ich sage es noch einmal: Freut euch! Alle Menschen sollen mer- ken, wie gütig ihr seid. Der Herr ist nahe! (Philipper 4,4 f.) Weihnachten steht vor der Tür – da sollte Vorfreude doch vorprogrammiert sein, oder? Den meisten geht’s doch wohl eher so, dass die Sorge wegen der aktuellen Situation jeder Vorfreude aufs Fest die Luft aus den Segeln genommen hat. Wir sollten doch in diesem Winter eigentlich schon viel weiter sein und jetzt werden auch in diesem Jahr überall kleinere Brötchen gebacken als geplant ... Nicht umsonst wiederholt Paulus sein „Freut euch!“, da- mit wir’s auch ja nicht überhören, denn der Grund dafür ist krisenfest: „Der Herr ist nahe!“ Keine Pandemie, kein Tief, keine Krise kann uns diese Grundlage nehmen, auf der unser Glauben und Leben steht. Wir werden auch in diesem Jahr Weihnachten fei- ern – kleiner als sonst, sicher ist manches anders, aber eins wird dabei nicht fehlen: Die frohe Botschaft über Gottes Zuwendung in Jesus. Sie inspiriert mich auch in diesem Jahr zu meiner ganz persönlichen Antwort: Alle Menschen sollen merken, wie gütig ihr seid. Der Herr ist nahe! Macht euch keine Sorgen. Im Gegenteil: Wendet euch in jeder Lage an Gott. Tragt ihm eure Anliegen vor in Gebeten und Fürbitten und voller Dankbarkeit. Und der Friede Gottes, der alles Verstehen übersteigt, soll eure Herzen und Gedanken behüten. Er soll sie bewahren in der Gemeinschaft mit Jesus Christus. Gottes Segen dazu! – Euer Pfr. Martin Schöberl _________________________ Pfarrbüro Das Pfarrbüro ist vom 27.12.2021 – 03.01.2022 geschlos- sen. In dringenden Fällen (Sterbefall), wenden Sie sich bitte vom 26. - 31.12 an das ev. Pfarramt Mochenwan- gen, Pfarrerin Bredau (Tel.: 07502 91066) und vom 01.01. - 09.01.22 an das Pfarramt Bavendorf, Pfarrerin Mack (Tel.: 07504 251) _________________________ Evangelisches Pfarramt Baienfurt Öschweg 32 88255 Baienfurt Evangelisches Pfarramt Baienfurt-Baindt Evangelische Mitteilungen für Baienfurt und Baindt Pfarrer M. Schöberl, Tel.: 0751/43656, Fax: 0751/ 43941; E-Mail-Adresse: pfarramt.baienfurt@elkw.de Homepage: www.evangelisch-baienfurt-baindt.de Pfarrbüro: Öschweg 32, Baienfurt, Tel.: 0751/ 43656 Öffnungszeiten: Di 7.00 – 9.00 + 13.00 – 15.00, Do 10.00 Wochenspruch: Singet dem HERRN ein neues Lied, denn er tut Wunder. Sonntag, 02. Mai Kantate 10.30 Uhr Baienfurt Gottesdienst in der ev. Kirche Sonntag, 09. Mai 9.30 Uhr !!! Baienfurt Gottesdienst in der ev. Kirche (Dieser Gottesdienst findet wegen der 1. Konfirmation um 11 Uhr Stunde früher statt.) --- Unter folgender Telefonnummer können Sie eine Kurz Sekunden) von Pfarrer Martin Schöberl zum aktuellen Wochenspruch hören: 0751/20222223 --- 2. Teil: Fürchte dich nicht! Gott ist da. – Seelsorge aus der Feder von Johannes Calvin Glück gehabt! – Was für ein Zufall! – Redewendungen, die jede kennt und die schon selbst gebraucht hat. Johannes Calvin setzt genau hier an und ich finde es faszinierend, dass sich unser Denken offensichtlich seit knapp 500 Jahren weniger verändert hat, als wir meistens denken. Er hält fest, dass Providentia Dei (Gottes Fürs als Glück oder Zufall: „Man hat zwar schon zu allen Zeiten allgemein gewähnt, und auch heutzutage herrscht fast unter allen Sterblichen die Meinung, es geschehe alles ‚zufällig‘. Unter folgender Telefonnummer kön- nen Sie eine Kurz-Andacht (60 Sekun- den) von Pfarrer Martin Schöberl zum aktuellen Wochenspruch hören: 0751/20222223 _________________________ Evangelisches Pfarramt Baienfurt Öschweg 32 pfarramt.baienfurt@elkw.de 88255 Baienfurt Tel: 0751-43656 Fax: 0751-43941 Evangelisches Pfarramt Baienfurt-Baindt Evangelische Mitteilungen für Baienfurt und Baindt Pfarrer M. Schöberl, Tel.: 0751/43656, Fax: 0751/ 43941; E-Mail-Adresse: pfarramt.baienfurt@elkw.de Homepage: www.evangelisch-baienfurt-baindt.de Pfarrbüro: Öschweg 32, Baienfurt, Tel.: 0751/ 43656 Öffnungszeiten: Di 7.00 – 9.00 + 13.00 – 15.00, Do 10.00 - 13.00 Uhr Wochenspruch: Wenn das Weizenkorn nicht in die Erde fällt und erstirbt, bleibt es allein; wenn es aber erstirbt, bringt es viel Frucht. Joh 12,24 Sonntag, 14. März 10.30 Uhr Baienfurt Gottesdienst in der Ev. Kirche Mittwoch, 17. März 15.30 – 17.00 Uhr Baienfurt Konfi-Gruppe 1 + 2 gemeinsam online !!! Sonntag, 21. März 10.30 Uhr Baienfurt Gottesdienst mit Abendmahl in der Ev. Kirche Gottesdienst online Sie können die Gottesdienste zusätzlich über unsere Homepage www.evangelisch-baienfurt-baindt.de miterleben. Der aktuelle Gottesdienst wird zeitnah online gestellt und ist 72 Stunden abrufbar. Gottesdienst für Zuhause Gottesdienst für Zuhause Unsere Gottesdienste aus der Kirche kön- nen in Echtzeit von zu Hause aus mitgefei- ert werden. Den jeweiligen Link dazu finden Sie auf unserer Homepage www.evange- lisch-baienfurt-baindt.de. Der Gottesdienst bleibt dann für 72 Stunden über unseren YouTube- Kanal abrufbar. _________________________ Bildquelle: Ev. Medienhaus GmbH Homepage Seit 01.12.2021 ha- ben Sie die Mög- lichkeit über unsere Homepage www. evangelisch-baien- furt-baindt.de auf einen Familienad- ventskalender zuzu- greifen. Sie werden auf die Seite weiter- geleitet. Es handelt sich dabei um ein externes Angebot _________________________ Seite 16 Amtsblatt der Gemeinde Baindt Nummer 50 ACHTUNG - KEIN KREATIVER MONTAG Hohe Infektionszahlen legen es nahe, nun in der winterlichen Zeit mit unse- rem Kreativ-Angebot bis auf Weiteres zu pausieren, weil die Temperaturen es nicht erlauben draußen zu gestal- ten. Sobald Entwarnung von Seiten der Epidemiologen kommt nehmen wir selbstverständlich unser Angebot wieder auf, aber bis dahin wollen wir lieber auf Abstand und vor allem gesund bleiben. Ihr wünscht Ihnen ein frohes Weihnachtsfest und freut sich schon darauf Sie im neuen Jahr wieder begrüßen zu dürfen. Ihr Kreatives-Montags-Team Christliche Brüdergemeinde Baienfurt (Baptisten) e.V. Baindter Str. 11, 88255 Baienfurt Homepage: www.baptisten-baienfurt.de E-Mail: info@baptisten-baienfurt.de Unsere Gottesdienste sind offen für Besucher und finden sonntags um 10 Uhr und um 15 Uhr statt. Die regelmäßi- gen Veranstaltungen als auch die Gottesdienste finden un- ter Einhaltung der aktuell geltenden Hygieneauflagen statt. Weitere Veranstaltungen werden auf der Homepage der Brüdergemeinde angekündigt. Aufgrund der derzeit limitierten Teilnehmeranzahl wird um eine Voranmeldung auf der Homepage der Brüder- gemeinde bis freitags 18 Uhr gebeten. Vereinsnachrichten Volleyball LJ Baindt Letzter Spieltag im Jahr 2021 Vom Gefühl her hatte die aktuelle Volley- ballrunde gerade erst begonnen. Doch am vergangenen Wochenende fanden bereits die letzten Spieltage des Jahres 2021 statt. Am Samstag, 11.12.21 spielte die erste Mannschaft in Langenargen. Nach unzähligen Aufschlagfehlern gelang es den Baindtern trotz allem den ersten Satz gegen TSG Leutkirch mit 25:23 zu gewinnen. Die Aufschlagfehler wurden weniger, doch leider auch die Punkte und so brachte sich Leutkirch mit 23:25 wieder zurück ins Spiel und gewann letztendlich auch den dritten und entschei- denden Satz. Im Spiel gegen die Gastgeber aus Langen- argen tat sich die VLJ 1 zunächst schwer und vergab den ersten Satz mit 17:25. Trotz lautstarker Kampfansage schafften es die Baindter nach einer spannenden Auf- holjagd mit 25:27 nicht ganz zum eigentlich durchaus verdienten Sieg. Am Sonntag, 12.12.21 hatte auch VLJ 2 ihren letzten Spiel- tag in diesem Jahr. Gegen das VCO Team hatten die Baindter lange deutlich geführt. Am Ende reichte es nur sehr knapp nicht zum Sieg (22:25; 7:25). Und auch gegen BSG Immenstaad Dornier-Freizeit-Mixed startete die neu zusammengesetzte Mannschaft stark mit 20:25, musste sich aber im zweiten Satz mit 10:25 geschlagen geben. Auch für das kommende Jahr haben wir bereits einige gute Vorsätze: Training, Selbstvertrauen und Kontinuität. Wir wünschen allen Spielern, ihren Familien und all unseren Unterstützern gesegnete Feiertage und einen sportlichen Start ins neue Jahr 2022! Wieder ein Jahr vergangen und „Alle Jahre wieder“? Liebe Mitglieder, verehrte Bürgerinnen und Bürger, ein ereignisreiches Jahr liegt hinter un- serem Ortsverein. Keine monatlichen Treffen und Verschiebung der Mitglie- derversammlung mit Wahlen auf Au- gust. Bundestagswahlkampf mit Ab- stand und Einschränkungen. Trotzdem erfolgreich für unseren Wahlkreis. Heike Engelhardt ist für die SPD und für unseren Wahlkreis in den Deutschen Bun- destag als Abgeordnete eingezogen! Endlich wieder eine Abgeordnete für unseren Wahlkreis nach 16 Jahren! Und jetzt haben uns die Inzidenzen wieder einmal fest im Griff. Kein Nikolausmarkt in Baindt, keine Adventsabende in Baienfurt und kein Weihnachtskonzert. Und somit auch keine Jahresabschlussfeier unseres Ortsvereins. Gleichwohl möchten wir allen Bürgerinnen und Bürgern ein frohes Weihnachtsfest wünschen. Bleibt die Hoffnung, dass wir bald wieder uneingeschränkt am Leben, und da- mit auch am kulturellen Leben, teilhaben können. Wie im letzten Jahr wünschen wir Ihnen diesen Optimismus für ein endlich wieder „normales“ Jahr. Bleiben Sie gesund! Als Sozialdemokraten in den Gemeinden Baienfurt und Baindt werden wir uns auch im Jahr 2022 für Ihre Probleme und Anliegen im Rahmen unserer Möglichkeiten einsetzen. Für den Vorstand Brigitta Wölk, Vorsitzende, www.spd-baienfurt-baindt.de Schwäbischer Albverein OG Weingarten Advents-/Weihnachtsgrüße Im Advent 2021 Liebe Wanderkameradinnen, liebe Wan- derkameraden, das Jahr neigt sich schon wieder dem Ende zu. Leider konnten wir pandemiebedingt weder die Jahres- hauptversammlung, noch unsere Adventsfeier durchfüh- ren. Auch haben viele von Euch verständlicherweise davon Abstand genommen an den Wanderungen teilzunehmen. Damit Ihr Euch aber nicht ganz vergessen fühlt, möchten wir vom Vorstand Euch jetzt herzliche Grüße schicken. Nummer 50 Amtsblatt der Gemeinde Baindt Seite 17 Wir wünschen Euch ein besinnliches Weihnachtsfest und alles Gute für 2022 mit viel Hoffnung und Zuversicht. Mit den Worten von Andrea Schwarz: „Weihnachten heißt nicht, dass alles so bleibt, wie es ist, sondern das heißt, dass alles so wird, wie es werden soll. Das ist Aufbruch, Anfang, Anders. Das ist Losgehen, Loslas- sen, Lösen. Das ist die Zumutung, die uns herausfordert.“ In diesem Sinne freuen wir uns auf ein Wiedersehen im neuen Jahr. Die Vorstandschaft SOZ I A L VERBAND VdK Baden-Württemberg Frohes Weihnachtsfest Die Vorstandsschaft vom Sozi- alverband VdK OV Weingarten wünscht allein ein frohes Weihnachtsfest und ein gesun- des neues Jahr. Bleiben Sie bitte gesund, bis wir uns wiedersehen. Ihre Karin Maucher – Vorsitzende Hubert Gärtner - Beisitzer Was sonst noch interessiert Liederkranz Baienfurt Unser Heilignacht-Singen 2021 Schweren Herzens haben wir uns dazu entschieden un- ser traditionelles Heilignacht-Singen, das schon seit Jahrzehnten mit dem Männerchor des Liederkranzes auf dem Friedhof in Baienfurt stattfindet, abzusagen. Die verschärften Corona-Verordnungen machen uns die Planung für weitere Auftritte schwer. Wir wünschen trotz aller Einschränkungen, schöne Fest- tage und ein gesundes, glückliches Jahr 2022 Ihr Liederkranz Baienfurt Agentur für Arbeit Konstanz-Ravensburg Meldepflicht: Arbeitgeber mit mindestens 20 Mitarbei- tern müssen schwerbehinderte Menschen beschäftigen Unternehmen müssen bis zum 31. März 2022 ihre Daten an die Arbeitsagentur melden Arbeitgeber mit durchschnittlich mindestens 20 Arbeits- plätzen sind gesetzlich verpflichtet, auf mindestens fünf Prozent der Arbeitsplätze schwerbehinderte Menschen zu beschäftigen. Diese Arbeitgeber haben der Agentur für Arbeit bis spätestens 31. März 2022 ihre Beschäftigungs- daten anzuzeigen. Diese Frist kann nicht verlängert wer- den. Am schnellsten geht es elektronisch. Die Beschäftigungs- und Anzeigepflicht gilt auch für Un- ternehmen, die im laufenden Jahr von Kurzarbeit be- troffen waren. Kostenlose Software Um die Anzeige zu erstellen, können Unternehmen und Arbeitgeber die kostenfreie Software IW-Elan nutzen. Diese steht auf der Homepage www.iw-elan.de unter der Rubrik „Download“ zur Verfügung oder kann als CD-ROM unter der Rubrik „Service“ bestellt werden. Ab dem Anzei- gejahr 2021 ist die elektronische Anzeige mit IW-Elan noch einfacher: Es ist keine Unterschrift und keine postalische Versendung der „Erklärung zur Vorlage bei der Agentur für Arbeit“ mehr erforderlich. Kommen Arbeitgeber der Beschäftigungspflicht nicht nach, ist eine sogenannte Ausgleichsabgabe zu zahlen. Diese Abgabe wird auf Grundlage der jahresdurchschnitt- lichen Beschäftigungsquote ermittelt. Falls eine Ausgleich- sabgabe gezahlt werden muss, kann dies ebenso über die Software berechnet werden. Fragen zum Anzeigeverfahren werden von Montag bis Freitag zwischen 09:30 Uhr und 11:30 Uhr unter der Te- lefonnummer 07161 9770 – 333 für Arbeitgeber aus dem Bezirk der Arbeitsagentur Konstanz-Ravensburg beant- wortet. Sozialversicherung für Landwirtschaft, Forsten und Gartenbau Anwenderschutz im Pflanzenschutz Neue Filme auf dem YouTube-Kanal der SVLFG Wie Anwender sicher und gesund mit Pflanzenschutz- mitteln (PSM) arbeiten, stellt die Sozialversicherung für Landwirtschaft, Forsten und Gartenbau (SVLFG) in sechs neuen animierten Filmen vor. Zu finden sind sie auf dem YouTube-Kanal der SVLFG un- ter www.svlfg.de/youtube-digital in der Playlist „Sicherer Umgang mit Pflanzenschutzmitteln“. In einem Hauptfilm und fünf Detailfilmen werden folgen- de Themen aufgegriffen: • Sicherer Anwenderschutz beim Umgang mit PSM (Hauptfilm) • Zum Umgang mit konzentrierten PSM • Zum Umgang mit anwendungsfertigen PSM • Zur Anwendungssicherheit im Pflanzenschutz • Reparatur und Störungsbeseitigung beim Ausbringen von PSM • Persönliche Schutzausrüstung für den Umgang mit PSM Sowohl Arbeitgeber als auch Beschäftigte profitieren von den vorgestellten Maßnahmen. Die Filme rund um den „Anwenderschutz im Pflanzenschutz“ können auch als ergänzendes Element bei Qualifizierungsmaßnahmen genutzt werden, zum Beispiel bei Unterweisungen. Wis- senswertes, worauf Anwender bei Pflanzenschutzarbeiten achten sollten, stellt die SVLFG zudem unter www.svlfg. de/pflanzenschutzarbeiten zur Verfügung. ARKADE HELFEN SIE UNS, ANDEREN ZU HELFEN Wir suchen Familien, Lebensgemeinschaften und Allein- lebende - sogenannte Gastfamilien, die einer besonderen Person ein Zuhause geben möchten. Seite 18 Amtsblatt der Gemeinde Baindt Nummer 50 Eine ständige Präsenz ist nicht erforderlich. Sie erhalten ein monatliches, steuerfreies Entgelt und zuverlässige Begleitung durch unseren Fachdienst. Derzeit leben in den Regionen Oberschwaben und Bo- densee 80 psychisch kranke Menschen in einem famili- ären Umfeld. Unsere Gastfamilien empfinden das Zusammenleben als bereichernd und für die Bewohner*innen ist so ein selbst- bestimmtes und zufriedenes Leben in der Gemeinschaft möglich. Gerne informieren wir Sie unverbindlich. Wir freuen uns sehr auf Ihren Anruf! Arkade e.V. Betreutes Wohnen in Familien (BWF) Eisenbahnstraße 30/1, 88212 Ravensburg Telefon Ravensburg 0751.3665580 Telefon Friedrichshafen 07541.3746963 E-Mail: dieter.weisser@arkade-ev.de Homepage: www.arkade-ev.de DJO - Deutsche Jugend in Europa Gastschüler aus Peru und Mexiko suchen nette Gastfamilien Im Rahmen eines Gastschülerprogramms mit Schulen aus Lateinamerika sucht die DJO - Deutsche Jugend in Europa nette Gastfamilien. Die Familienaufenthaltsdau- er: Peru/Arequipa vom 29.01 – 06.03.2022 und Mexiko / Guadalajara ist vom 06.02.– 22.03.22. Der Gegenbesuch ist möglich. Kontakt: DJO-Deutsche Jugend in Europa e.V., Schloss- straße 92, 70176 Stuttgart. Tel. 0711-6586533, Mob. 0172-6326322, E-Mail: gsp@djobw.de, www.gastschuelerprogramm.de. © Bruchnalski/DEIKE Lösung: KERZENLICHT (Geschenk, Vogel, Orange, Kerze, Stern, Weihnachtsmann, Kugel, Weihnachtsbaum, Schnee, Ruprecht, Laterne) KW 5220 Lösung: Kerzenlicht (Geschenk, Vogel, Orange, Kerze, Stern, Weihnachtsmann, Kugel, Weihnachtsbaum, Schnee, Ruprecht, Laterne) © Bruchnalski/DEIKE 751R03R4 Helfen Sie jetzt Familien mit unheilbar kranken Kindern! Unser Spendenkonto Bank für Sozialwirtschaft IBAN: DE34 1002 0500 0001 1456 00 BIC: BFSWDE33BER Stichwort: IchHelfe Erfahren Sie mehr unter: www.bjoern-schulz-stiftung.de MUT HILFE HOFFNUNGKreissparkasse Tübingen IBAN: DE10 6415 0020 0000 1260 63 VR Bank Tübingen eG IBAN: DE26 6406 1854 0027 9460 02 Tel.: 0 70 71 / 94 68 -11, www.krebskranke-kinder-tuebingen.de UNSERE SPENDENKONTEN Helfen Sie krebskranken Kindern und deren Familien mit Ihrer Spende! Amtsblatt der Gemeinde Baindt Nummer 50 Ob in der Weihnachtsgeschichte, in Buchklassikern oder Liedern – kennen Sie die Personen rund um Heiligabend? Testen Sie Ihr Wissen mit unserer bunten Fragemi- schung! Personen rund um Weihnachten Lösungen 1A – Laut Lukasevangelium ver- kündete ein Engel den Hirten: „Und das soll euch als Zeichen dienen: Ihr werdet ein Kind finden, das, in Windeln gewickelt, in einer Krippe liegt.“ 2B – Durch sein 1957 erschienenes Kinderbuch „Wie der Grinch Weih- nachten gestohlen hat“ übte der US-amerikanische Kinderbuchau- tor Dr. Seuss mit der grünen Kreatur Kritik an der Kommerzialisierung des Weihnachtsfests. 3D – Der deutsche Schriftsteller Theodor Storm schrieb das Ge- dicht „Knecht Ruprecht“, in dem es heißt: „‘Knecht Ruprecht‘, rief es, ‚alter Gesell, hebe die Beine und spute dich schnell!‘“ 4C – Das Kirchenjahr kennt einige sogenannte Marienfeste, darunter das Hochfest der Gottesmutter am 1. Januar, Mariä Himmelfahrt am 15. August und Mariä Empfängnis am 8. Dezember. 5C – Heute sind sie bekannt als die Heiligen Drei Könige oder die Wei- sen aus dem Morgenland – Mat- thäus berichtete von „Sterndeutern aus dem Osten“. 6B – „Eine Weihnachtsgeschichte“ erzählt von dem geizigen Geldver- leiher Ebenezer Scrooge, der durch den Besuch von Geistern zu einem besseren Menschen wird. 7C – Der US-amerikanische Coun- trysänger und Schauspieler Gene Autry feierte 1949 mit dem Lied über Rudolf, das Rentier mit der roten Nase einen weltweiten Erfolg. 8A – Der Heilige Nikolaus von Myra wurde im 3. Jahrhundert geboren. Der Bischof lebte in Lykien, einer Region Kleinasiens, die heute zur Türkei gehört. 9A – Das Markusevangelium 1,9 berichtet: „Und es geschah in je- nen Tagen, da kam Jesus aus Na- zaret in Galiläa und ließ sich von Johannes im Jordan taufen.“ 10A – Josef von Nazaret wird meist mit einem Wanderstab als Attribut abgebildet. Weitere Symbole sind Werkzeuge wie ein Winkelmaß oder eine weiße Lilie. 11A – Der römische Kaiser Gaius Octavius wurde im Jahr 44 vor Christus von seinem Ziehvater Gaius Iulius Caesar adoptiert. 27 vor Christus bekam er den Ehren- namen Augustus („der Erhabene“) verliehen. 12B – Laut Matthäusevangelium soll der judäische König Herodes der Große die Tötung aller männ- lichen Kinder befohlen haben. 13D – Zwar war der Weihnachts- mann schon vor dem 20. Jahrhun- dert bekannt, die heute übliche Darstellung mit langem weißen Bart und rotem Mantel geht aller- dings auf eine Werbekampagne in den 1930er-Jahren zurück. 14B – Erzengel Gabriel ist nicht nur Schutzpatron der Postboten, sondern auch der Müllmänner, Di- plomaten und Radiosprecher. Sein Gedenktag ist am 29. September. 15D – Bis zum 16. Jahrhundert er- hielten die Kinder ihre Geschenke oft am Nikolaustag . Da Martin Luther diese Heiligenverehrung ab- lehnte, soll er den Nikolaus durch das Christkind ersetzt haben. 1 Was soll den Hirten u.a. als Zeichen dienen, den Messias zu erkennen? A Windeln B Gold C Heiligenschein D Schafsherde 2 Welche Farbe hat der weihnachtshassende Grinch? A Orange B Grün C Blau D Rot 3 Von wem handelt das Gedicht, das mit den Worten „Von drauß‘, vom Walde komm ich her …“ beginnt? A Christkind B Weihnachtsmann C Nikolaus D Knecht Ruprecht 4 An welchem Tag feiert das Kirchenjahr kein Marienfest? A 1. Januar B 15. August C 18. November D 8. Dezember 5 Als was werden die Heiligen Drei Könige im Matthäusevangelium bezeichnet? A Priester B Handelsreisende C Sterndeuter D Wunderheiler 6 Von welchem Geizkragen handelt „Eine Weih- nachtsgeschichte“ von Charles Dickens? A Tiny Tim B Ebenezer Scrooge C Bob Cratchit D Jacob Marley 7 Wer feierte 1949 mit der Single „Rudolph, the Red-Nosed Reindeer“ einen Erfolg? A Johnny Cash B Jimmie Rodgers C Gene Autry D George Strait 8 Woher stammte der Heilige Nikolaus von Myra? A Kleinasien B Bretagne C Mauretanien D Andalusien 9 An welchem Fluss soll Jesus getauft worden sein? A Jordan B Tigris C Litani D Euphrat 10 Mit welchem Attribut wird Josef von Nazaret oft dargestellt? A Wanderstab B Muschel C Blumenkorb D Leiter 11 Wessen Adoptivsohn war der römische Kaiser Augustus? A Caesar B Nero C Caligula D Titus 12 Welchen Beinamen hatte Herodes, König von Judäa? A der Weise B der Große C der Gütige D der Grausame 13 Durch was wurde die Darstellung des Weih- nachtsmanns mit rotem Mantel und weißem Bart populär? A Malbuch B Zeitungsillustration C Parteiplakat D Werbekampagne 14 Als Schutzpatron welcher Berufsgruppe gilt Erzengel Gabriel? A Richter B Postboten C Imker D Blumenhändler 15 Auf welchen Reformator soll die Figur des Christkinds zurückgehen? A Philipp Melanchthon B Johannes Calvin C Jan Hus D Martin Luther © Begsteiger/imagebroker/Bahnmüller/DEIKE 751R18R1 Amtsblatt der Gemeinde Baindt Nummer 50 Bezirksleiter Daniel Barth Mobil 0151-64685085 daniel.barth@lbs-sw.de IMMOBILIENMARKT IMMOBILIEN ANKAUF Bezirksleiter Daniel Barth Mobil 0151-64685085 daniel.barth@lbs-sw.de IMMOBILIENMARKT IMMOBILIEN ANKAUF Druck + Verlag Wagner GmbH & Co.KG Max-Planck-Straße 14 · 70806 Kornwestheim Anzeigen-Info: Profitieren Sie von einem unschlagbar günstigen Kombinationsrabatt! Seit mehr als 60 Jahren ein loyaler Partner der Kommunen. Anzeigenkombi Ravensburg Sprechen Sie mit Ihrer Werbung jetzt ganz gezielt mehr als 25.000 Haushalte im Landkreis Ravensburg an! Telefon 07154 8222-70 Fax 07154 8222-15 Mail anzeigen@duv-wagner.de SAUBERES WASSER HAT ITATAKUS LEBEN VERÄNDERT. Machen.Wirkt! SPENDEN? ÄNDERT DOCH NICHTS! 40 Jahre Hilfe zur Selbstentwicklung Menschen brauchen Perspektiven, besonders in schwierigen Zeiten. 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Dr. Rainer Assfalg Zahnarztpraxis Dr. Assfalg & Kollegen, Marsweilerstr. 39, 88255 Baindt Tierklinik Dr. Ganal/Dr. Ewert sucht ab Februar für junges Akademikerpaar DHH/EFH/EG-Wohnung im Mittleren Schussental. Kontakt über: ganal@tierklinik-ganal-ewert.de oder Telefon 0751/44430 MIETGESUCHE ÄRZTE GESCHÄFTSANZEIGEN Amtsblatt der Gemeinde Baindt Nummer 50 Zuverlässigen Fahrer (m/w/d) / 450-€-Job Gerne Rentner/-in für leichte Tätigkeit (Ausfahren von Mittagessen) ab 2022 gesucht. AZ: Mo. – Fr. 10:30 – ca, 12:30 Uhr Auto ist vorhanden. Infos unter: 07502 / 9129830 oder Mobil 0170 3156700 Laborant (m/w/d) Chemische Analytik Führen Sie am Standort Ravensburg Freigabeprüfungen von Ausgangsstoffen und Fertigarzneimitteln mithilfe von chemi- schen und physikalischen Arzneibuchmethoden sowie unter Einhaltung aller regulatorischen Vorgaben durch. 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Wir sind jeden Mittwoch von 13 bis 16 Uhr unter Tel. 0751 3700-6322 für Sie erreichbar. Zur Verstärkung unseres Teams am Standort Ravensburg suchen wir zum nächstmöglichen Zeitpunkt engagierte Mitarbeitende für folgende Positionen: ` MFA (m/w/d) Abrechnung Ref.-Nr. 361 in Vollzeit In dieser Position sind Sie für unsere Einsender die erste Ansprechperson bei abrechnungsrelevanten Fragestellungen zu unseren Labordienstleistungen und wirken mit Ihren medizinischen Kenntnissen bei der Erstellung und Prüfung von Rechnungen nach dem Gebührenwerk EBM und GOÄ mit. ` Sachbearbeiter (m/w/d) Finanzbuchhaltung Ref.-Nr. 362 in Vollzeit Mit Eigeninitiative und Zuverlässigkeit sowie einer zielorientierten und strukturierten Arbeitsweise bearbeiten Sie in dieser Position Teilbereiche der Debitorenbuchhaltung (z.B. Mahnwesen, Kontenüberwachung und -pflege) und unterstützen im Rahmen des Monats- und Jahresabschlusses. 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Gebhard Sonntag, Baindt Tel. 07502 1035 oder 07502 9124478 GESCHÄFTSANZEIGEN VERANSTALTUNGEN Ihre Anzeige im Mitteilungsblatt treffsicher – verbrauchernah – erfolgreich – preiswert! AUS DER LANDWIRTSCHAFT Amtsblatt der Gemeinde Baindt Nummer 50 www.bestattungen-wohlschiess.de Ein gesegnetes Weihnachtsfest wünscht Ihnen Familie Wohlschieß Tel. 0751/43425 BESTATTUNGEN WOHLSCHIESS 88255 Baienfurt Eisenbahnstr. 1 VR Bank Ravensburg-Weingarten eG persönlich & stark in der Region! Liebe Mitglieder, liebe Kundinnen und Kunden, auch in diesem Jahr möchten wir die Gelegenheit nutzen, uns für Ihr Vertrauen und die gute Zusammenarbeit zu bedanken. Wir wünschen Ihnen und Ihren Familien schöne, erholsame Feiertage und alles Gute fürs neue Jahr 2022. Ihre VR Bank Ravensburg-Weingarten eG Wir wünschen frohe Weihnachten und einen guten Rutsch ins neue Jahr! Gut gepolstert! 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        Amtsblatt Jahrgang 2022 Freitag, den 25. Februar 2022 Nummer 8 Herausgeber: Gemeindeverwaltung, Marsweilerstr. 4, 88255 Baindt, Tel. (07502) 9406-0, Fax (07502) 9406-18, E-Mail: info@baindt.de, Homepage: www.baindt.de. Ver- antwortlich für den amtlichen Inhalt einschließlich der Sitzungsberichte und anderer Veröffentlichungen der Gemeindeverwaltung ist Bürgermeisterin Simone Rürup oder ihr Stellvertreter im Amt; für die kirchlichen Nachrichten das jeweilige Pfarramt; für die Vereinsnachrichten der jeweilige Verein; für den übrigen Inhalt der Re- dakteur, Tobias Pearman, Katharina Härtel, Druck + Verlag Wagner GmbH & Co. KG. Herstellung/Vertrieb: Druck + Verlag Wagner GmbH & Co. KG, Max-Planck-Str. 14, 70806 Kornwestheim, Telefon (07154) 82 22-0, Telefax (07154) 82 22-15. E-Mail Anzeigen: anzeigen@duv-wagner.de. Erscheint wöchentlich freitags. Aus organisa- torischen Gründen muss sich die Redaktion Kürzungen vorbehalten. 1. Auftritt des MV Baindt im Jubiläumsjahr – 111 Jahre Der Klimawandel erfordert auf vielerlei Ebenen ein Umdenken. Der Bildungs- und Kleinkindbereich gehört hier auch dazu. Wir müssen unser Wasser vor Ort nutzen und zur Verfügung stellen. Die Gemeinde Baindt bezieht das Trink- wasser vom Altdorfer Wald. Die Quelle Weißenbronnen versorgt die Gemeinden Baienfurt und Baindt mit Trinkwas- ser in höchster Qualität, Menge und Güte. Gleichzeitig stellt die Quelle zusammen mit dem gesamten Einzugsgebiet ein aus geologischer und hydrologischer Sicht ein einmaliges und geradezu unbegrenztes Trinkwasserreservoir für die Gemeinden und darüber hinaus. Der Einsatz eines Wasserspenders erleichtert ökologisches Handeln. Der CO₂-Ausstoß ist niedriger und in Zeiten von Wasserknappheit an anderer Stelle wird nur dort was entnommen wo ausreichend und gesund vorhanden ist. Aufgrund des Klimawandels müssen wir damit rechnen, dass es in Zukunft öfter lange Trockenperioden gibt. Klimaveränderungen machen Investitionen in die örtliche Wasser-Infrastruktur und deren Bereitstellung notwendig. Die Folgen des Klimawandels beeinflussen also auf direkte Weise Quantität und Qualität der Wasserressourcen. Sie bilden die Basis einer sicheren Trinkwasserversorgung. Dementsprechend sind die Auswirkungen für Wasserversorger gravierend: Sie müssen in allen Bereichen ihrer Arbeit reagieren. Wir sind in der glücklichen Lage, dass wir mit dem Altdorfer Wald zahlreiche Hohlräume haben, die aufgrund von Wurzeln und Bodenlebewesen entstehen, das Wasser schwammähnlich aufsaugen und es nur langsam an das Grundwasser abgeben. Dadurch werden schädliche Stoffe, wie z.B. Schwermetalle und Luftschadstoffe, aus dem Wasser herausgefiltert und es kann sauberes Trinkwasser gewonnen werden. Laubwälder haben dabei generell eine stärkere Filterwirkung als Nadelwälder, da sich Blätter schneller zersetzen als Nadeln. Die Humusauflage unter Laubwald ist daher mächtiger, kann mehr Schadstoffe aufnehmen und sie damit dem Wasser entziehen. Die zahlreichen Hohlräume im Waldboden sorgen des Weiteren für eine hohe Wasserspeicherkapazität. Im Altdor- fer Wald entspringen rund 250 Quellen – von den kleinen Quellen bis hin zu den wasserreichen Quellen im Weißen- bronnen mit einer Schüttung von 150 l/sec. – und dies in reinster Trinkwasserqualität. Ein Trinkwasserspender ist gut um Hitzetage, welche auch bei uns in Zukunft zahlreich kommen werden, abzumil- dern. Die zunehmende Hitze ist eine Belastung für den Körper, die im schlimmsten Fall und bei fehlender Vorsorge zu gravierenden Folgen führen kann. Die Kombination aus Überhitzung und Dehydrierung kann im schlimmsten Fall tödlich sein, besonders für Men- schen, die sowieso schon anfällig sind. Das gilt insbesondere für Kinder und Ältere, bei denen die Thermoregulie- rung noch nicht beziehungsweise nicht mehr richtig funktioniert. Wir sorgen mit dem Trinkwasserspender für ein ausreichendes gutes Wasserangebot. Die Gemeindeverwaltung bedankt sich für die anteilige Zuwendung in Höhe von 2.630 € des Bundesumweltmi- nisteriums im Rahmen des Programms Klimaanpassung in sozialen Einrichtungen. Die Investitionskosten beliefen sich auf 3.725,52 €. Die Kinder aus der Sonnengruppe und aus den Krippengruppen (Wölkchen und Morgenrot) lassen es sich schon schmecken. Förderung eines Trinkwasserspender für den Kindergarten Sonne, Mond und Sterne durch das Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz und nukleare Sicherheit Seite 2 Amtsblatt der Gemeinde Baindt Nummer 8 Nummer 8 Amtsblatt der Gemeinde Baindt Seite 3 Amtliche Bekanntmachungen Baubeginn Neubau Geh- und Radweg dritter Bauabschnitt vom Hasenweg Richtung Mochenwangen Am Montag, den 21. Februar 2022, begannen die Arbeiten für den Neubau Geh- und Radweg des dritten Bauab- schnittes vom Hasenweg Richtung Mochenwangen. Im Zuge dieser Baumaßnahme muss die Sulpacherstra- ße im Bereich der Bauarbeiten voll gesperrt werden. Eine Zufahrt zu den Grundstücken ist für Anwohner:innen, Busse, Feuerwehr sowie Post derzeit möglich. Über mög- liche Änderungen werden Sie rechtzeitig informiert. Die vollständige Straßensperrung wird voraussichtlich nur für den Zeitraum der Asphaltarbeiten gelten. Wir bitten hier- für um Ihr Verständnis. Für Rückfragen steht Ihnen das Bauamt, Herr Roth (Tel: 07502 9406-53, E-Mail: f.roth@ baindt.de) zur Verfügung. Die Baufirma bemüht sich, Störungen - wie etwa durch Staub und Lärm - für unsere Bürgerinnen und Bürger so gering wie möglich zu halten und bittet dennoch auftre- tende Unannehmlichkeiten zu entschuldigen. Außerdem bittet sie um äußerste Vorsicht im Bereich der Bauarbei- ten. Sollten Sie Fragen oder Anregungen haben, können Sie gerne das Personal vor Ort ansprechen oder die Firma unter Christian.Woitas@storz-tuttlingen.de anschreiben. Ihre Gemeindeverwaltung Rathaus mit Terminvereinbarung ge- öffnet Das Rathaus ist bis auf Weiteres nur nach vorheriger Terminabsprache für Sie geöffnet hat. Eine Terminvereinbarung für Termine an der Bür- gertheke ist ONLINE möglich unter: https://www.ter- minland.eu/baindt/online/baindt oder mit folgendem QR-Code: Für Termine in den anderen Abteilungen wenden Sie sich bitte telefonisch oder per E-Mail direkt an den jeweilig zustän- digen Mitarbeitenden. Derzeit gilt die Pflicht zur Vorlage eines 3G-Nach- weises. Hierzu reicht der digitale Impf- und Gene- senennachweis oder ein aktuelles Zertifikat eines Antigenschnelltests. Bitte zeigen Sie Ihren Nachweis unaufgefordert bei Betreten des Rathauses vor und tragen Sie eine FFP2-Maske. Wir danken für Ihr Verständnis! Ihre Gemeindeverwaltung Baindt Notdienste Fachärztlicher Notfalldienst Tel.: 116 117 (kostenlose Rufnummer, ohne Vorwahl) Zahnärztlicher Notfalldienst Tel.: 01805 911-630 Notfallpraxis Ravensburg Oberschwabenklinik - St. Elisabethen-Klinikum Elisabethenstr. 15, 88212 Ravensburg Öffnungszeiten Sa, So und an Feiertagen 08 - 19 Uhr Notfallpraxis Ravensburg (Kinder) Oberschwabenklinik - St. Elisabethen-Klinikum Elisabethenstr. 15, 88212 Ravensburg Öffnungszeiten Sa, So und an Feiertagen 09 - 13 Uhr und 15 - 19 Uhr Tierarzt Samstag, 26. Februar und Sonntag, 27. Februar Kleintierpraxis Dr. Grieshaber, Tel.: (0751) 6 64 64 - Telefonische Anmeldung erforderlich - Apothekennotdienst (Festnetz kostenfreie Rufnummer Tel.: 0800 00 22 833, Homepage: www.aponet.de) Samstag, 26. Februar Apotheke am Goetheplatz in Ravensburg (Südstadt), Go- etheplatz 1, Tel.: (0751) 2 38 60 Sonntag, 27. Februar Apotheke im Kaufland in Ravensburg (Südstadt), Weiße- nauer Straße 15, Tel.: (0751) 3 55 08 24 Deutsches Rotes Kreuz Kreisverband Ravensburg e.V. Hausnotruf und Menüservice „Essen auf Rädern“, Tel.: (0751) 56 06 10 Hospizbewegung Weingarten ∙ Baienfurt ∙ Baindt ∙ Berg e.V. Begleitung für schwerkranke und sterbende Menschen und ihre Angehörigen Hospiz Ambulant, Vogteistr. 5, Weingarten Telefon: 0751-180 56 382, Telefon: 0160- 96 20 72 77 (u.U. Anrufbeantworter, es erfolgt ein Rückruf) Ansprechpartnerin Dipl.-Päd. Dorothea Baur Persönliche Sprechzeit: Montag 16-18 Uhr, Mittwoch 11-13 Uhr Donnerstag 11-14 Uhr und nach Vereinbarung E-Mail: hospiz-weingarten@freenet.de Homepage: www.hospizbewegung-weingarten.de Spendenkonto: KSK Ravensburg IBAN: DE39 6505 0110 0086 1381 92 Störungs-Rufnummer Strom Seite 4 Amtsblatt der Gemeinde Baindt Nummer 8 Tel. 0800 3629-477 (kostenfrei) Internet netze BW https://www.netze-bw.de/kunden/netzkunden/service/ stoerungsmeldungen/index.html Bei Störung der Gasversorgung Telefon 0800/804-2000 Wasserversorgung Tel.: (0751) 40 00-919 und nach Dienstschluss Tel.: 0160 44 94 235 Hotline Müllentsorgerfirmen Veolia/ Hofmann Bad Waldsee (bei Fragen rund um die Leerung/Abfuhr) Tel.: 0800/35 30 300 Hotline Landratsamt Ravensburg (allg. Fragen zum Thema Müll, Behältergemeinschaften etc.) Tel.: (0751) 85-23 45 Ergänzende unabhängige Teilhabeberatung (EUTB) Ravensburg-Sigmaringen Beratung und Information zu Ansprüchen bei Teilhabeein- schränkung durch chronische Erkrankung und Behinderung. Schubertstr. 1, 88214 Ravensburg - Telefon 0751 99923970 - E-Mail: info@eutb-rv-sig.de Sozialstation St. Anna - Pflegebereich Baienfurt – Baindt – Marktplatz 4, 88255 Baienfurt, Tel. (0751) 4 67 96, E-Mail: sozialstation. baienfurt@stiftung-liebenau.de Lebensräume für Jung und Alt Dorfplatz 2/1, 88255 Baindt, Tel. (07502) 92 16 50, E-Mail Baindt: lebensraum.baindt@stiftung-liebenau.de Unsere Jubilare Wir gratulieren Herzlichen Glückwunsch Frau Grethe Fischer feierte am 19. Februar 2022 ih- ren 85. Geburtstag. Im Namen von Frau Rürup erhielt sie ein kleines Prä- sent der Gemeinde. Für die Zukunft wünschen wir der Jubilarin alles Gute, persönliches Wohlergehen und eine gesegnete Zeit. Gemeindeverwaltung Veranstaltungskalender Ob die im Nachfolgenden aufgeführten Veranstaltun- gen stattfinden, hängt von den dann geltenden Coro- na-Vorschriften ab. Februar 27.02. Narrenmesse März 05.03. Landjugend: Funken Kiesgrube 08.03. Gemeinderatssitzung SKH 11.03. Tinnisclub Baindt JHV SKH 12.03. Schützengilde JHV SKH 13.03. Musikverein JHV SKH 16.03. Schulanmeldung KWS 16.03. Seniorentreff: Filmmittag BSS 18.03. SV Baindt JHV SKH 19.+20.03. Alpinteam Jugendlager 23.03. Förderverein KWS JHV Aula KWS 25.03. Reitrgruppe Baindt JHV SKH 27.03. Musikkonzert und Chor SKH 31.03. Taekwondo Baindt JHV SKH Kindergartenachrichten Kindergarten Sonne Mond und Sterne Großes Dankeschön für den Rasplerbesuch mit Maskenvorstellung Seit einigen Wochen beschäftigen wir uns im Kindergarten mit der Fasnet. Wir hören verhexte Geschichten, machen lustige Finger – und Kreisspiele, singen witzige Fasnets- lieder und üben ganz laut die Narrenrufe, vor allem den Baindterruf: Raspler – Ratsch, Ratsch. Deshalb war es für die Kinder ein ganz besonderes Highlight als der Oberwald- schratt mit dem Alten und seiner Frau samt Narrensamen in die einzelnen Gruppen kam. Die Kinder hörten die Ge- schichte über die sagenumwobenen Gestalt des Rasplers und konnten dabei, wer wollte, mit den MaskenträgerInnen in direkte Tuchfühlung gehen. Gemeinsam sangen wir dann das Baindter-Narrenlied und wurden dafür belohnt mit ei- nem Gutzlesregen. Alle freuten sich sehr über den Besuch. Unsere Krippengruppen bekamen von den Rasplern ein Häs mit Maske zur Verfügung gestellt, um es in aller Ruhe anzuschauen und kennenzulernen. Vielen lieben Dank! Nummer 8 Amtsblatt der Gemeinde Baindt Seite 5 Und ein ganz großes herzliches Dankeschön geht an Fami- lie Oelhaf und Familie Pink für den tollen Besuch, den schö- nen Narrenbaum und den mega leckeren „Gutzlesregen!“ Das Team vom Kindergarten Sonne, Mond und Sterne Bücherei Die Bücherei ist in den Ferien geschlossen In den Fasnets-Ferien bleibt die Bücherei ge- schlossen. Von Freitag, den 25.02.2022 bis Freitag, den 05.03.2022 ist die Bücherei nicht geöffnet. Die normalen Öffnungszeiten beginnen wieder am Mon- tag, den 07.03.2022. Zur Information Sozialversicherung für Landwirtschaft, Forsten und Gartenbau Sturmholz durch Profis aufarbeiten lassen Die Unwetter der letzten Tage haben in den Wäldern erhebliche Schäden verursacht. Die Sozialversicherung für Landwirtschaft, Forsten und Gartenbau (SVLFG) rät betroffenen Waldbesitzern, entwurzelte, abgebroche- ne und ineinander verkeilte Bäume nicht eigenhändig aufzuarbeiten. Orkanartige Böen verursachten in Teilen Deutschlands schwere Waldschäden. Solche zu beseitigen, erfordert hohe Fachkenntnis. Die Aufarbeitung von Sturmholz ge- hört unbedingt in die Hände von Forstprofis. Kreuz und quer sowie ineinander verkeilt liegende, abgebrochene Bäume, aus der Erde gerissene Wurzelteller, abgebro- chene Wipfel – nur erfahrene Profis mit leistungsfähigen Forstmaschinen sollten sich der Aufgabe stellen, solche sogenannten Windwurfnester aufzuarbeiten. Gefahren ernst nehmen Waldbesitzer, auch wenn sie im Umgang mit der Mo- torsäge geübt sind, unterschätzen mitunter die Gefahr, die von solch einer Extremsituation ausgehen kann. Bei entwurzelten oder abgebrochenen Baumstämmen, die unter Spannung stehen, kann bereits ein falscher Schnitt reichen, um den Stamm katapultartig und mit enormer Kraft nach oben oder zur Seite schnellen zu lassen. Weil die Verletzungsgefahr erheblich ist, sollte hier immer auf die Hilfe von Profis zurückgegriffen werden. Sie verfügen über Erfahrung, die notwendige Technik und das passen- de Gerät. Adressen vermitteln unter anderem die örtlichen Waldbesitzervereinigungen, die Forstverwaltung oder die Maschinenringe. Tipps für Profis • Bei der Aufarbeitung unbedingt forstliche Großmaschi- nen einsetzen. • Vor Arbeitseinsatz prüfen, ob die erforderliche Schut- zausrüstung vorhanden ist und ob Werkzeug und Ar- beitsgeräte im einsatzfähigen Zustand sind. Es muss wenigstens ein Schlepper mit Forstausrüstung vor Ort einsatzbereit sein. Sind alle Personen unterwiesen? Gemeindeverwaltung Baindt Telefon (07502) 9406- 0 Fax (07502) 9406-18 E-Mail info@baindt.de Internet www.baindt.de Öffnungszeiten: Montag und Donnerstag 8:00 - 12:00 Uhr 14:00 - 16:00 Uhr Dienstag 8:00 - 13:00 Uhr 14:00 - 18:00 Uhr Mittwoch 8:00 - 12:00 Uhr Freitag 7:30 - 12:00 Uhr Direktdurchwahlnummern Bürgermeisterin Frau Rürup 9406-10 - Vorzimmer Frau Heine 9406-0 Fax 9406-36 Amtsblatt Frau Ziegler 9406-16 Bauamt - Bauamtsleiterin Frau Jeske 94 06-51 Bauamt - Ortsbaumeister Herr Roth 94 06-53 Bauamt Frau Scheid 94 06-54 Bauamt- Klimakoordinator Herr Sascha Roth 0157 80661690 E-Mail: klima@b-gemeinden.de Bürgertheke Frau Brei/Frau Hillebrand Passamt, An-/Abmeldung, 9406-12 Führerschein, Fischerei und 9406-13 Einwohnermeldeamt Herr Bautz 9406-14 Fundamt Frau Brei/Frau Hillebrand 9406-12 Finanzverwaltung - Kämmerer Herr Abele 9406-20 - Kasse Herr Müller 9406-22 - Kasse Frau Weber 9406-24 - Wasser, Grundsteuer Frau Stavarache 9406-21 - Hunde-/ Gewerbesteuer Frau Winkler 9406-23 Gewerbeamt Frau Brei/Frau Hillebrand 9406-13 Hauptamt Herr Plangg 9406-11 - Kindergarten - Ordnungsamt - Asylbetreuung Friedhofswesen Frau Heine 9406-0 Hallenbelegung SKH Frau Ziegler 9406-16 Kindergartenabrechnung Frau Ziegler 9406-16 Standesamt Frau Maurer 9406-40 Volkshochschule Frau Brei/Frau Hillebrand 9406-13 Einrichtungen der Gemeinde Bauhof Herr Mohring 912130 Feuerwehrhaus 912134 Feuerwehrkommandant Herr Bucher 921690 Gemeindebücherei Frau Lins 94114-170 Schenk-Konrad-Halle Herr Forderer 0152 25613911 und 3373 Kindergärten - Sonne Mond und Sterne 94114-140 - St. Martin 2678 - Waldorfkindergarten 3882 Klosterwiesenschule - Rektorin Frau Heberling 94114-132 - Sekretariat Frau Mohring 94114-133 - Schulsozialarbeit Frau Nandi 94114 -172 - Schulhausmeister Herr Tasyürek 0178 4052591 - SBBZ Sehen Baindt 94190 Pfarrämter - Katholisches Pfarramt 1349 - Evangelisches Pfarramt (0751) 43656 - Kath. Gemeindehaus - Bischof-Sproll-Saal Anmeldung bei Fr. Moosherr (0751) 18089496 oder E-Mail: gudrun.moosherr@gmail.com Polizei - Polizeirevier Weingarten (0751) 803-6666 Notrufe - Polizei 110 - Feuerwehr, Notarzt, Rettungsdienst 112 Seite 6 Amtsblatt der Gemeinde Baindt Nummer 8 Ist ausreichend Kenntnis über die erforderlichen Schnitt- techniken im Sturmholz vorhanden? • Schwierige Situationen besonnen und überlegt ange- hen. Manchmal hilft der Erfahrungsaustausch mit einer weiteren erfahrenen Person. • Nie unter hängenden Wipfeln und Stämmen oder hinter ungesicherten Wurzeltellern arbeiten. Hier – ebenso wie beim Entzerren verkeilter, unter Spannung stehender Bäume im Windwurfverhau – ist mindestens die Hilfe eines Schleppers und einer Seilwinde unabdingbar, um die Stämme zur Aufarbeitung in einen ungefährlichen Bereich zu ziehen. • Vor dem Schneiden sind die Spannungsverhältnisse ge- wissenhaft anzusprechen und die daraus abzuleitende sicherste Schnitttechnik zu wählen. • Zug- und Druckseite beachten. Bei Seitenspannung von der Druckseite aus arbeiten. Ausführliche Informationen zur sicheren Beseitigung von Sturmschäden bietet die SVLFG unter www.svlfg.de/sturmschaeden-sicher-beseitigen. Klimaschutz – einfach machen! Willkommen in unserer Rubrik „Klimaschutz – einfach machen“. Hier möchten wir in regelmäßigen Abständen Anregungen geben, wie wir uns einen klima- schonenderen Lebensstil aneignen können. Denn in der Summe haben unsere täglichen Entscheidungen und Verhaltensmuster enorme Auswirkungen – im negativen wie im positiven Sinne! Viele Tipps und Infos für eine klima- schonende Lebensweise sowie Gut- scheine zum Ausprobieren finden Sie auch im kostenlosen Klimasparbuch, das vom Gemeindeverband Mittleres Schussental gemeinsam mit dem Ver- ein für ökologische Kommunikation, oekom e. V., herausgegeben wird. Schauen Sie mal rein - es lohnt sich! Sie finden das Taschenbuch in vielen Aus- gabestellen und in allen Rathäusern der Verbandsge- meinden des Mittleren Schussentals (Ravensburg, Wein- garten, Baienfurt, Baindt, Berg). Die Ausgabestellen sowie das Klimasparbuch als kostenloses e-book finden Sie hier: https://gmschussental.de/klimasparbuch. Das Klimasparbuch kann auch direkt beim Gemeindeverband Mittleres Schussen- tal (klimasparbuch@gmschussental.de) angefordert werden. Tipp 16: Vogel- und bienenfreundlicher Garten Für ein gutes Klima und eine lebendige Natur sollte man auf Schottergärten unbedingt ver- zichten. Unter dem Motto »Natur braucht Viel- falt« veranstaltet der Landkreis Ravensburg die Kampa- gne »Blühender Landkreis«, und lädt zum Mitmachen ein! Saatgutmischung unter bluehkampagne.elobau-stiftung. de aussuchen, im Garten oder auf dem Balkon aussäen und die Blütenvielfalt gemeinsam mit den Insekten genie- ßen. Auch Hecken und Bäumen schützen die Artenvielfalt. Sie haben freie Flächen zur Verfügung? Dann machen Sie mit bei pflanzrewir.de und schaffen Lebensraum für Gar- tengäste. Informationen zu Biodiversität und Naturschutz im Garten liefern die NABU-Ortsgruppen Ravensburg und Weingarten sowie die BUND-Ortsgruppe Ravens- burg-Weingarten unter nabu-ravensburg.de, nabu-ein- garten.de und bund-rav TWS Ökostrom beziehen und Förderung erhalten Haushaltsgeräte, Dachbegrünung, Heizungspum- pentausch - TWS legt neues Förderprogramm auf Reparieren statt wegwerfen lohnt sich jetzt doppelt. In vielen Haushaltsgeräten stecken Rohstoffe, die knapp und wertvoll sind. Wer sein Elektrogroßgerät nicht gleich ausmus- tert, der erhält deshalb einen Teil der Reparaturkosten zu- rück. Und steht doch der Kauf eines neuen energieeffizienten Haushaltsgerätes an, dann gibt es 200 Kilowattstunden tws- Naturstrom kostenlos dazu. Möglich macht dies die TWS mit ihrem neuen Förderprogramm. Der Versorger hat noch viele weitere Pakete für mehr Klimaschutz und Nachhaltigkeit für seine Stromkunden aufgelegt. „Es ist wichtig, Energie effizient zu nutzen und schonend mit unserer Umwelt umzugehen. Bereits seit Jahren unterstützen wir unsere Kunden dabei, selbst aktiv zu werden“, berichtet Robert Sommer, Bereichs- leiter Markt der TWS. Insgesamt neun Punkte umfasst das Energie- und Umweltprogramm für die TWS-Stromkunden in diesem Jahr. Und das Schöne daran: Auch wenn Maß- nahmen bereits durch ein Programm von Bund oder Land mitfinanziert wurden, kommt die Förderung der TWS noch obendrauf. „So gibt es unter anderem einen Zuschuss für den Einbau eines Energiespeichers oder einer neuen Hei- zungspumpe“, ergänzt Robert Sommer. Selbst kleine Oasen in luftigen Höhen sind berücksichtigt: Eine begrünte Dachflä- che dämmt im Winter zusätzlich und puffert sommerliche Hitze. Außerdem nimmt es Regenwasser auf und entlastet so kommunale Entwässerungssysteme. Und die Pflanzen auf dem Dach nutzen das CO2 aus der Umgebung, weil sie es zum Wachsen benötigen. Ökologisches Bewusstsein und nachhaltiges Verhalten zeigt sich auch im Mobilitätsverhal- ten. Um die Verkehrswende in Schwung zu bringen, unter- stützt die TWS bei der Anschaffung eines E-Bikes genauso, wie beim Kauf einer heimischen Emobil-Ladebox. Die genauen Infos und Links zu den gesamten Förder- programmen der TWS gibt es unter www.tws.de/foerderprogramme . Sozialversicherung für Landwirtschaft, Forsten und Gartenbau Zwei neue Filme zur Betriebsübergabe Mit zwei neuen Kurzfilmen gewährt die Sozialversi- cherung für Landwirtschaft, Forsten und Gartenbau (SVLFG) Einblicke in ihr Seminar „Betriebsübergabe – ein Gesundheitsthema“. Seit vielen Jahren begleitet die SVLFG Familien bei der Betriebsübergabe – aus emotionaler und gesundheitli- cher Sicht. Im ersten Film kommen ehemalige Teilneh- merinnen und Teilnehmer sowie eine Referentin zu Wort. Sie berichten über die Seminarinhalte sowie darüber, inwieweit diese für sie hilfreich waren und wie sie Jah- re danach noch davon profitieren. Vorstandsvorsitzen- der Martin Empl erläutert zudem, was Betriebsüberga- be mit Gesundheit zu tun hat und warum sich die SVLFG des Themas annimmt. Dieser Film kann über den Link https://youtu.be/OYW2NNl9Pr8 aufgerufen werden und ist circa 7 Minuten lang. Im zweiten Film erklärt der begleitende Wissenschaftler Dr. Christian Hetzel, welchen Einfluss die Seminare auf persön- liche Einstellungen, Verhalten und so auf die Gesundheit haben. Dieser Film, dessen Dauer etwa 20 Minuten beträgt, ist über den Link https://youtu.be/rV34lezBUDE erreichbar. Nummer 8 Amtsblatt der Gemeinde Baindt Seite 7 In einer wissenschaftlich begleiteten Versichertenbefragung stellte sich heraus, dass eine ungeklärte Übergabesituation belastet und krank machen kann. Wichtig ist, sich rechtzei- tig mit der Übergabe seines Lebenswerkes zu beschäftigen. Dafür muss man die Anliegen und Erwartungen der nächs- ten Generation kennen und sich seiner eigenen Bedürfnisse bewusst sein. Ziel der Seminare ist insbesondere, sich die belastenden Faktoren bewusst zu machen, sie kritisch zu reflektieren, ins Handeln zu kommen und so Stress zu ver- mindern. Es geht auch um Kommunikation in der Familie, Loszulassen, Anerkennung und Wertschätzung. Die Konzeption und Evaluation dieses Seminarangebots wurde vom Bayerischen Staatsministerium für Gesund- heit und Pflege gefördert. Mehr Informationen zu den Seminaren gibt es im Internet unter www.svlfg.de/gleichgewicht und telefonisch unter der Telefonnummer 0561 785 -10512. Landratsamt Ravensburg Gemeinsamer Antrag 2022 – Informationsveranstaltungen starten Das Landwirtschaftsamt des Landkreises Ravensburg informiert auch in diesem Jahr im Rahmen von mehre- ren Online-Veranstaltungen über das Gemeinsame An- tragsverfahren 2022 und das Antragsprogramm FIONA. Bei den Online-Veranstaltungen stehen folgende The- men im Mittelpunkt: • Die Antragstellung in FIONA einschließlich grafischer Beantragung der Flächen mit Blick auf Änderungen und Qualitätssicherung. • Neues und Wissenswertes zu folgenden Maßnahmen: Direktzahlungen, FAKT, Landschaftspflegerichtlinie, Ausgleichszulage benachteiligte Gebiete und Steilla- gen Dauergrünland. • Sachverhalte rund um Entstehung, Erhalt und Umwand- lung von Dauergrünland. • Kurzer Ausblick auf die neuen Regelungen im Rahmen der GAP-Reform 2023. Die Veranstaltungen finden an folgenden Terminen online statt: • Donnerstag, den 03. März 2022 um 14.00 Uhr • Dienstag, den 08. März 2022 um 14.00 Uhr • Donnerstag, den 10. März 2022 um 19.30 Uhr • Dienstag, den 15. März 2022 um 19.30 Uhr Darüber hinaus bietet das Landwirtschaftsamt Ravens- burg eine Online-Veranstaltung zu den Regelungen der neuen GAP-Reform ab 2023 an. Diese findet an folgen- dem Termin statt: • Donnerstag, den 17. März 2022 um 19.30 Uhr Eine Anmeldung zu der jeweiligen Veranstaltung ist nicht notwendig. Die Online-Veranstaltung können Sie unter folgendem Link am jeweiligen Termin starten: www.rv.de/aktuelle-veranstaltungen-la. Regierungspräsidium Tübingen Knopfzellen – Potentielle Gefahr für Kinder Die EU Kommission und der Herstellerverband von Knopf- zellen machen auf Gefahren für Kinder aufmerksam Das Verschlucken der kleinen Scheiben kann von schweren Schäden bis hin zum Tod führen. Knopfzellen sind in jedem Haushalt zu finden, durch die zunehmende Verbreitung von Elektronik in Spielzeug und Vernetzung von Haushaltskleingeräten nimmt ihre An- zahl deutlich zu. So wird es immer wahrscheinlicher, dass Knopfzellen in die Hände von Kleinkindern geraten und zur Gefahr für Kinder werden können. Aus diesem Anlass führen die EU Kommission und der Herstellerverband EPBA eine Informationskampagne durch, um auf die Gefahren und das richtige Verhalten im Notfall hinzuweisen. Achten Sie darauf, dass Spielzeuge, die Knopfzellen enthalten, immer ein kindersicheres Batteriefach haben und dies auch korrekt verschlossen ist. Geräte, bei denen eine Kindersicherung nicht möglich ist, sollten für Kinder unzugänglich aufbewahrt werden und verbrauchte Zellen sicher entsorgt werden. Im Fall des Verschluckens oder des Verdachts des Verschluckens müssen Sie das Kind unverzüglich ins Krankenhaus bringen. Geben Sie dem Kind nichts zu essen oder zu trinken. Bringen Sie das Kind nicht zum Erbrechen. Zeigen Sie, wenn möglich, dem Arzt die Batterie-Verpackung oder das Gerät, in dem die Batterie war, damit er weiß, um welche Art von Batterie es sich handelt und welche chemischen Bestandteile sie enthält. Das Regierungspräsidium Tübingen ist im Bereich Knopfzellensicherheit tätig und überprüft stichproben- artig die Einhaltung der gesetzlichen Anforderungen. So wurden im Jahr 2019 Knopfzellen auf nicht zulässi- ge Inhaltsstoffe (Quecksilber und Cadmium) und ihre Kennzeichnung hin überprüft. Außerdem wurden Bat- teriefächer von Spielzeugen auf Kindersicherheit über- prüft. Bei der Überprüfung wurde festgestellt, dass Knopfzellen ohne Herstellerangabe angeboten wur- den und nicht korrekt gekennzeichnet waren. Die Män- gel wurden von der Marktüberwachung verfolgt. Sollten Sie feststellen, dass bei einem Spielzeug die Knopfzel- len für kleine Kinder leicht zugänglich sind, melden Sie das der zuständigen Behörde. In Baden-Württemberg ist dies die Abteilung Marktüberwachung des Regierungs- präsidium Tübingen (marktüberwachung@rpt.bwl.de). Weitere hilfreiche Tipps und Hinweise für das richtige Verhalten im Notfall können Sie in dem zum Download zur Verfügung gestellten Flyer und unter: https://buttonbatterysafety.com/de/ und https://ec.europa.eu/consumers/consumers_safety/ safety_products/rapex/alerts/?event=buttonBatteries: home&lng=de finden. Kirchliche Nachrichten 26. Februar – 06. März 2022 Katholische Kirchengemeinde St. Johannes Baptist Baindt Kath. Pfarramt • 88255 Baindt • Thumbstraße 55 Gedanken zur Woche Zuversicht Wer nur zurückschaut, kann nicht sehen, was auf ihn zukommt. Konfuzius Samstag, 26. Februar 18.30 Uhr Baienfurt – Eucharistiefeier Seite 8 Amtsblatt der Gemeinde Baindt Nummer 8 Sonntag, 27. Februar – 8. Sonntag im Jahrkreis 10.00 Uhr Baindt – Fasnetsgottesdienst gestaltet von der Narrenzunft Baindt und Baienfurt, mu- sikalisch umrahmt vom Musikverein Baindt (öffentlich, mit Platzreservierungskarten) (+ Kurt Brugger) Die Narrenmesse aus Baindt wird im Anschuss an den Gottesdienst auf unsererm Youtube-Kanal der Seelsor- geeinheit abrufbar sein. (Zu finden über die Youtube Suchfunktion unter Seelsor- geeinheit Baienfurt-Baindt oder auf der Startseite unserer Homepage: www.katholisch-baienfurt-baindt.de) Dienstag, 01. März 18.30 Uhr Baindt – Eucharistiefeier mit Austeilung des Aschenkreuz Schulferien Mittwoch, 02. März 18.30 Uhr Baienfurt – Eucharistiefeier mit Austeilung des Aschenkreuz Donnerstag, 03. März 8.30 Uhr Baindt - Rosenkranz 9.00 Uhr Baindt – Eucharistiefeier (+ Anni und Eugen Maier, Josef Gresser, Josef Kibler) Schulferien Freitag, 04. März - ökum. Weltgebetstag der Frauen 19.00 Uhr Baienfurt – Weltgebetstag der Frauen in der katholischen Kirche Samstag, 05. März 18.30 Uhr Baienfurt – Eucharistiefeier Sonntag, 06. März – 1. Fastensonntag 9.00 Uhr Baindt - Vorstellgottesdienst der Erstkom- munionskinder Gruppe 1 (nicht öffentlich) (+ Theresia und Baptist Elbs) 10.30 Uhr Baindt – Vorstellgottesdienst der Erstkommu- nionskinder Gruppe 2 (nicht öffentlich) (+ Jahrtag: Bischof Dr. Joannes Baptista Sproll) Maskenpflicht während des Gottesdienstes Rosenkranzgebete im März Im März laden wir ganz herzlich ein zum Rosenkranzgebet jeden Freitag um 8.30 Uhr vor dem Gottesdienst. Gottesdienste in Baindt – Aktuelle Regelungen Die Teilnahme an den Gottesdiensten ist nach vorheriger Anmeldung möglich. Die Platzreservierungskarten liegen zum Mitnehmen in der Kirche rechtzeitig bereit. Für Gottesdienste mit geringerer Besucherzahl (z. B werk- tags) erfolgt die Teilnehmererfassung mittels ausliegen- der Liste. Die Angaben in der Teilnehmerliste oder auf den Platzreservierungskarten dienen unter Wahrung des Datenschutzes zur Benachrichtigung, falls bei einem Be- sucher im Nachhinein eine Infektion festgestellt werden sollte. Bitte beachten: Aktuell besteht die Tragepflicht einer Mund-Nasen-Maske! Personen mit Krankheitssympto- men dürfen nicht mitfeiern. Neue Regelung zum Tragen von Masken im Gottes- dienst und zum Gemeindegesang. Liebe Gemeindemitglieder, ab sofort gilt folgende Re- gelung zum Tragen von Masken im Gottesdienst. In der aktuellen Alarmstufe II des Landes Baden-Würt- temberg sind die Gottesdienstbesucher (ab 18. Jahren) in geschlossenen Räumen verpflichtet eine FFP2-Maske zu tragen oder die einen vergleichbaren Standard erfüllt wie etwa KN95, N95, KF94 oder KF95. Für Personen zwischen 6 und 18.Jahren gilt wie bisher die Verpflichtung zum Tragen eines medizinischen Mund-Nasen-Schutzes. Dadurch soll insbesondere der schnellen Ausbreitung der Omikron-Variante Einhalt geboten werden. Wir bitten dies zu beachten und danken für ihre Unter- stützung. Gemeindegesang Das gemeinsame Singen ist in geschlossenen Räumen nur im begrenzten Umfang möglich. Die musikalische Mitgestaltung übernehmen weiterhin Chorgruppen Sprechzeiten Pfarrer Bernhard Staudacher Nach telefonischer Vereinbarung (Tel. 912623) Thumbstraße 55, Baindt E-Mail-Adresse: bernhard-staudacher@gmx.de Sprechzeiten Gemeindereferentin Silvia Lehmann Nach telefonischer Vereinbarung Büro: Kirchstraße 8, Baienfurt Tel. 0751 / 5576199, (Tel. privat 943630) E-Mail-Adresse: Silvia.Lehmann@drs.de Sprechzeiten Gemeindereferentin Regina Willmes Nach telefonischer Vereinbarung Büro: Kirchstraße 8, Baienfurt Tel. 0751 / 56969624 E-Mail-Adresse: Regina.Willmes@drs.de Gemeindehaus St. Martin / Bischof-Sproll-Saal: Belegung und Reservierung Frau Gudrun Moosherr Tel. 0751-18089496 E-Mail: gudrun.moosherr@gmail.com Katholische Kirchenpflege Baindt: Frau Lucy Schellhorn (Kirchenpflegerin) Bankverbindung: KSK Ravensburg IBAN DE 4365 0501 1000 7940 0985 BIC SOLADES1RVB Kath. Pfarramt St. Johannes Baptist Thumbstr. 55, 88255 Baindt Pfarramtssekretärin Frau Christiane Lott Telefon 07502 – 1349 Telefax 07502 – 7452 Stjohannesbaptist.baindt@drs.de www.katholisch-baienfurt-baindt.de Öffnungszeiten Dienstag 9.30 - 11.30 Uhr Donnerstag, 03. März geschlossen Freitag 9.30 Uhr - 11.30 Uhr Kath. Pfarramt Mariä Himmelfahrt Kirchstraße 8, 88255 Baienfurt Telefon 0751 - 43633 Telefax 0751 - 58812 kathpfarramt.baienfurt@drs.de Taizé- und Assisifahrt für Jugendliche und junge Er- wachsene Das katholische Jugendreferat RV lädt dazu ein: Assisi – (ab 16 J.) 19. – 24. April, 350/400 € DZ Taizé – (ab 15 J.) 5.-12. Juni, 155 € Nähere Info: https://allgaeu-oberschwaben.bdkj.info/ Nummer 8 Amtsblatt der Gemeinde Baindt Seite 9 Erstkommunionkinder 2022 aufgepasst Klingt gut - das Gotteslob Liebe Erstkommunionkinder 2022, auch in diesem Jahr bezuschusst unser Bischof Dr. Gebhard Fürst den Kauf eines neuen Gotteslobes für die Erstkom- munionkinder mit jeweils 10,00 € pro Erstkommuni- onkind. Jeder, der einem Erstkommunionkind ein Gottes- lob schenkt, oder jedes Erstkommunionkind, das sich ein Gotteslob kauft, bekommt bei Vorlage des Buches einen Aufkleber eingeklebt und den Zuschuss einmalig in bar. Den Aufkleber und den Zuschuss gibt es im Pfarrbüro Baindt während der Öffnungszeiten. Bericht der KGR – Sitzung vom 17.02.2022 Der Jahresrechnung 2020 wurde einstimmig zugestimmt. Ein weiterer Schwerpunkt war die Übertragung der Kas- sen- und Buchführungsgeschäfte auf das Verwaltungs- zentrum Kißlegg. Ein großartiger Erfolg trotz Corona-Einschränkungen war die diesjährige Sternsinger-Aktion! Ein herzliches Dankeschön an alle beteiligten Kinder, Ju- gendlichen und Erwachsenen! Die Renovierungsarbeiten in der Villa machen Fortschrit- te, die Minis und KJGler erbringen hier motiviert einen erheblichen Anteil an Eigenleistung, um die Jugendräu- me der Kirchengemeinde ansprechend zu gestalten. In den Gottesdiensten werden nun die Kontaktdaten nicht mehr erfasst, andere Regelungen (Platzkarten, Abstand, Maske etc.) bleiben zunächst bestehen. Die weitere Ent- wicklung bleibt abzuwarten. In der März-Sitzung des KGR wird die Öffnung des Gemeindehauses als TOP mit hin- eingenommen. d´ Welt, d´Kirch und dr Narraschopf Sonntag 27. Februar 2022 - 10 Uhr - Kirche St. Johannes Baptist Baindt Baindt & BaienfurterBaindt & BaienfurterBaindt & Baienfurter Narrenmesse 2022Narrenmesse 2022Narrenmesse 2022Narrenmesse 2022Narrenmesse 2022Narrenmesse 2022 Baindt & Baienfurter Narrenmesse 2022 Baindt & Baienfurter Narrenmesse 2022 Baindt & Baienfurter Narrenmesse 2022 Baindt & Baienfurter Ergebnis Sternsinger-Sammlung 2022 und Adveniats- kollekte Die Sternsingergruppen haben ein tolles Ergebnis erzielt: Sammelbetrag 10.125,20€. Bei der Adveniatskollekte ist eine Summe von 1.243,51 € zusammen gekommen. Vielen Dank für Ihre großzügigen Spenden. Helferkreis Die Kleidersäcke für die „Aktion Hoff- nung“ und die Wahlunterlagen liegen ab 8. März zur Abholung im Pfarrbüro bereit. Der Sammeltag für die große Kleidersammlung „Aktion Hoffnung“ wird am Samstag, 02. April sein. Bitte denken Sie schon mal daran! Vielen Dank für Ihre Unterstützung! ÖKUMENE – gemeinsam als Christen Zukunftsplan: Hoffnung Das ist das diesjährige Mot- to des Weltgebetstags der Frau- en, der am Freitag, den 4. März 2022 bei uns in Baienfurt statt- findet. Wir in Baienfurt - Baindt feiern mit Menschen rund um den Globus Gottesdienst um 19:00 Uhr in der katholischen Kirche. Dazu laden wir Sie ganz herz- lich ein. In diesem Jahr haben wir eigentlich drei Gastgeberländer: England - Wales - Nordirland. Den Spuren der Hoffnung nachzugehen dazu laden uns die Frauen aus diesen Län- dern ein. Den Bibeltext finden wir in Jeremia 29, 11-14: Ich weiß, was ich mit euch vorhabe, Pläne des Friedens und nicht des Unglücks; ich will euch Zukunft und Hoffnung geben. Wenn ihr mich ruft, wenn ihr kommt und zu mir betet, werde ich euch hören. Wenn ihr mich sucht, werdet ihr mich finden; ja wenn ihr von ganzem Herzen nach mir fragt, werde ich mich von euch finden lassen. Ich werde euer Schicksal zum Guten wenden... Den Spuren der Hoff- nung nachzugehen, dazu laden die Frauen aus England - Wales - Nordirland ein. Gemeinsam wollen wir Hoffnung entstehen lassen in unserem Leben, in unserer Gemein- schaft, in unserem Land und in der Welt. Der Gottesdienst findet auch in diesem Jahr aufgrund des großen Kirchenraumes in der katholischen Kirche Baienfurt statt. Die katholische Kirche als Veranstalter hat ein bewährtes Hygienekonzept, an das wir anknüp- fen können. Mit Mund-Nasenschutz, Abstand und ohne Gesang werden wir in diesem Jahr anders, aber trotzdem mit viel Freude über die Möglichkeit gemeinsam zu be- ten, den Gottesdienst vor Ort feiern. Auf die sehr beliebte anschließende Feier im Gemeindehaus müssen wir in diesem Jahr leider noch einmal verzichten. Was bleibt ist die Hoffnung. Für die, denen es wohler dabei ist, diesmal von zuhause mitzufeiern, freuen wir uns sehr, dass der Sender Bibel TV am Freitag, den 4. März 2022 einen Gottesdienst zum Weltgebetstag senden wird. Der 60-minütige Gottesdienst wird um 19:00 Uhr ausgestrahlt. Seite 10 Amtsblatt der Gemeinde Baindt Nummer 8 Parallel läuft eine große Online-Premiere des Gottesdiens- tes über den YouTube-Kanal des Weltgebetstages sowie deren Facebook-Seite. Was: Gottesdienst zum Weltgebetstag 2022 Wann: Freitag, 4. März 2022, um 19:00 Uhr Wo: Sender Bibel TV Wiederholungen: Samstag, 5. März 2022, 14:00 Uhr so- wie Sonntag, den 6. März 2022, 11:00 Uhr. Über Länder und Konfessionen hinweg engagieren sich Frauen seit über 100 Jahren für den Weltgebetstag und machen sich stark für Frauen und Mädchen in Kirche und Gesellschaft. Alleine in Deutschland besuchen in ge- wöhnlichen Jahren hunderttausende Menschen die Got- tesdienste und Veranstaltungen. Wir freuen uns auch in diesem besonderen Jahr auf Ihre Teilnahme und das gemeinsame Beten - wenn auch wie- der in ungewohnter Form. Für das WGT-Team Petra Neumann-Sprink Evangelische Kirchengemeinde Baienfurt-Baindt Tel.: 0751/43656, Fax: 0751/ 43941; E-Mail-Adresse: pfarramt.baienfurt@elkw.de Homepage: www.evangelisch-baienfurt-baindt.de Pfarrbüro: Öschweg 32, Baienfurt, Tel.: 0751/ 43656 Pfarrer M. Schöberl Öffnungszeiten Di 7.00 - 9.00 + 13.00 - 15.00, Do 10.00 - 13.00 Uhr ACHTUNG - KEIN KREATIVER MONTAG Hohe Infektionszahlen legen es nahe, nun in der winterli- chen Zeit mit unserem Kreativ-Angebot bis auf Weiteres zu pausieren, weil die Temperaturen es nicht erlauben draußen zu gestalten. Sobald Entwarnung von Seiten der Epidemiologen kommt nehmen wir selbstverständlich un- ser Angebot wieder auf, aber bis dahin wollen wir lieber auf Abstand und vor allem gesund bleiben. Wir wünschen trotz der Umstände viele kreative Ideen und freuen uns schon auf ein Wiedersehen und vielleicht eine Umsetzung der Ideen sobald es wieder möglich ist. Ihr Kreatives-Montags-Team Wochenspruch: Seht, wir gehen hinauf nach Jerusalem, und es wird alles vollendet werden, was geschrieben ist durch die Propheten von dem Menschensohn. Lk 18,31 Sonntag, 27. Februar Estomihi 10.30 Uhr Baienfurt Gottesdienst in der Ev. Kirche mit Abendmahl Heute keine Kinderkirche !!! Freitag, 04. März 19.00 Uhr Baienfurt Gottesdienst in der kath. Kirche - Weltgebetstag Sonntag, 06. März Invocavit 10.30 Uhr Baienfurt Gottesdienst in der Ev. Kirche, Mot- to: Fastenaktion 2022 – „Üben! 7 Wochen ohne Stillstand“ Heute keine Kinderkirche !!! _________________________ Gedanken zum Wochenspruch Seht, wir gehen hinauf nach Jerusalem, und es wird alles vollendet werden, was geschrieben ist durch die Propheten von dem Menschensohn. Mehr Schein als Sein – so ist es nicht nur bei manchen Produkten, die übertrieben beworben werden, sondern auch im Miteinander mit anderen machen wir leider im- mer wieder diese Erfahrung. Bei Jesus lernen wir dagegen, echt zu sein. Er lässt seinen Weg nicht von Mehrheiten bei Meinungsum- fragen bestimmen, sondern weiß, wozu er auf der Welt ist. Er geht die Herausforderungen an, die seine Mission mit sich bringt, anstatt sich im Glanz seiner Bewunderer zu sonnen. Er vertraut darauf, dass Gott das Ganze zu einem guten Ende führen wird, auch wenn seine nächsten Schritte nicht gerade erfolgsversprechend erscheinen. Er steht zu dem, wie er ist und wozu er auf der Welt ist – als Mensch, wie Gott sich das Menschsein gedacht hat – als Erneuerer der Gemeinschaft mit Gott. JESUS verkörpert mit seinem Leben das SEIN – ER begnügt sich niemals mit bloßem Schein – ER schenkt jedem Menschen reinen Wein ein – und lädt DICH ein, SEIN Wegbegleiter zu SEIN. Ihr Pfr. Martin Schöberl Unter folgender Telefonnummer können Sie eine Kurz-Andacht (60 Sekunden) von Pfarrer Martin Schöberl zum aktuellen Wochenspruch hören: 0751/20222223 _________________________ Evangelisches Pfarramt Baienfurt Öschweg 32 pfarramt.baienfurt@elkw.de 88255 Baienfurt Tel: 0751-43656 Fax: 0751-43941 Evangelisches Pfarramt Baienfurt-Baindt Evangelische Mitteilungen für Baienfurt und Baindt Pfarrer M. Schöberl, Tel.: 0751/43656, Fax: 0751/ 43941; E-Mail-Adresse: pfarramt.baienfurt@elkw.de Homepage: www.evangelisch-baienfurt-baindt.de Pfarrbüro: Öschweg 32, Baienfurt, Tel.: 0751/ 43656 Öffnungszeiten: Di 7.00 – 9.00 + 13.00 – 15.00, Do 10.00 - 13.00 Uhr Wochenspruch: Wenn das Weizenkorn nicht in die Erde fällt und erstirbt, bleibt es allein; wenn es aber erstirbt, bringt es viel Frucht. Joh 12,24 Sonntag, 14. März 10.30 Uhr Baienfurt Gottesdienst in der Ev. Kirche Mittwoch, 17. März 15.30 – 17.00 Uhr Baienfurt Konfi-Gruppe 1 + 2 gemeinsam online !!! Sonntag, 21. März 10.30 Uhr Baienfurt Gottesdienst mit Abendmahl in der Ev. Kirche Gottesdienst online Sie können die Gottesdienste zusätzlich über unsere Homepage www.evangelisch-baienfurt-baindt.de miterleben. Der aktuelle Gottesdienst wird zeitnah online gestellt und ist 72 Stunden abrufbar. Gottesdienst für Zuhause Unsere Gottesdienste aus der Kir- che können in Echtzeit von zu Hau- se aus mitgefeiert werden. Den jewei- ligen Link dazu finden Sie auf unserer Homepage www.evangelisch-baienfurt-baindt.de. Der Gottesdienst bleibt dann für 72 Stunden über unseren YouTube- Kanal abrufbar. Stellenausschreibungen Unsere Stellenausschreibungen finden Sie auf unserer Homepage www.evangelisch-baienfurt-baindt.de Die Jünger Jesu - ein bunter Haufen In der Kinderkirche haben wir uns in den letz- ten Wochen mit Jesus auf den Weg gemacht und seine Freunde kennengelernt. Wir haben gemeinsam gebastelt, gebetet, gesungen und gespielt. Nummer 8 Amtsblatt der Gemeinde Baindt Seite 11 Nach den Fasnetsferien erfahren wir, wie es mit Jesus weitergeht. Das Team der Kinderkirche freut sich schon auf dich! Christliche Brüdergemeinde Baienfurt (Baptisten) e.V. Baindter Str. 11, 88255 Baienfurt Homepage: www.baptisten-baienfurt.de E-Mail: info@baptisten-baienfurt.de Unsere Gottesdienste sind offen für Besucher und fin- den sonntags um 09.30 Uhr und um 12 Uhr statt. Die regelmäßigen Veranstaltungen als auch die Gottesdiens- te finden unter Einhaltung der aktuell geltenden Hygie- neauflagen statt. Weitere Veranstaltungen werden auf der Homepage der Brüdergemeinde angekündigt. Aufgrund der derzeit limitierten Teilnehmeranzahl wird um eine Voranmeldung auf der Homepage der Brüder- gemeinde bis freitags 18 Uhr gebeten. Vereinsnachrichten TC Baindt e.V. Einladung zur Jahreshauptversammlung 2022 Der TC Baindt lädt alle Mitglieder und Freunde zu seiner ordentlichen Jahreshauptversammlung am Fr., 11.03.2022 um 19:00 Uhr in die Schenk-Konrad-Halle, Baindt ein. Wir bitten, die aktuell geltenden Coronaregeln einzuhalten. Tagesordnung 1. Begrüßung durch die erste Vorsitzende 2. Ressortberichte der Vorstandsmitglieder 3. Entlastung der Vorstandschaft 4. Wahlen 4.1. Erste*r Vorsitzende*r 4.2. Kassier*in 4.3 Sportwart*in 4.4 Ein*e Organisator*in für Bewirtung 4.5 Zwei Kassenprüfer*innen 5. Verschiedenes Antrag der Vorstandschaft auf Änderung der Beitrags- und Gebührenordnung Gemäß §11/4 der Satzung sind Anträge zur Beschlussfas- sung durch die Mitgliederversammlung sowie Anträge zur Änderung bzw. Erweiterung der Tagesordnung bis spätestens 07.03.2022 bei der 1. Vorsitzenden Sibylle Boenke, Boschstr. 69, 88255 Baindt, schriftlich vorzulegen. Die Vorstandschaft Musikverein Baindt Vorankündigung Hauptversammlung Zu unserer ordentlichen Hauptversammlung am Sonntag, 13.03.2022 um 10.30 Uhr in der Schenk-Konrad-Halle Baindt laden wir alle Mitglieder und Interessierte herzlich ein. Bereits um 10.00 Uhr beginnt die ordentliche Jahreshauptversammlung des Förderver- ein Musikverein Baindt e.V. Bitte beachten Sie die aktuell geltende Corona-Verordnung. Wir würden uns freuen, Sie bei uns begrüßen zu dürfen. Die Vorstandschaft Der Musikverein Baindt sucht DICH! Du bist älter als 9 Jahre und hast Lust, ein Blas- oder Schlaginstrument zu erlernen? Dann bist Du bei uns genau richtig und kannst Dich zur musikalischen Ausbildung anmelden. Unter sämtlichen Instrumenten, die in einem Blasorches- ter vertreten sind, kannst Du Dein „Wunschinstrument“ auswählen und bekommst eine musikalische Ausbildung im Einzelunterreicht bei professionellen Ausbildern. Im Laufe der Instrumentalausbildung hast Du die erste Möglichkeit, im Vororchester oder in der Jugendkapelle das Zusammenspiel in einer größeren Gruppe zu erlernen. Außerdem dient diese Zeit zur Vorbereitung und Weiter- entwicklung auf die Gesamtkapelle. Wir bieten neben der Musikausbildung verschiedene Ak- tivitäten wie Hüttenaufenthalte, Probenwochenenden, Dorfrallyes, Grillfeste usw., bei denen der Spaßfaktor ga- rantiert ist und an denen Du gerne teilnehmen kannst. Na, haben wir Dein Interesse geweckt? Dann melde Dich bitte bis zum 07.03.2022 bei unserer Jugend- leiterin Natalie Hage (Mail: jugendleiterin@mv-baindt.de) oder beim 1. Vorstand des Fördervereins Musikverein Baindt, Thomas Wöhr (Handy 01520 / 74 01 800). Wir freuen uns auf Deine Anmeldung und wünschen Dir jetzt schon viel Spaß beim Musizieren im Musikverein Baindt. Dein Musikverein Baindt e.V. Landjugend Baindt e.V. Funken 2022 In diesem Jahr veranstaltet die Landjugend Baindt wieder einen Funken. Der Funken fin- det am 05.03.2022 ab 18 Uhr über der alten Kiesgrube Annaberg statt. Hierzu lädt die Landjugend Baindt die Bevölkerung recht herzlich ein. Der Zugang zum Fun- kenplatz erfolgt über die Annabergstraße. Es gelten die aktuellen Corona Maßnahmen. Auf Ihr Kommen freut sich die Landjugend Baindt. Kunstkreis Einladung zur Jahreshauptversammlung vom Kunstkreis Baindt e.V. Die diesjährige JHV findet am Montag 14.03.2022 in der Pizzeria de Michele , Tennishalle, um 19.00 Uhr statt. Tagesordnungspunkte • Begrüßung durch den Vorsitzenden, Feststellung der ordnungsgemäßen Einladung u. der Beschlussfähigkeit • Bericht des Vorstandes u. der Schriftführerin • Bericht der Kassiererin • Bericht der Kassenprüfung • Wahl des Wahlleiters Seite 12 Amtsblatt der Gemeinde Baindt Nummer 8 • Entlastung der Vorstandschaft u. Neuwahlen des Vor- standes • Ausblick u. Aktivitäten für 2022 • Anträge u. Ergänzungen. Diese können bis zum 07.03.2022 schriftlich beim Vorstand eingereicht werden. • Hubert Gärtner Vorstand Schwäbischer Albverein OG Weingarten Wanderung rund um Bergatreute Von der Dorfmitte aus gehen wir auf gut begeh- baren Wegen durch das Achtal nach Weissenbronnen. Treffpunkt Dienstag 08.03.2022 um 13.00 Uhr auf dem Festplatz in Weingarten Gezeit ca. 2,5 - 3,0 Std., 10 km, 70 hm Fahrpreis 2,50 € für Mitglieder. Einkehr ist nach der Wan- derung vorgesehen. Bitte die aktuellen Pandemie-Regelungen beachten! Anmeldung ab 01.03.2022 bei WF J. Frank, Tel. 0751/43287 Vesper, Getränk, Stöcke, gutes Schuhwerk, ggf. Wechsel- schuhe werden empfohlen Gäste sind herzlich willkommen! Was sonst noch interessiert Ausschreibung Kulturlandschaftspreis 2022 Schwäbischer Heimatbund und Sparkassen belohnen Pflege und Entwicklung von Kulturlandschaften Privatpersonen, Vereine und Initiativen, die sich in Würt- temberg vorbildlich um den Erhalt traditioneller Land- schaftsformen kümmern, können sich um den Kul- tur-landschaftspreis 2022 bewerben. Einsendungen sind bis zum 30. April möglich. „Kulturlandschaften sind ein wichtiger Teil der Kultur- geschichte unseres Landes in all ihrer Vielfalt. Sie sind Zeichen für den bewussten und nachhaltigen Umgang mit den Ressourcen. Sie stiften Identität und sind Teil unserer Heimat. Jeder, der sich um ihren Erhalt sorgt, ist Vorbild und verdient öffentliche Anerkennung“, erläutert Dr. Bernd Langner, Geschäftsführer des Schwä- bischen Heimatbundes, die Intention des mit über 10.000 Euro dotierten Preises. Besonderes Augenmerk richtet die Jury auf die Verbindung traditioneller Bewirtschaf- tungsformen mit innovativen Ideen, zum Beispiel zur Ver- marktung der Produkte und zur Öffentlichkeitsarbeit. Im Fokus stehen aber auch Streuobstwiesen, Weinberge in Steillagen, beweidete Wacholderheiden oder die gelun- gene Rekultivierung eines Steinbruchs. Der mittlerweile traditionelle Jugend-Kulturland- schaftspreis ist einer der Haupt-preise, die mit jeweils 1.500 Euro dotiert sind. Das Preisgeld stellen der Spar- kassen-verband Baden-Württemberg sowie die Spar- kassenstiftung Umweltschutz zur Verfügung. Der seit 1991 vergebene Kulturlandschaftspreis zeichnet Privatleute, Vereine und ehrenamtliche Initiativen aus, die sich seit mindestens drei Jahren engagieren. Bewerben können sich Teilnehmer aus dem Vereinsgebiet des Schwäbischen Heimatbundes, also den ehemals württembergischen oder hohenzollerischen Teilen des Landes. Ein zusätzlicher Sonderpreis Kleindenkmale würdigt die Dokumentation, Si- cherung und Restaurierung von Kleindenkmalen. Dazu können Gedenksteine, steinerne Ruhebänke, Feld- und Wegekreuze, Bachbrücken, Trockenmauern sowie Wegweiser oder Feldunterstände gehören. Preiswürdig kann auch die inhaltliche Aufbereitung in Gestalt eines Buches sein. Annahmeschluss für schriftliche Bewerbungen im For- mat DIN A4 ist der 30. April 2022. Kostenlose Bro- schüren mit den Teilnahmebedingungen und der Be- schreibung preisgekrönter Projekte der Vorjahre sind beim Schwäbischen Heimatbund in Stutt-gart so- wie bei allen württembergischen Sparkassen er- hältlich. Sämtliche Infor-mationen sind auch unter www.kulturlandschaftspreis.de abrufbar. Die Verleihung findet im Herbst 2022 im Rahmen einer öffentlichen Ver- anstaltung statt. Jede Blutspende zählt! Der DRK-Blutspendedienst bittet dringend zur Blut- spende Täglich werden Blutspenden für die Heilung und Lebens- rettung von Patienten dringend benötigt. Bedingt durch die kurze Haltbarkeit von Blut können keine Reserven aufgebaut werden. Daher bittet das DRK alle Gesunden zur Blutspende am: Mittwoch, dem 09.03.2022 von 14:00 Uhr bis 19:30 Uhr Festhalle , Bahnhofstr. 5/1 88214 Ravensburg - Weißenau Zur Sicherheit der Spender muss im Vorfeld ein Termin reserviert werden. Alle verfügbaren Termine finden Sie online unter: termin- reservierung.blutspende.de Auf allen DRK-Blutspende- terminen gilt die 3G-Regel! Aufgrund der bundesweit stark angestiegenen Coro- na-Neuinfektionen erhalten ausschließlich Menschen Zu- tritt zum Blutspendelokal, die den Status geimpft, genesen oder getestet erfüllen. Bitte entsprechende Nachweise mitbringen (Antigen- Schnelltest nicht älter als 24 Stun- den, PCR-Test nicht älter als 48 Stunden). Um Wartezeiten und größere Menschenansammlungen vor Ort zu vermei- den, können keine Tests beim Blutspendetermin vor Ort angeboten werden. Nach einer SARS-CoV-2-Impfung können Sie, vorausgesetzt Sie fühlen sich wohl, am Folgetag der Impfung Blut spenden. Wer Blut spendet, sollte gesund sein und sich fit fühlen. Alle Informationen finden Sie unter www.blutspende.de/corona. Informationen rund um die Blutspende bietet der DRK-Blutspendedienst auch über die kostenfreie Service-Hotline 0800 - 11 949 11. Agentur für Arbeit Konstanz-Ravensburg „Ich will etwas Soziales machen“ Experten-Chat am 2. März 2022 auf abi.de „Edel sei der Mensch, hilfreich und gut“ forderte Johann Wolfgang von Goethe. Seinem Aufruf folgen viele Men- schen und entscheiden sich für einen sozialen Beruf. Wel- che Möglichkeiten es in diesem Bereich gibt, erfahren die Teilnehmer*innen beim nächsten abi» Chat am 2. März 2022. Von 16 bis 17.30 Uhr lautet das Thema Nummer 8 Amtsblatt der Gemeinde Baindt Seite 13 „Ich will etwas Soziales machen“. Gründe für einen sozialen Beruf gibt es viele. Einer der wichtigsten ist wohl der unmittelbare Kontakt zu Men- schen. Meist sind die Tätigkeiten in diesem Bereich zu- dem sehr abwechslungsreich, kaum ein Tag gleicht dem anderen. Auch das Gefühl, etwas Sinnvolles zu tun und dafür direkt eine im besten Fall positive Rückmeldung zu erhalten, ist extrem motivierend. Wer sich für eine Zukunft im Sozialen entscheidet, kann unterschiedliche Wege einschlagen. An den Hochschulen werden beispielsweise Studiengänge wie Soziale Arbeit, Sozialpädagogik, Pädagogik, Pflege oder Gerontologie angeboten. Manche Angebote können außerdem dual studiert werden. Wer lieber in eine Ausbildung starten möchte, kann etwa Pflegefachmann/-frau werden. Auch Erzieher/innen, Physiotherapeut/innen, Heilerziehungs- pfleger/innen und Ergotherapeuten/-innen arbeiten mit Menschen – um nur einige Berufe zu nennen. Vielfältige soziale Einsatzfelder Wer seine Ausbildung oder das Studium erfolgreich ab- schließt, kann in mannigfaltigen sozialen Bereichen arbei- ten. Sozialarbeiter/innen beziehungsweise Sozialpädago- gen/-innen finden zum Beispiel in Jugend-, Kinder- und Altenheimen, in Pflegeheimen, Kindergärten und Schulen, Beratungsstellen, Justizvollzugsanstalten und Resozia- lisierungseinrichtungen sowie bei ambulanten sozialen Diensten und Selbsthilfegruppen eine Beschäftigung. Doch was muss man eigentlich mitbringen, um etwas Soziales machen zu können? Welche Ausbildungs- und Studienmöglichkeiten sind sinnvoll? Und welche Karrier- echancen bietet der soziale Bereich? Antworten auf die- se und viele andere Fragen geben die Expertinnen und Experten beim nächsten abi» Chat am 2. März 2022. Sie stehen den Chatter*innen von 16 bis 17.30 Uhr zur Verfü- gung. Außerdem beteiligen sich die Redakteurinnen und Redakteure von abi» und beraten zum Thema „Ich will etwas Soziales machen“. Chatprotokoll mit Fragen und Antworten Interessierte loggen sich ab 16 Uhr ein unter http://chat.abi.de und stellen ihre Fragen direkt im Chatraum. Die Teilnahme ist kostenfrei. Wer zum angegebenen Termin keine Zeit hat, kann die Antworten im Chatprotokoll nachlesen, das nach dem Chat im abi» Portal veröffentlicht wird. Mehr Infos zum Chat finden sich unter https://abi.de/interak- tiv/chat. Landratsamt Ravensburg Biomusterregion Landkreis Ravensburg - Mitmach-Kon- ferenz am 20. März– lernen, staunen, erleben und mit- gestalten! Woher kommen eigentlich unsere Lebensmittel und was heißt ökologische oder nachhaltige Erzeugung? Wie viel müssten Lebensmittel eigentlich kosten und wie sieht eine nachhaltige Ernährung aus? Was haben wir schon an Ansätzen in der Region und wie kann jeder Einzelne unterstützen? Diese und weitere Fragen werden am 20. März 20222 im Rahmen der 2. Mitmach-Konferenz im Landkreis Ravens- burg unter dem Titel „Gesunde Landwirtschaft – gesun- de Erde – gesundes Leben: Dialog für alle“ geklärt. Dazu laden die Bio-Musterregion Landkreis Ravensburg, das Klimaschutzmanagement des Gemeindeverbandes Mitt- leres Schussental, der Bauernverband Allgäu-Oberschwa- ben, die Regionalwert AG Bodensee-Oberschwaben, wirundjetzt e.V. und das Bauernhaus-Museum All- gäu-Oberschwaben Wolfegg gemeinsam alle Interes- sierten ein. In der Online-Konferenz stehen am 20. März 2022 ab 9:30 Uhr bis ca. 18:00 Uhr unterschiedliche Be- reiche rund um das Thema „Bio“ und „Nachhaltigkeit“ im Mittelpunkt: ökologische Landwirtschaft, regionale Wertschöpfungsketten, Klimaschutz sowie eine gesunde Ernährung. Neben Impulsvorträgen zu Beginn der Konfe- renz sind insbesondere die Thementische ein Herzstück der Mitmach-Konferenz. Hier werden Projekte der Region vorgestellt und mit allen Interessierten weiterentwickelt – das Mitmachen und Mitgestalten steht dabei auch online im Vordergrund. Daneben gibt es auf dem „Marktplatz der Möglichkeiten“ im virtuellen Raum in 3D viele regio- nale Projekte und Initiativen zu entdecken. Den Auftakt zur Konferenz bildet eine Filmvorführung am 19. März 2022 ab 15:00 Uhr. Der Film „Unser Boden – un- ser Erbe“ wird mit anschließendem Podiumsgespräch in der Zehntscheuer des Bauernhaus- gezeigt. Auch online wird es abends für Interessierte die Möglichkeit geben, den Film zu sehen. Die Anmeldung für beide Formate erfolgt unter www.biomusterregionen-bw.de/ravensburg. Das Bauernhaus-Museum bietet am 20. März einen Markt mit regionalen und Bio-Produkten, ein buntes Programm aus interaktiven Führungen zur Kulturlandschaft Ober- schwabens und zahlreiche Mitmach-Angebote für Groß und Klein an. Die Angebote sind für alle Museumsbesu- cher/innen zugänglich – unabhängig von der Teilnahme an der Mitmach-Konferenz. Jetzt heißt es „Auf die Plätze – FERTIG – Anmelden und Mitgestalten“. Wir freuen uns auf viele Teilnehmende egal ob Verbraucher/in, Initiative, Engagierte, Landwirte/innen, Unternehmen, Händler, Küchen, Verarbeiter, Politik oder Verwaltung – ALLE sind willkommen für den gemeinsa- men Dialog! Die Teilnahmeanzahl ist begrenzt – daher schnellstmöglich anmelden. Verbraucherzentrale Baden-Württemberg Kostenlose Vortragsreihe der Verbraucherzentralen zum Weltverbrauchertag Die Bestellung aus dem Online-Shop kommt nicht an, der Klick in der App hat ein Abo ausgelöst und das an- gebliche Willkommensgeschenk des Telefonanbieters entpuppt sich als kostenpflichtige Zusatzleistung. Zum Weltverbrauchertag am 15. März 2022 bieten die Verbrau- cherzentralen insgesamt 24 kostenlose Online-Vorträge unter anderem zu Kostenfallen bei Fake-Shops, In-App- Käufen und Vergleichsportalen an. Ergänzt wird dieses Angebot mit vielfältigen Informationen auf der Webseite www.vz-bw.de/kostenfallen. „Die Pandemie hat die Digitalisierung in vielen Bereichen vorangetrieben. Das nutzen auch unseriöse Geschäfte- macher für ihre Zwecke aus. Wer gut informiert ist, erkennt die typischen Kostenfal- len leichter. Das spart viel Geld, Ärger und Zeit und sorgt so für mehr Lebensqualität“, sagt Cornelia Tausch, Vor- ständin der Verbraucherzentrale Baden-Württemberg. Rund um den Weltverbrauchertag bieten die Verbrau- cherzentralen 24 kostenlose Online-Vorträge zu fünf ver- schieden Themen an. Die Vorträge finden von Montag, den 14.03.2022 bis Freitag, den 18.03.2022 immer um 15 Uhr oder 18 Uhr statt. Die Teilnahme ist kostenfrei. Eine Anmeldung ist jetzt schon möglich über www.vz-bw.de/kostenfallen. Folgende Online-Vorträge bieten die Verbraucherzentralen im Rahmen der Vortragsreihe „Pass auf Deine Mäuse auf!“ an: Seite 14 Amtsblatt der Gemeinde Baindt Nummer 8 Kostenfallen beim Online-Einkauf Vom Vertragsschluss bis zur Bezahlung – beim On- line-Shopping lauern zahlreiche Kostenfallen. Ein ver- späteter Widerruf oder die Nichtzahlung einer Forde- rung wegen eines vermeintlichen Mangels können dazu führen, dass Käufer:innen ein Schaden entsteht. Wer gut informiert ist, erkennt diese Kostenfallen und kauft auch im Internet sicher ein. Kostenfalle: Vergleichs- und Vermittlungsportale Wer eine Reise buchen, einen neuen Stromtarif finden oder einen neuen E-Book-Reader kaufen will, nutzt häu- fig Vergleichs- und Vermittlungsportale im Internet. Sie bieten schnell eine Übersicht über verschiedenen Ange- bote. Oft lässt sich auch gleich die Reise buchen oder ein neuer Tarif auswählen. Doch es ist nicht immer leicht, die Geschäftsmodelle der Plattformen und das Zusammen- spiel verschiedener Vertragspartner zu verstehen. Die Frage „Bekomme ich wirklich das Beste für mein Geld?“ steht bei vielen Verbraucher:innen im Raum. Kostenfalle: Fake-Shops Online-Shoppen ist gerade in der Pandemie immer belieb- ter geworden. Das machen sich auch Betrüger zu Nutze, die mit Fake-Shops, also gefälschten Internet-Verkaufs- plattformen, Kasse machen wollen. Fake-Shops sind auf den ersten Blick schwer zu erkennen. Teilweise sind sie Kopien real existierender Websites. Sie wirken auf den ersten Blick seriös und echt. Ist das Geld aber erst einmal bezahlt, kommt entweder meist minderwertige Ware oder gar nichts an. Kostenfalle: In-App-Käufe Viele Apps sind kostenfrei. Doch Premium-Funktionen, Spielfortschritt, Werbefreiheit oder weitere interessante Inhalte kosten Geld. Das steuern die App-Betreiber über die In-App Käufe. In Online-Spielen wird dabei oft mit vir- tueller Währung bezahlt, die sich allerdings ganz genau in Euro und Cent umrechnen lässt. Oft reicht ein Klick, um einen Zahlungsvorgang auszulösen. Der Betrag steht dann auf der Kreditkartenabrechnung. Kostenfalle Inkasso Zahlungsaufforderungen von Inkasso-Unternehmen führen meist dazu, dass sich die Empfänger:innen verunsichert und unter Druck gesetzt fühlen. Häufig drohen die Unternehmen mit erheblichen Kosten für Gerichtsverfahren, mit Lohn- und Gehaltspfändung oder sonstiger Zwangsvollstreckung. Die- se Drohkulisse ist meist der Grund dafür, dass die Empfän- ger:innen der Schreiben die geltend gemachte Forderung schnell und ungeprüft zahlen. Verbrauchercafé zum Thema Kostenfallen Die Verbraucherzentrale Baden-Württemberg lädt Ver- braucher:innen außerdem zur Teilnahme an ihrem ersten digitalen Verbrauchercafé ein. Am 15.3. um 16 Uhr berich- ten Berater:innen aus Friedrichshafen, Ulm, Karlsruhe und Stuttgart über echte Fälle aus dem Alltag. Im Anschluss bieten lockere Gesprächsrunden die Möglichkeit, sich über diese und andere Beispiele auszutauschen. Mehr Informationen zum Verbrauchercafé und eine Anmeld- möglichkeit: www.vz-bw.de/wvt2022 Alte Kirche Mochenwangen Samstag, 19.03.2022 um 20 Uhr „Quadratur des Greises“ Rentner-Kult-Kabarett „Pflegestufe 0“ für Junggebliebene Eine Revue der Coronamonate, ein hintersinniger Ritt auf aber auch ein humorvolles Surfen zwischen den epidemi- schen Wellen. Auch menschliches allzumenschliches wird zielgruppengerecht fiddlesophisch versimplifiziert ausge- leuchtet. Die Pflegestufe Null, mit der spontan in die Irre führenden Ausstrahlung einer Heilsarmee-Kombo, ist in- zwischen dabei, den Status von musizierenden Kult-Opas in der Parallelwelt oberschwäbischer Altennachmittage zu verlassen und sich als Klein-Klein-Kunstakteure auf den Bühnen der Region zu etablieren. Die vier singenden „BestAger“ sind: Michael List, Manfred Bemetz, Wendelin Fuchs und Josef Straub. Tipps nicht nur für Senioren, sondern auch für jene, die es einmal werden wollen. Es gelten die aktuellen Corona-Vorschriften. Kartenvorverkauf: VV: 13 € www.alte-kirche-mochen- wangen.de Schussenapotheke Mochenwangen und Lebensmittel Brauchle Wolpertswende Abendkasse, wenn verfügbar 15 € LandFrauenverband Ravensburg e. V. im Kreisbauernverband Allgäu-Oberschwaben e. V. Ortsverein Taldorf – Bavendorf – Oberzell 1. Koffermarkt Samstag, den 09. April 2022 von 14.00 – 18.00 Uhr auf Marschalls Hof in der St. Kolumbanstraße in Baven- dorf (gegenüber der kath. Kirche) Entdecke geschmackvolles Selbstgestaltetes und lass dich überraschen, wie wunderbar kreativ unsere Ver- käuferinnen sind. Herzliche Einladung auch zu Kaffee und Kuchen vom Landfrauenortsverein Taldorf, frisch gebackenen Waffeln, Grillwurst und erfri- schenden Getränken. Der Koffermarkt findet bei jeder Witterung statt. Amtsblatt der Gemeinde Baindt Nummer 8 731R99K1Illustration: © Wolfgang Hülk/DEIKE Amtsblatt der Gemeinde Baindt Nummer 8Amtsblatt der Gemeinde Baindt Nummer 8 VERKÄUFE MIETANGEBOTE DER NEUE BMW 2er ACTIVE TOURER. AB 26. FEBRUAR BEI UNS. Hier kommt Unternehmenslust pur. Der neue BMW 2er Active Tourer begeistert mit progressivem Design, temperament- voller Fahrdynamik und einer Fülle von serienmäßigen Pre- mium-Ausstattungsdetails. All das macht ihn zu einem BMW, für den die Möglichkeiten der Aktivitäten fast grenzenlos sind. Vereinbaren Sie jetzt Ihre persönliche Probefahrt. BMW 218i Active Tourer Schwarz uni, Stoff Arktur anthrazit, 16“ Leichtmetallräder Doppelspeiche 186, Steptronic Getriebe mit Doppelkupp- lung, Steuerung EfficientDynamics, Interieurleisten Quarz- silber matt genarbt, Widescreen Display, Smartphone Integration, Parking Assistant, ConntectedDrive Services, Connected Package Professional, Sitzheizung für Fahrer und Beifahrer uvm. 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Kraftstoffverbrauch in l/100 km (NEFZ): innerorts ---; außer- orts: ---; kombiniert ---; Kraftstoffverbrauch in l/100 km (WLTP): kombiniert 6,2; CO2-Emissionen kombiniert in g/km: --- (NEFZ); 141 (WLTP); Effizienzklasse (NEFZ): ---; Leistung: 100 kW (136 PS); Hubraum: 1.499 cm³; Kraftstoff: Benzin Offizielle Angaben zu Kraftstoffverbrauch und CO2-Emissionen wurden nach dem vorgeschriebenen Messverfahren ermittelt und entsprechen der VO (EU) 715/2007 in der jeweils geltenden Fassung. Für die Bemessung von Steuern und anderen fahrzeugbezogenen Abgaben, die (auch) auf den CO2-Ausstoß abstellen, sowie ggf. für die Zwecke von fahrzeugspezifischen Förderungen werden WLTP- Werte verwendet. Für seit 01.01.2021 neu typgeprüfte Fahrzeuge existieren die offiziellen Angaben nur noch nach WLTP. Auer Gruppe GmbH Ganterhofstr. 1 88213 Ravensburg Tel. 0751 5093-5523 Fax 0751 5093-11 www.auer-gruppe.de/bmw T H E2 ACTIVE TOURER Abb. zeigt Sonderausstattungen. 3-Zi.-ELW in Baindt ab März zu vermieten. 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Für seit 01.01.2021 neu typgeprüfte Fahrzeuge existieren die offiziellen Angaben nur noch nach WLTP. Auer Gruppe GmbH Ganterhofstr. 1 88213 Ravensburg Tel. 0751 5093-5523 Fax 0751 5093-11 www.auer-gruppe.de/bmw 3-Zi.-ELW in Baindt ab März zu vermieten. Bitte an Mail r-liebert@t-online.de Kleines Sofa, 1,60m lang, lindgrün, günstig abzugeben. Tel. 07502/1691 GESUNDHEIT Die bunte Vielfalt der Tiere und Pflanzen ist beeindruckend. Von den Regenwäldern Südamerikas über den Nordost- Atlantik bis zum östlichen Himalaja – die Global 200 Regionen bergen die biologisch wertvollsten Lebensräume der Erde. Helfen Sie als „Global Protector“, diese zu erhalten und für die nächsten Generationen zu bewahren! GLOBAL WIRKEN JETZT SCHÜTZEN wwf.de/protector WWF Deutschland • Reinhardtstraße 18 • 10117 Berlin claudia.bierhoff@wwf.de • Tel. 030 311 777-578 © H ar tm ut /A do be Beachten Sie bitte Glasverwertung ist Umweltschutz! Amtsblatt der Gemeinde Baindt Nummer 8 *** Wohnimmobilien für vorgemerkte Kapitalanleger gesucht *** Unsere bundesweiten Sachanlage-Kunden suchen ständig gepflegte Eigentumswohnungen sowie Ein- und Mehrfamilienhäuser, vorrangig im Raum Bodensee/ Oberschwaben, ideal zur Vermietung. Vielleicht ist Ihre Immobilie genau das richtige für unsere Kunden? Ihre Angebote richten Sie bitte gerne an Herrn Sven Gerber: valvero Sachwerte GmbH NL Lindau Zwanziger Str. 24, 88131 Lindau 08382 2798290 oder 0170 7067506 E-Mail: info@valvero.de Berlin * Garmisch-Partenkirchen * Lindau (B) Edelmetalle * Immobilien * Innovative Sachwertkonzepte U n v e rb in d li ch e I ll u st ra ti o n Wohlfühlwohnungen 2, 3 und 4 Zimmer Fußbodenheizung Aufzug und Tiefgarage Kaufpreis ab € Provisionsfrei Telefon: 0751/996 990 99 · www.betz-baupartner.de Beratung im Infocontainer: Wangenerstr. 134, Ravensburg Energieausweis in Erstellung. 379.000,– Bereits 70 % verkauft Im Bau Fr 15-16 Uhr u. 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Schmieder & Partner GmbH / 07502 911536 schmieder.gmbh@schmieder-partner.de GESCHÄFTSANZEIGENIMMOBILIENMARKT BAUEN & WOHNEN Amtsblatt der Gemeinde Baindt Nummer 8 Küchen-Teufel ist seit vier Jahrzehnten Ihr Küchenstudio für besondere Ansprüche. Niederbieger Straße 43 88255 Baienfurt T 07 51. 5 99 30 F 07 51. 4 42 00 www.kuechen-teufel.de SERVICE. ERFAHRUNG. LEIDENSCHAFT. Sche Sche Sche Sche Sche Sche Sche Sche Sche Schendel’s Insektenschutz • Fliegengitter, Plissees • Lichtschachtabdeckungen • Türen und Rollos • Kunststofffenster Baienfurt • Telefon 0751 51329 • Fax 51370 Sche Sche Sche Sche Sche Sche Sche Sche Sche Schendel’s Insektenschutz • Fliegengitter, Plissees • Lichtschachtabdeckungen • Türen und Rollos • KunststofffensterBaienfurt ∙ 0751 51329 ∙ rudosche@t-online.de Lichtschachtabdeckung • Fliegengitter, Rollos • Schiebe- und Pendeltüren Stromkosten einsparen? Wir bieten: neueste LED Technik mit Planung für Büros, Praxen und alle Wohnräume, unverb. kostenlose Beratung vor Ort Wir liefern: sämtliche Beleuchtungen inkl. Montage BSF Beleuchtungs-Systeme-Fodor Friedrichshafen www.bsf-licht.de 07541 583395☎ FASSADE SANIEREN UND WOHNWERT STEIGERN Reicht ein Anstrich oder sollte im selben Zuge auch gedämmt wer- den? Die Neugestaltung der Fas- sade ist eine Investition in die Wertsteigerung der Immobilie. Foto: djd/Sto/Jörg Wilhelm Tipps für die optische und ener- getische Modernisierung des Eigenheims (djd). Die Fassade bildet die Vi- sitenkarte jedes Eigenheims und soll optisch gefallen. Die Außenhülle schützt gleichzei- tig die Bausubstanz vor Witte- rungseinflüssen und kann durch eine Wärmedämmung zu einem möglichst geringen Energiebe- darf fürs Heizen beitragen. Im Altbau führt somit früher oder später kein Weg an einer Sanie- rung vorbei – spätestens wenn die Optik unansehnlich geworden ist oder sogar Risse auftreten. Mit Fassadensystemen und Anstrichlö- sungen etwa von Sto können Hauseigentümer ihrem Zuhause ei- nen individuellen Look verleihen. Doch reicht bereits ein Anstrich oder müssen Schäden im Putz behoben werden? Wann ist ein Fas- sadendämmsystem empfehlenswert? Viele Informationen dazu gibt es unter www.wohnwert-steigern.de, Ansprechpartner für eine Be- ratung ist das Fachhandwerk vor Ort. Sie möchten bei der nächsten Sonderveröffentlichung dabei sein? Rufen Sie uns an Tel. 07154/8222-70, schreiben Sie eine E-Mail an: anzeigen@duv-wagner.de oder besuchen Sie uns auf www.duv-wagner.de Amtsblatt der Gemeinde Baindt Nummer 8 Gitarenuntericht in Baindt! Viele Stilrichtungen! Jetzt anmelden: Telefon 07529 / 634881 Freundliche(r) Verkäufer(in) für 2-3 Tage pro Woche, halb- oder ganztags, für unseren Hofaden und Verkaufstände für unseren Spargel- und Beerenverkauf gesucht. Von April bis Juli. Spargelbauer Landerer, Meckenbeuren, Telefon 07542/1663 Unsere Kita braucht Verstärkung! Wir suchen Fachkräfte für unseren Ev. Waldkindergarten Baienfurt und den Ev. Kindergarten Arche Noah. Sie sind Pädagogische Fachkraft (m/w/d) mit Spaß an Ihrem Beruf und suchen eine neue Herausforderung? Dann werden Sie Teil unseres engagierten Teams in unseren evangelischen Kindergärten in Baienfurt! Unter www.evangelisch-baienfurt-baindt.de finden Sie unsere aktuellen Stellenangebote. Kontakt: Evangelisches Pfarramt Baienfurt-Baindt Pfarrer Martin Schöberl, Tel. 0751-43656 Individuelle Betreuung und Pflege zu Hause 24 Stunden Betreuung und Pflege Stundenweise Haushaltshilfe Ralf Petzold (Inhaber) - Rufen Sie uns an: 07528-9218178 - Werktags 8 bis 20 Uhr kontakt@pflegehilfe.plus www.pflegehilfe.plus Lust auf Bundesfreiwilligendienst, Freiwilliges Soziales Jahr oder ein Praktikum? Wir haben noch Plätze frei! IWO gGmbH · Stefan-Rahl-Straße 2 · 88250 Weingarten Tel. 0751/7 69 07-0 · bewerbung@iwo-ggmbh.de Weitere Informationen zur Stellenausschreibung Die IWO gGmbH beschäftigt und betreut in Weingarten und Umgebung über 300 geistig-, körper- und schwerstmehrfach behinderte Menschen. Wir schaffen gleichberechtigte Teilhabe am mit vielfältigen internen und externen Arbeitsmöglichkeiten. In unserem Testzentrum werden hauptsächlich Screening-Testungen bei symptomlosen Personen, unter Einhaltung der Hygienevor- schriften, durchgeführt. Zur Anwendung kommen BfArM gelistete und vom PEI evaluierte POC-Ag- Schnelltests, die nasal, oral oder als Speicheltest entnommen werden. Die Dokumentation wird digital durchgeführt. Mitarbeiter (m/w/d) für unser betriebseigenes Ag-Schnelltestzentrum Zum nächstmöglichen Zeitpunkt suchen wir auf 450 € Basis, zunächst befristet. Arbeitszeit: dienstags von 7:30 bis ca. 11:00 Uhr Möglich wären auch ein anderer Tag oder mehrere Tage. »In unserem Bewusstsein hat jeder Mensch ein Recht auf Entwicklung seiner individuellen Fähigkeiten in sozialen Bezügen.« Auf der Grundlage dieses Leitmotivs fördert und betreut die Stiftung KBZO in einer Vielzahl von Einrichtungen rund 1500 Kinder, Jugendliche und Erwachsene mit und ohne Behinderung. Für unsere Produktionsküche in Weingarten suchen wir zum nächstmöglichen Zeitpunkt eine Küchenhilfe w/m/d | Teilzeit 50% Die detaillierte Stellenbeschreibung finden Sie auf: www.kbzo.de > Stellenangebote > Aktuelle Stellenangebote Wir freuen uns auf Ihre Bewerbung über unser Online-Portal. Stiftung KBZO | Jürgen Miller Sauterleutestraße 15 88250 Weingarten 0751 4007-370 Wir sind anerkannte Einsatzstelle für Bundesfreiwilligendienst und Freiwilliges Soziales Jahr. www.kbzo.de STELLENANGEBOTE UNTERRICHT Amtsblatt der Gemeinde Baindt Nummer 8 Kontakt: Frau Claudia Bohner Kaufmännischer Sachbearbeiter (m/w/d) im Vertrieb Innendienst Ihre Tätigkeit umfasst: > Komplette kaufmännische Abwicklung für unsere Kunden im In- und Ausland, telefonische Beratung, Angebotserstellung, Auftragserfassung und Rechnungsstellung > Marketingaufgaben und Organisation. Sie bringen mit: > abgeschlossene kaufm. Ausbildung > Berufserfahrung > Gute Englischkenntnisse in Wort und Schrift > Sie arbeiten gerne im Team > Sie arbeiten gerne selbständig > Sie sind kundenorientiert > Sie sind zuverlässig und freundlich Die Firma Bohner ist ein mittelständischer Familienbetrieb in Bad Waldsee/Gaisbeuren und in der Gastronomie-Branche als Hersteller von hochwertigen Kochgeräten und innovativen Gastronomieküchen bekannt und beliebt. Wir suchen als Verstärkung für unser Team: Kaufmännischer Sachbearbeiter (m/w/d) im Kundendienst Ihre Tätigkeit umfasst: > Annahme und Bearbeitung von Kundendienstaufträgen und Ersatzteilbestellungen > Tourenplanung für den Einsatz unserer Kundendienstmonteure > Komplette kaufmännische Abwicklung für unsere Kunden, telefonische Beratung, Angebotserstellung, Auftragserfassung und Rechnungsstellung Sie bringen mit: > abgeschlossene kaufm. Ausbildung > technisches Verständnis > Sie arbeiten gerne im Team > Sie sind kundenorientiert Wir freuen uns auf Ihre schriftliche Bewerbung per Post oder E-Mail ! Die Firma Bohner ist ein mittelständischer Familienbetrieb in Bad Waldsee/ Gaisbeuren und in der Gastronomie-Branche als Hersteller von hochwertigen Kochgeräten und innovativen Gastronomieküchen bekannt und beliebt. Wir suchen als Verstärkung für unser Team: Kaufmännischer Sachbearbeiter (m/w/d) im Vertrieb Innendienst Ihre Tätigkeit umfasst: • Komplette kaufmännische Abwicklung für unsere Kunden im In- und Ausland, telefonische Beratung, Angebotserstellung, Auftragserfassung und Rechnungsstellung • Marketingaufgaben und Organisation. Sie bringen mit: > abgeschlossene kaufm. Ausbildung > Berufserfahrung > Gute Englischkenntnisse in Wort und Schrift > Sie arbeiten gerne im Team > Sie arbeiten gerne selbstständig > Sie sind kundenorientiert > Sie sind zuverlässig und freundlich Kaufmännischer Sachbearbeiter (m/w/d) im Kundendienst Ihre Tätigkeit umfasst: • Annahme und Bearbeitung von Kundendienstaufträgen und Ersatzteilbestellungen • Tourenplanung für den Einsatz unserer Kundendienstmonteure • Komplette kaufmännische Abwicklung für unsere Kunden, telefonische Beratung, Angebots- erstellung, Auftragserfassung und Rechnungsstellung Sie bringen mit: > abgeschlossene kaufm. Ausbildung > technisches Verständnis > Sie arbeiten gerne im Team > Sie sind kundenorientiert Wir freuen uns auf Ihre schriftliche Bewerbung per Post oder E-Mail! Kontakt: Frau Claudia Bohner Bohner Produktions GmbH Dellenhag 8, 88339 Bad Waldsee www.bohnergmbh.de E-Mail: cb@bohnergmbh.de (Telefon: 07524-9706-23)[mehr]

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          Amtsblatt Jahrgang 2021 Freitag, den 12. November 2021 Nummer 45 Herausgeber: Gemeindeverwaltung, Marsweilerstr. 4, 88255 Baindt, Tel. (07502) 9406-0, Fax (07502) 9406-18, E-Mail: info@baindt.de, Homepage: www.baindt.de. Verantwortlich für den amtlichen Inhalt einschließlich der Sitzungsberichte und anderer Veröffentlichungen der Gemeindeverwaltung ist Bürgermeisterin Simone Rürup oder ihr Stellvertreter im Amt; für die kirchlichen Nachrichten das jeweilige Pfarramt; für die Vereinsnachrichten der jeweilige Verein; für den übrigen Inhalt der Redakteur, Tobias Pearman, Druck + Verlag Wagner GmbH & Co. KG. Herstellung/Vertrieb: Druck + Verlag Wagner GmbH & Co. KG, Max-Planck-Str. 14, 70806 Kornwestheim, Telefon (07154) 82 22-0, Telefax (07154) 82 22-15. E-Mail Anzeigen: anzeigen@duv-wagner.de. Erscheint wöchentlich freitags. Aus organisatorischen Gründen muss sich die Redaktion Kürzungen vorbehalten. Volkstrauertag am 14. November 2021 Am Volkstrauertag denken wir an all die Opfer von Gewalt und Krieg, an die Kin- der, Frauen und Männer unterschiedlichs- ter Nationalitäten. In Baindt findet am Sonntag den 14. No- vember um 10:00 Uhr ein Gottesdienst mit Pfarrer Staudacher statt. Anschlie- ßend gedenken wir gemeinsam um ca. 11:00 Uhr am Kriegerdenkmal im Klos- terhof der Opfer von Gewalt und Krieg. Bitte beachten Sie bei Ihrem Besuch ne- ben der Maskenpflicht die derzeit gel- tende 3G-Regel. Die Fahnenabordnung wird von den Baindter Vereinen und der Freiwilligen Feuerwehr Baindt übernommen. Diese treffen sich schon um 9:45 Uhr zum ge- meinsamen Kirchgang. Für die musikali- sche Umrahmung sorgt der Musikverein Baindt. Zum gemeinsamen Gedenken an die unzähligen Opfer von Krieg und Gewalt, lade ich un- sere Bürgerinnen und Bürger herzlich ein. Ihre Simone Rürup Bürgermeisterin Seite 2 Amtsblatt der Gemeinde Baindt Nummer 45 Stellenausschreibungen Betreuungskraft (m/w/d) Stellenausschreibung Erzieher ( m,w,d) für unseren kommunalen Kindergarten „Sonne, Mond und Sterne“ gesucht! Die Gemeinde Baindt sucht für Ihren 7-gruppigen Kindergarten „Sonne, Mond und Sterne“ zum baldmöglichsten Eintritt vier Erzieher (m/w/d) mit einem Beschäftigungsumfang von 39%, 80%, 85% und 90%. Es handelt sich um unbefristete Stellen in altersgemischten Gruppen (Kinder im Alter zwischen 2,5 und 5 Jahren). Wir arbeiten in altersgemischten und altershomogenen Gruppen. Die Arbeit der Einrichtung ist situations – und kindorientiert. Lernen geschieht individuell. Wir nehmen jedes Kind in der aktuellen Entwicklungsphase wahr und bieten ihnen Unterstützung, Förderung und Herausforderungen an. Zu Ihren Aufgaben gehören: - Vorbereiten und Führen von Elterngesprächen - Dokumentation von Beobachtungsordnern - Portfolio Wir bieten Ihnen einen interessanten, vielseitigen und verantwortungsvollen Arbeitsplatz in einem motivierten Team. Die Vergütung erfolgt nach dem TVöD-SuE S 8a. Des Weiteren suchen wir für das Kindergartenjahr 2022/2023 eine Anerkennungspraktikantin (Erzieher, m,w,d) eine Berufspraktikantin (1.+2. Semester der Erzieherinnenausbildung) sowie einen Erzieher (m,w,d) als Krankheitsvertretung auf 450€ Basis und eine Integrationsfachkraft (m,w,d) für die Betreuung eines sehbehinderten Kindes für 15 Std./Woche. Nähere Informationen auch zu unserem pädagogischen Konzept finden Sie unter www.kiga-sms.de. Die Klosterwiesenschule Baindt sucht zum nächst- möglichen Zeitpunkt für die Betreuung der Schüler der Klassen 1 – 4 eine Betreuungskraft auf 450 Euro Basis. Bewerberinnen und Bewerber werden bevorzugt, die eine Ausbildung oder Erfahrung im pädagogischen bzw. erzieherischen Bereich haben. Die Betreuungszeit umfasst die Früh-, Mittags– und Nachmittagsbetreuung. Ihre Bewerbung richten Sie bitte bis zum 19. November 2021 an das Bürgermeisteramt Baindt, Marsweilerstra- ße 4 in 88255 Baindt. Für weitere Informationen steht Ihnen die stellvertre- tende Rektorin der Klosterwiesenschule Frau Cichon gerne zur Verfügung (Tel. 07502/94114 -132) Amtliche Bekanntmachungen Wichtige Steuer- und Gebührentermine 2021 15.11.2021 4. Rate der Grundsteuer 15.11.2021 4. Vorauszahlung Gewerbesteuer 15.11.2021 4. Abschlag Wasser- und Abwassergebühren Die Steuerpflichtigen, die keine Abbuchungsermächtigung erteilt haben, werden gebeten, die Beträge rechtzeitig un- ter Angabe des Kassenzeichens an die Gemeindekasse zu bezahlen. Zukünftig werden durch die Gemeindekasse keine Zah- lungserinnerungen mehr verschickt. Bei Zahlungsverzug müssen sie mit einer kostenpflichtigen Mahnung (4,00 € Mahngebühren + Säumniszuschlag) rechnen. Die Gemeinde Baindt bietet Ihnen die Möglichkeit, Ihre fälligen Beträge über das Lastschrifteinzugsverfahren abbuchen zu lassen. Die Vorteile dieses Verfahrens sind: • Zum Fälligkeitstermin wird automatisch der richtige Betrag von Ihrem Konto abgebucht • Sie versäumen keinen Zahlungstermin und ersparen sich dadurch zusätzliche Mahngebühren und Säum- niszuschläge • Sie brauchen keine Überweisung mehr auszufüllen und sparen sich den Weg zur Bank/Post • Der papierlose Zahlungsverkehr ist nicht nur bequem und zeitgemäß, sondern auch umweltschonend Die Einzugsermächtigung kann jeder Zeit widerrufen wer- den. Gemeinde Baindt Endspurt bei der Straßensanierung in der Nelkenstraße In der Nelkenstraße sind die Straßensanierungsarbeiten fast fertiggestellt. Die Firma Hinder aus Bad Waldsee hat hierfür den Auftrag bekommen und mit der Sanierung Anfang Juli angefangen. Sofern es die Witterung zulässt, sind die Arbeiten bis voraussichtlich Ende November voll- ständig abgeschlossen. Im Zuge der Sanierung wurde die Fahrbahn, die Straße und der Gehweg erneuert. Zusätzlich fand eine Erneu- erung der Wasserleitung, der Straßenbeleuchtung, der Schachtabdeckung vom Mischwasserkanal sowie die Ver- legung einer Breitbandleerrohrtrasse statt. Insgesamt be- laufen sich die Kosten der Sanierung auf ca. 241.000 Euro. Eine solche Sanierungsmaßnahme mit einem älterem Straßenbestand ist sehr anspruchsvoll und kostet gele- gentlich auch viele Nerven. Dies gilt aber nicht nur für die Arbeiterinnen und Arbeiter, sondern auch für die Anwoh- nerinnen und Anwohner, die direkt von den Sanierungsar- beiten betroffen sind. Die Gemeinde bedankt sich deshalb bei den Bürgerinnen und Bürger für die gute Zusammen- arbeit und Geduld während der Bauzeit. Für Rückfragen wenden Sie sich gerne an Herrn Orts- baumeister Florian Roth, Tel. 07502 9406-53 oder E-Mail: florian.roth@baindt.de. Ihre Gemeindeverwaltung Rathaus geschlossen von 6. - 9. Dezember 2021 In der Zeit von 6. - 9. Dezember (Montag bis Donnerstag) muss das Rathaus aufgrund einer Software-Umstellung geschlossen bleiben. Vorgänge an der Bürgertheke sind in dieser Zeit nicht möglich. Bitte beachten Sie, dass dringende Angelegen- heiten, die das Pass- und Einwohnermeldeamt betreffen, außerhalb dieser Schließtage erledigt werden müssen. Alle übrigen Ämter sind telefonisch erreichbar und es können auch Termine vereinbart werden. Ab Freitag, 10. Dezember sind wir gerne wieder für Sie da. Wir danken für Ihr Verständnis Ihre Gemeindeverwaltung Nummer 45 Amtsblatt der Gemeinde Baindt Seite 3 Notdienste Fachärztlicher Notfalldienst Tel.: 116 117 (kostenlose Rufnummer, ohne Vorwahl) Zahnärztlicher Notfalldienst Tel.: 01805 911-630 Notfallpraxis Ravensburg Oberschwabenklinik - St. Elisabethen-Klinikum Elisabethenstr. 15, 88212 Ravensburg Öffnungszeiten Sa, So und an Feiertagen 08 - 19 Uhr Notfallpraxis Ravensburg (Kinder) Oberschwabenklinik - St. Elisabethen-Klinikum Elisabethenstr. 15, 88212 Ravensburg Öffnungszeiten Sa, So und an Feiertagen 09 - 13 Uhr und 15 - 19 Uhr Tierarzt Samstag, 13. November und Sonntag, 14. November Kleintierpraxis Dr. Grieshaber, Tel.: (0751) 6 64 64 - Telefonische Anmeldung erforderlich - (Festnetz kostenfreie Rufnummer Tel.: 0800 00 22 833, Homepage: www.aponet.de) Samstag, 13. November Zeppelin-Apotheke in Ravensburg, Gartenstraße 24, Tel.: (0751) 2 25 88 Sonntag, 14. November Achtal-Apotheke in Baienfurt, Ravensburger Straße 6, Tel.: (0751) 5 06 94 40 Organisierte Nachbarschaftshilfe Baindt Einsatzleitung: Frau Petra Maucher, Tel.: 62 10 98 Malteser Ravensburg-Weingarten Hausnotruf und Mahlzeitendienst, Tel.: (07 51) 36 61 30 Deutsches Rotes Kreuz Kreisverband Ravensburg e.V. Hausnotruf und Menüservice „Essen auf Rädern“, Tel.: (0751) 56 06 10 Hospizbewegung Weingarten ∙ Baienfurt ∙ Baindt ∙ Berg e.V. Begleitung für schwerkranke und sterbende Menschen und ihre Angehörigen Hospiz Ambulant, Vogteistr. 5, Weingarten Telefon: 0751-180 56 382, Telefon: 0160- 96 20 72 77 (u.U. Anrufbeantworter, es erfolgt ein Rückruf) Ansprechpartnerin Dipl.-Päd. Dorothea Baur Persönliche Sprechzeit: Montag 16-18 Uhr, Mittwoch 11-13 Uhr Donnerstag 11-14 Uhr und nach Vereinbarung E-Mail: hospiz-weingarten@freenet.de Homepage: www.hospizbewegung-weingarten.de Spendenkonto: KSK Ravensburg IBAN: DE39 6505 0110 0086 1381 92 Störungs-Rufnummer Strom Tel. 0800 3629-477 (kostenfrei) Internet netze BW https://www.netze-bw.de/kunden/netzkunden/service/ stoerungsmeldungen/index.html Bei Störung der Gasversorgung Telefon 0800/804-2000 Wasserversorgung Tel.: (0751) 40 00-919 und nach Dienstschluss Tel.: 0160 44 94 235 Hotline Müllentsorgerfirmen Veolia/ Hofmann Bad Waldsee (bei Fragen rund um die Leerung/Abfuhr) Tel.: 0800/35 30 300 Hotline Landratsamt Ravensburg (allg. Fragen zum Thema Müll, Behältergemeinschaften etc.) Tel.: (0751) 85-23 45 Ergänzende unabhängige Teilhabeberatung (EUTB) Ravensburg-Sigmaringen Beratung und Information zu Ansprüchen bei Teilhabeein- schränkung durch chronische Erkrankung und Behinderung. Schubertstr. 1, 88214 Ravensburg - Telefon 0751 99923970 - E-Mail: info@eutb-rv-sig.de Sozialstation St. Anna - Pflegebereich Baienfurt – Baindt – Marktplatz 4, 88255 Baienfurt, Tel. (0751) 4 67 96, E-Mail: sozialstation. baienfurt@stiftung-liebenau.de Lebensräume für Jung und Alt Dorfplatz 2/1, 88255 Baindt, Tel. (07502) 92 16 50, E-Mail Baindt: lebensraum.baindt@stiftung-liebenau.de Pflege, Betreuungsgruppen, Beratung, Essen auf Rädern in den Gemeinden Baienfurt, Baindt und Berg. Tel. 0751 36360-110 Wohl-Fühl-Treff Betreuungsgruppe für dementiell erkrankte Menschen bzw. für Menschen die einfach nur Geselligkeit suchen. Jeden Dienstag von 14 bis 17 Uhr im Dietrich-Bonhoeffer-Saal. Ihre Ansprechpartnerin, Rebecca Herz erreichen Sie telefonisch unter 0751 36360-116 Maybachstr.1, Weingarten Seite 4 Amtsblatt der Gemeinde Baindt Nummer 45 Unsere Jubilare Goldene/Diamantene Hochzeit Herzlichen Glückwunsch zur Goldenen Hochzeit Am 06.11.2021 feierten die Eheleute Margarita und Alexander Ganske das Fest der goldenen Hochzeit. Im Namen der Gemeinde Baindt gratuliere ich dem Jubelpaar sehr herzlich und wünsche für den weite- ren gemeinsamen Lebensweg alles Gute. Den Jubilaren wurden Glückwünsche und ein Geschenkkorb der Gemeinde Baindt sowie eine Ehrenurkunde des Ministerpräsidenten Winfried Kretschmann überbracht. Simone Rürup Bürgermeisterin Veranstaltungskalender November 09.11. Gemeinderatssitzung Schenk-Konrad- Halle 10.11. Frauenkreis Bft./Baindt ev. Gemeindehaus Bft. 14.11. Volkstrauertag 27.11. Nikolausmarkt Dezember 01.12. Frauenkreis Bft./Baindt ev. Gemeindehaus Bft. 04.12. Waldweihnacht Alpinteam 05.12. Nikolausbesuche der Landjugend 05.12. Adventliche Stunde Kirchenchor Kirche 06.12. Kunstkreis Jahreshauptversammlung 07.12. Gemeinderatssitzung 19.12. DRK Baienfurt/Baindt Erste-Hilfe-Kurs Bücherei Frederick Tag Ein kurzer Rückblick in den Oktober. Je- des Jahr gibt es den landesweiten Fre- derick Tag. Durch verschiedene Ange- bote wird die Begeisterung zu Büchern angeregt und die Kinder werden zum Le- sen motiviert. In der Klosterwiesenschule waren vier Autoren zu Besuch und haben den Schülern und Schülerinnen ihre Bücher vorgestellt. Während der Lesungen haben die Autoren nicht nur von ihren Büchern erzählt, sondern lasen Textpassagen vor und unterstützen diese zusätzlich noch visuell und musikalisch. Die Kinder bekamen die Chance Fragen über den Beruf des Autors und die Entstehung eines Buches zu stellen und lernten die Gesichter hinter einigen ihrer Lieblingswerken kennen. Kasse 3a/b Klasse 2a/b Klasse 4a/b Nummer 45 Amtsblatt der Gemeinde Baindt Seite 5 Zur Information Gemeindeverband Mittleres Schussental Klimaschutz – einfach machen! Viele Tipps und Infos für eine klimaschonende Lebenswei- se sowie Gutscheine zum Ausprobieren finden Sie auch im kostenlosen Klimasparbuch, das vom Gemeindever- band Mittleres Schussental gemeinsam mit dem Verein für ökologische Kommunikation, oekom e. V., heraus- gegeben wird. Schauen Sie mal rein - es lohnt sich! Sie finden das Taschenbuch in vielen Ausgabestellen und in allen Rathäusern der Verbandsgemeinden des Mittleren Schussentals (Ravensburg, Weingarten, Baienfurt, Baindt, Berg). Die Ausgabestellen sowie das Klimasparbuch als kostenloses e-book finden Sie hier: https://gmschussental.de/klimasparbuch. Das Klimasparbuch kann auch direkt beim Gemeindever- band Mittleres Schussental (klimasparbuch@gmschus- sental.de) angefordert werden. Tipp 4: Gesünder essen und genießen Viel zu selten machen wir uns darüber Ge- danken, was wir eigentlich essen, wo es her- kommt und welche Auswirkungen Produk- tion und Transport auf die Umwelt haben. Der Energieaufwand für Produkte, die saisonal und nicht in beheizten Gewächshäusern angebaut werden, ist bis zu 100 Mal niedriger als der für nicht-saisonale. Greifen Sie auch bevorzugt zu regionalen Produkten – bei ihnen entfallen lange und energieintensive Transportwege. Die ökologische Landwirtschaft verursacht eindeutig weniger CO2-Emissonen als konventionelle Anbaumethoden. An- bieter von regionalen Bio-Produkten und Abo-Kisten so- wie Infos zu Wochen- und Bauernmärkten in Ihrer Nähe finden Sie im Klimasparbuch und auf der darin eingeleg- ten Karte von Morgen oder unter: https://kartevonmorgen.org Patientenverfügung - eine Frage meiner Werte Beim Erstellen einer Patientenverfügung ist es wesentlich, sich mit der eigenen Haltung zum Leben zu beschäftigen. Welches sind meine Werte? Will ich Grenzen setzen, wenn es um den Lebenserhalt geht, oder bin ich eine Kämpfernatur? An diesem Abend sollen Fragen dieser Art im Mittelpunkt stehen. Sind die Fragen individuell beantwortet, lässt sich das Formular meist ganz einfach ausfüllen. Ort: Hospiz Ambulant, Vogteistr. 5, Weingarten Termin: Mittwoch, 17.11.2021, 19 Uhr Referentin: Dorothea Baur, Leitung des Ambulanten Hospizdienstes Weingarten, Dipl. Pädagogin, Palliativ Care Zusatzqua- lifikation Wir bitten um telefonische Anmeldung: 0751 180 56 382 Die Zieglerschen Behindertenhilfe Ambulante Dienste Charlottenstraße 41, Ecke Mauerstraße 88212 Ravensburg Tel.: 0151-1823 6607 graf.ulrike@zieglersche.de Gemeindeverwaltung Baindt Telefon (07502) 9406- 0 Fax (07502) 9406-18 E-Mail info@baindt.de Internet www.baindt.de Öffnungszeiten: Montag und Donnerstag 8:00 - 12:00 Uhr 14:00 - 16:00 Uhr Dienstag 8:00 - 13:00 Uhr 14:00 - 18:00 Uhr Mittwoch 8:00 - 12:00 Uhr Freitag 7:30 - 12:00 Uhr Direktdurchwahlnummern Bürgermeisterin Frau Rürup 9406-10 - Handy 0151 51536083 - Vorzimmer Frau Heine 9406-0 Fax 9406-36 Amtsblatt Frau Ziegler 9406-16 Bauamt - Bauamtsleiterin Frau Jeske 94 06-51 Bauamt - Ortsbaumeister Herr Roth 94 06-53 Bauamt Frau Scheid 94 06-54 Bürgertheke Frau Brei/Frau Hillebrand Passamt, An-/Abmeldung, 9406-12 Führerschein, Fischerei und 9406-13 Einwohnermeldeamt Herr Bautz 9406-14 Fundamt Frau Brei/Frau Hillebrand 9406-12 Finanzverwaltung - Kämmerer Herr Abele 9406-20 - Kasse Herr Müller 9406-22 - Kasse Frau Weber 9406-24 - Wasser, Grundsteuer Frau Stavarache 9406-21 - Hunde-/ Gewerbesteuer Frau Winkler 9406-23 Gewerbeamt Frau Brei/Frau Hillebrand 9406-13 Hauptamt Herr Plangg 9406-11 - Kindergarten - Ordnungsamt - Asylbetreuung Friedhofswesen Frau Heine 9406-0 Hallenbelegung SKH Frau Ziegler 9406-16 Kindergartenabrechnung Frau Ziegler 9406-16 Standesamt Frau Maurer 9406-40 Volkshochschule Frau Brei/Frau Hillebrand 9406-13 Einrichtungen der Gemeinde Bauhof Herr Mohring 912130 Feuerwehrhaus 912134 Feuerwehrkommandant Herr Bucher 921690 Gemeindebücherei Frau Lins 94114-170 Schenk-Konrad-Halle Herr Forderer 0152 25613911 und 3373 Kindergärten - Sonne Mond und Sterne 94114-140 - St. Martin 2678 - Waldorfkindergarten 3882 Klosterwiesenschule - Rektorin Frau Heberling 94114-132 - Sekretariat Frau Mohring 94114-133, Fax -139 - Schulsozialarbeit Frau Nandi 94114 -172 - Schulhausmeister Herr Tasyürek 0178 4052591 - Schule für Blinde und Sehbehinderte 94190 Pfarrämter - Katholisches Pfarramt 1349 - Evangelisches Pfarramt (0751) 43656 - Kath. Gemeindehaus - Bischof-Sproll-Saal Anmeldung bei Fr. Moosherr (0751) 18089496 oder E-Mail: gudrun.moosherr@gmail.com Polizei - Polizeirevier Weingarten (0751) 803-6666 Notrufe - Polizei 110 - Feuerwehr, Notarzt, Rettungsdienst 112 Seite 6 Amtsblatt der Gemeinde Baindt Nummer 45 Wir bieten Beratung und Unterstützung für Menschen mit Behinderungen und deren Angehörige im Land- kreis Ravensburg. Ambulant Betreutes Wohnen Persönliches Budget Betreutes Wohnen in Familien Familienunterstützender Dienst Freizeit und Reisen Natur- und Kulturlandschaft Altdorfer Wald e.V. Schutz des Altdorfer Waldes ist unser Zweck, seines Lebensraums, der Quellen, kein Kies- abbau etc. Unterstützen Sie uns, werden Sie Mitglied! www.altdorferwald.org Landkreis Ravensburg FAKT-Vorantragsverfahren für den Gemeinsamen Antrag 2022 Im Zeitraum vom 2. November bis 15. Dezember 2021 kann über das FIONA-System (Flächeninformation und Online-Antrag) der FAKT-Vorantrag für den Gemeinsa- men Antrag 2022 gestellt werden. Es ist zu beachten, dass Neueinstiege, Umstiege in höherwertige Teilmaßnahmen und/oder Erweiterungen einer oder mehrerer FAKT-Teil- maßnahmen im Antragsjahr 2022 zwingend im FAKT-Vo- rantragsverfahren angemeldet werden müssen. Die ein- jährigen Tierwohl-Teilmaßnahmen wie zum Beispiel die Sommerweideprämie oder die tiergerechte Mastschwei- nehaltung sind ebenfalls zwingend im FAKT-Vorantrag voranzumelden. Zum 31. Dezember 2021 enden mehrjährige Verpflichtun- gen, die entweder 2017 begonnen wurden oder in 2020 und 2021 um jeweils ein Jahr verlängert wurden. Für die- se auslaufenden Verpflichtungen besteht grundsätzlich die Möglichkeit, die Verpflichtung um ein (weiteres) Jahr, das heißt, bis zum 31. Dezember 2022 zu verlängern. Bei Ende 2021 auslaufenden Verpflichtungen kann zur Wei- terführung der Verpflichtung/Teilmaßnahme in 2022 nur die Option der Verlängerung und nicht der Neueinstieg gewählt werden. Nähere Informationen zum Vorantragsverfahren erhal- ten Sie über die Homepage des Landratsamtes unter www.rv.de/fakt. Die Teilnehmenden können sich auch an ihre/n Sachbearbeiter/in im Gemeinsamen Antrag wenden. Ansprechpartner Energieagentur Ravensburg gGmbH Tel. (0751) 764 70 70 info@energieagentur-ravensburg.de www.energieagentur-ravensburg.de PRESSEINFORMATION Ravensburg, 08. November 2021 BEG-Förderung ändert sich zum 01.02.2022 – Einstellung der Neubauför- derung für das Effizienzhaus/-gebäude 55 Um die ehrgeizigen Klimaziele zu erreichen, ändert die Bundesregierung die Bundesförderung für effiziente Gebäude (BEG): Fördermittel sollen zukünftig gezielt dort eingesetzt werden, wo das CO2-Einsparungspotenzial am höchsten ist. Damit wird weniger die Förderung von energieeffizienten Neubauten als vielmehr die Förderung energetischer Sanierungsmaßnahmen wie z. B. ganz- heitliche Sanierungen sowie energetische Einzelmaßnahmen an der Gebäude- hülle und Anlagentechnik von Bestandsgebäuden im Fokus stehen. Im Gegenzug entfällt das Förderbudget für Neubauten der Effizienzhaus-Stufe 55. Das bedeutet konkret: Die Förderung der Effizienzhaus-Stufe 55 (einschließlich Erneuerbare- Energien-Klasse und Nachhaltigkeits-Klasse) bei Neubauten können noch bis 31.01.2022 beantragt werden. Sie entfällt zum 01.02.2022. Wichtig: der Förderantrag muss bis zur Frist 31.01.2022 beantragt werden, auch wenn der Baubeginn erst später ist. Erforderlich sind die GEG-Berechnung und Einreichung des Antrages gemeinsam mit einem Energie-Effizienz-Experten (Energieberater). Ei- nen Energieberater in Ihrer Nähe finden Sie z. B. auf der Internetplatt- form www.energie-effizienz-experten.de Andere Effizienzhaus-Stufen sowie Gebäudesanierungen werden un- verändert gefördert Bei Fragen steht Ihnen die Energieagentur Ravensburg unter info@energieagentur-ravensburg.de oder 0751 – 764 707 0 gerne zur Verfü- gung. Energieagentur Ravensburg BEG-Förderung ändert sich zum 01.02.2022 – Einstellung der Neubauförderung für das Effizienz- haus/-gebäude 55 Um die ehrgeizigen Klimaziele zu erreichen, ändert die Bundesregierung die Bundesförderung für effiziente Ge- bäude (BEG): Fördermittel sollen zukünftig gezielt dort eingesetzt werden, wo das CO2 -Einsparungspotenzial am höchsten ist. Damit wird weniger die Förderung von energieeffizienten Neubauten als vielmehr die Förderung energetischer Sanierungsmaßnahmen wie z. B. ganzheit- liche Sanierungen sowie energetische Einzelmaßnahmen an der Gebäudehülle und Anlagentechnik von Bestands- gebäuden im Fokus stehen. Im Gegenzug entfällt das Förderbudget für Neubauten der Effizienzhaus-Stufe 55. Das bedeutet konkret: • Die Förderung der Effizienzhaus-Stufe 55 (einschließ- lich Erneuerbare-Energien-Klasse und Nachhaltig- keits-Klasse) bei Neubauten können noch bis 31.01.2022 beantragt werden. Sie entfällt zum 01.02.2022. Wichtig: der Förderantrag muss bis zur Frist 31.01.2022 beantragt werden, auch wenn der Baubeginn erst später ist. Erforderlich sind die GEG-Berechnung und Einreichung des Antrages gemeinsam mit einem Energie-Effizi- enz-Experten (Energieberater). Einen Energieberater in Ihrer Nähe finden Sie z. B. auf der Internetplattform www.energie-effizienz-experten.de • Andere Effizienzhaus-Stufen sowie Gebäudesanierun- gen werden unverändert gefördert Bei Fragen steht Ihnen die Energieagentur Ravensburg unter info@energieagentur-ravensburg.de oder 0751 – 764 707 0 gerne zur Verfügung. Verbraucherzentrale Baden-Württemberg Patientenverfügung online erstellen Neues Angebot: Die Online-Patientenverfügung der Ver- braucherzentralen Schnell und bequem von zu Hause aus eine auf die persönlichen Bedürfnisse abgestimmte Patientenver- fügung zu erstellen – das geht ab sofort mit „Selbst- bestimmt – die Online-Patientenverfügung der Ver- braucherzentralen“. Dieser neue Online-Service der Verbraucherzentralen ist kostenfrei überhttps:// www.vz-bw.de/patientenverfuegung-onlineerreich- bar. Grundlage dafür sind die Textbausteine für eine schriftliche Patientenverfügung, die das Bundesminis- terium der Justiz und für Verbraucherschutz entwickelt hat und als PDF-Dokument zur Verfügung stellt. Aus diesen Textbausteinen lassen sich mit Hilfe des neu- en Online-Services der Verbraucherzentralen nun Schritt für Schritt die individuell passenden Kombinationen der Textbausteine zusammenstellen. Erklärtexte und Hinweise helfen dabei, die Tragweite der eigenen Entscheidung zu verstehen. Wer ergänzende Be- ratung benötigt, kann die Erstellung seiner Online-Patien- tenverfügung jederzeit unterbrechen und innerhalb von drei Monaten fortsetzen. Nach Ablauf von drei Monaten werden die eingegebenen Daten automatisch gelöscht. Am Ende erhalten die Nutzerinnen und Nutzer eine auf sie abgestimmte, individualisierte Patientenverfügung. Damit die so erstellte Online-Patientenverfügung gültig ist, muss sie ausgedruckt und unterschrieben werden. Prof. Dr. Kastrop, Staatssekretär im Bundesministeri- um der Justiz und für Verbraucherschutz erklärt: „Sich rechtzeitig über den Fall der Fälle Gedanken zu machen und dafür gewappnet zu sein, halte ich für wichtig - da- mit in kritischen gesundheitlichen oder lebensbedrohli- chen Situationen im Krankenhaus alles nach den eige- nen Wünschen abläuft. Eine große Hilfe dabei kann das neue Online-Tool der Verbraucherzentralen sein, mit dem unkompliziert und kostenlos auf die persönlichen Bedürf- nisse abgestimmte Patientenverfügungen erstellt werden können.“ „In unseren Beratungen und Vorträgen stellen wir immer wieder fest, dass es zur Patientenverfügung einen gro- ßen Aufklärungsbedarf gibt. Mit ‚Selbstbestimmt – der Online-Patientenverfügung der Verbraucherzentralen‘ helfen wir Verbraucherinnen und Verbrauchern, ihren Wunsch nach einer Patientenverfügung tatsächlich um- zusetzen“, sagt Peter Grieble, Abteilungsleiter Versiche- rung, Pflege, Gesundheit bei der Verbraucherzentrale Baden-Württemberg. Nummer 45 Amtsblatt der Gemeinde Baindt Seite 7 Zuletzt hatten die Verbraucherzentralen im Rahmen der Woche der Vorsorge vom 20. bis 24. September 2021 über 1.900 Menschen mit Online-Vorträgen zu den Themen Patientenverfügung, Vorsorgevollmacht und digitalen Nachlass informiert. Kirchliche Nachrichten Katholische Kirchengemeinde St. Johannes Baptist Baindt Kath. Pfarramt • 88255 Baindt • Thumbstraße 55 14. November – 21. November 2021 Gedanken zur Woche Immer sollte in uns die Stille sein, die nach der Ewigkeit hin offen steht und horcht. Romano Guardini Sonntag, 14. November – Volkstrauertag – Zählung der Gottesdienstbesucher 10.00 Uhr Baindt - Eucharisiefeier (öffentlich, mit Platz- reservierungskarten) († Rosa Vogel, Johannes Heik, Ignaz Malsam mit Angehörigen, Agathe und Adam Zimmer- mann, Franz und Eugen Schmidt, Jahrtag: Brunhilde Dreher, Hermann Gindele) Martinuskollekte Anschließend Totenehrung zum Volkstrauertag mit Kranz- niederlegung beim Denkmal 09.30 Uhr Baienfurt – Eucharistiefeier (öffentlich, mit Eintragung am Schriftenstand) Martinuskollekte 10.45 Uhr Baienfurt – Gedenkfeier zum Volkstrauertag auf dem Friedhof Dienstag, 16. November 07.50 Uhr Baindt – Schülergottesdienst Mittwoch, 17. November 09.00 Uhr Baienfurt – Eucharistiefeier (öffentlich, mit Eintragung am Schriftenstand) 19.00 Uhr Baienfurt – Eucharistische Anbetung (öffent- lich, mit Eintragung am Schriftenstand) Donnerstag, 18. November 07.45 Uhr Baienfurt - Schülergottesdienst Freitag, 19. November 08.30 Uhr Baindt - Rosenkranz 09.00 Uhr Baindt – Eucharistiefeier (öffentlich, ohne Platzreservierungskarten) 16.00 Uhr Baindt – Eucharistiefeier im Pflegeheim Selige Irmgard (nicht öffentlich) Samstag, 20. November 18.30 Uhr Baienfurt – Jugendgottesdienst mit den Minis- tranten (öffentlich, mit Eintragung am Schrif- tenstand) Jugendkollekte Anschließend Adventsbasar der Ministranten auf dem Kirchplatz Sonntag, 21. November – Christkönigssonntag 10.00 Uhr Baindt – Eucharisiefeier (öffentlich, mit Platz- reservierungskarten) († Eugen Haug) Ca. 11 Uhr Baindt – Kapellenpflegschaft Sulpach im Bi- schof-Sproll-Saal 11.15 Uhr Baindt – Taufe von Emilio Maskenpflicht während des Gottesdienstes Während der 3. Pandemiestufe gilt 1. Tragepflicht sind die sogenannten medizinischen OP- Masken (Einwegmasken) oder FFP2- Masken, Masken KN 95 oder N95 während des gesamten Gottesdienstes. Rosenkranzgebete im November Im Novemberladen wir ganz herzlich ein zum Rosen- kranzgebet jeden Freitag um 8.30 Uhr vor dem Gottes- dienst. Gottesdienste in Baindt – Aktuelle Regelungen Die Teilnahme an den Gottesdiensten ist nach vorheriger Anmeldung möglich. Die Platzreservierungskarten liegen zum Mitnehmen in der Kirche rechtzeitig bereit. Für Gottesdienste mit geringerer Besucherzahl (z. B werk- tags) erfolgt die Teilnehmererfassung mittels ausliegen- der Liste. Die Angaben in der Teilnehmerliste oder auf den Platzreservierungskarten dienen unter Wahrung des Datenschutzes zur Benachrichtigung, falls bei einem Be- sucher im Nachhinein eine Infektion festgestellt werden sollte. Bitte beachten: Aktuell besteht noch immer die Trage- pflicht einer Mund-Nasen-Maske; Personen mit Krank- heitssymptomen dürfen nicht mitfeiern. Gemeindegesang Im Gottesdienst dürfen wir jetzt wieder mit Maske singen. Bitte bringen Sie Ihr eigenes Gotteslob mit. Sprechzeiten Pfarrer Bernhard Staudacher Nach telefonischer Vereinbarung (Tel. 912623) Thumbstraße 55, Baindt E-Mail-Adresse: bernhard-staudacher@gmx.de Sprechzeiten Gemeindereferentin Silvia Lehmann Nach telefonischer Vereinbarung Büro: Kirchstraße 8, Baienfurt Tel. 0751 / 5576199, (Tel. privat 943630) E-Mail-Adresse: Silvia.Lehmann@drs.de Sprechzeiten Gemeindereferentin Regina Willmes Nach telefonischer Vereinbarung Büro: Kirchstraße 8, Baienfurt Tel. 0751 / 56969624 E-Mail-Adresse: Regina.Willmes@drs.de Gemeindehaus St. Martin / Bischof-Sproll-Saal: Belegung und Reservierung Frau Gudrun Moosherr Tel. 0751-18089496 E-Mail: gudrun.moosherr@gmail.com Katholische Kirchenpflege Baindt: Frau Lucy Schellhorn (Kirchenpflegerin) Bankverbindung: KSK Ravensburg IBAN DE 4365 0501 1000 7940 0985 BIC SOLADES1RVB Seite 8 Amtsblatt der Gemeinde Baindt Nummer 45 Kath. Pfarramt St. Johannes Baptist Thumbstr. 55, 88255 Baindt Pfarramtssekretärin Frau Christiane Lott Telefon 07502 – 1349 Telefax 07502 – 7452 Stjohannesbaptist.baindt@drs.de www.katholisch-baienfurt-baindt.de Öffnungszeiten Dienstag 09.30 Uhr – 11.30 Uhr Donnerstag 15.00 Uhr – 18.00 Uhr Freitag 09.30 Uhr – 11.30 Uhr Kath. Pfarramt Mariä Himmelfahrt Kirchstraße 8, 88255 Baienfurt Telefon 0751 - 43633 Telefax 0751 - 58812 kathpfarramt.baienfurt@drs.de Kapellenpflegschaft Sulpach Jahreshauptersammlung 2021 Unsere Jahreshauptversammlung findet dieses Jahr am Sonntag, 21. November 2021 im Anschluss an den Gottes- dienst um 11.00 Uhr im Bischof-Sproll-Saal in Baindt statt. Auf der Tagesordnung stehen die Jahresrechnungen 2019 und 2020 und die Entlastung der Vorstandschaft. Anträge zur Tagesordnung können bis zum Beginn der Jahres- hauptversammlung bei der Vorstandschaft eingebracht werden. Auch wenn wir coronabedingt das Lokal wech- seln, müssen wir dennoch nicht auf unsere „heiß“-ge- liebten Saiten mit Wecken und Bier verzichten. Es ergeht herzliche Einladung! Ein großes DANKE für den Weg zur Firmung 45 Firmlinge haben am 6. und 7. November den Hafen der Firmung erreicht. Leinen los - Im Juli haben sie sich aufgemacht zu dieser Fahrt. Bei diesem Segeltörn unterstützt haben Sie ein Firmteam aus jungen Erwachsenen, die den Auftaktnach- mittag, das Wochenende in Rot, den Abendgottesdienst „Night n´ Pray „ die Firmproben und den Firmgottesdienst vorbereitet und gestaltet haben. Ein herzliches Dankeschön dem • Kernteam mit Ines Buck, Marco Rothärmel und Doris Kapler, bei denen die Fäden zusammengelaufen sind, und die alles im Blick in der Vorbereitung hatten. • Im Firmteam mitgearbeitet bei der einen oder ande- ren Veranstaltung haben: Alina Steinacher, Stefanie Schad, Sebastian Brenner, Zita Rapp Andreas Ehrat, Johanna Stephan, Viola Zanutta, Katrin Maier und Janina Siegel Ihnen ein herzliches Dankeschön, dass sie diese jungen Menschen als kompetente Schiffsmannschaft begleitet und angeleitet haben, für ihren Einsatz und ihr Engagement Ein Dankeschön an • Gebetspaten und Gebetspatinnen – die die Familien im Gebet begleitet haben; • Menschen, die auf die eine oder andere Weise mit überlegt und mitgearbeitet • Sängerinnen, Musiker und Instrumentalisten, die den Gottesdienst mitgestaltet haben; • Ministrantinnen/innen und Mesner, die vorbereitet und mitgewirkt haben; • Pfarrer Staudacher, der 2 Firmgottesdiente sehr per- sönlich gefeiert hat • Domkapitular Thomas Weißhaar, der die Eucharistie feierlich gestaltet hat. Ein herzliches Danke und „Vergelte es Gott“ an all die Menschen, die den Weg zur Firmung mitgegangen sind, mitgebangt und sich mitgefreut haben. Danke, dass sie die jungen Menschen begleitet haben und Ihnen Zeit und Engagement geschenkt haben. Und jetzt heißt es wieder Leinen los und einen neuen Hafen ansteuern – für jede und jeden ist das ein anderer aufregender Hafen. Vorankündigung KIRCHENCHOR UND JUGENDKANTOREI Wir möchten Sie freundlichst auf unser ADVENTSKONZERT am Sonntag, 28. November 2021 (1. Advent) um 17.00 Uhr in der kath. Pfarrkirche Mariä Himmelfahrt Baienfurt hinweisen. Zur Aufführung kommen die Adventskantate Teil 1 “Lichter der Hoffnung“ von Lorenz Maierhofer (1995) und das “Magnificat” von Antonio Vivaldi (1678-1741) für Soli, Chor, Orchester und Orgel. Kartenvorverkauf: 10.- € (Kinder bis 12 Jahre frei) Sonntag, 14.11.2021, 10.30 Uhr nach dem Gottesdienst Samstag, 20.11. 2021, 18.00 Uhr vor dem Gottesdienst jeweils am Kirchenportal Brillen Jerg, Baienfurt ab 15.11.2021 Keine Abendkasse. Es gilt die 3G-Regel Nummer 45 Amtsblatt der Gemeinde Baindt Seite 9 ÖKUMENE – gemeinsam als Christen Jesus auf der Hochzeit zu Kana Heute trafen wir uns in Baienfurt im evangelischen Gemeindehaus im gro- ßen Raum. Dort kann man gut den er- forderlichen Abstand halten. Ganz schön lange hatten wir coronabedingt schon kei- nen Krabbelgottesdienst mehr, so war unser gewohnter Beginn fast schon wieder Neuland. Zum Einstieg in das Thema konnten die Kinder viele Bil- der unterschiedlicher Brautpaare sehen und das Eine oder Andere wusste Bescheid, worum es sich da handelt. Nun sahen, hörten und gestalteten die Kinder selbst die Bibelgeschichte der Hochzeit zu Kana, bei der der gute Wein ausgeht und Jesus das Wunder wirkt, Wasser in Wein zu verwandeln. Im Anschluss gestaltete jedes Kind für sich ein Glas (eher nicht für Wein), dass später mit nach Hause durfte. Heute begleitete uns Pfarrer Schöberl, der die Geschich- te noch einmal kurz zusammenfasste und die Botschaft hervorhob “Jesus hilft uns, wenn wir nicht perfekt sind. Er lässt uns nicht allein.” Zum Abschluss gab es diesmal passend zum Thema Traubenschorle. Evangelische Kirchengemeinde Baienfurt-Baindt Tel.: 0751/43656, Fax: 0751/ 43941; E-Mail-Adresse: pfarramt.baienfurt@elkw.de Homepage: www.evangelisch-baienfurt-baindt.de Pfarrbüro: Öschweg 32, Baienfurt, Tel.: 0751/ 43656 Pfarrer M. Schöberl Öffnungszeiten Di 7.00 - 9.00 + 13.00 - 15.00, Do 10.00 - 13.00 Uhr Wochenspruch: Denn wir müssen alle offenbar werden vor dem Richterstuhl Christi. 2. Kor 5,10a Sonntag, 14. November - Volkstrauertag 09.30!!! Uhr Baienfurt Bittgottesdienst für den Frieden in der Ev. Kirche mit Kammermusik 10.00 Uhr Baienfurt Krippenspielprobe im Ev. Ge- meindehaus, Öschweg 30 10.45 Uhr Baienfurt Ökumenischer Festakt auf dem Friedhof Mittwoch, 17. November 15.00 Uhr – Baienfurt Konfi-8 im Gemeindehaus 16.00 Uhr Gruppe 1 16.00 Uhr – Baienfurt Konfi-8 im Gemeindehaus 17.00 Uhr Gruppe 2 19.00 Uhr Baienfurt Gottesdienst mit Abendmahl in der Ev. Kirche Sonntag, 21. November Ewigkeitssonntag 10.00 Uhr Baienfurt Krippenspielprobe im Ev. Ge- meindehaus, Öschweg 30 10.30 Uhr Baienfurt Gottesdienst in der Ev. Kirche mit Chor, Anmeldung im Pfarramt, Tel.: 0751-43656 oder per Mail pfarramt.baienfurt@elkw.de _________________________ Gedanken zum Wochenspruch Wir müssen alle offenbar werden vor dem Richterstuhl Christi Gott sei Dank, die Ungerechtigkeit, unter der so viele Men- schen leiden, hat nicht das letzte Wort. Das behält sich Gott selbst vor. Sein Blick lässt sich nicht von Fassaden täuschen – er schaut direkt ins Herz, sieht die Motivation und bringt sie ans Licht. Nichts ist umsonst – kein guter Gedanke, keine unauf- fällige Tat der Hilfe, kein unscheinbares Wort, das Men- schen aufbaut. Nicht die Aufmerksamkeit der Mehrheit, nicht der medi- ale Fokus oder die Anzahl der Follower in den Sozialen Netzwerken, sondern Gott selbst ist der Maßstab, an dem sich unser Leben messen lassen muss. Gott sei Dank, kein Leid bleibt ungesühnt. Jede Wunde wird heilen, weil der Richter, der alles richten wird, Christus selbst ist, unser Herr und Heiland, der uns im Vertrauen auf ihn das Leben schenkt. Was für eine Perspektive für ein Leben in Verantwortung vor ihm, für ein Leben mit Ewigkeitswert! Gottes Segen! – Ihr Pfr. Martin Schöberl _________________________ Evangelisches Pfarramt Baienfurt Öschweg 32 88255 Baienfurt Evangelisches Pfarramt Baienfurt-Baindt Evangelische Mitteilungen für Baienfurt und Baindt Pfarrer M. Schöberl, Tel.: 0751/43656, Fax: 0751/ 43941; E-Mail-Adresse: pfarramt.baienfurt@elkw.de Homepage: www.evangelisch-baienfurt-baindt.de Pfarrbüro: Öschweg 32, Baienfurt, Tel.: 0751/ 43656 Öffnungszeiten: Di 7.00 – 9.00 + 13.00 – 15.00, Do 10.00 Wochenspruch: Singet dem HERRN ein neues Lied, denn er tut Wunder. Sonntag, 02. Mai Kantate 10.30 Uhr Baienfurt Gottesdienst in der ev. Kirche Sonntag, 09. Mai 9.30 Uhr !!! Baienfurt Gottesdienst in der ev. Kirche (Dieser Gottesdienst findet wegen der 1. Konfirmation um 11 Uhr Stunde früher statt.) --- Unter folgender Telefonnummer können Sie eine Kurz Sekunden) von Pfarrer Martin Schöberl zum aktuellen Wochenspruch hören: 0751/20222223 --- 2. Teil: Fürchte dich nicht! Gott ist da. – Seelsorge aus der Feder von Johannes Calvin Glück gehabt! – Was für ein Zufall! – Redewendungen, die jede kennt und die schon selbst gebraucht hat. Johannes Calvin setzt genau hier an und ich finde es faszinierend, dass sich unser Denken offensichtlich seit knapp 500 Jahren weniger verändert hat, als wir meistens Unter folgender Telefonnummer kön- nen Sie eine Kurz-Andacht (60 Sekun- den) von Pfarrer Martin Schöberl zum aktuellen Wochenspruch hören: 0751/20222223 _________________________ Evangelisches Pfarramt Baienfurt Öschweg 32 pfarramt.baienfurt@elkw.de 88255 Baienfurt Tel: 0751-43656 Fax: 0751-43941 Evangelisches Pfarramt Baienfurt-Baindt Evangelische Mitteilungen für Baienfurt und Baindt Pfarrer M. Schöberl, Tel.: 0751/43656, Fax: 0751/ 43941; E-Mail-Adresse: pfarramt.baienfurt@elkw.de Homepage: www.evangelisch-baienfurt-baindt.de Pfarrbüro: Öschweg 32, Baienfurt, Tel.: 0751/ 43656 Öffnungszeiten: Di 7.00 – 9.00 + 13.00 – 15.00, Do 10.00 - 13.00 Uhr Wochenspruch: Wenn das Weizenkorn nicht in die Erde fällt und erstirbt, bleibt es allein; wenn es aber erstirbt, bringt es viel Frucht. Joh 12,24 Sonntag, 14. März 10.30 Uhr Baienfurt Gottesdienst in der Ev. Kirche Mittwoch, 17. März 15.30 – 17.00 Uhr Baienfurt Konfi-Gruppe 1 + 2 gemeinsam online !!! Sonntag, 21. März 10.30 Uhr Baienfurt Gottesdienst mit Abendmahl in der Ev. Kirche Gottesdienst online Sie können die Gottesdienste zusätzlich über unsere Homepage www.evangelisch-baienfurt-baindt.de miterleben. Der aktuelle Gottesdienst wird zeitnah online gestellt und ist 72 Stunden abruf Gottesdienst für Zuhause Unsere Gottesdienste aus der Kirche kön- nen in Echtzeit von zu Hause aus mitge- feiert werden. Den jeweiligen Link dazu finden Sie auf unserer Homepage www. evangelisch-baienfurt-baindt.de. Der Gottesdienst bleibt dann für 72 Stunden über unseren YouTube- Kanal abrufbar. _________________________ Seite 10 Amtsblatt der Gemeinde Baindt Nummer 45 Kirchenchor Für die Proben des Kirchenchors, die pande- miebedingt an flexiblen Orten stattfinden müs- sen suchen wir ein gebrauchtes Keyboard als Spende oder für einen geringen Beitrag ab- zugeben. Vielen Dank für Ihre Rückmeldung im Pfarrbüro. _________________________ Einladung zum Krippenspiel Einladung zum Krippenspiel Hallo, es ist wieder soweit. Die Kinderkirche startet mit den Proben zum diesjährigen Krippenspiel. Wer von euch also Lust und Zeit hat, bei unserem Krippenspiel mitzumachen, kommt am Sonntag, den 14.11.2021 von 10.00 Uhr bis 11.30 Uhr in das Ev. Gemeindehaus Baienfurt, Öschweg 32. Wir freuen uns über euer kommen. Euer Kinderkirchteam Hallo, es ist wieder soweit. Die Kinderkirche startet mit den Proben zum diesjährigen Krippenspiel. Wer von euch also Lust und Zeit hat, bei un- serem Krippenspiel mitzumachen, kommt am Sonntag, den 14.11.2021 von 10.00 Uhr bis 11.30 Uhr in das Ev. Gemeindehaus Baienfurt, Öschweg 32. Wir freuen uns über euer Kommen. Euer Kinderkirchteam _________________________ Kreativer Montag im Dietrich-Bonhoeffer-Saal in Baindt, Dorfplatz 2/1 Wir beginnen – wenn nichts anderes angegeben ist – um 8.30 Uhr, Ende gegen 11.30 Uhr. Der Kostenbeitrag beträgt in der Regel € 5,50; Material nach Verbrauch November 22.11. Claudia Strittmatter:“ Mit Wörtern malen“ (Filsstifte, Farbstifte, Tinte, Kugelschreiber...) 29.11. Renate Volz: „Stern aus Papier – altes Thema neu belebt!“ Dezember 06.12. Ingrid Allkemper „ Porzellanmalen : weihnachtli- che Motive“ (bitte Tassen, Teller u.s.w. mitbringen!) 13.12. Sonja Tratzyk:“ Futterglocke für hungrige Vögel“ Anmeldungen bitte unbedingt bis spätestens 4 Tage vor dem Termin Helga Kaminski Petra Neumann-Sprink Ursula Thoma Tel. : 07502-4103 Tel. : 0751-52501 Tel.: 0751-59316 b.h.kaminski@gmx.de p.neumann.sprink@gmx.de _________________________ Christliche Brüdergemeinde Baienfurt (Baptisten) e.V. Baindter Str. 11, 88255 Baienfurt Homepage: www.baptisten-baienfurt.de E-Mail: info@baptisten-baienfurt.de Unsere Gottesdienste sind offen für Besucher und finden sonntags um 10 Uhr statt. Die regelmäßigen Veranstal- tungen finden, sofern diese derzeit möglich sind, unter Einhaltung der aktuell geltenden Hygieneauflagen statt. Weitere Veranstaltungen werden auf der Homepage der Brüdergemeinde angekündigt. Aufgrund der derzeit limitierten Teilnehmeranzahl wird um eine Voranmeldung auf der Homepage der Brüder- gemeinde bis freitags 18 Uhr gebeten. Vereinsnachrichten Corona-Warnstufe Da das Land Baden-Würrtemberg auf- grund der steigenden Corona-Zahlen die Warnstufe im Bundesland ausgerufen hat, dürfen Zuschauer und Zuschauerin- nen zukünftig nur noch mit einem gülti- gen 3G-Nachweis ein Fußballstadion betreten. Diese Re- gelung gilt dementsprechend auch für das Betreten der Klosterwiese und wird vor dem Eintritt kontrolliert. Frauen kommen über Unentschieden nicht hinaus SV Baindt : FG Wilhelmsdorf/Ried/Zuss 1:1 Die ersten zwanzig Minuten des Heimspiels liefen für Baindt gut an. Sie spielten mit viel Druck nach vorne und hatten dadurch einige sehr gute Chancen. So gelang es Daniela Fießinger schon in der 8. Minute nach einem Zu- spiel von Laura Maucher ein Tor zu schießen und der SV Baindt ging in Führung. Auch in den folgenden Minuten erspielten sich die Damen des SV Baindts einige gute Chancen, allerdings konnte keine verwertet werden. Die Zuspiele wurden jedoch zunehmend unkontrollierter und beide Mannschaften hatten einige Patzer. Nachdem der SV Baindt in der 31. Minute dann eine gelbe Karte kas- sierte, fanden sie nicht mehr zurück ins Spiel. Auch in der zweiten Halbzeit hatten beide Mannschaften Probleme den Ball zu kontrollieren, trotzdem erspielte sich der SV Baindt noch ein paar gute Chancen. Nach einem Foul kurz vor dem Sechszehner erhielten die Baindterinnen einen Freistoß, der von Tamara Sperle an die Latte ge- setzt wurde. Fast im Gegenzug bekam dann auch die FG einen Freistoß kurz vor dem 16er, der mit einem Schuss in den Winkel verwandelt wurde und damit den Ausgleich zum 1:1 markierte. Kurz vor Schluss hatte dann Lara Herde noch die Chance den Ausgleich zu erzielen, als sie alleine auf das Tor zulief, doch sie wurde im Strafraum von der gegnerischen Verteidigerin elfmerterwürdig getackelt, doch der Schiedsrichter sah darin kein Foul. So blieb es trotz einiger Torchancen beim Unentschieden. Trainer: Erwin Koscher, Phillip Thoma Spielerinnen: Stephanie Hämmerle (T), Muriel Zumbrock, Marina Lutz, Tasja Kränkle, Daniela Fießinger, Nicole Schmid, Lisa Meschenmoser, Laura Maucher, Tamara Sperle (C), Ramona Schnell, Lara Herde, Julia Klein Das nächste Spiel der Damen des SV Baindts findet am 14.11.21 um 10.30 Uhr in Baindt statt. Vorschau: Die Damen spielen das nächste Mal am 14.11.21 um 10.30 gegen die SGM Dietmanns/Hauerz/Bellamont in Baindt. B-Juniorinnen melden sich mit furiosem Sieg in der Verbandsliga zurück SV Baindt (SGM Baindt-Fronreute-Bergatreute) : TSV Sondelfingen 10:2 Nummer 45 Amtsblatt der Gemeinde Baindt Seite 11 Gegen den Tabellenletzten aus Sondelfingen sollte endlich der erste Saisonsieg her, aber wegen zahlreicher krank- heits- und ferienbedingter Ausfälle traten wir mit einer völlig neu formierten Mannschaft u.a. mit Spielerinnen aus den Jahrgängen 2008+09 an. Trotzdem legten wir druckvoll los und bereits in der 5. Minute schickte Sophia unsere Mittelstürmerin Magdalena, die eiskalt die Füh- rung erzielte. In der 10. Minute setzte sich dann bereits schon zum wiederholten Mal Tabea Schauffler auf der linken Seite durch und legte gleich das 2:0 nach. Nach- dem dann Magdalena zwei Minuten später ihr zweites Tor und Dorina nach Flanke von Sophia das 4:0 erzielte, kamen die Gegnerinnen nach einem Abstimmungsfeh- ler erstmals vor unser Tor, doch Tabea Lins im Tor re- agierte zunächst hervorragend. Doch leider stieg ihr die Gegnerin bei der Aktion übel aufs Knie, worauf sie den bereits sicheren Ball wieder loslassen musste und so der zweifelhafte Anschlusstreffer fiel. Nach einigen Minuten Behandlungspause, konnte sie zum Glück angeschlagen weiterspielen. Wir ließen uns nicht beirren und noch vor der Pause schlug dann unsere zweimalige Vorlagengebe- rin Sophia gleich selber doppelt zu, bevor abermals Mag- dalena, nach einem herrlichen Zuspiel unserer Jüngsten, Hedda, den 7:1 Halbzeitstand herstellte. Nach der Pause machte Magdalena dann mit einem Doppelpack inner- halb von 10 Minuten dort los, wo sie aufgehört hatte und legte in der 65 Minute auch noch für Mona herrlich auf, die den zweistelligen Sieg perfekt machte. Ein eindrucks- volles Feuerwerk, aus der unsere Mädels Kraft schöpfen können für die restlichen Spiele der Hinrunde. Es spielten: Tabea L. (T), Mona, Lorena, Lena, Valerie, Hedda, Sina, Tabea S., Alina, Sophia, Dorina, Magdalena, Luisa, Jana, Julia, Julie Umkämpftes Remis in Berg TSV Berg II - SV Baindt 1:1 (1:1) Nach einem unerwarteten spielfreien Wochenende, konn- te der SV Baindt am Sonntagnachmittag beim TSV Berg II zwar wieder in den Kampf um den Aufsteig eingreifen, musste jedoch erneut auf personelle Probleme reagie- ren. Zu den länger verletzten Brugger und Schimanoswki gesellten sich kurzfristig die erkrankten Spohn und Dischl in das Baindter Lazarett. Erfreulicher hingegen war die Rückkehr von Torwart Luca Wetzel, nach Corona-Qua- rantäne, zurück ins Baindter Tor. Und Wetzel sah seine Baindter Mannschaft im Berger Rafi-Stadion von Beginn an direkt unter Druck; die Gast- geber pressten sehr hoch und erzwangen immer wieder einfache Ballverluste der Baindter im Aufbauspiel. Bereits nach einer Minute hatte der TSV die Chance in Führung zu gehen, Carbones Abschluss ging jedoch knapp am Tor vorbei. Die erste halbe Stunde der Partie war sehr hek- tisch und zerfahren und die Baindter Mannschaft fand nur langsam ins Spiel. Ein Freistoß von Nico Geggier ging knapp über das Tor und ein Kopfball von Philipp Boen- ke, der Dischl im Sturmzentrum ersetzte, wurde stark vom Berger Schlussmann pariert. Doch genau in diese beginnende Druckphase der Baindter hinein, kam Berg zum Führungstor. Ein Abspielfehler der Baindter im Mit- telfeld, eröffnete den Bergern eine 2 gegen 2 Situation, die schlussendlich von Carbone in der 34.Minute eiskalt zum 1:0 verwertet wurde. Der SVB schien sich von die- sem Rückschlag erstmal erholen zu müssen, bekam in der 39.Minute jedoch einen Freistoß aus aussichtsreicher Position zugesprochen. „Zauberfloh“ Mika Dantona nahm sich der Aufgabe an und zirkelte das Leder unhaltbar über die Mauer hinweg ins Tor - 1:1. Kurz vor der Pause vollendete Boenke dann eine schöne Kombination über die linke Seite zum vermeintlichen 1:2, der Schiedsrichter pfiff die Szene aber kleinlicherweise ab. In der 2.Halbzeit drehte sich dann aber wieder das Mo- mentum des Spiels und der TSV kam erneut mit sehr viel Energie aus der Kabine. Torwart Wetzel konnte sich zu- nächt ein ums andere mal auszeichnen, brachte sich nach gut einer Stunde dann aber selbst in die Bredouille. Im Aufbauspiel dribbelte der Baindter Schlussmann etwas zu lange, ehe er von zwei Bergern attackiert wurde und den Ball verlor. Die Berger Angreifer brachten es aber fertig die Kugel aus 15 Metern am leeren Tor vorbeizuschieben - die 100%-Chance zu erneuten Führung war dahin. Nur wenige Minuten später zeigte Wetzel dann aber wieder sein Können, eine Bogenlampe aus gut 30 Metern konnte der Baindter Schlussmann im Zurücklaufen gerade noch zur Ecke klären. Die Baindter - zu diesem Zeitpunkt mit dem 1:1 mehr als gut bedient - schafften es in der Schluss- viertelstunde jedoch wieder die Spielkontrolle zurückzu- gewinnen und drückten jetzt auf den Siegtreffer. Ein Ab- schluss vom eingewechselten Philipp Kneisl war etwas zu unplatziert, mehreren Standards fehlte die letzte Genau- igkeit und Boenke setzte einen Versuch aus kurzer Dis- tanz an den Außenpfosten. In einer hitzigen Schlussphase fehlte aber schlussendlich beiden Teams die letzte Ziel- strebigkeit und Genauigkeit, wodurch es am Ende bei einer verdienten Punkteteilung blieb. Während der TSV Berg II mit diesem Remis auf den fünften Tabellenplatz springt, gelingt es dem SVB erstmals nicht, mit dem SV Vogt weiterhin im Gleichschritt „mitzuziehen“. Die Baind- ter rangieren somit nun mit fünf Punkten Rückstand und einem Spiel weniger auf dem zweiten Tabellenplatz. Mit den richtig gezogenen Lehren wird der SVB dann aber im kommenden Heimspiel gegen den FV Molpertshaus wie- der versuchen, seiner Favoritenrolle gerecht zu werden. TSV Berg III - SV Baindt II 1:0 (0:0) Auch SVB II-Trainer Timo Geggier hatte vor der schweren Auswärtspartie beim TSV Berg III mit mehreren personel- len Problemen zu kämpfen, sein Team zeigte sich jedoch von Beginn an sehr engagiert auf dem Berger Kunstrasen. Dennoch hatten die Gastgeber in der ersten Halbzeit die deutlich besseren Chancen, Torhüter Jan Mohring parierte jedoch mehrmals stark. Die Kreation eigener Offensivak- tionen fällt dem SVB II in dieser Saison in vielen Spielen schwer, wodurch ein Weitschuss von Max Kretzer die beste Chance in der ersten Halbzeit blieb. Zu Beginn der zweiten Halbzeit hatte Max Schmidt nach einem feinen Dribbling dann die große Chance die Baindter in Füh- rung zu bringen, sein Abschluss im Strafraum ging jedoch knapp am langen Eck vorbei. Den entscheidenden Lucky Punch setzten in der 81. Minute aber die um die Meister- schaft spielenden Berger. Ein traumhafter Fernschuss ließ Torwart Mohring keine Chance im Baindter Gehäu- se und besiegelte erneut eine knappe Niederlage für die aufopferungsvoll kämpfende Baindter Mannschaft. Die „Zweite“ reiht sich damit mit 15 Punkten und zwei Spielen weniger als die Konkurrenz auf dem 8.Tabellenplatz ein und wird in der kommenden Woche gewillt sein, gegen den FV Molpertshaus II den dritten Heimsieg dieser Sai- son einzufahren. Vorschau: Sonntag, 14.11.2021: 12.15 Uhr: SV Baindt II - FV Molpertshaus II 14.30 Uhr: SV Baindt - FV Molpertshaus Seite 12 Amtsblatt der Gemeinde Baindt Nummer 45 Jetzt beginnt die Aufholjagd bei der zwei- ten Mannschaft - rote Laterne an Ober- teuringen abgegeben Nachdem wir erneut vor 2 Wochen eine bittere Niederlage in Altshausen gegen die IV. Mannschaft hinnehmen mussten mit einem äußerst knappen 7:9 Ergebnis, ging es hochmotiert am Montag zum vorverlegten Spiel gegen Oberteuringen III. Fest stand - heute geht es nicht ohne Punkte nach Hause. Es spielten Doppel: Rauch / Sonntag (1), Nowak / Kowal (0), Hauß / Malsam (1) Einzel: Thomas Rauch (2), Robert Nowak (1), Tobias Sonntag (2), Petra Kowal (0), Claudia Hauß (1), Christine Malsam (0) Am Ende war es ein verdientes Unentschieden. Dieses Mal liesen wir uns den Sieg im Schlussdoppel nicht nehmen. Wie knapp das Spiel verlief, zeigt auch das Verhältnis von 29:30 Sätzen. Der Verlauf im Einzelnen: Trotz verlorenem ersten Satz drehten die Gegner das Match gegen Nowak / Kowal und gewannen in vier Sätzen. Mit 3:1 siegte das zweite Doppel gegen Rauch / Sonntag und gaben dabei nur einen Satz her. Der Sieg von Hauß / Malsam war ein wichtiger Grundstein für den weiteren Verlauf des Spiels. Das Zwischenergebnis nach den Doppeln lautete also 2:1. Weiter ging es nun mit den Einzeln. Kaum Chancen ließ Robert Nowak seinem Gegner im ersten Spiel. Beim zwei- ten Duell von Nowak lag das Glück bei den Gegnern. Überragend spielte Thomas Rauch und holte beide wichti- ge Punkte für Baindt in seinen Einzeln. Petra Kowal musste sich im mittleren Paarkreuz trotz toller Ballwechsel und stets knappen Spielen leider geschlagen geben. Tobias Sonntag erkämpfte bei seinen spannenden Spielen auch beide Punkte auf das Baindter Konto. Im hinteren Paar- kreuz waren Christine Malsam und Claudia Hauß auch wieder als Ersatzspieler im Einsatz! Claudia Hauß sicher- te den letzten Einzelpunkt für Baindt. Mit diesem 8:8 gab Baindt nun die rote Laterne an Oberteuringen ab. Gegen Langenargen III am 20.11. muss nun endlich ein Sieg her und weiter gehts auf der Tabelle hoffentlich nach oben. TC Baindt e.V. Am Dienstag 16.11.21 Treffpunkt: Dorfplatz um 9.30 Uhr Ziel: Mochenwangen (Sportheim) Gehzeit: ca. 2 Std. Achtung: Fahrdienst Corona: 3G-Regel Nachweis und Mundschutz sind dabei!!! Bildungs- und Sozialwerk der Landfrauen e. V. Ortsverein Baindt e. V. Landfrauen Bildungs- und Sozialwerk der Landfrauen e.V. Ortsverein Baindt. Landfrauen Baindt e.V. Herzliche Einladung zu einem Fach- vortrag mit Kostproben am Mittwoch, 17.11.2021. Beginn 19.30 Uhr, Bischof-Sproll-Saal Baindt. Der Milchwirtschaftliche Verein, vertreten durch Frau Mo- nika Schnez, informiert über Käse aus Baden-Württem- berg - Bestes aus Milch, ob pur, als Dip oder im Käsesalat - Käse aus Baden-Württemberg ist immer ein Genuss. Dazu passend eine Kostprobe von Württemberger Weinen. Für diesen Abend bitten wir um Anmeldung bis spätestens 14.11.2021 bei Doris Sonntag (Tel. 07502/1035), Lucia Kränk- le (Tel. 07502/7953) oder Bärbel Schad (Tel. 07502/911783). Bitte beachten: Für unsere Veranstaltung gilt die 2G-Regel, das heißt: Genesen oder vollständig geimpft. Bitte bringen Sie den entsprechenden Nachweis mit. Wir freuen uns auf euer Kommen. Die Vorstandschaft Landjugend Baindt e.V. Naturschutzaktion Auch dieses Jahr fand unsere Natur- schutzaktion in der Kiesgrube statt. Dafür trafen wir uns am Samstag den 06.11.2021 am Reitplatz nahe der Grünmüllannah- me Annaberg. Unter der Anleitung von Naturschutzwart Walter Hohnheiser entfernten wir die kleinen, nachwach- senden Bäume um den gewohnten Lebensraum der ge- fährdeten Tier- und Pflanzenarten zu erhalten. Mit viel Engagement legten wir am Morgen sofort los und bis zum Mittag hatten wir bereits eine große Fläche abgearbei- tet. Nach einer kleinen Stärkung ging es am Nachmittag weiter, sodass wir um ca. 15:00 Uhr völlig erschöpft aber auch mit unserer Arbeit fertig waren. Ein großes Dankeschön gilt Walter Hohnheiser, der uns gut erklärt hat, was zu tun ist um unser Naturschutzge- biet in seiner jetzigen Form zu erhalten. Landjugend Baindt Schützengilde Baindt Einladung zur Jahreshauptversammlung 2021 Zu unserer Hauptversammlung am 08.12.2021 um 18.00 Uhr im Schützenhaus in Baindt laden wir alle Mitglieder herzlich ein. Tagesordnung der Jahreshauptversammlung 2021: 1. Begrüßung durch den 1. Vorsitzenden 2. Totenehrungen 3. Kassenbericht 4. Bericht der Kassenprüfer 5. Entlastung der Vorstandschaft 6. Wahlen 7. Veranstaltungen 8. Anträge 9. Schlussworte Anträge und Anregungen sind bis spätestens 24.11.2021 schriftlich beim 1. Vorsitzenden Patrick Pfau, Marienplatz 13, 88212 Ravensburg, E-Mail: schuetzengilde-baindt@ web.de einzureichen. Wir bitten um eine Teilnahmerückmeldung bis zum 01.12.2021 an die oben genannten Adressen. Coronabe- dingt dürfen keine Speisen angeboten werden. Die Ver- anstaltung findet unter Einhaltung der 2G Regeln statt. Bitte beachtet die jeweils aktuelle Corona-Verordnung. Wir freuen uns, auf euer Kommen. Patrick Pfau 1. Vorsitzender Schützengilde Baindt 1925 e.V. Nummer 45 Amtsblatt der Gemeinde Baindt Seite 13 Jahreshauptversammlung Die Jahreshauptversammlung des CDU Ortsverbands Baindt findet am Freitag, 19.November um 19.30 Uhr im Bischof-Sproll-Saal, Marsweilerstr. 30, Baindt statt. Neben den Berichten über die Aktivitäten der CDU im Ortsverband und im Kreistag steht die Neuwahl des Vor- stands auf der Tagesordnung. Herzliche Einladung ergeht an alle Mitglieder und Interessierte. Für den Einlass gelten die am Veranstaltungstag aktu- ellen Coronaregelungen (z.Zt. 3G: geimpft, genesen oder negativer PCR-Test). Um unter Corona-Bedingungen bes- ser planen zu können, bitten wir um Anmeldung unter info@cdu-baindt.de oder Tel. 07502-911037. Schwäbischer Albverein OG Weingarten Seniorenwanderung „Auf dem Königsweg von FN am See entlang nach Fischbach“ Wir treffen uns am Dienstag, 16. Nov. 2021 um 11.15 Uhr am Bahnhof in Ravensburg. Die Gehzeit für die 6,8 km beträgt ca. 2 - 2,5 Std. Der Fahrpreis ist 5,00 € f. Mitglieder. Einkehr ist nach der Wanderung in Friedrichshafen mög- lich. Rückkehr in RV ca. 17.30 Uhr. Die Teilnehmerzahl ist auf 15 Personen begrenzt, da- her Anmeldung bis 15.11.2021 bei Ulla Vehe-Bergmann, Tel. 0751/93442 Es gelten die hinsichtlich COVID 19 bekannten Hygiene- regeln. Festes Schuhwerk. Getränke, Vesper und Stöcke sind empfehlenswert. Entlang der Schussen - Schussentobel Wir treffen uns am Sonntag, 21. Nov. 2021 um 12.00 Uhr auf dem Festplatz in Weingarten. Die Gehzeit für diese 12 km lange Wanderung beträgt 3,0 Std. Der Fahrpreis ist 2,00 € f. Mitglieder. Wir wandern von Mochenwangen der Schussen entlang, kommen am Felsbädle vorbei und über Durlesbach geht es wieder zurück nach Mochenwangen. Einkehr ist nach der Wanderung vorgesehen. Festes Schuhwerk, Getränke, Vesper und Stöcke werden empfohlen. Bei Regen findet die Wanderung nicht statt. Es gelten die aktuellen Corona 3G- Regeln. Pandemiebedingt erforderliche Anmeldung bei J. Frank, Tel. 0751/43287 ab 15.11.21 Gäste sind „Herzlich Willkommen“ Was sonst noch interessiert Unfallkasse Baden-Württemberg Sicher und gesund arbeiten zu Hause, mobil und im Büro Kostenfreies Online-Event der UKBW Die Arbeitswelt ist im Wandel. Mit der Corona-Pandemie hat die Weiterentwicklung von Rahmenbedingungen und Arbeitsmodellen zusätzlich an Fahrt aufgenom- men. Viele Arbeitgebende und Beschäftigte möchten die Vorteile der neuen Arbeitsformen weiterhin nutzen und verstetigen. Doch welche Herausforderungen gibt es nun für Arbeitgebende und Arbeitnehmende und wie können sie gestaltet werden? Mit diesen und weiteren Fragen beschäftigt sich das kostenfreie Online-Event „@home@work – Schöne neue Arbeitswelt? Sicher und gesund arbeiten zu Hause, mobil und im Büro“ der Un- fallkasse Baden-Württemberg (UKBW) am 23. Novem- ber von 10:30 bis 12:30 Uhr. Steffen Jäger, Präsident und Hauptgeschäftsführer des Gemeindetags Baden-Württemberg, Prof. Hermann Schröder, Abteilungsleiter im Ministerium des Inneren, für Digitalisierung und Kommunen, Dr. Martin Braun, Di- gitalisierungsexperte am Fraunhofer-Institut für Arbeits- wirtschaft und Organisation IAO, Iris Kräutl, Vorsitzen- de für Arbeitnehmende in der Vertreterversammlung der Unfallkasse Baden-Württemberg, und Tanja Hund, Geschäftsführerin der Unfallkasse Baden-Württemberg diskutieren über veränderte Rahmenbedingungen der Arbeit, Arbeitsorganisation und Arbeitsmittel ebenso wie über Gesundheit am Arbeitsplatz und neue Anforderun- gen an Mitarbeitende und Führungskräfte. Themen sind: • „My home is my office“ – Veränderte Rahmenbedingun- gen als Challenge und Chance • Online, präsent oder hybrid – Abläufe und Miteinander neu denken • Führen im Fokus – Flexibilität als Problem und Pers- pektive Zwei Impulse informieren kompakt über rechtliche Fra- gen und Versicherungsschutz beim mobilen Arbeiten und im Homeoffice und geben Einblick in wissenschaftliche Erkenntnisse zur Arbeit der Zukunft. Per Live-Chat kön- nen sich Teilnehmende aktiv in die Diskussion einbringen. Ein besonderes Highlight ist die Verleihung des UKBW-Prei- ses. Drei Mitgliedsbetriebe werden für ihre vorbildlichen Best-Practice-Konzepte für ein sicheres und gesundes Homeoffice ausgezeichnet. Dazu gibt es Impulse durch Kurzfilme, Statements und kurze inhaltliche Blitzlichter. Anmeldungen sind per E-Mail an anmeldung.athomeatwork@ukbw.de möglich. Weitere Informationen gibt es online unter: www.ukbw.de/ukbw-preis. Programmüberblick Uhrzeit Programm 10:30 Begrüßung 10:35 Impuls: Rechtliche Fragen und Versicherungs- schutz beim mobilen Arbeiten 10:40 Impuls: Arbeit 4.0 - Arbeiten in der Zukunft 10:50 Talkrunde: „My home is my office“ – Veränderte Rahmenbedingungen als Challenge und Chance 11:10 Praxisbeispiel 1: Vorstellung mit Preisverleihung UKBW-Preis 11:20 Talkrunde: Online, präsent oder hybrid: Abläufe und Miteinander neu denken 11:40 Praxisbeispiel 2: Vorstellung mit Preisverleihung UKBW-Preis 11:50 Talkrunde: Führen im Fokus: Flexibilität als Prob- lem und Perspektive 12:10 Praxisbeispiel 3: Vorstellung mit Preisverleihung UKBW-Preis 12:20 Fazit und Ausblick 12:30 Ende Seite 14 Amtsblatt der Gemeinde Baindt Nummer 45 Herzliche Einladung zum Frühstücks-Treffen für Frauen e.V. „Was im Leben wirklich zählt“ Referentin: Doris Vöhringer Abendveranstaltung Freitag, 19.11.21 von 19.00-21.30 h Eintritt inkl. Abendessen: 16,50 € Kultur- u. Kongresszentrum Wgt. Eintritt nur mit 3G Bitte Anmeldung bis 17.11.21: FFF.rv@web.de 0751/33434 (Fr. Egenrieder) 07529/2409 (Fr. Stiller) Doris Vöhringer ist gelernte Gemeindediakonin und Jugendreferentin, arbeitet als Unternehmerin im familieneigenen Betrieb. Kreissparkasse Ravensburg Generation Online – Aufwachsen mit digitalen Medien Kostenloser Online-Vortrag für Eltern Expertin auf dem Gebiet der digitalen Medien klärt auf. Die Kreissparkasse Ravensburg lädt zur kostenlosen Online-Veranstaltung ein. Digitale Medien werden für Kinder und Jugendliche im- mer wichtiger. Über WhatsApp, Instagram, Snapchat und Co. sind sie ständig mit Freunden in Kontakt und dank Smartphones oder Tablets bleiben sie auch unterwegs stets auf dem neuesten Stand. Doch der richtige Umgang mit digitalen Medien will gelernt sein – denn Privatsphäre und Datenschutz rücken insbe- sondere bei jungen Nutzern häufig in den Hintergrund. Grund für die Kreissparkasse Ravensburg dies zu än- dern und mit Spezialisten für Medienkompetenz Eltern über digitale Medien aufzuklären, zu sensibilisieren und Risiken zu reduzieren. Datum: Dienstag, 16. November von 18.30 bis 20.00 Uhr Thema: Generation Online – Aufwachsen mit digitalen Medien Blick in die jugendliche Medienwelt Einblick in beliebte Dienste wie WhatsApp, Instagram, TikTok, YouTube Betrachtung damit verbundener Probleme: Cybermob- bing, exzessive Mediennutzung und Sexting Referentin: Nora Bünger, Expertin für digitale Medien der mecodia GmbH, vermittelt Medienkompetenz mit Leidenschaft – kritisch aber sachlich. Die mecodia Aka- demie fördert mit ihrer Arbeit die Medienkompetenz von über 25.000 Menschen pro Jahr. Jetzt kostenlos anmel- den unter www.ksk-rv.de/medienkompetenz Bundesagentur für Arbeit Konstanz-Ravensburg Bewerbung: gewusst wie! Onlinevorträge für Frauen am 17. und 22. November Im November bietet die Agentur für Arbeit Konstanz-Ra- vensburg zwei Vorträge mit erfahrenen Job- bzw. Kom- munikationscoaches zum Thema „Bewerbung speziell für Frauen“ an. Am Mittwoch, 17. November von 15 bis 16:30 Uhr greift Kommunikationstrainer Arion Ahrens in einem On- line-Vortrag Fragen auf, die sich rund um das Thema Rhetorik in Vorstellungsgesprächen drehen. Wie präsentiere ich mich authentisch und selbstbewusst in einem Vorstellungsgespräch? Wie bereite ich mich op- timal darauf vor und worauf muss ich bei Online-Vorstel- lungsgesprächen ganz besonders achten? Wie reagiere ich auf „heikle“ Fragen? Wie erkläre ich etwaige Schwach- stellen in meinem Lebenslauf? Diese und weitere Fragen werden in dem Rhetorik- und Digitalisierungscoaching für eine erfolgreiche und selbstbewusste Eigenpräsentation im Vorstellungsgespräch besprochen und beantwortet. Unter dem Motto „Einfach ich! Die besondere Bewerbung“ greift am Montag, den 22. November von 15 bis 16:30 Uhr der Bewerbungscoach Christian B. Rahe-Helmerichs die oft drängenden Fragen von Frauen aus der Bewerbungs- praxis auf: Wie bewerbe ich mich als Berufsrückkehrende erfolgreich? Wie präsentiere ich mich dem Arbeitgeber als Mutter und/oder Teilzeitkraft optimal? Wie finde ich den Arbeitsplatz und den Betrieb der zu mir passt? Wie orientiere ich mich beruflich neu und welche Hilfestellun- gen kann ich dazu nutzen? Rahe-Helmerichs zeigt konkrete Beispielen und gibt Handlungsempfehlungen. Dabei orientiert er sich an den live gestellten Fragen der Teilnehmerinnen. Beide Veranstaltungen finden online über das Zoom-Por- tal statt. Die Teilnahme ist kostenfrei und von allen übli- chen, internetfähigen Endgeräten aus möglich. Bei Bedarf und nach zeitlichen Möglichkeiten können gerne beide Veranstaltungen besucht werden. Die Anmeldung erfolgt mit Name und E-Mail-Adresse bis spätestens einen Tag vor der jeweiligen Veranstaltung bei Rita Greis, Beauftragte für Chancengleichheit am Ar- beitsmarkt der Agentur für Arbeit Konstanz-Ravensburg per E-Mail Konstanz-Ravensburg.BCA@arbeitsagentur.de oder telefonisch unter 07531 585-410 oder 07541 309-43 Die Vorträge richten sich sowohl an Interessierte, die sich in der Phase des Wiedereinstiegs nach Eltern-/Pflege- zeit befinden als auch an alle, die sich in einem späteren Lebensabschnitt noch einmal neu orientieren möchten. Der Förderverein für krebskranke Kinder Tübingen e.V. Jährlich erkranken deutschlandweit 2000 Kinder an Krebs. Das sind 2000 Kinder, die sich von heute auf mor- gen in einer Ausnahmesituation wiederfinden und schon in viel zu jungen Jahren mit der Erfahrung einer lebens- bedrohlichen Krankheit konfrontiert werden. Die Eltern, Geschwister und Großeltern sind ebenso von dieser Dia- gnose betroffen und häufig mit vielen Ängsten, Zweifeln und der Ungewissheit darüber, wie es weitergeht, belastet. Genau diese Kinder und Familien brauchen unsere und Ihre Hilfe! Durch unser Elternhaus und unser Familienhaus, durch viele Hilfsangebote für die Kinder und Familien und durch die Unterstützung der Tübinger Kinderklinik kön- nen wir den Betroffenen Mut, Hilfe und Hoffnung geben. Doch helfen können wir nur gemeinsam mit Ihnen. Denn alles, was wir für krebskranke Kinder und deren Familien tun, wird ausschließlich durch Spenden finanziert. Auch Sie können den Kindern und Familien helfen, wenn Sie uns mit einer Spende unterstützen. Gemeinsam können wir den kranken Kindern und ihren Familien helfen. Förderverein für krebskranke Kinder Tübingen e.V. Frondsbergstraße 51, 72070 Tübingen Telefon: 0 70 71/94 68-11 info@krebskranke-kinder-tuebingen.de www.krebskranke-kinder-tuebingen.de Wir können nur helfen, wenn uns jemand hilft! Unser Spendenkonto: Kreissparkasse Tübingen IBAN: DE10 6415 0020 0000 1260 63 BIC: SOLADES1TUB Ansprechpartnerin: Agnes Nagel Nummer 45 Amtsblatt der Gemeinde Baindt Seite 15 Reise zur BUGA nach Erfurt Am Sonntag, dem 19. September 2021 starteten die Gar- ten- und Blumen- freunde zu einer viertägigen Busrei- se in die Mitte D e u t s c h l a n d s , nach Thüringen. Der Weg dorthin führte zunächst nach Würzburg, wo der Bus direkt an der weltbe- rühmten Fürstbi- schöflichen Resi- denz anhielt und eine genauso un- terhaltsame wie in- formative Stadt- führung zu einigen der bekanntesten Sehenswürdigkeiten der Stadt begann. Nach Besichtigung der Residenz, einem weitläufigen und beeindruckenden Schlossbau, und einem Spaziergang durch den angrenzenden Hofgarten mit barocken und englischen Gartenbereichen ging es durch die historische Altstadt hinunter zum Main. Von hier aus bot sich ein herrli- cher Blick auf die Festung Marienberg und die Wallfahrts- kirche Käppele, beides weitere Wahrzeichen der Stadt. Ein “Brückenschoppen” auf der Alten Mainbrücke run- dete die schöne Tour durch Würzburg ab. Danach fuhr der Bus weiter nach Apolda, einer Kreisstadt in Thürin- gen. Hier war das “Hotel am Schloß” das Quartier für die nächsten drei Nächte. Am zweiten Tag der Reise standen die Altstadt von Erfurt und vor allem die dort veranstaltete Bundesgartenschau 2021 auf dem Programm. Der Tag begann auf dem Petersberg, einer Erhebung im Zentrum von Erfurt, wo sich weitläufige gärtnerische Ausstellungsflächen der BUGA rund um die dortige Fes- tungsanlage (Zitadelle) befanden. Besonders sehenswert waren hier die Gärten aus verschiedenen Zeiträumen, wie zum Beispiel der Renaissancegarten, der Barockgarten und der Mittelalterliche Garten. Auch der darauffolgende Spaziergang durch die Altstadt von Erfurt mit den wunderschönen Patrizier- und Fach- werkhäusern und dem imposanten Ensemble von Dom St. Marien und der Severikirche hat einen bleibenden Ein- druck hinterlassen, ebenso die Krämerbrücke, die längste durchgehend mit Häusern bebaute und bewohnte Brü- cke Europas. Nach einer wohlverdienten Pause ging es dann in den “egapark”, dem zweiten Ausstellungsbereich der BUGA, wo bereits seit 1865 viele Gartenschauen stattgefunden haben. Hier konnten auf 36 Hektar Fläche zahlreiche gärtnerische Attraktionen besichtigt werden. Von Euro- pas größtem ornamental bepflanztem Blumenbeet über unterschiedliche Schau- und Themengärten bis hin zum in Deutschland einzigartigem Wüsten- und Urwaldhaus Danakil gab es so viel zu entdecken, dass hierfür ein wei- terer Besichtigungstag gar nicht schlecht gewesen wäre. Sehr gut war, dass auch an diesem Tag orts- und sach- kundige Stadtführer den Rundgang begleiteten, denn sonst wären sicherlich viele interessante Dinge unbeach- tet geblieben. Der dritte Tag der Rei- se begann mit einer Stadtführung durch die verwinkelten, ge- schichtsträchtigen Altstadtgassen von Weimar. Vorbei an den Wohnhäusern von Goethe und Schil- ler, Bach und Liszt, Herder und Wieland, dem von Goethe mit- gestalteten Park an der Ilm mit wunder- schönem altem Baumbestand, dem Marktplatz mit dem Rathaus und dem far- benfrohen Cranach- Haus und dem Goethe- und Schiller- denkmal vor dem Deutschen Nationaltheater: In Weimar gab es sehr viele Sehenswürdigkeiten zu entdecken. Aber der Tag war noch nicht zu Ende. Nach einer erholsamen Pause ging die Fahrt am Nachmittag weiter in die Saalfelder Feengrotten, einem ehemaligen Alaunschieferbergwerk. Eine 60-minütige Führung vermittelte Interessante Informa- tionen über die frühere Arbeit im Bergwerk und über die Entstehung der Tropfsteinhöhlen, die durch verschiedene Minerale in außergewöhnlichen Farbtönen leuchteten. Auch am vierten und damit letzten Tag der Reise stand eine Stadtbesichtigung auf dem Plan. Dieses Mal aber auf eigene Faust. Wir erkundeten die wunderschöne Stadt Bamberg mit ihrem großen, weitgehend unversehrt er- haltenem historischen Stadtkern, dem Dom, dem Alten Rathaus und vielen anderen geschichtlich bedeutungs- vollen Bauwerken. Nach einer Mittagspause begann dann die Rückfahrt nach Baienfurt. Was bleiben wird, sind viele neue Eindrücke und die Er- innerung an eine schöne gemeinsam verbrachte Zeit. Petra Strähle DJO - Deutsche Jugend in Europa Gastschüler aus Peru und Mexiko suchen nette Gastfamilien Im Rahmen eines Gastschülerprogramms mit Schulen aus Lateinamerika sucht die DJO - Deutsche Jugend in Europa nette Gastfamilien. Die Familienaufenthaltsdauer: Peru/ Arequipa vom 29.01.-06.03.2022 und Mexiko / Guadalaja- ra ist vom 06.02.–22.03.22. Der Gegenbesuch ist möglich. Kontakt: DJO-Deutsche Jugend in Europa e.V., Schlossstr. 92, 70176 Stuttgart. Tel. 0711-6586533, Mob. 0172-6326322, E-Mail: gsp@djobw.de, www.gastschuelerprogramm.de. 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Sieglinde, Du wirst uns fehlen, in unseren Herzen bleibst Du immer unter uns. Die vielen schönen Stunden mit Dir zusammen werden wir nie vergessen. DANKE, für alles was Du uns gegeben hast. Unser innigstes Mitgefühl gilt Ihrer Familie. Deine Sportkameradinnen Frauenturnen 1 Nachhilfe Kl. 9 Gym. Mathe gesucht. 0175-4141342 GESCHÄFTSANZEIGEN KFZ-MARKT NACHRUFE IMMOBILIEN ANKAUF IMMOBILIENMARKT Amtsblatt der Gemeinde Baindt Nummer 45 STELLENGESUCHE Für die Personenbeförderung mit einem Kleinbus (FS-Klasse B) suchen wir eine/n Kleinbusfahrer/in Für die Schülerbeförderung von Kindern mit Behinderungen. Einsatzzeiten an Schultagen, 2 x täglich, auf 450-€-Basis. Bei Interesse kommen Sie auf uns zu. Omnibus Grabherr GmbH Am Langholz 8 · 88289 Waldburg Tel.: 07529/97 158 0 www.omnibus-grabherr.de auf zum grünen Schulhof! Informationen & Mitmachen unter: www.naturvielfalt-rv.de Betonwüste nein danke Stellungswechsel? Finde Deinen Job bei Prolana! 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            ww w. bu er os ie be r.d e G e m e in d e B a in d t 2 . E rw e it e ru n g d e s B e b a u u n g sp la n e s "G e w e rb e - g e b ie t M e h li s" u n d d ie ö rt li ch e n B a u v o rs ch ri ft e n h ie rz u Fassung vom 21.02.2019 Gemeinde Baindt 2. Erweiterung des Bebauungsplanes "Gewerbegebiet Mehlis" und die örtlichen Bauvorschriften hierzu Textteil mit 72 Seiten, Fassung vom 21.02.2019 Seite 2 Inhaltsverzeichnis Seite 1 Rechtsgrundlagen 3 2 Planungsrechtliche Festsetzungen (PF) mit Zeichenerklärung 4 3 Zuordnung von Flächen und/oder Maßnahmen zum Ausgleich im Sinne des § 1a Abs. 3 BauGB an anderer Stelle gemäß § 9 Abs. 1a Satz 2 BauGB (externe Ausgleichsflächen/- maßnahmen) 15 4 Örtliche Bauvorschriften (ÖBV) gemäß § 74 LBO mit Zeichenerklärung 17 5 Hinweise und Zeichenerklärung 18 6 Satzung 24 7 Begründung – Städtebaulicher Teil 26 8 Begründung – Umweltbericht (§ 2 Abs. 4 und § 2a Satz 2 Nr. 2 BauGB und Anlage zu § 2 Abs. 4 und § 2a BauGB) sowie Abarbeitung der Eingriffsregelung des § 1a BauGB, Konzept zur Grünordnung 34 9 Begründung – Bauordnungsrechtlicher Teil 65 10 Begründung – Sonstiges 66 11 Begründung – Auszug aus übergeordneten Planungen 68 12 Begründung – Bilddokumentation 69 13 Verfahrensvermerke 70 Gemeinde Baindt 2. Erweiterung des Bebauungsplanes "Gewerbegebiet Mehlis" und die örtlichen Bauvorschriften hierzu Textteil mit 72 Seiten, Fassung vom 21.02.2019 Seite 3 1 Rechtsgrundlagen 1.1 Baugesetzbuch (BauGB) in der Fassung der Bekanntmachung vom 03.11.2017 (BGBl. I S. 3634) 1.2 Baunutzungsverordnung (BauNVO) in der Fassung der Bekanntmachung vom 21.11.2017 (BGBl. I S. 3786) 1.3 Planzeichenverordnung (PlanZV) in der Fassung vom 18.12.1990 (BGBl. I 1991 S. 58), zu- letzt geändert durch Gesetz vom 04.05.2017 (BGBl. I S. 1057); die im nachfolgenden Text zitierten Nummern beziehen sich auf den An- hang zur PlanZV 1.4 Landesbauordnung für Baden-Württemberg (LBO) in der Fassung vom 05.03.2010 (GBl. S. 357, bar. S. 416), zuletzt geändert durch Gesetz vom 21.11.2017 (GBl. S. 612, 613) 1.5 Gemeindeordnung für Baden-Württemberg (GemO) in der Fassung vom 24.07.2000 (GBl. BW S. 581, Berg. S. 698), zuletzt geändert durch Gesetz vom 19.06.2018 (GBl. S. 221) 1.6 Bundesnaturschutzgesetz (BNatSchG) in der Fassung vom 29.07.2009 (BGBl. I S. 2542), zu- letzt geändert durch Gesetz vom 15.09.2017 (BGBl. I S. 3434) 1.7 Naturschutzgesetz Ba- den-Württemberg (NatSchG Baden-Württemberg) vom 23.06.2015 (GBl. 2015 S. 585), zuletzt geändert durch Gesetz vom 21.11.2017 (GBL. S 597) 1.8 Bundes-Immissions- schutzgesetz (BImSchG) in der Fassung der Bekanntmachung vom 17.05.2013 (BGBl. I S. 1274), zuletzt geändert durch Gesetz vom 18.07.2017 (BGBl. I S. 2771) Gemeinde Baindt 2. Erweiterung des Bebauungsplanes "Gewerbegebiet Mehlis" und die örtlichen Bauvorschriften hierzu Textteil mit 72 Seiten, Fassung vom 21.02.2019 Seite 4 2 Planungsrechtliche Festsetzungen (PF) mit Zeichen- erklärung 2.1 Gewerbegebiet Die Nutzungen nach § 8 Abs. 2 Nr. 3 BauNVO (Tankstellen) sind nicht zulässig (§ 1 Abs. 5 BauNVO). Ausnahmsweise können Elektro-Tankstellen als einzelne Ladesäulen im Sinne von Tankstel- len oder Gewerbebetrieben aller Art zugelassen werden (§ 1 Abs. 9 BauNVO). Die Nutzungen nach § 8 Abs. 3 Nr. 1 BauNVO (Wohnungen für Auf- sichts- und Bereitschaftspersonen sowie für Betriebsinhaber und Be- triebsleiter, die dem Gewerbebetrieb zugeordnet und ihm gegenüber in Grundfläche und Baumasse untergeordnet sind) sind ausnahms- weise zulässig (§ 1 Abs. 6 Nr. 1 BauNVO). Die Nutzungen nach § 8 Abs. 3 Nr. 3 BauNVO (Vergnügungsstätten) werden nicht Bestandteil der 2. Erweiterung des Bebauungsplanes "Gewerbegebiet Mehlis" (§ 1 Abs. 6 Nr. 1 BauNVO). Einzelhandelsbetriebe im Sinne des § 8 Abs. 2 Nr. 1 BauNVO sind nicht zulässig. Unabhängig hiervon ist Einzelhandel zulässig, soweit das angebotene Sortiment aus eigener Herstellung stammt, im Wege der handwerklichen Leistungen verbraucht, eingebaut oder auf andere Weise weiterverarbeitet wird und soweit die Einzelhan- delsnutzung der übrigen betrieblichen Nutzung untergeordnet bleibt. (§ 1 Abs. 5 und 9 BauNVO). Werbeanlagen, die nicht an der Stätte der Leistung errichtet werden und somit eine eigenständige gewerbliche Hauptnutzung im Sinne des § 8 Abs. 2 Nr. 1 BauNVO darstellen, sind nicht zulässig (§ 1 Abs. 9 BauNVO). (§ 9 Abs. 1 Nr. 1 BauGB; § 8 BauNVO; Nr. 1.3.1. PlanZV; siehe Ty- penschablone) 2.2 Gewerbegebiete mit eingeschränkten Emissionen; es dient vor- wiegend der Unterbringung von Gewerbebetrieben, die das Wohnen nicht wesentlich stören. Die Nutzungen nach § 8 Abs. 2 Nr. 3 BauNVO (Tankstellen) sind nicht zulässig (§ 1 Abs. 5 BauNVO). Ausnahmsweise können GE GEe Gemeinde Baindt 2. Erweiterung des Bebauungsplanes "Gewerbegebiet Mehlis" und die örtlichen Bauvorschriften hierzu Textteil mit 72 Seiten, Fassung vom 21.02.2019 Seite 5 Elektro-Tankstellen als einzelne Ladesäulen im Sinne von Tankstel- len oder Gewerbebetrieben aller Art zugelassen werden (§ 1 Abs. 9 Banco). Die Nutzungen nach § 8 Abs. 3 Nr. 1 BauNVO (Wohnungen für Auf- sichts- und Bereitschaftspersonen sowie für Betriebsinhaber und Be- triebsleiter, die dem Gewerbebetrieb zugeordnet und ihm gegenüber in Grundfläche und Baumasse untergeordnet sind) sind ausnahms- weise zulässig (§ 1 Abs. 6 Nr. 1 BauNVO). Die Nutzungen nach § 8 Abs. 3 Nrn. 2-3 BauNVO (Anlagen für kirch- liche, kulturelle, soziale und gesundheitliche Zwecke sowie Vergnü- gungsstätten) werden nicht Bestandteil der 2. Erweiterung des Be- bauungsplanes "Gewerbegebiet Mehlis" sein (§ 1 Abs. 6 Nr. 1 BauNVO). Einzelhandelsbetriebe im Sinne des § 8 Abs. 2 Nr. 1 BauNVO sind nicht zulässig (§ 1 Abs. 9 BauNVO). Werbeanlagen, die nicht an der Stätte der Leistung errichtet werden und somit eine eigenständige gewerbliche Hauptnutzung im Sinne des § 8 Abs. 2 Nr. 1 BauNVO darstellen, sind nicht zulässig (§ 1 Abs. 9 BauNVO). Fernmeldetechnische Hauptanlagen nach § 8 Abs. 2 Nr. 1 BauNVO sind nicht zulässig (§ 1 Abs. 5 BauNVO i.V.m. § 1 Abs. 9 BauNVO). Die Zulässigkeit von fernmeldetechnischen Nebenanlagen im Sinne von § 14 Abs. 2 BauNVO wird dahin gehend modifiziert, dass Mo- bilfunkanlagen unzulässig sind (§ 14 Abs. 2 BauNVO, § 1 Abs. 6 i.V.m. Abs. 9 BauNVO). (§ 9 Abs. 1 Nr. 1 BauGB; § 8 BauNVO; Nr. 1.3.1. PlanZV; siehe Plan- zeichnung) 2.3 Emissionskontingente Innerhalb des Gewerbegebietes mit eingeschränkten Immissionen sind nur solche Vorhaben (Anlagen und Betriebe) zulässig, deren Geräusche folgende Emissionskontingente LEK nach DIN 45691 we- der tagsüber (6:00 bis 22:00 Uhr) noch nachts (22:00 bis 6:00 Uhr) überschreiten. Gebiet Bezugsflä- che in m² Emissionskontingente LEK in dB(A)/m2 tags (6:00 – 22:00 Uhr) nachts (22:00 – 6:00 Uhr) Gewerbegebiet GEe 2.062 60 45 Gemeinde Baindt 2. Erweiterung des Bebauungsplanes "Gewerbegebiet Mehlis" und die örtlichen Bauvorschriften hierzu Textteil mit 72 Seiten, Fassung vom 21.02.2019 Seite 6 Die Prüfung zur Einhaltung der Kontingente erfolgt nach DIN 45691:2006-12, Abschnitt 5 (archivmäßig hinterlegt beim Deutschen Patentamt). (§ 1 Abs. 4 Nr. 2 BauNVO) 2.4 GRZ .... Grundflächenzahl als Höchstmaß (§ 9 Abs. 1 Nr. 1 BauGB; § 16 Abs. 2 Nr. 1 und § 19 Abs. 1 BauNVO; Nr. 2.5. PlanZV; siehe Typenschablone) 2.5 H .... m Höhe (Gesamthöhe) des Hauptgebäudes als Höchstmaß; die Höhe sämtlicher Bauteile des Hauptgebäudes sowie von Kränen und Krananlagen (mit Ausnahme von untergeordneten Bauteilen wie z.B. Antennen, Schornsteinen, Aufzugsaufbauten etc.) darf an keiner Stelle den festgesetzten Wert überschreiten. Bestimmung der Gesamthöhe: Abstand zwischen − Oberkante des natürlichen Geländes und − Oberkante des Gebäudes. (§ 9 Abs. 1 Nr. 1 BauGB; § 16 Abs. 2 Nr. 4 u. § 18 Abs. 1 BauNVO; Nr. 2.8. PlanZV; siehe Typenschablonen) 2.6 Höhe von Werbeanlagen Die Höhe von Werbeanlagen innerhalb der überbaubaren Grund- stücksfläche darf die dort festgesetzte Gesamthöhe des Hauptgebäu- des nicht überschreiten. Außerhalb der überbaubaren Grundstücks- flächen beträgt die max. Höhe von Werbeanlagen 10,00 m über dem natürlichen Gelände. (§ 9 Abs. 1 Nr. 1 BauGB; § 16 Abs. 2 Nr. 4 u. § 18 Abs. 1 BauNVO) 2.7 o Offene Bauweise (§ 9 Abs. 1 Nr. 2 BauGB; § 22 Abs. 1 BauNVO; Nr. 3.1. PlanZV; siehe Typenschablonen) Gemeinde Baindt 2. Erweiterung des Bebauungsplanes "Gewerbegebiet Mehlis" und die örtlichen Bauvorschriften hierzu Textteil mit 72 Seiten, Fassung vom 21.02.2019 Seite 7 2.8 Baugrenze (§ 9 Abs. 1 Nr. 2 BauGB; § 23 Abs. 1 u. 3 BauNVO; Nr. 3.5. PlanZV; siehe Planzeichnung) 2.9 Nebenanlagen und sons- tige bauliche Anlagen In dem Baugebiet sind die gemäß § 14 BauNVO zulässigen Neben- anlagen nur innerhalb der überbaubaren Grundstücksflächen zuläs- sig. Nicht überdachte Stellplätze sind auch außerhalb der überbau- baren Grundstücksflächen zulässig. (§ 9 Abs. 1 Nr. 4 BauGB; §§ 12, 14 u. 23 BauNVO) 2.10 Öffentliche Verkehrsflächen (§ 9 Abs. 1 Nr. 11 BauGB; Nr. 6.1. PlanZV; siehe Planzeichnung) 2.11 Straßenbegrenzungslinie mit Bemaßung für das Regelprofil; äu- ßere Umgrenzung aller Verkehrsflächen (Bemaßung beispielhaft aus der Planzeichnung) (§ 9 Abs. 1 Nr. 11 BauGB; Nr. 6.2. PlanZV; siehe Planzeichnung) 2.12 Haupt-Versorgungsleitungen oberirdisch, hier 20-kV-Freileitung der Netze BW mit der Festsetzung eines Leitungsrechtes zu Gunsten des Versorgungsträgers und mit entsprechendem Schutzabstand. (§ 9 Abs. 1 Nr. 13 u. 21 BauGB in Verbindung mit § 9 Abs. 6 BauGB; Nr. 8. PlanZV; siehe Planzeichnung) 2.13 Unterirdische Bauweise von Niederspannungslei- tungen Niederspannungsleitungen sind ausschließlich in unterirdischer Bau- weise zulässig. (§ 9 Abs. 1 Nr. 13 BauGB) 2.14 Behandlung von Nieder- schlagswasser in dem Baugebiet In dem Baugebiet ist Niederschlagswasser (Regenwasser), das über die Dachflächen anfällt, über den öffentlichen Regenwasser-Kanal dem innerhalb des Plangebietes liegenden Retentionsbereich zuzu- 6,00 1, 50 1, 50 Gemeinde Baindt 2. Erweiterung des Bebauungsplanes "Gewerbegebiet Mehlis" und die örtlichen Bauvorschriften hierzu Textteil mit 72 Seiten, Fassung vom 21.02.2019 Seite 8 führen. Verunreinigtes Niederschlagswasser darf nicht in die Regen- wasserkanalisation bzw. das Retentionsbecken abgeleitet werden. Im Retentionsbereich wird das Niederschlagswasser durch die be- lebte Bodenzone gefiltert (30 cm, dadurch hohe Reinigung und Ab- kühlung). Anschließend wird das Wasser über Drainagen in einen Sammelschacht und von dort in den Regenwasserkanal des beste- henden Gewerbegebietes geleitet. Das zusätzliche Abflussaufkom- men beträgt vorraussichtlich 5,7 l/s, darf jedoch max 14 l/s betra- gen. Das Regenwasser wird im Anschluss über den Regenwasserka- nal in den nördlich gelegenen Seitenarm, der in den "Bampfen" mündet, geleitet. In keinem Fall (auch nicht bei Unfällen) ist eine Ableitung von mit Schadstoffen belastetem Wasser in den nördlich gelegenen Seiten- arm, der in den "Bampfen" als Teilfläche des FFH-Gebietes "Schus- senbecken mit Tobelwäldern südlich Blitzenreute" (Nr. 8223-311), mündet, möglich. Das über die Verkehrsflächen anfallende Nieder- schlagswasser wird in den öffentlichen Mischwasserkanal eingelei- tet, der der gemeindlichen Kläranlage zugeführt wird. Für alle baukonstruktiven Elemente, die großflächig mit Nieder- schlagswasser in Berührung kommen (z.B. Dachdeckungen, jedoch nicht Rinnen, Fallrohre, Geländer etc.) sind Oberflächen aus Zink, Titan-Zink, Kupfer oder Blei unzulässig, sofern diese Oberflächen nicht mit geeigneten anderen Materialien (z.B. Kunststoff-Beschich- tung) dauerhaft gegen Niederschlagswasser abgeschirmt werden. (§ 9 Abs. 1 Nrn. 14 u. 20 BauGB) 2.15 Retentionsbereich In dem Bereich ist Regenwasser zurückzuhalten und über die belebte Bodenzone (30 cm) zu filtern. Der Bereich ist als naturnaher Retenti- onsteich mit natürlichen Böschungswinkeln anzulegen. Ein Dauer- stau ist nicht zulässig. (§ 9 Abs. 1 Nr. 14 BauGB; Nr. 10.2. PlanZV; siehe Planzeichnung) 2.16 Öffentliche Grünfläche als Ortsrandeingrünung und zur Besei- tigung des Niederschlagswassers (Retentionsbereich) (§ 9 Abs. 1 Nr. 15 BauGB; Nr. 9. PlanZV; siehe Planzeichnung) Öffentliche Grünfläche R 71 Gemeinde Baindt 2. Erweiterung des Bebauungsplanes "Gewerbegebiet Mehlis" und die örtlichen Bauvorschriften hierzu Textteil mit 72 Seiten, Fassung vom 21.02.2019 Seite 9 2.17 Private Grünfläche als Pufferzone zur östlich gelegenen Bebau- ung, ohne bauliche Anlagen (§ 9 Abs. 1 Nr. 15 BauGB; Nr. 9. PlanZV; siehe Planzeichnung) 2.18 Maßnahmen zum Schutz, zur Pflege und zur Ent- wicklung von Natur und Landschaft Für die Außenbeleuchtung sind nur mit Lichtstrahl nach unten ge- richtete, vollständig insektendicht eingekofferte (staubdichte) LED- Lampen oder nach dem Stand der Technik vergleichbare insekten- schonende Lampentypen mit einer max. Lichtpunkthöhe von 8,00 m über der Geländeoberkante zulässig. Eine Beleuchtung von Werbe- anlagen, die sich nicht direkt an Gebäuden befindet, ist unzulässig. Die Benutzung von Skybeamern, blinkende, wechselnd farbige An- zeigen sowie die flächenhafte Beleuchtung der Fassaden sind nicht zulässig. Es sind nur Photovoltaik-Module zu verwenden, die weniger als 6 % polarisiertes Licht reflektieren (je Solarglasseite 3 %). Die öffentlichen Grünflächen sind durch zweischürige Mahd pro Jahr bei Verzicht auf Düngung extensiv zu pflegen Die Maßnahmen bzw. Vorschriften sind im gesamten Geltungsbe- reich durchzuführen bzw. zu beachten. (§ 9 Abs. 1 Nr. 20 BauGB) 2.19 Bodenbeläge in dem Baugebiet In dem Baugebiet (private Grundstücke) sind für − Stellplätze und − Zufahrten und andere untergeordnete Wege ausschließlich wasserdurchlässige Beläge (z.B. in Splitt verlegtes Pflaster mit Rasenfuge, Drainfugenpflaster, Rasengittersteine, Schotterrasen, Kiesflächen) zulässig. Dies gilt nicht für Bereiche, die auf Grund eines im Sinne dieser Pla- nung zulässigen − Produktionsablaufes oder − regelmäßigen Befahrens mit Lkw oder − Verarbeitens oder Umlagerns von Grundwasser belastenden Substanzen Private Grünfläche Gemeinde Baindt 2. Erweiterung des Bebauungsplanes "Gewerbegebiet Mehlis" und die örtlichen Bauvorschriften hierzu Textteil mit 72 Seiten, Fassung vom 21.02.2019 Seite 10 einen entsprechenden Bodenbelag erforderlich machen. (§ 9 Abs. 1 Nr. 20 BauGB) 2.20 Leitungsrecht zu Gunsten des Versorgungsträgers und mit entspre- chendem Schutzstreifen; innerhalb des Schutzstreifens sind unzuläs- sig: − bauliche Anlagen (z.B. auch Dauerstellplätze) − über die Bodenarbeiten der landwirtschaftlichen Nutzung hin- aus gehende Erdarbeiten − Anpflanzen von Bäumen und tief wurzelnden Sträuchern − Lagerung schwer transportabler Materialien − sonstige Einwirkungen, die den Betrieb oder die Sicherheit der Leitung beeinträchtigen können − Anpflanzen von Gehölzen über 5,00 m Höhe (max. natürliche Wuchshöhe 5,00 m) (§ 9 Abs. 1 Nr. 21 BauGB; Nr. 15.5. PlanZV; siehe Planzeichnung) 2.21 Zu pflanzender Baum 2. Wuchsklasse als Baum bis 15 m Höhe, verbindlicher Standort, der innerhalb der privaten Grünfläche um bis zu 3,00 m verschiebbar ist; es sind ausschließlich Gehölze aus der Pflanzliste zu "Pflanzungen in den öffentlichen Flächen" zu verwen- den. Der Baum ist bei Abgang durch eine entsprechende Neupflan- zung zu ersetzen. (§ 9 Abs. 1 Nr. 25 a BauGB; Nr. 13.2. PlanZV; siehe Planzeichnung) 2.22 Zu pflanzender Baum 1. Wuchsklasse als Baum über 15 m Höhe, variabler Standort innerhalb der öffentlichen Grünfläche; es sind ausschließlich Gehölze aus der Pflanzliste zu "Pflanzungen in den öffentlichen Flächen" zu verwenden. Der Baum ist bei Abgang durch eine entsprechende Neupflanzung zu ersetzen. (§ 9 Abs. 1 Nr. 25 a BauGB; Nr. 13.2. PlanZV; siehe Planzeichnung) LR Gemeinde Baindt 2. Erweiterung des Bebauungsplanes "Gewerbegebiet Mehlis" und die örtlichen Bauvorschriften hierzu Textteil mit 72 Seiten, Fassung vom 21.02.2019 Seite 11 2.23 Zu pflanzender Baum 2. Wuchsklasse als Baum bis 15 m Höhe, variabler Standort innerhalb der jeweiligen öffentlichen Grünfläche; es sind ausschließlich Gehölze aus der Pflanzliste zu "Pflanzungen in den öffentlichen Flächen" zu verwenden. Der Baum ist bei Abgang durch eine entsprechende Neupflanzung zu ersetzen. (§ 9 Abs. 1 Nr. 25 a BauGB; Nr. 13.2. PlanZV; siehe Planzeichnung) 2.24 Zu pflanzende Sträucher, variabler Standort innerhalb der öffent- lichen Grünfläche; es sind ausschließlich Gehölze aus der Pflanzliste zu "Pflanzungen in den öffentlichen Flächen" zu verwenden. Die Sträucher sind bei Abgang durch entsprechende Neupflanzungen zu ersetzen. (§ 9 Abs. 1 Nr. 25 a BauGB; Nr. 13.2. PlanZV; siehe Planzeichnung) 2.25 Pflanzungen in den öffentlichen/privaten Flächen Pflanzungen: − Für die Pflanzungen in den öffentlichen und privaten Flächen sind ausschließlich standortgerechte, heimische Bäume und Sträucher aus der unten genannten Pflanzliste zu verwenden. − Die öffentliche und private Grünfläche ist gemäß der Planzeich- nung mit Gehölzen zu bepflanzen. Abgehende Gehölze sind durch eine entsprechende Neupflanzung zu ersetzen. − Für die Pflanzungen sind ausschließlich standortgerechte, hei- mische Laubbäume (Hochstämme) mit einem Mindeststamm- umfang von 20-25 cm sowie Sträucher aus der u.g. Pflanzliste zu verwenden. − Unzulässig sind Gehölze, die als Zwischenwirt für die Erkran- kungen im Obst- und Ackerbau gelten, speziell die in der Ver- ordnung zur Bekämpfung der Feuerbrandkrankheit (Feuer- brandverordnung vom 20.12.1985, BGBl. I, 1985 S. 2551, zu- letzt geändert durch Artikel 3 § 5 des Gesetzes vom 13.12.2007, BGBl. I S. 2930) genannten. Für die öffentlichen Flächen festgesetzte Pflanzliste: Bäume 1. Wuchsklasse Spitz-Ahorn Acer platanoides Berg-Ahorn Acer pseudoplatanus Schwarz-Erle Alnus glutinosa Gemeinde Baindt 2. Erweiterung des Bebauungsplanes "Gewerbegebiet Mehlis" und die örtlichen Bauvorschriften hierzu Textteil mit 72 Seiten, Fassung vom 21.02.2019 Seite 12 Grau-Erle Alnus incana Hänge-Birke Betula pendula Rotbuche Fagus sylvatica Zitterpappel Populus tremula Stiel-Eiche Quercus robur Silber-Weide Salix alba Sommer-Linde Tilia platyphyllos Berg-Ulme Ulmus glabra Bäume 2. Wuchsklasse Feld-Ahorn Acer campestre Hainbuche Carpinus betulus Vogel-Kirsche Prunus avium Sal-Weide Salix caprea Fahl-Weide Salix rubens Sträucher Roter Hartriegel Cornus sanguinea Gewöhnlicher Hasel Corylus avellana Gewöhnliches Pfaffenhütchen Euonymus europaeus Faulbaum Frangula alnus Gewöhnlicher Liguster Ligustrum vulgare Rote Heckenkirsche Lonicera xylosteum Gewöhnliche Traubenkirsche Prunus padus subsp. padus Schlehe Prunus spinosa Echter Kreuzdorn Rhamnus cathartica Hunds-Rose Rosa canina Grau-Weide Salix cinerea Purpur-Weide Salix purpurea Fahl-Weide Salix rubens Mandel-Weide Salix triandra Korb-Weide Salix viminalis Schwarzer Holunder Sambucus nigra Trauben-Holunder Sambucus racemosa Wolliger Schneeball Viburnum lantana Gewöhnlicher Schneeball Viburnum opulus (§ 9 Abs. 1 Nr. 25 a BauGB) 2.26 Pflanzungen in den Bau- gebieten (private Grund- stücke) Pflanzungen: − Für die Pflanzungen in den Baugebieten sind standortgerechte, heimische Bäume und Sträucher aus der unten genannten Pflanzliste zu verwenden. Gemeinde Baindt 2. Erweiterung des Bebauungsplanes "Gewerbegebiet Mehlis" und die örtlichen Bauvorschriften hierzu Textteil mit 72 Seiten, Fassung vom 21.02.2019 Seite 13 − Auf max. 5 % der Grundstücksfläche sind auch Sträucher, die nicht in der u.g. Pflanzliste festgesetzt sind, zulässig (z.B. Zier- sträucher, Rosen-Züchtungen). − Pro 1.000 m² (angefangene) Grundstücksfläche sind mindes- tens 1 Laubbaum und 2 Solitärsträucher aus der u.g. Pflanzliste zu pflanzen. Abgehende Gehölze sind durch eine entsprechende Neupflanzung zu ersetzen. Es wird empfohlen, die Pflanzungen nach Norden zur offenen Landschaft hin umzusetzen. − Für die Pflanzungen sind ausschließlich standortgerechte, hei- mische Laubbäume (Hochstämme) mit einem Mindeststamm- umfang von 20-25 cm sowie Sträucher aus der u.g. Pflanzliste zu verwenden. − Im Übergangsbereich zur freien Landschaft und in Bereichen, die an öffentliche Flächen angrenzen, sind Hecken aus Nadel- gehölzen (z.B. Thuja) unzulässig. − Unzulässig sind Gehölze, die als Zwischenwirt für die Erkran- kungen im Obst- und Ackerbau gelten, speziell die in der Ver- ordnung zur Bekämpfung der Feuerbrandkrankheit (Feuer- brandverordnung vom 20.12.1985, BGBl. I, 1985 S. 2551, zu- letzt geändert durch Artikel 3 § 5 des Gesetzes vom 13.12.2007, BGBl. I S. 2930) genannten. (§ 9 Abs. 1 Nr. 25 a BauGB) 2.27 Pflanzung Umgrenzung von Flächen zum Anpflanzen von Bäumen, Sträuchern und sonstigen Bepflanzungen; Pflanzung Pflanzung von standortgerechten Feldgehölzen/-hecken mit unre- gelmäßig buchtigen Außenrändern sowie entsprechend der Plan- zeichnung eingestreuten Bäumen. Es sind ausschließlich Sträucher aus der Pflanzliste zu "Pflanzungen in den öffentlichen/privaten Flä- chen" zu verwenden. In den Randbereichen sind naturnahe Hecken- säume zu entwickeln. (§ 9 Abs. 1 Nr. 25 a BauGB) 2.28 Abgrenzung ("Nutzungskordel") von unterschiedlicher Art der Nut- zung Gemeinde Baindt 2. Erweiterung des Bebauungsplanes "Gewerbegebiet Mehlis" und die örtlichen Bauvorschriften hierzu Textteil mit 72 Seiten, Fassung vom 21.02.2019 Seite 14 (§ 9 Abs. 1 BauGB und § 16 Abs. 5 BauNVO; Nr. 15.14. PlanZV; siehe Planzeichnung) 2.29 Grenze des räumlichen Geltungsbereiches der 2. Erweiterung des Bebauungsplanes "Gewerbegebiet Mehlis" der Gemeinde Baindt (§ 9 Abs. 7 BauGB; Nr. 15.13. PlanZV; siehe Planzeichnung) Gemeinde Baindt 2. Erweiterung des Bebauungsplanes "Gewerbegebiet Mehlis" und die örtlichen Bauvorschriften hierzu Textteil mit 72 Seiten, Fassung vom 21.02.2019 Seite 15 3 Zuordnung von Flächen und/oder Maßnahmen zum Ausgleich im Sinne des § 1a Abs. 3 BauGB an ande- rer Stelle gemäß § 9 Abs. 1a Satz 2 BauGB (externe Ausgleichsflächen/-maßnahmen) 3.1 Lage der Ausgleichsflä- che/-maßnahme Dem durch die vorliegende Planung verursachten Eingriff werden Ökopunkte aus dem gemeindlichen Ökokonto zugeordnet. Der Aus- gleichsbedarf bzw. die Zahl der zugeordneten Ökopunkte beträgt vo- raussichtlich 321.389, der verbleibende Überschuss von 103.611 Ökopunkten steht der Gemeinde Baindt für weitere Bau- vorhaben zur Verfügung. Die zugeordnete Ökokontofläche befindet sich auf den Fl.-Nrn. 542, 543, 544, 544/1 sowie 544/3 (Gemar- kung Ochsenhausen); folgende Maßnahmen wurden und werden noch durchgeführt: − Dauerwaldflächen: Sukzessive Entfernung der nicht standortge- rechten Fichten, sowie Pflanzungen von standortgerechten Laubhölzern wie Eiche und Erle − Bannwaldflächen: Sukzessive Entfernung der nicht standortge- rechten Fichte, sowie gruppenweise Initialpflanzung standortge- rechter Weichhölzer wie Erle und Weide; anfänglicher Schutz der Initialpflanzungen vor Biberfraß. Nur die unbedingt benö- tigten Wege, sowie die südlichen drei Weiher werden durch Si- cherung der Dämme erhalten. Entfernung von standortfremdem Jungwuchs. Ansonsten Entnahme aus der Nutzung. − Naturnaher Bachabschnitt: Zulassen eines natürlichen Gewäs- serverlaufes sowie Zulassen der Bibertätigkeit − Nur die weiterhin benötigten Wirtschafts- und Wanderwege, so- wie die südlichen drei Weiher (kulturhistorisches Erbe) werden durch die Sicherung der Dämme erhalten. Dadurch Vermeidung von Konflikten zwischen Waldwirtschaft und Biber (§ 9 Abs. 1a Satz 2 BauGB). Hinweis: Die genaue Anzahl der zuzuordnenden Ökopunkte kann sich im Laufe des Weiteren Verfahrens ändern und wird mit dem Satzungs- beschluss festgesetzt. Gemeinde Baindt 2. Erweiterung des Bebauungsplanes "Gewerbegebiet Mehlis" und die örtlichen Bauvorschriften hierzu Textteil mit 72 Seiten, Fassung vom 21.02.2019 Seite 16 Planskizze Gemeinde Baindt 2. Erweiterung des Bebauungsplanes "Gewerbegebiet Mehlis" und die örtlichen Bauvorschriften hierzu Textteil mit 72 Seiten, Fassung vom 21.02.2019 Seite 17 4 Örtliche Bauvorschriften (ÖBV) gemäß § 74 LBO mit Zeichenerklärung 4.1 Grenze des räumlichen Geltungsbereiches der örtlichen Bauvor- schriften zur 2. Erweiterung des Bebauungsplanes "Gewerbegebiet Mehlis" der Gemeinde Baindt. (§ 9 Abs. 7 BauGB, Nr. 15.13. PlanZV; siehe Planzeichnung) 4.2 Solar- und Photovoltaik- anlagen auf Dächern Thermische Solar- und Photovoltaikanlagen sind der gewählten Dachneigung entsprechend parallel zur Dachfläche, auf der sie be- festigt werden, auszuführen. Dies gilt nicht für Flach- und Pultdä- cher. Die Aufständerung thermischer Solar- bzw. Photovoltaikanla- gen auf Flach- und Pultdächern ist nur unter folgenden Vorausset- zungen zulässig: − die maximale Höhe der Oberkante der Module gegenüber dem jeweils senkrecht darunterliegenden Punkt auf der Dachhaut beträgt 1,00 m (Aufständerung) und − der waagerechte Abstand der Oberkante der Module zur nächst- gelegenen Dachkante (Attika, Traufe, Ortgang) muss mindes- tens 1,00 m betragen. (§ 74 Abs. 1 Nr. 1 LBO; siehe Typenschablonen) 4.3 Werbeanlagen in dem Bau- gebiet Freistehende Werbeanlagen in dem Baugebiet dürfen in keiner An- sicht (senkrechte Projektion) eine Fläche von 25 m2 (pro einzelne Anlage) überschreiten. Die Summe der Flächen aller freistehenden Werbeanlagen darf 25 m2 (pro Grundstück) nicht überschreiten. Die Beleuchtung der Anlagen muss kontinuierlich erfolgen (kein Blinken etc.). Werbeanlagen an Gebäuden dürfen nur unterhalb der Traufe ange- bracht werden und in keiner Ansicht (senkrechte Projektion) 10 % der jeweiligen Wandfläche überschreiten. Die Summe der Flächen aller Werbeanlagen darf 25 m2 (pro Grundstück) nicht überschreiten. Die Beleuchtung der Anlagen muss kontinuierlich erfolgen (kein Blinken etc.). (§ 74 Abs. 1 Nr. 2 LBO) Gemeinde Baindt 2. Erweiterung des Bebauungsplanes "Gewerbegebiet Mehlis" und die örtlichen Bauvorschriften hierzu Textteil mit 72 Seiten, Fassung vom 21.02.2019 Seite 18 5 Hinweise und Zeichenerklärung 5.1 Weiterführende Grenze des räumlichen Geltungsbereiches des angrenzenden 5. Änderung und Erweiterung des Bebauungsplanes "Gewerbegebiet Mehlis" der Gemeinde Baindt (siehe Planzeichnung) 5.2 Weiterführende Grenze des räumlichen Geltungsbereiches des angrenzenden 4. Änderung und Erweiterung des Bebauungsplanes "Gewerbegebiet Mehlis" der Gemeinde Baindt (siehe Planzeichnung) 5.3 Bestehendes Gebäude zur Zeit der Planaufstellung (siehe Plan- zeichnung) 5.4 Bestehende Grundstücksgrenzen zur Zeit der Planaufstellung (siehe Planzeichnung) 5.5 Geplante Grundstücksgrenzen; die so gekennzeichneten Grenzen stellen einen Vorschlag zur Aufteilung der Grundstücke dar (siehe Planzeichnung) 5.6 Nr. ....;....m2 Nummerierung und voraussichtliche Größe der Grundstücke (Nummerierung von Nordwest nach Südost; siehe Planzeichnung) 5.7 Bestehende Flurstücksnummer (beispielhaft aus der Planzeich- nung) 5.8 Vorhandenes (natürliches) Gelände; Darstellung der Halbmeter- Höhenschichtlinien (beispielhaft aus der Planzeichnung, siehe Plan- zeichnung) 450,5 0 451,0 Gemeinde Baindt 2. Erweiterung des Bebauungsplanes "Gewerbegebiet Mehlis" und die örtlichen Bauvorschriften hierzu Textteil mit 72 Seiten, Fassung vom 21.02.2019 Seite 19 5.9 Natur- und Artenschutz Die Außenbeleuchtung sollte in den Nachtstunden soweit als aus Gründen der Arbeits- bzw. Verkehrssicherheit möglich abgeschaltet oder bedarfsweise über Bewegungsmelder gesteuert werden. Zäune sollten zum Gelände hin einen Abstand von mind. 0,15 m zum Durchschlüpfen von Kleinlebewesen aufweisen. Die Errichtung von Regenwasser-Auffangbecken (Zisternen) wird empfohlen. Bei der Pflanzung von Bäumen ist das Nachbarrechtsgesetz zu be- rücksichtigen. Zur Entwicklung von Extensivwiesen sollten die öffentlichen und pri- vaten Grünflächen durch zweimalige Mahd pro Jahr (1. Mahd nicht vor dem 15.06; 2. Mahd Ende September) gepflegt werden. Das Mähgut sollte von der Fläche entfernt werden. Die Ausbringung von Dünge- oder Pflanzenschutzmitteln sollte vermieden werden. Vorhandene Gehölze sollten möglichst erhalten und während der Bauzeit durch entsprechende Baumschutzmaßnahmen vor Verlet- zungen im Kronen- und Wurzelbereich gesichert werden. Um zu ver- meiden, dass Verbotstatbestände im Sinne des § 44 Abs. 1 BNatSchG erfüllt werden, müssen vorhandene Gehölze außerhalb der Brutzeit von Vögeln (d.h. zwischen dem 01.10. und 28.02.) ge- rodet werden. 5.10 Biotopschutz Angrenzend an das geschützte Biotop "Eschengehölz westlich Schachen" (siehe Planzeichnung) muss gem. § 30 Abs. 2 BNatSchG die landwirtschaftliche Nutzung so ausgeübt werden, dass das Bio- top nicht zerstört oder erheblich oder nachhaltig beeinträchtigt wird. 5.11 Gem. § 33 NatSchG BW kartiertes Biotop "Eschengehölz westlich Schachen", Nr. 1812-3436-7020; Lage außerhalb des Geltungsbe- reiches (siehe Planzeichnung) 5.12 Gem. § 32 NatSchG BW kartiertes Biotop "Hecken bei Umspann- werk westlich Schachen", Nr. 1812-3436-0447; Lage außerhalb des Geltungsbereiches (siehe Planzeichnung). Gemeinde Baindt 2. Erweiterung des Bebauungsplanes "Gewerbegebiet Mehlis" und die örtlichen Bauvorschriften hierzu Textteil mit 72 Seiten, Fassung vom 21.02.2019 Seite 20 Vor Beginn der Bauarbeiten im Plangebiet ist das Biotop gemäß DIN 18920 (Schutz von Bäumen, Pflanzenbeständen und Vegeta- tionsflächen bei Baumaßnahmen) auszuzäunen. Alle Handlungen, die zu einer Zerstörung oder erheblichen oder nachhaltigen Beeinträchtigungen des Biotops führen können, sind verboten. Das heißt auf den öffentlichen sowie privaten Grünflächen sind beispielsweise Ablagerungen von Gartenabfällen, Kompost oder Holz sowie eine gärtnerische Nutzung der Fläche ebenso wie eine nicht fachgerechte Pflege der Hecke (zum Beispiel durch die Um- wandlung in eine Schnitthecke) unzulässig. 5.13 Haupt-Versorgungsleitungen oberirdisch, hier 20-kV-Freileitung der Netze BW, innerhalb des Geltungsbereiches (siehe Planzeich- nung). In der Umgebung der Haupt-Versorgungsleitung ist ein Schutzab- stand (= Abstand in der Luft von ungeschützten unter Spannung stehenden Teilen) nach DIN VDE 0105-100 von 3 m einzuhalten. Dieser Schutzabstand darf mit Körperteilen, Arbeitsmitteln oder von Bepflanzung nicht unterschritten werden und ist zur sicheren Ge- währleistung der Stromversorgung unter allen Umständen einzuhal- ten; hierbei ist außerdem das zu erwartende Wachstum der Vegeta- tion zu beachten. Auch durch umfallende oder schwankende Bäume (bspw. durch Fällungsarbeiten oder Unwetter) darf der Schutzab- stand nicht gefährdet sein. 5.14 Bodenschutz Um den sparsamen und schonenden Umgang mit Grund und Boden sicherzustellen wird empfohlen, ein Bodenmanagementkonzept zu erstellen und die Bauausführung bodenkundlich begleiten zu lassen. Das Bodenmanagementkonzept sollte folgende Punkte umfassen: Feststellung der physikalischen Eigenschaften des auszuhebenden Bodens; Erdmassenberechnungen (getrennt nach A-, B-, C-Hori- zont); Mengenangaben bezügl. künftiger Verwendung des Bodens; direkte Verwendung (im Baugebiet, außerhalb des Baugebietes); Trennung von Oberboden und kulturfähigem Unterboden bei Ausbau und Lagerung; Zwischenlagerung (Anlage von Mieten nach der DIN 19731); Maßnahmen zur Vermeidung und zur Beseitigung von Bodenverdichtungen; Ausweisung von Lagerflächen sowie Auswei- 20-kV-Freileitung der Netze BW Gemeinde Baindt 2. Erweiterung des Bebauungsplanes "Gewerbegebiet Mehlis" und die örtlichen Bauvorschriften hierzu Textteil mit 72 Seiten, Fassung vom 21.02.2019 Seite 21 sung von Tabuflächen (keine bauseitige Beanspruchung). Informa- tionen zum Bodenschutz bei Baumaßnahmen enthält der Flyer "Bo- denschutz beim Bauen", der als pdf auf der Homepage des Landrat- samtes Ravensburg verfügbar ist. Die DIN 19731 ("Bodenbeschaffenheit – Verwertung von Bodenma- terial") und DIN 18915 ("Vegetationstechnik im Landschaftsbau – Bodenarbeiten") sind bei der Bauausführung einzuhalten. Auf Grund der heterogenen Baugrundschichtung wird empfohlen, für jedes einzelne Bauvorhaben eine gesonderte Baugrunduntersuchung durchzuführen. 5.15 Brandschutz Die Installation von Überflurhydranten wird ausdrücklich empfohlen. Sie bieten bei Brandeinsätzen gegenüber den Unterflurhydranten einsatztaktisch erhebliche Vorteile, insbesondere durch die deutlich bessere Auffindbarkeit und schnellere Bedienbarkeit. Als Hydranten sollten Überflurhydranten DN 100 vorgesehen wer- den. Die Abstände der Hydranten zueinander sollten 100-200 m nicht überschreiten. Die Feuerwehr Baindt verfügt über kein eigenes Hubrettungsfahr- zeug. Auch die Stützpunktwehr Weingarten kann - aufgrund einer Fahrtzeit > 5 min - das dort vorgehaltene Hubrettungsfahrzeug nicht innerhalb der fachtechnisch erforderlichen Eintreffzeit für Men- schenrettungsmaßnahmen einsetzen. Da Schiebleitern, mit einer Nennrettungshöhe von 8m bis 12m nur bedingt für wirk-same Lösch- und Rettungsarbeiten iSd. § 15 LBO geeignet sind, bestehen für den Bereich des obigen Bebauungsplanes grundsätzliche Beden- ken gegenüber Aufenthaltsräumen, die eine Rettungshöhe > 8 m aufweisen. In solchen Fällen muss ein zweiter baulicher Rettungsweg hergestellt werden, der den Anforderungen der DIN 18065 (notwen- dige Treppen) entspricht. Für die Zufahrten gilt die "Verwaltungsvorschrift über Flächen für Rettungsgeräte der Feuerwehr auf Grundstücken" in der jeweils ak- tuellen Fassung (VwV Feuerwehrflächen), i.V.m. § 15 Landesbau- ordnung. Für die Ermittlung der Löschwasserversorgung gilt das Regelwerk der DVGW Arbeitsblatt W 405, i.Vm. § 2 (5) Ausführungsverordnung zur Landesbauordnung sowie Ziff. 5.1 IndBauRL. Gemeinde Baindt 2. Erweiterung des Bebauungsplanes "Gewerbegebiet Mehlis" und die örtlichen Bauvorschriften hierzu Textteil mit 72 Seiten, Fassung vom 21.02.2019 Seite 22 Gewerbebetriebe, die auf Grund der Brandlasten die Löschwasserver- sorgung aus der öffentlichen Wasserversorgung überschreiten, soll- ten für den Objektschutz selbstständig genügend Löschwasser (z.B. Zisterne) vorhalten. 5.16 Ergänzende Hinweise Auf Grund der Beschaffenheit des Baugrundes der näheren Umge- bung kann von einer Bebaubarkeit im überplanten Bereich ausge- gangen werden. Den Bauherren wird darüber hinaus empfohlen, im Rahmen der Bauvorbereitungen eigene Erhebungen durchzuführen (z.B. Schürfgruben, Bohrungen). Gemäß § 20 des Denkmalschutzgesetzes (DSchG) ist das Auftreten von archäologischen Funden (Steinwerkzeuge, Metallteile, Keramik- reste, Knochen) und Befunden (Gräber, Mauerwerk, Brandschichten) im Zuge von Erdbauarbeiten unverzüglich der archäologischen Denk- malpflege mitzuteilen. Die Möglichkeit zur Fundbergung und Doku- mentation ist einzuräumen. Werden bei Aushubarbeiten Verunreini- gungen des Bodens festgestellt (z.B. Müllrückstände, Verfärbungen des Bodens, auffälliger Geruch o.ä.), ist das zuständige Landratsamt unverzüglich zu benachrichtigen. Für die Erschließung des Gebietes ist es notwendig, Kabelverteiler- schränke, Straßenlaternen oder ähnliche Einrichtungen in der öffent- lichen/privaten Fläche zu installieren. Die Gemeinde Baindt behält sich die Auswahl der hierfür geeigneten Standorte sowie evtl. erfor- derliche Vereinbarungen vor. Auf Flächen, deren Niederschlagswasser über die Regenwasserkana- lisation geleitet wird, darf kein Abwasser im Sinne von verunreinig- tem Wasser anfallen. Entsprechende Arbeiten wie z.B. Autowäsche, Reinigungsarbeiten, sind nicht zulässig. WHG § 55 (1). Auf Grund der angrenzenden landwirtschaftlich genutzten Flächen ist mit der Einwirkung von vorübergehenden belästigenden Geruchs- Immissionen (z.B. durch Aufbringen von Flüssigdung, Pflanzen- schutzmitteln etc.) sowie Lärm-Immissionen (z.B. Traktorengeräu- sche, Kuhglocken etc.) zu rechnen. Alle genannten Normen und Richtlinien sind beim Deutschen Patent- amt archiviert und gesichert hinterlegt. Die genannten Normen und Richtlinien können bei der Gemeinde Baindt, Marsweilerstraße 4, eingesehen werden. Gemeinde Baindt 2. Erweiterung des Bebauungsplanes "Gewerbegebiet Mehlis" und die örtlichen Bauvorschriften hierzu Textteil mit 72 Seiten, Fassung vom 21.02.2019 Seite 23 5.17 Plangenauigkeit Obwohl die Planzeichnung auf einer digitalen (CAD) Grundlage er- stellt ist (hohe Genauigkeit), können sich im Rahmen der Ausfüh- rungs-Planung und/oder der späteren Einmessung Abweichungen ergeben (z.B. unterschiedliche Ausformung der Verkehrsflächen, un- terschiedliche Grundstücksgrößen etc.). Weder die Gemeinde Baindt noch die Planungsbüros übernehmen hierfür die Gewähr. Gemeinde Baindt 2. Erweiterung des Bebauungsplanes "Gewerbegebiet Mehlis" und die örtlichen Bauvorschriften hierzu Textteil mit 72 Seiten, Fassung vom 21.02.2019 Seite 24 6 Satzung Auf Grund von § 10 des Baugesetzbuches (BauGB) in der Fassung der Bekanntmachung vom 03.11.2017 (BGBl. I S. 3634), § 4 der Gemeindeordnung für Baden-Württemberg (GemO) in der Fassung vom 24.07.2000 (GBl. BW S. 581, ber. S. 698), zuletzt geändert durch Gesetz vom 19.06.2018 (GBl. S. 221), § 74 der Landes- bauordnung für Baden-Württemberg (LBO) in der Fassung vom 05.03.2010 (GBl. S. 357, ber. S. 416), zuletzt geändert durch Gesetz vom 21.11.2017 (GBl. S. 612, 613) der Baunutzungsverordnung (BauNVO) in der Fas- sung der Bekanntmachung vom 21.11.2017 (BGBl. I S. 3786) sowie der Planzeichenverordnung (PlanZV) in der Fassung vom 18.12.1990 (BGBl. I 1991 S. 58), zuletzt geändert durch Gesetz vom 04.05.2017 (BGBl. I S. 1057), hat der Gemeinderat der Gemeinde Baindt die 2. Erweiterung des Bebauungsplanes "Gewerbegebiet Mehlis" und die örtlichen Bauvorschriften hierzu in öffentlicher Sitzung am 12.03.2019 beschlossen. § 1 Räumlicher Geltungsbereich Der räumliche Geltungsbereich der 2. Erweiterung des Bebauungsplanes "Gewerbegebiet Mehlis" und der örtli- chen Bauvorschriften hierzu ergibt sich aus deren zeichnerischem Teil vom 21.02.2019. § 2 Zuordnung von Flächen und/oder Maßnahmen zum Ausgleich im Sinne des § 1a Abs. 3 BauGB an anderer Stelle Der Planung werden von der Maßnahme 321.389 Ökopunkte zugeordnet, der verbleibende Überschuss von 103.611 Ökopunkten steht der Gemeinde Baindt für weitere Bauvorhaben zur Verfügung. § 3 Bestandteile der Satzung Die 2. Erweiterung des Bebauungsplanes "Gewerbegebiet Mehlis" und die örtlichen Bauvorschriften hierzu be- stehen aus der Planzeichnung und dem Textteil vom 21.02.2019. Die 2. Erweiterung des Bebauungsplanes "Gewerbegebiet Mehlis" und den örtlichen Bauvorschriften hierzu werden die jeweilige Begründung vom 21.02.2019 beigefügt, ohne dessen Bestandteil zu sein. § 4 Ordnungswidrigkeiten Ordnungswidrig im Sinne des § 75 LBO handelt, wer vorsätzlich oder fahrlässig den auf Grund von § 74 LBO erlassenen örtlichen Bauvorschriften zuwider handelt. Zuwiderhandeln kann mit Geldbußen bis zu 100.000,- € (Einhunderttausend Euro) belegt werden. Ordnungswidrig handelt, wer vorsätzlich oder fahrlässig die Vorschriften − zu Solar- und Photovoltaikanlagen auf Dächern − zu Werbeanlagen in dem Baugebiet Gemeinde Baindt 2. Erweiterung des Bebauungsplanes "Gewerbegebiet Mehlis" und die örtlichen Bauvorschriften hierzu Textteil mit 72 Seiten, Fassung vom 21.02.2019 Seite 26 7 Begründung – Städtebaulicher Teil 7.1 Allgemeine Angaben 7.1.1 Zusammenfassung Eine Zusammenfassung befindet sich in dem Kapitel "Begründung – Umweltbericht" unter dem Punkt "Einleitung/Kurzdarstellung des Inhaltes". 7.1.2 Abgrenzung und Beschreibung des Erweiterungsbereiches Das Plangebiet befindet sich im westlichen Bereich des Ortsteils "Schachen" östlich der "Wicken- hauser Straße". Das bestehende Gewerbegebiet "Mehlis" soll nach Norden hin erweitert werden. Momentan wird der Bereich landwirtschaftlich genutzt. Im Süden grenzt das Plangebiet unmittelbar an die Bebauung des bestehenden Gewerbegebietes "Mehlis" sowie dessen Retentionsbecken an. Nach Westen und Norden geht das Gebiet in landwirtschaftlich genutzte Fläche über. Östlich des Plangebietes befindet sich bestehende Wohnbebauung. Der Geltungsbereich verläuft im Süden entlang der Grenze zur 4. Änderung des rechtsverbindlichen Bebauungsplanes "Gewerbegebiet Mehlis". Ebenfalls südlich grenzt der Geltunsgbereich im Bereich zur Flurnummer 562/6 an die 5. Änderung und Erweiterung des Bebauungsplanes "Gewerbegebiet Mehlis". Innerhalb des Geltungsbereiches befindet sich das Grundstück mit der Fl.-Nr. 1014 (Teilfläche). 7.2 Städtebauliche und planungsrechtliche Belange 7.2.1 Bestands-Daten und allgemeine Grundstücks-Morphologie Die landschaftlichen Bezüge werden vom Östlichen Bodenseebecken bestimmt. Innerhalb des überplanten Bereiches befinden sich keine bestehenden Gebäude. Im westlichen Bereich des Plangebietes wird ein Retentionsbecken geplant. Das Retentionsbecken wird als natur- naher Retentionsteich mit natürlichem Böschungswinkel angelegt. Es wird eine nahezu vollständige Ortsrandeingrünung durchgeführt. Die Topografie innerhalb des überplanten Bereiches steigt in östliche Richtung leicht an. Die An- schlüsse an die bereits bebauten Grundstücke im Süden sind unproblematisch. 7.2.2 Erfordernis der Planung Die Aufstellung des Bebauungsplanes dient der Ausweisung von gewerblichen Bauflächen zur De- ckung des Bedarfs der ortsansässigen Unternehmen. Im gesamten Gemeindegebiet gibt es derzeit Gemeinde Baindt 2. Erweiterung des Bebauungsplanes "Gewerbegebiet Mehlis" und die örtlichen Bauvorschriften hierzu Textteil mit 72 Seiten, Fassung vom 21.02.2019 Seite 27 keine freien gewerblichen Bauplätze. Mit der Erweiterung des bestehenden Gewerbegebietes "Mehlis" sollen daher zeitnah gezielte gewerbliche Weiter-Entwicklungsmöglichkeiten, vornehmlich für ortsansässige Gewerbebetriebe, geschaffen werden. Zum Zeitpunkt der Planaufstellung waren in der Gemeindeverwaltung konkrete Anfragen zu gewerblichen Baugrundstücken registriert. Ohne die Erweiterung des bestehenden Gewerbegebietes ist es der Gemeinde nicht möglich dieser Nach- frage gerecht zu werden. Die Gemeinde ist bemüht, auch langfristig eine ausgewogene Zusammen- setzung der Bevölkerung zu erhalten. Die Schaffung und Erhaltung von Arbeitsplätzen in unter- schiedlichen Branchen stellt hierfür eine Voraussetzung dar. Der Gemeinde erwächst daher ein Er- fordernis bauleitplanerisch steuernd einzugreifen. 7.2.3 Übergeordnete Planungen Für den überplanten Bereich sind u.a. folgende Ziele des Landesentwicklungsplanes 2002 Baden- Württemberg (LEP 2002) des Wirtschaftsministeriums Baden-Württemberg maßgeblich: − − 2.3.1.2 Bei der Ausweisung von Neubauflächen ist auf eine umweltschonende, flä- chen- und energiesparende Bebauung und eine verkehrsgünstige und woh- nortnahe Zuordnung von Versorgungseinrichtungen, Wohnbau- und Gewerbe- flächen hinzuwirken. − − 2.6.2/Anhang "Landesent- wicklungsach- sen" Landesentwicklungsachse Friedrichshafen/Ravensburg/Weingarten-Bad Waldsee (-Biberach a. d. Riß) − − Karte zu 2.1.1 "Raumkatego- rien" Darstellung als Randzone um einen Verdichtungsraum Für den überplanten Bereich sind u.a. folgende Ziele des Regionalplanes Bodensee-Oberschwaben nach der Verbindlichkeitserklärung vom 04.04.1996 des Regionalverbandes Bodensee-Ober- schwaben maßgeblich: − − 2.2.1 Die Siedlungsentwicklung, der Ausbau der Infrastruktur und die Schaffung von Arbeitsplätzen ist vorrangig auf die Siedlungsbereiche im Zuge der Entwick- lungsachsen und der regional bedeutsamen Verkehrsverbindungen zu kon- zentrieren. Die Planung steht in keinem Widerspruch zu den o.g. für diesen Bereich relevanten Zielen des Landesentwicklungsplanes 2002 (LEP 2002) sowie des Regionalplanes Bodensee-Oberschwaben. Die Erweiterung des Gewerbegebietes "Mehlis" ist verkehrsgünstig gelegen und die Bebauung wird Gemeinde Baindt 2. Erweiterung des Bebauungsplanes "Gewerbegebiet Mehlis" und die örtlichen Bauvorschriften hierzu Textteil mit 72 Seiten, Fassung vom 21.02.2019 Seite 28 möglichst flächensparend und mit einem Retentionsbecken sowie einer Ortsrandeingrünung auch umweltschonend durchgeführt. Außerdem erfolgt der Ausbau der Infrastruktur und die mit der Er- weiterung des Gewerbegebietes einhergehenden neu geschaffenen Arbeitsplätzen nahe des Sied- lungsbereiches der Gemeinde Baindt. Regionale Grünzüge, Grünzäsuren, schutzbedürfte Bereiche für Naturschutz und Landschaftspflege, für Landwirtschaft, für Forstwirtschaft, für Wasserwirtschaft oder für den Abbau oberflächennaher Rohstoffe sind von dem überplanten Bereich nicht betroffen. Die Gemeinde Baindt verfügt über einen rechtsgültigen Flächennutzungsplan (rechtsgültig seit 01.04.1995, Fassung vom 08.04.2006). Die überplanten Flächen werden hierin großteils als ge- werbliche Bauflächen in Planung dargestellt. Da der Bebauungsplan diese Vorgaben durch die Festsetzung eines Gewerbegebietes (GE) konkretisiert und die nicht dargestellten Bereiche unter die sogenannte Parzellenunschärfe fallen, kann die Abgrenzung als aus dem Flächennutzungsplan hergeleitet angesehen werden. Das Entwicklungsgebot des § 8 Abs. 2 Satz 1 BauGB ist erfüllt und der Flächennutzungsplan muss nicht geändert werden. Denkmäler im Sinne des Denkmalschutzgesetzes Baden-Württemberg (DSchG): siehe Punkt "Schutzgut Kulturgüter" des Umweltberichtes. 7.2.4 Entwicklung, allgemeine Zielsetzung und Systematik der Planung Es wurden keine weiteren Standorte in der Gemeinde Baindt geprüft. Da es sich um die Erweiterung eines bestehenden Gewerbegebietes handelt, ist der Erschließungs-Aufwand als gering zu betrach- ten. Der Erweiterungsbereich ist bisher nicht überplant. Im Rahmen eines Behördenunterrichtungs-Termines gemäß § 4 Abs. 1 BauGB wurde von der Un- teren Naturschutzbehörde im Besonderen auf die Belange des Naturschutzes hingewiesen. So darf in keinem Fall (auch nicht bei Unfällen) mit Schadstoffen belastetes Wasser in den Bach, der in den "Bampfen" mündet, gelangen. Außerdem soll eine insektenfreundliche Beleuchtung sowie eine Ortsrandeingrünung festgesetzt werden. Von Seiten des Immissionsschutzes wurde angemerkt, dass vom Plangebiet wirkende Gewerbelärm-Immissionen auf schützenswerte Nutzungen in der Umgebung einwirken. Des Weiteren wurde darauf hingewiesen, dass im Bebauungsplan eine ein- deutige und verbindliche Regelung zur Entwässerungssystematik aufgenommen werden muss und eventuell die Schaffung einer Retentionsfläche notwendig ist, um vorrübergehend Regenwasser zu speichern und Abflussspitzen zu verringern. Für die geplante Erweiterung des Gewerbegebietes soll erreicht werden, dass es zu der vorhandenen Siedlungs-Struktur hinzutritt, ohne als Fremdkörper zu erscheinen. Ziel der Planung ist es darüber hinaus, bei möglichst effektiver Ausnutzung der Flächen, weiterhin die Voraussetzung für eine mo- derne und funktionelle Arbeits- und Produktionsstätten zu schaffen, ohne dadurch die landschaft- lich und städtebaulich hochwertige Situation wesentlich zu beeinträchtigen. Gemeinde Baindt 2. Erweiterung des Bebauungsplanes "Gewerbegebiet Mehlis" und die örtlichen Bauvorschriften hierzu Textteil mit 72 Seiten, Fassung vom 21.02.2019 Seite 29 Die Umwandlung landwirtschaftlich genutzter Fläche ist deshalb notwendig, weil die Möglichkeiten der Innenentwicklung in der Gemeinde Baindt ausgeschöpft sind bzw. die Verfügbarkeit entspre- chender Flächen mittel- bis langfristig nicht gegeben ist. Für die Umsetzung der Planung soll erreicht werden, dass unterschiedliche, zeitgemäße Bauformen, die für die jeweiligen Gewerbebetriebe erforderlich sind, verwirklicht werden können. Auf diese Weise soll ein flexibles und bedarfsgerechtes Planungs-Instrument geschaffen werden. Die Systematik des Bebauungsplanes entspricht den Anforderungen des § 30 Abs. 1 BauGB ("qua- lifizierter Bebauungsplan"). Dadurch regelt der Bebauungsplan die Zulässigkeit von Vorhaben in dem überplanten Bereich abschließend. Der Bauherrschaft stehen bei Vorliegen der entsprechenden Voraussetzungen Vereinfachungen im Rahmen des bauaufsichtlichen Verfahrens (entsprechend den jeweils geltenden Vorschriften) zur Verfügung. Der redaktionelle Aufbau des Bebauungsplanes leitet sich aus der Systematik der Rechtsgrundlagen ab. 7.2.5 Planungsrechtliche Vorschriften Der Bereich der Erweiterung des Gewerbegebietes wurde in zwei Zonen eingeteilt, um auf die Be- dürfnisse von einzelnen Teilbereichen Rücksicht zu nehmen. Zum einen wurde im größten Teil des Plangebietes ein Gewerbegebiet (GE) festgesetzt und zum anderen nahe der bestehenden Wohn- bebauung im Osten ein eingeschränktes Gewerbegebiet (GEe) festgesetzt. Dieses GEe ist aus lärm- schutztechnischen Gründen ausgewiesen, um die angrenzende Wohnbebauung möglichst ruhig zu gestalten, hier wurden mehr Festsetzungen getroffen als im GE. Auf der Grundlage des § 1 der BauNVO werden innerhalb des gesamten Gebietes Veränderungen wie folgt vorgenommen: − Öffentliche Tankstellen erfahren einen generellen Ausschluss. Auf Grund der räumlichen Lage im Gebiet und der zu erwartenden hohen Frequentierung der Tankstelle, könnte es auf der Er- schließungsstraße zu Verkehrsproblemen kommen, welche auch negativen Einfluss auf den laufenden Gewerbebetrieb nehmen könnten. Unbenommen hiervon bleibt die Errichtung von Betriebs-Tankstellen. − Gemäß § 1 Abs. 9 BauNVO sind Elektro-Tankstellen als einzelne Ladesäulen im Sinne von Tankstellen oder Gewerbebetrieben aller Art ausnahmsweise zulässig. Von einer von den ein- zelnen Ladesäulen ohne Verkaufsstelle ausgehenden Störung ist nicht auszugehen. Die Lade- säulen fügen sich durch Größe und Aussehen in die Umgebung ein und dienen lediglich dem Aufladen eines Elektro-Fahrzeugs. Dadurch, dass keine Verkaufsstelle zulässig ist sowie durch die entsprechend dem jeweiligen Fahrzeug benötigte Ladedauer, ist nicht von einem starken Zu- und Abgangsverkehr auszugehen. Gemeinde Baindt 2. Erweiterung des Bebauungsplanes "Gewerbegebiet Mehlis" und die örtlichen Bauvorschriften hierzu Textteil mit 72 Seiten, Fassung vom 21.02.2019 Seite 30 − Weiterhin werden in beiden Gebietstypen (GE und GEe) Werbeanlagen ausgeschlossen, die nicht an der Stätte der Leistung errichtet werden (sogenannte "Fremdwerbungen"). Hierunter fallen Werbeanlagen, die eine eigenständige gewerbliche Hauptnutzung im Sinne des § 8 Abs. 2 Nr. 1 BauNVO darstellen. Solche Anlagen der Fremdwerbung können als selbständige bzw. eigenständige Hauptnutzung ausgeschlossen werden (VGH Mannheim, Urteil vom 16.04.2008, AZ: 3 S 3005/06). Anlagen der Fremdwerbung zeichnen sich regelmäßig dadurch aus, dass sie in einer besonders auffälligen, sich von ihrer Umgebung hervorheben- den Art und Weise gestaltet sind, um besondere Aufmerksamkeit zu erreichen. Durch die Zu- lassung von Anlagen der Fremdwerbung würde eine nachteilige Auswirkung auf das Land- schafts- und Ortsbild erwartet. Zudem sollen die Flächen des Gewerbegebietes der Ansiedlung von Unternehmen dienen, die Arbeitsplätze in der Region schaffen. Selbständige Werbeanla- gen widersprechen diesem planerischen Ziel und werden deshalb als Nutzung gemäß § 1 Abs. 9 BauNVO im Gewerbegebiet ausgeschlossen. − In beiden Gebietstypen werden außerdem Einzelhandelsbetrieben im Sinne des 8 Abs. 2 Nr. 1 ausgeschlossen. Die hierfür erforderlichen besonderen städtebaulichen Gründe im Sinne des § 1 Abs. 9 BauNVO leiten sich aus der Notwendigkeit für die innerstädtischen Bereiche den Fortbestand als Versorgungszentrum sicher zu stellen ab. Ein weiteres Abwandern der Kauf- kraft aus diesen Bereichen würde deren Funktion in Frage stellen und zu einer erheblichen städtebaulichen Fehlentwicklung führen. Auf der Grundlage des § 1 der BauNVO werden innerhalb der beiden Zonen Veränderungen wie folgt vorgenommen: − Im Gewerbegebiet GE erfahren die in § 8 Abs. 3 Nrn. 3 BauNVO angeführten Nutzungen (Ver- gnügungsstätten) einen Ausschluss, da diese extrem störenden Charakter auf das vollständig ländlich geprägte Umfeld hätten. − Im Gewerbegebiet GEe erfahren die in § 8 Abs. 3 Nrn. 2-3 BauNVO angeführten Nutzungen: Anlagen für kirchliche, kulturelle, soziale und gesundheitliche Zwecke sowie Vergnügungsstät- ten generellen Ausschluss. Für den zuerst genannten Anlagentyp muss geltend gemacht wer- den, dass eine sinnvolle Anbindung der Nutzungen an die gesamtgemeindliche Struktur in keinem Falle gegeben wäre. Ziel der gemeindlichen Planung ist es, Anlagen dieser Art auf den Hauptort der Gemeinde Baindt zu konzentrieren, um dort eine Ergänzungs- und Bünde- lungswirkung mit anderen Nutzungen zu erreichen. Für die zuletzt genannte Nutzung (Ver- gnügungsstätten) wird der generelle Ausschluss mit deren extrem störendem Charakter auf das ländlich geprägte Umfeld begründet. Für den Bereich wird ein eingeschränktes Gewerbe- gebiet festgesetzt. Prinzipiell wird dadurch der Katalog an Nutzungen eines Gewerbegebietes im Sinne des § 8 BauNVO zu Grunde gelegt. Lediglich die Art der Betriebe wird bezüglich ihrer Zweckbestimmung eingeschränkt. Zulässig sind, bezogen auf deren Emissionsverhalten, dem- nach lediglich "Gewerbebetriebe, die das Wohnen nicht wesentlich stören". Die Wohnnutzung im Sinne des § 8 Abs. 3 Nr. 1 ("Wohnungen für Aufsichts- und Bereitschaftspersonen sowie für Gemeinde Baindt 2. Erweiterung des Bebauungsplanes "Gewerbegebiet Mehlis" und die örtlichen Bauvorschriften hierzu Textteil mit 72 Seiten, Fassung vom 21.02.2019 Seite 31 Betriebsinhaber und Betriebsleiter, die dem Gewerbebetrieb zugeordnet sind und ihm gegen- über in Grundfläche und Baumasse untergeordnet sind") ist in diesem Bereich ausnahmsweise zulässig. Grundsätzlich ausgeschlossen werden fernmeldetechnische Hauptanlagen gem. § 8 Abs. 2 Nr. 1 BauNVO (z.B. Mobilfunkmasten) sowie Nebenanlagen dieser Art gem. § 14 Abs. 2 BauNVO. Der Ausschluss dieser Anlagen ist erforderlich, um dem Vorsorgegedanken Rechnung zu tragen. Genaue Auswirkungen auf die Gesundheit des Menschen sind zum Zeitpunkt der Planaufstellung noch nicht bekannt bzw. abgesichert. Gleichzeitig soll vermieden werden, dass durch das Erscheinungsbild der Anlagen eine negative optische Wirkung auf das Gebiet entstehen könnte. Die Bewohner könnten durch die Anlagen nachhaltig in ihrem Wohlbefin- den beeinträchtigt werden, auch dann, wenn keine unmittelbare strahlentechnische Beein- trächtigung gegeben wäre. Die Festsetzungen über das Maß der baulichen Nutzung konzentrieren sich auf das in der Baunut- zungsverordnung (§ 16 Abs. 3 u. 4 BauNVO) angegebene Erfordernis zur Erlangung der Eigen- schaften eines Bebauungsplanes im Sinne des § 30 Abs. 1 BauGB ("qualifizierter Bebauungsplan"). Dabei erhalten diejenigen Größen den Vorzug, die bezüglich ihrer Lesbarkeit unmissverständlich sind. − Die Festsetzung der Grundflächenzahl im Plangebiet ergibt einen möglichst großen Spielraum bei der Aufteilung der Grundstücke und der Verwirklichung von unterschiedlichen Gebäudety- pen bzw. -anordnungen. Der festgesetzte Wert von 0,80 befindet sich im Rahmen der im § 17 der Baunutzungsverordnung (BauNVO) definierten Obergrenzen für Gewerbegebiete. Der Wert ermöglicht durch den geringen Flächenverbrauch die Errichtung eines effizienten Gewerbebe- triebes. − Auf die Festsetzung der Zahl der Vollgeschoße wird verzichtet. Diese Kenngröße ist für die Vor- gabe der Gebäudehöhe wenig aussagefähig, da in der Planung Gebäude mit gewerblicher Nutzung und den damit verbundenen Raumhöhen (Hallen, Verkaufsräume) errichtet werden können. − Die Festsetzung einer Höhe (Gesamthöhe) des Hauptgebäudes schafft einen verbindlichen Rahmen zur Umsetzung eines breiten Spektrums an Gebäudeprofilen. Sie ist auch für den Au- ßenstehenden (z.B. Kaufinteressenten, Anlieger, etc.) nachvollziehbar und damit kontrollier- bar. Die erzielbaren Rauminhalte der Gebäude werden auf ein konkretes und den Erfordernis- sen der gewerblichen Nutzungen entsprechendes Maß festgesetzt. − Die Höhe von Werbeanlagen ist beschränkt, um das Orts- und Landschaftsbild nicht unange- messen zu beeinträchtigen. Innerhalb der überbaubaren Grundstpcksflächen dürfen Werbean- lagen die zulässige Gesamthöhe der Hauptgebäude nicht überschreiten. Auf die Festsetzung von maximalen Erdgeschoß-Fußbodenhöhen wird verzichtet. Dadurch entsteht ausreichend Flexibilität zur Einstellung der Gebäude im Gelände. Gemeinde Baindt 2. Erweiterung des Bebauungsplanes "Gewerbegebiet Mehlis" und die örtlichen Bauvorschriften hierzu Textteil mit 72 Seiten, Fassung vom 21.02.2019 Seite 32 Die festsetzung einer offenen Bauweise beschränkt die Längenentwicklung von Baukörpern auf max. 50 m. Die überbaubaren Grundstücksflächen (Baugrenzen) sind so festgesetzt, dass sie über die mögliche Größe der Gebäude auf Grund der Nutzungsziffern (Grundflächenzahl) hinausgehen. Dadurch ent- steht für die Bauherrschaft zusätzliche Gestaltungsfreiheit für die Anordnung der Gebäude im Grundstück. Die Baugrenzen reichen über die durch die einzelnen Bauvorhaben bedingten Grund- stücksgrenzen hinweg. Dadurch wird die Möglichkeit geschaffen, im Rahmen der Vergabe der Grundstücke flexible Aufteilungen durchzuführen. Zulässige Nebenanlagen sind nur innerhalb der überbaubaren Grundstücksfläche (Baugrenze) zulässig. Nicht überdachte Stellplätze sind innerhalb und außerhalb der überbaubaren Grundstücksflächen (Baugrenzen) zulässig. Der Ausschluss von oberirdischen Niederspannungs-Freileitungen erfolgt aus städtebaulichen Grün- den. Neben den Anforderungen für die einzelnen Baugrundstücke und Gebäude werden dadurch für die Erschließungs-Träger Vorgaben zur Ausführung von (in der Regel neu zu errichtenden) An- lagen getroffen, die dazu führen, dass das landschaftliche Umfeld geschützt wird. Von den geplanten Gewerbegebietsflächen wirken Gewerbelärm-Immissionen auf angrenzende, schützenswerte Nutzungen ein. Um Nutzungskonflikte im Bezug auf die östlich befindlichen Ein- wirkorte auszuschließen, wird im östlichen Bereich des Plangebietes ein eingeschränktes Gewerbe- gebiet mit Emissionskontingenten von 60 dB(A) im Tageszeitraum (6:00 bis 22:00 Uhr) und 45 dB(A) im Nachtzeitraum (22:00 bis 6:00 Uhr) festgesetzt. Die Einhaltung der Emissionskontingente wird im Einzelfall im Rahmen des bau- bzw. immissions- schutzrechtlichen Genehmigungsverfahrens bzw. bei der Planung eines Vorhabens, das vom Ge- nehmigungsverfahren freigestellt ist, durch Vorlage einer schalltechnischen Untersuchung durch ein entsprechend qualifiziertes Büro (z.B. Mess-Stelle nach § 29b BImSchG) nachzuweisen sein. Durch die Festsetzung der Emissionskontingente im eingeschränkten Gewerbegebiet wird eine Ein- haltung der Immissionsrichtwerte der TA Lärm (Technische Anleitung zum Schutz gegen Lärm) an den nächstgelegenen, schützenswerten Einwirkorten gewährleistet. 7.2.6 Infrastruktur Im Plangebiet verläuft eine oberirdische 20 kV- Leitung der Netze BW sowie ein Regenwasserkanal, der zum Retentionsbecken führt. Die Leitung und der Kanal im Bereich des Gewerbegebietes sind mit einem Leitungsrecht sowie einem Schutzstreifen versehen. Sollten die Leitung bzw. der Kanal beseitigt werden und die überbaubare Grundstücksfläche (Baugrenze) gemäß der erweiterten Bau- grenze vergrößert werden, entfallen die Leitungsrechte. Im Rahmen der Erschließung wird eine Trafostation zu errichten sein. Auf die Festsetzung einer entsprechenden Fläche für diese Trafostation wird bewusst verzichtet, da sich deren exakte Lage Gemeinde Baindt 2. Erweiterung des Bebauungsplanes "Gewerbegebiet Mehlis" und die örtlichen Bauvorschriften hierzu Textteil mit 72 Seiten, Fassung vom 21.02.2019 Seite 33 erst mit der Einteilung der Baugrundstücke ergeben wird. Auf Grund des § 14 Abs. 2 der Baunut- zungsverordnung (BauNVO) kann eine solche Nebenanlage in der Ausnahme zugelassen werden, auch falls im Bebauungsplan keine besondere Fläche hierfür festgesetzt ist. Eine Wertstoff-Insel innerhalb des überplanten Bereiches ist nicht erforderlich. Für den Orts-Teil sind bereits ausreichend Wertstoff-Inseln an geeigneten Stellen vorhanden. 7.2.7 Verkehrsanbindung und Verkehrsflächen Das auszuweisende Baugebiet ist über die Einmündung in die "Wickenhauser Straße" (K 7946) hervorragend an das Verkehrsnetz angebunden. Darüber hinaus besteht eine Anbindung an die Bundesstraße B 30. Über die "Althausener Straße" (L 314) und die "Schussentalstraße" (L 317) besteht Anschluss an die Bundesstraße B 32. Über die Bundesstraßen sind jeweils weitere Anbin- dungen gegeben. Die Anbindung an den öffentlichen Personen-Nahverkehr (ÖPNV) ist durch die Bushaltestelle "Schachen" an der "Wickenhausener Straße" mit der Linie 20 nach Wolpertswende und Ravensburg gegeben. Die innere Erschließung des Baugebietes erfolgt über eine Weiterführung der Straße "Am Föhren- ried". Die Regelquerschnitte der Wege und der Ausrundungen im Bereich der Einmündungen sind entsprechend der einschlägigen Richtlinien entworfen. Dadurch ist die problemlose Benutzung durch dreiachsige Lkw (Einsatzfahrzeuge) sichergestellt. Im Bereich der Stichstraße im Norden ist durch einmaliges Zurückstoßen ein Wendevorgang eines dreiachsigen Lkw gefahrlos möglich. Im Bereich der neu geplanten Erschließungsstraße ist ein Fußweg vorgesehen. Im Bereich der nörd- lichen Stichstraße müssen die Fußgänger einmal die Straßenseite wechseln. Die geplante Straße in Richtung des Retentionsbereiches, für eine eventuelle Erweiterung des Ge- werbegebietes, wird als gewerbliche Baufläche festgesetzt und die Baugrenze im Bereich der ge- planten Straße wid entsprechend ausgespart. Die Festsetzung von Höhenpunkten im Bereich der geplanten Erschließungs-Straßen ist nicht er- forderlich. Die exakte Planung der Höhenlage der Erschließungs-Anlage wird durch das beauftragte Ingenieurbüro vorgenommen. Gemeinde Baindt 2. Erweiterung des Bebauungsplanes "Gewerbegebiet Mehlis" und die örtlichen Bauvorschriften hierzu Textteil mit 72 Seiten, Fassung vom 21.02.2019 Seite 34 8 Begründung – Umweltbericht (§ 2 Abs. 4 und § 2a Satz 2 Nr. 2 BauGB und Anlage zu § 2 Abs. 4 und § 2a BauGB) sowie Abarbeitung der Eingriffsregelung des § 1a BauGB, Konzept zur Grünordnung 8.1 Einleitung (Nr. 1 Anlage zu § 2 Abs. 4 sowie § 2a BauGB) 8.1.1 Kurzdarstellung des Inhaltes und der wichtigsten Ziele der 2. Erweiterung des Bebauungs- planes "Gewerbegebiet Mehlis" (Nr. 1a Anlage zu § 2 Abs. 4 sowie § 2a BauGB) Durch die 2. Erweiterung des Bebauungsplanes "Gewerbegebiet Mehlis" wird ein Gewerbegebiet südwestlich des Hauptortes Baindt ausgewiesen. Beim Plangebiet handelt es sich größtenteils um ackerbaulich und als Grünland genutzte Fläche am nordwestlichen Rand des Teilortes Schachen. Es schließt im Süden an ein bestehendes Gewer- begebiet an. Die überplanten Flächen sind im rechtsgültigen Flächennutzungsplan des Gemeindeverbandes Mittleres Schussental (rechtsgültig seit 01.04.1995, Fassung vom 08.04.2006) großteils als ge- werbliche Bauflächen in Planung dargestellt. Zu einem kleinen Teil werden die überplanten Flächen als Grünfläche mit Ortsrandeingrünung dargestellt. Im Regionalplan Bodensee-Oberschwaben (Raumnutzungskarte) sind für die überplanten Flächen keine verbindlichen Ausweisungen getrof- fen. Der gewählte Standort ist auf Grund der südlich und östlich (jenseits der "Wickenhauser Straße") gelegenen Gewerbe- bzw. Mischgebiete und der hervorragenden Verkehrsanbindung so- wie wegen der ebenen Lage für ein Gewerbegebiet in hinreichendem Maß geeignet. Die Erweiterung des Bebauungsplanes dient der Ausweisung eines Gewerbegebietes zur Deckung des Bedarfs der ortsansässigen Unternehmen. Mit der Erweiterung des bestehenden Gewerbege- bietes "Mehlis" sollen zeitnah gezielte gewerbliche Weiter-Entwicklungsmöglichkeiten, vornehm- lich für ortsansässige Gewerbebetriebe, geschaffen werden. Zum Zeitpunkt der Planaufstellung la- gen in der Gemeindeverwaltung konkrete Anfragen zu gewerblichen Baugrundstücken vor. Wesentliche Festsetzungen des Bebauungsplanes sind die Festsetzung eines Gewerbegebietes mit einer Grundflächenzahl (GRZ) von 0,8, maximalen Gebäudehöhen von etwa 10 m, Pflanzungen innerhalb der Baugebiete sowie die Fesetzung privater und öffentlicher Grünflächen zur Ortsrand- eingrünung bzw. zur Rückhaltung von Niederschlagswasser. Stellplätze, Zufahrten und andere un- tergeordnete Wege sind mit wasserdurchlässigen Belägen auszuführen. Für die 2. Erweiterung des Bebauungsplanes "Gewerbegebiet Mehlis" ist eine Umweltprüfung gem. § 2 Abs. 4 BauGB durchzuführen sowie ein Umweltbericht gem. § 2a Satz 2 Nr. 2 BauGB sowie Anlage zu § 2 Abs. 4 und § 2a BauGB zu erstellen. Der Untersuchungsraum des Umweltberichts Gemeinde Baindt 2. Erweiterung des Bebauungsplanes "Gewerbegebiet Mehlis" und die örtlichen Bauvorschriften hierzu Textteil mit 72 Seiten, Fassung vom 21.02.2019 Seite 35 geht zur Betrachtung der Auswirkungen auf die Bereiche Schutzgebiete und Biotope sowie Schutz- gut Wasser über das Plangebiet hinaus. Für die restlichen Schutzgüter ist das Plangebiet als Un- tersuchungsraum ausreichend. Der jeweilige Wirkungsraum ergibt sich aus der zu erwartenden Reichweite erheblicher Wirkungen, der bestehenden Vorbelastung durch Verkehrsinfrastruktur und Bebauung sowie der daraus resultierenden Trennwirkung. Der Bedarf an Grund und Boden (Geltungsbereich) beträgt insgesamt 2,06 ha, davon sind 1,60 ha Gewerbegebiet, 0,24 ha Verkehrsflächen, 0,20 ha öffentliche und 0,02 ha private Grünflächen. Der Flächenbedarf im Bereich der Änderung muss unter dem Gesichtspunkt betrachtet werden, dass der Bereich bereits in Teilbereichen bebaut ist. Der erforderliche naturschutzrechtliche Ausgleich von 321.389 Ökopunkten erfolgt vollständig durch das baurechtliche Ökokonto der Gemeinde Baindt. 8.1.2 Ziele des Umweltschutzes aus anderen Planungen (Nr. 1b Anlage zu § 2 Abs. 4 sowie § 2a BauGB) Regionalplan: Nach der Raumnutzungskarte des Regionalplanes Bodensee-Oberschwaben sind verbindliche Aus- sagen und Ziele zur regionalen Freiraumstruktur (z.B. regionale Grünzüge, schutzbedürftige Berei- che für Naturschutz, Land-, Forst- oder Wasserwirtschaft) nicht direkt berührt. Lediglich in nord- westlicher Richtung des Plangebietes, beginnt der Regionale Grünzug Nr. 01 "Zusammenhängende Landschaft im nördlichen Schussental mit Anschluss an den Altdorfer Wald". Eine Beeinträchtigung des Regionalen Grünzuges durch die Planung kann ausgeschlossen werden. Die Planung steht auch in keinem Widerspruch zu sonstigen für diesen Bereich relevanten Zielen des Regionalplanes (siehe Kapitel 7.2.3. "Übergeordnete Planungen" in der städtebaulichen Begründung). Flächennutzungsplan und Landschaftsplan (Fassung vom 08.04.2006): Die überplanten Flächen sind im rechtsgültigen Flächennutzungsplan des Gemeindeverbandes Mittleres Schussental (rechtsgültig seit 01.04.1995, Fassung vom 08.04.2006) großteils als ge- werbliche Bauflächen in Planung dargestellt. Im integrierten Landschaftsplan werden die überplan- ten Flächen zu einem kleinen Teil als Grünfläche mit Ortsrandeingrünung dargestellt. Da der Be- bauungsplan die Vorgaben durch die Festsetzung eines Gewerbegebietes (GE) konkretisiert und die als Grünfläche mit Ortsrandeingrünung dargestellten Bereiche lediglich geringfügig nach Norden und Osten verschoben werden, kann der Bebauungsplan als aus dem Flächennutzungsplan herge- leitet angesehen werden. Natura 2000-Gebiete (§ 1 Abs. 6 Nr. 7 Buchst. b BauGB): Nordwestlich des Plangebietes, in einem Abstand von etwa 520 m, liegen Teilflächen des FFH- Gebiets "Schussenbecken mit Tobelwäldern südlich Blitzenreute" (Schutzgebiets-Nr. 8223-311). Gemeinde Baindt 2. Erweiterung des Bebauungsplanes "Gewerbegebiet Mehlis" und die örtlichen Bauvorschriften hierzu Textteil mit 72 Seiten, Fassung vom 21.02.2019 Seite 36 Hierbei handelt es sich um das Fließgewässer "Bampfen". In diesem Teilbereich (LRT 91E0*) wer- den die Erhaltung der Vorkommen von Groppe, Strömer und Kleiner Bachmuschel angestrebt. Im Rahmen der Umweltprüfung wurde gem. § 34 Abs. 1 BNatSchG eine Vorprüfung zur Verträglichkeit des Vorhabens mit dem Schutzgebiet des europäischen Verbundsystems Natura 2000 durchgeführt. Bei Berücksichtigung der im Bebauungsplan festgesetzten Minimierungsmaßnahmen (insekten- schonende Außenbeleuchtung und Photovoltaik-Anlagen sowie begrenzte Abflussmenge von gerei- nigtem Niederschlagswasser) sind erhebliche Beeinträchtigungen der Schutz- und Erhaltungsziele des oben genannten FFH-Gebietes nicht zu erwarten (siehe FFH-Vorprüfung des Büros Sieber vom 11.07.2018, überarbeitet am 13.02.2019). Eine weitere Verträglichkeitsprüfung gem. § 34 Abs. 1 BNatSchG ist daher nicht erforderlich. Weitere Schutzgebiete/Biotope: − Im Südwesten des Plangebietes befindet sich in einem Abstand von 4 m bzw. 12 m das gem. § 30 BNatSchG kartierte Biotop "Hecken bei Umspannwerk westlich Schachen" (Nr. 1812- 3436-0447). Etwa 90 m nordöstlich liegt das kartierte Biotop "Eschengehölz westlich Schachen" (Nr. 81234367020) sowie weitere im Umfeld. In einem Abstand von etwa 1,1 km liegt nordöstlich des Plangebietes das Wasserschutzgebiet "Brühl" (Nr. 436031). − Bei Berücksichtigung der im Bebauungsplan festgesetzten Maßnahmen zur Vermeidung und Minimierung sind erhebliche Beeinträchtigungen der o.g. Biotope und Schutzgebiete nicht zu erwarten (siehe auch "Schutzgut Arten und Lebensräume; Biologische Vielfalt" in den Kapiteln "Bestandsaufnahme [8.2.1]" und "Prognose [8.2.2] bei Durchführung der Planung"). Biotopverbund: − In einem Abstand von etwa 300 m zum Plangebiet befinden sich in westlicher Richtung Kern- flächen des landesweiten Biotopverbunds feuchter Standorte. Der 1000 m- Suchraum dieser Kernflächen liegt zwar nur etwa 80 m nordwestlich vom Plangebiet. Auswirkungen auf die Verbundfunktion des Plangebietes sind im Allgemeinen nicht erkennbar, da das Plangebiet auf Grund der derzeitigen Nutzung und der angrenzenden Bebauung sowie der Verkehrflächen keinen großen Lebensraumwert hat und daher bereits jetzt keinen optimalen Wanderkorridor darstellt. Da die Kernflächen inbesondere durch die Bundesstraße vom Plangebiet abgeschnit- ten sind, wird die Funktion der Flächen von der Planung nicht beeinträchtigt. − Westlich des Plangebietes, in einem Abstand von etwa 660 m befinden sich entlang der Bahnlinie Kernflächen des landesweiten Biotopverbunds trockener Standorte. Da hier jedoch kein Suchraum besteht und somit ein Biotopverbund zum Plangebiet unwahrscheinlich ist, kann eine Beeinträchtigung durch das geplante Vorhaben ausgeschlossen werden. Gemeinde Baindt 2. Erweiterung des Bebauungsplanes "Gewerbegebiet Mehlis" und die örtlichen Bauvorschriften hierzu Textteil mit 72 Seiten, Fassung vom 21.02.2019 Seite 37 8.2 Beschreibung und Bewertung der erheblichen Umweltauswirkungen auf der Grundlage der Umweltprüfung nach § 2 Abs. 4 Satz 1 BauGB (Nr. 2 Anlage zu § 2 Abs. 4 sowie § 2a BauGB) 8.2.1 Bestandsaufnahme der einschlägigen Aspekte des derzeitigen Umweltzustands (Basissze- nario), einschließlich der Umweltmerkmale der Gebiete, die voraussichtlich erheblich be- einflusst werden (Nr. 2a Anlage zu § 2 Abs. 4 und § 2a BauGB) Schutzgut Arten und Lebensräume; Biologische Vielfalt (Tiere und Pflanzen; § 1 Abs. 6 Nr. 7 Buchst. a BauGB): Kriterien zur Beurteilung des Schutzgutes sind die Naturnähe, Empfindlichkeit und der Vernetzungs- grad der betrachteten Lebensräume sowie das Vorkommen geschützter oder gefährdeter Arten bzw. Biotope. − Beim größten Teil des Plangebietes handelt es sich um Ackerland, durch das ein landwirt- schaftlicher Weg führt. Lediglich der Bereich ganz im Westen, in dem die Grünfläche als Re- tentionsbecken geplant ist, wird momentan als Grünland genutzt. Infolge der intensiven land- wirtschaftlichen Nutzung und des damit einhergehenden Stickstoff-Eintrags ist die Artenviel- falt der Fläche begrenzt. − Das oben genannte südwestlich des Plangebietes liegende Biotop "Hecken bei Umspannwerk westlich Schachen" besteht aus zwei überwiegend dichten Hecken, welche ein Umspannwerk östlich und nördlich eingrenzen. Die Hecken werden von Hasel, Hainbuche, Weißdorn u.a. aufgebaut. Am Südrand der nördlichen Hecke Liguster, sonst vereinzelt Holunder und Pfaffen- hütchen beigemischt. Die Krautschicht besteht aus nitrophytischer Vegetation. Am Westrand der östlichen Hecke ist ein Grassaum ausgebildet, sonst sind keine Säume vorhanden. Im Be- reich dieser Hecken sowie in dem südöstlich davon liegenden Heckensaum, der an das Plan- gebiet angrenzt, ist auf Grund der vielfältigen Lebensraumstrukturen mit einem erhöhten Vor- kommen von Vögeln, Insekten, Reptilien und Säugetieren zu rechnen. − Östlich des Plangebietes im Bereich der Wohnhaus-Gärten sind siedlungstypische (störungsto- lerante) Kleinlebewesen (Insekten, Kleinsäuger) und Vögel zu erwarten. − Das überplante Gebiet ist im Hinblick auf die Durchgängigkeit für Tiere wegen der zahlreichen benachbarten Verkehrswege und Bebauung stark vorbelastet (Kreisstraße im Osten, Bundes- straße im Westen, Straße im Süden). Der Lärm und die Störungen durch den Verkehr und das südlich des Plangebietes liegende Gewerbe lässt die Flächen v. a. für störungsempfindliche Tiere als sehr ungeeignet erscheinen. − Eine botanische und/oder faunistische Bestandsaufnahme wurde nicht durchgeführt, da es keinerlei Hinweise auf besondere Artenvorkommen (Arten der "Roten Liste", gesetzlich ge- schützte Arten, lokal oder regional bedeutsame Arten) gibt und diese auf Grund der intensiven Nutzung, der o. g. Vorbelastungen sowie mangels gliedernder naturnaher Strukturen auch nicht zu erwarten sind. Die Bedeutung der Flächen für das Schutzgut ist insgesamt gering. Gemeinde Baindt 2. Erweiterung des Bebauungsplanes "Gewerbegebiet Mehlis" und die örtlichen Bauvorschriften hierzu Textteil mit 72 Seiten, Fassung vom 21.02.2019 Seite 38 Schutzgut Boden, Geologie und Fläche (§ 1 Abs. 6 Nr. 7 Buchst. a BauGB): Kriterien zur Beurteilung des Schutzgutes sind die Funktionen des Bodens als Standort für Kultur- pflanzen und für natürliche Vegetation, als Ausgleichskörper im Wasserkreislauf sowie als Filter und Puffer für Schadstoffe. Auch die Empfindlichkeit des Bodens, der Natürlichkeitsgrad des Bo- denprofils und der geologischen Verhältnisse sowie eventuell vorhandene Altlasten werden als Be- urteilungskriterien herangezogen. Darüber hinaus wird die Eignung der Flächen für eine Bebauung bewertet. − Aus geologischer Sicht gehört das Plangebiet zur Jungmoränenlandschaft des Voralpenlandes; im Untergrund stehen daher würmzeitliche Schotter und Beckensedimente (häufig dicht gela- gerter tonig-lehmiger Geschiebemergel) an. Ursprünglich haben sich aus diesen Sedimenten, die meist von geringmächtiger spätglazialer Fließerde (Decklage) überlagert werden, lehmige pseudovergleyte Parabraunerden entwickelt. Die Böden sind vollständig unversiegelt, aber anthropogen überprägt (Verdichtung durch Befahrung mit Fahrzeugen; Eintrag von Dünger). − Gemäß Reichsbodenschätzung werden die Böden im Plangebiet mit mittlerer Funktion als Fil- ter und Puffer für Schadstoffe sowie Bedeutung als Ausgleichskörper im Wasserkreislauf ein- gestuft. Zudem ist die Bodenfunktion "Natürliche Bodenfruchtbarkeit" als mittel eingestuft; alle Bodenfunktionen sind mit Bewertungsklasse 2 eingestuft. Da die Flächen im Plangebiet (Acker) vollständig unversiegelt sind, können die Funktionen noch vollumfänglich erfüllt wer- den. Gemäß Reichsbodenschätzung liegt die Boden- oder Grünlandgrundzahl bei 35-59, die Ackerzahl bei 41-60 und deuten damit auf eine Ertragsfähigkeit im mittleren Bereich hin. − Laut Geotechnischem Bericht von Henke und Partner GmbH vom 08.11.2018 ist der Boden im Plangebiet je nach Bohrloch als durchlässig bis schwach durchlässig zu beschreiben. Hin- weise auf Bodenverunreinigungen und Altlasten gibt es nicht. − Dem Plangebiet kommt zusammenfassend eine mittlere Bedeutung für das Schutzgut zu. Schutzgut Wasser (§ 1 Abs. 6 Nr. 7 Buchst. a BauGB): Kriterien zur Beurteilung des Schutzguts Wasser sind zum einen die Naturnähe der Oberflächenge- wässer (Gewässerstrukturgüte und Gewässergüte), zum anderen die Durchlässigkeit der Grundwas- ser führenden Schichten, das Grundwasserdargebot, der Flurabstand des Grundwassers, die Grund- wasserneubildung sowie – abgeleitet aus den genannten Kriterien – die Empfindlichkeit des Schutzgutes Wasser gegenüber Beeinträchtigungen durch das Vorhaben. − Im Plangebiet selbst kommen keine Oberflächengewässer vor. Nordwestlich, in einem Ab- stand von etwa 110 m verläuft ein Bach, der in den "Bampfen" mündet. Ein Abschnitt des "Bampfens" verläuft sowohl im Norden (Entfernung ca. 430 m), als auch im Nordwesten (Ent- fernung ca. 550 m), der in diesem Bereich Teil des FFH-Gebietes "Schussenbecken mit Tobel- wäldern südlich Blitzenreute" ist. Gemeinde Baindt 2. Erweiterung des Bebauungsplanes "Gewerbegebiet Mehlis" und die örtlichen Bauvorschriften hierzu Textteil mit 72 Seiten, Fassung vom 21.02.2019 Seite 39 − Laut Geotechnischem Bericht von Henke und Partner GmbH vom 08.11.2018 wurde bei der Untersuchung zweier Bohrlöcher bei etwa 3,40 m bzw. 4,30 unter GOK auf Grundwasser ge- stoßen. Bei zwei weiteren Bohrlöchern wurden bei ca. 3,80 m nasse Schmelzwassersande an- getroffen, was auf Schicht- und Grundwasser hindeutet. Nach starken Niederschlägen und nach der Schneeschmelze können höhere Grund- bzw. Schichtwasserstände auftreten. Versi- ckerungsversuche deuten je nach Bohrloch auf einen durchlässigen bis schwach durchlässigen Boden hin. − Dem Plangebiet kommt zusammenfassend eine mittlere Bedeutung für das Schutzgut zu. Wasserwirtschaft (Wasser; § 1 Abs. 6 Nr. 7 Buchst. a BauGB): Die für die Wasserwirtschaft wichtigen Gesichtspunkte sind die Versorgung des Plangebietes mit Trinkwasser, die Entsorgung von Abwässern, die Ableitung bzw. Versickerung von Niederschlags- wasser sowie eventuell auftretendes Hangwasser oder Hochwasser von angrenzenden Gewässern, das zu Überflutungsproblemen im Plangebiet führt. − Momentan fallen im Gebiet keine Abwässer an. − Die Gemeinde verfügt über ein Misch-System zur Entsorgung der Abwässer sowie eine Anbin- dung zur Trinkwasserversorgung. Schutzgut Klima/Luft; Erhaltung der bestmöglichen Luftqualität (§ 1 Abs. 6 Nr. 7 Buchst. a und h BauGB): Kriterien zur Beurteilung des Schutzguts sind die Luftqualität sowie das Vorkommen von Kaltluft- entstehungsgebieten und Frischluftschneisen. − Großklimatisch gesehen liegt das Plangebiet im südwestdeutschen Klimabezirk Rhein-Boden- see-Hügelland. Das Bodenseebecken ist dabei durch ein für die Höhenlage eher mildes Klima gekennzeichnet. Die durchschnittlichen Jahrestemperaturen liegen bei etwa 8°C, die durch- schnittliche jährliche Niederschlagsmenge etwa bei 980 mm. − Die offenen Flächen des Plangebietes dienen der lokalen Kaltluftproduktion. Lokale Luftströ- mungen und Windsysteme können sich auf Grund des gering bewegten Reliefs nur relativ schwach ausbilden. Durch das fehlen von Bäumen kann es im Plangebiet zu keiner Frischluft- produktion kommen. − Aus dem Kfz-Verkehr der angrenzenden Verkehrswege und Gewerbeflächen reichern sich Schadstoffe in der Luft an. Auch durch die an das Plangebiet angrenzende landwirtschaftliche Nutzung (z.B. Ausbringen von Flüssigdung oder Pflanzenschutzmitteln) ist die Luftqualität be- reits geringfügig vorbelastet. − Dem Plangebiet kommt zusammenfassend eine geringe Bedeutung für das Schutzgut zu. Gemeinde Baindt 2. Erweiterung des Bebauungsplanes "Gewerbegebiet Mehlis" und die örtlichen Bauvorschriften hierzu Textteil mit 72 Seiten, Fassung vom 21.02.2019 Seite 40 Schutzgut Landschaftsbild (Landschaft; § 1 Abs. 6 Nr. 7 Buchst. a BauGB): Kriterien zur Bewertung des Schutzguts sind die Vielfalt, Eigenart und Schönheit der Landschaft. Die Einsehbarkeit in das Plangebiet, Blickbeziehungen vom Gebiet und angrenzenden Bereichen in die Landschaft sowie die Erholungseignung des Gebietes werden als Nebenkriterien herangezogen. − Die Gemeinde Baindt liegt am nordwestlichen Rand des Schussenbeckens (Naturraum Boden- seebecken). Beim Plangebiet selbst handelt es sich um einen ackerbaulich genutzten Bereich in nordwestlicher Randlage des Ortsteiles "Schachen". − Der Bereich ist von Norden vom angrenzenden Acker sowie von den östlich des Plangebietes liegenden Wohnhäusern her einsehbar, stellt auf Grund der Nutzung jedoch keinen land- schaftsästethischen Augenfang dar. Der Bereich besitzt auch keine besondere Erholungseig- nung, da er von Süden mit Gewerbebebauung und von Westen von einem Umspannwerk um- schlossen ist. − Dem Plangebiet kommt zusammenfassend eine geringe Bedeutung für das Schutzgut zu. Schutzgut Mensch (§ 1 Abs. 6 Nr. 7 Buchst. c BauGB): Kriterien zur Beurteilung des Schutzguts sind gesunde Wohn- und Arbeitsverhältnisse sowie die Erholungseignung des Gebietes. − Das Plangebiet wird landwirtschaftlich genutzt, sodass sowohl vom Plangebiet selbst, als auchvon der angrenzenden ackerbaulich genutzten Fläche wahrscheinlich Geruchs-Emissionen ausgehen. Die Fläche besitzt keinerlei Naherholungs-Funktion, da auch keine Rad- oder Fuß- wege am Plangebiet vorbeiführen. − Dem Plangebiet kommt zusammenfassend eine geringe Bedeutung für das Schutzgut zu. Schutzgut Kulturgüter (§ 1 Abs. 6 Nr. 7 Buchst. d BauGB): − Es befinden sich keine Kulturgüter im überplanten Bereich. Erneuerbare Energien (§ 1 Abs. 6 Nr. 7 Buchst. f BauGB): − Gemäß dem Umwelt-Daten und -Kartendienst Online (UDO) der Landesanstalt für Umwelt, Messungen und Naturschutz Baden-Württemberg beträgt die mittlere jährliche Sonnenein- strahlung rund 1.150-1.151 kWh/m². Da das Gelände überwiegend eben ist, sind die Vo- raussetzungen für die Gewinnung von Solarenergie mittelmäßig. − Nach der Karte "Hydrogeologische Kriterien zur Anlage von Erdwärmesonden in Baden-Würt- temberg" ist die Anlage von Erdwärmesonden im Einzelfall zu prüfen. Grund hierfür ist der einzuhaltende Vorsorgeabstand zum relativ kleinen Wasserschutzgebiet "Brühl" (Nr. 436031). Wechselwirkungen zwischen den Belangen des Umweltschutzes Tiere, Pflanzen, Boden, Wasser, Luft, Klima, Landschaft, biologische Vielfalt, Mensch, Kulturgüter (§ 1 Abs. 6 Nr. 7 Buchst. i BauGB): Gemeinde Baindt 2. Erweiterung des Bebauungsplanes "Gewerbegebiet Mehlis" und die örtlichen Bauvorschriften hierzu Textteil mit 72 Seiten, Fassung vom 21.02.2019 Seite 41 Soweit Wechselwirkungen zwischen den einzelnen Schutzgütern bestehen, wurden diese bei der Abarbeitung der einzelnen Schutzgüter angemerkt. 8.2.2 Übersicht über die voraussichtliche Entwicklung des Umweltzustandes bei Nicht-Durch- führung der Planung (Nr. 2a Anlage zu § 2 Abs. 4 und § 2a BauGB) Bei Nicht-Durchführung der Planung bleiben die ackerbaulichen sowie als Grünland genutzten Flä- chen als landwirtschaftlicher Ertragsstandort sowie als Lebensraum für Tiere und Pflanzen erhalten. An der biologischen Vielfalt ändert sich nichts auf Grund von baulichen Maßnahmen in diesem Bereich. Es ist keine Veränderung der vorkommenden Böden und der geologischen Verhältnisse sowie des Wasserhaushaltes und der Grundwasserneubildung zu erwarten. Das Gebiet wird nicht an die Ver- und Entsorgungsleitungen angeschlossen und bleibt unbebaut. Damit bleibt auch die Luftqualität unverändert. Es ergibt sich keine Veränderung hinsichtlich der Kaltluftentstehung. Das Landschaftsbild, die Erholungseignung sowie die Auswirkungen auf den Menschen bleiben unver- ändert. Es bestehen weiterhin keine Nutzungskonflikte. Die Schutzgebiete (FFH-Gebiet, Wasser- schutzgebiet), Biotope und ihre Verbundfunktion bleiben unverändert. Hinsichtlich des Schutzgutes Kulturgüter ergeben sich keine Veränderungen. Bei Nicht-Durchführung der Planung sind keine zusätzlichen Energiequellen nötig. Die bestehenden Wechselwirkungen erfahren keine Verände- rung. Unabhängig davon können Änderungen eintreten, die sich nutzungsbedingt (z.B. Intensivierung oder Extensivierung der Acker- sowie Grünlandnutzung), aus großräumigen Vorgängen (z.B. Kli- mawandel) oder in Folge der natürlichen Dynamik (z.B. Populationsschwankungen, fortschreitende Sukzession) ergeben. Diese auch bisher schon möglichen Änderungen sind aber nur schwer oder nicht prognostizierbar. Zudem liegen sie außerhalb des Einflussbereichs der Gemeinde; ein unmit- telbarer Bezug zur vorliegenden Planung besteht nicht. 8.2.3 Prognose über die Entwicklung des Umweltzustandes bei Durchführung der Planung - Beschreibung und Bewertung der voraussichtlichen erheblichen Umweltauswirkungen einschließlich der Maßnahmen zur Vermeidung, Verhinderung, Verringerung bzw. ihrem Ausgleich und ggf. geplanter Überwachungsmaßnahmen (Nr. 2b und c Anlage zu § 2 Abs. 4 und § 2a BauGB) Schutzgut Arten und Lebensräume; Biologische Vielfalt (Tiere und Pflanzen; § 1 Abs. 6 Nr. 7 Buchst. a BauGB): − Der Lebensraum der im Bereich des Ackers vorkommenden Tiere und Pflanzen geht durch die Bebauung und die damit einhergehende Versiegelung verloren. Da das Plangebiet am Orts- rand liegt, ist nicht mit der Zerschneidung von Lebensräumen zu rechnen. In Folge der heran- rückenden Bebauung werden die angrenzenden Biotope in gewissem Umfang beeinträchtigt. Gemeinde Baindt 2. Erweiterung des Bebauungsplanes "Gewerbegebiet Mehlis" und die örtlichen Bauvorschriften hierzu Textteil mit 72 Seiten, Fassung vom 21.02.2019 Seite 42 Die Arten der beiden Hecken könnten durch Baumaßnahmen und den anschließenden Gewer- bebetrieb leicht gestört werden. Im Bereich des geplanten Retentionsbeckens mit Bepflanzung ist dagegen eine Ansiedlung von Arten der Feuchtstandorte zu erwarten. Zusätzlich schottet die Bepflanzung die Hecken zumindest in gewissem Umfang vom Gewerbebetrieb ab. − Durch geeignete Maßnahmen zur Vermeidung und Minimierung (Durchgrünung der Bebau- ung, Pflanzungen in dem Baugebiet) kann das Ausmaß des Lebensraum-Verlustes reduziert werden. Auf den privaten Baugrundstücken ist eine Mindestzahl von Bäumen (mit der Emp- fehlung sie nach Norden) zu pflanzen, um die Durchgrünung und damit auch den Lebens- raumwert des Baugebietes zu verbessern. Für die Pflanzung von Bäumen und Sträuchern sind standortgerechte heimische Gehölze zu verwenden. Dies verbessert das Lebensraum-Angebot vor allem für Kleinlebewesen und Vögel, denn einheimische Pflanzen bilden die Grundlage vieler Nahrungsketten. Ihre Verwendung dient daher auch der Erhaltung oder Verbesserung des Lebensraumes für Kleinlebewesen. Zum Schutz nachtaktiver Insekten, insbesondere jene die im nahegelegenen FFH-Gebiet "Schussenbecken mit Tobelwäldern südlich Blitzenreute" vorkommen, wird festgesetzt, dass als Außenbeleuchtung nur Leuchtentypen mit geringem Anteil an blauem und ultraviolettem Licht (z.B. Natriumdampf- oder LED-Lampen) mit einer maximalen Lichtpunkthöhe von 8,00 m verwendet werden dürfen. Zudem gelten Einschrän- kungen für die Beleuchtung von Werbeanlagen. Um fehlgeleitete Eiablagen von wasserge- bundenen Insekten zu vermeiden, sind nur solche Photovoltaik-Module zulässig, die weniger als 6 % Licht reflektieren (je Solarglasseite 3 %). Dies wird von Elementen erfüllt, die entspie- gelt und monokristallin sind sowie deutliche Kreuzmuster aufweisen. Elemente aus Struktur- glas besitzen im Vergleich zu Floatglas deutliche Vorteile. Wassergebundene Insekten können vor allem im Gewässer "Bampfen" und seinen Seitenarmen vorkommen, wovon ein Gewässer- abschnitt auch im FFH-Gebiet "Schussenbecken mit Tobelwäldern südlich Blitzenreute" liegt. Mauern mit einer Höhe von mehr als 0,25 m sind unzulässig, um die Durchlässigkeit des Ge- bietes für Kleinlebewesen zu erhalten und Zerschneidungseffekte zu verhindern. − Um zumindest eine Pufferung zur östlich gelegenen Wohnbebauung und etwas Lebensraum für Tiere und Pflanzen zu schaffen, wurde zu dieser hin eine private Grünfläche festgesetzt. Diese ist mit Bäumen der 2 Wuchklasse sowie mit Sträuchern zu bepflanzen und extensiv zu pflegen. Eine Ortsrandeingrünung nach Norden hin wird auf Grund der geplanten Gewerbeer- weiterung nicht als erforderlich gesehen. Zur Aufwertung des Retentionsbereiches, ist dieser sowohl mit Bäumen, als auch Sträuchern zu bepflanzen und ebenso wie die private Grünflä- che extensiv zu pflegen. Auch wird so vermieden, dass die Gewerbebauung direkt bis an die Biotope heranreicht. Für sämtliche Baumpflanzungen, d.h. sowohl auf öffentlichen, als auch privaten Grünflächen sowie auf den privaten Baugrundstücken ist ein Mindeststammumfang von 20-25 cm, festgesetzt, um bereits zum Zeitpunkt Pflanzung eine gewisse Ein- und Durch- grünung des Baugebietes und Puffer zur landwirtschaftlichen Fläche bzw. zur Wohnbebuau- ung zu schaffen. Nach Betrachtung der Vermeidungs- und Minimierungsmaßnahmen kann der Eingriff in das Schutzgut Arten und Lebensräume insgesamt als gering bewertet werden. Gemeinde Baindt 2. Erweiterung des Bebauungsplanes "Gewerbegebiet Mehlis" und die örtlichen Bauvorschriften hierzu Textteil mit 72 Seiten, Fassung vom 21.02.2019 Seite 43 − Nach Betrachtung der Vermeidungs- und Minimierungsmaßnahmen verbleibt ein geringer Eingriff in das Schutzgut. Auslösender Wirkfaktor Auswirkung auf das Schutzgut Wertung (+ pos./ – neg./ 0 neutral) baubedingt Baustellenverkehr, Betrieb von Baumaschi- nen Belastung der Flora (v.a. in den angrenzenden Biotopen) durch Lärm und Erschütterungen, Staub- und u.U. auch Schadstoffemissionen – Baustelleneinrichtungen, Bodenablagerun- gen, Baustraßen Verlust von Ackerland – anlagenbedingt Errichtung der Gebäude, Außenanlagen und Verkehrsflächen Verlust von Lebensräumen – – Anlage von Grünflächen Schaffung von Ersatzlebensräumen + betriebsbedingt Gewerbeausübung u.U. Beeinträchtigung scheuer Tiere – Lichtemissionen, Reflektionen von Photovol- taikanlagen Beeinträchtigung nachtaktiver oder wasserge- bundener Insekten (stark reduziert durch Festset- zungen zur Beleuchtung und zu PV-Anlagen) – Schutzgut Boden, Geologie und Fläche (§ 1 Abs. 6 Nr. 7 Buchst. a BauGB): − Die landwirtschaftlichen Ertragsflächen gehen verloren. Während der Bauzeit wird ein großer Teil der Bodenflächen für Baustelleneinrichtungen und Baustraßen beansprucht sowie durch Staub- und u.U. auch Schadstoffemissionen belastet. Die durch die geplanten Baukörper und Verkehrsflächen entstehende Versiegelung führt zu einem kompletten Verlust der natürlichen Bodenfuktionen. Im Bereich der Retentionsfläche werden die Bodenfunktionen auf Grund von Abgrabungen erheblich beeinträchtigt und gehen fast vollständig verloren. In den versiegelten Bereichen kann keine der Bodenfunktionen (Standort für Kulturpflanzen, Filter und Puffer, Ausgleichskörper im Wasserhaushalt) mehr wahrgenommen werden. Bei einer festgesetzten GRZ von 0,8 können bis zu etwa 1,52 ha des Plangebietes neu versiegelt werden. − Durch geeignete Maßnahmen zur Vermeidung und Minimierung können die entstehenden Be- einträchtigungen des Schutzgutes Boden reduziert werden. Für Stellplätze, Zufahrten und an- dere untergeordnete Wege sind wasserdurchlässige (versickerungsfähige) Beläge vorgeschrie- ben, um die Versiegelung der Freiflächen zu minimieren und damit die Wasseraufnahmefä- higkeit des Bodens weitestgehend zu erhalten. Zum Schutz des Bodens vor Verunreinigungen Gemeinde Baindt 2. Erweiterung des Bebauungsplanes "Gewerbegebiet Mehlis" und die örtlichen Bauvorschriften hierzu Textteil mit 72 Seiten, Fassung vom 21.02.2019 Seite 44 werden Oberflächen aus Zink, Titan-Zink, Kupfer oder Blei für alle baukonstruktiven Elemente, die großflächig mit Niederschlagswasser in Berührung kommen, ausgeschlossen. − Trotz der Maßnahmen zur Vermeidung und Minimierung, welche die entstehenden Beein- trächtigungen des Schutzgutes Boden reduzieren, ist die Eingriffsstärke auf Grund der relativ großflächigen Versiegelung als hoch zu bewerten. Auslösender Wirkfaktor Auswirkung auf das Schutzgut Wertung (+ pos./ – neg./ 0 neutral) baubedingt Baustellenverkehr, evtl. Unfälle Eintrag von Schadstoffen – Lagerung von Baumaterial, Baustellenein- richtungen (Wege, Container) partielle Bodenverdichtung, evtl. Zerstörung der Vegetationsdecke/Freilegen des Oberbodens – Bodenabbau, -aufschüttungen und Boden- transport stellenweise Bodenverdichtung, Zerstörung des ursprünglichen Bodenprofils – – anlagenbedingt Errichtung der Gebäude, Außenanlagen und Verkehrsflächen Bodenversiegelung – ursprüngliche Boden- Funktionen gehen verloren – – gesamte Flächenbeanspruchung Verlust offenen belebten Bodens – – betriebsbedingt Verkehr, Gewerbeausübung, (Autowäsche, evtl. Gärtnern) Eintrag von Schadstoffen – Schutzgut Wasser (§ 1 Abs. 6 Nr. 7 Buchst. a BauGB): − Die geplante gewerbliche Bebauung hat eine Veränderung des Wasserhaushaltes zur Folge. Die Versickerungsleistung und damit auch die Grundwasserneubildungsrate nehmen ab, da Flächen versiegelt werden. Auf Grund des hohen Versiegelungsgrades durch eine GRZ von 0,8 sind die Beeinträchtigungen als erheblich einzustufen. − Für Stellplätze, Zufahrten und andere untergeordnete Wege sind ausschließlich teilversiegelte (versickerungsfähige) Beläge zulässig, um die Wasseraufnahmefähigkeit des Bodens soweit wie möglich zu erhalten und Beeinträchtigungen der Grundwasserneubildungsrate zu reduzie- ren. Da der Boden im Bereich der Retention gem. Geotechnischem Bericht von Henke und Partner GmbH vom 08.11.2018 kaum wasserdurchlässig ist, kann das Niederschlagswasser nicht versickert werden (Umgang mit Niederschlagswasser s.u.: "Wasserwirtschaft"). − Nach Betrachtung der Vermeidungs- und Minimierungsmaßnahmen verbleibt ein geringer Eingriff in das Schutzgut. Gemeinde Baindt 2. Erweiterung des Bebauungsplanes "Gewerbegebiet Mehlis" und die örtlichen Bauvorschriften hierzu Textteil mit 72 Seiten, Fassung vom 21.02.2019 Seite 45 Auslösender Wirkfaktor Auswirkung auf das Schutzgut Wertung (+ pos./ – neg./ 0 neutral) baubedingt Baustellenverkehr bei u.U. freiliegendem Grundwasser Schadstoffeinträge – Lagerung von Baumaterial/Boden, Baustel- leneinrichtungen (Container) Bodenverdichtung, reduzierte Versickerung und mehr oberflächiger Abfluss von Niederschlags- wasser – anlagenbedingt Errichtung der Gebäude, Außenanlagen und Verkehrsflächen durch Flächenversiegelung reduzierte Versicke- rung von Niederschlagswasser im Gebiet, Verrin- gerung der Grundwasserneubildungsrate – – betriebsbedingt Verkehr, Gewerbenutzung Schadstoffeinträge – Wasserwirtschaft (Wasser; § 1 Abs. 6 Nr. 7 Buchst. a BauGB): − Durch die zusätzliche Bebauung erhöht sich die anfallende Abwassermenge. Das Abwasser wird dem Mischwasserkanal der öffentlichen Abwasserentsorgung der Gemeinde Baindt zuge- leitet. Das über den Regenwasserkanal in den Retentionsbereich eingeleitete Niederschlags- wasser wird durch die belebte Bodenzone gefiltert (30 cm, dadurch hohe Reinigung und Ab- kühlung) und anschließend über Drainagen in einen Sammelschacht und von dort in den Re- genwasserkanal des bestehenden Gewerbegebietes geleitet, was letztendlich in den Seitenarm des "Bampfens" abgeleitet wird. Die theoretisch berechnete Versickerungsmenge und somit Ableitung beträgt 5,7 l/s, erlaubt sind bis max 14 l/s. Die maximale Abflussmenge des beste- henden Gewerbegebietes (Mehlis) beträgt 24 l/s, womit die Gesamtabflussmenge (bestehen- des und geplantes Gewerbegebiet) etwa 30-38 l/s beträgt. Diese Abflussmenge entspricht in etwa dem natürlichen Abfluss aus dem unbebauten Gebiet. Oberflächen aus Zink, Titan-Zink, Kupfer oder Blei werden ausgeschlossen und verunreinigtes Niederschlagswasser darf nicht in die Regenwasserkanalisation bzw. das Retentionsbecken abgeleitet werden, um das Grund- wasser vor Verunreinigungen zu schützen. In keinem Fall (auch nicht bei Unfällen) ist eine Ableitung von mit Schadstoffen belastetem Wasser in den nördlich gelegenen Seitenarm des "Bampfens" möglich, der dann in den "Bampfen" als Teilfläche des FFH-Gebietes "Schussen- becken mit Tobelwäldern südlich Blitzenreute" (Nr. 8223-311) mündet. Durch diese Feset- zung sowie die geringe Abflussmenge in den Seitenarm des "Bampfens" ist auch eine Beein- trächtigung des FFH-Gebietes durch das vorgesehene Entwässerungskonzept ausgeschlossen. − Die Wasserversorgung des Gebietes erfolgt durch den Anschluss an die gemeindliche Wasser- versorgung. Gemeinde Baindt 2. Erweiterung des Bebauungsplanes "Gewerbegebiet Mehlis" und die örtlichen Bauvorschriften hierzu Textteil mit 72 Seiten, Fassung vom 21.02.2019 Seite 46 Schutzgut Klima/Luft; Erhaltung der bestmöglichen Luftqualität (§ 1 Abs. 6 Nr. 7 Buchst. a und h BauGB); Anfälligkeit der geplanten Vorhaben gegenüber den Folgen des Klimawandels (Nr. 2b Buchstabe gg Anlage zu § 2 Abs. 4 und § 2a BauGB): − Die Kaltluftentstehung wird im Plangebiet unterbunden und auf die angrenzenden Offenflä- chen beschränkt. Durch die Gehölzpflanzungen im Bereich der Grünflächen wird jedoch Frisch- luft produziert. Bei Einhaltung der gültigen Wärmestandards und Einbau moderner Heizanla- gen sind keine erheblichen Umweltauswirkungen durch Schadstoffemissionen zu erwarten. Eine geringfügige Erhöhung der Schadstoff-Vorbelastung durch Abgase des erhöhten Ver- kehrsaufkommens ist jedoch zu erwarten. − Die Neubebauung führt potenziell zu einem erhöhten CO2-Ausstoß. Insgesamt sind von dem geplanten Baugebiet Treibhausgasemissionen jedoch nicht in einem Umfang zu erwarten, der sich in spürbarer Weise auf das Klima auswirken würde. Die kleinklimatischen Auswirkungen des Vorhabens werden sich bei Durchführung der Planung vor allem auf das Plangebiet und unmittelbar angrenzende Bereiche konzentrieren. Um die Emission von Treibhausgasen zu re- duzieren, sollte wo immer möglich die Energieeffizienz gesteigert und auf erneuerbare Ener- gien und Elektromobile zurückgegriffen werden. − Eine Anfälligkeit des Vorhabens gegenüber den Folgen des Klimawandels ist derzeit nicht er- kennbar. Extrema in Bezug auf Niederschlagsereignisse (z.B. langandauernder Starkregen, urbane Sturzfluten) wurden im Rahmen der Entwässerungsplanung berücksichtigt (z.B. An- laage einer Abflussmulde für von Norden zufließendes Hangwasser; ausreichende Dimensio- nierung der Rückhalteeinrichtungen). Extrema in Bezug auf die Lufttemperatur bzw. Sonnen- einstrahlung werden durch die Umsetzung der Festsetzungen zu Pflanzungen (insbesondere Baumpflanzungen im Straßenraum und auf den privaten Baugrundstücken) sowie zu Boden- belägen (teilversiegelte Beläge zur Verminderung der Wärmeabstrahlung) abgemildert. − Auch im neuen Baugebiet kann die weiterhin angrenzende landwirtschaftliche Nutzung zeit- weise zu Geruchs-Belastungen oder zu Staubeinträgen führen. − Nach Betrachtung der Vermeidungs- und Minimierungsmaßnahmen verbleibt ein geringer Eingriff in das Schutzgut. Auslösender Wirkfaktor Auswirkung auf das Schutzgut Wertung (+ pos./ – neg./ 0 neutral) baubedingt Baustellenverkehr, Betrieb von Baumaschi- nen Freiwerden von Staub und u.U. auch Schadstof- fen (Verkehr, Unfälle) – anlagenbedingt Errichtung der Gebäude, Außenanlagen und Verkehrsflächen mehr Wärmeabstrahlung, weniger Verdunstung, ungünstigeres Kleinklima – – Gemeinde Baindt 2. Erweiterung des Bebauungsplanes "Gewerbegebiet Mehlis" und die örtlichen Bauvorschriften hierzu Textteil mit 72 Seiten, Fassung vom 21.02.2019 Seite 47 Verlust der Ackerfläche weniger Kaltluft (Grünland) – Anlage von Grünflächen Verbesserung des Kleinklimas, Frischluftproduk- tion + betriebsbedingt Verkehr, Gewerbenutzung Verkehrsabgase, evtl. Schadstoff-/Staubemissio- nen aus Gewerbebetrieben – Schutzgut Landschaftsbild (Landschaft; § 1 Abs. 6 Nr. 7 Buchst. a BauGB): − Durch die Errichtung neuer Baukörper erfährt das Landschaftsbild eine Beeinträchtigung, da der Ortsrand weiter nach Norden verschoben wird. Zwar ist der dörfliche Charakter des Ortstei- les Schachen bereits auf Grund des angrenzenden Gewerbegebietes "Mehlis" beeinträchtigt; trotzdem führt das Hinzukommen weiterer gewerblich genutzter Gebäude zu einer weiteren Einschränkung der Ortsbild-Erlebbarkeit - insbesondere für die Bewohner der östlich angren- zenden Wohnhäuser, welche Blickbeziehungen zur Fläche besitzen. − Durch die getroffenen Festsetzungen wird sichergestellt, dass eine ausreichende Durchgrünung hergestellt wird (Pflanzgebote) und diese möglichst nach Norden hin zur offenen Landschaft umgesetzt wird. Um den störenden Einfluss der zukünftigen Baukörper auf das Landschafts- bild möglichst gering zu halten, wird zumindest nach Osten zur Wohnbebauung hin eine pri- vate Grünfläche samt Bepflanzung festgesetzt. Auch im Westen wurde im Retentionsbereich eine Grünfläche (öffentlich) festgesetzt, um das Retentionsbecken auch optisch aufzuwerten. Die festgesetzten Pflanzlisten tragen dazu bei, die Eigenart des Landschaftsbildes zu schützen und mit Hilfe landschaftstypischer Gehölz-Arten eine Anbindung des Baugebietes an die Landschaft zu erreichen. Zu diesem Zweck werden zusätzlich im Übergangsbereich zur freien Landschaft und in Bereichen, die an öffentliche Flächen angrenzen, Hecken aus Nadelgehöl- zen ausgeschlossen. Die Pflanzung von nicht in der Pflanzliste festgesetzten Sträuchern wird nur auf max. 5 % der Grundstücksfläche zugelassen, um die Grünflächen und Außenanlagen möglichst naturnah zu gestalten. − Nach Betrachtung der Vermeidungs- und Minimierungsmaßnahmen verbleibt ein mittlerer Eingriff in das Schutzgut. Gemeinde Baindt 2. Erweiterung des Bebauungsplanes "Gewerbegebiet Mehlis" und die örtlichen Bauvorschriften hierzu Textteil mit 72 Seiten, Fassung vom 21.02.2019 Seite 48 Auslösender Wirkfaktor Auswirkung auf das Schutzgut Wertung (+ pos./ – neg./ 0 neutral) baubedingt Baustelleneinrichtungen temporäre Beeinträchtigung des Landschaftsbil- des v. a. bei größeren Baustellen – anlagenbedingt Errichtung der Gebäude, Außenanlagen und Verkehrsflächen Ortsrand-Vorverlagerung – Durchgrünung des Plangebietes, Ortsrand- eingrünung Geringfügige Wiederherstellung des dörflichen Siedlungsbildes + betriebsbedingt Lichtemissionen Lichtabstrahlung in die umliegende Landschaft – Schutzgut Mensch (§ 1 Abs. 6 Nr. 7 Buchst. c BauGB): − Die intensiv landwirtschaftlich genutzten Flächen gehen verloren. Dafür wird durch die Pla- nung die Ansiedelung von Gewerbebetrieben ermöglicht, wodurch Arbeitsplätze gesichert und/oder neu geschaffen werden können. Die bereits vor der Planung eingeschränkte Erleb- barkeit des landschaftlichen Umfeldes erfährt durch die geplanten Baukörper eine geringfü- gige Beeinträchtigung. − Durch das Heranrücken der Bebauung an die östliche gelegene Wohnbebauung können für die Bewohner zeitweilig Lärm-Beeinträchtigungen entstehen. − Nach Betrachtung der Vermeidungs- und Minimierungsmaßnahmen verbleibt ein geringer Eingriff in das Schutzgut. Auslösender Wirkfaktor Auswirkung auf das Schutzgut Wertung (+ pos./ – neg./ 0 neutral) baubedingt Baustellenverkehr, Lieferung und Ablage- rung von Baumaterial, Betrieb von Bauma- schinen Belastung durch Lärm und Erschütterungen, Frei- werden von Staub und u.U. auch Schadstoffen (Verkehr, Unfälle) – anlagenbedingt Errichtung der Gebäude, Außenanlagen und Verkehrsflächen Ansiedelung von Gewerbebetrieben, Angebot neuer Arbeitsplätze ++ Anlage von Grünflächen Schaffung neuer Spiel- und Erholungsflächen + betriebsbedingt Verkehr, Gewerbeausübung Belastung durch Verkehrs- und/oder Betriebs- lärm, Verkehrsabgase – Gemeinde Baindt 2. Erweiterung des Bebauungsplanes "Gewerbegebiet Mehlis" und die örtlichen Bauvorschriften hierzu Textteil mit 72 Seiten, Fassung vom 21.02.2019 Seite 49 Schutzgut Kulturgüter (§ 1 Abs. 6 Nr. 7 Buchst. d BauGB): Da im überplanten Bereich nach jetzigem Kenntnisstand keine Kulturgüter vorhanden sind, entsteht keine Beeinträchtigung. Sollten während der Bauausführung, insbesondere bei Erdarbeiten und Arbeiten im Bereich von Keller, Gründung und Fundamenten Funde (beispielsweise Scherben, Me- tallteile, Knochen) und Befunde (z. B. Mauern, Gräber, Gruben, Brandschichten) entdeckt werden, ist die Archäologische Denkmalpflege beim Regierungspräsidium Stuttgart unverzüglich zu benach- richtigen. Art und Menge an Emissionen von Schadstoffen, Lärm, Erschütterungen, Licht, Wärme und Strah- lung sowie der Verursachung von Belästigungen (Nr. 2b Buchstabe cc Anlage zu § 2 Abs. 4 und § 2a BauGB) − In der Bauphase kann es temporär zu Lärmbelästigung sowie zu Belastungen durch Staub, Gerüche und/oder Erschütterungen (z.B. durch Baumaschinen) kommen, die zeitweise die Wohnqualität in den angrenzenden, bereits bebauten Gebieten beeinträchtigen können. Er- hebliche Beeinträchtigungen sind jedoch auf Grund der zeitlich begrenzten Dauer der Bauar- beiten, die zudem vorwiegend oder ausschließlich tagsüber (d.h. außerhalb des besonders empfindlichen Nachtzeitraums) stattfinden werden, nicht zu erwarten. − Schadstoffemissionen sind insbesondere infolge des zusätzlichen Verkehrsaufkommens (Kfz- Abgase) sowie durch Heizanlagen in den neuen Gebäuden zu erwarten. Zudem können Heiz- oder Produktionsanlagen von Gewerbebetrieben (z.B. großes Blockheizkraftwerk; Brennöfen) zu einem erhöhten Schadstoffausstoß beitragen. In allen Fällen zählen Kohlenwasserstoffe, Kohlenstoffmonoxid und -dioxid sowie Stickoxide zu den wesentlichen potenziell umweltschä- digenden Abgas-Bestandteilen; je nach Verbrennungsanlage können auch Schwefeloxide so- wie Staub und Ruß relevant sein. Durch die Flächenneuversiegelung wird zudem die Wärme- abstrahlung begünstigt, so dass es zu einer geringfügigen Erhöhung der Lufttemperatur im Bereich der neuen Bebauung kommen kann. Siehe hierzu den Punkt "Schutzgut Klima/Luft; Erhaltung der bestmöglichen Luftqualität". − Zu den Lärmemissionen aus dem Bereich des geplanten Gewerbegebietes: siehe die Ausfüh- rungen unter dem Punkt "Schutzgut Mensch" − Durch die nächtliche Beleuchtung des Gewerbegebietes kann es zu einer Lichtabstrahlung in umliegende Wohngebiete sowie in die freie Landschaft kommen. Um die Stärke und den Ra- dius der Lichtausstrahlung zu reduzieren, trifft der Bebauungsplan eine Festsetzung zu den zulässigen Lampentypen (z.B. nach unten gerichtete, in der Höhe begrenzte Leuchtkörper). Zudem gelten Einschränkungen für die Größe und Beleuchtung von Werbeanlagen, welche verhindern, dass es zu einer Beeinträchtigung der unmittelbaren Anwohner, der land- schaftsästhetischen Situation oder lichtempfindlicher Tierarten (insbesondere des nahegelege- nen FFH-Gebietes "Schussenbecken mit Tobelwäldern südlich Blitzenreute" und das Gewäs- ser "Bampfen") kommt. Gemeinde Baindt 2. Erweiterung des Bebauungsplanes "Gewerbegebiet Mehlis" und die örtlichen Bauvorschriften hierzu Textteil mit 72 Seiten, Fassung vom 21.02.2019 Seite 50 − In der Gesamtschau sind keine erheblichen Belästigungen durch die o.g. Wirkfaktoren auf an- grenzende bewohnte Gebiete bzw. die im Umfeld lebende Tierwelt zu erwarten. Art und Menge der erzeugten Abfälle und ihre Beseitigung und Verwertung (§ 1 Abs. 6 Nr. 7 Buchst. e BauGB und Nr. 2b Buchstabe dd Anlage zu § 2 Abs. 4 und § 2a BauGB) − Als wesentliche Abfälle sind insbesondere recyclingfähige Verpackungen, organische Abfälle (Biomüll) sowie in Bezug auf Schadstoffe in der Regel unbedenklicher Haus- bzw. Restmüll zu erwarten. Anfallende Abfälle sind nach Kreislaufwirtschaftsgesetz vorrangig wiederzuverwerten (Recycling, energetische Verwertung, Verfüllung); falls dies nicht möglich ist, sind sie ord- nungsgemäß und schadlos zu entsorgen. Die Entsorgung erfolgt über den Landkreis Ravens- burg. − Zur Entsorgung der Abwässer siehe den Punkt "Wasserwirtschaft". Auswirkungen der eingesetzten Techniken und Stoffe (Nr. 2b Buchstabe gg Anlage zu § 2 Abs. 4 und § 2a BauGB) − Ein erheblicher Schadstoffeintrag durch den Baustellenbetrieb ist im Falle einer Bebauung der derzeit landwirtschaftlich genutzten Flächen nicht zu erwarten. Sofern die optimale Entsor- gung der Bau- und Betriebsstoffe gewährleistet ist, mit Öl und Treibstoffen sachgerecht umge- gangen wird und eine regelmäßige Wartung der Baufahrzeuge sowie ordnungsgemäße Lage- rung gewässergefährdender Stoffe erfolgt, können die baubedingten Auswirkungen als uner- heblich eingestuft werden. − Für die Anlage der Gebäude und Außenanlagen (Zufahrten, Stellplätze usw.) werden voraus- sichltich nur allgemein häufig verwendete Techniken und Stoffe, die den aktuellen einschlägi- gen Richtlinien und dem Stand der Technik entsprechen, angewandt bzw. eingesetzt, so dass keine erheblichen Auswirkungen auf die zu betrachtenden Schutzgüter zu erwarten sind. Risiken für die menschliche Gesundheit, das kulturelle Erbe oder die Umwelt (z.B. durch Unfälle oder Katastrophen) (Nr. 2b Buchstabe ee Anlage zu § 2 Abs. 4 und § 2a BauGB) Derzeit sind bei Umsetzung der Planung keine Risiken für die menschliche Gesundheit, das kultu- relle Erbe oder die Umwelt durch Unfälle oder Katastrophen abzusehen. Erneuerbare Energien (§ 1 Abs. 6 Nr. 7 Buchst. f BauGB): Im Hinblick auf eine nachhaltige Energieversorgung ist die Erhöhung des Anteils erneuerbarer Ener- gien zur Gewinnung von Wärme oder Strom anzustreben. Alternative Energiequellen können auf umweltschonende Weise einen Beitrag zur langfristigen Energieversorgung leisten. Die sparsame Gemeinde Baindt 2. Erweiterung des Bebauungsplanes "Gewerbegebiet Mehlis" und die örtlichen Bauvorschriften hierzu Textteil mit 72 Seiten, Fassung vom 21.02.2019 Seite 51 und effiziente Nutzung von Energie kann bei Gebäuden insbesondere durch eine kompakte Bau- weise (wenig Außenfläche im Vergleich zum beheizten Innenvolumen, flache Dachformen) sowie durch optimale Ausrichtung zur Sonne und eine gute Gebäudedämmung erzielt werden. − Auf Grund der Topografie ist eine Ausrichtung zukünftiger Baukörper zur nahezu optimalen Errichtung von Sonnenkollektoren in Ost-West-Ausrichtung möglich. − Die Möglichkeit der alternativen Nutzung von Erdwärme muss bei Bedarf gesondert geprüft werden. Kumulierungen mit den Auswirkungen von Vorhaben benachbarter Plangebiete unter Berücksich- tigung etwaiger bestehender Umweltprobleme in Bezug auf möglicherweise betroffene Gebiete mit spezieller Umweltrelevanz oder auf die Nutzung von natürlichen Ressourchen (Nr. 2b Buchstabe ee Anlage zu § 2 Abs. 4 und § 2a BauGB) − Eine Kumulierung mit den Auswirkungen benachbarter Vorhaben bzw. Planungen ist nach derzeitigem Kenntnisstand nicht anzunehmen. Mögliche kumulierende Auswirkungen auf die Lebensraumtypen und Arten im nahegelegenen FFH-Gebiet "Schussenbecken mit Tobelwäl- dern südlich Blitzenreute" wurden in der dem Bebauungplan beigelegten FFH-Vorprüfung, insbesondere unter dem Punkt "Summation" abgehandelt und als nicht gegeben erachtet. Wechselwirkungen zwischen den Belangen des Umweltschutzes Tiere, Pflanzen, Fläche, Boden, Wasser, Luft, Klima, Landschaft, biologische Vielfalt, Natura 2000-Gebiete, Mensch, Kulturgüter (§ 1 Abs. 6 Nr. 7 Buchst. i BauGB): Im vorliegenden Planungsfall sind keine erheblichen Effekte auf Grund von Wechselwirkungen zwi- schen den einzelnen Schutzgütern zu erwarten. 8.2.4 Geplante Maßnahmen zur Vermeidung, Verringerung und zum Ausgleich der nachteili- gen Auswirkungen/Abarbeitung der Eingriffsregelung des § 1a BauGB, Konzept zur Grünordnung (Nr. 2c Anlage zu § 2 Abs. 4 sowie § 2a BauGB): Die Abarbeitung der Ausgleichspflicht erfolgt gemäß dem gemeinsamen Bewertungsmodell der Landkreise Bodenseekreis, Ravensburg und Sigmaringen (Fassung vom 01.07.2012, redaktionelle Anpassung/Bearbeitung Juli 2013). Die Vorgehensweise erfolgt in folgenden Arbeits-Schritten: Er- arbeitung von Vermeidungs- und Minimierungsmaßnahmen; Ermittlung des verbleibenden Aus- maßes der Beeinträchtigung für die einzelnen Schutzgüter; Ausgleich der verbleibenden Beein- trächtigungen; Ergebnis. Um die Auswirkungen auf die Schutzgüter möglichst gering zu halten, wurde vor Betrachtung der möglichen Ausgleichsmaßnahmen überprüft, inwieweit die Folgen des Eingriffs vermeidbar oder Gemeinde Baindt 2. Erweiterung des Bebauungsplanes "Gewerbegebiet Mehlis" und die örtlichen Bauvorschriften hierzu Textteil mit 72 Seiten, Fassung vom 21.02.2019 Seite 52 minimierbar sind. Zur Vermeidung bzw. Minimierung von Beeinträchtigungen von Natur und Land- schaft dienen folgende Maßnahmen (Konzept zur Grünordnung): − Pufferung zur östlich gelegenen Bebauung durch private Grünfläche mit Gehölz-Pflanzungen (Bäume 2. Wuchsklasse und Mindeststammumfang von 20-25 cm, um von Anafang an eine gewisse Abschirmung zu generieren, sowie Feldgehölz/-hecke (planungsrechtliche Festsetzun- gen, Schutzgut Arten und Lebensräume, Schutzgut Landschaftsbild)) − Extensive Pflege sowie Bepflanzung des westlich im Plangebiet gelegenen Retentionsbeckens als Pufferung zur freien Landschaft sowie zu den angrenzenden Biotopen mit Bäumen mit Mindeststammumfang von 20-25 cm, um bereits bei der Pflanzung eine gewisse Eingrünung des Baugebietes und Puffer zur landwirtschaftlichen Fläche zu schaffen − Durchgrünung des Gebietes durch Pflanzgebote für die privaten Baugrundstücke (planungs- rechtliche Festsetzungen, Schutzgut Arten und Lebensräume) − naturnahe Gestaltung der Pflanzungen durch Verwendung standortgerechter, einheimischer Gehölze (Festsetzung von Pflanzlisten, Schutzgut Arten und Lebensräume) − Schutz nachtaktiver Insekten durch Verwendung von Leuchtentypen mit geringem Anteil an blauem und ultravioletten Licht (planungsrechtliche Festsetzungen, Schutzgut Arten und Le- bensräume) − Reduktion negativer Auswirkungen auf Wasserinsekten durch Verwendung von Photovoltaik- Modulen, die weniger als 6 % polarisiertes Licht reflektieren (3 % je Solarglasseite) (pla- nungsrechtliche Festsetzungen, Schutzgut Arten und Lebensräume) − Ausschluss von Hecken aus Nadelgehölzen im Übergangsbereich zur freien Landschaft und in Bereichen, die an öffentliche Flächen angrenzen (planungsrechtliche Festsetzungen, Schutzgut Landschaftsbild) − Einschränkungen zu Werbeanlagen im Hinblick auf deren Größe und Gestaltung (bauord- nungsrechtliche Vorschriften, Schutzgut Landschaftsbild) − Begrenzung der Gebäudehöhen, der Gebäudeformen und der Gebäudemassen; Einschränkung der Farbgebung für die Gebäudedächer (Schutzgut Landschaftsbild) − Ausschluss von Oberflächen aus Zink, Titan-Zink, Kupfer oder Blei (planungsrechtliche Festset- zungen, Schutzgut Boden und Schutzgut Wasser) − Reduzierung des Versiegelungsgrades und dadurch Erhaltung der Wasseraufnahmefähigkeit des Bodens durch Verwendung versickerungsfähiger Beläge (planungsrechtliche Festsetzun- gen, Schutzgut Boden und Schutzgut Wasser) Ermittlung des verbleibenden Ausmaßes der Beeinträchtigung: Schutzgut Arten und Lebensräume: Zur Ermittlung der Eingriffsstärke bzw. des Ausgleichsbedarfs wird die Schutzgutespezifische Wertigkeit des Gebietes (als Bilanzwert) im Bestand der Planung Gemeinde Baindt 2. Erweiterung des Bebauungsplanes "Gewerbegebiet Mehlis" und die örtlichen Bauvorschriften hierzu Textteil mit 72 Seiten, Fassung vom 21.02.2019 Seite 53 gegenübergestellt. Die im Rahmen der Biotoptypenkartierung ermittelten Nutzungen/Lebensräume werden entsprechend der im o.g. Bewertungsmodell verankerten Biotopwertliste eingestuft und in ihrer Flächengröße mit dem zugewiesenen Biotopwert verrechnet. Gleiches gilt für die Planung, die auf Grundlage des Festsetzungskonzeptes (z.B. Bau- und Grünflächen, Pflanzgebote) bilanziert wird. Bestehende und zu pflanzende Einzelbäume fließen bei der Flächenbilanzierung nicht mit ein, sondern nur mit ihrem Bilanzwert (kursiv gedruckt). Nr. Bestands-Biotoptyp (Plangebiet) Fläche in m2 Biotopwert Bilanzwert 37.11 Acker mit fragmentarischer Unkrautvegetation 18.364 6 110.183 33.41 Fettwiese mittlerer Standorte 1.148 10 11.478 60.24 Unbefestigter Weg 1.089 5 5.443 Summe Bestand 20.600 127.104 Nr. Planung-Biotoptyp (Plangebiet) Fläche in m2 Biotopwert Bilanzwert 60.10, 60.21 überbaubare Flächen in dem Gewerbegebiet (*GRZ 0,8) 12.776 1 12.776 60.50 Kleine Grünfläche (restlicher Anteil der Bauflächen, un- versiegelte Außenanlagen) 3.194 4 12.776 33.41 Fettwiese mittlerer Standorte (Retentionsbecken, exten- siv gepflegt) 2.031 13 26.402 45.30 3 Bäume (1. Wuchsklasse, StU mind. 100 cm) 300 4 1.200 45.30 11 Bäume (2. Wuchsklasse, StU mind. 60 cm) 660 4 2.640 60.21 Völlig versiegelte Straße 2.435 1 2.435 33.41 Fettwiese mittlerer Standorte (private Grünfläche, exten- siv gepflegt) 164 13 2.136 Summe Planung 20.600 60.364 Summe Planung mit Vermeidungs- und Minimierungsmaßnahmen 60.364 Summe Bestand 127.104 Differenz Bestand/Planung (=Ausgleichsbedarf) -66.740 Es verbleibt ein Ausgleichsbedarf von 66.740 Ökopunkten. Schutzgut Boden: Das geplante Vorhaben hat erhebliche Auswirkungen durch die (teilweise) Neu- versiegelung bislang unversiegelter Böden. Zur Ermittlung des erforderlichen Ausgleichsbedarfs für das Schutzgut werden die Böden anhand einer 5-stufigen Bewertungsskala (Stufe 0-"Böden ohne Gemeinde Baindt 2. Erweiterung des Bebauungsplanes "Gewerbegebiet Mehlis" und die örtlichen Bauvorschriften hierzu Textteil mit 72 Seiten, Fassung vom 21.02.2019 Seite 54 natürliche Bodenfunktion" bis Stufe 4 -"Böden mit sehr hoher Bodenfunktion") für die folgenden Funktionen getrennt bewertet: − natürliche Bodenfruchtbarkeit − Ausgleichskörper im Wasserkreislauf − Filter und Puffer für Schadstoffe − Standort für die natürliche Vegetation Die im Folgenden aufgeführte Berechnungsmethode für die Ermittlung des erforderlichen Aus- gleichs wird auf die drei zuerst genannten Funktionen angewandt. Für die Funktion "Standort für die natürliche Vegetation" ist die Arbeitshilfe nicht anzuwenden. Die Funktion findet lediglich An- wendung bei Böden mit extremen Standorteigenschaften, die in die Bewertungsklasse 4 (sehr hoch) eingestuft werden. Dies ist bei den vorliegenden Böden nicht der Fall (Einstufung als gering bzw. sehr gering). Die Bewertungsklasse der Böden erfolgte nach der Bodenschätzungskarte des Landesamts für Geologie, Rohstoffe und Bergbau (Referat 93 – Landesbodenkunde). Die Wirkung des Eingriffs, d.h. der Kompensationsbedarf, wird in Boden-Wertstufen (Gesamtbe- wertung über alle Funktionen) ermittelt. Anschließend werden die Boden-Wertstufen (Gesamtbe- wertung über alle Funktionen) in Ökopunkte umgerechnet, um eine bessere Vergleichbarkeit mit den anderen Schutzgütern zu erzielen. Die Berechnung erfolgt durch Multiplikation der vom Eingriff betroffenen Fläche in m² mit der Differenz aus der Wertstufe vor dem Eingriff und der Wertstufe nach dem Eingriff. Die Wertstufen stellen dabei den Mittelwert der drei zu betrachtenden Boden- funktionen dar. Im vorliegenden Fall wird unterschieden zwischen dem ackerbaulich genutzten Bereich sowie dem unbefestigten, aber befahrenen Weg, bei dem von einem verdichteten Boden ausgegangen werden kann. Für den Ackerbereich liegt die Wertstufe vor dem Eingriff bei 2, die nach dem Eingriff bei versiegelten Flächen bei 0. Teilversiegelte Flächen (z.B. Stellplätze) werden dabei genauso behandelt wie vollversiegelte Flächen, sind also bei den u. g. Flächen miteinge- schlossen. Für den Bereich des unbefestigten Weges wird vor dem Eingriff die Wertstufe 0,66, nach dem Eingriff bei versiegelten Flächen 0 angenommen. Für den Bereich des geplanten Retentions- beckens wird nach dem Eingriff von der Wertstufe 0,66 ausgegangen. Die versiegelte Fläche berechnet sich wie folgt: − Im Gewerbegebiet vollständig versiegelbare Fläche (GRZ von 0,8): 12.776 m² − festgesetzte Verkehrsflächen: 2.435 m² Es ergibt sich folglich eine max. Neuversiegelung von 15.210 m². Zusätzlich zu den neu versiegelbaren Flächen findet auch im Bereich der geplanten Retentionsflä- che ein Eingriff in den Boden statt. Die hier notwendigen Abgrabungen und die dadurch verursach- ten Beeinträchtigungen führen jedoch nicht zu einem vollständigen Funktionsverlust. In Abstim- mung mit dem Sachbereich Bodenschutz, Landratsamt Ravensburg, kann bei Retentionsbecken, Gemeinde Baindt 2. Erweiterung des Bebauungsplanes "Gewerbegebiet Mehlis" und die örtlichen Bauvorschriften hierzu Textteil mit 72 Seiten, Fassung vom 21.02.2019 Seite 55 bei denen noch eine Restversickerung stattfindet, was vorliegend der Fall ist (siehe hierzu "Was- serwirtschaft" unter Punkt 8.2.2.4 sowie Baugrundgutachten), eine Bewertung von 0-1-1 nach dem Eingriff angesetzt werden. Teilfläche Fläche in m² Wertstufen vor dem Eingriff (in Klammern Gesamtbewertung) Wertstufen nach dem Eingriff (in Klammern Gesamtbewertung) Ökopunkte pro m² Ökopunkte be- zogen auf die Fläche Neu versiegelbare Flächen (Gewerbegebiet, vorher of- fener Boden) 12.436 2-2-2 (2,666) 0-0-0 (0) 8 99.485 Neu versiegelbare Flächen (Verkehrsfläche, vorher of- fener Boden) 2.004 2-2-2 (2,666) 0-0-0 (0) 8 16.035 Neu versiegelbare Flächen (Gewerbegebiet, vorher un- befestigter Weg) 340 0-1-1 (0,666) 0-0-0 (0) 2,66 906 Neu versiegelbare Flächen (Verkehrsfläche, vorher un- befestigter Weg) 431 0-1-1 (0,666) 0-0-0 (0) 2,66 1.148 Abgrabungen (Retentions- becken, vorher offener Bo- den) 877 2-2-2 (2,666) 0-1-1 (0,666) 5,33 4.680 Abgrabungen (Retentions- becken, vorher unbefestig- ter Weg) 151 0-1-1 (0,666) 0-1-1 (0,666) 0 0 Summe 16.239 122.254 Für die Eingriffe in das Schutzgut Boden ergibt sich folglich ein Kompensationsbedarf von 122.254 Ökopunkten. Schutzgut Landschaftsbild: Die Bewertung des Eingriffes in das Landschaftsbild erfolgt in den fol- genden sieben Arbeitsschritten (abgewandelt von Nohl 1993): − Ermittlung des Eingriffstyps: Beim vorliegenden Vorhaben handelt es sich um den Eingriffs- typ 3 (Vorhaben im Außenbereich ab einer (teil-)versiegelten Fläche von 1.000 m²) − Ermittlung des beeinträchtigten Wirkraums: Für den vorliegenden Eingriffstyp sind die Wirkzo- nen I mit einem Radius von 0-500 m um das Vorhaben sowie II mit einem Radius von 500- 2.000 m zu betrachten. Die folgende Karte zeigt auf, welcher Wirkraum in den beiden Zonen vorliegt und wo von einer Sichtverschattung auszugehen ist: Gemeinde Baindt 2. Erweiterung des Bebauungsplanes "Gewerbegebiet Mehlis" und die örtlichen Bauvorschriften hierzu Textteil mit 72 Seiten, Fassung vom 21.02.2019 Seite 56 − Ermittlung der Bedeutung der ästhetischen Raumeinheiten: In den Wirkzonen sind drei ver- schiedene Raumeinheiten zu betrachten. Die erste und größte der Raumeinheiten umfasst das Plangebiet samt nordöstlich und südwestlicher ländlich-dörflich geprägter Umgebung (siehe o. a. Karte). Die landschaftsästhetische Bedeutung dieses Bereichs wird mit "3" eingestuft, da die wenige vorhandene Bebauung hauptsächlich Gehöfte und kleine Siedlungen wie den Orts- teil "Schachen" umfasst, die nicht im Gegensatz zu den die Jungmoränenlandschaft des Vor- alpenlandes prägenden Landschaftsformen (in diesem Bereich eher eben) stehen. Die vorhan- dene Nutzung fügt sich mit ihrer kleinteiligen Landwirtschaft teilweise ins Landschaftsibld ein und schafft landschaftsästhetische Strukturen; einzelne Betriebe beeinträchtigen die Erlebbar- keit des Landschaftsbildes geringfügig. Der verbleibende Teil der Wirkzonen wird in den im FFH-Gebiet "Schussenbecken mit Tobelwäldern südlich Blitzenreute" gelegenen Bereich und den eher siedlungsgeprägten Bereich mit dem Ort "Baindt" unterteilt. Der im FFH-Gebiet ge- legene Teil wird mit "4" bewertet, da es sich einerseits um prägende Landschaftselemente wie den auch als FFH-Lebensraum kartierten "Bampfen" mit erlebbarer Stille und ohne künstliche Gemeinde Baindt 2. Erweiterung des Bebauungsplanes "Gewerbegebiet Mehlis" und die örtlichen Bauvorschriften hierzu Textteil mit 72 Seiten, Fassung vom 21.02.2019 Seite 57 Lichtquellen handelt. Zudem enthält dieser Bereich Waldstrukturen, die eine optische Gleide- rung schaffen und nicht durch Bebauung verdeckt sind. Andererseits besteht auch hier klein- teilige Landwirtschaft und eine von spärlicher Bebauung und Schrebergärten gesäumte Bahn- linie führt durch das Gebiet. Der dritte Teil innerhalb der beiden Wirkzonen wird mit der Raumeinheit "1" bewertet, da dieser im Vergleich zum ersten Bereich hauptsächlich aus Sied- lungen der Gemeinde Baindt, Baienfurt sowie Niederbiegen bestehen und somit kaum mehr etwas von den natürlichen Landschaftsformen erkennen lassen. Die Landschaft ist sowohl op- tisch als auch akustisch praktisch nicht mehr als Naturbestand wahrnehmbar. − Ermittlung des Erheblichkeitsfaktors: Das Vorhaben führt zwar zu einer Erweiterung eines be- reits bestehenden Gewerbegebietes und die Höhen der Gebäude werden beschränkt; trotzdem verstärkt sie (auch durch die Summation) die Überprägung der natürlichen Landschaft am Rand des Ortsteils Schachen. Auch wegen einer fehlenden Eingrünung wird von einem Eingriff mittlerer Wirkintensität ausgegangen, der Erheblichkeitsfaktor liegt damit bei 0,6. Gemeinde Baindt 2. Erweiterung des Bebauungsplanes "Gewerbegebiet Mehlis" und die örtlichen Bauvorschriften hierzu Textteil mit 72 Seiten, Fassung vom 21.02.2019 Seite 58 − Ermittlung des Wahrnehmungskoeffizienten: Beim Eingriffstyp 3 und Eingriffsobjekten bis 50 m Höhe liegt dieser Koeffizient für die Wirkzone I bei 0,2, für die Wirkzone II bei 0,1. − Der Kompensationsflächenfaktor wird gemäß Nohl (1993) mit 0,1 angesetzt. − Die Berechnungsformel für den Kompensationsbedarf innerhalb einer Wirkzone ist im Folgen- den abgebildet. Der gesamte Kompensationsbedarf ergibt sich aus der Summe des Bedarfs aus den beiden Wirkzonen. Demnach ergibt sich folgender Kompensationsbedarf für den Eingriff in das Landschaftsbild: Wirkzone I Raumeinheit 1 Erheblich- keitsfaktor Wahrnehmungs- koeffizient Kompensations- flächenfaktor Komp.- umfang Fläche [m²] Bedeutung 814.436 3 0,6 0,2 0,1 29.320 Wirkzone II Raumeinheit 1 Raumeinheit 2 Raumeinheit 3 Fläche [m²] Bedeutung Fläche [m²] Bedeutung Fläche [m²] Bedeutung 111.455 1 2.947.398 3 2.056.374 4 Erheblich- keitsfaktor Wahrnehmungs- koeffizient Kompensationsflä- chenfaktor Komp.-umfang 0,6 0,1 0,1 103.075 Summe Kompensationsumfang von Wirkzone I und II 132.395 Ausgleich der verbleibenden Beeinträchtigungen Der nach Vermeidung und Minimierung verbleibende Ausgleichsbedarf für das geplante Vorhaben wird durch die Zuordnung von Maßnahmen aus dem gemeindlichen Ökokonto abgedeckt, welche die Gemeinde Baindt im Jahre 2017 über den Regionalen Kompensationspool Bodensee-Ober- schwaben GmbH erwerben konnte. Die Maßnahmen wurden am 09.06.2016 vom Landratsamt beeinträchtigter Wirkraum [m²] Bedeutung Raumeinheit beeinträchtigter Wirkraum [m²] Bedeutung Raumeinheit Erheblich- keitsfaktor Wahrneh- mungs-ko- effizient Raumeinheit 1 Kompensati- onsflächen- faktor (0,1) Raumeinheit 2 x x x x + x Gemeinde Baindt 2. Erweiterung des Bebauungsplanes "Gewerbegebiet Mehlis" und die örtlichen Bauvorschriften hierzu Textteil mit 72 Seiten, Fassung vom 21.02.2019 Seite 59 Biberach genehmigt und befinden sich seit dem 01.08.2016 in der Umsetzung. Insgesamt konnten auf den Flächen mit den Fl.-Nrn. 542, 543, 544, 544/1 sowie 544/3 (Gemarkung Ochsenhausen) Maßnahmen mit einer gesamten Ökopunktezahl von 2.339.323 (inkl. Zinsertrag: 2.356.868) ge- neriert werden. Von der Gemeinde Baindt wurden von dieser Gesamtsumme 425.000 Ökopunkte käuflich erworben. Von diesem Guthaben werden für die vorliegende Planung 321.389 Ökopunkte zugeordnet, um den Ausgleichsbedarf somit vollständig abdecken zu können. Auf den Ausgleichs- flächen mit den Fl.-Nrn. 542, 543, 544, 544/1 sowie 544/3 (Gemarkung Ochsenhausen) wurden folgende Maßnahmen durchgeführt: − Dauerwaldflächen: Auf den Flächen soll sukzessiv eine Entfernung der nicht standortgerechten Fichten stattfinden. Zudem ist eine Pflanzung von standortgerechten Laubhölzern wie Eiche und Erle vorgesehen. − Bannwaldflächen: Auf den Flächen soll sukzessiv eine Entfernung der nicht standortgerechten Fichte stattfinden. Zudem ist eine gruppenweise Initialpflanzung standortgerechter Weichhöl- zer wie Erle und Weide geplant, welche anfänglich vor Biberfraß geschützt werden soll. Nur die unbedingt benötigten Wege, sowie die südlichen drei Weiher werden durch Sicherung der Dämme erhalten. Es wird aufkommender standortfremder Jungwuchs aus der Fläche entfernt. Ansonsten soll das Areal vollständig aus der Nutzung genommen werden. − Naturnaher Bachabschnitt: Es soll ein natürlicher Gewässerverlauf sowie die Aktivität des Bi- bers zugelassen werden. − Nur die weiterhin benötigten Wirtschafts- und Wanderwege, sowie die südlichen drei Weiher (kulturhistorisches Erbe) werden durch die Sicherung der Dämme erhalten. Dadurch kommt es zu einer Vermeidung von Konflikten zwischen Waldwirtschaft und dem Biber. Die Gesamtbilanzierung zum Ausgleichsbedarf für die Schutzgüter Arten/Lebensräume, Boden und Landschaftsbild sowie zu den erzielten Aufwertungen durch die Ausgleichsmaßnahmen zeigt, dass der Ausgleichsbedarf für die genannten Schutzgüter vollständig abgedeckt wird: Ausgleichsbedarf und Ausgleichsmaßnahmen Ökopunkte Ausgleichsbedarf Schutzgut Arten und Lebensräume – 66.740 Ausgleichsbedarf Schutzgut Boden – 122.254 Ausgleichsbedarf Schutzgut Landschaftsbild – 132.395 Abbuchung der Ökopunkte aus dem gemeindlichen, baurechtlichen Ökokonto +425.000 Differenz Ausgleichsbedarf / erzielte Aufwertung (=Ausgleichsüberschuss) +103.611 Ergebnis: Die Maßnahme ergibt einen Überschuss von 103.611 Ökopunkten an Ausgleichsfläche. 8.2.5 Anderweitige Planungsmöglichkeiten (Nr. 2d Anlage zu § 2 Abs. 4 und § 2a BauGB) Gemeinde Baindt 2. Erweiterung des Bebauungsplanes "Gewerbegebiet Mehlis" und die örtlichen Bauvorschriften hierzu Textteil mit 72 Seiten, Fassung vom 21.02.2019 Seite 60 Standortalternativen: Zum Zeitpunkt der Planaufstellung lagen in der Gemeindeverwaltung kon- krete Anfragen zu gewerblichen Baugrundstücken vor. Die Ausweisung von gewerblichen Bauflä- chen dient der Deckung des Bedarfs von ortsansässigen Unternehmen, da im gesamten Gemein- degebiet derzeit keine freien gewerblichen Bauplätze zur Verfügung stehen. Ein Vorteil ist außer- dem das bereits bestehende angrenzende Gewerbegebiet "Mehlis". Um die Verwirklichung dieser Bauvoranfragen zu ermöglichen, kommt daher kein anderer Standort in Betracht. Planungsalternativen: Es wurden zwei verschiedene Entwurfs-Alternativen erarbeitet. In der ersten Entwurfs-Alternative war nach Norden hin eine umfangreiche Ortsrandeingrünung auf einer Grün- fläche geplant. Da die Gemeinde jedoch eine weitere Gewerbeerweiterung nach Norden plant, wurde diese Grünfläche der Planung größtenteils entnommen. Lediglich die private Grünfläche als Pufferung zur östlich gelegenen Wohnbebauung sowie die Begrünung des Retentionsbeckens ver- blieben. 8.2.6 Beschreibung der erheblichen nachteiligen Auswirkungen, die auf Grund der Anfälligkeit der nach dem Bebauungsplan zulässigen Vorhaben für schwere Unfälle oder Katastro- phen zu erwarten sind (Nr. 2e Anlage zu § 2 Abs. 4 und § 2a BauGB) Eine Anfälligkeit der nach dem Bebauungsplan zulässigen Vorhaben für schwere Unfälle oder Ka- tastrophen ist nach derzeitigem Kenntnisstand nicht gegeben. Erhebliche nachteilige Auswirkungen auf Tiere, Pflanzen, Fläche, Boden, Wasser, Luft, Klima, Landschaft, Natura 2000-Gebiete, Biolo- gische Vielfalt, Mensch, Gesundheit, Bevölkerung sowie Kultur- und sonstige Sachgüter durch schwere Unfälle oder Katastrophen sind daher nicht zu erwarten. 8.3 Zusätzliche Angaben (Nr. 3 Anlage zu § 2 Abs. 4 sowie § 2a BauGB) 8.3.1 Beschreibung der wichtigsten Merkmale der verwendeten technischen Verfahren bei der Umweltprüfung sowie Hinweise auf Schwierigkeiten, die bei der Zusammenstellung der Angaben aufgetreten sind (Nr. 3a Anlage zu § 2 Abs. 4 und § 2a BauGB): Verwendete Leitfäden und Regelwerke: − Naturschutzrechtliche und bauplanungsrechtliche Eingriffsbeurteilung, Kompensationsbewer- tung und Ökokonten – Bewertungsmodell der Landkreise Bodenseekreis, Ravensburg, Sigma- ringen (Fassung vom 01.07.2012, redaktionelle Anpassung/Bearbeitung Juli 2013) − Arten, Biotope, Landschaft – Schlüssel zum Erfassen, Beschreiben, Bewerten" der Landesan- stalt für Umwelt, Messungen und Naturschutz Baden-Württemberg (Stand Dezember 2009, 4. Auflage) − Bewertung von Böden nach ihrer Leistungsfähigkeit – Leitfaden für Planungen und Gestat- tungsverfahren des Umweltministeriums Baden-Württemberg (Stand Dezember 1995) oder Gemeinde Baindt 2. Erweiterung des Bebauungsplanes "Gewerbegebiet Mehlis" und die örtlichen Bauvorschriften hierzu Textteil mit 72 Seiten, Fassung vom 21.02.2019 Seite 61 Schwierigkeiten bei der Zusammenstellung der Angaben (z.B. technische Lücken oder fehlende Kenntnisse): Zum Zeitpunkt der Planaufstellung lagen keine Schwierigkeiten bei der Zusammenstellung der An- gaben vor. 8.3.2 Geplante Maßnahmen zur Überwachung der erheblichen Auswirkungen auf die Umwelt bei der Durchführung der Planung (Nr. 3b Anlage zu § 2 Abs. 4 und § 2a BauGB, § 4c BauGB): Um bei der Durchführung des Bebauungsplans unvorhergesehene nachteilige Auswirkungen früh- zeitig zu ermitteln, sieht die Gemeinde Baindt als Überwachungsmaßnahmen vor, die Herstellung und ordnungsgemäße Entwicklung der festgesetzten grünordnerischen Maßnahmen ein Jahr nach Erlangen der Rechtskraft zu überprüfen und diese Überprüfung im Anschluss alle fünf Jahre zu wiederholen. Da die Gemeinde darüber hinaus kein eigenständiges Umweltüberwachungssystem betreibt, ist sie ggf. auf entsprechende Informationen der zuständigen Umweltbehörden angewie- sen. Bei den Ausgleichsmaßnahmen handelt es sich um über den Regionalen Kompensationspool Bodensee-Oberschwaben GmbH erworbene Ökopunkte. Da die entsprechenden Maßnahmen am 09.06.2016 vom Landratsamt Biberach genehmigt und seit dem 01.08.2016 umgesetzt werden, wird davon ausgegangen, dass die Maßnahmen bereits ordnungsgemäß hergestellt wurden. 8.3.3 Zusammenfassung (Nr. 3c Anlage zu § 2 Abs. 4 und § 2a BauGB): Durch die 2. Erweiterung des Bebauungsplanes wird ein Gewerbegebiet südwestlich des Hauptortes Baindt ausgewiesen. Beim Plangebiet handelt es sich größtenteils um ackerbaulich und als Grünland genutzte Fläche am nordwestlichen Rand des Teilortes Schachen. Es schließt im Süden an das bestehende Gewer- begebiet "Mehlis" an. Im Norden grenzt weitere Ackerfläche an. Dem Plangebiet kommt zusam- menfassend eine geringe Bedeutung für den Naturhaushalt und das Landschaftsbild zu (landwirt- schaftliche Nutzung, wenig einsehbar, keine Erholungsnutzung). Innerhalb sowie im räumlich-funktionalen Umfeld des Plangebietes befinden sich keine Schutzge- biete oder Biotope, die durch die Planung beeinträchtigt werden. Die Schutzgebiete und Biotope im räumlichen Umfeld erfahren auf Grund ihrer Entfernung zum Plangebiet und auf Grund fehlender funktionaler Zusammenhänge keine Beeinträchtigung. Nördlich und nordwestlich mit einem Mindestabstand von etwa 420 m zum Plangebiet beginnt das FFH-Gebiet "Schussenbecken mit Tobelwäldern südlich Blitzenreute" (Nr. 8223-311). Bei Berück- sichtigung der im Bebauungsplan festgesetzten Maßnahmen zur Außenbeleuchtung und Entwäs- Gemeinde Baindt 2. Erweiterung des Bebauungsplanes "Gewerbegebiet Mehlis" und die örtlichen Bauvorschriften hierzu Textteil mit 72 Seiten, Fassung vom 21.02.2019 Seite 62 serung führt die Planung zu keinen erheblichen Beeinträchtigungen der Schutz- und Erhaltungs- ziele des FFH-Gebietes Dies wurde in der dem Bebauungsplan beiliegenden FFH-Vorprüfung un- tersucht. Der Eingriffsschwerpunkt liegt beim Schutzgut Boden durch die großflächige Versiegelung sowie beim Schutzgut Landschaftsbild durch die Ortsrandvorverlagerung und größtenteils fehlende Ein- grünung des aus der freien Landschaft und von der angrenzenden Wohnbebauung einsehbaren Plangebietes. Zur Eingriffsminderung wurden zwei Grünflächen festgesetzt. Die öffentliche Grünflä- che im Osten soll als Minimalortsrandeingrünung dienen sowie die Funktion des Bodens als Aus- gleich im Wasserkreislauf weitestgehend aufrechterhalten, indem das abgeleitete Niederschlags- wasser je nach Bodenverhältnissen über die belebte Bodenzone versickert. Die private Grünfläche im Osten des Plangebietes bezweckt eine Pufferung und geringfügige Abschirmung zur Wohnbe- bauung hin. Die Festsetzung zu wasserdurchlässigen Böden vermindert die Versiegelung der Frei- flächen, womit die Wasseraufnahmefähigkeit des Bodens in diesen Bereichen weitestgehend auf- rechterhalten wird Die Abarbeitung der Eingriffsregelung des § 1a BauGB erfolgt nach dem gemeinsamen Bewertungs- modell der Landkreise Bodenseekreis, Ravensburg und Sigmaringen (Fassung vom 01.07.2012, redaktionelle Anpassung/Bearbeitung Juli 2013). Der nach Berücksichtigung der planinternen Vermeidungs- und Minimierungsmaßnahmen verblei- bende Ausgleichsbedarf von 321.389 Ökopunkten wird aus dem gemeindlichen Ökokonto abge- bucht. Folgende Maßnahmen wurden auf der Ökokontofläche (Fl.-Nrn. 542, 543, 544, 544/1 so- wie 544/3, Gemarkung Ochsenhausen) durchgeführt: − Dauerwaldflächen: Sukzessive Entfernung der nicht standortgerechten Fichten, sowie Pflan- zungen von standortgerechten Laubhölzern wie Eiche und Erle − Bannwaldflächen: Sukzessive Entfernung der nicht standortgerechten Fichte, sowie gruppen- weise Initialpflanzung standortgerechter Weichhölzer wie Erle und Weide; anfänglicher Schutz der Initialpflanzungen vor Biberfraß. Nur die unbedingt benötigten Wege, sowie die südlichen drei Weiher werden durch Sicherung der Dämme erhalten. Entfernung von standortfremdem Jungwuchs. Ansonsten Entnahme aus der Nutzung. − Naturnaher Bachabschnitt: Zulassen eines natürlichen Gewässerverlaufes sowie Zulassen der Bibertätigkeit − Nur die weiterhin benötigten Wirtschafts- und Wanderwege, sowie die südlichen drei Weiher (kulturhistorisches Erbe) werden durch die Sicherung der Dämme erhalten. Dadurch Vermei- dung von Konflikten zwischen Waldwirtschaft und Biber Bei Nicht-Durchführung der Planung, wird die überplante Fläche voraussichtlich weiterhin land- wirtschaftlich genutzt und in ihrer Funktion für den Naturhaushalt und das Landschaftsbild in ähn- lichem Maße bestehen bleiben. Veränderungen, die sich unabhängig von der vorliegenden Planung ergeben, können jedoch nicht abschließend bestimmt werden. Gemeinde Baindt 2. Erweiterung des Bebauungsplanes "Gewerbegebiet Mehlis" und die örtlichen Bauvorschriften hierzu Textteil mit 72 Seiten, Fassung vom 21.02.2019 Seite 63 Für die Zusammenstellung der Angaben lagen keine besonderen Schwierigkeiten vor. 8.3.4 Referenzliste der Quellen, die für die im Bericht enthaltenen Beschreibungen und Bewer- tungen herangezogen wurden (Nr. 3d Anlage zu § 2 Abs. 4 und § 2a BauGB): Allgemeine Quellen: − Fachgesetze siehe Abschnitt 1 "Rechtsgrundlagen" − Regionalplan der Region Bodensee-Oberschwaben − Umwelt-Daten und -Karten Online (UDO): Daten- und Kartendienst der Landesanstalt für Um- welt, Messungen und Naturschutz Baden-Württemberg − Online-Kartendienst zu Fachanwendungen und Fachthemen des Landesamts für Geologie, Rohstoffe und Bergbau beim Regierungspräsidium Freiburg (u.a. zu Bergbau, Geologie, Hyd- rogeo-logie und Boden) − Informationssystem Oberflächennahe Geothermie für Baden-Württemberg (ISONG) des Lan- desamts für Geologie, Rohstoffe und Bergbau beim Regierungspräsidium Freiburg Verwendete projektspezifische Daten und Information: − Ortseinsicht durch den Verfasser mit Fotodokumentation − Luftbilder (Google, Gemeinde…) − Flächennutzungsplan des Gemeindeverbandes Mittleres Schussental (rechtsgültig seit 01.04.1995, Fassung vom 08.04.2006) − Bodenschätzungsdaten auf Basis des ALK (Reichsbodenschätzung) − Ergebnisvermerk des Termins zur frühzeitigen Behördenunterrichtung gem. § 4 Abs. 1 BauGB am 01.03.2018 im Landratsamt Ravensburg mit umweltbezogenen Stellungnahmen des Re- gierungspräsidiums Tübingen (Raumordnung, Straßenwesen, FFH-Vorprüfung), des Regional- verbandes Bodensee-Oberschwaben (Ziele der Raumordnung) sowie des Landratsamtes Ravensburg zu den Themenfeldern Immissionsschutz, Naturschutz (insbesondere FFH-Gebiet), Bodenschutz, Altlasten, Oberflächengewässer, Abwasser und Grundwasser, Forst − Geotechnischer Bericht von Henke und Partner GmbH vom 08.11.2018 (zu den Themen geo- morphologische/hydrogeologische Situation/Baugrundschichtung, Grundwasserverhältnisse, Durchlässigkeit der anstehenden Böden und Versickerungsmöglichkeiten, geothermische Beur- teilung, Gründung der Bebauung und baubegleitende Maßnahmen, Erschließung) − FFH-Vorprüfung des Büros Sieber in der Fassung vom 11.07.2018, überarbeitet am 13.02.2019 (zu den Auswirkungen der geplanten Bebauung auf das nordwestlich liegende Gemeinde Baindt 2. Erweiterung des Bebauungsplanes "Gewerbegebiet Mehlis" und die örtlichen Bauvorschriften hierzu Textteil mit 72 Seiten, Fassung vom 21.02.2019 Seite 64 FFH-Gebiet "Schussenbecken mit Tobelwäldern südlich Blitzenreute", insbesondere unter Be- rücksichtigung der Wirkfaktoren Licht und andere optische Emissionen, Lärm, Eintrag von Luftschadstoffen sowie Wassereinleitungen) Gemeinde Baindt 2. Erweiterung des Bebauungsplanes "Gewerbegebiet Mehlis" und die örtlichen Bauvorschriften hierzu Textteil mit 72 Seiten, Fassung vom 21.02.2019 Seite 65 9 Begründung – Bauordnungsrechtlicher Teil 9.1 Örtliche Bauvorschriften 9.1.1 Umfang der getroffenen Vorschriften Die örtlichen Bauvorschriften beinhalten Vorschriften zur Anbringung von Solar- und Photovoltaik- anlagen auf Dächern, zu Farben und Materialien und zur Höhe und Beleuchtung von Werbeanla- gen. Blinkende Werbeanlagen werden ausgeschlossen, um eine Beeinträchtigung des Umfeldes zu vermeiden. 9.1.2 Regelungen über die Gestaltung der Gebäude Die Vorschriften zur Aufständerung von Solar- und Photovoltaikanlagen auf Dächern sollen grund- sätzlich eine effiziente Nutzung von Sonnenenergie auch auf Flach- und Pultdächern ermöglichen. Gleichzeitig soll eine zu dominante Wirkung der Anlagen auf den Außenbetrachter vermieden wer- den. Die getroffenen Regelungen führen daher in erster Linie zu einer Begrenzung des Aufstände- rungswinkels der Solarmodule im äußeren Dachbereich von Pult- und Flachdächern. Die Vorschriften über Materialien und Farben orientieren sich an den umliegenden, landschaftsge- bundenen Bauformen. Die Beschränkung auf die Dachfarben Rot bis Rotbraun sowie Betongrau bis Anthrazitgrau führt zu einem homogenen und ruhigen Gesamtbild des Ortes. Die Farben fügen sich erfahrungsgemäß besonders gut in die landschaftliche Situation ein. 9.2 Sonstige Regelungen 9.2.1 Werbeanlagen Durch die Beschränkung der Größe und der Beleuchtung der Werbeanlagen wird verhindert, dass eine Beeinträchtigung der unmittelbaren Anwohner sowie der landschaftsoptischen Situation ent- steht. Die Werbeanlagen sollen daher zurückhaltend gestaltet und ein Bezug zur Größe der ge- werblichen Anlage wahren. Gemeinde Baindt 2. Erweiterung des Bebauungsplanes "Gewerbegebiet Mehlis" und die örtlichen Bauvorschriften hierzu Textteil mit 72 Seiten, Fassung vom 21.02.2019 Seite 66 10 Begründung – Sonstiges 10.1 Umsetzung der Planung 10.1.1 Maßnahmen und Zeitplan zur Verwirklichung Eine Veränderungssperre ist nicht erforderlich. Boden ordnende Maßnahmen (Grundstücks-Tausch, Umlegung) sind nicht erforderlich und nicht geplant. Die Gemeinde beabsichtigt, die überwiegenden Flächenanteile in ihr Eigentum zu bringen und an geeignete Bauwerber weiter zu veräußern. 10.1.2 Wesentliche Auswirkungen Wesentliche Auswirkungen auf die gesamtgemeindliche Situation sind aufgrund des beschränkten Ausmaßes der zusätzlichen Bebauung nicht erkennbar. Die infrastrukturellen Einrichtungen sind geeignet, die zusätzlichen Einrichtungen zu versorgen. Für die bereits bebauten Grundstücke ist mit einer geringen Einbuße an der Erlebbarkeit der freien Landschaft sowie des städtebaulichen Umfeldes zu rechnen (z.B. Ausblick). Auf Grund der getroffe- nen Festsetzungen (Höhenbeschränkungen, überbaubare Grundstücksflächen, Ortsrandeingrü- nung) sind diese Auswirkungen als akzeptabel zu bewerten. 10.2 Erschließungsrelevante Daten 10.2.1 Kennwerte Fläche des Geltungsbereiches: 2,06 ha Flächenanteile: Nutzung der Fläche Fläche in ha Anteil an der Gesamtfläche Bauflächen als GE 1,39 67,5 % Bauflächen als GEe 0,21 10,2 % Öffentliche Verkehrsflächen 0,24 11,7 % Öffentliche Grünflächen 0,20 9,7 % Private Grünflächen 0,02 0,9 % Gemeinde Baindt 2. Erweiterung des Bebauungsplanes "Gewerbegebiet Mehlis" und die örtlichen Bauvorschriften hierzu Textteil mit 72 Seiten, Fassung vom 21.02.2019 Seite 67 10.2.2 Erschließung Abwasserbeseitigung durch Anschluss an: Mischwasserkanal der öffentlichen Abwasserentsorgung der Gemeinde Baindt. Die Entwässerung erfolgt im modifizierten Mischsystem. Regenwasser, das über die Dachflächen anfällt, wird über den öffentlichen Regenwasser-Kanal dem innerhalb des Plangebietes liegenden Retentionsbereich zugeführt. Wasserversorgung durch Anschluss an: gemeindliche Wasserversorgung Die Löschwasserversorgung wird durch eine entsprechende Dimensionierung der Wasserleitungen in Verbindung mit einer ausreichenden Anzahl von Hydranten sichergestellt. Stromversorgung durch Anschluss an: Netze BW Gasversorgung durch: Technische Werke Schussental (TWS), Ravensburg Müllentsorgung durch: Landkreis Ravensburg 10.3 Zusätzliche Informationen 10.3.1 Planänderungen Bei der Planänderung vom 21.02.2019 fanden die Überlegungen und Abwägungen aus der öf- fentlichen Gemeinderats-Sitzung vom 12.03.2019 wie folgt Berücksichtigung. Für die in der Sitzung des Gemeinderates beschlossenen Inhalte wurde bereits vor der Sitzung eine vollständige Entwurfsfassung (Fassung vom 21.02.2019) zur Verdeutlichung der möglichen Änderungen ausgearbeitet. Die in der Gemeinderatssitzung vorgenommenen Änderungs-Be- schlüsse im Rahmen der nun vorgenommenen Abwägungen sind mit den Inhalten dieser Ent- wurfsfassung identisch. Die Änderungen umfassen folgende Punkte (ausführliche Abwägungen sind im Sitzungsprotokoll der Sitzung des Gemeinderates bzw. der Sitzungsvorlage der öffentli- chen Sitzung des Gemeinderates vom 12.03.2019 enthalten): − Klarstellende Berichtigung der Planungsrechtlichen Festsetzungen − Redaktionelle Berichtigung der Festsetzung "Maßnahmen zum Schutz, zur Pflege und zur Ent- wicklung von Natur und Landschaft" sowie "Pflanzungen in den öffentlichen / privaten Flä- chen" − Ergänzung des Hinweises "Bodenschutz" − redaktionelle Ergänzung des Brandschutz-Hinweises − Erweiterung der "ergänzenden Hinweise" − Redaktionelle Berichtigung der Bodenbewertung in Bestand und Planung in der Begründung − Redaktionelle Ergänzung der Begründung Gemeinde Baindt 2. Erweiterung des Bebauungsplanes "Gewerbegebiet Mehlis" und die örtlichen Bauvorschriften hierzu Textteil mit 72 Seiten, Fassung vom 21.02.2019 Seite 68 11 Begründung – Auszug aus übergeordneten Planun- gen Ausschnitt aus dem Lan- desentwicklungsplan Ba- den-Württemberg 2002, Karte 1 "Raumkatego- rien"; Darstellung als "Randzone um einen Ver- dichtungsraum" Ausschnitt aus dem Regi- onalplan Bodensee Ober- schwaben, Karte Sied- lung, Ausweisung der Ge- meinde Baindt als "Sied- lungsbereich (Siedlungs- schwerpunkt)" Auszug aus dem rechts- gültigen Flächennut- zungsplan; Darstellung als "gewerbliche Bauflä- che in Planung" Gemeinde Baindt 2. Erweiterung des Bebauungsplanes "Gewerbegebiet Mehlis" und die örtlichen Bauvorschriften hierzu Textteil mit 72 Seiten, Fassung vom 21.02.2019 Seite 69 12 Begründung – Bilddokumentation Blick von Westen auf das Plangebiet Blick von Osten auf das Plangebiet Blick von Osten, mit an- grenzendem bestehendem Gewerbegebiet Gemeinde Baindt 2. Erweiterung des Bebauungsplanes "Gewerbegebiet Mehlis" und die örtlichen Bauvorschriften hierzu Textteil mit 72 Seiten, Fassung vom 21.02.2019 Seite 72 Plan aufgestellt am: 24.09.2018 Plan geändert am: 09.10.2018 Plan geändert am: 21.02.2019 Planer: …………………………… Büro Sieber, Lindau (B) (i.A. M.Sc. Thorsten Reber) Die Planung ist nur zusammen mit Textteil und zeichnerischem Teil vollständig. Nur die versiegelten Originalausfertigungen tragen die Unterschrift des Planers. Der Text ist auf der Grundlage der jeweils aktuellen amtlichen Rechtschreibregeln erstellt.[mehr]

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              ww w. bu er os ie be r.d e G e m e in d e B a in d t 2 . E rw e it e ru n g d e s B e b a u u n g sp la n e s "G e w e rb e - g e b ie t M e h li s" u n d d ie ö rt li ch e n B a u v o rs ch ri ft e n h ie rz u Fassung vom 21.02.2019 Gemeinde Baindt 2. Erweiterung des Bebauungsplanes "Gewerbegebiet Mehlis" und die örtlichen Bauvorschriften hierzu Textteil mit 72 Seiten, Fassung vom 21.02.2019 Seite 2 Inhaltsverzeichnis Seite 1 Rechtsgrundlagen 3 2 Planungsrechtliche Festsetzungen (PF) mit Zeichenerklärung 4 3 Zuordnung von Flächen und/oder Maßnahmen zum Ausgleich im Sinne des § 1a Abs. 3 BauGB an anderer Stelle gemäß § 9 Abs. 1a Satz 2 BauGB (externe Ausgleichsflächen/- maßnahmen) 15 4 Örtliche Bauvorschriften (ÖBV) gemäß § 74 LBO mit Zeichenerklärung 17 5 Hinweise und Zeichenerklärung 18 6 Satzung 24 7 Begründung – Städtebaulicher Teil 26 8 Begründung – Umweltbericht (§ 2 Abs. 4 und § 2a Satz 2 Nr. 2 BauGB und Anlage zu § 2 Abs. 4 und § 2a BauGB) sowie Abarbeitung der Eingriffsregelung des § 1a BauGB, Konzept zur Grünordnung 34 9 Begründung – Bauordnungsrechtlicher Teil 65 10 Begründung – Sonstiges 66 11 Begründung – Auszug aus übergeordneten Planungen 68 12 Begründung – Bilddokumentation 69 13 Verfahrensvermerke 70 Gemeinde Baindt 2. Erweiterung des Bebauungsplanes "Gewerbegebiet Mehlis" und die örtlichen Bauvorschriften hierzu Textteil mit 72 Seiten, Fassung vom 21.02.2019 Seite 3 1 Rechtsgrundlagen 1.1 Baugesetzbuch (BauGB) in der Fassung der Bekanntmachung vom 03.11.2017 (BGBl. I S. 3634) 1.2 Baunutzungsverordnung (BauNVO) in der Fassung der Bekanntmachung vom 21.11.2017 (BGBl. I S. 3786) 1.3 Planzeichenverordnung (PlanZV) in der Fassung vom 18.12.1990 (BGBl. I 1991 S. 58), zu- letzt geändert durch Gesetz vom 04.05.2017 (BGBl. I S. 1057); die im nachfolgenden Text zitierten Nummern beziehen sich auf den An- hang zur PlanZV 1.4 Landesbauordnung für Baden-Württemberg (LBO) in der Fassung vom 05.03.2010 (GBl. S. 357, bar. S. 416), zuletzt geändert durch Gesetz vom 21.11.2017 (GBl. S. 612, 613) 1.5 Gemeindeordnung für Baden-Württemberg (GemO) in der Fassung vom 24.07.2000 (GBl. BW S. 581, Berg. S. 698), zuletzt geändert durch Gesetz vom 19.06.2018 (GBl. S. 221) 1.6 Bundesnaturschutzgesetz (BNatSchG) in der Fassung vom 29.07.2009 (BGBl. I S. 2542), zu- letzt geändert durch Gesetz vom 15.09.2017 (BGBl. I S. 3434) 1.7 Naturschutzgesetz Ba- den-Württemberg (NatSchG Baden-Württemberg) vom 23.06.2015 (GBl. 2015 S. 585), zuletzt geändert durch Gesetz vom 21.11.2017 (GBL. S 597) 1.8 Bundes-Immissions- schutzgesetz (BImSchG) in der Fassung der Bekanntmachung vom 17.05.2013 (BGBl. I S. 1274), zuletzt geändert durch Gesetz vom 18.07.2017 (BGBl. I S. 2771) Gemeinde Baindt 2. Erweiterung des Bebauungsplanes "Gewerbegebiet Mehlis" und die örtlichen Bauvorschriften hierzu Textteil mit 72 Seiten, Fassung vom 21.02.2019 Seite 4 2 Planungsrechtliche Festsetzungen (PF) mit Zeichen- erklärung 2.1 Gewerbegebiet Die Nutzungen nach § 8 Abs. 2 Nr. 3 BauNVO (Tankstellen) sind nicht zulässig (§ 1 Abs. 5 BauNVO). Ausnahmsweise können Elektro-Tankstellen als einzelne Ladesäulen im Sinne von Tankstel- len oder Gewerbebetrieben aller Art zugelassen werden (§ 1 Abs. 9 BauNVO). Die Nutzungen nach § 8 Abs. 3 Nr. 1 BauNVO (Wohnungen für Auf- sichts- und Bereitschaftspersonen sowie für Betriebsinhaber und Be- triebsleiter, die dem Gewerbebetrieb zugeordnet und ihm gegenüber in Grundfläche und Baumasse untergeordnet sind) sind ausnahms- weise zulässig (§ 1 Abs. 6 Nr. 1 BauNVO). Die Nutzungen nach § 8 Abs. 3 Nr. 3 BauNVO (Vergnügungsstätten) werden nicht Bestandteil der 2. Erweiterung des Bebauungsplanes "Gewerbegebiet Mehlis" (§ 1 Abs. 6 Nr. 1 BauNVO). Einzelhandelsbetriebe im Sinne des § 8 Abs. 2 Nr. 1 BauNVO sind nicht zulässig. Unabhängig hiervon ist Einzelhandel zulässig, soweit das angebotene Sortiment aus eigener Herstellung stammt, im Wege der handwerklichen Leistungen verbraucht, eingebaut oder auf andere Weise weiterverarbeitet wird und soweit die Einzelhan- delsnutzung der übrigen betrieblichen Nutzung untergeordnet bleibt. (§ 1 Abs. 5 und 9 BauNVO). Werbeanlagen, die nicht an der Stätte der Leistung errichtet werden und somit eine eigenständige gewerbliche Hauptnutzung im Sinne des § 8 Abs. 2 Nr. 1 BauNVO darstellen, sind nicht zulässig (§ 1 Abs. 9 BauNVO). (§ 9 Abs. 1 Nr. 1 BauGB; § 8 BauNVO; Nr. 1.3.1. PlanZV; siehe Ty- penschablone) 2.2 Gewerbegebiete mit eingeschränkten Emissionen; es dient vor- wiegend der Unterbringung von Gewerbebetrieben, die das Wohnen nicht wesentlich stören. Die Nutzungen nach § 8 Abs. 2 Nr. 3 BauNVO (Tankstellen) sind nicht zulässig (§ 1 Abs. 5 BauNVO). Ausnahmsweise können GE GEe Gemeinde Baindt 2. Erweiterung des Bebauungsplanes "Gewerbegebiet Mehlis" und die örtlichen Bauvorschriften hierzu Textteil mit 72 Seiten, Fassung vom 21.02.2019 Seite 5 Elektro-Tankstellen als einzelne Ladesäulen im Sinne von Tankstel- len oder Gewerbebetrieben aller Art zugelassen werden (§ 1 Abs. 9 Banco). Die Nutzungen nach § 8 Abs. 3 Nr. 1 BauNVO (Wohnungen für Auf- sichts- und Bereitschaftspersonen sowie für Betriebsinhaber und Be- triebsleiter, die dem Gewerbebetrieb zugeordnet und ihm gegenüber in Grundfläche und Baumasse untergeordnet sind) sind ausnahms- weise zulässig (§ 1 Abs. 6 Nr. 1 BauNVO). Die Nutzungen nach § 8 Abs. 3 Nrn. 2-3 BauNVO (Anlagen für kirch- liche, kulturelle, soziale und gesundheitliche Zwecke sowie Vergnü- gungsstätten) werden nicht Bestandteil der 2. Erweiterung des Be- bauungsplanes "Gewerbegebiet Mehlis" sein (§ 1 Abs. 6 Nr. 1 BauNVO). Einzelhandelsbetriebe im Sinne des § 8 Abs. 2 Nr. 1 BauNVO sind nicht zulässig (§ 1 Abs. 9 BauNVO). Werbeanlagen, die nicht an der Stätte der Leistung errichtet werden und somit eine eigenständige gewerbliche Hauptnutzung im Sinne des § 8 Abs. 2 Nr. 1 BauNVO darstellen, sind nicht zulässig (§ 1 Abs. 9 BauNVO). Fernmeldetechnische Hauptanlagen nach § 8 Abs. 2 Nr. 1 BauNVO sind nicht zulässig (§ 1 Abs. 5 BauNVO i.V.m. § 1 Abs. 9 BauNVO). Die Zulässigkeit von fernmeldetechnischen Nebenanlagen im Sinne von § 14 Abs. 2 BauNVO wird dahin gehend modifiziert, dass Mo- bilfunkanlagen unzulässig sind (§ 14 Abs. 2 BauNVO, § 1 Abs. 6 i.V.m. Abs. 9 BauNVO). (§ 9 Abs. 1 Nr. 1 BauGB; § 8 BauNVO; Nr. 1.3.1. PlanZV; siehe Plan- zeichnung) 2.3 Emissionskontingente Innerhalb des Gewerbegebietes mit eingeschränkten Immissionen sind nur solche Vorhaben (Anlagen und Betriebe) zulässig, deren Geräusche folgende Emissionskontingente LEK nach DIN 45691 we- der tagsüber (6:00 bis 22:00 Uhr) noch nachts (22:00 bis 6:00 Uhr) überschreiten. Gebiet Bezugsflä- che in m² Emissionskontingente LEK in dB(A)/m2 tags (6:00 – 22:00 Uhr) nachts (22:00 – 6:00 Uhr) Gewerbegebiet GEe 2.062 60 45 Gemeinde Baindt 2. Erweiterung des Bebauungsplanes "Gewerbegebiet Mehlis" und die örtlichen Bauvorschriften hierzu Textteil mit 72 Seiten, Fassung vom 21.02.2019 Seite 6 Die Prüfung zur Einhaltung der Kontingente erfolgt nach DIN 45691:2006-12, Abschnitt 5 (archivmäßig hinterlegt beim Deutschen Patentamt). (§ 1 Abs. 4 Nr. 2 BauNVO) 2.4 GRZ .... Grundflächenzahl als Höchstmaß (§ 9 Abs. 1 Nr. 1 BauGB; § 16 Abs. 2 Nr. 1 und § 19 Abs. 1 BauNVO; Nr. 2.5. PlanZV; siehe Typenschablone) 2.5 H .... m Höhe (Gesamthöhe) des Hauptgebäudes als Höchstmaß; die Höhe sämtlicher Bauteile des Hauptgebäudes sowie von Kränen und Krananlagen (mit Ausnahme von untergeordneten Bauteilen wie z.B. Antennen, Schornsteinen, Aufzugsaufbauten etc.) darf an keiner Stelle den festgesetzten Wert überschreiten. Bestimmung der Gesamthöhe: Abstand zwischen − Oberkante des natürlichen Geländes und − Oberkante des Gebäudes. (§ 9 Abs. 1 Nr. 1 BauGB; § 16 Abs. 2 Nr. 4 u. § 18 Abs. 1 BauNVO; Nr. 2.8. PlanZV; siehe Typenschablonen) 2.6 Höhe von Werbeanlagen Die Höhe von Werbeanlagen innerhalb der überbaubaren Grund- stücksfläche darf die dort festgesetzte Gesamthöhe des Hauptgebäu- des nicht überschreiten. Außerhalb der überbaubaren Grundstücks- flächen beträgt die max. Höhe von Werbeanlagen 10,00 m über dem natürlichen Gelände. (§ 9 Abs. 1 Nr. 1 BauGB; § 16 Abs. 2 Nr. 4 u. § 18 Abs. 1 BauNVO) 2.7 o Offene Bauweise (§ 9 Abs. 1 Nr. 2 BauGB; § 22 Abs. 1 BauNVO; Nr. 3.1. PlanZV; siehe Typenschablonen) Gemeinde Baindt 2. Erweiterung des Bebauungsplanes "Gewerbegebiet Mehlis" und die örtlichen Bauvorschriften hierzu Textteil mit 72 Seiten, Fassung vom 21.02.2019 Seite 7 2.8 Baugrenze (§ 9 Abs. 1 Nr. 2 BauGB; § 23 Abs. 1 u. 3 BauNVO; Nr. 3.5. PlanZV; siehe Planzeichnung) 2.9 Nebenanlagen und sons- tige bauliche Anlagen In dem Baugebiet sind die gemäß § 14 BauNVO zulässigen Neben- anlagen nur innerhalb der überbaubaren Grundstücksflächen zuläs- sig. Nicht überdachte Stellplätze sind auch außerhalb der überbau- baren Grundstücksflächen zulässig. (§ 9 Abs. 1 Nr. 4 BauGB; §§ 12, 14 u. 23 BauNVO) 2.10 Öffentliche Verkehrsflächen (§ 9 Abs. 1 Nr. 11 BauGB; Nr. 6.1. PlanZV; siehe Planzeichnung) 2.11 Straßenbegrenzungslinie mit Bemaßung für das Regelprofil; äu- ßere Umgrenzung aller Verkehrsflächen (Bemaßung beispielhaft aus der Planzeichnung) (§ 9 Abs. 1 Nr. 11 BauGB; Nr. 6.2. PlanZV; siehe Planzeichnung) 2.12 Haupt-Versorgungsleitungen oberirdisch, hier 20-kV-Freileitung der Netze BW mit der Festsetzung eines Leitungsrechtes zu Gunsten des Versorgungsträgers und mit entsprechendem Schutzabstand. (§ 9 Abs. 1 Nr. 13 u. 21 BauGB in Verbindung mit § 9 Abs. 6 BauGB; Nr. 8. PlanZV; siehe Planzeichnung) 2.13 Unterirdische Bauweise von Niederspannungslei- tungen Niederspannungsleitungen sind ausschließlich in unterirdischer Bau- weise zulässig. (§ 9 Abs. 1 Nr. 13 BauGB) 2.14 Behandlung von Nieder- schlagswasser in dem Baugebiet In dem Baugebiet ist Niederschlagswasser (Regenwasser), das über die Dachflächen anfällt, über den öffentlichen Regenwasser-Kanal dem innerhalb des Plangebietes liegenden Retentionsbereich zuzu- 6,00 1, 50 1, 50 Gemeinde Baindt 2. Erweiterung des Bebauungsplanes "Gewerbegebiet Mehlis" und die örtlichen Bauvorschriften hierzu Textteil mit 72 Seiten, Fassung vom 21.02.2019 Seite 8 führen. Verunreinigtes Niederschlagswasser darf nicht in die Regen- wasserkanalisation bzw. das Retentionsbecken abgeleitet werden. Im Retentionsbereich wird das Niederschlagswasser durch die be- lebte Bodenzone gefiltert (30 cm, dadurch hohe Reinigung und Ab- kühlung). Anschließend wird das Wasser über Drainagen in einen Sammelschacht und von dort in den Regenwasserkanal des beste- henden Gewerbegebietes geleitet. Das zusätzliche Abflussaufkom- men beträgt vorraussichtlich 5,7 l/s, darf jedoch max 14 l/s betra- gen. Das Regenwasser wird im Anschluss über den Regenwasserka- nal in den nördlich gelegenen Seitenarm, der in den "Bampfen" mündet, geleitet. In keinem Fall (auch nicht bei Unfällen) ist eine Ableitung von mit Schadstoffen belastetem Wasser in den nördlich gelegenen Seiten- arm, der in den "Bampfen" als Teilfläche des FFH-Gebietes "Schus- senbecken mit Tobelwäldern südlich Blitzenreute" (Nr. 8223-311), mündet, möglich. Das über die Verkehrsflächen anfallende Nieder- schlagswasser wird in den öffentlichen Mischwasserkanal eingelei- tet, der der gemeindlichen Kläranlage zugeführt wird. Für alle baukonstruktiven Elemente, die großflächig mit Nieder- schlagswasser in Berührung kommen (z.B. Dachdeckungen, jedoch nicht Rinnen, Fallrohre, Geländer etc.) sind Oberflächen aus Zink, Titan-Zink, Kupfer oder Blei unzulässig, sofern diese Oberflächen nicht mit geeigneten anderen Materialien (z.B. Kunststoff-Beschich- tung) dauerhaft gegen Niederschlagswasser abgeschirmt werden. (§ 9 Abs. 1 Nrn. 14 u. 20 BauGB) 2.15 Retentionsbereich In dem Bereich ist Regenwasser zurückzuhalten und über die belebte Bodenzone (30 cm) zu filtern. Der Bereich ist als naturnaher Retenti- onsteich mit natürlichen Böschungswinkeln anzulegen. Ein Dauer- stau ist nicht zulässig. (§ 9 Abs. 1 Nr. 14 BauGB; Nr. 10.2. PlanZV; siehe Planzeichnung) 2.16 Öffentliche Grünfläche als Ortsrandeingrünung und zur Besei- tigung des Niederschlagswassers (Retentionsbereich) (§ 9 Abs. 1 Nr. 15 BauGB; Nr. 9. PlanZV; siehe Planzeichnung) Öffentliche Grünfläche R 71 Gemeinde Baindt 2. Erweiterung des Bebauungsplanes "Gewerbegebiet Mehlis" und die örtlichen Bauvorschriften hierzu Textteil mit 72 Seiten, Fassung vom 21.02.2019 Seite 9 2.17 Private Grünfläche als Pufferzone zur östlich gelegenen Bebau- ung, ohne bauliche Anlagen (§ 9 Abs. 1 Nr. 15 BauGB; Nr. 9. PlanZV; siehe Planzeichnung) 2.18 Maßnahmen zum Schutz, zur Pflege und zur Ent- wicklung von Natur und Landschaft Für die Außenbeleuchtung sind nur mit Lichtstrahl nach unten ge- richtete, vollständig insektendicht eingekofferte (staubdichte) LED- Lampen oder nach dem Stand der Technik vergleichbare insekten- schonende Lampentypen mit einer max. Lichtpunkthöhe von 8,00 m über der Geländeoberkante zulässig. Eine Beleuchtung von Werbe- anlagen, die sich nicht direkt an Gebäuden befindet, ist unzulässig. Die Benutzung von Skybeamern, blinkende, wechselnd farbige An- zeigen sowie die flächenhafte Beleuchtung der Fassaden sind nicht zulässig. Es sind nur Photovoltaik-Module zu verwenden, die weniger als 6 % polarisiertes Licht reflektieren (je Solarglasseite 3 %). Die öffentlichen Grünflächen sind durch zweischürige Mahd pro Jahr bei Verzicht auf Düngung extensiv zu pflegen Die Maßnahmen bzw. Vorschriften sind im gesamten Geltungsbe- reich durchzuführen bzw. zu beachten. (§ 9 Abs. 1 Nr. 20 BauGB) 2.19 Bodenbeläge in dem Baugebiet In dem Baugebiet (private Grundstücke) sind für − Stellplätze und − Zufahrten und andere untergeordnete Wege ausschließlich wasserdurchlässige Beläge (z.B. in Splitt verlegtes Pflaster mit Rasenfuge, Drainfugenpflaster, Rasengittersteine, Schotterrasen, Kiesflächen) zulässig. Dies gilt nicht für Bereiche, die auf Grund eines im Sinne dieser Pla- nung zulässigen − Produktionsablaufes oder − regelmäßigen Befahrens mit Lkw oder − Verarbeitens oder Umlagerns von Grundwasser belastenden Substanzen Private Grünfläche Gemeinde Baindt 2. Erweiterung des Bebauungsplanes "Gewerbegebiet Mehlis" und die örtlichen Bauvorschriften hierzu Textteil mit 72 Seiten, Fassung vom 21.02.2019 Seite 10 einen entsprechenden Bodenbelag erforderlich machen. (§ 9 Abs. 1 Nr. 20 BauGB) 2.20 Leitungsrecht zu Gunsten des Versorgungsträgers und mit entspre- chendem Schutzstreifen; innerhalb des Schutzstreifens sind unzuläs- sig: − bauliche Anlagen (z.B. auch Dauerstellplätze) − über die Bodenarbeiten der landwirtschaftlichen Nutzung hin- aus gehende Erdarbeiten − Anpflanzen von Bäumen und tief wurzelnden Sträuchern − Lagerung schwer transportabler Materialien − sonstige Einwirkungen, die den Betrieb oder die Sicherheit der Leitung beeinträchtigen können − Anpflanzen von Gehölzen über 5,00 m Höhe (max. natürliche Wuchshöhe 5,00 m) (§ 9 Abs. 1 Nr. 21 BauGB; Nr. 15.5. PlanZV; siehe Planzeichnung) 2.21 Zu pflanzender Baum 2. Wuchsklasse als Baum bis 15 m Höhe, verbindlicher Standort, der innerhalb der privaten Grünfläche um bis zu 3,00 m verschiebbar ist; es sind ausschließlich Gehölze aus der Pflanzliste zu "Pflanzungen in den öffentlichen Flächen" zu verwen- den. Der Baum ist bei Abgang durch eine entsprechende Neupflan- zung zu ersetzen. (§ 9 Abs. 1 Nr. 25 a BauGB; Nr. 13.2. PlanZV; siehe Planzeichnung) 2.22 Zu pflanzender Baum 1. Wuchsklasse als Baum über 15 m Höhe, variabler Standort innerhalb der öffentlichen Grünfläche; es sind ausschließlich Gehölze aus der Pflanzliste zu "Pflanzungen in den öffentlichen Flächen" zu verwenden. Der Baum ist bei Abgang durch eine entsprechende Neupflanzung zu ersetzen. (§ 9 Abs. 1 Nr. 25 a BauGB; Nr. 13.2. PlanZV; siehe Planzeichnung) LR Gemeinde Baindt 2. Erweiterung des Bebauungsplanes "Gewerbegebiet Mehlis" und die örtlichen Bauvorschriften hierzu Textteil mit 72 Seiten, Fassung vom 21.02.2019 Seite 11 2.23 Zu pflanzender Baum 2. Wuchsklasse als Baum bis 15 m Höhe, variabler Standort innerhalb der jeweiligen öffentlichen Grünfläche; es sind ausschließlich Gehölze aus der Pflanzliste zu "Pflanzungen in den öffentlichen Flächen" zu verwenden. Der Baum ist bei Abgang durch eine entsprechende Neupflanzung zu ersetzen. (§ 9 Abs. 1 Nr. 25 a BauGB; Nr. 13.2. PlanZV; siehe Planzeichnung) 2.24 Zu pflanzende Sträucher, variabler Standort innerhalb der öffent- lichen Grünfläche; es sind ausschließlich Gehölze aus der Pflanzliste zu "Pflanzungen in den öffentlichen Flächen" zu verwenden. Die Sträucher sind bei Abgang durch entsprechende Neupflanzungen zu ersetzen. (§ 9 Abs. 1 Nr. 25 a BauGB; Nr. 13.2. PlanZV; siehe Planzeichnung) 2.25 Pflanzungen in den öffentlichen/privaten Flächen Pflanzungen: − Für die Pflanzungen in den öffentlichen und privaten Flächen sind ausschließlich standortgerechte, heimische Bäume und Sträucher aus der unten genannten Pflanzliste zu verwenden. − Die öffentliche und private Grünfläche ist gemäß der Planzeich- nung mit Gehölzen zu bepflanzen. Abgehende Gehölze sind durch eine entsprechende Neupflanzung zu ersetzen. − Für die Pflanzungen sind ausschließlich standortgerechte, hei- mische Laubbäume (Hochstämme) mit einem Mindeststamm- umfang von 20-25 cm sowie Sträucher aus der u.g. Pflanzliste zu verwenden. − Unzulässig sind Gehölze, die als Zwischenwirt für die Erkran- kungen im Obst- und Ackerbau gelten, speziell die in der Ver- ordnung zur Bekämpfung der Feuerbrandkrankheit (Feuer- brandverordnung vom 20.12.1985, BGBl. I, 1985 S. 2551, zu- letzt geändert durch Artikel 3 § 5 des Gesetzes vom 13.12.2007, BGBl. I S. 2930) genannten. Für die öffentlichen Flächen festgesetzte Pflanzliste: Bäume 1. Wuchsklasse Spitz-Ahorn Acer platanoides Berg-Ahorn Acer pseudoplatanus Schwarz-Erle Alnus glutinosa Gemeinde Baindt 2. Erweiterung des Bebauungsplanes "Gewerbegebiet Mehlis" und die örtlichen Bauvorschriften hierzu Textteil mit 72 Seiten, Fassung vom 21.02.2019 Seite 12 Grau-Erle Alnus incana Hänge-Birke Betula pendula Rotbuche Fagus sylvatica Zitterpappel Populus tremula Stiel-Eiche Quercus robur Silber-Weide Salix alba Sommer-Linde Tilia platyphyllos Berg-Ulme Ulmus glabra Bäume 2. Wuchsklasse Feld-Ahorn Acer campestre Hainbuche Carpinus betulus Vogel-Kirsche Prunus avium Sal-Weide Salix caprea Fahl-Weide Salix rubens Sträucher Roter Hartriegel Cornus sanguinea Gewöhnlicher Hasel Corylus avellana Gewöhnliches Pfaffenhütchen Euonymus europaeus Faulbaum Frangula alnus Gewöhnlicher Liguster Ligustrum vulgare Rote Heckenkirsche Lonicera xylosteum Gewöhnliche Traubenkirsche Prunus padus subsp. padus Schlehe Prunus spinosa Echter Kreuzdorn Rhamnus cathartica Hunds-Rose Rosa canina Grau-Weide Salix cinerea Purpur-Weide Salix purpurea Fahl-Weide Salix rubens Mandel-Weide Salix triandra Korb-Weide Salix viminalis Schwarzer Holunder Sambucus nigra Trauben-Holunder Sambucus racemosa Wolliger Schneeball Viburnum lantana Gewöhnlicher Schneeball Viburnum opulus (§ 9 Abs. 1 Nr. 25 a BauGB) 2.26 Pflanzungen in den Bau- gebieten (private Grund- stücke) Pflanzungen: − Für die Pflanzungen in den Baugebieten sind standortgerechte, heimische Bäume und Sträucher aus der unten genannten Pflanzliste zu verwenden. Gemeinde Baindt 2. Erweiterung des Bebauungsplanes "Gewerbegebiet Mehlis" und die örtlichen Bauvorschriften hierzu Textteil mit 72 Seiten, Fassung vom 21.02.2019 Seite 13 − Auf max. 5 % der Grundstücksfläche sind auch Sträucher, die nicht in der u.g. Pflanzliste festgesetzt sind, zulässig (z.B. Zier- sträucher, Rosen-Züchtungen). − Pro 1.000 m² (angefangene) Grundstücksfläche sind mindes- tens 1 Laubbaum und 2 Solitärsträucher aus der u.g. Pflanzliste zu pflanzen. Abgehende Gehölze sind durch eine entsprechende Neupflanzung zu ersetzen. Es wird empfohlen, die Pflanzungen nach Norden zur offenen Landschaft hin umzusetzen. − Für die Pflanzungen sind ausschließlich standortgerechte, hei- mische Laubbäume (Hochstämme) mit einem Mindeststamm- umfang von 20-25 cm sowie Sträucher aus der u.g. Pflanzliste zu verwenden. − Im Übergangsbereich zur freien Landschaft und in Bereichen, die an öffentliche Flächen angrenzen, sind Hecken aus Nadel- gehölzen (z.B. Thuja) unzulässig. − Unzulässig sind Gehölze, die als Zwischenwirt für die Erkran- kungen im Obst- und Ackerbau gelten, speziell die in der Ver- ordnung zur Bekämpfung der Feuerbrandkrankheit (Feuer- brandverordnung vom 20.12.1985, BGBl. I, 1985 S. 2551, zu- letzt geändert durch Artikel 3 § 5 des Gesetzes vom 13.12.2007, BGBl. I S. 2930) genannten. (§ 9 Abs. 1 Nr. 25 a BauGB) 2.27 Pflanzung Umgrenzung von Flächen zum Anpflanzen von Bäumen, Sträuchern und sonstigen Bepflanzungen; Pflanzung Pflanzung von standortgerechten Feldgehölzen/-hecken mit unre- gelmäßig buchtigen Außenrändern sowie entsprechend der Plan- zeichnung eingestreuten Bäumen. Es sind ausschließlich Sträucher aus der Pflanzliste zu "Pflanzungen in den öffentlichen/privaten Flä- chen" zu verwenden. In den Randbereichen sind naturnahe Hecken- säume zu entwickeln. (§ 9 Abs. 1 Nr. 25 a BauGB) 2.28 Abgrenzung ("Nutzungskordel") von unterschiedlicher Art der Nut- zung Gemeinde Baindt 2. Erweiterung des Bebauungsplanes "Gewerbegebiet Mehlis" und die örtlichen Bauvorschriften hierzu Textteil mit 72 Seiten, Fassung vom 21.02.2019 Seite 14 (§ 9 Abs. 1 BauGB und § 16 Abs. 5 BauNVO; Nr. 15.14. PlanZV; siehe Planzeichnung) 2.29 Grenze des räumlichen Geltungsbereiches der 2. Erweiterung des Bebauungsplanes "Gewerbegebiet Mehlis" der Gemeinde Baindt (§ 9 Abs. 7 BauGB; Nr. 15.13. PlanZV; siehe Planzeichnung) Gemeinde Baindt 2. Erweiterung des Bebauungsplanes "Gewerbegebiet Mehlis" und die örtlichen Bauvorschriften hierzu Textteil mit 72 Seiten, Fassung vom 21.02.2019 Seite 15 3 Zuordnung von Flächen und/oder Maßnahmen zum Ausgleich im Sinne des § 1a Abs. 3 BauGB an ande- rer Stelle gemäß § 9 Abs. 1a Satz 2 BauGB (externe Ausgleichsflächen/-maßnahmen) 3.1 Lage der Ausgleichsflä- che/-maßnahme Dem durch die vorliegende Planung verursachten Eingriff werden Ökopunkte aus dem gemeindlichen Ökokonto zugeordnet. Der Aus- gleichsbedarf bzw. die Zahl der zugeordneten Ökopunkte beträgt vo- raussichtlich 321.389, der verbleibende Überschuss von 103.611 Ökopunkten steht der Gemeinde Baindt für weitere Bau- vorhaben zur Verfügung. Die zugeordnete Ökokontofläche befindet sich auf den Fl.-Nrn. 542, 543, 544, 544/1 sowie 544/3 (Gemar- kung Ochsenhausen); folgende Maßnahmen wurden und werden noch durchgeführt: − Dauerwaldflächen: Sukzessive Entfernung der nicht standortge- rechten Fichten, sowie Pflanzungen von standortgerechten Laubhölzern wie Eiche und Erle − Bannwaldflächen: Sukzessive Entfernung der nicht standortge- rechten Fichte, sowie gruppenweise Initialpflanzung standortge- rechter Weichhölzer wie Erle und Weide; anfänglicher Schutz der Initialpflanzungen vor Biberfraß. Nur die unbedingt benö- tigten Wege, sowie die südlichen drei Weiher werden durch Si- cherung der Dämme erhalten. Entfernung von standortfremdem Jungwuchs. Ansonsten Entnahme aus der Nutzung. − Naturnaher Bachabschnitt: Zulassen eines natürlichen Gewäs- serverlaufes sowie Zulassen der Bibertätigkeit − Nur die weiterhin benötigten Wirtschafts- und Wanderwege, so- wie die südlichen drei Weiher (kulturhistorisches Erbe) werden durch die Sicherung der Dämme erhalten. Dadurch Vermeidung von Konflikten zwischen Waldwirtschaft und Biber (§ 9 Abs. 1a Satz 2 BauGB). Hinweis: Die genaue Anzahl der zuzuordnenden Ökopunkte kann sich im Laufe des Weiteren Verfahrens ändern und wird mit dem Satzungs- beschluss festgesetzt. Gemeinde Baindt 2. Erweiterung des Bebauungsplanes "Gewerbegebiet Mehlis" und die örtlichen Bauvorschriften hierzu Textteil mit 72 Seiten, Fassung vom 21.02.2019 Seite 16 Planskizze Gemeinde Baindt 2. Erweiterung des Bebauungsplanes "Gewerbegebiet Mehlis" und die örtlichen Bauvorschriften hierzu Textteil mit 72 Seiten, Fassung vom 21.02.2019 Seite 17 4 Örtliche Bauvorschriften (ÖBV) gemäß § 74 LBO mit Zeichenerklärung 4.1 Grenze des räumlichen Geltungsbereiches der örtlichen Bauvor- schriften zur 2. Erweiterung des Bebauungsplanes "Gewerbegebiet Mehlis" der Gemeinde Baindt. (§ 9 Abs. 7 BauGB, Nr. 15.13. PlanZV; siehe Planzeichnung) 4.2 Solar- und Photovoltaik- anlagen auf Dächern Thermische Solar- und Photovoltaikanlagen sind der gewählten Dachneigung entsprechend parallel zur Dachfläche, auf der sie be- festigt werden, auszuführen. Dies gilt nicht für Flach- und Pultdä- cher. Die Aufständerung thermischer Solar- bzw. Photovoltaikanla- gen auf Flach- und Pultdächern ist nur unter folgenden Vorausset- zungen zulässig: − die maximale Höhe der Oberkante der Module gegenüber dem jeweils senkrecht darunterliegenden Punkt auf der Dachhaut beträgt 1,00 m (Aufständerung) und − der waagerechte Abstand der Oberkante der Module zur nächst- gelegenen Dachkante (Attika, Traufe, Ortgang) muss mindes- tens 1,00 m betragen. (§ 74 Abs. 1 Nr. 1 LBO; siehe Typenschablonen) 4.3 Werbeanlagen in dem Bau- gebiet Freistehende Werbeanlagen in dem Baugebiet dürfen in keiner An- sicht (senkrechte Projektion) eine Fläche von 25 m2 (pro einzelne Anlage) überschreiten. Die Summe der Flächen aller freistehenden Werbeanlagen darf 25 m2 (pro Grundstück) nicht überschreiten. Die Beleuchtung der Anlagen muss kontinuierlich erfolgen (kein Blinken etc.). Werbeanlagen an Gebäuden dürfen nur unterhalb der Traufe ange- bracht werden und in keiner Ansicht (senkrechte Projektion) 10 % der jeweiligen Wandfläche überschreiten. Die Summe der Flächen aller Werbeanlagen darf 25 m2 (pro Grundstück) nicht überschreiten. Die Beleuchtung der Anlagen muss kontinuierlich erfolgen (kein Blinken etc.). (§ 74 Abs. 1 Nr. 2 LBO) Gemeinde Baindt 2. Erweiterung des Bebauungsplanes "Gewerbegebiet Mehlis" und die örtlichen Bauvorschriften hierzu Textteil mit 72 Seiten, Fassung vom 21.02.2019 Seite 18 5 Hinweise und Zeichenerklärung 5.1 Weiterführende Grenze des räumlichen Geltungsbereiches des angrenzenden 5. Änderung und Erweiterung des Bebauungsplanes "Gewerbegebiet Mehlis" der Gemeinde Baindt (siehe Planzeichnung) 5.2 Weiterführende Grenze des räumlichen Geltungsbereiches des angrenzenden 4. Änderung und Erweiterung des Bebauungsplanes "Gewerbegebiet Mehlis" der Gemeinde Baindt (siehe Planzeichnung) 5.3 Bestehendes Gebäude zur Zeit der Planaufstellung (siehe Plan- zeichnung) 5.4 Bestehende Grundstücksgrenzen zur Zeit der Planaufstellung (siehe Planzeichnung) 5.5 Geplante Grundstücksgrenzen; die so gekennzeichneten Grenzen stellen einen Vorschlag zur Aufteilung der Grundstücke dar (siehe Planzeichnung) 5.6 Nr. ....;....m2 Nummerierung und voraussichtliche Größe der Grundstücke (Nummerierung von Nordwest nach Südost; siehe Planzeichnung) 5.7 Bestehende Flurstücksnummer (beispielhaft aus der Planzeich- nung) 5.8 Vorhandenes (natürliches) Gelände; Darstellung der Halbmeter- Höhenschichtlinien (beispielhaft aus der Planzeichnung, siehe Plan- zeichnung) 450,5 0 451,0 Gemeinde Baindt 2. Erweiterung des Bebauungsplanes "Gewerbegebiet Mehlis" und die örtlichen Bauvorschriften hierzu Textteil mit 72 Seiten, Fassung vom 21.02.2019 Seite 19 5.9 Natur- und Artenschutz Die Außenbeleuchtung sollte in den Nachtstunden soweit als aus Gründen der Arbeits- bzw. Verkehrssicherheit möglich abgeschaltet oder bedarfsweise über Bewegungsmelder gesteuert werden. Zäune sollten zum Gelände hin einen Abstand von mind. 0,15 m zum Durchschlüpfen von Kleinlebewesen aufweisen. Die Errichtung von Regenwasser-Auffangbecken (Zisternen) wird empfohlen. Bei der Pflanzung von Bäumen ist das Nachbarrechtsgesetz zu be- rücksichtigen. Zur Entwicklung von Extensivwiesen sollten die öffentlichen und pri- vaten Grünflächen durch zweimalige Mahd pro Jahr (1. Mahd nicht vor dem 15.06; 2. Mahd Ende September) gepflegt werden. Das Mähgut sollte von der Fläche entfernt werden. Die Ausbringung von Dünge- oder Pflanzenschutzmitteln sollte vermieden werden. Vorhandene Gehölze sollten möglichst erhalten und während der Bauzeit durch entsprechende Baumschutzmaßnahmen vor Verlet- zungen im Kronen- und Wurzelbereich gesichert werden. Um zu ver- meiden, dass Verbotstatbestände im Sinne des § 44 Abs. 1 BNatSchG erfüllt werden, müssen vorhandene Gehölze außerhalb der Brutzeit von Vögeln (d.h. zwischen dem 01.10. und 28.02.) ge- rodet werden. 5.10 Biotopschutz Angrenzend an das geschützte Biotop "Eschengehölz westlich Schachen" (siehe Planzeichnung) muss gem. § 30 Abs. 2 BNatSchG die landwirtschaftliche Nutzung so ausgeübt werden, dass das Bio- top nicht zerstört oder erheblich oder nachhaltig beeinträchtigt wird. 5.11 Gem. § 33 NatSchG BW kartiertes Biotop "Eschengehölz westlich Schachen", Nr. 1812-3436-7020; Lage außerhalb des Geltungsbe- reiches (siehe Planzeichnung) 5.12 Gem. § 32 NatSchG BW kartiertes Biotop "Hecken bei Umspann- werk westlich Schachen", Nr. 1812-3436-0447; Lage außerhalb des Geltungsbereiches (siehe Planzeichnung). Gemeinde Baindt 2. Erweiterung des Bebauungsplanes "Gewerbegebiet Mehlis" und die örtlichen Bauvorschriften hierzu Textteil mit 72 Seiten, Fassung vom 21.02.2019 Seite 20 Vor Beginn der Bauarbeiten im Plangebiet ist das Biotop gemäß DIN 18920 (Schutz von Bäumen, Pflanzenbeständen und Vegeta- tionsflächen bei Baumaßnahmen) auszuzäunen. Alle Handlungen, die zu einer Zerstörung oder erheblichen oder nachhaltigen Beeinträchtigungen des Biotops führen können, sind verboten. Das heißt auf den öffentlichen sowie privaten Grünflächen sind beispielsweise Ablagerungen von Gartenabfällen, Kompost oder Holz sowie eine gärtnerische Nutzung der Fläche ebenso wie eine nicht fachgerechte Pflege der Hecke (zum Beispiel durch die Um- wandlung in eine Schnitthecke) unzulässig. 5.13 Haupt-Versorgungsleitungen oberirdisch, hier 20-kV-Freileitung der Netze BW, innerhalb des Geltungsbereiches (siehe Planzeich- nung). In der Umgebung der Haupt-Versorgungsleitung ist ein Schutzab- stand (= Abstand in der Luft von ungeschützten unter Spannung stehenden Teilen) nach DIN VDE 0105-100 von 3 m einzuhalten. Dieser Schutzabstand darf mit Körperteilen, Arbeitsmitteln oder von Bepflanzung nicht unterschritten werden und ist zur sicheren Ge- währleistung der Stromversorgung unter allen Umständen einzuhal- ten; hierbei ist außerdem das zu erwartende Wachstum der Vegeta- tion zu beachten. Auch durch umfallende oder schwankende Bäume (bspw. durch Fällungsarbeiten oder Unwetter) darf der Schutzab- stand nicht gefährdet sein. 5.14 Bodenschutz Um den sparsamen und schonenden Umgang mit Grund und Boden sicherzustellen wird empfohlen, ein Bodenmanagementkonzept zu erstellen und die Bauausführung bodenkundlich begleiten zu lassen. Das Bodenmanagementkonzept sollte folgende Punkte umfassen: Feststellung der physikalischen Eigenschaften des auszuhebenden Bodens; Erdmassenberechnungen (getrennt nach A-, B-, C-Hori- zont); Mengenangaben bezügl. künftiger Verwendung des Bodens; direkte Verwendung (im Baugebiet, außerhalb des Baugebietes); Trennung von Oberboden und kulturfähigem Unterboden bei Ausbau und Lagerung; Zwischenlagerung (Anlage von Mieten nach der DIN 19731); Maßnahmen zur Vermeidung und zur Beseitigung von Bodenverdichtungen; Ausweisung von Lagerflächen sowie Auswei- 20-kV-Freileitung der Netze BW Gemeinde Baindt 2. Erweiterung des Bebauungsplanes "Gewerbegebiet Mehlis" und die örtlichen Bauvorschriften hierzu Textteil mit 72 Seiten, Fassung vom 21.02.2019 Seite 21 sung von Tabuflächen (keine bauseitige Beanspruchung). Informa- tionen zum Bodenschutz bei Baumaßnahmen enthält der Flyer "Bo- denschutz beim Bauen", der als pdf auf der Homepage des Landrat- samtes Ravensburg verfügbar ist. Die DIN 19731 ("Bodenbeschaffenheit – Verwertung von Bodenma- terial") und DIN 18915 ("Vegetationstechnik im Landschaftsbau – Bodenarbeiten") sind bei der Bauausführung einzuhalten. Auf Grund der heterogenen Baugrundschichtung wird empfohlen, für jedes einzelne Bauvorhaben eine gesonderte Baugrunduntersuchung durchzuführen. 5.15 Brandschutz Die Installation von Überflurhydranten wird ausdrücklich empfohlen. Sie bieten bei Brandeinsätzen gegenüber den Unterflurhydranten einsatztaktisch erhebliche Vorteile, insbesondere durch die deutlich bessere Auffindbarkeit und schnellere Bedienbarkeit. Als Hydranten sollten Überflurhydranten DN 100 vorgesehen wer- den. Die Abstände der Hydranten zueinander sollten 100-200 m nicht überschreiten. Die Feuerwehr Baindt verfügt über kein eigenes Hubrettungsfahr- zeug. Auch die Stützpunktwehr Weingarten kann - aufgrund einer Fahrtzeit > 5 min - das dort vorgehaltene Hubrettungsfahrzeug nicht innerhalb der fachtechnisch erforderlichen Eintreffzeit für Men- schenrettungsmaßnahmen einsetzen. Da Schiebleitern, mit einer Nennrettungshöhe von 8m bis 12m nur bedingt für wirk-same Lösch- und Rettungsarbeiten iSd. § 15 LBO geeignet sind, bestehen für den Bereich des obigen Bebauungsplanes grundsätzliche Beden- ken gegenüber Aufenthaltsräumen, die eine Rettungshöhe > 8 m aufweisen. In solchen Fällen muss ein zweiter baulicher Rettungsweg hergestellt werden, der den Anforderungen der DIN 18065 (notwen- dige Treppen) entspricht. Für die Zufahrten gilt die "Verwaltungsvorschrift über Flächen für Rettungsgeräte der Feuerwehr auf Grundstücken" in der jeweils ak- tuellen Fassung (VwV Feuerwehrflächen), i.V.m. § 15 Landesbau- ordnung. Für die Ermittlung der Löschwasserversorgung gilt das Regelwerk der DVGW Arbeitsblatt W 405, i.Vm. § 2 (5) Ausführungsverordnung zur Landesbauordnung sowie Ziff. 5.1 IndBauRL. Gemeinde Baindt 2. Erweiterung des Bebauungsplanes "Gewerbegebiet Mehlis" und die örtlichen Bauvorschriften hierzu Textteil mit 72 Seiten, Fassung vom 21.02.2019 Seite 22 Gewerbebetriebe, die auf Grund der Brandlasten die Löschwasserver- sorgung aus der öffentlichen Wasserversorgung überschreiten, soll- ten für den Objektschutz selbstständig genügend Löschwasser (z.B. Zisterne) vorhalten. 5.16 Ergänzende Hinweise Auf Grund der Beschaffenheit des Baugrundes der näheren Umge- bung kann von einer Bebaubarkeit im überplanten Bereich ausge- gangen werden. Den Bauherren wird darüber hinaus empfohlen, im Rahmen der Bauvorbereitungen eigene Erhebungen durchzuführen (z.B. Schürfgruben, Bohrungen). Gemäß § 20 des Denkmalschutzgesetzes (DSchG) ist das Auftreten von archäologischen Funden (Steinwerkzeuge, Metallteile, Keramik- reste, Knochen) und Befunden (Gräber, Mauerwerk, Brandschichten) im Zuge von Erdbauarbeiten unverzüglich der archäologischen Denk- malpflege mitzuteilen. Die Möglichkeit zur Fundbergung und Doku- mentation ist einzuräumen. Werden bei Aushubarbeiten Verunreini- gungen des Bodens festgestellt (z.B. Müllrückstände, Verfärbungen des Bodens, auffälliger Geruch o.ä.), ist das zuständige Landratsamt unverzüglich zu benachrichtigen. Für die Erschließung des Gebietes ist es notwendig, Kabelverteiler- schränke, Straßenlaternen oder ähnliche Einrichtungen in der öffent- lichen/privaten Fläche zu installieren. Die Gemeinde Baindt behält sich die Auswahl der hierfür geeigneten Standorte sowie evtl. erfor- derliche Vereinbarungen vor. Auf Flächen, deren Niederschlagswasser über die Regenwasserkana- lisation geleitet wird, darf kein Abwasser im Sinne von verunreinig- tem Wasser anfallen. Entsprechende Arbeiten wie z.B. Autowäsche, Reinigungsarbeiten, sind nicht zulässig. WHG § 55 (1). Auf Grund der angrenzenden landwirtschaftlich genutzten Flächen ist mit der Einwirkung von vorübergehenden belästigenden Geruchs- Immissionen (z.B. durch Aufbringen von Flüssigdung, Pflanzen- schutzmitteln etc.) sowie Lärm-Immissionen (z.B. Traktorengeräu- sche, Kuhglocken etc.) zu rechnen. Alle genannten Normen und Richtlinien sind beim Deutschen Patent- amt archiviert und gesichert hinterlegt. Die genannten Normen und Richtlinien können bei der Gemeinde Baindt, Marsweilerstraße 4, eingesehen werden. Gemeinde Baindt 2. Erweiterung des Bebauungsplanes "Gewerbegebiet Mehlis" und die örtlichen Bauvorschriften hierzu Textteil mit 72 Seiten, Fassung vom 21.02.2019 Seite 23 5.17 Plangenauigkeit Obwohl die Planzeichnung auf einer digitalen (CAD) Grundlage er- stellt ist (hohe Genauigkeit), können sich im Rahmen der Ausfüh- rungs-Planung und/oder der späteren Einmessung Abweichungen ergeben (z.B. unterschiedliche Ausformung der Verkehrsflächen, un- terschiedliche Grundstücksgrößen etc.). Weder die Gemeinde Baindt noch die Planungsbüros übernehmen hierfür die Gewähr. Gemeinde Baindt 2. Erweiterung des Bebauungsplanes "Gewerbegebiet Mehlis" und die örtlichen Bauvorschriften hierzu Textteil mit 72 Seiten, Fassung vom 21.02.2019 Seite 24 6 Satzung Auf Grund von § 10 des Baugesetzbuches (BauGB) in der Fassung der Bekanntmachung vom 03.11.2017 (BGBl. I S. 3634), § 4 der Gemeindeordnung für Baden-Württemberg (GemO) in der Fassung vom 24.07.2000 (GBl. BW S. 581, ber. S. 698), zuletzt geändert durch Gesetz vom 19.06.2018 (GBl. S. 221), § 74 der Landes- bauordnung für Baden-Württemberg (LBO) in der Fassung vom 05.03.2010 (GBl. S. 357, ber. S. 416), zuletzt geändert durch Gesetz vom 21.11.2017 (GBl. S. 612, 613) der Baunutzungsverordnung (BauNVO) in der Fas- sung der Bekanntmachung vom 21.11.2017 (BGBl. I S. 3786) sowie der Planzeichenverordnung (PlanZV) in der Fassung vom 18.12.1990 (BGBl. I 1991 S. 58), zuletzt geändert durch Gesetz vom 04.05.2017 (BGBl. I S. 1057), hat der Gemeinderat der Gemeinde Baindt die 2. Erweiterung des Bebauungsplanes "Gewerbegebiet Mehlis" und die örtlichen Bauvorschriften hierzu in öffentlicher Sitzung am 12.03.2019 beschlossen. § 1 Räumlicher Geltungsbereich Der räumliche Geltungsbereich der 2. Erweiterung des Bebauungsplanes "Gewerbegebiet Mehlis" und der örtli- chen Bauvorschriften hierzu ergibt sich aus deren zeichnerischem Teil vom 21.02.2019. § 2 Zuordnung von Flächen und/oder Maßnahmen zum Ausgleich im Sinne des § 1a Abs. 3 BauGB an anderer Stelle Der Planung werden von der Maßnahme 321.389 Ökopunkte zugeordnet, der verbleibende Überschuss von 103.611 Ökopunkten steht der Gemeinde Baindt für weitere Bauvorhaben zur Verfügung. § 3 Bestandteile der Satzung Die 2. Erweiterung des Bebauungsplanes "Gewerbegebiet Mehlis" und die örtlichen Bauvorschriften hierzu be- stehen aus der Planzeichnung und dem Textteil vom 21.02.2019. Die 2. Erweiterung des Bebauungsplanes "Gewerbegebiet Mehlis" und den örtlichen Bauvorschriften hierzu werden die jeweilige Begründung vom 21.02.2019 beigefügt, ohne dessen Bestandteil zu sein. § 4 Ordnungswidrigkeiten Ordnungswidrig im Sinne des § 75 LBO handelt, wer vorsätzlich oder fahrlässig den auf Grund von § 74 LBO erlassenen örtlichen Bauvorschriften zuwider handelt. Zuwiderhandeln kann mit Geldbußen bis zu 100.000,- € (Einhunderttausend Euro) belegt werden. Ordnungswidrig handelt, wer vorsätzlich oder fahrlässig die Vorschriften − zu Solar- und Photovoltaikanlagen auf Dächern − zu Werbeanlagen in dem Baugebiet Gemeinde Baindt 2. Erweiterung des Bebauungsplanes "Gewerbegebiet Mehlis" und die örtlichen Bauvorschriften hierzu Textteil mit 72 Seiten, Fassung vom 21.02.2019 Seite 26 7 Begründung – Städtebaulicher Teil 7.1 Allgemeine Angaben 7.1.1 Zusammenfassung Eine Zusammenfassung befindet sich in dem Kapitel "Begründung – Umweltbericht" unter dem Punkt "Einleitung/Kurzdarstellung des Inhaltes". 7.1.2 Abgrenzung und Beschreibung des Erweiterungsbereiches Das Plangebiet befindet sich im westlichen Bereich des Ortsteils "Schachen" östlich der "Wicken- hauser Straße". Das bestehende Gewerbegebiet "Mehlis" soll nach Norden hin erweitert werden. Momentan wird der Bereich landwirtschaftlich genutzt. Im Süden grenzt das Plangebiet unmittelbar an die Bebauung des bestehenden Gewerbegebietes "Mehlis" sowie dessen Retentionsbecken an. Nach Westen und Norden geht das Gebiet in landwirtschaftlich genutzte Fläche über. Östlich des Plangebietes befindet sich bestehende Wohnbebauung. Der Geltungsbereich verläuft im Süden entlang der Grenze zur 4. Änderung des rechtsverbindlichen Bebauungsplanes "Gewerbegebiet Mehlis". Ebenfalls südlich grenzt der Geltunsgbereich im Bereich zur Flurnummer 562/6 an die 5. Änderung und Erweiterung des Bebauungsplanes "Gewerbegebiet Mehlis". Innerhalb des Geltungsbereiches befindet sich das Grundstück mit der Fl.-Nr. 1014 (Teilfläche). 7.2 Städtebauliche und planungsrechtliche Belange 7.2.1 Bestands-Daten und allgemeine Grundstücks-Morphologie Die landschaftlichen Bezüge werden vom Östlichen Bodenseebecken bestimmt. Innerhalb des überplanten Bereiches befinden sich keine bestehenden Gebäude. Im westlichen Bereich des Plangebietes wird ein Retentionsbecken geplant. Das Retentionsbecken wird als natur- naher Retentionsteich mit natürlichem Böschungswinkel angelegt. Es wird eine nahezu vollständige Ortsrandeingrünung durchgeführt. Die Topografie innerhalb des überplanten Bereiches steigt in östliche Richtung leicht an. Die An- schlüsse an die bereits bebauten Grundstücke im Süden sind unproblematisch. 7.2.2 Erfordernis der Planung Die Aufstellung des Bebauungsplanes dient der Ausweisung von gewerblichen Bauflächen zur De- ckung des Bedarfs der ortsansässigen Unternehmen. Im gesamten Gemeindegebiet gibt es derzeit Gemeinde Baindt 2. Erweiterung des Bebauungsplanes "Gewerbegebiet Mehlis" und die örtlichen Bauvorschriften hierzu Textteil mit 72 Seiten, Fassung vom 21.02.2019 Seite 27 keine freien gewerblichen Bauplätze. Mit der Erweiterung des bestehenden Gewerbegebietes "Mehlis" sollen daher zeitnah gezielte gewerbliche Weiter-Entwicklungsmöglichkeiten, vornehmlich für ortsansässige Gewerbebetriebe, geschaffen werden. Zum Zeitpunkt der Planaufstellung waren in der Gemeindeverwaltung konkrete Anfragen zu gewerblichen Baugrundstücken registriert. Ohne die Erweiterung des bestehenden Gewerbegebietes ist es der Gemeinde nicht möglich dieser Nach- frage gerecht zu werden. Die Gemeinde ist bemüht, auch langfristig eine ausgewogene Zusammen- setzung der Bevölkerung zu erhalten. Die Schaffung und Erhaltung von Arbeitsplätzen in unter- schiedlichen Branchen stellt hierfür eine Voraussetzung dar. Der Gemeinde erwächst daher ein Er- fordernis bauleitplanerisch steuernd einzugreifen. 7.2.3 Übergeordnete Planungen Für den überplanten Bereich sind u.a. folgende Ziele des Landesentwicklungsplanes 2002 Baden- Württemberg (LEP 2002) des Wirtschaftsministeriums Baden-Württemberg maßgeblich: − − 2.3.1.2 Bei der Ausweisung von Neubauflächen ist auf eine umweltschonende, flä- chen- und energiesparende Bebauung und eine verkehrsgünstige und woh- nortnahe Zuordnung von Versorgungseinrichtungen, Wohnbau- und Gewerbe- flächen hinzuwirken. − − 2.6.2/Anhang "Landesent- wicklungsach- sen" Landesentwicklungsachse Friedrichshafen/Ravensburg/Weingarten-Bad Waldsee (-Biberach a. d. Riß) − − Karte zu 2.1.1 "Raumkatego- rien" Darstellung als Randzone um einen Verdichtungsraum Für den überplanten Bereich sind u.a. folgende Ziele des Regionalplanes Bodensee-Oberschwaben nach der Verbindlichkeitserklärung vom 04.04.1996 des Regionalverbandes Bodensee-Ober- schwaben maßgeblich: − − 2.2.1 Die Siedlungsentwicklung, der Ausbau der Infrastruktur und die Schaffung von Arbeitsplätzen ist vorrangig auf die Siedlungsbereiche im Zuge der Entwick- lungsachsen und der regional bedeutsamen Verkehrsverbindungen zu kon- zentrieren. Die Planung steht in keinem Widerspruch zu den o.g. für diesen Bereich relevanten Zielen des Landesentwicklungsplanes 2002 (LEP 2002) sowie des Regionalplanes Bodensee-Oberschwaben. Die Erweiterung des Gewerbegebietes "Mehlis" ist verkehrsgünstig gelegen und die Bebauung wird Gemeinde Baindt 2. Erweiterung des Bebauungsplanes "Gewerbegebiet Mehlis" und die örtlichen Bauvorschriften hierzu Textteil mit 72 Seiten, Fassung vom 21.02.2019 Seite 28 möglichst flächensparend und mit einem Retentionsbecken sowie einer Ortsrandeingrünung auch umweltschonend durchgeführt. Außerdem erfolgt der Ausbau der Infrastruktur und die mit der Er- weiterung des Gewerbegebietes einhergehenden neu geschaffenen Arbeitsplätzen nahe des Sied- lungsbereiches der Gemeinde Baindt. Regionale Grünzüge, Grünzäsuren, schutzbedürfte Bereiche für Naturschutz und Landschaftspflege, für Landwirtschaft, für Forstwirtschaft, für Wasserwirtschaft oder für den Abbau oberflächennaher Rohstoffe sind von dem überplanten Bereich nicht betroffen. Die Gemeinde Baindt verfügt über einen rechtsgültigen Flächennutzungsplan (rechtsgültig seit 01.04.1995, Fassung vom 08.04.2006). Die überplanten Flächen werden hierin großteils als ge- werbliche Bauflächen in Planung dargestellt. Da der Bebauungsplan diese Vorgaben durch die Festsetzung eines Gewerbegebietes (GE) konkretisiert und die nicht dargestellten Bereiche unter die sogenannte Parzellenunschärfe fallen, kann die Abgrenzung als aus dem Flächennutzungsplan hergeleitet angesehen werden. Das Entwicklungsgebot des § 8 Abs. 2 Satz 1 BauGB ist erfüllt und der Flächennutzungsplan muss nicht geändert werden. Denkmäler im Sinne des Denkmalschutzgesetzes Baden-Württemberg (DSchG): siehe Punkt "Schutzgut Kulturgüter" des Umweltberichtes. 7.2.4 Entwicklung, allgemeine Zielsetzung und Systematik der Planung Es wurden keine weiteren Standorte in der Gemeinde Baindt geprüft. Da es sich um die Erweiterung eines bestehenden Gewerbegebietes handelt, ist der Erschließungs-Aufwand als gering zu betrach- ten. Der Erweiterungsbereich ist bisher nicht überplant. Im Rahmen eines Behördenunterrichtungs-Termines gemäß § 4 Abs. 1 BauGB wurde von der Un- teren Naturschutzbehörde im Besonderen auf die Belange des Naturschutzes hingewiesen. So darf in keinem Fall (auch nicht bei Unfällen) mit Schadstoffen belastetes Wasser in den Bach, der in den "Bampfen" mündet, gelangen. Außerdem soll eine insektenfreundliche Beleuchtung sowie eine Ortsrandeingrünung festgesetzt werden. Von Seiten des Immissionsschutzes wurde angemerkt, dass vom Plangebiet wirkende Gewerbelärm-Immissionen auf schützenswerte Nutzungen in der Umgebung einwirken. Des Weiteren wurde darauf hingewiesen, dass im Bebauungsplan eine ein- deutige und verbindliche Regelung zur Entwässerungssystematik aufgenommen werden muss und eventuell die Schaffung einer Retentionsfläche notwendig ist, um vorrübergehend Regenwasser zu speichern und Abflussspitzen zu verringern. Für die geplante Erweiterung des Gewerbegebietes soll erreicht werden, dass es zu der vorhandenen Siedlungs-Struktur hinzutritt, ohne als Fremdkörper zu erscheinen. Ziel der Planung ist es darüber hinaus, bei möglichst effektiver Ausnutzung der Flächen, weiterhin die Voraussetzung für eine mo- derne und funktionelle Arbeits- und Produktionsstätten zu schaffen, ohne dadurch die landschaft- lich und städtebaulich hochwertige Situation wesentlich zu beeinträchtigen. Gemeinde Baindt 2. Erweiterung des Bebauungsplanes "Gewerbegebiet Mehlis" und die örtlichen Bauvorschriften hierzu Textteil mit 72 Seiten, Fassung vom 21.02.2019 Seite 29 Die Umwandlung landwirtschaftlich genutzter Fläche ist deshalb notwendig, weil die Möglichkeiten der Innenentwicklung in der Gemeinde Baindt ausgeschöpft sind bzw. die Verfügbarkeit entspre- chender Flächen mittel- bis langfristig nicht gegeben ist. Für die Umsetzung der Planung soll erreicht werden, dass unterschiedliche, zeitgemäße Bauformen, die für die jeweiligen Gewerbebetriebe erforderlich sind, verwirklicht werden können. Auf diese Weise soll ein flexibles und bedarfsgerechtes Planungs-Instrument geschaffen werden. Die Systematik des Bebauungsplanes entspricht den Anforderungen des § 30 Abs. 1 BauGB ("qua- lifizierter Bebauungsplan"). Dadurch regelt der Bebauungsplan die Zulässigkeit von Vorhaben in dem überplanten Bereich abschließend. Der Bauherrschaft stehen bei Vorliegen der entsprechenden Voraussetzungen Vereinfachungen im Rahmen des bauaufsichtlichen Verfahrens (entsprechend den jeweils geltenden Vorschriften) zur Verfügung. Der redaktionelle Aufbau des Bebauungsplanes leitet sich aus der Systematik der Rechtsgrundlagen ab. 7.2.5 Planungsrechtliche Vorschriften Der Bereich der Erweiterung des Gewerbegebietes wurde in zwei Zonen eingeteilt, um auf die Be- dürfnisse von einzelnen Teilbereichen Rücksicht zu nehmen. Zum einen wurde im größten Teil des Plangebietes ein Gewerbegebiet (GE) festgesetzt und zum anderen nahe der bestehenden Wohn- bebauung im Osten ein eingeschränktes Gewerbegebiet (GEe) festgesetzt. Dieses GEe ist aus lärm- schutztechnischen Gründen ausgewiesen, um die angrenzende Wohnbebauung möglichst ruhig zu gestalten, hier wurden mehr Festsetzungen getroffen als im GE. Auf der Grundlage des § 1 der BauNVO werden innerhalb des gesamten Gebietes Veränderungen wie folgt vorgenommen: − Öffentliche Tankstellen erfahren einen generellen Ausschluss. Auf Grund der räumlichen Lage im Gebiet und der zu erwartenden hohen Frequentierung der Tankstelle, könnte es auf der Er- schließungsstraße zu Verkehrsproblemen kommen, welche auch negativen Einfluss auf den laufenden Gewerbebetrieb nehmen könnten. Unbenommen hiervon bleibt die Errichtung von Betriebs-Tankstellen. − Gemäß § 1 Abs. 9 BauNVO sind Elektro-Tankstellen als einzelne Ladesäulen im Sinne von Tankstellen oder Gewerbebetrieben aller Art ausnahmsweise zulässig. Von einer von den ein- zelnen Ladesäulen ohne Verkaufsstelle ausgehenden Störung ist nicht auszugehen. Die Lade- säulen fügen sich durch Größe und Aussehen in die Umgebung ein und dienen lediglich dem Aufladen eines Elektro-Fahrzeugs. Dadurch, dass keine Verkaufsstelle zulässig ist sowie durch die entsprechend dem jeweiligen Fahrzeug benötigte Ladedauer, ist nicht von einem starken Zu- und Abgangsverkehr auszugehen. Gemeinde Baindt 2. Erweiterung des Bebauungsplanes "Gewerbegebiet Mehlis" und die örtlichen Bauvorschriften hierzu Textteil mit 72 Seiten, Fassung vom 21.02.2019 Seite 30 − Weiterhin werden in beiden Gebietstypen (GE und GEe) Werbeanlagen ausgeschlossen, die nicht an der Stätte der Leistung errichtet werden (sogenannte "Fremdwerbungen"). Hierunter fallen Werbeanlagen, die eine eigenständige gewerbliche Hauptnutzung im Sinne des § 8 Abs. 2 Nr. 1 BauNVO darstellen. Solche Anlagen der Fremdwerbung können als selbständige bzw. eigenständige Hauptnutzung ausgeschlossen werden (VGH Mannheim, Urteil vom 16.04.2008, AZ: 3 S 3005/06). Anlagen der Fremdwerbung zeichnen sich regelmäßig dadurch aus, dass sie in einer besonders auffälligen, sich von ihrer Umgebung hervorheben- den Art und Weise gestaltet sind, um besondere Aufmerksamkeit zu erreichen. Durch die Zu- lassung von Anlagen der Fremdwerbung würde eine nachteilige Auswirkung auf das Land- schafts- und Ortsbild erwartet. Zudem sollen die Flächen des Gewerbegebietes der Ansiedlung von Unternehmen dienen, die Arbeitsplätze in der Region schaffen. Selbständige Werbeanla- gen widersprechen diesem planerischen Ziel und werden deshalb als Nutzung gemäß § 1 Abs. 9 BauNVO im Gewerbegebiet ausgeschlossen. − In beiden Gebietstypen werden außerdem Einzelhandelsbetrieben im Sinne des 8 Abs. 2 Nr. 1 ausgeschlossen. Die hierfür erforderlichen besonderen städtebaulichen Gründe im Sinne des § 1 Abs. 9 BauNVO leiten sich aus der Notwendigkeit für die innerstädtischen Bereiche den Fortbestand als Versorgungszentrum sicher zu stellen ab. Ein weiteres Abwandern der Kauf- kraft aus diesen Bereichen würde deren Funktion in Frage stellen und zu einer erheblichen städtebaulichen Fehlentwicklung führen. Auf der Grundlage des § 1 der BauNVO werden innerhalb der beiden Zonen Veränderungen wie folgt vorgenommen: − Im Gewerbegebiet GE erfahren die in § 8 Abs. 3 Nrn. 3 BauNVO angeführten Nutzungen (Ver- gnügungsstätten) einen Ausschluss, da diese extrem störenden Charakter auf das vollständig ländlich geprägte Umfeld hätten. − Im Gewerbegebiet GEe erfahren die in § 8 Abs. 3 Nrn. 2-3 BauNVO angeführten Nutzungen: Anlagen für kirchliche, kulturelle, soziale und gesundheitliche Zwecke sowie Vergnügungsstät- ten generellen Ausschluss. Für den zuerst genannten Anlagentyp muss geltend gemacht wer- den, dass eine sinnvolle Anbindung der Nutzungen an die gesamtgemeindliche Struktur in keinem Falle gegeben wäre. Ziel der gemeindlichen Planung ist es, Anlagen dieser Art auf den Hauptort der Gemeinde Baindt zu konzentrieren, um dort eine Ergänzungs- und Bünde- lungswirkung mit anderen Nutzungen zu erreichen. Für die zuletzt genannte Nutzung (Ver- gnügungsstätten) wird der generelle Ausschluss mit deren extrem störendem Charakter auf das ländlich geprägte Umfeld begründet. Für den Bereich wird ein eingeschränktes Gewerbe- gebiet festgesetzt. Prinzipiell wird dadurch der Katalog an Nutzungen eines Gewerbegebietes im Sinne des § 8 BauNVO zu Grunde gelegt. Lediglich die Art der Betriebe wird bezüglich ihrer Zweckbestimmung eingeschränkt. Zulässig sind, bezogen auf deren Emissionsverhalten, dem- nach lediglich "Gewerbebetriebe, die das Wohnen nicht wesentlich stören". Die Wohnnutzung im Sinne des § 8 Abs. 3 Nr. 1 ("Wohnungen für Aufsichts- und Bereitschaftspersonen sowie für Gemeinde Baindt 2. Erweiterung des Bebauungsplanes "Gewerbegebiet Mehlis" und die örtlichen Bauvorschriften hierzu Textteil mit 72 Seiten, Fassung vom 21.02.2019 Seite 31 Betriebsinhaber und Betriebsleiter, die dem Gewerbebetrieb zugeordnet sind und ihm gegen- über in Grundfläche und Baumasse untergeordnet sind") ist in diesem Bereich ausnahmsweise zulässig. Grundsätzlich ausgeschlossen werden fernmeldetechnische Hauptanlagen gem. § 8 Abs. 2 Nr. 1 BauNVO (z.B. Mobilfunkmasten) sowie Nebenanlagen dieser Art gem. § 14 Abs. 2 BauNVO. Der Ausschluss dieser Anlagen ist erforderlich, um dem Vorsorgegedanken Rechnung zu tragen. Genaue Auswirkungen auf die Gesundheit des Menschen sind zum Zeitpunkt der Planaufstellung noch nicht bekannt bzw. abgesichert. Gleichzeitig soll vermieden werden, dass durch das Erscheinungsbild der Anlagen eine negative optische Wirkung auf das Gebiet entstehen könnte. Die Bewohner könnten durch die Anlagen nachhaltig in ihrem Wohlbefin- den beeinträchtigt werden, auch dann, wenn keine unmittelbare strahlentechnische Beein- trächtigung gegeben wäre. Die Festsetzungen über das Maß der baulichen Nutzung konzentrieren sich auf das in der Baunut- zungsverordnung (§ 16 Abs. 3 u. 4 BauNVO) angegebene Erfordernis zur Erlangung der Eigen- schaften eines Bebauungsplanes im Sinne des § 30 Abs. 1 BauGB ("qualifizierter Bebauungsplan"). Dabei erhalten diejenigen Größen den Vorzug, die bezüglich ihrer Lesbarkeit unmissverständlich sind. − Die Festsetzung der Grundflächenzahl im Plangebiet ergibt einen möglichst großen Spielraum bei der Aufteilung der Grundstücke und der Verwirklichung von unterschiedlichen Gebäudety- pen bzw. -anordnungen. Der festgesetzte Wert von 0,80 befindet sich im Rahmen der im § 17 der Baunutzungsverordnung (BauNVO) definierten Obergrenzen für Gewerbegebiete. Der Wert ermöglicht durch den geringen Flächenverbrauch die Errichtung eines effizienten Gewerbebe- triebes. − Auf die Festsetzung der Zahl der Vollgeschoße wird verzichtet. Diese Kenngröße ist für die Vor- gabe der Gebäudehöhe wenig aussagefähig, da in der Planung Gebäude mit gewerblicher Nutzung und den damit verbundenen Raumhöhen (Hallen, Verkaufsräume) errichtet werden können. − Die Festsetzung einer Höhe (Gesamthöhe) des Hauptgebäudes schafft einen verbindlichen Rahmen zur Umsetzung eines breiten Spektrums an Gebäudeprofilen. Sie ist auch für den Au- ßenstehenden (z.B. Kaufinteressenten, Anlieger, etc.) nachvollziehbar und damit kontrollier- bar. Die erzielbaren Rauminhalte der Gebäude werden auf ein konkretes und den Erfordernis- sen der gewerblichen Nutzungen entsprechendes Maß festgesetzt. − Die Höhe von Werbeanlagen ist beschränkt, um das Orts- und Landschaftsbild nicht unange- messen zu beeinträchtigen. Innerhalb der überbaubaren Grundstpcksflächen dürfen Werbean- lagen die zulässige Gesamthöhe der Hauptgebäude nicht überschreiten. Auf die Festsetzung von maximalen Erdgeschoß-Fußbodenhöhen wird verzichtet. Dadurch entsteht ausreichend Flexibilität zur Einstellung der Gebäude im Gelände. Gemeinde Baindt 2. Erweiterung des Bebauungsplanes "Gewerbegebiet Mehlis" und die örtlichen Bauvorschriften hierzu Textteil mit 72 Seiten, Fassung vom 21.02.2019 Seite 32 Die festsetzung einer offenen Bauweise beschränkt die Längenentwicklung von Baukörpern auf max. 50 m. Die überbaubaren Grundstücksflächen (Baugrenzen) sind so festgesetzt, dass sie über die mögliche Größe der Gebäude auf Grund der Nutzungsziffern (Grundflächenzahl) hinausgehen. Dadurch ent- steht für die Bauherrschaft zusätzliche Gestaltungsfreiheit für die Anordnung der Gebäude im Grundstück. Die Baugrenzen reichen über die durch die einzelnen Bauvorhaben bedingten Grund- stücksgrenzen hinweg. Dadurch wird die Möglichkeit geschaffen, im Rahmen der Vergabe der Grundstücke flexible Aufteilungen durchzuführen. Zulässige Nebenanlagen sind nur innerhalb der überbaubaren Grundstücksfläche (Baugrenze) zulässig. Nicht überdachte Stellplätze sind innerhalb und außerhalb der überbaubaren Grundstücksflächen (Baugrenzen) zulässig. Der Ausschluss von oberirdischen Niederspannungs-Freileitungen erfolgt aus städtebaulichen Grün- den. Neben den Anforderungen für die einzelnen Baugrundstücke und Gebäude werden dadurch für die Erschließungs-Träger Vorgaben zur Ausführung von (in der Regel neu zu errichtenden) An- lagen getroffen, die dazu führen, dass das landschaftliche Umfeld geschützt wird. Von den geplanten Gewerbegebietsflächen wirken Gewerbelärm-Immissionen auf angrenzende, schützenswerte Nutzungen ein. Um Nutzungskonflikte im Bezug auf die östlich befindlichen Ein- wirkorte auszuschließen, wird im östlichen Bereich des Plangebietes ein eingeschränktes Gewerbe- gebiet mit Emissionskontingenten von 60 dB(A) im Tageszeitraum (6:00 bis 22:00 Uhr) und 45 dB(A) im Nachtzeitraum (22:00 bis 6:00 Uhr) festgesetzt. Die Einhaltung der Emissionskontingente wird im Einzelfall im Rahmen des bau- bzw. immissions- schutzrechtlichen Genehmigungsverfahrens bzw. bei der Planung eines Vorhabens, das vom Ge- nehmigungsverfahren freigestellt ist, durch Vorlage einer schalltechnischen Untersuchung durch ein entsprechend qualifiziertes Büro (z.B. Mess-Stelle nach § 29b BImSchG) nachzuweisen sein. Durch die Festsetzung der Emissionskontingente im eingeschränkten Gewerbegebiet wird eine Ein- haltung der Immissionsrichtwerte der TA Lärm (Technische Anleitung zum Schutz gegen Lärm) an den nächstgelegenen, schützenswerten Einwirkorten gewährleistet. 7.2.6 Infrastruktur Im Plangebiet verläuft eine oberirdische 20 kV- Leitung der Netze BW sowie ein Regenwasserkanal, der zum Retentionsbecken führt. Die Leitung und der Kanal im Bereich des Gewerbegebietes sind mit einem Leitungsrecht sowie einem Schutzstreifen versehen. Sollten die Leitung bzw. der Kanal beseitigt werden und die überbaubare Grundstücksfläche (Baugrenze) gemäß der erweiterten Bau- grenze vergrößert werden, entfallen die Leitungsrechte. Im Rahmen der Erschließung wird eine Trafostation zu errichten sein. Auf die Festsetzung einer entsprechenden Fläche für diese Trafostation wird bewusst verzichtet, da sich deren exakte Lage Gemeinde Baindt 2. Erweiterung des Bebauungsplanes "Gewerbegebiet Mehlis" und die örtlichen Bauvorschriften hierzu Textteil mit 72 Seiten, Fassung vom 21.02.2019 Seite 33 erst mit der Einteilung der Baugrundstücke ergeben wird. Auf Grund des § 14 Abs. 2 der Baunut- zungsverordnung (BauNVO) kann eine solche Nebenanlage in der Ausnahme zugelassen werden, auch falls im Bebauungsplan keine besondere Fläche hierfür festgesetzt ist. Eine Wertstoff-Insel innerhalb des überplanten Bereiches ist nicht erforderlich. Für den Orts-Teil sind bereits ausreichend Wertstoff-Inseln an geeigneten Stellen vorhanden. 7.2.7 Verkehrsanbindung und Verkehrsflächen Das auszuweisende Baugebiet ist über die Einmündung in die "Wickenhauser Straße" (K 7946) hervorragend an das Verkehrsnetz angebunden. Darüber hinaus besteht eine Anbindung an die Bundesstraße B 30. Über die "Althausener Straße" (L 314) und die "Schussentalstraße" (L 317) besteht Anschluss an die Bundesstraße B 32. Über die Bundesstraßen sind jeweils weitere Anbin- dungen gegeben. Die Anbindung an den öffentlichen Personen-Nahverkehr (ÖPNV) ist durch die Bushaltestelle "Schachen" an der "Wickenhausener Straße" mit der Linie 20 nach Wolpertswende und Ravensburg gegeben. Die innere Erschließung des Baugebietes erfolgt über eine Weiterführung der Straße "Am Föhren- ried". Die Regelquerschnitte der Wege und der Ausrundungen im Bereich der Einmündungen sind entsprechend der einschlägigen Richtlinien entworfen. Dadurch ist die problemlose Benutzung durch dreiachsige Lkw (Einsatzfahrzeuge) sichergestellt. Im Bereich der Stichstraße im Norden ist durch einmaliges Zurückstoßen ein Wendevorgang eines dreiachsigen Lkw gefahrlos möglich. Im Bereich der neu geplanten Erschließungsstraße ist ein Fußweg vorgesehen. Im Bereich der nörd- lichen Stichstraße müssen die Fußgänger einmal die Straßenseite wechseln. Die geplante Straße in Richtung des Retentionsbereiches, für eine eventuelle Erweiterung des Ge- werbegebietes, wird als gewerbliche Baufläche festgesetzt und die Baugrenze im Bereich der ge- planten Straße wid entsprechend ausgespart. Die Festsetzung von Höhenpunkten im Bereich der geplanten Erschließungs-Straßen ist nicht er- forderlich. Die exakte Planung der Höhenlage der Erschließungs-Anlage wird durch das beauftragte Ingenieurbüro vorgenommen. Gemeinde Baindt 2. Erweiterung des Bebauungsplanes "Gewerbegebiet Mehlis" und die örtlichen Bauvorschriften hierzu Textteil mit 72 Seiten, Fassung vom 21.02.2019 Seite 34 8 Begründung – Umweltbericht (§ 2 Abs. 4 und § 2a Satz 2 Nr. 2 BauGB und Anlage zu § 2 Abs. 4 und § 2a BauGB) sowie Abarbeitung der Eingriffsregelung des § 1a BauGB, Konzept zur Grünordnung 8.1 Einleitung (Nr. 1 Anlage zu § 2 Abs. 4 sowie § 2a BauGB) 8.1.1 Kurzdarstellung des Inhaltes und der wichtigsten Ziele der 2. Erweiterung des Bebauungs- planes "Gewerbegebiet Mehlis" (Nr. 1a Anlage zu § 2 Abs. 4 sowie § 2a BauGB) Durch die 2. Erweiterung des Bebauungsplanes "Gewerbegebiet Mehlis" wird ein Gewerbegebiet südwestlich des Hauptortes Baindt ausgewiesen. Beim Plangebiet handelt es sich größtenteils um ackerbaulich und als Grünland genutzte Fläche am nordwestlichen Rand des Teilortes Schachen. Es schließt im Süden an ein bestehendes Gewer- begebiet an. Die überplanten Flächen sind im rechtsgültigen Flächennutzungsplan des Gemeindeverbandes Mittleres Schussental (rechtsgültig seit 01.04.1995, Fassung vom 08.04.2006) großteils als ge- werbliche Bauflächen in Planung dargestellt. Zu einem kleinen Teil werden die überplanten Flächen als Grünfläche mit Ortsrandeingrünung dargestellt. Im Regionalplan Bodensee-Oberschwaben (Raumnutzungskarte) sind für die überplanten Flächen keine verbindlichen Ausweisungen getrof- fen. Der gewählte Standort ist auf Grund der südlich und östlich (jenseits der "Wickenhauser Straße") gelegenen Gewerbe- bzw. Mischgebiete und der hervorragenden Verkehrsanbindung so- wie wegen der ebenen Lage für ein Gewerbegebiet in hinreichendem Maß geeignet. Die Erweiterung des Bebauungsplanes dient der Ausweisung eines Gewerbegebietes zur Deckung des Bedarfs der ortsansässigen Unternehmen. Mit der Erweiterung des bestehenden Gewerbege- bietes "Mehlis" sollen zeitnah gezielte gewerbliche Weiter-Entwicklungsmöglichkeiten, vornehm- lich für ortsansässige Gewerbebetriebe, geschaffen werden. Zum Zeitpunkt der Planaufstellung la- gen in der Gemeindeverwaltung konkrete Anfragen zu gewerblichen Baugrundstücken vor. Wesentliche Festsetzungen des Bebauungsplanes sind die Festsetzung eines Gewerbegebietes mit einer Grundflächenzahl (GRZ) von 0,8, maximalen Gebäudehöhen von etwa 10 m, Pflanzungen innerhalb der Baugebiete sowie die Fesetzung privater und öffentlicher Grünflächen zur Ortsrand- eingrünung bzw. zur Rückhaltung von Niederschlagswasser. Stellplätze, Zufahrten und andere un- tergeordnete Wege sind mit wasserdurchlässigen Belägen auszuführen. Für die 2. Erweiterung des Bebauungsplanes "Gewerbegebiet Mehlis" ist eine Umweltprüfung gem. § 2 Abs. 4 BauGB durchzuführen sowie ein Umweltbericht gem. § 2a Satz 2 Nr. 2 BauGB sowie Anlage zu § 2 Abs. 4 und § 2a BauGB zu erstellen. Der Untersuchungsraum des Umweltberichts Gemeinde Baindt 2. Erweiterung des Bebauungsplanes "Gewerbegebiet Mehlis" und die örtlichen Bauvorschriften hierzu Textteil mit 72 Seiten, Fassung vom 21.02.2019 Seite 35 geht zur Betrachtung der Auswirkungen auf die Bereiche Schutzgebiete und Biotope sowie Schutz- gut Wasser über das Plangebiet hinaus. Für die restlichen Schutzgüter ist das Plangebiet als Un- tersuchungsraum ausreichend. Der jeweilige Wirkungsraum ergibt sich aus der zu erwartenden Reichweite erheblicher Wirkungen, der bestehenden Vorbelastung durch Verkehrsinfrastruktur und Bebauung sowie der daraus resultierenden Trennwirkung. Der Bedarf an Grund und Boden (Geltungsbereich) beträgt insgesamt 2,06 ha, davon sind 1,60 ha Gewerbegebiet, 0,24 ha Verkehrsflächen, 0,20 ha öffentliche und 0,02 ha private Grünflächen. Der Flächenbedarf im Bereich der Änderung muss unter dem Gesichtspunkt betrachtet werden, dass der Bereich bereits in Teilbereichen bebaut ist. Der erforderliche naturschutzrechtliche Ausgleich von 321.389 Ökopunkten erfolgt vollständig durch das baurechtliche Ökokonto der Gemeinde Baindt. 8.1.2 Ziele des Umweltschutzes aus anderen Planungen (Nr. 1b Anlage zu § 2 Abs. 4 sowie § 2a BauGB) Regionalplan: Nach der Raumnutzungskarte des Regionalplanes Bodensee-Oberschwaben sind verbindliche Aus- sagen und Ziele zur regionalen Freiraumstruktur (z.B. regionale Grünzüge, schutzbedürftige Berei- che für Naturschutz, Land-, Forst- oder Wasserwirtschaft) nicht direkt berührt. Lediglich in nord- westlicher Richtung des Plangebietes, beginnt der Regionale Grünzug Nr. 01 "Zusammenhängende Landschaft im nördlichen Schussental mit Anschluss an den Altdorfer Wald". Eine Beeinträchtigung des Regionalen Grünzuges durch die Planung kann ausgeschlossen werden. Die Planung steht auch in keinem Widerspruch zu sonstigen für diesen Bereich relevanten Zielen des Regionalplanes (siehe Kapitel 7.2.3. "Übergeordnete Planungen" in der städtebaulichen Begründung). Flächennutzungsplan und Landschaftsplan (Fassung vom 08.04.2006): Die überplanten Flächen sind im rechtsgültigen Flächennutzungsplan des Gemeindeverbandes Mittleres Schussental (rechtsgültig seit 01.04.1995, Fassung vom 08.04.2006) großteils als ge- werbliche Bauflächen in Planung dargestellt. Im integrierten Landschaftsplan werden die überplan- ten Flächen zu einem kleinen Teil als Grünfläche mit Ortsrandeingrünung dargestellt. Da der Be- bauungsplan die Vorgaben durch die Festsetzung eines Gewerbegebietes (GE) konkretisiert und die als Grünfläche mit Ortsrandeingrünung dargestellten Bereiche lediglich geringfügig nach Norden und Osten verschoben werden, kann der Bebauungsplan als aus dem Flächennutzungsplan herge- leitet angesehen werden. Natura 2000-Gebiete (§ 1 Abs. 6 Nr. 7 Buchst. b BauGB): Nordwestlich des Plangebietes, in einem Abstand von etwa 520 m, liegen Teilflächen des FFH- Gebiets "Schussenbecken mit Tobelwäldern südlich Blitzenreute" (Schutzgebiets-Nr. 8223-311). Gemeinde Baindt 2. Erweiterung des Bebauungsplanes "Gewerbegebiet Mehlis" und die örtlichen Bauvorschriften hierzu Textteil mit 72 Seiten, Fassung vom 21.02.2019 Seite 36 Hierbei handelt es sich um das Fließgewässer "Bampfen". In diesem Teilbereich (LRT 91E0*) wer- den die Erhaltung der Vorkommen von Groppe, Strömer und Kleiner Bachmuschel angestrebt. Im Rahmen der Umweltprüfung wurde gem. § 34 Abs. 1 BNatSchG eine Vorprüfung zur Verträglichkeit des Vorhabens mit dem Schutzgebiet des europäischen Verbundsystems Natura 2000 durchgeführt. Bei Berücksichtigung der im Bebauungsplan festgesetzten Minimierungsmaßnahmen (insekten- schonende Außenbeleuchtung und Photovoltaik-Anlagen sowie begrenzte Abflussmenge von gerei- nigtem Niederschlagswasser) sind erhebliche Beeinträchtigungen der Schutz- und Erhaltungsziele des oben genannten FFH-Gebietes nicht zu erwarten (siehe FFH-Vorprüfung des Büros Sieber vom 11.07.2018, überarbeitet am 13.02.2019). Eine weitere Verträglichkeitsprüfung gem. § 34 Abs. 1 BNatSchG ist daher nicht erforderlich. Weitere Schutzgebiete/Biotope: − Im Südwesten des Plangebietes befindet sich in einem Abstand von 4 m bzw. 12 m das gem. § 30 BNatSchG kartierte Biotop "Hecken bei Umspannwerk westlich Schachen" (Nr. 1812- 3436-0447). Etwa 90 m nordöstlich liegt das kartierte Biotop "Eschengehölz westlich Schachen" (Nr. 81234367020) sowie weitere im Umfeld. In einem Abstand von etwa 1,1 km liegt nordöstlich des Plangebietes das Wasserschutzgebiet "Brühl" (Nr. 436031). − Bei Berücksichtigung der im Bebauungsplan festgesetzten Maßnahmen zur Vermeidung und Minimierung sind erhebliche Beeinträchtigungen der o.g. Biotope und Schutzgebiete nicht zu erwarten (siehe auch "Schutzgut Arten und Lebensräume; Biologische Vielfalt" in den Kapiteln "Bestandsaufnahme [8.2.1]" und "Prognose [8.2.2] bei Durchführung der Planung"). Biotopverbund: − In einem Abstand von etwa 300 m zum Plangebiet befinden sich in westlicher Richtung Kern- flächen des landesweiten Biotopverbunds feuchter Standorte. Der 1000 m- Suchraum dieser Kernflächen liegt zwar nur etwa 80 m nordwestlich vom Plangebiet. Auswirkungen auf die Verbundfunktion des Plangebietes sind im Allgemeinen nicht erkennbar, da das Plangebiet auf Grund der derzeitigen Nutzung und der angrenzenden Bebauung sowie der Verkehrflächen keinen großen Lebensraumwert hat und daher bereits jetzt keinen optimalen Wanderkorridor darstellt. Da die Kernflächen inbesondere durch die Bundesstraße vom Plangebiet abgeschnit- ten sind, wird die Funktion der Flächen von der Planung nicht beeinträchtigt. − Westlich des Plangebietes, in einem Abstand von etwa 660 m befinden sich entlang der Bahnlinie Kernflächen des landesweiten Biotopverbunds trockener Standorte. Da hier jedoch kein Suchraum besteht und somit ein Biotopverbund zum Plangebiet unwahrscheinlich ist, kann eine Beeinträchtigung durch das geplante Vorhaben ausgeschlossen werden. Gemeinde Baindt 2. Erweiterung des Bebauungsplanes "Gewerbegebiet Mehlis" und die örtlichen Bauvorschriften hierzu Textteil mit 72 Seiten, Fassung vom 21.02.2019 Seite 37 8.2 Beschreibung und Bewertung der erheblichen Umweltauswirkungen auf der Grundlage der Umweltprüfung nach § 2 Abs. 4 Satz 1 BauGB (Nr. 2 Anlage zu § 2 Abs. 4 sowie § 2a BauGB) 8.2.1 Bestandsaufnahme der einschlägigen Aspekte des derzeitigen Umweltzustands (Basissze- nario), einschließlich der Umweltmerkmale der Gebiete, die voraussichtlich erheblich be- einflusst werden (Nr. 2a Anlage zu § 2 Abs. 4 und § 2a BauGB) Schutzgut Arten und Lebensräume; Biologische Vielfalt (Tiere und Pflanzen; § 1 Abs. 6 Nr. 7 Buchst. a BauGB): Kriterien zur Beurteilung des Schutzgutes sind die Naturnähe, Empfindlichkeit und der Vernetzungs- grad der betrachteten Lebensräume sowie das Vorkommen geschützter oder gefährdeter Arten bzw. Biotope. − Beim größten Teil des Plangebietes handelt es sich um Ackerland, durch das ein landwirt- schaftlicher Weg führt. Lediglich der Bereich ganz im Westen, in dem die Grünfläche als Re- tentionsbecken geplant ist, wird momentan als Grünland genutzt. Infolge der intensiven land- wirtschaftlichen Nutzung und des damit einhergehenden Stickstoff-Eintrags ist die Artenviel- falt der Fläche begrenzt. − Das oben genannte südwestlich des Plangebietes liegende Biotop "Hecken bei Umspannwerk westlich Schachen" besteht aus zwei überwiegend dichten Hecken, welche ein Umspannwerk östlich und nördlich eingrenzen. Die Hecken werden von Hasel, Hainbuche, Weißdorn u.a. aufgebaut. Am Südrand der nördlichen Hecke Liguster, sonst vereinzelt Holunder und Pfaffen- hütchen beigemischt. Die Krautschicht besteht aus nitrophytischer Vegetation. Am Westrand der östlichen Hecke ist ein Grassaum ausgebildet, sonst sind keine Säume vorhanden. Im Be- reich dieser Hecken sowie in dem südöstlich davon liegenden Heckensaum, der an das Plan- gebiet angrenzt, ist auf Grund der vielfältigen Lebensraumstrukturen mit einem erhöhten Vor- kommen von Vögeln, Insekten, Reptilien und Säugetieren zu rechnen. − Östlich des Plangebietes im Bereich der Wohnhaus-Gärten sind siedlungstypische (störungsto- lerante) Kleinlebewesen (Insekten, Kleinsäuger) und Vögel zu erwarten. − Das überplante Gebiet ist im Hinblick auf die Durchgängigkeit für Tiere wegen der zahlreichen benachbarten Verkehrswege und Bebauung stark vorbelastet (Kreisstraße im Osten, Bundes- straße im Westen, Straße im Süden). Der Lärm und die Störungen durch den Verkehr und das südlich des Plangebietes liegende Gewerbe lässt die Flächen v. a. für störungsempfindliche Tiere als sehr ungeeignet erscheinen. − Eine botanische und/oder faunistische Bestandsaufnahme wurde nicht durchgeführt, da es keinerlei Hinweise auf besondere Artenvorkommen (Arten der "Roten Liste", gesetzlich ge- schützte Arten, lokal oder regional bedeutsame Arten) gibt und diese auf Grund der intensiven Nutzung, der o. g. Vorbelastungen sowie mangels gliedernder naturnaher Strukturen auch nicht zu erwarten sind. Die Bedeutung der Flächen für das Schutzgut ist insgesamt gering. Gemeinde Baindt 2. Erweiterung des Bebauungsplanes "Gewerbegebiet Mehlis" und die örtlichen Bauvorschriften hierzu Textteil mit 72 Seiten, Fassung vom 21.02.2019 Seite 38 Schutzgut Boden, Geologie und Fläche (§ 1 Abs. 6 Nr. 7 Buchst. a BauGB): Kriterien zur Beurteilung des Schutzgutes sind die Funktionen des Bodens als Standort für Kultur- pflanzen und für natürliche Vegetation, als Ausgleichskörper im Wasserkreislauf sowie als Filter und Puffer für Schadstoffe. Auch die Empfindlichkeit des Bodens, der Natürlichkeitsgrad des Bo- denprofils und der geologischen Verhältnisse sowie eventuell vorhandene Altlasten werden als Be- urteilungskriterien herangezogen. Darüber hinaus wird die Eignung der Flächen für eine Bebauung bewertet. − Aus geologischer Sicht gehört das Plangebiet zur Jungmoränenlandschaft des Voralpenlandes; im Untergrund stehen daher würmzeitliche Schotter und Beckensedimente (häufig dicht gela- gerter tonig-lehmiger Geschiebemergel) an. Ursprünglich haben sich aus diesen Sedimenten, die meist von geringmächtiger spätglazialer Fließerde (Decklage) überlagert werden, lehmige pseudovergleyte Parabraunerden entwickelt. Die Böden sind vollständig unversiegelt, aber anthropogen überprägt (Verdichtung durch Befahrung mit Fahrzeugen; Eintrag von Dünger). − Gemäß Reichsbodenschätzung werden die Böden im Plangebiet mit mittlerer Funktion als Fil- ter und Puffer für Schadstoffe sowie Bedeutung als Ausgleichskörper im Wasserkreislauf ein- gestuft. Zudem ist die Bodenfunktion "Natürliche Bodenfruchtbarkeit" als mittel eingestuft; alle Bodenfunktionen sind mit Bewertungsklasse 2 eingestuft. Da die Flächen im Plangebiet (Acker) vollständig unversiegelt sind, können die Funktionen noch vollumfänglich erfüllt wer- den. Gemäß Reichsbodenschätzung liegt die Boden- oder Grünlandgrundzahl bei 35-59, die Ackerzahl bei 41-60 und deuten damit auf eine Ertragsfähigkeit im mittleren Bereich hin. − Laut Geotechnischem Bericht von Henke und Partner GmbH vom 08.11.2018 ist der Boden im Plangebiet je nach Bohrloch als durchlässig bis schwach durchlässig zu beschreiben. Hin- weise auf Bodenverunreinigungen und Altlasten gibt es nicht. − Dem Plangebiet kommt zusammenfassend eine mittlere Bedeutung für das Schutzgut zu. Schutzgut Wasser (§ 1 Abs. 6 Nr. 7 Buchst. a BauGB): Kriterien zur Beurteilung des Schutzguts Wasser sind zum einen die Naturnähe der Oberflächenge- wässer (Gewässerstrukturgüte und Gewässergüte), zum anderen die Durchlässigkeit der Grundwas- ser führenden Schichten, das Grundwasserdargebot, der Flurabstand des Grundwassers, die Grund- wasserneubildung sowie – abgeleitet aus den genannten Kriterien – die Empfindlichkeit des Schutzgutes Wasser gegenüber Beeinträchtigungen durch das Vorhaben. − Im Plangebiet selbst kommen keine Oberflächengewässer vor. Nordwestlich, in einem Ab- stand von etwa 110 m verläuft ein Bach, der in den "Bampfen" mündet. Ein Abschnitt des "Bampfens" verläuft sowohl im Norden (Entfernung ca. 430 m), als auch im Nordwesten (Ent- fernung ca. 550 m), der in diesem Bereich Teil des FFH-Gebietes "Schussenbecken mit Tobel- wäldern südlich Blitzenreute" ist. Gemeinde Baindt 2. Erweiterung des Bebauungsplanes "Gewerbegebiet Mehlis" und die örtlichen Bauvorschriften hierzu Textteil mit 72 Seiten, Fassung vom 21.02.2019 Seite 39 − Laut Geotechnischem Bericht von Henke und Partner GmbH vom 08.11.2018 wurde bei der Untersuchung zweier Bohrlöcher bei etwa 3,40 m bzw. 4,30 unter GOK auf Grundwasser ge- stoßen. Bei zwei weiteren Bohrlöchern wurden bei ca. 3,80 m nasse Schmelzwassersande an- getroffen, was auf Schicht- und Grundwasser hindeutet. Nach starken Niederschlägen und nach der Schneeschmelze können höhere Grund- bzw. Schichtwasserstände auftreten. Versi- ckerungsversuche deuten je nach Bohrloch auf einen durchlässigen bis schwach durchlässigen Boden hin. − Dem Plangebiet kommt zusammenfassend eine mittlere Bedeutung für das Schutzgut zu. Wasserwirtschaft (Wasser; § 1 Abs. 6 Nr. 7 Buchst. a BauGB): Die für die Wasserwirtschaft wichtigen Gesichtspunkte sind die Versorgung des Plangebietes mit Trinkwasser, die Entsorgung von Abwässern, die Ableitung bzw. Versickerung von Niederschlags- wasser sowie eventuell auftretendes Hangwasser oder Hochwasser von angrenzenden Gewässern, das zu Überflutungsproblemen im Plangebiet führt. − Momentan fallen im Gebiet keine Abwässer an. − Die Gemeinde verfügt über ein Misch-System zur Entsorgung der Abwässer sowie eine Anbin- dung zur Trinkwasserversorgung. Schutzgut Klima/Luft; Erhaltung der bestmöglichen Luftqualität (§ 1 Abs. 6 Nr. 7 Buchst. a und h BauGB): Kriterien zur Beurteilung des Schutzguts sind die Luftqualität sowie das Vorkommen von Kaltluft- entstehungsgebieten und Frischluftschneisen. − Großklimatisch gesehen liegt das Plangebiet im südwestdeutschen Klimabezirk Rhein-Boden- see-Hügelland. Das Bodenseebecken ist dabei durch ein für die Höhenlage eher mildes Klima gekennzeichnet. Die durchschnittlichen Jahrestemperaturen liegen bei etwa 8°C, die durch- schnittliche jährliche Niederschlagsmenge etwa bei 980 mm. − Die offenen Flächen des Plangebietes dienen der lokalen Kaltluftproduktion. Lokale Luftströ- mungen und Windsysteme können sich auf Grund des gering bewegten Reliefs nur relativ schwach ausbilden. Durch das fehlen von Bäumen kann es im Plangebiet zu keiner Frischluft- produktion kommen. − Aus dem Kfz-Verkehr der angrenzenden Verkehrswege und Gewerbeflächen reichern sich Schadstoffe in der Luft an. Auch durch die an das Plangebiet angrenzende landwirtschaftliche Nutzung (z.B. Ausbringen von Flüssigdung oder Pflanzenschutzmitteln) ist die Luftqualität be- reits geringfügig vorbelastet. − Dem Plangebiet kommt zusammenfassend eine geringe Bedeutung für das Schutzgut zu. Gemeinde Baindt 2. Erweiterung des Bebauungsplanes "Gewerbegebiet Mehlis" und die örtlichen Bauvorschriften hierzu Textteil mit 72 Seiten, Fassung vom 21.02.2019 Seite 40 Schutzgut Landschaftsbild (Landschaft; § 1 Abs. 6 Nr. 7 Buchst. a BauGB): Kriterien zur Bewertung des Schutzguts sind die Vielfalt, Eigenart und Schönheit der Landschaft. Die Einsehbarkeit in das Plangebiet, Blickbeziehungen vom Gebiet und angrenzenden Bereichen in die Landschaft sowie die Erholungseignung des Gebietes werden als Nebenkriterien herangezogen. − Die Gemeinde Baindt liegt am nordwestlichen Rand des Schussenbeckens (Naturraum Boden- seebecken). Beim Plangebiet selbst handelt es sich um einen ackerbaulich genutzten Bereich in nordwestlicher Randlage des Ortsteiles "Schachen". − Der Bereich ist von Norden vom angrenzenden Acker sowie von den östlich des Plangebietes liegenden Wohnhäusern her einsehbar, stellt auf Grund der Nutzung jedoch keinen land- schaftsästethischen Augenfang dar. Der Bereich besitzt auch keine besondere Erholungseig- nung, da er von Süden mit Gewerbebebauung und von Westen von einem Umspannwerk um- schlossen ist. − Dem Plangebiet kommt zusammenfassend eine geringe Bedeutung für das Schutzgut zu. Schutzgut Mensch (§ 1 Abs. 6 Nr. 7 Buchst. c BauGB): Kriterien zur Beurteilung des Schutzguts sind gesunde Wohn- und Arbeitsverhältnisse sowie die Erholungseignung des Gebietes. − Das Plangebiet wird landwirtschaftlich genutzt, sodass sowohl vom Plangebiet selbst, als auchvon der angrenzenden ackerbaulich genutzten Fläche wahrscheinlich Geruchs-Emissionen ausgehen. Die Fläche besitzt keinerlei Naherholungs-Funktion, da auch keine Rad- oder Fuß- wege am Plangebiet vorbeiführen. − Dem Plangebiet kommt zusammenfassend eine geringe Bedeutung für das Schutzgut zu. Schutzgut Kulturgüter (§ 1 Abs. 6 Nr. 7 Buchst. d BauGB): − Es befinden sich keine Kulturgüter im überplanten Bereich. Erneuerbare Energien (§ 1 Abs. 6 Nr. 7 Buchst. f BauGB): − Gemäß dem Umwelt-Daten und -Kartendienst Online (UDO) der Landesanstalt für Umwelt, Messungen und Naturschutz Baden-Württemberg beträgt die mittlere jährliche Sonnenein- strahlung rund 1.150-1.151 kWh/m². Da das Gelände überwiegend eben ist, sind die Vo- raussetzungen für die Gewinnung von Solarenergie mittelmäßig. − Nach der Karte "Hydrogeologische Kriterien zur Anlage von Erdwärmesonden in Baden-Würt- temberg" ist die Anlage von Erdwärmesonden im Einzelfall zu prüfen. Grund hierfür ist der einzuhaltende Vorsorgeabstand zum relativ kleinen Wasserschutzgebiet "Brühl" (Nr. 436031). Wechselwirkungen zwischen den Belangen des Umweltschutzes Tiere, Pflanzen, Boden, Wasser, Luft, Klima, Landschaft, biologische Vielfalt, Mensch, Kulturgüter (§ 1 Abs. 6 Nr. 7 Buchst. i BauGB): Gemeinde Baindt 2. Erweiterung des Bebauungsplanes "Gewerbegebiet Mehlis" und die örtlichen Bauvorschriften hierzu Textteil mit 72 Seiten, Fassung vom 21.02.2019 Seite 41 Soweit Wechselwirkungen zwischen den einzelnen Schutzgütern bestehen, wurden diese bei der Abarbeitung der einzelnen Schutzgüter angemerkt. 8.2.2 Übersicht über die voraussichtliche Entwicklung des Umweltzustandes bei Nicht-Durch- führung der Planung (Nr. 2a Anlage zu § 2 Abs. 4 und § 2a BauGB) Bei Nicht-Durchführung der Planung bleiben die ackerbaulichen sowie als Grünland genutzten Flä- chen als landwirtschaftlicher Ertragsstandort sowie als Lebensraum für Tiere und Pflanzen erhalten. An der biologischen Vielfalt ändert sich nichts auf Grund von baulichen Maßnahmen in diesem Bereich. Es ist keine Veränderung der vorkommenden Böden und der geologischen Verhältnisse sowie des Wasserhaushaltes und der Grundwasserneubildung zu erwarten. Das Gebiet wird nicht an die Ver- und Entsorgungsleitungen angeschlossen und bleibt unbebaut. Damit bleibt auch die Luftqualität unverändert. Es ergibt sich keine Veränderung hinsichtlich der Kaltluftentstehung. Das Landschaftsbild, die Erholungseignung sowie die Auswirkungen auf den Menschen bleiben unver- ändert. Es bestehen weiterhin keine Nutzungskonflikte. Die Schutzgebiete (FFH-Gebiet, Wasser- schutzgebiet), Biotope und ihre Verbundfunktion bleiben unverändert. Hinsichtlich des Schutzgutes Kulturgüter ergeben sich keine Veränderungen. Bei Nicht-Durchführung der Planung sind keine zusätzlichen Energiequellen nötig. Die bestehenden Wechselwirkungen erfahren keine Verände- rung. Unabhängig davon können Änderungen eintreten, die sich nutzungsbedingt (z.B. Intensivierung oder Extensivierung der Acker- sowie Grünlandnutzung), aus großräumigen Vorgängen (z.B. Kli- mawandel) oder in Folge der natürlichen Dynamik (z.B. Populationsschwankungen, fortschreitende Sukzession) ergeben. Diese auch bisher schon möglichen Änderungen sind aber nur schwer oder nicht prognostizierbar. Zudem liegen sie außerhalb des Einflussbereichs der Gemeinde; ein unmit- telbarer Bezug zur vorliegenden Planung besteht nicht. 8.2.3 Prognose über die Entwicklung des Umweltzustandes bei Durchführung der Planung - Beschreibung und Bewertung der voraussichtlichen erheblichen Umweltauswirkungen einschließlich der Maßnahmen zur Vermeidung, Verhinderung, Verringerung bzw. ihrem Ausgleich und ggf. geplanter Überwachungsmaßnahmen (Nr. 2b und c Anlage zu § 2 Abs. 4 und § 2a BauGB) Schutzgut Arten und Lebensräume; Biologische Vielfalt (Tiere und Pflanzen; § 1 Abs. 6 Nr. 7 Buchst. a BauGB): − Der Lebensraum der im Bereich des Ackers vorkommenden Tiere und Pflanzen geht durch die Bebauung und die damit einhergehende Versiegelung verloren. Da das Plangebiet am Orts- rand liegt, ist nicht mit der Zerschneidung von Lebensräumen zu rechnen. In Folge der heran- rückenden Bebauung werden die angrenzenden Biotope in gewissem Umfang beeinträchtigt. Gemeinde Baindt 2. Erweiterung des Bebauungsplanes "Gewerbegebiet Mehlis" und die örtlichen Bauvorschriften hierzu Textteil mit 72 Seiten, Fassung vom 21.02.2019 Seite 42 Die Arten der beiden Hecken könnten durch Baumaßnahmen und den anschließenden Gewer- bebetrieb leicht gestört werden. Im Bereich des geplanten Retentionsbeckens mit Bepflanzung ist dagegen eine Ansiedlung von Arten der Feuchtstandorte zu erwarten. Zusätzlich schottet die Bepflanzung die Hecken zumindest in gewissem Umfang vom Gewerbebetrieb ab. − Durch geeignete Maßnahmen zur Vermeidung und Minimierung (Durchgrünung der Bebau- ung, Pflanzungen in dem Baugebiet) kann das Ausmaß des Lebensraum-Verlustes reduziert werden. Auf den privaten Baugrundstücken ist eine Mindestzahl von Bäumen (mit der Emp- fehlung sie nach Norden) zu pflanzen, um die Durchgrünung und damit auch den Lebens- raumwert des Baugebietes zu verbessern. Für die Pflanzung von Bäumen und Sträuchern sind standortgerechte heimische Gehölze zu verwenden. Dies verbessert das Lebensraum-Angebot vor allem für Kleinlebewesen und Vögel, denn einheimische Pflanzen bilden die Grundlage vieler Nahrungsketten. Ihre Verwendung dient daher auch der Erhaltung oder Verbesserung des Lebensraumes für Kleinlebewesen. Zum Schutz nachtaktiver Insekten, insbesondere jene die im nahegelegenen FFH-Gebiet "Schussenbecken mit Tobelwäldern südlich Blitzenreute" vorkommen, wird festgesetzt, dass als Außenbeleuchtung nur Leuchtentypen mit geringem Anteil an blauem und ultraviolettem Licht (z.B. Natriumdampf- oder LED-Lampen) mit einer maximalen Lichtpunkthöhe von 8,00 m verwendet werden dürfen. Zudem gelten Einschrän- kungen für die Beleuchtung von Werbeanlagen. Um fehlgeleitete Eiablagen von wasserge- bundenen Insekten zu vermeiden, sind nur solche Photovoltaik-Module zulässig, die weniger als 6 % Licht reflektieren (je Solarglasseite 3 %). Dies wird von Elementen erfüllt, die entspie- gelt und monokristallin sind sowie deutliche Kreuzmuster aufweisen. Elemente aus Struktur- glas besitzen im Vergleich zu Floatglas deutliche Vorteile. Wassergebundene Insekten können vor allem im Gewässer "Bampfen" und seinen Seitenarmen vorkommen, wovon ein Gewässer- abschnitt auch im FFH-Gebiet "Schussenbecken mit Tobelwäldern südlich Blitzenreute" liegt. Mauern mit einer Höhe von mehr als 0,25 m sind unzulässig, um die Durchlässigkeit des Ge- bietes für Kleinlebewesen zu erhalten und Zerschneidungseffekte zu verhindern. − Um zumindest eine Pufferung zur östlich gelegenen Wohnbebauung und etwas Lebensraum für Tiere und Pflanzen zu schaffen, wurde zu dieser hin eine private Grünfläche festgesetzt. Diese ist mit Bäumen der 2 Wuchklasse sowie mit Sträuchern zu bepflanzen und extensiv zu pflegen. Eine Ortsrandeingrünung nach Norden hin wird auf Grund der geplanten Gewerbeer- weiterung nicht als erforderlich gesehen. Zur Aufwertung des Retentionsbereiches, ist dieser sowohl mit Bäumen, als auch Sträuchern zu bepflanzen und ebenso wie die private Grünflä- che extensiv zu pflegen. Auch wird so vermieden, dass die Gewerbebauung direkt bis an die Biotope heranreicht. Für sämtliche Baumpflanzungen, d.h. sowohl auf öffentlichen, als auch privaten Grünflächen sowie auf den privaten Baugrundstücken ist ein Mindeststammumfang von 20-25 cm, festgesetzt, um bereits zum Zeitpunkt Pflanzung eine gewisse Ein- und Durch- grünung des Baugebietes und Puffer zur landwirtschaftlichen Fläche bzw. zur Wohnbebuau- ung zu schaffen. Nach Betrachtung der Vermeidungs- und Minimierungsmaßnahmen kann der Eingriff in das Schutzgut Arten und Lebensräume insgesamt als gering bewertet werden. Gemeinde Baindt 2. Erweiterung des Bebauungsplanes "Gewerbegebiet Mehlis" und die örtlichen Bauvorschriften hierzu Textteil mit 72 Seiten, Fassung vom 21.02.2019 Seite 43 − Nach Betrachtung der Vermeidungs- und Minimierungsmaßnahmen verbleibt ein geringer Eingriff in das Schutzgut. Auslösender Wirkfaktor Auswirkung auf das Schutzgut Wertung (+ pos./ – neg./ 0 neutral) baubedingt Baustellenverkehr, Betrieb von Baumaschi- nen Belastung der Flora (v.a. in den angrenzenden Biotopen) durch Lärm und Erschütterungen, Staub- und u.U. auch Schadstoffemissionen – Baustelleneinrichtungen, Bodenablagerun- gen, Baustraßen Verlust von Ackerland – anlagenbedingt Errichtung der Gebäude, Außenanlagen und Verkehrsflächen Verlust von Lebensräumen – – Anlage von Grünflächen Schaffung von Ersatzlebensräumen + betriebsbedingt Gewerbeausübung u.U. Beeinträchtigung scheuer Tiere – Lichtemissionen, Reflektionen von Photovol- taikanlagen Beeinträchtigung nachtaktiver oder wasserge- bundener Insekten (stark reduziert durch Festset- zungen zur Beleuchtung und zu PV-Anlagen) – Schutzgut Boden, Geologie und Fläche (§ 1 Abs. 6 Nr. 7 Buchst. a BauGB): − Die landwirtschaftlichen Ertragsflächen gehen verloren. Während der Bauzeit wird ein großer Teil der Bodenflächen für Baustelleneinrichtungen und Baustraßen beansprucht sowie durch Staub- und u.U. auch Schadstoffemissionen belastet. Die durch die geplanten Baukörper und Verkehrsflächen entstehende Versiegelung führt zu einem kompletten Verlust der natürlichen Bodenfuktionen. Im Bereich der Retentionsfläche werden die Bodenfunktionen auf Grund von Abgrabungen erheblich beeinträchtigt und gehen fast vollständig verloren. In den versiegelten Bereichen kann keine der Bodenfunktionen (Standort für Kulturpflanzen, Filter und Puffer, Ausgleichskörper im Wasserhaushalt) mehr wahrgenommen werden. Bei einer festgesetzten GRZ von 0,8 können bis zu etwa 1,52 ha des Plangebietes neu versiegelt werden. − Durch geeignete Maßnahmen zur Vermeidung und Minimierung können die entstehenden Be- einträchtigungen des Schutzgutes Boden reduziert werden. Für Stellplätze, Zufahrten und an- dere untergeordnete Wege sind wasserdurchlässige (versickerungsfähige) Beläge vorgeschrie- ben, um die Versiegelung der Freiflächen zu minimieren und damit die Wasseraufnahmefä- higkeit des Bodens weitestgehend zu erhalten. Zum Schutz des Bodens vor Verunreinigungen Gemeinde Baindt 2. Erweiterung des Bebauungsplanes "Gewerbegebiet Mehlis" und die örtlichen Bauvorschriften hierzu Textteil mit 72 Seiten, Fassung vom 21.02.2019 Seite 44 werden Oberflächen aus Zink, Titan-Zink, Kupfer oder Blei für alle baukonstruktiven Elemente, die großflächig mit Niederschlagswasser in Berührung kommen, ausgeschlossen. − Trotz der Maßnahmen zur Vermeidung und Minimierung, welche die entstehenden Beein- trächtigungen des Schutzgutes Boden reduzieren, ist die Eingriffsstärke auf Grund der relativ großflächigen Versiegelung als hoch zu bewerten. Auslösender Wirkfaktor Auswirkung auf das Schutzgut Wertung (+ pos./ – neg./ 0 neutral) baubedingt Baustellenverkehr, evtl. Unfälle Eintrag von Schadstoffen – Lagerung von Baumaterial, Baustellenein- richtungen (Wege, Container) partielle Bodenverdichtung, evtl. Zerstörung der Vegetationsdecke/Freilegen des Oberbodens – Bodenabbau, -aufschüttungen und Boden- transport stellenweise Bodenverdichtung, Zerstörung des ursprünglichen Bodenprofils – – anlagenbedingt Errichtung der Gebäude, Außenanlagen und Verkehrsflächen Bodenversiegelung – ursprüngliche Boden- Funktionen gehen verloren – – gesamte Flächenbeanspruchung Verlust offenen belebten Bodens – – betriebsbedingt Verkehr, Gewerbeausübung, (Autowäsche, evtl. Gärtnern) Eintrag von Schadstoffen – Schutzgut Wasser (§ 1 Abs. 6 Nr. 7 Buchst. a BauGB): − Die geplante gewerbliche Bebauung hat eine Veränderung des Wasserhaushaltes zur Folge. Die Versickerungsleistung und damit auch die Grundwasserneubildungsrate nehmen ab, da Flächen versiegelt werden. Auf Grund des hohen Versiegelungsgrades durch eine GRZ von 0,8 sind die Beeinträchtigungen als erheblich einzustufen. − Für Stellplätze, Zufahrten und andere untergeordnete Wege sind ausschließlich teilversiegelte (versickerungsfähige) Beläge zulässig, um die Wasseraufnahmefähigkeit des Bodens soweit wie möglich zu erhalten und Beeinträchtigungen der Grundwasserneubildungsrate zu reduzie- ren. Da der Boden im Bereich der Retention gem. Geotechnischem Bericht von Henke und Partner GmbH vom 08.11.2018 kaum wasserdurchlässig ist, kann das Niederschlagswasser nicht versickert werden (Umgang mit Niederschlagswasser s.u.: "Wasserwirtschaft"). − Nach Betrachtung der Vermeidungs- und Minimierungsmaßnahmen verbleibt ein geringer Eingriff in das Schutzgut. Gemeinde Baindt 2. Erweiterung des Bebauungsplanes "Gewerbegebiet Mehlis" und die örtlichen Bauvorschriften hierzu Textteil mit 72 Seiten, Fassung vom 21.02.2019 Seite 45 Auslösender Wirkfaktor Auswirkung auf das Schutzgut Wertung (+ pos./ – neg./ 0 neutral) baubedingt Baustellenverkehr bei u.U. freiliegendem Grundwasser Schadstoffeinträge – Lagerung von Baumaterial/Boden, Baustel- leneinrichtungen (Container) Bodenverdichtung, reduzierte Versickerung und mehr oberflächiger Abfluss von Niederschlags- wasser – anlagenbedingt Errichtung der Gebäude, Außenanlagen und Verkehrsflächen durch Flächenversiegelung reduzierte Versicke- rung von Niederschlagswasser im Gebiet, Verrin- gerung der Grundwasserneubildungsrate – – betriebsbedingt Verkehr, Gewerbenutzung Schadstoffeinträge – Wasserwirtschaft (Wasser; § 1 Abs. 6 Nr. 7 Buchst. a BauGB): − Durch die zusätzliche Bebauung erhöht sich die anfallende Abwassermenge. Das Abwasser wird dem Mischwasserkanal der öffentlichen Abwasserentsorgung der Gemeinde Baindt zuge- leitet. Das über den Regenwasserkanal in den Retentionsbereich eingeleitete Niederschlags- wasser wird durch die belebte Bodenzone gefiltert (30 cm, dadurch hohe Reinigung und Ab- kühlung) und anschließend über Drainagen in einen Sammelschacht und von dort in den Re- genwasserkanal des bestehenden Gewerbegebietes geleitet, was letztendlich in den Seitenarm des "Bampfens" abgeleitet wird. Die theoretisch berechnete Versickerungsmenge und somit Ableitung beträgt 5,7 l/s, erlaubt sind bis max 14 l/s. Die maximale Abflussmenge des beste- henden Gewerbegebietes (Mehlis) beträgt 24 l/s, womit die Gesamtabflussmenge (bestehen- des und geplantes Gewerbegebiet) etwa 30-38 l/s beträgt. Diese Abflussmenge entspricht in etwa dem natürlichen Abfluss aus dem unbebauten Gebiet. Oberflächen aus Zink, Titan-Zink, Kupfer oder Blei werden ausgeschlossen und verunreinigtes Niederschlagswasser darf nicht in die Regenwasserkanalisation bzw. das Retentionsbecken abgeleitet werden, um das Grund- wasser vor Verunreinigungen zu schützen. In keinem Fall (auch nicht bei Unfällen) ist eine Ableitung von mit Schadstoffen belastetem Wasser in den nördlich gelegenen Seitenarm des "Bampfens" möglich, der dann in den "Bampfen" als Teilfläche des FFH-Gebietes "Schussen- becken mit Tobelwäldern südlich Blitzenreute" (Nr. 8223-311) mündet. Durch diese Feset- zung sowie die geringe Abflussmenge in den Seitenarm des "Bampfens" ist auch eine Beein- trächtigung des FFH-Gebietes durch das vorgesehene Entwässerungskonzept ausgeschlossen. − Die Wasserversorgung des Gebietes erfolgt durch den Anschluss an die gemeindliche Wasser- versorgung. Gemeinde Baindt 2. Erweiterung des Bebauungsplanes "Gewerbegebiet Mehlis" und die örtlichen Bauvorschriften hierzu Textteil mit 72 Seiten, Fassung vom 21.02.2019 Seite 46 Schutzgut Klima/Luft; Erhaltung der bestmöglichen Luftqualität (§ 1 Abs. 6 Nr. 7 Buchst. a und h BauGB); Anfälligkeit der geplanten Vorhaben gegenüber den Folgen des Klimawandels (Nr. 2b Buchstabe gg Anlage zu § 2 Abs. 4 und § 2a BauGB): − Die Kaltluftentstehung wird im Plangebiet unterbunden und auf die angrenzenden Offenflä- chen beschränkt. Durch die Gehölzpflanzungen im Bereich der Grünflächen wird jedoch Frisch- luft produziert. Bei Einhaltung der gültigen Wärmestandards und Einbau moderner Heizanla- gen sind keine erheblichen Umweltauswirkungen durch Schadstoffemissionen zu erwarten. Eine geringfügige Erhöhung der Schadstoff-Vorbelastung durch Abgase des erhöhten Ver- kehrsaufkommens ist jedoch zu erwarten. − Die Neubebauung führt potenziell zu einem erhöhten CO2-Ausstoß. Insgesamt sind von dem geplanten Baugebiet Treibhausgasemissionen jedoch nicht in einem Umfang zu erwarten, der sich in spürbarer Weise auf das Klima auswirken würde. Die kleinklimatischen Auswirkungen des Vorhabens werden sich bei Durchführung der Planung vor allem auf das Plangebiet und unmittelbar angrenzende Bereiche konzentrieren. Um die Emission von Treibhausgasen zu re- duzieren, sollte wo immer möglich die Energieeffizienz gesteigert und auf erneuerbare Ener- gien und Elektromobile zurückgegriffen werden. − Eine Anfälligkeit des Vorhabens gegenüber den Folgen des Klimawandels ist derzeit nicht er- kennbar. Extrema in Bezug auf Niederschlagsereignisse (z.B. langandauernder Starkregen, urbane Sturzfluten) wurden im Rahmen der Entwässerungsplanung berücksichtigt (z.B. An- laage einer Abflussmulde für von Norden zufließendes Hangwasser; ausreichende Dimensio- nierung der Rückhalteeinrichtungen). Extrema in Bezug auf die Lufttemperatur bzw. Sonnen- einstrahlung werden durch die Umsetzung der Festsetzungen zu Pflanzungen (insbesondere Baumpflanzungen im Straßenraum und auf den privaten Baugrundstücken) sowie zu Boden- belägen (teilversiegelte Beläge zur Verminderung der Wärmeabstrahlung) abgemildert. − Auch im neuen Baugebiet kann die weiterhin angrenzende landwirtschaftliche Nutzung zeit- weise zu Geruchs-Belastungen oder zu Staubeinträgen führen. − Nach Betrachtung der Vermeidungs- und Minimierungsmaßnahmen verbleibt ein geringer Eingriff in das Schutzgut. Auslösender Wirkfaktor Auswirkung auf das Schutzgut Wertung (+ pos./ – neg./ 0 neutral) baubedingt Baustellenverkehr, Betrieb von Baumaschi- nen Freiwerden von Staub und u.U. auch Schadstof- fen (Verkehr, Unfälle) – anlagenbedingt Errichtung der Gebäude, Außenanlagen und Verkehrsflächen mehr Wärmeabstrahlung, weniger Verdunstung, ungünstigeres Kleinklima – – Gemeinde Baindt 2. Erweiterung des Bebauungsplanes "Gewerbegebiet Mehlis" und die örtlichen Bauvorschriften hierzu Textteil mit 72 Seiten, Fassung vom 21.02.2019 Seite 47 Verlust der Ackerfläche weniger Kaltluft (Grünland) – Anlage von Grünflächen Verbesserung des Kleinklimas, Frischluftproduk- tion + betriebsbedingt Verkehr, Gewerbenutzung Verkehrsabgase, evtl. Schadstoff-/Staubemissio- nen aus Gewerbebetrieben – Schutzgut Landschaftsbild (Landschaft; § 1 Abs. 6 Nr. 7 Buchst. a BauGB): − Durch die Errichtung neuer Baukörper erfährt das Landschaftsbild eine Beeinträchtigung, da der Ortsrand weiter nach Norden verschoben wird. Zwar ist der dörfliche Charakter des Ortstei- les Schachen bereits auf Grund des angrenzenden Gewerbegebietes "Mehlis" beeinträchtigt; trotzdem führt das Hinzukommen weiterer gewerblich genutzter Gebäude zu einer weiteren Einschränkung der Ortsbild-Erlebbarkeit - insbesondere für die Bewohner der östlich angren- zenden Wohnhäuser, welche Blickbeziehungen zur Fläche besitzen. − Durch die getroffenen Festsetzungen wird sichergestellt, dass eine ausreichende Durchgrünung hergestellt wird (Pflanzgebote) und diese möglichst nach Norden hin zur offenen Landschaft umgesetzt wird. Um den störenden Einfluss der zukünftigen Baukörper auf das Landschafts- bild möglichst gering zu halten, wird zumindest nach Osten zur Wohnbebauung hin eine pri- vate Grünfläche samt Bepflanzung festgesetzt. Auch im Westen wurde im Retentionsbereich eine Grünfläche (öffentlich) festgesetzt, um das Retentionsbecken auch optisch aufzuwerten. Die festgesetzten Pflanzlisten tragen dazu bei, die Eigenart des Landschaftsbildes zu schützen und mit Hilfe landschaftstypischer Gehölz-Arten eine Anbindung des Baugebietes an die Landschaft zu erreichen. Zu diesem Zweck werden zusätzlich im Übergangsbereich zur freien Landschaft und in Bereichen, die an öffentliche Flächen angrenzen, Hecken aus Nadelgehöl- zen ausgeschlossen. Die Pflanzung von nicht in der Pflanzliste festgesetzten Sträuchern wird nur auf max. 5 % der Grundstücksfläche zugelassen, um die Grünflächen und Außenanlagen möglichst naturnah zu gestalten. − Nach Betrachtung der Vermeidungs- und Minimierungsmaßnahmen verbleibt ein mittlerer Eingriff in das Schutzgut. Gemeinde Baindt 2. Erweiterung des Bebauungsplanes "Gewerbegebiet Mehlis" und die örtlichen Bauvorschriften hierzu Textteil mit 72 Seiten, Fassung vom 21.02.2019 Seite 48 Auslösender Wirkfaktor Auswirkung auf das Schutzgut Wertung (+ pos./ – neg./ 0 neutral) baubedingt Baustelleneinrichtungen temporäre Beeinträchtigung des Landschaftsbil- des v. a. bei größeren Baustellen – anlagenbedingt Errichtung der Gebäude, Außenanlagen und Verkehrsflächen Ortsrand-Vorverlagerung – Durchgrünung des Plangebietes, Ortsrand- eingrünung Geringfügige Wiederherstellung des dörflichen Siedlungsbildes + betriebsbedingt Lichtemissionen Lichtabstrahlung in die umliegende Landschaft – Schutzgut Mensch (§ 1 Abs. 6 Nr. 7 Buchst. c BauGB): − Die intensiv landwirtschaftlich genutzten Flächen gehen verloren. Dafür wird durch die Pla- nung die Ansiedelung von Gewerbebetrieben ermöglicht, wodurch Arbeitsplätze gesichert und/oder neu geschaffen werden können. Die bereits vor der Planung eingeschränkte Erleb- barkeit des landschaftlichen Umfeldes erfährt durch die geplanten Baukörper eine geringfü- gige Beeinträchtigung. − Durch das Heranrücken der Bebauung an die östliche gelegene Wohnbebauung können für die Bewohner zeitweilig Lärm-Beeinträchtigungen entstehen. − Nach Betrachtung der Vermeidungs- und Minimierungsmaßnahmen verbleibt ein geringer Eingriff in das Schutzgut. Auslösender Wirkfaktor Auswirkung auf das Schutzgut Wertung (+ pos./ – neg./ 0 neutral) baubedingt Baustellenverkehr, Lieferung und Ablage- rung von Baumaterial, Betrieb von Bauma- schinen Belastung durch Lärm und Erschütterungen, Frei- werden von Staub und u.U. auch Schadstoffen (Verkehr, Unfälle) – anlagenbedingt Errichtung der Gebäude, Außenanlagen und Verkehrsflächen Ansiedelung von Gewerbebetrieben, Angebot neuer Arbeitsplätze ++ Anlage von Grünflächen Schaffung neuer Spiel- und Erholungsflächen + betriebsbedingt Verkehr, Gewerbeausübung Belastung durch Verkehrs- und/oder Betriebs- lärm, Verkehrsabgase – Gemeinde Baindt 2. Erweiterung des Bebauungsplanes "Gewerbegebiet Mehlis" und die örtlichen Bauvorschriften hierzu Textteil mit 72 Seiten, Fassung vom 21.02.2019 Seite 49 Schutzgut Kulturgüter (§ 1 Abs. 6 Nr. 7 Buchst. d BauGB): Da im überplanten Bereich nach jetzigem Kenntnisstand keine Kulturgüter vorhanden sind, entsteht keine Beeinträchtigung. Sollten während der Bauausführung, insbesondere bei Erdarbeiten und Arbeiten im Bereich von Keller, Gründung und Fundamenten Funde (beispielsweise Scherben, Me- tallteile, Knochen) und Befunde (z. B. Mauern, Gräber, Gruben, Brandschichten) entdeckt werden, ist die Archäologische Denkmalpflege beim Regierungspräsidium Stuttgart unverzüglich zu benach- richtigen. Art und Menge an Emissionen von Schadstoffen, Lärm, Erschütterungen, Licht, Wärme und Strah- lung sowie der Verursachung von Belästigungen (Nr. 2b Buchstabe cc Anlage zu § 2 Abs. 4 und § 2a BauGB) − In der Bauphase kann es temporär zu Lärmbelästigung sowie zu Belastungen durch Staub, Gerüche und/oder Erschütterungen (z.B. durch Baumaschinen) kommen, die zeitweise die Wohnqualität in den angrenzenden, bereits bebauten Gebieten beeinträchtigen können. Er- hebliche Beeinträchtigungen sind jedoch auf Grund der zeitlich begrenzten Dauer der Bauar- beiten, die zudem vorwiegend oder ausschließlich tagsüber (d.h. außerhalb des besonders empfindlichen Nachtzeitraums) stattfinden werden, nicht zu erwarten. − Schadstoffemissionen sind insbesondere infolge des zusätzlichen Verkehrsaufkommens (Kfz- Abgase) sowie durch Heizanlagen in den neuen Gebäuden zu erwarten. Zudem können Heiz- oder Produktionsanlagen von Gewerbebetrieben (z.B. großes Blockheizkraftwerk; Brennöfen) zu einem erhöhten Schadstoffausstoß beitragen. In allen Fällen zählen Kohlenwasserstoffe, Kohlenstoffmonoxid und -dioxid sowie Stickoxide zu den wesentlichen potenziell umweltschä- digenden Abgas-Bestandteilen; je nach Verbrennungsanlage können auch Schwefeloxide so- wie Staub und Ruß relevant sein. Durch die Flächenneuversiegelung wird zudem die Wärme- abstrahlung begünstigt, so dass es zu einer geringfügigen Erhöhung der Lufttemperatur im Bereich der neuen Bebauung kommen kann. Siehe hierzu den Punkt "Schutzgut Klima/Luft; Erhaltung der bestmöglichen Luftqualität". − Zu den Lärmemissionen aus dem Bereich des geplanten Gewerbegebietes: siehe die Ausfüh- rungen unter dem Punkt "Schutzgut Mensch" − Durch die nächtliche Beleuchtung des Gewerbegebietes kann es zu einer Lichtabstrahlung in umliegende Wohngebiete sowie in die freie Landschaft kommen. Um die Stärke und den Ra- dius der Lichtausstrahlung zu reduzieren, trifft der Bebauungsplan eine Festsetzung zu den zulässigen Lampentypen (z.B. nach unten gerichtete, in der Höhe begrenzte Leuchtkörper). Zudem gelten Einschränkungen für die Größe und Beleuchtung von Werbeanlagen, welche verhindern, dass es zu einer Beeinträchtigung der unmittelbaren Anwohner, der land- schaftsästhetischen Situation oder lichtempfindlicher Tierarten (insbesondere des nahegelege- nen FFH-Gebietes "Schussenbecken mit Tobelwäldern südlich Blitzenreute" und das Gewäs- ser "Bampfen") kommt. Gemeinde Baindt 2. Erweiterung des Bebauungsplanes "Gewerbegebiet Mehlis" und die örtlichen Bauvorschriften hierzu Textteil mit 72 Seiten, Fassung vom 21.02.2019 Seite 50 − In der Gesamtschau sind keine erheblichen Belästigungen durch die o.g. Wirkfaktoren auf an- grenzende bewohnte Gebiete bzw. die im Umfeld lebende Tierwelt zu erwarten. Art und Menge der erzeugten Abfälle und ihre Beseitigung und Verwertung (§ 1 Abs. 6 Nr. 7 Buchst. e BauGB und Nr. 2b Buchstabe dd Anlage zu § 2 Abs. 4 und § 2a BauGB) − Als wesentliche Abfälle sind insbesondere recyclingfähige Verpackungen, organische Abfälle (Biomüll) sowie in Bezug auf Schadstoffe in der Regel unbedenklicher Haus- bzw. Restmüll zu erwarten. Anfallende Abfälle sind nach Kreislaufwirtschaftsgesetz vorrangig wiederzuverwerten (Recycling, energetische Verwertung, Verfüllung); falls dies nicht möglich ist, sind sie ord- nungsgemäß und schadlos zu entsorgen. Die Entsorgung erfolgt über den Landkreis Ravens- burg. − Zur Entsorgung der Abwässer siehe den Punkt "Wasserwirtschaft". Auswirkungen der eingesetzten Techniken und Stoffe (Nr. 2b Buchstabe gg Anlage zu § 2 Abs. 4 und § 2a BauGB) − Ein erheblicher Schadstoffeintrag durch den Baustellenbetrieb ist im Falle einer Bebauung der derzeit landwirtschaftlich genutzten Flächen nicht zu erwarten. Sofern die optimale Entsor- gung der Bau- und Betriebsstoffe gewährleistet ist, mit Öl und Treibstoffen sachgerecht umge- gangen wird und eine regelmäßige Wartung der Baufahrzeuge sowie ordnungsgemäße Lage- rung gewässergefährdender Stoffe erfolgt, können die baubedingten Auswirkungen als uner- heblich eingestuft werden. − Für die Anlage der Gebäude und Außenanlagen (Zufahrten, Stellplätze usw.) werden voraus- sichltich nur allgemein häufig verwendete Techniken und Stoffe, die den aktuellen einschlägi- gen Richtlinien und dem Stand der Technik entsprechen, angewandt bzw. eingesetzt, so dass keine erheblichen Auswirkungen auf die zu betrachtenden Schutzgüter zu erwarten sind. Risiken für die menschliche Gesundheit, das kulturelle Erbe oder die Umwelt (z.B. durch Unfälle oder Katastrophen) (Nr. 2b Buchstabe ee Anlage zu § 2 Abs. 4 und § 2a BauGB) Derzeit sind bei Umsetzung der Planung keine Risiken für die menschliche Gesundheit, das kultu- relle Erbe oder die Umwelt durch Unfälle oder Katastrophen abzusehen. Erneuerbare Energien (§ 1 Abs. 6 Nr. 7 Buchst. f BauGB): Im Hinblick auf eine nachhaltige Energieversorgung ist die Erhöhung des Anteils erneuerbarer Ener- gien zur Gewinnung von Wärme oder Strom anzustreben. Alternative Energiequellen können auf umweltschonende Weise einen Beitrag zur langfristigen Energieversorgung leisten. Die sparsame Gemeinde Baindt 2. Erweiterung des Bebauungsplanes "Gewerbegebiet Mehlis" und die örtlichen Bauvorschriften hierzu Textteil mit 72 Seiten, Fassung vom 21.02.2019 Seite 51 und effiziente Nutzung von Energie kann bei Gebäuden insbesondere durch eine kompakte Bau- weise (wenig Außenfläche im Vergleich zum beheizten Innenvolumen, flache Dachformen) sowie durch optimale Ausrichtung zur Sonne und eine gute Gebäudedämmung erzielt werden. − Auf Grund der Topografie ist eine Ausrichtung zukünftiger Baukörper zur nahezu optimalen Errichtung von Sonnenkollektoren in Ost-West-Ausrichtung möglich. − Die Möglichkeit der alternativen Nutzung von Erdwärme muss bei Bedarf gesondert geprüft werden. Kumulierungen mit den Auswirkungen von Vorhaben benachbarter Plangebiete unter Berücksich- tigung etwaiger bestehender Umweltprobleme in Bezug auf möglicherweise betroffene Gebiete mit spezieller Umweltrelevanz oder auf die Nutzung von natürlichen Ressourchen (Nr. 2b Buchstabe ee Anlage zu § 2 Abs. 4 und § 2a BauGB) − Eine Kumulierung mit den Auswirkungen benachbarter Vorhaben bzw. Planungen ist nach derzeitigem Kenntnisstand nicht anzunehmen. Mögliche kumulierende Auswirkungen auf die Lebensraumtypen und Arten im nahegelegenen FFH-Gebiet "Schussenbecken mit Tobelwäl- dern südlich Blitzenreute" wurden in der dem Bebauungplan beigelegten FFH-Vorprüfung, insbesondere unter dem Punkt "Summation" abgehandelt und als nicht gegeben erachtet. Wechselwirkungen zwischen den Belangen des Umweltschutzes Tiere, Pflanzen, Fläche, Boden, Wasser, Luft, Klima, Landschaft, biologische Vielfalt, Natura 2000-Gebiete, Mensch, Kulturgüter (§ 1 Abs. 6 Nr. 7 Buchst. i BauGB): Im vorliegenden Planungsfall sind keine erheblichen Effekte auf Grund von Wechselwirkungen zwi- schen den einzelnen Schutzgütern zu erwarten. 8.2.4 Geplante Maßnahmen zur Vermeidung, Verringerung und zum Ausgleich der nachteili- gen Auswirkungen/Abarbeitung der Eingriffsregelung des § 1a BauGB, Konzept zur Grünordnung (Nr. 2c Anlage zu § 2 Abs. 4 sowie § 2a BauGB): Die Abarbeitung der Ausgleichspflicht erfolgt gemäß dem gemeinsamen Bewertungsmodell der Landkreise Bodenseekreis, Ravensburg und Sigmaringen (Fassung vom 01.07.2012, redaktionelle Anpassung/Bearbeitung Juli 2013). Die Vorgehensweise erfolgt in folgenden Arbeits-Schritten: Er- arbeitung von Vermeidungs- und Minimierungsmaßnahmen; Ermittlung des verbleibenden Aus- maßes der Beeinträchtigung für die einzelnen Schutzgüter; Ausgleich der verbleibenden Beein- trächtigungen; Ergebnis. Um die Auswirkungen auf die Schutzgüter möglichst gering zu halten, wurde vor Betrachtung der möglichen Ausgleichsmaßnahmen überprüft, inwieweit die Folgen des Eingriffs vermeidbar oder Gemeinde Baindt 2. Erweiterung des Bebauungsplanes "Gewerbegebiet Mehlis" und die örtlichen Bauvorschriften hierzu Textteil mit 72 Seiten, Fassung vom 21.02.2019 Seite 52 minimierbar sind. Zur Vermeidung bzw. Minimierung von Beeinträchtigungen von Natur und Land- schaft dienen folgende Maßnahmen (Konzept zur Grünordnung): − Pufferung zur östlich gelegenen Bebauung durch private Grünfläche mit Gehölz-Pflanzungen (Bäume 2. Wuchsklasse und Mindeststammumfang von 20-25 cm, um von Anafang an eine gewisse Abschirmung zu generieren, sowie Feldgehölz/-hecke (planungsrechtliche Festsetzun- gen, Schutzgut Arten und Lebensräume, Schutzgut Landschaftsbild)) − Extensive Pflege sowie Bepflanzung des westlich im Plangebiet gelegenen Retentionsbeckens als Pufferung zur freien Landschaft sowie zu den angrenzenden Biotopen mit Bäumen mit Mindeststammumfang von 20-25 cm, um bereits bei der Pflanzung eine gewisse Eingrünung des Baugebietes und Puffer zur landwirtschaftlichen Fläche zu schaffen − Durchgrünung des Gebietes durch Pflanzgebote für die privaten Baugrundstücke (planungs- rechtliche Festsetzungen, Schutzgut Arten und Lebensräume) − naturnahe Gestaltung der Pflanzungen durch Verwendung standortgerechter, einheimischer Gehölze (Festsetzung von Pflanzlisten, Schutzgut Arten und Lebensräume) − Schutz nachtaktiver Insekten durch Verwendung von Leuchtentypen mit geringem Anteil an blauem und ultravioletten Licht (planungsrechtliche Festsetzungen, Schutzgut Arten und Le- bensräume) − Reduktion negativer Auswirkungen auf Wasserinsekten durch Verwendung von Photovoltaik- Modulen, die weniger als 6 % polarisiertes Licht reflektieren (3 % je Solarglasseite) (pla- nungsrechtliche Festsetzungen, Schutzgut Arten und Lebensräume) − Ausschluss von Hecken aus Nadelgehölzen im Übergangsbereich zur freien Landschaft und in Bereichen, die an öffentliche Flächen angrenzen (planungsrechtliche Festsetzungen, Schutzgut Landschaftsbild) − Einschränkungen zu Werbeanlagen im Hinblick auf deren Größe und Gestaltung (bauord- nungsrechtliche Vorschriften, Schutzgut Landschaftsbild) − Begrenzung der Gebäudehöhen, der Gebäudeformen und der Gebäudemassen; Einschränkung der Farbgebung für die Gebäudedächer (Schutzgut Landschaftsbild) − Ausschluss von Oberflächen aus Zink, Titan-Zink, Kupfer oder Blei (planungsrechtliche Festset- zungen, Schutzgut Boden und Schutzgut Wasser) − Reduzierung des Versiegelungsgrades und dadurch Erhaltung der Wasseraufnahmefähigkeit des Bodens durch Verwendung versickerungsfähiger Beläge (planungsrechtliche Festsetzun- gen, Schutzgut Boden und Schutzgut Wasser) Ermittlung des verbleibenden Ausmaßes der Beeinträchtigung: Schutzgut Arten und Lebensräume: Zur Ermittlung der Eingriffsstärke bzw. des Ausgleichsbedarfs wird die Schutzgutespezifische Wertigkeit des Gebietes (als Bilanzwert) im Bestand der Planung Gemeinde Baindt 2. Erweiterung des Bebauungsplanes "Gewerbegebiet Mehlis" und die örtlichen Bauvorschriften hierzu Textteil mit 72 Seiten, Fassung vom 21.02.2019 Seite 53 gegenübergestellt. Die im Rahmen der Biotoptypenkartierung ermittelten Nutzungen/Lebensräume werden entsprechend der im o.g. Bewertungsmodell verankerten Biotopwertliste eingestuft und in ihrer Flächengröße mit dem zugewiesenen Biotopwert verrechnet. Gleiches gilt für die Planung, die auf Grundlage des Festsetzungskonzeptes (z.B. Bau- und Grünflächen, Pflanzgebote) bilanziert wird. Bestehende und zu pflanzende Einzelbäume fließen bei der Flächenbilanzierung nicht mit ein, sondern nur mit ihrem Bilanzwert (kursiv gedruckt). Nr. Bestands-Biotoptyp (Plangebiet) Fläche in m2 Biotopwert Bilanzwert 37.11 Acker mit fragmentarischer Unkrautvegetation 18.364 6 110.183 33.41 Fettwiese mittlerer Standorte 1.148 10 11.478 60.24 Unbefestigter Weg 1.089 5 5.443 Summe Bestand 20.600 127.104 Nr. Planung-Biotoptyp (Plangebiet) Fläche in m2 Biotopwert Bilanzwert 60.10, 60.21 überbaubare Flächen in dem Gewerbegebiet (*GRZ 0,8) 12.776 1 12.776 60.50 Kleine Grünfläche (restlicher Anteil der Bauflächen, un- versiegelte Außenanlagen) 3.194 4 12.776 33.41 Fettwiese mittlerer Standorte (Retentionsbecken, exten- siv gepflegt) 2.031 13 26.402 45.30 3 Bäume (1. Wuchsklasse, StU mind. 100 cm) 300 4 1.200 45.30 11 Bäume (2. Wuchsklasse, StU mind. 60 cm) 660 4 2.640 60.21 Völlig versiegelte Straße 2.435 1 2.435 33.41 Fettwiese mittlerer Standorte (private Grünfläche, exten- siv gepflegt) 164 13 2.136 Summe Planung 20.600 60.364 Summe Planung mit Vermeidungs- und Minimierungsmaßnahmen 60.364 Summe Bestand 127.104 Differenz Bestand/Planung (=Ausgleichsbedarf) -66.740 Es verbleibt ein Ausgleichsbedarf von 66.740 Ökopunkten. Schutzgut Boden: Das geplante Vorhaben hat erhebliche Auswirkungen durch die (teilweise) Neu- versiegelung bislang unversiegelter Böden. Zur Ermittlung des erforderlichen Ausgleichsbedarfs für das Schutzgut werden die Böden anhand einer 5-stufigen Bewertungsskala (Stufe 0-"Böden ohne Gemeinde Baindt 2. Erweiterung des Bebauungsplanes "Gewerbegebiet Mehlis" und die örtlichen Bauvorschriften hierzu Textteil mit 72 Seiten, Fassung vom 21.02.2019 Seite 54 natürliche Bodenfunktion" bis Stufe 4 -"Böden mit sehr hoher Bodenfunktion") für die folgenden Funktionen getrennt bewertet: − natürliche Bodenfruchtbarkeit − Ausgleichskörper im Wasserkreislauf − Filter und Puffer für Schadstoffe − Standort für die natürliche Vegetation Die im Folgenden aufgeführte Berechnungsmethode für die Ermittlung des erforderlichen Aus- gleichs wird auf die drei zuerst genannten Funktionen angewandt. Für die Funktion "Standort für die natürliche Vegetation" ist die Arbeitshilfe nicht anzuwenden. Die Funktion findet lediglich An- wendung bei Böden mit extremen Standorteigenschaften, die in die Bewertungsklasse 4 (sehr hoch) eingestuft werden. Dies ist bei den vorliegenden Böden nicht der Fall (Einstufung als gering bzw. sehr gering). Die Bewertungsklasse der Böden erfolgte nach der Bodenschätzungskarte des Landesamts für Geologie, Rohstoffe und Bergbau (Referat 93 – Landesbodenkunde). Die Wirkung des Eingriffs, d.h. der Kompensationsbedarf, wird in Boden-Wertstufen (Gesamtbe- wertung über alle Funktionen) ermittelt. Anschließend werden die Boden-Wertstufen (Gesamtbe- wertung über alle Funktionen) in Ökopunkte umgerechnet, um eine bessere Vergleichbarkeit mit den anderen Schutzgütern zu erzielen. Die Berechnung erfolgt durch Multiplikation der vom Eingriff betroffenen Fläche in m² mit der Differenz aus der Wertstufe vor dem Eingriff und der Wertstufe nach dem Eingriff. Die Wertstufen stellen dabei den Mittelwert der drei zu betrachtenden Boden- funktionen dar. Im vorliegenden Fall wird unterschieden zwischen dem ackerbaulich genutzten Bereich sowie dem unbefestigten, aber befahrenen Weg, bei dem von einem verdichteten Boden ausgegangen werden kann. Für den Ackerbereich liegt die Wertstufe vor dem Eingriff bei 2, die nach dem Eingriff bei versiegelten Flächen bei 0. Teilversiegelte Flächen (z.B. Stellplätze) werden dabei genauso behandelt wie vollversiegelte Flächen, sind also bei den u. g. Flächen miteinge- schlossen. Für den Bereich des unbefestigten Weges wird vor dem Eingriff die Wertstufe 0,66, nach dem Eingriff bei versiegelten Flächen 0 angenommen. Für den Bereich des geplanten Retentions- beckens wird nach dem Eingriff von der Wertstufe 0,66 ausgegangen. Die versiegelte Fläche berechnet sich wie folgt: − Im Gewerbegebiet vollständig versiegelbare Fläche (GRZ von 0,8): 12.776 m² − festgesetzte Verkehrsflächen: 2.435 m² Es ergibt sich folglich eine max. Neuversiegelung von 15.210 m². Zusätzlich zu den neu versiegelbaren Flächen findet auch im Bereich der geplanten Retentionsflä- che ein Eingriff in den Boden statt. Die hier notwendigen Abgrabungen und die dadurch verursach- ten Beeinträchtigungen führen jedoch nicht zu einem vollständigen Funktionsverlust. In Abstim- mung mit dem Sachbereich Bodenschutz, Landratsamt Ravensburg, kann bei Retentionsbecken, Gemeinde Baindt 2. Erweiterung des Bebauungsplanes "Gewerbegebiet Mehlis" und die örtlichen Bauvorschriften hierzu Textteil mit 72 Seiten, Fassung vom 21.02.2019 Seite 55 bei denen noch eine Restversickerung stattfindet, was vorliegend der Fall ist (siehe hierzu "Was- serwirtschaft" unter Punkt 8.2.2.4 sowie Baugrundgutachten), eine Bewertung von 0-1-1 nach dem Eingriff angesetzt werden. Teilfläche Fläche in m² Wertstufen vor dem Eingriff (in Klammern Gesamtbewertung) Wertstufen nach dem Eingriff (in Klammern Gesamtbewertung) Ökopunkte pro m² Ökopunkte be- zogen auf die Fläche Neu versiegelbare Flächen (Gewerbegebiet, vorher of- fener Boden) 12.436 2-2-2 (2,666) 0-0-0 (0) 8 99.485 Neu versiegelbare Flächen (Verkehrsfläche, vorher of- fener Boden) 2.004 2-2-2 (2,666) 0-0-0 (0) 8 16.035 Neu versiegelbare Flächen (Gewerbegebiet, vorher un- befestigter Weg) 340 0-1-1 (0,666) 0-0-0 (0) 2,66 906 Neu versiegelbare Flächen (Verkehrsfläche, vorher un- befestigter Weg) 431 0-1-1 (0,666) 0-0-0 (0) 2,66 1.148 Abgrabungen (Retentions- becken, vorher offener Bo- den) 877 2-2-2 (2,666) 0-1-1 (0,666) 5,33 4.680 Abgrabungen (Retentions- becken, vorher unbefestig- ter Weg) 151 0-1-1 (0,666) 0-1-1 (0,666) 0 0 Summe 16.239 122.254 Für die Eingriffe in das Schutzgut Boden ergibt sich folglich ein Kompensationsbedarf von 122.254 Ökopunkten. Schutzgut Landschaftsbild: Die Bewertung des Eingriffes in das Landschaftsbild erfolgt in den fol- genden sieben Arbeitsschritten (abgewandelt von Nohl 1993): − Ermittlung des Eingriffstyps: Beim vorliegenden Vorhaben handelt es sich um den Eingriffs- typ 3 (Vorhaben im Außenbereich ab einer (teil-)versiegelten Fläche von 1.000 m²) − Ermittlung des beeinträchtigten Wirkraums: Für den vorliegenden Eingriffstyp sind die Wirkzo- nen I mit einem Radius von 0-500 m um das Vorhaben sowie II mit einem Radius von 500- 2.000 m zu betrachten. Die folgende Karte zeigt auf, welcher Wirkraum in den beiden Zonen vorliegt und wo von einer Sichtverschattung auszugehen ist: Gemeinde Baindt 2. Erweiterung des Bebauungsplanes "Gewerbegebiet Mehlis" und die örtlichen Bauvorschriften hierzu Textteil mit 72 Seiten, Fassung vom 21.02.2019 Seite 56 − Ermittlung der Bedeutung der ästhetischen Raumeinheiten: In den Wirkzonen sind drei ver- schiedene Raumeinheiten zu betrachten. Die erste und größte der Raumeinheiten umfasst das Plangebiet samt nordöstlich und südwestlicher ländlich-dörflich geprägter Umgebung (siehe o. a. Karte). Die landschaftsästhetische Bedeutung dieses Bereichs wird mit "3" eingestuft, da die wenige vorhandene Bebauung hauptsächlich Gehöfte und kleine Siedlungen wie den Orts- teil "Schachen" umfasst, die nicht im Gegensatz zu den die Jungmoränenlandschaft des Vor- alpenlandes prägenden Landschaftsformen (in diesem Bereich eher eben) stehen. Die vorhan- dene Nutzung fügt sich mit ihrer kleinteiligen Landwirtschaft teilweise ins Landschaftsibld ein und schafft landschaftsästhetische Strukturen; einzelne Betriebe beeinträchtigen die Erlebbar- keit des Landschaftsbildes geringfügig. Der verbleibende Teil der Wirkzonen wird in den im FFH-Gebiet "Schussenbecken mit Tobelwäldern südlich Blitzenreute" gelegenen Bereich und den eher siedlungsgeprägten Bereich mit dem Ort "Baindt" unterteilt. Der im FFH-Gebiet ge- legene Teil wird mit "4" bewertet, da es sich einerseits um prägende Landschaftselemente wie den auch als FFH-Lebensraum kartierten "Bampfen" mit erlebbarer Stille und ohne künstliche Gemeinde Baindt 2. Erweiterung des Bebauungsplanes "Gewerbegebiet Mehlis" und die örtlichen Bauvorschriften hierzu Textteil mit 72 Seiten, Fassung vom 21.02.2019 Seite 57 Lichtquellen handelt. Zudem enthält dieser Bereich Waldstrukturen, die eine optische Gleide- rung schaffen und nicht durch Bebauung verdeckt sind. Andererseits besteht auch hier klein- teilige Landwirtschaft und eine von spärlicher Bebauung und Schrebergärten gesäumte Bahn- linie führt durch das Gebiet. Der dritte Teil innerhalb der beiden Wirkzonen wird mit der Raumeinheit "1" bewertet, da dieser im Vergleich zum ersten Bereich hauptsächlich aus Sied- lungen der Gemeinde Baindt, Baienfurt sowie Niederbiegen bestehen und somit kaum mehr etwas von den natürlichen Landschaftsformen erkennen lassen. Die Landschaft ist sowohl op- tisch als auch akustisch praktisch nicht mehr als Naturbestand wahrnehmbar. − Ermittlung des Erheblichkeitsfaktors: Das Vorhaben führt zwar zu einer Erweiterung eines be- reits bestehenden Gewerbegebietes und die Höhen der Gebäude werden beschränkt; trotzdem verstärkt sie (auch durch die Summation) die Überprägung der natürlichen Landschaft am Rand des Ortsteils Schachen. Auch wegen einer fehlenden Eingrünung wird von einem Eingriff mittlerer Wirkintensität ausgegangen, der Erheblichkeitsfaktor liegt damit bei 0,6. Gemeinde Baindt 2. Erweiterung des Bebauungsplanes "Gewerbegebiet Mehlis" und die örtlichen Bauvorschriften hierzu Textteil mit 72 Seiten, Fassung vom 21.02.2019 Seite 58 − Ermittlung des Wahrnehmungskoeffizienten: Beim Eingriffstyp 3 und Eingriffsobjekten bis 50 m Höhe liegt dieser Koeffizient für die Wirkzone I bei 0,2, für die Wirkzone II bei 0,1. − Der Kompensationsflächenfaktor wird gemäß Nohl (1993) mit 0,1 angesetzt. − Die Berechnungsformel für den Kompensationsbedarf innerhalb einer Wirkzone ist im Folgen- den abgebildet. Der gesamte Kompensationsbedarf ergibt sich aus der Summe des Bedarfs aus den beiden Wirkzonen. Demnach ergibt sich folgender Kompensationsbedarf für den Eingriff in das Landschaftsbild: Wirkzone I Raumeinheit 1 Erheblich- keitsfaktor Wahrnehmungs- koeffizient Kompensations- flächenfaktor Komp.- umfang Fläche [m²] Bedeutung 814.436 3 0,6 0,2 0,1 29.320 Wirkzone II Raumeinheit 1 Raumeinheit 2 Raumeinheit 3 Fläche [m²] Bedeutung Fläche [m²] Bedeutung Fläche [m²] Bedeutung 111.455 1 2.947.398 3 2.056.374 4 Erheblich- keitsfaktor Wahrnehmungs- koeffizient Kompensationsflä- chenfaktor Komp.-umfang 0,6 0,1 0,1 103.075 Summe Kompensationsumfang von Wirkzone I und II 132.395 Ausgleich der verbleibenden Beeinträchtigungen Der nach Vermeidung und Minimierung verbleibende Ausgleichsbedarf für das geplante Vorhaben wird durch die Zuordnung von Maßnahmen aus dem gemeindlichen Ökokonto abgedeckt, welche die Gemeinde Baindt im Jahre 2017 über den Regionalen Kompensationspool Bodensee-Ober- schwaben GmbH erwerben konnte. Die Maßnahmen wurden am 09.06.2016 vom Landratsamt beeinträchtigter Wirkraum [m²] Bedeutung Raumeinheit beeinträchtigter Wirkraum [m²] Bedeutung Raumeinheit Erheblich- keitsfaktor Wahrneh- mungs-ko- effizient Raumeinheit 1 Kompensati- onsflächen- faktor (0,1) Raumeinheit 2 x x x x + x Gemeinde Baindt 2. Erweiterung des Bebauungsplanes "Gewerbegebiet Mehlis" und die örtlichen Bauvorschriften hierzu Textteil mit 72 Seiten, Fassung vom 21.02.2019 Seite 59 Biberach genehmigt und befinden sich seit dem 01.08.2016 in der Umsetzung. Insgesamt konnten auf den Flächen mit den Fl.-Nrn. 542, 543, 544, 544/1 sowie 544/3 (Gemarkung Ochsenhausen) Maßnahmen mit einer gesamten Ökopunktezahl von 2.339.323 (inkl. Zinsertrag: 2.356.868) ge- neriert werden. Von der Gemeinde Baindt wurden von dieser Gesamtsumme 425.000 Ökopunkte käuflich erworben. Von diesem Guthaben werden für die vorliegende Planung 321.389 Ökopunkte zugeordnet, um den Ausgleichsbedarf somit vollständig abdecken zu können. Auf den Ausgleichs- flächen mit den Fl.-Nrn. 542, 543, 544, 544/1 sowie 544/3 (Gemarkung Ochsenhausen) wurden folgende Maßnahmen durchgeführt: − Dauerwaldflächen: Auf den Flächen soll sukzessiv eine Entfernung der nicht standortgerechten Fichten stattfinden. Zudem ist eine Pflanzung von standortgerechten Laubhölzern wie Eiche und Erle vorgesehen. − Bannwaldflächen: Auf den Flächen soll sukzessiv eine Entfernung der nicht standortgerechten Fichte stattfinden. Zudem ist eine gruppenweise Initialpflanzung standortgerechter Weichhöl- zer wie Erle und Weide geplant, welche anfänglich vor Biberfraß geschützt werden soll. Nur die unbedingt benötigten Wege, sowie die südlichen drei Weiher werden durch Sicherung der Dämme erhalten. Es wird aufkommender standortfremder Jungwuchs aus der Fläche entfernt. Ansonsten soll das Areal vollständig aus der Nutzung genommen werden. − Naturnaher Bachabschnitt: Es soll ein natürlicher Gewässerverlauf sowie die Aktivität des Bi- bers zugelassen werden. − Nur die weiterhin benötigten Wirtschafts- und Wanderwege, sowie die südlichen drei Weiher (kulturhistorisches Erbe) werden durch die Sicherung der Dämme erhalten. Dadurch kommt es zu einer Vermeidung von Konflikten zwischen Waldwirtschaft und dem Biber. Die Gesamtbilanzierung zum Ausgleichsbedarf für die Schutzgüter Arten/Lebensräume, Boden und Landschaftsbild sowie zu den erzielten Aufwertungen durch die Ausgleichsmaßnahmen zeigt, dass der Ausgleichsbedarf für die genannten Schutzgüter vollständig abgedeckt wird: Ausgleichsbedarf und Ausgleichsmaßnahmen Ökopunkte Ausgleichsbedarf Schutzgut Arten und Lebensräume – 66.740 Ausgleichsbedarf Schutzgut Boden – 122.254 Ausgleichsbedarf Schutzgut Landschaftsbild – 132.395 Abbuchung der Ökopunkte aus dem gemeindlichen, baurechtlichen Ökokonto +425.000 Differenz Ausgleichsbedarf / erzielte Aufwertung (=Ausgleichsüberschuss) +103.611 Ergebnis: Die Maßnahme ergibt einen Überschuss von 103.611 Ökopunkten an Ausgleichsfläche. 8.2.5 Anderweitige Planungsmöglichkeiten (Nr. 2d Anlage zu § 2 Abs. 4 und § 2a BauGB) Gemeinde Baindt 2. Erweiterung des Bebauungsplanes "Gewerbegebiet Mehlis" und die örtlichen Bauvorschriften hierzu Textteil mit 72 Seiten, Fassung vom 21.02.2019 Seite 60 Standortalternativen: Zum Zeitpunkt der Planaufstellung lagen in der Gemeindeverwaltung kon- krete Anfragen zu gewerblichen Baugrundstücken vor. Die Ausweisung von gewerblichen Bauflä- chen dient der Deckung des Bedarfs von ortsansässigen Unternehmen, da im gesamten Gemein- degebiet derzeit keine freien gewerblichen Bauplätze zur Verfügung stehen. Ein Vorteil ist außer- dem das bereits bestehende angrenzende Gewerbegebiet "Mehlis". Um die Verwirklichung dieser Bauvoranfragen zu ermöglichen, kommt daher kein anderer Standort in Betracht. Planungsalternativen: Es wurden zwei verschiedene Entwurfs-Alternativen erarbeitet. In der ersten Entwurfs-Alternative war nach Norden hin eine umfangreiche Ortsrandeingrünung auf einer Grün- fläche geplant. Da die Gemeinde jedoch eine weitere Gewerbeerweiterung nach Norden plant, wurde diese Grünfläche der Planung größtenteils entnommen. Lediglich die private Grünfläche als Pufferung zur östlich gelegenen Wohnbebauung sowie die Begrünung des Retentionsbeckens ver- blieben. 8.2.6 Beschreibung der erheblichen nachteiligen Auswirkungen, die auf Grund der Anfälligkeit der nach dem Bebauungsplan zulässigen Vorhaben für schwere Unfälle oder Katastro- phen zu erwarten sind (Nr. 2e Anlage zu § 2 Abs. 4 und § 2a BauGB) Eine Anfälligkeit der nach dem Bebauungsplan zulässigen Vorhaben für schwere Unfälle oder Ka- tastrophen ist nach derzeitigem Kenntnisstand nicht gegeben. Erhebliche nachteilige Auswirkungen auf Tiere, Pflanzen, Fläche, Boden, Wasser, Luft, Klima, Landschaft, Natura 2000-Gebiete, Biolo- gische Vielfalt, Mensch, Gesundheit, Bevölkerung sowie Kultur- und sonstige Sachgüter durch schwere Unfälle oder Katastrophen sind daher nicht zu erwarten. 8.3 Zusätzliche Angaben (Nr. 3 Anlage zu § 2 Abs. 4 sowie § 2a BauGB) 8.3.1 Beschreibung der wichtigsten Merkmale der verwendeten technischen Verfahren bei der Umweltprüfung sowie Hinweise auf Schwierigkeiten, die bei der Zusammenstellung der Angaben aufgetreten sind (Nr. 3a Anlage zu § 2 Abs. 4 und § 2a BauGB): Verwendete Leitfäden und Regelwerke: − Naturschutzrechtliche und bauplanungsrechtliche Eingriffsbeurteilung, Kompensationsbewer- tung und Ökokonten – Bewertungsmodell der Landkreise Bodenseekreis, Ravensburg, Sigma- ringen (Fassung vom 01.07.2012, redaktionelle Anpassung/Bearbeitung Juli 2013) − Arten, Biotope, Landschaft – Schlüssel zum Erfassen, Beschreiben, Bewerten" der Landesan- stalt für Umwelt, Messungen und Naturschutz Baden-Württemberg (Stand Dezember 2009, 4. Auflage) − Bewertung von Böden nach ihrer Leistungsfähigkeit – Leitfaden für Planungen und Gestat- tungsverfahren des Umweltministeriums Baden-Württemberg (Stand Dezember 1995) oder Gemeinde Baindt 2. Erweiterung des Bebauungsplanes "Gewerbegebiet Mehlis" und die örtlichen Bauvorschriften hierzu Textteil mit 72 Seiten, Fassung vom 21.02.2019 Seite 61 Schwierigkeiten bei der Zusammenstellung der Angaben (z.B. technische Lücken oder fehlende Kenntnisse): Zum Zeitpunkt der Planaufstellung lagen keine Schwierigkeiten bei der Zusammenstellung der An- gaben vor. 8.3.2 Geplante Maßnahmen zur Überwachung der erheblichen Auswirkungen auf die Umwelt bei der Durchführung der Planung (Nr. 3b Anlage zu § 2 Abs. 4 und § 2a BauGB, § 4c BauGB): Um bei der Durchführung des Bebauungsplans unvorhergesehene nachteilige Auswirkungen früh- zeitig zu ermitteln, sieht die Gemeinde Baindt als Überwachungsmaßnahmen vor, die Herstellung und ordnungsgemäße Entwicklung der festgesetzten grünordnerischen Maßnahmen ein Jahr nach Erlangen der Rechtskraft zu überprüfen und diese Überprüfung im Anschluss alle fünf Jahre zu wiederholen. Da die Gemeinde darüber hinaus kein eigenständiges Umweltüberwachungssystem betreibt, ist sie ggf. auf entsprechende Informationen der zuständigen Umweltbehörden angewie- sen. Bei den Ausgleichsmaßnahmen handelt es sich um über den Regionalen Kompensationspool Bodensee-Oberschwaben GmbH erworbene Ökopunkte. Da die entsprechenden Maßnahmen am 09.06.2016 vom Landratsamt Biberach genehmigt und seit dem 01.08.2016 umgesetzt werden, wird davon ausgegangen, dass die Maßnahmen bereits ordnungsgemäß hergestellt wurden. 8.3.3 Zusammenfassung (Nr. 3c Anlage zu § 2 Abs. 4 und § 2a BauGB): Durch die 2. Erweiterung des Bebauungsplanes wird ein Gewerbegebiet südwestlich des Hauptortes Baindt ausgewiesen. Beim Plangebiet handelt es sich größtenteils um ackerbaulich und als Grünland genutzte Fläche am nordwestlichen Rand des Teilortes Schachen. Es schließt im Süden an das bestehende Gewer- begebiet "Mehlis" an. Im Norden grenzt weitere Ackerfläche an. Dem Plangebiet kommt zusam- menfassend eine geringe Bedeutung für den Naturhaushalt und das Landschaftsbild zu (landwirt- schaftliche Nutzung, wenig einsehbar, keine Erholungsnutzung). Innerhalb sowie im räumlich-funktionalen Umfeld des Plangebietes befinden sich keine Schutzge- biete oder Biotope, die durch die Planung beeinträchtigt werden. Die Schutzgebiete und Biotope im räumlichen Umfeld erfahren auf Grund ihrer Entfernung zum Plangebiet und auf Grund fehlender funktionaler Zusammenhänge keine Beeinträchtigung. Nördlich und nordwestlich mit einem Mindestabstand von etwa 420 m zum Plangebiet beginnt das FFH-Gebiet "Schussenbecken mit Tobelwäldern südlich Blitzenreute" (Nr. 8223-311). Bei Berück- sichtigung der im Bebauungsplan festgesetzten Maßnahmen zur Außenbeleuchtung und Entwäs- Gemeinde Baindt 2. Erweiterung des Bebauungsplanes "Gewerbegebiet Mehlis" und die örtlichen Bauvorschriften hierzu Textteil mit 72 Seiten, Fassung vom 21.02.2019 Seite 62 serung führt die Planung zu keinen erheblichen Beeinträchtigungen der Schutz- und Erhaltungs- ziele des FFH-Gebietes Dies wurde in der dem Bebauungsplan beiliegenden FFH-Vorprüfung un- tersucht. Der Eingriffsschwerpunkt liegt beim Schutzgut Boden durch die großflächige Versiegelung sowie beim Schutzgut Landschaftsbild durch die Ortsrandvorverlagerung und größtenteils fehlende Ein- grünung des aus der freien Landschaft und von der angrenzenden Wohnbebauung einsehbaren Plangebietes. Zur Eingriffsminderung wurden zwei Grünflächen festgesetzt. Die öffentliche Grünflä- che im Osten soll als Minimalortsrandeingrünung dienen sowie die Funktion des Bodens als Aus- gleich im Wasserkreislauf weitestgehend aufrechterhalten, indem das abgeleitete Niederschlags- wasser je nach Bodenverhältnissen über die belebte Bodenzone versickert. Die private Grünfläche im Osten des Plangebietes bezweckt eine Pufferung und geringfügige Abschirmung zur Wohnbe- bauung hin. Die Festsetzung zu wasserdurchlässigen Böden vermindert die Versiegelung der Frei- flächen, womit die Wasseraufnahmefähigkeit des Bodens in diesen Bereichen weitestgehend auf- rechterhalten wird Die Abarbeitung der Eingriffsregelung des § 1a BauGB erfolgt nach dem gemeinsamen Bewertungs- modell der Landkreise Bodenseekreis, Ravensburg und Sigmaringen (Fassung vom 01.07.2012, redaktionelle Anpassung/Bearbeitung Juli 2013). Der nach Berücksichtigung der planinternen Vermeidungs- und Minimierungsmaßnahmen verblei- bende Ausgleichsbedarf von 321.389 Ökopunkten wird aus dem gemeindlichen Ökokonto abge- bucht. Folgende Maßnahmen wurden auf der Ökokontofläche (Fl.-Nrn. 542, 543, 544, 544/1 so- wie 544/3, Gemarkung Ochsenhausen) durchgeführt: − Dauerwaldflächen: Sukzessive Entfernung der nicht standortgerechten Fichten, sowie Pflan- zungen von standortgerechten Laubhölzern wie Eiche und Erle − Bannwaldflächen: Sukzessive Entfernung der nicht standortgerechten Fichte, sowie gruppen- weise Initialpflanzung standortgerechter Weichhölzer wie Erle und Weide; anfänglicher Schutz der Initialpflanzungen vor Biberfraß. Nur die unbedingt benötigten Wege, sowie die südlichen drei Weiher werden durch Sicherung der Dämme erhalten. Entfernung von standortfremdem Jungwuchs. Ansonsten Entnahme aus der Nutzung. − Naturnaher Bachabschnitt: Zulassen eines natürlichen Gewässerverlaufes sowie Zulassen der Bibertätigkeit − Nur die weiterhin benötigten Wirtschafts- und Wanderwege, sowie die südlichen drei Weiher (kulturhistorisches Erbe) werden durch die Sicherung der Dämme erhalten. Dadurch Vermei- dung von Konflikten zwischen Waldwirtschaft und Biber Bei Nicht-Durchführung der Planung, wird die überplante Fläche voraussichtlich weiterhin land- wirtschaftlich genutzt und in ihrer Funktion für den Naturhaushalt und das Landschaftsbild in ähn- lichem Maße bestehen bleiben. Veränderungen, die sich unabhängig von der vorliegenden Planung ergeben, können jedoch nicht abschließend bestimmt werden. Gemeinde Baindt 2. Erweiterung des Bebauungsplanes "Gewerbegebiet Mehlis" und die örtlichen Bauvorschriften hierzu Textteil mit 72 Seiten, Fassung vom 21.02.2019 Seite 63 Für die Zusammenstellung der Angaben lagen keine besonderen Schwierigkeiten vor. 8.3.4 Referenzliste der Quellen, die für die im Bericht enthaltenen Beschreibungen und Bewer- tungen herangezogen wurden (Nr. 3d Anlage zu § 2 Abs. 4 und § 2a BauGB): Allgemeine Quellen: − Fachgesetze siehe Abschnitt 1 "Rechtsgrundlagen" − Regionalplan der Region Bodensee-Oberschwaben − Umwelt-Daten und -Karten Online (UDO): Daten- und Kartendienst der Landesanstalt für Um- welt, Messungen und Naturschutz Baden-Württemberg − Online-Kartendienst zu Fachanwendungen und Fachthemen des Landesamts für Geologie, Rohstoffe und Bergbau beim Regierungspräsidium Freiburg (u.a. zu Bergbau, Geologie, Hyd- rogeo-logie und Boden) − Informationssystem Oberflächennahe Geothermie für Baden-Württemberg (ISONG) des Lan- desamts für Geologie, Rohstoffe und Bergbau beim Regierungspräsidium Freiburg Verwendete projektspezifische Daten und Information: − Ortseinsicht durch den Verfasser mit Fotodokumentation − Luftbilder (Google, Gemeinde…) − Flächennutzungsplan des Gemeindeverbandes Mittleres Schussental (rechtsgültig seit 01.04.1995, Fassung vom 08.04.2006) − Bodenschätzungsdaten auf Basis des ALK (Reichsbodenschätzung) − Ergebnisvermerk des Termins zur frühzeitigen Behördenunterrichtung gem. § 4 Abs. 1 BauGB am 01.03.2018 im Landratsamt Ravensburg mit umweltbezogenen Stellungnahmen des Re- gierungspräsidiums Tübingen (Raumordnung, Straßenwesen, FFH-Vorprüfung), des Regional- verbandes Bodensee-Oberschwaben (Ziele der Raumordnung) sowie des Landratsamtes Ravensburg zu den Themenfeldern Immissionsschutz, Naturschutz (insbesondere FFH-Gebiet), Bodenschutz, Altlasten, Oberflächengewässer, Abwasser und Grundwasser, Forst − Geotechnischer Bericht von Henke und Partner GmbH vom 08.11.2018 (zu den Themen geo- morphologische/hydrogeologische Situation/Baugrundschichtung, Grundwasserverhältnisse, Durchlässigkeit der anstehenden Böden und Versickerungsmöglichkeiten, geothermische Beur- teilung, Gründung der Bebauung und baubegleitende Maßnahmen, Erschließung) − FFH-Vorprüfung des Büros Sieber in der Fassung vom 11.07.2018, überarbeitet am 13.02.2019 (zu den Auswirkungen der geplanten Bebauung auf das nordwestlich liegende Gemeinde Baindt 2. Erweiterung des Bebauungsplanes "Gewerbegebiet Mehlis" und die örtlichen Bauvorschriften hierzu Textteil mit 72 Seiten, Fassung vom 21.02.2019 Seite 64 FFH-Gebiet "Schussenbecken mit Tobelwäldern südlich Blitzenreute", insbesondere unter Be- rücksichtigung der Wirkfaktoren Licht und andere optische Emissionen, Lärm, Eintrag von Luftschadstoffen sowie Wassereinleitungen) Gemeinde Baindt 2. Erweiterung des Bebauungsplanes "Gewerbegebiet Mehlis" und die örtlichen Bauvorschriften hierzu Textteil mit 72 Seiten, Fassung vom 21.02.2019 Seite 65 9 Begründung – Bauordnungsrechtlicher Teil 9.1 Örtliche Bauvorschriften 9.1.1 Umfang der getroffenen Vorschriften Die örtlichen Bauvorschriften beinhalten Vorschriften zur Anbringung von Solar- und Photovoltaik- anlagen auf Dächern, zu Farben und Materialien und zur Höhe und Beleuchtung von Werbeanla- gen. Blinkende Werbeanlagen werden ausgeschlossen, um eine Beeinträchtigung des Umfeldes zu vermeiden. 9.1.2 Regelungen über die Gestaltung der Gebäude Die Vorschriften zur Aufständerung von Solar- und Photovoltaikanlagen auf Dächern sollen grund- sätzlich eine effiziente Nutzung von Sonnenenergie auch auf Flach- und Pultdächern ermöglichen. Gleichzeitig soll eine zu dominante Wirkung der Anlagen auf den Außenbetrachter vermieden wer- den. Die getroffenen Regelungen führen daher in erster Linie zu einer Begrenzung des Aufstände- rungswinkels der Solarmodule im äußeren Dachbereich von Pult- und Flachdächern. Die Vorschriften über Materialien und Farben orientieren sich an den umliegenden, landschaftsge- bundenen Bauformen. Die Beschränkung auf die Dachfarben Rot bis Rotbraun sowie Betongrau bis Anthrazitgrau führt zu einem homogenen und ruhigen Gesamtbild des Ortes. Die Farben fügen sich erfahrungsgemäß besonders gut in die landschaftliche Situation ein. 9.2 Sonstige Regelungen 9.2.1 Werbeanlagen Durch die Beschränkung der Größe und der Beleuchtung der Werbeanlagen wird verhindert, dass eine Beeinträchtigung der unmittelbaren Anwohner sowie der landschaftsoptischen Situation ent- steht. Die Werbeanlagen sollen daher zurückhaltend gestaltet und ein Bezug zur Größe der ge- werblichen Anlage wahren. Gemeinde Baindt 2. Erweiterung des Bebauungsplanes "Gewerbegebiet Mehlis" und die örtlichen Bauvorschriften hierzu Textteil mit 72 Seiten, Fassung vom 21.02.2019 Seite 66 10 Begründung – Sonstiges 10.1 Umsetzung der Planung 10.1.1 Maßnahmen und Zeitplan zur Verwirklichung Eine Veränderungssperre ist nicht erforderlich. Boden ordnende Maßnahmen (Grundstücks-Tausch, Umlegung) sind nicht erforderlich und nicht geplant. Die Gemeinde beabsichtigt, die überwiegenden Flächenanteile in ihr Eigentum zu bringen und an geeignete Bauwerber weiter zu veräußern. 10.1.2 Wesentliche Auswirkungen Wesentliche Auswirkungen auf die gesamtgemeindliche Situation sind aufgrund des beschränkten Ausmaßes der zusätzlichen Bebauung nicht erkennbar. Die infrastrukturellen Einrichtungen sind geeignet, die zusätzlichen Einrichtungen zu versorgen. Für die bereits bebauten Grundstücke ist mit einer geringen Einbuße an der Erlebbarkeit der freien Landschaft sowie des städtebaulichen Umfeldes zu rechnen (z.B. Ausblick). Auf Grund der getroffe- nen Festsetzungen (Höhenbeschränkungen, überbaubare Grundstücksflächen, Ortsrandeingrü- nung) sind diese Auswirkungen als akzeptabel zu bewerten. 10.2 Erschließungsrelevante Daten 10.2.1 Kennwerte Fläche des Geltungsbereiches: 2,06 ha Flächenanteile: Nutzung der Fläche Fläche in ha Anteil an der Gesamtfläche Bauflächen als GE 1,39 67,5 % Bauflächen als GEe 0,21 10,2 % Öffentliche Verkehrsflächen 0,24 11,7 % Öffentliche Grünflächen 0,20 9,7 % Private Grünflächen 0,02 0,9 % Gemeinde Baindt 2. Erweiterung des Bebauungsplanes "Gewerbegebiet Mehlis" und die örtlichen Bauvorschriften hierzu Textteil mit 72 Seiten, Fassung vom 21.02.2019 Seite 67 10.2.2 Erschließung Abwasserbeseitigung durch Anschluss an: Mischwasserkanal der öffentlichen Abwasserentsorgung der Gemeinde Baindt. Die Entwässerung erfolgt im modifizierten Mischsystem. Regenwasser, das über die Dachflächen anfällt, wird über den öffentlichen Regenwasser-Kanal dem innerhalb des Plangebietes liegenden Retentionsbereich zugeführt. Wasserversorgung durch Anschluss an: gemeindliche Wasserversorgung Die Löschwasserversorgung wird durch eine entsprechende Dimensionierung der Wasserleitungen in Verbindung mit einer ausreichenden Anzahl von Hydranten sichergestellt. Stromversorgung durch Anschluss an: Netze BW Gasversorgung durch: Technische Werke Schussental (TWS), Ravensburg Müllentsorgung durch: Landkreis Ravensburg 10.3 Zusätzliche Informationen 10.3.1 Planänderungen Bei der Planänderung vom 21.02.2019 fanden die Überlegungen und Abwägungen aus der öf- fentlichen Gemeinderats-Sitzung vom 12.03.2019 wie folgt Berücksichtigung. Für die in der Sitzung des Gemeinderates beschlossenen Inhalte wurde bereits vor der Sitzung eine vollständige Entwurfsfassung (Fassung vom 21.02.2019) zur Verdeutlichung der möglichen Änderungen ausgearbeitet. Die in der Gemeinderatssitzung vorgenommenen Änderungs-Be- schlüsse im Rahmen der nun vorgenommenen Abwägungen sind mit den Inhalten dieser Ent- wurfsfassung identisch. Die Änderungen umfassen folgende Punkte (ausführliche Abwägungen sind im Sitzungsprotokoll der Sitzung des Gemeinderates bzw. der Sitzungsvorlage der öffentli- chen Sitzung des Gemeinderates vom 12.03.2019 enthalten): − Klarstellende Berichtigung der Planungsrechtlichen Festsetzungen − Redaktionelle Berichtigung der Festsetzung "Maßnahmen zum Schutz, zur Pflege und zur Ent- wicklung von Natur und Landschaft" sowie "Pflanzungen in den öffentlichen / privaten Flä- chen" − Ergänzung des Hinweises "Bodenschutz" − redaktionelle Ergänzung des Brandschutz-Hinweises − Erweiterung der "ergänzenden Hinweise" − Redaktionelle Berichtigung der Bodenbewertung in Bestand und Planung in der Begründung − Redaktionelle Ergänzung der Begründung Gemeinde Baindt 2. Erweiterung des Bebauungsplanes "Gewerbegebiet Mehlis" und die örtlichen Bauvorschriften hierzu Textteil mit 72 Seiten, Fassung vom 21.02.2019 Seite 68 11 Begründung – Auszug aus übergeordneten Planun- gen Ausschnitt aus dem Lan- desentwicklungsplan Ba- den-Württemberg 2002, Karte 1 "Raumkatego- rien"; Darstellung als "Randzone um einen Ver- dichtungsraum" Ausschnitt aus dem Regi- onalplan Bodensee Ober- schwaben, Karte Sied- lung, Ausweisung der Ge- meinde Baindt als "Sied- lungsbereich (Siedlungs- schwerpunkt)" Auszug aus dem rechts- gültigen Flächennut- zungsplan; Darstellung als "gewerbliche Bauflä- che in Planung" Gemeinde Baindt 2. Erweiterung des Bebauungsplanes "Gewerbegebiet Mehlis" und die örtlichen Bauvorschriften hierzu Textteil mit 72 Seiten, Fassung vom 21.02.2019 Seite 69 12 Begründung – Bilddokumentation Blick von Westen auf das Plangebiet Blick von Osten auf das Plangebiet Blick von Osten, mit an- grenzendem bestehendem Gewerbegebiet Gemeinde Baindt 2. Erweiterung des Bebauungsplanes "Gewerbegebiet Mehlis" und die örtlichen Bauvorschriften hierzu Textteil mit 72 Seiten, Fassung vom 21.02.2019 Seite 72 Plan aufgestellt am: 24.09.2018 Plan geändert am: 09.10.2018 Plan geändert am: 21.02.2019 Planer: …………………………… Büro Sieber, Lindau (B) (i.A. M.Sc. Thorsten Reber) Die Planung ist nur zusammen mit Textteil und zeichnerischem Teil vollständig. Nur die versiegelten Originalausfertigungen tragen die Unterschrift des Planers. Der Text ist auf der Grundlage der jeweils aktuellen amtlichen Rechtschreibregeln erstellt.[mehr]

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                Einladung zur Gemeinderatssitzung am 20. April 2021 in Baindt Die nächste öffentliche Gemeinderatssitzung findet am Dienstag, den 20. April 2021 um 18:00 Uhr in der Schenk-Konrad-Halle statt. TAGESORDNUNG 01 Einwohnerfragestunde 02 Bekanntgabe nichtöffentlich gefasster Beschlüsse 03 Bericht der Bürgermeisterin 04 European Energy Award (eea) - Ergebnis Rezertifizierung am 21.02.2021 05 Betrieb Nahwärmeversorgung - Prüfung regenerative Energieformen der Zukunft a) Abrechnung der Nahwärmeversorgung 2020 b) Anschluss des Fischerareals - Zustimmung des Gemeinderats c) Prüfung und Planungsauftrag - regenerative Energieformen 06 Wegeverbindungen Fischerareal - Ortsmitte 07 Vergabe der Ingenieurleistungen für die Leistungsphasen 4-8 im EU-Verfahren für die Sanierung des blauen Gebäudes der Klosterwiesenschule 08 Bauantrag für die Errichtung eines Verkaufsstandes auf Flst. 473, Wickenhauser Str. 80 09 Antrag auf Befreiung von den Festsetzungen des Bebauungsplanes Friesenhäusle III für die Erstellung eines Carports auf Flst. 803/1, Dachsstr. 4 10 Anfragen und Verschiedenes Zu dieser Sitzung ist die Bevölkerung recht herzlich eingeladen. Nähere Informationen erhalten Sie auch auf unserer Homepage unter https://baindt.ris.kommune-aktiv.de/ im Bürgerinformationssystem. Vor der Sitzung besteht die Möglichkeit einen Selbsttest unter Anleitung des DRK durchzuführen. https://baindt.ris.kommune-aktiv.de/ Die Vorsitzende des Gemeinderats Simone Rürup, Bürgermeisterin Hinweis: Die Gemeinderatssitzung wird mit einem Distanzierungskonzept abgehalten. Folgende Regelungen gelten für den Sitzungsverlauf: • Beim Hereinkommen und Verlassen der Halle ist ein medizinischer Mund- Nasen-Schutz zu tragen. • Auch die Besucherinnen und Besucher müssen den notwendigen Mindestabstand einhalten und sich in eine Anwesenheitsliste eintragen. • Für die Beratung in der Halle haben wir Mikrofone bzw. eine Lautsprecheranlage vorgesehen.[mehr]

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