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Aktuelles

Strom vom eigenen Balkon

icon.crdate17.07.2024

Was es bei Steckersolargeräten zu beachten gilt, erfahren Sie hier...

Kleine Stecker-Solargeräte für Balkon, Terrasse, Garten, Fassade oder Garage sind in letzter Zeit ganz groß in Mode. Vor allem da die Strompreise auf immer neue Höchststände klettern und dies für viele Mieterinnen und Mieter oftmals die einzige Möglichkeit ist, selber „grünen“ Strom für die Eigennutzung zu produzieren, werden momentan sehr viele Minisolaranlagen angeschafft. Allerdings gilt es hierbei einige Dinge zu beachten: 
  
Für wen sind Stecker-Solargeräte geeignet? 
Prinzipiell natürlich für alle, wobei sich die Anschaffung vor allem für die Personen lohnt, die tagsüber öfters zu Hause sind. Nur wenn im Tagesverlauf auch größere Strommengen verbraucht werden, kann sich eine solche Investition richtig „lohnen“. Denn bei Minisolaranlagen gilt, dass aller Strom, der nicht selbst verbraucht wird, kostenlos ins Netz eingespeist wird. Besonders geeignet sind solche Geräte daher für Mehrfamilienhäuser und Mietshäuser, wobei stets eine Zustimmung vom Vermieter erforderlich ist. Daneben wird natürlich auch ein geeigneter Standort benötigt. 
  
Was gilt es bei der Standortwahl zu beachten? 
Egal ob Balkon, Garten, Terrasse, Fassade oder Garage, wichtig ist immer ein sonniger Standort, der über einen bestehenden Stromanschluss verfügt. 
Zudem sollte der Standort kaum oder am besten gar keinen Schatten haben. Da Minisolaranlagen rein auf Eigenstromnutzung ausgelegt sind, empfiehlt sich hier eine Ost-West-Ausrichtung. 
  
Lohnt sich der Kauf eines Stecker-Solargeräts? 
Wer überprüfen will, ob und nach wie vielen Jahren sich die Anschaffung finanziell lohnt, kann dies ganz einfach mit dem Stecker-Solar-Simulator der HTW Berlin überprüfen. Sie finden diesen unter: 
solar.htw-berlin.de/rechner/stecker-solar-simulator  
  
Wie viel Leistung darf die Anlage haben? 
In Deutschland beträgt dienun erhöhte  maximale Wechselrichterleistung für ein einzelnes Balkonkraftwerk 800 Watt. Die maximale Gesamtleistung der Module bei Balkonkraftwerken ist auf 2000 Watt peak beschränkt. 
  
Muss ich den Vermieter um Zustimmung bitten? 
Ja, eine Zustimmung der Vermieterin oder des Vermieters ist immer erforderlich. 
  
Muss ich die Anlage irgendwo anmelden? 
Die Meldepflicht für Balkonkraftwerke beim Netzbetreiber entfällt nun. Stattdessen ist lediglich eine Registrierung im Marktstammdatenregister der Bundesnetzagentur erforderlich und dies mit weniger 
Angaben als zuvor. Hierzu muss ein Formular heruntergeladen und ausgefüllt werden sowie eine Verzichtserklärung, dass auf die Vergütung bei Stromeinspeisung verzichtet wird. 
Das Eintragen der Anlage im Marktstammdatenregister hat spätestens einen Monat nach Inbetriebnahme zu erfolgen. 
  
Wie teuer sind solche Anlagen?
Je nach Leistung kosten die Anlagen (300 bis 800 Wpeak) zwischen 300 und 1200 Euro. Seit Anfang 2023 sind Photovoltaikanlagen bis maximal 30 kWpeak (auf oder in der Nähe eines 
Wohngebäudes) von der Umsatzsteuer befreit. Stecker-Solargeräte fallen ebenfalls hierunter. 
  
Ein Standardmodul ist 1m x 1,7m groß, hat eine Nennleistung von 350 Wpeak und einen optimalen Ertrag von circa 280 kWh im Jahr. 
Statt spezieller Wielandstecker können fortan ebenso haushaltsübliche Schukostecker (Schutz-Kontakt-Stecker) verwendet werden, um das Klein-PV-System ans Stromnetz anzuschließen. Eine neu 
verfasste technische Norm, welche derzeit ausgearbeitet wird, soll diese Änderung unterstützen. 
   
Worauf es sonst noch zu achten gilt? 
Um Gefahren zu vermeiden sollte immer auf einen Netz- und Anlagenschutz (NA-Schutz) geachtet werden und niemals Mehrfachstecker verwendet werden. Ein Anschluss mehrerer Anlagen ist in 
Deutschland gesetzlich verboten. 
Bei den Wechselrichtern, die üblicherweise im Lieferumfang der Minisolaranlage enthalten sind, ist darauf zu achten, dass diese VDE AR 4105 zertifiziert sind und die für die Eintragung ins  Marktstammdatenregister benötigte Konformitätserklärung vorliegt. 
 
In fünf Schritten zum eigenen Sonnenstrom 
  
Schritt 1: Prüfen, ob und wo eine geeignete Fläche vorhanden ist  
  
Schritt 2: Angebote einholen 
Fachbetrieb oder Internet - Deutsche Gesellschaft für Sonnenenergie DGS 
   
Schritt 3: Bestellung Solarmodul mit Wechselrichter zur Umwandlung des Stroms  
    
Schritt 4: Eintragen der Anlage ins Marktstammdatenregister  
  
Schritt 5: Einstecken des Stecker-Solargeräts in Steckdose und selbst Solarstrom erzeugen 
  
Florian S. Roth 
Gemeinden Baienfurt, Baindt und Berg 
Koordinator für eine klimaneutrale Kommunalverwaltung -  
gefördert durch das Ministerium für Umwelt, Klima und Energiewirtschaft BW 
Mobil: 0157 80661690 
klima@b-gemeinden.de 

http://www.baindt.de//gemeinde-baindt/aktuelles